Kurzschriftlicher Bericht 42. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 4. Oktober 2007 Inhalt: Fragestunde: L-8164/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Sigl (Seite 7) L-8165/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 10) L-8166/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Strugl an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 12) L-8167/1-XXVI: Anfrage des Abg. Trübswasser an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 17) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 22) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1276/2007: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenskrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzepts 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. Redner/innen: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 24) Abg. Dr. Aichinger (Seite 25) Abg. Dr. Brunmair (Seite 25) Abg. Schwarz (Seite 25) Beilage 1277/2007: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). Redner/in: Landesrat Anschober (Seite 26) Abg. Kiesl (Seite 27) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 27) Abg. Ing. Aspöck (Seite 28) Beilage 1291/2007: Initiativantrag betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung. Redner: Abg. Trübswasser (Seite 29) Abg. Hüttmayr (Seite 30) Abg. Kapeller (Seite 31) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 33) Beilage 1292/2007: Initiativantrag betreffend keine Strompreiserhöhung der Energie AG Oberösterreich. Redner/in: Abg. Dr. Frais (Seite 34) Abg. Mag. Strugl (Seite 35) Abg. Schwarz (Seite 36) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 37) Beilage 1293/2007: Initiativantrag betreffend keinen Verkauf an Anteilen am Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam durch die Energie AG Oberösterreich. Redner: Abg. Kapeller (Seite 39) Abg. Bernhofer (Seite 40) Abg. Hirz (Seite 42) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 42) Beilage 1294/2007: Initiativantrag betreffend keinen Verkauf von Teilen der Müllverbrennungsanlage WAV II durch die Energie AG Oberösterreich, Redner: Abg. Schenner (Seite 44) Abg. Mag. Stelzer (Seite 45) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 47) Abg. Hirz (Seite 48) Beilage 1295/2007: Initiativantrag betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. Rednerinnen: Abg. Schreiberhuber (Seite 49) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 51) Abg. Eisenrauch (Seite 51) Abg. Moser (Seite 52) Beilage 1296/2007: Initiativantrag betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Rednerinnen: Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 53) Abg. Jachs (Seite 54) Abg. Wageneder (Seite 55) Abg. Moser (Seite 56) Beilage 1297/2007: Initiativantrag betreffend ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Rednerinnen: Abg. Moser (Seite 57) Abg. Pühringer (Seite 58) Abg. Wageneder (Seite 59) Abg. Kraler (Seite 60) Beilage 1298/2007: Initiativantrag betreffend die Klarstellung und den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Redner: Abg. Lindinger (Seite 61) Abg. Hirz (Seite 63) Abg. Dr. Brunmair (Seite 64) Abg. Schürrer (Seite 65) Beilage 1299/2007: Initiativantrag betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. Redner/innen: Abg. Stanek (Seite 66) Abg. Affenzeller (Seite 67) Abg. Schwarz (Seite 68) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 70) Abg. Schwarz (Seite 71) Aktuelle Stunde über das Thema: " Bleiberecht für integrierte Langzeit-Asylwerber - Gemeinsames Eintreten Oberösterreichs für ein humanitäres Aufenthaltsrecht" Redner/innen: Abg. Trübswasser (Seite 71) Abg. Präsidentin Orthner (Seite 72) Abg. Mag. Jahn (Seite 74) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 77) Abg. Hirz (Seite 78) Abg. Stanek (Seite 79) Abg. Ing. Aspöck (Seite 81) Landesrat Anschober (Seite 81) Abg. Mag. Strugl (Seite 83) Landesrat Ackerl (Seite 85) Abg. Dr. Brunmair (Seite 90) Ersatzwahlen in die Ausschüsse Verhandlungsgegenstände: Beilage 1278/2007: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2006. Berichterstatterin: Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 91) Redner/innen: Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 92) Abg. Dr. Entholzer (Seite 93) Abg. Schwarz (Seite 94) Abg. Dr. Brunmair (Seite 95) Beilage 1279/2007: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird (Oö. Spielapparate- und Wettgesetz). Berichterstatter: Abg. Schenner (Seite 96) Redner/in: Abg. Eisenrauch (Seite 96) Abg. Lindinger (Seite 97) Abg. Dr. Brunmair (Seite 98) Beilage 1280/2007: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG). Berichterstatterin: Abg. Brunner (Seite 98) Redner/innen: Abg. Brunner (Seite 98) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 99) Abg. Moser (Seite 100) Abg. Wageneder (Seite 101) Landesrat Dr. Stockinger (Seite 101) Beilage 1281/2007: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Sonderfinanzierung von Landesstraßenbauten: B 309, Steyrer Straße, Baulos "Verbindung A1 - Heuberg". Berichterstatter: Abg. Schillhuber (Seite 102) Redner/in: Abg. Schillhuber (Seite 102) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 103) Abg. Dr. Brunmair (Seite 103) Beilage 1282/2007: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz geändert wird (Oö. KHDG-Novelle 2007). Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 104) Rednerinnen: Abg. Pühringer (Seite 104) Abg. Kraler (Seite 105) Abg. Moser (Seite 105) Abg. Wageneder (Seite 107) Abg. Pühringer (Seite 107) Beilage 1283/2007: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Bericht der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag für die Jahre 2005 bis 2006. Berichterstatter: Abg. Weinberger (Seite 108) Redner/innen: Abg. Weinberger (Seite 108) Abg. Dr. Schmidt (Seite 109) Abg. Schwarz (Seite 110) Beilage 1285/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz". Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 111) Redner/in: Abg. Dr. Aichinger (Seite 111) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 112) Abg. Dr. Brunmair (Seite 112) Beilage 1286/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Landesrechnungshofs betreffend Folgeprüfung "Beteiligungsmanagement des Landes Oberösterreich". Berichterstatter: Abg. Dr. Aichinger (Seite 114) Redner: Abg. Ing. Öller (Seite 114) Abg. Dr. Aichinger (Seite 114) Beilage 1287/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend Initiativprüfung "Organisation der Bezirkshauptmannschaften". Berichterstatter: Abg. Mag. Strugl (Seite 115) Redner: Abg. Kapeller (Seite 115) Abg. Steinkogler (Seite 116) Beilage 1288/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Land Oberösterreich; Tätigkeit im Jahr 2006". Berichterstatter: Abg. Dr. Aichinger (Seite 116) Redner: Abg. Mayr (Seite 116) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 117) Beilage 1289/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "EU-Finanzbericht 2007". Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 117) Beilage 1290/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft". Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 118) Beilage 1276/2007: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenskrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzepts 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. Berichterstatterin: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 118) Beilage 1277/2007: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 119) Beilage 1291/2007: Initiativantrag betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung. Berichterstatter: Abg. Trübswasser (Seite 119) Beilage 1295/2007: Initiativantrag betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. Berichterstatterin: Abg. Schreiberhuber (Seite 120) Beilage 1296/2007: Initiativantrag betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Berichterstatter: Abg. Pilsner (Seite 120) Beilage 1297/2007: Initiativantrag betreffend ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Berichterstatterin: Abg. Moser (Seite 120) Beilage 1298/2007: Initiativantrag betreffend die Klarstellung und den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Berichterstatter: Abg. Schürrer (Seite 121) Redner: Abg. Schenner (Seite 121) Beilage 1299/2007: Initiativantrag betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 122) Redner/in: Abg. Eidenberger (Seite 122) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 123) Abg. Ecker (Seite 124) Abg. Mag. Strugl (Seite 124) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 125) Geschäftsantrag: Beilage 1306/2007:Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 876/2006 – Initiativantrag betreffend die Sicherheit im Wohnbau. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 126) Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 126) Abg. Kapeller (Seite 127) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 127) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger, entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Prinz Landesamtsdirektor-Stellvertreter WHR Dr. Mayer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr, Grabensteiner (Beginn der Sitzung: 10.05 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und ich eröffne die 42. Sitzung des Oberösterreichischen Landtages. Ich begrüße im Besonderen die Damen und Herren der Landesregierung, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die anwesenden Bundesräte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Vertreter der Medien, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und alle Damen und Herren, die uns ab heute auch über das Internet zuschauen und unsere Landtagssitzungen verfolgen. Der Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer ist von der heutigen Sitzung entschuldigt. Er ist bei der Landehauptleutekonferenz. Ebenso entschuldigen muss ich den Herrn Abgeordneten Rudolf Prinz, der erkrankt ist und dem wir von dieser Stelle auch gute Besserung wünschen. Die amtliche Niederschrift über die 41. Sitzung des Landtages liegt in der Zeit vom 5. bis 19. Oktober 2007 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Und die Protokolle über die 40. und 41. Sitzung des Landtages haben Sie auf Ihren Plätzen vorliegen. Wir beginnen diese Sitzung mit der Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen. Die erste Anfrage stellt die Frau Abgeordnete Helga Moser an den Herrn Landesrat Viktor Sigl. Bitte! Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich stelle folgende Anfrage: In der neuen Oö. Elternbeitragsverordnung 2007 wurde der Höchstbeitrag für eine halbtägige Betreuung mit mindestens 90 Euro festgelegt. Welche oberösterreichischen Gemeinden bzw. Rechtsträger halten sich nicht an die Empfehlung der Landesregierung und verlangen mehr als 90 Euro für die Halbtagsbetreuung oder eine andere in etwa gleichlange Öffnungszeit? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, meine geschätzten Damen und Herren! Um die exakte Zahl zu sagen haben wir jetzt zeitlich noch ein bisschen ein Problem, weil der Stichtag für die Tagesheimstatistik bekannterweise erst der 15. Oktober ist. Das ist auch der Tag, wo dann alle Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend ihre Meldung auf diesen Tag genau machen müssen. Wir haben aber eines gemacht, wir haben bereits Mitte August begonnen eine Erhebung bei den Kindergartenbetreibern durchzuführen, die zwar noch nicht zur Gänze abgeschlossen ist, wir haben aber von 522 der 710 Kinderbetreuungseinrichtungen eine Information bekommen, wie sie die Elternbeitragsverordnung umgesetzt haben. Und dementsprechend kann ich Ihnen mitteilen, dass 489 die Tarifordnung umgesetzt haben und 33 bisher noch nicht umgesetzt haben. Von diesen 489 teilt sich, was den Halbtagskindergartenbeitrag anlangt, das folgendermaßen auf: 356 haben genau die Tarifordnung übernommen, wie sie seitens der Landesregierung einstimmig beschlossen wurde, also bis 90 Euro, 45 Gemeinden bzw. Betreiber haben den Tarif festgelegt 91 bis 100 Euro, 67 Betreiber bzw. Gemeinden haben den Tarif festgelegt mit 101 bis 120 Euro, 9 Betreiber 121 bis 150 Euro und 3 Betreiber über 151 Euro. Wir haben unsererseits die Tarifordnungen, die uns mittlerweile zugänglich geworden sind, natürlich auch geprüft und angeschaut und haben jene Gemeinden, wo augenscheinlich die Tarifordnung nicht voll oder so umgesetzt wurde, wie sie auch beschlossen ist und wie sie aufgrund des Gesetzes ja gefordert wird, zu einem Beratungsgespräch eingeladen und können dementsprechend auch sagen, sie wird so angepasst, dass es rechtskonform ist. Man muss nur ehrenweise dazusagen, dass wir natürlich zeitlich in einem relativ knappen Korsett gewesen sind. Das Gesetz, das das Hohe Haus beschlossen hat und mit 1. September in Kraft getreten ist, ist ja relativ kurz vor der Sommerpause beschlossen worden. Erst in der Folge haben ja der Kollege Ackerl und ich die Elternbeitragsverordnung aufbauen können und haben daher natürlich einen relativ knappen Zeithorizont den Gemeinden und Betreibern für die Umsetzung gegeben. Aus diesem Blickwinkel heraus möchte ich durchaus auch den Betreibern und den Gemeinden meine Hochachtung zollen, dass sie sehr rasch hier reagiert haben und die Umsetzung entsprechend vorangetrieben haben. