Kurzschriftlicher Bericht 47. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 28. Februar 2008 Inhalt: Fragestunde: L-8175/1-XXVI: Anfrage des Abg. Lindinger an Landesrat Anschober (Seite 4) L-8176/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 6) - beantwortet in Vertretung durch Landeshauptmann Dr. Pühringer L-8177/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Ackerl (Seite 10) L-8178/1-XXVI: Anfrage des Abg. Ing. Aspöck an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 18) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 21) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1432/2008: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Redner/in: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 22) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 22) Abg. Dr. Schmidt (Seite 23) Beilage 1436/2008: Initiativantrag betreffend der Schaffung von Einstellungsanreizen beeinträchtigter Menschen am ersten Arbeitsmarkt. Redner/innen: Abg. Frauscher (Seite 24) Abg. Schwarz (Seite 25) Abg. Moser (Seite 27) Abg. Schreiberhuber (Seite 28) Beilage 1437/2008: Initiativantrag betreffend Intensivierung der LKW-Geschwindigkeitskontrollen auf Oö. Autobahnen. Redner: Abg. Trübswasser (Seite 29) Abg. Pilsner (Seite 30) Abg. Mayr (Seite 32) Abg. Dr. Brunmair (Seite 33) Beilage 1438/2008: Initiativantrag betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 34) Abg. Eisenrauch (Seite 34) Abg. Affenzeller (Seite 35) Abg. Moser (Seite 36) Beilage 1439/2008: Initiativantrag betreffend eine Studie über die Auswirkungen auf die Kaufkraft durch Vorziehung der bundesweiten Steuerreform. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 37) Abg. Mag. Strugl (Seite 38) Abg. Hirz (Seite 40) Abg. Ing. Aspöck (Seite 41) Beilage 1440/2008: Initiativantrag betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit österreichischen Energieversorgungs-Unternehmen zur Sicherung der Energie AG Oberösterreich in öffentlicher Hand. Redner: Abg. Schenner (Seite 42) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 44) Abg. Bernhofer (Seite 45) Abg. Hirz (Seite 46) Beilage 1441/2008: Initiativantrag betreffend die Abfederung der Annuitätensprünge bei Wohnungen, die nach dem WFG 1984, dem Oö. WFG 1990 bzw. dem Oö. WFG 1993 gefördert wurden. Redner/in: Abg. Kapeller (Seite 47) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 48) Abg. Mag. Stelzer (Seite 49) Abg. Wageneder (Seite 50) Ersatzwahlen in den Kontrollausschuss Verhandlungsgegenstände: Beilage 1434/2008: Bericht des Sozialausschusses über das Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. ChG) erlassen und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert wird. Berichterstatterin: Abg. Schreiberhuber (Seite 52) Redner/innen: Abg. Bernhofer (Seite 52) Abg. Schwarz (Seite 52) Abg. Moser (Seite 54) Beilage 1432/2008: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Landesrat Sigl (Seite 55) Redner/in: Abg. Mag. Strugl (Seite 55) Abg. Dr. Schmidt (Seite 56) Beilage 1437/2008: Initiativantrag betreffend Intensivierung der LKW-Geschwindigkeitskontrollen auf Oö. Autobahnen. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 57) Beilage 1438/2008: Initiativantrag betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 58) Redner/innen: Abg. Dr. Aichinger (Seite 59) Abg. Wageneder (Seite 60) Abg. Moser (Seite 61) Abg. Wageneder (Seite 62) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl und Dr. Stöger, entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und Landesrat Dr. Stockinger Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Prinz Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: Mag. Zahradnik-Uebe (Beginn der Sitzung: 10.07 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 47. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die anwesenden Bundesräte, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und auch die, die uns über das Internet zuhören und zuschauen. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, der Herr Landesrat Dr. Josef Stockinger und der Herr Abgeordnete Prinz sind von der heutigen Sitzung entschuldigt. Die amtliche Niederschrift über die 46. Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 29. Februar bis 14. März 2008 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Und ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, dass wir Ihnen heute die kurzschriftlichen Berichte über die 44. und 45. Sitzung des Landtags aber auch den kurzschriftlichen Bericht über die Enquete "Pflege und Betreuung" jetzt auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Wir beginnen diese Landtagssitzung mit einer Fragestunde, eine Zusammenstellung haben Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen. Die erste Frage wird der Herr Landtagsabgeordnete Lindinger an den Herrn Landesrat Anschober stellen, bitte sehr. Abg. Lindinger: Herr Landesrat! Die Kerbl ADR-Entsorgungs GmbH verwertete bis 2007 Speisereste zur Gewinnung von Dünger und zur Erzeugung von elektrischer Energie. Im April des Vorjahres wurde sie von der AVE übernommen. Ist es richtig, dass die bisher in Biogasanlagen verwerteten biogenen Abfälle vom neuen Eigentümer nunmehr in der Welser Abfallverwertung verbrannt werden?" Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzter Kollege Lindinger. Wie Sie wissen, arbeiten wir in Oberösterreich an der Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Energieeffizienz und zu den erneuerbaren Energieträgern. Unser Schwerpunkt ist dabei die Energieeinsparung, die Energieeffizienz. Ich möchte mich da auch sehr herzlich dafür herzlich bedanken, dass wir gerade in den letzten Wochen wesentliche Schritte verwirklicht haben hin in Richtung Energieeffizienz und Energieeinsparung durch die neue Wohnbauförderung zum Beispiel, durch das neue Bautechnikgesetz, die neue Bauordnung, das Gesamtverkehrskonzept und etliches andere mehr. Aber wir brauchen auch den Ausbau erneuerbarer Energieträger und die werden immer, auch bei erneuerbaren Energieträgern wird jede zusätzliche Form der Energieerzeugung, in der einen oder anderen Dimension auch einen Umwelteingriff bedeuten. Oberösterreich hat bei einem Teilsegment, bei einem wesentlichen, auch bei anderen, aber auch bei dem von dir angesprochenen Teilsegment eine lange Tradition, nämlich bei der Nutzung von Biogasanlagen. Und wir haben im Wesentlichen zwei, ich vereinfache jetzt, zwei große Etappen der Inbetriebnahme derartiger Anlagen, mittlerweile rund 80 Anlagen, die in Betrieb sind, die rund 51 GWh Ökostrom erzeugen. Das zeigt schon, das ist schon eine beachtliche Dimension der Absicherung unserer Energieversorgung in Oberösterreich. Die erste Generation war die Generation der Pilotprojekte in den Neunzigerjahren, im Wesentlichen damals Größenordnungen der Pionieranlagen von 15 kWh aufwärts. Mittlerweile zweite große Ökostromoffensive der Jahre 2004 bis 2007, handelt es sich um Ökostromkraftwerke in der Größenordnung von 250 bis 500 kWh. Die zweite Generation ist technisch mittlerweile ausgeforscht, entwickelt. Da haben wir kaum mehr große Probleme, auch wesentliche Qualitätssicherungsprogramme. Bei der ersten Generation hat es teilweise technische Probleme gegeben, Neueinführung von technologischen Standards, wo es auch international kaum Erfahrung gegeben hat. Problemanlagen sind deswegen entstanden, weil entweder die Anlagen selbst nicht so technisch funktioniert haben wie das geplant war. Das war etwa bei der von dir angesprochenen Anlage Kerbl ein Kernproblem. Da haben Prognosen der Realität nicht ganz standgehalten. Zweitens ein Fehler bei der damaligen Genehmigungssituation in den Neunzigerjahren war wiederholt auch ein zu geringer Abstand zu den Anlagen und Nachbarn, zu eng beisammen, und drittens Probleme bei der Ausbringung der Reststoffe auf Felder. Im wahrsten Sinn des Wortes hat es vielen Anrainer gestunken. Ich sage das ganz bewusst so, weil das waren teilweise unerträgliche Situationen. Wie haben wir darauf reagiert in dieser Legislaturperiode? Einerseits Problemanlagen versucht nachzurüsten, größtenteils mit Erfolg. Das Land Oberösterreich hat hier auch beachtliche Summen investiert, um diese Nachrüstung, diese Qualitätssicherung durchzuführen, in einigen Fällen auch Betriebsstopps, die notwendig waren, wenn diese Nachrüstung zu keinem Erfolg geführt hat, und drittens eine laufende Qualitätssicherung bei allen Anlagen. Ich möchte darauf, ohne jetzt ins Detail gehen zu können, aber ich mache das gerne auf Nachfrage oder schriftlich, wenn das jemand wünscht, hinweisen auf ein wirklich einmaliges Kooperationsprojekt der Abteilung Energie der Landwirtschaftskammer und der Fachhochschule Wels, wo es uns darum geht, Prozessoptimierungen bei den bestehenden Biogasanlagen in ganz Oberösterreich durchzuführen. Was jetzt die konkrete Anlage Kerbl betrifft, die AVE Entsorgungs GmbH hat im April 2007 eine Biogasanlage in Steyrling, das ist die angesprochene von dir, von der zuletzt insolventen Biogas GmbH, übernommen. Diese stand der Kerbl ADR-Entsorgung, die zitiert wurde in der Anfrage, die zwar die Sammlung biogener Abfälle bewerkstelligte aber nicht Eigentümerin der Biogasanlage war, wirtschaftlich nahe. Zum Sachverhalt teilt mir die zuständige Fachabteilung des Landes Folgendes mit: Schon seit 22. Juli 2005, damals ist die Behörde intensiver eingeschritten, wurden in der gegenständlichen Biogasanlage Abfälle sozusagen im Kreislauf gefahren. Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, dass aufgrund der schlechten Abbauleistung der Biogasanlage ein Ausbringen des Endsubstrates auf landwirtschaftlich genutzten Flächen untersagt wurde, weil hier unzumutbare Situationen, gerade für die Anrainer, aber auch insgesamt für die Umweltsituation entstanden sind nach Meinung der Behörde. Natürlich war dadurch auch eine Einbringung weiterer biogener Abfälle in die Biogasanlage nicht mehr möglich. Die in der Anlage befindlichen Abfälle wurden in dieser belassen vorerst, und zwar in der Hoffnung, durch Nachrüstungsmaßnahmen einen besseren Abbaugrad zu erreichen, um das Endprodukt wieder landwirtschaftlich verwerten zu können, was ja der Sinn und die Konzeption dieser Anlage war. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Zwei Versuche Substrat auszubringen haben in der Folge gezeigt, dass durch die längere Verweilzeit in der Anlage keine Verringerung der Geruchsbelastung erreicht werden konnte, ein weiterer Betrieb daher ohne weitere drastische Verbesserungen nicht möglich schien. Im Rahmen der von der neuen Eigentümerin, richtigerweise zitiert seit zirka April 2007, der AVE Österreich GmbH unternommenen Sanierungsschritte wurde die Biogasanlage inzwischen fast vollständig entleert. Die Materialien, die sich noch in der Anlage befunden haben, sind laut Auskunft der AVE in andere Biogasanlagen verbracht worden. Die von der AVE Österreich GmbH geplante Sanierung der Biogasanlage wird wohl nicht mehr stattfinden nach jetzigem Informationsstand, weil sich bei den ersten Sanierungsschritten gezeigt hat, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar und technologisch fragwürdig wäre. Die Schließung der Anlage ist bereits angekündigt. Es wurden aber laut Auskunft der AVE keine, das ist der Kern der Anfrage, keine in der Biogasanlage befindlichen Abfälle in der Welser Abfallverwertung verbrannt und es ist laut Auskunft der AVE Österreich GmbH eine Verbrennung derartiger Abfälle schon alleine wegen des sehr hohen Feuchtigkeitsgehaltes deswegen unwirtschaftlich und technisch relativ schwierig laut Aussage der AVE und in der WRV auch nicht angedacht. Nach telefonischer Auskunft der AVE Österreich, die wir in den letzten Tagen eingeholt haben, werden die nunmehr von ihr gesammelten biogenen Abfälle in andere Biogasanlagen und zu einem geringeren Teil über den Umweg der TKV in Regau in die Kompostierungsanlage der AVE in Wels verbracht. Erste Präsidentin: Danke. Bitte eine Zusatzfrage. Abg. Lindinger: Eine Zusatzfrage, Herr Landesrat! Was gedenkst du zu tun, damit diese biogenen Abfälle wieder einer entsprechenden Entsorgung zugeführt werden, damit auch eine Verwertung möglich ist? Landesrat Anschober: Also nach Auskunft der AVE ist das überwiegend derzeit der Fall. Ich habe aber auch einen entsprechenden Kontrollauftrag erteilt. Erste Präsidentin: Keine Zusatzfrage mehr? Gibt es andere Zusatzfragen noch? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Anschober und Herr Abgeordneter Lindinger. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmannes Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Diese Anfrage wird heute der Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer beantworten, bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Schönen guten Morgen Herr Landeshauptmann! (Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Guten Morgen Herr Klubobmann!") Danke, dass Sie den Stellvertreter vertreten. Herr Landeshauptmann! Das Land Oberösterreich hat beim Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung eine Studie über die "Armutsgefährdung von Familien" in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse kürzlich veröffentlicht wurden. Eines der Ergebnisse ist, dass Mehrpersonenhaushalte mit zwei Kindern zu 12 Prozent und jene mit drei Kindern und mehr zu 18 Prozent armutsgefährdet sind. Im Hinblick darauf, dass die Untersuchungen für diese Studie im Jahr 2006 abgeschlossen wurden und die Preisentwicklung für den täglichen Lebensbedarf (Heizung, Lebensmittel und so weiter) zwischenzeitlich stark zugenommen hat, ist davon auszugehen, dass sich die Situation der oben angeführten Familien weiter verschärft hat. Welche familienfördernden Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den armutsgefährdeten Familien zu helfen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Klubobmann, hohes Haus, meine Damen und Herren! Ich darf zuerst den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl entschuldigen, der bei wichtigen Verhandlungen mit der ASFINAG sich befindet und daher zur Stunde nicht hier sein kann. Es ist überhaupt keine Frage, sehr geehrter Herr Klubobmann, dass die Mehrkindfamilie in unserem staatlichen System einer besonderen Förderung bedarf und auch dafür würdig ist. Wir haben leider Gottes nur mehr einen geringen prozentuellen Anteil von Familien mit mehr Kindern und einen ganz geringen Anteil von Familien mit mehr als drei Kindern in unserer Gesellschaft. Sie sind, ich nehme dieses vielleicht etwas überzeichnende Wort, aber treffende Wort, nach wie vor die Lasteseln der Gesellschaft, weil sie einfach ihr Einkommen auf mehrere Personen aufteilen müssen. Ich möchte meine Wertschätzung und meine Anerkennung diesen Familien entgegenbringen, weil sie für die Gesellschaft durch die Erziehungsaufgabe eine ganz besondere Leistung erbringen. Aus dieser Überlegung heraus hat das Land Oberösterreich kontinuierlich in den letzten Jahren die Familienförderung, die sich allerdings weit über die Maßnahmen des eigentlichen Familienreferates hinausdehnen, ausgebaut. Ich darf darauf verweisen, dass eine Reihe von Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 12,2 Millionen Euro derzeit im Familienressort resultieren. Wir haben diese Förderungen im Vorjahr, im heurigen Budget, um acht Prozent angehoben. Darüber hinaus werden natürlich im Rahmen des Sozialreferates, im Rahmen der Wohnbauförderung und im Rahmen des Schulreferates, aber auch der Jugendwohlfahrt Familien fördernde Maßnahmen gesetzt und finanziert. Nicht zuletzt möchte ich auch die Kinderbetreuung erwähnen, wo durch die neue Verordnung der Elternbeiträge, Familien, die mehrere Kinder im Kindergarten haben, besonders begünstigt werden, weil die Tarife für das zweite Kind um 50 Prozent gesenkt werden nach der neuen Verordnung und ab dem dritten Kind die Kinder überhaupt unentgeltlich in Zukunft den Kindergarten besuchen werden. Der Herr Landesrat Sigl als Kindergartenreferent und ich als Finanzreferent sind hier übereingekommen und in der neuen Beitragsverordnung, die ja heute in der Presse auch veröffentlicht wurde, ist diese Familien fördernde Maßnahme, die gerade Familien mit mehreren kleinen Kindern trifft, entsprechend erhalten. Ein besonderer Bereich der Familienförderung, wo auf die Haushaltsgröße und auf das Familieneinkommen abgestellt wird, ist die Wohnbeihilfe. Hier werden 70 Millionen alleine unter diesem Titel ausgegeben. Aber auch das Familienreferat selbst hat eine Reihe von Förderungen eingeführt, die die Mehrkinderfamilienförderung unterstützt. Beispielsweise gibt es die Schulbeihilfe beim Schulbeginn. Die besonderen Ausgaben beim Schuleintritt sollen damit für finanziell Schwächere abgefangen werden. Die Beihilfe für Schulveranstaltungen, wo Familien, die in einem Jahr zwei Kinder bei Schulveranstaltungen haben, zum Beispiel Schulschikurs, Wienwoche, Projektwoche, unterstützt werden. Im Sozialreferat gibt es Zuschüsse für Familienurlaube. Die Familienkarte des Landes stellt weiter sicher, dass Familien mit Kindern besonders gute familienfreundliche Tarifangebote im Freizeitbereich bringen. Wir haben auch bei allen Landesanstalten, ich denke etwa an die Thermen, die Einführung ermäßigter Tarife mit der Familienkarte beschlossen. Beispielsweise konnte auch in Kooperation mit den Österreichischen Bundesbahnen erreicht werden, dass mit der Familienkarte die Eltern zum halben Preis und Kinder bis fünfzehn Jahren kostenlos fahren können. Ich darf aber darauf verweisen, dass die Familienfreundlichkeit eine Daueraufgabe ist, dass wir uns auch in Zukunft bemühen werden, noch familienfreundlicher im Land zu werden und dass die verschiedenen Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren entwickelt haben, selbstverständlich weiter entwickelt werden. Familien mit mehreren Kindern brauchen unsere volle Unterstützung. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann eine Zusatzfrage. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann! Herzlichen Dank für diese klare Zusicherung, auch in der Zukunft für die Familien sich einsetzen zu wollen. Es geht nur darum, auch Taten sprechen zu lassen, nicht nur Hochglanzpapiere, wie "Familie als Wert". Leider und bedauerlicherweise wird man dich da nicht informiert haben, hat deine Landtagsfraktion erst bei der letzten Ausschussrunde einer Valorisierung der Familienförderungen nicht zugestimmt. Du selbst hast jetzt die Kindergartenverordnung angesprochen. Und jetzt bringe ich das Beispiel. In der Kindergartenbeitragsverordnung werden die Elternbeiträge nach oben valorisiert, hingegen werden die Familienunterstützungsmaßnahmen, nämlich die Förderungen, nicht valorisiert. Wir werden deshalb einen Antrag einbringen, dass die Elternbeiträge nicht mehr valorisiert werden und die Familien nicht immer mehr belastet werden. Wirst du deiner Fraktion empfehlen, diesem freiheitlichen Antrag zuzustimmen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann! Zum Ersten ist das eine Fehlinterpretation der Beitragsverordnung, wenn man nach einem Jahr Anwendung der Beitragsverordnung resümiert, dann ist ganz klar, dass ein beachtlicher Teil der Eltern, nämlich gerade die finanziell Schwächeren, einen geringeren Beitrag zahlen als sie ihn bisher gezahlt haben. Ich verweise darauf, dass vor drei Tagen ein Kindergartenbetreiber bei mir war und gefragt hat, wer denn der Gemeinde, der Pfarre, dem Betreiber in Zukunft diese sozialen Aktionen, die sich das Land mit der Beitragsordnung einfallen hat lassen, ausgleichen wird. Es ist richtig, dass bei der ersten Verordnung der Abschlag für die Kinder zu gering war und dass wir daher jetzt eine sehr großzügige Förderung für die Zwei- und für die Drei-Kind-Familie initiiert haben. Man kann natürlich über jede Valorisierung, über jede Steigerung Debatten führen. Wir werden diese Debatten ganz sicher nicht über Anträge hier im Landtag führen, sondern wir werden uns weiterhin bemühen im gemeinsamen Gespräch, möglichst im Konsens, ich appelliere auch an deine Fraktion, Familien fördernde Maßnahmen festzulegen und nicht im Landtag Kampfabstimmungen zu machen, denn am Rücken der Mehrkindfamilie sollte nicht die Tagespolitik ausgetragen werden. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Keinesfalls wollen wir auf dem Rücken von Mehrkindfamilien, aber auch von Einzelfamilien, gerade Alleinerzieherinnen mit einem Kind sind ebenfalls armutsgefährdet, es sind nicht nur Mehrkindfamilien, das austragen, aber es ist politischer Wille der freiheitlichen Fraktion, eben mehr für Familien zu tun und nicht nur mit Hochglanzbroschüren manche Feierstunde abzuhalten. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich weise das zurück, denn ich habe eine lange Liste von Maßnahmen verlesen, die nicht Hochglanzbroschüren sind, sondern die konkrete Fördermaßnahmen des Landes Oberösterreich sind. Ein Bundesvergleich der Familienförderung zeigt uns ganz oben unter den Bundesländern, was die Familienfreundlichkeit anlangt. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage. Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Danke Frau Präsidentin! Ich habe schon geglaubt, der Herr Landeshauptmann weiß bereits meine Zusatzfrage, aber er kann sie ja noch nicht kennen. Ich habe sie ja noch nicht gestellt. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Nachdem die Fragen alle gleich sind, kann man sich das leicht denken. Abg. Mag. Steinkellner: Gut. Wenn du so nach einer so genannten Vergleichsfrage mit anderen Bundesländern bettelst, dann frage ich, ist das Land Niederösterreich familienfreundlicher als Oberösterreich, weil dort gibt es einen Gratiskindergarten? (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Auch in Kärnten!") Landeshauptmann Dr. Pühringer: Diese Frage ist nicht richtig, denn es gibt in Niederösterreich einen Vormittagskindergarten, der frei ist, für die Nachmittagsstunden muss man bezahlen und für die Mittagsbetreuung und für die Ausspeisung muss man genauso bezahlen. Die Länder haben verschiedene Gesamtsysteme. Es gibt daher in Niederösterreich eine ganze Reihe von Familien fördernden Maßnahmen nicht, die es in Oberösterreich gibt und ich empfehle dir, einen Blick hinein zu machen in die Statistik der Bundesländer, was die Wohnbauförderung anlangt. Oberösterreich ist um 250.000 Einwohner etwa kleiner als Niederösterreich und gibt fast das Doppelte für den sozialen Wohnbau, nämlich für die Wohnbeihilfe, für die Subjekthilfe der Familien aus. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es andere Zusatzfragen? Bitte Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Herr Landeshauptmann! Eine Zusatzfrage. Bevor ich sie stelle, darf ich aber eine kleine Korrektur anbringen auf Ihre Wortmeldung. Wir haben gesprochen von der Indexanpassung, die in der Tarifverordnung drinnen ist. Das ist was anderes, wie jetzt die Korrektur der Beitragsverordnung als solches. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Aber sie wird die Familien entlasten!") Und uns geht es um die Indexanpassung, wenn ich generell keine eben Familienförderung habe, dann sehe ich nicht ein, dass ich sie wo anders drinnen habe. Aber meine Zusatzfrage geht in die Richtung. Sie haben bei der Aufzählung zum Beispiel eben Maßnahmen des Landes Oberösterreich genannt, die eben Familien mit mehr Kindern eine Unterstützung geben sollen, unter anderem Schulveranstaltungen. Wir haben einen Antrag eingebracht, dass es auch eine Unterstützung gibt, wenn nur ein Kind in einem Schuljahr eine Schulveranstaltung besucht, weil Herr Landeshauptmann, wir haben auch Mehrkindfamilien, wo nur ein Kind die Schule besucht und die anderen im Vorschulalter sind. Das heißt, da geht es jetzt nicht nur um die Familien mit einem Kind, sondern da geht es sehr wohl auch um Mehrkindfamilien. Da ist die Belastung genauso groß und die übrigen Kinder sind halt im Kindergarten. Denken Sie da an eine Maßnahmenänderung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass es dafür die Möglichkeit gibt, dass im Schulreferat um eine außerordentliche Schulbeihilfe angesucht werden kann, die auch immer gewährt wird, wenn die Bedingungen gestellt sind. Außerdem, wenn es sich um einen echten Sozialfall handelt, kann aus diesem Titel auch nach der Regelung Hilfe in besonderen Lebenslagen eine Förderung des Landes in Anspruch genommen werden. Was die Indexanpassung anlangt, so ist halt ein grundlegender Unterschied. Eine Ermessensausgabe, wie es eine Förderausgabe ist, ist prinzipiell im gesamten Budget nirgends an Indexsteigerungen gebunden. Denn Sie müssen eines schon sehen, es hört sich das Budgetieren auf, wenn auch die Förderungen und Ermessensausgaben alle gebunden sind an fixe Erhöhungen. Das liegt dann im Ermessen der Politik, hier eine Entscheidung vorzunehmen. Das andere ist eine gesetzliche Regelung, wo natürlich eine Indexanpassung fix niedergeschrieben ist. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weite Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer. Die Frau Abgeordnete Moser stellt die nächste Anfrage an den Herrn Landesrat Ackerl. Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Im Rahmen der Studie, was die Familienarmut betrifft, auf die sich ja schon Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bezogen hat, wird auch auf die spezielle Situation der Pensionisten hingewiesen. Und es ist ja hinlänglich bekannt oder eben auch von seriösen Medien wie Eurokommunalia festgestellt worden, dass die Fixkosten für die Haushalte bereits jetzt fast 59 Prozent betragen, das heißt, zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Geldmittel, früher hat man von einem Drittel gesprochen, also eine eklatante Steigerung. Und in dem Zusammenhang stelle ich an dich folgende Frage: Welche Veranlassung wirst du als Sozialreferent der Oberösterreichischen Landesregierung treffen, um der steigenden Armutsgefährdung zu begegnen? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich danke für die Anfrage. Naturgemäß ist es so, dass die Wirkungsmöglichkeiten des Landes auf die Aufgaben des Landes grundsätzlich beschränkt sind, dass aber selbstverständlich darüber hinaus es den Verantwortlichen in den Ländern und auch mir frei steht, Interventionen, politische Interventionen im Zuständigkeitsbereich des Bundes oder auch bei Gemeinden durchzuführen, für Gemeinden auch im Rahmen der Absprachen der Gesetzgebung Vorschläge zu machen. Die Armutsgefährdung ergibt sich besonders auch bei älteren Personen, für die diese Anfrage gemacht wurde, daraus, dass in den letzten zehn, zwölf Jahren die Pensionserhöhungen in der Regel mit einem Realeinkommensverlust bei der Darstellung der bereinigten Erhöhung verbunden sind. Das Pflegegeld wurde bekanntlich überhaupt nur zweimal erhöht, einmal um 2,8 Prozent im Jahr 1995 und einmal um 2 Prozent im Jahr 2005 und auch in dieser Legislaturperiode des Nationalrates wird es nur eine Erhöhung geben und vergleichsweise zur Inflation, die im Ausmaß zirka 26 Prozent betragen hat, reichen also die stattgefundenen Erhöhungen nicht aus, um aufgetretene Kosten der Lebenshaltung abzudecken, aber auch um notwendige Entgelte in Alten- und Pflegeheimen für mobile Dienste oder andere Aufgabenstellungen so begleichen zu können, dass für die Menschen, wie man es sagen könnte, ein gerechter, ihrem Einkommen entsprechender Preis entsteht. Ein Beitrag, den ich seitens des Landes leisten konnte ist, dass bei den mobilen Diensten die Erhöhungen, die durchgeführt wurden, nur dem Ausmaß der Pensionserhöhung entsprochen haben, was also bedeutet, dass es kaum zu Erhöhungen gekommen ist und wir uns dabei es zugemutet haben, aus dem Budget mehr und mehr Mittel prozentuell im Vergleich zu früher zur Verfügung zu stellen und die Klientenbeiträge zum Beispiel bei den mobilen Diensten von zirka 20 Prozent vor etlichen Jahren auf jetzt 11 Prozent zurück gegangen sind. Und das macht also deutlich, dass immer mehr Mittel aus Steuern zur Verfügung gestellt werden müssen, um Menschen in der täglichen Lebenshaltung, beim Hilfebedarf unterstützen zu können, weil das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht. Es ist auch so, dass die Sozialhilfeempfänger in der Zahl beträchtlich gestiegen sind. Die Zahl hat sich zwischen 1997 von 2.594 auf 2007 5.153 erhöht. Besonders bemerkenswert ist allerdings, dass immer mehr Kinder da dabei sind, von 177 1997 auf 1.476 ist auch die Zahl der Kinder gestiegen, was also darauf hinweist, dass besonders in familiären Situationen es durch ungenügende Einkommensentwicklung zu einer Armutsgefährdung kommen kann und die Sozialhilfe als ein Ersatz für eine Mindestsicherung eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist auch der Zuschussbedarf für die Alten- und Pflegeheime versechsfacht worden und das bedeutet, dass rund 100 Millionen Euro mittlerweile in den Alten- und Pflegeheimen bezahlt werden müssen. Die oberösterreichischen Gemeinden, die die Aufgabe haben, den Aufwand für die Sozialhilfe zu decken, zahlen in Österreich die höchste Sozialhilfe, die ohne Wohngeld 552 Euro beträgt, mit Wohngeld bei rund 660 Euro liegt, und das bedeutet, dass wir um einiges über der Größenordnung anderer Bundesländer liegen, weil ja dazu, neben dem Wohngeld, das aus der Sozialhilfe praktisch für die Betriebskosten bezahlt wird, auch noch der Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht und daher eine Transferleistung ermöglicht wird, die zu einer höheren Nettoeinkommenssituation der betroffenen Person führt. Wir haben auch dazu beigetragen, dass keine Verschlechterungen eingetreten sind. Auch das ist ein Verdienst in der heutigen Zeit, den ich hervorheben muss, dass also für die Menschen, die in den Alten- und Pflegeheimen sind, auf der einen Seite keine weitere Reduktion der direkt verfügbaren Geldmittel herbeigeführt wurde, noch die Angehörigen zur Kasse gebeten werden, was aber schon bedeutet, dass der Aufwand für die Sozialhilfeverbände, aber auch für das Land in dem Ausmaß, in dem die betroffenen Personen selbst nicht mehr beitragen können, beträchtlich gestiegen ist und ein Aufwand zur Bekämpfung der Armut bedeutet. Wir haben immerhin in Oberösterreich einen sehr hohen Heizkostenzuschuss, der für dieses Jahr, für diesen Winter mit 174 Euro festgelegt wurde. Das ist immerhin ein Betrag, der vergleichsweise auch mit anderen Bundesländern den zweithöchsten Zuschuss in Österreich darstellt. Wir haben die Delogierungsprävention und die Wohnungslosenhilfe ausgebaut und versuchen, die Menschen unmittelbar so zu betreuen, dass sie in bestehenden Wohnungen verbleiben können oder dass ihnen geholfen wird, in für sie leistbarere Wohnungen zu übersiedeln. Zur Zeit sind rund 2.000 Menschen in Betreuung dieser so genannten Wohnungslosenhilfe. Wir haben 200 Menschen, die allerdings akut von Obdachlosigkeit bedroht sind und wir werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es immer Menschen geben wird, die aufgrund ihrer persönlichen sozialen Entwicklung es sehr schwer haben, sich in einer Wohnung zu halten. Aber die Zahl derer, die sich in dieser Lebenssituation befinden, muss von uns möglichst gering gehalten werden und die Wohnungslosenhilfe trägt dazu bei. Der Ausbau der Beratungsstellen hat nachgewiesenermaßen dazu verholfen, dass Rat und Hilfe leichter zu erhalten sind und dass der Zugang zu sozialen Rechten verbessert wird. Eine Evaluierung der Sozialberatungsstellen, die ich beabsichtige, um auch herauszufinden, in welchen Bereichen Verbesserungen stattfinden können, wird in absehbarer Zeit durchgeführt und sollte uns auch Hinweise geben, wo regional und wie regional diese Sozialberatungsstellen dann tatsächlich sich im Rahmen der Armutsbekämpfung auswirken. Der Bereich der Jugendwohlfahrt ist selbstverständlich in sehr schwierigen Lebenssituationen familienbegleitend tätig. Es sollte nicht unterschätzt werden, dass es sowohl aus der Sozialhilfe als auch aus der Jugendwohlfahrt für doch einige hundert Familien in Oberösterreich in einer Lebenssituation, in der unter anderem Armutsgefährdung dazu beiträgt, dass auch die Kindererziehung in problematischen Formen stattfindet, Hilfestellungen sowohl finanziell, aber im Besonderen dann auch durch Sachleistungen in Form von Personalbereitstellung oder anderer Hilfen gibt. Die Kindererholungsaktion oder der Landeszuschuss zum Familienurlaub ist eine dieser Möglichkeiten, wobei ich nicht verhehle, dass es notwendig wäre, da neue Grenzen zu definieren, um mehr Menschen, mehr Familien berücksichtigen zu können, das aber eine budgetäre Frage ist und eine Frage der Prioritätensetzung, ob das gelingen kann. Auf Bundesebene bin ich intensiv einbezogen in die Diskussion über die Entwicklung der Mindestsicherung, die ein Meilenstein werden könnte und ich würde mir wünschen, würde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden es schaffen, im Rahmen einer 15a-Vereinbarung, beginnend mit 1. 1. 2009 auf der Basis des heutigen Richtsatzes für die Ausgleichszulage, diese Mindestsicherung einzuführen. Es gibt sehr schwierige Verhandlungen, nur dann, wenn es darum geht: Wer übernimmt welche Aufwendungen? Ist natürlich die Bereitschaft, sich einzubringen, gar nicht so einfach. Ich meine auch, dass die letzte Vereinbarung zum Finanzausgleich eine Möglichkeit bietet, da tatkräftiger zu Werke zu gehen. Und ich habe auch angekündigt, dass, wenn nicht in absehbarer Zeit eine Einigung, die zur Zeit besonders von Vorarlberg und von Niederösterreich blockiert wird - aus mir fadenscheinigen Gründen im Zusammenhang mit bürokratischen, administrativen Überlegungen - das One-Stop-Shops beim AMS blockiert wird, zustande kommt. Wenn also diese Einigung nicht gelingt, dass ich für Oberösterreich eine eigene Regelung mit dem Bund vorschlage, weil wir nicht uns durch andere Bundesländer in der notwendigen Bekämpfung der Armut aufhalten lassen dürfen. Ein weiterer Schwerpunkt der derzeitigen Aktivitäten ist die Veränderung beim Pflegegeld. Das Pflegegeld ist um 24 Prozentpunkte hinter dem zurückgeblieben, was die im Vergleich notwendigen Aufwendungen in den Alten- und Pflegeheimen, aber wie ich annehme auch in der privaten Pflege an Geldausgaben gestiegen sind, und es ist eine unzumutbare Größenordnung. Und der Sozialminister selbst weiß, meiner Meinung nach – ich habe mich mit ihm unterhalten – er ist sich des Problems bewusst, weiß aber nicht wie er die Sünden der Vergangenheit, die ja mit seiner Tätigkeit absolut nichts zu tun haben, beheben soll. Es müssten ja Erhöhungen von zehn Prozent und mehr durchgeführt werden, aber gleichzeitig müsste es auch bei den Pflegestufen eine andere Vorgangsweise gefunden werden, weil – wie wir wissen – reicht ja das Pflegegeld zur tatsächlichen Pflege in der Regel nicht aus. Im Gegenteil: Private Pflegepersonen, Angehörige haben ja zur Zeit den Nachteil, dass, wenn sie beruflich tätig waren und aus diesem Beruf vorübergehend ausscheiden oder eine Teilbeschäftigung haben, in der Regel sind es Frauen, mit massiven Nachteilen bei der späteren Pension zu rechnen haben. Frauen trifft es ja doppelt. Zuerst bei den Ausfallzeiten im Rahmen der Kinderbetreuung und Kindererziehung, und in der Folge trifft es sie dann auch in der Pflege. Und man darf sich nicht wundern, dass die Armutsgefährdung gerade bei Frauen eine wesentlich größere ist als bei Männern. Und daher muss es um das Pflegegeld auch in diese Richtung eine Intensivierung der Diskussion und eine rasche Beschlussfassung geben. Des Weiteren setze ich mich – und das ist öffentlich auch nachlesbar – dafür ein, dass eine Lohnsteuerreform, die ich schon für das heurige Jahr verlangt hätte, mit 1.1.2009 kommt. Die aus zwei Komponenten bestehen muss: Auf der einen Seite die Entlastung der Einkommen bis rund 4.000 Euro. Und auf der anderen Seite für jene Einkommen, für jene Schichten, die keine Einkommenssteuer zahlen, keine Lohnsteuer zahlen, muss es alternative Lösungen geben. Wie immer diese Lösungen dann aussehen, die dazu beitragen, dass mehr Geld für den Haushalt oder für die Einzelperson verfügbar zur Verfügung steht. Erste Präsidentin: Danke. Haben Sie eine Zusatzfrage? Abg. Moser: Ja, ich habe eine Zusatzfrage! Wir können viele Maßnahmen oder Aussagen, die jetzt von dir getroffen worden sind, selbstverständlich unterstreichen, weil wir auch gerade im Pflegebereich ja Initiativen gesetzt haben. Was mich aber natürlich bekümmert, ist die Situation auf Bundesebene. Und ich denke, da sind halt die Länder oder bist du ja gerade als Sozialdemokrat und als Sozialreferent gefordert, weil wenn ich mir jetzt anschaue die letzte Pensionserhöhung - und ich habe da ein Beispiel von einer Pension, also es ist belegbar - wenn vor der Pensionserhöhung also im letzten Jahr eine Pension von 778,81 Euro bezogen worden ist abzüglich Krankenversicherung und so weiter 702 Euro, wenn jetzt gezahlt wird die Pension 799 Euro, aber die Krankenversicherung auf vierzig Euro gestiegen ist und die Lohnsteuer von 37 Euro auf 46 Euro, dann muss ich sagen, ist diese Pensionsregelung ein Pfusch. Und das heißt, da gehören sofort Korrekturmaßnahmen gemacht. Weil, wenn im Endeffekt dann nicht einmal zehn Euro überbleiben, und wir wissen, wie hoch jetzt die Indexanpassung ist, dann klafft es auseinander. Und ich denke, da müssten wir als Land Oberösterreich und du als Sozialreferent ja auch Initiativen setzen. Kann ich da bitte erfahren, welche da geplant sind? Landesrat Ackerl: Wie ich bereits auf die erste Frage aufgeführt habe und wie medial nachvollziehbar ist, gehöre ich nicht zu den einfachen in meiner Partei und habe daher es auch für notwendig befunden, mich hinsichtlich dieser weiteren Entwicklungen öffentlich zu äußern. Nur, liebe Frau Abgeordnete Moser, bei aller Wertschätzung und Kollegialität dir gegenüber, soweit ich mich erinnern kann, hat es in den letzten Jahren zwischen 2000 und 2007 eine Bundesregierung gegeben, an der neben die ÖVP die Freiheitlichen und das BZÖ beteiligt waren. Und ich mache mir es jetzt nicht leicht, sondern ich lese vor, wie die Nettopensionserhöhungen ausgesehen haben in diesen Jahren, bereinigt um die Inflationsrate. Das war im Jahr 1999, also bevor diese Regierung des Sozialabbaus zustande gekommen ist, hat es noch eine Nettoerhöhung um 0,9 Prozent gegeben. 2000 waren es dann minus 1,7 Prozent, 2001 minus 1,89 Prozent, 2002 waren es minus 0,67 Prozent, 2003 waren es minus 0,80 Prozent, 2004 waren es minus 1,06 Prozent, 2005 waren es minus 0,80 Prozent und 2006 war es plus ein Prozent und 2007 – das war die letzte Pensionserhöhung, die von dieser Regierung zu verantworten war – waren es minus 0,6 Prozent. Wie gesagt, in dieser Zeit hat es eine einzige Erhöhung des Pflegegeldes um zwei Prozent gegeben. Und wir wissen, war das eine Zeit der sozialen Schandtaten, die auch dazu geführt hat, dass für die künftigen älteren Generationen es zu massiven Verschlechterungen ihres Lebensstandards kommen wird. Und es gibt ja auch zurzeit keine Neigung des Regierungspartners. Du hast mich als Sozialdemokrat angesprochen, da wieder zu beträchtlichen Veränderungen und Verbesserungen zu kommen – und Leute, die es sich im Leben halt nicht selber richten können – und das ist die Mehrzahl der Leute – sind halt darauf angewiesen und das besonders im Alter, dass für sie ein Einkommen zum Auskommen besteht. Und wie du richtigerweise gesagt hast, gehört zum Auskommen auch eine ordentliche Krankenversicherung dazu. Der Krankenversicherung wurden in diesen Jahren, auch bemerkt, von unserem Landesfinanzreferenten, Herrn Landeshauptmann Pühringer, 280 Millionen Euro jährlich für Aufgaben entwendet, für die kein Ersatz in volkswirtschaftlicher Hinsicht durch die Regierung geleistet wurde. Das heißt, während für günstige Bahnfahrten für die Arbeit richtigerweise Gelder zur Verfügung gestellt werden, die als volkswirtschaftliche Abgeltung zu sehen sind, wird für Begünstigte, Einstellung von Lehrlingen zum Beispiel oder auch für die Arbeitslosensituation, wird also keinerlei Ersatz geleistet. Und das macht mittlerweile 280 Millionen Euro für alle österreichischen Gebietskrankenkassen aus. Und da darf man sich nicht wundern, dass diese Gebietskrankenkassen in einer Schieflage sind. Und es ist eigentlich das Eigenartigste, dass man dann vom Sparen redet, wenn man ihnen vorher das Geld wegnimmt, dass man gegen Erhöhungen auftritt, obwohl man ihnen Mittel genommen hat. Das Geld würde man sich noch dazu von den Falschen wieder holen. Und dass man dann Einsparungen gerade bei jenen tätigen möchte, die für die Leistungserbringung in einem guten Gesundheitssystem wirklich wichtig sind und in der Hierarchie von oben begonnen, bei den Ärzten fängt man an und bei den Bandagisten hört man auf, bei den Brillen, bei den Zähnen, überall muss dann gespart werden. Und, liebe Frau Kollegin Moser, das wird sowieso so nicht weitergehen. Und darum gibt es auch mittlerweile etwas härtere öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen. Die Politik dieses Landes muss sich entscheiden, ob es für die wenigen Reichen, die ja oft genug ihr Geld in Liechtenstein bunkern oder für die vielen Ärmeren, die ja nicht einmal Steuern zahlen können, was sie tut. Und ich sage auch ganz deutlich, was die Steuern (Unverständlicher Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer) – ja Herr Landeshauptmann, da brauchen Sie nicht nervös werden, Sie werden (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Überhaupt nicht werde ich nervös!") auch von den Leuten gewählt. (Erste Präsidentin: "Herr Landesrat Ackerl, ist es möglich, dass Sie jetzt die Frage der Frau Abgeordneten Moser beantworten?") Ich bin als Sozialdemokrat gefragt worden. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Als Mitglied der Landesregierung!") Ich bin gefragt worden und die beantworte ich. Und wenn diese Beantwortung ausführlich ist. (Erste Präsidentin: "Es kann aber nicht bis in die ...") Herr Landeshauptmann, ich habe da Antworten vom Kollegen Hiesl erlebt. Und er ist ein großes Vorbild für mich, was die Beantwortung von Anfragen betrifft. (Heiterkeit. Erste Präsidentin: "Aber ich glaube, diese Gelegenheit ist dir ohnehin gegeben worden!") Ja, danke Frau Präsidentin. Ich darf fertig beantworten – und was die Steuern betrifft, habe ich ja schon längere Ausführungen gemacht. Ich bin selbstverständlich dafür, dass es zu einer spürbaren Steuersenkung kommt. Denn, was du gesagt hast, was die Nettosituation der Pensionserhöhung betrifft, hast du natürlich – jede Einzelsituation ist anders – aber grundsätzlich Recht. Und ich kann deine Überlegungen nur begrüßen und bejahen und unterstützen und ich erwarte mir auch, dass es da auf Bundesebene rasch zu einer Veränderung kommt. Denn, es ist eigentlich ein Witz, eine Pensionserhöhung mit 21 Euro zum Beispiel zu kriegen brutto und dann bleiben vier, fünf Euro übrig, weil die Progression zuschlägt, weil die Krankenversicherung einbezogen wird. Das ist eigentlich eine für die Menschen nicht verständliche Situation. Es haben viele eigentlich dann darunter sehr gelitten, weil sie sich von dieser Regierung etwas anderes erwartet haben. Erste Präsidentin: Die Frau Abgeordnete Moser hat noch eine Zusatzfrage. Abg. Moser: Ich glaube, ich habe auch eine etwas erweiterte Einleitung, Frau Präsidentin, aufgrund der Antwort des Herrn Landesrat Ackerl. (Erste Präsidentin: "Es heißt aber schon bei uns auch in der Geschäftsordnung, kurze mündliche Anfragen, bitte!") Ja, ich werde mich trotzdem kürzer halten wie der Herr Landesrat Ackerl. Er hat nämlich in seinen Ausführungen, hat er nämlich festgestellt, also wie schlecht es war unter der schwarz-blauen Regierung, welcher Sozialabbau. Ich frage mich nur, welche Regierung bitte war tätig? Das war teilweise Alleinregierung der Sozialdemokraten, wenn ich einen Brief bekomme von der Volkshilfe, wo drinnen steht, "Frau Hermine hätte es nie gedacht, dass es soweit kommt, aber mit ihrer kleinen Pension kam die Witwe nicht einmal über die Runden". Also, da waren andere Regierungskonstellationen. Und die fallen uns heute – und das ist für mich auch der Knackpunkt - nämlich genau auf den Kopf, dass man vorher speziell im Bereich der Frauen viel zuwenig gemacht hat, um eine sinnvolle oder eine ausreichende Pensionsvorsorge zu machen. Und da haben Maßnahmen Schwarz-Blau gesetzt. Nur als kurze Einleitung – ich habe mich kürzer gehalten, Frau Präsidentin. Ich möchte aber trotzdem wissen zu der ganzen Problematik weitergehend: Kannst du dir vorstellen, dass du in deinem Ressort als Landesrat in Oberösterreich Maßnahmen setzt, Erhöhungen andenkst für die unterschiedlichen sozialen Maßnahmen, und ich bleibe jetzt bei den Pensionisten, es ist im Grund genommen mein Kernschwerpunkt, sodass sie nicht immer zum Bittsteller werden? Weil ich habe schon ein Problem, wenn es dann heißt, echter Sozialfall. Ich glaube, alte Menschen haben das Recht auf ausreichende Finanzmittel oder Unterstützungen. Was können wir in Oberösterreich ganz bewusst oder gezielt neu machen oder anders machen? Landesrat Ackerl: Liebe Frau Kollegin Moser, wir sind sicher von der Finanzverfassung des Landes Oberösterreich mit einem Budget, das einen Bruchteil des Bundesbudgets ausmacht, nicht so einfach in der Lage, Maßnahmen, die Bund nicht setzt zu ersetzen. Aber was wir natürlich tun können, ist in den verschiedenen Aufgabengebieten gut geeignete Hilfestellungen zu geben. Und wenn zum Beispiel jemand sich in einer Pflegesituation befindet, werden pflegende Angehörige von uns für eine bestimmte Zahl von Tagen mit einem Ausmaß von 57 Euro pro Tag unterstützt. Was also bedeutet, dass die Kurzzeitpflege damit abgegolten werden kann. Wir können selbstverständlich die Regierungsmitglieder, die dafür Mittel haben, einmalige Beihilfen geben. Wobei, möchte ich schon drauf hinweisen, nicht um eine Bittstellung geht, sondern um eine Antragstellung. Man muss halt was sagen, dass man Hilfe braucht und man muss sie auch begründen, aber es ist kein Bittgang dafür erforderlich. Das gibt es bei uns in diesem Zusammenhang schon lange nicht mehr. Aber anders geht es halt nicht, als wie über eine in der Regel schriftliche Äußerung oder über eine Vermittlung durch Dritte, die oft genug auch für jemanden sich ja einsetzen. Wir werden uns sicher bemühen, dort wo schlechte Einkommenssituationen sind, Hilfestellungen auch weiterhin bei Urlaubsmöglichkeiten zu geben. Aber was mir im Besonderen wichtig ist, ist die Betreuungs- und Pflegesituation Älterer noch zu verbessern. Was also bedeutet, dass Angebote für Menschen, die hochaltrig sind, deren wesentliche Lebenssituation eher darin besteht, dass sie für das, was sie selbst noch tun können, Begleitung benötigen oder dass ihnen mehr Sicherheit gegeben werden soll, dadurch, dass sie die Chance haben, in ein zum Bespiel betreubares Wohnen mit echter Betreuung zu kommen, dass wir das in den nächsten Jahren ausbauen werden und dass selbstverständlich dabei wesentliche Mittel des Landes mit eingesetzt werden. Auf der einen Seite durch die Wohnbauförderung, auf der anderen Seite durch Zuschüsse des Sozialreferates des Landes Oberösterreich. Es gibt aus vielen Gemeinden Wünsche in diese Richtung mehr zu tun, und die unterstützen wir tatkräftig. Wir meinen auch, dass es wichtig ist, dass die Menschen keinen Hunger haben dürfen. Daher unterstützen wir auch Angebote, sozialpolitische Entwicklungen wie beim Sozialmarkt weiter zu treiben. (Zwischenruf Abg. Moser: "Wo die Zahl steigend ist der Bezieher dort!") Wo die Zahl erfreulicherweise steigend ist! Auch da unterstützen wir konkrete Lösungen zur Implementierung des Ganzen. Und wir arbeiten selbstverständlich mit jenen Vereinen intensiv zusammen, die auf diesen Gebieten tätig sind, begonnen über Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, im Besonderen aber auch den Obdachlosenorganisationen. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Brunmair, bitte sehr. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat Ackerl, es wurde jetzt sehr lange gesprochen und diskutiert, was denn alles in der Vergangenheit an Fehlern gemacht wurde. Und vor allem ist man halt wieder sehr intensiv darauf eingegangen, wer angeblich also unsozial war. Von dem haben die Leute, die Bürger, die gerade im letzten Jahr oder vom vergangenen Jahr zum heurigen Jahr die Teuerung spüren bei gleichzeitig einem verminderten Einkommen, von dem haben diese Menschen überhaupt nichts. Und ich frage Sie, Herr Landesrat Ackerl, sind Sie bereit und haben Sie den Willen, so wie im Bundesland Kärnten eine Soforthilfe im Sinne oder mit einem Teuerungsausgleich von bis zu 200 Euro, diesen Menschen, die weniger Geld in der Tasche haben, zu helfen? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Ackerl: Ja, Herr Abgeordneter Brunmair. Ich weiß, dass es immer schlecht ist, wenn man jemandem einen Spiegel vor das Gesicht hält, aber das ist notwendig, weil ja immer auf dem Sockel der Vergangenheit etwas sich entwickelt und aufbaut. Und selbstverständlich bin ich bereit, da mit zu tun, wenn der Herr Landesfinanzreferent sagt, er hat aus den Mitteln, die ihm jetzt zur Verfügung stehen, den Willen dafür etwas zu machen. (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Sie können ja mit ihm reden!") Werde ich ihn natürlich nicht daran hindern, einen derartigen Vorschlag auch umzusetzen. Im Gegenteil, ich werde ihn unterstützen. Nur, wie wir wissen aus Einmalerträgen eine Aktion durchzuführen, ist nicht unbedingt das Klügste, denn aus Einmalerträgen sollte man eher dafür Sorge tragen, dass wieder Mehrfacherträge entstehen, Langzeiterträge entstehen. Und daher habe ich das Interesse, dass wir sozialpolitisch eine gute Hilfestellung geben, aber auf Basis von Steuermitteln, die besonders aus der Vermögenssteuer erschlossen werden sollen. Vermögenssteuererhöhungen oder Intensivierungen würde bedeuten, dass abgesehen von Freibeträgen, die für die durchschnittlichen Vermögen erforderlich sind, es stärker dazu kommen muss, dass Hochvermögende und Reiche dieses Landes wieder mehr an der Sozialstaatsfinanzierung beteiligt werden. (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Soforthilfe wäre doppelte Hilfe, das ist halt einmal so!") Erste Präsidentin: Danke. Landesrat Ackerl: Ja, aus meinem derzeitigen Budget, Herr Abgeordneter Brunmair, kann ich das nicht zahlen, aber ich habe ja deutlich gesagt, wie es ist. Nur, ich bin nicht der, der da auftritt und sagt, und das muss jetzt sein. Das ist dann eine populistische Entwicklung, die man sich als Regierungsmitglied mit vielen anderen Aufgabenstellungen halt dann nicht mehr so leicht leisten kann, weil wir kein Steuerfindungsrecht haben. Ich kann nicht sagen, wir belasten jetzt jene, die einen leichten Rucksack haben und die sollen mehr tragen. Das muss der Bund machen, daran kommen wir nicht vorbei. Und da beteilige ich mich aber mit öffentlichen Ansagen schon geraume Zeit. (Zwischenruf Abg. Brunmair: "Das ist aber ein guter Populismus, wenn man den Menschen hilft!") Landesrat Ackerl: Sie können es privat eh tun. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, Guten Morgen, Herr Landesrat Ackerl, weil Sie den Umbau des betreubaren Wohnen in Richtung betreutes Wohnen angesprochen haben, hier eine kurze Zusatzfrage. Und zwar, Sie präsentieren ja schon seit mehreren Jahren, haben Sie schon in der Öffentlichkeit angekündigt, hier Konzepte zu liefern. Und auch der Herr Landesrat Kepplinger hat ja grundsätzlich zugestimmt, dass ein Teil dieses Wohnbauförderungsgeldes, das jetzt fürs betreubare Wohnen eingesetzt wird, hier für Pilotprojekte verwendet werden könnte. Gibt es jetzt von Ihrer Seite ganz konkrete Konzepte, wie könnte die Betreuung in den so genannten anderen adaptieren betreuten Wohnungen, Wohnprojekten ausschauen, und wann erhalten wir diese Konzepte oder präsentieren Sie diese der Öffentlichkeit? Landesrat Ackerl: Es gibt, was diese Fragen betrifft, natürlich bereits Konzepte der Sozialabteilung, wir werden auch heuer bei der Genehmigung von betreubaren Wohnungen erste dieser Pilotprojekte genehmigen. Es geht in der Regel darum, dass eine Tagesbetreuung jedenfalls gewährleistet sein soll, die offene Diskussion, die geführt wird, hat damit zu tun, dass es manchmal vor Ort illusionäre Vorstellungen über die Abdeckung auch notwendiger Nachtdienste gibt, denn, wenn wir uns den hochaltrigen Menschen zuwenden, wird die 24 Stundenbetreuung ein Erfordernis sein. Die Basisbegleitung soll auf der Ebene der Heimhilfe sein, Tagesbegleitung bedeutet von früh bis abends den Menschen zur Verfügung zu stehen und mit ihnen im Rahmen von vereinbarten Strukturen in der Regel für die Verrichtung eines Haushaltes zu sorgen, also beizutragen zum Beispiel beim Kochen oder Wäschewaschen oder Bügeln und dergleichen, aber ihnen ein hohes Maß an Selbständigkeit zu geben und sie praktisch nur abzusichern. Nachdem das im Ausland da und dort ganz gut funktioniert, es aber immer noch offene Fragen gibt, auch im Hinblick darauf, wie aufgrund der Mentalität unseres Landes die Dinge wirklich angenommen werden, können wir nur auf wenig Erfahrung zurückgreifen. Haag am Hausruck ist ein Beispiel, das wahrscheinlich Ihnen auch bekannt ist oder auch Schwertberg, wir werden neuere Projekte so machen, dass wir versuchen, Wohnungen wie sie in der Wohnoffensive für den Bereich Menschen mit Beeinträchtigungen gibt, auch für Ältere anzubieten. Das ist eine Variante, die andere Variante ist auf der Ebene des bestehenden Angebots für betreubare Wohnungen, eine Ausbausituation zu schaffen, wo der erforderliche Gemeinschaftsraum mit Küche jedenfalls zusätzlich zur Verfügung steht, in der Regel wird man dort auch zusätzlichen Wohnraum errichten müssen, man wird das dann auf einer anderen Ebene machen. Es gibt keine ideologische Einengung, das möchte ich ausdrücklich festhalten, es wird auch darüber nachgedacht, wie zukünftige Heimbauten gestaltet werden können, um mehrere Wohnformen systemisch an einem Ort anbieten zu können, die ersten Entscheidungen werden sicher heuer getroffen. Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordnete Affenzeller. Abg. Affenzeller: Herr Landesrat, Frau Präsidentin! Eine kurze Zusatzfrage laut Geschäftsordnung. Es hat ja zu diesem Thema auf Bundesebene einen ganz konkreten Vorschlag gegeben, nämlich aufgrund der Preissteigerungen insbesondere beim täglichen Lebensbedarf, der Vorschlag des Bundeskanzlers sofort und rasch zu helfen mit 100 Euro. Daraufhin hat es einen Landeshauptmann gegeben, der gesagt hat, wir verteilen keine Almosen, derselbe Landeshauptmann hat in der Zeit im Bild 2 gesagt, er ist für vernünftige Vorschläge jederzeit offen, er hat nicht gesagt, wie die vernünftigen Vorschläge ausschauen, mittlerweile höre ich jetzt 50 Euro, das werden wahrscheinlich jetzt keine Almosen mehr sein. Ich denke, dass viele Politikerinnen und Politiker nicht mehr wissen, welch große Hilfe 100 Euro für Menschen mit 700 Euro oder weniger Einkommen sind. Ich frage dich daher als Sozialreferent des Landes Oberösterreich: Wie stehst du zu diesen Vorschlägen? Landesrat Ackerl: Ich danke für diese Zusatzfrage. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Das glaube ich!") Auch Sie haben noch die Möglichkeit eine Zusatzfrage zu stellen. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Aber keine Suggestivfragen!") Selbstverständlich, Herr Abgeordneter, stehe ich zu dem Vorschlag dieses so genannten Gusi-Hunderters positiv, ich gehe davon aus, dass der netto ausbezahlt wird. Ich hätte auch für eine andere Variante etwas über, was also bedeuten würde, es gibt einen Zuschlag zum Beispiel zur Pension, der diese Größenordnung erreicht oder übertrifft, denn 100 Euro sind für Menschen, die 747 Euro Bruttopension haben, sehr, sehr viel. Ich glaube auch, dass dann auch jene bedacht werden, die jetzt aufgrund von Sparüberlegungen bei der Erhöhung mit niedrigeren Pensionen keine Erhöhung bekommen haben, weil sie in einem Haushaltsverbund gemeinsam mit einem Ehegatten oder Ehegattin mehr hatten. 100 Euro sind für diese Menschen ein spürbarer Betrag, dass das wenig ist, kann nur jemand sagen, für den die Lebenssituation eine weitaus bessere und schönere ist. (Beifall) Ich halte auch nichts davon, wenn man so Aktionen herabwürdigt, besonders in Zeiten, in denen durch die Preissteigerungen, die wir erleben, die Nöte besonders groß sind. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es bei den Preissteigerungen gerade im Jahr 2007 bei den Nahrungsmitteln mit 4,1 Prozent eine beträchtliche Erhöhung gegeben hat, bei Wohnen, Wasser und Energie waren es 4,6 Prozent, das im Vergleich zu dem. Das sind die Hauptlebenserhaltungskosten, die es gibt, es kauft sich nicht jeder jeden Tag einen Computer oder einen Videorekorder oder sonst irgendetwas, was da hineinfällt. Daher sind diese 100 Euro als Grundsatz gedacht, äußerst notwendig und wichtig, ich würde vom Bezug dieses Geldes auch niemanden ausschließen, alleine die höheren Mineralölsteuereinnahmen, die sich aus den täglich schwankenden Treibstoffpreisen ergeben, haben wesentlich mehr in die Kasse des Finanzministers gespült, als diese 100 Euro für kleinere Einkommen ausmachen würden. Das Zweite ist, es ist etwas eigenartig, dass man den Hunderter ablehnt, aber dann 50 anbietet als Bundesheizkostenzuschuss bei 166.000 Menschen, also wenn man schon 50 sagt, kann man auch 100 sagen. Das Beste wäre, es würden sich die Verantwortlichen zusammensetzen und sagen, wir haben in einer Situation, in der wir nicht gewusst haben und auch nicht abschätzen konnten, wie sich die Teuerung in diesem Land entwickelt, etwas beschlossen, was wir jetzt im Rahmen einer schnellen Hilfe revidieren möchten und revidieren müssen. Eine große Koalition heißt ja auch, große Lösungen zu finden. Eine große Lösung würde es sein, sehr rasch, du tust dir leicht beim Lachen, du bist ja nicht dabei, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Das war nicht schlecht!") das heißt, eine große Lösung zu finden und hieße von mir, bei einem Frühstück etwas zu besprechen, was dann bei einer gemeinsamen Pressekonferenz als eine von vielen begrüßte Lösung herauskommt, die nur wieder von jenen notorisch neo-liberal denkenden Universitätsprofessoren verschiedener Institute abgelehnt wird, die für ein Gutachten mehr kriegen als fünf Ausgleichszulagenbezieher im Jahr als Einkommen haben. (Beifall) Das ist das, was aus meiner Sicht unbedingt erforderlich ist, da gibt es auch eine große Übereinstimmung bei einem Staat, wo sich doch sehr viele, sehr viel leisten können, müssen wir daran interessiert sein, dass es bei noch mehr Menschen, die sich oft am Tag überlegen müssen, kann ich mir das oder das leisten, die bei 250, 300 Euro frei verfügbar im Monat sich das möglicher Weise schon in Scheinen aufteilen und jeden Tag einen davon in die Hand nehmen, dass sie leben können, da müssen wir mehr tun, da muss mehr Bereitschaft bestehen. Das Geld ist in diesem Staat dafür da, wir haben auch die Möglichkeit, es zu tun. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Der Herr Landesrat Ackerl verlässt schon das Rednerpult, es wäre noch eine Zusatzfrage möglich, die es aber nicht gibt. Landesrat Ackerl: Ich hätte so gerne noch eine Zusatzfrage der ÖVP beantwortet. Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Ing. Aspöck an die Frau Landesrätin Dr. Stöger. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Den Medien ist zu entnehmen, dass im Gnadenhof der Oberösterreichischen Tierheimstiftung in Grünburg, dem so genannten "Hiasngut" eine Rinderherde unter wenig tiergerechten Bedingungen gehalten wird. Über welche Qualifikationen für die Führung einer Landwirtschaft verfügen jene Personen, welche für das "Hiasngut" die Verantwortung tragen? Erste Präsidentin: Bitte Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Aspöck! Mit dem Erwerb des "Hiasngut" durch die Oberösterreichische Tierheimstiftung haben wir auch eine Herde von schottischen Hochlandrindern übernommen, weil dadurch der landwirtschaftliche Betriebscharakter des Hofes zunächst erhalten werden konnte. Wir haben bei dem Verkauf auch vereinbart mit dem Vorbesitzer, dem Herrn Heinrich Gegenhuber, eine Betreuungsvereinbarung, er war auch interessiert, dass die Tiere auf der Fläche bleiben, welche dieser allerdings im September 2007 auflöste. Wir haben dann den Gutsnachbarn, den Herrn Alois Bernegger gefunden, der selber einen Rinderzuchtbetrieb mit 120 Rindern und 30 Kälbern führt, der alle notwendigen Qualifikationen zur Führung einer Landwirtschaft erfüllt. Herr Bernegger hat die Hochlandrinderherde des "Hiasngut" bisher auch zufriedenstellend betreut. Abg. Ing. Aspöck: Eine Zusatzfrage. Der Betrieb wurde im Jahr 2006 vom Land Oberösterreich erworben, jetzt sind diese skandalösen Fälle aufgetaucht im Februar 2008, es hat also keine professionelle Begleitung und Führung der Landwirtschaft gegeben. Das ist jetzt ganz aktuell, es hat parallel auch einen Fall gegeben im Welser Tierheim, dass der dortige Geschäftsführer zurückgetreten ist wegen Überlastung, er ist aber auch zugleich Leiter der Stiftung in Oberösterreich. Gibt es hier personelle Weichenstellungen oder Maßnahmen, die Sie in der nächsten Zeit ergreifen werden? Landesrätin Dr. Stöger: Können Sie mir präzisieren, was skandalös ist? Weil ich möchte die Richtigstellung schon auch richtig präzisieren können. Abg. Ing. Aspöck: Wenn die Tiere im Morast stehen, dass diese Rinder also unter wirklich schwierigen Bedingungen gehalten werden, dass es wahrscheinlich ein Problem gibt mit dem Tierschutz. Landesrätin Dr. Stöger: Wir haben eine Besichtigung am 5. Februar vorgenommen. Es ist richtig, dass die Tiere in der nassen Jahreszeit im Winter auf einer Fläche gestanden sind, die ein falsches Betongefälle hat, was aber nicht wir erbaut haben, sondern wo die Tiere schon früher gestanden sind, dass es dadurch teilweise zur Verschmutzung des Felles kam. Wir haben jetzt als Sofortmaßnahme, weil es auch trockener geworden ist, die Tiere wieder auf die Weide geführt und die Weidezäune vollkommen sicher und dicht gemacht, zum Teil erneuert, sodass dieses Problem nicht gegeben ist, sie sind nicht fehl ernährt. Das hat auch festgestellt Dr. Grammer unser Veterinärdienst vom Land und Dr. Seiringer von der BH Kirchdorf, also von Unterernährung ist da nicht die Rede, es war eine teilweise Verschmutzung des Fellkleides eben durch diese Fläche, die nicht optimal ist. Wie gesagt, wir haben jetzt einfach durch die Verlagerung der Rinder auf die Weide dieses Problem lösen können. Wir sind auch in Verhandlungen, weil es ja nicht unsere primäre Intention war die Tiere ewig auf diesem Hof zu halten, sondern wir haben nur auf die Umwidmung gewartet, auf die Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzung zu einem Gnadenhof, das ist jetzt erfolgt durch die Gemeinde und durch das Land. Wir sind jetzt in Verhandlungen, erstens einmal mit der Rinderbörse, um Interessenten für die Tiere zu finden, zwei Interessenten haben sich direkt bei uns gemeldet. Wir haben derzeit am Hof 45 Tiere, darunter ein Tier, das Gnadenbrot genießt, es wird weiter am Hof verbleiben mit zwei, drei anderen Tieren. Abg. Ing. Aspöck: Welche personelle Weichenstellungen, Maßnahmen werden Sie ergreifen? Da haben Sie mir noch keine Antwort gegeben. Landesrätin Dr. Stöger: Der Geschäftsführer der Oberösterreichischen Tierheimstiftung, ein erfahrener Jurist des Magistrates Wels, der diese Funktion ehrenamtlich ausgeführt hat, eineinhalb Jahre sehr erfolgreich, hat sich in Krankenhausbehandlung begeben müssen. Gleichzeitig hat er die Leitung des Welser Tierheimes zurückgelegt, so wie es mit mir vereinbart war, weil ich da eine gewisse Unvereinbarkeit gesehen habe. Das Welser Tierheim wird derzeit vom Magistrat der Stadt Wels selbst geführt, weil es dort gewisse Unstimmigkeiten gab. Ich kann jetzt wegen des Gesundheitszustandes von Dr. Hupfer nicht sagen, ob er in der Lage sein wird, die Tierheimstiftung weiter zu führen, aber ich möchte noch einmal betonen, er hat einen ehrenamtlichen Job übernommen, der wirklich nicht leicht war, er hat ihn wirklich zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Das beweist ja schon allein die Möglichkeit, dass es zu einer Umwidmung des "Hiasngut" kam, weil es waren die Nachbarnproteste nicht unerheblich am Anfang. Die Haltung gegenüber dieses Gnadenhofes hat sich Gott sei Dank ins Positive gewendet, wenn es auch durchaus noch einzelne Landwirte gibt, die zumindestens ein Interesse an den Flächen haben und daher auch gewisse Behauptungen aufstellen. Ich weise entschieden die Kronen-Zeitungs-Meldungen zurück, es ist weder der Hof gesperrt, noch verkommt er, wir sind gerade dabei, die Pläne für das "Hiasngut" überprüfen zu lassen. Wir werden auch heuer noch Baubeginn haben, die Verzögerungen waren durch die Anrainerproteste, wo wir noch einmal reagiert haben und die Hundegehege noch einmal weiter nach hinten verlegt haben, um keine Lärmproblematik zu erzeugen. Wie gesagt, das "Hiasngut" wird als Gnadenhof umgebaut werden und hat keine Schäden, die jetzt, so wie es geschildert wurde, den ganzen Hof gefährden, es ist absolut nicht richtig. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Frau Landesrat, die Anfragen und Antworten sind sehr spannend, mir kommt das Gefühl, dass hier beim Tierschutz nicht alles richtig läuft. Ich frage ganz konkret beim Tierheim in Ottnang in Vöcklabruck, da ist ja diese Thematik schon zwei Jahre alt. Wann darf hier mit den terminisierten Zusagen mit der Umsetzung gerechnet werden? Landesrätin Dr. Stöger: Die Planung ist fertig, wir mussten ebenfalls einmal umplanen, weil uns gesagt wurde, dass ein Teil der Fläche hochwassergefährdet ist, dass verlangt wurde, den ganzen Bauplan noch einmal zu drehen, wir haben ebenfalls in dem Fall auch auf die Lärmschutzproblematik bei der Hundehaltung Bedacht genommen und noch einmal die Gehegeanordnung verändert. Wir sind mit der Planung so weit, die Überprüfungen lassen wir durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Hochbauabteilung machen, die finden derzeit beim "Hiasngut" statt, wir sind heuer noch sehr zuversichtlich beim "Hiasngut" einmal den Baubeginn zu haben, wie gesagt, es ist ein Riesenprojekt, das darf man nicht vergessen. Ich habe mich auch in Vöcklabruck nicht verändert, dass wir dort bauen werden, obwohl es dort Proteste der regionalen Tierschutzvereine gibt, allerdings kann ich Bedacht nehmen, wenn ich zweieinhalb Jahre vorher einen Grund abgelehnt bekomme, zweieinhalb Jahre nachher plötzlich ein Teil des Vorstandes den abgelehnten Grund als ideal sieht, dann muss ich sagen, wir haben jetzt mit Hilfe eines Spenders den Grund für das Vöcklabrucker Tierheim erworben, wir werden dort bauen. Abg. Hüttmayr: Heuer Baubeginn? Landesrätin Dr. Stöger: Ja. Erste Präsidentin: Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Mir geht es um den Gabelmacherhof in St. Radegund. Sie wissen, dass der dortige Bürgermeister diesen Gnadenhof entfernen möchte, gleichzeitig gibt es eine sehr positive Beurteilung über die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Hof. Was werden Sie unternehmen, um langfristig den Gnadenhof in St. Radegund abzusichern? Landesrätin Dr. Stöger: Ich werde noch einmal hinauf fahren und versuchen, dort eine Umstimmung zu erreichen. Allerdings war ich nicht untätig und habe schon so oft versucht, ich muss Ihnen sagen, es ist dort eine sehr schwierige Haltung der politisch Verantwortlichen gegenüber diesem Hof aufgrund von Anrainerprotesten, mit denen sich jetzt noch zusätzlich mehrere Gruppen solidarisiert haben, sodass die politisch Verantwortlichen hier in einer schwierigen Lage sind. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Danke, Frau Landesrätin Dr. Stöger. Die Fragestunde ist geschlossen. Ich bitte den Herrn Schriftführer den Eingang bekanntzugeben. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute acht Beilagen. Die Beilage 1432/2008, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird, diese Beilage soll gem. § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1433/2008, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2008 bis 2012, wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1435/2008, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999, das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, das Oö. Landesbeamtengesetz 1993 und das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden. (Oö. Gemeinde- und Landes-Dienstrechtsänderungsgesetz 2008) Diese Beilage wird dem gemischten Ausschuss, bestehend aus dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1436/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend der Schaffung von Einstellungsanreizen beeinträchtigter Menschen am ersten Arbeitsmarkt, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 1437/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Intensivierung der LKW-Geschwindigkeitskontrollen auf Oö. Autobahnen, keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1438/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1439/2008, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Studie über die Auswirkungen auf die Kaufkraft durch Vorziehung der bundesweiten Steuerreform, diese Beilage soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Und auch die Beilage 1440/2008, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit österreichischen Energieversorgungs-Unternehmen zur Sicherung der Energie AG Oberösterreich in öffentlicher Hand, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die Verlesung des Einganges. Wir beginnen mit der Beratung über die Dringlichkeiten, und zwar mit der Beilage 1432/2008. Die Landesregierung schlägt im Rahmen ihres Antrages vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es betrifft hier ein Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dieser Beilage die Dringlichkeit zu geben, die Wechselrede. Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle den Dringlichkeitsantrag, der Ihnen schriftlich vorliegt, betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Es geht vor allem darum, und ich erspare Ihnen eine Verlesung, dass das Gebührengesetz 1957 geändert wird und auch die Oö. Fischereigesetznovelle 2008. Nachdem wir ein rasches Inkrafttreten wollen, bitte ich, nein Entschuldigung, nur das Erste ist richtig, bitte ich die Dringlichkeit rasch zu behandeln, ich habe da eine alte Vorlage gehabt. Ich weiß, dass es zwei Abänderungsanträge gibt. Die ÖVP-Fraktion, ich füge das hinzu, wird dem ersten Abänderungsantrag die Zustimmung geben. Der Abänderungsantrag der Freiheitlichen, auch dazu möchte ich ein Wort sagen, über den sind wir gesprächsbereit, aber nur dann, wenn auf Bundesebene das auch geändert wird. Es handelt sich um gemischte Gebühren, um Bundes- und Landesgebühren, und es macht wenig Sinn, wenn wir bis zum zweiten Lebensjahr die Bundesgebühren erlassen und bis zum fünfzehnten oder achten oder zwölften Lebensjahr die Landesgebühren. Wir werden heute dem nicht zustimmen, aber sind bereit, darüber zu verhandeln unter Einbeziehung der Bundespolitik. Es geht vor allem darum, dass bei der Geburt von Kindern keine Gebühren anfallen. Wir wollen ein Signal setzen. Auf die Welt zu kommen soll uns willkommen sein. Kinder sind uns willkommen. Das Land verliert Einnahmen von dreihundert- bis vierhunderttausend Euro jährlich aus dieser Aktion. Aber in einem familienfreundlichen und kinderfreundlichen Land soll diese Größenordnung keine besondere Rolle spielen. Ich bitte sie daher, der Dringlichkeit unseres Antrages die Zustimmung zu geben. Erste Präsidentin: Danke Herr Landeshauptmann. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Landeshauptmann, das ist die Krux von so Dringlichkeitsanträgen. Da kann einfach etwas passieren. Niemand ist unfehlbar. Auch der Landeshauptmann nicht. Aber ich freue mich über die Gesprächsbereitschaft hinsichtlich unseres Abänderungsantrages, den wir gerne diskutieren, noch nicht eingebracht haben, auch deswegen nicht einbringen werden. Wir haben nur ausschließlich einen Abänderungsantrag. Aber weil du auf diesen Antrag, den wir diskutieren sollten, eingegangen bist, den wir nicht eingebracht haben, möchte ich ihn kurz erklären, weil ja die Damen und Herren des Hauses gar nicht wissen, worum es geht. (Heiterkeit.) In diesem Dringlichkeitsantrag ist vorgesehen, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Du siehst, ich bin eben meiner Zeit voraus!" Zwischenruf Abg. Präsidentin Weichsler: "Deiner Zeit!") wir können noch bis am Ende der Tagesordnung einen Dringlichkeitsantrag einbringen, wenn wir uns da verständigen, dass also das Land Oberösterreich keine 300.000 Euro an Gebühren für oberösterreichische Kinder einheben sollte. Das wäre eigentlich die Erweiterung, die wir vorschlagen möchten. Wir haben in der Klubobmännerkonferenz darüber gesprochen, warum es eigentlich nur eine Gebührenbefreiung für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr geben soll, eigentlich sollten wir es bis zum Ende der so genannten Schulpflicht machen, wenigstens bis zum fünfzehnten Lebensjahr. Richtig ist allerdings, dass der Pass das Teuerste ist. Insbesondere die Eintragung, wenn sie nicht gleich erfolgt, ja auch entsprechend immer etwas kostet, und auf Grund der neuen europäischen Pässe natürlich die Pässe immer teurer werden. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir eine gemeinsame Resolution auch an den Bund vorschlagen, dass wir, würde ich sagen, bis zum Ende der Schulpflicht wenigstens Kinder und damit die Eltern nicht mit Gebühren belasten. Diese Gespräche sollen stattfinden. Nur zur Information: Das kostet bei einem Pass im Nachhinein immerhin 26 Euro und jedenfalls 69 Euro kostet es bei einer Neuausstellung. Acht Euro kostet die Staatsbürgerschaft. Und bei der Staatsbürgerschaft ist es halt jetzt so, dass bei den ersten zwei Jahren das Kind keine Gebühren "verursacht". Herr Landeshauptmann, wir haben ja vorher eine Diskussion in der Fragestunde gehabt über die Familienfreundlichkeit im Land Oberösterreich, und da bin ich überzeugt, dass das Land Oberösterreich sich die acht Euro nicht bei einem acht-, zehn- oder zwölfjährigen Kind holen müsste. Ich glaube, dass wir sehr wohl in Oberösterreich das ausdehnen können. Aber ich sehe hier die Möglichkeit eines Konsenses. Deswegen werden wir der Dringlichkeit jetzt auch zustimmen. Dem Abänderungsantrag werden wir ebenfalls beitreten. Sollte es noch eine Möglichkeit geben, diese relativ einfache Gesetzesänderung, nämlich Austausch statt zwei bis zum fünfzehnten Lebensjahr für heute am Nachmittag vorzubereiten, würde es mich sehr freuen, sonst machen wir es halt beim nächsten Mal. An dieser Frist soll es nicht scheitern. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg halte ich fest, dass wir der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen werden. Das Gebührengesetz des Bundes ist bereits seit 1.1.2008 in Kraft, wollen wir auf Landesebene letztendlich nachziehen. Deswegen stimmen wir auch Punkt eins zu. Bei Punkt zwei, also beim § 3 des Verwaltungsabgabengesetzes, verhält es sich anders. Das möchte ich erklären. Da haben wir nämlich rechtsstaatliche Bedenken. So wie der Dringlichkeitsantrag jetzt formuliert ist, wäre es so, dass entsprechend diesem § 3 als Vergütung für die Mitwirkung an der Vollziehung der Erlös der Verwaltungsabgaben automatisch den jeweiligen Rechtsträgern überlassen werden soll. Da sind wir skeptisch. Die Sonderbestimmungen in den einzelnen Materiengesetzen würden sich dann wohl erübrigen. So einen automatischen Rechtsanspruch halten wir für bedenklich, weil wir zumindest darin die Gefahr sehen, dass dadurch das Organisationsprinzip der Bundesverfassung umgangen werden könnte. Wir wollen jedenfalls diese Möglichkeit nicht eröffnen. Wir wissen, dass Ausgliederungen von Verwaltungsaufgaben Gründe der Budgetentlastung haben, der Entpolitisierung und auch der Flexibilisierung. Wir wollen jetzt auch nicht gleich eine Einbehaltung generell blockieren. Es gibt daher einen Abänderungsantrag, von dem schon gesprochen wurde. Ich habe das jetzt so verstanden, dass alle dem Abänderungsantrag, dass die Einbehaltung nicht automatisch erfolgen soll, aber es durch entsprechende Regelungen dann ermöglicht werden kann, zustimmen werden. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Wechselrede. Ich stelle fest, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1432/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Die Unterzeichner der Beilage 1436/2008 schlagen ebenfalls vor, diese dringlich zu behandeln. Es handelt sich bei dieser Beilage um den Initiativantrag betreffend die Schaffung von Einstellungsanreizen beeinträchtigter Menschen am ersten Arbeitsmarkt. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Frauscher das Wort. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Arbeitsmarkt in Oberösterreich ist ja außerordentlich zufriedenstellend. Wir wissen ja die Daten. Man braucht sie nicht wiederholen. Die 3,6 Prozent Arbeitslosigkeit usw. Und wir investieren ja auch sehr viel Geld, um diese Daten zu erreichen. Wo wir noch nicht zufrieden sind, das ist im Bereich der Einstellung von Behinderten. Da haben wir noch eindeutig Nachholbedarf. Es ist ja so, dass es natürlich Einrichtungen gibt auch, geschützte Werkstätten, die auch notwendig sind und die auch sehr gut sind, die aber immer nur die zweite Wahl sein können. Unser Ziel muss es sein, die behinderten Mitmenschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es gibt da von beiden Seiten immer noch Hemmschwellen muss man sagen. Bei den Behinderten fehlen Informationen, zum Teil dann zu wenig Betreuung dann bei dieser Übernahme und natürlich auch Ängste, dass man dann die erhöhte Familienbeihilfe, Sozialleistungen verliert, weil man zum Beispiel dann nach einem Jahr wieder aus diesem ersten Arbeitsmarkt heraus fällt. Und das kann ja durchaus einmal sein. Diese Menschen sind ja nicht so gefestigt, dass das nicht möglich ist. Auf der anderen Seite gibt es bei den Firmen zum Teil auch mangelnde Information, zum Teil gibt es auch immer diese Angst vor dem Einstellschein, dass man, wenn es etwas gibt, den Vertrag mit dem Behinderten nicht mehr lösen kann oder schwer lösen kann und natürlich gibt es auch finanzielle Bedenken. Es ist dann so, dass wir versuchen müssen, auf beiden Seiten diese Hemmschwellen zu überwinden. Auf der einen Seite bei den Behinderten durch mehr Information, durch auch eine Garantie für diese Rückkehr, dass das finanziell möglich ist, natürlich auch die Möglichkeit bei Betrieben zu schnuppern und die Arbeitsassistenz, die heute vorhanden ist, auch zu erhöhen. Sie müssten ja, wenn sie in den ersten Arbeitsmarkt kommen, betreut werden und eine gewisse Zeit mit begleitet werden. Es bedarf aber natürlich auch hinsichtlich der Betriebe noch anderer Maßnahmen. Wir haben da einige Punkte, die uns sehr sehr sinnvoll erscheinen. Zum einen wäre das einmal, dass man punkto Einstellschein überlegt, ob man ihn überhaupt weggibt. Wir sind der Meinung, es ist ein Hemmnis. Es verhindert eher, dass Behinderte angestellt werden statt sie zu schützen. Wenn das nicht gelingt, sollte man über Varianten diskutieren, eventuell eine doppelte Kündigungsfrist. Es ist so, man sollte kleine Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern belohnen, die über das erforderliche Ausmaß, über ihre Pflicht hinaus, Behinderte einstellen, auch finanziell zu unterstützen. Man sollte das Kombilohnmodell andenken. Und ich darf da vielleicht ein Beispiel anführen. Bei uns in Ried haben wir da ein Modell, das so genannte Integrationsleasing nennen wir das, es werden behinderte aus dem FAB oder am FAB vorbei an die Betriebe verleast. Das heißt, der Einstellschein fällt weg. Der Betrieb kann sicher sein, wenn es nicht klappt, er kann sich wieder lösen. Auf der anderen Seite weiß der Behinderte genau, er fällt nicht ins Bodenlose, sondern er kann dort wieder zurückkehren, wird aufgefangen. Und der Betrieb zahlt auch genau den Prozentsatz, den der Behinderte zu leisten im Stand ist. Dieses Modell funktioniert sehr gut. Wir haben Behinderte schon untergebracht bei verschiedensten Betrieben, bei McDonald's, bei FACC, bei Fill, bei Thebert, bei Autohaus Büchl usw. Sie sind sehr stolz, wenn sie einmal sagen, ich arbeite jetzt beim Fill statt in der geschützten Werkstätte, da ist das eine totale Freude für diese Menschen. (Zwischenruf Abg. Moser: "Aber nicht nur beim Fill!" Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Er nennt nur ein gutes Beispiel!") Für die Betriebe ist es ebenfalls sehr wichtig, Sozialkompetenz aufzubauen. Sie werden sehr sehr stark entschädigt. Und wir müssen mit den Behinderten umgehen so wie mit uns, wie mit Menschen mit Stärken und mit Schwächen. Wir müssen diese Stärken forcieren, die sie zweifellos haben. Sie leisten für ihre Verhältnisse oft weitaus mehr, wie das bei uns der Fall ist. Wir möchten deshalb das sehr sehr intensiv weiter betreiben. Wir sind aber der Meinung, wir haben das diskutiert im Klub, es hat einen Behindertengipfel gegeben, es wurde dort auch diskutiert, Arbeitskreise einzusetzen usw., und wir sind der Meinung, wir wollen heute nicht auf dieser Dringlichkeit beharren, sondern wir wollen den Weg gehen in den Ausschuss und gemeinsam mit den anderen Fraktionen Wege zu erarbeiten. In diesem Sinne, glaube ich, sollten wir alle an einem Strang ziehen, dass wir für die Behinderten da die bestmöglichen Lösungen finden, dass wir möglichst viele und das möglichst schnell in den ersten Arbeitsmarkt bringen. Danke schön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist, oder leider Gottes müssten wir sagen, es wäre an der Zeit, hier wirklich den Worten Taten folgen zu lassen. Nicht zum ersten Mal stehe ich hier vorne und appelliere an alle und an die Gesellschaft, Menschen mit Behinderung wirklich die gleichen Chancen zu geben, sich auch in der Wirtschaft, am Arbeitsmarkt, im Leben zu bewähren. Seit mehr als 20 Jahren gibt es die Integrationsbewegung, die Bewegung über Selbstbestimmung. Doch in der Praxis sieht es ganz ganz anders aus. Das erlebe ich nicht nur persönlich sondern auch in vielen Gesprächen mit Eltern, mit Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderung, die keinen Platz am ersten Arbeitsmarkt finden und die für Einrichtungen mit Hilfe durch Beschäftigung oder geschützte Werkstätte viel zu gut sind. Dort dann vielleicht Menschen einen Platz wegnehmen, die mehr Begleitung und mehr Pflege brauchen. Arbeit ist ein Grundbedürfnis. Ein Grundbedürfnis, um hier auch Selbstwert zu tanken. Arbeit heißt nicht Beschäftigung, nicht irgendetwas zu tun, sondern es muss auch ein Sinn dahinter sein. Wie schon angesprochen wurde, diese Menschen können sehr viel, haben sehr viele Kompetenzen. Und die braucht auch die Wirtschaft. Das wird mir immer mehr bewusst, wenn wir auch in Betrieben zum Thema Gesundheitsförderung etwas machen, dieses soziale Miteinander, diese Teamfähigkeit, die diese Menschen oft mitbringen, diese Gelassenheit ist für uns alle sehr sehr wichtig. Die Zahlen, wie viele Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt integriert sind, sprechen aber eine andere Sprache. Wir haben gerade in diesem Bereich einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Beim AMS sind mehr als 4.000 Menschen mit Beeinträchtigung gemeldet. Viele Menschen sind in den Einrichtungen, in geschützten Werkstätten, in Hilfe durch Beschäftigung, möchten aber gerne mehr tun, als nur irgend einen Teppich zu weben. Möchten wirklich in der Gesellschaft integriert sein und am Arbeitsplatz integriert sein. Diese Menschen sind nicht erfasst. Und es hat voriges Jahr im letzten Schuljahr alleine von den polytechnischen Lehrgängen 145 AbgängerInnen gegeben, die einen SPF, einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Und ich trau mich gar nicht nachzufragen, von einigen weiß ich es, dass sie keinen Arbeitsplatz haben, also ich kann mir nicht vorstellen, dass von diesen 145 Menschen jetzt irgendwo schon wer am ersten Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat. Die Wirtschaft ist sehr wohl bereit und macht auch sehr viel. Wir haben sehr viele gute Beispiele. Wir hören aber auch aus der Wirtschaft immer wieder, ja, wir machen es, aber wir brauchen Begleitung und Unterstützung. Und auch die Menschen die dort arbeiten, die Jugendlichen, die dort anfangen, brauchen Begleitung und Unterstützung. Arbeitsassistenz zu bekommen, ist nicht immer ganz einfach und ist oft im Ablauf auch nicht ganz so leicht möglich. Also hier wirklich Anreizsysteme zu schaffen für die Wirtschaft, auch für kleinere Betriebe diese Möglichkeit den Menschen zu geben, und über den Kündigungsschutz, der immer sehr oft als Hemmnis angesprochen wird, der eine andere Geschichte hat, muss man auch bereit sein darüber nachzudenken, wie können wir das verbessern. Mit den vorgeschlagenen Formulierungen im Dringlichkeitsantrag, glaube ich, können wir einen wichtigen wesentlichen Schritt vorantreiben, hier eine Garantie abzugeben sowohl für die Betroffenen, aber auch für die Wirtschaft, damit, wenn es wirklich nicht funktioniert, ohne irgendwie großen Aufhebens die Möglichkeit ist, hier auch wieder auszusteigen. Auszusteigen machen Menschen mit Behinderung ja auch gerne, wenn sie sagen, ich bin überfordert, aber ich muss in mein System zurück können. Ich muss dort wieder hin können damit ich abgesichert bin. Auch die Eltern haben Ängste, was ist, wenn mein Kind das nicht schafft? Dann habe ich keine doppelte Familienbeihilfe mehr und kein Pflegegeld mehr womöglich. Genau diese Absicherung ist in dem Modell in Wien schon ausprobiert und funktioniert, kostet keinen Euro mehr, weil wenn diese Menschen nicht in den Arbeitsmarkt gehen, dann haben sie die ganze Zeit diese Unterstützungsleistungen. Also ich sehe es, und ich appelliere bitte wirklich an alle Klubs und alle Abgeordneten hier im Haus als sehr, sehr dringend an, dass wir im nächsten Ausschuss sehr effizient und ergebnisorientiert das nochmals diskutieren, eine Resolution an den Bund schicken, weil ich glaube, es macht Sinn, das bundesweit auch anzugehen und nicht nur Oberösterreich wieder als Vorreiterrolle Pilotprojekte zu machen. Ich sehe es als wichtigen Puzzleteil dieser gesamten Strategie, die Oberösterreich gemeinsam mit Landeshauptmann und Landesrat Ackerl initiiert hat, hier etwas voranzutreiben, genau diesen Menschen Arbeitsplatz und Chancen zu geben hier wieder einzusteigen, hier einen Platz in der Gesellschaft zu haben, den sie sicherlich alle wirklich verdienen. Also ich bitte wirklich im Ausschuss sehr intensiv darüber zu diskutieren, damit wir dann eine Resolution an den Bund geben, dass dieser auch sachlich inhaltlich wieder was zu arbeiten bekommt, danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Helga Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein Wort zu meiner Vorrednerin Kollegin Schwarz. Ja, ich sage einmal, ich glaube der Appell, im Ausschuss intensiv zu diskutieren, ich glaube, der wäre so gar nicht notwendig gewesen, weil wie ich jetzt in den letzten zehn Jahren die Ausschussarbeit erlebt habe, setzen wir uns mit allen Fragen immer sehr intensiv auseinander, auch wenn wir vielleicht zu verschiedenen Schwerpunkten unterschiedliche Meinungen haben. Wir haben, und es ist schon angesprochen, ein Problem, und dieses Problem war ja auch Auslöser dafür, dass es am 12. Dezember einen runden Tisch beim Herrn Landeshauptmann gegeben hat, zu dem er Vertreter der Wirtschaft, Behindertenbereich, aber auch die Klubobleute eingeladen hat. Ich habe damals in Vertretung für unseren Klubobmann Mag. Steinkellner daran teilnehmen dürfen. Wir sind ja dort so verblieben, dass wir grundsätzlich einmal Positionen formuliert haben alle Beteiligten. Der Herr Landeshauptmann hat uns dann dankenswerterweise noch Ergänzungsunterlagen zukommen lassen. Ich war sehr verwundert wie ich jetzt diesen Antrag als dringlichen Antrag vorgefunden habe, weil eigentlich war geplant, dass wir nachher einen zweiten runden Tisch machen und das vorberaten. Darum sage ich, aber nicht um des Inhalts Willen, Kollegin Schwarz, dass wir da ganz klar sind, werden wir die Dringlichkeit ablehnen von diesem Antrag, weil wir meinen, es ist eine so umfassende Materie, die wir wirklich intensiv beraten sollen. Es ist gefallen die Formulierung, man soll Worten Taten folgen lassen, das kann ich nur unterstreichen, Kollegin Schwarz, was du gesagt hast. Man soll aber auch eines immer im Aug behalten, man muss das Rad nicht immer neu erfinden, weil auch dir wird erinnerlich sein, auch wenn du damals noch nicht im hohen Haus warst, dass wir ja 2003 das Jahr der Behinderten gehabt haben, dass es eine Behinderte-Milliarde gegeben hat, wo ein Teil genau auch für die Sensibilisierung der Unternehmen und Stützung der Unternehmen gedient hat. Da sind gute Projekte auch entwickelt worden, nur waren das mehr oder weniger Projekte zum Jahr der Behinderung und dann war keine Weiterführung mehr möglich. Ich glaube, wir sollen auch auf das Gute, was sich schon bewährt hat, zurückgreifen. Kollege Frauscher hat da zitiert die Firma Fill. Er hat mir aber da eines vergessen bei seinen Ausführungen, dass eigentlich der Antrag, der in die Richtung gegangen ist was Leasingfirmen betrifft, von Klubobmann Mag. Steinkellner gekommen ist. Aber das ist halt unser Problem, wir liefern die Ideen, sie werden abgelehnt und später dann umgesetzt. Aber wenn sich für die Betroffenen etwas ändert, dann können wir damit leben. Also man soll die Kirche da in dem Bereich im Dorf lassen. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, und wir haben ja noch ein weiteres Gremium, das sich mit dieser Frage auseinandersetzen kann, das ist das Forum "Aktive Arbeitsmarktpolitik". Weil es geht nicht nur immer um Bundesvorgaben, sondern genau in diesem Forum "Aktive Arbeitsmarktpolitik" fanden wir auch unsere Ansprechpartner, die uns die Situation oder die Probleme speziell in Oberösterreich aufarbeiten. Dort ist eine sehr konstruktive Zusammenarbeit, möchte ich auch sagen, und ich möchte auch hier einmal wirklich auch einen Dank sagen an die Arbeitgeber, die wirklich sich bemühen, die den Schritt gewagt haben, nämlich noch nicht die Unterstützung gehabt haben mit Maßnahmen, sondern gesagt haben, ich will etwas tun. Wir müssen, glaube ich auch, da wesentlich mehr im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit tätig sein. Wir müssen mit diesen, was auch in der Resolution drinnen ist, mit diesen guten Beispielen wirklich auch in der Wirtschaft sensibilisieren. Wir müssen helfen, weil eines ist mir auch wichtig, wenn sich jemand oft über die Problematik, ein Arbeitgeber nicht drüber traut, ist es nicht immer Ignoranz und mangelndes Sozialempfinden, sondern es ist Unsicherheit, und es ist Angst. Die müssen wir den Unternehmen auch nehmen, danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich ein Landtag wie der oberösterreichische über mehrere Jahre hindurch, und es liegt ja noch nicht so weit zurück, dass wir uns nicht mehr an die Diskussionen erinnern könnten, mit der Erarbeitung eines Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigungen befasst mit einem Ergebnis, dass ein mit breitem politischem Konsens aller im Landtag vertretenen Parteien ausgestattetes und sachlich ausgereiftes Produkt widerspiegelt, auf das wir alle durchaus gemeinsam stolz sein können, und wenn sich ein derartiger Gesetzwerdungsprozess durchaus als gelungenes Schulbeispiel gewissermaßen auch für einen demokratiepolitischen Prozess herausstellen könnte, dann vermeinte ich, als ich diesen Antrag mit Dringlichkeit vorliegen sah, wieder einmal am Anfang allen sachlich orientierten auf Grund der Thematik gebotenen gemeinsamen parlamentarischen Bemühens zu stehen, betrachtete ich eben die vorgeschlagene Vorgangsweise der Dringlichkeit. Die Vorgeschichte, nur zur Verdeutlichung. Da lädt der Landeshauptmann von Oberösterreich zu einem Gipfelgespräch zum Thema "Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt" am 12. Dezember 2007 ins Landhaus ein, hört sich die Wortspenden an, übersendet mit Schreiben vom 10. Jänner ein Protokoll, am 10. Jänner 2008 ein Protokoll zur gefälligen Kenntnisnahme und verweist auf die Möglichkeit, die Stellungnahme zu ergänzen oder weitere Vorschläge einzubringen und erbittet die Rückmeldung bis spätestens 15. Februar 2008. Nun ist dieser 15. Februar 2008 ins Land gezogen, und es wurde uns für diesen Landtag quasi als Ergebnis dieser Beratungen, dieser allseits stattgefundenen Überlegungen dieser Initiativantrag zur Schaffung von Einstellungsanreizen beeinträchtigter Menschen am ersten Arbeitsmarkt vorgelegt. Ursprünglich mit Dringlichkeit ausgestattet, mit der diese Resolution der Bundesregierung hätte zugeleitet werden sollen. Und nach deiner Wortmeldung, Kollegin Schwarz, frage ich mich wirklich, warum du diesen Antrag überhaupt unterschrieben hast. Äußerst befremdlich ist aber, dass die von Landeshauptmann Dr. Pühringer gemachte Zusage, wonach nämlich auch die Fachabteilungen noch zu Stellungnahmen aufgefordert wurden und bis Mitte März von Ihnen diese große Gesprächsrunde noch einmal eingeladen hätte werden sollen, dass diese Zusage plötzlich nicht mehr gegolten hat und dass dieses Gespräch nicht mehr stattfinden sollte. Es wäre ein Wortbruch gewesen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gegenüber allen Institutionen, gegenüber allen Trägereinrichtungen und vor allem aber auch den anderen politischen Parteien hier im hohen Haus. Ich freue mich, dass es heute doch nicht zu dieser Zuerkennung der Dringlichkeit offensichtlich kommen wird, dass sich ÖVP-Grün durchgerungen haben, diesen Antrag auch zur weiteren Beratung einem Ausschuss im Oberösterreichischen Landtag zuzuweisen, wo selbstverständlich alle Vorschläge diskutiert, evaluiert, finalisiert werden sollten, durchaus auch, möchte ich gleich von dieser Stelle her empfehlen, unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Arbeiten wie zum Beispiel jener von Mag. Angelika Wegscheider vom Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Johannes-Kepler-Universität, die im Jahr 2003, dem EU-Jahr für Menschen mit Behinderung ihre Forschungsdokumentation zum Projekt "www.arbeitundbehinderung.at" veröffentlicht hat, ein gemeinsames Projekt der Sozialpartner, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftskammer, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, des Arbeitsmarktservice, des Bundessozialamtes, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Ministerien für Soziales und Wirtschaft. Diese Ergebnisse der Internetplattform sollten auch präsentiert werden in dieser zweiten Gesprächsrunde. Ich bin sehr froh, dass diese Dringlichkeit nun nicht zuerkannt wird. Wir hätten ihr sicherlich nicht die Zustimmung gegeben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1436/2008 zustimmen, bitte ich Sie ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Diese Dringlichkeit ist einstimmig abgelehnt worden, und ich weise die Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1437/2008. Bei dieser Beilage 1437/2008 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Intensivierung der LKW-Geschwindigkeitskontrollen auf Oö. Autobahnen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche von dieser Stelle aus nicht zu erklären, was es bedeutet neben einer Straße zu wohnen, die eine derartige Belastung hat wie die Innkreisautobahn, wo täglich mehr LKW heute schon fahren als auf der Brennerstrecke, die weitgehend durch bebautes Gebiet führt, die besonders in der Nacht einen LKW-Anteil von 51 Prozent hat. Ich glaube, ich muss nicht erklären was es bedeutet, in der Nachruhe gestört zu sein und tagsüber arbeiten zu müssen und voll leistungsfähig sein zu müssen. Als die Innkreisautobahn gebaut wurde, und es geht natürlich nicht nur um die Innkreisautobahn, sondern um sämtliche hochrangigen Straßen in Oberösterreich, in Österreich, als die Innkreisautobahn gebaut wurde, hat man eine völlige Fehleinschätzung über die Verkehrsentwicklung gehabt. Man hat damals nicht erahnen können, welche Auswirkungen die Öffnung der Nord- und Ostgrenzen haben wird, man hat nicht gewusst, welches Ausmaß der Waren- und Güterverkehr in der Europäischen Union annehmen wird. Daraus resultierend sind eine Reihe von Fehlentscheidungen getroffen worden, nämlich Fehlentscheidungen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, dass man nicht rechtzeitig gegengesteuert hat. Wir stehen heute vor einer Situation, wo wir von einer Verkehrslawine sprechen. Geschätzte Damen und Herren, das ist fälschlich. Es ist kein Tsunami, es ist keine Lawine, sondern das haben wir selbst verschuldet. Wir haben nicht rechtzeitig darauf reagiert, dass unsere Wirtschaft einen hohen Güterverkehrbedarf hat, dass unsere Wirtschaft, um florieren zu können, was wir ja alle wollen, eine hohe Mobilitätsforderung an unsere Verkehrssysteme hat. Geschätzte Damen und Herren, Sie können sich sicher noch erinnern als die Innkreisautobahn diskutiert wurde. Die Sparvariante, die dann letztlich ausgeführt wurde, ist ja keine Idee eines Infrastrukturministers oder Verkehrsministers gewesen, sondern man hat damals tatsächlich die Situation falsch eingeschätzt. Man hat die Versäumnisse, die jetzt geschehen sind oder was nicht passiert ist, die falschen Entscheidungen, die seither getroffen worden sind, die Liste ist lang, ich werde dann, wenn die Dringlichkeit gegeben ist, in einer zweiten Wortmeldung noch näher darauf eingehen, aber lassen Sie mich nur eines sagen. Dieser Lärmbelastung beizukommen ist ein Gebot der Stunde. Wir müssen einen ersten Schritt setzen. Und ein erster Schritt ist, die Geschwindigkeit so zu reduzieren wie es der Gesetzgeber vorsieht. Natürlich spielt auch das Gewicht eine Rolle. Natürlich spielt auch der Zustand des Kraftfahrzeuges, des LKW ein Rolle. Aber die Geschwindigkeit ist etwas, was wir ab morgen kontrollieren können, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Meine Damen und Herren, es gibt Vorschläge, die in den letzten Monaten und Wochen gemacht wurden, wie zum Beispiel auch heute wieder ein Initiativantrag der Freiheitlichen, der darauf abzielt, weitgehend die Innkreisautobahn einzuhausen. Ich ersuche Sie, den Menschen keine falschen Hoffnungen zu machen. Ich habe mir gestern noch ansehen lassen und ausdrucken lassen google-earth. Die Innkreisautobahn führt durch sehr stark besiedeltes Gebiet. Wenn wir nur einen Teil der Menschen entlasten wollen durch Unterflurlegung von Trassen, dann kommen wir in einen Finanzbedarfbereich, der etwa in der Größenordnung des oberösterreichischen Landesbudgets ist. Wenn wir den Menschen draußen sagen, dass das eine Lösung ist, dann lügen wir sie an. Der zweite Punkt ist ein Vorschlag, der gemacht wurde, machen wir eine sechsspurige Autobahn, weil dann müssen Lärmschutzmaßnahmen kommen. Auch das ist sozusagen eine Methode, man muss zuerst kranker werden um behandelt zu werden. Wir können jetzt etwas tun, wir können jetzt etwas machen, und das ist das Mindeste, was wir der Bevölkerung in Weibern und in Kematen schuldig sind, die Geschwindigkeitsbegrenzungen, die jetzt schon gelten, einzuhalten, sie zu überprüfen in einer Art und Weise, dass die LKW-Lenker und die Unternehmer damit rechnen müssen, dass kontrolliert werden, dass sie gestraft werden und dass diese Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Nutzen der Bevölkerung einzuhalten sind, Dankeschön. Ich ersuche um die Zuerkennung der Dringlichkeit dieses Antrags, Dankeschön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke sehr. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Gerade weil, wie damals diese Sparvariante A8 gebaut worden ist, es eine falsche Einschätzung war die Autobahn so schmal zu bauen, gibt es jetzt Vorschläge von uns, Vorschläge die zukunftsweisend sind. Und lieber Gunter Trübswasser! Ich glaube es ist einfach falsch wenn du sagst wir lügen die Leute an, wir informieren sie falsch, sondern ich glaube, dass es notwendig ist jetzt wirklich Nägel mit Köpfen zu machen und eine ordentliche Autobahn zu bauen, die dreispurig ist in Teilbereichen, die einen ordentlichen Pannenstreifen ausweist, die auch entsprechende Einhausungen vorsieht wo es notwendig ist, weil ich glaube, dass das die einzige Chance und die einzige Wahrheit ist, die Menschen vor Lärm, vor Abgasen und vor anderen Dingen zu schützen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube ganz einfach und wenn man jetzt sieht und Ihren Antrag sich genauer anschaut, dann ist der Antrag eigentlich inhaltlich falsch. Weil ich glaube und wir haben uns auch informiert und wir haben auch genug Daten gesammelt, dass einfach die Tatsachen sich anders darstellen. Und ich möchte mich auch von dieser Stelle aus bei allen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten für ihr Engagement bedanken, für ihre Leistung, weil sie tagtäglich draußen, gerade auf der A8, sind und auf einer Straße ihre Arbeit leisten, die sehr, sehr gefährlich ist. Täglich über 33.000 Fahrzeuge auf der A8 und fast jedes dritte Fahrzeug ein LKW. Und ich glaube hier sind wirklich und ich habe es schon gesagt, Nägel mit Köpfen zu machen. Zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag: Und da haben wir Informationen auch vom Landespolizeikommando, das Überwachungsgebiet des AB1 Ried reicht von der Staatsgrenze bis Aistersheim und ab Aistersheim bis zum Voralpenkreuz, bis zum AB Wels für die Überwachung, da ist sie nämlich zuständig. Bei der Polizei Ried ist zur Nachtzeit, von 19 Uhr bis 7 Uhr früh, zumindest eine Verkehrsstreife im Dienst. Tagsüber ist ebenfalls als Minimum eine Verkehrsstreife eingeteilt. Im Regelfall können sogar mit dem zur Verfügung stehenden Personal und zu dem werde ich noch kommen, noch weitere Streifen im Verkehrsdienst eingeteilt werden. Zusätzlich wird zur Tagzeit und weitgehend auch in der Nachtzeit von der Polizei Ried eine Fahndungsstreife eingeteilt. Bei der Polizei Wels werden zur Überwachung des zugewiesenen Rayons, A8 bis zum Voralpenkreuz und zur A25, zur Nachtzeit zwei Verkehrsstreifen geplant. Zur Tageszeit werden regelmäßig, je nach vorhersehbarer dienstlicher Notwendigkeit und personeller Verfügbarkeit, noch zusätzliche Dienste geplant. Die Geschwindigkeitsmessungen werden durch die Polizei Ried und Wels mittels Lasermessung, aber fallweise auch mittels mobiler Radarmessung durchgeführt. Zusätzlich wird die A8 durch die Streifen der Landesverkehrsabteilung Linz de facto täglich überwacht, durch Zivilstreifen und Radarmessungen. Im Bereich Kematen gibt es ja diesen Verkehrskontrollplatz und in Suben werden zudem, durch die Fachbereiche Schwerverkehr und Gefahrengut der Landesverkehrsabteilung, sehr häufig Schwerverkehrskontrollen durchgeführt. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Allein aus diesen Zahlen und Fakten stimmt es einfach nicht, wie es in dem Dringlichkeitsantrag lautet, dass einfach nicht überwacht wird oder nur sporadisch überwacht wird. Und ich habe auch hier eine Unterlage wo die Kontrollaufträge genauestens präzisiert sind. Und es werden monatlich Schwerpunktthemen für die Kontrolltätigkeiten der Exekutive festgelegt, die als Auftrag an die Erstbehörden und an die Exekutive ergehen. Der Kontrollauftrag für März 2008, erlassen am 21. 2. 2008, lautet: Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit und Kontrolle des technischen Zustands von LKWs. Für die A8 gibt es bereits seit Mai 2003 einen speziellen Auftrag an die Exekutive, die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die LKW-Überholverbote und das Wochenendfahrverbot intensiv zu kontrollieren. Und die Kontrolltätigkeit auf der A8, die Polizei Ried hat zur Nachtzeit mindestens eine Streife auf der Autobahn und untertags noch weitere. Die Polizei Wels hat zur Nachtzeit zwei Streifen unterwegs und untertags zusätzlich noch weitere Dienste eingeteilt. Die Streifen sind mit Lasermessgeräten ausgerüstet, fallweise haben sie auch mobile Radargeräte mit. Zusätzlich wird die A8 von den Streifen der Landesverkehrsabteilung täglich überwacht, Zivilstreifen auch mit Radarmessungen. Die Kontrollzahlen für 2007 noch kurz erwähnt. (Zweite Präsidentin: Herr Kollege Pilsner! Bitte zum Schluss zu kommen, die Redezeit ist erschöpft.) Schwerpunktkontrollen: 160.097 Kontrollen und von den Fahrzeugen wegen LKW-Fahrverbotes sind es 13.562. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieser Dringlichkeitsantrag ist einfach inhaltlich falsch, er stimmt einfach nicht. Aber was wir als Sozialdemokraten bei der nächsten Sitzung einbringen werden ist, dass man einfach mehr Personal braucht, um wirklich vielleicht noch mehr kontrollieren zu können, sich noch mehr einzubringen. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Was jetzt, entweder es funktioniert oder nicht?") Wir werden mehr Personal auch entsprechend einfordern. (Zweite Präsidentin: Herr Kollege Pilsner! Ich bitte zum Schluss zu kommen, wir haben eine Redezeitbeschränkung!) Mit dem zur Verfügung stehenden Personal wird sehr viel kontrolliert und es stimmt einfach nicht, wie Sie sagen, einfach sporadisch wird kontrolliert, das stimmt einfach nicht und das muss ich zurückweisen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zur Dringlichkeit zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mayr. Abg. Mayr: Geschätzte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Lärmproblem auf der Autobahn A8 ist bekannt und mir persönlich sehr stark bewußt. Nachdem ich aus dem Bezirk Grieskirchen bin und die Autobahn den Bezirk Grieskirchen quert, weiß ich aus vielen Gesprächen mit den Bürgermeistern und den Betroffenen vor allem um diese Lärmproblematik Bescheid. Wir seitens der ÖVP haben die Einstellung, und wir sind auch der Überzeugung, bestmöglicher realisierbarer Lärmschutz für die Anrainer der A8. Es ist bereits gesprochen worden, dass die A8 eine stark befahrene Autobahn ist und dass dort auch der Schwerverkehr eine sehr große Rolle spielt. 2008, also im heurigen Jahr, soll noch mit der Sanierung dieser Autobahn begonnen werden, mit einem Teilstück zwischen Pichl und Meggenhofen. Und wir treten auch ein, dass hier einen optimaler Lärmschutz für die Anrainer errichtet wird und realisierbar ist. Aber realisierbar heißt auch, dass man ihn auch so gestalten soll, dass er auch umsetzbar ist. Es ist aber auch notwendig Sofortmaßnahmen zu vollziehen. Unter Sofortmaßnahmen verstehen wir auch die Einhaltung bestehender Gesetze und Verordnungen. Und das Einfachste ist, wenn man halt auf diese bestehenden Gesetze und Verordnungen hinweist und diese auch umsetzt. Und nach einer Studie, die hier durchgeführt worden ist, wissen wir, dass gerade der LKW-Verkehr sich bei weitem nicht an diesen Vorgaben hält. Mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 88 km/h bei Tag und Nacht, statt 80 und 60, verursacht er natürlich starken Lärm und dieser Lärm ist ausschlaggebend auch für diese Problematik entlang der A8. Wenn wir mehr Kontrolle fordern, dann treten wir auch dafür ein, dass sie auch umgesetzt wird. Und lieber Kollege Erich Pilsner! Du hast zwar gesprochen die Kontrolle bringt nichts, du hast aber auf der anderen Seite gefordert, dass mehr Kontrollpersonal kommen soll. Das war deine Aussage und die widerspricht sich. (Zwischenruf Abg. Pilsner: "Das stimmt nicht, das habe ich nicht so gesagt!") Das stimmt nicht hast du gesagt. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Es steht im Antrag drinnen, dass zweimal monatlich kontrolliert wird und das stimmt nicht, weil jeden Tag kontrolliert wird!") Na, ich gehe auf die Aussage von meinem Kollegen Erich Pilsner ein und der hat sie so getroffen. Das stimmt schon, dass kontrolliert wird. Aber es ist so, dass die LKW-Fahrer diese Kontrollen nicht scheuen, weil sonst würden sie nicht mit ihrer Geschwindigkeit dementsprechende Überschreitungen vollziehen. Das heißt für uns noch einmal, diese Kontrolltätigkeit sollte insofern erhöht werden, dass es bei den LKW-Fahrern zum Überdenken kommt und sich jeder überlegt, ob er sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält oder eben bei Überschreitung Strafe zu bezahlen hat. Hier wollen wir verstärkte Maßnahmen. Das ist eine Möglichkeit, die wir sofort umsetzen können. Der Ausbau mit den vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen ist der andere Schritt. Aber diese eine Maßnahme gehört umgesetzt. Wir sehen das als ÖVP als dringlich und werden dem auch heute so zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zu diesem Antrag als Betroffener sprechen, als einer der täglich mindestens einmal, sehr oft zweimal, also diese Autobahn hin und retour benutzen muss. Und ich sage eines ganz klar und da muss ich also dem Kollegen Pilsner sehr, sehr heftig widersprechen, diese LKW-Geschwindigkeitskontrolle, diese Verschärfung, die ist notwendig, und zwar aus zweierlei Gründen. Es ist nicht nur der Lärmschutz für die betroffenen Anrainer, sondern es ist auch die Gefahr für die, die auf dieser Autobahn fahren müssen. Und das sind halt einmal neben den durchreisenden PKW-Fahrern die Bürger aus dem Innviertel, die Menschen, die in den Zentralraum pendeln müssen. Und diese Schmalautobahn, man fährt ja jetzt schon beinahe durch Tunnels. Man hat auf der einen Seite, auf der rechten Seite, eine Wand aus LKWs und in der Mitte, also wenn man sich auf dem zweiten Streifen da durchschlängelt, die Betonwand in der Mitte der Autobahn. Und das ist für viele Menschen, die also nicht so sicher sind beim Autofahren, schon fast etwas, das eine gewisse Phobie oder Angst auslöst, das hört man immer wieder. Es sind also zwei Gründe warum man bei den LKWs auf die Bremse steigen muss. Es ist der Schutz der Anrainer, der Lärmschutz, aber auch die Gefährlichkeit dieser Autobahn. So lange wir diese Autobahn in der Form noch haben, müssen wir dieses Symptom bekämpfen. Daher werden wir natürlich der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen. Was aber auf der anderen Seite wieder gesagt wurde, zum notwendigen Ausbau der Innkreisautobahn, da kann ich also der Meinung der grünen Fraktion auf keinen Fall zustimmen. Wenn wir endlich darangehen, nach diesem Schildbürgerstreich dieser Autobahn, diese Autobahn endlich zukunftsorientiert zu gestalten, dann muss das doch um Gottes Willen eine Maximalvariante sein. Denn ob zwei oder drei Spuren gebaut werden, die Gefahren und die, die durchfahren durch Österreich werden da nicht weniger und nicht mehr werden. Das wissen wir doch. Und wir brauchen Sicherheit auf dieser Autobahn, wir brauchen einen Verkehrsfluss auf dieser Autobahn und wir brauchen einen maximalen Umweltschutz. Und ich sage, warum nicht Einhausungen, dort wo es gar nicht anders geht? Wenn man die Westspange der Welser Autobahn oder das Autobahndreieck in Wels betrachtet, dort sind zwischen Wels und Sattledt die Hälfte dieser Strecke, nämlich sechs Kilometer, eingehaust, sind unter der Erde. Und wenn es notwendig ist, dann müssen wir auch im Innviertel bzw. im Hausruckviertel, wo eben diese Autobahn durchführt, zu dieser Einhausung schreiten und wir müssen eine Maximallösung bauen und nicht in 15, 20 Jahren, oder wenn dieser jetzige Ausbau beendet wird, bereits wieder draufkommen, dass wir zu wenig Vorarbeit geleistet haben und dass das Problem bereits wieder gegeben ist. Ich bitte sehr höflich als Politiker des Innviertels, als Vertreter der Innviertler, dass man hier endlich großzügig ist, wenn wir schon diese gefährlich Autobahn beginnen endlich zu verändern. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtages, die der Dringlichkeit zur Beilage 1437/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Es wurde vom Herrn Schriftführer weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1438/2008 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese Beilage ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1438/2008 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss des Landtages. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1438/2008 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Bei diesem Dringlichkeitsantrag geht es um eine Resolution an die Bundesregierung zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes für diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Warum ist dieses einheitliche Bundesberufsbild so wichtig? Es ist derzeit so, dass es für diese Berufsgruppe keine bundeseinheitlichen Standards und Regelungen gibt und diese aber dringend nötig sind. Es ginge bei diesen Regelungen um die Sicherung der Berufsidentität bei dem Angebot und bei der Ausübung von Sozialarbeit. Es geht auch um die Beschreibung und um die Abgrenzung des Tätigkeitsfeldes dieses Berufszweiges. Außerdem geht es natürlich auch um die Führung des Berufstitels und um eine entsprechende Regelung der Ausbildung für diese Tätigkeiten. Weiters sollen natürlich auch bei einer Berufsbildbeschreibung einheitlich Rechte und Pflichten für diesen Berufsstand der Sozialarbeiterinnen geregelt werden. Ja auch im Zuge des Beitritts zur EU war es so, dass dort die Ausbildung der DSA den höheren Ausbildungen zugeordnet wurde und auch das Bundesministerium kritisierte, dass es für diese Berufsgruppe nur eine sehr geringe Regelungsgröße gibt. Und auch der österreichische Berufsverband, also die diplomierten Sozialarbeiterinnen, sind sehr wohl in einem österreichweiten Berufsverband organisiert und festgelegt, haben auch einschlägig schon nachvollziehbare Qualitätskriterien in einem Positionspapier in Salzburg formuliert. Da geht es unter anderem zum Beispiel um die Verschwiegenheit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, auch wie schon erwähnt um die Festschreibung von Qualitätsstandards und auch der Qualitätssicherung für diesen Beruf, natürlich auch um die Ausbildung und die Fortbildungsdauer und deren Inhalte. Es geht aber auch um Erfordernisse wie Schutz, dass es eben nicht zu einem Sozialdumping und zu einer Low-Level-Ausbildung im Zusammenhang mit diplomierten Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen kommt. Und auch natürlich um die Beschreibung der Berufsethik, die ja gerade bei diesem Berufsstand eine besondere Rolle spielt. Und es ist auch so, dass verwandte Berufe, wie Psychotherapeuten, Psychologen, Lebens- und Sozialberatungsberufe bereits seit 10 Jahren in einem Berufsgesetz geregelt sind und über die Gewerbeordnung auch geschützt sind. Nur eben bei den diplomierten Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen fehlt ein vergleichendes Berufsgesetz und dieses wird bereits seit 10 Jahren gefordert. Auch die Landeshauptleutekonferenz hat sich bereits im Jahr 2005 mit dieser Thematik beschäftigt und eine rasche Umsetzung gefordert. Auf Landesebene in Oberösterreich ist es jetzt deswegen auch so brandaktuell, weil wir ja gerade im Unterausschuss das Sozialberufegesetz diskutieren. Und hier wird zwar sozialpädagogische Fachbetreuung zum Beispiel mitgeregelt, aber nicht die diplomierten Sozialarbeiterinnen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur Dringlichkeit dieser Bundesresolution. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Abg. Eisenrauch. Abg. Eisenrauch: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Sozialausschuss des Oö. Landtages diskutieren wir gerade das Sozialberufegesetz, in dem viele Sozialberufe und Sozialbetreuungsberufe neu definiert werden, wo Aufschulungsmöglichkeiten geschaffen werden und die Umsetzung der 15a-Vereinbarung eine Rechtssicherheit schafft für diese genannten Berufe. Nicht genannt werden in diesem Sozialberufegesetz, wie auch in keinem anderen derartigen Gesetz und die Kollegin Wageneder hat diese schon aufgezählt, die diplomierten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und wie wir schon gehört haben seit über zehn Jahren wird eine Rechtssicherheit gefordert für diese, eine bundesweite Rechtssicherheit gefordert für die diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Und auch wir von der ÖVP-Fraktion sind der Meinung, dass es dringend notwendig ist, diesem großen Bereich der Sozialarbeit eine bundesweite oder bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage zu geben. Eine 15a-Vereinbarung wäre demnach der geeignete Weg, um ohne Kompetenzveränderungen weitgehend einheitliche Regelungen zu finden. Was ist das Ziel eines Bundesgesetzes? Erstens einmal die Festlegung von Qualitätsstandards, die Festlegung von Rechten und Pflichten, um Klarheiten zu schaffen, was der- oder diejenige tun darf und was nicht, um den Berufsschutz zu bekommen und wo auch festgesetzt wird und Voraussetzungen geschaffen werden für eine Berufsausübung, wie diese zu handhaben ist und genau das wollen diese diplomierten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen haben. Diesen Forderungen der Damen und Herren SozialarbeiterInnen wollen wir uns von der ÖVP-Fraktion auch nicht verschließen und stimmen demnach diesem Dringlichkeitsantrag zu, sowohl inhaltlich wie auch der Dringlichkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Abg. Affenzeller. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn eine Korrektur. Kollegin Wageneder hat gemeint, dass es eine Resolution an die Bundesregierung geben wird. Der Dringlichkeitsantrag heißt anders, er heißt "der Landeshauptmann von Oberösterreich wird ersucht, bei der Landeshauptleutekonferenz für eine bundesweite einheitliche Regelung des Berufsbildes" und so weiter einzutreten. Nachdem man über die Dringlichkeit natürlich in alle Richtungen diskutieren könnte, aber heute schon einem Dringlichkeitsantrag einstimmig die Dringlichkeit nicht zuerkannt worden ist vom Landtag, haben wir das gut überlegt und wir werden daher der Dringlichkeit ein grundsätzliches "Ja" geben. Es wurde von meinen Vorrednerinnen schon sehr viel angesprochen. Ich möchte auf einen wichtigen Punkt unsererseits noch hinweisen. Es geht natürlich insbesondere darum, welche Vereinbarung in dieser sogenannten 15a-Vereinbarung drinnen ist und uns ist sehr wichtig, dass die Qualitätsstandards passen. Ich glaube, da gibt es Einigkeit aller Parteien. Es geht nicht nur darum, eine Vereinbarung zu Stande zu bringen, sondern es geht uns um hohe Qualität in diesem Bereich und daher wird es sehr darauf angekommen, wie der Inhalt dieser Vereinbarung letztendlich ausschauen wird. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es eine Landeshauptleutekonferenz gegeben hat, wo zu diesem Zeitpunkt Kärnten, Burgenland, Steiermark und Tirol sich für eine Bundeskompetenz ausgesprochen haben und Oberösterreich und Vorarlberg dagegen und es wurde bei dieser Landeshauptleutekonferenz dann der Beschluss gefasst, die Länder lehnen die Schaffung einer Bundeskompetenz für ein einheitliches Berufsbild für die diplomierten SozialarbeiterInnen ab. Sofern ein Bedarf nach einheitlichen Regelungen bestehen sollte, wäre eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a-Bundesverfassungsgesetz das geeignete Instrument. Und interessant dabei ist, diese Landeshauptleutekonferenz hat am 7. November 2005 stattgefunden und ich vermute, dass also seit diesem Zeitpunkt nichts geschehen ist. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, dies wieder auf die Tagesordnung der Landeshauptleutekonferenz zu setzen und hier das weiter zu betreiben. Aber wenn es so ist, dass es heute mit einem Dringlichkeitsantrag von Schwarz-Grün eine Aufforderung an den eigenen Landeshauptmann geben sollte, scheinbar ist in der Koalition die Kommunikation auch nicht mehr so gut, weil da gäbe es andere Gesprächsmöglichkeiten auch, dann werden wir uns dem nicht verschließen, werden der Dringlichkeit zustimmen, weil es für uns eine wirklich wichtige Angelegenheit ist. Die SPÖ-Fraktion wird also dem Inhalt und dem Antrag zustimmen. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Ich bin schon gespannt, was du sagst zum Antrag von der SPÖ – Kommunikationsexperte!") Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, als letzter Rednerin zur Dringlichkeit erteile ich Frau Kollegin Moser das Wort. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Grundsätzlich, sage ich gleich als Einleitung, werden wir dieser Dringlichkeit zustimmen, aber es wird von unserer Seite her sicher kein Blankoscheck sein, denn wenn im Antrag Formulierungen drinnen sind wie "gleichzeitig sollen, dem einschlägigen Positionspapier des österreichischen Berufsverbandes der SozialarbeiterInnen entsprechend, allgemeine nachvollziehbare Qualitätskriterien in diesem Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen aufgenommen werden", dann bitte möchte ich das Positionspapier einmal kennen, weil ich kann nicht etwas unterschreiben, ich kenne es nicht, vielleicht kennt es "Grün-Schwarz" (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Eine Homepage gibt es dazu!"), uns ist es nicht zugestellt worden, aber wenn da auf das Positionspapier der Berufsgruppe hingewiesen wird, dann würde ich mir leichter tun, wenn man es inhaltlich kennt. Ich habe mich auch gefragt, es hat jetzt einiges zu meiner Aufklärung beigetragen sage ich fairer Weise, wie ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich jetzt gefragt, ist das jetzt ein Gesetz für den Schutz der betroffenen Berufsgruppe, ist es ein Antrag, der in Richtung Schutz der Klienten geht, weil natürlich auch die Klienten da in dem Bereich Qualitätssicherung und so weiter betroffen sind, ist dieser Antrag ausgelöst worden durch die Diskussionen im Unterausschuss "Kindeswohl", wo wir ja draufgekommen sind, dass das Arbeitsfeld, die Definierung der Aufgaben bei den Sozialarbeitern ja nicht so ganz eindeutig ist und vom Arbeitergeber unterschiedlich vorgeschrieben wird. Da bin ich dafür, dann ist es ein Schutz, wenn wir dann bei allen Arbeitgebern gleiche Richtlinien haben. Was mir natürlich auch wieder gezeigt hat, wie oft wir Gesetze beschließen oder Ausbildungen beschließen, um es zu präzisieren, wo wir uns erst nachher fragen, wie geht es den Betroffenen? Wir gründen eine Fachhochschule, wir bieten eine Ausbildung an, verkaufen das den jungen Leuten als den Zukunftsberuf, aber wir fragen uns nicht, wie schaut es aus in der Alltagssituation, in der Arbeitssituation. Wir machen ein Kinderbetreuungsgesetz neu in Oberösterreich, wir sagen, Kindergarten – die Bildungseinrichtung, aber wir machen nicht gleichzeitig eine Dienstrechtsgesetzänderung für die, die mit diesen neuen Richtlinien und Anforderungen leben müssen. Da könnte man die Bespiele noch weiterführen und ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass man gerade in der Sozialarbeit, die sehr flexibel ist und darum habe ich eingangs schon darauf hingewiesen, gerade was Aufgabenstellungen betrifft bzw. daraus schließende Maßnahmen sehr wohl immer mit der öffentlichen Hand und auch mit anderen Einrichtungen kooperieren muss und sich vernetzen muss. Es kann nicht so sein, dass eine Berufsgruppe sagt, das ist jetzt unser Schwerpunkt und unsere Richtlinie und unsere Qualitätssicherung und alle anderen mitverzahnten Behörden, und ich verweise wieder auf den Unterausschuss "Kindeswohl", müssen dann in irgend einer Form tätig werden oder das nachvollziehen. Ich habe mich auch gefragt, warum eigentlich seit der Landeshauptleutekonferenz am 7. November 2005 nichts geschehen ist, Kollege Affenzeller hat mich darüber aufgeklärt, dass Oberösterreich damals dagegen war. Ich sage, ich sehe es nicht so dramatisch, man kann gescheiter werden. Auch wenn es jetzt ein bisschen länger gedauert hat, bin ich ja froh, wenn jetzt eine Initiative gesetzt wird. Wir müssen uns aber in dem Zusammenhang glaube ich, und das ist genau so wichtig, auch anschauen, ob wir nicht andere Berufsgruppen haben, die genau in dem Bereich auch ihre Probleme haben, was nämlich Qualitätsstandards betrifft, was Qualitätssicherung betrifft oder Fragen der Ausbildung und der Fortbildung. Ich weiß nicht, ob es wichtig ist in einer 15 a-Vereinbarung über die Fortbildung genaue Richtlinien zu erlassen. Wie weit dann natürlich auch das Land Oberösterreich, das Sozialressort, dann Verantwortung übernehmen muss, das möchte ich eigentlich noch diskutieren. Vielleicht werden wir noch eine Möglichkeit haben, sonst werden wir die Dringlichkeit unterstützen, eben wie mit den angemerkten negativen oder kritischen Beobachtungen. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lassen abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtages, die der Dringlichkeit zu Beilage 1438/2008 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter" zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Die Unterzeichner der Beilage 1439/2008 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Studie über die Auswirkungen auf die Kaufkraft durch Vorziehung der bundesweiten Steuerreform" tragen oder schlagen im Rahmen ihres Antrages vor, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend eine Studie über die Auswirkungen auf die Kaufkraft durch Vorziehung der bundesweiten Steuerreform. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Landtages und ich eröffne über den Antrag, das der Beilage 1439/2008 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Studie über die Auswirkungen auf die Kaufkraft durch Vorziehung der bundesweiten Steuerreform" die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten Tage haben ja eigentlich einem verbalen Erdbeben geglichen: Neuwahlen, Politstreit. Und wenn man es reduziert, bleibt eigentlich nur eines übrig: ein sachpolitisch zu lösendes, soziales Problem. Meine Damen und Herren, bei einer Inflationsrate, die zuletzt bei 3,6 Prozent gelegen ist, bei einer jährlichen Inflationsrate des vergangenen Jahres bei 2,2 Prozent und bei einer Steigerung des Mikrowarenkorbes, sprich das sind die Kosten für die tagtäglichen Güter, die den Einzelnen unmittelbar betreffen, um 5 Prozent, ergibt sich daraus logischer Weise ein Riesenproblem gerade für die sozial Schwächeren. Und dazu ist bei an sich relativ guten Lohnabschlüssen und auch bei Pensionserhöhungen das Problem gekommen, dass wenig davon von Brutto auf Netto durchgeschlagen hat, sodass eigentlich vieles über den Steuerweg beim Finanzminister wiederum gelandet ist. Und in der Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, stellt sich schon die Frage, wie berechtigt ist es eigentlich, diesen Menschen jetzt zu helfen? Und nachdem alles abgelehnt wurde am Beginn, hat es einen ersten Vorschlag des Bundeskanzlers gegeben: einer Anzahl von 1,2 Millionen Menschen mit Niedrigsteinkommen, ich wiederhole es, 1,2 Millionen Menschen mit Niedrigsteinkommen, einen Betrag von 100 Euro als Soforthilfe zur Unterstützung, zur Abgeltung dieser Preissteigerungen zu geben. Die ÖVP hat spontan mit "Nein" aufgeschrien, Almosen, Gnadenspenden und so weiter. Und was ist die Alternative meine sehr verehrten Damen und Herren? Wenn ich mir jetzt den Molterer-Vorschlag anschaue, der für 166.000 Menschen, das sind nämlich genau jene, die einen Heizkostenzuschuss beziehen, 50 Euro zur Verfügung stellen möchte, ja meine Damen und Herren, da brauchen wir über das gar nicht reden. Wie es die Kollegin Moser heute schon gesagt hat und das letzte Mal im Ausschuss, wo wir schon diskutiert haben bei dem FPÖ-Antrag: Es gibt nur einen wesentlichen Punkt rasch zu helfen und das zweite ist nachhaltig zu helfen. Und eine nachhaltige Hilfe kann nur über eine Steuerreform funktionieren. Denn wir haben derzeit drei Probleme. Das eine ist die kalte Progression, weil im Grunde die Bemessungsgrundlagen ständig höher werden und damit immer mehr von dem, was über 1.130 Euro drüber ist, gleich mit 38 Prozent besteuert wird. Das trifft halt sehr viele Menschen, und das heißt, wenn ich die Krankenversicherung, Sozialversicherung dazurechne, dann bleibt halt schwach die Hälfte von Brutto als Netto übrig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Bereich ist einfach die Frage: Wie können wir den wirklich Schwachen, die unterhalb dieser Grenzen liegen, also den echten Niedrigsteinkommen durch eine Aufstockung der Negativsteuer wirklich unter die Arme greifen? Wir können uns ersparen, jährliche Armutsberichte zu machen, denn wenn es konkret um Hilfe geht, dann ziehen wir uns zurück und sagen, eigentlich nicht notwendig, wir brauchen das nicht. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Also Neuwahlen! – Du redest ja gegen das was du unterschrieben hast.") Meine Damen und Herren, ich bin absolut nicht für Neuwahlen, sondern ich bin dafür, Kollege Steinkogler, dass man wieder zur Sachpolitik zurückkehrt, Steinkellner – Entschuldigung, zur Sachpolitik zurückkehrt. Und Sachpolitik bedeutet für mich, dass man eine Soforthilfe macht und im Grund die Steuerreform mit 1. Jänner 2009 durchführt. Und ich erinnere alle in diesem Haus herinnen, die gesprochen haben, dass das kein Landesthema ist. Wir haben heute einige Resolutionen behandelt, die wären nach dieser Philosophie kein Landesthema. Sind die vielen Menschen, die einkommensschwach sind, kein Landesthema? Für uns Sozialdemokraten sind sie ein Landesthema, meine sehr verehrten Damen und Herren (Beifall) und wir werden in dieser Frage auch nicht locker lassen und ich lade die ÖVP, die Grünen und bei den Freiheitlichen ist mir zumindest signalisiert worden, sie werden dem zustimmen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wir haben ja mitunterzeichnet.") Mitunterzeichnet, Dankeschön! Ja, das war ein Fax. Faktum ist jedenfalls, dass ÖVP und Grüne einen gemeinsamen Arbeiterkammervollversammlungsantrag auf Vorziehung nicht nur gemeinsam eingebracht haben, sondern dass ihn auch alle vier Fraktionen gemeinsam beschlossen haben. Und jetzt frage ich mich, warum hier in diesem Haus herinnen die ÖVP und die Grünen solche Schwierigkeiten haben, einer Vorziehung der Steuerreform zuzustimmen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Zieht doch die Wahl vor!") Meine Damen und Herren, wir appellieren noch einmal an Sie, denken Sie an die Menschen, die als Verlierer in der Gesellschaft übrig bleiben. Wir haben die Aufgabe, ja die Verpflichtung für diese etwas zu machen und deshalb setzen wir uns dafür ein. Danke! (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Bist du für Neuwahlen?") (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte, um das gleich vorweg zu sagen, diesen Antrag für einen billigen politischen Aktionismus, der eigentlich ein ganz anderes Ziel hat. In Wirklichkeit betätigt sich hier die SPÖ im Land als Trittbrettfahrer in der Konfliktstrategie ihrer Bundes-SPÖ, weil es offensichtlich in dieser Partei eine Art Palastrevolution gibt gegen den Parteivorsitzenden und Bundeskanzler und die Hardliner, zu denen offensichtlich auch der oberösterreichische Landesparteivorsitzende gehört, jetzt den Bundeskanzler in eine solche Konfliktstrategie zwingen (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Kollege Strugl, vor 14 Tagen, Ausschussrunde!") und deswegen glaube ich, ist dieser Antrag auch hier nicht angebracht. Man kann über einen Hunderter und über Fünfziger und über alles diskutieren, ich meine, eines habe ich im Übrigen besonders originell gefunden: Der Herr Affenzeller, der jetzt gerade nicht herinnen ist, hat auf Grund des vorigen Antrages, den wir diskutiert haben, wo wir dem Herrn Landeshauptmann sozusagen einen Landtagsbeschluss mitgeben für die Landeshauptleutekonferenz wegen des Berufsbildes der Sozialarbeiter, Kommunikationsprobleme geortet. Das sagt genau der selbe Abgeordnete, der sich in der Früh da herstellt und seinen Parteifreund fragt, was er über die Forderung seines Parteifreundes denkt, wegen des Gusi-Hunderters. Ja, bei euch rennt ja scheinbar ein Stummfilm in der Fraktion, anders kann ich mir das ja gar nicht erklären, wie man so eine Frage überhaupt stellen kann. (Beifall) Meine Damen und Herren, es gibt gute sachliche Gründe, die gegen eine Vorziehung der Steuerreform sprechen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Neuwahlen!") Zu dem sage ich noch etwas, lieber Günther! (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Die Neuwahlen!") Die Wirtschaftsforscher Felderer, Aiginger und auch Gerhard Lehner haben sich mit guten Argumenten dagegen ausgesprochen. Ob der Herr Ackerl das für neoliberal hält, oder nicht, ist mir ehrlich gesagt wurscht. Sie haben eine fachliche Expertise einzubringen in diese Diskussion, das ist halt etwas anderes wie Klassenkampf, so wie es die SPÖ derzeit praktiziert. Es geht einfach darum, dass man nicht etwas macht, wo die Finanzierung dann so ausschaut, dass die Bürger die Steuerreform wieder selber finanzieren dürfen, indem man in eine Tasche etwas hinein gibt, und aus der anderen Tasche etwas heraus nimmt. (Beifall) Und gleichzeitig verlangt man, dieselbe Fraktion verlangt dann noch zusätzliche Investitionen im Gesundheitsbereich, bei der Pflege, und so weiter. Erklären Sie das einem normal denkenden Menschen, wie sich das ausgehen soll. Wenn, dann müssen Sie das Problem bei der Wurzel packen, dort wo die Preissteigerungen sind, in diesen Sektoren ansetzen. Beispielsweise auch bei Gebührenerhöhungen im öffentlichen Dienst, da sind ja Sie die Spezialisten in dieser Frage. Wenn ich mir anschaue, wo alleine in der Stadt Wien in den letzten Jahren zweistellige Zuwachsraten bei kommunalen Dienstleistungen und Gebühren verrechnet werden, und es fielen mir jetzt auch noch andere Beispiele ein, dann muss man sagen, hier spricht man mit gespaltener Zunge, und deswegen ist das völlig unglaubwürdig, wenn Sie sich heute hier herstellen, und sagen, jetzt brauchen wir etwas für die Leute, weil die sind von der Inflation betroffen. Sie setzen auf politische Showeffekte, Sie sind eigentlich an etwas anderem interessiert. Und da bin ich jetzt bei dem, was der Günther Steinkellner gesagt hat. Schreiben Sie doch drüber über diesen Antrag, es ist ein Dringlichkeitsantrag für Neuwahlen, das ist doch der eigentliche Zweck, was Sie hier wollen. Denn ich meine, lieber Karl Frais, es gibt einen auch von der SPÖ mitbeschlossenen Fahrplan für eine Steuerreform, und der ist im Sommer 2007 im Ministerrat auch mit euren Stimmen beschlossen worden. Und da steht drinnen 2010. So, und wenn Sie jetzt sagen, wir wollen das nimmer, und für uns gilt das nicht mehr, und wir brauchen jetzt ein bisschen eine andere Strategie, weil uns geht es so schlecht, dann müssen Sie das auch ehrlich sagen, und sich nicht hinter dieser Forderung verstecken. Der Herr Kollege Ackerl hat doch offen gesagt, na, dann machen wir halt eine Minderheitsregierung, ja? Also, es wird jetzt herumspekuliert, und herumüberlegt, wie machen wir das auf der Bundesebene, eigentlich wollen wir neu wählen, aber das kommt nicht gut an, weil das will der Bürger nicht. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Oh ja, oh ja, bevor er sich das länger antut!) Die Mehrheit der Bürger eher nicht, würde ich einmal vermuten, daher sagt man jetzt, jetzt entzündet man den Konflikt an der Steuerreform. Der eine sagt, ich bin dafür, der andere sagt, ich bin dagegen, der eine sagt, ich bin für Minderheitsregierung, der andere sagt, ich bin aber gegen Neuwahlen. Ja, wer kennt sich denn da noch aus? Bei der SPÖ scheinbar niemand. Und deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir nicht nur gegen diesen reinen Showantrag, wir werden auch der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag gibt mir jetzt die Gelegenheit auch ein Stück auf die Bundespolitik einzugehen, und ich glaube ja, dass der Zustand dieser Bundesregierung von Stillstand und Streit geprägt ist, und dass es eigentlich so etwas gibt wie eine Unfähigkeit zwischen SPÖ und ÖVP zusammenzuarbeiten. (Beifall) Und mit diesem Antrag, den die SPÖ heute hier gestellt hat, wird eigentlich ein Konflikt, der auf Bundesebene angelagert ist, auf die Länder herunter transformiert, und ich sage wirklich, das ist eigentlich doch ein strategisch sehr durchsichtiger Antrag. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich sage dir gleich, warum ich das glaube. Die SPÖ hat das Problem, dass sie sich wirklich von Anfang an, seit Beginn dieser Periode, auf Bundesebene gegenüber dem Koalitionspartner nicht durchsetzen kann. Und das gibt natürlich logischerweise innerparteilich auch entsprechende Diskussionen und da wird auch um entsprechende Linien gerungen. Und es ist auch kein Wunder, wenn der Bundesminister Darabos die Eurofighter begrüßen muss, wenn es die Studiengebühren noch immer gibt, wenn es eine Pensionserhöhung gibt, die eigentlich den Namen nicht verdient, und man könnte die Liste noch verlängern, dann ist mir das auch klar. Und wenn man noch dazu einen Bundeskanzler hat, der eigentlich nie etwas sagt, und eigentlich nicht Position bezieht, sogar wenn es um einen Untersuchungsausschuss geht, sagt, ja, das entscheide nicht ich, das sollen die Abgeordneten im Parlament tun, und dann ist Sonntag, 11:00 Uhr, und plötzlich sagt er etwas, nämlich dass man die Steuerreform ein Jahr vorverlegen soll, dann verstehe ich, dass, wenn der Gusi jetzt endlich was sagt, dann müssen wir jetzt sofort einen Antrag im Landtag stellen, damit wir ihn ordentlich unterstützen in seiner Forderung, wo er beim Koalitionspartner nicht durchkommt. (Unverständliche Zwischenrufe, Beifall) Und das, obwohl man weiß, dass die Steuerhoheit in allen entscheidenden Bereichen beim Bund liegt, und die Verantwortung dafür auch ganz eindeutig bei der Bundesregierung. Und ich werde sicherlich nicht zulassen, dass man diesen Oberösterreichischen Landtag degradiert zu einer Schiedsrichterrolle der Koalitionsprobleme, die man in Wien nicht lösen kann. Und heute müssen wir diskutieren über eine Steuerreform, morgen und übermorgen diskutieren wir dann halt über das nächste und übernächste Problem, das die rot-schwarze Koalition nicht lösen kann. Und am Schluss steht dann wahrscheinlich, dass das Land sich dann auch noch damit befassen muss, wenn der Herr Gusenbauer und der Herr Molterer über die besten Sitzplätze bei der Fußballeuropameisterschaft streiten. Ich wundere mich genauso wie mein Vorredner, dass nicht eigentlich gleich ein Neuwahlantrag hier im Oberösterreichischen Landtag gestellt worden ist. (Beifall) Und jetzt vielleicht zum Inhaltlichen. Ich frage mich wirklich, was soll eine Studie des Landes Oberösterreich über die Auswirkung einer vorgezogenen Steuerreform, wenn es erstens eine bundesweite Steuerreform ist, und zweitens Auswirkungen untersucht werden sollen, wo wir noch gar nicht wissen, wie die Steuerreform eigentlich ausschaut? Jetzt müssen Sie mir erklären, wie macht man eine Studie, wenn man nicht weiß, wie die Steuerreform ausschaut? (Beifall) Und ich kann mir schwer vorstellen, dass unter den gegebenen Voraussetzungen, wenn ich mir die Positionen der beiden Großparteien anschaue, dass man da wirklich auf eine Einigung kommt, was also eine nachhaltige Steuerreform betrifft. Und jetzt komme ich zum Inhaltlichen. Ich habe nicht das Gefühl, dass die SPÖ eine aufkommensneutrale Steuerreform haben will, sondern ganz klar und deutlich eine Steuersenkung, das hat Landesrat Ackerl zuerst gesagt, und auch Staatssekretär Matzenetter hat von einem Volumen von 1,7 bis 2 Milliarden Euro gesprochen. Und das hat für mich nichts mit einer nachhaltigen Politik zu tun. Denn Eines ist wirklich jedem Linken klar. Wenn der Staat weniger Geld einnimmt, dann hat er auch weniger Geld, es umzuverteilen. Und wenn ich jetzt eine ordentliche Pensionserhöhung haben möchte, wenn ich in Bildung und Kinderbetreuung investieren möchte, wenn ich in Forschung und Innovation investieren möchte, wenn ich eine Mindestsicherung haben will, dann muss mir wer erklären, wie man das macht, wenn man gleichzeitig Geld weniger einnimmt. Ich bin sogar der gegenteiligen Meinung, ich bin sogar dafür, dass wir Steuern erhöhen, zum Beispiel die Vermögensteuer. Und ich bin auch dafür, dass, wenn wir schon eine Steuerreform machen, dass es eine aufkommensneutrale Steuerreform ist. Dass es auf der einen Seite heißt, dass, wenn man das Geld ausgibt, man sich auch überlegen muss, wo kommt das Geld her. Dass, wenn man Energiesparen belohnt, man gleichzeitig die Lohnnebenkosten senken kann. Kurzum, um zum Ende zu kommen, ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung wieder wahrnehmen soll, und ihrer Aufgabe, zum Wohl des Landes zu arbeiten, nachkommen soll. Ich lehne es wirklich strikt ab, dass hier Stellvertreterkonflikte im Oberösterreichischen Landtag entschieden werden sollen, weil sich die Bundesregierung nicht einigen kann. Und ich bin auch dagegen, dass die SPÖ einen Blankoscheck bekommt, dass wir hier einen Beschluss treffen sollen, ohne zu wissen, wie diese Steuerreform ausschaut. Nur zu beschließen, dass sie ein Jahr früher kommen soll, das ist etwas, was wir sicherlich nicht tun werden, und daher lehnen wir auch die Dringlichkeit ab, stehen aber natürlich für eine ernsthafte Diskussion im Ausschuss jederzeit zur Verfügung. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Letzter zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Geschätzte Präsidentin, hoher Landtag, meine sehr geehrten Zuhörer auf der Galerie, meine lieben Kollegen! Wenn man sich diese Diskussion so anhört zum Thema Vorziehung der Steuerreform, da kommt mir der Gedanke, die SPÖ hat den Populismus für sich entdeckt, die ÖVP ist die Partei der sozialen Kälte, und die Grünen sind die einzige Oppositionspartei, die gegen eine Vorziehung und überhaupt gegen eine Steuerreform ist. Und das ist eine Katastrophe für eine Oppositionspartei. Da sind wir wiederum die einzige Partei, die freiheitliche Partei, die dieses Ansinnen unterstützt. Nämlich eine Vorziehung der Steuerreform, denn es geht um die Menschen, meine lieben Freunde. Unsere Menschen in Oberösterreich hätten es sich wirklich verdient, denn wir brauchen doch nur uns anzusehen die Situation bei der Armut. Der letzte Armutsbericht gibt uns wieder Recht, dass es über eine Million in Oberösterreich gibt, die armutsgefährdet sind. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "In Österreich!") Eine Million in Österreich, habe ich gesagt, Herr Landesrat Sigl. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "In Oberösterreich hast du gesagt!") Ich meine in Österreich, jawohl, gut. Und das sind aber nicht nur die Obdachlosen. Sondern das betrifft Familien, das betrifft alleinerziehende Menschen, Männer und Frauen, und Familien mit mehr Kindern, und da müssen wir uns wirklich dem Problem annehmen, da können wir nicht jetzt in einen Streit ausarten, ja, weil wir alle Angst haben vor einer Neuwahl, das einfach hinaus zu schieben und wieder hinaus zu schieben. Die SPÖ hat Angst, dass sie die Neuwahl vom Zaun bricht, die ÖVP hat Angst, dass sie die Neuwahl vom Zaun bricht, weil keiner will den schwarzen Peter, aber wir müssen uns einfach der Verantwortung wirklich annehmen, dass es um die Menschen geht. Und die Kostenlast der Menschen draußen ist ja wirklich enorm. Schauen wir uns doch nur die Steuerlast an. 42 Prozent des Bruttoverdienstes geht schon wieder einmal zurück an den Staat an Steuern. Und wenn man die Verteuerung zum Beispiel von den Lebensmitteln anspricht, da muss man dagegen steuern. Das kann es nicht sein, denn die Inflationsraten, die galoppieren in die Höhe, und das Essentielle, das Einkommen, das übrig bleibt, von Tag zu Tag wird das weniger. Und darum müssen wir aufpassen. Denken wir doch nur an die Pensionisten zum Beispiel. Bei den Pensionisten ist es das Gleiche, die verdienen, bekommen unter dem Strich weniger. Die läppischen vier Euro, und auf der anderen Seite gönnt man sich aber Bürgermeisterbezüge um 400 Euro pro Jahr jetzt mehr in Oberösterreich. Das muss man alles den Menschen auch sagen. Und deshalb bin ich einfach der festen Überzeugung, ich appelliere an die Bundesregierung wieder zu arbeiten, und nicht andauernd zu streiten, denn die Bundesregierung und die Minister werden ja bezahlt fürs Arbeiten, und nicht fürs Streiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterstützen diesen Dringlichkeitsantrag. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1439/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt, und ich weise die Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Es wurde vom Herrn Schriftführer weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1440/2008 im Rahmen ihres Antrags vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1440/2008 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit österreichischen Energieversorgungsunternehmen zur Sicherung der Energie AG Oberösterreich in öffentlicher Hand. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss. Ich eröffne über den Antrag, dass diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hause und Online, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es jetzt bei der Dringlichkeitsdebatte keine tatsächliche Berichtigung gibt, möchte ich hier feststellen, dass in der Finanzausschusssitzung am 14. Februar unser Klubobmann Karl Frais vorgeschlagen hat, aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere der inflationären Entwicklung, parteiübergreifend eine Resolution an den Bund und an die Bundesregierung zu verfassen, mit dem Inhalt, die Steuerreform vorzuziehen. Die Ankündigung des Bundeskanzlers mit einem früheren Steuerreformtermin erfolgte am 24. Februar, also zehn Tage später. Die Aussagen, dass dieser Antrag, der heute hier eingebracht wurde, die Folge des 24. Februar sei, und die daran anschließenden Verschwörungstheorien entsprechen damit nicht der Wahrheit. Sie können das im Protokoll jederzeit nachlesen. (Beifall) Jetzt komme ich zum eigentlichen Initiativantrag. Die Landesregierung wird aufgefordert, mit den Entscheidungsträgern österreichischer Energieversorger umgehend Verhandlungen aufzunehmen, um diesen in öffentlichem Eigentum stehenden Unternehmen höhere Anteile an der Energie AG Oberröstereich zukommen zu lassen, und stattdessen auf Anteilsverkäufe an private Investoren zu verzichten. Ich möchte diesen Antrag auch begründen. Medienberichten zu Folge besteht unter den oberösterreichischen und österreichischen Energieversorgungsunternehmen eine rege Bereitschaft, mehr Anteile an der Energie AG zu übernehmen, als ihnen derzeit seitens des Landes zugestanden werden. Als Beispiel wären die Linz AG und der Verbund zu erwähnen. Eine stärkere Verschränkung anderer im öffentlichen Eigentum stehender Energieversorger mit der Energie AG würde diese strategisch stärken, unternehmerische Synergien eröffnen und günstigere Stromtarife ermöglichen. Mit Mehrheitsbeschluss des Landtags vom 31. Jänner 2008 wurde die Landesregierung ermächtigt, Anteile der Energie AG Oberösterreich im Ausmaß von rund 22 Prozent an private Finanzinvestoren zu verkaufen. Den Verkauf an private Finanzinvestoren halten wir bei Unternehmen der Daseinsvorsorge aufgrund der internationalen Erfahrungen prinzipiell einmal für nicht richtig. Dabei geht es natürlich nicht um moralische Kategorien wie gutes Kapital oder böses Kapital, sondern einfach um fundamental unterschiedliche Interessen von öffentlichen und gemeinnützigen Eigentümern auf der einen und privaten Finanzinvestoren auf der anderen Seite. Das Land Oberösterreich hat primär ein volkswirtschaftliches, gemeinwirtschaftliches Interesse an einer flächendeckenden, sicheren, nachhaltigen Stromversorgung zu günstigen Preisen. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Wieso wollt Ihr dann den Verbund?") Ein privater Investor hingegen hat das primäre Interesse sein eingesetztes Kapital möglichst stark zu vermehren, und das ist natürlich überhaupt nicht verwerflich, sondern im Gegenteil selbstverständlich. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Und wieso seid Ihr dann für den Verbund?") Der Herr Landeshauptmann hat sich von uns die Ermächtigung geben lassen, an den Verbund zu verkaufen, und wenn er der Meinung ist, das soll so sein, dann haben wir ihm nicht dagegen gestimmt. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Du hast gerade gesagt, du willst mehr Verbund!". Zwischenruf Landesrat Sigl: "Mehr Verbund hast du gerade gesagt!") Das sind zwei überwiegend im öffentlichen Eigentum stehende öffentliche Unternehmen - (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Das gilt für die Energie AG auch!") - horch lieber zu, ihr kostet mir nur meine Zeit. Aber jedenfalls ist das natürlich nicht verwerflich, weil, wer sein Geld auf die Bank legt, möchte meistens auch, dass die alles unternimmt, dass er möglichst viele Zinsen bekommt, und nicht, dass mit seinem Geld in erster Linie irgendwelche gemeinwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Also, ein privater Investor möchte eine möglichst hohe Rendite, oder eine Kapitalvermehrung durch die Wertsteigerung der Aktie, und um sie zu lukrieren, muss er die Aktien verkaufen - (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Gilt das für den Verbund auch?") - das fragst du bitte den Herrn Landeshauptmann, der hat den Verbund vorgeschlagen, schon im März 2006. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Du hast gerade gesagt, sie sollen mehr kriegen. Da ist ja ein Slalom eine gerade Linie dagegen!") Um sich auf das Vorkaufsrecht zu verlassen, wenn diese Wertsteigerung der Aktie dann lukriert werden soll, dann ist man verlassen, das sieht man bei Salzburg, wie leicht man das aushebeln kann. Zweitens, durch den Verkauf an private Investoren würde dem Land oder dem Unternehmen jeglicher Spielraum für weitere wirtschaftlich sinnvolle Vernetzungen genommen. Drittens, kein Bürgermeister einer Gemeinde würde hergehen, verkaufen wir an ein Konsortium, dessen Mitglieder nicht genau bekannt sind, die beiden Konsortien sind bisher überhaupt noch nicht konkret bekannt. Viertens, mit der Hereinnahme privater Investoren verliert die Energie AG die Möglichkeit zu Inhousevergaben und schließlich sollte der Einfluss der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, die ja schon erhebliche Anteile an anderen gemeinsamen Projekten hat, die Eigentümer auch des Landesdienstleistungszentrums ist und auch mit 13,5 Prozent beteiligt werden soll, nicht übergroß werden auf die Wirtschaftspolitik des Landes. Das Giebelkreuz ist schön auf meiner Bank, sollte aber nicht am Landhaus aufgemacht werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinen Vorredner kurz korrigieren, er meinte wahrscheinlich das Giebelkreuz und nicht das Gipfelkreuz, aber wie auch immer, vielleicht meinst du ein anderes Kreuz. Offensichtlich hast du ein großes Kreuz mit deiner Linie. Jetzt gehen wir einmal die österreichischen Energieversorgungsunternehmen durch, wäre ja ganz interessant, wer da jetzt eigentlich euch wirklich recht sein sollte. Die EVN mit der Beteiligung aus Baden-Württemberg. Wollt ihr die? Dann bitte sagt jetzt laut Ja. Wollt ihr den Verbund, der ist an der Börse? Dann sagt bitte laut, Ja. Wollt ihr die TIWAG, die jetzt gerade wegen Cross-Border-Leasing größte Probleme hat? Im Übrigen ein Cross-Border-Leasing, das auch in Oberösterreich mit Zustimmung eures großen Parteivorsitzenden erfolgt ist und die Wasserkraft an die Amerikaner verleast wurde. Wenn man jetzt nachliest, welche Gefahren hier entstehen, hört man plötzlich nichts mehr. Wollt ihr die Steiermark, die wir eigentlich hier per gemeinsamen Beschluss ausgeschlossen haben, weil die EdF-beteiligt ist? Wollt ihr die Kärntner Landesgesellschaft, die ebenfalls mit einem entsprechenden Atomgiganten eine Kooperation eingegangen ist? Ja, was wollt ihr denn dann? (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Maoam!") Also, ihr wollt die Bank nicht, ihr wollt die Börse nicht, ihr wollt eine nachhaltige Sicherung, aber ihr wisst nicht, wie die eigentlich passieren sollte. Ihr wollt einfach das Thema hier im Landtag noch einmal diskutiert wissen. Das finde ich ja in Ordnung, dann diskutieren wir es noch einmal mit euch. Und vielleicht gibt es halt einen langsameren Lernprozess, dass es doch einmal eine Lösung auch für ein so wichtiges Unternehmen geben sollte. Im Übrigen, wenn man sich vor kurzem in der Zeit im Bild einen der Österreichgiganten, der natürlich weltweit keine Rolle spielt, anschaut, dann glaube ich eigentlich, dass die OMV auch etwas mit dieser Daseinsvorsorge zu tun hat. Die ist zwar nicht definiert und wir konnten sie bis jetzt nicht definieren, aber dank dieser privatwirtschaftlichen Einflusssphäre hat die OMV jetzt in der letzten Bilanzpressekonferenz bekannt gegeben, dass sie 2,2 Milliarden Euro Gewinn gemacht hat, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Um Gottes willen!") 2,2 Milliarden Euro. Und das ist auch etwas Gutes bitte für unser Land, das sichert Arbeitsplätze, das sichert Steuern, das sichert sogar mögliche Leistungen, die die SPÖ dann wieder mit der Gießkanne verteilen möchte. Jedenfalls eine Chance ist dadurch gegeben. Aber zu einer wirtschaftspolitischen Entwicklung immer Nein zu sagen, zu sagen wir sollen es mit Energieunternehmen in Österreich tätigen, die sagt man aber dann nicht, weil alle miteinander an der Börse sind oder Partner haben. Das ist ja auf die Dauer wirklich wenig. Und weil ja mein Vorredner kurz noch eine Richtigstellung zur Steuerreform gemacht hat, da kann ich nur sagen, weil ich mehrfach auch den Zwischenruf getätigt habe, ja, wenn es nicht mehr geht, dann muss man vor den Wähler hintreten. Die SPÖ hat sich jetzt ganz klar von ihren eigenen unterschriebenen Vereinbarungen verabschiedet. Es gibt ein Regierungsübereinkommen, das wurde ausverhandelt. Wir waren nicht dabei. Und dort gab es einen Zeitplan und gab es einen Maßnahmenplan. Die SPÖ will es nicht mehr, dann soll man sich hinstellen und sagen, wir wollen jetzt eine Steuerreform, ihr habt die freiheitliche Unterstützung. Wir wollen ja das Geld bei den Menschen belassen, ihnen es nicht vorher wegnehmen und dann ordentlich umverteilen und dann plötzlich bleibt es in gemeinnützig sozialistisch dominierten Betrieben wieder hängen. Wir wollen das Geld bei den Leuten belassen, reduzieren wir doch die Steuern, das wäre eine richtige und korrekte Maßnahme, am Besten sofort. (Zwischenruf Landesrat Dr. Kepplinger: "Knittelfeld!") Und um die Möglichkeit zu schaffen, sollte man ehrlich vorgehen und bitte nehmt euch bei der Ehrlichkeit nicht gerade den Herrn Bundeskanzler als Vorbild. Ich will jetzt die Steuerreform nicht mit der Studiengebührreform, mit den Abfangjägern oder sonstigen Wahlversprechen wieder vergleichen, wenn ihr ehrlich wollt, dass es andere politische Maßnahmen gibt, dann tretet vor den Wähler hin, sagt wir wollen etwas Anderes, das was wir ausgemacht haben, gilt nicht mehr, das wäre korrekt und ehrlich. Und dieses Ehrlichkeit verlange ich auch von allen Sozialdemokraten hier im Oberösterreichischen Landtag. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Ich durfte schon bei der letzten Sitzung zum Thema Energie AG hier etwas sagen. Es hat sich eigentlich an den Argumenten nichts geändert wie man heute ja bereits vernehmen konnte. Die SPÖ war ja gegen den ersten Plan eines Börsegangs, sie ist auch gegen jetzigen Plan B und wahrscheinlich könnte es gar keinen Plan geben, dem sie zustimmen würde. Aber wir diskutieren trotzdem wieder über dieses Thema heute. Ich darf auch wie beim letzten Mal noch einmal erwähnen, weil das Thema Verbund jetzt wieder in den Mittelpunkt gerückt ist, dass die Verbundgesellschaft private Aktionäre bekommen hat, genau das Modell, das man in Oberösterreich ganz vehement abgelehnt hat und als die schlimmste aller Varianten hingestellt hat. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass diese Variante bei der Verbundgesellschaft unter einem früheren SPÖ-Bundeskanzler beschlossen wurde. Ich glaube, das sagt alles, dem ist nichts mehr hinzuzufügen, was die Glaubwürdigkeit betrifft. Unsere Meinung ist bekannt, die ÖVP hat keine Angst vor privaten Investoren. Ganz im Gegenteil, das Beispiel voest zeigt uns, dass also in diesem Falle durchaus Vertrauen gerechtfertigt ist. Und lassen Sie mich noch einmal daran erinnern, welche positiven Auswirkungen die Lösung bei der voest bewirkt hat. Wir haben dort hervorragende Betriebsergebnisse, wir haben die Freude nicht nur aller, sondern im Besonderen auch der vielen Kleinaktionäre über den gestiegenen Wert ihrer Aktien und wir haben zudem noch zahlreiche neue Arbeitsplätze und gesicherte bisherige Arbeitsplätze. Also ich glaube, ein besseres Resümee kann man einer Lösung, die in einem so wichtigen Betrieb für Oberösterreich getroffen wurde, eigentlich gar nicht mehr ausstellen. Und zusammengefasst dürfen wir sagen, statt der angekündigten Russen kamen die Oberösterreicher und haben diese vielen Positiva überhaupt erst ermöglicht. Daher auch heute wieder mein Appell an die SPÖ, fürchtet euch nicht, auch wenn nicht die Weihnachtszeit bevorsteht, ihr habt allen Grund anhand des Beispieles der voest den oberösterreichischen Firmen Vertrauen entgegen zu bringen, noch dazu handelt es sich hier um erfolgreiche grundsolide heimatliche Unternehmen, die ihren Sitz im Bundesland Oberösterreich haben. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Jahn) Und liebe Frau Kollegin, denken Sie auch an Ihren Bürgermeister Dobusch, der großes Vertrauen zu diesen Firmen hat, wenn ich an die vielen guten Geschäfte denke, die er vor allem mit der Raiffeisenlandesbank in den letzten Jahren sehr erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Die Linz AG hat er nicht verkauft!") abgeschlossen hat. Sie werden sich daher nicht wundern, wenn wir diesem Dringlichkeitsantrag auch heute keine Zustimmung geben können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe das ja schon öfter hier gesagt, dass die Eigentümerdebatte der Energie AG schon jahrlang dauert. Hier steht, dass Verhandlungen aufgenommen werden sollen mit Energieversorgungsunternehmen, mit österreichischen Energieversorgungsunternehmen. Ich verstehe diese Aufforderung nicht ganz deswegen, weil in den letzten Jahren ja fast nahezu dauerverhandelt wurde mit Energieversorgungsunternehmen. Wenn ich kurz in die Geschichte zurückgehe: Wir haben die Energieallianzverhandlungen mit der EVN, mit der Wienstrom, wir haben 2006 Verhandlungen mit dem Verbund um die österreichische Stromlösung geführt. Leider ist nichts daraus geworden. Ich bedaure es selbst. Wir haben 2007 Verhandlungen mit dem Verbund geführt und mit der TIWAG. Leider wurden Bedingungen aufgestellt, die wir vonseiten des Landes Oberösterreich nicht für gutgeheißen haben. Und jetzt momentan 2008 finden Verhandlungen statt mit TIWAG, mit dem Verbund, mit der Linz AG, mit der Salzburg AG. Also so zu tun, als wäre man nicht bemüht und würden keine Verhandlungen stattfinden, das ist so einfach nicht richtig. Ich glaube, dass wir mit dem Beschluss vom 29. Jänner 2008 eine sehr, sehr gute Zukunftslösung für die Energie AG gefunden haben, eine Lösung, bei der die öffentliche Hand die absolute Mehrheit behält. Sie wissen, das Land Oberösterreich hat 51 Prozent und hat damit das Sagen in allen Belangen der Gesellschaft. Es ist eine Lösung, wo das Land Oberösterreich seinen strategischen Einfluss gesichert hat. Es ist eine Lösung, wo das Land Oberösterreich ganz klar auch die Rahmenbedingungen definieren kann. 75 Prozent, über 75 Prozent bleiben in öffentlicher Hand. Die Privatinvestoren sind also bei 22 Prozent, mit einer breiten Aufteilung der Beteiligungen. Es sind vereinbart Vorkaufsrechte mit allen Käufern, auch mit den Privaten. Es gibt ein gleichzeitiges Syndizierungsverbot, also ich glaube, wir können hier wirklich von einer sicheren Eigentümerstruktur sprechen. Und uns Grünen war vor allen Dingen wichtig, dass mit dem Beschluss der neuen oberösterreichischen Energielösung eine langfristige Absicherung einer eigenständigen und umweltorientierten Energiepolitik auch gewährleistet sein muss und das ist meiner Meinung nach auch der Fall. Und diesem Antrag liegt eine These zugrunde, die meiner Meinung nach nicht richtig ist. Nämlich die These, dass eine stärkere Beteiligung von Unternehmen im öffentlichen Eigentum automatisch heißt, dass das eine strategische Stärkung der Energie AG wäre. Und das ist meiner Meinung eben nicht so. Es heißt nicht automatisch, dass ich bei Beteiligung von Unternehmen mit öffentlichem Eigentum automatisch auch eine strategische Stärkung der Energie AG habe. Oder automatisch es auch bedeutet, dass ich deswegen eine eigenständigere Energiepolitik im Land Oberösterreich machen kann und zwar deswegen, weil jeder strategische Partner auch strategische Ziele verfolgt und es nicht von vornherein klar ist, dass diese beiden strategischen Ziele übereinstimmen. Als Beispiel möchte ich nennen den Verbund, der mit Sicherheit nicht das Ziel verfolgt, das das energiepolitische Ziel des Landes Oberösterreich ist, nämlich die Energiewende 2030. Und wir haben ein Modell schon einmal versucht, die Energieallianz, und dieses Modell ist ja auch gescheitert. Warum? Weil es viele Wünsche, unterschiedliche Wünsche von den Partnern gegeben hat und diese Wünsche auch nicht im Interesse des Landes Oberösterreich waren. Und genau bei diesem Modell haben die SP-Kriterien gestimmt, mehrheitlich im öffentlichen Eigentum waren alle, nur die strategischen Ziele haben nicht zusammengepasst und deswegen hat ja auch der Landtag einen einstimmigen Beschluss gefasst, aus der Energieallianz auszusteigen. Jetzt zu den Befürchtungen, dass sich das Land durch die Beteiligung der Raiffeisenlandesbank in eine Abhängigkeit begibt. Ich sage es noch einmal, für das Land Oberösterreich ist es völlig egal was Generaldirektor Dr. Scharinger von der Energiewende zum Beispiel hält oder nicht, denn das Land Oberösterreich ist Mehrheitseigentümer und gibt die strategischen Ziele vor, auch gegen den Willen eines Miteigentümers und das hat auch der Landesrechnungshof bestätigt. Und ich erlaube mir schon an dieser Stelle auch eine Frage. Die Linz AG ist zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Linz und obwohl die Raiffeisenlandesbank an der Linz AG nicht beteiligt ist, ist Generaldirektor Dr. Scharinger der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. Entweder da wird jetzt mit unterschiedlichen Maßen gemessen, (Unverständliche Zwischenrufe) dass es also bei der Linz AG gut ist und bei Energie AG schlecht oder es gibt noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten der Landespartei, der Landes-SPÖ, gegenüber der Linzer SPÖ. Kurzum dieser Beschluss, den wir im Jänner gefasst haben, ist ein Beschluss, der eine sichere Eigentümerstruktur hat, der meiner Meinung nach auch die Weichen für eine erfolgreiche Unternehmenszukunft der Energie AG gestellt hat, (Zweite Präsidentin: "Herr Klubobmann, ich bitte zum Schluss zu kommen!) ein Beschluss, der eine langfristige eigenständige umweltorientierte Energiepolitik gewährleistet. Und damit bin ich am Ende, danke für die Erinnerung. Und aus genannten Gründen lehnen wir die Dringlichkeit ab. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1440/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage 1440/2008 dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Es wurde ebenfalls angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1441/2008 vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilagen handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Abfederung der Annuitätensprünge bei Wohnungen, die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, dem Oö. WFG 1990 beziehungsweise Oö. WFG 1993 gefördert wurden. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss des Landtags und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, Sie stimmen mit mir überein, wenn ich sage, dass Wohnen auch in Zukunft leistbar sein muss, und zwar für alle Menschen in Oberösterreich. Und dies ist auch der Grund, warum wir heute diesen Initiativantrag als dringlich eingebracht haben. Es gibt nämlich auch ein Ihnen bekanntes Problem bei den Annuitätensprüngen der zwischen 1984 und 2004 errichteten Wohnungen. Und gerade in der Debatte im letzten Jahr beim Nachtragsvoranschlag, aber auch beim Budget des heurigen Jahres habe ich auf diese Thematik hingewiesen und wir haben sie auch hier in diesem Hause diskutiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesen sogenannten alten Wohnbauförderungsdarlehen steigen aufgrund der Annuitätenpläne der Landesförderung die Mieten weit stärker als die Inflation. Und es wurde daher vom zuständigen Referenten, von Landesrat Kepplinger, eine Datenerhebung bei den oberösterreichischen Bauträgern durchgeführt und dabei wurde festgestellt, dass rund 35.000 Wohnungen von dem Problem dieser Annuitätensprünge betroffen sind. Dabei handelt es sich aber nicht nur um sogenannte gemeinnützige Wohnbauträger, sondern es sind auch rund 5.000 gewerbliche beziehungsweise private Vermieter davon betroffen. Und schon in den nächsten zwei bis drei Jahren werden die ersten ab 1993 errichteten Wohnungen teurer sein als vergleichbare Neubauwohnungen. Und daher ist es so dringlich, dass gehandelt wird, denn in nicht einmal 15 Jahren werden diese Wohnungen einen wesentlichen höheren Mietzins haben wie vergleichbare Neubauwohnungen kosten. Und diese Ursache für diese Entwicklung liegt in einer nachhaltig veränderten Zinslandschaft. Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beispiel noch einmal geben, das Sie auch in den letzten Tagen in den Medien lesen konnten. Die Mieter einer zum Beispiel 26 Jahre alten 75-Quadratmeter-Wohnung nach dem WFG 1993 müssen im Jahre 2020 eine Gesamtmiete von rund 1.050 Euro bezahlen, im Vergleich dazu würde man dann für eine Neubauwohnung nur rund 660 Euro Miete leisten müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! All diese Beschlüsse wurden damals von der ÖVP und von der SPÖ gemeinsam gefasst hinter dem Hintergrund des damaligen Zins- und Inflationsniveaus. Und sie waren damals durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt muss gehandelt werden, denn in der Zwischenzeit hat sich die Zinsenlandschaft genau so wie die Inflation verändert. Wir müssen daher dringend eine Lösung finden und haben mit unserem Antrag auch konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Eins ist aber ganz klar, die einzige für alle Betroffenen tragbare Lösung ist eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit, wobei weder miet- noch insolvenzrechtliche Folgen für die Bauträger bestehen und für die Mieter in den 35.000 Wohnungen die monatliche Belastung auf ein akzeptables Niveau gesenkt wird. Wenn wir aber keine Lösung finden, so werden die Menschen aus den bisherigen Wohnungen ausziehen und in eine billigere Neubauwohnung gehen oder sie werden Mieten zahlen müssen, die sie sich kaum mehr leisten können. Und ich mache noch auf einen Umstand aufmerksam, es gibt ja diese Wohnungen in allen Bezirken und natürlich auch in sehr vielen Gemeinden, wo dann die Mieter nicht die Auswahl haben in eine andere Wohnung gehen zu können, weil es dort ja gar nicht so viele Mietwohnungen gibt und sie werden dann eben Mieten zu zahlen haben, die sie nicht mehr aufbringen können. Wohnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist daher nicht nur ein Grundbedürfnis der Menschen, sondern es bedarf auch einer langfristigen Lebensentscheidung. Die Menschen in den 35.000 Wohnungen brauchen daher eine langfristige Perspektive und eine dauerhafte und endgültige Lösung. Sie brauchen sie schon heute und daher hat Landesrat Kepplinger auch einen dementsprechenden Vorschlag vorgelegt. Wir haben den Antrag für heute als dringlich eingebracht. Ich ersuche Sie, dieser Dringlichkeit die Zustimmung zu geben und dem Antrag auch Ihre Zustimmung. Dies hilft den 35.000 Mietern in den Wohnungen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kapeller, du hast vollkommen Recht, wenn es dir darum gehen würde, dass man den 35.000 Mieterinnen und Mietern helfen möchte. Ich weiß allerdings nicht, warum das jetzt dringlich ist. Ich will dir erklären, warum es eigentlich so eigenartig ist, dass es jetzt dringlich ist. Ich habe mir erlaubt, am 19. Juni 1999 dem damaligen Wohnbaureferenten vorzuhalten, dass es dringlich notwendig wäre hinsichtlich dieser Annuitätenproblematik rechtzeitig etwas zu unternehmen. Im Jahre 1999 hat der damalige Wohnbaureferent, nicht mehr für Wohnbau zuständig, allerdings dein Parteivorsitzender in der Zeitung gesagt, ja, er wird es ändern. Im Jahre 2008 kommt die SPÖ jetzt mit einem Dringlichkeitsantrag. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Unglaublich!" Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Gibts ja nicht!") Neun Jahre, nachdem der damalige SPÖ-Landesrat zugesichert hat, er wird die Auslaufannuitäten ändern, kommt die SPÖ mit einem Dringlichkeitsantrag. Interessanterweise aber gleichzeitig wenige Tage nach einer Regierungssitzung, wo ebenfalls die Wohnbauförderung mit anderen Annuitätensprüngen wieder übernommen wurde. Ich frage mich, was ist denn da eigentlich in der Zwischenzeit bei der Sozialdemokratie los? (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Wach geworden!") Jetzt hat man 1999 erkannt, dass die Vorgänger Habringer, Hochmair, sozialdemokratische Landesräte, Fehler in der Wohnbauförderung gemacht haben. Auch damals haben die Freiheitlichen bereits auf diese Entwicklung, dass plötzlich 12 Prozent Annuitäten zu bezahlen sind, hingewiesen. (Zwischenruf Abg. Kapeller: "Ein bisschen mehr seriös!") Daraufhin erkennt diesen Fehler auch Erich Haider, sagt, er wird ihn korrigieren. Dann dauert's offensichtlich einige Jahre, Klausberger wird übersprungen und es gibt halt dann eine neue Veränderung und im Jahr 2008, nach den damaligen Zusicherungen, kommt die SPÖ mit einem Dringlichkeitsantrag. Aber wie ist er formuliert? Ich habe mir gedacht, ich trau meinen Augen oder Ohren nicht richtig, wie ich es gelesen und gehört habe. Da steht doch tatsächlich drinnen, dass die Sozialdemokratie sich nicht nur die Sorgen darum macht, wie es den 35.000 Mieterinnen und Mietern geht, sondern da gibt es eine Formulierung: Erhaltung der wirtschaftlichen Validität der Bauträger. Könnte mir das bitte jemand erklären, Frau Kollegin Jahn, volkswirtschaftliche Abteilung der Arbeiterkammer, hast du vielleicht mit den Kollegen einmal gesprochen, was die wirtschaftliche Validität der Bauträger eigentlich ist? Ob das von Validus, aus dem Lateinischen, ist das die Bedeutung? Ist das also quasi die wirtschaftliche Bedeutung der gemeinnützigen Wohnbauträger muss erhalten werden. Es geht also nicht darum, dass man den Mieterinnen und Mietern hilft, sondern dass man die Wirtschaft und Ertragskraft der Unternehmen unterstützt. Und das soll per Dringlichkeit jetzt plötzlich nach neun Jahren hier im Landtag beschlossen werden. Liebe Damen und Herren der SPÖ! (Unverständlicher Zwischenruf) Wenn man wirklich ehrlich sich um die Mieterinnen und Mieter kümmern möchte und das werden wir tun, dann sollten wir uns sehr genau anschauen, wer den Vorteil der zukünftigen Änderung der Wohnbauförderung hat. Jedenfalls geht es mir um die Mieter und nicht um die Ertragskraft der Bauträger, die davon profitiert haben. Deshalb lehnen wir die Dringlichkeit ab. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Das geschilderte Problem ist tatsächlich eines, worum es in diesem Antrag geht. Ein überraschend auftretendes allerdings ist es nicht, also in dem Sinn, dass wir jetzt dringlich alle darauf gekommen wären, dass es diese Problemsituation gibt, dass wir im Schutz der Mieterinnen und Mieter, für den wir natürlich zu haben sind, jetzt auf der Stelle sofort etwas tun müssten. Das Problem ist bekannt und nach dem historischen Abriss des Klubobmann Steinkellner brauche ich das nicht mehr eingehend wiederholen. Das Problem ist auf jeden Fall bekannt auf Seite der SPÖ und das seit Jahrzehnten, weil seit Jahrzehnten stellt sie den Wohnbaulandesrat und daher ist sie auch zumindest hauptverantwortlich für die Gestaltung all dieser Dinge, die dieser Antrag auch bespricht. Bekannt ist es theoretisch, und ich sage bewusst theoretisch, natürlich auch den Mieterinnen und Mietern, weil natürlich bei Bezug der Wohnung auch diese ganzen Verläufe der Rückzahlungen dargestellt werden. Aber jede und jeder, der schon einmal in einer Mietwohnung gewohnt hat, weiß, dass man sich in Wahrheit nicht darum kümmert, welche Darlehen der Mietgestaltung zugrunde liegen, sondern man will wissen, wie viel Miete man zahlt und daher tritt es für die Mieter natürlich überraschend auf, wenn plötzlich diese großen Annuitätensprünge kommen. Wem es aber sehr wohl bekannt sein muss und da möchte ich bei etwas anschließen, was auch der Vorredner gesagt hat, das sind natürlich die Wohnbauträger. Denn die müssen schon sehr genau kalkulieren, auch auf Jahrzehnte hinaus, und müssen natürlich auch mit den Bedingungen der Wohnbauförderung arbeiten. Daher sind wir beispielsweise der Meinung, dass man die Wohnbauträger, die von unserem sozialen System der Wohnbauförderung natürlich profitieren, auch jetzt im Umkehrschluss einen Teil der sozialen Verantwortung, nämlich bei der Reparatur dieser Annuitätensprünge, wahrnehmen sollen. Ein Nächstes ist, und ich glaube, darüber gibt es ja auch keinen Zweifel, dass wir nicht auf Basis eines einzelnen Vorschlages, auch wenn er aus dem Ressort kommt, jetzt sagen sollten, das ist jetzt die allein selig machende Lösung und hilft nachhaltig den Mieterinnen und Mietern, sondern ich glaube, es würde durchaus Sinn machen, wenn wir auch noch Expertinnen und Experten ersuchen, hier mit uns zu beraten auf Basis des Datenmaterials, das es offenbar im Ressort gibt und da durchaus eine tragfähige, zukunftsfähige Lösung machen. Und das Ganze und das hat der SPÖ-Berichterstatter ja gesagt, ist in Wahrheit gar nicht so dringlich, denn er hat gesagt, in zwei bis drei Jahren treten die ersten großen Sprünge ein. Also es ist nicht so, dass wir über Nacht jetzt bis morgen diese Lösung auf den Tisch legen müssen, sondern wir haben durchaus Zeit, uns hier sehr seriös mit dem Datenmaterial auseinander zu setzen und dann im Interesse jener, die in diesen Wohnungen leben, auch eine Lösung auf den Tisch zu legen, die dem Rechnung trägt, dass sie wieder vertretbare Mieten auch in den nächsten Jahren, die vergleichbar sind mit der Wohnbauförderung aus dem Jahr 2005 zahlen müssen. Für das sind wir zu haben. Wir wollen das ausgiebig beraten, damit es kein Schnellschuss wird, der dann wieder irgend jemanden auf den Kopf fällt. Wir wollen, dass die Mieterinnen und Mieter nicht zum Handkuss kommen, und werden daher die Dringlichkeit ablehnen, damit wir dann im Ausschuss oder in weitergehenden Gremien dieses Problem auch wirklich einer guten Lösung zuführen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Affenzeller ist jetzt nicht herinnen, aber ich denke, er wird mich trotzdem hören, hat heute konstatiert, er meint, die Kommunikation zwischen Grün-Schwarz sei nicht ganz optimal. Aber mir wurde erst gestern bei einer Veranstaltung im Krankenhaus Ried bestätigt, dass die Menschen das draußen sehr wohl anders sehen, im Unterschied dazu, wie derzeit die Kommunikation der SPÖ auf Bundesebene mit ihrem Partner liegt. Und zu diesem Dringlichkeitsantrag frage ich mich auch, hat der SPÖ-Klub vorher mit ihrem Landesrat Kepplinger gesprochen, bevor sie diesen Dringlichkeitsantrag formuliert und eingebracht haben? Wie schon die VorrednerInnen gesagt haben, ist es völlig unverständlich, dass dieser Antrag dringlich eingebracht wird, denn das Wohnbauförderungsgesetz 1990 wurde unter einem SPÖ-Landesrat Habringer beschlossen. Im Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurden ähnliche Annuitätensprünge wieder verlautbart unter auch einem SPÖ-Landesrat Hochmair, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Absolute ÖVP-Mehrheit!") mir ist schon klar, damals unter anderer Geld- und Kapitalmarktsituation, aber trotzdem ist dieses Problem sehr, sehr lange bekannt. Natürlich ist es untragbar, dass Mieter, die sehr lange in ihren alten Wohnungen leben, etwa vielleicht, wie es im Antrag angeführt ist, mehr als eine doppelt so hohe Miete im Vergleich zu einer gleich großen Neubauwohnung bezahlen müssten. Dieses ist natürlich eine unzumutbare Belastung für die Menschen in Oberösterreich. Aber nicht nur die FPÖ, auch wir Grüne haben uns mit diesem Problem schon lange auseinander gesetzt und noch bevor ich in den Landtag gekommen war, im Jahr 2002, gab es einen grünen Antrag, wo die Abfederung dieser Annuitätensprünge gefordert wurde. Auch im Jahr 2005 gab es ja eine gemeinsame Pressekonferenz zur Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes und ich habe nachgelesen, in diesem Pressepapier steht auch, dass hier finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, damit es nicht passiert, dass die Menschen aus den alten Wohnungen ausziehen wollen in eine neue Wohnung, wo die Miete nicht so hoch ist. Landesrat Kepplinger hat damals in diesem Pressepapier 2005 davon gesprochen, dass hier neue Modelle entwickelt werden sollen, die einer Abfederung der Annuitätensprünge dienlich sind. Ja und auch gestern hat der Landesrat Kepplinger in einer PK wieder einen Vorschlag, ein Modell präsentiert. Es geht in Richtung Laufzeitverlängerung der Rückzahlungen, Richtung 38 Jahre. Ja, ich kann es nicht so spontan sagen, ob das jetzt gut ist. Es steigt zwar die Lebenserwartung in Oberösterreich, aber trotzdem erscheint mir das schon sehr, sehr lange, 38 Jahre. Auf jeden Fall ist das eine Thematik, die wir intensiv in einem Ausschuss diskutieren müssen. Es ist eine sehr dringliche, eine sehr wichtige Thematik, aber der Dringlichkeit dieses Antrags können wir heute nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Somit schließe ich die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1441/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und weise die Beilage dem Sozialausschuss zur Vorberatung zu. Ich darf Ihnen mitteilen, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Fragesteller, die Gegenstände dieser Anfragen und Adressaten können den Abschriften der schriftlichen Anfragen entnommen werden. Die liegen Ihnen gemeinsam mit den zwischenzeitig eingelangten Anfragebeantwortungen in einer Sammelmappe auf Ihren Plätzen auf. Wir kommen nun in die Tagesordnung und somit zu den Ersatzwahlen in den Kontrollausschuss. Über Vorschlag des Klubs der Grünen hat die Obmännerkonferenz durch einstimmigen Beschluss einen Wahlvorschlag erstattet. Dieser lautet wie folgt: Herr Klubobmann Gottfried Hirz wird Mitglied und Landtagsabgeordneter Gunther Trübswasser wird Ersatzmitglied im Kontrollausschuss. Die Wahl erfolgte gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung durch eine Zustimmungserklärung und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, welche dem verlesenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest und somit wurde Klubobmann Gottfried Hirz zum Mitglied und Herr Landtagsabgeordneter Gunther Trübswasser zum Ersatzmitglied des Kontrollausschusses gewählt. Wir kommen zu den Verhandlungsgegenständen und behandeln als Erstes die Beilage 1434/2008. Das ist der Bericht des Sozialausschusses über das Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. ChG) erlassen und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert wird. Ich bitte Frau Kollegin Gertrude Schreiberhuber über diese Beilage zu berichten. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beilage 1434/2008. Das ist der Bericht des Sozialausschusses über das Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. ChG) erlassen und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1434/2008.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigung (Oö. ChG) erlassen und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin! Wie die Vorsitzende des seinerzeitigen Unterausschusses in ihrer Berichterstattung schon kund getan hat, hat der Bund zwar dem Gesetz insgesamt zugestimmt, jedoch die Zustimmung zur vorgesehenen Mitwirkung der Gerichte an diesem Gesetz verweigert. Diese Verweigerung aus dem Justizministerium kam leider erst jetzt, insofern überraschend, als bei der Vorbegutachtung keinerlei Beanstandungen dieser Punkte dem Land gegenüber kund getan wurden. Daher musste eben jetzt diese Neuformulierung gesucht werden, wo die Mitwirkung des Bundes im Bereich des Grund- und Firmenbuches herausgenommen wurde und wir hoffen, dass jetzt aufgrund dieser Neuformulierung, so wie es bereits vom Bund signalisiert wurde, dieses zukunftsorientierte gute und gemeinsam beschlossene Sozialgesetz zum vorgesehenen Termin in Kraft treten kann. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler! Ich möchte das zum Anlass nehmen, diese neuerliche Beschlussfassung des Gesetzes, welches ja schon sehr ausführlich diskutiert und wir ja schon einmal auch beschlossen haben, noch einmal Replik zu nehmen auf die Diskussion zum Antrag 1436, wo es darum gegangen wäre, eine Maßnahme zu setzen, um Integration am Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zu verbessern. Die Angriffe von Kollegin Schreiberhuber habe ich einfach nicht verstanden. Also es war für mich sehr unverständlich, warum sich da plötzlich die SPÖ so in den Schmollwinkel zurückzieht und beleidigt zeigt. Für mich ist das nicht klar gewesen bis jetzt, bis dato, dass man während eines Arbeits- und Diskussionsprozesses im Ausschuss oder in Arbeitsgruppen nicht Maßnahmen setzen darf, die ja nur ein kleiner Teil, wie schon angesprochen sind, und diese ganze Problematik verbessern würde. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist in dem angesprochenen Chancengleichheitsgesetz, was wir wirklich sehr intensiv diskutiert haben und was ja wirklich einen weiteren Schritt in Richtung mehr Integration und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung bewirken wird, so hoffe ich. Wir genau diese Maßnahmen, die gefordert worden sind in diesem Antrag 1436 ja nicht mit diskutieren konnten, weil das Maßnahmen sind vom ersten Arbeitsmarkt und nicht in die Kompetenz des Chancengleichheitgesetzes an sich fallen. Das Dritte, dass es ganz klar ist, für die Problematik, die wir auch im Arbeitskreis, Arbeits- oder Beschäftigungsgipfel für Menschen mit Behinderung angesprochen haben, es viele Maßnahmen braucht, einerseits auf Bundesebene, andererseits aber auch auf Landesebene bzw. bei den Sozialpartnern, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer, aber auch beim AMS. Und da war klar, also meiner Meinung nach, wie ich das verstanden habe, dass es hier einen Prozess gibt, wo wir noch mehr in Tiefe gehen und noch mehr Vorschläge erarbeiten. Dieser Modellversuch, einfach auch zu probieren, Betriebe unter 25 Menschen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einen Anreiz zu geben, hier noch neue Arbeitsplätze zu schaffen, sehe ich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um eben hier noch mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen zu schaffen, weil in den Einrichtungen, sowohl Hilfe durch Beschäftigung als auch als geschützte Werkstätten haben wir einen sehr großen Andrang. Das heißt, wir werden der Problematik insgesamt, der steigenden Anzahl der behinderten Menschen, jetzt steigend im Sinne, weil einfach immer wieder Neue dazu kommen und nicht so wie früher, die Alten früher sterben. Wir haben einfach hier aufgrund unserer Geschichte ein Ansteigen der Behinderungen, der Menschen mit Beeinträchtigung zu erwarten und hier müssen wir gemeinsam nach Lösungsstrategien suchen. Ich möchte aber noch anderen Punkt anschneiden, der mir am Chancengleichheitsgesetz sehr, sehr wichtig ist. Also ich habe jetzt in den letzten Wochen und Monaten mit meiner Tochter, die Down-Syndrom hat und die jetzt in einem Ausbildungszentrum in St. Gilgen ist, wirklich einen Spiesrutenlauf hinter mir und werde ihn auch noch vor mir haben. Hier einen Arbeitsplatz zu finden, der nach ihren Kompetenzen und nach ihren Möglichkeiten auch geschaffen ist. Man wird wirklich noch heute – und das nach zwanzig Jahren angeblichem Paradigmenwechsel – wirklich von einer Stelle zur anderen geschickt. Es kann kein Mensch mir irgendwo kompetent, allumfassend Antwort geben. Einmal bin ich zuständig beim AMS, die fühlen sich dann wieder nicht mehr zuständig, wenn sie nicht vom ersten Arbeitmarkt ohne Unterstützung zu hundert Prozent integrierbar ist. Dann kommt man zum Bundessozialamt, dann kommt man wieder zum Land zur zuständigen Sozialarbeiterin. Da kommt man dann drauf, dass diese Sozialarbeiterin aber nur für die Maßnahmen in Salzburg zuständig ist. Und wenn ich eine Maßnahme aus Oberösterreich mir suche, dann brauche ich wieder jemand anderen. Dann gehe ich zu Clearing, dann sagen mir die, ja wir wissen schon, aber wir bräuchten das und das und da müssen sie wieder beim Bundessozialamt ansuchen. Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unzumutbar. Unzumutbar für Menschen, die sich vielleicht nicht so durchsetzen können. Unzumutbar für Menschen, die nicht so mobil sind, die nicht wo hinfahren können und sich beraten lassen können. Darum dieser wichtige Schritt, diese Assistenzkonferenz auf regionaler Ebene. Also in der Region, wo öffentliche Verkehrsmittel auch hinkommen, auf der Bezirkshauptmannschaft es eine Ansprechperson wirklich in einem Case and Care Management gibt, dass dort betroffene Menschen oder auch Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen hingehen können und beraten werden. Und hier wirklich kompetent beraten werden und nicht mit einer Broschüre abgespeist werden, in dem Sozialratgeber steht alles drinnen. Mit diesen Maßnahmen helfen wir den Menschen nicht. Also, ich glaube, hier müssen wir schleunigst umsetzen beginnen. Wenn das Gesetz in Kraft tritt und Assistenzkonferenzen, Assistenzpläne für die Menschen erstellt werden, dass wir nicht erst wieder die Kompetenz dort aufbauen müssen. Es war für mich erschreckend, dass es immer noch so ist und dass es hier nicht wirklich eine zentrale Stelle gibt. Und dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zum Beispiel nicht wissen, wie es weiter geht. Die haben keine Ahnung, wie ihr Arbeitsfeld dann ausschauen wird, wenn dieses Chancengleichheitsgesetz in Kraft tritt. Wo sie dann arbeiten? Wie dann ihre Arbeit geschieht? Was sie dann dort für Aufgaben haben? Und ich glaube, hier müssen wir dringendst nicht nur dieses Gesetz noch einmal beschließen, sondern wirklich auch alle Umsetzungsmaßnahmen in die Wege leiten, damit wirklich im September, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, die Menschen vor Ort rechnen können, dass sie bestmöglich beraten und unterstützt werden und dass hier eine gemeinsame Planung erfolgt. Ich habe immer das Gefühl, wir planen immer nur aus der Not heraus. Es wird immer nur, wenn der Bedarf ganz eskaliert, dann gibt es plötzlich irgendetwas. Wir müssen wirklich hier genauso wie im Gesundheitsbereich viel mehr vordenkend planen und wirklich Strukturen schaffen in den Regionen draußen, kleinere Einheiten schaffen, damit eben eine Planung in die Zukunft möglich ist. Damit nicht jedes Jahr, wenn wieder 145 Schülerinnen und Schüler aus der Schule kommen, überlegt werden muss, naja, was mache ich jetzt mit denen? Wo gebe ich sie denn hin? Und die einzige Chance ist, die mir gesagt wurde, naja, melde sie bei der Lebenshilfe an, weil da kommt sie ja dann irgendwann schon hinein. Nein, bitte! Claudia hat Fortschritte gemacht, sie kann einen Teil Arbeit erledigen, aber sicher nicht eine vollwertige Arbeitskraft ersetzen. Und hier braucht es konkrete Maßnahmen und hier braucht es kompetente Unterstützung auf einer Stelle, damit das Spiesrutenlaufen und das Hinundher-Schicken wirklich ein für alle mal aufhört. Das wünsche ich mir nicht nur mit einem Gesetz zu beschließen, sondern das Gesetz so umzusetzen, dass es wirklich eine Hilfe ist und eine Verbesserung zur Selbstbestimmung und zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke sehr. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen, werte Zuhörer! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Natürlich werden wir dieser Änderung, die ja im Grund genommen nicht den Inhalt dieses Gesetzes betrifft, zustimmen. Das ist für uns eine formale Sache. Wobei ich mir wünschen würde, dass die zuständigen Bundesgremien besser arbeiten in der Begutachtung, dann hätten wir uns nämlich das Ganze jetzt wieder erspart. Soll hier auch gesagt werden, also das sind keine Versäumnisse des Landes Oberösterreichs, sondern des Bundes. Und wir haben es halt heute noch einmal auf der Tagesordnung. Kollegin Schwarz, deine Ausführungen jetzt zu dem Gesetz und der Zusammenhang zu weiteren Maßnahmen, hat aber bei mir schon eine Überlegung ausgesetzt. Ich bin nicht so ganz optimistisch. Wir haben dem Chancengleichheitsgesetz – eigentlich heißt es ja gar nicht Chancengleichheitsgesetz, aber ich habe auch schon den Terminus übernommen - zugestimmt, aber immer mit Bauchweh, weil wir überall drinnen haben, bei allen Überlegungen, bei allen Maßnahmen: "Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Begebenheiten"! Ich weiß schon, dazu sind wir verpflichtet. Aber jetzt zu glauben, mit einem Gesetz wird sich von einem Tag zum anderen Tag alles ändern können, das bezweifle ich. Denn, die Gelder, die dafür in die Hand genommen werden müssen, müssen wir einmal schauen, dass wir sie wo anders wieder einsparen, weil mehr wird es nicht. Ist zwar nicht meine Aufgabe als Oppositionspolitikerin, das in meine Überlegungen einzubeziehen, aber wenn man seriös Politik machen möchte, glaube ich, muss man auch diese Überlegungen anstellen. Ich glaube auch, und das ist mir so bewusst geworden, dass wir aufpassen müssen in der ganzen Diskussion – und ich glaube, wir waren uns ja im Ausschuss alle darüber einig – es gibt nicht den Behinderten, es gibt nicht die Behinderte! Und wir brauchen unheimlich differenzierte Lösungsmöglichkeiten, eben aufgrund des Grades der Behinderung. Aber ich möchte hier trotzdem, und darum bin ich jetzt rausgegangen, eines sagen, nur jetzt zu sagen, was bis jetzt bei den geschützten Werkstätten, bei der Lebenshilfe und anderen Trägern gemacht worden ist, war diskriminierend oder behindertenfeindlich, dem Argument kann und will ich mich nicht anschließen. Und sie wissen, dass ich seit Jahren viel bei den Organisationen draußen bin. Und wir werden immer wieder auch Personen haben, die genau den Schutzraum brauchen, nicht als Nichtbeteiligung am öffentlichen Leben, als Ablehnung eines Paradigmenwechsel, sondern als Schutz für die Menschen, weil man sie sonst überfordern würde. Und daher möchte ich heute und hier jetzt ganz bewusst noch einmal Danke sagen. Den Organisationen, die sich in dankenswerter Weise - wie wir noch nicht andere Überlegungen angestellt haben – durch Arbeitstraining, durch die Sachen, um die Behinderten gekümmert haben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtages, die dem Antrag zur Beilage 1434/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1432/2008. Das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Und bitte jetzt die ÖVP um eine Namhaftmachung eines Berichterstatters anstelle von Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer. Herr Landesrat Sigl, bitte. Landesrat Sigl: Bericht der Beilage 1432/2008, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1432/2008.