Kurzschriftlicher Bericht 45. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Freitag, 21. Dezember 2007 Inhalt: Verhandlungsgegenstände: Beilage 1400/2007: Initiativantrag betreffend Alternativen zum Börsegang der EnergieAG Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 2) Beilage 1402/2007: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Bürgerinnen- und Bürger-Initiative "Kein Börsegang der Energie AG!" Berichterstatter: Abg. Mag. Strugl (Seite 3) Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 3) Abg. Hirz (Seite 3) Abg. Dr. Frais (Seite 3) Abg. Mag. Strugl (Seite 3) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger, entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Prinz Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr. Dörfel (Beginn der Sitzung: 19 Uhr 5 Minuten) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 45. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags. Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung und die Bediensteten des Hauses, die Zuhörer, Zuschauer, die Vertreter der Medien zu dieser Sitzung sehr herzlich. Der Herr Abgeordnete Prinz ist von dieser Sitzung entschuldigt. Ich teile ihnen mit, dass vorhin eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dem oberösterreichischen Landtag den Bericht betreffend die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative kein Börsegang der EnergieAG zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben Ihnen diesen Ausschussbericht als Beilage 1402/2007 auf ihren Plätzen aufgelegt. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Zu dieser Wechselrede ist niemand zu Wort gemeldet. Ich lasser daher abstimmen. Und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1402/2007 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und somit zur Beilage 1400/2007. Das ist der Initiativantrag betreffend Alternativen zum Börsengang der EnergieAG Oberösterreich. Ich bitte den Herrn Klubobmann Dr. Frais über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Frais: Bericht der Beilage 1400/2007 Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Alternativen zum Börsengang der EnergieAG Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1400/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, Alternativen zum beabsichtigten Börsengang statt weiteren Umsetzungsschritten für einen Börsegang der EnergieAG Oberösterreich zu entwickeln und die Ergebnisse dem Oö. Landtag vorzulegen. Begründung: Mit Mehrheitsbeschluss des Oö. Landtags wurde die Oö. Landesregierung am 5. Juli 2007 ermächtigt, den Börsegang der EnergieAG Oberösterreich vorzubereiten und durchzuführen. In der politischen Auseinandersetzung wird dabei von der Regierungskoalition immer wieder betont, dass dies die beste Entscheidung sei. Die unterzeichneten sozialdemokratischen Abgeordneten weisen darauf hin, dass es sehr wohl andere Möglichkeiten der Gestaltung der Zukunft der EnergieAG Oberösterreich gibt. So war etwa kürzlich vom Eigentümervertreter der Linz AG zu vernehmen, dass Interesse an einem Anteilskauf an der EnergieAG Oberösterreich besteht. Daher soll die Oö. Landesregierung aufgefordert werden, unverzüglich Alternativen zum Börsegang zu entwickeln. Erste Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich lasse über den Antrag abstimmen und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1400/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1402/2007. Das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Bürgerinnen- und Bürger-Initiative "Kein Börsegang der EnergieAG". Ich bitte den Herrn Klubobmann Mag. Michael Strugl über diese Beilage zu berichten. Abg. Mag. Strugl: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative "Kein Börsegang der EnergieAG". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1402/2007.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, dass der Oö. Landtag möge beschließen: 1. Dieser Ausschussbericht wird gemäß § 27 Abs. 4 Oö. LGO in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 21. Dezember 2007 aufgenommen. 