Kurzschriftlicher Bericht 57. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 5. März 2009 Inhalt: Trauerkundgebung für das verstorbene Mitglied der Oö. Landesregierung Josef Schützenberger (Seite 5) Fragestunde: L-8210/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 6) L-8211/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Ackerl (Seite 8) L-8212/1-XXVI: Anfrage der Abg. Präs. Eisenriegler an Landesrat Dr. Stockinger (Seite 10) L-8213/1-XXVI: Anfrage der Abg. Schwarz an Landesrat Ackerl (Seite 12) L-8214/1-XXVI: Anfrage des Abg. Hirz an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 15) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 19) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1765/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus der Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. Redner/in: Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 20) Abg. Schreiberhuber (Seite 21) Abg. Hirz (Seite 22) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 24) Abg. Mag. Stelzer (Seite 25) Beilage 1768/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird (Oö. Pflegegeldgesetz-Novelle 2009). Redner/innen: Landesrat Ackerl (Seite 26) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 26) Abg. Dr. Aichinger (Seite 28) Abg. Moser (Seite 28) Beilage 1770/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang. Redner/innen: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 30) Abg. Dr. Entholzer (Seite 30) Abg. Dr. Brunmair (Seite 31) Abg. Schwarz (Seite 31) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 33) Beilage 1771/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. Redner/in: Landesrat Anschober (Seite 34) Abg. Eidenberger (Seite 35) Abg. Brunner (Seite 36) Beilage 1773/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Redner/in: Abg. Steinkogler (Seite 37) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 37) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 38) Abg. Wageneder (Seite 38) Beilage 1776/2009: Initiativantrag betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern. Redner/in: Abg. Mag. Stelzer (Seite 40) Abg. Moser (Seite 41) Abg. Hirz (Seite 43) Abg. Dr. Frais (Seite 45) Beilage 1777/2009: Initiativantrag betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau. Redner/in: Abg. Schwarz (Seite 46) Abg. Ing. Aspöck (Seite 48) Abg. Hingsamer (Seite 49) Abg. Kapeller (Seite 50) Beilage 1778/2009: Initiativantrag betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Redner/in: Abg. Mag. Jahn (Seite 52) Abg. Trübswasser (Seite 54) Abg. Schürrer (Seite 55) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 56) Beilage 1779/2009: Initiativantrag betreffend Maßnahmen, um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und Bankmanagern zu mindern. Redner: Abg. Bernhofer (Seite 58) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 59) Abg. Hirz (Seite 59) Abg. Schenner (Seite 60) Geschäftsantrag betreffend Aufnahme der Beilage 1769/2009 (Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen). (Seite 62) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1762/2009: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2009). Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 62) Redner/innen: Abg. Kiesl (Seite 63) Abg. Kraler (Seite 63) Abg. Moser (Seite 63) Abg. Hirz (Seite 64) Beilage 1769/2009: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 65) Redner/in: Abg. Weixelbaumer (Seite 65) Abg. Dr. Schmidt (Seite 66) Beilage 1765/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus der Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. Berichterstatter: Landesrat Sigl (Seite 66) Beilage 1768/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird (Oö. Pflegegeldgesetz-Novelle 2009). Berichterstatter: Landesrat Ackerl (Seite 67) Rednerinnen: Abg. Schwarz (Seite 67) Abg. Eisenrauch (Seite 68) Beilage 1770/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang. Berichterstatterin: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 69) Redner/in: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 70) Abg. Dr. Aichinger (Seite 71) Beilage 1771/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. Berichterstatter: Landesrat Sigl (Seite 72) Beilage 1773/2009: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Berichterstatter: Landesrat Dr. Stockinger (Seite 72) Beilage 1776/2009: Initiativantrag betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern. Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 73) Beilage 1777/2009: Initiativantrag betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 73) Rednerin: Abg. Schwarz (Seite 74) Beilage 1778/2009: Initiativantrag betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Berichterstatterin: Abg. Mag. Jahn (Seite 74) Beilage 1779/2009: Initiativantrag betreffend Maßnahmen, um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und Bankmanagern zu mindern. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 75) Geschäftsanträge: Beilage 1785/2009: Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1621/208 – Initiativantrag betreffend die Bewohnervertretung in den Alten und Pflegeheimen. Berichterstatterin: Abg. Moser (Seite 75) Beilage 1786/2009: Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1621/208 – Initiativantrag betreffend einen Kostenersatz für die Ausbildung zum Altenfachbetreuer. Berichterstatterin: Abg. Moser (Seite 76) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 1785 und 1786/2009: Rednerin: Abg. Moser (Seite 76) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger, entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Prinz Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor HR Dr. Hörmanseder Amtsschriftführer: HR Dr. Dörfel (Beginn der Sitzung: 10:08 Uhr) Erste Präsidentin: Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 57. Sitzung des Oö. Landtags in dieser Legislaturperiode und begrüße Sie alle dazu sehr herzlich, den Herrn Landeshauptmann, den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter, die Mitglieder der Landesregierung, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die anwesenden Bundesräte, die jungen Leute und Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, die Vertreter der Presse und die Bediensteten des Hauses. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider und der Herr Abgeordnete Prinz sind von der heutigen Landtagssitzung entschuldigt. Die amtliche Niederschrift über die 56. Sitzung liegt vom 6. bis 20. März in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf, und das Protokoll über die 55. Sitzung habe ich Ihnen heute auf Ihren Plätzen auflegen lassen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie bitten sich für eine Trauerkundgebung von den Sitzen zu erheben. Am 14. Februar des heurigen Jahres ist der Herr Landtagsabgeordnete und Landesrat außer Dienst, Herr Josef Schützenberger, im 91. Lebensjahr verstorben. Mit Landesrat Schützenberger hat Oberösterreich eine große Persönlichkeit der Aufbaugeneration verloren, die sich in zahlreichen Funktionen und politischen Ämtern für Oberösterreich und insbesondere für die Menschen in unserem Land bleibende Verdienste erworben hat. Josef Schützenberger wurde 1918 in Steinbach an der Steyr geboren. Er war Zeitzeuge unserer gesamten jüngeren Geschichte und wurde damit wie alle Menschen seiner Generation geprägt von den Katastrophen, die auch zu dieser unserer Geschichte gehören. Diese Erfahrungen haben sein Handeln stets bestimmt. Die Lehren daraus standen als zentrale Leitlinie über seinem Denken. Er gehörte noch zu den ersten beiden Generationen von Nachkriegspolitikern, die aus dem, was sie als junge Menschen selbst erleben mussten, den Vorsatz abgeleitet haben, es besser zu machen. Josef Schützenberger waren die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein besonderes Anliegen. Er zeigte dies in seiner Tätigkeit als Arbeiterbetriebsrat in der VÖEST bereits ab 1957. Landesrat Schützenberger hat jahrzehntelang in verschiedensten Funktionen gewirkt, er hat das Gesundheitssystem in Oberösterreich mitgeprägt. 1956 erfolgte seine Wahl in den Vorstand der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, deren Obmann er 1959 wurde. 1962 kam er in den Präsidialausschuss des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus war er auch als Vizepräsident des Roten Kreuzes für Oberösterreich tätig. 1964 wurde Schützenberger in den Oö. Landtag gewählt und war ab 1973 bis zu seiner Wahl Obmann des Ausschusses für öffentliche Wohlfahrt. Am 15. Dezember 1974 erfolgte seine Wahl zum Landesrat. In der Oö. Landesregierung war er neben dem Gesundheitswesen auch für den Naturschutz zuständig. Er hat früh erkannt, dass intakte Lebensgrundlagen die Voraussetzungen für die Lebensqualität der Menschen sind und sich entsprechend dafür eingesetzt, dass diese Voraussetzungen auch geschaffen werden konnten. Josef Schützenberger war über die Parteigrenzen hinweg ein angesehener Mann. Sein ambitioniertes, politisches Engagement, seine menschliche Ausstrahlung und seine persönliche Integrität haben ihn ausgezeichnet. Für seine Verdienste wurde er mit dem goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und dem goldenen Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich ausgezeichnet. Wir verlieren mit Josef Schützenberger einen Menschen, der Oberösterreich und seinen Menschen stets gedient hat. Das Land Oberösterreich, der Oö. Landtag werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ich danke Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen diese Sitzung mit einer Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Anfragen haben Sie auf Ihren Plätzen vorliegen. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Ich bitte beide Herren. Abg. Mag. Steinkellner: Guten Morgen Herr Landeshauptmann! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Guten Morgen Herr Klubobmann! Abg. Mag. Steinkellner: Eine im Rahmen einer Dissertation durchgeführte Umfrage hat alarmierende Ergebnisse betreffend die Einstellung der islamischen Religionslehrer an den Tag gebracht. 21,7 Prozent der befragten islamischen Religionslehrer lehnen Demokratie und 27,1 Prozent die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ab, weil sie sich mit dem Islam nicht vereinbaren lassen. Wie oft wurden im Schuljahr 2007/2008 und 2008/2009 durch einen Fachinspektor für den islamischen Religionsunterricht eine Inspektion des islamischen Religionsunterrichts an den oberösterreichischen Pflichtschulen durchgeführt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, Herr Klubobmann! Zu Ihrer Anfrage darf ich Folgendes festhalten. Der Schulleiter hat gemäß Paragraf 32 Absatz 2 des Landesdienstgesetzes darauf zu achten, dass alle an der Schule tätigen Lehrer ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Er hat sie dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Missstände abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzeit zu sorgen. Dies ist die Aufgabe des Schulleiters. Die fachliche Aufsicht für Religionslehrer obliegt den Fachinspektoren und -inspektorinnen für Religion entsprechend den Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes. Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Religionsunterrichtsgesetz ist die unmittelbare Beaufsichtigung Angelegenheit der jeweiligen Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft. Der Fachinspektor Senad Podojak hat seinen Informationen zufolge im Schuljahr 2007/2008 33 Inspektionen und im ersten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 23, insgesamt also 55 Inspektionen durchgeführt. Der zuständige Fachinspektor teilt mit, dass zum Beispiel aufgrund einer Beschwerde seitens des Landesschulinspektors und mangelnder Deutschkenntnisse ein islamischer Religionslehrer die Auflage erhalten hat, seine Deutschkenntnisse umgehend zu verbessern. Dieser islamische Religionslehrer hat dann um einvernehmliche Auflösung seines Dienstverhältnisses ersucht. Die Durchführung der Überprüfung der Deutschkenntnisse ist jedem Bundesland freigestellt. In Oberösterreich erfolgt diese durch zwei Bezirksschulinspektoren und durch den zuständigen Fachinspektor für islamischen Religionsunterricht. Über inhaltliche Belange der Inspektionen kann der Landesschulrat für Oberösterreich keine Auskunft geben, da laut gesetzlicher Vorgaben der Fachinspektor Senad Podojak die Berichte über seine Unterrichtsbesuche an den für die islamische Religion zuständigen Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, Herrn Professor Anas Schakfeh, übermittelt hat. Anlässlich der aktuellen Studie über die politischen Einstellungen der islamischen Religionslehrer wurde zwischen Frau Bundesminister Claudia Schmid und der islamischen Glaubensgemeinschaft ein Maßnahmenpaket für den islamischen Religionsunterricht neu vereinbart. Ein besonderer wichtiger Aspekt ist eine genaue Überprüfung des islamischen Religionsunterrichts auf Basis der Möglichkeiten der allgemeinen schulrechtlichen Bestimmungen. Zu folgenden Punkten wurde eine bundesweit koordinierte Kontrolle durch die Schulaufsichtsorgane und die Schulleitungen eingeleitet. Überprüfung der Deutschkenntnisse der islamischen Religionslehrer und Verwendung der deutschen Sprache gemäß Paragraf 16 Schulunterrichtsgesetz. Überprüfung der Wahrung der Aufsichtspflicht durch die Schulaufsichtsorgane, Überprüfung der Einhaltung des Schulunterrichtsgesetzes, zum Beispiel hinsichtlich des Einsatzes von Erziehungsmitteln anderer schulrechtlicher Vorschriften, wie etwa Frühwarnsystem, Führung der Amtsschriften, Einhaltung der Jahresplanung, Anwesenheitspflicht. Weiters Kontrolle der eingesetzten Unterrichtsmittel gemäß Paragraf 2 Absatz 2 Religionsunterrichtsgesetz. Beobachtung der Integration der islamischen Religionslehrer in den Lehrkörper und das schulische Geschehen. Überprüfung der Einhaltung der Wertvorstellung, die für die österreichischen Schulen gemäß Artikel 14 Absatz 5a Bundes-Verfassungsgesetz unbeschadet der Autonomie der Religionsgemeinschaft in Fragen der Glaubenslehre allgemein verbindlich sind. Zu Letzterem sage ich in aller Klarheit, erstens vertrete ich persönlich die Meinung, dass islamischen Religionsunterricht, aber auch Religionsunterricht anderer Konfessionen nur Personen unterrichten können, die sich ganz eindeutig zur Demokratie und zur Republik Österreich bekennen, zweitens, die deutsche Sprache problemlos beherrschen, und drittens, in unserer Republik auch die Ausbildung zum Religionslehrer erfahren haben. Abg. Mag. Steinkellner: Danke für diese Klarstellung. Das heißt, auf eine Frage jetzt reduzierend, eine Kündigung eines Religionslehrers, wie in Vorarlberg, der kritisiert hat, dass andere Religionslehrer nicht genügend Deutsch könnten und dies in einem Leserbrief auch öffentlich tat, wäre in Oberösterreich auszuschließen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das kann ich nicht beurteilen, das ist eine dienstrechtliche Angelegenheit, die über den Landesschulrat und über das Ministerium zu geschehen hat, hier liegt keine Kompetenz des Schulreferenten der Landesregierung vor. Abg. Mag. Steinkellner: Wir Freiheitliche bemühen uns seit über einem Jahr die Religionslehrbücher, die in den Schulen Verwendung finden, zu bekommen und durchzusehen. Dankenswerter Weise wurde seitens des Landesschulrates nunmehr ein Religionslehrbuch für acht-, neunjährige Kinder im Religionsunterricht übermittelt, in dem bereits eine Seite entfernt wurde, weil ein Bild dargestellt wird, wie ein Märtyrer fällt, mit dem Spruch, und wähne nicht die in Allahs Weg gefallenen für tot, nein lebend bei ihrem Herrn werden sie versorgt, wo ein Märtyrer glorifiziert wird. Wir kennen die anderen Lehrbücher nicht. Können Sie sicherstellen, dass in Oberösterreich keine Lehrbücher für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler im muslimischen Unterricht verwendet werden, in denen Märtyrertote, der Märtyrertod glorifiziert wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Der Märtyrertod wird prinzipiell in allen Regionen hochgehalten, denn Märtyrer ist ein Mensch, der zu seinen Grundsätzen, zu seinem Bekenntnis, zu seiner Weltanschauung steht. Ich verweise darauf, dass das Land Oberösterreich zwei Landespatrone hat, sowohl den Heiligen Leopold als auch den Heiligen Florian, die beide Märtyrer sind und die wir selbstverständlich verehren. Abg. Mag. Steinkellner: Aber nicht mit einer Kalaschnikow in der Hand, oder? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich darf vielleicht dazu unterscheiden, dass ich grundsätzlich zur Frage der Märtyrer eine Aussage getroffen habe, nicht zur Frage der Darstellung in diesem Religionsbuch. Religionsbücher unterliegen der Fachaufsicht und entziehen sich daher der politischen Kommentierung. Erste Präsidentin: Danke Herr Klubobmann. Gibt es dazu noch weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landeshauptmann. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Ackerl. Bitte Frau Moser. Landesrat Ackerl: Hätten wir nicht den Hl. Florian, wäre es schwieriger. Guten Morgen Frau Abgeordnete. Abg. Moser: Guten Morgen Herr Landesrat! Ich habe nur gewartet, dass du mir deine Aufmerksamkeit zuwendest. Landesrat Ackerl: Ich hätte dich schon mehrmals angeschaut. Abg. Moser: Es geht in meiner mündlichen Anfrage heute um einen Rechnungshofbericht, und zwar lautet meine Anfrage: Die Oberösterreichische Landesregierung hat am 11. Oktober 2004 den Landesrechnungshof beauftragt, einzelne Sozialhilfeverbände stichprobenweise zu prüfen und über das Ergebnis ein Gutachten zu erstellen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Landesrechnungshofs hat der Unterausschuss Sozialhilfeverbände am 12. Oktober 2006 beraten und im Zuge dessen von Ihnen die Information erhalten, dass Sie eine "Studie Sozialhilfeverbände" in Auftrag geben werden. Meine Frage lautet: Was hat sich seit dem Vorliegen des LRH-Gutachtens und dem Ergebnis der darauf aufbauenden Studie geändert? Landesrat Ackerl: Ja, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Aufgrund der Empfehlungen des Landesrechnungshofes wurde eine Studie ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Innsbrucker Hafelekar Unternehmensberatung Schober GmbH. erhalten, die ihr Angebot mit der Firma MCI Management Center Innsbruck, der örtlichen Fachhochschule, erstellt hatte. Mittlerweile wurden vom Studienersteller sowohl auf Landes- und Bezirks- als auch auf Einrichtungsebene stationäre Einrichtungen und mobile Dienste Erhebungen durchgeführt und ausgewertet. Die zentralen Ergebnisse, der vom Landesrechnungshof angeregte Systemvergleich und Handlungsempfehlungen liegen nunmehr als Entwurf vor, der am 11. März, also nächste Woche, mit Vertretern und Vertreterinnen den regionalen Trägern, sozialer Hilfe und von Fachabteilungen diskutiert und im Anschluss daran finalisiert wird. Dieser Bericht wird sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass selbstverständlich zwischenzeitig Anregungen des Landesrechnungshofes aufgegriffen und umgesetzt wurden, soweit nicht eine nähere Ausführung beziehungsweise Plausibilisierung im Rahmen der Studie erforderlich schien. So wurden beispielsweise inzwischen jährlich stattfindende Sozialplanungsgespräche zwischen der Abteilung Soziales und den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen regionalen Träger zu sozialer Hilfe etabliert, die im Übrigen sehr positiv angenommen werden. Weiters wurde durch die Einführung einer einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich der stationären Einrichtungen durch die Erlassung einer Richtlinie für regionale Sozialplanung oder durch die Initiierung eines Normkostenmodells im Bereich der mobilen Dienste ebenfalls auf die Schaffung einer tragfähigen Basis für stärkere Koordination zwischen dem Land Oberösterreich und den regionalen Trägern sozialer Hilfe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten hingewirkt. Weitere Maßnahmen werden selbstverständlich erst dann gesetzt werden, wenn der Bericht der in Auftrag gegebenen Studie diskutiert ist und vorgelegt wird. Erste Präsidentin: Bitte eine Zusatzfrage. Abg. Moser: Zusatzfrage: Herr Landesrat, man muss schon ein bisschen im Auge behalten den Zeitablauf von 2006. Wir haben im Dezember 2007 ein E-Mail geschickt. Ich muss sagen, es ist dankenswerterweise drei Tage später gekommen, wo eben genau das Ausschreibungsprozedere, das auch du angesprochen hast, jetzt angeführt worden ist, eben die Hafelekar Unternehmensberatung. Ich frage mich aber schon bitte, wir haben jetzt Frühling 2009 und vom Rechnungshof sind ja auch andere Maßnahmen sehr wohl vorgeschlagen worden. Oder es ist angeregt worden eine Kooperation oder die Altenbetreuung in den Spitalsbereich in die Diskussion miteinzubeziehen. Also was ist der Grund, dass zwei Jahre, weil ich meine, es sind jetzt dann wirklich über zwei Jahre, dass erst jetzt die Studie vorliegt? Wir haben ja wirklich auch andere sehr gute Studien in Oberösterreich, auch du in deinem Ressort, in Auftrag gegeben, wo ich nicht zwei Jahre warten muss, dass ich jetzt einmal eine Diskussionsgrundlage im Ressort habe. Und ich denke mir, die Anregungen die der Rechnungshof da aufgezählt hat, die können ja einfach nicht alle jetzt nur so einfließen, wie du eben gesagt hast, ich glaube, dass Verbesserungen da waren. Aber meine Frage: Warum hat die Studie so lange gedauert? Landesrat Ackerl: Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass auch im Rahmen der Gesundheitsplattform verschiedene Aktivitäten gesetzt werden, unter anderem die Frage des Nahtstellenmanagements zwischen den Spitälern und den stationären und ambulanten Einrichtungen des extramuralen Sektors dort besprochen wird. Und das findet natürlich auch in Form von Arbeitskreistagungen statt. Und ich möchte schon darauf aufmerksam machen, dass die Studie, die in Auftrag gegeben wurde, einen Umfang hat, der 700 Seiten ausmacht. Das Prozedere hat zirka 18 Monate gedauert und es hat zwischendurch sehr viele Gespräche gegeben, das heißt Tagungen gegeben, wo die unterschiedlichen angesprochenen Bereiche in die Befragungen beziehungsweise Diskussionen einbezogen waren, und das, was auch ohne Befassung der Studie aus Anregungen des Rechnungshofes umgesetzt werden konnte, habe ich ja vorgelesen, ist gemacht worden und das andere wird sich erst nach dem Ergebnis der Studie herausstellen. Ich erachte also angesichts der Größenordnung, um die es geht, immerhin wird das ganze Bundesland in einer sehr wesentlichen Aufgabenstellung im Rahmen der Sozialhilfeverbände da umfasst, die eineinhalb Jahre für gerade ausreichend. Man kann natürlich die Dinge schneller machen, aber dann kann man nicht partizipationsmäßig arbeiten. Es sind also, sobald man sehr weite Bereiche und sehr unterschiedliche Bereiche einbeziehen muss, sind einfach die Prozesse länger. Ich bekenne mich aber dazu. Und du wirst dich ja erinnern, es hat auch etliche Unterausschüsse gegeben, die mehr wie ein Jahr oft zwei Jahre zur inhaltlichen Materien getagt haben, aber es hat sich in der Regel ausgezahlt die Dinge gründlich zu untersuchen und zu beleuchten und dann den Versuch zu machen, zu einvernehmlichen Festlegungen zu kommen. Erste Präsidentin: Bitte, Frau Abg. Moser. Abg. Moser: Eine Zusatzfrage noch ganz kurz. Herr Landesrat, ich glaube, du weißt, dass es mir hier nicht um eine billige Polemik geht, aber wenn du jetzt sagst, es ist zwischenzeitlich jetzt ein Normkostenmodell entwickelt worden. Ich sage nur zwei Beispiele: Wie weit ist überprüft worden, weil der Rechnungshof angeregt hat die benötigten Leistungen auszuschreiben, ein Beispiel, beziehungsweise das zweite, wo ja auch schon sehr wohl du Änderungen angesprochen hast, die Nahtstellenproblematik, die ist noch nicht geklärt, bitte. Ich habe mir jetzt wieder die Unterlagen angeschaut auch von der Pflegeenquete. Wir haben dort Probleme, also daher die Wichtigkeit, glaube ich auch, wenn man es seriös macht, ist schon gegeben. Wirst du im nächsten Ausschuss uns die Studie präsentieren? Landesrat Ackerl: Liebe Frau Kollegin Moser! Erstens ein Leben ohne Probleme (Zwischenruf Abg. Moser: "11. März!") wird es nicht geben. Ich sage das so wie es ist, weil immer dann wenn Menschen zusammenarbeiten müssen, kommt es auf die betroffenen Personen an, kommt es darauf an, um welche Aufgabenstellungen dass es geht. Und gerade was die Nahtstellenfragen zwischen den Krankenanstalten und den Trägern, den unterschiedlichen, betrifft, ist ja das Aufgabengebiet riesig groß, weil ja die Dinge dann besonders gut funktionieren, wenn man zum Beispiel auch die niedergelassenen Mediziner einbezieht und die sind ja doch in einer sehr großen Zahl da zu berücksichtigen. Aber ich bin sehr optimistisch, dass es uns gelingt im Laufe der Jahre immer eine befriedigende Situation nachzuweisen. Also ich gehe aber nicht davon aus, dass sich da jemand herstellen kann, ohne dass er flunkert und sagt, es läuft alles bestens und wir haben alles super gemacht und alles geht gut. Das kann ich mir nicht vorstellen. Gerade was die Normkostenfrage betrifft ist, das schon eine, die sehr umstritten ist, weil sie ja in der Regel durch eine Normung nicht berücksichtigen, dass es Unterschiede einfach gibt, alleine schon aus der Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und es wird eben ein Ergebnis der Studie sein, ob es zu Ausschreibungen kommt oder ob der bewährte oberösterreichische Weg der Fortschreibung von Leistungen, wie wir sie mit den bekannten sozialen Trägern haben, fortgesetzt wird. Ich verhehle nicht, ich habe den Weg, den wir jetzt gehen, immer für besser gehalten als Ausschreibungsmodelle, weil Ausschreibungsmodelle in der Regel auch ein Billigstbieterprinzip beinhalten und gerade in sozialen oder gesundheitspolitischen Fragen hat sich das aus meiner Sicht nicht bewährt. Vor allem stellt sich auch die Frage inwieweit die soziale Situation der in diesem Bereich Tätigen mitberücksichtigt wird oder ob nicht wesentlich mehr Unsicherheit und damit eine geringere Attraktivität geschaffen wird. Was die Bereitschaft betrifft diese Studie vorzustellen, möchte ich darauf verweisen, dass sie, ohne dass sie fertig gestellt ist und dem Land Oberösterreich vorliegt, nicht vorgestellt werden kann. Sie muss aber auch vom Auftragnehmer vorgestellt werden und nicht von uns direkt. Aber selbstverständlich werde ich veranlassen, nach dem ich ja in der ersten Anfragebeantwortung gesagt habe, dass das Ganze der Regierung und dem Landtag zugeleitet wird, dass das so rasch wie möglich geschieht. Das heißt also, ich werde auch bei der Besprechung nächste Woche darauf dringen, dass es zu einem raschen Abschluss der Studie kommt. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Ackerl. Die Frau Dritte Präsidentin Eisenriegler hat die nächste Anfrage an den Herrn Landesrat Dr. Stockinger. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landesrat Stockinger! In letzter Zeit sind wiederholt Haustiere (drei Hunde, eine Katze) in Jagdfallen schwer verletzt beziehungsweise getötet worden. Welche Maßnahmen gedenken Sie, Herr Landesrat, zu ergreifen, um Vorfälle wie diese in Zukunft auszuschließen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin! Zwei Maßnahmen sind wichtig. Zum einen überprüfen wir die Einhaltung der Vorschriften der oberösterreichischen Fallenverordnung in jedem Fall, wo es zu Zwischenfällen mit der Falle kommt. Ich kann Ihnen sagen, dass in zwei der von Ihnen angeführten Fälle die Bezirkshauptmannschaft festgestellt hat, dass ordnungsgemäß vom jeweiligen Jäger die Falle verwendet wurde und dass das Problem eher darin gelegen ist, dass die Hunde beziehungsweise die Hundebesitzer abseits der Wege freigelaufen sind und unglücklicherweise in die korrekt abgedeckte und ordnungsgemäß aufgestellte Falle gegangen sind. In einem dritten Fall, der auch medial veröffentlicht wurde, handelt es sich nicht um eine jagdliche Falle, sondern um ein verbotenes Schlageisen in dem eine Katze bedauerlicherweise im Ortsgebiet noch dazu von einem offensichtlichen Tierquäler letztlich malträtiert und getötet wurde. Aber es ist mir wichtig, dass die Öffentlichkeit weiß, dass die Falle notwendig ist für die Bekämpfung von Raubwild, das keine natürlichen Feinde mehr hat, etwa den Marder, der als Automarder viel Schaden anrichtet oder die Fuchspopulation kurz zu halten, um die Tollwut, auch wieder ein Problem für Hunde und letztlich auch für den Menschen, die Tollwutausbreitung zu verhindern, dass wir aber gleichzeitig streng darauf achten, dass die Fallen nur ordnungsgemäß in dem Rahmen angewendet werden wie es die Fallenverordnung vorsieht. Und zum Zweiten auch darauf hinzuweisen, dass jeder Hundehalter eine gewisse Verantwortung hat. Hunde können die Warnschilder nicht lesen, die bei Fallen aufgestellt werden müssen. Es hat aber ein Hund abseits der Wege auch nicht freilaufend letztlich geduldet zu werden. Dazu haben wir im Hundehaltungsgesetz ja die entsprechenden Freilaufflächen nominiert. Erste Präsidentin: Bitte Frau Kollegin Eisenriegler eine Zusatzfrage. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Ich bin nicht ganz Ihrer Meinung, aber das steht mir jetzt nicht zu das zu entgegnen. Meines Erachtens ist das Aufstellen der Fallen an sich schon ein Problem und die Notwendigkeit wird auch nicht überall so gesehen, weil Oberösterreich eines der letzten Bundesländer ist, die das überhaupt noch erlaubt, deshalb die Frage. Ist es für Sie vorstellbar so wie in anderen Bundesländern, die Fallenjagd in Oberösterreich abzuschaffen? Dazu ist zu sagen, dass es die Tollwut schon seit Jahren nicht mehr gibt, es außerdem andere Methoden gibt Tollwut zu bekämpfen und erfolgreich wurde sie bekämpft durch Impfungen. Was die Marder betrifft, die Steinmarder sind diejenigen, die in die Autos gehen und die leben in der Stadt. Da gibt es keine Fallen. Und die Edelmarder im Wald fressen Mäuse, also richten sie, meines Erachtens, nicht diesen Schaden an. Können Sie sich vorstellen die Fallen überhaupt abzuschaffen? Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin! Ich habe mir im Vorfeld dieser Anfragebeantwortung genau angesehen wie die Rechtssituation im deutschen Sprachraum ausschaut. In den deutschen Bundesländern, auch dort ist die Jagd Landessache, gilt bis auf Berlin die Fallenjagd weiterhin als erlaubt innerhalb gewisser Einschränkungen. Auch in Österreich ist es so, dass, bis auf zwei Bundesländer, nämlich Wien und Tirol, die Jagd mit Todschlagfallen grundsätzlich möglich machen, erlauben unter gewissen Ausnahmebestimmungen. Auch Oberösterreich hat keine generelle Freigabe der Fallenjagd, sondern die Frage, wann darf wer wie die Falle einsetzen, genau geregelt. Etwa sieben Prozent der oberösterreichischen Jäger, also von den 17.000 etwa 1.100 haben eine Genehmigung für die Fallenjagd, müssen dazu Schulungen machen, brauchen abgenommene genehmigte Fallen und haben genaue Vorschriften wie die Falle zu verwenden ist. Im Einvernehmen mit den jagdlich Verantwortlichen bin ich der Meinung, dass aus den Erfahrungen in vielen Regionen Europas gleichzeitig aber auch im Wissen um die Notwendigkeit, dass Raubwild gewisse Regulierungen braucht, etwa der Fuchs oder der Marder, dass wir ohne die Falle, vor allem beim Marder, uns sehr, sehr schwer tun, weil er mit der Büchse letztlich kaum zu erwischen ist. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frage ist, ob man ihn erwischen muss. Erste Präsidentin: Bitte Frau Präsidentin. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Hunde kann man anhängen, Kinder und Katzen nicht. Wie können Sie sicherstellen, dass keine SpaziergängerInnen oder spielende Kinder in die Fallen geraten? Landesrat Dr. Stockinger: Durch die exakte Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen in der Fallenverordnung. Und ich kann Ihnen versichern, dass wir hier sehr, sehr konsequent sind, dass wir diese Dinge genau kontrollieren und dass wir jedem Missstand nachgehen. Und Sie müssen wissen, wenn ein Jäger sich hier nicht ordnungsgemäß verhält, die Falle nicht korrekt einsetzt, Vorsichtsmaßnahmen ignoriert, dann hat dieser Jäger nicht nur eine Strafe im Strafverfahren zu erwarten, sondern auch den Entzug der Jagdkarte. Also die größte Strafe, die man einem Jäger geben kann. Da sind wir wirklich sehr, sehr scharf, weil ich weiß, dass die Fallenjagd ein sensibles Thema ist und dass es hier mehrere Schutzinteressen gibt. Aber ich glaube, dass wir bisher sagen können, dass es eine verantwortungsvolle Verwendung der Falle gibt und dass die Verordnung, die seit 17 Jahren in der Zwischenzeit in Kraft ist, sich an sich in der Praxis bewährt hat. Man wird nie alles ausschließen können und es gehören beide Seiten dazu, die Jagd, die die Falle verantwortungsvoll und ordnungsgemäß einsetzt, und der Hundehalter, der auch wissen muss, dass das unbeaufsichtigte Freilaufen, um das geht es ja, weit abseits der Wege, und nur dort darf die Falle aufgestellt werden, dass das zum Problem werden kann. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Dr. Stockinger. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Schwarz an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Schwarz: Guten Morgen Herr Landesrat! Bei der Berechnung von Ansprüchen aus der Sozialhilfe beziehungsweise bei der Notstandshilfe senkt ein etwaiges PartnerInneneinkommen die Ansprüche der AntragstellerInnen. Aus diesem Grund fragen die Behörden bei der Antragstellung, ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Bei der Prüfung von Leistungs- und Unterstützungsansprüchen ist jedoch auf das wesentliche Merkmal einer Lebensgemeinschaft, die Wirtschaftsgemeinschaft, abzustellen. Dabei geht es sowohl um die gemeinsame Bestreitung der Lebensführungskosten als auch um finanzielle Beiträge zur Lebenserhaltung des jeweils anderen Partners (VwGH Erk. 2001/11/0075 vom 23.03.2004). Wird in Oberösterreich bei der Berechnung von Sozialhilfe beziehungsweise Notstandshilfeansprüche auf das tatsächliche Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft - und nicht etwa auf das bloße Vorliegen einer gemeinsamen Wohnadresse - Bedacht genommen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Ja, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarz! Zu Ihrer Anfrage möchte ich in der Beantwortung der Sozialabteilung festhalten, dass nach dem Sozialhilfegesetz festgelegt ist, dass bei einer Leistung sozialer Hilfe zum Lebensunterhalt auch das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten zu berücksichtigen ist. In der Sozialhilfeverordnung in § 5 Abs. 1 wird festgehalten, dass bei Festsetzung des Ausmaßes von Leistungen sozialer Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, Hilfe zur Erziehung und Erwerbsfähigkeit sind auszubinden, in anderen Rechtsvorschriften als anrechnungsfrei hinsichtlich der Sozialhilfe bestimmten Einkommen folgende Einkommen nicht zu berücksichtigen, in der Ziffer 11, das Einkommen des Ehegatten, Lebensgefährten als wenn dieser Selbsthilfeempfänger wäre. Nach ständiger Rechtssprechung sind die Kriterien für die Annahme einer Lebensgemeinschaft die Eheähnlichkeit, das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtergemeinschaft gegeben. Es muss ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des eheähnlichen Zusammenlebens entspricht, also mit dem aus einer seelischen Gemeinschaft resultierenden Zusammengehörigkeitsgefühl konform geht. Es ist eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Regelmäßig kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. In mehreren Entscheidungen wurde betont, dass eine Geschlechtsgemeinschaft nicht unter allen Umständen erforderlich ist. Die dargestellte Rechtsauffassung wird von uns seit vielen Jahren vertreten und es ist Grundlage der Entscheidungen bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Bezirksverwaltungsbehörden wurden seitens der Abteilung Soziales in den letzten Jahren wiederkehrend auf diese Sichtweise hingewiesen und es wird diese unserem Wissensstand entsprechend auch berücksichtigt und umgesetzt. In der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die in absehbarer Zeit auch dem Landtag vorgelegt werden wird, ist die Regelung so vorgesehen: Berücksichtigung von Leistungen Dritter und eigener Mitteln bei der Bemessung von Leistungen nach den Art. 10 bis 12 sollen zur Deckung der eigenen Bedarfe bzw. jener der da nach Art. 4 Abs. 2 zugehörigen Personen zur Verfügung stehenden Leistungen dritter Einkünfte und verwertbares Vermögen berücksichtigt werden. Zu den Leistungen Dritter zählt auch jener Teil des Einkommens des im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw. des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin, der den für diese Personen nach Art. 10 Abs. 3 a vorgesehenen Mindeststandard übersteigt. Das heißt also, es ist schon beabsichtigt, das auch im Zuge der Mindestsicherung so zu regeln, dass klar ist, dass es auf die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ankommt. Abg. Schwarz: Das heißt, Sie stellen darauf ab, dass Sie von der Verordnung her auf beides abzielen. Von Betroffenen wissen wir, dass einfach bei den Bezirkshauptmannschaften bei der Ermittlung dieses Anspruches lediglich nach der gemeinsamen Adresse gefragt wird. Jetzt ist die Frage: Werden Sie diesen Behörden Weisungen geben oder diese Behörden kontrollieren, dass bei der Feststellung des Anspruches auf Sozial- und Notstandshilfe auf das Vorliegen einer tatsächlichen Wirtschaftsgemeinschaft Bedacht genommen wird und Rücksicht genommen wird? Landesrat Ackerl: Also Ihre Anfrage ist ein neuerlicher Grund dafür auf das hinzuweisen. Allerdings das Beste ist, wenn man den Betroffenen den Rat gibt, sofort einen Einspruch gegen eine derartige Vorgangsweise zu erheben, weil wir in jedem konkreten Verfahren bisher dann die Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde aufgehoben haben und die Bezirksverwaltungsbehörde mit einer genauen Anleitung zu einer neuerlichen Entscheidung gezwungen haben. Das Problem, das wir allerdings haben, ist, dass wir natürlich nicht uns die Einzelmaßnahmen vorlegen lassen können. So können wir auch nicht das in dieser Form kontrollieren. Aber es gibt sowohl den inhaltlichen Auftrag, das heißt, den Erlass, der das eindeutig vorgibt als auch den Willen, das Recht so durchzusetzen. Und ich werde aber Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, dass die Sozialabteilung die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. die Sozialhilfeverbände auf diese Rechtssituation neuerlich aufmerksam macht. Abg. Schwarz: Mit dieser Maßnahme werden Sie auch schauen, dass keine weiteren Nachteile für Betroffene sind. Weil den Schritt zu setzen, ich muss zuerst Berufung einlegen, Sie können sich selbst vorstellen, in der Situation sind diese Menschen nicht gerade bereit, noch um etwas zu kämpfen, also immer als Bittstellerinnen dastehen, als Bittsteller dastehen. Also hier, dass keine Nachteile sind. Also, Sie werden das in die Wege leiten? Landesrat Ackerl: Frau Schwarz, Sie können sicher sein, ich bemühe mich. Aber ich gebe keine Garantie ab, weil ich leider auch weiß, wie die Dinge geschehen können und daher muss ich darauf aufmerksam machen, dass es einen Rechtsweg gibt und die Oberbehörde, das ist in dem Fall die Sozialabteilung des Landes, jedenfalls die Vorgansweise so durchführt, wie Sie sie sehen. Abg. Schwarz: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Ja, es wäre auch möglich, bei dem Antragsformular noch zusätzliche Fragen anzubringen, damit auch den Antragstellerinnen und –stellern klar ist, wie die rechtliche Situation ist. Das ist nämlich das Problem, das dahinter steht. Aber meine Frage an Sie ist anlässlich des kommenden internationalen Frauentags: Sind Sie dafür, Herr Landesrat, dass jede Frau eine eigene ökonomische Absicherung haben sollte? Landesrat Ackerl: Natürlich bin ich dafür. Diese Frage hätten Sie mir aufgrund der langjährigen Bekanntschaft ja gar nicht stellen müssen. Also ich glaube, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Aber es ist halt bisher nicht so erreicht worden, wie man sich die Dinge vorstellt. Und ich mache schon darauf aufmerksam, dass so manches Problem in der Umsetzung von Aufträgen des Landtags, also von Gesetzen des Landes und des Bundes, auch mit Bearbeitung zu tun hat, die halt nicht unbedingt die Entscheidungen so treffen, wie es vorgegeben ist, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken vorgehen. Und wir haben auch schon bei Entscheidungen den Dienststellenleitern sehr eindeutig mitgeteilt, wie wir die Dinge sehen. Also, es ist auch die Frage der unmittelbaren Dienstvorgesetzten, wie derartige Aufgaben erfüllt werden. Und besonders bei einer Bezirkshauptmannschaft hat es mehrere derartige Fälle einer Entscheidung gegeben, die unverständlich war. Da haben wir dann auch mit den Personen selbst direkt gesprochen. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Danke schön. Erste Präsidentin: Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Danke, Herr Landesrat. Die nächste und letzte Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Hirz an die Frau Landesrätin Dr. Stöger, bitte. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Landesrätin Stöger! In der vergangenen Woche, rechtzeitig vor dem internationalen Frauentag am 8. März, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ihren bereits traditionellen Frauenmonitor für das Jahr 2009 veröffentlicht. Was sind für Sie, Frau Landesrätin, die wesentlichen Erkenntnisse, die Sie aus diesem Bericht für die Situation der Frauen Oberösterreichs gewinnen können? Erste Präsidentin: Bitte Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Klubobmann! Dieser Frauenmonitor ist eine exzellente Darstellung zur Lage, die Bestandsaufnahme zur Lage der berufstätigen Frau in Oberösterreich und es belegt einmal mehr, dass wir einen Aufholbedarf haben in Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit. Nach wie vor, und das sagt der Bericht, gehört unser Bundesland bei den Fraueneinkommen bei den Vollzeitarbeitsplätzen und beim Kinderbetreuungsangebot österreichweit zu den Nachzüglern. Und dabei sind die aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise drohenden Verschlechterungen noch gar nicht in diesem Bericht abgebildet. Gleichzeitig aber bestätigt der Bericht auch einmal mehr, dass die Frauenpolitik grundsätzlich auf dem richtigen Weg ist, jedoch viel mehr Forderungen erfüllt werden müssen. Wir haben eine gute Qualifikation der Frauen, wir haben eine steigende Anzahl erwerbstätiger Frauen, und trotzdem sind sie eindeutig benachteiligt. Sie sind deutlich weniger in Führungspositionen als Männer, ich schildere Ihnen jetzt kurz den Bericht, verdienen durchschnittlich weniger und sind häufiger nicht entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt. Gründe für diese Unterschiede sind vielfach Vorurteile, veraltete Strukturen, aber auch fehlende Transparenz. Chancengerechtigkeit für Männer und Frauen umzusetzen, bedeutet nicht zuletzt eine Zukunftsfähigkeit für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft. Und die unterschiedlichen Potentiale von Frauen und Männern effizient und sinnvoll einzusetzen, wird ein immer wichtiger Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor. Nur wenn wir diese Potentiale nützen können, können wir die Herausforderungen bewältigen, die in der Zukunft viel stärker noch auf uns zukommen. Ich habe heuer eine Initiative ergriffen bei den Unternehmern, und zwar einen Frauenförderpreis f-plus zu vergeben. Die Aktion hat jetzt am 1. März gestartet und läuft bis zum 1. Juni 2009. Mir ist es klar, dass das eine bewusstseinsbildende Maßnahme ist, aber gleichzeitig gibt es mir auch einen Überblick, welche Betriebe in unserem Bundesland tatsächlich Frauenförderpläne, Gleichstellungspläne umsetzen bzw. sie auch schon eingeführt und umgesetzt haben bzw. auch andere Aktionen starten, damit sie dieses Ziel der Gleichstellung und Förderung von Frauen erreichen. Ich möchte damit ein deutliches Signal setzen neben den anderen Aktivitäten, die Sie ja in dem Ressort kennen, und glaube, dass wir trotzdem aufgrund der Bildungssituation der Frauen, und möchte noch erwähnen, dass Oberösterreich einen Meilenstein gesetzt hat, einen Sprung nach vorne gesetzt hat durch die Kindergartenoffensive, wobei mir einige Bausteine noch fehlen. Das sage ich offen. Wahrscheinlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und es betrifft vor allem Frauen, auch wenn wir uns wünschen würden, auch dass Männer sich mehr um dieses Problem annehmen. Aber es wird Frauen die Chance geben, dass sie stärker im Beruf einsteigen. Ich brauche Ihnen nicht schildern, wie stark Frauen immer die diesbezügliche Problematik der fehlenden Öffnungszeiten, der fehlenden Flexibilität, der finanziellen Belastung, die ja in Relation zu ihren Fraueneinkommen stehen muss, das ja nicht immer ein Vollzeitarbeitseinkommen ist, wie sehr Frauen das auch artikuliert haben. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Klubobmann. Abg. Hirz: Ja, danke Frau Landesrätin. Sie haben in Ihren Ausführungen jetzt auf die schwierige Situation für Frauen in Oberösterreich hingewiesen. Das bestätigt ja auch der Bericht der Arbeiterkammer. Sie als Frauenlandesrätin, welche konkreten Konzepte oder Schritte würden Sie oder werden Sie in Zukunft setzen, damit wir in Richtung Gleichstellung zwischen Männer und Frauen kommen, vor allen Dingen, was die Einkommen betrifft? Offensichtlich haben die Maßnahmen noch nicht genügend gewirkt, um hier wirklich entsprechend aufholen zu können von Seiten der Frauen? Erste Präsidentin: Bitte, Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Herr Klubobmann! Ich habe diese Frage erwartet und ich glaube aber nicht, dass ich Sie über die Möglichkeiten des Frauenreferates aufklären muss. Es ist so ähnlich wie Gesundheit in allen Tätigkeitsbereichen, wäre auch zu fordern, dass Frauen in allen Referaten des Landes mit ihren Problemen bedacht werden. Und ich habe ja schon ein Referat angesprochen, das derzeit einen Sprung nach vorne macht und das ist das Kindergartenreferat, also das Referat für die Kindergartenbetreuung der Kinder. Hier passieren einige Meilensteine nach vorne. Mir fehlt natürlich noch die Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Hier wurde noch kein kostenloses Angebot geschaffen. Hier sind viele Fragen noch offen. Hier ist es auch nicht klar, wie das jetzt mit diesem Paket mitbehandelt werden soll. Das ist einmal etwas, das bei der Befragung der Frauen die Problematik Nummer eins bedeutet hat, nämlich die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie. Da setzen wir sehr wohl Impulse, dass wir diese Problematik aufgreifen und dass sie von uns auch ganz, ganz stark vertreten wird. Das Zweite, und damit gehe ich ein Stückchen weiter nach vorne, ist die Berufswahl von Frauen. Hier kennen Sie die Aktionen des Frauenreferates: Girls Day, die Unterstützung an der Universität, dann auch die Unterstützung von FIT, dieses Programm Frauen in die Technik. Hier setzen wir ganz stark Impulse. Wir bewegen uns nicht so schnell, wenn man aber auch sagen muss, dass das Bildungsniveau der Frauen generell gestiegen ist. Wir haben ein Jahr der Chancengleichheit hinter uns, wo wir eine breite Diskussion mit Unternehmern gestartet haben, in verschiedenen Teilen unseres Landes, wo eine Forderung von uns ganz klar war, dass es eine Transparenz geben soll bei den Fraueneinkommen, sowohl bei den Anfangsgehältern als dann auch bei der Bewertung von Arbeitsplätzen. Hier haben wir allerdings erlebt, dass diese Idee nicht aufgegriffen wurde, dass die Unternehmen hier noch viele Argumente dagegen haben. Hier wäre es möglicherweise ein Vorteil, wenn das Wirtschaftreferat, das noch stärker in die Wirtschaftskammer als eine der notwendigen Impulse hineinträgt und vielleicht gleichzeitig es damit möglich wäre, gewisse Auftragsvergaben an eine Frauenförderung in den Betrieb zu koppeln. Ich habe versucht, mit dem Herrn Landesrat Sigl eine Plattform zu starten "Betriebliche Gleichstellungsförderung". Leider haben wir keine Kooperation zustande gebracht, obwohl hier das Referat sehr wichtig gewesen wäre. Wir wollten ein Institut für betriebliche Gleichstellungsförderung aufbauen. Jetzt habe ich zwei Pilotprojekte gestartet, eines im Salzkammergut in Tourismusbetrieben, wo wir wissen, dass eine sehr notwendige diesbezügliche Impulsgebung stattfinden sollte und ein Projekt in Linz, wo wir uns vor allem bemühen, schon im Betrieb beschäftige Frauen, vor allem Frauen mit Migrationshintergrund in bessere Positionen zu bringen, indem sie von dem Betrieb in der Weiterbildung speziell gefördert werden. Und ich habe dann noch die ganze Palette, die das Frauenreferat sonst noch leistet, gebe aber zu bedenken, dass das, was ich am Anfang gesagt habe, für alle Bereiche gilt. Frauen können nicht einzeln herausgehoben in einem Referat ohne Settings behandelt werden, sondern es muss hineingehen in die einzelnen Referate des Landes, dort wo die Lebenssituationen von Frauen zu verbessern sind, wo ihre Chancen zu verbessern sind und wo auch die Kompetenz und die Zuständigkeit liegt. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Frau Landesrätin! Im Bericht der Arbeiterkammer wird ganz besonders darauf hingewiesen, dass jetzt im Rahmen der Konjunkturpakete und der Maßnahmen, die wir setzen, es besonders wichtig ist, auch hier frauenspezifische Maßnahmen zu setzen, insofern, weil wir mit einer steigenden Frauenarbeitslosigkeit konfrontiert sind. Welche Impulse sind da von Ihrer Seite gekommen bzw. welche Impulse schlagen Sie vor, dass wir noch in das Konjunkturprogramm mit hinein nehmen? Erste Präsidentin: Bitte, Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Wir wissen, dass es notwendig ist, dass Frauen, die primär in der Ausbildung keinen Beruf erlernt haben, unqualifizierte Arbeiterinnen, wenn sie dann nach dem Wiedereinstieg, nach der Babypause Chancen sehen, dass sie sich am Arbeitsmarkt besser behaupten wollen, dass wir denen eine Weiterbildung anzubieten haben. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "FEM-Implacement!") Hier haben wir das FEM-Implacement. Das ist natürlich noch mit einigen Problemen behaftet. Ich bin nicht so blind, dass ich die nicht sehe. Es ist die Sicherung des Lebens sozusagen noch nicht ganz bewältigt. Wir haben Frauen, die praktisch Probleme haben, ihre Lebenssicherung neben diesem Programm noch gewährleistet zu bekommen. Da wurde aber daran schon gearbeitet. Da sind Verbesserungen passiert. Wir könnten noch mehr tun wie immer, aber es ist auch notwendig, dass wir qualifizierte Ausbildnerinnen und Ausbildner haben. Die haben wir derzeit, aber den Markt größer zu machen, würde auch bedeuten, dass die Strukturen wachsen müssen, um die Frauen auch in Betriebe zu bringen. Die Angebote dort sind nicht so leicht zu rekrutieren. Abg. Hirz: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Moser bitte. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Bei manchen Schwerpunkten, die du angesprochen hast, kann ich dir beipflichten. Für mich stellt sich nur durch deine Beantwortung der Frage an den Kollegen Hirz die Überlegung, wo spießt es sich in der Landesregierung bei den Kollegen, bei den Ressortverantwortlichen, da sie bereit sind, auch ihren Beitrag, weil ich bin auch der Meinung, dass es eine Querschnittsmaterie ist, ihren Beitrag zu leisten? Zum Beispiel öffentlicher Dienst, Einreihungsverordnung, Situation der Frauen. Oder Landesrat Sigl ist angesprochen worden, aber natürlich auch Landesrat Ackerl im Hinblick auf "typische Frauenberufe", ich möchte sie gar nicht so nennen, im Alten- und Pflegebereich. Wo sind da die Schwierigkeiten, dass es dir nicht gelingt, die anderen Ressortverantwortlichen zur Mitarbeit, weil es eine Querschnittsmaterie ist, zu motivieren bzw. ihre Unterstützung zu finden? Erste Präsidentin: Bitte. Landesrätin Dr. Stöger: Wir haben, wie du weißt, einen Unterausschuss für Frauen. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ja, da sind wir drinnen. Wir arbeiten eh!") Genau. Ich wollte nur einmal die Struktur ansprechen, dass interessanterweise wir einen Mann bzw. zwei Männer in diesem Unterausschuss von den Landtagsabgeordneten haben und sonst ist es so wie üblich, eine Frauenversammlung, die ich durchaus sehr schätze und wo wir auch manchmal und immer wieder auf Referenten zurückgreifen müssen, um genau diese Problematik, dass wir sehen, dass es Verbesserungen für Frauen geben muss in den einzelnen Referatsbereichen des Landes, dass wir dort also praktisch uns erstens einmal Antworten holen müssen, Darstellungen, Klarstellungen und Studien. Woran es liegt? Es liegt daran, dass Frauenarbeitsplätze prinzipiell schlechter bewertet werden. Ich erinnere an den Kampf um die Hebammenentlohnung, wo also die Lösung für mich nicht zufriedenstellend ist, wir aber nach einem Kampf von fast zwei Sitzungen einfach nicht in der Lage waren, eine Verbesserung der Einreihung zu erreichen. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ja, es war eh unser Antrag, ich kenne die Materie!") Ja, die Materie war auch ein Antrag der Hebammen, die ja bei den verschiedenen Frauen der Fraktionen vorgesprochen haben, der Antrag kam dann von euch. Aber die Problematik läuft ja schon über drei Jahre. Ja, dass wir einfach scheitern manchmal mit dem, was wir wollen, und es nicht erfüllt bekommen. Begründet wird das mit budgetären Engpässen, begründet wird es mit traditionellen Denkweisen und begründet wird es manchmal gar nicht. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Schwarz, bitte. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Landesrätin, die angesprochene Querschnittmaterie: Das hilft uns sehr wenig, den Ball von einem Ressort zum anderen zu schieben. Ich glaube, es ist einfach auch wichtig, konkrete Impulse und konkrete Forderungen an die, in dem Fall lauter Herren in der Regierung, auch zu stellen und die voranzutreiben mit Unterstützung auch der Abgeordneten. Und da ist das Beispiel, was Sie schon angesprochen haben, bezüglich zuwenig Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, wo wir in Oberösterreich die vorletzte Position aller Bundesländer haben. Wie konkret sind da Ihre Verhandlungen mit Ihrem Parteikollegen Landesrat Ackerl hinsichtlich dieser Aufstockung, dieser schrittweisen Aufstockung, damit eben wirklich genügend Kindergartenplätze auch für unter Dreijährige vorhanden sind? Es geht nicht nur um gratis, sondern es geht einfach auch um das Angebot überhaupt zu haben, um eben überhaupt den nächsten Schritt in Weiterbildung oder auch in die Arbeit zu bekommen, für Frauen die Krabbelstuben eben wirklich bedarfsgerecht auszubauen. Landesrätin Dr. Stöger: Frau Kollegin, ich glaube, wenn Sie mit dem Herrn Landesrat Ackerl über diese Problematik gesprochen haben so wie ich, dann wissen Sie genau, dass er voll zu der Forderung einer Verbesserung dieser Situation steht inklusive Kostenlosigkeit dieses Angebots. Weil aufgrund der niedrigen Fraueneinkommen es möglicherweise auch notwendig ist, das anzudenken, weil sich sonst für manche Frauen der Einsatz am Arbeitsfeld nicht lohnen wird und sie es sich deswegen überlegen. Und dass aber auf der anderen Seite – und diese Befragung ist durch die Gemeinden gelaufen – der Wunsch der Frauen ganz klar ist, dass sie sich hier ein verbessertes Angebot wünschen. Sie wissen, wir sind gerade in Verhandlungen. Wir stehen voll zu der Forderung, auch der Kostenlosigkeit. Und wir wollen es auch auf die Tagesmütter ausdehnen. Aber Sie wissen, die Frauen wollen bezahlt werden. Wir wollen ja keine kostenlosen diesbezüglichen Angebote, sondern die Frauen, die in diesem Bereich arbeiten, sollen adäquat entlohnt werden und daher werden wir mehr Finanzen brauchen für diesem Bereich. Und das ist zu verhandeln. Abg. Schwarz: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Anfrage gibt es nicht mehr. Danke Frau Landesrätin Doktor Stöger. Ich erkläre die Fragestunde für geschlossen und bitte den Herrn Schriftführer den Eingang bekanntzugeben. Abg. Bernhofer: Der heutige Eingang umfasst insgesamt vierzehn Beilagen. Die Beilage 1764/2008 eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich. Dieser wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1765/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus der Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. Diese Beilage soll gemäß Paragraf 26 Absatz 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1766/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von fünfzig von hundert, der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Fotovoltaik-Anlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 Paragraf 10a Abs. 9 wird dem Ausschuss für volkswirtschaftlichen Angelegenheiten zur Beratung zugewiesen. Die Beilage 1767/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Aufzugsgesetz 1998 geändert wird, wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1768/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird, soll gemäß Paragraf 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 1770/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordensfondkrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungsausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1771/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machlanddamm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1773/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a-BVG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1774/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und SpitalsAG für die Jahre 2009 bis 2013 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1775/2009, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird, wird dem Ausschuss für volkswirtschaftlichen Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1776/2009, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1777/2009, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend drohender Postamtsschließungen und Personalabbau soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1778/2009, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Und auch die letzte Beilage 1779/2009, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend Maßnahmen um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und –managern zu mindern, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich danke dem Herrn Schriftführer für die Verlesung der Beilagen. Alle von ihm verlesenen Beilagen haben sie entweder auf ihren Tischen aufliegen oder über das Internet bekommen. Wir behandeln die Dringlichkeiten und beginnen mit der Beilage 1765/2009. Bei dieser Beilage handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus der Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreichs zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. Dazu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne mit dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl die Wechselrede. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 6. November gab es in diesem Haus eine Resolution des Landtags an die Landesregierung, die Landesregierung wird darin aufgefordert, ein nachhaltiges Konjunkturprogramm für Oberösterreich zur Bewältigung der Folgen der globalen Finanzkrise zu entwickeln. Mit diesem Programm sollen die negativen Auswirkungen auf den oberösterreichischen Arbeitsmarkt abgemildert werden. Maßnahmen in diesem Paket, die heute vorgetragen wurden, sind die, dass die Landes-Immobilien GmbH ermächtigt wird, eine Drittfinanzierung für Baumaßnahmen von bisher vorgesehen 105 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro erhöhen zu können. Damit werden Hochbaumaßnahmen, baureife Projekte, die verfügbar sind, vorgezogen, es sind dies vorwiegend Projekte aus dem Schulwesen, wie zum Beispiel Berufsschulen, Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, sowie energetische Verbesserungen. Nachdem dies eine Mehrjahresverpflichtung darstellt wird beantragt, entsprechend der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich heute im Landtag einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der konkrete Antrag lautet: 1. Von der Zuweisung dieser Regierungsvorlage an einen Ausschuss wird gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung abgesehen. 2. Die erforderlichen Mittel zur Bedeckung der finanziellen Verpflichtung, wie zum Beispiel Tilgung zusätzlich der Finanzierungskosten der Landes-Immobilien GmbH aus der Aufnahme von weiteren Drittmitteln in der Höhe von diesen 94,5 Millionen Euro werden vom Land Oberösterreich im Rahmen der jährlichen Voranschläge bis zum 31.12.2034 zur Verfügung gestellt. 3. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, für die im Punkt 2. genannten Drittmittel zuzüglich Finanzierungskosten eine Landeshaftung zugunsten der Landes-Immobilien GmbH zu übernehmen. Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Tun wir das? (Erste Präsidentin: "Ja, ja, wir schalten es ein, Frau Abgeordnete, wenn Sie zu reden beginnen, um Ihnen nichts von den fünf Minuten zu nehmen!") Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung wurde wie von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ohnehin darauf hingewiesen, dass die Ermächtigung der Landes-Immobilien GmbH ihren Drittmittelfinanzierungsrahmen auszudehnen, ein Punkt unserer Landesresolution vom 6. November 2008 war, in der die Landesregierung aufgefordert wurde, ein nachhaltiges Konjunkturprogramm für Oberösterreich zur Bewältigung der Folgen der globalen Finanzkrise zu entwickeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich stimmt die SPÖ in diesem Haus der Dringlichkeit der Behandlung heute im Landtag zu. Wenngleich wie gesagt das generell geforderte nachhaltige Konjunkturprogramm in seiner Gesamtheit noch nicht vorliegt. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag wäre es allerdings auch interessant, um welche bereits baureif vorliegenden Bauvorhaben es sich konkret handelt, die vorgezogen wurden beziehungsweise werden können, um eben ganz konkret diesen Vorzieheffekt in den jeweiligen Regionen, in den jeweiligen Standorten bewerten zu können. Denn, ich möchte eines, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sichergestellt haben: Dass nämlich mit dieser Aufstockung der Drittfinanzierungsermächtigung der Landes-Immobilien GmbH wirklich jener Effekt erzielt wird, der eine Abfederung dieser höchst prekären gesamtwirtschaftlichen Lage nach sich zieht für das Land, für die Gemeinden und für die Menschen dieses Landes. Und es ist selbstverständlich, dass dazu gehört natürlich auch der volle Einsatz, und da ziehen wir sicherlich auch an einem Strang, alle hier im Landtag vertretenen Parteien, sich bei den Banken für Betriebe zu engagieren, die Landeshaftungen für Investitionsdarlehen benötigen. Ich stimme daher zu, wenn Landeshauptmann Dr. Pühringer gesagt hat, ich zitiere aus einer Zeitungsmeldung vom 4. März 2009 "Die Krise und nicht die Wahl steht im Vordergrund" – was er sagte bei seinem Besuch bei Reform in Steyr. Man müsse jetzt richtig investieren, um gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann kommt aber für mich die entscheidende Aussage, die mich dann ein wenig misstrauisch gestimmt hat. Pühringer erwähnte in Steyr wie gesagt explizit den Bereich Bildung mit fünf Millionen Euro für den Fachhochschulstandort Steyr und das Hundert-Millionen-Projekt B309. Ich wollte nun den Herrn Landeshauptmann fragen – und ich hätte es nicht getan, hätte er nicht diese beiden Beispiele ausdrücklich angeführt – sind die fünf Millionen Euro für den Fachhochschulstandort Steyr nicht ohnehin für den laufenden Betrieb, für den fortschreitenden Ausbau wie an allen anderen Standorten auch? Und was das von ihm so bezeichnete Hundert-Millionen-Projekt der B309 betrifft: Hätte er und seine Landes-ÖVP und der Herr Landesstraßenbaureferent und Stellvertreter Hiesl diese Straße gebaut, wie er sie der Industrieregion Steyr und dem Weltkonzern BMW versprochen hat, nämlich vor fast 25 Jahren, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Frau Kollegin, das ist so ein Schwachsinn, was Sie sagen!") dann wäre sie jetzt nicht so teuer geworden, wie (Unverständlicher Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl) Sie in der Zeitung ausgeführt haben und beklagt haben. (Unverständlicher Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl) Und wenn Sie Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl auch öffentlich in der Zeitung feststellen, dass Google – alles unter Konjunkturförderungsprogramm – dass Google sich wohl kaum in Kronstorf angesiedelt hätte, wenn da nicht die Pläne zum Ausbau der B309 bekannt gewesen wären, dann frage ich Sie jetzt: Was meinen Sie denn Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, dass es für die Industrieregion Steyr und den Weltkonzern BMW in Steyr bedeutet, dass wir diese leistungsfähige Straßenverbindung noch immer nicht haben? Und dass es vielleicht die ganzen Jahre herauf auch ein Anreiz für andere Betriebe gewesen sein könnte, sich in der Region Steyr anzusiedeln? (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Sie haben noch nichts dazu beigetragen, dass was draus wird!") Die damit den Wirtschaftsstandort Steyr gestärkt hätten und möglicherweise keine so dramatischen Auswirkungen zu verzeichnen gewesen wären, als wir sie jetzt haben. Was ich fordere ist Ehrlichkeit. Ehrlichkeit im Umgang mit der Geschichte, denn es gibt immer einige, die sich erinnern können. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Nachdenken, bevor Sie etwas fordern!") Also mit anderen Worten, jetzt so zu tun, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, die Fertigstellung der B309 wäre die Maßnahme zur Krisenbewältigung, ist eindeutig eine Verschleierung der Tatsache. (Unverständlicher Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl) Wir stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist keine Zeit zu verlieren, um die realwirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzkrise zu minimieren. Es ist ja so, dass die Bank- und Finanzkrise im Frühjahr, im Frühsommer 2007 begonnen hat durch eine US-Immobilienkrise und ist Auslöser für eine anhaltende weltweite Wirtschaftskrise. Und dazu haben wir – wie ich meine – ein nachhaltiges auch zukunftssicherndes Konjunkturprogramm für Oberösterreich am 1. Dezember 2008 in diesem Hohen Haus beschlossen, wo wir bemüht waren und ich glaube, es ist uns auch gelungen, unmittelbare, schnelle, treffsichere Maßnahmen und Investitionen setzen zu können, damit die negativen Auswirkungen auf den oberösterreichischen Arbeitsmarkt entsprechend abgemildert werden können. Faktum ist, dass die Arbeitslosigkeit besorgniserregend gestiegen ist. Wir haben im Februar 2008 4,2 Prozent Arbeitslose gehabt, Februar 2009 6,1 Prozent. Das heißt, es geht jetzt wirklich darum, Arbeitsplätze in Oberösterreich abzusichern. Und ich glaube, dass das ein richtiger Beschluss ist heute, hier die Ermächtigung der Landes-Immobiliengesellschaft zu geben, den Drittfinanzierungsrahmen von 105 Millionen auf 200 Millionen zu erhöhen. Diese Kreditrahmenausdehnung ist notwendig, damit baureif vorliegende Bauvorhaben aus allen Bereichen des Hochbaus vorgezogen werden können und unmittelbar zu bauen begonnen werden kann. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl hat es schon gesagt, es handelt sich hauptsächlich um Baumaßnahmen im Schulbereich und auch Baumaßnahmen der thermischen Sanierung. Ich halte das deswegen auch für wichtig, was Letzteres betrifft, weil die Bundesregierung hundert Millionen für thermische Sanierung beschlossen hat. Leider ist es so, dass bis dato nichts davon umgesetzt ist. Ich glaube auch, dass Oberösterreich hier in diesem Bereich ein eigenes Paket schnüren soll, dass wir noch diesen Monat verhandeln sollen, damit im nächsten Landtag hier auch eine entsprechende Sanierungsoffensive im thermischen Bereich für Oberösterreich beschlossen werden kann. Die Aufstockung der Drittmittelfinanzierungsermächtigung der LIG ist eine sehr wichtige Maßnahme. Wir werden dem auch zustimmen, aber es darf nicht die einzige sein. Es ist das wichtigste, dass wir uns jetzt um Arbeitslosigkeit entsprechend kümmern und dass wir sofort beschäftigungswirksame Zusatzmaßnahmen setzen. Erstens einmal aus dem ersten Konjunkturpaket, das wir schon beschlossen haben, das Kesselaustauschprogramm, den Bau des Machlanddammes, die Stärkung von Forschung und Wissenschaft und noch zusätzliche Maßnahmen setzen. Wir glauben, dass wir einen zweiten Konjunkturgipfel machen sollten mit Sofortmaßnahmen. Sofortmaßnahmen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit. Wir haben hier eine Steigerung um fast sechzig Prozent. Jugendarbeitslosigkeit zwischen den Fünfzehn- und Vierundzwanzigjährigen – das sind 7.100 Jugendliche, die zur Zeit keine Arbeit haben. Hier braucht es eine entsprechende Qualifizierungsoffensive in Richtung der sogenannten Green-Jobs. Das heißt in Richtung der boomenden Öko-Branche, wo viele, viele qualifizierte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte gesucht werden. Ich glaube, dass es hier zu einer Aufstockung des AMS kommen soll, dass es auch entsprechende Anreize für Betriebe gibt, hier Lehrlinge anzustellen. Wir haben enorme Potenziale im Bereich der Energiewende. Die Energiewende als starker Jobmotor und Konjunkturmotor. Wir haben 15.000 Mitarbeiter in diesem Bereich, die zwei Milliarden Euro jährlich erwirtschaften. Ich glaube, dass wir hier auch in Oberösterreich führend sind in der Technologie, was die Solartechnologie betrifft, was die Biomassekessel betrifft, hier muss es das Ziel sein, Arbeitsplätze aufzustocken, 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze in den nächsten Jahren im Bereich der Ökoenergieunternehmen zu schaffen. Wir brauchen ein Gemeindekonjunkturprogramm, wir brauchen Schwerpunkte für die hauptbetroffenen Bezirke, das sind Braunau, Wels, Linz, Steyr, Vöcklabruck, hier braucht es entsprechende regionale Arbeitsmarktgipfel und maßgeschneiderte Maßnahmen. Wir brauchen den Ausbau der Sozial- und Gesundheitsdienstleistung, umgerechnet fünf Millionen Euro ergeben zirka 100 bis 150 Arbeitsplätze, die erstens einmal nachhaltig sind und die auch die Lebensqualität der Menschen, der älteren Menschen, der kranken, der behinderten erhöhen und natürlich auch die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen. Letzter Punkt. Wir brauchen auch so etwas wie Sicherheit in der Krise, das heißt, die Arbeitslosigkeit darf nicht in die Armutsfalle führen, deshalb sind wir Grünen ganz vehement für die Anhebung des Arbeitslosengeldes, von den mageren 55 Prozent zumindestens auf ein durchschnittliches EU-Niveau, und dass natürlich auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe der Inflation angepasst werden. Wir werden einen diesbezüglichen Antrag auch heute in diesem Landtag einbringen, es hat der steirische Landtag einstimmig, mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ, diesen Antrag beschlossen. Es ist auch die Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich, und ich glaube, dass das auch ein Stück, eine Nagelprobe sein wird für die Parteien in diesem hohen Haus, inwieweit sie Verständnis haben für die Sorgen und die Situation der Arbeitslosen. Insgesamt glauben wir, dass es eine wichtige Maßnahme ist, die Drittfinanzierungsermächtigung der LIG entsprechend aufzustocken, wir glauben aber nicht, dass es das Einzige sein darf, es geht jetzt wirklich darum, die Ärmel hochzukrempeln und entsprechend gemeinsam tätig zu sein im Sinne jener, die von dieser Wirtschaftskrise betroffen sind. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich stimmen wir auch dieser Vorlage zu, und plötzlich ist über diese Vorlage eine allgemeine Konjunkturdebatte losgebrochen. Die Frau Kollegin Schreiberhuber hat da einige Beispiele der Versäumnisse der ÖVP hinsichtlich der Bundesstraße dargelegt, ich hoffe, die ÖVP reagiert darauf, ich weiß nicht, wer wirklich Schuld ist, Rot oder Schwarz, ihr seid auf jeden Fall miteinander verantwortlich. Zur Klarstellung, solange die Bundesstraße noch in Bundesbesitz war, seid ihr, so weit ich mich erinnern kann, immer ein bisschen in der Regierung gewesen und habt ein bisschen etwas mitzugestalten gehabt. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Sechs Jahre hast du übersehen!") Da ist ja etwas passiert, lieber Freund, da ist der Generalverkehrsplan entstanden. Weißt du es nicht mehr? (Zwischenruf Abg. Schenner: "Nein!") Weißt du, wann BMW gegründet worden ist, weißt du das noch? (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: "1985!") 1985, Danke. Wer hat denn die Versprechungen 1985 abgegeben? Aber gehen wir nicht so weit zurück in die Geschichte, schauen wir, dass wir jetzt etwas zusammen bringen. Der Herr Landesrat Kepplinger hätte ja Möglichkeiten im Wohnbau, er könnte zum Beispiel nach Salzburg blicken, was die Salzburger tun oder nach Tirol blicken, was die Tiroler tun. Zum Beispiel wurde dort die Einkommensgrenze bei den Sanierungen aufgehoben, damit blitzartig Geld für Sanierungen im Wohnbau zur Verfügung gestellt werden kann. Offensichtlich will man das aus ideologischen Gründen in Oberösterreich nicht, obwohl damit Privatkapital für die Sanierung sofort frei werden würde. Obwohl es thermisch sinnvoll wäre, die CO2-Bilanz verbessern würde, diskutieren wir in Arbeitsgruppen endlos dahin, die Vorschläge liegen von uns Freiheitlichen auf dem Tisch, setze sie doch endlich einmal um, handle doch bitte Herr Landesrat, damit wir hier weiterkommen. Aber auch im Bund, liebe ÖVP, großartige Maßnahmen, zum Beispiel bei der Verschrottungsprämie, da gibt es irgendwo vielleicht noch ein paar Restfunktionäre vom Wirtschaftsbund, warum fordert ihr nicht das Aussetzen der NOVA, warum fordert ihr nicht die Verkürzung der Abschreibung von sieben auf fünf Jahre bei PKWs? Warum haben wir denn noch immer die Unsinnigkeit eines Finanz-LKWs, eines Fiskal-LKWs? So ein Blödsinn, da begünstigt man den Ankauf eines Riesenfahrzeuges, schauen wir doch, dass die Vorsteuerabzugsfähigkeit für die kleinen PKWs genau so Gültigkeit hat, wir ersparen uns Schadstoffe und bewegen sofort einmal den Umsatz auch in der KFZ-Industrie, das passiert nicht, man redet sich aus. Aber es geht auch um das Arbeitsrecht, liebe Kollegin Schreiberhuber, ich bitte dich, du kommst aus der Region Steyr, schau dir das genau an, was in deinen Betrieben jetzt passiert, die Leasing-Arbeiter werden abgebaut, im Übrigen die österreichischen Leasing-Arbeiter werden abgebaut, ausländische Gastarbeiter sind weiter in den Betrieben beschäftigt. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: "Unfassbar, das sind ja keine Menschen!") Da erwarte ich, dass du tätig wirst, da erwarte ich, dass du tätig wirst und natürlich dafür sorgst, dass die österreichischen Arbeitnehmer entsprechend unterstützt werden. Wenn wir jetzt erst vor kurzem drüben auf der Universität waren, und dort werden 20 bis 26 Millionen Euro für die Verbesserung der Linzer Universität im Forschungs- und im Technologiebereich benötigt, da diskutieren dann die Regierungsfraktionen im Bund, nein, das wollen wir nicht. Diese 20 bis 26 Millionen, die so einen Multiplikatoreffekt hätten, aufgrund der wissenschaftlichen Möglichkeit der Linzer Universität für die Technik und für die Arbeitsplätze, die stellt man dann nicht zur Verfügung. Also, ich bitte wirklich um die eingeforderte Ehrlichkeit, Frau Kollegin Schreiberhuber, wer verantwortlich ist, schauen wir, dass wir unsere Arbeitsplätze sichern und handeln wir dort rasch, Herr Landesrat Kepplinger, wo wir die Möglichkeiten haben, du brauchst ja nur unsere Vorschläge, die bei dir im Büro aufliegen, aufnehmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! In dieser Phase, wo wir fast täglich in den Medien von Betroffenen lesen müssen, nämlich Betroffenen, die vor der Situation stehen, dass sie in ihrer Familie jetzt vielleicht ein Gehalt, ein Einkommen weniger haben, weil der schreckliche Fall der Arbeitslosigkeit eingetreten ist, oder aber auch weil Lohnkürzungen zur Kenntnis genommen werden müssen, um den Arbeitsplatz zu erhalten, ist es glaube ich wichtig, dass die politischen Verantwortungsträger auf der einen Seite Signale setzen, dass man jetzt bereit ist, über alle Grenzen hinweg hier konkrete Hilfe, direkte Hilfe zu geben, aber andererseits über das Signal hinaus auch wirklich Maßnahmen zu setzen, die greifen, die Beschäftigung zu sichern, die zusätzliche Beschäftigungen bieten. Dieses Programm, das in der Vorlage, das der Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl vorgestellt hat, enthalten ist, dient ja geradezu dafür, dass wir durch die Aufstockung der Mittel, dass wir auch durch die Einräumung von Ermächtigungen an unsere Landes-Immobilien GmbH im Bereich des Hochbaus, Bauten beschleunigen und damit zusätzliche Beschäftigung möglich machen, im Bereich des Hochbaus, sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ. Daher halte ich es ehrlich gesagt fast für ein Stück unverantwortlich, in einer derartig krisenhaften Situation krampfhaft sogar bei so einem Thema einen Punkt zu suchen, um Streit, Hader hereinzutragen, wenn wir über den Hochbau diskutieren auf den Tiefbau, nämlich den Straßenbau zu kommen. Wenn Sie wollen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schreiberhuber, dann können wir gerne auch über Verantwortungsträger aus der Sozialdemokratie reden, die sich in der Geschichte der B 309 nicht mit Ruhm bekleckert haben. Wir freuen uns darüber, dass jetzt gebaut werden kann, dass die Verbindung für die großen Betriebe in Steyr an die A1 gegeben ist, dass wir dadurch auch neue Betriebe wie Google und damit Hoffnung für viele Leute bekommen. Ich halte es wirklich für beschämend, seitens der Sozialdemokratie in solch schwierigen Zeiten auch wieder nur daran zu denken, worüber wir vielleicht denn auch noch streiten könnten. (Beifall) Natürlich werden wir dieser Dringlichkeit, das ist klar, zustimmen, auch dem Inhalt und sind auch gerne bereit, lieber Günther Steinkellner, über weitere Maßnahmen eine Einigkeit zu erzielen. Du weißt genau, die Verschrottungsprämie ist vielleicht nicht die Jahrhunderterfindung, aber es gibt europäische Gemeinsamkeiten, unser großer deutscher Nachbar hat sie gemacht, deshalb hat es schon seinen Sinn, dass wir hier ein Stück mitgehen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das dürfte ich nicht sagen!") Wenn wir über die Universitäten reden, dann gibt es zumindest aus unserer Sicht überhaupt keinen Funken des Zweifels, dass wir natürlich dafür sind, dass wir für eine bessere finanzielle Ausstattung unserer tollen Johannes-Kepler-Universität sorgen, aber dass wir gleichzeitig auch dafür kämpfen, weitere Universitätsstandorte, die wir dringend brauchen, nämlich die Medizin-Uni zu bekommen, setzen wir mit diesem Beschluss eine wichtige Hilfsmaßnahme für jene Leute, die darauf hoffen müssen, dass wir ihren Arbeitsplatz sichern. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landetags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1765/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1768/2009, auch diese soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Es handelt sich bei dieser Beilage um die Vorlage der Landesregierung, betreffend das Landegesetz mit dem das Oberösterreichische Pflegegeldgesetz geändert wird, die Pflegegeldgesetz-Novelle 2009. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, ich eröffne die Wechselrede mit dem Herrn Landesrat Josef Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegegeld-Novelle des Landes Oberösterreich fußt im Wesentlichen auf der Veränderung des Bundespflegegeldgesetzes und ist mit dem Land Oberösterreich und allen anderen Bundesländern abgesprochen. Es sollte folgende Veränderungen geben, die ich jetzt im Wesentlichen darstelle: Die Erhöhung des Pflegegeldes hoffentlich nicht wieder auf zehn Jahre, Stufe 1 und 2 vier Prozent, Stufe 3 bis 5 fünf Prozent, Stufe 6 und 7 sechs Prozent. Ein Erschwerniszuschlag für schwerstbeeinträchtigte Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sollen 50 Stunden zur Begutachtung dazu kommen, bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 Stunden. Da gibt es allerdings einen Unterschied zum Bundespflegegeldgesetz, es müssen nicht unabhängig voneinander schwere Funktionsstörungen vorliegen, sondern es reichen zwei Funktionsstörungen aus bzw. eine, die in ihren Auswirkungen zwei schweren Funktionsstörungen gleich kommt, das heißt, wir haben da eine geringfügige Verbesserung herbeigeführt. Ein Erschwerniszuschlag für pflegebedürftige Personen ab dem 15. Lebensjahr mit einer schwer geistigen oder schweren psychischen oder demenziellen Erkrankung im Ausmaß von 25 Stunden. Ein Pflegegeld gebührt rückwirkend ab Geburt, wenn die Voraussetzung für die Zuerkennung des Pflegegeldes ab Geburt gegeben war und der Antrag im 1. Lebensjahr gestellt wurde, es ist oftmals nicht gleich erkennbar, dass eine schwere Beeinträchtigung vorliegt. Zuwendungen für pflegende Angehörige können gewährt werden, wenn der nahe Angehörige seit mindestens einem Jahr eine pflegebedürftige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 gebührt, bisher hatten wir Pflegestufe 4, eine nachweislich demenziell erkrankte Person ab Stufe 1 oder eine pflegebedürftige Minderjährige ab Pflegestufe 1 überwiegend pflegt. Neben Ärzten können nun auch von der Sozialabteilung Vertragsärzte beauftragt werden, ein Gutachten durchzuführen, weil es zu einer Beschleunigung der Pflegegeldbewilligungen kommen muss, die dauern einfach zu lange, bei uns ist der Flaschenhals im Bereich der Amtsärzte. Es soll auch sprachliche Veränderungen geben, und zwar soll im Oberösterreichischen Pflegegeldgesetz von Menschen mit Beeinträchtigungen gesprochen werden bzw. statt Taschengeld vom Beitrag zur eigenen Verwendung. Künftig müssen nicht nur tatsächlich bezogene ausländische Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit, sondern auch Ansprüche auf exportierbare Leistungen, welche die pflegebedürftige Person im Ausland aufgrund eines Rechtsanspruches geltend machen kann, angerechnet werden, damit sollen die Menschen veranlasst werden, auch den entsprechenden Antrag zu stellen. Die ganze Novelle wurde mit dem Verfassungsdienst hinsichtlich der richtigen Formulierungen und der Gesetzmäßigkeit abgestimmt. Ich beantrage daher, dass das Landesgesetz mit dem das Oberösterreichische Pflegegeldgesetz geändert wird, die Oberösterreichische Pflegegeldgesetz-Novelle 2009 keinem Ausschuss zugewiesen wird und die Dringlichkeit zuerkannt wird. Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Präsidentin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1.1.2009 gibt es ein neues Bundespflegegeldgesetz, der Herr Landesrat Ackerl hat es gerade vorgestellt, das auch höhere Pflegegeldsätze vorsieht. Für die LandespflegegeldbezieherInnen gab es bis jetzt keine neue Regelung, was für die Anspruchsberechtigten vor allem beim Einklagen vor dem Gericht Nachteile gebracht hat, nun gibt es diese Regelung für Oberösterreich. Ich möchte gleich vorwegnehmen, die Grünen stimmen der Dringlichkeit zu. Die wesentlichen Punkte des Gesetzesentwurfs sind auch gerade ausgeführt worden, die Verankerung von gesetzlichen Grundlagen für Pauschalwerte zur pauschalierten Berücksichtigung der pflegeerschwerenden Faktoren der gesamten Pflegesituation von schwerst beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bzw. 15. Lebensjahr und von schwer geistigen oder schwer psychisch beeinträchtigten, insbesondere demenziell erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Darüber hinaus soll für Kinder bis zum 1. Lebensjahr die Möglichkeit einer rückwirkenden Gewährung des Pflegegeldes geschaffen werden, die Erhöhung des Pflegegeldes selektiv nach Stufen mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 ist ebenso vorgesehen, die Ausweitung des förderbaren Personenkreises gemäß § 18a des Oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes. Ich möchte auch positiv hervorheben, dass die oberösterreichische Regelung über die Bundesregelung in einigen Punkten hinausgeht, beispielsweise der Begriff Taschengeld oder wie auch schon erwähnt, der Begriff Behinderte wird ersetzt, was einen Beitrag leistet zur Vermeidung von stigmatisierenden Bezeichnungen und Begriffen. Ich möchte aber trotzdem die grundlegende Kritik am Pflegegeld hier auch anführen. Die Einstufung in Pflegestufen ist für die Betroffenen nicht nur mit langen Wartezeiten verbunden, auch das soll jetzt einigermaßen in den Griff bekommen werden. Das führt auch oft, vor allem bei alten Menschen zu akuten Pflegeengpässen, weil plötzlich eine Verschlechterung eintritt. Die Befragung durch den Arzt, die wird auch von vielen Pflegebedürftigen als diskriminierend befunden. Das Bedürfnis, sich möglichst vorteilhaft zu präsentieren, das führt oft auch zu einer niedrigeren Pflegegeldeinstufung als es an sich gebühren würde. Zu fordern wäre hier zumindest die Beiziehung von Pflegekräften, um neben dem medizinischen Blickwinkel, auch die pflegerischen Erfordernisse besser erfassen zu können. Vor allem bei den am häufigsten vorkommenden Pflegestufen gibt es nach wie vor massive Betreuungslücken, da die Personen erst ab Stufe 3 bis 4 einen Platz in einem Pflegeheim bekommen können, andererseits die mobile Betreuung im nötigen Umfang nicht zur Verfügung steht. Beispielsweise ist der festgestellte Betreuungsbedarf bei der Stufe 2 zwischen 75 und 120 Stunden pro Monat, andererseits ist die mobile Betreuung und Pflege aber mit 80 Stunden pro Woche gedeckelt. Auch die 24-Stunden-Betreuung wird erst ab Pflegestufe 3 bis 4 gefördert, sie ist für Menschen mit geringen Einkommen, auch mit Förderung derzeit nicht leistbar. Damit komme ich zu den Kosten, welche auch in diesem Gesetzentwurf aufgelistet sind. Derzeit wird ein Großteil der Kosten der Pflege über die Sozialhilfe finanziert, damit haftet dann der Pflege immer noch das Image der Armenfürsorge an. Es ist für die Betroffenen unwürdig, und die öffentliche Hand bewegt sich nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung immer am Rande der Finanzierbarkeit. Abhilfe fordern die Grünen, indem die Bundesregierung tätig werden soll, gemeinsam mit den Ländern ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf Solidarbasis zu entwickeln, welches anerkennt, dass die Pflege nicht individuelles Schicksal, sondern allgemeines Lebensrisiko ist, genauso wie Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Hier ist zu denken an einen Pflegefonds, der von Steuermitteln und dem bisherigen Pflegegeld gespeist wird, das wäre der Schritt, wie wir meinen in die richtige Richtung, dort soll es hingehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Landtagsabgeordneter Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist ja die Vorlage nicht allzu spannend, die Eckpfeiler wurden ja hinlänglich auch medial schon dargestellt, auch jetzt sind sie dargestellt worden, im Wesentlichen ist es ja ein Nachteil der Regelungen zum Pflegegeld des Bundes, das offiziell mit 1.1.2009 gilt. Persönlich bin ich über diese so genannten abweichenden Verbesserungen nicht wirklich begeistert, muss ich ganz ehrlich sagen. Wir schaffen nämlich hier, unter Anführungszeichen zu verstehen, Privilegierte. Zirka 57.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bekommen das Pflegegeld nach Regeln des Bundes und zirka 8.800 werden quasi dieses bessere Landespflegegeld bekommen. Ich denke, dass es auch in der öffentlichen Einschätzung hier noch Diskussionen geben wird. Es wird auch nicht allzu einfach sein diese Erschwerniszuschläge, die wir in der oberösterreichischen Version definiert haben, auch wirklich zu objektivieren. Ich wünsche den Begutachtern wirklich alles Gute. Es wird sehr sehr viele Einsprüche hier geben. Wie gesagt, es ist sehr schwer zu objektivieren, was hier angeführt wird. Zu hinterfragen ist allerdings bei dieser Vorlage der Umstand, warum dieser Beschluss erst jetzt im Oberösterreichischen Landtag gefasst wird. Immerhin gibt es sieben andere Bundesländer, die es bereits vor Monaten geschafft haben, allen voran Wien, das bereits im Oktober diese Regelung beschlossen hat. Das bedeutet letztendlich, und die Diskussion hat es ja gezeigt, eine gewisse Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Es sind ja finanzielle Auswirkungen damit verbunden. Und hier ist das Problem des möglichen finanziellen Nachteils gerade für diese Personengruppe natürlich schon ein schlagendes Argument. Deshalb sind wir selbstverständlich auch für die Dringlichkeit dieses Antrages. Und gleichzeitig verbinde ich aber damit auch den Appell an das zuständige Regierungsmitglied hinkünftig derartige Vorlagen rascher einzubringen. Dass es möglich ist, zeigen die anderen Bundesländer. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg, wir werden natürlich auch der Dringlichkeit zustimmen, denn wie mein Vorredner Herr Dr. Aichinger schon gesagt hat, ist es eh höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz jetzt beschließen. Und zwar auch aus einem Grund, es war bei den Pflegegeldbeziehern, und ich glaube, es ist allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien so gegangen, es war eine unglaubliche Verunsicherung da, weil einerseits war die mediale Ankündigung, und sie haben irgendwo das Gefühl gehabt, sie sind irgendwie nicht davon betroffen, und das hat zu einer Verunsicherung geführt. Mehr möchte ich nicht darauf eingehen. Ich glaube aber auch, und da schließe ich mich auch der Argumentation von Herrn Dr. Aichinger an, dass wir Probleme bekommen werden, was nämlich die Beurteilung der Erschwerniszustände betrifft. Denn warum ich da auch genauso skeptisch bin, möchte ich begründen. Wir haben jetzt schon unheimliche Unterschiede überhaupt bei der Pflegegeldeinstufung. Ich bin eigentlich sehr enttäuscht, Herr Landesrat Ackerl, ich weiß nicht, ob es in der Arbeitsgruppe auf Bundesebene diskutiert worden ist, dass man sich nicht auch noch die Mühe gemacht hat, die Einstufungsgruppen zu adaptieren bzw. etwas mehr zu konkretisieren. Ich kenne das Blatt, ich weiß was da gefragt wird. Aber ich sage dir da wieder so einen Fall: Eine junge Frau, stumm, taub, eine Körperseite auf Grund eines Sturzes nur halbwegs einsetzbar, sehr schlechtes Sehen, und die wird bei eins eingestuft. Also, wo da der Arzt hingeschaut hat, ganz gleich ob das jetzt ein zugeteilter oder ein Amtsarzt war, da frage ich mich jetzt schon. Und das sind unsere großen Probleme. Das Land würde sich viel Geld ersparen, oder der Bund, weil wir könnten uns viele Verhandlungen, viele Einsprüche ersparen, und die Menschen hätten nach so einer Einstufung nicht immer das Gefühl, sie verlangen etwas, was ihnen gar nicht zusteht, und das sei eigentlich unverschämt, was sie sagen. Genauso würde ich mir auch überlegen, wie weit man wirklich - es ist ja eine Kannbestimmung, wo eben Angehörigen oder Pflegepersonal vorhanden sind, dass das sehr wohl mit einbezogen wird. Die Leute wissen es oftmals nicht. Die Ärzte melden sich an. Und dann passiert noch etwas, gerade bei den alten Menschen, wir kennen das ja alle, da kommt die Einstandsfrage, na wie geht es ihnen denn? Und dann sagt die aus lauter Höflichkeit, danke gut. Ja! Und dann ist schon der erste Minuspunkt da, weil es geht ihr ja eh gut. Also, ich glaube man sollte wirklich hier andere Möglichkeiten suchen. Worüber ich auch sehr enttäuscht bin, Herr Landesrat, ist, dass man sich gleichzeitig mit der Bundesnovelle, von der spreche ich jetzt, nicht gleichzeitig überlegt hat, in welcher Form kann das Pflegegeld immer wieder angepasst werden. Ich spreche jetzt natürlich von der Valorisierung. Denn immer nur zu sagen, wir wissen wie lange nichts war. Dann waren es 2005 zwei Prozent. Und ich denke, es ist allen politischen Vertretern, denen das Anliegen der alten Menschen am Herzen liegt, jedes Jahr zu sagen, so nach dem Motto, bitte bitte passt auf die auch auf und gebt ihnen mehr. Ich glaube, man sollte sich wirklich einmal zu einer längerfristigen Lösung durchringen, weil ich weiß es, und ich bin selber politisch tätig, (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Geh!“) es wird dann immer ein Wettlauf der Parteien, ich habe das jetzt ganz bewusst gesagt, es wird dann immer ein Wettlauf der Parteien, wer bringt als erster den Antrag ein, dass das Pflegegeld erhöht wird. Ich glaube gerade der Bereich der Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen mit Behinderung, ob jung oder alt, ich verwende nach wie vor beide Begriffe, weil ich habe sie noch nie diskriminierend verwendet, sollte so ablaufen, dass der Betroffene nicht immer das Gefühl hat, eigentlich verlangt er etwas, was ihm nicht zusteht. Was mir auch zu kurz gekommen ist, und ich komme gleich zum Ende Frau Präsidentin, ist, dass sich der Bund eine Besserstellung, was jetzt von den Einstufungsgruppen her betrachtet wird, der pflegenden Angehörigen nicht überlegt hat. Es sind wieder die Frauen. Es sind die Frauen, die geringe Pensionen haben. 80 Prozent der Pflege passiert im innerfamiliären Bereich. Und ich glaube, da müsste der Bund auch einmal wirklich Nägel mit Köpfen machen und sagen, jemand der pflegt, ob mobil, ob in der Familie oder ob in einem Altenheim, dem wird seine Berufstätigkeit, und ich bezeichne es als Berufstätigkeit auch in den Familien, auch anders berücksichtigt bei der Pensionsbemessung. Ich danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Dann schließe ich die Wechselrede und lasse abstimmen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1768/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1770/2009. Bei dieser Beilage handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf der Frau Landesrätin Dr. Stöger das Wort erteilen. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß Paragraph 1 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung über Voranschlag und Rechnungsabschluss der Fondskrankenanstalten sind die Rechnungsabschlüsse bis spätestens 30. April des dem Gebarungsjahr nachfolgendem Jahr vorzulegen. Die Rechnungsabschlüsse 2008 werden demnach gegenwärtig von den Rechtsträgern erstellt und sind bis zum 30. April 2009 dem Land Oberösterreich vorzulegen. Da die gegenständliche Finanzierungsvereinbarung bereits für die Rechnungsabschlüsse 2008 Gültigkeit haben soll und für die Rechtsträger auch eine entsprechende Rechtssicherheit erforderlich ist, beantragt die Oberösterreichische Landesregierung, der hohe Landtag möge auf Grund der Dringlichkeit dieser Angelegenheit gemäß Paragraph 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung davon absehen, die Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen. Erste Präsidentin: Danke vielmals Frau Landesrätin. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Entholzer. Bitte. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Oberösterreich ist ja verpflichtet für unsere Landesbürger Krankenanstalten zur Verfügung zu stellen. Und zwar entweder in dem wir die selber betreiben oder durch Vereinbarung mit Rechtsträgern anderer Krankenanstalten. Und in Oberösterreich werden ungefähr 43 Prozent aller Krankenhauspatienten in Ordensspitälern behandelt. Gemessen an der Bettenzahl sind die Orden der größte Krankenhausträger in Oberösterreich. Und zwar rund 230.000 Patienten werden jährlich stationär aufgenommen und 500.000 Menschen werden in unseren Ordensspitälern im Jahr in den Ambulanzen behandelt. Durch den Rückgang des Ordenspersonals sind den Rechtsträgern nun in den letzten Jahren die Refinanzierungsmöglichkeiten abhanden gekommen, sodass mittel- bis langfristig die Fortführung der Krankenhausbetriebe nicht mehr gewährleistet sein könnte. Wir wollen aber auch in Zukunft eine Versorgungssicherheit in unserem Land, selbstverständlich, und die Ordensspitäler wollen und brauchen eine Sicherheit, um ihre Bilanzen in den nächsten Jahren erstellen zu können. Daher schlägt die Oberösterreichische Landesregierung eine sechsjährige Finanzierungsvereinbarung vor, in der festgeschrieben ist, dass die Ordensspitäler jährlich einen Zuschuss in Form von Leistungs- und Ausgleichszahlungen für den nicht gedeckten Betriebsabgang bekommen. Ziel ist die finanzielle Absicherung des Krankenanstaltenbetriebes und andererseits den Spitälern die Bilanzerstellung zu ermöglichen. Anreize für eine sparsame Verwendung der Budgetmittel sind gegeben, einerseits durch die Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen, andererseits durch die Möglichkeit der Mittelübertragung in das Folgejahr. Die Kontrolle soll durch den Oberösterreichischen Landesrechnungshof durchgeführt werden. Und damit ist auch Transparenz gewährleistet. Insgesamt bedeutet diese Vereinbarung erstens, dass die hohe Qualität der medizinischen Betreuung in den Ordensspitälern auch über Jahre weiter gewährleistet ist und damit die Planungssicherheit für die Orden gegeben ist, zweitens, dass Anreize für eine sparsame Verwendung gesetzt wurden, drittens, bessere Transparenz durch die Möglichkeit der Rechnungshofkontrolle, viertens und letztens, dass die Finanzierungsvereinbarung garantiert, dass die oberösterreichischen Patienten weiterhin eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung ihrer Gesundheit haben. Da die Vereinbarung von 2008 bis 2013 Gültigkeit haben soll, wie die Frau Landesrätin schon angeführt hat, ist für mich auch die Dringlichkeit gegeben. Und ich bitte sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auch zu Beginn sagen, dass die Ordenspitäler im Gesundheitswesen in Oberösterreich unumstritten sind und eine hervorragende und zentrale Rolle spielen. Daher sage ich auch gleich vorweg und hier am Anfang, dass wir der Dringlichkeit zustimmen werden und auch inhaltlich dieser Finanzierungsvereinbarung der Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang, dass wir dem also zustimmen werden. Ich schicke auch voraus, dass die Ordensspitäler, die also hier betroffen sind oder einen Benefit davon haben werden, und dieser Benefit notwendig ist, sonst wäre ihre Existenz oder die Existenz der finanziellen Kraft der Orden wäre ja gefährdet gewesen, dass diese Ordensspitäler die Spitalsreform vollzogen haben im Jahr 2006. Das ist noch nicht so lange her. Ich sage auch hier gleichzeitig, dass es noch einen Ausnahmefall in Oberösterreich gibt, er auch nach Beiträgen zur Abgangsdeckung ruft, das ist das Allgemeine Krankenhaus in Linz. Und ich sage hier auch aus unserer Sicht ganz deutlich, solange die Hausaufgaben des AKH, nämlich Kooperationsmöglichkeiten und Abbau von Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und die Kooperationsmöglichkeiten mit den nahe gelegenen Spitälern zu nützen, solange das nicht vollzogen ist, können wir uns eine Abgangsdeckung so wie bei den Ordensspitälern nicht vorstellen. Zu erwähnen ist auch oder anzukreiden ist auch die Dringlichkeit dieses Eingangs. Wir wissen, dass es eine Vereinbarung ist von 2008, also ein Jahr zurück, bis 2013, die stattfindet. Und wir wissen auch, dass es sich um einen Betrag von immerhin knapp 200 Millionen Euro handelt, die durch diese Ausgleichszahlung vom Land zur Verfügung gestellt werden. Dass jetzt in der Märzsitzung dieser Antrag dringlich eingeht, ist, sage ich einmal, nicht unbedingt ein hervorragender Umgang mit dem Landtag als Entscheidungsträger von Seiten der Landesregierung. Eine Sitzung früher und doch eine Beratung im Ausschuss wäre hier sicher ein ordentlicher Weg gewesen, ein besserer Weg gewesen, damit vielleicht auch alle Abgeordneten wissen, was ist denn der Hintergrund, warum können die Ordensspitäler ihre Abgangsdeckung nicht mehr vollziehen. Ich habe mir die Mühe genommen zwischen dem Erhalt dieses Dringlichkeitsantrages vor zwei Tagen und heute zu hinterfragen und war im Krankenhaus Grieskirchen als ein betroffenes Ordensspital, und die Erklärung ist relativ einfach. Und damit das auch die Abgeordneten hier wissen, Grieskirchen, das Krankenhaus Grieskirchen hatte 1970 noch 50 Ordensschwestern, deren Verdienst in den Orden geflossen ist und sozusagen die finanzielle Basis des Ordens dargestellt hat, und gestern, heute und hier haben sie noch vier Ordensschwestern, die sozusagen in einem Dienstverhältnis stehen, im Krankenhaus arbeiten. Ihre wirtschaftliche Basis in diesem Orden ist nur mehr ein Zwölftel dessen was es 1970 war. Aus diesem Grund und mit diesem schlagenden Argument werden wir dieser Vereinbarung, die Abgangsdeckung durch das Land zu erhöhen, zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wie meine Vorredner schon gesagt haben und auch die Frau Landesrätin in ihren Ausführungen, sind Ordensspitäler ein wichtiger Leistungsanbieter im Gesundheitswesen und zeichnen sich vor allem durch eine sehr intensive Kooperation einerseits zwischen Krankenhäusern, Beispiel Barmherzige Schwestern und Barmherzige Brüder, aber auch durch eine große Bereitschaft auch mit den Landeskrankenhäusern zu kooperieren aus. Ich habe selber viele Beispiele aus dem Krankenhaus Rohrbach, wie intensiv die Zusammenarbeit zum Beispiel mit den Barmherzigen Schwestern gelingt, sehr gut gelingt. Ich glaube, dass ist ein sehr wesentlicher Bereich. Ordensspitäler erfüllen somit einen sehr wichtigen Beitrag zur qualitativen Versorgung unserer Menschen. Die gesteigerten Leistungen sind natürlich für private Träger umso schwieriger zu finanzieren. Sie haben nicht mit gesteigerten Einnahmen zu rechnen, sondern die gesteigerten Leistungen, ob das die Angebote sind oder ob das die Qualitätsvorschriften sind, kosten immer mehr, und somit ist das auch wie schon angesprochen vom privaten Träger nicht mehr zu finanzieren. Daher ist diese erhöhte freiwillige Abgangsdeckung, und ich glaube, das muss auch noch einmal festgestellt werden, es handelt sich um eine freiwillige Abgangsdeckung des Landes, eben zur Sicherung dieser qualitativen Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger in Oberösterreich. Wichtig ist dabei natürlich auch, dass genau in dieser Vereinbarung verstärkt auf diese gemeinsame Planung der Leistungen und auch auf diese gemeinsame Planung der Infrastruktur und der Geräte Augenmerk gelegt wird. Es darf nicht passieren, dass Ordenskrankenhäuser etwas ankaufen und nachher müssen wir gemeinsam überlegen, wie finanzieren wir denn das und wer trägt den jetzt die Kosten für die Leistungen usw. Ich glaube, hier ist die Bereitschaft sehr groß und hier muss aber auch der Druck verstärkt gemacht werden, damit eben gemeinsam geplant wird, welche Leistungen kommen wohin, wer macht das am effizientesten, am effektivsten für die Bürgerinnen und Bürger. Es braucht natürlich auch eine verstärkte Kontrolle dadurch, das ist auch mit dem Vertrag gewährleistet, eine Transparenz und vergleichbare Rahmenbedingungen. Da geht es auch um Personalbedingungen, dass die vergleichbar fair sind, ob diese in einem Ordenskrankenhaus arbeiten oder in einem anderen öffentlichen Träger. Also ich glaube, da hier sind wichtige Schritte gesetzt worden, um eben Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Krankenhäusern erreichen zu können. Verwundert hat mich die Vorgangsweise, wie so etwas zustande kommt. Wir haben ja schon im Winter, im Jänner aus den Medien erfahren, dass es hier Verhandlungen gibt. Wir haben auch die Ergebnisse schon erfahren aus den Medien, aber wir haben keine vorige Information zum Vertragsinhalt bekommen, weder als Landtag noch in den Ausschüssen. Wir sind ja doch in vielen Ausschüssen, intramuraler Ausschuss usw. – keine Information, was wird da verhandelt? Wie geht das weiter? Man hat es eben nur aus den Medien erfahren. Und dann kommt die dringliche Vorlage, es ist schon angesprochen worden von meinem Vorredner Kollege Brunmair, ohne eben vorher zu beraten und gemeinsam zu schauen, sind wirklich alle möglichen Verhandlungsgeschicke eingesetzt worden? Ich unterstelle das weder dem Finanzreferenten auf der ökonomischen Seite, noch der Frau Landesrätin auf der qualitativen Seite, um hier eben wirklich eine tragfähige Vereinbarung zu haben. Wir werden sie mittragen, weil ich glaube, es ist ein wichtiger Schritt, um eben die Versorgung zu gewährleisten. Aber ich hätte mir gewünscht, hier wirklich gemeinsam vorher schon informiert zu werden in den diversen Ausschüssen, sei es auch im intramuralen Ausschuss oder einen Hinweis zu bekommen, hier gibt es Verhandlungen mit der und der Zielsetzung und mit dem und dem gemeinsamen Beratungsergebnis. Das wäre wünschenswert für uns gewesen. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen und auch dem Inhalt, danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bekanntlich führt die bestehende Finanzierungsstruktur, die zum einen im KAG niedergeschrieben ist und sich zum anderen an der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung orientiert, dazu, dass die Länder die steigenden Betriebsabgänge der oberösterreichischen Fonds-Krankenanstalten zu tragen haben. Viele strukturelle Veränderungen im Sozialbereich, im Gesundheitswesen, variierende Demografie, Qualitätssicherungen, Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen führen letztendlich dennoch zu einer Steigerung der Kosten im Gesundheitsbereich. Das Krankenhaus gilt gemeinhin als der teuerste Bereich der Krankenversorgung und der Krankenversicherungen. Man kann also sagen, dass in dem Maß, in dem sich das gesundheitspolitische Instrument der Kostendämpfung hier als untauglich erwiesen hat, gewinnt die Frage der Krankenhausfinanzierung eine immer größere Bedeutung. Die Adjustierung im Finanzierungsbedarf erklärt sich darin, dass zum einen durch den Rückzug des Ordenspersonals den Rechtsträgern in den letzten Jahren die Refinanzierungsmöglichkeiten für den verbleibenden Trägerselbstbehalt verloren gegangen sind, sodass mittel- und langfristig die Fortführung des Krankenhausbetriebes der Ordensspitäler in diesem Ausmaß gefährdet erscheinen würde. Der heute dem Oberösterreichischen Landtag zur Abstimmung vorliegende Vertrag zeigt die Bereitschaft des Landes Oberösterreich, im Rahmen einer sechsjährigen Finanzierungsvereinbarung den Ordensspitälern, also für die Jahre 2008 bis 2013, eine Gesamtabdeckung des Betriebsabganges gemäß dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz 1997 in einem Ausmaß zu gewähren, das im Jahr 2008 einen Deckungsgrad von 97 Prozent aufweist und schrittweise auf 99 Prozent im Jahr 2013 aufgestockt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so ist es für alle Krankenanstalten in Oberösterreich ein großer Schritt, denn nur in ihrer Gesamtheit können die oberösterreichischen Fonds-Krankenanstalten die Gesundheitsversorgung der oberösterreichischen Bevölkerung sicherstellen, und zwar in der bekannten, anerkannten nationalen und internationalen Qualität. Es gibt aber einen weiteren Aspekt und Hoffnungsschimmer, den dieser Antrag in sich birgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Vorredner, Kollegin Schwarz und Kollege Brunmair, haben mich jetzt auf die Idee gebracht, doch diesen Antrag noch spontan ein bisschen zu interpretieren - (Zwischenruf Abg. Moser: "Interpretieren soll man ein Gesetz nicht!") oder zu argumentieren. Zum Kollegen Brunmair: Das AKH hat 100 Prozent seine Hausaufgaben erfüllt. Es hat die Geburtshilfe zu 100 Prozent an die LFKK abgegeben. Und die LFKK stellt jetzt nun weitere Forderungen, wieder aufzustocken. Das AKH hält die Gyn, hat auch die Schwerpunktkrankenhaussituation. Ich finde es also sehr ungerecht, dem AKH vorzuwerfen, dass es seine Aufgaben in dieser Situation nicht erfüllt hat. Es kann eigentlich nicht sein, dass ein Vertrag in dieser Form einseitig gebrochen wird. Und das Zweite zum Thema AKH. Wir haben in Oberösterreich AKH-Abgangsdeckung. Wir haben in Oberösterreich drei Träger. Diese drei Träger sichern die intramurale Gesundheitsversorgung. Im Finanzausschuss des Landes Oberösterreich wird nächste Woche ein Antrag weiterverhandelt, der darauf abzielt, die Ungleichbehandlung der oberösterreichischen Spitäler zu verhindern. Die sozialdemokratische Fraktion Oberösterreich hofft, dass durch diesen Antrag auch Verständnis für das AKH aufgebracht wird, denn für das AKH als Schwerpunktkrankenhaus muss der Träger, die Stadt Linz jährlich 20 Prozent des Abganges aufbringen. Es ist eigentlich nicht einzusehen, dass, obwohl das AKH 55 Prozent Nicht-Linzer als Linzer Stadtspital behandelt und dennoch 20 Prozent Betriebsabgangsdeckung selbst zahlen muss. Wir von der SPÖ stimmen diesem Antrag und der Dringlichkeit zu. Wir unterstützen vollinhaltlich die Aufstockung für die Ordensspitäler. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir betonen hier noch einmal, dass in diesem Antrag eigentlich das Verständnis auch in nächster Folge für das AKH in diesem Sinne aufkommen werden muss. Wir hoffen auch auf eine entsprechende Verhandlung und Diskussion und auch eine dadurch entstehende Diskussionsgrundlage für die nächste Finanzausschusssitzung, danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage1770/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1771/2009. Bei dieser Beilage 1771/2009 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und erteile dem Herrn Landesrat Anschober das Wort, bitte. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte Bericht zur Beilage 1771/2009, der Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. Es geht dabei im Wesentlichen darum, dass wir in unserem Konjunkturpaket gemeinsam beschlossen haben, dass wir den Bau des Machland-Dammes beschleunigen wollen, auf eine maximale Bauzeit von bis zu sieben Jahren beschleunigen wollen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich denke, die Vorteile liegen sehr klar auf der Hand, einerseits als Konjunkturimpuls mit dem Ziel, Arbeitsplätze vorzuziehen, Investitionen vorzuziehen und jetzt Arbeitsplätze zu schaffen einerseits, und zweitens, ist es natürlich auch ein Sicherheitsgewinn, wenn eine Sicherheitsinvestition wie in den Machland-Damm rascher bewerkstelligt werden kann, denn wir alle wissen nicht, wann das nächste Hochwasser in dieser Region erfolgt, und das Schlimmste wäre während einer Bauzeit. Das heißt, je kürzer und kompakter wir sie halten können, desto besser ist es für die Sicherheitssituation in der Region. Um das realisieren zu können, ist es notwendig, einen Finanzierungsaufteilungsschlüssel zwischen den Gemeinden und dem Land Oberösterreich für den Zinsenaufwand für das Zwischenfinanzierungsvolumen von rund 57 Millionen Euro zu realisieren. Der aufgeteilte Schlüssel, auf den wir uns geeinigt haben, liegt bei 60 Prozent Land und 40 Prozent den Gemeinden. Der gleiche Schlüssel wird vorgeschlagen für die Bezuschussung des Kostenanteils bei den systembedingten laufenden Aufwandsgeldern der Machland-Damm GmbH. Beides wird limitiert. Die Bezuschussung des Kostenanteils für das Land Oberösterreich bei maximal jährlich 360.000 Euro. Ich ersuche um die Zuerkennung der Dringlichkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner zur Dringlichkeit ist der Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 2006 wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien vereinbart, dass in den kommenden zehn Jahren insgesamt 420 Millionen Euro für den Ausbau des Hochwasserschutzes entlang der Donau investiert werden sollen. Alleine in Oberösterreich sollen demnach in den Jahren bis 2015 insgesamt 172 Millionen Euro für den Hochwasserschutz investiert werden. Der 36 Kilometer lange Machland-Damm, das größte Hochwasserschutzprojekt Österreichs, ist dabei mit 144,2 Millionen Euro das aufwendigste Projekt. Dieser Damm soll sich bekannterweise über sieben Gemeinden am nördlichen Donauufer in Oberösterreich erstrecken und soll nach seiner Fertigstellung zirka 1000 Häuser schützen und damit den spätestens seit 2002, wie ich glaube, extrem traumatisierten Leuten wieder Hoffnung auf eine normale Lebensqualität und Sicherheit geben. Es ist ziemlich genau ein Jahr her, als wir am 8. März 2008 den Finanzierungsplan dafür zur Kenntnis genommen haben. Darin hat sich das Land Oberösterreich verpflichtet, 30 Prozent des Gesamtbetrages von 144,2 Millionen Euro dafür aufzuwenden, also genau 43,26 Millionen Euro. Zur baulichen Umsetzung des Projektes Machland gründete man mit den sieben Gemeinden, die davon betroffen sind, nämlich Mauthausen, Naarn, Mitterkirchen, Baumgartenberg, Saxen, Grein und St. Nikola, im April 2008 die Machland-Damm GmbH. Die jährlichen systembedingten Kosten für diese GmbH. werden auf ungefähr 600.000 Euro geschätzt. Wie schon erwähnt, soll dafür auch das Land 60 Prozent berappen, also maximal 360.000 Euro. Die restlichen 240.000 Euro sind von den betroffenen sieben Gemeinden aufzubringen. Nun liegen bereits die Umweltverträglichkeitsverfahren, die Grundsatzgenehmigung und die Detailgenehmigung für ein Baulos vor. Zudem wird, wie schon der Landesrat gesagt hat, es nunmehr doch möglich, so wie wir es auch immer von Anfang an gefordert haben, die beabsichtigte Errichtungsdauer von zehn Jahren durch ein Beschleunigungsprogramm auf sieben Jahre herunterzureduzieren. Daraus resultiert klarerweise wieder ein Zwischenfinanzierungsbedarf, der sich auf zirka 57 Millionen Euro belaufen wird, für den, wie auch schon erwähnt, das Land zur Gänze die Haftung übernehmen soll. Es handelt sich bei diesen Geldern logischerweise um mehrjährige Verpflichtungen des Landes. Dementsprechend muss auch der Landtag seine Genehmigung dafür erteilen. Ich kann nur sagen, dass wir seitens der sozialdemokratischen Fraktion klarerweise unterstützen, dass a) dieses Projekt nicht vorher noch in einem Ausschuss behandelt wird, sondern auf Grund der Dringlichkeit eben heute sofort eine dementsprechende Zustimmung zu erzielen sein soll. Wir unterstützen, dass die Landesregierung zur Bezuschussung eines Kostenanteiles von 60 Prozent des Zinsenaufwandes für ein Zwischenfinanzierungsvolumen von 57 Millionen Euro exklusive Zinsen bzw. zur Bezuschussung eines Kostenanteils ebenfalls von 60 Prozent der systembedingt laufenden Aufwendungen, maximal jedoch 360.000 Euro jährlich sowie zum Abschluss der notwendigen Verträge und sonstigen Vereinbarungen ermächtigt werden soll. Zu guter Letzt ist es klarerweise auch in unserem Sinn, wenn das Land für die gesamte Zwischenfinanzierung die Haftung übernimmt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Annemarie Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen und Kolleginnen aus dem Landtag, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bau des Hochwasserdammes im Machland hat eine sehr, sehr lange Vorgeschichte, die wir ja sehr eindrucksvoll jetzt schon geschildert bekommen haben. Ich möchte das jetzt nicht mehr weiter ausführen in den einzelnen Zahlen und Daten. Aber ich glaube, für die Bevölkerung im Bezirk Perg ist es ganz wichtig, dass wir jetzt in der Bauphase sind. Das Baulos V in Mauthausen, wo ich fast tagtäglich vorbei komme, ist ja schon in Bau, der Spatenstich war im vergangenen November, die Fundamente werden dort schon eingebaut und man spürt es einfach bei den Leuten, sie sind zufrieden, dass es jetzt endlich los geht. Bei dieser Regierungsvorlage geht es natürlich heute um das Geld, es geht um die Finanzierung; auch die Finanzierungsvorgaben mit den Verteilungen sind sehr ausführlich erklärt worden. Wir von der ÖVP stimmen natürlich dieser Dringlichkeit zu. Ich glaube, es ist wichtig, so ein Nachsatz noch von meiner Seite, dass die Bauzeit wirklich verringert worden ist von zehn auf sieben Jahre. Auf der einen Seite sichert das Arbeitsplätze in der Region in Zeiten wie diesen. Es bringt Wertschöpfung in die Region, und es ist gut und richtig, dass die Leute innerhalb kürzester Zeit einen Hochwasserschutz bekommen werden. Dieser Damm ist sicher eines der größten Hochwasserschutzprojekte, nicht nur Oberösterreich, sondern, glaube ich, auch in Österreich, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Ganz Österreich!") in ganz Österreich. Wenn man so auf den ersten Blick hinschaut ist es ein kaltes technisches Projekt oder Bauwerk aus Eisen, Beton und Erdreich, und es kostet viel Geld, das muss man dazusagen, aber in Wahrheit geht es dort um die Sicherheit der Menschen vor Ort. Ich glaube, bei diesem Projekt haben sehr, sehr viele mitgearbeitet und mitgewirkt, allen voran unser Landeshauptmann, der wirklich gepilgert ist nach Wien, um diese Geldflüsse und Geldmittel zu lukrieren, auf der anderen Seite der Herr Landesrat Anschober, der sich vehement für dieses Projekt eingesetzt hat. Aber ich möchte auch an dieser Stelle den Herrn Landesrat Hiesl nicht vergessen, der aus diesem Bezirk kommt und einfach die Anliegen kennt. In Wahrheit ist ja die ganze Landesregierung dabei gewesen. Nein, ich wollte jetzt gerade den Herrn Landesrat Ackerl und den Herrn Landesrat Dr. Stockinger nennen. Warum nenne ich sie? Weil auch die Gemeinden gefordert sind mitzuzahlen und diese von diesen Landesräten auch unterstützt werden. Ich glaube, es ist ein Werk aller miteinander und, Gott sei Dank, kann es gebaut werden. Ich bitte jetzt um Zustimmung der Dringlichkeit und um Freigabe der Mittel, danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit diese Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1771/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Es wurde vom Herrn Schriftführer ebenfalls angekündigt, dass die Oberösterreichische Landesregierung im Rahmen ihres Antrages vorschlägt, die Beilage 1773/2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1773/2009 handelt es sich um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1773/2009, die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Steinkogler das Wort. Abg. Steinkogler: Frau Präsidentin, hoher Landtag! Energiesparen, Energieeffizienz und dadurch Reduzierung von Treibhausgasemissionen ist in aller Munde, ist sozusagen in, liegt im Trend. Der Rekordbesuch bei der Welser Energiesparmesse vergangene Woche beweist auch das Bewusstsein und das Interesse in der Bevölkerung. Wichtig ist jedoch, dass Anreize geschaffen werden. Das soll dieser Beschluss heute bewirken. Die Schaffung von Anreizen und Maßnahmen auf dem Gebiet Energieeffizienz ist ein zentraler Aspekt dieser Vereinbarung. Der Raumwärmesektor ist dabei ein wesentlicher Bereich mit hohem Energieeffizienzpotential. Eine verbesserte Energieeffizienz hilft nicht nur die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, sondern trägt auch zur Senkung des Primärenergieeinsatzes, das heißt zur Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bei. Deshalb ist das Ziel dieser 15a B-VG Vereinbarung die Begünstigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu ermöglichen. Es werden Fördermodelle für Wohngebäude geschaffen, welche Anreizsysteme zum Zweck der Verbesserung des Wärmeschutzes sowie des Einsatzes ökologisch verträglicher Baumaterialen und kohlendioxidemissionsfreier und –armer Haustechnikanlagen umfassen. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, dass bis 2020 der Anteil des nichtsanierten Gebäudebestandes der Errichtungsjahre 1945 bis 1980 massiv gesenkt wird. Dies ist wie gesagt nicht nur zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen von größter Wichtigkeit und Dringlichkeit, sondern auch aus konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen von größter Bedeutung. Obwohl wir in Oberösterreich, das wissen wir alle, sehr gut unterwegs sind, stimmen wir der Dringlichkeit und der 15a B-VG Vereinbarung zur Verbesserung des Klimas, der Energieeinsparung und des positiven Wirtschafts- und Beschäftigungseffektes zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Wortmeldung? Herr Kollege Makor-Winkelbauer bitte. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit und der Inhalt wurde vom Kollegen Steinkogler bereits zusammengefasst. Ich will noch verdeutlichen und ausweiten, dass Oberösterreich tatsächlich, was die thermische Sanierung des Althaus- und Wohnbestandes betrifft, auch in den vergangenen Jahren gut unterwegs war, in Teilbereichen sogar Vorreiter war und dass es in den letzten Jahren durch massive Verbesserung bei der Förderung und den Vorgaben, was die Sanierung betrifft, auch gelungen ist mehrere hunderttausend Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen. Und ich glaube das zeigt, dass man da wirklich am richtigen und guten Weg ist. Die Chance und Möglichkeit, die durch diese 15a B-VG Vereinbarung, sprich die durch diese Bund-Ländervereinbarung möglich wird, ist, dass sämtliche Potentiale, was die thermische Sanierung betrifft, gehoben werden sollten aus ökologischen Begründungen in erster Linie, aber nicht nur, und aus zweiter Linie auch was den Arbeitsmarkt betrifft. Gerade die Gebäudesanierung ist sehr arbeitsintensiv. Da sind Chancen drinnen, wo man gerade in einer wirtschaftlichen Situation, wie wir sie ja gerade haben, in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation, jetzt wirklich jeden einzelnen Arbeitsplatz brauchen werden. Und ich glaube, wenn man diese Intensivierung macht, nämlich einheitlich auch über das ganze Bundesgebiet mit zusätzlichen Förderungen, mit zusätzlichen Unterstützungen, dass das tatsächlich einen positiven Aspekt haben wird. Abschließend noch ein Appell Richtung ÖVP und FPÖ. In dieser 15a B-VG Vereinbarung wird auch, wenn man es sich genauer durchliest, besonderer Wert auf die thermische Solarenergie gelegt. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, auf die hohe Effizienz und Bedeutung der Solarenergieanlagen auf den Häusern, was auch in diesem Zusammenhang die Sanierung betrifft. Da waren wir, was die Beschlusslagen betrifft, schon einmal weiter als wir aufgrund, sage ich einmal, der Rückwärtsgewandtheit - (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Man merkt es an deiner Rhetorik und Unsicherheit, dass du selber nicht daran glaubst!") Na absolut, denn wenn du dir das genau durchliest, geht es schon auch darum, dass die thermische Solarenergie im Wesentlichen ausgebaut werden müsste und nicht auf der Bremse gestanden werden sollte, wie das durch die Initiative vor allem der FPÖ, aber gemeinsam mit ÖVP gemacht wurde. In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir natürlich der Vorlage und der 15a B-VG Vereinbarung zustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Na selbstverständlich unterstützen wir bei dieser Vorlage die Dringlichkeit und auch den Inhalt. Lieber Kollege Makor-Winkelbauer! Weil ich dich persönlich sehr schätze erkläre ich dir noch einmal die Haltung der ÖVP und der FPÖ, nachdem die ÖVP unserem Antrag hier gefolgt ist. Selbstverständlich sind wir für Solaranlagen. Aber bei jenen Menschen, die nur ein geringeres Einkommen haben und deswegen eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen, wollen wir die freie Entscheidung, ob sie eine alternative Heizanlage, zum Beispiel über Tiefenbohrung, Wärmepumpensysteme, Pelletsheizungen oder andere Systeme haben wollen, oder ob sie eine Warmwasseraufbereitung über eine Solaranlage als Alternativform haben wollen. Jemand, der viel Geld hat, soll beides nützen. Jemand der vielleicht etwas weniger Geld hat, und da appelliere ich an dein Herz als Sozialdemokrat, der soll rechnen und der wird feststellen, dass er möglicherweise bei unseren Breitengraden für die Heizung eher günstiger fährt, wenn er ein alternatives Heizsystem einbaut. Und da ist leider Gottes aufgrund der Bewölkung, aufgrund des Schnees und so weiter, eine Solaranlage auf dem Dach für die Beheizung des Hauses ungeeignet. Und deswegen, freie Wahl für ein alternatives System, ja zu allen alternativen Systemen, aber kein Zwang wie es damals vorgesehen war. Und ich bin froh, dass die Mehrheit dieses Landtags die freie Entscheidung erlaubt hat und nicht einen Zwang, wie ihn du jetzt rhetorisch eben etwas zurückhaltend argumentiert hast, durchgesetzt hat. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Frau Kollegin Wageneder! Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren auf der Galerie! Zur 15a B-VG Vereinbarung auf dem Gebäudesektor zur Reduktion der Treibhausgase: Das ist bundesweit sicher ein Schritt in die richtige Richtung, dass die öffentliche Hand hier Maßstäbe setzt zur Reduktion des CO2-Ausstoßes. Und es macht auch Sinn, dass es österreichweit einheitliche Regelungen gibt, gerade in der Baubranche. Aber es ist trotzdem nur ein kleiner Schritt und der Schritt kommt auch relativ spät. Es hat eigentlich sehr lange gedauert bis diese 15a B-VG Vereinbarung jetzt zur Unterzeichnung, zur Beschlussfassung wirklich so weit ist. Denn bereits 2002 wurde die gemeinsame Strategie beschlossen und jetzt haben wir 2009. Weiters, ich habe mir die 15a B-VG Vereinbarung angeschaut, es sind schon aus meiner Sicht noch einige Lücken drinnen. Zum Beispiel, es ist auch noch möglich, dass Ölheizungen gefördert werden. Und da sind wir gerade in Oberösterreich schon um einiges weiter. Bei uns gibt es keine Wohnbauförderung mehr, wenn jemand mit Öl heizen wird. Es steht auch drinnen, dass Vorkehrungen geschaffen werden sollen, dass in Zukunft mehr energiesparend gebaut wird. Und da ist auch meine Frage an den Herrn Landesrat Kepplinger, der jetzt leider nicht da ist, welche Maßnahmen hat er bereits gesetzt, dass hier die Professionisten und Professionistinnen entsprechend auch geschult werden und dass die Menschen draußen im Beruf, in der Praxis, auf der Baustelle wirklich auch imstande sind, diese neuen Lösungen richtig auszuführen und dass es nicht dann im Nachhinein die Beanstandungen gibt und eben diese neuen Technologien in einen schlechten Ruf kommen? Zur Solaranlagenpflicht: Wir stehen natürlich nach wie vor dazu, Warmwasserbereitung durch Solaranlagen ist sicher vom Umweltgedanken her die sinnvollste und die richtige Lösung, denn wir haben hier einen Faktor von 1 zu 20, 1 Teil Stromeinsatz für 20 Teile Energieoutput. Und das erreichen wir zum Beispiel mit der Wärmepumpe auf keinen Fall. Im Artikel 4 Absatz 3 steht noch drinnen, verkehrs- und flächenverbrauchsminimierende Bebauung soll in Zukunft mehr gefördert werden, mehr umgesetzt werden. Hier brauchen wir sicher auch noch eine Novelle der oberösterreichischen Raumordnung, denn da sehe ich noch, dass sehr vieles einfach auf die grüne Wiese hinausgebaut wird. Viele Werte, viele Mindeststandards die in dieser 15a B-VG Vereinbarung verankert sind, haben wir ja in Oberösterreich bereits umgesetzt. Zum Beispiel beim Neubau sind wir jetzt schon drunter, also ab 2009 sind in dieser 15a B-VG Vereinbarung 65, wir sind bei 45 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und ab 2010 ist bei uns verpflichtend sogar 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, wenn es um die Förderung vom mehrgeschossigen Wohnbau aber auch um die Förderung von Einfamilienhäusern geht. Bei der Sanierung sind unsere Werte, wie sie jetzt in dieser Vorlage zur Verordnungsnovelle sind, etwa gleich wie sie in dieser 15a B-VG Vereinbarung niedergeschrieben sind. Ein weiterer Punkt, im Artikel 11, OIB-Prozess, steht drinnen, in Fünfjahresschritten sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Da frage ich mich, wozu in fünf Jahresschritten? Es wäre ja viel besser, wir hätten diese Technologien schon gestern eingesetzt als heute und was sollen hier in dieser Vereinbarung Fünfjahresschritte, das verstehe ich wirklich nicht. Es liegt jetzt auch der Antrag vor, wir Grüne haben den Antrag zur Sanierungsoffensive eingebracht. Und dieser Antrag führte ja dazu, dass Landesrat Kepplinger hier jetzt einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt hat. Ich denke, dass hier ganz dringender Handlungsbedarf in Oberösterreich ist, dass wir die Sanierungsquote von Einfamilienhäusern erheblich anheben. Denn das schützt unser Klima, wir haben weniger CO2-Belastung, es bringt Arbeitsplätze in unsere Regionen, es ist jetzt bei dieser Konjunkturkrise mehr als notwendig. Und außerdem bleibt dann bei den Energiekosten den Menschen eher das Geld in der Geldtasche. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe somit die Wechselrede und ich komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1773/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Es wurde weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1776/2009 vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1776/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte sie nur auf ein paar Beobachtungssplitter von Gesellschaftssituationen der letzten Monate einladen. Kaum gibt es eine Diskussion, dass eine Gruppe von Jugendlichen besonders gewaltbereit ist, vielleicht sogar schreckliche Übergriffe gewaltsamer Natur gegenüber Gleichaltrigen oder anderen jungen Leuten macht, was ist unsere erste Antwort darauf? Die Schule muss sich darum kümmern. Oder ein anderes Thema. Die jungen Leute bewegen sich angeblich zu wenig. Erste Antwort, na selbstverständlich muss die Schule das lösen. Oder wir beklagen uns über ein Manko an sozialen Kontakten, sehen Aufholbedarf in Fragen der Integration. Erste Antwort, die Lehrerinnen und Lehrer werden das wohl gemeinsam mit ihren Schülern schon in den Griff bekommen. Und ehrlich gesagt, natürlich bin ich dafür, dass wir all diese Herausforderungen und Problemlagen dort hauptsächlich ansiedeln, wo sie auch zu behandeln sind, in der Familie, im persönlichen Umkreis. Aber es ist nun auch einmal Realität, dass wir all diese Gestaltungsfragen und noch viel mehr natürlich auch in der Schule zu behandeln haben und dass sich sehr viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer auch um diese Dinge kümmern. Und wenn wir das wollen, dass neben der wichtigen Aufgabe hochqualitative Bildung zu vermitteln und zu leisten, auch alle anderen gesellschaftlich aktuellen Herausforderungen mitbetreut und begleitet werden, dann brauchen wir dafür als Lehrerinnen und Lehrer gute Leute, gut ausgebildete Leute und vor allem motivierte und engagierte Leute. Ich glaube, dass wir uns das zu Recht von ihnen erwarten. Die allermeisten davon erfüllen diese Erwartungen auch. Auf der anderen Seite dürfen sich die Pädagoginnen und Pädagogen aber natürlich auch erwarten, dass wir ihnen mit Respekt entgegentreten und dass sie von uns und von denen, die als ihre Dienstgeber und Dienstgeberinnen auftreten auch Unterstützung erhalten, vor allem dann wenn es um Neuerungen geht, um Weiterentwicklungen, wenn also ganz konkret ihre Arbeits- und Lebenssituation geändert wird. Und ich verstehe daher wirklich, dass Lehrerinnen und Lehrer betroffen, verärgert, zum Teil auch verzweifelt sind, wie wir lesen können, wenn ihnen ihre oberste Chefin, die Ministerin, quasi über Nacht in einer Art Überraschungsangriff auf den Tisch knallt, ihr müsst jetzt 10 Prozent mehr arbeiten, zwei Stunden zusätzlich, über mehr Lohn reden wir nicht und damit eine einseitige dienstrechtliche Verschlechterung ankündigt. Zusätzlich stelle ich mir dann schon noch die Frage, wie weit ist dann wirklich auch gedacht worden, was steht denn da noch dahinter? Es ist schon eine einfache Milchmädchenrechnung, wenn man sagt, 10 Prozent mehr Lehrverpflichtung heißt bei den Dienstposten heruntergerechnet weniger Posten. Aber wenn wir von den 11.200 Dienstposten im Lehrbetrieb in Oberösterreich ausgehen, dann sind nun einmal 10 Prozent 1.120. Und auch wenn durch Pensionierungen und so weiter einige wegfallen sollten, würde diese Maßnahme der Frau Ministerin Schmied, eins zu eins umgesetzt, natürlich dazu führen, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Job verlieren würden. Und das wären hauptsächlich die jungen, die mit den befristeten Lehrverträgen. Und ich glaube, das kann doch ein Mitglied der Bundesregierung, in Zeiten wo es gerade um Jobs für junge Leute geht, so nicht ernst meinen. (Beifall) Wenn es aber im Schulsystem darum geht, dass wir Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Qualität und Bildung bieten wollen und wenn dafür Veränderungen erforderlich sind, dann haben wir dafür in Österreich eine gute Kultur. Und ich nehme an, dass die Kultur- und Bildungsministerin diese Kultur auch beherzigt hoffentlich, das ist die Kultur des Gesprächs, des Einbindens, nicht des Überraschens, des auf den Tisch Knallens, sondern des Miteinander Redens und das fordere ich auch ein. Die erste Verantwortung liegt natürlich bei der Ministerin. Sie hat ein Budget ausverhandelt, dem sie hoffentlich zugestimmt hat, weil sonst könnte es ja nicht ausverhandelt genannt werden. Und ich rufe sie auch ganz deutlich von dieser Stelle aus auf, nicht weiter zur Eskalation beizutragen, denn wer an der Eskalationsschraube dreht, wer die Temperatur erhöht, der darf sich nachher nicht scheinheilig darüber wundern, dass dem Kochtopf der Deckel hochgeht. Aber ich möchte gleichzeitig auf der anderen Seite schon auch, bei all dem Ärger den wir verstehen, das Gegenüber zum Nachdenken aufrufen und ersuchen, wenn sie berechtigte Anliegen ihrerseits vertreten, dann gibt es bei uns dafür sicher auch Verständnis. Aber bitte tun sie das nicht mit Maßnahmen wie Streik oder Ähnlichem, womit sie dann denjenigen schaden, um deren Wohl es eigentlich gehen sollte, nämlich die Eltern und die Kinder und die Jugendlichen und die Schülerinnen und Schüler. Es sollen also beide Seiten zum Gespräch aufgerufen werden. Dieser Antrag, den wir heute hier beschließen, gemeinsam Gott sei Dank, soll das unterstützen. Wir glauben, wenn wir über die Qualität des Bildungssystems reden, dass wir gern zu Neuerungen bereit sind. Einige davon führen wir in diesem Antrag an, die Senkung der Klassenschülerzahl, die Schulversuche, die wir starten. Wir haben immer auch vertreten, dass wir auch über ein neues Dienstrecht, vor allem was die Entlohnung junger Pädagoginnen und Pädagogen angeht, reden können. Das Senioritätsprinzip ist wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss. Wenn ich junge Leute, die Leistung bringen sollen, haben will, dann muss ich ihnen auch am Anfang mehr Gehalt zukommen lassen. Ich finde es etwas nett, wenn ich das so formulieren darf, dass jetzt, nachdem das Haus angezündet ist, auch die Frau Ministerin draufkommt, dass man darüber reden könnte. Wir ersuchen mit diesem Antrag und unterstützen alle, die in diese Richtung gehen wollen, dass wir auch im Bildungssystem, auch in der Schule Arbeitsplätze sichern und erhalten und dass wir gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern für die jungen Leute, für die Kinder bestmögliche Bildung auf hohem Qualitätsniveau erhalten können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Helga Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben, wir sind ja auch eingeladen worden diesen Antrag mit zu unterzeichnen, die Dringliche mit zu unterzeichnen, es nicht gemacht. Wir lehnen auch die dringliche Einbringung heute ab, weil wir meinen, man müsste sich wesentlich mehr mit den Inhalten auseinandersetzen. Und da ist auch Oberösterreich gefordert. Ich erinnere nur daran, an unsere Anträge, die in Richtung Qualitätsverbesserung gehen, die Schüler, Eltern und Lehrer betreffen, die wir nach wie vor im Bildungsausschuss liegen haben. Ich erinnere daran, dass wir einen Schulgipfel eingefordert haben, bitte fast jetzt vor zwei Jahren, wo wir genau gesagt haben, wir brauchen Veränderungen im Bildungsbereich, in welche Richtung geht der Weg der Bildung in Oberösterreich. Wir haben einen Fristsetzungsantrag in der letzten Landtagssitzung eingebracht, dankenswerter Weise unterstützt von den Sozialdemokraten, abgelehnt von der ÖVP, von den Grünen, daher weiß ich nicht so ganz, Thomas, wie weit man die Diskussion jetzt wo ich deine Aussage voll unterstreiche, dass man in Richtung Qualität gehen soll und da etwas ändern soll, wie weit das jetzt wirklich ernst gemeint ist. Eines lassen wir Freiheitlichen sicher nicht zu. Wir lassen uns nicht vor den Karren spannen einer Rot-Schwarzen-Diskussion auf Bundesebene. Ich glaube jeder, der die Frau Minister gehört hat, und ich als ehemalige Lehrerin habe ihre Aussagen mit sehr viel Emotionen wahrgenommen, hat gemerkt, dass sie leider pädagogisch kein Wissen hat. Sie ist eigentlich als oberste Pädagogin ungeeignet. Weil einem Mitarbeiter etwas auszurichten über die Medien und zu sagen, so nach dem Motto "du arbeitest zu wenig, also jetzt arbeitest du mehr", ist eigentlich nicht der Stil, den ich mir erwarten würde und noch dazu von einer Sozialdemokratin, wo ja die Sozialdemokraten immer sagen, sie sind die einzigen, die die Interessen der Arbeitnehmer hoch halten über Betriebsräte, Personalvertretung und so weiter und so fort. Eines hat sich auch gezeigt: Wenn die Frau Minister gemeint hat, ihre Aussage eine Woche vor zwei Landtagswahlen treffen zu müssen, dass die Rechnung nicht aufgegangen ist. Bei vielen Eltern ist ihre Forderung auf Beifall gestoßen, gebe ich gern zu, aber die Bevölkerung hat schon erkannt, dass, wenn so Aussagen kommen, dass die zum hinterfragen sind bzw. dass man deshalb den Sozialdemokraten nicht mehr Vertrauen gibt. Und ich möchte ihr hier nur raten, weil es immer wieder den Freiheitlichen zugeschrieben wird: Populismus soll man nur dann anwenden, wenn man ihn auch wirklich beherrscht. Aber jetzt zu den inhaltlichen Sachen. Die Statistik, die vorgelegt worden ist von der Frau Minister, da frage ich mich ja wirklich, wer sie aus dem eigenen Ministerium abschießen will? Eine OECD-Studie vorzulegen, wo es nur heißt, die Lehrer, bitte reden wir von den Pflichtschullehrern, reden wir von den AHS-, BHS-Lehrern, wir wissen gar nicht, von wem wir sprechen. Wir haben unterschiedliche Dienstrechte, liebe Kolleginnen und Kollegen, Antrag von uns, einheitliches Dienstrecht. Wenn es dann heißt, ja die können ja zwei Stunden mehr drinnen stehen, von wem spreche ich, meine ich die Unterstufe, erste Sekundarstufe oder zweite Sekundarstufe? Warum gehe ich nicht auch im Pflichtschulbereich in Richtung Werteinheiten, wie es im AHS-, BHS-Bereich ist, wo zum Beispiel ein Sportlehrer sehr wohl 36 Stunden glaube ich sind es jetzt, umgerechnet in der Klasse stehen muss, weil seine Stundenwertigkeit nicht eine Unterrichtsstunde ist gleich eine Stunde ist, sondern 0,82. Dass dann die Betroffenen aufheulen, das ist mir schon klar, weil im Grunde genommen hat sie ja alle als Nichtstuer hingestellt. Es tut mir auch leid, dass es bei den Elternvertretern zu einer Fehlinterpretation kommt mit den zwei Stunden. Die haben das berechtigte Anliegen, dass die Lehrer für ihre Kinder für Nachfragen, für Gespräche zur Verfügung stehen. Nur bitte, das ist ja nicht so, die sind ja derweil in einer anderen Klasse, also die Kinder haben von dem Längerverweilen einer Lehrperson in einer Klasse nichts, weil die muss ja in eine andere Klasse gehen. Was sicher auch noch zum erwähnen ist und da schließe ich mich dem Abg. Stelzer an. Ich verstehe schon, wie man in den Wald hineinruft so hallt es zurück. Ich glaube auch, dass man überlegen müsste von Seiten der Lehrer her und da nehme ich sehr wohl auch den obersten Chef des öffentlichen Dienstes in die Ziehung, nicht reflexhaft jetzt nur zu sagen, wir streiken, sondern eine inhaltliche Diskussion, die zur Verbesserung der Bildungslandschaft in Oberösterreich beiträgt, wirklich einzuleiten. Und ich möchte als Schluss ein Zitat bringen, das ich heute gelesen habe und zwar vom ehemaligen Landesschulratspräsidenten Dr. Johannes Riedl und das möchte ich den Lehrern mitgeben jetzt von dieser Stelle aus. Er meint nämlich, "wehren wir uns gegen die Unterstellung, wir sind alle faule Säcke, und zwar durch die Solidarität der Leistungsträger in unserem Beruf und die Entsolidarisierung der guten Lehrer gegenüber den Minderleistern, die unserem Ansehen schaden". Mit diesem Appell an die Lehrer möchte ich meine Wortmeldung beenden. Ich danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Hirz das Wort. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Diskussion um die Erhöhung der Lehrverpflichtung zeigt, dass es wirklich ein Problem ist, wenn man in einem so wichtigen Bereich wie der Bildungspolitik ein schlampiges Regierungsübereinkommen abschließt, in weiterer Folge dann entsprechende Reformen ankündigt, über die sich eigentlich die SPÖ und die ÖVP nicht wirklich je geeinigt haben und dann macht man sich auf den Weg mit von unserer Sicht aus durchaus sinnvollen Reformen, wie zum Beispiel der Senkung der Klassenschülerzahl auf 25. Die hat der Bund beschlossen, jedoch nur als gesetzlichen Richtwert. Die Grundlage für die Dienstposten in den Ländern zum Beispiel bleibt trotzdem der Lehrer-Schüler-Schlüssel, der sich also da nicht geändert hat. Das heißt, der Bund hat eigentlich die notwendigen Dienstposten für die flächendeckende Senkung auf die Klassenschülerhöchstzahl 25 bisher nicht genehmigt. Das sind für Oberösterreich alleine 102 Dienstposten und man hat sich also gefragt, wo kommt denn dann eigentlich das Geld her, haben das die Länder zu tragen, wie wird das funktionieren? Ähnlich ist es passiert bei der neuen Mittelschule, wo man natürlich eine Verbesserung insofern gegeben hat, in dem man jeder Klasse, die daran teilnimmt, sechs Stunden verspricht und auch gibt und gleichzeitig aber nie wirklich sichergestellt hat, dass es hier eine Absicherung auch im Budget gibt. Und wie in einem offiziellen Brief der Ministerin Claudia Schmied an die Lehrer und Lehrerinnen herauskommt, da zitiere ich jetzt wörtlich, es steht da "es gäbe daher nur zwei Möglichkeiten, entweder wir reduzieren das Angebot für unsere Kinder, kürzen bei knappen Budget die Schulstunden" – also wir kürzen sozusagen, wir reden nicht von verbessern –, wir vergrößern die Klassen wieder – da frage ich mich wozu man zuerst eigentlich die Klassenzahl verringert hat –, wir streichen die Förderkurse – ich frage mich, was wir noch streichen, Schwarz-Blau hat die Förderkurse schon gestrichen – "und wir stoppen damit die Bildungsreform oder wir erhöhen den Einsatz der Lehrer und Lehrerinnen im Klassenzimmer". Also da macht man es sich meiner Meinung nach wirklich sehr, sehr einfach, dass man jetzt einfach einer Berufsgruppe, der man vorher gar nicht gesagt hat, welche Konsequenzen die Reformen haben, dass man da jetzt sozusagen genau diesen Bereich dieser Berufsgruppe umhängt, dass man Reformen einführt, ohne dass man vorher der betroffenen Berufsgruppe sagt, dass hat aber jene und diese Konsequenzen, das ist wirklich auch ein Versagen der Bildungspolitik der Bundesregierung. Konkret entnehme ich den Medien, es fehlen 525 Millionen Euro. Ich halte es wirklich in der Verantwortung der Bundesregierung, hier die entsprechenden Gelder aufzustellen. Es kann doch nicht sein jetzt von Kürzungen zu sprechen. Ich erinnere beide Parteien, dass beide, ÖVP und SPÖ in diesem Wahlkampf erklärt haben, wir müssen in die Bildung investieren. Es hat niemand gesagt, es gibt irgendwelche Kürzungen und jetzt hat man auch die entsprechenden Konsequenzen dazu bereitzustellen. Und die Rechnung gleiche Stundentafel, mehr Lehrpflichtung ergibt unterm Strich eine Einsparung für die Ministerin und nicht automatisch eine Verbesserung für die Schüler und Schülerinnen. Die Ministerin beteuert also immer wieder, dass niemand seinen Posten verlieren wird, sagt aber auch nicht dazu, wo denn die Mehrstunden jetzt herkommen, damit die Posten erhalten bleiben. Das heißt, wenn es diese Mehrstunden nicht gibt, wird es automatisch zu Einsparungen kommen und deswegen ist es mir so wichtig, dass in der heutigen Resolution auch ganz am Anfang steht, dass es zu keinen weiteren Kündigungen kommen darf. Das war uns Grünen ganz besonders wichtig. Und ich glaube es kommt auch darauf an, wie man als Ministerin an eine Berufsgruppe herantritt. Ich halte das wirklich für eine sehr unüberlegte Aktion der Frau Bundesminister, die Arbeitszeit der Lehrer und Lehrerinnen einfach zu erhöhen ohne zu erklären, unter welchen Bedingungen es denn zu dieser Ausweitung kommt, ohne ein Ausgleichsangebot zu stellen, das halte ich wirklich für politisch unklug und ist auch nicht zu akzeptieren. Das tut man einfach mit keiner Berufsgruppe. Und dann möchte ich natürlich auch noch dazusagen, dass eine Erhöhung der Lehrverpflichtung nicht automatisch heißt, dass die Kinder deswegen besser betreut sind. Da wird den Eltern wirklich ein X vor ein U gemacht. Die Eltern haben natürlich den Wunsch, dass sie besser betreute Kinder haben. Aber die Lehrverpflichtung ist nicht die Arbeitszeit der Lehrer und Lehrerinnen und die Anwesenheit an der Schule ist nicht die Lehrverpflichtung. Und ich glaube da wäre sehr wohl eine Verhandlungsbereitschaft gewesen mit der Berufsgruppe. Es gibt Elterngespräche, die zu führen sind. Es gibt Schüler- und Schülerinnengespräche, die zu führen sind. Also in diesem Bereich glaube ich sehr wohl, dass es hier ohnehin bereits vor Ort passiert und diejenigen, die es nicht machen, für die hätte es nicht wirklich etwas bedeutet, wenn man sie dazu verpflichtet hätte. Ich glaube das Argument, das Frau Schmied gesagt hat, dass die OECD zeigt, dass im Vergleich die österreichischen Lehrer am wenigsten unterrichten zu allen anderen, diese OECD-Studie ist schon richtig, aber sie hat eines nicht dazu gesagt, dass bei der OECD-Studie auch Folgendes drinnen ist, nämlich der Arbeitszeitvergleich, der festgeschriebene Arbeitszeitvergleich der Lehrer und da liegen die österreichischen Lehrer weit über dem OECD-Schnitt. Es ist auch ganz klar deswegen, weil in den österreichischen Schulen es keine Sozialarbeiterinnen gibt, keine Psychologen, keine Bürokraft. In einer Schule mit 300 Schülern gibt es keine einzige Sekretariatskraft. Das heißt, all die Arbeit muss von den Lehrern und Lehrerinnen verrichtet werden. Und ich glaube sehr wohl, dass möglich gewesen wäre hier zu sagen, wir entlasten euch auf der administrativen Seite, auf der Verwaltungsseite, dafür wollen wir haben, dass ihr mehr in die Klassen geht und mit den Schülern und Schülerinnen entsprechend arbeitet. (Zweite Präsidentin: "Herr Klubobmann, ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen, die Redezeit ist schon weit überschritten.") Ich bin schon fast fertig. Wenn man wirklich in diesen Bereich geht, dann bin ich der Meinung, dass wir Schulen auch entsprechend infrastrukturell ausstatten müssen, dass es auch Arbeitsplätze gibt, wo man entsprechend in den Schulen auch arbeiten kann, wo man einen eigenen PC hat und einen eigenen Schreibtisch und so weiter und so fort. Ich glaube, dass sehr viele Lehrer und Lehrerinnen hier wirklich eine engagierte Arbeit leisten und dass sie auch in diesem Bereich unterstützt gehören und ich halte es wirklich auch für unklug, die Klassenschülerzahl 25 einzuführen, von einer Mittelschule zu reden und erst nachher dann zu sagen und jetzt zahlt ihr dafür die Zeche. Das wird wirklich den Frust der Lehrer und Lehrerinnen massiv erhöhen und ich glaube, dass wir den Lehrern und Lehrerinnen Karrierechancen bieten müssen, dass sie bestärkt werden müssen im Engagement, dass es auch finanziell belohnt werden soll, (Zweite Präsidentin: "Herr Klubobmann, es sind schon bereits über zwei Minuten. Ich ersuche Sie im Sinne der Gerechtigkeit allen anderen gegenüber zum Schluss zu kommen.") dass es auch finanziell belohnt werden soll, hier Einsatz und Leistung zu zeigen und dass man eine Einführung eines mittleren Managements braucht. Ich glaube, noch einmal und das zum Schluss: Ich sehe nicht ein, dass für das Brechen von Wahlversprechen, hier jetzt die Lehrer und Lehrerinnen in Österreich zur Verantwortung gezogen werden und ich sehe auch nicht ein, dass sie als Minderleister der Nation dastehen. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass aus diesen Budgetverhandlungen über das Bildungsressort ein solcher Eklat hervorkommt, hätte ich nicht erwartet. Dass es ein verunglückter Start in der Öffentlichkeit war, habe ich mit aller Deutlichkeit für unsere Fraktion positioniert. Ich sage es mit aller Deutlichkeit, hier wurden Dinge vermischt, durcheinander gebracht. Hier wurden auf der einen Seite bildungspolitische zum Schutze budgetärer Maßnahmen in den Raum gestellt. Nur sie sind im Wesentlichen unzusammenhängend, gehören nicht zusammen und ich werde jetzt versuchen in der kurzen Form ein bisschen die Dinge auseinanderzulegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden hier von der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, von der neuen Mittelschule, die in den Schulorganisationsgesetzen verankert sind. Auch wenn es nur ein Richtwert ist, aber im Grund wird man sich daran zu orientieren haben. Der Nationalrat hat es so beschlossen. Und ich gehe schon davon aus, dass es genauso für den Finanzminister eine Selbstverständlichkeit sein muss, dass das, was auf gesetzlicher Grundlage basiert, auch mit entsprechenden budgetären Mitteln zu bedecken ist. Darüber sollte es keinen Zweifel geben. Zweiter Bereich: Wenn man jetzt draufkommt, dass diese Mittel nicht ausreichend sind, man möchte aber noch Zusätzliches an Förderangeboten einbringen, dann bin ich der Meinung war es eine ungeeignete Vorgehensweise der Frau Bundesministerin, eine so wichtige Frage wie eine Veränderung oder Verschlechterung dienstrechtlicher Art den Lehrerinnen und Lehrern über die Medien auszurichten. Und ich gestehe ganz offen hier, für mich war es empörend zu sagen, sie braucht das Gespräch mit den Gewerkschaftern nicht zu führen, weil ja nur das Gesetz zu ändern ist. Ich habe mich auch ausdrücklich sehr klar und deutlich dazu positioniert. In Oberösterreich meine sehr verehrten Damen und Herren, wo das Prinzip der Sozialpartnerschaft gilt, hat dieses Prinzip auch für alle Mitglieder der Bundesregierung zu gelten und da mache ich auch kein Hehl daraus. Was sich in der Folge, meine Damen und Herren, dann letztendlich entwickelt hat von Kampagnen bis zu Hetzen halte ich in unserer Gesellschaft für Menschen unwürdig. Der überwiegende Anteil jener Lehrerinnen und Lehrer, der sich wirklich abmüht, bemüht bestmögliche Ausbildung unseren Kindern angedeihen zu lassen, kann doch nicht in dieser Art und Weise geschehen. Ich erinnere daran: das beginnt bei Experten, Leserbriefen und sonstigen, wo viele Menschen, die wenig Ahnung davon haben, sich plötzlich mit Zensuren an die Öffentlichkeit wagen, die unfair und ungerecht sind. Meine Damen und Herren, wir glauben als Sozialdemokraten, und ich habe es gleich sehr rasch gesagt, ein zurück an den Start ist notwendig. Es kann nicht sein, dass man im Wesentlichen Verschlechterungen dienstrechtlicher Art verordnet. Man wird die Partnerschaft suchen müssen. Und ich lade auch viele Menschen ein, die sich vielleicht sehr locker darüber hinweg setzen und sagen, die Lehrer, ich ersuche darum, diese negative Grundhaltung nicht einzubringen. Ich ersuche zu bedenken, dass demotivierte Lehrerinnen und Lehrer, die tagtäglich, heute, morgen, übermorgen, in den Klassen drinnen stehen, jener wichtige Teil sind für die Bildung, für die Schule in unserem System, deren Produkte unsere Kinder letztendlich zu spüren bekommen. Und das, meine Damen und Herren, ist mir das Anliegen: Wir brauchen motivierte Lehrer und dürfen nicht die besonders engagierten demotivieren. Ein ganz wichtiger Zugang, warum ich mich in dieser Frage auch so einbringe. Und wir sollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, jedenfalls vermeiden, dass junge Lehrer nicht nur nicht gekündigt werden, sondern ich bekenne mich dazu, dass auch bei jungen Lehrern die Verträge verlängert werden. Es hat an sich wenig mit Kündigung zu tun, wenn ich einen Vertrag nicht verlängere, sondern ich stehe dazu, dass ich sage, die jungen Lehrer brauchen wir. Und gerade im Hinblick darauf, dass ein Generationenwechsel in den nächsten Jahren stattfinden wird, sollte dieser gleitende Übergang im Wesentlichen auch herbeigeführt werden, um diesen Generationenausgleich mit unseren Kindern zu schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ein klarer Hinweis an die Bundesregierung: Zurück an den Start, das was Gesetz ist und was beschlossen ist, hat der Finanzminister mit Budgetmitteln im Budget zu bedecken. Andere Wünsche, die seitens der Frau Bundesminister kommen, sind von ihr mit den Personalvertretern zu verhandeln. Dritter Punkt: Junge Lehrer, auch solche, die einen Vertrag haben, sind im Dienst zu behalten. Unter diesem Aspekt bin ich der Meinung, das wir dieses zentrale Problem lösen. Und ich sage dazu; Es ist wahrscheinlich das wichtigste Konjunkturprogramm, das wir überhaupt haben. Eine moderne reformoffene Schule für unsere Kinder nicht im Streit und im Hader letztendlich durch Demotivation untergehen zu lassen, sondern sie so zu schaffen, dass die Offensive erkennbar ist, dass Freude bei uns wiederum einkehrt. Ein Appell an alle, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder zu arbeiten. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Ich schließe hier die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Oberösterreichischen Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1776/2009 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern" zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir kommen zur Dringlichkeit der Beilage 1777/2009 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau", die vom Herrn Schriftführer angekündigt wurde, dass sie keinem Ausschuss zur Vorbereitung zuzuweisen ist. Bei der Beilage 1777/2009 handelt es sich um den "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau". Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1777/2009 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau" die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Als erste Rednerin ist Frau Kollegin Schwarz gemeldet. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin Das Thema ist heute wieder einmal, wie schon so oft in diesem Landtag, das Thema Post. Die Post bringt uns allen was, aber wie lange noch, und in welcher Form? Schauen wir etwas zurück, wie sich die Post an sich entwickelt hat. Von der Postkutsche angefangen über Botendienste, berittene Boten, bis zu den ersten Poststellen, die die wichtigsten Kommunikationszentren waren, bis hin zu modernen Volldienstleistern im Bereich Postdienstleistungen. Aber auch die Entwicklung der Kommunikationstechniken hat sich rasend schnell entwickelt. Denken wir an Marathon, den Läufer, Rauchzeichen, Botendienste, Telegrafengeräte, Faxgeräte, die früher mal nur auf dem Postamt waren, und nicht privat verfügbar waren, bis hin zu Computer, E-Mail, SMS. Die Kommunikation hat sich wesentlich verändert, sowohl im Briefverkehr, und Liebesbriefe werden via Handy geschickt und nicht via dem Postboten. Diese Geschwindigkeit hat uns alle überrascht, aber sehr viele haben reagiert. Und was hat das Postmanagement, die Bundesregierung gemacht, um mit diesen veränderten Rahmenbedingungen, mit diesen veränderten Bedürfnissen der Menschen umzugehen? Die einzige Reaktion, die uns vorliegt, ist ein Konzept der Postamtsschließungen, der Suche nach halbherzigen Lösungen. Und so wird eine funktionierende Struktur, ein Vorsprung vor neuen Anbietern, die kommen werden, kaputt gemacht, ruiniert, abgewirtschaftet, und auch eine Schlechterstellung der Menschen in ländlichen Regionen vorangetrieben. Das dürfen wir und können wir uns nicht gefallen lassen. Es wurde uns nicht nur von den Postgewerkschaftern bestätigt, sondern auch von vielen Poststellenleiterinnen und Poststellenleitern, dass die angeblichen Probleme hausgemacht sind. Das Filialnetz erwirtschaftet zweistellige Plusbeträge. Ich kenne viele Postdienststellen, die ein positives Ergebnis haben, die motiviert sind, weil sie gut gearbeitet haben, weil sie engagiert mit den Postkundinnen und -kunden umgehen, und somit auch Zuwächse haben. Aber die erhöhten Sachkosten, die Overheadkosten machen diesen Bonus zunichte, und somit auch die Motivation der Postlerinnen und Postler, hier wirklich engagiert zu arbeiten. Postpartner sind kein vollwertiger Ersatz, auch wenn es oft sinnvolle Frequenzbringer sind, oder es Synergieeffekte gibt, aber die kann man auch anders nutzen. Zwischen zwei Geschäften, die nebeneinander sind, da muss man nicht die Post kaputt machen, man muss nur ein vernünftiges Ortsentwicklungskonzept machen, wie können wir uns ergänzen, welche neuen Dienstleistungen können wir auf der Post anbieten, wie können wir zusammen arbeiten? Daher ist das Postmanagement wirklich gefordert, sofort mit den Betriebsräten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht hinter verschlossenen Türen, kreative Lösungen zu suchen wo man diesen Rahmenbedingungen und diesen neuen Bedürfnissen entgegen kommt. Neue Dienstleistungen zu erarbeiten, die Sachkosten und Overheadkosten zu senken, aber auch, und das ist das Bedürfnis der Menschen, flexiblere Öffnungszeiten anzubieten, hier einfach kreativ zu sein. Aber auch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann, Bundesministerin Bures und Vizekanzler Pröll sind aufgefordert, hier zu handeln. Bisher haben sie alles verschlafen. Es genügt nicht, einen sechsmonatigen Stopp zu verordnen, und dann nichts zu tun, und weiter zu schlafen und zu warten, vielleicht löst sich alles in Wohlgefallen auf. Nein, es braucht Rahmenbedingungen, es braucht gesetzliche Vorgaben, es braucht ein Postmarktgesetz, das die Bedingungen, faire Bedingungen und Zugangsbestimmungen für alle regelt, und eine Universaldienstverordnung, die der Post einen Rahmen gibt, aber auch allen anderen Anbietern, die zukünftig kommen werden, um hier gleiche Bedingungen zu haben. Das ist eine wichtige Forderung an das Postmanagement, und die müssen unterstrichen werden von den zuständigen Ministern, ob das der Finanzminister ist als Verantwortlicher im Bereich des Managements, oder auch von Bundesministerin Bures, die hier ein Postmarktgesetz zu erarbeiten hat bzw. die Universaldienstverordnung umzuschreiben hat. Auch die Sozialpartner sind gefordert, um hier wichtige Schritte zu setzen, um einen Branchenkollektivvertrag zu erreichen, um eben auch hier wieder gute Rahmenbedingungen für alle zu schaffen, auch für Neuanbieter, dass sie nicht unter furchtbaren Rahmenbedingungen, sagen wir es nicht so, sondern unter wirklich furchtbaren Rahmenbedingungen arbeiten, und hier all das unterlaufen. Ich möchte noch ganz kurz, auch wenn das Licht schon blinkt, zurückgehen. Was hat der Landtag gemacht? Ich war sehr froh, und wir waren alle sehr stolz, dass die Landesregierung so rasch reagiert hat, schon im November eine Resolution zu verfassen. Ich habe im Unterausschuss eingebracht, diese auch vom Landtag zu unterstützen, um der Bundesregierung zu signalisieren, es ist uns wichtig, jetzt Schritte zu setzen, und nicht zu schlafen, hier wirklich Veränderungen herbei zu führen. Dann wurde noch vorgeschlagen, okay, horchen wir uns zuerst den Vorstand an, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte an. Diese wurden eingeladen, es hat uns die Geschwindigkeit der Post zufällig eingeholt. Sie haben vorher schon ein Konzept vorgestellt, wir haben schon gewusst, es kommt zu massiven Schließungen und die Betriebsräte waren alleine da. Und danke auch diesen Personalvertretern, dass sie sich der Diskussion gestellt haben. Und sie haben all das bestätigt, was wir eigentlich vorher auch schon gewusst haben. Daher umso erschreckender, dass wir wirklich nicht gleich wirklich im November wichtige Schritte gesetzt haben, als sich das Postmanagement hier entschuldigen ließ und nicht der Diskussion sich gestellt hat. Ich bin daher sehr froh, dass wir jetzt bei dieser Dringlichkeit heute noch einen gemeinsamen Antrag zusammen bringen, wo genau auf das Postmanagement, auf die Bundesregierung, aber auch im Vorgriff in den erläuternden Bemerkungen auch an die Sozialpartner aufgerufen wird, hier wichtige Schritte zu setzen. Ich bitte hier daher wirklich für die Menschen in der ländlichen Region, dass sie mit Postdienstleistungen weiterhin voll versorgt werden, diese Dringlichkeit und auch die Inhalte zu verabschieden, damit wir hier gemeinsam Taten setzen, und nicht nur populistische Aussagen treffen, was alles so furchtbar ist, sondern wirklich gemeinsame Taten zu setzen. Und die Gemeinden auch zu unterstützen, die Menschen zu unterstützen, damit diese Postdienstleistungen in der vollen Qualität erhalten bleiben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Dringlichkeit dieses Antrags? Herr Kollege Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Präsident, hoher Landtag! Ich bin überrascht, dass es nicht mehr Wortmeldungen gibt zu diesem ganz, ganz brisanten Thema. Drehen wir bitte einmal das rote Licht ab bitte, es genügt in zehn Minuten. Ja, meine sehr geehrten Mitglieder des hohen Landtags, liebe Besucher auf der Galerie, liebe Grieskirchner und Grieskirchnerinnen, genau so ist es! Wieder einmal beraten wir die Sachlage Post und diskutieren hier im Oö. Landtag über etwaige Schließungen. Es ist nicht das erste Mal. Und vorab möchte ich auch eines feststellen: Wir Freiheitliche werden natürlich dieser Dringlichkeit zustimmen, aber auch natürlich im Inhalt absolut d'accord gehen. Dass wir hier wieder einmal etwas unternehmen müssen, wieder einmal etwas unternehmen müssen, meine ich damit, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir eine Resolution im Oö. Landtag verabschieden, sondern es ist, glaube ich, schon die dritte Resolution. Es hat 2002 schon Schließungen gegeben, es hat 2004 Schließungen gegeben, und jetzt ist die dritte Welle auf uns zugerollt. Und deshalb meine ich, dass dieses Thema eine gewisse Scheinheiligkeit erweckt und in Wahrheit eine Farce ist. Denn bevor wir zu einer Sachargumentation kommen, möchte ich auch mit einer Märchenstunde aufräumen. Es gibt wirklich in diesem Bereich der Post sehr, sehr viele Märchen, die herrschen. Märchen Nr. 1 ist, dass die Post ein Minus macht. 