Umwelt

(Foto: Landesforstdirektion)
Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über umweltrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in umweltrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn
Hammersteinplatz 1 -
Lageplan
5280 Braunau am Inn