Wortprotokoll 11. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 11. November 2010 Inhalt: Fragestunde: L-8027/1-XXVII: Anfrage der Abg. Langer-Weninger an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 5) L-8028/1-XXVII: Anfrage der Abg. Dr. Manhal an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7) L-8029/1-XXVII: Anfrage des Abg. Dipl.-Päd. Hirz an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 9) L-8030/1-XXVII: Anfrage der Abg. Schwarz an Landeshauptmann-Stv. Ackerl (Seite 10) L-8031/1-XXVII: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 12) L-8032/1-XXVII: Anfrage des Abg. Nerat an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 15) L-8033/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wall an Landesrätin Mag. Hummer (Seite 16) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 20) Geschäftsanträge: Beilage 244/2010: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung. Redner/innen: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 22) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 23) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 23) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 24) Abg. Mag. Stelzer (Seite 25) Beilage 246/2010: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich. Redner/innen: Landesrätin Mag. Hummer (Seite 26) Abg. Mag. Lackner (Seite 26) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 27) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 28) Beilage 247/2010: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Beilage 250/2010: Initiativantrag betreffend eine Normenprüfung zum Zwecke der Verhinderung von Parallelgesellschaften und Ghettobildungen. Redner/innen: Abg. Ing. Mahr (Seite 29) Abg. Bauer (Seite 31) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 31) Abg. Dr. Csar (Seite 33) Beilage 251/2010: Initiativantrag betreffend die ehest mögliche Einführung der Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Redner/innen: Abg. Nerat (Seite 34) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 35) Abg. Stanek (Seite 36) Abg. Mag. Jahn (Seite 37) Beilage 252/2010: Initiativantrag betreffend die Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes. Redner/in: Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 38) Abg. Peinsteiner (Seite 39) Abg. Schwarz (Seite 40) Abg. Makor (Seite 40) Beilage 253/2010: Initiativantrag betreffend den vollen Erhalt der Familienförderungen des Bundes. Redner/innen: Abg. Wall (Seite 41) Abg. Langer-Weninger (Seite 43) Abg. Makor (Seite 43) Abg. Wageneder (Seite 44) Beilage 254/2010: Initiativantrag betreffend die Anhebung des Höchststeuersatzes für SpitzenverdienerInnen und die Einführung einer Vermögenssteuer mit einem Freibetrag bis 1 Million Euro. Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 46) Abg. Mag. Strugl (Seite 47) Abg. Ing. Klinger (Seite 48) Abg. Schwarz (Seite 49) Beilage 255/2010: Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke. Redner: Abg. Mag. Stelzer (Seite 50) Abg. Dr. Frais (Seite 51) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 53) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 54) Beilage 256/2010: Initiativantrag betreffend eines Verbots von Vollverschleierungen in Österreich. Rednerinnen: Abg. Dr. Manhal (Seite 56) Abg. Dr. Povysil (Seite 57) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 58) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 59) Ersatzwahlen in den Bundesrat (Seite 61) Verhandlungsgegenstände: Beilage 237/2010: Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die Zählregel in Omnibussen. Berichterstatter: Abg. Nerat (Seite 62) Redner: Abg. Nerat (Seite 62) Abg. Pilsner (Seite 62) Abg. Reitsamer (Seite 63) Abg. Schillhuber (Seite 64) Beilage 238/2010: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Pflegevertretung. Berichterstatterin: Abg. Bauer (Seite 64) Redner/innen: Abg. Affenzeller (Seite 64) Abg. Jachs (Seite 65) Abg. Schwarz (Seite 66) Abg. Wall (Seite 66) Beilage 244/2010: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung. Berichterstatter: Landesrat Hiegelsberger (Seite 67) Rednerin: Abg. Lackner-Strauss (Seite 68) Beilage 246/2010: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich. Berichterstatterin: Landesrätin Mag. Hummer (Seite 69) Rednerin: Abg. Mag. Kirchmayr (Seite 70) Beilage 255/2010: Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke. Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 71) Redner: Abg. Reitsamer (Seite 71) Abg. Ecker (Seite 75) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 76) Beilage 256/2010: Initiativantrag betreffend eines Verbots von Vollverschleierungen in Österreich. Berichterstatterin: Dr. Manhal (Seite 79) Redner/innen: Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 79) Abg. Schenner (Seite 80) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 81) Abg. Dr. Frais (Seite 82) Abg. Dipl.-Päd. Hirz (Seite 83) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 84) Mündliche Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Helmut Kapeller und Zweite Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer betreffend die oberösterreichische Wohnbaupolitik durch Herrn Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner (Seite 85) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Dr. Haimbuchner, Hiegelsberger, Mag. Hummer, Dr. Kepplinger und Sigl Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer: HR Dr. Grabensteiner (Beginn der Sitzung: 10.09 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 11. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags und darf Sie dazu alle sehr herzlich begrüßen, im Besonderen die Mitglieder des Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung, die anwesenden Damen und Herren aus dem Bundesrat, unsere Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Modeschule Ebensee mit ihren Lehrkräften, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung im Internet mitverfolgen. Die amtliche Niederschrift über die 10. Sitzung des Oö. Landtags liegt in der Zeit vom 12. November bis 26. November 2010 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Weiters teile ich mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingegangen sind, wir haben Ihnen diese Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Schließlich teile ich Ihnen noch mit, dass Landtagsabgeordneter Dr. Peter Csar zum 1. Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Wohnbau, Natur und Landschaftsschutz und Landtagsabgeordnete Maria Jachs zur 2. Schriftführerin des Umweltausschusses gewählt worden sind. Überdies finden Sie auf Ihren Plätzen die einzelnen Interviewbeiträge, die von Ihnen in den jeweiligen Bezirksausgaben der Zeitschrift TIPS veröffentlicht worden sind, sowie eine DVD über den ersten Teil unseres Landtagsfilms, den jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter bei der Ausübung ihres bzw. seines Mandates gerne verwenden kann und wenn es möglich ist, auch verwenden sollte. Wir kommen nun zur Fragestunde, eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt, ich beginne mit der Anfrage der Abgeordneten Michaela Langer-Weninger an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Langer-Weninger: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! In Oberösterreich sind wir stolz auf unser Gesundheitssystem, das hohe Niveau der medizinischen Versorgung hängt sehr von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Wie wird sich voraussichtlich der Spitalsbeitrag für Land und Gemeinden in den kommenden Jahren entwickeln? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus, Frau Abgeordnete Langer-Weninger! Bezug nehmend auf deine Anfrage darf ich festhalten, dass uns das beste und höchste Niveau in der medizinischen Versorgung in Oberösterreich ein ganz großes Anliegen ist, dass wir sowohl bei den niedergelassenen Ärzten, als auch im Spitalsbereich natürlich schauen müssen, wie können wir diese flächendeckende, hochqualitative Versorgung so gestalten, dass sie auch mittel- und langfristig für die Gemeinden und für das Land finanzierbar bleibt. Ich habe sehr harte Verhandlungen mit dem Gesundheitsbereich zum Budget hinter mich gebracht, wir haben heuer die Ausgaben für die Spitäler auf eine Erhöhungsquote von 2,8 Prozent festgelegt, das ist mehr als ein Prozent weniger als im Vorjahr. Wir haben die Erstanträge der Spitäler nicht akzeptiert, denn das wäre zu Erhöhungen bei den Gemeinden und beim Land des Spitalsbeitrages von 12 bis 14 Prozent gekommen, nachdem aber die Gebietskrankenkasse sich gedeckelt hat in ihren Leistungen je nach Einnahmenerhöhung, zahlen sie auch zu den Spitälern, der Bund sich am Steueraufkommen gedeckelt hat, haben Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit einer Erhöhung von 6,1 Prozent zu rechnen, in den nächsten zwei Folgejahren von 6,6 und 7,1 Prozent aus heutiger Rechnung. Das ist deutlich weniger als in den letzten Jahren und mein Ziel ist es, dass der Spitalsbeitrag nicht höher wächst als die Zunahmen der Steuern in den nächsten Jahren, sodass keine zusätzliche Belastung, die über das Ertragsniveau hinaus geht auf die Gemeinden zukommt. Ich hoffe sehr, dass uns bei der Spitalsreform ein guter Wurf gelingt, sodass wir die Finanzen auch im Hinblick auf die Sprengelbeiträge der Gemeinden in einer Größenordnung hinbringen, die für die Gemeinden erträglich ist. Erster Präsident: Ich darf fragen, ob es Zusatzfragen gibt? Herr Kollege Erich Rippl, bitte. Abg. Rippl: Schönen guten Morgen, werter Präsident, verehrter Herr Landeshauptmann! Sie sagten deutlich weniger, ich möchte einmal die Situation der Gemeinden darstellen, eine kleine Gemeinde, wie ich sie in der Gemeinde Lengau führe, wir zahlen 840.000 Euro an Krankenanstaltenbeiträgen, 2007 auf 2008 war eine Erhöhung von 7,95 und von 2009 auf 2010 von 6,46 Prozent, Sie sagen, deutlich weniger, jetzt haben wir 6,1 Prozent, es ist natürlich die Belastung der Gemeinden durch die hohe Bezirksumlage und eben die Krankenanstaltenbeiträge sehr, sehr hoch, es gibt ja zur Zeit oder es werden mit dem heutigen Jahr erwartet 307 Abgangsgemeinden. Wie soll das in Zukunft werden, wenn wir bei Krankenanstaltenbeiträgen jährliche Belastungen von zusätzlich über sechs Prozent haben? Die zweite Frage, ist bei den Verhandlungen hier auch der Gemeindebund dabei, Vertreter der Gemeinden, ob die mitwirken? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter, Ihre Darstellung ist zwar vom Auszahlungsbetrag her richtig, nur haben Sie folgendes übersehen, der Spitalsbeitrag für die Gemeinden ist im Vorjahr um 8,9 Prozent gewachsen, nur hatten die Gemeinden in den Vorjahren zu viel gezahlt, hatten ein Guthaben und er ist daher auf 6,7 Prozent zurückgegangen, Sie müssen schon die Zahl von 8,9 Prozent in Relation zu 6,1 Prozent stellen, denn das, was sie zuviel gezahlt haben, haben sie in den Jahren zuvor schon für das Jahr 2010 einbezahlt. Nur um das klarzustellen, wir haben ihn also um ein Drittel gesenkt. In Zukunft habe ich vor zu schauen, dass der Spitalsbeitrag, das kann uns gelingen, wenn die Wirtschaft funktioniert und wenn wir bei der Reform etwas zusammenbringen, auf jeden Fall nicht höher wächst als die Steuereinnahmen der Gemeinden, dann muss es mittelfristig finanzierbar sein, mit dem Präsidenten des Gemeindebundes, der sich hier sehr für die Gemeinden engagiert, bin ich in diesen Fragen im ständigen Kontakt. Abg. Rippl: Danke. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte sehr, Frau Kollegin Povysil. Abg. Dr. Povysil: Herr Landeshauptmann, Sie haben zu Recht, ich glaube Ihnen das selbstverständlich, auch gesagt, dass Ihnen das höchste medizinische Niveau ein Anliegen ist, Sie haben auch gesagt, dass Sie keine zusätzlichen finanziellen Belastungen der Gemeinden zulassen wollen. Nun war bereits wieder einmal letzte Woche zum x-ten Mal die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des AKHs Linz und der Landesfrauenklinik Linz in den Medien. Es gibt bereits das dritte Gutachten, dass diese Struktur als nicht funktionsfähig bzw. gefährdend sieht, wir haben auch immer wieder in vielen Anträgen die Zusammenlegung dieser Strukturen gefordert, der Rechnungshof hat bei diesen Strukturen der Zusammenlegung ein Einsparungspotential von 1,2 Millionen Euro gesehen. Was werden Sie unternehmen, um diese Strukturen zum einen wirklich arbeitsfähig zu gestalten, und zum anderen gerade im Hinblick auf die Belastung der Gemeinden dieses Kostendämpfungsvolumen verwirklichen und in Anspruch nehmen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Abgeordnete Povysil, Sie sind ja Mitarbeiterin dieses Gesamtsystems und wissen daher sehr genau, wie eng der Spielraum wirklich ist, wir haben zum Beispiel ein Rotationsprinzip eingeführt, insbesondere beim AKH bei den Ärzten, die sind zum Arbeitsgericht gegangen und haben Recht bekommen. Der Gestaltungsraum für die Politik ist ein durchaus beschränkter, aber zu Ihrer konkreten Anfrage, da ist einmal zu unterscheiden die formale Seite und die übrige Seite. Formal, die Visitation ist noch nicht abgeschlossen, es ist derzeit ein laufendes Verfahren, in welchem die Ärztekammer die beiden Rechtsträger aufgefordert hat, eine Stellungnahme zum Gutachten von Dr. Staudach abzugeben, die beiden Krankenanstalten haben daher Kontakt mit der Ärztekammer und dem Gutachter aufgenommen und klären derzeit offene Fragen. Das offizielle Ergebnis der Visitation ist abzuwarten, ich sage nur dazu, dass das Zwischenergebnis der hochqualifizierten Arbeit der Ärzte an den beiden Häusern nicht gerecht wird, um das aus meiner persönlichen Sicht zu sagen. Wäre die Situation nämlich so dramatisch, wie es der Gutachter in seiner Stellungnahme, derzeit in seiner provisorischen Stellungnahme darstellt, dann hätte er die Schließung der Abteilung veranlassen müssen. Ich sage, insgesamt ist der Visitationsbericht aus meiner Sicht und aus der Sicht unseres Trägers, der gespag, über weite Sicht emotional gehalten, nicht nachvollziehbar und wird in der derzeitigen Form auch von den Trägern zurückgewiesen und nicht akzeptiert. Faktum ist, dass das Ausbildungsangebot an kaum einer anderen Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe in Österreich größer sein kann als im AKH und an der LFKK, die Abteilung der LFKK ist mit mehr als 3.100 Geburten, wie Ihnen bekannt ist, die größte Geburtsklinik Österreichs und mit 4.000 gynäkologischen Eingriffen bietet die Abteilung des AKH eine außerordentliche große Palette an. Ich sage dazu, beide Häuser auf hohem medizinischen Niveau. Zwischen dem AKH und LFKK gibt es eine Reihe erfolgreich gelebter Kooperationsthemen, Radiologie, Kinderherz- und Kinderkardiologie, um Beispiele zu nennen, wie auch vom Landesrechnungshof sogar bestätigt wurde. Im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe wurde im Rahmen der Kooperation ein Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt und dies auch im Rahmen einer Rotationsvereinbarung schriftlich fixiert. Es gibt aus derzeitiger Sicht noch keinen Anlass, an der Ausbildungsqualität in beiden Häusern zu zweifeln. Und organisatorisch, sage ich dazu, wird sich die Reformkommission der Spitalsreform natürlich mit dieser Frage nochmals intensiv beschäftigen. Erster Präsident: Werden weitere Zusatzfragen gestellt? Wenn dies nicht der Fall ist, dann kommen wir zur zweiten Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Elisabeth Manhal an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Dr. Manhal: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Gesundheitsförderung und Prävention bilden zentrale Ziele des Gesundheitslandes Oberösterreich. Prävention setzt beim Lebensstil an und versucht Bewusstsein zu schaffen. Welche Schwerpunkte werden in der Prävention in den nächsten Jahren in Oberösterreich gesetzt werden? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Abgeordnete Manhal! Das Thema Prävention ist mir als Gesundheitsreferent ein besonderes Anliegen. Denn man darf nicht übersehen, vom gesamten Gesundheitsbudget gehen 1,9 Prozent in die Prävention. Der Prozentsatz wird auf Grund der rasant wachsenden Spitalskosten immer geringer. Damit ich nicht falsch verstanden werde, Kranke zu heilen ist absolut wichtig. Und das soll schnell und auf höchstem medizinischen Niveau erfolgen. Aber es wäre noch besser, Krankheiten zu verhindern. Und die Wissenschaft sagt uns, dass ein Großteil der Krankheiten verhinderbar wäre durch einen anderen Lebensstil, durch präventive Maßnahmen. Wir setzen in der Prävention ganz bewusst in erster Linie bei den Kindern und Jugendlichen ein, weil Leute in meinem Alter ändert man schon schwerer, die ändern schon schwerer ihren Lebensstil. Daher steht im Mittelpunkt der Prävention die Volksschule, der Kindergarten. Den Schulgesundheitsdienst neu, den wir installiert haben, werden wir konsequent ausbauen. Im Kindergarten gibt es eine Fülle von Initiativen, auf die ich jetzt im Detail nicht eingehe, die in den Broschüren des Gesundheitsressorts nachgelesen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Arbeitsplatz. Hier haben wir eine Plattform mit der Wirtschaftskammer, mit der Arbeiterkammer, mit der AUVA und mit der Gebietskrankenkasse ins Leben gerufen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Arbeitswelt zu integrieren. Ich sage aber dazu, wir tun auch derzeit schon einiges. Ich erinnere an den Mutter-Kind-Zuschuss, ich erinnere an die Aktion Gesundheit macht Schule, ich erinnere an die Aktion Gesunde Küche, was vernünftige Ernährung anlangt, und ich erinnere an all die Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention, die bereits im Kindergartenalter beginnen. Es ist eine weite Palette, die im gesunden Oberösterreich verwirklicht wird. Die größte aller Aktionen ist die Aktion Gesunde Gemeinde, wo wir flächendeckend die Bevölkerung im präventiven Bereich erreichen, wo fast alle Gemeinden in Oberösterreich mitwirken, und wo es auch schöne Erfolge gibt. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage Frau Kollegin? Abg. Dr. Manhal: Nein danke. Erster Präsident: Das ist nicht der Fall. Dann darf ich fragen, ob es weitere Zusatzfragen gibt? Bitte sehr Frau Dr. Povysil. Abg. Dr. Povysil: Herr Landeshauptmann! Die beste Prävention wäre die tägliche Turnstunde. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich setze mich gerne dafür ein. Aber Sie wissen, wie es bei den Staatsfinanzen steht. Und den Turnunterricht von drei Stunden auf fünf Stunden zu erhöhen, bedeutet eine ungeheure finanzielle Belastung. Ich zweifle überhaupt nicht an der Sinnhaftigkeit. Wir haben als Sportreferenten immer wieder diese Forderung aufgestellt. Sie ist bisher an der Finanzierung gescheitert. Erster Präsident: Frau Kollegin Schwarz hat sich für eine weitere Zusatzfrage gemeldet. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention spielt für Groß und Klein, also für uns alle, die Zahngesundheit eine ganz wichtige Rolle. Oberösterreich hat da eine große Vorreiterrolle, wird beneidet in vielen Bundesländern und auch in anderen EU-Ländern. Welche Projekte werden Sie in diesem Bereich in den kommenden Jahren weiter führen bzw. umsetzen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Abgeordnete! Nachdem eine Studie, die jetzt ganz neu vorliegt, deutlich sagt, dass wir unser Ziel, eine achtzigprozentige Kariesfreiheit nicht erreichen, wird derzeit an einer Neukonzeption des Zahngesundheitsdienstes für Kinder gearbeitet. Wir hatten bisher ein sehr aufwändiges System über den PGA, mit den so genannten Zahnputztanten, im gesamten Schulbereich. Wir zahlen zu dieser Aktion 900.000 Euro dazu, die in Summe über zwei Millionen Euro kostet. Der zweite wesentliche Zahler ist die Gebietskrankenkasse. Wir werden das jetzt neu gestalten. Zum Ersten bin ich der Meinung, sollte die Hinführung zur Prävention durch die Kindergärtnerinnen und durch die Pflichtschullehrer selbst passieren. Daher werden wir hier einen Ansatzpunkt in der Lehrerausbildung zu setzen haben. Zum Zweiten glaube ich, muss Zahnputzen in einem Jahr erlernbar sein. Wir haben jetzt das pflichtige Kindergartenjahr von fünf bis sechs Jahren. Wenn wir dort das dementsprechend implementieren, glaube ich, können wir ein kostengünstigeres, effizienteres, vielleicht auch erfolgreicheres System fixieren, als das bisher der Fall war. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: „Damit man auch morgen kräftig zubeißen kann!“) Abg. Schwarz: Danke. Erster Präsident: Bitte Frau Kollegin Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Herr Landeshauptmann! Eine wesentliche Rolle für die Prävention und Gesundheitsförderung spielt der PGA auch in Verbindung mit den Gesunden Gemeinden. Welches Konstrukt ist in Hinkunft geplant, die Gesunden Gemeinden zu betreuen? Wird das der PGA weiterhin machen oder sind da andere Institutionen auch mit eingeplant? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Abgeordnete Röper-Kelmayr! Es werden die Leistungen, die der PGA für Oberösterreich erbringt und die einen beachtlichen Teil des Gesundheitsbudgets betreffen derzeit evaluiert. Sobald der Evaluierungsbericht vorliegt, werden wir darüber reden. Klar ist, dass wir dem Erkenntnis unseres Verfassungsdienstes Rechnung tragen und Leistungen, die in Zukunft anfallen, ausschreiben werden. Macht der PGA das Rennen, weil er das beste Angebot liefert, wird er betraut. Macht jemand anderer das Rennen, werden andere Institutionen betraut. Der PGA hat sowieso den riesigen Vorteil, dass er ein großes, vernetztes, funktionierendes System in Oberösterreich installiert hat. Und er ist daher sicher bei jeder Ausschreibung sehr begünstigt. Allerdings haben Ausschreibungen gezeigt, dass er manchmal auch in den Preisen relativ hoch angesiedelt ist, was ja zeigt, dass er bei der einen oder anderen Leistung freiwillig herunter gegangen ist mit der Entgeltzahlung. Erster Präsident: Danke. Gibt es noch Zuatzfragen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich zur dritten Anfrage des Herrn Abgeordneten Klubobmann Diplompädagogen Gottfried Hirz an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer kommen. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Auf Grund eines Gesetzesprüfungsantrages gemäß Art. 140 B-VG ua. der Oö. Landesregierung hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das 2009 geschnürte Kassen-Sanierungspaket teilweise verfassungswidrig ist. Was sind die Hauptgesichtspunkte der Begründung des Gerichtshofes? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann! Mit dem Kassensanierungspaket hat der Bundesgesetzgeber eine Ausnahme verfügt und der Wiener Gebietskrankenkasse überproportional Mittel zukommen lassen, und zwar alleine aus der prekären finanziellen Sondersituation dieser Kasse das begründet. Der absehbar bloß vorübergehende Geldbedarf einer Gebietskrankenkasse in einer bestimmten historischen Situation ist aber kein sachlicher Grund, der es rechtfertigen könnte, von dem im Ausgleichsfonds geschaffenen Ordnungssystem abzugehen, befanden die Verfassungsrichter. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Wiener Gebietskrankenkasse keine ausgesprochenen negativen Strukturnachteile zu bewältigen hat, sondern dass sie mit ihren Strukturnachteilen nur im Mittelfeld liegt. Dies wurde ja von der Bundesregierung ursprünglich als Argument ins Treffen geführt. Somit kommt durch die Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die schlechte Finanzlage der Wiener GKK zumindest zum Teil hausgemacht ist. Weiters ist wesentlich, dass der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass ein vorübergehender Geldbedarf keine sachliche Rechtfertigung darstellt vom bestehenden Ausgleichssystem abzuweichen. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hebt die angesprochene Regelung mit Wirkung vom 31. Juli 2011 auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit, eine anderslautende Regelung zu erlassen, die freilich ihrerseits sachlich gerechtfertigt sein muss. Wird der Bundesgesetzgeber nicht tätig, fließen die freiwerdenden Mittel dem Ausgleichsfonds zu und können nach den allgemeinen Richtlinien des Ausgleichsfonds verteilt werden. Welchen Prozentsatz diese Richtlinien für die OÖGKK im Jahr 2011/2012 vorsehen, ist derzeit, da die Bilanz noch nicht vorliegt, nicht absehbar. Erster Präsident: Herr Kollege, gibt es eine Zusatzfrage? Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Danke. Erster Präsident: Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Herr Landeshauptmann! Zu Beginn der Woche hat der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse in einem Medium mitgeteilt, dass bei genauem Studium dieses Erkenntnisses nicht der gewünschte Effekt eintritt, nämlich dass die Krankenkasse weniger zahlt, sondern im Gegenteil, dass es sogar passieren kann, dass sie mehr zahlen muss. Und es hat dann der Kommentator gemeint, Sie hätten gesagt, diese Rechtsansicht des Obmannes würde geprüft und Sie würden dann eine Stellungnahme abgeben. Ist diese Prüfung schon erfolgt und welche Stellungnahme geben Sie ab? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Es kann diese Frage in Wahrheit jetzt nicht beantwortet werden, weil wir die Bilanz 2011/2012 nicht kennen. Das ist das Erste. Das Zweite ist, ich gehe schon davon aus, dass der Bundesgesetzgeber, der ja ein Gesetz geschaffen hat, wiederum tätig wird und dem Verfassungsgerichtshofsurteil entsprechen wird. Ich kann mir nur vorstellen, also das ist unsere Position, dass das Geld so zurückerstattet werden muss, wie es eingezahlt wurde. Denn es war ja eine Sonderzahlung für diese Reparaturmaßnahmen. Und es wäre nicht zu rechtfertigen, das nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen. Würde das passieren, würden wir uns natürlich wehren. Erster Präsident: Danke. Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist darf ich zur Anfrage vier kommen, die Anfrage der Frau Abgeordneten Ulrike Schwarz an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Schwarz: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Seit 1. September 2008 ist das Oö. Chancengleichheitsgesetz in Kraft. In den gesetzlichen Bestimmungen sind sowohl für die Vereinbarungen mit Leistungserbringern als auch für die Planungsmaßnahmen Evaluierungen und regelmäßige Überprüfungen vorgesehen. Wann werden Sie diese Evaluierungen durchführen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarz, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Stellungnahme der Sozialabteilung zu dieser Anfrage mitteilen: Das Oö. Chancengleichheitsgesetz sieht gesetzlich keine Evaluierungen der Vereinbarungen mit den Leistungserbringern vor. Es werden jedoch jährlich mit den Leistungserbringern im Rahmen des Controlling Überprüfungen durchgeführt, ob die vereinbarten Leistungsmengen erbracht werden und inwieweit es Abweichungen vom vereinbarten Leistungspreis gibt. Weiter wurde im Zuge der Rechnungshofprüfung beschlossen, dass es regelmäßig zur Überprüfung der Normkostenmodelle kommen soll. Dies erfolgt automatisch durch die Überprüfung der Verwendungsnachweise der Träger je Leistungsbereich im Rahmen der Controllinggespräche. Abweichungen bei den Trägern für die Leistungsbereiche haben zur Folge, dass eine Analyse erfolgt, warum nicht mit den normierten Leistungspreisen das Auslangen gefunden wird. Das Oö. Chancengleichheitsgesetz sieht eine Evaluierung der Chancengleichheitsprogramme spätestens drei Jahre nach Erstellung vor. Derzeit wird vom Planungsbeirat daran gearbeitet, in welcher Struktur diese Chancengleichheitsprogramme erstellt werden und welche grundsätzlichen Planungskriterien zur Anwendung kommen sollen. Die ersten Chancengleichheitsprogramme werden im Jahr 2011 fertig gestellt sein. Nach drei Jahren, also 2014, werden diesbezüglich die ersten Evaluierungen erfolgen. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Abg. Schwarz: Ja. Erster Präsident: Bitte Frau Abg. Schwarz. Abg. Schwarz: Eine Evaluierung bedeutet ja gerade im Sinne eines Gesetzes eine Überprüfung, ob die Wirksamkeit dieser Maßnahme, die wir da gesetzt haben, auch wirklich zutrifft, nicht nur ob die Leistungen so erbracht wurden, wie wir sie vergeben haben. Wenn es um die Wirksamkeit geht, und darum, welche Maßnahmen wir dort verankert haben, zu kontrollieren, welche konkreten Schwerpunktsetzungen würden Sie auch im Sinne der Budgetsituation hier setzen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Ich möchte noch zuerst einmal darauf aufmerksam machen, dass wir eine Evaluierung des Gesetzes durchführen werden. Wir sind gerade mit der Universität Linz im Gespräch und werden für den Inhalt dieser Evaluierung ein Beteiligungsprogramm machen, wo die Betroffenen und die Dienstleister und auch die Landtagsparteien eingeladen werden, ihre Vorschläge einzubringen, sodass wir dann im Rahmen dieser wissenschaftlichen Studie auch eine zusammenfassende Erkenntnis oder die nötigen Informationen bekommen können. Das andere ist, dass es sehr schwer ist zu sagen, bei der vielfältigen Aufgabenstellung, die es gibt, wo die Schwerpunkte gesetzt werden, weil viele hier oder ich schreien, wenn es um die Nachfragen geht. Aber ich habe eigentlich die größten Probleme, wenn ich sehe, die größten Probleme sind in der Frage der Wohnversorgung und in der Frage der Tagesstrukturen der unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Das heißt von den geschützten Werkstätten bis zur Tagesstruktur, wie es sie bei der Lebenshilfe gibt. Und alleine diese beiden Aufgabenbereiche würden, würde man sie idealer Weise in einem Zeitablauf von zehn Jahren umsetzen, was wir ja unbedingt brauchen würden, weil man ja gleichzeitig auch Personal ausbilden muss, zusätzliche finanzielle Mittel von, nach derzeitigen Kosten geschätzt, 170 Millionen Euro auf das derzeitige Budget bedeuten. Abg. Schwarz: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Sie werden eine Evaluierung starten für das gesamte Gesetz, um diese Wirksamkeit zu überprüfen ob die Maßnahmen passen, und hier werden die Betreuerinnen und Betreuer auch aktiv eingebunden, also nicht nur die Geschäftsführer der Einrichtungen, das ist nämlich der Unterschied, nämlich die, die wirklich die Betreuung machen, und nicht die, die in der Leitung sind? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also ich gehe davon aus, dass wir das in einem breiten Beteiligungsprozess machen, weil wir ja ein Interesse haben, im Besonderen auch jene einzubinden, die auf irgendeine Art und Weise betroffen sind. Abg. Schwarz: Danke. Erster Präsident: Werden weitere Zusatzfragen gestellt? Bitte Frau Kollegin Wall. Abg. Wall: Herr Landesrat Ackerl! Sie haben gerade die Wohnformen angesprochen im Behindertenbereich. Die geänderten Familienstrukturen und die steigende Berufstätigkeit der Frauen wirken sich natürlich auch in der Betreuung von behinderten Menschen aus. Und es gibt viele, die jetzt noch in Familien leben, die aber eigentlich mit der Betreuung stark überfordert sind und dringend auf eine Möglichkeit warten, dass diese Menschen mit Beeinträchtigungen in eine öffentliche Einrichtung kommen, in einer Wohnform, wie es eben das Chancengleichheitsgesetz vorsieht. Laut Medienberichten können heuer 16 derartige Einrichtungen oder Projekte nicht in Betrieb gehen, die eigentlich fertig gestellt sind oder noch fertig gestellt werden, weil das Geld für den laufenden Betrieb fehlt. Wie hoch ist die Anzahl derartiger Wohnplätze, die aus diesem Grund den Menschen mit Beeinträchtigung, die dringenden Bedarf daran hätten, vorenthalten wird? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also im nächsten Jahr, sehr geehrte Frau Abgeordnete, werden von den 16 Einrichtungen voraussichtlich zwei oder drei in Betrieb genommen werden können. Es kommt noch darauf an, wie die Einnahmeentwicklung ist. Es ist eine Gestaltungsfrage, an der wir arbeiten müssen, weil wir nur eine Vorgangsweise wählen können, wo die finanzielle Belastung ein Ausmaß, das zumutbar ist, nicht überschreitet. Es st so, dass zirka 3.000 Wohnplätze benötigt werden, wovon wir im dringlichen Bereich bei 1.800 sind, und diese habe ich auch in dieser Ziffer mit 170 Millionen Euro, die zusätzlich im Budget benötigt würden, inkludiert. Aber es gibt nur eine Zusatzfrage, und Sie können mich dann nachher privat fragen. Erster Präsident: Eine weitere Zusatzfrage ist nicht möglich, genau. Gibt es noch eine Zusatzfrage? (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: „Entschuldigen Sie Herr Präsident, dass ich eingegriffen habe!“) Das ist nicht der Fall. Dann darf ich zur Anfrage fünf des Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer kommen. Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Zusammenhang mit der Absicht des Bundes, die Zusage für den Bau der 4. Linzer Donaubrücke und des Westrings nicht einzuhalten, haben verschiedene Persönlichkeiten darauf hingewiesen, dass Oberösterreich Nettozahler gegenüber dem Bund ist. Durch diese Weigerung des Bundes, Mittel für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Oberösterreich bereitzustellen, würde unser Bundesland doppelt benachteiligt. Wie hoch war die durchschnittliche finanzielle Nettoleistung des Landes Oberösterreich an den Bund in den letzten zehn Jahren? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Klubobmann! Bei öffentlichen Abgaben, die ausschließlich oder teilweise für den Bund einzuheben sind, handelt es sich um eine Materie Artikel 10 B-VG, die sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung Bundessache ist. Die exakte Beantwortung der Frage fällt daher in die Bundeskompetenz; dem Amt der Oö. Landesregierung sind dazu keine ausreichenden Datenmaterialien zur Verfügung. Was uns zur Verfügung steht, ist ein Erkenntnis der Johannes Kepler Universität Linz, Prof. Dr. Friedrich Schneider und Mag. Michael Holzberger. Sie haben im Auftrag des IWS, des Instituts Wirtschaftsstandort Oberösterreich, eine Studie zum Thema "Ein Transferkonto für Oberösterreich" erstellt. Ziel dieser Studie war es, einige der bedeutendsten Zahlungsströme aufzulisten und festzuhalten, in welchem Umfang Oberösterreich die anderen Bundesländer bzw. die Bundesebene mitfinanziert. Dazu wurde im Rahmen einer Studie eine Art Transferkonto erstellt, das wesentliche, jedoch nicht alle aktiven und passiven Leistungen des Landes zuzüglich der der Gemeinden sowie auch der anderen Bundesländer zu gegenüberstellen versuchte. Diese Studie hat ergeben, dass die Nettozahlungen Oberösterreichs deutlich höher sind als bisher aus den Berechnungen des Bundesrechenzentrums hervor gegangen ist. Die Differenz ergibt sich daraus, dass viele Steuern nicht dort veranlagt werden, wo sie eigentlich entstehen. Das betrifft etwa die Körperschaftssteuer, die am Sitz des Unternehmensträgers oder der Geschäftsleitung veranlagt wird, aber auch Mineralölsteuer, Tabaksteuer, die nicht dem Ort des Tankens oder des Heizens bzw. des Einkaufs von Tabakwaren zugeordnet wird, sondern dem Firmensitz dieser Unternehmungen; diese sind meistens in Wien. Das ergibt vor allem Verzerrungen zugunsten von Wien, aber auch von Salzburg und zu ungunsten von Oberösterreich und der anderen Bundesländer. In konkreten Zahlen liegt das Steueraufkommen gemäß des Bundesrechenzentrums im Jahr 2009 für Wien bei 14.720 Euro pro Kopf, für Oberösterreich bei nur 5.142 Euro pro Kopf. Kommt das Modell der Johannes-Kepler-Universität zur Anwendung, liegt das oberösterreichische Steueraufkommen jedoch bei 6.725 Euro und liegt über dem Wiener Steueraufkommen von 6.540 Euro. Entsprechend höher liegt auch die Differenz der Leistungen aus dem Finanzausgleich pro Kopf und dem örtlichen Steueraufkommen aus Oberösterreich. Gemäß Berechnung des Bundesrechenzentrums 2.039 Euro, gemäß alternativer Berechnungsmethode 3.622 Euro . Unter Berücksichtigung der verschiedenen Annahmen und der gegebenen Unschärfen kann jedenfalls gesagt werden, dass Oberösterreich zu den größten Nettozahlern in der Republik zählt. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Die Kompetenzregeln, die Verfassung und die Finanzausgleichsmechanismen sind mir durchaus bewusst und bekannt. Nachdem jetzt auch diese Studie der Universität Linz vorliegt, stellt diese Studie fest, dass wir die letzten zehn Jahre zu wenig Mittel vom Bund nach Linz bekommen haben. Wie werden Sie sicherstellen, dass wir in der Zukunft genau diese Benachteiligung gegenüber dem Bund nicht mehr für Oberösterreich hinnehmen müssen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann, dazu hätte es dieser Studie nicht bedurft, aber sie ist eine wertvolle Unterlage dazu. Ich trete gegenüber Wien, das wissen Sie ja, nicht nur ich, sondern die gesamte Landesregierung, gerade im Hinblick auf wichtige und wertvolle Investitionen für Oberösterreich sehr konsequent auf. Zwar verbindlich in der Art, aber hart in der Sache. Das gilt zum einen für die Medizinuniversität, wo wir erst am Anfang stehen, das gilt zum Zweiten sehr wesentlich für den Westring. Gerade die Tatsache, dass wir Nettozahler in die Kasse der Republik sind, gibt uns auch zusätzlich die Rechtfertigung, dass wir vom Bund hier ein erhöhtes Engagement einfordern müssen. Wir wissen, dass wir diese Großprojekte brauchen, wir wissen, dass wir den Westring unbedingt brauchen, um die Verkehrsprobleme in Linz, aber auch für das Mühlviertel einer sinnvollen Lösung zukommen zu lassen. (Beifall) Wir wissen ganz eindeutig, und ich bin hier sehr dankbar, dass die Sozialdemokraten und auch Ihre Fraktion hinter dieser Forderung stehen und dass es vor allem auch eine Einheit zwischen der Landeshauptstadt und dem Land Oberösterreich gibt, wir wissen, dass ein Verkehrsaufkommen auf uns zukommt, wir sehen es an den Anmeldezahlen der Fahrzeuge, das mit dem von heute nicht vergleichbar sein wird. Wir wissen aber auch, dass der Punkt, wo wir mit der Frau Bundesminister für Infrastruktur Bures nicht übereinstimmen, nämlich, dass eine Redimensionierung des vorgelegten Projektes uns an den Start zurückführt. Aus diesem Grund ist das Angebot des Bundes nicht annehmbar, zu verhandeln, wie man das Projekt wieder verkleinern kann. Wir verhandeln lange. Die Dimensionierung ist in erster Linie durch die Fachleute der ASFINAG erfolgt. Wir brauchen jetzt eine Lösung, und wir müssen mit allem verhindern, dass wir noch einmal zum Start zurückkommen. Das heißt, jede Abänderung der Planung bedeutet Neuauflage der Planung, bedeutet neue Begutachtung, Einwendungsfrist und ein vollkommen neues Verfahren und wirft uns fünf bis zehn Jahre zurück. In Wahrnehmung unserer Verantwortung dürfen wir das nicht zulassen und im Hinblick darauf, dass wir Nettozahler in die Kassen der Republik sind, haben wir auch einen Anspruch, dass uns der Bund bei großen Projekten unterstützt. Schließlich sind wir das Wirtschaftsland und Industrieland Nummer eins der Republik und wollen das auch bleiben, und wenn wir es bleiben wollen, dann brauchen wir eine zeitgemäße Verkehrsinfrastruktur. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Abg. Mag. Steinkellner: Ja. Herr Landeshauptmann, Sie haben ja gerade bestätigt, die Universität Linz, die Johannes-Kepler-Universität wird finanziell schlecht behandelt. Wir haben keine Medizinuniversität. Die Innkreisautobahn wird nicht so ausgebaut wie eigentlich vorgesehen. Der Westring kommt nicht. Das heißt, im Ton moderat, in der Sache hart, im Ergebnis erfolglos – das ist derzeit der Verhandlungsstand. Meine Frage: Werden Sie als Parteiobmann den Wirtschaftsminister Mitterlehner anhalten, der ja über ein Veto im Ministerrat als besonders betroffener Rohrbacher doch erreichen könnte, dass man hier in Oberösterreich diese finanzielle Benachteiligung endlich ausgleicht? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ja, Herr Abgeordneter Steinkellner, diese Pauschalfeststellungen sind einfach falsch. Oberösterreich hat mit seiner Art der Politik, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen und kompetent und mit starken Argumenten, aber sachlich zu verhandeln, in den letzten 20 Jahren für Oberösterreich sehr viel erreicht. Schauen Sie sich an, wie dieses Land heute dasteht. Allein in den letzten Jahren sind 800 Millionen Euro der ASFINAG Richtung Oberösterreich gegangen. Wir haben ganz große Bauvorhaben, denken Sie an die Pyhrnautobahn, denken Sie an den Linzer Bindermichl, denken Sie an die Westspange in Wels, denken Sie an die K 2- und die K 1-Zentren im Bereich der Forschung, denken Sie an die HTL-Offensive in der Bildung und an vieles, vieles mehr erreichen können. Ich anerkenne auch die Leistungen des Bundes, die dieser für das Bundesland Oberösterreich in der Vergangenheit erbracht hat. Ich möchte das ganz deutlich sagen. Ich trete aber mit klarer Vehemenz für diese genannten Forderungen ein, denn, ich sage noch einmal, wir sind Nettozahler, und, zweitens, es gibt so viele sachliche Argumente, dass diese Projekte einfach notwendig sind, und daher werden wir für diese Projekte kämpfen ohne dass wir die Vergangenheit unnötigerweise schlecht machen. Das verbessert unsere Verhandlungsposition in Wien überhaupt nicht, ist außerdem falsch, weil wir eben viel erreicht haben. Ich lade Sie wirklich ein, schauen Sie mit objektiven Augen unser Bundesland an, was in diesen Jahren und Jahrzehnten geschaffen wurde. Umsonst wären wir nicht das Bundesland Nummer eins in der Republik, worauf wir alle stolz sein könnten. Das rechtfertigt nicht ein Zurücklehnen, das rechtfertigt nicht Selbstgerechtigkeit, das fordert uns heraus alles zu tun, dass wir die Nummer eins in der Republik auch in Zukunft bleiben. Erster Präsident: Kollege Ecker hat eine weitere Zusatzfrage. Abg. Ecker: Herr Landeshauptmann! Du hast ausführlich erklärt, dass wir ein großer Nettozahler sind. Wir wollen natürlich auch verschiedene Projekte umsetzen. Es ist wichtig, dass das Land Oberösterreich auch dahinter steht für den Westring, für die vierte Donaubrücke, dass wir da eine gemeinsame Vorgangsweise gewählt haben. Aus der Region ist natürlich die Erwartung sehr groß. Welche Möglichkeiten siehst du, dass wir dieses Projekt, das jetzt geplant und auch eingereicht ist, in nächster Zeit umsetzen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich hoffe sehr, dass der Herr Bundeskanzler, bei dem wir um einen Termin bitten, zu dem steht, was er 2007 den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zugesagt hat, nämlich den Bau des Westrings in der jetzt vorliegenden Form. Ich kann den Mühlviertlern, aber auch den Linzern sagen, die oberösterreichische Politik ÖVP, SPÖ und Freiheitliche, die Grünen haben in dieser Frage eine andere Meinung, steht geschlossen hinter dieser Forderung. Wir werden das uns Mögliche tun, und wir werden mit allen Argumenten, die es gibt, bis zum Letzten für dieses Projekt uns auch engagieren. Abg. Ecker: Danke. Erster Präsident: Bitte, Herr Kollege Ing. Herwig Mahr. Abg. Ing. Mahr: Herr Landeshauptmann! Als Zusatzfrage: Wirst Du erreichen, dass der Herr Minister Mitterlehner, der ja ein Hauptbetroffener ist, im Ministerrat ein Veto einlegt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich bin nicht der Fraktionsobmann der ÖVP im Ministerrat. Ich bin auch nicht der Bundesparteiobmann, und ich bin nicht der Vorgesetzte des Herrn Minister Mitterlehner. Herr Minister Mitterlehner hat bisher eine sehr konsequente Haltung für den Westring eingenommen. Er unterstützt das Land Oberösterreich auch derzeit mit all seinen Möglichkeiten, die er hat bei Erreichung dieses Zieles. Ich gehe davon aus, dass er das auch in Zukunft aus Überzeugung und mit all seinen Möglichkeiten tun wird. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, komme ich zur Anfrage 6, die Anfrage des Abgeordneten Alexander Nerat an Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Der Oberösterreichische Landtag hat am 6. Mai 2010 die Landesregierung einstimmig aufgefordert, bei der Österreichischen Bundesregierung dafür einzutreten, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe im Sinne des § 107 des Telekommunikationsgesetzes von Konsumenten mit ihnen unterbekannten Unternehmen auf deren Drängen über das Telefon abgeschlossen werden, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein sollen. Der Entwurf des Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010 sieht in diesen Fällen jetzt nur ein Rücktrittsrecht vor. Wurde im Begutachtungsverfahren zum Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 seitens des Landes Oberösterreich eine Stellungnahme abgegeben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Nerat! Sie haben auf die Resolution des Landtags vom 6. Mai 2010 hingewiesen. Wir haben uns anschließend in der Landesregierung damit beschäftigt, haben uns der Meinung des Landtags vollinhaltlich angeschlossen, haben die Position gegenüber der Bundesregierung entsprechend vertreten in schriftlichen Eingaben. Ein gesonderter Hinweis auf diese Resolution im Rahmen der Begutachtung des vorgenannten Gesetzes ist, ich sage dazu, leider nicht erfolgt. Erster Präsident: Eine weitere Zusatzfrage ist, glaube ich, jetzt nicht mehr möglich. Ach so, Entschuldigung, die Hauptanfrage, Entschuldigung, ich war jetzt noch eine Station hinten, also selbstverständlich noch eine. Ich lasse mich richtigerweise korrigieren. Abg. Nerat: Ich bedanke mich, dass ich eine Zusatzfrage stellen darf. Erster Präsident: Selbstverständlich. Abg. Nerat: Also, dass keine Stellungnahme seitens des Landes erfolgt ist, davon konnte man wohl ausgehen, nachdem das auf der Parlamentshomepage nicht zu finden war und die Frist ja schon länger abgelaufen ist. Am 27. August 2010 war diese Frist ja um. Eingegangen sind Stellungnahmen von den Ländern Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Niederösterreich; eben, wie Sie bereits gesagt haben, von Oberösterreich leider nicht. Aber nachdem ein einstimmiger Landtagsbeschluss ja in diesem Fall vorgelegen ist, wo die Landesregierung eben aufgefordert wurde, für diese schwebende Unwirksamkeit einzutreten, wäre es Ihrer Ansicht nach nicht notwendig gewesen, eine Stellungnahme eben in diesem Begutachtungsverfahren abzugeben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter Nerat! Es ist keine Frage, man hätte unsere Position nochmals verstärken können. Es ist keine Frage, dass wir die Position ganz eindeutig in Wien fixiert haben. Man hätte das noch einmal tun können. Es ist in der zuständigen Abteilung übersehen worden. Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Abg. Nerat: Danke. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, dann kommen wir zur Anfrage Nummer 7, und zwar die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Wall an die Frau Landesrätin Mag. Doris Hummer. Abg. Wall: Frau Landesrätin! Es hat sich herausgestellt, dass es bei der Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes in einigen Gemeinden zu Problemen bei den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen gekommen ist. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen flexibel gestalten zu können? Landesrätin Mag. Hummer: Sehr geehrte Frau Kollegin Wall! Vielen Dank für die Anfrage. Ich möchte als Erstens gleich einmal ausführen, dass durch das neue Oö. Kinderbetreuungsgesetz, durch diese Novelle sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes nichts geändert hat. Also für die Gemeinden war die Gesetzgebung vorher wie auch jetzt mit dieser Novelle gleich. § 16 sieht hier vor, dass die Gemeinden verpflichtet sind, nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten zu gewährleisten, dass die Bedarfsdeckung der erforderlichen Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und mit Tagesmüttern und Tagesvätern zur Verfügung zu stellen sind. Im Vorfeld wurde diese Novelle entsprechend auch mit Gemeinde- und Städtebund und den Trägern abgestimmt, wurde auch hier im Landtag einstimmig beschlossen. Der Haken eigentlich bei dieser Sache, warum es zu Missverständnissen auch draußen gekommen ist, dass man vermischt hat. Nämlich eines hat man vermischt, man hat diese finanzielle Fördervereinbarung, die das Land an die Gemeinden, die Träger hier entsprechend abgibt, mit der organisatorischen Ausgestaltung vermischt. Selbstverständlich ist auch eine Kinderbetreuung für Kinder, für eine Gruppe, die nicht zehn Kinder ausmacht, zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich ist auch für Kinder, die entsprechend bei den Hort- und Krabbelstuben, die nicht die Zahl 6 ausmacht, entsprechend zur Verfügung zu stellen. Es wurde bewusst abgestellt in dieser Finanzierung, dass man sich geeinigt hat, man finanziert in dieser neuen Regelung einheitlich die Hortgruppen und nicht mehr die Lohnkosten, wie es vorher der Fall war. Das heißt, hier bedarfsgerecht Öffnungszeiten anzubieten ist und bleibt in der Verantwortung der Gemeinden. Dieses Missverständnis, das hier auch durch die Novelle draußen wirklich aufgetreten ist, haben wir auch intensiv versucht im letzen Monat, in den letzten Wochen aufzuklären. Maßnahmen, die wir dazu gesetzt haben, darf ich Ihnen kurz schildern. Es gab im Oktober bereits ein Schreiben an alle Gemeinden, in welchem diese über die korrekte Interpretation dieser Novelle auch informiert wurden. Im Oktober gab es ein weiteres Schreiben von der Direktion Bildung und Gesellschaft an alle Rechtsträger und Leitungen von Kinderbetreuungseinrichtungen mit Informationen, Darstellung von verschiedenen flexiblen Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung, weil genau das die Frage war, was mache ich, wenn ich drei, vier Kinder nur habe? Wie soll ich diese betreuen, damit ich den Bedarf auch abdecken kann? Hier sind wir mit best-practice-Beispielen rausgegangen. Hier sind wir auch rausgegangen mit der entsprechenden Verpflichtung, auch mit dieser Information, dass hier nach Lösungen zu suchen ist. Die Leiterinnen und Leiter der Kinderbetreuungen werden weiters flächendeckend in LeiterInnen-Dienstbesprechungen durch die Direktion Bildung und Gesellschaft auch hier nochmals informiert. Auch diese Termine sind entsprechend schon jetzt im Laufen. Weiters gibt es im November vier Großveranstaltungen, wo ich selbst auch vor Ort sein werde, um genau auch dort mit den PädagogInnen und mit den Rechtsträgern nochmals über genau diese Situation auch zu diskutieren. Ich bin überzeugt, wenn diese Informationen dann auch wirklich bei allen angekommen sind, und ich mache die Erfahrung jetzt laufend, ich bin sehr viel mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und auch mit den Rechtsträgern in Gesprächen, dass diese Verunsicherung, die da ist, entsprechend auch ausgeglichen werden kann. Würde es in einzelnen Gemeinden zu einer ungerechtfertigten Einschränkung dieser Öffnungszeiten kommen, dann wird natürlich die entsprechende Aufsichtsbehörde das auch prüfen und hier entsprechend auch Stellungnahmen abgeben. Grundsätzlich wollen wir aber auch von Landesseite, dass die Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie getroffen werden können, was Öffnungszeiten betrifft, nämlich in den Gemeinden und vor Ort. Das möchten wir auch nicht von der Landesgesetzgebung, hier einheitliche Öffnungszeiten zwangsverordnen, weil das ist nicht Sinn und Zweck auch der Kinderbetreuung ist, sondern Flexibilität, so wie Sie es auch gesagt haben, muss auch in Zukunft sicher gestellt werden. Erster Präsident: Frau Kollegin, haben Sie noch eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Wall: Heute ist der Namenstag des Hl. Martin und es ist seit Jahrzehnten der Brauch in den Kindergärten, dass die Kinder mit ihren selbst gebastelten Laternen an einem Umzug teilnehmen und das Martinsfest feiern. Der Bürgermeister von Leonding hat heuer mit dem Verweis auf die finanziellen Probleme oder auf die Finanzierungsprobleme des Gratiskindergartens das Martinsfest in seinen Kindergärten abgesagt. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Eine Frechheit!") Werden Sie sicherstellen, dass in Zukunft die traditionellen Brauchtumsveranstaltungen wie zum Beispiel das Martinsfest oder Nikolaus, Osterhase, Erntedank usw. in den oberösterreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin durchgeführt werden? Landesrätin Mag. Hummer: Also, ich möchte hier nur eines anmerken, dass ich es für, ja, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Befremdend!") befremdlich, danke, Herr Landeshauptmann, es für wirklich befremdlich halte, wenn ein Bürgermeister eine solche Feier absagt. Da geht er anscheinend wirklich an den Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger deutlich vorbei. Ich glaube, das ist ein Punkt, das werden wir auch mit Gesetzen nicht hin bekommen, wenn jemand so agiert. Fakt ist, dass die Gemeinden und auch die Städte des Landes Oberösterreich mit dieser neuen Finanzierungsvereinbarung mehr Geld bekommen als vorher vom Land Oberösterreich. Die Finanzierung ist sichergestellt. Das möchte ich auch hier an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich formulieren. Die Finanzierung der Kinderbetreuung, des beitragsfreien Kindergartens ist sichergestellt. Das Land Oberösterreich hat zur Gänze die wegfallenden Beiträge der Eltern übernommen und ist zusätzlich im Bereich der Kernzeit mit der Finanzierung hinaufgegangen. Um genau das sicherzustellen, dass eben hier eine qualitätsvolle, im Sinne auch der Pädagogik, flächendeckende Kinderbetreuung sichergestellt wird. So etwas kann ich nicht nachvollziehen und ich muss ganz ehrlich sagen, möchte ich auch gar nicht kommentieren an dieser Stelle. Es wird hier denke ich auch entsprechende Reaktionen seiner Bürgerinnen und Bürger geben, die ihm das auch erklären. Ich kann nur eines sicherstellen, dass die Gemeinden und die Städte finanziell besser gestellt worden sind, dass es natürlich jetzt im Zuge des beitragsfreien Kindergartens für diese neu entstehenden Gruppen, wie es wahrscheinlich in Leonding der Fall war, eine hundertprozentige Finanzierung für ein Jahr einmal gegeben hat, das war die Vereinbarung. Aber es wäre ungefähr so wie wenn ich einen Mercedes geschenkt bekomme, wenn ich mich da beschwere, dass ich das Benzin selber zahlen muss. Also Fakt ist, die Möglichkeiten hat der Bürgermeister alle, und ein solches Fest abzusagen, das möchte ich gar nicht kommentieren an dieser Stelle. Abg. Wall: Dankeschön. Abg. Präsident Bernhofer: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Frau Kollegin Müllner. Abg. Müllner: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Die Anforderungen an Pädagoginnen in Betreuungseinrichtungen sind in den letzten Jahren ja massiv gestiegen. Es wurden in den letzten Jahren in allen Einrichtungen pädagogische Konzepte erstellt. Es wird immer mehr wert gelegt, wie der Herr Landeshauptmann schon gesagt hat auf Gesundheitsförderung, auf Bewegungserziehung, auf Sprachförderung, auf soziale Kompetenz, um nur einige wenige Dinge zu nennen. Die Wertschätzung der Politik gegenüber den Pädagoginnen ist aber leider hier nicht mit angestiegen. Im Gegenteil, sie wurden im Oktober jetzt mit kleinlichsten Listen aller Art zusätzlich belastet und teilweise wurde die Berechtigung auf Vollzeitarbeit damit in Frage gestellt. Tatsächlich gibt es ja wie Sie wissen bereits die ersten Fälle von Stundenreduzierungen bei Pädagoginnen, wobei das bei den momentanen Gehältern, wirklich da geht es um die Existenz und Frau Landesrätin, Sie haben ja zugesagt sich diese Fälle anzuschauen. Können Sie bereits sagen um wie viele Fälle es sich handelt bzw. wie man von Landesseite hier versucht oder gedenkt entgegenzuwirken, ohne wieder die Gemeinden zusätzlich zu belasten und wann mit der lange diskutierten Dienstrechtsänderung jetzt - Abg. Präsident Bernhofer: Eine Frage! Abg. Müllner: - das ist eine Frage. Ganz konkret, wie man hier im Dienstrecht auch vorgehen kann oder wie man hier auch Veränderungen oder eine Sicherstellung bekommen kann für Pädagoginnen, dass sie auch wirklich einen Vollzeitjob bekommen können? Landesrätin Mag. Hummer: Frau Kollegin! Eines möchte ich vorweg, bevor ich diese letzte Frage beantworte, anführen. Die Wertschätzung der Pädagoginnen hat in keinem Fall abgenommen, ganz im Gegenteil gerade mit diesem Commitment, dass die Kinderbetreuung, die Kindergärten als Bildungseinrichtung in das Bildungsressort gewandert sind, soll diese Wertschätzung auch unterstreichen. Und dass die Kinderbetreuung nicht nur als Aufpassen, dass sich keiner weh tut nach dem Motto, verstanden wird, sondern wirklich als pädagogische Einrichtung verstanden werden will, ist mir hier an dieser Stelle ganz ein wichtiges Commitment. Sie sprechen an das Dienstrecht. Sie wissen selbst die Verhandlungen werden hier geführt. Das Land Oberösterreich ist hier nicht Dienstgeber. Ich kann hier gar keine Verhandlungen führen. Aber hier sind Gemeindebund, Städtebund, Träger entsprechend auch in Verhandlungen dabei. Es gibt hier auch einen neuen Termin der im November stattfindet. Und hier werden wir uns natürlich auch dieses Themas annehmen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass vor allem auch im Bereich der Einstiegsgehälter hier eine Aufwertung in Zukunft notwendig ist, damit diese pädagogische Qualität auch sichergestellt wird. Was ich Ihnen nicht beantworten kann ist Ihre Frage zum Thema der Stundenkürzungen, die vor Ort passieren. Hier habe ich auch darum gebeten, dass solche Fälle auch gerne an mich weitergeleitet werden dürfen, weil es immer darum geht, wo ist es nicht gerechtfertigt. Ich kann natürlich einen Kindergarten, wenn ich keine Kinder habe, dann kann ich niemand betreuen. Also das ist der Faktor einfach, dem müssen wir auch Rechnung tragen. Und das ist dann letztendlich auch die Entscheidung der Träger vor Ort, sind das die Gemeinden, sind das die privaten Träger. Aber hier stelle ich mich gerne als zuständige Landesrätin zur Verfügung, um hier auch vermittelnd und klärend zu unterstützen, weil mir die Kindergarteneinrichtungen, weil mir die Horte, die Krabbelstuben wirklich ein großes Anliegen sind. Abg. Präsident Bernhofer: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Herr Klubobmann Steinkellner! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Vorerst herzlichen Dank für diese klare Zusage und das Bekenntnis zur Brauchtumskultur und Traditionsveranstaltungen in unseren Kindergärten. Denn es war so wie Sie auch angedeutet haben. Es geht nicht um die finanzielle Sache, sondern der Herr Bürgermeister bekam Interventionen von nicht christlichen Eltern und hat deshalb das Martinifest in Leonding abgesagt. Auch wenn Eltern es selbst durchführen wollten, damit keine Kosten anfallen würden, wurde es dann nicht abgehalten. Jetzt ist mir heute ein Anruf noch zugespielt worden, dass in der Berufsschule 8 für Installateure die Kreuze in den Klassen entfernt wurden. Ich sehe das auch als Kulturgut, als abendländische Tradition. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Kreuze weiter in den Klassen aufgehängt werden? Ich gehe davon aus, dass die Zustimmung des Herrn Landeshauptmannes hier auch signalisiert wird. Landesrätin Mag. Hummer: Also es wird mir nicht eingesagt, sondern wir hatten ja dieselbe Diskussion gleich zu meinem Amtsantritt im letzten Jahr und ich sage heute dasselbe wie damals. Wir stehen natürlich hundertprozentig dazu, dass die Kreuze weiterhin in den Klassenzimmern hängen. Abg. Mag. Steinkellner: Dankeschön. Abg. Präsident Bernhofer: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, darf ich die Fragestunde für beendet erklären. Wir kommen zur Zuweisung des Einganges. Ich ersuche nun den Eingang bekannt zu geben. Ich bitte den Herrn Schriftführer nach vorne zu lassen. Abg. Stanek: Ich danke dem Herrn Präsidenten für die Amtshilfe und komme zur Verlesung des Einganges in der 11. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags. Die Beilage 239/2010 betrifft eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend einen Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2010. Diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 240/2010, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2011. Auch diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 241/2010 betrifft eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2011. Auch diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 242/2010, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Nachtrag zum Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2010 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Auch diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 243/2010, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Schuljahr 2010/2011 bzw. das Verwaltungsjahr 2011 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Auch diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 244/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 245/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert wird (2. Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010). Diese Beilage wird dem Umweltausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 246/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 25, Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 247/2010 betrifft die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss, Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 248/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tierzuchtgesetz 2009 geändert wird (Oö. Tierzuchtgesetz-Novelle 2010). Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 249/2010 betrifft eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeindebediensteten- Schutzgesetz 1999 geändert werden (Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2010). Diese Beilage wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 250/2010, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Normenprüfung zum Zwecke der Verhinderung von Parallelgesellschaften und Ghettobildungen. Die Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 251/2010, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die ehest mögliche Einführung der Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 252/2010, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes. Diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 253/2010, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den vollen Erhalt der Familienförderungen des Bundes. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 254/2010, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Anhebung des Höchststeuersatzes für Spitzenverdienerinnen und die Einführung einer Vermögenssteuer mit einem Freibetrag bis 1 Million Euro. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 255/2010, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Die Beilage 256/2010, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eines Verbots von Vollverschleierungen in Österreich. Auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zugewiesen werden. Abg. Präsident Bernhofer: Ich danke dem Herrn Schriftführer. Die von ihm verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre darf ich die 7. Klasse des Bundesgymnasiums Körnerstraße in Linz mit ihren Lehrkräften sehr herzlich bei uns Willkommen heißen und ich wünsche ihnen eine interessante Stunde bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrags vor die Beilage 244/2010 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 244/2010 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 244/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede und darf Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort erteilen. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, hohes Haus! Mit Beschluss des Landtags vom 4. Dezember 2008 wurde die im Rahmen der Finanzierung des Musiktheaters zu übernehmende Mehrjahresverpflichtung mit den entsprechenden Haftungen genehmigt. Die Finanzierung soll teilweise über ein Genussrechtsmodell erfolgen. Dieses Modell sah ursprünglich ein Andienungsrecht zu Lasten der OÖ. Theater und Orchester GmbH (TOG) vor. Hinsichtlich der sich aus dem Genussrechtsmodell ergebenden Verpflichtungen wurde die Übernahme einer Haftung zugunsten der TOG genehmigt. Auf Grund einer aktuellen steuerlichen Expertise der KPMG Alpen-Treuhand GmbH soll anstelle eines Andienungsrechtes zu Lasten der TOG ein ordentliches Kündigungsrecht der Genussrechtsinhaber bzw. der Musiktheater Linz GmbH (MTG) nach 15 Jahren treten, sodass gegebenenfalls die erforderlichen Mittel durch die MTG bereitzustellen sind. Die ursprünglich in Bezug auf die Verpflichtungen aus dem Genussrecht zugunsten der TOG vorgesehene Haftung des Landes Oberösterreich ist damit formell auch auf die MTG auszuweiten. Der Beschluss des Oö. Landtags vom 4.12.2008 ist deshalb entsprechend zu ergänzen. Nachdem, auch auf Grund des relativ günstig erscheinenden Zinsumfeldes, die Genussrechtsfinanzierung jetzt eingesetzt werden soll, soll davon abgesehen werden, die diesbezügliche Regierungsvorlage einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Gemäß § 25 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung wird diese Regierungsvorlage keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen. 2. Der in der Vorlage der Oö. Landesregierung enthaltene Bericht wird zur Kenntnis genommen. 3. Die mit Beschluss des Oö. Landtags vom 4.12.2008 hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem Genussrechtsmodell erteilte Ermächtigung der Oö. Landesregierung zur Übernahme von Haftungen wird zugunsten der Musiktheater Linz GmbH ausgeweitet. Ich bitte Sie diesem Antrag die Zustimmung geben. Abg. Präsident Bernhofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Jahr 2008 hat sich der Oberösterreichische Landtag im Rahmen der Planung und der Errichtung des Musiktheaters und der Finanzierung bereits mit den vom Oberösterreichischen Landtag zu übernehmenden Mehrjahresverpflichtungen und mit den daraus für das Land Oberösterreich resultierenden Haftungen befasst. Im Aufsichtsrat wurde, als das Genussrechtsmodell damals vorgestellt wurde, auch festgehalten, dass ein Vergleich der anbietenden Banken erfolgen soll und dass man sich noch andere Modelle dieser Art in Bezug auf die Laufzeit anschauen soll. Das ist alles in der letzten Aufsichtsratssitzung erfolgt. Nun zum Genussrechtsmodell: Laut Experten liegt der Vorteil des Genussrechtsmodell insbesondere aufgrund der steuerrechtlichen Behandlung der Vorabdividende gegenüber klassischen Finanzierungsinstrumenten wie Darlehen oder Anleihen. Das heißt es gibt zwei Möglichkeiten, die kreditfinanzierte Möglichkeit oder die Möglichkeit der Eigenkapitalisierung. Und der steuerliche Vorteil für das Land Oberösterreich liegt eindeutig in dem vorliegenden Genussrechtsmodell. Das zurzeit geltende Änderungsrecht gegenüber der TOG hätte eher den Kreditcharakter im Vordergrund. Mit dem jetzt zu beschließenden Kündigungsrecht der Genussrechtsinhaber bzw. der hundertprozentigen Tochter der TOG, der Musiktheater Linz GmbH aufgrund einer aktuellen steuerrechtlichen Expertise der KPMG Alpentrauhand ist der steuerschonende Charakter gegeben. Diese Vorlage betrifft eigentlich einen Formalakt und er versteht sich darin, dass in Bezug auf die Verpflichtungen des Landes Oberösterreich, die Haftungen von der TOG nun auf die Musiktheater Linz GmbH auszuweiten sind und übertragen werden. Danke. (Beifall) Abg. Präsident Bernhofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag! Ja, inhaltlich handelt es sich, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, tatsächlich um einen Formalakt. Wir werden der Dringlichkeit daher auch zustimmen, denn wir denken auch, dass es ein sinnvoller Formalakt ist, der hier zu beschließen ist. Es geht ja nicht um einen Grundsatzbeschluss über die Finanzierung des Musiktheaters an sich. Der ist ja schon in der letzten Periode gefallen. Es geht darum, eine Änderung des Finanzierungsmodells zu erwirken, das derzeit bestehende Andienungsrecht in ein ordentliches Kündigungsrecht zu ändern. Und es geht ja darum, ein Finanzierungsmodell zu wählen, bei dem auch eventuelle steuerrechtliche oder finanztechnische Vorteile genutzt werden sollen und das ist natürlich in budgetär engen Zeiten – wie den derzeitigen – auch abzusichern und daher ist diese Änderung auch ehestmöglich herbeizuführen. Aber lassen Sie mir die Freude, hier heute auch noch ein paar kulturpolitische Sätze dazu zu sagen. Ich denke, wir haben heute noch genug andere Dinge auf der Tagesordnung, daher nehme ich mir diese Freiheit einfach. Ich denke, das Musiktheater ist wirklich ein stolzes Projekt für Oberösterreich, ein stolzes kulturpolitisches Projekt. Wir können froh sein, dass hier dieses große Musiktheater in Linz angesiedelt wird. Den Baufortschritt können wir ja tagtäglich, wer vorbeifährt, beobachten. Und ich glaube, es ist ganz besonders wichtig, eben auch auf Kulturprojekte zu setzen, in Zeiten wo auch weiche Standortfaktoren immer wichtiger werden, denn das Musiktheater ist ja nicht nur ein Ort der Kultur für das Publikum oder für die Menschen, die in Oberösterreich leben, vielleicht sogar auch über die Grenzen hinausgehend; also, wir wollen ja hoffen, dass dieses Musiktheater dann auch eine Strahl- und Anziehungskraft hat, die weit über unsere Region hinausgeht. Das Musiktheater ist ja dann auch ein Arbeitsort für sehr viele Menschen, die dort dann tagtäglich ihre Arbeit finden. Ja, wir haben in der jüngeren Vergangenheit nicht nur das Musiktheater praktisch aus der Taufe gehoben, wenn man so will, wir haben auch die Anton Bruckner Universität beschlossen; der Südflügel des Schlosses oben ist neu errichtet worden und ist bereits fertig gestellt und ich denke, das ist ein besonders gelungener Bau; also auch diese Kombination von alt und neu ist, denke ich, ganz besonders gut gelungen. Aber bei all dieser Euphorie jetzt darf man auch nicht vergessen, und das muss ich immer dazusagen, dass Kultur sehr vielfältig ist, dass Kultur nicht nur diese großen Vorzeigeprojekte sein können, dass Kultur auch kreativ sein darf, ja sein muss, dass Kultur auch polarisieren darf und auch muss, ja und dass Kultur auch frei sein muss, um eben auch entsprechend agieren zu können, und auch dafür ist die Politik verantwortlich, dieser freien Kultur auch den entsprechenden Rahmen zu schaffen, um kreativ und innovativ zu sein. Ja, in diesem Sinne werden wir diesem Antrag zustimmen, um auch dem Kulturland Oberösterreich ein weiteres Mal ein Zeichen zu setzen. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Mag. Günther Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Überraschenderweise werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Nachdem wir den Grundbeschluss nicht mitgetragen haben, beschließen wir auch diesen Formalbeschluss nicht mit. Wobei es interessant ist, dass hier sehr, sehr viele Finanzexperten unter den Abgeordneten sitzen müssen, die per Dringlichkeit ein Genussscheinänderungsmodell beschließen. Sie haben sich wahrscheinlich alles kurzfristig dringlich angeschaut und haben festgestellt, dass es jetzt also absolut wichtig ist, weil die Zinsen gerade besonders niedrig sind, alles nicht der Fall. Die Zinsen wären vor einem halben Jahr genau so niedrig gewesen. Man hätte also ein halbes Jahr lang durchaus berichten können, wie schaut es denn aus, warum stellen wir um? Tut man nicht, man beschließt einfach dringlich. Ich halte es für eine Unart, (Unverständliche Zwischenrufe) nein es geht nicht, es ist eine Dringlichkeitsdebatte (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Ist eh klar!“), ein längerer Zwischenruf wär natürlich möglich, ich kann nichts dafür. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Es stimmt nicht, was du sagst, der Zwischenruf genügt.“) Aber, Herr Landeshauptmann, es gibt immer wieder Reden, die ich von dir vernehme, dass die nächste Generation nicht das zahlen soll. Diese nächste Generation, die jetzt hier oben sitzt, wird es zahlen, denn jetzt beschließt man, dass in 15 Jahren dieses Musiktheater überhaupt erst rückbezahlt wird und man stellt hier damit die Finanzsituation – (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Teile, Teile davon“) – ja, natürlich, aber man stellt die Finanzsituation etwas anders vor, wäre gut, wenn ich ein Haus baue und ich brauche einmal 15 Jahre nichts zahlen und dann in 15 Jahren zahlen das meine Kinder zurück. Durchaus ein Modell – (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Diese Generation wird das Musiktheater auch genießen, und zwar deren Enkelkinder noch und deren Urenkel.“) – ja natürlich, wir werden es ja alle auch genießen, aber leider werden wir die Kosten auch zu tragen haben durch einen Doppelbetrieb von 3 bis 7 Millionen Euro mit dem alten Haus. Lauter Bereiche, die durchaus auch diskussionswürdig wären, wo ich auch gern hätte, dass die Regierung mitdiskutiert. Leider hat aber dein Klub es als Dringlichkeitsantrag hier vorgetragen, damit kannst du nicht einmal hier mitdiskutieren. Ich bedauere es sehr. Wir werden die Dringlichkeit, aber auch den Inhalt ablehnen, weil wir nicht glauben, dass so viel Finanzexperten ein Genussrechtsmodell per Dringlichkeit beschließen sollten. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem sehr geehrte FPÖ-Fraktion! Hätte nicht eure Fraktion so vom Leder gezogen gegen ein wirklich tolles Projekt des Musiktheaters, (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: „Das war eine Volksbefragung!“) an einem auch international städtebaulich beachteten Platz an der Donau, an unserem Berg, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: „Da stehen wir hinter dem Volk!“) dann wären wir jetzt schon in der Rückzahlungsphase, weil wir in der Zeit nicht zurückgeworfen worden wären und deine Wortmeldung (Beifall), deine Wortmeldung zeigt leider, dass ihr gern im Aufsichtsrat der TOG dabei seid, immer wieder auch sagt, wie wichtig euch Kultur ist, aber dann, wenn es wirklich darum geht, zur Sache zu stehen, die Investition zu tragen, die im Übrigen auf Punkt und Beistrich seit Monaten, im Aufsichtsrat, als du noch dabei warst und jetzt die Frau Kollegin Povysil dabei ist, vorgelegt worden ist, nicht dabei seid. Es ist keine Geheimniskrämerei, es ist lange vorbereitet, es ist ein solides Modell, einen Teil, ungefähr ein Drittel der Kosten, mit diesem Genussscheinmodell abzuwickeln. Und vieles in unserem Land wird vorfinanziert, sogar im Ressort das die Freiheitlichen führen, im Wohnbau gibt es Vorfinanzierungen, gibt es Darlehen, die irgendwann kommende Generationen zurückzahlen müssen. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: „Gibt es jetzt ein Genussscheinmodell für Wohnbau?“) Also so fremd dürfte euch dieses System nicht sein. Im Übrigen bist du herzlich eingeladen zur Gleichenfeier des Musiktheaters am 26. November. Ich nehme an, ihr werdet euch wieder in den ersten Reihen tummeln. Es ist in Wahrheit auch ein arbeitspolitisch wirksames Instrument das Musiktheater. Der Landeshauptmann hat neulich berichtet, in den für den Arbeitsmarkt so schwierigen Wintermonaten werden auf der Baustelle des Musiktheaters ungefähr 600 Leute beschäftigt sein, auch an die muss man denken. Ich danke, dass es so weitsichtige Vertreter der anderen Fraktionen gibt, die so eindeutig zum Musiktheater stehen. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 244/2010 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrags vor, die Beilage 246/2010 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage der 246/2010 handelt es sich um die „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich“. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 246/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Landesrätin, bitte! Landesrätin Mag. Hummer: Die Fachhochschul-Studienbetriebs-GmbH führt für Oberösterreich an diesen vier Standorten die Studiengänge durch. Im Zuge der Reakkreditierung ist alle fünf Jahre beim Fachhochschulrat notwendig oder werden die Studiengänge begutachtet, ob sie für gut befunden werden und qualitativ hochwertig. Dies ist für vier an der Fachhochschule Steyr durchgeführten und weiter durchzuführenden Studiengänge diesmal auch wieder der Fall. Gleiches gilt für zwei Studiengänge, dies ist infolge der Umstrukturierung eines Diplomstudiengangs zu einem Masterstudiengang bzw. der Umstrukturierung in das Bachelor-Master-System bei der Fachhochschule Steyr für den Studiengang Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement diesmal der Fall. Die Dringlichkeit ergibt sich für diese Beilage aus zweierlei Gründen, einmal weil es für die Reakkreditierung und auch für die Akkreditierung der neuen beiden Studienrichtungen notwendig ist, dass diese Zusage des Landes, die Finanzierung sozusagen sichergestellt ist, da ansonsten die bereits im Oktober gestarteten Studiengänge wieder eingestellt werden müssten. Gleiches gilt, dass die Finanzierung von Bundesseite auch weiter gesichert ist. Die Dringlichkeit hat sich daraus auch ergeben, dass die Verhandlungen auch mit den Standortgemeinden noch in diesem Sommer und auch bis vor kurzem geführt worden sind, wir uns hier aber auch großteils einig geworden sind über die Bedeutung der Studiengänge, über die Bedeutung der Fachhochschule in Oberösterreich, für den Beitrag gerade im tertiären Bildungsangebot. Bis auf Verhandlungen, die mit der Stadt Linz in der nächsten Woche noch abgeschlossen werden, wo auch eine grundsätzliche Einigkeit besteht, aber im Detail noch auszuformulieren sind, sind wir hier einig und ich bitte deshalb und die Zuerkennung der Dringlichkeit, damit diese Reakkreditierung auch entsprechend schnell abgeschlossen werden kann. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kolligin Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bezugnehmend zur Dringlichkeit möchte ich schon kritisch anmerken, dass es für uns sehr notwendig wäre, auch die Finanzierung im Ausschuss rechtzeitig zu diskutieren. Und es stellt sich da für mich schon die Frage, ob die Finanzierung all dieser Studiengänge jetzt gefährdet wäre, wenn wir vorher die Beilage im nächsten Ausschuss besprochen hätten. Inhaltlich ist es so, dass grundsätzlich es sehr gut ist, dass wir in Oberösterreich die Fachhochschule haben, weil eben hier die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft besonders gut funktioniert. Und wenn man sich dann die Entwicklung der Fachhochschulen in Oberösterreich anschaut, so erkennt man, dass es am Anfang zwei Studiengänge gegeben hat und diese Ausbildungsform sich dann auf über 40 Studiengänge an vier Standorten sehr positiv entwickelt hat. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns diese Beilage genauer ansehen, so können wir auch lesen, dass die Studienplätze pro Lehrgang jährlich zwischen 23 und 55 liegen, also im Vergleich zu einer traditionellen Universität eine ganz andere Professoren-Studenten-Relation aufweisen. Und für manchen Universitätsstudenten, der vielleicht die eine oder andere Vorlesung in einem überfüllten Hörsaal verfolgt, vielleicht sogar auf einem Fußboden sitzenden, weil zu wenig Sitzplätze vorhanden sind, erscheinen dann diese Studienplätze als sehr unrealistisch. Und wenn wir auch bedenken, dass die Studienplätze nicht nur von Studentinnen und Studenten aus Oberösterreich belegt werden, sondern es eben auch FH-Studierende gibt, die aus ganz Österreich kommen, teilweise auch aus den benachbarten Ländern, so müsste meiner Meinung nach auch der Bund mehr seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen und noch mehr Geld für die Oberösterreichischen Fachhochschulen in die Hand nehmen. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist die Zweite Präsidenten des Landtags, Frau Gerda Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzter Herr Präsident, Frau Landesrätin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass dieser Antrag uns heute vorliegt, weil erstens einmal die Studiengänge und das Wintersemester 2010/2011 ja schon begonnen haben und die Studentinnen und Studenten Gott sei Dank diese Studienlehrgänge mittlerweile aufnehmen haben können. Ich möchte aber auch darauf verweisen, dass gerade bei Dingen, wie hier also Fachhochschul-Studiengänge zu finanzieren, es schon wichtig wäre, dass wir uns im Vorfeld darüber unterhalten können, wobei ich es nicht so als wichtig empfinde, dass wir das entsprechend auch im Ausschuss diskutieren, sondern mir geht es darum, dass es auch mehrere Zusammenhänge dahingehend gibt. Und ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Landesrätin, dass sie gerade die drei Studiengänge in Linz erwähnt haben, die ja in diesem Zusammenhang gemeinsam besprochen wurden, und es hier natürlich dann gerade in Zeiten wie diesen immer mit Vorsicht betrachtet wird, wenn nicht beides gleichzeitig beschlossen wird. Das heißt, wir bedanken uns dafür und sehen das sehr positiv, dass das auch zu einem positiven Abschluss gebracht wird, werden aber darauf verweisen, dass wir uns das sehr genau anschauen, und wir natürlich heute hier auch aufgrund der Beschlüsse beim Fachhochschulbeirat nichts blockieren möchten. Sie haben die einzelnen Studiengänge erwähnt und ich darf vielleicht – weil Sie wissen ich komme aus Steyr und ich bin eigentlich ein Gründungsmitglied des Fachhochschulfördervereins, was also aufgrund der langen Zeit jetzt schon ein bisserl mit Entsetzen erfüllt – aber ich hab das einmal nachgerechnet und mir sehr genau angeschaut. Es haben mittlerweile in Steyr 1.800 junge Damen und Herren das Studium absolviert. Im Moment haben wir 1.250 und gerade, was den Standort Steyr betrifft, mit diesem Management-Schwerpunkt, freut es mich besonders, dass genau das gelungen ist, was mir immer wichtig gewesen ist, wir haben derzeit 49 Prozent weibliche Absolventinnen, also weibliche Studentinnen, was mir also doch ein bisschen Hoffnung gibt, dass Management und Wirtschaft etwas weiblicher wird und vielleicht damit auch etwas freundlicher und netter und doch ein bisserl sozialer auch. Aber natürlich möchte ich hier auch nicht stehen bleiben, um Ihnen nicht auch mitzuteilen, worum es uns schon noch geht, auch in Steyr. Ich denke, es wird ganz wichtig sein, dass wir den Masterstudiengang jetzt, den neuen E-Business-Bachelor, der damit auch beschlossen wird, auch nach Steyr holen, wobei hier also die Vorzeichen gut wären oder die Vorgespräche schon gut funktionieren gemeinsam mit der Universität. Und ich glaube, dass ein Schwerpunkt sein muss, und wir auch aufgrund nicht nur der finanziellen schwierigen Anforderungen aber weiter denken müssen, wie können wir denn Uni und Fachhochschule auch bezahlen und gemeinsam das beste herausholen, das es hier möglich wäre, 50 Prozent des Studiums an der Uni Linz zu absolvieren und 50 Prozent auch Fachhochschule, Master-Studiengang anzubieten, das heißt ein sogenanntes – oder unter dem Titel „Digital Business Management“. Und was uns ins Steyr auch ganz wichtig ist, und das erwähne ich hier auch, ist, das also Gesundheit Management, der Bachelor Studiengang nach wie vor in Steyr bleibt und hier nicht versucht wird, weil das Thema Gesundheit dahinter steht, wir legen Wert auf den Management-Lehrgang, den auch entsprechend in Steyr zu belassen. In dem Sinn bedanke ich mich ganz herzlich und gebe selbstverständlich unsere Zustimmung dazu. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Diplompädagoge Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fachhochschule Oberösterreich ist die größte Fachhochschulinstitution in Österreich. Ich glaube, dass die Geschichte der Fachhochschule in Oberösterreich wirklich eine Erfolgsgeschichte ist und wir haben vier exzellente Fachhochschulstandorte, Linz, Wels, Steyr, Hagenberg. Die Anzahl der Studierenden steigt also jährlich und auch das Angebot an Studienlehrgängen wird kontinuierlich ausgebaut, also insgesamt eine sehr erfreuliche Entwicklung. Und mit dem heutigen Beschluss werden insgesamt 6 Studiengänge entweder verlängert oder neu akkreditiert und vor allen Dingen der Campus Steyr, und meine Vorrednerin hat das schon erwähnt, dort ist ja der Schwerpunkt Management, kann hier wirklich das Angebot entsprechend ausweiten. Und das ist erfreulich und besonders erfreulich, sage ich auch dazu, ist, dass von diesen sechs Studiengängen jetzt vier auch berufsbegleitend absolviert werden können. Ich glaube, dass ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Ermöglichung des lebenslangen Lernens sowie ich überhaupt noch betonen möchte, dass die Angebote der Fachhochschule Oberösterreich, was die vergangenen Jahre betrifft, dass fast die Hälfte aller Studiengänge berufsbegleitend absolviert werden kann, das wirklich ein Angebot ist für jene, die schon im Beruf stehen und sich entsprechend weiterbilden wollen. Und ich erwähne auch wirklich positiv, dass es auch diese kostenlosen Studienbefähigungslehrgänge gibt, die sehr, sehr gut angenommen werden und auch ein wichtiger Beitrag sind zum lebenslangen Lernen. Das heißt, das Interesse an der Fachhochschule Oberösterreich ist sehr groß. Wir haben mehr Bewerber und Bewerberinnen als es Studienplätze gibt. Das heißt, es ist sicherlich auch dann noch ein entsprechender Ausbau der Studienplätze erforderlich, und das ist vielleicht einer der Wehrmutstropen, die ich erwähnen möchte. Es ist ja so, dass die Vorzeichen dazu nicht allzu gut sind, deswegen, weil ja die Frau Bundesminister Karl im August dieses Jahres gesagt hat, nicht nur dass die Universitäten sich auf ein niedrigeres Budget einstellen müssen, sondern auch der Ausbau der Oberösterreichischen Fachhochschulen aus Budgetgründen vorerst gestoppt werden soll. Das heißt, es wird sicherlich ein Stück schwieriger werden, hier einen wie ich glaube notwendigen Ausbau in Österreich vorzunehmen. Ich glaube, dass Oberösterreich ein Standort ist, der von Bildung, Forschung, Entwicklung absolut profitieren kann, und dass wir da sehr, sehr hohe Potentiale haben, die wir auch nützen sollten, und daher geht es auch darum, um diesen Ausbau auch von Seiten des Bundes entsprechend zu kämpfen. Es gibt das allgemeine Bekenntnis, dass man die Akademikerquote in Österreich erhöhen soll, und da brauchen wir natürlich automatisch auch mehr Studienplätze dazu. Es haben sich alle Parlamentsparteien 2007 dazu bekannt, dass bis 2020 2 Prozent des BIP für Universitäten und Fachhochschulen zur Verfügung stehen sollen. Ich hoffe, dass dieser Beschluss auch entsprechend umgesetzt wird. Momentan schaut es aufgrund der derzeitigen Budgetlage nicht so aus, aber ich sage es klar und deutlich, das Ziel muss sein, dass der Universitäts- und Fachhochschulstandort Österreich global gesehen entsprechend konkurrenzfähig bleibt, und das wird auf kurz oder lang nur möglich sein, wenn wir entsprechend in diesem Bereich investieren und die Zahl der Studienanfängerinnen bzw. -absolventinnen und -absolventen entsprechend erhöhen. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen und natürlich auch inhaltlich stehen wir zu diesem Antrag. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf fragen, ob es noch eine Wortmeldung gibt? Wenn das nicht der Fall ist, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 246/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer angekündigt hat, schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrags vor, die Beilage 247/2010 einem gemischten Ausschuss, der sich aus dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten und dem Finanzausschuss zusammensetzt, zuzuweisen. Bei der Beilage 247/2010 handelt es sich um die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe erlassen und das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz geändert wird. Für die Zuweisung der Beilage 247/2010 an den gemischten Ausschuss ist ein Geschäftbeschluss des Oö. Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne und fragen darf, ob sich jemand zu Wort meldet? Dies ist offensichtlich nicht der Fall, ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag auf Zuweisung der Beilage 247/2010 an den gemischten Ausschuss zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich, ich stelle fest, dass der Geschäftantrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 250/2010 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 250/2010 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Normenprüfung zum Zwecke der Verhinderung von Parallelgesellschaften und Ghettobildungen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 250/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Herwig Mahr. Abg. Ing. Mahr: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FPÖ beantragt, dass sämtliche oberösterreichischen Gesetze dahingehend durchforstet werden, wie Parallelgesellschaften und Ghettobildung verhindert werden können. Es ist dies eine Forderung, und es soll geprüft werden, in welchen Rechtsbereichen welche wirksamen Maßnahmen gegen diese bestehende Fehlentwicklung getroffen werden können. Wir haben eine sehr hohe Konzentration einzelner ethnischer Gruppen. In manchen Stadtvierteln, Stadtteilen führt das zwangsweise zu einer Ghettobildung. Diese Ghettobildung fördert einen weiteren Zuzug und verschärft die Situation und die Lage. Wir bekommen aus diesem Grund natürlich Parallelgesellschaften, verhindern letztendlich Integration und bekommen somit zwangsweise Probleme mit der Bevölkerung. Und meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben natürlich in diesen Ballungszentren Linz, Traun, Ansfelden oder Wels ganz extreme Situationen, und nachdem ich leidgeprüfter Trauner, stolzer Trauner Bürger bin, der aber mit einem Ausländeranteil von 30 Prozent leben muss, weiß ich, von was ich spreche. Wir haben diese Probleme, wir können sie nicht wegdiskutieren, wir können sie nicht wegleugnen, sondern wir müssen versuchen, schleunigst Lösungsansätze der Bevölkerung aber auch den einzelnen Bürgermeistern in diesen Gemeinden vorzulegen, damit wir hier gewisse Anreize schaffen. Ich möchte mich ganz kurz auf einen Beschluss des Stadtrates der Stadtgemeinde Traun berufen, wo sämtliche im Trauner Stadtrat vertretenen Fraktionen einen Beschluss herbeigeführt haben, dass Wohnungen an Ausländer in Traun nicht mehr vergeben werden. Ob es der Weisheit letzter Schluss ist, sei jetzt dahingestellt, ob ich da nicht verkehrte Schichten treffe, aber es ist einer - (Zwischenruf Abg. Hirz: "Alle Fraktionen?") - alle Fraktionen, die im Trauner Stadtrat vertreten sind. Die grüne Fraktion ist aufgrund des Wahlergebnisses durch die Bevölkerung nicht befähigt dort mitzutun. Man ist auf das richtige Maß in Traun zurück gestutzt worden. Soweit zu dem. Also, alle im Trauner Stadtrat vertretenen Fraktionen. Es gibt nicht umsonst in den ganzen umliegenden Gemeinden der SPÖ-Bürgermeister Bürgermeistertreffen, damit sie diskutieren und damit sie Lösungsansätze finden, wie sie dieser prekären Situation Herr werden. Und daher glaube ich, müssen wir oder muss die Landesregierung verhindern, dass es Parallelgesellschaften gibt oder dass sie überhaupt entstehen können. Wir haben einfach zu gewährleisten, dass eine Integration erfolgreich über die Bühne gehen kann. Wir haben zu vermeiden, dass es dadurch vielleicht zu kulturellen Konflikten kommt, wir haben uns dafür einzusetzen, meine Damen und Herren, dass der Erhalt der Heimat und die Bewahrung der Sprache und Kultur einen dementsprechenden Stellenwert wieder bekommt, wir haben für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Das ist in manchen Bereichen in Ansfelden und Traun heute nicht mehr möglich. Und wir haben sicherzustellen, dass bildungspolitisch ein vertretbarer Anteil von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache im Kindergarten, in Schulen und so weiter existiert. Ich möchte nur eine Zahl in Erinnerung rufen. Ich habe es letztes mal eh schon gesagt, von allen Volksschulen in einer Volksschule, da gibt es die Zahl 281. Und von diesen 281 Schülern und Schülerinnen sind 48 mit deutscher Muttersprache und 233 mit nichtdeutscher Muttersprache, und somit soll mir bitte hier herinnen keiner mehr sagen, dass wir im Zentralraum nicht zumindest sehr große Probleme haben. Und Probleme sind so groß, und ich muss jetzt fairerweise dem SPÖ-Bürgermeister der Stadtgemeinde Traun sogar einmal helfen, und ich möchte Ihnen ein kurzes Zitat von Herrn Bürgermeister Seidl vorlesen, der gefragt worden ist, Herr Bürgermeister Seidl, als Trauner Stadtchef erleben Sie tagtäglich, wie schwer Integration gelingt. Und das Zitat, wir haben zusammen mit Ansfelden 500 Mandatswohnungen, in die Menschen mit Asylberechtigung einquartiert werden. Sie müssen aber nach 5 Jahren raus und bleiben meist im Zentralraum. Oberösterreich hat bundesweit 50 Prozent aller Mandatswohnungen, dadurch kommt es zu Ghettobildung, Integration wird so fast unmöglich. Soweit Zitat Ende. Zweite Frage, Sie sagen, dass die Zuwanderer selbst aus diesen Ausländerghettos raus möchten. Zitat, wenn in manchen Stadtteilen der Ausländeranteil 80 Prozent beträgt und in Kindergärten 90 Prozent der Kinder nicht deutsch sprechen, wie soll da die Integration gelingen. Soweit der Bürgermeister, Zitat Ende. Meine Damen und Herren! Daher nochmals die Forderung an die Regierung, raschest Möglichkeiten und Wege aufzuzeigen, dass Integration bzw. Ghettobildung in Zukunft wieder verhindert werden kann. Dass die Integration erfolgreich in unseren Bereichen, speziell im Zentralraum behandelt werden kann. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Roswitha Bauer. Abg. Bauer: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Meinung hat sich seit der letzten Landtagssitzung dazu nichts geändert. Wir werden auch diesem vorliegenden Initiativantrag der freiheitlichen Fraktion die Dringlichkeit nicht zuerkennen, aus einem ganz einfachen Grund, weil jetzt in diesem Antrag im Wesentlichen nichts anderes drinnen steht als im Erstantrag, und womöglich ist ja die FPÖ drauf gekommen, dass der vorige Antrag doch unzureichend war, nur trifft das auch auf diesen Antrag zu, und es ändert auch nichts daran, dass wir doch einen völlig anderen Zugang zu guter Integrationspolitik haben. Ich habe es schon bei der Oktoberlandtagssitzung gesagt, uns ist das Thema viel zu wichtig, um es mit einem Antrag abzuhandeln, der unserer Meinung nach viel zu kurz greift. Jetzt wird gefordert einen Bericht zu erstellen, und auch wieder das Grundverkehrsrecht zu ändern im Wesentlichen, und mit diesen zwei Maßnahmen glaubt ihr von der FPÖ gute Integrationspolitik zu machen? Nur das Ganze hat einfach zu wenig Substanz, lieber Herwig, gute Integrationspolitik schaut anders aus. Wo man ansetzen muss und worauf es ankommt, habe ich bei der letzten Landtagssitzung bereits ausgeführt, ich will mich nicht wiederholen, Faktum ist, dass die Menschen, und vor allem die, die wir aus dem Ausland holen, sich an ihren Arbeitsplätzen orientieren. Das ist einfach so, und die sind halt nun einmal im überwiegenden Teil im Zentralraum. Und da muss man ansetzen, da gibt es auch sehr viel zu tun, das ist unbestritten, da brauchen die Betroffenen, aber auch die einheimische Bevölkerung Hilfe und Unterstützung, da muss man auch Geld in die Hand nehmen, denn gute Integration passiert nicht von alleine, da muss man Hilfe und Unterstützung anbieten, ich habe es schon gesagt. Und weil es natürlich darum geht, dass alle Menschen, und Herwig, das hast du ja gesagt, die bei uns leben, natürlich die gleichen Rechte und Pflichten haben, und dass auch darauf man achten muss, dass sich wirklich alle daran halten, das ist unbestritten. Nur Tatsache ist, es ist viel zu lange das alles auf die leichte Schulter genommen worden, und gerade im Bereich der Integration gibt es viel Nachholbedarf. Das wissen wir, und daher die Forderung der SPÖ war und ist, ein eigenes Ministerium für Integration, wenn das nicht möglich ist zumindest ein Staatsekretariat für Integration. Und wenn es der FPÖ wirklich um Lösungen geht in diesem Bereich, dann könnt ihr uns ja bei dieser Forderung unterstützen. Was erfreulich ist, dass ihr in diesem Antrag zur Erkenntnis gekommen seid, dass das Thema Integration eine Querschnittsmaterie ist, und dass es hier ganz umfassende Maßnahmen braucht, um eben Nicht-Österreicher bei uns gut integrieren zu können. Und jetzt wiederhole ich mein Angebot aus der letzten Sitzung, das Ganze in einem Unterausschuss zu beraten, zusammen mit Expertinnen und Experten. Einen davon kann ich gleich wärmstens empfehlen, man hat ihn gestern in der Sendung Club 2 gehört. Der Herr Kenan Güngör, europaweit Experte und Diplomsozialwissenschafter für Integrationsfragen, er hat auch zusammen mit uns das Oö. Integrationsleitbild erarbeitet, und ich bin mir ganz sicher, dass man das auch dann gut beraten kann, und dass man dann zu guten Lösungen kommt. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen im Landtag, werte Zuhörerinnen und Zuhörer oben auf der Galerie! Ja vorweg, auch wir werden diesem vorliegenden Antrag die Dringlichkeit nicht erteilen, wie wohl wir wissen, das haben wir ja jetzt auch schon hier herinnen oft genug diskutiert, dass es Probleme gibt in Wohngebieten, in denen eine besonders hohe Anzahl von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leben. Wir wissen, dass enges Zusammenleben zu schwelenden Konflikten führen kann, egal welcher Herkunft die Menschen jetzt sind, und auch dann tatsächlich häufig zu realen Konflikten und auch untragbaren Situationen in den Wohngebieten und in den Wohnsiedlungen, wo eben sehr viele Menschen auf sehr engem Raum in vielleicht nicht besonders guter Qualität dann zusammen leben. Das ist ein Faktum, dem sich die Politik tatsächlich mit allem Engagement stellen muss und das auch schon längst tun sollte. Wir wissen aber auch, dass eine Ethnisierung, wie es der vorliegende Antrag dann eigentlich vorsieht, nämlich eine Gesetzesänderung in allen möglichen Bereichen, die sich dann da vielleicht ergibt, dass diese Änderungen ja logischerweise immer zu Ungunsten der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ausgehen, und dass das dann die Situation keineswegs verbessern würde. Im Gegenteil, jegliche ernstgemeinte und engagierte Integrationspolitik würden solche Maßnahmen lediglich konterkarieren und dann entsprechend bremsen. Da muss ich Sie, werte Kollegen, lieber Herwig Mahr von der FPÖ, auch darauf hinweisen, dass Oberösterreich doch jetzt eins der ersten Länder in Österreich ist, dass ein Integrationsleitbild hat, über ein Integrationsleitbild verfügt. Dieses Leitbild, das sich treffend Einbeziehen statt einordnen, und ich denke, dass trifft auch, was ihr in eurem Antrag meint, dann ganz gut, also, das so betitelt wurde, und das immerhin unter einer Beteiligung von 200 Akteuren und Akteurinnen aus Gesellschaft, aus Politik von der Zivilgesellschaft, von Menschen, die genau hier in diesen Bereichen auch Erfahrung haben mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, also, dieses Leitbild wurde schon in einem sehr breiten, breit getragenen Prozess erarbeitet, und ich denke, da sind wirklich viele gute Maßnahmen drinnen in allen möglichen Bereichen in denen Integration wichtig ist, natürlich auch im Bereich Wohnen, im Bereich Wohnumfeld und im Bereich Zusammenleben. Leider, das war ja in der vergangenen Periode schon, beim Beschluss war ich ja leider auch noch nicht dabei, aber die FPÖ hat dieses Leitbild ja nicht mitgetragen. Ich denke, das wäre wirklich die Gelegenheit gewesen, zu beweisen, dass Ihnen Integrationspolitik wichtig ist, dass Integration der FPÖ auch wichtig ist, wie sie das ja jetzt ständig sagt, und tatsächlich in einer Art und Weise zu einer Integrationspolitik führt, die tatsächlich beide Seiten, wenn man es so nennen will, auch berücksichtigt. Ja, im Bereich Wohnen, Wohnumfeld, Zusammenleben, zurück zum Integrationsleitbild hat dann dieser Prozess ergeben, dass es ja in Oberösterreich, wie auch in den meisten anderen Bundesländern in Österreich mit Ausnahme von Wien trotzdem eine relativ geringe räumliche Segregation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gibt. Natürlich gibt es in Oberösterreich, und da bin ich bei dir, durchaus Städte, ja Linz, Wels, Traun, wo eine höhere Segregation da ist, und wo natürlich dann Maßnahmen getroffen werden, die, wie gesagt nicht solche Brachialmethoden wie Gesetzesänderungen dann nach sich ziehen, sondern, da gibt es eben wirklich wie im Rahmen des Leitbildprozesses erarbeitete Maßnahmen, die hier wesentlich sinnvoller wären und die tatsächlich auch zielführender wären. Wir werden ja, denke ich, demnächst einen ersten Umsetzungsbericht des Integrationsleitbildes vorgelegt bekommen von Landesrat Ackerl, der für die Umsetzung zuständig ist, und ich denke, da werden wir dann auch gut weiterarbeiten können und tatsächlich hier schauen, sinnvolle Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten, auch in den Gemeinden natürlich mit starker landespolitischer Unterstützung, das ist, denke ich, klar. Hier darf auch keine Gemeinde sozusagen allein gelassen werden. Parallelwelten, Ghettos, wie es im Antrag von euch formuliert sind, entstehen nämlich genau dann, wenn man so eine rigorose Aus- und Abgrenzungspolitik treibt, und ich kann Ihnen allen wirklich nur ans Herz legen, dann bei der Umsetzung des Integrationsleitbildes wirklich aktiv und mit allen Engagement mitzuarbeiten, und dadurch sozusagen wirklich die Integration in Oberösterreich voranzutreiben. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Dr. Peter Csar. Abg. Dr. Csar: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Landtag, liebe Gäste! Vorweg, ich bin Welser, stolzer Welser, lebe gerne in Wels trotz großem Ausländeranteil. Zum vorliegenden Antrag. Jeder Antrag, der einen Beitrag zur Integration liefert, hat seine Berechtigung, und das Thema Integration hat auch ein Recht darauf, ernsthaft und seriös diskutiert zu werden, und insbesondere auch dieses zu erarbeiten. Und niemand im Bundesland Oberösterreich möchte es, dass sich Gesellschaften gegeneinander entwickeln oder parallel nebeneinander bestehen, aber auch nicht dass Ghettos entstehen. Daher haben wir seitens der ÖVP-Fraktion schon Maßnahmen ergriffen und wir werden auch immer wieder weitere Maßnahmen diskutieren, ergreifen und gemeinsam auch umsetzen. Das sind wir in Oberösterreich der Bevölkerung schuldig und wir setzen auch Maßnahmen. Wir hören aber auch immer wieder von lokalen Politikern, dass es Probleme gibt und ein Anliegen gibt, dieses Thema noch intensiver zu diskutieren, und das ist auch gut so, was gerade auch hier in Wels auch immer wieder ein heißes Thema ist. Aber eines ist uns auch klar, dass die Integration nicht nur rechtlich eine Querschnittsmaterie ist, sondern auch politisch. Das heißt auf allen Ebenen Bund, Land und Gemeinde ist es ein Thema, das zu diskutieren und zu lösen ist. Und da müssen wir ansetzen, damit wir auch hier einen großen Schritt weitermachen. Es ist aber auf keinem Fall das Thema damit gelöst, wenn man Einzelmaßnahmen diskutiert und Einzelmaßnahmen bespricht und auch zum Beschluss erhebt, insbesondere auch nicht mittels Dringlichkeitsantrag verschiedene Anträge über das Knie zu brechen versucht. Das soll nicht sein, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Beim Genussbericht geht es, da geht es nicht!") sondern wir sollen vielmehr ernsthaft, seriös, gemeinsam diskutieren und gemeinsam auch hier Lösungen finden und gemeinsam dann diese Lösungen umsetzen. Die ÖVP diskutiert sehr seriös über dieses Thema und macht keine Schnellschüsse aus der Hüfte. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "In Wels auch schon sehr lange!") Und wir werden auch weiterhin so eine Politik auch weiter vorantreiben wie wir es auch immer wieder gemacht haben. Auch in Wels treten wir dafür ein, dass wir nicht Schnellschüsse aus der Hüfte machen, sondern Gesamtkonzepte diskutieren und erstellen und auch beschließen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Da ist die ÖVP mit sich selber beschäftigt in Wels!") Und Gott sei Dank sind wir da auf sehr gutem Weg, dass wir auch in Wels hier eine gewisse Marke setzen. Falsch ist aber auch, und da komme ich jetzt auch zu diesem Antrag, wenn man versucht mit polemischen Formulierungen und bereits mit einer Negativformulierung versucht, hier auch eine schiefe Diskussionsgrundlage zu schaffen. Parallelgesellschaften wird diskutiert, ethnische Gruppierungen wird im Antrag formuliert. Ja Parallelgesellschaften, wenn man im Duden nachschaut oder auch im Wikipedia nachschaut, ist es ganz deutlich definiert, mit per se eine Negativstimmung, eine Negativdefinition, für eine Minderheit gegen eine Mehrheit. Das soll es nicht sein. Das will auch keiner haben und daher möchten wir auch nicht hier immer wieder mit einer Negativdiskussion beginnen. Es soll auch nicht bei der ethnischen Gruppierung eine Wischiwaschidiskussion beginnen, sondern auch konkret gesagt werden was man darunter versteht. Ethnisch wissen wir, heißt Ethnie, heißt es (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Der türkische Botschafter hat es eh gestern erklärt!") und daher – ein bisschen aufpassen, dann lernt man dazu. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Soll ich einen Duden holen?") Aus diesem Bereich wissen wir, dass es Volk heißt und Sie wissen auch ganz genau, dass wir Österreicher uns auch als Volk bezeichnen, aber auch die Vorarlberger. Und ich glaube nicht, dass Sie wollen, dass die Vorarlberger bei uns unter Beobachtung stehen sollen. Ja, wir als ÖVP treten für eine sachliche, eine inhaltliche Diskussion ein. Wir treten dafür ein, dass wir wirklich seriös das Thema diskutieren und behandeln und daher werden wir diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 250/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag nicht die nötige Stimmenmehrheit gefunden hat. Ich weise ihn daher dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 251/2010 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 251/2010 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die ehestmögliche Einführung der Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberöstereichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 251/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Kollege Alexander Nerat. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Ich werde jetzt der Versuchung widerstehen und Ihnen dieses Thema aufgrund von Aussagen von Wikipedia näher bringen. Es ist ja eine freie Enzyklopädie. Jeder kann reinschreiben was er will und es ist vielleicht nicht ganz die beste Wissensquelle aller Zeiten. Und ich werde auch versuchen, seriöse Politik nicht mit Nichtstun oder Angst vor dem Tun zu vermischen. Konkret geht es in dieser Resolution darum, dass die Oberösterreichische Landesregierung aufgefordert werden soll, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die von Bundesministerin Maria Fekter für 1. Jänner 2011 angekündigte Anwesenheitspflicht für Asylwerber unverzüglich beschlossen wird. Wir hatten dieses Thema bereits einmal in diesem Haus. Das war im März. Da haben wir keine Mehrheit dafür erhalten. Warum ist uns dieses Thema aber auch so wichtig? Ich glaube, es herrscht Einigkeit darüber, dass die sehr lange Dauer der Asylverfahren in diesem Land ein riesengroßes Problem ist. Sie führt genau zu diesen Dingen, zu diesen Grausamkeiten, wie sie auch schon bezeichnet wurden, wie der Abschiebung dieser kleinen Mädchen mit ihrem Vater in den Kosovo, um jetzt ein letztes, sehr aktuelles Beispiel heranzuziehen. Allerdings warum passiert das immer noch? Denn es herrscht hier eine permanente Verschleppungsart in der Politik. Wenn ich jetzt zurückgehe etwas in der Zeit auf die Bundesebene, so meldete der Standard am 10. Jänner 2010 das erste Mal, eine Ausgangssperre für Asylwerber werde geplant. Vier Wochen lang sollen sie das Asylzentrum nicht verlassen dürfen, um die notwendigen Daten und Fakten zusammenzustellen. Wunderbar, ganz interessant, als Ideengeber wurde auf Großbritannien verwiesen. Am 9. Februar wurde dann von der Bundesministerin der Entwurf über die Anwesenheitspflicht übergeben. Da hieß es dann bis zu 6 Wochen im Extremfall, sollte diese Anwesenheitspflicht dauern. Leicht zurück gerudert wurde bereits am 11. Februar in der Wiener Zeitung, da hieß es, ja der ÖVP-Generalsekretär, der fand es unerklärlich, dass sich der Herr Bundeskanzler Faymann über die Sorgen und Ängste der Menschen hinwegsetzt. Die SPÖ in Niederösterreich war dafür, Faymann war dagegen, Fekter war gelassen und der Rest der ÖVP leicht verärgert. Im Juni ging es dann weiter, da kam der Termin mit Herbst bereits aufs Tablett. Im Herbst soll die Anwesenheitspflicht jetzt kommen. Allerdings spricht man hier jetzt von nur mehr sieben Tagen, maximal sieben Tagen, fünf bis sieben Tage, um korrekt zu sein. Warum, hat uns dann die ÖVP gleich erklärt, ein Abtauchen in die Illegalität soll verhindert werden, vollkommen richtig. Das findet unsere Zustimmung. Und auch Zustimmung findet die Ansage, wichtig ist die deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Und dann kam im Oktober plötzlich der große Rückzug. Wahrscheinlich auch durch den medialen Druck, der hier ausgeübt wurde. Eben durch diesen speziellen Fall in Steyr wurde dieses Thema als nicht mehr so wichtig anerkannt. Plötzlich ist nicht mehr davon die Rede, diese Novellierung mit 1.1.2011 einzuführen. Ich würde mal sagen, etwas auf die lange Bank geschoben. Ich empfinde das hier als seriöse Politik, zuzuwarten, auszusitzen. Und lieber Kollege Csar vom Nichtstun hat sich noch nie etwas geändert. Ich glaube, es ist wirklich jetzt höchstens an der Zeit hier die entsprechenden Schritte zu setzen. Auch das Land Oberösterreich, auch der Landtag und auch die Landesregierung hat eine Verantwortung gegenüber den Bürgern. Gerade Oberösterreich gehört durch die Tatsache, dass wir hier ein Erstaufnahmezentrum haben, zu den wirklich betroffenen Bundesländern. Wir wollen, dass die Asylverfahren schneller laufen, wir wollen aber auch, dass die Dublin-Fälle schon im Vorfeld hier aussortiert werden können, denn genau diese Vielzahl von einzelnen Fällen verhindert es, dass diejenigen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, die auch einen Anspruch haben auf Asyl, in annehmbarer Zeit zu ihren Ansprüchen kommen. Da haben wir eine Verpflichtung, wir haben eine menschliche Verpflichtung, wir haben eine politische Verpflichtung und vor allem haben wir eine Verpflichtung gegenüber unseren Mitbürgern, sei es, ob es jetzt österreichische Staatsbürger sind oder auch Asylwerber, die sich berechtigt hier in diesem Land aufhalten. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Bevor ich Kollegin Buchmayr das Wort erteile, darf ich auf unserer Galerie pensionierte Betriebsratsvorsitzende der gespag ganz herzlich begrüßen und die Funktionärinnen und Funktionäre der SPÖ aus dem Bezirk Vöcklabruck. Herzlich willkommen im Oberösterreichischen Landtag. Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Ja, ich darf mich der Begrüßung der Präsidentin anschließen und ebenfalls die Gäste auf der Galerie oben begrüßen. Und jetzt zum dritten Mal, werte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag! Ja, auch wir werden hier selbstverständlich der Dringlichkeit nicht zustimmen. Vor nicht all zu langer Zeit haben wir hier im Landtag bereits ausgiebig über eine Anwesenheitspflicht in den Erstaufnahmezentren diskutiert, die ja nun verschönend Mitwirkungspflicht, also in Mitwirkungspflicht unbenannt wurde. Ja, jetzt haben wir einen ähnlichen Antrag, einen in der Sinnhaftigkeit ähnlichen Antrag wieder hier liegen, da es offenbar der FPÖ nicht schnell genug gehen kann, Gesetze zu verschärfen, wo sogar der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Bedenken geäußert hat und auch in einer Stellungnahme deponiert hat, die öffentlich zugänglich ist, die jeder Mann und jede Frau nachlesen kann. Denn das genau ist der Grund für die Verzögerung dieses Beschlusses, zumindest wird das aus dem Innenministerium so vermeldet. Ja, dass zeitgleich Kinder in Oberösterreich in Schubhaft mussten, abgeschoben wurden, dass zeitgleich eine Familie in sich auf das Dramatischste zerrissen wurde, was sowohl in den Medien als auch in der Zivilgesellschaft ein riesengroßes Entsetzen ausgelöst hat, ein riesengroßes Echo ausgelöst hat, dass sogar das Innenministerium vielleicht aufgrund dessen zurückrudern musste und zu einer Verschiebung dieses Beschlusses, dieser Mitwirkungspflicht dann geführt haben kann, mag in Annahme sein wie auch immer. Jedenfalls ist es hier zeitgleich passiert. Aber das sei nur nebenbei gesagt. Zurück zum Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes: Beanstandet wurde vor allem der Passus, wonach die Anwesenheitspflicht oder Mitwirkungspflicht oder wie man es auch nennen will, die Zeit des Nichtverlassendürfens des Erstaufnahmezentrums, die auch außerhalb der Amtsstunden gilt, also auch zu Nachtzeiten, zu Wochenenden, an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und so weiter und dass in dieser Zeit ja beim besten Willen gar nicht mitgewirkt werden kann, denn in Österreich arbeiten zu diesen Zeiten bekanntlich keine Behörden. Ich darf Ihnen kurz aus der Stellungnahme, Seite 3, des Verfassungsdienstes des BKA zitieren. Die Dauer der Verpflichtung beträgt nämlich 120 Stunden. Diese Frist wird aber durch Samstage, Sonntage und Feiertage gehemmt. Und bei all jenen Asylanträgen, die von Montag bis Freitag gestellt werden, erweist sich diese 120-Stunden-Frist, das sind fünf Tage, in Wahrheit ist es eine Frist von 168 Stunden, also sieben Tage, weil das ja dann in das Wochenende hineingeht oder in die Feiertage. Wenn man dann in der Stellungnahme weiter liest, entdeckt man Folgendes. Man könnte sich unter dem Gesichtspunkt des Sachlichkeitsgebotes die Frage stellen, weshalb sich die betroffenen Asylwerber, Asylwerberinnen, auch an den Wochenenden in der Erstaufnahmestelle für Verfahrens- und Ermittlungsschritte zur Verfügung zu halten haben, wenn solche offenbar gar nicht stattfinden. Soviel zur Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes. Bundesministerin Fekter hat nun angekündigt, Experten und Expertinnen zur Korrektur dieser Gesetzesvorlage einzuladen und zu diskutieren. Ich denke mir, das ist ein durchaus vernünftiger Schritt, eigentlich auch das einzige was sie tun kann. Nur sollten dabei auch wirklich Standards der Menschenrechte berücksichtigt werden und dabei auch grundsätzlich die Frage erörtert werden, ob ein derartiger Zwang zur Anwesenheit von fünf Tagen nun gerechtfertigt ist oder ob man dadurch nicht tatsächlich die Vorurteile gegen die Asylwerber und Asylwerberinnen noch verstärkt. Möglicher Missbrauch von Asylrechten: Da sind wir uns auch alle einig, denke ich, muss natürlich verhindert werden, muss so gering wie möglich gehalten werden. Ich denke mir, Ausreißer wird es immer geben, wie immer und überall, und auch auf die Ängste der Anrainer und Anrainerinnen bei den Erstaufnahmezentren St. Georgen zum Beispiel muss natürlich Rücksicht genommen werden, muss natürlich reagiert werden. Das ist auch klar. Aber dieses Festhalten von Menschen bis alle Fragen geklärt sind, trägt jedenfalls sicher nicht zu einem größeren Sicherheitsgefühl der Menschen, die dort wohnen, bei, sondern würde wohl eher noch verstärkt zu Ressentiments und Unsicherheiten führen, die diese etwas dubiose Situation dann nach sich ziehen würde. Ja, wie gesagt, wir werden diesem Antrag die Dringlichkeit nicht erteilen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich darf als Nächsten Herrn Kollegen Stanek das Wort erteilen. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und im Internet! Ich darf auch ganz kurz aus der Sicht der ÖVP-Fraktion zu diesem Antrag der FPÖ Stellung nehmen. Grundsätzlich fordert ja die FPÖ mit diesem Antrag, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen, dass die Oberösterreichischen Landesregierung bei der Österreichischen Bundesregierung entsprechend initiativ wird. Wir sind das geworden, aber nicht über einen komplizierten Antrag, weil eigentlich reden wir ja auch immer von der Verwaltungsreform und von der Verwaltungsvereinfachung. Wir haben uns noch einmal im zuständigen Bundesministerium kundig gemacht. Es ist jetzt nach den inhaltlichen Aspekten, die die Frau Kollegin Buchmayr angeführt hat, geplant, dass dieser Beschluss im Jänner im Ministerrat getroffen wird, daher besteht aus unserer Sicht keine Dringlichkeit. Wir werden der Dringlichkeit daher auch nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen, werte Anwesende auf der Galerie! Ich freue mich sehr, Sie zu sehen. Zum einen kann nicht die Bundesregierung das mit 1. Jänner beschließen, sondern das kann nur das Parlament. Aber ich möchte die Freiheitlichen bitten, machen Sie den Oberösterreichischen Landtag nicht zur Farce. Wenn wir bei jeder Gesetzesinitiative, die auf Bundesebene bereits auf der Schiene ist, einen Nachhilfeantrag vom Oberösterreichischen Landtag nachschicken, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass es Stimmen gibt, die meinen, dass dieser Landtag überflüssig sei. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Das ist richtig!" Beifall. Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner) Und Sie wissen, dass es auf Bundesebene bereits eine Vereinbarung über die Anwesenheitspflicht gibt. Diese wurde aber aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, wie soeben erwähnt von Frau Buchmayr, zurückgestellt. Und wenn Sie schon keinen Respekt haben vor den Menschen, die um Schutz und um Hilfe nach Österreich kommen, dann hoffe ich, haben Sie wenigstens Respekt vor der Österreichischen Verfassung. Denn es geht nämlich um (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Wie viel Asylanträge werden bewilligt?") Grundrechte, es geht um Menschenrechte und darauf hat jeder und jede in Österreich unabhängig von der Nationalität einen Anspruch. Und ich sage Ihnen auch (Zwischenruf Abg. Nerat: "Das bestreitet keiner!"), ich sage Ihnen auch, ich halte auch von einem Einsperren von Asylwerbern nichts, weil es zu mehr statt weniger Problemen führen wird. Man braucht sich nur vorstellen, wenn hunderte Menschen, die aus verschiedenen Ländern an einem, zwei Tagen, hier zusammenkommen, über Tage womöglich über Wochen gemeinsam eingesperrt sind, dann kann das nur zu Problemen führen. Und die erforderlichen Prüfungen sind innerhalb von ein bis zwei Tagen erledigt. Das einzige was man ihnen nimmt, ist nämlich die Möglichkeit zur rechtlichen Beratung, denn wenn sie sieben Tage nicht heraus dürfen, dann ist die Frist für die Berufung verstrichen und das ist der wirkliche Hintergrund. Aber zu dem Argument, es würden ja so viele untertauchen. Zum einen gibt es hier vom BMI keine gesicherten Zahlen. Aber auch wenn es jemand darauf anlegt und natürlich gibt es das, das ist ja keine Frage, wenn es jemand darauf anlegt unterzutauchen, dann kann der oder die das auch nach der Einsperrfrist. Und warum höre ich denn, wenn es um das Thema Illegalität geht, nie etwas von den Freiheitlichen, wenn es um die Frage illegaler Beschäftigung geht? Denn die einen, die untertauchen, brauchen auf der anderen Seite jemanden, der sie auch illegal beschäftigt, denn sonst können sie hier nicht leben. Hier gehört eine schärfere Vorgangsweise gemacht. Ein Unternehmer, der jemanden illegal beschäftigt, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wollen Sie sagen, dass wir für die illegale Beschäftigung sind?") zahlt vielleicht ein paar hundert Euro an Strafen. Hier möchte ich von der FPÖ hören, dass sie sich endlich (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Es gibt ein Gesetz!") einsetzt während die anderen den Aufenthalt verlieren. Und ich verstehe schon, warum Sie bei jedem, Frau Präsidentin, kannst du bitte dafür sorgen, dass nicht dauernd von der Freiheitlichen Fraktion dazwischen geredet wird, insbesondere der Herr Landesrat (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das ist ein Parlament, da gibt es Zwischenrufe!") der von sich aus immer von anderen verlangt, dass Sie ihm gefälligst zuhören und Sie auch Herr Steinkellner (Unverständliche Zwischenrufe). Ich verstehe schon, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner. Zweite Präsidentin: "Liebe Kolleginnen und Kollegen!") nein, ich habe nichts unterstellt. (Zweite Präsidentin: "Ich glaube, wir möchten hier nicht dieses Bild abgeben. Die Kollegin Jahn ist am Wort!") Ich würde gerne von den Freiheitlichen hören, dass sie sich im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung ebenfalls ordentlich auf die Schienen hauen. Und eben hier gehört endlich bestraft. Aber ich verstehe, warum Sie bei jedem Landtag solche Anträge einbringen, das ist ganz klar. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Weil es ein Problem ist!") Weil es Ihr einziges Thema ist, gegen Ausländer zu hetzen (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ich verwehre mich gegen diese Ausdrucksweise!") und damit können Sie auch überdecken, damit können Sie auch überdecken, dass die Freiheitlichen die Partei ist, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Sie verleugnen alle Probleme!") die bei Privatisierungen an der ersten Stelle steht (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Sie verlieren eh jede Wahl!") und die Privilegien der Superreichen schützt. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Der Wähler gibt uns Recht!" Beifall) Ihnen geht es darum, die Ängste der Menschen zu schüren anstatt für konstruktive Lösungen bei der Integration einzutreten. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Die Zukunft für unsere ältere Generation zu sichern im Gegensatz zu Ihnen!") Hätten, als die Freiheitlichen in der Bundesregierung waren, hätten Sie damals für raschere Verfahren gesorgt, dann hätte man sich nämlich jetzt viele Probleme erspart, beispielsweise die auch von den Freiheitlichen jetzt bedauerte Familie Komani hätte es nicht gegeben, wären diese verkürzten Verfahren gemacht worden. Und Sie wissen ganz genau, dass die Asylwerber mittlerweile gegenüber der Regierungszeit, wo Sie in der Regierung waren, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ihre Volkshilfe holt sie aus Albanien wieder zurück mit Steuergeldern!") um zwei Drittel sind Asylwerber seither zurück gegangen. Und durch die Einführung des Asylgerichtshofes sind auch die Verfahren wesentlich kürzer geworden. Hätten Sie damals den Rucksack von Altfällen, der jetzt noch offen ist, hätten Sie damals in Ihrer Regierungszeit dafür gesorgt, dass es raschere Verfahren gibt, dann wäre das längst erledigt. Insofern ist die österreichische Bundesregierung schlecht beraten, wenn sie auf die Zurufe von der FPÖ aus Oberösterreich reagiert. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 251/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und weise die Beilage 251/2010 dem Sozialausschuss zur weiteren Vorberatung zu. Es wurde von Seiten des Schriftführers angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 252/2010 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend die Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags notwendig. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 252/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Dritter Präsident Adalbert Cramer. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kollegen! Erlaubt mir, dass ich ganz kurz auf diese emotionelle Diskussion von vorher auch eingehe. Frau Kollegin Jahn! Wenn Sie behaupten, dass wir hier nur Anträge formulieren, die bereits in Umsetzung der Bundesregierung vorgenommen werden, dann frage ich mich, warum diese Probleme, die ja angeblich schon so stark in Arbeit sind, noch immer bestehen. Das ist das Eine. Und das Zweite ist, wenn es nicht mehr möglich ist in diesem Haus, Willenserklärungen und Willensbildungen auch nach außen hin zu signalisieren, dann haben Sie Recht, dann könnte man diesen Landtag wirklich verkleinern. Aber nun zu meiner eigentlichen Wortmeldung bzw. zur Beilage 252/2010, wobei es um einen Initiativantrag geht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die österreichische Bundesregierung dahingehend zu beeinflussen, das Bundesluftreinhaltegesetz dahingehend zu ändern, dass im Paragraf 3, Absatz 3, Ziffer 5 eine weitere Ziffer angefügt wird, in der es möglich ist oder in der das Abbrennen von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen gestattet wird. Das Bundesluftreinhaltegesetz ist erst vor einigen Monaten, nämlich vor der Sommerpause, geändert worden. Die Änderung hat dazu geführt, dass das vorhin erlaubte Abbrennen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, sprich Sonnwendfeuer, sprich Lagerfeuer, Bergfeuer, was immer es auch gegeben hat, nur noch zulässig ist mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Landeshauptmanns. Wenn man weiß, dass zu den diversen Festivitäten im ganzen Land hunderte bis tausende von solchen Feuern abgebrannt werden, und jedes von denen eine eigene Genehmigung durch den Landeshauptmann erforderlich macht, dann weiß man, wie wenig sinnhaft diese Formulierung ist. In diesem Antrag wird also verlangt, dass diese Ausnahme, wie sie vorher auch vorhanden war, wieder in das Gesetz aufgenommen wird. Das heißt also, dass in den entsprechenden Paragrafen diese Formulierung angefügt wird. Der Herr Landeshauptmann Pühringer hat bereits in einer Aussendung gesagt, dass also hier ein ziemlicher "Schwachsinn" passiert ist und wir uns in Oberösterreich unsere Brauchtumsfeuer auf keinen Fall nehmen lassen. Er sagte darin auch weiter, dass er es mit einer generellen Ausnahmeverordnung machen wird, wobei die Frage zu stellen ist, warum repariert man nicht dieses Gesetz, was also um Vieles einfacher bzw. auch viel mehr Sinn machen würde. Ich bitte Sie also diesem Antrag die Dringlichkeit zu erteilen, auch im Sinne, dass wir hier uns nicht unnötig bürokratische Hürden auferlegen, die so nicht notwendig sind. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Peinsteiner. Abg. Peinsteiner: Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Besucher auf der Tribüne! Das Bundesluftreinhaltegesetz wurde, wie der Herr Präsident schon gesagt hat, kurz vorm Sommer im Bund beschlossen und es stellt für unsere Vereine, die Brauchtumsfeuer machen, sei es Sonnwendfeuer, Petersfeuer, Osterfeuer usw., was bei uns üblich ist, tatsächlich ein Problem dar. Landeshauptmann Pühringer hat es logischerweise sehr, sehr schnell erkannt und hat auch schon gehandelt. Und es ermöglicht dem Landeshauptmann eine Verordnung zu erlassen, damit hier nicht die Verwaltung unnötig strapaziert wird und unsere Vereine nicht unnötig, ich sage einmal, unnötige Verwaltungsarbeit auf sie zukommt. Die Verordnung ist im Prinzip in Vorbereitung, und zwar eine, die genau dem Gesetz entspricht. Und es besteht aus unserer Sicht keine Dringlichkeit, ein Bundesgesetz zu ändern, was erstens sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wenn wir es von Landeshauptmannseite wesentlich schneller und flexibler machen können und unter Umständen auch, wenn es notwendig ist, flexibler anpassen können. Deshalb werden wir, wie schon gesagt, der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, grüß dich Herr Kollege aus dem Bezirk Rohrbach! Zu der schon angesprochenen Materie ist schon alles eigentlich gesagt worden. Dieses Bundesluftreinhaltegesetz wurde erst im September verabschiedet. Jetzt eine dringliche Änderung herbeizuführen, sehen wir nicht wirklich für notwendig, weil das kann ja wohl jetzt nicht dringlich sein. Und Zweitens glaub ich auch inhaltlich sollte man sich das doch genauer anschauen, ob man im Paragraf 3, Absatz 3 einfach Brauchtumsfeuer freigibt, wo man nicht weiß, was ist denn eigentlich ein Feuer im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung. Da kann man ja von bis und mich hat das schon sehr geschreckt, Herr Präsident, wenn Sie sagen, hunderte bis tausende Feuer werden da immer abgebrannt. Also, das ist ja nicht irgendwas, dass man sagt, das sind die Sonnwendfeuer und die Petersfeuer, wahrscheinlich werden Sie zusammengerechnet haben in ganz Oberösterreich. Also, es sind nicht hunderte Brauchtumsveranstaltungen, sondern hunderte Feuer in Oberösterreich. Und ich glaube, in einer generellen Verordnung, wo man dann festlegt, welche Feuer eben ausgenommen sind, zu welchen Zeiten und hier auch vielleicht zu verankern, wie können wir diese schon bestehenden Sicherheitsvorkehrungen auch treffen. Das heißt, die Feuer werden ja jetzt schon angemeldet bei der Polizeibehörde, um eben nicht die Feuerwehr umsonst ausrücken zu lassen. Ich glaube, das sind einfach wichtige Dinge und jetzt nicht nur aufgrund der Verunreinigung der Luft hier Maßnahmen zu setzen, sondern wirklich auch im Sinne der Sicherheit und dass eben auch Bedacht genommen wird, was wird verbrannt, wie wird das genau gemacht und Schutzabstände zu den Wäldern, usw., all das, was verantwortungsvolle Menschen in einem Brauchtum ja sowieso machen. Aber ich glaube, dass in der Verordnung, so wie es jetzt geregelt ist im Gesetz, dass man das mit einer generellen Verordnung machen kann, sehen wir sinnvoll und wir sehen keine Notwendigkeit, auch inhaltlich das in die allgemeine Ausnahme zu geben, sondern wirklich mit dieser Verordnung. Ich glaube, wir haben einen guten Weg bestritten und es ist kein Verwaltungsaufwand, wenn man einmal eine Verordnung erlässt. Auch die Vereine wissen, ich muss das melden, und das machen sie auch, ich muss das melden bei der Polizei. Und dann bekommen sie auch die Auflagen oder wenn es Notwendigkeiten gibt und passt auf, schaut auf das. Das ist eigentlich Usus und ich glaube, das kann man auch in der weiteren Folge so machen. Es hat sich gut bewährt. Und hier eine Verordnung zu machen, sehen wir inhaltlich passend. Wir brauchen keine Änderung dieses Gesetzes. Wir werden weder dringlich noch inhaltlich zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Christian Makor. Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, werte Damen und Herren auf der Galerie, nicht nur aus Rohrbach, sondern im Großen auch aus Vöcklabruck. Wenn wir schon geografisch begrüßen, dann halbwegs, zumindest, wenn man es weiß, halbwegs vollständig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FPÖ lässt an einer Grundweisheit der bodenständigen Handwerker etwas vermissen, nämlich die Grundweisheit lautet: Zuerst Grübeln und dann Dübeln. Das Grübeln hat in dem Fall etwas ausgelassen, nämlich dahingehend, dass die Befürchtungen, die hier zum Ausdruck gebracht werden, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wir denken, nicht grübeln, weil grübeln ist negativ!") die Befürchtungen, die hier zum Ausdruck gebracht werden, völlig haltlos und in Wirklichkeit auch belanglos sind. Weil es in der Tat, und wenn man sich die Auszüge der Ausschussprotokolle und der Redner im Parlament anschaut, es nicht im Parlament irgendwo ein Missgeschick war, das da passiert ist, und irgendwo durchgerutscht ist. Ganz genau das Gegenteil ist der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich jener, dass in diesen Debattenbeiträgen ganz bewusst davon ausgegangen wurde, dass die unterschiedlichen regionalen Brauchtümer, die es gibt, und es gibt Gegenden bei uns, da wird auch bei den Raunächten entzündet und bei anderen nicht. Und nachdem man nicht will, dass immer und überall ein Feuer entzündet werden kann unter dem Titel Brauchtum, soll das auch regional dort geregelt werden, wo man es weiß. Und das war ganz bewusster Akt bei dieser Gesetzwerdung. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Da ist ja auch zwischen Mühlviertel und Vöcklabruck ein gewaltiger Unterschied!") Wahrscheinlich. Wir müssten die Besucher vielleicht fragen über die unterschiedlichen Bräuchtümer in den jeweiligen Regionen. Und selbst in den Debatten im Parlament wurde von der FPÖ und aber auch vom BZÖ immer wieder darauf hingewiesen, das Brauchtum wird jetzt verboten und es darf keiner mehr ein Feuer entzünden. Im Übrigen, Herr Präsident, dass Lagerfeuer nicht mehr möglich sind, das stimmt substanziell nicht, die sind nämlich ausgenommen. Lagerfeuer und Grillfeuer sind ausgenommen, das kann man jederzeit und überall machen. Aber nicht einmal das, dass das Brauchtum nicht mehr ermöglicht wird, selbst das ist im Parlament bereits mehrfach besprochen worden. Und da ist davon die Rede, dass es natürlich großzügige und generelle und räumlich beschränkte und zeitlich beschränkte Ausnahmen durch den Landeshauptmann geben soll, der regional sehr gut weiß, wo da die Notwendigkeit gegeben ist. Also ist es im Grunde ein Sturm im Wasserglas. Man kann in dem Fall nicht einmal sagen, dort wo es raucht, brennt es, weil Sie behaupten, es kann nicht mehr brennen. In diesem Sinne werden wir weder der Dringlichkeit noch der Substanz zustimmen, weil das ein gewollter Akt des Föderalismus war, das auf die Länder, in die Hoheit der Länder zu übergeben. Danke sehr. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 252/2010 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand zu tun. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt und weise die Beilage dem Umweltausschuss zur Vorberatung zu. Es wurde bereits bei der Verlesung des Einganges angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 253/2010 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend den vollen Erhalt der Familienförderungen des Bundes. Es benötigt dazu ebenfalls einen Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 253/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Wall. Abg. Wall: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In unserem Antrag geht es um den Erhalt der Familienförderungen des Bundes. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass es im Bereich der Familienförderungen zu keinen Kürzungen im Bundesbudget kommt. Ich frage mich, was die Bundesregierung, die ÖVP-Minister derart bewegen konnte, gerade die Familien so schröpfen zu wollen. Lassen Sie mich kurz einen Artikel aus den Salzburger Nachrichten vom 9. November zitieren, wo eine ehemalige Referentin aus dem Familienministerium, die siebzehn Jahre lang Generalsekretärin des österreichischen Familienverbundes war, nämlich Frau Pitzinger-Ryba Folgendes sagt: Sie sieht in diesen Maßnahmen eine unheilige Allianz von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaft, in der die Familien zerrieben werden. Arbeiterkammer und ÖGB drängen die Frauen aus ideologischen Gründen heraus aus der Familie, die Wirtschaft tut das aus ökonomischen Gründen, damit der Wirtschaft nur ja kein Schaden entsteht. Dabei sei der wirtschaftliche Schaden, der durch schlecht betreute Kinder entstehe weit größer als ein allfälliger Produktionsausfall wegen Kinderbetreuungspflichten. Interessanterweise fehlt im österreichischen Familienbericht das Kapitel Familien und Armut. Denn Familien, besonders Mehrkindfamilien und Alleinerziehende stehen an vorderster Stelle bei den Armutsgefährdeten. Die Bundesregierung will in den nächsten vier Jahren 1,5 Milliarden Euro bei den Familienleistungen einsparen. Die oberösterreichischen Familien würden dadurch 300 Millionen Euro verlieren. Wir sprechen vom Alleinverdienerabsetzbetrag, der viele Paare treffen würde, wo Mütter nach dem Aufziehen ihrer Kinder nicht einmal mehr die Chance gehabt hätten auf einen Berufseinstieg. Es sollen mit der Abschaffung des Mehrkindzuschlags Familien bestraft werden, die drei Kinder oder mehr aufziehen oder aufgezogen haben und dafür einen jahrzehntelangen finanziellen Verzicht in Kauf genommen haben. Die 13. Familienbeihilfe wurde vor der Nationalratswahl 2008 eingeführt und soll jetzt auf 100,-- Euro reduziert nur mehr für schulpflichtige Kinder ausbezahlt werden. Gerade aber zu Schulbeginn brauchen die Familien diese Unterstützung ganz dringend. Der Plan, die Familienbeihilfe nur mehr bis zum 24. Lebensjahr auszubezahlen, ist völlig überzogen. Nicht verwunderlich, dass Studenten dagegen Sturm laufen. Ein Studienabschluss ist in manchen Studienrichtungen auch für die eifrigsten Studenten nicht bis zum 24. Lebensjahr möglich. ÖVP-Familien- und Wirtschaftsminister Mitterlehner bezeichnet die österreichische Familienpolitik als gescheitert, und zwar deswegen, weil unsere Familienförderungen zwar über dem EU-Durchschnitt liegen, aber trotzdem es zu keiner Steigerung der Geburtenraten kommt. Damit sollen die Einsparungen nach dem Motto "Weg von Barleistungen, hin zu Sachleistungen" gerechtfertigt werden. Doch schauen wir uns zum Beispiel Frankreich an. Frankreich kann mit einer Geburtenrate von zwei Kindern pro Frau, bei uns sind es 1,4, als Vorbild dienen. Da wird tatsächlich das Dreifache in Kinderbetreuungseinrichtungen investiert. Aber als Ausgleich für die niedrigeren Barleistungen erhalten die französischen Familien großzügige steuerliche Begünstigungen. Davon können wir nur träumen. Die FPÖ hat das Familiensteuersplitting gefordert, was leider von den andren Parteien abgelehnt wird. Das heißt, insgesamt gemessen am Bruttoinlandsprodukt investiert Frankreich 3,8 Prozent, Österreich 2,9 Prozent in die Familien. Es ist unbestritten, dass wir mehr Kinderbetreuungsplätze brauchen, aber nicht auf Kosten der Barleistungen. Für eine echte Wahlfreiheit brauchen wir beides. Auch Familien, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selber aufziehen und betreuen möchten, sind ausreichend zu unterstützen. Familien sind die wichtigste Stütze unserer Gesellschaft. Die Politik muss also dafür sorgen, dass wir ein familien- und kinderfreundliches Umfeld haben mit attraktiven Familienleistungen und einer soliden finanziellen Absicherung für die Familien. Deshalb fordern wir, dass die derzeitigen Familienförderungen im vollen Umfang erhalten bleiben. Ich bin sehr froh darüber, dass es nicht nur bei Familienverbänden und Kirchen, sondern auch seitens der ÖVP und der SPÖ gewichtige Stimmen gegen die geplanten Einsparungsmaßnahmen bei Familien gibt. In Vorarlberg (Zweite Präsident: "Frau Kollegin, ich darf Sie aufmerksam machen, dass die Redezeit für die Dringlichkeitsdebatte bereits überschritten ist!") in Vorarlberg hat die ÖVP einen ähnlichen FPÖ-Antrag unterstützt, und ich hoffe daher auch auf Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit unseres Antrags. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung. Frau Kollegin Michaela Langer-Weninger. Abg. Langer-Weninger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie! Adalbert Stifter hat schon mal geschrieben, "alles was im Staat und in der Menschheit gut ist, kommt aus der Familie". Und ich glaube, wir alle da herinnen sind uns einig, dass die Familien, damit auch unsere Kinder, das höchste Gut und das größte Geschenk sind, das uns im menschlichen Zusammenleben anvertraut ist. Ja, die Familien sind der Grundstein unserer Gesellschaft. Sie leisten einen enormen Beitrag in unserer Gesellschaft, das beginnt bei der Kinderbetreuung, bei der Kindererziehung und spannt den Bogen weit hinüber bis zur Pflege unserer Angehörigen. Sie ist die kleinste Zelle im menschlichen Zusammenleben und natürlich ist es auch unser Anliegen, dieses zu unterstützen. Die wertvollen, die notwendigen und die unentgeltlichen Leistungen, die die Familien leisten, auch wertzuschätzen und durch Unterstützungen und Familienleistungen anzuerkennen. Im FPÖ-Antrag steht drinnen, es liegt in der Verantwortung der Politik ein familien- und kinderfreundlichen Umfeld zu schaffen. Ja, das ist grundsätzlich richtig! Es liegt aber auch an der Politik, in die Zukunft zu schauen und in schwierigen Zeiten Entscheidungen für die Zukunft für unsere Kinder, für die nächste Generation und für deren Familien zu schaffen. Selbstverständlich werden wir alles daran setzen, bei den Budgetverhandlungen, die laufen, für die Familien noch Veränderungen herbeizuführen. Der Antrag, der aber lautet, keine Kürzungen, sehen wir momentan als unrealistisch. Wir werden deshalb dem Antrag die Dringlichkeit nicht zuerkennen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Christian Makor. Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, das von der Bundesregierung vorgelegte Sparpaket einige Schattenseiten hat. Es hat auf der anderen Seite auch einige positive, für uns sehr, sehr positive Aspekte. Der vorliegende Antrag der FPÖ, der sich ausschließlich auf die Frage der Familienförderungen konzentriert, greift uns etwas zu kurz. Ich glaube, es ist allgemein bekannt, auch in den Medien mehrfach nachzulesen, dass die Position der oberösterreichischen Sozialdemokratie zu den Kürzungen im Familienbereich eine absolut ablehnende ist, ist glaube ich, mehrfach dokumentiert. Und dass es da noch zu Nachbesserungen kommen muss, ist ebenfalls dokumentiert. Es ist aber so, dass auf der anderen Seite die positiven Aspekte dieses Sparpakets die ersten Schritte in neue Einnahmen auch auf sozial gerechterer Seite sind, etwa mit der Bankenabgabe, mit der Vermögenszuwachssteuer, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Ing. Klinger) mit der Stiftungsbesteuerung, sind wichtige Punkte. Und lieber Kollege, das ist ja genau das Problem eures Antrages, dass bei jenen Fragen, wo es um gerechte Einnahmen geht, ihr uns in diesen Fragen nicht unterstützt. Etwa dort, wo es um die Millionärssteuer geht, die, wenn wir sie einführen würden, wenn wir da eure Unterstützung hätten, wie von 50.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, so viele Unterschriften sind nämlich dafür gesammelt worden, wenn wir da eure Unterstützung hätten, wäre das Fundament dafür gelegt, nämlich die neuen Einnahmen, dass es zu keinen Kürzungen im Familienbereich kommen müsste. (Unverständliche Zwischenrufe) Und da werdet ihr von der FPÖ, mitunter auch den Offenbarungseid ablegen müssen, weil der nächste Antrag bereits, bei dem geht es darum, dass es zu einer gerechteren Situation bei den Einnahmen der Steuern kommen soll - Millionärssteuer – Erhöhung des Spitzensteuersatzes, wenn ihr dort mitstimmt, und ich gehe davon aus, wenn du dem so positiv gegenüberstehst, dass du das auch machen wirst, dann haben wir in der Tat das Geld, um jene Leistungen nicht kürzen zu müssen in den Bereichen, die uns allen gemeinsam wichtig sind. Nur was nicht funktionieren wird, ist das, jede Reformmaßnahme abzulehnen, aber auch jegliche gerechten Einnahmen ebenfalls abzulehnen. Also mit weniger Geld mehr zu machen, diesen Spagat werden weder ihr noch wir schaffen. Und es ist wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Kürzung der Familienbeihilfe, die von uns ganz massiv kritisiert wird und dessen Rücknahme wir ebenfalls einstimmig vom Landesparteivorstand aus auch fordern, dass darüber hinaus es auch zu Änderungen beim Alleinverdienerabsetzbetrag kommen muss. Das führt zu ungeheuren Ungerechtigkeiten gerade was Pensionistinnen und Pensionisten betrifft, die durch diesen Absetzbetrag mehr verlieren als durch die nächste Erhöhung der Pensionen. Hier muss es unbedingt zu einer Nachbesserung kommen. Und überhaupt die – sage ich einmal – jetzt in der notwendig kürzer zusammengefassten unfairen Regelung, was die Pensionistinnen und Pensionisten betrifft. Und genau dies ist der Spagat, wo wir um eure Unterstützung bitten. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass unser Staatskonstrukt Österreich genügend Einnahmen hat, um alle unsere Vorstellungen, unsere Wünsche durchsetzen zu können und auf derartige Kürzungen im Familienbereich verzichten zu können. Um diese Unterstützung bitte ich alle, sowohl auch die ÖVP könnte mitstimmen, dass es zur Gerechtigkeitssteuer, zur Millionärssteuer kommt. In diesem Sinne werden wir diesem Dringlichkeitsantrag nicht die Zustimmung geben. (Beilfall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Diese Resolution heute an den Bund ist zwar eine x-te Resolution. Und wir unterscheiden uns in der Familienpolitik in Manchem auch von den Zielen und von den Maßnahmen, die die FPÖ vorschlägt, Frau Kollegin Wall, aber trotzdem sind wir uns einig, dass diese massiven Kürzungen zu Lasten der Familien konzeptlos sind und die Familien enorm belasten und auch drastische Folgen haben werden. Und deshalb sagen wir ein klares Nein zu diesen Einsparungen zu Gunsten der Konsolidierung des Bundesbudgets. Wir haben es überschlagsmäßig errechnet, für die oberösterreichischen Familien würde das bedeuten Einsparungen im Wert von 300 Millionen Euro. Das ist eindeutig nicht tragbar. Das würde vor allem die Familien der Mittelschicht, jene, die auch in sozial schwierigen Lagen sind und vor allem auch die Studierenden und deren Familien hart treffen. Die SPÖ – ja, es ist ja schön, wenn sie da in Oberösterreich auch dagegen sind, aber das müsste halt auch wirklich Auswirkungen auch auf die Bundespolitik haben. Und der Vermögensbereich und die großen Erbschaften, die sind wieder nicht angegriffen worden. Hier hätten wir Geld hereinholen können. Und wenn der Minister Mitterlehner bei den Familien schon abkassiert, dann erwarten wir auch, dass er aber ein umfassendes Konzept, eine Gegenleistung für die Familien auf den Tisch legt. Ich finde es ja gut und schön, wenn die ÖVP hier von einem Kurswechsel spricht. Aber was soll der Kurswechsel bedeuten? Kurswechsel müsste zumindest heißen, dass der Bund massiv im Gegenzug in Kinderbetreuung investiert und hier auch die Länder viel mehr unterstützt. Diese Unterstützung ist ja wieder ausgelaufen. Und hier müssen die Länder das wahrscheinlich weiterhin auch alleine finanzieren. Ja, alleine der Westring, der aus unserer Sicht ein verkehrspolitischer Wahnsinn ist. Mit einem Drittel der Bausumme des Westrings könnte die drohende Kürzung für hunderttausende Familien in Oberösterreich zurückgenommen werden. Und Frau Kollegin Wall, ich bin auch Ihrer Meinung, also das in Frankreich das besser funktioniert. Wir haben dort eine höhere Geburtenrate, aber in Frankreich haben wir auch im Gegenzug wesentlich bessere Kinderbetreuung, noch mit höherer Qualität und vor allem auch mit einem noch viel größeren Ausbaupotenzial. Und zu den Absetzbeträgen für die Alleinerzieherinnen: Alleinverdienerabsetzbeträge, die jetzt gestrichen worden sind. Ich finde es auch etwas hart, wenn ältere Frauen, die jetzt kaum mehr eine Chance haben, beruflich einzusteigen, dieser Alleinverdienerabsetzbetrag, also deren Männern gestrichen wird, aber grundsätzlich sind wir dafür, dass die Absetzbeträge für jene Menschen sein sollen, die auch Kinder im unterhaltspflichtigen Alter noch haben. Ja, welche Rahmenbedingungen brauchen wir in Oberösterreich, aber auch in Österreich, damit Familien besser unterstützt werden? Wir sind dafür, dass Teilzeitarbeitsplätze auch im qualitativen Bereich verstärkt angeboten werden. Dass hier auch Frauen wirklich eine Chance haben, nach dem Pflegeurlaub, nach dem Kinderurlaub noch in ihrem qualitätsvollen Beruf weiterzuarbeiten, damit Berufstätigkeit und Familie besser vereinbart werden kann. Und damit auch Väter und Mütter wirklich eine reale Chance haben, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es soll ein Recht auf Teilzeitarbeit geben, mit einem Rückkehrrecht eben zur vollen Erwerbstätigkeit. Und der Entfall bei den Pensionen soll vom Staat ausgeglichen werden, dass die Eltern dann später keine Nachteile bei der Pension haben, wenn sie sich auch für ihre Kinder Zeit nehmen. Ja, zum Schluss zusammengefasst: Also, bei Kindern sparen, das ist absolut nicht tragbar! Vor allem auch ohne die Rahmenbedingungen zu verbessern, das ist eine verantwortungslose Familienpolitik und das offenbart dieses Sparpaket und darum stimmen wir dieser Dringlichkeit heute zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Die Wechselrede ist somit geschlossen und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 253/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Ich weise die Beilage 253/2010 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Es wurde bereits angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 254/2010 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Anhebung des Höchststeuersatzes für Spitzenverdiener/Spitzenverdienerinnen und die Einführung einer Vermögenssteuer mit einem Freibetrag bis eine Millionen Euro. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 254/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Magistra Jahn. Abg. Mag. Jahn: Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir wollen, dass die Familienförderung nicht gekürzt wird, dann brauchen wir auch das Geld dafür. Und daher ersuche ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Denn wir verlangen, dass auch Millionäre von ihrem Millionenvermögen einen entsprechenden Beitrag leisten, anstatt dass Familienförderungen gekürzt werden, wie das der ÖVP-Minister getan hat. Und wer ein Einkommen von mehr als 300.000 Euro im Jahr hat, der kann von dem Betrag, der über diese 300.000 Euro hinausgeht, einen Solidaritätsbeitrag von zehn Prozent bezahlen. Dann bleibt ihm immer noch wesentlich mehr, das x-fache von dem, was ein normaler Arbeitnehmer verdient, anstatt dass wir bei Alten, bei Kranken, bei Behinderten sparen müssen, wie sich das im Land Oberösterreich abzeichnet. Und wer sagt, da käme ja zuwenig hinein, in Wahrheit brauchen wir die Reichen gar nicht zu besteuern, weil sie sind ja so wenige. Ich darf Ihnen das kurz zeigen, wie es wirklich ausschaut. Ich weiß nicht, ob Ihnen das alles bewusst ist? Ein Prozent der Österreicher besitzt gemeinsam so viel Vermögen, mehr Vermögen wie neunzig Prozent der Bevölkerung zusammen. Schauen Sie es sich nur gut an – und es stimmt! Ein Prozent der Österreicher besitzt mehr Vermögen als neunzig Prozent zusammen! Und jene, die mehr als 300.000 Euro Einkommen haben, würde man hier diesen zehnprozentigen Solidarbeitrag machen, dann würde das 150 Millionen Euro bringen. Würden wir 150 Millionen Euro den Universitäten geben, brauchen wir keine Studiengebühren, keine Kürzungen in all diesen Bereichen. Und alle, die hier so bestürzt sind – und das sehe ich ja, das sind alle Fraktionen – über die Einsparungen, über die Kürzungen, die hier vorgenommen werden. All die lade ich ein, heute diesem Antrag zuzustimmen und damit zu zeigen, dass sie wirklich etwas ändern wollen. Denn es braucht politische Mehrheiten, um dieses Sparpaket noch zu ändern. Es ist zuwenig, wenn eine FPÖ Inserate schaltet, dass sie so für die Familien wären und da einen Antrag auch macht, Familien nicht kürzen. Es braucht auch ein Bekenntnis dafür, woher denn dieses Geld kommen soll? Und bekennen sie sich endlich dazu, dass auch die oberen 10.000 einen entsprechenden Beitrag leisten sollen. Aber es hat sich auch die FPÖ hingestellt und hat gesagt, ausgabenseitig sparen, ausgabenseitig sparen, ausgabenseitig sparen! Nur ausgabenseitig sparen heißt kürzen, kürzen, kürzen! Es ist nur ein feineres Wort dafür. Und alle, die uns dann zurufen, es soll doch über eine Verwaltungsreform – man würde sich ja alles ersparen, würde man eine Verwaltungsreform endlich machen. Der soll mir bitte zeigen, wie das geht! Ich unterstütze es, dass es eine Verwaltungsreform gibt, denn die öffentliche Hand muss effizient arbeiten. Das ist ein zentrales Ziel. Nur, wer sagt, drei Milliarden Euro gäbe es hier Einsparungspotenzial, der soll bitte einmal rechnen! Denn, das hieße 60.000 Beamte in Österreich abbauen zu müssen. Dann zeigen sie mir, wo wir 60.000 Beamte in Oberösterreich abbauen können, ohne dass das die Österreicherinnen und Österreicher spüren. Dann geht es nämlich nicht mehr nur um Kürzungen, dann kann nämlich das Geld, was noch da ist, nicht einmal verteilt werden, weil es niemanden mehr gibt, der das verteilen kann. Und wenn – ich hab schon gemeint, heute wären Sie nicht da, Herr Kollege Strugl, ich nehme an, Sie sind mein Nachredner – wenn Sie mit Regelmäßigkeit hier heraus kommen, wenn wir das Thema Besteuerung von Reichen und Superreichen einfordern und meinen, das könne man alles nicht verantworten, weil das standortpolitisch nicht geht und die würden alle abwandern. Dann frage ich Sie wirklich, ja bitte wohin sollen denn die abwandern? In jene Länder, wo das zwei-, drei-, fünf- und zehnfache an Vermögenssteuern eingehoben wird und an Gewinnsteuern eingehoben wird, wie das bei uns der Fall ist. Also, das findet nicht statt! Ich lade sie ein, machen wir gemeinsam in Wien Druck, dass es zu einem, dass diese Kürzungen im Familienbereich, auch Alleinverdienerbereich, auch im Bereich der Pflege, dass die zurückgenommen werden, anstatt dessen es tatsächlich zu einer Vermögenssteuer für Millionäre und zu einem Solidarbeitrag von Spitzenverdienern mit über 300.000 Euro kommt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Mag. Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Jahn, nachdem Sie mich aufgefordert haben, habe ich mich jetzt gemeldet und bin herausgegangen. Ich möchte einmal so beginnen, natürlich so wie sich der Antrag liest, klingt das auf den ersten Blick ja gar nicht so schlecht. (Beifall) Man sagt, ja das passt, dass man darauf gleich applaudiert, weil man nicht zuhört bis der andere ausgesprochen hat, das ist genau das Problem Ihrer Politik, Herr Kollege, Sie machen Schnellschüsse und denken nicht daran, was am Ende des Tages dann herauskommt. Das ist auch das Problem von diesem Vorschlag, das möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, natürlich ist es populär zu sagen, nehmt den Reichen einmal etwas weg. Da möchte ich dann zitieren, was drinnen steht, damit könnte ein finanzieller Spielraum geschaffen werden, um einerseits die Belastungen für die einleitend genannten Bevölkerungsgruppen abzufedern und andererseits die Finanzierungslücken für den Bund, die Länder, die Gemeinden in Bereichen Bildung, Pensionen, Gesundheit und Pflege zu schließen. Also, Frau Kollegin Jahn, Sie haben gesagt, man soll rechnen, nach meiner Rechnung geht sich das nicht aus, Sie haben selber die Zahl von 150 Millionen Euro bei einer der vorgeschlagenen Maßnahmen genannt, wie das geht, das frage ich mich trotzdem immer wieder. Es hat auch der Herr Staatssekretär Schieder bei der Vermögenssteuer, die ja auch vertreten wird von der SPÖ, in der Form von 200 bis 300 Millionen Euro gesprochen. Ich glaube ganz einfach, ökonomisch ist es schwer argumentierbar, was Sie wollen, Sie können es eigentlich nur politisch argumentieren im Sinne der Verteilungsdiskussion. Gut, das lässt sich nachrechnen, das wurde auch durch entsprechende Expertenmeinungen untermauert, dass es sich jedenfalls so nicht ausgeht. Wenn man es verteilungspolitisch diskutieren will, das geht auch, dann sage ich nur dazu, Österreich hat im Konzert der EU den sechsthöchsten Spitzensteuersatz mit den 50 Prozent, vor uns sind noch Dänemark, Schweden, Belgien, Niederlande und gerade noch Finnland mit 50,1 Prozent. Wenn Sie in die anderen Staaten schauen, sei es außerhalb der EU, Schweiz 40 Prozent, Norwegen, USA alles so rund um die 40 Prozent, hier wird dieser Weg nicht gegangen. Ich glaube auch, das, was man hier diskutiert von Ihrer Seite ist weniger ein ökonomisches Argument, sondern einfach ein normatives Konzept, wo man sagt, wir wollen das so. Ganz interessant, wenn Sie sich Länder anschauen, die stark wachsen, nehmen Sie China, China hat zweistellige Wachstumsraten, China kommt aus einer Situation der Gleichverteilung heraus aufgrund der politischen Entwicklung. Jetzt haben wir dort stärkeres Wachstum, wir haben damit einhergehend auch eine stärkere Dynamik, auch in dem Sinn, dass es ein stärkeres Gefälle gibt zwischen den einzelnen Einkommensgruppen. Das heißt, aus dem Wachstum resultiert diese Entwicklung, es bringt insgesamt auch den unteren Einkommensschichten jedenfalls ein Mehr im Vergleich zu dem was vorher war. Damit Sie mich jetzt nicht missverstehen, ich bekenne mich auch zum sozialen Ausgleich, die Frage ist nur: Welche Nebenwirkungen lösen Sie dann damit auch aus? Ich meine damit nicht nur oder nicht in erster Linie, weil Sie das angesprochen haben, eine eventuelle Abwanderung von Kapital, auch das kann natürlich passieren, sondern mir geht es ganz einfach darum, wenn Sie heute hergehen und sagen, wir wollen einen Vorgriff auf die Steuerreform, dann finde ich das in sich vom Ansatz her nicht gut. Denn wenn, dann muss eine Steuerreform in einem Guß als gesamthaftes Konzept entwickelt werden, und nicht weil es vielleicht gut klingt und populär ist mit einer Einzelmaßnahme. Wir haben derzeit die Gruppe, die Sie meinen bei diesem Zuschlag, das sind derzeit 0,25 Prozent der Steuerzahler, die in dieser Gruppe sind, die das verdienen, es sind ungefähr 16.000 Personen, 0,25 von der Grundgesamtheit liefern 10 Prozent Steuerleistung. Wenn man sagt, ich will an dem Schnürl ziehen, dann soll man bitte das gesamte Werk anschauen, deswegen sind wir dafür, dass wir das auch so diskutieren in einem Gesamtzusammenhang und nicht als Schnellschuss, es soll auch abgewogen werden, darum stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu. Ich freue mich auf die Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Ing. Klinger. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Zuhörer! Ein Antrag als Resolution an den Bund wurde uns gerade vorgehalten, ist nicht das richtige Instrumentarium in diesem Haus, ich frage mich nur, Frau Mag. Jahn wie viele Resolutionen glauben Sie, dass Ihre Fraktion verabschiedet hat im heurigen Jahr an den Bund. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Wir wollen es anders!") Nein, das haben Sie ganz genau so gesagt, ich kann Ihnen sagen, es waren acht an der Zahl. Ich finde Resolutionen in diesem Haus äußerst wichtig, weil wir versuchen zu denken, Vordenker zu sein. (Beifall) Des weiteren möchte ich eines dazu sagen, wir sind auch jederzeit dazu bereit über gerechte Steuermaßnahmen nachzudenken, auch wenn möglich mit Ihnen einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich habe mir dieses Papier, ich glaube der Christian Makor hat das mitbekommen, ganz genau durchgelesen, diese Materie ist eine sehr komplexe Materie, ich glaube nicht, dass man mit einem Dringlichkeitsantrag à la SPÖ diesen vielleicht im Grundsatz richtigen und gut gedachten Ausgleich hier in einer so kurzen Weise herstellen sollte. Wenn Sie nämlich davon ausgehen, dass die Millionäre besteuert gehören, so quasi ab einer Million, so stellt sich vor allen Dingen einmal die Frage: Was muss diese Million beinhalten, ist das eine Million an Grundvermögen, Barvermögen, Aktienvermögen, ist das eine Million Überschuss an Grundvermögen, Barvermögen, Aktienvermögen gegenüber den Schulden, die die Firma eventuell hat? Ich kann Ihnen eines dazu sagen, Sie bleiben mir alle Antworten schuldig, die hätten wir schon gerne von Ihnen, deshalb werden wir auch einen Ausschuss für diese Materie, die da sehr ausgedehnt im Raume steht, beantragen. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, wenn Sie sagen ab 300.000 einen Spitzensatz von 60 Prozent, das klingt ja gar nicht so uninteressant, aber Frau Mag. Jahn es ist dazu folgendes zu sagen, gerade die klein- und mittelständischen Betriebe sind es, die unter einer ganz gewaltigen Eigenkapitalschwäche leiden, genau diese klein- und mittelständischen Betriebe, die noch positiv wirtschaften, treffen Sie damit ganz entscheidend. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Jahn) Horchen Sie bitte zu, es ist hochinteressant, und ich gehe in vielem mit Ihnen überein. Diese 300.000 Euro, die so Kleinbetriebe als Gewinn nachhaltig brauchen, werden wir nicht besteuern können mit 60 Prozent, weil nämlich dadurch eines passiert, dass jene Betriebe, die seit dem 2. Weltkrieg maßgeblich dafür verantwortlich sind, kleine Betriebe haben auch immer Gewinn schreiben müssen, dass zwei Drittel aller Menschen hier in Österreich Beschäftigung haben, unter Umständen ganz gewaltig unter Druck geraten, das werden Sie ja selber nicht wollen, das werden Sie doch selber nicht wollen, Frau Mag. Jahn, da bin ich wieder mit Ihnen ganz eins. (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Da brauchen sie nur investieren!") Ich sage Ihnen nur das eine, wenn Sie uns Freiheitlichen vorhalten, dass wir nicht gegen illegale Beschäftigung sind, dann lesen Sie sich bitte meine Anträge bis in das Bundeswirtschaftsparlament durch, dann lesen Sie sich unsere Anträge durch, die wir verzweifelt eingebracht haben und leider die großkoalitionäre Ablehnung zur Kenntnis nehmen mussten. Von uns ist das immer gefordert worden, legale Beschäftigung, das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt damit, dass in Österreich nicht zu viele Illegale hier sein sollten, die eine Beschäftigung suchend nachgehen. Das ist ein wesentlicher Punkt, wir fordern dazu immer die richtigen Mittel, aber leider Gottes werden sie uns oft verwehrt. Aber eines noch ganz zum Schluss, egal ob Mehreinnahmen oder Sparmaßnahmen, eines wird klar sein, da bin ich nicht mit Ihnen überein, wenn wir es nicht schaffen eine ordentliche Verwaltungsreform hier zu Stande zu bringen, dann wird uns das Geplänkel ein bisschen mehr oder weniger in Zukunft nichts helfen. Wir werden in einem Europa, das gemeinsam eine Basis am Ende dieser Krise haben wird, die letzten sein, die den Start wieder schaffen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, Herr Kollege Klinger. Es haben in der Zwischenzeit zwei Besuchergruppen auf unserer Galerie Platz genommen, ich darf herzlich begrüßen die ÖVP-Ortsgruppe aus Steinbach am Ziehberg, herzlich willkommen und die SPÖ-Frauen aus dem Bezirk Linz-Land ebenfalls herzlich willkommen. Wir setzen in der Debatte fort, und ich darf Frau Kollegin Ulrike Schwarz um die Rede bitten. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Wir haben ja schon sehr emotionale Debatten vorab gehabt zu diesem Antrag 254/2010, es ist wohl nicht ganz zufällig, dass von der SPÖ Oberösterreich gerade jetzt ein Antrag zur Vermögensbesteuerung kommt, obwohl da doch die Bundesregierung unter SPÖ-Kanzler Faymann einen Budgetentwurf vorgelegt hat, den es zu diskutieren und zu beschließen gibt. Kanzler Faymann, ich zitiere eine Aussage im ORF-Interview, hat gesagt, es ist ein guter Budgetentwurf, wir haben zwei Drittel der Einnahmen bei den Reichen, sprich den Banken, bei den Stiftungen abgeschöpft. Dem kann ich mich so nicht anschließen, die Diskussion über die Bankenabgabe verfolgt uns ja in den Medien die längste Zeit. Wir sehen die SPÖ will und kann sich dann aber doch auf Bundesebene nicht wirklich durchsetzen, wir sehen mit diesen Maßnahmen, dass die Superreichen nur gekitzelt wurden, es aber absolut noch keine Steuergerechtigkeit gibt. Ich höre es wohl, Kollege Makor-Winkelbauer, dass die SPÖ Oberösterreich dem sehr kritisch gegenüber steht, wir Grüne sind auch bereit die SPÖ hier zu unterstützen, damit sie eben gerade in diesen Dingen auch Unterstützung bekommt. Ja, es sind klare grüne Forderungen Armut zu verhindern, hier den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und nicht zu gefährden. Es ist nicht nur populär, sondern auch gerecht hier gemeinsam wirklich zu schauen, wie können wir die Steuerlast, Belastungen für die Menschen, aber auch den Spardruck gerechter verteilen. Bei der Vermögensbesteuerung sind wir innerhalb der OECD-Länder mit Tschechien und mit Mexiko an letzter Stelle. Hier zu sagen, wir haben keinen Spielraum mehr, das verstehe ich nicht ganz, dass man genau hinschauen muss, wie hier vielleicht schärfere Vorgaben wir meinen, welches Vermögen wir meinen. Nur Kollege Klinger, deine Aussagen waren eigentlich für mich schon sehr verblüffend. Ich meine Vermögen ist Vermögen, ob ich es in Grund anlege oder in Geld habe oder sonst wo habe, ich weiß nicht, auf was du hinaus willst. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wenn du nichts verdienst, verkaufst du den Grund!") Wir haben ja jetzt auch eine ungerechte Verteilung, was die Besteuerung der Arbeit, die Besteuerung von Vermögen und von Kapitaleinkünften anbelangt. (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Dann geben wir ihm ein Stück Grund, dann wird er auch nicht reich!") Genau das ist es, was wir erreichen wollen, dass wir hier eine Waagschale haben, dass Arbeit und Kapitaleinkünfte auch gerecht verteilt und versteuert werden. Wir sind natürlich bereit, nicht nur diesem Antrag die Dringlichkeit zu geben, wir haben sie auch beim Antrag bei den Familienmaßnahmen hergegeben die Dringlichkeit, weil wir das wirklich für dringlich ansehen, wir da nicht warten können, bis der Budgetentwurf zum Budget wird und beschlossene Sache ist, da sehen wir Handlungsbedarf. Es tut mir außerordentlich leid, dass die SPÖ hier einen doppeltes Spiel spielt, auf der einen Seite in Oberösterreich fordert, auf der anderen Seite in Wien wenig Durchsetzungskraft hat, das tut mir Leid. Wir werden diese Dringlichkeit einer Steuergerechtigkeit unterstützen, weil wir glauben, es ist höchst an der Zeit, Armut wirklich zu verhindern, hier eine gerechte Verteilung der Einnahmen aber auch der Ausgaben zu bekommen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen, ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 254/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden, ich weise die Beilage 254/2010 dem Finanzausschuss zur Vorberatung zu. Es wurde ebenfalls ankündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 255/2010 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 255/2010 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und die 4. Donaubrücke, es benötigt dazu einen Geschäftsbeschluss des Landtags, ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 255/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Bitte, Herr Klubobmann Mag. Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Gäste und Freunde auf der Galerie! Mehr als 600.000 Beschäftigte, mehr als 35.000 Unternehmen, Betriebe mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Land, Oberösterreich ist für die gesamte Republik ein wichtiger, ein massiver Träger des gerade einsetzenden Aufschwungs, wenn es wieder nach oben gehen soll mit der Beschäftigung, mit der Wirtschaft und mit der Kraft dieser Republik. Das heißt auch, dass Oberösterreich ein massiver Bringer von Einnahmen in dieser Republik ist, wenn es um die Steuereinnahmen geht, darüber haben wir heute schon diskutiert, man könnte grosso modo sagen, von zwei Euros, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unserem Land aufbringen, kommt wieder nur einer ins Land zurück, der Rest wird sozusagen in Gesamtvorhaben in Österreich investiert, in die Konjunkturpakete, die diese Republik gemacht hat, in Großbauvorhaben in ganz Österreich, in Straßenprojekten in ganz Österreich, in Projekte des öffentlichen Verkehrs, in Bildung, Ausbildung und so weiter. Das ist gut und wichtig so, dazu stehen wir auch, damit muss auch klar sein, alles, was den Wirtschaftsstandort, was den Arbeitsplatzmotor Oberösterreich gefährdet, gefährdet auch den Standort Österreich insgesamt, daher ist das Projekt Westring, den dieser Standort in Oberösterreich dringend braucht, ist eine Entwicklungsmöglichkeit für eine Festigung des Standortes und eine Weiterentwicklung des Standortes Oberösterreich. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es momentan in der Bundesregierung zum Beispiel offensichtlich schon Persönlichkeiten gibt, die sich schwer damit tun, Projekte, die außerhalb der Grenzen der Bundeshauptstadt größerer Natur gesetzt werden sollen, zu unterstützen, dann sollten diese Damen und Herren wenigstens so weit sein, zu erkennen, dass sie den Ast auf dem sie selber sitzen, damit absägen, weil sie einen ganz wichtigen Steueraufbringer dieser Republik schädigen, nachhaltig schädigen, wenn sie ihn in seiner Wirtschaftsentwicklung nicht fortkommen lassen, wenn sie die wichtigen Projekte, wie den Westring nicht unterstützen, sondern vom Tisch wischen. (Beifall) Der Westring, die A 26 ist eine wichtige Verkehrslösung für unseren Zentralraum, für die Region Mühlviertel aber auch für den gesamten Raum rund um unsere Landeshauptstadt Linz, er dient der Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes, er ist in Sachen Sicherheit und Fahrzeitverkürzung für die Pendlerinnen und Pendler wichtig. Er ist für die Lebensqualität jener, die im Großraum Linz leben, wichtig. Und natürlich trägt er auch zur Stau- und Schadstoffverminderung in diesem Bereich bei. Und man muss immer wieder dazu sagen, es ist kein neues Projekt. Wir stehen nicht am Anfang. Der Herr Landeshauptmann hat das heute auch schon erwähnt. Es gibt laufende Verfahren, es gibt Zusagen, es gibt Beschlüsse in dieser Republik für dieses wichtige, große Vorhaben. Zum Beispiel aus dem Jahr 2002, dass die A26 in das Bundesstraßengesetz aufgenommen wurde. Im Jahr 2005 hat die Asfinag dieses Projekt übernommen. Im Jahr 2006 wurde die Bundesstraßenplanungsgebietsverordnung verhängt. Es wurden Gelder bereits investiert, 35 Millionen Euro an Ablösen, an Projektentwicklungskosten. Ganz zu schweigen davon, dass auch der damalige Verkehrsminister und jetzige Bundeskanzler Faymann 2007 hier in Oberösterreich in Linz ganz klar auch für dieses Projekt eingetreten ist in einer Form, zu der man sich damals bekannt hat, indem er gesagt hat, jene Teile, die im Norden liegen, sollten dann vielleicht einmal als zweiter Teil kommen. Aber die Brücke, die Tunnel, die Anbindung an die Autobahnknoten müssen kommen. Es stimmt natürlich, der Westring ist ein großes Projekt. Er verursacht Kosten. Aber er ist deswegen ein großes Projekt, weil er eben von riesiger Bedeutung ist für den Standort Oberösterreich und für ganz Österreich, und er ist ein Projekt, das sich die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auch im wahrsten Sinne des Wortes verdient haben, wenn ich auf die Argumentation mit den Steuereinnahmen zurückkommen kann. Damit sollte auch einmal mit der plumpdreisten Argumentation Schluss gemacht werden, so nach dem Motto, der arme Bund muss die Steuern einheben, die dann in den Ländern eingesetzt werden. Es sind vorzüglich die Persönlichkeiten in starken Wirtschaftsbundesländern wie Oberösterreich, die die Steuern aufbringen, damit der Bund überhaupt Budgets machen und schnüren kann. Und dennoch, sehr geehrte Damen und Herren, hat gestern Abend in ernsten Besprechungen die Verkehrsministerin sich nicht dazu durchringen können, dieses beschlossene Projekt zu unterstützen. Sie stellt es nach wie vor in Frage. Daher ist es wichtig, dass dieser Landtag als Volksvertretung Oberösterreichs heute mit Dringlichkeit auch ein Signal setzt. Auch als Ausdruck dessen, dass die deutliche Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land, bei Umfragen sind es regelmäßig über Dreiviertel unserer Landsleute, hinter diesem Projekt steht, dieses Projekt will. Und dieser Beschluss heute soll auch die Speerspitze unserer Verhandler in Wien, dem Landeshauptmann, den Herren Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und Ackerl, den Vertreter der Stadt Linz mit dem Bürgermeister und allen Parteien, wie auch der FPÖ, die dieses Vorhaben unterstützten, den Rücken stärken. Denn jetzt geht es darum, beim Bundeskanzler Faymann, der schon einmal dieses Projekt zugesagt hat, und auch beim Vizekanzler die Umsetzung dieses Projektes zu erreichen. Und da ist jede Unterstützung, jede Kräftigung wie dieser Beschluss heute auch entsprechend wichtig, weil unser Wirtschaftsstandort das ganz besonders und dringend braucht. Und alle, sehr geehrte Damen und Herren, und ich sage das auch sehr deutlich, alle, gleich wer sie sind und wie sie heißen in der Bundesregierung, die sich gegen dieses Projekt stellen, müssen wissen, sie stellen sich gegen Oberösterreich, sie stellen sich gegen die Bevölkerung Oberösterreichs und sie stellen sich gegen die Mandatare dieses Landes, ob in diesem Parlament oder im Parlament in Wien, mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag heute auch entsprechend zuzustimmen, zu sagen, dass wir den Westring brauchen, dass wir dahinter stehen, dass wir ihn wollen und dass die Bundesregierung ihn umsetzen muss, sozusagen Vorrang für die A26, Vorrang für den Westring in Oberösterreich zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Wünscht noch jemand das Wort dazu? Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Satz noch zu dem, wie die Diskussion zuerst gelaufen ist. Es sollte nicht differenziert werden, wenn Belastungen passieren, ob Familienbelastungen oder jetzt der Westring. Es wird der Bevölkerung etwas weggenommen. Und ich sage es mit aller Deutlichkeit. Ich habe viel weniger Mitleid mit denen, die so viel Vermögen haben oder die über 300.000 Euro pro Jahr verdienen, dass die ihren Steuerbeitrag dazu leisten und wir hier heraußen weniger darüber diskutieren müssten, was den Menschen, denen mit einfachen und geringen Einkommen, weggenommen wird. Ich sage einen zweiten Punkt dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir reden heute nicht nur als Politiker der Fraktionen, wir sind heute vor allem in Vertretungsfunktion, wir reden über die Linzer Bevölkerung, über die Mühlviertler, über die Wirtschaft Oberösterreichs, über die Bewohner und die Pendler. Und seit 40 Jahren wird darüber diskutiert, dass die Verkehrssituation in Linz ohne Brücke eine unbefriedigende ist. Seit 40 Jahren gibt es das Bemühen, und da gibt es den Bund, der das alles anerkannt hat, der mit Parlamentsbeschluss anerkannt hat, dass es eine Notwendigkeit ist, der letztendlich auch mit Zusagen operiert hat, auch mit schriftlichen, dass dieses Projekt finanziert wird. Und wir stehen tatsächlich sehr fassungslos davor, auch wenn die Argumentation im Raum steht, es gibt halt jetzt nach der Krise weniger Geld. Da, meine Damen und Herren, sind alle gefordert nachzudenken: Wollen wir aufhören zu investieren, wollen wir aufhören Studenten zu fördern, wollen wir aufhören mit der Bildungslandschaft Österreich, oder brauchen wir nicht Projekte oder Umsetzungsmaßnahmen, die all das sichern, um einen geordneten, sinnvollen zukunftsreichen Weg für Österreich auch in den nächsten Jahren sicherzustellen? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße es, dass wir einen gemeinsamen Schulterschluss, wie gestern auch in der Gesprächsrunde gezeigt, zwischen dem Land und der Stadt Linz in Oberösterreich haben. Ich begrüße es, dass drei Fraktionen diesem Schulterschluss beigetreten sind und ihn auch aufrecht halten. Ich bedaure es schon sehr, dass die Grünen, auch wenn man anderer Meinung ist, aber in dieser Frage, wo es um oberösterreichische Interessen geht, weiterhin auch in der Öffentlichkeit dagegen auftreten und letztendlich es auch sogar dem Bund erleichtern, der dann sagt, da gibt es doch großen Widerstand auch in Oberösterreich. Ich ersuche wirklich die Grünen darum, bevor jetzt die nächsten Gesprächsrunden laufen, hier trotzdem sich so einzufinden in der Koalition, in der sie sich befinden, wenigstens sich herauszuhalten und nicht Gegenpositionen einzunehmen, die gegen die Interessen der oberösterreichischen Bevölkerung laufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Linz hat nun einmal gerade durch die EU-Erweiterung eine geografisch sehr zentrale Lage. Und Linz hat damit auch Verkehrsprobleme der besonderen Art. Ich gehe wirklich davon aus, dass man mit Vernunft an die Dinge herangeht. Ich habe das letzte Mal bereits in der Landtagssitzung darüber gesagt, Linz braucht jedenfalls den Westring, Linz braucht jedenfalls die zweite Straßenbahnlinie und Linz braucht jedenfalls auch eine Ostumfahrung. Und jetzt beim ersten Projekt zu beginnen, ob wir es vielleicht eh nicht brauchen, statt dem Bund klar zu machen, dass Linz nicht das Stiefkind der Nation sein kann, dass wir zwar diejenigen sind, die letztendlich die Geldbringer in einem hohen Maß für diesen Staat sind, aber nicht wie die Stiefkinder dieses Staates behandelt werden dürfen. Das muss eine klare Ansage, eine klare Position des Landes Oberösterreich ohne Einschränkungen, ohne Wenn und Aber sein, und das ist gegenüber dem Bund zu vertreten. Und ich freue mich darauf und ich hoffe, und ich habe meinen Vorschlag, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, auch so verstanden damals für dieses Spitzengespräch zum Westring, weil ich der Meinung bin, nur wenn die Spitzenrepräsentanten des Bundes an einem Tisch sitzen mit den Spitzenrepräsentanten aus Oberösterreich, wird es eine Chance geben, hier überhaupt einen Schritt weiter zu kommen. Weil sonst wird immer ein Ressort mit dem Finger auf das andere Ressort zeigen. Sind wir geschlossen in dieser Frage! Kämpfen wir weiterhin darum, denn es geht um den Wirtschaftsstandort, es geht um die Bewohner von Linz und um die Pendler, die aus dem Mühlviertel kommen, und es geht schließlich auch um die Wohnqualität. Denn mit Stau, der in Linz dann angezeigt ist, weil im Grunde dann alles stehen wird, wird auch die Luftqualität für die Linzer generell eine schlechtere sein. Ich wünsche unserer Verhandlungsdelegation viel Erfolg. Die Unterstützung des Landtags wollen wir euch heute damit mitgeben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Frais hat schon gesagt, die Grünen sind gegen dieses Projekt. Das stimmt. Wir sind die einzige Partei, die da schwere Bedenken hat. Und jetzt werden Sie fragen, warum? Die Antwort ist ganz einfach, weil ich glaube, dass die Stadt Linz eine gute Verkehrslösung verdient hat und der Westring diese gute Verkehrslösung nicht darstellt. Der Westring ist eine Transitautobahn, die mitten durch Linz führen wird. Und in Kombination mit der Mühlviertler Schnellstraße, der S10, wird der Westring ein Transitkorridor von Berlin - Prag nach Linz herunter. Und wenn man sich die Prognosen anschaut, dann wird bis 2020 der LKW-Verkehr um 50 Prozent steigen. Und den holen wir in die Stadt herein. Genauso löst der Westring nicht die Stauprobleme, die wir haben. Der Westring verlagert den Stau, der jetzt außerhalb der Stadt stattfindet, in die Innenstadt mitten herein vor die Fenster der Linzer und Linzerinnen. Wir müssen damit rechnen, wenn dieses Projekt durchgezogen wird, dass 90.000 Fahrzeuge täglich durch das Linzer Stadtgebiet fahren. Das heißt, der Westring ist kein Umweltprojekt, der Westring ist ein Projekt, das unter anderem auch Natur zerstört. Und das ist auch der Grund, warum ich mich wirklich gefragt habe, warum zum Beispiel Landesrat Haimbuchner als Naturschutzlandesrat hier sogar Inserate schaltet, in denen er sich für dieses Projekt ausspricht. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Weil wir Weitblick haben!") Ich behaupte, es ist jahrzehntelang verabsäumt worden, konkrete Lösungen wirklich ernsthaft und Alternativen ernsthaft zu diskutieren. 1971, also vor 39 Jahren, hat der deutsche Verkehrsplaner Leibbrand die Idee gehabt, die Waldeggstraße vierspurig zu verbreitern. Seitdem gibt es eine wahre Westringhysterie, die nicht wirklich irgendwelche Alternativen zulässt. Sogar das Angebot der Frau Minister Bures über Alternativprojekte nachzudenken ist abgelehnt worden. Und ich frage jetzt wirklich an dieser Stelle, was soll jetzt kommen? Werden wir die nächsten 40 Jahre auch noch dastehen und sagen, wir wollen den Westring, und wissen, dass der Bund diesen Westring, der ein sehr teures Projekt ist, nicht zahlen wird? Ich sage es ganz ehrlich, ich kenne keine Großstadt, die in ihrer Verkehrsplanung es zum Ziel erklärt, den gesamten Verkehr in die Stadt herein zu holen. Prinzipiell versucht man den Verkehr außen herum abzuleiten, sowohl den LKW-Verkehr also auch den Individualverkehr. Und diejenigen, die in die Stadt herein müssen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln einpendeln zu lassen. Und deswegen brauchen wir andere Lösungen. Wir brauchen erstens einmal eine wirkliche ÖV-Offensive, die Errichtung der zweiten Straßenbahnachse. Wir brauchen die Attraktivierung der Mühlkreisbahn, den Ausbau der Summerauerbahn, der Pyhrnbahn. Wir brauchen eine Stadtbahn von Linz nach Gallneukirchen bis Pregarten. Wir brauchen eine rasche Umsetzung der Straßenbahn nach Traun und Ansfelden. Und wir brauchen Park-and-ride-Systeme am Rand der Stadt Linz. Das sind Projekte, die mit wesentlich weniger finanziellem Aufwand einen wesentlich höheren Effekt haben werden. Ich behaupte, dass Linz in diesem Bereich wirklich rückständig ist, was den öffentlichen Verkehr betrifft, dass wir für den Linzer Großraum ein modernes Angebot brauchen, und dass über Alternativlösungen auch im Straßenbereich nachgedacht werden soll. Aber ich glaube nicht, dass es Sinn macht, weitere Jahre an diesem Projekt herumzudoktern und eigentlich damit jede andere Lösung für Linz nicht möglich zu machen. Deswegen glaube ich auch, wenn SPÖ, ÖVP und FPÖ heute diese Resolution beschließen, dass dieses Projekt ja deswegen nicht sinnvoller wird. Die Baukosten liegen bei knapp 600 Millionen Euro. Wenn man die erheblichen Überschreitungen, die bei solchen Projekten einzuplanen sind, mit berechnet, wenn man den aktuellen Baukostenindex mitberechnet, wenn man auch noch davon ausgeht, dass es ja auch noch einen Lückenschluss zur A7 geben soll, dann sind wir sicher bei Kosten von einer Milliarde Euro, die meiner Meinung nach überhaupt nicht zu rechtfertigen sind, wenn man sich anschaut, welche Einschnitte wir jetzt im Familienbereich, im Bildungsbereich, im Pflegebereich haben. Ich sage es auch an dieser Stelle. Mir war völlig unklar, wie Landesrat Ackerl hier wirklich sich für eine Vorfinanzierung des Projektes ausgesprochen hat. Der Westring kostet viel mehr als das Gesamtbudget, das wir im Sozialbudget in Oberösterreich haben. Also am Montag das zu verlangen, und dann gleichzeitig am nächsten Tag zu sagen, es sind Kürzungen im Sozialbereich vorzunehmen, das ist für mich wirklich unverständlich. 160 Meter dieses Westrings kosten so viel wie wir im Pflegebereich einsparen in ganz Österreich jetzt durch dieses Budget. Ich sage es auch dem Koalitionspartner, der Familienpartei, dass die oberösterreichischen Familien zehn Jahre Budgetkürzungen kompensieren könnten, wenn wir diesen Westring nicht bauen. Insofern wird es von uns sicherlich nicht ein Stillhalten geben, so wie das Kollege Frais von uns verlangt hat. Der Westring ist ein Uraltprojekt. Es entspricht nicht mehr den Verkehrsanforderungen des 21. Jahrhunderts, auch nicht den Verkehrsanforderungen des Großraums von Linz. Deswegen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen und auch inhaltlich diesen Antrag ablehnen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schmerzverzerrt hat jetzt gerade unser Straßenbaulandesrat, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, die Rede seines Koalitionspartners erdulden müssen. Ich weiß, dass er gerne eine Brücke bauen würde, weil er hat nicht den Grundsatz, dass das, was Gott durch Flüsse getrennt hat, der Mensch nicht durch Brücken überwinden soll. Und wenn man die Mühlviertler wirtschaftlich an den Zentralraum ordentlich anbinden möchte, dann wird es halt notwendig sein, dass man entsprechende Brücken auch baut. Ist halt schlimm, wenn einem der Koalitionspartner so behindert und die Koalition so einen Teilerfolg oder Nichterfolg hat. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Jetzt behindert uns die Bures!") Ich würde Ihnen ja gerne helfen, aber Sie horchen ja nicht auf mich. Das ist ja das Problem. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Euer Problem ist, dass keiner auf euch hört! Landesrat Dr. Haimbuchner: "Und euer Problem ist, euch wählt keiner mehr!") Immer mehr Menschen hören auf uns. Und es war die Beilage 394/2004, rascher Ausbau des Linzer Westrings. Damals hat die Koalition ÖVP-Grüne gegen unseren Antrag gestimmt. Beilage 819/2006, wiederum haben ÖVP, SPÖ und Grüne damals gegen unseren Antrag gestimmt. Und jetzt geht es los. Wir wussten ja, dass dieses Projekt viel Geld kostet. Und deswegen wollten wir einen verbindlichen Vertrag machen. Ich habe verstanden, dass die SPÖ gesagt hat, wir unterstützen euch, aber zwingt uns nicht zu einem Vertrag mit unserem eigenen Minister. Das wollen wir nicht. Da ist ein bisschen Rücksichtnahme gewesen. Wir Freiheitliche haben in unserer Regierungsarbeit vielleicht zuwenig Rücksichtnahme genommen. Wir haben durchaus was so hart erstritten, ja sogar Volksbegehren haben wir eingeleitet, wenn wir der Meinung waren, dass in Oberösterreich etwas wichtig ist. Denn hätten wir, dieser Landtag, und das wäre halt gescheit gewesen, wenn man so einen Beschluss gefasst hätte, die Beilage 982/2006 angenommen, dann hätte es eine rechtsverbindliche Vereinbarung bereits gegeben, dass wir den Westring finanziert bekommen und wann wir ihn bekommen. Wir haben es im Jahr 2007 noch einmal probiert. Und wiederum haben ÖVP, SPÖ und Grüne diesen Antrag auf eine fixe Vereinbarung abgelehnt. Was lernen wir daraus? Nicht jeder Vorschlag, der von der FPÖ kommt, sollte abgelehnt werden. Man sollte darüber nachdenken. Und es wäre klug, dass man diese Vorschläge auch entsprechend aufnimmt. (Beifall) Ich weiß, innerlich kann er sich jetzt fast in den Hintern beißen, unser Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, hätte er doch damals die Freiheitlichen unterstützt, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Hätten wir den Westring schon!" Heiterkeit.) ist halt nicht gegangen, wegen des Koalitionspartners. Wahrscheinlich geht es auch so weiter, auch bei der Ostumfahrung, die wir genauso brauchen würden. Hätten wir die raumordnerischen Maßnahmen so getroffen, dass wir noch Platz haben, dass wir eine Ostumfahrung von Linz irgendwann einmal zusammen bekommen, diese rascher bekommen. Aber jetzt haben wir weder eine Brücke, noch einen Tunnel, noch eine Ostumfahrungstrasse. Dafür haben wir einen Koalitionspartner, der schützt jetzt die Anrainer, weil die, wie der Herr Klubobmann vorerst ausgeführt hat, hinter den Fensterscheiben besonders intensiv geschützt werden. Meinst du die auf der Brücke oder die im Tunnel, die da besonders geschützt werden? Bitte rede doch einmal mit den Anrainern, die jetzt mit dem Verkehr die Probleme haben. Rede mit den Anrainern, die jetzt entsprechend fast im Verkehr ersticken. Schau dir doch die CO2-Bilanz an, die jetzt dieser Stau verursacht. Rede mit der Industrie, die jetzt die Probleme hat. Und wenn wir Wohlstand für die Zukunft sichern, dann wäre es auch eure Schuldigkeit, sich hinter euren Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl im Straßenbau zu stellen und dieses Projekt sehr wohl zu unterstützen. (Beifall) Es nutzt nichts. Ich wäre gestern gerne dabei gewesen, aber war dann wieder froh, dass ich nicht dabei war. Weil ich weiß nur eines, wann wir nach Wien gefahren sind, als wir in der Regierung gewesen sind, und der Minister hat gewusst, es kommen dort die höchsten Vertreter von Oberösterreich, dann sind wir nicht so zurückgekommen mit dem Ergebnis, wie heute schon gekennzeichnet. Man hat es ja fast an der Körpersprache des Herrn Landeshauptmann erkannt, wie schlecht er da behandelt wurde. Da bin ich eher überrascht, dass der Herr Landeshauptmann Pühringer es nicht schafft, sich gegenüber der Frau Minister Bures durchzusetzen. Erst jüngst hat ein Diplomat gesagt, jetzt haben wir die Sekretäre der Sekretäre in der Regierung, aber die fahren immer noch Schlitten mit den Oberösterreichern. Es reicht nicht aus, wenn man im Ton moderat ist, in der Sache hart ist, aber letztlich keinen Erfolg bringt und erfolglos handelt, weil all das, was unsere Bemühungen waren, wurde bis jetzt abgelehnt. Es wurden die Verträge nicht unterfertigt und wir haben keine Brücke und das Bier, auf das warte ich jetzt noch, ist jetzt über 25 Jahre bald alt. Wie damals in Rohrbach, vielleicht war der Herr jetzige Wirtschaftsminister Mitterlehner dabei, als das Brückenbier gefeiert wurde. Jetzt ist Baubeginn - wahrscheinlich hat es einen Zyklus mit einer Wahl. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Die haben ja nur das Bier gefeiert!") Es hat sich Oberösterreich und es hat sich Linz und der Großraum diese Lösung endlich verdient. Und eines noch zur Verkehrsministerin: Wer jetzt in Verkehrssicherheitsfragen innerstädtisch einen Landstraßentunnel, sprich einen einröhrigen Tunnel für Linz empfiehlt, der muss wissen, was das für eine Gefahr bedeutet. Der muss wissen, wie die Verkehrssicherheit dann tatsächlich ausschaut. Wo man einen Begleitstollen dann ebenfalls bauen müsste, wenn etwas passiert, dass man auch die Menschen unterstützen oder retten könnte. Das ist ein Skandal, wie Oberösterreich hier behandelt wird. Ich erwarte mir viel mehr Härte von der ÖVP und von der SPÖ, die jetzt in der Regierung sind. Zeigt, dass ihr etwas für Oberösterreich heim bringt. (Zwischenruf rechts: "Bravo!" Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 255/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. Es wurde von Seiten des Herrn Schriftführers angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 256/2010 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eines Verbots von Vollverschleierungen in Oberösterreich. Es benötigt dazu einen Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 256/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Dr. Manhal. Abg. Dr. Manhal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich habe bis zum Juni des heurigen Jahres, als wir uns zum ersten Mal mit der Frage eines Burka-Verbotes beschäftigt haben, keine voll verschleierte Dame in Linz gesehen. Und auch bis zum heutigen Tag ist mir keine über den Weg gelaufen. Kein Wunder, gibt es in Österreich doch nur geschätzte 50. Trotzdem wird die Frage eines möglichen Verbotes der Vollverschleierung nicht nur in den unterschiedlichsten Magazinen und Zeitschriften thematisiert, sondern auch bei den Stammtischen, in den Vereinen, auf der Straße. Das Thema ist also eines, das die Menschen bewegt, das sie beschäftigt und dem deshalb auch wir uns stellen müssen. Wir haben den ursprünglichen Antrag der FPÖ in der letzten Ausschussrunde zurückgestellt um zu versuchen, eine Bundesresolution zu koordinieren. Das haben wir auch getan. Und weil das Thema so wichtig ist, weil es so aktuell ist, wollen wir nicht länger warten, sondern bereits heute einen Beschluss herbei führen. Ich freue mich, dass es uns in den vergangenen Monaten gelungen ist, diesen sensiblen Bereich so respektvoll zu behandeln und sich den damit verbundenen Fragestellungen sehr differenziert zu nähern. Im Ausschuss haben wir uns sehr ausführlich mit Experten unterhalten, und ich zumindest habe dabei auch viel Neues erfahren. Der nun vorliegende Antrag ist Ausfluss der Ergebnisse der ausführlichen Ausschussberatungen. Damit gelingt die verfassungskonforme Ausgestaltung eines Verbotes der Vollverschleierung. Zudem wird der Versuch unternommen, die Betroffenen auch zu integrieren, denn hinter dem Verbot der Vollverschleierung stehen zumindest für uns zwei Dinge. Zum einen der Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen, denn erzwungene Ganzkörperverschleierung ist ein Symbol für die Unterdrückung der Frauen; und das darf unsere Gesellschaft nicht hinnehmen. In unserem Land sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Eine erzwungene Vollverschleierung hat deshalb bei uns nichts zu suchen. In weiterer Folge steht hinter dem Verbot der Vollverschleierung aber auch das Verlangen nach Integration, nach der Akzeptanz unserer Werte, zu denen eben auch die Gleichberechtigung von Frau und Mann gehören. Frau Prof. Pabel hat es im Ausschuss für mich auf den Punkt gebracht als sie gesagt hat, dass das durch das Verbot eines Kleidungsstückes alleine nicht erreicht werden kann. Der Antrag verfolgt also zwei Stoßrichtungen; zum einen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und damit ein Verbot der Vollverschleierung in ganz bestimmten Lebensbereichen. Dies deshalb, weil ein generelles Verbot bekanntermaßen auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen würde. In bestimmten Lebensbereichen ist es aber wichtig und auch verfassungskonform, dass die Identität von Menschen in der Öffentlichkeit erkennbar ist. Dazu zählen etwa der Straßenverkehr oder Besuch öffentlicher Gebäude wie Gerichte oder andere Amtsgebäude. Dazu zählen aber auch Lebensbereiche, in denen es die Kommunikation erfordert, den Gesprächsteilnehmer zu identifizieren wie etwa im medizinischen Bereich oder in der Schule. Zum anderen wird aber auch auf Integrationsmaßnahmen gesetzt um voll verschleierte Frauen besser in die Gesellschaft zu integrieren. Dies trifft vor allem jene, die die Vollverschleierung bewusst zur Abgrenzung zur westlichen Gesellschaft nutzen. Gerade für diese Damen wollen wir spezielle Angebote entwickeln, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit allem, was dazu gehört, ermöglicht. Die Signale seitens der SPÖ und seitens der FPÖ, die vorliegende Resolution nicht mitzutragen, verwundern mich ehrlicherweise etwas. Sie verwundern mich deshalb, weil der Antrag einer mit viel Augenmaß ist, weil er die Erkenntnisse der Expertinnen und Experten berücksichtigt und weil er sich im Rahmen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte bewegt. Ich werde möglicherweise auch in den nächsten Tagen und Jahren keine voll verschleierte Dame in Linz treffen, trotzdem bin ich davon überzeugt, dass dieser Antrag ein klares und wichtiges Signal gegen die Unterdrückung der Frau und für eine verbesserte Integration von Trägerinnen von Verschleierung ist. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung dazu? Frau Kollegin Povysil. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ich habe hier vor mir die mediale Präsentation der ÖVP und der Grünen in Bezug auf das Burka-Verbot in der Kronen Zeitung. Überbetitelt ist diese Präsentation mit der Überschrift "Flexibles Verbot der Burka". Meine Damen und Herren, es gibt keine Flexibilität in dieser Angelegenheit für uns Freiheitliche. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Es gibt auch keine Burka in Oberösterreich. Es gibt ja auch keine in Österreich!") Es gibt keinen politischen, es gibt – das ist falsch, das ist prinzipiell falsch - keine Flexibilität, sondern – und auch keinen politischen Eiertanz. Und es ist auch kein politisches Randthema, denn es ist ein politisches Grundsatzthema. Und wenn niemand eine Vollverschleierung sieht hier in Oberösterreich, dann bewegt er sich nur in bestimmten sozialen Schichten, denn ich als Ärztin sehe diese Frauen sehr wohl. (Beifall. Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Es geht darum, dass es sich hier um ein Grundsatzthema handelt. Wir wollen hier in Österreich keine Vollverschleierung, das ist eine Haltung. Und vielleicht ist das eine altmodische Haltung, aber es ist eine Haltung und kein Eiertanz und keine Flexibilität und kein Hin- und Hergerede, sondern eine klare Aussage und ein klares Bekenntnis zu Frauenrechten und zu unserer Kultur. Wenn ich mir diesen Antrag weiter durchlese, dann komme ich zu einer Art ungläubiger Komik bis hin zu einer tiefen Empörung. Da steht drinnen in diesem Kronen-Zeitung-Artikel, im Straßenverkehr ist es so wichtig, dass wir uns um dieses Thema kümmern, denn der Sturzhelm ist erlaubt, die Burka ist verboten. Ja, meine Damen und Herren, glauben Sie wirklich, glauben Sie denn wirklich, dass wir uns hier beschäftigen müssen damit, ob eine Frau mit Burka auf einem Motorrad fährt. Das ist ja lächerlich. (Zwischenruf Abg.Dipl.-Päd. Hirz: "Steht nicht im Antrag!") Das ist ja geradezu lächerlich. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Aber das steht nicht im Antrag!") Aber es ist nicht nur lächerlich, es geht ja noch weiter, bitte. Hier wird von den Grünen Folgendes argumentiert. Wissen Sie, warum die Grünen gegen das totale Burka-Verbot sind? Weil das Touristinnen aus dem arabischen Raum abschreckt. Ja, meine Damen und Herren, wie lächerlich, wie lächerlich wollen Sie denn Frauen hier noch machen, die unterdrückt werden, die unter dieser Vollverschleierung leiden, wenn Sie dann auf den Tourismus der arabischen Frauen bei uns in den Medien hinweisen? (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Aber wir diskutieren schon den Antrag – nicht die Kronen Zeitung!") Das ist ja kaum auszuhalten, das ist Ihre Präsentation des Antrags in den Medien, ganz klar zitiert Ihre Präsentation in den Medien. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Das ist die Kronen Zeitung!") Und, meine Damen und Herren, wenn Sie sich wirklich mit diesem Thema beschäftigen wollen, dann empfehle ich Ihnen, es gibt dazu ein sehr gutes Buch von Alice Schwarzer, "Die große Verschleierung" - für Integration, gegen Islamismus. Und sie zitiert darin eine Dame, die Frau Benhabib. Frau Benhabib ist Halbalgerierin, hat unter einer islamistischen Diktatur in Algerien gelebt und hat eine Rede im Senat von Paris gehalten zu diesem Thema und auch zu der Entwicklung des Islamismus in Frankreich. Am Ende ihrer Rede hat sie folgenden Appell an die Abgeordneten gerichtet: "Deshalb – die Abgeordneten – erwarten wir gerade von Ihnen, dass Sie Mut und Verantwortungsbewusstsein zeigen und das Tragen der Burka verbieten. Ich schließe mit dem Zitat von Simone de Beauvoir: "Wir haben das Recht zu schreien, aber unser Schrei muss auch gehört werden. Er muss bei anderen Widerhall finden können." Ich setze meine Hoffnung darauf, dass Sie meinen Schrei hören!" (Beifall) Wo bleibt der Schrei? Wo bleibt der Schrei der Frauen, der Männer für Menschenrechte? Wo bleibt die Solidarität mit der Unterdrückung der Frau? (Beifall) Meine Damen und Herren, wir werden natürlich diesem Antrag nicht zustimmen. Wir haben eine klare Haltung zu diesem Thema. Vollverschleierung als Zeichen der Unterdrückung der Frau, als Zeichen der erzwungenen Integrationsverweigerung, als Zeichen der erzwungenen politischen Radikalisierung hat in unserem Land, hat in unserer Gesellschaft für uns Freiheitliche nichts verloren. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Galerie oben! Ich möchte einleitend und zu Beginn hier offensichtlich ein Missverständnis aufklären. Wir sind hier im Oberösterreichischen Landtag, im Landtagssitzungssaal und nicht in der Redaktion der Kronen Zeitung, und ich denke, wir sollten uns daran halten, was tatsächlich in der Antragsvorlage, in dem uns vorliegenden Antrag schwarz auf weiß steht und nicht, was wir in der Kronen Zeitung lesen durften. (Beifall) Ich meine, die Debatte um das Verbot des Tragens einer Burka verfolgt uns ja jetzt eigentlich schon monatelang; für meinen persönlichen Geschmack schon viel zu lang, weil ich denke mir, gerade integrationspolitisch haben wir wahrlich andere Dinge zu diskutieren und zu tun. Aber sei es wie es sei, manchen Diskussionen muss man sich offensichtlich stellen, ob man das jetzt besonders mag oder nicht. Hier möchte ich noch einmal betonen, die Grünen sind tatsächlich gegen ein rigoroses Verbot von Vollverschleierungen im allgemeinen, also tatsächlich gegen ein rigoroses Verbot. Ich denke mir, im vorliegenden Antrag ist das auch ganz gut tatsächlich auf den Punkt gebracht, wo es Bereiche gibt, wo Vollverschleierungen einfach hinderlich sind, wo Vollverschleierungen tatsächlich auch die betroffenen Frauen gefährden könnten. Grundsätzlich muss aber auch deutlich gesagt werden, wie eben auch schon erwähnt wurde, dass das Thema der Vollverschleierungen gemessen an tatsächlichen Fällen und Vorkommnissen im Alltag und auch in der täglichen Lebenspraxis tatsächlich nicht das Thema der Integration ist. Nichts desto trotz muss man sich dieser Diskussion stellen, weil leider Gottes gibt es kein oder fast kein integrationspolitisches Thema, das die Emotionen, wie man ja auch hier herinnen sieht und wie man auch an den Artikeln in der Kronen Zeitung lesen darf, dass die Emotionen dermaßen aufkochen lässt wie diese Debatte rund um die Burka. Ja, diese Diskussion befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen Menschenrechten, Frauenrechten und Religionsfreiheit. Und hier tatsächlich den Weg zu finden, der dann letztendlich allen gerecht wird, und das ist ja letztlich auch das Ziel, ist dann oft gar nicht so leicht. Wie gesagt, ich denke mir, der vorliegende Antrag ist durchaus eine gute Lösung auf die man sich einigen könnte. Ja, wenn der FPÖ dieser Antrag hier zu wenig rigoros ist, zu wenig scharf ist, dann sollte sie wirklich auch einmal überlegen, wo tatsächlich wir Integrationspolitik machen sollen und machen müssen, um das Zusammenleben zu verbessern, aber sicher nicht auf einer derartigen Ebene. Der zweite Teil des Antrags, den ich ja eigentlich für viel wesentlicher halte und auch für viel spannender halte, ist diese Forderung an den Bund, ein Maßnahmenpaket zu erwarten, ein Maßnahmenpaket, um betroffene Frauen – wie viele waren es in Österreich? 50 Frauen, glaube ich, wie auch immer – um diese Frauen heraus zu holen aus ihrer, sofern sie so einer unterlegen sind, um tatsächlich die Gleichstellung auch bei diesen Frauen zu erreichen, diese Frauen in der österreichischen Gesellschaft zu integrieren, sie an der österreichischen oder an unserer Gesellschaft partizipieren zu lassen, sie am Arbeitsmarkt teilnehmen zu lassen, Sprache, ganz klar, wird eh immer wieder betont, ist ganz vordergründig, sie aber auch an gesellschaftlichen Events sozusagen teilnehmen, ihnen die Möglichkeit zu geben, sie teilnehmen zu lassen. Das sind jetzt nicht Fragen oder Maßnahmen, die wir als Politiker und Politikerinnen uns einfallen lassen können oder müssen. Ich denke, hier müssen wirklich Experten und Expertinnen zu Rate gezogen werden, um hier wirklich etwas zu entwickeln, was ja auch dann eine Vorzeigerolle sein könnte. Ja, ich will mich jetzt gar nicht weiter zu diesem Thema verbreitern und trete nochmals an die anderen Fraktionen heran, sich vielleicht doch diesem Antrag anzuschließen, um hier tatsächlich eine gute Basis geschaffen zu haben, danke. (Beifall) Dritter Präsident: Weiter zu Wort gemeldet hat sich die Zweite Präsidentin, Frau Gerda Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Es ist tatsächlich so, dass uns das Thema Burka, die Vollverschleierung und das Tragen im öffentlichen Raum schon seit längerem beschäftigt. Eigentlich entsetzt es mich, dass trotz eines Hearings, das wir alle gemeinsam gemacht haben und wir wirklich vier Fachexpertinnen und –experten eingeladen gehabt haben und ich mir gedacht habe, eigentlich wäre für alle jetzt wirklich die Vernunft am angesagtesten und auch aus der Information heraus, wo wir eigentlich in Österreich stehen und gerade in Oberösterreich stehen, hätte die Vernunft vielleicht Einzug gehalten. Wir haben in der letzten Ausschussrunde, wo wir auch noch einmal darüber diskutiert haben, dem Vorschlag zugestimmt, den Antrag der freiheitlichen Partei noch einmal zurück zu stellen, um hier eine gemeinsame Lösung finden zu können. Es entsetzt mich heute, dass wir sozusagen ein Burka-Verbot light von ÖVP und ganz besonders von Grün auch unterstützt präsentiert bekommen haben, das wir hier mittragen sollen. Und wenn jetzt gerade von dir auch, liebe Maria Buchmayr, argumentiert worden ist, dass das mit den Urlauberinnen nicht stimmen würde, dann erlaube ich mir jetzt aus eurer Pressekonferenz zu zitieren, wo ihr nämlich geschrieben habt, 2009 haben rund 300.000 Urlauberinnen aus dem arabischen Raum in Österreich ihren Urlaub verbracht, Tendenz steigend. Ein generelles Gesichtsschleierverbot würde in Zukunft viele davon abhalten, Österreich weiterhin zu besuchen. Ein Schaden für den Tourismussektor wäre gegeben. (Zwischenruf Abg.Dipl.-Päd. Hirz: "Ja!") Jetzt kennen wir aus dem Tourismus die aktuellen Zahlen. Diese Anzahl ist ja bis September mittlerweile da gewesen. Gerade Wien boomt, was also den Besuch der Touristinnen aus dem arabischen Raum betrifft und dass es bis Jahresende noch einmal eine Steigerung zwischen 24 und 30 Prozent geben soll und andere Gebiete wie zum Beispiel Kitzbühel, Zell am See, Hallstatt wurde auch erwähnt, mittlerweile ein Tourismusziel und ein begehrtes, hier miterwähnt wurde und angestrebt wird, und dann erwähnen wir dahingehend oder ihr, dass ihr einfach sagt, es geht darum, die Frauen hier herauszuholen und den Frauen ihr Recht wieder zu stehlen. Ich denke mir jetzt einmal eines ganz klar dabei und liebe Kolleginnen und Kollegen, denken wir einmal nach! Was tun wir, wenn wir hergehen und glauben, wenn wir ein Verschleierungsverbot generell aussprechen in Österreich und sei es auch nur für diese Bereiche die er ja hier angeführt hat, wozu es aber schon Schutzmechanismen und Gesetze gibt? Denn dass man verkehrsbehindernd oder verschleiert fahren darf ist ja so eh nicht gegeben und man würde ja auch angehalten werden, wenn man den Verkehr entsprechend behindern oder gefährden würde. Wenn es darum ginge, dass diese Frauen mit einer Vollverschleierung am Arbeitsplatz erscheinen würden, dann wissen wir alle, dass es einen arbeitsmedizinischen Dienst gibt, Arbeitsinspektorate, die also ganz klare Vorschriften machen, wie eine Bekleidung am Arbeitsplatz auszuschauen hat. Und wenn ich heute vor einer entsprechenden Maschine stehe, muss ich selbst meinen Ehering abnehmen, das ist klar Vorschrift und gilt auch in diesem Bereich. Wenn es darum geht, dass jemand nicht identifiziert werden könnte, ja liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jemand heute zum Beispiel zu einer Behörde geht und meint er kann sich dort eine Leistung holen und er wird nicht identifiziert, dann wirst du diese Leistung nicht bekommen. Das haben wir klar abgestellt. Aber zu sagen, wir würden diesen Frauen ihre Würde und ihre Rechte zurückgeben, die, die wirklich zuhause sitzen und Vollverschleierung tragen, und zwar tragen müssen, sage ich Ihnen ganz klipp und klar, werden wir damit überhaupt aus dem Verkehr ziehen und niemals wieder zu Gesicht bekommen. Das ist einmal völlig klar. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Wir reden doch eh nicht von einem generellen Verschleierungsverbot!") Gottfried, es geht nicht um generell und es geht nicht einmal um partiell, (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Doch!") weil nicht einmal diese Frauen wirst du schützen, weil sie dann automatisch ver- und eingesperrt sein würden, weil sie nie mehr in diesen Bereichen erscheinen würden, die Ihr gerade angeführt habt. Das ist vollkommen klar und ich denke wir könnten uns darauf verständigen oder mir hätte es gefallen, wenn wir ganz klar sagen, das Burka-Verbot löst nicht das Problem. Das Problem ist dort wo es einen Zwang zum Burkatragen geben würde. (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Den gibt es ja!") Und wenn es diesen gibt und den will auch gar nicht abstreiten, da werden wir den Frauen nicht helfen indem wir sagen, sie dürfen nur ohne Burka auf die Straße gehen, denn sie werden nie mehr wieder auf der Straße sein. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Das steht nicht in diesem Antrag!") Ihr habt das ganz konkret formuliert und diese Frauen werden wir nie mehr wieder sehen. Ich mache mir Gedanken über genau jene Frauen, wo wir immer wieder diskutiert haben darüber, wo kommen sie zum Beispiel nach der Pflichtschule hin? Es verschwinden Frauen aus unserem Lebensfeld, aus unserem Bereich wo wir genau wissen, sie sind Pflichtschulabgängerinnen, sie melden sich nirgends oder sind nirgendwo gemeldet bei einer Lehrstelle, sie besuchen keine weitere Schule. Sie sind aus unserem Umfeld verschwunden und aus unserem Leben verschwunden. (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Die sind sowieso unsichtbar!") Da hätten wir einen Ansatzpunkt, ganz besonders als Frauen diesen jungen Frauen zu helfen und sie nicht ganz aus unserem Umfeld verschwinden zu lassen. Das wäre also ein ganz wichtiger Bereich für mich, um sie entsprechend zu integrieren. Es tut mir leid, wie dieser Antrag formuliert worden ist und wir haben ganz klar auch von den Expertinnen und Experten gesagt bekommen, es gibt auch von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich keine Unterstützung für die Burka. Und es gibt auch kaum Burkaträgerinnen und wir stehen alle hier und ich möchte wirklich, dass jemand die Hand erhebt und sagt, ich habe in Linz auf der Landstraße eine Burkaträgerin gesehen. Da rede ich schon gar nicht mehr vom Mühlviertel oder sonst irgendwo. (Zwischenruf Abg. Dr. Povysil: "Das ist doch Realitätsverweigerung!") Wir haben eine geringe Anzahl, die wahrscheinlich Burkaträgerinnen sind in Österreich und davor haben wir Angst? Denen wollen wir etwas wegnehmen, was sie vielleicht für sich selbst entscheiden? Und das, was wir auch kennen ist, dass es mittlerweile eine ganz kleine Anzahl an Österreicherinnen gibt die zum Islam gewechselt sind. Das ist ihre Glaubensfreiheit, die ich ihnen auch gerne mitgeben möchte, weil ich sie auch für mich in Anspruch nehme, meine Glaubensfreiheit und diese so auszuleben wie ich sie habe. Für uns ist dieser Antrag so nicht unterstützbar und aus diesem Grund wird es also auch keine Zustimmung zur Dringlichkeit geben. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es zu diesem Antrag noch weitere Wortmeldungen? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist und schließe somit die Wechselrede. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 256/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen worden. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zu den Ersatzwahlen in den Bundesrat. Ich teile Ihnen mit, dass mir von Bundesrat Elmar Podgorschek folgendes Schreiben zugegangen ist: Gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, BGBl. Nr. 361/1988, erkläre ich den Verzicht auf mein Mandat als Bundesrat mit 20. Oktober 2010, 24.00 Uhr. Zu dieser Verzichtserklärung stelle ich fest, dass sie mit 21. Oktober 2010 wirksam geworden ist. Auf Grund dieses Verzichtes ist das bisherige Ersatzmitglied Herr Hermann Brückl ex lege als neues Mitglied des Bundesrates nachgerückt, sodass ein neues Ersatzmitglied an 5. Stelle zu wählen ist. Die Präsidialkonferenz hat für diese Wahl einen einstimmigen Wahlvorschlag erstattet. Dieser lautet: Elmar Podgorschek. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 durch Zustimmungserklärung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, welche dem verlesenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. Ich stelle die einstimmige Annahme des Wahlvorschlages fest. Damit wurde Herr Elmar Podgorschek als Ersatzmitglied des an 5. Stelle in den Bundesrat entsandten Mitglieds Hermann Brückl gewählt. Wir kommen nun zur Beilage 237/2010. Das ist der Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die Zählregel in Omnibussen. Ich bitte Herrn Alexander Nerat über die Beilage 237/2010 zu berichten. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die Zählregel in Omnibussen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 237/2010.) Der Verkehrsausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, 1. für eine Änderung der Bestimmung des § 106 Abs 1 Kraftfahrgesetzes (KFG) zur Personenbeförderung im Kraftfahrlinienverkehr dahingehend einzutreten, dass die normierte Zählregel entfällt und künftig alle Kinder als eine Person zu zählen sind, sowie 2. jene finanziellen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um diese Sicherheitsmaßnahme rasch umsetzen zu können. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede, Herr Alexander Nerat! Abg. Nerat: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, dass ich heute hier heraußen stehen kann und davon ausgehen kann, dass wir hier zu einem Beschluss kommen. Ich habe auch versucht bereits bei der letzten Sitzung ausgiebig und umfangreich zu erläutern, warum genau diese Zählregel in Zeiten wie diesen, zu den heutigen Zeiten nicht mehr zeitgemäß ist. Es geht eine enorme Gefahr davon aus. Man darf eines nicht vergessen, in der Praxis funktioniert es ja ganz einfach. Wir wissen alle ein Autobus hat Sitzplätze, ein Autobus hat Stehplätze, wunderbar. Was nützen Rückhaltevorrichtungen wie Halteschlaufen zum Beispiel für Kinder die allein anhand ihrer Körpergröße diese noch gar nicht in Anspruch nehmen können. Es erscheint mir hier als glückliche Fügung des Schicksals, wenn ich das so bezeichnen darf, dass es hier noch zu keinen schweren Unfällen mit groben Folgen gekommen ist. Auf der anderen Seite ist auch diese Ungleichbehandlung zwischen Gelegenheitsverkehr, wo die Zählregel bereits gefallen ist und Linienverkehr einfach nicht einzusehen. Wenn mir heute wieder jemand erklärt was das wieder kostet, so muss ich doch fragen, man macht sich hier gewaltige Sorgen um die Kosten der öffentlichen Hand, um die Privatunternehmer, die im Gelegenheitsverkehr unterwegs sind, hat sich damals niemand Sorgen gemacht. Und meiner Meinung nach auch richtigerweise, denn Sicherheit und das Leben vor allem unser Kinder darf keinen Preis haben. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine geschätzten Damen und Herren, lieber Kollege Nerat! Wir von der SPÖ werden mit Sicherheit diese Initiative unterstützen. Es ist ja keine neue mehr. Wir kämpfen ja für diese Initiative schon seit 2005. Es hat da schon mehrere Initiativen auch hier im Landtag gegeben. Inhaltlich ist zu diesem Thema eigentlich wirklich nichts mehr zu sagen. Wir haben im hohen Haus schon diese Thematik des Öfteren diskutiert. Aber alle Bemühungen, Änderungen bei der Zählregel in Omnibussen herbeizuführen, sind bis jetzt eigentlich auf Bundesebene gescheitert. Das muss man ganz klar sagen. Und die derzeitige Regelung ist wirklich unzumutbar. Wir wissen, dass Elternvertreter, Schülerinnen und Schüler wirklich immer wieder diese Problematik aufzeigen und wir endlich Lösungen finden sollten und der Bund ist hier entsprechend gefordert. Die SPÖ-Fraktion, aber auch die Verkehrsreferenten der letzten Jahre haben sich auch immer wieder bemüht hier Initiativen auf Bundesebene zu starten. Letztendlich liegt es jetzt am Bund hier Initiativen zu setzen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die gesetzlichen Vorkehrungen zu beschließen. Ich denke mir, dass das, was wir jetzt fordern wird in vielen anderen Ländern bereits umgesetzt. Und ich glaube auch hier sind wir gefordert um endlich die gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen. Also wir werden diese Initiative natürlich unterstützen. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Reitsamer! Abg. Reitsamer: Werter Präsident, Kolleginnen und Kollegen des Oberösterreichischen Landtags, werte Besucher! Der Oberösterreichische Landtag hat sich ja bereits am 27. Jänner 2005 mit diesem Thema beschäftigt und klar Stellung bezogen. Es gibt also eine nahezu wortidente Resolution an den Bund, die übermittelt wurde. Die Antwort des Bundeskanzleramtes war dazu mehr als unbefriedigend. Grundsätzlich möchte ich nur anmerken, dass wir aufpassen müssen, dass wir hier nicht mit Wiederholungen eines ohnehin schon geäußerten Willen des Oberösterreichischen Landtags nicht eine Ohnmächtigkeit des Landtags zur Schau stellen, so nach dem Motto, die Menschen sagen dann, die beschließen immer etwas, aber kommen tut dann eh nichts. Klar ist auf jeden Fall, die Sicherheit im Bereich der Mobilität ist gerade bei den jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ein wichtiges Thema. In Oberösterreich werden täglich zirka 150.000 SchülerInnen mit beinahe 1.000 Schulbussen in Groß- und Kleinbussen sowie in 300 Omnibussen transportiert, also ein riesiges Aufkommen. Mit zunehmendem Alter, das wissen wir aus allen Statistiken, steigt für die Kinder dabei das Risiko bei einem Verkehrsunfall zu Schaden zu kommen, bei einem Verkehrsunfall zu verunglücken. So gab es 2009 in Oberösterreich 84 verunglückte Kinder auf ihrem Weg in die Schule. Das sind ganz klar 84 zu viel. Obwohl der Bus gerade zu den sichersten Transportmitteln am Schulweg zählt, sollte aus unserer Sicht ganz klar hier die Version Zero gelten, wie auch im Verkehrssicherheitsprogramm 2005 anvisiert, also ein Jahr ganz klar ohne verletzte Kinder. Und ich glaube es sollte realisierbar sein, wenn wir uns hier anstrengen. Im Antrag geht es darum die gesetzlichen Regelungen im § 106 Kraftfahrzeuggesetz Zählregel zu ändern, dass die Sonderregelung drei Kinder unter 14 Jahre als zwei Personen zählen endlich beseitigt werden soll. Die derzeitige Regelung erlaubt ja ein Sitzen von drei Kindern auf zwei Sitzen, respektive einer Sitzbank. Dies stellt ganz klar eine Gefährdung im Fall eines Unfalles dar. Das Ziel muss ganz klar sein und wird auch so formuliert, ein Sitzplatz für jedes Kind. Das ist auch eine langjährige Forderung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und eine Forderung des Landesverbandes der oberösterreichischen Elternvereine. Nur der Handlungsbedarf, wurde bereits hier schon angesprochen, liegt ganz klar beim Bund. Der Bund ist hier im Zugzwang. Er sollte handeln. Es geht letztendlich um die Sicherheit unserer Kinder. Und ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schillhuber. Abg. Schillhuber: Geschätzter Herr Präsident, liebe Zuhörer, liebe Kollegen im Oberösterreichischen Landtag! Dieses Thema ist uns allen bekannt. Für mich persönlich gibt es einen anderen Zugang. Denn als Bürgermeister wissen wir immer wieder diese Debatten am Beginn des Schuljahres, wie viele Kinder dürfen in einem öffentlichen Postbus sitzen. Dass diese Zählregel keine Weisheit ist, wissen wir alle. Ich glaube aber, es geht um etwas ganz anderes. Wir reden immer wieder vom öffentlichen Verkehr und der Herr Landesrat ist ja jetzt gerade unterwegs, über den öffentlichen Verkehr mit den Bürgermeistern zu diskutieren und wir sprechen darüber, dass wir ihn attraktiver und mit Begeisterung für die Menschen gestalten müssen. Wenn wir die Kinder in einen Bus hineinzwängen, wo eigentlich ein jeder beinanderpickt dass er sich nicht rühren kann, dann lösen wir bei ihm die Begeisterung aus, sobald er den Mopedführerschein hat, dass er mit dem Moped in die Schule fährt. Und wenn er einen Autoführerschein als HTLer hat mit dem Auto in die Schule fährt. Daher ist für mich die Zählregel deswegen zu ändern, damit wir bei den jungen Menschen learning by doing eine Begeisterung für den öffentlichen Verkehr auslösen, damit diese Kinder gerne vielleicht einmal mit dem öffentlichen Verkehr fahren. Ich bin dafür, dass diese Regelung, die da an den Bund geschickt wird, wobei es mir vor allem aber auch um die finanzielle Bedeckung geht, dass diese Kosten finanziell abgegolten werden müssen und nicht etwa die Gemeinden dann über den Verkehrsverbund diese Beiträge zahlen müssen. Geschätzte Damen und Herren! Wir von der ÖVP werden diesen Antrag unterstützen. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist und schließe somit die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 237/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 238/2010. Das ist ein Bericht des Sozialausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht 2009 der oberösterreichischen Pflegevertretung. Ich bitte Frau Abgeordnete Roswitha Bauer über die Beilage 238/2010 zu berichten. Abg. Bauer: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Pflegevertretung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 238/2010.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Der gemäß § 6 des Oö. Pflegevertretungsgesetzes vorgelegte Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Pflegevertretung wird zur Kenntnis genommen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Affenzeller. Abg. Affenzeller: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Wir werden natürlich diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und zustimmen. Für uns und für mich gibt es zwei Erkenntnisse aus diesem Bericht. Nämlich als ersten Punkt ein großes Kompliment an die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen und zweitens die Aussage, dass wir in diesem Bereich sehr gut unterwegs sind, dass wir eine sehr qualitativ hochwertige Betreuung in unseren Seniorenheimen haben und damit auch eine gute Sozialpolitik in Oberösterreich. Ich begründe das wie folgt: Meine Damen und Herren, wir haben in Oberösterreich 115 Alten- und Pflegeheime, jährlich werden in diesen Alten- und Pflegeheimen bis zu 15.000 Menschen betreut. Wir haben derzeit 11.601 Bewohnerplätze plus die Kurzzeitpflege, die in den Alten- und Pflegeheimen angeboten wird. Und wir haben in diesem Bereich 8.083 Beschäftigte mit 6.346 Einheiten, also 8.083 Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind und dazu kommen noch Menschen mit Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen. Und trotz dieser großen Palette mit 115 Altenheimen, mit an die 15.000 Menschen, die betreut werden und mit über 8.000 Beschäftigten haben wir nur 13 Beschwerdefälle. Und wenn wir uns die Zahlen seit 2005 anschauen, 2005 hatten wir 6 Beschwerdefälle, 2006 13, 2007 15, 2008 5 und 2009 13 Beschwerdefälle. Meine Damen und Herren und wenn man sich jetzt diese 13 genau durchliest, dann kommt man drauf, dass es ab und zu auch Anrufe, sogenannte Beschwerden gibt, die eigentlich nur Auskünfte sind. Ich möchte eine davon wortwörtlich vorlesen: Ein Herr, der anonym bleiben wollte und sich über die Möglichkeiten erkundigte, die zur Einflussnahme auf die Entscheidung eines Sachwalters bestünden, wurde an das zuständige Pflegschaftsgericht verwiesen. Meine Damen und Herren, ich denke, dass jeder Beschwerde natürlich genau nachgegangen werden muss. Das geschieht auch in diesen Bereichen, aber diese geringen Beschwerden zeigen, dass wir wirklich ein sehr gutes System in Oberösterreich haben. Es wird auch dazu beitragen, dass vor Ort sehr viele Beschwerden, Fragen, die auftauchen, abgeklärt werden können, entweder im Pflege- und Altenheim selbst, mit den Verantwortungsträgern dort, Heimleiter, Pflegedienstleitung, aber auch mit der Gemeinde oder mit dem Sozialhilfeverband. Meine Damen und Herren, ich möchte ein herzliches Danke an die Geschäftsstelle der Patienten- und Pflegevertretung richten und ich möchte vor allem ein herzliches Danke an die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen richten. Die ältere Generation ist in diesem Bereich sehr gut aufgehoben. Dankeschön! (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Jachs. Abg. Jachs: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zum Pflegebericht Stellung nehmen. Er liegt uns vor und wir lesen daraus, dass es 13 Beschwerdefälle gegeben hat im vergangenen Jahr und bis zur Fertigstellung des Berichtes sind 10 Fälle erledigt und abgeschlossen worden und bis jetzt sind auch die restlichen 3 Fälle noch abgeschlossen worden bzw. auch weiter vermittelt worden. Und aus den Beschwerdefällen, wie es Herr Kollege Affenzeller schon erwähnt hat, gibt es verschiedene Anliegen, die an die Pflegevertretung herangetragen werden. Zum einen sind es oft Streitfälle, zum anderen ist es die Unterstützung bei der Suche nach einem Heimplatz oder auch wenn es um eine mangelnde Pflege oder Betreuung geht, wird das an die Pflegevertretung herangetragen. Und ich glaube, wir müssen hier ein großes Danke sagen der Pflegevertretung, weil es ist wichtig, dass sie vor Ort präsent sind und das ist der gesetzliche Auftrag, dass sie zweimal im Jahr in allen Bezirken präsent sind und dort die Beschwerden entgegen nehmen, aber auch sonst sind sie erreichbar für alle Beschwerdefälle und deshalb ein großes Danke an die oberösterreichische Pflegevertretung mit der Vorsitzenden Dr. Renate Hammer. Ich glaube, wir wollen mit dieser Anlaufstelle, mit dieser Ombudsstelle erreichen, eine bessere Betreuung und Pflege und ich glaube, das ist unser Ziel und das ist wichtig so und zum anderen soll es auch eine Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Heimen sein. Ja, und auch diesen möchte ich ein ganz besonders großes Danke für ihre tagtäglich schwere, nicht ganz einfache Arbeit und auch aufopfernde Arbeit, die sie in den Heimen leisten, ja, ein großes Danke möchte ich denen sagen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser sehr dünne Bericht und ich sage es wirklich nur von der Stärke her und nicht vom Inhalt her zeigt, das wurde jetzt gerade angesprochen, wie gut, wie engagiert, wie motiviert unsere Pflegekräfte und Altenfachbetreuerinnen und andere Hilfskräfte in den Alten- und Pflegeheimen arbeiten. Und ich glaube, da gilt es wirklich auch an dieser Stelle ein großes Danke zu sagen. Die Fürsorge, die Pflegekräfte ihren Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern angedeihen lassen, geht oft mehr über das hinaus, was eigentlich ihre Pflicht laut Dienstvertrag wäre. Eine kollegiale Zusammenarbeit aller in Altenheimen und Pflegeheimen anwesenden Kräfte zeigt eben genau diese gute Zusammenarbeit, dass bevor es zu Beschwerden kommt, schon geschaut wird, diese Problemfälle auch zu behandeln. Dass es auch eine gute Zusammenarbeit gibt mit den Krankenhäusern und auch mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist wichtig, weil genau das macht es aus, das Gefühl zu haben, wenn es wirklich ein Problem gibt, sowohl von den Pflegekräften aus, dass sie sagen, da bin ich mir nicht ganz sicher, wissen sie, dass ein Netz dahinter steht. Und daher danke wirklich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflege- und Altenheimen, an alle anderen Berufsgruppen, die dazu beitragen, dass wir in Oberösterreich stolz sein können auf eine gute Versorgung, auch wenn wir uns wünschen, dass mehr Menschen zu Hause bleiben können, solang sie wollen und mehr mobile Unterstützung bekommen. Dass es in diesem Bereich oft sehr schwierig ist, die eigene Rolle als Angehörige, als Angehöriger zu sehen und zu glauben im Altenheim werden sie vielleicht etwas schlechter betreut oder man wünscht sich etwas anderes für die Mutter, für den Vater, ich glaube, das ist auch in der Situation verständlich, daher danke, dass mit sehr viel Gefühl auch von Seiten der Pflegevertretung geschaut wird, wie man diese Probleme abhandelt und behandelt. Und danke an die Vorsitzende Dr. Hammer, weil sie hier wirklich auch dieses Fingerspitzengefühl hat mit den Kräften vor Ort, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier ein gutes Einvernehmen herzustellen und die Menschen in Oberösterreich wissen, wo sie sich hinwenden können und gut betreut werden. Danke für diesen sehr dünnen Bericht und für diese gute Arbeit, die in unseren Heimen geleistet wird. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wall. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die FPÖ wird diesem Ausschussbericht nicht zustimmen. Nicht deswegen, weil wir nicht mit der Arbeit zufrieden sind, die von der Frau Dr. Hammer und ihrem Team erledigt wird, wir bedanken uns natürlich für ihren Einsatz, aber wir sind der Meinung, dass der politische Arbeitsauftrag für eine wirklich sinnvolle Vertretung von Heimbewohnern anders aussehen muss. Ich darf daran erinnern, wie die Pflegevertretung zustande gekommen ist. Die Freiheitlichen haben einen unabhängigen Anwalt für Heimbewohner, einen Heimombudsmann gefordert. Es gibt ja einerseits die Heimaufsicht, die dem Sozialreferenten untersteht, also nicht unabhängig und weisungsfrei ist und auch dem Landtag nicht berichtspflichtig. Infolge unserer Forderung wurde 2005 die Pflegevertretung eingeführt. Es geht nicht um den Namen, ob wir von einem Heimombudsmann oder von einer Pflegevertretung sprechen, aber die Form, in der man diese Pflegevertretung eingeführt hat, erinnert mich ein bisschen an eine Alibiaktion. Wenn man sich den Arbeitsauftrag und die Ergebnisse ansieht, wirkt die Pflegevertretung wie ein zahnloser Papiertiger. Wir haben es heute schon gehört, es gibt in etwa bis zu 15.000 Menschen, die wir in Alten- und Pflegeheimen betreuen und von diesen 15.000 Heimbewohnern wurden in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 10 Beschwerden pro Jahr an die Pflegevertretung herangetragen. Die Betreuung in unseren Heimen ist ganz bestimmt eine qualitätsvolle. Ich konnte mich davon überzeugen, weil ich zwei Tage mir das wirklich vor Ort in einem Heim heuer angeschaut habe. Das aber nicht einmal 1 Promille der Heimbewohner Anlass für Beschwerden hat, ist wenig glaubhaft. Vermutlich liegt das eher daran, dass die Mitarbeiter der Pflegevertretung nicht direkt zu den Menschen in die Heime kommen, sondern wie ebenfalls schon erwähnt wurde, zweimal im Jahr Sprechtage auf den Bezirkshauptmannschaften abhalten. Für die meisten Heimbewohner ist es schwierig bis unmöglich, auswärtige Sprechtage zu besuchen. Was ist, wenn sie keine Angehörigen haben und was ist, wenn sie Schwierigkeiten haben, sich selber schriftlich zu artikulieren? Tatsache ist, dass aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr pflegebedürftige Menschen auf eine stationäre Betreuung angewiesen sein werden. Fraglich ist, ob in den nächsten Jahren ausreichende finanzielle Ressourcen und ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen wird, um den derzeitigen hohen Betreuungsstandard, den wir haben, zu halten. Um so wichtiger ist es, den Heimbewohnern eine für sie leicht erreichbare Beschwerdestelle anzubieten. (Beifall) Und ich erinnere daher noch einmal an die langjährige freiheitliche Forderung nach einem Heimombudsmann, der von sich aus aktiv wird, ohne Vorliegen von Beschwerden die Heime prüft, das heißt, eine selbständige Prüfkompetenz hat und der den Menschen wirklich vor Ort in den Heimen zur Verfügung steht. Und zwar nicht nur den Heimbewohnern, sondern auch dem Personal. Außerdem erwarten wir uns auch Informationen darüber, welches Heim von den jeweiligen Beschwerden betroffen ist. Die Beantwortung unserer diesbezüglichen schriftliche Anfrage wurde von Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl bisher verweigert. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist und schließe somit die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 238/2010 „Bericht des Sozialausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Pflegevertretung“ zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Beilage 244/2010, das ist die „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung“. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann, der ist offensichtlich nicht da, vertreten durch Herrn Landesrat Hiegelsberger, um die Berichterstattung zur Beilage 244/2010. Landesrat Hiegelsberger: Beilage 244/2010 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung“ Geschätzter Präsident, liebe Mitglieder des Landtags! In der Sitzung von 4.12.2008 wurde die Finanzierung des Musiktheaters über eine Mehrjahresverpflichtung und Haftungsübernahme mit einer Gesamtsumme von 45 Millionen Euro genehmigt. Dabei wurde ein Genussrechtsmodell zu Grunde gelegt. Eine aktuelle steuerliche Expertise der KPMG Alpen-Treuhand GmbH schlägt vor, dass anstelle eines Andienungsrechtes zu Lasten der Oö. Theater- und Orchester GmbH ein ordentliches Kündigungsrecht der Genussrechtsinhaber bzw. der Musiktheater Linz GmbH nach 15 Jahren treten soll. Deshalb ist eine Haftungsausweitung des Landes formell auch auf die Musiktheater GmbH erforderlich. Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge bitte beschließen: Die mit Beschluss des Oö. Landtags vom 4.12.2008 hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem Genussrechtsmodell erteilte Ermächtigung der Oö. Landesregierung zur Übernahme von Haftungen wird zugunsten der Musiktheater Linz GmbH ausgeweitet. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lackner-Strauss. Abg. Lackner-Strauss: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei der Beilage 244/2010 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung der Musiktheater Linz GmbH (MTG) – Haftung“ näher eingehen auf unser neues Musiktheater in Oberösterreich. Die Kultur des Landes zieht die Menschen an. Oberösterreich ist als Bildungsland, Forschungsland, Familienland, aber vor allen Dingen auch als Sozialland bekannt. Oberösterreich als Kulturland aber ist das, was alle Elemente zusammenschweißt. Oberösterreich ist ein Land der Künstler und Kreativen, denn es zieht die Kreativen und aber auch die Künstler an. In Oberösterreich blühen Kunst und Kultur auf und es ist für jeden etwas da. Und das vor allem deshalb, weil es den Menschen, die hier leben, aber auch sehr wichtig ist. Wir müssen daher den Tausenden, zum Großteil ehrenamtlichen Kulturschaffenden unseren Dank sagen, die durch ihre unermüdliche Arbeit kulturelle Bereicherung in allen Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Kultur schafft und sichert aber auch zahlreiche Arbeitsplätze im Tourismus, im Bau und in den Kulturstätten. Die Kultur eröffnet uns immer wieder wirtschaftliche Perspektiven und das ist gerade in einem Kulturland wie Oberösterreich mit der Landeshauptstadt, die bis vor wenigen Monaten noch Kulturhauptstadt war, ein bedeutender Faktor, vor allen Dingen auch am Arbeitsmarkt. Daher braucht es gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein klares Bekenntnis zur Kultur in allen ihren vielfältigen Formen und damit einhergehend eine Bereitschaft, in die Kultur auch zu investieren. Und das tun wir heute mit diesem Beschluss im Oö. Landtag. Wir werden dafür sorgen, dass es für das Linzer Musiktheater keine weiteren Hürden mehr gibt und dieser Beschluss ist so wie alle Beschlüsse, die wir im Zusammenhang mit dem Linzer Musiktheater gefasst haben, ein klares Zeichen dafür, dass Kultur in diesem Land einen sehr hohen Stellenwert hat und dass sie diesen Stellenwert aber auch nicht verliert. Die Kultur genießt einen außerordentlich hohen Stellenwert bei allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern. Und auch das Musiktheater kommt in der Meinung der Bevölkerung ja sehr gut an. Laut einer oberösterreichischen Kulturstudie von 2010 sind Dreiviertel der Bevölkerung der Meinung, dass das Musiktheater unsere Kulturlandschaft bereichert, das sind 78 Prozent, dass das Oberösterreich dadurch moderner macht sind 74 Prozent, dass es ein Tourismusmagnet ist und wird sind 79 Prozent und 77 Prozent sagen, dass zusätzlich neue Impulse gesetzt werden. Eine gebildete, fleißige und moderne dynamische Gesellschaft braucht einfach Kultur. Und gerade in diesen Zeiten der großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Weichen für die Zukunft zu stellen, ist Kultur ein wichtiger Stellenwert. Eine Gesellschaft ohne Kultur, das ist eine Gesellschaft, in der Kultur nicht gefördert, aber auch nicht gefordert wird. Oberösterreich bekennt sich zur Kultur und deren Förderung. Darum kommt dem Linzer Musiktheater auch eine so große Bedeutung zu. Und wir haben heute schon gehört, es sichert Arbeitsplätze, 600 Arbeitsplätze, gerade jetzt in den Wintermonaten. Es bringt neue Aufträge für die Unternehmen, es generiert Einnahmen, Steuereinnahmen. Es rückt Linz und Oberösterreich einmal mehr in den Fokus nationaler und internationaler Aufmerksamkeit und es zieht die Menschen an. Das bedeutet Tourismus und gerade dieser Tourismus ist neben dem Standbein der Industrie das zweite große Standbein unseres Landes. Dass die Menschen zu uns kommen einkaufen, bei uns Kunst und Kultur genießen, aber auch hier Urlaub machen. Das Musiktheater ist auf der einen Seite im Zentrum der Stahl- und Kreativstadt bereits in der Bauphase. Man kann es ja schon besichtigen und bewundern und es ist stellvertretend für all das, was Oberösterreich eigentlich so spannend macht. Oberösterreich ist erfolgreich, auch für Wirtschaft, Tourismus, Kunst und Kultur vom internationalen Rang und es steht vor allem auch dafür, dass Oberösterreich seinen Weg geht, vor der Krise, während der Krise, aber auch nach der Krise, dynamisch, entschlossen und unbeirrbar. Ja, man kann sehen, der Bau des Linzer Musiktheaters geht zügig voran. Es ist im Zeitplan und ich glaube jede Unterstützung des Musiktheaters von unserer Seite ist wichtig und auch gegeben. Danke in dem Rahmen an alle Verantwortlichen am Bau des Musiktheaters, die am Bau des Musiktheaters mitwirken, allen voran unserem Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Ja, es wäre natürlich auch schön, wenn die FPÖ ihre Zustimmung dazu geben würde. Ich glaube, das Musiktheater hätte sich das verdient. Ich bedanke mich! (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Da das nicht der Fall ist, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 244/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 246/2010, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich. Ich bitte die Frau Landesrätin Mag. Doris Hummer, über die Beilage 246/2010 zu berichten. Landesrätin Mag. Hummer: Beilage 246/2010, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 246/2010.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Absatz 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen, sowie 2. die Oö. Landesregierung ermächtigen zur Förderung der neu beginnenden bzw. fortzusetzenden Studiengänge - FH Campus Linz - Medizintechnik (MT) - FH Campus STEYR - Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement (CRF) - Marketing und Electronic Business (MEB) - Internationales Logistikmanagement (ILM) - Global Sales Management (GSM) - Produktion und Management (PMT) die entsprechenden Landesmittel in den Jahren 2010 869.721 2011 3.592.143 2012 3.923.561 2013 3.898.662 2014 3.956.108 2015 3.095.136 Gesamt 19.335.331 als Maximalbeiträge bereitstellen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede, wird zu dieser Beilage das Wort gewünscht? Abgeordnete Mag. Kirchmayr. Abg. Mag. Kirchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Galerie! Wie wir dem Antrag entnehmen können, sind die oberösterreichischen FHs auf Erfolgskurs. Die Entwicklung der Studiengänge stieg von 25 auf über 50. Die Anzahl der Studierenden auf weit über 4.700. Seit 2003 ist die FH Oberösterreich im Bereich Forschung und Entwicklung äußerst erfolgreich. Durch enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft ist die Forschungs- & Entwicklungs GmbH. ein erfahrener und vielseitiger Partner für Oberösterreichs Unternehmungen geworden, die Forschung und Entwicklung erfolgreich durchführen, und dadurch unseren Wettbewerbsvorteil langfristig sichern wollen. Die Forschungsarbeit an der FH Oberösterreich ist gekennzeichnet durch ihre praxisorientierte Ausrichtung. Kooperationen mit internationalen und nationalen Unternehmen und Institutionen aus der Wirtschaft und Gesellschaft haben einen sehr hohen Stellenwert. Oberösterreich kann von dieser Situation nur profitieren. Die FH Oberösterreich bietet innovatives Know-how in 13 anwendungsorientierten Forschungsschwerpunkten. Sie bietet in Forschung und Entwicklung ein sehr erfolgreiches und breit gefächertes Themenspektrum, und zwar an vier Fakultäten. Und zwar Software und Medien in Hagenberg, Medizintechnik und Soziales in Linz, Logistik und Management in Steyr, sowie Automatisierungstechnik, Energie und Werkstoffe in Wels. Seit der Gründung 2003 wächst die FH Oberösterreich kontinuierlich. In der Wissenschaft hat die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen einen sehr hohen Stellenwert. Im vergangenen Jahr publizierten die FH-ForscherInnen insgesamt 245 Beiträge in internationalen Fachzeitschriften oder wissenschaftliche Konferenzen, ob Thailand, USA, Israel oder Indien, weltweit stießen die FH Oberösterreich und ihre Wissenschafter mit den Innovationen und Entwicklungen auf reges Interesse. Mit 7.000 Absolventen, die alle hervorragend in der Wirtschaft untergebracht sind, kann sich die FH Oberösterreich rühmen. Expertenberichten zufolge hat die FH in den letzten Jahren eine ausgezeichnete Basis für eine weitere Entwicklung geschaffen, sie hat eine hohe Lern- und Veränderungsbereitschaft bewiesen und es geschafft, Veränderungen und Erfolge auch institutionell abzusichern. Im FH-Ranking bietet die FH Oberösterreich einen Spitzenplatz. Die FH legt ihren Schwerpunkt auch auf Internationalisierung. Horizonterweiterung, Förderung der Selbständigkeit, Verbesserung der Sprachkenntnisse und das Kennenlernen eines anderen Lebens- und einer anderen Arbeitskultur sind wesentliche Kriterien, die Studierende zu einem Auslandsaufenthalt motivieren. Wie wir alle gerade gehört haben investieren wir hier eindeutig und nachhaltig in unsere Zukunft, und das kann die ÖVP-Fraktion nur begrüßen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 246/2010 zustimmen um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 255/2010, das ist der Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Stelzer über die Beilage 255/2010 zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Beilage 255/2010, Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 255/2010.) Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Wird zu dieser Beilage das Wort gewünscht? Herr Abgeordneter Reitsamer. Abg. Reitsamer: Werter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen des Oö. Landtags, werte Besucher auf der Galerie und werte Zuhörer im Internet! Wir von den Grünen sind vom Ergebnis des gestrigen Westringgipfels in Wien nicht überrascht. Bundesministerin Bures ist in der Sache hart geblieben und erspart damit aus unserer Sicht Linz und Oberösterreich unter Umständen ein Stuttgart 21 und eröffnet die ultimativ letzte Chance, sich nun endlich auch mit Alternativen zu diesem verkehrspolitischen Großprojekt auseinander zu setzen. In Kombination mit der S10 ist der Westring ganz klar das Kernstück einer Transitachse von der Ostsee zur Adria, und soll neben der bestehenden A7 als zweite Autobahn durch Linz führen. Also, eine Transitautobahn mitten durch die oberösterreichische Landeshauptstadt. Dass Autobahnen langfristig nicht die Lösung, sondern das Problem sind, kann man an der täglichen Staumeldung auf der A7 erkennen. Die WestringbenützerInnen würden aber im 4 Kilometer langen Autobahntunnel stauen. Sicher kein sehr angenehmes Feeling für die vielen PendlerInnen. Wir brauchen ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Es würde dringend benötigte Projekte, ja sinnvolle Lösungen, die sowohl PendlerInnen als auch LinzerInnen zu Gute kommen endlich positiv vorantreiben. Dass überall rigoros gespart wird, bei den Familien, bei den StudentInnen, ja sogar bei den Pflegebedürftigen, sie werden völlig unverhältnismäßig zur Kasse gebeten, das scheint viele gar nicht mehr zu stören. Obwohl von Anfang an klar sein musste, dass dieses Verkehrsprojekt, als es zu einem Projekt des Bundes, einem überdimensionierten Autobahnprojekt gemacht wurde, am Ende des Tages nicht nur Unsummen verschlingen, sondern auch die Lebensqualität in Linz nachhaltig stören würde. Eines muss an dieser Stelle auch einmal klar und deutlich gesagt werden. Der Bund, in seiner Vertretung Frau Ministerin Bures, macht mit dem Land Oberösterreich nun genau das, was das Land Oberösterreich mit den Gemeinden seit dem letzten Jahr macht, geplante Projekte werden zum Teil einfach aus Geldmangel gestoppt. Das Vergraben von Steuermillionen und Steuermilliarden bedeutet, dass damit in die Vergangenheit investiert wird, und dem Gesundheits-, Lebens- und Wirtschaftsstandort Linz wohl Schaden zugefügt würde. Linz würde mit der Westring-Transitautobahn eine enorme LKW-Transitlinie mitten in die Stadt, mitten in das Zentrum von Linz holen. Das widerspricht ganz klar allen Energiewen-de-, Luftreinhalte- und Klimaschutzbemühungen. Keine andere Großstadt, und das wurde ja bereits schon erwähnt, in Europa würde sich heute noch eine Transitautobahn quasi mitten durchs Zentrum bauen lassen. Neben diesem, meines Erachtens zentralen Grund gegen eine Westring-Transitautobahn gibt es aber noch zahlreiche Gründe, die gegen diesen verkehrspolitischen Irrweg sprechen. Auf die wesentlichsten werde ich nun versuchen, näher ein zu gehen. Zu allererst müssen einige Dinge aus meiner Sicht richtig gestellt werden. Erstens, die Westring-Transitautobahn ist aus unserer Sicht ganz klar kein Umweltschutzprojekt. Es gehört schon einiges dazu, diese umweltzerstörende, enorme, energieaufwendige und das Gegenteil von Nachhaltigkeit ausdrückende, dieses Megaprojekt als Umweltschutzprojekt zu bezeichnen. Umweltfreundlich kann aus meiner Sicht nur ein Projekt sein, wenn nach Realisierung, also nach Fertigstellung, ein niedrigeres Energieniveau vorhanden ist als das derzeitige. Dazu müssten auch nach der Errichtung der Westring-Transitautobahn in Summe deutlich weniger Autos unterwegs sein als heute, was wohl als ausgeschlossen gilt. Wenn bei gleichzeitiger massiver Belastung neuer Straßen ein paar Straßen in Linz entlastet werden, und das in deutlich geringerem Ausmaß als versprochen, so werden an einigen Stellen die Menschen ein bisschen geschützt, aber sicher nicht die Umwelt. Zweitens, die Westring-Transitautobahn und das habe ich bereits erwähnt, ist ganz klar Teil der Transitverkehrsachse Berlin-Prag-Triest. Nach der Errichtung der S10 und der Autobahn in Tschechien bis zur österreichischen Grenze wird mitten durch Linz die wichtigste Nord-Süd-Transitachse auf einem über 300 Kilometer breiten Streifen zwischen Regensburg und Wien verlaufen. Drittens. Dann wird es für den Transitverkehr aus meiner Sicht auch irrelevant sein, wo im Stadtgebiet von Linz über die Westring-Transitautobahn ein Mehrweg von zwei Kilometer gefahren werden muss, weil die bestehende A7 aufgrund des hohen motorisierten Individualverkehrsanteils in Linz schon verstopft ist, und dann haben wir das Dilemma, dass eben dieser Transitverkehr mitten durch das Wohngebiet von hunderttausend Linzerinnen und Linzern führt, mit allen seinen bekannten negativen Auswirkungen. Viertens. Die Westring-Transitautobahn löst das Verkehrsproblem der Pendlerinnen nicht. Der Transitkorridor Berlin-Prag-Linz zieht enorme Mengen zusätzlichen Verkehrs an, da werden gerade auch die Pendlerinnen aus dem Mühlviertel wieder im alltäglichen Stau versinken. Fünftens. Die Westring-Transitautobahn widerspricht laut dem Lebensministerium dem Kyoto-Ziel. Mit 18 Seiten fällt die medial etwas totgeschwiegene Stellungnahme des von Minister Berlakovich geführten Lebensministeriums sehr umfangreich aus. Daher nur einige Auszüge. So steht der Westring in seinen Auswirkungen der Zielerreichung des Kyoto-Ziels und weiterer verbindlicher Reduktionsemissionsziele wie dem Emissionshöchstmengenluftgesetz deutlich entgegen. Die im Rahmen der Erhebungen der verkehrlichen Grundlagen und der Verkehrsprognosen getroffenen Annahmen zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklung bezeichnet das Ministerium als nicht nachvollziehbar. Auch vom Kosten-Nutzen-Effekt ist das Ministerium nicht so überzeugt. Geht man für das Jahr 2025 von einer Zeitersparnis durch das Vorhaben aus, beträgt das Nutzen-Kostenverhältnis der geplanten Investition maximal 0,60, und unterschreitet damit die Grenze der Realisierungswürdigkeit. Soweit Auszüge aus der Stellungnahme des Lebensministeriums. Sechstens. Dass die Westring-Transitautobahn eine Lösung der überlasteten Verkehrssituation in Linz herbeiführen könnte, ist laut Ministerium nicht nachvollziehbar, da die negativen Auswirkungen solcher Autobahnen bekannt und auch in Studien dokumentiert sind. Derartige Projekte begünstigen die Zersiedelung und Verlagerung der Stadtwirtschaft an die Peripherie und führen damit auch zu Niedergang der innerstädtischen Wirtschaft. Siebtens. Die Westring-Transitautobahn kostet Geld, das woanders dringend fehlt. Wenn überall in den Haushaltsbudgets gespart werden muss, darf hier nicht kurzsichtig mit Geldmitteln umgegangen werden. In Zeiten, in denen, wie gesagt, bei Familien, der Bildung, bei den Alten, bei den Kranken, ja bei den Behinderten hart eingespart wird, darf einfach nicht fast bis zu einer Milliarde Euro, wie prognostiziert, für ein höchst umstrittenes, völlig veraltetes Straßenprojekt verbaut werden. Achtens. Die Westring-Transitautobahn ist bei den Kosten ein Fass ohne Boden. Aus einem 100 Millionen Euro-Projekt bis zum Jahr 1999 ist das Projekt Westringtransitautobahn nach der sogenannten Kreativphase zu einem Riesenprojekt geworden mit geschätzten Kosten im Endausbau von rund 700 Millionen Euro oder auch darüber. Mit den übrigen Kostensteigerungen und so weiter könnten es wohl 1.000 Millionen Euro werden. Neuntens. Das ganze Vorhaben zieht enorme Folgekosten nach sich. Neben den hohen Investitionskosten kommen hohe Betriebskosten und durch die induzierten Mehrverkehre unabsehbare Folgekosten bei weiteren Projekten hinzu. Inzwischen sieht sogar die Gemeinde Puchenau ein, dass eine Westringtransitautobahn ohne eine fix zugesagte Untertunnelung für sie eine extreme Zusatzbelastung durch den ungehemmt zunehmenden KFZ-Verkehr darstellen würde. Mit dieser Untertunnelung in Puchenau, den logischerweise notwendigen Maßnahmen in Ottensheim und den bisher überall eingetretenen Kostenerhöhungen bei Großprojekten würden die Gesamtkosten dieses Großprojekts, das nur ein Teilproblem des Linzer Verkehrs behandelt und nicht löst, schon weit über 100 Millionen Euro liegen. Dazu ein kleiner Vergleich am Rande. Um diesen Betrag könnte man über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren jährlich 100.000 Personen, das sind immerhin mehr als 60 Prozent der derzeitigen Pendler und Pendlerinnen nach Linz die Jahreskarte für die Benützung des öffentlichen Verkehrs schenken. Ich weiß, Vergleiche hinken, manchmal aber tut es not, damit man sich die Größenordnung vorstellen kann, um welche Summen es sich hier handelt. Zehntens. Die Westring-Transitautobahn verschlingt alleine nahezu drei ganze Verkehrsbudgets des Bundes für Oberösterreich. Elftens. Die Westringtransitautobahn bringt aus meiner Sicht null Entlastung für das Linzer Straßennetz, die Annahme von 60 Prozent Verkehrsverringerung ist wohl eher als frommer Wunsch anzusehen. Nach einem Gemeinderatsbeschluss wurde von der Stadt Linz 2009 eine Studie über die Auswirkung des Westrings auf das Linzer Straßennetz in Auftrag gegeben. Das Zivilingenieurbüro Schimetta Consult erarbeitet mit Datengrundlagen der ASFINAG eine Studie darauf aufbauend, ein Verkehrsmodell mit dem entsprechenden durchschnittlichen täglichen Verkehr für die Bestandssituation 2005 und der Prognosen 2025 wurden die jeweiligen Belastungen zu den Tagesspitzen an zehn ausgewählten Kreuzungen im städtischen Hauptverkehrsnetz ermittelt. Grundlage für die Prognose war die Fortschreibung des gegenwärtigen Wirtschaftswachstums unter der Annahme der Energiepreise aus dem Jahr 2005. Im Modell wurden sämtliche bekannte verkehrsrelevante Bauprojekte hinterlegt. Die Berechnung erfolgte unter der Annahme einer zweiten schienengebundenen V-Achse durch Linz. Bis zum Prognosehorizont wurden trotzdem sehr starke Verkehrszunahmen beim motorisierten Individualverkehr vorausgesagt. Und nur einige kurze Ergebnisse aus dieser Studie, die Entlastungen 2025 beim Vollausbau zu jetzt: Die Waldeggstraße wäre zu 49 Prozent entlastet, im nördlichen Bereich zu 31 Prozent, die Obere Donaulände zu 20 Prozent, aber im übrigen Stadtgebiet würde es zu massiven Verkehrszunahmen kommen, etwa auf der Blumauer Straße plus 131 Prozent, Kärntner Straße 86 Prozent, Goethestraße 28 Prozent und so weiter. Zwölftens: Die Westring-Transitautobahn gefährdet Industriearbeitsplätze. Das ist tatsächlich möglich. Die Belastung der Linzer Luft durch Feinstaub ist klar gesetzlich begrenzt. Linz muss sich aus meiner Sicht wohl klar entscheiden mehr Luft für den Auto- oder Lkw-Verkehr oder ausreichend Luft für Arbeitsplätze und Industrie. Priorität hat die Einhaltung der Grenzwerte und der Industriestandort Linz, ganz klar. Ein Weiterausbau der Voest muss möglich sein. Dabei geht es um die Frage, wie wirkt sich der Westring auf die Schadstoffmengen aus? Ab 2010 gelten ja sehr strenge europäische Grenzwerte und dann haben wir insgesamt weniger Schadstoffpotential, wo man die Industrie unterbringen kann. Ein Westring könnte dann eventuell sogar den Ausbau der Voest gefährden. Dreizehn: Was könnte man nur mit dieser riesigen Menge Geld von etwa 100 Millionen Euro im Verkehrsbereich so alles anfangen? Nur einige Vergleichszahlen wieder: Wir haben uns das rausgerechnet. Man könnte etwa 400 Garnituren des Desiro kaufen oder 300 Garnituren für die Lilo oder 2.000 jahrelang könnte das derzeitige Verkehrsbudget der Landeshauptstadt Linz finanziert werden. Vierzehn: Die Westring-Transitautobahn würde nur ein Teilproblem des Linzer Verkehrs behandeln. Die Westring-Transitautobahn würde bei gigantischen Errichtungs- und Erhaltungskosten eben nur ein Teilproblem darstellen. Fahren doch über die Rohrbacher Straße, B 127, nur rund 13 Prozent des gesamten Zielverkehrs nach Linz. Die jetzt schon überlasteten, durch regelmäßigen Stau geprägten Achsen nach Linz aus Richtung Gallneukirchen, also die A7, Perg, B 3, Mühlkreisautobahn, A 7, von Süden 1, Bad Leonfelden, die B 126, würden durch die Westring-Transitautobahn keinerlei Änderung erfahren. Nachdem aber das Land Oberösterreich und die Stadt Linz nicht an der Veränderung dieser Entwicklung arbeitet, würde die Westring-Transitautobahn die jetzige angeheizte Situation der Staus an den Zielachsen nach Linz noch weiter verstärken. Letztlich gibt es für die oben genannten Achsen nach Linz keine andere Möglichkeit als schrittweise mit attraktiven öffentlichen Verkehrsmitteln die extrem hohen Anteile des motorisierten Individualverkehrs herunterzuschreiben. Konkret heißt das, wir Grüne wollen ganz klar ein nachhaltiges und verkehrsentlastendes Konzept für den öffentlichen Verkehr in Linz, wie es ja im Generalverkehrskonzept für Oberösterreich klar festgelegt ist. Das wirkt sich einerseits umwelt- und klimaschonend aus und bringt andererseits auch wichtige arbeitsmarktpolitische Effekte. So wird ein intensiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz im Gegensatz zum Bau der Westring-Transitautobahn etwa 5.000 Arbeitsplätze mehr schaffen. Ein Zitat eines früheren Verkehrsplaners des Landes Oberösterreichs sagt es meines Erachtens ganz klar. Es gibt Intelligenteres als Stau mit neuen Straßen zu bekämpfen. Und ich glaube, zu diesen neuen Projekten sollte auf jeden Fall gehören, und darauf sollten wir unser Augenmerk richten, unsere ganze Anstrengung dahin legen, ganz klar die Errichtung einer zweiten Straßenbahnachse in Linz ist notwendig, die rasche Attraktivierung der Mühlkreisbahn und der Summerauer Bahn, eine neue Stadtbahn von Linz über Gallneukirchen nach Pregarten, die rasche Umsetzung des Straßenbahnausbaus nach Traun und Ansfelden, Park-and-Ride-Anlagen wie angedacht, die müssen rasch realisiert werden, Park-and-Ride-Anlagen rund um Linz, Lückenschluss des viergleisigen Ausbaus der Westbahn Kleinmünchen. Da müssen wir beim Bund Druck machen, dass wir endlich die notwendigen Mittel bekommen. Attraktivierung der Lilo und der Erhaltung der Fernverkehrzugsverbindung Linz-Graz. Es kann nicht sein, dass wir also hier tatsächlich benachteiligt werden. Es ist eine Fernverkehrsverbindung. Wir wollen diese Fernverkehrzugsverbindung attraktivieren und aufrecht erhalten. Ich komme zum Abschluss. Ja Oberösterreich und die Stadt Linz brauchen eine innovative Verkehrspolitik für die Zukunft, aber ganz sicher kein Projekt aus der Vergangenheit. (Beifall) Dritter Präsident: Weiter zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ecker. Abg. Ecker: Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die A 26 mit der vierten Donaubrücke ist eine lange Geschichte. Manche Abgeordnete sind noch nicht so alt, solange wird das Thema hier diskutiert. Und hier einfach sich herstellen und erklären, dass es bessere Projekte gibt, die wir bis jetzt erarbeitet haben und dass wir überall das Geld investieren sollen, nur nicht für die Pendler und für die Menschen im Mühlviertel, im Bezirk Rohrbach und im Bezirk Urfahr, das halte ich schon für vermessen. Also ich muss mich schon fragen, ob die Grünen innerhalb der Fraktion nicht reden, weil ich sehe die Schwarz Ulli nicht und sie kommt auch aus dem Bezirk Rohrbach und sie kennt, hoffe ich zumindest, die Anliegen der Pendlerinnen und der Pendler und auch der Wirtschaft des Bezirkes Rohrbach. Wenn man hier redet von sozialer Gerechtigkeit, von einem gerechten Einkommen, dann möchte ich auch dazusagen, dass der Bezirk Rohrbach die niedrigsten Einkommen hat im Vergleich zu den anderen Regionen. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass sehr viele Menschen auspendeln müssen. 