Wortprotokoll 14. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 10. März 2011 Inhalt: Trauerkundgebung für das verstorbene ehemalige Mitglied des Oö. Landtags Vinzenz Dresl Fragestunde: L-8039/1-XXVII: Anfrage des Abg. Schießl an Landesrat Sigl (Seite 6) L-8040/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wall an Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl (Seite 9) L-8041/1-XXVII: Anfrage der Abg. Mag. Lackner an Landesrätin Mag. Hummer (Seite 10) L-8042/1-XXVII: Anfrage des Abg. Dipl.-Päd. Hirz an Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl (Seite 13) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 14) Geschäftsanträge: Beilage 324/2011: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Redner/in: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 16) Abg. Mag. Jahn (Seite 16) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 16) Abg. Schießl (Seite 17) Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 17) Abg. Schwarzbauer (Seite 17) Beilage 331/2011: Initiativantrag betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Redner/innen: Abg. Affenzeller (Seite 18) Abg. Schwarz (Seite 19) Abg. Weinberger (Seite 20) Abg. Wall (Seite 21) Beilage 332/2011: Initiativantrag betreffend die Aktualisierung des Generalverkehrkonzepts Oberösterreich 2008. Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 21) Abg. Kapeller (Seite 22) Abg. Ecker (Seite 23) Abg. Reitsamer (Seite 24) Beilage 333/2011: Initiativantrag betreffend einen Bericht der Oö. Landesregierung über die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht für das Land Oberösterreich. Redner: Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 24) Abg. Pilsner (Seite 25) Abg. Mag. Strugl (Seite 25) Abg. Reitsamer (Seite 27) Beilage 334/2011: Initiativantrag betreffend eine Förderung für Mitglieder der oö. Freiwilligen Feuerwehren bei der Erlangung der Lenkerberechtigung der Klasse C. Redner/in: Abg. Nerat (Seite 27) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 28) Abg. Reitsamer (Seite 28) Abg. Schillhuber (Seite 29) Beilage 335/2011: Initiativantrag betreffend den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen. Rednerinnen: Abg. Wall (Seite 30) Abg. Mag. Schulz (Seite 31) Abg. Müllner (Seite 32) Abg. Wageneder (Seite 32) Beilage 336/2011: Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Redner/in: Abg. Wageneder (Seite 33) Abg. Rippl (Seite 34) Abg. Hingsamer (Seite 35) Abg. Ing. Klinger (Seite 36) Beilage 327/2011: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss) betreffend ein Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Verhandlungsgegenstände: Beilage 316/2011: Bericht des Umweltausschusses betreffend den Abschluss eines Vertrages, mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit Teeröl belasteten Altstandorten beauftragt wird. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 37) Redner: Abg. Höckner (Seite 37) Abg. Makor (Seite 38) Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 39) Beilage 317/2011: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird (Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2011). Berichterstatter: Abg. Nerat (Seite 39) Redner/innen: Abg. Nerat (Seite 40) Abg. Dr. Frais (Seite 41) Abg. Ing. Mahr (Seite 46) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 47) Abg. Mag. Stelzer (Seite 50) Abg. Schenner (Seite 56) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 57) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 60) Abg. Müllner (Seite 61) Abg. Dr. Csar (Seite 62) Abg. Dr. Frais (Seite 63) Abg. Stanek (Seite 65) Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 67) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 69) Abg. Nerat (Seite 69) Beilage 318/2011: Bericht des Bauausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2011). Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 71) Redner/in: Abg. Weixelbaumer (Seite 71) Abg. Eidenberger (Seite 71) Abg. Ing. Mahr (Seite 72) Abg. Wageneder (Seite 73) Beilage 319/2011: Bericht des Verkehrsausschusses betreffend Förderung des Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs (Reform ÖPNRV-G 1999). Berichterstatter: Abg. Reitsamer (Seite 73) Redner: Abg. Reitsamer (Seite 74) Abg. Hüttmayr (Seite 76) Abg. Schießl (Seite 77) Abg. Kapeller (Seite 78) Beilage 327/2011: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss) betreffend ein Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 79) Redner: Abg. Schenner (Seite 79) Abg. Stanek (Seite 80) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 81) Abg. Ing. Klinger (Seite 83) Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 83) Beilage 324/2011: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Berichterstatter: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 84) Beilage 331/2011: Initiativantrag betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 85) Beilage 336/2011: Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Berichterstatterin: Abg. Wageneder (Seite 85) Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 85) Abg. Rippl (Seite 86) Abg. Schwarz (Seite 87) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Dr. Haimbuchner, Hiegelsberger, Mag. Hummer, Dr. Kepplinger und Sigl Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Sonnberger Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer: Mag. Petra Zahradnik-Uebe (Beginn der Sitzung: 10.07 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags und darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen, im Besonderen die Mitglieder des Oberösterreichischen Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung, die anwesenden Bundesräte, an der Spitze Herrn Bundesratspräsidenten Gottfried Kneifel, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schule Bad Leonfelden mit ihren Lehrkräften, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung heute im Internet verfolgen. Die amtliche Niederschrift über die 13. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags liegt in der Zeit vom 11. März bis 25. März 2011 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, sich für eine Trauerkundgebung von den Sitzen zu erheben. Wir trauern um Herrn Landtagsabgeordneten a.D. Vinzenz Dresl, der am 3. März 2011 kurz nach seinem 77. Geburtstag verstorben ist. Vinzenz Dresl wurde am 25. Februar 1934 in Steyr geboren. Nach der Pflichtschule trat er in die Steyr-Werke ein. Seine politische Laufbahn hat Dresl 1967 als Gemeinderat in Steyr begonnen. Als Kommunalpolitiker wusste Vinzenz Dresl um die Sorgen und Bedürfnisse der Menschen, und er war in seinen vielen Funktionen stets um das Wohl seiner Mitmenschen bemüht. Vom Oktober 1979 bis zum Dezember 1989 war er Abgeordneter der SPÖ im Oberösterreichischen Landtag. Auch hier vertrat Vinzenz Dresl unermüdlich und kompetent die Anliegen der Mitbürgerinnen und Mitbürger seiner Heimatstadt Steyr, weil er wusste, dass die Gemeinden ein starkes Stück Heimat für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind. Er hat sich insbesondere für die soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit eingesetzt. Dresl war Mitglied im Ausschuss für öffentliche Wohlfahrt, im Geschäftsordnungsausschuss und im Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss. Dresl hat sich immer um einen guten Ausgleich bemüht, von dem alle profitieren konnten. Sein Gespür für die Menschen hat ihn ebenso ausgezeichnet wie seine soziale Gesinnung und seine bescheidene liebenswürdige Art. Vinzenz Dresl verstand sich als aufrechter Demokrat mit hohem sozialen Engagement und zeichnete sich durch hohe Kooperationsbereitschaft, durch Integrationsfähigkeit und Toleranz aus. Vinzenz Dresl war ein Mann, der stets das Gemeinsame über das Trennende gestellt hat. Der Oberösterreichische Landtag und das Land Oberösterreich werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Ich danke Ihnen für die Trauerkundgebung. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Ihnen dieses Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auf Ihren Plätzen den Kinderfalter "Kennst du den Landtag?" aufgelegt haben. Dieser Falter dient zur Vorbereitung des Landhausbesuchs der vierten Klassen unserer Volksschulen im Rahmen der sogenannten "Linz-Aktion". Pro Jahr besuchen zirka 8.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Aktion das Linzer Landhaus. Dieser Falter wird jeder Volksschule in Oberösterreich zur Verfügung gestellt werden. Ich darf mich heute bei allen, die an der Entstehung dieses Falters mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Insbesondere möchte ich den Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit des Landtags erwähnen, indem alle vier Landtagsklubs konstruktiv mitarbeiten, und im Besonderen darf ich meinen beiden Kolleginnen, der Frau Zweiten Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer und dem Dritten Präsidenten Adalbert Cramer für ihre Mitarbeit ein herzliches Danke sagen. Zum Jahresthema "Europäisches Jahr der Freiwilligenarbeit" möchte ich Ihnen diesmal ein Zitat des ehemaligen deutschen Bundesfinanzministers Per Steinbrück zur Kenntnis bringen, das wie folgt lautet: Wie es richtig bleibt, dass das Ehrenamt nicht der sozialpolitische Reparaturbetrieb des Staates ist, so bleibt richtig, dass Menschen ihren Mitmenschen wirksamer helfen können als es der best ausgestattete Sozialstaat könnte, denn der kann Menschlichkeit nicht ersetzen. Aber der Staat kann einiges dafür tun, um ehrenamtliches Engagement zu fördern, um es an manchen Stellen überhaupt erst möglich zu machen oder doch zumindest leichter zu machen. Menschen, die sich dafür entscheiden etwas für andere zu tun, tun das aus eigenem Antrieb, nicht weil es vom Staat honoriert würde. Aber wenn es uns gelingt, jenen, die noch zögern, den letzten Anstoß zu geben selber aktiv zu werden, dann wäre das ein wichtiger Erfolg für uns alle. Sie werden merken, wenn Sie etwas für andere tun, tun Sie auch etwas für sich selber und Sie tun uns allen etwas Gutes. – Ende des Zitates. Wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage des Abgeordneten David Schießl an Herrn Landesrat Viktor Sigl. Bitte sehr, Herr Abgeordneter. Abg. Schießl: Ich wünsche einen wunderschönen guten Morgen. Sehr geehrter Herr Präsident, werter Herr Landesrat! Ab dem 1. Mai 2011 wird der österreichische Arbeitsmarkt für Staatsbürger von acht mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten geöffnet. Experten gehen davon aus, dass dadurch mit einem Zustrom von mindestens 25.000 Personen zu rechnen ist. Welche Maßnahmen haben Sie im Rahmen Ihres Zuständigkeitsbereichs gesetzt, damit es innerhalb der unterschiedlichen Qualifikationsstufen zu keinem Verdrängungseffekt am oberösterreichischen Arbeitsmarkt kommt? Erster Präsident: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Herr Bundesratspräsident, Herr Landeshauptmann, Herr Abgeordneter Schießl, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlässlich der EU-Erweiterung 2004 wurde vereinbart, dass die sogenannten alten Mitgliedsstaaten für maximal sieben Jahre, und zwar für zwei Jahre plus drei Jahre plus zwei Jahre ihre Arbeitskräfte für potenzielle Interessenten aus den neuen Mitgliedsstaaten im Osten beschränken können. Bis Mai 2009 waren dafür keine Gründe anzugeben. Österreich verlangte im Jahr 2009, übrigens gemeinsam mit Deutschland, eine weitere Beschränkung bis Ende April 2011. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt daher ab 1. Mai 2011 für Arbeitskräfte aus den sogenannten MOEL-Ländern, also aus den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Polen sowie den baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen. Für Rumänien und Bulgarien werden die Arbeitsmarktgrenzen erst 2014 geöffnet. Das AMS Österreich sowie Forschungsinstitute wie zum Beispiel Synthesis gehen davon aus, dass rund 20.000 Personen aus den genannten Staaten bereit sein könnten, in Österreich einer Arbeit nachzugehen. Allerdings rechnen die Experten nicht damit, dass darunter eine große Anzahl an Fachkräften sein wird, sondern sich die Arbeitsmigration auf Bereiche wie die Hilfsbranche, den Gastronomiebereich oder den Reinigungsbereich konzentrieren werde. Grund dafür ist, dass migrationswillige osteuropäische Fachkräfte auf Grund der früheren Öffnung der Arbeitsmärkte in anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien, Italien, Frankreich, den Beneluxländern längst dort einer Beschäftigung nachgehen. Beispiel Polen: Dort fehlen derzeit bereits 36.000 Ingenieure, 20.000 Spezialisten, weiters Bauarbeiter, Pflegepersonal und Krankenschwestern. Die Arbeitslosenquote betrug 2004 in Polen noch 19 Prozent, derzeit liegt sie bei 11,6 Prozent. Für Österreich kann man daher davon ausgehen, dass vor allem Tagespendler aus den Grenzregionen sowie minder qualifizierte Arbeitskräfte in den österreichischen Arbeitsmarkt drängen werden. Dies ist der gemeinsame Standpunkt der Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich im Übrigen sozialpartnerschaftlich auf ein Gesetz geeinigt haben, das jeder Art von Lohn- und Sozialdumping von vornherein einen Riegel vorschieben wird. Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz sieht folgende Kontrollmechanismen vor: Kontrolle der nach Gesetz oder Kollektivvertrag bestehenden Mindeststandards im punkto Lohn, Urlaub etc. für jene Arbeitnehmer, die nach Österreich entsandt oder überlassen werden; Erfordernis der Bereithaltung von Unterlagen in deutscher Sprache bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen verbunden mit einer Kontrollmöglichkeit für Organe der Abgabenbehörden. Fazit: Der große Run nach Österreich, respektive nach Oberösterreich, wird aller Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden. Oberösterreichs Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben keine direkten Nachteile zu befürchten, da unsere sozialen Mindeststandards nicht unterboten werden dürfen. Für den fairen Wettbewerb ist somit auch nach der Öffnung des Arbeitsmarktes gesorgt. Aus Sicht der oberösterreichischen Arbeitmarktpolitik, und die sprechen Sie ja mit Ihrer Anfrage im Besonderen an, liegt der Schlüssel zur Vermeidung von Verdrängungsprozessen darüber hinaus eindeutig in der Qualifizierung der oberösterreichischen Einwohner. Eine Person mit einer guten Qualifikation wird nicht oder weniger Gefahr laufen von einer Arbeitskraft aus einem anderen der oben angeführten Staaten verdrängt zu werden, da gerade die qualifizierten Arbeitskräfte aus dem Osten nicht zu erwarten sind. Daher setzt Oberösterreich seit Jahren auf eine aktive, auf eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Das Land Oberösterreich investiert auch aus diesem Grund heraus im Bundesländervergleich die meisten Mittel in die Qualifizierung seiner Menschen. Allein 18 Millionen Euro werden im Jahr 2011 für die Ausbildungsgarantie unserer Jugend vom AMS und vom Land Oberösterreich investiert. Jeder ausbildungswillige Jugendliche, und mich freut es, dass heute viele junge Damen und Herren auch bei dieser Landtagssitzung dabei sind, erhält in Oberösterreich auch ein Ausbildungsangebot. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wie zum Bespiel der Jugendstiftung, Lehrgängen, den Produktionsschulen, überbetrieblichen Ausbildungen, Lohnkostenzuschüssen usw. ermöglichen Land Oberösterreich, das Wirtschaftsressort, das Sozialressort und auch andere Ressorts und das AMS Oberösterreich auch heuer wieder allen ausbildungswilligen Jugendlichen eine Ausbildung bis hin zum Lehrabschluss. Zudem werden rund 20 Prozent aller Personen, die von einer Phase der Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Qualifizierung erhalten. Als Beispiel seien die Qualifizierungen im Zuge von Stiftungsmaßnahmen erwähnt, die im Jahr 2011 rund 3.000 Personen eine Weiterbildung ermöglichen. Abg. Schießl: Ich habe eine Zusatzfrage. Gibt es von Ihrer Seite aus einen Plan B, sollten die von Ihnen erwähnten Maßnahmen, die wir jetzt gehört haben, nicht den gewünschten Erfolg bringen? Landesrat Sigl: Es gibt in Oberösterreich immer einen Plan B. Das zeichnet auch Oberösterreich aus. Wir sind nicht nur ein Land, das strategisch sich auf gewisse Dinge vorbereitet wie zum Bespiel im konkreten Fall, sondern wir haben in diesen Strategien klarerweise auch Überlegungen, wenn das Faktum des Praktischen oder des Faktischen einsetzt. Daher werden wir ab dem 1. Mai 2011 eine kurze Phase der besonderen Beobachtung haben. Wir werden aber parallel dazu auf der oberösterreichischen Ebene selbstverständlich mit den verantwortlichen Abgabenbehörden und den Sozialpartnern so rechtzeitig vorher bereits in einen Intensivkontakt treten, dass, wenn zum Beispiel diverse Befürchtungen auftreten, wie zum Beispiel hört man immer und ich habe das auch erwähnt, dass das ganze Thema natürlich auch ein Tagespendlerthema sein könnte oder sein wird und daher der Norden Oberösterreichs, das Mühlviertel hier möglicherweise in einer gewissen Sondersituation sein könnte. Damit wir hier auch rechtzeitig reagieren, werden wir uns institutionell bereits so organisieren, dass wir auch rasch reagieren können, wenn tatsächlich das der Fall sein würde und hier eine besondere Art des Eingreifens unsererseits notwendig ist. Erster Präsident: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Bitte! Abg. Schießl: Herr Landesrat! Sie haben vorhin Lohndumping angesprochen. Unternehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten dürfen ihre Arbeitnehmer auf den oberösterreichischen Arbeitsmarkt entsenden. Wie wird sich die Tatsache auswirken, dass diese Arbeitnehmer dann zu Löhnen der neuen Mitgliedsstaaten bezahlt werden? Werden dadurch Maßnahmen der Bundesregierung, die Sie angesprochen haben, umgangen? Landesrat Sigl: Ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass dieses Bundesgesetz, wo dieses Thema Lohndumping abgearbeitet wird, auch entsprechend von den zuständigen Abgabenbehörden kontrolliert wird. Ich gehe auch davon aus, dass gerade am Beginn dieser Frist ab Anfang Mai diese Kontrollen besonders intensiv und massiv sein werden, außerdem es verlangt ist, dass die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob überlassen oder entsandt, auch die richtigen Unterlagen in deutscher Sprache mitzuführen haben, das heißt alle Möglichkeiten, das tatsächlich zu kontrollieren, ich behaupte sogar noch effizienter und besser zu kontrollieren als das möglicherweise bei Mitarbeitern auf Baustellen ist, wenn es um österreichische oder oberösterreichische Firmen geht, ist glaube ich durchaus damit gewährleistet. Abg. Schießl: Dankeschön. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte sehr Herr Klubobmann! Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landesrat ganz konkret! Wie schaut so eine Kontrolle aus? Wenn jetzt beispielsweise eine Gärtnereifirma aus Tschechien nach Oberösterreich kommt, mit Mitarbeitern vier Tage Tätigkeiten verrichtet, mit diesen Mitarbeitern zurück nach Tschechien fährt, wie wird hier der Gehalt, der Kollektivvertragslohn für die tschechischen Mitarbeiter in Oberösterreich geprüft? Landesrat Sigl: Herr Klubobmann! Ich habe in meinen Ausführungen erwähnt, dass die Abgabenbehörden des Bundes die entsprechenden Prüforgane sind. Ich habe zurzeit keine Kenntnis, wie die Prüfung in diesem konkreten Beispiel abläuft. Ich bitte daher mir diese Frage schriftlich zu geben und ich werde sie den Abgabenbehörden einer Beantwortung zuführen und dann die Antwort übermitteln. Abg. Mag. Steinkellner: Gerne. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte sehr Frau Kollegin Jahn! Abg. Mag. Jahn: Herr Landesrat! Es ist bereits jetzt so, dass Arbeitskräfte, die aus dem Ausland zu uns entsandt werden, nach österreichischen Lohnbedingungen arbeiten müssen. Das war falsch von Ihnen, Herr Schießl. Aber dafür hat man eben genau dieses Lohn- und Sozialdumpinggesetz gemacht. Einzigartig in ganz Europa ist hier Österreich vorgegangen. Und es soll mit diesem Gesetz ja verhindert werden, dass unsere Löhne unter Druck kommen durch billige Arbeitskräfte aus den EU-Staaten. Die Frage ist: Wie weit ist das Land Oberösterreich bereit hier auch einen Beitrag zu leisten, dass dieses Gesetz ein Erfolg wird, erfolgreich umgesetzt wird? Zuständig ist eine Bundesbehörde, die KIAB, aber ich denke an konkrete Zusammenarbeit mit der zuständigen Kontrollbehörde, ich denke an Monitoring, ich denke an eine Informationsoffensive im Bereich österreichischer Unternehmen. Und wenn du erwähnst, dass es ohnehin sozusagen eine Struktur mit den Sozialpartnern geben soll, wo man sich ein Monitoring macht in dieser Richtung, sollte hier nicht angedacht werden, eben hier auch ganz konkret mit der KIAB zusammenzuarbeiten, um unseren Beitrag auch als Land zu leisten, dass das Gesetz ein Erfolg wird? Landesrat Sigl: Frau Klubobmann-Stellvertreterin! Du hast richtig angeführt, es ist eine bundesgesetzliche Materie, die hier zum Tragen kommt. Selbstverständlich sind im Rahmen unserer Ressourcen und unserer Möglichkeiten wir zu einer engen und intensiven Kooperation, was das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich anlangt, jederzeit gerne bereit. Für uns selber haben wir auch einen Art Beobachtungszeitraum klarerweise festgelegt. Das ist auch das was ich erwähnt habe, wo ich gemeinsam mit den Sozialpartnern, die ja hier ein gleichgelagertes Interesse klarerweise haben, dass wir hier uns gemeinsam abstimmen, wie wir diesen Beobachtungszeitraum organisatorisch auch gestalten. Aber wenn die Bundesabgabenbehörden, wenn der Bundesgesetzgeber uns im Rahmen unserer Möglichkeiten braucht, sind wir selbstverständlich gerne bereit dazu. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf ich zur nächsten Anfrage kommen, und zwar die der Frau Abgeordneten Ulrike Wall an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Wall: Guten Morgen Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl! Sie plädieren für die Übernahme der Verantwortung für die Finanzierung des Pflegesystems zur Gänze durch den Bund. Welche Einsparungen erwarten Sie sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich für das Land Oberösterreich dadurch, dass der Bund sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung des Pflegegeldes übernimmt? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Danke Frau Abgeordnete! Zuerst freue ich mich, dass Altabgeordnete da oben sitzen, der Herr Koppler und der Herr Wolfmayr. Sie haben sich etwas ins Dunkle gesetzt, sie benützen den Landtag für ihre Tagesstruktur. Das freut mich sehr. Liebe Frau Abgeordnete Wall! Es geht nicht um die Übernahme alleine der Finanzierung des Pflegesystems, sondern des Pflegegeldes. Die Pflegegeldfinanzierung hätte für uns nur für die Zukunft einen Vorteil, wenn sie übernommen würde. Der Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich dahingehend geäußert, dass das, was das Land zu einem Stichtag, in der Regel mit 1. 1., ausbezahlt hat, müsste dann an den Bund natürlich mitgegeben werden. Aber wir wären frei davor, dass wir auch die für uns sehr unsichere Entwicklung für die Zukunft finanzieren müssten. Das Pflegegeld ist in den letzten Jahren in der Regel bedeutend über den prozentuellen Pauschalbetrag, der gewährt wurde, gestiegen. Es hat auch die 24-Stunden-Regelung zu diesen Erhöhungen einen wesentlichen Beitrag geleistet. Und es würde damit geldmäßig eine wesentliche Erleichterung für die Zukunft sein. Das ist das eine. Das andere ist, dass in diesem Bereich zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die in der Folge dann über das Personalreferat des Landes in einer anderen Form verwendet werden können und letztlich Dienstposten sind, die man tatsächlich einsparen kann. Erster Präsident: Frau Kollegin! Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Abg. Wall: Die FPÖ hat ja vor elf Monaten die Novellierung des oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes gefordert, nachdem der Rechnungshof auf die sehr zersplitterte, teilweise ineffiziente Vorgangsweise in der Administration in Oberösterreich hingewiesen hat. Die Administration für diese 10.000 Bezieher des oberösterreichischen Pflegegeldes sollte auf eine Stelle konzentriert werden. Im Sozialausschuss hat uns Vorsitzender Kollege Affenzeller in Aussicht gestellt, dass wir bis zum Sommer vorigen Jahres mit einem Gesetzesentwurf rechnen dürfen. Wann wird es tatsächlich in diesem Bereich zu Verbesserungen kommen und wann wird es einen Gesetzesentwurf geben? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also ich sehe die wesentlichsten Änderungserfordernisse auch im Zusammenhang mit der Regelung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene. Die Frage, wer für die Pflegegeldberechnung zuständig ist, für die Pflegegeldfeststellung zuständig ist, wird sich von der Pflegegeldauszahlung unterscheiden müssen, weil wir ja im System jene Träger auch drinnen haben, wie Gemeinden und das Land, die ja Kraft ihrer Dienstgebereigenschaft die Verpflichtung haben das Pflegegeld zu zahlen. Und wenn es da nicht eindeutige Regelungen gibt, dass in Zukunft nach wie vor die für die Finanzierung ihren Beitrag in den Pflegefonds leisten müssen, kann ich mir einen Übergang nicht vorstellen. Aber dass wir daran interessiert sind diese Vereinfachung und Vereinheitlichung herbeizuführen, davon können Sie ausgehen. Ich kann aber jetzt nicht sagen, wie wir das über die Bühne bringen. Erster Präsident: Eine weitere Zusatzfrage? Bitte! Abg. Wall: Heißt das, die Arbeit, dass wir das konzentrieren oder diese Umstellung, dass wir diese Auszahlungen des Landespflegegeldes konzentrieren auf eine Stelle beim Land, ist jetzt abhängig davon, ob die Kompetenz in Bundeshand kommt oder ob sie beim Land bleibt? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Ja, deswegen ist das abhängig, weil wenn es ein Bundespflegegeld wird, dann haben wir ja gar nichts mehr zu tun. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich zur dritten Anfrage der Frau Abgeordneten Silke Lackner an die Frau Landesrätin Mag. Doris Hummer kommen. Abg. Mag. Lackner: Guten Morgen Frau Landesrätin! Vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund weisen Bildungsdefizite auf. Welche Maßnahmen haben Sie zur Steigerung des Bildungsinteresses von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bisher gesetzt? Landesrätin Mag. Hummer: Sehr geehrte Frau Kollegin, hohes Haus, sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für diese Anfrage, weil ich glaube, es ist wirklich ein sehr wichtiges Thema, welche Maßnahmen setzen wir speziell, um Bildungsinteresse, um Lust auf Bildung gerade bei jenen zu wecken, die gefährdet sind in unserem System irgendwo nicht zu landen. Und da wissen wir auch aus unseren Untersuchungen, dass natürlich die Kinder mit Migrationshintergrund hier überproportional im Verhältnis auch betroffen sind davon. Deshalb ist es aber auch so wichtig, Maßnahmen jetzt nicht nur dahingehend zu definieren, ob im Jugendbereich, nämlich dann wenn sie kurz vor der Entscheidung stehen eine höhere Schule sich auszusuchen oder in einen Beruf zu gehen, wir uns ansehen, sondern dass diese Maßnahmen bereits ganz früh beginnen, nämlich da starten wir in der Elementarpädagogik. Da legen wir letztendlich schon die Lust auf Bildung und hier darf ich jetzt ein paar Maßnahmen auch zitieren, die wir gesetzt haben. Eine Maßnahme, die ja bereits im Vorfeld, nicht in meiner Zeit beschlossen worden ist, da führe ich den beitragsfreien Kindergarten plus die Kindergartenpflicht an. Diese führt alleine im Vergleich der letzen beiden Jahre, wenn wir uns das anschauen, zu einem Anstieg im Bereich der Kinder mit Migrationshintergrund, in diesem Pflichtkindergartenjahr eine Zunahme von 14 Prozent bei diesem Bereich. Das heißt hier wirklich ein erhöhter Zugang zu dem Themenbereich der Elementarbildung für diese Bevölkerung in unserem Land. Die Sprachförderung, die wir im Kindergarten auch ganz besonders in den Mittelpunkt gestellt haben, auch hier eine Zahl, die wirklich deutlich zeigt welche Maßnahmen hier ganz spezifisch im letzten Jahr gesetzt worden sind im Vergleich, nämlich eine Verdoppelung der Stunden, sprich von 30.000 Sprachförderstunden im Jahr 2008/2009 auf 60.000 Stunden im Jahr 2009/2010, die hier in Sprachförderung investiert werden. Und Sprache als Basis und Voraussetzung dafür, dass Bildung auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, ist uns hier besonders wichtig. Welche Maßnamen haben wir gesetzt im Bereich der Schule? Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es im Landesschulrat ein eigenes Referat gibt, das sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt. Sprich hier werden Maßnahmen, Aktionspakete, Unterstützungen für Schulen aber auch für außerschulische Organisationen entwickelt, von Handbüchern, Fachtagungen, Maßnahmen in Gemeinden, wo zusammengearbeitet wird, zum Beispiel mit der Volkshilfe genauso, wo es spezielle Leseförderungsprojekte gibt, die sich diese Zielgruppe in unseren Schulen auch besonders vornimmt. Eine weitere, ganz neue Aktivität, die im Zuge ja auch in diesem Landtag bereits beschlossen worden ist und besprochen worden ist, hier geht es um den Themenbereich, dass wir uns jene Kinder anschauen, jetzt sind wir schon in einem fortgeschrittenen Stadium, wenn es um Bildung geht, nämlich die ohne positiven Schulabschluss unser Bildungssystem verlassen. Was setzen wir hier für Maßnahmen? Ein ganzes Bündel wurde hier gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit den Organisationen abgestimmt und es wird auch in der nächsten Landesregierungssitzung hier vorgestellt und dann in Folge auch dem Landtag. Wir haben uns auch die Zahlen angeschaut, wie viele Schülerinnen und Schüler sind das, die dezidiert eben hier ohne positiven Pflichtschulabschluss aus unserem Schulsystem fallen? Das ist erfreulicherweise ein sehr geringer Anteil. Es sind im Schuljahr 2009/2010 269 Schüler absolut gewesen. Und das ist ein Anteil von 2,2 Prozent des Gesamtjahrganges. Also eigentlich eine sehr geringe Zahl. Nichts desto trotz wollen wir uns dieser Zahl und dieser Schülerinnen und Schüler auch annehmen. Und zum Hintergrund Ihrer Frage auch, wie viele sind davon mit Migrationshintergrund, auch ganz spannend. Es sind 40 Prozent davon mit Migrationshintergrund. Also trotzdem die Mehrheit sind Österreicherinnen und Österreicher, die eben diesen Hintergrund nicht haben. Vergleicht man aber die absoluten Zahlen, sind natürlich überproportional jene aus dem Migrationshintergrund von dieser Gefahr auch betroffen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir uns dieser Zielgruppe speziell annehmen. Das ist der Themenbereich Elementarpädagogik, Themenbereich Pflichtschule. Der dritte Bereich in meinem Zuständigkeitsbereich ist die Freizeitpädagogik. Was machen wir in diesem Zusammenhang für Kinder aus Migrationshintergrund? Hier darf ich einmal anführen, dass wir uns heuer auch ein klares Themenziel gestellt haben, nämlich genau diese Zielgruppe auch besonders in den Mittelpunkt zu stellen unserer Aktivitäten. Wir fördern hier vom Land Oberösterreich über mein Referat vor allem auch die Arbeit in Jugendzentren. Und gerade die Jugendzentren sind ja hier vor Ort eine ganz wichtige Einrichtung, wo gerade Kinder mit Migrationshintergrund, die ja gefördert werden, unterstützt werden. Österreichische Jugendliche sind in erster Linie in Vereinen anzutreffen und hier wird in der Freizeitpädagogik, in der freiwilligen Jugendarbeit ganz viel geleistet. Diese Kinder holen wir mit den Jugendzentren ab. Und hier investiert das Land Oberösterreich in spezielle Maßnahmen. Ich darf eine nennen. Wir hatten zum Beispiel im Oktober des vergangenen Jahres eine ganz besondere Schulung für Personen, die hier in der Jugendarbeit tätig sind. Migrantische Jugendliche in der offenen Jugendarbeit war hier ein Seminarthema, wo wir hier besonders schulen. Eine Aktion des Jugendreferates möchte ich auch noch erwähnen, die diesem Gremium hier bekannt ist, das ist das Jobcoaching. Auch hier haben wir wieder genau dieselben Schlüssel, 40 Prozent jener Jugendlichen, die dieses Service in Anspruch nehmen sind mit migrantischem Hintergrund. In Summe waren es im letzten Jahr 1.200 Jugendliche, die in den Genuss gekommen sind hier ein ganz individuelles Bildungscoaching auch zu bekommen und auch da wieder Lust machen auf Bildung. Das ist genau das, was Ihre Anfrage auch beinhaltet. Hier geht es nämlich wirklich darum, die Chancen auch aufzuzeigen und hier die Wege zu öffnen, Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen und ganz individuell auch die familiären Hintergründe mitzunehmen. Weil das wissen wir natürlich auch in der Freizeitpädagogik, in der Jugendarbeit und aus unseren Jugendstudien, dass hier nicht mehr die Schule diejenige ist, die Entscheidungen trifft, sondern da ist es die Peergroup, das sind jetzt die Freunde, die Bekannten, die letztendlich sagen ob es cool ist sich einen Lehrplatz zu suchen, ob es cool ist sich weiter zu bilden oder nicht. Und da setzen wir ganz besonders in diesen Freizeitbereichen, in den Jugendzentren, aber auch in den Bereichen unserer Gemeinden, ich nenne hier die Jungbürgerfeiern, wo sich Gemeinden besondere Schwerpunkte gesetzt haben. Zwei spezielle Maßnahmen, die heuer noch vor der Tür stehen: Das ist der 6. April, eine Fachtagung unter dem Titel "Jung und zuagroast", wo wir uns ganz speziell auch wieder diesem Thema widmen. Zwei Termine, die ich noch nennen kann, das sind der 25. und 26. Juni, wo ebenfalls das Jugendreferat wieder speziell den Jugendleiter/innen hier ein Seminar zur Verfügung stellt, wo wir uns auch mit dem Thema beschäftigen, von Migration zur Integration. Also ganz viele Schwerpunkte und punktuelle Maßnahmen in der Freizeitpädagogik, in der Elementarpädagogik, aber auch im Pflichtschulbereich, wo wir uns ganz gezielt auch diesem Thema annehmen. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte Frau Kollegin! Abg. Mag. Lackner: Laut der Broschüre "Strategie Oberösterreich, Impulse und Ziele für die Erwachsenenbildung" sind für die Bewusstseinsbildung auch Schulungen für die Multiplikatoren, also sprich für Lehrer, für Lehrausbildung notwendig. Welche Maßnahmen werden in diese Richtung gesetzt? Landesrätin Mag. Hummer: Es ist genau das, was ich vorhin erwähnt habe. Nämlich dieses Referat im Landesschulrat bietet diese Maßnahmen und Unterstützungspakete an. Das sind Fachtagungen, das sind Schulungen. Das ist jetzt aber keine neue Erfindung, sondern das wird bereits gemacht und wird hier wirklich intensiv auch gemeinsam mit Institutionen wie dem, jetzt fällt mir der Name nicht ein, diese Bibliotheksfachstelle in Wels, die hier ganz besondere Aktionen auch liefern. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Die Buchzeit!") Danke, die Buchzeit, die hier ganz speziell auch dieses Thema der Kinder mit Migrationshintergrund und die Bedeutung des Lesens und der Lesekompetenz hier in den Mittelpunkt stellen. Erster Präsident: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Bitte! Abg. Mag. Lackner: Vor einem Jahr, im Jänner 2010 wurde eben im Landtag hier einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen zur Hebung der Quote der Jugendlichen mit dem Abschluss der Sekundarstufe 2 erstellt und über deren Wirkung dem Landtag jährlich berichtet. Haben Sie diesen Bericht dem Oberösterreichischen Landtag schon vorgelegt? Landesrätin Mag. Hummer: Nein, das ist auch das, was ich in meinen Ausführungen bereits angeführt habe. Dieses Maßnahmenpaket ist schon fertig. Es wird in der nächsten Sitzung der Landesregierung vorgelegt und dann auch dem Landtag. Also das ist alles bereits auf dem Weg. Abg. Mag. Lackner: Danke. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Anfrage 4 des Abgeordneten Klubobmann Gottfried Hirz an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl! In der Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich ist für die Ausbildung zur Fachsozialbetreuerin bzw. zum Fachsozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Altenarbeit die positive Absolvierung der 9. Schulstufe eine Aufnahmevoraussetzung. In der Praxis führt das immer wieder dazu, dass zahlreiche junge Menschen, die sowohl über einen positiven Hauptschulabschluss als auch über eine erfolgreich absolvierte Berufslehre verfügen, sich ihren Berufswunsch in der Altenpflege nicht erfüllen können, weil sie die 9. Schulstufe beispielsweise in einer höher bildenden Schule mit einem negativen Zeugnis beendet haben. Gibt es für diese Zugangsbeschränkung eine gesetzliche Grundlage? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Für diese Zugangsbeschränkung gibt es grundsätzlich natürlich eine gesetzliche Grundlage, weil die positive Absolvierung der 9. Schulstufe im GuKG verlangt wird und die Voraussetzung für die Sozialfachbetreuer ist ja die Pflegehilfeausbildung, aber es kann selbstverständlich davon abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Person in einer anderen Art und Weise die dafür erforderlichen Voraussetzungen erbringt. Mit ist kein Fall in der jüngeren Vergangenheit bekannt, der an mich herangetragen wurde. Zuständig für die Nachsicht in dem Bereich wäre allerdings die Gesundheitsdirektion, weil es um Pflegehilfe geht. Erster Präsident: Zusatzfrage, bitte! Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Es ist ja so, dass also nach meinen Recherchen die Altenbetreuungsschule des Landes und das Diakoniewerk dieses Kriterium eingeführt haben, nicht aber die Caritas. Wenn das jetzt sozusagen eine gesetzliche Grundlage ist, wie kann zum Beispiel die Caritas von diesem Kriterium absehen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Na, die Caritas kann genauso wie alle anderen dadurch absehen, dass es Ausnahmebestimmungen gibt und die Ausnahmebestimmung lautet zum Beispiel „vom Nachweis gemäß Paragraph Ziffer 4, das ist die 9. Schulstufe, kann in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Person, die sich um die Aufnahme bewirbt, ein solches Maß an Allgemeinbildung nachweist, das erwarten lässt, dass sie dem theoretischen und praktischen Unterricht zu folgen vermag“. Also ich gehe einmal im Prinzip davon aus, dass das was Sie da sagen mit Informationen, die an Sie ergangen sind, zu tun hat und ich werde einmal der Sozialabteilung den Auftrag geben mit den Trägern der Ausbildung eine Besprechung darüber abzuhalten, denn ich bin schon sehr dafür, dass – wenn die übrigen Voraussetzungen passen – man großzügig vorgeht, weil der Schulerfolg jedenfalls auch dann gewährleistet ist, wenn ein 9. Schuljahr nicht formell, sondern in der Schleife abgewickelt wurde. Also, wenn jemand zum Beispiel erfolgreich die Hauptschule absolviert hat, aber dann die 9 Schuljahre zusammenhat und damit die Schulpflicht erfüllt hat, kann er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die andere Ausbildung schaffen. Ich werde mich da kundig machen. Aufgrund aber der kurzen Zeit zwischen Ihrer Anfragestellung und der heutigen Beantwortung ist das noch nicht möglich gewesen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Ich möchte kurz antworten. Ich habe diese Informationen unter anderem von Polytechnischen Lehrgängen, weil dort immer wieder die Prüfungen nachgemacht werden müssen und ich halte das wirklich nicht für ein geeignetes Kriterium, weil einfach eine große Gruppe Hauptschüler dann in eine Oberstufe geht und dann draufkommt, das war nicht die richtige Schule und dann halt keinen positiven Abschluss der 9. Schulstufe hat und ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn man eine unüberlegte Schulwahl trifft, dass das dann ein Ausschließungskriterium ist. Sie haben gesagt, Sie werden das mitnehmen. Liegt es in Ihrer Kompetenz bzw. bis wann kann man mit einer Änderung dieser Vorschriften rechnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Die Praxisänderung liegt sicher in meiner Kompetenz, die andere Kompetenz ist, für die Pflegehilfe ist eigentlich die Gesundheitsdirektion zuständig und die müsste dann die Befreiung durchführen. Ich bin ja froh, dass Sie das ansprechen, weil bei mir ist das noch – soweit ich mich erinnern kann – nie ein Thema gewesen, nämlich so ein generelles Thema. Einzelne Ausnahmen hat es immer wieder gegeben, immer wieder Nachfragen gegeben und mich wundert das eigentlich schon, dass – wenn das offensichtlich schon länger eine Diskussion ist – man das noch nicht an uns herangetragen hat, weil wir sind natürlich daran interessiert, dass alle, die die Ausbildung machen wollen, sie auch ohne weitere Hürden machen können, wenn die sonstigen Voraussetzungen passen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Danke! Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Auch dies ist offensichtlich nicht der Fall. Damit darf ich die Fragestunde für geschlossen erklären und ich ersuche den Herrn Schriftführer den Eingang bekanntzugeben. Abg. Stanek: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Zuweisung des Eingangs bekanntgeben. Beilage 321/2011 betrifft eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz geändert wird. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 324/2011 betrifft eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 5 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 329/2011 betrifft eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2011). Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 331/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 332/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend die Aktualisierung des Generalverkehrkonzepts Oberösterreich 2008. Diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 333/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend einen Bericht der Oö. Landesregierung über die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht für das Land Oberösterreich. Auch diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 334/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend eine Förderung für Mitglieder der oö. Freiwilligen Feuerwehren bei der Erlangung der Lenkerberechtigung der Klasse C. Diese Beilage soll ebenfalls gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 335/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen. Auch diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Und last but not least die Beilage 336/2011 betrifft einen Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Auch diese Beilage soll gemäß Paragraph 25 Absatz 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich danke dem Herrn Schriftführer. Die von ihm verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege ebenfalls zur Verfügung gestellt. Wie der Schriftführer bereits angekündigt hat, schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrags vor, die Beilage 324/2011 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss der Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 324/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Wem darf ich das Wort erteilen? Herr Landeshauptmann, darf ich dir zur Beilage 324/2011 das Wort geben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Präsident, hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Oö. Landesregierung hat einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt zur Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Die Ennshafen Gesellschaft hat unbehaftete Bankverbindungen in der Höhe von zehn Millionen Euro. Durch die Übernahme einer Haftung kann eine langfristige Finanzierungsstruktur erreicht werden. Die Fixkondition wäre durch die Haftung von zirka 0,8 Prozent per anno zu verbessern, wenn das Land die Haftung übernimmt. Nachdem es sich um ein Landesunternehmen handelt, schlage ich Ihnen vor, das zu tun und damit die Organe der Landesholding und der Ennshafen Gesellschaft diese Beschlüsse rechtzeitig fassen können, bitte ich Sie, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen. Erster Präsident: Ich darf fragen, ob es weitere Wortmeldungen gibt? Bitte sehr, Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Werte Kolleginnen, werte Kollegen, geschätzter Herr Präsident! Der Ennshafen als solcher ist für die ganze Region Enns, Perg, also diesen ganzen östlichen Teil von Linz von einer enormen wirtschaftlichen Bedeutung und es war auch richtig, dass das Land hier in den letzten Jahren entsprechend investiert hat. Wir wissen, es steigen die Umschlagzahlen enorm, es hat beträchtliche Betriebsansiedlungen gegeben, auch wenn der Großteil davon auf niederösterreichischem Boden ist, so ist die ganze Region, das ganze Areal um den Ennshafen natürlich eine wirtschaftliche Einheit, von der wir als Oberösterreich beträchtlich profitieren, weil eine Vielzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den umliegenden oberösterreichischen Gemeinden dort am Ennshafen-Areal ihren Arbeitsplatz hat und wenn die Ennshafen Betriebsgesellschaft mit Barvorlagen arbeiten muss, mit kurzfristigen Barvorlagen, wenn sie Kredite brauchen, dann ist das einfach fatal, weil es ja eine entsprechende Zinsbelastung ist und daher ist eine Haftungsübernahme durch das Land nur sinnvoll und gerechtfertigt und wir stimmen dem natürlich zu im Sinne einer sage ich kostengünstigen Arbeit dieser ganz wichtigen Einrichtung. Es kann nur in unserem Sinne sein. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herrn Klubobmann Diplompädagogen Gottfried Hirz das Wort erteilen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ennshafen an der Donau ist der jüngste öffentliche Hafen Österreichs und er ist mittlerweile auch der größte Exporthafen Österreichs geworden, ein ganz bedeutender Hinterlandterminal Mitteleuropas. Die Hauptdestinationen sind ja die Nordseehäfen Hamburg, Bremer Hafen, Rotterdam und ein Zeichen, wie sinnvoll dieser Hafen ist, zeigt ja auch, dass in der Wirtschaftskrise der Umschlag sozusagen gesteigert werden konnte. Und jetzt hat eben die Ennshafen GmbH. das Land Oberösterreich ersucht, zehn Millionen Haftung zuzüglich der Finanzierungskosten zu übernehmen. Es ist ja so, dass der Ennshafen eine Umschuldung vornehmen möchte, kurzfristige Barvorlagen in langfristige Kredite umwidmen möchte. Ich halte das bei dem derzeitigen Zinsniveau für sicherlich sinnvoll, und damit für die mit kurzfristigen Bankdarlehen finanzierten Investitionen in eine langfristige Finanzierungsstruktur überführt werden können, braucht man eben diese Haftung des Landes Oberösterreich. Im Übrigen werden dadurch natürlich auch die Konditionen besser, was immerhin wieder eine positive Auswirkung auf das Betriebsergebnis hat und natürlich in Folge auch wieder positiv für das Land Oberösterreich selbst ist. Im Übrigen möchte ich noch sagen, dass ja das Land Oberösterreich die Ennshafen GmbH auch mit vier Millionen Euro direkt fördert, das heißt es geht darum, eine höhere Eigenkapitalausstattung zu geben. Das ist deswegen notwendig, weil man ja eine Förderung vom Ministerium für Verkehr haben möchte und die eine entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals verlangen. Das stärkt auch das Unternehmen, ist aber leider Maastricht-relevant; kurzum die Erhöhung des Haftungsrahmens ist etwas, wo ich glaube, dass kein wirklich zusätzliches Risiko für das Land Oberösterreich besteht. Erstens einmal, weil ein sehr hoher Substanzwert vorhanden ist, zweitens einmal, weil es eine bedeutsame Infrastruktur ist und weil es auch den Wirtschaftsraum Oberösterreich entsprechend stärkt. Deshalb werden wir Grüne dieser Dringlichkeit zustimmen und auch inhaltlich für die Haftungsübernahme für die Ennshafen GmbH sein. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Herren Kollegen David Schießl das Wort erteilen. Abg. Schießl: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer. Natürlich geben auch wir der Dringlichkeit ihre Zustimmung, da es sicher wichtig ist, dass man sich als Land Oberösterreich hier Geld ersparen kann. Wie wichtig der Ennshafen für Oberösterreich ist glaube ich, brauche ich nicht mehr erwähnen, das haben meine Vorredner bereits gemacht. Ich hätte mir nur eines gewünscht; bei der letzten Vorstandssitzung der Oö. Verkehrsholding wäre es sehr schön gewesen, wenn wir dieses Thema ebenfalls auf der Tagesordnung gehabt hätten. (Beifall) Erster Präsident: Bitte! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Präsident, hohes Haus! Als Berichtserstatter zu dieser Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass die Angelegenheit rechtlich geprüft ist und es sich dabei um keine aufsichtspflichtige Angelegenheit handelt. Erster Präsident: Da es offensichtlich keine Wortmeldungen mehr gibt, darf ich die Wechselrede schließen und wir kommen – Entschuldigung, bitte sehr Herr Kollege, gerne! Ich habe versucht meine Blicke schweifen zu lassen, aber – darf ich dir das Wort erteilen! Abg. Schwarzbauer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne! Ich möchte hier auch einen herzlichen Dank sagen an den Herrn Bundesratspräsidenten Kneifel, der ja auch Aufsichtsratsvorsitzender ist in der Ennshafen GmbH, möchte mich auch bedanken als Dienstnehmervertreter, weil ja gerade der Ennshafen ein großer Arbeitgeber für die Region ist. Und nachdem ich auch Abgeordneter des Bezirkes Linz-Land bin, darf ich also auch an dieser Stelle, lieber Gottfried, dir ein herzliches Danke sagen und danke für die Unterstützung für diesen Antrag! (Beifall) Erster Präsident: Ja, nachdem offensichtlich jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet ist, darf ich die Wechselrede tatsächlich schließen und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 324/2011 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 331/2011 vor, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 331/2011 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 331/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Kollegen Johann Affenzeller das Wort erteilen. Abg. Affenzeller: Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Jugend, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und im Internet! Wir haben einen Initiativantrag eingebracht für die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Pensionistinnen und Pensionisten. Meine Damen und Herren, diese Maßnahme, die ab 1. Jänner vom Bund eingeführt worden ist, macht nicht nur mich sehr zornig, sondern auch viele betroffene Pensionistinnen und Pensionisten, aber insbesondere auch die Vertreterinnen und Vertreter des Pensionistenverbandes und des Seniorenverbandes (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Seniorenbundes!“) und auch der freiheitlichen Seniorenvertreter. Meine Damen und Herren, diese Maßnahme ist ungerecht, ist unfair und ist unsozial und muss meiner Meinung nach schleunigst wieder beseitigt werden. (Beifall) Eigentlich müsste sich der Finanzminister und die gesamte Regierung bei den Betroffenen entschuldigen, die können nämlich nichts dafür, dass sie in so einer Situation sind und müssen jetzt diese unsoziale Maßnahme in Kauf nehmen. Meine Damen und Herren, die Betroffenen können ihren Lebensverlauf nicht mehr verändern, es geht nicht, sie haben keine Möglichkeit in der Pension irgend eine Maßnahme zu treffen, damit die Frau zu einer Pension kommt und dafür werden sie jetzt bestraft. Und es ist einfach eine Tatsache, dass die Frauen zu jener Zeit, wo sie berufstätig sein hätten können in den Regionen keine Arbeitsplätze hatten oder sich eben dafür entschieden haben, Haushalt und Kindererziehung zu machen, oft drei Kinder, fünf Kinder, ja oft mehr groß gezogen haben, und jetzt werden sie für diese Arbeit noch bestraft. Meine Damen und Herren, man muss sich genau überlegen, was das heißt für einen Pensionisten, der eine Pension hat für zwei Personen in der Höhe von 1.200 Euro, die Grenze ist festgelegt worden mit 1.155 für zwei Personen, diesem Pensionistenehepaar werden 30 Euro aus der Tasche gezogen. Und sie haben zwar eine kleine Pensionserhöhung, keine Frage, aber der Nettoverlust pro Monat beträgt zwischen 17 und 30 Euro. Ehepaare, nicht eine Person, überlegen Sie sich, bei 1.155 Euro für zwei Personen zu sorgen, ein Auto, vielleicht ein Haus, wenn da eine Reparatur ist, dann sind wir beim Sozialfonds, dann sind wir bei irgendwelchen Unterstützungsbereichen. Das ist wirklich unsozial, und ich muss sagen, da wird man wirklich zornig, wenn so etwas überhaupt in Erwägung gezogen wird. Und daneben, meine Damen und Herren, gibt es die Nachbarn, oder den Freund, am Wirtshaustisch, am Stammtisch, die haben zufällig oder Gott sei Dank zwei Pensionen, die kriegen beide eine Erhöhung, haben also ein Plus, ein kleines, bescheidenes, weil die Pensionserhöhung ist ja nicht sehr großartig ausgefallen, und der, der eine Pension hat, hat ein Minus, ein Nettominus zu verzeichnen. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz kurz noch auf ein paar Argumente eingehen, die sicher kommen werden. Weil natürlich wird die Frage kommen, ja deine Partei, die SPÖ auf Bundesebene hat ja zugestimmt. Ich möchte wirklich klipp und klar sagen, die SPÖ Oberösterreich hat von Anfang an eine klare Haltung gehabt, wir haben das da bei der Budgetdebatte auch diskutiert. Wir sind für eine Vermögensteuer und nicht für solche Maßnahmen, wir sind dafür, dass jene 10 Prozent, die mehr als zwei Drittel Vermögen in dem Land haben, einen Beitrag leisten, und nicht Pensionistinnen und Pensionisten mit 1.155 Euro. Also, die Millionäre sollen zur Kasse gebeten werden und nicht die armen Pensionisten. Und wir haben unseren Protest auch immer kundgetan. Immer kund getan in Richtung Bund auch in der eigenen Partei, und es hat eine Phase gegeben, wo die SPÖ auf Bundesebene versucht hat, das noch zu verändern, leider hat der Finanzminister Nein gesagt bzw. Junktimierungen mit der Bankensteuer gemacht, was ich für sehr unanständig halte, dass man bei so einer Frage da auch noch zu Junktimierungen kommt. Meine Damen und Herren! Daher meine Kritik insbesondere in Richtung ÖVP, dass die das eingeführt haben, dass sie dafür waren, und in Richtung SPÖ, weil sie das zugelassen haben. Keine Frage, zu dieser Kritik stehe ich auch, und wir stehen zu dem. Meine Damen und Herren, zum Abschluss, wenn es heute gelingt, hier im Oö. Landtag einen Schulterschluss zusammen zu bringen, dass alle Fraktionen diesem Initiativantrag zustimmen, dann freu ich mich ganz besonders, dann freue ich mich wirklich, und bin stolz darauf, in dem Land zu leben, und ich möchte appellieren, wenn es die Zustimmung gibt, ein Dank an die FPÖ, dass sie den Antrag unterzeichnet hat, Danke an alle Fraktionen, weil das wirklich super ist. Kämpfen wir dafür, dass dieses Unrecht in den nächsten Monaten beseitigt wird. Herzlichen Dank. (Beifall) Erster Präsident: Bevor wir zur nächsten Wortmeldung kommen, darf ich die Schülerinnen der AHS der Kreuzschwestern sehr herzlich bei uns im Oö. Landtag begrüßen und ihnen eine interessante Stunde bei uns wünschen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte sehr, Frau Kollegin Ulli Schwarz, der ich ebenso wie meinen beiden Kollegen Weichsler und Cramer danken darf für ihre Mitarbeit im Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit. Sie war also auch mit dabei, wie wir den neuen Kinderfalter ins Leben gerufen haben. Bitte sehr Frau Kollegin. Abg. Schwarz: Lieber Herr Präsident! Danke noch für die Bedankung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Oberösterreich wird mit diesem Antrag wieder einmal zur Reparaturwerkstatt für, bezeichnen wir es so, für mangelhafte Bundesprodukte und Bundesleistungen. Diese Herausforderungen nehmen wir als Grüne natürlich auch gerne an, und bitten aber schon auch diese Emotion und diesen Appell, den gerade mein Vorredner, Kollege Affenzeller, hier getätigt hat, wirklich auch an die oberösterreichischen Abgeordneten im Nationalrat weiter zu geben, weil wir können nicht immer alles reparieren, was dort verbockt wird. Ja, wir sind für Reformen, und wir sind auch für Sparmaßnahmen, wenn sie sinnvoll sind, und Reform heißt für mich und für uns, eine planmäßige. Die Bedeutung liegt wirklich bei planmäßiger Umstrukturierung und Umorganisation. Einzelmaßnahmen in irgendwelchen Bereichen, was herauszupicken, wie eben zum Beispiel diese Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags und nicht eine Lösung für Pensionistinnen und Pensionisten mitzudenken, genau das sind aus meiner Sicht eben unplanmäßige und nicht sehr sinnvolle oder unsinnige Maßnahmen. Und genau hier müssen wir drauf schauen, und es ist schon gesagt worden, eine Entscheidung, die getroffen wurde vor Jahren, eine Familie, die Frau bleibt zu Hause, aus vielen Gründen, die schon angesprochen wurden, das ist nicht mehr umkehrbar. Und auch wenn 17 oder 30 Euro im Monat nur wenig klingen, beim ersten Hinschauen, aber da ist für viele die Entscheidung wieder einmal einen gemütlichen Kaffeehausbesuch, einen Tratsch mit Nachbarn abzusagen, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht. Und ich glaube, das muss man auch bedenken, auch wenn die Summen im ersten Augenblick nur wenige sind, nur klein sind. Und wenn wir uns die Zahlen etwas genauer anschauen, der Anteil der armutsgefährdeten Menschen über 65 Jahren liegt bei 35 Prozent. Das heißt, bei den armutsgefährdeten Menschen, die wir in Oberösterreich haben, sind 35 Prozent davon Pensionistinnen und Pensionisten. Das heißt, genau hier sehen wir, dass diese Gruppe doch sehr an der Armutsschwelle lebt. Und hier müssen wir aufpassen, dass wir nicht durch solche Maßnahmen weiter drunter kommen. Auch das Medianeinkommen der oberösterreichischen Pensionistinnen und Pensionisten liegt unter dem Österreichschnitt, liegt bei 16.379 im Jahr Bruttoeinkommen, und der Österreichschnitt ist 16.905. Also, auch hier sehen wir, hat gerade Oberösterreich von der Struktur her einen Nachteil. Viele ländliche Regionen, wo eben auch oft nicht die Möglichkeit ist, zwei hohe Einkommen zu erzielen, hier sind wir auch bei den Einkommen Pensionistinnen und Pensionisten etwas benachteiligt. Und wir müssen auch noch einmal genau hinschauen, auch wenn wir das als Grüne begrüßen, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag für Familien ohne Kinder, oder wenn die Kinderbeihilfe wegfällt, auch wegfällt, weil das natürlich auch in diesem Sinne ein wichtiger Beitrag ist, aber wir haben von diesen 260.000 Personen, die jetzt noch betroffen waren laut Finanzministerium, 60 Prozent davon Pensionistinnen und Pensionisten, und genau diese Gruppe trifft diese Maßnahme, mit einem Stichtag zu ändern. Hier braucht es einfach Übergangsregelungen, braucht es hier vernünftige Maßnahmen. Daher werden wir diesen Antrag dringlich unterstützen, auch inhaltlich unterstützen, und hoffen doch, dass auf Bundesebene hier ein Umdenken erfolgt, und hier auch wirklich Fristen, Übergangsfristen eingeführt werden, damit es nicht die trifft, die nicht mehr umkehren können, und die ihre Lebensplanung nicht mehr umstellen können. Daher unsere Zustimmung zu diesem Antrag. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich die Mitglieder der FPÖ des Bezirkes Rohrbach ebenfalls sehr herzlich bei uns begrüßen, und ich erlaube mir dann noch beim nächsten Redner noch eine weitere Gruppe willkommen zu heißen. Das Wort hat der Herr Landtagsabgeordnete Franz Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher, meine Damen und Herren im Internet! Ja, wir sprechen von Zurücknahme dieser Maßnahme, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag mit 1.1.2011 gestrichen wurde, möchte aber vorher noch kurz auf den Kollegen Affenzeller eingehen. Lieber Kollege, die gesamte Bundesregierung hat das Budgetbegleitgesetz vorgeschlagen, und im Bund haben wir eine Koalition und da haben halt, sage ich jetzt einmal, SPÖ und ÖVP, oder ÖVP und SPÖ mitgestimmt, und ich glaube, es hat wenig Sinn, wenn man hier immer klassenkämpferisch argumentiert, wenn den Menschen nicht geholfen werden kann, da bin ich schon mehr bei der Kollegin Schwarz, die von Reformen und Sparmaßnahmen auch spricht, ohne die es leider, leider in der heutigen Zeit auch nicht ganz geht. Aber lassen sie mich zu meinen Ausführungen kommen. Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Dieser Ausspruch begleitet uns, glaube ich, nahezu alle ein Leben lang, und im Besonderen in der Politik gilt dies umso mehr. Ja, die Bundesregierung und der Nationalrat haben ja versucht mit dem Budgetbegleitgesetz sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig einigermaßen die Balance zu finden, aber es gelingt halt nicht immer so, wie es die Menschen auch brauchen würden. Wie wir alle wissen, wurde eben dieser Alleinverdienerabsetzbetrag vor allem für Pensionistenehepaare ohne Kinder gestrichen. Über Gespräche und Interventionen wurde dies dann bis zu einer Pensionshöhe netto von 1.155 Euro zurück genommen. Darüber gehende Pensionen wurden durch die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages zwischen 17 und 30 Euro pro Monat geschmälert. Dass dies natürlich zu einer großen Aufregung, zu einer berechtigten Aufregung der Betroffenen geführt hat, denke ich, ist sehr, sehr vielen Menschen klar und auch die Seniorenorganisationen haben das Ganze mit unterstützt. Betrifft es doch österreichweit wesentlich über 100.000 älter Ehepaare, die fix mit ihrer Pensionshöhe gerechnet und kalkuliert haben. Bei verschiedenen Sprechtagen und bei Interventionen haben natürlich die Pensionistinnen und Pensionisten auf diese Problematik hingewiesen. Und eine wesentliche Begründung, und daher unterstützen wir auch die Dringlichkeit und auch den Inhalt der Resolution, ist, glaube ich, dass vor allem die Frauen dieser Generation, oder dieser Generationen, ganz wichtige Familienarbeit geleistet haben. Sie haben die Kinder gut erzogen, und haben dafür auch gesorgt, dass in der Familie, im Haushalt, vieles zum Positiven geleistet wurde. Und ich möchte an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass sehr viele dieser Betroffenen über viele Jahre und Jahrzehnte auch ehrenamtlich maßgeblich engagiert waren, vor allem im pfarrlichen Leben, im Bereich von Familienorganisationen. Und ich stelle heute auch wirklich die Hoffnung und den Willen in den Raum, dass die österreichische Bundesregierung der heutigen Resolution die notwendige Arbeit und die notwendige Dringlichkeit zuerkennt, um hier Verbesserungen noch nachträglich und rückwirkend herbei zu führen. Daher also unsere Zustimmung zur Dringlichkeit und zur heutigen Resolution. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Wall, und ich darf bei dieser Gelegenheit auch die Schülerinnen des Khevenhüller Gymnasiums hier bei uns recht herzlich im Oö. Landtag begrüßen. Bitte sehr Frau Kollegin. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Galerie! Es ist wirklich ein völlig falsches Signal, Pensionistenpaare zu bestrafen, wo die Frauen Kinder groß gezogen haben, und gar nicht die Möglichkeit hatten, arbeiten zu gehen. Gar nicht die Möglichkeit hatten, einen eigenen Pensionsanspruch zu erwerben. Da zeigt sich leider auch wieder einmal die mangelnde Anerkennung der Familienarbeit durch unsere Bundesregierung. Es ist natürlich schon ein bisschen pikant, dass die Sozialdemokraten mit diesem Antrag ihre eigene Ministerpartei auffordern, die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionisten zurück zu nehmen. Da würde es natürlich auch andere Themen geben, wo wir das machen könnten, gerne. Die Seniorenverbände, wie sie ja bereits anklingen haben lassen, haben auch bereits Alarm geschlagen über diese Gesetzesänderung, und die Vertreter von ÖVP und SPÖ-Verbänden, Kohl und Blecha, haben sogar mit Verfassungsklagen gedroht. Es ist aber bei Worten geblieben. Die FPÖ lässt im Unterschied dazu den Worten auch Taten folgen. Und hat bereits eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese de facto Nettopensionskürzung muss tatsächlich rückgängig gemacht werden. Wir werden daher der Dringlichkeit Ihres Antrags gerne zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Es gibt offensichtlich keine Wortmeldungen mehr, ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 331/2011 die Zustimmung erteilen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 332/2011 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 332/2011 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Aktualisierung des Generalverkehrskonzeptes Oberösterreich 2008, hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich, ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 332/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Und darf fragen, wer zu Wort gemeldet ist? Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren! Wir wollen eine Überarbeitung des Generalverkehrskonzepts. Warum? Wir wissen natürlich, dass im Jahr 2012 das Generalverkehrskonzept überarbeitet werden muss, oder evaluiert werden muss. Trotzdem ist es so, dass jetzt maßgebliche Weichenstellungen erfolgen, und diese Weichenstellungen gehören in das System des Landes unter einem Guss angepasst. Beispiel, die Linzer Straßenbahn wird ausgebaut in den Süden, das ist gut so. Bedauerlicherweise endet sie derzeit im Nirwana in Leonding. Pasching, Traun, Ansfelden wurden nicht mit angeschlossen. Was soll das? Fragt sich jeder Bürger! Ein gutes Projekt wird letztlich dadurch in Frage gestellt. Nächstes Problem. Es gibt verschiedene Papiere, da steht drinnen, Straßenbahn bis Gallneukirchen. Schauen Sie sich bitte das gültige Verkehrskonzept an, hier reden wir von Schiene und Bahn. Also, gibt es Planungen, die gegen das eigene Konzept arbeiten. Nächstes Beispiel, in Linz gibt es jetzt eine Straßenbahnplanung von Urfahr zum Hauptbahnhof. Das hier im Landtag beschlossene Verkehrskonzept sieht allerdings eine Bahnanbindung der Mühlkreisbahn zum Hauptbahnhof vor. Was ist jetzt gültig? Wenn laufend Steuergelder dadurch vernichtet werden, dass Planungen passieren, die nicht einmal die Rückendeckung des Souveräns, des Oö. Landtags haben, halte ich diese Vorgangsweise einfach für falsch. Deswegen ersuche ich um Zustimmung zur Dringlichkeit, dass dieses Generalverkehrskonzept sofort überarbeitet werden muss. Sonst sind alle jene, die jetzt wiederum dagegen stimmen und sagen, wir haben Zeit, dafür verantwortlich, dass Planungen erfolgen, die letztlich nicht umgesetzt werden. Umgang mit Steuergeld bedeutet, ganz genau zu wissen, wohin ich plane, wofür ich es einsetze, und ein Konzept, dass hier im Landtag beschlossen wird, muss von allen Gebietskörperschaften auch umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Linz eine Maßnahme beschließt, und wir im Land Oberösterreich dann die Finanzierung nicht zusprechen, am Ende des Tages der öffentliche Nahverkehr wirklich darunter leiden würde. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Wir wollen den öffentlichen Nahverkehr entsprechend verstärkt ausbauen, und gerade hier haben wir die größten Widersprüche in diesem Konzept. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Sehen Sie vor, dass dieses Konzept sofort überarbeitet wird, damit Fehlplanungen vermieden werden. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Helmut Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Initiativantrag wird die dringliche Aktualisierung des Generalverkehrskonzeptes gefordert, und ich gehe davon aus, dass damit das Oö. Gesamtverkehrskonzept gemeint ist, denn das ist der korrekte Name, der damals diskutiert und auch umgesetzt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jene Kolleginnen und Kollegen, die schon länger dem Oö. Landtag angehören, wissen, dass die Erstfassung des Gesamtverkehrskonzeptes auf den Juni 2004 zurück geht. Die Landesregierung hat damals ein Konzept vorgelegt, denn die Landesregierung ist dafür zuständig, und es war das Konzept der Landesregierung, das die Verkehrsproblematik in vier Bereichen aufgearbeitet hat, nämlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs, im Bereich des Straßenverkehrs, im Bereich der Schifffahrt und des Luftverkehrs. Und im Oktober 2005 wurde dann den Mitgliedern des Oberösterreichischen Landtags ein überarbeitetes Konzept der Landesregierung vorgelegt, wobei nicht zu verheimlichen ist, dass der Landtag dieses Gesamtverkehrskonzept schon lange eingefordert hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns dann im Unterausschuss, ich denke, es waren an die zehn Sitzungen, mit dieser Problematik sehr intensiv beschäftigt und in verschiedensten Punkten Vorschläge unterbreitet, die wir dann im Landtag auch diskutiert haben. Und im Landtag wurde das Konzept nicht beschlossen, sondern im Landtag wurde das Konzept zur Kenntnis genommen und die Empfehlungen des Unterausschusses über den Verkehrsausschuss an die Oberösterreichische Landesregierung weitergeleitet mit der Bitte, dass die Empfehlungen und die Änderungen von der Oberösterreichischen Landesregierung in dieses Konzept der Landesregierung auch einfließen sollen. Und dann wurde das Konzept der Landesregierung wieder dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Etwas kompliziert, aber es war verfassungsmäßig nicht anders machbar. Nun haben wir verschiedene Punkte empfohlen und unter anderem auch auf Seite 132 des Gesamtverkehrskonzepts kann man unter Punkt 8, Erfolgskontrolle und Evaluierung, Folgendes lesen, ich zitiere: Von der Oberösterreichischen Landesregierung wird in den Jahren 2012, 2017 und 2021 eine Evaluierung des Gesamtverkehrskonzepts durchgeführt. Wesentliche Kriterien: die Erfolgskontrolle, die Veränderung der Verkehrsmittelbenutzung, die Stabilisierung der Umweltwirkung des Verkehrs und der Verkehrssicherheit. Die in 10-Jahresabständen durchgeführte Verkehrserhebung bisher in den Jahren 1982, 1992 und 2001 liefern das Basismaterial für die Abschätzung der Benutzung der Verkehrsmittel. Die turnusmäßig im Jahr 2011, also im heurigen Jahr, vorgesehene Verkehrserhebung ist mit den Erfordernissen der Evaluierung des Gesamtverkehrskonzepts abzustimmen und dann werden in vier Punkten die wesentlichen Bestandteile der Evaluierung angeführt, wobei einer davon ist, die Fortführung der 10-jährigen landesweiten Verkehrserhebung, also 2011, in einem mit den bisherigen Erhebungen kompatiblen Design. Nach dem dies eine Empfehlung der Landesregierung war und die vorgesehene Verkehrserhebung im heurigen Jahr auch stattfindet, ist aus unserer Sicht abzuwarten was diese Ergebnisse ergeben und dann die Evaluierung, so wie vorgesehen, im Jahr 2012 durchzuführen. Wir sagen daher Ja zur Evaluierung, aber Nein zur Dringlichkeit. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Georg Ecker. Abg. Ecker: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hier auch ein wenig verwundert, dass die Dringlichkeit beantragt worden ist, bei einem Konzept was das Gesamtverkehrskonzept Oberösterreich 2008 schon beinhaltet. Denn im Endeffekt ist dort genau festgesetzt und der Kollege Kapeller hat das jetzt ausführlich dargelegt, dass eine Erfolgskontrolle und eine Evaluierung 2012 auch stattfinden wird. Die Landesregierung hat das zugesagt und die Landesregierung wird die Evaluierung 2012, 2017 und 2021 auch durchführen. Die Verkehrsmittelbenutzung beziehungsweise Stabilisierung der Umweltwirkungen im Verkehr, aber auch die Verkehrssicherheit wird dort niedergeschrieben und auch in Zukunft berücksichtigt. Und in 10-Jahresabständen, dies ist eigentlich ein passabler Umsetzungsschritt, dass hier auch das Basismaterial immer am neuesten Stand ist und dass man auch dementsprechend in Zukunft auf das eingehen kann und umsetzen wird. Die wesentlichen Bestandteile der Evaluierung sind laufende Beobachtung des Straßenverkehrs, Ausbau der vorhandenen Datenbanken bei den Verkehrskoordinierungen, Aufbau einer Datenbank zu Frequenzen des öffentlichen Verkehrs in Abstimmung zwischen dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund und der Verkehrskoordinierung und die Fortführung über die 10-jährige landesweite Verkehrserhebung, Aufbau eines Systems zum Qualitätsmonitoring und natürlich die operative Umsetzung sollte weitgehend auf das vorhandene Bestehende aufbauen und die administrativen Strukturen nutzen. Das Gesamtverkehrskonzept Oberösterreich 2008 versteht sich nicht vorwiegend als schriftliches Dokument, sondern als kommunikativer Prozess. Diesem Verständnis trägt die institutionalisierte Erfolgskontrolle und Evaluierung Rechnung. Und daher glaube ich, dass wir auch diesen Bestandteil hier entsprechend diskutieren und auch beschließen werden im Verkehrsausschuss und die Landesregierung auch das nötige Datenmaterial liefern wird. Ich bin der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass ein dringlicher Antrag oder ein Initiativantrag hier beschlossen werden muss, sondern eine Diskussion und ein Beschluss im Verkehrsausschuss notwendig ist. Daher werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Markus Reitsamer. Abg. Reitsamer: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Galerie! In diesem FPÖ-Antrag ist von einem Generalverkehrskonzept zu lesen. Das Militär möchte ich aber bei der Verkehrspolitik hier einmal außen vorlassen, das ist erst im nächsten Antrag dran. In Oberösterreich heißt es ganz klar, Gesamtverkehrskonzept. Zum Inhaltlichen: Es wurde weitestgehend schon ausgeführt und ich möchte mich daher nicht allzu sehr wiederholen. Turnusmäßig ist im Jahr 2011 ohnehin diese Verkehrserhebung vorgesehen. Und das bedeutet für mich kurz zusammengefasst, die Evaluierung ist für 2012 vorgesehen, dafür sind aus unserer Sicht ganz klar aktuelle Verkehrsdaten vonnöten, insbesondere Daten über die Benützung der Verkehrsmittel, welche eben im Rahmen der alle zehn Jahre stattfindenden Verkehrserhebung des Landes Oberösterreich heuer umfassend ermittelt werden. Vorweg von der FPÖ gewünscht, würde aber eine Evaluierung - aus unserer Sicht - ohne diese Daten wohl wenig Sinn machen. Die Grünen Oberösterreich sehen somit keine Notwendigkeit und Dringlichkeit das Oberösterreichische Gesamtverkehrskonzept sogleich zu überarbeiten und werden daher die Dringlichkeit auch ablehnen. (Beifall) Erster Präsident: Nachdem offensichtlich niemand mehr zu Wort gemeldet ist, darf ich die Wechselrede schließen und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 332/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise daher die Beilage 332/2011 dem Verkehrsausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 333/2011 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend einen Bericht der Oö. Landesregierung über die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht für das Land Oberösterreich. Hiezu ist en Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 333/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Präsidenten Cramer das Wort erteilen. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, geschätzte Besucher auf der Galerie! Mit der vorliegenden Resolution wird also die Oberösterreichische Landesregierung aufgefordert, einen Bericht zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Auswirkungen eine etwaige Änderung der oberösterreichischen Wehrmacht beziehungsweise des oberösterreichischen Bundesheeres mit sich bringt. Es wird also seit längerer Zeit diskutiert, die allgemeine Wehrpflicht zugunsten einer – das Wort fällt mir runter – die allgemeine Wehrpflicht zugunsten eines Berufsheeres aufzugeben. Das hat natürlich in weiten Bereichen Folgen und daher sollte es eigentlich vernünftig sein, hier darüber sich Gedanken zu machen, welche Folgen so eine Umstellung von einer allgemeinen Wehrpflicht auf ein Berufsheer mit sich bringt. Das eine ist uns völlig klar, dass etwaige Schließungen von Kasernen wesentliche Auswirkungen auf die Wirtschaft dieser Region haben. Es ist nicht geklärt und man weiß nicht, welche Auswirkungen dadurch entstehen, dass also der Wegfall des Zivildienstes, der ja in vielen Bereichen von großer Bedeutung ist, wie das ersetzt werden kann beziehungsweise welche Auswirkungen das haben kann. Aus diesem Grunde haben wir diese Resolution eingebracht und ich darf Sie bitten, der Dringlichkeit und der Resolution selbst zuzustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Erich Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Ministerrat hat am 1. März eine neue Sicherheitsdoktrin beschlossen, die jetzt im Parlament diskutiert wird. Wie schon bei der letzten Landtagssitzung debattiert und diskutiert, sind wir als Sozialdemokraten überzeugt, dass der Reformbedarf beim Bundesheer natürlich notwendig ist und dass es auch diesen Reformbedarf gibt. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass jetzt die Heeresreform auch in Angriff genommen wird. Sehr geschätzten Damen und Herren! Moderne Sicherheitspolitik ist heute ein Querschnittsthema, das beinahe in allen Bereichen des Lebens und der Politik auch mitbedacht werden muss. Sie muss umfassend, integrierend angelegt sein, aktiv gestaltet und solidarisch dann auch umgesetzt werden. Dies soll jetzt in den nächsten Wochen passieren, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und natürlich auch im Nationalrat. Die Sicherheitsdoktrin liegt jetzt am Tisch. Ich sehe die neue Sicherheitsdoktrin als Diskussionsgrundlage, die sicher auf die geänderte sicherheitspolitische Lage ja Rücksicht nimmt. Die Sicherheitsdoktrin rückt die Neutralität wieder in den Vordergrund, die sie wieder als Grundprinzip der Sicherheitspolitik festlegt. Die österreichische Neutralitätspolitik soll wieder aktiver als Chance zur Gestaltung von internationaler Sicherheit und Frieden auch verstanden werden. Weiters wird auch ein möglicher NATO-Beitritt nicht mehr zur Diskussion gestellt werden. Weiters wird auch die Möglichkeit und ich habe es schon erwähnt, dass die NATO-Debatte, die ja immer auch gekommen ist, auch bei der letzten Diskussion im Landtag, wirklich ausgeschlossen ist. Vor allem aber die Stellung des österreichischen Bundesheeres als unverzichtbares Element für die österreichische Sicherheit wird auch dort definiert. Durch die Sicherheitsdoktrin wird auch eine Basis für die Weiterentwicklung des österreichischen Bundesheeres geschaffen, in weiterer Folge auch für die Frage der Wehrpflicht und die Entscheidung darüber. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Jetzt liegt die Sicherheitsdoktrin am Tisch. Sie wird diskutiert und wir sehen keine Notwendigkeit heute dieser Dringlichkeit zuzustimmen. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Mag. Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich einleitend, wir werden der Dringlichkeit dieses Antrages nicht zustimmen. Wir glauben, dass es besser ist, dann im Ausschuss auch diese Fragen zu diskutieren und ich halte den Vorschlag für einen Bericht ohnedies eher für, ja wenn man so sagen will, eine taktische Überlegung. Was uns mit den Antragstellern eint und uns zum Beispiel von der SPÖ unterscheidet, ist unsere Position zur Wehrpflicht. Ich stimme dem Kollegen Pilsner zu, den Reformbedarf beim Bundesheer sehen wir auch. Aber wir sind nicht für die Abschaffung der Wehrpflicht, aber es muss beim Heer einiges passieren. Da haben wir einen zuständigen Minister, der eigentlich dafür in der Regierung ist, aber auch vor dem Hintergrund der neuen Sicherheitsdoktrin hielten wir die Abschaffung der Wehrpflicht für einen Fehler. Einige Argumente, die auch dort anknüpfen, wo die Antragsteller sagen, wir wollen uns auch anschauen, die Auswirkungen beispielsweise auf ein Bundesland wie Oberösterreich. Wir wissen, dass etwa der Zivildienst ein ganz zentrales Traggerüst für unser Sozialsystem ist, ob im Rettungswesen, in der Behindertenbetreuung, in der Pflege und so weiter. Und wir fürchten eben, dass mit einem neuen Modell, so wie es auch vorgeschlagen wurde, weniger Personal zur Verfügung steht. Das ist sogar in den offiziellen Planungen so vorgesehen. Dass es aber auch teurer kommt, das halten wir nicht für eine günstige Entwicklung. In Oberösterreich beispielsweise haben wir beim Roten Kreuz 550 Zivildienstleistende im Jahr. Und das Rote Kreuz hat errechnet, müsste man diese ersetzen, dann wären das enorme Kosten. Man bräuchte dazu 325 berufliche 48-Stunden-Kräfte und das Rote Kreuz rechnet mit Mehrkosten von 17,5 Millionen Euro jährlich. Nur um einmal eine Zahl zu nennen, was das bedeuten würde, würde man das verändern. Dazu kommt, dass es ja noch gar nicht gesagt ist, ob man dann auch wirklich ausreichend Freiwillige findet, die dann bereit sind, dort den Dienst zu machen. Denn auch das ist eine Erfahrung, dass beispielsweise 80 Prozent der Zivildiener dort dann noch weiter freiwillig mitarbeiten und das würde man mit einem anderen Modell sicher gefährden. Was mich wirklich auch nachdenklich stimmt, sind die Erfahrungen, die man jetzt gerade in Deutschland macht mit einem Modell Berufsarmee mit Freiwilligendienst. Dort hat man gesehen, dass beispielsweise die sozialen Dienstleister ab April die Leute nicht mehr bekommen, das heißt, das worauf man gehofft hat, dass sich ausreichend Leute melden, das ist ausgeblieben und ich fürchte eine ähnliche Entwicklung würde auch in Österreich drohen. Dazu kommt noch, dass ja auch dann beim Heer selbst die Freiwilligen fehlen. Auch das ist ja Teil des Modells einer zumindest teilweise freiwilligen Armee. Der derzeitige Stand in Deutschland ist, dass von den ungefähr 3.000 Freiwilligen, die man brauchen würde ab April, derzeit 306 Freiwillige zur Verfügung stehen, also zehn Prozent und das ist wirklich schon sehr weit weg von dem, was sich die Initiatoren vorgestellt haben. Noch eine Zahl von den Kreiswehrersatzämtern. Die haben 162.000, über 162.000 tauglich Gemusterte angeschrieben, wer Interesse hätte an einem solchen freiwilligen Dienst. Gemeldet, nur grundsätzlich konkretes Interesse zu haben, haben sich gut 4.000. Also man sieht, da gibt es schon gewaltige Abrisskanten für dieses Modell, das der Minister vorgeschlagen hat. Da rede ich jetzt noch gar nicht davon, was es für Oberösterreich bedeuten würde beispielsweise an Kasernenschließungen. Es würde nicht mehr viel übrig bleiben. Nicht nur das Militärkommando würde wegfallen, sondern auch vier Kasernen würden zugesperrt werden. Auch ein regionaler wirtschaftlicher Wertschöpfungsfaktor, der ungefähr zwölf Millionen Euro im Jahr wert ist und dann können wir die Diskussion weiterführen im Katastrophenfall und so weiter. Also wir glauben, dass das keine gute Idee ist. Wir sind bereit im Ausschuss auch diese Auswirkungen konkret zu diskutieren, wir halten es aber für keine gute Idee, das heute mit Dringlichkeit zu beschließen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Markus Reitsamer. Abg. Reitsamer: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Position der Grünen im Allgemeinen und meine Position im Speziellen zu diesem Thema habe ich in diesem hohen Haus ja bereits eingehend dargelegt. Ich werde daher hier nicht nochmals näher darauf eingehen. Ich warne jedoch nochmals eindringlich davor, das Pferd bei dieser Debatte wieder von hinten aufzuzäumen. Jetzt geht es in einem ersten Schritt darum, dass im österreichischen Parlament über eine neue Sicherheitsdoktrin debattiert wird, also eine wirkliche Diskussion darüber, was ein österreichisches Bundesheer in Zukunft leisten soll. Der Bund ist dabei gut beraten, den Dialog über die Reform des Bundesheeres wirklich breit zu führen. Breit zu führen, aber auch zügig voranzutreiben. Junge Männer, die nicht wissen, ob sie ab dem 1. 1. 2012 noch zum Bundesheer oder zum Zivildienst antreten müssen, brauchen jetzt möglichst rasch eine klare Antwort, ob diese Verpflichtung weiter bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Eine konkrete Antwort darauf sind wir aus meiner Sicht den jungen Menschen ganz klar einfach schuldig. Dazu braucht es auch eine Entscheidung über die Wehrpflicht durch eine Volksabstimmung allerspätestens vor dem Jahresende. An einer umfassenden Debatte auf breiter Basis über Wehrpflicht und Bundesheer und auch über die Sicherheitsdoktrin, ich habe mir diese extra noch einmal mitgenommen, die ja jetzt im Unterausschuss des Nationalrates debattiert werden sollte. Und ich würde mich auch freuen, wenn der Oberösterreichische Landtag sich dazu durchringen könnte, auch seine Meinung dazu abzugeben, weil ich glaube, es hat strategisch wichtige Auswirkungen auf die Zukunft Österreichs. Innen- und außenpolitische Sicherheit ist ein ganz zentraler Punkt, Katastrophenschutz, Beteiligung auch an operativen Maßnahmen der EU. Ich würde mir wünschen, auch diesem Kapitel Sicherheitsdoktrin im Ausschuss breiten Raum zu geben. Den wahren Wert eines Berichtes über die Bedeutung und den Nutzen der allgemeinen Wehrpflicht für das Gemeinwesen in Oberösterreich zur Bereicherung dieser Debatte kann ich jedoch im Moment noch nicht wirklich erkennen. Die Grünen Oberösterreichs werden daher der Dringlichkeit dieses Antrages nicht die Zustimmung geben. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 333/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage 333/2011 dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 334/2011 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 334/2011 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Förderung für Mitglieder der Oö. Feuerwehren bei der Erlangung der Lenkerberechtigung der Klasse C. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 334/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Kollegen Alexander Nerat das Wort erteilen. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Galerie! Wir haben einen großen Sieg errungen, so haben wir es gehört. Es kommt der Feuerwehrführerschein bis 5,5 Tonnen. Eine tolle Sache, ein Schritt in die richtige Richtung. Nur diejenigen, die sich etwas intensiver mit dem Feuerwehrwesen befassen oder auch selbst Feuerwehrmänner oder –frauen sind, werden eines feststellen, die Fahrzeuge wachsen und sie wachsen sehr schnell. Es gibt immer noch einen großen Anteil an Feuerwehrfahrzeugen und dieser Anteil wird sogar noch zunehmen, wo auch ein Führerschein mit einer Tonnagebegrenzung von 5,5 Tonnen nicht ausreicht. Ich möchte hier nur als Beispiel anführen die allseits bekannten Tanklöschfahrzeuge oder auch schwere Rüstfahrzeuge, Lasthubbühnen, und so weiter und so fort, eine ganze Menge. In den vergangenen Jahren war es natürlich noch relativ einfach, auch hier spielt etwas die Entwicklung des Wehrdienstes mit. Früher gab es noch viele Feuerwehrleute, die ihren Führerschein beim Bundesheer gemacht haben. Das ist de facto auf Null. Generell fällt die Anzahl der Besitzer eines Führerscheins der Klasse C einfach zurück. Und auch im Hinblick auf die Tageseinsatzbereitschaft, die ohnehin eine der größten Herausforderungen für die oberösterreichischen Feuerwehren darstellt, ist es wichtig, hier einen entsprechenden Anteil an Fahrern mit der Lenkerberechtigung C den Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. In diese Richtung geht unser Antrag. Die Kosten, um einen B-Führerschein auf die Klasse C zu erweitern, belaufen sich auf rund 1.000 Euro. Und wir haben uns darüber Gedanken gemacht, wie könnte man hier die Feuerwehren unterstützen, gerade auch im Jahr der Ehrenamtlichkeit? Gerade auch die Feuerwehren deswegen, da diese Leute sich wirklich im Einsatz in Gefahr begeben. Gerade deswegen könnte man sie hier sehr wohl auch etwas unterstützen. Es ist nicht daran gedacht und es ist auch nicht unsere Intention, hier eine 100-Prozent-Förderung oder dergleichen anzudenken, aber es sollte doch ein namhafter Betrag sein, der einfach diejenigen, die ehrenamtlich ihr Leben und ihr Know-how für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen, auch unterstützt, dass sie das notwendige Rüstzeug dafür bekommen. Ich ersuche um die Zustimmung zur Dringlichkeit. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Gisela Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jugend auf der Galerie! Ich als Feuerwehrfrau und Maschinistin in meiner Heimatfeuerwehr bin sehr interessiert an Verbesserungen für die oberösterreichischen Feuerwehren. Der vorliegende Initiativantrag fordert einen finanziellen Beitrag zur Erweiterung vom B- zum C-Führerschein für Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Wer, wie viel und wie genau bleibt in diesem Initiativantrag allerdings offen. Diese und auch andere Ideen und Vorschläge des Projektes "Zukunft Feuerwehren Oberösterreich" sollen beraten werden. Mitbestimmung ist uns Sozialdemokraten auch hier bei den Feuerwehren sehr, sehr wichtig. Derzeit besitzen 17.900 Feuerwehrleute den C-Führerschein und zirka 500 den C1-Führerschein. Und wir sind derzeit in Oberösterreich 65.321 AktivistInnen und zirka 18.000 Feuerwehrmänner und –frauen sind in der Reserve. Ja, wir vom SPÖ-Klub sind sehr dafür, dass dort, wo ein Mangel besteht, also bedarfsorientiert auch in den Feuerwehren Modelle entwickelt werden für den nachträglichen Erwerb des C-Führerscheins. Das muss allerdings klar ausdiskutiert werden und deshalb werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Erster Präsident: Zum Wort gemeldet ist Herr Kollege Markus Reitsamer. Abg. Reitsamer: Werter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Außer Frage steht: Die rasche Einsatzfähigkeit und das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Landes Oberösterreich. Hinter dem Feuerwehrnotruf 122 steht ein flächendeckendes und schlagkräftiges Feuerwehrwesen. Eine wichtige Voraussetzung für die Schnelligkeit und die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren ist dabei zweifellos der Führerschein, auch der Feuerwehrführerschein. Aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen sind viele Einsatzfahrzeuge immer schwerer geworden. Wir haben es ja heute schon gehört, mehr technische Geräte kommen hinein, wodurch die 3,5-Tonnen-Grenze oftmals überschritten wird. Viele Feuerwehrkameraden haben einen B-, aber eben keinen C-Führerschein. Dadurch ergeben sich teilweise Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft, vor allem im Bereich der Tagesbereitschaft. Mit der seit 2010 bestehenden Regelung, dass Feuerwehrangehörige mit einem B-Führerschein nun auch Feuerwehrfahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen, müsste eigentlich das Auslangen gefunden werden, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass man in Deutschland mit einer 4,25-Tonnen-Regelung das Auslangen findet. Die absolute für eine über die 5,5-Tonnen-Regelung hinausgehende Ausweitung, diese absolute Notwendigkeit sehen wir momentan nicht, aber wir wollen auch den Ergebnissen der internen Beratungen der Feuerwehr zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe 2030 in diesem Bereich keineswegs vorgreifen. Wir werden daher der Dringlichkeit nicht zustimmen, uns aber im Ausschuss sehr wohl darüber eingehend unterhalten, ob es zu einer weiteren Erhöhung der Schlagkraft der Feuerwehren in Oberösterreich tatsächlich weitergehende Regelungen in diesem Bereich braucht. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Franz Schillhuber. Abg. Schillhuber: Geschätzter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren des Oberösterreichischen Landtags, liebe Zuhörer auf der Galerie, meine lieben Gemeindebürger vor den Bildschirmen draußen, die gerade warten, dass sie in den Landtag hereinkommen dürfen zuhören! Das Feuerwehrwesen in Oberösterreich. In Oberösterreich sind die Feuerwehren jederzeit einsatzbereit, ob es darum geht, mit dem 2 Tonnen schweren Kommandofahrzeug, mit dem kleinen Mannschaftsfahrzeug mit fünf Tonnen, mit dem Tankwagen mit 15 Tonnen oder mit dem großen Kranwagen mit 50 Tonnen auszurücken, den Bürgern zu helfen, sind unsere Feuerwehrmänner immer wieder im Einsatz und beweisen, dass sie das können. Der österreichische Feuerwehrverband hat erreicht, dass in Zukunft mit dem B-Führerschein 5,5-Tonnen-Fahrzeuge gelenkt werden dürfen. Es ist aber auch vorgesehen, dass weitere Aufschulungen im Feuerwehrwesen durch den Bundesfeuerwehrverband durchgeführt werden und die notwendigen Bestimmungen an das Landesfeuerwehrkommando und an die freiwilligen Feuerwehren weitergeleitet werden. Ob man mit Geld das Ehrenamt des Feuerwehrmannes fördern kann, ist eine Frage. Für mich persönlich, der mit sechzehn Jahren zur Feuerwehr gegangen ist und mit dem Saugerl zur Feuerwehrübung gefahren ist, war nachher selbstverständlich, dass er einen C-Führerschein gemacht hat, wenn du einmal mit dem großen Feuerwehrauto fahren willst. Daher ist es eine Einstellungssache, wie wir der Jugend es hinüberbringen, dass sie sich ehrenamtlich einsetzt und auch die Voraussetzung schafft, mit einem Fahrzeug zu fahren. Ich habe einige Zeit große Feuerwehrautos gelenkt und ich weiß auch, dass es eine entscheidende Frage ist, wie oft man mit so einem Fahrzeug fährt. Und als Bürgermeister weiß ich auch, dass es hin und wieder ein wenig Probleme gibt, wenn welche, die nicht die Erfahrung mitbringen, auch wenn sie den Führerschein haben, auf so ein Auto umsteigen und dass es hier Probleme geben kann, denn 15 Tonnen im Nacken sind nicht so zu lenken wie ein Fahrzeug, ein Pkw oder ein Moped. In Oberösterreich haben 17.889 Feuerwehrmänner einen C-Führerschein und wir haben 924 Feuerwehren. Das heißt, im Schnitt haben 19 Feuerwehrler pro Feuerwehr, ist eine mathematische Rechnung, einen C-Führerschein. Daher glaube ich, dass man die Ausbildung in der Feuerwehr auf die Lenkung von schweren Fahrzeugen richten muss. Es ist aber nicht gerechtfertigt, heute hier mit einem Dringlichkeitsantrag das zu erledigen. Ich glaube, dass wir hier im Ausschuss darüber beraten sollen und die Feuerwehren in Oberösterreich werden auch in den kommenden Tagen und Wochen mit ihren Fahrzeugen für unsere Bürger im Einsatz sein. Ich hoffe, wir können auch in Zukunft unsere Bürger sicher versorgen. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 334/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 334/2011 dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 335/2011 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 335/2011 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Wall. Abg. Wall: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Wir wissen, dass es für viele Familien eine enorme Herausforderung bedeutet, ihren Kindern die diversen Schulveranstaltungen zu finanzieren. Als Beispiel der Schulschikurs. Immer weniger Kinder kommen in den Genuss eines Schulschikurses, weil als Voraussetzung für die Durchführung mindestens 70 Prozent der Eltern einverstanden sein müssen. Wenn jetzt ein hoher Anteil an Kindern aus finanziell schwachen Familien, zum Beispiel aus Migrantenfamilien, in der Klasse ist, fällt der Schikurs leider aus. Findet der Schikurs in Oberösterreich statt, bringt die Gutscheinaktion des Landes Oberösterreich für Liftkarten eine gewisse Erleichterung für die Eltern. Aber viele Schulen fahren wegen einer besseren Schneelage in andere Bundesländer. Da hilft diese Gutscheinaktion gar nichts. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Aber es geht nicht nur um Schikurse, es geht um Projektwochen und Sportwochen, die an den Geldbörsen der Eltern zerren. Die Bundesregierung hat mit dem Budget 2011 das größte Sparpaket auf Kosten der Familien beschlossen. Aber nicht genug damit, will Bundesminister Mitterlehner jetzt auch die Länder bei den Familienförderungen an die Kandare nehmen. In Oberösterreich bekommen Eltern, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, einen Zuschuss von 100 Euro für mindestens viertägige Schulveranstaltungen. Nach den derzeitigen Richtlinien aber nur dann, wenn im selben Jahr mindestens zwei ihrer Kinder daran teilnehmen. Das heißt, es gibt keine Unterstützung zum Beispiel für Alleinverdienerinnen mit einem Kind, es gibt keine Unterstützung für eine Mehrkindfamilie zum Beispiel mit drei Kindern, wo ein Kind heuer, ein Kind nächstes Jahr, ein Kind in drei Jahren auf Schikurs oder auf Projektwoche fährt. Diese Förderpraxis kann ich nicht nachvollziehen. Die FPÖ fordert, die geltenden Richtlinien für den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen so abzuändern, dass Eltern den Zuschuss für jedes Kind erhalten, das an einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung teilnimmt. Das erscheint uns erstens als gerechter und soll zweitens unseren Familien die Belastungen aus dem Sparpaket der Bundesregierung etwas ausgleichen. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zur Dringlichkeit. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Doris Schulz. Abg. Mag. Schulz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werte Gäste auf der Galerie! Oberösterreich zählt sicher zu den kinder- und elternfreundlichsten Ländern Österreichs und ich getraue es mich zu sagen, auch der Welt. Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft, die Familie ist der stärkste Leistungsträger und braucht natürlich auch größtmögliche Unterstützung. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Die Familienkarte ist eine Maßnahme von elf Formen der Familienförderung des Landes Oberösterreichs. Das ist nur ein Beispiel, wie wirksam Familienförderung passiert. Und in Zahlen gegossen heißt das dann, zwölf Millionen Euro hat unser Familienreferent pro Jahr für die Familien zu vergeben. Allein fünf Millionen Euro davon sind für den beitragsfreien Kindergarten reserviert. Eine Erweiterung der Förderungen ist natürlich begrüßenswert. Es fehlen – und das haben wir in den letzten Monaten ja auch ausführlich diskutiert – allerdings die zusätzlichen Mittel, leider eine schmerzhafte Feststellung. Die Wahrheit müssen wir uns aber vor Augen halten. Ich möchte ihnen ein paar Zahlen anbieten, damit sie sehen, was dieser Mehraufwand tatsächlich bedeuten würde. Also, es geht um eine Schätzung auf Basis des Schuljahres 2009/2010 bei einer Erweiterung der Förderung: In den Volksschulen haben wir rund 60.000 Schülerinnen und Schüler, und für Schulveranstaltungen sind nur die 4. Klassen relevant. Rund ein Drittel dieser vierten Klassen macht mehrtägige Schulveranstaltungen, also geschätzte 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind das oberösterreichweit. In den Hauptschulen rechnen wir mit 46.500 Schülerinnen und Schülern. Die Annahme ist, dass in jedem Jahr eine vier- oder mehrtägige Schulveranstaltung stattfindet. Rund neunzig Prozent der Schülerinnen und Schüler nehmen teil, das heißt geschätzte 42.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Schulveranstaltungen. Und dann sind in diesem Förderpaket auch noch Schüler der Polytechnischen Schulen mitzurechnen, rund 4.200 in ganz Oberösterreich. Und die Annahme ist, dass rund drei Viertel an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnehmen, also geschätzte 3.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Schulveranstaltungen. Eine sehr technische Darstellung, die geschätzte Gesamtzahl an Schulveranstaltungsteilnehmern liegt also bei 50.100 und würde an Förderbeträgen, wenn es um die 100 Euro Schulveranstaltungshilfe geht, einen Mehraufwand von geschätzten zwei Millionen Euro bedeuten. Eine Summe, die wir derzeit nicht aufbringen können. Notwendige ständige Anpassungen der Familienförderungen passieren ohnehin, und wir halten es nicht für sinnvoll, Einzelmaßnahmen zu setzen, sondern dies im Paket zu behandeln. Darüber ist noch eine umfassende Diskussion zu führen und deswegen lehnen wir die Dringlichkeit des Antrages ab. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Petra Müllner. Abg. Müllner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Mehrtägige Schulveranstaltungen sind eine wichtige Erfahrung für junge Menschen, für Schulkinder. Ob das jetzt eine Schulsportwoche ist, ob das ein Wienaufenthalt ist, ich denke, das ist eine sehr, sehr wichtige Erfahrung, die junge Menschen machen sollen. Es ist allerdings eine schlimme Erfahrung für Kinder, wenn sie auf so eine Schulausfahrt nicht mitfahren können aufgrund der finanziellen Situation der Eltern. Was jetzt die Situation auf Bundesebene angeht, mir wäre eine Millionärssteuer auch lieber, und es wäre auch gerechter, als bei den Familien zu sparen, aber solange wir in unserem Steuersystem nicht mehr Solidarität und Fairness haben, müssen wir uns eben über Einzelmaßnahmen auch auf Landesebene unterhalten, wie wir finanziell Schwächere unterstützen können. Wir stehen dem Antrag grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Wir glauben auch, dass es hier ein faires System geben muss, dass Familien unterstützt werden, dass die Kinder wirklich mitfahren können. Wir wollen uns aber auch über die Details im Ausschuss unterhalten noch einmal, dass wir wirklich eine breite Mehrheit bekommen und stimmen deshalb der Dringlichkeit heute nicht zu. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Familien, Kinder zu unterstützen, ist grundsätzlich ein wichtiges Ansinnen. Familien und Kinder können nie ausreichend Unterstützung erhalten. Allerdings ist es auch so, dass beim Land Oberösterreich die Direktzuschüsse für Familien doch schon relativ hoch sind, zumindest gut dotiert sind. Schulveranstaltungen sind sicherlich gemeinschaftsfördernd und auch ein sinnvolles Angebot für Schüler und Schülerinnen, aber die FPÖ hat ja diesen Antrag schon mehrmals gestellt. Diesmal ist nur die Begründung etwas anders. Und Familien haben sicher auch unter dem Sparpaket zu leiden und hier besonders auch Familien mit mehr Kindern. Und die derzeitige Förderung, wie wir sie in Oberösterreich haben, wo wie schon gesagt, zwei Kinder in einem Schuljahr an einer Schulveranstaltung teilnehmen sollen, unterstützt ja gerade jene Mehrkindfamilien, die besonders unter dem Sparpaket leiden. Daher ist für uns die derzeitige Fördervariante schon nachvollziehbar. Wie schaut es jetzt aus bei der Unterstützung der Veranstaltungen von Schulkindern? Bei einem Familieneinkommen bis zu 2.240 Euro erhalten Familien mit zwei Kindern Unterstützung. Alleinerziehende Elternteile sind hier etwas bevorzugt. Hier wird statt dem Faktor eins, der Faktor 1,4 genommen für die erste erwachsene Person. Das ist sicher gerechtfertigt und hier denke ich, erhalten auch Alleinerziehende sozusagen eine bessere Unterstützung als Kinder, die mit beiden Elternteilen leben. Im Durchschnitt werden derzeit 153 Euro pro Veranstaltung vom Land gegeben. Und ich weiß auch aus Erfahrung, dass in besonderen Härtefällen auch die Elternvereine jeweils noch dazuzahlen. Und in manchen Gemeinden gibt es, - ich weiß, das sieht das Land auch nicht so gern - auch noch zusätzlich Unterstützungen für Schüler und Schülerinnen. Darüber hinaus auch schon gesagt, es gibt die Aktion der kostenlosen Liftkarten, wenn zum Beispiel der Schikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfindet. Ja, dieser Antrag heute ist dringlich, aber die FPÖ hat keinerlei Berechnungen vorgelegt, wie das ausschauen könnte oder wie das vor allem auch budgetär abgedeckt werden könnte. Das ist noch eine sehr große Frage, die hier offen ist. Ja, darüber – wie heute auch schon gesagt wurde – sollten wir im Ausschuss diskutieren, intensiver beraten, ob das mit dem derzeitig beschlossenen Budget möglich ist und deswegen stimmen wir der Dringlichkeit dieses Antrages nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, so kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 335/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Und ich weise die Beilage 335/2011 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Bevor wir in der Dringlichkeitsdebatte fortsetzen, darf ich ganz herzlich die Damen und Herren vom Seniorenbund Wolfern, Bezirk Steyr-Land, auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen und wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Oberösterreichischen Landtag. Es wurde von Seiten des Schriftführers angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 336/2011 vorschlagen, diesen keinen Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei der Beilage 336/2011 um einen Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 336/2011 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Wir Grüne haben diese Initiative zu mehr Unterstützung bei Gemeindekooperationen gestartet, denn die Ausgangslage von Gemeinden ist in ganz Österreich dramatisch. Die Schere zwischen den steigenden Transferausgaben und den Einnahmen klafft immer weiter auseinander, aber alle müssen sparen - der Bund, die Länder und auch die Gemeinden! Die Bilanz in Oberösterreich sieht besonders dramatisch aus, also über 300 Abgangsgemeinden von 444. Und es kommen womöglich noch welche dazu. Und die Gemeinden können dann in vielen Belangen, vor allem auch was Investitionen betrifft, nicht mehr selber entscheiden. Sie fahren Investitionen zurück und längerfristig gesehen kann das auch den Arbeitsmarkt, vor allem draußen in den Regionen, gefährden. Es gibt jetzt sogar Gemeinden, die überlegen neue Steuern einzuheben, wie zum Beispiel die Alkoholsteuer. Das wird sicher nicht der beliebteste Weg sein und wahrscheinlich auch ein sehr schwer durchsetzbarer. Aber, es gibt auch viele Gemeinden, die denken bereits über Kooperationen und Zusammenschlüsse nach. Viele machen es auch schon! Aber sie scheitern oft dabei. Und Gemeinden sind sich oft gar nicht im Klaren, welche großen Vorteile eine gestärkte Zusammenarbeit bringen kann. Und dabei soll das Land noch stärker unterstützend und noch stärker aufklärend und informierend wirken. Deshalb fordern wir in diesem Antrag, dass das Land ein Maßnahmen- und Unterstützungspaket entwickeln soll, das es Gemeinden leichter macht, solche Vorhaben der Gemeindekooperationen umzusetzen. Und es soll auch ein Anreizsystem geschaffen werden, damit die Gemeinden sozusagen auf den Geschmack kommen, solche Kooperationen umzusetzen. Wir wollen selbstverständlich nicht, dass irgendwer oder irgendwelche Gemeinden dazu gezwungen werden, sondern die Zusammenarbeit soll auf freiwilliger Basis bestehen und schon gar nicht gezwungen werden zu Fusionen. Wir wollen auch, dass aufgezeigt wird, welche Vorteile enge Kooperationen haben können und welche Vereinfachung oft auch Zusammenarbeit darstellen kann. Bei möglichen Zusammenlegungen von Gemeinden – da gibt es ja durchaus die einen oder anderen Überlegungen – wollen wir, dass hier auch das Land unterstützt. Zum Beispiel: Es gibt Gemeinden, die de facto schon zusammengewachsen sind, wo Gemeindegrenzen für die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr sichtbar werden. Es ist mir zum Beispiel ein Fall bekannt, da ist ein Gemeinderat von einer Straßenseite auf die andere übersiedelt und er verlor dabei sein Mandat. Und in so einem Fall ist es schon fragwürdig, wäre das nicht besser, wenn sozusagen aus diesen beiden Gemeinden gleich eine wird. Wir brauchen hier zum Beispiel nicht zwei unterschiedliche Verwaltungssysteme. Warum ist dieser Antrag heute dringlich? Die Diskussion und die Umsetzung der Verwaltungsreform schreitet voran und da soll gerade dieser wichtige Aspekt auch mitberücksichtigt werden. Der Lenkungsausschuss tagt bereits und darum ist es wichtig, dass hier ein klarer Auftrag von Seiten des Landtags an die Verantwortlichen kommt. Und deswegen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ersuchen wir um Zustimmung unseres Dringlichkeitsantrags. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Erich Rippl. Abg. Rippl: Verehrte Präsidentin, geschätzte Kollegen, Kolleginnen, verehrte Zuhörerinnen auf der Galerie und im Internet! Zum Antrag möchte ich als Bürgermeister auch Stellung nehmen. Denn, Maßnahmen und Stützungsprojekte und Pakete zu entwickeln, Kooperationen von Gemeinden fördern, ist wichtig und richtig und wird auch schon längstens praktiziert. Es gibt ja sehr viele Projekte. Zum Beispiel auch im Bezirk Braunau, wo zwei Gemeinden sich einen Amtsleiter teilen. Oder, die Gemeinden Schwandt, St. Georgen, Handenberg – in der Verwaltung gemeinsam das durchführen oder auch verschiedene Bauhof-Projekte, an oberster Stelle das Projekt Vier-Sonnen. Aber auch sehr viele Projekte im interkommunalen Bereich, Wasserverbänden und, und, und. Aber, was mich erstaunt, dass dieser Antrag als dringlich eingebracht wird und sofort beschlossen werden soll, denn es besteht nicht einmal die Chance, im Ausschuss zu beraten und zu diskutieren. Denn es geht um eine bessere Finanzsituation der Gemeinden und deshalb werden auch wir einen Antrag einbringen, denn unsere Meinung ist, dass dies in den Ausschüssen genauer diskutiert und beraten werden soll, denn jetzt so einen Husch-Pfusch-Beschluss zu machen, finden wir nicht richtig. Denn im Antrag sind einige sehr gute und vernünftige Ansätze enthalten, aber im letzten Satz, wie all jene Gemeinden, die einen freiwilligen Zusammenschluss in Betracht ziehen, soll das Land Hilfestellung geben. Für mich ist das ein unmoralisches Angebot. Hier sollen Gemeinden zwangsbeglückt werden, weil der Finanzdruck der Gemeinden ständig wächst. Und da gibt es Pakete dazu, zum Beispiel beim 15-Euro-Erlass. Hier ist zum Beispiel gar nicht ersichtlich, wie geht man damit um? Ob das jetzt bei einem EU-Projekt ist, wo mehrere Gemeinden zusammenarbeiten, beim Jugendtaxi zum Beispiel, wie wird abgerechnet? Und im 15-Euro-Erlass – wir wissen ja alle, dass die Gemeinde pro Einwohner nur fünfzehn Euro an Freiwilligentätigkeiten ausgeben dürfen - ist hier auch dies gefordert, das vernünftig abzuhandeln. Aber warum ist es soweit gekommen? Die Finanzsituation in den Gemeinden? Es wurde ja hier im hohen Haus des Öfteren schon diskutiert, von vielen Fraktionen, dass der Geldfluss der Gemeinden, wenn man sich die letzten Jahre anschaut, ausgabenseitig um das Siebenfache gestiegen und die Einnahmen, die sinken, zum Beispiel bei den Ertragsanteilen. Und die ständige Erhöhung bei den Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbeiträgen bringen die Gemeinden in den finanziellen Ruin beziehungsweise in die finanzielle Intensivstation. Hervorgerufen durch die Zockerei, durch die Wirtschaftskrise herbeigeführt. Wenn man sich anschaut wie die Strukturen in Oberösterreich oder auch in den anderen Bundesländern sind: In Salzburg zum Beispiel gibt es von 119 Gemeinden elf Abgangsgemeinden. In Niederösterreich von 578 Gemeinden laut Rechnungsabschluss 2009 – 63 und 2010 zirka neunzig Abgangsgemeinden. Wir in Oberösterreich haben von 444 Gemeinden 307 Abgangsgemeinden, eben durch die hohen Ausgaben im Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbeitrag, wo wir als Gemeinden keine Mitsprache haben, sollen meines Erachtens genaue Definitionen verhandelt und diskutiert werden, um diese unverhältnismäßig große Belastung der Gemeinden umzustellen. Wir Bürgermeister sind – so kommt es mir vor – ja die Bittsteller beim Land. Bei jedem Projekt müssen wir bei den zuständigen Landesräten bitten um Förderungen, damit wir diese Projekte in den Gemeinden umsetzen können. Die Gemeindeautonomie soll erhalten bleiben, die geplanten Maßnahmen, Unterstützungspakete sollen ernsthaft im Ausschuss diskutiert werden, aber wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen. Wir stehen für Zusammenarbeit und Kooperationen, aber für eine Zwangsbeglückung bei den Gemeindezusammenlegungen sind wir nicht, darum soll auch im Ausschuss die Diskussion sachlich geführt werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Johann Hingsamer. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eigentlich herrscht breiter Konsens zu dem, was bisher gesagt wurde, auch zum Antrag breiter Konsens, weil das, was gesagt wurde inhaltlich korrekt und richtig dargestellt wurde. Man kann zur Situation der Gemeinden verschiedener Meinung sein, Faktum ist, dass wir österreichweit Probleme haben, die in den anderen Bundesländern nicht wesentlich anders sind, bitte die Zahlenvergleiche anzusehen in der Zahl der Abgangsgemeinden, Kollege Rippl, auch den österreichischen Gemeindefinanzbericht noch einmal ein bisschen genauer anschauen, es sind über 1.700 österreichweit, in Prozenten etwa ähnlich wie Oberösterreich. Es stimmt, es wurde auch richtig dargestellt, die Niederösterreichzahl stimmt leider oder Gott sei Dank nicht, aber das kann man unterschiedlich darlegen, die Salzburgzahl stimmt sehr korrekt, wie sie dargestellt wurde. Es tun sich die Gemeinden dort etwas leichter, wo der Sozial- und Gesundheitsbereich den Gemeinden etwas mehr entgegen kommt und etwas mehr entlastet. Da kann auch der Oberösterreichische Landtag gefordert sein, hier über Maßnahmen der Entlastung nachzudenken, aber der Oberösterreichische Landtag ist auch gefordert nachzudenken über Maßnahmen, wie Gemeinden im Bereich der Zusammenarbeit eine besondere Unterstützung bekommen, wie Zusammenarbeitsformen im Bereich der Verwaltung, im Bereich der Dienstleistung ebenso unterstützt und begleitet werden. Wie wir unterstützen und Anreize geben, wie wir Anreize schaffen, dass auch Kooperationsmodelle von Beginn an von hoher Qualität getragen werden, weil wir auch genug Modelle kennen, die nicht unbedingt so gut laufen. Wir kennen sehr positive, gute Modelle, wo die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert, aber Zusammenarbeit braucht nicht nur den Konsens derer die wollen, Zusammenarbeit braucht auch, damit sie beständig sein kann, von Beginn an gute und beste Vorbereitung und beste Begleitung, da wünschen wir uns vom Land hier durchaus auch Hilfen. Wir reden von der Verwaltungsgemeinschaft, wir reden von Bauhofkooperationen, wo in erster Linie das Funktionieren von den Menschen, die in der Zusammenarbeit bereit sind was zu tun, abhängt. Wir reden nach Möglichkeit nicht unbedingt von Zusammenlegung, schon gar nicht von zwangsweiser Zusammenlegung. Wer sehen will, wohin zwangsweise Zusammenlegung führt, der möge das Bundesland Nordrhein-Westfalen in Deutschland betrachten, 386 Gemeinden gibt es, nur die Freiwillige Feuerwehr ist abgeschafft mit all ihren Folgen. Wer Zusammenarbeit von oben etwas genauer studieren will, der braucht nur über die Grenze nach Bayern schauen, Ende der siebziger Jahre, dort wurde diese Zusammenarbeit auch in der Form einer endenden Zusammenlegung dann gemacht, heute traut sich keine der politischen Parteien auch nur in Ansätzen über Zusammenlegung, auch aus der Gewalt, die damals ausgeübt wurde, nicht mehr über Zusammenarbeit reden. So wie in vielen Bereichen Zusammenarbeit sinnvoll ist, ist sie auch in den Gemeinden sehr sinnvoll, wir bekennen uns dazu, wir wollen aber Unterstützung dabei haben, Begleitung dabei haben, Hilfen dabei haben, dieser Antrag zielt darauf ab. So ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag, damit letztendlich hier die Begleitung und Betreuung derer die wollen eine gute ist, eine hervorragende ist, darum geht es letztendlich, daher ersuche ich um Unterstützung des Antrags. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Wolfgang Klinger. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, geschätzte Zuhörer auf den Rängen! Die Freiheitliche Partei hat schon immer Kooperationen zwischen den Gemeinden gefordert, wir glauben daher auch, dass man in diesem Fall die Dringlichkeit unterstützen kann, obwohl wir natürlich der Meinung sind, wenn ein separater Antrag der sozialistischen Fraktion kommen sollte, sollte der dann tatsächlich auch in den Ausschuss gehen, wir selbstverständlich bereit sind, auch hier im positivstem Sinne mitzuarbeiten. Worauf es mir allerdings ankommt bei diesen Gemeindekooperationen, die hier gefordert werden, ist, dass diese Gemeindekooperationen absolut transparent, vergleichbar und messbar sein müssen. Es ist eine ganz, ganz wesentliche Forderung und zwar dahingehend, viele von Ihnen werden sich daran erinnern, dass ich bereits einmal die Offenlegung, die Transparenz der Bedarfszuweisungsmittel gefordert habe in diesem Hause, weil ich eben schon gerne wissen möchte, wer bekommt für was wie viel Geld. In diesem Sinne gilt das reziproke auf diesen Antrag genauso. Ich bin der Meinung, dass Kooperationen jetzt angegangen werden müssen, fortgesetzt werden müssen. Ich bin auch derselben Meinung wie mein Vorredner, dass man Zwangsbeglückungen bezüglich Gemeindezusammenlegungen mit einem gewaltigen politischen Nachteil nur vollziehen kann. Die Autorität und Gegebenheiten in den einzelnen Gemeinden sind eine andere Sache als die Geldmittel und die Zurverfügungstellung von eventuellen Hilfestellungen bei Kooperationen, da muss man ganz klar unterscheiden, sage ich einmal. Was mir aber ganz besonders wichtig ist, das habe ich auch schon ein paar Mal in diesem Hause angesprochen, ist die Tatsache, dass es sehr, sehr große Unterschiede in der Bereitwilligkeit der einzelnen Kommunen gibt, Einsparungen im eigenen Bereich zu treffen, ich spreche hier nur die Planstellen in den einzelnen Kommunen an. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier auch Sorge dafür zu tragen haben, dass es in Zukunft gleich gute, gleich gut aufgestellte Gemeindestrukturen geben muss. Es wäre ungerecht, die Guten dahingehend zu bestrafen, dass sie keine Förderungen mehr bekommen können, weil sie sowieso schon gespart haben, die Schlechten wiederum die Profiteure jener Förderungen sind, die dazu angetan sind, um diese Kooperationen zu bestimmen. Da muss man wirklich aufpassen, in diesem Sinne glaube ich ist es auch gut, wenn das später noch einmal durch einen eigenen Antrag in einem Ausschuss behandelt wird. Wir werden aber trotzdem hier diesem Antrag die Dringlichkeit anerkennen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 336/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Ich teile Ihnen mit, dass heute eine Sitzung des gemischten Ausschusses, bestehend aus dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und dem Finanzausschuss stattgefunden hat. Es wurde dabei beschlossen dem Oberösterreichischen Landtag für die heutige Sitzung den Bericht des gemischten Ausschusses betreffend ein Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe, dem so genannten Oberösterreichischen Glücksspielautomatengesetz erlassen und das Oberösterreichische Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird, zur Beschlussfassung vorzulegen. Es liegt der Ausschussbericht als Beilage mit der Nummer 327/2011 auf Ihren Plätzen auf, für die Aufnahme dieser Beilage in die Tagesordnung ist ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 327/2011 in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung dazu, ich schließe diese Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung, wobei ich festhalte, dass für den Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Aufnahme der Beilage 327/2011 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen, somit zur Beilage 316/2011, es ist dies der Bericht des Umweltausschusses betreffend den Abschluss eines Vertrages mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit Teeröl belasteten Altstandorten beauftragt wird. Ich bitte Frau Kollegin Ulrike Schwarz um die Berichterstattung. Abg. Schwarz: Beilage 316/2011, Bericht des Umweltausschusses betreffend den Abschluss eines Vertrages mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit Teeröl belasteten Altstandorten beauftragt wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 316/2011.) Der Umweltausschuss beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, für das Projekt: "In-situ-Oxidation von Poly- und Heterozyklischen Teerölkontaminanten: Einsatz von Redox-Mediatoren" (HetReMed) dem Interuniversitären Departement für Agrarbiotechnologie, Institut für Umweltbiotechnologie IFA Tulln einen Gesamtbetrag in der Höhe von Euro 150.000 zuzusichern, wobei die Auszahlung gemäß des Vertrags in vier Tranchen, verteilt auf die Jahre 2011 bis 2014 erfolgt. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Höckner. Abg. Höckner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Wie wir gehört haben klingt dieses Verfahren sehr kompliziert, ich glaube, es ist auch sehr kompliziert, sonst müsste es nicht noch erforscht werden. Ich darf sagen, seitens der Oberösterreichischen Volkspartei wird diesem vorliegenden Antrag der Landesregierung zugestimmt, da wir meinen, es ist ein Gebot der Stunde diese Teerölstandorte, die wie schon erwähnt zu den Altlasten mit höchsten Gefährdungspotentialen und dem höchsten Sanierungsaufwand gehören, eine entsprechende Sicherung bzw. Sanierungslösung zukommen zu lassen. Wie der Bericht des Umweltausschusses aussagt, stoßen die bisher verwendeten konventionellen Sanierungsverfahren, wie das Auskoffern an Grenzen bzw. können die Flächen nicht mehr entsprechend genutzt werden, das heißt, die bisherigen Verfahren stellen keine zufriedenstellende Endlösung dar. Die in diesem Forschungsprojekt beschriebenen biologischen In-sito, also Vor-Ort-Verfahren, in diesen Forschungsmaßnahmen am Standort Enns, sie lassen darauf hoffen, dass derartige Flächen zukünftig wieder gefahrlos nutzbar sind, dass das Gefährdungspotential dieser Standorte nachhaltig ausgeschlossen wird. Wir müssen uns vorstellen, in Enns alleine erstreckt sich das über eine Fläche von 10 Hektar, es gibt auch eine Grundwasserkontamination in einem Ausmaß von rund 25.000 Quadratmetern, wir hoffen eben auch, dass zukünftige Sanierungen dieser Flächen günstiger durchgeführt werden können mit diesem komplizierten biologischen Verfahren. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, vielleicht hat es auch positive Auswirkungen auf einen Umstand, der uns in der Praxis auch immer wieder betrifft, nämlich die vor einiger Zeit sehr großzügig ausgegebenen kontaminierten Hölzer wie Bahnschwellen, die jetzt im privaten Bereich eingesetzt sind, sehr oft sehr kostenintensiv entsorgt werden müssen. Wir denken, diese eingesetzten Gesamtkosten stehen in keinem Verhältnis zu der Chance, zu der Möglichkeit, die dieses Projekt in Aussicht stellt. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich darf die Frage stellen, ob es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt? Herr Kollege Makor. Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landesrat, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Grund, warum wir uns heute mit dem Forschungsprojekt zur innovation Sanierung von mit erdölbelasteten Altstandorten beschäftigen ist weniger der, weil es sich tatsächlich um ein sehr wichtiges und sehr kostenintensives Problem handelt, sondern es ist der Grund der, dass es sich in Wahrung der Budgethoheit des Landtags um ein mehrjähriges Projekt handelt. Die Summe an sich ist ja relativ klein, aber nachdem der Landtag seine Budgethoheit weiterhin behalten möchte, nehmen wir das sehr ernst, dass es um eine Mehrjährigkeit geht, darüber auch beraten und beschließen. Selbstverständlich wird die sozialdemokratische Fraktion dieser Summe und dieser Vorgangsweise zustimmen, weil wir auch in Erwartung und gleichzeitig Hoffnung sind, dass es sich hierbei um eine Investition handelt, die, wenn alles möglicherweise gut geht und man optimistisch sein kann, in mehrfacher Hinsicht wieder positiv retour und zurückfließen kann. Wenn die Forschungsergebnisse dem entsprechen, was man sich zumindest erwartet, dann könnte das in der Tat zu einigen Einsparungen in der Zukunft führen. Lassen Sie mich aber diesen Antrag auch dazu nutzen, um die Dimension wieder einmal der gesamten Altlasten und Altablagerungenthematik in Erinnerung zu rufen. Die Diskussion ist in den letzten Jahren darüber etwas verebbt, da hat es schon heftigere Auseinandersetzungen vor fünf, vor zehn, fünfzehn und vor zwanzig Jahren gegeben. Die Erhebungen sind österreichweit weitestgehend abgeschlossen, bis auf Niederösterreich schert ein bisschen aus, ein bisschen ist es auch in Vorarlberg und in der Steiermark das Problem. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird erwartet, dass wir rund 65.000 Altablagerungen und Altstandorte haben, wenn Sie sich noch in Erinnerung rufen, was die Kosten, allein der die in Oberösterreich befindlichen, die wenigen, die jetzt schon saniert wurden, dann wissen Sie, was da auf die öffentliche Hand und auf uns alle in den nächsten Jahren zukommen wird. Das Umweltbundesamt schätzt, dass ein Minimum von 1.000 bis 2.000 Altstandorte und Altlasten dringendst saniert werden müssen und schätzt dafür, das sind grobe Schätzungen, weil sie selbst die Kosten nicht abschätzen können, und schätzt dafür einen Finanzierungsaufwand in der Höhe des Jahresbudgets des Landes Oberösterreich, nämlich 4,4 Milliarden Euro an Sanierungskosten. Darum kann es nur positiv sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man innovative Lösungen für die Sanierung einzelner Bestandteile und einzelner Belastungen womöglich erforschen kann, um dies auch kostengünstiger durchzuführen. In diesem Sinne werden wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Dipl.-Ing. Cramer. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen im Landtag, verehrte Besucher auf der Galerie! Wir werden diesem Antrag selbstverständlich auch zustimmen, da wir ihn nicht nur für sinnvoll, sondern auch für sehr wichtig halten. Die Vorredner haben es bereits angesprochen, das Problem der Altlastensanierung, das in Angriff genommen werden muss. Es ist ein sehr vielschichtiges und vor allem, das ist das traurige daran ein wahnsinnig teures, die Versuche, das Forschungsprojekt, das hier in Enns gestartet wird. Es ist insofern vielversprechend, da Vorversuche im Labormaßstab sozusagen gezeigt haben, dass es möglich sein kann, wir hoffen, dass es auch im Großversuch, wie es jetzt angedacht ist, passiert. Die Kosten, die dafür aufgewandt werden, sollte sich das wirklich als ein zukunftsweisendes Projekt bzw. als möglich erweisen, ein Minimum von dem sind, was man sich dabei ersparen könnte. Altlastensanierung ist ein wahnsinnig teures Projekt, man weiß, es ist die einzige Möglichkeit den erdölverseuchten Boden zu sanieren, indem man den Boden richtig auskoffert, dann diese gewonnene Erde sozusagen speziell behandelt, was mit sehr viel Aufwand und sehr viel Kosten verbunden ist. Daher wäre es wirklich wünschenswert, wenn es gelänge vor Ort ein Verfahren zu finden, dass diese Stoffe, die sehr kompliziert klingen, sozusagen biotechnologisch abzubauen. In dem Sinne sind wir selbstverständlich für das Projekt und hoffen, dass es ein Erfolg wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede, und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 316/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Antrages fest. Bevor wir die Beilage 317/2011 behandeln, erlauben Sie mir, dass ich die zweite Delegation des Seniorenbundes Wolfern ganz herzlich auf unserer Besuchertribüne willkommen heiße. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Wir kommen nun zur Beilage 317/2011, das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird (Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2011). Ich bitte Herrn Kollegen Alexander Nerat um die Berichterstattung. Abg. Nerat: Beilage 317/2011, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird (Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2011). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 317/2011.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Wechselrede hierüber. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Nerat. Abg. Nerat: Danke schön! Jetzt spare ich mir die Begrüßung gleich zum zweiten Mal. Geht etwas schneller. Das Bettelverbot: Kaum ein Thema ist dermaßen in den Medien behandelt worden und auch so emotional behandelt worden. Ich möchte auch deswegen beginnen mit einer kleinen Chronologie der Abläufe. Der erste Schritt, der in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden ist, passiert in der Sitzung vom 7. Oktober 2010. Da wurde ein Initiativantrag der Freiheitlichen eingebracht, der die Dringlichkeit nicht erhalten hat, aber trotzdem war die Übereinstimmung da, dass dieses Thema so wichtig ist, dass es im Ausschuss unter Hinzuziehung von Experten und Sachverständigen behandelt werden soll. Natürlich gab es auch bereits in dieser Debatte die schon beinahe üblichen Argumente, es wäre bereits das Ansinnen, hier eine Rechtslösung herbeizuführen, ja beinahe unmoralisch und menschenrechtswidrig bzw. menschenfeindlich. Nichts desto trotz wurde im Ausschuss ausführlich und ausgiebig darüber diskutiert und beraten. Es wurden Expertenmeinungen eingeholt. Es wurden dann auch in den jetzt vorliegenden Entwurf die Stellungnahmen eingearbeitet. Und ich glaube es zeigt sehr gut, wie der Oberösterreichische Landtag auch arbeiten kann, wenn der Wille dazu da ist. Dass es nun zu einer gewissen Spaltung hier gekommen ist innerhalb der politischen Fraktionen, wundert mich nicht sonderlich. Was mich allerdings schon verwundert, das sind die Argumente, die teilweise gegen eine Änderung des Polizeistrafgesetzes vorgebracht werden. Manche Argumente ziehen klar an der Realität vorbei. Es geht keineswegs darum, jenen Menschen, die dermaßen in Not geraten sind, dass sie gezwungen sind zu betteln, hier auch noch die letzte Einnahmequelle, bitte dies unter Anführungszeichen zu verstehen, wegzunehmen. Es geht einzig und allein darum, der organisierten Bettelei, dieser neuen Form der Sklaverei, wie in einem Zeitungsbericht zu lesen war, einen Riegel vorzuschieben. Denn eines ist klar, die Menschen, die aus dem Osten hierhergekarrt werden, hier betteln müssen für ihre Auftraggeber, und nur einen Bruchteil des erbettelten Geldes behalten dürfen, die teilweise geschlagen werden, wenn sie diese Quoten nicht erfüllen, dieser modernen Sklaverei einen Riegel vorzuschieben, ist nicht politischer Populismus, das ist die Pflicht einer verantwortungsvollen Politik. (Beifall) In der Diskussion in der Landtagssitzung im Oktober sind einige ganz interessante Wortmeldungen gefallen. Ich möchte an den Kollegen Schenner erinnern, der gesagt hat zum Thema organisiertes Betteln: hier reichen nicht nur soziale Instrumente, auch polizeiliche Instrumente müsste man ins Auge fassen. Das hat man jetzt gemacht. Genau deswegen verwundert mich die Ablehnung der SPÖ umso mehr, denn wenn ich diese Kehrtwendung in dieser Richtung betrachte, dieses gebetsmühlenartige Wiederholen, es gäbe hier rechtliche Bedenken, ich glaube es wohl, nur zum Thema Recht, ich selber bin kein Jurist, aber ich kenne einen Spruch, der hier immer sehr gut passt: Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. Oder: Zwei Juristen - drei Meinungen. Auch das passt sehr gut. Hier vor lauter Spiegelfechtereien eine Beschlussfassung weiterhin zu verzögern, halte ich für absolut unverantwortlich und auch nicht im Sinne der Sache. (Beifall) Es stellt sich nämlich eine Frage, was uns wichtiger ist: ist es die Parteipolitik, oder ist es das ehrliche Bestreben hier auch den Menschen beider beteiligten Seiten etwas Gutes zu tun? Denn es kann nicht sein, dass man hier aus falsch verstandener Nächstenliebe, aus der Weigerung sich dieser Problematik zu stellen, nichts anderes als Menschenhandel und organisierte Kriminalität fördert. (Beifall) Dieses Gesetz schützt vor Missbrauch. Dieses Gesetz bringt eine ordentliche Abgrenzung zum Sammlungsgesetz. Das stille Betteln ist gesichert. Es wurde eine lange Frist vorgesehen. Zwei Monate, um auch dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz entsprechend wahrgenommen wird. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es grenzt Armut von organisierter Kriminalität ab. Ein sehr wichtiger Punkt. Aber es kann natürlich auch nicht die alleinige Lösung sein, denn es wird immer noch Bettler geben. Und eigentlich ist es im 21. Jahrhundert der Menschheit unwürdig, dass man sich überhaupt noch mit dem Thema Betteln beschäftigen muss. Aber nichts desto trotz stimmt die Richtung. Wir schließen hier Schlupflöcher. Ich glaube, das machen wir zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, meine verehrten Zuhörerinnen und Zuhörer, Kollege Nerat! Das, was du jetzt hier heraußen behauptet hast, geht so weit an der Realität vorbei, dass ich fast befürchte, Ihr redet euch selber etwas ein, was aber mit dem Gesetz hier nichts zu tun hat. Worum geht es denn, meine sehr verehrten Damen und Herren? Und es erscheint mir schon notwendig, einige Prämissen an den Beginn meiner Ausführungen zu setzen. Grundsätzlich wird niemand in diesem Haus Freude oder Zustimmung haben, dass jemand betteln muss. Denn Betteln ist an sich Ausdruck einer gesellschaftlichen Ungerechtigkeit gewisser Lebensumstände, die jemanden dazu zwingen. Und unsere erste Hilfe ist es nicht, eine Straftat Bettelei zu erfinden, sondern unsere erste Hilfe ist grundsätzlich diesen Menschen zu helfen, dass sie nicht betteln müssen. (Beifall) Zweite Prämisse, meine sehr geehrten Damen und Herren: man kann von einem Bettelverbot, was so ein Modewort geradezu geworden ist, ja ohnedies nicht sprechen. Denn weder aus menschenrechtlichen Gründen noch aus Sicherung grundrechtlicher Freiheiten ist ein Bettelverbot genereller Art möglich. Auch das ist auszuschließen. Und damit jetzt zur Chronologie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Nerat! Die SPÖ hat sich klar dazu bekannt, dass das grundlegende Bettelverbot selbstverständlich zu schützen und aufrechtzuerhalten ist. Wir haben aber auf der anderen Seite gesagt, wir können uns vorstellen, dass Bereiche, die über das friedliche Betteln hinausgehen, aggressives Betteln auf der anderen Seite, dort wo Hintermänner bei organisierten Betteleien tatsächlich das Betteln missbrauchen und auch die Menschen missbrauchen, dort im Wesentlichen rechtliche Normen einzuziehen. Und wir haben einen dritten Punkt gesagt: wir sind auch der Meinung, dass Kinder nicht missbräuchlich eingesetzt werden dürfen zur Bettelei. Dazu hat es, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir von Chronologie reden und weil es auch den Vorwurf gegeben hat, es hätte so viel Zeit zur Diskussion gegeben dazu, am 7. Oktober einen Antrag im Landtag gegeben. Am 21. Oktober des vergangenen Jahres hat erstmals der Ausschuss dazu getagt. Bei dieser Ausschusssitzung wurde festgelegt, Experten einzuladen für die nächste Sitzung am 24. November. Von dieser Hearingrunde, wo jede Fraktion einen Vertreter namhaft machen konnte, gibt es ein Wortprotokoll, keine Märchen von mir hier heraußen, sondern ein Wortprotokoll, das jeder nachlesen kann. (Zwischenruf Abg. Nerat: „Das machen wir!“) Und alle die anwesend waren, haben es sowieso im Kopf: Es hat von keiner Seite, von niemandem, einen Hinweis gegeben, dass es eine Dringlichkeit in Oberösterreich gäbe hier etwas bewerkstelligen zu müssen, und es hat vor allem auch eher Bestandserhaltung gegeben vom Hinweis her, geschweige denn eine wesentliche Verschärfung eines Betteleigesetzes in Oberösterreich durchzuführen. Das war am 24. November. Am 20. Jänner 2011 wurde erstmals über dieses Hearing diskutiert, und es hat dann den Auftrag gegeben an die Landtagsdirektion, mit dem Innenministerium Kontakt aufzunehmen, ob die Bundespolizei weiterhin im Wesentlichen ihre Mithilfe bereitstellen wird. Am 10. Februar wurde erstmals ein Entwurf der ÖVP und der FPÖ vorgelegt und erstmals auch diskutiert. Und von dort weg, Kollege Nerat, hat es unsererseits aber nicht einmal den geringsten Ansatz mehr gegeben, dass wir mit diesen Formulierungen, mit diesen Begriffsbestimmungen, einverstanden sind, weil es sich hier nicht um Normen handelt, die eigentlich ein Überschreiten des friedlichen Bettelns und im Wesentlichen das organisierte Betteln verbieten sollen, sondern es sind Normen hier eingeführt worden, die de facto in zweierlei Richtung wirksam werden: Auf der einen Seite in jene Richtung, dass wir eigentlich real einem absoluten Bettelverbot so nahe kommen, dass wir gar nicht mehr wissen, was eigentlich noch erlaubt sein könnte. Das ist die eine Seite. Und die zweite Seite, die mindestens genauso krass ist, dass wir im Wesentlichen nur noch eines haben, dass wir eine neue Systematik geschaffen haben, mit den Ordnungsdiensten in den Gemeinden, die bis zur Festnahme reichen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich führe näher dazu aus, wozu das alles führen kann. Erster Punkt, wie unklar die Formulierungen sind, geht nicht nur aus den beiden Gutachten, die wir vom 10. Februar bis zum 7. März, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Auftrag gegeben haben, in der kurzen Zeit, wo sich Herr Universitätsprofessor Funk von der Universität Wien bereiterklärt hat, von der verfassungsrechtlichen Seite, und der Herr Professor Birklbauer von der strafrechtlichen Seite, ein Gutachten zu diesem Entwurf zu erstellen. Aber bereits vorher hat das Innenministerium, das ja unter der Führung ihrer Parteikollegin Frau Maria Fekter steht, also damit sicherlich nicht verdächtig ist, in Gesamtösterreich nicht, hier besonders freundlich uns gegenüber zu stehen, aber in ihren Anmerkungen wurde vom Ministerium ganz klar festgehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass gerade der erste Absatz, nämlich Absatz 1.a Abs. 1 „Aufdringliches Betteln in welcher Form auch immer“ sowie das „Umherziehen zum Zweck des aufdringlichen Bettelns“ zu einer Verwaltungsübertretung verboten wird, lautet es dazu: "Aus dem Gesetzeswortlaut ist aber nicht klar ersichtlich, dass auch das Umherziehen von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus zwecks Betteln so zu verstehen ist, dass das Betteln in aufdringlicher Weise maßgeblich für den Tatbestand der Verwaltungsübertretung der Bettelei ist". Also auch das Innenministerium hat es nicht genau verstanden, was darunter zu verstehen war. Und wenn zwei, und jetzt gehe ich sogar einen Schritt zurück, zwei Universitätsprofessoren, meine sehr geehrten Damen und Herren, das nicht verstehen, was viele im Ausschuss auch nicht verstanden haben, wo es unterschiedlichste Auskünfte gegeben hat, ob es hier um einen Grundtatbestand geht oder ob es um zusätzliche Tatbestände geht, dass hier eigentlich die Meinungen auseinander gegangen sind, was soll denn dann ein Hinweis, dass zwei Monate jetzt zur Verfügung stehen, wo sich die Leute draußen mit diesem Gesetz anfreunden können um zu wissen worum es geht, wenn dieses Gesetz ja nicht einmal lesbar ist in der Form bzw. verständlich ist? Ich lese aber gerne, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie exakt die Formulierungen lauten, hier vor. Im Ausschussbericht lautet es: Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Oö. Polizeistrafgesetz dahingehend erweitert, dass aufdringliches oder aggressives Betteln, alle Formen des organisierten Bettelns sowie der, und jetzt bitte aufzupassen, der Einsatz von unmündigen Minderjährigen zum Betteln als Verwaltungsübertretung qualifiziert und unter Strafe gestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie lautet das dann im Gesetz? Das war im Ausschussbericht. Im Gesetz heißt es dann: wer in aufdringlicher und aggressiver Weise wie durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen um Geld oder geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so - wie „so“ zu interpretieren ist, mögen auch die Professoren streiten - zu betteln oder als Beteiligter einer organisierten Gruppe in dieser Weise bettelt - ich schließe daraus, gemeint ist, was in Abs. 1 vorangestellt ist - begeht eine Verwaltungsübertretung. Oder Absatz 3: Wer eine unmündige minderjährige Person beim Betteln im Sinn des Abs. 1, in welcher Form auch immer, mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Ziel oder Intention, meine sehr geehrten Damen und Herren, war in diesem Punkt der Einsatz, der missbräuchliche Einsatz der Kinder zum Betteln. Im Gesetz steht drinnen, das Mitführen von Kindern ist bereits ein strafbares Delikt. Ich sage umgekehrt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo leben wir denn? Glaubt denn wirklich jemand in diesem Haus hier herinnen, dass wenn ein Mann oder eine Frau, die gezwungen sind zu betteln, und das ist nicht der Normalzustand, sondern da gibt es Lebensumstände, dass der oder die im Grunde über das Geld verfügt, für jene Zeit, wo sie betteln gehen, eine Aufsicht zu bezahlen? Denn alles andere ist bereits im Grunde eine Verwaltungsübertretung. Und damit es auch noch endgültig abgesichert ist, meine Damen und Herren, ist man noch einen Schritt weiter gegangen im Gesetz: bei Verwaltungsübertretungen nach Abs. 1 bis 3 ist jeweils auch der Versuch strafbar. Wie weit aggressives Betteln im Versuch strafbar ist, wie weit das Mitführen eines Kindes im Versuchstadium strafbar ist, soll mir bitte jemand erklären, wie die Vollzugsorgane letztendlich dann bitte, ohne bei Willkür zu landen, ohne letztendlich im Grunde in Ungewissheit zu sein, vorgehen sollen. Was die Betroffenen betrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet das, wenn ich noch auf die Strafhöhen eingehe, wie ein Bettler 720 Euro, der im Grunde angemessen bettelt, aber halt von Ort zu Ort gezogen ist, was meines Erachtens auch die beiden Tatbestände erfasst, wie der die bezahlen soll, sei dahingestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Argumente im Ausschuss wurden nicht gehört, sondern es hat eher geheißen, wir haben eine Mehrheit, und mit der Mehrheit wird beschlossen. Ähnlich hat es auch der Kollege Nerat hier heraußen heute formuliert. Wir waren gezwungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil das alle hier in diesem Haus geleistet haben, nämlich einen Eid auf die Verfassung, deshalb sind wir gezwungen, wenn wir den Verdacht haben, dass hier nicht verfassungskonforme Regelungen im Raum stehen, die beschlossen werden sollen, uns zumindest von jenen Fachexperten beraten und mit Gutachten unterstützen zu lassen, um hier der Wahrheit näher zu kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass an dem jemand rüttelt. Ich habe auch in diesen zwei Tagen nichts gehört, warum etwas von diesen Experten falsch oder einfach nicht akzeptabel wäre. Ich habe nur gehört, die SPÖ kommt zwei Tage vorher. Ich habe bereits erklärt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten nicht viel Zeit. Deswegen ist es auch heute unser Zugang, dass wir sagen: Unter diesen Aspekten, unter diesen gravierenden Bedenken von wirklich hervorragenden Juristen, der eine von der Universität Wien, der andere von der Universität Linz, dass wir uns noch einmal zurückziehen und uns für verfassungskonforme Regelungen, wenn man so will, zusammen streiten. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es notwendig ist, tatsächlich die Dinge, die Hinweise ernst zu nehmen. Ein paar Hinweise nur aus dem Bericht oder aus dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Funk. Es ist genau das, worauf ich bereits vorher im Kurzen hingewiesen habe, dass die Erläuterungen, dass die sprachlichen Erklärungen, Kollege Nerat, und das, was dann im Gesetz steht, halt einfach zum Teil nicht übereinstimmen. Intention und Gesetz sind absolut nicht konkludent. Umgekehrt möchte ich sagen, und das spricht er sehr deutlich an: Der Gesetzestext bringt es nicht mit der gleichen Evidenz zum Ausdruck, sondern verwendet Formulierungen, die als Relativierung verstanden werden können. Die Vermutung eines legislativen Doppelspiels ist nicht von der Hand zu weisen. Einerseits werden in einem relativen und daher im Prinzip als verfassungskonform auszuweisenden Grundtatbestand, der Betteln nur verbietet, wenn es in aufdringlicher oder aggressiver Weise geschieht, unbedingte Verbote geschaffen, die ein entsprechend hartes Vorgehen bei der Gesetzesvollziehung legitimieren. Oder etwas später: Diese Form einer semantischen Doppelbotschaft stellt eine schwerwiegende legislative Fehlleistung dar, mit der versucht wird, die inhaltliche Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Regelungen textlich zu verschleiern. Sie vermag jedoch den ihr zugedachten Zweck nicht zu erfüllen, weil eine verfassungskonforme Auslegung aus den dargestellten Gründen oder Überlegungen nicht möglich ist. Er führt dann weiter aus, es ist ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheiten da, denn strafbar, und noch einmal zu diesem Punkt zurück, den ich zuerst genannt habe, ist unter anderem das Mitführen unmündig Minderjähriger bei sonst nicht strafbarem unaufdringlichem und nicht aggressivem Betteln auch dann, wenn das Mitführen in Ausübung elterlicher Obsorge geschieht. Meine Damen und Herren, ein Punkt, der gravierend ist, unverständlich ist; meines Erachtens und auch nach Meinung der Professoren nicht verfassungskonform ist. Einen wesentlichen Punkt betriff dann die Kontrolle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war schon ein gewisser Hilfsgriff oder ein –kniff geradezu, dass man halt, und jetzt verstehe ich die politische Vision, gewisse Ordnungswachen, Ordnungsorgane, Ordnungsdienste, ich verwende bewusst keinen direkten Begriff für Gemeinden, mit Kompetenz ausstatten und in diesem Gesetz verankern wollte. Aber dass man so weit geht, nämlich bis zur Festnahme und dann krampfhaft versucht, indem man das in einem ersten Bereich über das Parkgebührengesetz hergeleitet hat, und ich lade alle ein in der Öffentlichkeit zu unterscheiden, ob ich heute mit Bettlern zu tun habe, gegen die vorgehe, oder ob ich einen Erlagschein ausstelle, weil jemand falsch geparkt hat. Weil das selbstverständlich nicht ausreichend war für die Festnahme, hat man gesucht, und man ist dann fündig geworden im Eisenbahngesetz, wo Festnahmen möglich sind. Festnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn jemand auf einen Gleiskörper marschiert und dass er dort abgehalten wird oder wenn die Sicherheit von Personen auch im Bereich der ÖBB nicht gewährleistet wäre. Ich glaube nicht, dass jemand ehrlicher Überzeugung hier herinnen sagen kann, dass das ein sachlicher Zusammenhang ist und dass das nicht völlig überschießend ist, was hier geboten und damit auch auf die Kritik in dem Gutachten in einem Höchstmaß stößt. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze auch aus dem Gutachten, wie sachlich sie gehalten worden sind, beispielsweise auch von Prof. Birklbauer sagen. Er schlägt vor im ersten Fall des Absatzes 1, hier geht es um die aggressive Bettelei usw., diesen Entwurf konkreter und enger zu fassen; ein klarer Hinweis, um hier Probleme in der Zukunft zu vermeiden. In der Frage des Umherziehens von Ort zu Ort schlägt er überhaupt vor, da das versuchte Umherziehen ja auch nicht nachweisbar ist und strafrechtlich höchst problematisch wird, auf diesen Fall insgesamt zu verzichten. Er schlägt im Paragraph, was Beteiligte einer organisierten Gruppe betrifft, vor, auch hier entsprechend enger zu normieren. Er hat nicht gesagt, das geht nicht, aber es so zu normieren, dass auch tatsächlich verstanden werden kann, was damit gemeint wird. Denn vorne steht sehr wohl, dass im Grund die Hintermänner zu treffen sind. Die Frage ist jetzt umgekehrt, was ist eigentlich eine Gruppe? Wie schaut denn die Gruppe aus? Ab welcher Größenordnung beginnt eine Gruppe? Alles das ist in dem Gesetz überhaupt nicht geregelt. Wir wissen nicht, was die Hintermänner sind. Wir wissen, dass vielleicht jemand aus einer Gruppe sogar friedlich bettelt, aber er wird im Kollektiv mehr oder weniger auch damit mitgefangen, weil jemand anderer aus der Gruppe unter Umständen aggressiv gebettelt hat. Meine Damen und Herren, Dinge, die so eigentlich sicherlich noch einmal diskutiert und noch einmal behandelt werden sollten. Oder, ich komme zu dem Punkt, das betrifft die unmündigen Kinder. Auch hier sollte dieser Passus gestrichen werden nach seinem Vorschlag, weil die Lösungen, die hier angeboten werden, tatsächlich diskriminierend sind. Denn warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird jemand, weil er arm ist, daran gehindert, sein Kind mitzunehmen, das nicht bettelt, das nicht eingesetzt wird als Hilfsinstrument zur Bettelei? Und uns geht es im Wesentlichen darum, dass diese Normierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz eigentlich in die Nähe eines Bettelverbotsgesetzes bringt. Das war, Kollege Thomas Stelzer, auch Kollege Steinkellner, in all unseren Besprechungen, mit dem Kollegen Hirz war ich da eher einer Meinung, nie unser Zugang, und wir haben immer gesagt, wir sind bereit Normierungen zu finden für diese drei Bereiche, die ich ganz klar umschreibe: dass die mafiaähnlichen Unternehmungen unterbunden werden, dass im Grund Kinder nicht missbraucht werden dürfen und dass letztendlich im Grund allzu aggressives Betteln nicht erlaubt sein darf. Mit dieser Form, mit diesen Normierungen, die im Grenzbereich angesiedelt sind, und die eigentlich nur darauf beruhen, dass man sich bereits in anderen Bereichen, ob sachlich zusammenhängend oder nicht zusammenhängend, sich dieser Beispiele bedient und sie hier zur Anwendung bringt, ist aus meiner Sicht heraus eigentlich ein weites Überschießen in der Kompetenz bzw. aber auch in der Frage, ob hier überhaupt noch ein Zusammenhang bestehen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, ich weiß, die Aussagen sind klar, aber versuchen Sie eines zu verstehen, dass wir nicht in der Sache selbst, wo wir gesagt haben, dort, wo solche Verstöße vorkommen, gilt es, Schutznormen im Grund einzuziehen. Aber eines wollen wir absolut vermeiden. Dass wir auf Grund dieser Hinweise, die uns gegeben worden sind in diesem Gutachten, tatsächlich gegen die Verfassung verstoßen. Das sollte sich jede und jeder in diesem Haus klar sein. Wir sind angelobt darauf, es ist unsere Verpflichtung, und es sollte nicht so locker gemacht werden, dass, wenn man über die Verfassung diskutiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das quasi ein Flöhesuchen ist. Ich erinnere bei den Älteren, wie lange wir an vielen anderen Gesetzen gearbeitet haben. Ich ersuche die Jüngeren, die noch weniger Erfahrungen auf dem Gebiet haben, dass auch sie die Verantwortung haben in Hinkunft gründlich damit umzugehen, angelobt auf die Verfassung und nicht auf Parteien. Gesellschaftspolitik, meine Damen und Herren, spielt eine Rolle, aber es gibt eine Verfassungsgrenze, die es nicht zu überschreiten gilt. Und nur am Rande der Verfassung diese zu strapazieren und zu tanzen ist uns zu wenig. Wir glauben, dass wir die Verpflichtung haben, im Grund jene Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen gezwungen sind, den ohnedies unerstrebenswertesten Status, nämlich der Bettelei eingehen zu müssen um zu überleben, dass wir die nicht durch ein quasi Bettelverbot daran hindern. Ich möchte Sie, weil Sie alle den Brief bekommen haben von der katholischen Aktion, ich möchte Ihnen nur kurz in Erinnerung rufen, was in Hamburg bei dieser, auch gleichen Diskussion gelaufen ist, im Grund gesagt wurde, und zwar seitens der CDU. Mir hat der Satz sehr gut gefallen: "Ein Verbot friedlicher Bettelei ist kaum mit christlichen Grundsätzen zum Umgang mit Bedürftigen und Schwachen vereinbar". Meine Damen und Herren, nur hier zu erklären, das ist alles geregelt, es gibt kein grundlegendes Bettelverbot, sondern es ist ohnedies nur gegen bestimmte Formen ausgerichtet, deckt sich nicht mit dem, was in diesem Gesetz steht und das Sie bereit sind heute zu beschließen. Ich darf trotzdem noch den Versuch machen, und ich stelle auch den Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser wichtigen, sensiblen Materie noch einmal in den Ausschuss zurückzukehren, die Bedenken mitzuverarbeiten und zu trachten, dass wir zu einer verfassungskonformen Regelung kommen. Ich stelle daher auf Grund der vorgebrachten Argumente gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung den Antrag, die Beilage 317/2011, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz geändert wird, von der Tagesordnung abzusetzen und mit dem Ersuchen, im zuständigen Ausschuss die entsprechenden Verhandlungen weiterzuführen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Geschäftsantrag gehört. Wir werden ihn in die Wechselrede über die Beilage 317/2011 einbeziehen. Die Abstimmung erfolgt nach Schluss der Wechselrede. Wir gehen in der Rednerdebatte weiter, und ich darf als nächstem Kollegen Ing. Herwig Mahr das Wort erteilen. Abg. Ing. Mahr: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuseher! Die freiheitlichen Abgeordneten haben vergangenen Herbst einen Initiativantrag bezüglich Änderung des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes eingebracht. Und man soll den freiheitlichen Abgeordneten, Herr Kollege Frais, nicht unterstellen, dass wir gegen das Betteln sind; gegen das Betteln, wenn Leute in Not gekommen sind und als letzter Ausweg das Betteln über bleibt. Unser Antrag hat sich einzig und allein darauf bezogen, dass das Betteln in aggressiver und aufdringlicher Weise, das Betteln als Beteiligter einer organisierten Gruppe sowie Betteln mit oder durch unmündige Minderjährige sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch von Haus zu Haus zu verbieten. Auf das hat sich unser Antrag bezogen, schriftlich so nachzulesen. (Zwischenruf Abg. Bauer: "Das steht so nicht drinnen!") Es steht in unserem Antrag. Wenn ihr den Antrag ordentlich durchgelesen hättet, steht das so drinnen. Es geht darum, eindeutige Rechtsvorschriften zu bekommen, damit diese negativen Vorkommnisse einfach abgeschafft werden. Es geht einfach um eine explizite Normierung eines Bettelverbotes. Die würde die Sicherheit grundsätzlich erhöhen und die Lebensqualität in den betroffenen Gemeinden spürbar verbessern. Um das ist es gegangen. Grund war, weil medial zu diesem Zeitpunkt verstärkt wieder dieses aggressive Betteln, nicht nur im Zentralraum, sondern generell in Oberösterreich in Erscheinung getreten ist. Nicht umsonst haben Städte wie Traun oder Leonding auch mit den Stimmen der SPÖ den Landtag aufgefordert, dieses Bettelverbot auf Schiene zu bringen. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigen ja allein, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeitungsberichte. Da steht, Zeuge entlarvt das System des Bettelns. Die Exekutive sagt, jawohl, es stimmt. Es kommen aus dem ehemaligen Ostblock in kleinen Gruppen Leute, die dezidiert ihre Plätze zugeteilt bekommen und dann von Geschäft zu Geschäft betteln, so, dass sie bis zu 1.000 Euro pro Tag und Kopf und Nase einnehmen – so weit geht das, bitte. Die nächste Überschrift heißt, organisierte Banden mit Lügen bei uns auf Betteltouren. Die nächste Überschrift, Bettler fielen über die Stadt her. Die nächste Überschrift, Polizei hilflos gegen Invasion der Bettler. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe schon, dass es der SPÖ in manchen Bereichen zu schnell geht. Aber mittlerweile ist ein halbes Jahr in das Land gezogen. Ich glaube, es ist Zeit, dass der Landtag für die oberösterreichische Bevölkerung einfach eine Rechtssicherheit schafft. Und ihr hättet ja nicht unbedingt Experten, Rechtsexperten beauftragten können, es steht euch natürlich frei, ihr hättet ja die eigenen SPÖ-Genossen in anderen Bundesländern fragen können. Aber es ist mir schon ganz klar, da wird man nicht schlüssig. