Amtstafel
Hausordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Diese Hausordnungen dienen der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden .
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden - Außenstelle Bad Ischl .
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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BHGMBA-2023-375562/17-DC
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Seelände 173 Appartments GmbH, Hallstatt; Errichtung und Betrieb einer Gastgewerbe- betriebsanlage am Standort 4830 Hallstatt, Seestraße 129, GstNr. .198, KG Hallstatt - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMWA-2023-402822/11-TR
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Gemeinde Grünau im Almtal; Aufweitung des Grünaubaches bei hm 6,6 samt Abbruch und Neubau des Lichtenwegsteges – Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
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BHGMBA-2024-101967/8-DC
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Erdbau Grobauer GmbH, Ebensee am Traunsee Errichtung und Betrieb eines Abstellplatzes für Maschinen und Baumaschinen aller Art sowie Lagerung von Baumaterialien und Aufstellung von Containern, am Standort Almhausstraße 36, 4802 Ebensee am Traunsee, Gst.Nr. 387/7, KG Ebensee - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2024-63985/9-DC
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Pichelsberger GmbH, Gmunden; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau einer Halle für Werkstatt & Lagerfläche sowie Errichtung und Betrieb einer Klimaanlage im Bestand am Standort 4810 Gmunden, Koaserbauer Straße 1, Gst. Nr. 211/26, KG Schlagen - GEWERBEBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
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BHGMVet-2024-51111/4-FM
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KUNDMACHUNG betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand im Jahr 2024
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend den Schutz vor Waldbränden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2023 - Bezirk Gmunden)
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Aufhebung der Verordnung betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen, ABl. GM Nr. 6/2023 .
Sonstige Verordnungen
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BHGMIT-2022-849771/138-SW
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BEKANNTMACHUNG des Bezirkshauptmanns der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
gemäߧ§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung -
Änderung der Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken Verordnungsänderung vom 21.09.2021
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Änderung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30.05.2017, SanRB-2017-345039, idF vom 06.03.2020, BHGMSanR-2016-345039/100-Lüf
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BHGMVerk-2018-435059/2
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
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Anlage A zur Verordnung
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Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen
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Anlage A zur Verordnung
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Neufestsetzung der Schulsprengel im Bezirk Gmunden
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 1 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 2 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 1 .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 2
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Verordnung gültig ab 10.09.2018
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ebensee .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Stadt .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Traundorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gosau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Laakirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen bei Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ohlsdorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Scharnstein .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Vorchdorf .