2. Der Bürgerinnen- und Bürger-Initiative "Kein Börsegang der EnergieAG!" wird nicht entsprochen. Erste Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Wem darf ich das Wort erteilen? Ich bitte den Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Formalbeschlüsse gefasst und wir haben aber auch hoffentlich viele Zuseherinnen und Zuseher im Internet, nicht nur einige auf der Galerie, die natürlich auch in dieser vorweihnachtlichen Stunde begrüßt sein wollen. Es ging jetzt darum, dass wir einen ersten Trägerantrag zur Seite gestellt haben. Und jetzt geht es wirklich darum, wollen wir den Börsegang beschließen oder wollen wir keinen Börsegang? So wie eben das Begehren der SPÖ formuliert wurde - Kein Börsegang der EnergieAG. Nur welche Alternativen bleiben uns? Seit 1987 stellen die Freiheitlichen immer wieder Anträge, wir wollen endlich einen Börsegang erreichen. Wir glauben, dass die privatwirtschaftliche Konkurrenz auch in wichtigen Betrieben für den Bürger das Beste ist. Und ich erlaube mir, hier die Presse zu zitieren. Die Legende vom teuren Markt und günstigen Staat. Der Staat gibt gerne den Beschützer ausgebeuteter Bürger. Dabei treibt nicht zuletzt die öffentliche Hand die Teuerung massiv an. Artikel von Franz Schellhorn, 8. September 2007. Zwischen Jänner 2000 und Juli 2007 gab es eine allgemeine Teuerungsrate von 14,7 Prozent. Die Nachmittagsbetreuung der Kinder etwa stieg durchschnittlich um 51 Prozent, die Müllabfuhr um 49 Prozent, die Parkgebühren um ein Drittel, die Kindergärten um 29 Prozent und die Abwasserentsorgung um rund 25 Prozent. Die allgemeine Teuerungsrate vierzehn Prozent. Dort, wo kein Markt ist, gibt es ein Problem, wie wirklich die Preise beurteilt werden. Auch in der Vergangenheit wissen wir im Systemvergleich zwischen Osten und Westen, dass es ohne Marktwirtschaft nicht funktionieren kann. Und wäre die Sicherheit nur durch Alleineigentum im öffentlichen Bereich wirklich das Allheilbringende gewesen, dann hätte sich Osteuropa gegenüber Westeuropa anders entwickelt. Das alles hat jetzt mit Oberösterreich wirklich wenig zu tun. Uns geht es auch um den Strompreis. Und solange Oberösterreich gemeinsam mit dem Burgenland den höchsten Strompreis haben, glauben wir einfach, dass Börseninstrumente und marktwirtschaftliche entsprechende Beurteilungen notwendig sind, um den Strompreis für unsere Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Der Verbund bietet auch in Oberösterreich den billigsten Strompreis an und ist börsenotiert. Die EVN ist börsenotiert. Und wir diskutieren ausschließlich eine Teilprivatisierung – der Landesverfassungsgesetzgeber sichert 51 Prozent in öffentlicher Hand in Oberösterreich und eine Bundesverfassungsbestimmung sichert 51 Prozent in Händen der öffentlichen Gebietskörperschaften. Es wird keinen Ausverkauf von irgendeinem Teilbereich geben können, weil eine Verfassung im Bund und im Land garantiert, dass nicht irgendwelche fremden Mächte auf irgendetwas zugreifen können, was wir hier nicht wollen. Wir glauben, dass nach zehn Jahren Beratungen, gescheiterten Kooperationen, Ablehnungen von Fusionen Linz AG-Energie AG, all den Maßnahmen Allianz, Verbund, Gespräche mit TIILAG, der Börsegang die einzige sinnvolle Alternative geblieben ist und wir stehen dazu. Zweitens, wenn schon jetzt eine Volksbefragung initiiert wurde, dann verstehe ich nicht, dass nicht vorher abgestimmt wird. Na, selbstverständlich muss ich vorher die Bevölkerung befragen, aber ich muss auch der Bevölkerung immer reinen Wein einschenken. Das ist ganz entscheidend. Über jede Volksbefragung, und gerade wir Freiheitliche sind sehr auf Bürgerrechte und Stärkung der Bürgerrechte erpicht. Es tut mir Leid, dass irgendwann dieses Haus nach unseren Anliegen betreffend das Musiktheater die Bürgerrechte verschärft hat. Wäre diese Verschärfung damals nicht erfolgt, auch mit Zustimmung der SPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der Grünen und Freiheitlichen, gab es eine Verschärfung der Rechte, hätte es diese Verschärfung nicht gegeben, wäre es wahrscheinlich ganz anders ausgegangen. Wenn man schon eine Befragung durchführt, dann wäre eine Befragung wohl immer vernünftiger vor einer Entscheidung. Aber, es