Wortprotokoll 2. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 19. November 2009 Inhalt: Fragestunde: L-8000/1-XXVII: Anfrage der Abg. Schwarz an Landeshauptmann-Stv. Ackerl (Seite 4) L-8001/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wageneder an Landesrat Dr. Haimbuchner (Seite 5) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 9) Dringlichkeitsanträge: Beilage 15/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden. Redner/innen: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 11) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 11) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 11) Abg. Schwarz (Seite 12) Abg. Mag. Stelzer (Seite 13) Beilage 16/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport. Redner: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 14) Abg. Eidenberger (Seite 14) Abg. Ing. Mahr (Seite 15) Abg. Hirz (Seite 16) Abg. Weinberger (Seite 17) Beilage 17/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird. Redner: Landesrat Sigl (Seite 18) Abg. Eidenberger (Seite 19) Abg. Hirz (Seite 20) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 21) Beilage 18/2009: Initiativantrag betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen. Redner/innen: Abg. Mag. Lackner (Seite 22) Abg. Wageneder (Seite 22) Abg. Dr. Frais (Seite 23) Abg. Mag. Stelzer (Seite 24) Beilage 19/2009: Initiativantrag betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. Redner/in: Abg. Dr. Frais (Seite 25) Abg. Dr. Aichinger (Seite 26) Abg. Hirz (Seite 27) Abg. Mag. Lackner (Seite 29) Beilage 20/2009: Initiativantrag betreffend Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs. Redner/innen: Abg. Hirz (Seite 29) Abg. Mag. Lackner (Seite 31) Abg. Mag. Jahn (Seite 31) Abg. Mag. Baier (Seite 32) Beilage 21/2009: Initiativantrag betreffend eine Resolution für die Einsetzung eines "OÖ-Konvents". Redner: Abg. Ing. Klinger (Seite 34) Abg. Präsident Bernhofer (Seite 35) Abg. Hirz (Seite 36) Abg. Schenner (Seite 36) Beilage 22/2009: Initiativantrag betreffend der Umsetzung Oö. Spitalsreform. Redner/innen: Abg. Dr. Povysil (Seite 38) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 39) Abg. Schwarz (Seite 40) Abg. Mag. Strugl (Seite 41) Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie des Obmannes und der Obmann-Stellvertreter der Verwaltungskommission des Oö. Landmaschinenfonds (Seite 42) Verhandlungsgegenstände: Beilage 15/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden. Berichterstatter: Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 43) Beilage 16/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport. Berichterstatter: Landesrat Sigl (Seite 44) Beilage 17/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird. Berichterstatter: Landesrat Sigl (Seite 44) Beilage 18/2009: Initiativantrag betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen. Berichterstatterin: Abg. Mag. Lackner (Seite 44) Beilage 19/2009: Initiativantrag betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 45) Beilage 20/2009: Initiativantrag betreffend Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs. Berichterstatter: Abg. Hirz (Seite 45) Redner: Abg. Mag. Buchmayr (Seite 46) Landesrätin Mag. Hummer (Seite 48) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Dr. Haimbuchner, Mag. Hummer, Dr. Kepplinger, Sigl und Dr. Stockinger Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor-Stellvertreter HR Dr. Grabensteiner Amtsschriftführer: Mag. Zahradnik-Uebe (Beginn der Sitzung: 10.04 Uhr) Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 2. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags und darf sie dazu sehr herzlich begrüßen. Im Besonderen die Mitglieder des Oberösterreichischen Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung, die anwesenden Bundesräte, Bundesrat Josef Steinkogler, Werner Stadler und Bundesrätin Notburga Astleitner, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, insbesondere die Maturaklasse der HBLA Ebensee mit ihren Lehrkräften, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung im Internet mitverfolgen. Stellvertretend für Sie alle darf ich heute unsere frühere Präsidentin Angela Orthner willkommen heißen, die uns gestern mitgeteilt hat, dass sie uns heute das erste Mal im Internet verfolgen wird. Sie können sie also hier im Saale nicht entdecken. Die amtliche Niederschrift über die 1. Sitzung des Oö. Landtags liegt in der Zeit vom 20. November bis 4. Dezember 2009 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage der Frau Abgeordneten Ulrike Schwarz an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl. Abg. Schwarz: Guten Morgen Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Seit 1. September 2008 ersetzt das Oö. Chancengleichheitsgesetz das gesamte bisherige Behinderten- sowie Teile des Sozialhilfegesetzes. Gemäß Paragraf 31 trifft das Land eine umfassende Planungsverpflichtung. Die konkrete Umsetzung der Planung hat durch Verordnung dem sogenannten Chancengleichheitsprogramm zu erfolgen. Im November des letzten Jahres haben Sie uns hier im Landtag mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass der Programmentwurf für das Chancengleichheitsprogramm im Herbst 2009 zur Begutachtung aufliegen wird. Bislang liegt noch kein entsprechender Entwurf zur Begutachtung vor. Wann wird das erste Chancengleichheitsprogramm zur Begutachtung vorliegen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarz! Einen schönen guten Morgen. Ich darf Sie dazu beglückwünschen, dass es Ihnen gelungen ist, die Anfrage mit der Nummer eins in dieser Legislaturperiode zu stellen. Und dass Sie mich dazu ausgewählt haben, ist eine besondere Auszeichnung. (Zwischenruf Abg. Schwarz: „Die Zusammenarbeit ist immer gut zwischen uns!“) Ja, aber es hat mich sehr gefreut. (Heiterkeit.) Sie hätten ja auch alle anderen nehmen können. Aber dass ich es bin, das finde ich super. Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Die Intention des Chancengleichheitsgesetzes verfolgt einen partizipativen Planungsprozess, welcher durch das Organ des Planungsbeirates ausgedrückt wird. Die Abteilung Soziales beabsichtigt bereits bei der Erstellung dieses Programms den Planungsbeirat aktiv zu beteiligen. Die Bestellung erfolgt durch den zuständigen Referenten, also durch mich, auf Vorschlag der Interessenvertretungen für die Vertreter der Menschen mit Beeinträchtigungen und die Vertreter der Angehörigen sowie auf Vorschlag der Träger für die Einrichtungen. Ich habe leider erst mit 4.11. dieses Jahres die letzte Mitteilung von der Interessensvertretung bekommen, was aber naturgemäß verständlich ist, weil bei den Interessensvertretungen etwas langwierigere Prozesse ablaufen und man es den Menschen mit Beeinträchtigungen zugestehen muss, dass sie sich da mit der Chance einer ordentlichen Bestellung von Menschen für diese Aufgabe befassen. Das nächste Ziel wird es sein, den Planungsbeirat zu konstituieren und in der Folge eine Festlegung im Einvernehmen zu treffen für welche Sachbereiche und spezifischen Bedürfnisse und für welchen Wirkungskreis dieses Chancengleichheitsprogramm erstellt wird. Wir rechnen damit, dass Ende 2010 bzw. Anfang 2011 dieser Prozess dieser Erstellung abgeschlossen sein wird. Es wird sich um einen moderierten Prozess handeln. Ich werde die Bestgellung der Interessensvertretung sofort vornehmen. Abg. Schwarz: Danke. Das heißt, wir haben noch ein Jahr mindestens, um ein Programm zu erstellen. Und die Liste des Planungsbeirates, wer da jetzt drinnen ist, werden sie da einen Bericht an den Landtag oder an den Ausschuss geben, wie sich der Planungsbeirat zusammensetzt oder welche Bereiche der Planungsbeirat dann übernimmt? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Die Klubs bekommen das zur Verfügung gestellt und ich glaube, damit können auch die zuständigen Abgeordneten das bekommen. Abg. Schwarz: Danke, wenn die Klubs das bekommen. Dann hätte ich noch eine zweite Zusatzanfrage: Wenn wir jetzt noch kein Programm haben, dann wissen wir nicht, welche Leistungen zu planen sind. Wir haben eine Budgetsituation, die allen bekannt ist. Es ist die Frage, nach welchen Prioritäten werden Sie genau in Bezug auf dieses knappe Budget, diese Planung im nächsten und übernächsten Jahr, die Planungen müssen ja jetzt gemacht werden, die Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigung, die das ja brauchen, dringend brauchen, um teilhaben zu können, setzen? Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl: Also das schwierigste Jahr wird sicher einmal 2010 sein, vielleicht auch noch das Jahr 2011. Ich werde den Mitgliedern des Planungsbeirates in der konstituierenden Sitzung auch eine Information über die Situation geben. Ich kann es jetzt so sagen, dass wir uns bemühen, im Jahr 2010 einmal über die Runden zu kommen. Diese Budgeterhöhung ist ja sehr unterschiedlich aufzuteilen, weil wir Aufgaben haben, die unbedingt erfüllt werden müssen. Wir haben vor allem für Wohnen und Arbeiten Bereiche in Betrieb zu nehmen oder in Betrieb genommen, wo die vollständige Ausfinanzierung erst 2010 möglich sein wird und für das Budget schlagend sein wird. Meine Intention geht in die Richtung, die Mitglieder zur Entwicklung der Programme im Bereich der Selbstbestimmung zu animieren. Das heißt, überall dort, wo Menschen selbst sich Leistungen entwickeln können, würde ich auch empfehlen, selbst Vorschläge zu machen. Da geht es auf der einen Seite um die persönliche Assistenz und um die mobile Begleitung aber auch auf der anderen Seite um die Frage der Wohnformen. Ich glaube, wir werden sicher offene Diskussionen führen. Ich würde mich aber nicht festlegen und dem Planungsbeirat von vornherein beeinflussen wollen, weil es mir schon wichtig ist, dass die Menschen das Gefühl haben, dass es einen Sinn gibt, dass sie dabei sind. Abg. Schwarz: Danke. Erster Präsident: Ich darf fragen, ob es weitere Zusatzfragen gibt? Wenn dies nicht der Fall ist darf ich zur zweiten Anfrage kommen, und zwar von der Frau Abgeordneten Maria Wageneder an Herrn Landesrat Haimbuchner. Abg. Wageneder: Guten Morgen. Sehr geehrter Herr Landesrat Haimbuchner! Als nun zuständiger Landesrat für die Wohnbauförderung richte ich an Sie folgende Frage: Der medialen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass die Zahl der Wohnbeihilfenbezieher/innen im Steigen begriffen ist. Dazu haben Sie, Herr Landesrat, angekündigt, dieser Entwicklung mit der Schaffung von günstigem Wohnraum entgegen zu wirken, um einerseits die Notwendigkeit des Wohnbeihilfenbezuges zu senken und um andererseits mehr Geld für Wohnbaudarlehen zur Verfügung zu haben. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie setzen um diesen günstigen Wohnraum zu schaffen? Landesrat Dr. Haimbuchner: Vorerst einmal einen schönen guten Morgen, Herr Präsident, werte Damen und Herren Kolleginnen! Es freut mich, dass Sie sich für die Medienberichte hinsichtlich meines Ressorts interessieren, dass Sie Interesse zeigen an meinen Ideen und meiner Arbeit und darf Ihnen Folgendes mitteilen: Sie wissen, dass wir uns in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Sie wissen auch, dass das Wohnbaubudget ein wenig gekürzt wurde. Und es geht darum, dass wir hier einen leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Mein Vorgänger hätte einen Vorschlag gemacht, dass das Budget 380 Millionen Euro betragen sollte. Wie wir wissen, wird es 288 Millionen Euro ungefähr betragen. Und dass wir hier natürlich optimal vorgehen müssen, um auch in Zukunft die Wohnbauförderung entsprechend sicherzustellen, das steht auch außerhalb der Diskussion. Da werden Sie mir sicherlich auch zustimmen. Sie müssen auch sehen, dass die Wohnbeihilfe derzeit etwa 30 Prozent des Wohnbaubudgets ausmacht. Das heißt, 30 Prozent des Wohnbaubudgets werden blockiert durch die Wohnbeihilfe. Das kann nicht in unserem Interesse sein, dass dieses Geld dann abgeht für die Schaffung von günstigem Wohnraum. Wir müssen hier das Problem einmal bei der Wurzel packen, und zwar den günstigen Wohnraum auch tatsächlich einmal schaffen und zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich auch bereits zu Beginn dazu bekannt, weiterhin günstigen Wohnraum zu schaffen. Damit soll einerseits der Bedarf einer Wohnbeihilfe reduziert werden und andererseits die Neuerrichtung von Wohnraum unterstützt werden. Es ist auch interessant, Sie haben das selbst auch in Ihrem Programm 2009 bis 2015, Sie widmen dem Wohnbau knapp eine A4-Seite, da haben Sie selbst auch schon geschrieben auf Seite 21, die Wohnbeihilfe ist eine unverzichtbare Sozialleistung, dabei gilt es permanent darauf zu achten, dass durch eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung und präzise Gestaltung der Förderungsbestimmungen die Treffsicherheit der Förderung optimiert und Förderungsmissbrauch so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Das heißt, Sie nehmen sich auch dieses Themas an. Das freut mich ganz besonders. Wir müssen einerseits auch den Missbrauch einmal anschauen, wie viel Missbrauch gibt es tatsächlich auch bei der Wohnbeihilfe. Ich habe hier irgendwie das Gefühl, dass man mehr kontrollieren sollte auf der einen Seite, auf der anderen Seite, was wird unternommen werden? Offenheit einmal vorerst aufgrund meiner kurzen Tätigkeit gegenüber neuen Finanzierungsformen und zur inhaltlichen Ausgestaltung von Förderungen. Offenheit gegenüber Anregungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen und privaten Bauträgern. Da hat es auch schon umfangreiche Gespräche gegeben. Ich bin am 23. Oktober dieses Jahres als Wohnbaulanderat angelobt worden und habe in der Woche darauf sofort Gespräche geführt. Diese Gespräche werden intensiviert und auch fortgesetzt. Bereitschaft auch zur Evaluierung von gesetzlichen Bestimmungen des Baurechts im Sinne einer ressortübergreifenden Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Ich werde diesbezüglich auch mit Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl Kontakt aufnehmen. Evaluierung sämtlicher Budgetpositionen mit dem Ziel, Handlungsspielräume zu eröffnen. In Anbetracht dieser hochkomplexen Materie können gegenwärtig nur diese inhaltlichen Punkte ansatzweise genannt werden. Eine Konkretisierung ist erst nach intensiven Gesprächen auf Experten- und politischer Ebene möglich. Und diese Gespräche werden schon geführt und werden auch in den nächsten Wochen geführt. Frau Kollegin! Ich lade Sie sehr herzlich ein, dass Sie die Vorschläge, die in diesem Programm auch gemacht worden sind, ich schätze auch von Ihnen unter Umständen, dass Sie mir hier auch konkrete Vorschläge übermitteln. Ich habe immer gesagt, dass ich zur Zusammenarbeit bereit bin. Ich lade Sie gerne ein in die Altstadt 30, in den dritten Stock, dass wir dort einmal auch über das Thema intensiv sprechen. Abg. Wageneder: Ja, Herr Landesrat, danke für die Einladung, die nehmen wir selbstverständlich gerne an, und dass auch Sie sich mit unserem Wohnbauprogramm so intensiv auseinander setzen. Sie haben mögliche Änderungen jetzt in den Gesetzen angesprochen. Gibt es von Ihrer Seite irgendwie schon konkrete Änderungsvorhaben im Hinblick auf die Baugesetze? Landesrat Dr. Haimbuchner: Ich habe ja schon gesagt, dass ich diesbezüglich Gespräche führen werde mit dem Kollegen Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, der dafür zuständig ist. Und diese Gespräche werden in den kommenden Wochen und Monaten geführt werden. Abg. Wageneder: In den Medien war auch zu entnehmen, dass Sie die verpflichtende Barrierefreiheit als Kostenfaktor sehen. (Zwischenruf Landesrat Dr. Haimbuchner: "Das ist auch ein Kostenfaktor!") Unsere Bedenken sind nun hier, sind eventuelle Änderungen, Aufweichungen oder Beschneidungen in diesen geltenden Bestimmungen, die jetzt die Barrierefreiheit betreffen, vorgesehen? Landesrat Dr. Haimbuchner: Wir werden alle gesetzlichen Bestimmungen evaluieren. Das habe ich Ihnen bereits gesagt. Was überhaupt die Barrierefreiheit anbelangt, so sage ich Ihnen Folgendes dazu. Ich interessiere mich auch für die Menschen, die eine Sehbehinderung zum Beispiel haben. Ich glaube, dass wir hier zum Beispiel viel mehr machen könnten. Auch das könnte man einmal evaluieren. Ich glaube, dass gewisse Personengruppen auch einer Benachteiligung ausgesetzt sind. Auch das werde ich mir genauer ansehen. Dass die Barrierefreiheit ein Kostenfaktor ist, das ist ja nicht eine Feststellung meinerseits, sondern das ist ein Faktum, das ist Realität. Abg. Wageneder: Danke schön. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Ich gebe Ihnen Recht. Das ist ein momentaner Kostenfaktor, aber langfristig, wirtschaftlich gesehen muss man das anders denken. Wenn man sich die demografische Entwicklung anschaut, wie viele Menschen gerade auch in billigeren Wohnungen leben, die älter werden, die auch, wenn sie älter sind, auch dann dort noch leben wollen und können und betreut und gepflegt werden müssen, also die mobile Betreuung geht immer noch der stationären vor. Wie sehen Sie, dass es sinnvoll ist hier an der Barrierefreiheit zu rütteln, im Hinblick auf die demografische Entwicklung, dass wir immer älter werden und hier auch Barrieren abzubauen haben im Vorfeld und nicht wenn es soweit ist? Landesrat Dr. Haimbuchner: Ich habe ja gar nicht gesagt, Frau Kollegin Schwarz, dass ich daran rüttle. Ich weiß nicht, woher Sie das hernehmen. Ich habe gesagt, dass alle Gesetze überprüft werden. Und das werde ich machen. Und diesbezüglich gibt es auch Gespräche mit den gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich mir auch andere Bereiche der Barrierefreiheit ansehen werde, zum Beispiel für sehbehinderte Menschen. Ich glaube, da gibt es einiges zu tun, mit einfachen finanziellen Mitteln. Und das ist bisher meines Erachtens ein wenig in den Hintergrund getreten. Und dafür nehme ich mich auch an. Erster Präsident: Bitte, Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Herr Landesrat, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie bei der Wohnbeihilfe Reduzierungen ins Auge fassen. Können Sie schon sagen, welche konkreten Bevölkerungsschichten Sie im Auge haben, wo die Wohnbeihilfe gekürzt werden soll? Landesrat Dr. Haimbuchner: Ich habe nie gesagt, dass ich Bevölkerungsschichten von der Wohnbeihilfe ausnehmen will. Ich habe gesagt, dass wir uns in einer bedenklichen Situation befinden, und zwar, dass der Bereich der Wohnbeihilfe immerhin 30 Prozent des Wohnbaubudgets beansprucht. Sie müssen sehen, dass dieses Geld natürlich fehlt bei der Schaffung von günstigem Wohnraum. Ich habe auch schon festgestellt, dass wir das Problem bei der Wurzel packen müssen, denn das ist ja eine hoch komplexe Materie. Es macht ja keinen Sinn, natürlich macht es auch Sinn derzeit, aber günstigen Wohnraum mit Förderungsmitteln zu schaffen auf der einen Seite, auf der anderen Seite muss dann aber noch einmal gefördert werden, weil sich die Menschen diese Wohnung zum Teil nicht leisten können. Das ist eine soziale, auch eine vielschichtige Problematik, weil, leider Gottes, ja auch die Gesellschaft immer mehr auseinanderklafft. Aber ich bin der Meinung, dass wir, weil eben die Wohnbeihilfe einen derartigen großen Raum mittlerweile einnimmt in meinem Ressort, dass man das genauer kontrolliert und unter Umständen auch, wenn es einen Missbrauch geben sollte, ich glaube auch, dass es einen Missbrauch gibt, den auch konkreter kontrolliert. Was ich nicht machen werde, und das stelle ich gleich einmal vorweg fest, wir werden sicherlich nicht Menschen, die benachteiligt sind, also hier eine Wohnbeihilfe streichen. Auf diese Idee komme ich sicherlich nicht. Ich sage nur, wir müssen uns Gedanken machen, weil der Bereich der Wohnbeihilfe eben immer einen größeren Raum einnimmt. Abg. Kapeller: Danke. Erster Präsident: Kollege Ing. Herwig Mahr hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet. Abg. Ing. Mahr: Herr Landesrat, du hast gesagt, die Wohnbeihilfe ist im Steigen begriffen. Mich würde jetzt interessieren, welche Auffälligkeiten die Entwicklung der Wohnbeihilfe in den letzten Jahren überhaupt stattgefunden haben? Landesrat Dr. Haimbuchner: Ja, ich danke dir für diese Frage, lieber Kollege Mahr. Es geht hier um Folgendes: Der Gesamtbetrag der ausbezahlten Wohnbeihilfe, um hier nur einmal einen Überblick zu schaffen, in Oberösterreich betrug im Jahre 2004 rund 60 Millionen Euro und stieg derart an, dass sich dieser Gesamtbetrag mit Ende 2009 auf voraussichtlich 83 Millionen Euro, bitte, das ist über eine Milliarde Schilling, mit Ende des Jahres 2010 sogar auf 85 Millionen Euro belaufen wird - also eine Steigerung von mehr als 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging das Gesamtbudget für den Wohnbau jedoch zurück. Im Jahr 2004 verfügte man über ein Budget von rund 321 Millionen Euro, im Jahr 2010 wird es nur noch 288 Millionen Euro betragen. Das ist ein Rückgang von 11 Prozent des Gesamtbudgets, welchem ein bereits erwähnter Anstieg von 40 Prozent der Wohnbeihilfe gegenüber steht. Die Wohnbeihilfe wird 2010 somit 30 Prozent des gesamten Wohnbaubudgets ausmachen. Dieser rasante Anstieg von 19 Prozent auf 30 Prozent des Anteils der Wohnbeihilfe engt den Spielraum der Budgetgestaltung und hemmt Investitionen in die mittelständische Bauwirtschaft. Auch das sollte man bei dieser Frage einmal genauer analysieren. Die vordringlichste Aufgabe der Politik ist es aber Grundlagen herzustellen, welche die Wirtschaft beleben und somit dringend notwendige Arbeitsplätze schaffen. Abg. Ing. Mahr: Ich bedanke mich. