Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie gmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspeektion vom 14.11.2023
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SEVESO Inspektion vom 14.11.2023 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 10.11.2022
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SEVESO Inspektion vom 10.11.2022 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Bekanntmachungungen der Veterinärabteilung
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Aufhebung einer infizierten Zone .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend Einrichtung einer infizierten Zone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza .
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2023-355033, Stein Eberhartinger GmbH, Schalchen; Verhandlung am 04.04.2024
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Errichtung einer Steinmetzbetriebsanlage, sowie die Versickerung bzw. Ableitung der Oberflächenwässer in den Holzwiesenbach bzw. anschließend in den Schalchner Brunnbach auf den Grst. Nr. 478 und 318, KG und Gemeinde Schalchen
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BHBRBA-2024-80615, INTERSPAR Gesellschaft mbH, Braunau am Inn; Verhandlung am 04.04.2024
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Änderung der Leergutrücknahme im Standort 5280 Braunau am Inn, Erlachweg 13, auf den Grst. Nr. 274/5 und 274/6, KG und Stadtgemeinde Braunau am Inn
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BHBRBA-2024-65450, KAR & TUN GmbH, Braunau am Inn; Lokalaugenschein am 04.04.2024
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Errichtung eines Imbisswagens auf Grst. Nr. 1025/27, KG Ranshofen, Stadtgemeinde Braunau am Inn
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BHBRBA-2024-61219, Meixner Manfred, Perwang am Grabensee; Zusatzinformation
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Errichtung einer KFZ-Werkstätte auf Grst. Nr. 231/6, KG Perwang, Gemeinde Perwang am Grabensee
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BHBRBA-2024-50464, BSR Bichler Schweiß- und Robotertechnik GmbH, Geretsberg, Verhandlung am 21.03.2024
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Errichtung und Betrieb einer Produktionshalle, eines Büros, eines Gaselagers und Lagerflächen auf Grst. Nr. 452/10, KG und Gemeinde Geretsberg
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Wasserverband Ache, Aspach, BHBRWA-2023-361887/11-WUG, Verhandlung 18.04.2024
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Wasserverband Ache
HWS Aspach, Anpassung Migelsbach West
-wasserrechtliche Bewilligung -
BHBRWA-2023-407592/8, Möst Sandra und Patrick, St. Peter, Verhandlung für den 11.04.2024
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Möstl Sandra und Patrick
Errichtung und Betrieb einer vollbiologischen
Kleinkläranlage auf Gst.Nr. 307/4, KG und
Gemeinde St. Peter am Hart, mit Einleitung
der vorgereinigten häuslichen Abwässer in den
Reikersdorferbach
- wasserrechtliche Bewilligung -
BHBRWA-2023-361817, ISG, Burgkirchen, Verhandlung für den 11.04.2024
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Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgenossenschaft Reg. Gen.m.b.H.,
ISG WA Burgkirchen, Wasserversorgung
auf Gst. Nr. 247/1, KG St. Georgen a. d. M.,
Gemeinde Burgkirchen
- wasserrechtliche Bewilligung -
LiB Projektentwicklung GmbH, Maria Schmolln, BHBRWA-2023-329017/12, Abberaumung der Verhandlung 19.03.2024
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LIB Projektentwicklung GmbH
Wasserversorgung auf Gst.Nr. 932, KG Schnellberg, Gemeinde Maria Schmolln
- wasserrechtliche Bewilligung
- ABBERAUMUNG -
1. Smajic Dulesma und Nisab, BHBRWA-2024-43597/6 und 2. Muharemovic Alen und Admona, BHBRWA-2024-43742/4, Weng i. I., Verhandlung 26.03.2024
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1. Smajic Dulesma und Nisab (BHBRWA-2024-43597/6)
Grundwasserentnahme zur Anspeisung einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gst.Nr. 859/6, KG Leithen, Gemeinde Weng i. I., sowie Versickerung des temperaturverminderten Brauchwassers auf dem selben Grundstück
- nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung
2. Muharemovic Alen und Admona (BHBRWA-2024-43742/4)
Grundwasserentnahme zur Anspeisung einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gst.Nr. 859/5, KG Leithen, Gemeinde Weng i. I., sowie Versickerung des temperaturverminderten Brauchwassers auf dem selben Grundstück
- nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Haslau-Nord, Maria Schmolln, BHBRWA-2023-352344/9, Verhandlung 19.03.2024
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Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 1153/2, KG Schweigetsreith, Gemeinde Maria Schmolln, zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
LiB Projektentwicklung GmbH, Maria Schmolln, BHBRWA-2023-329017/10, Verhandlung 19.03.2024
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LiB Projektentwicklung GmbH
Wasserversorgung auf Gst.Nr. 932, KG Schnellberg, Gemeinde Maria Schmolln
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.