gibt eine zweite Hürde: Wenn schon eine Befragung durchgeführt wurde und eine Entscheidung vorliegt, dann sollte diese Entscheidung der Bürger auch bindend für die Politiker sein. Und das ist das Problem unserer Bundesverfassung. Wir haben lange – Klubobmann Frais ist der Vorsitzende des Verfassungsausschusses – genau über das Problem gesprochen. In Oberösterreich haben 250.000 gegen Temelin unterschrieben und trotzdem ist leider nicht das erfolgt, was wir uns hier in diesem Haus alle eigentlich erhofft haben, weil wir keine Bindungswirkung von Volksentscheidungen haben. Und da könnten wir uns am Schweizer Beispiel wirklich einige Argumente und Gesetzesvorlagen für Oberösterreich holen. Und ich hoffe, dass dieser Prozess auch hier zum Nachdenken führt. Wenn schon eine Befragung, dann vor einer Entscheidung, und wenn eine Befragung durchgeführt wurde, dass dann die Entscheidung für alle Politiker wirklich bindend ist. Das ist nämlich bis jetzt nicht der Fall. Deswegen, für uns Freiheitliche ganz klar: Ja - zu einem Börsegang! Wir kennen keine Alternative, aber was wir wissen, wir haben den teuersten Strom in Österreich. Und da gehört die Linz AG genauso wie die EnergieAG fast dazu gezwungen, durch Marktmechanismen, dass sie endlich den Strompreis reduzieren, und das erhoffen wir uns auch durch einen Börsegang. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der gesicherte Teilbörsegang der EnergieAG wurde am 5. Juli in diesem hohen Haus mit großer Mehrheit beschlossen. Es hat in der Hauptversammlung am Mittwoch dieser Woche der EnergieAG eine Fixierung des Börsegangs auf den 8. Februar gegeben. Der Termin ist keine Überraschung. Er ist bereits im Juni medial zu lesen gewesen. Es war auch so, dass dieser Termin Anfang Februar auch auf der Homepage der SPÖ zu finden war. Das heißt, er ist keine Überraschung. Wir Grüne haben uns immer dafür ausgesprochen, dass wir alle rechtskonformen Möglichkeiten und auch tatsächlich machbaren Maßnahmen umsetzen werden, um die Beschleunigung der Volksbefragung zu erreichen. Und der heutige Sitzungsmarathon ist ja ein Beweis dafür. Es hat um siebzehn Uhr eine Sonderregierungssitzung stattgefunden, um achtzehn Uhr ein Sonderfinanzausschuss, jetzt ein Sonderlandtag – das beweist, dass wir Wort gehalten haben und dass alle Verkürzungsmöglichkeiten, die dem Landtag zur Verfügung stehen, ausgeschöpft worden sind. Klar ist, dass aus heutiger Sicht die Bürgerbefragung vor dem Teilbörsegang nicht mehr möglich sein wird. Glauben sie mir, dass ich damit ein Problem habe. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Ein oder kein Problem?") Dass ich ein Problem damit habe! Und dass ich selbst gehofft habe, dass wir in dieses demokratiepolitische Dilemma nicht kommen. Ich muss aber schon auch dazu sagen, dass ein großer Teil an diesem Dilemma auch in der Verantwortung der SPÖ liegt. Und zwar deswegen, weil von der Ankündigung bis zum Beginn der Unterschriftensammlung dreieinhalb Monate vergangen sind. Ich habe damit gerechnet, dass bis Ende Oktober die Unterschriften eingereicht werden, dann wäre sich alles noch ausgegangen. Am 16. November wurde erklärt: Es sind die Unterschriften vorhanden, aber man wartet dann noch einmal eine Woche, bis endlich dann die Unterschriften eingereicht worden sind. (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: "Taktisch verzögert!") Erst ab diesem Moment hat es dann die SPÖ sehr, sehr eilig gehabt und von bewusster Verzögerung gesprochen. Und in letzter Konsequenz natürlich das BürgerInnenrechtegesetz, das mit der SPÖ und der ÖVP gegen die Stimmen von FPÖ und Grüne beschlossen worden ist, das genau jene Fristen und Unverbindlichkeiten festschreibt, die die SPÖ jetzt kritisiert. Und das ist hauptsächlich das Problem, dass es keine aufschiebende Wirkung bei gültigen Landtagsbeschlüssen gibt, dass es keine Verbindlichkeiten gibt beim Umgang, was die Bürgerinnenbefragungen betrifft, und vor allen Dingen, dass der Fristenverlauf unpraktikabel ist. Das heißt, dass die politische Realität eigentlich die Volksbefragungen überholt. Das ist auch der Grund, und ich möchte das noch einmal