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich für die Beantwortung dieser Fragen. Die Fragestunde ist somit geschlossen. Wir kommen zur Zuweisung des Eingangs und ich ersuche den Herrn Schriftführer, den Eingang von heute bekanntzugeben. Abg. Stanek: Beilage 5/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend einen 2. Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2009; diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 6/2009, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2010; diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 7/2009, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2010; diese Beilage wird ebenfalls dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 8/2009, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Nachtrag zum Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2009 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen; diese Beilage wird ebenfalls dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 9/2009, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Schuljahr 2009/2010 bzw. das Verwaltungsjahr 2010 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen; diese Beilage wird ebenfalls dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 11/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 1991 geändert wird; diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 14/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Rettungsgesetz 1988 geändert wird (Oö. Rettungsgesetz-Novelle 2010); diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 15/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden; diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 16/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport; diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 17/2009, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird; diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 5 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 18/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen; diese Beilage soll ebenfalls gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 19/2009, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich; diese Beilage soll ebenfalls gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 20/2009, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs; diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Beilage 21/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Resolution für die Einsetzung eines "OÖ-Konvents"; diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Und letztlich Beilage 22/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Umsetzung Oö. Spitalsreform; auch diese Beilage soll gemäß § 25 Abs. 6 Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer. Die vom Herrn Schriftführer verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Ich darf auch einen kleinen Hinweis geben auf die Amtliche Linzer Zeitung. Dort finden Sie auf den Seiten 3 bis 12 alle neuen Kolleginnen und Kollegen hier im Hause. Es sind ja immerhin 23, die neu dazu gekommen sind. Sie können dort alles nachlesen über Ihre bisherige Tätigkeit; Lebenslauf, Ihre Schwerpunkte – das nur als kleiner Hinweis für die letzte Amtliche Linzer Zeitung, Folge 23. Wir kommen nun zur Behandlung der Dringlichkeitsanträge. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlägt die Oberösterreichische Landesregierung im Rahmen ihres Antrages vor, die Beilage 15/2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 15/2009 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 15/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich darf Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort erteilen. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus, meine Damen und Herren! Betreffend die Beilage 15/2009 darf ich festhalten, dass die Parteien in Oberösterreich überein gekommen sind, wichtige Kommissionen und Beiräte so zu gestalten, dass alle vier im Landtag vertretenen Parteien die Möglichkeit haben, sie sind alle auch in der Regierung vertreten, in diesen Beiräten mitzuwirken. Daher ist es erforderlich, dass die vom Herrn Präsident genannten Beiräte und Kommissionen auf neun Mitglieder aufgestockt werden. Nachdem diese Beiräte und Kommissionen möglichst bald ihre Tätigkeit aufnehmen sollen, beantrage ich, diesem Sammelgesetz die Dringlichkeit zuzuerkennen und bitte das hohe Haus, dies zu tun. Erster Präsident: Ich bedanke mich. Gibt es Wortmeldungen? Bitte sehr, Frau Kollegin Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Wir werden diesem Antrag zustimmen; er braucht ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Es ist ja klar hier drinnen festgehalten, dass es um eine Abbildung nach der Landesregierung geht. Ich darf vielleicht aufmerksam machen und das auch für unsere Partei anmerken, dass wir die Zustimmung für diese Regierungsperiode geben, denn wir kennen ja auch Regierungsperioden, und ich erinnere an 1991 bis 1997, wo die ÖVP die selbe Regierungsmehrheit in der Regierung gehabt hat, aber sich natürlich das Kräfteverhältnis im Oberösterreichischen Landtag anders dargestellt hat, und wir sehr wohl den Oberösterreichischen Landtag hier entsprechend auch widerspiegeln. Eines möchte ich noch anmerken auch dazu, weil es in der vergangenen Periode eine Diskussion gewesen ist. Wir haben uns im Frauenausschuss darauf verständigt, und das auch mit Ihrer Zustimmung, Herr Landeshauptmann, und auch der einzelnen Landesregierungsmitglieder, dass wir in den Gremien sehr wohl auch Kräfteverhältnisse zwischen Männern und Frauen entsprechend abgebildet haben möchten, einerseits in den Betrieben, wo das Land Oberösterreich Mehrheitsverhältnisse hat, aber natürlich auch die Besetzung der einzelnen Gremien dies widerspiegeln soll. Und ich stelle immer wieder gerne fest, und die Kolleginnen und Kollegen aus der früheren Periode kennen mich ja dahingehend, dass es immer wieder wunderbar heißt, dass es keine Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft bedeutet, insbesondere auf Frauen und Männer, was in Punkt 5. auch festgehalten ist. Legistisch gesehen, ja, gesellschaftspolitisch gesehen muss es eine Auswirkung haben und ich bekenne mich dazu, dass es unterschiedliche Auswirkungen geben darf. Wir werden uns das entsprechend anschauen, und ich denke, wir können uns auch wieder darauf verständigen, wenn die Frau Landesrätin dies auch möchte und der Frauenausschuss das einfordert, dass wir nach Bestellung der einzelnen Gremien wieder das entsprechende Protokoll dazu haben können. Vielen Dank. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die freiheitliche Fraktion wird diesem Gesetz und diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen, wiewohl ich bereits vorher angekündigt habe, dass ich mit dieser Vorgangsweise wirklich nicht glücklich bin. Punkt eins: Heute am Nachmittag konstituiert sich hier daneben der Kulturausschuss. Also, Mitglieder des Kulturausschusses, Achtung, hier wird per Dringlichkeit eine weitere Untergruppe auch mitbeschlossen. Warum gibt man nicht die Chance dem Kulturausschuss, diese Untergruppierung im Landeskulturbeirat auch einmal zu diskutieren? Punkt zwei: Es geht darum, dass die grüne Fraktion, die in der Landesregierung vertreten ist, überall auch mit Sitz und Stimme dabei ist. Akzeptiert, haben wir als Freiheitliche auch in der letzten Periode entsprechend verlangt. Wir gingen auch gemeinsam weiter, dass wir sagten, zum Beispiel Objektivierungsbeirat, wäre es wichtig, dass jede Fraktion im Landtag auch vertreten ist. Dass aber hier in diesem Sammelbeschluss plus 30 Funktionen beschlossen werden, halte ich für die nicht optimale Lösung, dafür, dass man drei Grüne in die jeweiligen Gremien mitentsendet, Gremialbeschlüsse aufbläht, und ich könnte es jetzt einzeln vortragen, große Gremien hat wie etwa bei den Landeslehrern, obwohl es in der demokratischen Richtigstellung eigentlich nur um eine Person geht. So wäre es gesetzlich viel besser gewesen zu beschließen, dass jedes Regierungsmitglied, jede Fraktion, die ein Regierungsmitglied stellt, einfach auch in der Kommission ein Mitglied stellen kann, dann hätte man statt dreißig drei, weil in einer Kommission sind die Grünen sowieso vertreten, gleich nachgebildet. Es ist, glaube ich, politisch wirklich nicht so bedeutend, ob jetzt zehn ÖVP-Funktionäre in dieser Kommission sind oder vielleicht sechzehn. Nachdem die Mehrheitsverhältnisse so eindeutig sind, bedaure ich diese Aufblähung. Weil es aber demokratiepolitisch richtig ist, dass jedenfalls die Grünen vertreten sind, werden wir zustimmen. Ich fordere nur den Herrn Landeshauptmann als auch den jetzt abwesenden Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl auf, derartige demokratische Kultur auch in anderen Bereichen durchzusetzen. Wenn ich nach Wels blicke, wo genau eine andere Kultur gepflogen wird, dann bin ich der Meinung, dass hier alle Welser oder die im Umfeld leben oder auch die Parteiführung der SPÖ Druck ausüben sollten auf den Herrn Dr. Koits, demokratische Mehrheiten haben sich auch in den entsprechenden Gremien ordentlich widerzuspiegeln. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Um welche Gremien geht es hier? Es geht um viele Gremien, die einerseits beratend, unterstützend für Ausschüsse auch da sind, vom Kulturbeirat angefangen, aber auch entscheidend oder vorentscheidend in einer kleineren Gruppe wie bei der Gesundheitsplattform, wo es ganz wichtig ist, hier Entscheidungen zu treffen, wo die Mehrheitsverhältnisse abgebildet sind und alle Parteien auch vertreten sind. Ich denke mir, bei der Zusammensetzung der Gremien müssen wir auf viele Prioritäten achten. Ich kann mich da nur anschließen und ich bedanke mich auch für die Wortmeldung von Frau Präsidentin Weichsler-Hauer, weil es, glaube ich, ganz wichtig ist, hier auch diese Parität der Frauen und Männer auch widerzuspiegeln. Wir werden das auch tatkräftig unterstützen bei den Nominierungen und mithelfen, dass es hier eine ausgewogene Verteilung gibt. Weitere Prioritäten sind, es muss jedes Gremium arbeitsfähig bleiben. Dazu gehört natürlich eine gewisse Größe; es darf nicht zu groß werden, es darf aber auch nicht zu klein werden. Es braucht klare Regelungen wie dieses Prozedere abläuft. Ich glaube, das ist in diesen Beiräten und in diesen Plattformen bzw. Ausschüssen auch wirklich gegeben. Es muss der Wählerinnen- und Wählerwille widergespiegelt werden, einerseits was Landtag betrifft, aber natürlich auch in dieser gesetzgebenden Funktion oder auch von der Regierung. Es muss möglich sein und man muss die große Chance auch nutzen, je mehr und je verschiedener die Menschen dort drinnen in diesen Beiräten sind, die unterschiedliche Kompetenzen, unterschiedliche Erfahrungen, unterschiedliche Wertigkeiten mitbringen, hier das Beste für Oberösterreich auch gemeinsam zu beraten, sich gegenseitig zu informieren und dann gute Entscheidungen vorzubereiten bzw. auch in gewissen Gremien auch zu treffen. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen und werden auch dem Inhalt zustimmen, weil es aus unserer Sicht ganz wichtig ist, dass wir auch wieder ein arbeitsfähiges Gremium sechs Jahre haben. Ich erinnere nur zurück, wie wichtig es war und wie gut es war, dass zum Beispiel in der Gesundheitsplattform auch in der letzten Periode versucht wurde, alle einzubinden und auch die FPÖ, obwohl sie nicht in der Regierung war, einzubinden, weil es, glaube ich, gezeigt hat, dass es hier wirklich dieses gemeinsame Suchen nach Lösungen auch befruchtet, wenn man in diesen Vorgremien auch wirklich aktiv dabei ist. Dafür werden wir auch weiter sorgen, dass es hier eine gute gemeinsame Basis für eine weitere Arbeit in den sechs Jahren gibt, danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, vor allem auch liebe Gäste! Ich will diesen ganzen Beschluss auch noch ein wenig entmystifizieren. Worum geht es wirklich? Es sind die schon genannten Gremien. Gremien die eigentlich sofort handlungsfähig und auch beschlussfähig sein sollten. Und wir haben auf der anderen Seite nun einmal eine Sondersituation, dass alle Parteien dieses Hauses auch in der Regierung vertreten sind. Daher war schnell und zielgerichtet eine Lösung zu finden, dass in allen Gremien, die dieses Haus beraten und die eben auch Entscheidungsvorlagen liefern, auch die in der Regierung abgebildete Mehrheit in diesen Gremien vertreten ist. Und da liefert nun einmal der Herr D`Hondt, der belgische Jurist, die Grundlage nach der wir vorgehen. Und ich glaube man sollte das ganz unspektakulär sehen. Was den Kulturbereich anlangt: Dieser Fachbeirat 6, der ja jetzt auch in Gesetzesrang erhoben wird, ist in der Realität schon längst angekommen. In den vergangenen Jahren ist dieser Fachbeirat (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Verlangt worden!") verlangt worden und außerhalb des Gesetzes hat es offensichtlich Einigkeit gegeben, dass man sich auch trifft. Also wir tun ihm einen Gefallen und heben ihn in Gesetzesrang und werten damit auch die Damen und Herren, die sich dort dankenswerterweise engagieren, auf. Aber, lieber Kollege Steinkellner, man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. In diesem Haus hat ein berühmter Mathematiker gelebt und gelehrt, der Johannes Kepler, es gibt den Herrn Descartes, es gibt den Satz des Pythagoras und, und, und. Vielleicht findet sich jemand aus unserem Kreis der für diese Gremien dann auch ein Berechnungsmodell erfindet und es gibt dann den Satz des Steinkellner oder des Pühringer oder des Stelzer oder des Strugl oder wen immer, der dann in die Geschichte eingeht. Hoffnung gibt es deswegen, weil wie gesagt der Herr D`Hondt ein Jurist war und trotzdem wegen einer mathematischen Formel berühmt geworden ist. Vielleicht schaffen wir das auch einmal. Ich bitte der Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 15/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich. Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlägt die oberösterreichische Landesregierung im Rahmen ihres Antrages vor, die Beilage 16/2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 16/2009 handelt es sich um die Vorlage der oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 16/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann, bitte. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Präsident, hohes Haus! Im Sinne der Ausführungen vom Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl stelle ich fest, dass es auch mir eine besondere Ehre ist, dass ich in der neuen Funktionsperiode gleich die ersten beiden Dringlichkeitsanträge stellen darf. Wir kommen zur Beilage 16/2009. Am 5. Mai 2009 hat die Landeshauptleutekonferenz eine Vereinbarung nach Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport für Kinder bis zum 15. Lebensjahr unterfertigt. Zur Rechtskraft bedarf es der Zustimmung der jeweiligen Landtage. Dieser Vereinbarung sind bisher beigetreten neben Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Nachdem sinnvollerweise eine Helmpflicht vor Beginn der Wintersportsaison in Kraft treten soll, stelle ich den Antrag, diesem Antrag, die 15a-Vereinbarung in Rechtskraft zu setzen, durch Beschluss des Landtags die Dringlichkeit zuzuerkennen und bitte Sie um Ihre Zustimmung. Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Josef Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Donaufürst, liebe Damen und Herren hier im Plenum! Ich glaube Sie stimmen mir zu, wenn ich behaupte: Wäre da nicht der verhängnisvolle Fahrfehler des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus am 1. Jänner 2009 gewesen, der einen eklatanten Fahrfehler gemacht hat und mit einer sehr guten Schifahrerin zusammengestoßen ist, die dann aufgrund dieser Frontalkollision leider verstorben ist, dann wäre wohl heute diese Diskussion hier in diesem Hause nicht abzuführen. Es war genau 4 Monate später, Anfang Mai, als dann bei der Landeshauptleutekonferenz in Wien mit operettenhaftem Getöse eine Originalurkunde (heißt es wortwörtlich!) der Vereinbarung über die Helmpflicht beim Wintersport unterzeichnet wurde. Meine Fraktion wird sich dieser Gesetzesinitiative anschließen, weil sie ja niemandem schadet und vielleicht doch einigen nützt, wenn sie nicht auch gleich der große Wurf ist. Wir wissen alle: Anlassgesetzgebung hat immer einen sehr fahlen Beigeschmack. Erinnern wir uns doch an die Ausschusssitzung im Juni. Wir haben eingeladen Vertreter der großen Schilifte in Oberösterreich, wir haben die AUVA eingeladen, wir haben Primarii eingeladen von diversen Spitälern. Alle haben uns unisono eines bestätigt, dass nämlich 97 Prozent der sogenannten Pistenflöhe, das sind die Kleinsten bis 6 Jahre, heute einen Helm tragen, dass die Kategorie 6 bis 15 Jahre heute bereits zu 90 Prozent mit Helm unterwegs ist! Ich behaupte und die vielen Schifahrer unter uns werden das auch bestätigen, dass jeder, der in den letzten Jahren auf der Piste war mit Faszination festgestellt hat, dass fast alle mit Helm heute unterwegs sind. Da hat Bewusstseinsbildung tatsächlich gegriffen. Wir wissen aber auch, dass heute das Risiko einen Schiunfall zu erleiden bei 0,7 Prozent pro Schisaison liegt. Vor 10 Jahren war dieser Wert noch doppelt so hoch. Warum diese Verbesserung? Deswegen, weil die Pistenpräparierung eindeutig eine bessere geworden ist, weil die Qualität des Materials eindeutig besser geworden ist; wir wissen, dass es heute kaum mehr die schlechten Schifahrer, die es noch vor 20, 30 Jahren gegeben hat, auf unseren Pisten gibt. Jede Statistik bestätigt uns, dass in der letzten Saison mindestens 60 Prozent aller Schifahrer bereits mit Helm unterwegs gewesen sind. Und jetzt kommt's: Genau die Risikogruppe, die am meisten gefährdet ist, das ist die Gruppe der 16- bis 24-Jährigen, ist heute nur zu 24 Prozent mit Helm unterwegs! Wir wissen auch, dass diese Gruppe gefährdet ist aufgrund von Überschätzung, auch zum Teil unter Alkoholeinfluss steht. Wir wissen, dass sie heute aufgrund des Angebots am Markt - sprich Helm mit eingebautem iPod - sicherlich nicht sicherer unterwegs sind. Genau diese Gruppe wird von diesem Gesetz in keinster Weise tangiert! Es ist im Vortext dieses Gesetzes vermerkt, dass in der Saison 2007/2008 24 Tote bei Alpinunfällen zu verzeichnen waren. Es steht dann nicht mehr dabei, dass 48 Prozent dieser Alpinunfälle auf Herzinfarkte zurückzuführen waren. Es ist nirgends vermerkt, dass diese Alpinunfälle alle im Winter passiert sind bzw. wie viele Unfälle hätten tatsächlich vermieden werden können, wenn ein Helm getragen worden wäre? Süffisanterweise sprechen sich auch ÖSV-Präsident Schröcksnadel oder der Chef des Kuratoriums für alpine Sicherheit Karl Gabel gegen eine Helmpflicht aus und sie sprechen sich eindeutig für mehr Eigenverantwortung auf Österreichs Schipisten aus. Wie schaut es bei den Nachbarn aus? Die Nachbarn Kroatien, Slowenien, Italien haben eine Helmpflicht. Wir wissen in der Zwischenzeit aus den Evaluierungen, dass sie sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Italien überlegt derzeit, ob sie nicht wieder die Pistenpolizei, die sie unterstützend eingesetzt haben, wieder zurücknehmen. Die großen Schinationen Schweiz, Frankreich, Deutschland: Keine hat Schihelmpflicht! Das Dilemma an dieser Diskussion ist für mich, dass man total außer Acht lässt, dass wir auch andere Sportarten haben - und wir haben ja einige Ärzte unter uns, die das bestätigen können - wo es immer wieder schwerste Körperverletzungen gibt. Ich spreche jetzt das Radfahren an. Warum nehmen wir nicht das Radfahren oder das Skaten oder das Reiten oder ähnliche Sportarten mit in dieses Gesetz herein? Der Gesetzgeber hat sogar dezidiert formuliert: „Es beschränkt sich nur auf den Wintersport“ Wenn ich anfangs gesagt habe, es ist kein großer Wurf, wird das dadurch bestätigt. Ich war stolz, als wir die Bauordnung beschlossen haben. Deswegen, weil wir in diesem Gesetz der Eigenverantwortung der Bürger wieder großen Raum gelassen haben. Hier bei diesem Gesetz, das wir heute beschließen sollen und das wir mit Bauchkribbeln auch mitbeschließen, könnte ein Außenstehender den Eindruck haben, dass die Politiker tatsächlich nach der Anzahl der Gesetze bezahlt werden und nicht nach den Inhalten und der Zweckmäßigkeit. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Herwig Mahr. Abg. Ing. Mahr: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer im Saal bzw. Zuseher via Internet! Ich bin grundsätzlich auch kein Freund dafür, dass wir per Gesetz dem Einzelnen immer alles vorschreiben. Hier handelt es sich um eine Gruppe von bis fünfzehnjährige Minderjährige, die in ihrer Jugend, in ihrer Ungestümheit ja doch sehr rasant und vehement auf den Pisten unterwegs sind. Und wenn man der Statistik Glauben schenken darf, dann passieren in Österreich 55.000 Unfälle pro Jahr, 6.000 davon in Oberösterreich. Wir werden mit diesem Gesetz diese Unfälle nicht vermeiden können. Aber wir können mit diesem Gesetz wahrscheinlich die Schwere der Unfälle vermindern. Und wenn wir das erreichen, so hat diese 15a-Vorlage durchaus ihre Berechtigung. Und aus diesem Grund werden wir sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antrag zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorab klarstellen, dass wir Grüne natürlich dafür sind, dass beim Schifahren ein Helm getragen wird. Helme erhöhen die Sicherheit auf den Pisten, gerade bei Kindern, verhindern schwere Verletzungen nach Unfällen. Das heißt wir sagen ganz klar ja zum Helm, aber wir sagen nein zu einer gesetzlichen Verpflichtung. Kollege Eidenberger hat es schon vorweg erwähnt. Es ist so, dass jetzt schon fast alle Kinder, also die unter Siebenjährigen, einen Helm tragen, weit über 90 Prozent, also 97 Prozent. Was die Fünfzehnjährigen betrifft kratzen wir an der Neunzigprozentmarke. Wir haben noch dazu einen steigenden Trend. Letztes Jahr sind die Sporthäuser ausverkauft gewesen, was die Helme betrifft. Das heißt es wird der Helm aus Überzeugung getragen und nicht aus Zwang. Der Helm wird getragen weil er cool ist, weil er in ist. Und ich bekenne mich auch dazu, dass es in dem Bereich viel Überzeugungsarbeit geben soll. Ich unterstütze wirklich aus vollem Herzen die Schihelmaktion von Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Die Prohelmaktion ist eine wirklich sinnvolle Aktion, auch mein Sohn hat daraus einen Helm bekommen. Was die Schihelmpflicht betrifft ist es so, dass wir seit einem Jahr in diesem hohen Haus diese gesetzliche Verpflichtung diskutieren. Und ausschlaggebend waren tragische, tödliche Schiunfälle. Landeshauptmann Josef Pühringer hat sich im Jänner bereits entsprechend medial für eine Helmpflicht positioniert. Für mich ist das ein eindeutiger Schnellschuss gewesen. Wir Grüne haben gesagt, wir sind diskussionsbereit, es ist aber notwendig sich die Rahmenbedingungen anzuschauen. Die Rahmenbedingungen, erstens einmal was die Versicherungsfrage betrifft und zweitens was die Kontrolle betrifft. Und ich muss wirklich sagen, dass nach den Beratungen im Unterausschuss das Bauchkribbeln, das der Kollege Eidenberger gesagt hat, bei uns so groß geworden ist, dass wir gesagt haben, wir wollen heute hier nicht zustimmen aus verschiedensten Gründen. Einer ist jener, dass eine entsprechende Kontrolle der Helmpflicht nicht gewährleistet ist. Die Liftbetreiber haben ganz eindeutig gesagt, wir werden nicht kontrollieren. Wir verkaufen zwar die Karten, aber wir kontrollieren die Helmpflicht nicht. Es gibt auch sonst keine Kontrollmaßnahmen die in der Praxis realisierbar sind. Es gibt keine Pistenpolizei. Und ich frage mich wirklich, was für einen Sinn macht es ein Gesetz einzuführen, das wir eigentlich nicht exekutieren oder kontrollieren können. Zweiter großer Bereich: Die privaten Unfall- und Krankenversicherungen können möglicherweise aussteigen und es ist bei Neuverträgen damit zu rechnen, dass die Branche entsprechend die Verträge anpasst und dass hier negative Folgen für die Erziehungsberechtigten und Eltern daraus erwachsen. Das heißt, dass dann die Versicherungen die Folgekosten nicht übernehmen, dass die Eltern das Risiko alleine tragen und eigentlich zum Handkuss kommen. Und ich muss schon sagen, dass ich enttäuscht bin darüber, wirklich enttäuscht, dass es keine Vereinbarung mit den Versicherungen gegeben hat. Der Bund hätte ganz klar im Versicherungsvertragsgesetz für zukünftige Verträge vorweg regeln können, dass die Versicherungen aufgrund des neuen Gesetzes nicht von der Versicherungsleistung zurücktreten. Das ist aber nicht passiert. Ich nehme an, dass heute das Gesetz gegen unsere Stimmen beschlossen wird, Landeshauptmann Josef Pühringer muss noch einmal beim Bund vorstellig werden, damit man hier das Vertragsversicherungsgesetz entsprechend von Seiten des Bundes anpasst. Drittens die Schihelmpflicht ist eine Anlassgesetzgebung der der Weitblick fehlt. Die Helmpflicht nur beim alpinen Schilauf einzuführen und zu wissen, dass es Sportarten gibt, die wesentlich mehr Traumata erzeugen, halte ich nicht für wirklich schlüssig. Ich nenne nur das Radfahren, ich nenne das Reiten, ich nenne das Rodeln. Und was die 15a-Vereinbarung betrifft ist das die erste 15a-Vereinbarung die ich kenne, eine 15a-Vereinbarung hat ja den Sinn, dass die Länder eine gemeinsame Vorgangsweise im Bund finden, wo plötzlich nur mehr sechs Bundesländer unterzeichnen müssen und das Kuriose ist, dass genau die Schibundesländer die wir haben, nämlich Vorarlberg und Tirol, genau diese Helmpflicht nicht einführen, dafür aber Burgenland und Wien, die miteinander nicht einmal auf fünf Schilifte kommen. Also ich glaube das ist selbstredend. Und deshalb werden wir dieser 15a-Vereinbarung keine Zustimmung geben. Ich sage es noch einmal, ja zum Schihelm aber nein zu einer gesetzlichen Schihelmpflicht. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Franz Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, liebe Jugend! Freude beim Wintersport, insbesondere beim Schifahren und beim Snowboarden soll auch in Zukunft in größtmöglichem Umfang bestehen. Durch eine Vereinbarung gemäß 15a über die Helmpflicht wird der Wintersport, meines und unseres Erachtens, noch sicherer. Damit ist es notwendig auch das oberösterreichische Sportgesetz zu ändern. Nachdem die Wintersportsaison teilweise schon begonnen hat, halte ich es für richtig, dass wir heute diese Beschlüsse herbeiführen. Nachdem die Bundesländer Wien, Niederösterreich, das Burgenland, Steiermark, Kärnten und Salzburg diese Beschlüsse bereits gefasst haben, sollten wir dies auch in Oberösterreich durchführen. Insbesondere zur Kritik des Herrn Kollegen Eidenberger von der SPÖ, die Frau Landeshauptfrau Gabi Burgstaller war es, die als Antragstellerin bei der Landeshauptleutekonferenz diese Helmpflicht eingebracht hat. Da ich als Schilehrwart ja mit Begeisterung dem Schisport fröne und viele Schikurse, insbesondere Kinderschikurse leite, begrüße ich diese Helmpflicht. Ständig werden und wurden die Materialien wie Schi, heute Carvingschi, bei den Schischuhen, bei der Sportbekleidung die Funktionalität verbessert, nur beim Kopfschutz hat sich lange Zeit leider nichts getan. Es kann immer wieder festgestellt werden, dass gerade durch die neue Pistentechnologie, dass immer mehr Kunstschneepisten vorhanden sind und auch immer mehr Schifahrerinnen und Schifahrer unterwegs sind, das Gedränge auf den Pisten mehr wird, die Pisten teilweise verglasen und gerade bei Geländeübergängen die schwierigsten Situationen, insbesondere für die Kinder sind. Aus diesem Grund glaube ich gibt es mehr Sicherheit, auch Rechtssicherheit, wenn die Schihelmpflicht eingeführt wird. Sicher sind wir, besonders die Schilehrer, Lehrwarte, Übungsleiter, Pädagoginnen und Pädagogen, die Eltern als Vorbilder gefordert auch einen Helm zu tragen. Für mich ist es seit fünf, sechs Jahren eine Selbstverständlichkeit, dass ich bei jeder Schifahrt den Helm trage. Wir verlangen es vom Schiklub aus, bei jedem Kinderschikurs bei jedem Schikurs und für Eltern und Kinder ist es selbstverständlich diesen Helm zu tragen. Weil besonders auch die Risikogruppe der 16- bis 24-Jährigen angesprochen wurde; ja, hier stimmt es, dass das Helmtragen noch nicht so in ist. Wenn wir aber bedenken, dass ca. 150.000 Schülerinnen und Schüler jährlich an Schisportwochen in Österreich teilnehmen, dann denke ich mir, wenn ich als 12-, 13- und 15-Jähriger einen Helm trage, werde ich nicht mit 16 den Helm abnehmen und nicht mehr tragen. Also es hat schon seine Wirkung und Fortschreibung wenn ich es mal gewöhnt bin, werde ich es meinen eigenen Kindern empfehlen, denn Helm tragen ist sicher, Helm tragen ist cool; Freude am Schisport soll weiter bestehen. Ich würde auch sagen von der Funktion zur Form, wie wir es den Kindern erklären, und vom Langsameren zum Schnelleren. Mit dieser Gesetzesnovelle können wir den Schisport in Österreich, besonders in Oberösterreich dementsprechend unterstützen und sicherer machen. Mit der Familienkarte des Landes ist viel möglich geworden, es ist leistbarer. Wenn wir die großen Vorbilder Österreichs im Schisport sehen, die alle sagen Helm tragen, denn Sicherheit geht im Schisport vor, so darf ich ersuchen, diesem Gesetz, dieser Novelle heute zustimmen. Dankeschön! (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 16/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich bedanke mich. Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich darf jetzt als Zuhörerinnen und Zuhörer die Schülerinnen und Schüler des Poly Marchtrenk mit ihren Lehrkräften sehr herzlich bei uns im Sitzungssaal willkommen heißen. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlägt die Oö. Landesregierung im Rahmen ihres Antrages vor, die Beilage 17/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird“ keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 17/2009 handelt es sich um die „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird“. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 17/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird“ die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und ich darf Herrn Landesrat Viktor Sigl das Wort erteilen. Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon ein großer Teil der inhaltlichen Diskussion über die Zweckmäßigkeit der Helmpflicht für die Kinder bis 15 Jahren hier in der Dringlichkeitsdebatte vorhin bereits geführt worden, das kann ich mir also ersparen. Faktum ist eines, diese Diskussion begleitet dieses Haus bereits seit rund einem Jahr. Wir haben im Winter des Jahres 2009 sozusagen begonnen mit dieser Diskussion, haben uns dann in der Folge über die Landeshauptleutekonferenz auch bestätigt gesehen in diesem Thema, dass es zu einer 15a-Vereinbarung kommen soll. Die anderen Bundesländer um uns herum haben diese Beschlusslagen in die Landesgesetzgebung bereits übernommen. Wir haben uns seinerzeit darauf verständigt, das mit dem neuen Landesparlament nach den Wahlen durchführen zu wollen, um auch rechtzeitig vor Beginn der Schisaison Rechtssicherheit in unseren Schigebieten zu geben. Das ist auch der Grund warum ich und warum die Landesregierung diese Novelle eingebracht haben, damit wir eben noch entsprechend vor der Schisaison 2009/2010 diese Rechtssicherheit herbeiführen und ich ersuche daher, diesem Gesetz, dieser Novelle die Dringlichkeit zuzuerkennen. Erster Präsident: Ja, wem darf ich das Wort erteilen? Bitte Herr Kollege Eidenberger! Abg. Eidenberger: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem andere auch bekräftigt haben, dass sie Helmträger sind, ich kann es auch nur versichern, dass ich und meine ganze Familie seit vielen Jahren als begeisterte Schifahrer immer nur mit Helm unterwegs sind. Ich respektiere auch, wenn andere Bundesländer sich dieser Initiative anschließen. Es ändert aber nichts daran, dass man aus Vernunftgründen eine eigene Meinung haben kann und es sollte nicht einreißen, dass sich der hohe Landtag in Zukunft damit befleißigt, Kleingruppen mit irgendwelchen Gesetzen zu regeln, wo wir doch sehen, dass die Entwicklung in der Zwischenzeit eine ganz andere geworden ist. Die getrennte Diskussion dieser Beilagen 16/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport“ und 17/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird“ ändert nichts daran, dass es tatsächlich – es ist auch mehrmals gesagt worden – eine Anlassgesetzgebung ist. Ich brauche nicht mehr wiederholen: die ist immer schlecht. Es ändert nichts daran, dass die extrem gefährdete Gruppe der 16- bis 24-Jährigen in keinster Weise geregelt wird, dass eigentlich nur mehr 10 Prozent der 6- bis 15-Jährigen heute ohne Helm unterwegs sind. Dieses Gesetz „lex Pröll“ wird als Schnellschussgesetz sicherlich in die Analen des Landtags eingehen. Wenn sich sieben Bundesländer dieser Initiative anschließen, muss es nicht richtiger sein. Für mich war schon etwas verwunderlich, dass sich genau die Schibundesländer Tirol und Vorarlberg in keinster Weise mit dieser Regelung anfreunden können. Wenn heute ein Gesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen ist, dann soll es auch dementsprechend mit Augenmaß strukturiert vorbereitet sein. Es ist für mich eine negative Stunde des Landtags. Wir sind zu feig gewesen, genau die Gruppen derer, die gefährdet sind, ich wiederhole es trotzdem noch einmal: die Radfahrer, Reiter, Rodler, Skater und so weiter in diese Regelung miteinzubeziehen. Fahrrad oder Radfahren ist ja die Sportart in Österreich und nicht das Schifahren, wie wir immer glauben! Das Radfahren ist Nummer eins; 30 Prozent der Stürze mit einem Fahrrad haben eine ganz eklatante Kopfverletzung zur Folge. Wir sind zu feige, es zu regeln. Wir sind auch nicht bereit, anzuerkennen, dass die drei Länder, die vorgeprescht sind - Kroatien, Slowenien, Italien - aufgrund ihrer Evaluierung längst wieder zu einem Umdenken bereit sind. Summa summarum kann man sagen, dieses Gesetz ist absolut zahnlos. Es sieht keine Maßnahmen vor für die Eltern, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Es wird auch nicht geklärt, ob oder bzw. wer eine Helmpflicht überhaupt tatsächlich ordentlich überwachen soll. Und ich befürchte, dass die Nutznießer dieses Gesetzes die Juristen sein werden, die sich künftighin vermehrt mit zivilrechtlichen Haftungsszenarien bzw. Regressszenarien zu beschäftigen haben. Nichts desto trotz, ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir in Zukunft wieder bessere Gesetze beschließen. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Argumente gegen die Schihelmpflicht habe ich ja schon deutlich gemacht. Ich möchte sie nicht wiederholen. Die wesentlichen Fragen Versicherungs-, Haftungsfragen und die Kontrolle sind unserer Meinung nach nicht geklärt. Aber jetzt zum Gesetz selbst. Die Verpflichtung einen Helm zu tragen betrifft den Alpinschilauf und das Snowboarden. Jetzt ist meine Frage als erstes, warum eigentlich nur auf den Pisten, warum auch nicht abseits der Pisten dieses Gesetz gelten soll. Es ist für mich nicht logisch, dass auf den befahrenen Pisten die Schihelmpflicht gilt, abseits dieser Pisten eigentlich nicht. Noch dazu wo die Liftbetreiber selbst gesagt haben, dass sie die Kontrolle der Helmpflicht nicht durchführen können. Das ist für mich unlogisch. In dem Gesetz wird auch explizit darauf eingegangen, wörtlich „die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen“. Das heißt eigentlich, wenn man auf der Schihütte ist und der Sohn fährt einmal kurz weg und hat den Helm vergessen, dann ist man verantwortlich dafür, das kann jedem passieren. Und indem wir das in das Gesetz hineinschreiben, geben wir dem Richter und den Versicherungen eigentlich noch weniger Spielraum im Sinne der Eltern zu entscheiden. Was das Snowboarden und den Alpinschilauf betrifft, sage ich noch einmal und das hat auch schon mein Vorredner gesagt, die drei wichtigsten Sportarten, die die meisten Traumatas erzeugen, sind genau nicht enthalten. Und das hat auch der Primar Dr. Kisling, der Sportärztereferent der Ärztekammer Oberösterreich, klargestellt, gerade beim Rodeln passieren 2.500 Unfälle jährlich und die sind von diesem Gesetz nicht erfasst. Und wenn ich noch daran erinnere, dass der Universitätsprofessor Dr. Lukas von der Johannes Kepler Universität gesagt hat, das Problem ist, dass die Minderjährigen zwar nicht deliktsfähig sind, aber sehr wohl mitschuldensfähig, das heißt also, 12-, 13-, 14-Jährige sind mitschuldensfähig, wenn etwas passiert und die sind in einen Unfall verwickelt, dann mindert es natürlich auch ihre Ansprüche. Und was auch herauskommen kann, sind natürlich Regressansprüche der Kinder gegen die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht verletzt worden ist. Alles das wird verschärft durch dieses Gesetz. Und die Sinnhaftigkeit, Dr. Kisling hat gesagt, er stellt die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Helmregelungspflicht in Frage und zwar deswegen, weil es sich auch an die falsche Zielgruppe richtet. Wir haben die meisten Unfälle bei den 16- bis 24-Jährigen und was ich wirklich kurios finde – also bitte sich das vor Augen zu führen – wir haben Pistenregeln, an die soll man sich halten, keine einzige dieser Pistenregeln steht in einem Gesetz, weder in einem Landes- noch in einem Bundesgesetz, aber die Schihelmpflicht, die haben wir jetzt drinnen und noch dazu für nur eine ganz bestimmte Altersgruppe, das ist nicht wirklich logisch. Und für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, dass die Schiliftbetreiber nicht mehr in die Verantwortung genommen werden konnten, noch dazu wo es um einen Fall pro Jahr geht in Oberösterreich. Es wäre locker möglich gewesen, dass die Schiliftbetreiber sagen, wir schließen uns zusammen, zu einem Versicherungsverband und übernehmen zumindest gemeinsam die Haftung, wenn es schon nur auf den Schipisten gilt, denn ich gehe auch ein Vertragsverhältnis ein, indem ich eine Schikarte kaufe. Ich verstehe ganz ehrlich gesagt den Gesinnungswandel der SPÖ nicht wirklich in dem Bereich. Ich kann mich noch erinnern, dass eine sehr große Skepsis im Unterausschuss war und Kollege Eidenberger hat gesagt, es gibt bessere Gesetze, es ist ein zahnloses Gesetz, es ist unklar, es nützt mehr den Juristen als den anderen, dann frage ich, warum stimmt ihr zu? Und was die FPÖ betrifft, den Kollegen Mahr, der gesagt hat, er ist eigentlich normaler Weise nicht dafür, dass man sozusagen viel für den Einzelnen regelt. Ich sehe das auch so, insbesondere wenn es ein Gesetz ist, das meiner Meinung nach sich nicht wirklich exekutieren lässt und deswegen auch die Sicherheit nicht wirklich erhöht. Ich bin absolut dafür, dass wir was tun, was die Sicherheit erhöht, aber wenn ich es nicht exekutieren kann, dann wird es auch nicht wirklich real eine Auswirkung haben und deswegen werden wir Grüne diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen. Ich sage es aber noch einmal, damit ich nicht missverstanden werde, ich halte es für wichtig, dass Schihelme getragen werden. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Günther Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Gottfried Hirz, ich glaube, wir sollten einmal miteinander Schifahren, damit wir den Unterschied einer Schipiste und eines Tiefschneehangs etwas näher begreiflich bekommen, damit wir das spüren, wenn man dort in den weichen Schnee fällt, als wie auf einer harten Piste, wo also mit Kunstschnee in der Zwischenzeit die einen in der Uralttechnik und die anderen mit Hochgeschwindigkeitscarver unterwegs sind. Das macht ja das Problem. (Zwischenruf Hirz: „Im Tiefschnee siehst du die Steine nicht, auch nicht die Baumstümpfe.