Kurzschriftlicher Bericht 53. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 2. Oktober 2008 Inhalt: Fragestunde: L-8195/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Ackerl (Seite 4) L-8196/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Ackerl (Seite 8) L-8197/1-XXVI: Anfrage des Abg. Hirz an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 10) L-8198/1-XXVI: Anfrage der Abg. Schwarz an Landesrat Ackerl (Seite 13) L-8199/1-XXVI: Anfrage der Abg. Wageneder an Landesrat Ackerl (Seite 16) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 21) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1615/2008: Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird. (Seite 22) Beilage 1616/2008: Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird. (Seite 22) Beilage 1617/2008: Initiativantrag betreffend die Einbindung aller bestehenden Akademien in den Trägerverein der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe. Redner/innen: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 23) Abg. Moser (Seite 24) Abg. Dr. Aichinger (Seite 24) Abg. Schwarz (Seite 25) Beilage 1618/2008: Initiativantrag betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oö. Landtag. Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 26) Abg. Mag. Strugl (Seite 26) Abg. Hirz (Seite 27) Abg. Dr. Frais (Seite 29) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1611/2008: Bericht des Sozialausschusses betreffend die Erweiterung der Pflegefreistellung. Berichterstatterin: Abg. Eisenrauch (Seite 30) Rednerinnen: Abg. Eisenrauch (Seite 31) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 32) Abg. Moser (Seite 33) Abg. Wageneder (Seite 34) Beilage 1614/2008: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Öffentlicher Personennahverkehr" . Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 36) Redner: Abg. Kapeller (Seite 36) Abg. Trübswasser (Seite 40) Abg. Mag. Strugl (Seite 42) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 46) Abg. Kapeller (Seite 47) Abg. Hüttmayr (Seite 48) Abg. Mag. Stelzer (Seite 50) Abg. Dr. Brunmair (Seite 52) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 53) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 56) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 57) Abg. Pilsner (Seite 57) Abg. Mag. Strugl (Seite 58) Abg. Hirz (Seite 59) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 60) Abg. Trübswasser (Seite 61) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 62) Beilage 1615/2008: Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 63) Beilage 1616/2008: Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Dr. Entholzer (Seite 63) Beilage 1618/2008: Initiativantrag betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oö. Landtag. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 64) Mündliche Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner und Helga Moser betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigungen zu Grundstücksverkäufen am Mondsee und Attersee durch Herrn Landesrat Dr. Josef Stockinger (Seite 64) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Ing. Sulzbacher Landesamtsdirektor-Stellvertreter WHR Dr. Mayer Amtsschriftführer: HR Dr. Uebe (Beginn der Sitzung: 11.22 Uhr) Erste Präsidentin: Ich läute trotzdem, weil ich glaube Sie sind das gewöhnt, dass damit eine Sitzung beginnt, obwohl wir ja nur unsere Festsitzung weiterführen. Ich begrüße Sie noch einmal recht herzlich. Es ist die 53. Sitzung des Oö. Landtags. Der Herr Ing. Sulzbacher ist von der Sitzung heute entschuldigt. Die Amtliche Niederschrift über die 51. Sitzung liegt in der Zeit vom 3. bis 17. Oktober 2008 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf und die Protokolle der letzten und der vorletzten Sitzung liegen ebenfalls auf Ihren Plätzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen diese Stunde, diesen Landtag mit einer Fragestunde, auch hier haben Sie eine Zusammenstellung der Anfragen vorliegen. Die erste Anfrage ist die des Herrn Klubobmannes Mag. Günther Steinkellner an den Herrn Landesrat Josef Ackerl. Ich bitte beide Herren! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landesrat! Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 18. September 2008 den Entwurf eines Berichtes des gemischten Ausschusses, Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und Sozialausschuss zur Wahrung des Kindeswohls beraten. Zu diesem Zeitpunkt lag Ihnen bereits die Missstandsfeststellung und Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft vor, die für die weiteren Beratungen von größter Wichtigkeit und für die Information der Ausschussmitglieder von größtem Interesse gewesen wäre. Warum haben Sie in den Ausschussberatungen auf den Bericht der Volksanwaltschaft mit keinem Wort Bezug genommen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Frau Präsidentin! Es hat sich um eine Sitzung des gemischten Ausschusses gehandelt und nicht des Sozialausschusses möchte ich nur darauf aufmerksam machen und in dieser Sitzung – bei der ich übrigens als einziges Regierungsmitglied anwesend war – ist von der Frau Kollegin Moser ein Antrag auf Rückverweisung des Ausschussberichtes an den Unterausschuss gewesen. Daher habe ich auch keinerlei Veranlassung mehr gesehen, mich in irgend einer Frage zu Wort zu melden, denn wenn neuerliche Unterausschussberatungen aufgenommen werden, besteht kein Grund dazu. Zweitens, es tut mir leid, dass Ihnen dieser Bericht nicht im gemischten Ausschuss zur Kenntnis gebracht wurde. Das hat allerdings auch damit zu tun, dass nicht nur ich als Regierungsmitglied zu befassen bin, sondern auch der Herr Landeshauptmann und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, und im Übrigen der Bericht der Volksanwaltschaft nicht mir zur Kenntnis gebracht wurde, sondern an die befassten Abteilungen weitergegeben wurde mit dem Hinweis darauf, das jeweilig zuständige Ressortmitglied zu verständigen. Es war also nirgends zu ersehen, dass es eine Weiterleitung eines Berichtes durch ein für Berichteweiterleitung in der Regel nicht zuständiges Regierungsmitglied kommen soll. Erste Präsidentin: War das die Beantwortung oder haben Sie eine Zusatzfrage? Abg. Mag. Steinkellner: Erste Zusatzfrage Herr Landesrat, seit über einem Jahr prüft die Volksanwaltschaft die Jugendwohlfahrt, jene Abteilung für die Sie die politische Verantwortung haben. Warum haben Sie uns in den vorhergehenden Beratungen des Ausschusses nicht über die Prüfung der Volksanwaltschaft der Jugendwohlfahrt informiert? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weise neuerlich darauf hin, dass aus meiner Anwesenheit beim Ausschuss nicht darauf geschlossen werden kann, dass ich das einzige zuständige Regierungsmitglied bin. Wie Ihnen bekannt ist, sind der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl gleichermaßen zuständig, die dem gemischten Ausschuss allerdings fern geblieben sind. Es steht Ihnen zwar frei an mich diese Anfrage zu stellen, allerdings inquisitorische Fragen in diesem Zusammenhang sind nicht angebracht, denn ich habe dem Ausschuss alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die auch der Volksanwaltschaft zur Verfügung standen, die im Übrigen ja nicht von Ihnen beauftragt wurde, sondern von sich aus die Prüfungen aufgenommen hat. Das heißt, die Volksanwaltschaft hat eine Prüfung durchgeführt, in die der Landtag nicht involviert ist und es war bisher üblich, und wenn eine Änderung gewünscht wird, dann kann der Landtag das beschließen, dass Berichte der Volksanwaltschaft dem Landtag gesammelt durch das Präsidium, zuständig Herr Landeshauptmann, zugeleitet werden. Ich sehe auch keinen Grund aufgrund des Inhaltes der Prüfung und der Ergebnisse der Prüfung einen Unterschied zwischen den Ergebnissen, die es im Landtag im gemischten Ausschuss gegeben hat und im Volksanwaltschaftsbericht, festzuhalten. Wir haben einen Vergleich aufgrund Ihrer Anfrage durchgeführt, nachdem ja der Bericht der Volksanwaltschaft noch ein inoffizieller und kein offizieller Bericht ist. Es wurde ja noch Stellung genommen, offiziell wird er ja erst mit der Veröffentlichung. Bei der Volksanwaltschafts-Missstandsfeststellung steht zum Beispiel drinnen Handlungsanleitungen und Fortbildungsseminare betreffend die gesetzte Verpflichtung des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 ABG oder § 39 JWG sind allen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zugänglich zu machen, diese verpflichtende Fortbildung zum Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Herbst 2008/2009, das hat es bereits gegeben bzw. gibt es und dazu gibt es auch ein Handbuch, das auch dem gemischten Ausschuss – Herr Klubobmann, da bin ich – zur Verfügung gestellt wird, ich wollte dir das nur zeigen. Das Zweite, die Jugendämter in den Bezirkshauptmannschaften des Landes sind anzuweisen bei Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit von Obsorgeberechtigten aufgrund fehlender Problem- und Hilfeakzeptanz Anträge gemäß § 176 ABG zu stellen. Die im Zuge des amtswegigen Prüfverfahrens festgestellte Praxis Pflegschaftsgerichte nur von Wahrnehmungen über Gefährdungen des Kindeswohls zu informieren ohne selbst von den gesetzlich eingeräumten Befugnissen Gebrauch zu machen und die notwendigen Verfügungen bei Gericht zu beantragen, muss aufgegeben werden. Bereits in einer Dienstbesprechung mit den leitenden Referentinnen im März 2007 erfolgte eine Präzisierung wann und in welchen Fällen Gerichtsanträge zu stellen sind, Maßnahmen wegen Gefahr in Verzug zu treffen sind, wie mit Gerichtsentscheidungen und Gutachten umzugehen ist. Im Übrigen möchte ich da darauf hinweisen, dass mangels der Berechtigung der Volksanwaltschaft Gerichte zu überprüfen nur Handlungen der Justizverwaltung überprüft werden können, aber nicht die Gerichte, und das Pflegschaftsgericht hat ja gerade aber in diesem Fall oder in vielen Fällen ein wesentliches Wort mitzureden. Es muss für Sozialarbeiterinnen, die selber erkennen, dass sie bei komplexeren Fallkonstellationen überfordert sind, zumindest vorübergehend möglich sein, Unterstützung von der Fachaufsicht zu erhalten, wobei aber auch geprüft werden muss, ob und inwieweit Empfehlungen der Fachaufsicht faktisch Rechnung getragen wurde. Da ist es so, dass seit 1. Juni 2007 ein zusätzlicher Sachverständiger für die Fachaufsicht eingesetzt wird. Bei Bezirksbesuchen, die in allen Bezirken durchgeführt wurden, wird ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema Abklärung von Kindeswohlgefährdung gelegt und zusätzlich gibt es – von mir auch öffentlich vorgestellt – im Rahmen des Projektes ProKids eine Checkliste, die es den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in einem Ampelsystem ermöglichen soll, die Aufgaben einmal standardisiert gut wahrzunehmen. Zum vierten Punkt, es gibt auch eine vierte Empfehlung und die lautet "es sind zudem die personellen und budgetären Ressourcen der Jugendwohlfahrt zu erhöhen, um dem gesetzlichen Auftrag des Jugendwohlfahrtsträgers trotz des ständigen Ansteigens der Arbeitsbelastung gerecht werden zu können". Das fällt nicht in meine Angelegenheiten, Budget nicht unmittelbar und Personal nicht, aber es ist so, dass es auf dem Gebiet natürlich Gespräche gibt und ich möchte übrigens darauf hinweisen, dass die Volksanwaltschaft eine Prüfung in allen österreichischen Bundesländern durchführt, was diese Fragen betrifft, nicht nur in Oberösterreich, weil das Problem, das mit Personalfragen zu tun hat, nicht nur in Oberösterreich auftritt. Letztendlich möchte ich festhalten, dass die Oö. Landesregierung, vertreten in diesem Fall durch meine Person im Rahmen der Anfrage, aber wie ich meine auch andere Kolleginnen und Kollegen kein Interesse haben, in dieser Angelegenheit dem Landtag etwas vorzuenthalten. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann! Abg. Mag. Steinkellner: Danke! Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht und den Missstandsfeststellungen doch gravierende Mängel bei der Jugendwohlfahrt festgehalten. Werden Sie sich bemühen, dass aufgrund dieses fehlerhaften Schutzes gegenüber den schützenswerten Kindern jedenfalls im Nachhinein den Kindern oder teilweise schon Erwachsenen, die ja leider bleibende Schäden haben, geholfen wird? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Herr Klubobmann, es hat umfangreiche Hilfestellungen gegeben, die mit der zuständigen Sachwalterin abgesprochen wurden, die aber auch mit den Expertinnen und Experten besprochen wurden. Wie Sie wissen, sind die Betroffenen zuerst in einer gemeinsamen Einrichtung gewesen, dann wurden die Dinge unterschiedlich geregelt. Es ist so, dass es Hilfestellungen gibt. Darüber hinaus gehend gibt es ein Amtshaftungsverfahren, das von Rechtsanwälten für die beiden älteren Kinder gegen das Land Oberösterreich eingeleitet wurde, mittlerweile auch für die jüngere Tochter durch den Vater, der sich im Gesamtverfahren nicht optimal verhalten hat, Schadenersatzansprüche gestellt wurden. Die Federführung für diese Aufgabenstellung hat in diesem Fall allerdings die Finanzabteilung, die gemeinsam mit der Jugendwohlfahrt und auf Berichtsebene mit dem Herrn Landeshauptmann und mit mir vorgeht. Erste Präsidentin: Danke, Herr Klubobmann Hirz bitte! Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Landesrat! Der gemischte Ausschuss hat am 15. Februar zu arbeiten begonnen was den Fall Gramastetten betrifft. Am 16. Februar hat also die Volksanwaltschaft amtswegig ein Prüfungsverfahren genau zu diesem Fall eingeleitet. Jetzt meine Frage an Sie, seit wann ist Ihnen bekannt, dass die Volksanwaltschaft ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet hat? Landesrat Ackerl: Seit Beginn, seit der Zuleitung des Auftrages der Volksanwaltschaft an das Land Oberösterreich. Sobald es in meinen Geschäftsbereich kommt, ist es mir bekannt. Abg. Hirz: Also seit 23. Juli, da ist der Bericht der Landesregierung übermittelt worden. Landesrat Ackerl: Nein, ich kann Ihnen das genaue Datum nicht sagen. Es ist natürlich wesentlich früher bekannt gewesen, dass dieses Verfahren durchgeführt wird, weil ja der Volksanwaltschaft seitens der Abteilung Jugendwohlfahrt alle Unterlagen zugeleitet wurden, die auch der gemischte Ausschuss gehabt hat. Erste Präsidentin: Danke, Frau Abgeordnete Moser! Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Es geht und glaube ich ging nie in der Vergangenheit auch in der Arbeit im gemischten Ausschuss um Schuldzuweisungen, sondern ich glaube wir haben uns alle Fraktionen redlich bemüht zu sagen, da ist ein Fall und was können wir tun, um da eine Veränderung herbeizuführen, also das so etwas nicht mehr passiert. Jetzt höre ich, dass eigentlich die ganze Zeit auch dir als zuständiger Landesrat für den Bereich bekannt war, dass die Volksanwaltschaft prüft. Ich weiß Vertraulichkeit und alles, aber warum hast du nie oder deine Abteilung nie die Mitglieder im Unterausschuss informiert, Leute da läuft eine zweite Prüfung. Das wäre ja doch auch für unsere Arbeit im Unterausschuss wichtig gewesen, nicht dass wir versuchen Lösungen zu finden und die Volksanwaltschaft macht auch andere. Ich frage dich in dem Zusammenhang, ist daran gedacht, sollte wieder in dem Ressort eine derartige Causa auftreten, dass da eine andere Vorgangsweise gewählt wird? Erste Präsidentin: Bitte! Landesrat Ackerl: Ich betrachte mich für die Informationen über von Bundeseinrichtungen eingeleitete Prüfungen, die über den Herrn Landeshauptmann durchgeführt werden, für nicht zuständig. Sollte ein derartiger Wunsch bestehen, dann müssen Regeln geändert werden. Ich werde des Öfteren darauf aufmerksam gemacht, dass für diese Koordinierungsfragen bei mir keine Kompetenz liegt. Ich habe auch die Frage der Prüfung durch die Volksanwaltschaft, die ja von ihr selbst eingeleitet wurde im Vergleich zu dem wie der Oö. Landtag im gemischten Ausschuss vorgegangen ist, für nicht bemerkenswert gehalten. Was ich wesentlich halte und was sich ja ergeben hat, sind die Erkenntnisse, die die Volksanwaltschaft dem Land Oberösterreich mitgeteilt hat, die sich nicht von dem unterscheiden, was auch der gemischte Ausschuss in seinen Tagungen festgestellt hat. Es ist auch im Bericht, im zugeleiteten Bericht der Volksanwaltschaft ja nachzulesen. Das heißt, man kann daraus auch keine anderen Erkenntnisse haben, als wie die Erkenntnisse, die seitens des gemischten Ausschusses getroffen wurden. Es ist aber zulässig, auch durch die Beratungen im gemischten Ausschuss oder durch Interpretation des Volksanwaltschaftsberichtes, eine andere Meinung zu haben. Also die Situation, die gesehen werden kann, kann sich trotzdem in der Bewertung unterscheiden. Was wesentlich gewesen ist, wir haben seitens der Jugendwohlfahrt im Rahmen der Aufgabengabenreform seit Jahren zielgerichtet Veränderungsprozesse durchgeführt und die Frage sind die Vorstellungen, die die Volksanwaltschaft äußert oder die Kritik, die sich im Zuge des Verfahrens, der Beobachtung des Verfahrens mit dem Schicksal der Kinder ergeben hat, sind die erst jetzt verarbeitet worden oder wurde bereits früher eine Veränderung vorgenommen. Man kann sagen, dass ein Teil und zwar im Wesentlichen die Fragen der Standardisierung, der Verbesserung der Aufsicht vor Kenntnis dieses Falles bereits vorgenommen und geändert wurden, dass aber aus der fallbezogenen Sicht der Dinge eine Veränderung der Vorgangsweise mit den Gerichten herbeigeführt wurde. Es ist vollkommen klar, dass die Frage, wie geht die Jugendwohlfahrt im Rahmen der Vertretung durch Sozialarbeiter oder Juristen der Jugendwohlfahrt vor Pflegschaftsgerichten mit den Interessen der Jugendwohlfahrt um, sich nicht mehr nach dem orientieren wird, was die Interessen des Richters oder der Richterin im Verfahren selbst sind und was ihre Entscheidungsbefugnis ist, sondern die Jugendwohlfahrt hat gerade als Lehre aus der ganzen Fallsituation ausschließlich im Interesse der Kinder zu handeln und die Interessen der Eltern, in dem Fall der Mutter und des aus meiner Sicht ungenügend agierenden Vaters hintanzustellen. Man könnte ja in diesem Fall nicht davon sprechen, dass es sich um eine Familie gehandelt hat, deren desolate Verhältnisse dazu geführt haben, dass die Eltern das Problem waren. In Wirklichkeit muss man sagen, die Mutter hat eine Erkrankung gehabt und trotz dieser Erkrankung, die dem Gericht bekannt war, das kann man ja jetzt öffentlich alles besprechen, weil es ja bei der Gerichtsverhandlung deutlich wurde, hat das Pflegschaftsgericht oder hat das Gericht keine Entscheidung getroffen, der Mutter die Obsorge zu entziehen, das hätte von sich aus ja geschehen können. Und die Jugendwohlfahrt hat den Fehler oder eine Fehleinschätzung gemacht, nicht den Antrag zu stellen. Auf der anderen Seite stelle ich fest, dass der Vater in Kenntnis von vielen Problemen nichts unternommen hat, um den Sachverhalt zu ändern und ich finde das auch sehr bemerkenswert, dass der Herr sich dann herausnimmt für die jüngste Tochter, die beim ihm ist, eine Schadenersatzforderung zu stellen. Da ist schon auch noch zu erwarten, dass wir da eine intensivere Auseinandersetzung führen, nur wir möchten es nicht am Rücken des Kindes austragen. Aber was man sagen muss, ist, es gibt schon in diesen Situationen eine Verpflichtung eines nicht mit der Obsorge beauftragten Elternteils, sich mehr um die Kinder anzunehmen, und halt gerade aus einer Funktion heraus, wo man wissen müsste oder zumindest bewerten könnte, welche juristischen Möglichkeiten es gibt, mehr zu tun. Damit möchte ich aber ausdrücklich nicht von dem Problem ablenken, dass eine Fehleinschätzung innerhalb der Jugendwohlfahrt dazu geführt hat, dass nicht rechtzeitig gehandelt wurde. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt dazu keine Wortmeldung mehr. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Moser: Herr Landesrat! Ich stelle folgende mündliche Anfrage. Nach Paragraf 64 Absatz 3 Oö. Sozialhilfegesetz unterliegt der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen der Aufsicht der Landesregierung. Wahrgenommen wird dies von der Heimaufsicht, zu deren Aufgaben auch die rasche und unbürokratische Erledigung von Beschwerden durch Fachkräfte zählt. Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Frage. Wie viele Missstände hat die Heimaufsicht in den Jahren 2005 und 2006 jeweils erhoben bzw. wurden ihr vorgebracht? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zuerst möchte ich einmal festhalten, dass cirka 14.000 Menschen im Laufe eines Jahres in den Heimen in Oberösterreich leben. Daher die Zahlen, die ich nenne, auf diese über 14.000 Personen bezogen sind. Im Jahr 2005 hat die Heimaufsicht 66 Heime besucht, davon waren 14 Routinebesuche, 22 anlassbezogene und 15 waren sich im Zuge der Zeit ergebende Wiederholungsbesuche und verfahrensbezogene Besuche, zum Beispiel im Rahmen von Baumaßnahmen, 24. Im Jahr 2006 waren die Heimbesuche 73, Routinebesuche 25, du schreibst mit, darum sage ich es langsam. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ja, danke!") Anlassbezogen 18, Wiederholungsbesuche 17 und verfahrensbezogen auf Baumaßnahmen 22. Über das Beschwerdetelefon langten im Jahr 2005 55 Beschwerden ein und im Jahr 2006 48. Ich möchte aber auch die Zahl aus dem Jahr 2007 nennen, da waren es nur mehr 12. Die Beschwerden konnten größtenteils mit Telefonaten und Stellungnahmen schriftlicher Art behoben werden, zum Teil waren anlassbezogene Besuche durch die Heimaufsicht auch erforderlich, die mit verschiedenen Beschwerdeinhalten zu tun hatten, die ich prozentmäßig so darstelle. Über betriebswirtschaftliche Fragen 3,31 Prozent, atmosphärische Gestaltung 1,32 Prozent, über die Verpflegung hat es keine Beschwerde gegeben, Hygiene 3,31, Medikamentengebarung 10,6 Prozent, Pflegedokumentation 14,79, Umgang mit Angehörigen und Bewohnern 1,55, Bewohnerrechte und Bewohnervisiten 7,73, Dienstplan, Dienstsystem 7,51, Organisationsstruktur und Personal 42,83 Prozent, und Bauliches 7,6 Prozent. Das heißt, von der geringen Fallzahl hat etwas weniger als die Hälfte mit Personalfragen zu tun gehabt, das ist aber in der Regel auch bei Interventionen, die wir über Problemsituationen bekommen, das Hauptthema. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich erst vor vierzehn Tagen in der Zeitung gelesen habe, dass es bei der Pflegevertretung, das heißt, bei der unabhängigen Pflegevertretung nur 15 Beschwerden gegeben hat. Also, es scheint so zu sein, dass die oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime vom Standard her ein gutes Niveau aufweisen und dass die Verbesserungen, die im Zuge der Mitarbeiterführung durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen erreicht werden konnten, auch die Motivation heben. Ich schließe dabei aber auch ein, dass bei einer so großen Zahl von Bewohnerinnen und Bewohnern beinahe auszuschließen ist, dass es keine Probleme geben kann. Wir machen aber gerade bei medizinischen Kontrollen in der Regel die Feststellung, dass die mit Hygiene und Pflege zu tun habenden, öfters aufscheinenden Problemlagen der Vergangenheit nicht auftreten. Also, ich nenne zum Beispiel Dekubitus, ist mir aus den letzten Jahren ein einziger Fall bekannt gewesen, der bereinigt werden konnte, wo es im Pflegesystem selber einen Fehler gegeben hat. Ich glaube also, dass die Anleitungen, die durch die Heimaufsicht im Rahmen von Besuchen und Beratungen gegeben werden, ein hohes Maß an Wirksamkeit erreichen und vor allem auch die Vorgangsweise des Landes, Pflegeeinrichtungen die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern zu untersagen, wenn der Personalschlüssel nicht erreicht wird, dazu beiträgt, dass sich die Dinge wesentliche verbessert haben. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Eine Zusatzfrage Herr Landesrat. Ich habe jetzt deiner Antwort entnommen, dass du jetzt meinst, es geht um einen Missstand in einem Heim. Mir war wichtig, diese Zahlen von dir zu bekommen, auch in Relation, wie viele Leute wir haben, weil meine Zusatzfrage eigentlich in die Richtung geht, wie lange oder ist dir bekannt, wie lange der Zeitraum ist, wenn eine Beschwerde in der Sozialabteilung eintrifft, wie lang dann der Zeitablauf ist, bis dieser Beschwerde nachgegangen werden kann? Ich sage jetzt, personell bedingt, oder wie immer. Landesrat Ackerl: Also, wenn der Landesrat eine Beschwerde weitergibt, ist eine Sofortintervention gegeben. Also, ich habe in der letzten Zeit die Erfahrung gemacht, dass telefonisch eine Soforterhebung durchgeführt wird, dass personell innerhalb kurzer Zeit, innerhalb von ein paar Tagen, vor Ort eine Prüfung durchgeführt wird, weil in der Regel ja nicht nur eine Person daran teilnimmt, sondern meistens der Sachverständigendienst zur Gänze dann diese Überprüfung durchführt. Es wird grundsätzlich also danach getrachtet, zwischen der Beschwerde und Durchführung einer Aufsicht eine kurze Zeit zu haben. Ich kann aber mangels einer mir vorliegenden Aufzeichnung nicht sagen, wie lange das dauert, aber die Vorgabe ist unverzüglich. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete! Abg. Moser: Die dritte Zusatzfrage, und Sie erlauben, Frau Präsidentin, dass ich nur ein paar Daten jetzt sage, weil sonst kennt sich der Herr Landesrat nicht aus. Die erste Anfrage wurde gestellt von einer Sachwalterin am 20.09.07. Am 10. Oktober hat sie eine Sachverhaltsdarstellung gemacht. Sie hat ein Schreiben bekommen von, ich sage jetzt keinen Namen, Mitte Oktober. Die hat sofort, die Sachwalterin, geantwortet, wir sind noch immer, bitte, Oktober 2007. Schreiben der Sozialabteilung an die Sachwalterin, 15.11.07, Antwort der Sachwalterin 3.12, Gespräch in der Sozialabteilung, ich sage auch hier keine Namen, 7.12.07. Die Kontrolle der Sozialabteilung ist dann passiert in der 29 Woche 2008, 14. bis 20. Juli. Bitte, jetzt sind wir schon 2008. Und das Gespräch mit der Leitung und mit der Sachwalterin hat dann 3 Tage später stattgefunden. Das heißt, da ist ein Fall bearbeitet worden von September 2007 bis Juli 2008. Und daher ist für mich einfach die Frage, ist es aus personellen Gründen nicht möglich, schneller zu antworten? Darum habe ich jetzt den Zeitablauf, Sie erlauben, Frau Präsidentin, geschildert. Sind das Strukturprobleme? Daher meine Zusatzfrage. Was kann man machen, damit solche Sachen nicht mehr passieren? Landesrat Ackerl: Also, ich kann ungesichert dazu keine Erklärung abgeben. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ich habe Unterlagen, amtliche, auch mit!") Es geht nicht um Unterlagen, die du zur Verfügung stellen kannst, sondern darum, wie die Besetzung in der Sozialabteilung war. Wir hatten einige Zeit hindurch in der Sozialabteilung eine sehr schwierige Personalsituation, die mittlerweile aber durch Zuteilung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder behoben wurde. Aber gerade was die Beschwerden betrifft, gibt es eigentlich den Auftrag, unverzüglich den Dingen nachzugehen. Und ich kann nur eine Vermutung haben, dass zwischen dem Gespräch, das mit der Sachwalterin durchgeführt wurde, und dem, wie dann mit dem Heim kommuniziert wurde, ein Tatbestand gelegen ist, der nicht ein unverzügliches Eingreifen erforderlich machte. (Zwischenruf Abg. Moser: "Oh, ja!") Dann bitte ich mir, die Unterlagen zu übergeben, denn es ist das Schwierigste, wenn man allgemein gehaltene Anfragen bekommt, aber dann Zusatzfragen, von denen eine Beantwortung in Präzision erlaubt wird, zu dem sehe ich mich nicht im Stande. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Fragen gibt es nicht. Danke Herr Landesrat Ackerl. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Hirz an den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer. Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Am 15. Februar 2007 hat der Oö. Landtag die Untersuchungen zum Fall Gramastetten aufgenommen. Es wurde ein eigener gemischter Ausschuss eingerichtet. Wie nun aus den Medien bekannt wurde, hat die Volksanwaltschaft gleichzeitig am 16. Februar 2007 ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet, dessen Bericht am 23. Juli 2008 dem Amt der Oö. Landesregierung übermittelt wurde. Obwohl aus dem Bericht eindeutig hervorgeht, dass die Oö. Landesregierung über das Prüfungsverfahren und dessen Abschluss informiert war, wurden die Mitglieder des gemischten Ausschusses auch in der letzten Sitzung am 18. September 2008 nicht über diesen brisanten Bericht informiert. Wann wurde von Ihnen, Herr Landeshauptmann, dieser Bericht der Volksanwaltschaft an den zuständigen Referenten der Oö. Landesregierung weitergeleitet? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Landtagspräsidentin, Herr Klubobmann, sehr geehrte Damen und Herren! Die Behandlung von Berichten, Zwischenberichten, Feststellungen der Volksanwaltschaft, genauso wie des Rechnungshofes oder anderer Bundesorgane, ist mir ein besonderes Anliegen, und zwar die Korrektheit beim Umgang mit derartigen Berichten. Es hat sich daher im Amt der Oö. Landesregierung unter der Federführung des Präsidiums eine ganz klare Vorgansweise eingeführt in den letzten Jahren, die gesetzlich hundertprozentig gedeckt ist, wie mit solchen Berichten umgegangen wird. Ich darf Ihnen zum konkreten Fall Folgendes mitteilen. Die Missstandsfeststellung, und nicht ein Bericht der Volksanwaltschaft, im Fall Mittermayr wurde von der Volksanwaltschaft mit Schreiben vom 23. Juli übermittelt, eingelangt in meinem Büro, 25. Juli Poststempel. Dieses Schreiben wurde mit Bürobrief am selben Tag, wie üblich, an das Präsidium mit der Bitte um weitere Veranlassungen übermittelt, und ist am 28. Juli im Präsidium eingegangen. Das heißt Einlaufstelle und so weiter. In diesem Brief wurde von der Volksanwaltschaft ausdrücklich, ausdrücklich um die Wahrung der Amtsverschwiegenheit ersucht. Mit Schreiben vom 30. Juli leitete die Abteilung Präsidium die Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft an die Abteilung Personal, Jugendwohlfahrt, sowie an die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung zur Kenntnis und zur weiteren Veranlassung weiter. Zudem wurden die Abteilungen ersucht, das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit zu informieren. Abg. Hirz: Danke. Ich schließe die Frage an, seit wann war Ihnen bekannt, dass die Volksanwaltschaft ein amtswegiges Prüfungsverfahren zu dem Fall Gramastetten eingeleitet hat? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Am 28. März ist ein Schreiben der Volksanwaltschaft im Büro eingelangt. Dieses Schreiben wurde mit 2. April an das Präsidium, so viel ich weiß, weitergeleitet. Mir persönlich war die Angelegenheit ehrlich gesagt nie bekannt, da diese Dinge amtswegig behandelt werden, den zuständigen Stellen über das Präsidium übermittelt wird, so wird bei allen Rechnungshofberichten und Volksanwaltschaftsberichten vorgegangen. Es muss die zuständige Abteilung informiert werden, es muss der zuständige Referent informiert werden, das war in dem Fall die Bezirkshauptmannschaft, die Jugendwohlfahrtsabteilung. Ich möchte aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Gegensatz zu anderen Berichten der Volksanwaltschaft in diesem Fall seitens der Volksanwaltschaft die Amtsverschwiegenheit verhängt wurde. Abg. Hirz: Die aber jetzt, glaube ich, nicht für die Abgeordneten des Landtags gilt, Aber meine Frage noch. Landesrat Ackerl hat erklärt, dass er eigentlich nicht zuständig ist, den entsprechenden Unterausschuss und Ausschuss, der eineinhalb Jahre gearbeitet hat, zu informieren. Meine Frage an Sie, warum haben Sie als Landeshauptmann nicht den Ausschuss und die Abgeordneten informiert? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich bin in der Angelegenheit nicht befasst, ich bin zwar Adressat, weil ich diesen Bericht zu verteilen habe, und weil ich rein rechtlich für die Bezirkshauptmannschaften zuständig bin, aber ich bin nicht zuständiger Referent. Ich habe das an den zuständigen Referenten, auch an den Hauptreferenten, das ist in dem Fall ganz eindeutig die Jugendwohlfahrt, weitergeleitet. Wie der Herr Kollege mit der Frage der Amtsverschwiegenheit umgeht ist seine Verantwortung. Ich habe die zuständigen Stellen, die ich als Landeshauptmann zu verständigen habe, nachweislich verständigt. Abg. Hirz: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Hinsichtlicht der Amtsverschwiegenheit, die jetzt mehrfach strapaziert wurde, sieht das Bundesverfassungsrecht eine Ausnahme vor, nämlich gemäß Artikel 20, Absatz 3, letzter Satz BVG besteht die Amtsverschwiegenheit für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht, sprich uns Abgeordneten, gegenüber diesen Vertretungskörpern, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt. Sonstige Verschwiegenheitspflichten sind aber dennoch zu beachten. Das Problem ist nur, dass die Abgeordneten dieses Hauses ja gar nicht wissen, was sie verlangen können, wenn wir nicht informiert werden, dass die Volksanwaltschaft prüft. Ist in der Zukunft sichergestellt, dass sofort eine Information an den Landtag kommt, dass wir entsprechend der Bundesverfassung auch dieses Verlangen erteilen können? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich sehe mich nicht in der Lage bundesgesetzliche Bestimmungen abzuändern. Sie haben richtig interpretiert, dass die Vertraulichkeit immer dann aufzuheben ist, wenn das Organ, in dem Fall der Landtag, das verlangt, und im gleichen Ausmaß zusichert, dass er die bundesgesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit einhält. Ich sage ganz offen, dass ich mich mit dieser Frage nie selbst auseinandersetze, weil ich das immer dem Amt übertrage. Denn eine derartige verwaltungsmäßige Abwicklung ist aus meiner Sicht keine politische Frage, ich warne auch davor, das in die Parteipolitik hineinzutragen, sondern ich mache jene Vorgänge, die das Amt hier vorschlägt. Wenn man in Übereinstimmung aller Parteien zu der Meinung kommt, dass man diesen Paragrafen des Bundesgesetzes erweitert und sagt, über allfällig eingeleitete Prüfungen ist das jeweilige Organ zu informieren, habe ich dagegen nichts einzuwenden. Allerdings hat es bis zur Stunde diese Rechtsgrundlage für mich und auch für das Präsidium und auch für die Abteilungen nicht gegeben. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wenn aber die Amtsverschwiegenheit gegenüber den Landtagsabgeordneten so explizit eingehalten wurde, wie ist es dann möglich, dass diese Missstandsfeststellungen den Medien bekannt waren? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Diese Antwort kann ich Ihnen nicht geben, weil ich sie nicht kenne. Ich weiß das auch nicht, wer den Bericht hinausgegeben hat. Ich lege nur Wert darauf, dass mir absolut nicht daran gelegen ist, dass irgendwer, der sich mit der Sache im positiven Sinn beschäftigt, eine Unterlage nicht bekommt. Ich bin sehr dafür, dass hier höchste Transparenz im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gewährleistet wird. Und wir können gerne an Hand dieses Falles die zukünftige Vorgangsweise verändern in der Form, das halte ich für durchaus vernünftig, dass man sagt, sobald das Amt Kenntnis hat von der Durchführung einer Prüfung, sei es durch die Volksanwaltschaft oder eines anderen Bundesorgans, ist der Landtag über die Tatsache, dass geprüft wird, zu informieren. Ich sehe ein, dass die derzeitige Gesetzeslage eben es schwer macht, dass gesetzlich gesicherte Recht, eine Unterlage zu verlangen, auch tatsächlich zu exekutieren. Abg. Wageneder: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung dazu gibt es nicht. Danke Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Bitte sehr. Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Schwarz an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Landesrat! Am 15. Februar 2007 hat der Oö. Landtag die Untersuchungen zum Fall Gramastetten aufgenommen, es wurde ein eigener gemischter Ausschuss eingerichtet. Wie nun aus den Medien bekannt wurde, hat die Volksanwaltschaft gleichzeitig am 16. Februar 2007 ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet, dessen Bericht mit 23. Juli dem Amt der Oö. Landesregierung übermittelt wurde. Obwohl aus dem Bericht eindeutig hervorgeht, dass die Oö. Landesregierung über das Prüfungsverfahren und dessen Abschluss informiert war, wurden die Mitglieder des gemischten Ausschusses auch in der letzten Sitzung am 18. September nicht über diesen brisanten Bericht informiert. Wie ist es möglich, meine Frage, dass die Mitglieder des Oö. Landtags nicht von Ihnen als fachlich zuständigen Referenten der Oö. Landesregierung über die Misstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft informiert wurden, sondern die Existenz dieses vertraulichen Berichtes zuvor öffentlich bekannt geworden ist? Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarz! Erstens würde es mich selbst interessieren, wer in Erfahrung gebracht hat oder wie in Erfahrung gebracht wurde, dass es diesen Bericht gibt, denn wenn er der Amtsverschwiegenheit unterliegt, dann hätte Der Herr Kollege Steinkellner, der meines Wissens die Information hatte, es nicht wissen können, also muss es offensichtlich bereits vorher hinausgegangen sein, denn die Unmittelbarkeit zwischen der Ausschusssitzung und dem Bericht in der Kronenzeitung ist gegeben gewesen. Das Zweite: Ich bin bereits in meiner Anfragebeantwortung auf alles eingegangen. Aber im Gegensatz zum Herrn Landeshauptmann kenne ich in der Landesverfassung keinen Passus der Haupt- und Nebenmitglieder der Regierung vorsieht oder Haupt- und Nebenzuständigkeiten, sondern es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten nach den Geschäftsgruppen. Der Herr Landeshauptmann ist deswegen befasst gewesen, nicht nur weil er für die Bezirkshauptmannschaften zuständig ist, sondern auch für die Schulen, und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ist befasst, weil ein Hauptproblem das Personal ist. Und die Volksanwaltschaft ist auch der Auffassung, dass die, ich habe mit dem Herrn Volksanwalt Kostelka telefoniert, der mich extra angerufen hat, wie er das gelesen hat, weil es ihm sehr peinlich war, dass die Dinge öffentlich erörtert wurden und er gemeint hat, er würde damit politischen Schaden mitverursachen. Und ich habe ihm die Frage gestellt, wie die Amtsverschwiegenheit denn zu sehen ist? Und er hat mir gegenüber gemeint, im Wesentlichen geht es bei diesem Passus der Volksanwaltschaft darum, die betroffenen Personen zu schützen und anonym zu halten, das heißt also nicht die der öffentlichen Diskussion auszusetzen, aber selbstverständlich gibt es kein Problem, dass die Dinge erörtert werden. Er kann das ja sowie so nicht verhindern, dass auf die Volksanwaltschaft Bezug genommen wird, wenn die Dinge da sind. Und ich meine auch, dass, und ich habe das beim Herrn Kollegen Steinkellner schon gesagt, es ist mir überhaupt kein Problem den Bericht zuzuleiten. Der Herr Landeshauptmann hat heute klargestellt, dass in Zukunft ein jedes Regierungsmitglied das zuleiten kann. Dann werden halt die jeweiligen Ausschüsse von jedem Regierungsmitglied denselben Bericht kriegen. Ich halte es für zielführend, dass allerdings in der Regierung abgesprochen wird, wer die Berichte zuleitet, weil bekanntlich derselbe Bericht einmal zugeleitet auch genügend Hilfestellung gibt und genügend Bericht ist. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Zusatzfrage. Sie haben schon angesprochen, Daten und Missstandsfeststellungen auseinanderzuhalten, das ist mir auch ganz wichtig und daher nochmals meine Frage: Wann wurden Ihnen die Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft von Herrn Landeshauptmann Pühringer weitergeleitet? Landesrat Ackerl: Der Herr Landeshauptmann Pühringer hat ja geschildert, wer sie bekommen hat und ich habe sie bekommen als es um die Mitzeichnung der Jugendwohlfahrt für den Bericht an die Volksanwaltschaft gegangen ist. Der Bericht wurde ja federführend vom Präsidium meines Wissens verfasst. Und ich wurde gefragt, ob der Inhalt so wie ihn die Jugendwohlfahrt mir mitteilt, mitgezeichnet werden darf. Das war die Kenntnisnahme des Berichtes von mir. Abg. Schwarz: Das ist schon eine Teilantwort für die zweite Frage, aber ich möchte sie trotzdem nochmals stellen. In den ganzen eineinhalb Jahre dauernden Verfahren, welche Abteilungen von Ihnen waren da involviert? Sie haben die Jugendwohlfahrt angesprochen, gab es noch andere und vor allem sind die Antworten oder die Unterlagen, die diese Abteilungen weitergegeben haben, über Ihren Schreibtisch gegangen? Landesrat Ackerl: Ich habe ja nur eine Abteilung, daher hat auch nur die Jugendwohlfahrt Position beziehen können. Und selbstverständlich ist im Verfahren mit der Volksanwaltschaft bei mir die Information gewesen, diese Antwort habe ich ja bereits gegeben, und der Volksanwaltschaft wurde alles übermittelt unter dem Gesichtspunkt der Vertraulichkeit, Sie werden sich noch erinnern, unter heftiger Kritik des Kollegen Hiesl, der nicht von Beginn an bei dieser Sitzung war, das wurde übermittelt. Und ich kann auch den Abgeordneten nur dafür danken, dass Sie das alles vertraulich gehalten haben. Also insofern möchte ich auch festhalten, ich habe kein Problem, wenn Sie darüber informiert werden, nur muss es dafür eine Regel geben. Bei mir war das einfach keine Präsenz. Abg. Schwarz: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Fragen? Bitte Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Landesrat! Im März 2007 sind also der Volksanwaltschaft die entsprechenden Jugendwohlfahrtsakten übermittelt worden und auch über Ihren Schreibtisch gegangen, das heißt Sie haben davon gewusst. Ich frage Sie jetzt ganz konkret, was war der Grund, dass Sie nicht den Ausschuss und den Unterausschuss informiert haben und gesagt haben, die Volksanwaltschaft hat entsprechende Ermittlungen, der Grund? Landesrat Ackerl: Ich weiß nicht warum Sie die Frage mir stellen, weil in Wirklichkeit ist für die Koordinierung eines Verfahrens, und das hat er auch gesagt, der Herr Landeshauptmann zuständig. Und ich habe nur im Zuge des Begehrens an den Herrn Landeshauptmann die Unterlagen zur Verfügung zu stellen vom Verfahren der Volksanwaltschaft Kenntnis erhalten. Ich bin einbezogen gewesen in die Stellungnahme, die die Jugendwohlfahrt abgibt, die nicht in einem Zuge durchgehend abgegeben werden konnte, weil die Volksanwaltschaft in der Gesamtprüfung, die sie in allen Bundesländern dann durchgeführt hat, vor allem was das Personal betrifft, aber auch was Geldmittel betrifft, auch Nachfragen gestellt hat. Aber für mich waren das selbstverständliche Verwaltungsvorgänge, die mit einer Information des Landtags durch meine Person nichts zu tun hatten. Das ist eine ganz einfache Erklärung. Und ich ziehe aus dem jetzigen Fall den Schluss, und nachdem wie sich der Herr Landeshauptmann geäußert hat, dass es einen Gesprächsbedarf in der Landesregierung gibt, denn es kann nicht sein, dass auf der einen Seite immer betont wird, der Koordinator der Aufgaben und auch nachweisbar durch das Anschreiben Vertreter nach außen ist der Landeshauptmann von Oberösterreich, und dann, wenn die Dinge etwas diffuser werden, dann ist plötzlich ein Regierungsmitglied zuständig, das, wenn sie es tut, betoniert wird, dass sie es tut. Also ich will die Dinge geklärt haben und ich bin ausdrücklich dafür, dass unter Einhaltung der Verschwiegenheit durch den Landtag dem Landtag die Dokumente zugeleitet werden. Ich habe auch kein Problem damit. Ich hätte nicht einmal das Problem damit, würde die Volksanwaltschaft zu anderen Erkenntnissen gekommen sein als sie der Landtag gehabt hat, weil in Wirklichkeit gerade aus dieser Situation heraus wie wir sie bei den Kindern vom Pöstlingberg, Gramastetten, erlebt haben, doch deutlich wird, dass die Jugendwohlfahrt für eine zeitgemäße Abhandlung von Aufgaben Erkenntnisse bekommen hat, die früher zumindest von Expertinnen und Experten so nicht gesehen wurden. Und ich kann Sie auch informieren, dass ich zum Beispiel noch vor ungefähr einem dreiviertel oder einem Jahr, wie der Fall aufgekommen ist, eine sehr erregte Auseinandersetzung mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern hatte, die mir vorgeworfen haben, ich wäre ihnen in den Rücken gefallen und hätte die Idee der Sozialarbeit konterkariert, weil ich davon gesprochen habe, dass sie eine Fehleinschätzung durchgeführt haben und dass die Dinge, so wie sie gelaufen sind, nicht in Ordnung sind, weil das Paradigma der Sozialarbeit in der Jugendwohlfahrt ist, wir müssen das System Familie in Takt halten, wir dürfen die Kinder nicht herausnehmen, wir müssen eher in die Familie hinein mit Hilfestellungen intervenieren und ich aber eigentlich sehr stark angedeutet habe, dass aus meiner Sicht es sehr differenzierte Vorgangsweisen geben muss und in diesem Fall mit Sicherheit die Rolle der Mutter zu positiv und die Situation des Gesamtsystems zu positiv gesehen wurde und eigentlich auch die Frage, wie die Bewertung der Gutachten und das Handeln des Gerichtes vorzunehmen ist, sehr kollegial vorgenommen wurde. Wir brauchen in der Jugendwohlfahrt eine Spur weniger Harmonie mit denen, mit denen wir zusammenarbeiten und eine intensivere Vertretung des Kindeswohls, auch wenn damit verbunden ist, das halte ich sehr deutlich fest, dass wir möglicherweise in der Zeitung gegenteilige Schlagzeilen kriegen. Jetzt gibt es die Schlagzeilen, die Jugendwohlfahrt hätte nicht rechtzeitig gehandelt. Dann kann es die Schlagzeile geben, die Jugendwohlfahrt zerstört eine Familie und hat zu rasch die Kinder herausgenommen. Nur, das Risiko muss man eingehen und kann man eingehen, wenn die darauf folgende Begründung so schlüssig ist, dass zum Beispiel von Ihnen als Abgeordneter die Dinge als richtig akzeptiert werden. Zwischen der öffentlichen Meinung in der Arbeit und in der veröffentlichten Meinung kann es dann trotzdem einen gravierenden Unterschied geben. Abg. Hirz: Danke. Erste Präsidentin: Dankeschön. Dazu gibt es keine Wortmeldung mehr. Entschuldigung, also bitte Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Das, was Sie jetzt zum Schluss gesagt haben, das ist etwas, was mich eigentlich für die Zukunft hoffnungsfroh bei den gesamten Schwierigkeiten, die diese Materie bringt, werden lässt. Ich erkenne nämlich hier, dass man die Familiensituation über Gebühr geschützt hat gegenüber dem Kind oder der Kinder, die eigentlich durchaus bedroht waren. Es ist nicht etwas ganz Dramatisches, es war ja schon fast angekündigt etwas noch Dramatischeres, aber ich glaube, die Jugendwohlfahrt sollte von Ihnen wirklich angeleitet werden, dass Mittelpunkt der Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist der Schutz des Kindes. Punkt. Und das kann leider auch einmal gegenüber einem Elternteil sein. Frage: Werden Sie das was Sie also jetzt gesagt haben auch an die Jugendwohlfahrt als Anleitung weitergeben? Landesrat Ackerl: Herr Abgeordneter! Selbstverständlich und das ist auch schon geschehen. Und wir werden auch dem gemischten Ausschuss diesen Bericht, diese Handlungsanleitung, soziale Diagnose, als ein Instrument der inhaltlichen Arbeit zur Verfügung stellen. In der Angelegenheit Pöstlingberg selbst ist eindeutig die Situation die, dass meiner Einschätzung nach aufgrund der gesellschaftlichen Stellung der Familie, gehobenere Gesellschaftsschicht, und aufgrund der doch sehr guten Täuschungsmöglichkeiten, die wir aber vom Erscheinungsbild nicht nur bei der Mutter der Familie kennen, sondern von der man weiß, dass das allgemein bei diesen Krankheiten der Fall ist, falsche Schlüsse gezogen haben und die Berichtigung der Vorgangsweise, die Erneuerung oder die Verbesserung der Vorgangsweise ist eingeleitet worden. Und wir werden ja in Zukunft sehen inwieweit wir dafür in der Evaluierung positive Erkenntnisse sammeln können. Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Strugl bitte. Abg. Mag. Strugl: Herr Landesrat! Eine Vorbemerkung: Diese Frage wurde ja auch geprüft. Die Einbringung der fachlichen Aspekte aus diesen Feststellungen ist nicht Sache des inneren Dienstes, sondern des fachlich zuständigen Referenten. Der Landeshauptmann ist ja Adressat, weil ja die Landesregierung ein Kollegialorgan bekanntlich ist. Aber meine Frage geht in eine Richtung. Sie haben in Ihrer Beantwortung gesagt oder sinngemäß so formuliert, der Herr Volksanwalt Dr. Kostelka hätte Ihnen gegenüber geäußert, ihm sei die Art und Weise wie das jetzt auch öffentlich diskutiert werde unangenehm, denn es sei politischer Schaden entstanden. Ich habe das ehrlich gesagt nicht verstanden. Wie haben Sie denn das gemeint? Landesrat Ackerl: Der Herr Volksanwalt hat sicher gemeint, dass er eigentlich nicht haben wollte oder das Kollegium nicht haben wollte, dass möglicherweise die Stellungnahme der Volksanwaltschaft im Rahmen politischer Auseinandersetzungen vor der Wahl eine Rolle spielt. Und ich habe ihm sehr eindeutig gesagt, dass mir das ziemlich wurscht ist, weil ich nicht glaube, dass die Berichterstattung in diesem Fall eine gewesen ist, die politisches Kleingeld gemacht hat. Aber ich verstehe ihn, weil die Volksanwaltschaft doch als überparteilich auftretendes Gremium es vermeiden will, dass sie im Rahmen von Wahlauseinandersetzungen inhaltlich Dinge aufzeigt, die, obwohl es nicht so gelesen werden kann, für politische Auseinandersetzungen verwendet werden können. Aber die Frage des Umganges mit diesem Bericht war aus meiner Sicht völlig korrekt und ich habe überhaupt kein Problem damit gehabt und das habe ich ihm auch so gesagt. Und er hat auch darauf hingewiesen, dass er in diesem Fall nicht als Organ des Landtags gehandelt hat, er hat keinen Auftrag gehabt, sondern er hat als Organ des österreichischen Parlaments agiert und auf das möchte er halt eindringlich hinwiesen. Abg. Mag. Strugl: Danke. Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die der Frau Kollegin Wageneder an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Wageneder: Sehr geehrter Herr Landesrat Ackerl! Zu einem anderen Zuständigkeitsbereich der Jugendwohlfahrt, Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Aufgrund des Artikels 5 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes wird der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots vom Bund mit je 2,625.900 Euro in den Jahren 2008, 2009 und 2010 gefördert. Davon stehen etwa 1,575.540 Euro für den Ausbau der Krabbelstuben zur Verfügung. Das Land stellt dafür in etwa denselben Betrag zur Verfügung, das heißt rund 3,151.080 Euro stehen an öffentlichen Geldern für den Ausbau der Krabbelstuben zur Verfügung. Wie sieht Ihr Konzept für den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige aus, welches für Oberösterreich den Abruf der 1,6 Millionen Euro seitens des Bundes gewährleistet? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es gibt in dem Zusammenhang zwei Referenten, die für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen unter drei Jahren Maßnahmen treffen können. Das eine ist der Kollege Sigl mit den gemischten Gruppen, der den geringeren Betrag hat von rund 1,1 Millionen Euro, das andere bin ich mit den 1,5 Millionen Euro. Ich möchte darauf hinweisen zur Einleitung, dass ich erst vorige oder vorvorige Woche im Zuge des Beschlusses eines Gesetzes in der Bundesrepublik Deutschland gelesen habe, dass von drei Milliarden Euro, die seitens der Bundesregierung den Ländern für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden nur 4,5 Millionen Euro bisher abgeholt wurden. Und es hat damit zu tun, dass die Frage, wie rasch können die Planungen und die Umsetzungen erfolgen, im Vergleich zur Beschlussfassung des Gesetzes etwas länger dauern. Wir haben auch sehr lange nicht gewusst, ob wir tatsächlich die Mittel in Anspruch nehmen können, weil es auch heute noch bis zur ersten Abrechnung Zweifel gibt, ob der Bund unsere Rechnungen akzeptiert. Der Bund selbst geht ja davon aus, dass er nur die statistische Größe akzeptiert, das heißt, nur das was nach der statistischen Größe dazukommt wird dann von ihm pro Platz abfinanziert. Was tun wir aber, wenn wir zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen schon haben, vorübergehend eine geringere Nachfrage ist, wir dadurch weniger Kinder in vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen haben, neue dazubekommen, sich die Zahl zwar vermehrt aber nicht die Zahl des Geldes damit steigt? Im Detail werden Planungen durchgeführt. Ich kann Ihnen noch nicht sagen, wie dann die jeweilige Umsetzung erfolgt, weil wir nicht einmal, sondern schon öfter die Situation hatten, dass ein Standort einer Krabbelstube fertig geplant war, dann hat die Gemeinde festgestellt, dass die Zahl der Anmeldungen nicht ausreicht, dann ist die Krabbelstube nicht eröffnet worden, die Kinder sind zu irgendeiner Kindergartengruppe dazu gegeben worden. Von der Zahl her werden im Schnitt 10 bis 15 Gruppen zurzeit im Jahr neu gemacht. Wir hatten früher sieben, mittlerweile sind wir bei 10 bis 15 Gruppen im Jahr. Wir können damit die 1,5 Millionen Euro des Bundes maximal zu 400.000 Euro ausschöpfen. Eine vollständige Inanspruchnahme würde bedeuten, dass wir für die Einrichtungen unserer Einschätzung nach zwischen 18 und 29 Millionen Euro an Investition benötigen würden, weil eine Gruppe zirka 250.000 bis 400.000 Euro kostet, sofern sie neu gemacht werden muss. Die Abdeckung der laufenden Kosten würde jährlich rund 2,7 Millionen Euro bedeuten. Wir könnten 73 Gruppen finanzieren, wenn wir nach diesem Modell des Bundes vorgehen, würden 2,7 Millionen Euro brauchen, das heißt bei einem fertigen Ausbau 8,1 Millionen Euro. Das Problem ist, dass wir ja nur einmalig diese Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, die zwischen 1.500 und 4.000 Euro liegen je nach dem wie viel Stunden die Einrichtung offen hat wird sie auch als Ganz- oder Halbtagsbetreuung bewertet. Unser Ziel ist es, die vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, aber nicht mit Krampf, sondern nur dann, wenn auch gewährleistet ist, dass in den Gemeinden die entsprechende Nachfrage erzielt werden kann. Ich möchte es so sagen, wenn wir in einer Gemeinde eine höhere Zahl an Anmeldungen haben und dann bei Beginn wären nur drei Kinder vorhanden oder auch zwei Kinder, würden wir die Krabbelstube trotzdem eröffnen, weil die Erfahrung aus Krabbelstuben auch die vom Kollegen Mühlböck in Wilhering nachweist, dass innerhalb eines Jahres eine volle Nutzung eintritt. Also wir ermuntern die Gemeinden immer wieder in Wilhering nachzufragen wie es war, weil die Gemeinden oft dann der Mut verlässt die Dinge zu tun. Die Zahl der zurzeit bestehenden Krabbelstuben beträgt 145, würden wir das komplette Programm umsetzen können, würde sich eine Erhöhung um 219 Gruppen ergeben. So werden wir eine Erhöhung von ungefähr 45 Gruppen haben. Abg. Wageneder: Aber Herr Landesrat, ich vermisse doch eine sehr intensive Information an die Gemeinden, dass jetzt Geld da ist, um Krabbelstuben auszubauen. Und wenn ich mich nicht jetzt verrechnet habe, Sie sagen 250.000 Euro pro neue Einrichtung, wären das doch immerhin bei über drei Millionen Euro, über zwölf Gruppen, die zusätzlich jetzt 2008 noch finanziert werden könnten. Können Sie mir konkret jetzt Gemeinden nennen, in denen jetzt entweder zusätzliche Gruppen oder überhaupt zusätzliche Krabbelstuben schon umgesetzt wurden oder in Planung sind? Landesrat Ackerl: Frau Abgeordnete! Die Rechnung, die Sie anstellen stimmt nicht, denn der Betrag von 250.000 bis 400.000 Euro bezieht sich auf die Investitionskosten und zu diesen Investitionskosten zahlt der Bund nichts. Der Bund zahlt nur im ersten Jahr des laufenden Betriebes dazu. Deswegen kommen wir ja auf 73 Krabbelstubengruppen, mit den dann fürs Land und für die Gemeinden verbundenen Kosten. Und es hängt schon von den Gemeinden ab, ob sie bereit sind, die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten auf sich zu nehmen. Von dem hängt auch die Initiative ab. Wir können selbstverständlich seitens des Landes vorschlagen im Rahmen einer Bedarfsplanung, wie sie nach dem Kindergartengesetz beschlossen wurde, wo diese Gruppen einzurichten sind. Nachdem das Kindergartengesetz aber erst jetzt in Kraft getreten ist, jetzt erst die Bedarfsplanungen stattfinden, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, wo aus dieser Bedarfsplanung heraus von uns Gruppen vorgeschlagen werden. Aber wir haben einige Projekte, die in der Jugendwohlfahrt zur Bewilligung liegen. Es sind auch einige eröffnet worden. Wenn Sie es akzeptieren, werde ich Ihnen das Ganze schriftlich zur Verfügung stellen. Abg. Wageneder: Ja, meines Wissens gilt die Bedarfsplanung schon jetzt, zumindest seit Beginn 2008, also fast seit einem Jahr. Herr Landesrat, mich würde noch interessieren, welche zusätzlichen Maßnahmen ergreifen Sie noch für die Erhöhung der Betreuungsquote, die ja derzeit in Oberösterreich nur 6 Prozent ist? Und die EU definiert hier ein Ziel von 33 Prozent Betreuung für unter Dreijährige. Mir ist schon klar, dass das nicht in ein oder zwei Jahren erreichbar ist, aber eine schrittweise Erhöhung muss doch unser Ziel sein. Landesrat Ackerl: Frau Abgeordnete, ich möchte darauf hinweisen, dass für die Erstellung des Bedarfsplanes nach dem Gesetz die Gemeinde zuständig ist und nicht das Land. Das Land kann nur dann im Rahmen einer Prüfung feststellen, gibt es den Bedarfsplan oder nicht. Also lasse ich mir da mit Sicherheit keinen Vorwurf machen. Das andere ist, dass die Frage dessen, was in der EU beschlossen wird und dessen, was dann bei uns umgesetzt wird, auch die Frage ist, welchen Lebensentwurf haben die Menschen, und das ist eine eigene Diskussion wert. Wenn ich in einer Meinungsumfrage, die mir zur Verfügung steht, habe, dass zwei Drittel der Mütter bis zum dritten Lebensjahr bei den Kindern zu Hause bleiben wollen und nur ein Drittel diese Versorgung überhaupt in Erwägung zieht, wenn es dann aber in der Praxis auch noch zusätzlich davon abhängt, welche Möglichkeiten der Berufsausübung sind am Arbeitsmarkt vorhanden, dann ist vollkommen klar, dass uns wir in einer sehr spannenden gesellschaftspolitischen Situation befinden, die zum Beispiel heißt, wo errichten wir Krabbelstuben so zentral, dass sie für mehrere Gemeinden gemeinsam als Anlaufpunkt dienen können. Und das, was wir in der nächsten Zeit zum Beispiel der Kollege Sigl und ich intensiver diskutieren müssen, auch mit dem Kollegen Stockinger, ist, wie bringen wir die Gemeinden dazu, die im Gesetz vorgesehen Gastkindergartenbeiträge ernst zu nehmen. Weil dass ich konkret Fälle am Tisch liegen habe, wo die Eltern behandelt werden wie das Letzte und wo die Bürgermeister in aller Erhabenheit mitteilen, sie hätten ja einen Platz in ihrer Gemeinde, nur der Platz, den sie haben, liegt drei Kilometer in die gegenläufige Richtung und der andere ist beim Mitnehmen oder im Ort der Arbeit, das kann so nicht mehr weitergehen. Das heißt, wenn wir Krabbelstuben und Kindergärten einrichten, dann muss auch die Nutzung eltern- und kinderfreundlicher werden. Und daher ist natürlich die Frage, wie planen wir das, zum Beispiel von mir so, dass ich mit den Kerngemeinden Gespräche führe, das sind die Gemeinden im ländlichen Raum, wo in der Regel auch für eine kleine Region sehr viele Arbeitsplätze vorhanden sind, dass dort dieses Angebot gemacht wird. Aber gerade da habe ich zum Beispiel wieder eine Gemeinde, wo eine Mehrheit, die nicht meiner Fraktion angehört, die Einrichtung einer Krabbelstube abgelehnt hat, obwohl es genügend Angebote gibt, trotz Intervention von mir, dass man die machen soll bei der Gemeinde. Es geht nicht ums Geld alleine, da geht es schon darum, dass kleinkariert diskutiert wird und lieber beim Kindergarten die Gruppenzahl auf 18 bei den Kindern bis fünf Jahre auf zwei Jahre reduziert wird, zwei Jahre, dann brauchen sie wieder den ganzen Platz, und die Krabbelstube nicht eingerichtet wird, die aber eine zweijährige Anlaufphase hat. Das heißt, wir haben in der männlich geprägten Gesellschaft Oberösterreichs noch viele Probleme begreiflich zu machen, dass Kinderbetreuung auch Kinderbildung ist und dass die Einrichtung derartiger Einrichtungen zwar eine nette Finanzdiskussion hergibt, dass es aber einmal um die inhaltliche Frage geht, um die Frage, wie geht man mit den Menschen um und dass das Finanzielle zwar ich gleichgewichtig ansetzen würde, aber da sage ich das, was ich gestern beim Gemeindebund deutlich gesagt habe. Ich habe den Gemeindebund und den Städtebund nicht daran gehindert, den Finanzausgleich so zu machen, wie er ist. Ich hätte ihnen aber den Ratschlag gegeben für die dynamischen Sektoren der Gesellschaft Erhöhungsklauseln einzubauen, denn das wirkliche Problem ist, dass der Finanzausgleich im ersten Jahr super ist, im zweiten Jahr wird er zu eng und im dritten und vierten Jahr schreien die Gemeinden wie am Spieß, weil die Aufgaben, die sie haben, zu viel werden, aber in Wirklichkeit das Geld nicht mehr da ist. Abg. Wageneder: Danke schön. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Moser bitte. Abg. Moser: Herr Landesrat, du hast jetzt in deiner Beantwortung eben auch angesprochen und auch schon zuerst darauf hingewiesen, dass es Probleme in den Gemeinden teilweise mit der Umsetzung gibt. Ich denke mir, da ist einerseits die Bundesregelung daran Schuld und auch die Verteilung der Ressource im Oberösterreichischen Landtag. Nein, weil das Beispiel, das du angebracht hast, ist darum gegangen, dass die Krabbelstube sehr wohl erweitert wird, also eine kommt, aber beim Kindergarten dabei ist. Und ich glaube auch, dass es in Zeiten enger finanzieller Ressourcen wichtig ist zu sagen, ich habe schon eine Einrichtung und ich gebe dort eine Krabbelstube dazu. Ich versuch es jetzt in einem Gewerkschaftshaus, das ich verkaufen will, unterzubringen. Meine Frage ist an dich, welche Möglichkeiten siehst du, dass die Situation der Tagesmütter, jetzt mehr verstärkt von deinem Ressort finanziert wird, weil wir ja dafür, nur für die Ausbildung Geld vom Bund bekommen, aber nicht für die laufenden Kosten, siehst du da eine Möglichkeit, wenn einerseits Bundesgeld kommt, dass in deinem Budget da ein größerer Schwerpunkt in Richtung Unterstützung der Tagesmüttervereine geht? Landesrat Ackerl: Zuerst möchte einmal zurückweisen, jetzt nehmen wir die Gemeinde konkret Andorf, dass da eine Krabbelstube beim Kindergarten eingerichtet wird. Das ist eben nicht der Fall, sondern eine gemischte Gruppe. Und sie haben mehr Kinder als für die Einrichtung einer Krabbelstube erforderlich wäre. Nur da geht es um den Justamentstandpunkt von Blau und Schwarz, dem Bürgermeister zu zeigen, dass er das nicht durchbringt. Und weil kein anderer Raum vorhanden gewesen wäre, wäre als Übergangssituation das ÖGB-Heim herangezogen worden, weil es schnell gehen hätte müssen. Aber es ist ja nicht nur in dieser Gemeinde diese Einstellung vorhanden, die haben wir ja woanders auch. Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass es so ist. Was war die zweite Frage? Abg. Moser: Ob du mehr Gelder für die Tagesmütter von deinem Ressort zur Verfügung stellen kannst, wenn wir Bundesgelder bekommen? Landesrat Ackerl: Jetzt ist es mir klar. Nein, das mit den Tagesmüttern ist ein eigenes Kapitel deswegen, weil zwischen dem, was die Tagesmütter an Verfügbarkeit haben müssen und dem was sie bezahlt bekommen, ein großer Unterschied ist und wir nicht in der Lage sind, bei einer Kinderbetreuung, die ein Ausmaß von eine Betreuungsperson vier Kinder ausmacht, zu zahlen, wie wenn wir Kindergartenpädagoginnen einsetzen würden, die mindestens in einer Größenordnung von 10 Kindern bis 23 Kindern ihre Arbeit ausüben. Das funktioniert nicht. Und die Tagesmütter (Zwischenruf Abg. Moser: "In der Krabbelstube sind sie ja auch weniger Kinder und eine Fachkraft, also, haben auch fünf oder sechs Kinder!") Nein, nein, das ist ganz anders begründet. Bei den Tagesmüttern ist das Problem, dass die Kinder zu den Müttern nach Hause kommen, dass das also in der Wohnung stattfindet. Also, du tätest dich schön bedanken, wenn wir sagen, es brauchen die Kindergärtnerinnen in Zukunft nur die Ausbildung der Tagesmütter haben. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ich sehe jetzt nicht den Sinnzusammenhang. Das sind für mich zwei Paar Schuhe. Aber wenn ich immer beklage, dass ich im ländlichen Bereich keine Gruppe zusammenkriege, muss ich Alternativen überlegen!") Wir können auch keine Diskussion führen, ich weise nur darauf hin, dass ich finanzielle Mittel im erforderlichen Ausmaß vorgesehen habe, die Tagesmütter sehr schätze, aber letztendlich damit nicht die anderen Kinderbetreuungseinrichtungen obsolet werden, wo wir logischerweise Qualitäten anbieten müssen, weil wir auch in Regionen, wo Tagesmütter nicht zur Verfügung stehen, weil halt der Beruf einer Tagesmutter vom Effekt der Bezahlung her nicht sehr attraktiv ist, von dem aber, was von ihnen verlangt wird, zum Beispiel ungewöhnliche Betreuungszeiten, eine Herausforderung darstellt. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Pühringer bitte. Abg. Pühringer: Sehr geehrter Herr Landesrat! Wie wichtig die Betreuung für unter Dreijährige ist, sehe ich aus deiner Beantwortung. Aber mir war die Beantwortung von der Frage von der Frau Kollegin Moser zu wenig konkret. Ich habe nicht von dir jetzt gehört, dass du die Struktur der Tagesmutter ausbauen willst. Das würde ich mir von dir wünschen. Landesrat Ackerl: Frau Abgeordnete Pühringer! Angesichts der stagnierenden Zahl an Kindern stellt sich zunehmend die Frage, stimmt es leicht nicht? Die Zahl der Kinder stagniert. Wir haben in der Geburtenzahl, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Das Bedürfnis nach Flexibilität steigt") das stimmt schon, aber nur dann müsst ihr die Flexibilität seitens der Wirtschaft finanzieren, lieber Viktor, denn in Wirklichkeit haben wir das Problem, dass die Mehrzahl der Gemeinden sich weigert, einen Anteil für die Tagesmütter zu bezahlen, das heißt, wir haben diese eigenartige Situation, dass alles Mögliche an Differenzierung gefordert wird, aber sobald es um die Frage der Finanzierung geht, bleiben drei bis vier über, wobei man sich ja ehrlicherweise auch dir Frage stellen muss, nachdem die Tagemütter die für die Eltern teuerste Einrichtung sind, was kann man den Eltern in der Bezahlung zumuten. Wenn heute eine Frau arbeiten geht und hat ein Einkommen von 600, 700 Euro, und das ist oft genug bei den Frauen der Fall, und sie muss für die Tagesmutter 300 Euro zahlen, dann passt das nicht. Wenn ich aber das absenke auf das Niveau, das wir nach dem Kindergartengesetz vorgesehen haben, und das tue ich gerne, brauche ich das an zusätzlichen Budgetmitteln, weil die Tagesmütter in Wirklichkeit von der Gesamtfinanzierung her die pro Kind teuerste Einrichtung sind. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Fragen gibt es nicht mehr. Danke, Herr Landesrat Ackerl. Die Fragestunde ist geschlossen. Ich bitte den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute folgende Beilagen: Die Beilage 1605/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird (Oö. Sportgesetz-Novelle 2008). Sie wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Weiters die Beilage 1606/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2007. Sie wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1607/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1609/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Statistikgesetz geändert wird (Oö. Statistikgesetz-Novelle 2008), wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1612/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2007 der Oö. Pflegevertretung wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1613/2008. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2007 der Oö. Entschädigungskommission wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1615/2008. Ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 1616/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird, keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1617/2008, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Einbindung aller bestehenden Akademien in den Trägerverein der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Und auch die Beilage 1618/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Zweite Präsidentin: Ich danke dem Herrn Schriftführer für die Verlesung des Eingangs. Und es wurde ja bereits angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1615/2008 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Landtags. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1615/2008 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe somit diese Wechselrede und lasse abstimmen, wobei ich feststellen darf, dieser Beschluss ist nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gültig. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1615/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben (Alle Abgeordneten heben die Hand.) und stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Weiters wurde vom Herrn Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1616/2008 ebenfalls im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich darf über den Antrag, dass der Beilage 1616/2008 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede eröffnen. Es gibt keine Wortmeldung dazu. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1616/2008 zustimmen, wobei ich auch hier feststellen darf, dass nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen diese Dringlichkeit zuerkannt werden kann, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle ebenfalls die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Die Unterzeichner der Beilage 1617/2008 schlagen im Rahmen ihres Antrages ebenfalls vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1617/2008 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Einbindung aller bestehenden Akademien in den Trägerverein der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss hiefür und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Erhaltung der vier Rieder Gesundheitsakademien für Logopädie, für Physiotherapie, für Radiotechnologie und für Ergotherapie und damit die Berücksichtung der seit zehn Jahren erfolgreichen Akademieträger BFI und Krankenhaus Ried ist der substanzielle Inhalt dieses Antrags. Zu Beginn des heurigen Sommers wurde von Herrn Landeshauptmann Pühringer eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Weiterentwicklung der bestehenden Akademien für Gesundheitsberufe zu Fachhochschulen vorbereiten und auch umsetzen soll. Dazu wurden alle Träger der bestehenden Akademien eingeladen, mit einer Ausnahme: Das BFI und auch die Vinzenz-Gruppe wurden bei dieser Arbeitsgruppe nicht berücksichtigt. Dies obwohl diese beiden Akademieträger in Ried bereits in den vergangenen zehn Jahren 200 Studentinnen und Studenten ausgebildet haben und damit der drittgrößte Ausbildner in diesem Gesundheitsbereich in Oberösterreich sind. Warum ist dieser Antrag dringlich? Er ist deswegen dringlich, weil hinter den Kulissen bereits der neue Trägerverein konstruiert wurde, nämlich konstruiert wurde, ohne dass die Rieder Träger mit eingebunden wurden. Es wurde bereits diskutiert und angedacht und konkret besprochen, wie die zukünftigen Studentinnen und Studenten aus dem Innviertel auf die anderen Standorte Wels, Linz und Steyr aufgeteilt werden sollen. Geht es nach den Plänen dieser Gruppe, so soll bereits im Oktober das öffentlich vorgestellt werden und die Rieder Akademien vor vollendete Tatsachen gesetzt werden und damit überrumpelt werden. Daher duldet ein Beschluss, daher duldet ein Bekenntnis des Landtags keinen Aufschub. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landeshauptmann hat in der heutigen Ausgabe der Rieder Rundschau einen Appell an uns gerichtet, dieses Thema nicht parteipolitisch zu missbrauchen. Genau diesen Appell möchte ich unterstützen und möchte belegen, dass es genau bei dieser Frage in der Region keine Unterschiede gibt. Alle Parteien haben sich zu den bestehenden Akademien bekannt. Und ich darf zitieren aus der Rieder Rundschau von der vergangenen Woche. Es handelt sich dabei um einen Bericht von einem Hearing der Spitzenkandidaten zur Nationalratswahl. Ich zitiere: Die Spitzenkandidaten des Innviertels waren sich ausnahmsweise einmal völlig einig. An dieser Einrichtung darf auf keinen Fall gerüttelt werden - gemeint war die BFI-Akademie - meinten die Spitzenkandidaten der Parteien Hagenhofer, SPÖ, Mayer, ÖVP, Podgorschek, FPÖ, Brunmair, BZÖ, Hackl, Grüne. Und in diese Einigkeit in der Region gesellen sich auch Primarärzte, gesellen sich viele Sozialpartner, gesellen sich Stadtsenatsmitglieder der Stadt Ried aller Parteien. Daher macht es wirklich keinen Sinn, diese Frage parteipolitisch auszuschlachten, weil sich dem Grunde nach in der Region zu mindestens alle einig sind. Und warum sind sich alle einig? Weil es um qualifizierte Ausbildungsplätze für junge Menschen in der Region geht und weil es um dringend benötigtes qualifiziertes Personal für die Krankenhäuser im Innviertel geht. Ich darf noch ein weiteres Zitat anfügen von Frau Martina Weidenholzer, Oberösterreichische Nachrichten, in der gestrigen Ausgabe: Alle haben erkannt, dass es nichts bringt, das Thema Gesundheitsversorgung parteipolitisch auszuschlachten. Nun gilt es im Landtag ein kleines bisschen guten Willen zu zeigen, das würde nicht zuletzt verhindern, dass wieder Wasser auf die Mühlen jener Leute gerät, die das Innviertel am Abstellgleis sehen, weil es bei vielen Themen links liegengelassen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher duldet dieses klare Bekenntnis zum Akademie- und zukünftig eben Hochschulstandort Ried keinen Aufschub und das Bekenntnis auch zu den bewährten Trägern. Darum bitte ich sie um ihre Unterstützung für diesen Antrag im Sinne einer ganzen Region. Danke sehr. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste darf ich Frau Kollegin Helga Moser das Wort erteilen. Abg. Moser: Sehr geehrte Zuhörer, Zuhörerinnen auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Makor-Winkelbauer, der einzige, der jetzt politisch das Thema besetzt hat bist leider du. Weil, wenn die Einigkeit im Bezirk gegeben war fraktionsübergreifend – zum Inhalt komme ich dann im zweiten Teil – dann muss ich sagen, wäre es schön gewesen, wenn die sozialdemokratischen Abgeordneten diese Einhelligkeit, die die Abgeordneten in den Bezirken gehabt haben, in das Hohe Haus gebracht hätten und gesagt hätten, passt auf, wir haben eine Vier-Parteien-Einigkeit oder einen Vorschlag, machen wir auch Nägel mit Köpfe im Oberösterreichischen Landtag. Nur, ihr habt es nicht gemacht! Und genau du bringst es auf die parteipolitische Schiene und appellierst jetzt an uns, wir sollen nicht parteipolitisch sein. Also, eine größere Absurdität habe ich ja doch noch nie erlebt! (Beifall) Aber ich bin über eines sehr dankbar, dass ihr indirekt jetzt diesen Antrag eingebracht habt, nämlich die Vorgangsweise des Landes Oberösterreich. Es ist schon sehr merkwürdig, dass in Oberösterreich was Bildung und was Ausbildung betrifft, immer in irgendwelchen Gremien vorberaten wird. Ich habe gelesen, da hat es einen Arbeitskreis gegeben. Du hast gesagt, im Oktober werden die Vorstellungen präsentiert. Wer aber nicht eingebunden war in diesem Projekt, ist der Landtag, sind die Abgeordneten. Wie weit wollen wir denn weitere Fachhochschulen? Wollen wir eine Dezentralisierung der Fachhochschulen? Wollen wir wirklich alle, dass in den aufgezählten Bereichen – und ich glaube, da kommen noch sehr viele andere nach – die Akademieausbildung zu einer Fachhochschulausbildung aufgewertet wird? Ich sage nicht, dass es das nicht geben kann, aber ich denke doch, da ist so ein starker Einschnitt ins Bildungsgefüge in Oberösterreich, welche Ausbildungen, welche Grundausbildungen, welche Fortbildungen sind da? Ich sage, die Vorgangsweise macht mich eigentlich schon sehr unglücklich. Wir werden diesen Antrag ablehnen, genau aus dem Grund mangels Einbindung und nicht aus parteipolitischen Überlegungen. Weil, es kann nicht so sein, dass Träger sagen, ja wir werden jetzt Fachhochschule und dort sind unsere Standorte und an uns an der Politik, die wir ja auch über die Budgets beraten müssen, gehen all diese Entscheidungen vorbei. Und nur als Abschluss eine persönliche Bemerkung: Herr Kollege Dr. Aichinger, ich sage nur eines, der Schulgipfel wäre schon längst – und Bildungsgipfel – überfällig. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Walter Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Ich glaube, ich brauche jetzt nicht auf die letzte Bemerkung eingehen, die beschäftigt uns im Unterausschuss ja schon seit vielen, vielen Sitzungen. Die parteipolitischen Aspekte hat ja Frau Kollegin Moser jetzt schon gesagt, aber der Antrag und die Begründung haben derartig viele fachliche Irrtümer, dass es eine dringende Information und eine entsprechende Diskussion in einem dafür zuständigen Gremium auch des Landtages braucht. Wir können daher der Dringlichkeit nicht die Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzte Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte nur eines vorausschicken, wie gut und welch wichtige Arbeit alle Schulstandorte im Bereich Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Akademien in Oberösterreich leisten. Es sind eine Unzahl, ob das angefangen ist von der Schule in Ried, Schärding, in Rohrbach, in Freistadt oder auch die Akademien im Wagner-Jauregg, in der Klinik mit der Hebammenakademie, Ergotherapie und so weiter, man kann viele aufzählen, sie kennen sie alle, welch fundierte Ausbildung hier Frauen und Männer bekommen, um im Gesundheitsbereich tätig zu sein. Daher ist mir ganz persönlich wichtig, hier wirklich das genau anzuschauen. Einerseits die Durchlässigkeit, Kollegin Moser hat es schon angesprochen. Was wollen wir alles? Wie sollte Durchlässigkeit der Gesundheits- und Sozialberufe im weitesten Sinn sein? Die Aufwertung der Ausbildung, das hat einfach auch eine frauenpolitische Relevanz, hier zu zeigen, wir wollen eine Aufwertung dieser Ausbildung, um weitere Aufstiegs- und bessere Einkommenschancen zu haben. (Unverständlicher Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger) Mir ist schon klar, dass der Bund dann bewilligen muss, ob es eine Fachhochschule gibt oder nicht, Frau Landesrätin. Aber mir ist einfach mal wichtig, zu sagen, welche – ja – welche Aufgabe ich in so einer Ausbildung sehe. Wichtig ist auch, dass dezentralisiert angeboten bleibt, weil es natürlich ganz klar ist, und die Argumente, die bei der Presseaussendung des BFI dabei waren, sind ja nachzuvollziehen, klar, wenn Menschen im Innviertel auch gleich die Ausbildung machen können, ist das ein wesentlicher Faktor und kann nicht hoch genug geschätzt werden. Also, die dezentrale Ausbildung, glaube ich, ist ein wesentliches Merkmal auch in Oberösterreich der vielen Gesundheits- und Krankenpflegebereiche. Auch eine enge Verbindung zwischen dem Krankenhausträger und auch der Ausbildungsstelle ist einfach ganz wichtig! Drum hat ja auch die gespag eben die Akademie angeschlossen, weil es hier, glaube ich, eine ganz wichtige Verbindung gibt. Anschließen möchte ich, (Unverständlicher Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger) und das ist mir persönlich sehr wichtig. Ich weiß, Frau Landesrätin, dass Sie nicht einverstanden sind mit meiner inhaltlichen Position, ich möchte sie trotzdem darlegen und begründen, (Unverständliche Zwischenrufe) warum wir dem dringlichen Antrag nicht zustimmen und eine inhaltliche Debatte im Ausschuss dann führen wollen, auch gerne mit Ihnen. (Unverständlicher Zwischenruf) Ich finde es einfach wirklich sehr ungut und auch teilweise ein bisschen gefährlich, was jetzt passiert, dass plötzlich im Innviertel Angst gemacht wird, den Frauen und Männern, die die Ausbildung machen wollen, dass das dann nachher nicht mehr funktioniert und nicht mehr geht. Das finde ich einfach nicht okay, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schenner) und ich wünsche mir hier keine Machtspiele auf dem Rücken der Frauen und Männer, sondern wirklich – wie gesagt keine Machtspiele, ganz gleich welcher Art auf dem Rücken der Frauen und Männer. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Drum hat der Herr Landeshauptmann das BFI nicht eingeladen! Das ist Parteipolitik!") Ich verstehe einfach in diesen Dingen die SPÖ-Fraktion nicht. Ich habe es gerade erklärt, (Unverständliche Zwischenrufe) welche Machtspiele ich meine. (Unverständliche Zwischenrufe) Wir stimmen der Dringlichkeit genau deshalb nicht zu, weil hier Halbinformationen herumlaufen, weil hier mit Argumenten herumgeschmissen wird. (Unverständlicher Zwischenruf) Ich verbiete mir, dass durch ihre Zwischenrufe immer solche Unterstellungen passieren. Also, ich bin wirklich erschüttert, dass der Landtag und die Landesregierung immer mit Zwischenbemerkungen versucht hier etwas zu verdrehen, was ich ganz allgemein formuliert habe und niemanden persönlich angegriffen habe. Das lasse ich mir nicht unterstellen. (Beifall) Ich stimme daher der Dringlichkeit nicht zu, bin aber sehr froh, dass wir im Ausschuss seriös darüber diskutieren, sachlich und fachlich und ohne Emotionen darüber diskutieren, dass wir hier gemeinsam die Ausbildung für Gesundheits- und Sozialberufe, die Bundessache aber auch natürlich im Interesse des Landes und unserer Bevölkerung sind, hier eine gute Ausbildung wirklich zu machen. Ich danke. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die zur Beilage 1617/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit der Beilage 1618/2008, die ebenfalls von den Unterzeichnern der Beilage vorgeschlagen wurde, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja heute bereits in der Fragestunde uns intensiv über Missstandsfeststellungen unterhalten. Mich freut es aber, dass der Landtag eine klare Konsequenz gezogen hat. Dass zwar die Landesregierung über die Zuständigkeit der Weiterleitung durchaus debattieren soll, aber eine klare Entscheidung seitens des Landtags getroffen wird und dieser Antrag nunmehr dringlich von allen Fraktionen eingebracht wird. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche Misstandsfeststellungen und Empfehlungen im Sinne des Artikel 148c Bundesverfassungsgesetz sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen unverzüglich an den Oö. Landtag weiterzuleiten. Wenn in der oberösterreichischen Landesverwaltung ein Missstand, ein Problem, ein gravierender Zwischenfall erfolgt, dann hat selbstverständlich der Oberösterreichische Landtag darüber informiert zu werden. In einem Schreiben sagt der Herr Landeshauptmann, ja, man kann derartige Missstandsfeststellungen sehr wohl an den Landtag weitergeben, wenn dieser das verlangt hat. Nur, wie erfahren wir über derartige Probleme in der Landesregierung, wenn vorher die Landesregierung sich auf die Verschwiegenheit beruft? Wir können ja nicht permanent etwas ins Nirwana verlangen. Deswegen wird mit diesem Beschluss ganz klar festgelegt, wenn eine Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft über die oberösterreichische Landesverwaltung erfolgt, dann hat die Landesregierung unverzüglich den Oberösterreichischen Landtag zu informieren. Ich danke für das Unterzeichnen dieses Dringlichkeitsantrags und freue mich, dass wenigstens in diesem Bereich rasch der Landtag die Konsequenzen gezogen hat. