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Giftbezugsbewilligung


Für den Erwerb von giftigen (T) oder sehr giftigen (T+) Stoffen oder Zubereitungen ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich.

Das Antragsformular liegt bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde auf.

 

Man unterscheidet zwischen:

  • Giftbezugslizenz: ermächtigt zum mehrmaligen Bezug einer unbestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte
  • Giftbezugsschein: ermächtigt zum einmaligen Bezug einer bestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte

Voraussetzung:

Giftbezugsbewilligung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • das 19. Lebensjahr vollendet hat und eigenberechtigt ist
  • sachkundig und verlässlich ist (Kenntnisse über den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften und über Maßnahmen der Ersten Hilfe im Vergiftungsfall - nicht älter als fünf Jahre)
  • die technische Notwendigkeit für die beabsichtigte Verwendung des Giftes glaubhaft gemacht hat und
  • im Hinblick auf die Interessen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren keine Bedenken gegen die beabsichtigte Verwendung der von der Giftbezugsbewilligung erfassten Gifte bestehen.

Gebühren:

  • für Giftbezugslizenz:
    Verwaltungsabgabe von 32,70 Euro
    Eingabegebühr von 14,30 Euro
  • für Giftbezugsschein:
    Verwaltungsabgabe von 3,20 Euro
    Eingabegebühr von 14,30 Euro
Formular

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7289) 88 51-0
Fax (+43 7289) 88 51-693 99
E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
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