“) Ja, aber die dort in den Tiefschnee hineinfahren, die werden auch in Eigenverantwortung weiter bleiben und in der Regel sind das eh nicht 8- bis 10-Jährige, außer sie sind aus den Bergen und haben dort besondere Kenntnisse, aber die fahren sowieso mit Helm und die kennen sich besser aus und die fahren dort runter, wo wir uns niemals runterfahren trauen würden. Es geht doch darum, dass man Kindern helfen möchte, dass wir Jugendliche schützen möchten und das tun wir in vielen anderen Bereichen auch. Und wenn es halt auch nur einer ist, dessen Leben oder dessen Gesundheit wir für die Zukunft retten, dann muss es uns der Wert sein. Deswegen heißt es nicht, dass plötzlich der Landtag feige ist, Kollege Eidenberger, wenn du das haben möchtest für die Radfahrer, dann sage ich bring doch bitte einen Antrag mit der SPÖ-Fraktion ein, dass wir das ordentlich diskutieren, denn dieses Gesetz haben wir intensiv beraten. Dieses Gesetz haben wir mit Experten ordentlich argumentiert und vorbereitet. Das ist keine Anlassgesetzgebung auf einen Unfall, diese Diskussion gibt es schon seit längerem. Und natürlich haben wir die Probleme, wie man auf einer Piste mit einem Problemfall umgeht. Ich erzähle aus eigenem Erlebnis. Ich beobachtete einen Schiunfall; ein etwas stürmischer junger Mann fuhr eine Frau nieder. Ich stellte dann diesen etwas stürmischen Fahrer, ja was tu ich denn mit ihm. Der hat sich weder entschuldigt bei der Frau, ja ich kann ihn nicht festhalten auf Dauer. Die Eltern haben ihn dann noch sogar verteidigt, die sind auch nachgefahren und in Wahrheit hat man keine Handhabung. Das ist richtig. Da gibt es viele andere Probleme, wie man auch Pistenregelungen wirklich einhalten sollte. Aber hier geht es um den Schutz der Kinder und das muss uns wohl in allen Bereichen das Wichtigste sein, dass man jene Eltern, die offensichtlich nicht die Verantwortung haben, denn meine Kinder selbstverständlich fahren die mit Helm, und ich gehe davon aus, dass das für alle hier herinnen gilt, aber für die Kinder jene Eltern anleitet, die das glauben nicht zu müssen, dass es jetzt zur Verpflichtung wird. Und jetzt sage ich auch noch etwas anderes. Wenn jemand Sommerschifahren tut, auch als Erwachsener, na bitte und ich bin alleine auf der Piste, ist es immer noch mein eigenes Vergnügen, ob ich einen als Erwachsener aufsetze oder nicht, es ist auch mein Risiko. Im Winter setze ich jetzt den Helm seit einigen Jahren auf, weil das Carven und die Pisten so entsprechend gefährlich geworden sind, eine andere Situation gegenüber früher. Ich bitte alle, die Schifahrer sind, das genau zu beurteilen, mit diesen unterschiedlichen Techniken, mit dem Kunstschnee, mit der harten Piste braucht man besonderen Schutz und vor allem für die Kinder, deswegen treten wir für dieses Gesetz ein. Danke! (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 17/2009 „Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 18/2009 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen“ vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 18/2009 handelt es sich um den „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen“. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 18/2009 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen“ die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und ich darf Frau Kollegin Mag. Silke Lackner das Wort erteilen. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mehr als in jedem anderen Bereich gilt es für die Schule bedarfs- und zielorientierte Maßnahmen zu setzen. Notwendig ist die beste Bildung für Kinder in einem System, das besonders auf Stärken, Schwächen, Begabungen, Neigungen und Interessen reagiert. Dadurch ist gewährleistet, dass die junge Generation für die Zukunft alle Chancen eröffnet bekommt, um in der Berufswelt erfolgreich bestehen zu können. Auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen muss eingegangen werden. Für ein solches System, welches für alle sozialen Schichten durchlässig ist und in dem die Leistung belohnt wird, sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. Im Rahmen des Modellversuchs zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe 1 kam es hinsichtlich der Zuteilung der finanziellen Mitteln zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung unseres Bundeslandes. Wir ersuchen Sie daher, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Frau Kollegin Wageneder! Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ja zu diesem Antrag: Dieser Antrag liest sich, als ob er die gleichen Intentionen verfolgen würde, als der darauffolgende Antrag, nämlich dass Sie wollen, dass das oö. Schulmodell, dass für dieses Schulmodell mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aber im Landesschulrat – ich war ja selber bei dieser Sitzung anwesend – hat die FPÖ sich gegen das oö. Schulmodell ausgesprochen und auch dagegen gestimmt, dass diese Mittel - und es ist darum gegangen diese Mittel österreichweit gleichmäßig aufzuteilen und diese Schulversuche. Denn sie haben hier eine Ungleichbehandlung mit anderen Schulen, die nicht dieses oö. Schulmodell eingereicht haben, gesehen. Aber wir werden heute trotzdem der Dringlichkeit Ihres Antrages zustimmen, weil er eben gemeinsam mit dem nachfolgenden Antrag diskutiert werden soll. Obwohl wir sehen, wenn man ihren Antrag genau liest, vor allem die Begründung, dass es nicht darum geht mehr Mittel für diesen oö. Schulversuch zu erhalten, sondern dass Sie eigentlich nur diese Ungleichbehandlung innerhalb der einzelnen Bundesländer ankreiden. Ja worum geht es uns Grüne? Uns Grüne geht es darum, die gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen. Und da unterscheidet sich Ihr Antrag ganz wesentlich von unserem. Hier scheiden sich die Geister. Wir sind dafür, dass es eine Entwicklung gibt in Hinführung zu einer gemeinsamen Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen, zu einer Schule der inneren Differenzierung, die einerseits Spitzenschüler und –schülerinnen fordert und andererseits auch Schüler mit Lernschwächen, mit Lernschwierigkeiten fördert. Ich habe diesbezüglich auch sehr viele eigene Erfahrungen. Alle drei Kinder von mir sind in eine Hauptschule mit Integrationsklassen gegangen. Und hier wird sehr wohl sehr stark innerhalb des Klassenverbandes differenziert und sowohl die Kinder mit Beeinträchtigungen sind in diesen Klassen bestens gefördert worden, aber es haben auch sehr viele Kinder eine Hochschulreife anschließend erlangt oder sonst beruflich beste Ausbildungen erhalten. Deshalb teilen wir mit der FPÖ die Ansicht, dass diese Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, gerecht zwischen den einzelnen Bundesländern aufgeteilt werden müssen. Aber bei diesem Schulversuch nach Paragraph 7a Schulorganisationsgesetz geht es nur um dieses Schulmodell Oberösterreich und nicht um irgendwelche anderen Schulversuche oder Sonstiges das unterstützt werden sollte. Und deswegen unterstützen wir zwar die Dringlichkeit Ihres Antrages, aber im Inhalt, in den Intentionen liegen diese beiden Anträge, jetzt diese Nummer 18 und dann der nachfolgende Antrag Nummer 19, weit auseinander und deswegen Zustimmung zur Dringlichkeit aber Ablehnung des Inhaltes. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Karl Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir an alle Landtagsklubs einen Resolutionsentwurf versandt haben und wir von ÖVP und Grünen eine positive Rückmeldung erhalten haben, ist eigentlich erst diese Beilage, dieser FPÖ-Antrag, zustande gekommen. Als ich ihn gelesen habe, da habe ich nicht gewusst, was man damit meint. Wenn hier herinnen steht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass für das Bundesland Oberösterreich in gleichem Ausmaß zusätzliche finanzielle Mittel für das Bildungswesen bereitgestellt werden wie für andere Bundesländer, dann bedeutet das, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man bei der derzeit herrschenden gesetzlichen Grundlage, wo wir eine bundesweite Zehnprozentquote haben und vom Ministerium für Oberösterreich derzeit halt noch zusätzliche 20 Schulstandorte in Frage kämen, wir gleich viel Restzuteilungen bekämen wie vielleicht auch andere Bundesländer, nämlich nicht wie Vorarlberg und nicht wie das Burgenland, sondern wie Wien, Niederösterreich und so weiter. Das ist inhaltlich nicht das was wir wollen, um das klar und deutlich zu sagen. Darum werden wir der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen. Aber ich kündige es jetzt bereits an, dass wir dem Inhalt dieses Antrages in der anschließenden Abstimmung nicht zustimmen werden. Ich möchte aber noch auf einen Punkt, ehe ich dann zum nächsten Antrag dann später komme, noch hinweisen. Im Landesschulratskollegium, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 9. 2., als es um das Schulorganisationsgesetz und um die Begutachtung dazu ging, haben sich drei Fraktionen - und das richtet sich auch an den Bund mit aller Deutlichkeit -, nämlich SPÖ, ÖVP und Grüne klar dafür ausgesprochen, dass diese Zehnprozentquote, wenn sie bundesweit eingeführt werden sollte, keinesfalls zu einer Ressourcenbeengung oder –reduktion für Oberösterreich führen dürfe. Es war ein ganz klares Bekenntnis, dass Oberösterreich auf seine zehn Prozent nicht verzichten möchte. Es war auch ein sehr fairer Zugang Oberösterreichs zu dieser Frage. Wir haben uns nicht versteckt, sondern, ich sage es ausdrücklich dazu, klar dem Bund signalisiert, wir wollen unsere zehn Prozent in Anspruch nehmen. Deshalb ist auch dieser Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil er eben diese Klarheit nicht hat, für uns auch nicht in der Lage, dass wir ihm zustimmen und ich ersuche auch um Verständnis, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Aber wir sagen, was die Dringlichkeit betrifft, werden wir zustimmen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch für unsere Fraktion festhalten, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten. Auch wir werden ihm die Dringlichkeit geben, weil wir auf der heutigen Tagesordnung ja eine laufende Bildungsdebatte haben und damit bin ich auch beim Punkt. Wir haben eine laufende Debatte, dass wir für einen Schulversuch, für ein, wie wir es nennen, Schulmodell Oberösterreich, das als solches auch vom Bundesministerium approbiert und anerkannt ist, jetzt einen Kampf führen, weil jene Schulen die sagen wir möchten im kommenden Schuljahr dort teilnehmen, offensichtlich vom Ministerium und der zuständigen Ministerin nicht mehr in der gesamten Breite dafür die Genehmigungen bekommen. Und ich habe mir diesen Antrag, der Kollege Frais hat ja die historische Werdung dieses Antrages dargestellt, ich habe mir diesen Antrag, der nach einem gemeinsam verfassten Antrag gekommen ist, noch einmal angesehen, von vorn bis hinten kann man nicht sagen, weil es gibt nur eine Vorderseite, aber zumindest von oben nach unten und wieder hinauf. Und es geht in allem was hier zu lesen ist auch darum, dass für diese Schulversuche nach Paragraph 7a wir mehr Zuteilungen, letztlich auch mehr Geld für Projekte in unserem Land bekommen. Also genau der Inhalt den wir im gemeinsamen Antrag zwischen ÖVP, Grüne und SPÖ auch festgehalten haben. Daher möchte ich auch ankündigen, dass wir in der gemeinsamen Debatte dann auch den Antrag, den wir gemeinsam erarbeitet haben zwischen drei Fraktionen, als ausreichend ansehen. Ich möchte auch grundsätzlich dazusagen, auch als Vertreter meiner Fraktion, wenn wir den Funken einer Chance haben wollen, dass in Wien unsere Resolutionen ernst genommen werden und auch Erfolge zeitigen, dann glaube ich sollten wir, so gut das eben immer geht in einer Diskussion, schauen, wenn wir wirklich gemeinsame Anliegen haben, dass wir diese gemeinsamen Anliegen dann auch einheitlich möglichst stark vertreten und dann nicht mit diversen Schriftstücken zusätzlicher Natur in Wien den Eindruck erwecken würden, na ja die in Oberösterreich wissen dann letztendlich auch nicht so Recht was sie wollen. Ich glaube, dass das in dieser Debatte sehr wichtig ist und wir werden daher unserem gemeinsamen Antrag inhaltlich zustimmen. Es wird ja beim nächsten Tagesordnungspunkt noch Möglichkeit sein auf dieses Schulmodell einzugehen. Ich möchte es aber nicht verabsäumen unsere Position auch zu sagen. Für uns ist das ein Schulversuch, das Schulmodell Oberösterreich, das zur Breite unseres Bildungswesen beiträgt, das aber in keiner Weise der guten und hervorragenden Bildungsarbeit, die an höheren Schulen, an Gymnasien, an AHS, an BHS und so weiter, geleistet wird, sozusagen entgegensteht. Es ist eine Ergänzung und eine Erweiterung. Wie gesagt, wir werden hier der Dringlichkeit zustimmen. Aber bitte nicht überrascht sein, dass es dann bei der inhaltlichen Debatte von uns dafür keine Zustimmung gibt. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 18/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich. Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 19/2009 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 19/2009 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend den notwenigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 19/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Bildungsreform ist keine Frage, dass Länder gegen den Bund kämpfen, sondern es ist notwendig einen Schulterschluss hier zu machen. Bildungsreform bedeutet, dass man nicht neue Bremsen aufbauen kann, sondern Bildungsreform bedeutet, dass man die Motivation, die Begeisterung der Lehrerschaft, der Eltern, der Jugendlichen dafür gewinnt, tatsächlich diesen Bildungsmotor anzuwerfen und in Schwung zu halten. Die neue Mittelschule, Kollege Stelzer da gibt es Übereinstimmung, wurde als Schulversuch konzipiert mit diesen 10 Prozent, aber dann soll dieser Schulversuch auch so gestaltet sein, dass in allen Ländern die gleichen Möglichkeiten bestehen, um überhaupt eine wirkungsvolle, sinnvolle und seriöse Evaluierung anschließend durchführen zu können. Was ist passiert? Im Wesentlichen standen einige Bundesländer ein bisschen auf der Bremse. Daraufhin hat der Nationalrat beschlossen, auch wieder gemeinsam, dass bundesweit diese Zehnprozentquote eingeführt wird. Was dazu geführt hat, dass Vorarlberg und Burgenland bereits mehr oder weniger fast flächendeckend ihre Schulen ausgeschöpft haben, während andere Bundesländer wegen der Zehnprozentquotenbegrenzung eigentlich nur mehr reduzierte Möglichkeiten vorfinden. Für Oberösterreich bedeutet das, dass wir 22 Schulversuche derzeit auf Schiene haben und dass noch 56 dazukommen sollten und die Anträge dafür vorliegen. Und wir im Landesschulrat bei der letzten Sitzung vergangenen Freitag auch bereits den ersten Schritt für diesen Schulterschluss getätigt haben und alle approbierten bzw. von der Schulaufsicht genehmigten Anträge auch so zur Kenntnis genommen haben und an das Ministerium weitergeleitet haben. Meine Damen und Herren! Der heutige gemeinsame Resolutionstext ist der zweite wesentliche Schritt. Er soll signalisieren, dass Oberösterreich im Grund gleiche Möglichkeiten wie die anderen Bundesländer haben möchte. Ich habe es bereits zuerst erwähnt, wir haben schon im Begutachtungsverfahren darauf verwiesen und wir wollen, dass wir unter Anerkennung der Schulversuchssituation diese landesweiten 10 Prozent für uns angerechnet bekommen. Die Reaktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind bislang so gewesen, dass ich noch nicht genau weiß, ob diese Resolution auch tatsächlich den Erfolg hat, den wir haben wollen. Denn ein Ziel muss immer wieder vor Augen stehen. Wir wollen die 10 Prozent erreichen und ich möchte nicht, dass auf Wiener Ebene jetzt eine Diskussion entsteht, wer etwas hergibt oder nicht hergibt, denn dann werden jene 56 bzw. 36 nicht drankommen, würden wir keinen Erfolg haben. Ich denke wir reden im Interesse der Jugendlichen, der Eltern, wenn wir diese 56 zur Gänze ausgeschöpft, auch entsprechend mit Ressourcen versehen, vom Bund erledigt bekommen wollen. Denn meine Damen und Herren, wenn wir in eine Wissensgesellschaft gehen, und da sollte und wird niemand Zweifel daran haben, und gleichzeitig aber Ergebnisse vorfinden aus PISA- und aus OECD-Studien, die sich immer ziemlich gleich bewegen, dass um 20 Prozent Bildungsverlierer im technischen Bereich, im mathematischen oder auch im sprachlichen Bereich sind, dann frage ich mich allen Ernstes, warum ist das nicht der Reformansatz in der so häufig zitierten Krise, unseren Jugendlichen jetzt die Möglichkeiten und die Chancen zu geben durch verbesserte Maßnahmen? Alle Experten auch des Landesschulrates erklären mir, dass eben gerade die Förderung der Begabungen und die Förderung bei Schwächen durch die zusätzliche Bereitstellung von Stunden zu einer absoluten Verbesserung gerade im Hauptschulbereich führt. Meine Damen und Herren! Dieser Weg, dieser Reformprozess, der darf durch nichts gestoppt werden. Und ich bitte Sie, nicht nur heute mit einem Signal zu dieser Resolution zu sagen, wir sind einer Meinung. Helfen Sie, und da appelliere ich besonders an die österreichsche Volkspartei und an uns selbst, wir werden bei unserer Frau Ministerin mit bester Kraft versuchen uns durchzusetzen. Meine Einladung gilt natürlich auch, Kollege Stelzer, an die ÖVP, auf den Finanzminister hinsichtlich der Finanzen einzuwirken, wir brauchen ja nicht herumreden. Wenn die Mittel bereits draußen sind, sind natürlich auch die 10 Prozent anzuheben. Und ich möchte jetzt nicht die Diskussion da herinnen führen, sondern das ist Sache des Bundes. Wir wollen, dass die 56 im Interesse der Bildung berücksichtigt werden. Und ich lade Sie ein, meine Damen und Herren, gemeinsam diesen Weg auch nach Wien zu gehen, gemeinsam das durchzusetzen, auch die neue Frau Landesrätin dürfen wir in diese Richtung bitten. Wir sind es den Schülerinnen und Schülern schuldig, wir sind es den Eltern schuldig. Und ich glaube, dass die Bildungsreform in Richtung der Wissensgesellschaft nicht aus einem Zug bestehen soll, wo als erster Teil die Lokomotive mit einem Teil der Wagons wegfährt und ein anderer Teil der Wagons auf der Strecke stehen bleibt. Wir wollen, dass der gesamte Zug in dieser Bildungsreform sich weiterbewegt. Dankeschön. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Walter Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Klubobmann Dr. Frais hat ja die Genesis dieses Antrages schon geschildert. Und es war tatsächlich manchmal auch ein diskussionsreicher Weg in den letzten Monaten und Jahren, der uns hier gemeinsam begleitet. Und ich glaube, dass das was herausgekommen ist, sowohl in den Diskussionen des Landtags als auch im Landesschulratspräsidium etwas Gutes geworden ist. Es ist daher etwas verwunderlich wenn man feststellen muss, dass viele Schulen, nämlich konkret 56, wie du ja schon angesprochen hast, im vergangen Jahr intensiv daran gearbeitet haben, nach diesem Schulmodell Oberösterreich das nächste Schuljahr 2010/2011 zu gestalten. Und als dann Ende Juni dieses Jahres es ruchbar wurde, dass es seitens des Bundesministeriums zu einer Einschränkung auf die schon genannten 20 Anträge kommen sollte, hat es natürlich ein großes Unverständnis gegeben. Umso bemerkenswerter und unterstreichenswerter ist natürlich auch der Beschluss im Landesschulratskollegium, wo diese 56 Anträge auch geschlossen nach Wien weitergeleitet werden sollen. Das Bundesministerium hat einige interessante einschränkende Kriterien noch Mitte dieses Jahres nachgesandt, die man sich ebenfalls anschauen muss. Und nach diesen Kriterien sollte es auch zu den Einschränkungen kommen. Nach diesen nachträglich eingeführten Kriterien zählen zum Beispiel die Kooperation mit einem AHS-Standort als eine Grundbedingung oder eine verpflichtendes Angebot einer ganztägigen Schulform. Ein Schelm wer jetzt denkt, dass es hier vielleicht doch über diesen Umweg zu einer Gesamtschule kommen sollte. Ich möchte festhalten, wir von der ÖVP sind selbstverständlich auch für das Ausbildungsmodell der bewährten AHS. Das soll sehr wohl bleiben. Aber auch die neue Mittelschule soll ihre Chance haben und soll die Möglichkeiten haben, Kindern wirklich durchgängig von durchaus motivierten Lehrern Bildung zukommen zu lassen. Diese Kriterien dürften eher willkürlich zu handhaben sein und das lehnen wir sicherlich ab. 56 Schulen, 56 Hauptschulen haben in Oberösterreich für das Schuljahr 2010/2011 die Anträge gestellt und ich denke, dass es gut ist, wenn wir als Oberösterreichischer Landtag geschlossen auch die Resolution an das Ministerium senden, denn und deshalb ist es ja auch dringlich, die Anträge müssen bis zum 23. November durch den Landesschulrat an das Ministerium geleitet werden. Und am 27. November tagt das Ministerium. Dort wird die Approbationskommission beschließen, welche Schulstandorte an diesen Modellen teilnehmen können, an diesem Schulmodell Oberösterreich. Und weil ich der Amtlichen Linzer Zeitung entnommen habe, dass sich sehr viele neue Abgeordnete auch als Vertreter ihrer Region, gerade auch bei den Freiheitlichen habe ich das gesehen, begreifen, darf ich noch ganz kurz nennen, wie viele Schulstandorte aus den jeweiligen Bezirken mit diesem neuen Modell im nächsten Jahr arbeiten wollen. Gerade aus dem Bezirk Braunau sind es fünf Schulstandorte, aus Eferding einer, aus Freistadt sind es ebenfall fünf Standorte, aus Gmunden sind es acht Schulstandorte, aus Kirchdorf einer, aus Linz-Land sechs, aus Linz-Stadt sieben, aus Perg drei, aus Rohrbach einer, Steyr-Land zwei, Steyr-Stadt zwei, Urfahr-Umgebung vier, Vöcklabruck sechs, Wels Land einer und Wels-Stadt vier. Eine erkleckliche Anzahl und ich denke, dass es den Abgeordneten des oberösterreichischen Landtags gut täte, hier mit einer Stimme diese Resolution auch zu unterstützen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Diplompädagoge Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Novelle zum Schulorganisationsgesetz 2007 ist aus der Taufe gehoben worden. Heißen tut das, Schulversuchsmodell neue Mittelschule. Es ist mir ja klar, dass die Einführung der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen zwischen SPÖ und ÖVP nicht machbar war, weil da eben entsprechende unterschiedliche Sichtweisen da sind. Übrig geblieben ist, meiner Meinung nach, ein etwas schwacher Kompromiss, das ist der sogenannte Paragraf 7a im Schulorganisationsgesetz, der sogenannte neue Schulversuchsparagraf, der Modellschulversuche zur neuen Mittelschule ermöglicht. Und ursprünglich hat es die Einschränkung gegeben, dass 10 Prozent der Pflichtschulen in einem Bundesland diesen Schulversuch einreichen dürfen, soweit, so gerecht. Es war natürlich dann so, dass einzelne Bundesländer und Oberösterreich hat da dazugehört eigentlich wenige Anträge bis keine Anträge gestellt haben, haben ein eigenes Modell entwickelt, das oberösterreichische Schulmodell. Und inzwischen hat vor allen Dingen Vorarlberg, Burgenland auch, aber Vorarlberg ganz massiv, Schulversuche beantragt und die Bundesregierung ist dann hergegangen und hat gesagt, wir wollen eine Novelle dieses Schulorganisationsgesetzes und berechnen diese 10 Prozent bundesweit. Und so kann man sagen, diese Novelle war eigentlich eine lex Vorarlberg. Und jetzt haben wir natürlich das Problem, dass nach dem wir jetzt das oberösterreichische Schulmodell entwickelt haben und jetzt 56 Schulversuche nach diesem Modell auch beantragt worden sind, dass der Bund möglicherweise diese 56 Schulversuche nicht bewilligt, obwohl wir selbst die 10-Prozent-Marke nicht übersteigen. Und das ist ganz klar und deutlich eine Benachteiligung des Bundeslandes Oberösterreich, die wir in dieser Form nicht hinnehmen können. Da gebe ich Klubobmann Frais völlig Recht und das lehnen auch wir Grüne ab. Ich glaube, dass die oberösterreichischen Hauptschulen, die an diesem Schulversuch teilnehmen erstens einmal den Vorteil haben, dass sie entsprechend Konzepte ausprobieren können und dass es natürlich auch den Vorteil gibt, dass mehr Ressourcen in diese Schulen fließen, weil ja sechs zusätzliche Wochenstunden pro Klasse bezahlt werden. Ich möchte nicht verhehlen, dass wir dem oberösterreichischen Schulmodell immer auch kritisch gegenüber gestanden sind, weil wir gesagt haben und da bin ich auch der Überzeugung, dass die frühe Selektion, die wir im Österreich-Schulsystem haben, also mit 10, dadurch ja nicht wirklich aufgehoben wird. Wir haben eigentlich einen dritten Schulzweig geschaffen. Wir haben die normalen Hauptschulen, dann haben wir die neue Mittelschule und dazu noch die AHS. Und dazu kommt es natürlich auch noch zu einer Ungleichbehandlung der Hauptschulen untereinander, weil die normalen Hauptschulen natürlich nicht diese Ressourcen bekommen wie die Hauptschulen, die einen Schulversuch nach dem oberösterreichischen Schulmodell einrichten. Darum glaube ich auch, wäre es nur konsequent zu sagen, dass die 10-Prozent-Hürde überhaupt fallen müsste. Also meiner Meinung nach wäre es klug, hier zu sagen, diese 10 Prozent zu streichen, aber das ist natürlich Angelegenheit des Bundes. Ich habe bemerkt, dass bei diesen Schulversuchen die Lehrer und Lehrerinnen hoch motiviert sind, dass da wirklich eine Aufbruchstimmung auch in den Schulen zu sehen ist, dass auch die Eltern wirklich ein reges Interesse an diesen Schulversuchen haben. Ich glaube, dass man das klar und deutlich sagen muss und dass man auch dem Respekt zollen sollte. Ich bedauere, dass es nur zwei AHS sind, die sich als Kooperationspartner beteiligen. Alle anderen sind berufsbildende höhere Schulen oder Oberstufen, unter anderem in Traun die Musikschule zusammen mit dem Bundesrealgymnasium, also sicherlich ein sehr gutes Projekt. Ich glaube persönlich, dass den gemeinsamen Schulen der 10- bis 14-Jährigen die Zukunft gehört. Ich glaube schon, um auf den Kollegen Aichinger zu replizieren, da steht er, ich glaube schon, dass ein Stück auch dieses neue Schulmodell ein Aufeinanderzugehen ist der beiden Parteien ÖVP und SPÖ und dass der ideologische Widerstand ein Stück abnimmt. Das Schulmodell Oberösterreich geht trotz seinen Schwächen sicherlich in die richtige Richtung. Das war auch der Grund warum wir Grüne im oberösterreichischen Landesschulrat diesen Schulversuchen zugestimmt haben. Und ich auch glaube, dass Oberösterreich bei diesen Schulversuchen vonseiten des Bundes nicht benachteiligt werden darf. Ich glaube, dass auch wir in Oberösterreich 10 Prozent an Schulversuchen haben sollen, deswegen unterstützen wir die Dringlichkeit, werden auch inhaltlich diesem Antrag zustimmen und haben ihn auch mitunterzeichnet. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Andere Bundesländer haben besonders viele dieser Schulen. In Vorarlberg zum Beispiel sind 51 von 56 Hauptschulen inzwischen eine neue Mittelschule. Anhand der Situation in Vorarlberg kann man deutlich sehen, dass offensichtlich die finanziellen Mittel, die den Regelschulen zur Verfügung stünden, so knapp bemessen werden, dass der Übertritt zur neuen Mittelschule für viele von diesen zu einem Geldregen wird. Anhand dieses Beispiel sieht man, wie wichtig die finanziellen Mittel im Schulbereich sind. Wir haben deshalb vorher selbst einen Antrag eingebracht. Ich möchte Ihnen auch ein paar Negativbeispiele der Mittelschule darstellen. Punkt eins: Es erklärten sich sehr wenige AHS-Schulen bereit an dem Schulversuch mitzuwirken. Es kann nicht sein, dass großteils nur BHS-Partnerschulen diesen Schulversuch unterstützen. Zweitens sind die Erwartungen vieler Eltern sehr hoch, weil sie durch täuschende Aussagen der Meinung sind, dass ihre Kinder nun eine Art Gymnasium besuchen. Und weiters werden Schulversuche bekanntermaßen finanziell besser ausgestattet und die teilnehmenden Schulen können sich anfangs ihre Schüler auch selbst aussuchen. Was dabei allerdings vergessen wird, ist auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Wir werden daher der Dringlichkeit zustimmen, aber später inhaltlich dem Antrag keine Zustimmung erteilen. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 19/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich, der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir der Herr Schriftführer weiters angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 20/2009 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 20/2009 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 20/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 20. Oktober dieses Jahres haben die Studierenden in Wien spontan begonnen für das Recht auf freie Bildung und für bessere Studienbedingungen zu protestieren. Was an der Akademie der bildenden Künste begonnen hat, hat sich auf die anderen Universitäten in Österreich ausgeweitet. Seit 27 Tagen ist das Audimax der Universität Wien besetzt und die Protestaktionen, die anfänglich von der Bundesregierung mitbelächelt worden sind, haben inzwischen ein Ausmaß angenommen, das man nicht mehr ignorieren kann. Und das ist gut so. Wir Grüne haben uns immer mit den protestierenden Studenten und Studentinnen solidarisch erklärt, und zwar aus folgenden Gründen: Weil wir glauben, dass Bildung das entscheidendste Zukunftsthema für Österreich ist, dass die österreichischen Universitäten seit Jahren chronisch unterfinanziert sind, dass sie damit auch international gesehen eigentlich ihren Herausforderungen nicht gewachsen sind. Das kann man so ausdrücken wie ich es jetzt gesagt habe, man kann es auch so ausdrücken wie das die Studenten tun, nämlich die Uni brennt. Ich sage das deshalb, weil mich ein paar gefragt haben, was ich für einen Sticker heute hier trage, das ist der Sticker, den die Studierenden im Audimax auch tragen. Ich glaube, es brennt wirklich unter den Nägeln, dass das Hochschulbudget gemessen am Bruttoinlandsprodukt seit 2000 bei einem Prozent herumdümpelt und stagniert, eigentlich sogar sinkt, tendenziell sinkt, und wir signifikant unter dem OECD-Durchschnitt liegen. Ich glaube nicht, dass eine kurzfristige Finanzspritze oder so vage Zusagen wie sie getätigt worden sind oder teilweise so täglich wechselnde Meldungen zu den Zugangsbeschränkungen wirklich etwas an strukturellen und auch langfristigen Lösungen bietet. Ich bin daher sehr froh, dass in diesem Antrag auch die Forderung erhoben wird, dass das Universitätsbudget auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes schrittweise bis 2020 angehoben werden soll. Wenn man sich den Finanzbudgetpfad ansieht, dann bedeutet das, dass wir jährlich 200 Millionen Euro mehr den Universitäten österreichweit geben müssen. Und jetzt komme ich nach Oberösterreich und diese wenigen oder zu wenigen Finanzen spielen natürlich auch für die oberösterreichische Universitätslandschaft eine große Rolle. Hauptsächlich betroffen natürlich die Johannes-Kepler-Universität und die Kunstuniversität, die ja zum großen Teil aus Bundesmitteln finanziert werden. Ich möchte bei der Johannes-Kepler-Universität bleiben. Fakt ist, dass der Bund sträflich unsere Universität vernachlässigt. Es ist so, dass wir 5,5 Prozent der Gesamtstudierenden in Österreich haben, aber die Johannes-Kepler-Universität nur 3,96 Prozent an Universitätsbudget bekommt. Das ist eine strukturelle Benachteiligung gegenüber den anderen Bundesländern und es gefährdet auch eine qualitätssichernde und konkurrenzfähige Forschung und Lehre. Und daher fordern wir auch ganz klar in diesem Antrag ein Anheben auf fünf Prozent aus dem Bundesuniversitätsbudget. Und warum ist das heute dringlich? Dringlich ist es deswegen, weil die Leistungsvereinbarungsverhandlungen jetzt gerade laufen. Also in den nächsten zwei Wochen werden die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten vonseiten des Bundes abgeschlossen und da werden die Budgets 2010, 2011, 2012 festgelegt. Also ist es wichtig, dass wir jetzt hier auch als Oberösterreichischer Landtag entsprechend Position beziehen. Es ist wichtig, weil die Johannes-Kepler-Universität ein Mindestbudget von zirka 110 Millionen Euro braucht, um einen qualitätsvollen nachhaltigen Universitätsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die von Bundesminister Hahn zugesagten zusätzlichen vier Millionen Euro sind sicherlich zu wenig, mit Sicherheit zu wenig, ergibt ein Gesamtbudget von 85 Millionen Euro, das heißt, es ist ein schlechter Versuch die Situation, wie sie jetzt herrscht, zu verbessern. Wir haben auch in Linz infrastrukturelle Mängel. Wir brauchen eine bessere Ausstattung, wir haben übervolle Hörsäle, wir haben ein Verhältnis der Lehrenden zu Studierenden von 1 zu 40, (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) das heißt also, es ist wichtig, dass wir hier entsprechende Maßnahmen setzen. Es ist auch klar, dass es zu Studienverzögerungen kommt. Wenn man noch anschaut die Zahl der Studierenden. Wir haben um 31 Prozent mehr in diesem Semester Erstinskripierende als im letzten Jahr. Das ist erfreulich, das ist positiv. Und wenn die OECD sagt, wir haben eine zu niedrige Akademikerquote, dann brauchen wir eben mehr Studierende und nicht weniger und dann wird das auch entsprechend mehr Geld kosten. Das heißt, wir brauchen einen offenen Hochschulzugang, wir brauchen einen sozial gerechten Hochschulzugang, wir brauchen attraktive Angebote für jene die arbeiten, wir brauchen Teilzeitstudium, wir brauchen e-learning. All das ist notwendig und all das wird nicht gehen ohne zusätzliches Geld und deswegen haben wir diesen Antrag initiiert und deswegen freut es mich auch, dass alle vier Fraktionen dieser Resolution nähertreten werden. Ich glaube, dass wir die Universitäten Oberösterreichs und die Position der Universitäten von Oberösterreich in Wien stärken müssen. Ich glaube, wer an den Universitäten spart, der gefährdet auch die Zukunft unseres Landes. In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung und hoffe, dass alle auch das mittragen. Und ich bin überzeugt davon, dass wir dann am Ende auch einen entsprechenden Erfolg haben werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Dringlichkeit? Frau Kollegin Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ziel einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Hochschulwesens muss es sein, vorrangig die Rahmenbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern. Von großer Bedeutung ist es, die Akademikerquote zu erhöhen und die Studienabbrecherquote zu verringern. Dazu gehört es, die Qualität von Lehre und Forschung weiterhin zu sichern und die Betreuung möglichst zu verbessern, um so einen zügigen Studienfortschritt zu ermöglichen. Aufgrund von oft überfüllten Hörsälen bietet ein Onlinestudium eine optimale Alternative für Studierende, das Studium von zuhause aus im Selbststudium zu lernen und dann die entsprechenden Prüfungen abzulegen. Die JKU ist seit 2002 eine Vorzeigeuniversität für Onlinestudien und bietet das Rechtsstudium auch als Multimediadiplomstudium an. Studienpläne, Semester- und Ferieneinteilungen haben so für die Studierenden keine Bedeutung mehr. Wer bereits berufstätig ist, kann seinen Beruf viel leichter mit dem Studium vereinbaren und auch Eltern, die sich der Kindererziehung widmen, steht die Universität somit offen. Beispiele wie dieses zeigen, wie wichtig eine ausreichende finanzielle Ausstattung der JKU ist. Wir werden daher dem Antrag die Dringlichkeit zuerkennen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Geschätzte Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Oberösterreich hat im Bereich der Universitäten beträchtlichen Nachholbedarf und das auf zwei Ebenen, Zum einen haben wir einen relativ geringen Akademikeranteil und zum anderen hat Oberösterreich auch einen relativ geringen Anteil am Bundesbudget für die Universitäten. Es ist daher entscheidend hier entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen und die Studentenproteste, die ich für gut und wichtig erachte, haben ja gezeigt, dass es teilweise katastrophale Zustände an den Universitäten gibt. Dieser Tage war eine junge Studentin bei mir, nein nicht so jung, 27 Jahre ist sie. Sie hat einmal einen Seminarplatz nicht bekommen und jetzt muss sie sich selbst versichern und die Familienbeihilfe fällt weg, weil sie die Möglichkeit nicht hatte, ein Seminar zu besuchen. Und darauf möchte ich auch hier gleich hinweisen. Es wird auch nicht genügen für die höhere Bildung die Universitäten alleine auszubauen, wir werden auch die Maturantinnen- und Maturantenquote in Oberösterreich erhöhen müssen. Es gibt also sehr viel zu tun und sehr viel zu investieren und wir begrüßen daher, dass es heute zu einer gemeinsamen Initiative für eine bessere Finanzierung der Universitäten kommt. Ich erwarte aber von allen Fraktionen, die sich heute hier für eine Ausweitung der Finanzierung einsetzen, dass sie sich, wenn es dann um die Frage der Staatsfinanzierung handelt und um die Frage, ob es für diese zusätzlichen Maßnahmen, die alle dringend notwendig sind, nötig sein wird, vielleicht auch Vermögenszuwächse zu besteuern, Privatstiftungen zu besteuern, Spekulationen zu besteuern. Und wer dann fragt, die SPÖ habe eine Stiftung, das erkläre ich hier gerne noch einmal wie das mit der Besteuerung hier funktioniert, weil ja nicht alle zuletzt im Landtag waren. Wenn es hier darum geht, bekennen Sie sich bitte auch dazu, dass eine entsprechende Finanzierung des Staates nötig ist, denn eines wird es mit der SPÖ nicht geben, die wichtigen zusätzlichen Finanzierungen, die wir in diesen Bereichen alle brauchen, sich zu erkaufen damit, dass bei Sozialem, bei Gesundheit und bei Pensionen eingespart wird, wie das zuletzt schon immer wieder angeklungen ist. Hier wird es ein entsprechendes Bekenntnis geben müssen, denn es kann nicht sein, dass die einen zahlen und die Spekulanten und Superreichen und Großvermögensbesitzer hier nicht mitzahlen müssen und keine Steuern zu bezahlen haben. Die Bundesregierung hat bereits Beschluss gefasst, dass zwei Prozent des BIP für universitären Ausbau zur Verfügung stehen sollen bis 2020. Oberösterreich hat derzeit anteilig am Gesamtbudget der Universitäten gerade einmal vier Prozent, wenn man die Kunstuniversität dazu zählt. Wir haben aber 17 Prozent der Einwohner und noch einen größeren Anteil am Bruttoinlandsprodukt, das heißt, es gehört hier entsprechend ausgebaut, um auch die beschränkte Palette der Studienangebote in Oberösterreich verbreitern zu können. Ich denke nur an eine geisteswissenschaftliche Fakultät und die Medizinuniversität denke ich, muss hier ohnehin getrennt behandelt werden. Hier handelt es sich um den derzeitigen Status bei den Universitäten JKU und Kunstuniversität. Wir haben daher auch einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Antrag eingebracht, auch die Mittel der Kunstuniversität entsprechend in der nächsten Leistungsvereinbarung anzuheben. Denn wenn wir in Oberösterreich unseren hohen Lebensstandard halten wollen, dann müssen wir verstärkt auf tertiäre Bildung setzen. Das machen die OECD-Staaten im Durchschnitt wesentlich stärker bereits als dies Österreich macht. Wir liegen, Österreich liegt bei den Studienabgängern in der OECD am vorletzten Platz, nur Griechenland ist hinter uns. Und wenn man sich das jetzt auf Oberösterreich herunter bricht, dann sehen wir, hier haben wir überhaupt nur 30 Prozent eines Altersjahrgangs, die ein Studium an einer Uni oder an einer Fachhochschule beginnen. In Österreich sind es immerhin 35 Prozent. Also, hier ist noch einmal 5 Prozent Unterschied. Das kann sich ein Industriebundesland wie Oberösterreich nicht leisten. Es gibt hier also einiges aufzuholen. Es geht hier um die Zukunft von jungen Menschen und um deren Einkommenschancen. Setzen wir hier gemeinsam die entscheidenden Schritte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Baier. Abg. Mag. Baier: Hohes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Dringlichkeitsantrag bedarf, glaube ich, keiner weiteren Argumentation mehr oder Unterstreichung, warum er dringlich ist, weil wir uns ja in der momentanen heißen Phase der Budgetverhandlungen mit den Universitäten befinden. Das heißt also, gerade der heutige Landtag bietet sich daher sehr an, um den beiden öffentlichen Universitäten, die wir in Linz haben, auch entsprechend Unterstützung und Flankenschutz zu geben. Es handelt sich bei beiden öffentlichen Universitäten, der JKU und der Universität für künstlerische Gestaltung um ja relativ junge Universitäten und das ist historisch auch wenig und das sollte man auch heute betonen, das ist historisch auch der Grund dafür, warum wir bei der bisherigen Budgetbeteilung eher immer schlechter abgeschnitten haben im Vergleich zu anderen Universitäten, die es ja über mehrere hundert Jahre schon gegeben hat. Diese Ungerechtigkeit haben wir immer auch aus oberösterreichischer Sicht damit abgedeckt und abgefangen, indem wir eine besondere Schutzmachtfunktion für unsere Universitäten übernommen haben, nicht nur ideell in einer Unterstützung, so wie wir das heute tun, sondern auch finanziell. Wenn Sie nur daran denken, dass das Land gemeinsam mit der Stadt Linz den Linzer Hochschulfonds ins Leben gerufen hat, dort erst oder mit diesem Linzer Hochschulfonds diese Aufbauphase, diese Gründungsphase der Johannes Kepler Universität ermöglicht hat, indem wir Professorenstellen gestiftet haben, indem das Land Oberösterreich auch für Unterkünfte, Wohnungen und so weiter eingesprungen ist, ist es uns gelungen namhafte Professorinnen und Professoren auch an die Kepler Universität zu berufen. Diese Entwicklung hat sich letztlich gedreht in den letzten Jahren, weil es auf Bundesebene, was die Finanzierung anlangt, einen völlig neuen Schritt gegeben hat. Man ist also davon weg gegangen zu sagen, wie viel Prozent habt ihr jedes Jahr bekommen. Da tun wir ein paar Prozentpunkte oder Zehntelpunkte darauf und dann war's es, sondern es ist jetzt ein modernes Instrument auch der Finanzierung hier durch das UG 2002 eingeführt, indem die Universitäten vorlegen müssen, welche Leistungen sie erbringen wollen auf Basis von Entwicklungsplänen und dann verhandelt das Bundesministerium mit den Universitäten darüber, wie viel Geld auch da zur Verfügung gestellt wird. Und das ist uns, und das muss man schon auch einmal sagen, auch in der letzten Periode zugute gekommen, oder uns im Sinne von Oberösterreich, den oberösterreichischen Universitäten zugute gekommen, denn wir konnten bei den oberösterreichischen Unis im Vergleich zu den anderen überdurchschnittlich zulegen. Und jetzt geht es darum für die neue Periode 2010 bis 2012 genau dieses überdurchschnittliche Zulegen auch wieder zu erreichen. Und daher ist es auch erklärtes Ziel des Landes schon in der Vergangenheit gewesen, diese Lobbying-Maßnahmen und diese Unterstützung für unsere beiden Unis auch weiter voranzutreiben. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist und dass der Vier-Parteien-Antrag das heute auch ganz deutlich unterstützt. Drei, vier Bemerkungen noch zu meinen VorrednerInnen. Zum einen, die OECD-Studien, die da so gerne zitiert wurden, ja die gibt es. Ich erinnere aber die Kolleginnen und Kollegen auch daran, sich alle Studien der OECD zum Hochschulbereich anzuschauen, insbesondere auch die, was es heißt, bei den Spitzenuniversitäten und Ländern, wie oder welche Zugangsbeschränkungen es da gibt und welchen freien Zugang es an solchen Universitäten gibt. Also, man sollte nicht nur auf einem Auge lesen, sondern auch und nach Möglichkeit auf beiden und dann ein wenig abwägen. Und die Frau Kollegin Jahn hat uns von einem besonders dramatischen Beispiel geschildert. Frau Kollegin, ich würde Ihnen empfehlen, den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen vielleicht noch einmal ein wenig näher zu überprüfen. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass jemand, der mit 18 maturiert hat und nur einmal in ein Seminar nicht hineingekommen ist, deswegen gleich und dann, (Zwischenruf Abg. Mag. Jahn: "Man kann auch später mit dem Studium beginnen, Herr Kollege Baier!") wenn man später mit dem Studium beginnt, dann haben Sie uns aber eines verschwiegen, dass wenn man mehr als vier Jahre berufstätig war, das müsste ja dann der Fall gewesen sein, dann auch ein Selbsterhalterstipendium bekommt. Dann ist es natürlich klar, dass man keine Familienbeihilfe mehr bekommt. Das müssen Sie aber dann dazu sagen, denn sonst hinkt natürlich ihr Vergleich. In diesem Sinne freut es mich aber, für meine Fraktion sagen zu können, dass wir heute diesen Antrag gerne unterstützen, dass wir auch den Zusatzantrag unterstützen und dass wir hoffen, dass es uns wieder gelingen wird oder dass es unseren Unis gelingen wird, überdurchschnittlich gut bei den Budgetverhandlungen abzuschneiden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, sodass ich die Wechselrede schließe und abstimmen lasse. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 20/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Bevor wir in der Dringlichkeitsdebatte fortsetzen, erlaube ich mir, die Schülerinnen und Schüler der Maturaklasse des Bundesrealgymnasiums Hamerlingstraße auf der Besuchergalerie zu begrüßen und eine Abordnung der ÖVP-Frauen aus Wolfern, Bezirk Steyr-Land. Herzlich willkommen. Wir setzen weiters fort und vom Herrn Schriftführer wurde vorgeschlagen, dass die Unterzeichner der Beilage 21/2009 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei diesem Initiativantrag um eine Resolution für die Einsetzung eines "OÖ-Konvents". Es benötigt dazu einen Geschäftsbeschluss des Landtags. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 21/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Klinger. Bitte. Abg. Ing. Klinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen aus dem Landtag, sehr geehrte Zuhörer! In letzter Zeit habe ich einige besondere Auszeichnungen seitens der Wirtschaftskammer Oberösterreich bekommen. Auszeichnungen, die nicht nur damit zusammenhängen, dass ich schon sehr lange am unternehmerischen Markt tätig bin, sondern auch dafür, dass ich in diesen schwierigen Zeiten, die wir auch in letzter Zeit immer wieder gehabt haben, meine Unternehmen ordentlich geführt habe und alles bewältigen konnte, was da auf einen Unternehmer zuprasselt und was man praktisch zu bewältigen hat. Es ist allerdings so, dass in diesen 25 Jahren und darum geht es, so lange bin ich mittlerweile Unternehmer, als Einzelunternehmer in Oberösterreich tätig, mir immer eines sehr sauer aufgestoßen hat und das war jenes, dass die großen Ankündigungen einer Verwaltungsreform oder wie zuletzt einer Staatsreform nie das gehalten haben, wofür sie eigentlich stehen hätten sollen. Es hat ganz zum Schluss einen Österreich-Konvent gegeben. Dieser Österreich-Konvent, kann man ganz gelinde sagen, ist gescheitert. Die Ergebnisse sind praktisch kaum spürbar und es ist gerade jetzt in diesen Krisenzeiten ganz besonders notwendig, dass wir uns hier in Oberösterreich ganz besonders gut positionieren und dass wir in Oberösterreich unsere Führungsrolle dementsprechend ausbauen und vor allen Dingen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dann, wenn diese Krise endlich einmal am Bodensatz angekommen ist, wir die besten Voraussetzungen haben, diese neue Startposition beflügelt zu besetzen. (Beifall) Es ist von Dr. Leitl gesagt worden, dass beim Österreich-Konvent, wenn wir alles ganz exakt durchsetzen würden, alle Sparmaßnahmen einhalten würden, die da möglich wären, bis zu zehn Milliarden Euro eingespart werden könnten. Ich will jetzt diese Zahl nicht manifestieren oder ich will diese Zahl nicht in Frage stellen, aber eines muss uns klar sein, wenn wir uns zu diesem Oberösterreich-Konvent bekennen würden, dann wäre es sehr wohl möglich, einen großen Teil jener Gelder, die wir in Zukunft benötigen werden, um hier überhaupt budgetieren zu können, auch tatsächlich zu erhalten. Es muss in diesem Zusammenhang vom Gemeindebund, von den Experten der Politik und von den Experten der Wirtschaft zusammengearbeitet werden und wir müssen uns so schlank wie möglich aufstellen. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Szenario in dieser Wirtschaftskrise. (Beifall) Es ist nicht nur ein ganz wichtiges Szenario in dieser Wirtschaftskrise, sondern es ist auch ein Gebot der Sunde. Man darf diese Maßnahmen nicht hinauszögern. Deshalb auch die dringliche Bitte, unterstützen Sie diesen Dringlichkeitsantrag. Er ist zum Wohle unseres Bundeslandes. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Kollege Bernhofer. Abg. Präsident Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Österreich-Konvent hat vom 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform beraten. Unter dem Vorsitz von Dr. Franz Fiedler und einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden, unserer früheren Landtagspräsidentin Angela Orthner wurde ein umfassender Bericht erstellt, der anlässlich der letzten Plenarsitzung des Österreich-Konvents am 28. Jänner 2005 präsentiert wurde. Und ich möchte Ihnen wenigstens im Bild diesen Bericht nicht vorenthalten. (Zeigt die vier Bände.) Es handelt sich also hier um vier Bände, in denen die Ergebnisse dieser Beratungen niedergelegt wurden. Es hat dann einen weiteren Schritt gegeben in der Form, dass der Herr Bundeskanzler diesen Bericht des Österreich-Konvents dem Nationalrat übermittelt hat. Dieser hat am 31. März 2005 einen besonderen Ausschuss zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents gewählt, der am 5. Juli 2005 seine Arbeit aufgenommen hat. Dieser Ausschuss hat bis Juli 2006 in immerhin zehn Sitzungen vor allem jene Themen der Verfassungsreform behandelt, in denen eine politische Einigung und Umsetzung nahe schien, bzw. zu denen es nach wie vor, das war der zweite Teil dieser Beratungen, sehr konträre Standpunkte gab. Im Februar 2007 hat dann die neue Bundesregierung eine Expertengruppe beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Auf der Grundlage der Vorschläge dieser Expertengruppe wurden 2007 unter anderem ein Demokratiepaket, die Bereinigung des Bundesverfassungsrechts, die Neuregelung weisungsfreier Behörden und die Einrichtung eines Asylgerichtshofes im Parlament beschlossen. Weiters wurde in Fortsetzung der Diskussion im Österreich-Konvent ein neues Bundeshaushaltsrecht beschlossen. Und im März 2008 hat der Bundeskanzler weitere Vorschläge der Expertengruppe zur Reform des Bundesstaates und zur weiteren Bereinigung des Verfassungsrechts vorgelegt. Bis zum Ende der 23. Gesetzgebungsperiode wurde aber weder über eine Regierungsvorlage verhandelt, noch wurden weitere Vorschläge formuliert. Der vierte Schritt hat so ausgeschaut, dass das Regierungsprogramm der Regierung Faymann Eins vom 2. Dezember 2008 eine neuerliche Auflistung von Vorhaben im Rahmen der Staats- und Verfassungsreform enthält. Und am 17. Februar 2009, also des heurigen Jahres, ist dazu erstmals eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers zusammengetreten. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen nunmehr Fragen der Verwaltungsreform. Um die Einbindung des Parlaments in die Beratungen zu ermöglichen, wurde am 9. Juli 2009 ein eigener Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsreform eingesetzt. Das heißt, um es auf einen Punkt zu bringen, der Bund ist dabei, aus den umfassenden Vorschlägen des Österreich-Konvents vorerst einmal Einzelvorschläge zur Umsetzung vorzubereiten. Es erscheint mir und uns daher nicht sinnvoll, in einem eigenen Oberösterreich-Konvent jetzt neue zusätzliche Vorschläge zu erarbeiten, vielleicht auch weitere Bücher zu produzieren. Wir werden daher aus diesem Grund, weil unserer Meinung nach dazu die Dringlichkeit fehlt, der Dringlichkeit heute auch nicht die Zustimmung geben können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Österreich-Konvent hat zwei Jahre lang stattgefunden, von 2003 bis 2005 und es hat grundlegende Vorschläge gegeben, was die Staats- und Verwaltungsreform betrifft. Es ist ein umfassender Bericht präsentiert worden. Präsident Bernhofer hat ihn in seiner ganzen Stärke heute hier zumindest hergezeigt. Und er ist dem Parlament übermittelt worden und dann hat die Bundesregierung dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Diese Expertengruppe hat entsprechend getagt, hat eine Begutachtung über diesen Bericht gemacht und dann ist es über die Begutachtung nie hinausgekommen. Und insofern verstehe ich schon, dass es ein Stück Unzufriedenheit gibt mit dem, was die Verwaltungsreform betrifft bzw. die Staatsreform betrifft. Es ist sicherlich so, dass in diesem Bereich auch unserer Meinung nach viel zu tun wäre. Also, ich nehme nur alleine den Schulverwaltungsbereich her, wo wir entsprechende Reformen brauchen, auch die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinden, Bund, Länder ist etwas, was meiner Meinung nach neu diskutiert gehört und wo wir auch ein Stück die politischen Situationen den Realsituationen anpassen sollten. Wir Grüne haben auch ganz konkrete Vorschläge eingebracht und können diese auch weiter einbringen. Aber jetzt ganz ehrlich, Kollege Klinger, ich glaube, dass wir heute hier nicht diesen Antrag dringlich beschließen sollten aus dem ganz einfachen Grund, weil wenn wir einen Oberösterreich-Konvent zur Verwaltungsreform brauchen, dann glaube ich, sollte es doch eine konsensuale Vorgehensweise sein, denn sonst wird er nicht wirklich einen Sinn machen. Mir ist auch klar, dass wir eigentlich ohne Bund in dem Sinn keine Lösung bekommen werden. Mir ist aber auch klar, dass man natürlich auch als Land Oberösterreich Position beziehen sollte und sagt, was wollen denn eigentlich die Länder und was wollen wir. Insofern sind wir sicher in diesem Bereich diskussionsbereit. Ich glaube aber, dass wir im Ausschuss für Verfassung und Verwaltung uns das genauer anschauen sollten, was da jetzt eine kluge Vorgehensweise ist. Deswegen werden wir heute der Dringlichkeit nicht zustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Arnold Schenner. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, hohes Haus, liebe Gäste, liebe Kollegin in Ruhe, Waltraud Stuchlik! Erstens möchte ich mich bedanken beim Kollegen Bernhofer. Er hat mir nämlich ermöglicht, meine Redezeit sicher einzuhalten, weil er den Werdegang und die wesentlichen Inhalte im neuen Regierungsprogramm, insgesamt sind es ja elf Seiten, die sich mit den Themen gar nicht im Detail, nur mit den Themen der Verwaltungsreform beschäftigen, vorweg genommen hat und das da schon erläutert hat. Und ich finde auch, dass der entscheidende Schritt am 9. Juli geschehen ist, mit diesem Unterausschuss. Denn ohne die Nationalratsabgeordneten wäre diese Arbeitsgruppe eine Rechnung ohne den Wirt. Denn das müssen wir, glaube ich, schon zugestehen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eigentlich zuständig sind für den großen Wurf. Sie haben die Kompetenz. Sie können die Verfassung ändern. Und darauf kommt es schließlich an. Ich möchte auf jeden Fall auch noch erwähnen, dass dieser Antrag in der Form, wie wir ihn jetzt haben, ja nicht ganz neu ist. Am 6. Oktober 2005 ist er bereits eingebracht worden, im Text gleichlautend, nur in der Begründung ist die Krise dazugekommen. Die hat damals nicht einmal der Kollege Steinkellner gewusst, dass die kommt. Vielleicht gefürchtet, aber nicht gewusst. Und es ist auch keine konkrete Kritik an der Regierung damals drinnen gestanden, weil da war ja noch das blau-orange Duo oder der blau-orange Zwilling, weil der Kollege Brunmair hat auch mit unterschrieben. Und die waren damals in der Regierung, jetzt hat es vielleicht keinen so direkten, keine so direkte Ansprache der Regierung gegeben. Aber, soweit ich mich auch an die Verhandlungen erinnern kann, hast du Kollege Steinkellner damals gesagt, du siehst zwar, dass dieser Antrag jetzt ausläuft, wirst ihn aber in der neuen Funktionsperiode wieder einbringen, weil es ein wichtiges Thema ist. Und insofern können wir dir, also ich dir und meine Fraktion dir schon zustimmen, dass es ja nicht nur darum geht große Würfe zu machen, sondern dass eigentlich Verwaltungsreform ein laufender Verbesserungsprozess sein sollte. Und vielleicht können wir uns auch selbst manchmal wieder daran erinnern, dass wir einmal ein Leitbild zur Erarbeitung von Normen erlassen haben, wo wir uns überlegen, welche Normen schaffen wir? Und ist eine Norm überhaupt erforderlich? Oder, dass wir uns manchmal mehr dem Prinzip, Entscheidung und Finanzierung in einer Hand annähern sollte, wobei es in unserem Fall weniger darum geht zu sagen, wer zahlt – schafft an, sondern umgekehrt - wer anschafft, der soll auch zahlen. Was ich nicht ganz teile, dass ist die Meinung, dass da Milliardenbeträge in relativ kurzer Zeit erspart werden können. Von den 3,4 Milliarden, die der Rechnungshofpräsident genannt hat bis zu den sechs oder acht oder auch zehn Milliarden, die von anderen genannt werden. Wenn wir ein Jahr lang keine einzige freiwerdende Planstelle im öffentlichen Dienst nachbesetzen – keine Polizistin, keinen Arzt, keinen Staatsanwalt, keinen Richter, keinen Finanzmitarbeiter – dann sparen wir uns insgesamt 192 Millionen Euro. Also bis wir da auf Milliardenbeträge kommen, das dauert sehr, sehr lange. Daher, glaube ich, sprechen wir weiter über Einsparungsmöglichkeiten im eigenen Bereich, aber tun wir das in den Ausschüssen und daher stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich stelle fest, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Somit schließe ich die Wechselrede. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 21/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Und ich weise die Beilage 21/2009 dem Verfassungs- Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zu. Es wurde von Seiten des Herrn Schriftführers weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 22/2009 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend der Umsetzung der oberösterreichischen Spitalsreform. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 22/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Doktorin Povysil. Abg. Dr. Povysil: Danke Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, in meiner Antrittsrede hier im Oberösterreichischen Landtag über das Thema zu sprechen, das mein, das auch ihr Leben existenziell bestimmt, über das Thema der Zukunft, unsere Gesundheit – unser Gesundheitssystem. Die Weltgesundheitsorganisation sagt: "Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialem Wohlbefindens" und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen. Also Wohlbefinden – nicht nur Abwesenheit von Krankheit. Wann fühlt man sich wohl? Fühlen Sie sich alle wohl? Wohl fühlt man sich dann, wenn man für sich das Richtige tut. Für uns Politiker heißt das, wenn wir dafür Sorge tragen, dass die für unsere Bürgerinnen und Bürger wichtigen Entscheidungen richtig und notwendig getroffen werden. Stellt sich die Frage: Was ist richtig? Nicht richtig ist ganz sicher, wenn ein akut Verletzter vor Spitalstüren warten muss. Nicht richtig ist, wenn man zusammengehörende medizinische Fachbereiche bar jeglicher Vernunft auseinanderreißt und damit die Qualität der medizinischen Ausbildung, der medizinischen Arbeit und der Patientenversorgung schmälert. Das ist nicht nur nicht richtig, meine Damen und Herren, das ist wie auch ein unabhängiger Gutachter ausführte und sagte, grob fahrlässig. (Beifall) Richtig und wichtig ist es aber, regionale und überregionale Strukturpläne zu erstellen, um eine umfassende medizinische Versorgung zu gewährleisten, aber sie müssen alle medizinischen Strukturen erfassen und vor allem sie müssen umgesetzt werden. Die wichtigsten Begriffe unseres Gesundheitssystems müssen sein, Qualität, Effektivität, Effizienz. Daraus ergibt sich alles Notwendige. Und Qualität bekommen sie nur durch Informationsaustausch, Vergleichbarkeit und definierte Standards und dazu gehören auch Mindestfallzahlen. (Beifall) Denn, meine Damen und Herren, Lernen heißt Üben in allen Bereichen, nicht nur in der Medizin. Und virtuose Einzelgänger sind erfreulich, aber selten und tragen nur punktuell zur Gesamtversorgung bei. Unser Gesundheitssystem ist ganzheitlich zu sehen. Es ist ein kollektiver Fehler, der immer wieder gemacht wird, nur Einzelbereiche strukturieren zu wollen. Der Hausarzt ist der Manager des Patienten. Der niedergelassene Bereich ist idealerweise im Zusammenschluss mehrerer medizinischer Fächer und der niedergelassenen Gesundheitsberufe für die Versorgung des ambulanten Bereichs zuständig. Die Spitäler sind mit Notfallversorgung, Kompetenzzentren, notwendiger Kooperationen und vor allem klaren Aufgabenstellungen im peripheren Bereich für den stationären Patienten zuständig. Und alle diese Bereiche müssen kommunizieren können, denn Informationstransfer ist das wichtigste in der Vermeidung von Fehlleistungen im Gesundheitssystem. Und alle diese Strukturen müssen miteinander arbeiten im Sinne unserer Patienten, der Kinder, der Erwachsenen und der Senioren. Es steckt, wie wir alle wissen, viel Geld im Gesundheitssystem. Der Steuerzahler ist schwer belastet. Was hat uns der Bundesminister erneut avisiert? Steuererhöhungen, Erhöhungen der Höchstbemessungsgrundlage, Erhöhungen der Selbstbehalte! Das ist nicht notwendig! Qualität, Effektivität, Effizienz! Ich sage, damit können wir zwanzig Prozent unserer Gesundheitsausgaben dem System und dem Patienten wieder zurückführen. Es gibt so viele Einzelinteressen in unserem Gesundheitssystem. Zu viele Lobbys! Ich habe nichts gegen Lobbyismus für eine gute Sache, aber es liegt an uns, an ihnen, an der Politik, lobbyistische Eigeninteressen und auch parteipolitische Befindlichkeiten im Gesundheitssystem zu unterbinden und Sinne der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher zu handeln. (Beifall) Es ist nicht unsere Aufgabe, ich würde sogar sagen, es ist kontraproduktiv zu glauben, als Politiker müsste man Everybody's Darling sein und nur Wähler maximierend handeln. Nun, wir Abgeordnete können nicht alles bis ins Detail überprüfen und berechnen, daher haben wir, daher haben sie den Landesrechnungshof als unabhängiges Organ. Er ist bei der Besorgung seiner Aufgaben unabhängig und weisungsungebunden. Und er hat in der letzten Initiativprüfung der Umsetzung der oberösterreichischen Spitalsreform, zu der sich alle hier anwesenden Parteien bekannt haben, sinnvolle Kooperationen, Strukturanpassungen und Steuerungsempfehlungen weitergegeben. Sie kennen sie. Sie sind Bausteine am Wege zur Qualität, Effektivität, Effizienz und vor allem auch zur Ökonomie. Meine Damen und Herren, es ist Zeit zu handeln. Ich lade sie ein, den Empfehlungen des unabhängigen Rechnungshofes nun doch zuzustimmen. Das macht Sinn, das spart Geld – Sie retten Leben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Doktorin Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer! Die Dringlichkeit der Beilage 22/2009 ist aus unserer Sicht nicht sehr verständlich und wir werden aus Sicht der Sozialdemokratie diesem Antrag nicht die Dringlichkeit zuerkennen. Warum? Wie ich den Antrag und wie wir den Antrag auch durchgearbeitet haben, kommt einem das Ganze eigentlich wie ein Dèjá Vu-Erlebnis vor. Ein Dèjá-vu-Erlebnis der schlimmeren Art. Warum? Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie wir im Frühling, im Frühsommer der Landtagsperiode 2003 bis 2015 uns sehr intensiv mit dem Landesrechnungshofbericht zur Spitalsreform befasst haben. Und hier wurde in unterschiedlichen Instanzen letztendlich ein Beschluss herbeigeführt, der dann dem Parlament, dem Hohen Haus, der Legislative zugeführt worden ist und wo es eindeutige Mehrheiten hinsichtlich dieser Empfehlungen gegeben hat. Die Folge und das übliche Prozedere in dieser Form sind nun, dass der Landesrechnungshof eine Folgeprüfung durchführt. Ich halte es und wir halten es von der sozialdemokratischen Fraktion nicht für sinnvoll, dass man Empfehlungen, die ein paar Monate zuvor sehr intensiv mit Experten diskutiert wurden und behandelt wurden, wiederum – ich will es nicht sagen, durch eine Hintertür, aber wiederum sehr unreflektiert und sehr unverändert, obwohl es genau zu diesen Empfehlungen, die eben hier wieder abgedruckt sind, klare Mehrheiten gegeben hat, da sind die Empfehlungen von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt worden. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "In der Zwischenzeit hast du die Finanzierung des AKHs unterschrieben. 80 zu 20 – auch eine Neuerung!") Hier steht aber jetzt nichts von der Finanzierung des AKHs, da steht hier etwas ganz anderes. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner) Wir sind der Meinung, insofern auch gerade besonders da es gestern eine Pressekonferenz gegeben hat zu einer Spitalsreform, zu einer eventuellen Spitalsreform Teil 2, dass man genau diese Empfehlungen vielleicht einer seriösen Diskussion wieder zuführt und sie dann gemeinsam im Ausschuss wieder behandelt, um hier nicht dieselben Punkte wieder abzustimmen, weil ich kann mir nicht vorstellen oder ich glaube nicht, dass die Fraktionen, die vormals im Frühsommer zugestimmt haben, ihre Einstellung ändern. Das heißt, es müssten genau dieselben Mehrheiten wieder herauskommen. Und ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass man im Prinzip dem Parlament Empfehlungen nach intensiven Diskussionen, die einmal abgestimmt worden sind, wiederum zuführt. Aus diesem Grund halten wir es nicht für sinnvoll, diesem Antrag die Dringlichkeit zu geben. Was aber nicht bedeutet, dass wir uns intensiven Diskussionen verschließen, natürlich dass das Knackpunkte sind auch für die zukünftige Spitalsreform. Dem verschließen wir uns nicht, das ist vollkommen klar, aber ich glaube nicht, dass es sehr sinnvoll ist, ohne irgendeiner Veränderung oder ohne irgendetwas dazugelernt zu haben, genau die Empfehlungen in dieser Form wiederum hinzuschreiben und noch einmal zu versuchen, sie einer Abstimmung zuzuführen. Und aus diesem Grund stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu, sondern wir sind für eine seriöse Diskussionsführung und wir freuen uns auch, wenn die Vorschläge vom Landeshauptmann dann zur Spitalsreform 2 hier in diesen Diskussionsprozess einfließen können und man dann eine neue Lösung finden kann. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, es ist richtig, in der letzten Periode haben wir eine Spitalsreform gemeinsam diskutiert, erarbeitet und dann auch beschlossen. Ja und es ist richtig, es hat Kritik an der Umsetzung, an der Geschwindigkeit der Umsetzung gegeben - auch meinerseits, in einigen Knackpunkten, wo der Grund der Umsetzung sehr unterschiedlich war. Tagesklinische Leistungen auszubauen, die Schnittstelle zu verbessern zwischen Sozialbereich, Krankenhaus und dem niedergelassenen Bereich waren klar und sind auch klare Forderungen, um eine Ökonomie des Gesundheitssystems als Gesamtes und auch eine Spitalsfinanzierung als solches auch sicherzustellen. Diese Kritikpunkte hat es gegeben, gibt es weiterhin und hier müssen wir dran arbeiten. Warum wurde vieles nicht umgesetzt? Aus unterschiedlichen Gründen – und es ist in einem Satz angesprochen worden von meiner Vorrednerin, Frau Doktorin Povysil - Lobbyisten. Lobbyismus deshalb, weil einfach Verschiebungen der Leistungen auch Verschiebungen der Kostenträger verursachen und natürlich eine Kassa oder eine Sozialabteilung natürlich ein Interesse hat, nicht neue Kosten sich aufzubürden, auch wenn es im Gesamten vielleicht sinnvoll und wichtig wäre in der Gesamtökonomie. Dazu stehen wir weiter und es braucht auch eine weitere Spezialisierung beziehungsweise Konkretisierung des Versorgungsauftrages und hier im speziellen auch der regionalen Krankenhäuser. Und ich möchte wirklich hier betonen, wir müssen klar sagen, was wir oder auch klar anerkennen, was wir an den regionalen Krankenhäusern haben, welche Wertschöpfung die bringen, welche tolle Arbeit die leisten und das im Gesamten sehen und nicht immer nur die Kosten im Spitalsbereich, im Gesundheitsbereich zu sehen. Sondern das zu sehen, welche Qualität unsere Ärztinnen und Ärzte, unsere Pflegekräfte vor allem auch bringen und uns Gesundheit wirklich auch in allen Bereichen, der Zugang zu diesen Leistungen ermöglicht wird. Jetzt gibt es einen Dringlichkeitsantrag, der sich auf einen Rechnungshofbericht bezieht, der dann in seiner letzten Konsequenz abgelehnt wurde. Also, diesen Bericht gibt es nicht mehr. Dieser Bericht hat wertvolle Daten und Fakten geliefert. Das ist unbestritten. Und vieles wurde unterstützt und gesagt, ja, das kann man sich vorstellen, hier müssen wir weitergeben, da hat es aus unterschiedlichen parteilichen Gründen kein näheres Zueinanderfinden gebracht. Und es hat aber auch Punkte gegeben, die ich auch heute noch klar ablehne, weil nur mit Fallzahlen alleine können wir keine Qualitätssicherung betreiben. Das wäre unsinnig, diese Fallzahlen! Und ich bin schon sehr lange im Gesundheitsbereich in der Verwaltung auch tätig. Diese Fallzahlen ändern sich. Es ändert sich auch eine medizinische Leistung, ein medizinisches Angebot, eine medizinische Qualität, die nicht nur an Zahlen zu messen ist, sondern auch andere Parameter hat. Und diese müssen wir finden und diese müssen wir anschauen. Und nicht sagen, da fehlen einige fünfzig und daher schließen wir das. Und diese Gefahr sehe ich sehr wohl. Und daher muss auch eine neue Reform, und ich bin wie alle anderen, glaube ich, hier ganz klar bereit, eine neue Reform, eine weitergehende Reform mitzutragen, wenn wir klare Prioritäten setzen, was wollen wir für unsere Menschen in Oberösterreich hier gewährleisten? Hier diese Punkte herauszugreifen, und alleine schon der Punkt AKH und LFKK, hier zu sagen bitte, kooperiert endlich, gebt es unter ein Dach! Und wir haben gesehen, es funktioniert nicht. Es kann nicht funktionieren von oben nach unten, das aufzusetzen, sondern da müssen die Menschen, die dort arbeiten, gemeinsam das tragen. Das war nicht in der Form möglich. Daher müssen wir auch anerkennen, dass es genau diese Leistungsunterschiede auch zwischen den und der Werthaltung der einzelnen Häuser auch gibt und hier bestmögliche Kooperationen weiter vorantreiben, aber ein Zusammenlegen dieser Abteilungen sehe ich unter den jetzigen Voraussetzungen einfach nicht möglich. Weil das wäre gefährlich und nicht wie Doktor Husslein gesagt hat, das nicht Zusammenlegen wäre gefährlich. Der Punkt Strukturanpassung im Jahr. Das ist auch schon angesprochen worden in der gestrigen Pressekonferenz vom Herrn Landeshauptmann Pühringer, dass es hier weitere Reformschritte geben kann und geben muss und wir über sinnvolle Kooperationen und Synergien nachdenken werden müssen. Die Steuerungsmaßnahmen, die angesprochen wurden, habe ich schon erwähnt. Alles, was mit Zahlen alleine zu machen ist, dem – glaube ich – müssen wir sehr viel Diskussion widmen. Wie können wir das wirklich gewährleisten? Und nicht einfach zu sagen, hier machen wir einen Schnitt drüber. Das würde unsere Menschen gefährden, und für so einen dringlichen Antrag stehen wir, stehe ich persönlich, nicht zur Verfügung. Daher werden wir diesem dringlichen Antrag nicht zustimmen, wir werden aber sehr wohl gemeinsam sinnvolle weitere Entwicklungen einer Strukturanpassung, eines gemeinsamen Miteinander zwischen niedergelassenem Bereich zwischen Sozialbereich und dem Krankenhausbereich anstreben. Wir werden weiterhin ein Miteinander der Ärztekammer, der Kassen und auch der Politik weitertragen und hier wirkliche Eckpfeiler setzen und hier sagen, ja, das Beste und das zum effizientesten und günstigsten Preis. Für das stehen wir zur Verfügung, aber nicht für einen Schnellschuss wie diesen dringlichen Antrag. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Magister Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast hätte ich mich nicht herausgetraut an dieses Rednerpult, nachdem zuerst zwei Medizinerinnen zu dem Thema gesprochen haben, daher bin ich froh, dass die Ulli Schwarz vor mir gesprochen hat, ohne dir die Qualifikation oder gar das Engagement absprechen zu wollen. Vielleicht ist es Ihnen auch so gegangen wie mir, Sie gehen mit ein und demselben Problem zu zwei Ärzten und bekommen zwei völlig verschiedene Empfehlungen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das kann bei Juristen nicht passieren!") Deswegen möchte ich eine etwas andere Herangehensweise und auch Betrachtung dieses Themas und dieses Antrags vornehmen. Zunächst einmal, ich gebe der Frau Dr. Povysil Recht, es ist hier einiges zu tun, es gibt auch die Notwendigkeit, hier Potentiale, die im System noch hebbar sind, auch entsprechend anzugehen. Wir haben im Jahr 2005 eine erste Spitalsreform, übrigens als erstes Bundesland, durchgeführt und haben dann in einem Prozess letztlich auch gemeinsam ein Ergebnis erarbeitet. Jetzt ist es richtig, im Juli hat der Kontrollausschuss einen Rechnungshofbericht, eine Initiativprüfung des Rechnungshofes behandelt, wo der Rechnungshof zum Schluss kommt, dass seiner Meinung nach nicht das gesamte Potential realisiert worden ist in dieser Reform. Man muss aber auch dazusagen, warum es so ist. Zum einen hat man sich, haben wir uns bemüht, in einem möglichst breiten Konsens auf der Grundlage eines Expertenberichtes hier zu einem Ergebnis zu kommen, in dem Träger, die Interessensvertretungen, die Regionen, letztlich auch die Parteien eingebunden wurden in eine Diskussion, die dann auch zu einem Ergebnis geführt hat. Was ein bisschen zu kurz gekommen ist, meiner Meinung nach in diesem Rechnungshofbericht, ist, dass natürlich wieder zusätzliche Betten entstanden sind, allerdings in neuen Leistungsbereichen, die natürlich zum Zeitpunkt der damaligen Spitalsreform noch in diesem Ausmaß auch nicht zur Diskussion gestanden sind. Daher ist natürlich das Ergebnis in Summe auch entsprechend geschmälert worden, das ist richtig. Es hat eine politische Debatte darüber gegeben, die hat dazu geführt, dass zahlreiche, eine ganze Reihe von Empfehlungen nicht angenommen wurden von diesem Landtag, auch im Kontrollausschuss. Jetzt bin ich der Meinung, das hat ja der Herr Landeshauptmann gestern auch angekündigt, dass man jetzt einen weiteren Schritt macht, nachdem sich auch das medizinische Leistungsspektrum seit dem Jahr 2005 auch entsprechend ausgeweitet hat, es ist ja der medizinische Fortschritt relativ rasant, dass man hier wieder eine entsprechende Strukturreform machen muss in der geeigneten Weise, in dem wir uns anschauen: Wie schaut der Versorgungsauftrag aus, wie schaut das Leistungsspektrum der Häuser aus, wie schauen die Schwerpunktbildungen aus in der Akutversorgung, wie können wir die Modelle der Kooperation stärken? Es gibt ja welche, das hat sogar der Rechnungshof anerkannt, wenn ich etwa jetzt daran denke, Kooperation Brüder-Schwestern, oder auch an der Nahtstelle stationärer und extra-muraler Bereich, also bei den Niedergelassenen, wo es beispielsweise Reformpool-Projekte gibt, Klinikum Wels-Grieskirchen, um nur ein Beispiel zu nennen. Diese Möglichkeiten gehören geprüft in einem entsprechenden Prozess, wo es schon auch darum geht, möglichst auch alle Betroffenen einzubinden auf der Grundlage wieder eines Expertenpapiers. Im Vorgehen gebe ich der Kollegin Röper-Kelmayr Recht, es macht für mich auch keinen Sinn, wenn wir das vor einigen Monaten diskutiert haben, eine Entscheidung hier getroffen haben, dass wir jetzt sagen, jetzt drehen wir das um und machen einmal das, dann gehen wir her und machen den zweiten Schritt der Spitalsreform, das ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Daher ist es für mich der umfassendere und auch der weitergehende Zugang zu sagen, gehen wir 2010 den zweiten Schritt der Spitalsreform an. Daher werden wir diesem Antrag nicht die Dringlichkeit zuerkennen, sondern er wird dann in weiterer Form in den Ausschüssen zu beraten sein, begleitend letztlich auch zum Reformprojekt. Das glaub ich, ist in diesem auch die sinnvollere Vorgangsweise. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 22/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Beilage 22/2009 wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zur Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie des Obmannes und der Obmann-Stellvertreter der Verwaltungskommission des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds. Gemäß den Bestimmungen des Oberösterreichischen Landmaschinenfondsgesetzes sind die Mitglieder und die Ersatzmitglieder, der Obmann, sowie der erste und zweite Obmann-Stellvertreter vom Landtag zu wählen. Die Klubs der im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien haben, soweit ihnen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl Mandate zustehen, für diese Wahl Wahlvorschläge erstattet. Die Präsidialkonferenz hat für die Durchführung der erforderlichen Wahl einen einstimmigen Wahlvorschlag erstattet, den ich Ihnen verlautbaren darf. Als Mitglieder sind vorgeschlagen: Herr ÖKR Alois Gaderer Herr Georg Mayr Herr Friedrich Weinberger Frau Barbara Probst Herr Markus Hackl Herr Bgm. Franz Hochegger Herr ÖKR Fritz Pomberger Herr GR Ing. Franz Graf Herr Fritz Hummer Als Ersatzmitglieder wurden vorgeschlagen: Frau Andrea Hochreither Herr Ing. Gerhard Gebeshuber Herr Klaus Raab Herr Peter Gumpinger Frau Johanna Miesenberger Herr LKR Michael Schwarzlmüller Herr Leopold Enengl Herr LKR Johann Freimüller Frau Margarete Ployer Als Obmann ist vorgeschlagen ÖKR Alois Gaderer, als ersten Obmann-Stellvertreter wurde vorgeschlagen Herr Bgm. Fritz Hochegger, als zweiter Obmann-Stellvertreter Herr Georg Mayr. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung aus 2009 ist die Wahl aufgrund dieses Wahlvorschlages durchzuführen, die Wahl erfolgt durch Ihre Zustimmungserklärung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, welche dem Wahlvorschlag Ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Wahlvorschlages fest. Wir kommen zu den Verhandlungsgegenständen, wir behandeln als erstes die Beilage 15/2009, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oberösterreichische Kulturförderungsgesetz, das Oberösterreichische Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden. Ich erteile Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 15/2009.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden, beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung, ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist, somit darf ich sie gleich wieder schließen und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 15/2009 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand zu tun. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Antrages fest. Wir behandeln die Beilagen 16/2009 und 17/2009. Bei der Beilage 16/2009 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gem. Art. 15a Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz über die Helmpflicht beim Wintersport. Bei der Beilage 17/2009 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Sportgesetz geändert wird. Es gibt einen sachlichen Zusammenhang zwischen diesen beiden Beilagen, sodass wir eine gemeinsame Wechselrede darüber durchführen, die anschließende Abstimmung erfolgt natürlich getrennt. Ich bitte Herrn Kollegen Sigl, ich gehe davon aus, über beide Beilagen zu berichten. Landesrat Sigl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 16/2009.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. den Abschluss der aus der Subbeilage ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport gemäß Art. 56 Abs. 4 Oö. L-VG genehmigen. Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 17/2009.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede über diese beiden Beilagen, es gibt keine Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 16/2009 zustimmen, es ist dies die 15a-Vereinbarung über die Helmpflicht beim Wintersport, wer diesem zustimmt, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 17/2009 zustimmen, das ist die Änderung des Oberösterreichischen Sportgesetzes, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dieser Antrag ist ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir behandeln die Beilagen 18/2009 und 19/2009, es besteht hier ebenfalls ein sachlicher Zusammenhang dieser beiden Beilagen, sodass wir eine gemeinsame Wechselrede durchführen und wie vorhin schon die Abstimmung natürlich getrennt durchführen. Bei der Beilage 18/2009 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das oberösterreichische Bildungswesen. Bei der Beilage 19/2009 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. Ich bitte Frau Kollegin Silke Lackner über diese Beilage 18/2009 zu berichten. Abg. Mag. Lackner: Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend zusätzliche finanzielle Mittel für das Oö. Bildungswesen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 18/2009.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass für das Bundesland Oberösterreich in gleichem Ausmaß zusätzliche finanzielle Mittel für das Bildungswesen bereit gestellt werden wie für andere Bundesländer. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais über die Beilage 19/2009 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 19/2009.