Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
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Ableitung von Abwässern

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, alle Gewässer - einschließlich des Grundwassers - so reinzuhalten, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet, Tagwässer zum Gemeingebrauche sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt, Fischwässer erhalten, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden können.

 

Um diese Ziele zu erreichen bzw. zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen erst nach Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zulässig.

 
Voraussetzungen:

  • Entsprechende Wasserführung des Vorfluters
  • Anlage entsprechend dem Stand der Technik

 

Benötigte Unterlagen:

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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