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage? Bitte! Abg. Moser: Na ja, es ist ganz klar, nur die Eltern waren schon im Sommer damit konfrontiert, weil eben der Kindergartenbeginn normalerweise mit 1. September beginnt. Ist daran gedacht, weil aus den Medien war zu entnehmen, dass ja der Herr Landesrat Ackerl gegen diese Beitragsverordnung ist, wo du jetzt gesagt hast, er hat sich mit dir abgesprochen, dass da wieder eine Veränderung kommt? Landesrat Sigl: Ich bin nicht der Sprecher vom Kollegen Ackerl. Abg. Moser: Ihr werdet ja miteinander sprechen, wenn man etwas gemeinsam beschließt, wird man ja auch darüber gemeinsam diskutieren. Landesrat Sigl: Wir haben sie nicht nur gemeinsam beschlossen, sondern wir haben sie auch gemeinsam erarbeitet diese Elternbeitragsverordnung, die ja dann einstimmig in der Landesregierung beschlossen wurde. Das ist Faktum zurzeit und das wird auch klarerweise Faktum sein und damit für unsere Arbeit neben dem Kinderbetreuungsgesetz die Grundlage sein. Abg. Moser: Die zweite Zusatzfrage: Stimmt es, dass mit der Statutarstadt Linz eine andere Regelung getroffen worden ist, als wie mit den Gemeinden bzw. mit den Städten Wels und Steyr? Landesrat Sigl: Nein, das stimmt nicht. Ich habe zu Jahresbeginn ein Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebundpräsidenten bei mir im Büro gehabt um auszudiskutieren, welche Wünsche und Überlegungen Gemeinde- und Städtebund haben bei der Frage der Beitragsverordnung. Sie wissen ja, wenn das Anfang Jänner war, dann wissen Sie, dass zu diesem Zeitpunkt das Gesetz ja noch nicht einmal den Landtag passiert hat und beschlossen war. Und erst in der Folge klarerweise die Beitragsverordnung ja entwickelt und erarbeitet werden hat können, bei der übrigens auch klarerweise eine Arbeitsgruppe, wo Gemeinde- und Städtebund dabei waren, gebildet worden ist. Dieses Gespräch war das Einzige, das es mit den beiden Präsidenten gegeben hat. Bei diesem Gespräch habe ich mir die Sorgen und Überlegungen, sowohl des Gemeinde- als auch des Städtebundes, selbstverständlich angehört, ist auch in die Diskussion, sowohl beim Gesetz als auch bei der Beitragsverordnung, eingeflossen und die Ergebnisse sind ja ohnedies klar. Das Gesetz ist hier mit großer Mehrheit beschlossen worden und die Beitragsverordnung ist einstimmig beschlossen worden. Sonderregelungen mit irgendjemand gibt es nicht. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch Zusatzfragen? Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Trotzdem hat diese Beitragsverordnung, die von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen wurde, in vielen Gemeinden zu einer Mehrbelastung von Eltern oder Alleinerziehenden geführt. Was gedenkst du zu tun, um diese Mehrbelastung der Familien abzufedern? Landesrat Sigl: Herr Abgeordneter, Herr Klubobmann! Man muss glaube ich hier ein bisschen ausholen. Zum einen wissen wir, dass die Frage der Beitragsthematik eine ist, die sich im Wesentlichen klarerweise in der Autonomie der Gemeinden abspielt. Dort werden und wurden die Beiträge bisher immer festgelegt. Der Gemeinde- und Städtebund haben beim Entwickeln der Beitragsverordnung, das ist ja auch in den Medien nachzulesen gewesen, sehr oft gesagt, sie möchten gerne einen Einheitstarif haben von 75 Euro für den Halbtagskindergarten. Wir seitens des Landes haben aber uns dann dazu entschlossen, dass wir gesagt haben, dem in der Konsequenz kommen wir nicht nach, wenngleich wir akzeptieren, dass die oberösterreichischen Gemeinden, die Betreiber der Kindergarteneinrichtungen, natürlich ihren Elternbeitrag auch brauchen zur Abdeckung der Finanzen. Zusätzlich kommt ja seitens des Landes der überwiegende Teil, wie wir wissen. Von dieser Ausgangsbasis weggehend haben wir uns entschlossen in der Landesregierung, einen sozial gestaffelten Tarif für ganz Oberösterreich einzuführen, der in die Richtung eben geht, dass wir gesagt haben, wir möchten die niedrigsten Einkommen in Oberösterreich de facto beitragsfrei stellen, sprich auf 36 Euro heruntergehen. Das sind drei Prozent des Einkommens, so ist das definiert worden. Und diese 36 Euro entsprechen genau einem Elftel des Kinderbetreuungsbonus des Landes. Damit haben wir erreicht, dass eben doch ein sehr großer Teil der oberösterreichischen Familien de facto einen Gratiskindergarten zur Verfügung haben. Es war uns in der politischen Diskussion selbstverständlich bewusst, dass, wenn Gemeinde- und Städtebund sagen, wir brauchen aber wiederum das gleiche Elternbeitragsaufkommen, dass es hier eine Balance geben muss. Diese Balance haben wir aufgrund der Mikrozensuserfahrungen und –erhebungen vom Statistischen Dienst errechnen lassen, in die Arbeitsgruppe eingespeist und auf Basis dieser Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe ist dann der Tarif eben herausgekommen, wo wir gesagt haben, 36 Euro Mindesttarif der refundiert wird, bis 90 Euro was den Halbtag anlangt und 120 Euro was den Ganztag anlangt. Das ist das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe gewesen, das wir auch dann in der Regierung einstimmig umgesetzt haben. Es ist daher vollkommen richtig, wir haben einen sozialen Tarif, der viele Familien de facto beitragsfrei stellt, wir haben klarerweise aber auch in manchen Gemeinden, die sehr, sehr niedrige Tarife gehabt haben, es hat ja Gemeinden gegeben, die haben 40 Euro für den Halbtag eingehoben, andere Gemeinden haben jetzt schon 120 Euro für den Halbtag eingehoben. Insgesamt haben wir den Vorteil erreicht, dass es in Oberösterreich eine soziale Staffelung gibt, die, ganz gleich wo die Familie daheim ist, wenn sie ein niedriges Einkommen hat, dann hat sie, ganz gleich wo sie daheim ist, einen quasi Gratiskindergarten zur Verfügung. Diese soziale Komponente wollten wir bewusst bieten und zu der stehen wir auch. Erste Präsidentin: Weitere Wortmeldungen? Bitte Frau Abgeordnete Pühringer! Abg. Pühringer: Sehr geehrter Herr Landesrat Sigl, lieber Viktor! Es wurde der Elternbeitrag eingeführt und da ganz wichtig eine soziale Staffelung. Gibt es schon Zahlen, wie viele Familien diese soziale Staffelung in Anspruch nehmen, wie viele damit den Kindergarten gratis besuchen können? Landesrat Sigl: Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Exakt sagen wird man es klarerweise können, wenn wir aufbauend auf den Zahlen vom 15. Oktober dann wirklich genau wissen, was die Erhebung der Einkommen entsprechend ergeben hat. Die Statistik sagt uns, dass es in etwa 10.000 bis 12.000 Familien in Oberösterreich sein werden, die aufgrund dieser Elternbeitragsverordnung damit einen de facto Gratiskindergarten für ihre Kindergartenkinder zur Verfügung haben. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht mehr. Danke Herr Landesrat Sigl. Die nächste Anfrage ist die des Klubobmann Mag. Steinkellner an den Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Der Rechnungshof hat die Planung der A 7 Mühlkreisautobahn im Bereich Bindermichl im Vorjahr geprüft und erhoben, dass die Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungspläne eine "nicht annehmbare provokante Brüskierung" dargestellt haben und nicht genehmigungsfähig waren. Eine nachträgliche Zustimmung sei dann nicht mehr erfolgt. Die Erfahrungen der Praxis zeigen nun, dass im Tunnel Bindermichl häufig Unfälle passieren. Die Kritik des Rechnungshofes am Verkehrsleitsystem hat sich demnach voll bestätigt. Welche Maßnahmen werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten vorschlagen, um die Verkehrssicherheit auf diesem Abschnitt der Mühlkreisautobahn zu erhöhen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geschätzter Herr Klubobmann! Ich danke dir, dass du mich wieder einmal in die Lage versetzt, zu allen verkehrspolitischen Themen auch Stellung zu nehmen. Und du machst das ja wirklich gerne, egal ob ich dafür zuständig bin oder nicht. Und ich habe mich auch bemüht diese Frage für dich bestmöglich auszuarbeiten. Richtig ist, dass sich der Bundesrechnungshof mit dem Einreichprojekt für den Bindermichl befasst hat. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass das Bundesministerium für Verkehr die Prüfung der Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungspläne aufgrund "ins Auge springender Fehler" abgebrochen hat. Zitat: "Da das Bundesministerium für Verkehr verlangte, korrigierte Pläne nachzureichen, führte der Projektant mit dem Verkehrsministerium weitere Abstimmungsgespräche. Eine nachträgliche Zustimmung erfolgte jedoch nicht." Und weiter heißt es im Bericht des Rechnungshofes: "Hinsichtlich der Freigabe der Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungspläne kam es zu unterschiedlichen Aussagen: Während sich das Land auf eine Zustimmung der ASFINAG vom Oktober 2003 berief, erklärte die ASFINAG, auch dafür keine Notwendigkeit gesehen zu haben." Letztlich hat es natürlich eine "Zustimmung" des Bundesministeriums für Verkehr zu den Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungsplänen gegeben, da diese ja durch Verordnung des Bundes festgelegt wurden. Richtig ist, dass es im Bindermichl-Tunnel viele Unfälle gibt – und dass es leider auch mehr Unfälle geworden sind im Vergleich zu der Zeit, bevor der Tunnel errichtet war. Das ist Anlass genug, dass sich die Landespolitik damit beschäftigt, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann, auch wenn die formelle Zuständigkeit beim Bund bzw. bei der ASFINAG liegt. Wir können deswegen auch nur Vorschläge machen – was ich bereits auch getan habe. Ich habe meinen Sachverständigendienst ersucht, aus der Kenntnis der verfügbaren Unfalldaten Maßnahmen vorzuschlagen, wie eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Konkret wurde vorgeschlagen: Die Position der Vorwegweiser soll überprüft und die Vorwegweiser sollen verständlicher und übersichtlicher formuliert werden. Wenn man z.B. stadteinwärts fahrend sowohl links als auch rechts Schilder zur Ausfahrt "Muldenstraße" vorfindet, so kann das ortsunkundige Lenkerinnen und Lenker nur verwirren. Weiters sollte eine bessere Wegweisung in Richtung A 1 erfolgen. Die Sperrlinien müssen neu überdacht werden. Eine großzügigere Anbringung von Sperrlinien würde mehr Sicherheit bedeuten. Mehr Bodenmarkierungen in Richtung A 1 wären eine Hilfe, außerdem müssten die bestehenden Markierungen regelmäßig erneuert werden. Die Installation einer ständigen Geschwindigkeitsüberwachung wird als Notwendigkeit erachtet. Darüber hinaus wurde von Verkehrsteilnehmern angeregt zu prüfen, ob die Überkopf-Wegweiser beleuchtet werden könnten. Ich habe diese Vorschläge schon vor einiger Zeit an die ASFINAG herangetragen und ersucht, rasche Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallsituation zu setzen. Aktuell wurde mir nun berichtet, dass sich seit Einführung der Verkehrsbeeinflussungsanlage Anfang September 2007 das Unfallgeschehen im Bereich der Tunnels reduziert hat. Seitens der Autobahnmeisterei ist beabsichtigt, auf der Richtungsfahrbahn Süd vermehrt den Hinweis "A1" aufzubringen. Auf der Richtungsfahrbahn Nord soll das internationale Kennzeichen für Tschechien aufgebracht werden. Ich möchte abschließend die Gelegenheit wahrnehmen und den Hohen Landtag über einen Sachverhalt informieren, der mir sehr bedenklich erscheint. Es ist ja bekannt, dass der Bindermichl-Tunnel durch ein Video-Überwachungssystem überwacht wird. Mit diesem System werden auch Aufzeichnungen gemacht. Die Sachverständigen der Abteilung Verkehrstechnik haben nun Kontakt mit der Tunnelwarte der ASFINAG aufgenommen und darüber gesprochen, ob diese Videoaufzeichnungen eingesehen werden könnten. Die Erwartung war, dass aus der Analyse des Verkehrsgeschehens – insbesondere aus der Analyse der Unfallhergänge – noch besser und punktgenau Maßnahmen gesetzt werden könnten, um die Unfallsituation zu entschärfen. Auf die entsprechende formelle Anfrage teilte der Vorstand der ASFINAG mit, dass die Videos für Zeiträume, in denen ein Unfall passiert, nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir bekommen alle Videos, wo kein Unfall ist, aber wir bekommen nicht die Videos der Unfälle. Man stützte sich dabei auf das Datenschutzgesetz und das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz. Mir erscheint das widersinnig, dass vorhandene Videoaufzeichnungen, die eventuell Aufschluss geben, welche unfallvermeidenden Maßnahmen gesetzt werden können, nicht verwendet werden dürfen. Ich sehe auch nicht, dass durch eine derartige Analyse das Recht auf Schutz persönlicher Daten verletzt würde. Ich habe daher den Verfassungsdienst des Landes ersucht zu prüfen, ob die Rechtsansicht der ASFINAG zutreffend ist beziehungsweise ob andererseits doch eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden werden kann, dass die Landesregierung zum Zwecke der Unfallvorbeugung vorhandenes Videomaterial auswerten darf. Erste Präsidentin: Danke. Bitte eine Zusatzfrage. Abg. Mag. Steinkellner: Danke für die Information. Werden diese von der ASFINAG jetzt einbegleiteten Maßnahmen und die von dir vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen zeitlich überwacht? Und, wirst du nach einer gewissen Zeit dem Oberösterreichischen Landtag über die Umsetzung berichten? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich kann gern den Oberösterreichischen Landtag informieren über die Fortschritte bei dieser Umsetzung. Ich gehe auch davon aus, dass Maßnahmen gesetzt werden. Aber, lieber Günther, du weißt, dass für den Bau des Bindermichls der Kollege Hiesl zuständig ist und im Aufsichtsrat das Land Oberösterreich der ASFINAG auch der Kollege Hiesl beziehungsweise seine Vertreter dort sitzen. Daher wäre er die richtige Stelle. Um dir aber die Arbeit zu verkürzen, werde ich den Kollegen Hiesl und die ASFINAG befragen und dir dann die entsprechenden Informationen und dem Landtag selbstverständlich gerne geben. Abg. Mag. Steinkellner: Ich bin dir dankbar, dass der Verkehrsreferent, der auch für die Verkehrssicherheit in Oberösterreich verantwortlich ist, umfassend hier Stellung nimmt. Denn, es ist ja wohl dem Bürger nicht zumutbar, dass er im Kompetenzdschungel zwischen ASFINAG, Bundesministerium für Verkehr, oberösterreichischem Straßenbaureferenten und Verkehrsreferenten dann tatsächlich Auskunft gibt. Es geht darum, die Verkehrssicherheit zu heben und jede Maßnahme sollte hier beschleunigt, insbesondere für den für die Verkehrssicherheit verantwortlichen Referenten getroffen werden. Ich bitte nur im Zuge der Budgetberatung den Landtag wieder zu informieren. Meine Frage: Wirst du das tun? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Lieber Günther, es gibt keinen Dschungel, sondern klar ist seit ungefähr fünfzig Jahren, dass für die Autobahnen der Bund und das Verkehrsministerium zuständig ist und für den Rest des Straßennetzes das Land Oberösterreich. Ich glaube, das könnte man irgendwann einmal aufnehmen und auch beherzigen. Aber, selbstverständlich werde ich im Zuge der Budgetdebatte alle neuen Erkenntnisse gerne zur Verfügung stellen. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen? Gibt es keine. Es ist aber auch die nächste Anfrage an Sie, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bitte Sie gleich hier zu bleiben. Diese Frage stellt der Herr Klubobmann Mag. Strugl, bitte. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, der Bericht der Statistik Austria über das Unfallgeschehen weist für Oberösterreich ein Plus von 13,4 Prozent aus. Mit insgesamt 3.950 Unfällen ist Oberösterreich zudem Spitzenreiter bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden im Bundesländervergleich. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich frage Sie als Verkehrsreferent, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern? Erste Präsidentin: Bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Danke. Sehr geehrter Herr Klubobmann, es ist richtig, dass der Halbjahresbericht der Statistik Austria für Oberösterreich eine Steigerung der Unfälle mit Personenschaden um 13,4 Prozent ausweist. Sie haben aber, nachdem Sie ein sehr genauer Leser und Analytiker sind, sicher auch die Steigerungsraten der anderen Bundesländer gesehen, wo Kärnten mit 24,2 Prozent Steigerung an der Spitze liegt und Oberösterreich bei den Steigerungsraten an der fünften Stelle der neun Bundesländer steht. In absoluten Zahlen – und das ist sicher der interessantere Wert – liegt Oberösterreich bei den Unfällen an der Spitze, so wie das auch in den Jahren zuvor immer der Fall war. Wir hatten im Jahr 2006 ein sehr gutes Ergebnis und sind heuer – vor allem auf Grund der vielen schweren Unfälle im Juni und im Juli – hinter das Ergebnis von 2006 zurückgefallen. Wir liegen damit aber noch immer besser als 2005, und das sind die zweitniedrigsten Zahlen seit vierzig Jahren. Was für viele überraschend ist, ist wohl das gleichzeitige starke Ansteigen bei den Verkehrstoten, was in mehreren europäischen Ländern zu beobachten ist. Neben Österreich liegt auch in Großbritannien der Halbjahreswert um dreizehn Prozent über dem Vorjahreswert, in Dänemark und Finnland gibt es sogar eine Steigerung um fast vierzig Prozent. Zurück nach Oberösterreich: Das oberösterreichische Straßennetz ist das zweitlängste unter den Bundesländern. Knapp 24,5 Prozent des österreichischen Straßennetzes liegen in Oberösterreich. Rechnet man nun mit den Zahlen des ersten Halbjahres 2007, so erreicht Oberösterreich bei den Unfällen einen Wert von 20,7 Prozent, bei den verletzten Personen 21,6 Prozent und bei den getöteten Personen 22,5 Prozent. Das heißt, wir sind statistisch gesehen unter den 24,5 Prozent des Straßennetzes. Oberösterreich ist ein Bundesland mit starker Wirtschaft, insbesondere in der Industrie Oberösterreichs. In der Industrie steigt derzeit die Exportquote und die Produktionsquote stark an. Das bringt natürlich sehr viel Verkehr mit sich – sowohl beim PKW-Verkehr der Beschäftigten, aber auch beim Gütertransport der produzierenden Wirtschaft wie die des Handels. In Oberösterreich kreuzen sich zwei Achsen des innerösterreichischen wie des internationalen Verkehrs. Oberösterreich hat den Verkehrsfluss der West-Ost–Verbindung sowie jenen der Nord-Süd–Verbindung zu bewältigen und erfüllt diese Funktion einer Verkehrsdrehscheibe. Der Zusammenhang zwischen Verkehrsaufkommen und der Unfallhäufigkeit ist leicht ersichtlich. Wir beobachten das Unfallgeschehen natürlich sehr genau und es wird auch eine wöchentliche statistische Auswertung hinsichtlich der Unfälle vorgenommen, bei denen Menschen zu Tode kommen. Wir hatten wie gesagt im Frühjahr eine in etwa gleichlaufende Entwicklung wie 2006 und mussten dann im Juni und Juli ein sehr starkes Ansteigen der Unfälle, bei denen Personen getötet wurden, feststellen. In den letzten Wochen hat sich die Situation wieder etwas entspannt. Die Wochenstatistik für die 39. Woche - also einschließlich 30. September - weist aus, dass es zu 112 Todesfällen im Straßenverkehr gekommen ist. Im Jahr 2006 waren dies im vergleichbaren Zeitraum 99, im Jahr 2005 waren es 120 getötete Personen. Ich habe Anfang Sommer sofort veranlasst, dass eine Analyse der Ursachen der aktuellen Unfälle vorgenommen wird. Das Ergebnis hat gezeigt, dass vor allem im Bereich des Motorradfahrens und generell bei der Geschwindigkeit die Ursachen für die gestiegene Zahl an Verkehrstoten zu suchen sind. Diese Aussage hat sich auch bis zur aktuellen Wochenstatistik nicht verändert. Bei den Hauptunfallursachen nimmt "nicht angepasste Geschwindigkeit" nach wie vor den Spitzenplatz ein – 35 Prozent, jeder dritte Unfall. Ich habe auch eine Untersuchung hinsichtlich der Unfallorte veranlasst. 94 Prozent der Straßenstellen in diesem Jahr waren neue Orte, die bisher nicht als Unfallhäufungsstellen ausgewiesen wurden. Lediglich sechs Prozent der Unfallstellen sind bereits aus der Vergangenheit als Unfallhäufungspunkte bekannt. Das ist natürlich ein Auftrag an alle befassten Stellen – Bezirkshauptmannschaften, Sachverständigendienst, Straßenerhalter und Exekutive – das genau weiter zu verfolgen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sei es in baulicher oder rechtlicher Natur oder in punkto Überwachung. Wenn man sich bei den getöteten Personen die Übersicht nach Bezirken ansieht, so fällt auf, dass der Bezirk Vöcklabruck eine Spitzenstellung einnimmt. Das war schon im Vergleichszeitraum 2006 so. 2007 ist der Wert allerdings extrem angestiegen. Allein 25 Verkehrstote waren im Bezirk Vöcklabruck zu beklagen, die bisher mit Abstand höchste Zahl nach Bezirken. Wir arbeiten dort intensiv an verkehrsregelnden Maßnahmen – die hoffentlich auch Wirkung zeigen werden. Ich bin optimistisch, dass wir in Vöcklabruck Verbesserungen zusammenbringen, wenn schon so viele Verkehrssprecher, nämlich aller drei Regierungsparteien, aus diesem Bezirk kommen. In den beiden Monaten Juni und Juli 2007 sind besonders viele Motorradfahrer und -innen verunglückt. Auch hier war es wieder so, dass sich die meisten tödlichen Motorrad-Unfälle – nämlich sechs von siebzehn – mehr als ein Drittel - im Bezirk Vöcklabruck ereignet haben. Ich habe für das Motorradfahren eine spezielle Maßnahme gesetzt: Nämlich die Förderung eines Motorrad-Fahrtechniktrainings bei anerkannten Fahrtechnikzentren und Fahrschulen. Durch diese Förderung soll angeregt werden, ein derartiges Training zu besuchen, die Fahrtechnik zu verbessern und damit auch eine größere Sicherheit zu gewinnen. Die Aktion läuft seit Anfang September und es haben bisher 586 Personen einen Gutschein über 100 Euro angefordert und dieses Motorradtraining auch absolviert. Diese spezielle Förderungsmaßnahme ordnet sich ein in das umfassende Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Oberösterreich 2005 bis 2010, das ja bekannt ist. Wenn ich es hier kurz zusammenfassen darf, so umfasst die Verkehrssicherheitsarbeit drei große Maßnahmenbereiche: bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen, Kontrollen durch die Exekutive und bewusstseinsbildende Maßnahmen. Das Wichtigste ist meines Erachtens die Bewusstseinsbildung. Nur so können wir wirklich nachhaltige Verhaltensänderungen bei den Verkehrsteilnehmern erzielen. Eine weitere Säule der Verkehrssicherheit sind die Kontrollen durch die Exekutive. Hier sind wir leider nach wie vor mit der Situation konfrontiert, dass der Polizei in Oberösterreich etwa 200 Bedienstete fehlen. Ich fordere seit langem die Personalaufstockung für die Polizei. Gleichzeitig bin ich bestrebt, die Ausrüstung der Polizei mit Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen. Ich beabsichtige auch, vermehrt Kontrollplätze im Landesstraßennetz einzurichten, damit die Kontrolltätigkeit der Exekutive und der Sachverständigen entsprechend unterstützt wird. Ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass wir dieses Geld, das wir sowohl in die Bewusstseinsbildung, vor allem aber auch in die Ausstattung der Exekutive und in die Neuerrichtung der Kontrollparkplätze investieren, dass dieses Geld ein gut eingesetztes Geld ist, dass sich diese Maßnahmen lohnen werden, weil sie der Verkehrssicherheit dienen. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Mag. Strugl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben ein Verkehrssicherheitsprogramm für Oberösterreich 2005 bis 2010 mit dem Titel "Menschen schützen" vorgestellt. In diesem Programm wurde als Ziel definiert, dass Sie bis 2010 die Zahl der Getöteten halbieren möchten und die Zahl der Schwerverletzten um zwanzig Prozent reduzieren möchten. 2005 hatten wir in Oberösterreich 74 getötete Personen im Straßenverkehr – zur Halbzeit wohlgemerkt – also ich beziehe mich auf die Halbzeit, Halbjahresstatistik von der Statistik Austria – im Jahr 2007 waren es 73. Wenn man dieses Ziel dann jetzt umlegt, müssten es 2010 – 36 sein, nein 37, dass wir richtig rechnen. Halten Sie dieses Ziel nach wie vor für erreichbar? Und, mit welchen konkreten Maßnahmen in der Bewusstseinsbildung, die Sie jetzt erwähnt haben, wollen Sie dieses Ziel, die Halbierung der Verkehrstoten erreichen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Kollege Strugl, ich glaube, ich muss Ihnen meine Daten noch einmal zur Verfügung stellen. In unserem Verkehrssicherheitsprogramm steht richtigerweise drinnen, dass wir die Zahlen der getöteten Personen halbieren wollen – die Zielzahl ist hundert. Wir haben also im Jahr 2000 200 gehabt und im Jahr 2010 sollen es hundert sein. Und wir haben dieses Ziel schrittweise auch geschafft. Wir haben uns immer so etwa um zehn herunter bewegt. Das heißt, wir haben im Jahr 2005 150 Todesfälle auch gehabt. Und das war die Zielzahl zur Erreichung. Ich gehe davon aus, dass wir auch in den nächsten Jahren bis 2010 das Ziel hundert Todesopfer erreichen werden. 