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag, der Dringlichkeit, aber auch dem Inhalt nach zustimmen. Der Klubobmann Steinkellner hat es ja gesagt. Aus unserer Sicht hat das Thema zwei Dimensionen. Das eine ist die rechtliche Dimension. Das möchte ich noch einmal kurz ausführen, damit also auch hier klar ist, warum wir auch diesem Antrag, dass Missstandsfeststellungen unverzüglich weitergeleitet werden, zustimmen. Zurzeit ist es so, dass es keine bundesverfassungsrechtliche Pflicht gibt zur Berichterstattung an den jeweiligen Landtag. Das heißt, das was wir in diesem Haus bis jetzt immer gemacht haben, ist eine Art freiwillige oder ist eine freiwillige Weiterleitung dieser Berichte einmal im Jahr. Wir haben das auch in der Landtagsgeschäftsordnung entsprechend geregelt. Wir haben ja nach wie vor eine Diskussion über die Geschäftsordnung, wo man jetzt auch diesen Punkt entsprechend einfließen lassen kann. Und daher, denke ich mir, das ist auch der richtige Zeitpunkt, um das zu beschließen. Der Anlassfall ist bekanntlich ein tragischer. Das heißt, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt zur Weiterleitung, dann gibt es jetzt sicherlich einen guten Grund, diesen Antrag zu beschließen, ohne dass man jetzt von einer Anlassgesetzgebung sprechen muss. Eine Amtsverschwiegenheit – auch das wurde ausgeführt – besteht ja nicht. Gesetzliche Verschwiegenheitsgründe allerdings gibt es auch weiterhin schon. Das möchte ich auch an dieser Stelle nicht verschweigen. Sie entstammen ja dann aus anderen gesetzlichen Tatbeständen, etwa aus dem Datenschutz oder ich denke an die ärztliche Schweigepflicht oder auch andere, die hier in Frage kommen. Also, wie gesagt, eine derartige Regelung könnte aus meiner Sicht, nachdem wir diesen Antrag beschlossen haben, auch Niederschlag finden in der Geschäftsordnung. Das Zweite ist wie gesagt die politische Dimension. Die wurde auch heute im Rahmen der Fragestunde diskutiert. Ich sage noch einmal, es ist letztlich auch eine politische Entscheidung, wie man mit der Frage umgeht, warum diese Feststellungen der Volksanwaltschaft, in der Summe sind es vier, die die Jugendwohlfahrt betreffen, nicht dem Landtag zur Verfügung gestellt hat im Rahmen der Arbeit des gemischten Ausschusses, Ich möchte auch noch einmal dazu sagen, Herr Landesrat Ackerl, ich sehe es nicht so wie Sie, dass es sozusagen einen formalen Grund gibt, warum Sie sich nicht veranlasst gesehen haben, das zu tun, vor allem aus einem Grund nicht, wir sind am 18. September ja im gemischten Ausschuss gewesen. Sie waren dabei und es wäre meiner Meinung nach durchaus möglich gewesen, dort zu sagen, man soll über das auch noch entsprechend diskutieren. Sie haben es in Ihrer Anfragebeantwortung argumentiert, warum Sie so vorgegangen sind. Wie gesagt, ich persönlich sehe es anders. Ich möchte aber das auch wirklich in aller gebotenen Sachlichkeit sagen, ohne dass ich darüber eine politische Diskussion führen möchte. Und ich sage deswegen, weil Sie mehrfach argumentiert haben, es gibt aus Ihrer Sicht eine formalrechtlich andere Zuständigkeit in diesem Punkt. Wie gesagt, ich sehe es nicht so. Der Herr Landeshauptmann ist wie gesagt der Adressat aufgrund der Tatsache, dass die Volksanwaltschaft ja die Landesregierung anspricht, die ein Kollegialorgan ist. Der Landeshauptmann – und das ist immer so gewesen – leitet dann die entsprechenden Feststellungen an die fachlich zuständigen Referenten im Wege des Präsidiums weiter. Wenn wir das jetzt in der Zukunft ändern, in dem wir hier in diesem Haus beschließen, unverzüglich sind solche Feststellungen dem Landtag zuzuleiten, dann werden wir uns auch in der Zukunft eine solche Diskussion ersparen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Februar 2007 geht also der tragische Fall von den drei verwahrlosten Kindern aus Gramastetten durch fast alle Medien. Sogar eine Weltberichterstattung gibt es. Und ich bin sehr froh, dass der Landtag sehr schnell begonnen hat zu arbeiten. Bereits am 15. Februar wird ein gemischter Ausschuss eingerichtet, der die Untersuchungen aufnimmt. Es geht darum zu klären, wie war die Vorgangsweise der Jugendwohlfahrt, der Schulbehörde, der Gerichte. Es werden vierzehn Expertinnen eingeladen und Auskunftspersonen, die auch befragt werden, die politischen Parteien bringen entsprechende Anträge ein. Das heißt, wir haben sechs lange intensive Ausschusssitzungen. Wir haben fünf Unterausschusssitzungen und wir arbeiten fast eineinhalb Jahre, elf Sitzungen unter der Leitung der SPÖ, unter Beisein des fachlich zuständigen Referenten und auch unter Beisein der Fachaufsicht der Jugendwohlfahrt. Und am 20. September dieses Jahres wird via Medien bekannt, dass es eine Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft genau zu diesem Fall gibt und dass dieser Bericht auch der Landesregierung vorliegt. Und ich sage das wirklich ganz klar und deutlich und auch nach der heutigen Festsitzung 600 Jahre Landtag Oberösterreich, dass sich diese Vorgangsweise ein Landtag nicht gefallen lassen kann. Es stellt sich nämlich folgendes heraus: Am 16. Februar – also einen Tag nach Gründung des gemischten Ausschusses – nimmt die Volksanwaltschaft ein amtswegiges Prüfungsverfahren auf. Der Ausschuss wird nicht informiert. Am 28. März 2007 ersucht die Volksanwaltschaft die Oberösterreichische Landesregierung, alle Jugendwohlfahrtsakten zu dem Fall zu übermitteln. Der Ausschuss wird nicht informiert. Die Jugendwohlfahrtsakten werden übermittelt, die Stellungnahme des Landes wird abgegeben. Es wird sogar darauf hingewiesen, dass in Zukunft die Jugendämter angewiesen werden, notwendige pflegschaftsgerichtliche Entscheidungen in jedem Fall zu beantragen. Der Ausschuss wird nicht informiert. Am 23. Juli dieses Jahres wird dann die Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft der Landesregierung zugestellt. Der Ausschuss wird nicht informiert. Und am 18. September haben wir eine Sitzung des gemischten Ausschusses, wo eigentlich der Ausschuss abgeschlossen werden sollte und wenn es nicht den Grünen Antrag gegeben hätte, dass zumindest die aufgezeigten Missstände, die wir im Unterausschuss besprochen haben, in diesen Ausschussbericht hineinkommen, hätten wir den Ausschuss geschlossen, ohne dass wir jemals gewusst hätten, dass die Volksanwaltschaft entsprechende Prüfungsverfahren eingeleitet hat. Und wir würden hier in diesem Landtag nicht wissen, dass es diesen Bericht gibt, hätten wir nicht via Medien erfahren und wäre er nicht via Medien auch mir zugespielt worden. Also zwei Tage später habe ich erst dann davon gewusst, aber leider nicht im normalen Wege, wie es so sein sollte. Ich finde das wirklich traurig, dass die Mitglieder eines Ausschusses, welche diesen tragischen Fall untersuchen, eineinhalb Jahre arbeiten, ohne dass sie davon wissen, weil die zuständigen verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung es nicht für Notwendig erachten, den Landtag zu informieren. Und ehrlich gesagt, ich halte das wirklich für eine eklatante Missachtung des Landtags. Man muss klar und deutlich sagen, hier ist erstens einmal die Aufklärungsarbeit der Abgeordneten und letztendlich auch die Arbeit zur Entwicklung wirkungsvoller Strategien und auch gesetzlicher Konsequenzen nicht ernst genommen worden. Und meiner Meinung nach sind diese Informationen bewusst oder unbewusst uns vorenthalten worden. Das können wir so sicherlich in Zukunft nicht stehen lassen. Ich bin daher auch froh, dass wir heute ja in der Klubobmännerkonferenz beschlossen haben, dass wir uns auch im Geschäftsordnungsausschuss des Landtags dieser Problematik widmen werden. Und zur Anfragebeantwortung vorhin, weil gesagt worden ist, es sind die Ergebnisse ganz gleich. Die Bewertung, dass es lediglich zu einer Fehleinschätzung gekommen ist, was die familiäre und psychische Situation der Mädchen betrifft durch die Jugendwohlfahrt, beziehungsweise dass es nur eine gewisse Schnittstellenproblematik gegeben hat zwischen den zuständigen Behörden, stellt sich, wenn man diesen Bericht der Volksanwaltschaft liest, als falsch heraus, weil doch sehr konkrete und auch massive Versäumnisse aufgezeigt werden. Da wird in diesem Bericht gesagt, dass mehrmals die Jugendwohlfahrt verpflichtet gewesen wäre, bei Gefahr im Verzug einzuschreiten. Das ist fünfeinhalb Jahre nicht passiert. Es wird fünfeinhalb Jahre lang kein einziger Antrag auf eine pflegschaftsgerichtliche Entscheidung getroffen. Es zieht sich das Jugendamt fast zurück und die Schule stellt einen Antrag auf Erziehungshilfe. Es gibt keinen Hausbesuch, es gibt mangelnde Unterstützung der lokalen Jugendwohlfahrt durch das Land und durch die Abteilung Jugendwohlfahrt. Und ich möchte insbesondere Sie, Herr Landesrat Ackerl, schon darauf hinweisen, wir Grüne haben im Ausschuss immer wieder gesagt, dass wir möchten, dass die strukturellen Probleme und organisatorischen Mängel der Jugendwohlfahrt auch entsprechend behandelt werden und dass wir auch entsprechende Lösungen schnell anbieten müssen. Ich glaube, dass es nie wieder vorkommen darf, dass wir hier im Hohen Haus arbeiten und von so einem Bericht nichts wissen. Es stimmt, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung der Regierungsmitglieder, uns zu informieren. Ich glaube aber sehr wohl, dass es eine politische Verantwortung gibt, uns als Ausschuss entsprechend zu informieren. Das ist der Grund, warum wir Grüne diesen Antrag auch unterstützen werden, dass in Zukunft sämtliche Missstandsfeststellungen und Empfehlungen und auch die Stellungnahmen dazu, unverzüglich an den Oberösterreichischen Landtag weiterzuleiten sind. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der wichtigsten Erkenntnis. Wir würden heute keinen gemeinsamen Antrag beschließen müssen, wenn es eine klare gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Das ist einmal grundsätzlich klar zu erkennen und anzuerkennen. Es freut mich, dass wir sehr rasch erkannt haben, in einem sehr wichtigen Fall, dass hier eine Lücke besteht. Ganz offensichtlich wurde - es ist eine Tradition, eben das Aufarbeiten, Sammeln von Berichten der Volksanwaltschaft, dann letztendlich als Sammelbericht an den Landtag zu übermitteln – dass das aber nicht ausreichend ist, wenn parallel dazu Missstandsfeststellungen beziehungsweise Hinweise kommen, die selbstverständlich auch Ausschüssen zur Kenntnis zu bringen sind. Kollege Hirz, ich muss schon eines auch sehr deutlich sagen. Wir haben deshalb einen gemischten Ausschuss erstellt, weil es sich um mehrere Mitglieder der Oö. Landesregierung handelt, die in diesem Fall involviert sind. Wir haben nicht gewusst wie, aber jeden Fall involviert sind. Und genau dieser Punkt eines gemischten Ausschusses ist es ja letztendlich auch, warum ich sage, es ist nicht fair von dir, jetzt so quasi dem Kollegen Ackerl vorzuwerfen, nur weil er das einzige Regierungsmitglied war, das zu allen Ausschusssitzungen gekommen ist, warum er es nicht gesagt hat. Ich sage ausdrücklich, es ist der Bezirkshauptmann dort gewesen, der hat uns nie was gesagt. Jetzt lasse ich einmal die Regierungsmitglieder weg. Der Herr Landeshauptmann hat uns nichts gesagt und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl als Personalreferent hat uns auch nichts dazu gesagt. Ich mache keine Schuldzuweisung. Ich stelle nur fest, dass das eine sehr einseitige Beleuchtung darstellt, immer nur den Kollegen Ackerl zu zitieren, wo es alle anderen auch mit der gleichen rechtlichen Hintergrundmusik genau so gesehen haben und gemeint haben, wir machen das halt, und dann wird ein Bericht an den Landtag in Summe hinten nachgeliefert. Aber jetzt bitte bleiben wir fair dabei. Alle haben sich nach der bisherigen Konvention orientiert. Wir sind im Grund durch den Kollegen Steinkellner offensichtlich, weil ich habe es selber auch nicht gekannt, dahinter gekommen, dass etwas im Laufen ist. Und jetzt sind wir davor und sagen, okay – so etwas sollte nicht mehr passieren. Ich habe im Grund absolut ein Ersuchen, auch in der Fallfrage selbst. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollte man nicht so stehen lassen, durch den Bericht der Volksanwaltschaft nichts Neues erfahren. Denn alles, was aus dem Bereich des Sozialen im Grund notwendig war an Informationen, haben wir alles bekommen. Und der Kollege Ackerl ist da sogar noch kritisiert worden, weil er vielleicht zu umfassend im Ausschuss informiert hat. Und jeder möge aufstehen und mir sagen, was im Volksanwaltschaftsbericht drinnen steht, was nicht auch an Informationen unserem Ausschuss zugängig gewesen wäre. Also, im Grunde ist es keine Einschränkung. Es ist eine Information, die wir nicht bekommen haben. Aber das ist der einzige Punkt, und den wollen wir heute auch beseitigen. Meine Damen und Herren, es wurde auch viel zuwenig betont, und das - Kollege Hirz – war mir immer ein großes Anliegen, nämlich die Schnittstellenproblematik. Denn, wenn heute das Pflegschaftsgericht sich eines Falles annimmt – und das sage ich wirklich für alle, die nicht so viel damit zu tun haben – und da ist eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter und sagt, das Gericht hat bereits den Fall übernommen, und dann sagt man ganz leicht, und das sagen ja auch die Volksanwälte, man muss hier vorsichtig umgehen, weil man darf ja in die Gerichte nicht eingreifen. Aber Tatsache ist halt, dass heute ein Sozialarbeiter entscheiden soll, ob Gefahr in Verzug ist, wo das Gericht das nicht so sieht, wo auch die Gutachten, und du weißt es noch, wie zweischneidig diese Gutachten letztendlich in der Aussage gewesen sind, und auch ich hätte daraus keine Handlung ableiten können, wie dieses Gutachten gehalten war. Und dementsprechend dürfte auch das Pflegschaftsgericht sich letztendlich so verhalten haben. Und drum sollte man, glaube ich, fair sein, jetzt nicht irgendjemand verurteilen, sondern sagen, das kann man verbessern, verstärken. Aber worum es uns geht bei der ganzen Sache, und darum habe ich immer gerungen mit aller Offenheit, dass wir sagen: Was können wir an strukturellen Verbesserungen machen, damit solche Fälle nicht mehr passieren? Und ein Schritt ist ja tatsächlich jetzt gelungen. Ich habe es auch in der Zeitung gelesen, Kollege Hirz, und sonst auch nirgends, dass plötzlich dreizehn Dienstposten neu für die Jugendwohlfahrt genehmigt worden sind. Hat mich unheimlich gefreut, dass wir die Verstärkung zusammenbringen, aber ich glaube, wir sollten miteinander diese Frage aufarbeiten, haben sie aufgearbeitet und jetzt schauen, wie wir die bestmöglichen Lösungen zur Verhinderung von solchen Fällen in Zukunft erreichen können. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1618/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Und ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Ich darf ihnen mitteilen, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Fragesteller, Fragestellerin, Gegenstand und Adressen der Anfragen können sie den Abschriften dieser schriftlichen Anfragen entnehmen. Sie liegen ihnen auf ihren Plätzen in Sammelmappen auf beziehungsweise auch die zwischenzeitlich eingelangten Anfragebeantwortungen. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und beginnen mit der Beilage 1611/2008. Es ist dies der Bericht des Sozialausschusses betreffend die Erweiterung der Pflegefreistellung. Und ich bitte Frau Kollegin Anna Eisenrauch über die Beilage zu berichten. Abg. Eisenrauch: Bericht des Sozialausschuss betreffend die Erweiterung der Pflegefreistellung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1611/2008.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, bei der (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Bundesregierung dafür einzutreten, dass auch Elternteile, die bei vereinbarter gemeinsamer Obsorge nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern leben sowie Partnerinnen und Partner, die mit den Kindern ihrer neuen Partnerinnen und Partner zusammenleben, künftig Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Eisenrauch. Abg. Eisenrauch: Danke. Noch einmal, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung, wenn ein Kind erkrankt. Bei Kindern unter zwölf Jahren gibt es wiederum unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Woche. Derzeit hat jedoch nur jener Elternteil Anspruch auf diese maximal zwei Wochen Pflegefreistellung, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei Scheidung oder Trennung, selbst bei gemeinsamer Obsorge, geht der Anspruch des zweiten Elternteiles verloren. Jedoch angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen wie einer hohen Scheidungsrate und auch einer steigenden Anzahl von Alleinerzieherinnen oder der sogenannten Patchwork-Familien - wenn ich da denke, in Oberösterreich gibt es 13.400 Patchwork-Familien, das sind 8,2 Prozent. Wobei österreichweit der Durchschnitt von neun Prozent genannt wird - da soll also die Erweiterung der Pflegefreistellungen für diese Familien notwendig sein und gegeben werden. Es besteht derzeit tatsächlich eine Benachteiligung, wenn bei vereinbarter gemeinsamer Obsorge eben die Kinder durch Trennung in den Patchwork-Familien leben. Bei der Änderung dieser Pflegefreistellung im Sinne unseres Antrages, wird der Anspruch pro Person dadurch überhaupt nicht erhöht, wird also nicht mehr als bisher. Richtig ist aber, dass bei Patchwork-Familien zum Beispiel mehrere Personen dadurch anspruchsberechtigt sind. Statt bisher zwei Personen, werden das in Zukunft oder würden das in Zukunft insgesamt vier Personen sein. Das heißt, in jeder Familie wären dies drei Personen, die aber jeweils pro Dienstnehmer nur eine Woche Anspruch auf die Pflegefreistellung haben. Es geht auch darum, wie die Überprüfbarkeit sein wird. Die Überprüfbarkeit ist ganz einfach festzustellen, wenn man sich mit einem Lohnverrechner oder einem Personalchef in einer Firma unterhält, dann kann man das also ganz einfach erfragen, wie so etwas geht. Wichtig ist, dass die Meldezettel der neuen Kinder abgegeben werden und das Urteil über die gemeinsame Obsorge bei der Firma aufliegt, sonst ist überhaupt kein Anspruch möglich. Wenn der Dienstgeber diese Unterlagen hat, dann wird er das in seinem Dienstblatt vermerken. In vielen Firmen gibt es eigene Personalblätter, wo derartige Dinge vermerkt sind und dann kann dieser das sofort überprüfen. Die Gefahr, dass bei dieser erweiterten Pflegefreistellung gemogelt wird, besteht auch nicht oder kaum, wenn die Ärzte ihre Pflichten einhalten. Denn es gibt nur einmal eine ärztliche Bestätigung und diese kann nur einmal beim Dienstgeber vorgelegt werden. Damit ist also das Thema der Kontrollierbarkeit überhaupt kein Hindernis mehr und es kann dem Antrag Rechnung getragen werden. Zur Kritik der FPÖ im Ausschuss, diese Forderung wäre eigentlich ein Nachteil zu Gunsten der Vollfamilien. Dem kann man auch nicht zustimmen. Die heile Familie bestehend aus Kindern mit ihren leiblichen Eltern, die gibt es leider Gottes immer weniger. Und die Realität ist eben eine andere und daher muss man dieser auch Rechnung tragen. Die Erweiterung der Pflegefreistellung ist auch im Hinblick auf die so genannte heile Familie eine Verbesserung, und zwar insofern, dass auch Väter in den Genuss kommen, ihre Kinder im Krankenstand zu betreuen, wenn gemeinsame Obsorge vorliegt. Also, diese Väterbeteiligung käme da auch zum Tragen. Und dieser Antrag ist somit, glaube ich, ein Antrag an die neue Bundesregierung, mit den Sozialpartnern eine brauchbare Lösung in dieser Sache der Pflegefreistellung zu erwirken. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin Gerda Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Die Diskussion ist ja eine sehr ausführliche gewesen, was die Pflegefreistellung betrifft. Und ich denke, dass es also ein klarer Anspruch sein muss, endlich diesen Kreis auszuweiten, nämlich auch im Sinne dessen, was man realistisch auch braucht. Und ich weiß, wir haben erst letzte Woche Unterausschusssitzung gehabt, Frauen – und haben noch einmal unsere gemeinsame Reise nach Schweden Revue basieren lassen – wo wir unabhängig jetzt von politischen weltanschaulichen Bildern uns einem ganz klar geworden sind. Schweden kann uns, auch wenn wir in vielen Dingen mindestens so gut sind, in manchen Dingen sogar besser sind, das war auch der einhellige Tenor, aber in einem kann es uns ganz klares Vorbild sein, es gibt dort keine Diskussionen über Mann oder Frau, über das Zuhausebleiben oder berufstätig sein. Es gibt auch keine Diskussionen darüber, dass es nicht selbstverständlich ist, dass Kinder ab dem zweiten, dritten Lebensjahr in einer Kindergrippe beziehungsweise auch in einem Kindergarten sind. Das ist also ein selbstverständlich gelebtes Gesellschaftsbild in Schweden. Und ich möchte durchaus behaupten, in den skandinavischen Ländern. Und ich denke, wenn wir heute unseren Landtag sozusagen Revue basieren haben lassen, 600 Jahre Landtag, dann hat das ja auch oder wurde auch ganz klar aufgezeigt von Dr. Marckhgott, wie eigentlich das Weltbild ja sich auch entwickelt hat und verändert hat. Und dass das österreichische Weltbild ein anderes ist und die Geschichte damit auch eine andere, als es zum Beispiel gerade in den skandinavischen Ländern ist. Ich glaube, das ist uns also wirklich sehr eindeutig vor Augen geführt worden und wir uns also einig sind, dass wir da noch viel an Bedarf haben, an Aufholbedarf, Nachholbedarf bzw. auch es entsprechend zu verändern, damit also auch so Selbstverständlichkeiten in unserer Gesellschaft sein können. Ich glaube das, was wir heute machen, ist etwas Selbstverständliches. Und ich sage jetzt eines ganz bewusst dazu, unabhängig davon wer, was, wie zukünftig in der Bundesregierung zusammenarbeiten wird, aber ich denke, das ist also ein klarer Auftrag, dass das in einem Übereinkommen mit wem immer, also wer das auch machen wird, drinnen stehen muss, denn dort wird es auch entsprechend umgesetzt werden. Ich glaube, dass die Pflegefreistellung etwas ganz Klares, Zukünftiges sein muss, dass das auch jeder in Anspruch nehmen kann. Wir haben das ja auch sehr oft diskutiert, dass es in erster Linie Frauen immer wieder in Anspruch nehmen und es bei Männern weniger der Fall ist. Ich glaube, dass den Männern, die in einem gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern und mit ihrer Familie leben ja es eh zusteht, nur es gibt ja diese Ungerechtigkeit all jenen gegenüber, und in erster Linie sind es die Männer, weil die Kinder bei Scheidungen bei den Frauen bleiben, dass sie das zwar auch gerne in Anspruch nehmen würden, auch gerne tun würden, aber sie jetzt die gesetzliche Möglichkeit dazu nicht haben. Ich glaube, dass hier eines ganz klar sein muss, dass man hier die Männer alle in ihrer Vätertätigkeit aber auch natürlich als Lebenspartner allen anderen gleichstellt, die bis jetzt die Möglichkeit nicht gehabt haben. Also für uns ein ganz klares Ja zu dieser Ausweitung der Pflegefreistellung auf einen noch größeren Kreis, aber auch ganz klar, das sage ich auch dazu, wer immer die Bundesregierung bilden wird, das muss dort auch vollzogen werden und dort muss wirklich zu bekennen sein, ob man das auch ernst gemeint hat. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es ja im Ausschuss schon begründet, wir sind ja auch eingeladen gewesen diesen Initiativantrag mitzuunterschreiben, aber warum wir ihn nicht mitunterschrieben haben: Wenn ich jetzt meinen Vorrednerinnen zugehört habe, wo über Strecken ich natürlich mit ihnen einer Meinung bin, was sie gesagt haben, dann muss ich aber jetzt eines sagen, liebe Kollegin Anni Eisenrauch, wenn wir Anträge stellen, die familienfreundlich sind, zum Beispiel dass auch bei einem Kind in der Schule auch eine Schulveranstaltungshilfe gegeben wird, bekomme ich von dir zur Antwort, ich denke immer nur an die allein erziehende Mutter mit einem Kind, aber nicht an die Familie, ihr wollt etwas für die Familienförderung tun. Der Vorwurf geht aber natürlich bitte genauso auch zu den anderen Parteien, sowohl zu den Sozialdemokraten wie zu den Grünen. Es würde den Rahmen hier sprengen, dass ich alle unsere Anträge, die zu einer Verbesserung der Familie aber auch der Patchworkfamilie beitragen würden, wie Gratiskindergartenplatz, Recht auf Kinderbetreuung, die wir alle in dem Haus schon eingebracht haben, wenn man Familienfreundlichkeit definiert, dann müsste man dem aber auch zustimmen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Und es stimmt nicht Anni, du hast gesagt, das ist es nicht, wir haben es uns durchgerechnet. Es kann sehr wohl, wenn zwei Partner, also zwei geschiedene Ehepartner, jetzt wird es kompliziert, in ihrer ersten Ehe Kinder haben und miteinander eine Patchworkfamilie gründen und auch dort wieder Kinder da sind, dann haben wir bisher eine Erweiterung bis auf sechs Wochen. Wir haben die ganzen Modelle durchgespielt. Im Zweifelsfall werden es vier Wochen sein. Aber was ist denn mein Kritikpunkt? Mein Kritikpunkt ist ja das, dass wenn ja, jede Unterstützung von uns, wenn es familienfördernde Maßnahmen sind, aber ich frage mich, warum habt ihr zum Beispiel nicht einen Antrag eingebracht, wenn wir schon reden, dass es so und so viel Scheidungen gibt, ich habe das immer gesellschaftspolitisch aufgezeigt, und es kann mir keiner unterstellen, dass ich da für die heile Familie immer geredet habe. Im Gegenteil, es hat immer geheißen, ich sehe das immer nur als Alleinerzieherin, von dieser Warte her. Warum haben wir dann nicht einen Antrag gestellt, dass es zum Beispiel auch eine Pflegefreistellung, liebe Anni, für den Lebensgefährten gibt, der im gemeinsamen Haus lebt? So wie es bei den Beamten auch ist. Warum machen wir das nicht auch für die Arbeitnehmer? Ist das nicht eigentlich eine ganz wichtige Aufgabe, wenn ein Paar zusammenlebt, dass dann der Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt auch eine Woche Pflegefreistellung bekommt? Die bekommt er nämlich nicht. Die bekommt er nämlich nur, wenn er Beamter ist oder Lehrer. Und alle anderen Arbeitnehmer sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bitte schau nach, wir haben uns das im Arbeitsrecht sehr genau angeschaut, weil sonst würde ich es dir nicht sagen. Und es ist natürlich auch eines, und die Frau Präsidentin Weichsler-Hauer hat es angesprochen, na klar, ich bin auch dafür, dass man bei unterschiedlichen familienfördernden Maßnahmen immer schaut, was kommt jetzt der Frau zu Gute in Vereinbarkeit Erziehungs- und Berufsarbeit und was kommt dem Vater zu Gute, dass er Beziehungen aufbauen kann, und vor allem auch, was kommt dem Kind zu Gute? Wir sind aber der Meinung, wenn wir Kinder in den Vordergrund stellen, dann muss es auch eine Regelung geben für den Lebensgefährten. Ich meine, dass die vielleicht aus irgendwelchen Gründen nicht verheiratet sind, in einer Wohnung leben, das Kind gemeinsam erziehen und betreuen, und dann wird das Kind krank und dann hat der Lebensgefährte kein Recht, das ist ja wieder eine Benachteiligung von einer Gruppe. Das heißt, es geht darum, dass wir, und das war unsere Kritik an der Vorlage, dass eben nur ein Teil berücksichtigt wird. Und dass eines auch passiert, dass man da den Vollfamilien, die sich durch harte Zeiten oft durchkämpfen müssen eigentlich eine Benachteiligung zukommen lässt, weil dort, und jetzt bin ich wieder beim Kind, wenn ich es vom Kind aus definiere, das Kind, das in einer Vollfamilie lebt, das hat nur Anspruch auf zwei Wochen Pflegefreistellung, aber die Kinder, die in getrennten Familien aufwachsen, die haben mehr Pflegefreistellung. Und das ist für uns der Knackpunkt. Ich hätte mir gewünscht, und ich habe es auch gesagt im Juli, wie dieser Antrag von den Grünen zu uns gekommen ist, ich habe gesagt, bitte Leute, reden wir noch einmal darüber, machen wir Nägel mit Köpfen, dass wir all die Dinge, die da nicht berücksichtigt worden sind, noch einmal besprechen und durchdiskutieren. Und es tut mir sehr leid, dass wir diesen Antrag nicht unterschrieben haben, aber ich hoffe, dass die Familienfreundlichkeit, die jetzt hier im hohen Haus ausgebrochen ist, sich jetzt auch auf unsere Anträge beziehen wird, wo ja noch eine ganze Menge im Landtag liegt und die auch das Wohl der Familie im Auge behalten. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Wie schon gesagt, es geht jetzt um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in privatrechtlichen Dienstverhältnissen stehen, dass diese, auch wenn das Kind nicht in der Familie lebt, aber wenn ein Elternteil die Obsorge hat für dieses Kind, diese eine Woche Freistellung, in besonderen Fällen eine zweite Woche, erhalten. (Zwischenruf Abg. Moser: „Sind das nicht die Lebensgefährten auch?“) Und auch für jene neuen Partnerinnen und Partner, die bei jeweils dem allein erziehenden Elternteil leben, auch diese Rechte erhalten. (Zwischenruf Abg. Moser: „Er muss ja nicht allein erziehend sein, Frau Kollegin!“) Und dieser Antrag, allein erziehend oder eben mit gemeinsamer Obsorge, dieser Antrag ist sehr wichtig, wie auch schon Kollegin Eisenrauch ausgeführt hat, weil in Oberösterreich, auch in Oberösterreich, die Scheidungsrate sehr stark steigt. Österreichweit ist es so, dass in den letzten zehn Jahren die Scheidungsrate auf 49 Prozent angestiegen ist, von 38 Prozent im Jahr 1998, und in Oberösterreich ist sie etwas niedriger, aber immerhin liegt sie hier auch bei 41 Prozent, und im Vergleich zum Jahr 1998 bei 32 Prozent. Leider, wie die Kollegin Weichsler-Hauer schon gesagt hat, in Schweden ist es etwas anders als bei uns, ist es bei uns so, dass hauptsächlich Frauen, die Mütter, die Kinder nach den Scheidungen betreuen. Die Kinder wohnen bei den Müttern. Und in diesem Antrag geht es darum, diese allein erziehenden Mütter zu entlasten, dass der nicht in der Familie lebende Elternteil auch Pflegeurlaub erhält. Ich denke, das unterstützt die Entwicklung eines neuen Vaterbildes. Es geht zwar leider sehr sehr langsam vor sich, aber immerhin doch. Und ich kenne eine Studie aus dem Jahr 2007 vom Institut für Familienforschung, wo es darum geht, wie viel Kontakt Väter noch nach der Scheidung mit ihren Kindern haben. Die Datenanalyse ergibt, dass bei dieser Befragung 40 Prozent der Väter leider keine Auskunft gegeben haben, aber von jenen, die eine Auskunft gaben, sagen immerhin noch elf Prozent, dass sie den Kontakt zum Kind völlig verloren haben und zehn Prozent, dass sie das Kind nur einmal im Jahr sehen. (Zwischenruf Abg. Moser: „Ja, aber der kommt eh in die Familien dann nicht rein!“) Da aber ein Großteil der Väter hier keine Aussage gemacht hat, liegt hier die Dunkelziffer noch bei etwa 50 Prozent. In diesem Bericht wird auch klargestellt, dass für den Kontakt mit dem Kind entscheidend ist, das gelebte Vaterkonzept ist nämlich so wie der Vater, wie die Männer ihre Rolle definieren. Definieren sie die Rolle als Ernährer, als ausschließlicher Ernährer, oder definieren sie die Rolle auch als Miterzieher, als aktiv in der Erziehung Mit-Entscheidender und sich Mit-Betätigender. Ein ganz aktueller Artikel im neuen Institut für Familienforschung lautet Vaterschaft im Wandel vom Ernährer der Familie zum neuen Vater. Auch hier wird diese Thematik angeschnitten und diskutiert. (Zwischenruf Abg. Moser: „Aber nicht die eine Woche Pflegefreistellung!“) Den Begriff heile Familie nur für jene Familien zu verwenden, wo beide Eltern beim Kind leben, dagegen verwehre ich mich etwas. Ich denke, das Ziel muss sein, weil die Scheidungen werden wir eher nicht rückgängig machen können, oder vielleicht doch, aber dass auch getrennt lebenden Elternteile wirklich ihre Sache gut machen können und sie keinesfalls jetzt schlechter in der Öffentlichkeit dargestellt werden als Eltern, die beide beim Kind leben. Und darum geht es auch, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eben auch für jene Eltern, die getrennt leben, möglichst positiv sind. Unvereinbarkeiten müssen hier ausgemacht werden. Keinesfalls würde ich zum Beispiel ein Familiensplitting im Steuerrecht forcieren, dass eben auch die Männer eine stärkere Erzieherrolle übernehmen, weil es eben eher das forciert, dass wieder Frauen aus dem Berufsleben wieder hinausgedrängt werden. Arbeitszeitflexibilisierung, wie es immer mehr gefordert wird, trägt natürlich auch keineswegs dazu bei, dass Väter mehr die Erzieherrolle in der Familie übernehmen. Oder auch eine berufliche Verfügbarkeit rund um die Uhr ist natürlich auch nicht dazu angetan, dass man zu Hause bei den Kindern bleiben kann oder sich zum Beispiel einen Pflegeurlaub leisten kann. Ich weiß es auch, dass es viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt, die sich gar nicht trauen, einen Pflegeurlaub zu nehmen, weil sie sich denken, ja, das wäre eventuell beruflich ein Nachteil für sie. (Zwischenruf Abg. Moser: „Aber denen nützt der Antrag auch nichts!