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 26 Abs. 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich teile Ihnen mit, es gibt zu diesem Verhandlungsgegenstand einen Abänderungsantrag. Er liegt Ihnen auf Ihren Plätzen und trägt die Beilagennummer 1442/2008. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede mit einzubeziehen, die ich hiermit eröffne. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag von Landeshauptmann Pühringer werden ab 1. Mai 2008 auch auf der Landesebene die anlässlich der Geburt eines Kindes anfallenden Verwaltungsabgaben abgeschafft, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt - dazu gehören der Staatsbürgerschaftsnachweis, die Eintragung in den Reisepass beispielsweise. Und uns geht es darum, dass wir hier ein Signal auch setzen. Es ist mir schon klar, es geht in der Summe hier nicht um sehr große Beträge, aber immerhin. Wir diskutieren ja auch am heutigen Tag sehr intensiv über Entlastungsmöglichkeiten für den Bürger. Öffentliche Gebühren sind eine solche Möglichkeit und insofern glaube ich, kann das Land hier, kann das Land Oberösterreich auch hier einen entsprechenden Beitrag leisten, um für seine Bürger in diesem Bereich etwas zu tun. Es sind im letzten Jahr 13.350 Kinder zur Welt gekommen. Und wir können mit diesem Schritt auch ein kleines Stückchen mehr Familienfreundlichkeit auch verwirklichen in diesem Land. Wozu ja auch viele andere Maßnahmen in der Familienpolitik gehören, wenn ich etwa dran denke, dass wir vor kurzem erst gerade im Bereich der Kinderbetreuung hier einen Meilenstein gesetzt haben. Und das ist eben eine kleinere Maßnahme, aber die auch durchaus nicht zu verachten ist. Sie wissen, dass der Hintergrund eine Änderung des Gebührengesetzes auf der Bundesebene darstellt, wo eben eine Abgabenbefreiung von Bundesgebühren eben für Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde und Reisedokumente in diesen ersten zwei Lebensjahren gemacht wurden. In der Summe soll damit für die Betroffenen auch immerhin über 130 Euro Ersparnis verwirklicht werden. Und wie gesagt, das Land macht parallel dazu das jetzt. Ich möchte zu dem Abänderungsantrag, der angesprochen wurde, auch noch sagen, dass wir diesem Abänderungsantrag die Zustimmung geben werden. Es gibt ja auch einen aktuellen Anlass mit der Fischereigesetznovelle, wo es schon dazu kommen soll, dass durch die Zuständigkeitsverlagerung von Vollzugsaufgaben - in dem Fall von der Bezirkshauptmannschaft an den Landesfischereiverband - auch damit verbunden sein soll, dass also die Verwaltungsabgaben dann dort verbleiben sollen, um sozusagen eine Vergütung auch für diese Mitwirkung an der Vollziehung entstehen zu lassen. Ich kann mich dem auch anschließen, wenn also die Antragsteller für den Abänderungsantrag meinen, man kann ja – und es soll eben in eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden – das dann auch von Fall zu Fall entscheiden in den Materiengesetzen. Also diesem Abänderungsantrag werden wir die Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Doktorin Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich habe heute schon bei der Dringlichkeitsdebatte darauf hingewiesen, dass wir dem Punkt eins Gebührenbefreiung anlässlich der Geburt eines Kindes zustimmen werden. Hier geht es, wie von Herrn Klubobmann Strugl angeführt worden ist, um Entlastung für die BürgerInnen. Dass wir speziell für Entlastung der BürgerInnen sind, zeigen wir bei unserem Engagement mit der Steuerreform. Aber jetzt zum zweiten Punkt beziehungsweise zu unserem Abänderungsantrag, der unterschrieben worden ist, mehrheitlich. Da will ich noch einmal darauf hinweisen, wie ich es zu Beginn schon gesagt habe, dass wir demokratiepolitische Bedenken haben. Wir sind einfach gegen diese verpflichtende Überlassung von Erlösen an die jeweiligen Rechtsträger. Es ist richtig, es wäre wahrscheinlich zunächst einfacher, weil sich dadurch allfällige Sonderbestimmungen erübrigen würden, aber so es ist in einer Demokratie. Demokratie ist nicht immer einfach, sondern setzt voraus, dass diskutiert wird. Mit dem Argument einfach, könnte man Demokratie sehr leicht auflockern. Demokratie lebt davon, dass man diskutiert, dass man sich auseinandersetzt, lebt auch von Kontrollmöglichkeiten. Ich denke, man sollte das nicht so einfach aus der Hand geben. Mit dem Argument "Einfachheit" soll man auch diese rechtsstaatlichen Prinzipien nicht aufweichen. Das ist der Grund, warum wir gegen diese Automatik sind. Was mit diesen Erlösen geschehen soll, soll in den jeweiligen Materiengesetzen dann von uns entschieden werden. Das erste Gesetz ist das Fischereigesetz. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1442/2008 Beschluss fassen werden. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1442/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Und stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Ich stelle weiters fest, dass somit auch der Hauptantrag, das ist die Beilage 1432/2008, in der Fassung des vorerst beschlossenen Abänderungsantrages angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1437/2008. Das ist der Initiativantrag betreffend Intensivierung der Lkw-Geschwindigkeitskontrollen auf Oberösterreichs Autobahnen. Ich bitte Herrn Kollegen Gunther Trübswasser über diese Beilage zu berichten. Gibt es wen anderen? (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Ich mache es!") Ich bitte Frau Kollegin Schwarz um die Berichterstattung. Abg. Schwarz: Entschuldigung, das ist jetzt so schnell gegangen. Tut mir leid, aber wir haben gerade noch draußen geredet, dass das mit dem Pult heute so schlecht ist mit dem Kollegen Trübswasser. Bericht der Beilage 1437/2008, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Intensivierung der LKW-Geschwindigkeitskontrollen auf Oberösterreichs Autobahnen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1437/2008.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, eine umgehende Intensivierung der Kontrolltätigkeit straßenpolizeilicher Vorschriften betreffend Lkw-Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Oö. Autobahnen zu veranlassen. Begründung: Laut einer vom Sachverständigenbüro für technische Akustik (TAS) am 26. November des Vorjahres durchgeführten Untersuchung beträgt die durchschnittliche Geschwindigkeit von Schwerfahrzeugen auf Oö. Autobahnen 88 km/h, und liegt damit über den dafür erlassenen Tempolimits. Medienberichten zu Folge bezeichnen selbst zuständige Autobahnpolizeistellen die bisher stattfindende durchschnittliche Kontrolltätigkeit von ein bis zwei Mal im Monat als "Tropfen auf den heißen Stein" – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel die Innkreisautobahn A8 eine tägliche Lkw-Anzahl von zirka 8000 bis 10 000 aufweist. Es ist daher höchste Zeit eine erhebliche Intensivierung der Lkw-Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive auf Oberösterreichs Autobahnen zu veranlassen und dauerhaft zu etablieren. Eine Steigerung der subjektiven Kontrollwartung muss daher unumstrittenes Ziel sein: Lkw-FahrerInnen, die die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits überschreiten, sollen in Hinkunft auf Oberösterreichs Autobahnen auch damit rechnen müssen entsprechend kontrolliert zu werden. Denn nur so kann der intendierte Normzweck – eine spürbare Lärmminderung für AnrainerInnen von Autobahnen – auch erreicht werden. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung, somit schließe ich diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1437/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Und stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. (Zwischenruf: "Mehrheitlich!") Entschuldigung – ich stelle die mehrheitliche Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1438/2008. Das ist der Initiativantrag betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Und bitte Frau Kollegin Wageneder um die Berichterstattung. Frau Kollegin Schwarz bitte. Abg. Schwarz: (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Schauen ja alle gleich aus!") Wir sind schon so ein einheitlicher Klub, wir haben keine Kommunikationsprobleme, weil nur mehr nur eine redet. Das ist ganz einfach. Vielleicht kann sich das die SPÖ auch einmal überlegen, ob das nicht gescheit wäre. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Hast du mit dir selber eh keine Schwierigkeiten!") Nein, Gott sei Dank. (Zweite Präsidentin: "Ich bitte um die Berichterstattung!") Entschuldigung, Frau Präsidentin. Bericht der Beilage 1438/2008, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeit. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1438/2008.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution: Der Landeshauptmann von Oberösterreich wird ersucht, bei der Landeshauptleutekonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG – ähnlich den Sozialbetreuungsberufen – zwischen den Ländern und dem Bund einzutreten. Begründung: Bereits seit dem Jahr 1996 wurde gemäß einem Beschluss der Generalversammlung des Österreichischen Berufsverbandes Diplomierter SozialarbeiterInnen (OBDS) die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen für ihre Berufsgruppe gefordert. Die SozialarbeiterInnenausbildung ist mit dem Erfordernis der Absolvierung eines sechs bis zehnsemestrigen Fachhochschul-Studienganges der bislang qualitativ hochwertigste Ausbildungsweg im gesamten sozialen Bereich. Auch in anderen Sozialberufen (Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz, Lebens- und Sozialberaterwesen, Psychiatrische Krankenpflege etc.) wurden, nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit, bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen vorgesehen. Diplomierte SozialarbeiterInnen stellen somit die einzige Berufsgruppe mit tertiärer Ausbildung dar, die jedoch nicht über ein bundeseinheitliches Berufsbild verfügt. Die Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen soll die Etablierung von Qualitätsstandards sowie deren Sicherung zum Ziel haben und die Benennung von Rechten und Pflichten, eine gesetzliche Absicherung des Berufsbildes und erforderliche Voraussetzungen für die Berufsausübung festlegen. Der Oö. Landtag unterstützt die Forderung des österreichischen Berufsverbands der SozialarbeiterInnen nach einer bundesweiten einheitlichen Regelung des Berufsbildes. Gleichzeitig sollen dem einschlägigen Positionspapier des österreichischen Berufsverbands der SozialarbeiterInnen entsprechend allgemein nachvollziehbare Qualitätskriterien in diesem Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen aufgenommen werden. Um die Sicherheit des Berufsschutzes für die SozialarbeiterInnen in Zukunft zu gewährleisten und die notwendige Qualitätssicherung zu garantieren, bedarf es einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise, wobei darauf zu achten ist, dass diese Zielsetzung rasch umgesetzt werden kann. Wie bereits in der Landeshauptleutekonferenz vom 7.11.2005 vereinbart, sollte aber die Zuständigkeit zur Regelung des Berufsbildes bei den Ländern bleiben. Deshalb ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG das geeignete Instrument zur Umsetzung. Zweite Präsidentin: Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Wechselrede darüber. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es ist heute Vormittag bei der Begründung der Dringlichkeit schon einiges auch inhaltlich gesagt worden zu diesem Antrag und zu diesem Begehren. Es stimmt, dass der Gesundheits- und der Sozialbereich in vielen Diskussionen und in vielen Reden eigentlich als gemeinsames betrachtet wird, so haben auch die Berufe in diesen Bereichen, nämlich die Gesundheitsberufe und die Sozialberufe, wirklich viele Gemeinsamkeiten. Die besondere Charakteristik dieser Gruppen ist zum einen die Dienstleistung, die zum anderen persönlich und zumeist an einer Person direkt erbracht wird. Das heißt, hier ist eine sehr starke Beziehungskomponente in der Dienstleistung, in der Arbeit vorhanden. Diese Berufe unterscheiden sich doch dadurch, dass bei den Gesundheitsberufen eine ungeheure Regelungstiefe vorhanden ist. Das heißt, in den Berufsbildern, in den entsprechenden Gesetzen sind teilweise einzelne Handgriffe geregelt, wenn ich nur an die Abgrenzung der Spritzengabe denke, beim Hilfspersonal im Gesundheitsbereich, bei den Schwestern, bei den Diplomkrankenschwestern oder auch hin zu den Ärzten. Hier sind ganz klare gesetzliche Regelungen, was getan werden soll von den einzelnen Berufsbereichen. Anders ist es sehr wohl im Sozialbereich. Im Sozialbereich gibt es eine, ich täte sagen, eine Fülle von verschiedenen Tätigkeiten, die alle im Sozialbereich angesiedelt sind, die unterschiedlichste Bezeichnungen haben, die unterschiedlichste Qualifikationen haben, die die verschiedenen Tätigkeiten zwar durchführen, aber teilweise wieder unter gemeinsamen Begriffen stehen. Das heißt, es ist eine teilweise nicht mehr ganz klar durchschaubare und nachvollziehbare Situation gegeben. Wie vielleicht dem einen oder anderen erinnerlich, hat ja auch der Oberösterreichische Landtag bereits im Juli 2005 eine 15a-Vereinbarung mit dem Bund beschlossen. Dieses Landesgesetz zum Thema der Sozialbetreuungsberufe, also nicht Sozialberufe, sondern Sozialbetreuungsberufe hätte ja inzwischen schon umgesetzt werden sollen. Kollege Landesrat Ackerl hätte bis zum Juli 2007 für eine entsprechende Vorlage in der Umsetzung dieser 15a-Vereinbarung dem Landtag zur weiteren Bearbeitung vorlegen sollen. Er hat ein bisschen länger darüber nachgedacht, glaube ich, mit seiner Abteilung, es ist aber dann doch im Oktober 2007 diese Regierungsvorlage gekommen, sie wurde auch dem Landtag zugeleitet, der Landtag befasst sich inzwischen in einem Unterausschuss mit dieser Thematik. Was wird in dieser Sozialbetreuungsberufe-Vereinbarung eigentlich geregelt? Es wird hier geregelt der Bereich der Altenarbeit, die Ausbildung meine ich und die Tätigkeit im Bereich der Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung und Familienarbeit bzw. Heimhilfe. Nicht wird jedoch geregelt der Bereich der diplomierten Sozialarbeiter, es ist auch klar gestellt, dass es neben diesen Sozialberufen, die ich schon genannt habe, Altenarbeit, Behindertenarbeit, Heimhilfe usw., nach diesem Landesgesetz weitere soziale Berufe und Ausbildungen gibt, die nicht darin geregelt werden. Es sind dies zum Beispiel die diplomierten Sozialarbeiter, es sind die Absolventen der Fachhochschule für soziale Arbeit oder Sozial- und Verwaltungsmanagement. Nun, diese diplomierten Sozialarbeiter sind die einzige Berufsgruppe im Bereich der tertiären Ausbildung ohne entsprechendes Berufsgesetz, das hat sicherlich seine Folgen, es gibt verschiedenste Initiativen, auch von den Betroffenen, vom Österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen zum Beispiel, hier eine Abhilfe zu schaffen. Es ist heute Vormittag schon genannt worden, es gibt Vorstöße aus dem Jahr 1996, auch im Jahr 2004 hat es einen weiteren gegeben, im Jahr 2005 haben dann die Landeshauptleute beschlossen, hier nicht eine Kompetenz des Bundes zu formulieren, sondern diese Thematik, wenn überhaupt, über eine 15a-Vereinbarung zu regeln. Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen hat, wie ich glaube, eine sehr gute Definition der Sozialarbeit geliefert. Er meint zum Beispiel, die Sozialarbeit ist eine Form der professionellen Hilfe, die einsetzt, wenn einzelne Gruppen oder dem Gemeinwesen die Alltagsbewältigung mit eigenen Mitteln und anderen vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen nicht gelingt. Er meint zum Beispiel, die Sozialarbeit beruht auf der Achtung der Würde des Menschen und strebt soziale Gerechtigkeit an, also nicht Gleichheit, sondern soziale Gerechtigkeit, ein wichtiger Unterschied, der in der allgemeinen Diskussion meistens untergeht. Er meint, Sozialarbeit ist ein Beruf mit eigener Wissensbasis und eigenen Methoden, Voraussetzung für die Ausübung von Sozialarbeit ist die erfolgreiche Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung. Was das Besondere ist, was wirklich auch für uns, glaube ich, in der Diskussion Entscheidende, diese SozialarbeiterInnen stehen oft in einem sehr widersprüchlichen beruflichen Interesse, zum einen haben sie die Rolle von Helferinnen oder Helfer, andererseits sind sie auch Kontrolleure, sie arbeiten daher auch im Konflikt zwischen der Pflicht, die Interessen der Menschen, mit den sie arbeiten, zu schützen, andererseits den gesetzlichen Erfordernissen, zum Beispiel Effizienz und Nützlichkeit, auch diesen Dingen Rechnung zu tragen. Insofern scheinen klare Vorgaben wirklich von Nöten, die bei solch schwierigeren Ansprüchen an die professionelle Identität auch eine entsprechende Klärung beitragen. Daher ist dieser Wunsch nach einer einheitlichen Regelung, nach einer österreichweiten einheitlichen Regelung, wie immer man dazu auch kommt, durchaus gerechtfertigt und zu unterstützen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade bei den Diskussionen im Unterausschuss über Gramastetten haben wir auch alle gesehen, welche herausfordernde und umfassende Arbeit die Tätigkeit der SozialarbeiterInnen ist, dass diese Menschen oft unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen zu arbeiten haben, dass sie sehr wichtige Entscheidungen über Schicksale von Menschen zu treffen haben, die oft deren Lebenswege, deren zukünftigen Lebenswege ganz stark beeinflussen. Um so wichtiger ist es deswegen, dass gerade diese Berufsgruppe eine qualitätsvolle möglichst österreichweite Regelung und gesetzliche Verankerung erhält. Frau Kollegin Moser, ich habe mir auch einige zentrale Punkte aus diesem Beschluss des Dachverbandes der SozialarbeiterInnen angeschaut, welches Berufsbild sie sich geben wollen. Es ist darin zu lesen, dass es bei Sozialarbeit um professionelle Hilfe geht, die einsetzt, wenn Einzelpersonen oder Gruppen, die Alltagsbewältigung nicht mehr mit eigenen Mitteln schaffen können oder die vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen dafür nicht geeignet sind, dass Sozialarbeit auf Grundlage der Achtung und der Würde des Menschen basieren soll und dass sie natürlich auch soziale Gerechtigkeit anstreben muss, dass sie auch nach internationalen ethnisch beschlossenen Werten und nach ethnischen Standards, wie zum Beispiel die Menschenrechte handeln muss. Wer sind Zielgruppen dieser Arbeit? Die Zielgruppen sind meist benachteiligte Menschen, diskriminierte Randgruppen in der Gesellschaft, die von einer Situation bedroht sind. Es geht auch darum, dass gesamtgesellschaftliche Stigmatisierungen vermieden werden, dass es auch Angebote in dem Zusammenhang zum Beispiel an die Bevölkerung gibt, ein Beispiel aus der Oberösterreichischen Regierungsarbeit, Landtagsarbeit ist zum Beispiel das Integrationsleitbild. In welchen konkreten Handlungsfeldern sind SozialarbeiterInnen tätig? Zum Beispiel bei alten Menschen, im Bereich der Gesundheit, im Bereich von Menschen, die von Straffälligkeit bedroht sind, bei Migration und Integration, auch im Bereich der internationalen Sicherheit. Aber dieses Gesetz soll nicht nur die Rahmenbedingungen für die SozialarbeiterInnen regeln, sondern natürlich auch im Interesse der Klientinnen und der Kunden von Sozialarbeitern sein, und in diesem Zusammenhang ist es auch eine grundlegende Sicherung und auch ein umfassender Konsumentenschutz. Es wird sich im Rahmen der Ausbildungsänderungen möglicher Weise der Begriff Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin wandeln, es wird ihn vielleicht in Zukunft gar nicht mehr geben, denn von der früheren Sozialakademie über die Fachhochschule mit dem Titel Magister und Magistra wird das wahrscheinlich in Richtung eines Bachelor-Studiums, in Richtung Master in Zukunft gehen. Auch andere Sozial- und Gesundheitsbereiche sind bundeseinheitlich geregelt, so ist es um so wichtiger, dass gerade der Bereich der diplomierten Sozialarbeit und Sozialarbeiterinnen auf Bundesebene geregelt wird. Wenn jetzt in dieser Resolution steht, es soll eine 15a-Vereinbarung geben, so ist es ein erster ganz wichtiger Schritt, schön wäre es natürlich, wenn wir ein einheitliches Bundesgesetz schaffen würden, aber auch diese 15a-Vereinbarung ist schon einmal ein erster Schritt, eine erste Möglichkeit, alle Ausbildungen, alle Berufsstandards im Bereich der Sozialarbeit auf ein einheitliches bundesweites Niveau gleichzuschalten. Ich bitte um Zustimmung dieser Resolution. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei meiner ersten Wortmeldung bemüht, schon unsere Überlegungen mit einzubringen. Ich glaube aber, ich bin missverstanden worden, wenn ich mir jetzt eine Belehrung anhorchen muss, was eigentlich Sozialarbeit ist von der Kollegin Wageneder, dann muss ich ihr sagen, ich bin seit Jahren mit Easy Streetwork, mit Sozialarbeitern tätig und auch im Bereich meiner beruflichen 35jährigen Tätigkeit als Lehrerin habe ich mit Sozialarbeit zu tun gehabt, also gar so ein Neuling bin ich in dem Bereich nicht. Wenn man davon spricht, und das war mein Ansatz, ich habe gesagt, in dem Antrag steht nur drinnen, man soll das Positionspapier übernehmen, daraufhin habe ich gesagt, ich glaube, man muss sich auch über den Inhalt auseinandersetzen. Es sind jetzt so Beispiele gekommen, ich frage mich jetzt schon, haben die bis jetzt, weil die Beispiele gekommen sind, warum diese Regelung gekommen ist, haben die Sozialarbeiter jetzt keine Möglichkeit gehabt? Ich zitiere dich wörtlich, unter ethnischen Standards Menschenrechte usw. zu handeln. Haben sie das bis jetzt nicht gemacht? Haben wir Trägerorganisationen, die der Berufsgruppe das zugemutet haben? Dann heißt es, ja sie wollen durch diese, ich verstehe sie, weil das ist ein Berufsanliegen, wenn ich aber jetzt höre, die vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen sind nicht ausreichend. Mache ich das jetzt mit einem Gesetz, wo die Aufgaben, die Qualifikationen festgeschrieben werden, oder schaue ich im Oberösterreichischen Landtag, dass wir in der Sozialabteilung genug Geld haben für die Sozialarbeiter, dort, wo es notwendig ist? Weil dort höre ich immer, dass zu wenig vorhanden ist. Jetzt alles zu vermischen und so zu tun, als ob unsere Sozialarbeiter bis jetzt unter Arbeitsbedingungen gearbeitet haben, ich vertrete keine Trägerorganisation, liebe Maria, so nach dem Motto, da waren die Arbeitsbedingungen katastrophal, ethnische Standards haben sie nicht berücksichtigen können. Lassen wir bitte die Kirche im Dorf, und tun wir nicht so, als ob bis jetzt alle Arbeitgeber, ganz gleich welche Organisationen, da bekenne ich mich genau so zur sozialdemokratisch geführten Stadt Linz. Eine Katastrophe wäre gewesen, wenn die Klienten nicht zufrieden gewesen wären und die Arbeiter nicht zufrieden gewesen wären, lassen wir die Kirche im Dorf, die wollen eine Anerkennung haben, die wollen ein Berufsbild haben, machen wir die Arbeit, die bis jetzt geschehen ist nicht madig. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Frau Kollegin Wageneder, bitte. Abg. Wageneder: Werte Kolleginnen und Kollegen! Da fühle ich mich wirklich völlig fehlinterpretiert, ich habe auch das überhaupt nicht so gemeint, ich habe nur festgestellt, dass im Dachverband der SozialarbeiterInnen diese Werte, diese Rahmenbedingungen festgeschrieben sind, dass sie da einen Beschluss gefasst haben, dass es der Wunsch der SozialarbeiterInnen ist, diese Standards, diese Werte, diese Rahmenbedingungen und Rechte für ihre Arbeit bundeseinheitlich zu regeln. (Zwischenruf Abg. Moser: "Ich habe wortwörtlich mitgeschrieben!") Ich habe überhaupt nicht behauptet, dass es derzeit nicht so wäre, dass derzeit die Sozialarbeiter nicht die ethnischen Werte usw. beachten könnten. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist offenbar niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1438/2008 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass noch folgende Initiativanträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden. Beilage 1443/2008, Initiativantrag betreffend eine Studie über die Möglichkeit der Einhausung von Teilen der A1 und der A8. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1444/2008, Initiativantrag betreffend ein Konzept zum Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm im Raum Linz und Leonding. Beilage 1449/2008, Initiativantrag zur Steigerung der Energieeffizienz. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1445/2008, Initiativantrag betreffend die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Wohnbau. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1446/2008, Initiativantrag betreffend die jährliche Valorisierung der oberösterreichischen Familienförderungen. Beilage 1447/2008, Initiativantrag betreffend die Änderung der Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages (Elternbeitragsverordnung 2007). Beilage 1448/2008, Initiativantrag betreffend eine Studie über die Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie an der für Oberösterreich angestrebten Medizinuniversität. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung zur Vorberatung zugewiesen. Die so eben verlesenen Beilagen finden die Mitglieder des hohen Hauses auf Ihren Plätzen vor. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 14.18 Uhr) 62 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 47. Sitzung am 28. Februar 2008 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 47. Sitzung am 28. Februar 2008 61