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Neue Ausbildungsvorschriften für Mopedfahrerinnen und Mopedfahrer

Ausbildungsvorschriften für Mopedfahrerinnen und Mopedfahrer Neu!

Seit dem ersten September 2009 sind zum Erwerb des Mopedausweises für die drei Fahrzeugkategorien Moped, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und Invalidenkraftfahrzeug einheitlich sechs Stunden Theorie, sechs Fahrstunden auf dem Übungsplatz, zwei Stunden im Straßenverkehr und die Theorieprüfung vorgesehen. Es entfällt die bisherige Regelung, wonach ab dem 24. Lebensjahr zum Lenken von Mopeds mit Ausnahme von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen kein Mopedausweis erforderlich war.

Umfangreiche Übergangsbestimmungen existieren!

Einer Person, die "glaubhaft macht", dass sie vor dem ersten September 2009 zulässigerweise ohne einen Mopedausweis Motorfahrräder gelenkt hat, ist bis zum ersten September 2011 auf Antrag ein Mopedausweis für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge auszustellen. Nach diesem Zeitpunkt muss die jeweilige Ausbildung und Prüfung zur Gänze absolviert werden.

 

Weiterführende Informationen

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