“) Und hier brauchen wir noch sehr viel Bewusstseinsarbeit. Ich denke, dass dieser Antrag genau in die richtige Richtung geht. Es umfasst zwar jetzt als ersten Schritt einmal nur die privatrechtlichen Dienstverhältnisse, aber ich denke, das ist ja eine große Anzahl. Und dieser Antrag liegt eben im Trend der Zeit, im Trend der Zeit, dass auch Männer vermehrt die Erzieherrolle übernehmen sollen. Und insofern fordern wir die Bundesregierung auf, hier das Urlaubsgesetz entsprechend abzuändern. Mir geht es vor allem darum, dass das auch ein Beitrag dazu sein kann, dass Scheidung von Partnern nicht gleichzeitig bedeutet Scheidung vom Kind, sondern weiterhin eine gemeinsam gelebte Elternschaft. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung mehr. Ich schließe somit diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Oberösterreichischen Landtags, die dem Antrag zur Beilage 1611/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir kommen nun zur Beilage 1614/2008, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Öffentlicher Personennahverkehr". Ich bitte Herrn Kollegen Helmut Kapeller über diese Beilage zu berichten. Abg. Kapeller: Beilage 1614/2008, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Öffentlicher Personennahverkehr". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1614/2008.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Öffentlicher Personennahverkehr" sowie die Festlegungen des Kontrollausschusses werden zur Kenntnis genommen. 2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. 3. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der vom Kontrollausschuss festgelegten Empfehlungen zu veranlassen. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich teile ihnen mit, dass es zu diesem Verhandlungsgegenstand einen Zusatzantrag gibt, der die Beilagennummer 1619/2008 trägt und auf ihren Plätzen aufliegt. Wir werden ihn in die Wechselrede mit einbeziehen, die ich hiermit eröffne. Als ersten Redner darf ich Herrn Abgeordneten Kapeller das Wort erteilen. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Bericht des Landesrechungshofes zum öffentlichen Personennahverkehr ist ein sehr positiver Bericht. Und dies wurde auch immer wieder vom zuständigen Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider in den öffentlichen Diskussionen festgestellt, auch dann, wenn es von dem einen oder anderen Kritiker nicht gerne gehört und so gesehen wurde. Der Bericht bestätigt die ausgezeichnete Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkehrsressort, und er enthält wertvolle Anregungen für den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs in unserem Bundesland. Was mich besonders freut ist, dass von Seiten des Landesrechnungshofes die Bedeutung des öffentlichen Personenverkehrs unterstrichen wird und dieser qualitativ hochwertige öffentliche Verkehr vom Landesrechnungshof als sehr wichtig für die Standortqualität und die Lebensqualität gesehen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshofbericht stellt daher nicht, so wie in einer Aussendung der Grünen vom Juni 2008 festgestellt wurde, einen dringenden Handlungsbedarf für den Verkehrsreferenten und ein "nicht genügend" für den öffentlichen Verkehr fest, sondern ganz das Gegenteil ist der Fall. Dass es natürlich wertvolle Anregungen gibt, wird von uns nicht verschwiegen, sondern wird von uns begrüßt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Punkte dieses Berichtes, welche auch in den Diskussionen der Beratungen im Ausschuss aber auch in den öffentlichen Diskussionen angesprochen wurden, möchte ich noch einmal kurz ansprechen, um unsere Position zu unterstreichen: Vom Landesrechnungshof wurden die Regionalverkehre sehr positiv bewertet. Wenn er feststellt, dass die Regionalkonzepte geeignet sind, das Angebot im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich zweckmäßig zu optimieren. Das Angebot wird durch die Regionalverkehrskonzepte als ausreichend bewertet, so stellt dies der Rechnungshof wörtlich fest. Daneben streicht der Landesrechnungshof heraus, dass er der Angebotserweiterung durch die Regionalisierung weiterer Regionalkonzepte grundsätzlich positiv gegenüber steht. Seit dem Jahre 2001 wurde vom Verkehrsressort begonnen, Regionalkonzepte für alle Bezirke umzusetzen. Es stellt sich daher die Frage, wo stehen wir den heute, wo stehen wir denn in Oberösterreich? Und da gibt es eine sehr gute und eine sehr positive Bilanz. Das Regionalverkehrskonzept Vöcklabruck-Gmunden wurde im Frühjahr 2008 umgesetzt, wobei es hier unbedingt notwendig ist, und da finde ich, ist das auch eine Notwendigkeit, dass wir als lokale Abgeordnete uns einschalten und mit den Bürgermeistern, mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen, dass wir jene Gemeinden überzeugen, die noch nicht Mitglied dieses Konzeptes sind und wir hier noch einmal Gespräche führen. Das gilt für die Mondsee-Gemeinden genau so, wie etwa für Vöcklamarkt oder Ottnang. Wir haben aber, gerade wenn man sich die Regionalverkehrskonzepte von Oberösterreich anschaut, hier sehr viele, die bereits umgesetzt wurden. So zum Beispiel Eferding im September 2007, das obere Mühlviertel im Dezember 2006, Gusen-Aist-Naarn im September 2004, der Donauraum Perg im September 2001, Linz-Südost umgesetzt im September 2002, die Pyhrn-Eisenwurzen einschließlich der Stadt Steyr umgesetzt im September 2007, und es gibt eine Reihe von Verkehrsverbünden, die zur Zeit in Planung sind, wie beispielsweise Linz-Südwest, welcher voraussichtlich Ende 2008 fertig gestellt wird, Grieskirchen voraussichtlich 2009, Braunau-Ried-Schärding, die Planung voraussichtlich 2009, Wels-Land einschließlich Wels-Stadt ebenfalls voraussichtlich 2009. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine intensive Diskussion gab es auch über die Fahrgastzahlen. Hier hat der Rechnungshof wörtlich festgestellt, dass der im Verkehrsverbund organisierte öffentliche Verkehr in Oberösterreich zunehmend stärker in Anspruch genommen wird. Dabei werden die deutlich steigenden Ausgaben des Landes für dieses erweiterte Angebot auch vom Landesrechnungshof anerkannt. Die Zahl der Fahrgäste stieg von 145,6 Millionen im Jahre 2002 auf 156,3 Millionen im Jahre 2006. Wenn ich mir die Fahrgastzuwächse vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2007 ansehe, so gab es hier eine Steigerung von 142 Millionen auf 158 Millionen Fahrgäste. Das ist eine Steigerung von 12 Prozent. Wir haben auch darüber sehr lange diskutiert im Kontrollausschuss und uns Fachleute eingeladen, die uns ebenfalls hier bestätigt haben, nämlich die Vertreter der Verkehrsunternehmen, dass sie steigende Fahrgastzahlen aufweisen, und dies mit einer Genauigkeit, die bei 95 Prozent liegt. So konnten die Linz Linien auf eine Fahrgastzahlsteigerung um 13,47 Prozent hinweisen, die ÖBB verzeichnet in Oberösterreich eine Steigerung um 16 Prozent und der ÖBB-Postbus eine Steigerung der Fahrgastzahlen um 8,7 Prozent. Und die Lilo, und wir haben vor wenigen Tagen ja die Übersicht bekommen, konnte im Jahre 2007 fast 1,7 Millionen Fahrgäste befördern. Auch eine Aussendung des VCÖ, die ja auch unmittelbar um diese Diskussion an uns ergangen ist, jeder konnte sie nachlesen auch in den Medien, hat festgestellt, ich zitiere: "Eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt, dass im Schnitt rund 162.000 Personen in Oberösterreich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Das sind um rund 40.000 mehr als noch im Jahre 2001." Meine sehr verehrten Damen und Herren, reden wir daher die Entwicklung der Fahrgastzahlen nicht schlecht, sondern überlegen wir gemeinsam, wie wir noch mehr Menschen zur Benützung des öffentlichen Personenverkehrs gewinnen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechnungshof nimmt in seinem Bericht auch zu den Finanzen Stellung, und er hielt hier wörtlich fest, dass die vom politischen Referenten, also von Landeshauptmann-Stellvertreter Haider aufgezeigten Probleme, die mit einer konsequenten Deckelung des Budgets verbunden sind, nachvollziehbar seien. Der Landesrechnungshof bestätigt, dass der Mitteleinsatz sparsam, effizient und effektiv sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der unabhängige Rechnungshof hat also festgestellt, dass entgegen der Bedenken des Verkehrsreferenten für den öffentlichen Verkehr durch die Koalition dieses Hauses, also durch die Grünen und die ÖVP in der Landesregierung, die finanziellen Mittel für den öffentlichen Verkehr gekürzt wurden. So wurden gegenüber dem Jahr 2004 im Jahre 2007 im Ressort 24,56 Millionen Euro an Mitteln gekürzt, und diejenigen, die es nicht glauben, können im Rechnungshofbericht auf Seite 26 in der Tabelle dies nachvollziehen. Es ist daher nicht angebracht, auf der einen Seite nach mehr Leistungen im öffentlichen Verkehr zu rufen und auf der anderen Seite die finanziellen Mittel zu kürzen. Da muss man sich schon entscheiden, will man (Beifall) mit voller Kraft für den öffentlichen Verkehr unterwegs sein oder will man mit angezogener Handbremse fahren oder überhaupt auf der Bremse stehen. Wir haben uns für das erstere entschieden, und so unterstützen wir die Verkehrspolitik unseres Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider und auch seine Forderungen für den öffentlichen Verkehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechnungshof spricht in seinem Bericht auch das Thema Barrierefreiheit an. Hier haben wir auch in Oberösterreich eine ganze Reihe von modernen, barrierefreien Fahrzeugen. Wir haben 60 T-Siro-Züge, 16 Talent-Garnituren, 14 Niederflur-Garnituren auf der Lilo-Strecke, 71 neue Postbusse, die Cityrunner-Straßenbahn in Linz, die erdgasbetriebenen Niederflur-Busse in Linz und auch auf der Mühlkreisbahn gibt es das Konzept für barrierefreie Bahnstrecken, um nur einige zu nennen. Mir ist schon klar, dass es Kritiker gibt, Kollege Trübswasser, einen so wie dich, der aufruft, das ist viel zu wenig, was hier von Landeshauptmann-Stellvertreter Haider getan wird; da müsste man weit mehr tun. Ich möchte gerade aber auch an dieser Stelle die Anerkennung des Rechnungshofes zum Thema Barrierefreiheit ansprechen, denn es wird vom Rechnungshof vorgeschlagen, dass dieser eingeschlagene Weg von Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider konsequent weiterzubeschreiten sei. Da kann ich nur den Verkehrsreferenten auffordern, diesen eingeschlagenen Weg auch fortzusetzen und das konkrete Arbeitsprogramm umzusetzen. Dass hier natürlich auch finanzielle Mittel notwendig sind, wird ja wohl außer Frage stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Diskussionen wurde auch immer wieder das Personal angesprochen. Ich möchte hier keinesfalls etwas schlecht reden, aber wenn es im Bereich des öffentlichen Verkehrs sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plus 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Verkehrsverbund gibt und im Straßenbau über tausend Kolleginnen und Kollegen, so sprechen die Zahlen für sich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Jahren bemüht sich Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider für den Bereich des öffentlichen Verkehrs um eine Personalerhöhung. Leider war das bis heute nicht möglich. Wir werden daher bei den Budgetgesprächen für das Budget 2009 wieder diese Forderung nach mehr Ressourcen für den öffentlichen Verkehr stellen. Denn nur mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkehrsressort und 20 beim Verkehrsverbund, die im übrigen eine hervorragende Arbeit leisten, sind zusätzliche Ausbaupläne nur sehr schwer vorstellbar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Punkt hat auch im Ausschuss zu einer größeren Diskussion geführt und war auch dann der Grund, warum wir diesen Bericht heute im Landtag behandeln. Es geht dabei um die Haager Lies. Die vierte Empfehlung des Rechnungshofes, im ursprünglichen Bericht war es die Empfehlung Nummer fünf, lautet: "Evaluierung des Angebotes und der umgesetzten Konzepte und dementsprechend konsequente Adaptierung (siehe Berichtspunkte 11.2, 16.2, 17.2, 18.2, 20.2, Umsetzung ab sofort. 1. Grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach-Haag (Haager Lies)." Diese Empfehlung wurde von der ÖVP und von den Grünen mehrheitlich beschlossen. Wir haben bei dieser Diskussion auch im Ausschuss zur Empfehlung des Landesrechnungshofes immer wieder festgestellt, dass wir die Zustimmung hier nicht geben können, weil es natürlich auch zu dieser Empfehlung einen Bericht dazu gibt, einen Bericht, der im Punkt 16.2 folgendermaßen lautet, ich zitiere: "Im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach-Haag (Haager Lies) wäre die künftige Gestaltung des Angebotes grundsätzlich zu überlegen, insbesondere müssten die nötigen Infrastrukturinvestitionen in diese Strecke und die laufenden Kosten mit alternativen Verkehrsdiensteangeboten (z.B. einem modernen Bussystem) qualitativ und wirtschaftlich verglichen werden. Ziel sollte es sein, das Angebot für die Bevölkerung in der Region bei angemessenem Mitteleinsatz zu verbessern." Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verkehrsressort des Landes sichert seit Jahren den Bestand des Personenverkehrs der Haager Lies durch Leistungsbestellungen. Und weil dieser Punkt auch sehr oft angesprochen wurde und immer angesprochen wird, möchte ich auch hier noch einmal feststellen, das Land Oberösterreich bestellt bei den Verkehrsunternehmen Kurse, also Fahrten und Leistungen und keine Fahrgastzahlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bekennen uns zum öffentlichen Schienenverkehr, und daher werden wir auch nicht zustimmen, wenn es darum geht Überlegungen anzustellen, wie eine Bahn geschlossen werden kann. Wir haben ja in der Diskussion im Kontrollausschuss versucht, den im Bericht angeführten Klammerausdruck, ich wiederhole ihn, "(z.B. einem modernen Bussystem)", dass dieser Klammerausdruck gestrichen wird. Aber leider konnten wir die Grünen auch hier nicht überzeugen. Ich stelle daher auch von dieser Stelle die berechtigte Frage an die Grünen, seid ihr für die Erhaltung der Haager Lies oder seid ihr dagegen? Seid ihr für die Einstellung der Haager Lies oder nicht? Ich ersuche wirklich, hier auch Positionen einzunehmen und nicht über Presseaussendungen zu beklagen, dass die Haager Lies in Gefahr sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere Empfehlung des Landesrechnungshofes beschäftigt sich mit der Zusammenlegung des Ressorts öffentlicher Verkehr und Straßenbau. Diese Empfehlung bekam im Kontrollausschuss keine Mehrheit, es liegt uns daher aber heute wieder, wie ich gerade gesehen habe, ein entsprechender Zusatzantrag der FPÖ vor. Er wurde ja über die Medien auch angekündigt. Ich könnte es mir jetzt sehr, sehr leicht machen, ich könnte mich jetzt hier herstellen und sagen, ja, eine Zusammenlegung ist für uns vorstellbar, aber unter der Führung des öffentlichen Verkehrs. Ich mache es aber nicht, weil ich mich dazu bekenne, dass nach einer Landtagswahl sich die Landesregierung eine Geschäftsaufteilung gibt. Das ist eine politische Entscheidung, und diese politische Entscheidung wird auf Grund von langen Verhandlungen geführt, und das Ergebnis ist dann in die politische Entscheidung eingeflossen. Für diese Legislaturperiode wurde in der Geschäftsaufteilung die Zuständigkeit für den öffentlichen Verkehr und den Straßenverkehr getrennt. Was nun nach den Landtagswahlen im Jahre 2009 sein wird, werden dann die neu gewählten Regierungsmitglieder politisch verhandeln und entscheiden. Wir werden daher diesem Zusatzantrag nicht die Zustimmung geben, weil wir glauben, dass das ein Präjudiz ist für die kommende Landesregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt ist der Rechnungshofbericht eine sehr wertvolle Hilfe für die Bemühungen auf Verbesserungen im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich. Ich möchte mich daher bedanken beim Prüfungsteam des Landesrechnungshofes mit dem Prüfleiter Dr. Werner Heftberger sowie beim Landesrechnungshofdirektor Dr. Helmut Brückner. Bedanken möchte ich mich auch bei allen, die sich immer sehr positiv für den öffentlichen Verkehr in Oberösterreich einsetzen, und bedanken möchte ich mich auch beim Verkehrsreferenten Erich Haider für seinen Einsatz für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, denn dies ist für Oberösterreich wichtig, und das ist für die Menschen in Oberösterreich wichtig. Ich danke Ihnen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Gunther Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Das Thema Verkehr hat uns in der letzten Zeit sehr intensiv beschäftigt, und ich bin heute mit dem Vorsatz herausgegangen oder in der Früh hatte ich den Vorsatz, dass wir heute über den öffentlichen Verkehr wirklich konstruktiv reden, nehmen wir die Dinge, wie sie sind, krempeln wir die Ärmel hoch, gehen wir es an; der Rechnungshofbericht gibt uns Arbeit, sage ich einmal, für die nächsten sieben Jahre; ein Jahr noch in dieser Legislaturperiode und weitere sechs in der nächsten. Die Rede vom Kollegen Kapeller hat mich jetzt etwas in meiner Konzeption umstellen lassen, weil ich habe in einer Landtagsrede selten noch so viele Halb- und Unwahrheiten gehört wie vom Kollegen Kapeller. Es ist natürlich legitim, dass der Verkehrsreferent durch seine Abgeordneten verteidigt wird, das ist natürlich legitim, dass die positiven Seiten herausgestellt werden. Aber Kolleginnen und Kollegen, was der Rechnungshof bietet ist eine einmalige Chance, dass wir zu einem modernen Verkehrssystem des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich kommen. Es bringt uns überhaupt nichts, Kollege Kapeller, wenn wir jetzt uns damit ergehen, dass wir nur Schönfärben und Schönreden wollen. Ich will das Erreichte keineswegs schlecht machen, und das ist meine volle Absicht, aber so, wie du es dargestellt hast und wie auch Verkehrsreferent Haider es keinen Tag vergehen lässt um es wieder sozusagen in ein schönes Licht zu stellen, so kommen wir nicht weiter. Wir haben, ich glaube täglich, es ist ein Hohn gegenüber den Pendlerinnen und Pendlern, die gezwungen sind, mit dem Auto nach Linz zu fahren, mangels eines gut funktionierenden öffentlichen Verkehrs, (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "So ein Blödsinn!") und ist ein Hohn für alle anderen, die gerne umsteigen möchte und nicht können mangels ausreichender Verkehrssystem. Wir haben heute in den Medien wieder eine große Diskussion über den Großraum Linz, über die Verhältnisse, über die unzureichenden Verhältnisse, die Pendlerinnen und Pendler, die die Linzer Wirtschaft und die Industrie dringend brauchen, nach Linz zu bekommen. Ich habe das schon einmal in einem Vergleich gebracht, 70.000 Fahrzeughalter sind gezwungen mit dem eigenen PKW nach Linz zu fahren, und würde man diese Menge Autos im ruhenden Zustand hintereinander stellen, wäre es eine Strecke von Linz nach Innsbruck. Bitte stellen Sie sich einmal vor, welche Vergeudung von öffentlichem Gut, welche Vergeudung von Gesundheit und Privatvermögen hier stattfindet und wie viel Umweltschaden hier angerichtet wird, vom Klimaschaden gar nicht zu reden. Wir müssen etwas tun, und wir müssen vor allem konsequent sein. Der Rechnungshofbericht gibt uns die Möglichkeit, wirklich konstruktiv und konzeptiv voranzugehen, nicht mit Einzelideen, nicht mit Einzelmaßnahmen, sondern wirklich den Verkehr als einen sehr komplexen Organismus zu sehen, der gesamt auch betrachtet werden muss. Ich möchte gleich mit der ersten Unwahrheit, die am Ende der Rede vom Kollegen Kapeller gestanden ist, beginnen. Die Unwahrheit, dass die Grünen einer Regelung oder einer Empfehlung zugestimmt hätten, die der Auflassung, die der Sperrung der Haager Lies entgegengekommen wäre. Kollegen, genau das Gegenteil ist der Fall. Wir können uns doch nicht dagegen stellen, dass wir mit offenen Augen verschiedene Varianten uns anschauen. Aber die Grünen haben, und Kollege Kapeller, du hast wider besseren Wissens, und das ist etwas, was mich wirklich ärgert, du warst bei der Sitzung des Kontrollausschusses dabei, du hast gehört, dass wir eine Protokollanmerkung verlangt haben, und genau in der Protokollanmerkung steht drinnen, dass damit nicht die Schließung der Haager Lies gemeint ist. Und du sprichst heute wider besseren Wissens davon, die Grünen hätten dieser Studie zum Zwecke der Schließung der Haager Lies zugestimmt. Ich gehe weiter zu den Fahrgastzahlen. Du hast gesagt, dass die Fahrgastzahlen mit einer Genauigkeit von 95 Prozent angegeben werden. Kollege Kapeller, das ist eine Lüge. Du weißt genau, dass im Kontrollausschuss gesagt wurde, wir sind dabei, elektronische Zählsysteme einzuführen, die diese Genauigkeit haben. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Kapeller) Kollege Kapeller, ich lese dir aus dem Rechnungshofbericht vor, falls du nicht so weit, auf die Seite 17 gekommen bist. Dort steht: "Der Landesrechnungshof stellt fest, dass die Daten – nämlich die Fahrgastzählungen – sehr lückenhaft an die oberösterreichische Verkehrsgesellschaft übermittelt wurden und oft die Datenqualität kaum geeignet war, die nötigen Informationen daraus zu gewinnen." - das schreibt der Rechnungshof. Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen etwas mitgebracht, ich habe es einmal schon im Rahmen einer Pressekonferenz verwendet, und zwar ich zeige Ihnen aus einer Pressekonferenz vom Verkehrsreferent Haider die Aufstellung der Fahrgastzahlen, und zwar die Entwicklung der Fahrgastzahlen der ÖBB von 2000 bis 2004, eine tolle Steigerung, wie Sie sehen. Ich bin nur darauf gekommen, dass die Achse, von der gerechnet worden ist, nicht die Null-Achse war. Das ist Trick, den gute Statistiker gerne machen. Geht man auf null schaut das so aus, die Steigerung, ich hoffe, Sie sehen es, ja. Da schaut diese Steigerung, sie ist da, aber sie ist natürlich so klein. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Schon. Aber die absoluten Zahlen die stimmen, nicht?") Dieser Trick, Herr Kollege, dieser Trick ist so alt wie die Statistik selbst, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Es zählt nicht nur die Schlechtmacherei der Grünen!") und sie zählt natürlich nur für die, die sich die Sache nicht so genau anschauen. Herr Verkehrsreferent, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: unverständlich) Ich würde zu dieser Statistik lieber nichts sagen, sondern würde sagen, ich würde künftig besser die Öffentlichkeit informieren. (Beifall) Ich komme jetzt zu den Empfehlungen des Rechnungshofes. Eine ganz wichtige hat Kollege Kapeller nicht genannt, eine ganz wichtige ist die Kontroll- und Prüffunktion und die Informationsrechte des Landes Oberösterreich. Ich halte das wirklich für wichtig, weil das Land Oberösterreich gibt ja nicht wenig Mittel aus. Stimmt übrigens auch nicht Herr Kollege Kapeller, was Sie über die Budgetmittel gesagt haben. Das hat ganz andere Gründe, die in die vorige Legislaturperiode zurückreichen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Da würde ich auch lieber mit Demut an diese Frage herangehen. Und dann die Kontrollrechte des Landes Oberösterreich: Ich würde sagen, was hier der Rechnungshof fordert ist nicht mehr und nicht minder das, dass das Land Oberösterreich für die Mittel, die es ausgibt, und das sind nicht wenig, auch entsprechende Rechte gegenüber seinen Vertragspartnern bekommt und diese Rechte auch wahrnimmt. Es geht nicht an, dass wir die Angaben oder die Forderungen der Verkehrsunternehmen, mehr oder weniger, ohne sie zu prüfen annehmen. Es geht auch nicht an, und da gebe ich meinem Vorredner Recht, dass wir mangels ausreichendem Personal die Kontrollen nicht durchführen können. Kollege Kapeller! Es liegt aber nicht nur an der Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sondern es liegt auch an der mangelnden Strategie. Auch das sagt der Rechnungshof. Der Rechnungshof sagt ganz klar, neben einem Bekenntnis, da sind wieder alle Parteien gemeint, braucht es auch eine klare Strategie für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Mit, noch einmal, mit Schönreden alleine werden wir das Problem der Mobilität des 21. Jahrhunderts nicht bewältigen können. Wir wissen alle wie wichtig es ist, dass wir, auch da trennt uns einiges, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, dass wir den Verkehr gesamthaft betrachten. Wir sind in eine Situation gekommen, wo die Industrie uns eigentlich vormacht, was man erreichen kann, wenn man investiert in umweltschonende Produktionsmethoden und damit die Produktion erhöhen kann. Beim Verkehr ist es genau gegenläufig. Wir haben in den letzten 15 Jahren eine Verdoppelung der CO2-Emmissionen. Sie wissen das alle und inzwischen bedroht der Verkehr den Standort Linz und vor allem den Standort Zentralraum ganz allein deswegen, weil der Schadstoffausstoß diese Region an die Grenzen des Erlaubten bringt, abgesehen von allen Forderungen und von allen Lippenbekenntnissen, die von vielen, von Ihnen, von mir, von uns allen gemacht wurden, was den Klimaschutz betrifft. Handeln ist jetzt quasi erste Politiker- und Politikerinnenpflicht. Ich komme ans Ende meiner Wortmeldung und ich komme jetzt in den, würde ich sagen, positiven Teil, hoffentlich. Das ist der Arbeitsauftrag. Es heißt wirklich, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Ärmel hochkrempeln, wirklich die Empfehlungen des Rechungshofes ernst nehmen, die Energie nicht in Ausreden und Schönfärben hineinlegen, sondern in neue Ideen, in neue Konzepte. Und wir haben heute einen Antrag eingebracht, der nicht dringlich aus dem einfachen Grund eingebracht wurde, weil wir ausführlich darüber reden sollten. Das ist das Ersuchen an die Landesregierung, so rasch wie möglich heißt es in dem Antrag, ein Nahverkehrskonzept für den Großraum Linz herzustellen. (Zwischenruf Abg. Prinz: "Wir haben eh ein Generalverkehrskonzept!") Nein Kollege! Sie müssen das ein bisschen unterscheiden, Generalverkehrskonzept ist für Oberösterreich. Aber ich erkläre das gerne. Das Nahverkehrskonzept für den Großraum Linz ist ein Subkonzept, wo wir uns quasi selbst den Auftrag gegeben haben, wo sich die Regierung selbst den Auftrag gegeben hat, dieses zu erstellen. Wir werden das im Ausschuss ausführlich diskutieren. Ich lade dazu alle ein, die an einer Lösung für den Verkehr, für die Mobilität im Großraum Linz interessiert sind, daran mitzuarbeiten. Und heute bei der Festsitzung, bei der Ansprache von der Frau Präsidentin Orthner, bei Ihren Schlussworten, wo Sie einen Ausblick gewagt hat auf die nächsten 200 Jahre, da habe ich mir so gedacht, was wird sein in 200 Jahren? Wir werden sicher nicht mehr hier sein und ich hoffe, dass bis 2208 auch Linz ein Nahverkehrskonzept haben wird. Ich danke Ihnen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Michael Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen wahrscheinlich, was mit dem Phänomen der selektiven Wahrnehmung gemeint ist. Das ist mir eingefallen, als der Kollege Kapeller den Rechnungshofbericht bewertet hat. Ich habe das für eine interessante Interpretation gehalten. Jetzt könnte man natürlich auch uns vorwerfen diese selektive Wahrnehmung, wenn man sagt, na ja und ihr seht eigentlich nur die Kritikpunkte darin. Darum möchte ich einfach noch einmal die 10 Punkte, die der Rechnungshof, jetzt unabhängig von den Empfehlungen, in seiner Feststellung getroffen hat, am Beginn meines Statements Ihnen noch einmal in aller Kürze sagen. Und dann kann man ja bewerten, ist das jetzt ein großartiges Lob für die Politik im öffentlichen Personennahverkehr oder ist es doch in der Mehrzahl ein eher kritischer Bericht, so wie er ausgefallen ist. Der Rechnungshof hat im ersten Punkt festgestellt, dass die Ausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Das ist ja immerhin interessant, weil manchmal wird ja behauptet, es wird immer weniger, was man da zur Verfügung hat. Im zweiten Punkt hat er gesagt, dass das Land noch zu wenig unternimmt, um die Werthaltung der Bevölkerung zum öffentlichen Personennahverkehr zu beeinflussen. Gut, hat er uns gesagt, tut da mehr für die Bewusstseinsbildung, haben wir auch in den Empfehlungen beschlossen. Im dritten Punkt hat er gesagt, eigentlich verfolgt ihr im Wesentlichen vorwiegend eine angebotsorientierte Strategie, etwa durch die Umsetzung von Regionalverkehrskonzepten. Und er sagt, dass er glaubt, dass man damit den aktuellen Bedarf im Wesentlichen abdeckt. Ist ja nicht schlecht. Im vierten Punkt sagt er aber, dass er der Meinung ist, dass diese Ziele, die wir etwa im Gesamtverkehrskonzept formuliert haben, dass die zu global sind um wirksam steuern zu können und er empfiehlt, dass die Ziele zu operationalisieren wären und stärker über konkret messbare Erfolgskriterien erfolgen sollen. Da hat der Landeshauptmann-Stellvertreter auf meine Nachfrage hin im Kontrollausschuss gesagt, na ja, die liefert er nach diese Ziele. Also im Moment haben wir sich noch nicht. Im fünften Punkt hat er gemeint die Verkehrsagenden sollen zusammengeführt werden. Das ist einer der wenigen Punkte, wo ich mit dem Herrn Kollegen Kapeller in der Bewertung einig bin. Wir glauben auch und ich habe das auch im Kontrollausschuss gesagt, dass das nicht sinnvoll ist und haben es deswegen auch abgelehnt. Im sechsten Punkt sagt der Rechnungshof, das Land zieht sich zu sehr auf die Rolle des reinen Financiers zurück und er ist der Meinung, man sollte den öffentlichen Personennahverkehr aktiver gestalten und mehr steuernd eingreifen. Meiner Meinung nach ist das überhaupt ein Kernpunkt in diesem ganzen Bericht und auch der Kernpunkt der Kritik. Er sagt dann weiters, er stellt fest, dass also die Überprüfung und Einforderung von Vertragspflichten der Verkehrsunternehmen mangelhaft ist. Er sagt weiters, dass die Regionalverkehrskonzepte bislang nicht evaluiert werden und dass das nachgeholt werden muss. Er sagt, dass eigentlich laut Gesamtverkehrskonzept Kostensenkungspotentiale aufgezeigt wurden und schlägt daher die Einführung von mehr Wettbewerb vor. Einer Forderung von der ich weiß, dass die Sozialdemokraten und der Referent dem sehr skeptisch gegenüber stehen. Er sagt schließlich auch, dass das Land mit großem finanziellen Aufwand die Verbesserung der Infrastruktur und der Verkehrsbetriebsmittel fördert und dass er der Meinung ist, das Land sollte das ins Eigentum übernehmen. Also in der Summe 10 Punkte, die in der Mehrzahl und darum wollte ich sie jetzt noch einmal öffentlich darstellen, nur so als Hintergrund für die Diskussion hier im Haus, die in der Mehrzahl kritisch sind und daher verstehe ich nicht ganz, wie man zu so einer Interpretation kommen kann, wie sie der Kollege Kapeller angestellt hat. Das heißt, politisch verstehe ich es natürlich schon, weil er ja natürlich dem Referenten in irgend einer Weise hier ministrieren muss. Aber wenn man sich das anschaut, dann kommt man doch zu ganz anderen Schlüssen. Und besser hat mir schon gefallen die Aussage von Herrn Dipl.