Wortprotokoll 22. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 26. Jänner 2012 Inhalt: Trauerkundgebung für das verstorbene Mitglied des Oö. Landtags Rupert Rehberger Fragestunde: L-8064/1-XXVII: Anfrage des Abg. Schießl an Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 6) L-8065/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wall an Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl (Seite 10) L-8066/1-XXVII: Anfrage der Abg. Mag. Lackner an Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl (Seite 12) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 13) Geschäftsanträge: Beilage 545/2012: Initiativantrag betreffend die Einsetzung einer Expertenkommission für eine Reform des Sozialbereichs in Oberösterreich Redner/innen: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 15) Abg. Affenzeller (Seite 16) Abg. Dr. Manhal (Seite 17) Abg. Schwarz (Seite 17) Beilage 546/2012: Initiativantrag betreffend eine Resolution für die Wiedereinführung von verpflichtenden Wintersportwochen von Schulklassen zur nachhaltigen Stärkung des Tourismus sowie zur Förderung der Integration unter begleitender Erarbeitung eines entsprechenden Fördermodells zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien Redner/innen: Abg. Dr. Povysil (Seite 19) Abg. Eidenberger (Seite 20) Abg. Mag. Schulz (Seite 21) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 22) Beilage 547/2012: Initiativantrag betreffend einen "Konjunktur-Check" für Gesetzesvorhaben, Investitionen und Fördermaßnahmen des Landes Oberösterreich Redner/innen: Abg. Ing. Klinger (Seite 23) Abg. Dr. Dörfel (Seite 24) Abg. Schaller (Seite 25) Abg. Schwarz (Seite 26) Beilage 548/2012: Initiativantrag betreffend einen Bericht über die nicht erfolgte Umsetzung offener Empfehlungen des Oö. Landesrechnungshofs Redner/innen: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 27) Abg. Stanek (Seite 28) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 29) Abg. Krenn (Seite 30) Beilage 549/2012: Initiativantrag betreffend einen Modellplan für eine indexbasierte Mittelsteuerung im oberösterreichischen Schulsektor Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 31) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 32) Abg. Mag. Lackner (Seite 34) Abg. Gattringer (Seite 35) Beilage 550/2012: Initiativantrag betreffend die Wohnbauförderungsmittel des Bundes Redner/innen: Abg. Makor (Seite 35) Abg. Ing. Mahr (Seite 37) Abg. Wageneder (Seite 38) Abg. Mag. Stelzer (Seite 39) Beilage 551/2012: Initiativantrag betreffend die Bekämpfung von Energiearmut in Oberösterreich Redner/innen: Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 40) Abg. Mag. Strugl (Seite 42) Abg. Reitsamer (Seite 43) Abg. Wall (Seite 44) Beilage 552/2012: Initiativantrag betreffend regionalen Fachkräftebedarf Redner/innen: Abg. Frauscher (Seite 45) Abg. Schießl (Seite 46) Abg. Mag. Jahn (Seite 47) Abg. Schwarz (Seite 48) Ersatzwahlen in den Bundesrat Verhandlungsgegenstände: Beilage 540/2012: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz und das Oö. Fischereigesetz geändert werden Berichterstatter/in: Abg. Dr. Dörfel (Seite 51) Redner/innen: Abg. Dr. Dörfel (Seite 51) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 52) Abg. Ing. Klinger (Seite 52) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 52) Landesrat Hiegelsberger (Seite 53) Beilage 541/2012: Bericht des Gemischten Ausschusses (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Umweltausschuss) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2012) Berichterstatter/in: Abg. Reitsamer (Seite 54) Redner/innen: Abg. Reitsamer (Seite 54) Abg. Promberger (Seite 55) Abg. Ing. Mahr (Seite 55) Abg. Frauscher (Seite 56) Landesrat Anschober (Seite 56) Beilage 542/2012: Bericht des Sozialausschusses betreffend die mehrjährige Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein betreffend die Durchführung der Flugrettung sowie die Vereinbarung mit der Oö. Gebietskrankenkasse über die gemeinsame Finanzierung der Flugrettung in den Jahren 2012 bis 2017 Berichterstatter/in: Abg. Mag. Kirchmayr (Seite 57) Redner/innen: Abg. Mag. Kirchmayr (Seite 57) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 58) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 59) Abg. Dr. Povysil (Seite 60) Beilage 543/2012: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend ein familiengerechtes Steuersystem Berichterstatter/in: Abg. Mag. Lackner (Seite 61) Redner/innen: Abg. Wall (Seite 61) Abg. Wageneder (Seite 62) Abg. Müllner (Seite 63) Abg. Mag. Baier (Seite 64) Abg. Makor (Seite 65) Beilage 552/2012: Initiativantrag betreffend regionalen Fachkräftebedarf Berichterstatter/in: Abg. Frauscher (Seite 68) Redner/innen: Abg. Lackner-Strauss (Seite 68) Abg. Schießl (Seite 69) Landesrat Sigl (Seite 69) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Dr. Haimbuchner, Hiegelsberger, Mag. Hummer, Dr. Kepplinger und Sigl, entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer. Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Pilsner. Landesamtsdirektor-Stv. Dr. Sonnberger Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer/in: Mag. Dr. Grabensteiner (Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 22. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags. Ich darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen, im Besonderen die Mitglieder des Oberösterreichischen Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung, die anwesenden Bundesräte, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, vor allem die Schülerinnen und Schüler der zwei vierten Klassen der Volksschule Spallerhof mit ihren Lehrkräften, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien, sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung im Internet mit verfolgen. Von der heutigen Sitzung sind entschuldigt Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Herr Landtagsabgeordneter Erich Pilsner. Die amtliche Niederschrift über die 21. Sitzung des Oö. Landtags liegt in der Zeit vom 27. Jänner bis 10. Februar in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Ihnen diese Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen für eine Trauerkundgebung für das verstorbene ehemalige Mitglied Rupert Rehberger zu erheben. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Wir trauern um Herrn Landtagsabgeordneten a. D., Altbürgermeister der Marktgemeinde Frankenmarkt, Kommerzialrat Rupert Rehberger, der am 15. Dezember 2011 im 81. Lebensjahr verstorben ist. Rupert Rehberger wurde 1931 in St. Johann am Wimberg geboren. Seine politische Karriere hat 1961 als Gemeinderat von Frankenmarkt begonnen, wo er von 1967 bis 1991 Bürgermeister war. Von 1973 bis 1991 war Rupert Rehberger Abgeordneter zum Oberösterreichischen Landtag. Er war Mitglied im Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten, im Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur und Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten. Rehberger war in zahlreichen öffentlichen Funktionen aktiv, vor allem als Landtagsabgeordneter, Bürgermeister, im Wirtschaftsbund, zuletzt als WB-Bezirksobmann von Vöcklabruck, als Ehrenobmann der Marktmusik Frankenmarkt und Ehrenmitglied der Liedertafel Frankenmarkt und des Kameradschaftsbundes. Rehberger war Träger des Goldenen Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich. Er hat sich mit seinem unerschöpflichen persönlichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land große Verdienste erworben. Seine Erfahrungen als Zeitzeuge unserer jüngeren Geschichte haben sein Handeln stets bestimmt. Die Lehren daraus standen als zentrale Leitlinien über seinem Denken. Wir trauern um einen engagierten Politiker und einen Menschen, der unserem Land und seinen Menschen gedient hat. Der Oberösterreichische Landtag und das Land Oberösterreich werden Rupert Rehberger ein ehrendes Andenken bewahren. (Gedenkminute) Ich danke Ihnen. Wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Abgeordneten David Schießl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Abg. Schießl: Ich wünsche einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl! In der schriftlichen Anfragebeantwortung vom 16. Jänner 2012 teilen Sie auf die Frage betreffend weitergehender Verbesserungsüberlegungen der Infrastruktur im Innviertel lediglich mit, dass die Landesstraßenverwaltung stets bemüht sei, die Straßeninfrastruktur zu verbessern. Wann ist mit der Fertigstellung einer leistungsstarken Straßenverbindung zwischen Braunau und Straßwalchen zu rechnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter! Die Landesbaudirektion hat eine Korridoruntersuchung im Mattigtal veranlasst, also im Bereich der B147. Diese Korridoruntersuchung hatte zwei grundlegende Zielsetzungen: Erstens die Schaffung und Erarbeitung der erforderlichen Grundlage für die Genehmigungsverfahren der Umfahrung Mattighofen und Munderfing und zweitens die Identifizierung realisierbarer Korridore im nördlichen und südlichen Verlauf der B147, die für spätere Ausbaumaßnahmen freigehalten werden sollten. Für den nördlichen Teil, Bereich Burgkirchen und Uttendorf, liegt die Empfehlung für einen konkreten Korridor vor. Derzeit erfolgt die Identifizierung der erforderlichen und zu sichernden Grundstücke. Diese Flächen sollen sodann durch ein Raumordnungsprogramm des Landes dauerhaft gesichert und von Verbauung oder Widmung freigehalten werden. Die Vorarbeiten für das Raumordnungsprogramm sollen 2012 abgeschlossen werden. Im südlichen Abschnitt, im Bereich Munderfing und Lengau, wurden im Bereich der Korridoruntersuchung zwei realisierbare Korridore identifiziert. Bis Ende des Jahres 2012 sollen mit Hilfe der Gemeinde Lengau ein konkreter Korridor ausgewählt und festgelegt werden. Dieser soll im Sinne der Flächensicherung ebenso durch ein Raumordnungsprogramm des Landes dauerhaft freigehalten werden. Das für das Mattigtal so wichtige Verkehrsprojekt Umfahrung Mattighofen hat die Landesregierung mit Beschluss bereits verordnet und dieses Projekt hat die Phase der Detailplanung erreicht. Mit den Bauarbeiten für die knapp acht Kilometer lange und rund 50 Millionen Euro teure Umfahrung soll abhängig vom Verlauf der Behördenverfahren und der budgetären Mittel bis 2015 begonnen werden. Erster Präsident: Bitte Herr Kollege eine Zusatzfrage. Abg. Schießl: Eine Zusatzfrage. Der Bereich Mattighofen ist mit Sicherheit der engste und mit 2015 begonnen. Aber was wird passieren, wenn es zur Fertigstellung der Autobahn nach Simbach kommt, was heißt das dann für das Verkehrsaufkommen der Gemeinden? Und die Gemeinden wünschen sich natürlich schon einen Zeitplan. Wann ist mit einem Zeitplan zu rechnen, wann Burgkirchen, Uttendorf, Furth, Lengau, Friedburg dann umfahren werden? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter! Ich habe relativ deutlich den Stand der Planungen gesagt. Sie sind selber Bewohner im Bezirk Braunau. Sie verfolgen selber mit, was im Raum Schalchen an Widerständen gegeben ist. Ich habe Ihnen dargelegt, dass wir bis 2015 die Umfahrung Mattighofen beginnen möchten. Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass wir schon in dieser Woche ein Gespräch mit den Gemeindevertretern von St. Peter am Hart gehabt haben. St. Peter am Hart ist bei mir für einen Baubeginn mit 2013 vorgesehen, unter der Voraussetzung, dass die Behördenverfahren abgewickelt sind, dass die Grundablöse gelaufen ist und dass die finanzielle Bedeckbarkeit gegeben ist, denn heute, am 26. Jänner 2012, weiß ich leider nicht, wie aufgrund der Sparmaßnahmen der Schuldenbremse das Budget für 2013 und später ausschaut. Aber wenn es normal weiterläuft, wird 2013 mit St. Peter begonnen. Wir haben im heurigen Jahr auch noch vor, bei der B148 mit der Kreuzung der B142 im Bereich Harterding zu beginnen. Sie haben medial die Brücke, die Salzachbrücke, in Riedersbach angesprochen. Dazu darf ich Ihnen sagen, dass dieses Projekt nicht federführend bei Oberösterreich liegt, sondern federführend von den Bayern betrieben wird, weil der größere Teil dieser Brückenanlage in Bayern sich befindet und wir dort beteiligt sind, aber die Entwicklung des Projektes von Bayern ausgeht. Das sind die konkreten Dinge, die bei uns laufen und alles andere habe ich am Beginn der Anfragebeantwortung dargelegt. Erster Präsident: Kollege, gibt es noch eine Zusatzfrage? Abg. Schießl: Es gibt keine konkrete Darlegung. Ich sage nur eines, die Umfahrung Mattighofen ist keine leistungsstarke Verbindung zwischen Braunau und Straßwalchen. Aber ich habe noch eine Zusatzfrage. Seit einem halben Jahr ist die Verbindung zwischen Uttendorf und Mattighofen mit einer 70 km/h-Beschränkung beschränkt. Grund sind Straßenschäden. Wie viel Zeit muss eigentlich noch vergehen, bis, wie in Ihrer schriftlichen Anfrage erwähnt, mit ständigen Verbesserungen begonnen wird, um die Beschränkung wieder aufzuheben? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter! Setzen Sie sich mit der Straßenerhaltung in Verbindung, die wird Ihnen eine konkrete Auskunft geben. Erster Präsident: Eine weitere Zusatzfrage will der Herr Kollege Erich Rippl stellen. Abg. Rippl: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, verehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben die Gemeinde Lengau angesprochen. Ich bin ja der zuständige Bürgermeister. Es ist sehr wohl richtig, dass hier zwei Varianten frei gehalten werden, die auch im örtlichen Entwicklungskonzept, das zurzeit bearbeitet wird, auch belassen wird. Aber eine Frage habe ich. Von Gemeindevertretern von Munderfing habe ich erfahren, dass im Zuge der Umfahrung und der Aufnahme sehr große Wasser- oder Grundwasservorhaben im Bereich Munderfing sind. Wird dadurch die Umfahrung bei Munderfing, Mattighofen-Munderfing geändert oder wird dieser Trassenverlauf beibehalten? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Die Information kenne ich nicht. Daher würde ich dir vorschlagen, dass du eine schriftliche Information zu dem Thema bekommen wirst. Abg. Rippl: Danke. Erster Präsident: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Bitte Kollege Weinberger. Abg. Weinberger: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Landeshauptmann-Stellvertreter! Kann man grundsätzlich einmal darlegen, was sind denn die Gegensätze Umfahrung St. Peter am Hart und Schalchen? Warum sind wir sozusagen in St. Peter gut auf Kurs und warum sind wir in Schalchen leider mit sehr großer Verzögerung unterwegs? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: In St. Peter hat es eine Trassenauswahl gegeben nach einer Korridoruntersuchung, die am Anfang auch sehr bekämpft wurde, weil die Grundeigentümer die Trasse sehr nahe am Wald oder noch besser im Wald drinnen haben wollten. Das war aber nicht denkmöglich. Es haben sich aber die Gemeindevertreter dann im Lauf der Zeit sehr für eine Lösung eingesetzt und wir konnten mit Hilfe der Agrarbezirksbehörde Gmunden und mit Hilfe eines Grundzusammenlegungsverfahren die Grundstücke so ordnen, dass die Grundstücke nicht durchschnitten werden, sondern die Grundstücksordnung neu hergestellt wurde. Und von dem Moment an hat die Gemeinde offensiv das Projekt mitgetragen. Sie steht auch voll hinter dem Projekt. In Mattighofen und Schalchen habe ich die Situation, dass der Bürgermeister von Schalchen sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die Umfahrung zu verhindern. Brauche ich nichts dazu sagen. Es ist jeder Schritt sehr mühsam. Wir haben Schritte, wo wir rechtlich nicht ganz sicher sind, nämlich zum Beispiel bei der Verordnung des Nebenwegenetzes. Können wir als Landesregierung die Nebenwege anfänglich als Landesstraßen verordnen oder können wir das nicht? Wir müssen dort sehr, sehr aufpassen, weil die Gemeinde auch jedem Gegner einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellt und jede Handlung von uns rechtlich bekämpft wird. Wir müssen dort Rechtssicherheit herstellen, dass wir Grundstücke betreten dürfen. Ich brauche jeweils einen Bescheid, wo dem Grundeigentümer mitgeteilt wird, dass der Geometer und der und der berechtigt ist, das Grundstück zu betreten, sonst kann der nicht einmal hingehen, weil mit Hilfe der Gemeinde Schalchen mit bezahlten Anwälten den Gegnern jedes Mittel in die Hand gegeben wird, was zur Verzögerung geeignet ist. Und das ist der Hintergrund, warum die Entwicklung so mühsam in Mattighofen ist. Und wir müssen auch Sorge tragen, dass uns kein formeller Fehler passiert. Da genügt ein kleiner formaler Fehler und der Verwaltungsgerichtshof hebt uns die Sache auf, weil irgendwas im Vorfeld eben übersehen worden ist. Das ist unser Kampf, den wir dort ausfechten. Ich bin aber überzeugt, dass wir trotzdem zu einer Umfahrungslösung kommen werden. Abg. Weinberger: Danke. Erster Präsident: Weitere Zusatzfrage, Herr Klubobmann Mag. Günther Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Der Bezirk Braunau und die Infrastrukturendefizite, insbesondere auch im Straßenbau, sind uns ja hinlänglich bekannt. Gibt es eigentlich eine grundsätzliche Ursache dafür, dass der Bezirk Braunau in der Infrastruktur so benachteiligt ist? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Lieber Herr Klubobmann Steinkellner! Du verstehst etwas, was so nicht ist. Das ist deine Feststellung, das darf ich betonen, hat aber überhaupt nichts mit der Realität zu tun. Ich darf darauf hinweisen, dass die B148 als Hauptzubringerstraße ordentlichst ausgebaut wurde. Vom Autobahnende Ort über Reichersberg ist alles sauber ausgebaut. Ich darf darauf hinweisen, dass ich in der Stadtgemeinde Altheim bereits zwei Umfahrungen gebaut habe. Ich darf darauf hinweisen, dass wir in Harterding bei der Firma Hargassner gerade im Abschluss des Verfahrens sind und heuer noch die entsprechenden Ausbaumaßnahmen machen. Ich darf darauf hinweisen und habe es in der mündlichen Beantwortung gemacht, dass wir St. Peter vor einem Baubeginn haben und ich darf darauf hinweisen, dass Mattighofen mit Druck entwickelt wird, aber mit viel Gegendruck von der Gemeinde zur Zeit blockiert wird. Und der Rest des Mattigteils ist in der Korridoruntersuchung einmal soweit festgelegt worden, dass mit Ausnahme von Lengau, wo wir noch zwei Varianten haben, die Terrassenführungen für künftige Entwicklungen feststehen. Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass ich auch in Lengau bereits eine Umfahrung gebaut habe. Also deine Feststellungen sind nicht ganz das Gesagte. Erster Präsident Eine weitere Zusatzfrage hat Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Thema Kreuzung B148/L501 zwischen St. Georgen bei Obernberg und Obernberg, eine Kreuzung, wo es ja schon viele Todesopfer gab und auch viele Verletzte. Sie haben hier angekündigt, bauliche Maßnahmen zur Entschärfung dieser gefährlichen Situation zu realisieren. Wie weit sind jetzt konkret die Planungen für diesen Kreuzungsumbau und können Sie schon sagen, wann voraussichtlich mit dem Bau dieser Maßnahmen begonnen wird? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete! Wir kennen beide das Thema Obernberg, St. Georgen bei Obernberg. Wir haben vor ungefähr zwei Jahren dort eine Planung am Tisch liegen gehabt, wo ein doppelter Kreisverkehr vorgesehen war. Diese Planung ist aber von den Gemeindevertretern als nicht sehr gut befunden worden. Hätte ziemlich viel Geld gekostet, sodass wir eine Nachdenkpause für zwei Jahre eingelegt haben. Wir haben dann als Zwischenlösung zwei Radargeräte dort aufgestellt, weil die Geschwindigkeiten sehr hoch waren, die dort gefahren wurden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass in den knapp zwei Jahren ungefähr 50.000 Strafanzeigen zur Bezirkshauptmannschaft gekommen sind. In zwei Jahren, zwei Radargeräte, eine Kreuzung, 50.000 Anzeigen, Geschwindigkeit war auf 70 limitiert, Höchstgeschwindigkeit war 170 und durch die hohen Geschwindigkeiten ist es bei dieser Kreuzung immer zu brenzligen Situationen gekommen. Ich hab mir das selber mehrmals angeschaut und hab auch die Überzeugung gewonnen, dass man grundsätzlich eine kleine Lösung dort braucht, weil ältere Leute, die eben nicht mehr so schnell reagieren, die Straße nur sehr schwer queren können und Obernberg und St. Georgen bei Obernberg haben halt eine natürliche Beziehung, wo die Leute verkehren müssen und wenn man die sehr schnelle Bundesstraße dort überqueren muss, fühlt man sich relativ unsicher. Daher hab ich entschieden, dass wir eine Unterführung bauen, also die sicherste Lösung bauen, dass also die Verkehrsbeziehung zwischen Obernberg und St. Georgen bei Obernberg mit der sicheren Verbindung hergestellt wird und der durchziehende Verkehr oben drüber fährt und die anderen unten durch fahren, ohne dass es zu Gefährdungen kommt. Denn der Kreisverkehr hätte uns das Fußgeherproblem nicht lösen können, hätte uns den Radfahrer nicht lösen können und daher glaube ich, dass wir jetzt die gute Lösung gefunden haben. Die hat nur einen riesen Nachteil, dass sie sehr, sehr teuer ist, (Zwischenruf Abg. Wageneder: "Drei Millionen Euro!") dass auch die Begleitplanungen mit den Begleitstraßen gemacht werden müssen, weil wir natürlich Kreuzungspunkte vor der Kreuzung und nach der Kreuzung zumachen, weil wir nicht drei Kreuzungspunkte offen halten wollen. Und ich gehe davon aus, dass ein Planungsvorlauf bis zu einem Baubeginn von ungefähr zwei Jahren sein wird. Abg. Wageneder: Dankeschön. Erster Präsident: Wir kommen nun zur Anfrage der Abgeordneten Ulrike Wall an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Im Rahmen des Oberösterreichischen Reformprojekts 'Zukunft finanzieren - Zukunft ermöglichen' wird im Sonderprojekt Sozialhilfeverbände festgestellt, dass die Sozialhilfeverbände ihre eigenen Alten- und Pflegeheime günstiger betreiben als andere Träger. Welche Berechnungen liegen der Aussage zu Grunde, dass die Sozialhilfeverbände ihre eigenen Heime um 2,7 Prozent günstiger betreiben als der Durchschnitt aller oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte etwas anders einleiten. Auch die heutige Fragestunde zeigt wieder sehr deutlich, wie wichtig die Verbindung von Bürgerinnen und Bürger, von Regionen über Abgeordnete zu den diversen Körperschaften, zu Regierungen an Zentralstellen ist. Und ich halte es daher für äußerst bedenklich, dass es ständig öffentliche Erörterungen mit einer verbundenen Diskreditierung der Politik von Landeshauptleuten anderer Bundesländer gibt, aber auch anderen Politikern, die glauben, dass sie mit ihren Zurufen etwas Positives für die Entwicklung unseres Landes bewegen können. Wobei nicht nur der Inhalt, wenn man dem niederösterreichischen Landeshauptmann zuhört, an Lächerlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt, sondern auch die Frage berechtigt gestellt werden muss, wie bei allen ständigen Einsparungswünschen im Bereich der Politik dann die Aufgaben so erledigt werden können, wie sie heute hier erledigt werden und wie sie beispielhaft von sehr, sehr vielen Abgeordneten gemacht wird. Konkret zu Ihrer Anfrage: Es ist so, dass es eine Vergleichsrechnung durch die Sozialhilfeverbände selbst gegeben hat, an der wir nicht beteiligt waren. Der durchschnittlich kostendeckende Heimtarif dieser Heimträgergruppe, könnte man sagen, wurde dabei errechnet und dem Landesdurchschnitt gegenüber gestellt. Der Landesdurchschnitt ergibt sich durch die Einbeziehung der anderen gemeinnützigen, in der Regel kirchlichen Träger und der Gemeindeheime. Der verrechnete Heimtarif ist, nach einem Controllingprozess, den wir durchgeführt haben, von 85 Euro pro Bewohnertag vom Sozialhilfeverband festgestellt worden. Unsere Prüfungen haben ergeben, dass er tatsächlich unter Berücksichtigung aller Kriterien bei 66,55 Euro für alle Heime liegt, während er bei den Sozialhilfeverbandheimen dann 64,11 Euro herausgerechnet beträgt. Der Unterschied von 2,44 Euro bedeutet eine Abweichung von 3,8 Prozent. Ich möchte aber festhalten, dass diese unterschiedlichen Ergebnisse Stichtagsergebnisse sind. Dass es sehr darauf ankommt, wie viele Menschen mit welchem Pflegebedarf bei dieser Berechnung jeweils in dem Haus auch im Jahr anwesend sind. Das heißt also, es gibt jährlich immer wieder dann unterschiedliche Ergebnisse und damit ist auch vollkommen klar, dass die Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlichen Bereichen und zu sagen, wir sind billiger, nur sehr bedingt gesehen werden kann, weil es sehr variable Fragen sind, die letztlich die Größenordnung dieses Tagestarifs ergeben. Zum Beispiel hat sich bei der Stichtagserhebung 1. Jänner 2011 herausgestellt, dass der Mindestpersonalschlüssel, der übertroffen wurde, 104 Prozent bei den kirchlichen Einrichtungen zum Zeitpunkt der Erhebung betragen hat, bei Sozialhilfeverbänden und Magistratsstädten ist er zum Beispiel bei 102 Prozent gelegen. Also daraus ergeben sich in Wirklichkeit diese Unterschiede und ich meine auch, dass die Bewertung und die Aufsicht der Sozialabteilung und die jährlichen Vergleiche, die durch die Erhebung der Daten dazu beitragen, dass diese Annäherungen, die es gegeben hat, auch abseits der menschlichen Situation, der Betreuung der Menschen, der unterschiedlichen Verhältnisse eine dauerhafte Vergleichbarkeit in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ergeben. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Ulrike Wall? Abg. Wall: Wenn jetzt ein Bürgermeister, der in seiner Gemeinde ein eigenes Heim betreibt, sagt: Das glaube ich nicht und das kann nicht sein, dass ich mein Heim in der Gemeinde schlechter oder unwirtschaftlicher betreibe, als das die Sozialhilfeverbände machen. Gibt es, oder inwieweit gibt es eine Einsicht in ein Ranking, in eine Rangliste, die aufgrund dieser Berechnungen erstellt worden ist, damit man da einen gesunden Wettbewerb zum Beispiel fördert unter den diversen Trägern? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also ich glaube, die Frage des Wettbewerbes stellt sich bei diesen Unterschieden nicht wirklich, weil das keine Größenordnungen sind, wo man sagt, da gibt es bedenkliche Erkenntnisse. Jeder Heimträger hat das Recht mit der Sozialabteilung in Verbindung zu treten und sowohl eine Überprüfung des eigenen Bereiches, als auch in der Vergleichbarkeit Einsicht in Daten zu bekommen, die nicht datengeschützt sind. Also ich möchte mich eigentlich auf diese Auskunft beschränken, weil es sicher auch personenbezogene Daten, geschützte Daten gibt, die nicht offengelegt werden können. Aber wir haben die Heimträger, beziehungsweise die Sozialhilfeverbände sind über diese Fragen informiert, weil wir ja daran interessiert sind, dass ständig an Verbesserung gearbeitet wird, damit ersparen wir uns die Sparprogramme. Erster Präsident: Gibt es noch eine Zusatzfrage? Abg. Wall: Ja. In dem Bericht an den Lenkungsausschuss wird nicht nur festgestellt, dass die Sozialhilfeverbände um 2,7 Prozent günstiger wirtschaften als der Durchschnitt der oberösterreichischen Heime, sondern dass sich daraus Einsparungen von 19,5 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren ergeben. Das ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar, woraus sich die ergeben. Kosteneinsparungen müssten doch vielmehr bei jenen Trägern, ob das jetzt Gemeinden oder Orden sind, eingefordert werden, die ihre Heime weniger günstig betreiben. Welche Maßnahmen werden Sie in diese Richtung setzen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Wir sind in ständigen Gesprächsprozessen, in jährlichen Gesprächsprozessen mit den Sozialhilfeverbänden. Und die Sozialhilfeverbände haben ja die Verantwortungen hinsichtlich der Festlegung der Vereinbarungen über die Heimtarife mit allen Trägern, die im jeweiligen Bezirk im Einflussbereich der Sozialhilfeverbände ein Heim betreiben. Die Zahl von 19,5 Millionen Euro scheint mir im Gesamtzusammenhang auch einer Erklärung zuzuführen zu sein. Die werden Sie von uns schriftlich bekommen. Abg. Wall: Dankeschön. Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Bitte. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte, Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Ich hätte bezüglich Vergleichbarkeit und Einsparungspotential, was ich im Sozialbereich sicher nicht sehe, eine Frage gestellt. Wurde bei dieser Berechnung der Kosten auch der Vergleich herangezogen, welche mobilen und andere Dienstleistungen, soziale Dienstleistungen in einer Region sind, weil die machen meiner Meinung nach auch sehr viel aus, welche Leute dann im Endeffekt wirklich ins Altersheim, ins Pflegeheim kommen? Wurden diese Vergleiche auch herangezogen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Frau Kollegin, für den Vergleich steht das ja in keinem Zusammenhang, weil ja nur die Kosten der bestehenden Einrichtungen verrechnet wurden und nicht was wäre, hätte ich mehr oder da weniger. Da würden die Kosten ja im Wesentlichen nicht anders sein, weil sie sich auch die Entwicklung in einem Pflegeheim so vorstellen müssen, dass wenn jemand mit der Pflegegeldstufe 3 einzieht und dann im Laufe der Zeit, die er dort verbringt, bis zu 6 oder 7 kommt, verändert sich auch die durch die Person herbeigeführte Pflegesituation. Das heißt, es wird auch mehr Personal eingestellt und Personal hat die größten Auswirkungen auf die Entwicklung der Kosten. Also ich glaube, dass wir da immer sehr variabel die Dinge zu sehen haben, aber grundsätzlich haben wir in Oberösterreich in der vergleichbaren Qualität mit anderen Bundesländern und auch mit dem Ausland und auch in der Wahrnehmung, wie Sie richtiger Weise gesagt haben, ein sehr sozial orientiertes Pflegewesen, mit einem hohen Qualitätsanspruch aber auch gleichzeitig mit dem Willen sehr zweckmäßig vorzugehen, was in der Regel auch bedeutet, dass man sparsam vorgeht. Abg. Schwarz: Danke. Erster Präsident: Gibt es noch Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Anfrage der Frau Abgeordneten Mag. Silke Lackner an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Laut Medienberichten wurden in Ried im Innkreis durch vier Minderjährige im Alter zwischen neun und vierzehn Jahren zahlreiche Straftaten verübt. Zwar sind die Täter amtsbekannt, strafrechtliche Maßnahmen sind bei drei Tätern aufgrund der Strafunmündigkeit jedoch ausgeschlossen. Ein zwölfjähriger Täter setzte nach Angaben in den Medien trotz behördlicher Erfassung sein gesetzwidriges Verhalten beharrlich fort. Welche Maßnahmen wurden seitens der Jugendwohlfahrt in diesem konkreten Fall ergriffen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die polizeiliche Anzeige, die am 11. Jänner bei der Bezirkhauptmannschaft Ried im Innkreis und am 13. Jänner bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding am Inn eingegangen ist, betrifft einerseits drei Brüder einer Familie, die nun wieder im Bezirk Schärding am Inn lebt, von November 2010 bis August 2011 waren sie im Bezirk Ried im Innkreis wohnhaft, andererseits einen weiteren Minderjährigen in einer anderen Familie, die im Bezirk Ried im Innkreis lebt. Die Familien sind der jeweiligen Jugendwohlfahrt im Bezirk bekannt. Die im Bezirk Schärding am Inn lebende Familie wird von der Jugendwohlfahrt im Rahmen einer Maßnahme der Unterstützung der Erziehung betreut. Das ist das gelindeste Mittel, das man einsetzt. Der Familie wird Familienintensivbetreuung durch einen freien Träger gewährt. Auch während des Aufenthaltes im Bezirk Ried im Innkreis war der Familie bereits die Unterstützung durch Erziehung, sozial pädagogische Familienhilfe, seitens der Jugendwohlfahrt gewährt worden. Im Bezug auf die nunmehrigen Straftaten wird seitens der Jugendwohlfahrt Schärding am Inn mit der Familie reflektiert, wie zukünftiges delinquentes Verhalten verhindert werden kann. Sollte die aktuell bestehende Erziehungshilfe nicht ausreichend sein, wird eine Herausnahme der Kinder aus der Familie im Rahmen der Maßnahme der vollen Erziehung zu überlegen sein. Mit der in Ried im Innkreis lebenden Familie erfolgte seitens der Jugendwohlfahrt wegen einer früheren Anzeige wegen eines Deliktes des Minderjährigen bereits im Mai 2011 ein Familiengespräch. Bislang bestand kein Anlass für eine Jugendwohlfahrtsmaßnahme. Der Minderjährige ist auch in der Schule unauffällig und besucht die Nachmittagsbetreuung. Auch die anderen Kinder aus dieser Familie waren bisher unauffällig. Angesichts der nunmehrigen Anzeige wird ein weiteres Familiengespräch stattfinden und werden seitens der Jugendwohlfahrt Ried im Innkreis die weiteren erforderlichen Schritte zu überlegen sein. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte Frau Abgeordnete Mag. Lackner. Abg. Mag. Lackner: Welche Maßnahmen nach § 35 Jugendwohlfahrtsgesetz werden grundsätzlich in solchen Fällen ergriffen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Die ich schon genannt habe. Es wird im Prinzip einmal zu untersuchen sein, ob es gemeinsam mit der Familie einen positiven Veränderungsprozess geben kann. Da wird es dann unterschiedliche Zugänge geben, von der Familienhilfe direkt über therapeutische Fragen, über Nachmittagsbetreuung. Also die Frage: Was kann man mit dem Kind tun, um die Eingliederung in der Familie zu bewahren? Aber im Endeffekt kann dann auch herauskommen, dass eine Herausnahme aus der Familie, entweder einvernehmlich, oder über eine gerichtliche Anordnung stattfindet und das Kind in eine Vollerziehung kommt. Erster Präsident: Eine weitere Zusatzfrage? Bitte Frau Abgeordnete Mag. Lackner. Abg. Mag. Lackner: Gab es in den letzten Monaten, in der letzten Zeit, ähnliche Fälle? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also mir sind ähnliche Fälle akut nicht bekannt. Aber ich schließe nicht aus, weil wir ja jedes Jahr damit konfrontiert sind, dass wir mit Kindern oder Jugendlichen zu tun bekommen, die durch Diebstähle auffällig geworden sind, wo die polizeilichen Erhebungen ergeben, dass quasi bandenmäßiges Verhalten vorliegt und wo dann die jeweils örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger natürlich eingeschaltet werden und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Es passiert des Öfteren, dass es sich um Kinder handelt, die bereits bekannt sind, aber oft genug ist es auch so, dass wir dabei mit neuen Situationen konfrontiert werden. Abg. Mag. Lackner: Danke sehr. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Ich erkläre die Fragestunde für geschlossen und ersuche den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben. Abg. Stanek: Die Beilage 544/2012, betrifft eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2012). Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zugewiesen. Die Beilage 545/2012, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Einsetzung einer Expertenkommission für eine Reform des Sozialbereichs in Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 546/2012, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Resolution für die Wiedereinführung von verpflichtenden Wintersportwochen von Schulklassen zur nachhaltigen Stärkung des Tourismus sowie zur Förderung der Integration unter begleitender Erarbeitung eines entsprechenden Fördermodells zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 547/2012, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen "Konjunktur-Check" für Gesetzesvorhaben, Investitionen und Fördermaßnahmen des Landes Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 548/2012, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen Bericht über die nicht erfolgte Umsetzung offener Empfehlungen des Oö. Landesrechnungshofs. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 549/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend einen Modellplan für eine indexbasierte Mittelsteuerung im oberösterreichischen Schulsektor. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 550/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Wohnbauförderungsmittel des Bundes. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 551/2012, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Bekämpfung von Energiearmut in Oberösterreich. Diese Beilage soll ebenfalls gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Last but not least, die Beilage 552/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend regionalen Fachkräftebedarf. Auch diese Beilage soll ebenfalls gemäß § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer für die verlesenen Beilagen. Wir habe sie auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt, hat schlagen die Unterzeichner der Beilage 545/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Einsetzung einer Expertenkommission für eine Reform des Sozialbereichs in Oberösterreich. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich darf Herrn Klubobmann Steinkellner das Wort erteilen. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen eine Expertenkommission einzusetzen, die den gesamten Sozialbereich einer grundlegenden Analyse unterzieht. Ein Teilbereich, der wurde ja bereits von meiner Kollegin Wall angesprochen, nämlich die Sozialhilfeverbände zu untersuchen. Diese Ergebnisse sollen dann dem Landtag, dem Sozialausschuss in Vorberatung übermittelt werden. Jetzt kann ich dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter auch noch als Abgeordneter danken, dass er von der Regierungsbank aus die Arbeit des Landtags gewürdigt hat. Um das Leistungsangebot aufrecht zu erhalten und nicht zu reduzieren, ist die Vorgabe von Verbesserungs- und Einsparungsvorschlägen sehr wichtig. Hier ist der Punkt, wo wir ansetzen sollten. Es gibt Experten des Landesrechnungshofs, die in Gutachten Vorschläge erarbeitet haben. Es gibt eine Hafelekar-Studie, die wiederum andere Expertenpositionen dargelegt hat. Ich glaube, dass man so wie in der Spitalsreform gemeinsam vorgehen sollte. Man sollte sich auf ein Verfahren verständigen und dann die Experten arbeiten lassen. Dann sollten diese Beratungen der Experten dem Landtag zur weiteren Diskussion und zur politischen Entscheidung vorgelegt werden. Wir wissen alle miteinander, dass die Finanzsituation nicht die beste ist, ob jetzt einnahmenseitig oder ausgabenseitig, Triple-A, Doppel-A. Wir wissen, dass der Sozialbereich für uns alle eine besondere Herausforderung ist. Ich glaube, es ist Konsens, dass wir den sozialen Wohlstand, so wie Oberösterreich ihn hat, aufrechterhalten wollen. Es ist auch Ansporn zu organisieren, wie wir diesen hohen Anspruch halten können, damit die Leistung auch wirklich bei den bedürftigen Menschen ankommt. So weit ist Konsens, dass die Abgeordneten in die Arbeit, in die Reformdiskussion von vornherein eingebunden werden sollten. Ich glaube das ist selbstverständlich. Warum machen wir es nicht? Ich habe immer wieder vorgetragen etwa im Heimbereich, der ja bereits angesprochen wurde, wo ein Lenkungsausschuss tätig ist. Wo verschiedene Papiere erörtert werden, dass es wirklich bessere Möglichkeiten geben werde, als die jetzige Organisation etwa betreubares Wohnen mit Pflegeheim. Ich brachte oft das Beispiel meiner Mutter. Ich werde es wiederholen, weil viele Neue im Landtag sind. Ich kann das als praktisches Beispiel verdeutlichen, warum eine Reformänderung ohne Verschlechterung für den Einzelnen etwas bringen könnte. Als meine Mutter eine Patientin, eine Stomapatientin war, lebte sie im betreubaren Wohnen, unmittelbar zusammengebaut im Harter Heim. Ein großartiges Heim. Dank aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort. Auch allen Sozialorganisationen, die ja oft bei wenig Lohn harte Dienste leisten müssen. Herzlichen Dank dafür! Wenn meine Mutter in der Nacht ein Problem gehabt hätte, hätte sie einen Knopf gedrückt, wäre sofort eine Hilfe vom Heim, welcher Art jetzt auch immer, gekommen. Weil bei uns durch die Sprengel anders organisiert, war für die Hauskrankenpflege in Leonding das Rote Kreuz zuständig. Großartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen und halfen Platten wechseln, durchführen und dergleichen. Warum hat man nicht die Personalbefürwortung gleich so vorgesehen, dass vom Pflegeheim das Umfeld mitbedient werden könnte? Man hätte sich die Fahrtkosten ersparen können. Viele organisatorische Schwächen hätte man damit ausmerzen können, indem einfach der kurze Weg genommen werden könnte. Genau das Gleiche gilt bei der Körperpflege. Nicht das Heim hat jemanden herübergeschickt, nein, die mobilen Dienste haben das organisiert. Es ist von wo anders jemand zugefahren. Das lässt sich alles besser organisieren, indem man überlegt, welche Vereine machen wirklich was? Welche Vereine werden wo eingesetzt? Was macht die öffentliche Hand vielleicht sogar kostengünstiger? Das ist mit der Kollegin Wall bereits diskutiert worden. Warum gehen wir nicht in diese Reformdiskussion, um die sozialen Fürsorgeleistungen wirklich aufrechtzuerhalten? Deswegen ersuchen wir Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Beschließen wir eine Expertenkommission. Gehen wir vor wie in der Spitalsreform. Binden wir den Landtag umfassend mit ein, um für die Zukunft soziale Sicherheit in Oberösterreich zu gewährleisten. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herrn Kollegen Johann Affenzeller das Wort erteilen. Ich bitte die Damen und Herren auf der Zuschauer- und Zuhörertribüne von Beifallskundgebungen oder ähnlichen Äußerungen Abstand zu nehmen, Sie dürfen uns ganz genau beobachten, aber bitte sonst keine Äußerungen von sich geben, so sieht das die Landtagsgeschäftsordnung vor. Bitte sehr, Herr Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Herr Präsident, das finde ich sehr bedauerlich, weil ich hätte mir schon einen Applaus von oben erwartet. Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jugend auf der Galerie und im Internet! Es liegt uns ein Antrag wieder einmal im Sozialbereich von der freiheitlichen Fraktion vor, sie fordern dieses Mal die Einsetzung einer Expertenkommission, um eine Reform im Sozialbereich einzuleiten. Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, es fällt mir persönlich und auch unserem Klub und natürlich auch dem zuständigen Landesrat immer schwerer, die laufenden Dringlichkeitsanträge, die Sie hier zum Sozialbereich immer als Dringlichkeitsanträge einbringen, wirklich ernst zu nehmen. Ich würde das so sehen, wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann heißt es sehr oft, gründe ich einen Arbeitskreis, das wäre nicht schlecht, wenn Ihr selber einen Arbeitskreis gründen tätet, über alle sozialen Initiativen beraten würdet, nur in dem Fall heißt es, wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann soll eine Expertenkommission Antworten geben. Meine Damen und Herren, wenn Sie Einsparungen wollen im Sozialbereich, dann sagen Sie auch welche Leistungen Sie einsparen wollen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Habe ich gerade erklärt, hast du es nicht verstanden?") Sie haben gerade vor kurzem einen Beschluss gefasst, dass die Bediensteten, die wertvollste Arbeit in unserem Bundesland leisten in den Sozialorganisationen, ein Prozent weniger Lohnerhöhung bekommen, die Wertschätzung Richtung der Beschäftigten ist nicht sehr groß. Wenn Sie Einsparungen wollen, dann sagen Sie wo, bei wem, wo wollen Sie das machen? Die Leistungen wollen Sie nicht mehr kürzen bei den Menschen, die die sozialen Leistungen brauchen, bei den Beschäftigten haben Sie es schon gemacht. Wo wollen Sie wirklich einsparen? Meine Damen und Herren, ich werde jetzt einige Beispiele bringen, was sich im Sozialbereich alles an Reformen tut. Es dürfte der FPÖ entgangen sein, dass alle Gesetze im Sozialbereich partizipativ mit allen, auch mit Expertinnen und Experten, entstehen. Es sind immer von Anfang an alle dabei, die Betroffenen, die Sozialorganisationen, die Sozialabteilung, die Politik, die Expertinnen und Experten. Es dürfte der FPÖ entgangen sein, dass Reformen laufend stattfinden, wie könnte es sonst beantwortet werden, dass derzeit eine Evaluierung des Chancengleichheitsgesetzes über die Bühne geht, das dürfte Ihnen entgangen sein. Genau so ist es beim Sozialhilfegesetz konkret vereinbart, wenn es eine Evaluierung gibt, genau so ist es beim Integrationsleitbild und bei anderen Gesetzen. Es dürfte der FPÖ entgangen sein, meine Damen und Herren, dass der Rechnungshof den Sozialbereich regelmäßig und sehr intensiv prüft. Ich habe mir heute die letzten Prüfberichte mitgenommen, dieses Packerl hat der Rechnungshof geprüft, die letzte Prüfung Schulassistenz zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Überwiegend hat der Rechnungshof dem Sozialbereich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz bescheinigt, das soll man auch berücksichtigen. Was soll jetzt eine Expertenkommission noch feststellen, das bestätigen, was die Experten des Rechnungshofes bereits festgestellt haben? Ich glaube, das ist ein wenig dünn, es dürfte den Freiheitlichen entgangen sein, dass wir im Sozialbereich noch keine Vollversorgung haben so wie im Krankenanstaltenbereich, im Spitalsbereich, sondern von einer bedarfsorientierten Versorgung noch sehr weit entfernt sind. Soll das jetzt eine Expertenkommission bestätigen, dass wir dann mehr Geld brauchen? Okay, wenn das das Ziel ist, dann müssen wir eine andere Herangehensweise generell einleiten. Meine Damen und Herren, zusammenfassend zu diesen Punkten. Es sind viele Reformschritte, gerade im Sozialbereich in dauerhafter Diskussion, es werden Schritte gesetzt, ich glaube nicht, dass wir jetzt eine Expertenkommission brauchen, wenn viele Expertinnen und Experten in den verschiedensten Bereichen bereits arbeiten. Meine Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen! Auf der einen Seite verlangt Ihr immer Verwaltungsreform, alles Mögliche wollt Ihr abschaffen, auf der anderen Seite gibt es laufend Forderungen nach Expertenkommissionen, dann gibt es eine Konjunktur-Check-Forderung, also alles Forderungen, die auch nicht wenig Geld kosten. Das erinnert mich ein bisschen an die Zeit, wo blaue und orange Regierungsmitglieder auch sehr viel ausgelagert haben und unheimlich viel Geld in diese Richtung ausgegeben haben, ich hoffe nicht, dass Ihr dasselbe Denken habt. Es ist schon sehr verwunderlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn eine Partei, die in ihrem Verantwortungsbereich eiskalten Sozialabbau betreibt, jetzt solche Anträge einbringt, oder es ist ein Zeichen von Hilflosigkeit, weil sie selbst keine Antworten hat. Diesem Schmarren, meine Damen und Herren, werden wir natürlich nicht zustimmen, sowohl inhaltlich als auch von der Dringlichkeit, bitte sich andere Dinge einfallen zu lassen. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Mag. Dr. Elisabeth Manhal das Wort erteilen. Abg. Dr. Manhal: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, die jetzt etwas spärlich geworden sind! Ich sage es gleich vorweg, die ÖVP-Fraktion wird der beantragten Dringlichkeit nicht zustimmen. Zum einen, weil es im Zuge der Verwaltungsreform bereits eine sehr eingehende Analyse des Sozialbereichs gegeben hat, das Thema der Sozialhilfeverbände wurde im Zuge der mündlichen Anfragen ja gerade angesprochen, es wurden auch etliche Änderungen beschlossen. Ich denke dabei an die unterschiedlichsten Maßnahmen auf der Einnahmenseite, die hochgerechnet auf sechs Jahre Zusatzeinnahmen in der Höhe von knapp 24,5 Millionen Euro bringen werden. Zum anderen, weil das Chancengleichheitsgesetz derzeit durch externe Experten evaluiert wird, Kollege Affenzeller hat es bereits angesprochen, das Chancengleichheitsgesetz bzw. die darin verankerten Maßnahmen nehmen rund drei Viertel des Sozialbudgets in Anspruch, in diesem budgetär sehr bedeutenden Teil des Sozialbereiches findet also das von der FPÖ Geforderte bereits und soeben statt. Wir wollen das Ergebnis von der Evaluierung jedenfalls abwarten und dann im Sozialausschuss über diesen Antrag weiter reden. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Ulrike Schwarz das Wort erteilen. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Vorweg, Einsparungen im Sozialbereich, auch wenn man es in Klammer setzt, Kürzung der Leistungen sind vehement abzulehnen. Ein Ja, Mittel effizient einzusetzen, Leistungen zu unterstützen, sofort zu fordern und zu fördern, die den Menschen zugute kommen, natürlich nicht die Verwaltung, die Koordination oder zum Beispiel für umständliche Hilfebedarfserhebungen, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn wir im Antrag lesen, für den gesamten Sozialbereich, bitte, was ist denn der gesamte Sozialbereich? Der geht von alten Menschen über behinderte Menschen, Begleitung und Betreuung, Pflege, die Jugendwohlfahrt, Jugend und Familien, Unterstützung, Armutsbekämpfung und so weiter und so weiter. Wir sehen, der Sozialbereich ist sehr, sehr breit, unterschiedlichste Kompetenzbereiche sind dabei, unterschiedliche Finanzierungsströme. Das ist auch immer eine Frage, wie können wir das vereinheitlichen? Ich denke, es geht darum, nicht eine Expertenkommission einzusetzen, es geht darum, die Evaluierung dahingehend zu fördern und voranzutreiben, dass wir schauen, kommen die Leistungen bei den Menschen an? Ist das, was wir in Oberösterreich wollen, ich hoffe, das ist ein Grundkonsens über alle Parteien, ein soziales Oberösterreich, ein dichtes Netzwerk an Sozialleistungen, dass sich die Menschen hier wohl fühlen, das wir nicht auseinanderdividieren, dass wir nicht sagen, das sind die, die uns viel Geld kosten. Wir sagen, gemeinsam müssen wir schauen, dass wir die bestmögliche Integration, das bestmögliche gemeinsame Miteinander aller Zielgruppen erreichen, ob das sozial Schwächere sind, ob das alte Menschen sind, ob das behinderte Menschen sind. Die Menschenwürde muss bei allen im Vordergrund stehen, hier müssen wir überlegen, ob die Mittel, die wir einsetzen, ob die Leistungen, die wir einsetzen in Wirklichkeit auch passen? Daher unterstützen wir, und das haben wir auch beantragt, das Chancengleichheitsgesetz zu evaluieren. Wir warten da schon dringend auf einen Zwischenbericht, weil ich glaube, es ist ganz wichtig bei Zeiten zu schauen, müssen wir beim Gesetz etwas nachschärfen? Wir müssen uns klar sein, das muss jeder für uns in der politischen Verantwortung auch tragen, welche Kriterien wollen wir in Oberösterreich für unsere Menschen im sozialen Bereich haben, was ist uns wichtig, wie sollen Menschen bei uns in Oberösterreich leben, was haben wir da für Ansprüche? Was sehr oft vergessen wird, welche Ansprüche, welche Qualitätskriterien geben wir auch den Menschen, die im Sozialbereich arbeiten, ob im Altenheim, wie schon erwähnt vom Klubobmann Steinkellner, ob in der Behinderteneinrichtung, ob in der Jugendwohlfahrt usw.? Hier müssen wir wirklich ein gemeinsames Interesse haben, daher braucht es aus meiner Sicht, aus unserer Sicht keine Expertenkommission und schon gar nicht dringend einzuberufen, sondern also was in Oberösterreich gemeinsam passiert, vielleicht noch enger zu verstricken. Ob das im Nahtstellenmanagement ist, wo soziale Leistungen natürlich sehr eng mit der Spitalsrefom und mit einer guten Versorgung im niedergelassenen Bereich zusammenhängen, wie die Planungsgremien noch stärker vernetzen, ob wir uns nicht gegenseitig auch unterstützen können, damit jeder das macht, was am meisten Sinn bringt für die Menschen. Vielleicht schaffen wir es auch wie in Graz zum Beispiel, wo alle Mittel, wir haben ja unterschiedliche Finanzierungsströme, in einen Topf geschmissen werden, dann gemeinsam eine Sozialplanung für einen Stadtteil oder für eine ganze Stadt passiert. Wo es egal ist, wer jetzt der Finanzier ist, wo es nicht ein Hin- und Herschicken der Menschen gibt, sondern was ist für eine Region dringend notwendig, was brauchen wir, was brauchen die Menschen, welche Arbeitsbedingungen wollen wir? Nach diesem Modell wollen wir weiter die Sozialplanung in Oberösterreich unterstützen, speziell auch für die Regionen herunter brechen, daher auch meine Zusatzfrage, es ist natürlich klar, wenn in einem Bereich weniger mobile Dienste angeboten werden, sind mehr Menschen im Heim, daher ist vielleicht ein Altenheim nicht so günstig zu führen oder in einem Spezialaltenheim, wenn ich mir anschaue im Borromäushaus in Linz, wo ganz eine spezielle Gruppe noch zusätzlich ist. Wir wissen, dass in manchen Altenheimen ein großer Anteil von demenzkranken Personen ist, die brauchen eine andere Betreuung, da kann ich doch nicht einen Satz, einen Wert nehmen und mit einem anderen Altenheim vergleichen, das ist doch unredlich. Daher mein Befürworten zu schauen, wo können wir effizient steigern, was ist auch in einem Altenheim möglich und sinnvoll? Ich glaube, unsere Altenheime werden alle so geführt, dass sie effizient sind, dass sie gut für die Menschen, die dort wohnen und betreut werden, sind. Wir müssen uns überlegen, welche Leistungen bieten wir noch rundherum an, um nicht diesen Anstieg weiter vorantreiben zu können. Daher ein Nein zur Dringlichkeit, ein Ja zu einer weiteren gemeinsamen Sozialplanung. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 545/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 545/2012 dem Sozialausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 546/2012 vor, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Resolution für die Wiedereinführung von verpflichtenden Wintersportwochen von Schulklassen zur nachhaltigen Stärkung des Tourismus sowie zur Förderung der Integration unter begleitender Erarbeitung eines entsprechenden Fördermodells zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 546/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich darf fragen, wer zu Wort gemeldet ist? Frau Dr. Brigitte Povysil, bitte. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie und im Internet! Seit 1. September 1995 gibt es keine verbindlichen Vorgaben zur Durchführung von Schulveranstaltungen mehr. So ist es erklärbar, dass die Zahl von Schülerinnen und Schülern, die an Schikursen teilnehmen, seit diesem Zeitpunkt stark rückläufig ist. Es ist uns nun ein wirkliches Anliegen, diese Wintersportwochen wieder verpflichtend einzuführen. Warum? Drei Gründe, drei Gründe, die ich beleuchten möchte: Die Gesundheit, der Tourismus und die Integration. Das Land hat gerade mit dem Herrn Landeshauptmann eine Präventionsoffensive zur Gesundheit gestartet. Diese Präventionsoffensive beinhaltet die "Kinder- und Jugendgesundheit", "Arbeit und Gesundheit" und "Bewegung". Unser Antrag unterstützt in all diesen Schwerpunkten diese Offensive, die jetzt vom Land derzeit in Angriff genommen wird. Die Kinder- und Jugendgesundheit, wir wissen, und so ist es auch in der gesamten Präventionsoffensive niedergeschrieben, wir wissen, dass es Gewichtsprobleme bei den Kindern gibt, dass sehr viele Kinder und Jugendliche mit Gewichtsproblemen kämpfen. Nun, was hilft besser gegen Gewichtsprobleme als Schi fahren als auch die Vorbereitung dazu, dass man gut Schi fahren kann. Nichts ist besser als die Bewegung an frischer Luft, als die Bewegung im Schnee. Es macht Spaß und es ist gesund. In dieser Präventionsoffensive wird argumentiert, dass die Jugendlichen zu viel Zeit vor dem Computer, vor Laptops und so weiter verbringen. Na, wenn sie Schi fahren, dann bewegen sie sich, dann sind sie im Schnee unterwegs. 60 Minuten soll, so sagt der Präsident der Kinder- und Jugendheilkunde in Österreich, 60 Minuten soll die tägliche Bewegung von Menschen, Jugendlichen, Erwachsenen am Tag ausmachen. Na wenn sie Schi fahren, fahren sie mehr als 60 Minuten am Tag Schi. Auch dahin zielt unser Antrag, auch das ist gesund und macht Spaß. Es ist nicht nur eine Präventionsoffensive, wenn das Schi fahren wieder eingeführt wird, es ist eine Bewegungsoffensive. Na und vergessen wir die Lehrer nicht. Auch denen tut es gut, wenn sie sich bewegen, wenn sie mit den Kindern in unserem schönen Land unterwegs sind. Wir stimmen von Seiten der Gesundheit vollinhaltlich dieser Präventionsoffensive zu. Und damit, weil das ja eine Offensive ist, ist auch unser Antrag eine dringliche Angelegenheit, um diese Bewegung zu ermöglichen. Aber gehen wir zum zweiten Punkt, zum Tourismus: Österreich ist ein traditionelles Wintersportland, Wintersport ist ein Teil unserer österreichischen Identität. Junge Menschen, die nicht mehr Schi fahren, werden diese Begeisterung für diesen Sport auch nicht mehr weitergeben können. Das heißt, sie werden vielleicht nicht einmal mehr, wenn sie die Begeisterung nicht mehr haben, das im Fernsehen mitverfolgen. Und wenn sie es am Fernseher nicht mehr mitverfolgen, dann ist es auch für die Einschaltquoten vom ORF nicht gut. Also das gesamte Thema breitet sich über unser gesamtes Gesellschaftssystem aus. Für den Tourismus wichtig ist, dass die unbekannteren Regionen, in denen auch Schulschikurse abgehalten werden können, dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben und damit auch eine bessere ökonomische Performance bieten können. Und schließlich zur Integration: Sport, meine Damen und Herren, ist gelebte Integration. Sport fördert die Gleichberechtigung. Mädchen fahren Schi, Buben fahren Schi, manchmal wenn man es ein bisschen kann, ist es sogar ganz lustig, wenn man das miteinander tut. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Mädchen oft besser als die Burschen!") Auch unterschiedliche Kulturkreise werden durch diese gemeinsame Tätigkeit vereint. Es gibt viele Kinder und Jugendliche bei uns, die Schnee noch nie gesehen haben. Wir wollen auch ihnen diese Erfahrung geben. Und es ist auch wichtig, dass sie das Miteinander, das Erleben des Schnees, den Spaß, die Freude am Wintersport, an Schneeballschlachten, an Schi fahren und alles was es dabei gibt, gemeinsam genießen. Einkommensschwache Familien brauchen allerdings finanzielle Hilfe. Und diese eine Woche, meine Damen und Herren, dient der Gesellschaft vielleicht mehr als 100.000 Auf-, Um- und Nachschulungen. Im Sinne der Gesundheit, im Sinne des Tourismus, im Sinne der Integration ist es uns hier mit der Einführung verpflichtender Wintersportwochen ein wirklich dringliches Anliegen. Stimmen Sie zu, tun Sie unseren Jugendlichen, tun Sie unserem Land etwas Gutes. (Beifall) Erster Präsident: Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich die Schülerinnen und Schüler der HAK Freistadt mit ihren Lehrkräften bei uns sehr herzlich willkommen heißen. Ich wünsche ihnen einen interessanten Aufenthalt bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Ich darf dann Herrn Kollegen Josef Eidenberger das Wort erteilen. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vorne weg, ich bin seit meiner frühesten Kindheit begeisterter Schifahrer und bei mir gehörte der alljährliche Schikurs mit meinen Schülern über 20 Jahre zum fixen Bestand und ich habe immer alles unternommen, damit tatsächlich jeder Schüler diese Veranstaltung besuchen kann. Damals war ein Schulschikurs quasi ein Pflichtprogramm. Unleugbar ist es in den letzten 30 Jahren zu einer spürbaren Reduktion der Inanspruchnahme von Schulschikursen gekommen. In allen Schultypen, speziell aber an den AHS, merken wir, wenn man die Zahlen der letzten sechs Jahren anschaut, dass es hier zu einer Reduktion um fast 50 Prozent gekommen ist. Schi fahren ist scheinbar nicht mehr der Breitensport, der er früher einmal war. Bei vielen Familien, heißt es, scheitert es an den Kosten. Viele Eltern können selbst nicht mehr Schi fahren, und ohne die Vorbildwirkung ist auch das Interesse der Kinder dementsprechend gering. Ich glaube aber auch, dass die Motivation der Lehrer, Schulschikurse durchzuführen, da und dort einen gewissen Schub vertragen könnte. Andere wiederum geben vor, dass das größer gewordene Angebot an Schulveranstaltungen, das Angebot einer Sommersportwoche oder der höher gewordene Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund die Ursache für diese Erscheinung seien. Man sollte aber nicht vergessen, dass wir in Oberösterreich bis 1975 25.000 Geburten hatten. Heute haben wir, ohne Migranten ziemlich genau 11.000 Geburten pro Jahr. Das heißt analog: Wenn sich die Zahl der Kinder so drastisch reduziert, dann ist es auch kein Wunder, wenn sich die Zahl der Schulschikurse auch dementsprechend verringert. Parallel dazu kommt, dass sich das Freizeitverhalten unserer Jugendlichen in den letzten Jahrzehnten ganz gravierend verändert hat. Wir hatten Anfang der Siebzigerjahre in Österreich an die 70 bis 80 Sportarten, in denen Meisterschaften abgeführt wurden. Heute haben wir über 320 Sportarten. Das heißt: Wir haben nur mehr knapp 44 Prozent der Kinder von damals. Die wiederum teilen sich auf viermal so viele Sportarten auf. Schi fahren, verbunden mit einem Massenlager, ist zudem heute nicht mehr unbedingt gefragt. Wiewohl auch gesagt werden muss, dass die Anbieter von Billigstquartieren nach wie vor keine Auslastungsprobleme haben. Es ist aber auch auszusprechen, dass nicht alle oberösterreichischen Schulen, auch wenn sie wollten, das Angebot der Gratisliftkarte in Oberösterreich in Anspruch nehmen können, weil sie vom Angebot her nicht genug passende Quartiere vorfinden. Nun ist Österreich, laut altem Klischee, ein Land der Schifahrer. Österreich ist aber auch ein Kulturland mit Tradition, ein Musikland und ich habe noch von niemandem gehört, dass deswegen ein verpflichtendes Erlernen von Violine oder Klavier gefordert würde. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Flöte würde gehen!") Mein Zugang ist aber der, dass wir, und da bin ich bei dir, Kollegin Povysil, unsere Kinder weitaus engagierter für Bewegung begeistern sollten und ihnen Freude an jeglicher Sportausübung in möglichst vielen Sportarten ermöglichen sollten. Denn die Zeiten haben sich geändert, auch das Freizeitverhalten. Heute ist mit Sport nicht mehr die Regeneration verbunden. Heute bedeutet Sport in weiten Bereichen auch Spaß- und Funfaktor. Es muss Spaß machen, es muss lässig sein. Den Spaß finden die Schüler von 2012 heute beim Klettern, bei Moutainbiken, bei Beachvolleyball, beim Inlineskaten und bei Reiten und so weiter und auch beim Schi fahren. Wir verstehen die Intention des Antrages und unterstützen klarerweise wirklich eine Förderung des Erlernens von Schi fahren. Wir sehen aber in einem verpflichtenden Skikurs nicht die Dringlichkeit. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Mag. Doris Schulz das Wort erteilen. Abg. Mag. Schulz: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Österreich ist die Schination Nummer Eins, und in diesen Tagen eint uns genau diese Begeisterung über alle Fraktionen, über alle Altersgruppen hinweg. Und das ist natürlich eine Begeisterung, die sich am heutigen Tag bei Frau Dr. Povysil, ganz besonders zum Thema verpflichtende Schulschikurse, auch ausgedrückt hat. Natürlich haben wir, so wie Sie es auch angeführt haben, aufgrund dieser großen Schierfolge, die wir seit Jahrzehnten in Österreich feiern, entsprechende Liftanlagen, best ausgestatte Schiregionen. Und ein florierender Tourismus in diesen Regionen kann sich durchaus als sehr erfolgreich darstellen. Es war und ist natürlich ein Wunsch, Schulschikurse abzuhalten. Und es stimmt auch, dass seit die Verpflichtung aufgehoben wurde, die Zahl der Schulschikursteilnehmer sich reduziert hat. Ein wesentlicher Grund sind die finanziellen Herausforderungen, die Eltern zu bestreiten haben, wenn es um Schulschikurse geht. Es ist nicht nur die Ausrüstung, sondern auch die Schikurse an sich. Die Tagespässe, was immer hier notwendig ist, kosten einfach Geld. Für viele Eltern ist es sehr schwer, sich dies tatsächlich zu leisten. Das Land Oberösterreich hat seit 2009 aber verschiedenste Initiativen gestartet, um zum Beispiel Schulschikurse, die in heimischen Regionen abgehalten werden, zu unterstützen, mit Gutscheinen für vier und fünf Tagesschipässen, mit der Aktion Pistenfloh, mit Schihelmen, die an Kinder vergeben werden. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, der zuständige Familienreferent, hat sich hier sehr sehr viel überlegt und diese Angebote werden auch tatsächlich gut umgesetzt. Es gibt natürlich, und die Begeisterung fürs Schi fahren teilen wir vermutlich fast alle, es gibt natürlich auch günstigere Arten Sport und Bewegungsprävention zu betreiben als verpflichtend Schi fahren gehen zu müssen. Bei einer Verpflichtung muss gleichzeitig auch ein finanzielles Fördermodell erstellt werden. Die wirtschaftlichen Aspekte, es gibt, so wie sie es dargelegt haben, sehr viele Ansätze. Wir bekennen uns zum Schulschikurs, möchten dies aber nicht in einer Dringlichkeit abhandeln, sondern im Bildungsausschuss ausreichend darüber diskutieren, es prüfen, behandeln und dann beschließen. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Herrn Klubobmann Gottfried Hirz das Wort. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler die uns heute zuhören! Ich möchte mich auch gleich einmal vorerst outen, ich bin auch Schifahrer. Ich habe auch eine Woche Kitzsteinhorn hinter mir und die Prüfung als Schulschilehrer abgelegt (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Wir beglückwünschen dich!") und möchte natürlich auch dazu ein Stück Stellung nehmen, zur Wiedereinführung der verpflichtenden Wintersportwochen. Ich habe auf der einen Seite gelesen, dass also die FPÖ sagt, das wäre eine Möglichkeit einer besseren Integration von jungen Menschen aus fremden Kulturkreisen, weil also damit die Verbundenheit mit der neuen Wintersportheimat besser gegeben ist. Und gleichzeitig ist es eine Förderung des Tourismus. Wirklich ein allumfassender Antrag. Was aber dahinter steckt, ist der Schulschikurszwang für alle. Nämlich für die Schulen, für die Lehrer, für die Schüler und Schülerinnen, und was aber noch fehlt, sind dann die Sanktionen, die man setzt, wenn dann eine Schule sozusagen nicht auf Schulschikurs fährt. Und ich kann nur sagen, wir werden mit Sicherheit diesem undemokratischen Vorschlag keine Zustimmung geben. Das bedeutet eigentlich, dass das erstens einmal die Abschaffung des Entscheidungsrechtes für die Schulen, für die Eltern, für die Schüler und Schülerinnen ist, die also bei der Durchführung von Schulveranstaltungen ja im Endeffekt auch den Schulgemeinschaftsausschuss haben, der das dann beschließt. Das ist ein Schritt in Richtung der Abschaffung der Schulautonomie. Ganz im Gegenteil, wir Grüne glauben, dass man die Demokratie an den Schulen ausbauen soll und dieser Antrag widerspricht dem. Jetzt konkret zum Inhalt: Da steht der Satz, seit dem 1. September 1995 gibt es keine verbindlichen Vorgaben zur Durchführung von Schulveranstaltungen mehr. Das ist schlichtweg falsch. Das ist ein falscher Satz. Sie brauchen sich nur anschauen, es ist sehr detailliert in der Schulveranstaltungsverordnung des Schulunterrichtsgesetzes unter § 8 Abs. 1 drinnen, mehrtägige Schulveranstaltungen sind im Zeitraum der fünften bis achten Schulstufe sowie im Zeitraum aber der neunten Schulstufe ist zumindest eine Veranstaltung bewegungsorientiert durchzuführen. In weiterer Folge kann man entscheiden, ob man eine Wintersportwoche macht oder eine Sommersportwoche, aber eine davon ist abzuhalten. Und es ist, glaube ich nicht so, dass nur die Schifahrer sozusagen Sport betreiben und das gesund ist. Es kann durchaus auch eine Sommersportwoche sein. Es gibt dann noch die 70-Prozentregel da drinnen im § 9 Abs. 2. Es heißt, es müssen mindestens 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler zustimmen, dass sie an einer mehrtägigen Veranstaltung teilnehmen. Wobei der Schulbehörde erster Instanz genehmigt ist, unter diese 70 Prozent zu gehen, und der Landesschulinspektor Polczer sagt, dass jede Sportwoche, die über 50 Prozent erreicht, auch entsprechend genehmigt wird. Das ist einmal das eine. Das Zweite, warum sind die Schulschikurse zurückgegangen? Erstens einmal, weil es die Sommersportwoche gibt, weil es Projektwochen gibt, weil es Sprachreisen gibt, weil diese Angebote auch angenommen werden von den Schülerinnen und Schülern und von den Lehrern, und ich halte das auch für eine entsprechende Errungenschaft, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt. Im Übrigen fördert auch zum Beispiel der Schüleraustauschtourismus, wenn man weiß, dass da Freundschaften entstehen und diese dann oft dazu führen, dass also dieses Land mehrmals besucht wird. Es ist auch nicht so, dass der Rückgang von Schulskikursen mit dem gestiegenen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund zusammen hängt, denn dann könnte man nicht erklären, dass in den letzten sechs Jahren bei den AHS die Schulskikursteilnahme um 44 Prozent zurückgegangen ist. Das Land Oberösterreich arbeitet also wirklich verstärkt daran, die Jugendlichen und die Kinder auf die Piste zu bringen. Es gibt also seit zwei Jahren eine verstärkte Förderaktion, dass besonders Kinder, die einkommensschwache Eltern haben, hier finanziell unterstützt werden. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir ein Angebot haben für alle Schulskikurse, einen kostenlosen 4-bis-5-Tagesskipass zu nehmen, wenn der Schulskikurs in Oberösterreich selbst stattfindet. In der letzten Saison sind also 8.700 solcher Gutscheine eingelöst worden. Ich glaube also wirklich, dass man jemanden zum Sport motivieren soll und nicht verpflichten soll. Nachdem also die FPÖ Reime ganz besonders gut versteht, möchte ich schließen mit Skifun statt Skizwang. Das ist die Devise. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 546/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 546/2012 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen auch die Unterzeichner der Beilage 547/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 547/2012 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einen "Konjunktur-Check" für Gesetzesvorhaben, Investitionen und Fördermaßnahmen des Landes Oberösterreich. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 547/2012 die Dringlichkeit zu erkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Ing. Wolfgang Klinger das Wort erteilen, den ich wieder genesen, frisch und munter im Landtag ganz herzlich willkommen heißen darf. Alles Gute wünsche ich dir für die Zukunft. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, geschätzte Zuhörer! Bei unserem Dringlichkeitsantrag 547/2012 bezüglich "Konjunktur-Check" für die zukünftige Gesetzgebung, Investitionen und Fördermaßnahmen ist es uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass es wichtig sein wird, wenn wir Normen oder Gesetze erlassen, diese auch bezüglich Konjunktur und entsprechender Maßnahmen zu überprüfen. Und zwar deswegen, weil wir zwar bis jetzt schon die finanziellen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei der Beurteilung von neuen Gesetzen oder die Verhältnisse der Rechtsvorschriften zur Europäischen Union oder die Auswirkungen auf verschiedene Gruppen der Gesellschaft, insbesondere Frauen und Männer oder auf die Klimaverträglichkeit haben, aber eben diese "Konjunktur-Check"-Möglichkeit bzw. die Effekte für die Arbeitsplatzschaffung nicht verankert haben. Ich sage das deswegen, weil es gerade bei uns in letzter Zeit passiert ist, dass durch eine Abänderung der Schneelastnormen hier in Oberösterreich, obwohl wir alle davon ausgehen, dass wir in Zukunft nur noch ab 3.000 Meter auf natürlichem Schnee fahren können, diese Schneelasten trotzdem für unser Landesgebiet erhöht wurden und es dadurch zu massiven finanziellen Belastungen für Gemeinden bei Sanierungsmaßnahmen zum Beispiel im Schulbau kommen kann. Jetzt kann jemand hergehen und sagen gut, diese neuen Dachstühle, die wir da jetzt auf den Schulgebäuden aufsetzen müssen, die beleben ja die Konjunktur. Aber das gerade will ich damit verhindern, dass diese Meinung hier in diesem Haus auch vorherrschen wird, weil das keine Konjunkturbelebung ist. Das ist eine Kostenmaschinerie, die dazu dient, finanzielle Mittel am falschen Platz zu vernichten. Auswirkungen in meiner Heimatgemeinde betragen dahingehend Mehrkosten von über einer Million Euro, nur weil wir aufgrund dieser neuen Schneelastnormen ein neues Dach über der Großturnhalle und ein verstärktes Dach über der Volksschule bei der dritten Sanierungsetappe einzubauen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, das kann es nicht sein und darum begründe ich auch die Dringlichkeit diese "Konjunktur-Checks", so rasch wie möglich in der Gesetzgebung umzusetzen, damit solche Kostensteigerungen in Zukunft nicht mehr möglich sein werden. Kostensteigerungen, die wir immer danach zu richten haben, was wird in Zukunft an Produktion oder Infrastruktur mehr geschaffen? Einfach Schuldächer zu erneuern, die bis dato gut gehalten haben, nur weil Normen erhöht wurden, kann nicht der richtige Zugang sein, Wirtschaftlichkeit in unserem Land herzustellen. Ich bin der Meinung, dass dieser "Konjunktur-Check", so wie wir ihn heute haben wollen, sehr, sehr wohl der Dringlichkeit bedarf und ersuche die Abgeordneten diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herrn Kollegen Wolfgang Stanek das Wort erteilen. Entschuldigung, ich habe dann falsch geblickt. Bitte sehr Kollege Dörfel. Abg. Dr. Dörfel: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Freiheitlichen sagen immer Dörfler zu mir, aber Stanek bleibt natürlich dem Herrn Präsidenten vorbehalten. Wir haben hier den Antrag der Freiheitlichen für den Konjunkturcheck für alle Gesetzesvorhaben, Investitionen und Förderungsmaßnahmen, die in Zukunft durchgeführt werden sollen. Wie jetzt die Schneelasten bei dir in der Gemeinde sind, weiß ich nicht. Auf die möchte ich nicht näher eingehen. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Das ist der springende Punkt!") Ja, der Antrag lautet so, dass man das in Zukunft machen soll. Das ist super, aber nichts Neues. Ehrlich gesagt. Weil dieser "Konjunktur-Check", das heißt die Prüfung, ob Förderungsmaßnahmen, Investitionsprogramme, Gesetzesvorhaben eine positive Auswirkung bzw. welche Auswirkung sie auf die Konjunktur und auf die Arbeitsplätze haben, eigentlich seit je her schon praktiziert wird. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wo denn? Wo?") Die Belebung der Konjunktur, da verrate ich nichts Neues, die Belebung der Konjunktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ja bitte die zentrale Aufgabe der Politik. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Dann müssen wir es hinein schreiben!") Und wird auch so praktiziert. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Nein, wird es nicht!") Das bringt uns Wohlstand und sichert die Arbeitsplätze. Und das funktioniert ja auch gut, oder? Ich möchte jetzt nur daran erinnern. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Das funktioniert eben nicht!") Gut. Okay. Ich möchte aber trotzdem für unsere jungen Zuhörer daran erinnern: Wir haben in Oberösterreich jetzt 608.438 Menschen, die unselbständig beschäftigt sind. Das ist die höchste Beschäftigung, die es in unserem Land jemals gegeben hat. Wir haben eine Arbeitslosenquote von 4,2 Prozent, das heißt mit Abstand die niedrigste in Österreich und auch im europäischen Spitzenfeld. Wir haben ein massives Konjunkturpaket gerade in den letzten Jahren geschnürt und ich glaube, dass wir, und die Zahlen beweisen es ja, die Oberösterreicher und die Menschen gut durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gebracht haben. Wir haben im Budget 2012 eine Investitionsquote von 16,8 Prozent, um die Konjunktur auch weiterhin zu stützen. Das heißt wir dürfen stolz sein, dass wir in Oberösterreich sind, dass wir erfolgreich gearbeitet haben und diesen Erfolgsweg auch fortsetzen. Wenn ihr nach Hause kommt zu euren Freunden, zur Familie, könnt ihr sagen, ich bin stolz Oberösterreicher zu sein, denn es geht uns wirklich wesentlich besser als den anderen Ländern. (Beifall) Jetzt möchte ich der FPÖ gar keine böse Absicht unterstellen. Ich weiß, es geht um die Schneelasten, das schauen wir uns an. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Zum Beispiel!") Zum Beispiel, eben. Ich fasse es auch nicht als inhaltliche Kritik an der Arbeit der Landesregierung und des Landtags auf. Es geht wahrscheinlich auch nur um die Erläuterung und die Darstellung in den Gesetzesvorhaben, wie sich die konkrete Maßnahme, die wir hier beschließen, auf Konjunktur und auf Arbeitsplätze auswirkt. Auch da muss ich sagen, dass eigentlich vor zehn Jahren bereits ein Projekt im Verfassungsdienst gestartet wurde, das auch läuft. Es wird beim Begutachtungsverfahren immer wieder abgefragt, vor allem von Interessensvertretungen, teilt uns mit, welche verwaltungsexternen Kosten damit verbunden sein können. Und diese Bemühungen müssen wir in Zukunft intensivieren. Wir werden uns daher auch mit den Interessensvertretungen zusammensetzen müssen, wo uns dann Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer sagen, nach welchen Determinanten sie prüfen. Weil das sind hier die Sachverständigen. Also ich sehe keine Dringlichkeit und wir werden daher auch die Dringlichkeit dieses Antrages ablehnen, aber wir freuen uns auf eine interessante Diskussion im Verfassungsausschuss. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herrn Kollegen Hans-Karl Schaller das Wort erteilen. Abg. Schaller: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es gibt ja bereits ein Leitbild, wie bereits hingewiesen wurde, einen Leitfaden, der eben einerseits die Abgeordneten bei ihrer Entscheidungsfindung und ihrer Klarheit, Wirksamkeit, Nachvollziehbarkeit und Durchschaubarkeit unterstützen soll. Ich habe mir das sehr genau angeschaut, was in diesem Fragenkatalog, welche Kapitel da beinhaltet sind. Das sind eben, wie sie selber bereits richtig gesagt haben, die Kapitel Handlungsbedarf, Alternativen, Auswirkungen, Regelungsumfang, Geltungsdauer, Bürgernähe und Kosten. Dies bindet dabei auch die obligatorische Einschätzung der Auswirkungen auf die Konjunktur und auf die Arbeitsplätze mit ein. Des weiteren sind wir der Meinung, dass die Regierungsmitglieder vorab die Verwendung von finanziellen Mitteln, ob das jetzt bei Investitionen ist, ob das bei Förderungsmaßnahmen oder bei einem Gesetzesvorhaben ist, dass die das wirklich einem genauen Check unterziehen, der nicht nur die Risken abschätzen und Alternativen benennen kann, sondern sich auch auf die darüber hinweg wirtschaftlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen stützt, die natürlich auch die Frage der Arbeitsplatzschaffung beinhaltet. Daher sehen wir keine Notwendigkeit dem Antrag die Dringlichkeit zu erteilen. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Ulrike Schwarz das Wort erteilen. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler aus dem Mühlviertel! Ich bin, die Grünen sind der festen Überzeugung, dass Gesetze, Investitionen, Förderungen einem Nachhaltigkeitscheck unterzogen werden müssen und auch werden. Was heißt Nachhaltigkeit? Natürlich sind das ganz im Sinne der ökologischen Kriterien, ökonomisch sinnvolle Projekte und Maßnahmen und sozial gerechte Projekte und Maßnahmen. Genau in diesen drei Säulen baut ein gutes Klima in einem Land auf und auch eine gute Lebensqualität. In dieser Verantwortung sind wir als Abgeordnete aufgerufen, Gesetze durchzudenken und dann zu beschließen. Ich hoffe alle Abgeordneten haben genau diese Kriterien auch im Blickfeld und die Landesregierung hat, da können wir auch die Kontrolle ausüben, genau nach diesen Kriterien auch die Fördermaßnahmen und die Investitionen zu tätigen und vieles beschließen wir auch im Landtag gemeinsam über alle Fraktionen hinweg. Investitionen sind meiner Meinung nach nicht nur der Konjunktur wegen zu machen. Wir müssen bei Investitionen sehr genau hinschauen, sind wir nachhaltig, stehen diese allen Zielgruppen zur Verfügung oder möglichst vielen? Sind sie zum Beispiel gerade auch bei den Tourismusförderungen ganzjährig nutzbar, wem kommen sie zugute? Haben wir wirklich einen nachhaltigen Effekt? Weil sonst ist das Geld einmal weg und es bringt weder Arbeitsplatzsicherheit, noch eine konjunkturelle Belebung in der Region. Eine der wichtigsten Maßnahmen, und das haben wir gesehen, gerade auch beim Beginn der Wirtschaftskrise, sind die Sanierungsförderungen und hier treffen wir mit einer gezielten Maßnahme sehr vieles, mehrere Fliegen mit einer Klappe. Ich habe lang überlegt, ob ich dieses Zitat sagen darf oder dieses Sprichwort mit einer Klappe mehrere Fliegen zu erreichen, weil es ja nicht ganz friedfertig ist. Aber mit Sanierungsförderungen haben wir ganz klar die CO2-Einsparung, das ist etwas, was wir für unsere Umwelt, für unser Klima machen. Wir unterstützen damit Kleinstbetriebe, mittlere Betriebe in den Regionen, weil das die Arbeiten sind, die in den Regionen passieren von unseren sehr guten Klein- und Mittelbetrieben. Jede und Jeder von uns spürt es in der Geldtasche, weil die Betriebskosten sich senken. Hier haben wir den nachhaltigen Effekt einer Förderung und ich glaube das muss das Ziel sein, das fördert sowohl die Konjunktur, als auch die Beschäftigung. Aber auch ein weiterer Bereich, den dürfen wir nicht immer vergessen. Diese Diskussion ist der Ausbau der Gesundheits- und Sozial- und Dienstleistungen, weil genau das macht unseren Standort Oberösterreich attraktiv für die Menschen, die hier arbeiten, die hier leben und für die Firmen, die hier her wollen. Wenn wir unserer Jugend zukunftssichere Arbeitsplätze anbieten wollen, dann geht es genau in die Richtig ökologische Umweltjobs, Ökojobs, Green-Job, aber auch in den Bereich soziale und Gesundheitsdienstleistungen. Hier sind die zukunftssicheren Berufe der nächsten Zeit. Hier ist es auch, wo Jugendliche Interesse zeigen und auch die Qualifikationen dafür bekommen. Hier müssen wir draufschauen, weil das sind Arbeitsplätze, die sicher sind. Das sind konjunkturbelebende Maßnahmen, weil wenn Menschen zukunftssichere Arbeitsplätze mit einem fairen Gehalt, mit einem guten Entgelt, dafür bekommen, für diese Dienstleistungen, können sie konsumieren und können somit auch die regionale Wirtschaft wieder ankurbeln. Das muss das Ziel sein, hinzuschauen auf eine gesamte, nicht nur für die Konjunkturbelebung, die im Moment stattfindet, sondern wirklich nachhaltige Belebung, um unsere Region ökologisch, ökonomisch und sozial sinnvoll und wertvoll zu machen. Daher ein Nein zu diesem "Konjunktur-Check", der nichts anderes ist als ein weiteres Mascherl. Wir müssen verantwortungsvoll handeln für Oberösterreich, für unsere Menschen, die hier leben. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 547/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 547/2012 dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 548/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einem Bericht über die nicht erfolgte Umsetzung offener Empfehlungen des Oberösterreichischen Landesrechnungshofs. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 548/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Klubobmann Steinkellner das Wort erteilen. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir Freiheitliche einen detaillierten Bericht von der Landesregierung, aus welchen Gründen offene Empfehlungen des Oberösterreichischen Landesrechnungshof bislang nicht umgesetzt wurden. Mit APA vom 16. Jänner 2012 wurde dargelegt, dass der Oberösterreichische Landesrechnungshof insgesamt 80 Einsparungsempfehlungen als nicht umgesetzt, aber auch teilweise als nicht beschlossen erkennt und in diesen Empfehlungen hochgerechnet ein Einsparungspotential von 300 Millionen Euro sieht. Jetzt wurde mit Schreiben vom 11. Jänner 2012 eine umfassende Darstellung der offenen Empfehlungen den Fraktionen übermittelt, wo genau aufgelistet wurde. Was wurde beschlossen durch den Kontrollausschuss und was wurde nicht beschlossen? Das ist ein anderer Themenbereich, da politisch nicht gewollt. Das gibt es auch. Ich glaube, dass die Landesregierung hinsichtlich jener Punkte, die gemeinsam eine Mehrheit im Kontrollausschuss gefunden haben, so wie die Landesregierung etwa bei der Fernpendlerbeihilfe erklärt hat, warum etwas nicht gemacht wurde, einen Bericht vorzulegen hat. Wir wollen Punkt für Punkt von der Landesregierung wissen, warum etwas nicht gemacht wird. Es kann ja auch Sinn machen, dass etwas nicht gemacht wird. Aber es soll so wie das Beispiel Fernpendlerbeihilfe gemacht werden. Dann könnten wir uns immer noch über die jeweilige Position der Landesregierung im Kontrollausschuss oder im Finanzausschuss oder in den jeweiligen fachlich zuständigen Ausschüssen unterhalten, wollen wir diese Änderung oder wollen wir sie nicht? Um für die Arbeit eine klare Position der Verwaltung zu bekommen, ersuche ich die Damen und Herren dieses Hauses die Landesregierung damit zu beauftragen, so wie in der Fernpendlerbeihilfe bereits getätigt, uns umfassend zu informieren, warum manche beschlossenen Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf jetzt Herrn Abgeordneten Wolfgang Stanek das Wort erteilen. Abg. Stanek: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf kurz einmal zu Beginn meines Beitrages eine Verfassungsbestimmung aus dem Oö. Landesrechnungshofgesetz, § 9 Abs. 2, zitieren, der lautet: Enthält ein Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge, die die Landesregierung zu vertreten hat und denen nach Ansicht des Kontrollausschusses entsprochen werden sollte, hat der Landesrechnungshof auf Beschluss des Kontrollausschusses eine einmalige Folgeprüfung durchzuführen. Und in weiterer Linie heißt es dann: Sofern der Kontrollausschuss nicht einen längeren Zeitraum festlegt, hat der Landesrechnungshof spätestens zwölf Monate nach dem Beschluss im Kontrollausschuss dem Landtag über die Folgeprüfung Bericht zu erstatten. Nun liegt ein FPÖ-Initiativantrag auf und bezieht sich auf eine vor kurzem in den Medien kolportierte Auflistung des Landesrechnungshofes, wo jene Empfehlungen veröffentlicht wurden, die bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt sind. Der Presseaussendung des Landesrechnungshofes entnehme ich, Wermutstropfen: 80 Einsparungsempfehlungen sind noch offen. Und dann geht es weiter: Die positive Bilanz, von der vorher berichtet wurde, wird allerdings von einem Wermutstropfen getrübt, gut 80 Einsparungsempfehlungen wurden in den vergangenen elf Jahren nicht umgesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Üblicherweise ist es ja so, dass wir uns mit Kritik des Landesrechnungshofes auseinanderzusetzen haben. Ich möchte das heute schon einmal umdrehen, denn eines ist, und wir haben uns mit diesem Antrag und mit dieser Auflistung schon auch sehr genau auseinandergesetzt, sehr bemerkenswert. Der FPÖ-Antrag spricht davon, dass die Liste, die vom Landesrechnungshof den Klubs übermittelt wurde, 59 Empfehlungen aufweist, die vom Landtag beschlossen wurden, jedoch bislang nicht realisiert wurden. Der Presseinformation des Landesrechnungshofes vom 11. Jänner 2012 ist allerdings zu entnehmen, dass es sich um gut 80 Einsparungsempfehlungen handelt, die in den letzten elf Jahren nicht umgesetzt wurden. Wenn man jetzt in weiterer Linie die den Landtagsklubs übermittelten Listen des Rechnungshofes durchschaut und genau zählt, dann kommt man interessanterweise auf eine Summe von 74 Empfehlungen, von denen allerdings 23 Empfehlungen vom Kontrollausschuss gar nicht beschlossen wurden und somit 51 Empfehlungen auf dieser Liste als nicht umgesetzt bezeichnet übriggeblieben sind. Und wenn man sich jetzt diese Liste der 51 Empfehlungen noch einmal genau anschaut, dann stellt man fest, dass bei den allermeisten Empfehlungen dabeisteht, dass sie eben gerade in Umsetzung sind und es ist halt einmal bei größeren Vorhaben nicht so, dass man Umsetzungen innerhalb weniger Wochen oder Monaten durchsetzen kann. Aber weiters ist interessant, dass bei diesen 51 auch jene drei wieder angeführt sind, wo die Landesregierung im Kontrollausschuss ganz dezidiert gesagt hat, warum sie nicht umgesetzt werden konnten und noch kurioser ist, dass überhaupt zwei Dinge noch angeführt sind, unter anderem das Landesforstrevier Leonstein, laut Rechnungshof noch immer nicht umgesetzt, obwohl vom Landtag am 7. 7. 2011 bereits beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir das alles anschaue und wenn ich mir vor allem diese sehr unexakte Aufstellung des Landesrechnungshofes anschaue, die möglicherweise durch die zu kurzfristige Vorbereitung einer Pressekonferenz zustande gekommen ist, dann muss ich sagen, dass das sicherlich nicht dringlich zu behandeln ist, sondern einer ausführlichen Erörterung im Kontrollausschuss bedarf. Danke vielmals. (Beifall) Erster Präsident: Ich erteile Herrn Klubobmann Gottfried Hirz das Wort. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Günther Steinkellner, ich bin ein bisschen verwundert, dass du für dieses Anliegen diese Form des Dringlichkeitsantrages gewählt hast. Es ist ja so, dass der Landesrechnungshof den Klubs die offenen Empfehlungen sozusagen übermittelt hat und du bist Obmann des Kontrollausschusses. Und wir hätten natürlich auch diese Debatte über diese offenen Empfehlungen entsprechend auch im Ausschuss führen können. Ich kann dir sagen, also meine Zustimmung hättest du mit Sicherheit gehabt, dass wir also darüber reden. Ich glaube auch, dass es gut ist eine Diskussion darüber zu führen, was ist sozusagen noch offen und man in weiterer Folge dann natürlich auch sagt, die Landesregierungsmitglieder einzuladen und zu sagen, wie ihre Sichtweise ist. Und es kann ja durchaus sein, dass sich da also eine unterschiedliche Sichtweise zwischen dem Direktor des Landesrechnungshofes und den Regierungsmitgliedern ergibt. Es ist auch so, dass diese Liste auch von Landesrechnungshofdirektor Brückner der Presse übergeben worden ist. Es ist richtig, in der Presseaussendung wurde von 80 Einsparungsempfehlungen geredet, die also nicht umgesetzt wurden. Im FPÖ-Antrag stehen 59, ich persönlich bin auf 50 gekommen, wobei, es ist ein Streit um Kaisers Bart. Es geht also darum im Endeffekt, was tun wir damit? Was für mich aus der Presseaussendung nicht herausgekommen ist, sind das jetzt sozusagen jene, die nicht beschlossen wurden und daher auch nicht umgesetzt wurden oder sind sozusagen nur jene gemeint, die also beschlossen wurden und nicht umgesetzt wurden. Für den ersteren Bereich, sage ich jetzt einmal, ist es so, wenn Empfehlungen vom Landtag nicht beschlossen werden, dann gibt es politische Gründe dafür, die wahrscheinlich darin liegen, dass also sozusagen die Politik ja nicht nur die Wirtschaftlichkeitsrechnung zu machen hat, sondern dass es ja auch darum geht, sozusagen politische Entscheidungen zu treffen. Und ich kann nur von dieser Stelle aus sagen, ich schätze den Landesrechnungshof als unabhängiges Organ und als ein Organ, das also Hilfestellung gibt den Abgeordneten dieses Hauses, Entscheidungen zu treffen, in welche Richtung Oberösterreich sich entwickeln soll. Aber es ist natürlich auch so, dass der Rechnungshof uns ja diese Entscheidung nicht abnehmen kann. Bleiben also jene über, wo wir als Landtag beschlossen haben und diese Empfehlungen zur Kenntnis genommen haben und die also als nicht umgesetzt sozusagen bezeichnet werden. Im Normalfall läuft es ja so ab, dass wir den Bericht des Rechnungshofes bekommen, dann werden die Empfehlungen angenommen oder nicht angenommen, dann gibt es einen Folgebericht, wo entweder steht, erledigt oder in Umsetzung. Und ich denke mir, dass wir uns im Ausschuss natürlich das anschauen sollten, wenn da behauptet wird, die Empfehlungen sind nicht umgesetzt, dann wird es wahrscheinlich auch eine entsprechende Evaluierung bzw. Begründung von Seiten des Rechnungshofes geben. Ich bin auch dafür, dass wir dann entsprechend Stellungnahmen von den Regierungsmitgliedern einholen und dann die Frage klären, was tun wir sozusagen in Folge damit. Und ich kann nur sagen, von unserer Seite her soll man das ganz offen und ehrlich auch diskutieren. Ich glaube auch, dass das möglich gewesen wäre ohne diesen Antrag. Wir glauben daher, dass wir das im Ausschuss noch einmal entsprechend bereden sollten. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hermann Krenn. Abg. Krenn: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der angestrebte Beschluss ist, die Landesregierungsmitglieder mögen einen detaillierten Bericht über die nachfolgend begründeten Zeilen erstellen. Wie die Vorredner bereits erläutert haben, sind in den Darstellungen der Zahlen und so weiter Unterschiede vorhanden. Im Endeffekt glaube ich, bei der Aufarbeitung dieses Antrages dürfte sich der eine oder andere gedacht haben, machen wir halt die Eingabe, die anderen Fraktionen werden sowieso die genaue Ausführung darüber bringen. So gesehen ist ja das Ziel erreicht. Man macht einen Eintrag, eine Eingabe und die anderen bringen die Richtigstellung der Zahlen. Bei den Zahlen selbst bleibt mir nicht mehr viel übrig zu ergänzen, als dass die 51 Empfehlungen, die als nicht umgesetzt aufgelistet wurden, insgesamt 24 Prüfbereiche betreffen und wenn in einer Zeile steht, unter anderem sind auch der Gesundheitsbereich, also Bereiche des Gesundheitswesens betroffen, so sind unter denen, die nicht umgesetzt wurden, zum Beispiel drinnen Landeskrankenhaus Steyr, Heizzentrale bis zum Auslaufen des Betriebsführungsvertragsendes. Das hat meiner Meinung nach mit Gesundheit wenig zu tun, natürlich mit Einsparungen schon. Wenn wir nun darüber reden, ob dieser Antrag hier dringlich beurteilt werden soll, dann kann ich sagen, auch von unserer Seite, Dringlichkeit ist nicht gegeben, denn wie auch schon erwähnt, wir können in den Gremien darüber reden. Wir können und die FPÖ hat ja, da sie den Vorsitzenden des Ausschusses stellt, auch die Möglichkeit hier Themen einzubringen und das dementsprechend bearbeiten zu lassen. Und ich denke, das wäre auch der grundsätzliche Weg, wie wir vorgehen sollten. Zum Grundantrag möchte ich noch erwähnen, die FPÖ bringt ja gerade immer wieder Möglichkeiten und Einsparungspotentiale für Verwaltungsvereinfachung. Das, was hier beabsichtigt ist, ist meiner Meinung nach ein Parallellauf, dass eben Berichte erstellt werden sollen, die grundsätzlich ja sowieso erstellt werden, die vorgegeben sind und die in beiden Weisen möglich sind, vom Landesrechnungshof, der ja auch die Folgeprüfungen macht und vom Kontrollausschuss, der dementsprechend auch reagieren oder wieder reagieren kann. Wie gesagt, die SPÖ kann der Dringlichkeit nicht Folge geben. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 548/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage 548/2012 dem Kontrollausschuss zur Vorberatung zu. Nachdem der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl wieder in unserer Mitte ist, darf ich kurz eine Information geben. Sie haben in Ihrer Fragebeantwortung heute das Thema Verkleinerung der Landtage angeschnitten. Ich darf mir erlauben darauf hinzuweisen, dass ich am Montag eine diesbezügliche Aussage auch über die Landeskorrespondenz getätigt habe und versucht habe, Argumente aus der Sicht unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aufzuzeigen. Ich bitte darum auch die Kolleginnen und Kollegen in dieser Frage zu argumentieren. Ich glaube, dass es zu wenig wäre, nur Nein zu sagen, sondern wirklich auch unsere Argumente darzulegen. Und ich darf darüber hinaus noch informieren, dass wir uns in der heutigen Präsidialkonferenz ebenfalls mit diesem Thema auseinandergesetzt haben und beschlossen haben, dass wir in der nächsten Präsidialkonferenz dieses Thema auch gemeinsam behandeln wollen und hoffen, dass ein Minimalkonsens hier auch im Lande zustande kommt und dass wir uns auch gemeinsam zu diesem Thema äußern können. Das wollte ich nur aus aktuellem Anlass dazu noch feststellen. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 549/2012 vor, diese keinem Ausschuss zu Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einen Modellplan für eine indexbasierte Mittelsteuerung im oberösterreichischen Schulsektor. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 549/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf fragen, wem ich dazu das Wort erteilen darf? Bitte sehr, ich darf die Frau Klubobfrau Mag. Gertraud Jahn bitten. Abg. Mag. Jahn: Es ist noch kein ÖVP-Antrag, Herr Präsident, vielleicht wird es ja dann zu einem gemeinsamen Antrag. Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! In kaum einem anderen Land in Europa hängt der Bildungsverlauf der Kinder so stark vom sozialen Hintergrund, von der sozialen Herkunft und dem Bildungsstand der Eltern ab, wie das in Österreich der Fall ist. Und alleine aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, aus Gründen der Chancengleichheit, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist es erforderlich, dass wir alle Talente unserer Kinder heben, dass der Lernerfolg aller unserer Kinder so gut wie nur irgendwie möglich ist. Und es werden ja glücklicherweise jetzt sehr wichtige Schritte gesetzt. Mit der Einführung der Neuen Mittelschulen wird hier ein sehr, sehr großer Schritt hinsichtlich Verbesserung der Situation gesetzt. Ich setze auch sehr auf die Frage eines zusätzlichen Ganztagsschulangebotes, dem wir uns hier herinnen auch widmen sollten. Aber es wird auch notwendig sein, die sozialen Hintergründe an den Schulen entsprechend stärker zu berücksichtigen. Wir wollen, dass ein Modell erarbeitet wird, dass Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen auch zusätzliche Lehrerstunden, zusätzliche Ressourcen zugeteilt werden können. 90 Prozent unserer siebzehnjährigen Berufsschüler/innen haben Eltern, die keine Matura haben, also eine Ausbildung die unter dem Maturaniveau liegt. Aber 50 Prozent unserer AHS-Schülerinnen und AHS-Schüler haben Eltern mit Maturaniveau oder mit akademischem Niveau. Und wenn wir uns ansehen die Unterschiede nach Schulen bei den Schultests, ob PISA oder PIRL, wenn hier so große Unterschiede zwischen einzelnen Schulen bestehen. Es wird sich auch zeigen bei den Bildungsstandards, die jetzt ja sukzessive gesetzt werden, dass es ganz wesentliche Unterschiede bei den Lernerfolgen von Kindern nach verschiedenen Schulen gibt. Dann müssen wir uns fragen, wieso gibt es diese großen Unterschiede zwischen den Schulen, was den Lernerfolg der Kinder anbelangt? Und ich bin überzeugt, das kann nicht nur an den Lehrerinnen und Lehrern liegen und auch nicht an womöglich der Dummheit unserer Kinder, denn dann würde es in anderen Ländern ja nicht entsprechend anders sein. Und wir können es uns nicht mehr leisten, dass 15 Prozent unserer Kinder, wenn sie die Schule verlassen, nicht gut lesen können. Und wir können es uns nicht mehr leisten, dass fünf Prozent unserer Kinder überhaupt ohne entsprechenden Schulabschluss bleiben. Es bereitet jetzt gerade die Bildungsministerin über die Befragungen im Bereich der Schultests entsprechende Voraussetzungen vor, wo auch die sozialen Indikatoren, die an den Schulen herrschen, erfasst werden. Und ich glaube, Oberösterreich könnte damit eine Vorreiterrolle spielen, in dem sie diese bereits erfassten Sozialindikatoren auch noch entsprechend verbreitert und erweitert und eine Vorreiterrolle spielt und hier ein Modell entwickelt, das tatsächlich auf die sozialen Herausforderungen an den Schulen entsprechend eingeht. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es gibt eine Reihe von internationalen Vorzeigemodellen dazu, sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland, als auch in Finnland gibt es entsprechende Modelle, die hier schon erprobt worden sind. Wir haben ja jetzt schon, wenn es um Migration geht, zusätzliche Stunden, was die Sprachförderung anbelangt. Ich betone aber, es geht nicht nur um Migration. Es geht um die sozialen Hintergründe unserer Schülerinnen und Schüler, die ganz unterschiedlich sind, nach Orten, vor allem nach Stadtteilen, sind es Regionen oder Bereiche mit sehr gut situierten Eltern, die sich sehr viel Nachhilfe leisten können oder sind es Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit? Wie schaut der Bildungsstand der Eltern tatsächlich aus? Wie schauen die Einkommensverhältnisse tatsächlich aus? Und das kann man selbstverständlich alles anonym und sensibel auch entsprechend im Hintergrund erheben. Ich höre schon die Kritik sozusagen, wollt ihr anderen Schulen was wegnehmen? Und da sage ich dezidiert Nein, es geht uns darum, und wenn man so ein Modell entwickelt, kann man auch entsprechende Voraussetzungen für Verhandlungen auch beim Finanzausgleich mit dem Bund schaffen, denn es wird darum gehen, für unsere Kinder auch zusätzliche Mittel zu ermöglichen. Es werden in Hinkunft mehr junge Lehrer arbeiten und weniger, die schon lange im Schulleben sind, auch dadurch wird es eine gewisse finanzielle Entlastung geben, also es geht um zusätzliche Mittel. Was ich Sie bitte ist, nicht gleich von vornherein herzugehen und zu sagen, warum etwas nicht geht, sondern gehen wir miteinander neue Wege, damit wir die Chancengleichheit unserer Kinder, die soziale Gerechtigkeit unserer Kinder, den Lernerfolg unserer Kinder tatsächlich bei allen jungen Talenten entsprechend heben können, so wie das etwa jetzt auch Professor Hengstschläger in seinem Buch verlangt hat, alle Talente müssen entsprechend gefördert werden. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der also vorliegt, basiert auf dem Fachartikel von zwei Linzer Universitätsprofessoren, die von mir sehr geschätzt werden, Johann Bacher und Herbert Altrichter, die also ein neues Modell zur Verteilung von Lehrerstellen anregen, das heißt, die Verteilung der Ressourcen an Schulen, vor allen Dingen was die Personalressourcen betrifft, an die sogenannte indexbasierte Mittelverteilung binden wollen. Das ist für uns ein sicher sehr ernst zu nehmender Vorschlag, wobei aber auch beide Experten noch sagen, dass es noch einiges an Klärungsbedarf bei diesem Modell gibt. Vor allen Dingen gibt es auch politisch, glaube ich, entsprechenden Erklärungsbedarf. Gleich vorweg sage ich jetzt einmal, ich verstehe nicht ganz, warum der Antrag sozusagen dringlich eingebracht worden ist. Vielleicht, dass man jetzt sagt als SPÖ, wir möchten sozusagen das Thema nicht verschlafen, aber es gibt sicherlich da noch einiges an Details und auch an Konsequenzen, wenn man dieses Modell umsetzt, die wir meiner Meinung nach noch besprechen sollten. Ich mache noch einen Sidestep. Bei diesem Modell soll ja unter anderem die Schulbildung der Eltern, soll also das Nettofamilieneinkommen, soll die Sprache, die zu Hause gesprochen wird, erhoben werden. Wenn ich daran erinnere, wie wir den Vorschlag gemacht haben, dass wir jene, die also den Pflichtschulabschluss nicht schaffen und wir gesagt haben, es soll nur eine Adresse aufgehoben werden, damit man drei Jahre später sozusagen die Schülerinnen und Schüler wieder anschreiben kann, die SPÖ gesagt hat, das ist ein riesen Datenschutzproblem, das mindestens da auch so besteht. Also da gibt es sicherlich noch vieles zu reden und ich glaube, dass wir schon genügend Schnellschussaktionen im Bildungsbereich beschlossen haben, wenn man die Gesamtsicht sieht, sodass ich also glaube, dass wir heute das nicht dringlich beschließen sollten, sondern das im Ausschuss bereden sollten. Jetzt möchte ich zurückkommen zu dem Modell der indexbasierten Mittelsteuerung. Im Kern geht es bei dem Modell also darum, dass also Schulen mit ungünstigen Ausgangsbedingungen, sogenannte Brennpunktschulen, eben mehr Lehrer/innenstunden erhalten und das Ziel ist, dass also sozusagen schwierige sozialökonomische Ausgangsbedingungen möglichst ausgeglichen werden. Derzeit ist es so, dass man nach der Schülerzahl eigentlich die Personalressourcen einer Schule berechnet. Entsprechend der indexbasierten Mittelsteuerung würde also die Schulbildung das Haushaltseinkommen der Eltern, die Sprache miteingerechnet werden. Die Gerti Jahn hat schon erwähnt, es gibt zwei Länder, die das bereits tun, die Schweiz und auch Teile in Deutschland. In Zürich ist es so, dass also der Schulsprengel angeschaut wird. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote? Wie hoch ist die Ausländerquote oder die Einfamilienhausquote? Und je schlechter die Ausgangsfaktoren sind, desto mehr Lehrpersonal kommt an die Schulen. In Dortmund ist es so, dass das Haushaltseinkommen der Eltern erhoben wird, dass also die Faktoren der Freizeitaktivitäten der Schülerinnen und Schüler erhoben wird. Also, gehst du mit deinen Eltern auch ins Theater? Oder zum Beispiel die soziale Kontrolle in der Familie. Wissen deine Eltern, wo du nach der Schule hinkommst? Also insgesamt 21 Faktoren, wobei da gesagt wird, es ist relativ kompliziert, das auch zu erheben. Es ist auch ein Stück problematisch, muss man auch darüber nachdenken, weil das ja bedeuten würde, dass je weniger Eltern angeben, dass sie mit den Kindern ins Theater gehen, desto besser ist es für die Schule. Das kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Die beiden Autoren schlagen einen Sozialindex für Österreich vor, das heißt also aus Schulbildung der Eltern, monatliches Nettohaushaltseinkommen und gesprochene Sprache und sagen da, wo also ein Kind schlechte Ausgangsbedingungen hat, das wollen wir sozusagen werten mit zirka 20 Prozent höherem Bedarf an Personaleinheiten. Die für mich politisch wirklich spannende Frage, die jetzt dahinter steht, und das habe ich zuerst schon gesagt, dass wir das diskutieren müssten, ist auf der einen Seite, verteilen wir die vorhandenen Ressourcen, wenn wir das in Oberösterreich beschließen, und nehmen wir jetzt sozusagen den Schulen, die bessere Ausgangsbedingungen haben, die Ressourcen weg oder stellen wir einen Zusatzbedarf dar, so wie du das auch gesagt hast, dann müssen wir uns auch unterhalten, wo kriegen wir denn diesen Zusatzbedarf her? Das heißt, da ist mit Sicherheit die Bundesregierung und auch die Bundesministerin entsprechend gefordert und das muss man auch klar und deutlich sagen, dass diese zwei Entscheidungen dastehen, das kommt ja in dem Antrag sozusagen nicht wirklich heraus. Ich möchte auch noch dazu sagen, dass wir ja auch in Oberösterreich versuchen, einen Ausgleich zu schaffen, indem man zum Beispiel sagt, es gibt die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die mehr Ressourcen sozusagen bekommen sollen. Wir haben die außerordentlichen Schüler, also Schüler mit Migrationshintergrund, die also sprachlich schwächer sind. Wir haben Schulsozialarbeit, die wir verstärkt einsetzen und dahinter steckt einfach, glaube ich auch die Überzeugung, dass Brennpunktschulen mehr Ressourcen brauchen. Und jetzt können wir uns überlegen, welche Strategie wollen wir für Oberösterreich? Wollen wir die indexbasierte Mittelzuteilung, wollen wir die direkten Steuerungsmaßnahmen, so wie ich das jetzt am Schluss beschrieben haben, wollen wir ein Mischsystem? Das ist etwas, was ich glaube, was man entscheiden sollte und was man auch ehrlich und offen diskutieren soll. Das heißt, wir lehnen die Dringlichkeit ab. Wir wollen das im Ausschuss diskutieren. Ich kündige aber gleich an, ich glaube sogar, dass man diesen Antrag in den Unterausschuss geben soll. Ich würde gerne auch die beiden Experten einladen, dass sie uns auch ein Stück dieses Modell erklären und dass man dann auch in die Tiefe geht und dass man dann auch schaut, welche Konsequenzen, welche Vor- oder möglicherweise Nachteile kann so ein Modell haben? Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Für meine Fraktion kann ich vorweg feststellen, dass wir der Dringlichkeit nicht zustimmen werden. Sicherlich ist es absolut notwendig, dass wir Unterrichtsangebote im Bereich der Sprache ausbauen, denn besonders in den Ballungsgebieten steigt der Anteil von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache und Sprachdefiziten ständig. Aber die Mittel aufgrund eines Sozialindex zuzuteilen, ist unserer Meinung nach nicht der richtige Weg. Dieser Vorschlag würde mehr personelle und finanzielle Zuwendung für Schulklassen mit Kindern aus integrationsunwilligen Elternhäusern bedeuten und einer solchen Umverteilung werden wir sicher nicht zustimmen. (Beifall) Viel mehr wäre es wichtig in diesem Zusammenhang, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund bereits vor dem Schuleintritt sichergestellt ist, dass diese Kinder auch über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht dann folgen zu können. Und wenn die Sprache beherrscht wird, kann man im Unterricht mitarbeiten und dann steht auch dem schulischen Erfolg nichts mehr im Weg. Aber auch beim SPF, also beim sonderpädagogischen Förderbedarf, sollte die Zuteilung der Werteinheiten nach dem Bedarf erfolgen. Dafür müssen auch mal Grenzen aufgehoben werden und dort wo Bedarf ist, sollen die Ressourcen zugeteilt werden, aber nicht auf Grund eines Index. Ich persönlich finde es auch diskriminierend, wenn Schülerinnen und Schüler auf Grund der Schulbildung ihrer Eltern als weniger intelligent bezeichnet werden. Erst vor einigen Monaten konnten wir auf Plakaten für das Bildungsvolksbegehren folgenden Text lesen: „Die Eltern von Lukas haben eine Lehre gemacht, Lukas auch. Die Eltern von Georg sind Akademiker, Georg geht ins Gymnasium. Ist das Zufall? Nein, in Österreich wird Bildung vererbt.“ (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: „Ja, genau!“) Meine Damen und Herren, solche Aussagen sind wirklich bedenklich. Und nun eine sozioökonomische Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse als Basis für eine Zuteilung der Lehrkräfte heranzuziehen, ist für uns ein sehr inakzeptabler Vorschlag. Vielmehr soll festgestellt werden, wo ist der Bedarf, damit die Schülerinnen und Schüler noch besser gefördert werden können und somit eine Chancengerechtigkeit gegeben ist und es nicht zu einer Abstempelung von Regionen kommt. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Eva Maria Gattringer. Abg. Gattringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich glaube, über eines sind wir uns alle einig, ganz oben muss stehen das Beste für unsere Kinder. Das muss der Zugang zu jedem Bildungsthema sein und es ist daher sicher wichtig, sich mit Initiativen und Anregungen auseinanderzusetzen. Was mir sehr gut gefallen hat beim Statement von dir, liebe Klubobfrau, das war der Zugang, dass wir alle Talente heben wollen in den Köpfen unserer Kinder. Das ist ein Zugang zur Bildung, der, und ich verfolge die Begabtenförderung in Oberösterreich schon seit vielen Jahren, nicht immer ein selbstverständlicher war. (Unverständliche Zwischenrufe) Trotzdem war es viele Jahre nicht üblich, dass wir von Talenten überhaupt gesprochen haben, sondern dass Bildung möglichst breit stattfinden soll, was ja natürlich zu unterstreichen ist. Aber es freut mich persönlich als Vertreterin der Begabtenförderung, dass das Thema der Förderung der Talente unserer Schülerinnen und Schüler und der Menschen allgemein in Oberösterreich ein so großes Thema ist. Aber mit dem wollen wir uns jetzt nicht befassen, sondern es geht um den Initiativantrag der SPÖ. Der Initiativantrag der SPÖ wirft viele Fragen auf. Ich denke, mit diesen Fragen muss man sich auseinandersetzen, zum Beispiel wirft es die Frage auf, erhöht so ein Modell wirklich die Chancengleichheit? Wird durch ein solches Verfahren der Verwaltungsaufwand eher erhöht? Wir leben in Zeiten, wo wir uns Gedanken machen sollen, wie können wir den Verwaltungsaufwand eher niedriger gestalten, niedriger halten und so Ressourcen sparen? Es stellt sich die Frage, erreichen die Mittel wirklich die Brennpunkte in Oberösterreich oder funktioniert das Ganze dann nur nach dem Gießkannenprinzip und für die Zukunft gesehen, und das ist eine ganz wichtige Frage, die Ressource Lehrer wird in Zukunft eine knappe werden. Ich glaube, dessen müssen wir uns alle bewusst sein, dass das eine Frage ist, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Und wie können wir unsere Pädagoginnen und Pädagogen optimal künftighin im Schulbereich einsetzen? Daher stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu und schlagen vor, diesen Initiativantrag im Ausschuss oder im Unterausschuss Bildung weiter zu behandeln. Dankeschön! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe diese Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 549/2012 Initiativantrag betreffend einen Modellplan für eine indexbasierte Mittelsteuerung im oberösterreichischen Schulsektor zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Geschäftsantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage 549/2012 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 550/212 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich um den Initiativantrag betreffend die Wohnbauförderungsmittel des Bundes. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 550/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Christian Makor. Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Erst gestern hat die Arbeiterkammer auf einen aktuellen und wichtigen neuen Umstand hingewiesen, der bei uns allen die Alarmglocken läuten lassen sollte, nämlich jene Tatsache, dass bei einer Analyse der Entwicklung der Mietwohnpreise und der Mieten in Österreich der vergangenen zehn Jahre, und sie also als Datengrundlage Statistik-Austria-Zahlen verwendet, dass die Mieten in den vergangenen zehn Jahren den Löhnen davon galoppiert sind. Während die Inflationsrate zwischen 2000 und 2010 in der Größenordnung von gut 21 Prozent war, stiegen die Mieten im selben Vergleichszeitraum um 34 Prozent. Das bedeutet also, dass real die Mietausgaben um zwölf Prozent höher gestiegen sind, als in etwa die Einkommen und die Inflation, die sich in etwa gleich entwickelt hat, wobei man natürlich bei den Einkommen auch wieder Unterscheidungen machten müsste, um das korrekt zu machen, zwischen den höheren und niedrigeren Einkommen. Es kann uns nicht egal sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation, dass es zu steigenden Mieten kommt, hängt ganz eng auch mit dem Wohnbauvolumen der öffentlichen Wohnbaupolitik zusammen. Hier im Speziellen natürlich wieder mit dem sogenannten sozialen Mietwohnbau. Und vor diesem Hintergrund, dass, glaube ich, unbestritten ist, dass das Bauvolumen zumindest gleich und stabil gehalten werden muss, aus unserer Sicht sogar auch in Oberösterreich ausgeweitet werden muss, schlagen wir vor, dass es ähnlich wie es bis zum Jahr 1996 in Österreich gängige Rechtspraxis war, die Wohnbauförderungsmittel wieder zweckzuwidmen. Sie wissen, 1996 wurde diese Zweckwidmung gelockert, 2008 aufgehoben. Darüber hinaus wurde diese Zweckwidmung und die Mittel dafür eingefroren auf dem Niveau von 1995, was real dazu führt, dass in den Ländern real um etwa 34 Prozent weniger an Wert für den Wohnbau vorhanden ist. Aus diesem Grund, um eine langfristige mietpreisdämpfende Wirkung des öffentlichen und gemeinnützigen und sozialen Wohnbaus aufrecht zu erhalten und das wiederum die Voraussetzung ist, dass ausreichendes Bauvolumen gegeben ist, schlagen wir vor, in diesem Antrag die Zweckwidmung und Zweckbindung vor allem der Wohnbauförderung, die wie gesagt umgewandelt wurde und schließlich im Rahmen der Ertragsanteile ausbezahlt wurde, wieder zweckzuwidmen. Wir glauben, dass es auch zu einer Valorisierung der Mittel kommen muss. Wir glauben, dass die Aufgaben, die den Ländern im sozialen Mietwohnbau gestellt sind, mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Wir regen auch an, darüber nachzudenken, ob die bisherige Lukrierung der Mittel auf der einen Seite durch die Wohnbauförderungsbeiträge, die zur Hälfte die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zu begleichen haben und darüber hinaus haben die Wohnbauförderungsmittel dadurch eine Steuerkomponente, ob diese Beitragsgrundlage des Wohnbauförderungsbeitrages nicht verbreitert werden könnte und sollte, auch im Sinne der Gerechtigkeit, schließlich kommen alle Berufsgruppen in den Vorteil, sofern sie die Einkommensgrenzen und die anderen Kriterien erfüllen, die wir im Gesetz festgelegt haben, in den Genuss dieser Wohnbauförderung. Also wäre es nur fair und legitim, auch von allen gleiche und ähnliche Beiträge einzuverlangen. Langfristig wäre für uns auch denkbar eine Wertschöpfungskomponente zu überlegen, um auf der einen Seite den Lohnnebenkostenanteil abzubauen und auch im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit des Aufkommens in diese Richtung mehr Gerechtigkeit beim Wohnbauförderungsbeitrag zu erlangen. Die Diskussion ist deswegen aktuell und letztlich auch dringlich, weil im Rahmen der Spardebatte von manchen schon auch die Vorschläge gekommen sind, dass auch die Wohnbauförderungsmittel nicht mehr tabu sind. Auch hier gibt es Vorschläge, dort einzusparen. Wir glauben, das wäre der falsche Weg. Die Wohnbauförderungsmittel lösen große Investitionen aus, in mehrfacher Hinsicht, und haben daher eine wirtschaftsbelebende, konjunkturbelebende, aber auch arbeitsmarktpolitisch sehr, sehr wichtige Funktion, daher laden wir Sie ein, unserem Ansinnen Folge zu leisten und sich wieder für eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel einzusetzen. Danke sehr. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Kollege Ing. Herwig Mahr. Abg. Ing. Mahr: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Makor, ich gebe dir Recht, dass die Mieten für die Wohnungen tatsächlich weit zu hoch sind. Wir als Freiheitliche, speziell Landesrat Haimbuchner, bemühen sich die letzten zwei Jahre, dass wir das korrigieren. Ich möchte aber festhalten, das Wohnbauressort war in den letzten zwanzig Jahren in SPÖ-Hand, und ihr hättet ja Zeit genug gehabt, diese Entwicklung hintanzuhalten. Aber nun zum Antrag der SPÖ bezüglich Wohnbauförderungsmittel des Bundes. Zum ersten Punkt, zu der Wiedereinführung der Zweckwidmung. Da gebe ich dir Recht, das ist dem Grunde nach eine Forderung, über die man reden kann und sollte. Für mich ist die Frage insofern derzeit nicht dringlich, weil unser Finanzreferent in Oberösterreich die Bundesmittel immer 1:1 durchgibt. 