betonen, warum wir auch bei der letzten Landtagssitzung einen Antrag eingebracht haben auf Reform dieses BürgerInnenrechtgesetzes, wo es genau darum geht, diese Fristen entsprechend praktikabel anzupassen, wo es darum geht, die Verbindlichkeiten in dieses Gesetz hineinzuschreiben, wo es uns auch darum geht, dass den Bürgern und Bürgerinnen das Bürgerrecht wieder zurückgegeben wird, dass das Bürgerrecht nicht verwendet werden kann für Vorwahlkampagnen, wie sie in diesem Fall stattgefunden haben. Klar ist aber auch, dass dieses Bürgerinnenrechtegesetz in diesem Fall jetzt gilt, dass es kein Lex SPÖ geben kann, dass es auf jeden Fall ein geordnetes und reguläres Verfahren braucht zur Durchführung dieser Volksbefragung. Mit der verspäteten Einreichung der Unterschriften ist das Land Oberösterreich demokratiepolitisch sicher in ein Dilemma gekommen, ich möchte das auch erklären warum. Wenn wir uns für den Börsegang aussprechen ist eine Entscheidung getroffen, wenn wir den Börsegang absagen, ist auch eine Entscheidung getroffen, unabhängig wie die Befragung ausgeht. Ich möchte auch dazusagen, dass man einen Börsegang nicht einfach so drei, vier, fünf Wochen verschieben kann, sondern dass das mindestens eine Frist von neun bis zwölf Monate sind. Das bedeutet, dass ein sehr, sehr großes Risiko besteht, entsprechende Verkaufserlöse nicht zu erreichen, dass das meiner Meinung nach dem Unternehmen nicht zumutbar ist. Ich möchte auch klar sagen, dass, wenn wir den Börsegang absagen, es erstens keinen Rückkauf des Trinkwassers durch das Land Oberösterreich gibt, zweitens es keine Investitionsoffensive gibt für Klimaschutz und Energiewende, dass es auch keinen Ausstieg der Energie AG aus den Atomstromimporten geben wird. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass ein Abgehen von diesem Beschluss nicht im Interesse des Landes Oberösterreich ist, dass es unter den gegebenen Rahmenbedingungen die richtige Entscheidung war, die wir am 5. Juli getroffen haben. Mit dem Beschluss vom 5. Juli wird sichergestellt, dass wir die Trinkwasserressourcen und -rechte zu 100 Prozent vom Land Oberösterreich zurückkaufen, damit wir auch eine zentrale Steuerungsfunktion haben. Wir haben die 90.000 Unterschreiber ernst genommen, ich habe das schon gesagt, dass wir ganz klar die Verträge, die dazu bestehen, dem Landtag vorlegen werden, dass wir auch den Landesrechnungshof bitten werden, diese Verträge entsprechend zu kontrollieren, damit man weiß, dass es nicht ein Ausverkauf des Wassers ist, sondern ein Rückkauf. Es geht auch darum, dass wir in der Energiepolitik eine eigenständige umweltorientierte atomstromfreie Energiepolitik forcieren. Das ist mit dem Beschluss des 5. Julis insofern gelungen, weil wir, wie ich meine, eine einzigartige Energiewende beschlossen haben, die bedeutet, dass das Land Oberösterreich bis zum Jahr 2030 auf erneuerbare Energien im Bereich von Wärme und Strom umsteigen wird. Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterbeteiligung von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sensationell angenommen wird und dass das auch ein Zeichen ist, dass der Kurs stimmt. Wir werden die Sorgen und Ängste der Unterschreiber und Unterschreiberinnen ernst nehmen, ernst nehmen deswegen, ich habe es schon gesagt, weil Trinkwasser zurückgekauft wird und nicht verkauft, weil wir garantieren können, dass die Atomstromkonzerne in der Energie AG nicht das Sagen haben werden, sondern ganz im Gegenteil, dass wir bis zum Ende dieser Periode in den oberösterreichischen Leitungen keinen Atomstrom mehr haben werden und dass die Grundversorgung deswegen sicher bleibt, weil wir mittelfristig und langfristig auf Stromimporte und Energieimporte verzichten werden können mit der Energiewende. Deshalb stehen wir hinter dem Landtagsbeschluss und zum gesicherten Teilbörsegang und werden dem Bericht des Finanzausschusses zustimmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 21. Dezember 2007 ist zweifelsohne ein historischer Tag, es ist der Tag, an dem die größte Bürgerinitiative Oberösterreichs mit 90.000 Unterschriften gerade eben von Landesrat Sigl über