-Ing. Haider im Ausschuss selber, wo er gesagt hat, jawohl ich nehme das zur Kenntnis, dass also diese Punkte aufgezeigt werden und ich werde mich bemühen, dass man den aufgezeigten Kritikpunkten auch entsprechend gerecht wird und dass man die Dinge auch nachholt, die halt nicht passen. Das hat, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ja nichts mit Schlechtreden zu tun. Im Übrigen finde ich es ganz interessant, dass ausgerechnet Sie das sagen, denn als gelernte Oberösterreicher haben wir ja in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es tatsächlich auch eine politische Diskussion immer wieder gegeben hat, wo diesen Vorwurf des Schlechtredens eigentlich Sie sich gefallen lassen mussten. Darum entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass das jetzt umgedreht wird in dieser Diskussion. Und Sie sagen, na bitte tut doch nicht alles Schlechtreden, das ist doch nicht gut. Ja ein Punkt, der bis heute noch nicht beantwortet werden konnte, obwohl uns das versprochen wurde, ist, wie es das gibt, ich habe das auch in Anfragen hier im Haus, Herr Landshauptmann-Stellvertreter, schon erbeten, dass die Fahrgastzahlensteigerungen, die es gibt, also kein Mensch bestreitet das, weder in absoluten Zahlen noch in prozentuellen Zahlen, aber warum es trotzdem so ist, dass die Zuschüsse, sowohl des Landes für die Nebenbahnen der ÖBB als auch des Landes für Bestellleistungen, in einem deutlich größeren Ausmaß gestiegen sind als die Fahrgastzahlen? Jetzt haben Sie uns erklärt, wir bestellen ja keine Fahrgastzahlen, sondern wir bestellen Kurse. Ja das weiß ich auch. Aber das Ziel von zusätzlichen Investitionen in diesem Bereich ist doch, dass die Fahrgastzahlen steigen und wie gesagt, diese Relation stimmt jedenfalls nicht. Sie haben, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, versprochen, dass Sie auch dazu neue Informationen anbieten, nämlich genau zu dieser Frage. Das ist aber bis jetzt noch nicht passiert. Das kann ja aber noch geschehen. Damit möchte ich zu einem Punkt kommen, weil es trotzdem dazu auch eine Diskussion gibt, zum Personennahverkehr. Das steht zwar jetzt nicht unmittelbar im Rechnungshofbericht, aber es hat damit zu tun. Und das ist der Regio Liner. Zu dem möchte ich noch ein paar Worte verlieren. Ich möchte einmal feststellen, dass wir in diesem Haus ein Gesamtverkehrskonzept beschlossen haben, das als wesentlichen Bestandteil die City-S-Bahn drinnen hat, auch mit den Stimmen der SPÖ. In Wirklichkeit ist sozusagen das Projekt Regio Liner ein Abschied von dieser City-S-Bahn und das bedarf ja doch einer gewissen Klärung. Interessant war auch im Kontrollausschuss und deswegen spreche ich es auch in dieser Diskussion an. Es waren ja die Experten da, die von der SPÖ in erster Linie eingeladen wurden zu diesem Thema und es war auch der Dr. Rathberger da und den habe ich dort auch gefragt, wie ist denn das, was haben sie denn da bis dato vorliegen? Ich habe deswegen gefragt, ich habe jetzt nur einige wenige Dinge mitgenommen, wahrscheinlich kennen Sie das alles. Es hat ja die SPÖ vor der Wahl große, bunte Prospekte ausgeschickt, wo dieser Regio Liner (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Danke für die Werbung!") ja gerne geschehen, aber die Wahl ist eh schon vorbei Herr Landesrat. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Die nächste Wahl kommt aber schon!") Darum sage ich ja das, genau deswegen. Herr Landesrat Ackerl! Ich danke für dieses Stichwort, mir wäre das jetzt gar nicht eingefallen. Aber Sie haben gesagt, danke für die Werbung. Also Sie machen großartige Werbung für diese neue Superstraßenbahn, schreiben da hinein wie viele Haltestellen, schreiben da hinein wie viel Fahrgäste mehr, 5.000 Fahrgäste, 10 Minuten kürzer fahren wir und so weiter. Jetzt hat uns da natürlich interessiert und in mehreren Zeitungen ist das drinnen gestanden, auch in diesem Citymagazin, das zum Teil der SPÖ gehört und da frage ich den Dr. Rathberger, (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: "Zu wie viel Prozent?") wie meinen Sie Frau Landesrätin? (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: "Ich habe nur gefragt, zu wie viel Prozent?") ja zu 15 Prozent, aber erkundigen Sie sich beim Parteiobmann über die Gutenberggesellschaft. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Ah so, so wie Ihnen die Rundschau gehört!") Ja da gehören uns drei Prozent. Und das ist auch nachlesbar. Ich sage das ja nur, weil das in diesem Medium immer bestritten wird. Aber warum es eigentlich geht ist ja, wie ist denn das jetzt eigentlich mit dem Regio Liner? Da sagt mit der Herr Dr. Rathberger im Ausschuss, für die geplante Strecke des Regio Liners gibt es keine Berechnungen und keine Planungen. Und jetzt frage ich mich, wo haben denn Sie das her, das Sie da hineinschreiben in diese bunten Broschüren? (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Wann hat er das gesagt?") Im letzten Kontrollausschuss. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Wann war denn der?") Der war am 25. September, wenn mich nicht alles täuscht. Dort war das. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Haben Sie ihn wirklich das gefragt?") Ja, schauen Sie einmal, ich habe da das Protokoll. Wollen Sie es lesen? Wenn Sie es mir nicht glauben, da ist das Protokoll, dort habe ich mir das herausgesucht. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Ja wenn Sie dort waren und der Rathberger und jetzt sagen Sie es mir!") Dann glauben Sie es. Die Frage ist jetzt nur, wenn wir das als gesichert annehmen, wie gibt es das, dass das in Ihren Broschüren so drinnen steht? Und das erhärtet doch ein bisschen (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Wahrscheinlich wird das der Herr Bürgermeister Dobusch persönlich geplant haben!") na da ist ja der Landeshauptmann-Stellvertreter Haider auch drinnen gewesen und so weiter. Das ist ja das Peinliche für Sie. Ich verstehe ja eh, dass das Ihnen jetzt irgendwie nicht hineinpasst. Aber ich meine die Wahl ist auch vorbei und es ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass halt den Leuten irgendwas vorgegaukelt wird und man dann versucht damit Stimmen zu fangen. Interessant ist auch, was sich der Verkehrsplaner des Landes zu diesem Projekt denkt, der Dr. Höfler. Ich meine, ich könnte da jetzt einige Dinge vorlesen aus seiner Stellungnahme. Im Wesentlichen sagt er, wenn man es jetzt genauer anschaut, dann hat das ganze Projekt, wie schreibt er, große Mängel. Und er zeigt auch auf, dass die Linz Linien eigentlich das nur bis Rottenegg planen wollten und auf politischen Wunsch oder Druck, sozusagen eine Weiterführung bis Aigen-Schlägl dort angedacht war. Und dann geht er in weiterer Folge auf alle möglichen Dinge ein, die sozusagen hier seiner Meinung nach nicht stimmen, bis hin zu den Kosten, die seiner Meinung nach auch zu niedrig angesetzt wurden und nennt das Ganze auf jeden Fall unausgereift. Ich habe jedenfalls den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter in einem Schreiben gebeten, dass er uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt. Das war vor ungefähr drei Wochen. Ich hoffe, dass demnächst diese bei uns im Klub einlangen, damit wir diese Diskussion wirklich seriös führen können. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es offensichtlich ein Umdenken gegeben hat bei der SPÖ. Ich möchte zurückgehen in das Jahr 2004. Da ist ja diese Idee dieser Straßenbahn hinaus nach Rottenegg, die ist ja nicht neu, neu ist, dass man sozusagen jetzt dann das weiter angedacht hat. Und da gab es eine ganz andere Haltung, auch des Verkehrsreferenten, der damals wörtlich in der Kronen Zeitung vom 16. November gesagt hat: "Damit der Bund aus dem Schneider ist, soll die erfolgreichste Regionalbahn durch eine Straßenbahn ersetzt werden, die schon durch zwei Gutachten abgelehnt wurde und die Stadt und Land sicher nicht zahlen werden". Das haben Sie Herr Landeshauptmann-Stellvertreter damals gesagt und da frage ich mich, was hat Sie zu diesem Umdenken bewogen? Ich muss fast annehmen, auf Grund der Fakten die vorliegen, dass es doch auch einen wahlpolitischen Hintergrund gegeben hat, dieses Projekt in dieser Form vorzuschlagen. Ich sage aber dazu, wir sind für eine Diskussion darüber offen, wenn es ordentliche Planungsunterlagen, wenn es realistische Berechnungen gibt, die nachvollziehbar sind, dann sind wir dazu gesprächsbereit. Aber so wie es bis jetzt gelaufen ist, ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll ein solches Projekt zu beginnen. Alles in allem glauben wir, es gibt Handlungsbedarf was den öffentlichen Personennahverkehr betrifft. Ich möchte auch positiv enden, damit ich nicht im Verdacht bin, es ist also hier ein bloßer Angriff auf die Politik des Verkehrsreferenten. Ich sehe das positiv, dass Sie auch im Kontrollausschuss gesagt haben, wir werden uns mit dem ordentlich auseinandersetzen. Das finde ich richtig, so sollen wir auch an das herangehen, man soll nur nicht dann hergehen und sagen, es ist eh alles in bester Ordnung und in Wahrheit ist der Rechnungshofbericht eine einzige Bestätigung für die Politik des Verkehrsreferenten, so wie es der Kollege Kapeller, den ich sonst wirklich sehr schätze, gemacht hat. Aber ich habe eh schon gesagt, ein bisserl glaube ich zu wissen, warum er das so gesagt hat. Danke vielmals! (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich darf jetzt die Frage stellen, gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Herr Klubobmann Mag. Steinkellner! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie lange hat eigentlich eine Entscheidung des Oö. Landtags den Verkehr betreffend Gültigkeit? Ist es eine Entscheidung für Wochen, für Monate, für Jahre, ist es wirklich eine zukunftsorientierte langfristige Entscheidung. Ich habe hier das Generalverkehrskonzept, das dieses Haus beschlossen hat, im Jänner dieses Jahres. Da steht drinnen, die City-S-Bahn wird eine leistungsstarke Bahnverbindung zwischen dem Mühlkreisbahnhof und dem Linzer Hauptbahnhof schaffen und so weiter und so weiter. Das hat dieser Landtag, zwar gegen die Stimmen der Freiheitlichen, aber doch mit einer großen Mehrheit beschlossen. Ist dieses Konzept jetzt für die Rundablage oder hat es weiter Gültigkeit. Gibt es andere Dinge, die ebenfalls bei der nächsten Wahl oder vor der nächsten Wahl vorgestellt werden oder hat das was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier beschlossen haben, wirklich Gültigkeit? Denn wenn wir über entsprechende mittel-, langfristige Verkehrsplanung uns hier unterhalten, über hunderte Millionen Euro die ausgegeben werden sollen, dann sollten wir eigentlich in der Verantwortung für dieses Land – und wir haben ja heute eine historische Sitzung, feiern quasi 600 Jahre und sind also in die nächsten 200 Jahre, in die Zukunft blickend – auch so weit sein, dass wir ehrlich und offen das was wir meinen auch umsetzen oder das was wir meinen und dann gar nicht wollen, auch nicht beschließen. Aber jetzt haben wir einen Beschluss, der eigentlich null und nichtig ist, weil in der Zwischenzeit ganz ein anderes Projekt, nämlich dieser Regio-Liner diskutiert wird. Ich meine, vielleicht wird das dann im nächsten Jahr besonders virulent, vielleicht kandidiert Dobusch auch in Rohrbach und wo auch immer der Regio-Liner dann möglicherweise hingeführt wird, wir wissen es ja nicht. Ich glaube nur, dass wir hier die Seriosität haben sollten, weiter auf dem Boden der Beschlüsse zu arbeiten. Das sollte auch vor Wahlen Gültigkeit haben. Ein anderer Punkt ist und der ist nicht neu, bereits im Jahr 2003 hat der Rechnungshof dankeswerter Weise darauf hingewiesen, dass es Planungsdisharmonien gibt, damals in der Prüfung des Straßenbaus. Bereits damals hat der Landesrechnungshof in seinem damaligen Bericht vorgelegt und empfohlen, dass die Verkehrsagenden in einem Ressort zusammengefasst werden sollten. Jetzt hat er den öffentlichen Nahverkehr geprüft und kommt wiederum zum gleichen Ergebnis und Kollege Kapeller, wir brauchen es nicht jetzt ändern. Niemand will dem Erich Haider oder dem Franz Hiesl jetzt irgendwo eine Kompetenz wegnehmen, aber es wäre wünschenswert möglicherweise in einer Phase wo noch nicht durch die Emotionalität oder durch verkehrsplanerische Überlegungen in einem Wahlkampf möglicherweise die Brille etwas getrübt ist zu entscheiden, wie es sachlich in der Zukunft weitergehen sollte. Ich erinnere nur daran, dass der Bund selbstverständlich auch einen Verkehrsminister hat, der für die Verkehrsagenden zuständig ist. Oberösterreich hat entsprechend zwei Gesprächspartner. Und wenn wir sachlich einmal eine Näherung des Problems diskutieren würden und nicht jetzt sagen es trifft den Erich Haider oder den Franz Hiesl. Zuerst ist nächstes Jahr einmal der Wähler gefragt. Ist man aber in der Zukunft der Meinung im Landtag, dass es ein Verkehrsressort geben sollte, und genau das hat ja der Rechnungshofdirektor in der Kontrollausschusssitzung angeführt, dass es nicht um die Periode jetzt geht, sondern um die Zukunft. Diese Diskussion sollte man wirklich ernsthaft eingehen und sagen: Bitte schön in der Zukunft ist das, was seit 2003 immer wieder empfohlen wird, was in der Bundesregierung längstens umgesetzt wird, auch für Oberösterreich doch endlich einmal umzusetzen. Genau das war diese Empfehlung und deswegen bringen wir den Zusatzantrag, den ja der Kollege Kapeller dankenswerter Weise bereits angekündigt hat, dass der Punkt 9 "Zusammenführung der Verkehrsagenden bei einem Mitglied der Oö. Landesregierung" entsprechend wieder aufgenommen werden sollte. Eine effizientere und einheitliche Verkehrsgesamtplanung, die immer wieder von uns allen gefordert wird, die auch deswegen notwendig ist, weil man den Menschen entsprechend viel Geld erspart, aber gleichzeitig für den öffentlichen genau so wie für den Individualverkehr eine Verbesserung erreicht, kann doch nicht immer wieder neu abgelehnt werden. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, es geht um die Zukunft des Verkehrs, dass man sich nicht mit überraschenden Wahlbroschüren auseinandersetzt, sondern mit einer zukunftsorientierten Gesamtverkehrsplanung. Stimmen Sie auch dem Zusatzantrag zu, dass in der Zukunft bei der nächsten Regierungsverantwortung ein Ressort den öffentlichen Verkehr gesamtheitlich plant. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Helmut Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Trübswasser, ich lasse mir viel vorwerfen, aber ich lasse mir nicht vorwerfen und schon gar nicht von dir, dass ich hier lüge. Ich würde dich ersuchen, dass du das zurücknimmst, weil du weißt es weit besser, als du tust vorzugeben. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht und ich zitiere es, weil ich kann auch lesen, er stellt fest zu den Fahrgastzahlen "Fahrgastdaten stellen eine wesentliche Basis zur Evaluierung, Steuerung und Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsangebotes dar. Deshalb empfahl der Landesrechnungshof, sich intensiver mit den Fahrgastdaten zu beschäftigen und die Qualität der Daten spürbar zu steigern. In diesem Zusammenhang wären automatisierte Fahrgastzählungen und vom Verkehrsunternehmen unabhängige Zählmodelle anzustreben. Um auch Informationen zu den verschieden Fahrkartengattungen zu gewinnen, sollten die verfügbaren Daten aus dem Fahrkartenverkauf berücksichtigt werden". Und da haben wir dann Kollege Trübswasser und du warst ja mit dabei, tu doch nicht so wie wenn du nie dabei gesessen wärst. Wir haben aufgrund dieser Diskussion ja die Verkehrsunternehmen zu uns in den Kontrollausschuss geholt und was wurde uns dann dort berichtet? Die Linz-Linien haben eine elektronische Erfassung, die läuft seit zehn Jahren. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Aber geh!") Sag nicht, aber geh, er hat es dort so gesagt und bin ja so froh, dass von Seiten des Klubobmannes der freiheitlichen Partei ein Antrag gestellt wurde auf ein Wortprotokoll, weil da können wir dann das nachlesen, was dort gesagt worden ist und dann kannst du es gelb anstreichen und dann kannst du es zitieren. Es wurde die Frage, haben Sie die elektronischen Erfassung mit ja beantwortet, 95,5 Prozent Genauigkeit; aufgrund meiner Aufzeichnungen kann ich dir das sagen plus 13,47 Prozent Fahrgastansteigung haben die Linz-Linien uns dort gesagt, bei den ÖBB 16 Prozent Steigerung in Oberösterreich (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Die haben wir halt noch nicht!"). Horch mir zu bitte, rede mir nicht immer drein! 2.500 Mal ist in Oberösterreich der Bus mit der Bahn abgestimmt, seit über 10 Jahren läuft das System Mofas in ganz Österreich, weil das war auch eine Frage, wie das ausschaut, wobei es drei Bereiche gibt, erstens die Zählung durch die Zugbegleiter, zweitens die Zählung der Einstiege und der Ausstiege und drittens die Kundenbefragung und seit 1. Jänner 2008 gibt es einen Probebetrieb mit der automatischen Fahrgasterfassung und die Abweichung zum bisherigen System ist 0,5 Prozent österreichweit. Beim ÖBB-Bus und Postbus österreichweit das gleiche Muster, Berechnung der Fahrkarten, Fahrgaststeigerung plus 8,7 Prozent, seit August erste elektronische Fahrgasterfassung. Ich habe dann nocheinmal nachgefragt, wie geht denn das dann weiter, Antwort: "Im Dezember flächendeckende Erhebung, Genauigkeit 95 Prozent", ist dort so gesagt worden und die Lilo-Zahlen sind dir vorgelegt worden. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Das ist ja doch Zukunftsmusik!") Tu nicht so wie wenn du es einfach nicht verstehen würdest, tue nicht so wie wenn du das nicht wissen willst. Und dann sage ich dir noch etwas, (Unverständliche Zwischenrufe) das stimmt, du hast im Kontrollausschuss eine Anmerkung zum Protokoll gemacht, da hat es dann eine riesen Diskussion gegeben, wie denn das dann zu verstehen sei, weil wir haben über etwas anderes abgestimmt, ich habe das ja zuerst gesagt, über was wir abgestimmt haben, ich sage es dir, ich kündige es gleich an. Wir werden heute noch einen Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung einbringen und dann haben die Grünen die Möglichkeit, genau diesen Punkt, den wir dort angesprochen haben, mitzugehen mit uns, wenn wir getrennt abstimmen und dann steht ganz klar dann fest, ob die Grünen für die Schließung der Haager Lies sind oder nicht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Anton Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Lieber Helmut, hast du mir die Rede da liegen lassen? Weil du so aufgeregt warst, also volle Fahrt voraus, aber in Gelassenheit können wir das diskutieren, bedanke mich dafür. Geschätzte Damen und Herren, lieber Helmut, warum bist du wirklich so aufgeregt? (Zwischenruf Abg. Kapeller: "Weil ich mich nicht der Lüge bezichtigen lasse.") Das Thema Verkehr ist ja doch da, dass wir darüber reden und dass wir Lösungen suchen. Faktum ist, dass wir den Verkehr alle miteinander, die wir da sitzen täglich spüren und verspüren und Faktum ist, dass wir wissen, es muss sich etwas ändern, wenn wir durch diese Mobilität, die ja Lebensqualität gebracht hat und bringt, aber trotzdem nicht mehr vom Fleck kommen. Und wenn wir spüren, dass trotz intensiven Straßenbaus, den der Franz Hiesl dankenswerter Weise vorangetrieben hat in den letzten Jahrzehnten, ist ja notwendig, beim öffentlichen Verkehr (Unverständliche Zwischenrufe) – und Helmut Kapeller du hast zuerst gesprochen – die Handbremse angezogen ist, das ist Faktum. Und bei dem Bericht, den wir heute diskutieren und der die Grundlage ist, nämlich vom Landesrechnungshof, da glaube ich, haben wir wirklich unterschiedliche Sichten, weil ich habe den Bericht und Kollege Strugl hat dir diese zehn Punkte dargelegt, ganz anders vernommen und ich habe das nicht als Lobeshymne auf den Verkehrsreferenten empfunden, sondern ich habe es so empfunden, lieber Landeshauptmann-Stellvertreter Haider wie du, nämlich wie du gesagt hast, ich danke euch dafür, dass ihr mir den Bericht dargelegt habt. Jetzt weiß ich, wo ich ansetzen muss, das werde ich befolgen und damit werden wir im öffentlichen Verkehr einfach mehr weiterbringen. Danke dafür, so habe ich diesen Bericht empfunden. Zur Sache selbst, Faktum ist, dass wir für den Verkehr viel, viel Geld ausgeben und Faktum ist, dass wir im Verkehr enorme Steigerungen haben, was wir in den letzten Jahren ausgegeben haben. Die Zahlen hätte ich jetzt mit, brauche ich aber nicht zu sagen, weil sie ja nachzulesen sind. Wir wissen, dass wir hier mit Partnern arbeiten. Ein großer Partner ist die Bundesbahn, aber ein großer Partner sind auch private Unternehmungen und hier wird sicherlich noch an einer Vereinbarung gearbeitet. Nur eines ist auch klar und das steht im Bericht ganz klar zu lesen. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es gelingt uns nicht oder ist uns zumindest in der Vergangenheit nicht gelungen, dass wir echtes Verständnis, nämlich Image für den öffentlichen Verkehr schaffen. Die Ziele sind klar, jeder sagt machen wir, machen wir, nur tun tun wir es nicht und in dieser Richtung sagt der Landesrechnungshof ganz klar, also dort sind Schwerpunkte zu setzen, aber Schwerpunkte, die auch dann mehr Aussagen haben als wie ein Plakat oder sonst was, wo der Verkehrsreferent rausschaut und in der Richtung glaube ich ist Handlungsbedarf. Natürlich ist manches weitergegangen, Gesamtverkehrsplanung, Gesamtverkehrskonzept haben wir vor wenigen Monaten hier diskutiert und darum sollten wir uns auch daran halten, dass wir in der Umsetzung relativ konsequent sind. Regionalverkehrskonzepte, ja die sind im Gange, aber der Motor stottert ein bisserl, wie man sagt. So richtig zügig in der Umsetzung sind wir nicht. Jetzt kann man sagen, ja die bösen Gemeinden. Helmut Kapeller hat gesagt, Mondseeland tut nicht mit und die tun nicht mit, also wie arm, wir bringen dort nichts zusammen, aber das kann uns nicht zufrieden stellen, wenn wir sagen, die Bösen tun nicht mit. Faktum ist, dass wir hier ansetzen müssen. Und bei der Verkehrsthematik und weil die Zahlen genannt wurden, wie viel Personal da wo eingesetzt ist und im Vergleich dazu hat der Hiesl Franz im Verkehr 1.000 Leute und in der Verkehrsplanung arbeiten 27 Leute, da vermischt man Äpfel mit Birnen. Das ist einfach nicht vergleichbar, ist aus meiner Sicht für dieses Haus in der Argumentation nicht wirklich zugänglich, um kein anderes Wort zu verwenden, sondern da muss man die Kirche im Dorf lassen. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns anstrengen müssen beim öffentlichen Verkehr, dass wir aber Konzepte machen und diese Konzepte auch umsetzen. Wenn wir über Jahre ein Projekt verfolgen und über Nacht aus welchem Grund immer das weglegen und ein anderes aus der Tischlade herausziehen, das keiner kennt, Beispiel ist ja genannt worden, dann werden wir nicht wirklich weiterkommen. Es gilt diese Dinge zu verschränken und die politische Verantwortung Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider ist einfach klar gegeben, die ist bei dir da und darum bin ich einfach auch froh, dass du im Kontrollausschuss berichtet hast, jawohl, danke, dass ihr mir diese Handlungsanleitungen gegeben habt, diese zehn Gebote werde ich befolgen und ich wünsche mir eigentlich gar nichts anderes, als wie dass wir in Zukunft und lieber Landeshauptmann-Stellvertreter Haider, du lässt ja gewähren, du machst auch Vereinbarungen, du machst auch fest Zahlungen, nur kontrollieren haben sie halt gesagt, tust du zu wenig und durch das, dass das nicht ist, sind diese Regelungen halt nicht wirklich griffig. Ich vermisse aus voller persönlicher Überzeugung ein gewisses Engagement. Ich vermisse einfach die Leidenschaft von dir für den öffentlichen Verkehr, das man sagt, da trage ich die Fahne, da werde ich mich in Zukunft noch mehr hineinschmeißen, das wünsche ich mir von dir (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Das ist ungerecht. Jetzt komme ich aber ans Rednerpult voller Leidenschaft.") und du weißt ja, wir haben in der Region und in den Regionen viele Gemeinsamkeiten und da verstehen wir uns nicht immer schlecht, aber wir müssen die Dinge zusammenbringen und ich bitte dich, diese Handlungsanleitungen, diese zehn Gebote zu befolgen. Ich danke, dass wir diesen Bericht hier im Haus diskutieren konnten. Danke! (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Mit Leidenschaft ja, aber ich werde sie zügeln, damit es nicht zu hitzig wird, Kollege Hüttmayr. Natürlich hat es einige Verbesserungsmöglichkeiten gegeben, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, ich möchte nicht Kritik sagen, weil das sorgt offensichtlich für Bluthochdruck mancher Rednern hier heraußen. Aber Verbesserungsmöglichkeiten hat der Rechnungshof allemal aufgezeigt und das hat ja keiner in Abrede gestellt, auch nicht der zuständige Referent. Eine davon war zum Beispiel, dass man beginnen sollte, zügig die Regionalverkehrskonzepte zu evaluieren oder aber auch (und das möchte ich auch noch beleuchten), dass man bei Vorhaben einer Stadt, eines Verkehrsunternehmens in die das Land, das Landesverkehrsressort auch sehr viel öffentliches Geld pumpt, wie zum Beispiel die Straßenbahnverlängerung auf das Harter Plateau, dann auch eine von den Bauträgern, von den Bauherrn unabhängige Kontrolle schafft. Das war ja ein Diskussionspunkt im Kontrollausschuss und ist dann am Ende nicht bestritten worden. Zur Zeit ist es so, dass es zwar einen Kontrolleur gibt. Der ist aber ein Beamter der Stadt Linz, der das in einer Art Nebenbeschäftigung macht. Da gibt es wahrscheinlich auch aus optischen Gründen bessere Möglichkeiten hier die Kontrolle zu machen. Das zweite, das ich als Linzer täglich erlebe und die vielen Tausenden, die hereinpendeln, heuer wahrscheinlich noch verstärkt aufgrund des Vordrucks, den die Kulturhauptstadt offensichtlich auf diese Stadt ausübt, weil halt allenthalben Baustellen sind, ist die Verkehrssituation und auch die Parkplatzsituation. Und das nicht nur für die Pendlerinnen und Pendler, für die ist schon auch wichtig, aber auch für die vielen Linzerinnen und Linzer, die zum Beispiel halt im Innenstadtbereich leben, ist das wirklich schon seit Jahren unbefriedigend. Und da gibt es auch ein nicht zufriedenstellendes Ping-Pong-Spiel, wenn es darum geht, wie geht es denn, dass man den Regionalverkehr besser an den innerstädtischen Verkehr anknüpft und wie kann man das im Sinne von Umsteigstellen mit Park- und Rideplätzen auch besser bewerkstelligen. Auch ein Punkt den der Rechnungshof im Übrigen in seinem Bericht angeführt hat. Da sagt jetzt die Stadt, der Bürgermeister, wenn man in der Stadt sagt, wir müssen etwas für Park and Ride tun, da sollen sich das Land und die Umlandgemeinden drum kümmern und wenn man mit dem Land ins Gespräch kommt, dann gibt es den Ball zurück, da heißt es, da soll einmal die Stadt vorrangig