2006 waren wir auf die 140 herunten, 2007 gibt es einen kleinen Rückschlag, aber die Zahlen von 2007 sind noch besser als die 2005. Wie gesagt, es sind die zweitniedrigsten seit es überhaupt Aufzeichnungen gibt - seit 1962. Mir wäre lieber, wenn wir 2007 schon unter 2006 wären. Das haben wir noch nicht geschafft. Wir werden unter dem Niveau von 2005 sein. Aber ich halte an diem Ziel fest, dass wir bis 2010 die Zahl der im Verkehr getöteten Personen auf hundert reduzieren können und diese Halbierung auch erreichen. Erste Präsidentin: Bitte eine weitere Zusatzfrage. Abg. Mag. Strugl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, noch eine andere Frage: Es weist die Statistik auch aus, auch für Oberösterreich, dass vor allem bei jenen Unfällen, wo Alkohol im Spiel ist, es auch eine sehr unerfreuliche Entwicklung gibt. Nun wurde jetzt auf Bundesebene ein neuer Strafenkatalog beschlossen oder man hat sich darauf verständigt. Unter anderem, dass bereits ab einem Gehalt von 0,5 Promille im Blut beim zweiten Mal der Führerschein bereits entzogen werden soll. Es gibt auch Expertenmeinungen, die dafür eintreten für eine Grenze von 0,0 Promille für Autolenker im Straßenverkehr. Wie stehen Sie als Verkehrsreferent angesichts der aktuellen Entwicklung zu dieser Forderung? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich habe im Vorfeld der Diskussion bereits gesagt, dass die 0,5-Promille-Grenze meiner Meinung nach richtig ist. Das die Strafen hoch genug sind, nicht verschärft werden müssen. Das was fehlt, ist die Anzahl der Exekutivbeamten, die diese Bestimmungen im Verkehr auch kontrollieren können. Die Exekutive arbeitet bis zum Umfallen. Aber es sind einfach 200 Beamte weniger im Einsatz als vor einigen Jahren. Und daraus leitet sich auch die große Problematik ab. Um das Thema darzustellen, ich persönlich war der Meinung, dass die bisherige Regelung ausreicht. Sie ist jetzt leicht verschärft worden, in dem bei der ersten - und das ist ein bisschen ein komplexeres System – wenn man eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille hat, ist es jetzt so, dass man eine Belehrung dazu bekommt. Also, der Strafrahmen beim ersten Mal Überschreiten zwischen 0,5 und 0,8 ist ja kein Führerscheinentzug, sondern war bisher eine Geldstrafe von 230 bis 3.000 Euro. Jetzt hat sich das geändert, dass eben eine Belehrung, eine Nachschulung dazu kommt, und beim zweiten Mal der Führerscheinentzug für zwei Wochen erfolgen soll und beim dritten Mal dann ein Führerscheinentzug auf zwei Monate erfolgen soll. Also, die Verschärfung der Bestimmung besteht darin, dass beim ersten Führerscheinentzug eine Belehrung, beim ersten Überschreiten der Kontrolle – es wird ja kein Entzug gemacht – eine Belehrung erfolgt. Und ich verstehe ja die ganze Aufregung und die große Diskussion nicht, wenn jemand mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird und er bekommt eine Belehrung dazu, dann ist ja das sehr nützlich und wichtig. Weil ich persönlich der Meinung bin, dass eben 348 Alkoholunfälle in Oberösterreich in den ersten acht Monaten und dreizehn getötete Personen im Verkehr es erforderlich machen, dass hier wirklich getrennt wird. Wer trinken will, soll trinken, aber er soll sich nicht an das Steuer sitzen. Er darf und soll nicht mit dem Fahrzeug unterwegs sein, weil er sich selber und auch andere Personen gefährdet. Ihr Verkehrssprecher Kukacka ist ja gestern mit mir bei dieser Diskussionsveranstaltung gesessen. Er hat gesagt, nur die schweren Alkoholiker sollen wir nehmen. Wir haben eh nur 1,5 Prozent Unfälle zwischen 0,5 und 0,8. Das ganze Thema ist glaube ich etwas bagatellisiert worden. Wenn Sie heute wieder das Gegenteil verlangen, mehr Sicherheit, dann ist das typisch für diese Debatte. Ich sage, ich bin für Oberösterreich für die Verkehrssicherheit zuständig. Ich möchte, dass die Menschen gut und sicher nach Hause kommen und daher hätte die bisherige Regelung ausgereicht. Die jetzige Regelung, dass bei einem Überschreiten von 0,5 Prozent eine Belehrung dazu kommt, die ist vertretbar. Aber, ich glaube, die Regelungen sind nur so gut, so gut sie auch kontrolliert werden können. Ich hätte keine Verschärfung vorgenommen. Ich hätte mehr Beamte zur Verfügung gestellt für die Kontrollen. Die jetzige zusätzliche Maßnahme, eine Belehrung auch beim ersten Mal Überschreiten der Promillegrenze dazuzugeben, ist vertretbar. Meiner Meinung nach war sie nicht notwendig, weil die Menschen genau wissen, dass sie mit 0,5 Promille nicht mehr fahren dürfen. Und ich kann nur appellieren an die Eigenverantwortung der Lenkerinnen und Lenker, wenn jemand etwas getrunken hat, das Auto stehen zu lassen. Ich bin für die Wirte, ich mag die Wirte, die bringen Gemeinsamkeit, aber die Wirte sagen auch nicht, trinke dich an und fahre mit dem Auto. Ich glaube, da tut man den Wirten überhaupt generell ein bisschen Unrecht. Aber, ich bin dafür, dass jene, die etwas getrunken haben, Männlein oder Frauen, egal, dass sich die nicht mehr ans Steuer setzen, sondern andere Alternativen nehmen, weil es einfach für die Sicherheit unbedingt notwendig ist, dass man eben alkoholisiert das Autofahren lässt. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Fragen? Bitte, Herr Abgeordneter Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, es trifft sich ja gut, dass Sie nicht nur für die Verkehrssicherheit zuständig sind, sondern auch für den öffentlichen Verkehr. Weil, ich glaube, es ist ein ursächlicher Zusammenhang, wenn jemand weggeht und etwas trinken will, dass er auch die Möglichkeit hat, auch ohne eigenem Auto wieder nach Hause zu kommen. Das heißt, wenn der öffentliche Verkehr besser funktionieren würde, wäre auch die Versuchung, mit dem eigenen Auto zu fahren, nicht so groß. Aber meine Frage geht in eine andere Richtung: Ich sage einmal, dass das Wort, dass wir heute bessere Zahlen haben über die Unfalltoten als 2005 von Ihnen nicht so gemeint war, es waren auch keine gute Zahlen. Also, die sind in jedem Fall schlecht, waren noch schlechter als heute, aber sie sind heute auch schlecht. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Die zweitniedrigsten Zahlen!") Sie sind wahrscheinlich in Europa der einzige Verkehrsreferent oder zuständig für den Verkehr, der sich vehement gegen eine Erhöhung von Strafen ausspricht. Obwohl wir wissen, dass Strafen nicht nur wehtun sollen, sondern sie signalisieren auch die Bedeutung des Vergehens. Ich bemerke und viele mit mir, ich fahre sehr viel mit Taxifahrern, dass wir eigentlich eine Verlotterung der Sitten auf der Straße bemerken. Gelb ist eigentlich überhaupt kein Hindernis mehr in die Kreuzung einzufahren und so weiter. Telefonieren während der Fahrt ist mehr oder weniger - man wundert sich, wenn man jemandem findet, der nicht telefoniert beim Autofahren - also, es ist mehr oder weniger, sehr locker werden die Vorschriften gehandhabt. Warum? Oder anders gefragt: Werden Sie Ihre Haltung gegenüber der Höhe der Verkehrsstrafen gegenüber der Verschärfung der Verkehrsstrafen noch einmal angesichts der Entwicklung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen überdenken? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Kollege Trübswasser, wie so oft stimmen deine Analysen fast nicht oder gar nicht. Auch der Zusammenhang öffentlicher Verkehr und weniger Alkohol – der ist nicht nachvollziehbar und nachweisbar. Ich darf dir sagen, dass wir die höchsten Alkoholzahlen in der Stadt Linz haben. Linz ist führend und Linz hat bekanntlich aufgrund unseres Kollegen Himmelbauer, Mobilitätsstadtrates, wirklich den besten öffentlichen Verkehr, hat rund um die Uhr ein Angebot, hat ein Anrufsammeltaxi. Man kann immer den öffentlichen Verkehr benützen, 24 Stunden, sieben Tage lang und hier sind die höchsten Alkoholzahlen aller Bezirke in Oberösterreich. Diese Analyse ist also sicherlich falsch. Ich werde meine Linie, die Strafen nicht zu erhöhen oder dafür einzutreten, dass sie erhöht werden, garantiert nicht ändern, weil nicht die Höhe der Strafe das Entscheidende ist, sondern die Kontrolle der Bestimmungen. Und sie können die Strafen festlegen soviel sie wollen, wenn nicht kontrollierbar ist und wenn nicht kontrolliert wird, spielt bekanntlich die Höhe der Strafe überhaupt keine Rolle. Zum Zweiten darf ich Ihnen sagen, dass ich vom Strafen überhaupt nichts halte, sondern von den bewusstseinsbildenden Maßnahmen. Und hier setze ich wirklich auf die Jugend. Dort wird das Bewusstsein deutlich besser. Es wird deutlich besser. Sie können nicht 600.000 Autolenkerinnen und Autolenker in Oberösterreich rund um die Uhr überwachen, rund um die Uhr strafen, um ein besseres Verkehrsverhalten zu erzwingen. Sie können es nur mit der Bewusstseinsbildung und mit der Verantwortung machen. Ich vertraue hier auf bewusstseinsbildende Maßnahmen, ich vertraue auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. Und es funktioniert auch. Ich darf Ihnen sagen, dass es 1995 in Österreich 78.000 Führerscheinkontrollen und 25.000 Führerscheinentzüge gegeben hat. Im Jahr 2006 waren es 400.000 Alkoholkontrollen und 24.000 Führerscheinentzüge. Das heißt, obwohl fünfmal soviel kontrolliert wurde, ist die Zahl der Führerscheinentzüge bei Alkoholdelikten rückläufig. Also, wenn man wirklich lang genug und konsequent bewusstseinsbildende Maßnahmen setzt, dann ist man auch erfolgreich. Einem Polizei- und Kontrollstaat, wie er hier gefordert wird, den halte ich für nicht zweckmäßig, im Gegenteil, ich glaube, dass die Menschen verantwortlich am Verkehr teilnehmen sollen. Und ich bin auch fest davon überzeugt, dass sie das werden. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Zusatzfrage – wird nicht gestellt. Auch die nächste Anfrage ist an Sie gerichtet. Ich bitte Sie vom Herrn Abgeordneten Trübswasser zu stellen. Abg. Trübswasser: Seit geraumer Zeit ist die massive Belastung von Anrainerinnen und Anrainern an so genannten LKW-Mautflüchtlingsrouten bekannt. Am 24. September 2007 wurde beim so genannten Mautflüchtlingsgipfel eine von Ihnen in Auftrag gegebene Studie von Universitätsprofessor Dr. Hausberger, der Technischen Universität Graz, zu Umweltauswirkungen von LKW-Fahrverboten vorgestellt. Der Focus der Studie liegt auf Schadstoffemissionen. Die Anrainer und Anrainerinnen an den oberösterreichischen LKW-Mautausweichrouten mit einer Gesamtlänge von immerhin zirka 600 Kilometer sind aber vor allem auch einer ständig steigenden unmittelbaren Lärmbelastung ausgesetzt. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wie lautete Ihr Auftrag an Dr. Hausberger in Hinblick auf welche Schadstoff- bzw. Emissionskomponenten die Erstellung der Studie aufbauen sollte? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich möchte vorweg einige Klarstellungen anbringen, weil durch die hektische parteipolitische Polemik, die in dieser Sache betrieben wird, einiges durcheinander gebracht wird. Durch die seit einigen Jahren bestehende Verordnung gegen den Mautausweichverkehr ist es in den überwiegenden Fällen gelungen, großräumige Verkehre auf die Autobahn zurückzuverlagern, die wegen der Einführung der Maut zunächst auf das untergeordnete Straßennetz ausgewichen sind. Das lässt sich nachweisen und ich habe es auch beim Gipfelgespräch zum Thema "Mautausweichverkehr" am 24. September dieses Jahres für die in Rede stehenden Straßenabschnitte dargestellt. Die Belastung der Straßenabschnitte mit LKW–Verkehr ist nach Inkrafttreten der Verordnung zurückgegangen und seither weitgehend stabil. Ich darf nur noch einmal zwei Beispiele nennen: B 1 Wels – 2004 vor der Einführung der Maut, 2.260. Im Frühjahr 2004, 2.208 LKWs pro Tag. Im Herbst 2004 – 2.440 LKWs. 2005 waren es 2.304, 2006 2.221 und Frühjahr 2007 1.742, also deutlich weniger. In Lambach waren es 1.403 vor der Einführung der Maut. Nach der Einführung der Maut auf der Autobahn 1.526, im Herbst 2004 waren es bereits wieder 1.313 – zurückgehend. Dann im Jahr 2005 998, im Jahr 2006 951 und Frühjahr 2007 851. Also wir haben das automatische Zählnetz. Und aus diesen Zahlen sieht man ganz deutlich, dass es gelungen ist, auf den Hauptausweichrouten die LKWs wieder zurück auf die Autobahn zu bringen. Daher die erste Klarstellung: Die Verordnung gegen den Mautausweichverkehr wirkt. Es kann nicht die Rede davon sein, dass es durch den so genannten "Maut-Ausweichverkehr" zu einer sogenannten "LKW-Lawine" gekommen ist. Umgekehrt muss man natürlich festhalten, dass die Belastung der Anrainer auf manchen Straßenabschnitten sehr hoch ist – was schon vor Einführung der Maut auf Autobahnen so war und natürlich auch nachher so ist. Die Verordnung gegen den Mautausweichverkehr kann den Straßen-Güterverkehr nicht in Luft auflösen, sondern sie hat das Ziel, die LKWs soweit es irgendwie geht und soweit es notwendig ist, auf die Autobahn zurück zu bringen. Es müssen daher an besonders belasteten Straßenabschnitten verkehrsregelnde Maßnahmen über den Ausweichverkehr hinaus gesetzt werden, die genau auf die lokale Situation abgestimmt sind. Dazu arbeiten die Bezirkshauptmannschaften an entsprechenden Verordnungen. Hier hat es Maßnahmen in diesem Jahr gegeben in Wolfsegg und Redleiten und zuletzt in Frankenmarkt. Dort ist die LKW-Zahl jetzt um achtzehn Prozent zurückgegangen. Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Ried im Innkreis und Braunau hinsichtlich der B141, der L510, L511 und L1087 sind erlassen und werden demnächst in der Amtlichen Linzer Zeitung veröffentlicht. Es wird auch eine Maßnahme auf der B140 geben, wenn der Tunnel in Grünburg fertig gestellt ist und in Betrieb ist. Was für Juni 2008 in Aussicht gestellt wurde. Prüfungen hinsichtlich weiterer Maßnahmen sind im Bezirk Vöcklabruck, Grieskirchen und Kirchdorf im Gange. Somit die zweite Klarstellung: Maßnahmen zum Schutz der Anrainer vor Belastung durch LKW-Verkehr werden durch die zuständigen Behörden - und das sind in der Regel die Bezirkshauptmannschaften - gesetzt und sie werden auch von den Bezirkshauptmannschaften umgesetzt und durchgesetzt. Die Verordnung gegen den Mautausweichverkehr wird durch die Exekutive kontrolliert. Die Dienststellen des Landespolizeikommandos haben gemeldet, dass im Jahr 2006 9.832 Fahrzeuge hinsichtlich des LKW-Fahrverbotes kontrolliert wurden. Es wurden insgesamt 1.212 Strafen verhängt. Bis zum August 2007 wurden bereits 9.300 Fahrzeuge kontrolliert – also deutlich mehr in diesem Jahr, noch einmal eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr - und es wurden 828 Strafen verhängt. Im Vergleich zu der Anzahl der verhängten Strafen ist es zu relativ wenigen Berufungen beim Unabhängigen Verwaltungssenat gekommen – insgesamt hat es 28 seit dem Jahr 2004 gegeben. In 22 Fällen wurde den Berufungen stattgegeben. Im Jahr 2006 war es eine einzige. In der Folge hat es daher Überlegungen gegeben, die Verordnung zu überarbeiten, und die Formulierung hinsichtlich des Umweges klarer zu gestalten, damit die Exekutive eine noch bessere Handhabe hat, das LKW-Fahrverbot zu kontrollieren. Dritte Klarstellung: Wenn es eine Möglichkeit gibt, eine gute Verordnung gegen den Mautausweichverkehr noch zu verbessern, dann bin ich gerne bereit, das zu tun. Es muss nur wirklich eine Verbesserung bringen. Es wurde auch aus Kreisen des Unabhängigen Verwaltungssenates angeregt, in der Verordnung auf einen zumutbaren Umweg abzustellen. Es muss dabei natürlich ein gut begründbares Kriterium gefunden werden, welcher Umweg zumutbar sein soll und welcher Umweg nicht mehr zumutbar ist. Das "Umweg"-Kriterium wird ja nur dann schlagend, wenn der erwünschte Weg auf der Autobahn länger ist als die vergleichbare Route auf Landes- und Gemeindestraßen. Es wurde somit als begründbares Kriterium ausgewählt, dass ein Umweg dann zumutbar sein sollte, wenn die Schadstoffemissionen auf der längeren Autobahnroute nicht höher sind als auf der vergleichbaren Route im untergeordneten Netz. Ein Auftrag, dies zu prüfen, ist an Professor Hausberger vom Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik an der TU Graz ergangen. Im Ausgangspunkt der Untersuchung werden die Emissionen je Kilometer für unterschiedliche LKW-Kategorien mit jeweils durchschnittlichen Beladungsgraden für verschiedene typische Strecken auf einer Autobahn und auf dem untergeordneten Straßennetz berechnet. Es werden die Emissionen von NOx, PM, CO2, HC sowie der Kraftstoffverbrauch gerechnet. In den Schlussfolgerungen kommt die Studie zum Ergebnis, dass die Emissionen auf dem untergeordneten Netz um 23 Prozent höher sind als auf der Autobahn. Es kann daher gesagt werden, dass ein Umweg von etwa zwanzig Prozent auf der Autobahn zumutbar ist, weil er keine höheren Schadstoffemissionen verursacht. In einem weiteren Schritt hat Professor Hausberger ausgeführt, dass diese Aussage ziemlich genau der zeitlich schnellsten Route entspricht. Die schnellste Route – das ist in der Regel die Route über die Autobahn – ist auch die emissionsmäßig günstigste Route und für die Wirtschaft die kostengünstigste Route. Ziel der Studie war es, Maßnahmen - um die Frage zu beantworten – Ziel der Studie war es, Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung von LKW-Verkehr zu finden. Erste Präsidentin: Bitte, eine Zusatzfrage. Abg. Trübswasser: Ja, in der Diskussion am 24. September ist klar herausgekommen, dass Herr Professor Hausberger gemeint hat, natürlich sind diese 23 Prozent ein Durchschnittswert, der in seltenen Fällen zutreffend sein wird. Wir haben gerade in Oberösterreich Stellen, Regionen, die topografisch so gestaltet sind, dass sich wesentlich längere Umwege lohnen würden, weil der Schadstoffausstoß durch die Berge und durch die Konfiguration der Straße viel größer wären. Mich hat auch interessiert und warum – das ist meine Frage – wurden so wichtige Belastungen, wie zum Beispiel die Lärmbelastung nicht einbezogen, obwohl wir wissen, dass wir auf den hochrangigen Straßen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt haben, auf den niederrangigen Straßen jedoch die Anrainerinnen und Anrainer voll der Lärmbelastung ausgesetzt sind und auch von der Entfernung zur Straße her, viel mehr gefährdet sind? Warum wurde der Lärm nicht in diese Studie einbezogen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist richtig, dass die Bevölkerung, die an Landes- und Gemeindestraßen wohnt, neben der Schadstoffbelastung auch dem Verkehrslärm massiv ausgesetzt ist. Dieser Umstand ist ja gerade der Grund, warum wir verkehrsregelnde Maßnahmen, weniger LKWs in den Wohngebieten haben wollen, nämlich zur Entlastung der Bevölkerung. Trotzdem konnte das Kriterium Lärm nicht in die Untersuchung einbezogen werden. Und ich möchte das auch kurz erläutern: Die Schadstoffemissionen eines LKWs wären bei zügiger Fahrt auf der Autobahn geringer als bei Fahrten mit niedrigen Gängen oder vielen Stopps und Anfahrten. Je schneller der LKW fährt, umso weniger Schadstoffe produziert er. Je langsamer er fährt, umso mehr Schadstoffe kommen beim LKW heraus. Beim Lärm verhält sich das genau umgekehrt. Langsame Fahrten sind leiser als schnelle Fahrten. Würde man das Lärmkriterium heranziehen, würde das unter Umständen (Unverständliche Zwischenrufe) eine Fahrt durch die Orte gegenüber der Autobahn bevorzugen. Das ist das ganz einfache Kriterium. Wenn ich sage, wo viel Lärm ist, darf er nicht fahren. Dann darf der LKW nicht mehr auf der Autobahn fahren. Leise ist er im Ortsgebiet, dort dürfte er fahren. Der Herr Professor Hausberger hat das dem Abgeordneten Trübswasser ganz genau erklärt. Das ändert nichts dran, liebe Kollegin Schwarz, du findest das lustig. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schwarz) Ich finde das gar nicht lustig. Du findest das lustig, ich sage dir, das ganze Thema ist gar nicht lustig. Das Problem ist nur, wenn man dieses Kriterium heranzieht, dann bringen wir die LKWs nicht weg. Wir wollen sie wegbringen und deshalb haben wir auch diese Woche in Ried und in Braunau die entsprechenden Fahrverbote, aber die absoluten Fahrverbote, nicht Mautausweichfahrverbote, verhängt. Dort, und da kannst du noch so lachen, es gibt Bezirke wie Braunau oder Rohrbach, Kollegin Schwarz, du kommst ja von dort, die haben keine Autobahn, daher wird es auch dort keine Mautausweichverordnung zur Autobahn geben können. Daher brauchen wir in diesen Bezirken andere Lösungen, nicht? Und diese anderen Lösungen werden jetzt konsequent gesetzt. Und ich bin mir sicher, dass wir die Ortskerne entsprechend gut entlasten werden. Mir liegt der Schutz der Bevölkerung wirklich am Herzen. Und ich sage es noch einmal, ich bin auf konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Mautausweichverordnung wirklich zugänglich. Aber, es müssen konstruktive Vorschläge sein und sie müssen die Situation der Menschen verbessern und nicht verschlechtern. Und daher habe ich auch zugesagt, jetzt nicht die neue Verordnung sofort in Kraft aufzusetzen, sondern die alternative Variante, die gewünscht wurde beim Mautausweichgipfel auch entsprechend ausarbeiten zu lassen, gegenüber zu stellen, und dann haben wir drei Varianten, die jetzige, den schnellsten Weg und auch die Variante mit ganz konkreten Strecken plus, minus 20 oder 15 Prozent Umweg. Dann schauen wir uns die drei Varianten an und ich hoffe, dass dann die beste gemeinsame genommen wird und auch umgesetzt wird. Wie gesagt, ich stehe zur Entlastung der Bevölkerung, ich stehe zu intelligenten Lösungen, aber Lösungen und Maßnahmen, die die Situation verschlechtern oder die den Menschen mehr Kummer bringen, dafür stehe ich selbstverständlich nicht zur Verfügung. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Herr Abg. Trübswasser. Abg. Trübswasser: Also Ihre Aussage, dass die Fahrten auf niederrangigen Straßen, mit niedrigerer Geschwindigkeit durch Ortskerne eine geringere Belastung für die Anrainer bedeutet, die werde ich sicher noch vor Ort mit den Leuten besprechen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Kollege Trübswasser, du hast wie in den letzten Monaten immer meine Aussage völlig verdreht und entstellt. Und ich möchte das auch zurückweisen. Dir hat der Professor Hausberger ganz deutlich gesagt, dass ein Lkw, wenn er langsamer fährt, leiser ist und wenn er schneller fährt, lauter ist. Und das habe ich dir jetzt noch einmal wiederholt. Und daher habe ich nicht gesagt, dass die Lkws mehr werden sollen oder dass sie angenehm sind im Ortsgebiet, sondern ich sage dir noch einmal für deine Diskussionen, wir wollen die Lkws aus den Ortsgebieten hinaus haben und wir werden die dafür notwendigen Maßnahmen auch setzen. Erste Präsidentin: Der Herr Kollege Trübswasser stellt jetzt noch seine Frage. Abg. Trübswasser: Meine Frage ist: Sie haben angekündigt, dass jetzt punktgenau für örtliche Verhältnisse Maßnahmen gesetzt werden, dass Verkehrsbeschränkungen gemacht werden durch die BHs. Das halte ich ja grundsätzlich für die richtige Richtung und beweist auch, dass die bisherigen Maßnahmen nicht gegriffen haben oder nicht ausreichend gegriffen haben. Meine Frage ist jetzt, auf welchen Stellen werden in der nächsten Zeit oder wurde die BH beauftragt, diese Maßnahmen zu setzen und wer koordiniert diese Maßnahmen über die Bezirksgrenzen hinaus? Erste Präsidentin: Bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Lieber Gunther, du stellst Fragen, die du natürlich schon längst weißt. Du weißt genau, dass eine BH in der Bezirkshauptmannschaft die Kompetenz hat und dass die einzelnen BHs untereinander nicht koordiniert werden, sondern jede BH kann und wird ihre Maßnahmen setzen. Punkt eins: Das ist in Niederösterreich so, wo alle Lkw-Fahrverbote durch Maßnahmen der BHs erlassen wurden. Das ist so ein dicker Katalog. (Abg. Trübswasser: "Und wozu gibt es eine Landesregierung?") Das ist so ein dicker Katalog. Wir bleiben ja bei unserer Mautausweichverordnung. Wenn eine Maßnahme über einen Bezirk hinausgeht, ist das Land Oberösterreich zuständig. Hier nehmen wir auch unsere Verantwortung wahr, und dass die Lkw-Mautausweichverordnung nicht greift, weise ich wieder zurück. Ich kann jetzt noch einmal alle Bundesstraßenzählstellen herunterzählen. Lkw-Zahlen sind aufgrund der Mautausweichverordnung auf diesen Strecken zurückgegangen. Und Faktum ist, dass durch das hohe Wirtschaftswachstum in Oberösterreich, innerhalb von zwei Jahren sieben Prozent, der Güterverkehr dramatisch zunimmt. Ob man das will oder nicht, von vier Lkws fahren drei für die oberösterreichische Wirtschaft. Und da kann ich nicht sagen, die dürfen in Oberösterreich nicht fahren. Da muss ich überlegen, wo sind die Routen und die bestmöglichen Lösungen, um das Wirtschaftswachstum zu unterstützen, aber die Wohnbevölkerung zu entlasten. Und ich glaube, da