Gesundheitsschutz
Meldepflichtige Infektionskrankheiten:
- Tuberkulose
- Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
- Röntgenaufnahmen nach dem Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsgesetz § 23
- Mitzubringen: Lichtbildausweis
- Keine anfallenden Kosten
- Durchfallserkrankungen (z.B. Salmonellen, Shigellen, Campylobacter, etc.)
- Hepatitis
- Erkrankungen durch Legionellen
- Meningokokken etc.
- Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
- Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
- Keine anfallenden Kosten
Leichenpässe
- Gebühren: 122,90 Euro
- Mitzubringen
- Totenbeschauschein
- Antrag des Bestattungsunternehmens (kann auch beim Amt gestellt werden)
Bei Exhumierung ist ein Bescheid der Gemeinde erforderlich.
Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten
in Belangen der Bäderhygiene, Blutsicherheit, im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten, Horte und Schulen, des Apothekenwesens, des Bestattungswesens, in Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und dgl. gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz und nach dem Geschlechtskrankheitengesetz sowie Untersuchung im Auftrag von Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft, von Landes-, Bundes- und Gemeindeeinrichtungen durchgeführt.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 -
Lageplan
4150 Rohrbach