Kurzschriftlicher Bericht 43. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 8. November 2007 Inhalt: Fragestunde: L-8171/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Strugl an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 5) L-8168/1-XXVI: Anfrage der Abg. Wageneder an Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 12) L-8169/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 14) L-8170/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Ackerl (Seite 16) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 18) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1325/2007: Initiativantrag betreffend keine Veräußerung von Energie AG-Anteilen an Atomstrom produzierende Unternehmen. Redner: Abg. Affenzeller (Seite 20) Abg. Hirz (Seite 21) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 23) Abg. Mag. Strugl (Seite 24) Beilage 1326/2007: Initiativantrag betreffend Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM. Redner/innen: Abg. Schwarz (Seite 25) Abg. Jachs (Seite 26) Abg. Dr. Frais (Seite 27) Abg. Dr. Brunmair (Seite 28) Beilage 1327/2007: Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten. Redner/in: Abg. Wageneder (Seite 29) Abg. Kapeller (Seite 30) Abg. Mag. Stelzer (Seite 31) Abg. Ing. Aspöck (Seite 32) Beilage 1330/2007: Initiativantrag betreffend die Aufnahme der HPV-Impfung zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm des Bundes. Redner/innen: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 33) Abg. Schwarz (Seite 33) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 34) Abg. Moser (Seite 35) Geschäftsantrag betreffend Aufnahme der Beilage 1323/2007, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007). Aktuelle Stunde über das Thema: "Gemäß der Österreichischen Bundesverfassung geht das Recht vom Volk aus. Soll daher der EU-Reformvertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden?" Redner/innen: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 36) Abg. Schürrer (Seite 39) Abg. Dr. Frais (Seite 42) Abg. Schwarz (Seite 44) Abg. Bernhofer (Seite 46) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 47) Abg. Moser (Seite 48) Abg. Dr. Frais (Seite 49) Abg. Lischka (Seite 50) Abg. Hirz (Seite 51) Landesrat Sigl (Seite 52) Abg. Mag. Chansri (Seite 54) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1328/2007: Initiativantrag betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung. Beilage 1329/2007: Initiativantrag betreffend den EU-Reformvertrag ("Vertrag von Lissabon"). Redner/in: Abg. Schwarz (Seite 55) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 56) Abg. Dr. Frais (Seite 57) Abg. Mag. Strugl (Seite 58) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1328/2007: Initiativantrag betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung. Berichterstatter: Abg. Schürrer (Seite 58) Redner: Abg. Dr. Brunmair (Seite 58) Abg. Hirz (Seite 60) Beilage 1312/2007: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Jagdgesetz geändert werden. Berichterstatter: Abg. Schenner (Seite 60) Redner/in: Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 61) Abg. Jachs (Seite 62) Landesrat Dr. Stockinger (Seite 62) Beilage 1313/2007: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007). Berichterstatter: Abg. Schenner (Seite 63) Redner/in: Abg. Eidenberger (Seite 63) Abg. Schillhuber (Seite 64) Abg. Hingsamer (Seite 65) Abg. Mühlböck (Seite 66) Abg. Wageneder (Seite 67) Abg. Ing. Öller (Seite 69) Abg. Ing. Aspöck (Seite 70) Landesrat Dr. Stockinger (Seite 70) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 72) Mündlicher Geschäftsantrag Abg. Schenner zur Beilage 1313/2007 (Seite 74) Redner: Abg. Schenner (Seite 74) Beilage 1323/2007: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007). Berichterstatterin: Abg. Brunner (Seite 75) Redner/innen: Abg. Brunner (Seite 75) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 76) Abg. Brandmayr (Seite 76) Beilage 1326/2007: Initiativantrag betreffend Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 77) Rednerinnen: Abg. Schwarz (Seite 78) Abg. Mag. Chansri (Seite 78) Beilage 1327/2007: Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten. Berichterstatterin: Abg. Wageneder (Seite 78) Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 79) Abg. Bauer (Seite 79) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 80) Beilage 1330/2007: Initiativantrag betreffend die Aufnahme der HPV-Impfung zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm des Bundes. Berichterstatterin: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 81) Rednerin: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 82) Beilage 1345/2007: Geschäftsantrag des freiheitlichen Abgeordneten Mag. Günther Steinkellner betreffend einen Fristsetzungsantrag zu den Beilagen 66/2003, Initiativantrag betreffend eine Änderung des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich, sowie zur Beilage 67/2004, Initiativantrag betreffend eine Änderung der Landesverfassung. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 83) Redner: Abg. Hirz (Seite 84) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Prinz und Abg. Dr. Schmidt Landesamtsdirektor-Stellvertreter WHR Dr. Mayer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr) Erste Präsidentin: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen! Ich begrüße sehr herzlich den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer und die Mitglieder der Oö. Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Damen und Herren auf der Galerie, denen ich auch danke für das Kommen und für ihr Interesse. Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien seien ebenfalls herzlich begrüßt. Heute sind die Frau Abg. Dr. Schmidt und der Herr Abg. Prinz von der Sitzung entschuldigt. Zu Ihrer Information darf ich Ihnen noch sagen, dass die amtliche Niederschrift über die 42. Sitzung, also die letzte Sitzung des Landtages, in der Zeit von 9. bis 23. November 2007 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme aufliegt. Wir beginnen diese Sitzung mit einer Fragestunde. Eine Zusammenfassung aller Anfragen haben Sie auf Ihren Plätzen. Die erste Anfrage ist die des Herrn Klubobmanns Abg. Mag. Strugl an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Bitte sehr! Abg. Mag. Strugl: Guten Morgen Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider! 380.000 der 684.000 Erwerbstätigen in Oberösterreich haben, um ihrer Beschäftigung nachzugehen, einen Weg zumindest in einen anderen Ort in Kauf zu nehmen. 41.500 davon nutzen derzeit ein öffentliches Verkehrmittel. Der Anteil der Bus- und Bahnbenützer im oberösterreichischen Pendlerstrom sank damit von 12,4 auf 11 Prozent. Oberösterreich schneidet hier im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ schlecht ab. Diese Zahlen hat kürzlich der Verkehrsclub Österreich veröffentlicht. Der öffentliche Verkehr wird bei uns offenbar von den Pendlern nicht in dem Ausmaß angenommen, wie wir uns dies wünschen würden. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe für diese negative Entwicklung?" Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann! Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geschätzter Herr Klubobmann! Ich bedanke mich für diese Anfrage, weil es mir Gelegenheit gibt, vor dem hohen Haus über positive Entwicklungen im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich zu berichten. Herr Klubobmann, Sie haben gesagt, der VCÖ hat diese Zahlen veröffentlicht, wo liegen meiner Meinung nach die Ursachen dafür? Ich darf Ihnen die Presseaussendung des VCÖ einleitend noch einmal kurz zur Kenntnis bringen. Da ist nichts gekürzt, nichts geändert, der wortwörtliche Text dieser Aussendung. VCÖ: 545.000 pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Immerhin 545.000 Pendlerinnen und Pendler fahren in Österreich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Der VCÖ weist darauf hin, dass mehr als die Hälfte davon Wienerinnen und Wiener sind. In den Bundesländern ist der Anteil der Bus- und Bahnpendler sehr verschieden: In Kärnten ist der Anteil mit 9 Prozent am niedrigsten, in Niederösterreich mit 21 Prozent am höchsten. Der VCÖ fordert mehr Bahnverbindungen, ein lohnsteuerfreies Jobticket für Pendler und für Mittel- und Großbetriebe verpflichtend die Einführung von Mobilitätsmanagement. Laut Statistik Austria sind in Österreich durchschnittlich rund 3,7 Millionen Personen erwerbstätig. Eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt, dass davon rund 2,4 Millionen Personen in einem anderen Ort bzw. in Wien in einem anderen Bezirk arbeiten als sie wohnen. 23 Prozent davon pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. "Das sind immerhin 545.000 Personen. Es könnten aber deutlich mehr sein, wenn entsprechende politische Maßnahmen gesetzt werden", betont VCÖ-Experte Dipl.-Ing. Martin Blum. Rund 1,45 Millionen pendeln mit dem eigenen Pkw zur Arbeit. Die Detailergebnisse der VCÖ-Untersuchung zeigen, dass die Wienerinnen und Wiener mehr als die Hälfte der mit öffentlichen Verkehrsmitteln Pendelnden ausmachen. In den Bundesländern sind rund 255.000 Pendlerinnen und Pendler mit Bus und Bahn unterwegs und 1,2 Millionen mit dem eigenen Pkw. Der VCÖ weist darauf hin, dass der Anteil in den einzelnen Bundesländern verschieden hoch ist: In Niederösterreich pendeln 21 Prozent mit Bus und Bahn zur Arbeit, in Tirol 17,9 Prozent und in Kärnten lediglich neun Prozent. "Im Interesse des Klimaschutzes ist der Anteil jener, die mit Bus und Bahn zur Arbeit pendeln deutlich zu erhöhen. Dem politischen Willen sollten auch wirksame Maßnahmen folgen. Das beginnt bei der Siedlungspolitik und Betriebsansiedlungen, damit die Arbeitswege kürzer werden und bei mehr Bahnverbindungen für Pendler", betont VCÖ-Experte Blum. Zudem fordert der VCÖ konkrete Anreize für die Pendlerinnen und Pendler. So sollen Betriebe ihren Beschäftigten lohnsteuerfrei Jobtickets anbieten können. "Das Finanzministerium braucht hier lediglich eine entsprechende Regelung erlassen", erklärt VCÖ-Experte Blum. Zudem tritt der VCÖ für verpflichtendes Mobilitätsmanagement für Mittel- und Großbetriebe ein. Einige Unternehmen in Österreich haben damit den Anteil der Pkw-Fahrten zur Arbeit bereits deutlich verringert. Darunter noch die Statistik, damit ich alles vollständig vorgelesen habe. VCÖ: In Wien fahren die meisten mit Öffis zur Arbeit, Personen, die in einem Ort bzw. in Wien in anderen Bezirk arbeiten als wohnen. Wien 53 Prozent, Niederösterreich 21,0 Prozent, Tirol 17,9 Prozent, Burgenland 16,4 Prozent, Vorarlberg 14,6 Prozent, Salzburg14,2 Prozent, Oberösterreich 11,0 Prozent, Steiermark 10,9 Prozent, Kärnten 9,0 Prozent, Quelle: Statistik Austria, VCÖ. VCÖ: In Wien pendeln mehr öffentlich zur Arbeit als im Rest von Österreich, Personen, die in einem Ort bzw. in Wien in anderen Bezirk arbeiten als wohnen und öffentlich zur Arbeit fahren. Die absoluten Zahlen: Niederösterreich 96.000, Oberösterreich 41.500, Tirol 31.500, Steiermark 31.000 Salzburg, 16.500, Vorarlberg, 14.500, Burgenland 14.000, Kärnten 10.000, Summe Bundesländer 255.000, Wien 290.000, Summe Österreich 545.000. Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2007. Herr Klubobmann, ich frage Sie, wo in dieser VCÖ-Aussendung steht, dass Oberösterreich von 12,5 auf 11 Prozent gefallen ist. Das ist Ihre Interpretation, hier ist die VCÖ-Studie, die überhaupt keinen Vergleich macht, die sagt in Oberösterreich haben wir derzeit einen Pendleranteil von 11 Prozent. Von Ihren Interpretationen, es ist alles schlechter geworden, wir wären von 12,5 Prozent heruntergefallen, steht in dieser Aussendung überhaupt nichts. Ich möchte aber, nachdem ich Ihre konstruktive Arbeit sehr schätze, versuchen, zu interpretieren, was Sie da an Zahlen zusammengemischt und was Sie vor allem da ein bisschen verwechselt haben. Ich darf daher einige Klarstellungen anbringen, was in dieser Presseaussendung des VCÖ gesagt wird und was nicht. In der VCÖ-Untersuchung wurde mit den Erhebungsdaten aus dem Jahr 1990 und aus dem Jahr 2001 gerechnet. Neuere Erhebungsdaten gibt es nicht – das ist aus den Publikationen von Statistik Austria ersichtlich, das bestätigt auch der Statistische Dienst des Landes. Wenn man die Presseaussendung des VCÖ genau liest, dann sieht man auch, dass der VCÖ keinerlei Aussagen darüber macht, wie sich die Verkehrsmittelwahl im Zeitablauf entwickelt – es wird kein Trend beschrieben. In der VCÖ-Untersuchung wurde lediglich ein gegebener Status aus dem Jahr 1990 bzw. 2001 auf 2006 hochgerechnet. Es kann also aus der Presseaussendung des VCÖ nicht der Schluss gezogen werden, es hätte sich der Anteil der Bus- und Bahnbenützer im Pendlerstrom von 12,4 auf 11 Prozent verändert. Ich vermute, dass Ihnen Herr Klubobmann hier ein Interpretationsfehler unterlaufen ist. In der Verkehrserhebung des Landes Oberösterreich für das Jahr 2001 wird ein Wert von 12,4 Prozent ausgewiesen. Ich nehme an, dass Sie den verwendet haben. Dieser Wert bedeutet und jetzt kommt Ihr Interpretationsmalaise: 12,4 Prozent aller Wege aller Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Rechnet man dort die Wege heraus, die zur Arbeit führen, das ist nämlich die Gesamtsumme aller öffentlichen Wege, auch die zum Arzt und alle sonstigen Erledigungen, rechnet man die Wege zur Arbeit heraus, ergibt sich ein anderes Bild. Zählt man die beiden Kategorien "nur ÖV" und "Mischform Individualverkehr-Öffentlicher Verkehr" zusammen, so erhalten wir einen Anteil von 10,3 Prozent bei den Wegen zur Arbeit. Wir haben also schon in der Verkehrserhebung 2001 in Oberösterreich annährend den Wert von 11 Prozent bei den Arbeitspendlern gehabt. Genau haben wir in dieser Erhebung, die Sie verwenden, 10,3 Prozent gehabt und haben jetzt laut VCÖ 11 Prozent, also in Wahrheit haben wir eine Steigerung von 0,7 Prozent und ich bin aber fair wie immer und sage damals waren es ungefähr 11 Prozent und auch jetzt sind des 11 Prozent. Eine negative Entwicklung, die Sie hier zeichnen wollen, ist also keineswegs gegeben. Ich möchte Ihnen nun noch die Fakten im Detail darlegen. Ich habe dazu Herrn Hofrat Dr. Höfler von der Abteilung Verkehrstechnik ersucht, mit den Autoren der VCÖ-Studie Kontakt aufzunehmen, um die Detailinformationen zu erhalten. Es wurde mitgeteilt, dass die Fahrleistungen in Österreich aus dem Jahr 1990 mit rund 63 Milliarden PKW-km als eine wesentliche Ausgangszahl angenommen wurden. Diese Daten stammen aus der Publikation "Verkehr in Zahlen" des Verkehrsministeriums. Weiters wurden aus "Verkehr in Zahlen" Strukturparameter der Mobilität (wie Verkehrsmittelbenutzung, durchschnittliche Tagesweglängen, Wege pro Person und der daraus resultierende Verkehrsaufwand pro Person) abgeleitet. Auf Basis von Mobilitätserhebungen und der Pendlerstatistik wurden die Entwicklungen der Verkehrsleistungen hochgerechnet. Für Oberösterreich liegen hier die Verkehrserhebung aus dem Jahr 2001 und die Daten der Statistik Austria aus der Volkszählung 2001 vor. Laut Aussage von Herrn Hofrat Mag. Dr. Fürst von der Abteilung Statistischer Dienst gibt es zur Zeit noch keine Fortrechnung der Daten aus der Pendlerstatistik. In der VCÖ-Untersuchung wurde weiters eine Umrechnung von Pkw-Kilometern entsprechend den mittleren Besetzungsgraden (1,2 bis 1,3 pro Pkw-Fahrt) vorgenommen. Daraus wurde für Oberösterreich eine Fahrleistung von 16,8 Milliarden Personen-Kilometer ermittelt. Die Zahlen werden auf die aktuelle Bevölkerung (Personen ab 17 Jahren) bezogen, wodurch die pro Jahr zurückgelegte Streckenlänge pro Person (in km) abgeleitet wird. Wie dargestellt handelt es sich bei den Angaben in der VCÖ-Untersuchung um hochgerechnete Daten von Erhebungen aus dem Jahr 2001. Wenn man nun gleich die Daten der Statistik Austria in der Pendlerstatistik 2001 ansieht, so sieht man: Unter den Tagespendlern in Oberösterreich haben die ÖV-Nutzer – also die Nutzer von Eisenbahn, Straßenbahn und Bus zusammen – einen Anteil von 11 Prozent; Statistik Austria – genaueste Erhebung. Ein ähnliches Bild liefert die Verkehrserhebung 2001 des Landes Oberösterreich, wobei hier die Daten aus einer Stichprobe stammen. In der Verkehrserhebung haben wir jene Personen erhoben, die nur öffentliche Verkehrsmittel benutzen, aber auch jene Personen, die eine Mischform von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr wählen. Gerade aufgrund der vorhin genannten dispersen Siedlungsstruktur in Oberösterreich ist es vielfach nötig, mit einem Individualverkehrsmittel zur nächsten Park- and Ride-Anlage zu fahren und dort auf Zug oder Bus umzusteigen. Zählt man beide Kategorien zusammen, so erhalten wir einen Anteil von 10,3 Prozent bei den Wegen zur Arbeit. Die Pendlerstatistik und die Verkehrserhebung stimmen also gut zusammen. Gesamterhebungen wie sich die Situation im Verkehrsbereich seither – also seit 2001 – verändert hat, liegen nicht vor. Ich kann Ihnen allerdings trotzdem aktuelles Datenmaterial anbieten, aus dem sich ermessen lässt, wie der öffentliche Verkehr in Oberösterreich zugelegt hat. Die von den Verkehrsunternehmen für die Kraftfahrlinien und Eisenbahnen gemeldeten Beförderungszahlen sind Grundlage für die Personenverkehrsstatistik. Und hier vermerken wir ein sehr erfreuliches Ergebnis: Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Fahrgäste in Oberösterreich von 142 auf 156 Millionen erhöht. Das ist eine deutliche Steigerung um knapp 10 Prozent. Besonders erfreulich ist die Fahrgastentwicklung im Schienenverkehr, also im Regionalverkehr der ÖBB, und bei den Lokalbahnen von Stern & Hafferl. Hier weist die Statistik Zunahmen von 2000 auf 2006 von 22 Prozent aus. Die Fahrgastzahlen sind von 12,8 auf 15,6 Millionen angestiegen. Auch bei der Salzburger Lokalbahn, die allerdings nur auf einer Teilstrecke in Oberösterreich verkehrt, gibt es zwischen 2001 und 2006 eine Fahrgaststeigerung von rund 14 Prozent. Beim größten Anbieter im Regionalbusbereich, nämlich bei ÖBB-Postbus, konnte zwischen 2000 und 2006 eine Fahrgaststeigerung von 12,5 Prozent erreicht werden. Sie wissen ja, dass wir mit den regionalen Verkehrskonzepten eine Vorgangsweise entwickelt haben, wie wir das Angebot im öffentlichen Verkehr in den Regionen auch bedarfsgerecht gestalten. Die bestehenden Angebote werden systematisch untersucht, die Anschlüsse zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln werden abgestimmt, durch Leistungsbestellungen werden Taktfahrpläne herbeigeführt. Gleichzeitig wird auch die Infrastruktur verbessert und modernisiert. Wie man sieht, wird das verbesserte Angebot von den Menschen auch angenommen. Besonders erfreulich sind auch die Fahrgastzuwächse in den Städten. So konnten die Linz-Linien seit 2000 einen Zuwachs von 6,4 Millionen Fahrgästen erzielen. Die Errichtung der Nahverkehrsdrehscheibe war wirklich ein Meilenstein in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im oberösterreichischen Zentralraum. Die Linz-Linien verzeichnen in der Station Hauptbahnhof enorme Fahrgastzuwächse, allein von 2005 auf 2006 wurde ein Plus erzielt. Die letzte Zählung ergab 27.600 Personen, die die Station Hauptbahnhof täglich benützen. Ich möchte an dieser Stelle noch einen ganz wichtigen Hinweis geben. Das erste bezirksweite Regionalverkehrskonzept, nämlich im Bezirk Perg, wurde im Herbst 2001 gestartet. Alle Erhebungen, auf die sich heutige Hochrechnungen stützen, wie die oberösterreichische Verkehrserhebung 2001 oder die österreichische Volkszählung 2001, fanden also noch vor der Umsetzung der regionalen Verkehrskonzepte statt. Erfolge, die im öffentlichen Verkehr seither erzielt wurden, können somit in diesen Erhebungen noch nicht abgebildet sein. Mittlerweile haben wir ja das gesamte Mühlviertel mit Regionalverkehrskonzepten versorgt, die Konzepte für Eferding, Steyr und Kirchdorf sind gerade in Umsetzung, Gmunden und Vöcklabruck starten demnächst. In den übrigen Regionen wird an der Erstellung der Konzepte gearbeitet. Es gibt auch ganz aktuell eine weitere Auswertung, die die positive Entwicklung im öffentlichen Verkehr bestätigt. Die Oberösterreichische Verkehrsverbund Organisationsgesellschaft hat die Verkaufsdatensätze, die ja seit der Systemumstellung bei den Verbundverträgen in sehr guter Qualität vorliegen, ausgewertet. Im Zeitraum zwischen 2002 und 2006 sind die Verkaufszahlen von Verkehrsverbundfahrkarten in Oberösterreich insgesamt um 17,8 Prozent gestiegen. Das heißt, 17,8 Prozent mehr Fahrscheine wurden verkauft. Ganz besonders erfreulich war die Entwicklung in den städtischen Kernzonen. Hier gab es eine Steigerung von 24,8 Prozent. Ich hoffe, dass ich Ihnen zeigen konnte, dass im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich es eine deutlich positive Entwicklung gibt. Ich bin überzeugt, dass es richtig ist, den eingeschlagenen Weg zur Modernisierung des Fuhrparks und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes im öffentlichen Verkehr fortzusetzen. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann Strugl. Abg. Mag. Strugl: Danke vielmals, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ganz überzeugt haben Sie mich noch nicht. Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, in der Fragestunde fragen die Abgeordneten des Hauses die Regierungsmitglieder. Wenn Sie Wert darauf legen, ich bin Vorsitzender des Unterausschusses Landtagsgeschäftsordnung, da können wir gerne auch über ein Instrument diskutieren, wo die Regierungsmitglieder die Abgeordneten befragen, aber derzeit gibt es das noch nicht. Also, ich kann das schon auch aufnehmen irgendwie in die Diskussion über diese Materie. Aber noch einmal zurück zur eigentlichen Frage. Ihre Ausführungen ändern auch nichts an der Tatsache, dass Oberösterreich trotzdem auch in der von Ihnen jetzt auch verlesenen Aussendung des Verkehrsclubs Österreich im Bundesländervergleich im hinteren Feld liegt. Und das, obwohl ja die Ausgaben beispielsweise für Bestellleistungen oder aber auch die Zahlungen des Landes an die ÖBB in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Und auch die Verkehrsprognose Oberösterreich 2020 plus, wo es dann tatsächlich den Gesamtanteil des öffentlichen Verkehrs betrifft, zeigt ja, dass dieser Anteil insgesamt rückläufig ist. Diese Zahlen dürften Sie ja auch kennen. Und daher frage ich Sie, woran liegt das Ihrer Meinung nach, dass es, obwohl mehr investiert wird, es zu diesen Entwicklungen kommt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin! Ich hoffe, Sie sind einverstanden, wenn ich jetzt die Zusammenfassung sehr kurz mache, sonst müsste ich meine Beantwortung noch einmal vorlesen. Also, noch einmal sehr einfach, Herr Klubobmann, zusammengefasst. Der VCÖ hat nicht festgestellt, dass wir von 12,5 auf 11 Prozent gefallen sind, das war Ihre Interpretation. In der Aussendung steht drinnen, Oberösterreich hat 11 Prozent. Ich habe Ihnen gerade gezeigt und nachgewiesen, dass wir in Oberösterreich 2001 nicht 12,4 Prozent Pendler gehabt haben im öffentlichen Verkehr, sondern 10,3 Prozent, also, selbst in der VCÖ- und in der Statistik-Austria-Hochrechnung sind wir um 0,7 Prozent besser geworden. Und dann habe ich sehr lang und breit erklärt, dass sich alle diese Zahlen auf einen Zeitraum von 1990 bis 2001 bewegen, und alle Regionalverkehrskonzepte und positiven Entwicklungen, die wir haben, in diesen Zahlen nicht abgebildet sind. Ich werde mir daher erlauben, neuere, besser Zahlen auch vorzulegen, die dokumentieren, dass wir im öffentlichen Verkehr positive Entwicklungen haben. Der Verkehrsverbund, der wirklich unverdächtig ist, Aufsichtsratsvorsitzender Franz Hiesl, hat in der letzten Aufsichtsratssitzung festgestellt, dass wir bei den Fahrkartenverkäufen deutlich steigende Zahlen haben und bei den Fahrgästen deutliche Zahlen haben, das heißt also, die Investitionen in den öffentlichen Verkehr lohnen sich und rechnen sich, und ich sage, Gott sei Dank tun sie das. Ich möchte daher diese negative Erwartungshaltung, die Sie haben, in eine positive umwandeln, Ihnen gute Zahlen und gute Unterlagen auch in Zukunft gerne liefern über die positive Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. Ich darf Ihnen sagen, dass wir, und darauf können Sie stolz sein, kann der ganze Landtag stolz sein, hier in Oberösterreich wirklich toll unterwegs sind. Wir haben die ersten 10 ganz neuen Talent-Garnituren Österreichs, barrierefrei dank Gunther Trübswasser, die modernsten und besten bekommen, bis Sommer nächsten Jahres sind es dann 16 Talent-Garnituren. Wir haben Wels jetzt umgestellt auf Biosprit, die modernste Busflotte, das durfte ich alleine zahlen, eröffnet und übergeben haben wir es gemeinsam. Wir stellen die 86 Busse der Linz-Linien auf Erdgasbusse um, ein Meilenstein im öffentlichen Verkehr, also, es geht wirklich etwas weiter, und ich hoffe, dass ich auch Sie überzeugen kann, dass wir hier gut arbeiten, dass Oberösterreich gut unterwegs ist, zusammengefasst ist der Pendleranteil im öffentlichen Verkehr von 10,3 auf 11 Prozent angestiegen, wir werden gemeinsam alles tun, dass dieser Anteil weiter ansteigt, damit wir also andere Bundesländer vielleicht noch überholen können, aber positive Entwicklungen gibt es auf jeden Fall. Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Strugl bitte. Abg. Mag. Strugl: Danke vielmals, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ich bin schon gespannt auf Ihre Zahlen, die dem widersprechen, was der Verkehrsclub Österreich hier veröffentlicht hat. Wenn mehr Fahrkarten verkauft werden, heißt das noch lange nicht, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs steigt, denn es ist Ihnen ja bekannt, dass es einen Unterschied gibt zwischen absoluten Fahrgastzahlen und relativen Anteilen. Mehr würden Sie mich überzeugen, wenn Sie mir Maßnahmen sagen könnten, mit denen Sie den öffentlichen Verkehr, insbesondere für die Pendler, attraktiver machen könnten? Und das wäre jetzt auch noch meine Zusatzfrage. Erste Präsidentin: Bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Selbstverständlich gerne. Sie haben mich ja nach den Zahlen gefragt und nicht nach den Maßnahmen. Wir haben selbstverständlich alle Maßnahmenpakete hier auch vorliegen. Und ich darf Ihnen natürlich auch sagen, dass ich in der Zwischenzeit ja auch die Liste des Ausbaus der Regionalverkehrskonzepte in Oberösterreich geliefert habe. Wir werden, wie gesagt, im nächsten Jahr die Regionalverkehrskonzepte Gmunden und Vöcklabruck in Angriff nehmen. Vöcklabruck ist ein wichtiger Pendlerbezirk, der zweitgrößte Wirtschaftsraum nach dem Zentralraum in Oberösterreich. Wir arbeiten am Regionalverkehrskonzept Wels, möchten bis zum Sommer die Regionalverkehrskonzepte Braunau, Ried, Schärding umsetzen, sind die effizientesten Angebote im öffentlichen Verkehr gut abgestimmt, vertaktet. Das sind zum einen wichtige Maßnahmen. Zum Zweiten setzen wir natürlich auf den Ausbau der Summerauerbahn und Pyhrnbahn, hier verhandelt ja der Herr Landeshauptmann in der Zwischenzeit mit der Steiermark, dem Finanzminister und Verkehrsminister, damit diese Hauptroute deutlich verbessert wird. Wir setzen auf die City-S-Bahn, auch hier verhandelt der Herr Landeshauptmann, dass die rasch umgesetzt werden kann, und gebaut werden kann. Wir verhandeln mit der ÖBB, was die Verlängerung des dritten, vierten Gleises Westbahn von Kleinmünchen in den Hauptbahnhof herein betrifft. Das ist noch ein wichtiges Projekt für Oberösterreich. Und wir haben ein mittelfristiges, ein 5-Jahres-Investitionsprgoramm mit Stern & Hafferl abgeschlossen, wie die einzelnen Linien Stern & Hafferl attraktiviert und ausgebaut werden können. Als nächstes kommt die Strecke Lambach-Vorchdorf dran, und wir haben ein 5-Jahres-Investitionsprgoramm mit den Salzburger Lokalbahnen beschlossen, wie wir also die Salzburger Lokalbahn in Oberösterreich und in Salzburg attraktivieren können. Wir werden im Jänner die Studie vorstellen, die Verlängerung der Salzburger Lokalbahn entweder bis St. Pantaleon, Ostermiething, oder sogar bis Burghausen auf die deutschen Seite hinüber. Also, die Aktivitäten laufen genau nach unserem Plan. Und Sie sind ja Mitglied auch im Unterausschuss Gesamtverkehrskonzept, in diesem Gesamtverkehrskonzept ist der öffentliche Verkehr sehr gut abgebildet, dort sind auch viele Maßnahmen, nicht alle, aber viele wichtige Maßnahmen enthalten. Ich sage ganz klar, wir wollen den öffentlichen Verkehr ausbauen, rasch ausbauen, uns an den Bedürfnissen der Kunden orientieren, und alles konsequent barrierefrei umsetzen, damit also wirklich der öffentliche Verkehr für alle Bürger ohne Einschränkung zugänglich und nutzbar ist. Abg. Mag. Strugl: Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Erste Präsidentin: Gibt es noch weitere Fragen? Bitte Herr Abgeordneter Trübswasser. Abg. Trübswasser: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben erwähnt die City-S-Bahn und die Zuständigkeit des Herrn Landeshauptmannes für die Verwirklichung. Mich verwirrt das immer, wer jetzt wirklich zuständig ist für die Realisierung der City-S-Bahn. Meine Frage ist jetzt. Sind Sie zuständig oder der Herr Landeshauptmann, wer trägt die Hauptverantwortung an diesem Endlosprojekt City-S-Bahn? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrter Herr Kollege Trübswasser! An diesem Endlosprojekt und so, das ist schon wieder so eine negative Unterstellung. Sie haben ja jetzt die City-S-Bahn sogar positiv plakatiert und ein Bekenntnis zur City-S-Bahn abgelegt, und der ganze Landtag steht zur City-S-Bahn, daher würde ich einfach bitten, sehen wir das Projekt positiv. Die Hauptverantwortung trägt ganz klar der Verkehrsminister, das Verkehrsministerium und die Österreichischen Bundesbahnen. Eisenbahnausbau ist Bundeskompetenz, daher ist es auch im Generalverkehrsplan Österreich enthalten. Sie kennen den Zusatz, wo drinnen steht, dass wir eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Oberösterreich benötigen für die Realisierung. Und das Wort Finanzierungsvereinbarung hat den Inhalt Finanz drinnen, und daher hat sich der Herr Finanzreferent vorbehalten und auserbeten, dass er diese Verhandlungen führt. Ich bin selbstverständlich gerne dabei, ich nehme sie ihm auch gerne ab, aber wenn der Finanzreferent sagt, die Finanzvereinbarung möchte ich führen, dann kann man es ihm nicht gut wegnehmen, außer der Landtag würde etwas anderes beschließen, was ich aber ausschließe. Und daher führt die Finanzverhandlungen auch der Finanzreferent Dr. Pühringer mit meiner und unser aller tatkräftigen Unterstützung, um möglichst rasch zu einem guten Ergebnis zu kommen. Erste Präsidentin: Danke. Nächste Frage ist die des Herrn Klubobmanns Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, vor etwa 15 Jahren hat der freiheitliche Verkehrsstadtrat in Linz, Horst Six, die City-S-Bahn vorgestellt, der einzige Unterschied, den ich da von damals erkenne, ist, dass die jetzige Trassenführung etwas weiter von den Menschen entfernt ist, und nicht so wie früher vorgesehen durch die Gruberstraße geführt wird. Welche Verbesserung und Erweiterungen hat es in diesen 15 Jahren seit der Vorstellung des City-S-Bahn-Projekts von Horst Six gegeben? Erste Präsidentin: Ich bitte um Beantwortung. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Klubobmann, ich darf Ihnen mitteilen, dass der Horst Six die City-S-Bahn nicht vorgestellt hat, Sie unterliegen hier einem Irrtum. Die City-S-Bahn wurde von den Österreichischen Bundesbahnen vorgestellt. Sie unterscheidet sich vom Projekt des Herrn Stadtrats Six doch sehr wesentlich. Damals wurde ein Konzept vorgestellt, ich war damals Umweltstadtrat der Stadt Linz und kenne daher die Umstände sehr genau. Faktum ist, dass sich die Trasse mehr an wichtigen zentralen Orten orientiert, nämlich am Allgemeinen Krankenhaus Linz, am neu errichteten Unfallkrankenhaus, am Kinderkrankenhaus, dass die Haltestellen auch so platziert werden, dass zum Beispiel die Berufsschule in Urfahr, dass Gymnasium Peuerbach deutlich besser erreichbar sind, und daher hat ja nach vielen Prüfungen, die zum Teil auch der Kollege Hiesl in Auftrag gegeben hat, die die Stadt Linz in Auftrag gegeben hat, die die NAVEG in Auftrag gegeben hat, es wurden ja alle Trassen und alle Möglichkeiten mindestens zehnmal schon verglichen, hat eindeutig die City-S-Bahn als beste Lösung ergeben. Und ich stehe hier auch heraußen und sage ganz klar, es ist jetzt notwendig, und da gebe ich dem Gunther Trübswasser recht, dass jetzt rasch die Finanzvereinbarungen kommen müssen. Wir haben das im Landtag auch beschlossen. Wir haben gemeinsam im Mai oder Juni den Herrn Landeshauptmann beauftragt, diese Finanzvereinbarungen mit dem Finanzminister und dem Verkehrsminister zu tätigen. Ich gehe auch davon aus, dass das passiert. Wenn das nicht passiert, dann muss sich der Landtag, dann müssen wir uns Alternativen überlegen, ich sage aber noch einmal ganz klar, wir haben einstimmig den Herrn Dr. Pühringer als Finanzreferenten des Landes beauftragt, diese Finanzvereinbarungen abzuschließen und das zu realisieren, und bis jetzt gehe ich davon aus, dass er das auch tun wird und dass das auch rasch geschieht. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Fragen gibt es nicht mehr. Danke, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Danke Ihnen, Frau Präsidentin! Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Wageneder an den Herrn Landesrat Dr. Kepplinger. Abg. Wageneder: Ja, guten Morgen sehr geehrter Herr Landesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Wohnhäusern Waldeggstraße 81, 83, 85 und 87 in Linz wurden speziell rund um das Jahr 2001 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gesetzt. Bei den im Besitz der Gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft befindlichen Wohngebäuden wurde damit unter anderem die Fassade wärmetechnisch saniert, sowie nachträglich ein Lifteinbau durchgeführt. Sehr geehrter Herr Landesrat, in welcher Höhe wurden Ansuchen um Förderungen, insbesondere Sanierungsförderung inklusive Lifteinbauten für die gemeinnützigen Wohnbauten in der Linzer Waldeggstraße 81, 83, 85 und 87 bewilligt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wageneder! Zu den Sanierungsmaßnahmen an den genannten Gebäuden in der Waldeggstraße in Linz sowie für die dafür aufgewendeten Förderungsmittel kann ich wie folgt Stellung nehmen. Ich möchte kurz beginnen mit einer Vorstellung der historischen Abfolge der Sanierungsmaßnahmen, und möchte diese auch mit der Planung des Projektes A26, Linzer Westring, in Verbindung bringen, weil ich annehme, obwohl das in der Frage nicht gegenständlich ist, ohne Sie über zu interpretieren, dass diese Frage wohl diesen Hintergrund hat. Die Sanierung oder die Förderungszusage für die vier außen angelegten Personenlifte ist im Jahr 2001 erfolgt und wurde dann unmittelbar auch realisiert. 2005 wurde schließlich die Zusicherung für die geplanten Sanierungsschritte, also die Sanierung der thermischen Hülle ausgesprochen, und daraufhin wurden die Objekte Waldeggstraße 85 und 87 saniert. Zu keinem dieser Daten war das konkrete Planungsergebnis der Zeitplanung und der exakten Projektrealisierung des Westrings abzusehen. Am 10. September 2007 wurde die Zusicherung für die Sanierung Waldeggstraße 81 und 83 auf Basis einer Verzichtserklärung der BWS widerrufen, womit für diese Objekte keine Förderungsmittel zur Auszahlung gelangten. Dennoch wurden diese Objekte auch saniert von der Gesellschaft. Ich nehme an, dass das aus Erhaltungs- und Verbesserungsrücklagen erfolgt ist. Gemäß dem voraussichtlichen Zeitplan für die A26 ist die Eröffnung im Jahr 2014 zu erwarten, das bedeutet, dass die angesprochenen Gebäude voraussichtlich 2011 oder 2012 abgerissen werden. Das bedeutet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner zumindest volle zehn Jahre von den eingebauten Liften profitieren konnten. Ähnlich verhält es sich mit den geförderten Sanierungen der Häuser mit den Hausnummern 85 und 87, bei denen neben der energetischen Sanierung auch die Dächer saniert wurden. Das führte dazu, dass die Nutzheizenergiekennzahl, die vormals 120 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr für die Heizung betragen hat, auf 45, also etwa auf ein Drittel abgesenkt werden konnte. Auf die Lebensdauer der Sanierung von etwa sieben, acht Jahren ist das eine Einsparung von 350 Tonnen CO2 nach der Berechnungsweise des Kyotoberichtswesens. Insgesamt ergibt sich für die vier relevanten Gebäude in der Waldeggstraße eine Einsparung von etwa 700 Tonnen CO2 bis 2011. Betragsmäßig wurde die angesprochene Anbringung von vier Aufzügen durch das Land mit Zuschüssen in der Höhe von rund 135.000 Euro gefördert. Der Betrag kann nicht exakt angegeben werden, da die Bewilligung summarisch für sieben Lifte an den Gebäuden Waldeggstraße 81 bis 84 und 85 bis 87 erfolgte, das sind die Gebäude, die gegenüber liegen und die von einem Abbruch ja nicht betroffen sein werden. Somit errechnet sich für einen Lift im Durchschnitt ein Förderungsbetrag von etwa 34.000 Euro. Man kann aber sehr wohl annehmen, dass im Falle des Abbruches die Lifte, das Antriebsaggregat, die Fahrkabinen wieder verwendet werden können, natürlich nicht der Schacht, so dass diese Lifte sicher wieder nach Demontage in ein anderes Gebäude eingebaut werden können. Die Sanierung der Gebäude Waldeggstraße 85 und 87 wurde mit einer Darlehenshöhe von 391.910 Euro mit einem Annuitätenzuschuss von 35 Prozent gefördert, daraus ergibt sich eine AZ-Belastung von insgesamt 177.481 Euro. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Wageneder: Sehr geehrter Herr Landesrat! Das sind doch beträchtliche Förderhöhen. Ich meine, warum wurde dies gemacht? Also ich denke, es war 2001 bereits bekannt, dass diese Häuser im Bereich der Planung des Westrings abgerissen werden müssen, weil ja dort das Südportal, die Ausfahrt, geplant ist. Landesrat Dr. Kepplinger: Also nach meinem Wissensstand war zu dem damaligen Zeitpunkt weder ein konkretisiertes Projekt bekannt noch ein Zeitplan. Und ich sage, wenn man berücksichtigt, dass, wie ich ausgeführt habe, Menschen und auch viele ältere Menschen dort über zehn Jahre einen Lift zur Verfügung haben, dann ist auch das, glaube ich, ein angemessener Zeitraum, so eine Maßnahme durchzuführen. Abg. Wageneder: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Fragen gibt es dazu nicht. Danke Herr Landesrat Kepplinger. Landesrat Dr. Kepplinger: Ich darf gleich hier bleiben? Erste Präsidentin: Ich bitte Sie aber gleich hier zu bleiben für die nächste Anfrage des Herrn Klubobmannes Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Im Rahmen der Wohnbauförderungen des Landes Oberösterreich wurden in den Jahren 2004, 2005 und 2006 jeweils 327,1 Millionen, 302,4 Millionen bzw. 302,2 Millionen Euro, insgesamt also 931,7 Millionen Euro, angewiesen. Wie viel dieser ausbezahlten Fördermittel wurden jeweils an Nicht-EU-Bürger gewährt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrter Herr Klubobmann! Bezogen auf deine Anfrage zur Verteilung der Mittel der Wohnbauförderung an Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten kann ich dir gerne meine inhaltliche Position mitteilen. Der Primat des Handels ist die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen, die einen dringenden Wohnungsbedarf haben und deren Einkommen sich innerhalb gesetzlich festgelegter Limits bewegt. Unsere ausgewogenen Förderungsinstrumentarien versuchen möglichst umfassend und sozial abgestimmt das grundlegende Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach adäquatem Wohnraum abzudecken, aber auch all jenen Mitmenschen, für die es wichtig ist, Wohnbeihilfe zur Deckung des Wohnungsaufwandes zu beziehen, die sich ein neues Haus bauen, eines sanieren wollen oder die etwas gegen den fortschreitenden Klimawandel unternehmen, stellt die Wohnbauförderung ihr Leistungsangebot zur Verfügung. Da deine Anfrage auf statistisches Datenmaterial abzielt, möchte ich dir unseren jährlichen detaillierten Wohnbaubericht ans Herz legen. Hierin findet sich eine Vielzahl an Übersichten und Auswertungen, die beispielsweise für die Wohnbeihilfe belegen, dass vor allem Familien mit mehreren Kindern und älteren Menschen diese Sozialleistung in Anspruch nehmen. Für uns sind daher auch in der statistischen Betrachtung die Einhaltung der Förderungsrichtlinien und die individuelle Situation der Förderungswerber, zum Beispiel die Familiengröße oder der Wechsel zum Beispiel eines Arbeitsplatzes, der verbunden ist mit einem Ortswechsel und daher auch mit einem Wohnungswechsel, die entscheidenden Kriterien. Nicht relevant sind die Dimensionen der persönlichen Sphäre der Menschen, genau so wenig wie die Hautfarbe, die Religion, die genetische Konstitution, genau so wenig relevant ist die Herkunft von Förderungswerberinnen und –werbern mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise präzise mit einer Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes, wenn diese unsere demokratisch legitimierten Kriterien einhalten. Diese Kriterien, ich verweise auf das Wohnbauförderungsgesetz 1993, Paragraph 6, Absatz 9, belegen, dass Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EWR-Länder jedenfalls seit fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Weiters müssen sie, um förderungswürdig zu sein, einkommenssteuerpflichtige Einkommen erhalten beziehungsweise einer Tätigkeit nachgehen für die Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind oder sie nunmehr Leistungen aus dieser beziehen. Aus dieser transparenten Kriterienstruktur lässt sich ableiten, dass diesen Mitmenschen zu fairen Bedingungen ein Aufenthalt in Österreich ermöglicht werden muss, was auch den Anspruch aus Leistungen der Wohnbauförderung miteinschließt. Zur Illustration, die Wohnbeihilfe erhielten 2006 zu 9,9 Prozent Nicht-EWR-Bürger und –Bürgerinnen, 11,4 Prozent des bewilligten Auszahlungsbetrages. Im heurigen Jahr ist dieser Prozentsatz vergleichbar hoch mit 9,1 Prozent. Im Hinblick auf deren sozialen Situation, zum Beispiel höhere Arbeitslosigkeit, geringere Bildung, geringere Einkommen und in Relation zum Anteil von Bürgerinnen und Bürgern ohne EWR-Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung ist das eine argumentierbare und adäquate Größenordnung. Schließlich möchte ich noch darauf verweisen, dass unser Beitrag zur Integration die Versorgung der Menschen auch ausländischer Herkunft mit entsprechendem Wohnbau ist. Ich persönlich möchte nicht, dass diese Menschen in unfairer Weise lediglich bei privaten VermieterInnen vorstellig werden müssen oder bei schlechter finanzieller Ausstattung keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe hätten, gleich wohl sie in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Als wertvolle Partnerinnen und Partner in Fragen der Integration erweisen sich besonders die gemeinnützigen Bauträger und viele Gemeinden, die Einweisungsrechte in verantwortungsvoller Weise ausüben. Bei der Vergabe von Mietwohnungen achten sie auch auf eine Diversifizierung der Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur. Ich meine da natürlich auch die Nationalität, das Alter oder auch die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen genau so dringenden Wohnungsbedarf haben, und das soll natürlich einer Gettoisierung vorbeugen. Unsere Zuweisungsstatistik belegt, die wir allerdings nicht systematisch führen, dass bei den Neuvergaben durch Bauträger und Gemeinden etwa 10 bis 14 Prozent, das unterscheidet sich von Bauträger zu Bauträger, wobei ich mich bemühe, auch an alle Bauträger zu appellieren auch Nicht-EWR-Bürger, Nicht-EU-Bürger, aufzunehmen, um eben dieser Gettoisierung vorzubeugen, dass etwa 10 bis 14 Prozent der Wohnungen an Menschen aus Drittstaaten gehen, damit kann Integration funktionieren, die ich hier noch deutlich vor der Assimilation, die bekanntlich das Programm von Politikern blau-oranger Färbung ist, abgrenzen möchte. Der Wohnraum und der Wohnbau ist ein Brennpunkt der sozialen Frage und damit auch ein Brennpunkt der Integration. Ich denke, dass wir diesem Erfordernis in Oberösterreich im Großen und Ganzen ganz gut gerecht werden. (Beifall) Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Frau Präsidentin, ich werde jetzt nicht Stellung nehmen dazu, das wird eine Sache der Klubobmännerkonferenz sein. Ich werde jetzt die Landtagssitzung auch nicht unterbrechen, weil das war keine Antwort. Meine Frage Herr Landesrat, akzeptieren Sie die Budgethoheit dieses Landtags? Landesrat Dr. Kepplinger: Selbstverständlich akzeptiere ich das. Abg. Mag. Steinkellner: Das war eine zuerst zugelassene Frage, die nicht zurückgewiesen wurde, die nicht beantwortet wurde. Aber nachdem Sie ja in dieser Meinung eine offensichtlich politisch andere Meinung als die Freiheitlichen haben, immerhin haben Sie gesagt, dass zumindest 30 Millionen Euro pro Jahr an Nicht-EU-Bürger, nämlich prozentuell zurückgerechnet, ausgegeben werden, frage ich Sie etwas anders: Inwieweit Sie überhaupt Herr ihrer eigenen Vergaben sind? Der Europäische Gerichtshof hat am 11. Oktober 2007 eine Entscheidung getroffen, dass Terrorverdächtige, die auf der El-Kaida-Liste der EU geführt werden, übrigens eine Liste, die gemeinsam mit den Amerikanern abgestimmt wird, in Europa keine Grundstücke erwerben dürfen und dass auch keine Förderung ausbezahlt werden darf. Meine Frage an Sie: Inwieweit kontrollieren Sie die Fördervergabe, ob nicht Terrorverdächtige in Oberösterreich mitgefördert werden? Landesrat Dr. Kepplinger: Also mir ist nicht bekannt, dass auf Grundstücken, die Terroristen in Oberösterreich erworben haben, geförderter Wohnbau errichtet worden ist. Abg. Mag. Steinkellner: Welche Kontrolle haben Sie, ist die Frage? Landesrat Dr. Kepplinger: Es ist mir nichts bekannt. Abg. Mag. Steinkellner: Welche Kontrollmöglichkeiten haben Sie? (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Das ist die vierte Frage!") Erste Präsidentin: Es ihm nicht bekannt. Abg. Mag. Steinkellner: Keine Kontrollmöglichkeit?" Erste Präsidentin: Es ist auch diese Antwort eine Antwort, Herr Klubobmann. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Kepplinger. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Moser: Sehr geehrter Landesrat! Ich stelle folgende Anfrage: Der Verein für Konsumenteninformation hat jüngst 25 Verträge von Alten- und Pflegeheimen überprüft und 305 gesetzwidrige Klauseln sowie 45 Verstöße gegen die Informationsvorschriften des Heimvertragsgesetzes erhoben. Dem Vernehmen nach sollen auch vier Gesetzwidrigkeiten in Oberösterreich festgestellt worden sein. In diesen Zusammenhang stelle ich an Sie die Frage: Welche Missstände hat der VKI an den in Oberösterreich zur Anwendung gelangten Heimverträgen erhoben? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Moser! Ich habe mir von der Sozialabteilung in diesem Zusammenhang Bericht erstatten lassen und halte fest, dass Heimverträge von Alten- und Pflegeheimen in die primäre Zuständigkeit der regionalen Träger sozialer Hilfe beziehungsweise sonstiger Heimträger fallen. Die Vollziehung des Heimvertragsgesetzes fällt zudem in die Zuständigkeit des Bundes, weil das Konsumentenschutzgesetz ja eine Angelegenheit des Bundes ist. Unabhängig davon hat sich das bei der Sozialabteilung eingerichtete Sachverständigen- und Beratungsteam mit den Beschwerden des Vereins für Konsumenteninformation auseinandergesetzt und in Zusammenarbeit mit dem ursprünglich eingerichteten Arbeitskreis zu Erarbeitung eines Musterheimvertrages eine Lösung gesucht. In der Sache selbst ist festzuhalten, dass bislang noch keine Gesetzwidrigkeiten festgestellt wurden. Tatsache ist, dass der Verein für Konsumenteninformation im Rahmen von unangemeldeten und anonymen Besuchen auch die oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime Linzer Straße in Wels, Attnang-Puchheim, Schärding und Spallerhof in Linz kontaktiert hat und dabei auch die Heimverträge einer näheren Untersuchung unterzogen hat. Dabei wurden zahlreiche angebliche Verstöße gegen das Heimvertragsgesetz festgestellt. Die Beschwerden, zum Beispiel Vereinbarung einer zu hohen Kaution, zu pauschale Verrechnung der Leistungen beziehungsweise weitergehende Aufschlüsselung des Heimentgeltes, Fragen der außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses und so weiter wurden in der weiteren Folge ausführlich diskutiert, wobei sich überwiegend herausstellte, dass die Beschwerden über weite Bereiche sachlich nicht nachvollziehbar waren und zum Teil sogar im klaren Widerspruch zur oberstgerichtlichen Judikatur standen. Als konkretes Beispiel kann angeführt werden, dass dem Alten- und Pflegeheim der Stadt Wels, Linzer Straße, vorgeworfen wurde, die Formulierung der Heimträger darf eine vom Bewohner erlegte Kaution nur zur Abdeckung von Entgelt, Schadenersatz oder Bereicherungsansprüchen gegen den Bewohner verwenden, verstoße gegen Paragraph 27 Absatz 2 Konsumentenschutzgesetz beziehungsweise Paragraph 879 Absatz 3 Konsumentenschutzgesetz. Nicht berücksichtigt wurde allerdings, dass genau diese beanstandete Vertragsbestimmung den Gesetzestext dieses Gesetzes wörtlich wiedergibt. Die Vorwürfe des Vereines für Konsumenteninformation waren zu dem auch unter dem Gesichtspunkt befremdlich als die in Oberösterreich verwendeten Vertragsmuster bereits anlässlich der Erstellung auf sehr breiter Ebene diskutiert wurden, zum Beispiel Bezirkshauptmann Dr. Hans Peter Zierl, der einen anerkannten Kommentar zum Heimvertragsgesetz geschrieben hat, Verein für Konsumenteninformation in Linz, Vertreterinnen des Landesgerichtes Linz, Heimaufsicht etc. und dabei weitestgehende Zustimmung gefunden haben. Die nunmehrige Meinungsänderung des Vereines für Konsumenteninformation aus Wien ist auch unter diesem Gesichtspunkt nicht nachvollziehbar. Soweit die Beschwerden des Vereines für Konsumenteninformation allerdings plausibel sind, sollen sieben oberösterreichische Vertragsmuster Berücksichtigung finden. Diesbezüglich wurde bereits ein Termin der oben angeführten Arbeitsgruppe fixiert. Sollte sich der Verein für Konsumenteninformation nicht der in Oberösterreich vertretenen Rechtsmeinung anschließen, dies scheint nach Medienberichten in den in der Anfrage angesprochenen vier Fällen der Fall zu sein, müsste er eine Klage erheben, um eine endgültige Klärung der Rechtslage herbeiführen zu können. Also auf den Punkt gebracht, es gibt schlicht und einfach entweder im substantiellen Bereich unterschiedliche rechtliche Auffassungen in der Vollziehung eines Bundesgesetzes auch zwischen Stellen in Oberösterreich und in Wien, oder es ist so, dass der Verein für Konsumenteninformation aus dem Konsumentenschutzgesetz heraus richtigerweise auf Inhalte aufmerksam macht, die unkompliziert einer Abänderung zugeführt werden können. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Moser bitte. Abg. Moser: Ja, in dem Zusammenhang, danke für die Erklärung, es war ja den Medien nicht zu entnehmen und ich denke, der Verein für Konsumenteninformation hat einen Stellenwert in unserer Gesellschaft, und der ist wichtig, dass man sich des Themas annimmt. In dem Zusammenhang habe ich eine Frage: Ist bei den Heimen in Oberösterreich, die jetzt da, vielleicht habe ich es überhört, geprüft worden sind, auch zum Beispiel überprüft worden, ob Heimträger eine Rückvergütung bekommen ihres Kostenbeitrages, wenn sie längere Zeit im Spital sind oder wenn sie vielleicht einmal ein Monat bei Kindern leben oder wie immer? Ist da auch etwas bekannt geworden? Landesrat Ackerl: Ist mir jetzt im Detail nicht bekannt. Ich habe allerdings die Möglichkeit diese Frage nachzurecherchieren. Die mir zugegangenen Abmahnungen durch den Verein für Konsumenteninformation habe ich auf diese Anfrage, auf diese Nachfrage, nicht durchgelesen, aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Heimträger die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Frage einhalten, aber in Einzelfällen schließe ich nicht aus, dass es auch einmal anders sein kann. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Moser: Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass man sich das anschaut. Ich habe in einigen Heimverträgen nämlich da keine Klausel gefunden, wo das dezidiert angeführt wird. Eine Zusatzfrage noch, die sich natürlich schon fast durch das Einleitungsstatement ergibt, ist, wenn man zu keiner Rechtseinigung kommt. Welchen Weg wollen wir dann beschreiten, wenn VKI, Bund und Land, also Arbeiterkammer, da nicht auf einen grünen Zweig kommen? Neue Heimverträge oder wie tun wir? Landesrat Ackerl: Zum ersten Teil deiner zweiten Anfrage möchte ich sagen, dass die Frage der Vergütung der Heimentgelte infolge nicht angesprochener Leistungen natürlich ein Problem ist, das die Heimträger sehr stark betrifft, weil sie ja ungeschmälerten Aufwand haben. Man kann ja nicht für drei Tage Personal einsparen. Das Einzige, was wirklich wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen wird, ist die Leistung des Essens. (Abg. Moser: "Haben eh Personalprobleme!") Aufgrund der nicht ausreichend erhöhten Pensionen und Pflegegelder wissen wir ja, warum die Schere immer mehr auseinander geht. Auch das spielt da hinein. Und das Zweite, also ich bestehe eigentlich dann darauf, dass es gerichtliche Auseinandersetzungen gibt, wenn nachvollziehbar es juristische Auffassungsunterschiede mit dem Verein für Konsumenteninformation gibt, selbstverständlich das Land Oberösterreich und seine Auffassung für mich Vorrang hat, vor dem, was jemand Dritter vertritt in der Wahrnehmung von Interessen, und da ist das richtig in einem Rechtsstaat, das Ganze juristisch klären zu lassen. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Danke, Herr Landesrat Ackerl. Die Fragestunde ist damit geschlossen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Eingang verlautbaren. Es handelt sich hier um die Beilage 1314/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend einen Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2007. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Weiters die Beilage 1315/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2008. Auch diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1316/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2008 wird ebenfalls dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Auch die Beilage 1317/2007, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Nachtrag zum Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2007 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, wird ebenfalls dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1318/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Schuljahr 2007/2008 bzw. das Verwaltungsjahr 2008 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Auch diese Beilage wird des Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1321/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den Studiengängen in den Fachhochschulstandorten in Oberösterreich wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1322/2007. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über die Einhebung einer Landesumlage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1325/2007, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keine Veräußerung von Energie AG-Anteilen an Atomstrom produzierende Unternehmen soll gemäß § 26 Abs. 6 LGO keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1326/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1327/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten, soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 1328/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU weite Volksabstimmung, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1329/2007, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend den EU-Reformvertrag ("Vertrag von Lissabon") soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Und auch die Beilage 1330/2007, ein Initiativantrag betreffend die Aufnahme die HPV-Impfung zur Gebärmutterhalsvorsorge für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm des Bundes, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer herzlich für die Verlesung des Eingangs. Alle von ihm erwähnten Beilagen haben Sie entweder auf Ihren Plätzen oder sind Ihnen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt worden. Wir behandeln die Zuerkennung von Dringlichkeiten und beginnen mit der Beilage 1325/2007. Bei der Beilage 1325/2007 handelt sich um den Initiativantrag betreffend keine Veräußerung von Energie AG-Anteilen an Atomstrom produzierende Unternehmen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dinglichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Affenzeller das Wort. Abg. Affenzeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, insbesondere werte Pensionistinnen und Pensionisten aus Engerwitzdorf! Die sozialdemokratische Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht zum Thema "Keine Veräußerung von Energie AG-Anteilen an Atomstrom produzierende Unternehmen." Wir fordern in diesem Dringlichkeitsantrag, dass dem Art. 55, Abs. 5a, Oberösterreichisches Landesverfassungsgesetz, folgender Satz angefügt wird: Zusätzlich schließt das Land Oberösterreich die Veräußerung von im Eigentum des Landes befindlichen Anteilen am Grundkapital der Energie AG Oberösterreich an Atomstrom produzierende Unternehmen aus. Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in einem Antrag zur Debatte über den Börsegang der Energie AG auf diese Problematik hingewiesen, dass die Gefahr sehr groß ist, dass beim geplanten Börsegang Atomstromproduzenten, Atomstromgiganten Aktien kaufen. Es geht in dieser Frage um die Glaubwürdigkeit aller Parteien, aber insbesondere auch um die Glaubwürdigkeit des Oberösterreichischen Landtags. Wir haben bisher immer bei allen Antiatomfragen im Konsens Antiatompolitik hier beschlossen. Wir haben Beteiligungen oder Kooperationen ausgeschlossen und um auch für die Zukunft das sicher zu stellen, geschätzte Damen und Herren, sind wir der Meinung, dass dieses Veräußerungsverbot in die oberösterreichische Landesverfassung verankert werden soll. Ich denke, dass dieser Antrag wirklich dringend ist. Wenn es jetzt sogar schon Überlegungen gibt, dass das Bürgerrecht ignoriert wird, mit Füßen getreten werden soll, dann denke ich, dass in dieser Frage, wenn wir glaubwürdig sein sollen auch in Zukunft, hier eine eindeutige Stellungnahme des Landtags notwendig ist. Meine Damen und Herren und insbesondere an Schwarz-Grün! Heute ist der Wahrheitsbeweis anzutreten. Sehr viele haben an der Grenze zu Tausenden von Menschen großartige Reden gehalten, der Herr Anschober, der Herr Landeshauptmann, der frühere Abgeordnete Gumpinger, haben Aussagen gemacht zu Tausenden von Menschen an der Grenze in Wullowitz. Und Inhalt dieser Reden, dieser Aussagen waren insbesondere zwei Themen: Wir werden Atomstrommultis nicht einmal mit dem Fuß in Oberösterreich hereinlassen, also wir wollen nicht einmal einen Türspalt in diese Richtung öffnen und wir haben immer auch mit Stolz darauf hingewiesen, dass die Antiatompolitik in Oberösterreich glaubhaft sein muss und dass über alle Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Linie gegangen werden soll. Meine Damen und Herren! Heute ist der Tag, an dem dieser Wahrheitsbeweis angetreten werden kann. Heute geht es nicht mehr darum, Resolutionen an andere Stellen zu beschließen. Wir fordern den Bund, wir fordern die EU, wir fordern alle möglichen Stellen auf. Nein, meine Damen und Herren, heute sind Hausaufgaben im eigenen Bereich zu machen und ich bin sehr gespannt, wie insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Grünen diesen Spagat schaffen. Ich glaube, die Unschuld in dieser Frage habt ihr ja schon verloren, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Und ihr nie gehabt!") einen letzten Rest an Glaubwürdigkeit könnt ihr mit der Zustimmung zu diesem Antrag noch gewinnen. Meine Damen und Herren! Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es immer mehr Gruppen, Vertreterinnen und Vertreter auch außerhalb unserer Bewegung gibt, die unserem Ansinnen beitreten. Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass in den letzten Tagen und Wochen, insbesondere in ÖVP-Hochburgen sehr viele Menschen ihre Unterschrift geleistet haben, dass sehr viele Kirchenvertreter auch diesen Weg mit uns gehen. Ich möchte eine Gruppe herausnehmen, die ich denke in der Anti-Atombewegung immer eine sehr große Rolle gespielt hat und die, glaube ich, auch sehr glaubwürdig ist. Der Vorstand von atomstopp_atomkraftfrei leben hat geschlossen gegen den geplanten Börsegang der Energie AG auf den Gemeindeämtern unterschrieben. Wörtliche Aussage vom Sprecher, Obmann Roland Egger: Wir können nicht einfach hinnehmen, dass durch den geplanten Börsegang Atomstromproduzenten, Atomstromkonzernen möglicherweise eine Tür nach Oberösterreich aufgemacht wird. Österreichisches Nein zur Nutzung der Atomenergie nicht weiter aufweichen. Wir sollen in dieser Frage glaubhaft bleiben. Und diese Gruppe, meine Damen und Herren des Landtags, hat auch ein Personenkomitee gegründet, mit Mathilde Halla und Friedrich Witzany, zwei Kämpfer der ersten Stunde, Antiatompersönlichkeiten Oberösterreichs haben bereits erklärt, an der Spitze eines parteiunabhängigen Atomstopp-Personenkomitees stehen zu wollen und sich klar gegen den geplanten Börsegang der Energie AG zu positionieren. Mathilde Halla und Dipl.-Ing. Friedrich Witzany, beide über Jahrzehnte Vorstände der ehemaligen oberösterreichischen überparteilichen Plattform gegen Atomgefahr, im Atomwiderstand tätig und Galionsfiguren und federführend bei der Verhinderung des AKW-Zwentendorf, unterstützen den Vorstand von atomstopp_atomkraftfrei leben im Bemühen gegen den Börsegang der Energie AG zu mobilisieren, völlig abseits von Parteiinteressen. Mit der damit ermöglichten Beteiligung von Atomstromkonzernen an der Energie AG steht der Ruf des Landes als Vorzeigebundesland auf dem Spiel. (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, Ihr Redezeit ist zu Ende!") Also viele ehemalige Grüne, die den Grundsätzen noch treu geblieben sind. Ich komme schon zum Ende. Sehr geehrte Damen und Herren! ÖVP und Grüne sind dabei, die Energie AG (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende!") in die goldenen Arme der Atomstromkonzerne auszuliefern. Uns geht es um die Glaubwürdigkeit in dieser Frage. Ich ersuche Sie daher, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Ich danke Ihnen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Hirz. Abg. Hirz: Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Artikel 55 der oberösterreichischen Landesverfassung ist festgeschrieben, dass das Land Oberösterreich als Eigentümer 51% der Energie AG halten muss. Der Antrag, der jetzt vorliegt, fordert, dass dieser Artikel ergänzt wird, ein Veräußerungsverbot von im Eigentum des Landes befindlichen Anteilen am Grundkapital der Energie AG an Atomstrom produzierenden Unternehmen anzufügen. Dieser Antrag klingt super. Ich behaupte aber, dass er wahrscheinlich kaum durchführbar ist, und zwar erstens einmal deswegen, weil ein Veräußerungsverbot an bestimmte Dritte, dieses auf Verfassungsrang zu heben, meiner Meinung nach europarechtlich nicht möglich ist. Es ist ja so, dass die EU-Verträge über der Landesverfassung stehen und in diesem Sinn uns nicht erlaubt ist, das zu tun. Das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass wir heute diesem Antrag die Dringlichkeit nicht geben und im Ausschuss beraten sollen. Ich weise auch darauf hin, dass in der österreichischen Bundesverfassung explizit definiert ist, dass das Land Oberösterreich diese 51 % halten muss, dass es im Sinne dieser Bundesverfassung explizit nicht ist, dass man a priori Dritte ausschließen kann, etwas zu kaufen. Ich glaube auch, dass die SPÖ ganz bewusst gewusst hat, wie sie diesen Antrag eingebracht hat, dass es so ist, und dass eine solche Regelung nicht Gegenstand der Verfassung sein kann. Aber nichts desto trotz, ich möchte auch auf die inhaltliche Frage eingehen. Erstens einmal, und ich werde nicht müde, es immer wieder zu sagen, obwohl wir das hier schon öfter erklärt haben, hat das Land mit 51 % Mehrheit die alleinige Gestaltungsmöglichkeit in allen Belangen der Gesellschaft. Es wird eine Mitarbeiterbeteiligung geben bis zu fünf Prozent. Es soll eine Beteiligung der Linz AG mit zehn Prozent geben. Es soll eine starke, langfristig gebundene oberösterreichische Kernaktionärsgruppe geben, wo Vorverkaufsrechte entsprechend ausgemacht werden. Das sind alles Maßnahmen, die es unmöglich machen, dass ein ungewollter Atommulti in einer bestimmenden Mitbeteiligungshöhe Aktien kauft. Und dieses Modell, das ich jetzt vorgestellt habe, ist eigentlich der Grund, dass genau das nicht passieren kann, was hier immer wieder behauptet wird und was auch wirklich verhindert werden muss, dass nämlich Atommultis Mitbestimmung in Oberösterreich bei der Energie AG bekommen. Und dass sich ein Atomkonzern in einen Streubesitz einkauft, ist sehr unwahrscheinlich deswegen, weil er genauso denkt, wie auch der Verbund, weil sie sagen, wenn ich mich einkaufe, möchte ich entsprechende strategische Beteiligung und die werden sie mit zwei- bis dreiprozentiger Beteiligung nicht haben. Ich möchte noch auf die Inkonsequenz der Argumentation hinweisen, die da hervorne passiert ist. Denn die Anteile der Energie AG wurden 2002 bereits verkauft, und zwar unter anderem an die EVN mit zehn Prozent und zu diesem Zeitpunkt hatte die EVN schon 29,7 Prozent Anteile EnBW, also Atommultianteile, und da hat es keinen Aufschrei von Seiten der SPÖ gegeben. Und wie wir hier im März 2006 im hohen Haus beschlossen haben, dass wir die Anteile zurückkaufen und an den Verbund verkaufen wollen, war auch klar, dass der Verbund 6,3 Prozent EnBW-Anteile hat, und auch hier hat dieser Aufschrei gefehlt. Also so ganz ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass wir die Unschuld verloren haben, sondern dass ihr ein Stück vergessen habt, was ihr eigentlich früher beschlossen habt. Wenn wir jetzt wirklich auf Atomstromfreiheit in Oberösterreich setzen, dann geht es darum, dass wir auch was tun, um die Energiewende umzusetzen. Genau das haben wir am 5. Juli beschlossen. Mit diesem Beschluss des gesicherten Teilbörsegangs wurde beschlossen: Erstens, das Ziel ist, dass wir schrittweise umsteigen in Richtung Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, um bei der Energieversorgung mittelfristig unabhängig zu werden von den Importen. Wir haben klar definiert, das Ziel ist, bis 2030 die Energie, die wir in Oberösterreich brauchen im Bereich von Strom und Wärme, durch erneuerbare Energieträger zu erzeugen und das, meine Damen und Herren, ist wirklich der beste Schutz gegen die Atommultis in Oberösterreich. Die Energie AG, und das haben wir am 5. Juli auch mit beschlossen, die Energie AG wird bei der Energieeffizienzsteigerung, bei der Focierung der erneuerbaren Energieträger, bei der Erhöhung des Eigenversorgungsgrades bei einer konsequenten Antiatompolitik Partner sein. Und das ist langhaltige Antiatompolitik und nicht diese Diskussion, (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, auch Ihre Redezeit ist zu Ende.") wie sie derzeit von euch begonnen worden ist. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zur SPÖ und der Glaubwürdigkeit. Punkt Eins: Die Energie Baden-Württemberg EnBW, die also fast mit 30 Prozent an der niederösterreichischen EVN beteiligt war, betreibt folgende Kraftwerke: Das Atomkraftwerk Phillipsburg I und II, das Kraftwerk Neckarwestheim, Reaktorblock 1 und 2 und hat den alten Reaktor im Obrigheim eingestellt. (Unverständliche Zwischenrufe) Dieser Beschluss wurde damals mit SPÖ-Zustimmung getroffen. Aber nicht nur das, was die Glaubwürdigkeit betrifft, frage ich, was bildet sich die SPÖ eigentlich ein, die ihre Netze per Sale and Lease back in die USA veräußert hat, im übrigen hat die Linz AG ebenfalls das gleiche Sale and Lease back Geschäft getätigt, hat die Netze veräußert, die Wiener haben die Netze veräußert, und jetzt tritt die SPÖ im Oberösterreichischen Landtag auf und moralisiert, das dürfen wir alles nicht tun und appelliert an die Glaubwürdigkeit. So nicht, meine Damen und Herren! Wenn ich mir den Brief jetzt anschaue, den die Oberösterreicher und Oberösterreicherinnen bekommen haben und wo wiederum die Glaubwürdigkeit der SPÖ schriftlich dokumentiert wurde. Wasser gehört uns allen und nicht privaten Börsespekulanten. Jetzt werde ich etwas sagen, Karl Frais, mein Wasser meines Gartens gehört nicht euch, sondern mir, wenn ich dort ein Loch grabe und Wasser rausnehme. Oder die SPÖ sagt, sie will Grund und Boden enteignen, denn Wasser ist mit Grund und Boden zu verbinden und das soll auch in Zukunft so bleiben. (Unverständliche Zwischenrufe) Punkt zwei: Die Versorgung soll für unsere Kinder gesichert werden. Die Versorgung soll gesichert werden und nicht mit Schulden, die die Kinder in der nächsten Generation belasten. Das ist die Politik der SPÖ, die die Kinder in der Zukunft belasten. Und Atomstromkonzerne sollen sich nicht in die Netze einkaufen. Die Netze bitte sehr sind mit Zustimmung von Erich Haider im Aufsichtsrat der EnergieAG, mit Zustimmung der Aufsichtsräte der LinzAG, mit Zustimmung der SPÖ in Sachen Aufsichtsräte der WienStrom bereits per Sale and Lease back in die USA gegangen. Das ist die Wahrheit. (Unverständliche Zwischenrufe) Wo bleibt hier die Glaubwürdigkeit? (Unverständliche Zwischenrufe) Aber natürlich, die Seriosität der SPÖ sieht man ja sehr wohl hier, wo man plötzlich eine Verfassung, bitte die Oberösterreichische Landesverfassung, per Dringlichkeit ändern möchte. Wissen Sie welche Länder eigentlich per Dringlichkeit Verfassungen ändern? Ich kann Ihnen ein paar nennen, wo das vor kurzem passiert ist: Etwa Pakistan, dort wurde die Verfassung außer Kraft gesetzt, weil die Richter gleich einmal eingesperrt worden sind. Oder das Land Myanmar zum Beispiel, die haben gleich das Land umgeändert, dort wurden Verfassungen dringend und dringlich geändert. (Unverständliche Zwischenrufe) Das ist ein Weg, den wir nicht akzeptieren wollen. Eine Verfassung muss eine bestimmte Beständigkeit auch haben. (Unverständliche Zwischenrufe) Und Karl Frais, du bist eigentlich Ausschussvorsitzender des Verfassungsausschusses, jetzt frage ich dich wirklich, ob du willst, dass wir jede Woche per Dringlichkeit unsere Landesverfassung ändern? Ist das wirklich Ziel und Zweck von euch? Und zuletzt noch: Ich würde gerne in einen Ausschuss gehen, deswegen werden wir gegen die Dringlichkeit sein und weißt du warum? Ich möchte dann ganz gerne auch von euch begründet wissen, warum zum Beispiel die SiemensAG sich nicht an der EnergieAG beteiligen darf? Warum zum Beispiel die SiemensAG nicht mit der EnergieAG kooperieren sollte? Am liebsten hätte ich es natürlich von der ehemaligen Europastaatssekretärin Generaldirektorin Dr. Ederer gehört, die ja von der SPÖ kommt, warum plötzlich Siemens, Siemens baut Atomkraftwerke, Siemens finanziert Atomkraftwerke, Siemens mit der EnergieAG nicht mehr zusammenarbeiten kann? Denkt doch einmal bitte vorerst nach, bevor ihr einen Antrag einbringt. Rede doch auch mit dem Kollegen Sulzbacher, inwieweit die voestalpine sehr wohl positive Geschäfte hier macht, (Unverständliche Zwischenrufe) bevor die Verfassung geändert wird, und die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher alle miteinander aufgrund eurer Anträge einen nachhaltigen finanziellen Schaden für die Zukunft haben. Bitte solche Anträge ordentlich vorberaten, deswegen gehen wir in den Ausschuss, da könnt ihr es dann ordentlich begründen und da werden wir auch Siemens einladen, warum sie sich nicht weiter beteiligen sollen. Ich halte es für falsch. Siemens ist weiter eingeladen mit uns engstens zu kooperieren. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schicke voraus, auch wir sind der Meinung, dass dieser Antrag im Ausschuss diskutiert werden sollte, und wir werden daher der Dringlichkeit nicht zustimmen. Und ich schließe mich dem an, was vor mir Günther Steinkellner gesagt hat. Ich halte es wirklich für problematisch, wenn man Verfassungsänderungen in diesem Haus per Dringlichkeitsantrag durchführen möchte. Ich halte das für eine nicht angemessene Vorgangsweise, und deswegen lehnen wir das in dieser Form ab. Wie gesagt, wir würden gerne darüber auch im Ausschuss weiterdiskutieren. Ich glaube auch, das muss man auch vom Standpunkt der Rechtssicherheit her prüfen, denn dieser Antrag ist ja, hat ja eine gewisse Tragweite. Und da steht doch einiges auf dem Spiel, sowohl für das Land als auch für die EnergieAG. Ich sage auch dazu, ich bekenne mich auch politisch dazu, dass es unerwünscht ist, dass wir Atomstromproduzenten hier in einem Ausmaß beteiligen, weil das tatsächlich auch der politische Wille dieses Hauses immer gewesen ist. Aber es ist schon interessant, und das wurde auch schon angesprochen, wir haben ja auch im Zuge dieser ganzen Diskussion über die Zukunft der EnergieAG auch andere Varianten diskutiert. Und ich kann mich gut erinnern, als die SPÖ sehr stark forciert hat, beispielsweise eine Beteiligung der Verbundgesellschaft bei der EnergieAG. Also, wir waren in der Energieallianz drinnen, wo die EVN ein Teil war. Es wurde über die Verbundgesellschaft diskutiert und es wurde ohnedies schon gesagt, auch von meinen Vorrednern, hier gab es Beteiligungen von Atomstromproduzenten. Also, das passt für mich jetzt nicht zusammen, wenn der Herr Affenzeller hier steht und predigt und sagt, und jetzt geht es um den Wahrheitsbeweis. Und in Wahrheit hat den die SPÖ schon in der Zeit bevor wir diese Diskussion geführt hatten, in Wahrheit gar nicht erbracht. Also, das ist nicht sehr glaubwürdig, Herr Affenzeller, was Sie hier sagen, denn auch mit Ihrem Antrag ändern Sie nichts an der Tatsache, dass Sie noch vor wenigen Jahren gar kein Problem damit gehabt hätten, (Unverständliche Zwischenrufe) wenn wir die im Boot gehabt hätten. Ja, zum Beispiel, als wir in der Allianz drinnen gewesen sind. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Im Verbund produziert ja keiner einen Atomstrom!") Ja, das ist wirklich nett, das ist wirklich nett. (Unverständliche Zwischenrufe) Das muss ich sagen – (Heiterkeit) also, genauso stellen sich das die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ vor, ja wir produzieren ja eh keinen Atomstrom. Also, (Unverständliche Zwischenrufe) das darf ich ihnen sagen, meine Damen und Herren, so funktioniert das leider nicht und deswegen ist auch dieser Antrag meiner Meinung nach ein bisschen eigenartig. Und deswegen werden wir der Dringlichkeit hier auch nicht zustimmen. Ich möchte eines Ihnen noch sagen: Mit ihrem Parteibegehren gegen den Börsegang der EnergieAG schaden Sie mit all dem, was sie hier veranstalten, letztlich auch dem Unternehmen. Bedenken Sie das bitte. Diese Parteikampagne, die hier gemacht wird, ist eine auf dem Rücken der EnergieAG und ihrer Mitarbeiter. Und ich sage ihnen, das ist insgesamt auch bedauerlich aus der Sicht des Landes, denn hier wird ein ganz wichtiges Unternehmen, das dann in den Parteienstreit hineingezogen wird und auch in seinen wirtschaftlichen Interessen letztlich geschädigt. Und das halte ich insgesamt für keine gute Entwicklung. Ich würde mir wirklich wünschen, dass man sich das auch von Seiten der SPÖ noch einmal überlegt und dass man hier zu einer Diskussion zurückfindet, die eine sachliche ist. Denn, eines sollten wir nicht vergessen, das Unternehmen braucht eine Perspektive. Es hat sich dafür entschieden, eine Wachstumsstrategie einzuschlagen, wo auch eine entsprechende Eigentümerstruktur Teil dieser Strategie ist. Und ich halte nichts davon, wenn sozusagen im Zuge eines Art Vorwahlkampfes durch eine Partei dieses Hauses jetzt bis hin zu Verfassungsanträgen auf diese Art und Weise diskutiert wird. Das bedaure ich sehr. Im Übrigen Herr Kollege Affenzeller, ich bin auch sehr für eine konsensuale Antiatompolitik dieses Hauses, wie immer Sie das sehen mögen, wie ich aus ihren Gesten jetzt entnehme. Aber eines bedaure ich auch an dieser Stelle, dass wesentliche Teile dieses Bündnisses von den NGOs jetzt ihre Überparteilichkeit in Frage stellen, in dem sie diesem Parteibegehren beitreten. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich noch einmal darauf hinweisen möchte, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte also jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit der Beilage 1325/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Ich weise diese Beilage dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Zuerkennung der Dringlichkeit zur Beilage 1326/2007. Bei der Beilage 1326/2007 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Schwarz das Wort. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei Krankheiten ist es ja auch so üblich, dass man nicht nur die Symptome bekämpft, um eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen, sondern an die Wurzeln, an die Grundmauern der Erkrankung geht. Genauso – denke ich – ist es bei einer glaubwürdigen Antiatompolitik so, dass man das Problem an der Wurzel anpacken muss. Und eine der ganz großen Wurzeln ist der EURATOM-Vertrag. Der fünfzig Jahre alte EURATOM-Vertrag, der auch von Österreich jährlich vierzig Millionen Euro für eine Atomförderpolitik verlangt, obwohl Österreich in keiner Ebene, weder auf nationaler noch auch auf EU-parlamentarischer Ebene, über die Verwendung der Mittel irgendwie mitreden kann. Wir fördern daher jährlich Atomstrom und vor allem die Atomindustrie. Und es hat schon sehr viele lokale, aber auch nationale Widerstände gegeben, aber kein bisschen hat sich an dem Vertrag verändert. In keiner Zeit wurde er irgendwie nur angerührt. Auch das EU-Parlament hat sich mehrheitlich für eine Überprüfung dieses Vertrages ausgesprochen. Jedoch beim letztjährigen oder beim diesjährigen Bericht zum Thema "Fünfzig Jahre EURATOM-Vertrag" wurde dieses Vertragsfossil wieder dargestellt und es wurde weiter daran festgehalten, an diesen Technikglauben und an die angeblichen Vorteile. Die Risiken, Unfälle, auch die im heurigen Jahr Beinahe-Unfälle, die vielen Störfälle, die wir überall haben, wurden vollkommen aus dem Bericht ausgeblendet und waren kein Thema. Auch die großen Probleme, und die sind unbestritten wie Atommüll, die Endlagerung, aber auch der militärische Missbrauch wurde nur kleingeredet. Eine EURATOM-Revisionskonferenz ist an der Einstimmigkeit gescheitert. Somit bleibt es weiterhin nur eine Atomförderung und nicht, wie wir es eventuell noch mittragen könnten, eine Atomausstiegsgemeinschaft im Sinne von Unterstützung der Länder, die aus der Atomstromproduktion aussteigen wollen. Was ist die Kritik am EURATOM-Vertrag? Nicht nur, dass er nicht mehr zeitgemäß ist. Er ist einer der drei Gründungsverträge – 2002 lief zum Beispiel der Gründungsvertrag über Kohle und Stahl aus, weil es nicht mehr notwendig war, diesen Industriezweig extra noch am Markt zu fördern. Auch die Entwicklung einer starken Kernindustrie widerspricht klar einem konsumenten- und umweltfreundlichen Strommarkt. Es widerspricht einer demokratischen EU, wenn es kein Mitspracherecht gibt, weder des EU-Parlaments, sondern nur die Kommission, auch der EU-Rat keine Mitsprache hat. Es gibt auch keinen Konsens mehr in den 27 Mitgliedstaaten. Insgesamt von den 27 Staaten haben zehn nie eine Atomindustrie gehabt, vier Länder haben den Ausstieg schon beschlossen, zwei Länder sind ausgestiegen - Österreich mit einem leeren Atomkraftwerk, und Italien und Spanien überlegen. Also, es gibt keinen Konsens mehr in den Nationen, wirklich Atomindustrie zu fördern. Es widerspricht ganz klar der Umweltgesetzgebung und des Energiebinnenmarktes. Also, die Kritiken sind klar und deutlich, daher finde ich es wichtig und sehr dringlich, dass wir heute noch einmal an die Regierung appellieren, gemeinsam appellieren, und ich hoffe auf eine breit getragene Resolution, dass wir aus diesem EURATOM-Vertrag aussteigen. Es ist möglich, der Völkerrechtler Michael Geistlinger hat das bestätigt. Die Unterlagen liegen auch vor, dass ein Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag möglich ist, Kraft des Völkergewohnheitsrechtes, ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen, weil das ist - glaube ich - auch nicht in unserem Sinne. Also bitte, dringend diesen Antrag anzunehmen, damit wir die Bundesregierung noch einmal auffordern können, hier wirklich glaubwürdige Anti-Atompolitik zu machen, die auch an den Wurzeln anpackt. Danke. Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Jachs. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, nicht zum ersten Mal – wie wir schon gehört haben – richten wir heute wiederum eine Resolution an den Bund zum Thema Atomenergie. Und ich hoffe, dass sie wiederum von allen Fraktionen mitgetragen wird. Aber voran gestellt möchte ich schon festhalten, dass wir weiterhin unseren Widerstand gegen den Ausbau der Kernenergie auf mehrere Bereiche aufteilen müssen und dort auch immer wieder artikulieren und auch vertreten müssen. Zum einen mit verschiedenen Initiativen gegen den Ausbau, den weiteren Ausbau des AKW Temelin und gegen die Errichtung eines Atommülllagers an der Grenze zu Oberösterreich. Obwohl im tschechischen Regierungsprogramm 2006 vereinbart wurde, neue atomare Energiequellen weder zu planen noch zu unterstützen, will man nun doch zwei weitere Reaktoren am Standort Temelin bauen und sich nicht an die Vereinbarungen halten. Zum anderen müssen wir aber auch immer wieder auf die rasche Stilllegung von Risikoreaktoren hinweisen und einfordern. Wie wichtig das ist, zeigt gerade auch die heurige besorgniserregende Pannenserie in den deutschen Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel. Gerade diese Schließungen müssen beschleunigt werden, genauso wie die Schließung des Risiko-AKW Isar 1, das Oberösterreich in Deutschland am nächsten liegt, da es in der Einflugschneise des Flughafen München steht, ein weiteres Risiko aufweist. Ein weiterer Druck muss auch gegen den Ausbau das AKW Mochovce, der auch zu den Risiko-Reaktoren zählt, ausgeübt werden. Dort soll noch immer die Fertigstellung der Blöcke drei und vier vorangetrieben werden, obwohl man weiß, dass sich nur ein Ausbau mit geringen Sicherheitsmaßnahmen einigermaßen ökonomisch durchführen lässt. Mit der heutigen Forderung an die Bundesregierung nach dem Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM wollen wir als weitere wichtige Gegenmaßnahme wieder die EU-Ebene erreichen. Gerade diese Mittel, die auch Österreich in einer Höhe von vierzig Millionen Euro unterstützt, dürfen wir nicht für den weiteren Ausbau der Kernenergie verwenden, und es darf nicht weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Atomenergie damit unterstützt werden. Dieses EURATOM-Programm steht im krassen Widerspruch zur oberösterreichischen Anti-Atompolitik und deshalb bitte ich wiederum um ein gemeinsames Vorgehen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch Wortmeldungen? Bitte Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben soeben zwei Bilder der Atompolitik in Oberösterreich kennengelernt. Das eine Bild, was die plakative Politik betrifft, wo man schön darüber sprechen kann, wie negativ etwas ist. Und dann machen wir eine sechste Resolution für den Ausstieg aus dem EURATOM, den wir unterstützen wie bisher. Aber, meine Damen und Herren, wie ernsthaft wurde diskutiert als es darum gegangen ist, die Hausaufgaben in Oberösterreich zu machen. Jene fürchterliche Atompolitik, wie sie dargestellt worden ist, für die wird jetzt Tür und Tor geöffnet, dass sie sich bei der Energie AG beteiligen können. Um das geht es nämlich heute: Jetzt hat sich, Kollege Hirz, deutlich gezeigt, der Börsegang ist der falsche Weg, das falsche Instrument dafür, man muss andere Bereiche suchen, wenn man keinen Atomstromproduzenten herinnen haben will. Kollege Steinkellner, die EnBW hat bei der EVN in Niederösterreich mit wenigen Prozenten begonnen, mit fünf Prozent, mittlerweile, meine Damen und Herren, sind sie bei 35 Prozent. Das ist es, was wir genau wissen über den Streubesitz, der frei aufkaufbar ist, dann werden aus 3,5 Prozent in Blitzeseile wesentlich höhere Anteile. Wer heute gesagt hat, wir wollen im Grund, dass Tür und Tor geöffnet werden, dass Atomstromkonzerne in Oberösterreich bei der Energie AG eintreten können, der hat eigentlich die Glaubwürdigkeit unserer 20jährigen konsensualen Anti-Atompolitik in Oberösterreich untergraben und abgetötet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall) Es geht uns heute einfach darum, wie stehen wir zur Energie AG. Nein, der Weg ist der falsche, meine Damen und Herren, denn der Börsegang hat es in sich, dass im Grund das Tor geöffnet wird, damit andere hereinkommen können. Ich könnte Ihnen genügend Beispiele in Europa zeigen, wo es über Beteiligungsmodelle ohne Atomstromkonzerne möglich ist, sehr wohl sinnvolle wirtschaftliche Beteiligungen einzugehen. Das war unser Antrag. Nicht der Verbund, Kollege Strugl, der Verbund, das war der Antrag, den der Herr Landeshauptmann da herinnen eingebracht hat, den wir mitgetragen haben. Jetzt muss ich schon eines klipp und klar sagen: Wir sind für andere sinnvolle Verschränkungen, andere Beteiligungen immer offen gewesen, wir haben das auch gesagt. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Siemens!") Kollege Steinkellner, wenn Siemens Atomstrom produziert, dann weise mir das bitte einmal vor, ich wollte es dir ersparen, dich da heraußen zu fragen, wo Siemens den Atomstrom produziert, aber wenn du es schon provozierst, es war ein Unsinn, und es bleibt ein Nonsens, das wollte ich mit aller Deutlichkeit sagen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Siemens ist akzeptiert!") Meine Damen und Herren, wir werden selbstverständlich die Atompolitik Oberösterreichs mit aller Intensität weiter begleiten, wir werden sie aber in dieser Form nicht mehr gemeinsam tragen können, wenn wirklich Grüne, da appelliere ich jetzt ganz bewusst an euch, die immer so eingetreten sind. Ich könnte Seiten von Zitaten vom Kollegen Anschober aus Landtagssitzungen zitieren, in denen er sich immer gegen einen Beitritt ausgesprochen hat, wo wir Schulter an Schulter, das sage ich, als damals der Kollege Leitl die Bayernwerke in Überlegung gehabt hat, dass sie hereinkommen, wo wir dagegen aufgetreten sind, dass dieser Schulterschluss, meine Damen und Herren, jetzt verlassen wird, dass es plötzlich keine Rolle spielt, dass der Börsebazillus so weit überschlägt, dass man sagt, wir müssen halt diesen Preis zahlen und darum flüchten wir jetzt auch vor der Auseinandersetzung. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Wer sagt denn das? Ihr erfindet eine Situation, und dann beklagt ihr euch!") Ihr flüchtet doch unentwegt, ihr gebt keine Antwort darauf, sondern ihr verschiebt es hinter den von euch herbeigeführten, an Bürgerrechten vorbei gestrandeten Weg, um Bürgerrechte auch auszulassen: da haben wir einen Börsegang, jetzt können wir nichts mehr machen. Ihr macht eine Politik der vollendeten Tatsachen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Politik, wo die Bürger entscheiden. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Über die Bürgerrechte müssen wir noch einmal reden, warum habt ihr die Bürgerrechte verschlechtert?") Wir hätten es heute in der Hand gehabt, darüber zu entscheiden, wollen wir Atomstromkonzerne herinnen haben. Ihr habt keine Antwort darauf gegeben, ihr wollt es wegschieben. Wir haben da herinnen diskutiert über die Strompreiserhöhung, ihr habt es weggeschoben. Wir haben da herinnen diskutiert über die Frage des Wasserpachtvertrages, damit nicht Aktionäre das Geschäft damit machen, ihr habt den Pachtvertrag bis heute nicht vorgelegt. Heute war es die Atompolitik: Ihr habt gleich reagiert darauf, keine Antwort, Verschieben, Weggeben, Bekenntnis zum Börsegang, das ist im Grund das Schlimme, das Schlechte, weil damit eigentlich die Energie AG in den Sumpf der Atomlobby gesteckt wird, nicht in den Sand, Kollege Strugl, sondern in den Sumpf der Atomlobby, dazu werden die Oberösterreicher ihre Meinung bekannt geben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So weit ich die Ausführungen des Herrn Klubobmannes Karl Frais verfolgt habe, werden Sie der Dringlichkeit zustimmen. Habe ich das richtig heraus gehört? (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Richtig!") Weil doch ein Großteil deiner Ausführungen sich mit ganz anderen, mit einem anderen Thema beschäftigt hat, was im Prinzip mit einem Ausstieg vom EURATOM-Vertrag nichts zu tun hatte. Ich muss schon auf die Wortmeldung eingehen, da hast du den Börsebazillus heraufbeschworen und die Furcht vor dem Börsebazillus, lieber Karl Frais, liebe Sozialdemokraten, gegen den Börsebazillus gibt es ein Rezept, das kann ich als Mediziner natürlich sagen. Es gibt ein Heilmittel, eine sachliche, fundierte Politik, mutige Politiker, die auch daran glauben, wenn sie 51 Prozent an Mitspracherecht haben, dass sie bestimmen können, was dann passiert, weil was ihr die ganze Zeit betreibt, ist eigentlich eine Absage an die Demokratie, entweder habe ich mit der Mehrheit das Recht zu bestimmen oder nicht, das ist das Grundprinzip der Demokratie. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Die Meinung der Bevölkerung zählt!") Von der habt ihr euch wahrscheinlich schon verabschiedet, bitte fangt eines Tages oder jetzt wieder an, sachlich das Thema anzusehen, dann wird das Ganze gut enden. (Beifall) Malt bitte nicht nur den Teufel an die Wand, seht das wieder einmal ganz sachlich, schlaft wieder einmal eine Nacht darüber, dann schaut das Ganze ein bisschen anders aus. (Unverständliche Zwischenrufe) Es ist ja schon fast wie wenn dieser Börsebazillus bei euch schon geistige Veränderungen hervorgerufen hätte, dass ihr nur mehr alles fürchtet, was auf euch zukommt. Meine Damen und Herren, nun zur Dringlichkeit des EURATOM-Antrages, zur Dringlichkeit, zum Thema. Wir werden natürlich, wir wissen ja die Vorgeschichte, es ist ja nicht das erste Ansinnen, der erste Antrag, wir werden natürlich diesem Antrag, ausgehend von ÖVP und Grünen, der Dringlichkeit also die Zustimmung geben und werden auch inhaltlich zustimmen. Es ist ein mutiger Schritt der Grünen, natürlich in der Nähe der ÖVP nicht allzu schwierig, ich habe wahrgenommen, dass auch die SPÖ hier mitgeht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diesem Antrag, der eine Resolution an den Bund darstellt, dass diesem Antrag, von uns gestellt und beschlossen am 5.11.2007, von uns ein weiterer Initiativantrag folgen wird, nachdem wir keine Dringlichkeit einbringen können, keinen dringlichen Antrag, den wir dann im Ausschuss diskutieren werden, es ist aber ein weiterführender Antrag, es ist, sagen wir halt so, ein zweiter Schritt zu diesem Thema. Wir führen auch an, warum wir das Recht haben, Österreich das Recht hat, aus diesem EURATOM-Vertrag auszusteigen, nämlich, ich erinnere an das Datum 5. November 1978, wo die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung sich gegen den Nutzen der Kernkraft ausgesprochen haben. Ich weise auch darauf hin, von uns initiiert das Temelin-Volksbegehren, wo wir doch nahe, ich weiß die Zahl nicht mehr genau auswendig, nahe eine Million Unterschriften gesammelt haben gegen das uns bedrohende Kernkraftwerk Temelin. Also wir haben das moralische Recht, hier noch einmal wieder einen Schritt zu setzen, um aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen. Wir führen unseren Antrag dahingehend weiter, dass wir auch diskutieren sollen oder sagen, wir müssen darüber reden, was machen wir denn mit diesem Geld, das wir uns durch den Ausstieg vom EURATOM-Vertrag in Oberösterreich sparen können, es sind zirka sieben oder acht Millionen, wenn wir die 40 Millionen teilen, hier sieben oder acht Millionen herauskommen. Wir meinen, dass wir dieses Geld in unsere Grundidee der erneuerbaren Energie in nachhaltige und zukunftsorientierte Energieformen stecken sollen. Da sind wir Spitzenreiter in Österreich, es ist Oberösterreich Spitzenreiter, wir sind auch Spitzenreiter in Europa. Das wird das Thema des Unterausschusses aufgrund unseres Antrages sein, ansonsten, wir stimmen der Dringlichkeit zur Resolution an den Bund zu und wir stimmen auch inhaltlich zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die zur Dringlichkeit der Beilage 1326/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Zuerkennung der Dringlichkeit zur Beilage 1327/2007. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Wageneder das Wort. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Resolution an das Finanzministerium geht es um die mehrjährige steuerliche Absetzbarkeit bei der Finanzierung von Altbausanierungen, wenn diese Finanzierung durch Eigenkapital erfolgte. Warum wollen wir, dass diese Resolution an den Finanzminister geschickt wird? Die Kosten für die Sanierung von Wohnraum können derzeit mehrjährig nur abgesetzt werden bei Fremdfinanzierung, bei den Rückzahlungskosten von Darlehen. Wir möchten, dass hier steuerlich faire Bedingungen auch für jene Menschen sind, die diese Sanierungen eigenfinanzieren. Was soll das bringen? Es soll in erster Linie für die Menschen, die in diesen Wohnungen, in diesen alten Wohnungen und Häusern leben, bessere Wohnqualität bringen, häufig sind das Menschen, die im Alter zwischen 55 und 65 Jahren sind, die sich ein Haus errichtet haben und bei diesen Häusern sind nun meistens die Kredite zurückbezahlt. Aber diese Häuser stammen häufig aus den Nachkriegsjahren, haben eine schlechte Wärmedämmung oder auch andere energetische schlechte Bedingungen und diese hohen Heizkosten schlagen nun zu Buche. Außerdem wollen dann diese Menschen oft auch ihre Häuser lieber in einem besseren Zustand, in einem moderneren Zustand, in einem energetisch aufgewerteten Zustand an ihre Kinder übergeben. Darum werden und sollen diese Häuser generalsaniert werden, es geht ja um die Sanierung der Dämmung, der Dämmung von Fassaden des Daches, des Kellers, den Einbau von energiesparenden Fenstern und einer umweltfreundlicheren Heizung. Diese Menschen haben oft auch gewisse Ersparnisse, sie wollen sich nicht mehr neu verschulden, deshalb finanzieren sie diese Maßnahmen mit Eigenkapital. Was bringen solche Sanierungsmaßnahmen für die Umwelt? Die Klimastrategie des Bundes 2007 hat zum Ziel, dass wesentlich von den klimaschädigenden Gasen eingespart werden soll, derzeit liegt aber die Sanierungsrate in Österreich nur bei einem Prozent, diese Sanierungsrate ist zu gering, mit dieser Sanierungsrate werden wir die vorgegebenen Werte nicht erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass gerade in der Altbausanierung mehr investiert wird, die Menschen hier mehr alte Häuser sanieren können und wollen, für die Jahre 2008 bis 2012 ist das Ziel eine dreiprozentige Sanierungsrate und mittelfristig eine Steigerung auf fünf Prozent. Durch die thermische Sanierung kann der Energieverbrauch um 40 bis 70 Prozent gesenkt werden, dadurch erreichen wir mehr Behaglichkeit in der Wohnung und natürlich werden auch die Betriebskosten gesenkt, wenn die Häuser besser gedämmt sind, wenn bessere Fenster eingebaut sind. Hier besteht absoluter Handlungsbedarf, denn es kann ja nicht so sein, wie es derzeit ist, dass zwar ein Computer, eine EDV-Anlage mehrjährig abgesetzt werden kann bei einer Eigenfinanzierung, aber bei der Wohnraumsanierung, was ja eine wesentlich teurere Maßnahme ist, ist es nicht möglich. Das ist eine absolute Schieflage, die natürlich auch wegen den Zielen, die wir bei der Klimastrategie haben, dringendst ausgeglichen werden muss, deshalb rufen wir den Finanzminister auf, hier dringend zu handeln, um eine Chance zu haben, die Klimaschutzziele zu erreichen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der "Wohnbauförderung neu" des Jahres 2005 wurden damals vom Landesrat Kepplinger zwei sehr wichtige Ziele der Wohnbauförderung formuliert. Erstens, es muss ein Wohnungsangebot in Oberösterreich geben, welches einerseits auf den Bedarf Rücksicht nimmt und andererseits ein Wohnungsangebot ermöglicht, welches in ausreichender Menge und zu leistbaren Konditionen angeboten wird. An diesem wichtigen Hauptziel werden natürlich wir auch für die Zukunft festhalten. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Zweitens, es müssen Förderungsanreize zu einem energieeffizienteren Bauen verstärkt werden, natürlich werden wir dieses Ziel auch weiterhin im Auge behalten und daran festhalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem vorliegenden Initiativantrag soll nun eine Resolution an den Bund beschlossen werden, mit welcher wir eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten erreichen wollen. Wir finden diese Forderung als einen sehr vernünftigen Schritt, um weitere Investitionen für Wohnhaussanierungen zu ermöglichen bzw. die Anreize dafür zu geben. Derzeit ist es ja so, die Kollegin Wageneder hat es ja bereits erläutert, dass die Kosten für die Sanierung des Wohnraumes leider nur dann als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn die anfallenden Baukosten mit einem Kredit finanziert wurden, nun soll mit dieser Resolution ermöglicht werden, dass auch die mit Eigenkapital finanzierten Sanierungsmaßnahmen mehrjährig ebenfalls absetzbar sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in Oberösterreich eine sehr gute Wohnbauförderung, wir wissen das, dazu gehört auch die Förderung um die Wohnhaussanierung. Wer derzeit um eine Wohnhaussanierungsförderung ansucht, bekommt einen 35prozentigen Annuitätenzuschuss zur Verfügung gestellt. Wenn nun diese vorliegende Resolution an den Bund weitergeleitet wird und auch dort umgesetzt wird, dann würde ein Förderungswerber je nach Steuerstufe, sich noch zirka sechs bis sieben Prozent seiner Sanierungskosten über die Steuer zurückholen können, sollte keine Landesförderung in Anspruch genommen werden, so ist dieser Betrag mit zirka zehn Prozent wieder je nach Steuerstufe etwas höher anzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einleitend zu Beginn meiner Wortmeldung die wichtigen Ziele im Wohnbau zitiert, für uns muss es daher selbstverständlich sein, dass wir bei allen neu errichteten, so wie sanierten Häusern dafür eintreten, dass der Energieverbrauch ständig sinkt und die CO2 Ausstöße wesentlich gesenkt werden. Wir haben daher vorgeschlagen, dass die Resolution im Text dahingehend geändert wird bzw. ergänzt wird, dass durch die Sanierungsmaßnahmen eine wesentliche Reduktion der Immissionen an klimaschädigenden Gasen entweder durch eine wesentliche Verringerung des flächenbezogenen Heiz-Wärme-Bedarfes oder durch ein Heizungsumstellung erreicht wird. Leider konnte in der Obmännerkonferenz hier kein Konsens über unseren Vorschlag gefunden werden, so haben wir zu diesem Initiativantrag heute einen Zusatzantrag eingebracht, und ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Zusatzantrag von uns unterstützen. Wir wollen also ein Qualitätskriterium einbauen, damit diese steuerlichen Anreize auch in Anspruch genommen werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass von einigen Abgeordneten dieses Hauses im Vorfeld zur Formulierung dieser Resolution ja bereits entsprechende Gespräche mit dem Finanzministerium geführt wurden und gehe auch davon aus, dass die Erfolgsaussichten sehr realistisch sein werden. Wir werden daher diesem Antrag die Dringlichkeit geben, genauso wie wir für die Dringlichkeit der Erhaltung der oberösterreichischen Wohnbauförderung auch in Zukunft eintreten werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächster zur Dringlichkeit zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, auch auf der Galerie! Vieles ist gesagt worden. Es ist im Wohnbau ja in der Tat so, wir fördern zwar zum einen, damit wir die hohe Qualität, die zur Wohnbehaglichkeit und zum Wohnkomfort beiträgt, möglichst allen in unserem Land zur Verfügung stellen können, aber wir fördern auch, und verknüpfen das seit einigen Jahren, ganz konkret mit dem Zugang zur Förderung deswegen, weil wir auch gewisse ökologische, ich würde nicht einmal mehr sagen Mindeststandards sondern durchaus schon sehr herzeigbare Standards erreichen wollen. Und dass das Wohnbaubudget, das der Finanzreferent und wir als Landtag dem Ressort zur Verfügung stellen, ein sehr gutes sein muss, zeigt ja auch, dass das Ressort in vielen vierfärbigen Inseraten zur Zeit schaltet, dass wir mit dieser Förderung, gerade was den Klimaschutz und die ökologischen Ziele anlangt, quasi Weltmeister sind. Das freut uns sehr. Weil das zeigt auch, dass die Scharmützel, da wäre manches zu wenig oder da bräuchte man noch viel mehr, um Besseres zu erreichen, offensichtlich eben nur in den Bereich der politischen Scharmützel zu verweisen sind. Worum es heute hier geht ist, dass wir diese Zielsetzungen, diese Verknüpfung, dass der Zugang zur Förderung auch mit dem Erreichen gewisser ökologischer Mindeststandards und Standards funktionieren soll, auch in der Sanierung passiert, und dass das eben mit der Förderung alleine nicht erreichbar ist. Der Bund hat in seinem aktuellen Regierungsprogramm festgelegt, dass die Sanierungsrate in den nächsten Jahren auf drei Prozent erhöht werden soll. Das ist, wenn man den Wohnbaubericht unseres Landes liest, für das Land keine kleine Aufgabe. Zur Zeit werden mit den Mitteln unseres Budgets rund 12.000 Wohneinheiten pro Jahr saniert. Immerhin mit der der erklecklichen Summe von etwas über 40 Millionen Euro. Und wenn wir jetzt diese Last alleine auf uns nehmen wollten, diese zusätzlichen drei Prozent zu erreichen, dann würde das heißen, dass wir diese 12.000 auf 17.000 oder mehr Einheiten pro Jahr steigern müssten. Und da ist natürlich zu fragen, wie das zu finanzieren ist. Und nachdem der Bund das in seiner Regierungserklärung hat, geht auch unser Ersuchen heute an den Bund, den entsprechenden Rahmen dafür, dass wir diesen Sanierungsschub zustande bringen, zu bieten, in dem wir eben eine steuerliche Begünstigung, eine aufgestockte, eine verbesserte steuerliche Begünstigung für jene erlangen, die aus eigenem Antrieb mit dem Einsatz von Eigenkapital oder aber auch deshalb, weil sie auf Grund der Einkommenssituation nicht in unser Fördersystem fallen, diese Sanierungen machen und daher mehrjährig auch diese Kosten, die sie dadurch tragen müssen, absetzen können. Denn es ist ja auch der Nutzen für die Gesellschaft groß, wenn dort saniert wird, weil eben auch da ganz entscheidend zum Erreichen der Klimaschutzziele beigetragen wird. Und, Herr Kollege Kapeller, ich darf ankündigen, dass wir als ÖVP-Fraktion dem Zusatzantrag, den ihr einbringt, zustimmen werden. Wir sind ehrlich gesagt bei der Formulierung des Beschlusstextes ohnehin von dieser Voraussetzung ausgegangen, weil wir auch in der Wohnbauförderung dieses System haben. Es ist für uns aber kein Problem, dass wir das explizit in den Antrag hinein nehmen und werden daher der Dringlichkeit, dem Hauptantrag und eurem Zusatzantrag zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Nächster Redner ist Herr Kollege Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Präsidentin, hoher Landtag, sehr geehrte Anwesende auf der Galerie! Wir sind uns alle hier einig, dass wir eine Energiewende brauchen in Oberösterreich und auch in Österreich. Und wir wissen auch alle, dass wir damit konfrontiert sind, dass in den nächsten Jahren der Strombedarf, der Stromverbrauch um zirka 20 Prozent steigen wird. Wir müssen weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energieträgern. Und dafür werden wir uns als Freiheitliche natürlich einsetzen. Dazu sind zwei Maßnahmen notwendig. Das eine ist, dass wir weiterhin daran gehen, Energie einzusparen und den Energieverbrauch einzudämmen. Und auf der anderen Seite ist es notwendig, dass wir den Ausbau von Kraftwerken zum Beispiel, die erneuerbare Energie produzieren, auch unterstützen. Zum Thema Energiesparen müssen wir einfach nicht mit Verboten operieren, sondern mit Anreizen. Es nützt nichts, wenn ich da lese zum Beispiel, dass der WWF in Tirol fordert ein Methanverbot, eine Methansteuer für milchwirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe. Das kann es wirklich nicht sein. Wir brauchen Anreize, und wir brauchen auch Anreize im Bereich der Gebäudesanierungen für Wärmedämmmaßnahmen. Und die steuerliche Absetzbarkeit für diese Investitionen ist ja ein wirklich geeignetes Mittel dafür. Und deswegen unterstützen wir Freiheitlichen diesen Dringlichkeitsantrag und auch den Inhalt dieses Antrages. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1327/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Es wurde vom Herrn Schriftführer weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1330/2007 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Aufnahme der HPV-Impfung zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm des Bundes. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich, wobei ich feststelle, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der dringlichen Behandlung zugestimmt hat. Ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage 1330/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Präsidentin Orthner. Abg. Präsidentin Orthner: Danke. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Resolution, die wir an den Bund richten, ist ein gemeinsames Werk sozusagen. Und selbstverständlich wird die ÖVP diese Resolution unterstützen, ja nicht nur sie unterstützen, sondern sehr darauf dringen, dass sie auch realisiert wird. Wir haben ja einen Antrag eingebracht und haben vorgeschlagen, dass bis zu einer Lösung auf Bundesebene Oberösterreich sich quasi selbstständig macht, so wie es Niederösterreich gemacht hat, dass mit gewissen Selbstbehalten die notwendige Impfung, die zu einem Gutteil eine bestimmte Art des Gebärmutterhalskrebses bei Kindern und jungen Frauen verhindern kann, auch durchgeführt wird. Das war aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt auch gar nicht mehr so sehr behandeln möchte, nicht möglich gewesen. Und wir haben uns entschieden, eine gemeinsame Resolution an den Bund zu bringen. Das ist durchaus vernünftig. Denn die Aufnahme in das Kinderimpfprogramm heißt auch, dass es eine klare Regelung gibt, was die Finanzierung anlangt. Es ist auch im neuen Finanzausgleich gut festgeschrieben worden, dass das Impfprogramm so wie bisher weiter geführt wird. Zahlung eines Sechstels von Oberösterreich aus gesehen und Übernahme durch den Bund. Wir glauben auch, dass man ganz sicherlich bei so neuen Impfstoffen auch gut daran tut es zu beobachten, es genau auch zu betrachten, wie sich die Dinge auswirken. Ich sehe aber auch, und ich habe mir das damals ja abgeschaut sozusagen von Niederösterreich, dass die Impfung sehr sehr gut angenommen wird, dass über 10.000 Anmeldungen und schon durchgeführte Impfungen, denn die Impfung geht ja in drei Teilen, von den Eltern für die Kinder und den jungen Frauen angenommen wird. Und ich denke mir, dass das ein gutes Zeichen ist. Ein gutes Zeichen, dass Menschen schon wissen, dass sie selber auch für ihre Gesundheit verantwortlich sind und auch ein gutes Zeichen, dass neue Methoden und neue Möglichkeiten gesehen werden. Wir werden also als ÖVP diesem Antrag zustimmen, darauf drängen, dass er realisiert wird, und bitten auch alle anderen hier im Haus tätigen Fraktionen und Abgeordneten, es ebenfalls zu tun. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Österreich war das erste europäische Land, das diese HPV-Impfung, abgekürzt, im Rahmen eines Impfplanes offiziell empfohlen hat. Wir dürfen daher nicht jetzt, durch für mich teilweises unverständliches Zögern, was gekennzeichnet ist von Desinformation der Ministerin, eine sinnvolle Maßnahme zur Prävention, und ich betone das Wort zur Prävention, und nicht zur Heilung des Krebses, eben verzögern, diesen Start, diesen wichtigen Start, verzögern. Daher ist es dringlich notwendig, und wir haben im Unterausschuss ja gemeinsam auch beschlossen, die Aufnahme in das Impfprogramm für Mädchen und junge Frauen zu fordern, weil die Sinnhaftigkeit einer HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche vor der Pubertät eindeutig bewiesen ist. Hier macht es den meisten Sinn. Aber auch nach den ersten sexuellen Kontakten ist es noch sehr wirksam. Denn nur zwölf Prozent sind ein Jahr nach dem ersten sexuellen Kontakt auch angesteckt. Nach dem zweiten Jahr sind es 24 Prozent. Also auch hier, wenn wir sie später erreichen, haben wir immer noch eine sehr sehr gute Trefferquote. Ganz wichtig ist, und das möchte ich unterstreichen, was auch die Initiative gegen Gebärmutterhalskrebs in ihrer Aussendung diese Woche oder vorige Woche auch verlangt hat, dass es eine kombinierte Strategie sein muss, dass die Impfung eben nicht das Gewissen beruhigen soll und ich brauche dann keine Abstriche mehr machen lassen, diesen jährlichen PAP-Abstrich einfach wirklich auch weiter zu machen, denn nur in der Kombination mit der Impfung und der jährlichen Kontrolle ist das Potenzial, in der nächsten Generation wirklich sehr sehr viel Leid zu verhindern, sehr sehr groß. Es macht nur Sinn, wenn wir gleich starten, wenn wir nicht versäumen, viele Jahrgänge eben nicht mehr zu impfen. Und im Unterausschuss müssen wir uns ja gemeinsam weiter überlegen, wie wir einerseits die Menschen und jungen Frauen informieren, dass eine Impfung nicht vor anderen Krankheiten schützt, dass auch nach wie vor gerade in Zeiten des HIV-Anstiegs auch ein Kondom eine sinnvolle Verhütungsmethode ist, auch im Sinne einer HPV-Infizierung. Also hier müssen wir weiterhin dabei bleiben, dass auch diese Information weiter geht und dass die jährlichen Kontrollen wichtig sind. Und dass wir uns überlegen, wie wir damit umgehen, dass es sehr viele junge Frauen gibt in Oberösterreich, die nicht vom Impfprogramm erfasst worden sind oder werden, und wir also überlegen müssen, wie wir hier auch eine größere Durchimpfrate erreichen, damit auch diese jungen Frauen die Möglichkeit haben, mit einer verbesserten Impfung, mit einem Zuschuss oder wie immer, das Ziel zu erreichen. Wir müssen bedenken, dass die Erreichbarkeit der Impfung, die Schwelle sich impfen zu lassen, sehr niedrig gehalten wird. Es ist sehr schwierig - in Niederösterreich höre ich da schon Klagen, wenn das nur im Krankenhaus passieren kann und es nicht auch die niedergelassenen Gynäkologen machen können. Ich glaube, hier gibt es auch in Niederösterreich schon Bestrebungen, dass das auch für die Gynäkologen frei ist und hier auch die gleichen Unterstützungsmaßnahmen auch für den niedergelassenen Bereich möglich sind, so dass sich die Frauen entscheiden können, wo sie hin gehen und nicht unbedingt im Krankenhaus auf die Ambulanz gehen müssen. Wir werden der Dringlichkeit und auch dem Inhalt natürlich zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dr.in Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es sind nicht sehr viele Krebsarten, wo eine eindeutige Kausalität zwischen viraler Infektion und Tumorentstehung besteht. Bei den HPV-Infektionen durch die Virenstämme 6, 8, 11, 16 und 18 besteht diese Kausalität aber. Gegen Ende 2006 wurde ein Impfstoff entwickelt, Gardasil, der gegen vier Subtypen dieser Infektionen eingreift, der die Tumorentstehung verhindern bzw. deutlich reduzieren kann. Erkrankungen und Sterblichkeitsraten an Gebärmutterhalskrebs machen zehn Prozent der Raten des Mammakarzinoms aus. Und wir wissen, Mammakarzinom ist bei der Frau, jetzt durch Bronchialkarzinom zwar von Platz eins verdrängt, eines der häufigsten Karzinomarten der Frau. Also eine sehr nennenswerte Rate auch bei Gebärmutterhalskrebs. Es ist also mehr als sinnvoll, so schnell wie möglich die Chance zu ergreifen, wenn schon bekannt ist, dass es einen Impfstoff gibt, der die Krebsentstehung verhindert, diesen Impfstoff auch zu nutzen. Ich freue mich auch sehr, dass aus dem Unterausschuss, wie ja auch von meinen Vorrednerinnen bereits bekräftigt worden ist, dass es eine gemeinsame Resolution gibt. Denn eine gemeinsame Resolution sehe ich in diesem Fall auch als Bekenntnis, und da freue ich mich als Unterausschussvorsitzende sehr, dass es ein klares Bekenntnis zu einem Weg hier gibt, durchgeführt wurde und der Bund jetzt in die Pflicht genommen werden muss und seine Verantwortung wahrnehmen muss, dass zum einen diese Impfungen in das Impfschutzprogramm für Kinder hinein genommen wird, und dass vor allem für die Mädchen keine Kosten aufkommen, nämlich der Bund zwei Drittel und Sozialversicherungen und Länder jeweils ein Sechstel zahlen. Ein kleines Detail am Rande. Auch der Oberste Sanitätsrat von Österreich hat sich bereits mit der HPV-Impfung beschäftigt und hat ein eindeutiges Bekenntnis zu dieser Impfung gegeben. Er hat sogar das Alter relativ genau eingeschätzt. Zwischen 9 bzw. 11 und 26 Jahren macht es durchaus Sinn, diese Impfung zu verwenden. Ich glaube, dass bei so einer Kausalität, bei so einer Befürwortung es mit Sicherheit Sinn machen wird und die Unterstützung des Bundes nicht lange auf sich warten lässt und die Zusage zur Finanzierung kommen wird. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Helga Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Wir haben, wie schon eingangs von meinen Vorrednerinnen gesagt wurde, natürlich auch diesen Initiativantrag unterstützt, möchte aber eines dazu sagen. Mir ist dieser Initiativantrag eigentlich zu wenig. Wir sind im Oberösterreichischen Landtag mit zwei Anträgen konfrontiert gewesen. Der eine, und die Frau Präsidentin Orthner hat ja schon darauf hingewiesen, von der ÖVP, einen Teil der Kosten zu übernehmen, und der zweite Antrag, der eingegangen ist von den Kollegen und Kolleginnen der Sozialdemokraten, die eine kostenlose Impfung haben wollten. Wir haben auch diesen Antrag unterstützt. Wir haben auch in diese Richtung argumentiert. Und daher verstehe ich jetzt nicht ganz, warum man da jetzt das alles auf den Bund abschiebt, unter Anführungszeichen, und nicht selber etwas macht. Ich denke doch, die zuständige Landesrätin, die Frau Landesrätin Dr. Stöger ist Ärztin, die hat ja auch ihren Klub beraten, ihre Abgeordneten beraten, ob es finanzierbar ist oder nicht, weil sonst wäre ja nicht ein Antrag gekommen, dass es die kostenlose Impfung gibt. Daher werden wir heute wieder einen Antrag einbringen, dass bis zur Klärung durch den Bund, und ich bin schon auch der Meinung von Ihnen, Frau Präsidentin, dass wir an sich vom Gesetz her nichts ändern sollen mit dieser Aufteilung der Kosten, aber wir haben zuerst oben eine ganz große Gruppe Mädchen gehabt, ja, schauen wir uns bitte an, bis wir vom Bund vielleicht eine Entscheidung bekommen, sind die teilweise im schutzlosen Raum. Es gibt auch Familien, die haben nicht nur eine Tochter, sondern die haben vielleicht zwei oder drei und dann müssen wir uns anschauen, wie die Kosten für die Familien steigen, eben weil mehrere Mädchen da sind. Und ich denke, und gerade bei medizinischen Fragen ist es für uns Laien nicht immer leicht die richtige Antwort zu finden, aber ich habe zum Beispiel auch gelesen in einer Fachzeitschrift, dass es sogar gut wäre, wenn auch die Buben geimpft werden würden. Jetzt wäre das eh einmal der erste Schritt, dass ich der primär gefährdeten Gruppe wirklich einmal sage, wir tun etwas zwischenzeitlich für euch. Denn, wenn ich mir die Anträge anschaue, die eingegangen sind, bis sich vielleicht im Bund etwas ändert, ist mindestens ein Jahr vergangen. Und ich muss sagen, bei den Zahlen, die von meinen Vorrednerinnen gesagt worden sind, und die ich unterstreiche, dann frage ich mich, warum sind wird jetzt auf einmal so bescheiden und sagen, schicken wir das dem Bund, wenn ja eine Finanzierungsmöglichkeit sowieso da gewesen wäre. Wir bringen heute wieder den Antrag ein, die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, ein Impfprogramm für die Gebärmutterhalskrebsprophylaxe zu erstellen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten aus dem Landesbudget zu übernehmen. Dieses Programm soll bis zum Inkrafttreten, bitte bis zum Inkrafttreten einer Bundesregelung im Kinderimpfprogramm zur Anwendung kommen. Ich glaube, ich habe diesen Antrag ausreichend begründet. Ich möchte nur noch eines sagen. Wenn wir eben alle vier Parteien so einmütig sind und sagen, da muss schnell etwas geschehen, dann hoffe ich auch, dass die Einmütigkeit so weit geht, dass wir, wenn wir unseren Antrag im Ausschuss besprechen, dass wir auch dann dort zu einer Einigkeit kommen. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede zur Dringlichkeit und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1330/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute eine Sitzung des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dem Oberösterreichischen Landtag für die heutige Sitzung die Oberösterreichische Landarbeitsordnungs-Novelle 2007 vorzulegen. Wir haben diese Landarbeitsordnungs-Novelle 2007 als Beilage mit der Nummer 1323/2007 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 1323/2007 in die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung aufgenommen wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Aufnahme der Beilage 1323/2007 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Ich darf Ihnen mitteilen, dass am 18. Oktober 2007 eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen stattgefunden hat. Dabei wurde Klubobmann Mag. Michael Strugl zum Obmann des Ausschusses für Finanzen gewählt. Weiters darf ich Ihnen mitteilen, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Ihnen Kopien dieser Anfragen bzw. die zwischenzeitig eingelangten Beantwortungen auf Ihren Plätzen aufgelegt bzw. wer es wünschte, auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wir kommen nun zur aktuellen Stunde mit dem Thema "Gemäß der Österreichischen Bundesverfassung geht das Recht vom Volk aus. Soll daher der EU-Reformvertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden?". Wir beginnen mit den Reden und ich erteile dem Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner als Sprecher des Antrag stellenden Klubs das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitlichen haben beantragt, gemäß der Österreichischen Bundesverfassung geht das Recht vom Volk aus. Soll daher der EU-Reformvertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden? Die Antwort vorweg: Selbstverständlich! Ja, die EU-Verfassung muss einer Volksabstimmung unterzogen werden. Es gibt hier einerseits zahlreiche politische Argumente, es gibt aber auch sehr wohl rechtliche Argumente, die einmal hier auch erörtert werden sollten. Worum geht es eigentlich? Es geht um zwei Verträge, den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Union, die nunmehr geändert werden. Ein grüner EU-Abgeordneter hat ja gesagt, der Schatz ist jetzt im Misthaufen vergraben, weil die Lesbarkeit dessen, was jetzt vorgelegt wurde mit all den Querverweisen, auch für durchschnittlich ausgebildete Juristen schwer möglich und nachvollziehbar ist. Aber warum glauben wir, und ich hoffe, dass ich die Unterstützung des Oberösterreichischen Landtags bekomme, dass eine Volksabstimmung unabdingbar ist? Punkt eins: Mit diesem neuen Vertrag gibt es ein vereinfachtes Veränderungsverfahren. Dieses vereinfachte Veränderungsverfahren bedeutet für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass in Zukunft der Bundeskanzler oder ein Minister über Gesetze entscheiden könnte, die für uns auch Gültigkeit haben würden. Wie funktioniert das? Im vereinfachten Veränderungsverfahren kann bei Einstimmigkeit des Rates der Vertrag verändert werden und nicht mehr dem Nationalrat vorgelegt werden. Das würde also bedeuten, wir beschließen jetzt ein Gesetz, das in Zukunft der Landeshauptmann ein Gesetz beschließen könnte oder alleine beeinspruchen könnte. Der Nationalrat, als auch die Landtage, als auch der Bundesrat ist im vereinfachten Verfahren nicht mehr involviert und deswegen wird eine Kompetenz an ein Exekutivorgan übergeben. Das ist nicht in Ordnung – Grund eins für die Abstimmung. Punkt zwei: Es gibt eine Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung in diesem Vertrag. Der beinhaltet, dass ein eigenes Steuerfindungsrecht gefunden wird. Das heißt, in Zukunft könnte der Europäische Rat eine eigene EU-Steuer einführen ohne dass wiederum das Parlament befragt werden muss. Punkt drei: Der Vertrag enthält eine Flexibilisierungsklausel. Diese Flexibilisierungsklausel ist eine Erweiterung der Kompetenzen. Es gibt sich quasi dieser Vertrag eine Kompetenzkompetenz, denn früher war es möglich, dass die Kompetenz nur hinsichtlich des gemeinsamen Marktes, so war die Formulierung, erweitert werden kann, jetzt heißt die Formulierung, im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereichen Kompetenzen an sich gezogen werden könnten. Das bedeutet, dass auf Grund des Vertrages der EU eine Kompetenzkompetenz zukommt, dass weitere nicht limitierte Kompetenzen der EU übertragen werden könnten und wir wiederum als Parlament diesen Schritt nicht verhindern könnten. Der vierte Grund, warum wir als Landtag insbesondere beauftragt sind, eine Volksbefragung durchzuführen, eine Volksabstimmung zu erzwingen und dann auch zu sagen, warum wir gegen diesen Vertrag sein sollten, ist eine bundesstaatliche Zuständigkeit, die hier begründet wird. Es gibt nämlich auf Grund dieses neuen Vertrages eine klare Zuständigkeitsverteilung des Reformvertrages und damit einen nicht mehr Staatenverbund, sondern einen entsprechenden Bundesstaat. Es gibt nämlich Rechtszuständigkeiten und ausschließliche Zuständigkeiten. Wenn man Kompetenzen ausschließlich zuständig in der EU macht und die jeweiligen Bundesstaaten überhaupt nicht mehr in ein Mitwirkungsrecht mithineinzieht, dann gibt es ganz klar eine weitere Ebene. Denn wir befinden uns dann in einem Bereich, wo es Kompetenzbereiche gibt, wo die Mitgliedsstaaten natürlich folgend auch Länder wie Oberösterreich null Kompetenz haben. Wir geben damit Kompetenzen auf, führen eine eigene Ebene über dem eigenen Bundesstaat ein. Das bedeutet, wir verändern die Situation vom Staatenbund zum Bundesstaat, und das ist eine Änderung, die einer Volksabstimmung unterzogen werden müsste. Es gibt einen Vorrang des Unionsrechtes, das durch den Europäischen Gerichtshof definiert und weiterentwickelt wurde. Der Europäische Gerichtshof respektiert keinerlei Grenzen des Vorranges eines Gemeinschaftsrechtes, was wir immer wollten. Eine genaue Festlegung, dort darf die Europäische Union tätig werden, aus, und alles andere bleibt bei den Mitgliedsstaaten. Und dort, wo Mitgliedsstaaten auch ein föderatives System haben wie etwa Österreich oder Deutschland, gibt es eine klare Kompetenzaufteilung zwischen Bundesstaat und entsprechenden föderativen Staaten oder Bundesländern wie in Österreich, genau diese Kompetenzgrenzziehung gibt es wiederum nicht. Das bedeutet, dass das Unionsrecht auch direkt eingreifen kann in Landesrecht, dass wir keine entsprechende Kompetenz hätten hier gegenzusteuern und dass der Europäische Gerichtshof genau diese dynamische, so genannte Staubsaugerkompetenz der EU unterstützt und die EU immer kompetenter, mächtiger, immer mehr Kompetenzen anhäuft und die Mitgliedsstaaten sich nicht dagegen wehren können. Das hängt natürlich auch unmittelbar zusammen mit dem sechsten Punkt, warum wir für eine Volksabstimmung eintreten müssen, dass damit natürlich auch klar unsere verfassungsgarantierte, immerwährende Neutralität gefährdet, ja wenn nicht außer Kraft gesetzt wird. Es ist einfach rechtlich falsch zu glauben, dass wir mit dem Beitrittsvertrag damals, wo die Bevölkerung abgestimmt hat, alle diese Vertrags- und Verfassungsveränderungen der Zukunft bereits mitbeschlossen hätten. Das ist nicht wahr. Wir haben damals ein System übernommen, das wir kannten. Das jetzige System mit einer neuen Kompetenzkompetenz in Brüssel mit all den Bereichen, die hier festgeschrieben werden, wo von der Neutralität bis hin zu Bereichen, die wir gar nicht beurteilen können, aber als Parlamentarier nicht mehr gefragt werden, das kann nur durch die Bevölkerung, durch das Souverän, durch das Volk entschieden werden. Das Recht geht vom Volk aus und nicht von der EU-Kommission, nicht vom EU-Rat, nicht von Gott, wie früher behauptet oder in jetzigen Systemen anderer Religionsgemeinschaften behauptet wird, sondern das Recht geht vom Volk aus. So soll es in Oberösterreich, Österreich und in der Europäischen Union bleiben. Deshalb brauchen wir eine Volksabstimmung. Oder man denke, wenn hier die Entwicklung so weitergeht wie sie vorgezeichnet wird und die Türkei wird dann plötzlich beitreten und wir wären als neutraler Staat in der Beistandsverpflichtung jetzt an der irakischen Grenze mit involviert? Man überlege, was würde es bedeuten, wenn etwa die Kronen Zeitung Recht haben würde, dass der Gesundheitstourismus in der Europäischen Union eingeführt werden würde und wir wissen, dass etwa eine Niere in Großbritannien für Menschen über 60 Jahren nicht mehr zur Verfügung gestellt wird oder das Gesundheitssystem vielleicht in anderen Ländern nicht so gut ausgeprägt ist wie, Gott sei Dank, hier in Oberösterreich und Österreich? Dann würde das bedeuten, dass wir selbstverständlich für diese Gesundheitsleistungen auch herangezogen werden. Wir haben überhaupt keine Ahnung, welche finanziellen Konsequenzen das für unser Land hat, welche Kapazitäten wir dazu brauchen würden? Aber wir könnten uns rechtlich nicht mehr dagegen wehren. Ich kann nur an alle Abgeordneten appellieren, die einem pluralistischen, demokratischen System verbunden sind, zuzulassen, dass die österreichische Bevölkerung über ein derartiges Verfassungskonstrukt wirklich abstimmt. Die Österreicher sollten das gleiche Recht haben wie die Iren. Die Iren werden abstimmen. Wir wissen nicht, was es bedeutet, wenn ein Land nicht beitritt. Es gibt sehr, sehr viele Fragen, die offen sind. Es gibt Fragen über die Finanzierung und es gibt Fragen über die Entwicklung, und die Menschen unseres Landes sollen natürlich über diese Entwicklung umfassend aufgeklärt werden und am Ende des Tages als Souverän auch entscheiden. Nachdem sie vorher wissen, worüber sie reden, sollen sie auch entscheiden dürfen, ob sie es wollen oder nicht. Ich bitte alle Abgeordneten dieses Hauses, die Kompetenzen der Gesetzgebung sich selbst weiter zu behalten und nicht mit einer Verweigerung über eine Volksabstimmung die Kompetenzen der Gesetzgebung Exekutivorganen wie den Ministern oder Regierungsmitgliedern oder dem Bundeskanzler zu übertragen. Ich bitte um Zustimmung zu den entsprechenden Anträgen, dass wir später auch wirklich eine Volksabstimmung in Österreich bekommen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Kollegen Abgeordneten Wolfgang Schürrer das Wort. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aus der Sicht der ÖVP die Position generell zum Thema EU etwas anders beleuchten vielleicht auch als Klubobmann Günther Steinkellner und vorweg gleich einmal darauf hinweisen, dass der Antrag, den ich jetzt gerade erst bekommen habe, der ja im Normaleingang erfolgt, selbstverständlich im EU-Ausschuss beraten wird und beraten werden kann und ich dazu heute noch nicht besonders stark auf diesen Antrag eingehen möchte, genauso auch der Antrag der SPÖ. Ich finde es wichtig, dass wir uns mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Und es war bisher schon so, dass der EU-Ausschuss des Oberösterreichischen Landtags sehr stark sich für das Thema Europa interessiert hat. Ich kenne die anderen Bundesländer und deren Tätigkeiten. Die sind auf keinen Fall mehr als bei uns in Oberösterreich. Daher können wir durchaus auch mit Fug und Recht sagen, wir haben uns mit dem Thema, das ja sehr wichtig ist, die Europäische Gemeinschaft, immer sehr stark auseinandergesetzt und wir hätten durchaus noch mehr Möglichkeiten auch schon bisher gehabt, uns als Legislative hier mehr mit der Gesetzgebung zu beschäftigen. Ich denke aber einmal, dass es vorweg vielleicht eine gute Gelegenheit ist, dass dieses Thema heute als aktuelle Stunde eingebracht worden ist, um den Wert der Europäischen Gemeinschaft in den Vordergrund zu stellen. Gerade wenn ich auch an die Jugend denke, die in erster Linie davon profitieren kann, muss und soll, so gehört auch gerade der Jugend gesagt, dass die Europäische Union so quasi die beste Antwort und eine gelungene Antwort auf zum Beispiel das Verhindern eines Krieges wie der grässliche Weltkrieg war, dass die Europäische Gemeinschaft eine Friedensinitiative ist, dass die Europäische Gemeinschaft eine Wertegemeinschaft ist und noch weiter werden kann und dass diese Europäische Gemeinschaft selbstverständlich auch Schwierigkeiten in der Entstehung gehabt hat. In den 50er-Jahren, als das begonnen hat und bis heute, muss man sagen, hat die Europäische Gemeinschaft mit Sicherheit schon mehr geschafft, als die lang- und hundertjährige dauernde Gemeinschaft in den amerikanischen Staaten zum Beispiel. Also wir sind in dieser kurzen Zeit wesentlich weiter vorangekommen als vielleicht in anderen Kontinenten in unserer Erde. Die Europäische Gemeinschaft hat natürlich auch ihre Kinderkrankheiten, wie es überhaupt bei jedem Projekt so ist. Mit dem müssen wir auch dementsprechend umgehen. Ich bin ein Verfechter davon, dass man, nicht weil Kinderkrankheiten da sind, das Kind wegwirft, sondern dass man schaut, dass man diese Krankheiten behandelt und dass wir dementsprechend uns auch da einbringen. Da bin ich völlig dafür, dass wir uns auch im Landtag damit auseinandersetzen. Dieses Projekt der Europäischen Gemeinschaft ist ein Wirtschaftsprojekt genauso. Ich kann natürlich auch, gerade aus oberösterreichischer Sicht, aber auch aus gesamtösterreichischer Sicht feststellen, dass wir durch den Beitritt Österreichs vor mehr als zehn Jahren und durch die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft enorme Fortschritte erzielt haben. Und es gibt genügend Unterlagen und Daten, wo klar heraus kommt, dass all jene Erfolge, die Österreich jetzt hat, Österreich zu einem der erfolgreichsten Länder der Welt oder Europas auf jeden Fall macht und dass das in erster Linie auch auf die Mitgliedschaft und auf den Bestand der Europäischen Gemeinschaft zurückzuführen ist. Da möchte ich natürlich auch alle unsere Unternehmer, unsere Mitarbeiter in den Betrieben hervorheben und wirklich sagen, wir haben hier gut gearbeitet, weil wir die Chancen genützt haben, weil Österreich und Oberösterreich speziell mit seinen Vertretern, vom Wirtschaftslandesrat angefangen im Ausschuss der Regionen bis hin zu den Aktivitäten, die der EU-Ausschuss dauernd führt, wir sind ja in den Ländern immer unterwegs. Ich halte das für ganz wichtig, weil man dort ganz andere Gesichtspunkte kriegt. ich kann nur jedem empfehlen, vor allem auch den jungen Menschen, sich mit dem Thema Europa direkt in Verbindung zu bringen und das auszunützen, Ideen einzubringen. Oberösterreich und Österreich haben auch gerade mit ihrer und unserer Außenministerin eine Persönlichkeit, die vermittelnd hier wirkt. Ich denke mir, dass dieser EU-Reformvertrag im Gegensatz zum alten Verfassungsvertrag, der ja durch die zwei Länder Frankreich und Holland zu Fall gebracht wurde, doch wesentliche Fortschritte gebracht hat, die Bürgerrechte verstärkt wurden und dementsprechend auch, ich gehe dann noch ganz kurz auf einige wichtige Punkte ein, uns wesentlich weitergebracht hat. Was hat die europäische Wertegemeinschaft gebracht für Oberösterreich, für unsere Menschen in Oberösterreich? Um nur einige positive Beispiele herauszustreichen, die natürlich gleich immer wieder zur Folge haben könnten, dass man was dagegen sagt und dass es immer wieder auch negative Erscheinungen mit sich gebracht hat. Aber ich denke in Summe sind die Vorteile bei weitem größer als die vielleicht oft auch nur gemeinten Nachteile. Zum Beispiel haben wir Europa gegenüber den USA sehr, sehr stark gemacht. Das ist gelungen, weil Europa mit seinen 27 Mitgliedsstaaten einfach ein Gewicht hat, mit 500 Millionen Bürgern in dieser Gemeinschaft. Ich habe schon eingangs dieses Friedensprojekt erwähnt. Der Urgedanke der europäischen Gemeinschaft war eben die Friedenssicherung voranzutreiben, weil wenn Staaten unterschiedlich entwickelt sind, es natürlich auch zu dementsprechenden Auseinandersetzungen kommt, die letztlich in so etwas Ähnliches wie diesen grässlichen 2. Weltkrieg münden könnten. Oberösterreich hat aus dieser Mitgliedschaft besonders im Exportbereich profitiert, und ich glaube, da sind wir glaube ich eigentlich Weltmeister und das kommt allen zugute und das ist wichtig. Offene Grenzen, ich glaube dass das enorm wichtig ist, auch wenn man dazusagen kann, natürlich ist Schengen und diese Absicherung der Außengrenze enorm wichtig und das muss auch gewährleistet sein und wir brauchen da keine Angst und keine Sorgen erzeugen. Ich glaube, dass wir da gut unterwegs sind. Oder die gemeinsame europäische Währung ist ein enormer Fortschritt, wenn wir an die früheren Zeiten denken und heute, wenn wir vergleichen, brauchen wir nicht die Wechselkurse strapazieren und Geld verlieren. Oder auch ein Beispiel von vielen, die Studienfreiheit. Ich glaube, dass das für die jungen Menschen enorm wichtig ist, dass mit diesen Erasmus-Programmen oder Pegasus-Programmen und so weiter enorm viele Möglichkeiten sind in der heutigen Welt und in der heutigen Entwicklung, die unsere Menschen da sehr stark in den Vordergrund bringen können. Ich rufe daher auch unsere Bevölkerung auf, vielleicht ist es eine gute Gelegenheit heute auch zu sagen, wir müssen besser informieren, wir werden das auch tun. Aber auch die Bevölkerung hat hier eine Holschuld. Es ist wichtig, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen, dass wir uns interessieren dafür, dass sich die Bürger informieren, welche Chancen bietet denn die europäische Gemeinschaft. Das möchte ich einfach auch bei dieser Gelegenheit sagen. Und das Schlimmste ist Nichtwissen, Nichtwissen macht Angst und ich möchte auch dass alle Fraktionen hier positiv dahingehend wirken. Obwohl es durchaus, wie schon erwähnt wurde, auch noch Wünsche gibt an die europäische Kommission, an Europa hier die Bestimmungen so auszurichten, gerade wie es der Reformvertrag im Ansatz schon sehr gut gemacht hat, in dem er einfach diese Punkte die uns ganz, ganz wichtig waren und der Bürger soll ja wissen warum wir bei der europäischen Gemeinschaft sind. Die Bürger und Bürgerinnen erwarten eine aktive und transparente EU. Die Bürger erwarten klare Vorteile, die uns die EU bringt und welche Gefahren abgewendet werden müssen, dass wir hier schlank und fit und modern verwaltet sind, dass wir demokratisch kontrollieren können und flexibel genug sind, um auf die wirklich entscheidenden Entwicklungen reagieren zu können. In diesem Sinne möchte ich noch auch ein paar Punkte des Reformvertrages herausstreichen, die so glaube ich tatsächlich in Richtung Bürgerrechte gehen und eine Volksabstimmung, wie es Kollege Steinkellner wünscht, aus meiner Sicht und aus unserer Sicht in dem Ausmaß daher nicht notwendig ist. Es gibt vielleicht andere Möglichkeiten, aber wie schon gesagt, mit dem werden wir uns dann im Ausschuss auseinandersetzen. Also die Stärkung der Bürgerrechte ist für mich deutlich zum Ausdruck gebracht worden und hier kann man durchaus von einem Erfolg sprechen, der in Lissabon eben ausgearbeitet worden ist. Auch die Stärkung der Bürgerdemokratie ist dort festgeschrieben. Das ermöglicht eben Bürgerinnen und Bürgern mit einer Million Unterschriften, aus der gesamten europäischen Gemeinschaft, hier einen Gesetzesvorschlag zu machen oder das Recht auf Beschwerden beim europäischen Bürgerbeauftragten einzubringen. Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wesentliche Voraussetzung, dass die europäische Gemeinschaft auch verstanden wird und dass wir das Positive daraus erkennen können. Die Stärkung des Parlaments, ich halte einfach viel davon, dass wir auch unseren Bürgern immer wieder sagen, wir haben einfach eine repräsentative Demokratie, indem Vertreter und Abgeordnete gewählt werden, um die Aufgaben zu erfüllen. Es kann sich nicht jeder Bürger bis in das Detail mit den Dingen auseinandersetzen, das ist unsere Aufgabe und wir werden das auch dementsprechend wahrnehmen, und das Gleiche gilt natürlich auch für die europäische Gemeinschaft. Die Stärkung des Parlaments ist einfach eine wesentliche Veränderung, auch gegenüber dem vorigen Vertragsentwurf. Oder diese enorm geforderte und wichtige aktive Mitwirkung der nationalen Parlamente. Das österreichische Parlament wird ebenso wie alle anderen Parlamente im Detail über EU-Gesetzesvorhaben informiert. Alle Gesetzesvorschläge der europäischen Kommission werden direkt und zeitgleich dem Rat und dem Parlament vorgelegt. Anerkennung der lokalen und regionalen Ebene. Ganz wichtig, da befinden wir uns jetzt im Landtag in den einzelnen Bundesländern. Und hier gibt es ganz enorm große Fortschritte, dass wir auch unser dementsprechendes Interesse hier wahrnehmen können und uns einbringen können. Klare Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten, das halte ich für enorm wichtig, dafür haben wir uns auch immer stark gemacht. Oder auch ein freiwilliges Austreten eines Mitgliedsstaates, dem ich nicht das Wort rede, denn sonst wäre ja alles was ich bisher gesagt habe eigentlich kontraproduktiv und daher zähle ich nur die Möglichkeit auf, damit einfach auch die Sorge der Freiheitlichen, hier vielleicht zu wenig Mitsprache zu haben, weggenommen ist. Wir haben alle Möglichkeiten. Natürlich gibt es auch kritische Anmerkungen, die kann ich durchaus auch verstehen. Und daher bin ich nicht der, der die Europäische Union und den Entwurf zu diesem Vertrag nur sehr, sehr positiv sieht, sondern durchaus noch als verbesserungswürdig. Wir haben ja Verbesserungen, zum Beispiel auch durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Eine Verbesserung in Sachen Klimaschutz, also ich könnte hier noch viele Sachen aufzählen. Ich möchte das jetzt aber nicht überstrapazieren. Summa summarum hat die ÖVP hier eine klare Position, erstens als Bekenntnis zur europäischen Gemeinschaft, weil sie viele Vorteile bringt, ein Bekenntnis zu diesem Reformvertrag, der durchaus noch verbesserungswürdig ist, und die EU ist auch ein Gebilde das sich weiterentwickelt. Und so gesehen kann ich der Zukunft nur sehr positiv entgegensehen, was die europäische Gemeinschaft betrifft und was auch den Nutzen unseres Bundeslandes für unsere Bürgerinnen und Bürger betrifft. Und in diesem Sinne höre ich jetzt auf. Danke vielmals. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächsten Redner erteile ich Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben an die anderen Fraktionen, nachdem der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter sich für eine Volksabstimmung zum Reformvertrag ausgesprochen hat, einen Antrag übermittelt, wobei wir um Mitzeichnung ersucht haben. Schade, ÖVP und Grüne haben sich in einer wesentlichen Frage nicht mit diesem Antrag abfinden können. Sie haben die Volksabstimmung, (Zwischenruf Abg. Moser: "Wir sind nicht kontaktiert worden, obwohl unser Antrag schon da war!") Kollegin Moser, es geht wieder um Zeit, ich habe es ausdrücklich gesagt, wir wollen einen umfassenden Antrag, der unsere Position darstellt. Ihr habt einen engeren Antrag gestellt, ich habe auch keinen Wettbewerb mit eurem Antrag gehabt, sondern wir haben das Recht für uns in Anspruch genommen, einen unserer Position entsprechenden Antrag den anderen auch zu übermitteln. Gleiches habt ihr ja uns übermittelt und wir haben das eigentlich als Usance des Landtages betrachtet, dass man so etwas selbstverständlich machen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, die uns heute beschäftigt ist aber eine andere. Wir stehen davor, welches Politikmodell für Europa, für die künftige EU soll verfolgt werden? Wollen wir ein Europa des Zentralismus oder wollen wir ein Europa der Bürger? Und das ist für uns die entscheidende Frage gewesen, auch im Zugang und über andere Bundesländer politisch sehr verstreut. Ich denke nur, zum Beispiel sind die Grünen in der Steiermark sehr wohl auch dieser Meinung so etwas zu machen, und es gäbe mehrere andere Beispiele. Weil wir der Meinung sind, dass wir Nachholbedarf haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir bekennen uns zur EU, wir sehen die EU aber in einem Prozess, der sehr langsam geht und der teilweise sehr einseitig verläuft. Er verläuft in der Richtung der Friedenssicherung derzeit gut, läuft in wirtschaftlichen Fragen sehr gut, läuft aber in sozialen Fragen, in Fragen der Ökologie sehr, sehr langsam, und in Fragen der Verteilungsgerechtigkeit überhaupt unbefriedigend. Meine Damen und Herren! Daraus resultiert Folgendes: Dass sich im Jahr 1994 in Österreich zwei Drittel der Bevölkerung für den Beitritt zur EU ausgesprochen haben und dass heutige Umfragen in etwa bei zwei Drittel liegen, die über die EU frustriert sind. Und jetzt kann man Folgendes machen: Man schüttelt die Schulter und sagt, der Reformvertrag, das könnte unter Umständen gefährlich werden, da reden wir nicht mit den Leuten drüber, da gehen wir einfach hinweg. Wir glauben, dass der Weg der falsche ist. Wir glauben, man muss sich der Bevölkerung klipp und klar stellen. Wir sind der Meinung, dass der Reformvertrag beachtliche Fortschritte gebracht hat. Man muss sie aber ansprechen. Man muss im Grunde mit der Bevölkerung darüber reden und nicht den Eindruck erwecken, man fürchtet sich vor der Diskussion über den Reformvertrag. Und genau den Eindruck erweckt man derzeit, wenn im Grund überall abgewimmelt wird. Man will eigentlich über das Ganze nicht reden, sondern wir werden es im Nationalrat einfach so beschließen. Und jetzt ist die Frage: An welche Zukunft dieser EU, an welche Zukunft Europas denkt man dabei? Meine Damen und Herren! Alle zentralistischen Formen, und wer ein bisschen Geschichte studiert hat weiß wo die geendet haben, diese zentralistischen Erscheinungen, alle haben sich von selber wieder aufgelöst. Nirgends hat sich etwas gehalten in der Form. Und wenn wir an eine EU, an ein gemeinsames Europa, was immer unsere gemeinsame Forderung gewesen ist, mit einer guten Zukunft denken, wo auch die inhaltlichen, methodischen Fragen, die Fragen nach Werten und auch die wesentlichen Organisationsfragen klar geregelt sind, dann müssen wir diese mit der Bevölkerung gemeinsam entwickeln, sie darüber informieren, aufklären und alle Schwachstellen - und das mit aller Deutlichkeit gesagt - im Sinne eines Prozesses weiterentwickeln, positiv gestalten. Denn eines haben wir Sozialdemokraten von Beginn an immer gesagt und das lässt sich alles nachlesen: die EU wird für uns dann schlecht werden, wenn wir sie nur verwalten und nicht gestalten. Wir sehen uns als Teil davon, das wir mitgestalten müssen, unsere Anliegen dort einbringen und sehr wohl wichtige Fragen angehen, dass zum Beispiel, was ja sicher eine Schwäche der EU heute noch ist, dass die soziale Frage im Wesentlichen bei der EU ausgeklammert ist und nur auf Nationalstaatenebene abgehandelt wird. Dass aber alle Wirtschaftsfragen, im Sinne auch der Liberalisierung und der Globalisierung, bei der EU im Wesentlichen durch Richtlinien und Gesetze und Erlässe usw. geregelt werden, wo auch die Grundregeln aller Liberalisierung bestehen und letztendlich dann die Nationalstaaten die Zeche im sozialen Bereich zu bezahlen haben. Hier gilt es einen Ausgleich zu schaffen. Wir brauchen hier mehr Verteilungsgerechtigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört dazu. Und wir haben uns deshalb auch in diesem Antrag zu einem Dreipunktesystem entschieden. Wir schlagen vor und dazu laden wir alle ein. Ein Nein tut mir leid, vielleicht lässt sich noch einmal darüber nachdenken. Wir wollen, dass die Bundesregierung in einer breiten Informationskampagne alle Verbesserungen, die durch den Reformvertrag kommen, ob sie organisatorischer Art sind oder ob sie die Grundrechtscharta im Grund ansprechen oder ob sie bis zur Umwelt, wo erstmals ökologische Grundprinzipien verankert sind, drinnen sind, darüber einmal im Wesentlichen die Bevölkerung zu informieren. Wir wollen aber sehr wohl auch im Sinne des von mir angesprochenen Gestaltens, dass die Bundesregierung auf den Tisch legt, welche künftigen Projekte werden seitens der österreichischen Bundesregierung bei der EU eingebracht, welche werden vertreten, welche werden verfolgt. Und damit soll gelingen, dass die Bevölkerung das Gefühl hat: Jawohl wir sind vertreten, wenn in Brüssel diskutiert wird. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unser Weg. Die Bevölkerung mitnehmen, gemeinsam mit der Bevölkerung die EU gestalten und nicht zu erklären, das geht euch faktisch nichts an. Wir entscheiden ohnedies für euch. Die Frage daraus ist doch nur, was kommt hintennach? Dieser Gedanke wird überhaupt im Grunde immer vernachlässigt. Wollen wir aus den zwei Dritteln, die wenig Freude mit der derzeitigen EU haben, 70 Prozent erreichen, wollen wir 75 Prozent erreichen, die dann wenig Freude haben? Oder soll es nicht unser Anliegen sein, weit unter die 50 Prozent zu kommen, einen Zustand zu erreichen, wie damals, als wir die Volksabstimmung zum Beitritt gehabt haben, wo wir mit positiven Gedanken in die EU hineingegangen sind. Das ist der Unterschied unseres Zuganges. Deshalb fordern wir und laden ein, eine Volksabstimmung vor der Ratifizierung zu machen. Die Bevölkerung in einer breiten Informationskampagne vorher einzubinden. Der dritte Antrag, der bei uns drinnen gestanden ist, ist leider nunmehr als einziger Antrag von Grünen und ÖVP übriggeblieben, es ist im Grund die Frage der europaweiten Volksabstimmung. Ich habe eine Bitte, meine Damen und Herren! Immer dann wenn es ernst wird, wenn wir vor einer Entscheidung stehen, höre ich immer und der Kollege Wolfgang Schürrer hat es zuerst wieder so schön gesagt, wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen. Meine Damen und Herren! Das sind Fragen, mit denen hätte man sich schon längst intensiv auseinandersetzen müssen. (Beifall) Und ich erwarte eigentlich von aktiven Politikern, dass sie dann, wenn etwas ansteht, und wir haben heute mehrere dieser Fragen bereits hier herinnen diskutiert, da stehen Fragen an, da brauche ich nicht immer Ausschüsse, Unterausschüsse, sondern wenn ich sage ja oder nein, dann sage ich ja oder nein dazu und ich brauche nicht immer Verschiebebahnhöfe. Ich denke das ist genau das, was die Bevölkerung nicht will, dass über etwas aus Feigheit, aus Bequemlichkeit nicht geredet wird. Erwarten wir und tragen wir dazu bei, dass wir Politiker des Gestaltens sind und das ist der Sinn und Zweck unseres Antrages. Ich bedanke mich auch bei der FPÖ, dass wir hier die Möglichkeit gehabt haben im Rahmen dieser aktuellen Stunde unsere Position als europäische Vertreter, aber als solche, die einen positiven Gestaltungszugang dazu haben und dazu gehört die Volksabstimmung und dazu laden wir euch ein. Wir hoffen, dass im Grund auch die anderen Fraktionen diesem Antrag zustimmen werden. Herzliches Dankeschön für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Abgeordneten Ulrike Schwarz das Wort. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist aus meiner Sicht ganz wichtig, qualifizierte Entscheidungen auch als Politikerin oder als gewählte Mandatarin zu treffen. Dazu braucht es aber eine intensive Auseinandersetzung, einerseits mit den Inhalten der Thematik aber auch eine Auseinandersetzung und eine Diskussion mit ExpertInnen auf allen Ebenen und den Betroffenen, so auch den Bürgerinnen und Bürgern, um dann eine fundierte Position und Meinung mir persönlich zu bilden und diese dann auch als gewählte Mandatarin zu vertreten, auch in den eigenen Kreisen, ob das jetzt die Mitglieder sind oder die Grünwählerinnen und Grünwähler. Wie schon angesprochen worden ist, war die Euphorie zum Beitritt sehr groß. Es hat sich aber auch gezeigt, dass eine EU, wie wir sie uns alle wünschen, auf Basis der Verträge von Nizza nicht unbedingt geeignet ist zu einer demokratischen, sozial und ökologischen EU zu werden, diese so mit diesen Verträgen zu gestalten. Es war daher auch der klare Auftrag, einen breiten Prozess, den EU-Konvent, zu starten, der in den Jahren 2002 bis 2003 unter Einbindung sehr, sehr vieler Experten aber auch der nationalen Parlamente der Abgeordneten aller Fraktionen, hier einen Verfassungsentwurf zu erarbeiten. Dieser Verfassungsentwurf wurde ja bis zum Jahre 2007, also bis zum Jänner 2007, von 18 Staaten ratifiziert, darunter auch in zwei Volksabstimmungen, in Spanien und Luxemburg mit ja bewertet und Frankreich und Niederlande haben dann abgelehnt. Die Blockade, die dann entstanden ist, hat uns alle sehr gelähmt und es wurde dann nach langem Mühen und Bemühen entschieden, einen Reformvertrag zu erarbeiten. Leider und das vermissen wir Grüne sehr bei dieser Arbeit ohne Einbindung der nationalen Parlamente und schon gar nicht des EU-Parlaments. Dieser EU-Reformvertrag, der uns jetzt vorliegt, ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Rückschritt zum Verfassungsentwurf, aber doch auch ein wesentlicher Fortschritt zu Nizza. Dieser Vertrag von Nizza, der die EU in eine Sackgasse geführt hat und in dem wahrscheinlich auch der Unwille oder die Unverständlichkeit für die Bevölkerung auch fundiert ist. In dem ausgehandelten Kompromiss sind immer noch sehr viele Teile der Verfassung enthalten, jedoch die Kritik am alten Entwurf und das Fehlen einer sozialen Dimension bzw. auch der mangelhaften Demokratie wurden in dem vorliegenden Entwurf nicht beantwortet und die Kritik wurde nicht für einen Schritt vorwärts genutzt, sondern eher noch ein Schritt nach hinten gemacht und wichtige Punkte des Vertragsentwurfes wurden fallen gelassen. Für mich ist aber immer noch sehr wichtig, gerade wenn man Kritik übt an dem jetzt vorliegenden Vertrag, immer den Gesamtvertrag im Auge zu haben, nicht nur einzelne Passagen zu zitieren, wie es manche Gruppierungen und Gruppen auch machen, sondern immer den Gesamtvertrag zu sehen und auch den Kontext zur jetzigen Situation mit dem Nizzavertrag herzustellen. Wir hätten uns auch in vielen Bereichen einen mutigeren Schritt gewünscht. Es ist schon Vieles angesprochen, was auch die Grünen bewegt, auf Europaebene und auf nationaler Ebene mitzustimmen für diesen Reformvertrag, weil es erstmalig auch eine Gewaltentrennung, eine Verbesserung in diesem Bereich gibt und so eine Stärkung, eine wesentliche Stärkung des Europäischen Parlaments aber auch der nationalen Parlamente gibt. Und in dem Artikel 8 spiegelt sich also diese Rolle, die gestiegene Wertigkeit der nationalen Parlamente wieder. Die Parlamente werden letztlich aufgerufen, zu dem Protokoll 1 und 2 zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gestärkt. So kann eben jedes Parlament oder jede Kammer innerhalb von acht Wochen zu einem Gesetzestext eine begründete Stellungnahme abliefern, weshalb aus ihrer Sicht die Subsidiarität missachtet wurde. Diese Stellungnahmen müssen berücksichtigt werden, sobald ein Drittel der Stimmen erreicht wird. Also hier sehen wir auch eine Stärkung des von uns immer wieder angesprochenen Subsidiaritätsprinzips, was uns auch als Landtag sehr, sehr wichtig ist. Dass die Grundrechtecharta nicht mehr im Verfassungsvertrag verankert ist, aber wenigstens Rechtsverbindlichkeit erreicht wurde, ist ein wesentlicher Bereich. Auch die Handlungsfähigkeit wurde schon angesprochen. Sehr, sehr leid tut es uns Grüne, dass diese doppelte Mehrheit, diese Verbesserungen in Bezug auf qualifizierte Mehrheiten erst ab 2014 in Kraft treten. So ist es immer noch möglich, auf Basis von Nizza, dass fünf Staaten über alle anderen 22 dann bestimmen, das sehen wir als großes Manko an. Insgesamt ist uns auch noch sehr wichtig, dass die Vollbeschäftigung, die soziale Marktwirtschaft verankert ist, dass die strikte Einhaltung – und das ist glaube ich auch ein wesentlicher Fortschritt - der UN-Charta und der Klimaschutz endlich verankert sind. Eröffnet werden den Bürgerinnen und Bürgern erste direkt demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten, eben mit einer Million Unterschriften, wie Kollege Abg. Schürrer schon angeführt hat. Und das glaube ich ist auch noch ein Punkt, der uns sehr wichtig zu erscheinen hat in der Diskussion mit den Beitrittskandidaten, dass durch diesen Vertrag diese Beitrittsverfahren auch klarer geregelt werden und so einfach berechenbarer für die neuen Staaten, aber auch für uns werden. Zu hoffen ist aus unserer Sicht und aus meiner Sicht, dass mit dieser Einigung endlich die Selbstblockade und die Selbstbeschäftigung Europas zu Ende gehen und sich die EU endlich den drängenden Themen und Problemen, wie Klimawandel, Einwanderung und einem sozialen Europa zuwenden kann. Wir sind uns als Grüne der Verantwortung als gewählte Mandatare bewusst, hier aktive EU-Politik zu unterstützen, aktive EU-Politik im Sinne auch der Information, die Klubobmann Abg. Dr. Frais angesprochen hat, der Bürgerinnen und Bürger, um hier eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erreichen. Denn nur so können wir auch die Bevölkerung wieder mehr begeistern für das Dasein als EU-Bürgerin, als EU-Bürger. Die Situation dem Reformvertrag zuzustimmen ist aus unserer Sicht eine nationale Aufgabe der gewählten Mandatare. Der Reformvertrag darf nicht zum Instrument eines europäischen Affektes gemacht werden, dass alle Fehler und Versäumnisse, z. B. auch der nationalen Europapolitik, mit einem Handstrich diesem neuen Reformvertrag umgehängt werden können und die Regierungschefs weiter die doppelbödigen Spiele auf der Basis von Nizza weiterführen können. Wir sind für die Einbindung der Bevölkerung in die Information, damit sie die Entscheidungen, die wir dann im Parlament treffen, auch mittragen können. Ich glaube, es ist ein wichtiger Prozess, klarzulegen, warum sind wir zu dieser Entscheidung gekommen, warum ist uns dieser Bereich so wichtig. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Nächster Redner ist Herr Kollege Abg. Bernhofer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte etwas die Nebengeräusche einzustellen. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Runde zu diesem Thema darf ich eigentlich mit Freude feststellen, wenn man aufgepasst hat bei all diesen Reden, glaube ich, kann man also als Resümee ziehen, dass eigentlich alle vier Fraktionen dieses Hauses ein Europa der Bürger haben möchten. Die Frage ist eigentlich nur, in welchem Bereich die Volksabstimmung durchgeführt wird. Ich darf aus diesem Grunde, bevor ich mich mit dem Antrag 1328/2007 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung" befasse, aus dem SPÖ-Antrag zitieren und zwar drei Punkte, hier heißt es: "Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln; erstens, wie in einer breiten Informationskampagne die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte und Verbesserungen des nunmehr vorliegenden EU-Reformvertrages und über die weiteren geplanten Schritte zum Aufbau eines sozialeren Europas informiert werden können; zweitens, wie Seitens des Landes Oberösterreich notwendige Schritte gesetzt werden können, damit der EU-Reformvertrag vor seiner Ratifizierung einer Volksabstimmung unterzogen wird und drittens wie auf europäischer Ebene weitere Initiativen gesetzt werden können, damit in Zukunft alle wesentlichen Vertragsänderungen und Entscheidungen von zentraler europäischer Bedeutung jeweils einer europaweiten Volksabstimmung unterzogen werden". Also ich würde sagen, bis hierher oder soweit so gut, herrscht eigentlich größtmögliche Übereinstimmung. Der entscheidende Punkt steht dann erst in der Begründung auf der zweiten Seite, wo also hier dann ausdrücklich die Rede ist von einer nationalen Volksabstimmung, wie sie auch in verschiedenen oder einigen anderen Ländern vorgesehen ist. Ich glaube, das ist der einzige Punkt, in dem wir uns hier also unterscheiden, aber nicht nur wir mit unserem Antrag von der SPÖ unterscheiden, sondern die SPÖ Oberösterreich unterscheidet sich hier ja auch klar und deutlich von ihrer eigenen Bundespartei, von der Meinung ihres Bundeskanzlers, ihrer Minister und natürlich auch ihrer Nationalratsabgeordneten in Wien. Wir glauben, dass also der Weg der EU-weiten Volksabstimmung – verbunden natürlich und auch das möchte ich ausdrücklich hervorheben, auch hier sind wir einer Meinung, mit einer deutlich verbesserten europaweiten Information der 480 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger – der bessere Weg ist und aus diesem Grunde darf ich alle Fraktionen des Hauses einladen, dem Antrag mit der Beilage Nr. 1328/2007 "Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung" für eine EU-weite Volksabstimmung die Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher! Wir leben auf dem wunderbaren Kontinent Europa und was passiert, wenn man eine Europäerin oder einen Europäer, eine Österreicherin oder einen Österreicher um Mitternacht aufweckt und sagt: "Was fällt dir zur EU ein?" Fast alle sagen Überbürokratisierung, Überregelung. Und wenn man fragt, na welches positive Bild fällt dir denn sofort von der Europäischen Union ein, na maximal die Flagge, das Banner, die blaue Fahne mit den vielen goldenen Sternen. Und dabei ist Europa ein wunderbarer Kontinent, hat eine wunderbare Entwicklung und ich möchte, dass diese positiven Bilder in den Herzen und in den Köpfen der Europäerinnen und Europäer auch vorhanden sind. Meine Damen und Herren, wo wurde die Bildung erfunden? In Europa, auf diesem Kontinent. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Das ist gewagt, das heißt nicht, dass die anderen keine Bildung haben.") Wo gibt es die beste Ausbildung? (Zwischenruf Abg. Moser: "Das gibt’s bei Naturvölkern auch, nur bekommen die keine.") Wo gibt es die beste Ausbildung? Wurde das duale Bildungssystem, Herr Abg. Hirz, in Afrika, in Asien, in Australien, in Amerika oder in Europa entwickelt? Ich frage Sie Herr Klubobmann, wo kommt unser duales Bildungssystem her, wo kommt die beste humanistische Bildung her? Die wurde in Europa entwickelt! Lieber Gottfried Hirz, wo wurden die Sozialsysteme dieser Welt entwickelt? Wurde die Unfallversicherung, die Pensionsversicherung, wurde das in Afrika, in Asien, in Australien, in Amerika oder in Europa entwickelt? All diese Errungenschaften, die wichtig sind für die Menschen, Bildung, soziale Sicherheit, Umweltschutz, all diese Dinge wurden in Europa entwickelt. Und diese Bilder müssen auch in die Herzen und die Köpfe der Menschen hinein. Wenn Sie EU hören, dann müssen sie wissen, hier gibt es die beste Bildung, hier gibt es soziale Sicherheit , hier gibt es Zukunftsfähigkeit, hier gibt es Umweltschutz. Das ist mein Wunsch, das ist mein Ziel und das ist die Aufgabe der Europäischen Union. Hier muss es viele, viele Aktivitäten geben und hier muss es auch die Weiterentwicklung in der Europäischen Union geben. Die Fragen der sozialen Sicherheit sind sehr oft noch nationales Recht. Wir wollen eine soziale, eine sozial starke Union haben. Wenn sich die Menschen sicher fühlen, dann bringen sie Höchstleistungen. Wenn man den Menschen dauernd sagt, du musst sparen für dein Schulgeld, du musst sparen für deine Pension, du musst sparen für ein Krankenhaus gehen, du musst immer sparen und immer selber vorsorgen (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Damit's die Schulden der Regierung zurückzahlst!"), dann fängt er zum Sparen an und kriegt Angst, Kollege Abg. Mag. Steinkellner. Wenn man ihnen sagt, entfalte deine Fähigkeiten, nütze und entwickle Kräfte und Energien positiv für ganz Europa, für die Menschen auf diesem Kontinent und darüber hinaus, dann gibt es positive Entwicklungen. (Beifall) Kollege Abg. Mag. Steinkellner ich bin mir nicht sicher, ob Zwischenrufe immer positive Energien und positive Reaktionen auslösen. Der Kollege Abg. Baier hat gerade das Gegenteil belegt. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Erich, ich möchte nur eine Frage stellen, bist du jetzt für diesen Vertrag oder dagegen? Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Dürfen wir ihn jetzt einmal reden lassen?" Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Nein, ich fange mit einem Zwischenruf an.") Selbstverständlich Kollege Steinkellner (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: Frau Präsidentin, da will mir ein Regierungsmitglied das Wort nicht lassen!"), selbstverständlich Kollege Steinkellner kannst du Zwischenrufe machen, ich glaube, dass das Thema zu ernst und zu wichtig ist um herumzublödeln (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: Bist du dafür oder dagegen – das ist keine Blödelei!"), denn die Zukunft Europas, die positiven Energien entscheiden doch über die Lebensverhältnisse für unsere Kinder, für unsere Jugend, für die Enkelkinder und ich glaube die Aufgabe der Politik, von uns ist es ja, die Zukunft für die Kinder und Enkelkinder für die nächsten Generationen zu gestalten. Uns geht es schon gut, du hast alles, es passt alles, wir alle sind ja gut abgesichert. Unsere Aufgabe kann doch nicht sein das Jetzt zu gestalten, sondern unsere Aufgabe ist es, die Zukunft zu gestalten (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ich bin ja nicht bei der SPÖ.") für die nächsten Generationen und da wollen wir ein soziales Europa, ein zukunftsfähiges Europa, ein gerechtes Europa, ein Bildungs- und Forschungs-Europa. Und diese positive Entwicklung wird es unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben. Solange es ein Europa der Konzerne gibt, Kollege Abg. Mag. Steinkellner, solange es nur ein Europa der Regierungschefs gibt, wird es kein soziales zukunftsfähiges Europa sein, da wird es ein zentralistisches Macht-Europa sein. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ist der Gusenbauer nicht sozial? Bist du jetzt dafür oder dagegen?") Wenn aber die Bürger beteiligt werden, wenn die Menschen eingebunden werden, dann gibt es eine positive Entwicklung und daher sage ich von dieser Stelle aus ganz klar, das Recht geht vom Volke aus (Beifall), auf EU-Ebene, auf Österreichebene, ich bitte in Oberösterreich geht das Recht auch vom Volke aus. Ich danke für den Applaus und bleibe bei meiner Meinung, die Bürger müssen befragt werden, müssen eingebunden werden, in Oberösterreich, in Österreich und auf EU-Ebene, dann wird es eine positive Entwicklung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Als nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Abg. Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen, werte Zuhörer! Zuerst einmal mein Dank an die Sozialdemokraten, dass sie sich von der Linie Gusenbauer, von ihrem Vorsitzenden verabschiedet haben, der ja noch gemeint hat, und ich habe in die Homepage hineingeschaut, er hat kein Verständnis für eine Volksabstimmung, und ich gratuliere euch dazu, dass ihr so autonom seid, dass ihr – wenn ihr von etwas überzeugt seid – auch gegen die Regierung Initiativen ergreift, das ist einmal das erste. Das zweite, Herr Abg. Dr. Frais, ich habe zuerst einen Zwischenruf gestartet und ich möchte jetzt das noch einmal bitte aufklären, warum der Zwischenruf von mir gekommen ist. Du hast dann ein bisschen etwas anderes dazu gesagt. Die Chronologie unserer Anträge zum EU-Reformvertrag war folgende: 19. Oktober Kronenzeitung: Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider will Volksabstimmung über den Reformvertrag. 19. Oktober: Brief vom Klubobmann Steinkellner an Haider mit Durchschlag auch an dich, wo Antrag der FPÖ angekündigt wird, mit der Bitte diesen zu unterstützen, bis heute keine Antwort. 22. Oktober: FPÖ-Antrag wird an alle Fraktionen ausgeschickt, keine Reaktion von der SPÖ. 31. Oktober: SPÖ-Antrag wird an alle anderen Fraktionen geschickt, aber nicht an uns. Es bleibt jeder Partei unbenommen, mit wem sie Kontakt aufnimmt, aber ich möchte es hier trotzdem einmal kurz ansprechen, dass wir ein bisschen andere Usancen bis jetzt gehabt haben. Ich habe meinen Vorrednerinnen und Vorrednern sehr gut zugehört und ich habe ein Problem, Kollege Abg. Schürrer, bei deiner Wortmeldung. Wenn du nämlich so in den Vordergrund gestellt hast die Bürgerbeteiligung und sagst mit einer Million Unterschriften kann etwas bewirkt werden, dann frage ich dich, welche Länder werden das schaffen? Sicher nicht das kleine nettozahlende Österreich, sondern das werden die großen Länder sein, die sich untereinander matchen und die kleinen bleiben auf der Strecke. Nur so viel zu einer Bürgerbeteiligung, die für mich de facto überhaupt keine ist. Ein Wort auch zu den Grünen, Kollegin Abg. Schwarz, du hast gesagt, ihr seid mit vielen Sachen nicht einverstanden, aber man muss halt schauen, was das beste draus ist und ihr werdet euch darauf beschränken, dass die Einbindung der Bürger über Information, über die Inhalte des Vertrags passiert. Ich meine, dass ist zwar eine liebe Erklärung und ist auch sehr rühmenswert, aber was hat der Bürger davon, dass er es zwar erklärt kriegt, aber nichts daran ändern kann? Vor allem ist mir in diesem Zusammenhang auch aufgefallen oder bewusst geworden, dass Oberösterreich nämlich auf der Informationsschiene bis heute überhaupt nichts gemacht hat. Ich habe hier einen sehr schönen Ausdruck vom Europäischen Parlament "Information aus erster Hand", Herr Landesrat Sigl, ich bin sehr froh, dass du dasitzt. Es werden Bürgerforen organisiert. Es war eines am 8. November z.B. in Krems, wo genau eines passieren muss und das ist das was mich so stört, es werden nur die Vorzüge in den Raum gestellt, aber bei einer Bürgerinformation gehören auch die Nachteile aufgezählt und nicht nur immer gesagt, alles, alles ist super. Wir haben ja negative Beispiele erst vor kurzer Zeit erlebt. Das eine Beispiel, das warnende war jetzt wieder die Aufhebung des österreichischen Einfuhrverbotes für gentechnisch veränderten Mais. Wir haben eine Niederlage erreicht. Wir haben ein Abstimmungssystem, das keiner versteht, wenn große Länder zwar auch dagegen sind, wenn man Mehrheiten hat und im Endeffekt eine Ablehnung herauskommt, da gehört etwas geändert. Ich als Bürgerin und als Konsumentin und ich bin keine Bäuerin, ich komm nicht aus dem ländlichen landwirtschaftlichen Bereich, sage, ich möchte wissen, wie meine Nahrungsmittel ausschauen, und ich möchte auch einen Einfluss haben, was wird mir angeboten. Und das muss ich natürlich auch in dem Bereich sehr wohl zulassen. Ein weiterer Punkt, der mich sehr irritiert im Reformvertrag ist die geplante Änderung der Spitalskosten, der sozialen Leistungen. Wir haben jetzt schon große Probleme, dass wir aus anderen Ländern die finanzielle Refundierung für Behandlungen bekommen, und wenn jetzt, Medienberichten zufolge, die EU-Kommission plant, dass alle EU-Bürger sich in einem beliebigen EU-Land behandeln lassen dürfen, weiters, dass diese Richtlinien vorsehen, dass nur jene Behandlungskosten ersetzt werden, die auch im Herkunftsland des Patienten anfallen, dann frage ich mich, wie wollen wir in Zukunft unser österreichisches Gesundheitssystem finanzieren? Wenn ich mir anschaue, was eine Operation in einem anderen Land kostet, ein einfacher Blinddarm, hat mich der Kollege Brunmair aufgeklärt, in einem Land 400 Euro, bei uns 4.000 Euro, wo werden wir dann bitte schauen, dass unser eigenes Budget im Gesundheitsbereich wirklich auch ausgelastet ist? Ein weiteres Negativbeispiel, das wir auch jetzt erlebt haben, ist die Beschränkung des Hochschulzugangs. Ich hätte mir gewünscht, dass unsere Regierung in der Diskussion, in der Beschlussfassung über den Reformvertrag, sehr wohl darauf besteht, dass dieser Bereich auch in das Gesetz hinein kommt. Wir haben uns begnügt, und das sind für mich die Umfaller der Regierung, unter anderem, dass wir das Verfahren jetzt fünf Jahre aussetzen, und Österreich soll sich was überlegen, und dann in fünf Jahren sprechen wir weiter. So kann ich nicht eine gemeinsame Politik machen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Vera Lischka. Herr Klubobmann Dr. Frais ist vorher noch zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Frais: Kollegin Moser! Ich melde mich nur zu einer Richtigstellung. Hier ist das Protokoll, dass den Antrag alle drei Klubs bekommen haben. Offensichtlich wurde er von euch nicht angesehen, aber er wurde allen drei Klubs übermittelt. Ich stelle es nur der Korrektheit halber hier da, und es liegt nicht an uns, wenn er von euch nicht gelesen wurde. Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Vera Lischka. Abg. Lischka: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler! Die Geschichte der EU ist eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte, die für Frieden und Wohlstand sorgt. Eine einheitliche europäische Währung, ein Binnenmarkt ohne Grenzen und ohne Schranken für Waren, Menschen, Dienstleistungen und Kapital wurde geschaffen. Die EU ist zu einer wichtigen Wirtschaftsmacht und zum weltweiten Spitzenreiter im Bereich Umweltschutz und Entwicklungshilfe geworden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sie von 6 auf mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten angewachsen ist und weiter Länder beitreten wollen. Diese Zeilen lesen sich eigentlich wie so eine Produktwerbung eines Billiganbieters, die täglich als Werbebroschüre unsere Briefkästen verstopft. Ob das tatsächlich so ist, das überlasse ich Ihnen. Fakt ist, das sind die Anfangszeilen einer Broschüre, die die Europäische Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, in Brüssel im Jahr 2006 herausgegeben hat. Und jetzt ist es durchaus legitim, dass man Eigen-PR macht, doch oft denke ich mir, was helfen solche politischen Phrasen, wenn die Realität eigentlich anders aussieht, zumindest in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger. Denn Eines ist unumstritten, Europa hat ein Problem, ein gravierendes Problem, die Bürger verstehen eigentlich überhaupt nicht mehr, wozu die Europäische Union eigentlich gut ist, Brüssel ist seit langem verschrien, sich zu weit von den Bürgern entfernt zu haben und ihre Sorgen überhaupt nicht mehr ernst zu nehmen. Europa als solches ist für den Bürger kaum überschaubar, seine Prozeduren und seine Akteure sind weitgehend unbekannt, es gibt wenig oder kaum Transparenz, für den Bürger zumindest, diese ist eigentlich kaum ersichtlich. Und so kommt es, dass Regierungen die Schuld für eine Politik auf die Union abwälzen, für die sie eben noch im Rat die Hand gehoben haben, oder sich vor der Umsetzung drücken. Spätestens seit den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden herrscht eine relativ schlechte Stimmung, aber nun wird alles anders, alles wird besser. In Lissabon wurde jetzt endlich der Streit beigelegt, der die Europäische Union in den letzten zwei Jahren, politisch zumindest, geschwächt hat. Der Vertrag von Lissabon wird offiziell beim nächsten Treffen des EU-Rates am 13. Dezember unterschrieben, anschließend dann in den Mitgliedsstaaten ratifiziert, und im Jänner 2009 soll er in Kraft treten. Er ersetzt die europäische Verfassung, der Franzosen und Niederländer bei Volksabstimmungen 2005 eine Absage erteilt hatten. Der Vertrag von Lissabon könnte jetzt dafür sorgen, dass sich die EU nach Jahren der Stagnation und Selbstbezogenheit wieder mit dem beschäftigt, wofür sie einst gegründet wurde, nämlich der Politik für die Menschen in Europa. Bevor Sie mich jetzt unterbrechen, ich weiß sehr wohl, dass die EU grundsätzlich als großes Friedens- und Wirtschaftsprojekt gegründet wurde, aber die Menschen in Europa sollte man ja trotzdem nicht vergessen, und genau das ist es, was passiert ist. Die Bürger sind unzufrieden, das merkt man an den Umfragen, der steigenden EU-Skepsis, vor allem daran, bei der letzten Wahl waren es nur mehr knapp 41 Prozent, bei der Wahl davor zumindest 49 Prozent, die zur Wahl gegangen sind in Österreich. Entgegen den Beteuerungen der Euphoriker über eine angeblich gestiegene Bedeutung des europäischen Parlaments bedeutet der EU-weite Rückgang der Wahlbeteiligung eine fortgesetzte Legitimationskrise dieser Institution. Aber was neben der Politik bemängelt wurde, war eigentlich die fehlende Kommunikation der EU mit ihren Bürgerinnen und ihren Bürgern, denn Kommunikation sollte eigentlich keine Einbahnstraße sein, sie bedeutet auch, dass die EU zuhört, und danach handelt, wenn es notwendig ist. Kommunikation ist für eine gesunde Demokratie von großer Bedeutung, und Demokratie kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Bürger bei aktuellen Entwicklungen informiert werden, und bei Entscheidungsprozessen auch mitwirken können. Zwar lässt man bei den Europawahlen die jeweiligen Bevölkerungen abstimmen über ein Parlament, das dann auch tagt, aber bekanntlich werden die Weichen ja in Brüssel gestellt von der EU-Kommission, die eigentlich frei von jeder demokratischen Legitimation wirken darf. Der entscheidende Punkt ist aber, wie kann man diese unumstrittene EU-Skepsis beseitigen, oder zumindest deutlich verringern? Wir wollen das in einer breiten Informationskampagne, in der über den vorliegenden EU-Vertrag informiert wird. Weiters soll der Vertrag vor seiner Ratifizierung einer Volksabstimmung unterzogen werden, was in anderen Ländern ja durchaus vorgesehen ist, und in Österreich weder verfassungsrechtlich notwendig noch vorgesehen ist. Und wir sind der Meinung, dass die zentralen Entscheidungen, die Brüssel ohne Zustimmung der Bevölkerung trifft, nun einer europaweiten Volksabstimmung unterzogen werden. Denn, wie schon gesagt, Brüssel kann so gut arbeiten wie nie zuvor, wenn die EU nicht in der Lage ist, die positiven Errungenschaften zu vermitteln, dann wird diese, meiner Meinung nach, wichtige Institution auch weiterhin eigentlich das große Problem der Akzeptanz der Bevölkerung haben. Wir stimmen zu, bedauern allerdings, dass unser umfassender Antrag mit Informationskampagne, mit Volksabstimmung vor der endgültigen Ratifizierung, und dass wesentliche Entscheidungen von zentraler Bedeutung einer EU-weiten Volksabstimmung unterzogen werden, keine Mehrheit findet. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Reformvertrag komme, möchte ich für mich richtig stellen, dass der Satz, die Bildung ist in Europa erfunden worden, nicht so stehen gelassen werden kann. Es hat vor Europa schon Hochkulturen gegeben, China, Ägypten, Babylonier, Perser, die also auch ein funktionierendes Bildungssystem hatten. Also, ich glaube, das ist ein bisschen die europäische Überheblichkeit, mit der man die Welt betrachten könnte. Ich hoffe, dass es der EU nicht so ergeht, wie das teilweise die Amerikaner tun. Jetzt zum Reformvertrag. Der Reformvertrag, wie er jetzt vorliegt, ist, und die Kollegin Schwarz hat das schon gesagt, eigentlich eine Verschlechterung gegenüber dem ersten Verfassungsentwurf, weil die Grundrechtscharta nicht mehr Vertragsgegenstand ist, weil zum Beispiel die Verfassung überhaupt als Begriff heraus gekommen ist. Wir glauben aber, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist zwar so, wie wir befürchtet haben, dass der Vertrag eigentlich ein unlesbares Konvolut geworden ist aus einem Dschungel aus Protokollen und Erklärungen, aber nichts desto trotz ist er ein Fortschritt zu der gegenwärtigen Situation. Erstens einmal demokratiepolitisch, vielleicht jetzt noch zur Helga Moser, ist dieser Reformvorschlag sicherlich ein Fortschritt. Erstens einmal, und das ist das Hauptargument, weil das europäische Parlament hier Mitwirkungsrechte erhält, sowohl was die Gesetzesinitiativen betrifft, als auch die Kontrollrechte ausgebaut werden, als natürlich auch eine Mitsprache beim Budgetentwurf ist. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass es die Möglichkeit einer EU-Volksabstimmung geben soll mit einer Million Unterschriften, und die Bürger natürlich auch über die Wahl teilnehmen können. Also, das ist sicherlich ein Fortschritt, was die jetzige Situation betrifft. Genau so natürlich auch was die Grundrechtscharta betrifft, die für 25 Staaten rechtsverbindlich wird. Zwei nicht, Polen und Großbritannien haben gesagt, sie wollen es aus dem Vertrag heraus haben, aber trotzdem hat es für 25 Staaten Gültigkeit. Es gibt das Ziel der Vollbeschäftigung, das Ziel der sozialen Marktwirtschaft, bzw. auch das Ziel des Klimaschutzes. Und schließlich und endlich sind 183 Politbereiche von der Einstimmigkeit hin zur Mehrstimmigkeit gekommen, was meiner Meinung nach auch die Handlungsfähigkeit der Institutionen erhöht. Und jetzt zur Frage Volksabstimmung. Die Grünen haben die Position, dass es eine europäische Volksabstimmung geben soll, wir glauben aber nicht, dass es eine nationale Volksabstimmung geben soll. Die Grünen waren europaweit die erste politische Kraft, die europaweit eine Volksabstimmung gefordert hat, deswegen, weil wir sagen, dass diese Materien, die vorliegen, auch eine entsprechende europäische Materie sind. Bei diesem ursprünglichen Vertrag haben ja zehn Länder nicht ratifiziert, zwei haben ein negatives Referendum gehabt, das war Frankreich und die Niederlande, und da ist sehr deutlich herausgekommen, dass die Menschen dort nicht über die europäische Verfassung abgestimmt haben, sondern dass andere Gründe für diese Abstimmung im Vordergrund gestanden sind. In Frankreich war es mit Sicherheit so, dass man Präsident Chirac und seiner Regierung einen entsprechenden Denkzettel gegeben hat, in Niederlande war es ähnlich. Das heißt, nationale Volksabstimmungen haben in diesem Bereich die Gefahr, dass man nicht über das abstimmt, was eigentlich zur Abstimmung steht, sondern dass man der eigenen Regierung ausrichtet, ob man mit der EU-Politik oder der Innenpolitik zufrieden ist. Und das Fatale daran ist, dass man einen Aufstand gegen das bestehende Europa macht, und gleichzeitig das neue Europa damit unmöglich macht. Und wenn ich mir jetzt die momentane Unzufriedenheit mit der Bundesregierung anschaue, dann glaube ich, dass in Österreich bei dieser Stimmung wahrscheinlich Ähnliches passieren würde. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das nationale Denken in diesem Bereich überwinden müssen. Ich warne auch vor populistischen Kampagnen in Richtung nationale Abstimmung, weil das immer so läuft, dass man alles Negative der EU anhängt, also die Gentechnik, den Transit, die Migration, die Anti-Atom-Politik, und das Positive behält man sich sozusagen selbst vor, und insofern glaube ich, dass solche Kampagnen eigentlich in Wirklichkeit der politischen Rechten nützen, und nicht wirklich uns weiterbringen. Das heißt, ich glaube nicht, dass eine nationale Abstimmung durchgeführt werden soll, sie ist auch verfassungsrechtlich nicht notwendig. Wir treten als Grüne ein für eine europaweite Volksabstimmung, und dafür, wenn nicht diese kommt, dass dieser Reformvertrag im Nationalrat durch die demokratisch gewählten und auch zur Entscheidung beauftragten Abgeordneten ratifiziert wird. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Landesrat Viktor Sigl. Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Europa ist, glaube ich, selten so viel gesprochen worden wie heute. Das darf uns an sich zuversichtlich stimmen, ich betone aber auch, ich glaube, gerade das Experiment, oder das Friedensprojekt, wie es auch bezeichnet wurde dieses Kontinents, soll nicht einer Politik der Beliebigkeit ausgesetzt werden. Wir neigen ja durchaus immer wieder dazu. Das sage ich selbstkritisch genau so, wie diese Kritik auch an andere richtend. Lassen wir doch ein bisschen auch die Fakten sprechen. Gerade jetzt vor 18 Jahren, im November 1989 haben wir und vielleicht auch der eine oder andere junge Herr, oder die junge Frau, die heute auf der Galerie sitzt, schon miterleben können, wie der eiserne Vorhang begonnen hat zu bröckeln. Wie er sich eigentlich in einer friedlichen Revolution verabschiedet hat, Geschichte geworden ist. Wahrscheinlich ein paar Jahre vor diesem Ereignis hätte keiner, weder ein Politiker, noch einer, der in einer Volksabstimmung eine Frage beantworten hätte sollen, auch nur einen Pfifferling darauf gegeben, dass das möglich ist. Das war möglich. Dort hat sich für viele von uns wahrscheinlich erstmals sichtbar das Friedensprojekt Europa, diese Vision Europa artikuliert, und zwar auf eine sehr beeindruckende Weise. Die Diktaturen in Osteuropa sind Gott sei Dank nicht mehr gegeben. Wir haben mittlerweile seit 1. Mai 2004 ein sehr weit aufgebreitetes Europa, ein Europa der wirtschaftlichen Dynamik, ein Europa des gesellschaftlichen Aufbruchs zu neuen Ufern. Ein Europa, das wir beginnen, gemeinsam zu definieren. Menschen im östlichen Europa genau so wie im westlichen Europa. Wir als Österreich haben mit einer sehr eindrucksvollen Volksabstimmung uns im Jahr 1995, mit 1. Jänner, den Beitritt, bekannt dazu, dieses Europa mitgestalten zu wollen. Auf zwei verschiedene Arten. Einerseits dadurch, dass wir Österreicher unbedingt bleiben wollen, auch Oberösterreicher bleiben wollen, andererseits aber auch dadurch, dass wir sagen, wir möchten gern im Herzen Europas eine Herzrolle auch spielen. Wir möchten uns einbringen mit unseren Möglichkeiten, die wir haben, dieses Europa friedlicher zu gestalten, schöner zu gestalten, solidarischer zu gestalten, und auch entsprechend die Freiheit in den Vordergrund stellend. Einige Instrumente wurden dafür durchaus eingeführt, ich erwähne nur den europäischen Pass, den wir alle mittlerweile selbstverständlich haben. Gott sei Dank fast nicht mehr brauchen. Wenn wir uns in Europa bewegen, außer wir fliegen, mit dem Auto brauchst du den ab dem 1. Jänner für die Nachbarländer überhaupt nicht mehr. Wir haben eine gemeinsame Währung mit dem Euro für die meisten europäischen Länder. Wir haben eine gemeinsame EU-Bürgerschaft, wir haben Schengen, wir haben also viele Instrumente erleben dürfen in der letzten Zeit, die wir natürlich konsumieren. Das ändert aber nichts daran, dass wir mit diesen Instrumenten täglich auch dieses Europa verändern. Wir machen es europäischer, eigentlich werden wir es auch. Und meine Damen und Herren, gerade weil viele junge Damen und Herren auf der Galerie heute sitzen. Viele von euch werden wahrscheinlich in der nächsten Zeit mit einer Selbstverständlichkeit den Blick über diese, unsere Heimat hinaus in andere europäische Länder machen. Sie werden möglicherweise in anderen Ländern studieren. Sie werden möglicherweise auch in anderen Ländern ihre Existenzen entwickeln. Eigentlich alles Dinge, die diesem ursächlichen Grundgedanken, ein Europa des Friedens zu schaffen, total hineinlaufen. Das passt. Nur was wir oft tun, und darum habe ich zu Beginn gesagt, wir neigen des Öfteren dazu, eine Politik der Beliebigkeit zu tun, und meine Damen und Herren, und das sage ich nicht nur als Wirtschaftslandesrat, sondern auch als Europalandesrat, Europa ist nicht geeignet für eine Politik der Beliebigkeit, sondern Europa ist eine Demokratie insgesamt, mit demokratischen Systemen strukturiert wird, die Nachhaltigkeit braucht, die auch oft Toleranz braucht, die aber vor allem Vertrauen braucht und die vor allem Glaubwürdigkeit im politischen Handeln braucht. Und ich habe mir bewusst dieses Buch mitgenommen, das kennen wir natürlich alle klarerweise, jeder von uns hat das vor eineinhalb Jahren bekommen, ein Teil davon hat es wahrscheinlich noch in seinen Fächern liegen. Ich möchte jetzt gar nicht nachfragen, wie viel es gelesen haben. Ich sage selbst kritisch dazu, ich habe es auch nicht gelesen. Aber eines weiß ich und das wissen wir alle, diese Verfassung auf Europa, die hat in unserem Sinne und für uns jemand gelesen, die hat in unserem Sinne und für uns jemand dokumentiert und analysiert und auch in unserem Sinne jemand für uns beschlossen, nämlich die, die von den Menschen dieses Landes, von den Wahlberechtigten dieser Republik gewählt wurden dazu, und zwar, meine Damen und Herren, einstimmig. Im Nationalrat bis auf die Frau Abgeordnete Rosenkranz haben alle im Nationalrat vertretenen Parteien diese Verfassung für Europa beschlossen. Darum habe ich gesagt, Europa braucht keine Politik der Beliebigkeit und das was wir hier heute diskutieren, ich kann es mir leider nicht ganz verkneifen, ist doch ein bisschen etwas was auch mit Beliebigkeit zu tun hat. Und darum bin ich sehr froh, dass ich einer politischen Gruppe angehöre, der Österreichischen Volkspartei, die sich nicht dieser Beliebigkeit was die europäische Entwicklung anlangt, verschrieben sieht, sondern die sich einer Glaubwürdigkeit und einer entsprechenden vertrauensvollen Entwicklung dieses Europas verpflichtet fühlt. Und darum, meine Damen und Herren, das ist auch für uns nachvollziehbar und wir bekennen uns auch dazu, dass ein Herr Bundeskanzler Gusenbauer, in vier Wochen, in fünf Wochen in Lissabon diesen Vertrag, den neuen Vertrag, nicht diesen, den neuen Vertrag unterzeichnen wird, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schenner) und wir bekennen uns auch dazu, dass in der Folge die gewählten Vertreter dieser Republik sich zu deklarieren haben was sie mit dieser Unterfertigung des Herrn Bundeskanzler Gusenbauers anfangen werden, ob sie dieser Unterfertigung durch ein Zeichen mit dem Ja mit der Hand, wie immer, zustimmen oder ob sie es ablehnen. Und darum, meine Damen und Herren, es kann nicht ganz sein, dass auf der einen Seite eine SPÖ Gusenbauer und Prammer in Wien und in Lissabon so agieren und eine SPÖ Frais und Haider in Oberösterreich anders agieren. Das könnt ihr ruhig tun, nur dann muss man es auch den Bürgern sagen, dass sie es hier mit zwei verschiedenen SPÖen zu tun hat, und zwar mit der SPÖ, die auf der einen Seite sagt, wir gehen einen Weg, wo es auch um Berechenbarkeit geht, wir gehen einen Weg, wo es um die Glaubwürdigkeit geht und um das Entwickeln eines Landes, und einer zweiten SPÖ, einer scheinbar mittlerweile oberösterreichischen SPÖ, die den Weg der Beliebigkeit geht. Anders kann ich es nämlich nicht deuten, dass Sie, meine Damen und Herren, vor eineinhalb, zwei Jahren alle dieses Buch bekommen haben, selbstverständlich dafür waren, dass das ihre Abgeordneten des Nationalrates, auch die aus Oberösterreich mitbeschließen. Und ich prophezeie, dass es auch diesmal die oberösterreichischen Nationalräte mitbeschließen werden, auch die der SPÖ werden es mitbeschließen. Und spätestens dann werden wir sehen, dass die oberösterreichische SPÖ, die oberösterreichische SPÖ Haider und Frais, uns einmal mehr ein Stück der Beliebigkeit hier heute geliefert haben. Und daher bin ich dafür, dass Kontinuität und eine europäische Volksabstimmung über dieses Thema würde genau in diese Kontinuität hineinpassen, dass wir diesen Antrag der ÖVP unterstützen sollten. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Chansri. Abg. Mag. Chansri: Sehr geehrte Präsidentin, hohes Haus, liebe Kollegen! Also meine SPÖ geht keinen Weg der Berechenbarkeit, meine SPÖ steht für Menschen und hat auch keine Angst die Menschen zu befragen. Und deshalb steht meine SPÖ (Beifall) für eine nationale Abstimmung, weil wir sehen (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Heißt das, dass Gusenbauer und Prammer Angst haben?") uns immerhin im Dialog mit den Menschen und von den Menschen gewählt. Vor was sollen wir uns fürchten? Und gerade wir jungen Menschen sollten uns nicht fürchten, weil wir sind die Zukunft und wir haben irrsinnig viele Chancen in der EU und wir sollten auch befragt werden. Endlich haben wir es einmal geschafft, dass bald hier auch einmal die jungen Menschen ab 16 Jahren wählen dürfen. Und ich denke mir, dem steht nichts entgegen sie auch im EU-Prozess, gerade die EU birgt Chancen und Potentiale für uns junge Menschen. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Sie müssen mit dem Herrn Gusenbauer reden, nicht mit mir!") Ich rede nicht mit Ihnen, ich rede mit dem Plenum und vertrete hier meine Meinung. Sie sind ein Teil des Plenums. Und deshalb kann ich noch einmal, ich repliziere natürlich schon auf die eine Aussage, dass wir den Weg der Berechenbarkeit gehen, weil das kann ich nicht so im Raum stehen lassen, weil das ist nicht so. Wir sind also (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Beliebigkeit!") nein, Unberechenbarkeit, ich habe nämlich auch mitgeschrieben, Unberechenbarkeit, aber das sollte in einem Wortschatz von einer Partei eigentlich nicht vorkommen, vor allem wenn es um BürgerInneninteressen geht, Berechenbarkeit so wie Sie es uns unterstellt haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Es geht um Denkfreiheit!") Genau. Wir haben keine Angst die Menschen zu befragen, weil wir denken, also ich habe das Konzept gerade bei jungen Menschen, die aufgeklärt sind und die auch an die EU und ihre Institutionen Vertrauen haben sollten, aber auch das Recht haben sollten, mitbestimmen zu können, weil es betrifft sie. Und deshalb, wie gesagt, wir sind die Partei, die keine Angst hat die Menschen zu befragen und vielleicht nehmen Sie sich doch noch ein Beispiel. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich erkläre somit die aktuelle Stunde für geschlossen. Ich weise darauf hin, dass es auch noch zwei Initiativanträge gibt, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Thema der aktuellen Stunde stehen. Es sind dies die beiden Initiativanträge mit den Beilagennummern 1328/2007 und 1329/2007. Bei der Beilage 1328/2007 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung und bei der Beilage 1329/2007 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend den EU-Reformvertrag, Vertrag von Lissabon. Gemäß den Bestimmungen unserer Landtagsgeschäftsordnung ist unmittelbar nach der aktuellen Stunde über die Dringlichkeit derartiger Anträge Beschluss zu fassen. Wir behandeln die Dringlichkeit der Beilage 1328/2007 und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt werden soll, die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung dazu. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1328/2007 zustimmen, eine Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Geschäftsantrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit der Beilage 1329/2007 und ich eröffne ebenfalls über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit erkannt wird, die Wechselrede. Es gibt eine Wortmeldung Frau Kollegin Schwarz bitte. Abg. Schwarz: Nach dem ich vom Klubobmann Frais schon persönlich angesprochen wurde bezüglich Mitunterzeichnung von 1329/2007, möchte ich kurz begründen, warum wir gerade diese Beilage noch in einem Ausschuss intensiver diskutieren wollen. Wir haben nicht nur gesagt, dass wir den zweiten Absatz mit der nationalen Abstimmung nicht wollen, sondern vor allem dass uns auch im ersten Absatz sehr viel fehlt, dass es nicht nur um ein sozialeres Europa, sondern vor allem auch um ein ökologischeres Europa geht, dass das auch ein wichtiger Bestandteil für eine Informationskampagne ist. Und das Ziel für die EU es noch mehr Maßnahmen auch im Hinblick braucht, dass mehr Einbindungen des europäischen Parlamentes noch angedacht werden. Also hier war uns einfach das zu wenig und vor allem im zweiten Teil. Das haben wir, glaube ich, schon ordentlich begründet und auch warum wir für eine EU-weite Volksabstimmung sind. Da haben wir auch keine Angst, liebe Kollegin Chansri, das Volk zu befragen. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Aber im Sinne einer europäischen Volksabstimmung. Wir möchten dann gemeinsam versuchen, doch noch in einem Unterausschuss, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher, zu einer breiten Informationskampagne auch auf Bundesebene, zu kommen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Dringlichkeit? Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Frais hat vorhin meiner Kollegin Moser ein Protokoll gezeigt wie es also mit dem Antrag zu diesem Thema hin- und hergegangen ist. Kollege Frais, das was hier passiert, ist alles andere als kollegial und es ist auch nicht würdig, dass wir so miteinander umgehen. 2003, 2004 damals vor der Verfassung haben wir mehrfach gefordert darüber eine Volksabstimmung zu machen. Das ist eines. Am 13. September dieses Jahres habe ich gemeinsam mit meinem Landesparteiobmann Lutz Weinzinger eine Pressekonferenz in Oberösterreich gehalten und gefordert, dass zu diesem Thema eine nationale Volksabstimmung durchgeführt werden soll. Am 16. Oktober gab es von mir wiederum eine Presseerklärung, dass wir eine entsprechende Volksabstimmung national fordern. Zwei Tage darauf hat der SPÖ-Vorsitzende Erich Haider in der Zeitung verlangt, dass zu diesem Thema auch eine Volksabstimmung stattfinden soll. Daraufhin habe ich sofort an den SPÖ-Vorsitzenden Erich Haider einen Brief geschrieben, datiert 19. Oktober 2007, und ihn gebeten, dass wir einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema koordinieren. Daraufhin zwei Tage später hat auch der SPÖ-Antrag, im Übrigen hast du diesen Antrag in Kopie zur Verfügung gestellt bekommen, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Habe es ja nie bestritten im Gegensatz zu euch!") hast du unseren Entwurf bekommen. Du hast unseren Antrag bekommen und jetzt war es ganz interessant, wie reagiert eigentlich dann die SPÖ. Die SPÖ reagiert nicht auf ein Schreiben, die SPÖ reagiert nicht auf einen Antragsentwurf, die Klubsekretäre koordinieren keinen gemeinsamen Antrag, sondern der Klubobmann der SPÖ geht in die Zeitung und sagt, er ist so arm, er hat nur 22 Unterschriften und er kriegt also keine Mehrheit zustande, obwohl er vorher bereits von uns einen Antrag übermittelt bekommen hat, hier eine gemeinsame Initiative zu starten, obwohl der Parteiobmann einen Brief bekommen hat, der bis heute nicht beantwortet wurde, dass wir eine gemeinsame Initiative starten sollten. Unabhängig von dem, ihr habt also jetzt einen Antrag eingebracht mit drei Punkten. Denkt darüber nach, ob du dir das gefallen lassen würdest, wenn irgend eine andere Fraktion so mit deinen Schriftstücken umgehen würde wie du jetzt mit unseren Papieren, mit Briefen, Anträgen, umgegangen bist. Nichtsdestotrotz werden wir euren Dringlichkeitsantrag unterstützen, weil es uns ein Anliegen ist, kündigen aber jetzt bereits an, dass der Antragspunkt eins und der Antragspunkt drei, sollte es eine Mehrheit für diesen Dringlichkeitsantrag geben, von uns nicht mitgetragen werden wird. Warum? Im Punkt eins zum Antrag 1329/2007 sagt die SPÖ wie in einer breiten Informationskampagne die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte und Verbesserungen des nunmehr vorliegenden EU-Reformvertrags zu informieren sind. Es ist ganz interessant, dass also dieser Vertragsentwurf über die zwei Verträge sagt, die Grünen sehen darin den Schatz im Misthaufen vergraben, die SPÖ sieht darin eine Verbesserung gegenüber dem Verfassungsvertrag. Jedenfalls geht es hier um eine Verbesserung. Ich kann keine Verbesserung erkennen, wie wohl wir der Meinung sind, dass der Gesamtvertrag abgelehnt werden müsste. Deswegen werden wir einen Abänderungsantrag stellen, dem Punkt eins von euch nicht zuzustimmen. Punkt drei bezieht sich darauf, wie auf europäischer Ebene weitere Initiativen gesetzt werden können, damit in Zukunft alle wesentlichen Vertragsänderungen und Entscheidungen von zentraler europäischer Bedeutung jeweils einer europaweiten Volksabstimmung unterzogen werden. Alle wesentlichen Vertragsänderungen wie immer und was auch immer eine wesentliche Vertragsänderung bedeutet, sprich die Verfassung, die wir jetzt schon ablehnen, soll dann in Zukunft von einer europaweiten Verfassungsabstimmung abhängig gemacht werden, und das verlangt in Österreich die SPÖ für unser Land mit acht Millionen Menschen. Das heißt, wir begeben uns in unserer Verfassung, in unserer Bundesverfassung in ein System, dass also Frankreich, Spanien, Polen, Deutschland mit ganz anderen Bevölkerungszahlen natürlich viel ein größeres Gewicht hat als wir mit acht Millionen oder vielleicht Malta oder Luxemburg mit noch viel weniger Einwohnern, die nationalen Interessen, die wir als Österreicher haben, sind damit verloren gegangen. Deswegen bedarf es ja einer nationalen Volksabstimmung, denn wenn wir europaweit jetzt in der Zukunft auch die wesentlichen Änderungen so wie von dir im Punkt drei beantragt wurde, tatsächlich abstimmen lassen, dann haben wir Österreicher das Recht, dass uns acht Millionen Menschen zusteht gegenüber rund 480 Millionen Menschen. Deswegen muss eine nationale Volksabstimmung durchgesetzt werden und nicht eine europäische für wesentliche Änderungen, sonst gehen wir als kleines Land unter. Und das kann auch die SPÖ in Österreich nicht wollen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Günther Steinkellner! Es hätte eigentlich keines besseren Beweises bedurft, dass sich unsere Anträge sehr wesentlich unterschieden haben, was du jetzt alles aufgezählt hast, welchen Teilen du unseres Antrages nicht zustimmen kannst. Ich halte es auch in der Form nicht weiß Gott wie für abweichend, wenn wir von euch etwas kriegen, kriegen wir von anderen Fraktionen, andere Fraktionen von uns, wir schicken einen Gegenentwurf. Und jetzt sage ich noch einmal dazu, das ist am 31. Oktober gewesen mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 5. November. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wann hast du unseren gekriegt!") Bitte? (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wann hast du unseren gekriegt?") Ja, es ist doch, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Am 19. Oktober!") ich weiß nicht Kollege Steinkellner, eines noch einmal klarzustellen. Ich bestreite es ja überhaupt nicht. Ich lege nur Folgendes richtig. Ich habe mit einem Journalisten ein Gespräch gehabt, dem ausdrücklich gesagt, dass von euch ein Antrag da ist. Weil ich ihn gefragt habe nachher, hat er dir das auch so mitgeteilt. Also spiele da herinnen jetzt nicht ganz groß den Überraschten, weil ich sehr wohl für Korrektheit eintrete, mich deshalb auch vergewissert habe, dass du es erfahren hast, dass dein Antrag ebenfalls bereits an uns gerichtet worden ist. Wir haben einen anderen Zugang, wir haben eine eigene Selbstständigkeit. Weil du einen politischen Gag gemeint hast damit verknüpfen zu können, weil Erich Haider dafür eintritt, darum sollten wir das jetzt so machen. Diese eigenständige Position, Günther Steinkellner, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Schriftverkehr mit eurem Parteivorsitzenden ist ja vielleicht wirklich ein Gag!") haben wir dir mit gleichem Recht, wie wir es euch zugestehen, euch auch übermittelt und ihr hättet ja etwas sagen können. Es ist ja kein Problem, wir haben unseren Antrag heute als Konzeptantrag eingebracht. Mit 29 Unterschriften wäre er sowieso nicht ausgestattet gewesen und deshalb reden wir heute über diesen Konzeptkrückenantrag. Wir werden im Ausschuss darüber weiter diskutieren. Die entscheidende Frage, ob wir einen Zugang zu Europa mit den Bürgern suchen sollten und das unabhängig von Bundesparteien oder sonst wem, das war eigentlich die heutige entscheidende Frage. Gehen wir mit den Bürgern nicht auf Nebengleise, Günther Steinkellner, ob wer ein Mail gelesen oder nicht gelesen hat, ob wer es zwei Tage früher oder ein paar Tage früher gekriegt hat, es geht doch um Europa. Und da lade ich wirklich ein, die Größe zu haben über die wichtigen Dinge, über die Prioritäten zu reden, und nicht über das, wo unter Umständen irgend so eine Kleinigkeit anders interpretiert werden könnte. Ich habe dir klar und deutlich gesagt, ich habe dem Journalisten es korrekt gesagt, ihr habt es genau wie alle anderen Fraktionen, genau mit Verteiler, übermittelt bekommen. Alle anderen haben es auch lesen können. Und auf der anderen Seite muss ich sagen, wenn es ihr halt nicht aufgemacht habt, wie herinnen steht, dann habt es ihr aus eigenen Gründen heraus nicht gelesen. Aber bitte verbreite nicht Unwahrheiten. Ich habe mit aller Wahrheit dem Journalisten mitgeteilt, dass ihr einen Antrag, nein, um das ist es gegangen, du hast gesagt, ich hätte nichts davon gesagt. Ich habe dem Journalisten gesagt, es gibt auch einen anderen Antrag, den wir erhalten haben. Und das weißt du ganz genau und trotzdem hast du herinnen etwas anderes gesagt. Ich ersuche dich, das korrekt zu berichten bitte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht in diese Diskussion jetzt einmischen, wobei, wenn hier von politischen Gags gesprochen wird, stellt sich für mich eine andere Frage, nämlich wer ist die Henne und wer ist das Ei? Aber ich möchte nur mitteilen, dass wir der Dringlichkeit nicht zustimmen werden, und zwar deswegen, weil Teile dieses Antrages für uns durchaus diskussionswürdig sind und wir das gerne auch im Ausschuss machen würden, dass wir darüber diskutieren. Wir können ihm nicht in dieser Form zustimmen und wir sind bereit zu Gesprächen über Teile dieses Antrages. Und deswegen sind wir dafür, dass darüber im Ausschuss weiter geredet wird und deswegen stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1329/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Geschäftsantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und weise die Beilage 1329/2007 dem Ausschuss für EU-Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Aufgrund des vorerst gefassten Geschäftsbeschlusses kommen wir jetzt zur Behandlung der Beilage 1328/2007 und ich bitte Herrn Kollegen Wolfgang Schürrer über diese Beilage zu berichten. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Beilage 1328/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Volksabstimmung. Der Oberösterreichische Landtag möge folgende Resolution beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass auf Ebene der Europäischen Union das Instrument einer europaweiten Volksabstimmung geschaffen wird. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Der Herr Kollege Dr. Brunmair ist bitte zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht noch zu der Diskussion, die stattgefunden hat, an den Kollegen Klubobmann Dr. Frais. Uns geht es vor allem darum, dass man, so wie es die demokratischen Gepflogenheiten halt mit sich bringen, dass man eine Antwort bekommt, wenn man an eine andere politische Bewegung herantritt und das hat uns in diesem Fall gefehlt. Es ist nichts passiert und wenn man dann über die Zeitung erfährt, dass man keinen Partner für seine Vorstellungen findet, dann ist das halt nicht der richtige Weg und das möchten wir noch einmal ganz klarstellen und hervorheben. (Unverständlicher Zwischenruf Dr. Frais) Meine Damen und Herren! Es ist, wenn man in den Zeitungen erfährt, dass man ausgebremst wurde, dann darf das auch, ich glaube, das ist auch das demokratische Recht der Opposition, dass man sich dann halt einmal heftig zur Wehr setzt. Das ist einmal so. Ich glaube wir können oder es ist Zeit, ein bisschen über das Problem oder den Themenkreis EU, EU-Reformvertrag zusammenfassend ein bisserl da zu diskutieren. Es sind ja gut zehn Jahre, das wissen wir, also ein Jahrzehnt, dass wir bei der EU sind und begonnen hat halt das Ganze und das darf man auch jetzt einmal noch wiederholen, mit vielen Versprechungen, die nicht gehalten haben. Ich erinnere an den sogenannten Ederer-Tausender, wo es geheißen hat, es wird alles billiger. Aber wir wissen inzwischen, dass der Euro halt ein Teuro geworden ist. Ich glaube, es ist also gut, grundsätzlich heute hier über unsere politische Qualität in der Europäischen Union zu diskutieren. Es ist schon richtig und es wurde von den Befürwortern ja immer wieder betont, dass es viele Fortschritte und Vorteile für uns gibt, ob das im wirtschaftlichen Bereich ist, ob das im Exportbereich ist, ob das unsere Chancen im Osten, im Nahen und Fernen Osten sind, das wissen wir alle. Aber es muss auch wiederholt werden, dass es viele Nachteile und Gefahren und Probleme gibt. Ich nenne nur taxativ: Die Migration, die Kriminalität, die Schwarzarbeit, aber auch die Neutralität Neu, denn das dürfen wir auch nicht verheimlichen, dass durch unseren EU-Beitritt es nicht mehr die Neutralität ist, die seit vielen Jahrzehnten unsere Grundlage, die Grundlage unserer Demokratie ist. Und für uns, für unsere politische Bewegung, unsere politischen Bewegungen war es immer eine klare Ausrichtung, was wollen wir von der EU. Wir wollen keinen Zentralismus, wir wollen keine Politkommissäre, wir wollen keine überbordende Bürokratie, die wie wir ja wissen, große Effektivitätsverluste hat und wo auch, das wissen wir auch, da gibt es heute Zahlen, sehr viel Geld in unbekannte Kanäle verschwindet. Ich habe noch so eine Zahl im Kopf. Es sind zwischen zehn und fünfzehn Prozent, das sind also Milliarden, die sozusagen als Reibungsverlust, wie auch immer man das bezeichnen will, die verschwinden, teures, viel Geld. Wir waren immer und das ist unsere Vision auch jetzt noch nach einem Jahrzehnt, wir waren immer für ein Nebeneinander der Regionen, der Völker. Wir waren für ein Europa der Identitäten, der Selbstbestimmung und Autarkie. Meine Damen und Herren! Diese Visionen, diese Forderungen sind kein Widerspruch zu einer guten Gemeinschaft, zu einer solidarischen Gemeinschaft und auch zu einer friedlichen Gemeinschaft. Das verträgt sich. Daher der Antrag der ÖVP und Grünen, ein Instrument eines EU-weiten Plebiszids zu schaffen in einer Volksabstimmung, das ist eine gute Sache für die Zukunft und das ist anzugehen, das ist richtig. Daher werden wir auch diesem Antrag, diesem dringlichen Antrag zustimmen oder haben zugestimmt und werden auch jetzt zustimmen. Aber für den vorliegenden EU-Reformvertrag ist es notwendig und ist es richtig, jetzt eine nationale Volksabstimmung durchzuführen und die dazu möglichen demokratischen Instrumente zu nützen. Da bin ich recht froh und sind wir recht froh, dass hier die SPÖ in Oberösterreich mitgeht, hier richtig entschieden hat. Im Vergleich dazu, in Kärnten ist es leider, die waren etwas früher dran, noch nicht so gelaufen, in Kärnten sind neben den Grünen und der Volkspartei auch die SPÖ bei den entsprechenden Bemühungen nicht mitgegangen. Also, in dieser entscheidenden Phase, eine nationale Volksabstimmung über den vorliegenden Reformvertrag und der nächste Schritt für die Zukunft, um ein Europa der Bürger zu schaffen, kann das Instrument einer EU weiten Volksabstimmung Platz greifen und muss für die Zukunft Platz greifen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon gesagt, dass ich diesen Reformvertrag für einen Schritt in die richtige Richtung halte und ich möchte jetzt nicht wiederholen warum. Aber ich möchte noch etwas nachschicken zu diesem Antrag. Ich halte es für wirklich besonders wichtig, dass es über die Inhalte dieses Reformvertrages eine entsprechende Information der Bevölkerung gibt. Ich glaube, dass hier wirklich wir alle, aber insbesondere natürlich auch die Bundesregierung gefordert ist, hier entsprechende Konzepte zu entwickeln und diese Informationsarbeit entsprechend auszubauen. Das wäre sicherlich ein ganz wesentlicher Schritt, dass auch ein Stück die Skepsis, die auch in der Bevölkerung da ist gegenüber der EU, dass die entsprechend auch abgebaut werden kann. Ich betone noch einmal, wir haben keine Angst vor Abstimmungen. Aber die Frage ist, worüber und wie lasse ich abstimmen. Ich bin jetzt nun einmal der Meinung und das ist der Grund und meine Antwort an die Kollegin Chansri, ich bin der Meinung, dass eine europaweite Volksabstimmung erstens einmal das Bekenntnis der Bürger zum europäischen Gedanken steigern würde, dass es auch das Bewusstsein stärkt, dass wir EU-Bürger sind. Denn die nationale Abstimmung grenzt sich ab. Wir Österreicher, wir Franzosen, wir Niederländer stimmen jetzt ab. Eine europäische Volksabstimmung hat das Gemeinsame im Vordergrund. Wäre auch gleichzeitig ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Demokratisierung der Europäischen Union. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Jetzt ist offenbar niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1328/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1312/2007. Das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Jagdgesetz geändert werden. Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Schenner über die Beilage 1212/2007 zu berichten. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Beilage 1312/2007. Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Jagdgesetz geändert werden. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1312/2007.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Jagdgesetz geändert werden, beschließen. Und zu Wort melden dazu wird sich jemand, der auf die Jagd mit der dazu erforderlichen Prüfung geht. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Sulzbacher das Wort. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist so eine Art ein bisschen gelebte Europäische Union. Das Thema hat eigentlich auch ein bisschen was zu tun mit dem vorgehenden Thema. Wir haben hier zwei Urteile vom EuGH. Einmal ist davon betroffen das Natur- und Landschaftsschutzgesetz, in dem wir Österreich und auch Oberösterreich gegen eine europäische Richtlinie, und zwar der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen und zum anderen mit unserem Jagdrecht gegen die Vogelschutz-Richtlinie. Inhaltlich näher darauf einzugehen, glaube ich, sollte man wirklich den Experten überlassen. Aber interessant ist schon die Frage, wie kommen solche Richtlinien zustande? Wir tun gerne dann als gelernte Österreicher, wenn uns was nicht passt, dann sagen wir, die in Brüssel haben da wieder irgendwas ausgeheckt. Wir tun es dann halt irgendwie anpassen. Offensichtlich haben wir das nicht ganz richtig gemacht. Das ist eigentlich so ein bisserl österreichische Mentalität und regen uns dann fürchterlich auf, wenn uns auf die Finger geklopft wird, dass uns mit Sanktionen gedroht wird, weil wir etwas falsch gemacht haben. Ich glaube, es ist heute schon ein paar Mal angeführt worden, es ist eigentlich gefragt, dass wir uns noch mehr als bisher eben einbringen in den Diskussionsprozess und halt auch zur Kenntnis nehmen, dass heute über Brüssel und über die Europäische Union wir unsere Interessen wahrzunehmen haben. Jetzt tut mir das persönlich als Jäger natürlich schon ein bissel weh, wenn wir Auerhahn und Birkhahn nicht mehr im Frühjahr in der Balzzeit jagen können, weil erstens werden wir sie kaum erwischen und zum anderen ist die Frage, ob das vernünftig ist, dass man da eine andere Schusszeit mitten im Winter nimmt und dann ständig die Tiere sozusagen beunruhigt. Aber vielmehr sollten wir uns die Frage stellen, jetzt liegt ein Urteil vor, und das haben wir einmal zur Kenntnis zu nehmen, um weitere Sanktionen zu vermeiden. Das haben wir bei der Schonzeitverordnung schon gemacht. Ich hoffe, dass uns das einigermaßen so akzeptiert wird. Zum anderen aber ist ja das nicht das Ende vom Lied. Natürlich liegt es jetzt an den Verbänden, in dem Fall am Jagdverband, sich zu bemühen, letztlich in Brüssel auf diese Richtlinie, die ja weiter Bestand hat, weiter Einfluss zu nehmen und dort vielleicht einmal doch Lösungen zu erreichen, die dann auch für uns erträglich sind. Und so stelle ich mir Demokratie auch auf europäischer Ebene vor. Ich glaube, wir haben es noch immer nicht ganz begriffen, wie das geht. Wir werden es als Österreicher, wir schaffen es im Land nicht, das wir, glaube ich, zu den Abschussbestimmungen unseres Wildes eine einheitliche Meinung kriegen. Da wird es immer zwischen Jäger und Nichtjäger unterschiedliche Meinungen geben und dann regen wir uns auf, wenn wir diese unterschiedlichen Meinungen natürlich auch auf der europäischen Ebene haben. Demokratie heißt auch, versuchen, Mehrheiten zu bekommen, sich mit anderen zusammen zu reden und sozusagen die eigene Meinung zum Durchbruch zu bringen. Ich glaube, in dem Fall können wir eh nichts machen, als diesen Änderungen zuzustimmen, ob wir wollen oder nicht, ob es uns gefällt oder nicht, um diesen Sanktionen zu entgehen, aber doch unsere Lehren zu sehen, wie praktische Demokratie in der Europäischen Union ausschaut. Danke schön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Jachs. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da ich keine Jägerin oder Waidfrau bin, aber ich bin Natur- und Tierliebhaberin, möchte ich nur kurz zusammenfassend sagen, dass mit dieser Vorlage des Landes Oberösterreich den Forderungen der Europäischen Union nachgekommen worden ist, Mängel in Umsetzung des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes zu beheben bzw. unser Gesetz hier anzupassen. Ich meine im Gegensatz zu meinem Vorredner, dass die Kritikpunkte hier einer praxistauglichen Lösung und auch einer korrekten und guten Lösung zugeführt werden konnten und wünsche damit eine gute und positive Umsetzung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Stockinger. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle und der darauf folgenden Umsetzung in den entsprechenden Verordnungen geht eine mehr als fünfjährige Diskussion um die Umsetzung der diversen Europaschutz-Richtlinien, der Vogelschutz-Richtlinien, der FFH-Schutzrichtlinie zu Ende. Ich glaube, es ist uns gelungen Dank konstruktiver Gespräche und da möchte ich mich sehr bedanken beim Landesjagdverband, beim neuen Landesjägermeister Sepp Brandmayr, aber auch beim Naturschutzressort, es ist uns wirklich gelungen, europäische Notwendigkeit und oberösterreichischen Hausverstand zu einem guten Ergebnis zu verbinden. Ich glaube, wir haben eine Lösung gefunden, auch in der Krähenabschussfrage, die den Anforderungen eigentlich der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Krähen sind in weiten Teilen schon eine Landplage geworden und sind bei Gott nicht vom Aussterben bedroht in unserem Bundesland, dass wir hier insgesamt eine sehr pragmatische, vernünftige und den Anforderungen der Jagd, des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der allgemeinen Bevölkerung, auch des Tierschutzes entsprechen. Ich bedanke mich dafür, dass diese Lösung möglich wird. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1312/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1313/2007. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Schenner über die Beilage 1313/2007 zu berichten. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1313/2007.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007), beschließen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht geht es manchen hier herinnen jetzt auch so wie mir. Ich war in den letzten Jahren beim Beschluss bahnbrechender neuer Landesgesetze zugegebenermaßen stolz, aktiv als Ausschussmitglied an deren Zustandekommen, Bürgerpflichten wurden berücksichtigt. Heute beschließen wir die Novelle der Gemeindeordnung. Und nun sollte man glauben, dass gerade im Standardwerk für die oberösterreichischen Kommunen der innovative bahnbrechende Ansatz beispielgebend realisiert sein sollte. Damit mich niemand falsch versteht: Ich habe immer schon bekrittelt, dass die Informationsrechte für alle Gemeinderatsmitglieder für die Vorbereitung von Sitzungen weiter verbessert gehören. Wir beschließen dies heute. Ich habe auch schon lange dafür plädiert, dass der Schriftverkehr mit den Fraktionen insbesondere die Übermittlung von Sitzungseinladungen, von Verhandlungsschriften nicht mehr vorsintflutlich per Brief, sondern per E-Mail abgewickelt werden sollten. Wir beschließen dies heute. Ich habe mich selbst auch oft daran gestoßen, dass über Dringlichkeitsanträge nicht gleich am Beginn der Tagesordnung abgestimmt werden konnte, sondern dies unter Allfälliges oder am Ende der Sitzung zu passieren hatte. Wir beschließen auch das heute. Und gerade mit einem sehr engen Personalkorsett, wie es bei mir in meinem Innendienst der Gemeinde vorherrscht, war die Erstellung umfangreicher Wortprotokolle nach den diversen Ausschusssitzungen vor allem aber nach Gemeindevorstandssitzungen immer wieder eine spürbare Belastung. Heute beschließen wir, dass darüber nur mehr Beschlussprotokolle zu erstellen sind. Richtig ist auch unser neuer Ansatz, dafür die Fristen für die Erstellung dieser Beschlussprotokolle ganz entscheidend zu verkürzen. Und wie oft kam es zu fast peinlichen Situationen, weil der Bürgermeister, der zwar offiziell für die Veräußerung von beweglichen Sachen sowie der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zuständig ist, dies lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 1.000 Euro bewerkstelligen konnte. Heute beschließen wir eine zeitgemäße Verdoppelung dieser Obergrenze. Es war bislang sicherlich auch nicht in Ordnung, dass Unternehmen, die mehrheitlich oder ganz einer Gemeinde gehören, aber aus dem ordentlichen Budget ausgelagert sind, bisher den Blicken der Gemeindeaufsicht entzogen waren. Das wird ebenfalls mit heutiger Beschlussfassung nachjustiert und geändert. Ab kommendem Jahr können durch unseren heutigen Beschluss dann auch Betriebe, an denen eine Gemeinde fünfzig Prozent oder mehr Anteile hält von der Landesgemeindeaufsicht und vom Landesrechnungshof eben im Auftrag des Landes unter die Lupe genommen werden. Und begleitend soll dann eine Unterwerfungsverordnung auch regeln, dass eine Gemeinde auch dann eine Betriebsprüfung eines ausgelagerten Betriebes freiwillig zulässt, wenn sie weniger als fünfzig Prozent Anteile hat. Dies sollte vor allem bei neuen Betrieben als selbstverständlich gelten, die mit Landesförderungen unterstützt wurden. Ich halte es auch für durchaus zeitgemäß, der Transparenz noch mehr das Wort zu reden, und künftighin Prüfberichte der BH und des Landes nach deren Behandlung im Gemeinderat im Internet zu veröffentlichen. Alles in allem mehr oder weniger wichtige Neuerungen. Was mich heute ein wenig irritiert, ist aber der tatsächliche Anlass dieser Novelle. Erstmals in der Geschichte dieses Landes hat man sich zu einer Anlassgesetzgebung hinreißen lassen. Diese Gemeindeordnungsnovelle wird wohl oder übel in die Geschichte als Paschinger Novelle oder Lex Böhm oder wie auch immer eingehen. Da können wir beharrlich noch so sehr alles in Abrede stellen, deuteln, beschönigen, wir brechen hier und heute mit einem Tabu. Wir bedienen uns erstmals ganz bewusst einer Anlassgesetzgebung, die in ihrer temperierten Formulierung mindestens so gefährlich, bedenklich ist, wie das einmalig in Pasching passiert ist. Wovon spreche ich? Gegenüber den Gemeinden soll das Land jetzt auch das Recht bekommen, Gemeinderatsbeschlüsse aufheben zu können. Und zwar dann, wenn durch diese erheblicher finanzieller Schaden droht oder wenn Gefahr in Verzug ist. Begründet wird dies lapidar mit der Aussage, man habe aus dem Fall Pasching gelernt, obwohl man die neue Regelung nicht als Lex Fritz Böhm verstanden wissen wolle. Was ist nun aber das Maß von Gefahr in Verzug? Wer legt fest, ab wann in welcher Gemeinde ein eventueller finanzieller Schaden als schwer einzustufen ist? Mit dieser Formulierung ist der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet. Und ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe vor einigen Jahren selbst eine äußerst bedenkliche, sehr prekäre Situation miterleben müssen, als mir die obersten Verfassungsjuristen dieses Hauses bestätigten, dass ich sehr wohl zu hundert Prozent mit meinem Projekt im gesetzlichen Rahmen sei und diesen Rahmen keinen Millimeter überschreiten würde und mir andererseits über die Medien mehr als dumpf vorgehalten wurde, dass ich das Gesetz überschreiten würde, dass ich ein Lügner sei. Es ist erstmalig und einmalig in der Geschichte dieses Hauses, dass per Gesetz festgeschrieben, dadurch ermöglicht wird, dass weisungsgebundene Beamte - womöglich wider deren besseren Wissen - einschreiten müssen oder nicht können, weil es bewusster politischer Wille anders Denkender ist. Alleine meine subjektive katastrophale Erfahrung, die ich in meinem konkreten Fall durchleben musste, lässt mich dieser Formulierung nicht zustimmen, sehr wohl aber allen anderen neuen Regelungen dieses Gesetzeswerkes. Ich bitte daher um Verständnis. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schillhuber. Abg. Schillhuber: Geschätzte Frau Präsident, liebe Kollegen, hoher Landtag! Die Gemeindeordnungsnovelle ist das Schriftwerk für die Verwaltung, für die Gestaltung der Gemeinde. Wir Bürgermeister sind gewählt und wir übernehmen dieses Amt meistens mit Begeisterung, um für unsere Gemeindebevölkerung, für unsere Bürger in unserer Heimat zu arbeiten. Und wenn man diese Gesetzesnovelle heute betrachtet, so glaube ich, sind vor allem für die Gemeinderäte für die Mitarbeit in den einzelnen Gemeinderatsfraktionen Verbesserungen in dieser Novelle vorgesehen. Vor allem die Informationsmöglichkeiten der Gemeinderäte sind weiter ausgebaut worden und ich hoffe, dass diese Möglichkeiten auch in Zukunft in den Gemeinden wahrgenommen werden. Die klaren Regelungen bezüglich von Verhandlungen und Unterbrechungen bei Sitzungen im Paragraph 46 und 48 sind, glaube ich, wichtige Meilensteine, um die Arbeit in der Gemeinderatssitzung zu verbessern. Das Beschlussprotokoll gibt jetzt die Möglichkeit, dass wirklich alle rasch informiert werden, um die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen und Ausschussrunden zu erfahren. Neue Regelungen betreffen auch die Unterfertigung des Sitzungsprotokolls, wo dafür gesorgt wird, dass diese Regelung den Gemeinderäten rasch zur Verfügung gestellt werden, um so eine Verbesserung durchzuführen. Die große Diskussion im Ausschuss war sicherlich die Wortwahl über die wirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Auswirkung. Als Bürgermeister einer Gemeinde bin ich vor allem daran interessiert, dass ich die Gesetze einhalte, dass ich wirtschaftlich erfolgreich für meine Gemeinde arbeite, daher glaube ich, dass diese Auslegung, ob volkswirtschaftlicher oder wirtschaftlicher Schaden für die Gemeinde nicht von der großen Bedeutung ist. Ich bitte Sie, stimmen Sie dieser Gesetzesnovelle zu, damit auch die Bürgermeister und Gemeinderäte erfolgreich für die Gemeinden arbeiten können. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Hingsamer. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Wenn wir heute die Gemeindeordnungsnovelle beschließen, die auf den Grundsätzen der Novelle 2002 aufbaut, dann mag es schon stimmen, dass es aus einem Anlass heraus entstanden ist. Vielleicht ist die Novelle durch diesen Anlass, der erwähnt wurde, auch etwas früher gekommen. Nur eines muss ich schon sagen, dann muss ich auch die SPÖ erinnern, dass die SPÖ heute mit einem Antrag am Vormittag auch Anlassgesetzgebung versucht hätte bei der Verfassungsgesetznovelle, die beantragt wurde in einer Beilage anlässlich auch der Dinge um die EnergieAG. Wenn wir von Anlass reden, dann bitte ich mit gleichem Maß auch hier zu messen. Die Gemeinden, geschätzte Damen und Herren, sind Grundfeste in einer freien Demokratie, zu der wir uns bekennen, mit der wir als Bürgermeister, als auch Verantwortliche in Kommunen, verantwortungsvoll umgehen wollen. Und die Gemeindeordnung, so wie sie uns vorliegt, so wie in der abgeänderten Form heute mit der Novelle manches verbessert wird, ist letztendlich die Verfassung für die Gemeinden. Und Verfassung für die Gemeinden bedeutet, den Gemeinden auch Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, eine gewisse Autonomie zu ermöglichen. Mir ist schon bewusst und bekannt, dass in erster Linie Autonomie durch eine finanzielle Ausstattung zu ermöglichen ist und das die Grundlage dazu ist. Aber Gemeinden bekennen sich zu dieser Gemeindeordnung. Gemeinden bekennen sich zu einer effizienten schlanken Verwaltung, aber auch zu klaren Vorgaben und klaren Rahmenbedingungen. Und die Novelle, die wir heute beschließen, ist eine weitere Verbesserung der Vorgabe der Rahmenbedingungen für die Gemeinden. Und wir bekennen uns durchaus auch dazu, dass eine Gemeindeaufsicht, dass eine Gemeindeabteilung über die Gemeinden auch waltet und ein Auge wirft. Nur, seit der Zeit, wo ich als Bürgermeister tätig sein darf, habe ich die Gemeindeabteilung kennengelernt als eine Abteilung, die in erster Linie die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sucht, die Hilfe anbietet, die Beratung anbietet. Vielleicht auch durchaus mahnend manchmal, was erwähnt und sagt, aber in erster Linie, die Gemeinden zur Eigenverantwortung animiert und mit der Unterstützung und Beratung den Gemeinden dabei ganz konkret auch hilft. Wenn heute mit der Novelle manches vereinfacht wird, die Protokollführung vereinfacht, auch die Zustellung an die Fraktionen beschleunigt durch die vereinfachte Protokollführung, wenn wir heute im Bereich der Zuständigkeiten für Bürgermeister und Gemeindevorstand Erweiterungen vornehmen, dann ist das letztendlich eine Anpassung an die Zeit hier, in vielen Dingen auch schneller zu reagieren und reagieren zu können. Und wenn wir von einer Anlassgesetzgebung sprechen, das mag schon sein, aber dieser Fall, aus dem heraus diese Änderung des Paragraph 4 entsteht, wo wir durchaus Meinungsverschiedenheiten hatten, aus dem das entsteht, ist letztendlich auch ein Fall, wo wir in Zukunft handeln können müssen. Es kann sich doch eine Gemeindeaufsicht, eine Aufsicht generell nicht in der Form ständig lächerlich machen, dass sie bei Gesetzesverletzungen – und nur um solche geht es – bei Verletzungen des Gesetzes, bei Gesetzesverletzungen letztendlich nicht handlungsfähig einschreiten kann. Das Gericht anrufen musste, wie es in diesem Fall der Fall war. Letztendlich bekennen wir uns schon dazu, dass bei Gesetzesverletzungen, dann, wenn die Rahmenbedingungen von uns nicht eingehalten werden, auch die Aufsicht einschreiten kann und die Gemeindeaufsicht Möglichkeiten hat. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich weiß schon, mit der einzigen Wortänderung "volkswirtschaftlicher" Schaden" - "schwerer finanzieller Schaden" wird hier manches vielleicht leichter möglich. Ich bekenne mich aber dazu, auch als Verantwortlicher und als Bürgermeister einer Gemeinde, dass uns Rahmen vorgegeben sind und wenn wir von den Bürgern erwarten, dass sie Rechte haben, aber auch Pflichten haben, dann kann man das auch von den Gemeinden verlangen und erwarten. Und mit der Regelung im Paragraph 105 der Veröffentlichung von Prüfberichten geschieht eines, dass Gemeinden transparenter werden. Wenn Prüfberichte im Internet nachzulesen sind, dann bekennen wir uns zu dieser Transparenz. Wir haben grundsätzlich nichts zu verbergen. Wir bekennen uns dazu auch zu einer vernünftigen Prüfung. Und das Ergebnis der Transparenz heißt nichts anderes als Information der Bevölkerung und der Bürger. Je mehr wir bereit sind, auch den Bürger, die Bevölkerung über die Vorgänge in der Kommune zu informieren, desto mehr kann auch direkte Demokratie in kleinen Einheiten, und das sind wir in den Kommunen, funktionieren. Ich ersuche um Zustimmung dieser Novelle. Ich glaube, es ist eine gute in der Summe, eine gute Novelle, eine kleine Anpassung an das, was 2002 und vorher bereits aufgebaut wurde. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Mühlböck. Abg. Mühlböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem Beschluss der heutigen Novelle zur oberösterreichischen Gemeindeordnung werden sicherlich bisherige Rechte noch einmal verbessert, gestärkt. Es finden Nachjustierungen in manchen Bereichen statt, die meine Vorrednerinnen und Vorredner angesprochen haben. Die Demokratie lebt und sie weiter gefördert. Der Informationsfluss zu wichtigen Informationen, der Zugang vor allem für kleinere Fraktionen wird weiter verbessert. Fristenläufe werden noch einmal aufgewertet und gestärkt und es ist, glaube ich, auch ganz wichtig, dass es im Bereich der Protokollierung wesentliche Verbesserungen gibt. Wir von der SPÖ-Fraktion stehen auch voll hinter dieser Gemeindeordnungsnovelle, denn die Gemeinden sind einfach die wichtigsten Zellen in unserer Gesellschaft. Wir haben es gehört, Heimat für Menschen, Menschen, die sich erwarten gewisse Serviceleistungen von ihrer Gemeinde, die diese umsichtig, mit Weitblick, mit hoher Verantwortung erbringen. Der Umgang mit Hab und Gut, mit den Finanzen der öffentlichen Hand bedeutet viel Verantwortung und viel Kenntnis der Materie für die jeweils handelnden Personen. Also, Eigenschaften, in denen wir Fraktionen uns in der Gemeindeordnung und im Handeln der Politik bei all diesen Spielregeln auch einig sind. Nur in einem Punkt, und da muss ich dem Kollegen Eidenberger vollinhaltlich Recht geben. In der sogenannten Ersatzvornahme sehen wir als SPÖ keine Übereinstimmung. Hier muss man wirklich den Eindruck gewinnen, dass man aus Vorkommnissen, die wir sicherlich als SPÖ nie gut geheißen haben, die Gemeinden zukünftig sanktionieren will. Nennen wir es beim Namen. Es schaut aus, als würde man mit dem Paragraph 104 Abs. 1 eine Lex Pasching schaffen. Wir sind als Sozialdemokraten auch dafür, dass man im richtigen Moment eingreifen muss, wenn durch das Handeln der Kommunalpolitik in einer Gemeinde ein sehr bedeutender Schaden zugefügt wird. Wir haben als oberösterreichische Sozialdemokraten auch im Fall Pasching nichts verteidigt. Wir haben die dortigen Verantwortlichen aufgefordert, für entsprechende Ordnung in der Gemeindearbeit zu sorgen und vor allem die finanziellen Belange den rechtmäßigen Vorgaben nach zu regeln. Und gerade dieser Fall Pasching hat gezeigt, dass ein langer demokratischer Atem dazu beitragen kann, dass sich Dinge von selbst ins Positive verändern, (Zwischenruf Abg. Dr. Entholzer: "Aber zehn Jahre zugeschaut!") und es nicht sinnvoll ist, allen anderen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund von Problemen mit einer Gemeinde in den unterschiedlichsten Bereichen zu drohen. Die jetzt vorliegende Formulierung im Paragraph 104, Ersatzvornahme zur Abwehr schweren finanziellen Schadens für die Gemeinde, bedeutet eine deutliche Verwässerung gegenüber der bisher vorgesehenen Wortfolge "zur Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schädigungen". Was schwerer finanzieller Schaden ist, ist nicht bestimmbar. Es lässt Interpretationsfreiraum und öffnet mit der heutig vorliegenden Formulierung wirklich der Willkür Tür und Tor. Das Land Oberösterreich kann so ohne nähere Definierung zu Sanktionen gegen einzelne Gemeinden greifen. Man will uns keine genaue Definierung liefern, was unter der Formulierung großer Schaden verstanden wird. Sind es in einer Gemeinde 30.000 Euro, sind es in der Nachbargemeinde vielleicht das Dreifache dieser Beträge, die da als Auslöser einer Ersatzvornahme gelten. Wir von der SPÖ wollen nicht, dass aufgrund eines einmaligen oder ehemaligen schwarzen Schafes unter den Gemeinden, und hier möchte ich den damals handelnden Gemeinderat in Schutz nehmen, dem Land beziehungsweise dem jeweiligen Gemeindereferenten willkürlich Tür und Tor geöffnet ist, gegen die Arbeit in einer Gemeinde vorzugehen. Wir sozialdemokratischen Abgeordnete sind der Meinung, dass die von uns verlangte und auch in der Gemeindeordnung unter Paragraf 49 Abs. 5 vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme, dass gänzliche oder teilweise Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, ist nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig. Als derartige wirtschaftliche Unternehmungen gelten insbesondere kommunale Einrichtungen der Wasser- und Energieversorgung, der Abwasser- und Müllentsorgung, sowie Bildungs-, Gesundheits-, Kultur-, Sozial- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die SPÖ steht für Transparenz aber nicht für Unterdrückung, wir wissen, dass in den 444 oberösterreichischen Gemeinden fähige Menschen am Arbeiten sind und für ihre Gemeinden und für ihre Menschen, die dort leben und wohnen, das Beste bewerkstelligen wollen, es geschieht mit der nötigen Verantwortung und in der Gemeinschaft. Genau in dieser Eigenverantwortung wollen wir nicht mit dieser strengen Formulierung, wie sie vorgesehen ist, die Gemeinden in eine Abhängigkeit gegenüber dem Land bringen. Stimmen Sie daher unserem Vorschlag zur Beibehaltung der Formulierung, das Land schreitet ein zur Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schädigungen, zu. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Unterausschussverhandlungen waren nötig, damit wir die Gemeindeordnung zur Gänze durchbesprochen, durchgearbeitet hatten. Vor liegt jetzt ein Entwurf, bei dem es eine große Einigung gibt für die Mehrheit der Punkte, aber gerade in einem Punkt, der jetzt unter dem Vorwand Anlassgesetzgebung von einer Fraktion abgelehnt wurde, gerade dieser Paragraf 104, es ist mir völlig unverständlich, dass es hier keine Zustimmung von der SPÖ gibt, denn gerade dieser Punkt hat in den letzten Jahren zu den größten Problemen und Diskussionen geführt im Zusammenhang mit der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung regelt die Arbeit der GemeinderätInnen und gewährleistet auch Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Ich denke, gerade in diesen Bereichen haben wir mit dieser Novelle wichtige Modernisierungsschritte durchgesetzt, etwa auch, dass BürgerInnen jetzt im Internet die Prüfberichte der Landesregierung und der BHs vorfinden und anschauen, nachvollziehen können. Im Hinblick auf Demokratietransparenz, vor allem auch für Minderheitenfraktionen, aber auch für die anderen, sind wir einen großen Schritt weiter gekommen. Liebe Kollegen Eidenberger und Mühlböck, ich bedanke mich recht herzlich, dass Sie gerade unsere Punkte, die wir eingebracht haben in den Unterausschuss, als so wichtig erachten. Ich habe vorher von euch nie gehört, ich kann mich, so lange ich im Landtag bin, an keinen diesbezüglichen Antrag der SPÖ erinnern. Ich kann mich erinnern im Unterausschuss an die Verkürzung der Fristen zum Beispiel, das war gar nicht so einfach durchzusetzen. Beim Akteneinsichtsrecht, da wollten wir noch etwas weitergehen, wir wollten ein generelles Akteneinsichtsrecht, das wir nicht durchsetzen konnten, aber immerhin gibt es jetzt ein Einsichtsrecht in die generellen Erlässe der Aufsichtsbehörden, auch das Kopierrecht ist ausgeweitet und präzisiert worden. Selbstverständlich ein Trend der Zeit, liegt auch jetzt in der Verständigung durch E-Mails, Pflicht ist, dass auch über die Sitzungstermine der Vorstände alle Fraktionen auch bei einer Verschiebung verständigt werden. Die Verkürzung der Fristen, wie ich schon gesagt habe, ist ein ganz wichtiger Punkt, Ausschuss- und Vorstandsprotokolle stehen schon nach einer Woche zur Verfügung und Gemeinderatsprotokolle dauern nicht sechs Wochen, sondern es dauert nur vier Wochen bis diese Protokolle in Zukunft zur Verfügung stehen, auch Einladungen werden genauer und umfassender. Mir ist es zum Beispiel in meiner Gemeinde passiert, ich bin dort im Sozialausschuss vertreten, dass als Tagesordnung drinnen gestanden ist "Auswirkungen auf die Gesellschaft". Da stelle sich einmal eine Gemeinderätin etwas vor darunter. Auch der Ausschuss für Integrationsangelegenheiten ist jetzt in einem Pflichtausschuss mitzubehandeln, ist mit dabei, passt gut zu unserem Integrationsleitbild auf Landesebene. Der Paragraf 69, hier geht es auch um mehr Rechte der Aufsichtsbehörden und Unternehmungen, die mit mehr als 50 Prozent im Gemeindeeigentum sind, müssen in Zukunft bei Neuerrichtungen oder bei Erweiterungen eine Unterwerfungserklärung abgeben, dass sie sich der Kontrolle der Gemeindeaufsichtsbehörde unterziehen. Ich denke, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, der Transparenz und auch Sicherheit gewährleistet. Nun zum Paragraf 104, beim Böhm war es ja so, dass er ein Geschäftsführergehalt hatte und auch das Gehalt eines Vollzeitbürgermeisters, dass er uns oder die Gemeindeaufsicht hier jahrelang vorgeführt hatte, dass viele Steuergelder verschwendet wurden, aber dass man keine Handhabe hatte, das ist sehr wohl wichtig, dass dieser Paragraf geändert wird, damit solche Missstände beseitigt werden können. Es ist auch nicht so, dass das jetzt x-beliebig machbar ist, sondern im Gesetz steht, die Gemeindeaufsicht kann dann eingreifen, wenn sie den gesetzmäßigen Zustand wieder herstellen muss oder um Maßnahmen zu treffen, die zur Beseitigung von Missständen dienen, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, bisher stand drinnen, zur Abwehr von schweren wirtschaftlichen Schädigungen. Wann ist das der Fall, wann kann man bei einer Gemeinde von wirtschaftlichen Schädigungen sprechen? So ist jetzt die neue Regelung, schwere finanzielle Schädigungen, sicher viel präziser, jetzt kann die Gemeindeaufsicht nicht nur Zähne zeigen, sondern sie kann auch zubeißen. Herr Kollege Eidenberger, Sie stellen ja das Handeln, das korrekte Handeln von Landesbeamten von der Gemeindeaufsicht in Frage, wenn Sie sagen, der Willkür sind wir hier ausgesetzt, damit stellen Sie ja einen gesamten Beamtenapparat in Frage, also ich finde das schon sehr gewagt. (Beifall) Wir Grüne haben nicht alle Wünsche durchgebracht, aber doch sehr viele und sehr wesentliche Verbesserungen, die wir gefordert haben, sind in dieser neuen Novelle und in diesem neuen Gesetz enthalten. Es geht in Richtung Demokratie, verbesserte Information, Transparenz, mehr Kontrolle, dort wo es notwendig ist. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Öller. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Die vorgelegte Oberösterreichische Gemeindeordnungsnovelle beschäftigt natürlich mich nicht nur als Abgeordneter dieses Hauses, sondern natürlich auch in meiner Funktion und Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde, als solcher bin ich sicher auch, wie alle anderen kommunalen Funktionsträger, interessiert an einer Weiterentwicklung der Gemeindeordnung. Eine, die im Sinne einer Anpassung an die gegenwärtigen Arbeitsformen ist. Was noch wichtiger ist, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte weiter entwickelt werden und hier werden eine ganze Reihe von positiven Maßnahmen gesetzt, die absolut zu begrüßen sind, die ja auch schon sehr ausführlich beleuchtet wurden und auf die ich nicht mehr näher eingehen möchte. Ich möchte doch auch, wie schon ein paar Vorredner, eingehen auf den Terminus des so genannten schweren wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gemeinde. Wie der Kollege Eidenberger schon ausgeführt hat, darf man nicht von einem Einzelfall ausgehen und darauf schließen soll, dass es nicht immer die Regel ist, dass die Verantwortungsträger von Gemeinden den positiven Nutzen für ihre Kommune bei ihren Entscheidungen im Sinne haben, dass man davon ausgehen kann, dass diese Entscheidungen etwas Positives für die Gemeinde bewirken sollen, für die Gemeindebürgerinnen und –bürger, für die Wirtschaft, für die Vereine und alles, was halt auch ein funktionierendes Gemeinwesen ausmacht, dass also dieser Endzweck erreicht werden soll. Wenn die Frau Kollegin Wageneder jetzt kritisiert hat, dass man den Eindruck vermitteln möchte, dass man der Willkür der Beamtenschaft ausgeliefert wäre - genau das Gegenteil ist gemeint, man soll nicht die Beamtenschaft der ungewissen Verantwortung aussetzen, dass sie aufgrund eines sehr unscharf definierten Begriffes vielleicht Maßnahmen setzen soll, die nicht im Sinne der Sache sind, man müsste das im Umkehrschluss sehen. Was mir als Bürgermeister auch wichtig ist, dass die Gemeindeordnung einer Aushöhlung, einer schleichenden Aushöhlung der Gemeindeautonomie entgegen wirken muss. Es soll ja nicht so sein, wie es der Kollege Eidenberger einmal sehr drastisch formuliert hat, dass er gesagt hat, die Gemeindeautonomie soll sich nicht darauf beschränken, dass der Bürgermeister den Termin für die Blumenschmuckaktion festsetzen kann, darüber hinaus gibt es nicht mehr sehr viel. Die Gefahr ist eh nicht gegeben derzeit, aber was ich feststelle, ist natürlich, dass die Aushöhlung der Gemeindeautonomie stattfindet im finanziellen Bereich, dass die Gemeinden mehr und mehr am finanziellen Gängelband des Landes hängen, da sie nicht mehr sehr autonom sind. Wenn man da immer argumentiert mit dem Finanzausgleich, was der Tolles gebracht hat, ich habe es mir bei meiner Gemeinde ausrechnen lassen und die Auswirkungen ausrechnen lassen, also so toll ist das nicht, weil den Mehreinnahmen ja auch wieder sehr große Mehrbelastungen gegenüber stehen. Es ist durch den Finanzausgleich nicht so arg geworden, wie es sonst vielleicht stattgefunden hätte, aber das ist ein Thema, das nicht heute, sondern sicher an anderer Stelle noch intensiver diskutiert werden muss. Dankeschön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Präsidentin, hoher Landtag! Wir haben uns als Freiheitliche auch sehr intensiv mit Ideen und Vorschlägen in die Unterausschussarbeit der Gemeindenovelle eingebracht, wir sind aber zum Schluss gekommen, dass wir dieser Novellierung nicht zustimmen werden. Wir haben natürlich sehr, sehr wesentliche Argumente dafür. Das erste ist einmal die Bürgermeisterdirektwahl, die Bürgermeisterdirektwahl können wir wirklich in dieser Situation sehr gut einschätzen, dass wir alle sechs Jahre die Bevölkerung, wen wollt ihr als Bürgermeister haben, aber es kann nicht sein, dass man während der Periode dann nach vier Jahren per Gemeinderatsbeschluss austauscht und wechselt, ohne die Bevölkerung und die Bürger zu fragen. Da sind wir auch bei einem ganz aktuellen Thema, denn heute haben wir über die EU-Verfassung, über diesen Reformvertrag gesprochen und über direkte Demokratie, wenn wir schon einmal die Möglichkeit haben, im Land Oberösterreich hier maßgebend was zu gestalten, dann sollten wir das von vorne bis hinten durchtragen. In jedem Fall beim Bürgermeister das Volk fragen, die Bevölkerung fragen, das ist für mich schon allein ein einziger Umstand, wo ich sagen muss, das kann man nicht unterstützen, denn wir Freiheitliche sind immer dafür eingetreten, dass wir die direkte Demokratie unterstützen, in welcher Art auch immer. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Das war bisher auch schon, Herr Kollege!") Ein wesentlicher zweiter Punkt ist auch der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand, ich bin ja auch in der Situation, dass ich in der eigenen Gemeinde in Hofkirchen Gemeindevorstandsmitglied bin, ich habe auch nicht immer die Zeit, da hätten wir den Vorschlag eingebracht, die Idee eingebracht, dass auch ein Ersatzmitglied an Gemeindevorstandssitzungen teilnehmen darf, das ist auch nicht der Fall, das finde ich traurig, dass man nicht so weit ist, dass statt dem einen Fraktionsobmann zum Beispiel wenn er nicht Zeit hat, dass ein anderer für die gleiche Fraktion teilnehmen kann. Ein wesentlicher dritter Punkt, weil wir der ganzen Novelle ablehnend gegenüberstehen, ist der Informationsfluss, die mangelnde Transparenz, weil es einfach für uns notwendig wäre, dass zum Beispiel Einladungen zu einem Gemeindevorstand auch alle Gemeinderatsmitglieder und Ersatzgemeinderatsmitglieder bekommen sollten. Es ist ganz, ganz wichtig, es ist auch ein Mangel da, dass die Berichte über die Gemeindevorstandssitzungen, die Protokolle zu wenig schnell an die Gemeinderatsmitglieder kommen, dann passiert es eben bei kleineren Fraktionen, dass sie in die Gemeinderatssitzung hineingehen und wenig Informationen haben für eine Entscheidung. Das sind unsere Hauptgründe für die Ablehnung dieser Gemeindenovelle, das ist die freiheitliche Haltung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Stockinger. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es war im Unterausschuss eine sehr sachliche und von den Erfahrungen vieler Gemeindepolitiker eine von der Praxis getragene Diskussion, immer mit dem Bemühen, sachgerechte Lösungen zu finden. Manchmal bestimmt der Standort den Standpunkt, aus der Sicht einer Minderheitsfraktion sieht manches anders aus als aus der Sicht einer Bürgermeisterfraktion. Ich glaube, es hat auch demokratiepolitisch einen sauberen brauchbaren und vor allem praktikablen Kompromiss gegeben, mit dem auch kleinere Gemeinden, mit einer kleineren Verwaltung sehr gut leben können, wenn ich beispielsweise an die neuen Vorgaben bei der Protokollierung denke, an die neuen Informationspflichten oder auch an die neue Transparenz, die den Bürger letztlich auch eine gläserne Gemeindeverwaltung in vielen Bereichen garantiert. Ich möchte zudem einen Streitpunkt der geringfügigen Umformulierung im Bereich der Aufsichtsrechte ganz bewusst Stellung nehmen. Meine Damen und Herren, lieber Kollege Eidenberger, liebe SPÖ-Fraktion, ihr braucht keine Angst zu haben, was wir heute beschließen werden mit den Stimmen von drei Fraktionen, nehme ich an ist keine Willkür, ist keine Aushöhlung der Gemeindedemokratie und ist mit Sicherheit kein Freibrief für die Aufsichtsbehörde. Nein, es ist im Gegenteil eine Regelung, die in der Balance der anderen Bundesländer steht, die im Gegensatz den Gleichklang der Bundesländer bei den Aufsichtsrechten bringt. Wir werden auch in Hinkunft, wenn ich manch andere Regelung vergleiche eher zurückhaltend sein, als hier eine überbordende oder ausufernde Berechtigung für die Aufsichtsbehörde zu fixieren. Ich möchte erinnern daran, dass der neue Paragraf 104 eigentlich nur in zwei Worten abgeändert wurde, früher hat es geheißen, schwerer volkswirtschaftlicher Schaden, jetzt heißt es schwerer finanzieller Schaden für die Gemeinde. Das heißt, der Bewertungsmaßstab wurde vom volkswirtschaftlichen Schaden, von einer Schädigung der gesamten Volkswirtschaft eines Landes oder einer Republik, das wirst du in der größten Gemeinde nicht zusammen bringen, diesen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden, wechselt auf die Betrachtungsebene der individuellen Gemeinde, wie es auch richtig ist. Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet zu handeln, unter anderem, wenn dieser schwere finanzielle Schaden für die Gemeinde zu befürchten ist. Und jetzt ist es nicht so, dass der finanzielle Schaden allein der Maßstab wäre, sondern wir haben eine Vielzahl von Auflagen, die der Aufsichtsbehörde beigegeben sind. Es ist also kein unbestimmter Gesetzesbegriff, sondern es sind eine Reihe von Vorgaben, unter denen Ersatzvornahmen möglich sind. Denn, Kollege Eidenberger, rechtswidrige Beschlüsse aufheben, das konnten wir schon bisher. Auch die Verordnungsprüfung war schon bisher Möglichkeit der Aufsichtsbehörde. Aber wir konnten nicht ein positives Tun, das manchmal notwendig ist, um rechtswidriges Verhalten abzustellen, durch die Aufsichtsbehörde erzwingen. Das war ja das Problem in Pasching, dass über Jahre, ganz konkret die SPÖ-Fraktion im Gemeinderat, trotz aller aufsichtsbehördlichen Mittel, die bis hin zur BZ-Mittelsperre angewendet wurden, nicht in der Lage war, sich zu emanzipieren, quasi aus der Macht des Bürgermeisters, und die Dinge, so wie es gesetzlich notwendig gewesen wäre, zu beschließen. Jetzt wird neu die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit haben, und zwar unter folgenden Bedingungen, und ich bitte wirklich den ganzen neuen 104er zu lesen. Erstens: Es muss um eine Frage gehen, die die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betrifft. Das heißt, es geht nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, es geht auch nicht um irgendwelche sonstigen Aufgaben der Gemeinden, sondern es geht um die Reparatur eines gesetzwidrigen Zustands. Das heißt, die Gemeinde, der Gemeinderat, verharrt in der Rechtswidrigkeit. Das ist etwas anderes, als eine Aufgaben- oder Obliegenheitsverletzung. Es muss ein rechtswidriger Zustand sein. Zweitens: Es muss um die Beseitigung von das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdenden Missständen gehen. Oder die Abwehr eben schwerer finanzieller Schäden, und zwar auch nur im unbedingt notwendigen Ausmaß. Das heißt, wir haben eigentlich vier Parameter, die erfüllt sein müssen, damit es eine Ersatzvornahme geben kann. Es muss einen gesetzwidrigen Zustand, der länger anhält, geben. Es müssen schwere Missstände sein, die Leben oder Gesundheit gefährden oder schweren wirtschaftlichen Schaden in der Gemeinde verursachen. Und es ist nur eine Maßnahme zulässig im unbedingt notwendigen Rahmen. Das heißt, es muss auch ein Maßnahmenbezug da sein. Es ist auch hier eine klare Einschränkung gegeben. Abgesehen davon ist der Gemeinde zunächst eine Frist zu setzen für die Herstellung des gesetzgemäßen Zustandes. Im Übrigen gibt es darüber auch ein Rechtsmittelverfahren. Es ist also nicht Willkür, es ist keine Aushöhlung der Gemeindeautonomie, sondern es ist in Wirklichkeit die Korrektur der bisherigen Bestimmungen auf Grund durchaus leidvoller Erfahrungen. Und ich glaube, ich habe das Recht das auch zu sagen, nach dreieinhalb Jahren, wo mich am Ende geärgert hat, dass, wie allen klar war, dass es ein schwerer Rechtsbruch war, der zur schweren rechtskräftigen Verurteilung geführt hat, zu schwerem Betrug, Untreue, Amtsmissbrauch, dann plötzlich in den Medien gestanden ist, warum denn da vorher die Gemeindeaufsicht nicht eingegriffen hat. Ja weil wir nicht gekonnt haben. Dann, wenn es künftig schwerwiegende Gründe gibt, werden wir es können. Und diese Korrektur in der Balance anderer Bundesländer wird heute gemacht. Ich glaube, sie ist präventiv notwendig. Ich bin mir, so wie ich unsere Bürgermeister kenne, fast sicher, dass wir diese Maßnahme nur ganz selten brauchen werden. Ich wünsche mir aber, dass das nicht die ganze Diskussion um die Novelle zur Gemeindeordnung überlagert. Denn in dieser Novelle sind viele gute Ansätze drinnen, und nicht nur eine Neuformulierung des 104er. Ich danke allen, die so konstruktiv mitberaten und sich mit in die Diskussion eingebracht haben. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Aspöck hat bereits die freiheitlichen Ablehnungsgründe ausgeführt. Ich wiederhole sie kurz hinsichtlich der nicht vorgesehenen allgemeinen Wahl des Bürgermeisters in den letzten zwei Jahren. Ein Beispiel wurde ja jetzt gerade sehr publikumswirksam diskutiert in der Gemeinde Schildorn. Es wird möglicherweise fast schildbürgerlich, welche Dinge dann da tatsächlich angeboten, (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Na, na, na!") nicht angeboten werden. Jedenfalls glaube ich, dass es der Demokratie nicht gut tut. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Seit wann?") Ich glaube, der Gemeinde Schildorn, Kollege Makor-Winkelbauer, und du könntest auch hier die Spannung etwas rausnehmen, wenn du direkte Demokratie in Schildorn vorsiehst und einfach eine so genannte direkte Bürgermeisterwahl in der Zukunft einfach vorsehen würdest. Das wäre fair. Und die Gemeindebürger sollten entscheiden und nicht der Gemeinderat. Punkt eins. Punkt zwei, (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Geht das?") ich glaube, dass da niemand Einspruch erheben würde, wenn die Bürger direkt den Bürgermeister wählen könnten. Ich glaube, der Gemeinde Schildorn könnte man das nur empfehlen. Aber es steht mir nicht zu. Es gibt eine Gemeindeautonomie. Aber nachdem ja da überregional über manche Verzichte und Geschenke gesprochen wurde, übrigens wollte ich dich fragen, ob dein Geschenk ein lebenslanges Geschenk sein wird oder ob es nur auf eine befristete Zeit, nämlich zwei Jahre, Gültigkeit hat. Weil dann sollte man vielleicht auch deine Tätigkeit nur auf diese Zeit des Geschenks entsprechend limitieren. Aber mach dir das in der Gemeinde Schildorn aus. Wenn du etwas Gutes tust, dann schau, dass die Bürger den Bürgermeister wirklich wählen können. Dass zweite Problem, das angesprochen wurde, ist die Vertretungsmöglichkeit kleinerer Fraktionen im Gemeindevorstand. Ich verstehe nicht, dass das so ein großes Problem ist. Jede Gruppe kann auch einmal eine kleinere Gruppe werden. Auch die SPÖ als große Partei hat in kleineren Landgemeinden vielleicht nicht eine zahlreiche Vertretung. Und wie schwierig es gerade dort ist, einen Gemeindevorstand zu unterstützen, der fällt vielleicht einmal aus, und dann weiß er nicht einmal was im Gemeindevorstand passiert, weil er sich nicht vertreten lassen kann. Das finde ich einfach nicht fair, dass man da nicht eine Vertretungsmöglichkeit hat. Der braucht ja nicht mitstimmen, aber wenigstens informieren, damit man weiß, was vorgesehen ist. Verstehe ich nicht, wie gesagt, das ist ein Ablehnungsgrund. Deswegen werden wir nicht zustimmen. Und das Dritte, dass der Bürgermeister, in einer kleinen Gemeinde, dann fehlt einer von einer kleinen Fraktion im Vorstand, dann nicht einmal eine Informationsverpflichtung im Gemeinderat hat, verstehe ich auch nicht. Weil da wäre wenigstens eine Chance, dass der Gemeindebürger es wirklich wüsste. Ich habe mich deswegen jetzt aber zu Wort gemeldet, weil noch eine Unklarheit im Gesetzestext hier besteht. Und ich bitte Landesrat Stockinger ganz kurz aufzupassen, denn ich glaube, dass wäre eine ungewollte Verschlechterung, die nicht gewollt ist. Der Paragraph 18 Abs. 5 lautet: Der Fraktionsobmann oder die Fraktionsobfrau ist berechtigt, hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen zu behandeln sind und die auf der Einladung für die nächste Sitzung des jeweiligen Kollegialorgans, in dem seine oder ihre Fraktion vertreten ist, als Tagesordnungspunkte aufscheinen, beim Gemeindeamt die zur Behandlung einer solchen Angelegenheit notwendigen Unterlagen einzusehen usw. Wenn jetzt eine kleine Fraktion keinen Fraktionsobmann hat und auch nicht in einem Ausschuss vertreten ist, könnte man mit dieser Bestimmung interpretieren, dürfte er ja auch nicht mehr Einsicht nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gewollt ist. Ich bitte da, das noch einmal klar zu stellen, denn das würde bedeuten, dass, zum Beispiel gibt es ja auch Gemeindemandatare der SPÖ vielleicht am Land draußen, wo Ihr ja nur einen habt, (Heiterkeit. Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Nein, das gibt es nicht! Wir haben höchstens gar keinen!") es gibt höchsten Gemeinden, wo Ihr gar keinen habt, ja das weiß ich. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Heiligenberg!") Zum Beispiel, ja. (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: "Wir haben in der Gemeindeordnung die Regelung, dass eine Einmannfraktion die Rechte des Fraktionsobmannes hat, aber nicht die Entschädigungen eines Fraktionsobmannes bekommt!") Dann ist das geklärt, nicht dass über diese Bestimmungen eine Einmannfraktion sozusagen ausgehoben wird. Dann danke ich. Weil das, glaube ich, wäre ja nicht Sinn und Zweck. Danke für die Richtigstellung. Wir werden auf Grund der vorher berichteten drei Punkte nicht zustimmen, wiewohl auch Verbesserungen in diesem Gesetz dabei sind. Aber ich glaube, gerade die direkte Demokratie, die letzten zwei Jahre, und wir werden noch mit einigen weiteren Problemfeldern in Gemeinden konfrontiert werden, würde eigentlich es zubilligen, dass immer die Gemeindebevölkerung über den Bürgermeister entscheidet. Das wäre klug. Das wäre demokratisch richtig. Und das würde alle Bürgermeister auch entsprechend stärken. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle gemäß Paragraph 18 Abs. 3 in Verbindung mit Paragraph 24 Abs. 3 der Landtagsgeschäftsordnung den mündlichen Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung über Artikel I Ziffer 47, das ist die Änderung zu Paragraph 104 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnungs-Novelle 2007 samt den dazugehörenden Erläuterungen im besonderen Teil. Dritte Präsidentin: Sie haben den Geschäftsantrag gehört. Ich eröffne hierüber die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schenner. Abg. Schenner: Ich bin dir, lieber Landesrat Stockinger, sehr dankbar, dass du sehr genau dargelegt hast, was im Paragraph 104 drinnen steht und welche Änderung vorher und nachher sich ergibt. Weil manchmal habe ich aus den Beiträgen nicht entnommen, dass das alles so klar war. Ich möchte auch richtigstellen den Eindruck, der vielleicht in der Diskussion entstanden ist, dass es so gewesen ist, dass die SPÖ-Fraktion gesagt hat, der 104er wird nicht geändert. Und wir haben lange darüber diskutiert, wie man ihn ändern könnte. Tatsache war, dass wir immer gesprächsbereit waren, dass wir sogar angeboten haben, heute vor der Sitzung noch über diesen Punkt zu sprechen. Und zwar nicht, weil wir gesagt haben, das "volkswirtschaftlichen" muss unbedingt drinnen bleiben, sondern weil wir durchaus bereit gewesen wären, Formulierungen zu finden, die besser vollziehbar sind und die den Problembereich abdecken. Und wenn wir jetzt diesem Paragraph 104 nicht zustimmen, dann deswegen, weil wir ganz einfach glauben, dass die Formulierung nicht gut ist. Und jetzt bringe ich ein Beispiel: Wenn eine Gemeinde viele Bürger, Unternehmen, andere Gemeinden, Gebietskörperschaften schädigt, weil sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt, dann kann sich nach dieser Textierung, wenn nicht die Gemeinde auch einen finanziellen Schaden hat, was ja nicht sein muss, dann kann sich die Aufsichtsbehörde, um es salopp zu sagen, brausen gehen. Also, noch einmal, bitte lesen Sie das, was Sie jetzt beschließen. Die einzige Möglichkeit einzugreifen, außer bei Leben und gesundheitlicher Gefahr, für die Aufsichtsbehörde ist, dass es für die Gemeinde einen finanziellen Schaden bringt. Aber wenn es für Bürger, für andere Leute, für juristische Personen, für andere Gebietskörperschaften einen finanziellen Schaden bringt, dann kann die Aufsichtsbehörde nach dieser Textierung nicht einschreiten. Das zeigt schon, dass die Formulierung unvollständig und nicht gut überlegt ist. Und wir haben immer noch Zeit zu sagen, lassen wir es jetzt wie es ist, weil so schnell wird sich das eh nicht wiederholen, und schauen wir, dass wir eine bessere Formulierung, die dann auch hält und wo man wirklich alle Fälle irgendwie abdeckt, findet. Ich möchte daher appellieren, stimmen Sie unserem Geschäftsantrag zu und stimmen Sie dann nicht für den Paragraph 104. Reden wir noch einmal darüber, und machen wir Nägel mit Köpfen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede über den Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung und ersuche die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag, dass über Artikel I Ziffer 47 samt den Erläuterungen im besonderen Teil getrennt abgestimmt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Geschäftsantrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Verhandlungsgegenstand. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die Artikel I Ziffer 47, das ist die Änderung zu Paragraph 104 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnungs-Novelle 2007 samt den Erläuterungen im besonderen Teil zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass Artikel I Ziffer 47 der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007 samt den Erläuterungen im besonderen Teil mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Abstimmung über die übrigen Teile des Verhandlungsgegenstandes. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1313/2007 mit Ausnahme des bereits beschlossenen Artikel I Ziffer 47 samt den Erläuterungen im besonderen Teil zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Teil der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007 mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1323/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007). Ich ersuche Frau Abgeordnete Annemarie Brunner, über die Beilage 1323/2007 zu berichten. Abg. Brunner: Beilage 1323/2007, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1323/2007.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, 1. der Ausschussbericht möge in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 8. November 2007 aufgenommen werden, 2. der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007) beschließen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hat eine Gesetzesänderung vorgenommen, und darum ist es auch notwendig, dass wir heute das Oberösterreichische Landarbeiterkammergesetz und das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz anpassen. Im Wesentlichen geht es dabei um eine bessere Abgrenzung der Landarbeitsordnungs-Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz, das heißt, es geht um eine bessere Klarstellung im Bereich der Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung oder mit Behinderung. Es geht auch darum, dass in Zukunft auch Wahl- und Pflegeeltern das Recht auf Betreuung schwerstkranker Kinder bzw. auf Sterbebegleitung für neun Monate möglich ist. Es geht um eine Verbesserung der Sicherheit im Bereich des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und es ist auch in Zukunft möglich, die Arbeitszeit besser flexibel zu gestalten. Und der letzte Teil dieses Berichts beinhaltet eine Anpassung an das EU-Genossenschaftsrecht, das eigentlich den größten Teil dieser Vorlage ausmacht, das eins zu eins vom Bund übernommen worden ist. Es ist dieses Gesetz eine Anpassung, wie schon gesagt, an das Bundesgesetz, und es sind Klarstellungen. Es soll die Rechtssicherheit damit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden. Früher hat die Landarbeitsordnung natürlich eine ganz besondere Bedeutung gehabt. Es war eine Sonderform, aber die Arbeitsbedingungen auf unseren Höfen hatten sich stark verändert. Heute sind Dienstarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen, die dem Landarbeitsordnungsgesetz unterliegen, ja Arbeitnehmer in Genossenschaften und Verbänden, also landwirtschaftlich nahen Organisationen zu finden. Und daher ist eine Gleichstellung des Arbeitsrechts durchaus sinnvoll. Und das begrüßen wir auch von Seiten der Landwirtschaft, denn wenn man sich dieses neue Gesetz anschaut, bedeutet es eine Verbesserung für die Dienstnehmer und die Dienstnehmerinnen in Zukunft. Darum bitte ich um Zustimmung, dass das Gesetz dann mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten kann. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute zu beschließende Novelle der Landarbeitsordnung sieht im Wesentlichen, wie Kollegin Brunner auch ausgeführt hat, Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge der Anpassungen an Bundesregelungen vor. Es dient dem Schutz der Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung. Ja, das Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft zu regeln kommt ja grundsätzlich dem Bund zu. Die Länder haben hier die Ausführungsgesetzgebung als Zuständigkeit. Finanzielle Auswirkungen dieses Gesetzes für das Land wird es wahrscheinlich geben. Es ist anzunehmen, dass es dann doch zu einigen Schlichtungsverfahren kommt und die sind auch im vorliegenden Gesetzesentwurf enthalten. Zu den Details ist zu erwähnen, dass es doch im Bereich der Behinderteneinstellungen es einige Punkte gibt, die aus unserer Sicht nicht ganz mit dem europäischen Rahmenrecht kompatibel sind. Zum Beispiel, das haben wir im Unterausschuss besprochen, ist die unterschiedliche Entschädigungshöhe bei Diskriminierung ein Thema und die Umsetzung der Antidiskriminierung müsste laut Gemeinschaftsrecht eine Frist zur Geltendmachung der Ansprüche von sechs Monaten haben. Hier in diesem Gesetzesentwurf wurde eine dreimonatige Frist vorgesehen, abgeleitet aus der Bundesvorgabe. Nachdem wir, wie bereits erwähnt, als Landesgesetzgeber hier die Bundesgesetzgebung umsetzen, wäre es vielleicht in diesem Punkt der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen gut, auch den Bundesgesetzgeber auf diese Widersprüche aufmerksam zu machen. Im Lichte der Kompetenzverteilung stimmen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dieser Novelle mit den wesentlichen Verbesserungen für die Menschen selbstverständlich gerne zu. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Brandmayr. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben bereits diese Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2007 erklärt. Es gab eine Unterausschusssitzung, bei der ich teilnehmen durfte, dabei sein konnte, und ich stelle fest, dass die Vorsitzende, unsere Landesbäuerin, sehr erfolgreich diesen Unterausschuss geleitet hat. (Beifall) Es gab kaum härtere Diskussionen. Da sieht man, auf unsere Landesbäuerin ist überall Verlass. Ich darf aber auch in diesem Zusammenhang der Landtagsdirektion ganz, ganz herzlich danken, denn die Landtagsdirektion war es, die diese Novelle so vorbereitet hat, dass es von allen Fraktionen kaum größere Diskussionspunkte gegeben hat. Man hat sich schnell geeinigt. Ich darf hier in diesem Zusammenhang wirklich auch der Landtagsdirektion einmal einen Dank aussprechen. Diese Landarbeitsordnungs-Novelle 2007 ist gut geregelt; die Gleichbehandlung der Menschen ist gegeben; der Abbau von Zeitguthaben konnte geregelt werden; vor allem auch die Begleitung von schwerst behinderten Kindern ist geregelt; die Frage von Arbeitsspitzen und die Diskriminierung oder Belästigung konnte auch geregelt werden. Früher war es so, dass vor allem diese Landarbeitsordnung gegolten hat für jene Menschen, die in der Landwirtschaft tätig waren. Ich habe noch die Zeit erlebt, wo es fast auf jedem Bauernhof solche Menschen gegeben hat, die dort gearbeitet haben. Heute gibt es das kaum noch. Aber die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten einen noch nie da gewesenen Wandel miterlebt. Die Betriebe einerseits sperren zu, die anderen werden immer größer. Ich bin überzeugt, dass wir da noch nicht am Ende sind. Die Betriebe werden noch größer werden. Und es kann durchaus sein, dass es wieder möglich ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den bäuerlichen Betrieben beschäftigt werden können oder beschäftigt werden müssen. Daher halte ich es für gut, dass es hier eine ordentliche Regelung gibt, eine Gleichstellung aller Arbeiterinnen und Arbeiter, egal in welchem Betrieb sie beschäftigt sind. Es ist halt hier ein sozialer Ausgleich geschaffen. Das halte ich für sehr gut. Ich möchte sagen, das gute Alte konnte erhalten bleiben, und das Neue, Moderne, Vernünftige wurde eingearbeitet. Nochmals herzlichen Dank allen die mitgearbeitet haben. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1323/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1325/2007, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keine Veräußerung von Energie AG-Anteilen an Atomstrom produzierende Unternehmen. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller, über die Beilage 1325/2007 zu berichten. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Die Dringlichkeit haben wir abgelehnt. Der Antrag hat keine Dringlichkeit mehr!") Da habe ich etwas Falsches. Bitte? (Zwischenruf Mitte: "Ist nicht aufgenommen worden!") Ist nicht aufgenommen worden, ach so, falsch. Wir kommen nun zur Beilage 1326/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM. Ich bitte die Frau Abgeordnete Ulrike Schwarz, über diese Beilage 1326/2007 zu berichten. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf über die Beilage 1326/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Resolution für den Austritt Österreichs aus EURATOM berichten. Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, im Sinne einer aktiven Antiatompolitik den Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag konsequent zu betreiben. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Danke. Die Inhalte von EURATOM habe ich ja bei meiner dringlichen Rede schon erwähnt. Jetzt möchte ich noch einmal begründen, warum wir so dringlich auch diesen Austritt jetzt verlangen. Nachdem wir gesehen haben, dass es überhaupt keine Bewegung gibt in der Diskussion und keine Bereitschaft, da irgend etwas in diesem Vertrag zu ändern und es weiterhin eine Atomförderung bleibt. Und, wie wir gerade auch auf EU-Ebene nachforschen lassen, auch für neue Atomkraftwerke hier Gelder fließen und wir von Oberösterreich aus sagen, das passt nicht zu einer aktiven Anti-Atom-Politik. Wir sind da eben wirklich dafür hier jetzt auszutreten, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Wie Professor Gerstlinger ja schon bestätigt hat, ist gemäß dem Völkergewohnheitsrecht nach Artikel 56 der Wiener Vertragsrechtskonvention ein Recht auf einen einseitigen Austritt aus dem EURATOM-Vertrag gegeben. Der EURATOM-Vertrag ist nach wie vor nichts anderes als ein Vertrag, der eine internationale Organisation begründet, und diese Organisation fällt unter das Dach der Europäischen Union, hat jedoch dadurch überhaupt nicht sein Wesen verloren. Weder sein Wesen verloren noch geändert. Auch das Inkrafttreten des jetzt heute schon diskutierten Reformvertrages hat keine Auswirkungen auf diese Möglichkeit, hier einseitig auszutreten. Darum nochmals meine Bitte an alle, dass wir hier gemeinsam die Regierung mit allem Nachdruck auffordern, hier sofort den Ausstieg vorzubereiten. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Chansri. Abg. Mag. Chansri: Wir können diese Resolution auch nur von Herzen unterstützen und werden uns auch bemühen, da einen kräftigen Druck auf die Bundesregierung zu erzeugen, aktuell zum Beispiel, wie man sieht, welche Geldmittel da herangezogen werden als EURATOM. Seit Jahren sollen russische Atomreaktoren in Bulgarien errichtet werden. Es stammt schon die Finanzierung aus europäischen Bankkrediten und zum Glück auf Grund öffentlichen Protestes konnte dieses abgewendet werden. Nun hat sich die bulgarische Regierung an die EURATOM bzw. an die Europäische Investitionsbank gewandt und hat auch schon signalisiert bekommen eine eventuelle Finanzierung zu bekommen aus den Mitteln von EURATOM. Ich denke mir, da ist dringend Handlungsbedarf gegeben. Also wir unterstützen die Resolution und hoffen wirklich auch auf einen baldigen Ausstieg. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1326/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1327/2007, das ist der Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche mehrjährige Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungskosten. Ich bitte Frau Abgeordnete Maria Wageneder, über die Beilage 1327/2007 zu berichten. Abg. Wageneder: Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beilage 1327/2007, den Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche mehrjährige Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungskosten. Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution. Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung die Kosten von Wohnraumsanierungen als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung mehrjährig absetzbar sind, auch wenn diese Aufwendungen in einem Jahr eigenfinanziert wurden, und der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Bereich Sanierung erhöht wird. Dritte Präsidentin: Einen Moment, willst du dich zu Wort melden? (Zwischenruf Abg. Wageneder: „Ja“.) Aha, einen Moment noch. Ich teile mit, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand ein Zusatzantrag eingelangt ist, den wir Ihnen als Beilage 1331/2007 auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist dieser Zusatzantrag in die Wechselrede miteinzubeziehen. Ich eröffne die Wechselrede und zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon zur Dringlichkeit ausgeführt, geht es bei diesem Antrag um mehrjährige steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten bei alten Häusern, auch bei Finanzierung über Eigenkapital. Selbstverständlich stimmen wir auch dem Zusatzantrag zu. Denn schon wie in der Begründung des Antrages ja bereits ausgeführt, geht es um die Erreichung der Klimaschutzziele und in diesem Sinne um die Steigerung der Sanierungsquote. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Resolution. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Bauer. Abg. Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Kapeller hat es ja bereits bei der Dringlichkeit sehr gut begründet, warum wir diesen Antrag unterstützen. Laut Bericht des Umweltministeriums über die Anpassungen der Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels ist es notwendig, hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen aus dem Raumwärmebereich insbesondere auch Maßnahmen bei der Althaussanierung im Rahmen der Wohnbauförderung zu setzen. Dabei ist es unseres Erachtens eben besonders wichtig, um hier wirklich entsprechende Effizienz zu erreichen, die Zwei-Säulen-Theorie zu forcieren, nämlich einerseits die bisherige Wohnbauförderung bei der Althaussanierung so anzupassen, dass es für die Bauwerber im wahrsten Sinne des Wortes förderlich und von Nutzen ist, eine Generalsanierung bei seinem Altbau durchführen zu lassen, also sprich, wie wir es heute schon mehrfach gehört haben, die Absetzbarkeit der Sanierungskosten auch bei Eigenmittelfinanzierung über mehrere Jahre zu ermöglichen und andererseits die steuerliche Absetzbarkeit dahingehend abzuändern, dass der Höchstbeitrag für die Abschreibung von Sonderausgaben von derzeit 2.920 Euro pro Person eben auch entsprechend angepasst und angehoben wird. Im Bericht der Klimastrategie des Bundes vom März 2007 ist klar gefordert, wenn es zu einer weiteren Emissionsreduktion von jährlich 1,5 Millionen Tonnen CO2 kommen soll, muss es weitere Maßnahmensetzungen gerade im Bereich der Wohnhaussanierung geben. Und der Kollege Kapeller ist ja heute vormittags bereits auf den Inhalt unseres Zusatzantrages eingegangen. Ich möchte auch die Gelegenheit nützen und mich bei allen jenen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die diesem Zusatzantrag zustimmen. Es ist gerade im Bereich der Wohnbauförderung möglich, eben hier Anreize zu schaffen, auch Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaffen, dass diese Maßnahmen für eine Verbesserung des Klimas von enormer Bedeutung sind. Nur, trotz alledem, das alleine wird wahrscheinlich nicht ausreichen. Denn warum gibt es denn eine Klimastrategie des Bundes? Warum gibt es ein Kyoto-Ziel? Wissenschaftler weisen uns ja schon seit vielen Jahren auf den Klimawandel hin, auf den Treibhauseffekt. In Folge dieser globalen Erderwärmung sind wir alle in den letzten Jahren Zeugen ungewöhnlicher Wettersituationen geworden. Ich denke mir, uns allen ist es noch furchtbar in Erinnerung, wenn wir an das Hochwasser 2002 denken oder an die Stürme wie den Orkan Kyrill oder auch an extrem heiße Sommer mit katastrophalen Auswirkungen für die Landwirtschaft, das scheinbar unaufhaltbare Schmelzen des arktischen und antarktischen Eises. Ich habe jetzt gerade vorhin im Internet gelesen, Mitte dieses Jahrhunderts werden 80 Prozent unserer Gletscher nicht mehr da sein. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier in Österreich die richtigen Schritte setzen, auch in Oberösterreich die richtigen Maßnahmen treffen, in die richtige Richtung gehen. Es ist alles schön und gut, ja. Nur es braucht viel, viel mehr. Es braucht die Anstrengung, das Bewusstsein und vor allem die Verpflichtung für alle Länder, global gesehen, die Kyoto-Ziele einzuhalten, auch die USA, auch die Entwicklungsländer. Wir können noch so viele Maßnahmen setzen, wir können die Treibhausgasemissionen reduzieren, wir können den öffentlichen Nahverkehr ausbauen, wir können erneuerbare Energien forcieren und neue Umwelttechnologien fördern, wir werden nicht voran kommen und keine wesentlichen Verbesserungen erreichen, wenn wir es nicht schaffen, auch die anderen Länder ins Boot zu holen. Jetzt gibt es sicher verschiedene Gründe, warum beim Kyoto-Ziel nicht alle mitmachen wollen. Die einen können nicht, die anderen wollen nicht; die einen können nicht aus finanziellen Gründen vielleicht, wenn man gerade an die Entwicklungsländer denkt, und die anderen wollen nicht aus wirtschaftlichen Gründen, wenn man an die USA denkt. Aber Tatsache ist, die Naturkatastrophen nehmen weltweit zu. Gerade vorige Woche wieder eine Horrormeldung aus Mexiko. Im Bundesstaat Tabasco sind über eine Million Menschen vom Hochwasser betroffen, ein Hochwasser schlimmer noch als vor zwei Jahren in New Orleans nach dem Hurrikan Katrina. Ich weiß nicht, wie lange die Verantwortlichen der Industriestaaten noch zuschauen wollen, was noch alles passieren muss, bis hier endlich ein Umdenken einsetzt. Es sind hier wirklich alle Länder gefordert und mit Sicherheit auch Österreich, die bereits entsprechend Vorarbeit geleistet haben, dass es eben zu einem Umdenken kommt, dass Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen wird auch bei den anderen Ländern und dass es noch gewaltiger gemeinsamer Anstrengungen bedarf, dem Klimawandel entgegenzuwirken, den Treibhauseffekt zu reduzieren und dass die Schadstoffemissionen nicht noch immer weiter steigen, denn sonst geht das für die Umwelt und schlussendlich auch für uns nicht gut aus. Dankeschön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich begrüßen wir den Initiativantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten. Ich glaube allerdings, dass im Zusatzantrag hier ein Denkirrtum vorliegt. Der Zusatzantrag sieht vor, sofern durch die Sanierungsmaßnahmen eine wesentliche Reduktion der Emissionen an klimaschädlichen Gasen, entweder durch wesentliche Verringerung des flächenbezogenen Heizwärmebedarfs oder durch Heizungsumstellungen erreicht wird. Ich glaube, dass das nicht so gemeint sein kann. Wenn dieser Zusatzantrag beschlossen werden würde, würde es etwa bedeuten, wenn eine Wohnung eine Elektroheizung und schlechte Fenster hat und dann würden die Fenster ausgetauscht werden, das wäre eine Sanierung, allerdings gibt es keine Reduktion von wesentlichen Emissionen von klimaschädlichen Gasen, weil wir ja weiterhin bei der Elektroheizung bleiben oder zwingt man dann auch zu einer entsprechenden Heizungsumstellung. Ich bitte das wirklich einmal zu überdenken. Das Gleiche bei einer Fernheizungsanlage. Ich habe eine Fernheizungsanlage, in Linz vor allem natürlich auch viele ältere Häuser, die auch ältere Fenster haben. Ich habe eigentlich überhaupt keine Emissionen im Gebäude, ich kann auch nicht sagen, dass ich eine wesentliche Beeinflussung der Emissionen der Linz AG habe, wenn ein Haus seine privaten Fensteranlagen austauscht. Aber ich habe eine grundsätzlich sinnvolle Sanierung. Deswegen würde ich beim ursprünglichen Text bleiben und empfehle die Ablehnung dieser Einschränkung, widrigenfalls genau diese Einschränkung dazu führt, dass jemand der keine Gasveränderung aber sehr wohl eine Energieverbesserung bewirken möchte, etwa durch Verbesserung der Fenstersituation, keine Förderung bzw. hier keine steuerliche Absetzbarkeit begründen würde. Ich empfehle die Ablehnung des Zusatzantrages, vielleicht wird der Zusatzantrag modifiziert oder auch zurückgezogen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe keine weitere Wortmeldung mehr. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Hauptantrag, also die Beilage 1327/2007 und sodann über den Zusatzantrag, also die Beilage 1331/2007 Beschluss fassen werden. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Hauptantrag, also dem Antrag zur Beilage 1327/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Hauptantrag einstimmig angenommen worden ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Zusatzantrag, also der Beilage 1331/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Zusatzantrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Damit ist die Beilage 1327/2007 in der Fassung des beschlossenen Zusatzantrages angenommen. Wir kommen nun zur Beilage 1330/2007, das ist ein Initiativantrag betreffend die Aufnahme der HPV-Impfung zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm des Bundes. Ich bitte Frau Erste Präsidentin Angela Orthner über die Beilage 1330/2007 zu berichten. Abg. Präsidentin Orthner: Ich berichte über diesen Antrag, der ein Vierparteienantrag ist, mit dem Ziel, dass die Landesregierung aufgefordert wird bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die Impfung gegen HP-Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, entsprechend den Empfehlungen des obersten Sanitätsrates in das Kinderimpfprogramm aufgenommen und damit für alle Mädchen und jungen Frauen in Österreich kostenlos ermöglicht wird. Und der Landtag möge dies beschließen und ich begründe dies damit, dass Gebärmutterhalskrebs die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache von Frauen zwischen 15 und 44 Jahren ist. Und HP-Viren sind die Hauptursache für Krebsvorstufen und für Krebserkrankungen im Bereich des Gebärmutterhalses sowie für andere Tumorformen und Erkrankungen im Genitalbereich. So etwa seit einem Jahr gibt es Impfstoffe, die zu 75 Prozent vor einer Infektion mit diesen Viren schützen und somit eine wirksame Gebärmutterhalskrebsprophylaxe bei bestimmten Virenstämmen darstellen. Diese Vorsorgeimpfung wird auch vom obersten Sanitätsrat im Impfplan empfohlen. Und aus diesen Gründen soll eine bundesweite Regelung angestrebt werden. Insbesondere soll die Aufnahme der HPV-Impfung für Mädchen und junge Frauen in das Kinderimpfprogramm angestrebt werden und gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht die Zulassung weiterer Präparate zu forcieren, um damit bei den Herstellern über österreichweite Einkaufsprogramme eine Senkung der Impfstoffpreise zu erreichen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Landesrätin Dr. Stöger das Wort. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Frau Präsidentin! Ich möchte nur einen kurzen Überblick geben über die Kosten, die auf das Land Oberösterreich zukommen, wenn wir im Kinderimpfschutzprogramm, das wir für Mädchen und Jungs vorgesehen haben, also auch für die junge männliche Bevölkerung von 9 bis 15 Jahren. Wenn wir dieses Impfprogramm umsetzen, dann kommt mit dem Sechstelanteil auf das Land Oberösterreich ein Kostenpunkt von 755.000 Euro für das Budget auf uns zu. Und dieser Budgetposten ist bedeckt. Ich möchte Ihnen aber darstellen was es bedeutet, wenn wir genau diese Gruppe, inklusive der Frauen von 15 bis 26, trotz erfolgreicher Verhandlungen mit der Herstellerfirma, die uns eine Preisreduktion bei 100.000 Dosen pro Einzeldosis von 116,52 Euro zugesagt hat, welche Kosten auf uns zukommen. Gerechnet dass wir die gesamte Gruppe erreichen mit einer hundertprozentigen Durchimpfungsrate, die wie wir alle wissen praktisch nicht zu erreichen ist, wäre der Kostenpunkt für das Land Oberösterreich, bezogen auf diese Jahrgänge, die ich ihnen geschildert habe, 71 Millionen Euro. Und selbst bei einer sechzigprozentigen Durchimpfungsrate ergeben sich immer noch Kosten von 43 Millionen Euro. Mit einem Wort, ich sehe nicht ein, warum der Bund hier aus der Verpflichtung entlassen werden sollte. Die Länder haben einheitlich im Juni bei der Bundesgesundheitskommission den Wunsch eingebracht, dass diese Impfung für die jungen Menschen umgesetzt wird, und zwar im üblichen Finanzierungsmodus von zwei Dritteln Bund, ein Sechstel Sozialversicherung und ein Sechstel Land. Und wie gesagt diesen Budgetposten haben wir vorbereitet und die Frau Ministerin hat damals zwar verzögert mit dem Hinweis, sie möchte noch Erhebungen durchführen zu diesem Thema, sie hat sich nicht genügend informiert gefühlt. Aber sie hat gemeint, nach einem halben Jahr hätte sie diesen Informationsstand dann erreicht und damit wäre es vielleicht möglich und das hat sie an sich zugesagt, ab 1. 1. 2008 das Impfprogramm zu starten. Wir sind also zuversichtlich, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Ich weiß, dass auch die anderen Länder, Wien vor allem und die Steiermark, hier darauf bestehen, dass diese Impfung für die jungen Menschen angeboten wird und wir haben noch einen Vorteil wenn der Bund sich dazu entschließt, dem Bund wurde noch eine andere Preisreduktion angeboten, aufgrund des großen Einkaufs, den der Bund dann durchführen könnte. Und wir würden hier selbst bei einer Landesförderung, wenn wir für die Frauen ab 16 bis 25 hier eine Förderung geben, vom Preis des Bundes lukrieren können und mit einem fünfzigprozentigen Anreiz oder mit einem Gesamtgratisanreiz könnten wir sicherlich viele Frauen gewinnen. Ich bitte daher um Geduld. Wir werden aber sicher mit unserer Resolution erreichen, dass wir die Frau Ministerin etwas stärker überzeugen und ihr den Willen des Oberösterreichischen Landtages darstellen. In diesem Sinne werde ich mich freuen Ihnen im Jänner Bescheid zu geben, ob es erfolgreich geglückt ist den Bund zu überzeugen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1330/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1345/2007, das ist der Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zu den Beilagen 66/2003, Initiativantrag betreffend eine Änderung des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich sowie die Beilage 67/2003, Initiativantrag betreffend eine Änderung der Landesverfassung. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner über die Beilage 1345/2007 zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle den Fristsetzungsantrag zu den Beilagen 66/2003 und 67/2003, also sehr alte Anträge. Der Oberösterreichische Landtag setzt dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung, im Übrigen der Ausschussvorsitzende heißt Klubobmann Karl Frais, für die Vorlage eines Ausschussberichtes zu den Beilagen 66/2003, Initiativantrag betreffend eine Änderung des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich sowie zur Beilage 67/2003, Initiativantrag betreffend eine Änderung der Landesverfassung, eine Frist bis zum 31. Jänner 2008. Im Jahr 2002 ist das neue oberösterreichische Bürgerinnen- und Bürgerrechtsgesetz massiv verschlechtert worden. Die Durchführung von Bürgerrechten wurde massiv erschwert. Das aktuelle Einleitungsverfahren für eine Volksbefragung zur Teilprivatisierung der Energie AG zeigt, dass selbst eine große Partei wie die SPÖ unter enormem Personal- und Mitteleinsatz größte Probleme hat, die erforderlichen Unterschriften zusammen zu bringen. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich kenne auch einige sozialdemokratische Funktionäre auf Ortsebene, die sich anstrengen dieses Parteibegehren über die Bühne zu bringen, die sehr fleißig arbeiten. (Beifall) Ich würde aufpassen, jetzt sich hier da lustig zu machen und zu sagen, das ist eine einfache gemähte Wiese. Man sollte sich da also ein bisschen zurückhalten, das ist nicht so einfach, wir Freiheitliche wissen das. Das Interessante ist nur, dass im Jahr 2002 und zuvor die Sozialdemokratie wesentlich dazu beigetragen hat, die Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich zu verschlechtern. Ich werde hier kurz einen Exkurs in die Geschichte machen und habe hier eine APA-Onlinemeldung aus der Neuen Kronen Zeitung vom 2. 12. 2001 "Maulkörbe von ÖVP und SPÖ". Da steht, obwohl unser Karikaturist die Parteiobmänner von VP und SP, Josef Pühringer und Erich Haider gewohnt respektlos bereits als Maulkorbverkäufer am Christkindlmarkt sieht, schieben die beiden Politiker das damit illustrierte Reizthema noch auf andere. Und zwar den Bürgerrechtegesetzesentwurf der nach der Oper im Berg–Schlappe künftig Volksbefragungen doppelt schwer machen wird und den VP und SP im Landtag gegen den erbitterten Widerstand von FP und Grünen, die darin einen Maulkorberlass für die Bürger sehen, durchdrücken sollen. Das hat der Charly Frais ausverhandelt, will der SP-Chef den Ball an den SP-Klubobmann weiterspielen. Uns teilt der von Frais geführte Landtagsausschuss mit, dass es keine Verschärfung ist, sondern eine Verbesserung, beteuert Haider. Trotzdem legt er Wert auf die Feststellung, dass der Anstoß für die Gesetzesänderung von der VP und keineswegs von der SP gekommen sei. Die Klubchefs müssen Gesetzesentwürfe vertreten, auch wenn es mal etwas Unangenehmes ist, weist Pühringer ebenfalls das Thema Bürgerrechte von sich. Auch wenn er persönlich glaubt, dass es künftig leichter ist mit Unterschriften Druck auf die Politik zu machen, die Abschaffung der Demokratie in Oberösterreich sei das jedenfalls nicht, die schaut anders aus, meint der Landeshauptmann kryptisch. Also ich würde ja jetzt gerne die beiden zitierten Regierungsmitglieder fragen, ist es jetzt leichter geworden mit den Unterschriften oder schwerer? Gibt es jetzt Fristen die einzuhalten sind, sind die besser als vorher oder schlechter? Wir und auch die Grünen waren früher schon der Meinung, dass die Bürgerrechte wesentlich verschlechtert wurden. Die Fristen, das Verfahren haben die ÖVP und die SPÖ zu vertreten. Wir haben im Jahr 2003, am Beginn dieser Gesetzgebungsperiode wiederum beantragt die Bürgerrechte zu verbessern. Seit 2003 liegt dieser Antrag im Verfassungsausschuss und im entsprechenden Unterausschuss und wir stellen jetzt die Frist, wenigstens bis zum 31. Jänner 2008 die Bürgerrechte wirklich zu verbessern. Niemand der hier gegen diesen Fristsetzungsantrag stimmt soll draußen erzählen, er tritt für eine Verbesserung der Bürgerrechte ein. Niemand der hier gegen den Fristsetzungsantrag stimmt soll draußen behaupten, dass irgendjemand Bürgerrechte ernst nimmt, dass Bürgerrechte nicht wahrgenommen werden oder dass Fristen nicht eingehalten werden. Wer eine Verbesserung der Bürgerrechte haben möchte, der muss diesem Fristsetzungsantrag zustimmen. Und ich hoffe alle die dies ehrlich meinen, insbesondere ein Gruß an die SPÖ, werden das auch heute tun. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist zu Wort gemeldet der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bürgerinitiativen, Bürgerbefragungen sind ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Und ich kann mich nur dem Vorredner anschließen, dass die Gesetzesänderung, was dieses Gesetz betrifft, das 2001 durchgeführt worden ist, mit Sicherheit eine Verschlechterung dieser Bürgerrechte bedeutet hat. Das haben wir auch immer wieder klar und deutlich gesagt. Es wurde das Quorum von vier Prozent auf acht Prozent erhöht, damals aufgrund dessen, dass eine Musiktheaterbefragung eingeleitet worden ist und meiner Meinung nach sehr bewusst Hürden eingezogen worden sind, die es einzelnen Bürgerinnen schwer gemacht haben direkte Demokratie auszuüben. Und das Instrument der Volksbefragung ist zu einem Instrument der Großparteien verkommen. Und jetzt holt natürlich dieser Beschluss, der damals gefasst worden ist, die SPÖ ein, die meiner Meinung nach jetzt selbst zu stolpern droht über diese Hürde, die sich selbst gesetzt hat, mit den Fristen nicht zeitgerecht einreichen kann, obwohl ein Beschluss am 5. Juli fiel und geplant der Börsegang im Februar ist. Und das obwohl ein enormer Werbeeinsatz stattfindet, Massenbriefe ausgesendet werden, alle möglichen Gemeindegruppen, Vorfeldorganisationen laufen, sogar Sportveranstaltungen verwendet werden um Unterschriften zu keilen, Hausbesuche habe ich auch schon gehört und bestätigt bekommen. Also ein enormer Aufwand, da muss auch unheimlich viel Geld hineinfließen. Und wenn also eine angeblich so gut organisierte SPÖ es nicht zusammenbringt in vier Monaten die entsprechenden Unterschriften zu sammeln, dann kann ich mich nur anschließen, dass diese zwei Anträge, die seit 2003 im Ausschuss liegen, hier wirklich eine entsprechende Behandlung im Verfassungsausschuss brauchen und wir schließen uns diesem Fristsetzungsantrag an. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1345/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich teile mit, dass noch folgende Initiativanträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden: Die Beilage 1332/2007, ein Initiativantrag betreffend ein Gutachten zur Klärung der Möglichkeiten für die Verankerung einer Präambel mit dem Inhalt einer christlich-abendländischen Leitkultur in der Bundes- bzw. der oberösterreichischen Landesverfassung. Die Beilage 1333/2007, ein Initiativantrag betreffend ein Gutachten zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten für die Ausweisung von Hasspredigern sowie anderer radikaler Islamisten. Die Beilage 1334/ 2007, ein Initiativantrag betreffend ein Gutachten zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten für die Verpflichtung der Abhaltung von islamischen Predigten in deutscher Sprache. Die Beilage 1335/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Gutachten zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot des Tragens eines Kopftuchs bzw. der Verschleierung als religiöses Symbol für öffentlich Bedienstete sowie für öffentlich-rechtliche Schulen, Fachhochschulen, Akademien und Universitäten. Beilage 1336/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Gutachten zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot des Baus von Minaretten". Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1337/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen Oö. Schulgipfel". Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorbereitung zugewiesen. Beilage 1338/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Studie über die Kosten der grenzüberschreitenden Spitalsbehandlung von EU-Bürgern. Beilage 1339/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Impfaktion des Landes zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge". Diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorbereitung zugewiesen. Beilage 1340/2007 Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Studie hinsichtlich des Ausstiegs Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag. Beilage 1341/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag. Beilage 1342/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Expertise über die Auswirkungen des Nicht-Ratifizierens des Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ("EU-Reformvertrag") durch ein Mitgliedsland der Europäischen Union. Beilage 1343/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Gutachten über die Auswirkungen des EU-Reformvertrages auf das Bundesland Oberösterreich und seine Bürger. Beilage 1344/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen Bericht der Landesregierung über die Einbindung des Landes Oberösterreich in die Erstellung des Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ("EU-Reformvertrag"). Diese Beilagen werden dem Ausschuss für EU-Angelegenheit zur Vorbereitung zugewiesen. Beilage 1346/2007, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Wahrung der öffentlichen Transparenz der Landtagsarbeit". Diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorbereitung zugewiesen. Die soeben verlesenen Beilagen finden die Mitglieder des hohen Hauses auf ihren Plätzen wieder. Ich teile mit, dass auch noch der Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, in dem das Oö. Gemeindebezügegesetz 1998 geändert wird, eingelangt ist. Ich weise die Oö. Gemeindebezügegesetznovelle 2007, die die Beilage 1347/2007 erhalten wird, dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Ich teile mit, dass der Initiativantrag 1348/2007 betreffend die Harmonisierung der Ruhensbestimmungen eingelangt ist und dieser Initiativantrag dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zugewiesen wird. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 16.05 Uhr) 8 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 43. Sitzung am 8. November 2007 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 43. Sitzung am 8. November 2007 7