1999 wurde die Post privatisiert, teilprivatisiert, und seit diesem Zeitpunkt hat die Post einen durchschnittlichen Gewinn vor Steuern in der Höhe von mindestens 40 Millionen und im besten Fall über 150 Millionen pro Jahr erwirtschaftet. In der Öffentlichkeit steht aber die Post immer so da, wie wenn es hier große Missstände geben würde. Jedes Jahr ein Minus gebaut wird, und deshalb immer wieder Restrukturierung, Einsparungen, Kosten eingespart, und so weiter, dass das notwendig wäre. Das ist also überhaupt nicht der Fall. Und ich möchte schon auch einmal den Postvorstand ersuchen, im Bereich des Postvorstands, im Bereich sozusagen des Overheads, wie man das so Neudeutsch bezeichnet, dieses Wasserkopfes, einmal Einsparungen vorzunehmen, denn mit diesem Vorstand, der hier die Post leitet, möchte ich schon sagen, da könnte man gleich einmal beginnen, den Vorstand etwas zu verkleinern, denn der Wais hat schon vorbildmäßig sozusagen den ersten Schritt gesetzt, er ist zurückgetreten, das war eh höchst an der Zeit. Ein schwerkranker Mensch kann nicht ein Millionenunternehmen führen, dann soll er wirklich die Notbremse ziehen und das in jüngere Hände geben. Zweites Märchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass die Postpartner besser sind als wie eigene Postfilialen. Man hat es ja schon gesehen seit 2002 mit den ersten Schließungen, dass nur ein gewisser Teil, nämlich jede dritte Filiale durch einen Postpartner substituiert werden hat können, und wirklich eine Ausdünnung im Land Oberösterreich passiert ist. Und das Märchen Nr. 3, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass die Post privatisiert ist, zumindest teilprivatisiert, aber die Politik auch in Oberösterreich hat die Möglichkeit etwas zu unternehmen. Man kann es nicht so belassen, dass man den Ball wieder nach Wien hinunter schickt, und sagt, ja, wir machen eine Resolution, aber wir können uns da nicht zur Wehr setzen. Ich sage ganz klar, wenn wir das politisch wollen, dass keine einzige Filiale geschlossen wird, dann können wir das durchsetzen. Immerhin ist die Post im mehrheitlichen Besitz der ÖIAG, also ist noch ein staatlich geführtes Unternehmen in der Hand der Öffentlichkeit, und deshalb können wir über diverse politische, vertretungsbevollmächtigte Leute das steuern. Also, ich sage klipp und klar, und die Forderung der FPÖ ist auch ganz klar, es darf in Oberösterreich keine weiteren Schließungen von Postfilialen geben. Reformen ja, aber dann in den Tintenburgen, in den Zentralen, nämlich die Vorstände auch einmal nachzudenken, wo kann man wirklich einsparen bei sich selbst, denn das ist wirklich ein Wasserkopf, der sich da in Wien bei der Postzentrale gebildet hat, und nicht immer nur die letzten in der Reihe praktisch, bei den einzelnen Filialen sozusagen, den Sparstift anzusetzen, und die müssen dann darunter leiden. Das kann man nicht machen. Und als dritte Forderung und als dritte Maßnahme erwarten wir auch in Zukunft einen weiteren Ausbau von sogenannten Postpartnern, aber nicht statt Filialen, sondern zusätzlich als Filialen. Wir unterstützen die Dringlichkeit und den Inhalt dieser Initiative. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich darf ganz kurz bitten, es gibt ein kleines technisches Gebrechen. Es kann weiter gehen ohne Rotlicht, aber die Redezeit hat also hier richtig mitgezählt, das war hier keine Benachteiligung. Ich darf als Nächstem dem Kollegen Hingsamer das Wort erteilen. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Wenn das Rotlicht jetzt etwas länger geleuchtet hat, dann wahrscheinlich durchaus auch deshalb, weil in der Frage der Postämterschließungen Feuer am Dach ist, und das hat vielleicht auch dieses Licht signalisiert. (Beifall) Aber wir stimmen als ÖVP der Dringlichkeit zu, beachten und erachten das Ganze als dringlich. Ich möchte schon am Beginn sagen, dass Manches auch in der Vergangenheit bereits zu lösen gewesen wäre. Seit 1970, seit 1970 bitte, trägt 22 Jahre lang die SPÖ im Infrastruktur- und früher Verkehrsministerium Verantwortung, und sieben Jahre blau-orange, und sieben Jahre blau-orange. In der rechtlichen Vorgabe, in der rechtlichen Vorgabe, auch in der Frage der Universaldienstverordnung hätten damit diese Minister 39 Jahre genug Zeit gehabt, genug Zeit gehabt, die Universaldienstverordnung so anzupassen, dass wir in dieser Dienstverordnung nicht von Poststellen, was faktisch alles darstellt, auch der Landzusteller ist eine Poststelle, sondern zu korrigieren, diese Formulierung auf Ämter, auf Postämter, und dann wäre die rechtliche Absicherung auch eine bessere und eine gut gelöste. Ich bin schon gespannt in der Frage auch, was die Ankündigung von Kanzler Faymann, damals noch als Infrastrukturminister, wert ist. Wenn er im Oktober 2008 die Unterschrift geleistet hat zu Schließungen von 20 Ämtern, und im November dann groß medienwirksam verkündet hat, dass sechs Monate nichts passiert. Diese sechs Monate, geschätzte Damen und Herren, sind, so weit wir rechnen können, noch nicht vergangen. Und ich bin auch gespannt, ob dann die zuständige Ministerin Bures am Ende des Tages die Unterschrift unter diese ganze Geschichte setzt. Die Unterschrift darunter setzt, ob 65 Postämter in Oberösterreich zugesperrt werden, und diese Anordndung letztendlich dann mit trägt. Etwas eigenartig ist in dieser Geschichte schon einiges. Eigenartig die Frage, dass die Bürgermeister, der Brief an die Gemeinden, informiert wurden, als das Ganze bereits aus den Medien bekannt war, und aus den Medien zu lesen war, welche Postämter geschlossen werden. Eigenartig auch der Brief, der letztendlich von der Post an die Ministerin ergangen ist, wo es heißt, ich zitiere, entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir heute dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie das Universaldienstkonzept 2009 vorgelegt, in dem diese Punkte enthalten sind. Das heißt, auch die zuständige Ministerin ist und wurde informiert, so wie Faymann bereits im März 2008 letztendlich ein Strategiekonzept, wenn ich einen Profil-Artikel zitiere, gehabt hat. Faymann war also informiert, geschätzte Damen und Herren. Ja, und es schmerzt, wenn man hier nicht früher bereits, vor dieser medialen Ankündigung mit den Betroffenen verhandelt hat. Es zeichnet ein Unternehmen nicht aus, dass sie das Einvernehmen weder mit der Personalvertretung, aber auch das Einvernehmen mit denen, die vor Ort betroffen sind, nicht sucht, mit den Bürgermeistern in den Gemeinden nicht sucht. Letztendlich es nicht der Mühe wert findet, rechtzeitig Gespräche zu führen. Und es ist auch nicht verständlich, dass in Zeiten tiefschwarzer Finanzen dieses Zusperrkonzept auf den Tisch kommt. Laut ÖIAG, Michaelis, habe Faymann scheinbar bereits Mitte März 2008 ein Strategiekonzept erhalten. Und ich bin gespannt darauf, wie die Post und die Postdienste sich verändern, wie letztendlich die Post darauf reagiert, wenn sie im Bereich zusätzlicher Angebote und zusätzlicher Dienste am Markt Manches verliert. Bankdienste zum Beispiel. Zum Zusperren brauchen wir, geschätzte Damen und Herren, keine hoch bezahlten Manager, zum Zusperren brauchen wir Leute, die Verantwortung tragen, aber die Ersatzlösungen besser anbieten, auch private Unternehmen müssen sich am Markt ständig ausrichten. Diese Marktausrichtung fehlt mir etwas am Unternehmen. Und geschätzter Kollege Kapeller, wenn du medial bereits angekündigt hast, dass in Neukirchen scheinbar irgendetwas plakatiert war, dort ist nichts anderes geschehen, als wie die SPÖ in Linz und in Wels und auch in Bad Ischl bereits verkündet hat, dass erfolgreich verhandelt wurde. Wir sagen klar, ja, es muss Schluss sein mit dem Zusperren, Aufsperren muss die Devise sein, Post, Postpartner, Poststellen können zusätzliche gebraucht werden, keine Frage, aber jetzt hat auch das Unternehmen auf die Gegebenheiten des Marktes zu reagieren, nicht das Angebot zu reduzieren, sondern offensiv auch Neues anbieten. Das erwarten wir uns ganz speziell auch im ländlichen Raum. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Pensionistinnen und Pensionisten aus Grieskirchen! Die Post ist ein hervorragendes Unternehmen, die Post schreibt Gewinne. Und ich möchte den Kollegen Hingsamer korrigieren, denn die Privatisierung der Post wurde durch die schwarz-blaue Bundesregierung im Frühjahr 2006 vorgenommen und seit dem befinden sich 51 Prozent beim Staat und der Eigentümervertreter ist das Finanzministerium, ist der Finanzminister. 49 Prozent befinden sich an der Börse. Und das erinnert mich an ein Lied, das da lautet: Von nun an gings bergab mit unseren Postämtern. Dabei geht es der Post hervorragend. Es hat einen Kurswert von 1,8 Milliarden Euro. Mit dem derzeitigen Finalnetz hat die Post im Geschäftsjahr 2007 über 160 Millionen Euro erwirtschaftet. Und für das Jahr 2008 werden noch höhere Gewinne erwartet. Da gibt es Rekordgewinne, Kollege Anschober, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Das ist Schicksal jetzt oder wie?") und die Manager setzen auf die Zusperrkonzepte. Im Jahr 2000 gab es 2.300 Postämter mit 33.000 Beschäftigten. Heute gibt es 1.320 Postämter mit zirka 25.000 Beschäftigten. Es wurden also 1.000 Postämter geschlossen und Ersatzpostpartner versprochen. Derzeit gibt es gerade einmal 210 Postpartner. 8.000 Mitarbeiter wurden abgebaut und 800 befinden sich derzeit im Jobcenter und der Druck auf die Beschäftigten der Post steigt enorm an. Und seit Dr. Götz in Oberösterreich war, kommt immer wieder dasselbe Märchen, das Märchen, dass keine Kündigungen vorgenommen werden, genau so wie das Märchen von mehr Postpartnern, ein Märchen, das auf dem Rücken des Personals ausgetragen wird. Und nun will die Post österreichweit 293 Postämter zusperren und sie versprechen 450 Postpartner. Dies ist aus meiner Sicht eine regelrechte Mogelpackung, denn niemand kann eine Garantie abgeben, ob der private Postpartner nicht auch in den nächsten Tagen zusperrt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Informationen, dass der Postvorstand bis zum Jahre 2015 sich von 900 Postämtern verabschieden will. Die vorliegende Liste des Postvorstandes ist daher nur ein erster Schritt und weitere Schritte werden folgen. Sie ist die Spitze des Eisberges und Zusperren und Jobabbau sind kein Konzept. Und es stellt sich die Frage, ob der Vorstand im Interesse des Unternehmens handelt? Von einem Unternehmen, das hohe Gewinne macht und kräftige Dividenden ausschüttet, erwarten wir, dass es ein zukunftsorientiertes Beschäftigungskonzept gibt und dass eine zukunftsorientierte Geschäftspolitik gemacht wird. (Beifall) Was macht aber der Vorstand? Er kündigt die Schließung von Postämtern an und will, dass Postpartner gesucht werden. Und wenn nun aber keine Postpartner gefunden werden, so hört man, soll es auch keine Schließungen geben. Was macht aber der Postvorstand Dr. Götz, wenn keine Postpartner gefunden werden? Gestern wurde mir vertraulich eine Information zugespielt, dass nämlich dann die Öffnungszeiten der Postämter so unattraktiv gestaltet werden, dass die Bürgermeister und die Politik so einen großen Druck bekommen, dass sie es nicht mehr aushalten und dass an einer Lösung mitgearbeitet werden muss. Gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Dr. Wais zurückgetreten. Aus meiner Sicht ist es höchst an der Zeit, dass auch der Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Götz denselben Schritt setzt, (Beifall) denn dieser Filialvorstand, liebe Kollegin (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schwarz) redet seit fünf Jahren von Schließungen und der Vorstand hat andere Aufgaben als von (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schwarz) Schließungen zu reden. Er könnte zum Beispiel über kreative Produkte und Angebote nachdenken. Er könnte darüber nachdenken über die 28 Prozent Sachkosten bei den Postämtern. 700 Filialen liegen nämlich darüber und er könnte die großen Overheadkosten nachrechnen. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Genau, was macht die Bundesministerin Bures dazu?") In Oberösterreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden 175 Postämter geschlossen. In Oberösterreich sollen es 65 sein und für die Schließung ist der Eigentümer verantwortlich. Und ich war gestern sehr überrascht, als in großflächigen Plakaten, (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Wie die SPÖ in Linz!") mag ja sein, in großflächigen Plakaten hat die ÖVP in Neukirchen an der Vöckla, (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Und Sie haben ja gerade gesagt, Sie haben Geheiminformationen!") die sie aufgestellt hat und da steht konkret zu lesen: In harten Verhandlungen mit der Post haben wir es geschafft, dass unser Postamt Zipf wieder von der Schließungsliste genommen worden ist. Und da muss ich schon fragen den Herrn Landeshauptmann, der nicht da ist und somit muss ich die ÖVP fragen, legen Sie doch die Fakten auf den Tisch. Und ich frage, wer hat denn hier mit wem verhandelt? (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Bad Ischl, in Linz!") Und ich frage, (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Bad Ischl, wer war das in Linz?") und ich frage Sie von der ÖVP, wenn es gelungen ist Neukirchen an der Vöckla von der Liste zu nehmen, warum hat man dann auf die anderen 65 Postämter vergessen? (Beifall) Und ich frage, wie hat denn die ursprüngliche Liste ausgeschaut, wenn man so hart verhandelt hat? Welche Postämter sind denn da noch droben gestanden? Es wurde ja professionell vorbereitet dieses Plakat. Also muss auch hart verhandelt worden sein. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Frau Bures hat es von allen anderen gewusst!") Und daher legen Sie, liebe Herren der ÖVP, die Liste auf den Tisch. Wir stehen ganz konkret dafür, dass wir offen und ohne Geheimverhandlungen für den Erhalt der Postinfrastruktur eintreten, daher werden wir werden dem Initiativantrag die Dringlichkeit geben und wir ihm auch zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1777/2009 zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben (Alle Abgeordneten heben die Hand.) und stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Es wurde vom Herrn Schriftführer weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1778/2009 vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Getraud Jahn. Abg. Mag. Jahn: Werte Kolleginnen, werte Kollegen, liebe Präsidentin! Es ist schon wirklich lustig zu hören wie die ÖVP immer, wenn sie eine eigene Schuld zu tragen hat, die versucht auf andere umzulegen. In Zukunft werden wir dann 150 Jahre zurückschauen, was da für politische Verhältnisse waren, wie es der Herr Hingsamer macht, die letzten 30, 35 Jahre, vielleicht war da irgendwo ein Roter, der an etwas schuld war. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Frau Kollegin, wir sind schon beim nächsten Tagesordnungspunkt!") Vielleicht beachten Sie doch ein bisschen, dass die Postämterschließungen erst stattfinden seit die Post in die Privatisierung geführt wurde und in die Privatisierung wurde sie von der ÖVP geführt, meine Damen und Herren. (Beifall) Und der zuständige Eigentümervertreter ist weder der Herr Faymann noch die Frau Bures. Der zuständige Eigentümervertreter ist der Herr Finanzminister Pröll, von dem habe ich überhaupt noch kein Wort gehört. (Beifall) Aber zum Initiativantrag 1778/2009 möchte ich Bericht erstatten. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass rasch eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Warum dieser Antrag? Hemmungslose Spekulationen haben die dramatische Wirtschaftskrise, vor der wir jetzt stehen, herbeigeführt. Bezahlen tun dafür die Menschen in unserem Land und in den anderen Staaten mit ihren Arbeitsplätzen, mit ihrem Wohlstand und mit ihren Steuern. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Und war hat keine Rahmenbedingungen gesetzt über Jahrzehnte?") Und es wird höchste Zeit, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Wer?") dass genau (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Welche Bundesregierung?") diejenigen, die für diese Spekulationen verantwortlich sind, die für diese Krise verantwortlich sind, auch ihren Beitrag leisten und wir wollen endlich eine Spekulationssteuer auf internationale Finanztransaktionen. Und zwei Jahre hat die ÖVP und haben die Grünen den Antrag, den wir gestellt haben zu dieser Finanztransaktionsteuer (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Das ist längst in der Regierung beschlossen!") hier im Landtag liegen gelassen. Und ich hoffe, Sie (Zwischenruf Mitte: "Das ist in der Landesregierung beschlossen!") meinen es jetzt endlich ernst, dass dieses System der freien ungezügelten (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Wo sind deine Kollegen in der Bundesregierung, die das vorantreiben?") Märkte, in dem mit allem und jedem spekuliert wird. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Hat es jeweils eine österreichische Initiative mit der EU gegeben dazu?" (Zweite Präsidentin: "Zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Jahn und ich bitte, sie hat alleine das Wort!") Moment, moment, so, ich habe jetzt zwei Minuten mehr, Frau Präsidentin, bitte. Das System der freien ungezügelten Märkte, in dem mit allem und jedem spekuliert wird, hat zu dieser dramatischen Wirtschaftskrise geführt. Und wenn man sieht, dass in Deutschland prognostiziert ist, es ist nicht zum Lachen und es ist überhaupt nicht angebracht hier so massiv mich anzugreifen. Wenn in Deutschland fünf Prozent Wachstumseinbruch prognostiziert sind, meine Damen und Herren, dann ist das eine wirtschaftliche und soziale Katastrophe, die hier droht. Und wenn in Österreich die Arbeitslosigkeit im Februar um 60.000 fast gestiegen ist und in Oberösterreich um 44.000, dann ist das nicht die Konjunkturdelle, die uns die ÖVP noch vor Weihnachten einzureden versucht hat. Und freien Märkte, da komme ich auch gleich dazu. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Und wer hat das verursacht?") Der Staat habe nicht reguliert, freie Märkte, am besten ohne jeden staatlichen Eingriff, das war das Credo der Neoliberalen und fest unterstützt von den konservativen Parteien in ganz Europa und auch in Österreich. Und diejenigen, die sich am meisten gegen die staatlichen Regulierungen gewehrt haben, sind die, die jetzt schreien, der Staat ist schuld daran, weil er nicht eingegriffen und reguliert hat und vorher haben sie es alle miteinander verhindert. Da gebe ich dir vollkommen Recht, Kollege Anschober. Das ist wirklich der Gipfelpunkt des Zynismus, dass diejenigen, die sich gegen Regulierungen aussprechen jetzt sagen, der Staat ist schuld, der hat nicht reguliert. Dann fragen wir, wer dieser Staat ist und wo diese konservativen Regierungen waren, die das immer vereitelt haben, dieses System mit den Finanzmarktspekulanten und auch mit ihren Helfern, da meine ich auch die Bankmanager, hat dazu geführt, dass sie Berge von Geld verdienen und zwar auf Kosten der Menschen, denen sie es mit Lohndruck abgenommen haben, damit genug Profit für die Finanzspekulanten übrig ist. Und dieses System gehört geändert, meine Damen und Herren. Und wenn Arbeiter, die 1.500 brutto verdienen, dann hören müssen von einem Herrn Treichl, dass er nicht daran denkt, dass er sich sein Gehalt auf 500.000 Euro im Jahr reduzieren lässt, wenn er eine Staatsgarantie in Anspruch nimmt. Da müssen denen ja, muss ja da die blanke Wut in diesen Menschen aufsteigen. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Mir würden auch Direktoren von Ihnen einfallen!" Beifall) Wir brauchen ein neues, solidarisches Wirtschaftssystem, das solche Auswüchse verhindert, dass Arbeit und Einkommen gerechter verteilt und ein ganz kleiner Schritt dazu ist endlich eine Steuer auf Finanzspekulationen. Und mittlerweile gibt es genügend Studien, die zeigen, dass das möglich ist. Es fehlt nicht an der technischen Machbarkeit, sondern am politischen Willen. Und meine Damen und Herren, bemühen wir uns, sorgen wir gemeinsam dafür, dass auf EU-Ebene das endlich angegangen wird. Einen Parlamentsbeschluss gibt es in Österreich längst, einen Parlamentsbeschluss gibt es in Belgien, gibt es in Frankreich, nur es wird Zeit, dass das angegangen wird und da können wir gemeinsam dazu beitragen. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Sie stellen eh den Bundeskanzler!" Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Gunther Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Zur sozialen Gerechtigkeit hat der internationale Finanzmarkt eigentlich noch nie etwas beigetragen. Aber so wie jetzt die Banken und teilweise auch die Staatskrisen vor allem die sozial Schwachen belasten, ist wohl in der Geschichte der neoliberalen Marktwirtschaft einzigartig. Interessant ist nur, dass in der Zeit, wo das alles gut gegangen ist, sich alle um den Topf gescharrt haben, alle Regierungen, und gehofft haben hier mitzunaschen. Ich sage Ihnen nichts Neues und es wird ja derzeit von jedem Politiker und jeder Politikerin beinahe im Minutentakt die Forderung wiederholt, dass der Marktradikalismus der vergangenen Jahre beendet und konkrete Konsequenzen gezogen werden müssen. Das stimmt, aber ich frage mich wann. Ein deutscher Kommentator hat vor Kurzem gesagt, wie jede neue Regierung notwendige aber einschneidende Maßnahmen und Reformen in den ersten 100 Tagen einer Regierung beschließen und umsetzen muss, so müssten auch die notwendigen und einschneidenden Beschlüsse zur Regulierung des Finanzmarktes so rasch wie möglich und noch unter dem Eindruck des ersten Schocks angesichts der Finanzkrise beschlossen werden, und zwar nicht nur als Forderung auf nationaler Ebene und das ist für mich entscheidend, sondern international, weltweit. Hier im Landtag von Oberösterreich erreichen wir nicht direkt diese Ebene, so sehr wir uns auch mit notwendigen Konsequenzen auseinandersetzen. Ich glaube, das hat die Vorbereitung auch dieses Initiativantrages gezeigt, dass wir uns alle hier eingehend beschäftigt haben damit. Uns bleibt allerdings nicht mehr als nur eine Resolution und einen dringenden Appell an unsere Bundesregierung zu richten und sich für eine der ersten Maßnahmen für eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und weltweit einzusetzen. Ein Beschluss heute im Oberösterreichischen Landtag verändert also noch nichts, aber er ist zu verstehen als eine Willenserklärung eines Bundeslandes, das die volle Last der Folgen der weltweiten Finanzkrise bitter zu spüren bekommt. Es ist eine Willenserklärung der Entscheidungsträger eines wirtschaftlich starken Bundeslandes. Das möchte ich hier betonen, das seit Jahren auf hohe Investitionsquoten bedacht war, verschiedenste Maßnahmen gegen strukturelle Arbeitsmarktprobleme bisher erfolgreich ergriffen hat und auf eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik setzt und dass jetzt ebenso wie viele andere ungerechtfertigt die Zeche zahlen soll. Es ist ein Appell an unsere Bundesregierung in Richtung des nächsten Weltfinanzgipfels Ende April 2009 jetzt schon tätig zu werden Bündnisse mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu schließen und tatsächlich endlich hörbar was bisher nicht der Fall war, sichtbar und spürbar auf der multilateralen Ebene aktiv zu werden. Meine Damen und Herren, die ersten 100 Tage des Schocks und da meine ich jetzt nicht die ersten 100 Tage der Bundesregierung, sondern den Finanzmarktschock zu nutzen und den Willen der Bevölkerung nach einer wirksamen Regulierung des Finanzmarktes umzusetzen. Es sind nicht in diffamierenderweise bezeichneten Gutmenschen wie in einer Aussendung der Finanzsprecher der FPÖ Lutz Weinzinger gemeint hat, verworrene Grüne oder Linke, die zu stabilisierenden Maßnahmen für den Finanzmarkt raten, sondern unabhängige Wirtschaftsexperten und –expertinnen. Und wir und vor allem unsere Bundesregierung wären gut beraten, wenn diesen Empfehlungen rasch gefolgt würde und als erste wichtige Maßnahme eine Finanztransaktionssteuer möglichst auf globaler Ebene verwirklicht würde. Eine wünschenswerte, generelle und weltweite Besteuerung von Finanztransaktionen zur Dämpfung der übermäßigen Liquidität auf den Finanzmärkten kann nach Ansicht der ExpertInnen nur in Etappen erfolgen, umso eher sollte damit begonnen werden. Und vor allem die Spot- und Derivattransaktionen an Börsen der Europäischen Union erfassen und da wiederum vor allem Deutschland und Großbritannien, denn 99 Prozent aller Börsentransaktionen in der EU entfallen bekanntlich auf diese beiden Länder. Geschätzte Damen und Herren, weil die Zeit drängt und vor allem und das ist eine Warnung die Widerstände gegen eine Regulierung des Finanzmarktes und des Kapitalmarktes nicht lange auf sich warten lassen werden, wenn das Ganze in Vergessenheit gerät. Die Idee eines ungezügelten Kapitalmarkts ist längst noch nicht aufgegeben, deshalb werden wir Grüne der Dringlichkeit dieses Initiativantrages zustimmen und auch dem Inhalt nach. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Wolfgang Schürrer. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich ein bisschen emotionaler auf den emotionalen Auftritt der Gertraud Jahn reagieren, aber der Gunther Trübswasser hat das jetzt beruhigt. Und ich glaube, das ist auch notwendig, weil manche können sich vielleicht gar nicht vorstellen, dass wir nachher dann alle dafür stimmen, falls es soweit kommt, weil vorher wir uns so auseinandersetzen. Es geht um die Frage, wie können wir Probleme, die durchaus in jedem System auftreten können und es hat der Kommunismus (Unverständlicher Zwischenruf) seine guten Seiten gehabt, sage ich einmal. So glauben es manche. (Heiterkeit) Es hat der Kapitalismus seine guten Seiten und seine Gefahren. Nur, Gertraud Jahn, deine Schlussfolgerung alleine (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wolfgang, du darfst dir nicht alles in den Mund legen lassen!") ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich denke mir, wir sollten gemeinsam als kleines Rädchen, das hat der Gunther Trübswasser auch schon gesagt, durchaus eine Initiative setzen. Und weil Gertraud Jahn gesagt hat, zwei Jahre dauert das schon. Gott sei Dank haben wir uns ein bisschen Zeit gelassen, weil nur euer Antrag, Gertraud, das weißt du ganz genau, wäre zu einfach gewesen und er hätte sogar Gefahren in sich geborgen, dass mit dieser Transaktionssteuer, die du als Spekulationssteuer bezeichnest, die es in Wirklichkeit nicht sein kann. Denn was ist Spekulation? Du spekulierst genauso, wenn du dir irgendeine Ware kaufst und wieder verkaufen möchtest. Du bist keine Unternehmerin, darum hast du mit dem noch nie was zu tun gehabt. Aber normal muss ein Unternehmer auch spekulativ sein und Spekulation ist grundsätzlich nichts Verkehrtes. Nur, was passiert ist in der Welt jetzt, in Amerika, ist durchaus zu verurteilen. Das haben auch wir verurteilt. Und wenn man darüber nachdenkt über eine Finanztransaktionssteuer, dann muss man aufpassen, dass man nicht die Falschen erwischt, indem Gehälter, die auch einer Transaktion unterliegen, unter diese Steuer fallen, oder verschiedene andere Bereiche. Also, so einfach kann man sichs nicht machen. Ich denke, dass wir mit diesem Antrag jetzt, mit dieser Resolution jetzt an den Bund eine europaweite Transaktionssteuer, weil wehe dem, dass wir in Österreich eine einführen, dann geht es uns wie in der Schweiz. Die haben es auch gemacht und dann ist das ganze Kapital in Luxemburg gelandet und bei uns würden die Menschen die Arbeitsplätze verlieren. Das ist nicht sinnvoll. Daher hat die ÖVP mit ihrem Beitrag und auch alle anderen Fraktionen, die Grünen und bei den Freiheitlichen glaube ich, bin ich mir nicht sicher, ob sie mit stimmen, weil sie glauben, das ist eine neue Steuer. Da kann ich euch nur aufklären, das ist keine neue Steuer, Günther. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Kommt gleich!") Ja, ja, ist gut. Daher glaube ich, dass wir gemeinsam durchaus die Dinge herausgenommen haben, die zuerst die SPÖ nicht berücksichtigt hat und durchaus eine sinnvolle Lösung sein kann, wenn sie europaweit, ich würde sogar sagen weltweit, weltweit eine Transaktionssteuer eingesetzt würde und dieses Geld, das ist unser Vorschlag, natürlich der EU zugute kommt. Das ist die Antwort auch vielleicht auf Günther Steinkellner, ich habe ihn zwar noch nicht gehört, aber ich kann mir vorstellen, was er sagt, dass das eine neue Steuer ist und er deswegen nicht zustimmt. Das ist keine neue Steuer. Wenn das Geld in der EU für Maßnahmen bleibt, dann ersparen uns wir Oberösterreicher und Österreicher etwas, lieber Günther. Weil das Geld sonst wir zahlen müssten. Wenn diese Transaktionen, die ausschließlich in dem Großbereich liegen, weil wenn ich ein Geschäft mache zum Beispiel um 10.000 Euro, und zwei Promille dafür eine Transaktionssteuer zahle, sind das zwei Euro. Na bitte, da rege ich mich nicht auf. Aber wenn hunderte Milliarden einfach so herumgeschoben werden, dafür kommt erstens ein Geld zusammen und wenn das in der EU dafür verwendet wird, dass es sinnvoll angelegt ist, für was auch immer, dann bin ich voll dafür. Und daher wird es besonders einem Nettozahler wie Österreich zugute kommen. Daher ist die ÖVP für diese Resolution und in der Hoffnung, dass alle anderen Bundesländer und die EU, alle Staaten der EU eine sinnvolle Lösung für Kapitalflüsse, die zu Kosten und zu Lasten anderer gehen, in Zukunft besser in den Griff bekommen werden. Wir stimmen auch diesem Antrag zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem auf der Galerie! Sie haben jetzt gehört, wie man die Weltwirtschaftskrise blitzartig mit einem Landtagsantrag ändern, bewältigen und lösen kann. Leider muss ich Sie enttäuschen, wird dieser Landtagsantrag, den wir dringlich nicht mitbeschließen, aber inhaltlich werden wir ihn mitbeschließen, damit keine Irritation entsteht, weil sonst würde ja da jemand glauben können, wir sind gegen die Spekulanten oder wir wollen die Spekulanten unterstützen. Nein, selbstverständlich nicht. Aber man soll einmal ein bisschen aufpassen, was da drinnen steht. Schweizer Stempelsteuer und britische Aktientransaktionssteuer als Vorbild. Also gerade jene, die jetzt irgendwo eine Liegenschaft kaufen sollten und das überlegen, denen rate ich, kaufen Sie eine Liegenschaft, die bis jetzt mit Pfund, britischen Pfund bewertet wurde, denn dann sparen sich die noch einmal zirka 30 bis 40 Prozent ein. Das ist nämlich jener Wertverlust, den in der Zwischenzeit der Pfund gegenüber dem Euro hatte. Also, wenn früher ein Haus in Pfund bezahlt wurde, kriegt der, der die 40prozentige Entwertung hatte und jetzt mit Euro bezahlt, in Pfund eigentlich das Gleiche noch zurück. Also ein großer Vorteil ist in London am Finanzplatz nicht erkennbar. Aber es macht nichts. Es ist ein Papier, man schickt es weg und hofft auf eine Nichtsteuer, hast du gesagt Wolfgang. Was ist es denn? Wer solls denn einheben? Hebt es die EU ein, dann schaffen wir über eine derartige Resolution erstmals eine neue Steuer, die im Übrigen im eigenen Antrag, und ich weiß ja nicht, wer das da formuliert hat, in Diskussion stehen Besteuerungssätze in einer Bandbreite zwischen 0,01 Prozent bis zu 0,5 Prozent pro Finanztransaktion. Also, man ist im eigenen Antrag bei der Steuer so scharf, dass man gleich einen Faktor 50 zulässt, weil das ist genau ein Faktor 50 in der Begründung, wie hoch eigentlich die Steuer sein soll, die von der Europäischen Union eingehoben werden soll und was man damit tun wird, weiß man auch nicht. Man überlegt offensichtlich, Spekulanten oder Spekulationen zu reduzieren, zum Beispiel an der Börse. Jetzt frage ich, wie viele haben tatsächlich börsennotierte Pensionen, die gar nicht wissen, wie oft der jeweilige, wenn sie in einem Fonds drinnen sind oder in einer Pensionskassa, wie oft dort gewechselt wird. (Unverständlicher Zwischenruf) Frau Kollegin Jahn, wie oft wird denn dort gewechselt? Und wenn jedes Mal eine entsprechende Steuer zu zahlen ist, und wir sind bei 0,5 Prozent, die unter anderem in der Begründung drinnen stehen, na dann wird es schon etwas teurer Wolfgang, als deine zwei Euro, die du angesprochen hast. Dann wird es weniger lustig. Wenn man glaubt, dass man durch derartige Beschränkungen eine Wirtschaftskrise, so wie sie jetzt vorliegt, wirklich beenden oder verhindern hätte können, der soll mit den Schweizern oder mit den Briten reden. Haben die leicht dort keine entsprechende Wirtschaftskrise? Wer glaubt, dass man eine EU-Besteuerung auf Rohstoffe braucht und damit erstmals eine EU-Besteuerung auf Erdöl auch mit einführt und wir haben dann kein Mitspracherecht mehr, dass die EU uns dann bei Faktor 0,05 bis 0,5 Prozent den Sprit etwa verteuert, werden wir als Autofahrer auch keine Freude haben. Aber ich geh ja davon aus, dass das alles nicht passiert. Weil das ist ja eine Resolution, die wir an den Bund schicken und dort wird vielleicht länger nachgedacht und deswegen bin ich ja enttäuscht, dass wir das per Dringlichkeit heute durchziehen wollen, statt dass wir Professor Cocca noch einmal zu uns in den Ausschuss holen und fragen, ob das, was hier jetzt entworfen wurde, gescheit ist oder nicht. Also Wolfgang, wenn du jetzt so nachdenkst und nickst, dann bitte lehne die Dringlichkeit ab mit uns, dann gehen wir noch einmal in den Ausschuss zurück und reden über die Dinge, die du jetzt von mir hörst. Die hast du ja vorher nicht gehört, weil du hast ja vor mir geredet. Also, wenn ich dich jetzt überzeugen kann, lehne mit deiner Fraktion bitte die Dringlichkeit ab und reden wir noch einmal mit dem Universitätsprofessor darüber. Denn eine EU-Steuer mit dem Faktor 50, 50 mal höher oder weniger, das sollte bei uns sehr lang überlegt werden. Und wenn man eine Steuer einhebt, dann möchte auch ich in Österreich genau entscheiden, was damit passiert. Ich möchte nämlich nicht irgendwelche amerikanischen Konzerne von der Europäischen Union aus retten, damit wir dann möglicherweise die Arbeitsplätze bei uns verlieren, aber in Amerika sichern. Bis jetzt ist die Krise von Amerika nach Österreich importiert worden und unser Geld wird dann exportiert. Dazu stehen wir nicht zur Verfügung. Deswegen bitte ich wirklich noch einmal, gehen wir in einen Ausschuss, unterhalten wir uns über die einzelnen Punkte. Denn ich bin dafür, dass rasante Spekulationen wirklich abgedreht werden. Aber man kann nicht den Kleinen, der da möglicherweise auch mit dabei ist, mitbestrafen. Es gibt leider keine Deckelung nach unten oder oben, wie weit denn die Steuer eingehoben wird oder wer sie tatsächlich bezahlen muss. Am Schluss zahlen wir sie alle wieder über die Gebühren und das ist zu vermeiden. Deswegen noch einmal mein Appell: Wenn es sich nicht ändern lässt, werden wir das Signal auch mit senden und inhaltlich mit größtem Bauchweh zustimmen. Mein Appell gilt an Sie. Reden wir über diesen Antrag noch einmal. Ziehen wir noch einmal Professor Cocca von der Linzer Universität bei und überlegen wir uns das etwas besser, denn ein Faktor 1 : 50, bei einer Steuer, die neu in der EU eingeführt wird, das ist nicht das Seligbringende für uns in einer Wirtschaftskrise und in einer Wirtschaftsentwicklung, wie wir sie derzeit haben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe hiermit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1778/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen zur Behandlung der Dringlichkeit der Beilage 1779/2009. Vom Herrn Schriftführer wurde angekündigt, dass vorgeschlagen wurde, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um den Initiativantrag betreffend Maßnahmen, um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und Bankmanagern zu mindern. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Landtags und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1779/2009 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Zeiten plötzlich und unerwartet schwieriger geworden sind, ist ja heute schon mehrmals diskutiert und erwähnt worden. Der Spekulationskapitalismus in den USA hat große wirtschaftliche Probleme ausgelöst, die auch in Europa und in Österreich und in unserer unmittelbaren Umgebung in unserem sehr exportorientierten Bundesland Oberösterreich immer stärker spürbar werden. Die Bankmanager sind hier, vor allem was die Bezüge betrifft, mit einem hohen Risiko verbunden, weil sie einen sehr hohen Anteil ihres Gehaltes erfolgsabhängig ausbezahlt bekommen. Unserer Meinung nach ist daher eine Reform der Entlohnungssysteme sowohl im nationalen, aber vor allem auch im europäischen Finanzwesen unbedingt notwendig. Wenn man sich zum Beispiel das Gehalt des Chefs der Deutschen Bank ansieht, der im Jahr 2007 insgesamt 14 Millionen Euro Gehalt bezogen hat und wenn man weiters betrachtet, dass 1,2 Millionen davon nur Grundgehalt waren, und der große Hauptteil erfolgsabhängig war, dann kann man sich vorstellen, nach welchen Grundsätzen hier zum Teil gehandelt wird. Für das Land Oberösterreich kann ich feststellen, dass die im Besitz des Landes Oberösterreich stehende Bank die Vertragsschablonenverordnung bereits beschlossen hat, wonach sich das Gehalt des Managements an jenem des Landeshauptmannes zu orientieren hat. Die Deckelung ist somit bei der Landesbank in Oberösterreich bereits erfüllt, aber natürlich nicht in allen anderen Bereichen. Wir sind daher für die Zuerkennung der Dringlichkeit zur Reform der Entlohnungssysteme im Bankenbereich und zur Deckelung von Managergehältern, vor allem dort, wo Staatshilfe in Anspruch genommen wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitliche brachten im Rahmen der Sitzung vom 6. November 2008 einen Antrag ein, wo wir folgende drei Punkte wollten: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Bank- und Finanzdienstleistungsmanagern sowie von Managern staatsnaher Betriebe zu verschärfen. Ein Rückgriffsrecht auf bereits ausgezahlte Gehaltszulagen von Bank- und Finanzdienstleistungsmanagern, von Managern staatsnaher Betriebe jener Unternehmen, die durch Fehler des Managements in Probleme geraten sind, durchgesetzt werden kann und sichergestellt werden kann, dass das Bezügebegrenzungsgesetz auf sämtliche Mitarbeiter jener Unternehmen angewendet wird, welche staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es kann doch nicht sein, dass man Staatshaftungen für Banken in Österreich mit Steuergeld sichert und gleichzeitig jenen Bankern, die die Bank gegen die Wand gemanagt haben, entsprechende Abfertigungen oder mögliche große Auszahlungen, weil sie die Bilanz entsprechend dargestellt haben, noch gewährt. Leider ist der jetzt zu beschließende Antrag halt ein gemeinsamer Kompromiss geworden und hat nicht die Zähne des ursprünglichen freiheitlichen Antrags, aber wenigstens der gelingt, dass er einstimmig beschlossen wird. Die Strafbestimmungen traut man sich offensichtlich nicht verschärfen. Ich sage Ihnen, auch dort werden wir drauf bleiben müssen. Wer mit fremden Geld so wirtschaftet, dass er Existenzen gefährdet, ja dass er Volkswirtschaften gefährdet, ja dass er Staaten gefährdet, der gehört ganz anders bestraft. Und da haben wir in Österreich selbstverständlich das Strafrecht zu ändern. Ich sehe mit dieser gemeinsamen Resolution an den Bund den ersten Schritt, dass man die Verantwortlichkeit wieder herstellt, dass man die Gier zurückschraubt, dass man die Moral in der Wirtschaft auch wieder zur Geltung verschafft. Ein erster Schritt und ich hoffe, dass der Konsens in der Verschärfung des Strafrechtes auch bei uns noch erzielt werden kann. Ich danke aber für diese Gemeinsamkeit hinsichtlich des Kompromisses als Erstmaßnahme gegenüber jenen gierigen Managern, die das alles zu verantworten haben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat ja Oberösterreich nun mit voller Kraft erfasst und die Lage ist besorgniserregend, vor allen Dingen, wenn man sich die Arbeitslosenzahlen anschaut, die ja rascher steigen als wir befürchtet haben. Ich habe dazu schon in meiner ersten Rede gesprochen. Ich glaube aber, dass man darüber nachdenken sollte, dass in dieser Krise eigentlich die so genannten herkömmlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit voller Wucht trifft, wenn sie arbeitslos werden, dass es aber viele Manager und Managerinnen gibt, die den so genannten goldenen Handshake bekommen oder Bonifikationen für so genannte Leistungen, die teilweise die betroffenen Unternehmen fast an den Rand des finanziellen Abgrundes getrieben haben. Man muss sich wirklich vor Augen halten, dass Bankmanager vor allen Dingen durch das Eingehen von hohem Risiko erfolgsabhängige Gehaltsanteile bekommen haben und diese bewirken, dass die Einkommen eigentlich in keiner vernünftigen, sozial vertretbaren Relation mehr sich befinden. Der Kollege Bernhofer ist eingegangen auf den Chef der Deutschen Bank, den Herrn Ackermann, hat gesagt, er hat 14 Millionen Euro 2007 verdient, wovon das Grundgehalt 1,2 Millionen Euro ist. Ich behaupte jetzt einmal, er hat sich eigentlich mit dem Rest mit Aktien, kursabhängigen Bonifikationen eigentlich sein Gehalt, wenn man sich das ausrechnet, verzehnfacht. Da ist ja für den Einzelnen kein Risiko mehr vorhanden. Wenn ich schon einmal ein Grundgehalt von 1,2 Millionen Euro habe, dann ist es ja eigentlich kein Risiko, wenn ich sage, gehts daneben, gehts nicht daneben, habe ich halt um eine Millionen mehr oder weniger. Da ist kein Risiko mehr da. Das Risiko besteht für die Bank und für die öffentliche Hand. Und ich behaupte jetzt einmal, dass die Finanzkrise, die wir haben, eigentlich genau ein Produkt dieser überbordenden Risikoentwicklung und auch Risikobereitschaft der Manager im Finanzsektor war. Und das ist auch ganz klar, wenn man sich anschaut, wie sich denn eigentlich die Gehälter und die Einkommen zusammensetzen. Und deswegen bin ich wirklich der Meinung, dass es hier eine entsprechende Reform des Entlohnungssystems braucht, sowohl auf nationaler Ebene wie auf europäischer Ebene. Wenn Banken und Unternehmen öffentliche Gelder jetzt bekommen wollen, in Anspruch nehmen, dann ist es absolut nicht gerechtfertigt, dass derartig unverhältnismäßig hohe Einkommen bezahlt werden. Das heißt, wir müssen die Managergehälter entsprechend deckeln. Die Schere zwischen den Gehältern, zwischen Manager und Beschäftigten öffnet sich immer weiter. Laut Arbeiterkammer haben ATX-gezeichnete Unternehmen 2006/2007 sich die Vorstands- und Managergehälter um 14 Prozent erhöht, während sich diejenigen der Angestellten und Beschäftigten um fünf Prozent verringert haben. 2007 haben die Top-Manager in Österreich durchschnittlich 1,3 Millionen Euro verdient. Der Durchschnittsgehalt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen lag bei 27.000 Euro. Und das Gleiche sieht man auch, wenn man sich den Rechnungshofeinkommensbericht ansieht, wo das durchschnittliche Nettoeinkommen seit 1998 für die Arbeitnehmer eigentlich nicht gestiegen ist und die Arbeiter sogar Einkommensverluste haben hinnehmen müssen. Ich glaube, dass diese Schere wirklich moralisch nicht mehr vertretbar ist und dass diese Entwicklung eigentlich das Risiko in sich trägt, dass es keinen gesellschaftlichen Konsens mehr gibt. Das heißt, wir Grüne fordern ganz klar und deutlich, es muss hier gerade in der Krise ein entsprechendes Signal der Solidarität geben. Wir haben auch im Parlament diesbezüglich einen Antrag eingebracht, wo wir gesagt haben, Unternehmen, Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die in Staatsbesitz sind oder staatsnahe Betriebe brauchen eine ganz klare Begrenzung des Jahreseinkommens auf 285.000 Euro. Jetzt werden alle sagen, warum denn 285.000 Euro? Das ist das Gehalt des Bundeskanzlers. Und ich glaube nicht, dass jemand mehr Stress und Aufwand und auch Verantwortung haben kann als der Bundeskanzler dieser Republik. Das heißt, wir brauchen hier eine Begrenzung. Wir brauchen aber auch eine Stärkung der Aufsichtssysteme. Wir brauchen vor allen Dingen eine globale Aufsicht. Und wir brauchen auch die Möglichkeit, dass der Rechnungshof hier als Prüfungsorgan bei jenen Firmen und Banken tätig sein kann, wo es öffentliche Förderungen und Unterstützungen gibt. Ich glaube, dass wir die Lehre aus der Krise ziehen sollen und dass wir die erforderlichen Maßnahmen treffen müssen. Und deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag, sowohl in seiner Dringlichkeit als auch im Inhalt. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Arnold Schenner. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tendenz, das hat man ja gehört, ist offensichtlich. In immer komplexer werdenden Unternehmen verschiebt sich die Macht. Weg von den immer weniger kontrollfähigen Aktionärinnen und Aufsichtsräten, hin zum oberen Management. Ich zitiere John Kenneth Galbrait, der sagt, die Eigentümer haben nichts zu melden und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind oft überaus willige Helfer. Diese Entwicklung führte zu zwei Versuchen, die Loyalität des Managements zum Unternehmen zu sichern, hohe und höchste Gehälter und die Bindung der Managemententlohnung an viel zu kurzfristige Unternehmenskennzahlen. Die Folge ist die immer kurzsichtigere und kurzfristigere Orientierung der Unternehmenspolitik des Top-Managements vorbei am langfristigen Wohl des Unternehmens. Das reicht von Rosskuren zur Kostensenkung, die der Qualität und dem nachhaltigen Markterfolg schaden bis hin zu kriminellen Machenschaften wie Bilanzverschleierung, Insidertrading und Informationsmanipulation. Und vorsichtigere Manager, die wahrscheinlich auch krisensicherer gewesen wären, wurden vielfach ausgetauscht gegen Zockernaturen. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Die Spanne, das ist auch schon angezogen worden, zwischen der Entlohnung des Top-Managements und den niedrigsten Einkommen hat sich im Laufe der Jahrzehnte international mehr als verhundertfacht, aber diese Unterschiede gibt es nicht nur im Ausland, wie es geschildert wurde. Ich erinnere mich an das kolportierte Einkommens eines Bankmanagers, der mit seinem Institut jetzt um staatliche Hilfe ansteht. Wenn man das umrechnet, dann verdient er das Jahreseinkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers in zwei Tagen. Oder anders herum, um auf unsere Verhältnisse ein bisschen abzustellen, ein Nationalrat müsste 46 Jahre lang arbeiten, um das Jahreseinkommen dieses Managers zu erzielen. Dieses Gehalt, für mich in astronomischer Höhe, ist auch kein fairer Preis für Unternehmensleistungen, sondern ein Schmerzensgeld. Ein Schmerzensgeld für unethische, das soziale Gewissen belastende Maßnahmen wie Massenentlassungen oder Bilanzverschleierungen. Und diese abenteuerliche, von persönlichen Eigeninteressen geleitete Unternehmenspolitik des Top-Managements fand sich natürlich besonders im Finanzmarktbereich. Durch Verkomplizierung und Verschleierung von Finanzprodukten wurde eine Strategie gefahren, die zum Nachteil nicht nur der Konkurrenz, sondern vor allem der Kundschaft war. Das Geschäftsrisiko wurde zum einen auf die viel zu wenig informierten Kunden abgewälzt, zum anderen auf den Staat als letzte potente Zufluchtsstätte. Gewinne dem Management, Verluste dem Staat – lautete die nicht ganz neue Devise. Dem extrem überzogenen Risikoverhalten der Unternehmen konnte auch die Selbstregulierung, die man versucht hat durch Corporate Social Responsibility oder durch die Baseler Akkorde nicht entgegenwirken. Solche Auswüchse schaden aber der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft und rufen nach staatlicher Korrektur, insbesondere wenn das Top-Management mit seinem Unternehmen schließlich beim Steuerzahler um Hilfe ansteht. Aber wir müssen vorsichtig sein. Ich zitiere noch einmal John Kenneth Galbrait "Es steht außer Zweifel" – sagt er – "dass sich der Einfluss der Konzerne auch auf die Aufsichtsbehörden erstreckt." Was wir brauchen sind unabhängige, unbestechliche und professionelle Beobachter. Eine effektivere Finanzmarktaufsicht auf nationaler und internationaler Ebene ist ebenso unerlässlich wie eine flächendeckende Regulierung der liberalisierten Vermögensmärkte und der schädlichen Unternehmenspraktiken überhaupt – also über den Finanzmarkt hinaus. Ein besonders durchsichtiges und fragwürdiges Schauspiel bieten hier die neoliberalen Ideologen. Noch gestern forderten sie und förderten sie die Ausbreitung des Neoliberalismus in Gestalt des späteren Hayek und Konsorten und applaudierten diesen Siegeszug der Marktwirtschaft ohne Adjektive. Und heute erinnern sie sich plötzlich, dass es Gründerväter gegeben hat, die auch von Rahmenbedingungen staatlicher Ordnung und manchmal sogar von sozialer Marktwirtschaft gesprochen haben. - 21 Sekunden habe ich noch! (Dritte Präsidentin: "Siebzehn!") Siebzehn. - Bis gestern förderten sie die Deregulierung besonders der Finanzmärkte, heute geben sie jenen Staaten die Schuld an der Krise, die ihre gestrigen Forderungen brav erfüllt haben. Wir müssen also das ganze Gewicht von Wissenschaft und Politik auf die Waagschale legen, um erstens den Schaden zu minimieren und zweitens eine Wiederholung der Krise zu vermeiden. Mehr als dreißig Jahre lang wurden warnende Stimmen verachtet und verunglimpft. Wie etwa die des Professor Hyman Minsky, der mit seiner Theorie zur finanziellen Instabilität und Zusammenbrüchen, die er schon 1975 aufgestellt hat, im vergangenen Herbst plötzlich Recht bekommen hat. Es wäre also fatal, jetzt nicht auf die alternativen Stimmen zum neoliberalen Mainstream zu hören. Und wir stimmen daher diesem Antrag zu. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1779/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass heute eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dem Oberösterreichischen Landtag für die heutige Sitzung den Bericht betreffend den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben ihnen diesen Ausschussbericht als Beilage 1769/2009 auf ihren Plätzen aufgelegt. Für die Aufnahme dieser Beilage in die Tagesordnung ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 1769/2009 in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. (Unverständlicher Zwischenruf) Ist das eine Wortmeldung? Okay, also keine Wortmeldung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1769/2009 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben ihnen Kopien der schriftlichen Anfragen und die zwischenzeitlich eingelangten Beantwortungen auf ihren Plätzen aufgelegt beziehungsweise auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zur Beilage 1762/2009. Das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird. Ich bitte Herrn Klubobmann Magister Thomas Stelzer über die Beilage 1762/2009 zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Plichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2009). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1762/2009.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2009), beschließen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Theresia Kiesl Abg. Kiesl: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Zuhörer auf der Galerie! Wir haben ja heute schon mehrmals gehört, dass das Schulorganisationsgesetz des Bundes geändert wurde, wodurch natürlich auch das Oberösterreichische Pflichtschulorganisationsgesetz novelliert werden muss. Und diese Änderung umfasst im Wesentlichen eben die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 an den Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Schulen sowie von 15 auf 13 an den Sonderschulen. Damit wurde eine langjährige Forderung aus Oberösterreich erfüllt und im Pflichtschulbereich wurde die Klassenschülerhöchstzahl in Oberösterreich bereits zu hundert Prozent erfüllt und bei höheren Schulen zu 77 Prozent erfüllt. Insgesamt kommt das Land für 102 Dienstposten jährlich auf und das wird natürlich jedes Jahr noch gesteigert, Dafür danke ich unserem Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer sehr, sehr herzlich. Eine weitere Änderung ist die Weiterführung von Sprachförderkursen in den Schuljahren 2009 und 2010 an Volksschulen, Hauptschulen und an polytechnischen Schulen, ergänzende Bestimmungen zu den Organisationsformen und weiters wurde ergänzt die Klarstellung der Bestimmungen über den Schulbau und Einrichtungsaufwand im Verhältnis zum Schulerhaltungsaufwand. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kraler. Abg. Kraler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht wie gesagt um die Beilage 1762/2009, was wiederum ein Ausführungsgesetz auf Landesebene bedeutet, zugrunde liegt wieder ein Bundesgesetz. Der Inhalt wurde bereits dargestellt, Schülerhöchstzahl, Sprachförderung und dergleichen mehr. Mir ist nur noch ganz wichtig, eine Bemerkung dazu, dass die Senkung der Schülerhöchstzahl in den Klassen natürlich auch einen erhöhten finanziellen Aufwand darstellt, ist uns allen klar. Und es ist ganz wichtig, dass seitens des Landes alles dafür getan wird, dass in diesem Bereich natürlich der Bundesminister für Finanzen, der Herr Pröll, dazu aufgefordert wird, die nötigen Mittel auch bereitzustellen. Ansonsten gibt es dazu nichts Wesentliches zu sagen und wir werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, Zuhörerinnen auf der Tribüne! Ich werde mich ganz kurz halten. Wir werden natürlich auch dieser Novelle zustimmen. Es sind auch noch Veränderungen aufgenommen worden. Ich möchte eines dazu sagen, sie sehen auf ihren Plätzen, wir haben heute einen Initiativantrag eingebracht und zwar betrifft dieser die Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Land, der genau den Bildungsbereich betrifft. Es tut mir sehr leid, dass wir leider von den anderen Fraktionen die Unterschriften nicht bekommen haben. Wir haben die anderen Klubs zur Mitunterzeichnung eingeladen, weil es ja reine Bundeskompetenz auch ist, damit wir Unterschriften bekommen. Es war leider nicht möglich, obwohl ich jetzt von meinen Vorrednerinnen gehört habe, dass eigentlich alle die Forderungen stellen, die auch wir festgeschrieben haben. Und zwar wollen wir eben eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich, wo eben der Herr Landeshauptmann Pühringer als Finanzreferent da initiativ werden soll. Und zwar aus folgenden Gründen im Bildungsbereich: Übernahme jener Kosten jener Lehrer, welche aufgrund der Senkung der Klassenschülerzahlen auf 25 zusätzlich in Oberösterreich angestellt werden müssen. Das ist das, Kollegin Kraler, was du angesprochen hast. Wir erwarten uns auch, dass endlich die von der Frau Bundesminister Schmied zugesagten – vor über einem Jahr zugesagten – Stellen für Schulpsychologen kommen. Auch das wollen wir eben - deshalb Aufschnüren des Finanzausgleichs, also Anstellung und Bezahlung der von der Ministerin angekündigten zusätzlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Der dritte Punkt – auch ein Antrag von uns – der ja im Bildungsausschuss liegt, wo auch der Bund in der Finanzierungsfrage gefordert ist, das sind die Bereitstellung der notwendigen Werteinheiten, um alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreuen zu können. Alle aus dem Schulbereich wissen, dass wir hier Defizite haben. Und der vierte Punkt – unsere Forderung, jene Ressourcen, welche für die neue Mittelschule zur Verfügung gestellt werden, sollen genauso für alle oberösterreichischen Hauptschulen bereitgestellt werden. Ich war bei einer Diskussionsveranstaltung mit der Frau Bundesminister. Sie hat in Linz im Wissensturm eine Diskussionsveranstaltung gehabt und dort ist sie gefragt worden, wenn wir an die ländlichen Bereiche denken, wo eben auch Eltern ihre Kinder nicht unbedingt in eine AHS-Unterstufe schicken wollen, in der Hauptschule sehr gut ausgebildet werden, dass man dort auch zusätzliche Werteinheiten hat, um Gruppen zu teilen, um auch dort die Qualität zu halten. Weil eines geht nicht, dass ich aus primär ideologischen Gründen oder weil es mein politisches Modell ist – in die neue Mittelschule – dort alles Geld hineingebe, aber in die übrigen Schulen nicht. Und wir haben in Oberösterreich, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr viele Kleinschulen auch am Land. Wir haben dann Zentralschulen, Hauptschulen, wo die Kinder sowieso auspendeln müssen. Und sechs Werteinheiten, wie es für die neue Mittelschule ist, für die Altersstufe, sage ich jetzt, der Zehn- bis Vierzehnjährigen zur Verfügung zu stellen, wäre unserer Meinung auch angebracht. Daher ja zu dem Bericht und gleichzeitig eben bitte ich um die Unterstützung, weil wir bringen es ja jetzt im Oberösterreichischen Landtag ein, für die berechtigten Forderungen, in die Bildung in Oberösterreich zu investieren. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die Helga Moser jetzt gesprochen hat über den Antrag, den sie übermittelt hat, sage ich jetzt dazu: Es hat einen Grund, warum ich oder warum wir gesagt haben, wir wollen diesbezüglich nicht unterschreiben. Weil es natürlich auch so ist, dass ich ein Stück enttäuscht bin insofern, was die Entwicklungen auf Seiten des Bundes betrifft. Ich werde oder wir werden diesem Pflichtschulorganisationsgesetz in seiner Novelle zustimmen, weil ich glaube, dass es prinzipiell ein Fortschritt ist und prinzipiell in die richtige Richtung geht. Aber, ich gebe natürlich auch da meiner Vorrednerin, der Hermine Kraler Recht, man muss auch sagen, welche Bedingungen stecken dahinter? Wenn wir zum Beispiel die Klassenschülerzahlen auf 25 senken und der Bund dieses beschlossen hat, aber nur einen gesetzlichen Richtwert beschließt und eigentlich in Wirklichkeit herauskommt, dass wir dadurch zuwenig Dienstposten haben, weil der Lehrer-/Schülerschlüssel gleich bleibt. Also ein Lehrer 14,5 Schüler in der Volksschule – ein Lehrer, eine Lehrerin zehn in der Hauptschule – ein Lehrer neun polytechnischer Lehrgang und eins zu 3,2 in den Sonderschulen und sich an diesen Lehrer-/Schülerschlüsseln nichts ändert, dann kommt irgendwo ein sogenanntes Missing Link heraus. Das heißt, es werden irgendwie die Dienstposten zuwenig sein, wenn wir flächendeckend die Klassenschülerzahl 25 umsetzen wollen. Und ich bin absolut dafür, ich sage das auch hier an dieser Stelle, wenn es nicht zu irgendwelchen Verhandlungen mit dem Bund kommt, dann glaube ich auch, soll das Land einspringen und diese Dienstposten übernehmen. Obwohl, ich glaube, dass wir hier den Bund wirklich in die Pflicht nehmen müssen, vor allen Dingen, was mich in dem Bereich besonders gestört hat, war ja das, dass man zuerst Reformen ankündigt, man sagt, wir machen die Klassenschülerzahl 25, wir führen die neue Mittelschule ein, wir brauchen zwar mehr Stunden, wir brauchen eigentlich auch mehr Ressourcen, aber es ist budgetmäßig von Seiten des Bundes nicht sicher gestellt und sagt das gleichzeitig nicht im Gesamtpaket. Das heißt, man verkündet das, führt es ein, lässt die Länder und Landtage die Dinge beschließen und sagt dann nachher zu der Berufsgruppe, eure Lehrverpflichtung wird um zwei Stunden erhöht, ohne dass man vorher darüber spricht. Das ist eigentlich nicht in Ordnung, deshalb, glaube ich, dass es hier von Seiten des Bundes die entsprechenden Gelder geben muss, ich bin dafür, dass wir das beschließen, ich glaube, dass es in die richtige Richtung geht, aber da braucht es auch die entsprechende finanzielle Unterstützung. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe niemanden mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1762/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1769/2009. Das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen. Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Weixelbaumer über die Beilage 1769/2009 zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1769/2009.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der vorliegende Ausschussbericht wird in die Tagesordnung der Sitzung des Oö. Landtags am 5. März 2009 aufgenommen; der Oö. Landtag möge den Verzicht auf Einbringung von Forderungen aus Altdarlehen bei Heimen in Höhe von nominell 14.424.030,72 beschließen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele Pflegeheimträger Oberösterreichs ist es beruhigend zu wissen, dass sie das Land Oberösterreich bei der Finanzierung von Pflege und Betreuung nicht alleine lässt. Bei 25 oberösterreichischen Pflegeheimen wird das Land Oberösterreich auf die Rückforderung noch offener Wohnbaudarlehen verzichten, das bedeutet eine massive Entlastung für die Träger von Alten- und Pflegeheimen und letztlich auch, dass eine finanzielle Mehrbelastung für die Heimbewohner bzw. deren Angehörige abgewendet werden kann. Für Gemeinden, Statutarstädte und Sozialhilfeverbände als Träger der Heime bringt das eine Entlastung in der Höhe von 14,4 Millionen Euro, von dem nun beschlossenen Verzicht profitieren Pflegeheime, die nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1968, 1984 und 1990 errichtet worden sind. Aufgrund der langen Laufzeit dieser Darlehen ist die Situation entstanden, dass Sanierungsmaßnahmen bzw. Neu- und Umbauten notwendig geworden sind, obwohl die ursprüngliche Finanzierung der Heime noch läuft. Zwei gleichzeitig laufende Darlehen hätten trotz der Förderung des Landes einen unzumutbaren finanziellen Mehraufwand für die Träger gebracht, weshalb sich das Land Oberösterreich nun zu diesem Schritt entschieden hat. Die Herausforderungen im Bereich der Altenpflege und Betreuung steigen zwar, mit diesem Schritt zeigt das Land Oberösterreich einmal mehr, dass es seine Verantwortung bei der Pflege und Betreuung von älteren Menschen wahrnimmt und die Träger der Heime mit ihren Problemen nicht im Regen stehen lässt. Wir stimmen diesem Antrag bei. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kordula Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Danke, sehr geehrte Damen und Herren! In Oberösterreich ist vor zirka zehn Jahren das Erneuerungsprogramm gestartet worden in den Alten- und Pflegeheimen unter der Federführung von Landesrat Ackerl. Er hat wie immer das Augenmerk besonders auf die Menschen gerichtet. Wenn man diesen Blickwinkel einnimmt, dann war zu erkennen, dass etliche Standards in den Alten- und Pflegeheimen nicht mehr gepasst haben, das Erneuerungsprogramm hat dazu geführt, dass die Standards jetzt bei der Pflege und bei der Betreuung verbessert werden konnten. Im Vergleich kann man sagen, ist die Pflege und die Betreuung unserer alten Mitmenschen oder unserer Menschen, die dieses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, zufriedenstellend. Natürlich hat dieses notwendige Modernisierungsprogramm dazu geführt, dass die Heime einerseits grundlegend saniert werden mussten, sogar abgebrochen und neu gebaut werden mussten. Bei den Sanierungskosten waren sogar die Kosten teilweise bei 80 Prozent von den Neubaukosten, das haben wir jetzt schon gehört, das verschärft natürlich die Situation der Gemeinden, weil ja einerseits noch die Darlehen von damals aushafteten und letztendlich die neuen Kosten von Sanierung und Neubau dazukommen. Jetzt hat das Wohnbauressort angeregt, machen wir doch Nägel mit Köpfen, lassen wir nicht die Belastungen weiter laufen, immer noch höher werden. Daher ist dieser Antrag letztendlich gekommen, diese Forderungen abzuschreiben. Das ist im Antrag noch einmal nachzulesen, die Belastung soll maximal auf einen Euro pro Heimplatz reduziert werden. Ich kann nur sagen, Ausgangspunkt war Lösung im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Abschreibung ist ein positiver Schritt in Richtung Entlastung der Gemeinden. Wir werden dem Antrag auch hier zustimmen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe niemanden mehr zu Wort gemeldet, ich schließe daher die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1769/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1765/2009. Das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. Ich bitte Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl über die Beilage zu berichten, der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ist nicht da, Herr Landesrat Sigl. Landesrat Sigl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der aus der Aufnahme von Drittmitteln resultierenden Mehrjahresverpflichtung sowie die Genehmigung und Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich zugunsten der Landes-Immobilien GmbH. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1765/2009.