sind deine Konzepte und Vorschläge nicht sehr gut geeignet. Ich muss einfach sagen, wenn immer ich die Vorschläge nachprüfe oder nachrechne, dann kommt heraus, dass das eigentlich das Falsche ist. Das macht mir aber überhaupt nichts. Ich nehme alle Diskussionsbeiträge gerne an und auf und wenn immer eine Verbesserung in den Maßnahmen enthalten ist, sage ich zu, dass sie auch gesetzt wird. Erste Präsidentin: Eine weitere Zusatzfrage stellt der Herr Abgeordnete Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wir waren ja gemeinsam beim Mautgipfel und dort wurde von dir ein Entwurf für eine neue Verordnung vorgelegt, der aber viele Fragen aufgeworfen hat. Du stellst dort auf diese zeitliche Komponente und dieses Werk wurde von der Wirtschaftskammer ganz besonders hinterfragt und aber auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat mit vielen Fragezeichen versehen. Das heißt, wie gehst du jetzt damit um und was dürfen wir in dieser Richtung erwarten? Erste Präsidentin: Bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Zum einen ist es so, dass der schnellste Weg nach der Hausberger Studie eindeutig die beste Lösung darstellt für die Wirtschaft, weil er der kostengünstigste ist. Der schnellste Weg die beste Lösung für die Umwelt darstellt, weil er die Schadstoffe minimiert und weil der schnellste Weg in den meisten Fällen eben die Autobahn zur Grundlage hat und die Lkws dort hinkommen, wo sie hingehören, auf die Autobahn. Zum Unabhängigen Verwaltungssenat, der hat wertvolle Anregungen gemacht und die haben wir in die Verordnung auch gleich eingebaut. Und der Unabhängige Verwaltungssenat hat uns ja unterstützt bei unserer Arbeit. Der hat ja nicht gesagt, wir sollen es nicht machen, sondern der hat ja bisher selber immer, wenn er seine Entscheidungen getroffen hat, den Routenplaner herangezogen, hat geschaut, ist das die schnellste Route oder ist das nicht die schnellste Route, und wenn es nicht die schnellste Route war, dann hat er den Bescheid aufgehoben. Also in Wahrheit hat bisher der UVS genau nach diesem Schema auch gearbeitet und der UVS selber hat schriftlich, das liegt vor, angeregt, entweder ein zeitliches oder ein Streckenkriterium einzuführen. Also wir arbeiten da mit dem UVS ganz eng zusammen. Wir werden natürlich auch die neue Verordnung noch einmal mit dem UVS abstimmen und wir werden den zweiten Entwurf, den es geben wird auf Wunsch des Gipfels, auch mit dem UVS abstimmen. Aber der UVS schreibt am Schluss immer hin, wie es wirklich geht, wird man dann erst in der Praxis sehen und wird man bei den Erkenntnissen sehen. Also wir haben die Anregungen des UVS aufgenommen, haben das in den jetzigen Entwurf schon eingebaut und werden in den zweiten Entwurf, den wir auf eurem Wunsch hin noch einmal erarbeiten, auch wieder die Wünsche und die Vorschläge des UVS miteinbauen. Der ist wichtig. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht mehr. Dann danke ich Ihnen Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Die Fragestunde ist geschlossen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich danke Ihnen auch. Erste Präsidentin: Ich ersuche den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Eingang umfasst heute 18 Beilagen.Die Beilage 1268/2008, das ist eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über die Einhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2008 – Oö. FlUGG 2008). Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1270/2007, das ist eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Bauordnung 1994 geändert wird (Oö. Bauordnungs-Novelle 2008). Diese Beilage wird dem Bausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1271/2007, das ist eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2008). Diese Beilage wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1272/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Jagdgesetz geändert werden. Diese Beilage werden dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1273/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2007). Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1274/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz – Oö. SBG). Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1275/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Straßengesetz 1991 geändert wird Oö. Straßengesetz-Novelle 2007). Diese Beilage wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1276/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenskrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzepts 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1277/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1291/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend eine wirksame Lkw-Mautflüchtlings-Verordnung. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1292/2007, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keine Strompreiserhöhung der Energie AG Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1293/2007, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keinen Verkauf von Anteilen am Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam durch die Energie AG Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1294/2007, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keinen Verkauf von Teilen der Müllverbrennungsanlage WAV II durch die Energie AG Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1295/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1296/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1297/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1298/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Klarstellung und den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1299/2007, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mit beim Herrn Schriftführer für die Verlesung des Einganges. Alle von ihm verlesenen Beilagen finden Sie wie immer auf Plätzen vor. Wir beginnen mit der Abarbeitung der Dringlichkeiten, und zwar mit der Beilage 1276/2007, es handelt sich hier um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenkrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzeptes 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und erteile der Frau Landesrätin Dr. Stöger das Wort. Landesrätin Dr. Stöger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollege, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Masterplan, das Investitionskonzept 2008-2015 des Klinikum Wels wurde in der Zeit vom Juni 2006 bis Februar 2007 von der Firma Delta Baumanagement GmbH geprüft. Die grundsätzliche Genehmigung des Planes erfolgte am 19.3.2007 in der Gesundheitsplattform. Die Beschlussfassung ist dringend geworden in der heutigen Landtagssitzung, da erst dann der entsprechende Darlehensvertrag mit Mehrjahresverpflichtung in der Höhe von 50.515.500 Euro, also 50 Millionen Euro, abgeschlossen werden kann. Dieser Darlehensvertrag wiederum soll noch heuer abgeschlossen werden, damit die Umsetzung des Masterplanes fristgerecht erfolgen kann. Es ist eine Vorlauffrist für Ausschreibungen von Banken, Baufirmen. Wir rechnen mindestens drei Monate. Durch die rasche bauliche Umsetzung wird sichergestellt, dass mit der Neuausrichtung und Verbesserung der Betriebsabläufe eine optimale Patientenversorgung gewährleistet werden kann. Gleichzeitig können die von der oberösterreichischen Spitalsreformkommission beschlossenen Zielvorgaben erfüllt werden, also die Übersiedlung der Psychiatrie, die Einrichtung von RNS-Betten. Insbesondere können aber durch die rasche Umsetzung die Baukosten aus Indexerhöhungen möglichst gering gehalten werden, sodass neben den gesundheitspolitischen Aspekten auch ein außerordentlich hohes wirtschaftliches Interesse an der sofortigen Umsetzung des Masterplans besteht. Ich bedanke mich bei den Klubs für die Anerkennung der Dringlichkeit und dass von einer Zuweisung der Regierungsvorlage zu einem Ausschuss abgesehen wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke Frau Landesrätin. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf dem ersten Blick mutet es ein bisschen eigenartig an, dass eine derartige Vorlage dringlich behandelt werden muss. Wir haben es gehört, Frau Kollegin Landesrätin Dr. Stöger hat uns informiert, dass es sich hier um ein mehrjähriges Projekt handelt, das bis in das Jahr 2015 reichen wird und das im Wesentlichen dazu dient, jene Veränderungen zu finanzieren, die aufgrund der Diskussionen über die Krankenhausreform am Standort des Klinikum Wels notwendig geworden sind. Es sind inzwischen auch alle notwendigen Beschlüsse seitens der Plattform gefasst worden, im Sanitätsrat die Behandlungen durchgeführt worden. Es sind Behördenverhandlungen schon durchgeführt worden. Es stehen sozusagen die Kräne bereit und die Bauarbeiter stehen vor der Tür, die etwas günstigeren Preise der Wintersaison sollen genutzt werden. All das wurde terminisiert, auch der notwendige Beschluss im Landtag hier und heute. Was aber noch gefehlt hat, um das Ganze auch formal abwickeln zu können, war der Regierungsbeschluss. Der wurde gefasst, nachdem es noch einige kleine Änderungen in der Textierung gegeben hat und daher die heute dringliche Behandlung. Ich darf dazu mitteilen, das wird aber niemanden verwundern, dass die ÖVP sowohl der Dringlichkeit als auch dem späteren Antrag die Zustimmung erteilt. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir werden natürlich der Weiterentwicklung und den notwendigen Maßnahmen des Schwerpunktkrankenhauses Wels nicht im Wege stehen. Es hat bei uns aber doch ein bisschen Rätselraten darüber gegeben, warum die Dringlichkeit, wenn ich selber und wir ja auch bereits die Genehmigung vom 19.3. in der Gesundheitsplattform wissen oder selbst daran beteiligt waren. Das Rätselraten ist natürlich auch gerechtfertigt, wenn man die gute Achse zwischen dem Krankenhaus Wels und dem Land Oberösterreich kennt, auch personeller Art, und man schaut dann, was ist den wirklich der Grund der Dringlichkeit. Das ist, glaube ich, eine gewisse Aufgabe einer kontrollierenden Opposition. Wir haben, das sage ich jetzt so wie es ist, wir haben das was geplant ist für in Ordnung gefunden, würden aber den Vorschlag machen, dass, wenn irgend ein Eingang einer Vorlage vielleicht durch die Sommerpause und so weiter zu spät erfolgte und dadurch die Dringlichkeit notwendig wurde, dass man uns nicht lange rätseln lässt, was ist denn wirklich der Grund und was steckt dahinter, sondern das man halt das einmal auch so sagt wie es ist. Es ist aufgrund gewisser Vorgänge jetzt dringlich geworden, hätte vielleicht schon also in der Juli-Sitzung eingebracht werden können und dass man also hier das einfach so sagt wie es ist. Wir werden also der Dringlichkeit und auch dem Inhalt zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir haben schon vieles gesagt zu diesem Projekt. Wir haben ja in den Vorbesprechungen, wo wir diese ganzen Umbaumaßnahmen immer wieder, auch in der Gesundheitsplattform und im Ausschuss diskutiert haben, ja auch immer zugestimmt. Für mich ist dabei ein wesentlicher Bereich, der da wirklich umgesetzt werden kann, das heißt die Psychiatrie, derzeit extern in einem eigenen Krankenhaus, wirklich in den allgemeinen Krankenhauskomplex zu integrieren, wo man dann wirklich sagen kann, diese Art von Krankheit, dieses Krankheitsbild rückt ein Stückchen näher in alle anderen Bereiche und so wird es wieder sensibler auch für die Bevölkerung spürbar, dass es neben körperlichen Krankheiten eben auch psychische Krankheiten geben kann. Das ist ein wesentlicher Faktor. Wie ich gesehen habe in diversen Diskussionen mit den Fachleuten dort vor Ort, ist das sehr gewünscht und sie sehen alle einen Vorteil, eben ganz nahe am großen Krankenhaus angeschlossen zu sein und dass damit die Psychiatrie einen wesentlichen Stellenwert auch im allgemeinen Krankenhaus bekommt. Daher werden wir diese Umsetzung so rasch wie möglich natürlich auch unterstützen und befürworten die Dringlichkeit und den Inhalt. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Wortmeldung mehr. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1276/2007 zustimmen, bitte ich Sie, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1277/2007. Es handelt sich hier um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 % der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag zur Dringlichkeit die Wechselrede und erteile dem Herrn Landesrat Anschober das Wort. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidenten, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Oberösterreich und der Oberösterreichische Landtag, die Oberösterreichische Landesregierung haben ja mehrfach das jetzt gültige Ökostromgesetz sehr kritisiert immer wieder, auch gefordert, dass das deutsche erneuerbare Energiegesetz, das mittlerweile von 49 Staaten dieser Erde nachempfunden und nachvollzogen wurde, auch bei uns Gültigkeit hat, weil damit vor allem im Bereich Photovoltaik ein großer Boom ausgelöst wurde. Das sehen alle, die über die Grenze nach Bayern fahren, dass da die Dächerlandschaft eine andere ist. Nichts desto trotz müssen wir das jetzige Ökostromgesetz bestmöglich für Oberösterreich und für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger nutzen. Da gibt es unterschiedliche Regelungen und beim Ausbau der Photovoltaik haben wir eine Besonderheit, nämlich ein Kofinanzierungssystem, das heißt, der Bund stellt 50 % der Fördermittel zur Verfügung, wenn auch die Länder 50 % der Fördergelder zur Verfügung stellen für die Laufzeit von zwölf Jahre, für die ein entsprechendes Förderungssystem gilt. Wir werden die Mittel vergeben. Das ist eine schwierige Situation. Sie werden nach dem so genannten Windhunde-Prinzip vergeben. Das heißt, wer zuerst kommt, mahlt bzw. kassiert. Um es anders auszudrücken, wer schneller ist, wer mobiler ist, wer rascher ist, holt mehr Gelder in das jeweilige Bundesland. Ich danke noch einmal für den Beschluss des Oberösterreichischen Landtags vom 9. November des letzten Jahres, fast ein Jahr mittlerweile aus, wo der Oberösterreichische Landtag nach einer sehr sachorientierten Diskussion, wie ich meine, die erste Fördertranche zur Verfügung gestellt hat. Und wir sind das einzige Bundesland, das ein Gesamtkontingent zur Verfügung gestellt hat. Das hat den ganz großen Vorteil, dass wir immer ganz schnell reagieren können. Das heißt, wenn der Förderwerber X die Genehmigung erhält, die bei der ÖMAG, der Bundesförderstelle einreicht, können wir innerhalb weniger Stunden sofort die Kofinanzierung des Landes, so lange der Gesamtkontingenttopf nicht ausgeschöpft ist, sicherstellen und deswegen ganz schnell dabei und sehr erfolgreich dabei, Bundesgelder aus Wien, aus dem Ökostromfonds abholen. Das rechnet sich auch. Ich habe gerade vom Bund, von der Bundesregierung die entsprechende Statistik über die Entwicklung des Photovoltaikmarktes in Österreich im Jahr 2006 gekriegt. Und wir sehen dabei, dass gut 50 % der Photovoltaikanlagen, die im vergangenen Jahr in Österreich errichtet wurden, nach Oberösterreich gegangen sind, deswegen, weil wir schnell reagieren können und damit am meisten Geld, die Hälfte des gesamten Topfes, nach Oberösterreich holen können. Jetzt ist es so, dass es im Frühling und im Sommer einen ziemlichen Boom an Interessenten im Bereich Photovoltaik gegeben hat, wir deswegen in der Situation sind, dass das jetzige Kontingent aufgebraucht ist. Dieser Antrag sieht vor ein zweites Kontingent, eine zweite Tranche, damit wir diese erfolgreiche Strategie des Landes, möglichst rasch viel Geld von Wien abholen zu können für den Ausbau der Photovoltaik, fortsetzen können. Damit wäre für die nächsten Monate, wahrscheinlich für das nächste Jahr zirka, je nach dem wie viele Interessenten es gibt, wieder ein erfolgreiches Nutzen des Bundesökostromgesetzes für Oberösterreich geregelt. Noch einmal, Windhundeprinzip: Wer am schnellsten reagieren kann, holt am schnellsten die Gelder nach Oberösterreich. Ich danke dafür, dass in der Landesregierung grundsätzlich Einvernehmen geherrscht hat und ich bedanke mich im Vorhinein bereits für die Zuerkennung der Dringlichkeit. Ich glaube, es macht im Sinne der Sache Sinn. Diskutiert wurde es ja und ich stehe selbstverständlich für alle Fragen, die sich noch ergeben sollten, gerne zur Verfügung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Kiesl. Abg. Kiesl: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gerade sehr ausführlich von Landesrat Rudi Anschober die Regelungen bezüglich Photovoltaikenergieanlagen gehört. Im November letzten Jahres hat der Oberösterreichische Landtag bereits beschlossen, dass 50 % der elektrischen Energie aus Photovoltaikanlagen für ein erstes Gesamtkontingent übernommen werden. Im Umweltreferat sind die Aufwendungen für das zweite Gesamtkontingent vorhanden. Das Land Oberösterreich übernimmt für die Anlagen wiederum 50 % der erforderlichen Aufwendungen für die Abnahme von elektrischer Energie für eine Laufzeit von zwölf Jahren, also längstens jedoch bis Ende des Jahres 2021. Der gesamte Kofinanzierungsaufwand des Landes Oberösterreich beträgt rund 2,2 Millionen Euro. Seitens der ÖVP unterstützen wir natürlich die Dringlichkeit dieses Antrages und ich ersuche um Annahme. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist selbstredend, dass sich die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag anschließen wird. Es ist dies die logische Konsequenz dem Grunde nach des ganzen Landtags zum Bekenntnis des Ausbaues der alternativen Energien in Oberösterreich. Es ist notwendig, dass die Entwicklung, gerade im Bereich der Photovoltaik, zu einer weiteren Steigerung der Effizienz, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Technik seine Kontinuität weiter findet. Deswegen ist es sinnvoll, dieser zweite Tranche im Rahmen einer Mehrjährigkeitsverpflichtung zuzustimmen. Es wurde bereits gesagt, es gibt Handlungsbedarf auf Bundesebene. Es gibt einen einstimmigen Beschluss, glaube ich, dieses Hauses betreffend die Überarbeitung des Ökostromgesetzes. Wir alle gemeinsam haben Richtung Wien eine Resolution geschickt, die ja durchaus positiv aufgenommen wurde. Nur die Geschwindigkeit der Umsetzung könnte vielleicht noch etwas gesteigert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist gerade auch heute und in diesen Tagen ein wichtiges Signal des Oberösterreichischen Landtags, Geld freizuschaufeln, Geld freizugeben für alternative Energien. Wenn man in diesen Tagen die Tageszeitungen durchblättert und die Signale aus Brüssel, was die Renaissance der Atomstrom-Lobbys und den weiteren Ausbau der Atomenergie in Europa betrifft, glaube ich, setzt Oberösterreich, setzen wir gemeinsam da, glaube ich, das richtige Zeichen, dass unserer Meinung nach der Weg der Energiegewinnung, zumindest in Oberösterreich, aber wir sagen in Wirklichkeit für ganz Europa ein ganz ein anderer sein sollte. Abschließend vielleicht nur eine Anmerkung der Vollständigkeit halber. Ich habe mir die Debatte vom 6. November 2006 durchgelesen. Schon damals wurde kritisiert, ob das notwendig ist, das im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages zu machen. Damals war es notwendig, weil die Verordnung, die gemacht wurde, um den 26. Oktober gemacht wurde und binnen sechs Wochen umgesetzt werden musste. Dieses Mal wäre es vielleicht nicht so dringend gewesen, weil man ja, denke ich, schon früher hätte sehen können, wie sich die Ausgaben im Bereich der Photovoltaik entwickeln. Nichts desto trotz, ich erinnere dich nur an deine eigene Kritik, als du noch Klubobmann warst, dass das Windhundeprinzip nicht nur bei der Ökoenergie abzulehnen ist, sondern vielleicht auch, was den Landtag betrifft. Also immer dort, wo es möglich ist, nicht dringliche Anträge zu machen, wären wir als Abgeordnete dankbar, damit wir sie zumindest ordnungsgemäß in den zuständigen Ausschüssen bearbeiten können. In diesem Fall aber sehen wir die Notwendigkeit ein und werden sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Ing. Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag, sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitliche sprechen uns ganz klar für die erneuerbare Energie aus. Wir sind dafür, dass es einen weiteren Ausbau der Förderungen im Bereich Photovoltaik gibt in Oberösterreich. Nachdem eine Kofinanzierung in Oberösterreich besteht, nachdem das abhängig ist, dass auch wir die Gelder in Oberösterreich freigeben, sehe ich auch natürlich die Dringlichkeit und den Inhalt für unterstützenswert. Nachdem der Herr Landesrat Anschober vom Windhundeprinzip gesprochen hat und wer zuerst kommt, mahlt zuerst, unterstützen wir Freiheitlichen diesen Antrag. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zu Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1277/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1291/2007. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag zur Dringlichkeit die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja heute schon in der Fragestunde begonnen, über den Mautausweichverkehr zu sprechen. Es reicht natürlich jetzt nicht meine Zeit aus, um in jedes Detail eingehen zu können, aber ich möchte einige Punkte festhalten, warum wir diesen Antrag eingebracht haben und warum wir glauben, dass dieser Antrag dringlich ist. Wer vor Ort die Belastung der Menschen kennt, die nicht nur tagsüber, sondern auch nachts vom Schwerverkehr geplagt werden, vor allem vom Schwerverkehr, der vermeidbar ist. Da möchte ich gleich zu Beginn etwas festhalten, was glaube ich, ganz wesentlich ist. Den Grünen geht es in keiner Weise darum, Güterverkehr zu verhindern, Güterverkehr, der notwendig ist, weil wir Gott sei Dank eine florierende Wirtschaft haben. Uns geht es in erster Linie darum, dass wir den Güterverkehr so organisieren, dass die Menschen in diesem Lande davon profitieren, aber nicht unter diesem Güterverkehr leiden. Da muss man natürlich dazu sagen, dass ein Bringen des Güterverkehrs auf die Schiene, auf jene Straßen, die dafür vorgesehen sind und geeignet sind, Vorrang haben muss. Es wird natürlich, und das sage ich gleich zu Beginn, immer das Gegenargument gebracht, naja die Bundesbahnen haben nicht genug Fahrzeuge, um die Container oder die LKWs transportieren zu können, es gäbe in ganz Europa keine entsprechenden Fahrzeuge. Da muss ich dazu sagen, wenn die Bundesbahnen verschlafen haben, dass sie rechtzeitig die entsprechenden Fahrzeuge anschaffen, so hängt das natürlich auch damit zusammen, dass der Druck aus den Bundesländern nicht groß genug war und auch nicht aus Oberösterreich groß genug war, dass die Bundesbahnen rechtzeitig reagiert haben. Ich erinnere an das, sage ich einmal, an das Desaster im Almtal, als nach der Sturmkatastrophe im heurigen Frühjahr, im heurigen Winter, der Abtransport des Schadholzes zum Großteil, zu 90 Prozent auf der Straße erfolgt ist und nicht über die Schiene, was natürlich eine unnötige Belastung der Bevölkerung darstellt. Aber zurück zu den Mautausweichstrecken. Ich nehme zur Kenntnis, dass Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Haider heute gesagt hat, dass punktgenau in den Bezirken Ried, da geht es um die B144, Verkehrsbeschränkungen gemacht werden. Genau das ist, was wir wollen, und wir wollen das nicht nur in Ried, sondern wir fragen im Bezirk Ried, was ist mit der B143, was ist mit Gaspoltshofen. Es gibt noch sehr viel zu tun und wir wollen nicht, was im Mautausweichverkehrsgipfel zutage gekommen ist, dass wir uns auf ein System mit diesen 23 % beschränken und eine Verordnung anstreben, die wiederum nicht haltbar ist, die wiederum gekippt wird, wenn Transporteure in Berufungen gehen. Wir wollen eine Verordnung, die berücksichtigt eine Abwägung der Werte. Was ist uns wichtiger? Einige Umwege, die die LKWs in Kauf nehmen müssen oder die Belästigung der Bevölkerung? Ich sage allen jenen, die nicht an so einer Mautausweichstrecke wohnen, sie sollten sich einmal einen Tag lang oder zu Stoßzeiten diese Belastung geben. Die ist wirklich katastrophal. Ich sage noch eines dazu. Wir haben ja die Autobahnen und die Schnellstraßen ausgestattet mit Lärmschutzmaßnahmen. Das ist ja nicht billig. Wir haben durch Raumordnung verhindert, nach Möglichkeit sage ich dazu, dass sich diese Strecken mit Wohngebieten queren, dass sie gegenseitig darunter leiden, dass Autobahnen zu nahe an bewohntes Gebiet gebaut werden. Aber jetzt diese Strecken nicht vorrangig zu nutzen für den Schwerverkehr, sondern die Ortsgebiete dadurch belasten, halte ich nicht nur für einen umweltproblematischen Weg, sondern vor allem für einen gesundheitsgefährdenden Weg. Ich denke, wir sind noch lange nicht am Ende, das wird mir die Frau Gesundheitslandesrätin sicher bestätigen, am Ende der Liste möglicher Schäden, die eintreten durch Lärm, durch Feinstaub und alle diese Stoffe, die leider Gottes durch den Verkehr zu den Menschen in den Ballungsräumen kommen. Wir und vor allem die Landesregierung und in der Person des Verkehrsreferenten, wir haben dafür zu sorgen, dass wir diese Entflechtung des Schwerverkehrs von den Wohngebieten