die Regierung dem Landtag übermittelt worden ist. Es ist ein Erfolg in einem gigantischen Ausmaß der Bevölkerung, dass nämlich unter der Voraussetzung der strengsten Gesetze, wie wir zuerst gerade gehört haben, wo nicht einmal die sechs Monate, die dem Bürger zugestanden wären, dabei ausgeschöpft wurden und innerhalb von fünf Monaten fast um 10.000 mehr Bürger unterschrieben haben als erforderlich war. (Beifall) Die zweite Seite meiner Ambivalenz drückt sich darin aus, dass trotz dieses gigantisch hohen Votums die Mehrheit des Landtags heute dieser Initiative nicht entsprechen wird. Aber damit komme ich zum zentralen Punkt: die Bürgerinitiative, das Bürgerrecht sieht dafür vor, wenn nicht entsprochen wird, dass damit automatisch bei Verlangen des Antragstellers die Bürgerbefragung stattzufinden hat. Damit wissen wir mit dem Beschluss, wie auch im Finanzausschuss bereits getätigt, dass die Bürgerbefragung stattfinden wird. (Beifall) Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein höchst positiver demokratiepolitischer Beitrag, der im Grund den Menschen, die sich mit großem Engagement über alle Parteigrenzen hinweg für diese Initiative gegen den Börsegang der Energie AG eingesetzt haben, ihre Bestätigung sichert, die sie heute erfahren dürfen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wo es um eine zentrale Frage geht: wie gehen wir mit einem Grundversorgungs- und Grundentsorgungsunternehmen um, das möchte ich heute nicht mehr im Einzelnen diskutieren. Wir haben im Landtag schon sehr viel darüber diskutiert, aber eine Tatsache möchte ich feststellen: dass gerade gestern bei der Bilanzpressekonferenz festgestellt wurde, dass ein Unternehmen, das zu 100 Prozent in öffentlicher Hand ist, die beste Bilanz seit ihrem Bestehen, seit 115 Jahren vorgelegt hat. Das ist für mich der beste Beweis, dass ein Unternehmen in öffentlicher Hand ebenfalls hervorragend geführt werden kann. (Beifall) Ich bedanke mich bei denen, die dazu beigetragen haben. Mit dem heutigen Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren, treten wir in ein völlig neues Stadium der Diskussion ein. Oberösterreich steht davor, sich zu entscheiden, ob dieses Land die Bürgerrechte ernst nimmt, die Bürgerrechte wahrt, ob es ein Land der Bürger ist oder ob die Interessen des Börsegangs Vorrang haben: Das ist die Kernfrage, da geht es nicht um den Termin, wie könnte man noch bei ein paar Terminen dort ein bisschen länger brauchen und dort ein bisschen schneller handeln. Es ist die verfassungsrechtliche Kernfrage: Wie steht dieses Land zu seinen Bürgerrechten, das hier herinnen beschlossen worden ist, wo in der Frage, dass das Bürgerrecht ein Verfassungsrecht ist - oder ist das Börserecht wesentlicher? Meine Damen und Herren, dieses Frage muss beantwortet werden, diese Frage wird auch für unsere Bürger in Oberösterreich von Interesse sein. Gibt es hier noch einen Zugang oder sind drei Monate, Kollege Hirz, wie das Gutachten besagt hat von Zapatocky, drei bis sechs Monate, Entschuldigung, einer Verschiebung mehr wert oder weniger wert als die Bürgerrechte? Diese zentrale Frage hat sich dieser Landtag zu stellen, meine Damen und Herren, denn uns einen Vorwurf zu machen, etwas zu spät gemacht zu haben, ist falsch. Die Bürgerinitiative wurde am 21. Juni, das war genau an jenem Tag, als im Finanzausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, unverzüglich eingebracht. Vorher hätten wir auf gar nichts eine Initiative unterstützen können, weil es keinen Beschluss gegeben hat. Aber am 5. Juli, als hier dieses Haus mit Mehrheit beschlossen hat den Börsegang zu gehen, war allen hier herinnen klar, dass eine Bürgerinitiative läuft. Es war klar, meine Damen und Herren, dass die Auseinandersetzung, ob Börsegang oder Bürgerinitiative auf der anderen Seite, auch eine Entscheidung jeder und jedes einzelnen in diesem Haus im Grund fallen wird. Meine Damen und Herren, um das lässt sich nicht herumschwindeln, wir werden die Entscheidung treffen müssen: Stehen wir zu den Bürgerrechten, die nur dann Sinn ergeben, wenn die Befragung vor der Entscheidung, vor dem Börsegang stattfindet, alles andere wäre ein Nicht-Ernstnehmen der Bürgerrechte. Meine große Hoffnung, ich appelliere an die Grünen- und die ÖVP-Regierungsmitglieder, bei der nächsten Regierungssitzung, die hoffentlich demnächst stattfindet, bei der Festlegung in der Verordnung einen Stichtag festzulegen, der eine Bürgerbefragung vor dem Börsegang möglich macht. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Wie denn? Geht ja nicht!“) Ich appelliere an euch, ich ersuche euch, es ist alles möglich, Kollege Anschober, denn diese Entscheidung hat Oberösterreich zu treffen. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Rechte können wir nicht brechen!“) Wenn ein Börseklima, meine Damen und Herren, es absolut noch möglich macht, eine Verschiebung durchzuführen, dann frage ich mich, sind die 90.000 Unterschriften, sind die Rechte der 90.000 Unterschriften nicht stärker, um sie in das Rennen zu bringen, um damit eine Entscheidung zu treffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall) Ich sehe in der heutigen Sitzung des Landtags den Start in diese Diskussion, ob sich Abgeordnete, Regierungsmitglieder dazu bekennen, zur grundsätzlichen Verfassungsbestimmung, dass alles Recht vom Volke ausgeht. Meine Damen und Herren, das Bürgerrecht baut darauf auf, ich lade alle ein, hier dieses wirklich ernst zu nehmen, nicht abzugleiten in eine parteipolitische Diskussion, die nichts bringt, sondern es geht darum, dass den Bürgern, lassen Sie bitte die Parteipolitik heraus, es geht darum, dass 90.000 Bürger, meine Damen und Herren, es sich nicht gefallen lassen werden, dass ihre Bürgerrechte mit jenem Lächeln, was Sie hier so unwahrscheinlich locker von sich geben, ihnen genommen werden. Wir werden für die Bürger eintreten, wir werden alle Möglichkeiten auf demokratiepolitischer Ebene nützen, die uns zur Verfügung stehen: Denn eines ist für uns klar, Demokratie und Bürgerrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren, stehen für uns an erster Stelle, Börse an zweiter. In diesem Sinne ersuche ich um ein Nachdenken, ich appelliere an Sie, nicht zu lächeln, sondern wirklich auf das einzugehen, woran ich hier appelliert habe, Sie gebeten habe im Interesse von 90.000, 80 bis 85 Prozent der Bevölkerung, die eine Bürgerbefragung vor einem Börsegang haben wollen. Übersehen Sie nicht, was die Menschen wollen, leben wir nicht an dem Willen und Wollen der Menschen vorbei. Das war es, wozu ich Sie eingeladen und ersucht habe, darauf einzugehen. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses um Verständnis dafür bitten, dass wir heute hier zu dieser sehr ungewöhnlichen Stunde im Landtag zusammen gekommen sind. Es wissen alle, warum das notwendig geworden ist, wir wollten als Landtag das schnellstmögliche Prozedere, das möglich ist, hier auch durchführen, um auch dem Wunsch der SPÖ zu entsprechen. Dem Herrn Landesrat Ackerl möchte ich entgegnen, wenn Ihre Partei die Unterschriften nicht eine Woche liegen gelassen hätte, dann hätten wir bequem die Landtagssitzung in der letzten Woche zu einer normalen Zeit durchführen können. (Beifall) Zweitens, möchte ich noch einmal klarstellen, weil es vielleicht sonst zu einer Irreführung auch kommt in der öffentlichen Darstellung, worum es denn heute hier geht bei dieser Sitzung. Wir entscheiden darüber, ob wir der Bürgerinitiative entsprechen oder ob wir den Börsegang wie geplant durchführen und damit auch den Landtagsbeschluss vom 5. Juli bestätigen. Das ist die Kernfrage, damit hat sich auch der Finanzausschuss beschäftigt, darüber abgestimmt, es hat der Finanzausschuss auch mit großer Mehrheit diesen Beschluss bestätigt, ich gehe davon aus, dass das auch heute in der Landtagssitzung passieren wird. Das heißt, wir werden diesen Beschluss des 5. Juli, der auch gut begründet ist, in der heutigen Sitzung bekräftigen und bestätigen, weil wir überzeugt davon sind, dass der Börsegang für die Energie AG ein guter, ein richtiger Zukunftsweg ist, weil es ein Weg ist, den auch das Unternehmen selbst einschlagen möchte, und wir deshalb als Eigentümer auch dem Unternehmen diese Möglichkeit eröffnen möchten. Ich sage auch dazu, im Wissen, dass