1:1 in das Wohnbaubudget überträgt, und er hat dies auch für die nächsten Jahre zugesagt. Daher ist da keine Dringlichkeit gegeben. Zur Begründung vom Herrn Kollegen Makor, dass die Daten von 1996 sowie 2008 betreffend der Lockerung auf der einen Seite, und der Aufhebung auf der anderen Seite, was die Zweckwidmung betrifft, da muss ich sagen, beide Zeiten fallen in einen SPÖ-Bundeskanzler. Und bei so einer extremen Dringlichkeit, die die SPÖ hat, würde ich der Landes-SPÖ empfehlen, Bundeskanzler Faymann oder Staatsekretär Schieder zu kontaktieren. Die zwei Herren könnte man ja kontaktieren von eurer Seite. Die in der Begründung geforderte kreislauforientierte Finanzierung, die die Wohnbaumittel im Wohnbausystem belässt, ist eine der ersten Forderungen vom Landesrat Haimbuchner seit seinem Amtsantritt gewesen. Aber das ist keine Frage, die der Bund zu lösen hat, sondern dazu wäre einzig und allein erforderlich, die Landeswohnbaudarlehen nicht jährlich zu verkaufen, und damit den Rücklauf der Darlehen ins Wohnbaubudget zu gewährleisten. Das macht aber der Finanzreferent nicht, und zwar auch mit der Zustimmung der SPÖ Oberösterreich. Diesbezüglich ist eine Lösung bei uns im Land zu suchen und nicht im Bund. Zu Ihrem zweiten Punkt, zur Valorisierung. In der Begründung vom Antrag wird auf der einen Seite bei Ihnen behauptet, die Wohnbauförderungsmittel würden eine Koppelung mit den kurzfristigen wirtschaftlichen Entwicklungen, also dem Steueraufkommen, sein, und damit Schwankungen unterliegen. Im nächsten Satz schreiben Sie und wird behauptet, es handle sich um einen Fixbetrag, der nie valorisiert worden sei. Für mich ist der Antrag diesbezüglich widersprüchlich und an und für sich wenig ausgereift. Und zu Ihrem dritten Punkt, zur Verbreiterung der Beitragsbasis. Die Beitrags- und Steuererhöhungen sind derzeit nicht denkbar, ich glaube, da sind wir uns einig, anderenfalls sollte, Herr Kollege Makor, der Bundeskanzler angerufen werden, dass er sich in die derzeitigen Verhandlungen einbringen soll. Es ist nicht unser Zugang, wir wollen das nicht. Ich gebe Ihnen aber Recht, eine der möglichen Förderungen wäre beispielsweise in diesem Zusammenhang, dass die Wohnbauförderung nur mehr an jene Personen ausbezahlt werden soll, die auch ihre Beiträge einzahlen. Es würden dann halt Bauern, Selbständige und so weiter herausfallen. Also, ich sage, es gehören einige Themen im Ausschuss behandelt, die Thematik ist aber nicht dringlich, und daher wird die FPÖ auch der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich zwei fünfte Klassen der HBLA für künstlerische Gestaltung aus Linz, Garnisonstraße, auf unserer Besuchergalerie. Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit des Oö. Landtags. Als nächster Rednerin darf ich Frau Kollegin Maria Wageneder das Wort erteilen. Abg. Wageneder: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen auf der Galerie! Ja, leistbare Mieten, qualitätsvolles Wohnen, ausreichend Wohnraum, das ist das, wo wir uns hier einig sind, dass das wichtig ist, wenn es um das Thema Wohnbauförderung geht. Auch dass entsprechend der Klimaschutz und die demografische Entwicklung in Oberösterreich hier auch Berücksichtigung finden. Welche Änderung schlägt jetzt die SPÖ vor in ihrem heutigen Dringlichkeitsantrag? Also, die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel, und insbesondere auch die Berücksichtigung der Klimaziele. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich glaube, gerade die Klimaziele wurden in Oberösterreich, auch als die Konjunktur schwach war, intensiv verfolgt. Wir haben damals wirklich geschaut, dass sehr, sehr viele Häuser und Wohnanlagen auch saniert wurden. Die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel wurde ja 1955 eingeführt. Man kann sicher wieder darüber diskutieren, aber ich glaube, gerade damals in der Nachkriegszeit hatte da schon auch die Schaffung von Wohnraum noch eine andere Bedeutung als heute. Wobei ich jetzt die heutige Bedeutung nicht klein reden möchte. Und grundsätzlich ist es ja schon gesagt worden, wird ja in Oberösterreich der Betrag, den wir über die Ertragsanteile für den Wohnbau erhalten, auch wieder ins Wohnbaubudget zur Gänze gegeben und auch hier verwendet. Eine antizyklische Wirkung der Baukonjunktur und eine Entkoppelung vom Landesbudget, ja wie schon gesagt, in Oberösterreich wird auch geschaut, dass bei schwacher Konjunktur entsprechend Aufträge, gerade auch durch Sanierung, für die Baufirmen, für die Menschen, für die Arbeitsplätze, gerade auch in den Regionen geschaffen werden. Eine schrittweise Valorisierung wird weiters vorgeschlagen. Das ist eine nette Forderung, aber in Zeiten, wo überall die Millionen gesucht werden, um die öffentlichen Budgets zu sanieren, und gerade der Herr Bundeskanzler ist ja hier auch federführend, ist es sicher eine nette Forderung, aber wahrscheinlich derzeit gerade schwer umzusetzen. Eine Verbreiterung der Beitragsbasis, das ist eine sehr komplexe Materie. Natürlich können wir dem auch etwas abgewinnen. Und es ist auch gerade uns Grünen wichtig, dass die Wohnbaufördermittel, Aufbringung dieser Mittel, gerecht und nicht einseitig verteilt ist. Aber im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes, das ist ja auch im Antrag angemerkt, denke ich, würde das sicher auch ein Thema sein. In den Medien ist ja von der SPÖ immer wieder die Forderung zu lesen, diese Salzburger Fondslösung. Ein Fonds mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, er wird fast, wenn ich das richtig interpretiere, als Allheilmittel gesehen, und dieser Fonds biete angeblich günstigere Konditionen, auch für die Menschen. Ich habe mir hier entsprechend eine Sonderauswertung der Statistik Austria angeschaut. Die spricht aber gerade nicht dafür. Wenn wir nämlich vergleichen in Salzburg die Miete im geförderten Wohnbau, 6,7 Euro pro Quadratmeter, im privaten Wohnbau 8,4 Euro pro Quadratmeter. Ich glaube, Tirol ist von den Kosten der Grundstückspreise in etwa vergleichbar mit Salzburg. Hier haben wir deutlich niedrigere Mieten im geförderten Wohnbau, nämlich nur 5,8 Euro pro Quadratmeter. Und der Unterschied zum privaten Wohnbau ist nicht so hoch wie in Salzburg. Also, ich denke gerade auch dieses Modell muss man sich noch sehr genau anschauen, da ist noch sehr viel Diskussionsbedarf. Wichtig scheint mir, dass vor allem der Wohnbau an raumplanerische Kriterien gebunden wird, dass wir dort auch hinbauen, wo Bahnen und Busse hinfahren. Das Niedrigstenergiehaus auf der grünen Wiese, denke ich, da ist sicher noch ein großer Änderungsbedarf auch in Oberösterreich gegeben. Mir scheint, es sind hier schon widersprüchliche Faktoren in diesem Antrag, es wird sicher ein Thema bei den Finanzausgleichsdiskussionen, und deswegen auch stimmen wir heute der Dringlichkeit nicht zu, aber es kann durchaus zu dieser Thematik dann im Ausschuss noch weiter diskutiert werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Oft wird gesagt, das Geld hat kein Mascherl, und so ist es auch in diesem Fall. Ich erachte es schon durchaus als sinnvoll, dass bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2008 mit dieser Dualität zwischen Zweckzuschüssen und Ertragsanteilen auf der anderen Seite sozusagen Schluss gemacht wurde im Großen und Ganzen, und dass wir jetzt eine einheitliche Zahlung vom Bund an das Land bekommen. Weil ja auch Wohlstand für die Menschen zu erhalten auch so eine Art Gesamtkunstwerk ist. Da geht es ja nicht nur ums Wohnen, vor allem wenn ich an die Regionen denke, weil da geht es auch um die Arbeit, sprich um Investitionen in den Standort, da geht es um Nahversorgung, und da geht es eben auch um Wohnen. Und wenn man das als Gesamtanstrengung sieht, dann ist es durchaus auch sinnvoll, dafür einen einheitlichen Gesamtbetrag zu haben. Noch dazu, und das wurde ja von den Vorrednern gesagt, wo wir ohnehin die Mittel aus den Beiträgen, die den Wohnbau betreffen, 1:1 im Landesbudget immer auch diesem Wohnbaubereich widmen. Jetzt ist aber, und das hat die SPÖ folgerichtig festgestellt, es im Wohnbaubereich so wie in allen anderen Bereichen des Budgets, dass das Geld leider nicht mehr wird. Deshalb haben wir schon seit geraumer Zeit Reformbestrebungen auch im Wohnbau laufen, um eben mit den Mitteln, die wir haben, trotzdem das Wohnbauvolumen und trotzdem die leistbaren Mieten zu bewerkstelligen. Ein Punkt bei diesen Reformüberlegungen ist übrigens im Wohnungsbereich wieder mehr in Darlehen zu gehen, damit dort Rückflüsse kommen. Aber leider war die SPÖ nicht bei allen Reformschritten bisher dabei, ihr habt ja gerade vor Weihnachten da und dort Reformen im Wohnbaubereich abgelehnt. Jetzt ist mir auch klar warum, weil ihr einen anderen Ansatz wieder einmal habt. Ihr sagt, das Geld ist zu wenig, darum muss man die Beitragsgrundlage verbreitern. Klingt ja sehr nett, auf Deutsch heißt es, man muss noch mehr Menschen etwas mehr an Abgaben und Steuern aus dem Taschl ziehen, damit wir es dann für den Wohnbau wieder haben. Und daher, ja, gleichmäßiger verteilen, wenn man sich anschaut, wer zahlt denn zum Beispiel keinen Wohnbauförderungsbeitrag? Das sind zum Beispiel Lehrlinge, das sind zum Beispiel geringfügig Beschäftigte, das sind Hausbesorger, das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben, die in der Gründungsphase sind, die werdet ihr ja hoffentlich nicht meinen? Das sind aber Leute, die Gott sei Dank in geförderten Wohnungen wohnen, die aber keinen Wohnbauförderungsbeitrag zahlen. Wir wollen die nicht zusätzlich belasten. Und wenn es der schlichte Zugang sein sollte, dass ihr sagt, das Geld hat doch wieder ein Mascherl, dann müsste man ja folgerichtig auch überlegen, was wird denn zum Beispiel alles aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert in unserem Staat? Wer zahlt keine Lohnsteuer, und warum diskutiert man dann nicht darüber, dass die, die keine Lohnsteuer zahlen, das in Anspruch nehmen, was über das Lohnsteueraufkommen finanziert wird? Also, ich hoffe nicht, dass so ein schlichter Zugang dahinter steht, aber so wie es formuliert ist in eurem Antrag, könnte man, wenn man ein kleiner Schelm ist, leicht auf diese Überlegung kommen. Daher lade ich ein, dass wir gemeinsam uns um die Reformen bemühen, und nicht gleich nach neuen Steuern und Abgaben schreien, denn das ist wirklich, glaube ich, von der Abgabenquote her hoch genug. Und warum es auch keine Dringlichkeit hat, möchte ich an einem Beispiel schon noch erwähnen. Es war im letzten, im abgelaufenen Jahr so, dass im Wohnungsbereich, ungefähr werden ja 2.000 Wohnungen pro Jahr gefördert, dass genau im letzten Monat des Jahres, im Dezember, ein paar hundert Wohneinheiten erst zur Förderung eingereicht wurden aus dem laufenden Jahr. Gäbe es also diese riesen Dringlichkeit, diesen Riesendruck, dass ständig neu gebaut werden müsste, dann gehe ich davon aus, dass die Bauträger viel frühzeitiger, schon zu Beginn des Jahres 2011 gekommen wären sich die Förderung abzuholen. Weil ich nehme nicht an, dass in den Weihnachtsfeiertagen noch so flugs und mir nichts dir nichts der eine oder andere Wohnbau hochgezogen wurde. Daher aus den vielerlei Gründen können wir eine Dringlichkeit in diesem Antrag nicht erkennen, wohl aber im Anliegen und wir setzen darauf, und nachdem die SPÖ das jetzt auch bekundet, dass sie bei den weiteren Reformüberlegungen dabei sein wird. (Beifall) Dritter Präsident: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 550/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist, ich weise die Beilage 550/2012 dem Ausschuss für Wohnbau, Natur und Landschaftsschutz zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 551/2012 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 551/2012 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Bekämpfung von Energiearmut in Oberösterreich. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 551/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Präsidentin Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Antrag eingebracht zur Bekämpfung von Energiearmut in Oberösterreich. Ich bin mir dessen bewusst, dass der Begriff der Energiearmut für Viele vielleicht nicht so leicht verständlich ist, oder zumindest ein relativ neues Wort ist. Aber wenn es so ist, und da zitiere ich aus einer Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich, die meint, Armut ist immer auch Energiearmut. Wenn wir das uns etwas näher und genauer ansehen, dann müssen wir uns klar sein, dass wir diesem Thema wesentlich mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, und auch für die Zukunft widmen müssen. Was wird als energiearm bezeichnet, oder was bedeutet Energiearmut eigentlich? Und im großen Sinne betrachten wir darunter, oder sehen wir darunter, dass ein Haushalt dann als energiearm bezeichnet wird, wenn er mehr als zehn Prozent des Einkommens im gesamten Haushalt für Energie aufwenden muss. Jetzt haben wir keine ganz gesicherten Zahlen, weil es auch nicht wirklich Untersuchungen dazu gibt, aber Tatsache ist, dass es Armutsberichte gibt, die wir auch immer wieder jährlich hier diskutieren im Oö. Landtag. Und wenn ich mir den Begriff Armut, ist gleich auch Energiearmut, gegenüber stelle, dann können wir leider nicht verleugnen, dass wir auch einen Anstieg in Oberösterreich verzeichnen. Wir schätzen also bei gesicherten sechs Prozent, wahrscheinlich eher sogar bei zwölf Prozent, dass unsere Haushalte mit Energiearmut zu tun haben. Das bedeutet, dass sie mit Stromabschaltungen zu rechnen haben, dass sie Strom oder Energie, oder Vorauszahlungen für Energie leisten müssen, damit sie überhaupt Energie geliefert bekommen. Und dieser Trend ist leider nicht rückläufig, sondern setzt sich leider auch nach oben hin fort. Und das Ganze ist nicht eindämmbar, oder alleine nur zuordenbar auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, sondern wir kennen dies in erster Linie bei alleinstehenden Menschen, bei älteren Menschen, Alleinerzieherinnen, aber auch Familien mit erhöhten Aufwendungen, aber mit geringem Familienhaushaltseinkommen sind ganz massiv davon betroffen. Es gibt eine Annahme, dass es an die 60.000 Haushalte sind, die davon betroffen sind, wo von Energiearmut tatsächlich geredet werden kann. Wir haben diesen Antrag auch eingebracht, weil wir uns dessen bewusst sind, dass es dringend an der Zeit ist, Maßnahmen zu setzen. Und wir haben ihnen zwei Vorschläge unterbreitet, wie wir glauben, dass sie effektiv sind, dass sie dazu helfen können und nutzen können, Energiearmut auch in Oberösterreich zu bekämpfen. Und allen oberösterreichischen Haushalten auch die entsprechende Energie kostengünstig zur Verfügung zu stellen, und keine Angst haben zu müssen, wenn morgen unter Umständen doch mehr Minusgrade sind als heute, dass vielleicht der Ofen kalt bleiben müsste. Die zwei Vorgangsweisen sind ganz klar deklariert, einerseits mit den oberösterreichischen Energieversorgern ein Modell für einen sozial-ökologischen Spartarif zu entwickeln. Weil wenn wir uns unsere Tarife anschauen, so ist es halt wie betriebswirtschaftlich gern gesehen, je mehr ich von einem Produkt verkaufe, desto günstiger kann ich es auch hergeben. Das leider in diesem Fall nicht zutreffend ist, weil unsere energiearmen Familien nicht die Großverbraucher an Energie sind, sodass sie also durch günstigere Tarife zum Vorteil kommen würden, sondern dass hier so durchaus auch im Durchschnitt an die 20 bis 30 Prozent, da gibt es Untersuchungen im Bundesland Steiermark dazu, weniger an Energie verbrauchen, weil sie in der Regel auch diejenigen sind, die weniger elektrische Geräte im Haushalt haben und auch benutzen, um entsprechend viel Energie oder Strom zum Beispiel verbrauchen zu können. Auf der anderen Seite sehen wir aber, dass unsere Preise in der Vergangenheit galoppiert sind, alleine der Gaspreis ist um 51 Prozent gestiegen seit 2002 und der Strom um 28 Prozent, was diese Haushalte natürlich in eine vermehrte prekäre Lage versetzt. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass das nicht allein im Bundesland Oberösterreich lösbar sein wird, sondern dass wir auch die E-Control dazu brauchen, weil gerade die Netztarife, diese Fixpreise die es gibt, für alle gleich sind, unabhängig vom Haushaltseinkommen, dass wir gemeinsam haben, sodass Haushaltsschwächere oder einkommensschwächere Haushalte natürlich hier überdurchschnittlich höher belastet werden. Und ein Zweites, das ich noch ganz kurz erwähnen darf, ist, dass wir auch vorschlagen, uns diese Thematik noch genauer anzusehen, das heißt, auch einen Bericht zur Energiearmut in Oberösterreich zu erarbeiten und auch im Oberösterreichischen Landtag darüber zu beraten, um auch diesen ganz massiven Detailaspekt der Armut in Oberösterreich genauer zu betrachten. Wir bitten Sie um Zustimmung diesbezüglich, denn in einem sind wir uns sicherlich einig, oder können wir uns alle darauf verständigen, Armut bedeutet auch Energiearmut. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin als Vorrednerin! Vorausschicken möchte ich, wenn man sich etwas genauer ansehen will, dann sollte man keinen Dringlichkeitsantrag hier vorlegen, denn dann muss man darüber diskutieren und wir werden diesem Antrag, oder der Dringlichkeit dieses Antrags, nicht zustimmen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich sage aber dazu, dass ich das Anliegen auch für berechtigt halte, allerdings der Antrag in der vorliegenden Form, würde ich sagen, ist gut gemeint, aber womöglich auch nicht in allen Punkten zu Ende gedacht. Und vor allem habe ich auch ein Problem in der Wahl der Mittel, insbesondere wenn es darum geht, dass eine Landesregierung ein Tarifmodell entwickeln soll und damit eigentlich in einen Bereich eingreift, der auch von Gesetzes wegen dort gar nicht hingehört. Die Energiearmut ist ein Phänomen, sie hat mittlerweile auch auf der europäischen Ebene Eingang gefunden, auch in die rechtlichen Rahmenbedingungen, wobei die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie es im Wesentlichen den Nationalstaaten überlässt, wie sie hier zu rechtlichen Regelungen oder Maßnahmen kommen. Aus juristischer Sicht gibt es allerdings schon auch Einwände, auch gegen diese Argumentation, wenn man hergehen will, um eine Art soziale Komponente oder Alimentierung von sozialpolitisch erwünschten Sachverhalten über die Elektrizitätslieferanten erreichen will, sagt Hauer zum Beispiel auch im Kommentar zum ElWOG, dass er hier schwerste verfassungsrechtliche Bedenken hätte. Aber davon einmal ganz abgesehen, einige Anmerkungen auch zur Begründung. Zunächst, weil das auch meine Vorrednerin angesprochen hat, die Entwicklung der Strompreise. Es werden auch im Antrag hier Zahlen vermischt, Bundesdaten und Landesdaten. Wir haben in den letzten Jahren, wenn ich die letzten 15 Jahre oder 14 Jahre betrachte, eine Strompreisentwicklung, die sich, also jetzt rechne ich von 1996 weg, um 15 Prozent erhöht hat. Die Inflation selbst ist in diesem Zeitraum um 25 Prozent gestiegen und die Steuern und Abgaben auf Strom um 104 Prozent, haben sich also mehr als verdoppelt. Und wir wissen, dass der Preistreiber bei der Energie nicht der Strom ist, sondern im Wesentlichen die fossilen Energieträger, ist auch nachzulesen in den letzten Berechnungen, wo die Preisvergleiche gemacht wurden, von Haushaltsenergie im letzten Jahr, da ist der Strompreis nahezu unverändert geblieben, allerdings Heizöl und Treibstoffe sind ordentlich gestiegen, zum Teil über 25 Prozent, also das sollte man hier nicht vermischen. Ein Weiteres, die Zahl der Abschaltungen, weil auch das zumindest sinngemäß so dargestellt wird, ist nicht mehr geworden sondern weniger, zumindest in Oberösterreich, sowohl bei der Oberösterreichischen Ferngas als auch bei der Energie AG sind die Abschaltungen aus diesen Gründen zurückgegangen. Bei der Oberösterreichischen Ferngas AG haben sie sich sogar fast halbiert seit dem Jahr 2009. Und es gibt auch eine Reihe von Initiativen trotzdem, um diesem Phänomen beizukommen, ob das der Gerätetausch ist, ob das auch Gratisstrombezug ist, durch die Energie AG oder auch im Gasbereich, insbesondere beispielsweise für Bezieher von Heizkostenzuschüssen, also genau die Gruppe, um die es hier geht oder auch die Bildung von Ratenzahlungsplänen. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber dazu, darf auch verweisen auf ein Projekt von Landesrat Anschober in diesem Bereich, die vor allem auf den Gerätetausch abzielen und wo wir jetzt im Bezirk Urfahr ab Frühjahr hier auch ein neues Projekt bekommen werden, das heißt, es gibt schon Initiativen. Ich sage noch einmal, das Phänomen der Energiearmut darf man auch nicht unterschätzen. In dieser Form des Antrags würden wir aber gerne noch einmal darüber reden im Ausschuss. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Markus Reitsamer. Abg. Reitsamer: Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer! Armut bedeutet Energiearmut. Du, Frau Präsidentin, hast in deiner Rede bereits darauf hingewiesen und ich glaube, da stimmen wir überein. Energiearmut berührt viele Bereiche, die Bereiche der Sozial-, der Umwelt- und der Energiepolitik. Für immer mehr Menschen mit einem geringen Einkommen werden die Energiekosten und speziell die Kosten für fossile Energieträger zu einer existenziell bedrohlichen Armutsfalle. Es ist eine Tatsache: In Oberösterreich sind 1,4 Millionen Menschen akut armutsgefährdet, davon können etwa 237.000 Personen ihre Wohnung nicht mehr angemessen heizen. Viele betroffene Personen leben zwar in sehr günstigen Mietwohnungen, diese Wohnungen sind aber oftmals unsaniert und entsprechen keineswegs mehr einem zeitgemäß modernen, energieeffizienten Standard. Vor allem einkommensschwache Haushalte werden durch die hohen Kosten für elektrische Energie und Raumwärme immer stärker belastet. Und weil einfach das Geld fehlt, kann sich diese Bevölkerungsgruppe auch keine modernen und energieeffizienten Geräte kaufen oder sie kommen einfach nicht in den Genuss von entsprechenden Förderungen. Oftmals fehlt es einfach auch aber an Wissen über den effizienten Einsatz von Energie und den dadurch einzusparenden Kosten für das Haushaltsbudget. Vielfach kann die Rechnung bei den EVUs dann nicht mehr bezahlt werden und die Folgen sind eben in den einzelnen Bereichen Strom- und Gassperren. Ein Teufelskreis für die Betroffenen, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt. Auch aus den Erfahrungen und Pilotprojekten in anderen Ländern wissen wir: Die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut sind: Erstens Bewusstseinsschaffen, etwa durch Energieberatungen. Die Betroffenen müssen dabei in die Lage versetzt werden, selbstständig etwas gegen die Energiearmut tun zu können. Zweitens und wichtig ist effizienter Einsatz von Energie, wo immer es geht, um damit den Energieverbrauch zu senken. Drittens, Heizkostenzuschüsse dort, wo notwendig. Viertens, die EVUs müssen sicherlich mit in die Verantwortung genommen werden, etwa eben auch durch das Anbieten von speziellen sozialen Ökotarifen. Ich habe am Beginn davon gesprochen, dass Energiearmut die Bereiche der sozialen Umwelt- und Energiepolitik berührt. Als zuständiger Energielandesrat hat Rudi Anschober die Energiearmut durch eine spezielle Schwerpunktsetzung in seinen Mittelpunkt der Tätigkeit gerückt, auch gerade im heurigen Jahr. Ab dem heurigen Frühjahr wird, wie bereits von Kollegen Stelzer angesprochen, im Bezirk Urfahr-Umgebung ein Pilotprojekt gestartet. Flächendeckend wird hier eine Initiative zur Absenkung der Energiekosten begonnen. Angesprochen werden dabei alle Bezieherinnen eines Heizkostenzuschusses und damit eben Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Ziel ist es, ganz klar, die Energiekosten sollen mit diesem Projekt um ein Viertel abgesenkt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Gratisberatungen, kostenlose Erstmaßnahmen, sowie der Gratisumtausch der größten Stromschleudern im Haushalt. Dabei werden die Energiesparprofis des Energiesparverbandes gemeinsam mit Vertretern von Sozialinitiativen Direktberatung in den betroffenen Haushalten anbieten. Als Sofortmaßnahmen können dabei Steckerleisten gegen hohen Standby-Verbrauch installiert werden. Gleichzeitig wird eben das energieverschleuderndste Altgerät durch ein modernes Energiespargerät ausgetauscht. Dieses Pilotprojekt soll nach einer Evaluierungsphase schrittweise auch auf andere Bezirke ausgedehnt werden. Die nachhaltig wirkende Initiative gegen Energiearmut wird damit nach und nach in ganz Oberösterreich wirksam werden. Das entlastet bis zu 25.000 Haushalte, das hilft mit, nachhaltig das Problem der Energiearmut, der Armut insgesamt, zu entschärfen. Das macht Wärme und Strom wieder leistbarer und das ist schlussendlich, ganz klar, auch ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende in Oberösterreich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Wall. Abg. Wall: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Gäste auf der Galerie! Die FPÖ hat sich immer wieder für familienfreundliche Energietarife eingesetzt und es ist natürlich in unserem Interesse, dass den Bürgern unseres Landes Energie zu leistbaren Preisen angeboten wird. Es liegt ganz besonders im Interesse der FPÖ, dass sich vor allem auch nicht der Staat, wie zum Beispiel bei der Mineralölsteuer, oder auch nicht die Energieunternehmen, auf die die öffentliche Hand sehr wohl Einfluss hätte, bereichern und das, auf Kosten der Bürger, der Familien, der Alleinerziehenden, der Mindestrentner. Es müssen einerseits alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden um zu allererst Energie einzusparen, es sind hier bereits viele Beispiele genannt worden, auf der anderen Seite sind aber auch die Strukturen im Energiebereich zu bereinigen, ich nenne hier zum Beispiel die Linz AG und die Energie AG. Es ist der bestehende Politfilz zu bereinigen. Was ist mit den hohen Managergehältern? Es würde in diesem Bereich einiges zu tun geben und man weiß, dass man dadurch den Strompreis um bis zu zehn Prozent senken könnte. Im Antrag ist vom sozialökologischen Spartarif die Rede. Das klingt natürlich ein bisschen so wie die eierlegende Wollmilchsau. Selbstverständlich wollen wir keinen Atomstrom, wollen wir möglichst energieautark werden. Der Staat nimmt auch viel Geld in die Hand, in Form von Förderungen, damit alternative Energiegewinnung vielleicht sogar dort passiert, wo es wirtschaftlich nicht rentabel ist. Dann steigen die Energiekosten und die öffentliche Hand muss wieder einspringen, weil die Menschen den grünen Strom nicht mehr bezahlen können. So werden die Bürger durch überteuerte Energiepreise in die Abhängigkeit des Sozialstaats getrieben. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Aber den Atomstrom können sie sich auch nicht leisten!") Das kann natürlich nicht das Ziel sein. Wir sind mit Ihnen der Meinung, dass hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben ist und wir werden dem Antrag unsere Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 551/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich weise die Beilage 551/2012 dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Es wurde von Seiten des Herrn Schriftführers angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 552/2012 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend regionalen Fachkräftebedarf. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 552/2012 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Frauscher. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja in Oberösterreich eine ausgezeichnete Arbeitsmarktsituation, wir wissen, wir haben voriges Jahr 4,2 Prozent Arbeitslosigkeit gehabt und wir haben mit über 608.000 unselbstständigen Beschäftigten so viele Menschen in Oberösterreich in Beschäftigung wie noch nie zuvor. Und es sind sowohl die Zahlen der beschäftigten Frauen als auch Männer gestiegen. Gleichzeitig sind aber auch die Arbeitslosigkeiten bei den Frauen und bei den Männern gesunken. Das ist natürlich sehr erfreulich. Wie jede gute Nachricht, hat aber auch natürlich diese eine Kehrseite und zwar die Zahl der verfügbaren Fachkräfte kann mit der Entwicklung der oberösterreichischen Betriebe nicht Schritt halten und besonders betroffen ist hier natürlich der ländliche Raum. Wenn wir aber die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes vorantreiben wollen, geht das nur mit guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deshalb ist auch eine Strategie notwendig, wie in Zukunft die notwendige Zahl von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu müssen wir einmal feststellen, wo brauchen wir besonders diese Mitarbeiter und in welcher Zahl brauchen wir sie? Und aus diesen Erhebungen heraus kann dann diese Strategie entwickelt werden. Jetzt ist es so, dass diese Strategie natürlich zwei Ziele verfolgt, zum einen natürlich die Erwerbsquote steigern von Jugendlichen, von Frauen und von Migranten, das ist ja einmal das vordringliche Ziel, ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen oder eben den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen und natürlich auch den Fachkräftemangel dadurch zu verringern oder vielleicht komplett zu kompensieren. Der Mangel an Fachkräften entsteht ja nicht nur durch die überdurchschnittliche Entwicklung unserer Unternehmen, sondern natürlich auch wird er noch verschärft durch die demografische Entwicklung und zwar in einem enormen Ausmaß. Bis 2020 wird ja die Zahl der Jugendlichen um nicht weniger als 20 Prozent abnehmen. Jetzt gibt es natürlich vom Landesrat Sigl schon diese Strategie, Arbeitsplatz Oberösterreich 2020, diesen strategischen Ansatz und da ist ja sehr, sehr viel darin jetzt schon geregelt, ich möchte fast sagen, eigentlich alles geregelt. Es soll aber dieser Antrag, der jetzt da ist, das Ganze noch verstärken und sollte noch einmal die Bedeutung hier im Landtag dokumentieren, wie wichtig uns dieses Thema Arbeit und Wirtschaft gerade im Jahr 2012 ist. Ich gehe auf die Details von Arbeitsplatz 2020 Oberösterreich jetzt nicht ein. Die Gabi Lackner-Strauss wird ja dann bei den Verhandlungsgegenständen noch reden und darüber was sagen. Wir müssen verschiedene Gruppen von Menschen integrieren. Wir haben ein großes Potential hier bei den Frauen, die hervorragende Voraussetzungen mitbringen, denen man aber auch entgegen kommen muss in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und denen man auch ein annähernd gleiches, sage ich einmal, optimistisch, realistisch, ein zumindest angenähertes Entlohnungsniveau bieten wird müssen. Wir müssen schauen, dass wir die Jugendlichen einbinden. Die 15 Prozent, die keine Ausbildung haben und keinen Schulabschluss, wollen wir reduzieren auf zehn Prozent. Wir müssen aber auch das große Potential der Migrantinnen und Migranten nutzen, vor allem die jungen, sind um gar nichts unintelligenter wie unsere jungen Menschen. Es mangelt aber oft an der Sprache und durch Sprachausbildungen müssen wir sie ausbildungsfähig machen. Wir müssen unbedingt auch unsere behinderten Mitmenschen integrieren. Die sind zu sehr großen Leistungen fähig. Sie haben ein Recht auf Arbeit. Es wird nicht jeder eine Fachkräfteausbildung machen können, aber sie können auch durchaus in den Betrieben Fachkräfte auch unterstützen und ersetzen und dadurch anderes Potential freimachen. Und auch ein gewisser Zuzug aus dem Ausland wird notwendig, ein geregelter Zuzug. Ja, wir müssen praktisch diese ganzen Berufsgruppen integrieren und versuchen, hier dementsprechend dies in den Arbeitsprozess einzubauen. Wir müssen auch schauen, dass ältere Mitarbeiter länger arbeiten dürfen. Das Pensionssystem wird ja hinauf gesetzt, das Pensionsalter. Wir müssen aber dann auch schauen, dass die, die länger arbeiten wollen, auch die entsprechenden Möglichkeiten haben, flexible Systeme, dass sich das Weiterarbeiten auch auszahlt, nicht dass man ihnen alles wegnimmt, was sie dazuverdienen und dann damit die Pension reduziert. All diese Maßnahmen sind sehr, sehr wichtig für die Betriebe, aber natürlich in erster Linie für die Menschen, die es betrifft. Darum ist uns dieses Anliegen so wichtig und wir empfinden es auch natürlich als dringlich. Und wir bitten daher die Landesregierung, im Sinne dieses Antrages tätig zu werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege David Schießl. Abg. Schießl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Dieser Antrag, der hat ja was, möchte ich sagen auf innviertlerisch. Also mir gefällt der Antrag ja nicht so schlecht. Vielleicht ist auch die ÖVP wach gerüttelt worden mit den Plakataktionen, die von der SPÖ damals gekommen sind. Wenn ich vielleicht noch kurz erinnern darf auch an den Budgetlandtag, wo ich es schon kurz gebracht habe, wo es geheißen hat: Eltern von Georg sind Akademiker, Georg auch. Eltern von Lukas haben eine Lehre gemacht, Lukas auch. Das war ein Klassenkampf, der damals gekommen ist. Jetzt stellen wir fest, die ÖVP möchte in diesem Bereich anscheinend initiativ werden. Nur fragen wir uns von der FPÖ natürlich auch, fehlt es da vielleicht ein bisserl an der internen Kommunikation, weil man so einen Antrag stellt? Also wir, muss ich ganz ehrlich sagen, reden mit unserem Landesrat, wenn es derartige Probleme in seinem Ressort gibt und machen das nicht mit einem Antrag, wie wir ihn da heute haben. Oder gibt es vielleicht ein bisserl eine Unterbeschäftigung im Landesratsbüro Viktor Sigl? (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Es gibt sogar Landesräte, die sagen, jawohl, ich bin froh, wenn der Klub da verstärkt hinter mir steht!") Ja super. Ja es ist ja schön, wenn wir was tun für den Bereich Facharbeiter. Das ist ja ganz auf meiner Linie. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Ist vielleicht bei euch anders, aber bei uns ist das so!") Aber dieser Antrag wird jetzt wahrscheinlich kommen, weil zu wenig passiert ist in der letzten Zeit. Also schaut es aus, wir hätten da wirklich einen Handlungsbedarf. Nur ich möchte an eines auch noch erinnern. Es gibt ja auch einen FPÖ-Antrag zu diesem Thema, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen erinnern können, und zwar die Beilage 516/2011, wo wir Ähnliches verlangen. Nur ist halt das ein FPÖ-Antrag und der wird halt in einem Ausschuss geparkt. Momentan ist er im Unterausschuss Bildung und verstaubt dort. Die ÖVP bringt einen ähnlichen Dringenden und der ist natürlich wichtig und soll heute auch dringlich beschlossen werden und inhaltlich beschlossen werden. Nur eines fällt uns da auf. In unseren Augen ist es ein bisschen diskriminierend, wenn man bei so wichtigen Themen wie bei den Facharbeitern nur die Jugend, die Migranten und die Frauen hernimmt. Es gibt ja doch auch Männer, Männer mit 21 Jahren, die vielleicht das Studium abgebrochen haben oder sonst irgendetwas und auch Facharbeiter werden sollen. Na, die gehören doch da miteinbezogen bitte. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Jetzt sagt nur, ihr stimmt nur zu, wenn die Männer auch dabei sind!") Wo bleibt denn da die Gleichberechtigung, wenn man das wirklich nur mit Frauen, Migranten und Migrantinnen und den Jugendlichen macht? (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Nur"!) Da gehören die Männer auch dazu. (Zwischenruf Abg. Frauscher: "Gehören die nicht zur Jugend?") Was ist da mit der Gleichberechtigung und mit der Gendergerechtigkeit? Deswegen, wir von den Freiheitlichen laden die ÖVP ein, einen Abänderungsantrag mitzugehen, natürlich nach den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung, wir brauchen da auch die Unterschrift der ÖVP, damit dieser Antrag eine Gleichberechtigung bekommt und nachher auch dringlich und inhaltlich beschlossen werden kann. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Mag. Gertraud Jahn. Die Antwort auf die Gendergerechtigkeit. Abg. Mag. Jahn: Ja genau. Geschätzte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Über 17 Prozent unserer jungen Menschen zwischen 20 und 24 haben keinen Berufsabschluss. 22.000, haben wir gestern und heute gelesen, 22.000 junge Menschen zwischen 15 und 24 fallen überhaupt aus dem Arbeitsmarkt heraus. Wir weisen seit Jahren, seit Jahren darauf hin, dass in dieser Frage die Maßnahmen entsprechend verstärkt werden müssen und das heißt, investieren, investieren, investieren in die Bildung und Ausbildung unserer Kinder. Ob ein junger Mensch ein erfolgreiches Arbeitsleben haben wird, dazu wird schon in der Schule entsprechend die Grundlage gelegt. Und es ist ja offensichtlich nur mehr der harte Kern der ÖVP derjenige, der sich gegen eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen sperrt, die ein wirklicher Ansatzpunkt wäre, um diese Frage entsprechend zu lösen. Es sind ja mittlerweile Industriellenvereinigung und die Wirtschaftstreibenden mittlerweile diejenigen, die sich sogar massiv dahinterklemmen mittels auch Bildungsvolksbegehren, um zu einer gemeinsamen Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen zu kommen. Und 75 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind mittlerweile auch für diese gemeinsame Schule. Aber bleiben wir auch neben dem Bildungssystem, was die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen anbelangt. Seit Jahren stellen wir hier herinnen Anträge und immer bekommen wir in erster Linie gesagt, was nicht alles ohnehin an Maßnahmen gesetzt worden wäre oder gesetzt würde. Ja, es wird wirklich viel an Maßnahmen gesetzt. Aber offensichtlich sind sie entweder nicht ausreichend oder nicht richtig. Viele offensichtlich gehen nicht in der Richtung, die gewünscht ist. Ich verweise nur auch auf einen heutigen Artikel, wo eben seitens des AMS verlangt wird, die Lehrlingsförderung endlich auf die Benachteiligten hin zu konzentrieren und wegzugehen von der Breite der Förderung für Betriebe, wenn es um die Aufnahme von Lehrlingen geht, denn wir haben jetzt nicht mehr zu viele, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Hat aber AMS nicht an uns gerichtet!") aber es geht ja offensichtlich darum, dass wir sozusagen, dass wir Lehrlinge entsprechend ausbilden und nicht mehr darum, dass es zu viele gäbe, die sozusagen bei der Wirtschaft untergebracht werden müssten. Seit Jahren gibt es Regionalanalysen, Regionalentwicklungsmodelle, als ich noch in der Arbeiterkammer war, Regionalkonferenzen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen. Es gibt eine hervorragende Beschäftigungsprognose seit Jahren, die die Arbeiterkammer damals über das Wifo machen hat lassen, alle paar Jahre sozusagen ergänzen hat lassen. Wir sind immer ein Stück ausgerutscht mit dem Hinweis, was nicht ohnehin alles gemacht würde. Aber ich bin froh, wenn man jetzt hier einen entsprechenden Druck dahinter setzt, dass Regionalentwicklung und Regionalpolitik im Arbeitsmarktbereich entsprechend verstärkt werden soll. Daher werden wir das auch unterstützen. Ich frage mich nur um eines, ich frage mich, hat es die ÖVP wirklich notwendig, einen Antrag in den Landtag an den eigenen Referenten einzubringen, wenn der gemeinsam mit dem AMS und den Sozialpartnern bereits eine fix und fertig vorbereitete Kampagne nicht nur in der Tasche hat, sondern bereits die Termine ausgemacht sind in den Bezirken, wo genau das gemacht wird, (Zwischenruf Abg. Frauscher: "Wir demonstrieren unsere Unterstützung als Klub!") wo genau das gemacht wird, was in diesem Antrag verlangt wird? Ich sage es nur, die Schlüsselfrage ist, wie sichern wir 2020 die Verfügbarkeit qualitativer Arbeitskräfte in unserer Region? Das ist in der Kampagne des AMS und Land und Sozialpartnern drinnen. Der Landesrat hat bereits terminisiert die entsprechenden Bezirksworkshops, wo er selber dort präsentieren und dort auftreten wird. Die Thematik ist exakt die gleiche bei den Bezirksworkshops, nämlich Jugend- und Fachkräftebedarf, Frauen und Ältere und Fachkräftebedarf, MigrantInnen und Fachkräftebedarf. Ich frage Sie nur, meine Damen und Herren, hat die ÖVP es wirklich Not, den Landtag zu befassen, eine Bühne zu bieten sozusagen für den Referenten, wenn er bereits eine fix und fertige Kampagne geplant hat? Ich finde, das haben wir hier in diesem hohen Haus wirklich nicht notwendig. In der Sache selber sind wir froh, wenn hier entsprechender Druck dahinter gesetzt wird und werden diesen Antrag auch in der Dringlichkeit unterstützen, damit nicht sozusagen die Dringlichkeit der Kampagne vor der Dringlichkeit und Umsetzung des Antrages kommt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auf der B127 oder neben der B127, aber auch vor allem in der Einfahrtsstrecke in Urfahr große Tafeln aus dem Bezirk Rohrbach, gesponsert und unterstützt von AMS, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, groß "Fachkräfte gesucht". Ja, das ist ein regionales Problem. Aber wir haben auch noch eine zweite Säule. Die demografische Entwicklung zeigt ganz eindeutig, das haben wir heute in einem Antrag schon besprochen, wir brauchen dringend Pflege- und Betreuungskräfte. Daher ist es natürlich weiter dringend gefordert, laufend darauf zu schauen und genauer zu schauen. Und entgegen der Meinung von der Klubobfrau Gerti Jahn, ja, der Landtag ist damit zu befassen, nämlich zu befassen damit, was aus diesen Vorgesprächen, diesen regionalen Workshops herauskommt, damit wir wissen, wie schaut denn der Bericht aus? Und genau um das geht es. Daher danke der Initiative und wir begrüßen diese Initiative der Wirtschaftsabteilung, wirklich zu schauen mit den Sozialpartnern und mit den Regionen, gemeinsam auch mit wirklichen Experten aus der Region, was brauchen die Regionen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Qualifikationen müssen sie haben und in welchem Zeitablauf und was können die Betriebe selbst dafür leisten, nämlich in Richtung Ausbildung, damit genau das auch dann zukünftig eintritt? Und gegenüberstellen müssen wir und das kommt auch in dem Antrag vor, wo sind denn noch Potentiale an Arbeitskräften, an erwerbstüchtigen Menschen, die sagen, ja wir wollen arbeiten? Da haben wir gerade bei diesen zwei Frauen berufen, weil der Kollege Schießl gefragt hat, warum wir da nur diese Bereiche herausnehmen, wir haben eine niedrige Erwerbsquote bei Frauen aus vielerlei Gründen. Wir haben eine niedrige oder auch eine sehr große Gefährdung von Arbeitsplätzen im Bereich Menschen mit Migrationshintergrund oder Migrantinnen und Migranten. Und wir haben zwar Gott sei Dank in Oberösterreich eine sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit, aber auch genau das Thema, was ja auch schon von der Klubobfrau angesprochen wurde, müssen wir uns anschauen. Und da hilft mir halt keine Ausbildungsagentur, wie sie die SPÖ immer wieder fordert oder die Arbeiterkammer immer wieder fordert. Da hilft es nur deswegen hinzuschauen und die Maßnahmen, die wir gemeinsam mit den Sozialpartnern, aber auch über die Parteigrenzen hinweg den Pakt für Arbeit und Qualifizierung anzuschauen und mit dem AMS daraufzuschauen, sind das die richtigen Maßnahmen? Wir haben ein Förderpaket entwickelt in Oberösterreich, um eben Schulabschlüsse nachholen zu können, um vorzeitig in der dritten, vierten Klasse schon zu schauen, was brauchen denn Jugendliche an sozialen Kompetenzen und das ist auch ein wichtiger Faktor, nicht nur an Inhalt, sondern auch an sozialen Kompetenzen, damit sie dann auch fähig sind, einen Arbeitsplatz antreten zu können? Hier müssen wir weiter schauen und wir müssen schauen, ob das, was wir gemacht haben, und da gebe ich der Kollegin und Klubobfrau selbstverständlich Recht, wir müssen immer drauf schauen, sind die Maßnahmen die richtigen, treffen sie und kommen dann die Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt, die auch die Betriebe bzw. auch die Dienstleistungen brauchen? Wir haben Nachholbedarf bei Frauen, die auch zu begeistern für neue Branchen, für neue Herausforderungen. Und ich will nicht bei den Frauen ansetzen und sagen, da muss Familie und Beruf gleichgeschaltet werden. Nein, wir müssen endlich anfangen, die Männer auch zur Familienbegleitung, zur Familienarbeit heranzuziehen, weil dann gilt es ein Thema Familie und Arbeit gut unter ein Dach zu bringen und nicht nur Frauen und Arbeit unter ein Dach zu bringen (Beifall) Danke, der Applaus der Frauen war mir da sicher. Danke Martina. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz und Abg. Reitsamer: "Ich war auch dabei!") Noch ein Punkt. Entschuldige. Ja, von meinen Männern erwarte ich das sowieso. Ich möchte auch auf diese Zielgruppe hinschauen. Wir haben immer die Migrant/innen als Problemgruppe im Focus. Wir müssen auch hinschauen, was haben denn diese für Kompetenzen? Wir haben die riesengroße Chance, dass wir Menschen im Land haben, die gerade die Sprachen im Osten sehr gut können. Wir sind ein exportorientiertes Bundesland. Wir haben Hoffnungsmärkte im Osten von Europa. Und wir haben Menschen hier, die Englisch können, die Deutsch können und die auch diese Sprachen können. Nutzen wir doch diese Chance der Dreisprachigkeit mehr und stellen die in den Mittelpunkt. Und ich möchte mich noch ganz herzlich bedanken, das ist mir ganz wichtig, dass der Kollege Frauscher auf die behinderten Menschen in diesem Antrag, in dieser Rede nicht vergessen hat. Weil auch hier geht es nicht nur um Fachkräfte, sondern ihnen den Platz auch ermöglichen zu können, den sie verdient haben. Und dass wir ältere Menschen in den Betrieben halten müssen, auch um die Balance zu finden zwischen dem Austausch, wenn Junge nachkommen und die Kompetenzen der Älteren noch schätzen können. Da brauchen wir nicht nur, dass sie länger arbeiten dürfen, sondern auch dass sie länger arbeiten können. Und hier ist die betriebliche Gesundheitsförderung gefordert und hier haben wir auch in der Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, glaube ich, den richtigen Weg eingeschlagen. In einem Gesamtpaket können wir diese Herausforderung der Zukunft meistern. Daher dringlich ja einen Bericht über diesen Weg im Landtag zu diskutieren und im Landtag weiter sich damit zu beschäftigen, wie können wir noch besser die Menschen in Arbeit bringen, die es wirklich wollen und die es brauchen, um auch einen Platz zu haben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 552/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, erlaube ich mir noch, die Schülerinnen und Schüler der achten Klasse des Bundesgymnasiums Körnerschule recht herzlich willkommen zu heißen und ihnen eine angenehmen Aufenthalt bei uns im Oberösterreichischen Landtag zu wünschen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zu den Ersatzwahlen in den Bundesrat. Ich darf Ihnen mitteilen, dass mir vom Ersatzmitglied des Bundesrates, Frau Sabine Breitenfellner, folgendes Schreiben zugegangen ist: Hiermit gebe ich bekannt, dass ich mit 25. Jänner 2012 auf mein Ersatzbundesratsmandat verzichte. Sabine Breitenfellner. Zu dieser Verzichtserklärung stelle ich fest, dass sie mit 25. Jänner 2012 wirksam geworden ist. Aufgrund dieses Verzichtes ist die Wahl eines neuen Ersatzmitgliedes erforderlich. Die Präsidialkonferenz hat für diese Wahl einen einstimmigen Wahlvorschlag erstattet und dieser lautet auf Frau Elisabeth Reich. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 durch Zustimmungserklärung. Ich bitte nun die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, welche dem verlesenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass die Annahme des Wahlvorschlages einstimmig vorgenommen wurde. Damit wurde Frau Elisabeth Reich als Ersatzmitglied des an zweiter Stelle in den Bundesrat entsandten Mitglieds, Kommerzialrat Johann Kraml, gewählt. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und somit zur Beilage 540/2012. Dies ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz und das Oö. Fischereigesetz geändert werden. Ich bitte Herrn Kollegen Dr. Christian Dörfel über die Beilage 540/2012 zu berichten. Abg. Dr. Dörfel: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Galerie! Beilage 540/2012, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz und das Oö. Fischereigesetz geändert werden. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 540/2012.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz und das Oö. Fischereigesetz geändert werden, beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und eröffne die Wechselrede und darf Herrn Dr. Christian Dörfel als erstem Redner das Wort erteilen. Abg. Dr. Dörfel: Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinem Bericht bereits erwähnt, dass das ein weiterer Schritt im Zuge der oberösterreichischen Verwaltungsreform ist und gleichzeitig die Fortsetzung des bisherigen Weges der Rechtsvereinfachung, Rechtsbereinigung und Deregulierung. Durch die Aufgabenverlagerungen an den Landesjagdverband können Einsparungen erzielt werden in der Größenordnung von ein paar hunderttausend Euro pro Jahr. Jetzt kann man sagen: Das ist nicht viel. Das ist falsch, möchte ich gleich betonen. Wir in Oberösterreich haben uns ganz einfach dazu entschieden, eine Verwaltungsreform in vielen größeren und kleineren Schritten durchzuführen mit dem Ziel, Strukturen nachhaltig, sozial verträglich und im Einvernehmen mit den Betroffenen zu verändern. Andere Länder machen es anders. Sie setzen auf Knalleffekte, auf Ankündigungen und auf vollendete Tatsachen, die den Betroffenen vor den Latz geknallt werden, nach dem Motto: Friss Vogel oder stirb. Ich bin überzeugt, dass der oberösterreichische Weg, unser Weg, der bessere ist, weil er zu zukunftsfähigen Lösungen führt, die von allen mitgetragen werden können und weil wir in Summe höhere Einsparungen als andere Länder erzielen werden. Rechtsbereinigung und Deregulierung können wir im Bereich der Gesetzgebung selbst und alleine umsetzen. Für die Auslagerung von Aufgaben brauchen wir aber Partner. Ich bedanke mich daher beim Landesjagdverband und beim Fischereiverband dafür, dass sie bereit sind, die oberösterreichische Verwaltungsreform mitzutragen und neue Aufgaben zu übernehmen. Herr Landesjägermeister Sepp Brandmayr ist ja hier anwesend. Danke dafür und ich bitte diesen Dank auch den Bezirksjägermeistern zu überbringen. Zum Abschluss möchte ich noch auf einen inhaltlichen Aspekt der Neuregelung eingehen, und zwar auf die Änderungen im Bereich der Abschussplanerstellung. Der Wechsel von der Bewilligungs- zur Anzeigepflicht der Abschusspläne und der Umstand, dass die festgelegten Abschusszahlen auch überschritten werden dürfen, bringt neue Herausforderungen und Chancen für die Jagdausschüsse und die Jagdausübungsberechtigten in den Genossenschaftsjagden unserer Gemeinden. Wenn die neuen Regeln für die Abschussplanung mit Augenmaß und mit Vernunft angewendet werden, kann die Jägerschaft noch besser ihren Beitrag zu einem ausgewogenen Wald-Wild-Verhältnis leisten. Die neue Rechtslage macht aber auch deutlich, dass Jagdwirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft untrennbar miteinander verbunden sind und dass jagdliche Freuden mit den jagdwirtschaftlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden können. Ich ersuche daher um Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Gisela Peutlberger-Naderer das Wort. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege Bürgermeister Dr. Christian Dörfel hat ja wirklich umfassend und mit viel Spezialwissen berichtet und ich kann Ihnen sagen, dass für uns als Sozialdemokraten diese hier vorliegenden Reformen nachvollziehbar sind und auch beschlussfähig. Wir haben es hier mit Verlagerungen behördlicher Aufgaben zu tun. Der Oberösterreichische Landesjagdverband hat in den letzten Jahren auch sehr erfolgreich gewirkt. Das jagdliche Bildungszentrum Schloss Hohenbrunn befindet sich in St. Florian, in meinem Bezirk Linz-Land, und ich habe dort schon manchmal einen Besuch abgestattet. Es ist schön zu beobachten, dass der Herr Ökonomierat Hans Reisetbauer damals noch wirklich viel Leben ins Haus gebracht hat und jetzt mit unserem Herrn Kollegen Sepp Brandmayr gibt es dort sehr viele schöne Aktivitäten und auch dieses Bildungszentrum ist sehr gut besucht. Alle Verfahren, die in der vorliegenden Novelle eingearbeitet werden, überwiegend jagdliche Belange, zum Beispiel wenn jemand die Jagdprüfung ablegen will, ist es so, dass bisher schon der Bezirksjägermeister den Vorsitz in der Kommission hatte und jetzt geht überhaupt auch das Verfahren, sozusagen die Zulassung zur Prüfung, direkt über die Bezirksgruppe des Landesjagdverbandes. Auch die Ausstellung der Jagdkarten, natürlich unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsaspekte, kann jetzt durch den Landesjägermeister oder einer Landesjägermeisterin erfolgen. Es ist tatsächlich als Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden zu werten. Wir von der SPÖ begrüßen es auch, dass im Falle der Gegenseitigkeit die Anerkennung der Jagdkarten anderer Bundesländer erfolgen kann. Kurz gesagt, wir stimmen gerne zu. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Ing. Wolfgang Klinger. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, geschätzte Zuhörer und Zuhörerinnen! Die freiheitliche Fraktion stimmt diesem Verwaltungsreformschritt natürlich auch zu und ich möchte vielleicht nur kurz in Erinnerung rufen, dass vor einem Jahr unser Herr Klubobmann darauf hingewiesen hat, nachdem er gerade die Jagdprüfung absolviert hatte, die für Linz-Land und Linz-Stadt ausgeschrieben wurde, er von dieser Prüfungskommission dahingehend informiert wurde, dass ein Jurist aus Linz-Stadt und ein Jurist aus Linz-Land, praktisch eine Doppelgleisigkeit, vorgesehen waren und damit stattgefunden hat. Das sind die richtigen Schritte, auch wenn, wie Herr Dr. Christian Dörfel gesagt hat, es nur kleine Schritte sind, aber in der Summe der Dinge macht das auch sehr viel Geld aus und macht vor allen Dingen viel weniger Verwaltungsarbeit notwendig. Die freiheitliche Fraktion hat sich mit diesem Antrag eingehend auseinander gesetzt. Unsere Vorredner haben schon genau erörtert worum es eigentlich geht und wir können allen Punkten genau so zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem also jetzt drei Jäger geredet haben, ich bin keiner, ich bin nur Fischer. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Kein Jäger, nur ein Wilderer!" Zwischenruf Abg. Schwarz: "Kein Jäger!" Unverständliche Zwischenrufe.) Ah, du bist keiner. Okay, okay, okay, passt, aber du schaust so aus wie ein Jäger. Okay, nein. Zu der heutigen Änderung des Oberösterreichischen Jagd- und Fischereigesetzes ist ja schon sehr viel gesagt worden. Es ist ja so, dass es eigentlich auch ein Ergebnis des oberösterreichischen Verwaltungsreformprojektes ist, wo wir also in der 8. Sitzung im November des Vorjahres beschlossen haben im Wesentlichen erstens einmal Vereinfachungen von fischereirechtlichen Verfahren und Verlagerungen von jagdrechtlichen Entscheidungen an den Oberösterreichischen Landesjagdverband. Ich denke dass diese Änderungen, wie sie heute vorliegen, gut sind und dass wir also auch als Grüne diesen Änderungen zustimmen werden. Was die fischereirechtlichen Verfahren betrifft, ist also erstens einmal die Verkürzung der Mindestpachtdauer von Fischereirechten von neun auf sechs Jahre, was an und für sich sinnvoll ist, weil dadurch keine Ausnahmebewilligungen mehr notwendig sind. Es geht also auch um ein Anzeigeverfahren anstelle eines Bewilligungsverfahren bei Pachtverträgen und was also das Jagdgesetz betrifft, so ist es hauptsächlich eine Verlagerung organisatorischer Formen, was die Jagdprüfung betrifft zum Landesjagdverband, wie auch die Ausstellung der Jagdkarte beziehungsweise die Bewilligung der Nachtabschüsse, die also bis dato relativ verwaltungsaufwendig umgesetzt worden sind. Die Einsparungen, die dadurch errechnet werden, sind beim Fischereirecht jährlich ca. 52.000 Euro und beim Jagdrecht 117.000 Euro. Ich denke, das ist sicher auch ein Grund diesen Schritt zu gehen. Für mich hängt das natürlich auch zusammen, in einem großen Vertrauen zwischen dem Land Oberösterreich und den jeweiligen Fischerei- und Jagdverbänden und ich glaube, dass dieses Verhältnis auch von Vertrauen geprägt ist und deswegen werden wir dieser Änderung auch zustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Max Hiegelsberger. Landesrat Hiegelsberger: Geschätzte Präsidentin, hohes Haus, werte Gäste auf der Galerie! Jagd und Forst ist Landeskultur und für Kultur kann es auch Beiträge geben. Aber das ist heute nicht mein Thema. Also, wir werden uns heute über die jagdgesetzliche Veränderung unterhalten (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Willst du, dass die Fischer auch für die Jäger zahlen?") und möchte mich bei den Fraktionen ganz herzlich bedanken. Wir haben sowohl im politischen Lenkungsausschuss, als auch dann im Ausschuss einstimmig diese Veränderung auch bei den jagd- und fischereigesetzlichen Bestimmungen beschlossen. Ich denke, wir haben damit auch aufzeigen können, dass uns eine Verwaltungsvereinfachung, ein direkter Zugang der Bürger zu diesen Kontakten ein Wichtiges ist. Dass wir hier auch beweisen können, dass, wenn auch der Einsparungseffekt ein geringer ist, der Zugang zu den Behörden oder zur Ausstellung einer Jagdkarte so hingehend vereinfacht wurde, dass er wirklich draußen spürbar wird. Ich denke, wenn wir etwas verkaufen können, auch als Politik und als verantwortungsvolle Politik, dann geht es nicht nur letztendlich, dass wir Einsparungen erzielen, sondern, dass wir damit auch Auswirkungen auf unsere Bürger haben, die positiv und vor allem im Zugang in den Zeiten, die dafür benötigt werden, einfach sind. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken, er ist heute anwesend von meiner Abteilung, Herr Wirklicher Hofrat Dr. Friedrich Reisinger. Er hat federführend dieses Gesetz begleitet und ich möchte ihn besonders erwähnen, weil er sich in Kürze in die Pension verabschieden wird und darf mich bei ihm ganz herzlich bedanken. (Beifall) Es bedarf natürlich der Abstimmungen zwischen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, hier war federführend Herr Ökonomierat Ing. Franz Reisecker als Präsident tätig und natürlich unser Landesjägermeister, Herr Sepp Brandmayr, der ebenfalls in einer guten Gesprächsbasis auf dieses Thema eingegangen ist und wir in einer gemeinsamen großen Erklärung auch dort unsere zukünftigen Bestimmungen vereinbart haben. So denke ich, hat die Landespolitik in Oberösterreich bewiesen, dass Landeskultur in einem offenen Aufeinanderzugehen zwischen Forst, zwischen Jagd und natürlich auch der Behörde zukünftig ein System garantiert, wo sich sowohl die Jäger rechtlich wohl fühlen können, wo aber der Forst und die Behörden damit einen Weg aufzeigen, den wir in Oberösterreich auch für die kommenden Jahre brauchen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke dir, Herr Landesrat Max Hiegelsberger! Es gibt keine weitere Wortmeldung dazu. Ich schließe somit diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 540/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir kommen nun zur Beilage 541/2012, es ist dies der Bericht des Gemischten Ausschusses, zusammengesetzt aus dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und dem Umweltausschuss, betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird, die sogenannte Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2012. Ich bitte Herrn Kollegen Abg. Markus Reitsamer über die Beilage 541/2012 zu berichten. Abg. Reitsamer: Werte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer! Beilage 541/2012, Bericht des Gemischten Ausschusses (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Umweltausschuss) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2012). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 541/2012.) Der Gemischte Ausschuss (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Umweltausschuss) beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2012) beschließen. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede. Ich darf als ersten Redner Herrn Kollegen Markus Reitsamer das Wort erteilen. Abg. Reitsamer: Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Im Zuge der Sitzung des Unterausschusses am 12. Jänner 2012 zur Novellierung des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 hat sich der Unterausschuss eben mit der Beilage 382/2011 befasst. Anlass und Inhalt dieses Gesetzesentwurfes ist, dass es sich in der Praxis eben gezeigt hat, dass in einigen Bereichen des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002 durchaus Änderungsbedarf besteht. Etwa bei der Vergabe der Berechtigung zur Abnahme und zur wiederkehrenden Überprüfung von Heizungsanlagen. Auch die Bestimmungen der Überprüfungsberechtigung für gasversorgte Heizungsanlagen waren eher kompliziert und daher wenig praxisgerecht. Da die sogenannten Gasorgane nunmehr nicht mehr namentlich genannt werden müssen, sollten sich auch bei der Behörde Landesregierung Kosteneinsparungen ergeben. Das wird sicher den Herrn Landeshauptmann freuen. Welche Verbesserungen ergeben sich für Wirtschaftstreibende? Erstens: Das Erfordernis der individuellen Berechtigung für die sogenannten Gasorgane entfällt. Künftig muss nur mehr eine generelle Überprüfungsberechtigung beantragt werden. Zweitens: Die Vermeidung von Doppelüberprüfungen. Drittens: Die Lockerung der Bestimmungen über die Zulässigkeit von Brennstoffen, die bei der Raumheizung in gewerblichen Betriebsanlagen verfeuert werden dürfen. Was ändert sich durch die Novelle für die Konsumentinnen und Konsumenten? Erstens: Verbesserungen durch die Verlängerung der Prüfungsintervalle für Verbindungsstücke und Verfänge von Feuerungsanlagen bis zu einer maximalen Brennstoffwärmeleistung von 120 Kilowatt, die mit Holzpellets automatisch beschickt werden. Zweitens: Eine weitere Entlastung ergibt sich aus der Verlängerung des Überprüfungsintervalls für die wiederkehrende Überprüfung von sonstigen Gasanlagen. Noch offen ist die Überprüfung der zugehörigen Rauchfänge und Verbindungsstücke. Bei automatisch betriebenen Pelletsfeuerungsanlagen bis 120 kW Brennstoffwärmeleistung wird die Überprüfung nunmehr von derzeit vier auf drei pro Heizperiode reduziert. Zur Beurteilung, ob aus fachlicher Sicht auch eine Reduktion dieser Überprüfung auf zwei Überprüfungen pro Heizperiode zugestimmt werden kann, müssen etwa noch seitens der Oberösterreichischen Brandverhütungsstelle eingehende Recherchen bei der Brandursachenermittlung bzw. bei den vorhandenen Heiztechnologien in feuerpolizeilicher Hinsicht vorgenommen werden. Daher wird die endgültige Klärung dieser Frage in einer nächsten Novelle des Oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes herbeizuführen sein. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Promberger. Abg. Promberger: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtags, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieser Novelle natürlich zustimmen, es hat mein Vorredner bereits sehr umfangreich ausgeführt, welche Punkte verbessert worden sind, einerseits für die Konsumenten durch verkürzte Kehrintervalle gerade bei Holzpellets-Heizungen, die automatisch beschickt werden. Ein Bereich, der nicht erwähnt wurde, im Bereich der Wochenendhäuser kommt es zu einer Verbesserung, Wochenendhäuser, die nur in der Übergangszeit und nicht im Winter genutzt werden, profitieren auch von geringeren Überprüfungsintervallen, was sich natürlich wieder klarer Weise in der Geldtasche der Bürgerinnen und Bürger sehr direkt auswirkt. Alleine wenn man bedenkt, nachdem die Gasorgane das komplizierteste Verfahren eben mit zwei Bewilligungen, einerseits für die Betriebe, andererseits für das Gasorgan selber bisher bewerkstelligen mussten, da seit 2006 200 Bescheidverfahren durchgezogen sind, erhoffen wir uns auch, dass die Behörde einfach einen geringeren Aufwand und somit eine Kostenersparnis hat, somit werden auch wir dieser Novelle zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Mahr. Abg. Ing. Mahr: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir wissen, hat es in der Vollzugspraxis Probleme gegeben, die sind alle behoben worden, es gefällt mir, dass jetzt nur mehr grundsätzlich die generelle Berechtigung des Unternehmers notwendig ist. Die anderen Punkte sind schon durchdiskutiert worden. Mir gefällt im Zuge der Novellierung, dass die Gebietskörperschaften jetzt glücklich sind, mir gefällt, dass letztendlich die Bürgerinnen und Bürger glücklich sind, weil sie weniger zu zahlen haben. Wenn die alle glücklich sind, sind wir auch glücklich als FPÖ, wir werden daher dieser Forderung natürlich zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Alfred Frauscher. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gefragt worden, ich bin auch glücklich. Wir haben das diskutiert im Unterausschuss, wie gesagt, es hat gezeigt, dass durch die technische Weiterentwicklung, durch nicht mehr zeitgemäße Vorschriften Handlungsbedarf war, wir wollten gewährleisten, dass sowohl dem Anspruch der Umwelt als auch den gerechtfertigten Forderungen der Wirtschaftstreibenden nachgekommen wird. Es ist unsere Aufgabe auch Gesetze einfacher und deren Auswirkungen billiger zu machen. Einen Punkt erwähne ich vielleicht aus den ganzen Punkten, die geändert wurden: Den Grundsatz des einheitlichen Ansprechpartners, der Konsument, also der Heizungsanlagenbetreiber soll sich nur mehr an einen Ansprechpartner für die Überprüfung der Anlage wenden müssen, der muss zur Überprüfung aller Teile berechtigt sein. Im Falle eines Störfalls hat er dann natürlich auch nur einen, den er zur Verantwortung ziehen kann. Ich glaube, mit dieser Novelle ist das Gesetz wieder auf einem modernen Stand, dass sowohl die Umwelt als auch die Wirtschaft mit dieser Novelle zufrieden sind, zeigt dass sehr gute Arbeit im Sinne der Bürger geleistet wurde. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Landesrat Rudolf Anschober das Wort. Landesrat Anschober: Sehr verehrte Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Selten zuvor, dass ich Redebeiträge gehört habe, die so geprägt von Glück und Zustimmung waren über eine Novelle, die realisiert wurde. Ich bin sehr froh darüber, dass wir diesbezüglich eine Einigkeit haben, viele kleine und große pragmatische Verbesserungsschritte und Nachjustierungen, um den Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft den Zugang und die Umsetzung von der Energiewende, den erneuerbaren Energieträgern zu vereinfachen. Das ist im Wesentlichen der Inhalt, sehr stark praxisorientiert, es ist der erste Schritt einer ganzen Reihe von Vorschlägen, die wir als Energieressort im heurigen Jahr in Richtung Energiewende, Beschleunigung der Energiewende machen werden, noch im Februar wird es in der Regierung die Vorlage gemeinsam mit Kollegen Sigl und Kollegen Haimbuchner des Windmasterplans geben. Wir haben heute früh wieder einmal gemerkt, dass das durchaus eine sensible Angelegenheit werden wird, das Ziel ist einerseits Windenergie auszubauen, andererseits aber diese Projekte hin in Regionen zu lenken, wo es einen umweltverträglichen Ausbau möglich machen sollte, das ist der nächste Schritt. Sehr stark sind wir derzeit auch in Umsetzung bei unserer Photovoltaikoffensive, in Summe sage und schreibe 25 Projekte für Bürgerinnen und Bürger, Photovoltaikkraftwerke, die derzeit am Tisch sind, die im Entstehen sind inklusive jener der Linz AG und der Energie AG. Ich bin sehr froh, dass auch die großen Energieversorger mit dabei sind, das mittragen, viele Privatinitiativen ebenfalls. Dritter großer Bereich, im Zusammenhang mit der Photovoltaikoffensive ist noch zu sagen, kurzer Zwischenbericht Solarschulen, Sonnenschulen, 240 Schulen, die mittlerweile eingestiegen sind in ganz Oberösterreich, sich den Sonnenstrom in Zukunft selbst produzieren. Wir sind bereits in der Unterausschussdiskussion sehr weit fortgeschritten bezüglich des neuen ElWOG, der ElWOG-Novellierung, auch da wird es ganz stark um Liberalisierungen, Vereinfachungen beim Produzieren von Ököstrom gehen. Wir wollen gemeinsam das Ziel erreichen, dass alle kleineren und mittleren Ököstromanlagen auf Landesebene genehmigungsfrei gestellt werden. Das ist eine Verwaltungseinsparung in einem ganz großen Ausmaß auf der einen Seite und eine Vereinfachung für die Bürger, die investieren wollen in diesem Zusammenhang. Was noch kommen wird an Vorschlägen sind im Wesentlichen drei Punkte, einerseits eine in vielen Bereichen gemeinsam mit dem zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ausverhandelte Bauordnung, die auch in Richtung Energiewende einiges bringen wird. Erstmals in der Landesgeschichte ein Landes-Energieeffizienzgesetz, ich hoffe, dass wir damit mit Jahresmitte, zweite Jahreshälfte so weit sind, um die Energieeinsparung, die sauberste und wirtschaftlichste Form der Energieerzeugung, rasch vorantreiben in Oberösterreich. Schlussendlich mit Jahresende, Jahreswechsel eine zweite Novellierung, eine große des Luftreinhaltegesetzes, das wir heute in einem ersten Schritt modernisiert haben, die uns vor allem Verbesserungen bei der Erzeugung der erneuerbaren Energie und Weichenstellungen beim Einsatz dieser bringen sollte. Ich freue mich darauf, wenn wir in diesem sachorientierten positiven Klima gemeinsam an diesem großen Landesziel weiter arbeiten. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, Herr Landesrat, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 541/2012 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand zu tun. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Beilage 542/2012, dies ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend die mehrjährige Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein betreffend die Durchführung der Flugrettung sowie die Vereinbarung mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse über die gemeinsame Finanzierung der Flugrettung in den Jahren 2012 bis 2017. Ich bitte Frau Kollegin Mag. Helena Kirchmayr über die Beilage zu berichten. Abg. Mag. Kirchmayr: Beilage 542/2012, Bericht des Sozialausschusses betreffend die mehrjährige Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein betreffend die Durchführung der Flugrettung sowie die Vereinbarung mit der Oö. Gebietskrankenkasse über die gemeinsame Finanzierung der Flugrettung in den Jahren 2012 bis 2017. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 542/2012.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Dem Abschluss des in der Subbeilage ersichtlichen Übereinkommens zwischen dem Land Oberösterreich und dem Christophorus Flugrettungsverein zur Durchführung der Flugrettung in Oberösterreich in den Jahren 2012 bis 2017 (Subbeilage 1 samt Anlage) sowie dem Abschluss des Finanzierungsübereinkommens zwischen dem Land Oberösterreich und der Oö. Gebietskrankenkasse zur gemeinsamen Finanzierung der Flugrettung (Subbeilage 2) wird zugestimmt. Zweite Präsidentin: Danke, ich eröffne die Wechselrede darüber und darf Frau Kollegin Kirchmayr gleich das Wort erteilen, Sie befindet sich ja schon am Rednerpult. Abg. Mag. Kirchmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Galerie und im Internet! 44 Einsätze pro Tag 2011, die Crews unserer Notarzthubschrauber sind 365 Tage im Jahr in der Luft, um Menschen schnell, effektiv und am neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu helfen. Ob nach lebensgefährlichen Verletzungen oder viel öfters bei akuten und lebensgefährlichen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Lungeninfarkt, Schlaganfall und vieles mehr, unverzichtbar für unsere notärztliche Versorgung. Die hohe Einsatzzahl zeigt vor allem auch, wie wichtig diese notärztliche Versorgung der Bevölkerung ist und dass sie gebraucht wird, gerade wenn es um Leben und Tod geht, zählt jede Minute. Bei einem schweren Verkehrsunfall sinkt etwa mit jeder Minute ohne adäquate Behandlung die Überlebenschance um zehn Prozent, es ist von größter Bedeutung auch für den weiteren Verlauf und Heilungsprozess, dass schwer verletzte, vergiftete oder erkrankte Personen schnellstmöglich von einem kompetenten Team behandelt werden. Genau das ist durch die gelben Engel in der Luft gewährleistet, eine gute rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung, ordentliche Hilfsfristen wären ohne Flugrettung vor allem in den abgelegenen und schwer zu erreichenden Gebieten nur teilweise möglich. Ich denke auch an die vielen Überstellungsflüge von Krankenhäusern in Schwerpunktkrankenhäuser mit Maximalversorgung, die unsere Hubschrauber bewältigen. Der Vorwurf, dass sich Oberösterreich nicht genug eingesetzt hat, was die finanzielle Beteiligung des Bundes betrifft, da darf ich in den Worten des Herrn Landeshauptmannes sprechen, dieser Vorwurf wird ins Leere gehen, denn Tatsache ist viel mehr, dass die Flugrettung bisher in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern geregelt war, kompetenzrechtlich ist die Flugrettung immer schon im Bereich von Ländern und Gemeinden gelegen. Es hat aber eine 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund gegeben, in welcher sich der Bund zur Bereitstellung der Hubschrauber zwar verpflichtet hat, aber keine eigenen finanziellen Mittel bzw. Ressourcen in die Hand genommen hat. Ich danke dem Land Oberösterreich für das rasche Handeln, damit hier weiter für Sicherheit gesorgt werden kann, damit hier eine Lösung gefunden wurde, die weiterhin uns aus lebensgefährlichen Situationen befreit, denn der Flugbetrieb ist an 365 Tagen ohne Unterbrechung unterwegs, der soll auch für die nächsten Jahre bei immer 365 Tagen im Jahr sicher gestellt werden. Herzlichen Dank. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Gewährleistung der Flugrettung in Oberösterreich ist als Verpflichtung des Landes zu sehen, dem kann man nur zustimmen. Wir von Seiten der SPÖ werden dieser Lösung und dieser Vereinbarung natürlich auch zustimmen, wir möchten aber extra darauf hinweisen, wir bedauern es, es sollen, glaube ich, wir im Querverweis der letzten Rede in unsere Richtung etwas klarstellen. Wir bedauern besonders, dass es zu keiner bundeseinheitlichen Lösung gekommen ist, eine ländereinheitliche Lösung mit dem Bund, sondern dass man versucht hat von Seiten des Bundes eigentlich die Länder in ihren Verhandlungspositionen etwas auseinanderzudividieren, dass individuelle Lösungen mit den Ländern gefunden werden mussten. Die SPÖ, wir haben bereits einen Antrag im Oktober 2010 gestellt, darin haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Flugrettung erhalten bleibt, dass der Bund seine Verpflichtung und natürlich auch daraus resultierende Finanzierungen, wenn ich mich für etwas verpflichte, und es kommt zu keiner Zahlung ist es gut, wenn ich dann aber zahlen muss, kann ich nicht einfach sagen, so das passt mir jetzt nicht, jetzt löse ich diese Vereinbarung auf, das ist aus unserem Verständnis nicht korrekt. Seit dem der Bund dem Land 2011 die Finanzierungsvereinbarung aufgekündigt hat, hing die Zukunft der Flugrettung am seidenen Faden, auf eine derart qualifizierte Leistung in der Gesundheitsversorgung, in der letzten Rede ist es sehr genau und detailliert dargestellt worden, kann die oberösterreichische Bevölkerung natürlich nicht verzichten, das ist für einen Notarzt extrem wichtig für schwere Verletzungen, die Prozentzahlen eine Minute zehn Prozent höhere Überlebenschancen sind auch bereits genannt worden. Mit unserem Antrag vor eineinhalb Jahren wollten wir sicherstellen, dass die Finanzierung so wie bisher nicht aus Landesmitteln erfolgt, sondern dass hier der Bund eventuell zahlen muss, wenn es hier zu Forderungen käme, man hat aber wie bereits eingangs erwähnt keine, (Zweite Präsidentin: "Entschuldigung, Frau Kollegin, wenn ich Sie unterbreche! Darf ich ein bisschen um Aufmerksamkeit bitten! Ich weiß, dass der Abänderungsantrag missverständlich ist! Es ist auch mir schon aufgefallen, aber das hätte man sich vorher überlegen müssen! Nicht die Kollegin bitte bei ihrer Rede stören! In dem Sinn bitte weiterfahren!") gut, ich werde nicht von vorne noch einmal anfangen, weil jetzt hätte ich ja die Zeit und könnte das alles, wenn es um die gelben Engel geht, bin ich ja doch versucht das zu machen. Wie gesagt, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Vereinbarung ist es zu einer Vereinbarung auch für Oberösterreich in einer individuellen Vereinbarung gekommen. Ein großer Dank gebührt auch der Gebietskrankenkasse, die ab sofort Kosten der Flugrettung bis zu 50 Prozent mittragen wird, 1,1 Millionen Euro als Obergrenze genannt hat. Das Land sagt auch, dass es in etwa in selbiger Höhe betroffen sein wird, wobei man aber darauf hinweisen muss, dass hier die tatsächliche Zahl der Rettungseinsätze dann die tatsächlichen Kosten für das Land auch zeigen wird. Dass das Land für die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Oberösterreicherinnen zuständig ist, dafür stehen wir, dass man dafür auch aufkommen muss, das ist Tatsache, dass derartige Gesundheitskosten und -leistungen viel Geld kosten ist auch klar, aus diesem Grund wird aber wiederum klar, dass es wichtig ist, dass im Bereich der Gesundheit eine reine Finanzierung durch die öffentliche Hand vorhanden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen der Vereinbarung zu, möchten aber nochmals betonen, dass uns eine bundesweite Lösung für die Flugrettung lieber gewesen wäre, dass man hier keine individuellen Länderpositionen gesucht hätte wie bisher. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Dipl.-Päd. Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mehr als 2.000 Mal im Jahr startet der Rettungshubschrauber in Oberösterreich und hilft und rettet Menschenleben auf dem schnellsten Weg. Ich glaube, dass die Bedeutung der Flugrettung nicht mehr aus der Notfallversorgung und dem Rettungs- und Gesundheitssystem wegzudenken ist, das Einsatzspektrum des Rettungshubschraubers ist also ein breitgefächertes. Erstens einmal sind es die Ambulanzflüge von Krankenhaus zu Krankenhaus, weil es keinen schonenderen und schnelleren Transport gibt. In der zweiten Ebene ist es natürlich die medizinische Erstversorgung von Verletzten und Menschen, die also in Lebensgefahr schweben, internistische Notfälle wie zum Beispiel Herzerkrankungen, Schlaganfälle aber auch natürlich Verkehrsunfälle, Freizeitunfälle, Arbeitsunfälle. Ich glaube, es ist für die Menschen wirklich von großer Bedeutung, dass sie im Fall des Falles schnell versorgt werden, unsere Aufgabe ist es, das auch entsprechend für Oberösterreich sicherzustellen. Warum ist jetzt eigentlich eine Neuregelung dieser Flugrettung erforderlich? Grundsätzlich, das ist ja schon gesagt worden, es ist das Rettungswesen Ländersache und kompetenzrechtlich ist die Flugrettung bei den Ländern und den Gemeinden, nur hat es bis jetzt, bis 16. Februar gibt es eine 15a-Vereinbarung, wo also festgelegt wurde, der Bund zahlt die Grundversorgung, sprich den Hubschrauber und die Standorte, das Land das Personal, die Medikamente und die Ausrüstung. Jetzt hat der ÖAMTC mit 31.12.2010 diesen Vertrag gekündigt, es hat mehrere Verhandlungen gegeben, die aber zu keinem Ergebnis geführt haben. Ich bin auch der Meinung, dass es eigentlich Bundesangelegenheit wäre, weil ja der Hubschrauber auch über die Landesgrenzen sozusagen hinaus fliegt und hilft. Es ist eben so, dass diese Verhandlungen gescheitert sind, wahrscheinlich auch weil die Anforderungen der Bundesländer auch sehr unterschiedlich waren, da hat eben ein vertragsloser Zustand gedroht. Und das war ja auch der Grund, warum wir vor zwei Jahren dann das Rettungsgesetz novelliert haben und gesagt haben, wir wollen also die Möglichkeit schaffen, mit einer anerkannten Flugrettungsorganisation sozusagen die Durchführung über das Land Oberösterreich gestalten zu können. Deshalb haben wir hier heute diesen Beschluss zu fassen, das heißt, der Christophorus Flugrettungsverein und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse werden sozusagen zusammen mit dem Land Oberösterreich Partner in diesem Dreiecksverhältnis. Das Land Oberösterreich teilt sich mit der Gebietskrankenkasse die Kosten zu zirka 50 Prozent, wobei die Gebietskrankenkasse dies ja gedeckelt hat mit 1,1 Millionen Euro, und das wird ungefähr auch der Beitrag sein, denn das Land Oberösterreich zahlen wird müssen. Vertraglich gesichert sind zwei Standorte, das ist Suben und Hörsching. Der Vertrag sieht ja einiges an Pflichten für den Flugrettungsverein vor. Es ist ein ausführliches und detailliertes Leistungsverzeichnis beigelegt, sodass also die Notfallversorgung bis zum Jahre 2017 gesichert ist, weil also der Vertrag auf fünf Jahre läuft. Ich glaube, dass die Versorgung in Oberösterreich eine sehr gute Versorgung ist. Insgesamt geht es darum, möglichst rasch zu helfen. Es ist eine maximale Flugzeit von 15 Minuten sozusagen eingeplant. Der südliche Teil des Bundeslandes wird teilweise auch versorgt von Salzburg und der Steiermark. Es gibt eine ganz enge Kooperation mit Bayern, was ich auch für klug halte. Kurzum, die Flugrettung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der notärztlichen Versorgung in Oberösterreich und mit diesem Beschluss werden wir also auch jetzt 365 Tage, sofern es das Wetter zulässt, eine entsprechende Sicherheit für die Menschen haben und es wird also auch in Zukunft eine rasche und hochqualitative Versorgung aus der Luft geben und das ist der Grund, warum wir auch diesem Antrag zustimmen. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Povysil. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf den Rängen und im Internet! Auch uns wäre, so wie den Sozialdemokraten, eine bundesweite Lösung der Versorgung durch die Flugrettung lieber gewesen. Wir haben auch ventiliert und darüber nachgedacht, ob es nicht eine mögliche Aufgabe des Bundesheeres wäre, diese Flugrettung zu übernehmen. Es ist aber dann zu der Situation gekommen, dass Oberösterreich die Versorgung sicherstellen muss, und diese ist eben durch den jetzigen Vertrag mit dem Christophorus Flugrettungsverein sichergestellt. Wir stimmen daher der derzeitigen Lösung zu, haben aber die größere noch immer im Auge und haben aber auch vor allem im Auge die Abgangsdeckung, denn neben der Versorgung ist auch die finanzielle Entwicklung dieses Bereichs der medizinischen Versorgung eine wichtige. Die Abgangsdeckung ist bereits im nächsten Jahr schon höher als in den folgenden Jahren und soll eine vier- bis fünfprozentige Steigerung erfahren. Es wird wichtig sein, nicht nur ein Auge darauf zu haben, wie die medizinische Versorgung über die Flugrettung notwendigerweise sichergestellt wird, sondern auch wie sich die finanzielle Entwicklung darstellt. Das lege ich ihnen allen ans Herz. Wir werden es selbstverständlich im Besonderen tun. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 542/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 543/2012, das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend ein familiengerechtes Steuersystem. Ich bitte Frau Abgeordnete Mag. Silke Lackner über die Beilage 543/2012 zu berichten. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Beilage 543/2012, Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend ein familiengerechtes Steuersystem. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 543/2012.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird gebeten, sich bei der Bundesregierung für ein familiengerechtes Steuersystem, welches die Einführung eines steuerfreien Existenzminimums für Kinder vorsieht, einzusetzen. In weiterer Folge soll von der Bundesregierung ein Steuermodell erarbeitet werden, bei dem zur Berechnung der Steuer das gesamte Familieneinkommen herangezogen und die Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigt wird. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Wall. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie und im Internet! Ich darf zu Beginn auf Aktuelles eingehen, was in den Medien derzeit so präsentiert wird und Überlegungen zum Thema Familien. Es ist eigentlich kaum zu glauben nach dem Sparpaket, was uns die Bundesregierung vor einem Jahr für die Familien beschert hat mit der Reduzierung der Familienbeihilfe, der Abschaffung des Alleinverdienerabsatzbetrages und des Mehrkindzuschlags. Und jetzt sollen, wenn es nach der Arbeiterkammer und nach der Industrie geht, weitere 100 Millionen Euro auf dem Rücken unserer Familien eingespart werden. Um die wirklichen Absichten zu verschleiern ist von einer Vereinfachung im Fördersystem die Rede. Tatsächlich will man aber erreichen, dass die Mütter möglichst rasch auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ob sie das wollen oder nicht. Da passen weder Mehrkindfamilien ins Konzept, noch Familien die ihre Kinder in den ersten Jahren möglichst selber betreuen wollen. Also soll der Staat Barleistungen reduzieren und mehr in die außerfamiliäre Kinderbetreuung investieren. Der noch größere Anschlag auf die Familie kam gestern von den Grünen auf Bundesebene. Bis zu 500 Millionen Euro könnten eingespart werden, wenn nur mehr eine kurze Kindergeldvariante bestehen würde, bei der die Mütter nach zehn Monaten dem Staat ihre Babies zur Betreuung überlassen, um wieder arbeiten zu gehen. Das ist ja ungeheuerlich. Umso wichtiger ist es, dass in diese Richtung andere Initiativen gesetzt werden. Genau diese Politik der Bevormundung wollen wir Freiheitliche abstellen. Die FPÖ fordert eine echte Wahlfreiheit für die Familien durch ein familiengerechteres Steuersystem, das nicht nur das Einkommen, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt. Als erster Schritt soll ein steuerfreies Existenzminimum für Kinder die Eltern entlasten. In weiterer Folge soll ein Steuermodell, das das Familieneinkommen berücksichtigt und anteilig auf die Haushaltsangehörigen aufteilt, eingeführt werden. Ich verstehe die Vorwürfe der SPÖ nicht, unser Antrag würde berufstätige Mütter verhindern oder benachteiligen. Das sehen sie ganz genau in unserem Modell, wenn sie sich es anschauen, dass die Ermittlung des Pro-Kopf-Einkommens sehr wohl unterscheidet, ob jemand arbeiten geht oder nicht arbeiten geht. Ein erwerbstätiger Elternteil wird voll gerechnet. Ein Elternteil, der nicht arbeiten geht oder der bis zu 6.000 Euro verdient im Jahr, wird nur mit 0,6 Prozent bewertet. Damit kann dieser Vorwurf entkräftet werden. Er ist auch deswegen falsch, weil diese Möglichkeit zur Familienbesteuerung lediglich optional zur Verfügung stehen soll. Aber die familienfeindliche Haltung der SPÖ ist nicht wirklich überraschend. Ihr Parteikollege Staatssekretär Schieder fordert ja auch die Abschaffung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Im Gegensatz zu Ihnen, sehr geehrte Kollegen, setzen wir uns auch für Familien ein, die Steuern zahlen. Wir wollen die Ungerechtigkeiten zwischen Familien und Kinderlosen im derzeitigen Lohn- und Einkommenssteuersystem beseitigen. Diese sind nämlich auch dafür verantwortlich, dass Familien in die Armut abgleiten oder dass sich Menschen überhaupt gegen Kinder entscheiden, weil sie einen drastischen Wohlstandsverlust befürchten müssen. Wir halten es daher für höchst an der Zeit, die unverzichtbaren familiären Leistungen entsprechend finanziell abzugelten. Das im Antrag geforderte familienfreundliche Steuersystem soll unseren Familien mehr Mut zu Kindern machen und sie ihre Lebensmodelle selber bestimmen lassen. Ich bedanke mich bei den Kollegen der ÖVP für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Formulierung dieser gemeinsamen Resolution an den Bund und ersuche Sie auch eindringlich auf ihre Kollegen in Wien einzuwirken. Danke schön! (Beifall) Dritter Präsident: Frau Kollegin Wageneder hat das Wort. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, zu diesem Ausschussbericht 543/2012, Kollegin Wall, Sie haben das neu von den Grünen präsentierte Kinderbetreuungsmodell angesprochen, Sie haben aber nicht erwähnt, dass wir Grüne diese eingesparten Millionen zum Ausbau von 80.000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen einsetzen wollen. Das gibt uns schon Recht, dieses Modell. In einer OECD-Studie wird verglichen, wie viel 33 OECD-Länder von dem Geld, was sie in Familien investieren, jeweils für Direktzahlungen und jeweils für Kinderbetreuungsmittel einsetzen, so zeigt sich hier eindeutig, dass in diesen Ländern, wo sich die Direktzahlung und die Zahlungen, die für Kinderbetreuung investiert werden, etwa die Waage halten, die Geburtenrate wesentlich höher ist. Es ist etwa so: in Finnland wird die Hälfte des Geldes für Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt, und die Hälfte etwa für Direktzahlungen. Dort besteht eine wesentlich höhere Geburtenrate als in Österreich. Bei uns wird nur etwa ein Viertel bis ein Fünftel für die Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt, und der Rest sind Direktzahlungen an Familien, und das sind eben 2,6 Prozent des BIPs, was insgesamt für die Familienpolitik in Österreich ausgegeben wird. Wo ich der Kritik ein bisschen zustimme ist, dass unsere grüne Bundespartei jetzt ein Modell präsentiert hat für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes. Zehn Monate und vier Monate dazu, wenn der Vater in Karenz geht oder etwas mehr für alleinerziehende Eltern. Da wünsche ich mir auch, da müssen wir sicher noch einmal darüber reden, über mehr Flexibilität für die Familie. Denn ich denke, es muss ja auch für die jeweilige Familiensituation passen. Wenn die Frauen drei Jahre zu Hause sind oder sogar länger, haben sie auch die Nachteile, die dadurch beruflich sind, die ihnen sicher auch bewusst gemacht werden müssen. Ja, nun zu dem Antrag konkret: dieser Antrag verlangt die Einführung eines steuerfreien Existenzminimums, dabei die Berücksichtigung des gesamten Familieneinkommens und die Heranziehung aller Familienmitglieder bei der Berechnung der Steuer. Bei den Freibeträgen wird ja einmal die Bemessungsgrundlage genommen und die Bemessungsgrundlage wird ja um diesen Freibetrag vermindert. Wir haben ja ein progressives Steuersystem und was heißt das dann? Das heißt natürlich, das dann ein besser Verdienender bei der Erhöhung des Freibetrages entsprechend auch mehr profitiert. Das heißt, von diesem Modell profitieren die Spitzenverdiener. Alleinverdienerinnen mit hohem Einkommen gibt es eher wenig. Und alleinerziehende Mütter, die meist sehr wenig verdienen, sehr sehr viele in Teilzeit arbeiten, haben von diesem Modell wenig bis gar nichts. In Österreich haben wir ja gerade das Problem, dass sehr sehr viele Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 60 Prozent Alleinverdienerinnen sind und noch dazu oft Teilzeit und in schlecht bezahlten oder in schlecht qualifizieren Berufen tätig sind. Wir sagen Nein eben zu diesem Steuersplittingmodell, wie es in diesem Ausschussbericht vorgeschlagen wird, weil das aus unserer Sicht nur den Familien mit mehr Einkommen zugute kommt und nicht etwa allen Familien gleich. Dieses Familienbesteuerungsmodell hatten wir ja schon einmal. Es wurde vor 35 Jahren abgeschafft. 