Wortprotokoll 26. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 14. Juni 2012 Inhalt: Trauerkundgebung für LAbg. a.D. Karl Wimleitner Fragestunde: L-8076/1-XXVII: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 6) L-8077/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wall an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 8) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 9) Geschäftsanträge: Beilage 654/2012: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a BVG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen Redner/innen: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 12) Abg. Müllner (Seite 12) Abg. Wall (Seite 13) Abg. Wageneder (Seite 14) Abg. Gattringer (Seite 15) Beilage 647/2012: Initiativantrag betreffend die Anwendung der "Goldenen Regel der Finanzpolitik" Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 16) Abg. Dr. Manhal (Seite 18) Abg. Schwarz (Seite 19) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 20) Beilage 648/2012: Initiativantrag betreffend eine Handlungsanleitung gegen Rechtsextremismus Redner/innen: Abg. Krenn (Seite 22) Abg. Mag. Kirchmayr (Seite 23) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 24) Abg. Nerat (Seite 25) Beilage 649//2012: Initiativantrag betreffend Ausbau demokratischer Kontrollrechte in Statutarstädten durch die Schaffung von Untersuchungsausschüssen Redner/innen: Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 26) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 28) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 28) Abg. Mag. Baier (Seite 29) Beilage 650/2012: Initiativantrag betreffend eine Studie "Anreiztheoretische Untersuchung zur Wechselwirkung von Gemeinde- bzw. Landestransfers und progressivem Steuersystem" Redner/innen: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 31) Abg. Affenzeller (Seite 32) Abg. Dr. Csar (Seite 33) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 34) Beilage 651/2012: Initiativantrag betreffend die Schaffung der Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung gegen Gesetzesbeschlüsse Redner/innen: Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 36) Abg. Pilsner (Seite 37) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 37) Abg. Präsident Bernhofer (Seite 39) Beilage 652/2012: Initiativantrag betreffend einen Bericht über das Steueraufkommen in Oberösterreich und die Steuermittelrückflüsse nach Oberösterreich Redner/innen: Abg. Ing. Klinger (Seite 40) Abg. Mag. Strugl (Seite 41) Abg. Makor (Seite 41) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 42) Beilage 653/2012: Initiativantrag betreffend eine Entlastung der heimischen Betriebe im Bereich der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer Redner/innen: Abg. Schießl (Seite 44) Abg. Schaller (Seite 44) Abg. Schwarz (Seite 46) Abg. Peinsteiner (Seite 47) Beilage 655/2012: Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs- und Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert wird (Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012) Verhandlungsgegenstände: Beilage 632/2012: Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Erweiterung der Pflegefreistellung Berichterstatter/in: Abg. Schwarz (Seite 48) Redner/innen: Abg. Wall (Seite 49) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 49) Abg. Alber (Seite 50) Abg. Wageneder (Seite 51) Beilage 633/2012: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird Berichterstatter/in: Abg. Schillhuber (Seite 53) Redner/innen: Abg. Schillhuber (Seite 53) Abg. Eidenberger (Seite 54) Abg. Wageneder (Seite 55) Abg. Nerat (Seite 56) Landesrat Hiegelsberger (Seite 57) Beilage 634/2012: Bericht des Gemischten Ausschusses (Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Gesetz vom 16. Dezember 1982 über das Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich, das Gesetz vom 30. März 1960, mit dem die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz geschaffen werden, das Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz, die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und das Statut für die Stadt Steyr 1992 geändert werden (Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz) Berichterstatter/in: Abg. Stanek (Seite 58) Redner/innen: Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 59) Abg. Mag. Schulz (Seite 60) Abg. Bauer (Seite 60) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 61) Beilage 635/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 und den Rechnungsabschluss 2011 des O.ö. Landmaschinenfonds Berichterstatter/in: Abg. Ecker (Seite 62) Redner/innen: Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 62) Abg. Ecker (Seite 62) Beilage 636/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Jahresbericht 2011 zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich Berichterstatter/in: Abg. Langer-Weninger (Seite 63) Redner/innen: Abg. Langer-Weninger (Seite 63) Abg. Schwarz (Seite 64) Abg. Promberger (Seite 67) Abg. Nerat (Seite 68) Abg. Präsident Bernhofer (Seite 69) Landesrat Sigl (Seite 72) Beilage 637/2012: Bericht des Kontrollausschusses betreffend Bericht des Rechnungshofs betreffend "Tätigkeit des Rechnungshofs; Themen der öffentlichen Finanzkontrolle; Nachfrageverfahren 2010; Internationales" Berichterstatter/in: Abg. Jachs (Seite 74) Redner/innen: Abg. Jachs (Seite 74) Abg. Rippl (Seite 75) Beilage 638/2012: Bericht des Kontrollausschusses betreffend Bericht des Rechnungshofs betreffend "Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Reisegebührenvorschriften der Länder Burgenland, Oberösterreich und Tirol; Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben; Regionale Wirtschaftsverbände in Oberösterreich; Stadt Steyr, Follow-up-Überprüfung; Sanitätsgemeindeverband Frankenmarkt" Berichterstatter/in: Abg. Frauscher (Seite 76) Redner/innen: Abg. Frauscher (Seite 76) Abg. Krenn (Seite 77) Beilage 655/2012: Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs- und Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert wird (Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012) Berichterstatter/in: Abg. Pühringer (Seite 78) Redner/innen: Abg. Pühringer (Seite 78) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 78) Abg. Schwarz (Seite 79) Abg. Wall (Seite 81) Beilage 654/2012: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a BVG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen Berichterstatter/in: Landesrat Sigl (Seite 81) Redner/innen: Abg. Langer-Weninger (Seite 82) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, die Landesräte Anschober, Ing. Entholzer, Dr. Haimbuchner, Hiegelsberger und Sigl, entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Landesrätin Mag. Hummer Die Mitglieder des Landtags. Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer/in: Mag. Petra Zahradnik-Uebe (Beginn der Sitzung: 10.04 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 26. Sitzung des Oö. Landtags und darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen. Im Besonderen die Mitglieder des Oö. Landtags und der Oö. Landesregierung, die anwesenden Bundesräte, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, insbesondere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer des BFI, Pensionistinnen und Pensionisten der voest alpine sowie Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schule Neufelden mit ihren Lehrkräften. Ich darf Ihnen allen einen interessanten Aufenthalt hier bei uns im Oö. Landtag wünschen. Ein sehr herzlicher Gruß gilt den Bediensteten des Hauses, den Vertretern der Medien sowie den Zuseherinnen und Zusehern, die unsere Sitzung im Internet mit verfolgen. Von der heutigen Sitzung sind entschuldigt Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl und Frau Landesrätin Doris Hummer. Die amtliche Niederschrift über die 25. Sitzung des Oö. Landtags liegt in der Zeit vom 15. Juni bis 29. Juni in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Ihnen diese Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Ich möchte besonders darauf hinweisen, das wir Ihnen neben dem neuen im Trauner Verlag erschienenen Landhausbuch auch eine von der kürzlich unter oberösterreichischem Vorsitz stattgefundenen Landtagspräsidentenkonferenz von allen Landtagspräsidentinnen und -präsidenten einstimmig beschlossene, gemeinsame Erklärung zum Thema Föderalismus aufgelegt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich für eine Trauerkundgebung für den verstorbenen früheren Landtagsabgeordneten Karl Wimleitner von den Plätzen zu erheben. Landtagsabgeordneter a.D. Karl Wimleitner ist am Dienstag dem 29. Mai im 74. Lebensjahr verstorben. Er wurde am 22. Juni 1938 in Grieskirchen geboren, nach einer Lehre bei der ÖBB legte er die Meisterprüfung im Schlosser- und Schmiedegewerbe ab. Ab 1963 war er technischer Betriebsleiter einer Beleuchtungsfirma. Karl Wimleitner wurde 1991 in den Oö. Landtag gewählt, dem er bis zum Jahre 2003 angehörte. Er war als Mitglied im Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss, im Petitionsausschuss sowie im Geschäftsordnungsausschuss tätig. Seine politische Laufbahn begann Karl Wimleitner 1973 als Gemeinderat in Grieskirchen. Von 1988 bis 2002 war er Bezirksparteiobmann der FPÖ Grieskirchen und Eferding. Ab 1992 bis zum Jahr seiner Pensionierung 2003 war Wimleitner Landesobmann des Oö. Seniorenrings, und von 2004 bis 2006 war er Bundesobmann des österreichischen Seniorenrings. Eine wichtige Aufgabe sah er stets in der Hilfe für die ältere Generation. Für seine Arbeit wurde Karl Wimleitner mit dem silbernen Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich und dem goldenen Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich ausgezeichnet. Wir trauern um einen aktiven Politiker und einen Menschen, der unserem Land und seinen Menschen gedient hat. Das Land Oberösterreich wird Karl Wimleitner ein ehrendes Andenken bewahren. Ich danke Ihnen. Wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Zuge der Diskussion über eine Föderalismus-Reform schlagen Experten bzw. politische Funktionsträger unter anderem vor, eine Steuerautonomie der Bundesländer einzuführen. Zuletzt sprach sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer dafür aus. Sie sei "überzeugt, dass dies sinnvoll ist." Werden Sie sich im Rahmen Ihrer Zuständigkeit dafür einsetzen, dass den Bundesländern im Sinne einer Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung eine Steuerautonomie eingeräumt wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus, Herr Klubobmann Steinkellner, sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Grundsätzlich ist diese Frage schon lange auf der Tagesordnung der politischen Diskussion zwischen Bund und Ländern. Es gibt dazu keine einheitliche Meinung der Bundesländer und ihrer Vertreter. Das möchte ich vorausschicken. Ich persönlich kann einer gewissen Steuerhoheit der Bundesländer durchaus einiges abgewinnen, möchte betonen, dass die Länder auf keinen Fall zu feige sind, eigene Einnahmen, oder eigene Steuern zu schaffen, denn egal, ob der Bund, die Länder, wer auch immer, neue Steuern einführt, wir in der Gemeinde- und Landespolitik sind sowieso den Bürgern am nächsten und haben die Auswirkungen unmittelbar. Der Bürger unterscheidet absolut nicht, ob das eine Bundes- oder eine Landesabgabe ist. Natürlich, das muss man sagen, hat diese Sache mehrere Seiten. Vorteile und Nachteile. Zum einen, wenn man die Steuerhoheit nur auf Bagatellsteuern oder auf Kleinststeuern beschränkt, dann ist das relativ sinnlos, weil dann halt die eigenen Einnahmen von ein Prozent auf eineinhalb Prozent steigen oder auf zwei Prozent, das bringt nichts. Wenn man die normalen Steuern allerdings verländert, dann muss man wissen, die großen Steuern, dass es damit in Österreich neun Wirtschaftsräume und neun Steuerräume gibt. Damit ist mehr Bürokratie verbunden, auch mehr Wettbewerb, der dem wieder entgegensteht, also es gibt Vorteile und Nachteile. Mehr Wettbewerb wie in der Schweiz durch eigene Steuern, mehr Bürokratie, und ich weiß nicht, wie die Wirtschaft drauf reagiert, wenn zum Beispiel in Mondsee andere Steuersätze gelten wie in Thalgau. Oder wenn in Enns andere Steuersätze gelten als wie in Ennsdorf. Um Nachbargemeinden hier zu nennen. Da stehen Vorteile und Nachteile einfach gegenüber. Sie können auch sagen, da steht die Frage des Wettbewerbs der Standorte über Steuern und der Bürokratie, die größer wird, auf der anderen Seite gegenüber. Verträgt Österreich als kleines Land neun Steuerzonen? Dazu kann man eine positive und eine negative Meinung haben. Das Grundproblem ist, dass es eine Art Mittelweg schwer gibt. Ich verweise auch noch darauf, dass wir ein großes Problem bekommen, wenn wir eigene Steuern haben als Industrieland. Da müsste die Veranlagung der Betriebe grundlegend geändert werden. Denn Betriebe wie Konzerne, die voest alpine, oder die ÖBB usw. veranlagen natürlich zur Gänze den Betrieb derzeit in der Bundeshauptstadt. Aus verwaltungsvereinfachenden Gründen. Die gesamte Diplomatie ist in Wien angesiedelt. Mit sehr hoher Gehaltssituation. Veranlagt alles in Wien. Da müsste man natürlich auch die Veranlagungen verändern. Oberösterreich ist Nettozahler, aber das kommt im Steueraufkommen nicht zum Ausdruck, weil die Konzerne natürlich in Wien veranlagen. Dieses Problem müsste man zuerst lösen, denn sonst sind wir Draufzahler. Und abschließend weise ich noch darauf hin, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für Landessteuern gibt, ausgenommen die paar Abgaben und paar Steuern, die wir in unserer Kompetenz haben. Erster Präsident: Herr Klubobmann, eine Zusatzfrage? Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann, du hast die Schweiz angesprochen. Die Schweiz hat den stärksten, ausgeprägtesten Föderalismus und gleichzeitig erheblich geringere Verwaltungskosten, deswegen nehmen wir auch im Oö. Landtag unsere Verantwortung wahr. Wir besichtigen in der Schweiz mögliche Entwicklungen, die auch für Oberösterreich transportierbar wären. Kannst du dir gemeinsam mit dem Finanzausschuss des Oö. Landtags eine Form zur Entwicklung des Finanzföderalismus vorstellen, die dann vielleicht von unten, sprich von den Ländern, von Oberösterreich nach Wien vorgetragen wird, um die Rahmenbedingungen zu ändern? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich bin mir nicht sicher, ob eine solche Initiative von einer Mehrheit von Ländern getragen würde. Reden kann man über alles, man muss Vor- und Nachteile genau abwägen. Und bei der Bürokratie, da bin ich missverstanden worden, da habe ich nicht die Bürokratie der Verwaltung, also des Landes gemeint, sondern die Bürokratie, die in den Firmen besteht. Denn man muss schon überlegen, wenn heute eine Baufirma, nehmen wir an in sieben Bundesländern in Österreich tätig ist, ist sie mit sieben verschiedenen Steuersystemen und Abrechnungssystemen konfrontiert. Momentan wird uns immer vorgeworfen, dass wir neun Bauordnungen haben. Und dass das den Firmen nicht zumutbar ist. Wenn wir dann auch neun verschiedene Steuersysteme haben, entsteht natürlich ein Verwaltungsaufwand bei den Unternehmungen, den man nicht unterschätzen darf. Denn einige Steuern werden grundsätzlich wahrscheinlich dafür denkbar ungeeignet sein, ich nehme die Mehrwertsteuer her, das wird schwierig sein, wenn man die in den Bundesländern verschieden gestaltet. Erster Präsident: Herr Klubobmann, eine weitere Zusatzfrage? Abg. Mag. Steinkellner: Eine weitere Zusatzfrage. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung, dass das Land Oberösterreich auch im Jahr 2016 ein Nulldefizit erreichen muss, gemeinsam mit den Gemeinden, und gleichzeitig der Bund aufgrund der Schuldensituation sich aus Aufgaben wie etwa öffentlicher Nahverkehr, sprich Regionalbahnen, Nebenbahnen zurück zieht, wäre doch jetzt der Zeitpunkt, eine eigene Steuerverantwortung zu übernehmen, nachdem auch traditionelle Aufgaben des Bundes vom Bund nicht mehr wahrgenommen werden. Was hast du in den Verhandlungen in Wien erreicht, damit jene Geldmittel für die Aufrechterhaltung zum Beispiel der Bahnen, klassische Aufgabe, die also früher die ÖBB wahrgenommen hat, auch die Geldmittel nach Oberösterreich in genügendem Ausmaß fließen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann! Um es gleich klar zu stellen. Wir wollen in erster Linie das ausgeglichene Budget 2016 durch Reformen und Strukturveränderungen erreichen und nicht durch neue Einnahmen. Damit ich das klar stelle. Das ist die Grundlinie, die wir verfolgen. Und das zweite ist, ich bin nicht bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich der Bund aus ihm angehörigen Verpflichtungen laufend zurück zieht, und diese Verpflichtungen auf Gemeinden und Länder abschiebt. Beim Regionalverkehr haben wir ein Problem, das müssen wir diskutieren, da muss es Lösungen selbstverständlich geben. Weil da gibt es eine gemischte Zuständigkeit. Da hat leider das Parlament schon vor vielen Jahren für den Regionalverkehr die Verantwortung zum Teil auch gesetzlich den Ländern übertragen. Aber sonst ist vereinbart im Stabilitätspakt, da steht ausdrücklich drinnen, dass eine Gebietskörperschaft nicht gegen den Willen der anderen Gebietskörperschaften einfach Aufgaben in die andere Zuständigkeit schieben kann. Wir haben ja den Konsultationsmechanismus, und wir haben vor allem im Stabilitätspakt, da habe ich mich sehr eingesetzt dafür, die Regelung drinnen, dass bei Veränderungen auf der Einnahmenseite automatisch der Stabilitätspakt außer Kraft tritt. Der ist abgestellt auf den derzeit geltenden Finanzausgleich. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Wir kommen dann zur zweiten Anfrage der Frau Landtagsabgeordneten Ulrike Wall an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Rahmen der oberösterreichischen Sprachentwicklungs-Screening-Studie, kurz SPES-Studie, wurde ein Verfahren zur Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern entwickelt und in Kooperation mit Kinderärzten getestet. In einer Pressekonferenz am 8. November 2011 haben Sie den Erfolg dieses Projektes sowie auch den volkswirtschaftlichen Nutzen durch früh gesetzte Maßnahmen hervorgehoben. Werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit dafür sorgen, dass in Oberösterreich ein Modell-Projekt zur Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern durchgeführt wird, das sich an den Erkenntnissen und Empfehlungen der oberösterreichischen SPES-Studie orientiert? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Zeit gemeinsam mit der OÖ. Gebietskrankenkasse die neurologisch-linguistische Ambulanz am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder evaluiert wird. Das ist mit den dort Verantwortlichen auch so vereinbart. Um unter anderem sicher zu stellen, dass das Untersuchungs- und Therapieangebot von Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen stimmig und kosteneffizient ist. Nach Vorliegen des Evaluierungsergebnisses soll das SPES-Projekt noch weiter entwickelt, selbstverständlich weiter entwickelt und auch fertig gestellt werden. Auch hinsichtlich Kindern mit nicht deutscher Muttersprache. Zweitens die Einführung bzw. die Ausrollung des Screenings auf ganz Oberösterreich ist davon abhängig, inwieweit die erforderlichen Betreuungsangebote noch zu ergänzen sein werden. Das betrifft auch den extramuralen Bereich und ist daher insbesondere mit den Sozialversicherungsträgern zu klären. da es nicht nur von der Bereitschaft des Landes abhängt, sondern auch von der Bereitschaft der Sozialversicherungsträger, inwieweit eventuell notwendige zusätzliche Betreuungsangebote über Honorarvergütungen mitfinanziert werden. Die Gespräche mit den Sozialversicherungen werden nach Vorliegen des Evaluierungsergebnisses, das wird voraussichtlich im heurigen Herbst sein, geführt werden. Es wird dabei eine gemeinsame Lösung mit den Sozialversicherungsträgern angestrebt, die sicherstellt, dass nicht nur durch geeignete Untersuchungen, wie das Sprachentwicklungs-Screening, Defizite in der Sprachentwicklung frühzeitig erkannt werden, sondern auch ebenfalls notwendige weitere diagnostische Abklärungen möglichst rasch erfolgen können und geeignete Therapie- und Fördermaßnahmen darüber hinaus zur Verfügung stehen. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage Frau Kollegin? Abg. Wall: Wir Freiheitlichen fordern ja seit vielen Jahren, dass dieses Screening verbindlich in den Mutter-Kind-Pass integriert wird. Der Mutter-Kind-Pass liegt in der Kompetenz des Bundes. Oberösterreich hat aber bereits gewaltige Vorleistungen in diesem Bereich erbracht, durch eine bereits seit fünf Jahren laufende Studie und bringt hier viel Erfahrungen ein. Werden Sie sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Oberösterreich, als österreichisches Modellprojekt, für eine flächendeckende Umsetzung vom Bund entsprechend unterstützt wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich setze mich für alles ein, was der Bund in Oberösterreich unterstützen soll, davon können Sie ausgehen. Beim Mutter-Kind-Pass muss man aufpassen, dass man ihn nicht überlagert mit zu vielen Bedingungen und Auflagen, denn sonst wird er noch schwerer erreichbar für die Betroffenen. Wir werden die Sache nach Vorliegen des Evaluierungsergebnisses einer ordentlichen Diskussion und Bewertung unterziehen. Erster Präsident: Gibt es noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Abg. Wall: Ja. Oberösterreich bietet eine Reihe von Untersuchungen, Sprachentwicklungs-Screenings bei den Zwei- und Dreijährigen, wie wir gerade gehört haben, logopädische Reihenuntersuchungen im Kindergarten bei den Vierjährigen, Sprachstandsfeststellungen bei den Fünfjährigen, Tests über die Sprachkenntnis bei Schuleintritt und so weiter und bei Bedarf natürlich auch unterschiedlichste Fördermaßnahmen. Laut Experten sind diese zu wenig aufeinander abgestimmt. Zum Beispiel was im Kindergarten gemacht wird, was die Kinderärzte bei den zwei- und dreijährigen Kindern machen. Das Institut für Sinnes- und Sprachneurologie der Barmherzigen Brüder, besser gesagt die Autoren dieser SPES-Studie, Primarius Dr. Fellinger und Dr. Holzinger, bieten dem Land in einem Projektantrag den Aufbau eines Kompetenzzentrums Kindersprache an. Das wesentliche Ziel dieses Projekts wäre es, eine Koordinierungsstelle zu installieren und die Vielzahl der genannten Angebote zu vernetzen und deren Qualität zu evaluieren. Wie stehen Sie in Anbetracht der zunehmenden Sprech- und Sprachdefizite unserer Kinder zu diesem Projektantrag? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich das Projekt noch nicht kenne. Es wird wahrscheinlich auf der Beamtenebene eingebracht worden sein. Ich kann daher konkret dazu nicht Stellung nehmen. Allerdings bin ich sehr vorsichtig, wenn ein Projekt wieder eine neue Koordinierungsstelle zum Inhalt hat, denn Koordinierungsstellen und Anlaufstellen haben wir schon sehr sehr viele. Man muss sich eher die Frage stellen, wenn an verschiedenen Orten gleichartige Leistungen erbracht werden, ob man diese Leistungen nicht stärker konzentrieren kann. Da bin ich jederzeit bereit, mir das anzusehen, aber wenn der Antrag zu mir kommt, werden wir diesen Antrag genau prüfen. Es ist uns die Sache ein großes Anliegen, von dem können Sie ausgehen. Abg. Wall: Dankeschön. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, darf ich die Fragestunde für geschlossen erklären. Ich ersuche den Herrn Schriftführer den Eingang für die heutige Sitzung bekannt zu geben. Abg. Stanek: Ich darf die Zuweisung des Eingangs in die heutige Landtagssitzung bekannt geben. Beilage 630/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Oö. Umweltbericht 2012. Diese Beilage wird dem Umweltausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 640/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2012). Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 641/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 - ÖStP 2012. Diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 642/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss, Ausschuss für Volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Umweltausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 643/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank. Diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 644/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht der Oö. Antidiskriminierungsstelle über den Zeitraum vom April 2009 bis März 2012. Diese Beilage wird dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 645/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erlassen werden (Oö. Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz). Diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss, Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 646/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge geändert wird (Oö. LKUFG-Novelle 2012). Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Bevor ich zu den nächsten Beilagen komme, darf ich sagen, dass für all diese Beilagen dann gilt, dass sie gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Ich beginne mit der Beilage 647/2012, Initiativantrag betreffend die Anwendung der "Goldenen Regel der Finanzpolitik". Beilage 648/2012, Initiativantrag betreffend eine Handlungsanleitung gegen Rechtsextremismus. Beilage 649/2012, Initiativantrag betreffend Ausbau demokratischer Kontrollrechte in Statutarstädten durch die Schaffung von Untersuchungsausschüssen. Beilage 650/2012, Initiativantrag betreffend eine Studie "Anreiztheoretische Untersuchung zur Wechselwirkung von Gemeinde- bzw. Landestransfers und progressivem Steuersystem". Beilage 651/2012, Initiativantrag betreffend die Schaffung der Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung gegen Gesetzesbeschlüsse. Beilage 652/2012, Initiativantrag betreffend einen Bericht über das Steueraufkommen in Oberösterreich und die Steuermittelrückflüsse nach Oberösterreich. Beilage 653/2012, Initiativantrag betreffend eine Entlastung der heimischen Betriebe im Bereich der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer. Ich darf noch einmal wiederholen, dass all diese Beilagen gemäß § 25 Abs. 6 Oberösterreichische Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Und last but not least gibt es dann noch die Beilage 654/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 5 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich danke dem Herrn Schriftführer, für die Bekanntgabe des umfangreichen Eingangs für unsere heutige Landtagssitzung. Die vom Herrn Schriftführer verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege ebenfalls zur Verfügung gestellt. Weiters teile ich mit, dass wir Ihnen auch die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2011 auf Ihren Plätzen aufgelegt haben, wobei ich besonders auf das Übermittlungsschreiben verweisen möchte. Ich habe gemäß den Bestimmungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 die Beilage 631/2012 dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrags vor, die Beilage 654/2012 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich, wobei ich feststelle, dass die heute stattgefundene Präsidialkonferenz einstimmig der dringlichen Behandlung zugestimmt hat. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 654/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung der Frau Kollegin Landesrätin Mag. Doris Humer möchte ich den Dringlichkeitsantrag einbringen und entsprechend begründen. Der Bund stellte bis 2011 für Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen jährlich 734.000 Euro Oberösterreich zur Verfügung. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hat die Initiative ergriffen und sich gegen ein Auslaufen dieser Fördermaßnahmen erklärt. Das Land Oberösterreich hat im März 2012 mit dem Bund eine neue 15a B-VG- Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Der Bund stellt im Rahmen dieses neuen Programms finanzielle Mittel für Sprachfördermaßnahmen zu Verfügung, in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils 820.600 Euro. Ziel ist es, Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen und insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache in Betreuungseinrichtungen so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache nach einheitlichen Deutschstandkenntnissen möglichst beherrschen. Zur Dringlichkeit möchte ich betonen, die Bundesförderung soll an jene Gemeinden ausbezahlt werden, in deren Kindergärten, sowohl in der Relation, als auch in absoluten Zahlen, die meisten Kinder mit nicht deutscher Muttersprache betreut werden. Die übrigen Kindergärten werden aus Landesmitteln gefördert. Wir haben daher die betroffenen Gemeinden bereits jetzt informiert, dass die Förderung nach Beschlussfassung der angeführten 15a B-VG-Vereinbarung im Oberösterreichischen Landtag zu einer Informationsveranstaltung der Einrichtungsträger und über die weitere Vorgangsweise betreffend Bundesmittel für Sprachförderung eingeladen werden und informiert werden. Es ist daher unbedingt notwendig, dass diese Veranstaltung so bald wie möglich abgehalten wird, damit die Bundesmittel für 2012 noch ausgeschöpft werden können und ich bitte Sie daher, diesem Antrag Ihre Dringlichkeitszustimmung zu geben. Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Petra Müllner das Wort erteilen. Abg. Müllner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren! Wenn Kinder in die Schule kommen, ist meistens ja die Freude sehr groß, endlich lesen zu lernen, endlich schreiben zu lernen, endlich rechnen zu lernen. Lesen, schreiben und rechnen lernen ist ja an sich schon eine sehr große Herausforderung. Sich das Zeichen für eine Drei zu merken und dann auch noch feinmotorisch umzusetzen, ist nicht so einfach. Sich Buchstaben zu merken und möglichst schnell aneinander zu reihen, damit sie ein Wort ergeben, das können uns wir Erwachsene oft gar nicht vorstellen, wie schwierig das eigentlich ist. Wenn dann aber die sprachlichen Voraussetzungen bei Kindern nicht gegeben sind, werden diese Schwierigkeiten noch viel größer. Es ist also sehr wichtig und den Kindern gegenüber nur fair, ihnen vor Schuleintritt die sprachliche Kompetenz mitzugeben, diese Herausforderungen in der Schule überhaupt meistern zu können. Es geht ja zum einen darum, dass die Kinder einen dem Alter entsprechenden Wortschatz haben, aber auch um die Lautbildung. Wie fühlt es sich überhaupt an, das A im Mund oder das O? Das sind wichtige Voraussetzungen. Ich möchte aber auch betonen, dass es bei der Sprachförderung nicht nur um Kinder mit Migrationshintergrund geht, auch für Kinder ohne Migrationshintergrund ist die Sprachkompetenz ganz wesentlich. Die Pädagoginnen in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen leisten hier sehr sehr gute Arbeit, sie vermitteln Sprachkompetenz auf spielerische und kindgerechte Weise und das ist sehr wichtig. Sprachförderung ist ja mittlerweile eine der wichtigsten Kernaufgaben in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen und ich halte es für ganz wesentlich, dass dafür auch von Bundesebene entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist nur fair und gerecht, hiermit dafür zu sorgen, dass Kinder vermehrt mit den gleichen Chancen in das Schulsystem einsteigen können. Unsere Fraktion wird diesem Antrag natürlich zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Ulrike Wall das Wort erteilen. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie! Oberösterreich ist mit seinen diversen Angeboten und Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung zwar ein Stück weiter als andere Bundesländer, ich habe ja gerade bei meiner mündlichen Anfrage einiges aufgezählt, aber der große Einsatz zeigt oft nicht den gewünschten Erfolg. Das beweist die große Anzahl an außerordentlichen Schülern. Die aktuelle Förderpraxis muss einfach effizienter werden. Das hat auch Staatssekretär Kurz erkannt. Wie in einem freiheitlichen Antrag verfolgt auch er das Ziel, dass bereits zwei Jahre vor Schuleintritt bei allen Kindern der Sprachstand erhoben wird und sie bei entsprechenden Defiziten zum Kindergartenbesuch verpflichtet werden. Ich verstehe nicht, wozu es dazu jetzt zwei Modellregionen in Niederösterreich und in Salzburg braucht, wenn in Vorarlberg genau das schon seit 2010 praktiziert wird. Die Feststellung von Defiziten ist der erste Schritt, welche Maßnahmen daraufhin gesetzt werden, um diese abzubauen, der zweite. Oberösterreich bietet den Dreijährigen Gratiskindergarten und dennoch schaffen viele Kinder, die zwei oder drei Jahre den Kindergarten besuchen, den Übertritt in die Regelschule nicht, wie eine FPÖ-Anfrage gezeigt hat. Die in der vorliegenden Vereinbarung vom Bund geforderte zweite Sprachstandsfeststellung beim selben Personenkreis soll uns endlich solide Daten über die tatsächliche Wirksamkeit der gesetzten Fördermaßnahmen im Kindergarten bringen. Ein weiteres Problem ist, dass die Kinder dann bei der Einschulung oft völlig anders beurteilt werden als im Kindergarten. Die Einteilung, ob Regelunterricht oder außerordentliche Schüler, ist oft nicht nachvollziehbar. Auch da können wir einen Blick nach Vorarlberg werfen. Das sogenannte Schulreife-Screening am Ende der Kindergartenzeit bezieht die Volksschulpädagogen mit ein. Das heißt, gemeinsame Beurteilung und bessere Möglichkeiten für die Lehrer, sich auf die Bedürfnisse der Kinder einzustellen. Wenn Sie diese Vereinbarung heute beschließen, geschätzte Kollegen, bleiben jedenfalls viele Fragen offen. Wann wird die in dieser Vereinbarung festgeschriebene zweite Sprachstandsfeststellung durchgeführt, in welchem Alter der Kinder? Wie wird sich das auf die personellen Ressourcen auswirken? Unsere Kindergartenpädagogen stehen jetzt schon stark unter Druck. Wie sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden, auf die Kommunen? Denken wir nur an die Resolutionen, die uns laufend im Landtag erreichen. In welcher Form erhalten die Kindergartenträger diese Fördermittel? Wie werden Gruppen berücksichtigt mit einem hohen Ausländeranteil? Wir wissen von den Experten, dass das mit dem spielerisch Lernen in Gruppen, wo 80 Prozent Kinder, die nicht deutsch sprechen können, nicht funktioniert. Wird die Elternverantwortung stärker eingefordert? Das ist nicht nur eine FPÖ-Forderung, sondern das ist auch der Wunsch der Pädagogen, wie die oberösterreichische Evaluierung des Kinderbetreuungsgesetzes gezeigt hat, wie es der BIFIE-Report sagt und wie es auch OECD-Studien uns zeigen. In all diesen Fragen wird der Landtag ausgeschlossen. Diese Vorgangsweise ist für uns unverständlich, wenn es heißt, es ist nicht die Zeit dafür gewesen. Wenn wir heute gehört haben, dass bereits im März diese Vereinbarung zwischen Oberösterreich und dem Bund abgeschlossen worden ist. Das erinnert so ein bisschen an die letzte Kindergartennovelle, wo uns auch eine Diskussion im Ausschuss nicht zugestanden wurde. Inwieweit sich also unsere Förderpraxis ändern muss, um einerseits die 820.000 Euro jährlichen Bundesmittel abzuholen und welche Schritte gesetzt werden sollen, um die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen zu steigern, darüber wollen wir Freiheitliche im Ausschuss diskutieren. Wir stimmen dieser Vereinbarung inhaltlich zu, die Dringlichkeit lehnen wir aber ab. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Frau Kollegin Maria Wageneder das Wort. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, Besucherinnen, Besucher auf Galerie! Ja wir freuen uns, wir Grüne freuen uns, dass heute diese 15a-Vereinbarung beschlossen wird. Frühe sprachliche Förderung ist enorm wichtig, ein wichtiger Teil der Bildung und vor allem auch wichtig für die Kinder, um den Eintritt ins Schulleben zu erleichtern. Deutsch beim Schuleintritt, gutes Deutsch ist wesentlich für den schulischen Erfolg und auch für den weiteren Berufs- und Lebensweg. Ja, Kollegin Wall, sicher wäre es noch besser, wenn wir noch früher anfangen könnten mit den sprachlichen Förderungen, da stimme ich zu. Aber wichtig ist es heute einmal, diese 800.000 Euro jährlich beim Bund abzuholen, diese entsprechend effizient in Oberösterreich einzusetzen. Wir sollen jetzt nicht durch Detailstreitigkeiten das noch weiter hinauszögern. Und wir können auch mit dieser 15a-Vereinbarung jetzt nicht alle Unzulänglichkeiten, die es vielleicht auch im Kinderbetreuungsbereich noch gibt, können wir heute nicht damit lösen. Wie schaut es aus in Oberösterreich? Es wurden ja bisher hier schon viele Kinder gefördert, haben wir auch heute schon gehört vom Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer. 2008/2009 waren es über 2.100 Kinder und 2010/2011 waren es bereits über 2.600 Kinder. Das heißt, hier war auch eine Steigerung von 500 Kindern. Das waren Sprachfördermaßnahmen in 250 Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier waren 275 Pädagoginnen damit beschäftigt, das heißt 68.700 zusätzliche Förderstunden für unsere Kinder in den Kindergärten. Welche Maßnahmen gibt es für die Sprachförderung der Kinder in Oberösterreich vor dem Schuleintritt? Es gibt einerseits kontinuierliche und strukturierte Beobachtung der Kinder ab Eintritt in den Kindergarten über ihre sprachlichen Entwicklungsniveaus, andererseits auch den Einsatz von standardisierten Verfahren zur Erfassung des Sprachentwicklungsstandes, haben wir auch heute dazu schon gehört. Diese werden im Mai und im Juni durchgeführt für die Kinder, die ins letzte Kindergartenjahr eintreten oder jene, die erst im Herbst in den Kindergarten kommen, dann zu Beginn dieses Kindergartenjahres. Es werden auch bereits bei den Vierjährigen logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt, damit man im Speziellen sehr früh Sprachentwicklungsstörungen erkennen kann. Das ist dann über die Jugendwohlfahrt. Sprachförderung im Kindergarten wird integriert durchgeführt. Es geht um ein miteinander Reden im Alltag bei diesen Themen, die im Kindergarten behandelt werden und dies muss lustvoll sein, muss positiv gestaltet sein. Und besonders kleine Kinder können noch sehr gut und sind hier sehr talentiert, ohne Zeit- und Leistungsdruck sehr schnell Sprache zu erlernen. Es werden darüber hinaus auch elektronische Medien eingesetzt, Lernspiele, zum Beispiel eine Forscherecke, Figurentheater, und so weiter. Es ist auch wichtig, dass Kinder zum Beispiel lernen, dass sie ihre eigene Meinung in der Gruppe vertreten. Auch diese partizipatorischen Ansätze werden gelebt. Ich habe auch selber vor mehr als 30 Jahren in Kindergärten in meinen Beruf als Sprachheillehrerin logopädischen Unterricht durchgeführt und ich konnte die Erfahrung machen, dass das sehr gut angenommen worden ist. Da kamen auch die Eltern mit, dass das sehr effektiv ist und dass vor allem so kleine Kinder wirklich höchst effizient noch Sprache erlernen können. Denn diese haben meist noch keine Misserfolge mit Sprache erlebt. Sie wurden noch nicht demotiviert, wie es dann schon häufig vorkommt bei Kindern, die zum Beispiel in der zweiten Volksschule sind, hier wurden sie manchmal schon gehänselt, verlacht. Und diesen Kindern fällt es dann meist viel schwerer, das was schon negativ besetzt ist, dann wirklich gut auch und rascher zu lernen. Deshalb ist es sicher gut, wenn hier möglichst früh auch diese öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Wir in Oberösterreich sind, was Kinderbetreuung betrifft, auf einem guten Weg und ich bin mir sicher, dass viele Kinder von diesem Geld, von dieser sprachlichen Förderung profitieren werden, dass nicht nur die Kinder profitieren werden, sondern auch Eltern, Gemeinden und auch die Siedlungspolitik in den Gemeinden und indirekt auch die Wirtschaft, wenn wir Kinder schon sehr früh fördern. In diesem Sinne freuen wir uns, wenn die gesamten Mittel abgeholt werden und wir stimmen dieser Maßnahme, diesem Antrag heute dringlich zu und auch inhaltlich. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Frau Kollegin Eva Maria Gattringer das Wort. Abg. Gattringer: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen sind bereits ein Drittel aller Dreijährigen, 96 Prozent aller Vierjährigen und 100 Prozent aller Fünf- bis Sechsjährigen ein Jahr vor Schulbeginn. Die Mehrheit der Kinder befindet sich mehr als vier, fünf, sechs Stunden in den öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Das heißt, sie verbringen sehr viel Zeit dort und darin liegt auch die große Verantwortung, die wir als öffentliche Hand diesbezüglich haben. Denn früher sind die Kinder im häuslichen Umkreis natürlich mit Sprache aufgewachsen, jetzt sind sie im Kindergarten oder in der Krabbelstube und brauchen dort die bestmögliche Betreuung und Förderung. Wir haben uns sehr intensiv mit dem Thema der frühen sprachlichen Förderung auch im Unterausschuss Bildung auseinandergesetzt und haben uns es wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben Expertinnen, Experten dazugeholt, um uns selber eine Meinung zu bilden und zu wissen, was braucht es? Denn gerade frühe Fördermaßnahmen zeigen große Erfolge. Wir haben uns auch mit den Begriffen auseinandergesetzt. Denn sprachliche Frühförderung, was heißt das überhaupt? Wo muss man genau hinschauen? Wir haben festgestellt, dass es Kinder gibt, die physische Probleme haben. Das heißt, sie haben aufgrund von Einschränkungen beim Gehör oder bei den Voraussetzungen für Sprechen einfach Probleme, dass sie die Sprache erwerben. Wir haben uns auch auseinandergesetzt mit sozialen Auslösern. Dazu gehört die Familie, dazu gehört zum Beispiel auch der Herstammungshintergrund bei Kindern mit Eltern, die nicht deutsche Muttersprache haben. Meine Vorrednerinnen haben es schon mehrfach unterstrichen, dass das Beherrschen der Sprache die Grundvoraussetzung für den Bildungserfolg ist. Jemand, der die Sprache nicht beherrscht, wird keinen Erfolg in der Schule haben, wird keinen Erfolg im Beruf haben und wird auch wahrscheinlich weniger Lebenszufriedenheit haben, wenn er nicht das Leben leben kann, das er sich vielleicht vorstellt. Die Konzentration auf Brennpunkteinrichtungen bei der Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel ist sehr, sehr wichtig. Aber auf der anderen Seite ist es auch sehr wichtig, die Einrichtungen nicht zu vergessen, die am Land draußen sind, die sozusagen die ganz normalen Kinder haben. Denn auch hier treffen wir auf diese Probleme, die Kinder daran hindern, die Sprache entsprechend zu lernen und auch dadurch entsprechenden Erfolg bei der Bildungslaufbahn zu haben. Ganz wichtig ist auch, dass wir die Schulung der Pädagoginnen und Pädagogen nicht vergessen, denn nur wenn wir gut ausgebildete Kindergärtnerinnen und Menschen haben, die in den Einrichtungen arbeiten, dann können auch unsere Ziele umgesetzt werden. Der Bildungsrahmenplan gibt die Ziele vor, aber umsetzen müssen das die Expertinnen und Experten vor Ort in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir müssen auch darauf achten, dass entsprechende Elternarbeit gemacht wird, denn wir wissen, wenn die Kinder nach Hause gehen, dann soll ja die Förderung weitergehen. Das heißt, wir brauchen auch dort entsprechende Programme, um die Eltern auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vorzubereiten. Letztendlich kann man sagen, dass die Investition in den vorschulischen Bildungsbereich eine besonders hohe Wertschöpfung bringen wird. Von daher geben wir im vollsten Umfang unsere Zustimmung zu dieser Fördermaßnahme und stimmen dem vollinhaltlich zu. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 654/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 647/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Anwendung der "Goldenen Regel der Finanzpolitik". Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 647/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Frau Klubobfrau Frau Mag. Gertraud Jahn das Wort erteilen. Abg. Mag. Jahn: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Nur wenn die Menschen Arbeit haben, und wenn unsere Wirtschaft floriert, dann kommen auch Steuern herein und dann können wir auch Schulden beschleunigt abbauen. Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht kaputt sparen. Wir verlangen daher, dass Investitionen, die für die nächste Generation noch wesentlich sind, wie Verkehrsinfrastruktur, Schienennetze, Schulbauten, dass dafür weiterhin Kredite aufgenommen werden dürfen. Und wer es ernst meint damit, dass wir die Summerauer Bahn wirklich 2015 bauen sollen, soll bitte heute diesem Antrag auch zustimmen, denn dafür braucht es auch Geld und ohne dieses Geld wird die Summerauer Bahn wahrscheinlich nicht gebaut werden können. Wenn hier nichts gelingt, sehr geehrte Damen und Herren, dann werden wir in den nächsten Jahren mit einem massiven Investitionsstopp der öffentlichen Hand zu rechnen haben. Das wird uns immer tiefer in die Krise führen. Es werden letztendlich die Steuern weiterhin einbrechen und die Schulden nicht abgebaut werden können. Das geht dann wirklich auf Kosten der nächsten Generation und es geht auf Kosten der Lebensverhältnisse der Menschen, die sich in den nächsten Jahren mächtig verschlechtern werden. Ich sage nur das Beispiel der Summerauer Bahn, weil das ja auch ganz aktuell jetzt in den Medien ist. Das Land Oberösterreich hat mit dem Bund und mit den ÖBB eine Vereinbarung getroffen, die Summerauer Bahn vorzufinanzieren, sodass, es liegen bereits alle Bescheide vor, es könnte mit dem Bau unmittelbar begonnen werden. 2015 könnte es abgeschlossen sein, sodass etwa parallel mit der Fertigstellung der S10 die Summerauer Bahn auch entsprechend beschleunigt werden kann. Nur, das Land Oberösterreich könnte sich die Zinsen dafür wohl leisten, aber niemand kann sich leisten, den Kredit aufzunehmen. Denn wenn das Land Oberösterreich 365 Millionen Euro Kredit aufnimmt, dann kommt das zur Gänze in das Landesbudget hinein und wenn die ÖBB den Kredit aufnimmt, ist das ebenfalls in die so genannte Maastricht-Schuld einzurechnen. Das heißt, wir könnten zwar die Zinsen finanzieren, aber keiner darf den Kredit dafür aufnehmen, meine geschätzten Damen und Herren, und damit wird die Summerauer Bahn in weite Ferne rücken. Das nur als ein Beispiel. Wir haben ein Schulbauprogramm von mehreren 100 Millionen Euro. Wir werden aber in den nächsten Jahren, ich weiß nicht, über das Bildungsressort vielleicht pro Jahr 20 oder 30 Millionen Euro dafür zur Verfügung haben. Das heißt, Schulbauprogramm, wichtige Schulmaßnahmen, Baumaßnahmen müssen auf lange Zeit hinausgeschoben werden. Beim Kanalbau ist es ähnlich. Der Wasserwirtschaftsfonds ist leer. In den nächsten Jahren wird es Null Mittel noch dafür geben, aber es stehen sehr, sehr viele Kanalbauten und Kanalsanierungen an, die nicht umgesetzt werden können und ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass die Bedarfszuweisungsmittel im Wesentlichen für Projekte bereits bis 2015 soweit vergeben werden, dass die Gemeinden über begonnene und bereits fertig geplante und zugesagte Projekte hinaus kaum noch finanzieren werden können. Die Bauwirtschaft schreit auf. Das wissen wir schon, weil das natürlich auf Kosten der Arbeitsplätze gehen wird. Und damit es nicht zu einem völligen Investitionseinbrauch kommt, geschätzte Damen und Herren, wollen wir, dass die Bundesregierung im Zuge der jetzigen Diskussion um zusätzliche Wachstumsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union im Vorfeld des EU-Gipfels und auch beim EU-Gipfel selber einfordert, dass die so genannte "Goldene Regel der Finanzpolitik" angewendet werden kann im Zusammenhang mit Stabilitäts- und Fiskalpakt, damit Investitionen nur im Ausmaß der Wertminderungen einberechnet werden in die Abgänge und nicht die gesamte Investition beispielsweise für über 30 Jahre hinweg, so wie das in jedem Betrieb der Fall ist. Jeder Betrieb gibt seine Abschreibungen sozusagen in die Aufwendungen hinein und nicht die gesamte Investition. Es liegt dazu ein entsprechendes Modell des deutschen Sachverständigenrates vor. Es braucht niemand Sorge davor zu haben, dass die Schuldentilgung oder dass es hier zu einer uferlosen weiteren Verschuldung kommen würde, denn es müssen ja ohnehin die Tilgungen eingerechnet werden und auch entsprechende Finanzierungspläne vorgelegt werden. Es gibt ein hervorragendes Modell des deutschen Sachverständigenrates dazu. Und ich möchte Sie nur um eines bitten, meine Damen und Herren, schlagen sie nicht politisches Kleingeld daraus, dass wir diese Investitionsregel hier eingefordert haben wollen, sondern helfen Sie mit, machen wir einen Schulterschluss diesbezüglich bei unserer Bundesregierung. Sie wissen, es sind jetzt die Diskussionen über die Wachstumseinbrüche in Europa ganz massiv. Wir hören es jeden Tag, was in Italien, in Spanien, in Portugal, in Griechenland ohnehin, los ist. Das trifft unsere Konjunktur auch ganz, ganz massiv. Wenn wir zusätzliches Wachstum wollen und Werner Faymann und Hollande sind natürlich hier jetzt auch offensiv in Europa unterwegs. Ich ersuche Sie, uns hier entsprechend zu unterstützen. Denn wenn wir es ernst nehmen, dass wir die Summerauer Bahn wollen, dann sollten wir auch unsere Verantwortung wahrnehmen und sagen, ja, wir wollen, dass hier eine entsprechende Änderung im Sinne einer Wachstumsoffensive auf europäischer Ebene stattfindet. Ich bedanke mich, meine Damen und Herren! (Beifall) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zwei Klassen der Hauptschule Niederneukirchen bei uns im Hause sehr herzlich willkommen heißen. Ich wünsche Ihnen einen interessanten Aufenthalt hier bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Als nächster Rednerin darf ich Frau Mag. Dr. Elisabeth Manhal das Wort erteilen. Abg. Dr. Manhal: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verhältnis zwischen der Oberösterreichischen SPÖ und der SPÖ auf Bundesebene ist ja bekanntermaßen nicht immer friktionsfrei, offensichtlich ist es aber momentan so dramatisch, dass man über den Landtag durch einen SPÖ-Antrag dem SPÖ-Kanzler einen Handlungsauftrag erteilen soll. Einfacher wäre es sicher (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Frau Fekter soll mitziehen!"), würde Parteichef Ackerl zum Telefonhörer greifen, oder, wenn zum Gespräch die Situation derzeit zu angespannt ist, einen Brief nach Wien senden. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: Unverständlich) Innerhalb der SPÖ scheint man sich uneinig zu sein, ob der Fiskalpakt nun sinnvoll ist, wie es Faymann immer wieder betont, oder ob man dagegen ist, beziehungsweise ihn aufweichen möchte, wie es offensichtlich bei der SPÖ in Oberösterreich der Fall ist. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Politisches Kapital!") Die ÖVP-Fraktion wird der Dringlichkeit nicht zustimmen. Genau in der von der SPÖ und von Ihnen zitierten Studie Frau Klubobfrau wird nämlich an anderer Stelle die Unpraktikabilität der "Goldenen Regel der Finanzpolitik" erläutert. So heißt es, ich zitierte wörtlich: Der Artikel 115 Grundgesetz, also jene Bestimmung, die als "Goldene Regel der Finanzpolitik" bezeichnet wird, ist bereits der Versuch, die neue Verschuldung auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben allerdings gezeigt, dass der Artikel 115 in der gegenwärtigen Auslegung und Haushaltspraxis dieser Aufgabe nicht gerecht wird und in seiner verschuldensbegrenzenden Wirkung weitgehend wirkungslos ist. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Dann lesen Sie weiter, das Sachverständigenpersonal ein geeignetes Modell, genau in dem Text!“) Frau Klubobfrau Sie können sich nachher zu Wort melden. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Die Wortmeldung ist schon erledigt, Frau Kollegin, laut unserer Geschäftsordnung!") Die Senkung der Gesamtstaatsschulden liegt in unserer Verantwortung, um auch für die nachfolgenden Generationen Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu sichern. Auch unsere Kinder und Enkelkinder sollen die Möglichkeit haben, ihre Gesellschaft zu gestalten und nicht nur die Folgen unserer Lebensraumgestaltung abtragen zu müssen. Wir wollen keinen Persilschein für ein Schuldenmachen bis zum Bankrott. Uns als ÖVP geht es im Sinne einer verantwortungsbewussten Politik im Sinne der nachfolgenden Generationen darum, endlich von der Schuldenpolitik abzukehren. Wir müssen das Budget nachhaltig in Ordnung bringen und nicht überlegen, wie wir neue Schulden rechtfertigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ! Sparmaßnahmen und Wachstum schließen sich nicht zwingend aus. Im Gegenteil verhindert nicht zu sparen Wachstum sogar. Ich darf wiederum aus der angesprochenen Studie zitieren: Sowohl die ökonomische Theorie als auch empirische Untersuchungen zeigen, dass steigende und hohe Schuldenquoten, unabhängig davon, ob sie aus einer generösen Ausgabenpolitik oder aus einer unzureichend gegenfinanzierten Steuersenkung resultieren, langfristig mit Wachstumsverlusten verbunden sind. Hier sind Wachstumsmöglichkeiten in der gezielten Investition in Bereichen, die Wachstum generieren, wie Bildung und Forschung und in der Durchführung von Reformen und Strukturveränderungen. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Mit der "Goldenen Regel!") Also so, wie wir es in Oberösterreich erfolgreich praktizieren und nicht in einem Freibrief für neue Schulden. Aus all diesen Gründen stimmen wir dem vorliegenden Antrag nicht zu. (Beifall) Erster Präsident: Mir liegt im Moment keine weitere Wortmeldung vor. Bitte sehr, Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Das ist immer die Regel, dass der Herr Klubobmann Steinkellner schon länger im Landtag ist und länger bessere Nerven hat. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! (Zwischenruf Abg. Mag. Baier: "Bei den Nerven ist es so!") Bei den Nerven ist es so und sonst hat er auch ein bisserl mehr, wo er halt ein bisserl ausgepolstert ist. (Heiterkeit) Entschuldige. Die "Goldene Regel", ja, es kommt auch immer, wie auch bei so vielen, auf die Umsetzung darauf an. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Die Dicken sind gemütlicher!") Ja, wir Grüne sind neben den notwendigen Einsparungen bei einem klaren Budgetkurs, wo wir sagen, keine nachhaltigen verantwortungslosen Schulden für die zukünftige Generation, mit dabei. Aber, und da kann ich das nur aufgreifen, wir brauchen Investitionen in die Zukunft, in die Bereiche, die schon von meiner Vorrednerin genannt worden sind, Bildung, Forschung, vor allem auch Umwelt und Energiewende, um eben nachhaltiges Wachstum und vor allem qualitatives Wachstum zu erhöhen und nicht nur die Quantität, zum Beispiel im Bereich "Green Economy". Wie eben dass Oberösterreich, trotz Einsparungen oder vielleicht genau mit diesen Einsparungen auch Investitionsräume schafft, um eben genau das zu erreichen. Einsparungen im Sinne von Verwaltungsreform, Effizienzsteigerungen oder eben auch klare Zuordnungen. Wenn hier zitiert worden ist, dass genau diese Einsparungen auf Bundesebene in diesen wichtigen Bereichen passieren, dann ist es meine große Kritik an der Bundesregierung, dass die Bundesministerin Bures uns ausrichten lässt, okay, Summerauer Bahn verschieben wir auf 2017, weil das eben keine Möglichkeit ist. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Da gibt es einen Vertrag!") Bitte, wer hat den das abgefeiert, als der Fiskalpakt unterschrieben worden ist? Bundeskanzler und Vizekanzler haben klar gesagt, das ist ein Erfolg, weil wir nicht unendlich in die Schulden investieren wollen. Andere Länder versuchen Schulden zu bremsen, aber natürlich braucht es dazu, wie wir Grüne sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene immer wieder fordern, es braucht Investitionen in die Zukunft und kein Kaputtsparen. Wir sind dafür, genau so. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Was hat das denn mit der "Goldenen Regel" zu tun?") Ja, liebe Frau Kollegin Jahn, wer hat denn auf der Bundesebene versucht, den Stabilitätspakt, die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern? (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: Unverständlich) Wer ist denn bitte die Regierung auf Bundesebene? SPÖ und ÖVP. Die wollten die Schuldenbremse sogar in der Verfassung verankern und nicht nur dem Stabilitätspakt zustimmen. Und daher hat es Gott sei Dank keine Verfassungsmehrheit gegeben, weil wir Grüne dort verhandeln, wo es hingehört. Wir verhandeln, zum Beispiel wie gestern, zu einem vernünftigen europäischen Stabilitätspakt, wo wir klar sagen, da gibt es nur dann die Zustimmung, wenn endlich auf EU-Ebene, aber auch auf Bundesebene Schritte in Richtung Finanztransaktionssteuer gesetzt werden. Weil nur so schaffen wir endlich eine Regelung und eine Mitfinanzierung auch der Krisenkosten durch die Finanzmärkte. Ja, da stehen wir zur Verfügung, so wie es im EU-Parlament geschehen ist, wo es im EU-Parlament Gott sei Dank eine Mehrheit gegeben hat für die Finanztransaktionssteuer, für, um eben diesen Spielraum zu schaffen, um den Ländern ein gemeinsames Europa, ein starkes Europa, mehr Europa und genau für die Menschen in Griechenland, in Spanien, in Italien Zukunftsperspektiven zu schaffen, das ist unsere Art zu arbeiten und hier wollen wir hin. Wir wollen endlich wirklich eine Regelung der Finanzmärkte durch eine Finanztransaktionssteuer, durch eine Bankenunion und durch Eurobonds. Nur so können wir das gemeinsame Europa auch stärken. Wir Grüne unterstützen weiterhin genau das, was ich hier auch sehr emotional vorbringe, mit Nachdruck diese Anliegen auf EU-Ebene, auf Bundesebene, natürlich auch auf Landesebene. Wir unterstützen auch gerne die Oberösterreichische SPÖ, um das auch auf der Bundesebene weiter voranzutreiben. Ob das mit einem dringlichen Antrag sein muss, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, hier gibt es andere Mechanismen. Arbeiten wir zusammen auf EU-, nationaler und auf Landesebene, um eben für Menschen in diesen Ländern, die jetzt von dieser Krise stark getroffen worden sind, eine Zukunft zu bieten. Nur dann sind wir ein gemeinsames starkes Europa. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Danke Ulli für das Kompliment mit den guten Nerven. Wenn man lange in der Politik ist, dann braucht man diese auch. Es wird einem ja einiges vorgesetzt. Heute zum Beispiel von der SPÖ. Ich bin mir nicht ganz klar, worum es eigentlich geht. Geht es um einen fiskalpolitischen Antrag, der zu diskutieren wäre, oder geht es um Unterstützung der SPÖ Oberösterreich, bei Frau Bures Geldmittel für die Summerauer Bahn zu erwirken? Es gibt immerhin eine Verkehrsministerin, die der SPÖ angehört, welche sich nicht an Vereinbarungen hält. Sie streicht plötzlich Geldmittel, finanziert Koralmtunnel und andere Bereiche und in Oberösterreich wird gespart. Wenn man will, dann sind wir natürlich alle hilfsbereit, der Oberösterreichischen SPÖ helfend, sich bei ihrer eigenen Parteikollegin in Wien durchzusetzen. Wir werden das als beispielgebende Maßnahme führen. Nur sollte man draufschreiben, dass es tatsächlich um die Summerauer Bahn geht. Was meint man denn, was ist denn da los mit der "Goldenen Regel in der Finanzpolitik"? Ich hab jetzt überlegt, was könnte denn das sein? Ich hab mich damit ein bisserl auseinander gesetzt. Wahrscheinlich hat irgendjemand bei SPÖ Stronach gelesen. Er hat die "Goldene Regel der Finanzpolitik" auch definiert. Er hat einfach gesagt: Wer das Gold hat, bestimmt die Regel. Auch eine Möglichkeit, die "Goldene Regel" zu finanzieren. Nein, die SPÖ beruft sich auf die deutschen Wirtschaftsweisen. Ich bin sehr glücklich darüber, dass sich die SPÖ auf die deutschen Wirtschaftsweisen beruft. Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit, im Übrigen Mag. Moser von der Arbeiterkammer war auch dabei, den könnten wir dann befragen, als Bestätigung von dem was ich sage, die Gelegenheit mit Prof. Franz ein längeres Gespräch zu führen. Dies war im Rahmen einer Diskussion und einem Vortrag von ihm. Was wollen denn die wirklich? Es interessiert mich, wenn die SPÖ das Land Oberösterreich vorschlägt. Was schlagen die deutschen Wirtschaftsweisen tatsächlich vor? Gehen wir ein bisserl ins Detail, was das wirklich sein soll. Auch ist es etwas anderes, was Frankreich gegenüber den deutschen Wirtschaftsweisen will. Sie wollen eine entsprechende Bremsung der Staatsverschuldung und das wollen sie in der Verfassung festgelegt haben. In der Beurteilung, zwischen den Möglichkeiten Griechenlands oder anderer Länder ausscheiden oder drinnen zu belassen, sagt Prof. Franz wortwörtlich: Das ist eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera. Pest ist tödlich, Cholera kann man heilen. Deswegen diskutieren wir nur mehr über die Cholera. Also, der finanzpolitische Zustand wird von den deutschen Wirtschaftsweisen als Cholera dargestellt. Wenn nun ein Schuldentilgungspakt, und genauso formulieren es die deutschen Wirtschaftsweisen, dann verlangen sie grundsätzlich automatische Sanktionen, welche in Kraft treten ohne dass überhaupt noch jemand mitzureden hat. Auch wir nicht als Landtag. Auch das Parlament nicht in Wien. Auch die anderen Parlamente nicht mehr. Wie wird dies demokratiepolitisch zu beurteilen sein. Damit werden wir uns im Rahmen des ESM noch auseinandersetzen. Man stellt Leute immun, die dann in die Fiskalpolitik der einzelnen Länder eingreifen dürfen und können, ohne dass sie eine demokratische Legitimierung haben. Sie wissen aber, dass Frankreich das nicht will. Also schlagen die deutschen Wirtschaftsweisen einen umgekehrten Abstimmungsmechanismus vor. Sie verlangen, dass wenn die Kommission einen Vorschlag erstellt, in der Zukunft fiskalpolitisch die Finanzminister nur mehr mit einer qualifizierten Mehrheit das Modell von der EU-Kommission ablehnen dürfen. Also einen umgekehrten Mechanismus wie jetzt, wiederum demokratiepolitisch höchst problematisch. Es geht aber weiter. Wie stabilisieren die deutschen Wirtschaftsweisen die Problemländer? Sie sagen, dass man dort, wo die 60-Prozent-Schuldenhürde überschritten wird, eine Haftung der EZB für diese Länder eintritt, aber nur über den überschreitenden Bereich. Unter folgenden Bedingungen: Es wird dafür in diesen Ländern per Verfassungsrang eine neue Steuer oder ein Zuschlag einer Steuer erfolgen. Die Einnahmen aus dieser Steuer gehen dann direkt an die EZB oder an den Fonds, der die Haftung dafür übernimmt. Automatisiert. Man stelle sich vor: Wir erhöhen die Mehrwertsteuer und die Mehreinnahmen gehen dann direkt an diesen Fonds. Aber nicht nur das. Darüber hinaus gibt es auch eine Haftungsregel. Die Haftungsregelung sieht vor, dass automatisch die Goldreserven jener Länder an die EZB verpfändet werden. Das ist der erste Schritt. Der nächste wäre dann, Grund und Boden an die EZB oder an den ESM zu verpfänden. An Personen, die nicht demokratisch legitimiert sind und das sagen dann demokratisch legitimierte Abgeordnete. Geben wir bitte unsere Finanzpolitik nach Brüssel. Die werden es dann schon alle miteinander machen. Wir haben dann nichts mehr mitzureden. Ich bitte wirklich die Sozialdemokratie sich noch einmal auf ihre demokratischen Wurzeln zu besinnen und nicht einer Finanzpolitik das Wort zu reden, die uns alle miteinander demokratisch wirklich entmachtet. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 647/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 647/2012 dem Finanzausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 648/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Diese Beilage handelt um den Initiativantrag betreffend eine Handlungsanleitung gegen Rechtsextremismus. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 648/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Wem darf ich das Wort erteilen? Bitte sehr Herr Kollege Hermann Krenn. Abg. Krenn: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenarsaal und auf den Zuschauerrängen! Vorweg: Ich bedanke mich für nachfolgende Beiträge, die sachlich und frei von Polemik sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Wände mit Nazisymbolen beschmiert werden, wenn Gedenkstätten beschädigt werden, muss die Schlussfolgerung nicht zwangsläufig sein, dass dahinter ein Nazigedankengut steht. Immer wieder werden Täter gestellt, die sich damit verantworten, dass sie in diesen Taten, ich setze es unter Anführungszeichen, "Sachbeschädigungen", "reine Sachbeschädigungen" sehen. In diesem Zusammenhang möchte ich aus einem Interview mit Major Mag. Alexander Gaisch, er ist Leiter des Verfassungsschutzes in der Steiermark, zitieren. Zu finden ist dieses Interview in einer Broschüre mit dem Titel "Jugend und Jugendkulturen, zwischen Rechtsextremismus, Anpassung und Emanzipation", herausgegeben vom Land Steiermark. Die Aussage zu diesem Thema ist, es gibt eine ältere Generation, die die Ideologie dahinter hat. Jugendliche verwenden Nazisymbole, weil sie das cool finden, weil sie der Zeitgeisttrend darin unterstützt. Sie wissen oft nicht, was sie tun. Was aber nicht entschuldbar ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren im Landtag! Weil genau das ist das erschütternde, wenn Nazisymbole verwendet werden, wenn Gedenkstätten oder Mahnmale geschändet werden und dies im Bewusstsein der Täter lediglich "Sachbeschädigungen" oder "Vandalenakte" darstellen. Es darf doch nicht sein, dass es möglich ist, das entweder als Schutz vor Strafe, als Ausrede zu verwenden oder als reale Tatsache. Durch Information und Prävention ist sicherzustellen, dass Klarheit darüber herrscht, was hinter Nazisymbolik steht, dass Klarheit darüber besteht, welche Strafdrohung damit verbunden ist und es muss den Tätern klar sein: "Das ist mehr als nur Sachbeschädigung". Diesbezüglich hat sich der Landessicherheitsrat im Mai 2010 auch darauf geeinigt, eine Beratungsstelle für Jugendliche und deren Angehörige einzurichten sowie in diesem Zusammenhang Hilfestellungen für Personen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind, anzubieten. Ich denke hier wären Möglichkeiten gegeben, auf der einen Seite präventive Maßnahmen, vor allem im Hinblick auf junge Menschen zu setzen, und andererseits an den Beratungsstellen anzuknüpfen, also sprich Beratungsstellen sowohl für Jugendliche aber auch für deren Eltern, die damit konfrontiert sind, dass ihre Kinder in solche Szenen absacken, Beratungsstellen die hier unterstützend wirken und dementsprechend Informationen und Hilfestellung geben können. Beginnen könnte man das Ganze mit bereits bestehenden Angeboten, die erhoben werden und wo zusammengeführt wird: was gibt es, wer ist hier schon beteiligt und wer von den Institutionen, die auch hiefür relevant sind, könnte mitarbeiten? Also: Schulen, Jugendzentren, die Exekutive, Mauthausenkomitee fällt mir hier ein. Es gibt ja gerade die Zusammenarbeit von Polizei und Schulen und sie hat sich in der Präventionsarbeit sehr bewährt. Hier gibt es Modelle, die könnte man zum Beispiel um dieses Thema Rechtsextremismus, Extremismus im Allgemeinen erweitern. Das Fachwissen der Polizei nutzen, bestehende Präventionskonzepte und –angebote unter Einbindung der Schulen erweitern, das wären Möglichkeiten. Weil wir das bayerische Handlungskonzept hier ins Spiel bringen, möchte ich dazu einen Einleitungssatz vorlesen, vorbringen, der das Zusammenwirken aller Institutionen sehr gut anführt. "Ein breites Bündel von präventiven Maßnahmen, die über Polizei, Verfassungsschutz und Justiz weit in die Bereiche von Schule, Erziehung und Gesellschaft greifen". Hier sind zum Beispiel angeführt, wie gesagt, Vorträge an Schulen, frühzeitiger Informationsaustausch aller Behörden, die mit diesem Thema tangiert sind, Aussteiger- und Hinweistelefon, spezialisierte Staatsanwälte, Prävention im Team, Eltern- und Jugendarbeit. Genauso wichtig wie präventive Maßnahmen ist das Herangehen an die Jugendlichen, damit sie eben wissen, dass Sachbeschädigung alleine, es ist zwar auch strafbar, aber nicht nur das, sondern dass es einen tieferen Hintergrund hat. So wäre es auch notwendig die Beratungsstellen eben für Eltern einzurichten, die nicht wissen, "wohin soll ich mich wenden, wenn ich vernehme, wenn ich glaube, mein Kind sackt ab, ist abgesackt". Es ist ja nicht so einfach für Eltern zu sagen, ich zeige mein Kind an, damit es dann bestraft wird oder ich zeige es nicht an, nehme in Kauf, dass es vielleicht noch weiter absackt. Ich denke, hier können nur eingerichtete Beratungsstellen mit ausgebildeten Menschen, mit ausgebildetem Personal entgegenwirken. Ich ersuche Sie unserem Antrag zuzustimmen, und ich möchte die Dringlichkeit dieses Themas auch mit einer Wortmeldung unterstreichen, die der Bezirkshauptmann von Braunau bei der Jugendschutzkommission am 4. Juni 2012 getätigt hat: "Da haben wir dringenden Handlungsbedarf". Danke. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es jemanden, dem ich noch das Wort erteilen darf zu diesem Tagungsordnungspunkt? Bitte sehr, Frau Kollegin Mag. Helena Kirchmayr. Abg. Mag. Kirchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, Besucher auf der Galerie und im Internet, lieber Herr Kollege Krenn! Du hast vollkommen Recht, es ist gerade bei diesem Thema kein Platz für Polemisierung etc., denn Radikalisierung und Extremismus haben im Land Oberösterreich keinen Platz, dennoch sehe ich es trotzdem als notwendig zu erwähnen, dass wir, wenn wir von Extremismen sprechen, sowohl den Rechts- als auch den Linksextremismus hier mit einbeziehen. Maßnahmen werden ja bereits von der Polizei, Verfassung, Justiz, Schule, Jugendarbeit umgesetzt und einige Punkte, die in der letzten Sitzung des Landessicherheitsrates besprochen worden sind, möchte ich herausgreifen, weil ich glaube, dass sie ganz essentiell wichtig sind und auch auf das passen, was du gesagt hast. Nämlich bei dem Thema Polizei, hier werden die Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Bezirkskommandos geschult, diese Schulungsprojekte umfassen die Thematik Extremismus, so können sich Personenkreise wie Jugendliche, Eltern, Kinder, Mitschüler, Lehrer, Betroffene an die nächste Polizeidienststelle wenden. Beim Thema Schule natürlich gibt es den Auftrag der Pädagogischen Hochschule bei der Erstellung, sage ich jetzt einmal, des neuen Fortbildungsprogramms das Thema Rechtsextremismus ganz intensiv zu berücksichtigen, und natürlich auch eine verstärkte Bildungs- und Informationsoffensive im Bereich der Schulen. Diese Thematik kann man gar nicht intensiv genug diskutieren, darum glaube ich, dass es einen wesentlichen Grund gibt, diesen Antrag im Ausschuss ordentlich zu behandeln, aus dem Grund geben wir der Dringlichkeit nicht statt. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegen Mag. Maria Buchmayr das Wort erteilen. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag, liebe Gäste oben auf der Galerie! Ja vorweg, die Grünen werden diesem Antrag die Zustimmung erteilen, denn wir denken, es ist schon extrem wichtig, hier mit aller Deutlichkeit auch aufzuzeigen, dass tatsächlich gerade auch in Oberösterreich dem aufkeimenden, dem verstärkt wieder aufkeimenden Rechtsextremismus, hier wirklich ein ganz massiver Riegel vorgeschoben gehört. Ich denke, man muss es einfach so sagen, es ist einfach eine Tatsache, dass tatsächlich der Rechtsextremismus gerade auch in Oberösterreich ein sehr großes Problem darstellt. Allerdings, auch das muss gesagt werden, ist ja Oberösterreich jetzt keine besondere Ausnahme im österreichischen Kontext, so müssen sich in Wien derzeit die Gerichte gerade mit der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.info und dem bekennenden Neonazi Gottfried Küssel auseinandersetzen, auch in Graz und in Klagenfurt fanden bzw. finden ebenfalls gerade Strafprozesse gegen rechtsextreme Täter statt. Zurück zu Oberösterreich, wie schon gesagt, es gibt wirklich keinen Grund, leider keinen Grund, hier anzunehmen, dass Oberösterreich in dieser Hinsicht eine Insel der Seligen wäre, wir haben tatsächlich Rechtsextremismus hier, das auch ganz schön massiv, muss man sagen. Ich habe das, glaube ich, in einem Ausschuss schon einmal erwähnt, gerade Ende Mai fand ja in Linz ein Prozess gegen vier jugendliche Täter satt, die wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in einem Prozess, diese vier Jugendlichen wurden angeklagt in Freistadt mit einem Jagdgewehr auf ein muslimisches Gebetshaus geschossen zu haben, dabei auch nationalsozialistische, rechtsradikale Parolen skandiert zu haben. Man muss einfach einmal tatsächlich dem ins Auge schauen, dass hier wirklich ein ganz, ganz großes Gewaltpotential vorhanden ist, tatsächlich auch ausgelebt wird. Dieser Prozess endete mit Schuldsprüchen für die vier jungen Männer. Ich denke, das soll uns wirklich ein ganz, ganz großes Alarmzeichen sein, was das heißt, auch gerade für die jungen Menschen, eigentlich auch für diese betroffenen Männer, was es heißt, in so eine Szene, in so eine rechtsradikale, rechtsextreme Szene hineinzuschlittern, dann ja, wie wir wissen, nur mehr ganz schwer aus eigener Kraft da wieder herausfinden. Ein anderes Beispiel in Oberösterreich, der so genannte Breivik von Traun, der Attentäter von Traun, der genau an dem Tag, wirklich genau an demselben Tag zuschlug, als der, Sie wissen das alle, Anders Behring Breivik, ein unfassbares rechtsextrem motiviertes Massaker in Norwegen angerichtet hatte. Gerade an dem Tag eben dieser Täter in Traun auch einen Menschen mit rumänischen Wurzeln wirklich rein aus rassistischen Gründen ermordet hatte. Also, ich denke, hier darf man tatsächlich nicht die Augen verschließen, dieser Täter hat sich dann übrigens selbst in der Zelle umgebracht, auf das hinauf wurde der Prozess eingestellt, was ich eigentlich ein bisschen schade finde, weil man natürlich schauen sollte, was da tatsächlich dahinter steckte, um das entsprechend aufzuzeigen. Man muss schon sagen, wie es die Kollegin auch gesagt hat, dass das Land Oberösterreich natürlich jetzt auch gerade mit diesem Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus sicher schon einige sehr gute, sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung gesetzt hat, das darf man, das muss man wirklich so sagen, das darf man nicht wegschweigen sozusagen. Wir denken, das ist eigentlich immer schon eine wichtige Forderung gewesen, dass jetzt nach zwei Jahren es eigentlich einmal an der Zeit wäre, sich diesen Bericht bzw. dieses Handlungskonzept einmal neu anzuschauen, zu evaluieren, auch zu erweitern. Zu schauen, was ist denn passiert, welche Auswirkungen hat es bereits gehabt, was kann man noch erweitern, was muss man erweitern? Ich denke mir, dieses Handlungskonzept gegen Extremismus, es stimmt, es sind natürlich alle Formen des Extremismus vehement abzulehnen, das ist überhaupt gar keine Frage, es ist schon, wenn man sich die Tatsachen anschaut, was derzeit eben passiert, dass man schon hier einen eigenen Bericht zum Rechtsextremismus erstellt. Ganz kurz noch das Thema der Ausstiegsprogramme, neben den Präventionsmaßnahmen, die schon erwähnt wurden, die natürlich sehr, sehr wichtig sind, gerade für die jungen Menschen, da haben wir auch das letzte Mal schon kurz darüber gesprochen. Da gibt es ja Projekte von SOS-Menschenrechte zum Beispiel oder die Brauntöne, die entsprechende Vorträge für Lehrerinnen und Lehrer und Schüler und Schülerinnen anbieten einfach zur Aufklärung. Wie gesagt, die Thematik der Ausstiegsprogramme halte ich noch einmal für besonders wichtig, das hier noch einmal zu sagen, wie schon erwähnt junge Menschen, die da hineinschlittern, finden ganz, ganz schwer den Ausstieg wieder, den Weg heraus. Sie sind unter Umständen auch Gefahren ausgesetzt, auch das wissen wir von Deutschland, da gibt es bereits entsprechende wirklich gute Projekte in dieser Hinsicht. Ich denke, es wäre auch höchst an der Zeit, sich das einmal für Oberösterreich bzw. für Österreich anzuschauen, tatsächlich entsprechende Beratungen zu bieten durch geschulte Experten und Expertinnen, auch für die Angehörigen, gerade für die Eltern von solchen betroffenen Menschen, die da hineinschlittern. Ich denke, das Engagement gegen Rechtsextremismus ist eine politische Aufgabe, gegen die sich absolut niemand verschließen kann und darf, im Sinne unserer Jugend und im Sinne der Zukunft. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Herrn Kollegen Alexander Nerat das Wort. Abg. Nerat: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Krenn, ich habe mir zuerst gedacht, du hast gesagt, sachliche Beiträge frei von jeder Polemik, ich werde versuchen mich daran zu halten, auch wenn es mir ein bisschen schwer fällt. Wenn hier von Seiten der Grünen schon Verfahren gegen Tote gefordert werden, das ist eine interessante Rechtsansicht, die Juristen wird es sicherlich etwas amüsieren, damit bin ich mit der Polemik schon wieder ganz am Ende. Für uns stellt dieser Dringlichkeitsantrag so ein ganz kleines bisschen den Versuch dar, das Rad neu zu erfinden, neu zu erfinden dadurch, dass man aus einem Zweirad ein Einrad macht. Tatsache ist, ich weiß ja nicht, ob das auch wirklich so bekannt ist, dass es da dieses schöne Werk schon gibt. Ich habe es euch einmal mitgenommen für diejenigen, die es noch nicht kennen, nämlich das Handlungskonzept gegen Extremismus. Dem vorausgegangen ist eine, wie ich denke, doch sehr umfangreiche Diskussion, wo man sich darauf geeinigt hat, dass Extremismus viele Gesichter hat, jedes dieser Gesichter einfach zu verurteilen ist. Es ist nämlich unerheblich, ob Extremismus von irgendeiner politischen Richtung kommt, ob er aus Gesellschaftsströmungen kommt, ob er aus Bereichen der Religiosität kommt. Extremismus ist auf jeden Fall immer etwas, was die Menschenrechte auf das schwerste gefährdet, und auch den Frieden und den Zusammenhalt im Land auf die Probe stellt. Ich denke doch, wenn man will, dass über ein Thema nicht polemisiert wird, man will, dass über ein Thema ernsthaft gesprochen wird, dann sollte man vor allem eines machen, ein Thema nicht aus rein populistischen Gründen, um ein bisschen von den eigenen Problemen abzulenken, da ganz groß aufzuziehen. Da ein bisschen Rambazamba zu machen in bester Jahrmarktstimmung, weil etwas anderes ist es nicht, sondern dann sollte man an dieses Thema wirklich ganz konkret herangehen. Es ist nichts dagegen zu sagen, ganz im Gegenteil es ist zu begrüßen, auch Handlungskonzepte immer laufend zu evaluieren, es ist nichts dagegen zu sagen, dieses Thema offen und auch mit einem wirklichen Ernst zu betrachten, von allen Seiten zu betrachten, alles das können wir unterstützen. Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages hier zu versuchen schnell ein bisschen politisches Kleingeld zu schlagen, bitte etwas anderes ist dieser Antrag nämlich nicht, das ist schäbig und ist der Wichtigkeit dieses Themas absolut nicht angemessen. Genau deswegen werden wir auch diesem Dringlichkeitsantrag ganz sicherlich nicht die Zustimmung erteilen. Ich möchte noch auf eines hinweisen, ein kleines Bonmot sozusagen am Rande, dass ja, wenn wir schon bei Extremismus sind, der Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl doch einmal dieser Braunauer Initiative seine größte Unterstützung mitgeteilt hat, selbstverständlich steht er ganz und gar hinter ihnen. Da möchte ich noch sagen, wie sieht sich ein Mitglied dieser Braunauer Initiative gegen Rechts? Zum Beispiel, der Weg zur Befreiung verläuft über den bewaffneten Aufstand und den Bürgerkrieg gegen die KapitalistInnen. Wenn das die Art ist, wie man mit Extremismus umgeht, dann wünsche ich uns allen sehr viel Spaß, ich denke, da müssen wir wirklich genau darüber reden. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 648/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist, ich weise die Beilage 648/2012 dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 649/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend den Ausbau demokratischer Kontrollrechte in Statutarstädten durch die Schaffung von Untersuchungsausschüssen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich, ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich darf Herrn Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz das Wort erteilen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! 2011 wurde bekannt, dass in einigen oberösterreichischen Gemeinden zur vermeintlichen Optimierung des Finanzhaushaltes verschiedene Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen worden sind, die sich im Endeffekt dann als hochriskante Spekulationsgeschäfte herausgestellt haben. Vor allen Dingen die Statutarstadt Linz ist von einem SWAP-Geschäft ganz besonders betroffen, es droht ein Schaden von mehr als 400 Millionen Euro, weil ein Spekulationsgeschäft mit der BAWAG/PSK abgeschlossen worden ist. Die Grünen haben sich immer vehement gegen jede Art von Spekulation ausgesprochen, ich bin auch froh, dass wir im November 2011 im Landtag ein Spekulationsverbot für die Gemeinden beschlossen haben. Ich sehe das als einen ersten Schritt, ich glaube, dass wir jetzt noch einen Schritt weiter gehen müssen, dass die Kontrollrechte der Statutarstädte ausgebaut werden sollen, dass es darum geht, auch hier entsprechend ordentlich die politische Verantwortung zu klären. Ob jetzt der Finanzstadtrat der Stadt Linz von diesem Geschäft gewusst hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen, ist auch nicht meine Aufgabe. Ich sehe aber unabhängig davon, ob es jetzt mögliche straf- oder zivilrechtliche Folgen gibt und unabhängig davon, ob jetzt die Klage, die die Stadt Linz eingebracht hat auf Nichtigkeit und Rückabwicklung, wo ich hoffe, dass dieser Klage auch stattgegeben wird, weil es sonst auch für das Land Oberösterreich teuer wird, dass es unabhängig davon natürlich eine politische Verantwortung gibt. Es gibt sie insofern, wenn bewusst war, dass hier spekuliert wird, dann ist sie sowieso gegeben, wenn nicht klar war, was passiert, dann geht es auch darum, herauszufinden, warum hat man das eigentlich nicht gewusst, wie konnte es dazu kommen? Der Schutz des öffentlichen Vermögens hat also absolute Priorität und ist elementare Aufgabe der Politik. Ich glaube, es geht jetzt darum, entsprechende Lehren für die Zukunft zu ziehen, die Kontrollrechte weiter auszubauen. Der Kontrollausschuss, wie er jetzt eingesetzt ist, ist sicherlich nicht das geeignetste Instrument dazu, dieser Kontrollausschuss, der jetzt eingesetzt ist, stößt an Aufklärungsgrenzen, es fehlen eigentlich die rechtlichen Voraussetzungen, das wirklich auch entsprechend abzuwickeln, wie man das erwartet. Deshalb haben wir Grüne heute eine Landtagsinitiative gesetzt, zukünftig soll es in den Statutarstädten möglich sein, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dazu ist eine Änderung des Landesgesetzes notwendig. Ich glaube, dass sich der Ausbau zur Stärkung der demokratischen Kontrollrechte deswegen auch primär auf die Statutarstädte beziehen soll, weil aufgrund der Größe, aufgrund der besonderen Rechtsstellung, vor allen Dingen auch aufgrund der Höhe des Finanzrisikos, das natürlich bei den Städten wesentlich größer ist. Hier eine Sonderstellung da ist, ein zusätzliches Kontrollinstrument in den Statutarstädten zur Verfügung gestellt werden soll. So wie es im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist oder wenn wir die Landesebene hernehmen, dann haben wir hier eine Untersuchungskommission, so soll es auch ein Kontrollinstrument geben, ein demokratisch legitimiertes Kontrollinstrument, das auch mit besonderen Rechten ausgestattet ist. Ich meine also jetzt nicht eine Behörde, ich meine nicht ein Gericht, aber ich meine, dass so ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe hat die Tatsachen, die Ereignisse, die Abläufe entsprechend festzustellen und vor allen Dingen die politische Verantwortung zu klären. Zentral ist es, dass es eine entsprechende umfassende Verfahrensordnung geben soll, wo der Geschäftsgang entsprechend detailliert und verlässlich normiert abläuft. Es soll einen Verfahrensanwalt geben, der den Vorsitz unterstützt und die Einhaltung der Verfahrensordnung gewährleistet. Unserer Meinung nach muss es unbedingt eine administrative Geschäftsstelle geben, die für den Zeitraum dieses Untersuchungsausschusses dem Vorsitz entsprechend zuarbeitet, die notwendigen Schreibarbeiten, Terminkoordinationen, Unterlagenherstellung organisiert, auch bei der Durchführung der Akteneinsicht mithilft und es sollte selbstverständlich sein, dass sämtliche stadteigenen Unterlagen dem Ausschuss vorzulegen sind, dass alle Regierungsmitglieder, alle Bedienstete verpflichtet sind vor dem Ausschuss zu erscheinen und entsprechend Wahrheitspflicht haben und dass alle mithelfen, die entsprechenden Sachverhalte aufzuarbeiten. Und es sollte unserer Meinung nach auch die Möglichkeit geben auf Beschluss eine teilweise Öffentlichkeit, eine Medienöffentlichkeit herzustellen bzw. sind wir der Meinung, dass die Berichte, auch die Zwischenberichte, zu veröffentlichen sind. In diesem Sinne ersuche ich die Fraktionen um Zustimmung zu unserem Antrag. Eine Novelle der Stadtstatute steht an. Sie sollte unserer Meinung nach rasch erfolgen. Natürlich und klar ist für mich auch, dass der Städtebund miteingebunden werden sollte und es sollte unser gemeinsames Anliegen sein, die Kontrolle auszubauen und damit auch die Demokratie zu stärken. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Die Wortmeldungen, die Schnelligkeit der Wortmeldungen hält sich heute in Grenzen. Offensichtlich haben alle so gute Nerven wie der Herr Klubobmann der FPÖ, der sich eben gerade zu Wort gemeldet hat. Ich darf ihn um seine Ausführungen ersuchen. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich verstehe ich das Ansinnen der Grünen. Wenn es rechtlich möglich ist, dann sollten wir uns auch darüber unterhalten, ob wir auf kommunaler Ebene Untersuchungsausschusse, Kommissionen zulassen. Nachdem ich auch die Gelegenheit hatte, zwei Untersuchungsausschüsse im Parlament mitzuerleben, das war Noricum und Milchwirtschaftsuntersuchungsausschuss, Kollege Anschober kann sich auch an diese Zeit noch erinnern, dass hier natürlich viele Fragen zu klären sind. Die einzige Untersuchungskommission die in diesem Haus jemals war, war die Untersuchungskommission über Freistadt. Jene Kolleginnen und Kollegen, die damals beteiligt waren, wissen, welchen Arbeitsaufwand es für die Abgeordneten tatsächlich darstellte. Tausende von Seiten an Informationen und viele, viele Gespräche und Recherchen zu führen. All das muss mitberücksichtigt werden, um demokratisch fair vorzugehen. Eine Erwartungshaltung an eine Untersuchungskommission, Untersuchungsausschuss in einer Statutarstadt, jetzt frage ich warum nur dort? Warum Steyr ja und Traun zum Beispiel nein? Oder eine andere Gemeinde die ein Problem hat? Rechtlich ist der Gemeinderat in der gleichen Situation. Ihr schlagt vor das AVG anzuwenden. Auch mit allen Konsequenzen hinsichtlich Vorführen, Bestrafen und Maßnahmen. Genau diese Bereiche sind auf einer kommunalen Ebene, die keine legislative Legitimierung wie eben ein Landtag oder ein Parlament hat, genau zu überprüfen. Wir Freiheitliche stehen dem Ganzen offen gegenüber. Lassen wir uns aber in einem Ausschuss von Experten beraten. Ich sehe hier eine Aufgabe des Landtags und nicht der Landesregierung. Wir sollten uns intensiv mit der möglichen Kontrolle, möglicherweise auch unter Beteiligung des Landes, wenn es in einem Bundesland passiert, beschäftigen, um die demokratische Legitimierung geben zu können. Wir sollten uns im Landtag darüber intensiv mit Experten und Juristen unterhalten und die Möglichkeit einer verbesserten Kontrolle für die Gemeinden, für Statutarstädte, gerade Anlass Swap ist ja genannt worden, zu ermöglichen. Ja – dazu! Zur dringlichen Beschlussfassung und zur Delegierung an die Landesregierung, dass die Landesregierung uns einen Vorschlag diesbezüglich vorlegt, nein. Ich glaube, dass wir diesen Vorschlag gemeinsam als Landtagsabgeordnete im Rahmen eines Ausschusses und Unterausschuss entwickeln sollten. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer das Wort erteilen. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Als eine, die damals als Ersatzmitglied in der Untersuchungskommission über diesen Fall Freistadt, den bereits Klubobmann Steinkellner angesprochen hat, miterleben durfte und zurückblickend auf die damalige Situation und wie ich das heute für mich immer noch in Erinnerung habe denke ich, ist in der langen Zeit, die ich dem Landtag angehören darf, es eine der schwierigsten Momente gewesen, und nicht Momente und Situationen, von denen ich mir vorstellen würde, dass ich sie unbedingt noch einmal erleben möchte in meinem Leben. Insofern möchte ich also nur kurz mein Empfinden dafür auch zum Ausdruck bringen, wie eine derartige Kommission oder wahrscheinlich auch ein Untersuchungsausschuss auf Bundesebene auch tatsächlich dann in der Realität erlebt wird und auch tatsächlich zu sehen sein wird. Lieber Klubobmann Hirz, es hat mich schon ein bisschen verwundert, dass hier ein Dringlichkeitsantrag von euch eingebracht wurde. Kontrollmöglichkeiten, die ja mittlerweile bestehen und die es ja gibt und die ja jetzt gerade konkret auf diesen einen Fall, den du ja angesprochen hast in der Stadt Linz, hinarbeiten, sind meiner Meinung nach ja vorhanden. Es geht glaube ich schon darum hinzuschauen, was hat man denn wirklich daraus gemacht und welche Möglichkeiten bestehen denn schon und könnten diese Instrumente nicht noch effizienter genutzt werden? Ich denke da wirklich an die Möglichkeiten des Gemeinderates, an die Möglichkeiten des Kontrollausschusses, Kontrollamt, das es in den Statutarstädten gibt aber darüber hinaus natürlich auch Rechnungshöfe, mit denen auch die Statutarstädte entsprechend immer wieder gefordert sind und auch eine entsprechende Kontrolle erfolgt. Ich glaube, dass diese Instrumente wichtig sind und eine gute Möglichkeit sind, dass alles, was du auch angesprochen hast entsprechend anzuschauen und auch aufs Tablett bringen zu können. Kontrollkommissionen oder Kontrollausschüsse oder Untersuchungsausschüsse implizieren ja von vornherein immer, dass da was schief läuft. Ich denke, ich will keiner der Statutarstädte und keiner der dort Verantwortlichen, sei es Bürgermeister oder Stadtsenatmitglied oder auch dann in der Verwaltung, prinzipiell unterstellen, dass Statutarstädte sozusagen immer schlechter arbeiten oder dort immer etwas passiert, während es in den anderen 441 Gemeinden automatisch alles andere, also passend wäre. Ich glaube, dass das etwas ist, was ich so nicht sehen möchte, weil wie ich mir sicher bin, dass überall bestens und bestmöglich und auch mit gutem Wissen und Gewissen gearbeitet wird, aber dass Kontrolle ein wichtiges Element der Demokratie und auch einer demokratischen Verwaltung ist, dazu stehe ich. Ich glaube es wäre nicht gut und nicht richtig, wenn wir heute den Statutarstädten ausrichten würden, wenn wir jetzt eine Beschlussfassung über die Dringlichkeit machen würden, dass wir ihnen sozusagen unterstellen, sie wären die Schlechtesten, weil sie ein Stadtstatut haben. Du hast auch argumentiert, weil hier auch entsprechende Finanzbewegungen möglich sind, wenn ich aus meiner Heimatstadt Steyr berichten darf, dann wäre das also glaube ich dort nicht zu verstehen oder könnte niemand verstehen und keine Steyrerin und kein Steyrer, wenn man die großen Gemeinden rund um Linz sich zum Beispiel anschauen würde, die auch Städte sind, aber halt nicht mit eigenem Stadtstatut. Aber wenn ich dort die Finanzmöglichkeiten mir anschaue, dann ist Steyr sicherlich nicht diejenige, die da besser gestellt wäre. Und aus diesem Grund halte ich es auch nicht für zulässig, dass wir die Gemeinden untereinander, alle unsere 444 Gemeinden untereinander kategorisieren bzw. unterschiedlich behandeln. Ich bin mir auch sicher, dass das nicht rechtens wäre. Aus diesem Grund werden wir heute der Dringlichkeit nicht zustimmen, sondern ich denke, es soll wirklich eine auch auf Grund der Sachlage und auch der Problematik, korrekte Diskussion und Behandlung in einem entsprechenden Ausschuss geben. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Herrn Kollegen Mag. Bernhard Baier das Wort. Abg. Mag. Baier: Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Haus! Eingangs denke ich sollten wir bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass wir Maßnahmen bereits gesetzt haben im Landtag. Dass wir ein Spekulationsverbot letztes Jahr, im abgelaufenen Jahr intensiv beraten mit Expertinnen und Experten, mit Hilfe von Professoren der Universität beraten und auch beschlossen haben. Das heißt also ganz entscheidend ist zu sagen, wir haben als Oberösterreichischer Landtag in dieser Frage Maßnahmen gesetzt damit solche Spekulationen, wie sie etwa in Linz der Fall sind, nicht mehr vorkommen können. Das Wahrnehmen unserer Verantwortung, die wir haben als Landesgesetzgeber, als zuständiges Organ, als allgemeiner Vertretungskörper für die Gemeindeordnung aber auch für die Stadtstatute, pro futuro sofort und zügig gehandelt. Das was wir heute diskutieren oder an dieser Stelle diskutieren ist wieder eine andere Frage, weil sie sozusagen in die Vergangenheit zurückreicht. In der Form, dass man die Frage stellt, wer trägt die politische Verantwortung dann für die Vergangenheit bei solchen Geschäften? Und wie der Klubobmann der grünen Fraktion die Frage gestellt hat warum und wie konnte es dazu kommen? Eine Lehre kann man daraus sicher ziehen. Es konnte deswegen dazu kommen, weil der Gemeinderat der Stadt Linz mit den Stimmen von drei Fraktionen, mit Stimmen der SPÖ, mit Stimmen der Grünen und mit Stimmen der Freiheitlichen 2004 einen Antrag beschlossen hat, der vorgesehen hat, dass das Finanzmanagement, die Finanzpolitik und die Finanzagenden der Stadt weg kommen und nicht mehr dem Gemeinderat unterliegen, sondern einer städtischen Verwaltungseinheit zugeordnet werden, die dann völlig frei sich bewegen konnte und solche Geschäfte eben abschließen konnte. Das heißt also diese Selbstaufgabe des Gemeinderates damals 2004 ist der Sündenfall, ist die Ursache, das ist der Grund dafür, warum es dazu kommen konnte. Bedauerlicherweise gegen die Stimmen der ÖVP-Fraktion, die schon damals davor gewarnt hat, dass sich ein demokratisch legitimiertes Organ wie ein Gemeinderat oder aber auch andere Organe sich dieser Verantwortung halt nicht entschlagen könne. Das ist die Vergangenheit. Und wenn es jetzt darum geht, noch mehr Licht ins Dunkel zu bringen, vielleicht noch klarer darauf hinzuweisen oder gar in die Richtung zu kommen, wo liegt dann die politische Verantwortung für das konkrete Geschäft, dann ist alles zu unterstützen was dem hilfreich sein kann, denn schließlich geht es ja um die Mittel und um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und daher muss es eine lückenlose Aufklärung, auch eine politische, über die politische Verantwortung geben. Die Frage ist halt nur, so wie es von den Vorrednern schon angesprochen worden ist, müssen wir das heute in der dringlichen Form beschließen? Wir haben Juni 2012. Das Finanzgeschäft in Linz ist bekannt geworden länger als vor einem Jahr. Und heute würden wir uns hier hinstellen und dringlich etwas beschließen, weil wir glauben, es kann etwas nicht aufgeklärt werden. Wir oder meine Fraktion stehen dieser Diskussion ebenfalls offen gegenüber, aber es gibt natürlich einige Fragestellungen in dem Zusammenhang zu klären, auch wie geht man im Gesamtgefüge um? Gemeinden unterschiedlich zu behandeln wurde auch schon angesprochen, da ist schon zu erwähnen, dass wir das bereits tun, Frau Kollegin Weichlser-Hauer. Dadurch, dass wir manchen Städten ein eigenes Statut zubilligen und anderen Gemeinden halt eine Gemeindeordnung. Und dass es auch unterschiedliche Aufsichtsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang gibt. Aber das alles soll ruhig und sachlich in einem Ausschuss diskutiert werden und bis dorthin empfehle ich persönlich den Mitgliedern des Linzer Gemeinderates sollen sie doch die Kontrollmöglichkeiten nutzen, die sie jetzt schon haben im Kontrollausschuss, sie sollen doch bitte die Zeugen laden, die sie laden wollen, das können sie. Sie sollen doch bitte die Unterlagen einsehen, die bereits zur Einsicht aufliegen und sich dabei auch Kopien anfertigen lassen. Für all diese Maßnahmen gibt es Möglichkeiten. Man muss nicht darauf warten, dass der Landtag eine Verfahrensordnung beschließt. Man kann die Verantwortung selber in die Hand nehmen und für eine klare Aufklärung in der Frage sorgen. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 649/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 649/2012 dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 650/2012 vor, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Studie "Anreiztheoretische Untersuchung zur Wechselwirkung von Gemeinde- bzw. Landestransfers und progressivem Steuersystem". Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner das Wort erteilen. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein etwas komplizierter Titel. Allerdings eine sehr, sehr interessante Studie. Das Joanneum Research in Graz hat in der Steiermark das Steuer- und Stützungssystem im Rahmen eines Projektes Soziale Gerechtigkeit untersucht. Die Stadt Wien folgt jetzt diesem Beispiel und lässt ebenfalls im Joanneum Research diese Studie ausarbeiten und Klagenfurt hat ebenfalls bereits angefragt. Worum geht es? Die Familienbesteuerung in Österreich. Ich habe vor kurzem in einer Zeitung gelesen, jeden Tag wird ein anderes Tier durch das Dorf getrieben, es gibt pausenlos neue Überlegungen zur Familienbesteuerung, sollte aber auch in sozialer Gerechtigkeit, Einkommensgerechtigkeit und Verantwortlichkeit gegenüber Kindern dargestellt werden. Und jetzt hat das Joanneum Research festgestellt, nämlich nach den steirischen Förderungen, dass folgende Ergebnisse herauskommen: Bei einer Familie, alleinverdienender Mann, Paar mit zwei Kindern, Kinder zehn Monate und vier Jahre, folgende Ergebnisse: Monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen, Mann verdient 950 Euro brutto, 807 Euro netto bekommt er, mit den Stützungssystemen, und jetzt lese ich nicht alle Zuschüsse vor, kommt die Familie monatlich auf 2.817 Euro. Mann verdient 1.900 Euro brutto, könnte auch Frau sein, damit ich also nicht einen Angriff von umgekehrt erhalte, 1.900 Euro brutto, Nettoeinkommen 1.614 Euro. Mit den Stützungssystemen hat die Familie einen Betrag von 3.217 Euro. Jetzt Mann verdient 3.800 Euro brutto, netto 2.669 Euro. Mit den Stützungssystemen hat er 3.256 Euro zur Verfügung. Also 3.256 Euro bei einem Verdienst von 3.800 Euro, 3.217 Euro bei einem Verdienst von 1.900 Euro und bei einem Verdienst von 950 Euro 2.817 Euro. Ist das gerecht? Ist das zu rechtfertigen oder hat man hier durch unterschiedliche Maßnahmen etwas bewirkt, das eine Leistungsfeindlichkeit über ein Steuersystem eingeführt wird? Jetzt brauchen die Familien im unteren Bereich die Unterstützung. Zweifelsohne, damit wir uns hier klar verstehen, darf hier nicht dort etwas passieren, wo besonders wenig zur Verfügung steht, dass ich das den Familien noch wegnehme. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Aber ein Leistungsanreiz durch Arbeitsleistung muss wohl auch für Familienväter oder -mütter gegeben sein. Ich glaube deshalb, dass Oberösterreich auch durch die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH eine umfassende Familienstudie machen sollte. Einerseits würden dabei unsere Sozialleistungen in Familienbereich mit anderen Bundesländern, Wien und Kärnten, vergleichbar gemacht werden. Andererseits würden wir auch feststellen, wie leistungsfeindlich oder welchen Leistungsanreiz für Berufstätige gibt es in unserem Steuersystem und werden Familien hier auch fair behandelt? Dieser Antrag zielt darauf ab die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH zu beauftragen. Wir haben dort auch nachgefragt, sie wollen keine Parteiaufträge annehmen. Sie wollen, wann dann einen Landesauftrag, so wie das Land Wien jetzt einen erteilt hat. Wie es das Land Steiermark gemacht hat und das Land Kärnten es plant. Dass auch Oberösterreich einen derartigen Auftrag erteilt und danach im Rahmen einer Ausschussberatung intensiv überlegt wird, sind wir gerecht, haben wir etwas nachzubessern? Vielleicht übernehmen wir auch produktive und positive Ideen aus der Studie, aus den Sozialleistungen anderer Länder und ziehen Schlüsse für unsere familienpolitischen Maßnahmen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Johann Affenzeller. Abg. Affenzeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und im Internet! Es wird den Antragsteller wahrscheinlich nicht besonders überraschen, dass wir als Sozialdemokraten weder der Dringlichkeit noch dem Inhalt dieses Antrages zustimmen. Ein bisschen überrascht hat mich allerdings, dass eine Leistungsdiskussion von einer Partei eingebracht wird, wo man schon einige Fragen stellen könnte. Dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen mit der Begründung Leistung muss sich wieder lohnen, könnte man schon die Frage an die antragstellende Partei stellen, was hat der, der selbst gefragt hat, was war meine Leistung, die ich vollbracht habe oder was hat der dritte Nationalratspräsident für eine Leistung vollbracht, als er eine ältere Frau zumindest falsch beraten oder über den Tisch gezogen hat? Meine Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Was hat Ackerl für eine Leistung gebracht? Bleib im Lande!") für diese Missbrauchs- und Neiddebatte sind wir nicht zu haben. Es geht darum eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere Bevölkerungsgruppe auszuspielen und da geschätzte Damen und Herren machen wir als Sozialdemokraten nicht mit. Ich möchte jetzt einige Begründungen anführen. Zuerst zu dieser Studie aus der Steiermark. Es ist glaube ich allen bekannt, dass es zu dieser Studie auch kritische Anmerkungen gegeben hat. Zum Beispiel hat die Arbeiterkammer eine umfassende Stellungnahme dazu abgegeben und hat kritisiert, dass in die Betrachtung nur Teilbereiche von Sozialleistungen einbezogen wurden, wie zum Beispiel familienpolitische Leistungen von Bund, Land Steiermark, einkommensbezogene Leistungen wie Wohnbeihilfen, Fernpendlerbeihilfen und diverse Landeszuschüsse für Kinder. Nicht einbezogen sind sozialstaatliche Leistungen, die jeder Einkommensschicht zugute kommen und die insbesondere klein und mittel verdienende Einkommensbezieher vor dem Absturz in die Armut schützen. Also insgesamt ist das schon eine sehr verzerrte und nicht über alle Bereiche hinweg darstellende Studie. Es ist auch klar festgestellt worden, dass die Beispiele, die hier angeführt worden sind, schon teilweise sehr konstruiert sind und nicht der Realität entsprechen. Ich sage es also sehr eindeutig und klar. So eine oberflächliche und einseitige Betrachtungsweise brauchen wir nicht. Noch dazu um viel Geld. Es ist bekannt, dass so eine Studie sehr viel Geld kostet. Meine Damen und Herren! Ich erinnere zurück, dass die Mindestsicherung vor kurzem eingeführt worden ist und dass mit dieser Mindestsicherung auf Bundesebene auch junktimiert wurde, wo wir nicht die größte Freude hatten, aber es ist eine beschlossene Sache, die sogenannte Transparenzdatenbank. Ein erster Schritt dazu wird die Art. 15a B-VG-Vereinbarung, die diese Woche in der Regierung beschlossen wurde und dem Landtag zugeleitet wird und es soll aufgrund dieser Vereinbarung vorerst eine Leistungsangebotsdatenbank erarbeitet werden. Es stellt sich also hier schon die Frage: Gibt es bereits Aktivitäten in eine ähnliche Richtung? Wozu dann zum jetzigen Zeitpunkt eine teure Studie? Meine Damen und Herren, ich möchte noch ganz besonders darauf hinweisen, dass in Oberösterreich alle Transferleistungen laufend hinterfragt und evaluiert werden. Ich erinnere an die Spitalsreformdebatte. Ich erinnere daran, dass im Sozialbereich alle Gesetze laufend evaluiert und hinterfragt werden. Alle Sozialleistungen. Ich denke, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Zusammengefasst meine Damen und Herren, wir brauchen keine Missbrauchs- und Neiddebatten, wo Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen klare Antworten auf wichtige gesellschaftspolitische Fragen und ich möchte drei herausgreifen. Erstens, wir haben die Aufgabe für jene Menschen da zu sein, die es im Leben nicht so leicht haben. Wir haben für diese Menschen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Armutsbekämpfung und daher ein klares ja zu gerechten und fairen Transferleistungen an Menschen, die es wirklich brauchen. Zweiter Punkt, wir brauchen Mindestlöhne, die nicht im Armutsbereich angesiedelt sind. Es ist eine Schande, dass in gewissen Bereichen, gewissen Branchen 1.000 Euro Lohn gezahlt wird und teilweise sogar weniger. Unterstützen Sie daher unsere Forderung, die Forderung der SPÖ und auch des Österreichischen Gewerkschaftsbundes von 1.500 Euro Mindestlohn. Drittens, und das ist sehr wichtig. Wir brauchen ein Steuersystem, wo der Eingangssteuersatz reduziert wird und ein Steuersystem, wo auch die Millionäre endlich ihren gerechten Anteil zahlen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, das sind unsere sozialdemokratischen Antworten und nicht eine Studie, wo Menschen mit einer Neiddebatte politisch missbraucht werden. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Peter Csar. Abg. Dr. Csar: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich damit, dass die Studie von der Steiermark ähnlich auch in Oberösterreich durchgeführt werden soll. Diese Studie aus dem Jahr 2009 zeigt auf, dass Familien mit arbeitenden Eltern oftmals über ein niedrigeres Familieneinkommen haben, als Familien ohne Erwerbstätigkeit, die aber viele Beihilfen beziehen. Zuerst einmal ein paar Ausführungen zu Oberösterreich und zur ÖVP Oberösterreich, denn wir treten als ÖVP Oberösterreich hier für ein familienfreundliches System ein und daher haben wir auch voriges Jahr im Dezember 2011, eine Resolution verabschiedet. Diese beinhaltet die Forderungen nach einem steuerfreien Existenzminimum für Kinder und auch, dass die Basis für die Berechnung der Steuerberechnung das gesamte Familieneinkommen sowie die Anzahl der Familienmitglieder sein soll. Wir haben das auch jetzt wieder ausführlich zu behandeln. Dementsprechend haben wir auch die Auskünfte der Bundesebene immer wieder gehört und hier immer wieder widerstreitende Aussagen gefunden. Wir sagen daher auch ausdrücklich ein nein zu einer beabsichtigten Abschaffung von steuerlichen Entlastungen für Familien, die immer wieder hier in Diskussion gezogen werden. Wir bekennen uns dazu, dass Arbeit sich lohnen muss und daher haben wir auch in Oberösterreich dementsprechende Akzente gesetzt. Akzente beispielweise bei der Wohnbeihilfe, aber auch bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Was haben wir da gemacht? Wir haben bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung das aktive Bemühen als Vorraussetzung dafür definiert und damit auch im Umkehrschluss definiert ein nein zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Bei der Wohnbeihilfe haben wir auch ausdrücklich gesagt ein höheres Einkommen soll nicht der Ausschluss für eine Wohnbeihilfe sein. In Österreich bedeutet es aber auch, dass wir ein Steueraufkommen haben, das progressiv ist, was auch bundesweit Gültigkeit hat. Das heißt es gilt in jedem Bundesland das gleiche. Die vorliegende Studie in der Steiermark hat schon eine grundsätzliche Tendenz aufgezeigt. Eine weitere Studie in Oberösterreich würde diese Tendenz nicht abändern und ein anderes Ergebnis bringen, auch dann nicht, wenn man die einen oder anderen Veränderungen hier in Oberösterreich, wie ich sie auch heute schon zitiert habe, berücksichtigt. Wichtig ist zu wissen, dass viele Transferzahlungen geleistet werden. Transferzahlungen im Ausmaß von 78 Milliarden Euro jedes Jahr österreichweit. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Studie in der Steiermark schon wesentliche Aussagen getroffen hat, wie beispielsweise, dass Familien mit arbeitenden Eltern oftmals ein geringeres Familieneinkommen haben als Familien ohne Erwerbstätigkeit, eben aufgrund dieser zahlreichen Transferzahlungen. Bezug nehmend auf meinen Vorredner: Es gibt bereits diese Diskussion und zusätzlich gefolgt auch die Einführung der Transferdatenbank dieses Jahr im Sommer und hier sollen eben gerade auch diese Transferzahlungen aufgelistet und transparent gemacht werden. Dann kann man auch sehen, wo Transferzahlungen hinfließen. Aus all diesen Gründen und insbesondere aus dem Grund, dass wir uns keine neueren und weiteren Ergebnisse hier für Oberösterreich erwarten, stimmen wir als ÖVP-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe zuerst eine Frage an meinen Kollegen Klubobmann Steinkellner: Dieser Antrag läuft ja darauf hinaus, dass wir die Vergabe einer Studie dringlich in diesem hohen Haus beschließen. Das sollen wir tun, ohne dass wir eine Kostenaufstellung haben, ohne dass man ein anderes Angebot einholt, ohne dass man ganz genau weiß, was man denn eigentlich mit dieser Studie haben möchte und welche Parameter man abfragt? Es soll auch noch gleichzeitig beschlossen werden, dass das die Grazer Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH sein soll. Ich glaube, dass uns das in einen Verhandlungsnachteil bringen würde. Das heißt, das sind alles Gründe. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Willst du eine Antwort darauf? Die haben es ja bereits für die Steiermark gemacht und machen es für Wien!") Meiner Meinung nach sind das alles Gründe, die gegen die Dringlichkeit sprechen. Jetzt einmal abgesehen vom Inhalt, der dahinter steckt, glaube ich auch, dass wir durchaus auch Forschungseinrichtungen hätten, die das in Oberösterreich machen könnten, aber prinzipiell ist es so und da gebe ich schon recht: Zuwendungen, die der Staat an die Bürgerinnen und Bürger gibt, sollen natürlich eine entsprechende Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben, um auch effizient zu sein, um auch Gerechtigkeit zu erreichen. Ich schließe mich an meinem Vorredner, dass das nicht in einer Neiddebatte enden darf und ich glaube auch nicht, dass es in einem vollkommenen Durchleuchten persönlicher Lebensumstände und Schicksale münden darf. Ich glaube, dass wir in Oberösterreich als ersten Schritt gar nicht so schlecht unterwegs sind, nachdem wir zumindest alle Förderungen, die über 4.000 Euro sind, im Internet veröffentlicht haben auf der Homepage des Landes Oberösterreich, sowohl was die Kultur-, Agrar-, Wirtschaftsförderungen sowie öffentlicher Verkehr und so weiter betrifft. Ich glaube, da sind wir gut unterwegs, obwohl man sicher über Verbesserungen diskutieren kann. Aber ich glaube nicht, dass man mit so einer Studie prinzipiell die Sozialprobleme lösen kann. Ich glaube, dass man nicht nur die Transferleistungen diskutieren kann, sondern auch natürlich über das Lohnniveau diskutieren muss. Und die beiden Dinge hängen ja im Endeffekt miteinander zusammen und wenn ich jetzt davon ausgehe, dass zumindest jeder Vollzeit-Arbeitnehmerin, jedem Vollzeit-Arbeitnehmer, mindestens einmal 1.000 Euro netto bleiben sollen, was ohnehin nicht zu viel ist, dann sind wir ungefähr bei sieben Euro pro Arbeitsstunde und wenn man sich die Billiglohnbranchen ansieht, dann sind die derzeit bei fünf Euro Stundenlohn. Da glaube ich schon muss man diese Diskussion auch so führen, dass man sagt, wenn ich auf der einen Seite Transferleistungen habe und auf der anderen Seite die Löhne, dann ist natürlich bei einer entsprechenden Transferleistung auch zu diskutieren, dass dann die Löhne entsprechend höher sein müssen, damit sich dann entsprechend das Arbeiten gehen auch wieder lohnt. Das ist meiner Meinung nach etwas, was in diese Diskussion mit hinein gebracht werden muss. Wir Grüne lehnen diesen Antrag ab, insbesondere auch deswegen, weil wir ohnehin im Eingang die Art. 15a B-VG-Vereinbarung haben, was die Transparenzdatenbank betrifft und wir ohnehin diese Diskussion führen werden. Ich glaube auch, dass wir diesen Antrag wahrscheinlich dann gemeinsam mit dem Eingang der Art. 15a B-VG-Vereinbarung diskutieren werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 650/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage 650/2012 dem Finanzausschuss zur weiteren Vorberatung zu. Bevor ich den nächsten Punkt in der Dringlichkeitsdiskussion aufrufe, möchte ich ganz herzlich die Damen und Herren Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter des medizinischen Ausbildungszentrums am AKH Linz herzlich willkommen heißen bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Wir freuen uns über Ihr Interesse und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Es wurde von Herrn Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 651/2012 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Schaffung der Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung gegen Gesetzesbeschlüsse. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 651/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Dritter Präsident Dr. Adalbert Cramer. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, geschätzte Gäste auf der Galerie! Mit dem vorliegenden Initiativantrag soll also die Bundesregierung aufgefordert werden die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass ein weiteres Element der direkten Demokratie in dieser aufgenommen wird. Mit der sogenannten Veto-Volksabstimmung, wie wir sie vorschlagen, soll also dem Wähler, dem Bürger, selbst die Möglichkeit gegeben werden, gegen einen Gesetzesbeschluss Stellung zu nehmen, ihn ab- oder anzunehmen. Unserer Vorstellung nach, und darüber kann man aber auch diskutieren, sind also 100.000 Wahlberechtigte, wenn diese das vorschlagen, so muss die Frage gestellt werden, soll dieser Gesetzesentwurf Gesetzeskraft erlangen oder nicht. Die Zahl 100.000 Stimmen ist deshalb gewählt worden, weil auch bereits jetzt 100.000 Stimmen für die Einleitung eines Volksbegehrens notwendig sind. Prinzipiell sollte die Einstiegshöhe, um ein derartiges Veto-Volksbegehren einzuleiten nicht allzu hoch sein, weil es sonst wieder kontraproduktiv ist. Wenn man die Debatten der vergangenen Wochen und Monate verfolgt, so wird man feststellen, dass quer durch alle Fraktionen die Elemente der direkten Demokratie angedacht beziehungsweise es auch als eine Lösung jener Probleme angesehen wird, die so landläufig unter Demokratiekrise, Wutbürger und sonstige Begriffe subsumiert werden. Wir wissen alle, dass der Schöpfer unserer Verfassung aus damals verständlichen Gründen die Elemente der direkten Demokratie sehr schmal gehalten hat. Wir haben in der Zweiten Republik eine Unzahl von Volksabstimmungen gehabt, teilweise mit sehr, sehr hoher Beteiligung und nur bei ganz wenigen ist der Wille dieser Volksabstimmung auch nur annährend in einen Gesetzesentwurf gegossen worden. Die Frustration der Bürger, die nur alle fünf oder sechs Jahres sozusagen ihr Kreuzerl bei einer Wahl machen dürfen und ansonsten nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben hier aktiv zu werden und Dinge in ihre Richtung zu beeinflussen, ist sicher ein Grund dafür, dass wir eine derartige Politverdrossenheit und auch eine gewissen Unmut verspüren. Es wird immer wieder die Schweiz als Vorbild genannt. Und es ist sicher so, dass in der Schweiz über Jahrhunderte die direkte Demokratie sehr weit entwickelt ist und auch dort sehr intensiv angewandt wird. Ich bin nicht der Meinung, dass man alles, was in der Schweiz passiert, eins zu eins auf Österreich übertragen kann. Aber das Rad neu erfinden müssen wir nicht. Und es gibt bestimmt eine ganze Reihe an Elementen in der Schweiz, die direktdemokratische Instrumente darstellen, die für uns durchaus brauchbar sind. Mit diesem Antrag wollen wir einen Startschuss geben, dass wir vermehrt darauf achten, dass direktdemokratische Elemente so verankert werden, dass sie auch brauchbar sind. Denn ein Reformieren der derzeitigen Elemente scheint hier eher fraglich oder unwahrscheinlich. Hier muss neu gemacht werden und ich glaube, dass es sicher mit eine Möglichkeit ist, die politische Diskussion zu beleben. Denn eines der häufigst zitierten Argumente gegen direktdemokratische Elemente, der Bürger sei zu dumm, über komplizierte Sachverhalte abzustimmen, dem kann ich auf keinen Fall zustimmen. Wir wissen, dass der Bürger erstens einmal viel, viel kritischer ist als wir manchmal annehmen und zum Zweiten ist man auch gezwungen bei derartigen Vorlagen sich intensiv mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. Sowohl die Für- als auch die Gegenargumente müssen dem Bürger klar gemacht werden und er kann dann entscheiden. Und ich glaube, dass das mit Sicherheit zu einer Befriedung bestimmter wutbürgerlicher Äußerungen beitragen wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Erich Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Winston Churchill hat einmal gesagt, Demokratie ist die Notwendigkeit sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen. Ich gebe dir Kollege Cramer völlig Recht, ich glaube wir brauchen wirklich das Rad nicht neu erfinden, sondern es sind die vorliegenden Papiere zu durchforsten und zu Ergebnissen zu kommen. Wir Sozialdemokraten nehmen die Diskussion zum Thema direkte Demokratie sehr ernst und ich glaube wir sollten nicht, aber das passiert ja momentan auch gar nicht, politisches Kleingeld daraus schlagen, sondern ganz konkrete zukunftsorientierte Konzepte entwickeln. Der Wert der direkten Demokratie ist für uns Sozialdemokraten sehr wichtig. Und geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Ideen und Modelle zum Thema direkte Demokratie. Ich könnte eine Menge aufzählen, das Parlament diskutiert ja oder unsere Abgeordneten in Wien diskutieren ja auf und ab interessante Beiträge. Ich glaube auch Ihr Beitrag, Ihre Initiative ist ein interessanter Beitrag den man durchaus auch diskutieren muss. Wir werden zwar der Dringlichkeit nicht zustimmen, schlagen aber vor, dass dieser Antrag, diese Initiative im bestehenden Unterausschuss auch entsprechend diskutiert wird. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Klubobmann Diplompädagoge Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Einführung eines verbindlichen Vetoreferendums ist eine wesentliche Forderung der Grünen, ist auch eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der Bürger/innenrechte. Die Forderung nach dem Ausbau der direkten Demokratie, möchte ich sagen, ist fast so alt wir die Grünen selbst. Das ist ein Ausdruck eines neuen Politikverständnisses. Und ich kann ihnen garantieren, dass wir das auch so parteiintern leben. Ich möchte auf das Vetoreferendum zurückkommen. Durch ein Vetoreferendum soll ja eine bestimmte Anzahl von Wählern und Wählerinnen die Abhaltung einer Volksabstimmung zu Gesetzen verlangen können und zweitens eine Mehrheit dann entsprechend durch ein Nein bei dieser Volksabstimmung ein Inkrafttreten eines Gesetzes verhindern. Das ist unserer Meinung nach ein guter Vorschlag und würde den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit geben, erstens einmal eine Korrekturmöglichkeit, ein aktives Einspruchsrecht geben. Und es ist auch die Möglichkeit, sich gegen ungeliebte Gesetze zur Wehr zu setzen. Die Notwendigkeit, die direkte Demokratie zu stärken, ist auch momentan in die anderen politischen Lager vorgedrungen. Ich würde sagen nach langjähriger Untätigkeit kommt es teilweise schon zu exzessiven Wandlungen, eine offenkundige Getriebenheit, die ich da bemerke, wobei ich dazu sagen möchte, dass etliche Vorschläge, die ich in der letzten Zeit gehört habe, nicht ein Mehr an Demokratie bringen würden, sondern vielleicht sogar ein Weniger. Ich möchte da nur als Beispiel bringen von Landeshauptfrau Burgstaller, die also sagt, die Hälfte der Landtagsmandate soll durch ein Bezirksmehrheitssystem gewählt werden oder der ÖVP-Staatssekretär Kurz, der gesagt hat, 100 Parlamentarier sollen durch ein Mehrheitssystem im Wahlbezirk gewählt werden, der Magna Gründer Stronach hat sogar gesagt, der ist noch ein Stück weiter gegangen, der hat gesagt, wir machen es gleich wie ein Schöffengericht, ein Zufallsprinzip und die Mandate können so auch besetzt werden. Ich glaube, das ist nicht ein Mehr an Demokratie, ist eigentlich ein Weniger an Demokratie, weil es eigentlich ein minderheitenfeindliches Mehrheitswahlrecht ist, das da über die Hintertüre eingeführt wird. Denn wenn die Kandidatenstimme automatisch auch die Parteistimme ist und immer nur derjenige Bezirk, der die Mehrheit bekommt, dann in das Parlament geschickt wird, dann ist das ganz eindeutig ein System, das à la longue zu einem Zweiparteiensystem führen wird, so wie das die USA und Großbritannien haben. Und ich würde das nicht als das fortschrittlichste Wahlsystem sehen. Im Übrigen haben sie in Großbritannien dann noch das House of Lords, die sind dann auf Lebenszeit bestellt, damit es ein Korrektiv gibt und so weiter. Also ich glaube das wäre das Ende des Verhältniswahlrechtes und das Ziel der direkten Demokratie kann ja nicht sein, dass das repräsentative demokratische System geschwächt wird, unter anderem auch geschwächt wird durch zum Beispiel zu niedrige Quoren. Das erklärte Ziel der Grünen ist ja die Bürger und Bürgerinnen in den politischen Prozess mehr einzubinden. Und ein Vetoreferendum, da steckt ja das Wort Veto drinnen, das heißt ich verbiete, das heißt ich stimme einem Vorschlag nicht zu. Und ich glaube dazu braucht man auch qualifizierte Quoren, denn sonst endet man in einer Blockadepolitik. Und das kann nicht das Interesse sein, dass wir in diesen Bereich hineinkommen. Und jetzt komme ich auf die Quoren zu sprechen. Ihr schlagt vor 100.000 Wahlberechtigte, das sind also 1,5 Prozent der Wahlberechtigten. Ich sage es klar, aus unserer Sicht ist das ein zu niedriges Quorum. Wir würden vorschlagen auf Bundesebene 250.000 Leute, das sind vier Prozent. Wir glauben, dass das auch realistisch ist. Wenn man sich anschaut, in der Zweiten Republik hat es 30 Volksbegehren gegeben und 20 davon hätten diese Hürde der 250.000 locker geschafft. Und ich glaube, dass wir uns an dem orientieren sollten. Und ich glaube auch nicht, dass sich die Fragen der Demokratie so auf ein einfaches Ja oder Nein reduzieren lassen. Das heißt für mich ganz klar, der Ausbau der direkten Demokratie darf nicht eine Schwächung des repräsentativen demokratischen Systems bedeuten. Für mich ist es eine Ergänzung. Beide Teile sollten sich entsprechend zu einem demokratischen Gesamtgefüge zusammenbilden. Und deswegen glaube ich, sollten wir diese Diskussion auch noch einmal im Ausschuss führen. Wir haben ja schon vorher kommuniziert, dass wir bei diesen Quoren nicht mitgehen können. Diskutieren mit dem Ziel, dass wir auch ein Vetoreferendum bekommen, dass wir auch eine entsprechend starke Position gegenüber dem Bund einnehmen. Ich sage aber auch dazu, auch wenn es eine Einigung bei den Quoren gibt, brauchen wir noch andere dazu, damit wir sozusagen die Mehrheiten entsprechend dann bekommen. Das heißt, wir werden heute der Dringlichkeit nicht zustimmen, sind aber für die Einführung eines Vetoreferendums, aber möchten über die einzelnen Bedingungen, unter denen es eingeführt wird, noch diskutieren. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Erster Präsident Friedrich Bernhofer. Abg. Präsident Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn zwei Bezirke an der wunderschönen Donau in der Schlögener Schlinge zusammengrenzen gibt es offensichtlich auch Übereinstimmung unter den Abgeordneten. Ich kann mich daher der Meinung des Herrn Kollegen Pilsner hundertprozentig und voll inhaltlich anschließen. Weitgehend, aber nicht ganz den Ausführungen des Herrn Klubobmannes Hirz und noch ein bisschen weniger, was mich besonders schmerzt, wenn es sich um ein Mitglied des Präsidiums handelt, dem Herrn Dritten Präsidenten. Ich darf im Wesentlichen dazusagen, dass auch wir der Meinung sind, dass es sich hier um ein Thema handelt, dass sehr gründlich diskutiert werden muss, nachdem es hier viele Varianten und sehr viele Vorschläge gibt. Es geht ja nicht nur um die Volksabstimmung und um die Bürgermitbestimmung, sondern generell um das Thema der direkten Demokratie. Ein derzeit sehr viel diskutiertes und meiner Ansicht nach daher sehr, sehr wichtiges Thema. Unsere Überlegungen gehen mehr in Richtung positive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und weniger in Richtung Vetorecht. Das Landtagspräsidium, es wurde heute ja schon einmal erwähnt, und die Klubobleute werden ja demnächst in die föderale Schweiz reisen, um uns dort die Instrumente der direkten Demokratie auch persönlich einmal anzuschauen. Wir haben vor, dort einen ganz kleinen und einen ganz großen Kanton zu besuchen, um dort die Unterschiede auch einmal zu sehen, wobei der größte Kanton der Schweiz ja in etwa so groß ist wie Oberösterreich. Wir haben ja immer die Diskussion, wie schaut ein föderales Land aus, wenn es ganz ideal ist. Wir werden dann meistens von den Medien mit Deutschland verglichen und dann heißt es, wir sind weit zu kleinkariert. Wir vergleichen uns lieber mit der Schweiz und stellen dann fest, dass wir hier in der goldenen Mitte zwischen Deutschland und der Schweiz liegen. Und nachdem wir doch sehr ähnliche Verhältnisse in der Verfassung wie Deutschland haben, interessiert es uns auch einmal in verschiedenen Bereichen, wie die Schweiz, sehr stark natürlich aus der geschichtlichen Entwicklung heraus, diese Dinge regelt. Ich nehme an, dass wir dort auch wertvolle Informationen und Erkenntnisse mitbekommen werden. Wir glauben auch, dass es derzeit klug wäre, die Diskussion auch auf Bundesebene noch etwas abzuwarten, nachdem sich dort durchaus Lösungen, meiner Ansicht nach, in nächster Zeit abzeichnen werden. Und ich glaube dann ist die ideale Zeit gegeben, dass wir die Diskussion im zuständigen Unterausschuss führen und dort sehr gründlich über diese Thematik diskutieren. Ich glaube man hat auch diesen jetzigen Wortmeldungen schon entnehmen können, dass es hier durchaus einen Konsens gibt. Was aber dann die Quoren betrifft und was die verschiedenen Möglichkeiten betrifft, dass hier die Meinungen doch noch sehr, sehr unterschiedlich sind. Das ist der Grund, warum wir heute der Dringlichkeit nicht zustimmen, dass wir aber der Meinung sind, dass es notwendig ist über dieses Thema im Ausschuss sehr gründlich zu diskutieren, sich alle entsprechenden Informationen dazu einzuholen und dann auch die Entscheidungen dort zu treffen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 651/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Geschäftsantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage 651/2012 dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur weiteren Vorberatung zu. Es wurde angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 652/2012 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 652/2012 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einen Bericht über das Steueraufkommen in Oberösterreich und die Steuermittelrückflüsse nach Oberösterreich. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 652/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Wolfgang Klinger. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren im Plenum und auf der Galerie! Die Beilage 652/2012 betrifft einen dringlichen Antrag an den Oberösterreichischen Landtag, in dem dieser die Landesregierung auffordert, dem Oberösterreichischen Landtag einen detaillierten Bericht über das in Oberösterreich erzielte Steueraufkommen sowie die nach Oberösterreich zurückfließenden Steuermittel vorzulegen. Begründung: Nach Aussagen des Finanzreferenten Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer ist das Land Oberösterreich der größte Nettozahler unter den Bundesländern. Das in Oberösterreich erzielte und erwirtschaftete Steueraufkommen ist folglich für den Staat Österreich von grundlegender Bedeutung. Gleichzeitig stehen zahlreiche, für die Zukunft des Standorts Oberösterreich und die oberösterreichische Bevölkerung enorm wichtige Vorhaben in Frage, weil die Finanzierung und Mitfinanzierung durch den Bund bislang nicht gesichert ist. Weiters leidet das oberösterreichische Gemeinwesen in vielen Bereichen unter mangelnder öffentlicher Finanzkraft, obwohl, so wie von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer erklärt, in unserem Bundesland weitaus mehr Steuerabgaben erreicht werden als den Oberösterreichern tatsächlich zur Verfügung stehen. Als Grundlage für die politische Arbeit in Oberösterreich soll dem Oberösterreichischen Landtag daher ein detaillierter Bericht vorgelegt werden, der alle Steuerleistungen, die in Oberösterreich generiert werden, sowie sämtliche Rückflüsse der öffentlichen Hand nach Oberösterreich beinhaltet und die Entwicklung des oberösterreichischen Steueraufkommens und der Steuermittelrückflüsse in den letzten zehn Jahren darstellt. Sehr geehrte Damen und Herren! Als Wirtschaftler bin ich es gewöhnt, dass man, wenn man Behauptungen aufstellt, diese auch zu untermauern hat. Und ich glaube, dass es für Oberösterreich schon sehr wichtig wäre zu wissen, speziell eben hier für den Landtag, wie wir entsprechend den anderen Bundesländern in Wien unsere Steuermittel dort zur Verfügung stellen und wie es aus Wien zurück wieder Rückflüsse für unser Bundesland gibt. Man kann nicht einfach die Behauptung in den Raum stellen, wir sind die Besten, wenn man dazu keine Unterlagen vorlegen will oder kann. Und in diesem Zusammenhang ersuchen wir eben uns, dem Landtag, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir auch in Zukunft wissen, wovon wir sprechen und was wir vom Bund verlangen können. Gerade die 1,17 Milliarden Euro, die wir bis 2016 einzusparen haben in vielen Bereichen, erfordern es, dass wir einmal genau wissen, wo liegen wir, wo liegen die anderen und welche Maßnahmen haben wir hier in Oberösterreich noch zu treffen, damit wir diese hohe Zahl an Budgeteinsparungen oder aus Steuermitteln zusätzlich generierten Mittel wieder kontrollieren und genau entsprechend den Vorgaben verwenden können. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich darf die Frage stellen, wer wünscht noch das Wort? Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag und zu den Ausführungen des Kollegen Klinger kann ich sagen, dass sich die Aussagen des Finanzreferenten unter anderem auf einschlägige Studien beziehen. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Die hätten wir gerne!") Die können wir auch gerne zur Verfügung stellen, eine stammt aus dem Jahr 2010, die der Johannes-Kepler-Universität, das kann man dem freiheitlichen Klub gerne geben, und eine aus dem Jahr 2012. Also ich glaube, es ist nicht notwendig, dass man jetzt die Landesverwaltung noch einmal ausführlich damit befasst. Das ist, wie gesagt, ohne weiters möglich, dass man das zur Verfügung stellt. Ich sage die Eckpunkte dazu. Von den Zahlen, die bis dato zur Verfügung stehen, das betrifft im Wesentlichen, was ein sogenanntes erstes Transferkonto für Oberösterreich betrifft, das Jahr 2009 und die entsprechenden Daten stammen aus dem Bundesrechenzentrum. Demnach ist das Steueraufkommen, das örtliche Steueraufkommen mit 7,84 Milliarden Euro zu beziffern und aus dem Finanzausgleich die Zahlungen betragen 4,388 Milliarden Euro, was sozusagen zu einem Nettozahlereffekt führt. Im Übrigen, nicht nur Oberösterreich ist in dieser Hinsicht Nettozahler, auch andere Bundesländer, wie Vorarlberg, Salzburg oder interessanterweise auch Wien. Die Schwierigkeit, die damit verbunden ist, ist tatsächlich alle diese Zahlungsströme zu erfassen. Ein konkretes Problem ist zum Beispiel, dass das örtliche Steueraufkommen und die Wirtschaftsleistung nicht immer zusammenfallen, weil man beispielsweise große Unternehmen hat, die in der Bundeshauptstadt ihren Sitz haben und deswegen auch die Körperschaftsteuer dort dann anfällt, obwohl die Wirtschaftsleistung in Oberösterreich erbracht wird. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: „Sind die eingerechnet?“) Eben nicht, weil das nicht lösbar ist. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: „Das heißt, wir werden noch besser!“) Genau, es gibt zwar auch den umgekehrten Effekt, aber der ist wesentlich geringer im Saldo und das konnte auch in dieser Studie nicht gelöst werden, auch wissenschaftlich nicht. Daher ist unsere Forderung eine ganz andere. Wir hätten gerne, dass die Statistik Austria einen jährlichen Bericht diesbezüglich vorlegt, weil für uns ist ja entscheidend der Bundesländervergleich. Wir haben am Ende des Tages wenig, wenn wir das örtliche Steueraufkommen von Oberösterreich dann mehr oder weniger scharf abgegrenzt kennen. Wir hätten gerne gewusst, wie das mit den anderen Bundesländern ist. Das ist in dieser Studie zum Teil gemacht worden. Es wäre aber sinnvoll, wenn das eine Bundesstelle erheben würde und über dieses und andere Details sind wir gerne bereit im Volkswirtschaftsausschuss zu reden und daher, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: „Die Landesregierung soll das klären! Wir wollen es wissen!“) na, der Antrag lautet nur ein bisserl anders und deswegen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, sondern reden wir im Ausschuss weiter. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Christian Makor. Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass man sich als Landtag, der letztendlich ja die Budgethoheit auch über die Finanzen des Landes hat, die Entwicklung in einer Zeitreihe des erzielten Steueraufkommens und die möglicherweise gegebenen Rückflüsse und in welchem Ausmaß anschaut, ist in Ordnung und kann ohnehin durchgeführt werden. Herr Kollege Strugl hat es ja angedeutet, die Zahlen an sich sind im Bundesrechenzentrum vorhanden. Da gibt es auch die Berichte darüber. Auch in der Statistik Austria kann man sich einzelne Abgaben und Steueraufkommen heraussuchen. Studien dazu gibt es. Also das ist dem Grunde nach alles vorhanden. Was nicht vorhanden ist und was auch der Oberösterreichische Landtag nicht lösen wird können, ist die Komplexität letztendlich der Einhebung der Steuern und der Erhebung der Wirkung und letztendlich auch der Rückflüsse. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass es eine Zuordnung eben nicht nach der Leistungserbringung gibt, sondern es schon eher in die Richtung geht, dass das zuständige Finanzamt als lokale Stätte der Aufbringung gewertet wird, stellt schon ein riesen Problem dar. Zum Beispiel bei der Tabaksteuer wird die Einhebung über jene Betriebe gemacht, die den Tabak und die Zigaretten vertreiben, was zur Absurdität führt, dass es im Burgenland offensichtlich keine Raucher gibt, weil im Burgendland auch keine Tabaksteuer anfällt. Und das ist aber die Problematik, die hinter diesen Zahlen liegt und die sehr schwer bis gar nicht aufzuheben ist. Also die Zahlen sind mit großer Vorsicht zu genießen. Im Übrigen gehen die Studien, die von 2012 kenne ich noch nicht, aber die von 2010 und der Kepler Universität kenne ich, differieren in einem Ausmaß von 15 Prozent. Also während das Bundesrechenzentrum davon ausgeht, dass rund 60 Prozent des Steueraufkommens wieder zurückgeht nach Oberösterreich, sind es bei jener Studie 46 Prozent und das wird auch nicht die Wahrheit letztendlich sein, weil es sich in dieser Unschärfe letztendlich befindet. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: „Darum wird es Zeit, dass wir einen gescheiten Bericht kriegen!“) Naja, aber das wird die Landesregierung schwer lösen können, was für ganze Universitäten und Abteilungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist. Für uns wichtiger ist also die Entwicklung, wie entwickelt es sich in der Zeitreihe und diese Zahlen sind letztendlich da. Was mir weniger gefällt, ist der Hintergrund auch und der ist in der Begründung angegeben, warum man diese Zahlen haben will, um auf den Putz zu hauen, weil Oberösterreich Nettozahler sei, um die Forderungen Richtung Wien noch etwas lauter erheben zu können. Und da würde ich das wirklich mit Vorsicht genießen, weil auch in diesem Zusammenhang das Gemeinsame das Wesentliche ist und nicht das sich gegenseitig vorzuhalten, wer mehr an Leistung bringt. Das ist das Wesen eines Bundesstaates, dass es unterschiedliche Entwicklungen, unterschiedliche Aufkommen gibt und das wird auch immer so sein. Und ich warne auch deswegen davor, weil es mag verlockend sein, dass jetzt für Oberösterreich Richtung Wien so zu behaupten. Nur das Spiel könnte man auch zwischen den Städten und dem Land machen oder selbst innerhalb eines Bezirkes zwischen einzelnen Gemeinden, jene die Abgangsgemeinden sind und jene die vielleicht eine Hilfe brauchen, jene die in der glücklichen Lage sind, dass eben der eine oder andere Betrieb in der Gemeinde beheimatet ist. Das gegeneinander Ausspielen wird letztendlich nichts fruchten, darum empfinden wir diesen Antrag weder als dringlich und in der Substanz wird er uns nicht weiterhelfen, weil die Zahlen sich anzuschauen, das können wir dann im zuständigen Ausschuss machen, aber der Dringlichkeit stimmen wir jedenfalls nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Klubmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es ja schon gesagt, es gibt diese Studie ja bereits aus dem Jahr 2010 von Universitätsprofessor Friedrich Schneider und die bestätigt das, was wir ohnehin wissen, dass Oberösterreich Nettozahler in dieser Republik ist und ich glaube nicht, dass wir dazu jetzt eine neuerliche Studie brauchen oder einen entsprechenden neuerlichen Bericht. Die zentrale Frage ist eigentlich, was machen wir dann mit der Erkenntnis, wenn wir wissen, wir sind Nettozahler. Wenn ich also jetzt hernehme, die FPÖ hat zum Beispiel gesagt auf der Bundesebene, Österreich ist Nettozahler in der EU und deswegen ist es nicht gescheit dabei zu sein und auszutreten. Jetzt unterstelle ich euch nicht, dass ihr da jetzt denselben Rückschluss macht in Österreich. Faktum ist, dass wir in Oberösterreich gut dastehen, dass wir ein großes Bundesland sind mit 1,4 Millionen Einwohnern, dass die Erwerbsquote hoch ist, dass die Arbeitslosenquote gering ist, dass wir einen hohen Facharbeiterinnenanteil haben, dass wir Industrieland Nummer Eins sind, ein wirtschaftsstarkes Bundesland, dass wir eine hohe Lebensqualität haben, das heißt, das spricht alles natürlich für Oberösterreich; ich glaube auch ein bisschen für die Schwarz-Grüne Regierung, die wir haben, aber auf alle Fälle, Oberösterreich leistet seinen Anteil am Gesamthaushalt. Und es geht jetzt wahrscheinlich darum, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wir sind bei den Nettozahlern an vierter Stelle! Wir sind an vierter Stelle!