Hier finden Sie die nötigen Informationen, wenn Sie Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten wollen oder Auskünfte und Hilfe für sich oder Bekannte und Verwandte aus der Ukraine brauchen.
Ukrainischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Österreichischer Integrationsfonds (kurz: ÖIF) beantworten an der Hotline unter +43 1 715 10 51 - 120 von 08:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zur Versorgung, Orientierung, Wohnen und Arbeiten in Österreich und informieren über die dafür zuständigen Stellen.
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr
Hier können Sie die Daten (Adresse, Größe, Ausstattung, etc.) der angebotenen Unterkunft an das Amt der Oö. Landesregierung übermitteln. Nachdem Sie uns Ihre Wohnmöglichkeit gemeldet haben, werden Ihre Daten nach erster Prüfung an die Caritas Oö., Volkshilfe Oö. bzw. Rotes Kreuz weitergeleitet. Ein Mitarbeiter meldet sich bei Ihnen telefonisch. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern wird.
Meldung einer Wohnmöglichkeit (Zimmer, Wohnung, etc.) https://e-gov.ooe.gv.at/fs_so/start.do?generalid=so006meldungWohnmoeglichkeit Pro Standort ist gesondert ein Formular auszufüllen.
SOS-Kinderdorf sucht im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und der Grundversorgung des Landes Gastfamilien. Sie sollen Kindern und Jugendlichen, die ohne erwachsene Begleitperson in Oberösterreich ankommen, ein vorübergehendes Zuhause, individuelle Betreuung und Zuwendung geben. Die ExpertInnen von SOS-Kinderdorf betreuen nicht nur die Vermittlung zwischen einem Kind/Jugendlichen und den Gasteltern, sondern begleiten die Familien langfristig und stehen mit Tat und Rat zur Seite.
www.sos-kinderdorf.at/gastfamilien-oberoesterreich Sie möchten Gastfamilie werden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.www.sos-kinderdorf.at/gastfamilien-oberoesterreich Pro Standort ist gesondert ein Formular auszufüllen.
Über die Plattform „ZusammenHelfen in OÖ“ vom Verein dieziwi werden im Auftrag des Landes Oberösterreich freiwilligen Initiativen und Freiwillige vernetzt. Neu entstandene Initiativen und bereits bestehende Initiativen können sich bei der Plattform melden, bekommen dort Unterstützungen und werden auf der Website von ZusammenHelfen sichtbar gemacht, um so auch weitere Freiwillige zu gewinnen. „ZusammenHelfen in OÖ“ ist zudem die zentrale Anlaufstelle für alle Gemeinden rund um freiwilliges Engagement für geflüchtete Menschen.
ZusammenHelfen in Oberösterreich https://zusammen-helfen.at/ukraine
Die Volkshilfe übernimmt in Oberösterreich die Logistik und Abwicklung. Sachspenden (primärer Bedarf sind Hygieneartikel und Verbandsmaterialien) können in den 22 Shops der Volkshilfe in Oberösterreich abgegeben werden.
Sachspendenaktion des Landes und der Volkshilfe Oö.:
Oö. Volkshilfe - Ukraine-Hilfe https://www.volkshilfe-ooe.at/hilfe-ukraine Hier finden Sie Standorte und Öffnungszeiten der Volkshilfe-Shops, in denen Sie Sachspenden abgeben können.
Caritas-Nothilfe in der Ukraine:
Die Caritas ist seit 30 Jahren in der Ukraine aktiv. Ihr starkes Partnernetz ermöglicht es, rasch zu helfen. Konkret hilft die Caritas mit der Verteilung von Nahrungsmitteln, von Heizmaterial und Hygieneartikeln bis hin zur Unterstützung von Kindern in Schulen und in sogenannten "Child-Friendly-Spaces" sowie der Pflege von älteren Menschen in entlegensten Dörfern.
www.caritas-ooe.at www.caritas-ooe.at
Beim Amt der Oö. Landesregierung wurde ein Postfach eingerichtet, an welches Sie ihr Angebot (zB. Dolmetschtätigkeit) übermitteln können.
