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Geburt - Arbeit, Karenz


 Neugeborenes Baby im Landeskrankenhaus Vöcklabruck (Foto: Simone Sieberer)  
  • Vaterschaft

    Prinzipiell hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Kommt Ihr Kind unehelich zur Welt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird...
Weiterführende Informationen

 

Wir sind für Sie da:

Telefon (+43 7248) 603-0
Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail: bh-gr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-grieskirchen.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
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