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	    Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Nadasdy-Klause“ in der Gemeinde Altmünster als Naturschutzgebiet festgestellt und die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teilbereiche der Gemeinden Altmünster, Aurach am Hongar, Schörfling am Attersee, Steinbach am Attersee und Weyregg am Attersee als „Naturpark Attersee-Traunsee“ festgestellt werden, geändert wird
       
      
      
      
      
      
      
      
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