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Kollege Mahr, wir reden über das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz!") Es gibt in anderen Bundesländern, es gibt in fast jedem Bundesland, Herr Kollege Frais, bitte schön unterbrich mich nicht, ich habe dich auch nicht unterbrochen, es gibt in allen anderen Bundesländern, in fast allen anderen Bundesländern auch ein Bettelverbot. Es ist mir schon ganz klar, dass ihr ein Problem habt. Weil in Kärnten seid ihr dagegen, aber in Niederösterreich, in Wien und der Steiermark ist dieses Bettelverbot mit den Stimmen der SPÖ auf den Weg geschickt worden. Und ich habe sogar noch Verständnis als Demokrat, dass 300 Demonstranten zum Massenbetteln in Linz aufrufen. Aber es schlägt ja eigentlich dem Fass den Boden durch, am bereits nächsten Tag die Überschrift da ist, nächste Profibettlerbande sucht das Mühlviertel heim. Erst am Samstag gab es in Linz wie berichtet ein Massenbetteln, um gegen das geplante Bettelverbot zu demonstrieren. Schon am Sonntag war dann die nächste organisierte Fechterbande von Osteuropäern im Mühlviertel unterwegs. Genau gegen solche Gruppen richtet sich das geplante Bettelverbot. Ich kann nur sagen, wir sind aufgefordert, den Wunsch und den Willen der Oberösterreicher zu respektieren und ihn auch in einer angemessenen Zeit umzusetzen und nicht auf Jahre hinauszuschieben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Verehrte Präsidentin, liebe Gäste auf der Galerie oben, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Oberösterreichischen Landtag! Bevor ich mit meiner eigenen Rede beginne, muss ich feststellen, Kollege Mahr, wenn das tatsächlich so ist, dass man laut den Informationen, die ihr offensichtlich habt, bis zu 1.000 Euro pro Tag erbetteln kann auf der Landstraße, dann muss ich feststellen, ich habe meinen Beruf verfehlt. Also das ist wirklich ziemlich dreist, was du da sagst. Unsere Informationen liegen von ein paar Cent, einen Euro bis maximal 20 Euro pro Tag, die da im besten Falle erbettelt werden können. Also 1.000 Euro ist völlig jenseits jeglicher realistischer Einschätzung. (Zwischenruf Abg. Ing. Mahr: "Nein, ist völlig richtig! Die Menge ist es!") Noch kurz auf dich replizierend die einfallenden Fechterbanden, wie du sie genannt hast im Bezirk Rohrbach und sonst wo. Gegen diese Form des organisierten Bettelns gibt es das Oberösterreichische Sammlungsgesetz, und auch dagegen wurde letzten Samstag nicht demonstriert im Rahmen des Massenbettelns, wo ich übrigens dabei war. Auch ich bin auf der Landstraße gesessen mit meinem Pappteller vor mir. War ein sehr interessantes Erlebnis, aber gegen dieses organisierte Betteln, von dem du gerade gesprochen hast, wurde dort nicht demonstriert. Ja, die Position der Grünen zu dieser Änderung, zu dieser geplanten Änderung im Polizeistrafgesetz ist hinlänglich bekannt und das von Beginn weg. Also von Beginn weg der Diskussion war unsere Meinung, unsere Position dazu eindeutig klar, und es wurde nicht herumgerüttelt. Eine Regelung, die Betteln untersagt, und Betteln ist letztendlich nichts anderes als das Bitten um Geld, und sei es, wie ich schon gesagt habe, nur um ein paar Münzen, um mehr geht es da nicht. Mit so einer Regelung zäumt man das Pferd tatsächlich von hinten auf. Ein Bettelverbot, und es wurde schon tausend Mal gesagt, aber ich sage es noch einmal, ein Bettelverbot bekämpft nicht die Armut an sich, sondern die Armen. Und das wird doch wohl nicht der Sinn und Zweck dieser Regelung sein. Die wirklichen Probleme, die Wurzeln, warum die Menschen auf der Straße landen und tatsächlich um Geld betteln müssen, die sind mit so einem Bettelverbot, sei es jetzt aggressives Betteln, aufdringliches Betteln oder wie auch immer, darauf komme ich nachher noch zurück, die sind damit nicht im geringsten gelöst, diese Probleme. Wir denken, ein Bettelverbot in einem wohlhabenden Land wie es Österreich ist, wie es vor allem auch Oberösterreich ist, ist zutiefst unhuman, unsozial und auch völlig überflüssig in der vorliegenden Form und würde die betroffenen Menschen ja auch zusätzlich noch in die Illegalität treiben. Ich denke, das kann ja wohl wirklich niemand von uns wollen. Denn in Wirklichkeit muss es darum gehen, die Armut zu bekämpfen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Prekarität zu bekämpfen und zwar nachhaltig zu bekämpfen und nicht die Armen und nicht die Arbeitslosen und die Prekarisierten, denn es darf nicht um die Bekämpfung derer gehen, die eben nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind. Man muss sich immer vor Augen halten, die Bettler und Bettlerinnen an sich, die haben ein Problem, aber sie sind nicht das Problem. Ja, dass es im vorliegenden Gesetzesentwurf, im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz nur dann um "aggressives und aufdringliches Betteln" geht bzw. um "organisiertes Betteln", was Kollege Mahr ja sehr drastisch dargelegt hat, also das ist reine Augenauswischerei, sagen wir. Das wirklich organisierte Betteln im Sinne dessen wie du es gemeint hast, dass eben Menschen von Leuten, die im Hintergrund autoritär agieren und die eben diese Menschen dann auch entsprechend ausnutzen und missbrauchen und deren Armut nämlich ausnutzen und sie dadurch auch in eine Abhängigkeit treiben, gegen diese Form der Bettlerei, der organisierten Bettlerei, so wie du es dargelegt hast, da ist durch das Oberösterreichische Sammlungsgesetz tatsächlich bereits ein Riegel vorgeschoben. Das steht völlig außer Streit. Dasselbe gilt selbstverständlich für Menschenhandel und für Ausbeutung; auch dem ist da ein Riegel vorzuschieben, und da wird sicher niemand irgendetwas dagegen sagen, denn diese Menschen müssen beschützt werden, die eben ausgebeutet und missbraucht werden. Und bestraft müssen diese Menschen werden, die im Hintergrund die Fäden in der Hand halten, die organisieren und sich auch dadurch bereichern – das ist überhaupt kein Thema. Dass aber jetzt, um zur Organisiertheit zurückzukommen, sich Menschen aus Tschechien oder der Slowakei eventuell auch zu Fahrgemeinschaften zusammentun, weil eben die Armut so groß ist, dass nicht jeder ein eigenes Auto hat, das machen wir ja auch, wenn wir wo hinfahren, dass wir in Fahrgemeinschaften wohin fahren, das dann schon als organisierte Bettelei zu definieren, finde ich schon auch ziemlich dreist. Dasselbe gilt natürlich auch für Österreicherinnen und Österreicher, die betteln müssen. Sie aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, nur weil uns deren Anblick vielleicht stört, und damit auch eine Tatsache zu verleugnen, vor sich selbst verleugnen zu wollen, dass es tatsächlich Menschen in tiefster Armut bei uns gibt, die tatsächlich von dem wenigen Geld vielleicht, das sie da erbetteln, abhängig sind. Also das ist tatsächlich der falsche Weg. Und diese Problematik lässt sich tatsächlich nur durch politische Maßnahmen bekämpfen, wie ich zuerst schon gesagt habe, durch politische Maßnahmen der Armutsbekämpfung und nicht durch ein Bettelverbot, wie auch immer man es dann definieren will. Was bettelnde Kinder betrifft, das war heute schon ein Thema. Ein häufig genanntes, sehr beklemmendes Argument, das ist ganz klar zu sagen, dass das im Strafrecht geregelt ist und vollständig abzulehnen ist, Kinder zu missbrauchen oder zu nötigen. Kein Kind darf, völlig klar, eigentlich überflüssig das zu erwähnen, zur Bettelei angehalten werden, dazu gezwungen werden oder wie auch immer, das ist sonnenklar. Aber zum vorliegenden Text, zum vorliegenden Entwurf selbst möchte ich auch noch ein paar Worte verlieren. Dort wird aufdringliches und aggressives Betteln zum Beispiel definiert durch Anfassen, durch unaufgefordertes Begleiten, durch Beschimpfen. Und gerade diese Definitionen, das ist einer der Knackpunkte, lassen ja einen immensen Interpretationsspielraum zu, den es zu hinterfragen gilt. Also diese Interpretationen können dann in der Praxis, man muss sich das ja dann in der Praxis vorstellen, was das dann bedeutet, zu völlig haltlosen Situationen führen. Was heißt denn anfassen? Was ist da gemeint? Wenn ich mit jemanden spreche und ihm die Hand auf den Unterarm lege, wie ich das zum Beispiel gerne tue, wenn ich mit jemanden spreche, ist das dann im Sinne dessen aggressives Betteln oder wie? (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das kann aber jemand als unangenehm empfinden!") Oder wenn mich zum Beispiel am Bahnhof wer anspricht, hat das Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel vergessen, was auch mir sehr oft passiert, hat jetzt kein Kleingeld mit für den Automaten, mich bittet oder ich bitte jemanden um die 1,90 für die Karte, ist das dann aufdringliches Betteln oder wie ist das dann zu regeln? Wer entscheidet dann, was das ist? Oder unaufgefordertes Begleiten, ich tue das jetzt absichtlich so zerlegen, um Ihnen vor Augen zu führen, was diese Definitionen innerhalb dieses Textes bedeuten. Unaufgefordertes Begleiten, wenn wir uns auf die Landstraße begeben, die Landstraße ist ja glücklicherweise, weil es halt für die Agilität unserer Region auch spricht, eine der meist frequentierten Einkaufsstraßen in Österreich. Wir kennen das alle, natürlich ist einmal irgendwer ein paar Meter ganz knapp neben mir. Ist das unaufgefordertes Begleiten oder nicht oder wie ist das dann zu verstehen? Und das Beschimpfen, das hat mich auch ganz besonders beschäftigt. Ist Beschimpfen ein Straftatbestand oder ein Beleidigungstatbestand, was ist jetzt noch beschimpfen, was ist nicht beschimpfen, wie ist das zu definieren? Und wenn man das auch noch weiter denkt, wohl kein Bettler und keine Bettlerin werden mich beschimpfen, wenn sie von mir Geld haben wollen. Also und wenn ich ihr dann Geld gebe und sie beschimpft mich trotzdem, wofür wird sie dann bestraft, fürs Betteln oder fürs Beschimpfen? Also das sind alles Dinge, die hier sehr fragwürdig sind, die eigentlich allein schon diese Regelung an sich in Frage stellen. Vollständig verboten wäre, das hat der Herr Klubobmann Frais ja auch schon angerissen, wäre nach der vorliegenden Novelle, nach dem vorliegenden Entwurf auch das Mitführen von Kindern, auch von Kleinst- und Kleinkindern. Selbstverständlich, Kinder sind, das sage ich jetzt nicht polemisch, sondern tatsächlich so wie ich es sage, das wertvollste Gut in unserer Gesellschaft. Und was tut eine Frau, die betteln muss, die betteln geht tatsächlich mit ihrem Baby oder mit ihrem Kleinstkind, soll sie es auf irgendeinem Parkplatz einfach lassen oder wie stellt man sich das vor? Also da denke ich mir ist es wohl doch zu bevorzugen, da es hier doch wohl um das Kindeswohl geht, wenn eine bettelnde Frau ihr Baby, ihr Kleinstkind mit sich tragen darf. Zudem lässt das Gesetz auch zu Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, wie eben das Betteln, zu vollziehen. Was heißt das jetzt, drohende Verwaltungsübertretung? Wer beurteilt jetzt oder wie sieht eine Drohung einer bevorstehenden Bettelei aus oder wenn mich wer anbettelt? Wie sieht so eine drohende Verwaltungsübertretung im Sinne des Bettelns aus? Wenn jetzt jemand auf mich zukommt, der oder die wie eine Bettlerin aussieht, wie sieht ein Bettler oder eine Bettlerin aus? Was heißt drohend in diesem Zusammenhang? Und was würde das vor allem eben in der Konsequenz bedeuten? Nur mehr wohl gekleidete Menschen in unserer Gesellschaft sind grundsätzlich unverdächtig oder was hier? Also Sie sehen, diese Vorlage lässt ganz viele Interpretationsspielräume zu, die denke ich für eine intelligente Gesellschaft wie der unseren schlicht unwürdig sind. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, Teil einer solchen Gesellschaft zu sein, die mit solchen Verbotsmaßnahmen versucht gesellschaftliche Schwachstellen zu minimieren oder auch zu vertuschen. Aber der Gesetzesentwurf hat auch noch einen anderen Aspekt, der mich jetzt wieder als Linzerin auch sehr beschäftigt hat und der vor allem sehr weitreichend ist, nämlich jenen der vorsieht, dass die Kontrolle der Einhaltung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt und die Gemeinden wiederum mit der Kontrolle Mitglieder eines in der Gemeinde eingerichteten Gemeindewachkörpers betrauen können oder auch besondere Aufsichtsorgane bestellen können. Das bedeutet also demnach, wenn eine Gemeinde dies tut, dass Entscheidungen darüber, ob der oder die Bettlerin eine Verwaltungsübertretung nun begeht oder begangen hat oder nicht, ganz bei dem jeweiligen von der Gemeinde dann ermächtigten Aufsichtsorgan liegt. Und nun ist es in der Praxis doch so, dass die Mitglieder dieser Aufsichtsorgane, Ordnungsdienste, Stadtwache, wie auch immer sie heißen mögen, gerade in dieser Hinsicht über keinerlei Ausbildung verfügen, über keinerlei Schulung, über keinerlei Know-how in dieser Hinsicht, nämlich sowohl in fachlicher als auch in rechtlicher, aber auch in psychologischer Hinsicht. Und das ist tatsächlich mehr als nur bedenklich, denn auch das wurde schon erwähnt, es handelt sich hier um Menschen und nicht um falsch parkende Autos. Und daher ist hier auch mit absoluter Sorgfalt vorzugehen. Und es ist auch aus unserer Sicht vehementest abzulehnen durch diese vorliegende Novelle, durch diesen vorliegenden Entwurf für eine Novelle im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz, hier für Ordnungswachen, Stadtwachen wie auch immer, ein Betätigungsfeld zu kreieren, das in Wirklichkeit höchst sensibel ist. Und das denke ich muss, wenn man darüber spricht, absolut nur geschultem Personal vorbehalten sein. Es gibt ja auch, wie wir alle wissen, bedeutsame starke Stimmen innerhalb der Polizei, die diesen Entwurf stark und laut kritisieren und ich denke diese Meinung darf man auch nicht abtun und keineswegs vom Tisch kehren in diesem Zusammenhang. Ja so wie es aussieht, liebe Kollegen und Kolleginnen, vor allem von der ÖVP und von der FPÖ, appelliere ich an Sie, hier diesen Entwurf noch einmal zu überdenken und dieser Novelle so nicht die Zustimmung zu geben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Gäste! Elisabethsammlung, Bruder in Not, Kinder die ihre Ferienzeit opfern, weil sie Lieder singen, um als Sternsingerinnen und Sternsinger Geld zu sammeln, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vereinen, Rotes Kreuz, Feuerwehr bis zu sonstigen vielen Vereinen die ihre Freizeit einsetzen um Geld zu sammeln, gehören in unserem Land nicht nur zum guten Ton, sondern auch zum Bild unserer Gesellschaft. Und sie alle eint, dass sie Geld sammeln, auftreiben, um Anliegen, die ihnen, die unserer Gesellschaft wichtig sind, um anderen helfen zu können, um die Gemeinschaft zu stärken. Und ich möchte am Beginn meines Beitrags all diesen Leuten, die einerseits ihre Zeit zur Verfügung stellen und Geld für Gemeinschaftsanliegen, für soziale Anliegen, für karitative Anliegen sammeln, herzlich danken, dass sie das tun und immer wieder tun und möchte auf der anderen Seite aber auch den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, die landläufig als Spendenweltmeister gelten, danken, dass sie dafür auch immer wieder bereit sind Geld zu geben. (Beifall) Das ist sammeln im besten Sinn, sammeln wie es das Sammlungsgesetz Oberösterreichs seit Jahrzehnten auch mit einem Rahmen versieht und das in keinster Weise von der heutigen intendierten Novelle zum Polizeistrafgesetz betroffen ist, sondern das wir ganz im Gegenteil unterstützen wollen und das wir auch fördern wollen. Und trotzdem es so viel Hilfsbereitschaft gibt in unserem Land, trotzdem wir, das wird ja keiner bestreiten, ein Land mit so einem hohen Wohlstand sind, trotzdem wir ein dichtestes soziales Netz haben, unser Sozialbudget auch immer wieder gut ausstatten, trotz alldem gibt es immer wieder Menschen, die in Notlagen kommen, die auf Hilfe angewiesen sind, die bedürftig sind und die sich dann überwinden und ich möchte mir ehrlich gesagt persönlich gar nicht vorstellen, welche Erniedrigung das bedeutet, die sich überwinden müssen andere Leute anzureden, um ihnen auf Kürze oder mittelfristig mit Geld oder sonst etwas auszuhelfen. Betteln im Sinn wie wir das eigentlich verstehen. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, sehr geehrte Damen und Herren, weil das Expertenhearing heute schon mehrfach angesprochen wurde, wir von der ÖVP waren fassungslos, wir haben das bis zu dem Zeitpunkt nicht in der Form gewusst, dass die Vertreter der Stadt Linz, des Magistrates und auch der Linzer Polizeidirektion uns frank und frei erklärt haben, jawohl wir wenden das Sammlungsgesetz an, jawohl und das heißt, in der Stadt Linz gibt es generelles Bettelverbot, egal in welcher Form, ob organisiert, ob in einer Gruppe, ob mit oder ohne Kinder, ob einer in einer Notlage ist oder nicht, wir wollen gegen alle Bettler vorgehen. Und es ist auch im Wortprotokoll zu lesen, der Herr Polizeidirektor beispielsweise von Linz, hat sich deswegen gegen eine Änderung der bisherigen Lage ausgesprochen, weil dann nicht mehr gegen alle Formen vorgegangen werden kann. Und daher, weil du das angesprochen hast lieber Dr. Frais, wenn jemand es so versteht, an der bisherigen Rechtslage nichts zu ändern, dann hat er uns nicht an Bord. Denn wir wollen die schützen, die wirklich betteln müssen und die das nicht als Geschäftemacherei missbrauchen. (Beifall) Ich möchte aber auch hinterleuchten (unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais), das unterstelle ich auch gar nicht. Aber Ihr habt gesagt es sind Experten aufgetreten, die haben gesagt, man soll nichts ändern an der bisherigen Lage. Und wir folgen auch der Meinung bedeutender Rechtsgelehrter, auch unseres Verfassungsdienstes, die ja im Übrigen sagen, das Sammlungsgesetz ist eine unzulässige Grundlage, um auf diese Weise vorzugehen. Aber warum kommen denn manche Exekutivbereiche, warum kommen denn manche Verwaltungsbereiche überhaupt dazu, dass sie hier konstruieren müssen, bis jetzt sozusagen hilfsweise das Sammlungsgesetz heranzuziehen, um da gegen gewisse Formen vorzugehen? Weil es eben leider und auch das ist glaube ich unbestritten, nicht nur die wirklich Armen und Bedürftigen gibt, sondern es halt Bereiche, Menschen gibt, die draufgekommen sind, unter Anführungszeichen, dass man auch daraus ein Geschäft machen kann. Die sich in Banden zusammenrotten, Leute mit Bussen ankarren, sie auf die Straße schicken, am Abend wieder absammeln gehen, die Kinder einsetzen und so ist es leider halt noch einmal, die einem aggressiv angehen und mir ist das des Öfteren auch persönlich passiert auf der Landstraße, insbesondere vor Kirchen ist das sehr beliebt. Und da wird man festgehalten so lange bis man etwas hergibt oder sich zur Wehr setzten kann oder die in ländlichen Gebieten mit der Überrumpelungstaktik an der Haustüre arbeiten und sozusagen dann ganze Landstriche in allen Gemeinden unseres Landes hier durchziehen. Und es sind diverse Berichte in den Medien gewesen, Ende Februar war es der Bezirk Vöcklabruck, der von einer Welle von organisierten Bettlern heimgesucht wurde, dann war auch der oberösterreichische Zentralraum immer wieder im Mittelpunkt dieses Geschehens und in jüngster Zeit waren Bettlerbanden beispielsweise in Feldkirchen, in Goldwörth, in Ottensheim oder auch in Hellmonsödt unterwegs, laut Bericht auch der Exekutive und der Medien. Und da nimmt es nicht wunder, dass sich viele Gemeinden in Resolutionen, aber auch durch ihre Vertretungsorganisation, den Gemeindebund an den Landtag gewendet haben, Leonding, Traun, Wels, Braunau, Grieskirchen, Kopfing, Roitham, um nur einige zu nennen die gesagt haben, lieber Landtag, wir möchten hier gerne eine klare rechtliche Grundlage haben, damit wir gegen diese missbräuchlichen Formen, damit wir gegen diese Auswüchse, die es jetzt leider beim Betteln gibt, vorgehen können. Und ich glaube es ist gut für eine menschennahe Volksvertretung, wie es der Landtag in Oberösterreich gerne sein will, dass wir diese Kompetenz wahrnehmen. Und ich sage Ihnen auch als ÖVP, von der ja bekannt ist, dass sie diese Novelle heute mitbeschließen wird, ich sage Ihnen, was wir mit dieser Novelle wollen. Wir wollen Kinder und Jugendliche schützen. Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger vor der Überrumpelung an der Haustür und vor aggressiven aufdringlichen Übergriffen schützen. Wir wollen jene schützen, die sammeln im Sinne des Sammelns, wie wir es in Oberösterreich geregelt haben und wir wollen aber auch jene schützen, die in eine individuelle Notlage geraten. Und ich sage es daher auch dazu, ja aus unserer Sicht, der ÖVP, gibt es weiterhin in Oberösterreich ein erlaubtes Betteln für einzelne, die in Not geraten, die Bedarf haben und die sich dazu durchringen müssen das zu tun. Und wir haben in guten Regelungen versucht das auch entsprechend klar zu stellen was verboten ist, was unerwünscht ist. Und ich möchte das auch noch einmal in aller Deutlichkeit sagen und für die Damen und Herren, die an der Ausschusssitzung, an der letzten vor diesem Landtag nicht teilgenommen haben, auch für die Besucher möchte ich es noch einmal deutlich sagen, weil hier und wenn uns schon mangelnde Intelligenz unterstellt wurde, dann möchte ich wenigstens zurückgeben, dann sollte man auch bitte immer bei der vollständigen Darstellung bleiben, das ist mein bescheidener Anspruch. Dann wurde von unserem Verfassungsdienst in einer ausgiebigen Power-Point-Präsentation, wie es in einer Verfassungsrechtsvorlesung oder in einer Einführung in das öffentliche Recht nicht mustergültiger sein könnte, in allen einzelnen Tatbestandselementen eindeutig dargelegt und zerlegt und aufgezeigt, was ein strafbares Tatbestandselement ist und was nicht. Und das ist ganz eindeutig hier festgelegt, wer aufdringlich oder aggressiv bettelt an öffentlichen Orten, wer von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus zieht um zu betteln und wer als Beteiligter einer organisierten Gruppe bettelt und dann gibt es noch das Veranlassen und das Mitführen der Kinder bei diesen Formen des verbotenen Bettelns. Das steht eindeutig drinnen. Ich bin mir nicht sicher, ob die SPÖ ihren Rechtsgelehrten, die sie zu Rate gezogen hat, auch diese Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, denn sonst könnte ich mir die eine oder andere Passage in diesen Rechtsmeinungen nicht erklären oder man müsste noch einmal eindringlich auch juristisch mit den beiden Herren, die hier zu Rate gezogen wurden, wirklich diskutieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Dann muss aber dieses Gesetz sehr unklar sein!") Und daher gibt es in dieser Regelung auf der einen Seite Schutz, der uns sehr wichtig ist, und auf der anderen Seite auch ein klares Verbot. Und sehr geehrte Damen und Herren! Wie immer bei gesetzlichen Regelungen wird es nur dann auch wirksame Abhilfe geben, wenn es auch eine wirksame Kontrolle gibt. Und ich möchte den Polizistinnen und Polizisten danken die bisher schon mit diesem Unwesen zu tun gehabt haben und halt irgendwie damit zurecht gekommen sind. Wir kommen sozusagen entgegen, um auch eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Ich möchte aber auch dem Innenministerium danken, der Frau Innenministerin, dass sie angekündigt hat, dass die Exekutive, die Polizei auch bei der Vollziehung dieser Passage des Landesgesetzes mit dabei sein wird. Und ich möchte es auch noch einmal festhalten, weil auch hier aus welchen Gründen auch immer, ich möchte da nichts unterstellen, wieder versucht wurde ein bisschen zu verschleiern. Es ist glasklar und das steht im Polizeistrafgesetz eindeutig drinnen, es gibt eine Strafbehörde, das ist die Bezirksverwaltungsbehörde, entweder die Bezirkshauptmannschaft oder in den Städten mit eigenem Statut die Bundespolizeidirektion und dann gibt es die Exekutive, die das in allen Fällen und immer auch zu verfolgen hat und die durch niemand hier ausgeschaltet oder beseitigt wird. Aber und das müssen wir als Landesgesetzgeber auch zur Kenntnis nehmen, es gibt halt gewisse Gemeinden und Städte, die für sich entscheiden, in Wahrnehmung ihrer Gemeindeautonomie und in Wahrnehmung des Kompetenztatbestandes örtliche Sicherheitspolizei, die für sich einen Gemeindewachkörper einrichten. Da gibt es ja einige, Ischl, Schärding, Gmunden, Vöcklabruck und dann gibt es einige Städte, zwei im Genaueren, die Landeshauptstadt und die Stadt Wels, die in Wahrnehmung ihrer eigenen Autonomie entschieden haben, ich glaube das war auch mit den Stimmen der SPÖ, wir richten einen Ordnungsdienst ein. Und jetzt muss ich das einmal zur Kenntnis nehmen, dass es den gibt und wir räumen mit dieser Novelle für die Städte eine Möglichkeit ein, dass sie sagen, ich kann jetzt für mich als Stadt Linz beispielsweise entscheiden, mache ich den Ordnungsdienst, Stadtwache oder wie immer das genannt wird mit zuständig, um die Polizei zu entlasten oder aber nicht. Und ich möchte noch auf eines hinweisen, weil da immer gesagt wird, ja um Gottes Willen, da wird das Parkraumgesetz herangezogen oder das Eisenbahngesetz. Ja sehr geehrte Damen und Herren! Irgend wann wird man sich einmal entscheiden müssen, auf der einen Seite sagt man, es ist alles zu ungenau, man kann sich an nichts orientieren, dann macht man auf der anderen Seite, wie es in der ganzen Legislative üblich ist, Hinweise auf Grundlagen, wo es schon Gesetze gibt, die in Oberösterreich nicht unbekannt sind und sagt, sinngemäß orientiert man sich an dem, dann passt es auch wieder nicht. Also für eine der beiden Seiten muss man sich glaube ich in der Argumentation entscheiden. Aber um es auch deutlich zu sagen, bei diesen Bestimmungen des Parkraumüberwachungsgesetzes steht ja zum Beispiel ganz eindeutig drinnen, dass die Städte die dafür eigene Ordnungsdienste einsetzen, diese Organe natürlich auch schulen müssen. Das ist ja völlig klar. Sonst wäre das ja komplett unverantwortlich und vielleicht haben Sie auch nicht überlesen, dass wir aus diesem Grund im Landesgesetz vorschlagen, dass es auch noch zusätzlich zur Kundmachungsfrist eine zweimonatige Aussetzung sozusagen gibt, bis das Gesetz in Kraft tritt, damit all diese Vorgänge auch zeitgerecht, ordentlich und sauber gemacht werden können, wenn sich Städte dafür entscheiden, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auch entsprechend schulen und hier zum Einsatz bringen, wenn sie das in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt wollen. Und daher sind wir zu dieser Lösung gekommen, die jetzt in dieser Novelle, in diesem Ausschussbericht vorliegt. Und ich kann es nur noch einmal betonen, nach wirklich ausgiebiger Diskussion, fast ein halbes Jahr, vier Ausschusssitzungen. Und ich lasse auch nicht gelten, dass erst bei der letzten sozusagen da etwas hineingeschleust wurde, denn beispielsweise wir als ÖVP-Fraktion haben bereits im November schriftlich im Ausschuss allen Damen und Herren eine Unterlage zur Verfügung gestellt, wie wir das sehen. Da war auch die Passage drinnen, dass man Ordnungsdienste beispielsweise mit zuständig machen kann und dergleichen mehr. Und wir haben wirklich auch, das wissen ja alle die beteiligt waren, uns die Judikatur zu diesen Themen angesehen. Wir haben uns angesehen, wie regeln das die anderen Bundesländer? Fast alle anderen Bundesländer haben eine Regelung in der einen oder anderen Form. Wir hatten ein Expertenhearing, das wurde schon zitiert. Die SPÖ hat damals darauf verzichtet einen Verfassungsprofessor namhaft zu machen, sie haben zwar jemand zweiten nachnominiert, das war aber wieder ein Polizist, sei’s drum, das war damals ihre Entscheidung. Es war der zuständige Referent in der Landesregierung bei all diesen Ausschusssitzungen dabei und ich möchte noch einmal deutlich sagen und danke sagen, dass auch der Verfassungsdienst uns hier wirklich sehr gut und sehr aufmerksam begleitet hat und auch dafür gesorgt hat, dass Formulierungen, dass Gesetzespassagen auch immer wieder mit Dingen verglichen wurden, die es bereits in der Judikatur und in der Rechtslehre gibt und jetzt gibt’s einen Gesetzestext und überraschender Weise ist er in der deutschen Sprache abgefasst. Und ich würde Sie einladen, mir Worte aus der deutschen Sprache zu nennen, wo Sie sich ohne zaudern und zögern zu sagen trauen, dieses eine Wort hat genau nur diese eine Bedeutung und kann nur so verstanden werden. Es ist für die Gesetzgebung und für die Rechtsgelehrten überhaupt nichts Fremdes, dass es in den Gesetzen unbestimmte Gesetzesbegriffe gibt und ich darf Sie auf eine kleine Reise einladen von den Höhen der Menschenrechtskonvention bis zu den Teilen aus unserer Landesgesetzgebung. Beispielsweise haben wir in den Grundrechten, die unseren Staat auch tragen, im Staatsgrundgesetz, aber dann auch in der Bundesverfassung im Artikel 7 den sogenannten Gleichheitsgrundsatz, der heißt „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich“; würde man sagen eindeutig, so eindeutig, dass die Auslegung und die Judikatur dazu Bände und Wände in Bibliotheken füllt. Wir haben in unserer Landesfassung den Artikel 9, da steht zum Beispiel drinnen „Wahrung des Gemeinwohls ist zu schützen“ oder „Freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Ich weiß nicht, ob jemand mit einem einzigen Wort für mich jetzt auf die Schnelle ausdeuten und interpretieren könnte, was damit ganz in einer Sichtweise gemeint sei. Wir haben in vielen Landesgesetzen oder auch in Gesetzen aus dem Sicherungsbereich Wörter drinnen wie „öffentliche Ordnung“, „öffentliches Interesse“, „Gefahr in Verzug“, „Gefahr in Verzug“ – eine Formulierung mit der die Exekutive tagtäglich umgehen muss und mit der sie Gott sei Dank gut geschult auch gut leben kann. Wir haben bisher im Oö. Polizeistrafgesetz zum Beispiel den Begriff „Wahrung des öffentlichen Anstands“. Ich möchte nicht wissen, wie viele Meinungen wir zu diesem Thema hier im Saale zu Stande brächten, was wir darunter verstehen und wir haben beispielsweise im Österreichischen Sicherheitspolizeigesetz jetzt schon seit Jahren völlig unbestritten das Tatbestandsmerkmal „aggressiv“. Das kommt Ihnen vielleicht bekannt vor, denn das übernehmen wir auch hier in das Oö. Polizeistrafgesetz. Und für Juristen ist das, für die hochgelehrten Juristen ist das klar, es ist daher bei Anwendung von Gesetzen erstens immer wichtig, gut auszulegen und da gibt es Standardwerke, beispielsweise von Professor Funk, nach denen wir ja alle lernen mussten. „Einführung in das Österreichische Verfassungsrecht“ nur eines seiner Werke, wo er immer wieder darauf hinweist, bei der Auslegung gilt die Regel vom Vorzug des Wortlauts und danach die Orientierung der Auslegung am Willen des Gesetzgebers und nicht was irgend ein Experte sonst hineingeheimnist, nicht was irgendwie wer dazuschreibt, sondern der Wortlaut und die Orientierung am Willen des Gesetzgebers, der zum Ausdruck kommt im Gesetzestext oder in den ergänzenden Materien, in den erläuternden Bemerkungen oder auch in den Materialien, die es sonst zum Gesetz dazugibt. Und daher habe ich das auch heute deutlich noch einmal gesagt, was für jene Teile des Hauses, die diesem Gesetz zu einer Mehrheit verhelfen, auch klar festgelegt ist in diesem Gesetz, dass auch das gilt, was hier beschlossen wird und nicht was sozusagen in der öffentlichen Berichterstattung oder auch hier am Pult weggelassen wird oder dazugegeben wird. Und neben der Auslegung, das ist der zweite Teil, ist bei Anwendung der Gesetze immer auch wichtig die Vollzugspraxis und die dazugehörige Rechtssprechung, insbesondere wenn man schon von Verfassungsfragen spricht, die Rechtssprechung unserer Höchstgerichte, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Wir haben versucht, uns darauf zu stützen, viele Judikate herangezogen, die uns der Verfassungsdienst auch erläutert und zur Verfügung gestellt hat. Ich möchte nur auf diesen einen Punkt eingehen. In den beiden Stellungnahmen der Herren Professoren, die ihr vorgestern oder wann auf den Tisch gelegt hat, ist kein einziges Judikat des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofs zitiert, angeführt oder sonst wie dargestellt. Beim Professor Funk überhaupt nicht und beim – wie heißt der ehemalige SPÖ-Personalvertreter – Birklbauer, Professor Birklbauer, auch dort ist keine Bezugnahme auf Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof dargestellt. Und daher möchte ich sagen, sehr geehrte Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Das ist fast schändlich!“) das weiß ich nicht, ob das schändlich ist für Sie, er hat ja kandidiert für euch, also ich halte ihn nicht für schändlich, er ist ein Strafrechtsprofessor und daher habt ihr ihn auch zu Rate gezogen und ich habe das nur erwähnt. Sei’s drum, also ich glaube die Herrschaften, die für uns kandidieren, schämen sich nicht dafür, aber das müsst ihr beurteilen. (Beifall) Auf jeden Fall ist es so, dass in beiden Gutachten und Stellungnahmen an keiner einzigen Stelle ein Verwaltungsgerichtshof- oder Verfassungsgerichtshofzitat zitiert wurde oder darauf Bezug genommen wurde. Wir haben uns sehr sorgfältig auf diese Novelle vorbereitet, immer auf offener Bühne, da ist nichts hinterm Vorhang passiert. Also, wir haben immer alle in unsere Überlegungen einbezogen. Wir haben niemanden überrollt und daher sehen wir auch wirklich keinen Grund, warum wir heute nach fast einem halben Jahr ausgiebiger Diskussion diesen Tagesordnungspunkt wiederum absetzen sollten. Oberösterreich, sehr geehrte Damen und Herren, ist und bleibt für uns ein sehr soziales Land, das Schutz und Hilfe für jene bereithält, die es wirklich brauchen und die in Notlagen sind. Oberösterreich will aber auch ein sicheres Land sein und es sollen daher die Strippenzieher und die Leute, die Banden organisieren, wissen, dass in Zukunft bei uns kein gutes Pflaster mehr für ihr Geschäft ist, dass wir mit diesem Geschäft aufräumen wollen, dass sie bei uns mit Verfolgung und Strafe für diese Machenschaften rechnen müssen. Daher wird diese Novelle des Polizeistrafgesetzes mit Verbot und Strafe belegen ein aggressives und aufdringliches Betteln, ein Betteln in organisierter Weise, ein Betteln, in dem man von Haus zu Haus oder von Ort zu Ort zieht und in dem man unmündige Minderjährige ausnützt oder instrumentalisiert und bringt damit den Schutz für die wirklich Bedürftigen, für die, die wirklich für sich alleine betteln müssen. Es bringt aber auch einen Schutz insgesamt der Bevölkerung vor Überrumpelung an der Haustür, vor aggressiven aufdringlichen Übergriffen - einer Bevölkerung, der ich abschließend noch einmal sehr herzlich für ihre Hilfsbereitschaft und ihre Spendenfreudigkeit danken möchte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Seit geraumer Zeit verfolgen Schülerinnen und Schüler der HBLA-Maturaklasse Lentia und zwei Klassen der Fachschule Oblatinnen unsere Diskussion zur Polizeistrafgesetznovelle. Ich bedanke mich für ihr Interesse und heiße Sie herzlich Willkommen im Landtag. Wir setzen mit der Diskussion fort und ich darf Herrn Kollegen Arnold Schenner das Wort erteilen. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen Nerat und Mahr! Wenn ihr aggressives Betteln verbieten wollt, wenn ihr verbieten wollt, dass kriminelle Vereinigungen Menschen zum Betten zwingen und wenn ihr verbieten wollt, dass Kinder zum Betteln angehalten werden, dann frage ich mich, warum legt ihr dann keinen diesbezüglich Gesetzesentwurf jetzt in der Sitzung vor, in dem diese Tatbestände klar geregelt sind, weil dann hättet ihr unsere Stimmen auch? (Beifall) Es liegt aber in Wirklichkeit ein Gesetzesentwurf vor, der überhaupt nicht klar ist, ich komm dann noch darauf, und bei dem auch friedliches Betteln bestraft wird, nur weil es nicht immer am selben Ort erfolgt. Und wenn schon so gesprochen wurde, dass das alles ja so eine klare Regelung ist, dann möchte ich schon daran erinnern, 1999 hat der Ausschuss für Rechtsbereinigung ein Leitbild zur Erarbeitung von Normen erstellt. Der Kollege Stanek wird das noch gut wissen und unter einem Punkt bei Bürgernähe steht, „Ist die beabsichtigte Regelung in ihrer sprachlichen Gestaltung einfach und klar?“. Und jetzt komme ich noch einmal zum Paragraph 1a, Punkt 1 und zitiere noch einmal: „Wer in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen um Geld oder Geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so zu betteln“. Ich habe im Ausschuss gefragt, ob sich dieses Wort „so“ auf die aggressive Weise oder auf das Umherziehen bezieht und der Kollege Stelzer – der wird sich ja wirklich noch daran erinnern können, weil so lange ist das nicht aus – hat mir gesagt, na selbstverständlich bezieht sich das „so“ auf das aufdringlich und erst der Verfassungsdienst hat uns darauf hingewiesen, nein auf aufdringlich bezieht sich das nicht, das bezieht sich auf das Umherziehen von Ort zu Ort. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Das hast du falsch verstanden!“) Das habe ich nicht, das hat der Kollege Stelzer falsch verstanden. Ich habe es schon richtig verstanden, weil ich habe ja das genau verfolgt, aber ich werfe es dem Kollegen Stelzer nicht vor, weil das Innenministerium hat es auch nicht verstanden, wie es genau gemeint ist und der Herr Funk hat es – der glaube ich nicht als Personalvertreter wo kandidiert hat – der Herr Funk hat es auch nicht verstanden, wie es gemeint war. Also klar ist das überhaupt nicht. Tatsache ist aber jetzt, dass das Umherziehen von Ort zu Ort, auch wenn es in völlig friedlicher Weise erfolgt, strafbar ist. Und wenn ein Elternteil zum Betteln gezwungen ist und sich aus nachvollziehbaren Gründen keine Aufsicht, keine Kinderaufsicht leisten kann und nimmt das Kind mit – ohne dass es natürlich zum Betteln angehalten wird, sondern in Erfüllung der elterlichen Obsorgepflicht –, dann ist das ebenfalls strafbar. Und diese ganze Diskussion, dass das alles so klar ist, das habe ich eigentlich ja zuerst noch als Sturheit empfunden. Wir haben ja im Ausschuss vorgeschlagen, man möge das ändern, man möge das klar regeln. Es hat auch Vorschläge gegeben, dass man das in Absätze aufteilt, wie das „so“ zu verstehen ist, ob das das aggressives Betteln oder auch das friedliche Betteln umfasst. Diese Vorschläge sind überhaupt nicht beachtet worden. Und was ich aber zuerst als Sturheit angesehen habe, das legt der Professor Funk anderes aus. Der Kollege Frais hat es ja schon zitiert. Er sagt, es liegt die Vermutung eines legistischen Doppelspiels nahe. Das heißt, wenn man’s vollzieht, dann sagt man auch das friedliche Betteln – nur wenn’s nicht immer an einem Ort erfolgt – ist strafbar. Wenn eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde stattfindet, dann sagt man, nein, nein es ist ohnehin gemeint nur das aggressive. Und ich zitiere das auch noch einmal: „Diese Form einer semantischen Doppelbotschaft stellt eine schwerwiegende legislative Fehlleistung dar, mit der versucht wird, die inhaltliche Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Regelungen textlich zu verschleiern“. Das ist doch eine Kritik, die wirklich zu denken geben sollte. Und ich bitte Sie wirklich, sich beim Vertagungsantrag noch einmal ganz dringend zu überlegen, ob Sie sich dem nicht anschließen können, denn es handelt sich um ein inhaltlich schlechtes Gesetz, es handelt sich um ein inhumanes Gesetz und es handelt sich um ein Gesetz, das im dringenden Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Diplompädagoge Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das heute hier vorliegende Bettelverbot wird aggressives Betteln, organisiertes Betteln und Betteln Minderjähriger nicht mehr verhindern können, als wir das jetzt schon nach den derzeitigen Gesetzeslagen auch können. Es wird vielmehr Menschen bestrafen, die von Armut bedroht sind. Und ich halte es wirklich für untragbar. Ich glaube, dass diese Gesetzesnovelle, so wie sie vorliegt, wirklich an diesem Ziel völlig vorbeigeht, weit über das hinausschießt, was man eigentlich damit erreichen wollte. Und ich möchte schon noch zitieren, der Kollege Nerat hat hier heraußen gesagt, „Wir wollen lediglich das organisierte Betteln verbieten, wo die Menschen teilweise geschlagen werden, damit sie das Geld abgeben“. Da muss ich ehrlich sagen, das was hier genannt worden ist, ist nach dem Österreichischen Strafrecht bereits strafrechtlich verfolgbar, kriminelle Strukturen, die hinter organisiertem Betteln stehen, wenn man den Erlös abliefern muss, wenn man gezwungen wird zu betteln, das ist ein klarer strafrechtlicher Tatbestand, das ist Nötigung, das ist Erpressung, das ist Körperverletzung, das ist von mir aus auch Menschenhandel und es gibt die entsprechenden strafrechtlichen Bedingungen dazu. Genau das Gleiche ist auch bei Minderjährigen, die zum Betteln gezwungen werden, das ist auch ein Tatbestand, der mit dem Strafrecht abgedeckt ist. Und im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass Kinderbettelei auch über die UN-Kinderrechtskonvention bereits verboten ist, die Österreich unterschrieben hat. Also das heißt, dieser Bereich und diese beiden Bereiche sind bereits abgedeckt. Und jetzt geht es um das aggressive Betteln, das jetzt in dieser Gesetzesvorlage hier genannt ist. Und dazu sage ich hätten wir auch kein Gesetz gebraucht, denn wir haben in Oberösterreich das Sammlungsgesetz. Und ich möchte diesen Paragraph 1 im Sammlungsgesetz entsprechend hier zitieren: „Als Sammlung im Sinne dieses Landesgesetzes gilt die persönliche Aufforderung an eine Mehrheit von Personen zur Hingabe von Geld, wenn keine oder eine unverhältnismäßig geringfügige Gegenleistung in Aussicht gestellt wird und die Aufforderung 1. im Umhergehen von Haus zu Haus und die darin befindlichen Personen gerichtet oder 2. an allgemein zugänglichen Orten von Person zu Person gerichtet wird“. Und wenn ich das machen möchte, dann brauche ich in Oberösterreich dazu eine Bewilligung; eine Bewilligung der Gemeinde, wenn es auf dem Gemeindegebiet stattfindet, eine Bewilligung des Bezirkshauptmannes, wenn es also bezirksweit ist, eine Bewilligung des Landeshauptmannes, wenn es landesweit ist. Und weil zuerst der Kollege Stelzer gesagt hat, das zu vergleichen. Ja, natürlich, ich bekenne mich auch dazu, natürlich soll das Rote Kreuz sammeln können, natürlich sollen der Musikverein, die Feuerwehr und die Sternsinger sammeln können und das ist auch Sammeln im besten Sinn. Und wer eine Genehmigung dafür hat, der sammelt und wer keine Genehmigung hat, der sammelt eben nicht und genau da liegt der Punkt drinnen, dass dann genau eingeschritten werden kann, dass genau dann gesagt werden kann, ihr dürft nicht von Haus zu Haus gehen und ihr könnt nicht von Person zu Person einfach ansprechen. Und ich mache auch aufmerksam, dass die meisten Bundesländer genau dieses Sammlungsgesetz nicht haben. Das ist das, was Oberösterreich hat, die anderen, die teilweise die Bettelverbote beschlossen haben, haben dieses Sammlungsgesetz nicht und ich mache schon auch aufmerksam, dass die Bundespolizeidirektion Linz in ihrer Stellungnahme klar gesagt hat, die Vollziehung des Oö. Sammlungsgesetzes hat sich bisher sehr bewährt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Änderungsbedarf besteht. Das war die Aussage der Bundespolizeidirektion. Jetzt können wir diskutieren, ob das jetzt richtig vollzogen ist oder nicht, aber Faktum ist, dass man eigentlich mit diesem Gesetz in Oberösterreich bis jetzt sehr gut gefahren ist und das ist ja auch der Grund, warum der Oberösterreichische Städtebund die Position vertritt, dass sie dieses Gesetz eben nicht brauchen und Linz und Steyr sich eben dagegen ausgesprochen haben. Ich behaupte einmal, dass das Sammlungsgesetz, so wie es hier in Oberösterreich besteht, eigentlich nicht wirklich konsequent vollzogen worden ist. Und jetzt noch einmal zu der Gesetzesvorlage, die wir heute hier haben. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Ich halte diese Gesetzesvorlage für unausgegoren. Ich glaube, dass sie nur die Ärmsten trifft, aber nicht das organisierte Betteln oder mehr das organisierte Betteln verhindern wird, als das was wir ohnehin schon haben und hohes Konfliktpotential da drinnen besteht, wenn es ungeschultem Personal den Vollzug überträgt. Ein Vollzug, der durch große Beweisprobleme in Zukunft es wahrscheinlich aufwändiger und schwieriger macht, überhaupt Verwaltungsstrafen zu verhängen. Und ich möchte zu dem Antrag, den Kollege Frais gestellt hat, Absetzung von der Tagesordnung, Stellung nehmen. Ich glaube, dass es klug wäre, noch einmal über dieses Gesetz entsprechend nachzudenken. Ich glaube auch, dass der Gesetzestext unscharf und sehr schwammig formuliert worden ist, dass er unter anderem auch der Willkür Tür und Tor öffnet und aufgrund der Unschärfe eigentlich einem allgemeinen Bettelverbot sehr nahe kommt. Und das war eigentlich das, wenn ich mitgenommen habe, dass das eigentlich alle Fraktionen in diesem hohen Haus hier so nicht wollten. Wir appellieren hier wirklich an die Mitglieder des hohen Hauses, diesen Tagesordnungspunkt ernst zu nehmen und noch einmal im Ausschuss das zu diskutieren und zwar deswegen, weil uns eigentlich nichts und niemand drängt, dieses Gesetz heute und hier sofort zu beschließen und ich glaube auch, dass es in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, hier gewissenhaft zu arbeiten. Es sind ja schon einige Bereiche aufgezeigt worden, einer dieser Bereiche ist das aufdringliche und aggressive Betteln. Es wurde schon gesagt, was ist jetzt eigentlich aufdringlich? Ist aufdringlich, wenn ich jemandem zum Beispiel im Wege stehe? Was ist unaufgefordertes Begleiten? Ist das, einen Meter mitgehen, zehn Meter mitgehen, was bedeutet das eigentlich? Wenn man vom organisierten Betteln spricht, dann ist es ja so, dass beim organisierten Betteln eigentlich gemeint ist, dass das Geld abgeliefert wird, dass es so eine Art Bandenstruktur ist, die dieses Betteln organisiert. Ich mache darauf aufmerksam, dass also durchaus eine Überlebensstrategie von Menschen ist, in Fahrgemeinschaften, meistens sind es Familien aus dem Osten, sehr stark Rumänien, Slowakei in den Westen zu fahren, um dort zu betteln. Ist das jetzt schon organisiert, wenn man sagt, man setzt sich in ein Auto und kommt in Linz an, steigt aus, uns stellt sich an verschiedene Stellen? Und ich sage noch einmal dazu, wenn es mafiaähnliche kriminelle Strukturen sind, dann ist es jetzt schon strafbar. Ich glaube auch, dass dieser Bereich, das Mitführen von Minderjährigen meiner Meinung nach auch sehr nahe dem allgemeinen Bettelverbot kommt. Denn, wenn ich im Paragraf 1a, Absatz 1 definiere, aufdringlich, aggressiv, von Ort zu Ort, und organisierte Gruppen, und dann, also entweder es ist verboten, oder es ist nicht verboten. Ja? Dann brauche ich nicht explizit noch dazu sagen, dass es Mütter mit Kindern trifft, sondern das Mitführen von Minderjährigen entsprechend eine Verwaltungsstrafe ist, denn entweder es ist so, oder es ist nicht so. Also, warum das explizit angeführt wird, ist meiner Meinung nach auch etwas, was hier mehr Unklarheit schafft als Klarheit. Und wenn es so ist, dann ist ganz klar die Jugendwohlfahrt einzuschalten, und sind ganz klar entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und der Absatz 4 ist dann der Versuch, meiner Meinung nach ist ja das auch eine gewagte Sache, dass man jetzt sagt, alleine der Versuch ist schon strafbar. Wie definiere ich den Versuch? Ist der Versuch, wenn jetzt eine Roma-Sinti Familie über die Grenzen Oberösterreichs kommt und in Linz aussteigt. Ist das jetzt schon ein Versuch, dass die betteln wollen, oder ist es das nicht? Also, meiner Meinung nach ist es wirklich so, dass wir diese Gesetzesvorlage in dieser Form so nicht beschließen sollten, und dementsprechend auch noch einmal Beratungen aufnehmen sollten. Und letzter Bereich, das ist der Bereich unter 1b, dass man nicht nur der Exekutive den Vollzug überträgt, sondern auch den Gemeindewachkörpern, was mir jetzt nicht so ein Problem ist, aber dann steht noch da, den besonderen Aufsichtsorganen. Das heißt, eigentlich semi-privaten Wachdiensten die Kompetenz gibt, Menschen anzuhalten, die Kompetenz gibt, sie entsprechend festzuhalten, damit man die Identität feststellt, und ich habe da wirklich schwere Bedenken. Da liegt ein ganz hohes Konfliktpotential drinnen, insofern, dass teilweise hier Personen, die mit Sicherheit die Schulung nicht haben, ganz schnell entscheiden sollen, ist das jetzt ein aggressives, aufdringliches Betteln, ist das jetzt ein organisiertes Betteln, liegt eventuell nur ein Versuch vor, und dann auch noch entscheiden müssen, ist das jetzt sozusagen eine Verwaltungsstrafe oder ist es das nicht? Ich glaube, dass hier eine ganz hohe Sensibilität und eine fachliche, soziale Kompetenz erforderlich ist, und dass wir damit die Bettler, die Kollege Stelzer gemeint hat, die es wirklich brauchen, nicht schützen, sondern dass wir sie eigentlich eher mehr der Willkür dieser Organisationen ausliefern. Und weil immer wieder gesagt worden ist, wir sollen nicht das Eisenbahngesetz nennen. Ja, natürlich, das ist ja ganz was anderes bitte. Bei der ÖBB ist es so, und das ist ja auch logisch, wenn Gefahr in Verzug besteht, wenn es darum geht, eine Weiche umzustellen, und ein Zug mit 500 Personen gefährdet ist, entsprechend zu entgleisen, ja, natürlich ist man dann angehalten, die Person festzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, aber es ist halt nicht so, dass der Schaffner das Recht hat jemanden festzuhalten, oder entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eigentlich der Polizei sozusagen obliegen. Kurzum möchte ich auch noch klar und deutlich sagen, bitte sich auch zu überlegen, und das ist eine allgemeine Diskussion, jenseits vom Bettelverbot, ich habe teilweise wirklich Bedenken, dass staatliches Gewaltmonopol in Richtung privater und semiprivater Organisationen ausgelagert wird. Das sollten wir uns wirklich überlegen, auch als Gesetzgeber, ob wir diese Entwicklung stärken wollen oder nicht. Für mich ist diese Gesetzesvorlage eine Stärkung genau dieses Trends und ich warne davor. Kurzum, diese Novelle, so wie sie hier liegt, ist meiner Meinung nach eine, die den Vollzug eigentlich erschweren wird, die einem ungeschultem Personal diesen Vollzug überträgt. Ich wundere mich, dass das die Sicherheitspolitik der FPÖ und der ÖVP in Zukunft sein soll. Alle die Punkte, die ich aufgezählt habe, sind meiner Meinung nach Grund genug, dass wir hier heute diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung nehmen. Ich glaube, dass dahinter unter anderem auch ein Stück steht, dass man sagt, wenn man die Bettler und Bettlerinnen nicht mehr im öffentlichen Raum sieht, dann steckt dahinter auch, dass man eigentlich die Tatsache verleugnet, dass es wirklich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Länder gibt, wo Menschen wirklich noch in tiefer Not leben und das ja auch die Probleme sind, warum sie kommen. Ich glaube, dass man soziale Probleme nur durch eine aktive Armutsbekämpfung lösen kann. Ich glaube auch, dass es die Aufgabe der Politik ist, die Ursachen von Armut zu bekämpfen und nicht die Armen, und deshalb werden wir uns erstens einmal für die Absetzung des Tagesordnungspunktes aussprechen, natürlich inhaltlich diesem Gesetz nicht zustimmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. Günther Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich möchte ich jetzt im Plenum nicht eine juristische Diskussion fortsetzen, die woanders hingehört, die woanders durchgeführt wurde, wo Fachwissen eingebracht wurde, sondern möchte mich einmal beim Fachwissen bei uns, nämlich beim Landesverfassungsdienst für die ordentliche Vorbereitung und Ausarbeitung bedanken. (Beifall) Ich kenne den Verfassungsdirektor und Landtagsdirektor noch von der Universität. Er war dort ein brillanter Jurist bereits, und ich kenne auch viele seiner Mitarbeiter in der Abteilung, die ausgezeichnete Juristen damals waren. Eines sage ich euch, wenn wir etwas falsch gemacht hätten, dann wäre es nicht nur die Pflicht, sondern auch ihre Aufgabe gewesen, uns zu sagen, halt, das ist ein Problem. Wenn wir mit dem Verfassungsdienst so umgehen, dass wir jedes mal noch irgendeinen Experten zusätzlich heranziehen, der irgend etwas an einem Gesetzesentwurf findet, dann ist es besser, wir beschließen keine Gesetzestexte mehr. Denn bei einem umfassenden Gesetzestext, wie oft im Parlament ein wirklich schwieriger Gesetzestext beschlossen werden müsste, kommen wir überhaupt nicht mehr zu einem Ergebnis. Das wäre die Konsequenz. (Beifall) Ja, wir wissen nicht, und keiner weiß es von uns, wie ein Höchstgericht entscheiden würde. Ich bin selbst als Jurist oft gefragt worden, und wie geht denn der Prozess aus? Ich habe gesagt, wenn ich das vorher immer genau so wissen würde, würde ich ein Zelt vorm Gericht aufschlagen, mit einer Glaskugel oder einer schwarzen Katze auf der Schulter. Ich würde dann mehr Geld verdienen als als Anwalt im Gericht drinnen, weil ich ja bereits vorher wüsste, wie das höchste Gericht entscheidet. Ich glaube, dass mit hohem Sachverstand die Abgeordneten dieses Hauses im Ausschuss begleitet wurden, und hier ein wirklich guter Entwurf vorliegt. (Beifall) Kollege Nerat hat bereits zahlreiche Beispiele aufgezählt, wie die Situation ausschaut. Als einer, der in der betroffenen Stadt Leonding wohnt, wo uns besonders das von Ort zu Ort, von Haus zu Haus ziehen beschäftigt hat. Ich erinnere an die Dämmerungsbanden, die zufälligerweise auch in zeitlicher Nähe waren, zuerst kamen Bettlerbanden, dann kamen Dämmerungseinbrüche, weil damals ausspioniert wurde. Und ich rate jedem, der mir das nicht glaubt, er möge die Polizeiwachstube in Leonding aufsuchen und dort mit den betroffenen Polizisten reden. Damit man auch weiß, worum es geht. Deswegen zum Beispiel das von Ort zu Ort ziehen ein besonderes Sicherheitsproblem aufweist. Aber wie gehen wir mit Experten um? Da gibt es den Landessicherheitsdirektor Dr. Alois Lißl, der sagt Folgendes: Den Ärger der Oberösterreicher über das organisierte Bettlerunwesen versteht Sicherheitsdirektor Alois Lißl. Doch der Polizei sind hier die Hände gebunden. Auch ein Experte, der jetzt offensichtlich von den jetzt vorredenden abgeordneten Experten nicht ernst genommen wird. Der Sicherheitsdirektor meint, im Bezirk Vöcklabruck war es eine richtige Bettlerinvasion. Wie im Herbst schon im Großraum Linz, im Winter war Ruhe, jetzt geht es wieder richtig los. Die Polizei kann aber nichts dagegen tun, weil das derzeitig geltende Sammelgesetz bei weitem nicht ausreicht, sagt der Landessicherheitsdirektor. Es hat doch keinen Sinn, dass jetzt irgendwelche Gutachten gemacht werden oder alle möglichen Abgeordneten sagen, das stimmt nicht, wenn der Landessicherheitsdirektor sagt, das reicht nicht aus, dann müssen wir handeln. (Beifall) Er sagt im Übrigen dann weiter, wie soll man sich denn jetzt wehren? Auf die Frage, auf keinen Fall Geld hergeben, damit die Profibettler endlich aufhören, das ist ja keine Spende, sondern lediglich das Erkaufen von Ruhe. Und das ist die Wahrheit. Kollegin Buchmayr hat zuerst gesagt, na was macht es denn schon aus, wenn er mich am Unterarm berührt. Ich sage, ich möchte von einem fremden Menschen nicht berührt werden, und das sage ich als Mann, der sich seiner Haut durchaus aufgrund der Statur und des Gewichtes verteidigen kann. Ich möchte von fremden Menschen grundsätzlich einmal nicht berührt werden. Die erste Näherung ist möglicherweise ein Handschlag. In unterschiedlichen Kulturen ist der auch nicht ein ordentliches Begegnen, eines Miteinanders. Ich möchte aber schon keinesfalls, dass meine Frau oder meine Tochter von jemandem Fremden, wo auch immer, berührt wird. Im Winter am Mantel, oder im Sommer am Unterarm, oder sonst wo. Das ist eine Belästigung, und ich glaube, dass auch jeder die persönliche Integrität akzeptieren muss. (Beifall) Es ist interessant, worüber reden wir, wenn wir über Armut reden? Es würden jetzt hier Beispiele gebracht werden, wo sind denn jetzt österreichische Bettlerinnen und Bettler, die einsam vor einer Kirche sitzen und ihren Notstand bekümmern? Dann haben wir versagt, dann haben wir alle miteinander sofort eine Aufgabe. Da muss es andere Möglichkeiten der sozialen Unterstützung geben. Ich habe betroffene Situationen des Bettelns am Beginn des Umbruchs etwa in Russland so vor Kirchen von alten Frauen, Männern erlebt, die chancenlos waren. Wirklich betroffen hat das gemacht, wenn man dort hingegangen ist und gesehen hat, der hat das ganze Leben lang gearbeitet und am Schluss steht er dann vor der Kirche und muss betteln. Sehr arm, sehr leise, niemals aggressiv. Ich hoffe, dass wir diese Armut bei uns schon bekämpft haben. Wenn es um Armutsbekämpfung in einem anderen Land geht, dann haben wir andere Aufgaben. Vorerst einmal haben wir für Sicherheit für unsere Bevölkerung zu sorgen. Wenn es darum geht die Armut in Rumänien, wo auch immer, Ukraine, oder sonst wo zu bekämpfen, dann sind wir jetzt vorerst noch nicht mit dem Bettelgesetz und mit dem Polizeistrafgesetz beschäftigt. Wir werden die Armut mit Garantie nicht in Rumänien beseitigen, dass wir in Oberösterreich mehr Bettler zulassen. Mit Sicherheit nicht. Aber wir werden eines damit zulassen, dass die Sicherheit bei uns mehr gefährdet wird, wie der Landessicherheitsdirektor schon sagt. Ich halte von einer derartigen Lösung absolut nichts. Wir sind den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern verpflichtet, und das ist eine Maßnahme, die vom Landessicherheitsdirektor auch eingefordert wurde, dass die Polizei die notwendige Sicherheit wieder herstellen kann. Nicht eine Verschlechterung der Sicherheit, sondern eine Verbesserung der Sicherheit wird dadurch erreicht, und die wollen wir für unser Land. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Müllner. Abg. Müllner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Über Details und Mängel ist ja jetzt eh schon ausführlich gesprochen worden. Ich finde auch, dass das keine klare gesetzliche Vorlage, wie der Herr Klubobmann gesagt hat, ist. Das Gesetz löst nämlich keine Probleme, vielmehr schafft es neue Probleme. Es ist vieles, wie schon gesagt wurde, sehr unklar formuliert, und vor allem, es schafft eine Debatte in der Öffentlichkeit, ob es denn nun eine Straftat ist zu betteln, ja oder nein. Die Menschen draußen werden verunsichert, und Bettler werden noch viel mehr als schon sowieso durch ihre soziale Stellung an den Rand der Gesellschaft gestellt. Es wird immer hier herinnen im Haus über Werte diskutiert, wir brauchen wieder mehr Werte, es fehlen die Werte in unserer Gesellschaft, da frage ich mich schon, über welche Werte reden wir denn da ständig? Wenn wir jetzt in einer Diskussion sind, ob Betteln erlaubt ist, oder ob Betteln verboten ist, und was gut und was böse ist, und wer denn gut und wer denn böse ist, und wir stellen das Betteln irgendwo in ein kriminelles Eck und so wird auch die Debatte draußen geführt. Es passt für mich nicht zusammen, wenn wir auf der einen Seite hier herinnen über fehlende Werte in der Gesellschaft diskutieren und dann eine Betteldebatte mit so einem Gesetz hier herinnen führen. Das passt für mich nicht zusammen. Ich glaube nicht, dass wir uns hier hinstellen dürfen als Richter über gut und böse, und ich glaube vor allem, dass wir hier einen gesellschaftspolitisch falschen Weg gehen in Richtung einer Entsolidarisierung. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächsten darf ich Herrn Dr. Csar das Wort erteilen. Abg. Dr. Csar: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die Betteldiskussion ist heute schon sehr emotional geführt worden, und ich möchte mich als Welser heute zu Wort melden. Als Welser weiß ich auch, dass wir auch ein "Bettelproblem" haben. Wir haben nicht mit den Bettlern an sich ein Problem, sondern mit dem Bettelunwesen haben wir ein Problem. Und zwar das organisierte Betteln, das Betteln, das aggressiv ist, und das Betteln, wo Kinder für das Betteln instrumentalisiert werden. Und das kann es nicht sein, und das soll es nicht sein, und daher bin ich sehr froh, dass heute der Landtag sich mit dieser Thematik auseinandersetzt, damit wir auch eine Lösung in dieser Hinsicht bekommen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das derzeitige Sammlungsgesetz ist zurzeit nur eine Krücke. Eine Krücke, derer sich die Exekutive, die Polizeibehörden, wie wir es im Ausschuss auch gehört haben, bedienen, um gegen die Bettler vorgehen zu können. Das Sammlungsgesetz sieht aber vor, dass Veranstaltungen einer Sammlung, einer Bewilligung zu unterwerfen sind, und auch zu bewilligen sind, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die normalen Bettler, die so bei uns unterwegs sind, haben selbstverständlich keine solche Sammlungsbewilligung, erfüllen auch nicht die Voraussetzungen für so eine Bewilligung, und daher können sie auch gar nicht unter dieses Gesetz fallen, daher ist eine Regelungsnotwendigkeit gegeben. Die bisherigen Sammlungen, rotes Kreuz, Caritas, sind heute schon angesprochen worden, sollen selbstverständlich nicht dadurch mit einem neuen Gesetz verändert werden oder berührt werden. Das derzeitige Sammlungsgesetz ist, wie gesagt, nur eine Krücke, und wird mit viel Bauchweh von den Exekutivbeamtinnen und -beamten angewandt. Aber es ist zurzeit die einzige Möglichkeit gegen das Bettelunwesen vorzugehen. Es gibt aber auch, und das ist heute schon einmal angesprochen worden vom Herrn Klubobmann, kein eigenes Bettelgesetz. Bettelgesetz ist bis jetzt nicht gemacht worden, daher wird heute das Polizeistrafgesetz diskutiert und eine Novelle dazu erlassen, damit hier ein Passus aufgenommen wird, dass dementsprechend hier das Bettelunwesen berücksichtigt und verhindert werden kann. Und das Gute daran ist auch, dass unser Landesverfassungsdienst hier einen guten Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der sehr praxisnah ist, man sieht auch, dass nicht nur wissenschaftlich gearbeitet wird, sondern auch hier eine praxisorientierte Lösung gesucht wird, und auch gefunden und auch vorgeschlagen worden ist, und auch dabei berücksichtigt wird, dass diese eine grundrechtliche Erlaubnis für das Betteln für Personen in Notsituationen vorsieht, und auch bei uns im Gesetz wieder den Niederschlag findet. Wichtig ist aber eines, und das ist heute schon einige Male gesagt worden. Dass das Betteln von in Not geratenen Personen durch die heute diskutierte Novelle nicht behindert, nicht erschwert, nicht unmöglich gemacht wird, oder gar verboten werden soll. Das ist nach wie vor zulässig. Die Novelle sieht vor, dass das Betteln nach wie vor zulässig, wenn von Personen, die in Not geraten sind, das Betteln ausgeübt wird, aber es wird verboten das aggressive und das aufdringliche Betteln. Und insbesondere wird verboten das Betteln von Banden, und das ist genau das große Problem, das auch wir in Wels haben, wovon wir Welser, und es sind insgesamt vier Welser Abgeordnete hier heute, da sicher ein Lied singen können. Wichtig ist aber auch, dass das Betteln unter Einsatz von Kindern, das heißt, das Systematisieren von Kindern für den besseren Bettelerfolg verhindert wird. Und das soll wirklich auch zum Schutze der Kinder unbedingt Realität werden, dass sie hier nicht mehr mitgehen müssen mit den Erwachsenen, um hier besseren Bettelerfolg für den Erwachsenen zu gewährleisten. Wir Welser möchten auch, dass eine gute Lösung kommt. Daher haben wir uns auch im Gemeinderat in Wels voriges Jahr schon damit auseinandergesetzt und auch eine Resolution beschlossen, dass der Landtag Regelungen finden soll, dass das Bettelunwesen behindert und abgeschafft werden soll. Und ich glaube, mit dem vorliegenden Entwurf können wir damit sehr gut leben und wir können auch dementsprechend Maßnahmen setzen, dass hier das Bettelunwesen verhindert wird. Maßnahmen setzen heißt aber auch, dass es hier dementsprechend auch gelebt werden muss, das heißt, dass auch diese Bestimmungen entsprechend überwacht werden müssen. Und wir haben schon gehört, dass die Polizeibehörden hier in erster Linie zuständig sind. Es gibt aber auch Stadtwachen und Ordnungswachen. Und es ist auch gut so, dass man hier auch die Kompetenz hat über die Gemeinde diese Ordnungswachen, Stadtwachen mit dieser Überwachung zu beauftragen. Ich hoffe auch, dass die Gemeindepolitiker hier diese Kompetenz wahrnehmen wollen zum Schutze der Bevölkerung, die auch geschützt werden soll von Bettlerbanden und auch vor aggressiven Banden, die dann nicht mehr einen Frieden geben beim Betteln. Ich hoffe, dass die Verantwortung auch bei allen Bürgermeistern hier dementsprechend auch durchgreift. Ich werde mich dafür auch in Wels einsetzen, dass hier diese Kompetenz auf die Ordnungswachen übertragen wird. Ich habe aber keine Bedenken mit dem Anhalterecht oder Festnahmerecht, weil das ist keine neue Erfindung. Es gibt hier sehr viele Bestimmungen und sehr viele Wachorgane, die diese Kompetenz schon haben. Es gibt beispielsweise auch im Naturschutzgesetz die so genannten Naturschutzwacheorgane, die hier sehr wohl Möglichkeiten haben, Leute anzuhalten, Anzeige zu erstatten, Gegenstände auch in Beschlag zu nehmen, in vorläufigen Beschlag zu nehmen und auch zu verlangen, dass sie sich ausweisen müssen. Und ich denke, wenn das im Naturschutzgesetz zulässig ist zum Schutze der Natur, dann ist es auch zulässig im Bettel-, im Polizeistrafgesetz zum Schutz der Bevölkerung hier ein solches Anhalterecht und Festnahmerecht vorzusehen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster um das Wort gebeten hat Dr. Karl Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es überrascht schon, dass ich kein einziges Wort in der gesamten Diskussion gehört habe, dass jene Hinweise, jene Bedenken, die geäußert wurden von uns und die in den auch den Fraktionen übermittelten Gutachten stehen, dass das so nicht gesehen wird. Was ich gehört habe, war nicht gerade die feinste Art an Übermittlung, die er vermittelt, wenn der Herr Kollege Stelzer im Grund sagt, nein, das ist der Personalvertreter. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer "War er es nicht?") Herr Kollege Stelzer, er ist ein hervorragender Strafrechtler und man sollte wirklich nicht mit den Untergriffen arbeiten, das ist einfach eine sehr, sehr billige Polemik. Mir wäre es viel lieber gewesen, die wärst hinausgegangen und hättest gesagt, ich bin da und dort anderer Meinung als der Professor Birklbauer. Das wäre, (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "War er jetzt Personalvertreter oder nicht?") das ist von größter Bedeutung hier im Landtag, weil wir über das Betteleigesetz reden. Da wirst du mir selber die Antwort geben, welche Bedeutung dieser Hinweis gehabt hat. Ich habe ihn nicht gefunden. Oder die zweite Sache: Es ist halt einfach nicht sehr fair, wenn man sagt, der Professor Funk, der hat ja im Grund sehr brav für alle eigentlich die Grundlagen erarbeitet und war ein anerkannter Professor, und geht nicht so sehr von dem aus, was eigentlich das Gesetz ist. Ja, genau das ist ja sein Problem da herinnen: Er geht vom Gesetz aus! Nur, dass er nach dem ersten Artikel seine Schwierigkeiten hat und interpretieren muss, ob das jetzt ein Grundtatbestand oder zusätzliche Tatbestände sind, weil es einfach so unklar ist. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ja das Problem, warum wir heute so lange darüber diskutieren. Es wurde doch ein völlig falscher Eindruck bislang vermittelt. Es wird so getan, als wenn wir für die Banden wären, und da sind zwei so großartige Fraktionen, die bekämpfen die Banden. Es hat überhaupt nie einen Zweifel gegeben in diesen drei Punkten, die ich am Beginn gesagt habe. Und da hat es bei allen vier Fraktionen Übereinstimmung geben, dass man Kinder nicht missbrauchen darf zum Betteln, dass man gegen die Bandenmafia und so weiter was unternehmen muss. Und da hat es Übereinstimmung gegeben, dass gegen belästigendes, übertrieben belästigendes aggressives Betteln im Grund auch Vorkehrungen zu treffen sind. Da hat es ja Übereinstimmung gegeben. Wir reden ja heute über ein gemeinsames Ziel, das man eigentlich formuliert hat, aber es im Grund im Gesetz formuliert hat, dass es völlig anders ist und eine ganz andere Intention beinhaltet. Um das geht es doch dabei. Und ich habe immer geglaubt, das ist ein ÖVP/FPÖ-Gesetz. Heute hat mich der Herr Kollege Csar aufgeklärt. Das ist gar kein ÖVP/FPÖ-Gesetz. Das ist das Gesetz des Verfassungsdienstes, hat er gesagt. Also es ist ja wirklich schon leicht abenteuerlich. Ich meine, (Zwischenruf Abg. Dr. Csar: "Der Entwurf ist vom Verfassungsdienst!") ich bin davon ausgegangen, dass die Entwürfe von den Fraktionen kommen und nicht, dass wir schon soweit sind, dass der Verfassungsdienst für Fraktionen die Entwürfe macht. Aber ich habe mich immer an das gehalten, Kollege Csar, wie wir im Grund dabei vorgehen. Ich halte es ja an sich auch völlig legitim, wir machen einen Entwurf, wenn wir einen haben, ihr macht einen Entwurf, die FPÖ macht einen Entwurf, da brauchen wir die Hilfe, die Unterstützung des Verfassungsdienstes, aber nicht die Urheberschaft des Verfassungsdienstes, so wie du es heute gesagt hast, von dem möchte ich ja gar nicht ausgehen. Ich stelle es völlig klar: Finden wir doch einen Weg, dass wir diese drei Punkte genau ziel- und punktgenau dort ansetzen in den Normen, dass wir auch das, was wir uns vorgenommen haben, auch treffen, dass wir sagen, das ist eine Antwort darauf. Und nicht dass wir Antworten finden, die weit über das hinausschießen, die bis zum Versuch noch reichen, der nämlich auch strafbar ist und wo ich dann eigentlich mit Fug und Recht sagen kann, wann beginnt denn jetzt etwas, was ich denen nicht unterstellen könnte? Und damit bin ich dort, was wir am Beginn gesagt haben: dass es mehr oder weniger ein generelles Bettelverbot ist. Und dort, wo dieser Versuch auch noch nicht greift, meine Damen und Herren, haben wir eine Strafbestimmung drinnen, die von 720 Euro für einen Bettler ausgeht. Kollegin Buchmayr, also selbst wenn ich jetzt jemandem das lassen würde mit 1.000 Euro, was ich für absurd halte, aber bei einer Strafe von 720 Euro ist die Wahrscheinlichkeit, dass er unter dem Betrag liegt jedenfalls so groß, dass er bestimmt nicht mehr betteln wird. Und das scheint offensichtlich das Ziel zu sein, dass man mit all diesen Maßnahmen ein generelles Betteln im Wesentlichen erreicht. Meine Damen und Herren! Wenn der politische Wille und das Gesetz nicht mehr übereinstimmen, dann ist es eigentlich eine Aufgabe des Landtags darüber noch einmal zu diskutieren. Und darum haben wir ersucht, den Antrag heute noch einmal zurückzustellen. Und das betrifft die drei Punkte, und da soll jetzt niemand herinnen sagen, dass wir jemals etwas anderes gesagt hätten. In einem Punkt, Kollege Nerat, was ich in vielen Gesprächen immer wieder betont habe, haben wir ein Problem. Da werden wir nicht mitgehen, habe ich gesagt, wenn so viele Kompetenzen den Ordnungsdiensten aufgehalst werden. Ich habe es dem Kollegen Stelzer sogar gesagt, ich kann mir vorstellen eine getrennte Abstimmung dabei vorzunehmen. Aber in den anderen drei Punkten hat es nie einen Zweifel gegeben, aber nicht zu diesen drei Punkten, wie sie hier jetzt formuliert sind, die völlig überzogen sind, wo man nicht mehr von Banden redet, sondern von irgendwelchen Organisationen, wo niemand definiert hat ab welcher Gruppengröße, ist das eine Pkw-Größenordnung mit vier Personen oder meint man da wirklich Banden, wie du sie angesprochen hast? So wie es zitiert wird, ist davon da im Gesetz überhaupt keine Rede. Dagegen ist unser Zugang ein vernünftiger Zugang. Ich bestreite nicht, dass sich der Verfassungsdienst bemüht hat, alles noch im Rahmen der Verfassungskonformität abzuwickeln. Es gibt halt aber auch andere Juristen, die ich auch nicht viel schwächer einschätzen würde, die hier eine andere Auffassung vertreten. Und da wir der Auffassung sind, dass der erste Schritt, das noch einmal zurücknehmen und noch einmal darüber zu diskutieren, ganz offensichtlich auf keine Zustimmung stößt, werden wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, halt einen anderen Weg suchen müssen, um beim Verfassungsgerichtshof letztendlich zu einer Prüfung zu kommen, wer letztendlich dann Recht hat. Dann handelt es sich aber nicht, beim besten Willen nicht, Kollege Mahr, darum, dass wir Unterschiedliches wollen, sondern dass ihr in einer zeitgeistigen Art etwas beschließt. Ich weiß nicht, wer der effektive Urheber ist, weil manches von dem, was da drinnen steht, auch noch wesentlich über euren Antrag hinaus geht und vieles von dem, was da drinnen steht, auch über den Antrag des Gemeindebundes hinausgeht und vor allem vieles über das hinausgeht, Kollege Csar, was der Gemeinderatsbeschluss in Wels gewesen ist. Und wenn ihr heute sagt, es ist alles in Ordnung, obwohl es in Wels euch nicht eingefallen ist, obwohl ihr in Wels das große Problem habt, hätte ich angenommen, dass von euch viel mehr die scharfe Form kommt und wir hier herinnen eigentlich eine Regelung finden müssen, die für alle im Grund tragbar und verfassungskonform ist. Ich erinnere, Kollege Csar, und das ist der Vorzug meines Alters, ich habe als Kind auch Zeiten erlebt, nach dem Zweiten Weltkrieg, wo viele Leute bettelnd herumgelaufen sind. Wir sind es heute nicht mehr sehr gewohnt, aber es kann auch bei uns wieder einmal kommen. Und ein Gesetz gilt dann für alle. Und die dazu gezwungen sind, möchte ich nicht in ein Eck treiben, wo sie eigentlich nicht hingehören. Und deshalb sollten wir diesen Entwurf, es geht ausdrücklich um diesen Entwurf, so umformulieren, dass im Grund das Betteln in friedlicher Form, wie es die CDU in Hamburg geschrieben hat, erlaubt ist, unbestritten ist und tatsächlich nur die drei von uns angesprochenen Formen verboten werden. In dem Sinne nochmals mein Ersuchen an Sie. Wir werden dieses Gesetz in der Form so sicher nicht anerkennen. Wir werden auch alles dafür unternehmen, was wir dagegen tun können. Darum unser erster Schritt auf Vernunft zu pochen, Sie einzuladen, hier mit uns zu gehen und noch einmal darüber zu reden, um wirklich eine verfassungskonforme, menschliche und nicht nur eine zeitgeistige Formulierung zu machen, die davon getrieben wird Banden zu verfolgen. Sie verfolgen mit dem Gesetzentwurf auch alle anderen, die normal betteln. In dem Sinn denken Sie bitte noch einmal darüber nach. (Beifall) Dritter Präsident: Das Wort darf ich dem Abgeordneten Stanek erteilen. Abg. Stanek: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und im Intranet! Der Klubobmann Frais hat gesagt, wenn das nicht alles so unverständlich wäre, was da geschrieben ist. Dann möchte ich als allererstes festhalten, für uns ist es nicht unverständlich, für uns hat der Verfassungsdienst sehr verständlich formuliert. Und wenn hier vom Klubobmann Frais formuliert wird, wenn das nicht alles so unverständlich wäre, dann ist das in meinen Augen nicht gerade eine hohe Wertschätzung der Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des Verfassungsdienstes. Zum Zweiten: Am Schluss hast du es eh ein bisschen relativiert, in dem du gesagt hast, es gibt eben auch andere Juristinnen und Juristen, die eine andere Meinung haben. Das ist legitim, überhaupt keine Frage. Und jetzt wissen wir, dass gerade in der Juristerei vieles eben nicht so punktgenau formuliert und auf den Punkt gebracht werden kann wie zum Beispiel in der Mathematik. Das ist so. Ich möchte einen weiteren Aspekt aufzeigen, den der Kollege Hirz gesagt hat. Wenn ich von deiner Wortmeldung ausgehe, dann ist ja eh alles klar, dann reicht ja das Sammlungsgesetz komplett, weil das Sammlungsgesetz deiner Meinung nach ja alles regelt. Du hast selber gesagt, wie du da heraußen gestanden bist, nach dem Sammlungsgesetz muss jemand, der betteln muss, sich vorher eine Bewilligung holen. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Stimmt!") Ja, glaubst du denn wirklich, Gottfried, dass das realistisch ist, dass ein Mensch in seiner größten Not (Zwischenruf Abg. Hirz: "Der von Haus zu Haus geht!") sich nach dem Sammlungsgesetz eine Bewilligung holt und dann zu betteln beginnt. Also ich glaube, das ist schon eine ziemlich weltfremde Betrachtung. Und du hast dann selber gesagt, der Städtebund, die Stadt Linz und die Stadt Steyr haben dezidiert behauptet, sie brauchen dieses Gesetz nicht. Aber, und das enttäuscht mich ehrlich gesagt, was du nicht dazu gesagt hast, waren die weiteren Ausführungen des Herrn Dr. Widholm anlässlich dieses Expertenhearings, dass er nämlich gesagt hat, bei uns ist nämlich betteln ohnedies generell verboten. Und eigentlich müsste doch die Grüne Fraktion da heraußen jetzt sagen, wir sind auch gegen das Sammlungsgesetz, wir sind gegen diese Regelung in den Städten, gegen diese Regelungen, die vom Städtebund vertreten werden, weil ja das gegen unsere Grundintentionen spricht. Dritter Punkt, den ich aufzeigen möchte. Auch die Widersprüchlichkeit der Argumentation ist sehr abenteuerlich. Du sagst zum Beispiel: Was bedeutet eigentlich aufdringlich? Was bedeutet eigentlich organisiert? Ja, das wissen wir alle miteinander, dass wir das nicht auf den Punkt formulieren können, das heißt aber für mich in weiterer Linie, dass wir auf Basis dieser Diskussion nicht zu einem Ergebnis kommen können, weil wir werden es nicht ausformulieren können. Ich stelle aber auch die Frage an dich, die du da heraußen erläutert hast, dass selbstverständlich, wie hast du gesagt, mafiaähnliche Strukturen ohnedies jetzt auch strafbar sind. Ich frage dich, was sind denn mafiaähnliche Strukturen? Kannst du mir das da dann auf den Punkt erklären, dann bin ich möglicherweise zufrieden. Nächster Punkt und das hat mich auch sehr geärgert. Der Herr Kollege Stelzer hat ausdrücklich gesagt, es obliegt den Städten, dass sie entscheiden, ob die Sicherheitswache oder die Bundespolizei einschreitet. Und er hat auch ausdrücklich gesagt, selbstverständlich ist geplant, dass Sicherheitsleute, die eingesetzt werden sollen, noch entsprechend geschult werden müssen. Also ich bitte auch alle Anwesenden in diesem Haus, die das nicht glauben, diesen Sicherheitsleuten, die Intelligenz zuzutrauen, dass sie in einer mehrwöchigen Einschulung soweit kommen, dass sie auch diese Fälle dann entsprechend beurteilen können, denn alles andere ist meines Erachtens nicht sehr korrekt. Ich verstehe auch nicht, wenn behauptet wird, und das war einige Male heute, dass wir uns nicht intensiv damit beschäftigt hätten. Das möchte ich auch als Obmann des Innenausschusses ganz klar zurückweisen. Wir haben etliche Diskussionen gehabt und wir haben ja über die eigentlichen Ausschusssitzungen hinaus auch etliche Diskussionen gehabt. Die einzelnen Fraktionen haben mit Gemeinden, die Resolutionen gebracht haben, diskutiert. Wir haben mit einzelnen BürgerInnen diskutiert, wir haben mit der Polizei im Vorfeld diskutiert, wir haben ein Expertenhearing gemacht, wir haben uns ganz intensiv in den verschiedenen Ausschusssitzungen mit der Thematik auseinandergesetzt. Und irgendwann, und das meine sehr geehrten Damen und Herren, erwartet auch die Bevölkerung von uns, muss die Politik auch endgültige Entscheidungen treffen, denn nur zu diskutieren, aber zu keinen Entscheidungen zu kommen, für das sind wir nicht gewählt. Das ist auch nicht meine Auffassung von Politik. (Beifall) Ich verstehe auch nicht, wenn behauptet wird, das ist heute schon einige Male gesagt worden, dass Begriffe wie aufdringliches Betteln unbestimmte Begriffe sind. Thomas Stelzer hat es wunderbar mit einigen Beispielen gebracht. Es ist ein Fakt, dass in der österreichischen Rechtsordnung eine Vielzahl von so genannten unbestimmten Gesetzesbegriffen, wie "Gefahr in Verzug" und so weiter, beschrieben sind, und dass es dann eben auch den ausführenden Organen obliegt, hier entsprechende Entscheidungen zu treffen. Und ich verstehe es auch überhaupt nicht, wenn behauptet wird, in diesem Gesetz wird betteln grundsätzlich verhindert beziehungsweise kriminalisiert, weil es einige Male, ich möchte jetzt nicht mehr darauf eingehen, ganz klar herausgearbeitet wurde, wo die Knackpunkte sind und wo wir eben der Meinung sind, dass betteln verboten gehört. Wichtig und das möchte ich aber noch einmal betonen, ist, dass die bisherige Regelung so wie sie in Linz, in Steyr, vom Städtebund vertreten, von Herrn Dr. Widholm in verschiedenen Hearings und auch in den Medien immer wieder transportiert, so transportiert wird, dass grundsätzlich betteln verboten ist. Für uns als ÖVP ist es selbstverständlich, dass betteln von Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die drauf angewiesen sind, selbstverständlich nicht verboten ist. Für uns ist es selbstverständlich, dass Sammelaktionen jeglicher Vereine und Institutionen, so sie angemeldet sind, erlaubt sind. Und im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Oberösterreich in Zukunft kein generelles Bettelverbot, sondern eine wesentlich differenziertere Betrachtung, die aber wesentlich besser ist als die Regelung in den meisten anderen Ländern. Und eines möchte ich ganz zum Schluss noch sagen, meine sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren jetzt seit erklecklicher Zeit um dieses Gesetz, wir diskutieren eigentlich um Begrifflichkeiten, wo teilweise Definitionen dabei sind, die an den Haaren herbeigezogen sind. Mein Zugang ist es, dass wir gemeinsam an einer Gesellschaft arbeiten sollten, in der grundsätzlich niemand betteln muss, in der aber organisiertes, aufdringliches, Kinder missbrauchendes Betteln verboten wird und daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall) Dritter Präsident: Als vorläufig Letzter zu Wort gemeldet hat sich Herr Landesrat Dr. Kepplinger. Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem Sozialstaat, nicht in irgendeinem Sozialstaat, sondern in einem hoch entwickelten Sozialstaat mit einem doch auch engmaschigem Netz, wo Menschen, die aufgrund von Alter, von Krankheit und sonstigen Ereignissen in ihrem Leben die Solidarität und die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, dass sie diese auch bekommen. Diese Menschen sind auch nicht jene, die darauf angewiesen sind zu betteln, obwohl sie auch deswegen nicht wohlhabend sind. Wir wissen, dass diverse Richtsätze usw. halt einigermaßen ein vernünftiges Leben erlauben, aber jedenfalls dem Lebensstandard sind da auch enge Grenzen gesetzt. Aber es gibt trotzdem Menschen, die durch dieses engmaschige Netz durchfallen und die sind dann darauf angewiesen, eben durch Bettelei ihren Unterhalt mehr schlecht als recht zu fristen. Und ich glaube, das ist erklärt worden von allen Sprecherinnen und Sprechern hier, dass wir einer Meinung sind, dass wir die Würde dieser Menschen, die ohnehin auf eine harte Probe gestellt ist, wenn sie sich der Erniedrigung aussetzen müssen zu betteln, dass wir die Würde dieser Menschen nicht zusätzlich tangieren, dass wir sie allenfalls auch noch kriminalisieren. Das wollen wir alle nicht. Das haben alle auch hier erklärt. Und es ist auch klar, dass wir alle es auch nicht wollen, dass aggressives Vorgehen, dass aufdringliches Vorgehen, dass der missbräuchliche Einsatz von Kindern gepflogen wird, dass Bandenunwesen sich in unserem Land herumtreibt, das wollen wir auch alle nicht. Daher sind wir jetzt eigentlich vor der paradoxen Situation, dass wir im Grunde inhaltlich sehr weitgehend ident sind, aber dass es sich spießt an diesem Gesetz, das heute zur Beratung ansteht. Ich habe auch im Ausschuss erklärt, ich bin nicht der Auffassung, dass wir mit dem Sammlungsgesetz diese Tatbestände einfangen können, weil das Sammeln und die dahinter stehende, hinter diesem Gesetz stehende Intention völlig andere Tatbestandsbilder regelt als das bei der Bettelei der Fall ist. Daher glaube ich sehr wohl, dass es notwendig ist, dass wir eben im Wege dieses Polizeistrafgesetzes eine Regelung treffen. Ich bin mir auch klar, dass jedes Gesetz unbestimmte Begriffe beinhaltet. Es war ja auch kein Zufall, dass der Kollege Stelzer aus Verfassungstexten hier zitiert hat, sozusagen je genereller, abstrakter gesetzliche Normen sind, desto unbestimmter sind auch die Begriffe. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich weiß, dass die Juristen sagen "Im Auslegen seid frisch und munter, legt was drauf und auch was drunter." Man wird immer dann vor der Tatsache stehen, dass dann beim konkreten Vollzug Auslegungsfragen natürlich notwendig sind. Das ist zweifellos so. Aber die Frage ist halt, ob wir jetzt, und ich möchte auch wirklich nicht verkennen die Arbeit des Verfassungsdienstes, ich möchte mich auch als zuständiger Referent beim Verfassungsdienst, beim Dr. Steiner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit bedanken - aber es ist halt die Frage und ich glaube, es würde niemanden ein Stein aus der Krone fallen, wenn wir sagen, machen wir noch einmal im Ausschuss den Versuch, dass wir jetzt eigentlich die sehr klar identifizierten Punkte, wo es diese unterschiedlichen Betrachtungsweisen gibt, dass wir den Versuch machen, dass wir diese Unterschiede durch Textierungen, die dann klarer sind als die derzeitigen, dass wir diese Probleme noch lösen. Ich glaube, es würde dann vielleicht gar nicht notwendig sein, dass man eine Zwei-Monats-Frist braucht, bis das Gesetz in Kraft treten kann, wenn das Gesetz von vorneherein diese Klarheiten schafft. Daher denke ich, dass es ohne weiteres möglich wäre, und es würde auch der Mehrheitsfraktion kein Stein aus der Krone fallen, wenn wir noch einmal eine Ausschusssitzung machen, wenn wir uns ordentlich Zeit nehmen und diese unterschiedlichen Betrachtungsweisen noch einmal durchdiskutieren und den Versuch machen, auf eine konsensuale Formulierung dieses Gesetzes zu kommen. Darum würde ich Sie bitten. Denn Herr Kollege Stanek, natürlich muss man irgendwann auch Entscheidungen treffen. Das ist schon völlig klar. Aber es ist wie gesagt nicht zur Unzeit, wenn wir in einer Landtagssitzung im April oder im Mai diese Beschlüsse fassen. Dann ist das genauso rechtzeitig wie das heute der Fall ist. Und daher würde ich wirklich noch einmal appellieren, machen wir den Versuch, nehmen wir diese Iterationsschleife noch einmal in Anspruch und versuchen wir, eine konsensuale Lösung zu finden. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Wir haben noch eine weitere Wortmeldung. Herr Klubobmann Hirz bitte ans Mikrophon. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir doch noch ein paar Worte zu sagen, nachdem ich direkt angesprochen worden bin vom Kollegen Stanek. Du hast Bezug genommen auf das Sammlungsgesetz und hast da sozusagen gesagt, eigentlich ist es ja so, dass jetzt ein Bettler eine Genehmigung brauchen würde, wenn er betteln will. Das ist eben nicht so. Im Sammlungsgesetz, und ich habe es zuerst ja genau definiert, ist es so, dass genau gesagt im Punkt Eins das Umhergehen von Haus zu Haus und an die darin befindlichen Personen gerichtet wird, nämlich die Aufforderung, Geld herzugeben, oder an allgemein zugänglichen Orten, von Person zu Person. Das heißt also ganz klipp und klar, in Oberösterreich ist das Betteln im Allgemeinen nicht verboten. Aber wenn ich von Haus zu Haus gehe, und wenn ich anklingle, dann brauche ich eine Bewilligung. Es ist nicht erlaubt, zu sagen, ich läute an, sage ich bin der Soundso, haben Sie nicht ein Geld für mich. Das ist nicht erlaubt. Und insofern ist da ein großer Unterschied. Und auf den möchte ich hinweisen. Ich sage auch klar dazu, dass die Interpretation, wie sie der Bundespolizeidirektor Widholm im Ausschuss gesagt hat, für uns ist das klar, wir interpretieren das so, dass Betteln prinzipiell nicht erlaubt ist nach dem oberösterreichischen Sammlungsgesetz, stellt meiner Meinung nach eine völlige Überinterpretation dar. Und meiner Meinung nach ja auch zeigt, wie schnell die Exekutive sozusagen eine Überinterpretation vornimmt. Deswegen muss man ja mit den Gesetzen auch dem entsprechend vorsichtig umgehen. Und das Letzte, weil noch gesagt worden ist, ich hätte die Frage gestellt, was ist eigentlich organisiertes Betteln. Ich sage jetzt nur dazu und das war meine Wortmeldung. Was heißt organisiert? Gemeint ist in diesem hohen Haus eigentlich eine Art kriminelles Zusammenschließen, um entsprechende Gelder zu lukrieren, wobei ein Ausbeutungsverhältnis auch jener vorhanden ist, die zum Betteln teilweise gezwungen werden. Meine Frage war jetzt, was ist Organisieren? Ist Organisieren auch schon, wenn man sich in ein Auto setzt und sozusagen in ein anderes Land fährt, dort aussteigt und ganz friedlich bettelt? Ist ja eigentlich organisiert, oder? Und genau auf diese Problematik des Gesetzes habe ich hingewiesen. Und wenn ich gesagt habe, mafiöse, kriminelle Strukturen können wir in Oberösterreich bereits entsprechend verfolgen, dann mache ich nur aufmerksam, auch wie schwierig die Definition ist, dass es den Paragrafen 278 StGB gibt, das ist das Gründen mafiöser Strukturen, nach denen ja jetzt die Tierschützer zum Beispiel angeklagt sind. Das ist ein ganz scharfer Paragraf. Ich mache mir da wirklich keine Sorgen, dass wir kriminelle Organisationen in Österreich nicht verfolgen können, wenn ich verfolge, was bei diesem Prozess teilweise in Wien abgeht. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Eine weitere Wortmeldung. Ich erteile Kollegen Nerat das Wort. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß es ja nicht, ich habe irgendwie mit den Begrifflichkeiten heute schon ein bisserl ein Problem. Mir kommt es von mancher Seite wirklich schon nur mehr so vor, als wenn man sich jetzt seit über zwei Stunden in Wortklauberei und dem vergeblichen Versuch, irgendwelche Begriffe neu zu erfinden, neu zu interpretieren, wie wenn das ein Wettbewerb wäre. Irgendwie hängen wir da jetzt fest. Es geht aber teilweise, glaube ich, wirklich schon etwas am Thema vorbei. Für manche scheint es auch immer noch ein Problem zu sein, das Sammlungsgesetz so in etwa zu umreißen, was ist eine Sammlung, was ist der Hintergedanke einer Sammlung. Es kann mit Betteln eigentlich nicht wirklich da was zu tun haben in dem Zusammenfall. Und was mich schon etwas gewundert hat, das waren so manche Wortmeldungen. Da sagt der Klubobmann Frais so quasi, wir erfinden damit eine Straftat. Ist auch nicht schlecht. Ich bin der Meinung, ein Gesetz, ein gutes Gesetz ist vor allem dann ein gutes Gesetz, wenn es auch durchführbar ist. Und bei dem, was wir heute teilweise gehört haben, was man da alles noch umformulieren müsste und was plötzlich alles unklar ist, dass ja schon fast jeder Begriff unklar wird, dann kann ich mir vorstellen, was da herauskommt. Kein durchführbares Gesetz, sondern irgendwie so eine Schwarten, ja, was in Wirklichkeit dann eine einzige Umgehungsanleitung ist, weil es genau nämlich dann wieder Schlupflöcher über Schlupflöcher anbietet, die man dann schön ausnutzen kann. Und Frau Kollegin Buchmayr, du hast das Massenbetteln angesprochen, wo du teilgenommen hast. Es wird immer so gerne meiner Fraktion vorgeworfen, wir seien Populisten. Ja was war denn dann bitte das Massenbetteln? Sich für ein paar Stunden publikumswirksam dorthin zu setzen, muss für die echten Betroffenen eigentlich eine echte Provokation sein. So würde ich es empfinden und ich denke doch, dass auch einige andere Menschen das so gesehen haben. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Die haben's schon richtig verstanden!") Da könnten wohl die Meinungen auseinandergehen. Aber abschließend, etwas hab ich ja auch noch dazu gelernt. Ich habe mir immer gedacht, der Landtag ist auch da, um Entscheidungen zu treffen. Die Frau Kollegin Müllner hat mich aufgeklärt, wir dürfen ja nicht urteilen und dürfen keine Diskussionen führen, was gut und was böse ist für dieses Land. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen jetzt tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor und ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Geschäftsantrag auf Absetzung der Beilage 317/2011 und Rückweisung an den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten abstimmen werden. Für die Annahme dieser Geschäftsanträge ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag auf Absetzung der Beilage 317/2011 von der Tagesordnung und der Rückverweisung an den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag abgelehnt worden ist. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beilage 317/2011. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 317/2011 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 318/2011. Das ist der Bericht des Bauausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem Oö. Bautechnikgesetz geändert wird. Oö. Bautechnikgesetznovelle 2011. Ich bitte Herrn Abgeordneten Weixelbaumer, über die Beilage 317/2011 zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Beilage 318/2011, Bericht des Bauausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2011). Der Bauausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2011), beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Sehr verehrte Damen und Herren! Das geltende Bautechnikgesetz enthält die Verpflichtung, beim Neubau von Wohngebäuden und beim Einbau von Wohnungen in bestehende Gebäude Rauchfänge zu errichten, die die Beheizung wenigstens eines Wohnraumes in jeder Wohnung mit einem sogenannten Notkamin ermöglichen. Die vorliegende Novelle sieht nun einen gänzlichen Entfall von verpflichtenden Notkaminen vor und deshalb fällt die zukünftige Errichtung solcher Kamine in die Entscheidungsfreiheit der Bauwerberinnen und Bauwerber. Zu den Hintergründen, die zu dieser Novelle führten, ist festzuhalten, grundsätzliches Ziel ist es, das Wohnen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreich bei gleichbleibend hoher Qualität leistbarer zu machen. Zu diesem Zweck ist es verstärkt notwendig, mit Experten die Baugesetze gründlich zu durchforsten, um unnötige Baukostentreiber zu beseitigen. So wurde der verpflichtende Einbau von Notkaminen als ein Relikt vergangener Zeiten gesehen. Die Abschaffung dieser Bestimmung stellt eine erste Maßnahme in Richtung Baukostensenkung dar. Die Kosten eines solchen Notkamins belaufen sich auf durchschnittlich 2.000 Euro je Wohnung. Auch wenn die Kostenersparnis durch diese Maßnahme verhältnismäßig gering erscheint, so ist es dennoch im Sinne einer Kostennutzenabwägung ein erster Schritt in Richtung Kostenreduktion. Bis jetzt mussten in jeder Wohnung Rauchfänge auch dann errichtet werden, obwohl das Gebäude zum Beispiel mit einer Zentralheizung ausgestattet war. Und die Sinnhaftigkeit der derzeitigen Regelung geriet auch immer wieder deshalb in Diskussion, weil eine Wohnraumbeheizung in Krisenzeiten neben einem Rauchfang natürlich auch eine Feuerstätte voraussetzt. Nur durch das bloße Vorhandensein eines Rauchfangs alleine kann daher eine Beheizung noch nicht gewährleistet werden. Und mit dem Entfall der Verpflichtung soll der Einbau eines Notkamins nun den Bauträgern freigestellt sein. Der Konsument kann sich also weiterhin für oder gegen eine Wohnung mit Notkamin entscheiden. Verehrte Damen und Herren! Wohnen bei gleichbleibend hoher Qualität leistbarer zu machen, ist unser Ziel. Daher werden in diesem Sinne in den nächsten Monaten weitere Maßnahmen folgen, um in Zukunft kostengünstigeres Wohnen zu gewährleisten. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Eidenberger das Wort. Abg. Eidenberger: Geschätzter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn bislang Notkamine fixer und vorgeschriebener Bestandteil von Häusern und Wohnungen waren, um wie es heißt, die Bewohnbarkeit und Wärmeversorgung vor allem in Krisenfällen, wie Energieversorgungskrisen, bei großflächigen Stromausfällen oder bei Umweltkatastrophen zu gewährleisten, dann war diese Normierung nicht mehr als eine zwar sehr gut gemeinte, aber letztendlich doch leere Worthülse, die aber sehr wohl eine spürbare Verteuerung der Wohnungskosten zur Konsequenz hatte. Wovon spreche ich? Notkamine werden ja bekannterweise in der Regel mit der obersten Geschoßdecke zubetoniert. Wie soll aber im viel zitierten Notfall mitten im Winter während einer hartnäckigen Kälteperiode, wenn zum Beispiel durch Stromausfall die normale Heizung ausgefallen, diese Geschoßdecke so schnell wie möglich beseitigt werden können, damit der Notkamin tatsächlich auch seine ihm zugedachte Funktion erfüllen kann? Die Betondecke durchzustemmen und in weiterer Folge dann den Kamin über das Dach hinauszuziehen, wird auch noch lange nicht zur Folge haben, dass es dann in der ausgekühlten Wohnung endlich wieder warm wird. Man braucht, wie wir schon gehört haben, in der Wohnung auch eine Feuerstelle. Ist dann dieses Problem beseitigt, muss der Rauchfangkehrer innerhalb kürzester Zeit einen Kaminbefund erstellen, dann ist der Bezirkshauptmann gefordert. Warum? Um nämlich den Notkamin überhaupt in Betrieb nehmen zu dürfen, bedarf es einer Genehmigungsverordnung durch den Bezirkshauptmann. Zudem müssen nicht nur die Materialkosten für die Notkaminerrichtung, sondern auch die Wohnfläche, die der Notkamin beansprucht, von irgendjemanden bezahlt werden. Der Notkamin ist daher – wie wir erkannt haben – ein wesentlicher Kostentreiber. Ich sehe daher unsere heutige Entscheidung, die bisher verpflichtende Vorgabe, Notkamine in Wohnhäusern zu errichten, aufzugeben, als eindeutig richtigen Schritt in die richtige Richtung. Oberösterreich hinkt mit der Herausnahme dieser ineffizienten Gesetzesbestimmung ohnehin schon mehr als fünf Jahre hinter anderen Bundesländern her. Als Bürgermeister, der den steten Anstieg der Wohnkosten in den letzten Jahren mit großer Sorge verfolgte, behaupte ich: Es ist längst an der Zeit, dass wir unseren Fokus wieder dahingehend schärfen, dass Wohnen wieder günstiger und leistbar wird. Dazu bedarf es unsererseits aber einer verantwortungsvollen Haltung in der Richtung, vermeintlich unnötige oder übertriebene Kostentreiber in den Bauordnungen beziehungsweise in den Förderrichtlinien herauszufinden und diese schleunigst zu beseitigen. Mit der Aufgabe des Notkamins setzen wir einen längst fälligen notwendigen ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber eine Fortsetzung in einer qualitätsvollen Diskussion weiterer überzogener Regulierungen finden muss. Ich bedanke mich. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mahr. Abg. Ing. Mahr: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meine beiden Vorredner, Kollegen Weixelbaumer und Eidenberger, nur Hundert Prozent unterstützen. Es ist einfach ganz wichtig, dass wir in dem sozialen Wohnbau gewisse Änderungen schaffen. Und ich freue mich, dass sich hier freiheitliches Gedankengut des Landesrates einfach durchgesetzt hat und so breite Zustimmung erhält. Bei dem Wegfall des Notkamins, der in etwa mit 1.500 – 2.000 Euro pro Wohnung beziffert werden kann, reden wir doch von drei Millionen Euro, vier Millionen Euro, die wir uns im Jahr ersparen, wenn man davon ausgeht, dass wir 2.000 geförderte Wohnungen im Jahr fördern. Es geht aber nicht nur darum, dass der Kamin als solches wegfällt, auch diese Grundfläche steht ja jetzt den Mietern in Zukunft als Nutzfläche zur Verfügung. Weil, wenn ein Kamin fünfzig mal fünfzig Zentimeter ist, beim nächsten schon fünfzig mal einen Meter, beim nächsten fünfzig mal 1,5 Meter, so ist das wirklich bei gleicher Kubatur Wohnfläche, die der einzelne Mieter einfach in Zukunft auch nutzen kann. Und ich glaube, es ist wirklich ein sehr, sehr gute, zwar ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ich darf aber da herinnen doch noch ersuchen, dass wir auch in Zukunft sehr, sehr viele Dinge auf den Weg bringen. Und zwar nämlich relativ schnell: Wir haben nach wie vor diese sinnlose Verankerung überdachter Abstellplätze. Für fünfzig Quadratmeter brauchen wir 1,4 Quadratmeter überdachten Fahrradabstellplatz für die Fahrräder im Freien. Wir bauen derzeit zu Hundert Prozent barrierefrei. Wir haben überbreite Gänge, die die extreme Kubatur an Mehrbelastung eines Wohnblocks von zirka dreizehn Prozent mit sich ziehen. Wir haben Stiegenhäuser, wo wir drei Handläufe haben. Wir haben extrem breite Stiegengänge in den Potesten und wir haben nach wie vor das Thema dieser kontrollierten Wohnraumlüftung, das sich ja auch immerhin mit acht- bis zehntausend Euro pro Wohnung zu Buche schlagt. Ich kann nur an sie alle appellieren, speziell auch an die Mehrheitsfraktion, bringen wir auch diese Vorschläge, die die freiheitliche Partei bereits seit längerem übermittelt hat, auf Reise. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ja, wir stimmen auch dem zu, dass Notkamine als Verpflichtung, als Voraussetzung für eine Förderung entfallen und in Zukunft freiwillig gebaut werden können. Aber ich möchte schon davor warnen, zu sagen, wer billig baut, der wohnt auch längerfristig, nachhaltig in diesen Wohnungen billig. Denn, wenn wir all zuviel abspecken, wie zum Beispiel bei der Barrierefreiheit oder bei Energieeffizienz und hier nur mehr auf billig schauen, so kann das, denke ich, wirklich ein böses Erwachen sein. Und so kann es bedeuten, dass wir in diesen Wohnungen, wenn wir nämlich Verschiedenstes nachrüsten müssen, nicht billiger wohnen, sondern in Zukunft das Wohnen teurer wird und auch weniger Qualität aufweist. Und das für die zukünftigen Diskussionen, war mir noch wichtig, das hier auch zu sagen und ich möchte und wir als Grüne möchten, dass das in Zukunft auch Berücksichtigung findet. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 318/2011 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 319/2011. Das ist der Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs. Ich bitte Herrn Abgeordneten Markus Reitsamer über die Beilage 319/2011 zu berichten. Abg. Reitsamer: Beilage 319/2011, Bericht des Verkehrsausschusses betreffend der Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs (Reform ÖPNRV-G 1999). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 319/2011.) Der Verkehrsausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, 1) der Finanzierungsverantwortung für die zentralen Aufgaben, die aus der verkehrspolitischen Gesamtverantwortung und überregionalen Koordinationsfunktion im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr resultieren, nachzukommen. Aufgaben, die andere Gebietskörperschaften besser - weil kundennäher - und effizienter erbringen können, sollen auch tatsächlich von diesen wahrgenommen werden, wobei diese vom Bund dann mit den entsprechenden Finanzmitteln auszustatten sind, 2) anlässlich der geplanten EU-Anpassung des ÖPNRV-G 1999 die seit 2006 eingestellten Aktivitäten in Richtung einer umfassenden Nah- und Regionalverkehrsreform wieder aufzunehmen, eine substanzielle Reform zur Förderung des Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs vorzulegen und dabei die Basis für eine gemeinsam mit den Ländern zu erarbeitende Bundesverkehrsstrategie-ÖV zu schaffen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Abg. Reitsamer: Ich darf mich auch gleich zu Wort melden, bitte sehr. Dritter Präsident: Herr Abgeordneter Reitsamer hat das Wort. Abg. Reitsamer: Danke vielmals. Geschätzte Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie! Zu allererst möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der anderen Landtagsfraktionen sehr herzlich bedanken, welche im Verkehrsausschuss unserer Initiative die Zustimmung gegeben haben. Sie setzen damit ein ganz deutliches Signal, dass den Fraktionen des Oberösterreichischen Landtags die Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs ein wichtiges Anliegen ist. Ich werde versuchen in eigenen Sätzen nochmals auf die wesentlichen Anliegen, auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Antrags, einzugehen. Seit Jahren zeigen uns Verkehrsuntersuchungen: Der Anteil des öffentlichen Verkehrs in der Verkehrsmittelaufteilung geht zunehmend zurück. Einer Verkehrspolitik folgend, die jahrzehntelang nur eindimensional ausgerichtet war, steigt der Anteil des motorisierten Individualverkehrs kontinuierlich an. Das Mehr an motorisiertem Individualverkehr führt vor allem im Einzugsbereich der Städte in Spitzenzeiten zu einer vermehrten Staubildung. Um dem abzuhelfen, wurden immer neue Straßen gebaut. Doch auch auf viele dieser Straßenneubauten kam es nicht zur gewünschten Reduktion von Staus, sondern durch die Verkehrsbeschleunigung vor allem zu einer Ausweitung des Einzugsgebietes. Diese Beschleunigung wiederum injizierte eine Zunahme des Verkehrs und der Entlastungseffekt von Infrastrukturausbau neutralisierte sich leider all zu rasch. Nicht nur in Oberösterreich beobachten wir daher eine beinahe kontinuierliche Steigerung der täglichen Wegelängen bei etwa konstanten Wegezeiten. Das heißt: Vor allem die motorisierten Verkehrsteilnehmer/innen und damit auch die Pendler/innen sind auf einer beschleunigten Verkehrsinfrastruktur nicht kürzer unterwegs, sondern einfach nur weiter. Sie müssen längere Wegstrecken in Kauf nehmen. Der Analyseteil des oberösterreichischen Gesamtverkehrskonzepts verweist und prognostiziert in Konsequenz daraus meines Erachtens sehr dramatisch die Verluste für den öffentlichen Verkehr. Vor allem dort, wo der öffentlichen Verkehr wegen der schlechten Erreichbarkeit der Siedlungsstrukturen in den dünnbesiedelten Regionen mit der Beschleunigung des Autoverkehrs einfach nicht mithalten kann. Das wird in letzter Konsequenz klar zu einer Benachteiligung jener Bevölkerungsgruppen in den ländlichen Gebieten führen, welche eben über kein Auto verfügen. In den Städten wirkt sich der Stau- und Bequemlichkeitseffekt eher zugunsten des öffentlichen Verkehrs aus. Also alle Städte wie etwa Wien, die in den vergangenen Jahren auf einen großzügigen Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur gesetzt haben, sind Gewinner, klare Gewinner beim Modal-Splitt. Der Großraum Linz hat dagegen mit sinkenden ÖV-Anteilen zu kämpfen. Einen nicht unwesentlichen Anteil an diesem Verlust von Bahn- und Buspendler/innen hat sich der öffentliche Verkehr aber klar selber zuzuschreiben. Die Gründe dafür sind insbesondere die strukturellen Probleme in der Organisation des öffentlichen Verkehrs, für die das ÖPNRV-Gesetz 1999 quasi mitverantwortlich zeichnet. Alle, die den öffentlichen Verkehr auf Bundesländerebene vorwärts bringen wollen, kämpfen beinahe täglich mit zergliederten Kompetenzen in der Verkehrsplanung. Die Schiene ist weitgehend Bundeskompetenz, dessen Ausgestaltung die ÖBB teils eigenverantwortlich durchführt, im Regionalverkehr unter Ko-Bestellung der Länder. Der Bus wird teilweise eigenwirtschaftlich mit Tarifsubventionen geführt, teils von Verkehrsverbundgesellschaften, teils von den Ländern geführt. Zu dem gibt es da noch Regimekonflikte: Teilweise regiert Eigenwirtschaftlichkeit auf der Basis von Schülertarif-Abgeltungen, teilweise werden gemeinwirtschaftliche Leistungsaufträge öffentlich bestellt. Sowie dann noch die schwierigen europarechtlichen Rahmenbedingungen im Vergaberecht, die diese Konflikte zusätzlich noch verkomplizieren. In Summe entstand so ein fast undurchdringbares Dickicht aus teils eigenwirtschaftlich geplanten und teils von den Ländern bestelltem öffentlicher Verkehr, der in vielen Bereichen suboptimal koordiniert war und ist. Das ÖPNRV-Gesetz 1999 hat so zu einem Finanzierungsdschungel beim öffentlichen Verkehr geführt. Es besteht eine bunte Vielfalt an Tarif-, Tarifierungsverträgen, Tarifbestellungen, Wagen- und konkreten Leistungsbestellungen von mehr als einem Dutzend verschiedener Aufgabenträger in ganz Österreich. Der Rechnungshof kommt daher in seinem Bericht aus dem Jahre 2005 zum Schluss: "Eine echte Steuerwirkung für all diese Transferleistungen ist nur sehr eingeschränkt gegeben". Dieser typische österreichische Finanzierungsdschungel beim öffentlichen Verkehr gibt auch immer wieder Anlass für Streit, wie die jüngste Einstellung der Direktzüge zwischen Linz und Graz zeigt. Bisher galt diese Verbindung ganz klar als Fernverkehr, also zahlte der Bund dazu. Die ÖBB wollen die defizitäre Strecke aber nur dann weiter betreiben, wenn die Bundesländer dazuzahlen. Für die Direktverbindung Salzburg-Graz bahnt sich übrigens ja eine ähnliche Debatte an. Es muss aus meiner Sicht einmal ganz klargestellt werden: Wie viel Geld wollen wir in Österreich für den öffentlichen Verkehr ausgeben? Und wie viel Geld muss ausgegeben werden, damit wir einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr bekommen? Denn erst dann wird es möglich sein, ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Grundangebot in Österreich aufzubauen. Auf bisheriger gesetzlicher Grundlage lautet die Vorgabe für das sogenannte Grundangebot im Schienennahverkehr nur lapidar: Sechzig Millionen Zugkilometer pro Jahr. Dafür überweist der Bund den ÖBB rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr für sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen. Wie, wo und mit welchen Zügen gefahren wird, bleibt den ÖBB überlassen. Der Vertrag mit den ÖBB wird derzeit wegen strenger EU-Vorgaben und Kritik des Rechnungshofs neu gestaltet. Details sind noch nicht genau bekannt, doch soll die Kilometerleistung angeblich künftig pro Bundesland spezifiziert werden. Das wird aber aus meiner Sicht ohne Mitsprache der Bundesländer irgendwo ausverhandelt und so kann und wird öffentlicher Verkehr der Zukunft einfach nicht funktionieren! Denn ich sage dazu ganz klar, wir als Bundesland wollen hier ein Mitspracherecht bei der Planung des Schienenangebots in unserem Oberösterreich, in unseren Regionen! Betrachtet man nämlich die im Gesamtsystem aufgewendeten Summen und das Ergebnis, so kann festgehalten werden, dass Österreich für die Kunden des öffentlichen Verkehrs – und da vor allem für die Bahnkunden – doch einiges Geld ausgibt, aber die dazu erwarteten Leistungen kommen vielfach beim Kunden einfach nicht an. Vieles davon versickert oftmals in einem doch sehr schwerfälligen Getriebe. Daher braucht es aus meiner Sicht ein solides Fundament, eine neue gesetzliche Grundlage. Darauf könnten dann die Bundesländer längerfristig ihr Nahverkehrsangebot aufbauen. Ein neues Gesetz für die Regelungen des öffentlichen Personen-, Nah- und Regionalverkehrs sollte ein Garant für einen Neustart des öffentlichen Verkehrs in Österreich sein. Aus meiner Sicht muss es dazu auf ganz wesentlichen und folgenden Säulen ruhen: 1) Festlegung klarer politischer Ziele – nur wer wirklich weiß, was er will, weiß auch, wie er es am besten bekommt. Noch haben wir in Österreich keine politische Zielbestimmung, was öffentlicher Verkehr leisten und wer die Kosten und Lasten dafür tragen soll. 2) Festlegung auf eine klare Strategie – ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr kann nicht auf einem Fleckerlteppich aus Plänen, Konzepten und Finanzierungen so irgendwie dahinschweben. Eine übergeordnete Strategie muss österreichweit festgelegt, längerfristig verfolgt und entwickelt werden. 3) Schaffung einer klaren Struktur – öffentlicher Verkehr muss übergreifend zwischen den Gebietskörperschaften organisiert sein, und zwar so dezentral wie möglich, aber so zentral wie nötig. Geht es dabei nur um eine Art kosmetische Korrektur? Sicher nicht! Es geht schlicht weg um eine substanzielle Reform zur Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs. Und dazu braucht es auch ganz sicher eine andere Art der Finanzierung. Der öffentliche Verkehr bleibt für uns Grüne ganz klar die kostengünstigste, verkehrssicherste, beschäftigungsintensivste und umweltverträglichste Form von Massenmobilität. Zugleich ist der öffentliche Verkehr das soziale Netz, mit dem alle Bürgerinnen mobil bleiben können. Entsprechend wichtig und notwendig ist daher seine professionelle Organisation und Effizienz, die bundesweite Förderung, die langfristig auf stabile Beine gestellt werden muss. Ein ÖPNRV-Gesetz neu muss dazu den Rahmen bilden, in dem die grundsätzlichen Ziele und die Prozesse für die Erarbeitung einer Strategie und die Kompetenzverteilung enthalten sind. Das Ziel muss ganz klar sein: Mehr und besserer öffentlicher Nah- und Regionalverkehr zu zumutbaren Kosten im Sinne der Fahrgäste, der Steuerzahlerinnen und der Umwelt. Eine Neustrukturierung des gesamten öffentlichen Verkehrs in Österreich ist ganz klar ein längerfristiger Prozess. Die ersten Ergebnisse werden durchaus schon nach zwei bis vier Jahren erzielbar. Wie wird so etwas erfolgreich auf Schiene gebracht und auch auf Schiene gehalten? Die Schweiz macht das vor, dort ist man mit dem Projekt Bahn 2000 bereits im zweiten Zehnjahresabschnitt sehr erfolgreich unterwegs. Was die Schweizer können, bitte, sollten wir auch bei uns in Österreich schaffen. Ich hoffe mit vielen guten Anregungen aus Oberösterreich. Vielen Dank. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs ist das Gebot der Stunde, mein Vorredner hat sehr umfassend darüber berichtet, Faktum ist, dass wir sehr nüchtern die Situation zur Kenntnis nehmen müssen. Ich halte fest, wir stehen fast am Stand, wenn wir zurückblicken in den letzten Jahren, dann haben wir immer wieder beim öffentlichen Verkehr gesagt, das muss sich bessern, das muss besser werden, da müssen mehr Leute fahren, das muss kundenfreundlicher werden, wie auch immer, wir können nicht zufrieden sein. Das, was jetzt vor uns liegt, kann uns nicht zufrieden machen, dass wir heute diese Resolution beschließen an den Bund, wo wir ersuchen, bitte bündelt eure Kräfte, nehmen wir uns zusammen, wo soll es lang gehen. Die Zielformulierung ist ja grundsätzlich klar, Mobilität ist ein Teil der Lebensqualität, wir wissen es, dass hier der öffentliche Bereich ein ganz wesentlicher ist, wir sind ja jetzt schon so weit, dass wir in den Zentralräumen, ich überzeichne ein wenig, nicht mehr so viel vom Fahren reden, sondern hier stehen wir sehr viel. Die Staukosten in Österreich, da gibt es ganz interessante Statistiken, bewegen sich in hohen Summen, 8,4 Millionen Euro macht angeblich der Staubetrag aus, den wir hier brauchen, es ist in keiner Weise wirtschaftlich. Wenn jetzt der Bund sagt, die Länder sollen sich das richten und er selber aber sich zurückzieht, dann ist das die eine Sache, wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Bei der ÖBB, die ja eigentlich der größte Auftragnehmer ist im öffentlichen Verkehr, da denke ich ist wirklich Handlungsbedarf, auch nichts Neues. Bei der ÖBB haben wir in den Strukturen vieles verändert oder wurde vieles verändert, nur das Ergebnis ist sehr, sehr ernüchternd. Wenn die ÖBB stündlich 400.000 Euro Defizit macht, dann können wir ermessen von welcher Summe wir hier reden, es ist, glaube ich, schon ein wenig zu billig, wenn wir sagen, ja die sollen das in Wien machen, wir müssen Kosten einsparen, jetzt sparen wir bei bestimmten Strecken ein, wir dürfen uns das schlicht und einfach nicht gefallen lassen. Es muss gelingen, dass wir hier wirklich in die Tiefe gehen, dass wir hier wirklich dort, wo Handlungsbedarf ist, den Mut haben zu handeln, es kann doch nicht sein, dass täglich immer dieselben Züge überfüllt sind, das seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten, das kann doch keine Qualität sein, dass man hier einen Anreiz schafft, jetzt steige ich vom Auto um und setze mich in den Zug, es wurde sicherlich ein Teil in das Wagenmaterial investiert, aber zufrieden darf man hier nicht sein. Der Kollege Reitsamer hat zum Schluss die Schweiz angesprochen, ich denke wirklich auch, da könnte man sich ein wenig abschauen, hier gibt es ein Knotensystem, das heißt, die Hauptorte werden über die Schiene gebündelt, dann wird es über ein Bus-Takt-System abgearbeitet. Das, glaube ich, hat eine gewisse Strategie, hier könnten und sollten wir uns eine Anleihe nehmen, ich bin zutiefst davon überzeugt, wenn es nicht gelingt in den nächsten Jahren, hier eine wesentliche Verbesserung zu bekommen, dass wir hier auf alle Fälle nicht zufrieden sein können, dass das keine Nachhaltigkeit ist, dass das bei einer schwächeren Nachfrage dann verstärkte Kosten beinhaltet. Das, glaube ich, das geht einfach nicht zusammen, das heißt, eigentlich ist man ein wenig demotiviert, wenn man die Zahlen und Fakten der letzten Jahre, nein der letzten Jahrzehnte verfolgt, dann müssen wir feststellen, da sind wir stehen geblieben, in anderen Bereichen haben wir uns toll entwickelt, aber hier beim öffentlichen Verkehr haben wir es nicht geschafft, nur ein klein wenig in die richtige Richtung zu gehen, darum heute diese einstimmige Resolution. Ich hoffe, dass die zuständige Ministerin darauf reagiert, dass man sich hier wirklich an einen Tisch setzt und die Kräfte bündelt, mit der ÖBB Vereinbarungen trifft, die sich eben auch leben lassen, sonst bleibt das wieder nur ein geschriebenes Blatt, wir reden im nächsten Jahr und in zwei Jahren und in fünf Jahren wieder vom selben Thema. Danke, dass wir diese Resolution gemeinsam machen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schießl. Abg. Schießl: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass uns der Nah- und Regionalverkehr sehr am Herzen liegt, ich glaube, das haben wir heute Vormittag bereits bewiesen mit unserem Antrag, eine Überarbeitung des Generalverkehrskonzeptes zu beschließen. Wir hätten da schon die Möglichkeit gehabt wieder neue Akzente zu setzen, da es ja nach wie vor in vielen Bezirken Oberösterreichs kein Verkehrskonzept gibt. Jetzt haben wir wieder, wie meine Vorredner schon richtig gesagt haben, eine Resolution an den Bund. Es ist schon eine traurige Tatsache, dass wir Oberösterreicher in Wien intervenieren müssen, den Bund in seine Verpflichtung nehmen, damit der Bund seinen Verpflichtungen diesbezüglich nachkommt. Natürlich unterstützen wir Freiheitliche auch diese Resolution, da sie aufzeigt, dass wir dringenden Handlungsbedarf in diesen Bereichen haben. Festhalten möchte ich aber trotzdem, es geht uns Freiheitliche noch immer nicht weit genug, was ist wenn der Bund wieder nichts tut, wie Kollege Hüttmayr schon richtig gesagt hat, es wieder nur ein Blatt Papier ist, das nur kurz mal in die Hand genommen wird, dann ad acta gelegt wird? Wir brauchen dann trotz alledem hier in Oberösterreich eine schnelle und befriedigende Lösung für den Nah- und Regionalverkehr in Oberösterreich. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass es für eine vernünftige und verantwortungsvolle Verkehrspolitik enorm wichtig ist, dass wir unsere verkehrspolitischen Positionen, aber auch deren Finanzierung festlegen, auf den Tisch legen, diskutieren und wenn notwendig der Bundesregierung mit Nachdruck zur Kenntnis bringen. Der Verkehrsausschuss hat über diese vorliegende Resolution diskutiert, hat dann festgehalten, dass gerade in diesem Bereich, nämlich der Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs, er sich an den Bund wenden wird und hat diese Vorgangsweise auch einstimmig toleriert. Ich glaube, es ist unbedingt notwendig, dass wir uns klar positionieren, wie der Bund zu seinen Finanzierungen und zu seiner Finanzierungsverantwortung zu stehen hat. Im Übrigen ist es ja nicht nur eine Position, die wir in Oberösterreich vertreten, sondern es ist auch eine Position, die der Bundesrechnungshof in seinem Bericht im letzten Jahr auch sehr eindeutig auf den Tisch gelegt hat. Ich möchte zitieren, was der Bundesrechnungshof hier festgelegt hat auf Seite 88 zum verkehrspolitischen Ziel, ich zitiere: Im Sinne eines zielgerichteten und wirkungsorientierten Mitteleinsatzes empfiehlt der Rechnungshof eine klare Definition der Ziele und Aufgaben des Bundes im Bereich der Finanzierung des Schienen-Personen-Verkehrs (Grundangebot) vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wäre insbesondere zu klären, erstens, in welchen Bereichen des Nahverkehrs und Fernverkehrs ein Bahnangebot unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung verkehrspolitischer, sozialpolitischer und umweltpolitischer Faktoren zweckmäßig ist. Zweitens, inwieweit diese Angebote eigenwirtschaftlich erbracht werden können, und in welchem Ausmaß eine Mitfinanzierung durch den Bund erforderlich erscheint. Das hat also der Bundesrechnungshof letztes Jahr bereits auf den Tisch gelegt. Wenn wir uns das Gesetz über den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr ansehen, so definiert es die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern im Personen-, Nah- und Regionalverkehr wie folgt, ich führe hier drei Punkte an, die mir und uns sehr wesentlich erscheinen: Im Paragraf 7 ist die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienen-, Nah- und Regionalverkehr als Aufgabe des Bundes im Ausmaß der Fahrplanleistung 1999/2000 zu sehen. Im Paragraf 11 die Planung nachfrageorientierter Verkehrsdiensteleistung auf Basis des Grundangebotes gemäß Paragraf 7 als Aufgabe der Länder und Gemeinden. Zum Dritten, die Bestellung von Verkehrsdienstleistungen über das Angebot ebenfalls gemäß Paragraf 7 hinaus als Aufgabe der Länder. Das Gesetz ist also eine klare, aber auch inhaltlich nachvollziehbare Aufgabentrennung zwischen Bund, Länder und Gemeinden und ist daher grundsätzlich Materie des Finanzausgleiches. Wo ist daher das Problem? Das Problem liegt darin, dass es kein Problem des Gesetzes ist, sondern dass es ein Problem der Mittelausstattung ist, ein Problem der Mittelausstattung zur Erfüllung der grundsätzlich gesetzlichen normierten Leistung auf Seiten des Bundes. Wenn man sich jetzt anschaut, was der Bund für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr hier zur Verfügung stellt, so sieht man, wenn man sich anschaut, im Rechnungshof kann man es auch nachzitieren: Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen beispielsweise im Jahr 2000 mit 492 Millionen Euro, 2006 mit 498 Millionen Euro, 2009 mit 591 Millionen Euro, also es ist immer gleich geblieben, es hat keine Erhöhungen gegeben. Wenn man sich den neuen Info-Letter betreffend den Nahverkehr anschaut, so hat es eine Einigung am 3. Februar 2011 gegeben, wo ein Vertrag abgeschlossen worden ist für diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Höhe von 578 Millionen Euro, also ein Minus mit 13 Millionen Euro zum Vorjahr, dieser Vertrag hat Gültigkeit bis 2019. Daher sehen wir diesen Antrag als Aufforderung an die Bundesregierung, hier tätig zu werden und dass der Bund das Grundangebot wiederum in vollem Umfang finanziert, nur dann lässt sich der öffentliche Verkehr aufrechterhalten, das ist eine unbedingte Notwendigkeit, dass es hier zu wesentlichen Investitionen kommt. Ich könnte jetzt noch ausführen, wo wir in Oberösterreich hier unbedingt Handlungsbedarf haben, aber das hat der Kollege Reitsamer ohnehin schon gemacht, wir glauben auch, dass es außerdem zu einer Erweiterung des Gesetzes in Bezug auf die Finanzierung von Investitionen im Schienen-, Nah- und Regionalverkehr kommen sollte, weil das Privatbahngesetz diese Notwendigkeit nicht umfassend abdeckt, auch hier, glauben wir, hat der Bund einen Handlungsbedarf. Daher unterstützen wir natürlich auch diese Resolution an den Bund und stehen hinter dieser Resolution. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 319/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 327/2011. Das ist der Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss) betreffend ein Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller über die Beilage 327/2011 zu berichten. Abg. Affenzeller: Beilage 327/2011, Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss) betreffend ein Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 327/2011.) Der gemischte Ausschuss (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss) beantragt 1. der Oberösterreichische Landtag möge diesen Ausschussbericht in die Tagesordnung der Landtagssitzung vom 10. März 2011 aufnehmen, 2. der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird, beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Das Österreichische Glücksspielgesetz 2010 gibt den Ländern die Möglichkeit, das Automatenglücksspiel innerhalb von klaren Rahmenbedingungen einzuführen und dafür auch Gebühren einzuheben. Mit dieser Vorlage soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, wir folgen dabei aber nicht dem Motto "Pekunia non olet", sondern wir sehen, wie das wirkliche Leben ist, im wirklichen Leben wird derzeit landauf landab gespielt, obwohl es nach den oberösterreichischen rechtlichen Regelungen und nach dem Bundesgesetz verboten wäre. Es gibt bei diesen Spielen keinen Spielerschutz, keinen Jugendschutz, keine technischen Vorkehrungen, wie Verbot von Wiederholungstasten oder Parallelspielen, natürlich ist von einem Anschluss an das Bundesrechnungszentrum zur Kontrolle der Programme und der Spielabläufe überhaupt keine Rede. Daher gibt es diese Vorlage, wobei man sagen muss, dass ja die Bundesregelungen schon einen sehr engen Rahmen vorgeben. Zum Beispiel gibt es, ich mache das jetzt stichwortartig, damit es schneller geht, im Bund schon Schutzbestimmungen für die Spiele, nämlich Bonitätsprüfung, Jugendschutz, sicheres Zutrittssystem, Aufzeichnungspflichten, eine konkrete Regelung vom Ablauf der Spiele. Die Angebotsvarianten sind ebenfalls festgelegt, also Einzelaufstellung oder Bundesland, die Höchstzahl der möglichen Konzessionsnehmer, nämlich drei, die wirtschaftlichen Voraussetzungen, dass für die Video-Lotterie-Terminals der Bund zuständig ist, für die Einzelaufstellungen und für die Salons das Land, dass 25 Prozent Abgaben verlangt werden können, davon 10 Prozent Bund und bis zu 15 Prozent Landeszuschlag. In dieser Vorlage wird für Oberösterreich vorgesehen, dass wir die Automatenanzahl mit 1.173 in Oberösterreich festlegen, pro 1.200 Einwohner ein Automat, das ist die bundesgesetzliche Grenze, dass wir Automatensalons erlauben zwischen 10 und 50 Automaten und Einzelaufstellungen bis zu 3 Geräte aber ausschließlich im Gastgewerbe, dass wir drei Bewilligungsnehmer zulassen wollen. Zum Spielerschutz, dass wir die Einsatz- und Gewinnhöhen, im Gegensatz zum Bundesgesetz, in den Salons die Gewinnhöhe auf 5.000 Euro reduzieren, beim Bund wären 10 Euro und 10.000 möglich. Bei der Einzelaufstellung, nur zur Ergänzung, ist ein Euro bzw. 1.000 Euro Gewinn vorgesehen. Die Mindestspieldauer soll auf zwei Sekunden erhöht werden, die Tageshöchstspieldauer mit drei Stunden begrenzt, außerdem gibt es eine Ausbildungsverpflichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spielsalons, die müssen laufend und wiederkehrend geschult werden. Der Ertrag aus dieser Abgabe, dieser fünfzehnprozentige Zuschlag wird 60 zu 40 zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt, wobei der Gemeindeanteil nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt werden soll. Kompetent für den Vollzug sind die Bezirksverwaltungsbehörden, sie werden bei der Kontrolle aber von der SOKO Glücksspiel, ein Teil der KIAB, unterstützt, die eine entsprechende Erfahrung bereits hat und aufgrund der Bestimmungen, die in ganz Österreich dann einheitlich sind, ist auch eine Kontrolle viel besser möglich, als das bis jetzt der Fall war. Wenn wir den Antrag heute beschließen, dann müssen wir noch die Zustimmung des Bundes einholen, im April können die Ausschreibungen für die Anbieter erfolgen, Anfang 2012 können wir mit den ersten Einnahmen rechnen. Wir haben als Fraktion, das habe ich, glaube ich, bei früheren Gelegenheiten schon gesagt, keine besondere Freude mit dem Glücksspiel, aber angesichts der Rahmenbedingungen, die sonst herrschen, werden wir dieser Vorlage zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächsten erteile ich Herrn Abgeordneten Stanek das Wort. Abg. Stanek: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Arnold Schenner! Herzlichen Dank, du hast eigentlich wirklich fast alles gesagt. Ich darf daher als Obmann des Innenausschusses herzlich Danke sagen bei allen Fraktionen und bei allen Mitgliedern des Ausschusses für ihre wirklich gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, dieses Gesetz ist wirklich in hohem Einvernehmen verhandelt worden. Und letztendlich kann es heute auch zum Abschluss gebracht werden. Ich möchte, nachdem Arnold Schenner fast alles gesagt hat, eine kurze Rückblende noch machen. Mitte der Neunzigerjahre hatten wir in diesem Haus, und einige wenige sitzen noch herinnen, damals das kleine Glücksspiel verboten. Und wir waren damals beseelt von dem Gedanken, dass wir gesagt haben, wenn wir das kleine Glücksspiel verbieten, dann machen wir wirklich etwas zum Spielerschutz, dann schaffen wir es, dass sich Menschen über diese Art nicht mehr verschulden, dann bringen wir ein Übel, mehr oder weniger, in unserer Gesellschaft weg. Man muss ganz offen sagen, wir haben damals auch verschiedene Expertenhearings gehabt. Manche Experten haben es uns damals schon gesagt, ihr werdet es sehen, ihr könnt es nicht ganz genau überprüfen, und es werden sofort wieder Auswege gefunden, wo mehr oder weniger hinter dem Rücken der Behörden entsprechende Glücksspiele durchgeführt werden können. Und über kurz oder lang mussten wir feststellen, dass das genauso eingetreten ist. Daher denke ich, dass der jetzige Schritt auf alle Fälle der Schritt in die richtige Richtung ist. Man muss zwar ehrlich sagen, wir waren damals auch der Meinung, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber wenn wir jetzt das kleine Glücksspiel genehmigen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes, dann bringt es wahrscheinlich doch mehr Spielerschutz, weil es eben strenge Reglementierungen gibt, die auch sehr genau überprüft werden können. Es ist jeder Automat mit dem Bundesrechner verbunden. Die Standorte und die Anzahl der Automaten sind exakt kontingentiert. Es soll schärfere Kontrollen geben. Es wird verstärkte Ausweiskontrollen geben. Es gibt personalisierte Spielkarten, die verhindern sollen, dass Unterachtzehnjährige spielen können. Und es sind auch strenge Strafen vorgesehen, die bis hin zum Entzug der Konzession und zu entsprechenden Geldstrafen führen können. Alles in allem denke ich, dass wir mit diesem Gesetz ein Instrument schaffen, um das kleine Glückspiel in kontrolliertem Maße ablaufen lassen zu können. Und daher lade ich alle noch einmal ein, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Danke vielmals. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Oberösterreichische Landtag wird heute nach achtzehnjährigem Verbot das kleine Glücksspiel wieder legalisieren. Ich glaube es ist ein wohlüberlegter Beschluss mit strengen Auflagen, um endlich auch eine effiziente Kontrolle durchführen zu können und endlich auch einen wirkungsvollen Spieler- und Jugendschutz realisieren zu können. Mein Vorredner hat es schon gesagt. Es ist bedauerlich aber Faktum, das geltende Verbot hat in Oberösterreich nicht gewirkt. Es ist also absolut zahn- und wirkungslos geblieben. Noch dazu, wo wir also mit Ausnahme von Salzburg von lauter Erlaubnisländern umgeben sind. Trotz Verbotes haben sich die illegalen Geldspielautomaten stark vermehrt. Es ist die Zahl der Spielsüchtigen auch gestiegen. Und laut Sicherheitsdirektion Oberösterreich sind aktuell mindestens 3.500 illegale Geldspielautomaten in Oberösterreich aufgestellt. Es wurden mehrmals über hundert Automaten beschlagnahmt. Aber, und das ist eigentlich etwas, was mich dann wirklich überzeugt hat, dass man hier einen anderen Weg suchen muss, es ist kein einziges Strafverfahren erfolgreich im Sinne des Gesetzgebers ausgegangen. Das heißt, es war so, dass die Exekutive nicht wirklich dieses Gesetz hat umsetzen können. Es hat sich eine entsprechende Schattenwirtschaft entwickelt mit entsprechender Begleitkriminalität. Alleine dass es 500 Wettlokale gibt, aber nur 444 Gemeinden, sagt ja schon vieles. Das heißt, durch die Legalisierung des kleinen Glückspiels soll dem illegalen Glückspiel ein Riegel vorgeschoben werden. Das heißt, wir holen das Glückspiel in die Legalität zurück. Wir können damit die Kontrollmöglichkeiten ausweiten. Der Jugendschutz hat natürlich die oberste Priorität, und natürlich auch ein starker Spielerschutz. Ich möchte schon noch einmal sagen, obwohl es vom Kollegen Schenner teilweise gesagt worden ist, wir haben im Vergleich zum Bund den Maximaleinsatz auf fünf Euro halbiert, den Maximalgewinn auf 5.000 Euro reduziert, die Spieldauer auf zwei Sekunden erhöht, was deswegen wichtig ist, weil je kürzer die Spielphasen, desto höher ist die Gefahr, spielsüchtig zu werden. Wir haben in Oberösterreich Zugangskontrollen, wo nur mit amtlichem Lichtbildausweis der Besuch eines Automatensalons möglich ist. Und dort wo es Einzelaufstellungen gibt, muss es eine Spielerkarte geben, wo ein Lichtbild drauf ist und wo auch das Geburtsdatum draufsteht, damit man kontrollieren kann, dass keine Jugendlichen spielen. Das heißt, es gibt nur die Möglichkeit zu spielen, wenn man volljährig ist. Und ganz wichtig: Die Strafe, wenn Jugendliche spielen, zahlen nicht die Jugendlichen, sondern der Betreiber, was automatisch bedeutet, dass der Betreiber Interesse hat, dass er nur Volljährige in seinen Salon lässt oder auf seinen Automaten spielen lässt. Es gibt ein Zutrittssystem, das automatisch sozusagen mitrechnet auf der einen Seite die Spieldauer des Aufenthaltes, also nicht mehr als drei Stunden am Tag, aber auch, das muss man auch dazusagen, eine so genannte Cool-down-Phase. Das heißt, wenn jemand zwei Stunden ununterbrochen spielt, schaltet sich der Automat sozusagen ab und gibt demjenigen mehr oder minder die Chance, wieder in die Realität zurückzukommen. Ganz wichtig sind das Verbot von Parallelspielen und der Automatiktaste, kein Jackpot, eine Ausschüttung von 85 Prozent, die Spielbeschreibungen in deutscher Fassung und vor allen Dingen ein Verbot von aggressiven, gewalttätigen, kriminellen, rassistischen, pornografischen Darstellungen. Es sind die Betreiber in Zukunft auch verpflichtet, entsprechend eine Existenzminimumgefährdung festzustellen, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend mit geschultem Personal darauf zu reagieren. Das heißt, dass eine Begrenzung des Besuches bis zum völligen Untersagen möglich ist. Und vor allen Dingen, wenn jemand eine Bewilligung bekommt, diese Bewilligung auch durch das Land Oberösterreich bei mehrmaligen Verstößen gegen diese Bestimmungen entzogen werden kann. Wir gehen davon aus, dass dadurch die Zahl der illegalen Automaten in Oberösterreich abnehmen wird. Es gibt eine Begrenzung auf 1.175 Automaten, wobei schon gesagt worden ist, dass jeder Automat mit der Finanzbehörde verbunden ist und dadurch natürlich ein Monitoring hinsichtlich der Höhe des Spieleinsatzes unmittelbar möglich ist und natürlich auch jederzeit Überprüfmöglichkeiten stattfinden können. Ich halte es alles in allem für eine gute Lösung in einem Problemfall, den wir in Oberösterreich haben. Die erwarteten Steuereinnahmen liegen zwischen 8 und 17 Millionen Euro, wobei also 40 Prozent an die Gemeinden ausgeschüttet werden. Ich glaube, dass ein Teil dieses Geldes auch verwendet werden soll für eine Prävention in der Spielsucht bzw. in der Unterstützung von Spielsüchtigen, und natürlich auch in die Kontrolle des Apparatesystems und der Spielapparate investiert werden sollte. Ich gehe davon aus, und deswegen werden wir Grüne auch zustimmen, dass diese Gesetzesnovelle eine Verbesserung der Situation für Oberösterreich darstellen wird. Das bislang geltende Verbot hat den Wildwuchs an Kleincasinos und Spielhöhlen nicht verhindern können. Im Vordergrund stehen also wirklich der Schutz und die Kontrolle. Und das ist mit diesem Gesetzesentwurf gelungen. Mir ist bewusst, dass es auch weiterhin Spielsüchtige geben wird. Aber wir holen die Spielsüchtigen und die Spieler und Spielerinnen in die Legalität zurück und es wird die Begleitkriminalität eingedämmt. Und somit gilt ein Grundsatz, der da heißt: legalisieren statt kriminalisieren. Und aus diesem Grund werden wir auch dem Gesetz entsprechend zustimmen. Es ist erfreulich, dass alle Fraktionen hinter diesem Gesetzesvorschlag stehen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Klinger das Wort. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, Herr Landeshauptmann, geschätzte Zuhörer! Strenger Spielerschutz im kleinen Glückspiel ist die oberste Priorität, warum wir uns zu diesem neuen Gesetz entschlossen haben. Und der Kollege Hirz hat gerade gesagt, wir wollen die Spielsüchtigen in die Legalität zurückholen. Ich habe aber jetzt nicht gewusst, dass jene, die an den illegalen Automaten jetzt spielen können, kriminalisiert sind. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: „Nein, aber es gibt relativ viel Schattenwirtschaft!“) Ja das ist etwas anderes. Aber du hast gesagt, dass die, die gespielt haben, jetzt in die Legalität zurückgeholt werden. Das muss man schon relativieren. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: „Das war illegal!“) Ja genau, aber derjenige, der gespielt hat, ist ja kein Krimineller, weil wir ja nicht feststellen konnten, dass diese Spielautomaten illegal sind. Das haben wir ja gerade gehört in den Ausführungen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Außer er liest Zeitung!“) Ja aber das Problem ist, die Automaten stehen trotzdem in den Lokalen, und da komme ich genau darauf zurück. Wir versuchen etwas besser zu machen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Richtig!“) Aber, wir müssen auch in Zukunft danach trachten, dass wenn dieses Gesetz nicht dazu abzielt bzw. wenn der Erfolg nicht darin besteht, dass wir dieses Glückspiel nicht nur legalisieren, sondern nebenbei auch die anderen Automaten bestehen bleiben oder irgendwo dann wieder neu entstehen, dass wir dann dieses Gesetz noch einmal überarbeiten werden müssen. Insgesamt sind wir Freiheitlichen allerdings der Meinung, dass das auch in die richtige Richtung geht und werden diesem Gesetz zustimmen. Eine andere Sache noch, weil in diesen Ausführungen zu diesem Gesetz steht, dass diese Regelung keinerlei finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in der Allgemeinheit bringen, das ist schon richtig, aber die Prävention und die Behandlung der Süchtigen kosten sehr wohl der Allgemeinheit auch etwas. Da kann man nicht sagen, dass das dann kostenfrei zur Verfügung steht, jenes Geld, das dann mit den Glückspielautomaten eingenommen wird. Ich gebe das schon zu bedenken. Im Grunde genommen aber, glaube ich, ist es einmal ein richtiger Schritt, den wir allerdings gut unter Beobachtung halten werden müssen, damit, wenn es in Zukunft zu Problemen, wie ich es zuerst dargestellt habe, kommen wird, dass wir diese auch dann wieder richtig in den Griff bekommen können. Ich glaube nämlich, das, was zurzeit passiert im Glückspielbereich, wir haben ja gehört 3.500 Automaten hast du gesagt, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Zirka, ja!“) das ist ja ein Wahnsinn. Und die Abhängigen nehmen in einer Geschwindigkeit zu, das kann man sich nicht vorstellen. Ich habe das selber so nicht geglaubt. Wir werden wirklich danach trachten müssen, dass wir das in Zukunft in den Griff bekommen. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz natürlich auch zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster hat sich Herr Landesrat Dr. Kepplinger zu Wort gemeldet. Landesrat Dr. Kepplinger: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch jetzt inhaltlich nicht näher darauf eingehen. Es wurde alles Wesentliche auch richtig von den einzelnen Sprechern dargestellt. Ich möchte nur zur Bewilligungsvergabe noch ankündigen, dass ich noch an die Klubs eine Einladung aussprechen werde, dass wir noch einmal die Ausschreibung und die Vorgaben der Ausschreibung diskutieren. Es ist so, dass in einem ersten Schritt drei Bewilligungsnehmer zu eruieren sind und in einem zweiten Verfahrensschritt sind dann die einzelnen Standorte auch zu bewilligen, wobei den Bewilligungsnehmern eine angemessene Frist eingeräumt werden muss, in der sie die entsprechenden Vorkehrungen treffen können wie Mietverträge, allenfalls bauliche Maßnahmen in Lokalen etc. Aber wir können dann, wenn das Gesetz heute beschlossen wird und wenn der Bund keine Einwendungen erhebt, dann können wir auch das Ausschreibungsprozedere beginnen. Wie gesagt erfolgt in den nächsten Tagen eine Einladung an die Klubs. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich die Anregung auch in der Ausschussdiskussion, ich glaube es war der Kollege Hirz, dass wir eine Broschüre auch überlegen, die auf die Gefahren, auf die Risken der Spielsucht eingeht, dass wir so eine Broschüre auch machen werden. Wir können da zurückgreifen auf Expertisen des Instituts für Suchtprävention. Auch in der Landesnervenklinik gibt es entsprechende Fachleute. Wir werden das machen und werden schauen, dass wir das auch so hinbringen, dass da zeitnah mit Beginn des Spielbetriebes auch dann diese Broschüre fertig ist. Es gibt das auch in anderen Bundesländern. Ich habe mir hier die von Kärnten schon besorgt. Es gibt Beispiele auch, wo wir Anleihen nehmen können. Ich bedanke mich auch für die gute Diskussion im Ausschuss, und ich ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 327/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 324/2011, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. Ich bitte Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer über die Beilage 324/2011 zu berichten. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Beilage 324/2011, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme einer Haftung zu Gunsten der Ennshafen OÖ GmbH. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 324/2011.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. von der Zuweisung dieser Regierungsvorlage an einen Ausschuss gemäß § 26 Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 absehen sowie 2. die Oö. Landesregierung ermächtigen, für eine Fremdfinanzierung der Ennshafen OÖ GmbH bis zu 10 Mio. Euro zuzüglich Finanzierungskosten die Haftung zu Gunsten dieser Gesellschaft zu übernehmen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Wird dazu das Wort gewünscht. Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 324/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 331/2011, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller über die Beilage 331/2011 zu berichten. Abg. Affenzeller: Beilage 331/2011, Initiativantrag betreffend die Rücknahme der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionistinnen und Pensionisten. Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 vorgenommene Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags (AVAB) für Pensionistinnen und Pensionisten zurückzunehmen und die ihnen bis dahin vorenthaltenen Beträge rückwirkend ab 1. Jänner 2011 nachzuzahlen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Wird dazu das Wort gewünscht? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe damit die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 331/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 336/2011, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Ich bitte die Frau Abgeordnete Maria Wageneder über die Beilage 336/2011 zu berichten. Abg. Wageneder: Beilage 336/2011, das ist der Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Gemeindekooperationen. Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Maßnahmen- und Unterstützungspaket weiter zu entwickeln, welches Gemeinden nachhaltig motiviert, kooperativ zusammenzuarbeiten und dadurch Kosten im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich reduziert sowie das Eingehen solcher Kooperationen erleichtert. Darüber hinaus soll das Land für jene Gemeinden, die einen freiwilligen Zusammenschluss beabsichtigen, Hilfestellungen bieten. Ich melde mich zu Wort. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte vorerst noch eingehen auf die in der Dringlichkeit erwähnten Punkte vom Kollegen Rippl. Es wurde diskutiert, dass mit dem 15-Euro-Erlass sozusagen da nichts konkret angeführt ist. Selbstverständlich kann das Umgehen mit diesem 15-Euro-Erlass in so einem Maßnahmenpaket mitgedacht werden. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass Kooperationen durchaus auch Einsparungen bringen können. Also es ist nicht der Hauptpunkt, warum man Kooperationen eingehen soll, aber sicher oft ein Nebenprodukt und dass gerade dadurch Gemeinden wieder mehr finanzielle Autonomie erhalten können. Wir Grüne haben uns auch zu diesem Maßnahmenpaket, das in diesem Antrag gefordert wird, schon konkret Gedanken gemacht. Ich möchte hier nur einige Beispiele anführen, was sozusagen diese Maßnahmen sein könnten. Es könnten zum Beispiel Maßnahmen im Bereich von gemeindeübergreifenden Bauhöfen, Buchhaltungen, Lohnverrechnungen, im Bereich von Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Amtsleitungen für zwei Gemeinden oder auch bei den Feuerwehren sein. Und was der Landesrechnungshof auch empfohlen hat, bei Standesämtern Standesamtsverbände zum Beispiel zu gründen. (Der Erste Präsident übernimmt den Vorsitz.) Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass wir im Rahmen der Raumordnungsgesetz-Novelle besonders darauf achten müssen, dass hier in Zukunft besser vernetzt und kooperativ bei der Raumordnung gehandelt wird. Wir brauchen gemeindeübergreifende, überkommunale Ortsentwicklungskonzepte, und wir brauchen eine Raumordnung der kurzen Wege. Zum Beispiel, wie es ausschaut bei Linz-Leonding-Traun, Steyr-Garsten, Berg-Rohrbach, Schwanenstadt und Umland, das sind Gemeinden, die eigentlich von den Siedlungsstrukturen her schon zusammengewachsen sind. Gerade hier muss ganz genau hingeschaut werden, dass zum Beispiele Korridore, Grünzüge offen bleiben und nicht einfach weiter auf die grüne Wiese gebaut wird und dass hier auch öffentliche Verkehrsmittel eingeplant werden. Hier hat die Raumordnung sicher ganz großen Handlungsbedarf, und hier geht es auch um Kooperationen zwischen den Gemeinden. Zu den viel diskutierten Gemeindezusammenlegungen: Bei uns gilt hier selbstverständlich das Prinzip der Freiwilligkeit. Solche Prozesse müssen selbstverständlich auch durch Agendaprojekte begleitet werden. Die Schweiz hat hier viele erfolgreiche Gemeindezusammenlegungen durchgeführt. Ich komme ja aus Niederösterreich und da wurden auch in den 70er-Jahren sehr, sehr viele Gemeinden zusammengelegt. Ich habe mich persönlich informiert beim Amtsleiter von Ardagger. Da wurden vier Gemeindeteile zusammengelegt und trotzdem gibt es ein sehr, sehr aktives Vereinsleben in den einzelnen Ortsteilen, in diesen vier Ortsteilen dieser Gemeinden, die nun ca. 5.000 Einwohner umfasst. Ein sehr positives Beispiel in Oberösterreich ist auch noch Weyer. Wir haben persönlich mit dem Herrn Bürgermeister Klaffner gesprochen. Sicher ist Weyer eine besondere Situation, weil eigentlich das Land Weyer rund um den Markt Weyer sich erstreckt. Aber dort war es ja so, dass 1999 ein Fragebogen ausgegeben wurde. Da haben, unter extra vermerkt, 50 Prozent der Bewohner und Bewohnerinnen hinzufügt, sie wollen eine Gemeindezusammenführung. Das war sicher ein positives Beispiel für eine Gemeindezusammenlegung. Unsere Intention mit diesem Antrag ist, dass das Land ein Maßnahmen- und Unterstützungspaket entwickelt, dass Gemeindenkooperationen noch erleichtert werden und, wenn gewollt, auch Gemeindefusionen in die Tat umgesetzt werden und unterstützt werden. Es soll auch ein Anreizsystem für Gemeinden, dass sozusagen auch jene, die bis jetzt vielleicht da noch nicht daran gedacht haben, auch auf diesen Geschmack und auf diesen Weg kommen. Bei der Verwaltung sparen, damit die Qualität für die BürgerInnen ausgebaut werden kann, wie zum Beispiel auch jetzt im SPÖ-Antrag, der heute eingeht, angeführt ist, bei der Kinderbetreuung stimme ich vollkommen zu. Wir brauchen eine konkrete Verbesserung und Optimierung der Funktionalität der einzelnen Gemeinden; wirtschaftlich, finanziell, topografisch, sozial, aber auch ökologisch, Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf fragen, ob es noch Wortmeldungen gibt? Bitte sehr, Herr Kollege Rippl. Abg. Rippl: Verehrter Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen, liebe Zuhörer! Ich möchte schon klar stellen, liebe Kollegin Wageneder, ich habe zuerst gesagt, der Antrag, der ist vernünftig und hat sehr gute Ansätze und sollte unserer Meinung nach noch ausführlicher im Ausschuss diskutiert werden. Wir werden deswegen der Dringlichkeit nicht zustimmen, aber dem Antrag zustimmen, weil ich, wie gesagt, vernünftige und gute Ansätze darin finde. Aber eines möchte ich auch noch klar stellen. Ich habe nichts gegen Kooperationen oder gegen das Zusammenarbeiten, denn ich bin selber Obmann eines interkommunalen Betriebsbaugebietes, ich bin Obmann der Leader-Region, und ich finde sehr wohl diese Vorteile als sehr positiv, wenn Gemeinden zusammenarbeiten und kooperieren, und (Zwischenruf Abg. Wageneder: "Das habe ich auch nicht behauptet!") ob jetzt auch in anderen Gesellschaften bzw. in anderen Teilen der Gemeinden durchgeführt wird. Das wollte ich hier sagen der Klarstellung halber. Wir werden dem Antrag die Zustimmung geben, aber wir haben der Dringlichkeit nicht zugestimmt, danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Wieso müsst ihr so viel nachdenken über so einen Antrag. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen? (Erster Präsident: Ich bitte, der Frau Kollegin die volle Aufmerksamkeit zu schenken. Sie hat noch gar nicht anfangen können.) Nein, es ist ja wirklich eigenartig, es sind schon alle ganz aufgeregt, noch bevor ich anfange. (Erster Präsident: Frau Kollegin, du bist bereits am Wort.) Beispiel: Bürgermeister Rippl hat aus seiner Erfahrung als Bürgermeister gesprochen. Ich möchte einfach meine Erfahrungen als Gemeinderätin, die ich seit 1991 habe in der Gemeinde Berg bei Rohrbach, erwähnen. Meiner netter Herr Kollege Schenner, so kenne ich ihn gar nicht. Hier habe ich viele Erfahrungen, und die möchte ich einfach auch kurz mit einbringen, warum es uns auch so dringend und wichtig ist, um hier eben Anreize zu schaffen für verstärkte Kooperationen und hier eben vielleicht mögliche Stolpersteine auch aus dem Weg zu räumen. Wir haben eine zwölf Kilometer lange Gemeindegrenze zwischen Rohrbach und Berg. Die führt durch ein dicht bebautes Gebiet. Das heißt, wir teilen mit der Gemeindegrenze drei Straßen, drei sehr dicht besiedelte Straßen, wo dann die Bürger, Bürgerinnen auf der einen Seite weniger Müllgebühren als auf der anderen Seite zahlen oder bei den Wasser- und Kanalgebühren unterschiedliche Tarife haben. Das ist für viele nicht ganz einsichtig und es erschwert auch die Arbeit, weil es natürlich, wenn man zusammensitzt, regt man sich auf über einen Müllbetrag und andere sagen, nein, wir haben einen ganz anderen und warum ist das bei uns so und warum ist das dort nicht so? Wir haben auch sehr viele Kooperationsprojekte, weil natürlich Infrastrukturmaßnahmen in einem Gemeindegebiet wie eben in Rohrbach und in Berg gemeinsam gebaut werden. Das heißt, da braucht es oft sehr viel Abstimmung, gemeinsame Diskussionen und hier auch gemeinsame Finanzierungsvorschläge und dann auch Verträge. Jetzt zum Beispiel haben wir eine Kindergartengruppe von der Gemeinde Berg im Kindergarten der Gemeinde Rohrbach untergebracht und es braucht Zeitverträge, damit das geregelt wird. Genau aus diesen Erfahrungen haben wir gesagt, es wäre doch viel vernünftiger, hier eine gemeinsame Regelung zu finden ohne jetzt mit den Gemeinderäten, die auf beiden Seiten befassen zu müssen und hier oft wirklich leere Stunden auch zu verbringen und für die Kindergärtnerinnen das auch nicht gerade einfach zu machen. Also ich glaube, hier wären noch Anreize und Möglichkeiten, jetzt nicht nur einen gemeinsamen Bauhof zu bauen, sondern wirklich auch die bestehenden Strukturen gemeinsam zu nutzen, ohne jetzt gegen Verordnungen usw. zu verstoßen. Ein gemeinsamer Entwicklungsprozess, und das ist auch das, was ich schon über sehr viele Bereiche, und da gebe ich dem Bürgermeister Rippl sehr wohl recht, dass man natürlich auch im Zuge dieser Diskussion über ein Paket, wo wir eben jetzt den Auftrag erteilen, der Landesrat soll einmal etwas vorlegen, was ja nicht heißt, dass wir als Landtag nicht darüber diskutieren können, was es da alles braucht, aber das Paket einmal auf den Tisch kommen soll. Genau in so einem Paket wünsche ich mir auch eine Diskussion über die Verordnung des 15-Euro-Erlasses, weil das ist eine Verordnung. Da muss man schauen, behindert das mögliche Kooperationen oder fördert es Kooperationen? Jetzt sehen wir einfach auch, dass viele Dinge, gerade der Agenda 21-Prozess, danke, Herr Präsident, (Erster Präsident: "Bitte sehr, Frau Kollegin!") dass viele, gerade auch Agenda- oder Eigenprojekte damit verhindert werden, weil es eben in den 15-Euro-Erlass hineingerechnet wird und da es dann schon sehr eng ist. Also genau das wünsche ich mir auch vom zuständigen Landesrat, dass man das durchleuchtet, welche Verordnungen, welche Gesetzesmaßnahmen sind jetzt hinderlich für eine Kooperation? Und, ich gehe schon in meine Gemeinde, und das ist auch, was wir in der Fraktion über Jahre schon fordern, hier nicht nur eine enge Kooperation und eine verbesserte Kooperation, sondern auch bis zum Zusammenschluss zu gehen, wenn die Menschen das in Rohrbach und in Berg wollen. Wir wollen es auch als Grüne nicht verordnen von oben herab, sondern wirklich zu sagen, wir sehen einen Sinn darin, diskutieren wir das, diskutieren wir das auch mit den Menschen. Wir haben das schon sehr oft in diversen Runden auch gemacht, weil viele nicht einsehen, warum ist da eine Trennung zwischen den beiden Gemeinden, weil ja vieles ja einfacher gehen würde. Genau hier möchten wir ansetzen, Anreize für engere Kooperationen, gerade auch im Sinne der Regionalentwicklung und der Raumentwicklung; hier zu schaffen nicht nur mit den INKOBA-Gebieten, sondern auch zum Beispiel Wohngebiete gemeinsam über Gemeindegrenzen hin zu definieren und nicht eine macht ein Wohngebiet und der Nächste möchte dort ein Betriebsbaugebiet machen und dann dazwischen gibt es eben die Schwierigkeiten. Ich glaube, genau das sollte man verhindern. Das möchten wir mit diesem Antrag und mit diesem Wunsch an die zuständigen Regierungsmitglieder hier eben wirklich ein Paket vorzulegen, wie man das anreizen kann und wenn Gemeinden, wenn Gemeinderäte bereit sind, das intensiver zu diskutieren, ihnen auch Unterstützung zu gewähren und zu sagen, ja, wir unterstützen einen Agendaprozess, wir stellen Moderation zur Verfügung, um eben das mit der Bevölkerung auch wirklich gemeinsam diskutieren zu können, weil nur so kommen wir zu einer besseren auch Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das muss das oberste Ziel sein. Es geht nicht um einen Gemeinderat, es geht nicht um einen Bürgermeister, es geht darum, dass die Leute, die dort wohnen, auch wirklich einen Vorteil davon haben. Das sollte uns wichtig und uns ein Anliegen sein, danke. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich kann niemand entdecken hier in diesem Saal, der sich gemeldet hätte. Ich darf daher die Wechselrede schließen, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 336/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich. Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Bevor wir zur Zuweisung des restlichen Eingangs kommen, darf ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal um Ihre ganze Aufmerksamkeit bitten und zwar dafür, dass sich einiges ändern wird im Bereich des stenografischen Dienstes. Mit Ende März werden uns zwei Bedienstete verlassen. Frau FOI. Christine Rechberger hat sich entschlossen, aus dem Stenografendienst auszuscheiden. Frau Rechberger wurde 1989 erstmals der Landtagsdirektion zugeteilt und war dort bis 1993 als Sekretärin tätig. Im Jahre 1995 kam sie in den Stenografendienst und schrieb fast 16 Jahre fleißig für uns die Protokolle. Sie hat ihre Aufgabe sehr ernst genommen und mit großer Sorgfalt versucht, das hier im hohen Haus Gesprochene zu Papier zu bringen. Frau Christine Rechberger, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit für uns Abgeordnete und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit als Chefsekretärin in der Abteilung Präsidium weiterhin alles, alles Gute. (Beifall) Die stärksten Zeiten haben unsere Damen und Herren Stenografen ja schon hinter sich. Einige haben ja auch den Abgeordneten Moser noch gekannt. Wenn der hier seine Reden gehalten hat, dann haben die Bleistifte zu glühen begonnen und er hat immer am Jahresende die Stenografen zu einem Glaserl eingeladen, damit er das wieder gut machen konnte, was er mit seinen schnellen Reden angerichtet hat. Aber jetzt werden ja nur mehr die Zwischenrufe festgehalten. Ja, auch der Chef, der Leiter des Stenografendienstes, Herr Reg.Rat. RD. Hermann Dedl, wird mit Ende des Monats seinen Dienst als Oberstenograf, zu dem wir ihn heute ernennen, beenden. Sie werden es kaum glauben, wenn ich Ihnen sage, dass Herr Dedl am 1. Juli 1972 zum ersten Mal zum Stenografendienst gekommen ist. Er war nicht ununterbrochen in dieser Tätigkeit hier bei uns, aber immer in der Landtagsdirektion, da er von 1984 bis Ende 1988 als zweiter Bearbeiter in der Landtagsdirektion tätig war. Als er am 1. Jänner 1989 wieder zum Stenografendienst kam, wurde er gleich mit der Leitung beauftragt. Diese Funktion übte er ohne Unterbrechung bis zum heutigen Tag aus. In diesen 23 Jahren wurde keine Seite des stenografischen Protokolls gedruckt, die er nicht gelesen und kontrolliert hätte. Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit, es waren rund 28.000 Seiten stenografischen Protokolls, die durch seine Hände gegangen sind, und er macht noch immer einen sehr frischen Eindruck, wenn ich das hier feststellen darf. Herr Dedl hat seine Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein wahrgenommen. Viele von uns mussten auch zur Kenntnis nehmen, dass die Korrekturen der Reden, wenn sie über stilistische Anmerkungen hinaus gingen und allzu großzügig ausgefallen sind, von ihm nicht immer akzeptiert wurden. Also er war ein strenger Oberstenograf. Eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch erwähnen, was nämlich oft nicht so gesehen wird. Herr Dedl war natürlich nicht hauptberuflich Leiter des Stenografendienstes, sondern er war in erster Linie Chef des Dienstkraftwagenbetriebs beim Amt der Landesregierung. Das gilt natürlich für alle übrigen StenografInnen und alle Bediensteten der Landtagsdirektion. Auch sie arbeiten in verschiedenen Abteilungen beim Amt der Landesregierung und erledigen ihre Aufgaben in der Landtagsdirektion in diesen Fällen nebenberuflich. Herr Dedl, ich danke sehr herzlich für die hervorragende Arbeit im Stenografendienst der Landtagsdirektion und wünsche für die bevorstehende Pension alles, alles Gute und vor allem Gesundheit. (Beifall) Ja auch hier muss es wieder weiter gehen. Ich darf daher bekannt geben, wie es weiter gehen soll. Die durch das Ausscheiden von Herrn Hermann Dedl frei werdende Stelle eines Leiters des Stenografendienstes wird ab 1. April 2011 Herr Oberamtsrat Klaus Winkler, der schon bisher Leiterstellvertreter war, übernehmen. Neuer Leiterstellvertreter wird Herr Oberamtsrat Walter Hartl, der uns allen als Stenograf bestens bekannt ist. Als neue Stenografen werden ab 1. April Frau Maria Sonnberger von der Abteilung Präsidium und Herr Michael Gratzl, der beim Unabhängigen Verwaltungssenat arbeitet, beginnen. Ich wünsche der neuen Stenografin und dem neuen Stenografen sowie dem neuen Leiter und seinem Stellvertreter viel Freude im Stenografendienst und viel Freude mit unseren Reden, die wir in ihrer Zeit hier halten werden. Noch einmal ganz herzlichen Dank und alles Gute den Damen und Herrn, die neu zu uns stoßen werden. Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung eingelangt sind. Es sind dies die Beilage 337/2011, ein Initiativantrag betreffend eine Änderung bei der Briefwahl, die Beilage 338/2011, ein Initiativantrag betreffend die Verbesserung der Einnahmensituation der oberösterreichischen Gemeinden. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 339/2011, ein Initiativantrag betreffend verstärkte Kooperation des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz unter besonderer Berücksichtigung des Schienennetzes. Diese Beilage wird dem Verkehrsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Damit ist das Programm der heutigen Sitzung erschöpft und die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 16:23 Uhr) 4 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 14. Sitzung am 10. März 2011 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 14. Sitzung am 10. März 2011 5