Verkehr

(Foto: Hans Kosina)
Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über verkehrsrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in verkehrsrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Wir sind für Sie da:
Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
Manglburg 14 -
Lageplan
4710 Grieskirchen