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Dach der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (Foto: Daxner)

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Vaterschaft


Prinzipiell hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Kommt Ihr Kind unehelich zur Welt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird, da dies die Voraussetzung für die Geltendmachung der Rechte des Kindes gegenüber dem Vater ist. Natürlich hat jede Mutter auch die Möglichkeit, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben. Damit verzichtet sie aber auch auf Alimente oder Erbschaftsansprüche für das Kind.

  • Die Vaterschaft kann vom Vater anerkannt werden, und zwar vor Gericht, Standesamt oder Jugendwohlfahrt, vor einem Notar, oder im Ausland vor einer Botschaft oder einem Konsulat. Der Vater benötigt dazu seine Geburtsurkunde, einen Personalausweis, seinen Staatsbürgerschaftsnachweis und seinen Meldezettel. Das Anerkenntnis wird protokolliert und ist damit gültig.

  • Falls der Kindesvater die Vaterschaft nicht anerkennen will, hilft Ihnen die Jugendwohlfahrt weiter. Die Jugendwohlfahrt übernimmt die Vertretung des Kindes im Abstammungsverfahren. Dieser Service ist kostenlos. 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7722) 803-0
Fax (+43 732) 77 20-260 399
E-Mail: bh-br.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-braunau.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen

(Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)