“) und es geht jetzt wahrscheinlich darum, und das ist der Hintergrund dieses Antrages, dass wir sagen können, wir fordern einen entsprechenden Anteil dieses Geldes für Oberösterreich wieder zurück. Soweit ich das gesehen habe, zieht dieses hohe Haus doch auch an einem Strang, wenn ich nur die Medizinuniversität hernehme, die Summerauerbahn, den Ausbau der TNF an der Johannes-Kepler-Universität und es gibt noch andere Bereiche, wo wir ja versuchen hier entsprechend Gelder auch aufzustellen. Das heißt, Oberösterreich trägt viel an diesen Infrastrukturen bei und es geht natürlich auch darum, entsprechende Finanzausgleichverhandlungen zu führen, dass wir auch entsprechend wieder ein Geld zurückbekommen. Aber was ich nicht glaube, wir sollten die Diskussion nicht in die Richtung führen, wir sind die Nettozahler, daher wollen wir auch den selben Teil wieder zurück, denn eine Bundesrepublik hat natürlich auch etwas mit Solidarität zu tun und es wird eben nicht so sein, dass alle immer gleich viel einzahlen. Ich warne nur an dieser Stelle auch ein Stück vor dem Schritt der Entsolidarisierung sowohl auf der Europaebene wie auch innerösterreichisch. Und ich glaube, dass, wenn wir daran rütteln würden, nicht nur wir als Nettozahler sozusagen Schaden nehmen würden, sondern dass dabei alle verlieren würden. Das ist auch der Grund, warum wir die Dringlichkeit ablehnen. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 652/2012 Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen Bericht über das Steueraufkommen in Oberösterreich und die Steuermittelrückflüsse nach Oberösterreich zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage 652/2012 dem Finanzausschuss zur Vorberatung zu. Auf unserer Besuchergalerie haben sich Schülerinnen und Schüler des Bundesrealgymnasiums Rohrbach eingefunden. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Wir setzen fort und kommen zur Beilage 653/2012. Für diese wurde von den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern ebenfalls vorgeschlagen, sie keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen. Bei dieser Beilage 653/2012 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Entlastung der heimischen Betriebe im Bereich der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags dafür erforderlich. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 653/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege David Schießl. Abg. Schießl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei der letzten Landtagssitzung hatten wir einen SPÖ-Antrag, wonach Arbeitnehmer nach 25 Dienstjahren sechs Wochen Urlaubsanspruch bekommen sollten. Nachdem das eine FPÖ-Forderung aus der Arbeiterkammer ist, unterstützen wir das natürlich mit, nur ist diese Forderung nicht weitgehend genug, denn das bedeutet natürlich eine Mehrbelastung der Arbeitgeber. Und dadurch würden natürlich jüngere Arbeitnehmer bevorzugt, weil sie natürlich auch günstiger sind. Es muss hier ein Umfeld geschaffen werden, um älteren Arbeitnehmern eine reelle bzw. gute Chance am Arbeitsmarkt zu verschaffen. Das Pensionsantrittsalter immer wieder nach oben zu setzen, ohne auf die Konsequenzen zu schauen, wie und wo die älteren Arbeitnehmer dann arbeiten sollen, ist zu wenig. Es benötigt dringend Anreize für die Betriebe, um ältere Arbeitnehmer einzustellen und zu beschäftigen. Unsere Resolution ist zugleich eine Möglichkeit, auch gegen den Facharbeitermangel etwas zu unternehmen, denn wenn Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben stehen, haben unsere Betriebe auch diese länger zur Verfügung. Derzeit sieht es so aus, dass nur 42,4 Prozent der Österreicher über 55 Jahre noch im aktiven Erwerbsprozess stehen. Also es gäbe genug Möglichkeiten. Wir fordern zum Beispiel die Senkung der Lohnnebenkosten von älteren Arbeitnehmern. In Österreich sind die Lohnnebenkosten weit über dem EU-Schnitt, zum Beispiel durch Senkung der Arbeiterkammerbeiträge oder durch Senkung der AUVA-Beiträge, aber nur bei Sicherstellung, dass es zu keinen Leistungskürzungen oder sonstigen Nachteilen für die Arbeitnehmer kommt. Wir fordern weiters die Rücknahme der Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die von SPÖ und ÖVP im zweiten Stabilitätsgesetz 2012 beschlossen wurden. Wir müssen in der Politik die Rahmenbedingungen schaffen, um unseren Betrieben die Beschäftigung unserer älteren Arbeitnehmer zu ermöglichen. Ja, ich würde sogar noch weiter gehen. Wir müssen die älteren Arbeitnehmer interessanter für die Arbeitgeber machen. Und diese Resolution ist ein erster und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte daher um Zustimmung zur Dringlichkeit und dann später zu unserer Resolution. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hans Karl Schaller. Abg. Schaller: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ganz ehrlich zugeben, ich war überrascht, dass ich im Antrag betreffend Entlastung der heimischen Betriebe im Bereich der Lohnnebenkosten die Herabsetzung der Arbeiterkammerbeiträge für ältere Arbeitnehmerinnen gelesen habe, denn zum Ersten tragen diesen Beitrag ausschließlich, also nur die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer alleine. Zum Zweiten liegt die Kammerumlage durchschnittlich bei 5,36 Euro, wobei rund 20 Prozent der Mitglieder aufgrund des geringen Einkommens keine Umlage bezahlen und zum Dritten schätzen, glaube ich, die Mitglieder die höchste Betreuungsquote gerechnet zur Umlage, denn für jeden Euro Kammerumlage fließen Leistungen im Wert von etwa drei Euro an die Mitglieder wieder zurück. Und wie sehr die Arbeitnehmerinnen die Arbeiterkammer brauchen, hat auch das vorige Jahr wieder einmal gezeigt. 364.000 Mal haben sich die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen vor Ort beraten lassen. 16.000, ich sag dazu leider, 16.000 Rechtsfälle mussten vor dem Gericht behandelt werden und so konnten 73 Millionen Euro an vorenthaltenen Geldern für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer erstritten werden. Das heißt, alleine durch diese Rechtsschutztätigkeit erhielten die Mitglieder um 27 Millionen Euro mehr zurück als sie an Arbeiterkammerumlage einbezahlt haben. Ich war auch überrascht, muss ich auch ehrlich zugeben, dass die Senkung des Arbeitgeberbeitrages zur AUVA in diesem Antrag gefordert wird, denn die AUVA ist die mit 1,4 Prozent vom Unternehmen finanzierte gesetzliche Unfallversicherung für immerhin 4,6 Millionen Versicherte in Österreich. Und ich glaube, Betriebe wissen sehr genau, dass gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr wichtigsten Kapital sind. Und sie wissen auch, sollte doch einmal etwas passieren, profitieren Sie im Gegenzug von der Haftungsablöse durch die AUVA. Das heißt, die AUVA übernimmt nach Arbeitsunfällen alle anfallenden Kosten für Unfallbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung bis hin zu Witwen- und Weisenrenten. Weiters steht natürlich die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der AUVA an erster Stelle und sie sieht sich als Servicestelle für alle Unternehmen, für die Arbeitgeber, für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn es um Fragen der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Und sie steht da beratend zur Seite, Arbeitsplatzergonomie, Lärm-, Schadstoff-, Klimamessungen, Berufskrankheiten oder wie es jetzt ist, den neuen Herausforderungen der Bedeutung der psychischen Belastung. Und wie wichtig diese Leistungen der Prävention seit 2009 sind, zeigt sich dann auch am Ergebnis, dass die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Versicherte seit 2009 um zehn Prozent gesunken ist. Ich frage mich jetzt, welche Leistungen sollen jetzt durch die im Antrag angeführte spürbare Senkung der Beiträge gestrichen werden, ohne Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Betriebe. Die Prävention, die Unfallbehandlung, die Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung der Unfallopfer, also welche? Meine Damen und Herren, wir von der Sozialdemokratie sind davon überzeugt, wer will, dass Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben können, wer mehr ältere Menschen in Beschäftigung bringen will, der braucht andere Maßnahmen als eine Kürzung der Kammerumlage oder wie im Antrag angeführt, eine spürbare Entlastung der Betriebe bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Es geht doch viel mehr darum, die Arbeit während der gesamten Berufskarriere so zu organisieren, dass sie dem Prozess des Alterns in allen Phasen der Berufskarriere gerecht wird, insbesondere dass Risiken und schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit früh vermieden werden. Davon profitieren die Beschäftigten in jeder Phase ihres Lebensalters. Weiters müssen Diskriminierungen und negative Klischees insbesondere gegenüber Älteren bekämpft werden. Es sind Maßnahmen zu setzen, die den Vorurteilen gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Altersdiskriminierung entgegen wirken. Denn Tatsache ist, Ältere arbeiten nicht schlechter, sondern nur anders als Junge. Daher ist eine umfassende Adaptierung der Arbeitswelt gefordert. Es gibt tolle Leistungen in Klein- und Mittelbetrieben und in Großbetrieben. Erlauben Sie mir einen, weil ich eben auch dort beschäftigt bin, und weil ich selber dabei war, anzuführen. Wir haben im Rahmen bzw. in Zusammenarbeit mit dem Institut für betriebliche Gesundheitsförderung das Programm life entwickelt. Life steht für lebensfroh, ideenreich, fit, erfolgreich. Und es bezeichnet ein umfassendes Programm der Unternehmensentwicklung und der Personalentwicklung. Ziel ist es, die Arbeitswelt an die Mitarbeiter anzupassen, und nicht umgekehrt. Und was uns dabei dort wichtig war, ganz einfach, dem biologischen Alter entsprechende Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das heißt jetzt nicht, dass wir die Rollstühle an die Förderbänder oder an den Hochofen hinstellen, es heißt vielmehr, die Stärken des Alterns richtig nutzen und einsetzen. Nur ein Aspekt dazu. (Zweite Präsidentin: "Herr Kollege Schaller, ich darf bitten auf Grund der Zeitüberschreitung zum Schluss der Rede zu kommen!") Bitte um Entschuldigung! Ich werde das natürlich machen. Wie gesagt, vielleicht ergibt sich irgendwann noch einmal die Gelegenheit. Ich möchte es zum Schluss bringen: die FPÖ versucht mit Senkung der Lohnnebenkosten für Ältere gegenzusteuern. Wir glauben, dass das ein Versuch ist, der kaum wirken wird, denn schon heute sind ja jene, die länger arbeiten, ausschließlich höher qualifizierte Arbeitnehmer. Wir glauben, die Schwerpunkte liegen in der Gesundheit und in der Weiterbildung. Daher werden wir die Dringlichkeit nicht geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Rohrbacherinnen und Rohrbacher! Ich freue mich, euch heute begrüßen zu dürfen, hier im Landtag. Ja, es ist richtig, der Faktor Arbeit, die Arbeitskraft ist in Österreich sehr hoch besteuert und auch die Sozialversicherungsbeiträge sind auf Arbeit sehr hoch. Im Gegensatz zu Vermögen oder zu Umweltbelastungen. Daher wollen wir Grüne eine ökosoziale Umsteuerung. Hier klar zu sagen, Arbeit insgesamt entlasten, Vermögen belasten und Ressourcenverbrauch, fossile Energien stärker belasten. Hier bekommen wir dann wirklich eine Umverteilung im Sinne von Reduktion der Kosten für Arbeit, sowohl für Betriebe als auch für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer. Wir wollen daher auch die Einbeziehung, oder diskutieren die Einbeziehung von Vermögenseinkünften, von Kapitaleinkünften in die Pensions- und Krankenversicherung. Wie kommen Leute dazu, die hier ein Einkommen haben, und das trägt nicht zur Versicherung bei. Aber zum Beispiel selbständig Tätige müssen alles einrechnen, und bekommen hier eben auch eine sehr hohe Belastung vor allem auch für jene, zum Beispiel Ein-Personen-Unternehmen, die sehr geringe Gewinne haben, müssen sehr hohe Beiträge im Krankenversicherungsbereich und Pensionsversicherungsbereich zahlen. Das ist eine Ungerechtigkeit, dieser muss man zu Leibe rücken. Und wir können natürlich wieder einmal an einem Schräubchen drehen, und sagen, machen wir halt da ein bisschen etwas, und dort ein bisschen etwas. Das ist so eine österreichische Manier. Nein, ich glaube, wir sollten endlich wirklich gescheite Schritte machen, und sagen, ja, wir wollen hier wirklich eine Umsteuerung erreichen und Arbeit weniger belasten. Das Pensionsantrittsalter wurde nicht erhöht, was ich da eben herausgehört habe, oder habe ich da den Kollegen Schießl falsch verstanden? Wir erreichen ja nicht einmal das gesetzliche Antrittsalter beim Großteil der Menschen. Und darum geht es. Damit wir genau diese 65 oder 60 Jahre für Frauen und für Männer erreichen. Und diese gültige Kürzung dieser Arbeitslosenbeiträge für die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die es ja gegeben hat, hat Null gebracht. Wegen dem ist kein einziger Mann, keine einzige Frau länger im Betrieb gehalten worden. Also einen Steuerungsmechanismus zu haben, und hier Geld angeblich zu lukrieren, da braucht man das nicht wieder zu wiederholen. Also, da könnte man eigentlich aus der Vergangenheit lernen. Daher braucht es, und da kann ich dem Kollegen Schaller nur zustimmen, es braucht Rahmenbedingungen für ältere Menschen, oder für Menschen, die schon sehr lange im Erwerbsleben sind, die noch nicht 65 sind. Arbeitsbedingungen, wo sie mitkönnen. Und genau ihre Kompetenzen, das hat der Kollege Schaller sehr gut heraus gestrichen, anerkannt sind, die auch eingebracht werden können. Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle, und wir brauchen vor allem eine betriebliche Gesundheitsförderung, die diesen Namen auch verdient. Da sind wir alle gefordert, auch in jungen Jahren schon, die Ressourcen auch so einzusetzen, damit wir lange im Betrieb, im Arbeitsleben bleiben können. Es ist auch Eigenverantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich auch Verantwortung der Gesellschaft, hier gute Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Daher ist es uns ganz wichtig, dass bei dem Thema solidarische Abdeckung und Tragung des Risikos gleich sind. Dass wir diese solidarische Deckung des Risikos nicht verlassen. Weil, wenn ich hier lese, ältere Menschen werden nicht mehr so leicht arbeitslos, brauchen sie weniger Versicherung zahlen. Was ist denn, wenn ich sage, okay, gewisse Berufsgruppen oder gewisse Leute haben ein höheres Risiko, sollen die dann mehr Versicherung zahlen, ist das der Weg der FPÖ? Zu sagen, ältere Menschen haben ein Risiko, krank zu werden, daher müssen die Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer selbst einen höheren Beitrag zahlen, das kann nicht die Lösung sein. Machen wir Nägel mit Köpfen und sagen, wenn, dann müssen wir das ganze System anschauen, um hier eine gemeinsame Lösung zu finden, und nicht mit einem Schräubchen versuchen, das System zu verändern. Danke. Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Johannes Peinsteiner. Abg. Peinsteiner: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne! In der Beilage 653/2012 wird die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, der AK-Beiträge und der Arbeitgeberbeiträge der AUVA gefordert. Im Bereich der AUVA ist 1,4 Prozent der Arbeitgeberbeitrag, im Bereich der Arbeitslosenversicherung je drei Prozent, und bei der AK-Umlage 0,5 Prozent, ein reiner Arbeitnehmerbeitrag. Wir werden die Dringlichkeit ablehnen, weil die Senkung der Beitragszahlung gefordert wird, ohne dass es dadurch zu Leistungskürzungen oder sonstigen Nachteilen kommt. Im Antrag wird aber nicht erklärt, wie das gehen soll. Und schon im Unterausschuss Nettoersatzrate, wo das Ansinnen der SPÖ zur Anhebung der Auszahlungsbeiträge in der Arbeitslosenversicherung behandelt wird, wurde von den AMS-Experten erläutert, dass es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Wenn das Arbeitslosengeld steigen soll, müssen entweder die Beiträge der Arbeitslosenversicherung erhöht, oder die Auszahlungsdauer gesenkt werden. Wenn nun die FPÖ Kürzungen von Beitragszahlungen einfordert, wären Kürzungen des Auszahlungsbetrages bei der Arbeitslosenversicherung die Folge, das sollte jedenfalls gemeinsam behandelt werden. Das wäre so, wie wenn ein Unternehmer ein Jour fixe macht und sagt, jetzt senken wir unsere Margen, die Produkte werden billiger, die Dienstleistungen werden billiger, und dafür erhöhen wir eure Gehälter. Ähnlich verhält es sich mit den Beiträgen bei der AUVA. Hier stellt sich dann die Frage, ob Beitragssenkungen nicht kontraproduktiv, wurde heute schon einmal gesprochen davon, sind, wenn dadurch die Unfallprävention zurück genommen würde. Die Beratungen im Parlament sind im März 2012 bzw. sind die mit dem zweiten Stabilitätsgesetz 2012 geänderten Begünstigungen besprochen worden. Da kam zum Vorschein, dass diese arbeitsmarktpolitisch völlig wirkungslos geblieben sind. Die ursprünglichen Kürzungen, und die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich nicht begünstigt wurden. Es ist in unser aller Interesse, die Attraktivität älterer Arbeitnehmer für Betriebe zu erhöhen. Es kann jedoch nicht sein, dass deren Erfahrung und deren Expertise ungenützt bleiben. Es nützt aber nichts, wirkungslose Maßnahmen zu ergreifen, vielmehr muss man sich anschauen, was Betriebe von der Einstellung älterer Arbeitnehmer abschreckt, welche Hemmnisse abgebaut werden sollten. Man muss sich anschauen, wie man Betriebe unterstützen kann, damit sie altersgerechte Arbeitsplätze anbieten können, schließlich stehen wir vor der Herausforderung eines zukünftigen Fachkräftemangels, da wird es erforderlich sein, dass uns die Älteren für den Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Allerdings denke ich, ist es notwendig, über intelligente Lösungen nachzudenken, wie Ruhezeiten, über Pausen, über Arbeitszeiten, längere Wochenenden, die Erfahrung, das Spezialistentum dort einzusetzen, wo Ruhe, Erfahrung Routine gefragt ist. Und es gibt heute, glaube ich, schon sehr viele, die länger gebraucht werden wollen. Allerdings ist es gesellschaftspolitisch noch nicht smart, nach dem Motto, die sollen den Jungen eher einen Platz machen. Wir alle sind gefordert, hier Bewusstseinsbildung zu betreiben, schließlich sind viele von uns in ein, zwei Jahrzehnten oder schon früher selbst in dieser Lage, und aus den vorgenannten Gründen werden wir die Dringlichkeit ablehnen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 653/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden, und ich weise die Beilage 653/2012 dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute eine Sitzung des Verfassung-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss stattgefunden hat. Es ist da beschlossen worden, dem Landtag für die heutige Sitzung die Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012 liegt als Beilage 655/2012 auf Ihren Plätzen auf. Für die Aufnahme dieser Gesetzesnovelle ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich, über den ich nun die Wechselrede eröffne, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststellen darf, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte somit die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Geschäftsantrag auf Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Geschäftantrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun zur Beilage 632/2012, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Erweiterung der Pflegefreistellung, und ich bitte Frau Kollegin Wageneder um die Berichterstattung. Oder übernimmt jemand anderer von den Grünen? Frau Kollegin Schwarz bitte. Abg. Schwarz: Beilage 632/2012, Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Erweiterung der Pflegefreistellung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 632/2012.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, die angekündigte Lückenschließung bei der Pflegefreistellung vorzunehmen, um Kindern eine optimale Betreuung zu gewährleisten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Pflegefreistellung um die zweifelsfreie Klarstellung zu ergänzen, dass die Begleitung eines Kindes im Krankenhaus einen Anwendungsfall der Pflegefreistellung darstellt. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und darf Ihnen weiters mitteilen, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand ein Zusatzantrag eingelangt ist, der Ihnen auf Ihren Plätzen aufliegt. Der trägt die Beilagennummer 656/2012. Die Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung sehen vor, dass dieser Zusatzantrag in die nun folgende Wechselrede miteinbezogen wird. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Ulrike Wall. Abg. Wall: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine fast gleichlautende Initiative betreffen die Erweiterung der Pflegfreistellung hat der freiheitliche Parlamentsklub bereits im Jahre 2009 eingebracht. Wir unterstützen daher diese Resolution, die heute vorliegt, sehr gerne. Ich bin überzeugt, dass ein Kind durch die entsprechende Zuwendung der Eltern schneller gesund wird. Auch ohne wissenschaftlichen Beleg traue ich mir das zu behaupten. Das ist zu Hause so, und ganz besonders im Krankenhaus. Gerade da kann die Anwesenheit eines vertrauten Elternteils die Angst lindern, was natürlich die Heilung begünstigt. Die elterliche Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt soll daher jedenfalls auch dann, wenn sie nicht medizinisch indiziert ist, im Rahmen der gesetzlichen Pflegefreistellung ermöglicht werden. Eine weitere freiheitliche Forderung ist es, die sich ebenfalls in diesem vorliegenden Antrag findet, dass die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung nicht auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern sich beschränkt. Das benachteiligt die alleinerziehenden Mütter, genau so wie die getrennt lebenden Väter, und vor allem aber die Kinder. Ich erwarte mir daher in Anbetracht der unzähligen Scheidungs- und Trennungskinder, dass es auch hier endlich zu einer zeitgemäßen Regelung kommt. Was den Zusatzantrag betrifft, der Sozialdemokraten, werden wir keine Zustimmung erteilen. Wir sind der Meinung, dass zuerst eine Entscheidung im Bund abgewartet werden soll, dass nicht wir im Land hier vorpreschen, sondern wenn der Bund diese Regelung beschließt, dass natürlich dann selbstverständlich das Land hier nachzuziehen hat. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Galerie! Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Arbeitnehmer/innen Pflegfreistellung nehmen. Es gilt in Österreich, dass bei Erkrankungen des Kindes ein Recht auf Pflegefreistellung besteht. Jedes zweite Kind muss irgendwann einmal ins Krankenhaus. Das Wichtigste in diesem Fall ist, dass das Kind nicht allein im Krankenhaus bleiben muss. Die Eltern oder eine nahe Bezugsperson sollten stets in der Nähe sein. Ein stationärer Aufenthalt für ein Kind bedeutet für das Kind das Entreißen aus der gewohnten Umgebung, und das Unterbringen an einem Ort mit fremden Menschen und fremden Eindrücken. Ich erwähne die technische, apparative Medizin, es ist vollkommen klar, dass hier ein gewisses Unbehagen bei den Kindern auftreten kann. Heute hat man Einsicht in diese psychologischen Mechanismen, und es ist mittlerweile selbstverständlich, dass die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind ins Krankenhaus kommen, so dass dieses einschneidende Erlebnis vom Kind möglichst gut verarbeitet werden kann. Das Wissen um die Auswirkungen des psychischen Hospitalismus und um die Bedeutung der Mutter-Kind-Bindung im Krankenhaus findet Eingang in die EACH, das ist die "Euopean association for children in hospitals", die Charta für Kinder im Krankenhaus. Basierend auf dieser Charta hat jedes Kind das Recht auf Anwesenheit einer Begleitperson vor, während, und nach einem Krankenhausaufenthalt. Aus folgenden Gründen, auch im Bericht des Sozialausschusses, ist dieses vernünftig und es wurde im Sozialausschuss auch intensiv darüber diskutiert, dargelegt worden aus medizinischer Sicht, in vielen Studien belegt, ist die elterliche Begleitung wichtig. Fazit, wir haben drei Fakten. Faktum eins, jedes Kind, das auf die Mitbetreuung durch die Bezugsperson angewiesen ist, hat laut Gesetz das Recht auf die Mitnahme einer Begleitperson. Faktum zwei, die Lückenschließung bei der Pflegfreistellung ist bereits im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung 2008 bis 2013 verankert. Faktum drei, der uns vorliegende Bericht des Sozialausschusses verlangt ein Eintreten der Landesregierung bei der Bundesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt aber hier schon noch weitere Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, und nicht nur bei sämtlichen Umsetzungen immer wieder auf die Bundesregierung zu verweisen, also hier zu delegieren. Aus diesem Grund, um hier nämlich einen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, fordern wir, die SPÖ Oberösterreich, mit unserem Zusatzantrag die Landesregierung auf, ein neues Dienstrechtsgesetz zu erarbeiten und auch in den gesetzlichen Bestimmungen zweifelsfrei klar zu stellen, dass die Begleitung eines Kindes im Krankenhaus einen Anwendungsfall der Pflegefreistellung darstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im Interesse des Landes und wie man auch hört, ist es bereits gelebte Praxis. Eigentlich sollte diese gesetzliche Umsetzung aus diesem Grund nur mehr eine Formsache sein. Ich denke, die Anpassung des Dienstrechtsänderungsgesetzes bietet zu dem auch die Möglichkeit, den gelebten Föderalismus der Länder hier positiv zu präsentieren, eine Win-win-Situation in den Diskussionen um politische Demokratie und Föderalismus auf jeden Fall für alle. Die SPÖ Oberösterreich ist aus den dargelegten Gründen für eine rasche gesetzliche Lückenschließung, um auch Kindern von Landes- und von Gemeindebediensteten eine optimale Betreuung im Krankenhausfall zu gewährleisten. Dies können wir nämlich auch auf Landesebene regeln und müssen hier nicht auf den Bund warten und dann erst nachziehen. Ich bitte alle anderen Fraktionen höflichst, dem Zusatzantrag der SPÖ zuzustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Patricia Alber. Abg. Alber: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag und ein ganz besonderer Gruß an unsere Gäste aus Rohrbach hier! Für Kinder und Eltern bedeutet ein Krankenhausaufenthalt eines Kindes eine Zeit, die geprägt ist von Angst, Sorge und Hilflosigkeit. Wie wir schon gehört haben, gilt aber so ein Anspruch auf Pflegefreistellung aufgrund eines Spitalsaufenthaltes eines Kindes nur dann, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Allerdings wissen wir alle, dass so eine Begleitung durch eine Vertrauensperson eine solche Situation deutlich entschärfen würde und so meine ich auch auf die Genesung mit Sicherheit sehr positiv wirken würde. Hinzu kommt noch, dass sich das Modell Familie in einem Wandel befindet. Vieles hat sich verändert und gerade für berufstätige Eltern, aber besonders natürlich auch für Alleinerziehende würde diese Erweiterung der Pflegefreistellung ganz deutlich und klar Druck aus der ohnehin schon sehr schwierigen Situation nehmen. Es ist, meiner Meinung nach, höchste Zeit, dass wir auf diese gesellschaftliche Entwicklung reagieren und diese Lücke schließen. Wir wollen aber mit der Pflegefreistellung keine Privilegien schaffen, sondern eine einheitliche Regelung, die für die Familien in unserem Land eine maximale Rechtssicherheit bietet. Darum sind wir ganz klar dafür, dass dieses Vorhaben von Seiten des Bundes möglichst rasch umgesetzt wird. Letztendlich geht es uns darum, dass für alle Kinder sichergestellt wird, dass sie im Spital von Mama und Papa betreut werden und diese in ihrer Nähe haben und diese Zeit vor allem nicht alleine verbringen müssen, um letztendlich wieder möglichst schnell gesund zu werden und das Spital verlassen zu können. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ja der Antrag 628/2012, wo es um diese Erweiterung der Pflegefreistellung ging, wurde ja bereits im Ausschuss diskutiert und dort gab es auch eine einstimmige Zuerkennung dieses Antrages. Es gibt in Österreich einen Verein, der sich sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, schon seit sehr sehr vielen Jahren. Und zwar ist das KiB Children Care, mit der Leiterin Frau Elisabeth Schausberger, und sie haben auch zu dieser Thematik schon eine Umfrage gestartet und durchgeführt. Und in diesem Zusammenhang, heute hier, möchte ich mich auch ganz herzlich bei diesem Verein für ihr Engagement, für die Kinder und vor allem für jene Kinder, die ins Krankenhaus kommen und für deren Eltern, ganz herzlich bedanken. Wie schaut es nun aus mit dieser Umfrage des KiB? Fast jeder zweite Elternteil sagt, sie trauen sich Pflegefreistellung nicht zu beantragen. Und 80 Prozent wünschen sich, dass sie Pflegefreistellung auch erhalten, wenn das Kind im Krankenhaus ist. Wir im Oberösterreichischen Landtag haben ja bereits 2008 eine Resolution zur Pflegefreistellung an den Bund verabschiedet und das Bundeskanzleramt gestand in seiner Antwort, dass hier Lücken bestehen und dass sie diese Lücken auch schließen werden. Jetzt haben wir auch heute schon gehört, auch im Regierungsübereinkommen 2008 bis 2013 ist das ja vorgesehen, ist das auch verankert, aber es ist bis jetzt noch nicht umgesetzt. Daher treten wir Grüne ein für eine rasche Umsetzung, dass, wie schon die drei Vorrednerinnen dargelegt haben, auch als Pflegefreistellung gezählt wird, wenn Eltern ihr Kind ins Krankenhaus begleiten. Zu dem heutigen Zusatz, den die SPÖ noch eingebracht hat: Geht es darum, dass in Oberösterreich alle Eltern hier gleichgestellt sein sollen und jene, die in privatrechtlichen Dienstverhältnissen sind, wären ja dann entsprechend benachteiligt, würde das nur für den öffentlichen Dienst gelten. Deshalb wollen wir hier an den Bund herantreten, dass das dort möglichst schnell umgesetzt wird und dann entsprechend auch im oberösterreichischen Dienstrecht hier nachziehen. Ja warum ist eine Begleitung durch eine Vertrauensperson im Krankenhaus so wichtig? Eltern können auch die Interessen der Kinder dort entsprechend vertreten. Eltern können im Krankenhaus auch geschult werden, wie sie mit der Krankheit des Kindes umgehen und das der Krankenhausaufenthalt für das Kind stressfreier verlaufen wird und die Eltern sind einmal die beste Medizin für das Kind. Diese Umfrage bestätigt das auch entsprechend. Bei einer Umfrage des KiB waren nur zwölf Prozent der Befragten Männer, 88 Prozent waren Frauen. Und das zeigt, dass die Betreuung erkrankter Kinder nach wie vor sehr stark in Frauenhand ist, dass das weiterhin noch Frauensache ist. Und auch die Hälfte dieser Frauen, die hier geantwortet haben, hat nur eine Teilzeitbeschäftigung. Und fast jede zweite sagte, wie ich schon anfangs erwähnt habe, sie traute sich die Pflegefreistellung nicht zu beantragen, fast jede zweite hatte auch im letzten Jahr keine Pflegefreistellung. Sie denken, dass das die Aufstiegschancen im Beruf vermindert und das sich Pflegefreistellung negativ auf die Karriere auswirkt und das es, je kleiner der Dienstgeber, die Dienstgeber, das Unternehmen war, desto stärker war der Druck auch, oder empfanden sie den Druck, sich nicht frei zu nehmen. Eine Frau schilderte das so: Mein größter Horror nach dem beruflichen Wiedereinstieg ist der Krankheitsfall meiner Kinder. Nach der Karenz waren meine Kinder Grund für eine erzwungene einvernehmliche Kündigung. Eine gesellschaftliche Akzeptanz von Müttern im Arbeitsprozess wäre mein dringlichstes Anliegen. In Frankreich ist es möglich. Ja, wenn wir nach dieser Umfrage gehen, dann müssen wir sagen, arbeitende Eltern stehen arg unter Druck. Wie schaut es dann aus, wenn kranke Kinder ins Krankenhaus müssen? Es war so, dass bei 55 Prozent der Einkindfamilien das der Fall war. Bei Drei- bis Vierkindfamilien betraf das 78 Prozent der Familien. Also doch bei dreiviertel aller Familien, sozusagen, muss ein Kind einmal bis zwölf ins Krankenhaus. Und rund die Hälfte der Eltern konnten hier ihre Kinder nicht begleiten. Weil sie aus beruflichen Gründen sich nicht freinehmen konnten, sagten 72 Prozent, oder weil es im Krankenhaus keine Möglichkeit zur Begleitung gab, sagen 28 Prozent, oder weil ein Antrag auf Pflegefreistellung im Unternehmen eher negativ ankommt. Ja, klar kommt hier heraus, dass Eltern eine Entlastung brauchen und für 80 Prozent dieser Befragten, war der Wunsch, hier eine Ausweitung der Pflegefreistellung auch bei einer Begleitung des Kindes ins Krankenhaus. Das klingt jetzt irgendwie sehr negativ, andererseits wissen wir aus verschiedensten Kampagnen, es gibt auch eine tolle Broschüre, Erfolgsfaktor Familienorientierung für Unternehmer/innen und es gibt hier auch sehr sehr viele positive Beispiele von Unternehmen, die familienunterstützende Maßnahmen setzen. Ich weiß auch zum Beispiel bei uns eine Optikerfirma, die auch im Bereich des Familienaudit hier dafür prämiert wurde. Dort können Eltern Urlaub auch nur wenige Stunden nehmen, um zum Beispiel ein Kind zu einem Arzt zu begleiten. Und das kommt sehr sehr positiv an. Und wir wissen, da ist zum Beispiel in dieser Broschüre des Landes Oberösterreich auch vermerkt, wenn Unternehmen familienunterstützende Maßnahmen setzen, gibt es weniger Personalfluktuation, kürzere Karenzzeiten, weniger Fehlstunden der Eltern, niedrigere Krankenstände und eine Erleichterung bei der Personalgewinnung für die Firma, weil hier eine hohe Identität mit der Firma durch diese Angestellten, die Eltern sind, besteht. Also eigentlich Firmen, die familienfreundliche Maßnahmen setzen, haben eine sehr hohe Attraktivität. Ja, was schließe ich da jetzt daraus? Das einerseits natürlich diese gesetzlichen Änderungen sehr sehr wichtig sind, wo wir ja heute diese Resolutionen an den Bund verabschieden, andererseits aber auch ganz wichtig, hier viel Bewusstseinsarbeit zu machen. Noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, dass sich Familienfreundlichkeit auch für Unternehmen auszahlt und dass die Eltern enorm profitieren, aber nicht nur die Eltern, sondern auch die Wirtschaft. Das es ökonomisch, aber auch menschlich gesehen sich auf jeden Fall rechnet. Hier ist es sicher noch mehr nötig, positive Beispiele vor den Vorhang zu holen und das Selbstbewusstsein der Eltern und hier vor allem der Mütter auch zu stärken, weil wir ja gehört haben, dass nach wie vor vorwiegend die Mütter die Kinder ins Krankenhaus begleiten. Das Interesse der Wirtschaft und der Familien ist vereinbar und als Familiensprecherin wage ich hier zu sagen, wo es nicht vereinbar wäre, muss die Wirtschaft hinten angestellt werden. Denn wir brauchen auf jeden Fall gesunde, lebenstüchtige Kinder, und davon profitiert dann letztendlich die ganze Gesellschaft. Zusammengefasst freue ich mich, dass unsere Grüne Initiative hier im Oberösterreichischen Landtag auf so große Zustimmung stößt. Es ist wichtig, im Sinne der Familien und im Sinne auch der zukünftigen Generationen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Dabei werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Hauptantrag, es ist dies die Beilage 632/2012, und dann über den Zusatzantrag mit der Beilagennummer 656/2012 Beschluss fassen werden. Ich bitte nun die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 632/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich bitte nun die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Zusatzantrag mit der Beilagennummer 656/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Zusatzantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Beilage 633/2012, dies ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird. Ich bitte Herrn Kollegen Schillhuber um die Berichterstattung. Abg. Schillhuber: Beilage 633/2012, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 633/2012.