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Neues im Fischereirecht


Mit 1. Jänner 2009 ist die Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 in Kraft getreten.

 


 

Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen:


Regelungen zur Qualitätssteigerung in fischereilichen Belangen und Stärkung des Oö. Landesfischereiverbandes:

  • Neuregelung der Pächterfähigkeit/Verwalterbestellung
  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung als Pachtvertragserfordernis
  • Anhörungsrecht des Reviers bei Verpachtungen
  • Klarstellung hinsichtlich der Besatzpflicht, Befreiung durch das Revier
  • Maßnahmen bei Überfischung durch das Revier
  • Aussetzen nicht heimischer Wassertiere nur in geschlossenen Systemen
  • Entnahme von Nahrung für Wassertiere durch Dritte für gewerbliche Zwecke nicht mehr bewilligungsfähig
  • Fischerkartenausstellung durch den/die Landesfischermeister/in
  • Neuformulierung der Verweigerungs- bzw. Entzugstatbestände
  • Fischergastkartenausstellung durch das Revier
  • Fischereiprüfung (schriftlich) gesetzlich verankert
  • Bewirtschafter haben für eine ordnungsgemäße Fischereiausübung ihrer Fischergäste zu sorgen
  • Abgaben fließen dem Oö. Landesfischereiverband zu
  • Schutzorganbestellung durch den Oö. Landesfischereiverband für das gesamte Landesgebiet
  • Verbindlichkeit von Revierbeschlüssen für alle Mitglieder (inklusive Strafsanktion)

Deregulierungs- bzw. Verwaltungsreformmaßnahmen:

  • Entfall des Vorkaufsrechts bei Koppelrechten und Miteigentum
  • Entfall der Anerkennung von Fischzuchtbetrieben
  • Einführung eines elektronischen Fischereiregisters (inklusive Fischereibuch)


Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7289) 88 51-0
Fax (+43 7289) 88 51-693 99
E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

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