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Von der Zuweisung dieser Regierungsvorlage an einen Ausschuss wird gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung abgesehen. Die erforderlichen Mittel zur Bedeckung der finanziellen Verpflichtungen (Tilgung zuzüglich Finanzierungskosten) der Landes-Immobilien GmbH aus der Aufnahme von weiteren Drittmitteln in Höhe von 94,5 Millionen Euro werden vom Land Oberösterreich im Rahmen der jährlichen Voranschläge bis zum 31.12.2034 zur Verfügung gestellt. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, für die im Punkt 2. genannten Drittmitteln zuzüglich Finanzierungskosten eine Landeshaftung zugunsten der Landes-Immobilien GmbH zu übernehmen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, es ist niemand zu Wort gemeldet, daher schließe ich die Wechselrede wieder, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1765/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1768/2009. Das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Landesrat Josef Ackerl über die Beilage 1768/2009 zu berichten. Landesrat Ackerl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird (Oö. Pflegegeldgesetz-Novelle 2009). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage1768/2009.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge diese Regierungsvorlage gemäß § 26 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflegegeldgesetz geändert wird (Oö. Pflegegeldgesetz-Novelle 2009) beschließen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur vorliegenden Novelle noch ein paar Gesichtspunkte einbringen aus der Sicht betroffener Eltern von behinderten Kindern und Jugendlichen. Es ist sehr zu begrüßen, dass diese Novelle auch Oberösterreich jetzt macht, wir sind ja ein bisschen in Verzug, die Eltern haben ein Schreiben bekommen, die Betroffenen haben ein Schreiben bekommen, dass natürlich rückwirkend die Zahlungen erfolgen. Warum hat es ein bisschen länger gedauert als in den anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene? Es hat sicher auch damit zu tun, dass Oberösterreich wieder ein paar Schritte weiter gegangen ist. Ich möchte aber diese paar Schritte genauer hinterfragen und nicht den guten Willen, der dahinter steckt, in Zweifel bringen, sondern einfach auch zu schauen, was ist denn wirklich die Notwendigkeit, wo müssten wir weiter entwickeln, gerade im Bereich der Pflegegeldeinstufungen? Die Zielsetzung schneller, zielgenauer und effizienter und effektiver zu machen, noch kostengünstiger zu machen, ist selbstverständlich zu unterstreichen. Das ist sowohl im Sinne der alten Menschen, die eine Pflegegeldeinstufung brauchen, wie auch behinderte Menschen, die eine Pflegegeldeinstufung brauchen. Ich frage mich nur ob diese zusätzlichen erhöhten Kosten für Oberösterreich, wo wir auch Vertragsärzte hinzuziehen können, wirklich das erfüllen, was wir brauchen. Es geht oft nicht so sehr um die Geschwindigkeit, wann komme ich dran, sondern wer macht diese Pflegegeldeinstufung, sind Pflegekräfte dabei, vor allem sind sozialpädagogische Fachkräfte dabei? Weil es gerade im Behindertenbereich nicht unbedingt so oft um die Pflege geht, auch nicht um medizinische Diagnostik, es ist schon alles vorhanden. Eltern mit behinderten Kindern haben ja eine Reihe von ärztlichen Untersuchungen hinter sich gebracht mit ihren Kindern, daher geht es wirklich zusätzlich um sozialpädagogische Notwendigkeiten, um eben die Kinder weiter zu entwickeln, um eben diesen Förderbedarf, diesen Begleitungsbedarf auch zu verifizieren oder auch um Pflegekräfte, die anwesenden Mediziner sind mir bitte nicht böse, nicht immer vom Mediziner oder vom Arzt alleine diagnostiziert werden können. Da braucht es Pflegekräfte, die auch die tagtägliche Erfahrung mit diesen Menschen einbringen. Ich frage mich, ob es vielleicht nicht besser wäre, hier einen Schritt weiter zu gehen, nicht nur auf Bundesebene, wo auch meine Forderung darin besteht, auch eine Forderung der Grünen ist, verstärkt die Pflegekräfte in die Bewertung einzubauen, nicht nur für Menschen, die im Heim sind, sondern auch für Menschen, die zu Hause leben. Da haben wir diese Zuziehung eben nicht, in den Heimen haben wir die Zuziehung, ich glaube, da funktioniert es auch sehr gut, da sieht man auch, dass es hier viel zielgenauer und effizienter auch gemacht wird. Ein zweiter Punkt, in dem sich Oberösterreich noch unterscheidet zur Bundespflegegeldverordnung, ist im Bereich der zusätzlichen Stunden der Erschwerniszulage im § 4 Absatz 3 für behinderte, schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, dass es schon bei einer schweren Funktionsstörung gilt, das ist zu begrüßen selbstverständlich, es ist nur die Frage, wie sehen das die Ärzte, kann man das wirklich so definieren? Es ist oft kein Problem zwei schwere Funktionsstörungen zu finden, weil genau diese Kinder diesen erhöhten Pflegebedarf, diese sichtbar sind. Auch hier wieder, es geht nicht so sehr um den zusätzlichen Pflegebedarf für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, sondern auch oft für leichter behinderte Jugendliche und für den erhöhten Begleitbedarf, wo es keine Formulierung gibt und keine Frage gibt, wie können wir diese bewerten? Da geht es auch wieder, da muss man schauen, wie kommt man zu diesen Stunden, wenn eben ein Kind fast keine Funktionsstörung hat, sondern nur aufgrund ihres Verhaltens Strukturen braucht, dass es immer einen Rahmen braucht, immer eine Begleitung braucht und immer eine Aufsichtsperson benötigt und braucht. Wir kennen das aus den Familien, dass hier Mütter wirklich am Rande stehen, weil sie nie eine Minute aus dem Raum gehen können, weil dann das Kind, das sogar sprechen kann, sauber ist und eigentlich wenig Pflege braucht, aber nicht unbeaufsichtigt bleiben darf, weil es einfach alles ausschüttet, alles hinunter haut, sich selbst verletzt und solche Dinge. Ich glaube, hier müssen wir uns sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene wirklich überlegen, wie können wir das noch effizienter gestalten, weil genau diese Form der Begleitung, der Betreuung dieser Kinder und Jugendliche, wirklich Frauen, Väter, Mütter, wirklich überfordert, und weil das nirgendwo bewertet wird. Hier braucht es Nachjustierungen, da geht es oft nicht so sehr um die Pflege, sondern wirklich um die Begleitung und Betreuung, hier auch um die notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel, die eben eine zusätzliche Betreuung auch braucht. Daher werden wir natürlich inhaltlich, aber das ist schon von der Frau Präsidentin bei der Dringlichkeitsrede gesagt worden, natürlich voll zustimmen, ich bin aber nur im Zweifel, ob diese zusätzlichen Maßnahmen nicht ein bisschen Kosmetik sind und wir nicht einen anderen Schritt gehen hätten können, hier auch eine Weiterentwicklung, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene anzustreben ist. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Eisenrauch. Abg. Eisenrauch: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Landesrat, wir sind bei der Umsetzung dieser Novelle nicht bei den ersten dabei gewesen, wir haben es jetzt trotzdem geschafft, mit der dringlichen Regierungsvorlage heute diese Pflegegeldgesetz-Novelle zu beschließen. Es ist auch im Sinne der Betroffenen, ich glaube, es war notwendig, dass es jetzt schnell über die Bühne gegangen ist, wir gehören zwar auch nicht zu den Säumigsten, aber die Menschen draußen, die warten ja auf die Nachzahlung, es wird sowieso noch wahrscheinlich bis Mai oder Juni dauern, bis der ganze Rahmen dann ausgeschöpft ist, dass die Nachzahlungen ausbezahlt werden können. Das Heranziehen von Vertragsärzten sehe ich zum Beispiel wie auch meine Fraktion als sehr positiv. Wenn diese Vertragsärzte sich so verhalten und so agieren wie die der Sozialversicherungsanstalten, dann ist das in Ordnung. Wichtig ist uns, dass eben die Amtsärzte für ihre Beurteilungen sehr oft viel zu lange brauchen und Betroffene schon manchmal gestorben sind, bis überhaupt die Zusage für das Pflegegeld gekommen ist. Und um das zu vermeiden, ist es, glaube ich, notwendig, dass man Vertragsärzte hier einbindet. Eine Kritik meinerseits kommt in Bezug auf die Verleugnung und die Verfälschung von Tatsachen. Begonnen hat das Ganze mit dem „Behindertengesetz neu“, das wir uns nicht getraut haben so zu benennen, sondern dass wir es Chancengleichheitsgesetz genannt haben. In der Textierung des Oberösterreichischen Pflegegesetzes, in der Novelle, darf das Wort Behinderter nicht mehr vorkommen. Ich muss sagen, wir dürfen die Augen davor nicht verschließen, dass es behinderte Menschen gibt. Es gibt nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen sondern tatsächlich Menschen mit Behinderungen. Und ich glaube, von niemand hier herinnen wird das Wort Behinderter jemals missbräuchlich verwendet. Warum man Taschengeld nicht mehr sagen darf, finde ich auch ein bisschen komisch, weil es eigentlich keine Schande ist, wenn man ein Taschengeld bezieht. Aber Herr Landesrat, wie immer haben Sie sich da durchgesetzt, und es wird also keine behinderten Menschen mehr geben und es wird kein Taschengeld mehr geben. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1768/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1770/2009, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang. Ich bitte Frau Landesrätin Dr. Silvia Stöger über die Beilage 1770/2009 zu berichten. Landesrätin Dr. Stöger: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1770/2009.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht der Oö. Landesregierung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Gemäß § 26 Absatz 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird davon abgesehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen. 3. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, die aus der Beilage 1 ersichtliche Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich einerseits und den jeweiligen Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten andererseits, betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang, abzuschließen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Landesrätin Dr. Stöger. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es möglich war, die Betriebsabdeckung der Orden anzuheben. Nicht zuletzt deswegen, weil wie heute schon mehrfach erwähnt wurde, die Ordenkrankenanstalten einen wichtig Beitrag zur Gesundheitsversorgung unseres Landes leisten, weil sie in vielen Gebieten, was Spezialistentum betrifft, Pioniere sind, weil sie auch die erste erfolgreiche Kooperation des Landes zustande gebracht haben, wo nach anfänglichen Mitbemühungen von mir und meiner Abteilung dann eine Dynamik eingetreten ist, wo beide Träger und auch die Ärzte der beiden Häuser Kooperationsvereinbarungen getroffen haben bis hin zum Leistungsaustausch, mit einem Wort eine vorbildliche Kooperation, von der ich mir wünschen würde, dass sie in unserem Land zwischen anderen Häusern auch möglich wäre. Es wurde die Problematik der Finanzierung der Abgangsdeckung heute schon beleuchtet. Es ist klar, dass bei immer weniger werdenden Leistungen, die die Ordensschwestern erbringen auf Grund der sinkenden Anzahl, diese Abgangsdeckungszahlungen für diese Häuser immer schwieriger wurden. Ich freue mich daher, dass wir mit einer diesbezüglichen Regelung für die nächsten Jahre die Abgangsdeckungszahlung für die Ordenshäuser bis auf ein Prozent reduzieren konnten. Was mir noch sehr wichtig ist, ist dass wir auch in den ausgelagerten Bereichen der Ordenskrankenanstalten, die ja oft mit externen Partnern getroffen wurden, ein Einschaurecht erhalten und eine Möglichkeit der wirtschaftlichen Prüfung. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass diese Bereiche auch unbedingt notwendig sind, damit die Ordenshäuser ihre diesbezüglichen finanziellen Erfordernisse abdecken können. Das ist einerseits die noch verbleibende Abgangsdeckung, die ja auf Grund der steigenden finanziellen Erfordernisse für die Spitäler auch ebenfalls steigt und andererseits haben die Orden immer noch mit einer einzigen Ausnahme zehn Prozent der Investitionszahlungen in ihren Häusern der Neu- und Umbauten zu decken. Und in diesem Sinn ist es notwendig, dass wir diese Unterstützung gegeben haben. Ich möchte aber auch anregen, dass wir im Sinne der Gleichbehandlung auch ein ganz wichtiges Schwerpunktkrankenhaus unseres Landes ebenfalls mit demselben Zahlungsangebot bedecken können. Das heißt, dass Allgemeine Krankenhaus wird zwar auf der einen Seite immer noch nicht in dieser Form vom Land behandelt. Es bleiben 20 Prozent cirka Abgangsdeckung, die die Gemeinde zu tragen hat bei einem Patientenzugang aus dem Land von über 60 Prozent. Und daher glaube ich, es wäre nur der Fairness entsprechend, wenn wir auch hier diesen Schritt setzen, den wir auch den Ordenshäusern gewährt haben. Ich glaube auch, dass die Kooperation zwischen Landesfrauen- und Kinderklinik und Allgemeinen Krankenhaus sich bei Angleichung der finanziellen Verhältnisse deutlich verbessern könnte. Wobei ich immer noch betonen muss, dass ein Schwerpunktkrankenhaus eine notwendige Abdeckung für ein Sonderkrankenhaus ist, dessen Leistungsspektren ja nur, wenn man es sich genauer anschaut, nur in zwei medizinischen Fächern besteht, nämlich Kinderheilkunde und Gynäkologie und Geburtshilfe. Und gerade die Geburtshilfe, die größte unseres Landes und die größte von Österreich macht es erforderlich, dass in Akutsituationen die Strukturen eines Schwerpunktkrankenhauses ohne Verzögerung bereit stehen. Ich meine die Intensivstation, das Labor, die Radiologie, die Gerinnungsfaktoren und damit auch Teile der Blutbankangebote. Mit einem Wort, es wird notwendig sein, fachlich diese Gebiete so zu verschränken. Das gebe ich noch mit auf den Weg und glaube, dass man mit dieser Überlegung vielleicht auch dem AKH dieselben fairen Bedingungen, wie sich die Orden erhalten haben, geben kann. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Bemerkungen der Frau Landesrätin Stöger will ich nicht kommentieren, da wird es einen späteren Zeitpunkt geben, wo wir uns ausführlicher darüber unterhalten können. Den ersten Teil der Rede allerdings, dafür bedanke ich mich als ein Mitarbeiter eines Ordenskrankenhauses sehr herzlich und unterstreiche auch Ihre Worte, weil es tatsächlich so ist, dass die Qualität des Gesundheitswesens insbesondere natürlich des stationären Bereiches in Oberösterreich durch die Trägervielfalt eine historische ist und eine, die wir durch diesen Beschluss auch nachhaltig absichern. Es ist eine gesunde Konkurrenz zwischen den einzelnen Trägern. Und die Spitzenleistungen, die in Oberösterreich erbracht werden, obwohl ohne medizinische Universität, sind darauf zurück zu führen, dass es hier einen sehr positiven Wettbewerb, was medizinische Angebote und Leistungen betrifft, hier in Oberösterreich gibt. Erlauben sie mir, ich habe die Möglichkeit quasi die Hüte zu wechseln, in dem Fall als ein Mitarbeiter in einem Ordenskrankhaus und damit auch im Namen eines Ordens sprechend, dass ich mich herzlich bedanke bei Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, bei Ihnen Frau Landesrätin Dr. Stöger und beim gesamten Landtag für diesen Beschluss, der ja in Kürze gefällt wird. Es ist für die Orden in unserem Land und für die Ordensgemeinschaft eine wahrlich historische Stunde. Wir müssen bedenken, dass die Orden teilweise seit 100, 150 Jahren diese Einrichtungen betreiben und wirklich aus ihrem christlichen Auftrag heraus diese Aufgabe aufgenommen haben. Natürlich die ändernden Zeiten, die finanziellen Belastungen, die finanziellen Möglichkeiten haben sich geändert. Die Hintergründe sind schon beschrieben worden. Und innerhalb der Ordensgemeinschaft hat es tatsächlich in den letzten Jahren, fünf oder sechs Jahren, intensive Überlegungen, Befürchtungen und Ängste auch gegeben, dass sie diese Aufgabe nicht mehr weiter führen können, weil sie die finanziellen Möglichkeiten nicht mehr haben. Und die Orden selbst haben einige entscheidende Schritte gesetzt, auch was finanzielle Aufwendungen betreffen, dass hier Einsparungen vorgenommen werden. Sie haben die Kooperation erwähnt hier im Krankenhaus zwischen den Barmherzigen Schwestern und den Barmherzigen Brüdern. Die Franziskanerinnen und die Kreuzschwestern haben im vergangenen Jahr ja die Fusion von Grieskirchen und Wels beschlossen. Das sind Beschlüsse, die sehr wohl auch von den Ordensgemeinschaften nicht leichtfertig gefasst werden, sondern die hier wirklich sehr stark in das gesamte Ordensgefüge auch eingreifen. Trotzdem haben sie diese Veränderungen durchgemacht. Manchmal auch schweren Herzens. Nunmehr ist die Situation so, wie sie eben geschildert wurde, dass es ihnen nicht mehr möglich ist, diese vier Prozent Trägeranteil selbst aufzubringen. Durch den Beschluss, jetzt die nächsten sechs Jahre bis 2013 einen sinkenden Trägeranteil bis zu einem Prozent, ist es möglich, dass der Betrieb weiter aufrecht erhalten wird und dass auch die Orden in ihrem Bestand mit ihren Wirkungsstätten in Oberösterreich verbleiben. Und das, glaube ich, ist für die Qualität, nicht nur der medizinischen Versorgung in unserem Land, sondern insgesamt für die Lebensqualität in Oberösterreich ein entscheidender und wichtiger Schritt. Und daher sage ich im Namen der Ordensgemeinschaften ein herzliches Danke für diesen Beschluss und für diese Absicherung der Qualität und der Standorte in Oberösterreich. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1770/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1771/2009, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. Ich bitte Herrn Landesrat Sigl in Vertretung des Herrn Landesrat Anschober über die Beilage 1771/2009 zu berichten. Landesrat Sigl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Genehmigung der Bezuschussung der systembedingten laufenden Kosten der Machland-Damm GmbH und der Zwischenfinanzierungskosten sowie die Übernahme der Haftung des Landes Oberösterreich für die erforderliche Zwischenfinanzierung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1771/2009.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht der Oö. Landesregierung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird wegen der Dringlichkeit davon abgesehen diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. 3. Die Oö. Landesregierung wird - zur Bezuschussung eines Kostenanteiles von 60 % des Zinsenaufwandes für ein Zwischenfinanzierungsvolumen mit einem Maximalrahmen von 57 Mio. Euro exkl. Zinsen und - zur Bezuschussung eines Kostenanteiles von 60 % des systembedingten laufenden Aufwandes der Machland-Damm GmbH, maximal jedoch 360.000 Euro jährlich (wertgesichert), sowie - zum Abschluss der notwendigen Verträge und sonstigen Vereinbarungen ermächtigt. 4. Die Oö. Landeregierung wird ermächtigt, namens des Landes Oberösterreich für die Zwischenfinanzierung der Errichtung des Machland-Dammes bis zu einem Maximalbetrag von 57 Mio. Euro zzgl. Zinsen die Haftung zu übernehmen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1771/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1773/2009, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Ich bitte Herrn Landesrat Dr. Stockinger über die Beilage 1773/2009 zu berichten. Landesrat Dr. Stockinger: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1773/2009.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage 1 ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen gemäß Art. 56 Abs. 4 Oö. L-VG mit der aus der Subbeilage 2 ersichtlichen Begründung genehmigen. Gemäß § 26 Abs. 5 LGO wird vorgeschlagen, diese Regierungsvorlage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1773/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1776/2009, das ist der Initiativantrag betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Thomas Stelzer über die Beilage 1776/2009 zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Initiativantrag betreffend der Reformmaßnahmen im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1776/2009.) Resolution: Die Oö. Landesregierung wird ersucht an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese sicherstellt, dass es im Lehrkörper nicht zu strukturell bedingten Kündigungen oder Nicht-Verlängerungen von befristeten Dienstverträgen kommt. Sofern im Zuge der Umsetzung von Reformen dienstrechtliche Veränderungen notwendig werden, hat das Ministerium darüber das Einvernehmen mit der Dienstnehmerseite herzustellen. Die Finanzierung und Umsetzung von bereits eingeleiteten Reformmaßnahmen, wie die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 und die Einführung der Schulversuche nach § 7a SchOG in Oberösterreich als "Schulmodell Oberösterreich" muss budgetär gewährleistet bleiben. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1776/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1777/2009, das ist der Initiativantrag betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau. Ich bitte Frau Abgeordnete Ulrike Schwarz über die Beilage 1777/2009 zu berichten. Abg. Schwarz: Initiativantrag betreffend drohender Postamtschließungen und Personalabbau. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1777/2009.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten, damit 1. Diese auf das Postmanagement einwirkt, sodass keine weiteren Postamtschließungen vorgenommen und die Overhead- und Sachkosten reduziert werden, 2. ein eigenes Postmarktgesetz durch das zuständige Infrastrukturministerium geschaffen und die umgehende Neufassung der Post-Universaldienstverordnung vorgenommen wird, damit sichergestellt wird, dass alle Mitbewerber der Post die gleichen Bedingungen erfüllen müssen, und somit eine dauerhafte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen auch im ländlichen Raum sichergestellt wird. 3. die Möglichkeit neuer Dienstleistungen der Post geprüft werden, damit das Unternehmen mit innovativen und modernen Angeboten gut gerüstet im europäischen Markt bestehen kann. 4. Verhandlungen für einen verbindlichen Kollektivvertrag für Brief- und Paketzusteller aufgenommen werden. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Ich möchte nur einen abschließenden Satz zu der vorhergehenden dringlichen Debatte, zu diesem Antrag, noch anbringen. Ich komme mir oft vor, wie wenn ich im falschen Film wäre. Keine der beiden großen Parteien, die auch in der Bundesregierung in der Koalition sind, haben auch nur ein Wort darüber verloren, was auch die Versäumnisse der Bundesregierung sind. Und das kommt mir schon sehr bedeutsam vor, weil das wirklich nur ein Anruf wäre, um auch bei der zuständigen Bundesministerin, die für das Postmarktgesetz zuständig ist, Herr Klubobmann Frais, hier vorher die Schritte einzuleiten und nicht zu warten, bis eben die Postpartnerlösungen geprüft werden, sondern hier rasch zu handeln um eben dieses Postmarktgesetz, um diese Universaldienstverordnung gemacht wird. Genauso bitte ich die ÖVP, Herrn Klubobmann Stelzer bei der Bundespartei mit Nachdruck zu fordern, dass hier wirklich auch beim Management Druck ausgeübt wird als Eigentümervertreter, hier alle Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind, um die Postdienstleistungen aufrecht zu erhalten, danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1777/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1778/2009, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Ich bitte Frau Abgeordnete Mag. Gertraud Jahn, über die Beilage 1778/2009 zu berichten. Abg. Mag. Jahn: Ich berichte zur Beilage 1778/2009, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, sich für einheitliche Umsetzungsschritte einer Finanztransaktionssteuer - etwa im Sinne des Modells der Schweizer Stempelsteuer oder der britischen Aktientransaktionssteuer ("stamp duty") - für den börslichen ("organised exchanges") und außerbörslichen ("Over-the-counter") Handel mit Aktien, Anleihen, auch Optionen, Futures sowie Derivaten und Devisen bzw. mit Rohstoffen und Rohstoffderivaten in einem sofortigen Schritt auf EU-Ebene und in der Folge auch auf internationaler Ebene einzusetzen. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1778/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1779/2009, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Maßnahmen, um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und Bankmanagern zu mindern. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner, über die Beilage 1779/2009 zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über die Beilage 1779/2009, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Maßnahmen, um krisenförderndes Verhalten von Bankmanagerinnen und Bankmanagern zu mindern. Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, sich für die Umsetzung folgender Maßnahmen sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene einzusetzen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Bankenkrisen zu mindern: 1. Reform der Entlohnungssysteme des Managements im europäischen Finanzwesen. 2. Regelung betreffend die Deckelung von Managergehältern für den Fall der Inanspruchnahme von existenzsichernden Staatshilfen. 3. Verbesserung der Aufsicht über grenzübergreifende Kreditinstitutsgruppen, indem die Zusammenarbeit der einzelnen nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere durch die Institutionalisierung von Aufsichtskollegien und durch einfache und klare Regelwerke, effizienter gestaltet wird. 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements vor allem bei den von Basel II nicht erkannten und normierten Bereichen wie das Interbankengeschäft oder das Derivativgeschäft. 5. Eine Adaptierung der internationalen Bilanzierungsregeln dahingehend, dass Geschäftsrisiken entsprechend transparent offenzulegen sind. 6. Einheitliche Standards für die Ausbildung von Finanzberatern. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Es liegt keine Wortmeldung vor. Ich schließe diese Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1779/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zu den Beilagen 1785/2009 und 1786/2009, das sind die Geschäftsanträge der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten Helga Moser betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1621/2008 - Initiativantrag betreffend die Bewohnervertretung in den Alten- und Pflegeheimen, und zur Beilage 1622/2008 - Initiativantrag betreffend einen Kostenersatz für die Ausbildung zum Altenfachbetreuer. Beide Geschäftsanträge haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich bitte Frau Abgeordnete Helga Moser, über die Beilagen 1785/2009 und 1786/2009 zu berichten. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich berichte über beide Fristsetzungsanträge. Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1621/2008 - Initiativantrag betreffend die Bewohnervertretung in den Alten- und Pflegeheimen. Wir haben einen Antrag eingebracht, und zwar lautet der: Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, § 22 Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung dahingehend zu ändern, dass es den Bewohnervertretern möglich ist, sich im Heimforum von Personen ihres Vertrauen vertreten lassen zu können. Der zweite Geschäftsantrag betrifft die Fristsetzung zur Beilage 1622/2008 – Initiativantrag betreffend einen Kostenersatz für die Ausbildung zum Altenfachbetreuer und hat folgenden Inhalt: Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Fördermodell zu entwickeln, das für Kursteilnehmer den Ersatz der Kosten für die Ausbildung zum Altenfachbetreuer zum Inhalt hat. Der Oö. Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag setzt dem Sozialausschuss zur Vorlage eines Ausschussberichts zur Beilage 1621/2008 - Initiativantrag betreffend die Bewohnervertretung in den Alten- und Pflegeheimen - eine Frist bis zum 2. April 2009. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist zu Wort gemeldet die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Beide Anträge sind ja im Ausschuss behandelt worden. Wir haben teilweise also den Antrag, was die Mitbetreuung, Bewohnervertretung in Alten- und Pflegeheimen betrifft, zurückgestellt auf Ansuchen, also auf Vorschlag, würde gar nicht gehen, Ansuchen, Vorschlag von Herrn Landesrat Ackerl. Nur, leider ist er nicht da, und das macht mich eigentlich schon sehr unglücklich, er hat nämlich damals gesagt, wir sollen ihn zurückstellen, er arbeite gerade an einer Änderung. Der Antrag ist von uns eben im November zurückgestellt worden. Der Herr Landesrat hat es aber nicht der Mühe wert gefunden, den Ausschuss, die Mitglieder des Ausschusses darüber zu informieren, welche Änderungen er macht und ist Anfang Jänner mit einer Verordnungsänderung hinausgegangen, die wir nicht diskutieren haben können. Wir glauben einfach, wir haben es ja heute in anderen Bereichen schon angesprochen, dass es notwendig ist, dass wir uns schwerpunktmäßig mit den alten Menschen auseinandersetzen. Und der zweite Fristsetzungsantrag hat insofern auch eine sehr große Brisanz, weil nicht nur, da ist hier die Volkshilfe zitiert, am 4. März, ich habe Gespräche jetzt geführt mit dem Herrn Direktor König von der ARGE der Pflegeberufe. Ich habe Gespräche geführt mit dem Heimleiter der Seniorenheime der Stadt Linz. Wir gehen in einen Notstand, was das Pflegepersonal betrifft. Wir haben zu wenig Ausbildungsressourcen. Unser Antrag ist eben in diese Richtung gegangen, dass man nämlich auch die Kosten vereinheitlicht, weil ich bringe nur kurz in Erinnerung, wie unterschiedlich es ist. Wer das Glück hat, im Spital, im AKH eine Ausbildung zu machen, dem trägt die Stadt Linz die Kosten; bei der Altenfachbetreuungsschule des Landes trägt sie das Land Oberösterreich. Nur zwei Zahlen, werte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sehen, das ist nicht einfach nur eine Forderung, dass man eine Forderung stellt: Das BFI verlangt für die Ausbildung 3.250 Euro, pro Jahr, bitte. Das Diakoniewerk verlangt 675 Euro. Also, was da für Preisunterschiede zum Nulltarif drinnen sind, das finde ich einfach nicht fair, noch dazu, weil es eine Berufsausbildung ist ad 1), wo wir Hochachtung haben sollen vor jenen, die die Berufsausbildung machen, und, 2) wir sowieso nicht wissen, wo wir das Pflegepersonal herbekommen. Das war der Grund für die Fristsetzung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Zuerst die Abstimmung über die Beilage 1785/2009. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1785/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Abstimmung über die Beilage 1786/2009. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1786/2009 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Es folgt nun die Zuweisung folgender Beilagen: Beilage 1780/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Neuverhandlung des Finanzausgleiches zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich; Beilage 1783/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Einbringung des AKH Linz in die Oö. Gesundheits- und Spitals- AG (gespag); Beilage 1789/2009, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Berufsschulbeiträge für oberösterreichische StiftungsteilnehmerInnen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1781/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine jährliche Studie über den Stand der Islamisierung in Oberösterreich. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1782/2009, der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Förderung des Einbaues von Alarmanlagen; Beilage 1784/2009, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend das Therapieangebot in den Alten- und Pflegeheimen; Beilage 1787/2009, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Möglichkeiten zur Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung. Diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1788/2009, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Zählregel in Omnibussen; Beilage 1790/2009, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des oberösterreichischen Landtags betreffend ein strategische Konzept zur Gewährleistung flächendeckender LKW-Kontrollen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Ende der Sitzung: 15.11 Uhr) 38 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 57. Sitzung am 5. März 2009 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 57. Sitzung am 5. März 2009 37