Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Stellungnahme Bezirkshauptmannschaft Wels-Land betreffend Styrol

Information zur aktuellen Situation im Bezirk Wels-Land

Update vom 16.04.2024

Aus dem aktuell übermittelten Bericht der ÖBB, der auf Basis der Grundwasserproben erstellt wurde, ist ersichtlich, dass die Schadstofffahne an der Bezirksgrenze schmäler wird und ausschließlich auf Welser Stadtgebiet liegt (siehe Grafik). Seitens der ÖBB werden die Maßnahmen fortgesetzt, um die Weiterverbreitung in alle Richtungen bestmöglich einzudämmen. Das Grundwasser Monitoring wurde weiter ausgebaut und es werden entlang des Grundwasserabstroms regelmäßig Wasserproben gezogen und überprüft. Bis dato war im Bezirk Wels-Land weiterhin keine Styrolbelastung im Grundwasser erkennbar. Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land steht im engen Austausch mit der der Stadt Marchtrenk, der Stadt Wels, der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich, der ÖBB und dem beauftragten technischen Büro. Im Falle neuer gesicherter Erkenntnisse werden wir umgehend informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land unter bh-wl.post@ooe.gv.at.

 

Stellungnahme vom 28.03.2024:

Als Folge einer Güterzugentgleisung im Bereich des Verschiebebahnhofes der Stadt Wels Ende September 2023 gelangten rund 40.000 Liter des Kohlenwasserstoffes Styrol in das Grundwasser. Mit dem Grundwasserstrom bewegt sich die sogenannte Schadstoff-Fahne Richtung Bezirksgrenze. Die Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde des Bezirkes Wels-Land hat umgehend ein wasserrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hat bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land am 26.03.2024 eine Besprechung mit dem Ziel der Beurteilung der aktuellen Lage und der Abstimmung notwendiger Maßnahmen stattgefunden. Teilgenommen haben Vertreter der Stadt Marchtrenk, der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, der Stadt Wels, der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich, der ÖBB und des beauftragten technischen Büros.

Die sogenannte Schadstoff-Fahne steht aktuell an der Grenze zur Stadt Marchtrenk. Seitens ÖBB wurden bereits umfassende Maßnahmen im Gebiet der Stadt Wels gesetzt, um die Weiterverbreitung in alle Richtungen bestmöglich einzudämmen. Gegenwärtig sind 15 von den geplanten 29 bis 30 Grundwasser-Sanierungsbrunnen in Betrieb (Vollbetrieb ist gegen Ende April 2024 zu erwarten). Mit dem Pumpbetrieb wird seit November 2023 der weiteren Verbreitung gegengesteuert. Zurzeit wird das Grundwasser über 5 Grundwasser-Reinigungsanlagen gereinigt. Im April wird eine weitere Anlage den Betrieb aufnehmen.

Erklärtes Ziel ist es, mit den gesetzten und den noch umzusetzenden Maßnahmen die Schadenslage in den Griff zu bekommen. Eine genaue Prognose des weiteren Weges der Schadstoff-Fahne gestaltet sich schwierig. Durch ständiges Monitoring in Form von Grundwasser-Proben seitens des technischen Büros muss die Prognose regelmäßig angepasst werden. Die derzeitige Hauptaufgabe besteht darin, dem technischen Büro möglichst viele regionale Grundlagen zu liefern, um die Prognose validieren zu können.

Obwohl die getroffenen Maßnahmen bereits Wirkung zeigen, besteht nach wie vor Gefahr für Haushalte mit eigenem Hausbrunnen ohne Anschluss an die Ortswasserleitung. Seitens aller Beteiligten werden daher Sicherheitsvorkehrungen getroffen, sollte die Schadstoff-Fahne in die Bereiche der Ortschaften Schafwiesen und - deutlich zeitversetzt - Au weiterziehen. Es besteht genügend Vorbereitungszeit und diese wird zur Sicherung der Wasserversorgung im Abstrombereich und zum Erarbeiten und Setzen weiterer Maßnahmen gegen die Verbreitung genutzt. Die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer werden nach genauerer Abgrenzung gesondert informiert.

Kurz zusammengefasst kann laut einem von der Bezirkshauptmannschaft beauftragten Gutachten eine Nutzung zu Trinkzwecken bis zu Konzentrationen von 20 µg/l toleriert werden. Dies entspricht dem von der WHO publizierten Richtwert. Aus den verfügbaren Daten ist bislang keine rein „toxikologische Obergrenze“ für kurzfristige, akute gesundheitlich nachteilige Wirkungen im Sinne einer akuten Gesundheitsgefährdung verfügbar. Es sind jedoch Konzentrationen, die 20 µg/l (lt. WHO) überschreiten als zumindest mittelfristig gesundheitlich nachteilig für den Konsum / die Nutzung als Trinkwasser (Trinken, Speisezubereitung, Nutzung als Lebensmittel, …) einzustufen. Da die Geruchschwelle für Styrol je nach Umgebungsbedingungen unter dieser Grenze liegt, ist zu erwarten, dass die Akzeptanz bei den Nutzern wegen der Geruchsbelastung nicht gegeben sein wird. Auch dies wird bei der Festlegung des Sanierungsziels zu berücksichtigen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land unter bh-wl.post@ooe.gv.at.

„Alle Beteiligten ziehen an einem Strang, um diese Situation bestmöglich zu meistern. Wir arbeiten lösungsorientiert weiter und werden die Betroffenen im Falle neuer gesicherter Erkenntnisse umgehend informieren“, so Bezirkshauptfrau MMag. Elisabeth Schwetz und Bürgermeister Paul Mahr abschließend.

MMag. Elisabeth Schwetz
Bezirkshauptfrau                                                                                

 

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich