Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Abmelden eines Kraftfahrzeuges

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden.

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden. Dabei ist es möglich, das Kennzeichen für höchstens 6 Monate reservieren zu lassen.

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht persönlich erfolgt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.

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