Wortprotokoll 25. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 10. Mai 2012 Inhalt: Verlesung der Verzichtserklärung Landesrat Dr. Hermann Kepplinger Wahl von Ing. Reinhold Entholzer zum Mitglied der Landesregierung Angelobung von Ing. Reinhold Entholzer Fragestunde: L-8074/1-XXVII: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7) L-8075/1-XXVII: Anfrage der Abg. Dr. Povysil an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 8) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 12) Geschäftsanträge: Beilage 623/2012: Initiativantrag betreffend eine Meldepflicht bei Fernbleiben des Schulunterrichts in den Allgemeinen Pflichtschulen Redner/innen: Abg. Mag. Lackner (Seite 13) Abg. Eidenberger (Seite 14) Abg. Langer-Weninger (Seite 15) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 16) Beilage 624/2012: Initiativantrag betreffend einen verpflichtenden 40 % Frauenanteil in Aufsichtsräten und Beiräten Redner/innen: Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 18) Abg. Pühringer (Seite 19) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 20) Abg. Wall (Seite 22) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 22) Beilage 625/2012: Initiativantrag betreffend die Aufnahme des Themenpakets "Zivilcourage/Antidiskriminierung/Antirassismus" in die Jugendarbeit des Oö. Landesjugendreferates Redner/innen: Abg. Müllner (Seite 23) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 23) Abg. Mag. Lackner (Seite 25) Abg. Mag. Kirchmayr (Seite 25) Beilage 626/2012: Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten Redner/innen: Abg. Bauer (Seite 27) Abg. Mag. Stelzer (Seite 27) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 29) Abg. Schwarz (Seite 30) Verhandlungsgegenstände: Beilage 613/2012: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2012) Berichterstatter/in: Abg. Gattringer (Seite 32) Redner/innen: Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 32) Abg. Mag. Jahn (Seite 34) Abg. Mag. Lackner (Seite 36) Abg. Gattringer (Seite 37) Landesrätin Mag. Hummer (Seite 38) Beilage 614/2012: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 geändert wird (Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2012) Berichterstatter/in: Abg. Mag. Baier (Seite 41) Redner/innen: Abg. Mag. Baier (Seite 41) Abg. Mag. Jahn (Seite 42) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 44) Landesrätin Mag. Hummer (Seite 45) Beilage 615/2012: Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird Berichterstatter/in: Abg. Schwarzbauer (Seite 47) Redner/innen: Abg. Wall (Seite 48) Abg. Affenzeller (Seite 48) Abg. Schwarz (Seite 49) Abg. Schwarzbauer (Seite 50) Beilage 616/2012: Bericht des Sozialausschusses betreffend Oberösterreichische Gesundheitsziele bis 2020 Berichterstatter/in: Abg. Dr. Manhal (Seite 52) Redner/innen: Abg. Dr. Manhal (Seite 52) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 53) Abg. Höckner (Seite 54) Abg. Schwarz (Seite 55) Abg. Dr. Povysil (Seite 58) Abg. Dr. Aichinger (Seite 59) Beilage 617/2012: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 und das Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 geändert werden Berichterstatter/in: Abg. Weixelbaumer (Seite 60) Redner/innen: Abg. Weixelbaumer (Seite 60) Abg. Eidenberger (Seite 61) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 62) Abg. Hingsamer (Seite 63) Beilage 618/2012: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG) Berichterstatter/in: Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 65) Redner/innen: Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 65) Abg. Mag. Stelzer (Seite 67) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 68) Abg. Ing. Klinger (Seite 71) Abg. Mag. Schulz (Seite 72) Beilage 619/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2012) Berichterstatter/in: Abg. Ecker (Seite 73) Redner/innen: Abg. Ecker (Seite 73) Abg. Rippl (Seite 74) Beilage 620/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 und das Oö. Bienenzuchtgesetz geändert werden Berichterstatter/in: Abg. Brunner (Seite 75) Redner/innen: Abg. Brunner (Seite 75) Beilage 621/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Umsetzung des Beschlusses des Oö. Landtags (Beilage 56/2010) "Projekt zur weiteren Forcierung der dualen Ausbildung unter Bündelung der ausbildungs-relevanten Informationen für potenzielle Lehrbetriebe" Berichterstatter/in: Abg. Lackner-Strauss (Seite 76) Redner/innen: Abg. Lackner-Strauss (Seite 76) Abg. Schaller (Seite 77) Abg. Schwarz (Seite 80) Abg. Schießl (Seite 82) Beilage 626/2012: Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten Berichterstatter/in: Abg. Bauer (Seite 83) Redner/innen: Abg. Pilsner (Seite 83) Abg. Dr. Csar (Seite 83) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Ing. Entholzer, Hiegelsberger, Mag. Hummer, entschuldigt Dr. Haimbuchner und Sigl. Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Peutlberger-Naderer. Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer/in: Mag. Dr. Manfred Griebler (Beginn der Sitzung: 10.05 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 25. Sitzung des Oö. Landtags und darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen. Im Besonderen die Mitglieder des Oö. Landtags und der Oö. Landesregierung, die anwesenden Bundesrätinnen und Bundesräte, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, insbesondere die Angehörigen des designierten Landesrates Ing. Reinhold Entholzer und hier stellvertretend für alle unseren langjährigen Landtagskollegen und Bruder des künftigen Landesrates. Weiters darf ich willkommen heißen die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Volksschule 37 und der 7. Klasse BRG Hamerlingstraße mit ihren Lehrkräften, den Kneipp-Verein Bad Hall, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung im Internet mit verfolgen. Von der heutigen Sitzung sind entschuldigt die Herren Landesräte Sigl und Dr. Haimbuchner und die Frau Landtagsabgeordnete Peutlberger-Naderer. Die amtliche Niederschrift über die 24. Sitzung des Oö. Landtags liegt in der Zeit vom 11. bis 25. Mai 2012 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind, wir haben Ihnen diese Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Wir kommen nun zur Wahl eines Mitglieds der Oö. Landesregierung. Von Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer ist mir die an ihn gerichtete Verzichtserklärung von Herrn Landesrat Dr. Hermann Kepplinger mit folgendem Wortlaut zugegangen: "Mit Ablauf des 9. Mai 2012 lege ich mein Amt als Mitglied der Oö. Landesregierung zurück. Mit besten Grüßen! Dr. Hermann Kepplinger" Ich stelle fest, dass diese Verzichtserklärung mit heutigem Tag wirksam geworden ist. Durch den Verzicht von Dr. Hermann Kepplinger auf sein Amt in der Landesregierung ist die Wahl eines neuen Mitglieds der Landesregierung notwendig geworden. Wir kommen daher jetzt zur Wahl und zur Angelobung eines Mitglieds der Landesregierung. Den im Landtag vertretenen Parteien wurde nach den Bestimmungen der Landesverfassung im Wege der Präsidialkonferenz Gelegenheit gegeben, einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu erstatten. Da ein solcher Wahlvorschlag nicht vorliegt, ist die Wahl aufgrund eines Wahlvorschlags der Partei, der das zu wählende Regierungsmitglied zukommt, und geheim mit Stimmzettel durchzuführen. Die Fraktion der SPÖ-Abgeordneten des Oö. Landtags hat einen Wahlvorschlag lautend auf Ing. Reinhold Entholzer vorgelegt. Gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung können bei dieser Wahl gültige Stimmen nur von den Abgeordneten abgegeben werden, die der Partei, der das zu wählende Regierungsmitglied zukommt, angehören. Ich bitte daher die Mitglieder des SPÖ-Landtagsklubs sich in der alphabetischen Reihenfolge, in der sie aufgerufen werden, zur Wahlzelle zu begeben, dort werden Ihnen ein Wahlkuvert und ein Stimmzettel ausgehändigt. Ich bitte den Stimmezettel in der Wahlzelle auszufüllen, und zwar so, dass Sie durch Einsetzen eines liegenden Kreuzes in den vor gedruckten Kreis bei Ja oder Nein Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum vorliegenden Wahlvorschlag zum Ausdruck bringen. Den Stimmzettel bitte ich in den Umschlag zu geben, und ihn sodann in die Urne beim Tisch des Schriftführers zu legen. Ich stelle fest, dass die Wahlurne leer ist, jawohl. Ich bitte den Herren Schriftführer die Abgeordneten namentlich aufzurufen. Abg. Stanek: Hans Affenzeller, Roswitha Bauer, Josef Eidenberger, Gertraud Jahn, Hermann Krenn, Christian Makor, Petra Müllner, der Ordnung halber darf ich festhalten, dass Gisela Peutlberger-Naderer von der heutigen Sitzung entschuldigt ist, Erich Pilsner, Sabine Promberger, Erich Rippl, Julia Röper-Kelmayr, Hans Karl Schaller und Gerda Weichsler-Hauer. Erster Präsident: Es haben alle Mitglieder der SPÖ-Fraktion abgegeben. Ich komme nun zur Ermittlung des Wahlergebnisses und bitte die Schriftführer sowie den Herrn Landtagsdirektor die Stimmen auszuzählen. Das Wahlergebnis lautet folgendermaßen: Abgegebene gültige Stimmen 13, davon zustimmend 13. Somit sind für den Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion lautend auf Ing. Reinhold Entholzer 13 zustimmende Stimmen abgegeben worden. Ich stelle die einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest. Damit ist Herr Ing. Reinhold Entholzer zum Mitglied der Landesregierung gewählt worden. Ich beglückwünsche den Herrn Landesrat zu seiner Wahl. (Beifall) Herr Landesrat, ich darf Sie auch um die gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern dieses Hauses ersuchen. Gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung und der Bundesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung ihre Angelobung in die Hände des Landeshauptmannes. Ich bitte die Anwesenden sich von den Sitzen zu erheben. Herrn Landesrat Ing. Reinhold Entholzer bitte ich vor den Landeshauptmann zu treten und in seine Hände das Gelöbnis zu leisten. Nach der Verlesung der Angelobungsformel durch Herrn Landtagsdirektor ersuche ich Herrn Landesrat Ing. Reinhold Entholzer die Worte "ich gelobe" zu sprechen, und sie mit Handschlag zu bekräftigen. Landtagsdirektor Dr. Steiner: Die Gelöbnisformel lautet: Ich gelobe, dass ich die Bundesverfassung, die Landesverfassung und alle Gesetze getreu beobachten, und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. Landesrat Ing. Entholzer: Ich gelobe! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Kollege! Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Wahl zum Mitglied der Oö. Landesregierung. Ich bitte Sie um eine gute Zusammenarbeit, wünsche Ihnen viel Erfolg, darf Ihre Eltern, Ihre Gattin, Ihre Familie herzlich begrüßen und wünsche Ihnen nochmals alles Gute. (Beifall) Landesrat Ing. Entholzer: Dankeschön! (Beifall) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterbreche für fünf Minuten die Sitzung des Oö. Landtags, um der Landesregierung die Möglichkeit zu geben, ihre Geschäftsverteilung aufgrund der neuen Zusammensetzung entsprechend zu ändern. Ich bitte alle Mitglieder des Hauses, dass wir uns in etwa in fünf Minuten wieder hier zur Fortsetzung mit der Fragestunde zusammen treffen. (Unterbrechung der Sitzung: 10.18 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 10.27 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen unsere Landtagssitzung fort und wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Klubobmanns Mag. Günther Steinkellner an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Rahmen einer Pressekonferenz am 14. November 2011 haben Sie angekündigt, dass Wasser- und Kanaldarlehen der heimischen Gemeinden beim Land Oberösterreich im Ausmaß von zirka 310 Millionen Euro in Maastricht-konformen Schritten den Gemeinden zur Gänze erlassen werden sollen. In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu diesem Thema vom 16. März 2012 teilten Sie mit, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar war, bis zu welchem Jahr der gesamte Forderungsverzicht den Gemeinden tatsächlich zugute kommen werde. In einer Zeitungsmeldung vom 7. April 2012 wird berichtet, dass es den ersten Teil-Rückzahlungsverzicht des Landes in den nächsten Wochen geben werde. In welchem finanziellen Umfang wurden Wasser- und Kanaldarlehen den oberösterreichischen Gemeinden bis zum heutigen Tag tatsächlich erlassen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Klubobmann, hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte noch kein Erlass erfolgen. Es werden im heurigen Jahr 56,4 Millionen Euro sein und der Erlass kann erfolgen, sobald der Oberösterreichische Landtag den Rechnungsabschluss beschlossen hat. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage, Herr Kollege? Abg. Mag. Steinkellner: In den Oberösterreichischen Nachrichten vom 5. Mai 2012 wird durch den Herrn Landeshauptmann angekündigt, dass die erste Rate von 56,4 Millionen Euro den Gemeinden im Juli erlassen wird. Heißt das, dass die oberösterreichischen Gemeinden in ihrem finanziellen Spielraum 56,4 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt bekommen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das heißt, dass sie einen Schuldenstand von 56,4 Millionen Euro weniger haben und daher ihre finanzielle Beweglichkeit im Hinblick auf die Kreditfähigkeit etc. gewonnen haben. Erster Präsident: Bitte, eine weitere Zusatzfrage. Abg. Mag. Steinkellner: Danke. Das bedeutet, der Erlass dieser Schulden gibt den oberösterreichischen Gemeinden im Endausbau die Möglichkeit Maastricht-konform 310 Millionen Euro Schulden mehr zu tätigen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Theoretisch ja. Wenn das im einzelnen Fall dazu führt, dass sie unter die Maastricht-Ziele kommen. Abg. Mag. Steinkellner: Danke. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich zur nächsten Anfrage kommen von Frau Landtagsabgeordneten Dr. Brigitte Povysil an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im Gesundheitswesen ist eine dringliche Frage unserer Zeit und auch der Zukunft. Welchen konkreten jährlichen Ärztebedarf erwarten Sie insbesondere im Hinblick auf die laufende Spitalsreform für unser Bundesland, für Oberösterreich? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Kollegin! Sie wissen, dass wir in Oberösterreich in Summe 4.119 praktizierende Ärztinnen und Ärzte haben. Auf den Spitalsbereich entfallen 1.301 FachärztInnen, auf den niedergelassenen Bereich 1.195. Auf den Bereich der Allgemeinmedizin entfallen 1.090 praktizierende ÄrztInnen, in der Niederlassung und Anstellung 533. Die Alterstruktur der Ärzteschaft in Oberösterreich wird sich in den kommenden zehn Jahren deutlich verändern. Derzeit sind 28 Prozent aller FachärztInnen für Allgemeinmedizin über 55 Jahre alt, im Jahr 2020 wird sich dieser Anteil auf über 50 Prozent erhöhen. Die demografische Veränderung bei den oberösterreichischen Ärzten führt zu einer Verdreifachung des jährlichen bestandserhaltenden Ärztebedarfs in den kommenden zehn Jahren. Derzeit beträgt der bestandserhaltende Bedarf zirka 60 Personen pro Jahr, im Jahr 2020 wird er aufgrund der Pensionierungen bei zirka 180 liegen. Neben dem bestandserhaltenden Ärztebedarf lässt die demografische Entwicklung Oberösterreichs eine weitere Erhöhung der Aufenthalte in Krankenanstalten und damit einen zusätzlichen Ärztebedarf erwarten. Es ist anzunehmen, dass der jährliche Nachwuchs an neu graduierten Fachärztinnen und -ärzten für Allgemeinmedizin aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung, tendenziell rückläufige Geburtenzahlen, Maturantenzahlen, Akademiker und der veränderten Zugangsbedingungen zum Medizinstudium längerfristig ebenfalls deutlich rückläufig sein wird. Die skizzierte Angebotsnachfrageentwicklung lässt ab dem Jahr 2018 eine Situation erwarten, in der der Bedarf an ÄrztInnen in Oberösterreich nachhaltig nicht mehr gedeckt werden kann. Es ist damit zu rechnen, dass der Ärztefehlbedarf eine Größenordnung von 70 bis 100 Personen erreichen wird. Diese deutliche Veränderung der Altersstruktur hat natürlich signifikante Auswirkungen sowohl auf den bestandserhaltenden Personalbedarf im Bereich der angestellten Ärzte, als auch im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Im Studienjahr 2005/2006 betrug die Zahl der Studienanfängerinnen in der Fachrichtung Medizin aus dem Herkunftsbundesland Oberösterreich im Durchschnitt 260 Personen, bei einer mittleren Studiendauer von sieben Jahren und einer Dropout-Quote von 20 Prozent resultierte daraus ein Angebot an Jungärzten in der Größenordnung von 210 Personen pro Jahr. Geht man von einer unveränderten Studiendauer aus, dann wird dieses Angebot an potentiellen Ärzten im Jahr 2012/2013 in diesem Ausmaß erhalten bleiben. Ab dem Studienjahr 2006/2007 wurden Zugangsbeschränkungen an den medizinischen Universitäten eingeführt, mit der Konsequenz, dass sich die Zahl der StudienanfängerInnen aus dem Herkunftsland Oberösterreich auf ein Niveau von nur mehr 105 Personen im Schnitt halbiert hat. Auch wenn die Dropout-Rate in dieser Personengruppe deutlich sinkt, in meinen Berechnungen habe ich nur mehr zehn Prozent angenommen, dann ist zu erwarten, dass sich das Angebot an potentiellen Ärzten ab 2013 deutlich verringern wird, wobei der Bedarf derzeit schon nicht mehr im Bereich der Turnusärzte und der Fachärzte gedeckt werden kann. Als Konsequenz dieser Entwicklung ist ab dem Jahr 2018 mit einem deutlich rückläufigen Angebot an neu diplomierten FachärztInnen beziehungsweise ab 2015 mit einem deutlichen Rückgang an ausgebildeten AllgemeinmedizinerInnen zu rechnen. In beiden Fällen, wird sich das Potential an neudiplomierten ÄrztInnen auf zirka die Hälfte des derzeitigen Niveaus verringern. Ich habe erst im März eine Umfrage in den oberösterreichischen Spitälern gemacht, die zum Ausdruck brachte, dass zirka 30 Fachärzte und 30 Turnusärzte derzeit fehlen. Um den genannten Fachärztebestand, angestellte und niedergelassene, auf dem Niveau des Jahres 2009 zu halten, müsste die Zahl der jährlich neu eintretenden FachärztInnen von zirka 45 Personen im Jahr 2010, auf zirka 135 Personen im Jahr 2025 ansteigen. Bis zum Jahr 2025 beträgt der kumulierte Fachärztebedarf 1.500 Fachärzte. Um den gesamten Bestand an AllgemeinmedizinerInnen auf dem Niveau des Jahres 2009 zu halten, müsste die Zahl der jährlich neu eintretenden ÄrztInnen für Allgemeinmedizin von zirka 18 Personen im Jahr 2010 auf 62 Personen im Jahr 2020 ansteigen. Bis zum Jahr 2025 beträgt der kumulierte Bedarf an AllgemeinmedizinerInnen 700 Personen. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass oberösterreichische Studentinnen und Studenten aufgrund der gegebenen Sozialisation häufig an ihren Studienorten verbleiben und nicht mehr ins Heimatbundesland zurückkehren. Dadurch entsteht eine Differenz, die auch durch eine Reduzierung von Dienstposten von Ärztinnen und Ärzten durch die Spitalsreform nicht ausgeglichen werden kann. Maßnahmen gegen diesen drohenden Ärztemangel sind aus meiner Sicht, die erste und wichtigste, die Schaffung einer medizinischen Fakultät in Linz. Das Land Oberösterreich unterstützt vollinhaltlich diese Bemühungen, eine medizinische Fakultät an der Johannes-Kepler-Universität, wie Sie wissen, einzurichten. Durch die große Zahl an habilitierten Ärztinnen und Ärzten in den oberösterreichischen Spitälern könnte ein Großteil des lehrenden Personals jederzeit die Tätigkeit in der Ausbildung für Studierende aufnehmen. Zum Zweiten weise ich darauf hin, dass wir einen Vorbereitungslehrgang zum medizinischen Eignungstest gestartet haben, der am 12. und 13. in der Akademie für Gesundheitsberufe stattfinden wird und der sich einer ungeheuren Nachfrage erfreut, wo sich bis zum gestrigen Tag knapp 70 Bewerberinnen und Bewerber für diesen Studiengang angemeldet haben. Darüber hinaus, um der Abwanderung von Jungärzten entgegen zu wirken, haben wir in langen Verhandlungen insbesondere gegenüber Deutschland, nordische Länder und der Schweiz, haben wir in langen Verhandlungen ein Ärztepaket festgelegt, wo vor allem die jungen Fachärzte bessergestellt werden. Natürlich brauchen wir eine weitere Feminisierung des Ärzteberufes, das heißt, es ist bei den Berufspflichten darauf Rücksicht zu nehmen, dass diese auch Familien haben. Natürlich brauchen wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung. Ich spreche mich auch dafür aus, dass man bei den älteren Ärzten darauf Rücksicht nimmt, was die Einteilung der Nachtdienste anlangt und flexiblere Regelungen im Pensionsbereich, damit wir auch Ärzte, die durchaus länger ihren Beruf ausüben können und wollen, nicht bestrafen, wenn sie in Pension gehen. Darüber hinaus wird die geplante oberösterreichische KAG-Novelle, die sich an die Bundesnovelle anschließt, den Standardkrankenhäusern eine bessere Flexibilität ermöglichen beim Einteilen der Dienste. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass ich Ihnen damit eine ausreichende Antwort gegeben habe. Erster Präsident: Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? Abg. Dr. Povysil: Ja bitte. Vielen Dank, Herr Landeshauptmann, für diese sehr erschöpfende, umfassende Auskunft. Sie haben die Medizinuniversität angesprochen. Was erwarten Sie für einen zusätzlichen Ärztebedarf bei der Errichtung der medizinischen Universität, im Hinblick auf die dann zu erfolgende Lehre und Forschung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Da komme ich jetzt nicht mit. Die Medizinuniversität machen wir ja, damit wir einen höheren Output an Ärzten haben und ich rechne damit, dass im ersten Semester zwischen 50 und 100 Studierende beginnen, sodass wir aufbauend in sieben Jahren eine volle Fakultät haben, mit einer vollen Ausbildung. Abg. Dr. Povysil: Darf ich meine Frage erklären? Erster Präsident: Bitte, ja. Abg. Dr. Povysil: Wenn eine medizinische Universität errichtet wird, müssen die Studenten ausgebildet werden in den Krankenhäusern, die wir zur Verfügung haben, die ja derzeit auch schon Ausbildungsqualität haben und Lehrkrankenhäuser, also universitäre Lehrkrankenhäuser sind, aber halt nur in einem ganz geringen Ausmaß. Wenn nun an der Medizinuniversität Lehre und Forschung vermittelt werden soll, wie viele Ärzte, glauben Sie, wird das zusätzlich in den Spitälern benötigen? Weil ein Oberarzt, der jetzt eine Routinearbeit durchführt und damit ausgelastet ist, wird ja dann in Zukunft nicht noch zusätzlich die Lehre übernehmen können. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Nachdem derzeit rund 50 Ärztinnen und Ärzte von Oberösterreich wegfahren und an anderen Universitätsorten neben der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit derzeit ihrer Lehrtätigkeit nachkommen, kann ich mir vorstellen, dass für diese eine Erleichterung eintritt, wenn sie nicht nach Graz, nach Innsbruck oder nach Wien fahren müssen, sondern hier am Ort unterrichten können. Ich sehe hier eher eine Entlastung als einen Zusatzbedarf. Anders verhält es sich in der Forschung. Hier sind natürlich an der Universität die entsprechenden Dienstposten auszuschreiben, entsprechend auch den Vorschriften des Gesetzes und da rechne ich natürlich auch von Bewerbungen von auswärts. Der genaue Bedarf ist in der Studie der medizinischen Gesellschaft dargelegt. Ehrlich gesagt kann ich Ihnen die Zahlen, was den Forschungsbereich zusätzlich anlangt und was den administrativen Bereich zusätzlich anlangt, jetzt nicht sagen, da ich diese Studie nicht vorliegen habe. Erster Präsident: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Dr. Povysil: Bitte gern. Sie haben umfassende Maßnahmen angesprochen, die zur Behebung dieses bereits bestehenden und kommenden Ärztemangels in Angriff zu nehmen sind und die Sie auch in Angriff nehmen wollen. Nun, es besteht schon ein Ärztemangel. Welche sind jetzt die ganz konkreten Maßnahmen, dass wir den so schnell als möglich beheben, weil wie wir beide wissen, braucht ja die Errichtung der medizinischen Universität und auch dann die Ausbildung der Ärzte bis zu fertigen selbständig tätigen Ärzten eine sehr, sehr lange, über zehn Jahre dauernde Zeit. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das erste ist, dass wir mit einem Ärztepaket es für junge Leute attraktiver gemacht haben in Oberösterreich zu bleiben. Ich hoffe, dass das Wirkung trägt. Ich bin ja diesbezüglich nicht von allen mit Anerkennung versehen worden, aber das nehme ich zur Kenntnis. Das zweite ist, dass die KHG-Novelle einen flexibleren Einsatz der Ärzte in den einzelnen Standorten ermöglichen wird und damit Leerzeiten und Leerstunden vermieden werden. Das dritte ist, dass wir eine Markenbildung Oberösterreich, eine Standortwerbung machen, generell machen für den Wirtschaftsstandort und natürlich hoffen, dass damit auch der Wissensstandort, der Wissenschaftsstandort und damit auch der Spitalsstandort und Medizinstandort Oberösterreich eine Aufwertung erfährt. Weiters schulen wir, wie ich schon ausgeführt habe, die Bewerber bei den Aufnahmetests in die Medizinuniversitäten, damit wir mehr, eine höhere Quote haben von jenen, die diese Aufnahmsprüfungen bestehen. Ich war etwas skeptisch, dass man solche Paukerkurse macht. Ich bin aber überzeugt worden, (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Riesiger Andrang!") dass es einen riesigen Andrang gibt, und daher ist das meines Erachtens eine wichtige Maßnahme. Abg. Dr. Povysil: Vielen Dank. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Genau die Paukerkurse sind es, die eigentlich Lob gebühren der gespag. Allerdings, weil der Andrang so groß ist, habe ich hier ein E-Mail, wo über 40 Interessentinnen und Interessenten, die diesen Paukerkurs besuchen wollten, abgewiesen wurden. Jetzt habe ich bereits gestern Kontakt auch mit dem Vorstand aufgenommen und habe angeregt, einen weiteren Termin für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher zur Verfügung zu stellen und das so kurzfristig wie möglich. Denn wenn wir interessiert sind, dass wir viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher in Wien, Graz, Innsbruck zum Studieren bekommen, dann sollen wir sie natürlich auf die Prüfung vorbereiten. Der Andrang ist sehr groß. Herr Landeshauptmann, wirst du dich dafür einsetzen, dass ein Sondertermin für alle Abgewiesenen jetzt noch sofort installiert wird, dass am nächsten Wochenende etwa, ein Wochenende später, damit alle, die jetzt abgewiesen werden aus Oberösterreich die Chance bekommen, sich auch ordentlich auf den MS-Test vorzubereiten? Landeshauptmann Dr. Pühringer: So weit die gespag dazu in der Lage ist, wird dem nichts im Wege stehen. Meine Unterstützung haben sie sicher. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Frau Kollegin Dr. Julia Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Herr Landeshauptmann! Wie reagiert das Land Oberösterreich auf den Ärztemangel in speziellen Fächern? Ich spreche da jetzt HNO, Pathologie, ich spreche auch Augenheilkunde an bzw. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und plastische Chirurgie an. Da es durch die Spitalsreform und durch unterschiedliche neue Einteilungen und natürlich auch reduzierte Ausbildungsplätze gekommen ist, ich meine da in diesem Fall beispielsweise Fachschwerpunkte bzw. reduzierte Ausbildungsstellen, das sind jetzt genannte Fächer, in denen bereits ein Ärztemangel besteht. Wie wird man da reagieren, da sich dieser Ärztemangel ja in diesen speziellen Fächern potenzieren wird und es hier auch keine Möglichkeiten dann gibt, dass die entsprechenden Ärzte nach der Ausbildung sich niederlassen, weil es ja keine gibt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Kollegin! Wie du weißt, haben wir im Rahmen der Spitalsreform eine Ausbildungskommission eingesetzt, die sich genau mit diesen Problemen beschäftigen muss und die genau dafür Lösungen vorlegen wird oder vorlegen soll. Wir sehen auf der einen Seite, dass wir, wenn wir so weiter gemacht hätten ohne Spitalsreform, einen noch weit immenseren Ärztemangel hätten. Auf der anderen Seite haben wir uns verpflichtet, dass wir die Ausbildungssituation genau beobachten, haben diese Kommission, die auch von der Ärztekammer gewünscht wurde, eingesetzt und die wird sich mit diesen Detailproblemen beschäftigen und wird Lösungsvorschläge erarbeiten. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Werden wir diese Lösungsvorschläge auch im Landtag präsentiert bekommen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Entsprechend der Zuständigkeit nicht, nicht ich bestimme die Zuständigkeit, sondern die gegeben ist, weil es sich um eine operative Angelegenheit der Krankenhausträger handelt und dort die Sachen zu erledigen sind. Aber wenn du mir eine Anfrage stellst, werde ich das selbstverständlich wie immer höflich, gerne und ausführlich beantworten. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich die Fragestunde für geschlossen erklären und ersuche den Herrn Schriftführer, den heutigen Eingang bekanntzugeben. Abg. Stanek: Zuweisung des Eingangs in die heutige Landtagssitzung. Die Beilage 611/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz, diese Beilage wird dem Verkehrsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 612/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Jahresbericht 2011 zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich, diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 622/2012, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird, diese Beilage wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 623/2012, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Meldepflicht bei Fernbleiben des Schulunterrichts in den Allgemeinen Pflichtschulen, diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Oö. LGO 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 624/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend einen verpflichtenden 40 %-Frauenanteil in Aufsichtsräten und Beiräten, auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 625/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Aufnahme des Themenpakets "Zivilcourage/Antidiskriminierung/Antirassismus" in die Jugendarbeit des Oö. Landesjugendreferates, auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Und letztlich die Beilage 626/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten, auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 LGO 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich bedanke mich ganz herzlich. Die vom Herrn Schriftführer verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Weiters teile ich mit, dass wir Ihnen auch die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 und den Rechnungsabschluss 2011 des Oö. Landmaschinenfonds auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Ich habe gemäß den Bestimmungen der Oö. LGO 2009 die Beilage 610/2012 dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 623/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Meldepflicht bei Fernbleiben des Schulunterrichts in den Allgemeinen Pflichtschulen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 623/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und ich darf Frau Kollegin Mag. Silke Lackner das Wort dazu erteilen. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Schulschwänzen wird immer mehr zur Mode. Diese Unart soll konsequenter bestraft werden. Denn nur so ist das Problem in den Griff zu bekommen. Die zurzeit geltende Höchststrafe von 220 Euro bei Schulpflichtverletzungen wird nur zu zwei Prozent ausgeschöpft. Daher muss unbedingt eine Meldepflicht durch die jeweilige Schule an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde im Schulpflichtgesetz verankert werden. Wir in Oberösterreich haben eine solche Anzeigepflicht bereits im Kindergartengesetz. Wenn ein kindergartenpflichtiges Kind ohne gerechtfertigten Verhinderungsgrund die Mindestanwesenheit von zwanzig Stunden unterschreitet, erfolgt eine Mitteilung an die Verwaltungsbehörde. Ähnlich diesem sehr guten oberösterreichischen Modell soll das Fernbleiben vom Schulunterricht an die zuständige Behörde gemeldet werden. Unser gemeinsames Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sein, dass die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss reduziert wird. Und diese Zahl ist wirklich erschreckend. In unserem Bundesland befinden sich rund 11.000 Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren weder in einer Beschäftigung noch in einer schulischen Ausbildung. Hier herrscht wirklich ein dringender Handlungsbedarf. Und eines muss uns klar sein, die beharrlichen Schulschwänzer von heute sind die Arbeitslosen von morgen und damit werden die Probleme in der Jugendarbeitslosigkeit sicher nicht weniger. Ich ersuche Sie daher, stimmen Sie der Dringlichkeit dieser Resolution zu und setzen wir uns gemeinsam für eine entsprechende Novelle im Schulpflichtgesetz ein, damit endlich eine gesetzliche Meldepflicht bei Schulpflichtverletzungen verankert wird. Abschließend möchte ich auch noch erwähnen, dass wir einen weiteren Antrag betreffend den Vollzug des Schulpflichtgesetzes undringlich im Laufe dieser Landtagssitzung einbringen werden. Bei diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass die Schulpflichtverletzungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden konsequent, lückenlos und flächendeckend verfolgt und sanktioniert werden. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dipl.-Päd. Josef Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorne weg: Ich sehe die Problematik des zunehmenden Schulschwänzens mit genau so großer Sorge wie wahrscheinlich alle hier herinnen in diesem Haus. Schulabsentismus ist ein Phänomen, das heute in allen Milieus und familiären Konstellationen zu beobachten ist. Der Hauptgrund liegt unter anderem, meiner Meinung nach, in der fehlenden Leistungsmotivation unserer Konsumgesellschaft und hat weniger mit der Herkunft der Schüler zu tun, sondern damit, dass viele Schüler in unserer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaft oft Ausgrenzung und Benachteiligung erfahren. Sie sind durch eine starke Selektionswirkung des Bildungssystems entmutigt, sie sehen kaum Chancen zur Beteiligung und verlassen daher sehr oft das Bildungssystem. Nur durch eine gezielte, individuelle Förderung am Nachmittag könnte der Leistungsabfall, der automatisch mit der Pubertät einsetzt, auch abgeschwächt werden. Eine verschränkte Ganztagsschule würde, das bestätigen uns alle Fachleute, effizient helfen, diese Kinder in dieser Phase weiter zu unterstützen. Repressive Maßnahmen sind immer ein Ausdruck von Hilflosigkeit und sie beweisen, dass Schulabsentismus nach wie vor als individuelles Problem gesehen wird und dass die Institutionen die Verantwortung den Schülern und deren Familien abschieben. Statt Strafen ins Auge zu fassen und damit die Betroffenen zusätzlich zu etikettieren, bedarf es des Mutes, die echten Probleme erkennen zu wollen, die dazu führen, dass Kinder und Jugendliche nicht in die Schule gehen. Diese haben eben in vielen Bereichen auch mit unserem längst nicht mehr zeitgemäßen Schulsystem in unserer total veränderten Gesellschaft zu tun. Kinder aus sozial schwachen und meist auch bildungsfernen Schichten, immerhin zirka 40 Prozent dieser Gruppe sind nun einmal im derzeitigen Schulsystem enorm benachteiligt, weil sie zu Hause nicht entsprechend gefördert werden können, weil die Eltern sehr oft keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluss haben. Und um diese Defizite ausgleichen zu können, so bestätigen uns die Fachleute, ist der Ausbau der Ganztagsschule und der sprachlichen Frühförderung ganz notwendig. Aber auch eine falsche Schulwahl, psychische Erkrankungen oder ganz einfach reine Überforderung des Kindes sind heute Tatsachen, dass das Kind die Schule schwänzt. Ein ernstzunehmender Ansatz wäre daher unser längst nicht mehr zeitgemäßes Schulsystem ehestens auf die gesellschaftlichen Veränderungen nachjustieren zu wollen. Ich könnte provokant fragen: Brauchen wir tatsächlich Textiles Werken, Geometrisches Zeichnen, Technisches Werken, Bildnerische Erziehung? Ist es für das spätere Leben unserer Kinder tatsächlich wichtig, zu wissen, wie man einen Kegel zeichnet oder wie man einen Schal strickt? Unser derzeitig starres Bildungssystem gibt nämlich kaum Spielraum für die Schüler, sich kreativ zu entfalten. Viele Lehrerinnen und Lehrer verstehen es vorzüglich, den Unterricht spannend zu gestalten, die Schüler zu motivieren, ihnen zu beweisen, dass Bildung auch Spaß machen kann. Gleichzeitig kämpfen sehr viele Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich mit dem Phänomen, dass ihre Schülerinnen und Schüler keine Vorbilder mehr haben und auch damit, dass sie sich keinen Nutzen in der Bildung sehen. Was diesen Kindern fehlt, ist Motivation in die Schule zu gehen. Man verbringt Stunden, Tage in Cafés, Einkaufszentren, auf Parkplätzen. Viele dieser Jugendlichen stecken wohl auch in der Phase des Rebellierens und wollen sich der Autorität der Schule und der Lehrerinnen und Lehrer nicht einfach beugen. Andere wiederum haben echte Ängste vor der Schule, da sie vielleicht gehänselt werden oder sich von den Lehrern unfair behandelt fühlen. Ein Hauptgrund ist aber auch, dass die Institution Schule mit dem Anwachsen der Konsum- und Wohlstandsgesellschaft sukzessive an Ansehen verloren hat und von Vielen für unwichtig gehalten wird. Ich bezweifle, dass eine gesetzliche Verankerung einer Meldepflicht im Schulpflichtgesetz dazu führen wird, die hohe Zahl von Jugendlichen ohne Schulabschluss spürbar zurückzudrängen. Wir von der SPÖ plädieren für den Ausbau der Ganztagsschulen, für verpflichtende Elterngespräche, für ein Jugendcoaching, eine Art Frühwarnsystem an den Schulen und vor allem für die längst notwendige, fundierte Erforschung der Tatsachen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob nicht auch die Schulpsychologen oder die Jugendwohlfahrt da oder dort etwas bewirken könnten bzw. ob nicht die Schnittstelle zwischen Schule und Jugendwohlfahrt auch noch verbesserungsfähig wäre. Wir sind voll bei euch, was die Wichtigkeit dieser Thematik betrifft. Alleine die Dringlichkeit der Resolution finden wir als Schnellschuss und aus diesem Grund plädieren wir für eine qualitätsvolle Diskussion dieser diffizilen Problematik im bestehenden Ausschuss. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Michaela Langer-Weninger. Abg. Langer-Weninger: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer auf der Galerie! Ja die Bildung und die Ausbildung unserer Kinder und unserer Jugendlichen hat höchste Priorität für uns. Und darum ist es uns auch wichtig, dieses Thema ausführlich und gut zu diskutieren und wir halten hier sehr wenig von Schnellschüssen. Ja, dieser Vorschlag kommt vom Staatssekretär Kurz, Sanktionen einzuführen bei Verletzungen der Schulpflicht. Und dieser Vorschlag hat Berechtigung, wenn man den Hintergrund bedenkt, wo Kinder mit Migrationshintergrund sind, wo wir schauen müssen, dass sie besser integriert werden. Und dieser Vorschlag ist eine Möglichkeit von vielen. Denn jeder von uns, der mit Kindern zu tun hat, weiß, dass er mit Strafen alleine nicht recht weit kommt, dass es meistens keine nachhaltigen Lösungen sind. Und ich halte es zudem für wichtiger, sobald Probleme erkennbar sind, auf ein gezieltes Coaching zu setzen. Wenn man merkt, dass Schüler Probleme haben, dass sie nicht mehr zur Schule kommen, dann müssen die Eltern, die Lehrer und Sozialarbeiter zusammen helfen, an einem Strang ziehen und gute Lösungen finden. Und man darf nicht gleich am ersten Schritt die Verantwortung den Lehrern, den Eltern, den Pädagogen wegnehmen und sagen, das muss behördlich geregelt werden. In einer guten Betreuungs- und Erziehungsarbeit ist es die primäre Aufgabe, Gründe zu finden, warum die Schüler dem Unterricht fernbleiben, die Schüler betreuen und vor allem motivieren, dass sie wieder in die Schule gehen. Wir sprechen ja hier von Kindern, von Jugendlichen, die ohnehin in einem Lebensabschnitt sind, wo sie oft sehr mit sich selbst zu kämpfen haben, wo sie Grenzen ausloten, wo sie manches ausprobieren wollen, Neues ausprobieren wollen. Da muss man natürlich schauen, ob Strafen und Sanktionen der richtige Weg sind. Meistens erreicht man dadurch natürlich ein gewisses Grenzen aufzeigen, aber sie alleine werden nicht das Allheilmittel sein. Auch eine verpflichtende Ganztagesschule wird nicht das Allheilmittel sein. Wir haben in Oberösterreich sehr gute Initiativen. Ich denke nur an die Oberösterreichische Schule Innovativ, die es versteht, den Kindern, den Schülern und auch den Lehrern wieder Lust auf Schule zu machen. Und wir werden solche Projekte brauchen für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen und für unsere Familien. Natürlich ist das Ziel, das im Antrag formuliert wurde, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu verringern, dass diese geringer werden muss. Das kann ich unterstreichen, keine Frage. Ich darf aber auch betonen und daran erinnern, dass wir hier in diesem Haus am 6. Mai 2010 mit den Stimmen der ÖVP, der Grünen und der Freiheitlichen bereits eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr beschlossen haben, oder uns dazu bekannt haben. Das Thema der Bildung und der Ausbildung der Kinder und Jugendlichen ist uns ein sehr wichtiges und ich denke wir müssen hier ausführlich und gut über diese sensible Thematik diskutieren und uns beraten und wir lehnen daher heute die Dringlichkeit ab. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Ja, sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Eltern sind nach dem § 9 und § 24 Schulpflichtgesetz dazu verpflichtet, ich zitiere wörtlich "Für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch das Kind Sorge zu tragen". Kommen jetzt die Eltern dieser Pflicht nicht nach, also das heißt, bleibt das Kind jetzt unentschuldigt von der Schule fern, ist das per Schulgesetz eine Verwaltungsübertretung und die Bezirksverwaltungsbehörde verhängt eine Geldstrafe mit der Höchststrafe bis 220 Euro. Wenn die nicht eingebracht werden können, ist eine Freiheitsstraße von zwei Wochen für die Erziehungsberechtigten vorgesehen. Das ist einmal erstens einmal nicht Nichts. Ich möchte jetzt noch einmal kurz erklären, weil das meiner Meinung nach ein Stück zu kurz gekommen ist, wie das jetzt wirklich konkret abläuft, also erscheint ein Kind oder ein Schüler nicht in der Schule, dann ist es üblicherweise so, dass die Schule versucht Kontakt aufzunehmen. Warum fehlt das Kind? Es ist ja oft so, dass die Eltern gar nicht wissen, dass es in der Schule gefehlt hat und es geht einmal in Richtung Zusammenarbeit mit den Eltern. Ich halte das für einen richtigen und wichtigen Schritt. Ich glaube auch, dass es notwendig ist, dass man den Eltern auch die Möglichkeit gibt, entsprechende Erziehungsmaßnahmen zu setzen. Und wenn das nicht gelingt, wenn also die Eltern sozusagen den Kontakt mit der Schule verweigern, dann hat die Schule zwei Möglichkeiten: Erstens einmal, es gibt die Meldung an die Jugendwohlfahrt, wenn man überhaupt das Gefühl hat, dass man einmal prinzipiell dort nachsehen sollte und hoffentlich gibt es wieder eine Rückmeldung von der Jugendwohlfahrt an die Schule, beziehungsweise es gibt auch die Möglichkeit, direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige zu erstatten. Im Normalfall ist es so, dass es da auch einen Kontakt zwischen Bezirkshauptmannschaft und der Schule gibt, weil da ja eine Bandbreite da ist von Ermahnung bis zur Höchststrafe 220 Euro und da kann man ja und soll man auch sich kurzschließen. Ich stelle jetzt die Frage an die FPÖ: Was soll jetzt eine gesetzliche Meldepflicht bringen? Wie soll die jetzt ausschauen? Ist dies jetzt so, dass, wenn man einen Tag unentschuldigt vom Unterricht fern bleibt, dass sofort eine Anzeige erstattet werden muss, dass, wenn man zum Beispiel jetzt mehrere Stunden unentschuldigt weg war, dass eine Anzeige sofort stattfinden soll? Ich halte ehrlich gesagt nichts von einer rigiden, konsequenten, lückenlosen Anzeigepflicht, wie dies von meiner Vorrednerin gesagt worden ist. Im Übrigen schlägt ja das auch der Staatssekretär Kurz nicht so vor. Ich halte es viel wichtiger, dass man die Eltern mit einbezieht und dass man auch die Möglichkeit hat, den Eltern anzukünden, wenn jetzt das Kind nicht mehr in die Schule kommt, dann wird es entsprechende Konsequenzen geben. Und ich bin dafür, dass man die Erziehungsverantwortung auch entsprechend stärkt und dass die Eltern bei Lösungen auch mitarbeiten. Das bloße Verhängen einer Verwaltungsstrafe, ohne dass man einen Spielraum hat, ist meiner Meinung nach kontraproduktiv, weil sehr häufig dann Folgendes passiert, dass die Eltern sich mit den Kindern solidarisieren und sofort die Schule als Gegner erkennen und deswegen halte ich wenig davon, dass man es in einen Automatismus hineinbringt. Für uns Grüne ist das unentschuldigte Fernbleiben, nur dass es nicht missverständlich ist, mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt und ist ein Verstoß gegen das Schulpflichtgesetz und ist auch zum Schaden der Kinder, aber ich glaube, dass man sich die Hintergründe auch entsprechend anschauen sollte und die sind sehr vielschichtig. Herr Kollege Eidenberger hat das schon gesagt, da gibt es die notorischen Zuspätkommer, die immer eine halbe Stunde zu spät kommen und die ganze Familie, das Management in der Früh nicht so richtig zusammenbringt und deswegen halt das immer wieder passiert. Da gibt es die Nichtteilnahme an den Schulveranstaltungen, wo es die Entschuldigungen gibt, weil das Kind vielleicht aufgrund dessen, dass es relativ beleibt ist, am Ausflug nicht teilnehmen will. Da gibt es den "spontanen Verzicht auf den Nachmittagsunterricht", weil gerade ein schönes Wetter ist. Da gibt es Prüfungsängste, bis zu einseitigen Urlaubsverlängerungen von Seiten der Eltern, ohne das mit der Schule abzusprechen, und dann gibt es die echten Schulverweigerer, die meistens auch irgendwelche psychische Probleme dahinter haben. Zum Beispiel bei der Prüfungsangst, bei der Schulverweigerung glaube ich nicht, dass zum Beispiel die Anzeige alleine eine Lösung darstellt. Weil bei der Schulverweigerung zum Beispiel ein klassisches, ein persönliches Problem dahintersteht, meistens negative Erfahrungen mit der Schule und deswegen glaube ich soll man das differenziert angehen und nicht von vornherein einen Latten drüberlegen, es braucht eine Kooperation mit der Schulpsychologie, auch mit der Schulsozialarbeit, sofern sie vor Ort zu finden ist. Ich glaube, dass vor allen Dingen ganz wichtig ist, dass den Lehrern und den Lehrerinnen auch der Rücken gestärkt wird, wenn entsprechende Anzeigen stattfinden. Wenn man sich die Situation in Oberösterreich anschaut, so hatten wir im letzten Schulverwaltungsjahr 569 Verwaltungsübertretungen, die angezeigt worden sind, wobei es ganz unterschiedlich war, die Stadt Wels hat 277, der Bezirk Ried hat Null. Jetzt kann man sich fragen, warum gibt es so große Unterschiede? Man weiß, dass zum Beispiel in Wels teilweise eine Gegenbewegung da ist, die sich gegenseitig motivieren, nicht in die Schule zu gehen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Spielt auch der Stadt-Land-Unterschied eine ganz große Rolle und vor allem die soziale Kontrolle. Wenn ein Elfjähriger in Schwanenstadt am Stadtplatz um elf Uhr Vormittag an einem Schultag herumflaniert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er angesprochen wird: „Hörst, was machst denn du da? Warum bist denn du nicht in der Schule?“, viel größer, als was ich selbst beobachtet habe in Linz, wo Zehnjährige die Landstraße auf- und abgehen und einkaufen und keiner nimmt Notiz und fragt sich, warum die eigentlich zum Beispiel nicht in der Schule sind. Das sollte man sich anschauen. Da bin ich wirklich dafür und ich glaube auch, dass man da schauen muss, dass die Kinder in die Schule gehen. Für eine rigide Anzeigepflicht sind wir nicht, wir wollen aber darüber reden und deswegen werden wir auch der Dringlichkeit nicht zustimmen und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 623/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 623/2012 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Der Herr Landeshauptmann hat mich informiert, bezüglich der Anfragen, die heute an ihn gestellt wurden, dass bereits ein zweiter Kurs in Vorbereitung ist, was die Ärzte, die Mediziner betrifft und von der gespag bereits ausgeschrieben wurde. Das wollte ich allen zur Kenntnis bringen, nachdem es ja vorher hier allgemein diskutiert worden ist. Ich darf damit zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 624/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einen verpflichtenden 40 %-Frauenanteil in Aufsichtsräten und Beiräten. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 624/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf der Frau Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer das Wort erteilen. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, Frau Landesrätin! Mehr Frauen in Aufsichtsräten und Management ist nicht nur ein Mehr an Gleichstellung, sondern auch ein Akt ökonomischer Vernunft. Schließlich und endlich bringen Frauen die weibliche Perspektive in wirtschaftliche Entscheidungsfindungen ein. Davon profitieren wir alle, Zitat der Siemens Managerin Mag. Brigitte Ederer am Portal der Wirtschaftskammer Österreich. Frau in die Wirtschaft, ich hab das sehr interessant und spannend gefunden, weil ich also auch viele Kolleginnen da drauf gefunden habe, auch dich, darf ich das so erwähnen, als eine, die das also auch ganz besonders befürwortet und auch unterstützt. Und ich denke was die Wirtschaft für sich mittlerweile erkannt hat, muss doch auch für das Land Oberösterreich gelten können, und da wo also auch wir unsere Beteiligungen haben. Wir haben im letzten Jahr dankenswerter Weise von Ihnen Frau Landesrätin eine Aufstellung bekommen bezüglich der Beteiligungen Oberösterreichs, also des Landes Oberösterreich, und auch der Aufsichtsräte und der Zusammensetzung der Aufsichtsräte und haben mit den Sitzen feststellen müssen, weil wir also auch als SPÖ 2005 schon versucht haben, einmal wirklich konkret mit einer Quote festzuschreiben, um ein bisserl was weiterzuentwickeln, auch in Oberösterreich, dass wir nur drei Gesellschaften von insgesamt 16 haben, wo diese 40 Prozentquote auch erreicht wird. Leider haben wir auch welche dabei, die rein männlich besetzt wird. Wenn ich da an den Verkehr zum Beispiel denke, ist das durchaus ein Thema, das Frauen heute ganz massiv betrifft und wo es wirklich vernünftig wäre, auch die weibliche Sichtweise in einem Kontrollorgan unterzubringen. Wir wären nicht die ersten. Ich sag es ganz bewusst dazu, weil sich andere Länder, aber auch andere Bundesländer bereits dazu entschieden haben, dass Verpflichtungen und Quotierungen auch für Aufsichtsräte und Beiräte durchgesetzt werden. Da erinnere ich an Vorarlberg, da ist Niederösterreich ein Bundesland, Salzburg ein Bundesland, die zum Beispiel gesagt haben, bis 2018 35 Prozent und die Steiermark, die erst vergangene Woche einen entsprechenden Beschluss auch im Steiermärkischen Landtag gefasst hat, wo auch bis 2018 gesetzlich normiert wird und die entsprechende Umsetzung passieren wird, wobei die Steiermark ja, oder die Stadt Graz noch einmal ein bisserl weiter gegangen ist als die schwarz-grüne Regierung in der Stadtpolitik in Graz angetreten ist, hat sie sich 40 Prozent vorgenommen, verpflichtend festgeschrieben und mittlerweile auch in den ehemaligen Stadtwerken und jetzigen Holding Graz umgesetzt. Dort ist beim steiermärkischen Beschluss eines passiert, und das möchte ich auch noch kurz ansprechen, dass es kein einheitliches Stimmungsbild im Landtag gegeben hat und damit auch keinen einheitlichen Beschluss, weil dort die Grünen dagegen gestimmt habe, weil dies zu wenig gewesen wäre, sondern die 40 Prozentquote bis 2015 gerne auch im Steiermärkischen Landtag vertreten gehabt hätten. Ich glaube, dass es ein Gebot der Stunde ist, wenn ich mir die Entwicklung auch in Oberösterreich anschaue, dass wir die Frauen entsprechend intensiver in den Aufsichtsräten vertreten haben. Wir haben nämlich eine nicht unerkleckliche Anzahl an Beteiligungen bei Firmen, wenn ich mich da zum Beispiel an die gespag und so weiter erinnere, wo ich mir denke, da arbeiten sehr, sehr viele Frauen. Nur im Kontrollorgan und dort, wo wirklich dann auch für die Frauen sehr viel eingebracht werden könnte, sind sie nicht wirklich vertreten. Ich erinnere nur, wer vielleicht von Ihnen auch dabei gewesen ist, wir haben vorgestern erst eine interessante Veranstaltung der Zukunftswerkstätte in Oberösterreich gehabt, wo aufmerksam gemacht worden ist, dass das Potential der Frauen unverzichtbar für die Zukunft ist. Wir haben auch gestern eine interessante Veranstaltung gehabt, wo K3, Kompetenzzentrum für Karenz und Karrieremanagement, vorgestellt worden ist und auch Positivbeispiele von Firmen gekommen sind. Und es geht, es muss sein. Es muss sein, das haben uns alle bestätigt, auch männliche Manager bestätigt, dass Frauen entsprechend intensiver eingebunden werden müssen und aus diesem Grund bitte ich auch, dass Sie diesen nächsten Schritt, den wir tun können, ihn in Oberösterreich unterstützen. Dass wir die Frauen nicht haben, stimmt nicht. Wir haben sie, wenn man die Homepage anschaut durchaus und auch dank einer Initiative des Frauenreferates in Oberösterreich, auch die entsprechende Ausbildung dazu. Also, uns kann niemand mehr sagen, dass die Frauen nicht da wären. Wir brauchen uns nur mehr dazu durchringen, dass wir entsprechend quotieren, normieren und umsetzen in Oberösterreich. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Funktionärinnen und Funktionäre der SPÖ Oberösterreich willkommen heißen und ich wünsche Ihnen hier bei uns im Landtag einen interessanten Aufenthalt. Als nächste Rednerin darf ich Frau Kollegin Martina Pühringer das Wort erteilen. Abg. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zum Initiativantrag einer verpflichtenden 40 %-Frauenquote in Aufsichtsräten und Beiräten, vorweg wir lehnen die Dringlichkeit ab, ich bin der Meinung, Oberösterreich ist auf den richtigen Weg. Es gibt viele Aktivitäten und Initiativen unserer Frau Landesrätin Mag. Doris Hummer. Frau Präsidentin Gerda-Weichsler hat K3, Kompetenzzentrum für Karenz und Karrieremanagement, schon angesprochen und viele unzählige Aktivitäten. Frauen in Aufsichtsräten, hier war schon der zweite Lehrgang, die Initiative von Frauenlandesrätin Hummer gestartet und erfolgreich durchgeführt. Der Vergleich in Landesunternehmen zeigt eine bereits deutliche Verbesserung des Frauenanteils. 2009 waren fast nur zwölf Prozent Aufsichtsräte Frauen. Am heurigen Weltfrauentag, man höre und staune, lag der Anteil bereits bei 27 Prozent. In drei Jahren mehr als eine Verdoppelung. Frau Präsidentin Weichsler-Hauer, du hast angeführt, aus anderen Bundesländern, da ist das Ziel der vierzigprozentigen Quote 2014. Frau Landesrätin Hummer hat sich zum Ziel gesetzt, fünfunddreißigprozentigen Frauenanteil 2012 umzusetzen. Also hier sprechen Daten und Fakten für diese gute Arbeit und die Daten bezeugen den richtigen Weg. Danke dir Frau Landesrätin für den Einsatz der Frauen im Land Oberösterreich und zwar in wichtige Funktionen. Entscheidend ist nicht das was wir sagen, sondern das was wir tun. So Bestsellerautor David Richard Precht beim Frauenzukunftsforum in St. Wolfgang. Für diesen Initiativantrag gilt, entscheidend ist nicht das was wir fordern, sondern das was wir tun, und die Zahlen zeigen, dass wir am richtigen Weg sind. Frau in der Wirtschaft, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer und Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Mag. Ulrike Rabmer-Koller wurde angesprochen und auch gesagt, dass die Wirtschaft das fördert und auch fordert. Dem schließen wir uns an. Wir fordern das auch, aber so wie Frau in der Wirtschaft und die Vizepräsidentin in vielen Projekten Bewusstseinsbildung macht, Frauen bildet, Frauen unterstützt und stärkt, wird das auch eine Umsetzung sein in Taten und nicht in Erforderung. Hier wird viel Gutes geleistet und wenn man weiß, das wissen Sie, dass ein Drittel der Unternehmerinnen Frauen sind und bei den Firmenneugründungen sind 43 Prozent Frauen, also hier ist das Potential da und hier wird mit Unterstützung von uns allen, Frauen in Aufsichtsräte und in Beiräte zu bringen, der richtige Weg bestritten. Garant, wie gesagt, darf ich noch einmal sagen, ist unsere Frauenlandesrätin Mag. Doris Hummer. Ich persönlich fordere ein grundlegendes Umdenken unserer Gesellschaft, denn wir können auf das Wissen, auf die Stärken der Frauen in der Wirtschaft und in der Gesellschaft nicht verzichten. Dieses Potential ist da, das müssen wir nützen, und daher fordere ich das Umdenken der Gesellschaft und nicht die Verpflichtung der Quote. Es muss ein Selbstverständnis für uns werden beiden Geschlechtern die gleichen Chancen zu geben. Wir werden der Dringlichkeit nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr das Wort erteilen. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Oberösterreichischen Landtag, liebe Gäste oben auf der Galerie! Ich freue mich sehr über diesen vorliegenden Antrag über eine verpflichtende vierzigprozentige Frauenquote in Aufsichtsräten und -beiräten. Diese Verpflichtung zur Frauenquote ist ja, wenn ich es so sagen darf, tatsächlich eine urgrüne Forderung, es ist eine frauenpolitische Forderung, von der wir sozusagen durchdrungen sind. Ich denke mir, es handelt sich hier um ein wichtiges Instrument, um tatsächlich die Gleichstellung zu erreichen, es ist tatsächlich ein Instrument. Die Grünen, die hier im eigenen Bereich sehr, sehr konsequent sind, wir haben statutarisch eine mindestens Fünfzigprozentquote festgelegt, also eine tatsächliche Parität. Alle unsere Listen, sei es für Gemeinderäte, sei es für die Landtage, in allen Bundesländern, sei es für die Nationalratsebene sind paritätisch besetzt. Genau genommen im Reißverschlusssystem, also wie es Johanna Dohnal einmal vor vielen Jahren so schön gesagt hat: Mann, Frau, Mann, Frau, Mann, Frau, das ist wirklich bei uns, Frau, Mann, je nachdem wer dann die Liste anführt. Frau, Mann, Mann, Frau, es hat sogar einmal die Regelung gegeben, wenn an der Spitze ein Mann steht, dann sind nachher gleich zwei Frauen auf die Liste zu setzen. Ich kann Ihnen das sagen, dieses System zahlt sich aus, es zahlt sich aus, wir wissen das nach doch sehr langjähriger Erfahrung in unserem ureigenen System, in unserem grünen Kosmos, wenn ich es so sagen darf. Es zahlt sich tatsächlich aus, weil mit der Zeit einfach diese vielen Frauen in den Positionen, die wir haben, auch tatsächlich dadurch der Weg bereitet wird für junge nachkommende Politikerinnen, die einfach dann weniger Problem haben, wenn nicht kein Problem haben, sich dann entsprechend zu positionieren, es gibt auch den entsprechenden Rückhalt. Also es ist ein Instrument, das man hier wirklich als gutes Instrument, und als sehr zielführendes Instrument achten muss und auch umsetzen muss, ich denke, jede Organisation, jede Körperschaft ist dafür verantwortlich, das tatsächlich auch im eigenen Bereich umzusetzen. Ich habe Ihnen das voller Stolz schon geschildert, ich denke, man muss hier auch tatsächlich weiter blicken, deswegen finde ich die Forderung mit 40 Prozent Frauenquote in den Aufsichtsräten no na natürlich unterstützenswert. Man darf aber nicht das Gesamtgefüge vergessen, das politisch-gesellschaftliche Gesamtgefüge hier auch mitzubedenken, mitzudenken und mitzuentwickeln. Ich denke in Aufsichtsorganen wie eben Aufsichtsräte, ist eine Frauenquote von sage ich einmal mindestens 40 Prozent im Sinne einer egalitären Gesellschaft eigentlich selbstverständlich. Ich werde auch nicht müde immer wieder zu sagen, dass auch dort oder gerade dort der Frauenanteil, wenn nicht schon paritätisch, was das grüne Prinzip wäre, dann aber doch bei 40 Prozent liegen muss, nämlich dort, wo Menschen mit spezifischen Interessen vertreten werden, wo unter diesen zu vertretenden Menschen dann eben der Frauenanteil auch entsprechend hoch ist. Da spreche ich jetzt tatsächlich von den gesetzlichen Interessensvertretungen, wie etwa Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass die Grünen in der Landtagssitzung vom 12. Mai 2011 einen entsprechenden Antrag einlaufen haben lassen, der jetzt im Unterausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz liegt und dort behandelt wird. Wie gesagt, es geht in diesem Antrag darum, nochmals, weil diesen Aspekt darf man hier auf keinen Fall vergessen, wenn man über Quoten diskutiert, dass eben die Bundesregierung durch unsere Landesregierung aufgefordert wird, die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der gesetzlichen Interessensvertretungen so anzupassen, dass dort eine mindestens vierzigprozentige Frauenquote, sowohl auf Ebene der Funktionsträgerinnen und träger geschaffen wird, als auch in der Leitungsebene der administrativen Einrichtungen, nämlich dass tatsächlich eine gesetzliche Verbindlichkeit entsteht. Frauen sind in den Leitungsgremien von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer jedenfalls immer noch fatal unterrepräsentiert, ganz an der Spitze gab es beispielsweise, wenn ich jetzt speziell auf die Arbeiterkammer eingehen darf, in der doch schon viele Jahrzehnte bestehenden Geschichte dieser Institution erst mit der späteren Bundesministerin Eleonora Hostasch überhaupt erst eine einzige Arbeiterkammerpräsidentin. Ich kann es nur noch einmal untermauern, gerade in diesen Interessensvertretungen finde ich diese Frauenquote besonders wichtig, denn die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen, die Frauen ja am Arbeitsmarkt besonders zu spüren bekommen, das wissen wir ja alle, da brauche ich jetzt nicht besonders darauf einzugehen, denn besonders dort ist es auch wichtig die Vertretungen dieser Frauen dann entsprechend auch weiblich zu gestalten. Wie gesagt, ich begrüße diesen Antrag, wie wohl ich denke, man muss es gesamt denken, als gesamte Fügung, man darf nicht nur dort ein Rädchen und da ein Rädchen drehen, sondern wir schauen, dass wir das gesamte Rad entsprechend drehen. Ich freue mich dann den Antrag in dem schon erwähnten Ausschuss und dann im Unterausschuss entsprechend gut zu behandeln und auf die Schiene zu bringen, und dann wirklich eine Lösung bzw. eine Formulierung zu erdenken, die keine Schlupflöcher zulässt, denn die Frauenquoten müssen konsequent sein, genauso wie Frauenpolitik konsequent sein muss. Ein bisschen Frauenpolitik oder ein bisschen Frauenquote ist da zu wenig. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Ulrike Wall das Wort erteilen. Abg. Wall: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Galerie und Zuhörer im Internet! Dass Frauen entsprechend unterstützt werden in ihrer Karriere, dass ihnen nicht irgendwo ein Bein gestellt wird, ist natürlich auch den Freiheitlichen ein großes Anliegen. Es gibt viele Förderprogramme in der Zwischenzeit, die wir sehr unterstützen, die uns auch als richtiges Mittel erscheinen, um die Frauen zu fördern, damit sie auch in höhere Positionen kommen. Die Anzahl der vertretenen Frauen in den Aufsichtsräten oberösterreichischer Unternehmen wurde uns in dem Bericht vorgelegt, könnte dort und da sicherlich höher sein, das gebe ich zu. Was wir allerdings nicht wissen, ist, wie viele Frauen sich beworben hätten, wie viele qualifizierte Frauen sich beworben hätten um derartige Positionen, aufgrund ihres Geschlechts nicht zum Zug gekommen sind oder abgewiesen worden sind? Das wäre auch ganz interessant zu wissen, auf jeden Fall lehnen wir eine gesetzliche Quote, wie sie heute die FPÖ fordert, ab. (Zwischenruf Abg. Pilsner: "SPÖ!") Wir wollen die Frauen fördern und wollen sie stärken, damit sie ihr Potential ausschöpfen, wir wollen vor allem, dass sie in ihrem Zeitmanagement entsprechend unterstützt werden, damit sie auch die Möglichkeit haben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, und auch mit Kindern die Möglichkeit haben in gute Positionen zu kommen. Der vorliegende Antrag dient eigentlich nur einer Hand voll Frauen oder sehr wenigen Frauen, die schon jetzt zu Topverdienerinnen zählen. Ich würde mir auch wünschen, dass die SPÖ, wenn sie derartige Anträge stellt und von Quoten spricht und Quoten fordert, auch in ihre Unternehmen schaut, dort wo sie Einfluss hat. Wo sind zum Beispiel die Direktorinnen bei der Linz AG oder bei der Arbeiterkammer, wo ist eine Wohnbaudirektorin? (Zwischenruf Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: "Das sind Öffentliche, keine SPÖ!") Ich sage es nur, auch dort gäbe es sicher einiges noch zu machen. Wo bleibt Ihr Engagement für die zigtausenden benachteiligten Frauen in den Teilzeitjobs? Wenn wir davon auch kurz reden dürfen, die werden von Ihrer Frauenministerin als Dummchen hingestellt, weil sie nicht wissen, was sie tun anscheinend, weil ihnen gar nicht bewusst wird, dass sie auf eine Pension verzichten. Da würde ich mir von Ihrer Seite wesentlich mehr Engagement wünschen, das heißt, es gibt da genug drängende Probleme, die auch zu lösen sind. Eine Frauenquote wird es mit den Freiheitlichen nicht geben, wir sehen andere Möglichkeiten die Frauen auf ihrem Weg zu Topjobs zu unterstützen. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Bitte sehr Frau Präsidentin, eine tatsächliche Berichtigung. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Frau Kollegin Wall! Ich hätte wirklich von Ihnen erwartet, dass Sie das anders argumentieren, sie hat sie nicht, ich zitiere sie jetzt, als Dummchen hingestellt, sondern die Frau Bundesministerin hat aufmerksam gemacht, dass Teilzeit eine Möglichkeit ist zu arbeiten, aber dass es auch Fallen beinhaltet. Ich glaube, es ist fair und korrekt aufmerksam zu machen, was Teilzeit tatsächlich alles bedeutet, es ist unfair den Frauen nur zu sagen die Vorteile, die aus Teilzeit durchaus für bestimmte Lebensphasen gelten können, dazu stehen wir. Es gibt auch Negativseiten, diese aufzuzeigen ist meiner Meinung nach die Uraufgabe auch einer Frauenministerin und auch von Ihnen. (Beifall) Erster Präsident: Es ist tatsächlich niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 624/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist, ich weise die Beilage 624/2012 dem Ausschuss für Frauenangelegenheiten zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer schon weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 625/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Aufnahme des Themenpakets Zivilcourage, Antidiskriminierung, Antirassismus in die Jugendarbeit des Oö. Landesjugendreferates. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 625/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Petra Müllner. Abg. Müllner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Wenn Mitschüler gemobbt werden, einschreiten, bei einem Unfall Erste Hilfe leisten, bei Übergriffen tätig werden und sich einmischen, sich gegen Aggression und Ausgrenzung wehren. Das alles ist Zivilcourage, sozusagen hinschauen statt wegschauen ist die Devise. Um couragiert handeln zu können braucht es soziale Kompetenz, braucht es Toleranz und Empathie, Jugendliche müssen aufgeklärt werden und für die Werte, für demokratische Werte sensibilisiert werden. Gerade jetzt rund um die Befreiungsfeiern und Gedenkfeiern, die dieses Wochenende stattfinden, sollen wir uns wieder in Erinnerung rufen, wo es hinführen kann, wenn Zivilcourage in der Bevölkerung fehlt. Wenn man jetzt an die Störaktionen einer Gedenkveranstaltung vor mittlerweile schon wieder drei Jahren in Ebensee denkt, dann ist es ganz dringend an der Zeit, hier von Seiten des Landes auch klare Zeichen zu setzen, insbesondere in der Jugendarbeit, in Jugendzentren, in Schulen bietet sich der Rahmen für die thematische Auseinandersetzung mit dem Thema Zivilcourage. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir sowohl Infomaterial als auch ein Bildungsangebot zum Themenschwerpunkt Zivilcourage, Antirassismus, Antidiskriminierung zur Verfügung stellen. Zielgruppe sollen hier vor allem Menschen sein, die eben mit den Jugendlichen arbeiten, genau so aber junge Menschen selbst, es gibt bereits von einigen Vereinen, wie zum Beispiel Land der Menschen oder das Mauthausen-Komitee, sehr gute Angebote wie etwa Zivilcouragetrainings. Ich denke, man kann hier durchaus Kooperationen schließen, man kann hier unbedingt die Erfahrung der Vereine einfließen lassen. Wir als sozialdemokratischer Klub fordern deshalb die Aufnahme des Themenpakets Zivilcourage, Antidiskriminierung und Antirassismus zum einen in das Bildungsprogramm, in die Jugendarbeit und das Seminarangebot des Landes, des Oberösterreichischen Landesjugendreferates, ebenso wie die Bereitstellung von Infomaterial wie etwa Broschüren, die dann von der Homepage heruntergeladen werden können. Wir bitten hier auch die anderen Parteien um Unterstützung, dass wir das umsetzen können. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste oben auf der Galerie! Ja, wir wissen, dass Jugendarbeit in Zusammenhang mit Antirassismus und all seinen Ausprägungen ganz besonders wichtig ist, wir wissen, dass es notwendig ist junge Menschen auch darin zu unterstützen, niemals sich selbst und seine Umwelt und die Menschen rund um sich zu verleugnen. Zivilcourage an den Tag zu legen, manchmal auch mutig zu sein, eben ein selbstbewusstes Maß an Verantwortung zu leben und tatsächlich auch in diese Gesellschaft zu legen. Zivilcourage an den Tag zu legen, bedeutet auch zu wissen, wo, wann ich wie, wo reagieren kann, wann ich wie, wo reagieren möchte und soll, auch zu wissen, wie ich reagiere, wenn eine Situation entsprechend bedrohlich wird. Entsprechende Sensibilisierungs- und Trainingsangebote werden von verschiedenen Vereinen in Oberösterreich angeboten, mit sehr großem Zulauf wie ich weiß. Ich nenne nur beispielhaft SOS-Menschenrechte, die hier wirklich ganz tolle gute Arbeit leisten, ich nenne aber auch Land der Menschen, wo ja auch einige von uns vertreten sind im Vorstand, wo wir gerade vor kurzem wieder eine Broschüre gemeinsam erstellt und entwickelt haben, die sich auch genau diesem Themenkomplex widmet, diese Broschüren, die dann in Schulen aufgelegt werden sollen, auf allen Veranstaltungen, wo wir, die Mitgliedsorganisationen, auch vertreten sind, also aufgelegt werden sollen, hier passiert eine wirklich breite Öffentlichkeitsarbeit, ich denke, das darf hier nicht unerwähnt bleiben. Weil ich das besondere Glück habe hinter zwei Rot-Kreuz-Funktionären, hochrangigen Rot-Kreuz-Funktionären zu sitzen, weiß ich auch, dass auch das Jugend-Rot-Kreuz hier sehr, sehr viel macht, was man hier wirklich auch positiv hervorkehren muss. Ich denke, es spricht absolut nichts dagegen, im Gegenteil es ist sogar sehr zu begrüßen, wenn auch das Oberösterreichische Landesjugendreferat diese bereits bestehenden Angebote auch aufnimmt, entsprechend mit bewirbt und auch eben an die Öffentlichkeit bringt. Hier tatsächlich auch damit den Willen nach außen demonstriert, hier auch wirklich aktiv zu werden und da mitzuwirken, auch die entsprechenden Folder dann als Download usw. zur Verfügung zu stellen, weil wir wissen, dass junge Menschen sich auch sehr eloquent im Internet bewegen, dass da natürlich dann ein guter Zugang ist, deshalb unsere Zustimmung jetzt zu diesem Antrag. Ich denke, dass in diesem Zusammenhang trotzdem eine Diskussion auch gerade was diesen Themenkomplex betrifft, eben Jugend, Antirassismus, Antidiskriminierung geführt werden muss, ich gehe auch noch einen Schritt weiter, und ich nenne hier den Kampf gegen Rechtsextremismus. Ich denke, dass man hier wirklich eine sehr breite Diskussion führen muss, auch Vertreterinnen und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen dazu anhören muss, eben was hier tatsächlich notwendig ist. Selbstverständlich auch Menschen, die wirklich im Jugendbereich arbeiten, um hier ihre Erfahrungen einzubringen und hier auch wirklich Maßnahmen zu entwickeln, die auch weitergehend über die Angebote hinaus auch sein können. Ja, kurz nebenbei aber in diesem Zusammenhang erlauben Sie mir einen kurzen Sidestep, ich war vor kurzem auf einer Podiumsdiskussion eingeladen, einerseits zwar als Teilnehmerin aber dann natürlich in sehr intensivem Austausch mit den dort anwesenden jungen Menschen. Jugendlichen, die dort eigentlich ganz, ganz klar gesagt haben, dass sie dieses Kasteldenken so nicht wirklich wollen. Die Politik für die Jungen, die Politik für die Alten, die Politik für die dazwischen oder wie auch immer und dass sie eigentlich keine Spezialthemen für sich behandelt haben wollen, sondern dass sie einfach Jugendliche sind, die sich auch für dieselben politischen Themen wie wir interessieren. Aber was sie wollen von uns, von der Politik, das sind Rahmenbedingungen, das sind Chancen und Möglichkeiten, um aus ihrem Leben das Beste zu machen und genau das erwarten sie von uns Politikern und Politikerinnen und keine Jugendsonderbehandlung oder wie auch immer man das dann nennen möchte. Hier möchte ich kurz noch weiter ausgreifen, damit bin ich auch schon bei den möglichen Ursachen für aufkeimenden Rassismus bei jungen Menschen, für doch wieder anwachsenden Rechtsextremismus bei jungen Menschen. Da müssen wir wirklich dort hinschauen, warum Menschen oder warum die jungen Menschen wieder offener sind für diese Phänomene. Sind fehlende Perspektiven für die Zukunft, ein Arbeitsmarkt, der immer enger wird, Verdienstmöglichkeiten, die oft nicht einmal bzw. gerade noch die Existenz ermöglichen, da ist der Wunsch nach Familie eher beängstigend, weil man ja gar nicht wirklich weiß als junger Mensch, wie das überhaupt noch zu bewerkstelligen ist, viele fehlende Ausbildungsplätze bzw. dann die Ausbildung in Bereichen, die man sich eigentlich so nicht erwünscht hat. Und da natürlich wissen wir auch, dass dann hier diese Ressentiments gegen das was ich nicht kenne, möglicherweise gegen das Fremde oder so, dass das da einfach dann entsprechend auch Raum und Platz greift, um hier zu wachsen. Ich denke mir, hier ist eigentlich so die Grundtendenz gegen dieses Phänomen anzusetzen um tatsächlich auch langfristig dagegen anzukämpfen, dass Rassismus, dass aufkeimender Rechtsextremismus usw. bei den jungen Menschen wieder mehr Fuß fasst. Aber weil ich weiß, dass das jetzt einmal in diesem Zusammenhang ein politisches Nach-den-Sternen-greifen ist und dass wir das jetzt nicht so schnell hier lösen werden können bzw. dass diese Maßnahmen dann auch nicht so schnell greifen werden können, denke ich ist es hier ein guter erster Schritt, die bereits bestehenden Maßnahmen auch entsprechend unter die jungen Menschen zu bringen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass (Erster Präsident: "Frau Kollegin, beim ersten Mal habe ich nichts gesagt, aber beim zweiten Mal möchte ich ganz sanft darauf hinweisen, dass bereits eine Minute überzogen ist!"). Es wird auch das oberösterreichische Maßnahmenkonzept derzeit diskutiert, wie es zu Gewalt unter Jugendlichen kommt, da werden auch ganz speziell diese Punkte hier drinnen diskutiert, analysiert und Maßnahmen auch dargelegt und ich denke mir, da haben wir auch schon Einiges auf dem Tisch liegen, wo wir auch sehr gut zurückgreifen können. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren! Vorweg erstmal, wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen. Weil wir der Meinung sind, dass über einen zu weit reichenden Begriff wie die Zivilcourage im Ausschuss noch genauer diskutiert werden sollte. Denn was bedeutet denn Zivilcourage? Liebe Petra, du bist schon kurz darauf eingegangen. Das heißt man sollte hinsehen, wenn jemand anderer angegriffen wird, verletzt ist oder auf eine andere Weise Hilfe benötigt. Aber auch wenn Gegenstände oder Objekte beschädigt werden. Und bei all diesen Handlungen, die man dann setzt, steht die eigene Sicherheit im Vordergrund. Wenn wir über Zivilcourage sprechen, dann sollten wir in diesem Zusammenhang die vielen verschiedenen Bereiche unseren Jugendlichen näher bringen. Und um hier nur einige Beispiele zu nennen, Zivilcourage gegen Kriminalität ist gefragt. Sei es bei einer Schlägerei, bei einem Diebstahl oder bei Übergriffen in Straßenbahnen oder Verbalattacken auf Passanten. Zivilcourage ist auch gefragt bei einem Sturz oder Autounfall. Und hier zeigen Umfragen, dass nur jeder Vierte bereit ist einem Fremden zu helfen. Somit ist Zivilcourage in allen Lebensbereichen gefragt und bedarf mit Sicherheit noch einer ausführlichen Diskussion im dafür zuständigen Ausschuss. Danke sehr. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Mag. Helena Kirchmayr. Abg. Mag. Kirchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, oben auf der Galerie und im Internet! Internationalität, kulturelle Vielfalt, Mehrsprachigkeit, Globalisierung, Identität, Umgang mit Konflikten. Mit all diesen Themen beschäftigt sich das Landesjugendreferat in Oberösterreich bereits sehr intensiv. Denn es braucht auf der einen Seite Weltoffenheit und Toleranz, aber auf der anderen Seite klare Regeln. Und mittels Pressekonferenz am 6. Mai 2011 wurde diese Thematik als Schwerpunktarbeit des Landesjugendreferats präsentiert und auf Initiative unserer Jugendlandesrätin Mag. Doris Hummer die Förderung der interkulturellen Kompetenz wesentlich in den Vordergrund gerückt. Das Landesjugendreferat, liebe Frau Kollegin Müllner, hat bereits eine Palette an Angeboten zu dieser Thematik. Auf der einen Seite Seminare für Jugendleiter, Fachtagungen an den Fachhochschulen, regelmäßige Rubriken im Magazin mag4you, sozialpädagogische Schwerpunkte zur Integration, Projekte, die in den Jugendzentren umgesetzt werden, Begegnungen mit Jugendlichen, Austausch von Jugendlichen, Jugendbeteiligung bei der Thematik Zivilcourage. Und ganz etwas Tolles: zum Thema interkulturelle Kompetenz gibt es ein Peer-Projekt, ein Pilotprojekt, das mittlerweile auf ganz Oberösterreich ausgeweitet wird. Ich möchte kurz darauf eingehen, weil ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist. Nämlich es geht darum, hier gemeinsam die interkulturelle Kompetenz in den Schulen zu vermitteln. Da gibt es Module hinsichtlich einer Ausbildung, da gibt es eine Basiswissensvermittlung und persönlichkeitsgerechte Auseinandersetzung. Ein Projekt, das die Menschen verbindet, kulturelle Vielfalt und Chancen, und Potentiale natürlich erkennen aber auch Brennpunkte reflektieren, um diese aufzuarbeiten. Nach einer mehrmoduligen Ausbildung geben dann die Jugendlichen ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Kollegen in den Schulen weiter. Das heißt sie werden zu Botschaftern. Dieses Themenpaket, Frau Kollegin Müllner, ist ganz, ganz wichtig und da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, dass es natürlich in die Jugendarbeit einfließen muss. Aber das tut es bereits, denn es geht darum, die Jugendlichen mit dieser Arbeit in die Gesellschaft einzubinden, aber auch Verantwortung zu übernehmen. Interkulturelle und soziale Kompetenz in der Jugendarbeit ist nicht mehr wegzudenken. Denn von Jungen, für Junge und selbstverständlich für die gesamte Gesellschaft ist das die Devise. Aber wir dürfen nie außer Acht lassen, dass in dieser Thematik wir alle Verantwortung tragen und Vorbilder sein sollen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Müllner: "Ich möchte dazu eine tatsächliche Berichtigung abgeben!") Erster Präsident: Ist leider in einer Dringlichkeitsdebatte nicht möglich, die Frau Präsidentin hat mich vorher in Versuchung geführt, weil ich angenommen habe, dass sie das genau so gut weiß wie ich, der Herr Klubobmann der Freiheitlichen Partei hat dann festgestellt, dass wir uns beide offensichtlich geirrt haben. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir diesen Irrtum nicht noch einmal, ein zweites Mal begehen dürfen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Aber wir sind bereit das in der Geschäftsordnung zu adaptieren!"). Die Freiheitliche Partei ist in einer großzügigen Art und Weise bereit, hier in eine offene Diskussion einzutreten. Darf ich damit feststellen, dass es keine Wortmeldung mehr gibt und wir zur Abstimmung kommen. Ich darf die Wechselrede schließen und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 625/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 625/2012 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 626/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede und frage, wem ich das Wort erteilen darf? Frau Kollegin Bauer bitte. Abg. Bauer: Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Bereits bei der letzten Landtagssitzung und auch in der letzten Ausschussrunde haben wir zum Thema hohe Spritpreise und wie die doch beträchtlichen Kosten für die Pendlerinnen und Pendler in den Griff zu bekommen sind und wie wir die in den Griff bekommen können, mit drei unterschiedlichen Anträgen diskutiert und haben uns dann darauf verständigt, dazu eine gemeinsame Resolution an die Bundesregierung zu verfassen. Dieser gemeinsame Antrag liegt nun vor. Wir werden ihm natürlich die Zustimmung bzw. die Dringlichkeit zuerkennen. Die Forderungen unseres Erstantrages sind im Wesentlichen darin enthalten. Wie etwa kartellrechtliche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene gegen Erdölkonzerne oder auch, sich im Rahmen der europäischen Union für entsprechende Schritte gegen Spekulationen mit Treibstoffen einzusetzen. Ganz besonders wichtig ist uns seitens der SPÖ-Fraktion die Reform des Pendlerpauschales, damit auch wirklich alle Pendlerinnen und Pendler, also auch jene mit wenig Einkommen wie z.B. Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte, die derzeit keine Möglichkeit haben, das Pendlerpauschale zu bekommen, dass auch diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entsprechende Abgeltung ihrer Fahrtkosten erhalten. Wir wissen uns dabei in guter Gesellschaft, weil auch die großen Autofahrerklubs wie der ARBÖ und der ÖAMTC ebenfalls eine einkommensunabhängige Pendlerpauschale fordern. Die Reform des Pendlerpauschales ist uns auch deshalb so wichtig, weil fast 75 Prozent aller Beschäftigten vom Betrieb keinerlei Ersatz für ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bekommen. Faktum ist auch, dass diese Fahrtkosten, gerade eben bei teilzeit- und geringfügigen Beschäftigen, zirka ein Viertel, bei manchen sogar fast ein Drittel ihres Nettoeinkommens ausmachen. Und die, die es hier besonders trifft, sind alleinerziehende Mütter, die zum Beispiel einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Daher freut es mich sehr, dass es diesen Drei-Parteien-Antrag gibt und ich finde es bedauerlich, dass die FPÖ diesem Antrag nicht zustimmt, weil hier geht es um jene, die ohnehin nicht viel Einkommen haben. Wichtig ist der Antrag auch deshalb, weil wir ja wie wir jetzt gerade sehen können, die Rohölpreise wieder stark gesunken sind, alleine man kann es an den Tankstellen nicht erkennen und dieser Willkür und diesen vermutlichen Absprachen gehört ein Ende gesetzt und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herrn Klubobmann Mag. Stelzer das Wort erteilen. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Wir sind Gott sei Dank in Oberösterreich das Land der Arbeit, das Land mit der höchsten Beschäftigung und da tragen die vielen, mehr als 600.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu bei, in den unterschiedlichsten Unternehmen, Betrieben, Stellen wo sie tätig sind. Sie bringen dort ihr Engagement, ihr Know-how, ihre Leidenschaft auch für den einen oder anderen Beruf ein und haben auch eine sehr, sehr hohe Bereitschaft zur Mobilität, was ja sehr clean und technokratisch klingt. Was aber auf Deutsch heißt, dass sie sich Tag für Tag in Bus, Bim, Eisenbahn setzen müssen oder zu allermeist natürlich ins Auto und dann in der Früh und auch wieder am späten Nachmittag oder Abend zurückfahren. Wo Lebensqualität, wo Zeit für Familie, wo auch die eine oder andere Zusatzbelastung natürlich mitanfällt, wo daher Vieles auf der Strecke bleibt und wo natürlich auf Grund der Spritpreisentwicklung der letzten Monate auch immer mehr vom Einkommen auf der Strecke bleibt. Und es ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, wenn man sagt, man will wieder darauf schauen, dass bei diesen unmittelbaren, unabdingbaren Notwendigkeiten, die man für den Beruf aufwendet, auch Verbesserungen eintreten, sondern es ist auch eine Frage des Standortes, ob wir die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die pendeln müssen, auch unterstützt und ihnen diese Arbeit wieder erleichtert und daher auch ermöglicht, dass wieder mehr vom Einkommen auch für die tatsächlichen Gegebenheiten der Familie usw. übrig bleibt. Ich bin daher froh, dass hier, so wie wir das als ÖVP auch immer vertreten haben, eine starke Stimme Richtung Wien auftritt, dass wir hier hoffentlich auch in einer Einigkeit ein Signal Richtung Bund, der da nun mal zuständig ist, senden, um zu sagen, wir brauchen hier mehr Unterstützung für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, weil wir da selber nicht zuständig sind. Das heißt, ich sehe das auch als Aufgabe einer starken Volksvertretung in den wirklich wichtigen zentralen, oberösterreichischen Fragen, wo unsere Leute betroffen sind, dass wir auch hinter ihnen stehen und mit ihnen kämpfen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir uns in dieser Frage den Boden nicht ganz so leicht gemacht haben und nicht nur sagen, das fordern wir alles von Wien und von der EU, sondern dass wir auch hier bei uns im Land, wo wir selber zuständig sind, auch gegen manche Kritik durchaus von berufener Stelle wenn ich an den Landesrechnungshof denke, bewusst zu pendlerfördernden Maßnahmen stehen. Auch wenn sie Geld kosten. Indem wir eben nicht die oberösterreichische Fernpendlerbeihilfe abgeschafft haben, weil wir wollen, dass die mehr als 33.000 Bezieherinnen und Bezieher dieser wichtigen Beihilfe wenigstens eine kleine Abgeltung ihrer Aufwendungen, die sie fürs Pendeln brauchen, auch haben und bekommen. Aber wir müssen natürlich weitergehen, das haben viele Arbeitnehmervertreterinnen und vertreter gefordert, für uns darf ich sagen auch immer wieder der ÖAAB unter Franz Hiesl, der gesagt hat wir brauchen ein Weitergehen, wir brauchen bessere Unterstützung in der steuerlichen Gegebenheit. Die Vorrednerin hat es angesprochen, das Pendlerpauschale muss sich an den gefahrenen Kilometern orientieren, es muss allen Gruppen zugänglich sein, es ist daher besser, es ist nicht pauschaliert, es soll auch den Teilzeitbeschäftigten, den Wochenpendlern usw. zugänglich sein und natürlich auch die Verbesserungen damit mitbringen für die, die den öffentlichen Verkehr nützen, die das Jobticket in Anspruch nehmen. Da darf ich in einem Beisatz darauf hinweisen, dass wir bei unserer Fernpendlerbeihilfe auch den öffentlichen Verkehr mit dem Ökobonus zu Recht mitberücksichtigt haben. Und natürlich soll auch das amtliche Kilometergeld angedacht werden, dass es angehoben wird, wenn die Spritpreise weitersteigen und wenn eine Tankfüllung je nach Größe um 70, 80, 90 Euro keine Seltenheit mehr ist. Darüber hinaus und dazu stehen wir als ÖVP auch, muss es auch an den Stellen, wo es Marktrahmenbedingungen gibt, wo es darum geht Märkte zu regulieren, auch Maßnahmen geben. Denn wir vertreten eine soziale, eine ökosoziale Marktwirtschaft, das heißt, dass eben der Markt für sich alleine nicht in allen Bereichen des Lebens das Optimum für die Leute erreichen kann, dass er Rahmen braucht und in diesem Fall ist das glaube ich sowohl aus der ökologischen als auch aus der sozialen Sicht gegeben. Ich bin daher dem Wirtschaftsminister sehr dankbar, dass er in einer nicht leichten Diskussion und nicht geliebt von allen hier wirklich eingreift und vor allem diesem unseligen Spritanstiegsunwesen vor den Feiertagen und vor den Ferien versucht Einhalt zu gebieten mit diesen Korridorregelungen. Ich unterstütze das und wir unterstützen das ausdrücklich, aber wir sollten auch die Möglichkeiten, die wir im Rahmen der EU haben nutzen, um gegen kartellrechtliches Unwesen, so es dieses gibt, gegen kartellrechtliches Unwesen vorzugehen und indem wir auch versuchen hier mehr Schutz auch für die, die wirklich vom Sprit abhängen, zu bekommen und dass wir auch hier wirklich bessere Rahmenbedingungen im Sinne eben einer ökosozialen Marktwirtschaft setzen und der Spekulation, die es gibt, hier Einhalt gebieten. Weshalb wir auch nicht dafür waren, dass wir gesagt haben mit Flexiregelung oder wie immer das heißt, wir tun bei der Steuer herum, damit wir die, die die Gewinne machen, völlig ungeschoren lassen und nur der Staat oder die Steuerzahlerin oder Steuerzahler mit der Steuer hier flexibel sind, sondern dass wir wirklich hier auch regulierend eingreifen. In Summe hoffe ich, dass wir mit diesem Signal für die Pendlerinnen und Pendler, die ganz, ganz wichtig unseren Standort in Oberösterreich stärken, ein Rückrat sind, ein Signal setzen, dass wir ihnen wirklich helfen können und ich hoffe, dass dieses Haus in seiner Gesamtheit auch diese Maßnahme und diese Initiative mittragen wird. (Beifall) Erster Präsident: Mir liegt im Moment keine weitere Wortmeldung vor, jedoch jetzt ist sie eingetroffen, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst Frau Kollegin Bauer, du solltest die Katze wechseln oder die Glaskugel austauschen, die dir sagt, dass wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir haben diesen Antrag nur nicht unterschrieben und das werde ich erklären, warum das so ist. Vielleicht hast du ausschließlich nur falsche Informationen und es war nicht die Katze oder die Glaskugel, die dich zu dieser irrigen Behauptung führen hat lassen. Was ist eigentlich das Problem? Wie ernsthaft ist denn unser Bemühen, da wirklich etwas zu bewirken? Wenn zum Beispiel Klubobmann Stelzer raus gegangen wäre und hätte gesagt, so ein Skandal, der Benzinpreis ist zu teuer. Jetzt machen wir einen ordentlichen Marktdruck. Wir machen die Landestankstellen auf und fahren einmal mit dem Preis rein, so wie das in Kärnten beispielweise gemacht wurde. Das hätte einen Sinn gemacht. Da hätten wir etwas bewirken können. (Beifall) Nein, das macht man natürlich nicht! Sondern man wendet sich geschlossen nach Wien und fordert in Wien was? In Erwägung zu ziehen, das amtliche Kilometergeld anzuheben. Eine unglaublich starke Meldung: Bitte Wien erwägt doch, wenn der Spritpreis so hoch ist, dann könnte man ja auch das Kilometergeld anheben. Ist das die starke Stimme eines Thomas Stelzer, die nach Wien sagt passt auf, da müsst ihr euch etwas einfallen lassen? Ist das wirklich stark genug? (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: „Ziemlich stark!“) Da werden wir wahrscheinlich wenig für Oberösterreich erwirken, wenn Wien nur angehalten wird, in Erwägung zu ziehen. Was steht denn in dem Antrag noch drinnen? Nicht Holger Bauer, sondern die Kollegin Bauer ist so traurig, dass wir den Antrag nicht von vornherein mitunterschrieben haben. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich sage dir, was du unterschrieben hast. Geeignete kartellrechtliche Schritte auf nationaler- und EU-Ebene zur Stärkung des Wettbewerbs zu suchen. Also sucht etwas in Wien, weil selber habe ich keine Idee. Sucht geeignete Schritte. Warum sage ich denn nicht konkret, was ich möchte? Wir haben auch eine juridische Fakultät, die ist gar nicht so weit weg von uns. Die könnte uns auch sagen und schreiben, was wir tatsächlichen wollen. Nein, die sollen in Wien darüber nachdenken. Drinnen steht, dass Preisspitzen zu unterbinden sind, indem Überlegungen wie Spritpreiskorridore eingesetzt werden. Eines muss natürlich schon klar sein. Man muss überlegen, dass man nicht nur den Spritpreiskorridor anhebt. Denn dann bleibt er oben und dann bleibt er teuer. Das Runtergehen mit dem Preis dauert meistens viel länger als das Raufgehen. Also Achtung, so ein Korridor hat auch mögliche Gefahren. Das hätte ich ganz gerne etwas intensiver diskutiert. Sehr ernst wird wohl niemand, auch in diesem Haus, diesen Punkt aufnehmen. Man soll sich im Rahmen der europäischen Union für wirksame Schranken gegen Spekulationen mit Treibstoffen einsetzen. Das bedeutet, Spekulationen die zukünftige Entwicklung von Treibstoffpreisen betreffend nicht mehr zuzulassen. Das werden wir jetzt durchsetzen. Bis jetzt haben wir es zwar bei den Finanzgeschäften noch nicht durchgesetzt, deswegen setzen wir es jetzt bei konkreten Produkten durch. Das glaubt jemand hier im Saal? Bitte die Hand heben. Also niemand, aber wir stimmen einmal zu. Ich verstehe ja, dass das keine starke Stimme ist. Weder inhaltlich, noch kann diese in Wien laut sein. Wenn man sich dann anschaut, was hier wirklich gefordert wird und die Begründung, dass der Antrag vorsieht, dass der Spritpreis zu teuer ist? Der Grundgedanke ist richtig. Was ärgert uns Freiheitliche, was nicht drinnen ist? Heute in den Oberösterreichischen Nachrichten, Ölpreis beschert OMV kräftiges Plus. Um das geht es. Der Finanzminister, in dem Fall die Frau Finanzministerin, verdient ja jedes Mal mit und trotzdem stimmen wir dem zu, weil der Grundgedanke in Ordnung ist, aber es ist keine starke Stimme. Eine Flexiklausel einzuführen, dass, wenn der Preis eine gewisse Höhe erreicht hat, dann nicht noch über die Mehrwertsteuer flexibel zusätzlich verdient wird. Aber jetzt jubelt ja die Finanzministerin jedes Mal, wenn der Preis hinauf geht, dann verdient der Staat natürlich ordentlich mit. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: unverständlich) Aber der Staat verdient mit, Kollege, weil wenn du eine prozentuelle Steuer einhebst bei einem höheren Betrag, verdient der Staat mit und die Finanzministerin jubelt. Ich kann dir das gerne mathematisch erklären, dass 20 Prozent eben von einem Euro etwas anderes sind als von zwei Euro. (Zwischenruf Abg. Bauer: unverständlich) Ich sage dir nur eines, wenn ich ernsthaft als politischer Entscheidungsträger, Kollegin Bauer, auftreten möchte, dass ich für die Bürger draußen auf der Straße etwas tue, dass der Spritpreis reduziert wird, dann darf ich wenigstens bei der Steuer nicht mitverdienen. Immerhin wird ja da eine Steuer eingehoben, zuerst die MÖSt und aus der MÖSt für den Treibstoff wird dann die Mehrwertsteuer eingehoben und die Finanzministerin jubelt. Keiner sagt hier herinnen etwas, dass sehr wohl der Staat damit profitiert, zwei Mal, weil die OMV natürlich ordentlich Dividende ablegt und das ist die Scheinheiligkeit und das ist keine starke Stimme. Wir werden dem zustimmen, weil es ja letztlich ein richtiger Ansatz wäre, aber wenn man mutig wäre, wenn man eine starke Stimme nach Wien wirklich erheben wollte, dann müsst man andere Vorschläge bringen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke Herr Klubobmann. Bevor ich Kollegin Schwarz das Wort erteile, darf ich zwei Begrüßungen durchführen. Ich begrüße ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schule Eferding und Schülerinnen und Schüler des Kollegium Aloisianum, herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Oberösterreichischen Landtag. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler! Pendeln, sage ich gerade als Mühlviertlerin, ist grundsätzlich eine sehr, sehr große Belastung, nicht nur finanziell, sondern vor allem auch zeitlich und auch nervlich, wenn man immer wieder auf öffentliche Verkehrsmittel warten muss, wenn es zeitliche Probleme gibt bzw. wenn man mit dem Auto im Stau steht. Die Grünen haben gerade auch in der letzten Sitzung viele Kritikpunkte an der Pendlerpauschale in der Form, wie sie jetzt ist, geäußert und waren auch der Überzeugung, dass eben der dringliche Antrag, der im letzten Landtag eingegangen ist nicht von uns mitgetragen werden kann, weil hier sehr viele Ungerechtigkeiten drinnen sind. Wir haben uns aber bereit erklärt und haben gesagt ja auch wir wollen ein klares Zeichen für die Pendlerinnen und Pendler setzen und wollen hier mitarbeiten an einer Veränderung, an einer Weiterentwicklung einer Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale ist aus ökologischer, aus sozialer Sicht eben wirklich nicht das geeignete Mittel, um hier Verbesserungen für die Pendlerinnen und Pendler nachhaltig zu erreichen. Daher war uns das Jobticket ganz wichtig und das wurde jahrelang gefordert. Seit 1. Jänner 2011 gibt es das österreichweite Jobticket. Bisher war es nur für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, die mehr als 20 Kilometer weg vom Arbeitsplatz gewohnt haben. Gerade alle, die mit dem öffentlichen Verkehr herein in die Stadt Linz pendeln, aus dem Umland, die unter 20 Kilometer sind, haben diesen Vorteil oder hätten diesen Vorteil nicht gehabt. Daher war es uns ganz wichtig das Jobticket schon ab zwei Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort einzuführen, weil das sind wirkliche Maßnahmen, eine wirkliche Ersparnis. Vor allem ist auch ein Steuerungs- und Lenkungseffekt in Richtung öffentlichen Verkehr zu erwarten und gegeben. Wenn man sich überlegt eine Arbeitnehmerin aus dem Mühlviertel, zum Beispiel aus Neufelden mit 25.000 Euro Jahreseinkommen, pendelt 33 Kilometer tagtäglich zur Arbeit, wenn sie in Linz arbeitet. Eine Jahreskarte im öffentlichen Verkehr kostet derzeit 653 Euro. Mit der Pendlerpauschale bekommt sie 254 Euro zurück, also da sieht man schon einen Aufpreis von 400 Euro, den sie zuzahlen muss. Wenn sie jetzt das Jobticket von der Firma zur Verfügung bekommt, dann ist das wirklich eine gratis Jahreskarte und sie bekommt um 400 Euro mehr, als wenn sie nur die Pendlerpauschale absetzen kann. Also hier sieht man, genau für diesen Bereich greift das auch. Es greift auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eben näher zum Arbeitsort wohnen. Hier haben wir wirklich einen Lenkungseffekt und die Bereitschaft vieler Pendlerinnen und Pendler ist da, dann steige ich um auf den öffentlichen Verkehr. Weil wenn ich eine Jahreskarte von der Firma bekomme, dann fahre ich auch damit und ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal. Genau mit diesem wichtigen Signal wollen wir auch diese Resolution gemeinsam nach Wien transportieren. Wer glaubt, dass der Benzinpreis bei zu Ende gehenden Ressourcen und bei vielen hochwertigeren Veredelungsformen von Öl runter geht, der streut den Pendlerinnen und Pendlern Sand in die Augen und lebt nicht wirklich in der Realität. Daher müssen wir langfristig wirklich alles dran setzen, den öffentlichen Verkehr auch hier in Oberösterreich, im Großraum Linz, aber auch in der Region, wirklich attraktiv auszubauen, um die Menschen endlich weg zu bringen von der Abhängigkeit vom Auto. Wegzubringen von einer Abhängigkeit von einem Ölmarkt, von einem Benzinmarkt, der natürlich aufgrund der zu Ende gehenden Ressourcen sich verändern und der Preis nach oben entwickeln wird. Wir möchten hier den öffentlichen Verkehr ausbauen, um die Pendlerinnen und Pendler, die vor allem mit dem öffentlichen Verkehr fahren, zu unterstützen. Daher auch unsere Oberösterreich-Lösung hier den Ökobonus für Pendlerinnen und Pendler mit dem öffentlichen Verkehr auch zu behalten. Das ist eine Win-win-Situation für alle, auch für die Betriebe, weil sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die relaxt zum Arbeitsort kommen, die sicherer zum Arbeitsort kommen als wie im eigenen Auto. Wir können hier auch ganz klar sagen die einzelne Person spart sich etwas, eben wie wir schon ausgerechnet haben, von Neufelden zum Beispiel 400 Euro und auch der Umwelt kommt es zugute. Daher auch unser Mitgehen mit dieser Bundesresolution, weil uns ganz wichtig ist, das Jobticket endlich auch für alle, die unter 20 Kilometer Distanz haben, so wie es auch der ÖAAB mittlerweile gefordert hat und die Bundesvorsitzende Ministerin Mikl-Leitner das auch unterstützt hier, durchzusetzen. Hier glaube ich können wir wirklich einen echten Beitrag für das Pendeln und für die Pendlerinnen und Pendler gestalten. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 626/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen der heutigen Tagesordnung und beginnen mit der Beilage 613/2012. Dies ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird. Ich bitte Frau Kollegin Eva Maria Gattringer um die Berichterstattung. Abg. Gattringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Damen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2012). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 613/2012.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2012), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke, ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schule muss ein Lernort sein, an dem unsere Kinder eine Persönlichkeit entwickeln können, wo sie optimal gefördert werden und die Grünen sagen ja zu qualitativen, ganztägigen Schulformen. Es ist kein Lippenbekenntnis, wir haben uns ja auch im Regierungsübereinkommen von ÖVP und Grünen nach dem Prinzip der Wahlfreiheit für die Eltern entschieden und wir haben ja bereits vor einem Jahr in diesem hohen Haus auf grüne Initiative einen Grundsatzbeschluss gefasst, der in Richtung ganz eindeutig Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote in Oberösterreich abzielt. Es hat mehrere andere Initiativen in diesem hohen Haus gegeben. Die letzte Initiative war der Beschluss der Art. 15a B-VG-Vereinbarung, welche den Ausbau ganztägiger Schulformen mit dem Bund betrifft. Heute liegt also das Pflichtschulorganisationsgesetz in dieser Novelle vor und es gibt im Endeffekt zwei wesentliche Neuerungen, die da drinnen enthalten sind. Das Erste ist einmal, dass es ein Angebot geben soll, eine schulartübergreifende Nachmittagsbetreuung anbieten zu können mit einer Eröffnungszahl von zwölf. Und zweitens, dass es möglich ist, Freizeitpädagoginnen und -pädagogen in diesem Bereich der Freizeit im Betreuungsteil zu beschäftigen. Die Bestimmung ist eigentlich seit dem 1. September letzten Jahres per Erlass in Kraft. Jetzt geht es darum, dass wir die entsprechende rechtliche Grundlage schaffen. Ich halte die ganztägige Betreuung, vor allem die schulartenübergreifende, deswegen für wirklich wichtig, weil ja nicht immer in den Schulen alleine die Mindestzahlen zusammen kommen und deswegen ist es auch sicherlich hilfreich, wenn es schulartenübergreifend, also zum Beispiel Volksschule auf Hauptschule, ein Nachmittagsbetreuungsangebot gibt. Ich halte es auch für wichtig, dass wir in diesem Bereich auf die Zahl zwölf heruntergegangen ist, weil das ja genau dann eintritt, wenn sozusagen eigentlich zu wenig Schülerinnen und Schüler von einem Schultyp sich angemeldet haben. Ich glaube, dass das auch notwendig ist, weil wir in Oberösterreich die Situation haben, dass wir nicht einmal in jeder fünften Pflichtschule eine Nachmittagsbetreuung anbieten können. Ich möchte aber trotzdem betonen, dass die Tendenz stark steigend ist. Wir haben, ich habe es schon letztes Mal gesagt, seit 2006 eine Verdreifachung dieses Angebotes. Es sind also zirka 5,1 Prozent der Kinder in schulischer Betreuung in Oberösterreich. Das sind 5.780 Kinder. Dazu muss man sagen, dass da die Horte nicht dabei sind, also das heißt wir haben auch noch ein zweites Angebot, nicht nur das schulische Angebot, sondern auch das Horte-Angebot, das also in diesen Zahlen nicht enthalten ist. Seit 2006 ist es ja so, dass wenn sich am Schulanfang 15 Kinder melden, dann ist der Schulerhalter, also die Gemeinde, verpflichtet, hier ein entsprechendes Angebot der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung zu stellen. Entweder indem es Horte gibt oder indem ein Antrag gestellt wird. Da gibt es zwei Möglichkeiten, erstens die ganztägige Schulform mit verschränktem Unterricht und die zweite Möglichkeit ist die Errichtung einer Tagesbetreuung, da wird dann getrennt in den Unterrichtsteil am Vormittag und am Nachmittag der Betreuungsteil. Die Frau Landesrätin Hummer hat bereits im Bereich Nachmittagsbetreuung Aktivitäten gesetzt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufgefordert, hier wirklich auch offensiv mitzuwirken, dass wir in diesem Bereich entsprechende Angebote stellen können. Bei diesem letzten Art. 15a B-VG-Beschluss, den wir gefasst haben, stellt der Bund dem Land Oberösterreich 41,2 Millionen Euro zur Verfügung. Geldmittel, die hauptsächlich den Gemeinden zur Verfügung stehen, die ja die Schulerhalter sind und als solche auch für das Betreuungsangebot zuständig sind. Vor allen Dingen erstens einmal in Richtung neuer Gruppen, aber auch in die Verbesserung der Infrastruktur kann dieses Geld investiert werden. Ich habe hier hervorne schon mehrmals gesagt, es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir hier im Schulbau auch neue Maßstäbe setzen, wenn wir wissen, dass wir ganztägige Schulformen brauchen, dann muss sich das auch im Schulbau entsprechend niederschlagen und da ist es auch wichtig, dass hier diese Geldmittel auch ausgeschöpft werden. Der zweite Bereich, den ich schon genannt habe, ist, dass jetzt auch Freizeitpädagoginnen und -pädagogen zum Einsatz kommen. Es hat ja das Bundesministerium ein entsprechendes Berufsbild bereits gesetzlich verankert. Die Freizeitpädagoginnen und -pädagogen sind im Bereich Freizeit und es ist möglich sie einzusetzen, nicht im Bereich der individuellen oder gegenstandsbezogenen Lernzeit, weil das ja den Lehrkräften vorbehalten ist, aber ich glaube, dass die Schaffung eines neuen Berufsbildes vor allen Dingen die Ausgangslage verbessern wird, dass man das außerschulische Angebot mit dem Schulalltag und der Nachmittagsbetreuung besser kombinieren kann, besser integrieren kann. Ich sehe darin auch den Vorteil, dass es den Vereinen, vor allen Dingen den Sportvereinen, aber auch den Kulturvereinen jetzt wirklich möglich ist auch engagierte Personen diese Ausbildung zum Freizeitpädagogen machen zu lassen und ich sehe auch den Vorteil, dass die Schulen sich genau in diesem Bereich auch Schwerpunkte setzen können. Und der logische Weg, der dahintersteckt und zu dem wir Grüne auch stehen ist natürlich, dass man sozusagen die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den außerschulischen Einrichtungen entsprechend forciert, kurzum die Schulen öffnet. Ganz zum Schluss möchte ich noch eingehen auf den Paragraph 48a Schulassistenz, wo es ja im letzten Ausschuss einen Abänderungsantrag gegeben hat, wo ich mich ganz herzlich bei allen Fraktionen bedanken möchte, dass er auch einstimmig in diesen heutigen Antrag Einfluss genommen hat. Ich möchte mich da herzlich bedanken. Ich möchte noch kurz den Hintergrund dazu erklären: Es hat das österreichische Parlament im Juli 2008 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Prinzipien dieses Übereinkommens führen Empowerment und Selbstbestimmung als zentrale Anliegen einer zeitgemäßen Behindertenpolitik an. Und das ist ja auch der Grund, meine Vorrednerin hat es schon gesagt, warum wir jetzt im Pflichtschulorganisationsgesetz ja auch vom Begriff Helferstunde abgehen und in Richtung Betreuung gehen. Und wir haben ja bereits im Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz der UN-Konvention Rechnung getragen, indem wir den Begriff Persönliche Assistenz aufgenommen haben. Und jetzt ist es natürlich konsequent, dass man diesen einheitlichen Begriff auch im Oberösterreichischen Pflichtschulorganisationsgesetz sozusagen verankert. Wobei ich noch dazu sagen möchte, dass ja der Begriff Persönliche Assistenz wesentlich mehr ausdrückt, dass es um die Assistenz der Schüler und Schülerinnen geht und nicht um die Assistenz der Schule. Denn Schulassistenz könnte auch sozusagen bedeuten, dass man als Assistent der Schule zur Verfügung steht. Also ich glaube, dass es auch von der Begrifflichkeit her richtig war, hier eine Abänderung vorzunehmen. Was die Aufgaben betrifft, was die Leistungsstandards und die Qualitätsstandards betrifft, so liegt ja ein Handbuch für die Assistenz auch von Seiten des Landes Oberösterreich vor, wo das ganz genau definiert ist. Ich möchte noch anmerken, dass diese Änderung sozusagen keine finanziellen weiteren Belastungen für das Land Oberösterreich bedeutet und es deswegen auch meiner Meinung