die Hauptversammlung nunmehr auch den 8.Februar als ersten Tag für die Notierung an der Börse festgesetzt hat, wollen wir heute diesen Beschluss fassen, nur um auch klar zu machen, dass das sozusagen eine ganz bewusste Entscheidung dieses Landtags ist. Jetzt möchte ich dem auch entgegnen, was Klubobmann Frais vor mir hier gesagt hat. Wenn wir das heute tun, dann wird das ein demokratisch zu Stande gekommener Beschluss sein, einer demokratisch legitimierten gesetzgebenden Körperschaft auf den Boden der Verfassung und nichts anderes. (Beifall) So zu tun oder es wenigstens zu behaupten, als wäre das verfassungsrechtlich problematisch, als wäre das eine Beugung der Gesetze, ist meiner Meinung nach völlig nicht nur ungehörig, sondern es entbehrt jeder Grundlage. Es ist das, was hier geschieht, gesetzlich legitimiert, dass Sie es politisch nicht wollen, ist etwas anderes, meine Damen und Herren von der SPÖ. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich eine demokratische Mehrheit gebildet hat, dass die Gesetze eingehalten werden, dass die Verfassung das so vorsieht und die Gesetze dieses Landes, dass wir das deswegen so machen, tun Sie nicht so, als wäre das ein Gesetzesbruch, das ist wirklich unfair, was Sie tun. (Beifall) Es haben die Vorredner, insbesondere auch der Gottfried Hirz schon gesagt, die SPÖ hätte es auch selber in der Hand gehabt, schneller zu sein, das liegt nicht in unserer Verantwortung, es ist nun einmal so, dass die Unterschriften zu diesem Zeitpunkt eingereicht wurden. Ich möchte Ihnen etwas anderes auch noch dazusagen, weil gesagt wurde, wir haben ja gar nicht die sechs Monate gebraucht, sondern wir sind nach fünf Monaten fertig geworden. Wie oft sollen wir Ihnen das noch erklären, es ist völlig unerheblich, das Bürgerrechtegesetz sagt ja nur, dass die Unterschriften nicht älter als sechs Monate sein dürfen, das ist alles, ansonsten geht es nur darum, wann haben Sie die Unterschriften beieinander, dann wird ein entsprechendes Prozedere ausgelöst, wo auch gesetzliche Fristen in den einschlägigen Gesetzen festgelegt sind. Ich finde, ganz ehrlich gesagt, die Diskussion, so wie Sie sie führen, auch scheinheilig, da wird beschworen und gesagt, die Bürgerrechte sind das Wichtigste. Ich frage Sie eines, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Warum haben Sie dann den Antrag der ÖVP in Linz auf eine Bürgerbefragung beim Linzer Stadion abgelehnt, wenn Ihnen die Bürgerrechte so wichtig sind? Ganz einfach abgelehnt, niedergestimmt im Linzer Gemeinderat. Wer soll Ihnen das abnehmen, was Sie uns da erklären? Also das ist meiner Meinung nach doppelbödig, wie so manches, was von Ihnen gesagt wurde. (Beifall) Ich möchte die 90.000 Unterschriften überhaupt nicht abwerten, im Gegenteil, aber ich würde Sie bitten, lassen Sie die Kirche im Dorf. Wenn hier am Rednerpult behauptet wird, es ist die größte Bürgerinitiative, die es bis jetzt gegeben hat, dann muss ich Ihnen sagen, das stimmt nicht ganz. (Unverständlicher Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger) Ja, es stimmt nicht. Kann ich Ihnen auch beweisen, Frau Landesrätin. Das Gentechnikvolksbegehren hat über 220.000 Unterschriften gehabt in acht Tagen, nicht nach fünf Monaten. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir reden ja von Bürgerinitiativen in Oberösterreich!") In Oberösterreich. Das Volksbegehren Veto gegen Temelin, auch über 220.000 Unterschriften. Also, Sie müssen schon auch wissen, wovon Sie da reden, und nicht versuchen sozusagen, hier die Leute in die Irre zu führen. Das, was mich stört in der ganzen Angelegenheit ist, dass Sie ein Instrument der direkten Demokratie missbrauchen für Ihre parteipolitischen Zwecke. Das ist das, was wir nicht richtig finden. (Beifall) Sie wissen genau, weil Sie dabei gewesen sind, als wir dieses Gesetz hier in diesem Haus beschlossen haben, dass wir damit wollten, dass es eine Möglichkeit gibt für den Bürger, und zwar für jene Gruppen, die nicht die Möglichkeit des direkten Zugangs zur Politik, etwa für Parteien oder eben jene die hier im Landtag sitzen, dass dieses Instrument für die gedacht war, und