1973 kam die Individualbesteuerung, die wir jetzt immer noch haben. Und ich denke schon, dass damit die Frauen weniger oder vielleicht gar nicht mehr als nur Dazuverdienende gesehen werden. Und das ist wichtig. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Alleinerziehende mit geringem Einkommen wären somit die Verliererinnen dieses Familiensplittings. Etwa die Hälfe der erwerbstätigen Frauen zahlen ja derzeit schon keine oder kaum Steuern. Sie hätten eigentlich gar nichts von diesen Steuervorteilen. Es ist somit auch kein brauchbarer Beitrag zur jetzigen Steuerreformdebatte. Es würde auch die traditionelle Rollenverteilung, die ja schon auch noch relativ stark ist in Österreich, weiterhin einzementieren. Auch das Institut für höhere Studien bestätigt dies, dass Frauen eher mit diesem Modell aus dem Beruf hinausgedrängt werden. Und ich denke, dass wir das alle nicht wollen. Ja, Mut zum Kind, das unterstreichen wir, wie es im Antrag steht. Aber wir wollen kein Auseinanderdividieren der Besserverdienenden und jener die wenig verdienen. Das ist ein negativer Umverteilungseffekt, den wir durch dieses Modell befürchten. Es wäre ein gravierender Systemwechsel, eben wie schon gesagt, vor 35 Jahren wurde das in Österreich abgeschafft. Es würde den Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben erschweren. Und der Weggang vom Individualbesteuerungssystem ist gegen den internationalen Trend. (Zwischenruf Abg. Wall: "Soll jeder selbst für sich entscheiden!"). Wir wollen sehr wohl, wie es steht, ein familiengerechtes Steuersystem. Aber dieses Modell ist für uns keineswegs überzeugend und deswegen auch keine grüne Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Müllner. Abg. Müllner: Ja, sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Wir sind gegen ein solches steuerliches Familiensplitting, weil es ganz klar die Bestverdiener bevorzugt. Profitieren aus einem solchen vorgeschlagenen Modell würden ausschließlich sehr wohlhabende Familien mit zwei Elternteilen, in denen einer sehr gut verdient. Benachteiligt werden dann Familien, wo beide voll berufstätig sind und sowieso, wie es die Kollegin schon gesagt hat, Alleinerzieherinnen. Wir reden in diesem Haus so oft über Gerechtigkeit, aber gerecht ist dieses hier vorgeschlagene Modell nicht. Denn wenn Wahlfreiheit dieses Modell rechtfertigen soll, dann ist das ja nicht wahr. Denn wählen können eben nur die Bestverdiener. Alleinerzieherinnen haben gar nicht die Möglichkeit auszuwählen, genauso wenig die doppelverdienenden Familien. Wer für ein solches Modell steht, steht auch ganz klar für eine klassische, veralterte Rollenverteilung. Der Mann verdient sehr gut. Die Frau kümmert sich um den Haushalt oder geht nebenbei ein bisschen arbeiten. was wieder zur Folge hat, dass die Einkommensunterschiede erhöht werden. Eine faire, eine echte Verbesserung für alle Familien ist eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung. Dafür soll das Geld von Steuerleistungen verwendet werden. Da haben dann alle etwas davon und vor allem haben da auch die Kinder etwas davon. Wir lehnen diesen Antrag ganz entschieden ab, weil er zu Steuerprivilegien für Bestverdienende führt und rückschrittlich ist und wie Sie wissen, wir stehen ja für sozialen Fortschritt. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächstem erteile ich Herrn Mag. Baier das Wort. Abg. Mag. Baier: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht hätte es sich ausgezahlt, den Antrag und auch die Beschlussformel voll zu lesen, weil hier ja eine Differenzierung oder ein differenzierter Text zu lesen ist. Es geht bei diesem Antrag in erster Linie, Frau Kollegin Müllner und auch Frau Kollegin Wageneder, darum, die Bundesregierung aufzufordern, über die Einführung eines steuerfreien Existenzminimums für Kinder nachzudenken und die Möglichkeit einer Weiterentwicklung zu prüfen. Das ist deswegen so wichtig, (Abg. Wageneder: Unverständlicher Zwischenruf) dann in der nächsten Möglichkeit, aber das ist deswegen so wichtig, weil es hier natürlich dann völlig getrennte Zugänge gibt und Frau Kollegin Müllner, mich hätte persönlich interessiert nicht so sehr wogegen Sie sind, sondern wofür Sie sind. Sie haben zwar hier angesprochen Sie sind für den Ausbau. (Abg. Müllner: Unverständlicher Zwischenruf) Lassen Sie mich ausreden, ich komme vielleicht eh darauf. Sie haben erwähnt, Sie sind für den Ausbau der Kinderbetreuung. Dafür sind wir auch und das beweisen wir auch und stellen wir auch tagtäglich unter Beweis mit unserer Politik. Nur das mindert nicht die Lasten, die Familien zu tragen haben, denn das eine sind Betreuungskosten wie etwa, abgesehen davon, dass wir einen beitragsfreien Kindergarten haben, für Betreuungskosten, ob das beispielsweise Tagesmütter oder andere Einrichtungen, Horte in den Schulen sind, aber was natürlich dadurch nicht abgedeckt ist, Frau Kollegin Müllner, sind die täglichen Lasten und Kosten, die Familien bei der Erziehung der Kinder zu tragen haben. Jetzt brauche ich Ihnen das nicht vorrechnen, was das alles ist. Heute am Vormittag hatten wir schon so ein Thema, wo es um solche Kosten geht. Wir haben groß diskutiert über die Abhaltung von Schulskikursen, von Ferienwochen und so weiter. Glauben Sie mir, davon ist nichts gratis, sondern das kostet etwas. Wenn ich ein Kind habe, kostet es einmal, wenn es zwei Kinder sind, kostet es doppelt, drei und so weiter. Ich brauche Ihnen das nicht vorrechnen. Das ist die Realität und uns geht es darum, weil Sie von der Gerechtigkeit gesprochen haben, einen Ausgleich und eine Gerechtigkeit herzustellen zwischen jenen im Steuersystem, die Lasten und Aufwendungen bei der Kindererziehung haben, Frau Kollegin, und zwischen jenen, die das nicht haben. Das haben wir im momentanen Steuersystem nur in einem ganz marginalen Bereich. Es gibt ja jetzt schon einen Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 Euro für jemanden, der allein verdient und von 130 Euro oder 132 Euro, wenn beide verdienen, beide Elternteile. Jetzt frage ich Sie, wenn das in der Progression dann durchgerechnet wird und da im Monat, weiß ich nicht, 90 Euro übrig bleiben, glauben Sie, dass das, oder ob das Ihrer Meinung nach gerecht ist, zu jemanden, der diese Lasten oder diese Aufwendungen der Kinderbetreuung nicht hat? Genau das ist der Punkt. Wenn Sie von Gerechtigkeit sprechen und wenn Sie hier für die Gerechtigkeit predigen, dann würde ich mir wünschen, persönlich wünschen, dass Sie auch sagen, wie Sie dann diese Gerechtigkeit ausgleichen müssen oder wollen. Ich bin bei Ihnen. Es braucht ein Modell, das einerseits die Gerechtigkeit für die Familien und für die Lasten, die sie haben und tragen, bringt. Dieses Modell muss natürlich eines gewährleisten, dass jedes Kind gleich viel wert ist und Frau Kollegin Wageneder, ein bisschen mehr Kreativität hätte ich mir manchmal gewünscht. Natürlich gibt es das, das haben wir ja jetzt schon im Steuersystem. Denken Sie doch an die Sonderausgaben. Sonderausgaben jetzt beispielsweise haben auch schon Einschleifregelungen bei Besserverdienern. Bis dort hin, dass sie gar nicht mehr absetzbar oder als Freibetrag gar nicht mehr anerkennbar sind. Ja natürlich kann ich das, wenn die Progression höher wird, einschleifen, sodass der Freibetrag gemindert wird und sich das Ganze wieder annähert und jedes Kind gleich viel wert ist. Ich will jetzt nicht ein Modell hier entwerfen, aber möglich ist das schon in der Steuergesetzgebung und natürlich kann ich sagen, der Freibetrag ist höher oder wirkt sich besser aus, so wie jetzt schon, wenn beide Elternteile arbeiten gehen und den geltend machen. Das würde beispielsweise dem entgegen wirken, was Sie richtigerweise einwenden, dass so ein Modell nicht dazu führen darf, dass Frauen aus dem Erwerbsleben gedrängt werden. Natürlich, denken Sie daran, der jetzige Freibetrag, wenn jemand alleine arbeiten geht oder den alleine geltend macht, sind 220 Euro. Wenn beide arbeiten gehen sind es 132 Euro, das ist beispielsweise jetzt schon geltende Rechtslage, nur dass die Höhe natürlich eine Katastrophe ist in unserem Steuerrecht, also möglich ist das schon. So von der Hand zu weisen ist es ganz sicher nicht und dann noch der dritte Punkt. Für all jene, die unter 11.000 Euro verdienen, also quasi keine Steuer oder keine Einkommensteuer bezahlen, muss es ja einen Ausgleich geben. Da gibt es auch Möglichkeiten, indem man über eine Art Gutschriftsregelung nachdenkt, wie man auch jenen, die Aufwendungen haben, das in einem Beihilfensystem über einen Bonus oder eine Gutschrift wieder rückerstattet. Also sagen Sie nicht bei einem Modell eines steuerfreien Existenzminimums für Kinder gäbe es diese Gestaltungsmöglichkeiten nicht. Diese Gestaltungsmöglichkeiten gibt es. Es wäre gerecht und fair für die Familien und es wäre höchst an der Zeit, dass wir gerade an die Familien denken, denn sie leisten immerhin die wichtigste und essentiell wichtigste Aufgabe für unsere Gesellschaft. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Makor das Wort. Abg. Makor: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Neu und das wurde ja dokumentiert, neu und innovativ ist diese Idee ja nicht. Sie entstammt aus der Geschichte, die 1973 mit der Einführung der Individualbesteuerung abgeschafft wurde, mit guten Argumenten abgeschafft und geändert wurde. An diesen guten Argumenten hat sich in Wirklichkeit nicht wirklich etwas geändert, weil unbestritten ist es so und ich führe das gar nicht mehr weiter aus, weil es ein paar Mal bereits gesagt worden ist. Würde ein derartiges System, wie es angedacht wird mit diesem Antrag von FPÖ und ÖVP, und egal, ob wir jetzt vom Ehegattensplitting, vom Familiesplitting oder vom Existenzminimum für jedes Familienmitglied ausgehen. Es ist alles etwas anderes, aber ihr schreibt im eigenen Antrag von genau diesen zwei paar Schuhen. Ich meine, wie ich dir übrigens sagen muss, du hast den Antrag offensichtlich selbst nicht gelesen, weil so wie du ihn zitiert hast, steht es nämlich nicht drinnen. Das Wort zu prüfen kommt im Antragstext nirgends vor, sondern hier geht es klar in die Richtung, dass die Landesregierung sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen soll und nicht irgend etwas geprüft werden soll und dass in weiterer Folge etwas berücksichtigt werden soll, das sind klare Vorgaben, dass man da glaube ich wirklich mit Vorsicht an die Sache herangehen muss. Dass es mit dieser durchaus schwammigen Formulierung auch klar zum Ausdruck kommt, dass es entweder, ich will ja nichts überinterpretieren, da Richtungsstreitigkeiten oder einfach nur einen Diskussionsprozess innerhalb der ÖVP gibt, kann möglich sein, weil ich darf Ihnen in Erinnerung rufen vor gut einem Jahr hatten wir schon ein gutes Gefühl. Als etwa der Ihnen allen gut bekannte Oberösterreicher, Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner, eine Kehrtwende in der Familienpolitik ankündigte und nicht von einem Familiesplitting die Rede war, sondern weg von Geldleistungen, hin zu mehr Sachleistungen, also Kinderbetreuungsplätzen. Das war am 6. November 2010 und alle im grünen und roten Bereich haben gesagt jawohl, endlich gehen wir gemeinsam in die richtige Richtung. Er sagte weiter, die Kosten des Systems stehen in keiner Relation zu den Ergebnissen. Unsere vornehmlich auf Geldleistungen ausgerichtete Familienpolitik hat uns eine sehr niedrige Geburtenrate gebracht, sagte Mitterlehner im Nachrichtenmagazin Profil. Er wurde dann vom ehemals ideologischen Maschinengewehr der ÖVP, Andreas Kohl, auch noch unterstützt. Der als Vertreter der Familienpolitik Österreichs und der ÖVP unter anderem dafür lange Jahre Verantwortung trug und die Familienpolitik für gescheitert erklärte und wir sind damals davon ausgegangen, dass, wenn von der Abkehr der Geldleistungen hin zu Sachleistungen die Rede ist, dass man nicht in die Richtung eines Familiensplittings oder Ehegattensplittings oder freien Existenzminimums für alle Familienmitglieder geht. Ich sage es noch ein letztes Mal, alle diese Splittingmodelle drängen in der Tendenz die Frauenerwerbstätigkeit zurück, und weil das vor allem für die Best- und Besserverdiener einen Vorteil bringt, während es für jene, die jetzt schon keine oder wenig Steuer bezahlen kaum oder gar keine Vorteile bringen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wahlfreiheit in weiten Bereichen Oberösterreichs ist nicht nur ausschließlich eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage, welche Angebote gibt es? In weiten Teilen unseres Bundeslandes muss noch gemeinsam daran gearbeitet werden. Ich mache es keinem zum Vorwurf. Ich stelle es ja nur fest, dass noch mehr für die Betreuung der Unterdreijährigen getan werden muss, dass für die Nachmittagsbetreuung von Volksschülern und Hauptschülern, dort wo der Bedarf einfach gegeben ist, noch mehr getan werden muss. Da nutzt eine Umstellung eines Steuersystems, das erstens sozial ungerecht ist und zweitens in die falsche Richtung geht, nichts daran, weil selbst, würde all jenen ein bisschen mehr an Lohnsteuer bleiben, sie das Angebot, das sie brauchen, überhaupt nicht haben. Die ursprüngliche Intention des Antrages beruht auf einem eigenen Antrag der FPÖ, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. In diesem FPÖ-Antrag ist noch davon die Rede gewesen, dass man eine horizontale Umverteilung Richtung Kinder haben wollte, als Intention in eurem ursprünglich eingebrachten Antrag. Dieser Antrag in seiner letzten Konsequenz führt auch zu einer Umverteilung, aber zu einer Umverteilung erstens einmal von den besser Verdienenden oder zu den besser Verdienen, zu Ungunsten jener, die wenig Vorteile aus dem Steuersystem haben. Ich lade Sie ein und ich glaube es wäre unseren Familien in Oberösterreich, in ganz Österreich wahrscheinlich besser gedient, als dass sie sich über derartige Steuersysteme Gedanken zu machen haben, darüber zu reden, wie es tatsächlich gelingen kann, dass Familie und Beruf nicht ein Entweder Oder, sondern ein Sowohl als Auch ist, dass es tatsächlich verbunden werden kann und vereinbar ist. Da gehören ganz andere Sachen dazu. Erstens, war ja bereits erwähnt, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Nachmittagsbetreuung, Ganztagsschulen. Zweitens die Arbeitszeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zunehmend familienfeindliche Arbeitszeiten. Jetzt wird zu Recht gesagt, ja wie sollen wir das ändern, aber das Problem ist schon jenes, dass mit der zunehmenden Flexibilisierung, mit der zunehmenden Notwendigkeit zu unmöglichsten Zeiten die Arbeiten verrichten zu müssen, es wirtschaftlich notwendig ist, aber die logische Konsequenz daraus ist, dass das Familienleben darunter leidet, dass man sich da auch Gedanken machen muss. Das halbe Problem und die halbe Miete hätten wir schon, wenn es endlich gelingen würde, dass die Einkommen der Frauen tatsächlich gleich mit den Einkommen der Männern sind, weil dann wäre es ganz ein Leichtes, (Beifall) weil dann würde eines unserer schlagenden Argumente, dass sich so ein System, wie Sie das vorschlagen, gegen die berufstätigen Frauen richtet, nicht mehr gültig sein. Wenn das einmal gelungen ist, nur es vorher umzustellen, wäre genau ein Schuss ins Knie. Das Recht auf Teilzeitarbeit für Berufstätige, der Papamonat, das sind alles relativ konkrete Angelegenheiten, die auch konkrete Verbesserungen für die Familien bringen würden. Ehegattensplitting, Familiensplitting oder ein steuerfreies Existenzminimum für alle Familienmitglieder oder eine Kombination, wie es ihr daraus machen wollt, ist ein Rückschritt und kein Fortschritt, der mit gutem Grund 1973 abgeschafft wurde. Ich denke mir, dass man mit der Familienbeihilfe, wo wir darauf schauen sollten, dass sie laufend der Inflation angepasst wird, tatsächlich ein System haben, wo alle Kinder gleich behandelt werden. Wo es direkt von Vorteil für jedes einzelne Kind ist und sich nicht der Vorteil daran misst, wie in dem System, das Sie vorschlagen, wie viel die Eltern verdienen, weil jene die viel verdienen hätten viel Vorteil daraus. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und ich schließe damit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 543/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 552/2012, das ist der Initiativantrag betreffend regionalen Fachkräftebedarf. Ich bitte Herrn Abgeordneten Alfred Frauscher über die Beilage 552/2012 zu berichten. Abg. Frauscher: Beilage 552/2012, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend regionalen Fachkräftebedarf. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 552/2012.) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Oö. Landtag möge folgende Resolution beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, einen Bericht über die Ist-Situation der regionalen Arbeitsmärkte vorzulegen und auf Basis dessen detaillierte Handlungsfelder zu erarbeiten, damit die Erwerbsquoten von Jugendlichen, von Migrantinnen und Migranten und von Frauen bis 2020 erhöht werden können und so auch die von einem Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen vor allem im ländlichen Bereich unterstützt werden. Dritter Präsident: Ich teile mit, dass eine Abänderung eingelangt ist, die wir Ihnen mit der Beilage 555/2012 auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Gemäß den Bestimmungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 ist diese Abänderung in die Wechselrede mit einzubeziehen, die ich somit eröffne. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lackner-Strauss. Abg. Lackner-Strauss: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine wichtige Beilage, die wir heute beschließen und das möchte ich jetzt erklären. Grundsätzlich hat der Arbeitsmarkt Oberösterreich die Spitzenposition in Österreich und in Europa. Es waren noch nie so viele Personen in Beschäftigung wie 2011. Es waren genau 608.139 Personen. Also plus 13.149 Personen waren 2011 in Beschäftigung. Wir hatten 2011 in Oberösterreich die niedrigste Arbeitslosenquote mit 4,2 Prozent und Jugendarbeitslosigkeit mit 4,7 Prozent. Unsere größte Herausforderung in den nächsten Jahren wird sein das Finden qualifizierter Mitarbeiter und vor allen Dingen die sich stark verändernde Altersstruktur unserer Gesellschaft. Ab 2015 werden erstmals mehr ältere Menschen in den Ruhestand gehen als junge Menschen in das Berufsleben eintreten. Schon jetzt haben sieben von zehn Unternehmen Schwierigkeiten, die geeigneten Fachkräfte zu finden. Die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften wird auch in Zukunft nicht einfacher, sondern noch problematischer werden. Oberösterreich wird daher vermehrt Akzente setzen und zukunftsorientiert handeln. Es hat schon vor einigen Jahren begonnen mit dem Projekt des Regionalmanagement Oberösterreich von Landesrat Viktor Sigl, das Projekt Standortfaktor Mensch ist speziell für den ländlichen Raum die wichtigste Ressource. Humanressourcen sind unser Potential für die Zukunft. Mit dem Projekt von Landesrat Viktor Sigl, Arbeitsplatz Oberösterreich 2020, mit den fünf Säulen, für Lebensqualität, Wachstum, für soziale Sicherheit, wird eine Strategie gegen den Fachkräftemangel erarbeitet. Im Auftrag von Landesrat Sigl in Kooperation mit dem AMS-Oberösterreich, die Projektkoordination übernimmt in bewährter Weise wieder die TMG, mit fünf Netzwerkpartnern. Hauptzielgruppen sind dabei unter anderem Jugendliche und junge Erwachsene, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen und auch Menschen mit Beeinträchtigung. Es ist dabei sehr wichtig einen Bericht über die Ist-Situation der regionalen Arbeitsmärkte, wie es in dieser vorliegenden Resolution gefordert wird, vorzulegen, um für diese speziellen Zielgruppen des Arbeitsmarktes auch punktgenaue Arbeitsprogramme anpassen zu können. Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region hängt im Großen und Ganzen und maßgeblich von der Verfügbarkeit der Fachkräfte ab. Attraktive Arbeitsplätze in eine Region zu bringen, sichert die Lebensqualität in den Regionen. Wir haben es ja geschafft durch Landesrat Sigl, die Firma Greiner Bio-One in das Mühlviertel zu bringen, die bis zu 300 Arbeitsplätze schafft. Da war es natürlich auch wichtig, die richtigen Arbeitskräfte für diese Firma zu haben. Das ist eigentlich das, auf das man in Zukunft sehr genau schauen wird. Aktives Standortmanagement unterstützt die Regionen dabei. Die aktive Standortentwicklung geht wirklich punktgenau auf die regionalen Bedürfnisse, aber auch auf die Unternehmerstrukturen ein. Abschließend möchte ich noch sagen, um den Fachkräftemangel auszugleichen, jetzt, aber auch in Zukunft, vor allem im ländlichen Raum, ist es notwendig eine Strategie zu entwickeln, um genau dieses Potential der zukünftigen Fachkräfte zu heben und zu nutzen. Daher ist es auch dringend notwendig die regionalen Anforderungen zu erheben, die nach Branchen sehr unterschiedlich und auch individuell sind. Damit können wir die Erwerbsquote der Jugendlichen, der Frauen und der Migrant/innen bis 2020 erhöhen. Wenn Sie mir erlauben werde ich noch sagen, unsere Landesrätin Mag. Doris Hummer hat unlängst bei einer großen Veranstaltung gesagt, da ist es zwar um etwas anderes gegangen, wir müssen uns bemühen alle zu erwischen. Ich glaube das betrifft auch unseren Bereich und das werden wir schaffen. Mit dem Projekt von Landesrat Sigl, Arbeitsplatz Oberösterreich 2020, wird ja bereits sehr erfolgreich daran gearbeitet. Jetzt darf ich noch auf diesen Abänderungsantrag eingehen, der ein bisserl verwirrend war, er ist von drei Fraktionen unterschrieben. Aber ich gehe davon aus, dass mit dem Wörtchen insbesondere jetzt alle damit einverstanden sind und wir einen gemeinsamen Beschluss darüber fassen können. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schießl. Abg. Schießl: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute Vormittag ja bereits klar gesagt, dass wir dem Ganzen sehr positiv gegenüberstehen und ich bedanke mich natürlich auch noch für die Unterstützung des Abänderungsantrags der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten. Ich glaube, es ist eine interessante Vorstellung, den Klubobmann Hirz und den Klubobmann Stelzer im freiheitlichen Klub zu haben, aber ich glaube, da müssen wir dann doch noch eine kleine Änderung machen, wo ich natürlich überzeugt bin davon, dass die beiden Klubobmänner gerne freiheitliches Gedankengut aufnehmen, freiheitliche Ideen unterstützen. (Unverständliche Zwischenrufe) Na das passt schon so, glaube ich. Na also mit dem Wort insbesondere ist dem jetzt glaube ich auch Genüge getan und ich glaube, wir können auch zu 100 Prozent das unterstützen, wobei wir natürlich auch hoffen, dass unser Antrag, der ja noch im Unterausschuss liegt, dann dieselbe Unterstützung finden wird. (Beifall) Dritter Präsident: Wird zu diesem Antrag noch das Wort gewünscht? Herr Landesrat Sigl! Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren des hohen Hauses! Die Diskussion am Vormittag, die unter anderem das Thema aufgeworfen hat, ist es denn überhaupt notwendig, dass der Oberösterreichische Landtag noch einmal im Rahmen einer Resolution die Oberösterreichische Landesregierung auffordert, dass sie in diesem Bereich aktiv ist, war insofern auch für mich sehr positiv, weil es auf der einen Seite aufgezeigt hat, dass das Land Oberösterreich, und in dem Fall auch die gesamte Landesregierung, in diesem Bereich sehr engagiert, aktiv ist, gemeinsam mit den Netzwerkpartnern in diesen Bereichen. Es ist ja auch nicht eine reine Zufälligkeit, dass es der oberösterreichischen Wirtschaft gelungen ist, den höchsten Beschäftigtenstand im Jahr 2011, seit es Aufzeichnungen gibt, zu erreichen. Hier haben sicher auch die Rahmenbedingungen ein bisschen dazu beigetragen. Und das Zweite, was in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, natürlich freut es mich auch, dass der Oberösterreichische Landtag hinter diesem Thema steht. Gerade die Frage der Beschäftigung ist die Frage der Perspektiven für die Menschen. Und dieses Thema ist etwas, das in Oberösterreich zwar gut funktioniert, wie man so schön sagt. Aber nur was heute funktioniert, muss morgen schon nicht mehr so funktionieren. Und der Wettbewerb der Regionen wird sich immer mehr im Thema Beschäftigung, und zwar im Thema qualifizierte Beschäftigung und vor allem auch im Thema Einbindung aller betroffenen Gruppen in den Bereich qualifizierte Beschäftigung artikulieren. Und daher und das war auch mit ein Grund, warum ich gesagt habe, wir möchten an diese Thematik auch in Form einer Strategieentwicklung herangehen, und zwar einer längerfristigen Strategieentwicklung. Beschäftigung und qualifizierte Beschäftigung ist etwas, das Vorlaufzeiten braucht, was Nachhallzeiten hat. Und daher haben wir gesagt, diese strategischen Planungen der Beschäftigung sollen bis zum Jahr 2020 gespannt werden. Daher auch die Logik, dass die Sozialpartner, dass selbstverständlich alle betroffenen Netzwerkpartner hier hereingeholt werden, hier mit dazu beitragen, nicht nur zu diskutieren, sondern auch die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Und wir alle wissen, dass wir im letzten Jahr in Oberösterreich für diesen Bereich des Arbeitsmarktes 166 Millionen Euro investiert haben, gemeinsam mit dem AMS und dem Land Oberösterreich. Und wir haben mit diesem sogenannten Pakt für Arbeit und Qualifizierung 70.000 Menschen in Oberösterreich erreicht. 70.000 Menschen, und ich habe gerade vorhin gesagt, 608.000 waren es, die das ganze Jahr über im Jahresdurchschnitt beschäftigt gewesen sind. Also mehr als zehn Prozent begleiten wir jetzt schon über die eine oder andere Maßnahme, über die eine oder andere Aktivität, damit sie fit bleiben für die Anforderungen des Marktes, der Wirtschaft und damit fit bleiben in Beschäftigung. Und ich bin absolut überzeugt, dass diese Thematik etwas sein wird, die nicht dann funktioniert, wenn wir vom Bund die Vorgaben bekommen, die sind auch wichtig, sondern wenn es uns gelingt diese Vorgaben zu nützen, um dann sie herunterzubrechen auf die tatsächlichen Bedürfnislagen. Das sind zum einen die betroffenen Gruppen, die in diesem Antrag formuliert sind und das sind zum Zweiten klarerweise die Bedarfe der Wirtschaft, die ja, wie wir wissen, in Oberösterreich sehr stark international aufgestellt ist und das ist zum Dritten der Bedarf, der in den Regionen dadurch entsteht. Und diesen Abgleich dieser Bedürfnislagen und dieser Bedarfe gilt es auch in dieser strategischen Planung zu machen. Und daher bitte ich auch nicht nur um die Zustimmung, von der gehe ich grundsätzlich jetzt aus, sondern ich bitte auch um diese Begleitung in den Regionen. Und hier lade ich auch die Abgeordneten ein, sich in diesen regionalen Überlegungen mit einzubringen. Sie sind vertreten in verschiedensten Bereichen in ihren Bezirken, in Ihren Wahlkreisen. Dieses Thema Arbeit, Beschäftigung, Qualifikation, auch Gruppen die davon besonders betroffen sind, wird etwas sein, das uns in der nächsten Zeit irrsinnig beschäftigen wird, die wirtschaftliche Entwicklung und die wirtschaftliche Dynamik, in der wir jetzt sind, sind sehr volatil, wie wir bei uns im Mühlviertel sagen. Also die springen richtig. Und daher gilt es für uns klarerweise Systeme zu entwickeln und zu finden, die die Menschen trotzdem in die Lage versetzen, in dieser Volatilität bestehen zu können und diese auch leben zu können und erleben zu können. Und darum brauchen wir auch das Zusammenwirken in den Regionen draußen und ich lade Sie ein, meine Damen und Herren vom hohen Haus, sich dort auch mit Ihrer Kompetenz und mit Ihrem Engagement einzubringen. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag, das ist die Beilage 555/2012 und sodann über den Hauptantrag mit der Beilagennummer 552/2012 Beschluss fassen werden. Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 555/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Hauptantrag. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Hauptantrag mit der Beilagennummer 552/2012 in der Fassung des beschlossenen Abänderungsantrages mit der Beilagennummer 555/2012 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Hauptantrag mit der Beilagennummer 552/2012 in der Fassung des Abänderungsantrages mit der Beilagennummer 555/2012 einstimmig angenommen worden ist. Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung eingegangen sind. Die Beilage 553/2012, Initiativantrag betreffend einen Bericht der Oberösterreichischen Landesregierung über Wettbüros in Oberösterreich. Diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss, Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 554/2012, Initiativantrag betreffend ein Kinderschutzgesetz für Österreich. Diese Beilage wird dem Verfassung-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Damit ist das Programm für die heutige Sitzung erschöpft. Ich danke allen für ihr reges Interesse und ihre Mitarbeit. Ich wünsche eine gute Heimreise und einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 14.51 Uhr) 12 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 22. Sitzung am 26. Jänner 2012 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 22. Sitzung am 26. Jänner 2012 13