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf als erstem Redner Herrn Kollegen Franz Schillhuber das Wort erteilen. Abg. Schillhuber: Geschätzte Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! Steuergesetze sind immer spannende Materien. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die vor allem die Gemeinden betrifft und die in den Gemeinden ihre Auswirkung hat. 1968 wurde im Oberösterreichischen Landtag die Grundsteuerbefreiungsmöglichkeit auf 20 Jahre, mit der Berechnungsformel und mit allen beschlossen. Inzwischen schreiben wir 2012. Was hat sich in den Gemeinden seither verändert? Ich glaube, dass vor allem die Leistungen der Gemeinden für die Familien, für die Hausbesitzer in allen Bereichen bedeutend verbessert wurden. Ich denke hier an den Kindergarten, ich denke an die Spielplätze, die in den Gemeinden geschaffen wurden, ich denke an die Sportanlagen, an die Schulen und vor allem Wasser- und Kanalversorgung. Ich weiß, dass das alles mit Gebühren, einmal zu viel und einmal zu wenig, abgedeckt ist und damit natürlich die Belastungen und die Finanzkraft der Gemeinden immer mehr ins Hintertreffen geraten ist. Wenn ich heute ein Durchschnittshaus meiner Gemeinde hernehme, dann fallen im Jahr zirka 115 Euro Grundsteuerbefreiung an. Ich habe mir das einmal in meinen Akten durchgeschaut in der Gemeinde und da stellt man fest, zirka 150 Euro beträgt dieser Wert. Die Leistungen der Gemeinden von 1968 bis heute haben sich beträchtlich verbessert und meines Erachtens ist es daher gerechtfertigt, die Grundsteuerbefreiung in diesem Zusammenhang abzuschaffen. Für mich gibt es nämlich noch einen anderen Grund auch warum es notwendig ist, denn für einen Neubau bekomme ich heute eine Grundsteuerbefreiung. Wir haben aber in unseren Gemeinden Bauten aus den Fünfziger-, Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren, die weitervererbt werden, die umgebaut werden. Die Umbaukosten sind oft die gleichen wie bei einem Neubau und dort gibt es keine Grundsteuerbefreiung mehr. (Zwischenruf Abg. Nerat: „Das ist ganz logisch!“) Daher ist das ein Zustand, der vielleicht auch meiner Meinung nach nicht ganz gerecht ist. Daher bitte ich Sie, diesem Antrag heute zuzustimmen, denn alle Häuser, die vor 1992 gebaut wurden, können eigentlich keine Grundsteuerbefreiung mehr, wenn sie umgebaut werden, beantragen und daher glaube ich, dass die Aufhebung dieses Gesetzes im Sinne der Finanzierung der Gemeinden gerechtfertigt ist. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dipl.-Päd. Josef Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne! 1968 war das Jahr, in dem in der Tschechoslowakei Alexander Dubcek die Führung in der KP übernahm und wenige Monate später der Prager Frühling im Keim erstickt wurde. Es war auch das Jahr, in dem Jean-Claude Killy dreifacher Olympiasieger wurde. Es war das Jahr, in dem Martin Luther King und Robert Kennedy ermordet wurden und es war auch das Jahr, in dem in Vietnam das Bombardement durch Lyndon B. Johnson eingestellt wurde und einige Monate später Richard Nixon Präsident wurde. Es war aber auch das Jahr, in dem das derzeit gültige Grundsteuerbefreiungsgesetz in Wirkung trat. Wir alle wissen, dass Dubcek, Nixon, Lyndon B. Johnson, Jean-Claude Killy und wie sie alle geheißen haben, längst Geschichte sind. Dem Grundsteuerbefreiungsgesetz, das eine zwanzigjährige Grundsteuerbefreiung ermöglichte, blüht nach 44 Jahren, wie ich hoffe, das gleiche Schicksal mit einem positiven Beschluss in dieser heutigen Sitzung. Was vor einem fast halben Jahrhundert eine wohl überlegte Maßnahme war, um jungen Familien mit ihren Kindern in einer wirtschaftlich weit schwierigeren Zeit die Errichtung von mehr als notwendigen Wohnungen ein wenig zu erleichtern, ist heute in einer wesentlich geänderten Gesellschaft, wie wir alle wahrscheinlich zustimmen müssen, nicht mehr unbedingt notwendig beziehungsweise zeitgemäß. Heute kämpfen wir vielfach nicht nur mit der Problematik, dass ein ganz hoher Prozentsatz der Wohnungen nicht mehr von kinderreichen Familien bewohnt wird, sondern dass ein hoher Prozentsatz von Singles bewohnt wird. Wir wissen auch, dass es schon immer Grundsteuerbefreiungen für öffentliche Grundstücke, Verkehrsflächen gab, ebenfalls für das Eigentum karitativer Organisationen, Krankenhäuser, Schulen, Sportvereine und Religionsgemeinschaften. Mit der vom Kollegen Schillhuber erwähnten "Finanzspritze" in Höhe von 16 Millionen Euro kann der extrem hohe Finanzbedarf der oberösterreichischen Gemeinden nur marginal abgedeckt werden kann; er ist nicht zuletzt auch aufgrund eines aus den Fugen geratenen, weil nicht mehr zeitgemäßen Systems bzw. aus der Tatsache heraus, dass Bund und Land in den letzten Jahren immer wieder neue Aufgaben auf die Gemeinden abgewälzt haben, ohne eine dementsprechende finanzielle Abdeckung dafür zur Verfügung zu stellen, entstanden. Die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung ist zumindest ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung. Uns ist aber auch genauso bewusst, dass die Aufhebung dieses Gesetzes für die Bewohner von Mietwohnungen Auswirkungen haben kann, da diese Maßnahme die Miete pro Quadratmeter um 0,1 bis 0,9 Cent erhöhen kann. Bei aller Seriosität und Sensibilität darf man aber nicht vergessen, wie ich schon einmal gesagt habe, dass wir heute in einer ganz anderen Zeit leben. Ich wiederhole das, was der Kollege Schillhuber auch gesagt hat, dass nämlich die Gemeinden heute gewaltig in Vorlage treten, wenn sie neue Wohnprojekte errichten lassen, indem sie die Infrastruktur vorstrecken und dabei enorme Aufwendungen für Straßen, für Gehsteige, Kanalstränge, Wasserleitungen, Straßenbeleuchtung, und so weiter, tätigen. Alles in allem ist daher die Aufhebung einer vor 44 Jahren geschaffenen und damals richtigen Unterstützungsmaßnahme ein erster Schritt in die richtige Richtung, womit ich aber auch inkludiere, dass es noch vieler sinnvoller und notwendiger Nachjustierungen bedürfte. Ich bedanke mich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Maria Wageneder das Wort. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ja auch wir Grüne begrüßen die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung, denn wie wir schon gehört haben, sie ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß und wir sind jetzt auch nicht das erste Bundesland, (Unverständlicher Zwischenruf) das diese Grundsteuerbefreiung aufhebt. Die Gemeinden kämpfen heutzutage um jeden Euro Einnahmen und jeder Cent muss mehrmals umgedreht werden, bevor er ausgegeben wird. Und das ist doch eine konkrete Maßnahme, um etwas Geld jetzt in die Gemeindekassen zu bringen. Diese Rücknahme dieser Steuerbefreiung wird im Endausbau den Gemeinden dann jährlich 16 Millionen Euro bringen. Wir haben schon gehört, 1968 ist diese Steuerbefreiung eingeführt worden, eine Zeit, wo es doch wirtschaftlich und auch umweltpolitisch noch viel anders war als heute. Die Babyboom-Generation war gerade in der Pflichtschule. Von Umweltbelastungen war damals noch kaum die Rede. Der Treibstoff war billig. Das Haus auf der grünen Wiese war das Ziel der jungen Wohlstandsfamilien. Heute wissen wir, dass die Gemeinden viel in Bildung, in Kinderbetreuung, gute Infrastruktur, in Betreuung älterer Menschen investieren müssen und auch für qualitätsvolles Wohnen eher im Ortskern. Die Villa am Waldrand zum Beispiel erfordert ein Zweitauto mit hohem Treibstoffbedarf und fördert Zersiedelung und bringt für die Gemeinden, (Unverständlicher Zwischenruf) dass sie weiterhin hohe Kosten für Infrastruktur haben. So gesehen, nachdem ja die Grundsteuer auch von der Grundstücksgröße bemessen wird, könnte auch diese Einhebung ein kleiner Beitrag dazu sein, zu einer etwas mehr verdichteten Bauweise in unseren Gemeinden, die wir sicher dringend brauchen und auch forcieren müssen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Was heißt das?") Denn auch die Gemeinden müssen ja jeden Euro zwei Mal umdrehen und wenn sie sich auch vielleicht nur um 50 Euro im Jahr pro Haushalt handelt, so ist das doch immerhin auch etwas. Ich denke, somit kann diese Aufhebung dieser Befreiung nicht nur mehr Geld also für die Gemeinden bringen, sondern vielleicht auch einen gewissen Lenkungseffekt bei der Raumplanung nach sich ziehen. Den Gemeindenhaushalten wurde diese Grundsteuer in den letzten 44 Jahren entzogen. Sie können in Zukunft nun dieses Geld investieren in Bildung, in Kindergärten, in Spielplätze und in die Errichtung und in die Instandhaltung einer guten Infrastruktur für ihre Bürger und Bürgerinnen und insofern stimmen wir dieser Änderung heute gerne zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Nerat. Abg. Nerat: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Galerie! Also Kollegin Wageneder, ich war mir jetzt nimmer ganz sicher, ob es nicht vielleicht doch ein bisserl eine Faschingssitzung ist. Es freut mich natürlich, wenn du die Abschaffung der Grundsteuer befürwortest. Es war halt nur eigentlich nicht wirklich das Thema jetzt, dass man die abschaffen hätte sollen. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Man darf sich doch einmal verreden!") Na ganz klar. Aber es hat einfach so schön gepasst. Und ich möchte eines dazu sagen, der Kollege Eidenberger hat vieles aufgereiht, was 1968 der Fall war, vom Prager Frühling angefangen bis zu Vietnam-Krieg & Co. Es ist alles richtig. Es ist noch was passiert 1968, was auch gut dazu passt, nämlich die Mehrwertsteuer ist in der Bundesrepublik eingeführt worden und ich glaube, die Menschen der Bundesrepublik hätten heute eine Freude, wenn über die Abschaffung der Mehrwertsteuer diskutiert werden würde. Wird es aber nicht spielen, wissen wir. Damals waren es zehn Prozent und heute ist es doch schon etwas mehr. War auch wichtig und es haben noch ganz wichtige Sachen stattgefunden, wie ein Kulturabkommen zwischen Deutschland und Senegal. Auch ich kann bei Wikipedia nachlesen. So viel zu dem Thema. Es war halt nur sonst nicht so gehaltvoll. Aber ich möchte auf eines zurückkommen, nämlich warum uns diese Grundsteuerbefreiung nicht als Auslaufmodell erscheint und auch für uns nach wie vor wichtig ist. Es ist ja nicht so, dass die Grundsteuer jetzt die einzige Steuer ist, die zu entrichten ist. Es ist ja auch nicht so, dass es die einzige Belastung ist, die klassisch auf den Häuslbauer zukommt. Und der klassische Häuslbauer hat keine Villa am Waldrand, wo er dann zwei große SUVs vor der Garage parkt und damit hunderte Kilometer zur Arbeit rasselt. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Hättest dir schon leisten können. Wenn du mehrere Wohnungen im Haus hast, geht das leichter!") Ich kann es nur ganz ehrlich sagen, meine Villa hat gerade einmal 120 Quadratmeter, einen Waldrand habe ich, aber auch keinen SUV. Ich habe deswegen kein schlechtes Gewissen. Nur jetzt schauen wir einmal, was jetzt der ganz normale Häuslbauer eigentlich alles so zu entrichten hat? Vom Verkehrsflächenbeitrag, den Aufschließungsbeitrag, Kanalanschlussgebühr, Wasseranschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr, Infrastrukturkostenbeitrag, jede Änderung des Flächenwidmungsplanes ist zu bezahlen, Umwidmungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, (Unverständlicher Zwischenruf) und natürlich die üblichen Nebengeräusche, wie Grundbuchsgebühr, Anwalts-, Notarskosten, und so weiter und so fort. Und ich glaube, genau in diesem Sinne war auch diese Befreiung gedacht, um den Menschen etwas zu helfen, diese Kosten, die gerade bei der Errichtung eines Eigenheimes anfallen, da etwas abzufedern. Tatsächlich, wenn man diese Regelung jetzt streicht, tut man das nicht, weil sie 44 Jahre alt ist. Ich glaube auch nicht, dass man es tut, weil es um so wahnsinnig viel geht. Man tut es auch deswegen, um ein bisschen so den Schwarzen Peter weiterzureichen. Weil die 16 Millionen Euro sind natürlich nicht wenig Geld, aber es wird die Gemeinden mit ihren strukturellen Problemen ganz sicherlich nicht retten. Es ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine erneute Belastung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, so frei nach dem Motto, die Gemeinden können mit ihrem Geld einfach nicht mehr auskommen, das hat viele Gründe, die jetzt nicht Teil dieser Diskussion sind und dafür im Gegenzug streicht das Land halt eine Steuerbefreiung und sagt, das bekommt ihr jetzt dazu. Und so wird das wieder brav nach unten weitergegeben. Und es ist nichts anderes, es ist eine erneute Belastung, es ist wieder ein Anschlag auf die Geldbörsen unserer Bürgerinnen und Bürger. Das kann man nicht wegdiskutieren. Da nutzt kein Prager Frühling, da nutzen keine 44 Jahre, da nutzt keine Villa am Waldesrand oder Sonstiges, es ist so, man greift wieder einmal mehr Denjenigen, die sich nicht wehren können, in die Tasche. Und bitte, zu behaupten, dass das dann vielleicht so etwas hätte wie eine raumordnungsmäßige Lenkungsfunktion, also das halte ich doch für relativ weit hergeholt plus dem, dass diese Aufgaben bitte wirklich in einem Raumordnungsgesetz eigentlich sehr klar geregelt sind und auch sehr gut geregelt sind. Das möchte ich auch einmal dazusagen an dieser Stelle. Also, man kann sich vieles zurechtkonstruieren, wenn man denn will, nur es wird kein bisserl richtiger durch dieses Konstruktionen. Das an dieser Stelle. Deswegen auch von unserer Seite keine Zustimmung. Wir stehen dazu, dass ein jeder, der die Möglichkeit hat, auch sie kriegen soll, sein Eigenheim zu errichten. Ja, wir stehen auch dazu, dass ein jeder seine Art und Weise zu wohnen frei wählen kann und wählen soll. Und wir stehen auch dazu, dass es nicht schlecht ist, wenn man die Leute dabei auch etwas unterstützt. Es ist auch immerhin eine ganz schöne Wertschöpfung für die Wirtschaft bitte, darf man nicht vergessen, jeder Hausbau wird ja auch von irgendjemand gemacht. Deswegen keine Zustimmung. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Max Hiegelsberger. Landesrat Hiegelsberger: Geschätzte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Kollege Nerat und die freiheitliche Fraktion haben ja eigentlich immer zwei Themen, die sie besonders anstrengen, wenn es um Gemeinden geht. Der eine Teil sind Privilegien und der andere Teil ist sehr oft Autonomie. Und genau diese beiden Dinge werden auch durch eine Aufhebung des Grundsteuergesetzes von 1968 positiv präpariert. Wir haben jetzt eine unterschiedliche Betrachtung und das hat der Kollege Schillhuber ja hier bereits zu Wort gebracht, dass all jene Bereiche, die saniert werden, sich dieser Grundsteuerbefreiung nicht erfreuen können. Wir aber, und da sitzen ja auch in eueren Reihen viele Bürgermeister, inzwischen in den Ortskernen sehr große Probleme haben, diese Gebäude dort zu sanieren. Das wird nicht ausreichen. Da ist die Grundsteuerbefreiung wahrscheinlich zu wenig. Aber grundsätzlich ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer Punkt und das trifft den Privilegienanteil, ist es ein Ausgleich dessen, was draußen auf der grünen Wiese stattfindet und aus unserer Sicht, und dem verspricht sich auch die Mehrheit des Landtags, auch in den Ortskernen stattfinden sollte. Und ein weiterer Bereich ist, dass sich seit 1968, und das wurde schon berichtet, die Aufgabenstellungen, damit auch verbunden die Kosten für die Gemeinden, zum Teil wesentlich auch im Sinne der Familien und der Häuslbauer erhöht haben. Wir wollen, und das finde ich als die wichtigste Voraussetzung, wir wollen, dass die Gemeinden auch zukünftig wirtschaftlich als eigenständige Gebietskörperschaften erhalten bleiben, dass sie in ihrem Gestaltungsspielraum auch das finanzielle Korsett beinhalten, das sie dazu brauchen. Und es ist ein erster für mich wichtiger Schritt, diese Autonomie auch im finanziellen Bereich wieder dorthin zu bringen, wo wir sie haben möchten. Denn die Gemeinden sind als eigenständige autonome Körperschaften der Lebensraum auch unserer Bürgerinnen und Bürger und die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich auch nichts anderes als in den Gemeinden zu leben. Daher denke ich, brauchen wir auch die Leistungen zukünftig, die an die Gemeinden gestellt werden. Da geht es sehr stark um Infrastrukturkosten, da haben wir jetzt die Umwidmungsabgabe, wo zum Teil auch 11,88 Prozent ganz genau wieder an ihre Gemeinden rückfließen. Es geht um die Infrastrukturbeiträge. Es geht in der Gesamtheit immer um Bauland, auch unter kostengünstigen Bedingungen zu einer guten Qualität zur Verfügung stellen zu können. Ja, und Herr Kollege Nerat, wenn sie sprechen, wann die Mehrwertsteuer eingeführt worden ist und wir würden diese wieder abschaffen, dann geht es auch darum, erwarten sich die Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat oder erwarten sie sich diese nicht? Also das ist, glaube ich, eine ganz grundsätzliche Frage. Ich denke die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Leistungen des Staates. Nachdem wir uns ja nicht selbst finanzieren können, brauchen wir dazu ein Steuersystem und dieses Steuersystem soll auch den Gemeinden zukünftig wieder mehr finanzielle Autonomie bieten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 633/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Bevor ich in der Tagesordnung fortsetze, begrüße ich ganz herzlich die Studentinnen und Studenten am Institut für multimediales öffentliches Recht der Johannes-Kepler-Universität. Wir heißen Sie herzlich willkommen im Oberösterreichischen Landtag. Wir kommen nun zur Beilage 634/2012. Es ist dies der Bericht des Gemischten Ausschusses (Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Gesetz vom 16. Dezember 1982 über das Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich, das Gesetz vom 30. März 1960, mit dem die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz geschaffen werden, das Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz, die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und das Statut für die Stadt Steyr 1992 geändert werden (Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz). Ich bitte Herrn Kollegen Wolfgang Stanek um die Berichterstattung. Abg. Stanek: Beilage 634/2012. Es ist dies der Bericht des Gemischten Ausschusses (Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Gesetz vom 16. Dezember 1982 über das Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich, das Gesetz vom 30. März 1960, mit dem die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz geschaffen werden, das Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz, die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und das Statut für die Stadt Steyr 1992 geändert werden (Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 634/2012.) Der Gemischte Ausschuss (Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Gesetz vom 16. Dezember 1982 über das Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich, das Gesetz vom 30. März 1960, mit dem die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz geschaffen werden, das Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz, die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und das Statut für die Stadt Steyr 1992 geändert werden (Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz), beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede darüber und darf als erstem Redner Herrn Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz das Wort erteilen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Oberösterreich existieren diverse Ehrenzeichen und Medaillen, welche aufgrund von besonderen Leistungen langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeiten und Verdienste um das Land Oberösterreich von der Landesregierung verliehen werden. Eine Regelung zur Aberkennung eines Ehrenzeichens war bis dato nicht enthalten und hat sich aber aufgrund praktischer Erfahrungen als notwendig herausgestellt. Mein Vorredner hat schon gesagt, künftig ist es möglich, verliehene Ehrenzeichen ausdrücklich wieder abzuerkennen, wenn später Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegen gestanden wären bzw. nachträglich ein Verhalten gesetzt wird, dass dieser Verleihung widerspricht. Durch diese Novelle wird es auch künftig möglich sein, Ehrenbürgerschaften abzuerkennen. Konkret wird es den Städten und den Gemeinden ausdrücklich möglich sein, historisch belastete Ehrenbürgschaften auch nach dem Ableben der geehrten Person formal abzuerkennen. Damit wird eine langjährige Forderung der Grünen erfüllt. Bisher war es gesetzlich nicht vorgesehen und die schon 1998 bei einer schriftlichen Anfrage der Grünen beantwortet wurde mit dem Argument, Ehrenbürgerschaften enden ohnehin mit dem Tod, was automatisch bedeutet hat, dass eigentlich der gestorbene, ehrenwerte Altbürgermeister gleich behandelt wurde wie zum Beispiel historisch belastete Persönlichkeiten aus dem Dritten Reich, zum Beispiel Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Und mit dieser neuen Regelung sollte die Diskussion, die in den Gemeinderäten dann sozusagen entstanden ist, dass es angeblich nicht notwendig ist, Aberkennungen vorzunehmen, beendet sein. Die Gemeinden haben jetzt eine klare gesetzliche Grundlage, sich mit der Aberkennung auch formell und offiziell von Ehrenbürgerschaften, wie jenen Adolf Hitlers, zu distanzieren und können damit ein deutliches Zeichen der Abgrenzung zur NS-Zeit und zur NS-Vergangenheit setzen. Ich glaube, das Motto "Ehre nur, wem Ehre gebührt" entspricht diesem heutigen Beschluss und eine Landesauszeichnung ist keine Belanglosigkeit. Deswegen freut es mich darüber hinaus auch noch, dass bei dieser Novelle auch der Mangel der sprachlichen Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau bereinigt wurde. Also es wird in Zukunft nicht nur Ehrenzeichenträger und Ehrenbürger geben, sondern es wird auch Ehrenzeichenträgerinnen und Ehrenbürgerinnen geben. Das ist unserer Meinung nach auch ein wichtiges sprachliches Symbol. Die Änderung zu diesem Gesetz wird unsere Zustimmung erhalten. Danke. ( Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Doris Schulz. Abg. Mag. Schulz: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer bei uns hier im Saal und im Internet! Das Auszeichnungsänderungsgesetz hat seine Dimension des Themas in drei Ausschusssitzungen gezeigt. Wir alle wissen, wie sehr sich Menschen freuen, wenn sie wertgeschätzt werden, wenn sie eine Auszeichnung erhalten und wie wichtig es auch für deren Familien und Nachkommen ist. Die Dimension dieses Themas hat sich gezeigt, wie wir dann in diesen Ausschusssitzungen in die Tiefe gegangen sind. Ehre, wem Ehre gebührt, verändert sich auch im Laufe der Zeit und auch im Laufe der Geschichte, hat sich herausgestellt. Und ich erinnere mich nur an diese Situation vor längerer Zeit, als wir in Wels diese berühmten braunen Flecken hatten, haben wir unsere blauen Wunder erlebt. Vor wenigen Jahren noch hat Lambach mit einer Ehrenbürgerschaft einer Frau dieselben Erlebnisse gehabt, nicht ganz in der Dimension wie Wels. Es war hier dringender Handlungsbedarf und ich glaube es ist sehr wichtig, dass wir uns an der Bundesgesetzgebung orientieren, auch was die Aberkennungsmöglichkeiten betrifft. Ganz wichtig war: Ehrenbürgerschaften sind höchstpersönliche Rechte und das Tragen der Auszeichnungen ist auch eine ganz besondere Form der Präsentation von Wertschätzung. Das missbräuchliche Tragen von Auszeichnungen, haben wir aber auch erfahren müssen, wird nicht geahndet. Zumindest nicht, bis wir dieses Gesetz formuliert haben. Die Städte, die Gemeinden und das Land Oberösterreich haben hier eine klare Regelegung, die seit den 1960er Jahren immer wieder adaptiert wurde. Von Seiten der ÖVP stimmen wir diesem Änderungsvorschlag gerne zu. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Roswitha Bauer. Abg. Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchertribüne! Die Auszeichnung von zu ehrenden Personen, ob auf Landesebene oder in der Gemeinde, denke ich mir, gehört zu den angenehmen und schönen Aufgaben im Leben einer Politikerin, eines Politikers. Wie aber alles im Leben gibt es auch hier zwei Seiten der Medaille und da geht es nicht um die Verleihung, sondern um die Aberkennung von Ehrungen und Auszeichnungen und die Aberkennung von Ehrenbürgerschaften und hier im Besonderen bei bereits verstorbenen Personen. In diesem Zusammenhang gab es in der Vergangenheit immer wieder teils heftige Diskussionen um derartige Ehrungen, um die Aberkennung dieser Ehrungen in Oberösterreichs Gemeinden, wie zum Beispiel die heftigen politischen Auseinandersetzungen bei der Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und wie mit dieser Aberkennung rechtlich korrekt vorgegangen werden soll. Darum ist es sehr zu begrüßen, dass es nun diese Regierungsvorlage zum Auszeichnungsänderungsgesetz gibt, dass sie uns vorliegt und sie wurde in den zuständigen dreimaligen Unterausschüssen ausführlich diskutiert und beraten und damit wird nun endgültig klargestellt, dass eine formelle Aberkennung einer Ehrung, einer Ehrenbürgerschaft auch von verstorbenen Personen möglich ist und ganz besonders wichtig: Es wurde auch das genaue Prozedere eben für dieses Aberkennungsverfahren festgelegt. Das heißt, zuständig dafür sind die zuständigen Institutionen auf Landesebene durch Beschluss der Landesregierung, auf Gemeindeebene durch einen Dreiviertel-Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat und ich bin sicher, dass wir mit diesem Gesetz vor allem auf Gemeindeebene für die Bürgermeister und Gemeinderäte Rechtssicherheit geschaffen haben. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn eine Verurteilung rechtskräftig erfolgt ist, kein Thema, ist die Würde, die Ehre und die Anerkennung abzuerkennen. Wenn die Geschichte Verbrechen festgestellt hat, wie im NS-Regime, ist dieses Verbrechen so wesentlich, dass selbstverständlich posthum alle Ehrungen aberkannt sind. Hier geht es nicht um NS, hier geht es um die zukünftige politische Auseinandersetzung, wie geht man damit um. Und ich hänge es jetzt auf dem Beispiel auf, weil das gerade aktuell in Wien stattgefunden hat, mit dem Dr.-Karl-Lueger-Ring auf. Karl Lueger war Bürgermeister in Wien. Karl Lueger bekam eine Auszeichnung in Wien. Weil Karl Lueger antisemitische Hetzpropaganda verwendet hat, ist ein Straßenstück in Wien, der Lueger-Ring, umbenannt worden auf Universitätsring. Die Leistungen des Wiener Bürgermeisters Lueger vergisst man jetzt. Eine politische Mehrheit, dort Rot/Grün im Wiener Landtag, benennt, benamst die Straße um. Konsequenterweise müsste bei gleicher Gesetzeslage, dieser Wiener Landtag auch die Auszeichnung, die der Wiener Bürgermeister bekommen hat, aberkennen. Ich glaube, dass man Würde und Ehre immer in Respekt gegenüber Toten zu halten und zu entscheiden hat. Wir wissen nicht 100 Jahre später, was die damaligen Beweggründe eines Bürgermeisters Lueger waren. Wir wissen nicht, wie die Denkweise vielleicht noch 50 Jahre früher, oder manche, auch von den Grünen, haben in Linz die Entfernung des Jahn-Denkmals gefordert, eine andere Zeit, ein ganz ein anderes Leben. Ich halte es für falsch, politische Diskussionen 100, 150 Jahre später posthum zu führen. Das ist eine Ehre die aberkannt wird. Selbstverständlich ist es bei NS-Verbrechen. Diese sind auch entsprechend verurteilt worden. Selbstverständlich bei allen gerichtlichen Urteilen. Aber, wenn jemand tot ist, gibt es kein Verfahren. Es kann sich auch niemand wehren, ob er ehrenhaft gehandelt, gelebt oder geleistet hat. Deswegen keine Zustimmung von uns. Denn wir als Freiheitliche sind immer der Ansicht gewesen, wenn jemand tot ist, kann er nicht mit einer Ehrenauszeichnung behaftet sein. Dann ist das erloschen und das gilt für alle gleich, aber eine posthume Beurteilung einer Tat oder Nichttat, die von niemandem autorisiert gewürdigt wurde, weil es ja kein Verfahren vor Gericht oder dergleichen gibt, genauso wenig, wie es jetzt bei Bürgermeister Lueger ein ordentliches Verfahren zur Aberkennung gegeben hat. Es gab eine politische Mehrheit. Wenn das Schule macht und im jeweiligen Gemeinderat einmal die, einmal die Mehrheit die jeweiligen Leistungen oder Nichtleistungen von bereits Toten beurteilt. Ich glaube es gibt Wichtigeres in der Politik für die Zukunft unserer Menschen zu lösen, als ohne Verfahren politische Willkür dann durchzusetzen. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 634/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 635/2012, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 und den Rechnungsabschluss 2011 des O.ö. Landmaschinenfonds. Ich bitte Herrn Abg. Ecker über die Beilage 635/2012 zu berichten. Abg. Ecker: Beilage 635/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 und den Rechnungsabschluss 2011 des O.ö. Landmaschinenfonds. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 635/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Tätigkeitsbericht 2011 und der Rechnungsabschluss 2011 des O.ö. Landmaschinenfonds werden zur Kenntnis genommen. Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher! Zum Bericht des Ausschusses zum Rechnungsabschluss und zum Tätigkeitsbericht des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds kann ich kurz sagen, dass wir Sozialdemokraten diesen soweit zur Kenntnis nehmen. Sie wissen ja, dass wir eigentlich gegen diese Auflösung des Fonds waren. Es gibt einen sehr guten Ablauf dieser Ansuchen und der Abwicklungen. Die auslaufenden Aktivitäten in diesem Jahr werden in einem wahrscheinlich dann abschließenden Tätigkeitsbericht 2012 enthalten sein. Es war ein Fonds, der mit sehr günstigen Verwaltungskosten ausgekommen ist, mit 0,43 Prozent der Bilanzsumme und er hat mit Sicherheit vielen Landwirten geholfen, ihre Technisierung entsprechend zu finanzieren. Wie gesagt, wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Ecker. Abg. Ecker: Im Tätigkeitsbericht des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds ist zu entnehmen, dass 169 Anträge und eine Antragssumme von 3.938.000 Euro vom Jahr 2010 und im Jahr 2011 363 Ansuchen und eine Antragssumme von 8.965.000 Euro eingegangen sind. Somit wurden 2011 532 Akte und eine Anforderungssumme von 12.903.000 Euro bewilligt. Diese Bewilligung ist natürlich wichtig für die Anschaffung neuer Maschinen. 22 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden. Der Zinssatz betrug im Jahr 2011 von den bewilligten Darlehen zwei Prozent vom fallenden Kapital, der Verwaltungskostenbeitrag betrug ungefähr ein Prozent der Kreditsumme. Diese Anträge sind natürlich in einem Zeitraum von vier, fünf oder sechs Jahren zurückzuzahlen und die landwirtschaftliche Einheitswertobergrenze betrug 80.000 Euro. Wie gesagt, die Verwaltungskosten betrugen im Berichtsjahr 120.486 Euro. Die gegebenen Kredite, vom Stichtag 31. Dezember 2011, machten einen Betrag von 27.892.000 Euro aus. Zu der angesprochenen Auflösung des Landmaschinenfonds, den wir hier im Landtag auch per Beschluss beschlossen haben, ist natürlich auch eine Vorgeschichte vorhanden und zwar durch die Initiativprüfung des Landesrechnungshofes von 2001 wurde eben angeregt, dass der Landmaschinenfonds aufgelöst wird und der politische Lenkungsausschuss vom oberösterreichischen Reformpaket am 21. März 2011 hat auch das wieder vorgeschlagen und deshalb ist diese Beschlussfassung auch hier im Landtag erfolgt. Seitens des Landes Oberösterreich wurde aber auch eine Ersatzlösung gesucht und gefunden. Es gibt hier AIK-Kredite, speziell für landwirtschaftliche Maschinen in Grünlandgebieten, dass sogenannte Härtefälle ausgeglichen werden können und dass die Investition speziell im Grünlandbereich für neue landwirtschaftliche Maschinen auch in Zukunft wieder getätigt werden können. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe damit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 635/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 636/2012. Das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Jahresbericht 2011 zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich. Ich bitte Frau Abg. Langer-Weninger über die Beilage zu berichten. Abg. Langer-Weninger: Beilage 636/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Jahresbericht 2011 zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 636/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Jahresbericht 2011 zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich, deren Wortlaut sich aus der Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung vom 23. April 2012 (Beilage 612/2012 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode) ergibt, zur Kenntnis nehmen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Kollegin Langer-Weninger das Wort. Abg. Langer-Weninger: Der Tourismus in Oberösterreich ist eine einzige Erfolgsgeschichte. Dies zeigt der aktuelle Bericht für 2011. Mit einem Budget von 10,4 Millionen Euro wurden effizient Maßnahmen zur Steigerung des Tourismus in Oberösterreich gesetzt. Mehr als 52 Prozent wurden für Marketingmaßnahmen verwendet. Um die Vermarktung der Destination Oberösterreich effizient bewältigen zu können, wurde eine gemeinsame Strategie mit Land Oberösterreich, mit der Wirtschaftskammer und dem Landestourismus erarbeitet und im Kursbuch festgeschrieben. Diese Strategie soll nachhaltig Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Lebensqualität für unsere Bevölkerung absichern. Bei dieser Strategie kann man sich natürlich auch den neuen Medien nicht verschließen. Ein klares Ziel ist die Verstärkung des Online-Marketings und des Vertriebs und hier wurden bereits in der zentralen Tourismusdatenbank, in der Tourdata alle Gemeinden sowie 8.900 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe und viele Veranstaltungen, Angebote und Hinweise online gestellt. Auch das total neue Web-Konzept mit der Internetplattform von Oberösterreichtourismus und den Tourismusdestinationen kommt künftig in einem gleichen Grunddesign. Es ist im Prinzip egal, ob Online-Marketing, ob es Broschüren oder Messen sind. Das Angebot Oberösterreichs wird immer zielgruppengerecht präsentiert und auch verkauft. Sei es bei der Gesundheit, wir haben eine starke Zunahme bei den Nächtigungen im Gesundheitsbereich um plus 20 Prozent. Sei es beim Radfahren, wo man dem Wunsch nach Naturerlebnis und Bewegung mit einem entsprechend großen Angebot gegenüber steht. Sei es beim Wandern, wo man mit drei Kompetenzzentren in Oberösterreich und 7.000 Kilometer Wanderwegen ein umfangreiches Angebot bieten kann. Oder auch im Sport, mit der Verknüpfung von internationalen Großveranstaltungen, wenn wir an letztes Jahr denken mit dem Skiweltcuprennen in Hinterstoder oder dem FIS Skisprung Sommer Grandprix 2011 in Hinzenbach. Die Gäste kommen zu uns wegen der vielfältigen Kultur und auch wegen der schönen Landschaft und diese gilt es nachhaltig abzusichern. Auch im Zusammenspiel mit der Landwirtschaft und der Gastronomie, denn damit können wir hochwertige regionale Lebensmittel sicherstellen, die gepflegte Landschaft sicherstellen, aber auch die Wertschöpfung in der Region halten und Arbeitsplätze schaffen und sichern. Der Erfolgskurs des oberösterreichischen Tourismus lässt sich ganz deutlich auch mit Zahlen belegen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hatten wir Rekordzuwächse bei den Ankünften um plus 21 Prozent. Wir erreichten den Höchststand bei den bisher gemessenen Werten mit 2,4 Millionen Ankünften, auch bei den Nächtigungen ein Plus von fünf Prozent, wir stehen momentan bei 6,9 Millionen Nächtigungen und einer Aufenthaltsdauer von knapp drei Tagen. Das ist auch dem in den letzten Jahren erfolgten hochwertig qualitativen Ausbau an Gästebetten zu verdanken, wir schaffen hier eine direkte und indirekte Wertschöpfung durch den Tourismus von 6,39 Milliarden Euro. Das sind 13,9 Prozent des Bruttoregionalproduktes. Das zeigt den wichtigen Faktor des Tourismus für den Standort Oberösterreich. Hier gilt es unserem Landesrat Sigl ein ganz besonderes Danke zu sagen, für seinen Einsatz für den Tourismusstandort, aber auch allen Beteiligten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Tourismusbetrieben. Denn Tourismus entsteht nicht alleine durch die schöne Landschaft, er entsteht vor allem durch die Menschen, die den Tourismus wollen. (Beifall) Dritter Präsident: Ulli Schwarz wünscht das Wort, sie hat es. Abg. Schwarz: Die Erkenntnis des Herrn Präsidenten, dass zwischen zwei Schwarzen was Grünes hineinpasst, freut mich. (Unverständliche Zwischenrufe) Wir haben gerade ein Lob gekriegt von den Schülerinnen und Schülern von Rohrbach, dass es bei uns so zivilisiert hergeht, die sind zu bald hinausgegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heuer gibt es wieder einen Jahresbericht über die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, ich glaube, es ist wieder einmal Zeit über eine wichtige Säule in der oberösterreichischen Wirtschaftspolitik, und vor allem auch für die Regionen zu berichten. Wir haben in den letzten Jahren sehr intensiv diskutiert über das Kursbuch Tourismus von 2011 bis 2016, eben hier neue innovative Wege weiterzugehen und weiterzuentwickeln. Was mir aufgefallen ist, und was mir sehr wichtig war, war nicht nur die Kooperation mit Wirtschaftskammer usw., sondern vor allem, dass es vor allem wirklich in Abstimmung, da möchte ich das Wort Abstimmung betonen, mit der Natur und Umwelt mit diesen Themen, aber auch mit der einheimischen Bevölkerung passiert ist. Weil es ganz wichtig ist, dass eine einheimische Bevölkerung den Tourismus mit trägt, weil nichts Ärgerlicheres für eine Urlauberin, wenn du wo hinkommst und du hast das Gefühl, die Leute wollen eh nicht, dass wer kommt. Das gibt es auch in Oberösterreich, solche Regionen, da möchte ich jetzt nicht darauf eingehen, welche ich da meine, vor allem auch in Zusammenarbeit mit den Touristikerinnen und Touristikern. Also zuerst ist es wirklich gesagt worden, dass es bei uns so ruhig ist, jetzt ist es auf einmal nicht mehr so ruhig, ich verstehe das überhaupt nicht. Dass die Touristikerinnen und Touristiker einfach ihr Know-how einbringen in diese ganze Problematik, es sind neue Wege aufgezeichnet worden, es sind ganz klare Kriterien für Leuchtturmprojekte, Vorzeigeprojekte, die auch nachahmenswert sind, die wir in die Auslage stellen für Oberösterreich. Es sind klare Themen, Strategien erarbeitet worden, nicht nur wie bisher, wo man sagt, es gibt eine Strategie usw., sondern wie kann man das auch zusammenfügen, geht da eine gemeinsame Synergie, vor allem auch im Sinne der Nachhaltigkeit? Nachhaltigkeit steht nicht nur drinnen als Wort, sondern wird auch in vielen Projekten gelebt, es ist nicht alles nachlesbar, aber wenn man genauer hinschaut, wenn man die Projekte kennt, dann weiß ich, oder kann ich auch bestätigen, dass hier schon viel Umdenken und viel passiert ist, gerade auch im Tourismus Nachhaltigkeit, Grüne Jobs in dem Bereich auch, Grüne Wirtschaftserfolge auch zu forcieren im ökonomischen Sinn, aber vor allem auch im ökologischen Sinn. Wir sind auch in vielen Projekten aufgesprungen auf einen neuen Trend, mit der E-Mobilität können wir sehr viel Bewegung schaffen in der Region für die unterschiedlichen Zielgruppen, es ist auch sehr attraktiv, das wird auch sehr gut angenommen. Hier verbinden sich oft Strategien aus der Gemeinde, aus einer kleineren Gemeinde E-Mobilität zu forcieren, gleichzeitig ist auch für den Tourismus hier ein breiteres Angebot möglich, aber auch das Soziale kommt in keinem Bereich zu kurz und wird hier auch in den Vordergrund gestellt, nicht nur als Arbeits- oder Ausbildungsbedingungen für die Menschen, die im Tourismus arbeiten, sondern vor allem auch, was heißt es eben für die einheimische Bevölkerung, wie ist die Belastung, wie können sie auch wirklich davon partizipieren, wenn hier eine Tourismusattraktion aufgestellt wird, erarbeitet wird, dass auch die einheimische Bevölkerung davon profitieren kann? Einen Punkt möchte ich herausgreifen, weil ich glaube, dass er so ein Pilotprojekt auch ist, zwar nicht das große Leuchtturmprojekt, aber eines, das symptomatisch ist. Gerade in unserer Region ist das Zusammenarbeiten, das Zusammenleben über die Grenze, die lange eine tote Grenze nach Südböhmen war, sehr, sehr beschwerlich. Nicht nur aus der sprachlichen Barriere heraus, sondern auch von dem, wie schätzen wir insgesamt den Tourismus, was wollen wir an Qualität, an Lebensqualität haben? Hier ist das große Thema "learning by doing", nur wenn wir gemeinsame Projekte machen, sowohl auf südböhmischer als auch auf Mühlviertler Seite in diesem Fall, dann erleben wir den Böhmerwald in seiner ganzen Vielfalt, in der Vielfalt von wirklich naturbelassener Wildnis, bis hin zu Natur- und Nutzwald, den das Stift Schlägl betreibt. Ich glaube, genau hier in diesem Spannungsfeld, auch wenn es nicht immer ganz friktionsfrei ist, wenn ich mir einfach immer wieder die Borkenkäferproblematik anhöre, genau in diesem Spannungsfeld sind hier Projekte übergreifend über die Grenzen ganz, ganz wichtig, um das Verständnis zu erreichen. Um Natur zu erleben, gemeinsam zu erleben, nicht nur zu konsumieren, weil konsumieren tun wir eh schon viel, ohne dass wir wirklich wissen, wie die Zusammenhänge sind, vieles wird dadurch erleichtert, wenn man merkt, ja da gibt es Zusammenhänge. Aus meiner Sicht, dass Natur erleben im Vordergrund steht und nicht unbedingt eine Infrastruktur wichtig ist, damit wir zusammen kommen können, glaube ich, ist als Grüne selbstverständlich, mir ist es lieber, es kommen die Leute zusammen am Weg, im Wald, in der Natur, auf Pfaden und nicht unbedingt mit einem Lift von A nach B, wo die Wertschöpfung langfristig wirklich zu hinterfragen ist. Ein wesentliches Beispiel ist auch der Gesundheitstourismus, hier gibt es nicht nur eine Kooperation mit den Thermen, die in Oberösterreich natürlich auch sehr gut ausgebaut worden sind, sondern auch in vielen Bereichen mit den Gesundheitsdienstleistern. Wohlfühlen, Entspannen ist ein Menschenrecht, ist ein Grundrecht, ist ein Bedürfnis, das wir alle haben. Genau dieses Bedürfnis wollen wir unseren Gästen, aber auch uns selber in einem Kurzurlaub, in gemeinsamen Wochenenden, bei Tagesausflügen auch vermitteln. Hier geht es auch um das Authentische, um das Echte, das wir auch als Marke verkaufen können, gerade auch im Mühlviertel zu sagen, das, was dort wächst, was dort auch gedeiht, wird auch dort verkostet und wird auch dort angeboten. Die Menschen sind authentisch, lieben ihre Region, sie vermitteln auch den Gästen die Region als etwas Wertvolles, als etwas Schönes, hier lässt es sich gut erholen, gut Urlaub machen. Wir müssen aber auch die neuen Medien nutzen im Bereich des Tourismus, das ist auch sehr gut geglückt mit einem Projekt, wo es immer solche, nicht Hotspots, sondern solche Punkte gibt, wo man dann abrufen kann, was ist denn dort dahinter, von der Geschichte angefangen, von Besonderheiten usw.? Ich glaube, dass das auch junge Menschen anspricht, aber vor allem auch, das erlebe ich bei meinen Eltern, die absolut nicht mehr zur jungen Generation gehören, dass sie das plötzlich auch nutzen und sagen, da bekomme ich jetzt eine Information für den Punkt, wo ich bin, ich muss mir nicht immer alles mitnehmen und mittragen im Urlaub. Einen Punkt, den wir nachher noch intensiver diskutieren werden, ich habe vom Grundrecht zur Erholung und Entspannung gesprochen. Dieses Grundrecht gilt für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderung, hier ist es vielleicht ein Fortschritt, vielleicht ist es auch nur übersehen worden das Thema barrierefreier Tourismus. Tourismus für alle Menschen, das heißt, wenn es möglich ist, nicht nur ein paar Hotelzimmer barrierefrei auszustatten, sondern vor allem auch die Angebote bewusst barrierefrei zu gestalten, das kommt nicht nur den Menschen mit Behinderung zugute, sondern vor allem auch Touristinnen und Touristen, die älter sind, die vielleicht nicht mehr so mobil sind, ist es auch ein großer Vorteil. Diese Barrierefreiheit wurde auch vom Ministerium erkannt, Minister Mitterlehner hat im letzten Jahr einen Preis ausgeschrieben, einen sehr gut dotierten Preis mit 40.000 Euro, wo genau Projekte in Zusammenarbeit Tourismus, Barrierefreiheit und nachhaltige Entwicklung in der Region im Vordergrund gestanden sind. Auch ein Projekt aus dem Unteren Mühlviertel ist hier auf den zweiten, oder auf den dritten Platz gekommen, das weiß ich jetzt nicht mehr ganz genau. Der Alpenverein hat auch ein Projekt eingereicht zum Thema barrierefreie Naturvermittlung, wo es darüber nicht nur Informationen in einer Broschüre gibt, sondern auch eine Handlungsanleitung für Touristikerinnen und Touristiker, wie kann ich so ein Naturerleben barrierefrei gestalten. Hier sieht man, im Ministerium ist es erkannt worden, im Oberösterreichtourismus versuche ich es immer wieder seit Jahren, es zum Thema zu machen. Es ist eine Selbstverständlichkeit geworden, wir müssen es nur in den Vordergrund bringen, wir müssen es auch den Menschen sichtbar zeigen, dass die Angebote da sind. Ob es im Naturpark Obsthügelland, wo es einen barrierefreien Weg gibt, den man auch mit dem Rollstuhl befahren kann, der sehr viele Eindrücke gewährt, die sonst behinderten Menschen oft verwehrt bleiben. Genau auf diesem gemeinsamen Weg mit Politik, Wirtschaft, Touristikerinnen und Touristen hier weiter für Oberösterreich, um eben unser Land auch zu positionieren in einer Schönheit, in einer intakten Natur, mit gesunden Lebensmitteln, mit einem gesunden Wasser. Wie wir gehört haben, mit Flüssen und Seen, die fast Trinkwasserqualität haben, aber hier auch wirklich die Erholung finden, die sie suchen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Promberger. Abg. Promberger: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es sind schon einige Zahlen gefallen, die rund um den Tourismusbericht zu nennen sind, natürlich ist der Bericht im Großen und Ganzen sehr erfreulich, wenn man auf Nächtigungssteigerungen und Ankunftssteigerungen hinweisen kann. Es hat aber gleichzeitig auch mit diesem Kursbuchprogramm eine Markenevaluierung stattgefunden, wenn von 24 Marken, die da untersucht worden sind auf ihre Außenwirkung, genau vier überbleiben, bei denen drei dann in einem weiteren Markenvertiefungsprozess auch geführt werden, denke ich mir, haben wir da wahrscheinlich noch einen gewissen Handlungsbedarf. Im Kursbuch selber finden wir, mehr Gäste für Oberösterreich begeistern, dem kann man nur voll und ganz zustimmen, dafür braucht es, da möchte ich der Frau Kollegin Schwarz doch ein bisschen widersprechen, auch infrastrukturelle Maßnahmen, die ausgebaut werden müssen, dass sich die Menschen im Wald treffen und beim Wandern treffen, ist ein sehr netter Ansatz. Ich komme aus dem Salzkammergut, der Feuerkogel, wir merken, was der Berg eigentlich für Potential hat, da hat es schon große Investitionen gegeben von Seiten des Landes, vom Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl mit der Straße aber auch von Landesrat Sigl, der uns da wirklich unterstützt. Wir haben einen guten Schritt gemacht, auch da hoffen wir noch weitere Schritte zu machen, weil eine Beschneiungsanlage ein ganz wesentlicher Punkt ist. Man hat es in den beiden letzten Jahren gesehen, wo relativ wenig Schnee war, im heurigen Winter endlich einmal genug Schnee war, um auch zu zeigen, was für ein Potential der Berg hat. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Ich habe ja die Tourismusvertretung gemeint!") Okay, im Salzkammergut ist es ein bisschen anders. Was auch drinnen ist, wo wir auf einem guten Weg sind, ist der mehrgemeindige Tourismusverband im Almtal, da wird gerade auf das Naturerlebnis auch sehr großer Wert gelegt, das Wandern und die Wertschöpfung, die sich die Region erhofft. Ab 1.1.2013 soll ein mehrgemeindiger Tourismusverband entstehen, und ohne jetzt den zwei Gemeinden vorgreifen zu wollen, die praktisch noch beschließen müssen eine Tourismusgemeinde zu werden bzw. dem Tourismusverband dann beizutreten, denke ich mir, ist das ein Schritt in die erste Richtung. Auch dort gibt es große Hoffnungen durch die Kooperationen im Bereich Wandern, aber auch Mountainbike ist für die Menschen im Almtal ein großes Thema, mehr Menschen für die Region zu begeistern, auch die Auslastung der Bettenkapazität dort zu steigern. Eine ähnliche Situation finden wir in der Pyhrn-Priel-Region vor, wo es auch bereits einen Maßnahmenkatalog gibt, um das touristische Angebot zu nutzen, da gibt es natürlich sehr, sehr große Projekte, die nicht unbedingt vor der Umsetzung stehen, würde ich einmal sagen, aber da hat man auch erkannt, welche Möglichkeiten es im Tourismus gibt, nämlich nicht nur für die Gäste, die uns besuchen, sondern auch für Wertschöpfung, die man dann erzielen kann. Ein Bereich, glaube ich, auf den wir auch noch ein großes Augenmerk legen müssen, ist die Bettenqualität, die wir haben, wir sehen gerade im niedrigen Bereich sinken ja die Betten, immer mehr Touristen wünschen sich natürlich ein adäquates Angebot auch in diesem Bereich. Da haben wir sicher noch einen Ausbaubedarf, speziell im Salzkammergut kann man das sehen, wo wir sehr oft damit zu kämpfen haben, dass die Betten in ausreichender Qualität nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt, denke ich mir, kann man den Bericht nur freudig zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Nerat. Abg. Nerat: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht des Tourismus ist mittlerweile schon fast so etwas wie ein jährliches freudiges Ereignis, so kann man sagen, er entwickelt sich ja doch in die richtige Richtung. Bei allem Positiven darf man natürlich auch nicht vergessen, dass es doch das eine oder andere gibt, das noch etwas Potential verspricht, um es einmal so in dieser neuen Sprachform auszudrücken. Es sind schon viele Dinge gefallen, sicherlich eine Herausforderung für die Zukunft ist die Qualität der Betten weiterhin zu steigern, es haben alle Zahlen ganz klar gezeigt, dass diejenigen Betriebe, die wirklich hochqualitatives Segment anbieten, wesentlich besser durch die Krise gekommen sind als diejenigen, die einen gewissen Investitionsrückstau aufweisen. Es ist gefallen die Verbindungen mit unserem Nachbarn, die immer wichtiger werden, eben vor allem die Ulli Schwarz hat es richtig gesagt, der südböhmische Raum, es ist unser Vorzimmer zum Norden, der über viele Jahrzehnte hinweg eigentlich für uns abgeschlossen war, jetzt natürlich einen immer größeren und wichtigeren Markt darstellt. Ich möchte da schon auch daran erinnern, dass es hier sehr viele Organisationen gibt, die sich hier auch darum kümmern, um die Verbindungen mit dem südböhmischen Raum zu verbessern. Eine davon ist die EUREGIO, sie wird zwar nicht als touristische Organisation wahr genommen, wir knüpfen hier sehr viele Verbindungen zu den nördlichen Nachbarn, ich glaube, von den Früchten dieser Arbeit profitiert der Tourismus genauso wie die Wirtschaft. Es gibt aber doch auch noch einen Punkt, der mir etwas Sorge bereitet, das ist generell der Zustand des Flughafens Linz, nicht der technische Zustand, ich erinnere daran, vor einem Jahr haben wir mit Donnergetöse und großer Freude die Einrichtung des Direktfluges Berlin-Linz bekanntgegeben. Man war davon überzeugt einen Riesenvorteil dadurch zu haben, dass man jetzt an ein großes Luftdrehkreuz angeschlossen wäre, leider Gottes habe ich vor ein paar Wochen lesen müssen, dass diese Verbindung schon wieder im Auslaufen ist, jetzt halt nur in reduzierter Form bis September weiter geführt wird, dann wieder eingestellt wird. Ich glaube, es muss eine der Aufgaben sein des Tourismus, vor allem auch versuchen Oberösterreich etwas näher an die, verzeihen Sie mir den Ausdruck, große weite Welt näher heranzuführen. Ein Land lebt nicht nur davon, dass es schöne Betten hat, dass es eine schöne Natur hat, dass es tolle Verkehrsverbindungen hat, ein Land lebt natürlich auch vor allem vom Charme seiner Menschen, ich glaube, davon haben die Oberösterreicher mehr als genug. Ich glaube, dass es auch außerhalb unserer Grenzen noch viele Menschen gibt, die es gerne einmal kennen lernen wollen. Ich denke, da in diese Richtung weiter zu agieren, versuchen Oberösterreich auch verstärkt im überregionalen, im internationalen Bereich, im Tourismus einzubinden, ist eine Herausforderung, die noch vor uns liegt. Im direkten Umfeld sehe ich einen großen Hoffnungsmarkt, wie gesagt, im südböhmischen Raum, ich glaube, im bayerischen Raum ist man mittlerweile schon so gut platziert mit Oberösterreich als Marke, mit Oberösterreich auch als Lebensgefühl, dass man da nicht mehr so viel Handlungsbedarf, das heißt nicht, dass man nachlassen soll, aber ich glaube, da hat man das Potential schon ganz gut ausgeschöpft. Hinüber Richtung Norden ist sicherlich noch vieles drinnen, ich wünsche mir, ich gehe davon aus, dass hier in den nächsten Jahren noch wesentlich mehr an Aktionen gesetzt werden. Ich ersuche auch Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, immer daran zu denken, wenn man über manche Organisationen ein bisschen den Mantel des Schweigens breiten will, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, um diese grenzüberschreitende Nachbarschaft voranzutreiben, auch zum Wohle des Tourismus und auch zum Wohle unserer Wirtschaft. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Ich melde mich zurück, als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Präsident Bernhofer. Abg. Präsident Bernhofer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Tourismus in Oberösterreich handelt es sich wirklich um ein konsensuales Thema, das konnte man daran bemerken, dass auch die Tourismussprecherinnen und sprecher aller Parteien dem Kollegen der Freiheitlichen Partei Applaus gespendet haben, er hat ja keine wirklich kritischen Anmerkungen gemacht, sondern hier Anregungen gebracht, die durchaus überlegenswert und richtig sind. Ich glaube, der Herr Tourismuslandesrat kann viel Freude mit diesem Bericht haben und auch damit, dass er von den Vertretern aller Parteien so gesehen wird, wie sie das hier auch zum Ausdruck gebracht haben. Meine Kollegin Langer-Weninger hat schon auf einzelne Daten und Fakten hingewiesen, die diesen Tourismusbericht zu einer Erfolgsbilanz machen mit erfreulichen Zuwachsraten in den verschiedenen Bereichen. Frau Kollegin Schwarz hat hingewiesen auf Barrierefreiheit im Tourismus. Ich kann deine Überlegungen und Anregungen hier nur unterstreichen. Ich glaube, dass gerade für die Menschen, die es im Alltag ohnehin oft sehr schwer haben, es genauso oder noch wichtiger ist, dass sie, wenn sie in den Urlaub gehen, auch die Möglichkeit haben, dort schöne Stunden und Erholung zu erleben. So wie das ja Sinn und Zweck für alle Menschen ist, ob beim Urlaub im eigenen Land oder in anderen Ländern einmal den Alltag vergessen und sich auch wieder aufrüsten zu können, und dann wieder erholt und gut gelaunt und mit neuer Kraft zurück kommen, um wieder an ihre Aufgaben heranzugehen. Ich darf aus diesem Bericht einen Teil besonders herausnehmen. Es hat im Jahr 2011 sehr wichtige Weichenstellungen gegeben im Oberösterreichtourismus, was die Zukunft betrifft, und zwar durch den Beschluss des Kursbuches 2011 bis 2016. Dieses Kursbuch ist auf sehr breiter Basis erarbeitet worden. 600 Touristikerinnen und Touristiker waren im Laufe der Zeit miteingebunden. Es hat hier nicht nur eine breite Basis gegeben, sondern auch eine große Einstimmigkeit in allen Gremien, wo dieses Kursbuch verabschiedet wurde. Somit ist der oberösterreichische Weg im Tourismus für die kommenden sechs Jahre gemeinsam festgelegt worden, und ein besonders wichtiger Teil in diesem Kursbuch ist die sogenannte Markenpolitik. Es geht hier im Wesentlichen um die drei Marken, die jetzt einmal in diesem Markenprozess mitmachen sollen. Das ist einerseits natürlich das Salzkammergut, andererseits die Landeshauptstadt Linz, und nicht zuletzt auch die Donau Oberösterreich, die ja den großen Vorteil hat, dass sie alle vier Vierteln des Landes durchfließt und im wahrsten Sinne des Wortes daher auch allen vier Vierteln des Landes Oberösterreich zugute kommt. Derzeit beginnt dieser Markenprozess mit einer sehr genauen Analysephase, wo wieder viele Touristikerinnen und Touristiker aus diesen drei Regionen miteingebunden sind. Die zweite Stufe wird es dann sein, Ziele festzulegen auf einer breiten Basis, wohin der Weg eben gehen soll. Und ein dritter ganz wichtiger Punkt sind die Umsetzungsschritte, die es hier gemeinsam festzulegen gilt, in Verbindung mit einem Zeitplan, wo man nicht nur sagt, was wir vorhaben, sondern auch wann wir diese Dinge vorhaben und bis wann wir dann unsere Ziele erreichen wollen. Und ich möchte einen Punkt, was die Ziele betrifft, besonders herausstreichen: es ist von einigen Vorrednern ja auch schon erwähnt worden. Ich glaube, dass man im Tourismus in der heutigen Zeit keine Grenzen mehr sehen darf. Es ist auf der einen Seite so, wenn Menschen ihre Urlaubsziele aussuchen, dass Grenzen keine Rolle mehr spielen, dass andererseits aber auch in der Zusammenarbeit, wenn es um das Marketing geht, wenn es um gemeinsame Interessen und Themen geht, wenn es um große Landschaftsteile geht, die über Grenzen hinweg greifen, dass man hier auch zusammenarbeiten sollte. Ich kann allen Kolleginnen und Kollegen nur wieder einmal empfehlen die große Tourismusmesse in Berlin zu besuchen, die ITB. Wenn man dort zwei Tage lang durch die Hallen geht, weil zwei Tage braucht man mindestens, wenn man ein bisschen was mitbekommen will, dann wird einem sehr rasch klar, dass im Tourismus überhaupt nur eine gemeinsame Präsentation eine Chance hat, wenn man sieht, in welchen Größenordnungen dort geworben und gedacht wird. Da hat eine einzelne Gemeinde oder auch eine Region schon gar keine Chance mehr, da muss man schon über Bundesländer und zum Teil sogar über Staatsgrenzen hinweg Themen gemeinsam verkaufen, damit man sich auf dem Weltmarkt überhaupt noch entsprechend positionieren kann. Ich möchte einige Beispiele aus Oberösterreich nennen, wo diese Tourismuszusammenarbeit über Grenzen hinweg bereits funktioniert und wo natürlich auch noch Chancen für die Zukunft in einer Verstärkung der Zusammenarbeit gegeben sind. Ich nenne natürlich, wie könnte es anders sein, das Salzkammergut, wo drei Bundesländergrenzen überwunden werden, wo Oberösterreich, die Steiermark und Salzburg seit Jahren bzw. Jahrzehnten sehr erfolgreich zusammenarbeiten und alle drei Länder sich ein Stück vom großen Kuchen Salzkammergut abschneiden können, und von dieser sehr bekannten Marke auch wirklich profitieren können. Sie werden natürlich nicht überrascht sein, wenn ich als Beispiel hier auch die Donauregion anführen darf. 42 Gemeinden gehören zu dieser Region zwischen Passau und St. Nikola. Immerhin sind auch hier schon vier bayerische Gemeinden Mitglieder, die es uns ermöglichen, auch EU-Gelder in Anspruch zu nehmen, Interregprojekte zu realisieren und uns auch hohe Beträge aus Brüssel zurückzuholen, die meiner Ansicht nach in unserem Land und in unseren Nachbarländern besser angelegt sind als in anderen Regionen der Welt, wo man zum Teil ja nicht ganz genau nachvollziehen kann, was mit diesen Geldern letztendlich auch wirklich geschehen ist. Ich darf hier als Beispiel den Donauradweg nennen, der alle diese Gemeinden miteinander verbindet und ein großes Projekt ist, das wir gemeinsam vermarkten. Es arbeiten aber seit etwa fünf Jahren, nächstes Jahr feiern wir dieses kleine Jubiläum, auch die österreichischen Donaubundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Wien sehr eng zusammen, und ich darf hier auch ein Beispiel nennen, nämlich die Kabinenschifffahrt. Dort haben wir die sensationellsten Zuwachsraten der letzten Jahre. In der Zwischenzeit sind nicht weniger als 135 Kabinenschiffe zwischen Passau und Wien auf der Donau unterwegs. Etwa 250.000 Passagiere werden hier jährlich durch Oberösterreich auf der Donau befördert und kommen sehr oft in den Folgejahren als Wanderer, als Radfahrer, als Einzeltouristen wieder zu uns zurück. Und wenn man hört, dass schon wieder elf neue Kabinenschiffe gebaut werden und wir zu den vielen Anlegestellen, die wir jetzt schon in der Landeshauptstadt Linz haben, noch einmal eine weitere benötigen werden, damit wir alle Anlegungen auch bewältigen können, dann zeigt das, dass wir hier eine sehr erfreuliche Entwicklung haben. Ich darf hier auch allen Linzerinnen und Linzern sagen, es ist früher immer bedauert worden, dass viele Schiffe, die in Passau wegfahren, gleich durchfahren in die Wachau; auch hier hat sich einiges geändert. Fast jedes zweite Schiff legt derzeit auch in Linz an. Da hat das Kulturhauptstadtjahr 2009 sehr kräftig mitgeholfen und sie werden die Bestätigung finden, dass diese Menschen durchaus auch für Wertschöpfung in Linz und auch in anderen Regionen unseres Landes sorgen. Wir haben eine weitere überregionale Arbeitsgemeinschaft, das ist die sogenannte Straße der Kaiser und Könige, die im Bereich von Regensburg bis Budapest angesiedelt ist. Hier sind immerhin die großen Tourismusländer Deutschland, Österreich und Ungarn in einem Boot und arbeiten vor allem im Bereich der Kultur und der gemeinsamen Geschichte sehr eng zusammen. Auch das ist eine sehr bewährte Arbeitsgemeinschaft. Es gibt natürlich seit wenigen Jahren die bekannte EU-Donauraumstrategie, die vom Ursprung der Donau bis zur Mündung führt, also immerhin über 2.888 Kilometer hinweg. Hier ist Österreich beauftragt worden, sich im Rahmen dieser Strategie vor allem um das Schwerpunktthema Wandern zu kümmern. Erfreulicherweise dürfen das wir hier in Oberösterreich bei der Werbegemeinschaft Donau Oberösterreich bearbeiten, und wir bemühen uns auch in anderen Regionen Pilotprojekte wie zum Beispiel unseren Donausteig das Know-how anzubieten, dass auch dort, wo das Thema Wandern noch nicht die große Rolle spielt, auch diese Regionen hier sich weiterentwickeln können. Ein zweites wichtiges Pilotprojekt in diesem Bereich, ein Thema, das sowohl in der Kultur als auch im Tourismus eine große Rolle spielen wird, ist der römische Donaulimes, der zum Weltkulturerbe erhoben werden soll und der jetzt erfreulicherweise endlich auf der Vormerkliste der UNESCO steht. Der Limes ist ja bereits Weltkulturerbe von Schottland bis Regensburg, und die UNESCO plant diesen Limes bis Marokko rund um das gesamte Mittelmeer zum Weltkulturerbe zu erklären. Wir freuen uns sehr, dass wir Teil dieses künftigen Weltkulturerbes sein werden. Und nicht zuletzt, lieber Herr Landesrat, möchte ich auch noch die Rolle von Oberösterreich hervorheben, was die bevorstehende Gründung der Europaregion Donau-Moldau betrifft. Am 30. Juni wird diese wichtige Region hier in Linz aus der Taufe gehoben werden und ich sage hier wirklich aus voller Überzeugung, hätte nicht Oberösterreich hier seit Jahren die Koordination in dieser Frage übernommen, dann wäre es ganz sicher nicht möglich, dass wir heuer schon diese Kooperation bilden können. Ich habe miterlebt, dass es durchaus auch Skeptiker im benachbarten Bayern oder im südböhmischen Raum gegeben hat. In der Zwischenzeit bekennen sich langsam aber sicher auch alle unsere Nachbarregionen dazu. Immerhin soll diese künftige Europaregion aus ganz Oberösterreich, aus Teilen von Niederösterreich, aus Niederbayern, der Oberpfalz und aus drei tschechischen Kreisen gebildet werden. Das heißt, der Name Donau-Moldau könnte täuschen. Also da geht es nicht nur um das Mühlviertel, das dazwischen liegt, sondern um eine weit größere Region, und ich glaube, dass das in Zukunft, wenn ich an die Fördermodelle der Europäischen Union denke, die jetzt schon angedacht und diskutiert werden, sehr, sehr wichtig sein wird, dass wir schauen, wie wir in dieser Europaregion auch künftig an die touristischen Fördermitteln der EU herankommen. Das heißt, ich darf abschließend feststellen, der Tourismus sichert in Oberösterreich tausende Arbeitsplätze, direkt dort, wo die Menschen in touristischen Betrieben arbeiten, indirekt dort, wo Betriebe zuliefern bis hin zur Bauindustrie. Sie alle profitieren von einem florierenden Tourismus. Tourismuseinrichtungen, auch das sollte man nicht vergessen, für unsere Gäste sind immer auch Freizeit- und Kultureinrichtungen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die es sonst vielleicht in dieser Form, in dieser Qualität und in dieser Zahl in unserem Lande gar nicht geben würde. Diese Einrichtungen, und ich glaube, das wird in dem Fall der Wirtschaftslandesrat dem Tourismuslandesrat bestätigen, diese Einrichtungen sind oft auch bei Betriebsansiedelungen vor allem internationaler Firmen sehr ausschlaggebend dafür, dass eine Firma sagt, in diese Region gehen wir hin, weil da können wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch etwas anbieten. Dort haben sie ein Kultur- und Freizeitangebot, mit dem sie sich auch wohlfühlen können. Letztlich, glaube ich, kann man sagen, Tourismus bringt wirklich allen etwas. Um einen bekannten Satz abzuändern: wenn´s dem Tourismus gut geht, geht´s auch den Menschen gut. Damit meine ich einerseits die Gäste, die sich wohlfühlen, wenn sie bei uns Urlaub machen, ich meine aber auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Tourismus- und Freizeitbranche. Meine Kollegin Langer-Weninger hat sich schon bedankt bei allen, die dort tätig sind. Es ist ein schwieriger Job, und ich kann das nur unterstreichen. Die Gäste kommen dann gerne zu uns, wenn alle Voraussetzungen passen, die für sie selbstverständlich sind. Da gehören das tolle Hotel und die Landschaft und vieles mehr dazu. Aber das Allerwichtigste ist immer noch die Freundlichkeit des Personals vor Ort und die gute Ausbildung der Kräfte, die dort tätig sind. Das sind die Menschen, die den unmittelbaren Kontakt zu unseren Gästen haben. Und wenn das funktioniert, dann funktioniert auch die Mundpropaganda und dann kommen immer wieder auch neue Gäste zu uns. Ich darf in diesem Sinne abschließend und stellvertretend unserem Herrn Tourismuslandesrat zu den erfreulichen Zahlen gratulieren, die wir in diesem Bericht für 2011 aufzeigen können. Ich möchte auch Herrn Mag. Pramendorfer danken, der im Oberösterreich-Tourismus als Geschäftsführer für die Koordination aller Tourismusaktivitäten zuständig ist, und ich möchte nicht vergessen bei meinem Dank alle Ehrenamtlichen, die im Bereich Tourismus tätig sind, das sind nämlich sehr viele, wenn ich an unsere Tourismusobleute denke, aber auch an die Mitglieder der Kommissionen in den Gemeinden und in den mehrgemeindigen Verbänden, einzubinden. In diesem Sinne glaube ich, dass wir alle mit bestem Gewissen diesem Bericht zustimmen können, und wir wünschen uns, dass der Bericht für 2012 wieder so positiv ausfallen wird wie der für 2011. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Landesrat Viktor Sigl. Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Der Tourismusbericht des Jahres 2011, und das haben alle Rednerinnen und Redner hier am Rednerpult bekundet, zeigt, dass die Entwicklung der Qualität passt, dass die Entwicklung der Rahmenbedingungen passt und dass der Tourismus mittlerweile ein stabiler Wirtschaftsfaktor ist. Wir können gemeinsam darauf stolz sein, dass es uns in diesen letzten Jahren sehr gut gelungen ist, diese Kontinuität in der Entwicklung des Oberösterreichischen Tourismus eigentlich schon ein bisschen zum Prinzip machen zu können. Es hat gerade die Tourismusbranche jenen Vorteil gegenüber allen anderen Branchen in der Wirtschaft, dass diese Arbeitsplätze nicht transformierbar sind, nicht irgendwo anders hin verlagerbar sind, sondern uns maßgeblich helfen beim Projekt Arbeit zu den Menschen zu bringen. Und unter diesem Gesamtaspekt sehe ich auch diesen Tourismus. Er macht nicht nur die Landschaft schöner, sichtbarer und bringt Wertschöpfung, sondern es gelingt uns auch diesen Sektor als Arbeitsplatzmotor für unsere Regionen und für die Menschen in unseren Regionen zu sehen. Ein Grund, warum das so ist, ist klarerweise, und das ist bereits mehrfach erwähnt worden, die Wirtschaft selber, die sich hier Möglichkeiten sieht, die sie umsetzt und die daraus Wertschöpfung generieren kann. Der zweite Punkt ist sicherlich der, dass es gelungen ist diese Rahmenbedingungen, und das Kursbuch wurde angesprochen, auf einer sehr breiten Basis zu entwickeln. Wenn hier die Regionen eingebunden waren, wenn die Wirtschaft eingebunden war bei der Entwicklung, so möchte ich dazu sagen, und hier gebe ich das Lob gerne auch wieder zurück an meine Vorrednerinnen und Vorredner, dann war es auch das hohe Haus mit den Abgeordneten, die als Sprecher für den Tourismus nicht nur hier aktiv sind und sich einsetzen für die Belange des Tourismus, sondern die tun es auch im Tourismusrat. Sie wirken dort also direkt mit beim Entwickeln der Rahmenbedingungen und haben daher auch direkten Anteil an den Vorteilen, die wir heute so schön auch schon hervorheben können und ich bedanke mich bei euch, meine Damen und Herrn Abgeordneten, für diese Mitarbeit. Vielleicht zwei, drei Gedanken, die ich noch erwähnen möchte, weil sie ja auch direkt und indirekt angesprochen wurden. Frau Kollegin Promberger hat das Thema Feuerkogelprojekt erwähnt. Es ist richtig, das Projekt liegt mir persönlich auch sehr am Herzen, weil ich absolut der Meinung bin, dass dieser "Hausberg der Oberösterreicher" tatsächlich ein Potential hat, das wir noch lange nicht ausgeschöpft haben und es setzt allerdings auch voraus, dass wir, Sie haben das indirekt angesprochen, das Konzept, das wir haben, kontinuierlich weiter umsetzen. Das bedeutet, ein wesentlicher Punkt ist nicht nur, dass wir auf der Ebene der Regierung, in diesem Fall Kollege Ackerl und ich, hier gut zusammenwirken, sondern dass auch auf den anderen Ebenen, auf der Ebene der Gemeinde gleichermaßen wie auf der Ebene der Regionen und auf der Ebene der Betriebe ebenfalls diese Kooperationsbereitschaft weiter da bleibt. Wir sind gerade dabei das Tourismuskonzept zu evaluieren bzw. genau anzuschauen, wo stehen wir in der Umsetzung und wollen konkret auch festlegen, wie werden die nächsten weiteren Umsetzungsschritte sein? Weil dieser Hausberg der Oberösterreicher ist nicht nur als Nächtigungsdestination nicht unspannend, sondern vor allem als Ausflugsdestination. Man soll gerade diesen Bereich nicht unterschätzen. Die letzte Studie, die wir haben, zeigt auf, dass der Oberösterreicher selber 8,1 Millionen Mal einen Tagesausflug im eigenen Land macht, 8,1 Millionen Mal, und in dieser Zeit gibt er 309 Millionen Euro aus. Also alleine diese Zahl zeigt, wie der Oberösterreicher und die Oberösterreicherin für sich selber diese Möglichkeit der Lebensqualitätsentwicklung und auch der Lebensqualitätsnutzung im eigenen Bundesland umsetzten. Und dort spielt der Feuerkogel meiner Meinung nach unter anderem eine durchaus sehr wichtige Rolle. Ich weiß auch, dass wir mit dem Kursbuch gut drauf sind, auch gut unterwegs sind, aber auch die nächsten Bereiche anstehen, die wir hier abarbeiten müssen. Es wird gerade zurzeit vom Verfassungsdienst die Tourismusgesetznovelle vorbereitet, die in den nächsten Tagen in die Begutachtung gehen wird. Eine Novelle, die maßgeblich wiederum von den Abgeordneten dieses Hauses geprägt, gestaltet und auch entworfen wurde. Ich habe im Prinzip ein zu eins die Vorschläge, die hier auch von Seiten der Politik und der Wirtschaft gekommen sind in diesen Novellenentwurf übernommen, und dieser wird also spätestens im Herbst auch Beratungsgegenstand hier in diesem Haus sein. In diesem Sinne bin ich auch optimistisch und zuversichtlich, dass die touristische Entwicklung weiter Kontinuität haben wird und zwar Kontinuität nach oben. Wir werden das Thema Wertschöpfung weiter im Auge haben. Wir sind generell nicht ein Land, das sich über den billigen Preis definiert, sondern über die hohe Qualität, das hat auch für den Tourismus zu gelten und mit dieser strukturellen und strategischen Entwicklung über das Kursbuch gelingt es uns sehr gut. In dem Sinne nehme ich an, Herr Präsident Bernhofer, werden auch die Worte, die du zum Schluss gesagt hast, nämlich dass das Tourismusjahr 2012 und der Bericht 2012 ähnlich gut ausfallen wird, das wünsche ich mir nicht nur, sondern ich bin hier sehr zuversichtlich. Danke auch der Unterstützung durch dieses Haus. In diesem Sinne bedanke ich mich auch für die Zustimmung generell, die hier gesagt wurde, was die Zurkenntnisnahme dieses Berichtes anlangt. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 636/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 637/2012, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Tätigkeit des Rechnungshofs; Themen der öffentlichen Finanzkontrolle; Nachfrageverfahren 2010; Internationales". Ich bitte Frau Abgeordnete Christine Jachs über die Beilage zu berichten. Abg. Jachs: Sehr geehrte Damen und Herren! Beilage 637/2012, Bericht des Kontrollausschusses betreffend Bericht des Rechnungshofs betreffend "Tätigkeit des Rechnungshofs; Themen der öffentlichen Finanzkontrolle; Nachfrageverfahren 2010; Internationales". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 637/2012.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2010/2011 wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Jachs das Wort. Abg. Jachs: Sehr geehrte Damen und Herren! Ja wie wir eben gehört haben, übermittelt uns der Bundesrechnungshof jährlich seinen Bericht und gibt einen Überblick über seine Prüfungstätigkeit auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen. Er berichtet uns daraus auch aus den Maßnahmen und Empfehlungen. Der diesjährige Bericht beinhaltet vier Bereiche, die Tätigkeit des Rechnungshofes zum einen, dann die Themen der öffentlichen Finanzkontrolle, die Nachfrageverfahren 2010 und der Bereich Internationales. Da der Bericht doch ziemlich umfangreich ist, möchte ich nur einiges in aller Kürze herausgreifen und möchte berichten, dass der Bundesrechnungshof 2011 insgesamt 68 Berichte mit 74 Beiträgen an die Landtage übermittelt hat. Den Gemeinden und Verbandsversammlungen legt er insgesamt 47 Berichte mit 13 Beiträgen vor und dem Bund legte der Rechnungshof im Jahr 2011 insgesamt 13 Berichte mit 68 Beiträgen vor. Weiters überprüft er wie schon gesagt Themen der öffentlichen Finanzkontrolle. Unter anderem prüft er hier die Transparenz von Managergehältern in öffentlichen Unternehmen und brachte damit auch einen Vergleich mit internationalen und nationalen Benchmarks. Ein Vorschlag des Bundesrechnungshofs heißt, dass mehr zeitnahes Prüfen in den Vordergrund gestellt werden soll statt begleitender Kontrolle. Weiters spiegelt sich die Arbeit des Bundesrechnungshofes auch in der Verwaltungsreform 2011 wieder. Hier wurden Maßnahmen aus den Gebarungsprüfungen im Bereich Altenbetreuung, familienbezogene Leistungen, Polizei, Rechnungswesen und Budgetsteuerung herangezogen. Der dritte Teil des Berichtes beinhaltet Nachfrageverfahren 2010, wo in Oberösterreich der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Jahr 2010 nachgefragt wurde. Das Ergebnis des Nachfrageverfahrens im Detail sieht so aus: Nachgefragt wurden 84 Empfehlungen, 79 wurden beantwortet, davon wurden 49 umgesetzt. Bei 16 wurde eine Umsetzung zugesagt, bei 14 Empfehlungen waren die Umsetzungen offen. Auf kommunaler Ebene sieht das Ergebnis so aus: Hier wurden in Oberösterreich 28 Empfehlungen ausgesprochen, 20 Empfehlungen wurden umgesetzt und bei vier eine Umsetzung zugesagt und vier Empfehlungen sind offen. Dann gab es noch den vierten Teil, wie schon angekündigt. Es war ein Berichtsteil über internationale Aktivitäten und Teilnahmen des Bundesrechnungshofes und hier hat er über seine Aktivitäten ebenfalls berichtet. Ich möchte zum Schluss noch sagen, wir danken dem Bundesrechnungshof für seine Arbeit und danken ihm auch für seinen Bericht. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rippl. Abg. Rippl: Geschätzter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und im Internet! Ja, meine Kollegin und Vorrednerin Jachs hat bereits über einiges berichtet, über so manche Dinge des Rechnungshofes, zum Beispiel die Finanzkontrolle. Unter diesen 100 Seiten sind ja sehr, sehr viele Überprüfungen durchgeführt und angeführt worden. Ich möchte zu der Gebarungsüberprüfung kurz auch Stellung nehmen, wobei der Rechnungshof befugt ist, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertreter, also die Kammern, zu überprüfen. Dies wurde auch in einer zeitmäßigen Richtigkeit durchgeführt, die ja die Übereinstimmung mit dem bestehenden Vorschriften sowie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebarung zu umfassen hat. Es ist natürlich aus so, dass hier die Kammerprüfungen, die Überprüfung der maßgeblichen Beschlüsse der gesetzlich zuständigen Organe, der gesetzlichen beruflichen Vertretung wahrnehmen und Aufgaben als Interessensvertretung durchzuführen haben. Hier könnte man das eine oder andere kritisch hinterfragen. Weiters möchte ich beim Nachfrageverfahren anführen, dass im Wirkungsbereich des Landes, der Standesamtsverbände und Staatsbürgerschaftsverbände auch große Unterschiede aufgeführt werden, denn hier sind bei den Standesbeamten bei einer Aufwandsentschädigung zwischen 2,26 Euro und 272 Euro pro Trauung ein sehr großer Unterschied, aber aufgrund dieser gibt es eine Änderung der Verordnung, und dies wird auch teilweise in den Empfehlungen, die auch hier enthalten sind, durchgeführt und auch umgesetzt. Einige sind auch in Umsetzung, aber wie gesagt bei diesen 100 Seiten dieses Kontrollausschusses gäbe es sehr, sehr viel zu reden und zu diskutieren, aber wir haben auch im Ausschuss dies zur Kenntnis genommen und auch die SPÖ-Fraktion wird dies zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Somit schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 637/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 638/2012, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend Bericht des Rechnungshofs betreffend "Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Reisegebührenvorschriften der Länder Burgenland, Oberösterreich und Tirol; Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben; Regionale Wirtschaftsverbände in Oberösterreich; Stadt Steyr, Follow-up-Überprüfung; Sanitätsgemeindeverband Frankenmarkt". Ich bitte Herrn Abgeordneten Frauscher über die Beilage zu berichten. Abg. Frauscher: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beilage 638/2012, Bericht des Kontrollausschusses betreffend Bericht des Rechnungshofs betreffend "Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Reisegebührenvorschriften der Länder Burgenland, Oberösterreich und Tirol; Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben; Regionale Wirtschaftsverbände in Oberösterreich; Stadt Steyr, Follow-up-Überprüfung; Sanitätsgemeindeverband Frankenmarkt". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 638/2012.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Reisegebührenvorschriften der Länder Burgenland, Oberösterreich und Tirol; Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben; Regionale Wirtschaftsverbände in Oberösterreich; Stadt Steyr, Follow-up-Überprüfung; Sanitätsgemeindeverband Frankenmarkt" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Kollegen Frauscher das Wort. Abg. Frauscher: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Ganze ein riesen Konvolut war, einige 100 Seiten umfasst, möchte ich nur ein paar Stichworte zu den einzelnen Punkten sagen. Maßnahmen zur Förderungen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen finden eigentlich sehr positiv statt. Allerdings könnte man hier eine strategische Neuorientierung einführen. Es sollten mehr einheitliche Richtlinien erstellt werden und die rechtlichen Grundlagen, die dem zugrunde liegen, sollten auch klar ersichtlich gemacht werden, auch im Internet. Das heißt, man sollte die Maßnahmen und Programme mehr bündeln, aber im Prinzip ist das in Ordnung und auch der personelle Aufwand für diese Maßnahmen ist durchaus vertretbar. Zum Punkt 2 Reisegebührenvorschriften der Länder Burgenland, Oberösterreich und Tirol. Die Regelungen sind lt. Rechnungshof zeitgemäß, aber sie sind zu viele. Der Verwaltungsaufwand ist noch sehr groß, aber das ist durchaus im Sinn der Verwaltungsvereinfachungen, dass wir hier Vereinheitlichungen anstreben können und auch auf Rechte überprüfen können. Der Punkt 3 Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben, da gibt es zum Teil wirklich noch Probleme, weil durch die Bauherren mangelhafte Überprüfungen durchgeführt werden. Es sollte wirklich auf laufende Soll-Ist-Vergleiche hinauslaufen. Einheitliche Ausschreibungen sind natürlich anzustreben und auch wenn Abweichungen gegeben sind, sind diese zu begründen. Man sollte auch für die externen Betriebe, die hier eingebunden sind, Verhaltensrichtlinien aufsetzen und Naheverhältnisse, was leider auch vorkommt, müssen natürlich gemeldet werden. Zu den regionalen Wirtschaftsverbänden in Oberösterreich, das ist natürlich das Zukunftsmodell, zum Beispiel Zusammenarbeit INKOBAS und so weiter. Wir müssen hier nur gewisse Regeln beachten. Wir müssen schauen, dass wir dementsprechend auch die Kosten wieder herein bringen, dass wir hier keine Kommunalsteuernachlässe gewähren, wenn nur Betriebe umsiedeln, sondern nur bei Neuansiedelung und so weiter. Natürlich sollte man auch bei der Ausschreibung mehrere Banken beteiligen, zwischen drei und fünf Banken, wobei eine extern sein sollte. Natürlich sollen dementsprechend auch die Aufschließungs- und Verkehrsflächenbeiträge eingehoben werden. Zur Stadt Steyr, Follow-up-Überprüfung, gab es 18 Empfehlungen. Ungefähr dreiviertel davon sind bereits umgesetzt. Das ist zum Teil sehr positiv angemerkt worden. Auf der anderen Seite hat die Stadt Steyr sicherlich noch einen anstrengenden Weg vor sich, weil die Entwicklung doch noch nicht so positiv ist, wie sie sein sollte, wie es sich alle wünschen. Zum Sanitätsgemeindeverband Frankenmarkt, das war eine zufällige Überprüfung. Da gilt es eine Satzung zu erstellen und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsintervalle und Prüfungspflichten sollten bitte in Zukunft eingehalten werden. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krenn. Abt. Krenn: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht ist von meinem Vorredner bereits erläutert worden. Er ist sehr umfangreich, er gibt aber trotzdem und gerade deswegen heute auch mir Gelegenheit im Namen der SPÖ dem Agierenden, dem Rechnungshof und seinen Mitarbeitern, zu danken für diese Arbeit, die uns auch Informationen darüber gibt, wo können wir, wo sollten wir noch etwas verbessern. Zusammengefasst möchte ich einige kleine Bereiche herausnehmen, die angeführt wurden. So zu den Maßnahmen zur Förderungen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Hier wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass angeregt wurde, einer Förderstelle die Leitungskompetenz zu übertragen und regelmäßige Evaluierungen durchzuführen. Beim Anti-Claimmanagement gibt es eigentlich nur mehr zu erwähnen, dass auch angeregt wurde, dass Maßnahmen gesetzt werden, die Mitarbeitern die Meldung von Missständen außerhalb des Organisationsbereiches, also außerhalb der Organisationshierarchie, ermöglichen, um eben auch Informationen zu erhalten, wo etwas nicht ganz so richtig war. Regionale Wirtschaftsverbände in Oberösterreich, vielleicht ohne Nennung der einzelnen Bereiche. Aber was so alles vorkommt, wenn zum Beispiel ein Grundstück günstiger verkauft wird, als es eingekauft worden ist. Wenn ein Grundstück dem Land wieder rückverkauft wird, obwohl es vorher zu einem günstigeren Preis unter Heranziehung der Förderung von Landesmitteln dem Land abgekauft wurde. Da sollte man schon ein Auge darauf haben und auch schauen, dass solche Dinge unterbunden werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 638/2012 zustimmen um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 655/2012, das ist der Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert wird (Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012). Ich bitte Frau Abgeordnete Martina Pühringer über die Beilage zu berichten. Abg. Pühringer: Beilage 655/2012, Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert wird (Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 655/2012.) Der Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss beantragt, 1. der Ausschussbericht möge in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 14. Juni 2012 aufgenommen werden, 2. der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert wird (Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012), beschließen. Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes habe ich bereits in meiner Berichterstattung angeführt. Ein Punkt war in den beiden Unterausschusssitzungen die Diskussion der Einführung eines Monitoringausschusses. Es haben zwei Unterausschusssitzungen stattgefunden. Ich darf mich hier bei allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, im Besonderen bei der Landtagsdirektion, stellvertretend dafür bei Herrn Landtagsdirektor Wolfgang Steiner, danke für die gute Zusammenarbeit und die Vorbereitung. Zur Diskussion stand eben die Einführung des Monitoringausschusses, den die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert, nämlich die Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Und durch die Bildung dieses Monitoringausschusses wird diese Einbindung der Zivilgesellschaft garantiert. Dieser Ausschuss wird aus vier Personen des Interessenvertretungsbeirates gemäß dem Chancengleichheitsgesetz bestehen. Menschen mit Behinderungen im Land Oberösterreich haben durch unsere Gesetze und durch die Menschen die im Land sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen gute Voraussetzungen. Und die Novellierung dieses Gesetzes schreibt dies noch deutlicher vor und daher bitte ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Novellierung zuzustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste um das Wort gebeten hat Frau Präsidentin Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Martina Pühringer! Deiner Bitte werden wir uns anschließen und wir werden dieser Novelle selbstverständlich zustimmen, weil es für uns auch als sozialdemokratischer Landtagsklub ein wichtiger Faktor ist, dass wir das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz entsprechend novellieren, weil es doch einige Tatbestände oder Tatsachen gegeben hat, die auch zu dieser Novelle veranlasst haben und auch eigentlich ein gewisses Maß an Dringlichkeit schon gegeben war. Ich glaube dass es neben dem, das uns auch sehr wichtig war, die Einrichtung eines Monitoringausschusses, der die Überwachung der Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend macht, natürlich auch noch einige andere Punkte gibt, die du aufgezählt hast, zum Beispiel gerade das Thema der Verletzung der Würde. Dass es hier entsprechend auch zu einer Verdreifachung des Strafausmaßes, des finanziellen Strafausmaßes gekommen ist, weil wir schon auch glauben, dass das ein wesentlicher Tatbestand ist, der manches Mal viel zu gering geschätzt wird und den man also auch bewusst wesentlich mehr ins Augenmerk der Öffentlichkeit bringen muss. Aber natürlich ganz wichtig waren uns der Monitoringausschuss und auch wirklich seine absolute Unabhängigkeit. Und wir haben das ja auch entsprechend im Gesetz festgelegt oder festgeschrieben, auch wenn die Landtagsdirektion diese Unabhängigkeit immer wieder bestätigt hat. So denke ich gerade dessen, was wir angesichts auch schon vor ein paar Stunden, wo wir diskutiert haben über einen anderen Punkt, ich doch glaube, was festgeschrieben ist festgeschrieben und gilt für alle und hat auch tatsächlich so durchgeführt zu werden. Und ich denke, dass es hier keine Möglichkeit oder kein Aufweichen dahingehend geben darf, dass vielleicht später einmal oder irgendjemand auf die Idee kommen könnte, dass man das auch anders auslegen könnte. Es war der Wille des Oberösterreichischen Landtags, den wir hier festgeschrieben haben, und den wir heute auch so beschließen werden. Wir bedanken uns für deine Vorsitzführung. Wir können das Gott sei Dank heute auf den Weg bringen und ich darf noch einmal betonen, dass wir uns gerne vollinhaltlich diesem Beschluss anschließen. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuhörerinnen und Zuhörer sind nur mehr im Internet. Ja danke der Vorsitzenden für die Führung des Unterausschusses zum Thema Antidiskriminierungsgesetz in Oberösterreich. Danke vor allem auch der Verwaltung und dem Verfassungsdienst für Formulierungen, die gerade oft in so einer Materie nicht einfach sind, dass wir hier gemeinsam einen guten Weg gefunden haben und dass im Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz nun ein Monitoringausschuss zur Förderung, Begleitung und Kontrolle der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung drinnen steht. Drinnen steht mit all das, was in der Pariser Konvention gefordert wird, das heißt die unabhängige Stelle ist die Antidiskriminierungsstelle, die Weisungsfreiheit der Mitglieder, auf die ich noch zu sprechen komme und auf eine Geschäftsstelle, die auch einen Rahmen hat, wo klar ist, da gibt es auch Personal, in Form der Vorsitzenden der Antidiskriminierungsstelle, der Frau Mag. Maurer, die diese Arbeit sehr, sehr gut macht und wo ich mich auch bei ihr bedanken möchte, dass das übernommen wird, und das mit einer sehr verantwortungsvollen Herangehensweise an dieses oft sehr heikle Thema und sehr mit Emotionen betroffene Thema, übernommen wird. Was ist die UN-Konvention der Rechte für Menschen mit Behinderung? Es ist ganz klar und ich bin sehr froh, dass Österreich das unterschrieben hat und ratifiziert hat, dass Menschenrechte, Grundrechte für alle Menschen gelten und dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden können und hier nicht diskriminiert werden. Wichtige Säulen in dieser UN-Konvention sind eben die Selbstbestimmung, das Empowerment, den Menschen die Möglichkeit geben, eigene Stärken zu entwickeln, selbstbestimmt auch gleichberechtigt teilzunehmen. Die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Punkt in diesen Leitprinzipien der UN-Konvention und das Anrecht und das Recht auf Assistenz, um eben die Teilhabe zu ermöglichen. Auch Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf Wohnen. Das wird teilweise umgesetzt, leider Gottes geht das alles nur schrittweise. Und wir sind in Österreich, wie auch viele andere Länder, teilweise in vielen Bereichen weiter hinten wie zum Beispiel die nordischen Länder, die einige Jahre der diskriminierenden Ausgrenzung von behinderten Menschen in der Form so nicht erlebt haben. Aber hier müssen wir gemeinsam trachten, genau diese Menschen auch an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, sie zu inkludieren und nicht nur eine Gruppe in eine größere zu integrieren. Das ist ein Bedarf eines Umdenkens und es ist nicht immer ganz leicht und vor allem auch erlebe ich es immer wieder als betroffene Mutter in Gesprächen mit anderen Eltern, wir können uns das oft nicht vorstellen, dass Selbstbestimmung, eine Mitbegleitung bei eigenen Entscheidungen möglich ist für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf. Und gerade das ist das Ziel und das ist auch Aufgabe des Monitoringausschusses, hier das zu fördern. Dieses Bewusstsein in der Bevölkerung, auch das Bewusstsein in den Einrichtungen zu fördern, dass diese Menschen ein Recht auf Selbstbestimmung, auf Mitbestimmung haben und hier gehört werden müssen. Und sie können alle sich äußern. Zu glauben, nur weil jemand die Sprache nicht als Ausdrucksmittel hat, sie können sich nicht äußern, der braucht nur einmal einen Tag zum Beispiel in Hartheim sein in einer Wohngruppe. Dann wissen wir sehr schnell, wie deutlich diese Menschen kommunizieren und ihren Bedürfnissen auch Ausdruck geben. Der Artikel 4 der UN-Charta ist eben die klare, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundrechte auch für Menschen mit Behinderung. Und es ist auch wichtig, gerade in diesem Monitoringausschuss, die Zivilgesellschaft aktiv einzubinden. Und wir haben hier, und das ist glaube ich auch ein Novum, eine Zusammenführung mit dem Chancengleichheitsgesetz geschafft, weil im Chancengleichheitsgesetz schon vor zwei, drei Jahren oder wann haben wir es beschlossen, vor vier Jahren eigentlich schon, ein Interessensbeirat eingerichtet worden ist, wo genau diese Interessensvertretung der betroffenen Menschen, ob mit Sinnesbehinderung, mit Körperbehinderung aber auch mit mehrfachen und kognitiven Beeinträchtigungen, vertreten ist. Wo auch Eltern drinnen vertreten sind, um mit ihrer eigenen Betroffenheit hier ein Sprachrohr zu finden. Und dieser Interessensbeirat kann und soll und muss vier Menschen nominieren, die in diesem Monitoringausschuss dabei sind. Daher eben auch nochmals eine Verdeutlichung der Weisungsfreiheit und danke auch der Präsidentin Weichsler-Hauer, dass dieses auch so eingefordert wurde mit der Vehemenz, die Weisungsfreiheit nochmals darzustellen. Weil die natürlich auch oft das Gefühl haben, na ja wir sind ja auch irgendjemand anderem noch verpflichtet. Also ich glaube, dass das hier noch einmal klargestellt wird, auch für die Menschen, die dort ihr ehrenamtliches Engagement einbringen und wirklich nur honoriert wird für die Zeit, die sie dort sind und die Wegekosten zu bekommen bzw. die Assistenz die für viele notwendig ist. Aber es ist auch je eine Person aus dem Bereich Menschenrechte mit dabei, die eben genau drauf schaut, wie die Menschenrechte auch da hier zu fassen sind und eine Person aus dem Bereich Wissenschaft und Lehre. Ich war gestern auf einer Tagung, auf einer österreichweiten Tagung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Und hier war das schon ein großes Thema, dass die sehr froh sind, dass es hier jetzt die UN-Konvention gibt, wo wir einen klaren Handlungsfaden auch haben und die Politik ein Stück gezwungen wird offen zu denken und hier auch neue Wege zu gehen, um eben diesen Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Behinderungen Raum und Platz zu schaffen bei uns. Es ist oft nicht ganz einfach, weil wir dann immer die Kosten sofort im Vordergrund haben. Aber wenn wir schauen, was es uns kostet, wenn diese Menschen nicht aktiv im Prozess teilnehmen können, dann sind die langfristig um vieles höher. Und ich weiß, dass es in vielen Ländern, ob das in Schweden ist, ob das in Dänemark ist, hier ganz andere Herangehensweisen schon gibt, weil das einfach schon Normalität ist. Und diese Normalität wünsche ich mir auch für Österreich. Und wir werden uns in der Politik weiter dafür einsetzen. Danke, dass das ein Thema war, das fast allen Parteien wichtig war und diesem positiven Schritt in Richtung klare Teilhabe der Menschen mit Behinderung hier stattgegeben wurde. Und wir werden dem Gesetz natürlich und genauso auch den anderen Punkten zustimmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wall. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz wurde vom Landtag im Jahr 2005 gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen. Zur Klarstellung, natürlich bekennen wir uns zum Verbot der Diskriminierung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Landesverfassung. Wir sind aber der Meinung, dass die diversen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausreichend Schutz garantieren vor Diskriminierung. Wir halten daher dieses Antidiskriminierungsgesetz für unnötig. Es gibt zum Beispiel ja auch ein Gleichbehandlungsgesetz, das diese Bereiche regelt, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Wir hätten auch dieses Gesetz adaptieren können. Das Problem ist auch, dass eine klare Definition für die Praxis, also konkrete Beispiele eigentlich fehlen, was ist Diskriminierung? Umso kritischer sehen wir in diesem Gesetz die sogenannte Beweislastumkehr. Nicht ich muss beweisen, dass ich diskriminiert wurde, sondern der Beamte, die Altenpflegerin, die Kindergärtnerin, der Gemeindearbeiter muss beweisen, dass sein Verhalten nicht diskriminierend war. Da haben wir vielleicht dann Fälle von Ungleichbehandlung in die andere Richtung. Diese Novelle sieht die Einrichtung eines Monitoringausschusses vor, der kontrolliert, wie wir gehört haben, ob die Behindertenrechte gemäß UN-Konvention eingehalten werden. Das finde ich in Ordnung so. Wir müssen aber aufpassen, dass die Gremien, die mit ein- und derselben Sache beschäftigt werden, nicht überschneidend arbeiten. Wir haben Ausschüsse, wir haben einen Behindertenbeirat, wir haben eine Pflegevertretung und ab Juli wird uns auch noch die Volksanwaltschaft wahrscheinlich besuchen, die im Auftrag des Menschenrechtbeirates Einrichtungen kontrollieren wird. Ich denke außerdem, für diesen neu einzurichtenden Monitoringausschuss hätten wir das Antidiskriminierungsgesetz nicht gebraucht. Wir werden daher dieser Novelle nicht zustimmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 655/2012 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 654/2012, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ich bitte Herrn Landesrat Sigl über diese Beilage zu berichten. Landesrat Sigl: Danke Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Beilage 654/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 654/2012.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. den Abschluss der aus der Subbeilage 1 ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß Art. 56 Abs. 4 Oö. L-VG mit der aus der Subbeilage 2 ersichtlichen Begründung genehmigen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Abgeordneten Langer-Weninger das Wort. Abg. Langer-Weninger: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, sich mit Worten und Sprache verständigen zu können, ist wohl die wichtigste Form der Kommunikation für uns alle. Und die Sprache seines Heimatlandes zu beherrschen ist daher unumgänglich für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft. Und es ist daher ausgesprochen wichtig, gerade den Jüngsten sobald wie möglich unsere Sprache gut zu lernen. Und die Verlängerung der 15a-Vereinbarung zur sprachlichen Frühförderung ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn es geht um unsere Kinder. Jedes vierte Kind in unseren Betreuungseinrichtungen hat nicht Deutsch als Muttersprache. Und gerade auf diese, aber auch auf alle anderen Drei- bis Sechsjährigen mit mangelnden Deutschkenntnissen, zielt diese Frühförderung ab und hilft beim Start in die Volksschule und legt den Grundstein für den weiteren Bildungsweg. Die Bundesförderung soll an jene Gemeinden ausbezahlt werden, die die meisten Kinder mit nicht deutscher Muttersprache betreuen und die übrigen Kindergärten werden aus Landesmitteln gefördert. Damit die Bundesmittel für 2012 auch noch heuer ausgeschöpft werden können, ist es wichtig diese Vereinbarung in Oberösterreich so rasch wie möglich zu beschließen und ich bitte darum. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Somit schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 654/2012 die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung eingegangen sind. Die Beilage 657/2012, ein Initiativantrag betreffend raumordnungsrechtliche Maßnahmen zur Baulandsicherung. Diese Beilage wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 658/2012 Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Errichtung einer Pädagogischen Universität Oberösterreich. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben somit das Programm erschöpfend erfasst. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, einen guten Nachhauseweg und die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 15.40 Uhr) 4 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 26. Sitzung am 14. Juni 2012 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 26. Sitzung am 14. Juni 2012 5