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden, damit alle oberösterreichischen Schulversuche, die dem vom Bundesministerium approbierten "Schulmodell Oberösterreich" entsprechen und die die landesweite 10-Prozent-Quote in Oberösterreich nicht übersteigen, genehmigt und mit der erforderlichen finanziellen Bedeckung versehen werden können. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede über diese beiden Beilagen, es gibt keine Wortmeldung, so schließe ich diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Antrag zur Beilage 18/2009, das ist der FPÖ-Initiativantrag betreffend zusätzliche Mittel für das oberösterreichische Bildungswesen zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich lasse über den Antrag zur Beilage 19/2009 abstimmen, ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die diesem Antrag der ÖVP-, SPÖ- und Grün-Abgeordneten zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 20/2009. Das ist ein Initiativantrag betreffend die Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs, ich bitte Herrn Klubobmann Gottfried Hirz über die Beilage zu berichten. Abg. Hirz: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 20/2009.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherung der Universitätslandschaft Oberösterreichs in Form der entsprechenden finanziellen Unterstützung mittels eines zu erarbeitenden Finanzierungspfades, der bis 2020 die schrittweise Steigerung des Universitätsbudgets auf zwei Prozent des BIP umsetzt, für den zukunftsorientierten Regelbetrieb sowie insbesondere den Ausbau der JKU zu setzen. So soll die Johannes Kepler Universität Linz in der neuen Leistungsvereinbarungsperiode 2010-2012 statt bisher 3,96 Prozent schrittweise mindestens 5 Prozent Anteile aus dem Bundes-Universitätsbudget erhalten, und es sind die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, um die AkademikerInnenquote in Oberösterreich anzuheben und die universitäre Infrastruktur und die Betreuungsrelation von Lehrenden und Studierenden weiter zu verbessern. Zweite Präsidentin: Danke. Ich darf Ihnen mitteilen, dass es dazu einen Abänderungsantrag gibt, der Ihnen auf den Plätzen aufgelegt worden ist, dieser trägt die Beilagen-Nr. 25/2009. Die Bestimmungen der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung aus 2009 sehen vor, dass dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede miteinbezogen wird, die ich somit eröffne, und ich darf als erster Rednerin Frau Kollegin Mag. Buchmayr das Wort erteilen. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Oberösterreichischen Landtag, liebe Gäste auf der Galerie, sofern noch welche vorhanden sind! Es freut mich ganz besonders, dass ich meine erste Rede hier im Oberösterreichischer Landtag gleich zu einem Thema halten kann, das mir nicht nur aus politischen Gründen sehr sehr wichtig ist, sondern auch aus persönlichen Gründen sehr am Herzen liegt, arbeite ich doch schon seit mehr als acht Jahren an der Johannes Kepler Universität. Ich muss sagen, die JKU ist eine gute Arbeitgeberin. Ich bin froh, dass ich dort arbeiten kann oder konnte, jetzt habe ich es ja sehr reduziert, soweit es in ihren Möglichkeiten liegt, selbstverständlich. Ich erlebe die Situation der Studierenden und der Lehrenden an der JKU tagtäglich, erfahre aus erster Hand von Lehrenden und auch Studierenden. Aber jetzt will ich einmal auf die Lehrenden eingehen, unter welchen Rahmenbedingungen diese Lehrenden dort ihre Arbeit vollbringen müssen, wie sie lehren, wie sie ihre wissenschaftliche Karriere dort forcieren können. Das wissenschaftliche Personal an den Universitäten, insbesondere an der JKU, das kann ich Ihnen versichern, ist tatsächlich am Limit. Am Limit deshalb, weil es ganz einfach zuwenig Budget gibt, um die wissenschaftlichen Stellen an den Instituten auszubauen. Die einzelnen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dermaßen mit Lehre überfrachtet, dass schon die eigene wissenschaftliche Laufbahn auf der Strecke bleibt, weil vor lauter Lehre überhaupt keine Zeit mehr da ist, sich mit der eigenen Laufbahn auseinander zu setzen. Diplomarbeitsbetreuungen, Dissertationsbetreuungen nehmen ein dermaßen großes Ausmaß an, und jede Wissenschafterin, jeder Wissenschafter, die auch gleichzeitig lehrt, die betreut, die Studierende betreut und das ernst nimmt, hat natürlich dadurch ein massives Zeitproblem, auch die eigentliche wissenschaftliche Karriere zu forcieren. Also das erlebe ich wirklich sehr häufig, dass die eigene Habilitation, die eigene wissenschaftliche Laufbahn auf Grund dieser anderen Schwerpunkte tatsächlich auf der Strecke bleibt. Sehr viele Wissenschafterinnen kommen dadurch unter Zeitdruck, weil sie vertraglich festgelegt ist, diese Habilitation, dieses eigene wissenschaftliche Vorhaben in einem gewissen Zeitraum abzuwickeln. Das ist sehr oft dann schwierig und es kommt nicht selten vor, dass genau auf Grund dessen dann wissenschaftliche Karrieren sozusagen den Bach hinunter gehen, weil es sich einfach nicht ausgeht. Ich denke, das ist sehr schade. Wissenschaft, Forschung, auch die wissenschaftliche Bildung ist ein sehr wichtiges Gut, ist ein sehr wichtiges gesellschaftliches Gut. Und ich finde es dramatisch, wenn auf Grund einfach finanzieller Engpässe hier Abstriche gemacht werden müssten. Aber auch die Qualität der Lehre leidet selbstverständlich unter zu wenig Budget, das die Unis zur Verfügung haben. Teilweise sind Lehrveranstaltungen, wie ich ja schon erwähnt habe, maßlos überfüllt, was wiederum auch auf die Studierenden Einfluss hat. Darauf komme ich nachher dann kurz zurück. Aber es ist auch für die Lehrenden selbst eine Zumutung. Ich höre wirklich Geschichten von übervollen Hörsälen, wo mehrere hundert Studierende drinnen sitzen. Zu allem Überfluss fallen dann defekte Mikrofone aus. Und Sie können sich ungefähr vorstellen, was das für die Lehrenden bedeutet, 20 Stunden in der Woche, so ein Ausmaß nimmt ungefähr die Lehre tatsächlich im Ernstfall an, 20 Stunden in der Woche quasi einen Monolog zu führen vor 200 oder 300 Studenten oder Studentinnen, und dann fällt auch noch das Mikro aus, dann ist auch noch die technische Ausstattung mancher Hörsäle einfach defekt, weil hier tatsächlich ein finanzielles Manko ist. Ich denke, dass hier die Rahmenbedingungen eine Zumutung sind, die wir eigentlich nicht zulassen dürfen. Es wurde auch schon erwähnt, dass im angelaufenen Wintersemester sich über 16.000 Studierende an der Uni Linz inskribiert haben. Das sind, wie auch schon erwähnt wurde, 31 Prozent mehr als im vergangen Semester. Und, das weiß ich auch aus erster Hand, es haben noch nie so viele Menschen an der JKU studiert wie in dem Semester. Das finde ich erfreulich. Das finde ich gut so, weil ich als Angehörige der JKU auf der einen Seite aber auch als wirkliche Verfechterin einer wissenschaftlichen Laufbahn und Verfechterin wissenschaftlicher Karrieren, wo ich wirklich sehr dahinter bin, dass tatsächlich auch Menschen, die eine wissenschaftliche Ausbildung haben, auch in der Wissenschaft tätig sind, dieses Wissen auch dort einsetzen, wo dann weiter geforscht wird. Das finde ich eben sehr erfreulich, wenn die JKU wirklich einen höheren Rang, einen Status einnimmt, und sich wirklich Linz und Oberösterreich damit als Wissenschaftsstandort, als Uni-Standort schön langsam wirklich international etablieren kann. Ich denke, das ist eine Entwicklung, die wir alle tatsächlich begrüßen können. Die Situation der Studierenden würde eine eigene stundenlange Debatte erfordern. Ich denke, das würde jetzt den Rahmen hier sprengen. Sie haben ja in den vergangenen Tagen und Wochen selbst alle via Medien und wahrscheinlich auch in sehr vielen persönlichen Kontakten mitbekommen, wie es den Studierenden geht und was die Studierenden alles unternommen haben, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, wie es ihnen in ihrer Arbeit geht, in ihrer Arbeit an den Universitäten, in ihrem wissenschaftlichen Studium. Wie schon erwähnt, überfüllte Hörsäle, was nicht nur für die Lehrenden schwierig ist, was selbstverständlich auch für die Studentinnen und Studenten sehr schwierig ist. Teilweise keine Plätze mehr in Praktika, in Seminaren, in Proseminaren, was wiederum zur Folge hat, dass sie dann erst im nächsten Jahr diese teilweise verpflichtenden Veranstaltungen besuchen können, was wiederum in weiterer Folge zu einer Studienverzögerung führt, und dann eben auch die Studiendauer insgesamt verlängern kann. Und da sind wir dann wieder dort, wo bei uns immer gesagt wird bzw. ja Österreich "berühmt" ist dafür, dass hier besonders lange Gesamtstudiendauern sind. Wenn man sich dann die Situation anschaut, dann kann man auch ungefähr verstehen, warum das so ist. Weiters kommt dazu ein schier unzumutbares Betreuungsverhältnis von Professor/Professorin und Studierenden/Studierender. Das betrifft aber nicht nur die Professoren/Professorinnen, sondern auch den sogenannten Mittelbau, die eben die Betreuung der Studierenden ernst nehmen wollen, damit hier auch tatsächlich gute Diplomarbeiten und Dissertationen zustande kommen. Dann bleibt wiederum die eigene wissenschaftliche Arbeit auf der Strecke. Durch die Aktion, sie haben das sicher alle mitbekommen, rudern für einen Praktikumsplatz, die zwar ganz lustig in den Medien zu vernehmen war durch lustige Bilder, und die Stimmung drüben an der Uni war durchaus gut während dieser Aktion, aber eigentlich kann man es tatsächlich als Tragikomödie bezeichnen. Denn geht die Bildungspolitik und auch eben dieses finanzielle Zuerkennen der Universitäten in Österreich und im Speziellen die JKU in Oberösterreich so weiter, dann wird Österreich als Wissenschafts- und Forschungsstandort, damit selbstverständlich auch Oberösterreich, immer weiter nach hinten rutschen im europaweiten, ja sogar weltweiten Vergleich. Die ohnehin schon traurig niedrige Akademiker- und Akademikerinnenrate wird noch weiter runter rutschen, weil einfach ein Studium an einer österreichischen Universität auf die Art und Weise immer unattraktiver wird. Man kann ja wirklich sagen, wer tut sich denn das dann überhaupt noch an. Ich denke mir, da müssen wir dagegen setzen. Wir tun das auch mit dieser Resolution heute. Ich hoffe, dass mein Enthusiasmus nicht auch am Ende dieser Sitzung dann vorbei ist, sondern dass es hier tatsächlich so in dieser Richtung weiter geht. Ich denke, das ist ein starkes Zeichen nach Wien an die Bundesregierung. Und ich hoffe, dass hier auch ein entsprechendes Feedback von Seiten des Bundes kommt für unsere Universitäten hier in Oberösterreich. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Landesrätin Mag. Doris Hummer. Landesrätin Mag. Hummer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer! Es freut mich sehr, dass ich heute schon zum ersten Thema, das mich betrifft, hier auch vor ihnen sprechen darf, und es freut mich sehr, dass es ein gemeinsamer Antrag geworden ist zum Thema Bildungs- und Forschungslandschaft in Oberösterreich. Ich glaube, genau zu solchen Zeiten, die wir jetzt haben, wo wir eigentlich täglich aus den Medien noch immer erfahren, dass die Wirtschaftskrise unser Land Oberösterreich, auch unser Oberösterreich, nach wie vor in der Hand hat, ist es jetzt an der Zeit, klare Maßnahmen und klare finanzielle Bekenntnisse auch im Bereich der Bildung und im Bereich der Forschung zu setzen. Wenn wir unseren Wirtschaftsstandort in Zukunft sichern wollen, wenn wir in Zukunft den Wohlstand in Oberösterreich sichern wollen, dann brauchen wir einerseits gut ausgebildete Fachkräfte, wir brauchen Innovation, was Wissenschaft und Forschung bedingt, und wir brauchen die klugen Köpfe in unserem Land, wir brauchen die Vordenker in unserem Land. Und hier haben wir in Oberösterreich eine ganz gute Landschaft. Wir haben einen guten Mix aus außeruniversitärer Forschung und aus universitärer Forschung. Und diesen Mix gilt es weiter zu unterstützen und gilt es aufzubauen und vor allem auch finanziell wirklich genau unter die Lupe zu nehmen. Und die Johannes Kepler Universität ist hier ein sehr wichtiger Partner in diesem Bereich. Die Kollegin hat schon ganz viele Punkte, die die Johannes Kepler Universität aktuell betrifft, mit den Fakten, mit denen sie zu kämpfen hat, angesprochen. Für mich wirklich ausschlaggebend sind die Zahlen. Klare Zahlen, klare Fakten, die heute schon zweimal genannt worden sind. 31 Prozent mehr Studierende im Wintersemester 2009 im Vergleich zum Wintersemester 2008. 21 Prozent absolut mehr Studierende in Linz. Also, jeder kann sich das sehr einfach ausrechnen, glaube ich. Das heißt ganz einfach, wir haben zuwenig Platz in den Hörsälen. Wir haben wahrscheinlich auch im Unterricht zu wenig Kapazitäten. Wir müssen uns wirklich Gedanken machen über die Qualität der Bildung und Forschung an der Johannes Kepler Universität. Das Land Oberösterreich nimmt hier seine Verantwortung ganz bewusst wahr und sehr intensiv wahr. Es gibt hier Maßnahmen und Investitionen in diesen Bereichen für die nächsten Jahre, die bereits vereinbart und auch zugesagt worden sind, die ich natürlich auch hier entsprechend weiter trage. Und so gibt es zum Beispiel im Schwerpunkt Ausbau technisch-naturwissenschaftlicher Fakultät eine Zusage von 17 Millionen Euro an Investitionen in den nächsten Jahren. Hier haben wir uns auch ganz bestimmte Schwerpunkte gesetzt, weil ich glaube, es geht wirklich auch immer darum auch zu überlegen, was braucht das Land, wo wollen wir Exzellenzschwerpunkte haben im Bereich der Wissenschaft, im Bereich der Forschung, und hier fließen 4,8 Millionen Euro in die Polymerchemie, die sogenannte Borealis 1, hier hat man sich auch immer ganz gut abgestimmt mit der Wirtschaft, um wirklich zu schauen, wo braucht die Wirtschaft auch die Studenten, die Wissenschafter, die Forscher in Zukunft. Weitere 4,2 Millionen Euro fließen in die Kunststofftechnik, weil es ein erklärtes Ziel ist, die Kunststofftechnik am Standort Oberösterreich auszubauen. Und hier möchten wir in Oberösterreich auch wirklich eine Vorreiterrolle einnehmen. Das ist kein unproblematisches Verhältnis, was wir zurzeit hier auch an Diskussionen haben auch in Österreich, aber ich glaube, der Fakt der Unternehmen, die wir hier im Land haben, unterstützt uns hier sehr stark. Ein weiterer Bereich, den ich hier noch ansprechen möchte, ist die Oberflächen- und Nanoanalytik. Auch hier sind zwei Millionen Euro an Investitionen geplant in den nächsten Jahren. Eine weitere Schwerpunktsetzung ist der Bereich Mechatronik, der, glaube ich, ohnehin schon ein Erfolgsmodell am Standort Linz ist. Auch hier werden drei Millionen Euro weiter hineinfließen. Das heißt, wir haben uns sehr klar hier im Land Oberösterreich Gedanken gemacht, wo wollen wir auch hin mit der Wissenschaft, mit der Forschung, wo können wir auch punkten im Sinne von, wo können wir auch die klügsten Köpfe zu uns ins Land bringen, wo haben wir Chancen in der Wirtschaft. Und ich glaube, das gilt es immer mitzubedenken und weiter auszubauen. Aber es geht natürlich nicht nur um den Wettbewerb der klügsten Köpfe und dem Wettbewerb der klügsten Wissenschafter im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich, sondern auch in den anderen Bereichen möchten wir weiter die Johannes Kepler Universität unterstützen und ausbauen. Hier möchte ich nur nennen weitere Maßnahmen, die gesetzt werden, das wäre einmal der Ausbau der Professuren an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Weiterentwicklung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und auch die Schaffung eines geistes- und kulturwissenschaftlichen Studienangebotes. Auch eine Forderung, die, glaube ich, auch in dem ganzen techniklastigen Bereich nicht untergehen darf, wo wir uns auch klar dazu bekannt haben. Insgesamt kann man sagen, dass das Land Oberösterreich hier seiner Verantwortung im inhaltlichen aber auch im finanziellen Bereich klar nachkommt. Und ich glaube, es ist nur eine Frage der Gerechtigkeit, die wir auch hier mit diesem Antrag stellen, dass auch der Bund genau dieser Aufforderung und dieser Verteilungsgerechtigkeit nachzukommen hat. Man darf sich da nicht immer ausreden auf geschichtliche Entwicklungen, weil halt die Linzer Uni eine junge Uni ist, kann das keine Erklärung sein, die wir hier akzeptieren. Daher bitte ich auch um die Unterstützung dieses Antrages. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung? Dies ist nicht der Fall. Dann kann ich die Wechselrede somit wieder schließen und ich lasse abstimmen. Dabei werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 25/2009 abstimmen und anschließend über den Hauptantrag, der die Beilagennummer 20/2009 trägt. Ich lasse über den Abänderungsantrag abstimmen und bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 25/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Abänderungsantrag ist einstimmig angenommen worden. Ich lasse über den Hauptantrag abstimmen und bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die dem Hauptantrag mit der Beilagennummer 20/2009 in der Fassung des soeben beschlossenen Abänderungsantrages mit der Beilagennummer 25/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Hauptantrag mit der Beilagennummer 20/2009 in der Fassung des Abänderungsantrages mit der Beilagennummer 25/2009 einstimmig angenommen worden ist. Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf der Landtagssitzung noch eingelangt sind. Die Beilage 24/2009, die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) Regelung über die Mautabgeltung, wird dem Verkehrsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 26/2009, ein Initiativantrag betreffend eine Änderung der Oö. Landesverfassung zur Abschaffung des Proporzes, wird dem Verfassung-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Ich bitte den Herrn Ersten Landtagspräsidenten wieder den Vorsitz für die weitere Tagesordnung zu übernehmen. (Der Erste Präsident übernimmt den Vorsitz.) Erster Präsident: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf darauf aufmerksam machen, dass im Anschluss an diese Sitzung nebenan im Landtagsbesprechungszimmer hier hinter der sogenannten Tapetentüre die Konstituierung aller ständigen Landtagsausschüsse stattfinden wird. Den Vorsitz bis zur Wahl des jeweiligen Obmannes bzw. der jeweiligen Obfrau gemäß der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 führe ich als Erster Präsident des Landtags. Die Tagesordnung aller Ausschüsse betrifft jeweils nur die Wahl des Obmannes bzw. der Obfrau, des ersten und zweiten Stellvertreters bzw. der ersten und zweiten Stellvertreterin und zweier Schriftführer bzw. Schriftführerinnen. Für die Mitglieder der Ausschüsse gebe ich bekannt, dass diese in der folgenden Reihenfolge aufgerufen werden, damit sich die Damen und Herren schon vorbereiten können: Verfassung-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten, Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten, Bauausschuss, Verkehrsausschuss, Umweltausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Wohnbau, Natur- und Landschaftsschutz, Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, Kulturausschuss, Geschäftsordnungsausschuss, Ausschuss für Frauenangelegenheiten, Kontrollausschuss, Ausschuss für EU-Angelegenheiten, Petitions- und Rechtsbereinigungsausschuss. Ich ersuche die Mitglieder des hohen Hauses gleich im Landtagssitzungssaal zu bleiben und sich für die einzelnen konstituierenden Sitzungen bereit zu halten. Weiters ersuche ich den Herrn Schriftführer Abgeordneten Wolfgang Stanek vor Beginn der jeweiligen Sitzung die Mitglieder der Ausschüsse hier aufzurufen. Die Mitglieder des hohen Hauses finden eine Aufstellung über die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse in der Reihenfolge der Konstituierung auf ihren Plätzen vor. Ich bitte um Verständnis für diese Art der Vorgangsweise, aber nur so ist ein rascher und reibungsloser Ablauf der Konstituierung der Ausschüsse möglich. Die Sitzung ist geschlossen und ich ersuche den Herrn Schriftführer mit dem Aufruf der Mitglieder des Verfassung-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses zu beginnen. (Ende der Sitzung: 13.18 Uhr) 10 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 2. Sitzung am 19. November 2009 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, , 2. Sitzung am 19. November 2009 11