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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 6 bis 13/2026

01/2026

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 6/2026

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Anstaltsgebührenverordnung 2015 geändert wird

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LGBl. Nr. 7/2026

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim und der Gemeinde Pühret

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LGBl. Nr. 8/2026

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Sarleinsbach und der Gemeinde Atzesberg über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhofverband Sarleinsbach-Atzesberg“) genehmigt wird

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LGBl. Nr. 9/2026

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Gmunden Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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LGBl. Nr. 10/2026

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Gmunden Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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LGBl. Nr. 11/2026

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Ortschaft Wildenau Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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LGBl. Nr. 12/2026

Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Gmunden gesetzwidrig war, und die Aufhebung von Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden sowie einer Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gmunden

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LGBl. Nr. 13/2026

Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1