Die Adresse lautet: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Die Plattform „ZusammenHelfen in Oö.“ vom Verein dieziwi vernetzt und koordiniert Freiwilligen Initiativen im gesamten Bundesland. Initiativen können sich dort melden bzw. Freiwillige erkundigen, wo Hilfe benötigt wird.
http://zusammen-helfen.at/ukraine/ http://zusammen-helfen.at/ukraine
Unter der Hotline (+43 1) 2676 870 9460 erhält diese Person Auskünfte und auch Hilfe. Es wird ihm/ihr dort ein Quartierplatz und eine Versorgungsmöglichkeit angeboten.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (kurz: BBU) werden zudem Hilfe und Informationen in ukrainischer Sprache angeboten (Infoflyer).
Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) https://www.bbu.gv.at Hier erhalten Sie Hilfe und Informationen in ukrainischer Sprache.
Wenden Sie sich mit Fragen bitte an die Hotline beim Amt der Oö. Landesregierung (+43 732) 7720 16200 oder senden Sie die Anfrage an das Postfach: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at.
In dringenden Fällen steht die Hotline (+43 1) 2676 870 9460 rund um die Uhr zur Verfügung.
Bei Unterstützungsbedarf melden Sie uns die Daten dieser Personen ebenfalls an das Postfach: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Auf der Homepage des BMI Bundesministerium für Inneres finden sich FAQs zu Visa und Einreise im Zusammenhang mit der Lage der Ukraine.
Bundesministerium für Inneres https://bmi.gv.at/news.aspx?id=50774276635676692F5A513D Hier finden Sie Antworten zu oft gestellten Fragen zu Visa und Einreise im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine.
Auf der Homepage des BFA – Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl finden sich dazu Infos und FAQs.
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) https://www.bfa.gv.at/news.aspx?id=7138695A2B6150634156493D Hier finden Sie Antworten zu oft gestellten Fragen zu Visa und Einreise im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine.
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren https://www.bfa.gv.at/201/Ablauf_Asylverfahren/start.aspx Hier finden Sie Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens.
Folgende Personengruppen haben bis vorerst 3. März 2023 ein Aufenthaltsrecht in Österreich.
Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung. Erforderlich dafür ist die Registrierung als Vertriebene / Vertriebener.
Hinweis: Für die von der Vertrieben-Verordnung erfassten Personen ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Ein solcher wird seitens des BFA für die Dauer des Aufenthaltsrechts als Vertriebener nicht bearbeitet.
Vertriebene, die in Österreich bleiben möchten, müssen sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen.
Alle Erfassungsstellen in Österreich
Soweit vorhanden, sollten zur Registrierung folgende Unterlagen mitgenommen werden:
In der Folge wird ein „Vertriebenen“-Ausweis erstellt und einige Tage später per Post zugestellt. Der Ausweis für Vertriebene gilt als Bestätigung über den geduldeten Aufenthalt und ist erforderlich, um Leistungen beispielsweise des AMS (z.B. Deutschkurse) beziehen zu können.
Informationsblatt des BMI (PDF-Dokument, 1,96 MB)
FAQs zum Thema Aufenthalt und Registrierung https://bmi.gv.at/Ukraine/Registrierung_und_Aufenthalt.aspx#a10
Vertriebene fallen unter die allgemeine Meldepflicht und müssen ihren Wohnsitz daher innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft (in der Grundversorgungseinrichtung oder beim privaten Quartiergeber) beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat melden.
Weitere Informationen auf www.oesterreich.gv.at
Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180200.html#AllgemeineInformationen
Meldezettel (PDF-Dokument, 156 KB)
Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der ÖGK krankenversichert.