60 Prozent, die im Bezirk Rohrbach zur Arbeit fahren, sind Auspendlerinnen und Auspendler und die brauchen eine gute Straßenverbindung. Wir brauchen auch Betriebe in der Region, dass die Pendlerinnen und Pendler weniger werden. Wenn wir keine Anbindung haben, dann können wir noch so viel Wirtschaftsparks im Bezirk Rohrbach gründen und schauen, dass alle Gemeinden zusammenarbeiten und dass interkommunale Betriebsbaugebiete geschaffen werden. Die Betriebe sagen uns, wenn wir keine zeitgemäße Anbindung zur Autobahn haben, dann können wir uns nicht vorstellen, dass wir uns dort niederlassen. (Beifall) Diese Projekte sind ja Projekte für die Zukunft. Projekte, die verhindern, dass man täglich im Stau steht, dass man auch über die Donau drüberkommt. Wie soll das gehen in Zukunft? Jetzt haben wir drei Brücken. Eine wird geschlossen in zwei Jahren, das ist die Eisenbahnbrücke. Da fahren 17.000 Auto täglich drüber und über die Nibelungenbrücke 47.000 Autos, das heißt, wir haben im Endeffekt 65.000 Autos, die täglich über die Nibelungenbrücke fahren müssen. Glauben Sie wirklich, dass wir die drüberbringen? Das kann ja nicht funktionieren, daher brauchen wir die vierte Donaubrücke. Natürlich ist der öffentliche Verkehr auch eine Möglichkeit, den wir in Zukunft ausbauen müssen. Da werden wir auch diskutieren, wie es beim öffentlichen Verkehr weitergeht. Nur Tatsache ist, dass an der Mühlkreisbahn maximal sieben Gemeinden liegen, die sie auch direkt nutzen können. Die anderen brauchen auch den öffentlichen Verkehr in Form von Bussen. Und wo fahren denn die Busse? Sicher auf den Straßen, wenn die Autobahn kommt, natürlich auf der Autobahn, aber nicht auf den Schienen der Mühlkreisbahn. Das geht nicht. Und daher brauchen wir auch für den öffentlichen Verkehr eine neue Verkehrsanbindung und eine Verkehrsanbindung auf die A 1. Das ist einfach unser Ziel. Wir reden nicht von einer Transitautobahn. Wir wollen auch den Transit nicht. Nur fahren Sie einmal herunter von Rohrbach nach Linz. Dann sind vielleicht fünf bis maximal 10 Prozent Lkws und das andere sind alles Pkws. Da sitzen meistens auch mehr drinnen wie einer. Wird das Projekt in Zukunft verhindert, wie soll es weitergehen? Wenn wir dieses Projekt aufschnüren, dann heißt das, die nächsten fünf Jahre passiert gar nichts, die nächsten fünf Jahre stehen wir wieder im Stau, die nächsten fünf Jahre haben wir auch in der Region keine Entwicklung und können auch keine Betriebe ansiedeln. Wollen wir das? Wollen wir nur in anderen Bereichen, in anderen Regionen, dass sich da etwas entwickelt und dass da die wirtschaftliche Entwicklung weitergeht? Es wird immer gesagt, dass die Mühlviertler im Bezirk Rohrbach, im Bezirk Urfahr und auch in den anderen Bezirken gute Arbeitskräfte sind. Diese Arbeitskräfte sind gefragt. Damit sind sie auch in Linz herzlich willkommen, dass sie herunterfahren. Nur eine Straße dürfen wir nicht bauen, weil das ist ja nicht notwendig. Da werden wir schauen, wie wir das in Zukunft gewährleisten. Vielleicht fahren wir dann wieder mit dem Fahrrad herunter auch im Winter, wenn es kalt ist und wenn Schnee liegt. Ich glaube, ja alles recht und schön, nur die Grünen, ihr müsst das einmal unseren Leuten erklären, sie warten schon 40 Jahre. Was glauben Sie, wie viele Menschen mich anreden, dass da nichts weitergeht, dass man da nichts weiterbringt, dass wir da nichts zusammenbringen? Da herinnen reden und alles erklären und alles besser wissen, ist ganz einfach. Nur, wir warten schon so lange und diese Warterei muss einmal ein Ende haben. Jetzt sind wir vor dem Durchbruch und jetzt heißt es wieder, nein danke, es geht nicht, weil vielleicht das Geld nicht da ist und, und, und. Und weil es vielleicht irgendwann einmal, in zehn Jahren eine bessere Lösung gibt. Zurzeit ist das aus meiner Sicht die bessere Lösung und diese Lösung müssen wir gemeinsam vorantreiben und auch für die Region umsetzen. Es wird auch der Verkehr von den Lkws über Rohrbach, über Ottensheim, über Puchenau herein sicher ein bisschen mehr werden, aber nicht in dem Ausmaß, dass man von einer Transitautobahn sprechen kann. Wo sollte der herkommen? Wo sollten die Lkws hereinfahren, über Passau, über Kollerschlag nach Rohrbach? Haben Sie die B 38 und die B 127 schon einmal befahren? Sind Sie schon einmal durchgefahren durch Peilstein, durch das enge Nadelöhr? Da fährt einmal ein Lkw herein, dann wird er sich das überlegen, weil er sich das nicht antut. Daher glauben wir, dass das nicht eine Transitautobahn wird, sondern eine Autobahn, die wir brauchen, erstens einmal für die Pendlerinnen und Pendler und für die Entwicklung der Region. Und das wollen wir auch weitertreiben und da ersuchen wir auch um die Unterstützung, dass auch gebaut wird und dass auch der Westring umgesetzt wird. Wir wollen nicht wieder noch ein paar Jahre warten, sonst haben wir noch ein größeres Problem wie jetzt, sonst kommen wir nicht mehr über die Donau. Daher wird es auch in Zukunft ein großes Fragezeichen sein, wie sich unsere Region entwickelt. Wollen wir, dass sich die Region positiv entwickelt und wirtschaftlich stärker wird oder wollen wir, dass sie auf dem Status stehen bleibt oder wollen wir sogar einen Rückgang, wie es auch jetzt schon in einzelnen Gemeinden im Bezirk Rohrbach ist, dass es eine Abwanderung gibt, dass die Gemeindebürger wegziehen, weil sie sich das nicht mehr antun, dass sie täglich im Stau stehen und dass sie solange zur Arbeit fahren. Das manchmal auch verständlich ist. Daher brauchen wir eine Gegenstrategie und das ist in meinen Augen nicht eine Transitautobahn, sondern das ist eine Überquerung der Donau und eine Verkehrsanbindung Richtung Autobahn, die wir brauchen. Und dafür würde ich auch in Zukunft für meine Region bitten, dass alle den Westring unterstützen. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Reitsamer hat uns aufgezählt, was man mit 100 Millionen Euro alles tun könnte. Herr Abgeordneter, es ist nett, wenn Sie das darstellen, dass man mit 100 Millionen Euro 400 Desiro-Garnituren kaufen könnte oder 100 Lilo-Garnituren. Nur, die brauchen wir leider nicht. Wir brauchen den Westring. Wir können aber wirklich ganz nett darstellen, was wir mit dem Geld alles tun könnten. Ich akzeptiere, dass die Grünen von Beginn an dem Projekt gegenüber eine kritische Haltung eingenommen haben. Das akzeptiere ich. Ich bitte aber auch zu akzeptieren, dass eine große Mehrheit da herinnen, eine große Mehrheit in Oberösterreich, hinter dem Projekt steht. Das glaube ich, darf vorausgesetzt werden. Ich anerkenne, dass wir ein ordentliches ÖV-Angebot brauchen genau so wie wir ein ordentliches IV-Angebot brauchen. Ich anerkenne auch, dass die ÖBB die Strecke nach Rohrbach verschlampt hat, dass dort nichts geschehen ist, dass das Angebot (Beifall) überhaupt nicht zeitgemäß ist. Das anerkenne ich. Da bin ich hundertprozentig der Meinung auch der Grünen, dass hier der Verlauf ein anderer hätte sein müssen. Ich bin aber als Straßenbaureferent primär gerufen, den Straßenbereich in Ordnung zu halten. Und ich nehme zur Kenntnis, dass seit den 70er Jahren ein weiterer Brückenstandort in Linz angestrebt wird. Die Diskussion ist ziemlich lang und ziemlich ausführlich gelaufen. Ich bin eingestiegen im Jahr 1995. Ich habe vorgefunden ein Projekt, das über viele Jahre entwickelt wurde, das aber nicht viel Aussicht gehabt hat auf Verwirklichung, weil die Abstimmung zwischen Stadt und Land nicht in dem Ausmaß gegeben war, die Stadt etwas anderes wollen hat wie das Land und man eben klassisch aneinander vorbei gearbeitet hat. Wir haben uns dann am 7. Jänner 2000 nach einem Diskussionsprozess darauf geeinigt, dass wir ein neues Projekt forcieren werden. Ich sage dazu, schon damals war es so, dass die drei Stadtregierungsparteien und die drei Landesregierungsparteien vom Jahr 2000, also die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ gesagt haben, wir wollen das. Die Grünen haben damals schon gesagt, nein, wir wollen das nicht. Das ist so und das ist zur Kenntnis zu nehmen und das brauche ich auch nicht weiter kommentieren. Wir haben auf Basis dieser Einigung 2002 die Übertragung ins Asfinag-Netz betrieben und letzten Endes auch durchsetzen können. Wir haben 2006 dieses Projekt mit einer so genannten Planungsgebietsverordnung, das ist die Paragraf-14-Genehmigung im Bundesstraßengesetz, bekommen. Wir haben 2007 die feste Zusage gehabt vom damaligen Minister Faymann, dass der Süden sehr stark forciert werden sollte und der Norden etwas aufgeschoben werden sollte. Und wir haben im März 2009 auch noch gesehen, dass die neue Ministerin Bures ein so genanntes Ausbauprogramm für Schiene und Straße für die Republik vorgestellt hat, wo dieses Projekt auch immer ganz vorne gereiht war und mit einem Baubeginn 2009/2010 versehen war. Das ist der Ablauf. Wir haben uns darauf verlassen, dass die Verläufe so sind und nicht anders sind. Es wird natürlich ziemlich viel an Märchen dargestellt. Der Abgeordnete Ecker hat das Transitmärchen angesprochen. Es ist niemals eine Transitstrecke. Aber ich weiß natürlich, wir haben es nur mehr mit Transitstrecken zu tun. Wir haben im Salzkammergut eine Transitstrecke, wir haben in Mattighofen eine Transitstrecke haben, wir werden zwischen Peilstein und Rohrbach auch bald eine Transitstrecke, weil alles nur mehr Transitverkehr ist. Es ist aber keine Transitstrecke. Es ist in erster Linie ein Entlastungsprojekt für die Landeshauptstadt Linz. Die Innenstadt wird entlastet und der Ring belastet. Es ist ein Projekt, von dem die Pendler profitieren. Zurzeit weiß man nicht, wie man durch die Rudolfstraße kommen sollte. Man weiß nicht, wie viel Zeit man veranschlagen muss, dass man eben den Arbeitsplatz in Linz erreichen kann. Und ich glaube nicht, der Westring gefährdet die Arbeitsplätze. Wir gefährden die Arbeitsplätze, wenn wir den Westring nicht bekommen, denn das Szenario in Linz und das ist durch die Experten hochgerechnet, lautet: Nibelungenbrücke zurzeit 47.000 Fahrzeuge, Auswirkung, Situation fast jeden Tag spürbar. Wenn ich in der Früh von Perg hereinfahre, höre ich schon, B 127 Stausituation. Wenn ich am Nachmittag Richtung Rohrbach fahren möchte, weiß ich auf eine halbe Stunde nie, ob ich da zur richtigen Zeit ankomme, weil es auch stadtauswärts schon wieder staut, jetzt Status quo 47.000 Fahrzeuge, Prognosewert 2025 74.000 Fahrzeuge. Wie soll das gehen? Linz hat das Glück, dass pro Jahr 1.000 Arbeitsplätze dazukommen, daher gibt es auch mehr Verkehrsbewegungen und die Entwicklung auf der Brücke ist vorausberechenbar: Voestbrücke zurzeit 92.000 Fahrzeuge, Prognosewert in 15 Jahren 110.000 Fahrzeuge, hat auch nicht mehr recht viel Platz. Und dazu die unbekannte Situation mit der Eisenbahnbrücke, zurzeit 15.000 bis 16.000 Fahrzeuge Individualverkehr, 2012 großes Fragezeichen. Ist die Brücke gesperrt? Haben wir schon eine Neue bekommen? Ich glaube, dass es nicht sein wird, dass eine neue Brücke da steht. Folge dessen werden möglicherweise die 15.000 oder 16.000 Fahrzeuge zum Teil sich auch noch einen anderen Übergang bis Steyregg hinunter suchen, dass sie irgendwo über die Donau kommen. Das ist die Situation jetzt, dass ist das Faktum. Das ist auch meine Antriebsfeder. Das sage ich dazu. Warum ich mich so einsetze dafür? Weil ich echt Angst habe um den Wirtschaftsstandort Linz, um die Entwicklungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt. Wir wollten von der Ministerin haben, dass nach 10 Jahren Planung, 7. Jänner 2000 bis gestern 10. November 2010, also fast 11 Jahre Planung, dass das Verfahren abgeschlossen wird. Im März 2008 ist das UVP-Verfahren beantragt worden. Im Sommer 2009 war das Planauflageverfahren und bis heute liegt das alles im Ministerium und ist nicht erledigt worden. Also wir wollten den Abschluss haben des Verfahrens und wir wollten ein Datum kennen, wann mit der Brücke und mit dem Freinberg-Tunnel begonnen wird. Die Brücke alleine ist überhaupt keine Lösung für Linz. Da bin ich mit jedem der gleichen Meinung. Brücke und Freinberg-Tunnel ist Minimumlösung. Und da muss man schauen, dass man Richtung Waldeggstraße, Richtung Westbrücke auch den Anschluss zur Westautobahn bzw. zum Bindermichl noch herstellen kann. Ich selber bin froh, dass eine große Mehrheit in Oberösterreich hinter dem Projekt steht, das haben wir in einer IMAS-Befragung gesehen, wo drei Viertel der Bewohner von Linz und des Mühlviertels sich klar dazu bekennen. Das sehen wir bei den politischen Meinungsäußerungen, dass eben die drei Parteien, die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ dahinter stehen und wir werden ganz, ganz sicher uns nicht auf das Nebengleis bewegen, dass wir uns in Richtung Neuplanung vertreiben lassen, denn dann wissen wir, dass weitere zehn Jahre mit Sicherheit ins Land gehen, ohne dass irgendetwas geschieht. Wir werden dieses Projekt ganz ernsthaft weiter verfolgen und wir haben vor allem das Vertrauen in die handelnden Personen, dass das, was zugesagt wurde, letzten Endes auch eingehalten wird. Ich glaube daran und setze mich klipp und klar dafür ein. (Beifall) Dritter Präsident: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und ich schließe die Wechselrede. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 255/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Mehrheit angenommen wurde. Wir kommen nun zur Beilage 256/2010. Das ist der Initiativantrag betreffend eines Verbotes von Vollverschleierungen in Österreich. Ich bitte Frau Abgeordnete Mag. Dr. Elisabeth Manhal über die Beilage 256/2010 zu berichten. Abg. Dr. Manhal: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Beilage 256/2010. Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eines Verbots von Vollverschleierungen in Österreich. Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Tragen von Vollverschleierungen in bestimmten Lebensbereichen untersagt wird, insbesondere in Bereichen, in denen das Tragen von Vollverschleierungen zur Gefährdung der Sicherheit der Betroffenen selbst führen kann sowie in Bereichen, wo die Identifizierung notwendig ist und auch in Lebensbereichen, wo die direkte Kommunikation durch Vollverschleierungen stark gestört wäre. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um voll verschleierte Frauen besser in die Gesellschaft zu integrieren und sie vor unterschiedlichen Formen der Diskriminierung zu schützen. Ich bitte um Zustimmung. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede und bitte um Wortmeldungen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hirz das Wort. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal auf die Wortmeldungen replizieren, die zuerst bei der dringlichen Rede abgegeben worden sind. Vorweg, ich schließe mich auch der Analyse an, dass es, gemessen an den tatsächlichen Fällen, ein Thema ist, das eigentlich mehr eine symbolische Funktion hat. Es ist aber so, dass auch eine symbolische Politik natürlich auch Politik ist und dass damit auch Stimmung gemacht wird. Und ich bin ja selbst ein Stück überrascht, wie stark emotional dieses Thema unter anderem diskutiert worden ist. Nur, was ich so nicht stehen lassen möchte, was uns ein Stück unterstellt worden ist als Grüne, wir würden einem generellen Verschleierungsverbot deswegen nicht zustimmen, weil wir sozusagen das Geld aus dem Tourismus wollen. Das ist eine Unterstellung, die sicherlich so nicht stimmt und ich möchte schon klar sagen, dass es eigentlich drei Bereiche sind, die in diesem Fall zu diskutieren sind: Das eine ist der Bereich der Religionsfreiheit. Und wir haben uns ja glaube ich sehr qualifiziert und die Frau Kollegin Manhal hat das ja auch gesagt, im Ausschuss schon unterhalten, wo sehr klar herausgekommen ist, es ist nicht eine Frage der Religionsfreiheit, weil in den heiligen Schriften des Islams nirgends eine Vollverschleierung gefordert wird. Also kann es auch keine Religionsverletzung sein, wenn es in irgendwelchen Bereichen zu einem Verbot von Verschleierung kommt. Der zweite Bereich ist der Bereich der Frauenrechte. Auf den hat sich sehr stark die Kollegin Povysil bezogen. Ich habe das Buch der Alice Schwarzer auch gelesen, die ja da in dem Bereich ganz radikal sozusagen die Frauenrechte vertritt und ganz eindeutig sagt, es muss ein generelles Verschleierungsverbot her, weil es eine Verletzung der Frauenrechte ist. Das ist die Argumentation der Alice Schwarzer und mancher Feministinnen. Und dann gibt es den Bereich der Menschenrechte, der ganz klar und deutlich auch sagt, man hat das Recht, Kleidungsstücke zu tragen. Und dazu stehe ich auch. Es ist das Recht, auch das zu tragen, was man will. Ich glaube, dass die Menschenrechte in dem Fall die Frauenrechte schlagen. Und genau aus dem Punkt heraus sind wir gegen ein generelles Verbot. Und genau aus dem Punkt heraus haben wir eben genau nicht gesagt, wir sagen generell ist es verboten, eine Vollverschleierung zu haben. Dann würde nämlich der Effekt eintreten, den die Zweite Präsidentin genannt hat, dass sozusagen die Frauen nicht mehr auf die Straße gehen. Das ist nicht gemeint. Aber ich glaube, dass es richtig ist, Bereiche zu definieren, wo man von vorne herein sagt, dort wollen wir nicht haben, dass Vollverschleierung stattfindet. Und ich glaube, dass es besser ist, klare Regeln zu haben, dass klare Regeln auf beiden Seiten eher die Integration fördern als das nicht auszusprechen. Ich bekenne mich dazu, dass in den Schulen eine Vollverschleierung nicht stattfinden soll, sowohl was die Lehrenden betrifft als auch was die Schülerinnen und Schüler betrifft, weil ein Unterricht persönlichkeitsbezogen ist, weil ein Unterricht im Endeffekt darauf hinausläuft, eine direkte Kommunikation zu haben. Und genau das wäre dadurch verhindert. Genauso sehe ich das auch vor Gericht. Ich glaube, dass es für den Richter auch wichtig ist zu sehen, mit welchem Gesichtsausdruck wird denn zum Beispiel als Zeuge eine Aussage entsprechend vertreten oder nicht und er oder sie bildet sich dann auch ein entsprechendes Bild. Und ich halte es für fairer zu sagen, vorher schon, okay, in Ämtern, bei Gericht, in den Schulen, da wollen oder akzeptieren wir Vollverschleierung nicht. Und das hat nichts zu tun mit einem generellen Verbot und ich möchte auch nicht haben, dass das so im Raum stehen bleibt, wie das zuerst von Seiten der zweiten Präsidentin hier behauptet worden ist. Danke. Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur aufgrund meiner Zwischenrufe bei der Dringlichkeitsdebatte möchte ich eine Anmerkung oder einige Anmerkungen machen zu einem Begriff, der eigentlich im Antrag speziell nicht vorkommt, nämlich zum Begriff der Burka. Wir haben beim Hearing eindeutig festgestellt, dass es sich bei der Burka um die Tracht der Paschtunen handelt und die Paschtunen kommen in Afghanistan und im Grenzgebiet zu Pakistan vor. Und daher war es gar kein Wunder, dass der Herr Lackner vom Profil, der sich auf die Suche gemacht hat und so eine Burkaträgerin finden wollte oder überhaupt nur eine Burka kaufen in Österreich, keine gefunden hat. Für ihn war Motiv, dass im Wiener Wahlkampf mehr über die Burka gesprochen wurde als über Wohnbau oder über Umweltschutz, was ja ganz interessant ist. Das heißt, man kann aus etwas, was kein Problem ist, ein Problem machen. Für mich zusammengefasst heißt, Burka gibt es in Österreich nicht. Und das wissen wir seit dem Hearing. Und für mich persönlich ziehe ich den Schluss, wenn jemand Burka im Zusammenhang mit Österreich nennt, hat er sich mit der Sache nicht beschäftigt und für mich persönlich hat er davon auch keine Ahnung, ganz egal wer das ist, ob das ein Journalist ist, ein Schriftsteller oder ein Politiker. Das habe ich mitgenommen und das merke ich mir. Das heißt, wenn ich nächstes Mal Burka höre, dann weiß ich, das ist jemand, der spricht von etwas, von dem er keine Ahnung hat. Der Schleier, um den es bei uns geht, der heißt Niqab. Das ist der Schleier, der bestimmte Gruppen betrifft des Islam, hauptsächlich die Touristinnen und Touristen, das haben wir auch gesehen bei der Präsentation, aus dem saudiarabischen Raum, die zu uns kommen. In Österreich selber leben 50 davon. Also ich finde, das ist wirklich ganz dringend, dass man für 50 Leute in Österreich, die sich wahrscheinlich massenhaft in Schulen, Gerichten oder wo immer bewegen, eine besondere Regelung braucht. Daher sage ich, machen wir nicht etwas zu einem Problem, das in Wirklichkeit in Österreich keines ist. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächstes zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Ja werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich möchte nur ganz kurz replizieren auf die Wortmeldung der Kollegin Weichsler heute bei der dringlichen Debatte. Das, was mich jetzt schon auch sehr geärgert hat, ist neben der Diskussion, dass ja die Grünen oder dass der Antrag ja kein rigoroses Verschleierungsverbot darstellt, das wurde jetzt aber eh schon mehrfach widerlegt, also sondern wirklich in ganz speziellen Bereichen und das sehr wohl eine riesengroßen Unterschied ausmacht, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ja der zweite Teil des Antrages, und den finde ich eigentlich viel interessanter und viel wesentlicher mit diesem Maßnahmenpaket. Dieses Maßnahmenpaket, das tatsächlich von ausgewiesenen Experten und Expertinnen erarbeitet werden muss und das hat auch euer Experte in der Runde gesagt, in der Ausschussrunde, der Herr Diaw, wo ich dann sogar noch einmal nachgefragt habe, weil mich das wirklich interessiert. Und weil ich das auch wirklich für essenziell und wesentlich halte, wie kann man jetzt tatsächlich Frauen, die nicht freiwillig verschleiert sind. Und das gibt es, das darf man einfach nicht wegdiskutieren. Das ist ein stark patriarchales System. Ja man mag's tolerieren, akzeptieren, wie auch immer. Ich denke, da sind wir uns ja einig, patriarchale Strukturen, noch dazu in so einem Ausmaß, wo die Frauen überhaupt keine Chance haben, hinauszukommen, dass wir das ja doch ablehnen. Ich meine, ich denke mir, da sind wir uns doch wohl einig, auch wenn es nur ganz, ganz Wenige betrifft. Aber ich meine, wir sind eh in einer sehr emotionalen Debatte, die nicht unbedingt mit unserer unmittelbaren Wirklichkeit da zu tun hat. Aber wenn die Diskussion da ist, dann müssen wir uns ihr stellen. Ich denke mir, um das geht es. Und der Herr Diaw hat eben in dieser Runde explizit gesagt, man muss sich tatsächlich Maßnahmen überlegen, und zwar qualifiziert überlegen, wie man diese Frauen auch unterstützen kann, wie sie am gesellschaftlichen Leben auch teilnehmen können, wie sie an unserer ökonomischen gesellschaftlichen Struktur auch teilhaben können, wie man die unterstützen kann. Und das ist jetzt nicht nur, weil man es immer nennt Sprachkurse oder weiß Gott was, sondern das können unter Umständen auch Notwohnungen sein, Frauen in die Frauenhäuser dort einzuquartieren, wenn es sein muss, nur um die auch zu unterstützen. Und da geht es wirklich nur um die, die dieses System nicht mit aller Freiwilligkeit und Bewusstheit gewählt haben, sondern die da einfach hineingeboren sind, wenn man es so ganz plakativ ausdrücken will. Und das ist mir einfach bei dem Antrag eigentlich ja der weit wichtigere Punkt als die Diskussion um wo, um wie, um wann und ob ganz oder ob nicht ganz, sondern tatsächlich hier ein Maßnahmenpaket auch zu fordern von Seiten des Bundes. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Buchmayr, ich wollte an sich nicht rausgehen, aber nur, weil Sie jetzt gesagt haben, da hätte Sie etwas entrüstet. Das ist Pressekonferenzunterlage der Grünen und ich zitiere jetzt daraus, damit es nicht irgendwo eh nicht ganz so gemeint war oder doch. Ich gehe doch davon aus, wenn eine Pressekonferenz abgehalten wird, dass das Papier, das man dort auflegt, auch der persönlichen Meinung, die man dort vertritt, entspricht. Ich zitiere daraus: Kollege Hirz: "Bestimmte Lebensbereiche sind mit dem Tragen einer Vollverschleierung nicht vereinbar und erschweren das Handeln der Betroffenen und Beteiligten. Durch eine gezielte Analyse sollten diese Bereiche ermittelt und unter Wahrung der Grundrechte geregelt werden. Nachfolgende Beispiele argumentieren anschaulich ein Verbot einer Vollverschleierung. Eigen- und Fremdgefährdung durch Vollverschleierung. Als bestes Beispiel dient hier der Straßenverkehr. Eine Vollverschleierung schränkt die Sicht ein und führt zweifellos zu verringerten Reaktionszeiten. Die Betroffenen gefährden damit alle Verkehrsteilnehmerinnen und sich selbst. Es liegt klar auf der Hand, dass Vollverschleierungen, ausgenommen zugelassene Sturzhelme, im Straßenverkehr verboten werden müssen, betont Hirz". Klare Feststellung. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd.Hirz: "Und das Lenken von Fahrzeugen!") Das steht leider nicht da. (Unverständlicher Zwischenruf) Es geht ja immer darum, das was jetzt nicht mehr drinnen steht, was ihr damit meint. (Zwischenruf Abg. Dipl.-Päd. Hirz: "Um das geht es schon!") Ja, du bestätigst ja eh das. Ich sage ja nur das, was ihr meint. Also ihr wollt das, ihr habt es nur nicht hineingeschrieben. Aber es muss ja auf das Gleiche rauskommen. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Euch geht es um alles!") Tatsache ist und es steht ja nicht da, als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bedeutet (Unverständlicher Zwischenruf) vom Fußgänger genauso. Also das heißt, sie dürfen sich auf der Straße nicht bewegen. Nein, wir haben euch ja mitgeteilt, wir waren ja so fair und haben gesagt, das ist Unsinn, weil da geht es auch um Fußgängerverkehr, usw. und nicht nur wo ich eine Einschränkung im Autoverkehr oder sonst wo mache. (Zwischenruf Abg. Mag. Buchmayr: "Man hätte nur das Wort motorisiert!") Frau Kollegin Buchmayr, das was schon zitiert wurde, kann ich mir jetzt sparen, von der zweiten Präsidenten Weichsler, was Sie dazu gesagt haben. Es kann doch nicht so sein, und wir sind völlig einer Meinung, und da haben Sie die größte Unterstützung, dass niemand dazu gezwungen werden dürfte und da ist alles dagegen zu unternehmen, eine solche Kleidung zu tragen. Das ist klar. Aber es geht auch umgekehrt jetzt dann darum, dass man sagt, wie geht man mit dem vernünftig um? Wenn ich gleichzeitig sage, 200.000, 300.000 Besucher sind bei uns, die dürfen sich aber dann schon im Straßenverkehr bewegen. Wenn ich Sie richtig zitiere. Bei denen, die jetzt da bei uns wohnen, diese 50, wie ich heute gehört habe, oder 100, das ist ein Problem, da müssen wir jetzt eine klare Regelung haben. Ich gehe doch davon aus, wenn ich das ernst nehme, was Sie sagen, dass wir eine klare Regelung brauchen, gehe ich davon aus, dass es eine gesetzliche Regelung ist. Eine gesetzliche Regelung wird ja wohl nicht in inländische und ausländische Burka- oder Niqab-Trägerinnen unterscheiden. Ist auch nicht recht gut möglich. Und das war unser Zugang. Darum haben wir gesagt, zurück noch einmal in den Ausschuss. Wir waren der Meinung, dass aufgrund dieses Expertengesprächs sehr vernünftige Grundlagen dafür vorliegen, dass man dort, wo es tatsächlich um den Frauenaspekt geht, Schutz und Ähnliches zu machen, aber nicht mit dieser kuriosen Mitgehaktion von euch, wo man halt im Grunde gesagt hat, wenn man etwas überhaupt machen könnte, kann man ja in spezifischen Bereichen, und das wurde von der Frau Präsidentin Weichsler bereits intensiv ausgeführt, dass in vielen Bereichen ohnedies Vorkehrungen getroffen sind, wo das alles gar nicht möglich ist. Und alles, was wirklich problematisch ist, von euch eigentlich in einer Art und Weise dargestellt wird, wo ich sagen muss, das kann es ja wohl nicht sein und kann nicht ernst gemeint sein. Darum haben wir gesagt, so einem Vorschlag werden wir auch nicht zustimmen. Und ich würde wirklich die Grünen in der Frage ersuchen, nicht jetzt im Grunde irgendetwas zu verteidigen, was nicht zu verteidigen ist, denn die Ungleichheit zwischen dem, was ich anderen, die bei uns auf Besuch sind, mit den Wenigen, die allenfalls bei uns sind, wird nicht funktionieren. Und wenn ich das mit dem Verkehr (Unverständlicher Zwischenruf) Frau Kollegin Buchmayr, denken Sie bitte in Ruhe darüber nach. Wenn ich das mit dem Verkehr ernst nehme, dann bedeutet das in zweierlei Richtungen etwas. Dass der Mann, dem unterstellt wird, dass er seine Frau dazu zwingt, seine Frau daran hindern wird, überhaupt noch nach außen zu gehen, weil sie eh im Grund praktisch ja nicht mehr rausgehen darf. Und das Zweite, worum's dann wirklich,(Unverständlicher Zwischenruf) Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder muss sie es ablegen und es wird ihr nicht gestattet, wenn Punkt Eins gilt, also so weit glaube ich, werden wir uns ja logisch folgen können. Und das Zweite ist dann die Frage, die damit angerissen wird, wenn Sie sich und wen anderen gefährden, ist Euch überhaupt bewusst worden, was wir zum Beispiel bei den Sturzhelmen intensivst diskutiert haben, welche Haftungsfragen damit verbunden sind? Dass wenn eine Frau über den Zebrastreifen geht, damit unter Umständen ein Teilschuldverfahren bereits verbunden ist, weil sie ja im Grund unter Umständen den Autofahrer früher hätte sehen können, wenn sie das nicht getragen hätte. Wir haben es euch gesagt, da fehlen so viele Dinge. (Unverständlicher Zwischenruf) Nein, das ist für euch rechtlich alles Wurst, Hauptsache wir schieben es weg. Beim Sturzhelm, wo wir sogar einer Meinung waren, war es im Grund völlig anders. Da haben wir sehr wohl die Haftungsdiskussionen gehabt. Und Frau Kollegin Buchmayr, so viel soll sich ein Landtag dazu schon denken, dass wir nicht nur das Thema wegschieben und einfach sagen, ist eh Wurst, wir haben das Thema weg und auf diese Art und Weise haben wir es entsorgt. Ich zitiere jetzt auch für die ÖVP, insbesondere den Chef bzw. den leitenden Vorsitzenden des Innenausschusses der CDU: "Wer ein Verbotsgesetz hier fordert, muss sich konsequenterweise auch etwas Mühe geben und einen Gesetzesentwurf vorlegen. Wer es jedoch nur bei der Forderung belässt und noch nicht einmal Eckpunkte für ein solches Gesetz präsentiert, der nimmt wohl die eigene Forderung nicht ganz ernst". Ich decke mich mit der Meinung des CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Herr Kollege Hirz hat sich noch zu Wort gemeldet. Abg. Dipl.-Päd. Hirz: Jetzt muss ich doch noch einmal mich zu Wort melden, aufgrund der Wortmeldung vom Kollegen Frais. Erstens einmal oute ich mich jetzt, dass ich sehr wohl schon Burkas in Oberösterreich und auch auf der Landstraße gesehen habe. (Unverständlicher Zwischenruf) Nein, das war Burka! Ich kenne den Unterschied und ich weiß auch, dass das kulturelle Formen sind und es sich hauptsächlich entwickelt hat bei Stämmen, die in Wüstengebieten lebten, und dann hat sich etwas entwickelt, wo es sehr wohl in Richtung Unterdrückung von Frauen gegangen ist. Und ich glaube, dass sollte man auch einmal diskutieren und nicht immer so tun, als würden die anderen gar nichts wissen. Also das ist mir bewusst. Und da sind wir jetzt völlig einer Meinung. Ist ja völlig klar, dort wo Frauen gezwungen werden, Vollverschleierungen zu tragen, ist natürlich der Staat gefragt, und da gehören diese Frauen auch entsprechend verteidigt. Und das ist auch der Grund, warum in diesem Antrag drinnen steht, dass wir auch Maßnahmenpakete schnüren müssen, damit Frauen unterstützt werden, wenn sie den Entschluss fassen, selbstbestimmt leben zu wollen und sozusagen aus diesem patriarchalen System aussteigen wollen. Eine der Hauptforderungen dafür wäre, und zwar im Fremdenrecht, dass die Frauen unabhängig von ihrem Ehemann entsprechendes Aufenthaltsrecht bekommen, damit sie nicht völlig diesem Unterdrückungssystem ausgeliefert sind. Das wäre einer der wichtigsten Maßnahmen, über das könnte durchaus die SPÖ auch einmal nachdenken, im Parlament entsprechend das Fremdenrecht zu ändern und hier entsprechende Anträge zu stellen. Und jetzt komme ich noch zum Vorwurf, was den Verkehr betrifft: Also, Kollege Frais, im Vorfeld hat es ja Kommunikation gegeben. Ihr habt ja auch den Antrag der ÖVP bekommen und es ist ja im Vorfeld auch darüber geredet worden. Da ging es um den Verkehrsbereich und das ist natürlich völlig klar – da stand Verkehrsteilnehmer. Ich gebe zu, ja juristisch gesehen sind Verkehrsteilnehmer auch Fußgeher und Fußgeherinnen. Die sind natürlich nicht gemeint! Was wir gemeint haben und das haben wir auch immer gesagt, sind Lenker von Fahrzeugen. Und ich glaube sehr wohl, dass es in dem Bereich ein Problem darstellt und dass man das durchaus definieren sollte. Und worum es geht? Ist das, dass wir klare Regeln aufstellen und dass wir die auch kommunizieren. Und das hat noch nichts mit Diskriminierung zu tun. Und ich finde das eigentlich etwas kurios, wenn du genau weißt, es ist das Lenken von Fahrzeugen gemeint und nicht der Fußgänger. Und ich habe da heraußen schon mehrmals erklärt, dass wir nicht den Fußgänger meinen und dass wir kein generelles Verbot haben wollen, sondern dass es darum geht, in bestimmten Bereichen Vollverschleierungsverbote zu definieren. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Im Umkehrschluss des Populismus, den ihr jetzt gemacht habt bei dem Antrag, kann ich jetzt der SPÖ unterstellen, dass ihr eigentlich durchaus nicht ausschließt, dass vollverschleierte Lehrerinnen und Lehrer - oder sagen wir Lehrerinnen, die Lehrer werden es wahrscheinlich nicht sein – an oberösterreichischen Schulen unterrichten. Mache ich nicht! Unterstelle ich euch nicht! Aber im Endeffekt werden diese populistischen Generalisierungen, die da von eurer Seite stattfinden, uns wahrscheinlich in diesen Diskussionen nicht wirklich weiter bringen. (Beifall) Dritter Präsident: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: So, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, normalerweise ist es nicht meine Art, eine Diskussion irgendwie künstlich in die Länge zu ziehen. Wie gesagt, das tue ich nicht gerne, aber jetzt habe ich kurz ein bisschen gegoogelt, weil ich mich dunkel an ein Zitat erinnern konnte, nämlich von der SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die gesagt hat, auf "Standard.at" nachzulesen. - Zitat: Ich lehne die Burka als Zeichen der Unterdrückung von Frauen ab. Sie erschwert Frauen auch massiv den Zugang zum Arbeitsmarkt. Möglich wären etwa Verwaltungsstrafen in öffentlichen Gebäuden. - Ich sage es nur, die Parteikollegin in Wien hat da einen etwas differenzierteren Zugang. Ich will jetzt nicht sagen einen anderen Zugang, aber differenzierteren Zugang, aber das ist ja mit den SPÖ-Ministerinnen derzeit offensichtlich eh generell der Fall. (Beifall) Dritter Präsident: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Nachdem das nicht der Fall ist, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zu Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 256/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir kommen nun zur mündlichen Beantwortung der schriftlichen Antrag der Abgeordneten Helmut Kapeller und der Zweiten Präsidentin Weichsler-Hauer betreffend die oberösterreichische Wohnbaupolitik. Ich bitte Herrn Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner um Beantwortung der Anfrage. Landesrat Dr. Haimbuchner: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, hoher Landtag! Der Abgeordnete Helmut Kapeller und die Zweite Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die oberösterreichischen Wohnbaupolitik gerichtet. Ich habe mich zur mündlichen Beantwortung dieser Frage deshalb entschlossen, weil der Wohnbau ein wichtiges Standbein der Wirtschaft, aber auch der Sozialpolitik ist. Mit dieser Anfragebeantwortung möchte ich daher nicht nur den anfragenden beiden Abgeordneten, sondern auch dem hohen Haus sowie den interessierten Zuhörern den Status Quo und meine Ziele als Wohnbaureferent darlegen: Da die Beantwortung insbesondere der Fragen 1 bis 8 sowie auch 15 in teilweise sehr umfangreichen Listen erfolgt beziehungsweise nur erfolgen kann, möchte ich Ihnen, sehr geehrte Zuhörer sowie auch mir, deren Verlesung ersparen und habe daher diese Listen allen Klubs zukommen lassen. In der jeweiligen Fragebeantwortung werde ich in der Folge auf diese Listen dann verweisen. Ich glaube, das ist auch übersichtlich gestaltet, sie liegen auch bereits vor. Und damit komme ich auch schon zur ersten Frage der Kollegen Kapeller und Weichsler-Hauer: Frage 1: Welche Wohnbauträger, die eine Wohnbauförderung des Landes in Anspruch nehmen, sind in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – im Jahr 2010 tätig? Im Jahr 2010 waren in den oberösterreichischen Gemeinden die folgenden Bauträger tätig, die sie der Anlage 1 schriftlich entnehmen können. Diese Förderungswerber errichteten Wohnungen und Mietkauf-Reihenhäuser auf der Grundlage der Neubauförderungs-Verordnung, der Fertigstellungs-Verordnung und der Eigenheim-Verordnung. Frage 2a: Wie viele Menschen sind mit 1. Juli 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – als Wohnungssuchende gemeldet? Die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsprognose liegen noch nicht vor, da der Stichtag für die Erhebung des Wohnungsbedarfs der 1.9. eines Jahres ist (vgl. LGBl 64/1998). Diese Bedarfserhebung wird von der Abteilung Statistik des Landes Oberösterreich erarbeitet. Das Ergebnis der Bedarfserhebung wird mir voraussichtlich mit Ende November vorliegen. Sie kann dann gerne nachgereicht werden oder noch einmal angefragt werden. Je nachdem welchen Weg sie wählen. Frage 2b: Bedeutet die Aussage in Ihrer Presskonferenz-Unterlage vom 5. Juli 2010, dass die zwei Kernaufgaben des geförderten Wohnbaus das "Schaffen von Eigentum und leistbares Wohnen" seien, dass die Versorgung der Bevölkerung mit genügend Wohnraum nun nicht mehr zu den Hauptaufgaben der oberösterreichischen Wohnbaupolitik zählt? Selbstverständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, zählt die Versorgung der Bevölkerung mit genügend Wohnraum nach wie vor zu den Hauptaufgaben der oberösterreichischen Wohnbaupolitik. Ich darf anmerken, dass ich diese Frage doch schon sehr interessant finde, fällt die „Versorgung“ doch sowohl begrifflich als auch logisch und den Sinn nach unter „Schaffen“ und darf als sinnerfassendes Lesen und Verstehen gesehen werden. Ich habe immer deutlich darauf hingewiesen, dass leistbares Wohnen zu den Kernaufgaben der Wohnbauförderung zählt und zählen wird. Frage 3a und b: Für den Neubau wie vieler Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Jene Neubau-Mietwohnungen, für die Wohnbauträger vom 1. Jänner bis Ende August 2010 Förderungsmittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – erhalten haben, sind der Anlage 3 / Tabelle 1 zu entnehmen. Frage 3c und d: Wurde bei diesen Wohnungen schon mit dem Bau begonnen? Wenn nein, warum nicht? Bei diesen Bauvorhaben wurde zu einem überwiegenden Teil bereits mit dem Bau begonnen. Lediglich einzelne Projekte, bei denen die Bewilligung erst kürzlich erfolgte, befinden sich derzeit noch in Bauvorbereitung, mit einem Baubeginn in Kürze ist jedenfalls zu rechnen. Frage 3e und f: Für wie viele Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden noch Fördermittel nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Diese Aufstellung entnehmen Sie bitte der Anlage zu Frage 3 / Tabelle 2. Frage 4a und b: Für den Neubau wie vieler Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Bei den Neubau-Eigentumswohnungen, für die Wohnbauträger vom 1. Jänner bis Ende August 2010 Förderungsmittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz erhalten haben, handelt es sich um die in der Anlage zu Frage 4 / Tabelle 1 angeführten. Diese Aufstellung enthält alle bewilligten und offene Eigentumswohnungsprojekte aufgelistet nach Bauträgern und Gemeinden. Frage 4c und d: Wurde bei diesen Wohnungen schon mit dem Bau begonnen? Wenn nein, warum nicht? Bei den bewilligten Bauvorhaben wurde zu einem überwiegenden Teil bereits mit dem Bau begonnen. Lediglich einzelne Projekte, bei denen die Bewilligung erst kürzlich erfolgte, befinden sich derzeit noch in Bauvorbereitung, mit einem Baubeginn in Kürze ist bei diesen Projekten jedenfalls zu rechnen. Frage 4e und f: Für wie viele Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – noch Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Bei den Neubau-Eigentumswohnungen, für die voraussichtlich im Rahmen des Bauprogramms 2010 – aufgeschlüsselt nach Gemeinden - noch Fördermittel nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz bewilligt werden, handelt es sich um die in der Anlage zu Frage 4 / Tabelle 2 aufgelisteten. Frage 5a und b: Für den Neubau wie vieler betreubaren Wohnungen wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Die betreubaren bzw. altersgerechten Wohnungen - aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Bauträgern -, die vom 1. Jänner bis Ende August 2010 Förderungsmittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz für den Neubau Förderungsmittel erhielten, sind der ersten Tabelle der Anlage zu Frage 5 zu entnehmen. Frage 5c und d: Wurde bei diesen Wohnungen schon mit dem Bau begonnen? Wenn nein, warum nicht? Bei den bewilligten Betreubaren Wohnungen wurde bereits mit dem Bau begonnen. Frage 5e und f: Für wie viele Betreubare Wohnungen werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – noch Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen errichtet? Die altersgerechten Wohnungen, für die voraussichtlich bis 31.12.2010 noch Fördermittel – aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Bauträgern - bewilligt werden, sind der zweiten Tabelle der Anlage zu Frage 5 zu entnehmen. Darüber hinaus gehende Bewilligungen sind in Anbetracht der gegebenen Leerstände nicht vorgesehen. Frage 5g: Welche Elemente des Betreubaren Wohnens (zB Gemeinschaftsraum) gedenken Sie nach der Kürzung der Förderung von neunzig Prozent Direktdarlehen auf sechzig Prozent Annuitätenzuschüssen und dem Wegfall des Betreuungsvertrags beizubehalten? Die Frage der fördertechnischen Ausgestaltung des altersgerechten Wohnens wird im Rahmen von Fachgesprächen mit betroffenen Experteneinrichtungen und Bauträgern in den nächsten Wochen eingehend erörtert. Zu dieser Frage erlauben Sie mir aber eine abschließende Bemerkung, dass es nach jüngsten ORF-Berichten sechzehn Wohnprojekte für Menschen mit Betreuungsbedarf gibt, die mit Förderungen aus dem Wohnbauressort zwar errichtet wurden, aber nicht in Betrieb gehen können, weil das Geld aus dem Sozialressort fehlt. Frage 6a: Für den Neubau wie vieler Eigenheime wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Eine diesbezügliche Aufstellung der Bewilligungen vom 1.1. bis Ende August 2010, die auch Mietkauf-Reihenhäuser beinhaltet, entnehmen Sie bitte der Anlage zu Frage 6a. Frage 6b: Für wie viele Eigenheime werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – noch Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Dazu teile ich Ihnen mit, dass es für diesen Bereich der Wohnbauförderung keine Kontingentierung gibt. Derzeit liegen keine Bearbeitungsrückstände vor. Es kommen daher alle vollständigen Ansuchen auch unmittelbar zur Bewilligung. Aus diesem Grund kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden, wie viele Ansuchen gestellt und in Folge noch bis zum Jahresende bewilligt werden können. Frage 7a und b: Für wie viele Alten- und Pflegeheime wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz - insbesondere für Neubau und Sanierung – bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Heime errichtet/saniert? Bei den Alten- und Pflegeheime, die Förderungsmittel für den Neubau und die Sanierung – aufgeschlüsselt nach Gemeinden vom 1.1. 2010 bis Ende August 2010 erhalten haben, entnehmen Sie bitte den Tabellen der Anlage zu Frage 7. Frage 7c und d: Wurde bei diesen Heimen schon mit dem Bau/Sanierungsarbeiten begonnen? Wenn nein, warum nicht? In dieser Aufstellung sind auch alle jene Alten- und Pflegeheimprojekte angeführt, die nach Kenntnis des Wohnbauressorts in Planung sind. Lediglich für das Alten- und Pflegeheim in Laakirchen liegt jedoch derzeit ein Ansuchen auf. Die Bewilligung erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. (Der Erste Präsident übernimmt den Vorsitz.) Frage 7e und f: Für wie viele Heime werden voraussichtlich noch bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – noch Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Heime errichtet/saniert? Leider gibt es derzeit mit dem Sozialressort keine Abstimmung, für welche Projekte in nächster Zeit um Wohnbauförderungsmittel für Alten- und Pflegeheime angesucht wird. Derzeit werden diese Förderungsansuchen von den Bauträgern sehr kurzfristig eingereicht und auf eine umgehende Förderungsbewilligung in Folge gedrängt. Meines Wissens nach sind diese Projekte bereits lange vor Baubeginn dem Sozialressort bekannt. Ein entsprechendes Ersuchen um Bekanntgabe der Bauvorhaben in den nächsten Jahren ist von mir kürzlich an den Sozialreferenten schriftlich ergangen. Frage 8a und b: Für wie viele Sanierungen von Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau wurden vom 1. Jänner 2010 bis heute in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen saniert? Ich erlaube mir, meine Antwort sowohl auf Miet- als auch Eigentumswohnungen zu beziehen und darf hierzu wiederum auf die Aufstellung in der Anlage zu Frage 8 / Tabelle 1 verweisen. Darüber hinaus lagen zum 31. August 2010 in der Abteilung Wohnbauförderung Ansuchen auf, die Sie bitte der Anlage zu Frage 8 / Tabelle 2 entnehmen. Diese Aufstellung enthält auch Projekte, für die ein Förderungsansuchen zwar gestellt wurde, jedoch aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht zu bewilligen waren. Frage 8c und d: Wurde bei diesen Wohnungen schon mit der Sanierung begonnen? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei Inanspruchnahme einer Förderung für die Sanierung von mehrgeschossigen Wohnungen Bauhandlungen erst nach Vorliegen der Zusicherung gesetzt werden dürfen. In welchem zeitlichen Bezug die Bauhandlungen vom Förderwerber nach Übermittlung der Zusicherung begonnen werden, entzieht sich der Kenntnis, aber natürlich auch dem Einflussbereich meines Ressorts, meiner Abteilung. Frage 8e und f: Für wie viele Sanierungen von Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2010 in Oberösterreich – aufgeschlüsselt nach Gemeinden – Fördermittel nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bewilligt? Von welchen Bauträgern werden diese Wohnungen saniert? Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass es für diesen Bereich der Wohnbauförderung keine Kontingentierung gibt. Derzeit liegen keine Bearbeitungsrückstände vor. Es kommen daher alle vollständigen Ansuchen auch unmittelbar zur Bewilligung. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden, wie viele Ansuchen noch gestellt und in Folge bis zum Jahresende bewilligt werden können; darüber hinaus ist anzumerken, dass Förderungen auch von Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen in Anspruch genommen werden können und nicht nur von Bauträgern. Frage 9a und b: Ihr Vorgänger Landesrat Dr. Kepplinger erstellte für die Jahre 2010 folgend ein Bauprogramm, welches Ihnen zu Amtsantritt ausgehändigt wurde. Werden Sie die darin enthaltenen geplanten Neubauförderungen auch in Ihr Bauprogramm aufnehmen? Wenn nein, warum werden Sie die Planungen, Projekte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Bauträgern nicht einhalten? Zum Zeitpunkt meines Amtsantritts, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde mir kein Bauprogramm für das Jahr 2010 übergeben. Mir wurde lediglich eine Liste mit angemeldeten Wünschen bzw. vorläufigen politischen Zusagen von meinem Amtsvorgänger zur Kenntnis gebracht. Grundsätzlich weise ich darauf hin, das ist mir als zuständiger Referent wichtig, dass in sachlich, fachlicher Hinsicht das Bauprogramm eines Jahres meines Erachtens nur unter Berücksichtigung der Ergebnisse der aktuellen Wohnungsbedarfsprognose unter Berücksichtigung der Budgetausstattung des betreffenden Jahres erarbeitet werden kann. Unter Bezugnahme auf die zeitliche Abfolge im Herbst 2009 konnte daher auch von meinem Amtsvorgänger Dr. Kepplinger kein entsprechend erarbeitetes, abschließendes Bauprogramm erstellt worden sein. Nach meinem Amtsantritt habe ich mir in einer mühsamen Zusammenarbeit mit der Wohnbauabteilung ein Bild über sämtliche bekannte und anstehende Projekte erarbeitet, ich bedanke mich hier sehr herzlich bei den Beamten und Mitarbeitern der Wohnbauabteilung aber auch bei den Mitarbeitern im Landesratsbüro. Die Wohnbauträger wurden von mir eingeladen, mir alle jene Projekte bekanntzugeben, die sie 2010 und in den Folgejahren verwirklichen möchten, ausgehend von diesen Ergebnissen habe ich dann für 2010 ein Bauprogramm erarbeitet. In diesem Programm sind rund 1.500 Wohnungen enthalten, wobei ich selbstverständlich darauf Rücksicht genommen habe, alle jene Projekte zu berücksichtigen, die von den Bauträgern bereits für einen Baubeginn im Jahr 2010 aufgrund von früheren Ankündigungen vorgesehen waren. Mir ist auch wichtig eines festzuhalten an dieser Stelle, ein Wohnbaulandesrat will, dass Projekte verwirklicht werden, er will nicht, dass Wohnungen nicht errichtet werden. Das ist natürlich auch ganz klar, deswegen hat es natürlich ein Bemühen gegeben, sich nach dem Amtsantritt ein Bild darüber zu verschaffen, es war nicht nur so, dass 1.500 Wohneinheiten sozusagen in diesem Jahr neu bewilligt werden können, sondern Sie müssen auch berücksichtigen, dass es ein entsprechendes Konjunkturprogramm gegeben hat, auch vor meiner Zeit mit zirka 1.000 Wohneinheiten, die aber in Zusammenhang wieder zu sehen sind mit dem Jahr 2010, weil ja viele dieser 1.000 Wohneinheiten auch noch im Jahr 2010, also in diesem Jahr erst verwirklicht worden sind. Welche Wohnbauträger sind in Oberösterreich von den sprunghaft ansteigenden Rückzahlungen für Wohnbaudarlehen betroffen? Wie viele Wohnungen, aufgeschlüsselt nach Wohnbauträgern und Gemeinden, sind von den sprunghaft ansteigenden Rückzahlungen für Wohnbaudarlehen betroffen? Die Frage der Annuitätensprünge wurde vom Land Oberösterreich in der letzten Amtsperiode durch Übernahme von Haftungen für Bankdarlehen, die zur Glättung der Annuitätensprünge von Bauvereinigungen aufgenommen werden, gelöst. Obwohl grundsätzlich alle gemeinnützigen Bauvereinigungen, die eine entsprechende Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen haben, vom Problem der Annuitätensprünge grundsätzlich betroffen sind, erachte ich die Inanspruchnahme der Haftung des Landes als relevanten Indikator der faktischen Betroffenheit. Für das Jahr 2010 haben die Übernahme einer Landeshaftung zwei Bauvereinigungen beantragt. LEBENSRÄUME Ebensee 48, Wohnungen sind das jeweils, LEBENSRÄUME Gallneukirchen 30, LEBENSRÄUME Freistadt 9, LAWOG Oftering 34, LAWOG Schenkenfelden 18, LAWOG Kallham 15, LAWOG Weißkirchen 17, LAWOG St. Georgen an der Gusen 32, LAWOG Haid 31, LAWOG Steyrling 8, LAWOG Piberbach 18, LAWOG Hallstatt 18, LAWOG Piberbach 12, LAWOG Grein 18, LAWOG Linz 179, da muss man eines festhalten, dabei handelt es sich um ein Studentenheim, seinerzeit wurden Studentenheime so wie Mietwohnungen gefördert, aufgrund dessen gibt es dort einen entsprechenden Annuitätenspung, LAWOG Wels 44. Frage 10c + d: Rechnen Sie auf Grund der sprunghaft ansteigenden Rückzahlungen für Wohnbaudarlehen mit Wohnungsleerständen? Wenn ja, mit wie vielen Wohnungsleerständen, aufgeschlüsselt nach Wohnbauträgern und Gemeinden, rechnen Sie konkret? Meines Erachtens handelt es sich bei Mietern natürlich um rational kalkulierende Menschen, daher sind bei höher werdenden Mieten Wechselbestrebungen natürlich gegeben zu niedrigerpreisigen Wohnungen, es natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass es zu Wechselbestrebungen und tatsächlichen Wechseln kommt der Mietverhältnisse. Wie weit nun Umgebungsfaktoren, wie etwa Lage und Wohnqualität die Wechselbestrebungen beeinflussen, ist im Einzelfall zu beurteilen und kann von mir nicht visionär vorausgesagt werden. Frage 10e: Welche Wohnbauträger haben bis heute in Oberösterreich ein Sukzessivdarlehen in Anspruch genommen? Bisher haben noch keine Bauträger Sukzessivdarlehen in Anspruch genommen, die Annuitätensprünge werden derzeit, das ist eine ganz wesentliche Sache, zum Großteil von den Bauträgern noch durch Eigenmitteleinsätze abgefedert, ich werde auf das Thema der Eigenmitteleinsätze dann noch zu sprechen kommen in einer weiteren Beantwortung einer Frage. Ist Ihnen bekannt, dass durch die Sukzessivdarlehen die Wohnbauträger in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen können? Ja, das ist mir bewusst, daher finde ich es auch besonders interessant von politischer Seite, dass manche auch hier im hohen Haus einen höheren Eigenmitteleinsatz fordern, obwohl sie genau wissen, dass das eine riesige Problematik werden kann für die entsprechenden Genossenschaften. Deswegen sage ich immer, wenn man vom Eigenmittelanteil spricht, dann wird man sich einmal darüber unterhalten müssen, für was nimmt man den Eigenmitteleinsatz her, dass das Bauen grundsätzlich billiger sein könnte, dass die Annuitätensprünge geglättet werden, irgendwann einmal wird man sich entscheiden müssen, ich würde mir da auch von manchen Kollegen eine sachlichere Argumentation wünschen. Frage 10g: Werden Sie mit den Wohnbauträgern betreffend die Sukzessivdarlehen Kontakt aufnehmen und mit Ihnen die Problematik besprechen? Ich möchte Ihnen Folgendes dazu sagen, meine Damen und Herren, diese Thematik wurde bereits in vielfachen Gesprächen mit den Wohnbauträgern bzw. deren Vertretern erörtert, und zwar unmittelbar wurde mir auch diese Problematik zur Kenntnis gebracht nach meinem Amtsantritt, ich möchte dann in der nächsten Antwort genauer darauf eingehen. Werden Sie betreffend die sprunghaft ansteigenden Rückzahlungen für Wohnbaudarlehen Aktivitäten setzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Als Reaktion auf diese Problemstellung wurde in der vergangenen Legislaturperiode von den zuständigen Regierungsmitgliedern aus verschiedenen Überlegungen und Varianten eine Lösung herausgearbeitet und zur Umsetzung gebracht und den Wohnbauträgern auch angeboten. Für diese Umsetzung ist nun, sowohl nach meiner Auffassung, aber auch nach jener des Herrn Landeshauptmannes das Finanzressort zuständig, nicht das Wohnbauressort, auch Vertreter der Wohnbauträger teilen diese Auffassung. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass unter Anbetracht aller in Frage kommenden Möglichkeiten, die für diese Lösung Verantwortlichen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Zudem darf ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Themenstellung der Glättung der Annuitätensprünge um eine ausschließlich finanztechnisch zu lösende Problematik handelt, im Budget des Wohnbauressorts wurden jedenfalls hierfür keine Mittel vorgesehen. Auch der Herr Landeshauptmann hat in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass die vom Land entwickelte und angebotene Lösung der Haftungsübernahme für das Problem der Annuitätensprünge eine adäquate und ausreichende Problemlösung darstellt, was natürlich nicht verbietet, dass man sich noch einmal darüber Gedanken macht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, das ist eine finanztechnische Frage, hier ist auch der Finanzreferent in die Pflicht zu nehmen. Frage 11a + b: Haben Sie vor, das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz noch bis zum 31. Dezember 2010 zu novellieren? Wenn ja, welche Bereiche wollen Sie konkret ändern? Frage 11c: Ich komme dann gleich zur umfassenden Beantwortung, mit welchen finanziellen Auswirkungen, aufgeschlüsselt für das Land Oberösterreich, für die Wohnbauträger und für die MieterInnen bzw. EigentümerInnen, rechnen Sie im Einzelnen? Nein, das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz wird bis zum Jahresende 2010 nicht geändert werden. Das liegt daran, dass ich grundsätzlich die Erkenntnisse des Sonderprojektes Wohnbauförderung-Reform im Rahmen des oberösterreichischen Reformprojektes in meinen Überlegungen berücksichtigen möchte. Aus heutiger Sicht ist jedenfalls zu erwarten, dass eine Gesetzesbestimmung, die einen elektronischen Datenaustausch mit Behörden und Sozialversicherungsträgern im Sinne eines effizienten und effektiven Beitrages zur Verwaltungsvereinfachung und harmonisierung vorsieht, aufzunehmen sein wird. Frage 12a + b: Haben Sie vor, die Wohnbauförderungsverordnungen noch bis zum 31. Dezember 2010 zu novellieren? Wenn ja, welche Bereiche wollen Sie konkret ändern? Mit welchen finanziellen Auswirkungen, aufgeschlüsselt für das Land Oberösterreich, für die Wohnbauträger und für die MieterInnen bzw. EigentümerInnen, rechnen Sie im Einzelnen? Zur Zeit wird im Wohnbauressort im Rahmen des oberösterreichischen Reformprojektes das Sonderprojekt Wohnbauförderung-Reform bearbeitet, die Ergebnisse werden laut Projektauftrag im Frühsommer 2011 vorliegen. Aus heutiger Sicht sehe ich zum 31.12.2010 jedenfalls einen Änderungsbedarf bei der Oberösterreichischen Wohnbeihilfen-Verordnung, hier sind Anpassungen bei den Gewichtungsfaktoren für Ein- und Zwei-Personenhaushalte vorzunehmen, um weiterhin bei Mindestpensionisten keinen zumutbaren Wohnungsaufwand verzeichnen zu müssen. Die finanzielle Auswirkung dieser Anpassung wird seitens meines Ressorts mit ca. 0,4 Millionen Euro beziffert. Die Neubauförderungs-Verordnung soll in einzelnen Bestimmungen ebenfalls heuer noch abgeändert werden, hier wird insbesondere ein Fokus auf die Anpassung an die baurechtlichen Bestimmungen angestrebt. Konkret geht es dabei um den Lifteinbau und die Harmonisierungen der Bestimmungen dazu in der Neubauförderungs-Verordnung und dem Bautechnikgesetz. Frage 12d: Haben Sie als das zuständige Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung, ob der drohenden 30kWh Grenze für Förderungen ab dem 1.1.2011, PK-Unterlage vom 5. Juli 2010, schon eine Entscheidung über die Nutzheiz-Energiekennzahl getroffen? Die Landesregierung hat eine entsprechende Abänderung der Oö. Eigenheim-Verordnung in der Sitzung am 23. September 2010 beschlossen. Es freut mich persönlich sehr, dass ich mich trotz aller Unkenrufe hier durchgesetzt habe, dass sich die Häuselbauer eine Menge Geld ersparen, da bin ich sehr froh, dass mir das gelungen ist. Frage 12e + f: Werden Sie, da Sie gemäß Ihrer PK-Unterlage vom 5. Juli 2010, eine flächendeckende Barrierefreiheit für "völlig überzogen" halten, entsprechende Änderungen vornehmen? Wenn ja, welche? Hinsichtlich des Themenbereiches der Barrierefreiheit, die insbesondere den mehrgeschossigen Wohnbau betrifft, verweise ich auf einen umfangreichen Forderungskatalog der gemeinnützigen Bauvereinigungen, der dir, liebe Zweite Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer, durchaus bekannt sein sollte. Ich bin der Auffassung, dass die Beachtung der Baunormen ausreichend ist, weiters darf ich auch darauf verweisen, darauf lege ich Wert, dass bei Barrierefreiheit derzeit generell immer der Einfachheit halber jene der OIB-RL 4 bzw. jene der ÖNORM B 1600 gemeint ist, gänzlich ohne die Überlegungen dahingehend mit einzubeziehen, ob dies im jeweiligen Fall bedarfsgerecht und bedarfsorientiert ist. So handelt es sich übrigens beim Begriff der Barrierefreiheit in diesen Werken, das muss man einmal erwähnen, auch gemeinhin ausschließlich um Rollstuhltauglichkeit. Diese Bestimmungen werden von Gremien außerhalb jeglicher Gesetzgebung, außerhalb jeglicher Verantwortung erarbeitet und beschlossen und haben lediglich, das ist auch einmal von dieser Stelle zu erwähnen, Empfehlungscharakter. Dieser Empfehlungscharakter ist insbesondere auch einmal dahingehend zu verstehen, dass sich Fachleute überlegen, einmal grundsätzlich Fachleute überlegen, was zu beachten ist, wenn man eben zum Beispiel ein Gebäude errichtet, das auf die Benützung durch Rollstühle ausgelegt ist. Möchte man also so ein Gebäude errichten, was ohne jeden Zweifel bei Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder auch Heimen für mobilitätseingeschränkte Mitbürger der Fall ist, muss man das Rad nicht neu erfinden, sondern kann auf Bestimmungen in einem Empfehlungswerk (OIB-RL 4 bzw. ÖNORM B 1600) zurückgreifen, das auflistet, welche Überlegungen relevant sind und was bedacht werden soll, möchte man ein Gebäude, es gilt für alle Gebäude grundsätzlich, auf mobilitätseingeschränkte Personen ausrichten, abstrakt einmal. Ob dies überall und flächendeckend sinnvoll und verantwortungsvoll ist, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine ganz andere Frage, derer sich die Politik annehmen muss und nicht Experten. Darauf zu verweisen, dass es diese Empfehlungswerke, bitte da geht es um Empfehlungswerke, gibt und man sie umsetzen müsste, führt bei aufrichtiger Betrachtung die Funktion des Politikers ad absurdum, dann haben wir nur mehr Experten, dann muss man sich keine Gedanken mehr machen, dann gibt es Empfehlungswerke, die werden dann ganz einfach umgesetzt. Die Politik hat meines Erachtens die Aufgabe, verantwortungsvoll mit dem ihr anvertrauten Steuergeld Haus zu halten. Im Bereich von Wohngebäuden, die sehr oft ausschließlich oder jedenfalls zu einem ganz überwiegenden Teil von nicht mobilitätseingeschränkten Menschen bewohnt und benützt werden, was ja auch gar nicht anders sein kann, man sich Statistiken ansieht, ist es durchaus angebracht zu hinterfragen, was man hier unseren Bürgern, Mietern, Eigentümern und nicht zuletzt auch Steuerzahlern eigentlich aufzwingt und insbesondere finanziell zumutet, denn zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss das ja auch alles wer. Ja, und wer zahlt denn das alles? Der Mieter und zwar doppelt, erstens einmal sowieso schon mit der Miete, denn alles was an Anforderungen gebaut wird, bildet durch die Mietenberechung die Grundlage für die Miete, ganz einfach dieser Aufwand wird abgewälzt auf den Mieter. Zweitens, durch die Hintertür noch einmal, denn, meine sehr verehrten Kollegen, das, was an Fördermitteln, wo man sich dann immer beim Land bedankt oder beim Landesrat bei Wohnungsübergaben, was da hineinfließt, das wächst ja nicht bitte mit Verlaub im LDZ im Keller und auch nicht beim Herrn Pröll im Finanzministerium, sondern das ist alles Steuergeld und hart erarbeitet von den Menschen in unserem Land, mit hart verdientem Steuergeld hat man auch sorgsam umzugehen. Und, sehr geehrte Kollegen, hier geht es nicht darum, die einen gegen die anderen auszuspielen, ich kenne ja schon die Presseaussendungen der Vergangenheit und jene die folgen werden, sondern es geht nur darum, mit Augenmaß und Hausverstand einzusetzen unser aller Geld, was wirklich allen von uns und unseren Berufskollegen gut anstehen würde. (Beifall) Sich nicht einfach immer auf andere auszureden, weil irgendwer irgendwo in irgendeinem Gremium ohne irgendeine Verantwortung irgendwas beschlossen hat. Ich glaube, es geht zu hinterfragen, ob das hier und umfassend zur Anwendung gelangen soll, dann würde vielleicht die Politik auch wieder etwas mehr an Ansehen, Respekt und Vertrauen gewinnen, weil sie es auch wieder verdienen würde. Frage 12g: Werden Sie mit den Fraktionen im Oberösterreichischen Landtag betreffend die Novellierung der Wohnbauförderungs-Verordnungen Gespräche führen? Sehr geehrte Kollegen, insbesondere hier die Wohnbausprecher aller Fraktionen, natürlich werde ich sehr gerne mit den Vertretern aller Fraktionen Gespräche führen, es gib ein Sprichwort, wo man sagt, "Durchs Reden kommen d´Leut zam". Ich habe das in den vergangenen Wochen schon getan, hier wurden auch zahlreiche allgemeinere Gespräche geführt, allerdings, das muss ich auch festhalten an dieser Stelle, galt mein Handeln bisher einmal für die Erstversorgung des Komapatienten Wohnbau zu sorgen. Ich will hier gar nicht auf der Vergangenheit lange herumreiten, aber es wurden im Wohnbau schon einige Brocken hinterlassen, die es erst einmal zu beseitigen galt, sonst braucht man gar nicht davon zu reden, was man vielleicht machen will oder nicht, weil man mit gar keinem Geld auch gar nichts bauen kann. Diese Brocken haben sich eben einerseits auf die Finanzlage des Ressorts bezogen, andererseits aber auch auf einige rechtliche Bestimmungen, deren Sinnhaftigkeit aufgrund hoher Kostenwirksamkeit sofort zu hinterfragen war, ohne aber ein Gesamtsystem ändern zu müssen. Ja, und als kleines Bonmot waren da auch noch tatsächlich Baustellen, die etwa halbfertig in der Landschaft standen und von denen keiner wusste, wieso sie halbfertig bewilligt wurden. Ich darf nur Bezug nehmen auf die Wohnungsübergabe, die heute in Ottnang-Thomasroith stattfindet, ja die waren halbfertig. Wieso war das so? Na ja, war vielleicht doch im Jahr 2009 Wahlkampf. Nach dieser Notversorgung können und sollen selbstverständlich für größere Vorhaben in den nächsten Jahren sehr gerne Gespräche stattfinden, die Türen meines Büros stehen für Sie alle weit offen. Ich bin auch schon sehr gespannt, wie diese Gespräche dann verlaufen werden, und ob und zu welchen Übereinkünften sie führen werden. Ich bin schon neugierig dann zu erfahren, was man sich bei gewissen derzeit bestehenden Regelungen gedacht hat, was man zur Veränderung vorschlagen würde, wo genau man die Probleme von anderen Fraktionen sieht und wie man sie lösen könnte. Ich bin auch zuversichtlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir hier vielleicht mehr Übereinstimmungen und gemeinsame Ziele entdecken, als manche derzeit annehmen. Ich glaube, dass man vor allem mit jenen Übereinstimmung finden wird, die in der Praxis damit zu tun haben, mit den Bürgermeistern wird man auch Übereinstimmungen finden, weil sie wissen auch, wo den Mieterinnen und Mietern der Schuh drückt, sie wissen auch, warum sich manche heute die Wohnungen nicht mehr leisten können, welche Regelungen hier in den vergangenen Jahren beschlossen wurden. Und ich bin neugierig, wie man diese Regelungen, die in der Vergangenheit beschlossen wurden, dann in einem neuen Licht beurteilen wird. Ich habe auch schon gesehen, wie es geht. Mit ein bisschen viel Mühe, mit mancher Überzeugungskraft, mit sehr starker, aber in der Eigenheimverordnung ist es letztendlich auch gelungen, und es hat zumindest auch größtenteils, sagen wir einmal größtenteils, die Vernunft dort gesiegt, und so solle es auch sein unter meiner Ressortleitung. Frage 13a + b: Werden Sie dem Vorschlag, dass die Wohnbauträger in Oberösterreich einen höheren Eigenmitteleinsatz bringen sollen, näher treten? Frage 13c, ich werde sie wieder gemeinsam beantworten: Wie wird sich das auf die künftigen Bau- und Sanierungsvolumina der Wohnbauträger auswirken? Antwort: Grundsätzlich halte ich fest, dass bereits jetzt ein höherer Eigenmitteleinsatz von den Förderungswerbern geleistet werden kann. In der Verordnung steht, mindestens sieben Prozent. Und der freiwilligen Entscheidung eines Bauträgers und der Wahl eines höheren Prozentsatzes steht von meiner Seite, das können Sie sich denken, überhaupt nichts im Wege. Die Erhöhung der Eigenmitteleinsätze als darüber hinaus gehende Verpflichtung im Verordnungswege erachte ich als ein anstrebenswertes Ziel. Insbesondere verweise ich hier auf die Ausführungen zu den Sukzessivdarlehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass es beliebt ist, zu sagen, mehr Eigenmitteleinsatz. Da muss man aber wissen, wovon man spricht. Und dann muss man sich die Frage stellen, soll es jetzt den Eigenmitteleinsatz geben für die Glättung der Annuitätensprünge, oder soll es die Eigenmitteleinsätze dafür geben, dass das Bauen und somit das Wohnen billiger werden sollte. Irgendwann einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, wird man sich dafür einmal entscheiden müssen. Und da gebe ich Ihnen schon einen kleinen Tipp. Es sitzen hier indirekt und direkt auch Vertreter von verschiedenen Interessenslagen, von Wohnbaugesellschaften, zu einem Kontakt auch zur Finanz. Reden Sie mit Ihren eigenen Leuten. Reden Sie mit jenen aus dem Einflussbereich der ÖVP. Reden Sie mit jenen aus dem Einflussbereich der SPÖ. Und Sie werden dort wahrscheinlich ein sehr relativ objektives Bild erhalten. Aber eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird in der Zukunft nicht gehen, man wird nicht sagen können, mehr Eigenmitteleinsatz, damit die Annuitätensprünge nicht passieren, übrigens hat man das in den Neunzigerjahren schon gewusst, und meine Fraktion hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass das auch eine Problematik darstellt, ich zeige Ihnen die entsprechenden Anträge aus den Neunzigerjahren, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite dann einfach zu sagen, mehr Eigenmitteleinsatz, damit das Bauen billiger wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bauen, das wird man schon billiger machen können, und ich werde auch noch in einem weiteren Punkt der Anfrage auch darauf eingehen, aber irgendwann müssen Sie sich entscheiden. Und ich gebe Ihnen den Tipp, ich rede sehr viel mit den Wohnbaugenossenschaften, ich rede sehr viel mit den gewerblichen Bauvereinigungen, vor allem aber auch mit den Mieterinnen und mit den Mietern, die wirklich zum Teil zu kämpfen haben auch mit den steigenden Kosten. Aber eines wird halt nicht gehen, dass man Eigenmittel für alles hernimmt. Mit Eigenmitteln alleine wird es nicht gehen. Im Gegenteil, wenn die Annuitätensprünge so weiter laufen, wird es zu einem ganz anderen Problem kommen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, da gibt es ja schon Diskussionen bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen und bei den Verbänden in den vergangenen Jahren. Da wird immer so getan, was tut denn der Wohnbaulandesrat? Hier hat es schon lange Zeit auch Diskussionen gegeben, wie man diese Annuitätensprünge entschärfen kann, wie man sie glätten kann, und wie diese Sukzessivdarlehen zu behandeln sind. Und da werden Sie drauf kommen, dass die Gesellschaften in Ihrem Einflussbereich, nicht in meinem, in Ihrem Einflussbereich wahrscheinlich nicht mehr bilanzieren können, wenn das auf die Dauer so weiter gehen sollte. Und das ist eine Frage, die an anderer Stelle zu erörtern ist. Und sie ist schon lange erörtert worden. Wie Sie wissen, hat meine Fraktion nicht die Mehrheit in der Oberösterreichischen Landesregierung. Ich will da auch gar kein Problem abwälzen. Aber es gibt einen aufrechten Landesregierungsbeschluss dazu. Und da müssten Sie in Wirklichkeit auch, meine sehr geehrte Kollegin und sehr geehrter Kollege von der sozialdemokratischen Fraktion, auch beim Herrn Landeshauptmann einmal nachfragen, wie er das sieht. Frage 13d: Wie stehen Sie zum Vorschlag, dass Wohnbauträger zusammengelegt werden sollen? Frage 13e: Welche Wohnbauträger könnten aus Ihrer Sicht zusammengelegt werden? Antwort 13d und e: Die Option der Zusammenlegung von Wohnbauträgern ist für mich jedenfalls denkbar und wäre auch zu begrüßen, immer dann, wenn dies aus wirtschaftlichen Überlegungen insbesondere zum Vorteil, dafür sind wir da, der Mieter und der Eigentümer auch gereicht. Letztendlich, und das ist halt auch einmal, wir leben in einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung, handelt es sich aber bei Wohnbauträgern um eigenständige Rechtssubjekte, in deren Entscheidung hinsichtlich solcher unternehmerischer Fragen nicht einzugreifen ist. Naheliegend wären solche Zusammenschlüsse von ohnehin wirtschaftlich oder insbesondere in der Führungsebene eng verwobenen Unternehmen, wo sicherlich Synergien zum Wohle der Mieter und Steuerzahler und nicht zuletzt im ursprünglichen Sinne der Gemeinnützigkeit genutzt werden können. Frage 14a: Was werden Sie tun, damit im Wohnbau statt Zinsenzuschüssen wieder Darlehen gewährt werden können? Antwort 14a: Als Wohnbaureferent habe ich seit meinem Amtsantritt, und Sie können sich sicherlich erinnern, und auch an die erste Budgetrede in diesem Bereich, darauf aufmerksam gemacht, und ich habe auch den Herrn Landeshauptmann bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Landesdarlehen die Standardförderung im Bereich des mehrgeschoßigen Wohnbaus sein soll und muss. Hier wäre es sinnvoll und wichtig, dass wir in der Zukunft Rückflüsse aus den Darlehen auch wieder sicherstellen können. Damit wäre der Wohnbau stark, unabhängig und gesichert als selbsttragendes System. Ich hoffe auch, dass man irgendwann einmal eine Lösung zustande bringen kann, wo man den Wohnbau, der immer eine besondere Funktion ausübt in Budgetfragen, auch hier wieder entlastet und auch wieder ein gewisses Fundament schaffen kann. Ich bin jedenfalls dazu bereit und ich bemühe mich auch mit der Abteilung hier auch entsprechende Maßnahmen zu setzen. Frage 14b: Ab welchem Zeitraum rechnen Sie, dass wieder Darlehen gewährt werden können? Antwort 14b: Ich möchte hier einmal ein Missverständnis aufräumen. Es werden Darlehen auch gewährt. Es ist nicht so, dass alles umgestellt ist auf Annuitäten oder auf Zinszuschüsse. Auch das sollte man nicht verwechseln. Annuitäten sind etwas anderes wie Zinszuschüsse. Aber man wird hier natürlich auch danach trachten, dass die Landesdarlehen wieder steigen. So kann ich sagen, dass im Jahr 2011 voraussichtlich die Gewährung von Landesdarlehen im Ausmaß von 44,1 Millionen Euro erfolgen können wird. Mittelfristig, also sobald wieder mehr Geld zur Verfügung steht, sollte meines Erachtens ein jährliches Budgetvolumen von zumindest dem Doppelten bis Dreifachen für die Gewährung von Landesdarlehen gegeben sein. Frage 15a: Wie viele Personen in geförderten Mietwohnungen erhalten, aufgeschlüsselt in österreichische StaatsbürgerInnen, andere EWR-BürgerInnen und Nicht-EWR-BürgerInnen sowie nach Bezirken, in Oberösterreich eine Wohnbeihilfe? Frage 15b: Wie viele Personen in nicht geförderten Mietwohnungen erhalten, aufgeschlüsselt in österreichische StaatsbürgerInnen, andere EWR-BürgerInnen und Nicht-EWR-BürgerInnen sowie nach Bezirken, in Oberösterreich eine Wohnbeihilfe? Frage 15c: Wie viele Personen in geförderten Eigentumswohnungen erhalten, aufgeschlüsselt in österreichische StaatsbürgerInnen, andere EWR-BürgerInnen und Nicht-EWR-BürgerInnen sowie nach Bezirken, in Oberösterreich eine Wohnbeihilfe? Ich darf hier auf die Anlage zu den Fragen 15a bis 15c verweisen und ergänzend dazu darf ich ausführen, dass eine Aufgliederung zwischen österreichischen Staatsbürgern und EWR-Bürgern bis dato nicht möglich war, da diese Daten nicht getrennt erfasst wurden. Allerdings nehme ich Ihre Anregung sehr gerne zum Anlass, dies hinkünftig auch so erfassen zu lassen. Frage 15d: Wie hoch wird die finanzielle Einsparung Ihrer Anordnung, die Auszahlung der Wohnbeihilfe nicht mehr rückwirkend zu gewähren, im Jahr 2010 und 2011 sein? Frage 15e, ich werde sie wieder gemeinsam beantworten: Wie viele WohnbeihilfenbezieherInnen, aufgeschlüsselt in österreichische StaatsbürgerInnen, andere EWR-BürgerInnen und Nicht-EWR-BürgerInnen sowie nach Einkommen, Personen im Haushalt und Bezirken, sind in Oberösterreich durch Ihre Anordnung, die Auszahlung der Wohnbeihilfe nicht mehr rückwirkend zu gewähren, 2010 und 2011 betroffen? Antwort 15d und e: Seit 1. Juli 2010 wird auf meine Weisung hin bei Neuansuchen um Wohnbeihilfe die Förderung frühestens mit dem Monat der Antragstellung, also im Regelfall mit dem Bezug der Wohnung gewährt. Durch diese Handhabung kommt es zu keiner Verschlechterung der Förderung, wenn der Antrag zeitgemäß eingereicht wird. Wird ein Förderungsantrag erst Monate nach dem Bezug der Wohnung eingereicht, ist davon auszugehen, dass die Dringlichkeit einer Unterstützung nicht gegeben ist. Anträge um Wohnbeihilfe werden, und darauf lege ich Wert, innerhalb kürzester Zeit von der Wohnbauabteilung erledigt und auch die Auszahlung der Förderung erfolgt, im Gegensatz zu vielen anderen Förderungen, unmittelbar nach der Bewilligung. Daten zur Wohnbeihilfe werden, wie bei allen anderen Förderungen auch, nur zu Förderungsbewilligungen bzw. Abweisungen, nicht aber über fiktive, nicht lukrierte Förderungsansprüche, erfasst. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, finanzielle Einsparungen daraus zu quantifizieren. Frage 15f: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft die Wohnbeihilfe samt der finanziellen Bedeckung in die Kompetenz des Sozialressorts kommt und dort abgewickelt wird? Antwort 15f: Wie bereits mein Amtsvorgänger mehrfach ausgeführt hat, besteht zwischen der Förderung der Errichtung von Wohnungen und den tatsächlichen Mietkosten und somit der allfälligen Gewährung von Wohnbeihilfen ein enger Zusammenhang. Die für Wohnbeihilfe aufgewendeten Budgetmittel sind ein wesentlicher, in den letzten Jahren deutlich steigender Teil des Wohnbaubudgets. Diese Mittel sollen daher auch weiterhin dem Wohnbauressort zur Verfügung stellen. Ich lehne daher eine Abwicklung der Wohnbeihilfe durch das Sozialressort ab und schlage im Gegenzug vor, dass die Sozialhilfe durch das Wohnbauressort bearbeitet und ausbezahlt wird. Diese Forderung unterstreicht der Umstand, dass in meinem Ressort ca. 60.000 Bearbeitungsvorgänge zur vollen Zufriedenheit der Kunden abgewickelt werden. Der Kreis der Mindestsicherungsempfänger stellt daher auch eine Teilmenge der Wohnbeihilfenbezieher dar. Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich glaube, das ist nicht ganz so unwichtig, wäre es angesichts des Budgetlochs von zirka 40 Millionen Euro im Verkehrsressort und von Bindungen im mehrgeschoßigem Wohnbau über Jahre hinweg von weit über 100 Millionen Euro im Wohnbauressort, also ein Budgetloch, das ich übernommen habe, welches sozusagen die sozialdemokratischen Landesräte in der letzten Legislaturperiode hinterlassen haben, unverantwortlich, die Wohnbeihilfe in die Verantwortung des Sozialressorts zu übertragen. Des weiteren halten wir an unseren Plänen fest, die Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige, also EWR-Bürger, zu streichen. Die freiheitliche Fraktion wird im Landtag diese Anträge jedes Jahr immer wieder einbringen. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzliche Frage, wer sich den Aufenthalt in Österreich leisten kann und wer nicht. Eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme liegt nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung und ist auch nicht mehr leistbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall) Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Zu den Plänen der EU, ausländischen Staatsbürgern dieselben Rechte zukommen zu lassen nach einem fünfjährigen Aufenthalt, stellt eine Aushöhlung des Staatsbürgerschaftsrechtes dar. Und ich erwähne hier Folgendes: nach einem fünfjährigen Aufenthalt. Es wird immer wieder betont bei verschiedenen Argumenten, dass man Drittstaatsangehörigen die Wohnbeihilfe doch nicht nehmen kann, dass wäre so unsozial bitte, das hat man bis ins Jahr 2002 gemacht in Oberösterreich, dass also jenen keine Wohnbeihilfe ausbezahlt worden ist, dass also hier auch Steuern geleistet werden, dass hier ein Einkommen sozusagen herangezogen wird. In der Europäischen Union gibt es einen Plan sozusagen, dass man nur auf den fünfjährigen Aufenthalt schließt. Das heißt gar nicht, ob da irgendjemand einmal einen Cent in das Sozialsystem einbezahlt hat. Und ich sage Ihnen, das ist wirklich unverantwortlich. Und da darf man sich nicht wundern, dass die Menschen die Nase voll haben von dieser Europäischen Union. (Zwischenruf Abg. Affenzeller: „Und aus!“) Ist noch nicht aus. Die Kollegen, die die Anfrage unterfertigt haben, wissen, dass noch einige Fragen offen sind. Aber keine Sorge, es dauert nicht mehr lange, es ist aber sehr sehr wesentlich. Wohnbaupolitik ist doch sehr wesentlich, und ich bin dankbar über jede Anfrage. Frage 16: Wie lauten konkret Ihre Vorschläge zum leistbaren Wohnen? Antwort 16: Die Antwort zu dieser Frage entnehmen Sie bitte aus allem bisher dargelegten. Ich darf also nochmals resümieren und darüber hinaus führe ich noch einige Punkte an: Notkamine: Sind völlig überflüssig und für den Fall eines Ausweichens auf eine andere Heizweise vorgesehen. Diese sind jedoch oben und unten zugemauert und völlig unpraktikabel. Das ist ein Vorschlag, der schon lange von mir geäußert worden ist. Und es scheint jetzt so, dass jetzt auch Kollege Hiesl diesen Vorschlag übernimmt. Und ich bin auch dafür sehr dankbar. Lifte: Derzeit sind für einen Lifteinbau Förderungen ab dem zweiten Obergeschoss vorgesehen. Die Baurechtsbestimmungen, welche einen Einbau ab dem vierten Obergeschoß verpflichtend vorsehen, müssen auch für geförderte Wohnbauten ausreichen. Barrierefreiheit: Eine flächendeckende Barrierefreiheit ist völlig überzogen. Die Standards für barrierefreies Bauen sind vernünftig, jedoch nur dort, wo sie tatsächlich benötigt werden. Holzbauweise: Diese ist meines Erachtens ein interessanter und sinnvoller Ansatz. Was das Sicherheitsrisiko anbelangt, das hier immer wieder kolportiert wird, kann nicht ganz nachvollzogen werden, es gibt ja auch mehrgeschoßige Bauten in Holzbauweise, und auch in anderen Ländern wird danach gebaut. Und auch das begrüße ich sehr. Und da kann man sich auch bei der Förderung etwas durchaus überlegen. Ich glaube, dass das auch für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich, auch für unsere oberösterreichische Wirtschaft, ein sehr sehr interessanter Ansatz wäre. Zu den Lüftungsanlagen: Die Lüftungsanlagen sollten unter keinen Umständen zur Verpflichtung werden. Ich habe mich hier auch durchsetzen können, was die Eigenheimverordnung anbelangt. Wie Sie wissen, gibt es eine allgemeine Diskussion von der Umstellung der Nutzheizenergiekennzahl auf den Primärenergiebedarf. Das heißt, dass man nicht nur auf den Heizwärmebedarf letztendlich greift. Und hier ist es so, dass derzeit Normen erarbeitet werden. Es ist nicht ganz in meinem Einflussbereich. Aber es wird eine Umstellung kommen müssen von der Nutzheizenergiekennzahl. Ich halte diese Nutzheizenergiekennzahl für grottenschlecht. Ich halte sie für überholt. Und wir werden auch hier danach trachten, möglichst schnell auch die Nutzheizenergiekennzahl umzustellen auf den Primärenergiebedarf. Denn eines kann ja nicht sein: wenn ich den Heizwertbedarf eines Wohnraums messe, dann messe ich dort nur was dort sozusagen für die Heizung gebraucht wird. Gleichzeitig benötige ich aber, damit ich eine entsprechende abstrakte Zahl erreichen kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung, die so genannte Zwangslüftung. Zwangslüftung ist übrigens der technische Ausdruck hiefür. Und der Strom, der dafür eingesetzt wird, und das ist gar nicht so wenig, wird nicht in diese Nutzheizenergiekennzahl mit einbezogen. Also hier bin ich dafür, dass man pragmatisch an die Sache herangeht, auch offener an die Sache herangeht. Fahrradabstellplätze: Die sind in der derzeitigen Ausgestaltung meines Erachtens völlig überdimensioniert. Wir streben eine Reduzierung auf ein vernünftiges und realistisches Ausmaß an, welches sich an dem tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht an grünen Wunschvorstellungen, Herr Kollege Hirz. (Beifall) Denn, wir haben nicht teuren Grund in der Stadt dafür, dass es dann Fahrradabstellplätze gibt pro über 50 Quadratmeter Wohnraum. (Zwischenruf Abg. Schwarz: „Wir haben aber schon sehr viel Macht, was wir schon alles geschafft haben!“) Frau Kollegin Schwarz, ich lasse mich gern auf eine Diskussion mit Ihnen ein, die werden Sie aber sachlich und fachlich in jeder Hinsicht verlieren. Reden Sie einmal mit den Mietern vor Ort. Wissen Sie, was die mit den Fahrrädern tun? Die nehmen sie mit in die Wohnung, weil sie Angst haben, dass sie gestohlen werden. (Zwischenruf Abg. Schwarz: „Sogar die FPÖ machen wir schon nervös!“) Und da wäre auch Ihre Sicherheitspolitik einmal zu überdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren, genauso wie Ihre Verkehrspolitik. Frage 17: Mit welchen finanziellen Einsparungen pro Jahr rechnen Sie bei einer Abschaffung des verpflichtenden Einbaus von Notkaminen? Antwort 17: Fällt die Verpflichtung zum Einbau von Notkaminen im Bautechnikgesetz weg, das dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ressortmäßig auch unterliegt, fällt für die Förderungswerber damit auch ein Kostenfaktor bei der Errichtung von Wohnungen weg. Eine Wohnung ohne Notkamin ist günstiger als eine Wohnung mit Notkamin. Das ist relativ logisch. Denn hier dürfen sich die Mieter und Eigentümer hoffentlich einer parteiübergreifenden Auffassung sicher sein, dass die erzielbaren Einsparungen sich in den Mieten niederschlagen werden. Darauf lege ich auch Wert. Also nicht dass man sagt, sparen bei so manchen Vorschriften in der Bauordnung, dass man sozusagen die Bauträger von den Notkaminen befreit, das muss sich auch niederschlagen. Sage ich auch ganz deutlich, ist auch logisch. Und insofern hoffe ich, dass Reformen, die gemeinsam mit dem Bauressort umzusetzen sind, weil einfach viele verteuernde Maßnahmen auch Bauchtechnikvorschriften sind, schlicht und einfach Bauchtechnikvorschriften. Aber ich glaube, dass hier auf Grund einer guten Gesprächsbasis auch entsprechende Einsparungen erzielt werden können zum Wohle der Mieterinnen und Mieter. Denn dafür sind wir da, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall) Erster Präsident: Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich danke für die sehr gründliche, kommentierte und umfassende Beantwortung der zahlreichen Fragen und ich darf nun die Zuweisungen der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung eingelangt sind, vortragen. Das ist einmal die Beilage 258/2010, ein Initiativantrag betreffend einen besseren gesetzlichen Schutz im Falle eines Konkurses des Generalunternehmers. Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 259/2010, ein Initiativantrag betreffend die Brauchtumsveranstaltungen in den oö. Kinderbetreuungseinrichtungen und die Beilage 262/2010, ein Initiativantrag betreffend die Deutschpflicht in oö. Schulen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen; die Beilage 260/2010, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Änderung der Landesverfassung; diese Beilage wird dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen; die Beilage 261/2001, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung; diese Beilage wird dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen; die Beilage 263/2010, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung eines Bleiberechts und die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Verfassungsrang; diese Beilage wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen; die Beilage 264/2010, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landesgehaltsgesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden (2. Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2010); diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss bestehend aus dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Bevor ich die heutige Landtagssitzung schließe, darf ich noch einmal kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dem Landesrechnungshof heute um 17 Uhr, also in genau 20 Minuten von Vertretern des Verbandsmanagement Institut der Universität Freiburg und der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme das NPO-Label für Management Excellence und die ISO-9001-Zertifizierung verliehen wird. Namens des Oberösterreichischen Landtags möchte ich dem Herrn Landesrechnungshofdirektor Dr. Helmut Brückner und sämtlichen Bediensteten des Landesrechnungshofs für diese Auszeichnung sehr herzlich gratulieren. Ich darf gleichzeitig feststellen, dass es sich beim Oberösterreichischen Landesrechnungshof um den einzigen Rechnungshof im gesamten deutschsprachigen Raum handelt, dem diese Auszeichnung zukommt. Ich darf ohne unbescheiden sein zu wollen das auch darauf zurückführen, dass der Oberösterreichische Landtag meiner Meinung nach ein sehr gutes Landesrechnungshofgesetz beschlossen hat und damit der Landesrechnungshof beweisen kann, dass er mindestens so gut arbeiten kann wie der Bundesrechnungshof. Gleichzeitig darf ich das Landtagspräsidium, die Klubobmänner und die Mitglieder des Kontrollausschusses ersuchen, sich zur Zertifikatsverleihung um 17 Uhr in das Regierungssitzungszimmer zu begeben. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn auch der Landtag hier in einer entsprechenden Zahl bei diesem Ereignis vertreten sein könnte. Damit ist das Programm des heutigen Landtagsplenums erschöpft und die Sitzung geschlossen. (Ende der Sitzung: 16.43 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 11. Sitzung am 11. November 2010 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 11. Sitzung am 11. November 2010 99