nach völlig richtig war, dass wir heute hier das in dieser geänderten Form diese Novelle beschließen und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Mag. Gertraud Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es wird möglich, dass ganztägige Schulformen nun auch über mehrere Schularten hinweg angeboten werden können. Es sollen Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen im Betreuungsteil eingesetzt werden. Und es soll auch möglich sein, dass bereits bei zwölf Kindern, bei zwölf angemeldeten Schülerinnen und Schülern, eine ganztägige Schulform möglich ist. Wenn wir mit diesem Gesetz die Möglichkeiten, die uns die Bildungsministerin auf Bundesebene geschaffen hat jetzt übernehmen, dann wird das ein wesentlicher weiterer Schritt für ein gutes Angebot an ganztägigen Schulformen. Und es sind ja auch die weiteren Voraussetzungen geschaffen worden, wie Kollege Hirz auch schon angesprochen hat, nämlich auch die Finanzierungsvoraussetzungen, die wir in einer 15a-Vereinbarung ja bereits abgestimmt haben, nämlich dass für jede Gruppe, die geschaffen wird, ein Investitionsbetrag von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt wird und auch für den laufenden bzw. Sachaufwand auch noch einmal 8.000 Euro pro Gruppe. Das heißt, wir haben jetzt gute Voraussetzungen und wir haben auch in Oberösterreich durchaus gegenüber den anderen Bundesländern Nachholbedarf, wenn es um den Ausbau der ganztägigen Schulformen geht. Aber ich ersuche Sie alle wirklich, dass wir gemeinsam unterstützend dafür sorgen, dass es ein breites Angebot an ganztägigen Schulen in Oberösterreich in Zukunft gibt. Und dass man vor allem auch eines macht, dass dieses Zukunftsmodell in der Form von ganztägiger Schule, wo Unterricht, Freizeit, Förderung, Sport sich abwechseln, dass man das besonders in den Vordergrund rückt, dass man darauf besonders aufmerksam macht, alles dafür zu tun, dass dieses Zukunftsmodell auch in breiterem Ausmaß in Oberösterreich umgesetzt wird. Denn das ist jenes Modell, das wirklich kindgerechte Schule schon in der Volksschule anbietet, wo nicht am Vormittag vier bis fünf Stunden gesessen wird und am Nachmittag betreut wird, sondern wo durch diese flexible Anordnung von Unterricht, Freizeit, Sport, Förderung etc. es möglich wird, dass die Kinder das Gefühl haben, sie sind jetzt nicht Schüler, denen sozusagen jetzt was hineingedrillt wird, sondern sie haben in dieser flexiblen Form unglaublich viele Möglichkeiten sich zu beteiligen, sich zwischendurch zu entspannen. Das Aggressionspotential geht zurück und was heute schon gefallen ist, Kinder sind motiviert. All die Beispiele, und es gibt leider erst ganz wenige in Oberösterreich, die wir kennen, sagen eines, in dieser Form der kindgerechten Ganztagsbegleitung steigt der Lernerfolg, die Kinder, die Eltern, auch die Lehrer sind begeistert und auch das Aggressionspotential geht zurück. Das halte ich für einen der ganz zentralen Punkte in diesem Zusammenhang. Und wenn immer von Wahlfreiheit gesprochen wird, die Eltern sollen doch wählen können, ob sie eine Ganztagsschule oder eine Halbtagsschule wählen, sage ich ja, ich sage, wenn wir die Wahlfreiheit wollen, dann müssen wir aber auch das Angebot haben und neben den Halbtagsschulen, die derzeit nämlich die Regelschule sind, auch das Angebot der Ganztagsschule und auch der verschränkten Ganztagsschule, wo sich Unterricht und Förderung und Freizeit abwechseln, haben. Denn erst dann ist Wahlfreiheit wirklich gegeben. Wahlfreiheit heißt nicht, dass es hier die Halbtagsschule gibt und wenn halt derartige Ganztagsschulen hereinkommen, dann soll uns das auch recht sein, Wahlfreiheit heißt, wirklich beide Angebote sicherzustellen. Und dafür brauchen wir in Oberösterreich auch wirklich eine Informations- und eine Beratungsoffensive, denn das ist ein neues Modell, das erst sehr, sehr wenige haben, das aber äußerst erfolgreich ist. Und daher bitte ich wirklich auch, Frau Landesrätin, (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Das gibt es schon alles!") die Beratung für die verschränkte Ganztagsschule? (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Das sind beides gleichberechtigte Beratungen durch den Landesschulrat und durch die Abteilung Bildung!") Ja die Schwierigkeit, die ich sehe, wenn ich jetzt mit den Gemeinden rede, die Gemeinden haben ein bisserl Angst davor, na ist das entsprechend zu finanzieren? Die Eltern sind sich nicht sicher, ist das jetzt vier Tage, fünf Tage in der Woche und so weiter? Was es braucht ist, und da glaube ich, da braucht man schon sehr konzentrierte Beratungsarbeit, was es braucht ist, miteinander die Konzepte vor Ort zu entwickeln, und zwar auch mit den anderen Anbietern, beispielsweise der Horte. (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Das gibt es alles!") Also das ist mir ganz neu Frau Kollegin! (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Da lade ich Sie zu mir ins Büro ein, diese Beratungen finden sogar bei mir im Büro statt!") Die gehören vor Ort und der Bund, (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Bürgermeister, Schule, wir laden alle ein!") liebe Frau Landesrätin! Es ehrt dich, wenn du in diese Richtung schon etwas machst, die Erfahrung, die ich mache offensichtlich, es gehört das vor Ort miteinander bearbeitet, es gehört entwickelt. Was ich jetzt sage beispielsweise: Wie kann man den Hort entsprechend einbinden? Oder dann kommen wieder die Argumente, na ja, ich will mein Kind in die Musikschule schicken oder dieses oder jenes Freizeitangebot. Auch die Vereine gehören in diese Beratungsarbeit miteingebunden. Es geht nicht darum, dass man wo hinfahren kann, um sich Beratung zu holen, sondern es geht darum, dass vor Ort mit den Angeboten, die es auch vor Ort von anderen gibt, ein entsprechendes Konzept entwickelt wird, das man dann auch den Eltern entsprechend präsentiert. Denn auch in der Informationsarbeit der Eltern fehlt es da an ganz, ganz Vielem. Ich kann nur sagen, drei oder vier Anfragen die derzeit zu mir sozusagen gekommen sind, (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Da müssen sie sich an mich wenden!") nicht Anfragen, na, na liebe Frau Kollegin! Offensichtlich sind dann entweder die Gemeinden nicht ausreichend informiert, die Direktoren nicht ausreichend gut informiert. Faktum ist, aber darüber brauchen wir uns nicht streiten, ich freue mich wenn du sagst, es ist dein Ziel, dass diese Thematik, vor allem dieses Zukunftsmodell einer kindgerechten Ganztagsbegleitung, wenn das vom Land beratungsmäßig, eben nicht nur vom Land, aber ich nehme an du hast eh gesagt auch Landessschulrat, dass das so begleitet werden soll, dass tatsächlich vor Ort entsprechende Modelle entwickelt werden. Darum bitte ich sehr, denn jede Schulgeneration, jede Klasse, jede Stufe, die dieses Angebot noch nicht hat, der entgeht eigentlich eine ganz, ganz große Möglichkeit. Und wir haben dieser Tage ja auch gemeinsam gesehen, bei der Veranstaltung der Sozialpartner, wie notwendig oder wie sinnvoll und zweckmäßig es auch ist Räumlichkeiten so zu gestalten, dass man diese Formen des neuen Lernens und der Ganztagsschule auch tatsächlich kindgerecht gestalten kann. Und es ist nicht teuer oder nicht teurer als der Schulbau in der bisherigen Form. Und wir haben da ja auch schon einen Antrag eingebracht, den wir auch schon beraten haben, wo zuerst ein bisschen abgebremst wurde, (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Nein, nein!") wo uns dann doch zugesagt worden ist, Herr Kollege Aichinger, (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Ich bin kein Bremser!") dass in Zukunft Ganztagsschulen zumindest abgefragt werden sollen, wenn es um Schulbauten oder um Schulsanierungen geht, ob eine Ganztagsschule geplant ist. Ich glaube es muss ins Zentrum gestellt werden, es muss ins Zentrum gestellt werden, dass es neue Räumlichkeiten, neue Schulgestaltung vom Baulichen her einfach braucht, um diese neuen Konzeptionen auch entsprechend umzusetzen. Es darf keine Schulen mehr geben, wo der Gang und links und rechts oder vorne oder hinten dann die Klassenzimmer sind, nämlich die gebaut werden, sondern es soll genau diese neue Konzeption mit offenen Räumlichkeiten, mit Rückzugsräumen etc. geben. Das soll ins Zentrum unserer Überlegungen gestellt werden. Ich sehe das in Ehren wenn du sagst, das hast du alles entsprechend vor. Jedenfalls jetzt sind wir noch nicht so weit, dass wir schon solche Modelle vorzeigen könnten, (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: "Das können wir schon!") wie uns das die Schweizer im Wesentlichen gezeigt haben. Also ich bitte nur um eines, wenn wir die Wahlfreiheit ernst nehmen, dann ersuche ich darum alles dafür zu tun, dass das Zukunftsmodell der Ganztagsschule, wo sich Unterricht, Freizeit, Förderung abwechseln, in Oberösterreich auch entsprechend forciert wird. Ich danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits meine Vorredner sehr ausführlich erklärt haben, behandelt die Novelle des Pflichtschulorganisationsgesetzes unter anderem die Grundsatzbestimmungen betreffend der ganztägigen Schulform und der Freizeitpädagoginnen und -pädagogen. Ich möchte noch ganz kurz auf die Schulassistenz eingehen. Hier ist es sicher notwendig, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Alltag unterstützt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang schon, wie auch schon im Bildungsausschuss erwähnt wurde, festhalten, dass die Assistentinnen und Assistenten neben den pflegerischen Tätigkeiten nur für Hilfsleistungen erforderlich sind und nicht die pädagogische Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer übernehmen sollen und somit keine pädagogischen Assistentinnen und Assistenten in diesem Sinn sind. Und somit werden wir der vorliegenden Novelle auch zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Eva Maria Gattringer. Abg. Gattringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ja es ist eh schon durchgeklungen, das Thema, mit dem wir uns jetzt beschäftigen, ist eigentlich ja nicht wirklich ein bewegendes. Wir sorgen mit unserer Zustimmung zu dieser Novelle, die als Bundesgesetz hereinkommt, auch dafür, dass wir mehr Flexibilität in unseren Schulbereich hineinbringen. Allerdings ist schon sehr deutlich durchgedrungen oder durchgeklungen, auch in der Wortmeldung von Klubobfrau Gertraud Jahn, da geht es nicht nur einfach darum, ja dass wir mehr Flexibilität ermöglichen, sondern es klingt ganz deutlich durch, wir begeben uns speziell bei diesem Gebiet auf eine sehr ideologische Diskussion. Und wenn ich höre, ja quasi die Wahlfreiheit der Eltern steht sozusagen über allem, dann sage ich, es muss ein breites Angebot ganztägigen Schulformen geben und sozusagen die verschränkte Form ist die ideale Form die wir haben möchten, dann muss ich ganz deutlich widersprechen, denn Wahlfreiheit bedeutet nur dann eine wirkliche Wahlfreiheit, wenn ich verschiedene Schultypen habe, verschiedene Schulorganisationsformen habe und ich kann mich dann frei entscheiden, welche Schulorganisationsform möchte ich jetzt für mein Kind. Ich möchte bei der Gelegenheit auch nicht unerwähnt lassen die Diskussion momentan um die Langform des Gymnasiums. Auch diese Form muss erhalten bleiben als Teil der echten Wahlfreiheit für die Eltern. Und man kann nicht einen Schultyp, eine Schulart aushungern, die halt zu meiner Ideologie passt und eine Schulform besonders forcieren und mit Engelszungen sie heraußen und das haben wir in den letzten Sitzungen ja auch gehört, auch preisen. Jede Schulform hat ihr Gutes. Und was wichtig ist, es kommt darauf an, dass die Eltern die Informationen haben, was ist denn die beste Schule jetzt für mein Kind? Und das kann sein in einem Bereich, wo die Eltern wenig Zeit haben für ihre Kinder, die verschränkte Form, wo keine Nachmittagsbetreuung für die Kinder stattfindet, wo man einfach das in einem Paket haben möchte. Aber dann muss man auch sagen, das ist keine echte Wahlfreiheit, wenn zwei Drittel der Eltern das wollen und ein Drittel muss sich fügen, weil die brauchen das eigentlich gar nicht. Also eine echte Wahlfreiheit ist nur dann gegeben, wenn ich für mein Kind an dem Schulstandort wo mein Kind ist, auch wirklich dieses Angebot habe. Es ist auch der Vorwurf gekommen, dass es die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Schultypen und Schulangebote nicht gibt in Oberösterreich. Das gibt es in Oberösterreich. Unsere Landesrätin Mag. Hummer ist dabei das umzusetzen. Es liegt ja auf der Hand, jeder will die Ressourcen, die wir haben, so gut wie möglich nützen. Wenn man jetzt weiter schaut, es gibt auch Eltern und Sie werden es nicht glauben, die wollen ihre Kinder auch am Nachmittag selber betreuen. Auch diese Eltern müssen die Möglichkeit haben. Natürlich drängt die Wirtschaft, weil es ist ja auch diese Diskussion angesprochen worden, die Wirtschaft drängt darauf, dass sie die Frauen, dass sie die Eltern im Arbeitsprozess so lange wie möglich hat, nämlich was die Tagesarbeitszeit betrifft. Aber wir wissen wirklich aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass die Eltern ihre Zeit mit den Kindern verbringen wollen und sie wollen sich auch wirklich auch am Nachmittag einmal selber um ihre Kinder kümmern und da vielleicht auch Lernunterstützung machen. Ein Wort noch zu der schulischen Nachmittagsbetreuung und das möchte ich schon auch kritisch anmerken. Die schulische Nachmittagsbetreuung war ein guter Schritt wie sie entwickelt worden ist, allerdings hat sie den einen oder anderen Pferdefuss. Ein Pferdefuss ist zum Beispiel der Wechsel der Betreuung. Wir haben jetzt die Lernbetreuung durch die Lehrerinnen und Lehrer, die an der Schule sind und dann kommt der Freizeitbetreuer, also Horterzieher. Und eigentlich hätten wir da die Petra Müllner zu Wort kommen lassen müssen. Als Horterzieherin weiß ich, dass es notwendig ist die Kinder ja auch auf pädagogischer Ebene zu betreuen. Jetzt geht der Lehrer und jetzt kommt der Freizeitbetreuer, der vielleicht ein, zwei Stunden da ist oder nur eine halbe Stunde das Kind sieht, weil ja die Kinder dann auch flexibel die Schule verlassen können. Passiert da überhaupt noch pädagogische Arbeit? Und über das müssen wir einfach nachdenken. Und unser Erfolgsmodell und darum sind wir in Oberösterreich extrem gut unterwegs im Vergleich auch mit anderen Bundesländern, ist einfach die Hortbetreuung am Nachmittag. Das ist eine spezielle Art der familienähnlichen Betreuung von Kindern. Und gerade wenn wir immer schwierigere Kinder haben, dann sehe ich da schon eine Bruchstelle. Und wir beschäftigen uns ja immer mit den Übergängen und das soll alles nahtlos sein. Aber wenn der Lehrer geht und der Freizeitbetreuer kommt, dann habe ich irgendwie trotzdem Sorge, dass die Betreuung der Kinder da nicht durchgängig ist, dass ein Kind, das Probleme hat, von der einen Hand in die andere Hand wandert und eigentlich in Wirklichkeit kümmert sich niemand um das Problem, das das Kind zur Zeit hat. Und vielleicht ist auch der Kontakt zu den Eltern, wenn da so viele Personen eingebunden sind, auch nicht gerade der beste. Über dieses Thema müssen wir uns noch Gedanken machen, denn ich glaube, pädagogische Konzepte werden gefragt sein in Zukunft, um für unsere Kinder wirklich auch die bestmögliche Betreuung in den schulfreien Zeiten zu gewährleisten. Außerdem möchte ich noch hinweisen, dass die schulische Nachmittagsbetreuung und auch der verschränkte Unterricht nur zu Schulzeiten stattfinden, an keinem Zwickeltag, an keinem Randtag, an keinem Ferientag in der Schule. Also, ich weiß nicht, ob die Ferienangebote, die die Gemeinden dann so anbieten, ob die dann auch eine durchgehende und zuverlässige Betreuung der Kinder auch gewährleisten können. Bei allem Respekt für die Bemühungen unserer Gemeinden im August, wenn wirklich alle Kinder meist zu Hause sind, ein schönes Angebot und ein lustiges Angebot vor Ort zu bieten, aber wir reden dann von zwei Monaten oder noch mehr Wochen, wo die Kinder einfach auch gut betreut werden sollen. Ja, wir müssen uns Gedanken machen, wie können wir die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder anbieten, wie können wir unsere Eltern so entlasten, dass sie keine Sorge mehr haben müssen, was die Betreuung der Kinder betrifft nach der Schule. Weil es geht ja nicht nur um Schulleistung in der Schule, sondern es geht auch darum, dass der Mensch für das ganze Leben ausgebildet, gebildet und gestärkt wird und das wird eine Herausforderung. Und da sollte man sich nicht mit ideologischen Ansätzen, alle müssen in die Ganztagsschule und noch möglichst verschränkt, sondern wirklich mit der echten Wahlfreiheit und dem Bekenntnis von uns allen zur Wahlfreiheit beschäftigen und dann schaffen wir es vielleicht doch, dass wir mehr Kinder kriegen und die jungen Eltern mehr Freude haben am Elternsein. (Beifall) Zweite Präsidentin: Wünscht noch jemand das Wort dazu? Frau Landesrätin Mag. Hummer bitte! Landesrätin Mag. Hummer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Gäste! Ich denke, dass wir mit dieser Novelle, die ja zwei Bereiche umfasst, nämlich einmal den Bereich eben der ganztägigen Schulformen und den zweiten Bereich unserer Assistentinnen in den Schulen, die hier ganz wichtige Funktionen im Bildungsbereich übernehmen, wirklich einen guten Schritt nach vorne gehen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir gerade im Bereich der Novelle der ganztägigen Schulformen eine hervorragende Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung haben, dass hier wirklich eine intelligente Lösung auch in dieser 15a-Vereinbarung gefunden worden ist, in der Förderung, in der Abwicklung. Und eines steht in dieser Novelle ganz klar drinnen und eines steht auch in dieser 15a-Vereinbarung ganz klar drinnen, dass es eine Gleichwertigkeit gibt dieser ganztägigen Schulmodelle. Und das ist mir so wichtig. Liebe Frau Kollegin Gerti Jahn, die Wünsche, die du hier vorne geäußert hast, dass wir doch beraten sollen und begleiten sollen: Das machen wir seit einem Dreivierteljahr mehr als intensiv. Und wenn zwei Gemeinden sich zufällig bei dir gemeldet haben, dann greif bitte zum Hörer, ruf bei mir an, die dürfen morgen kommen und bekommen beste Beratung. Wir haben eine eigene Stelle beim Landesschulrat dafür, die hier Beratung anbietet. Wir haben eine eigene Stelle bei uns im Land Oberösterreich, die Frau Obermann hat das übernommen. Beim Landesschulrat wurde die Stelle gerade nachbesetzt. Ich weiß den Namen nicht, ich weiß es nur deswegen so genau, weil der Mitarbeiter, der bis jetzt für die ganztägigen Schulformen zuständig war, ein neuer Mitarbeiter in meinem Büro ist und wir dementsprechend bestens auch informiert sind über alle Feinheiten und Herausforderungen der ganztägigen Schulform. Also diesen Wunsch der Beratung, den erfüllen wir zu 100 Prozent. Und die Informationen bekommen die Gemeinden von uns genau in diese Richtung, dass wir sagen, was habt ihr bereits an Betreuungsformen in euren Gemeinden, nämlich Hort, alterserweiterten Gruppen, schulischen Angeboten und wir setzen uns zusammen und entwickeln das ideale Modell, welches sich die Eltern wünschen. Und wenn da, liebe Gerti, nicht herauskommt, eine verschränkte ganztägige Form, dann hat das nicht damit zu tun, dass wir nicht beraten, sondern dass eben eine andere Form die bessere ist. (Beifall) Und ich möchte das jetzt wirklich auch nochmal unterstreichen, was die Eva Maria Gattringer gesagt hat, weil es geht hier wirklich nicht darum zu behaupten oder zu diskutieren, was ist die beste Form. Du hast ein ganz klares Bild was für dich die beste Form ist. Ich sehe das nicht so. Ich bin überzeugt, dass es diese unterschiedlichen Modelle, nämlich der flexiblen ganztägigen Schulform, wo Eltern entscheiden können, an einem Tag, an zwei Tagen Betreuung in Anspruch zu nehmen, Lernen in Anspruch zu nehmen, genauso eine ideale Form sein kann wie eine verschränkte Form. Das möchte ich auch hier betonen. Ich möchte nicht das eine besser als wie das andere werten. Ich glaube, dass verschränkte ganztägige Schulformen tolle Potentiale haben und auch pädagogisch viel weiter bringen können. Nur, Kinder sind so unterschiedlich, dass nicht eine Form für alle Kinder die richtige ist. Und diese Beispiele haben wir, ich glaube, ich habe mich mit der Doris Schulz vor kurzem unterhalten, sie hat zwei Kinder, für die eine die Idealform die ganztägige Form, da ist die Doris, und für den Sohn wäre das der blanke Horror, einen ganzen Tag in der Schule zu sein. Und genau so müssen wir Schule anbieten und genau so müssen wir Nachmittagsbetreuung anbieten. Das möchte ich hier einfach unterstreichen, das ist unsere Zielsetzung, dass wir Eltern unterstützen in ihrer Erziehung zur Bildungsarbeit. Und hier haben wir mit der Infrastruktur Schule eine riesen Chance und die nützen wir heute intensiv. Gerade auch mit den Budgetmitteln, die wir jetzt vom Bund dafür zur Verfügung gestellt bekommen, diese 50.000 Euro sind gut investiert in unseren Schulen, damit wir Schule hier auch umbauen können. Wir haben ja leider Gottes das System, dass Schule am Vormittag sozusagen voll ist und genützt wird und daneben haben wir einen neuen Hort gebaut, der am Nachmittag voll ist und am Vormittag leer ist. Das ist infrastrukturell nicht ganz intelligent, wenn wir ehrlich sind. Deshalb sehen wir schon alleine aus diesen Gründen genau dorthin, welche Infrastrukturen wir haben, welche Modelle können wir anbieten und suchen mit den Gemeinden gemeinsam individuelle Lösungen. Und diesen Vorwurf, dass wir hier nicht beraten, den möchte ich einfach wirklich vehement zurückweisen, weil solche Beratungen zum Teil sogar bei mir im Büro stattfinden und Gemeinden aufmarschieren mit Bürgermeister, Direktoren, Lehrern, Hortpädagogen und hier wird gemeinsam an einem Tisch eine Lösung gefunden. Dass es hier unterschiedliche Interessen gibt und dass es unterschiedliche Formen immer geben muss, ist schon ganz alleine deswegen der Fall, weil eine schulische Tagesbetreuung keine Lösung für Feiertage und Ferien bietet. Das heißt, die Gemeinde hat natürlich einen größeren Auftrag, wenn diese Kinder auch in diesen Zeiten Betreuung brauchen. Aber im Kern glaube ich, sind wir am selben interessiert. Und ich bin überzeugt, dass wir hier auch in Oberösterreich, und die Zahlen belegen es, wir haben alleine vom Herbst letzten Jahres zum Februar diesen Jahres eine Steigerung um sieben Prozent in der ganztägigen Betreuung an Schule geschafft, weil wir genau das uns auch wirklich im Detail anschauen und dahingehend auch beraten, dass wir Schule hier auch mit in Verantwortung nehmen und die wird auch gerne angenommen, wenn sie darin auch eine Zukunftsperspektive sehen. Das nur ganz kurz zu diesen Punkten angeführt. Und den Schulbau hast du noch kurz erwähnt. Wir sollen doch sozusagen auch auf diese ganztägige Form Rücksicht nehmen. Auch hier kann ich berichten, dass wir bereits seit zwei Jahren jedes neue Schulbauvorhaben natürlich, ich kann nicht Planungen, die abgeschlossen sind, wieder übern Haufen werfen und die dürfen nicht zu bauen beginnen, weil sie eben das in diesem Sinne noch nicht geprüft haben, dass wir jeden neuen Schulbau genau auf dieses Kriterien auch überprüfen. Zwei Sonderaufträge hat da meine Abteilung von mir bekommen. Ganztägige Schulformen und neue Lernformen; zweiter Auftrag, ordentliches Lehrerzimmer mit einem Arbeitsplatz für jeden Lehrer. Und das macht die Abteilung und das nicht seit gestern, sondern seit eineinhalb Jahren, aber dass der Schulbau geplant wird auf meistens mehr als ein Jahr, sondern da sprechen wir oft über Zeiträume von ja fast Jahrzehnten hätte ich fast gesagt, jetzt greift das nicht morgen, aber wir schauen natürlich auf das im Moment intensiv. Und das ist mir auch ein großes Anliegen. Und ich glaube, da sind wir auch hier in diesem Haus fast aller dieser Meinung, dass das auch so richtig ist. Ich möchte nur ganz kurz noch auf die Assistentinnen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingehen. Hier gab es ja vor allem begriffliche Abstimmungen in dieser Novelle. Und ich möchte hier einfach wirklich auch diese Änderung, die sich ergeben hat auch in diesem Berufsfeld, ansprechen. Früher waren diese Assistentinnen Stützkräfte, von denen wir gesprochen haben, immer nur zuständig für pflegerische, helfende Tätigkeiten. Das hat sich komplett verändert. Sie garantieren wirklich für Kinder, die besondere Bedürfnisse haben, dass Bildung gelingen kann und es beginnt vom Transport im Schulbus bis hin beim Unterstützen vielleicht in der Mittagspause beim Essen. Also der Aufgabenbereich ist ein ganz anderer und größerer geworden und mit dieser Novelle entsprechen wir auch diesem Berufsbild viel besser und mit dieser Novelle wollen wir letztendlich auch ein Dankeschön ausrichten! Und das möchte ich heute noch auch von dieser Stelle vom Landtag an alle Assistentinnen, die eigentlich Bildung und Unterricht für den gesamten Klassenverband ja dann möglich machen durch die Arbeit, die sie dort leisten, die eine hervorragende ist und dieses Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch ausrichten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 613/2012, Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2012) zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir kommen zur Beilage 614/2012, das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 geändert wird (Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2012). Ich bitte Herrn Kollegen Mag. Bernhard Baier um die Berichterstattung. Abg. Mag. Baier: Beilage 614/2012, Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 geändert wird (Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2012). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 614/2012.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 geändert wird (Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2012), beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf Herrn Mag. Baier als erstem Redner das Wort erteilen. Abg. Mag. Baier: Hohes Haus, ich darf die Gelegenheit benutzen, eine Wortmeldung dazu zu geben. Die vorliegende Novelle zum Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz trägt oder hat das Ziel, wie schon in der Berichterstattung auch gesagt, die Schulleiter stärker in die Personalentscheidung über die Lehrereinstellung einzubinden. Und diese Novelle fußt auf der Erfahrung der Praxis, das heißt, schon bisher war es so, dass im Rahmen der Einstellungen in Gesprächen des Bezirksschulrates mit den Schulleitern es zu einer Abstimmung gekommen ist, aber es war nicht gesetzlich verankert und daher auch nicht flächendeckend gesichert. Jetzt machen wir hier mit dieser Novelle die Praxis sozusagen zum gesetzlichen Regelfall oder einen Teil der Praxis zum gesetzlichen Regelfall, sodass dies auch in der Fläche und in der Breite gesichert ist. Und wir betonen damit die Lehrerausbildung und die Auswahl der Lehrerinnen und Lehrer und machen damit einmal mehr deutlich, dass das für uns das Zentrale im Bereich der Schule und der Bildung ist, die Software sozusagen, auf die es tatsächlich ankommt. Vorher haben wir ein bisserl über die Hardware gesprochen, aber das Entscheidende ist doch, wer vorne steht, wie gelehrt wird, wie auf die verschiedenen Fähigkeiten, auf die verschiedenen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler auch eingegangen wird. Und es ist auch ein Zeichen für die Schulautonomie, für den Ausbau der Schulautonomie. Seit Anbeginn meiner Tätigkeit als Schülervertreter vor mittlerweile schon längerer Zeit war uns die Schulautonomie immer ein ganz besonderes Anliegen und das ist wieder ein Baustein in diesem Bereich, Stärkung, Ausbau der Schulautonomie. Und eines, last but not least, wollen wir nicht außer Acht lassen. Es ändert nichts, absolut überhaupt nichts an der Objektivierung. Das Verfahren bleibt weiter objektiv. Klarerweise wurden Objektivierungsregeln sogar ergänzt und erweitert und das Verfahren läuft daher auch in einem absolut geregelten Rahmen ab. Daher eine positive Novelle, die wir heute zu beschließen haben. Ich bedanke mich auch bei der zuständigen Landesrätin Doris Hummer für die Initiative. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Frau Klubobfrau Mag. Jahn bitte! Abg. Mag. Jahn: Ja, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die Frau Landesrätin und ich haben uns jetzt am Rande da noch unterhalten. Wir haben schon gewisse unterschiedliche Bilder auch noch. Was ich mir wünsche ist im Bereich der Ganztagsschule, dass ein Bild davon geschaffen wird, wie dieses neue pädagogische Konzept ausschaut, damit sich Eltern da auch etwas darunter vorstellen können. Denn wenn man nicht weiß, was etwas ist, wie soll man das dann auch entsprechend lang versuchen zu forcieren. Von der Gleichwertigkeit der beiden Angebote mal herzugehen und zu sagen, schaut euch doch an, da gibt es etwas Großartiges, Neues, probiert es doch einmal aus, ob ihr diese Voraussetzungen schaffen könnt oder nicht. Und ich glaube auch, sie können sich, ich höre, sich beraten lassen, selbstverständlich. Aber auch da haben wir glaube ich noch ein unterschiedliches Bild, ob ich wo zu einer Beratungsstelle hinkomme oder ob ich vor Ort sozusagen wirklich, ob gemeinsam mit den anderen möglichen Trägern, Vereinen und so weiter Konzepte entwickelt werden, aber wir haben uns hier ausgetauscht. Meine Botschaft glaube ich ist angenommen, deine auch! Und ich hoffe, dass die Zusage, hier entsprechend offensiv zu sein, natürlich auch entsprechend umgesetzt wird. Aber jetzt zum Landeslehrer- und -lehrerinnen-Diensthoheitsgesetz. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die diesen Beruf mit Leidenschaft ausfüllen, die die Kinder begleiten zum bestmöglichen Lernerfolg. Dafür braucht es Berufung, dafür braucht es Eigenmotivation, dafür braucht es die entsprechende Leidenschaft und den entsprechenden Zugang. Und das fängt natürlich schon bei der Berufswahl an. Hier brauchen sie Unterstützung, auch durchaus entsprechende Auswahlverfahren und Auswahlmöglichkeiten und sie brauchen vor allem, wenn sie gut ausgebildete fertige junge Lehrerinnen und Lehrer sind, einen guten Berufseinstieg, Begleitung auch beim Berufseinstieg, dass sie das, was sie sozusagen erlernt haben, dann auch tatsächlich in der Praxis gut umsetzen können. Und da gibt es ja ein hervorragendes Projekt des Junglehrercoachings, das jetzt auf Bundesebene vorbereitet worden ist und jetzt in die Umsetzung gehen muss. Also Lehrerinnen und Lehrer bei der Berufsauswahl unterstützen, begleiten beim Berufseinstieg, aber nicht eine Hire- and Fire-Politik oder zumindest nicht sozusagen das Bild des Hire and Fire zu erwecken. Selbstverständlich ist für mich, dass es wichtig ist, dass der Bezirksschulinspektor, die Bezirksschulinspektoren mit dem Direktor und der Direktorin sich abstimmt, welcher und welche der Kandidatinnen passt denn gut in eure Schule? Da gehe ich davon aus, dass das bisher hoffentlich auch weitgehend der Fall war. Also das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, aber wenn es im Gesetz festgeschrieben werden soll, werden wir dem nicht entgegenstehen. Wichtig ist für uns in diesem Zusammenhang auch, dass klargestellt ist, dass die bisherige Objektivierung, also die Reihung nach objektiven Kriterien, welche Lehrerinnen und Lehrer sozusagen in der Liste als erste drankommen, dass diese Objektivierung sichergestellt worden ist. Von der groß angekündigten freien Lehrerauswahl durch die Direktorinnen und Direktoren sehe ich nicht sehr viel übrig geblieben, weil ja ganz offensichtlich auch klar geworden ist, dass es in der Praxis einfach schwierig ist zu sagen, die Direktorinnen und Direktoren wählen sich ihre Lehrerinnen und Lehrer selber aus. (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: „Das habe ich nicht gesagt!“) Die Frau Landesrätin beteuert mir immer, dass sie das nicht gesagt habe, jedenfalls in den Medien ist es landauf, landab, groß so gespielt worden. (Zwischenruf Landesrätin Mag. Hummer: „Frau Kollegin, Sie müssen die Überschrift und den Text darunter auch lesen!“) Na ja, Überschriften waren jedenfalls ganz, ganz eindeutig, wie auch immer, es ist ganz klar und insofern verständigen wir uns ja auch auf ein gemeinsames Gesetz heute. Es ist ganz klar, dass eine freie Lehrerauswahl durch die Direktorinnen und Direktoren schlichtweg in der Praxis große Probleme mit sich bringen würde, weil am Anfang des Schuljahres müssen in jeder Klasse Lehrer und Lehrerinnen stehen und zwar in ausreichender und in gut verteilter Form. Und wenn im Wesentlichen vielfach erst in den letzten Ferienwochen klar wird, wie viele Klassen es letztlich gibt, dann ist es auch notwendig zu sagen, okay es gibt eine gewisse Abstimmung, aber die einfache Lehrerinnen- und Lehrerauswahl durch die Direktorinnen und Direktoren ist in dieser Form nicht praxisgerecht, es braucht auch einen gewissen Ausgleich, wenn jetzt beispielsweise im Bezirk fünf offene Lehrerstellen sind, und fünf werden sozusagen dort zugeteilt, oder haben sich in diesem Bezirk beworben, dann braucht es einen Ausgleich zwischen Bezirksschulinspektor und den Direktorinnen und Direktoren. Er kann ja nicht hergehen, und seinem Lieblingsdirektor jetzt sozusagen am Tablett einmal die ersten fünf servieren, und sagen, welchen hättest du denn gern, und für den, den er nicht so gern mag, bleibt halt dann der letzte, der nicht genommen worden ist, über. Ich überzeichne das ein bisschen, aber genau das soll auch zeigen, warum wir in dieser Frage ganz klar immer gesagt haben, dieses so scheinbar populäre "Direktoren suchen sich ihre Lehrerinnen und Lehrer selber auch aus" hat auch große Mängel. Ich wünsche mir sehr, dass die ÖVP in den wirklich großen Fragen der Bildungsreform auch einmal Schritte in der Richtung geht, in die die Industriellenvereinigung, in die die Wirtschaftsvertreter die längste Zeit gehen, nämlich, und vor allem die Expertinnen und Experten national und international alle sagen: Wir brauchen eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen, weil die frühe Auswahl, die frühe Selektion, die frühe Teilung schlichtweg auch entsprechend teilt in die, die es einmal besser haben werden, und die, die es weniger gut haben werden. Also, die gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen sollte doch ein gemeinsames Ziel werden. Ich würde mir wünschen, wenn sich die ÖVP in der gleichen Verve, wie sie sich für den Ausbau von Gymnasien jetzt wieder einsetzt, dafür einsetzen würde, dass wir endlich wirklich zu einer gemeinsamen Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen kommen. Mit der Neuen Mittelschule soll jetzt hier ein erster ganz großer Schritt gesetzt werden. Darum ersuche ich, sehr geschätzte Damen und Herren, und noch einmal, wie vorhin gesagt, auch diese neue pädagogische Form der Ganztagsschule mit abwechselnder Unterrichtsförderung, Freizeit und so weiter, entsprechend ins Zentrum der Information auch zu rücken, damit wir diesen Schritt, den wir hoffentlich alle miteinander wollen, die besten pädagogischen Grundlagen für unsere Kinder, auch tatsächlich hier ein Stück weiter kommen. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächstem Redner darf ich Herrn Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz das Wort erteilen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss dieser Novelle des Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes wird den Schulleitern und Schulleiterinnen bei der Zuweisung und Versetzung von Lehrerinnen nun die gesetzliche Möglichkeit gegeben, mitzureden und mitzuwirken. Kurz gesagt, künftig kann ein Direktor, eine Direktorin sagen, wie soll sich mein Lehrerteam bestmöglich zusammensetzen. Und ist also nicht mehr völlig abhängig vom guten Willen der Schulbehörde, sprich des Bezirksschulinspektors. Ich gebe meiner Vorrednerin völlig recht, dass es natürlich, wenn ein Inspektor, eine Inspektorin ihre Sache gut macht, sie natürlich mit den Direktoren und Direktorinnen reden und fragen wird, was passt denn, und wie können wir denn das machen? Aber genau das Beispiel, dass du, Kollegin Jahn, gesagt hast, dass man zuerst den einen fragt, und dann kommen sozusagen erst die anderen dran, genau das haben wir ja jetzt gehabt. Und jetzt gibt es dann eine gesetzliche Möglichkeit, dass auch der andere, der zum Schluss gefragt wird, sagt, aber ich möchte auch wissen, welche Kolleginnen und Kollegen stehen denn auf der Liste, und wer würde denn gerne und gut in unsere Schule passen. Also, das ist mit Sicherheit ein Fortschritt zur jetzigen Situation, und deshalb begrüßen die Grünen auch, dass hier den Schulleiterinnen und Schulleitern mehr Verantwortung übertragen wird, und es ist meiner Meinung nach auch ganz eindeutig eine Stärkung der Schulautonomie, so wie das Kollege Baier auch gesagt hat. Ich möchte auch betonen, dass diese Novelle nicht eingreift, wenn es um Diensttausch geht, es ist nicht so, dass jetzt die Direktoren und Direktorinnen eine Kündigung aussprechen, das bleibt beim Bezirksschulrat bzw. Landesschulrat, es ändert auch nichts am Objektivierungsverfahren. Das heißt, ob die Leute angestellt werden im öffentlichen Dienst oder nicht, bleibt ja völlig gleich. Aber, ob ein Lehrer, eine Lehrerin in das Team passt, ob sie zum Beispiel die Schulentwicklung, die eine Schule beschlossen hat, mit trägt, ob vielleicht auch die Qualifikationen, die notwendig sind, damit man dieses Schulprofil entwickelt, bei dieser Person gegeben sind. Das ist eine Frage, wo die Schulleiterinnen und Schulleiter künftig stärker das auch im Gespräch mit der Schulbehörde, bzw. dem Bezirksschulinspektor aufwerfen können. Und wenn ich in diese eine Richtung etwas mache, dann halte ich es auch für nötig, dass man sagt, wie sind denn auch die Fähigkeiten und das Können und die Kenntnisse der Direktoren und Direktorinnen. Und deswegen ist mir auch besonders wichtig, dass bei dieser Novelle auch die Bestimmungen, was die Leiterobjektivierung betrifft, ergänzt werden. Wir haben im Paragraf 20a, Leiterobjektivierung, nun explizit auch Auswahlkriterien mit hinein genommen. Die gehen in die Richtung Personalführungskompetenz, Personalentwicklungskompetenz, fachliche, soziale kommunikative Kompetenzen. Das sind einfach Dinge, die man braucht, wenn man eine Schule ordentlich leiten möchte, und es hat sich eben die Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter in den letzten Jahren im österreichischen Schulsystem auch geändert. Die Anforderungen sind sicherlich größer geworden. Da geht es nicht nur um die pädagogische Führung, da geht es auch wirklich um Schulmanagement. Da geht es auch darum Personalentwicklung zu sehen, Unterrichtsentwicklung zu sehen, und in diesem Sinne ist es wichtig, auch klar und deutlich sagen, dass wir das auch erwarten. Ich glaube, dass es im Sinne der Eltern und der Schüler ist, und letztendlich auch im Sinne der Lehrerinnen bzw. der Direktoren und Direktorinnen selbst. Ich kenne das Aus- und Weiterbildungssystem in Oberösterreich. Ich halte es für gut, ich glaube, dass die beiden pädagogischen Hochschulen hier wirklich ein gutes Angebot auch stellen. Und ich glaube, dass auch das Objektivierungsverfahren, das wir für SchulleiterInnen haben, diesen Namen im Gegensatz vielleicht zu anderen Bundesländern auch verdient. Und ich habe es beim letzten Landtag schon gesagt, und ich bleibe dabei, wenn wir den Direktoren und Direktorinnen immer mehr Verantwortung geben, auch ein Stück Personalverantwortlichkeit geben, dann muss es auch möglich sein, dass die eigene Leistung evaluiert wird. Und wir haben im vorigen, letzten Landtag eine Resolution an die Bundesministerin Schmid beschlossen, wo wir gesagt haben, es ist nur konsequent, wenn wir ein modernes Dienstrecht wollen, dass wir auch eine befristete Bestellung der Schulleitungen vorsehen. Im Normalfall, ich sage es noch einmal ganz klar, im Normalfall wird es natürlich zu einer Widerbestellung kommen. Aber wenn man mit den Leistungen dann doch nicht zufrieden ist, dann sollte eine Abberufung nach objektiven Kriterien durch die Schulbehörde möglich sein, auch ohne gröbste Dienstverletzungen. Und ich habe es auch an dieser Stelle immer wieder gesagt, das ist mir teilweise auch in eine andere Richtung unterstellt worden, ich sage natürlich auch klar, wenn es eine höhere Verantwortung gibt, dann soll es auch eine bessere finanzielle Dotierung dieser Funktion geben. Und es muss sich auch à la longue etwas ändern bei den administrativen Rahmenbedingungen. Weil es ja nicht so sein kann, dass diejenigen, die sich in einer Pflichtschule, und es ist eine größere Schule, für den Direktorenposten sozusagen melden, dann unter anderem die bessere Sekretärin, der bessere Sekretär der Schule sind. Das sind eindeutig Schwächen in diesem System. Und das zusammen erwarte ich mir auch ein Stück, dass das bei den neuen Dienstrechtsverhandlungen, die ja zur Zeit auch auf Bundesebene stattfinden, auch Themen sind, und dass hier auch entsprechende Lösungen gefunden werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es noch eine weitere Wortmeldung? Frau Landesrätin Hummer bitte. Landesrätin Mag. Hummer: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Also, für mich ist heute ein Freudentag. Das möchte ich schon so sagen, dass wir es wirklich auch geschafft haben, einstimmig dieser Novelle zuzustimmen. Weil es im Kern ein großer Schritt in die Richtung ist, die mir ganz persönlich am Herzen liegt. Wir schaffen damit nämlich wirklich den Schritt, die standortbezogene Schulortentwicklung wirklich vorwärts zu bekommen. Mit der Möglichkeit, dass Direktoren Mitspracherecht, und hier möchte ich wirklich betonen, dass eben Recht vor Gnade gehen soll, gerade wenn wir hier in diesem Haus sitzen, wo es unsere Aufgabe ist, sich damit auseinander zu setzen, welche Dinge wir rechtlich verankern wollen und welche nicht. Dann hat das einen ganz anderen Stellenwert als diskutieren wir, was ja auch eingebracht worden ist, über Erlässe oder den Goodwill sozusagen eines Bezirksschulinspektors. Sind zwei komplett unterschiedliche Themenbereiche. Wir haben mit dieser Novelle, mit dieser Änderung, die wir heute, so wie ich es vernehme, einstimmig beschließen werden, es geschafft, dass in der Personalauswahl, in der Personalversetzung, in der Personalbeurteilung durch die Führungskraft am Standort eine neue Ehrlichkeit einzieht in unser Schulsystem. Und das ist mir ein Herzensanliegen. Wir müssen es schaffen, dass wir bei unseren Schulen lernen, ehrlich hin zu schauen. Weil nur dann wird Verbesserung auch möglich sein. Wir sind heute in einer Situation, wo ganz viel gemessen wird. Wir erheben Bildungsstandards, wir erheben Qualitätssicherung, nur die Verbesserung einzuleiten, von dem Wissen, wie wir heute dastehen, vom Status Quo, zur besseren Situation, zur Zielsetzung, zur Umsetzung, das können wir hier herinnen nicht machen, das kann der Landesschulrat durch einen Erlass nicht machen, oder die Ministerin, das kann ich nicht machen. Das können nur die Menschen vor Ort, die engagierten Pädagoginnen und Pädagogen, die Direktorinnen und Direktoren. Und das sind unsere Vordenker, das sind unsere Gestalter, unsere Manager der Schulentwicklung vor Ort. Und die brauchen, damit sie auch gestalten können, auch die Rahmenbedingungen dafür. Also, ich würde ehrlich gesagt die Verantwortung für Qualität nicht übernehmen, wenn ich nicht die Möglichkeit habe, auch zu gestalten. Und das wichtigste Instrument, dass ich an Schulen habe, dass wichtigste Instrument, was Qualität sicher stellt, sind die Pädagoginnen und die Pädagogen. Die machen laut Expertenmeinung 95 Prozent der Schulqualität aus. Und wir diskutieren immer über Gesamtschule, ja oder nein. Da sprechen wir von fünf Prozent der Schulqualität. Das möchte ich jetzt wirklich noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Wir sprechen davon, engagierte, motivierte LehrerInnen im Klassenzimmer zu haben, die wissen, was für Ziele sie umsetzen möchten, wo sie heute stehen, und wo sie hin wollen. Und das sichern wir, wenn wir ein LehrerInnenteam vor Ort haben, die mit einer guten Führung, mit einem guten Management, mit einem Vordenker vor Ort, auch tatsächlich zusammenarbeiten. Und deswegen war es mir ein Anliegen, dass wir dieses Mitspracherecht der Direktorinnen und Direktoren im Personalmanagement, in der Personalbeurteilung, in der Auswahl festschreiben. Und wenn ich auch höre, dass sozusagen es unmöglich wäre den Schulen selber die Lehrer aussuchen zu lassen, dann möchte ich hier auch noch einmal ganz klar betonen, es war nie meine Absicht, die Objektivierung aufzuheben, nur auch das ist möglich. Die Schweiz macht es. In der Schweiz suchen sich die Schulen ihre Lehrerinnen und Lehrer selber aus, ohne ein Verteilsystem. Also, auch dort funktioniert es. Es ist aber nicht unser Weg. Es ist nicht unser Weg, weil wir hier einen politischen Abstimmungsprozess, auf den wir uns geeinigt haben, den ich auch für richtig halte, nämlich den der Objektivierung, dazwischen geschaltet haben. Damit sichern wir auch in der Verwaltung eine einfachere Handhabe. Der war nie angegriffen, und der war auch nie diskutiert. Aber die Verantwortung auch einen Standort als Direktor, als Direktorin zu übernehmen, dass, wenn ich jetzt eine Mitarbeiterin, neue Pädagoginnen, neue Pädagogen bekomme, die ich vielleicht nicht so wollte, weil er vielleicht die Qualifikationen nicht in dem Maße anbietet, wie ich sie brauche, dann definiere ich auch mit diesem Gesetz heute, dass dann Personalentwicklungsinstrumente gesetzt werden müssen. Das heißt, ich habe jetzt eine Pädagogin bekommen aus der Zuteilung, die vielleicht die eine oder andere Qualifikation, die ich dringend bräuchte für mein Team, nicht hat. Dann gibt es klare Vereinbarungen, dass gemeinsam mit dem Bezirksschulinspektor auch Personalentwicklungsschritte gesetzt werden. Fortbildung und entsprechende Weiterentwicklung, und nach einem Jahr, nach dieser Befristung, schaue ich als Führungskraft noch einmal ehrlich drauf, sind wir dort angekommen, wo wir hinwollen, brauchen wir weitere Schritte? Oder ist es einfach so, dass diese Person vielleicht nicht einmal geeignet ist für diesen Beruf? Und das tut beiden gut, Schule gut, vor allem den Kindern gut, aber auch der Pädagogin und dem Pädagogen, der letztendlich relativ rasch eine ehrliche Rückmeldung bekommt, und nicht weggelobt wird von der Schule, nur damit er dort nicht arbeitet. Das System haben wir ja heute. Das System der Wanderpokale kennen wir alle, die keiner will, und überall weggelobt werden. Und diese Ehrlichkeit in der Personalbeurteilung und -bewertung, die ist mir ein großes Anliegen. Und das schaffen wir auch mit dieser Novelle, weil es ein klares Commitment ist für mehr Autonomie am Standort. Bernhard Baier hat das schon angesprochen, weil nur dann kann auch Qualitätsverbesserung passieren. Und weil wir darüber gesprochen haben, was Bildungsexperten fordern, so nach dem Motto, gemeinsame Schule, ja, nein, Gesamtschule. Ein ganz klares Commitment aller Schulexperten ist, dass standortbezogene Schulentwicklung das einzige Rezept ist, das tatsächlich Veränderung und Verbesserung nachhaltig sicherstellt. Und deshalb setzen wir in Oberösterreich ganz stark auf dieses Instrument. Und mit Schule Innovativ beweisen wir, dass Veränderung freiwillig mit wahnsinnig viel Engagement und Motivation möglich ist, das möchte ich jetzt auch noch unterstreichen. Ich erlebe es immer, wenn ich draußen bin bei den Vergabefesten, und wenn man mir berichtet, was hier alles wirklich auf den Weg gebracht wird, mit diesen Zertifikaten, mit dieser Begleitung von OÖ Schule Innovativ, dann ist es etwas, wo man richtig stolz wird, dass man für Bildung in Oberösterreich zuständig sein darf. Weil es genau dieses Motivierungsprogramm ist, Frau Kollegin Jahn, dass du auch angesprochen hast, dass wir diese engagierten LehrerInnen im Klassenzimmer haben. Darum geht es letztendlich. Dass wir Vorbilder haben, die diesen Beruf wirklich aus Leidenschaft und auch mit dieser Unterstützung, die sie brauchen von uns, und von ihrer Führungskraft, das ist ein neues Profil, ein neues Arbeitsspektrum, das natürlich auf die Direktorinnen und Direktoren zukommt, dass sie das auch füllen können. Und ich bin sehr froh, dass auch die Frau Ministerin Schmid ganz klar bekannt hat, das ist eine Vorzeigelösung. Das möchte sie bundesweit umsetzen. Und ich denke, das spricht für das, was wir hier in Oberösterreich als Vorreiter und Vorreiterinnen heute beschließen. Und ich möchte mich ganz herzlich bedanken auch für die sehr konstruktive Diskussion zu diesem Thema, weil es natürlich wirklich eine Kulturänderung ist. Auch wenn man sagt, es ändert ja nicht viel, das gab es ja schon vorher, aber dann hätten wir nicht so viel darüber diskutieren müssen. Fakt ist, wir gehen einen ganz neuen Schritt, was uns wichtig ist, wir gehen einen ganz neuen Schritt dahingehend, was wir von guter Bildung verstehen. Und da möchte ich mich ganz herzlich bedanken beim hohen Landtag, dass hier auch im Bildungsausschuss schon gemeinsam angekündigt worden ist, dieser Novelle auch entsprechend zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 614/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 615/2012, es ist dies der Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird. Ich bitte Herrn Kollegen Harald Schwarzbauer über die Beilage 615/2012 zu berichten. Abg. Schwarzbauer: Beilage 615/2012, Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 615/2012.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, gemäß Art. 56 Abs. 4 Oö. L-VG genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede darüber. Frau Kollegin Wall hat sich als Erste zu Wort gemeldet. Abg. Wall: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie! Ich begrüße die Vertreter vom voest-Betriebsrat, herzlich willkommen! Zu diesem Gesetz, das hier vorliegt, zu dieser 15a-Vereinbarung, möchte ich Folgendes sagen. Die Freiheitlichen sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landesebene, haben sich sehr intensiv und konstruktiv in die Diskussion eingebracht, damals, wie dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, vor der letzten Nationalratswahl. Es ist leider nicht all das enthalten, was wir uns als Freiheitliche vorstellen. Wir haben hier, was die Förderungen anbelangt, eine ziemliche Ungleichstellung für die Pflege im 24-Stunden-Bereich, ob es sich um angestellte Pflegekräfte handelt, zum Beispiel, die jetzt beim Hilfswerk oder bei der Caritas diese Tätigkeit ausüben, die mit 800 Euro gefördert werden, oder ob es sich um das Selbstständigenmodell handelt, dass nur mit 225 Euro gefördert wird. Wir sehen das für sehr verbesserungswürdig an und vor allem sehen wir einen großen Verbesserungsbedarf auch beim selbstständigen Modell, das einfach in der Administration zu kompliziert ist und unzumutbar für manche Pflegebedürftige. Da sehen wir auf alle Fälle einen Änderungsbedarf. Das was uns ebenfalls in diesem Gesetz, was nicht unseren Vorstellungen entspricht, ist, dass diese 24-Stunden-Pflege erst ab einer Pflegestufe 3 gefördert wird. Wir haben gerade im Bereich der Demenzkranken das Problem, dass dort die Einstufung möglicherweise niedriger ist und trotzdem eine 24-Stunden-Betreuung aber erforderlich ist. Dasselbe Problem kann zum Beispiel auch bei pflegebedürftigen Kindern auftreten. Und das, was uns auch ganz besonders fehlt, das ist eine gesetzliche Grundlage hier, für eine entsprechende Kontrolle, was die Qualität anbelangt. Leider haben wir ja im Bereich der 24-Stunden-Betreuung einen großen Wildwuchs an Agenturen und da sind halt leider auch schwarze Schafe dabei. Und wir erwarten, dass die Menschen, die angewiesen sind auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, eine leistbare, eine unkomplizierte und qualitätsvolle Betreuung von der Politik erwarten können. Und aus dem Grund werden wir dieser 15a-Vereinbarung nicht unsere Zustimmung geben. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Hans Affenzeller das Wort. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und im Internet! Wir werden natürlich dieser 15a-Vereinbarung unsere Zustimmung geben, weil es dazu keine Alternative gibt. Meine Damen und Herren, das Thema Pflege und auch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung war, ist und wird in Zukunft eine der ganz großen Herausforderungen in der politischen Arbeit sein, in der Sozialpolitik, aber insgesamt in unserer Gesellschaft. Und ich möchte schon meine Vorrednerin darauf erinnern, dass es Sozialminister Buchinger und der damalige Wirtschaftsminister Bartenstein waren, die vor dem Jahr 2007 dieses Thema aufgegriffen haben. Vorher hat sich mit diesem Thema niemand beschäftigt, obwohl man gewusst hat, dass es illegale Rund-um-die-Uhr-Betreuungen in diesem Bereich gibt. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass zwischen 2000 und 2006, soweit ich mich erinnere, Schwarz-Blau-Orange an der Regierung war und es Sozialministerinnen und -minister von Seiten der Freiheitlichen gegeben hat und mir nichts bekannt ist, dass es hier Initiativen gegeben hätte. Also die Legalisierung, die damalige Regelung mit dieser Vereinbarung ist schon, auch im Nachhinein, als sehr positiv zu beurteilen. Meine Damen und Herren, ich betrachte es daher schon als einigermaßen verantwortungslos, wenn man sagt, wir stimmen dieser 15a-Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern nicht zu. Was ist die Konsequenz? Wenn wir dem nicht zustimmen, dann steigt der Bund aus. Wir haben jetzt eine Kostenaufteilung, bei den Förderkosten von 60 Bund, 40 Land und wir hätten als Land nur die einzige Alternative, sämtliche Kosten zu tragen und auch die Verwaltung hätte das Land zu tragen, weil ich glaube nicht, dass wenn wir aussteigen aus dieser Vereinbarung, dass das Bundessozialamt auch in Zukunft zur Verfügung stehen würde. Ich sage aber auch sehr deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es natürlich verbesserungswürdige Punkte gibt. Wir haben damals schon diskutiert über arbeitsrechtliche Absicherung der Betroffenen. Da gibt es Punkte, die verbesserungswürdig sind, auch die Agenturen, die Mitgliedsbeiträge und Vermittlungsprovisionen verlangen, da kann man diskutieren und auch über diese Punkte, Kollegin Wall, die du angesprochen hast, glaube ich, muss man diskutieren. Hier wäre der Wirtschaftsminister zuständig und es wäre natürlich angebracht, hier über Verbesserung in der Zukunft nachzudenken. Aber diese Vereinbarung jetzt zu koppeln, mit den zukünftigen Finanzausgleichsverhandlungen und daher die Verlängerung durchzuführen, ist 100 Prozent der richtige Weg und es gibt für uns als Land keine andere Alternative als wie dieser 15a-Vereinbarung zuzustimmen. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es wurde schon vieles angesprochen, was gut und wichtig ist und wo die großen Herausforderungen in der Zukunft liegen. Wir wissen, dass immer noch 80 Prozent der Menschen, die Pflege brauchen, zu Hause gepflegt werden. Von wem werden sie den gepflegt? Großteils von den Töchtern, Schwiegertöchtern, oder immer öfter jetzt auch von den Enkelkindern, um eben hier im Familienverband ausgewogen die Belastungen aufzuteilen. Keine und keiner gibt seine Eltern, seine Großeltern, gerne in ein Heim, weil alle möchten zu Hause betreut werden. Dass das oft nur unter ganz, ganz schwierigen Bedingungen möglich ist, wissen wir alle. Da kommt es oft auf die Barrierefreiheit der Wohnungen an, da kommt es oft auf die Möglichkeiten an, ob dass das Krankenbett ist und so weiter und sofort. Ob das die unterstützenden Dienste sind, die wir in Oberösterreich zwar ausgebaut haben, aber wo natürlich immer noch Luft nach oben ist, in allen Bereichen mehr mobile Dienste zur Verfügung zu stellen. Vieles braucht aber, gerade auch demente alte Menschen, brauchen eine Betreuung, eine Begleitung rund um die Uhr. Und das ist oft nicht zu leisten von Familien, das ist oft nur zu leisten mit eben einer 24-Stunden-Betreuung. Es wurde hier schon vieles angesprochen von der Kollegin Wall, aber auch vom Kollegen Affenzeller, was hier zum Weiterentwickeln ist, wer da auch gefordert ist. Wie können wir hier bessere Arbeitsbedingungen schaffen für diese 24-Stunden-Pflegekräfte? Was heißt das aber auch für eine Familie, wenn alle 14 Tage jemand anderer im Familienverband mitlebt? Welche Belastungen kommen da auf Familien zu? Und es ist richtig, es gibt im Moment keine Alternative zu dieser Verlängerung der 15a-Vereinbarung. Daher auch in Verantwortung einer gemeinsamen Suche nach einer Lösung und für unsere alten Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, eine Zustimmung auch von den Grünen. Obwohl wir auch dabei sind zu sagen, wir brauchen hier neue Instrumente, eine Weiterentwicklung, vor allem aber auch eine arbeitsrechtlich bessere Absicherung. Aber auch viel mehr, wirklich professionelle zusätzliche Dienste, damit eben Betreuung und Leben zu Hause so lange wie möglich für alle, auch in den Regionen, nicht nur im städtischen Bereich, gelegt werden kann. Und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir hier auch schauen, was heißt denn das für Familien, wo vielleicht die Frau die Möglichkeit hat, Teilzeit ein paar Stunden arbeiten zu gehen, aber sie sich auch das nicht mehr leisten kann, weil sie eben keine unterstützenden mobilen Dienste hat und eben Eltern, oder Großeltern, oder Schwiegereltern zu pflegen und zu betreuen hat? Hier endet der gemeinsame Aufruf, diese 15a-Vereinbarung dahingehend zu verlängern, bis eben im Finanzausgleich diese Finanzierung der Pflege, die ich auch in der Verantwortung des Bundes sehe. Daher muss es ganz klare Regelungen geben, was trägt der Bund, welche Steuerleistungen tragen dazu bei, dass die Pflege langfristig und für alle von uns, wir reden wirklich von uns, auch gesichert ist? Weil wir sind die nächste Generation, vielleicht nicht alle in der gleichen Zeit wie ich, aber sehr viele. Die nächste Generation, die genau diese Pflege und Betreuung und auch zu Hause gerne haben möchte. Daher eine Zustimmung von Grüner Seite. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Harald Schwarzbauer. Abg. Schwarzbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer! Die Meinung der ÖVP ist, dass die Verlängerung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher ein unverzichtbarer Teil, für ein menschenwürdiges Altern und auch für eine menschenwürdige Pflege in den eigenen vier Wänden, ist. Kollegin Schwarz hat es schon gesagt, rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause in vertrauter Umgebung, entweder von ihren Angehörigen oder von Helferinnen und Helfern betreut und wollen dies auch. Gerade pflegende Angehörige nehmen damit große Belastungen auf sich und leisten einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag. Ihnen und auch den vielen HelferInnen gebühren unsere Anerkennung und besonders unser Dank. (Beifall) Kollege Affenzeller hat es schon auch gesagt, die Förderung der 24-Stunden-Betreuung wurde ja mit 1.1.2007 neu geregelt und stellt einen Teil des Finanzausgleiches dar. Diese Neuregelung war auch notwendig, damit eine leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung, vor allem auch auf legaler Basis, geschaffen werden konnte. Dazu waren eine Novellierung der Gewerbeordnung und auch die Schaffung eines neuen Hausbetreuungsgesetzes notwendig. Auch zur Erklärung, welche drei Möglichkeiten es eigentlich gibt für die Betreuung in Privathaushalten. Die erste Möglichkeit ist, der oder die Pflegende oder ein Angehöriger führen die Betreuungskraft selber, als Arbeitnehmerin. Oder die zweite Möglichkeit ist, es wird eine Betreuungskraft von einem gemeinnützigen Anbieter, ob es Hilfswerk, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Caritas oder Diakonie ist, beschäftigt. Und die dritte Möglichkeit ist, es wird eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft, die den Gewerbeschein der Personenbetreuung besitzt, engagiert. Diese drei Möglichkeiten gibt es, und man muss auch von der Qualität her unterscheiden. Es gibt grundsätzlich die Tätigkeiten der Hilfestellung, insbesondere in der Haushalts- und in der Lebensführung, dazu gehören unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen, das sind also Zubereiten von Mahlzeiten, Besorgungen machen, Reinigungstätigkeiten, Wäsche waschen und Bügeln, die Unterstützung bei der Lebensführung, Gestaltung des Tagesablaufes, oder auch Gesellschaft leisten, was auch sehr wichtig ist in diesen Bereichen, das heißt Konversation führen oder Begleitung bei diversen Aktivitäten, für diese Tätigkeiten im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes beziehungsweise der Gewerbeordnung, hier erfordert man keine spezielle berufliche Qualifikation. Seit April 2008 umfasst die Betreuung, die von selbständigen oder unselbständigen BetreuerInnen ausgeführt wird, zusätzlich alle genau definierten und das ist auch wesentlich, alle definierten pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten. Und hier ist zum Erhalt der Förderung, entweder eine Ausbildung der Betreuungskraft notwendig, die im Wesentlichen der theoretischen Ausbildung einer Heimhelferin nach dem Sozialberufegesetz entspricht, oder eine sechs Monate andauernde sachgerechte Betreuung des Förderwerbers, durch die Betreuungskraft, oder eine Delegation von pflegerischen oder ärztlichen Aufgaben Voraussetzung. Daher dürfen also seit April 2008 von Personenbetreuern nach dem Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 auch pflegerische Tätigkeiten durchgeführt werden, sofern diese von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin übertragen worden sind. Das sind insbesondere auch die Unterstützung bei der Körperpflege, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, die Unterstützung beim Essen und Trinken und die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen oder Gehen. Ebenfalls dürfen eingeschränkte ärztliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz vorgenommen werden, aber auch hier muss eine Delegierung von einer ärztlichen Instanz stattfinden. Und weil die Qualitätskriterien auch angesprochen worden sind, seit 2009 wurden ja besondere Qualitätskriterien eingeführt, die auch eine Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung bilden. Und hier ist also genau geregelt, nachzulesen auch in einer Broschüre vom Sozialministerium, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung eingeführt worden sind, nämlich auf der einen Seite Qualitätssicherungsmaßnahmen für unselbstständige Betreuer und auf der anderen Seite Qualitätssicherungsmaßnahmen für selbstständige Betreuer. Und ich glaube, das alles ist verbesserungswürdig, aber auch wir von der ÖVP glauben, dass eine Nichtzustimmung dieser Änderung des Artikel 15a und der Förderung von der 24-Stunden-Pflege alles andere als positiv ist. Daher begrüßen wir von der ÖVP-Fraktion die Verlängerung dieser Förderung der 24-Stunden-Betreuung und wir werden natürlich diesen Bericht und dieser Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 615/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 616/2012, dies ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend Oberösterreichische Gesundheitsziele bis 2020. Ich bitte Frau Kollegin Dr. Elisabeth Manhal über die Beilage zu berichten. Abg. Dr. Manhal: Beilage 616/2012, Bericht des Sozialausschusses betreffend Oberösterreichische Gesundheitsziele bis 2020. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 616/2012.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die aus der Subbeilage ersichtlichen Oberösterreichischen Gesundheitsziele bis 2020 werden zur Kenntnis genommen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Kollegin Manhal das Wort. Abg. Dr. Manhal: Sebastian Kneipp hat einmal gesagt: Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern. Der Gedanke der Gesundheitsvorsorge war also schon im 19. Jahrhundert bekannt. Umso verwunderlicher ist es, dass im 21. Jahrhundert nur 1,9 Prozent der im Gesundheitsbereich verwendeten Mittel in Österreich für Prävention ausgegeben werden. Der überwiegende Teil fließt noch immer in die sogenannte Reparaturmedizin. Gesundheitsreferent Landeshauptmann Josef Pühringer hat deshalb mit dem heurigen Jahr eine große Präventionsoffensive für Oberösterreich gestartet. Ziel ist es, die Gesundheitsförderung zu stärken. Dadurch soll viel Leid bei den Menschen vermieden werden. Es sollen aber auch die explodierenden Kosten im Gesundheitssystem reduziert werden. In dieselbe Kerbe schlagen auch die Oberösterreichischen Gesundheitsziele bis 2020. Die zehn Ziele bringen zum Ausdruck, dass Gesundheit nicht nur Schicksal ist. Sie zeigen auf, dass die Stärkung und der Erhalt der Gesundheit beeinflussbar sind. Sie zeigen auf, dass jeder Mensch selbst aktiv daran mitarbeiten kann und muss. Dieser Ansatz entspricht unserem Selbstverständnis von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, unserem Selbstverständnis von mündigen Menschen. Wir begrüßen und unterstützen die vorliegenden Gesundheitsziele deshalb auch mit voller Kraft. Sehr geehrte Damen und Herren, mein im Vorjahr geborener Sohn Tim gehört einer Generation an, in der jeder zweite Mensch ein Alter von hundert Jahren erreichen wird. Unser Ziel ist es, dass auch die Gesundheitserwartung mit der steigenden Lebenserwartung einhergeht. Es ist daher von enormer Bedeutung, bei Kindern und Jugendlichen einen Schwerpunkt zu setzen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass knapp ein Fünftel der Sechs- bis Vierzehnjährigen übergewichtig oder adipös ist, dass sich weniger als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen täglich eine Stunde bewegt, und dass schon Drei- bis Sechsjährige im Schnitt ein bis zwei Stunden täglich vor dem Fernseher verbringen. Ernährung, Bewegungsverhalten und Freizeitgestaltung beeinträchtigen bereits im Kindesalter die Gesundheit. Nach dem Motto, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, muss deshalb schon möglichst früh mit der Gesundheitsförderung und mit der Entwicklung des Bewusstseins begonnen werden, selbst für seine Gesundheit verantwortlich zu sein. Das geschieht durch die vorliegenden Gesundheitsziele. Bei sechs der insgesamt zehn Gesundheitsziele werden Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Maßnahmen gestellt. Auch die übrigen Ziele sind auf die spezifischen Zielgruppen zugeschnitten und versuchen die Lebensumwelt der Menschen mit zu umfassen. Besonders erfreulich ist das breite Fundament, auf dem die Ziele fußen. Alle wesentlichen Akteure im Gesundheitsbereich in unserem Land haben sich aktiv am Prozess der Erarbeitung beteiligt und tragen die Ziele mit. Das ist gut und wichtig in diesem für die Menschen so existentiellen Bereich. Aber auch die besten Absichten und die am schönsten formulierten Ziele haben keine große Chance auf Umsetzung, wenn keine überprüfbaren Messgrößen festgelegt werden. Deshalb wurden für jedes einzelne Ziel messbare Parameter normiert. Man wird 2020 also genau sehen, inwieweit die Gesundheitsziele mehr als nur ein gemeinsames Bekenntnis sind. Eines ist klar, mit dem heutigen Tag beginnt die anstrengende Arbeit der Konkretisierung und der Umsetzung. Es ist zu wünschen, dass die Energie und der gemeinsame Wille bei der Ausarbeitung der Ziele auch beim Bemühen, sie zu erreichen, anhalten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Julia Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Qualität ist ein Teil professionellen Handelns des Einzelnen. Qualität ist wichtig hinsichtlich der Patientensicherheit, hinsichtlich der Effizienz, hinsichtlich der Behandlung, der Transparenzsteigerung. Qualität ist keine Zusatzkomponente im Gesundheitswesen, sondern Qualität ist die Basis für das sinnvolle Handeln. Deshalb benötigen wir, und das ist auch von meiner Vorrednerin bereits betont worden, wir benötigen exakte Zieldefinitionen, die für das Erreichen der Ziele maßgeblich sind, sprich exakte überlegte Zieldefinitionen sind auch unerlässlich für die Qualitätssicherung. Heute behandeln wir das Thema Gesundheitsziele in Oberösterreich. Ein wesentlicher Beitrag für die Gesundheitsförderung und für die Prävention. Die Gesundheitsziele verbinden den krankheitsorientierten Ansatz der Prävention mit dem ressourcenorientierten Ansatz der Gesundheitsförderung. Den Hintergrund zur Diskussion über die Gesundheitsziele bildet die umfassende Diskussion, die im Jahr 1986 in der Weltgesundheitsorganisation stattgefunden hat, um eine Definition für den Begriff Gesundheit. Man hat dann die Entwicklungsstrategie Gesundheit für alle entwickelt und darin finden sich auch die Gesundheitsziele wieder und dort setzen sie auch an, dass Gesundheit etwas ist, das im Alltag hergestellt wird, alltäglich wiederum neu hergestellt werden muss, und deshalb muss man dort ansetzen, wo die Menschen leben, wo sie arbeiten, wo sie spielen. Bei den Rahmengesundheitszielen, also österreichweiten Zielen, Bundeszielen und bei den oberösterreichischen bzw. steiermärkischen, eben den Bundesländerzielen, werden wichtige gesellschaftliche, sprich alle gesundheitsrelevanten Institutionen miteinbezogen. Wir haben zehn Gesundheitsziele in Oberösterreich und thematischer Ausgangspunkt ist die Gesundheitserhaltung, nicht die Krankheitsverhinderung. Länger Leben bei guter Gesundheit ist das Ziel. Welchen Rahmen benötigen wir, um gesund zu bleiben? Die Orientierung an übergeordneten Zielen ist im Gesundheitswesen sicherlich sinnvoll und hilfreich. Entsprechend müssen Themen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Demenz, Diabetes, Übergewicht, Bewegung im Sinne von Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, Ernährung und psychische Gesundheit Eingang in die Gesundheitsziele finden. Basis für die Formulierung der Gesundheitsziele in Österreich bildet das WHO-Konzept aus dem Jahr 1998 und in Oberösterreich wird ja schon seit dem Jahr 2001 sehr erfolgreich unter der Gesundheitslandesrätin Dr. Silvia Stöger an den Gesundheitszielen gearbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren! Mitte Februar wurden die zehn Gesundheitsziele für Oberösterreich, die bis 2020 gelten, im Rahmen der Gesundheitskonferenz präsentiert. Wenn man sich die Ziele durchliest, sie liegen allen vor, ich brauche nicht noch einmal näher darauf eingehen, wird ein Focus zum einen auf die Kindergesundheit gelegt, zum anderen auch auf Jugendgesundheit, Stichwort Ernährung und Stichwort Bewegung. Zum anderen werden aber auch spezielle Themen fokussiert wie Suchtprävention, also Bereiche, die immer mehr zunehmen und denen man sich intensiv widmen muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich stimmt die SPÖ Oberösterreich den vorliegenden Gesundheitszielen zu, denn die Qualität unserer Ziele ist maßgeblich für die Qualität unserer Zukunft verantwortlich. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Jürgen Höckner. Abg. Höckner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf, aber nicht zu rauchen, sondern zu lesen. (Heiterkeit) Und meine Damen und Herren, dieses Phänomen kann natürlich auch auf andere Verhaltensmuster und Süchte übertragen werden. Und darin, glaube ich, liegt die große Herausforderung, die Menschen, die in diesem Fahrwasser schon drinnen sind, herauszuholen. Denn in dieser Phase ist es im wahrsten Sinne des Wortes so, dass Ratschläge wirklich zu verbalen Schlägen werden können. Eines ist unbestritten und das ist schon angesprochen worden von meiner Vorrednerin, es besteht eine starke Verbindung zwischen Sucht und Sehnsucht. Die Sehnsucht, so schlank zu sein wie der Nachbar oder die Nachbarin oder so muskulös wie das Sportidol oder das Kleid tragen zu können wie das Model in der Zeitschrift. (Unverständlicher Zwischenruf) Nicht? Ich glaube schon. Oder die Sehnsucht nach der Freiheit, nicht auf die minütliche Zigarette angewiesen zu sein. Und weil ich das jetzt gehört habe, zugeben tun das die Wenigsten, ich weiß das. Ein Freund von mir hat mir sogar erzählt, er schafft das, er schafft das jederzeit, mit dem Rauchen aufzuhören. Er hat das schon fünfmal probiert und fünfmal ist es schon gelungen. Er raucht natürlich immer wieder. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ich hab auch schon 350 Kilogramm abgenommen!" Heiterkeit. Beifall.) Um wieder zum Ernst der Lage zurückzukommen. Es ist natürlich so, ich hab natürlich andere Erlebnisse gehabt in meinem näheren Bekanntenkreis, wo der eine oder die andere versucht hat, nach dreißig Jahren aufhören mit dem Rauchen. Das ist gar nicht so einfach und ich habe auch Fälle in meinem Bekanntenkreis, die die Alkoholsucht nicht wegbringen. Und das sind wirklich schwierige Fälle. Und daher erachte ich dieses definierte Ziel der Suchtprävention, ich nehme diesen Teil jetzt heraus als einen der wichtigsten, aber auch schwierigsten und ich bin froh, dass so viele Expertinnen und Experten gewonnen werden konnten, um diese Oberösterreichischen Gesundheitsziele 2020 auch weiter zu entwickeln. Und ich denke, jeder kennt solche Beispiele in seinem Umkreis. Und wenn man solche Fälle selbst kennt, weiß man, dass hier nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen werden kann, sondern wie das Landeshauptmann Dr. Pühringer und der Obmann der Oö. Gebietskrankenkasse, der Herr Felix Hinterwirth richtigerweise betonen, müssen hier Maßnahmen gesetzt werden, die auch die jeweiligen Lebensumstände der Betroffenen einbeziehen. Das spricht, meine Damen und Herren, für diese Zielgruppenorientierung dieses Konzeptes der Gesundheitsziele 2020, auf die schon hingewiesen wurde. Ich möchte noch eine Bedeutung hervorheben, nämlich die Bedeutung, dass wesentliche Zielgruppen angesprochen werden und dass der Schwerpunkt natürlich richtigerweise auf die Jugend gesetzt wird. Wo soll man sonst anfangen? Aber es darf auch der Netzwerkeffekt dieser zehn Gesundheitsziele nicht außer Acht gelassen werden. Und hier ist mir besonders der Punkt Neun "Ältere Menschen aktiv mit einbeziehen" aufgefallen. Ältere Menschen können in diesem Bereich nicht nur ihre eigene Lebenszufriedenheit verbessern, sie können nicht nur innerhalb ihrer eigenen Generation unterstützen, sondern ich bin auch davon überzeugt, dass ein Mehrwert dadurch entsteht, dass eben Ältere ihre Erfahrungen, ihre positiven Erfahrungen im Gesundheitsbereich durch eine gesunde Lebensweise an die Jüngeren weitergeben. Wir sehen das ja auch in anderen Bereichen. Am Arbeitsmarkt wird das immer mehr erkannt und auch beispielsweise im Energiebereich, wo es ja die sogenannten Energiepioniere gibt und solche kann es auch im Gesundheitsbereich geben. Und wir werden dann darauf kommen, und es wird bewusst gemacht, dass ein hoher Anteil unserer Gesundheit in unseren eigenen Händen liegt. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin zu den Gesundheitszielen ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin! Vor allem lieber Landesrat, ich habe dich zuerst nicht begrüßt hier in unseren Reihen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann eigentlich nahtlos anschließen, was Kollege Höckner gesagt hat und ich freue mich, dass so viele im Oö. Landtag auch in dieser Periode das Thema Suchtprävention so ernst nehmen und den Ansatz wählen, den wir auch in der Suchtprävention immer ausgegeben haben. Es gilt zu schauen, was brauchen Jugendliche, was brauchen Menschen, um eben nicht die Sehnsucht in Sucht umzuwandeln und welches Rüstzeug können wir ihnen mitgeben? Und wir leben in einer Zeit, die sehr schnelllebig ist, wo Stress, Lärm zum Alltag gehört, wo Informationsfluten auf uns hereinkommen, das Gute, das Schöne, das Beste wird uns laufend präsentiert. Wie hat man auszuschauen? Was heißt im Alter agil, fit zu sein? Muss man plötzlich mit siebzig Jahren vom Dreimeterturm springen oder muss es nicht sein? Wir lernen, dass es für alles ein Pulverl gibt, dass es Nahrungsmittel gibt, die das alles wegmachen, ohne dass man irgendwelche Belastungen hat, die in gewissen Phasen des Lebens einfach auch dazugehören. Die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, jeder Einzelnen geht da oft zurück, wird nach hinten gedrängt, weil man kann sich ja Gesundheit kaufen. Wir gehen auch zur Reparatur. Das verlangen wir von den Gesundheitszentren, von den Krankenhäusern, von den Ärzten und Ärztinnen. Ich habe ein Wehwehchen und du machst mich gesund und ich brauche nichts dazu zu tun. Lieber eine neue Hüfte als mehr Bewegung und eine bessere Ernährung. So ist das Motto. Wir stöhnen unter den Gesundheitsbelastungen und unter den Kosten und jeder Einzelne und jede Einzelne auch an den Beschwerden, die wir haben, nur nebenbei gesagt. Wir schauen und wir wissen eigentlich sehr genau, was macht krank. Wir schauen sehr wenig darauf, was hält uns gesund. Es gibt Situationen, da fragt man sich, wie kann das eine Person verarbeiten, wie geht sie mit dieser Herausforderung um? Und wenn wir Vielen folgen, die uns das vorgelebt haben, müssen wir sehr bewusst hinschauen, was hält uns denn wirklich gesund, was macht uns stark, um den Wechsel, der einfach auch auf uns zukommt, die Anforderungen, die psychischen, physischen, aber auch die sozialen Anforderungen, was hält uns denn gesund? Und wir wissen, ein gesundes Selbstbewusstsein und das Selbst und das Bewusstsein wirklich auch nebeneinander stehen zu lassen und eine Selbstwirksamkeit. Selbstwirksamkeit, in dem was ich tue für andere, in dem was ich tue für mich selbst, hat das Erfolg, erreiche ich da etwas? Diese eine Kernbotschaft haben wir versucht in vielen, vielen Projekten den Schülerinnen und Schülern, den Jugendlichen, aber auch verstärkt Menschen, die überfordert sind oder auch die unterfordert sind in der Arbeitswelt, im familiären Umfeld, nahezubringen. Es braucht aber auch, um all die Informationen, die wir bekommen, um all die Hinweise, die Lebensstile, die uns vorgegaukelt werden, eine sehr hohe Kommunikationskompetenz. Kommunikationskompetenz dahingehend, dass wir nachfragen, dass wir nicht alles glauben, was uns vorgebetet wird, dass wir nicht all dem nachrennen, was gesagt wird, was jetzt grad gut und richtig und schön und gesund ist. Auch Jugendlichen ist nicht geholfen, Verbote aufzustellen, wie es der Kollege Höckner schon angesprochen hat. Nicht zu sagen, du darfst das nicht, das ist so schädlich, da bekommst du in dreißig Jahren Krebs. Das ist dem Dreizehnjährigen, der die ersten Zigaretten raucht, oder jetzt sind es eigentlich schon die Neun- bis Elfjährigen, relativ egal. Aber ihn hinzuweisen, wie sind die Zusammenhänge, wie wirkt das, auf was wirkt das und bekomme ich diese Gefühle auch auf einem anderen Weg. Bekomme ich auch dieses Gefühl des Selbstbewusstseins auch ohne eine Zigarette im Schulhof. Und genau darum geht's eben auch in all diesen Programmen, die auch ein Teil dieser Gesundheitsziele sind und Gott sei Dank ist die Suchtprävention wieder ganz prominent vertreten mit ganz deutlichen Zielen. Genau in diesen Bereichen, dass Jugendliche informiert werden von den legalen Drogen, wie Nikotin und Alkohol, aber auch von den illegalisierten Substanzen, dass sie wissen, was sie da riskieren und nicht erst draufkommen, wenn es schon zu spät ist. Dass sie vorher den Stopp machen und sagen, brauche ich das, was macht das mit mir, was macht das mit meinem Körper und hier lernen, mit diesen Verführungen umzugehen. Aber auch, das wissen wir gerade im Spielbereich, die Spielsucht, die Internetsucht, die Fernsehsucht, ist im Vormarsch. Warum? Nicht weil wir es legalisiert haben, sondern weil das Angebot sehr breit ist. Gerade im Internet können wir alles machen, wir können auch alles beziehen. Und da braucht es Jugendliche, die kompetent sind, aber auch Erwachsene, die kompetent sind, um mit diesen Verführungen umgehen zu können. Das heißt, wir müssen ganz genau schauen, dass wir nicht nur die Verhältnisprävention leben, sondern vor allem die Verhaltensprävention. Und zur Verhaltensprävention braucht es Vorbilder. Es kann doch nicht sein, dass wir beim Zeltfest oder am Marktplatz, im Wirthaus, im Schanigarten, die Erwachsenen ungehindert Alkohol konsumieren in Massen, nicht in Maßen konsumieren und den Jugendlichen verbieten zwei Ecken weiter, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Weil wenn wir Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen diskutieren, dann meinen wir die Jugendlichen oder die paar Sandler, die uns nicht gefallen, dass sie am Marktplatz sitzen. Da vertreiben wir sie nur wieder hinaus aus der Gesellschaft und bringen sie in die Illegalität. Das kann nicht die Lösung sein. Sie müssen Vorbilder haben, wie gehen wir mit Alkohol um. Was heißt das in unserem Zusammenhang? Wie gehen wir mit unserem Körper um? Was sind unsere Vorbilder als Erwachsene, als Eltern, als Großeltern? Und wir müssen auch schauen, und das ist das, was das Besondere auch an diesen Gesundheitszielen in Oberösterreich ist, im Vergleich zu den anderen Bundesländern, welches Umfeld braucht es, um gesund zu bleiben? Wie können wir Umfelder schaffen, damit die Menschen, junge, alte, Frauen, Männer gesund bleiben? Hier ist der Ansatz der settingorientierten Prävention sehr gut umgesetzt. Wir reden von Wohlbefinden in der Schule. Das Wohlbefinden in der Schule gilt für Lehrkräfte und für Schülerinnen und Schüler. Wir haben bei den Präventionsmaßnahmen immer nur gesprochen, dass die Schüler/innen ein angenehmes Klassenklima haben, eine schöne Klasse. Sie haben selbst ausgemalt. Und wenn man dann ins Konferenzzimmer gegangen ist, dann hat man gesehen, wie die Lehrerinnen und Lehrer dort arbeiten. Das war auch nicht gesundheitsförderlich. Also auch hier bei Schule auf beide Seiten zu gehen. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Arbeitsplatzgestaltung. Wir haben sehr viele Wirtschaftstreibende hier herinnen sitzen. Ich glaube, allen ist bewusst, dass ein gesunder Mitarbeiter, eine gesunde Mitarbeiterin motivierter ist, kräftiger ist und hier auch leistungsfähiger ist im Arbeitsprozess. Und ein ganz wichtiger Bereich ist mir persönlich immer die Gesundheitsförderung, die Prävention in den Gemeinden. Die "Gesunden Gemeinden" sind ein Erfolgsprojekt in Oberösterreich, nicht nur auf Basis der Quantität, die wir in Oberösterreich haben, die vielen Gemeinden, die da mitmachen, sondern vor allem auch der Qualität. Hier werden die Menschen aktiv eingebunden, die Bürgerinnen und Bürger aktiv motiviert, mitzumachen. Und viele Beteiligungsmöglichkeiten ergeben sich hier in Zusammenarbeit mit klima:aktiv, mit Klimabündnisgemeinden, wo Laufen, Bewegung, gesundes Essen, gesunde Ernährung sowohl dem Klima hilft als auch der persönlichen Gesundheit. Und hier ist es einfach ganz wichtig, da dran zu bleiben, die "Gesunden Gemeinden" zu motivieren, mit den Schulen zusammen, mit den Betrieben zusammen, hier Netzwerke zu bilden und hier weiter einen wichtigen Beitrag zu leisten für eine gesunde Bevölkerung in Oberösterreich. Ich bin auch sehr froh darüber, dass es gelungen ist, gerade auch spezielle Zielgruppen herauszunehmen und sich bewusst zu machen, was wollen wir denn mit den älteren Menschen? Wie können wir denn die auch nach einem erfüllten Arbeitsleben in einer Pension, in einem längeren Zeitraum, der vielen jetzt bevorsteht, den sie genießen können, wie können wir diese persönlichen Ressourcen, die sie aufgebaut haben, selbst für die Person stärken, aber wie können wir auch die Kompetenz, die ältere Personen mitbringen, auch für die Gesellschaft nutzbar machen? Und ganz klar und das Wichtigste ist die Verantwortung der Gesundheit gemeinsam wahrzunehmen. Es geht nicht, zu sagen, ich brauche die beste Reparatur, es geht darum, zu sagen, was können wir alle gemeinsam machen, damit wir gesund bleiben, was können wir denen anbieten, die eben krank sind, die durch einen Unfall oder durch eine Beeinträchtigung hier Unterstützung brauchen? Das muss der Weg sein in Oberösterreich. Wir werden den Gesundheitszielen zustimmen. Wir sind auch sehr froh, dass es ganz klare Messgrößen gibt, dass wir nicht im Nachhinein sagen müssen, was haben wir jetzt eigentlich gemeint damit, in den Prozessen, die erarbeitet worden sind? Er hat zwar lange gedauert, aber ich glaube, die Qualität der Gesundheitsziele, die wir hier heute verabschieden, lässt sich auch sehen und hier haben wir ein gemeinsames gutes Produkt für Oberösterreich und für unsere Menschen in Oberösterreich geschaffen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Bevor ich die nächste Rednerin ans Mikrofon bitte, darf ich sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler der HBLA Eidenberg herzlich im Landhaus begrüßen und wünsche Ihnen einen interessanten und angenehmen Nachmittag. Als nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Brigitte Povysil. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, im Internet! Darf ich zuerst einmal alle die beglückwünschen, alle die Kolleginnen und Kollegen, die schon mehrmals ihre Gesundheitsziele erreicht haben. Wir alle haben ja heute ganz unmittelbar bereits diesen Anflug der Gesundheitsziele an uns verspürt. Ich hab den Verdacht, dass der Herr Landeshauptmann das Bild des schlanken, gesunden, tatkräftigen, energischen Abgeordneten vor sich hat. Und dass er diesem Bild näher kommen will, in dem er uns bereits gleich heute von Anfang an eine gesunde, wesentlich abgeschlankte, geringere Ernährung zur Verfügung gestellt hat. (Heiterkeit. Beifall.) Ich glaube, Sie alle haben heute bereits an der Umsetzung ihres Gesundheitszieles aktiv mitgearbeitet. (Unverständliche Zwischenrufe.) Aber, meine Damen und Herren, diese Gesundheitsziele sind natürlich alle zu begrüßen. Sie haben Ziele für die Jüngeren, Sie haben Ziele für die Kinder, Sie haben Ziele für die Älteren, Sie haben eigentlich Ziele für die Gesamtbevölkerung, die wir unterstützen und natürlich auch mitbeschließen werden. Wenn man sich allerdings jetzt genauer anschaut, wie diese Ziele erreicht werden sollen, dann muss man sich einmal die Zeitabläufe anschauen. Und da steht zum Beispiel bei einem Ziel, das mir ganz besonders entgegenkommt, die Bewegung im Jugendalter zu erhöhen. Was wollen wir da für einen Zeitlauf haben? Alle Jugendlichen sind zumindest einmal pro Woche eine Stunde gesundheitswirksam tätig bis 2020. Glauben Sie nicht, dass man das ein bisschen schneller bewerkstelligen sollte? Wir haben die tägliche Turnstunde gefordert. Wir haben die verpflichtenden Wintersportwochen gefordert. Der Herr Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Univ.-Prof. Prim. Dr. Schmitt fordert, gesunde Ernährung, Bewegung, Anti-Rauch-Aufklärung in den Lehrplan aufzunehmen. Meine Damen und Herren! Eine Stunde pro Woche bis 2020, das Ziel ja, der Zeitablauf ein unglaublich langer. Oder ältere Menschen aktiv mit einbeziehen. Super Idee. Wir wissen alle, dass also das Problem, nicht das Problem, sondern dass wir den Vorteil haben alle älter zu werden und natürlich brauchen wir da Lebenskonzepte für diese Leute, aber nicht nur Konzepte. Wir brauchen Taten und jetzt haben wir Konzepte vor bis 2015. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, bedenken Sie, dass wir jetzt eine Problemstellung haben, dass wir jetzt Ziele, dass wir jetzt Maßnahmen ergreifen sollen. Nicht 2020 oder 2015 über Konzepte nachdenken. Denn eines sage ich Ihnen auch, stellen Sie einmal die Energiepolitik in Relation zur Gesundheitspolitik. 2030 sollen wir energieautark sein, 2030 sind wir dann gesundheitlich bedient. Also, wenn uns Gesundheit wirklich was wert ist, dann Ziele, aber nicht nur Ziele, auch Umsetzungen. Umsetzungen genauso schnell wie die Gesundheitsziele, die bereits wir heute mit unserem deutlich schlankeren, gesünderen und wacheren Mittagsmenü hatten, als bis jetzt. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Walter Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass alle meine Vorrednerinnen und Vorredner es betont haben, dass die Gesundheitsziele 2020 für sich alleine betrachtet schon einen schlanken Fuß machen. Nur sie sind nur Teil eines Größeren. Diese Gesundheitsziele finden sich im Gesundheitsbericht 2011 bis 2020. Der wurde vor wenigen Stunden vom Landeshauptmann gemeinsam mit dem Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Hinterwirth vorgestellt und ist tatsächlich ein einen Meilenstein setzendes Werk, das in vielen, vielen Stunden und vielen, vielen Arbeitskreisen, unter Einbindung von vielen Beteiligten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich erstellt worden ist. Diese Gesundheitsziele 2011 bis 2020 sind ja die Fortsetzung derer, es ist schon genannt worden von Frau Kollegin Röper-Kelmayr, die im Jahr 2001 begonnen wurden und ich durfte auch damals schon in der vorbereitenden Arbeitsgruppe tätig sein. Ich gebe es ganz offen zu, für mich war das damals etwas außerhalb der Norm stehendes und es ist tatsächlich so, dass erst der Ausfluss dieser Ottawa-Charta aus 1986, wo die Gesundheit als dynamischer Prozess begriffen worden ist, dass es längere Zeit gedauert hat, bis dass dieses Denken nach Oberösterreich gekommen ist, aber wir können stolz darauf sein, wir sind immerhin das erste Bundesland in Österreich gewesen, die diese Gesundheitsziele formuliert hat und diese andere Sicht der Gesundheitspolitik gesehen hat und maßgeblich entwickelt hat. Zugegebenermaßen waren diese ersten Gesundheitsziele in manchen Bereichen etwas weich formuliert oder vielleicht sogar überschießend. Selbstverständlich, wir hatten alle mitsammen keine Erfahrung damit und es ist gewissermaßen ein Paradigmenwechsel gewesen. Aber diese Ziele und diese Vorgänge haben wir ab dem Jahr 2005 wiederum evaluiert, gesehen, wo müssen wir nachjustieren, wo müssen wir eine Feinjustierung machen und wo müssen wir unter Umständen neue Schwerpunkte setzen. Und daher war es nur logisch, dass ab 2008 an diesen neuen Gesundheitszielen 2011 bis 2020 gearbeitet wurde, in durchaus modernen projektorientierten Strukturen, wie Gesundheitskonferenzen unter Einbindung, wie gesagt, der unterschiedlichen Gesundheitsberufe, der Ärztekammer, der Gebietskrankenkasse, der Stadt Linz, der Stadt Wels und vieler anderer mehr, die hier, und ich betone das, guten Willens waren, etwas gemeinsam zu erreichen. Die Wahlen 2009 hatten eine kleine, wie sollte man sagen, Verschnaufpause mit sich gebracht, aber trotzdem konnte dann mit neuem Schwung, mit neuem Elan an diesem Gesundheitsbericht als Großes und im konkreten an den Gesundheitszielen 2011 bis 2020 weitergearbeitet werden. Und ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass gerade auch der Leiter des Institutes für Gesundheitsprävention Herr Mag. Peböck sich in diesen Gesundheitsbericht nicht nur inhaltlich, sondern auch strategisch sehr, sehr stark eingebracht hat und dass es ihm zu verdanken ist, dass dieses umfassende Werk in dieser Form und in dieser Qualität entstanden ist. Das war und ist eine hervorragende Arbeit, die er und seine Mitarbeiter im Institut für Gesundheitsplanung geleistet haben und gleichzeitig möchte ich auch betonen, dass ich sehr froh gewesen bin, dass gerade in den letzten Monaten die neue, jetzt nicht mehr ganz so neue, aber damals neue Direktorin der Gebietskrankenkasse Frau Mag. Dr. Wesenauer, hier sich in diesem Prozess aktiv eingebunden hat. Sie war es nämlich zum Beispiel, die sehr stark darauf gedrängt hat, diese Gesundheitsziele mit klaren Daten und Inhalten zu versehen, die überprüfbar sind. Es bringt uns kein Ziel etwas, das nebulos formuliert ist. Wir müssen auch zur Zielerreichung, das heißt über die Qualität dieses ganzen Prozesses, notwendige überprüfbare Größen haben. Das ist in den letzten Wochen und Monaten erarbeitet worden. Ein schwieriger Prozess, denn da geht es um Abstimmung und liebe Brigitte, wenn du meinst, manchmal ist das etwas vorsichtig formuliert, oder vielleicht zu lange hinaus, (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Zeitablauf!") dann muss man die dahinterliegenden Prozesse kennen und wissen und beurteilen, dann weiß man, dass das durchaus herausfordernde Ziele sind, die hier auch quantifiziert worden sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Walter, du weißt alles!") Du hast ja mich kritisiert. (Zwischenruf Abg. Pühringer: "Er weiß nicht alles, aber er weiß sehr viel!") Aber die Quantifizierung ist ein durchaus sensibler Prozess, der ein Fingerspitzengefühl braucht, denn wir sollten uns Ziele setzen, die wir auch erreichen können, die wir finanzieren können und die wir in der organisatorischen Kraft bewältigen können. Noch mal sei es betont und ich danke auch für diese Zeit, für diese zwölf Jahre, wo ich diese Gesundheitsberichterstellung und diese Gesundheitszielerstellung begleiten durfte. Es waren unheimlich interessante, unheimlich lehrreiche Zeiten und ich bin stolz darauf, dass wir das erste und einzige Bundesland sind, das nicht nur diese Ziele geschaffen hat, das darüber hinaus diese Ziele evaluiert und neu geschaffen hat und ich darf Ihnen verkünden und mitteilen, der Bund wird in den nächsten Wochen seine Gesundheitsziele verkünden. Wissen Sie, welchen Zielen sie ähnlich schauen, sehr ähnlich schauen? (Zwischenruf Abg. Pühringer: "Unseren!") Unseren Oberösterreichischen! (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 616/2012 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 617/2012. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 und das Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 geändert werden. Ich bitte Herrn Abg. Weixelbaumer über die Beilage zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Beilage 617/2012, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 und das Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 geändert werden. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 617/2012.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 und das Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 geändert werden, beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Abg. Weixelbaumer das Wort. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Damen und Herren! Die in Oberösterreich bestehenden Regelungen über die Bezüge der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Mitglieder anderer Organe der Gemeinden und Städte haben sich im Wesentlichen gut bewährt. In der Praxis hat sich trotzdem zu einigen Bestimmungen ein Änderungsbedarf ergeben. Daher soll das Landesgesetz geändert werden. In drei Punkten geändert werden. Erstens: Monatliche Überweisung der Anrechnungsbeträge. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Anrechnungsbeträge der Gemeindeorgane nach dem Enden der Funktion als Einmalbetrag an die zuständigen Pensionsversicherungsträger überwiesen wurden. Der Bundesgesetzgeber hat nun mit der erfolgten Änderung des Bundes-Bezügegesetzes eine andere Zahlungsweise ermöglicht. Und die neue Regelung sieht vor, dass diese Anrechnungsbeträge laufend, das heißt monatlich überwiesen werden können. Zweitens: Abschluss des Pensionskassenvertrages durch den Vorstand, Gemeindevorstand. Bisher war der Gemeinderat für den Abschluss des Pensionskassenvertrages für die Organe zuständig und der Gemeindevorstand für alle übrigen mit dem Pensionskassenvertrag zusammenhängenden Agenden zuständig. Die neue Regelung sieht vor, dass in Zukunft der Gemeindevorstand alle Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Pensionskassenvertrag fassen kann. Und Drittens: Anpassung der Übergangsbestimmungen zum alten Pensionssystem. Der Inhalt dieser Gesetzesänderung sieht vor, dass die Pensionsbeiträge für jene aktiven Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entfallen, die eine Optionserklärung nach § 14 Abs. 1 des Oberösterreichischen Gemeinde-Bezügegesetzes 1998 abgegeben und daher noch einen aliquoten Anspruch auf Ruhegenuss nach dem alten Recht vor der Bezügereform des Jahres 1998 haben. Der zuständige Ausschuss und Unterausschuss haben sich mit der Regierungsvorlage und den vorgeschlagenen Änderungen intensiv auseinandergesetzt und mehrheitlich für eine Änderung ausgesprochen. Mit den heutigen Änderungsbeschlüssen wird im Wesentlichen ein Gleichstand mit den anderen Bundesländern hergestellt. Die ÖVP wird der Gesetzesänderung zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Oberösterreich wurde ja bereits vom Bundesverfassungsdienst ersucht, endlich einen verfassungskonformen Zustand betreffend die Regelung der unbefristeten Pensionsbeitragsleistung bei Bürgermeistern, die unverhältnismäßig zur Pensionsleistung steht, herbeizuführen, weil wir längstens das letzte und somit einzige Bundesland sind, das diese Ungerechtigkeit bislang noch nicht repariert hat. Wovon spreche ich? 1998 mussten die Bundesländer aufgrund entsprechender bundesverfassungsrechtlicher Vorgaben ihre Bürgermeisterbezügegesetze und Bürgermeister-Pensionsgesetze in Konsequenz von Bezügereform, von Bezügepyramide, Abschaffung der Politikerpensionen und so weiter, grundlegend umgestalten. Im Wesentlichen ging es damals um die Abschaffung der bis dorthin bestehenden echten Bürgermeister-Pension mit entsprechenden Übergangsregelungen. Das heißt, dass es in pensionsrechtlicher Hinsicht ab diesem Datum, eben ab 1998, im Wesentlichen drei unterschiedliche Gruppierungen von Bürgermeistern gab. Erstens: Alle Bürgermeister, die bis dorthin schon mehr als neuneinhalb Jahre Funktionsdauer hatten, diese verblieben klarerweise von Gesetzes wegen voll im alten Bürgermeister-Pensionsystem. Zweitens: Die Bürgermeister, die bis dorthin weniger als fünf Jahre Funktionsdauer hatten, diese wechselten von Gesetzes wegen voll ins neue System, welches eben keine eigenständige Bürgermeister-Pension mehr vorsah, sondern im Wesentlichen über das gesetzliche Zivilberuf-Pensionsversicherungssystem des Bürgermeisters oder über Pensionskassenlösungen abgewickelt wird. Und Drittens: Alle Bürgermeister, die damals zwischen fünf und neuneinhalb Jahren Funktionsdauer hatten, diese hatten zum damaligen Zeitpunkt ein Optionsrecht ins alte System und wenn optiert wurde, und dies taten immerhin 123 von insgesamt 149 in Frage kommenden Bürgermeistern, so führte dies dazu, dass diese Bürgermeister pensionsmäßig anteilig für eben diese bis dahin ausgeübte Tätigkeit als Bürgermeister im alten System verblieben. Man konnte also mit dem Erreichen des jeweiligen Pensionsantrittsalters, und das betrug 1998 noch 60 Jahre und wurde 2003 etappenweise dann auf 65 Jahre hinaufgesetzt, eine echte, wenn auch minimale alte Bürgermeister-Pension beanspruchen. Aber eben nur in anteiliger Höhe, weil für die Pensionsbemessung die Funktionszeiten bis Jahresmitte 1998 eingefroren waren. Daneben hatten und haben bis dato diese Bürgermeister noch immer weiterhin, also bis heute, bis zum Enden ihrer Aktivzeit, einen anteiligen Pensionsbeitrag zu entrichten, da ein vorzeitiges Enden dieser Beitragspflicht bei uns in Oberösterreich bis dato nicht vorgesehen ist. 2003 wurde dann eine etappenweise Anhebung des seinerzeitigen Pensionsanfallsalter von 60 Jahren auf letztlich 65 Jahre mit Übergangsregelungen vorgenommen, überdies wurde eine gesetzliche Verpflichtung aller Bürgermeisterpensionsbezieher zur Leistung eines achtprozentigen so genannten Pensionssicherungsbeitrages eingeführt. Derzeit sind noch 33 aktive Bürgermeister in diesem System, der Großteil der damals optierenden Bürgermeister bezieht bereits aufgrund rechtskräftiger Bescheide inzwischen eine anteilige kleine Bürgermeisterpension. Je länger nun einer dieser Bürgermeister, wie gesagt: 33 sind noch im Amt, im Amt ist, umso größer und ungerechter wird logischer Weise das System, weil sich die Schere zwischen Bürgermeisterbeitragslast und der tatsächlichen Pensionshöhe enorm öffnet. Wenn wir heute diese existente Ungerechtigkeit nach vielen Jahren endlich aussetzen, so ist es ein längst notwendiger Schritt. Wie schon im Unterausschuss von uns auch angesprochen, ersucht die SPÖ die Diskussion nach dem heutigen Beschluss, der hoffentlich positiv ausgeht, betreffend Problematiken in der Bürgermeisterszene noch weiter zu führen. Ich sage nur: Stichwort Zuverdienstgrenzen von nebenberuflichen und hauptberuflichen Bürgermeistern, ich sage nur: Versorgungsleistungen aus dem Hinterbliebenenbereich usw.. Dann sollte dieser Bereich auch positiv abgeschlossen werden können. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Klubobmann Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns im Unterausschuss schon sehr intensiv über die Thematik unterhalten. Punkt eins, monatliche Überweisung findet eigentlich von allen Fraktionen die Zustimmung. Punkt zwei ebenfalls. Das Abschließen des Pensionsvertrags hinsichtlich der Pensionskasse durch den Gemeindevorstand, auch nicht wirklich ein Problem. Es gibt ja die Berichtspflicht. Punkt drei, ist eine Ungerechtigkeit mit einer neuen Ungerechtigkeit zu entschärfen oder zu verändern, dagegen sind wir, deswegen werden wir dem Ganzen nicht beitreten. Als damals die Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Entscheidung zu treffen hatten altes oder neues System, haben sie optiert in das alte System, nämlich in der Überlegung, es hätte ja sein können, dass sie nicht mehr Bürgermeister sind. Es stimmt, danach gab es gesetzliche Änderungen hinsichtlich des Pensionsalters. Das trifft aber allerdings alle. Da wüsste ich in Österreich niemanden, den es da nicht treffen würde. Also müsste man dann, wenn solche Regelungen, weil eine Änderung eintritt, was die Altersbeziehung betrifft, sehr wohl eine Änderung bei vielen Berufsgruppen und vielen Pensionsberechtigten machen und nicht nur bei einzelnen Bürgermeistern. Was man jetzt macht, ist in einem Zeitpunkt, wo gleichzeitig Pensionistinnen und Pensionisten verschiedenster Berufsgruppen in allen gesellschaftlichen Belangen belastet werden, eine Gruppe von 33 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entlastet werden, dass diese keinen Pensionssicherungsbeitrag in dem Ausmaß mehr zahlen müssen, obwohl das damals sehr wohl Geschäftsgrundlage auch in ihrer Entscheidung war. Das finde ich einfach nicht gerecht, das ist nicht in Ordnung. Leider, ich habe es mehrfach versucht, Kollege Eidenberger weiß das. Ich wollte gerne eine Gegenüberstellung von einem Bürgermeister im neuen System damals, der optiert hat, und der die jeweilige Leistung in die Pensionskasse einbezahlt hat, gegenüber jenem Bürgermeister, der ins alte System optiert hat, und der die Leistung aus dieser Altpension bekommt. Wir reden hier nicht um sehr große Beträge, Tatsache ist aber nach unseren Berechnungen, dass jener, der ins alte System optiert hat, immer noch besser gestellt ist als jener Bürgermeister, der ins neue System damals optiert hat. Diese neue Ungerechtigkeit, die damit bleibt, ist auch nicht beseitigt worden. Ich glaube nur, in Zeiten, wo man vielen, vielen Menschen sehr vieles zumutet, ist es der falsche Zeitpunkt, eine Änderung herbeizuführen. Deswegen lehnen wir Freiheitliche diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hingsamer. Abg. Hingsamer: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, lieber Klubobmann Steinkellner! Wenn wir von einer neuen Ungerechtigkeit sprechen, dann sollten wir auch wissen, was hinter dieser scheinbaren neuen Ungerechtigkeit wirklich auch steht. Da komme ich zu Ausführungen, es mögen die Leistungen, die im alten System, die wenigen, die noch im alten System sind, 33 an der Zahl wurde erwähnt, sich an einem Privileg bedienen, der muss sich dann die Leistungen tatsächlich auch anschauen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Gegenüberstellen, wie viel kriegt der andere!") Der muss sich die Leistung anschauen, lass es mich vergleichen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Warum habt ihr es nicht vorgelegt?") Weil jeder Fall in der Summe anders ist, bitte das auch zu verstehen, weil die Fälle, die noch im alten System sind, relativ einfach erklärbar sind. Ich sage es direkt, einer der 1.500 Einwohner hat und jetzt 20 Jahre Bürgermeister ist und im alten System ist, der kriegt diese sagenhafte Leistung von Brutto ungefähr 420 Euro. Wer in einer 3.000 Einwohnergemeinde diese 20 Jahre im alten System ist, der kriegt diese sagenhafte Leistung von ungefähr 650 Euro. Wer im neuen System ist, hat ja diese Zusammenrechnung im System mit Zivilberuf und Politiker- bzw. Bürgermeisterberuf, so wie es die Abgeordneten auch haben. Das ist völlig unterschiedlich, wie weit einer von der Höchstbeitragsgrundlage sich noch entfernt oder entfernt ist, oder ob er dieser schon sehr nahe kommt. Die Beiträge dann beim Ausscheiden, was über die Höchstbeitragsgrundlage drüber geht, erstattet werden. Darum ist jeder Fall anderes zu berechnen, auch der, der Beamtenstatus hat, aus dem öffentlichen Dienst heraus anders zu berechnen ist. Ein Privileg abzuleiten, wo uns der Verfassungsdienst des Bundes bereits 1998 mitgeteilt hat, es sollen diese Altfälle, die optiert haben ins alte System, maximal 9,5 Jahre Beiträge leisten. Das war damals schon die Empfehlung des Verfassungsdienstes des Bundes, diese Empfehlung ist in Oberösterreich nicht aufgenommen worden. Die Frage stellt sich sogar, ob das nicht eine Verfassungsklage wert wäre? (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Warum führt man sie nicht ins neue System hinüber?") Weil man sie ins neue System, die optiert haben, gar nicht mehr hinüberführen kann rechtlich, bitte, Herr Klubobmann Steinkellner, weil das gar nicht möglich ist, bitte das Gesetz anschauen, die optiert haben, haben ein- für allemal optiert und können nicht mehr wechseln. Das bitte doch zur Kenntnis nehmen, eines auch zur Kenntnis nehmen, dass der öffentlichen Hand, sprich den Gemeinden, die, die im alten System geblieben sind, unterm Strich die kostengünstigeren auch für die Gemeinde waren, heute in etwa das der Gemeinde die Hälfte von dem kostet an Pensionsleistungen, Zahlungsleistungen, wenn wer im neuen System ist. Wo da ein Privileg abzulesen ist, das möge man mir bitte erklären, eines soll schon auch sein, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Jetzt verzichtest du als Gemeindebund auf die Einnahmen der Gemeinden?") nein, ich verzichte nicht auf die Einnahmen, nicht weil es mir wurscht ist, sondern weil uns der Verfassungsdienst schon 1998 gesagt hat, wir dürften eigentlich nach über 9,5 Jahren von denen gar nicht mehr kassieren. Es geht im System auch, lieber Herr Klubobmann, um eine Rechtssicherheit, der Landtag müsste daran interessiert sein an dieser Rechtssicherheit auch zu arbeiten. Nicht Dinge, die der Verfassungsdienst sagt, negieren und sagen, das ist uns wurscht. Bitte doch eines auch erkennen, wie bescheiden diese Leistungen sind, es ist manches noch 1998 unter dem Druck Privilegienabbau passiert. Wo wir uns fragen müssen, wohin das führt, ob man auch aus dieser Überlegung der damaligen Zeit, heute haben wir wieder ähnliche Diskussionen, in der Zukunft noch die in die Politik kriegen, ob es jetzt Landes-, Bundes- oder Gemeindepolitik ist, das stelle ich ziemlich neutral, die wir gerne hätten, oder ob man die Politik so lange schlecht macht, bis wir halt auch noch welche kriegen? Die Frage ist dann die, ob die Menschen am Land oder in der Stadt sich die verdienen würden? So sage ich jetzt bitte zu dieser Regelung, die wir jetzt geschaffen haben, es ist höchste Zeit, dass wir sie geschaffen haben, ich sage, es ist auch höchste Zeit, dass wir in der Lage sind, diese Beiträge monatlich zu leisten. Ich könnte da Fälle sagen, ich darf es nicht namentlich tun, die aus dem Zivilberuf heraus, also Bürgermeister, die aus dem Zivilberuf heraus in den Ruhestand, in die Pension gegangen sind, die Beiträge des Bürgermeisters ja nicht überwiesen wurden in die gesetzliche Pensionsversicherung, die die Pensionsbemessung jetzt haben auf dem, was sie im Zivilberuf gehabt haben, für die Bürgermeisterleistung mehr oder minder durch die Finger schauen, weil sie erst beim Ausscheiden überwiesen wird, er kann sie sich nachberechnen lassen, da kommen höchstes 200 Euro heraus. Dass man auch da ein großes Unrecht denen getan hat, die in der Kommunalpolitik tätig waren, auch da ist es höchste Zeit, wir sollen schon schauen und trachten danach, dass wir bei einigermaßen passender Entschädigung derer, die in der Kommunalpolitik tätig sind, den Sozialbereich nicht ganz übersehen dabei, Herr Klubobmann Steinkellner, sondern auch danach trachten, wir brauchen nicht Anreize schaffen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Deswegen haben wir auch eine andere Regelung für die kleinen Bürgermeister gemacht!") Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber gemacht, da brauchen wir uns nicht im Land rühmen. Wir sollen jetzt danach trachten, wir haben es jetzt im Land umgesetzt. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Du kennst dich überhaupt nicht aus!") Die Neunundvierzigprozentregelung, wenn du die ansprichst, die kommt vom Bundesgesetzgeber, Herr Klubobmann Steinkellner, die setzen wir jetzt im Land um, es ist auch da höchste Zeit, dass denen, die die Arbeit vor Ort leisten, ein bisschen eine Gerechtigkeit widerfährt. Mir tut es leid, dass man von Privilegien spricht, wo man in der Summe eigentlich von Benachteiligten sprechen muss, auch die, die im alten System, die nachweisbar benachteiligt sind, im Vergleich zu dem, wo es die sind, die nicht optiert haben, es war die freie Entscheidung damals, aber die nicht optiert haben. Die Empfehlungen haben wir leider im Land Oberösterreich negiert, auch die Empfehlungen des Verfassungsdienstes, darum kann man eine Gegenüberstellung machen, aber es ist jeder Einzelfall zu betrachten. Ich kann nicht pauschal eine Gegenüberstellung machen, bitte das zu verstehen, weil jeder Fall sich wirklich völlig anders darstellt, weil sehr viel davon abhängt, wie er im Zivilberuf verdient hat oder auch nicht verdient hat. Darum bitte heute um Zustimmung zu dieser vernünftigen Gesetzesnovelle, eigentlich, nachdem wir das letzte Bundesland sind in der Summe, ist es höchste Zeit, dass wir das auch tatsächlich tun. (Beifall) Dritter Präsident: Da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 617/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 618/2012. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird. Ich bitte Frau Zweite Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer über diese Beilage zu berichten. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Beilage 618/2012, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 618/2012.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG), beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und bitte Frau Gerda Weichsler-Hauer ans Mikrofon. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Damen und Herren! Mit dem neuen Landesgesetz, dem Oberösterreichischen Sexualdienstleistungsgesetz liegt erstmals ein eigenes Gesetz vor. Ich habe bereits in der Berichterstattung darüber berichtet, dass der gesamte Gesetzesinhalt zwischenzeitlich im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz enthalten war, dass sich hier aber heraus gestellt hat, dass diese Regelung zu einem Großteil unzureichend gewesen ist. Vielleicht darf ich ganz kurz in die Vergangenheit zurückblicken, wo auch zum Beispiel von Seiten der Stadt Linz eine Anregung gekommen ist, dass es entsprechende Kontrollrechte braucht, die leider durch das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz nicht geregelt gewesen sind. Daher ist auch der Schritt unternommen worden, eine Neuregelung zu finden, die auch einerseits Kontrollmechanismen aufbaut, natürlich aber auch, darauf haben wir großen Wert gelegt, auf die Verbesserung von gesundheitspolitischen Umfeldbedingungen, auf Hygienebedingungen, auf Arbeitsbedingungen, auf die Verbesserung natürlich der Kontrolle, aber auch mögliche Auswirkungen auf die Öffentlichkeit stützt. Wir haben in mehreren Sitzungen dieses Gesetz sehr intensiv beraten, sehr sachlich beraten, ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich der Thematik gewidmet haben, die ja nicht eine vordergründige ist und wir uns tagtäglich damit beschäftigen, die aber auch in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Oberösterreich fällt, dass wir uns wirklich sehr intensiv damit auseinandersetzen konnten, vor allem sehr sachlich damit auseinandersetzen konnten. Ich bedanke mich aber auch bei all jenen, die uns hier unterstützt haben, allen voran natürlich der Landtagsdirektion und der Polizeiabteilung. Ich darf noch einmal einen ganz besonderen großen Dank aussprechen, ich denke, auch in Ihrem Namen, weil es im Wesentlichen noch das Gesetz gewesen ist des Herrn Landesrates außer Dienst Dr. Hermann Kepplinger. Der hier bemüht gewesen ist, wirklich alle Erfahrungswerte, die auch durch die NGOs, wir haben da auf sehr viele Erfahrungswerte zurückgreifen können, versucht hat diese mit einzupacken in das Gesetzeskonvolut, hier ein Gesetz zu schaffen, das uns jetzt die Möglichkeit gibt, dass wir eine wirklich korrekte und ordentliche Regelung haben, wie sie in anderen Bundesländern auch schon besteht. Ich will nicht verhehlen, dass nicht alles, so wie es in der ursprünglichen Fassung auch vorgelegen ist, heute im Gesetz so beschlossen wird. Ich nehme nur mehr kurz das Thema des Straßenstrichs in den Mund, nach intensiver Auseinandersetzung damit, ist es uns für vernünftiger erschienen auf diesen zu verzichten, die Möglichkeit, dass Gemeinden diesen entsprechend auch verordnen können oder könnten, zu verzichten, weil auch in anderen Bundesländern sich heraus gestellt hat, dass es nicht das Gelbe vom Ei, dass es schwerer und schwieriger handhabbar ist. Wir haben somit in Oberösterreich gesagt, es ist uns wichtiger, dass es klare Rahmenbedingungen dafür gibt, die wir gemeinsam entsprechend ausarbeiten können. Ich möchte nur auf einige kurze, geregelte Bereiche eingehen. Einerseits die Bewilligungspflicht, nicht nur Anzeige-, sondern wirklich Bewilligungspflicht, also einen Akt, den eine Gemeinde setzt bzw. wo Gemeinden natürlich dann, wenn es darum geht, das Bewilligungsverfahren abzuwickeln, im Sinne der Verwaltungsreform und einer effizienten und beschleunigten Abwicklung, natürlich auch zum Beispiel auf Bezirksverwaltungsbehörden diese Möglichkeit weiter vergeben können, dass es zur Bewilligungspflicht gekommen ist und nicht nur eine Anzeigenpflicht. Wir bekennen uns auch dazu, dass nicht nur Bordellbetriebe, sondern auch bordellähnliche Betriebe, die wir im Detail definiert haben, entsprechend mitberücksichtigt sind. Weil ich schon glaube, dass es nicht per Gesetz wieder Grauzonen geben sollte, die wir verordnen wollen, sondern dass es auch eine Gleichbehandlung aller entsprechenden Einrichtungen gibt, diese damit auch gewährleistet ist. Wenn wir von persönlichen Voraussetzungen sprechen, dann haben wir in diesem Gesetz auch die persönlichen Voraussetzungen der Bewilligungsbewerberinnen und Bewilligungsbewerber und derer auch möglichen namhaft zu machenden Vertreterinnen und Vertreter auch mit hinein gepackt. Das bedeutet, dass es zukünftig Anwesenheitspflicht gibt für etwaige Kontrollen eines Bewilligungsinhabers, einer Bewilligungsinhaberin oder deren entsprechenden gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, die auch namhaft gemacht werden müssen. Das hat den Vorteil, wenn es zu einem Eingreifen der Polizei oder der Behörde kommen muss, dass direkt Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner zur Verfügung stehen und entsprechend auch die Voraussetzungen geschaffen sind, dass es auch zu einer Abstellung einer Krise oder einer Misere kommen kann. Wir haben die Rahmenbedingungen für das Arbeitsumfeld wesentlich verbessert, besonders was die hygienischen Voraussetzungen betrifft und es ist natürlich nicht unbekannt, dass sehr oft auch dahingehend Zwang ausgeübt wird, dass Anbahnende sich entsprechend auch mit Unsafe-Praktiken auseinandersetzen müssen. Ich denke, dass die Verpflichtung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin, des Betreibers, der Betreiberin auch Kondome als Schutzmaßnahme verpflichtend vorzuhalten, glaube ich schon ein wesentliches Highlight betrifft, was auch die Gesundheitsprävention betrifft, und das im Interesse der Öffentlichkeit steht. Wir haben darin auch die Hausbesuche geregelt, das heißt sie sind nicht verboten. Wir haben aber ganz klar darin definiert, dass es nicht vorkommen kann, dass Minderjährige sich in einem Haus, in einer Wohnung aufhalten bzw. entsprechend verboten, ein klares Verbot, dass Minderjährige auch anbahnen und ausüben. Ich denke es ist ein gutes Gesetz passiert, wo die Möglichkeiten oder das Interesse der öffentlichen Hand, aber auch all der Damen und Herren, die sich in diesem Umfeld befinden, auch ihr Interesse stärker hervorgehoben worden ist und wir versucht haben wirklich ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, das mögliche Interessenskonflikte so weit wie möglich hintanhält und dass Grauzonen eigentlich nicht mehr passieren dürften bzw. dass also auch die nötigen Kontrollmechanismen greifen und auch greifen können. In dem Sinn bedanke ich mich noch einmal bei ihnen allen und ich hoffe, wir können heute einen einstimmigen Beschluss darüber fassen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Mag. Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, werte Gäste! Wohl nicht nur weil wir hier vom ältesten Gewerbe der Welt reden im Volksmund, sondern schon auch wegen anderer Gründe hat dieses Gesetz doch schon eine längere Geschichte. Frau Präsidentin Weichsler-Hauer hat darauf hingewiesen. Wir haben ja schon einige Jahre, auch in der zu Ende gegangenen Periode, über ein mögliches neues Sexualdienstleistungsgesetz, das jetzt vorliegt, debattiert und uns ausgetauscht. Zum einen muss man sagen, wir hatten ja bisher auch Regelungen rund um die Prostitution im Polizeistrafgesetz, da kann man natürlich der Meinung sein, dass die nicht mehr ausreichend waren vor allem auch nicht auf Grund der Entwicklungen, die auch auf diesem Sektor stattgefunden haben, Stichwort Laufhäuser und vieles mehr. Zum anderen möchte ich aber nicht verhehlen, dass natürlich der Wunsch nach diesem neuen Gesetz vor allem aus dem städtischen Bereich gekommen ist. Es haben ja auch Magistratsjuristen einmal die erste Grundlage geliefert, eine gute Grundlage. Nur war es uns wichtig schon auch darauf zu schauen, dass ein derartiges Gesetz nicht nur in einer großen Stadt, wo ein großer Apparat mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Magistrats da ist, wo man den Standort einer Bundespolizeidirektion so zu sagen zur Hand hat, funktioniert, machbar und überwachbar ist, sondern dass das auch in vielen kleinen Gemeinden mit ganz, ganz wenigen Mitarbeitern, mit einem Gemeindeamtsleiter und vielleicht nicht viel mehr rundherum auch vollziehbar ist und vor allem dann auch kontrollierbar ist, weil wir ja nicht nur auf der einen Seite sagen können, wir machen ein Bewilligungsverfahren mit einem Bescheid am Ende, sondern wir haben ja dann auch zu Recht sehr umfangreiche Kontrollmaßnahmen vorgesehen, die ja dann auch bewerkstelligt werden müssen. Und deshalb, weil wir auch in diesen letzten Tagen E-Mails bekommen haben, wo drinnen steht, das was ihr heute beschließt, das stimmt ja gar nicht mehr mit der Erstfassung zusammen. Da kann ich sagen, ja aus unserer Sicht auch aus diesem Grund, weil wir ganz speziell auch auf die große Breite, die wir in unseren 444 Gemeinden und Städten haben, auch eingehen wollten und das auch dort so regeln wollten, dass es dann auch wirklich ein Gesetz ist, das funktioniert und das die Ziele erreicht, die wir uns vorgenommen haben. Zum Zweiten muss man auch noch sagen, im kleinen feinen Österreich haben wir ja durchaus sehr verwobene Zuständigkeiten und Kompetenzen. Daher auch bei allem Willen den wir hatten, hier rund um die Prostitution gute Regelungen zu schaffen, wir haben halt nur einen kleinen Bereich, den wir als Landesgesetzgeber sozusagen hier regeln können. Die örtliche Sittlichkeitspolizei und alles was sich rund um Gewerbe und im großen Stil um Gesundheit dreht, dort gibt es ja keine Gesetzgebungskompetenz des Landes im Wesentlichen und daher war auch der Zugang wichtig, dass wir aus dieser örtlichen Sittlichkeitspolizei das Maximum herausholen, um möglichst viel für Sicherheit und um möglichst viel für Gesundheit im Bereich der Prostitution zu tun, für beide Seiten. Das ist auch von dir Gerda zu Recht angesprochen worden, von den Ausübenden und von den Konsumenten und auch Konsumentinnen auf der anderen Seite und vor allem auch das war uns ein wichtiges Anliegen für die Bevölkerung, die rund um derartige Einrichtungen zu Hause ist und die sich ja dann nicht aussuchen kann, was dann dort stattfindet, dass auch hier der Schutz und die Regelungen bestmöglich gegeben sind. Ich glaube, dass uns unter diesem Ansinnen Sicherheit und Gesundheit ein gutes Gesetz gelungen ist, dass wir auch zurecht darauf hinweisen, dass Gemeinden, die sagen, ich sehe mich da außer Stande mit meiner Mitarbeiterstruktur das zu bewerkstelligen, dass es hier die Möglichkeit der Übertragungsverordnung an die Bezirksverwaltungsbehörde gibt, damit das Ganze dann auch kontrollierbar, sanktionierbar und überwachbar bleibt. Ich möchte auch anmerken für meine Fraktion der ÖVP, wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber ich bin sehr, sehr froh, dass wir zu ihr gekommen sind, auch wenn wir die schlechten Erfahrungen aus anderen Bundesländern nicht hätten. Wien lässt grüßen, wir hätten auf jeden Fall auch dafür gesorgt mit den Möglichkeiten, die wir haben, dass wir die Situation, die wir beim Straßenstrich im Lande haben, nämlich dass er verboten ist, dass das auch so geblieben wäre, weil wir glauben, dass das vor allem aus einem Sicherheitsgedanken heraus ganz, ganz wichtig ist und alle anderen Punkte, was gesundheitliche Vorkehrungen dort anlangt usw. möchte ich gar nicht ansprechen. Auch ich möchte für unsere Fraktion herzlich dem zuständigen Ressort vor allem auch noch dem ausgeschiedenen Landesrat Kepplinger für wirklich sehr seriöse und auch sehr umfangreiche Debatten danken. Ich möchte den Juristinnen und Juristen danken, vor allem auch in der IKD und im Verfassungsdienst und den Experten aus den verschiedenen Bereichen, die uns zu Hilfe gekommen sind mit ihrem Know-how und mit ihren Erfahrungen, hier auch Grundlagen geliefert haben, dass wir glaube ich ein Sexualdienstleistungsgesetz heute beschließen, das im schwierigen Umfeld aber doch sehr solide und vor allem auch sehr wirksame Regelungen schafft. Wir werden dem Gesetz natürlich zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Werter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Landtag, werte Gäste oben auf der Galerie! Ja ich kann mich meiner Vorrednerin und meinem Vorredner im Großen und Ganzen nur anschließen. Auch ich freue mich, dass ich hier jetzt endlich im Landtag stehen kann und dass wir hier wie es aussieht einstimmig, voraussichtlich einstimmig, diese Gesetzesvorlage zum Oberösterreichischen Sexualdienstleistungsgesetz beschließen können, beschließen werden. Es wurde schon erwähnt, der Weg, den dieses Gesetz genommen hat, war doch ein langer und es war ja in der vorigen Periode schon der Ursprung bzw. der Ausgang, was mir da erzählt wurde, auch ein recht beschwerlicher. Die Initiative, das Oberösterreichische Prostitutionsgesetz so wie es damals noch genannt wurde, zu erarbeiten ist wie gesagt bereits in der vergangenen Legislaturperiode von den Grünen ausgegangen. Leider ist es da noch zu keinem positiven Abschluss gekommen. Aber auf der anderen Seite habe ich mir gedacht, vielleicht auch gut so, dass diese Zeit einfach gebraucht wurde, die Zeit zu reifen, dahingehend nämlich, wirklich ein Sexualdienstleistungsgesetz zu erdenken, zu erschaffen, das sich, wie ich meine, hier wirklich durchaus sehen lassen kann und dass wirklich auch Verbesserungen für die Frauen, die im Sexualdienstleistungsgewerbe tätig sind, geschaffen wurden. Eben das wurde schon erwähnt, eben das was in Landeskompetenz fällt und nicht bundesgesetzlich geregelt ist. Denn das wissen wir ja, die in der Sexarbeit tätigen Frauen, also für die gelten ja nicht die allgemeinen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen, da sind sie nicht anwendbar, sie haben ja auch nicht die Möglichkeit in einem ganz regulären Arbeitsverhältnis oder Angestelltenverhältnis zu arbeiten, oder in einem freien Dienstverhältnis. Auf Grund dieser Schwammigkeit sind die Frauen eben gezwungen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Bordellbetreibern bzw. in einer Scheinabhängigkeit zu arbeiten und die Schutzmaßnahmen hier eben nicht greifen. Das ist aber bundesgesetzlich geregelt, da können wir jetzt hier zumindest einmal unmittelbar auf Landesebene, wenn wir ein Landesgesetz beschließen, nichts tun, aber das was wir hier tun können, nämlich tatsächlich die Bedingungen, die Arbeitsbedingungen, die unmittelbaren Arbeitsbedingungen zu verbessern, das können wir tun. Das haben wir wirklich bis zu einem großen Teil auch getan und ich denke, das ist wirklich gut so. Die Intension und das war ja das Eigentliche, was hinter diesem Gesetz steckt, warum so ein Gesetz erschaffen, gemacht wurde, ist es eben, die Arbeitsbedingungen für die Frauen zu verbessern und ihnen dadurch natürlich den größtmöglichen Schutz auch zu gewähren. Und damit natürlich einhergehend auch die Gesundheit der Frauen zu schützen, soweit das im Rahmen des Gesetzes möglich ist. Zu Beginn möchte ich gleich einmal sagen, dass es mir sehr, sehr wichtig erscheint, diesen Bereich in einem eigenen Gesetz zu regeln, also aus dem Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz herauszunehmen. Denn wenn dieser Bereich im Polizeistrafgesetz, wie das bisher ja der Fall war, verankert ist, was vermittelt das dann? Das impliziert die Illegalität dieses Bereichs, das drängt die Menschen, die Frauen, die in diesem Bereich arbeiten, implizit in das Eck der Illegalität sozusagen und es geht um Sicherheit. Und da frage ich mich dann um wessen Sicherheit? Also es soll tatsächlich um die Sicherheit der Frauen gehen, die in diesem Gewerbe arbeiten, nämlich um ihre persönliche Sicherheit, um ihre körperliche Sicherheit und die Sicherung der Gesundheit und auch immer um die Menschenwürde der Frauen, die in diesem Bereich arbeiten. Ich denke mir, im Polizeistrafgesetz hat das nichts verloren und ich betone es noch einmal, ich finde es wirklich sehr gut, dass hier ein eigenes Gesetz erschaffen wurde. Weiters nur ein kleiner Bereich, aber auch das denke ich ist durchaus wesentlich zu betonen und da ist Oberösterreich sogar, so weit ich das jetzt im Kopf habe, auch das einzige Land, das wirklich auch den Titel dahingehend geändert hat, das scheint vielleicht nicht so wichtig zu sein. Aber ich denke mir, auch die Sprache, wie wir etwas ausdrücken, hat immer eine große Bedeutung, nämlich die Begriffsänderung von Prostitutionsgesetz hin zu Sexualdienstleistungsgesetz halte ich für sehr wesentlich. Das ist ja auch von Seiten der NGOs sehr stark gekommen, hier eben diese Titeländerung herbeizuführen. Denn der Begriff Prostitution ist einfach dermaßen negativ besetzt in unserer Gesellschaft und bei dem Titel Sexualdienstleistung wird das Thema in eine gewisse Sachlichkeit gehoben und ich denke mir, man kann das auch sagen oder ich hoffe, dass mir da alle Kolleginnen und Kollegen zustimmen, die auch mit im Unterausschuss waren zum Sexualdienstleistungsgesetz, dass hier eigentlich im Großen und Ganzen sehr sachlich und wirklich sachorientiert diskutiert wurde. Ich glaube, dass ist ja auch mit ein Grund, warum wir heute hier eine sehr gute Gesetzesvorlage liegen haben, eben dass diese Sachlichkeit ins Thema einzieht. Letztendlich beschreibt der Titel auch das, um was es sich handelt, nämlich tatsächlich um eine Dienstleistung, um eine sexuelle Dienstleistung, die von Kunden entgeltlich, meistens von Kunden natürlich auch Kundinnen aber doch in den meisten Fällen Kunden, in Anspruch genommen werden kann. Zum Inhaltlichen wurde schon Einiges genannt. Die Kollegin Weichsler-Hauer hat schon Einiges gesagt, was wirklich positiv hervorzuheben ist im Gesetz. Das sind eben die verstärkten Auflagen für die Bordellbetreiber, was natürlich wiederum zur größeren Sicherheit für die Frauen, die Sexarbeiterinnen führt, auch die Definition von Pflichten für die Bordellbetreiber ist noch einmal zu betonen, aber auch die Feststellung der persönlichen Eignung, der persönlichen Voraussetzungen und auch der sachlichen Voraussetzungen für die Bordellbetreiber und –betreiberinnen, die sich natürlich eins zu eins auch auf Sexarbeiterinnen auswirken, wenn man sozusagen auch den Bordellbetreibern hier gewisse persönliche Auflagen vorgibt. Auch die Definition bzw. die Verbindlichkeit an die Infrastruktur eines Bordells ist geregelt oder auch eines bordellähnlichen Betriebs, wie es eben die Laufhäuser darstellen, sind jetzt geregelt in diesem Gesetz. Da geht es vor allem um bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, die wiederum den Sexarbeiterinnen dann zugute kommen, aber auch Maßnahmen für die Hygiene und für die Sauberkeit dort im Betrieb, was natürlich ein ganz wichtiger gesundheitspolitischer Aspekt ist für die Frauen. In diesem Zusammenhang muss ich erwähnen, ich sag es natürlich immer hier sozusagen aus Sicht der Frauen, die in der Sexarbeit arbeiten, aber selbstverständlich, das ist vollkommen klar, wenn ein Bordell Hygienemaßnahmen hat und Sauberkeitsstandards, kommt das selbstverständlich auch den Freiern eins zu eins zugute, das darf man hier auch nicht vergessen. Was ich noch auch für sehr wichtig halte, hat auch die Kollegin schon erwähnt, ist auch die Auflage, dass der Bordellbetreiber, die Bordellbetreiberin Präventionsmaterial zur Verfügung zu stellen hat. Sprich, in erster Linie geht es da um Kondome. Ich finde das sehr wichtig, weil es hier ganz einfach um die Gesundheit der Sexarbeiterinnen geht, auch hier wieder mein Sichtwinkel mit Blick auf die Frauen, selbstverständlich gilt das natürlich auch für die Gesundheit der Freier, aber ich spreche wirklich mal aus Sicht der Frauen, das ist ein ganz wichtiger Bereich, das heißt hier sind Kondome vorhanden. Die Frauen haben tatsächlich die Möglichkeit, auch darauf zu bestehen. Denn letztendlich, das muss man sich vor Augen führen und das muss ich auch hier so drastisch sagen wie es ist, Kondome können tatsächlich überlebensnotwendig sein für die Frauen. Aids ist immer noch tödlich, das muss man sich einfach vor Augen halten und letztendlich ist es schließlich das, um was es geht hier, den Schutz und die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein aus meiner Sicht sehr erfreuliches und sehr positiv hervorzuhebendes Faktum hervorheben in diesem Gesetz, nämlich dass wir hier ein Verbot haben, wurde auch schon erwähnt, ein Verbot für die Werbung. Also dass ein Bordell nicht damit werben darf, dass es die Leistung von Unsafer-Sex anbietet, das ist dezidiert verboten, finde ich wirklich hervorragend, dass das drinnen ist, weil wie ich schon ausgeführt habe, hier geht es tatsächlich um die Gesundheit im wirklich wichtigsten Bereich der Frauen. Und mit diesem Verbot kann auch kein Bordell für diese gefährliche Praxis werben. Das heißt, die Frauen brauchen sich auch nicht unter Druck setzen lassen vom Bordellbetreiber und auch nicht vom Freier, sie können wirklich auch darauf bestehen, mit Kondomen zu arbeiten. Ganz kurz möchte ich am Schluss noch auch auf die Diskussion zum Straßenstrich eingehen, die geführt wurde. Nämlich wie es in der ursprünglichen Vorlage des Gesetzes ja drinnen war, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, einen gewissen Abschnitt, Straßenabschnitt für den Straßenstrich zu genehmigen. Wie gesagt, alle Beteiligten wissen es, wir haben es doch sehr intensiv diskutiert. Es wurden auch Experten und Expertinnen zu diesem Thema befragt, wie das zu sehen sei und wurde dann doch auch sehr genau und wirklich sehr offen und ehrlich von allen beantwortet. Wir haben uns jetzt dafür entschieden, auch dieser Vorlage zuzustimmen, wo die Möglichkeit des Straßenstrichs nicht drinnen ist, wiewohl man sagen muss, dass der Straßenstrich natürlich, das darf man auch nicht unter den Tisch fallen lassen, durchaus Vorteile für die Frauen bietet. Sie brauchen hier keine, manchmal völlig überhöhten Mietabgaben an den Bordellbetreiber oder an die Laufhausinhaber zu bezahlen, sind damit in keinem so großen Ausbeutungsverhältnis, können selbständig Freier bestimmen, haben zum Beispiel auch die Möglichkeit die Kunden selbstständig auszuwählen oder hier eine gewisse Auswahl zu treffen. Sie können auch die Preise frei bestimmen und es gibt keinen Zwang zum Alkoholkonsum usw. Das sind die Vorteile. Jetzt wissen wir aber aus den Erfahrungen, die auch schon geschildert wurden, dass diese Vorteile nur dann wirklich Vorteile sind, wenn auch dort vor Ort gewisse Rahmenbedingungen vorhanden sind, gewisse Infrastrukturmaßen tatsächlich da sind wie zum Beispiel eben Toilettanlagen, Sanitäranlagen, aber auch Möglichkeiten für die Frauen sich aufzuwärmen usw. Und so lange diese Maßnahmen nicht gegeben sind oder die Umsetzung einfach nicht gegeben ist, was jetzt in dieser Gesetzesvorlage den Rahmen doch etwas gesprengt hätte, hier das noch so dezidiert hineinzuschreiben, deswegen ist es wie gesagt, wie uns die Erfahrungen schon zeigen, wahrscheinlich wirklich klüger, hier gar keinen Straßenstrich möglich zu machen. Aber und das möchte ich jetzt wirklich abschließend sagen, ich denke mir, es ist eine gute Gesetzesvorlage, was uns aber nicht daran hindern sollte bzw. ich glaube, dass es wichtig ist, dann nach einer gewissen Zeit zu überprüfen, wie wirkt sich das Gesetz tatsächlich aus, wo sind vielleicht noch Schwachpunkte vorhanden, die man dann nachbessern kann? Man kann sich dann auch die Möglichkeit zum Straßenstrich überlegen, wenn man sieht, hier wäre vielleicht doch noch ein mangelhafter Punkt. Also wie gesagt ich denke mir, wir stehen hier jetzt am Anfang eines Sexualdienstleistungsgesetzes und das soll uns nicht hindern, in Zukunft immer noch besser zu werden. Und wirklich abschließend möchte ich noch sagen, weil ich es für wichtig halte und weil der neue Landesrat, der Zuständige jetzt dasitzt, wir haben es auch im Ausschuss schon besprochen, ich glaube es wäre wirklich, und so weit ich weiß, ist da auch schon etwas angedacht, dass man das Gesetz in den relevanten sprechenden Sprachen, die die Frauen, die in dem Bereichen in erster Linie arbeiten, auch tatsächlich kürzt und so zusammenfasst, dass die Frauen das auch lesen können, dass sie wissen um was es sich eigentlich handelt. Und diese Broschüre dann den Beratungsstellen zur Verfügung stellt, dass die das an die Frauen austeilen können, auch mit aufsuchender Sozialarbeit und auch in den Bordellen auflegen. Das sind wirklich auch die Bitten, die an uns herangetragen wurden, weil es wirklich auch wichtig wäre für die Frauen, für die Sexarbeiterinnen, dass die überhaupt wissen, was denn da im Gesetz steht, das sie betrifft. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Klinger. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörer! Es ist ja bereits alles Technische dieses neuen Gesetzes gesagt worden, aber vielleicht zwei Dinge, die mir besonders jetzt aufgefallen sind. Wir haben zuerst die Schüler in einer Fragestunde da gehabt und die haben die Feststellung getroffen, dass hier nur die Fraktionen klatschen. Bei diesem Gesetz haben jetzt, so habe ich das beobachtet, alle geklatscht. Das zeigt, dass es dem Hause sehr wichtig gewesen ist hier eine Regelung zu finden. Es zeigt des Weiteren, dass es auch überwiegende Einstimmigkeit für dieses neue Gesetz gegeben hat, das wirklich eine ganz, ganz wichtige Materie behandelt, sowie man eben, wenn man zu Hause jemanden anspricht und sagt, dass man im Sexualdienstleistungsausschuss tätig ist, zuerst einmal Erstaunen erntet und wenn man dann in die Diskussion geht, von diesen Menschen sofort akzeptiert wird, dass hier etwas passieren musste. Der Graubereich in diesem Metier ist ein ganz gewaltiger gewesen und da bin ich jetzt dabei, dass ich sage, wenn das vom Polizeigesetz in ein Gesetz übergeht, das durch die Kommunen kontrolliert wird, hat das vielleicht einen ganz gewaltigen Vorteil. Nicht jede Gemeinde hat mehr eine Polizeidienststelle, aber es hat jede Gemeinde eine ordentliche Gemeindevertretung und da wird schneller etwas bekannt, was nicht so ist, wie es sein sollte. In diesem Fall glaube ich sind die Organe der Gemeindevertretung wirklich damit zu betrauen, dass sie diese Überwachung auch dann tatsächlich wahrnehmen, um diese illegalen Machenschaften hintanzuhalten. Ich bin davon überzeugt, dass es mit der Zeit hier sehr viel Arbeit zu tun geben wird. Das ist kein Gesetz, das man jetzt zur Verabschiedung gebracht hat, das dann ein Selbstläufer wird. Ich glaube, dass dieses Gesetz in vielen Bereichen sehr, sehr scharf kontrolliert werden muss, um auch der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten und in diesem Sinne wird die freiheitliche Partei natürlich diesem neuen Gesetz auch zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Mag. Schulz. Abg. Mag. Schulz: Sehr geehrter Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Sexualdienstleistungsgesetz hat einen langen Weg hinter sich und ich glaube wir haben jetzt einen guten Abschluss gefunden. Immerhin beschäftigen wir uns mit einem Thema, das zwar Bedarf der Gesellschaft ist und auch ein notwendiges Ventil, wo wir uns aber trotzdem sehr viel im Graubereich befinden. Zum Teil auch im kriminellen Milieu und daher braucht es ganz klare Regelungen, die wir in Oberösterreich durch diese Bewilligungen tatsächlich festlegen können. Es geht darum zu klären, was sind Bordelle, Piep-Shows, Massageangebote, Laufhäuser, Hausbesuche. Alleine in Wels, um von einer dieser angesprochenen Städte zu sprechen, haben wir mehr als 20 dieser Etablissements und jedes hat so seine Spezialitäten, das es anbietet. Für Polizei, Anrainer, aber auch für Klienten, wie man in der letzten Zeit vernehmen konnte, ist es schwierig, hier tatsächlich Handhabe zu finden. Es geht um die Rechte und Pflichten der Dienstleisterinnen und Dienstleister. Maria, da muss ich dich insofern korrigieren, es sind nicht nur Frauen, die hier Sexualdienstleistungen anbieten, sondern sehr wohl sind auch homosexuelle Männer in diesem Bereich tätig, wiewohl natürlich mehrheitlich Frauen sind. Es geht um die Rechte und Pflichten der Dienstleisterinnnen und Dienstleister und vor allem die der Betreiber, die man hier zwar mit einem sehr allgemeinen Begriff bezeichnet, aber es gibt da im Volksmund Ausdrücke dafür, die wesentlich klarer sagen, worum es bei diesen Herrn in den meisten Fällen geht und mit welchem Hintergrund sie auch ihre Geschäfte betreiben. Die Sicherheit ist ein wesentlicher Teil und was ganz wichtig ist, und das konnten wir in diesem Gesetz fest verankern, ist, dass der öffentliche Raum in diesen Belangen ganz neue Regelungen gefunden hat. Der Straßenstrich, Frau Präsidentin, Sie haben gesagt, der ist nicht das Gelbe vom Ei und die Maria hat gemeint, es sind Vorteile für die Frauen, wenn sie am Straßenstrich sein dürfen. Ich glaube diese Verharmlosung des Straßenstriches wäre einer der größten Fehler. Wir wissen, europaweit ist der Straßenstrich rückläufig. Wir wissen, der Straßenstrich ist der gefährlichste Arbeitsplatz für Frauen und Männer und wir wissen, es ist auch die größte Diskriminierung für Frauen und Männer, die sich am Straßenstrich im öffentlichen Raum präsentieren müssen. Daher bin ich doppelt froh, dass wir diese Regelung finden konnten. In Wels weis ich sehr wohl, wenn große Veranstaltungen sind oder auch Messen und so weiter, dass hier vor allem im Bereich illegale Sexualdienstleistung sehr viel passiert. Endlich haben wir auch eine Handhabe. In machen Gassen und Straßen sind bis zu drei, vier Etablissements hintereinander und dort finden Dinge statt, die weit über das Polizeischutzgesetz hinausgehen. Werbung im öffentlichen Raum, das ist auch der zweite große Teil, den wir glaube ich mit diesem Gesetz gut schaffen können. Es gibt bei uns regelrecht Gassen und Straßen, wo eine leicht bekleidete Person auf einer Leuchtreklame mit eindeutiger Position abgebildet ist, alles im Umfeld von Schulen oder Bereichen, die eigentlich dem Schutz unterliegen. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir auch dieses Bild der Sexualdienstleistung aus dem öffentlichen Raum mit den Regelungen, der Bewilligungsvorschriften, herausbringen konnten. Ich danke so wie alle anderen, die in diesem Unterausschuss gesessen sind, für die großartige Unterstützung der NGOs, die durch ihre aufsuchende Sozialarbeit sehr viel konkrete Vorschläge geben konnten, ebenso der Polizei, die auf jahrzehntelange Erfahrungen zurückgreift, auf die Landtagsdirektion und die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Unterausschuss. Von Seiten der ÖVP ersuchen wir um Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 618/2012 zustimmen um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Eintrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 619/2012, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Georg Ecker über diese Beilage zu berichten. Abg. Ecker: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Beilage 619/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2012). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 619/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2012), beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede, wird dazu das Wort gewünscht? Ich erteile Herrn Abgeordneten Ecker das Wort. Abg. Ecker: Durch die Landarbeitsordnungs-Novelle wird die Bildung leichter möglich. Bisher konnte eine Bildungskarenz erst ab dem zweiten Dienstjahr zwischen Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer und Dienstgeberinnen und Dienstgeber vereinbart werden. Nunmehr sollten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Möglichkeit haben eine Bildungskarenz beim Vorliegen einer ununterbrochenen Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten vereinbaren zu können. Damit wird jenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die aufgrund verschiedener Umstände, beispielsweise Insolvenz von früheren Dienstgeberinnen, noch keine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr aufweisen ermöglicht, früher eine Bildungskarenz zu vereinbaren. Auch die Saisonarbeitskräfte, deren Dienstverhältnisse drei Monate gedauert haben, können nunmehr eine Bildungskarenz vereinbaren, sofern befristete Dienstverhältnisse zu diesen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern im Ausmaß von mindestens sechs Monaten, bisher ein Jahr, vor Antritt des Bildungskarenzes vorliegt. Neu ist weiters, dass die Mindestdauer der Bildungskarenz von drei Monaten auf zwei Monate herabgesetzt wird, um den Erwerb von spezifischen Zusatzqualifikationen bzw. Kenntnissen und Fertigkeiten zu ermöglichen, die eine kürzere Maßnahmendauer erfordert und gleichzeitig die Flexibilität der Betriebe beim Einsatz dieses Instrument erhöht. Ich glaube wichtig ist auch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass eine Bildungskarenz unbedingt notwendig ist, weil die Bildung ermöglicht natürlich höhere Qualifikationen und eine Weiterbildung in der Qualifikation ist glaube ich auch am Arbeitsplatz besonders wichtig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ich glaube in Oberösterreich sind wir bekannt, dass wir eine geringe Arbeitslosigkeit haben. Diese niedrige Arbeitslosigkeit hat natürlich auch den Hintergrund, dass wir gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und diese niedrige Arbeitslosigkeit wollen wir natürlich auch weiterhin aufrechterhalten. Daher ist es in unserem Interesse, dass dieses Gesetz geändert wird und dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Bildungskarenz die Qualität und auch die Verdienstmöglichkeiten erhöhen. Ich glaube, das ist eine wichtige Vorlage und natürlich auch die Aufgabe, dass man im gesamten gesehen auch die Arbeitsbedingungen dementsprechend verbessert und die Möglichkeit weiterhin zu Weiterbildungen noch besser ermöglicht. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rippl. Abg. Rippl: Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf als Vertreter der SPÖ-Fraktion, die Abgeordnete Peutelberger-Naderer, die ja im Ausschuss mitgewirkt hat und auch hier mitgearbeitet und diskutiert hat, dass es zu einer Einstimmigkeit kommt, vertreten. Ich bin Leaderobmann der Leaderregion und habe auch für 40 Landwirtschaftsprojekte auch mitgewirkt, deshalb kann ich dem seitens der SPÖ-Fraktion zustimmen. Kollege Ecker hat ja bereits angesprochen die Kompetenzgrundlagen, die Schutzbestimmungen, weiters auch die Neuregelung der Bildungskarenz, was ganz wichtig ist, ist meines Erachtens auch eine Verbesserung für die Saisonarbeitskräfte und vor allem auch die Unterstützung für die Lehrlinge. Hier ist es auch wichtig, die Prüfungstaxe zu erhalten. Das wurde alles am 3. Mai 2012 im Ausschuss diskutiert und auch hier wird die SPÖ der Gesetzesnovelle die Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Wir zu diesem Punkt noch das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 619/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 620/2012. Das ist Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 und das Oö. Bienenzuchtgesetz geändert werden. Ich bitte Frau Abgeordnete Brunner über die Beilage zu berichten. Abg. Brunner: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beilage 620/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 und das Oö. Bienenzuchtgesetz geändert werden. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 620/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 und das Oö. Bienenzuchtgesetz geändert werden, beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Ich erteile Frau Abgeordneten Brunner das Wort. Abg. Brunner: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hat zur Umsetzung des EU-Pflanzenschutzrechtspaketes das Agrarechtsänderungsgesetz 2010 und damit ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz und Pflanzenschutzgesetz erlassen. Beide Gesetze enthalten auch Grundsatzbestimmungen, die vom Landesgesetzgeber auszuführen sind. Im Bereich des Pflanzenschutzmittelrechts wurde dazu bereits am 15. März 2012 eine Novelle des Bodenschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Regierungsvorlage sind nun die Anpassungen im Pflanzenschutzgesetz 2002 vorgenommen worden. Es handelt sich dabei vor allem um Anpassungen, Definitionen und Formulierungen an die entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben bzw. die jeweiligen neuen grundsatzgesetzlichen Formulierungen im Pflanzenschutzgesetz sowie um Zitatanpassungen. Zusammen mit dieser Novelle soll auch die legistische Ergänzung des Oberösterreichischen Bienengesetzes vorgenommen werden, die bei der Sammelnovelle durch das Landesgesetz über die Weisungsfreistellung und die Selbstverwaltung übersehen worden sind. Es werden damit die verfassungsgesetzlich vorgesehenen Weisungsrechte der Landesregierung gegenüber der mit Vollziehungsaufgaben nach dem Oberösterreichischen Bienenzuchtgesetz betrauten Landwirtschaftskammer klargestellt. Es wird darin sichergestellt, dass die sehr anspruchsvollen Laboruntersuchungen auch weiterhin und ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Es ist diesbezüglich auch möglich, dass diese Tätigkeiten von Personen privaten Rechts und Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt werden können. Diese Prüfungsanstalten oder diese Stellen müssen allerdings sicherstellen, dass die Qualität stimmt, dass sie unparteiisch sind und von Interessenskonflikten frei diese Tätigkeiten ausführen können. Wir von der ÖVP stimmen dieser Novelle zu, ich bitte auch die anderen Fraktionen um Zustimmung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 620/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 621/2012, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Umsetzung des Beschlusses des Oö. Landtags Beilage 56/2010, Projekt zur weiteren Forcierung der dualen Ausbildung unter Bündelung der ausbildungsrelevanten Informationen für potenzielle Lehrbetriebe. Ich bitte Frau Abgeordnete Gabriele Lackner-Strauss über die Beilage zu berichten. Abg. Lackner-Strauss: Beilage 621/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Umsetzung des Beschlusses des Oö. Landtags (Beilage 56/2010) "Projekt zur weiteren Forcierung der dualen Ausbildung unter Bündelung der ausbildungsrelevanten Informationen für potenzielle Lehrbetriebe". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 621/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den beiliegenden Bericht "Projekt zur weiteren Forcierung der dualen Ausbildung unter Bündelung der ausbildungsrelevanten Informationen für potenzielle Lehrbetriebe" zur Kenntnis nehmen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Kollegin Lackner-Strauss das Wort. Abg. Lackner-Strauss: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Beilage geht es um ein wichtiges Projekt zur Sicherstellung der Fachkräfte für die Zukunft. Die Oberösterreichische Landesregierung hat mit Beschluss vom 1. 2. 2010 eine Informationsoffensive für die oberösterreichische Wirtschaft gestartet. Umgesetzt wurde dieser Beschluss seitens des Landes von der Abteilung Wirtschaft mit einer Projektgruppe bestehend aus fünf Regionalmanager/innen für Arbeit und Wirtschaft sowie von drei Placement Promotoren. Ziel war es dabei, die Unternehmen zu informieren über die möglichen Lehrlingsförderungen und die Notwendigkeit und Bewusstseinsbildung Fachkräfte für die Zukunft auszubilden. Es wurden dabei Betriebe ausgesucht, die zwar einen Feststellungsbescheid haben, aber zurzeit aus irgendwelchen Gründen keine Lehrlinge ausbilden. Der Projektzeitraum war von 1. 4. 2010 bis 31. 3. 2011. Insgesamt wurden dabei 2.920 Betriebe kontaktiert, teilweise per Telefon oder durch Betriebsbesuche. Das sind immerhin 87,9 Prozent aller in Frage kommenden Betriebe. 39,3 Prozent der Betriebe gaben an in Zukunft wieder Lehrlinge auszubilden, 16,6 Prozent konnten es zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, 44,1 Prozent gaben an, keine Lehrlinge mehr ausbilden zu wollen. Und dazu gab es auch verschiedene Gründe, warum die Betriebe nicht mehr ausbilden wollten. 41 Prozent haben ganz klar gesagt, sie haben keinen Bedarf. 8,35 Prozent haben keine geeigneten Lehrlinge gefunden, nur 9,1 Prozent gaben die derzeitige wirtschaftliche Lage an und 10,75 Prozent immerhin haben schlechte Erfahrungen mit Lehrlingen gemacht. Darum war diese Kampagne auch sehr wichtig. Auf die Frage, was geändert werden müsste, damit sie wieder ausbilden, haben 141 Betriebe geantwortet, die Lehrlinge sollten eine bessere Vorqualifizierung aufweisen, 50 Betriebe haben gesagt, es gibt die Modelle, aber sie haben keine Informationen über die Fördermodelle, 65 Betriebe haben gesagt, eigentlich müsste es rechtliche Änderungen geben. Die Erfahrungen aus diesen Betriebskontakten zeigen auch, dass die Bereitschaft Lehrlinge auszubilden zwar gegeben ist, aber es auch in manchen Branchen keine geeigneten Bewerber gibt, zum Beispiel im Bau- und Baunebengewerbe, bei den Tischlern, bei den Fleischereien. Gerade da würden dringend Lehrlinge gesucht. Aber da gibt es keine Bewerber. Wichtig sind der Wirtschaft nach den Umfragen eine bessere Berufsorientierung in den Schulen und eine bessere Vorqualifizierung, gerade für den Einstieg in das Berufsleben. Förderungen sind den Klein- und Mittelbetrieben sehr wichtig, da eine Lehrlingsausbildung ja sehr viel Geld kostet. Für die Großbetriebe wiederum war die Förderung nicht entscheidend für die Lehrlingsaufnahme. Ganz im Gegenteil, da gibt es von den Großbetrieben sehr tolle Angebote für Lehrlinge, zum Beispiel Reisen oder dass den Lehrlingen beim Lehrabschluss ein Moped zur Verfügung gestellt oder geschenkt wird. Grundsätzlich wurden die Informationen sehr gut angenommen und der Service wurde sehr geschätzt. Wichtig ist dabei, dass genau aufgrund dieser Informationsoffensive beinahe 40 Prozent der Unternehmen wieder Lehrlinge ausbilden. Es wurde jetzt vereinbart, dass bei Bedarf im September evaluiert wird und ein Folgeprojekt eventuell gestartet wird. Ich möchte mich in dem Rahmen wirklich ganz herzlich bedanken beim Regionalmanagement Oberösterreich, den Placement Promotoren, AMS, Wirtschaftskammer und dem Jugendservice des Landes Oberösterreich, die diese Befragungen durchgeführt haben. Es muss uns wirklich bewusst sein, dass die duale Ausbildung für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich sehr wichtig ist und dass jeder Lehrling, der jetzt aufgenommen und ausgebildet wird, ein zukünftiger Facharbeiter ist, der für uns jetzt aber auch in Zukunft dafür sorgt, dass wir den hohen Level, den wir im Lande Oberösterreich haben, auch halten können. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Ich erteile Herrn Kollegen Schaller das Wort. Abg. Schaller: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir das Projekt ganz genau angesehen und vor allem habe ich mir die Befragungen ganz genau angesehen, um mir ebenfalls ein Bild machen zu können über die Landschaft der Lehrlingsausbildungsbetriebe in Oberösterreich. Und ob das so in etwa übereinstimmt, was wir tagtäglich eigentlich bei unserer Arbeit in den Betrieben, was wir dort verspüren, was wir dort kennen lernen. Und ich darf mich vorweg bei allen Betrieben bedanken, die jungen Menschen, es sind derzeit glaube ich in Oberösterreich 27.300, die Chance geben einen Lehrberuf zu erlernen. Mein Dank gilt aber auch allen Ämtern, Gemeinden, Vereinen, Kammern, Belegschaftsvertretern und Einzelpersonen wie den Politikerinnen und den Politikern, da kann man ja wirklich stolz darauf sein, die sich täglich für die verstärkte Lehrlingsausbildung in unserem Land einsetzen und bemühen. Es macht aber auch nachdenklich, wenn aus dem Bericht hervorgeht, dass mehr als 1.000 in Oberösterreich befugte Betriebe angeben, auch weiterhin keine Lehrlinge aufzunehmen und ausbilden zu lassen. Kolleginnen und Kollegen! Wenn man selbst aus einem Unternehmen kommt wo Lehrlinge ausgebildet werden, dann stellen sich einem einige Fragen. Was sind eigentlich die Beweggründe, was steckt da wirklich dahinter, dass nicht ausgebildet werden soll? Stimmt das, was da angegeben wurde in diesem Projekt? Eine Frage die sich auch stellt: Wo nehmen diese Betriebe bisher aber auch zukünftig ihre Fachkräfte her? Alle spüren ihn, den demografischen Wandel und trotzdem sehr wenig Reaktion, wenn man sich das ansieht. Und auch, welches Signal wird an die Gesellschaft gesendet, im Besonderen an die Jugend? Ich weiß, Unternehmen und auch unser Unternehmen gehört da dazu, die sind ja dauernd oder laufend auf der Suche nach jungen Talenten, wenn möglich gut ausgebildet, am besten noch mir drei Fremdsprachen und wenn es möglich ist sollten sie also noch eine jahrelange Berufserfahrung mitbringen. Das Problem daran ist nur, es gibt sie nicht. Es gibt sie einfach nicht fertig. Dazu bedarf es eben Betrieben, die Jugendlichen wirklich eine Chance geben, die in junge Menschen investieren, die ihnen die Möglichkeit einer Ausbildung zukommen lassen, um somit Betriebserfahrung sammeln zu können. Was sind also die Gründe der Nichtausbildung aus dem Bericht? Frau Lackner-Strauss hat es angeführt, das Erste ist, es gibt keinen Bedarf. Das Zweite, es gibt sie nicht, die geeigneten Lehrlinge. Die Gründe: schlechte Vorqualifizierung, fehlende soziale Kompetenz, was noch dazu kommt, wird auch immer lauter, was teilweise auch stimmt, sie bringen immer öfter die psychische und körperliche Voraussetzung nicht mehr mit und es gibt teilweise keine geeigneten Fördermodelle. Erlauben Sie mir dazu einige Feststellungen, die da vielleicht unbestritten sind, die man da einbringen muss. Der Fachkräftemangel kommt mit riesigen Schritten auf uns zu. Und ich möchte sagen, er kommt nicht erst, er ist bereits eingetroffen. Das Zweite ist, es macht mich schon nachdenklich, wenn ich zwar derzeit 27.300 Lehrlinge in Oberösterreich habe, aber die Prognosen für die nächsten Jahre, wie viel Lehrlinge ich noch zur Verfügung habe, dass das runter geht, aus einem Bericht der Wirtschaftskammer, auf 21.500 Lehrlinge. Ich darf vielleicht einen Einblick geben, wie das jetzt ausschaut in der voestalpine. Wir sind Gott sei Dank noch in der glücklichen Lage, dass auf einen Lehrling, den wir suchen, sich sechs Lehrlinge bewerben. Ich möchte aber darauf hinweisen, die selbe Situation voestalpine Zeltweg, voestalpine in der Mur-Mürz-Furche, in der Steiermark, da kommt auf einen Lehrling, den wir suchen, eine Bewerbung von 1,5 Lehrlingen die sich bewerben in der voestalpine. Ich glaube das zeigt wirklich diese Dramatik und ich glaube man muss auch das berücksichtigen, das wird auch sehr oft, auch bei uns im Betrieb, von den Personalverantwortlichen, von den Meistern wird das unterschätzt, wenn ich heute einen Lehrling suche und die meisten haben so vier Lehrjahre, also viereinhalb Lehrjahre, dann bekomme ich diesen Lehrling erst in fünf Jahren als Fachkraft zurück. Weil er braucht seine Lehrzeit, dann muss er meistens nachher zum Bundesheer und zum Zivildienst und dann steht er praktisch der Wirtschaft als fertiger Facharbeiter zur Verfügung. Ich teile das, was in dieser Studie herausgekommen ist, es ist ein Problem mit der Qualifizierung. Und ich sehe das auch bei unseren Eignungstests, bei den Aufnahmetests. Die Problematik, ich will das ja nicht einmal mehr als Mathematik bezeichnen, ich würde es schon als Rechnen bezeichnen, was wir dort praktisch verlangen von den Kolleginnen und Kollegen. Aber auch Deutsch und da geht es mir nicht einmal um die Rechtschreibung alleine, sondern das größte Problem, was ich feststelle bei den jungen Menschen ist, sich einfach mitteilen zu können. Wenn es dort im Fachgespräch heißt, bitte beschreibe mir eine Lösung oder beschreibe mir ein Problem, das ist ein Problem. Also die Ausdrucksweise, sich mitteilen zu können, schlimm und auch, gut aber das kann man dann hinbekommen, da ist heute schon gesprochen worden darüber, dass man in den Schulen bei der Bildung praktisch handwerkliches Geschick, das muss man bitte einbauen. Das ist aber nicht böse gemeint. Die Linzerinnen und die Linzer sind gut was EDV anbelangt, aber natürlich hat er wahrscheinlich nie die Möglichkeit gehabt, so wie ein Mühlviertler, der wächst ja mit dem auf. Ich habe mir mit drei Jahren meinen Roller selber herrichten müssen und mit fünf Jahren habe ich meine Patschen alle gepickt beim Fahrrad. Da tun sich Linzer etwas schwerer. Muss man dazu sagen, handwerkliches Geschick und ich möchte auch sagen, wenn ich heute in der voest die Hände zusammenklatsche und alle Mühlviertler müssen weg sein, könnten wir nicht mehr produzieren. Gehört dazu, muss man anerkennen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Pühringer: "Na so ist es wieder auch nicht!") Ich glaube und wir auch gemeinsam, wir brauchen neue Ansätze, um Lehrlinge zu bekommen. Und ich habe da eigentlich ein großes Vorbild auch, und zwar seit ich die Lehrwerkstätte besuchen durfte in Vorarlberg beim Herrn Blum. Ich kann wirklich nur jedem empfehlen sich das selbst anzusehen. Blum geht her und sagt: Ich nehme zehn Lehrlinge direkt vom Arbeitsamt, die ansonsten nirgendwo eine Chance hätten unterzukommen. Er nimmt sie, er hat dazu eigene Förderprogramme, es sind seine Trainer, seine Lehrlingsbeauftragten darauf ausgerichtet. Es gibt dort Förderunterricht. Für mich völlig neu, Führung durch das Unternehmen, machen nur die Lehrlinge, gestaffelt zweites, drittes, viertes Lehrjahr, in Fremdsprache Englisch und Französisch, wenn notwendig. Und eines vielleicht, ein so ein Schmankerl, weil Sie haben zuerst gesprochen von den Reisen und so, was zum Beispiel beim Blum auch völlig neu ist, alle Lehrlinge bekommen einen Tanzkurs. Ich habe den Blum gefragt, wie kommt man denn auf die Idee, dass man einen Tanzkurs anbietet? Da hat der Blum gesagt: "Na stellen sie sich vor, Lehrling hat bei uns in Vorarlberg einen riesigen Stellenwert und Lehrlinge sind auch auf gesellschaftlichen Veranstaltungen. Und jetzt stellen sie sich vor, der geht auf einen Ball, es ist Damenwahl und die Dame geht zu dem Lehrling hin und sagt dann, darf ich bitten und der sagt dann, ich kann nicht tanzen. Und dann fragt sie ihn vielleicht noch, wo arbeitest du und dann sagt er bei der Firma Blum. Na mehr brauche ich nicht." Das war seine Antwort und da hat man gespürt, dieser Blum ist stolz auf seine Lehrlinge. Dieser Blum ist stolz auf seine Lehrlingsausbildung. Und dieser Herausforderung, das haben wir jetzt auch eingebracht in der voestalpine und wir werden praktisch umstellen ab 2012, wir werden eine Art eigenes Lehrlingssuchmodell anbieten mit allen Überlegungen, und zwar welche Maßnahmen und Förderungen müssen wir solchen jungen Menschen anbieten, um ihre Defizite und Benachteiligungen, die oft schon in der frühen Kindheit entstanden sind und auch im Pflichtschulalter entstanden sind, damit wir diese kompensieren. Wir sehen darin die Herausforderung. Wir wissen, dass es schwierig wird und eben nur mit zusätzlichem Mitteleinsatz möglich sein wird. Derzeit kostet ein Lehrling bei uns, das ist ja überall geschrieben worden, mehr als 70.000 Euro. Wir bewerten jetzt Förderunterricht, Zusatzangebote, Einsatz von Trainern, Pädagogen, Psychologen. Es ist aber eine Investition, wie wir meinen, in die richtige Richtung. Warum ich das so klar sage? Und ich teile das, was Sie gesagt haben mit den Förderungen, wer braucht eine Förderung und wer braucht keine? Eine Forderung daraus müsste sein, Lehrstellenförderung noch gezielter, noch strategischer einzusetzen. Und die Förderungen an Betriebe sollten nicht pauschal, sondern wirklich evaluiert nach qualitätsbezogenen Kriterien, wirklich für Unterstützung für lernschwächere Jugendliche vergeben werden. Und ich habe das auch aus dem Bericht heraus. In Oberösterreich wurden im Jahr 2009 für 19.333 betriebliche Förderfälle rund 23 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt, wobei ein Betrieb auch mehrmals gefördert werden kann und rund die Hälfte der betrieblichen Lehrstellenförderung wurde von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer abgewickelt. Die meisten Förderungen werden weder nach individuellen Bedürfnissen noch, und das ist auch ein Thema, nach betrieblichen oder regionalen Erfordernissen vergeben. Die Summe wurde ja 2012 auf 39 Millionen Euro angehoben. Und man muss sich wirklich fragen oder es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Lehrstellen auch ohne Förderungen zustande gekommen wäre und dass die Mitnahmeeffekte erheblich sind. Das heißt, eine Art Belohnung, die auch ohne den Anreiz zustande gekommen wäre. Meine Damen und Herren! Zwei Dinge noch: Weil man sehr oft sagt, die Kleinen bilden nicht aus, da wurde ich auch eines Besseren belehrt. Ich war vor kurzem, ich möchte da auch zwei Negativbeispiele anführen, die Frage, warum bildest du keinen Lehrling aus, wie schaut das oft in der Praxis aus? Ich war da bei einem Personalistenkongress in Wien zur verstärkten Lehrlingsausbildung. Dort war ein Unternehmen vertreten mit über 700 Mitarbeitern. Sie bilden keinen einzigen Lehrling aus. Auf die Frage, warum nicht, kam eine Antwort, die eigentlich entsetzlich ist: "Dafür haben wir keine Zeit." Ich habe mich dann gefragt, was ist das eigentlich für ein Signal an die Menschen, an die Jugend, an die Gesellschaft, aber was ist das auch für ein Signal an den Wirtschaftsstandort Österreich, einfach zu sagen, ein Betrieb mit 700 Mitarbeitern, wir bilden nicht aus, wir haben keine Zeit? Und ein zweites Negativbeispiel vielleicht auch noch, was da auch nicht so richtig hervorgeht. Ich habe einmal gefragt oder die Frage an die Unternehmen gestellt, wo nehmt ihr wirklich zukünftig eure notwendigen Facharbeiter her? Da gibt es eine sehr knappe Antwort. Ich finde sie ehrlich, aber sie ist knapp: "Die anderen bilden ja aus, wir holen sie uns dann ab." Ehrlich, aber man muss sich glaube ich dazu etwas überlegen, weil ich mich frage, ist das wirklich fair? Und ich glaube es gibt da auch immer Forderungen von Seiten der Gewerkschaftsjugend, wo man wirklich sagt, jene, die die Möglichkeit haben aufgrund ihrer Größe und Voraussetzungen ausbilden zu können, es aber nicht tun, sollten eigentlich Beiträge entrichten, die jenen zugute kommen, die eben ausbilden. Ich glaube, das wäre eine faire Angelegenheit. Meine Damen und Herren! Österreich, ich sage das immer wieder, hat keine Rohstoffe wie Gold, Öl oder irgendwelche Erze, unser einziger Rohstoff sitzt eigentlich zwischen den beiden Ohren und heißt Wissen, Know-how, Erfahrung, Grips, wie immer man das bezeichnen möchte. Aus- und Weiterbildung in Lehrlinge und somit in zukünftige Fachkräfte ist die richtige Investition in die Gesellschaft von morgen. Das stammt nicht von mir, teile ich aber, ist der Ausspruch von Landeshauptmann Pühringer und ich glaube, es ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag an alle, sich dafür einzusetzen zum Wohle Oberösterreichs, zum Wohle der Arbeiternehmerinnen und der Arbeitnehmer und zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nahtlos anschließend an Kollegen Schaller, nur nicht als Betriebsrätin, sondern auch als Mutter, wie geht es mit dem Thema Facharbeiterinnen/Facharbeiter, eigene Ausbildung und eigene Kinder? Facharbeiterinnen und Facharbeiter sind die Basis für eine gute Entwicklung des Landes, des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich und auch für die Zukunft unserer Jugendlichen. Dass wir hier teilweise mit einem sehr großen Imageproblem zu kämpfen haben, erleben wir immer wieder. Ein Imageproblem, was es in vielen Bereichen auch zu verändern gilt und hier denke ich, ist schon viel ausgeführt worden, was die Studie auch hergibt und sagt, Betriebe wissen oft nicht, wo es Förderungen gibt, sind oft wirklich nicht so überzeugt von den Jugendlichen, die sie bekommen als Lehrlinge. Und hier war es wichtig einen Akzent zu setzen und da hier mit der Studie einfach auch wirklich eine Basis zu finden, was brauchen denn Betriebe, gerade kleine und mittlere Betriebe, damit sie es gut machen können? Betriebe wie die voest, oder auch bei uns oben, die Leripa zum Beispiel, die holen sich gut ausgebildete Jugendliche, die haben auch das Know-How, die holen sich die Lehrlinge schon von der Schule weg ab und die sind natürlich eine große Konkurrenz für andere Betriebe, die nicht diese Zeit haben, auch hier noch wirklich Kontaktstellen zu den Schulen herzustellen. Hier ist es die Aufgabe des AMS, der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, eine bessere Schnittstelle zu machen, damit alle Betriebe gleichberechtigt auch Zugang haben zu den Jugendlichen, zu den Schülerinnen und Schülern haben. Dass wir hier gerade auch bei der Grundausbildung vieles zu verändern haben, weiter zu entwickeln haben, ist auch schon angesprochen worden und ist wahrscheinlich von allen auch oft selbst schon erlebt worden. Eine Aussage eines Jugendlichen bei einer Arbeitssitzung am 1. Mai oder eigentlich die Aussagen aller Jugendlichen waren, na ja mit zehn Jahren, wo die Entscheidung war zwischen Hauptschule und AHS habe ich nicht gewusst, wo ich hingehen soll. Und die Jugendlichen, die sich für die AHS entschieden haben, haben gesagt, wenn sie das so gehört haben, was die Hauptschülerinnen und Hauptschüler erzählt haben, mit der Berufsauswahl, mit dem ganzen Thema hier, dass sie konfrontiert sind, sich zu entscheiden nach vier Jahren, dann war die Entscheidung für die wirklich wichtig und da haben sie auch gewusst, wo sie hin wollen und was sie interessiert. Also die Entscheidung mit zehn Jahren war eigentlich unisono bei allen Jugendlichen viel zu bald, weil sie überhaupt noch keine Richtung gehabt haben, wo es hingehen soll. Und alle AHS-Schülerinnen und Schüler haben gesagt, na ja wir machen einmal die Matura und dann schauen wir. Und dann ist es schon sehr spät. Und viele plagen sich und das haben sie selber gesagt, viele plagen sich in der Klasse und werden mit Nachhilfestunden, mit Wiederholungen gezwungen eine Ausbildung zu machen oder einen Schulweg, einen Bildungsweg einzuschlagen, wo sie weniger geeignet sind, dafür sind sie handwerklich sehr geschickt. Eine Aussage war, mein Gott er ist so geschickt, er richtet sich eben auch das Moped her, aber der war ein bisserl älter. (Zwischenruf Abg. Pühringer: „Aber nicht mit drei!“) Nicht mit drei, sondern der war schon älter, der war schon in der Schule, im Gymnasium, aber mit dem Lernen tut er sich halt so schwer. Ja, warum nutzen wir denn nicht die Chance, dass der eine handwerkliche Kompetenz hat und warum geben wir nicht das Rüstzeug mit, hier auch eine Facharbeiterkarriere einzuschlagen? Dass man bei den Facharbeiterausbildungen, bei attraktiven Berufsbildern hier auch Weiterentwicklungen braucht, auch die duale Ausbildung, ist ja immer in einem Weiterentwicklungsprozess drinnen. Mit dem modularen System, mit Verknüpfungen von unterschiedlichen Berufsbildern sind wir ja schon gerade auch in Oberösterreich Vorreiter gewesen, zum Beispiel bei den Ökoenergietechnikerinnen und technikern. Hier einfach zu schauen, was brauchen die Jugendlichen für Kompetenzen, was braucht die Wirtschaft für Kompetenz von den Arbeitskräften, hier attraktive Berufsbilder zu schaffen? Dann wird auch die Lehre, dann wird auch der Facharbeiter/die Facharbeiterin wieder attraktiv für alle Jugendlichen. Und hier gibt es natürlich auch eine Konkurrenz aufgrund des demografischen Wandels mit anderen Berufen. Wir müssen auch sehen, und wir haben es beim letzten Landtag ja diskutiert, da gibt es irre Konkurrenz mit anderen Bereichen. Wir brauchen dringend Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitsdienstleistungsbereich. Und hier werden wir auch die besten Jugendlichen brauchen, sowohl Männer als auch Frauen. Und hier müssen wir schauen, dass wir genau diese Kompetenzen bei den Jugendlichen abholen, die sie haben und die sie weiterentwickeln können. Aber auch und das ist auch ein wichtiger Hinweis, die Eltern sind hier oft wirklich auf der Bremse „na, du sollst es einmal besser haben wie wir, mach einmal eine Schule und dann schauen wir weiter“ und wissen oft nicht, welche Chancen gerade auch moderne neue Berufsbilder haben, im Facharbeiterinnen- und Facharbeiterbereich bieten. Und hier gilt es auch anzusetzen in Zusammenarbeit auch mit den Betrieben. Und ich glaube, das Model zu schauen, Jugendliche hineinschnuppern zu lassen, gerade in die neuen Berufsbilder mit einem Ferialjob, der einfach einmal herzeigt, was muss ich denn da machen, wenn ich Ökoinstallateur bin, was ist denn das? Und auch Rückmeldungen geben, ist der Betrieb klass, was ist denn da das Moderne daran, was ist denn da das klasse, wenn dann was entsteht und ich weiß, da passt dann die Heizung und das ganze System passt auch aus umweltpolitischer und ökologischer Sicht sehr gut. Also hier auch den Eltern mitzuvermitteln, welche Chancen haben denn Jugendliche, die auf die Facharbeiterinnen- und Facharbeiterschiene setzen. Neben dem, was wir hier haben, dass die Betriebe unterstützt werden, die Betriebe informiert werden, damit sie wissen, was bekommen sie an Förderung, damit wir auch wissen von Seiten der Politik, wie können wir Betriebe motivieren mehr auszubilden, vielleicht auch in Kooperation mit anderen Betrieben, mit anderen Fachrichtungen, dass es eben so ist, wenn ein Automechaniker auch zusätzlich eine Lehre im kaufmännischen Bereich macht, um eben dann den Betrieb wirklich gut führen zu können. Das sind eben genau diese attraktiven Bereiche, die es Jugendlichen spannend machen und die auch die Zukunft für diese absichern, daher ja zu diesem Antrag, ja zu dieser Vorlage, um hier weiter einen Baustein in der Imagekampagne zur Facharbeiterin und zum Facharbeiter abzuwickeln. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schießl. Abg. Schießl: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Diese Initiative ist sicher eine sehr positive Aktion gewesen. Und keine Angst, ich werde nicht noch einmal alles wiederholen, was hier schon heute gesagt worden ist, es ist ja eigentlich schon fast alles gesagt worden, aber diese Initiative sehen wir trotz alledem als Startschuss für eine notwendige Initiative, die von uns kommen muss. Aber wie Abgeordneter Schaller ausgeführt hat über die wenige Bildung, die viele Jugendliche haben, da gibt es natürlich auch die Kehrseite der Medaille, die man auch betrachten muss. Ich habe mir gestern auf ATV die Nachrichten angesehen, wo ganz klar von der Arbeiterkammer aufgezeigt worden ist, was teilweise mit Lehrlingen in Österreich passiert, unbezahlte Überstunden, arbeiten trotz Krankheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und noch viele, viele weitere unzumutbare Zustände, die natürlich auch sage ich einmal, verurteilt gehören. Und warum lassen das viele über sich ergehen? Um den Arbeitsplatz eben nicht zu verlieren und da glaube ich ist es auch ganz nötig, Grenzen aufzuzeigen. Man muss einfach diese schwarzen Schafe aufzeigen und abstellen. Die Fortbildung der Jugend muss natürlich forciert werden, damit das gar nicht erst passieren kann, dass man in die Bereiche kommt, wie Abgeordneter Schaller aufgezählt hat. Ich bin überzeugt davon, wenn man mit der Wirtschaft, mit der Arbeiterkammer, mit sämtlichen Interessensvertretungen und natürlich mit der Politik Lösungen sucht, dann wird man diese auch finden und für ein gutes Umfeld, für Lehrplätze sorgen und somit für gute Facharbeiter sorgen, die aus der eigenen Bevölkerung kommen. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Es liegt mir nun wirklich keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 621/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Umsetzung des Beschlusses des Oö. Landtags (Beilage 56/2010) Projekt zur weiteren Forcierung der dualen Ausbildung unter Bündelung der ausbildungsrelevanten Informationen für potenzielle Lehrbetriebe zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 626/2012. Das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten. Ich bitte Frau Abgeordnete Roswitha Bauer über die Beilage zu berichten. Abg. Bauer: Beilage 626/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 626/2012.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung für ökologisch und sozial ausgewogene Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten - insbesondere Spritpreise - für Pendlerinnen und Pendler einzutreten und geeignete kartellrechtliche Schritte auf nationaler und EU-Ebene zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Mineralölkonzernen zu setzen, Preisspitzen zu unterbinden, indem Überlegungen wie Spritpreiskorridore verfolgt werden, sich im Rahmen der Europäischen Union für wirksame Schranken gegen Spekulationen mit Treibstoffen einzusetzen, eine Reform des derzeit geltenden Pendlerpauschales vorzunehmen, so dass in Zukunft alle Pendlerinnen und Pendler, unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, ob der Privat-Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden, auf Basis der Entfernung vom Arbeitsort zum Wohnort begünstigt werden. In diesem Sinn soll auch das "Jobticket" bereits ab zwei Kilometer zu beziehen sein, auch in Erwägung zu ziehen, das amtliche Kilometergeld anzuheben. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Wird dazu das Wort gewünscht? Herr Abgeordneter Pilsner bittet um das Wort. Abg. Pilsner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Natürlich bin ich froh, dass wir hier eine gemeinsame Resolution zusammenbringen. Schade, dass es nicht gelungen ist, die Erhöhung des Kilometergeldes als klare Forderung nämlich in diese Resolution aufzunehmen. Schwarz hat leider Frau Schwarz nicht überzeugen können. Aber meine sehr geschätzten Damen und Herren, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer brauchen ihr Auto für den Arbeitgeber, müssen ihr Auto auch für den Arbeitgeber einsetzen. Die hohen Spritkosten, aber auch die Erhaltungskosten, Versicherung, Reifen, Servicekosten sind natürlich beträchtlich und daher ist es auch angebracht, das amtliche Kilometergeld auch entsprechend zu erhöhen und wir werden von dieser Forderung nicht abgehen. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Csar. Abg. Dr. Csar: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörer! Ja, die Resolution betrifft die Senkung der Mobilitätskosten. Es ist ein gemeinsamer Antrag, ein Antrag, der sehr wichtig ist, und der in der Formulierung schon sehr viel aussagt. Mobilitätskosten sollen gesenkt werden, Mobilität ist für alle wichtig und daher unterstützen wir auch diesen Antrag. Mobilität ist ein wesentlicher Grundpfeiler für uns in der modernen Gesellschaft, auch ein Grundpfeiler für uns, unsere Freiheit auszuleben. Aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Mobilität auch deshalb wichtig, um an den Arbeitsplatz zu kommen und daher ist es auch wichtig, dass die Kosten für sie tragbar sind. Daher soll dieser Antrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewirken, dass die Pendlerkosten günstiger und tragbar werden. Wir haben schon Maßnahmen einerseits in Österreich die Pendlerpauschale, andererseits in Oberösterreich die Fernpendlerbeihilfe. Ein ganz wesentlicher Schritt, der eine Unterstützung für die Pendler bedeutet. Die Pendlerpauschale soll auch geändert werden, es soll überlegt werden, dass beim Kilometergeld hier Maßnahmen gesetzt werden. Diese Schritte sind eine Initiative an die Bundesregierung und daher unterstützen wir diese Resolution und wir tragen sie mit. Wir möchten damit ein Zeichen setzen für die Unterstützung der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, um hier auch finanziell weiterzuhelfen. Insbesondere möchte ich auf den Bereich der Pendlerbeihilfe, der Pendlerpauschale aufmerksam machen, die ja zur Zeit auch eine grobe Ungerechtigkeit in sich birgt, weil eben die Pendlerpauschale für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Vorteil bringt, die ein geringes Einkommen aufweisen, denn die Pendlerpauschale ist ja ein Lohnsteuerfreibetrag. Und wenn man ein geringes Einkommen hat und keine Lohnsteuer bezahlt, dann hat man keinen Nutzen aus der Pendlerbeihilfe. Das gehört dringendst überarbeitet. Bei all diesen Maßnahmen, die in der Resolution angeführt sind, hoffen wir eine entsprechende finanzielle Entlastung für die Pendler zu bewirken und wir möchten damit auch eine Wertschätzung für die Pendler und für ihre Arbeit ausdrücken. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 626/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmen zur Senkung von Mobilitätskosten zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung eingelaufen sind. Beilage 627/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Verbesserungen im Urlaubsrecht und die Beilage 628/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Erweiterung der Pflegefreistellung; diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 629/2012, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Vollzug des Schulpflichtgesetzes; diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Somit haben wir das Programm der heutigen Tagesordnung erschöpfend bearbeitet. Ich darf aber, bevor ich die Sitzung schließe, noch zwei Kollegen ganz herzlich gratulieren, die am heutigen Tag Geburtstag feiern. Ich gratuliere sehr herzlich Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr und Herrn Ing. Wolfgang Klinger zum Geburtstag am heutigen Tag. (Beifall) Liebe Maria, lieber Wolfgang! Im Namen des Präsidiums und namens aller Kollegen einen herzlichen Glückwunsch und für das kommende Jahr alles Gute. Ich darf Ihnen allen noch einen guten Nachhauseweg wünschen, einen schönen Abend und die Sitzung ist somit geschlossen. (Ende der Sitzung: 15.56 Uhr) 56 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 25. Sitzung am 10. Mai 2012 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 25. Sitzung am 10. Mai 2012 55