Zu beachten ist, dass die erforderliche Anmeldung zur Krankenversicherung nur dann automatisch erfolgt, wenn, die betroffene Person Grundversorgung bezieht.
Vertriebene erhalten eine Versicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg, aber keine e-card.
Wurde die Registrierung noch nicht vorgenommen, so können Leistungen (Arzt, Apotheke, usw.) trotzdem gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses in Anspruch genommen werden.
Ukrainischen Vertriebenen, die sich registriert haben, ist es möglich in Österreich in allen Branchen zu Arbeiten. Erforderlich ist dafür eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Die Beschäftigungsbewilligung wird entweder vom Arbeitgeber beantragt oder wird im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS von diesem erteilt.
Das AMS unterstützt alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Förderangeboten wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration und vermittelt auch aktiv offenen Stellen.
Mehr Informationen beim Arbeitsmarktservice (AMS) https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeiten-in-oesterreich-und-der-eu/ukraine
Im Rahmen der Grundversorgung gibt es finanzielle Unterstützung für Vertriebene. Diese können bei der für den Bezirk zuständigen Organisation (Volkshilfe oder Caritas) beantragt werden. Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundversorgung erfolgen immer direkt an die untergebrachte/n Person/en.
Beratungsstellen der Volkshilfe und Caritas für Asylwerber/innen und Vertriebene (PDF-Dokument, 23 KB)
Verpflegungsgeld:
Mietzuschuss: (für die Gewährung eines Mietzuschusses ist ein Mietvertrag Voraussetzung)
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Senden Sie Ihre Anfrage im Zusammenhang mit Deutschkursen an E-Mail ukraine-deutschkurs@ooe.gv.at.
Überblick zu allen Deutschkursangeboten (PDF-Dokument, 320 KB)
Das Land OÖ bietet gemeinsam mit den Bildungsanbietern (bfi, VHS, WIFI) Hallo in Oberösterreich Kurse an. Die Kurse dauern zwischen 4 und 8 Wochen und werden in allen Bezirken angeboten.
Die Hallo in Oberösterreich Kurse sind auch vor Ort als Rufseminar ab 10 Teilnehmern möglich.
Senden Sie Ihre Anfrage im Zusammenhang mit den Hallo in Oberösterreich Deutschkursen an E-Mail ukraine-deutschkurs@ooe.gv.at.
www.bfi-ooe.at https://www.bfi-ooe.at/de/index.html
www.vhsooe.at https://www.vhsooe.at/
https://www.wifi-ooe.at/k/deutsch-fuer-ukrainische-vertriebene https://www.wifi-ooe.at/
In ganz Österreich haben Sie die Möglichkeit, kostenlose Deutschkurse zu besuchen. Das Programm heißt „Startpaket Deutsch & Integration“ und bietet an über 80 Standorten Deutschkurse an. Auch die Teilnahme an anderen Deutschkursen wird vom ÖIF gefördert. Zusätzlich zum Kurs können Sie an den freiwilligen Lerngruppen „Treffpunkt Deutsch“ teilnehmen, um Ihre Deutschkenntnisse weiter zu verbessern.
www.sprachportal.at http://www.sprachportal.atTipps und Infos, kostenlose Übungen und Materialien zum Deutschlernen
Die Deutschkurse des BFI entsprechen den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Deutschkurse entsprechend den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen In den Intensivkursen können Sie ein Sprachniveau in nur sechs Wochen erreichen!
Deutschkurse entsprechend den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen https://www.bfi-ooe.at/de/ausbildungsinfos/sprachen/deutschkurse.htmlIn unseren Intensivkursen können Sie ein Sprachniveau in nur sechs Wochen erreichen!
Informationsblatt der Bildungsdirektion Oberösterreich (PDF-Dokument)
Sie sind nach Österreich geflüchtet und suchen einen Schulplatz für Ihr Kind?
Bezüglich Zugang zu einem Kindergarten erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.