Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding
Kundmachung der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung
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Strategische Umweltprüfung (SUP)
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Strategische Umweltprüfung (SUP)
Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete
Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht)
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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WA-2025-135866, Mayr Paul und Elisabeth, Diersbach, wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
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MAYR Paul und Elisabeth, Dorf 2, 4776 Diersbach; Teichanlage auf Gst.Nr. 636/1, KG Diersbach (48107), Gemeinde Diersbach - wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
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WA-2025-81795, N-2025-81809, Elisabeth Raidl, Schardenberg, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung
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Elisabeth Raidl, Winkl 11, 4784 Schardenberg; Umlegung des Neudorfinger Baches im Bereich der Gste.-Nr. 743 und 744, KG Schardenberg (48236), Marktgemeinde Schardenberg und Errichtung einer Teichanlage auf dem Gst.-Nr. 745, KG. Schardenberg – naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung
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BA-2024-438859, Kapsreiter West-Bau GmbH, Brunnenthal, Baurechtliches Bewilligungsverfahren
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Kapsreiter West-Bau GmbH, 4786 Brunnenthal, Otterbacher Straße 4, beantragte die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Lagerhalle auf Gste. 388/1 und 529, KG 48204 Brunnenthal
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Verk-2020-221701, Fahrverbot in der Schulstraße, Stadtgemeinde Schärding
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Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen im Gebiet der Stadtgemeinde Schärding im Ortsgebiet von Amts folgendes verordnet.
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VerkR10-38-2007, Verordnung, LKW-Fahrverbot - 149 Subener Straße
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Verordnung; Gemäß § 43 Abs. 1 Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen in den Gebieten der Gemeinden St. Marienkirchen bei Schärding, Suben und St. Florian am Inn von Amts wegen ein LKW-Fahrverbot verordnet.
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Anonymverfügungsverordnung 2018
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Andorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Esternberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kopfing .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Münzkirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Raab .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Riedau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Schardenberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Aegidi .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Marienkirchen bei Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Taufkirchen an der Pram .