das ist sogar ausdrücklich in den erläuternden Bemerkungen im Anhang niedergeschrieben. Und trotzdem haben Sie versucht, daraus einen parteipolitischen Vorteil zu schlagen, indem Sie diese Kampagne veranstaltet haben. Es ist nicht das, was das Bürgerrechtegesetz gewollt hat. Es ist eine Möglichkeit, aber es ist eigentlich auch aus meiner Sicht nicht ganz fair, wenn wir schon von demokratiepolitischen Faktoren in diesem Zusammenhang reden. Und ein letzter Punkt, ich sage es noch einmal, ich habe das schon auch in diesem Haus einige Male gesagt, das, was der wirkliche Schaden, der daraus entsteht, ist, was Sie machen auf dem Rücken dieses Unternehmens: Die Energie AG ist ein Leitbetrieb des Landes, die Energie AG hat eine Strategie, die Energie AG möchte diesen Weg gehen, und man hat den Eindruck, dass Ihnen das eigentlich egal ist, dass es Ihnen um den parteipolitischen Vorteil geht, und dass es einfach um eine Parteikampagne geht, obwohl es eine klare Willensbildung gibt im Unternehmen, dass man diesen Weg gehen will. Und ich sage Ihnen, es ist ein guter Weg und die richtige Entscheidung für das Unternehmen und sie ist wohl durchdacht. Ich verstehe es eigentlich nicht, das heißt, ich kann mir denken, warum es so ist, aber es ist trotzdem unverständlich, dass sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, auch wenn sich demokratische Mehrheiten bilden. Und ein letzter Satz: Ich höre, dass heute in der Regierung auch die Verträge für den Rückkauf der Trinkwasserassets dem Rechnungshof zugeleitet werden sollen, damit der das dann auch noch einmal anschaut. Wir haben dann auch heute einen entsprechenden Eingang im Landtag. Und ich habe gehört, dass die SPÖ da dagegen gewesen sein soll. Auch das ist eigentlich aus meiner Sicht nicht verständlich. Denn, wenn Ihnen das das Allerwichtigste ist, weil das ist ja auf den Plakaten drauf gestanden, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, dann müssten Sie ja interessiert daran sein, dass es zu diesen, (Landesrat Ackerl wiederholt die Handbewegung von Abg. Mag. Strugl) ja genau, Herr Landesrat Ackerl, wenn Sie der Meinung sind, dass meine Gestik Sie belustigt, dann nehme ich das natürlich zur Kenntnis, aber ich überlasse es einmal Ihrer gerechten Beurteilung, ob das eine kultivierte Form der Diskussionsführung ist, das ist also etwas, was Ihnen überlassen ist, aber was ich in der Sache sagen wollte, erklären Sie doch den Menschen, warum Sie diesen Rückkauf nicht wollen und warum Sie da dagegen gestimmt haben. Denn das versteht niemand. Sie plakatieren sich monatelang und sagen, wir dürfen unser Wasser nicht verkaufen. Dann will die Regierung genau das tun, die Verträge sozusagen durch den Rechnungshof noch einmal prüfen lassen des Rückkaufens. Sogar einen Antrag haben wir hier herinnen beschlossen. Und dann stimmen Sie dagegen. Soll ich Ihnen was sagen? Da kennt sich niemand mehr aus, was Sie da wollen. Und deswegen bin ich der Meinung, es ist schon irgendwie auch eine gute Entscheidung deswegen, dass sich hier so eine breite Mehrheit bildet, denn bei der SPÖ geht es einmal so und einmal so, je nachdem, wo Sie halt glauben, dass es Ihnen parteipolitisch nützt. Aber das, meine Damen und Herren von der SPÖ, ist keine Politik für das Land Oberösterreich, das ist Parteipolitik. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1402/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion mit Ausnahme eines Abgeodneten und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass dem Landtag auch die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Rückkauf der oberösterreichischen Trinkwasserassets zugeleitet wurde. Diese Regierungsvorlage liegt Ihnen als Beilage 1403/2007 auf Ihren Plätzen vor. Ich teile Ihnen mit, dass ich sie dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen habe. Die Tagesordnung ist damit abgearbeitet. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall) (Ende der Sitzung: 19.46 Uhr) 10 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 45. Sitzung am 21. Dezember 2007 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 45. Sitzung am 21. Dezember 2007 9