tätig werden. Aber eines kann es wohl nicht sein und das glaube ich auch nicht, dass das jemand ernsthaft vertreten wollte, dass man nur weil jetzt ein zentraler Platz in der Stadt Linz, was aus meiner Sicht wirklich unverantwortlich ist, nämlich jener mitten in der Stadt an der Donau zugepflastert wird, dass man sagt, jetzt ist das Parkplatzproblem für die Pendlerinnen und Pendler erledigt. Denn wenn sich das als Modellfall herausstellen sollte, dann würde ich Sie einladen, dass wir dafür auch Werbung machen, als jene die das vertreten müssen, dass wir den Londonern empfehlen an der Themse einen Großparkplatz einzurichten, den Parisern an der Seine, den Münchnern an der Isar, und so weiter. Also dieser Gedanke, mitten in die Stadt die Pendler hereinzuführen und zu sagen, damit hat es sich, aber daneben nichts mehr zu tun für Park- und Rideflächen, dass kann es wohl nicht sein und daher wird es hier wirklich auch vieler Anstrengungen bedürfen. Und dann bin ich bei einem lustigen Vergleich, der heute schon angesprochen wurde und auch von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider in der letzten Ausschusssitzung, wo er gesagt hat, na ja (und der Klubobmann Strugl hat das ja auch schon zitiert), wir bestellen ja nicht Fahrgäste, wir bestellen Kurse. Aber jetzt stelle ich mir mal vor, wie das Bestellen sein wird, ich nehme nicht an, dass das so ist, dass da ein Verkehrsträger kommt zu Ihnen, und sagt, geh, seien Sie lieb, ich hätte da einen Kurs, bestellen Sie den, sondern wahrscheinlich wird es wohl so sein, dass sich das Verkehrsressort überlegt, wo brauchen wir denn Kurse, weil es einfach viele Fahrgäste gibt, wie kann ich die abfangen? Und daher sollte man vielleicht nicht sagen, wir bestellen Fahrgäste, aber wir bestellen für Fahrgäste, für kommende oder für jene, die jetzt auch bequemer fahren sollten. Wortspiele sind ja hin und wieder ganz lustig. Da bin ich aber wieder auch bei einem Punkt, wo wir für Fahrgäste etwas tun sollten, das ist die Anknüpfung des Regionalverkehrs aus dem Mühlviertel, genauer noch aus dem Bereich Rohrbach, nämlich der Mühlkreisbahn an die Landeshauptstadt Linz, wo wir ja bis dato zumindest gültige Beschlüsse haben, was eine Weiterführung der Mühlkreisbahn, eine Einbindung in das städtische Verkehrsnetz unter dem Titel City-S-Bahn anlangt. Und da gibt es jetzt ein Zitat vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider aus dem Jahr 2005, es war im Oktober, wo er gesagt hat, wäre er, Haider, Bauherr, jetzt kommt das wörtliche Zitat, "wäre alles in einem halben Jahr erledigt", Zitatschluss. Jetzt hat der Verkehrsreferent Haider gemeinsam mit dem Linzer Bürgermeister und dem Herrn Verkehrsminister Ende August dieses Jahres gesagt, City-S-Bahn gibt es nicht mehr, vergessen wir, was dazu geführt hat, dass natürlich der Verkehrsträger dort auch alle Investitionen sofort gestoppt hat, also, die gibt es nicht mehr, wir stellen jetzt vor, unsere Idee, wir nennen das Regio-Liner, und daran haben wir jetzt ein Jahr lang geplant. Also, wenn Sie einmal sagen, wenn Sie Bauherr sind, in einem halben Jahr ist alles erledigt, und Sie planen dann, und du planst dann ein Jahr lang, dann kann es entweder sein, es geht doch nicht alles so schnell, oder aber es liegt der Plan noch nicht vor. Ich glaube, dass es eine Mischung von beiden ein bisschen ist, dass manches vielleicht doch nicht so schnell geht im Verkehrsressort, und dass vielleicht auch kein Plan vorliegt. Was bei vielen Linzern auch schon dazu geführt hat, dass der Regio-Liner einen neuen Namen bekommen hat, das ist nämlich Geheim-Liner. Weil es hat mittlerweile viele Sitzungen gegeben. Den Verkehrsausschuss im Lande, es hat gegeben den Linzer Gemeinderat, es hat gegeben den Kontrollausschuss, es hat gegeben Aufsichtsratssitzungen der Linz AG und der Linz Linien. Überall wurde gesagt, wir haben die Idee des Regio-Liners, das sind lauter zuständige Stellen, aber bis dato hat keiner diesen Plan vorgelegt, wo es doch, wie du in deiner Pressekonferenz Ende August gesagt hast, eine umfangreiche Studie gibt, die die vielen Vorteile dieser Idee gegenüber der City-S-Bahn darlegt. Das heißt, es hätte Zeitpunkte genug gegeben, uns, wenn wir mittun und mit überlegen sollen, auch diese Studie, diesen Plan, den es vielleicht gibt, oder auch nicht, vorzulegen, damit wir, weil wir gemeinsam an einem besseren öffentlichen Verkehr interessiert sind, hier auch mittun können. Aber vielleicht kommt ja der Zeitplan noch, denn es gibt schon ein paar Punkte, die es hier zu überlegen gibt. Das eine sind einmal die Kosten, die ja dann Land und Stadt, nehme ich an, aufbringen müssten, oder ein Verkehrsminister, wobei man ja nicht weiß, wer das wird. Jetzt ist es aber so, dass nach den Darstellungen alleine der Teil, der in der Stadt Linz sich abspielt, und da rechne ich noch gar keine neuen Fahrzeuge dazu, schon teurer kommt als das gesamt City-S-Bahn Projekt in der Planung, die vorgelegen ist, nämlich 270 Millionen, habt ihr angegeben, kostet das in der Stadt Linz alleine. Und jetzt sage ich als Linzer dazu, es ist auch legitim, ein Linzer Verkehrsunternehmen wie die Linz-Linien müssen sich natürlich ständig überlegen, wie können wir die öffentliche Verkehrssituation in der Stadt verbessern, weil halt die zur Zeit an einem Nadelöhr hängt. Es gibt die Nord-Süd-Achse der Straßenbahnlinie durch die Landstraße, die natürlich sehr beliebt ist. Aber gibt es da Festivitäten zum Beispiel, wie das Maibaumaufstellen, oder Maiaufmärsche, oder sonst irgendetwas, dann ist da gesperrt, und der gesamte Verkehr, die gesamte Hauptachse kann nicht bedient werden. Und da ist es natürlich richtig, dass die Linz-Linien sagen, wir brauchen eine Entlastung der Achse. Nur wenn jetzt wieder gedacht ist, diese Achse anzuschließen in der Nahverkehrsdrehscheibe an diese Hauptachse, und dann ist irgendwann einmal etwas dort los an diesem Anknüpfungspunkt, dann stehen beide Linien, das heißt, das ist schon eine wichtige Frage, können die unabhängig voneinander bedient werden, oder hängen die wieder so zusammen, dass, wenn etwas passiert, wieder kompletter Stillstand ist. Dazu gibt es noch andere wichtige Fragen: Wie ist das mit denen, die von Aigen bis an den Hauptbahnhof fahren, und vielleicht nur einen Stehplatz ergattern, weil ja die Relation in einer Straßenbahn, auch wenn sie noch so modern ist, zwischen Steh- und Sitzplatz ganz anders ist als in einer Regionalbahn, und so weiter und so fort. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Ist eh um 10 Minuten schneller!") Ja, natürlich ist es schneller, aber es geht doch ein bisschen in die Knie, wenn man dann steht, und vielleicht mit den Schiern, und mit den Taschen aus dem Mühlviertel runterkommt, oder rauf fahren will. Uns geht es darum, dass wir gerne darüber mit diskutieren, das haben wir auch angeboten, wir machen diese Idee weder lächerlich, noch loben wir sie hoch, wir kennen sie nur als einen Strich durch die Landschaft auf einem Blatt Papier. Wir bitten dringendst, diese Pläne, wenn es sie gibt, vorzulegen, weil, je länger das dauert, umso länger tritt die Vakanz der Investitionen der ÖBB auf der Mühlkreisbahn ein, und das ist eine unverantwortliche Verzögerung für die vielen Pendlerinnen und Pendler, die diese Linie jetzt auch schon Tag für Tag brauchen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Riesendilemma in der oberösterreichischen Verkehrspolitik ist offensichtlich, dass zwar sehr heftig diskutiert, gestritten wird, geplant wird, immer wieder neu geplant wird, aber dass tatsächlich einfach nichts weitergeht. Und das ist einfach, was ich sage, dass nichts weitergeht, die Sicht der abertausenden Pendler, derer, die in die Arbeit fahren müssen, in den Zentralraum Linz müssen, und die entweder kein Angebot an einem öffentlichen Verkehrsmittel haben, was sie benützen würden, wenn sie eines hätten, und auf der anderen Seite stundenlang im Stau stehen und manchmal sagen, es reicht. Das ist, glaube ich, das Hauptproblem, und was war der Grund, oder die Idee, als wir 2001 begannen erstmals einen Antrag zu stellen, einen Gesamtverkehrsplan in Oberösterreich zu erstellen, so wie es damals auf Bundesebene stattgefunden hat, und sehr rasch erledigt wurde. Damit endlich feststeht, mit Nomenklatur, mit Namen, welche Projekte wann gebaut werden, und was sie kosten, und wann Baubeginn und wann Bauende ist. Das war unsere Idee. Und was ist aus diesem Gesamtverkehrskonzept dann schlussendlich nach einer mehrjährigen Beratung in zahlreichen Unterausschüssen, offensichtlich hat man in dieser Zeit bereits wieder intern umgeplant, da hat man gesagt, die City-S-Bahn ist, wenn es heute geheißen hat, seit einem Jahr gibt es Pläne für den Regio-Liner, und vor einem halben Jahr haben wir noch über die City-S-Bahn gesprochen, also, da ist dann doch irgendwo ein großer Haken hier drinnen, was diskutiert wird im Unterausschuss, und was man tatsächlich eigentlich will. Die Bürger wissen es offensichtlich nicht mehr. Also, es ist ein Gesamtverkehrskonzept dann heraus gekommen, wo einerseits nicht einmal die übergeordneten Straßennetze erwähnt werden durften, weil das nicht sein darf, dass Straßen gebaut werden, obwohl jeder weiß, dass es längst eine West-Umfahrung von Linz geben soll, die ist zumindest auf Schiene, und dass die Ost-Umfahrung mindestens genau so wichtig wäre, aber die schiebt man auch einmal auf die lange Bank, oder darf sie nicht einmal erwähnen, weil zuerst muss einmal nur die West-Umfahrung kommen. Plötzlich wurde wieder ganz deutlich darauf hingewiesen, dass eine stadtnahe Ost-Umfahrung unbedingt notwendig ist. Ein anderes Problem, dass man die Innkreisautobahn wieder nur als Sparautobahn zweispurig ausbaut, obwohl es sachlich ganz andere Notwendigkeiten gibt, und wo eine Studie ganz klar darauf hinweist, dass sie bis zur Abfahrt Ried dreispurig ausgebaut werden sollte. Wäre interessant, ob der Rechnungshof vielleicht hier auch einmal ein bisschen nachfühlen könnte, wie es finanziell sich unterschiedlich auswirkt. Ich bin überzeugt, dass wir die Innkreisautobahn nach Fertigstellung mit ein paar Jahren Abstand dann dreispurig ausbauen werden müssen. Erinnern wir uns daran, dass Oberösterreich innereuropäisch einfach ein Verkehrsknotenpunkt ist. Mit Achsen West-Ost, Nord-Süd, und von Nord-Westen Richtung Linz, Wels herein. Das ist einfach so, und dem müssen wir uns stellen. Und so kann ich eigentlich nur sagen, der Rechnungshofbericht, oder das, was er vorschlägt, ist richtig, und es gibt wirklich im öffentlichen Verkehr sehr viel zu tun, endlich wirklich nicht mehr nur planen, sondern handeln, und es gibt aber auch gleichzeitig im Straßenbau, im Individualverkehr endlich eine Erlösung für die Pendler, die täglich im Stau stehen. Beides muss geschehen, und daher hat es auch Sinn, und ich komme wieder auf unseren Zusatzantrag zurück, hat es auch Sinn, endlich einmal Verkehrspolitik aus einer Hand in Oberösterreich. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Voller Leidenschaft habe ich den Landesrechnungshof auch dieses Mal in einem meiner Ressorts, nämlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs, begrüßt. Ich freue mich immer, wenn der Rechnungshof kommt, weil er zum Einen gute und auch weniger gute Arbeit konstatiert, weil er aber völlig objektiv die Fakten feststellt, und ich kann mir gar niemand Objektiveren vorstellen als unseren Landesrechnungshof. Und er hat in seinem Bericht festgehalten, die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen. Er hat auch im Kontrollausschuss dezidiert gesagt, eine weitere Überprüfung ist aus seiner Sicht nicht notwendig, die Entwicklung der Fahrgastzahlen ist plausibel. Dafür bedanke ich mich. Er hat die positive Entwicklung der Regionalverkehrskonzepte festgestellt. Die Regionalverkehrskonzepte werden zum größten Teil 2009, also nächstes Jahr, und endgültig flächendeckend für ganz Oberösterreich 2010 abgeschlossen sein. Er hat die Anerkennung für meine sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. Er hat ausdrücklich festgestellt, die sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten hervorragend. Sie haben sich nicht verhört. Es sind nur sieben. Und zwanzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Oö. Verkehrsverbund. Sieben Personen machen die Konzepte für 156 Millionen Fahrgäste im Jahr. Planen, bestellen, rechnen und können nicht alles kontrollieren. (Beifall) Sie kontrollieren auch, aber meine Damen und Herren, nicht alles, das geht mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bisschen schwer. Der Landesrechnungshof hat vor 5 Jahren schon vorgeschlagen, einen Controller oder eine Controllerin einzustellen, ich habe sie oder ihn fünf Jahre nicht bekommen. Drei Monate war vergangenes Jahr eine Mutter, die aus Karenz zurückgekommen ist, aus einer anderen Abteilung bei uns, und nach drei Monaten wurde sie wieder in eine andere Abteilung versetzt, aber der Controller oder die Controllerin wurde nicht eingestellt. Ändert nichts daran, dass die sieben Personen und 27 insgesamt gute Arbeit geleistet haben nach Feststellung des Landesrechnungshofs. Und was mich besonders freut, der Landesrechnungshof schlägt vor, dass wir dem öffentlichen Verkehr einen größeren Stellenwert, alle gemeinsam in der oberösterreichischen Landespolitik, geben sollen. Mein Dank geht daher an den Landesrechnungshof. Mein Dank geht auch an den Verkehrsclub Österreich. Der Verkehrsclub Österreich hat vor zwei Wochen seine Studie vorgestellt, die Fahrgastentwicklung im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich, 2001 bis 2007, plus 43 Prozent. (Beifall) Ich bitte Sie, suchen Sie sich ein anderes Bundesland, mit dem VCÖ, alleine, wie auch immer, das über diese Fahrgaststeigerung verfügt. Mein Dank geht an die Verkehrsunternehmen, an die öffentlichen und privaten in Oberösterreich, denn wir haben im ersten Halbjahr 2008 die höchsten Fahrgastzuwächse aller neun Bundesländer. Auch das kommt nicht von selber, das ist den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Verkehrsunternehmen zu verdanken. Mein Dank, mein letzter und ausführlicher Dank geht an den Oö. Landtag. Alle Beschlüsse im öffentlichen Verkehr sind hier einstimmig gefallen. Die Mittel, die Sie jedes Jahr zur Verfügung stellen, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Nein!") alle wichtigen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das Gesamtverkehrskonzept, ist das nicht wichtig?") Das war aber ein Antrag des Kollegen Hiesl, das war nicht der öffentliche Verkehr, das war alles zusammen, das weißt du. Aber, alle Beschlüsse im öffentlichen Verkehr einstimmig, und die Mittel, die Sie zur Verfügung stellen, hat der Rechnungshof, und ich zitiere jetzt wörtlich, damit diese Ungereimtheiten, Unterstellungen und Diskussionen einmal beendet werden. Seite 27, 34.2 erster Absatz. Insgesamt war es für den Landesrechnungshof jedoch wichtig, dass der Mitteleinsatz sparsam, effizient und effektiv erfolgt, dass also Kosteneinsparungspotentiale konsequent realisiert werden. (Beifall) Wenn das kein Lob ist für die sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine anerkennende Feststellung, dann weiß ich es nicht mehr. Danke auch für alle Diskussionsbeiträge während der Phase der Erstellung des Rechnungshofberichts im Kontrollausschuss, vor und dazwischen. Ich werte alle diese Diskussionsbeiträge als Anerkennung, Anregung und auch Unterstützung für den öffentlichen Verkehr. Ich danke auch dem Abgeordneten Trübswasser für seine Beiträge, obwohl sie extrem destruktiv sind. Obwohl sie negativ sind, obwohl er alles durcheinanderwirbelt, was nur geht. Nur, Herr Abgeordneter Trübswasser, Sie bringen mich damit in Höchstform. Ich hätte nie so viele Zahlen von der Statistik Austria angefordert, wenn Sie nicht ständig irgendwelche Unterstellungen hätten. (Beifall) Und meine Lügen, meine komischen Statistiken, und alles, was Sie da hervorziehen und Taferl herzeigen, ich habe immer geglaubt, das ist wer anderer, alles, was Sie da tun, ist Statistik Austria. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, ich verwende keine Haider-Zahlen, es gibt keine Haider-Zahlen, ich nehme nur Zahlen der Statistik Austria, oder des Landesrechnungshofs, (Unverständliche Zwischenrufe) aber die Zahlen, die ich verwende, sind Statistik Austria, und wenn die lügen, dann tut es mir leid, dann lügt die ganze Republik. Ich glaube einfach, dass die Anträge und die Beiträge des Kollegen Trübswasser umgekehrt proportional eine hohe, gute Wirkung haben. Wirklich bedanken möchte ich mich aber beim Klubobmann Strugl, der sehr sachlich die Diskussion führt, und der auf ihm wichtige und wesentliche Punkte hinweist. Und ich sage daher, ich habe diese sachliche Behandlung und Anregungen auch zugesagt, und daher möchte ich auch einige Dinge heute noch einmal sachlich klarstellen, weil Sie als Klubobmann, aber der ganze Landtag, ein Recht darauf haben. Sie haben die Frage diskutiert, warum das Land Oberösterreich nur Besteller ist, aber nicht Betreiber oder Bauherr. Kollege Stelzer hat auch gesagt, Haider, wenn du ein halbes Jahr Bauherr wärst, würde es gehen, aber du bist ja nicht Bauherr. Ich darf Ihnen einen Brief des Herrn Landeshauptmanns vorlesen, warum wir nicht Bauherr sind. Der Herr Landeshauptmann schreibt, ich betone außerdem, da geht es um die Straßenbahn Harter Plateau, "für das Landesmodell spricht, dass hier nicht zu erwarten ist, dass Vergabeproblematiken auftreten (die Linz-Linien haben bereits eine Konzession und sind Errichter der Strecke), und eine klare Verantwortungstrennung gegeben ist. Zum Landesmodell ist noch festzuhalten, dass das Land keine Dienstleistungskonzession vergibt, wie ich bereits mit meinem Schreiben vom 13. März hingewiesen habe", und dann kommt es, "ich verweise auch auf das Protokoll der Oö. Landesregierung, Sitzung vom 1. März 2004, wo namens unserer Fraktion Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl klargestellt hat, dass ein Errichter und Betreiber gefunden werden muss, und festgestellt hat, dass das Land Oberösterreich niemals eine Straßenbahn betreiben oder errichten wird". Ich bitte um Kenntnisnahme, und ich habe drei solche Briefe, wo jedes Mal drinnen steht, wir haben die Rolle des Bestellers, und nicht des Errichters und Betreibers. Wenn sich diese Aufgabenstellung jetzt ändern soll, ich bin gerne dazu bereit, nur die ganz klare Mitteilung, die ÖVP-Fraktion wird über eine Bestellerrolle hinaus keine Entscheidungen mit treffen. Ich lade Sie ein, kommen Sie zu mir, ich werde Ihnen alle diese Briefe gerne zur Verfügung stellen, weil das für mich eine klare Weisung, und auch ein Beschluss der Landesregierung war, dass wir nur bestellen, und nicht betreiben. Wenn es jetzt geändert werden soll, gerne. Sie haben das Thema City-S-Bahn angesprochen, warum hier ein Umdenken in Richtung Regio-Liner erfolgt ist, wenn wir das jetzt gerade beschlossen haben, und so weiter? Ich muss das jetzt wirklich darstellen. Es war in der letzten Landesregierungssitzung am 1. September, ganz sachlich, nüchtern. Wortprotokoll. Landeshauptmann Dr. Pühringer, "ich habe ja eh nie die City-S-Bahn befürwortet, Sie werden keinen Satz finden, wo ich das je befürwortet habe". Also, der Landeshauptmann sagt ganz klar, er war nie für die City-S-Bahn, es gibt nichts für die City-S-Bahn, es gibt kein Schreiben, obwohl wir es im Juni beschlossen haben, in der Landesregierung beschlossen haben, obwohl wir es über acht Jahre lang beschlossen haben. Das ist der Grund, warum ich mir eine alternative Lösung überlegt habe. Wenn er ganz klar sagt, er war sowieso nie für die City-S-Bahn, und es gibt kein Schriftstück, wo er je dafür gewesen wäre, ja, meine Damen und Herren, da dürfen Sie sich doch nicht wundern, wenn man nach einer Alternative sucht, da steht ja klipp und klar , warum es nichts geworden ist, und warum es auch nichts werden wird, Frau Professor Schwarz. Wortprotokoll der Landesregierung am 1. September bitte nicht wieder in Frage stellen. Ich bin das gewohnt von den Grünen, dass man immer lügt und nicht die Wahrheit sagt. Das ist ein Wortprotokoll des Landes Oberösterreich. Fragen Sie den Herrn Landeshauptmann, ob er jemals für die City-S-Bahn war, ob er jemals ein Schriftstück dafür geschrieben hat und warum eineinhalb Jahre kein einziger Beschluss, kein Schreiben, gar nichts gewesen ist. Ist ja eh eine klare Linie. Ich nehme sie ja zur Kenntnis, weil es Gott sei Dank mit dem Regio-Liner eine viel bessere Lösung gibt. Und ich sage auch ausdrücklich, weil der Kollege Strugl wirklich sachlich diskutiert, werde ich Ihnen auch in den nächsten Tagen die Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie haben mir einen Brief geschrieben, wo Sie diese Unterlagen wollen und Sie werden die Unterlagen auch bekommen. Der Regio-Liner bringt für alle in Oberösterreich, im Mühlviertel, im Bezirk Rohrbach, im Bezirk Urfahr-Umgebung und Linz Verbesserungen. Es gibt niemanden, der eine Verschlechterung erleidet, also warum nicht eine tolle Lösung gemeinsam umsetzen, wo die Menschen kürzere Fahrzeiten haben, wo sie ein modernes Fahrzeug haben, wo elektrifiziert wird statt mit Dieselbetrieb gefahren wird, wo ich unterirdisch schnell die ganze Stadt Linz erreichen kann. Warum nicht wirklich so ein tolles Projekt umsetzen? Ich lade Sie ein, Sie kriegen die Unterlagen, machen wir das gemeinsam. Und ich glaube, dass wir damit wirklich eine neue Qualität im öffentlichen Verkehr haben werden, im Süden die Straßenbahn auf das Harter Plateau und im Norden den neuen Regio-Liner, der eine viel verbesserte Straßenbahn ist. Da wird immer gesagt, da fährt eine Straßenbahn nach Rohrbach. Das ist ein ganz neues modernes Fahrzeug, das da nach Rohrbach fahren wird. Machen wir diese Verbesserungen im öffentlichen Verkehr. Die Fahrgäste werden es annehmen, die Umwelt und die Menschen werden uns das danken. (Beifall. Zwischenruf Abg. Hirz: "Herr Landeshauptmann, ich habe auch einen Brief geschrieben!") Gemeinsam, meine Damen und Herren, gemeinsam haben wir hier im Oberösterreichischen Landtag alle wichtigen Beschlüsse für den öffentlichen Verkehr gefasst. Ich möchte mit unserem Landtag, mit Ihnen gemeinsam, diesen äußerst erfolgreichen oberösterreichischen Weg im öffentlichen Verkehr fortsetzen. Ich danke Ihnen und dem Landesrechnungshof. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es nicht im Rahmen einer tatsächlichen Berichtigung, sondern im Rahmen einer Wortmeldung. Lieber Erich Haider, das ist das Gesamtverkehrskonzept Oberösterreich, das dieser Landtag im Jänner, das stenografische Protokoll belegt das, mit Stimmenmehrheit der Fraktionen ÖVP, SPÖ und Grüne beschlossen hat. In diesem von der SPÖ beschlossenen Generalverkehrsplan oder Konzept hat der Vorschlag der SPÖ, dass eben eine City-S-Bahn durch Linz gebaut wird, die Mehrheit dieses Hauses gefunden. Mit Überraschung stelle ich nun als Abgeordneter dieses Hauses fest, dass die Regierung ohne vorherige Beschlussfassung oder Befragung des Landtags, denn immerhin beschließen wir auch die Geldmittel, ein anderes Projekt vorschlägt. (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: "Nicht die Regierung!") Interessanterweise ist es ja so, dass wir sogar in einigen Wochen wieder einen Unterausschuss mit dem Titel City-S-Bahn haben. Eigentlich würde man sich jetzt mit dem Regio-Liner beschäftigen. Nur, eines muss einmal klar sein, wenn man dieses Haus im Hinblick auf 600 Jahre Geschichte ernst nimmt und Verkehrsprojekte, die Gültigkeit für die nächsten Jahre haben sollten und nicht Konzepte beschließt, die nur für sieben Monate Gültigkeit haben, dann hat dieses Haus jedenfalls in der Finanzierung vieles mitzureden. Punkt zwei: Ich bin seit Anbeginn, seit dem ich hier tätig bin, immer wieder für eine U-Bahn in Linz eingetreten. Insofern freut mich ja dieses Projekt, dass erstmals auch eine U-Bahn in Linz angedacht wurde. Leider am falschen Ort, weil wenn die Menschen nach Linz fahren von Puchenau oder Leonding, von Traun oder wo auch immer sie kommen, dann wollen sie in die Innenstadt kommen. Und der Linzer Bürgermeister soll ja froh sein, wenn die Menschen in die Innenstadt kommen. Es ist heute mehrfach bereits ausgeführt worden, dass bei jeder Festivität und bei größeren Aufmärschen, ja sogar beim 1. Mai-Aufmarsch die Linz-Linien nicht fahren können. Es geht halt nicht, weil dann Linz verstopft ist. Ganz einfach wäre es, die U-Bahn zu bauen, dort wo die Straßenbahn fährt, unter dem Hauptplatz durch, unter der Landstraße durch. Nachdem es immer geheißen hat, ja es gibt so viele Leitungen und da gibt es so viele Kanäle hat jetzt Gott sei Dank die Überlegung dazu geführt, dass man unter der Donau durchgeht, dann gibt es da unten überhaupt keine Leitungen mehr, dann gibt es überhaupt keine Kanäle und Schächte mehr. Jetzt sind wir nämlich im reinen Bergbau soweit darunter, dass man selbstverständlich diese U-Bahn auch unter der Hauptplatzgarage durchführen kann. Insofern ist diese Anregung von dir zu begrüßen. Schlage uns doch bitte die U-Bahn auf der Landstraße und am Hauptplatz vor und dann werden wir uns auch ernsthaft mit diesem Projekt beschäftigen, aber jemanden vor einer Wahl etwas zu versprechen, wo dieses Haus nicht einmal damit beschäftigt wurde und das in einem Ausmaß von 250 Millionen Euro, das ist eine neue Qualität von Missachtung des Landtags. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider gemeldet. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem von Günther Steinkellner hochgehaltenen Gesamtverkehrskonzept steht auch ausdrücklich ein Passus drinnen, dass wir uns die Schnittstellenproblematik im öffentlichen Verkehr Linz mit den Umlandgemeinden raschest neu überlegen sollten. Und genau das haben wir getan und daher geht es hier um keinerlei Missachtung des Landtags, sondern es geht darum, dass wir diesem Auftrag nachgekommen sind, dass wir ein neues wirklich zukunftsorientiertes Projekt (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Verbesserungswürdig!") ausgearbeitet haben. Und ich werde nie ohne den Landtag ordentlich zu informieren Projekte auch umsetzen können, so wie ich den Landesrechnungshof begrüße und die Zusammenarbeit schätze, schätze ich auch die Zusammenarbeit mit dem Oberösterreichischen Landtag. Darum sind ja diese Projekte alle umgesetzt worden, darum haben wir ja die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof gebaut, darum haben wir die erste U-Bahn gebaut, die Straßenbahn Ebelsberg, die Straßenbahn Solar City Pichling gebaut, wird jetzt im März die Straßenbahn Harter Plateau gebaut, alles hier gemeinsam beschlossen. Und die Diskussion, ob wir mit der U-Bahn genau unter der 1-, 2- und 3-Linie fahren sollen oder nicht vielleicht doch auch die Krankenhäuser AKH, UKH, Landesfrauenklinik, Kinderspital, anfahren sollen, die Diskussion führe ich gerne. Nur die Frage ist, wenn ich mit der U-Bahn drunter und mit der Straßenbahn oben fahre, jetzt habe ich oben keine Straßenbahn gehe ich hinunter, habe ich unten keine U-Bahn gehe ich wieder hinauf, habe ich oben keine Straßenbahn, so locker ist die Logistik nicht, dass ich mit zwei Verkehrsmitteln genau dieselbe Linie auf einer Achse fahre. Das wäre wirklich eine Weltsensation und in Europa die erste U-Bahn, die direkt unter der Straßenbahn dieselbe Linienführung hat. Aber rechnen wir es durch, schauen wir es durch, wenn es eine bessere Lösung ist als die jetzige, dann werden wir die bessere Lösung machen. Mir geht es darum, dass den Menschen wirklich ein gutes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, dass der öffentliche Verkehr jetzt ausgebaut wird. Jetzt ist die richtige Zeit, hohe Treibstoffpreise, ungelöste Umweltprobleme, Stauprobleme. Die richtige Antwort zu dieser Zeit ist ein guter rascher Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Verkehrsreferent mit dem Oberösterreichischen Landtag gemeinsam, anders geht es nicht und anders wird es nicht sein. Aber gemeinsam werden wir das rasch und gut schaffen. Danke Frau Präsidentin. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Pilsner. Abg. Pilsner: Meine sehr geschätzten Damen und Herren, geschätzte Frau Präsidentin, lieber Kollege Trübswasser! Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass du heute in deiner Wortmeldung ein klares Bekenntnis zur Haager Lies abgibst und dass die alles daran setzen sollten, möglichst die Haager Lies entsprechend attraktiv zu gestalten. Diese Aussage und dieses Bekenntnis gibt es sehr lange vom Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Haider. Aber ich denke mir, du hast ein bisschen etwas vergessen. Ich kann mich noch erinnern, du warst doch vor kurzem auch am 20. September bei der Sonderfahrt von Haag nach Linz, die erste Sonderfahrt und da warst du angeblich dabei, auf jeden Fall war die Gabi Moser, die Kollegin Moser war dabei und hat sich ganz klar für diese Maßnahme bekannt. Ich habe mir heute erwartet, dass du klar sagst, da müssen wir etwas tun, da müssen wir unsere Initiativen setzen. Die bist herausgegangen und hast im Grunde genommen nur wieder etwas madig und schlecht gemacht. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich denke mir, wir sollten ein klares Bekenntnis zur Haager Lies (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Da fährt ja der Euro Liner hin!") abgeben, daher bringen wir einen Geschäftsantrag ein, der lautet: Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Über die Festlegung des Kontrollausschusses im Punkt IV, "Evaluierung des Angebotes und der umgesetzten Konzepte und dementsprechend konsequente Adaptierung" ist a) der Verweis auf Berichtspunkt 16.2. und b) die Ziffer 1 "Grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach/Haag, ("Haager Lies"), getrennt abzustimmen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Sie haben den Geschäftsantrag gehört auf getrennte Abstimmung: Über die Festlegung des Kontrollausschusses im Punkt IV "Evaluierung des Angebotes und der umgesetzten Konzepte und dementsprechend konsequente Adaptierung" ist a) der Verweis auf Berichtspunkt 16.2. und b) die Ziffer 1 "Grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach/Haag, (vulgo Haager Lies). Ich eröffne die Wechselrede über den mündlichen Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung. Gemeldet ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens, wir werden dem Geschäftsantrag zustimmen. Wir haben ein ähnliches Prozedere ohnedies im Ausschuss auch gehabt. Schicke aber gleich voraus, wir werden sämtlichen Empfehlungen, die der Rechnungshof hier gegeben hat, zustimmen. Und ich möchte es auch noch einmal erläutern. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Die Zusammenlegungen dann auch?") Nein, denen nicht, aber beim Geschäftsantrag geht es ja um einen gesonderten Punkt. Das habe ich damit gemeint, und zwar heißt das konkret: Grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach/Haag. Günther, du weißt eh, wir nehmen ja heute den Bericht zur Kenntnis und bei der getrennten Abstimmung geht es um das. Ich möchte ihn nur einmal deponieren. Es geht um nichts anderes als dass eine entsprechende Prüfung erfolgt, wie dieses Angebot gestaltet werden soll. Das ist noch überhaupt keine Vorentscheidung in irgendeine Richtung, sondern nur der Auftrag, dass das geprüft werden möge. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider hat gesagt, er hat eine bestimmte Meinung in dieser Frage. Er möchte also sozusagen beispielsweise Busangebote nicht prüfen. Ich verstehe es so, wenn die Mehrheit des Hauses das beschließt, dann ist die Regierung aufgerufen dem nachzukommen. Das ist zumindest mein Zugang zu diesen Dingen und darum sage ich das dazu, warum wir dem zustimmen. Und ich möchte also nicht bewusst missinterpretiert werden, aber wie gesagt, das ist eine Diskussion, die wir auch im Ausschuss schon geführt haben. Eines möchte ich bei der Gelegenheit nachreichen. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider! Ich habe eh gesagt in meiner Wortmeldung, die Steigerung der Fahrgastzahlen, die sind ja anerkennenswert. Das Problem das wir haben, ist, dass sich die Relation immer ungünstiger gestaltet, nämlich dass der motorisierte Individualverkehr in einem noch größeren Ausmaß ansteigt als der öffentliche Verkehr und das ist das Problem, das heißt man soll nicht auf dem Auge zumindest schlecht sehen, um nicht zu sagen blind sein, denn es ist zwar gut, dass die Fahrgastzahlen steigen, das ist aber, weil die Verkehre insgesamt steigen und sie steigen leider weniger stark an als die Verkehre im motorisierten Individualverkehr. Das ist übrigens auch eine Diskussionsgrundlage, die im Gesamtverkehrskonzept angesprochen wurde und das haben Sie ja auch zur Kenntnis genommen in dem Sie es mitbeschlossen haben. Also ich würde darum ersuchen, wenn man diskutiert, dass man es wirklich seriös in der Zusammenschau diskutiert, dann denke ich mir, muss man zu dem Schluss kommen, dass die Situation nicht befriedigend ist. Ja. Und wenn der Herr Landeshauptmann sagt, er war ohnedies immer skeptisch wegen der City-S-Bahn, dass Sie dann sagen, ja deswegen habe ich mir jetzt etwas überlegt. Das war, glaube ich, nehme ich an, ein humoristischer Beitrag zur Debatte, denn Faktum ist, im Gesamtverkehrskonzept steht die City-S-Bahn drinnen. Da muss ich dem Günther Steinkellner Recht geben, das haben wir da herinnen beschlossen. Und es ist halt jetzt sozusagen eine andere Lage, wie gesagt auch mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Also ganz so einfach kann es nicht gewesen sein, dass Ihnen der Herr Landeshauptmann gesagt hat, bei der City-S-Bahn habe ich gewisse Bedenken und flugs haben wir den Regio-Liner. Aber wie gesagt, ich habe das eh nicht wirklich ernst genommen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als erstes möchte ich gleich noch dazusagen an Landeshauptmann-Stellvertreter Haider: auch ich habe Ihnen einen Brief geschickt und um Aufklärung gebeten, was den Regio-Liner betrifft. Und ich hoffe, dass nicht nur Klubobmann Strugl die Informationen bekommt, sondern auch natürlich die anderen Fraktion beziehungsweise auch ich eine Antwort bekomme. Gestatten Sie mir noch einzugehen auf die Diskussion City-S-Bahn. Und ich glaube schon, dass man das hier noch einmal betonen sollte. Ich kann mich noch sehr, sehr gut erinnern wie wir die Diskussion um das Gesamtverkehrskonzept hier in diesem hohen Haus geführt haben. Und ich kann mich noch gut erinnern an die Zusatzanträge der SPÖ, wo gefordert worden ist, eine ganz, ganz genaue Streckenführung, wo gefordert worden ist, dass der Begriff "rail light" herauskommt, weil man gesagt hat, man möchte eine Volleisenbahn haben. Ich kann mich noch erinnern, da war ich noch Mitglied im Unterausschuss, dass ich nur kurz einmal angedacht habe, ob es vielleicht eine andere Form geben könnte, dass man mir dann vorgeworfen hat, ich wäre der Totengräber der City-S-Bahn, wenn ich solche Vorschläge bringe. Und ich möchte auch ganz klar auch hier betonen, dass die Grünen immer zur City-S-Bahn gestanden sind, umso mehr hat es mich wirklich verwundert, dass im Handumdrehen und über Nacht plötzlich ein völlig neues Konzept von der SPÖ vorgestellt wird, das sich dann Regio-Liner genannt hat. Ich gehe davon aus, dass da schon ein bisschen auch natürlich die NR-Wahl eine Rolle gespielt hat, dass man sozusagen signalisieren wollte, wir haben jetzt die Projekte und da geht entsprechend etwas weiter, obwohl wie sich nachher herausgestellt hat, die Konzepte doch nicht ganz so ausgereift waren, wie sie in der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind. Und jetzt noch zum Antrag was die Geschäftsordnung betrifft auf getrennte Abstimmung. Auch wir werden diesem Antrag aus demokratiepolitischen Gründen zustimmen. Aber ich möchte schon auch ganz klipp und klar sagen, was wir heute hier abstimmen, ist ein Bericht eines Ausschusses, sind Empfehlungen des Landesrechnungshofes, und in diesem Bericht steht, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattfinden soll. Und ich habe es schon im Ausschuss zu Protokoll gegeben, dass wir mit diesem Beschluss nicht zustimmen, dass die Haager Lies geschlossen werden soll. Und ich weiß das schon, dass das jetzt der Zweck dieser Veranstaltung hier ist, dass man den Grünen unterschieben will, wenn ihr da zustimmt, dann stimmt ihr gegen die Haager Lies. Das ist nicht so. Man muss das lesen was da steht. Da steht nicht die Haager Lies soll geschlossen werden. Und wenn (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Aber durch einen Bus ersetzen und weiterfahren!") und das war auch der Grund, warum ich die Protokollanmerkung gemacht habe und wenn man mir jetzt noch einmal kurz den Punkt 16.2. gibt. Wenn wir uns jetzt den Punkt 16.2. uns anschauen, dann steht da: "Im Bereich der Lokalstrecke Lambach/Haag wäre die künftige Gestaltung des Angebotes grundsätzlich zu überlegen. Insbesondere müssen die nötigen Infrastrukturinvestitionen in dieser Strecke und die laufenden Kosten mit alternativen Verkehrsdiensten zum Beispiel einem modernen Bussystem qualitativ und wirtschaftlich verglichen werden", das heißt noch nicht, dass es die Haager Lies nicht mehr gibt. Man soll es einmal vergleichen und Ziel sollte sein, das Angebot für die Bevölkerung der Region bei angemessenem Mitteleinsatz zu verbessern. Und jetzt wissen wir, wenn ich mir die Zahl richtig gemerkt habe, dass wenn wir die Haager Lies, nachdem ja die Westbahn jetzt eine entsprechende Neigung braucht, wir eine sehr lange Schleife brauchen damit wir die Haager Lies in die Westbahn wieder hineinführen können und eine Insellösung, da bin ich mir sicher, keinen Sinn macht und das ungefähr 16 Millionen Euro kosten wird, dass wir 110.000 Fahrgäste haben im Jahr 1,3 Millionen Euro (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "16 Millionen zahlt aber der Bund alleine, da braucht das Land Oberösterreich nichts zahlen!") ja eh, 1,3 Millionen Euro Förderung haben, das sind also 10 Euro pro Fahrt, dann halte ich es wirklich für legitim, dass man sagt, jetzt schauen wir uns das einmal an und schauen wir einmal an (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Der Buskilometer kostet drei Euro!") was steht dem Einsatz, dem Mitteleinsatz an entsprechenden Fahrgästen gegenüber. Und ich sage, man kann sich doch nicht da in diesem Haus einer Wirtschaftlichkeitsrechnung verschließen. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Zugkilometer 10 Euro, Buskilometer drei Euro!") Das hat doch nichts mehr mit einer modernen Politik zu tun. Entschuldigung, das ist doch unklug herzugehen und zu sagen, ich schaue es mir nicht einmal an. Das heißt ja nicht, dass wir dann nicht zu dem Entschluss kommen, wir führen die Haager Lies weiter. Aber sich das nicht anzuschauen, (Unverständlicher Zwischenruf) das halte ich auch für falsch und das ist der Grund, warum wir heute hier diesem Antrag auf getrennte Abstimmung zustimmen werden, aber gleichzeitig den Empfehlungen des Rechnungshofes und auch dem Bericht des Ausschusses zustimmen werden. Ich sage es noch einmal, daraus zu machen, wir stimmen gegen die Haager Lies, wäre nicht lauter. Danke. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Dann würde ich bitten, dass ihr nächstes Mal mit dem Bus von Haag am Hausruck nach Linz fahrt und nicht mit der Haager Lies! Fahrt mit dem Bus runter, aber nicht mit dem Zug runterfahren und dann sagen, führt dafür einen Bus ein. Jeder weiß, dass der Buskilometer 3,5 Euro kostet und der Zugkilometer 10 Euro. Dann bitte ich, Grüne, fahrt mit dem Bus und nicht mit dem Zug.") Und wenn das alles so ist, dann frage ich mich, warum man so eine Angst hat, wenn man einen wirtschaftlichen Vergleich macht. Wenn das eh so klar ist, warum soll man es dann nicht vergleichen können? (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Es gibt ein Ziel, die Haager Lies auszubauen und nicht einzustellen!") Und wer hat jahrelang diese Haager Lies ausgehungert, hat nichts in die Infrastruktur investiert? (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Wir haben in die Infrastruktur investiert, wir haben die Leistungsbestellungen, wir haben die neuen Fahrzeuge angeschafft. Wir haben in die Haager Lies extrem viel investiert und um das Geld ist uns leid. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Das wäre verlorener Ausgang, wenn jetzt irgendwo ein Bus herumfährt und keine Eisenbahn mehr!") Nein, nicht irgendwo. Außerdem sagt diese Empfehlung auch, dass es durchaus auch Kombinationen geben kann. Das heißt ja nicht, dass es automatisch die Haager Lies nicht mehr gibt. Danke. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Das heißt es schon!" Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, grundsätzlich bin ich jetzt einmal dem Gottfried Hirz dankbar, dass er diese wirtschaftliche Vergleichsrechnung durchführen möchte. Das ist durchaus ein Ansatz, der grundsätzlich Gültigkeit hat, mit vielleicht einer Ausnahme, wo wir das Ergebnis eh schon kennen, nämlich dort, wenn man die Haager Lies mit einem Postbus oder Bahnbus oder welchen Bus auch immer, wahrscheinlich auch mit einem Anruf-Sammel-Taxi, vergleichen würde, jedenfalls alles andere billiger ist als die Schienenstrecke. Also, das wissen wir. Jetzt beauftragen wir den Ressortverantwortlichen, vergleichen es mit einem kostengünstigeren System und dann sollen wir gegen die Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheiden? Und deswegen unterstützen wir diesen Antrag, weil wir, und das hat er ja gesagt, keinen Schienenstrang jetzt auflösen wollen. Punkt, aus. Punkt, aus. Ich weiß zwar nicht, ob er dann einen Regio-Liner dort hinbauen will oder sonst was, wie auch immer, aber es ist halt dann eine Schienenstrecke. Und das ist der Grund, warum wir sagen, hier gibt es wirtschaftliche Grenzen, weil wir in einer Langfristüberlegung, glaube ich, die Fehler der Vergangenheit von Schließung von Eisenbahnstrecken nicht machen sollten. Deswegen gibt es diese Unterstützung von uns. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter und Verkehrsreferent Erich Haider! Seit zwei Jahren warten wir sehr aufmerksam auf eine Machbarkeitsstudie betreffend die Haager Lies. Ich glaube, der Kollege Anschober, fragt jede Regierungssitzung nach, wann kommt denn diese Studie. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Haager Lies hat er noch gar nie gefragt. Also heuer noch nicht, 2008 noch nicht! Stadtbahn Gallneukirchen fragt er immer!") Herr Verkehrsreferent! Wenn jemand die Haager Lies kaputt machen will, dann ist es, dass sie von der ÖBB abgeschnitten wird, dass es eine Inselbahn wird, dass es seit 70 Jahren keine Investitionen in die Infrastruktur gegeben hat. Wer zustimmt, dass die Hochleistungsstrecke ausgebaut wird und die Haager Lies eine Inselbahn wird, der unterschreibt ein Todesurteil für diese Bahn. Und wir waren es, die Grünen waren von allem Anfang an dafür, dass man sich sämtliche Möglichkeiten, die einer Revitalisierung dieser Bahn eine Möglichkeit gibt, zugesprochen wird. Wer es nicht gemacht hat, war immer der Verkehrsreferent. So die Bahn zu lassen und nichts zu verändern ist das Todesurteil. Das ist die Wahrheit, Kolleginnen und Kollegen! Und wenn heute die Krokodilstränen rinnen, wenn heute die Krokodilstränen rinnen, dann nicht, weil die Grünen so böse sind, die Grünen haben sich immer klar für die Schiene ausgesprochen und sie tun das heute. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich werde heute hier noch einmal ganz klar sagen, wir sind dafür, (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: "Nein, das ist nicht die Wahrheit, das wissen Sie ganz genau!") dass wir mit offenen Augen, Frau Landesrätin, in diesem Punkt, können Sie mir wirklich glauben, dass ich mich mit dieser Sache sehr auseinander gesetzt habe. Wer mit geschlossenen Augen durch die Welt geht und die Wahrheit, die Wirklichkeit nicht sehen will, der betreibt keine gute Politik. Wir wollen sie sehen. Wir wollen die Haager Lies erhalten und Herr Verkehrsreferent Haider, wir wollen die Rahmenbedingungen wissen, für die sind Sie zuständig, dass wir eine erfolgreiche Bahn daraus machen. Ich fahr in Europa herum und schau mir erfolgreiche Beispiele an. Und was sehe ich in Oberösterreich? Wir sind in Oberösterreich nur in der Jubelpresse, wir sind nur in den Jubelmeldungen, wir üben nicht Selbstkritik. Wir warten, Herr Verkehrsreferent, auf Ihre Konzepte. Wir werden alles tun, damit die Haager Lies erhalten bleibt, aber das tut man nicht durch Wegschauen, sondern das tut man durch Hinschauen, das tut man durch konkrete Konzepte, die wir seit Jahren von Ihnen verlangen und die Sie seit Jahren schuldig geblieben sind. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bestellen auf der Haager Lies Leistungen im Jahr um 1,3 Millionen Euro. Das sind rund 20 Millionen Schilling, die wir für diesen Abschnitt jährlich mindestens bezahlen und auch in Zukunft zahlen wollen. Ich habe den Auftrag der Landesregierung bekommen, Alternativen auszuarbeiten. (Unverständlicher Zwischenruf) Lassen Sie mich einmal ausreden, Herr Abgeordneter, der so gern Bahn fährt und Bussysteme dann haben will. (Beifall) In der Landesregierung war der Auftrag, Alternativen auszuarbeiten und ich habe beim Beschluss in der Landesregierung bereits mitgeteilt, dass ich ein Bussystem nicht ausarbeiten lasse, weil die zwei Systeme nicht vergleichbar sind. Das führt zu Irrwegen. Wer eine Schiene verbessern will, kann nicht sagen, ich will einen Bus dort fahren lassen. Da wird die Schiene nicht besser. Das müsste auch einem grünen Eisenbahnfahrer wie Ihnen einleuchten, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Wenn man nichts tut, nur Daumen dreht!") dass man die Schiene, wir tun nicht Daumen drehen, im Ausbauprogramm der ÖBB Generalverkehrsprogramm Österreich, Breitenschützing ist die Einbindung der Lokalbahn Lambach-Haag drinnen mit 60 Millionen Euro Kosten für Breitenschützing inklusive Lokalbahn ohne Landesbeitrag. Und obwohl das drinnen steht und obwohl man das nur realisieren braucht, hat mich Schwarz-Grün in der Landesregierung gezwungen, eine Alternative auszuarbeiten. Und nur deswegen, nur deswegen arbeiten wir derzeit eine Lösung mit einem Kopfbahnhof aus, aber wieder nur eine Schienenlösung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Einbindung in Breitenschützing die richtige Lösung ist. Aber Sie haben mich ja gezwungen, etwas anderes auf den Tisch zu legen, an dem die ÖVP mitgewirkt hat, aber wo der Anschober gesagt hat, ja ja, wir wollen eine Alternative unbedingt haben. An dem arbeitet die ÖBB. Wenn es da ist, kriegen Sie als erster den Kopfbahnhof oder die Einbindung in Breitenschützing. Aber wenn Sie glauben, dass Sie mit einem Bus eine Bahn verbessern können, da unterliegen Sie einem großen Irrtum. Daher ersuche ich noch einmal, wenn Sie schon am 20. September fahren, fahren wir nächstes Jahr wieder und dann sagen wir ehrlich, wir wollen diese Bahn ausbauen und nicht ruinieren. Verstehen Sie das? Ich will dort fahren, ich will ein modernes Fahrzeug haben und ich will nicht eine Busalternative rechnen und hinlegen müssen, die die Bahn dann in den Abgrund führt. Mit mir als Verkehrsreferenten nicht, Herr Abgeordneter Trübswasser. Die Haager Lies muss eine Zukunft haben. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe niemanden mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede über den mündlichen Geschäftsantrag und komme zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag einstimmig angenommen worden ist. Aufgrund des soeben gefassten Geschäftsbeschlusses stimmen wir zunächst über die Festlegung des Kontrollausschusses in Punkt IV, Evaluierung des Angebotes und der umgesetzten Konzepte und dementsprechend konsequente Adaptierung, a) der Verweis auf Berichtspunkt 16.2 und b) die Ziffer 1, grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach-Haag, ("Haager Lies"), ab. Wer diesem Teil der Beilage 1614/2008 zustimmt, den und die ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Teil mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beilage 1614/2008 mit Ausnahme des vorhin bereits angenommenen Teils des Verhandlungsgegenstandes. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Beilage 1614/2008 mit Ausnahme der Festlegung des Kontrollausschusses in Punkt IV, Evaluierung des Angebotes und der umgesetzten Konzepte und dementsprechend konsequente Adaptierung, a) der Verweis auf Berichtspunkt 16.2 und b) die Ziffer 1, grundlegende Überlegungen zur Gestaltung des Angebotes im Bereich der Lokalbahnstrecke Lambach-Haag, ("Haager Lies"), zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass die Beilage 1614/2008 mit Ausnahme der oben angeführten Passage einstimmig angenommen worden ist. Wir stimmen jetzt über den Zusatzantrag ab. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Zusatzantrag mit der Beilagennummer 1619/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Zusatzantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1615/2008. Das ist der Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Weixelbaumer über die Beilage 1615/2008 zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Beilage 1615/2008. Ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1615/2008.) Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird, beschließen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1615/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1616/2008. Das ist der Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Dr. Walter Entholzer über die Beilage 1616/2008 zu berichten. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beilage 1616/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1616/2008.) Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen, der Oberösterreichischen Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz geändert wird, beschließen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Daher schließe ich diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1616/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1618/2008. Das ist der Initiativantrag betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner über die Beilage 1618/2008 zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über die Beilage 1618/2008 der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Weiterleitung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1618/2008.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche Misstandsfeststellungen und Empfehlungen im Sinne des Art. 148c B-VG sowie die dazu abgegebenen Stellungsnahmen unverzüglich an den Oö. Landtag weiterzuleiten. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand gemeldet ist. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1618/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen jetzt zur mündlichen Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner und Helga Moser betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigungen zu Grundstücksverkäufen am Mondsee und Attersee an Herrn Landesrat Dr. Josef Stockinger. Ich bitte Herrn Landesrat Stockinger um Beantwortung der Anfrage. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, hoher Landtag! Ich habe mich zu einer mündlichen Beantwortung dieser Anfrage entschlossen, weil es um eine in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten viel diskutierte Frage geht und weil ich mit dieser Anfragebeantwortung auch dem hohen Haus darlegen möchte, warum und inwieweit das Oö. Grundverkehrsrecht einen allfälligen Transfer des Mondsees, einem Verkauf des Mondsees entsprechend schützt und hier aus meiner Sicht wirksam möglichen Spekulationsgeschäften Einhalt geboten werden kann. Zunächst bin ich von den genannten Abgeordneten gefragt worden, wie viele Grundstücksverkäufe am Mondsee, am Attersee in den letzten fünf Jahren den Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes 1994 unterlagen. Ich teile dazu mit, dass es am Mondsee 8 grundverkehrsbehördliche Genehmigungen in der besagten Zeit, am Attersee insgesamt 26, also in Summe 34 Verfahren nach dem Oö. Grundverkehrsgesetz gab. In allen diesen 34 Fällen wurden die zugrunde liegenden Grundgeschäfte, Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken, positiv beschieden. Es gab keinen Grund zur Versagung oder zur Ablehnung eines entsprechenden Geschäftes. In allen Fällen handelte es sich um Seegrundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden. Wenn es nun grundsätzlich, meine Damen und Herren, um den Verkauf des Mondsees geht, muss man wissen, dass das Verkaufsobjekt im Wesentlichen die Wasserwanne des Mondsees ist und Seegrundstücke im Eigentum der potentiellen Verkäufer nur mehr im Ausmaß von rund 3.000 Quadratmeter vorhanden sind. Also es geht nicht um den offenen Seenzugang, es geht nicht um Riesenflächen, Badeflächen beispielsweise entlang des Sees, sondern rein um die Grundstücke, die am Seegrund, das eigentliche Seebett bilden und das Interessante ist, dass genau diese Grundstücke den Bestimmungen des Oö. Grundverkehrsgesetzes unterliegen, weil unser Grundverkehrsgesetz eindeutig regelt, dass alle Grundstücke, die in ihrer Beschaffenheit zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geeignet sind und auch genutzt werden, grundverkehrsbehördlich genehmigungspflichtig sind. Der Mondsee ist über zwölf eigenständige Fischereirechte landwirtschaftlich genutzt und daher ist ein Eigentumsübergang oder ein Verkaufsvertrag, der den Mondsee betrifft, der jeweiligen Grundverkehrsbehörde vorzulegen. Und die Grundverkehrsbehörde hat explizit in zwei besonderen Fällen die Möglichkeit dieses Geschäft zu versagen. Nämlich erstens, wenn der Grunderwerb zu vorwiegend spekulativen Zwecken beabsichtigt ist und zweitens, wenn die Gegenleistung den Verkehrswert erheblich übersteigt. Also, wenn der Kaufpreis zu hoch ist. Da gibt es eine Judikatur, die geht davon aus, dass ab einem Kaufpreis von fünfzig Prozent über dem geschätzten Verkehrswert von so einem Fall gesprochen werden kann und dass also dann die Gegenleistung erheblich den Verkehrswert übersteigt. Das heißt, dass in der gegebenen Rechtslage das oberösterreichische Grundverkehrsrecht einen potenziellen Verkauf des Mondsees in der jetzigen gegenständlichen Ausformung, das also quasi nur die Wasseroberfläche und der darunterliegende Seengrund im wesentlich verkauft wird, hier klar dieser Verkauf dem Grundverkehrsrecht in der beschriebenen Form unterliegt, und es eine Spekulationsbremse durch dieses Landesgesetz gibt und wir quasi hier nach den Prinzipien auch des übersteigenden Kaufpreises, des wesentlichen Überschreitens des Verkehrswerts oder einem überwiegenden Verkauf aus Spekulationszwecken hier energisch entgegenwirken können. In der Tat selbst ist der Mondsee von der Schifffahrt her geregelt, von der Fischerei her geregelt, was sich an der Wasseroberfläche und im See selbst abspielt. Und Gegenstand in Wirklichkeit des Verkaufs sind die Bojen. Auch die Anzahl der Bojen ist durch naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen fixiert. Also, auch dort kann nicht ein neuer Eigentümer irgendwie tun, was er will. Und auch die Einbauten im See, im wesentlichen Stege und Badeanlagen, sind wie alle, die an Seen wohnen, wissen, sehr dezidiert wiederum durch Naturschutz, auch durch Wasserrecht geregelt. Das heißt, wir sind hier in einem sehr sicheren Rechtsrahmen und ich kann mit Überzeugung sagen, dass der Mondsee vor spekulativen Übernahmen geschützt ist. Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass der Mondsee besonders oligarchenfähig ist. Also, dass er für Oligarchen und sonstige Neureiche ein willkommenes Filetstück ist, weil eben keine Seenflächen damit verbunden sind, weil es dort keine idyllischen Seegrundstücke gibt, wo man irgendwelche Gebäude hinstellen kann, sondern weil es in Wirklichkeit nur mehr um die Nettowasserfläche unter den beschriebenen Fakten geht. Ich kann also wirklich die Öffentlichkeit und den hohen Landtag beruhigen und glaube, dass wir rechtlich hier in einer sehr guten Position sind. Auch in einer guten Position sind, wenn es um allfällige Kaufpreisverhandlungen, sage ich in Richtung einer öffentlichen Übernahme geht. Da gibt es ja auch Diskussionen, weil auch hier natürlich die Limitierungen des Grundverkehrsgesetzes, Verkehrswert und allfällige Mehrwertzuschläge, gelten. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich teile mit, dass noch folgende Initiativanträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden. Beilage 1620/2008, Initiativantrag betreffend das Einführen eines Heizungs-Checks. Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1621/2008, Initiativantrag betreffend die Bewohnervertretung in den Alten- und Pflegeheimen, Beilage 1622/2008, Initiativantrag betreffend einen Kostenersatz für die Ausbildung zum Altenfachbetreuer/Altenfachbetreuerin, Beilage 1625/2008, Initiativantrag betreffend das Oberösterreichische Pflegevertretungsgesetz, diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1623/2008, Initiativantrag betreffend das Verfahren in der Gemeinde bei Änderung eines Flächenwidmungsplans, Beilage 1624/2008, Initiativantrag betreffend den Entfall des Erhaltungsbeitrages gemäß Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz 1994, diese Beilagen werden dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1626/2008, Initiativantrag betreffend die Förderung bewilligter Sonderformen und Pilotprojekte gemäß § 23 Oberösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz, Beilage 1628/2008, Initiativantrag betreffend kein Einsatz der WLAN-Technologien an Schulen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1627/2008, Initiativantrag betreffend ein Nahverkehrskonzept für den Großraum Linz. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 15 Uhr 46 Minuten.) 26 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 53. Sitzung am 2. Oktober 2008 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 53. Sitzung am 2. Oktober 2008 25