Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Besitzer des PKW Audi A4 grau metallic
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B148, Abfahrt Mining in Fahrtrichtung Altheim
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Besitzer des PKW Peugeot GRAU
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Bahnhofstraße, 5280 Braunau am Inn
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
- Aufhebung der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes .
- Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes .
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zum Schutz vor Waldbränden .
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2026-117809, Bekanntmachung der Bezirksgrundverkehrskommission Braunau vom 05.06.2026
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EZ. 307; Grst.-Nr. 204/1, KG 40006 Gilgenberg
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2026-124916, Gasthaus Brunner GmbH, Tarsdorf, Verhandlung am 30.06.2026
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Änderung der bestehenden Gaststättenbetriebsanlage
durch den Austausch des bestehenden 4850 Liter Unter-
flurtanks auf einen neuen 6400 Liter Unterflurtank im
Standort Tarsdorf 5, 5121 Tarsdorf, auf Gst.-Nr. 1004/3,
KG Hörndl -
BHBRBA-2026-128300, Visar Kadriu, St. Peter am Hart - Verhandlung am 30.06.2026
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Errichtung und Betrieb einer KFZ- Servicestation
mit Zufahrt, Parkplatz und Abstellplatz im Standort
4963 St. Peter am Hart, an der Mattig 40, auf Gst-Nr.
618/1, KG Anzing -
BHBRBA-2026-145853, Robusta Muigg GmbH, Helpfau-Uttendorf, Verhandlung am 16.06.2026
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Robusta Muigg GmbH
Uttendorf 70, 5261 Uttendorf
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die änderung der Betriebsweise eines genehmigten Bestandes,
in Lager & Zuschnitt für Bodenlegerarbeiten und Zubau eines Lagerraumes
im Standort Gewerbestraße 14, 5261 Helpfau - Uttendorf,
auf Gst.-Nr. 1665/2, KG Helpfau -
BHBRBA-2026-74618, MyFitness Schalchen GmbH, Schalchen, Verhandlung am 16.06.2026
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MyFitness Schalchen GmbH,
Kärntner Straße 532, 8054 Seiersberg;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die
Errichtung von 4 Klimaanlagen, die Erweiterung der
Betriebszeiten, die Änderung der Maschinen- und Ge-
räteausstattung, sowie die Änderung der Raumauftei-
lung im Standort 5231 Schalchen, Neudorf 43, auf
Gst.-Nr. 211/4, KG Schalchen -
BHBRBA;-2026 - 147099, Ludwig Maier Viehhandel OG, Verhandlung am 16.06.2026
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Ludwig Maier Viehhandel OG, Abern 6a, 5225 Jeging, Errichtung einer Einstellhalle für Traktor, Lader und LKWs mit Futter/Einstreulager mit angeschlossenem Lager im Standort 5225 Jeging, Abern 6a, auf GSt.-Nr. 361/2, KG Jeging
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BHBRBA-2026-128300, Visar Kadriu, St. Peter am Hart - Verhandlung am 02.06.2026
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Errichtung und Betrieb einer KFZ- Servicestation
mit Zufahrt, Parkplatz und Abstellplatz im Standort
4963 St. Peter am Hart, an der Mattig 40, auf Gst-Nr.
618/1, KG Anzing -
BHBRBA;-2026-135596, Klaus Lederhilger, Weng im Innkreis; Lokalaugenschein am 02.06.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch
die Maschinenerweiterung, durch die Aufstellung einer Reifenmontiermaschine,
die Aufstellung einer Wuchtmaschine und einer Scherenhebebühne, sowie die Erweiterung der Betriebszeiten
im Standort 4952 Weng im Innkreis, Heckenweg 1 auf Gst.-Nr. 2305, KG Weng
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Esterbauer Otto, Pischelsdorf/E., BHBRWA-2025-172725/20 Verhandlung am 18.06.2026
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Esterbauer Otto,
Betrieb einer Teichanlage auf Gst. Nr. 1209, KG Gschwendt, Gemeinde Pischelsdorf
- wasserrechtliche Bewilligung -
Sageder Franz, Roßbach, BHBRWA-2025-84130/8, Verhandlung 25.06.2026
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Sageder Franz,
WKA gemäß WBPZ 404/1927, Gemeinde Roßbach
Anpassung an die Vorgaben des 5. Sanierungsprogrammes für Fließgewässer LGBl. Nr. 105/2024
- wasserrechtliche Bewilligung -
Franziskanerinnen von Vöcklabruck, Maria Schmolln, Verhandlung am 15.06.2026
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Franziskanerinnen von Vöcklabruck
Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 189/2, KG Oberminathal, Gemeinde Maria Schmolln, zur Versorgung des Alten- und Pflegeheimes Maria Rast, Maria Schmolln 16, mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/3894
- Anpassung des Schutzgebietes an den Stand der Technik
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
