Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Tiere, Veterinärmedizin

Die Veterinärmedizin sichert nachhaltig die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, nimmt die Belange des Tierschutzes wahr und gewährleistet die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft ("from stable to table"). Die Aufgabe des Veterinärfachdienstes bei den Bezirkshauptmannschaften wird durch die Amtstierärztin/den Amtstierarzt wahrgenommen, und kann vereinfacht durch folgende drei Säulen dargestellt werden:

Der Amtstierarzt untersteht in dienstrechtlichen Angelegenheiten dem Bezirkshauptmann und in veterinärfachlichen Belangen dem Landeshauptmann (Landesveterinärdirektor, Leiter: wHR. Dr. Karl Wampl). Grundsätzlich ist jede Bezirkshauptmannschaft mit einem Amtstierarzt besetzt, ausgenommen die BH Eferding, deren veterinäre Angelegenheiten von der BH Linz-Land mit erledigt werden.

 

Der Grundstein zur heutigen Tierseuchenbekämpfung wurde bereits 1909 durch das Tierseuchengesetz (TSG, RGBl. 1909/177 idgF.) gelegt. Dieses Tierseuchengesetz wurde immer wieder an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Veterinärmedizin angepasst. Zusätzlich wurden für einzelne Krankheiten und deren Handhabung bzw. Maßregelung eigene Gesetze geschaffen.

 

Grundsätzlich ist jede Person, welche mit Tieren betraut ist, bei der Beobachtung von "verdächtigen Symptomen", welche auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche bzw. Krankheit schließen lassen, verpflichtet, über diesen Verdacht beim Bürgermeister bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige zu erstatten.


Weiterführende Informationen

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