erreichen, dass wir auch die Güterabwägung richtig machen. Was ist uns wichtiger, Umwege über geeignete Strecken oder das Fahren dieses Schwerverkehrs, dieser Gütertransporte auf ungeeigneten Wegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass durch die Ankündigung, die gestern schon in der Zeitung gestanden ist, dass es punktgenaue Verordnungen geben wird und auch durch die Bestätigung heute in der Fragestunde sich das Verkehrsreferat auf dem richtigen Weg findet. Ich wünsche mir, dass die Koordinierung der einzelnen Aktivitäten der Bezirkshauptmannschaften auch von der Landesregierung vorgenommen wird und jetzt nicht die Bezirkshauptmannschaften sozusagen in ihrem Wirkungsbereich auf sich alleine gestellt werden. Dann glaube ich, werden wir zu einer vernünftigen, für die Wirtschaft verträglichen und für die Menschen in diesem Land optimalen Lösung kommen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Unterstützung dieses Antrages sowohl bei der Dringlichkeit als auch inhaltlich. Danke schön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Mautausweichverkehr, der Verkehr insgesamt ist ein sehr umfassendes und je nach Betroffenheit kann man es natürlich unterschiedlich beleuchten. Ich finde es sehr wesentlich, dass wir heute diesen Antrag diskutieren, dass wir eine wirkungsvolle Mautausweichverordnung beschließen, eine wirkungsvolle Mautausweichverordnung, die greift und die größtmöglich die betroffenen Interessen bündelt. Wir können uns darüber freuen, dass der Wirtschaftsstandort Oberösterreich gut funktioniert. Die Wirtschaftsdaten wachsen, sieben Prozent Zuwachs in den letzten beiden Jahren, das ist eine gute Zahl, da sind wir sehr stolz, natürlich auch mit dem Nebeneffekt, dass der Verkehr hier das seinige beitut. Das Thema Mautausweichen ist ein Thema, das uns seit mehreren Jahren jetzt in der Zwischenzeit begleitet und seit gut einem Jahr sind wir sehr intensiv damit befasst und wir stellen fest, wir sind eigentlich noch keinen Schritt weiter gekommen. Es wird herum geschrieben, aber letztendlich ist keine Seite der Betroffenen wirklich zufrieden, weder die, die Anrainer sind, noch die, die den Transport durchführen müssen und da muss man auch sagen, den Transport durchführen für die Wirtschaft. Und wir waren ja in den letzten Wochen mehrfach beisammen und haben mit den Transportunternehmungen gesprochen und haben gesagt, wieso haut ihr immer uns her als Transportunternehmer, wir sind die, die eine Dienstleistung vollbringen. Bitte bedenkt, dass wir hier den Wirtschaftsstandort nicht schwächen dürfen. Faktum ist auch, dass die regionalen Unterschiede vorhanden sind. Wir haben es zuerst bei der Fragestunde von dir Herr Landesrat ja vernommen und umso sensibler ist die Thematik. Nur wir glauben schon, dass wir höchste Zeit verspüren, dass wir hier mit allen Betroffenen und Beteiligten eine Lösung suchen müssen. Das was zur Zeit passiert, dass man dort eine Verordnung erlässt und da eine Verordnung erlässt und keine einzige dieser einzelnen Verordnungen stellt die Leute zufrieden; das ist Faktum. Wenn ich aus der betroffenen Region Frankenmarkt Vöcklatal rede, dann ist Faktum, dass zwar dort kurzfristig weniger LKWs durch Frankenmarkt fahren, aber genauso ist Faktum, dass diese Verordnung die LKW-Wirtschaft, die Transportwirtschaft wirtschaftlich unterschiedlich darstellt. Sie ist wettbewerbsverzerrend und wir haben eine ganze Reihe von Unternehmungen, die sagen, das kann so nicht sein, und darum Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, diese von dir verordnete Verordnung kann mehr oder weniger nicht so bleiben, wird nicht halten. Hier haben wir Handlungsbedarf und hier gibt es wie gesagt enorme Probleme. Ich meine, dass diese Diskussion heute eine sehr zielgerichtete ist, aber eine sehr, sehr notwendige ist. Wir haben jetzt in wenigen Wochen den Winter, und wenn wir hier wieder die Sache aussitzen wollen, dann tun wir sicher insgesamt der Thematik nichts Gutes. Wir haben durchaus Zeit verloren. Andere Bundesländer haben hier gehandelt und nach meiner Information gibt es dort zufrieden stellende Lösungen. Wir sind von dieser zufrieden stellenden Lösung wirklich noch meilenweit entfernt. Das hat letzte Woche der Mautgipfel gezeigt und darum ist hier höchste Eisenbahn und darum ist die Dringlichkeit zu hundert Prozent gegeben und wir werden als ÖVP-Fraktion ganz sicher dieser Dringlichkeit zustimmen und weiterhin an der Thematik dabei sein. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abg. Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass wir alle Maßnahmen unterstützen, die dazu beitragen, dass der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und auf die Wasserwege verlegt wird. Der vorliegende Initiativantrag der Grünen beinhaltet ein sehr wichtiges verkehrspolitisches Thema, ein Thema, welches die Menschen natürlich in unseren Gemeinden, die an den stark befahrenen Straßen wohnen, genauso betrifft wie die Transportwirtschaft. Aus diesem Grund hat der zuständige Referent, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider, vor wenigen Tagen am 25. September 2007 hier im Landhaus ja zu diesem Gipfelgespräch eingeladen, der zum Thema diesen Mautausweichverkehr hatte und wo neben den Fachleuten die Vertreter der Klubs und die Transportwirtschaft teilgenommen haben. Bei diesen Gesprächen, und heute ist es auch schon angesprochen worden, hat Professor Dr. Hausberger von der TU Graz die Variantenstudie zur Auswirkung von LKW-Fahrverboten vorgestellt, und eines ist dabei ganz klar herausgekommen, nämlich dass die geringsten Emissionen dort entstehen, wo auch die gesamte Fahrzeit am geringsten ist. Professor Hausberger ist auch zu der Erkenntnis genommen, dass bei Anwendung eines Routenplaners davon ausgegangen werden kann, dass die schnellste Strecke auch in Bezug auf die Emissionen die zu bevorzugende Strecke ist. Bei diesem Gipfelgespräch hat Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider auch den Entwurf einer neuen Verordnung vorgelegt, in welcher genau diese Erkenntnisse berücksichtigt wurden. Es wurde auch vereinbart, dass eine weitere, dritte Verordnungsvariante ausgearbeitet und vorgelegt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenige Tage nach diesem Gespräch, nach dieser Vereinbarung wird heute von den Grünen ein Antrag dringlich zu diesem Thema eingebracht, der in Wirklichkeit keine einzigen Lösungsansätze beinhaltet. Was wir aber brauchen sind Lösungsansätze. So müssen an besonders belasteten Straßenabschnitten verkehrsregelnde Maßnahmen gesetzt werden, die genau auf diese lokale Situation eingehen. Und wenn die Grünen glauben, dass es bessere Vorschläge gibt, als die im Verordnungsentwurf beinhalteten, dann ist es überhaupt kein Problem und ich fordere Sie auf Kollege Abg. Trübswasser, komm heraus zum Rednerpult, sag hier deine Verbesserungsvorschläge, präsentiere sie dem Landtag oder bringe sie öffentlich in die Diskussion ein. Um es noch einmal klar zu sagen, der Verkehrsreferent hat nicht nur beim Gipfelgespräch, sondern auch heute hier vor diesem Rednerpult ganz klar gesagt, dass er sehr offen auch für bessere Ideen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist daher dieser Antrag ganz klar eine parteipolitische Aktion. (Beifall) Ich würde daher dringend für mehr Sachlichkeit, Frau Kollegin Abg. Schwarz, bei diesem so wichtigen Thema ersuchen, denn aufgrund der derzeit gültigen Verordnung setzt das Verkehrsreferat des Landes Oberösterreichs seinen Weg zum Schutz der Anrainer auf stark belasteten LWK-Routen im Bundesland konsequent fort. Wir haben eine bestehende Verordnung, eine Verordnung, die gegen den Mautausweichverkehr wirkt. So ist es gelungen, dass großräumige Verkehre auf die Autobahnen zurückverlagert wurden, die wegen der Maut zunächst auf das untergeordnete Straßennetz ausgewichen sind. Es gibt aber auch Bezirke, die keine Autobahnen haben und auch dort ist eine Lösung gefragt. So haben zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften Braunau und Ried im Innkreis unsere volle Unterstützung bei den nun erlassenen Verordnungen für die Fahrverbote für LKWs über 3,5 Tonnen in stark belasteten Gebieten. In allen Bezirken, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es uns um den Schutz der Anrainer, die bis zum Bau leistungsfähiger und auch überfälliger Ortsumfahrungen besser vor Verkehrslärm geschützt werden sollen. Von diesen Fahrverboten, und das haben wir auch immer gesagt, ist jeweils der Quell- und Zielverkehr in den betreffenden Gebieten ausgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider hat schon bisher gezeigt, dass er immer wieder Schritte zur Entlastung von Anrainerinnen und Anrainern von stark betroffenen Straßen setzt und es ist daher falsch, wenn Kollege Abg. Hüttmayr behauptet, dass nichts Zufriedenstellendes geschehen ist. Ich denke hier insbesondere an die B1 in Frankenmarkt, wo ein ganz besonderes wichtiger Schritt gegen den LKW-Mautausweichverkehr gesetzt wurde und ich weiß, dass es auch zu Reglungen in Schwanenstadt und in Attnang-Puchheim kommen wird. Im Landtag, Kollege Abg. Hüttmayr, zu fordern, dass LKW-Fahrverbote kommen und dann vom zuständigen Landesrat, der für die Wirtschaft zuständig ist, ein Schreiben zu machen, dass diese nicht kommen soll, das ist zu wenig. (Beifall) Und nachdem vom Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider bereits ein neuer Verordnungsentwurf vorgelegt wurde und nun auch zugesagt wurde, dass ein weiterer, ein dritter Verordnungsentwurf gemacht wird und wir bereits ja eine bestehende Verordnung haben, die auch wirkt und wo laufend Maßnahmen gesetzt werden, stimmen wir natürlich dieser Dringlichkeit nicht zu, das ist ja doch ganz klar, es ist ja alles auf Schiene. Was wir wollen, ist die bestmöglichste Lösung. Die haben wir in Oberösterreich, wir sind aber gerne bereit, sie zu verbessern. Danke Ihnen! (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Nächste Redner ist Herr Klubobmann Mag. Abg. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt muss ich aufpassen, dass man da keinen falschen Verdacht bekommt. Ich glaube, ich werde heute später noch Gelegenheit haben, durchaus unterschiedliche politische Positionen zum Verkehrsreferenten herauszuarbeiten. Aber was hier passiert, das ist einfach ein unfairer Zangenangriff von Grün-Schwarz, weil ich war beim Verkehrsgipfel dabei, wo der Verkehrsreferent die Probleme sehr detailliert allen dargelegt hat. Richtig, wir haben eine bestehende Verordnung und es gibt mit dieser bestehenden Verordnung noch einzelne Probleme, zum Beispiel Altheim und andere sind bereits genannt worden. Es gibt einen Entwurf, der von Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider vorgelegt worden ist hinsichtlich einer komplett neuen Regelung, der interessant ist, der aber Probleme beinhaltet. Ich denke, gibt es so ein GPS für LKWs, wo man die schnellste Route tatsächlich feststellen kann, ist das nicht auch das Wirtschaftlichste für die Unternehmen und für die LKWs. Und es gibt ganz gleich, was er macht, Kritik und das ist ja ganz witzig. Auf der einen Seite ist der Abg. Hüttmayr Anrainervertreter und kämpft vehement natürlich gegen den LKW-Verkehr. Und auf der anderen Seite ist er natürlich Wirtschaftskämmerer und kämpft für den LKW-Verkehr und deswegen habe ich gesagt, der Ansatz von Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider jetzt eine so genannte lokale Diversifizierung durchzuführen und das genau anzuschauen, welche Alternative es zu diesem jetzt von seiner Verordnung lokal heruntergebrochen möglich wäre, wird in der nächsten Arbeitsgruppe vorgestellt. Und zwischendurch gehen wir in den Landtag und panieren irgendwen ein bisserl her. Das ist eine unseriöse Politik. Ich war selbst als Umweltreferent damit beschäftigt. Achtzig Prozent unseres Verkehrs ist Ziel- und Quellverkehr der oberösterreichischen Wirtschaft. Wir wissen alle, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen wollen und wie heute auch bereits richtig gesagt wurde, dass selbstverständlich der Lärm hier ein wesentliches Kriterium ist. All das ist mitzuberücksichtigen. Wenn man dann auf andere Bundesländer verweist, dass die so toll sind, dann möchte ich einfach aus dieser Arbeitsgruppe eine Verkehrstafel aus Niederösterreich zitieren. Die muss ich nämlich selber schon ein paar Mal lesen, damit ich dann weiß, wie ich richtig fahren würde. "3,5 Tonnen LKW-Fahrverbot ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für den Verwaltungsbezirk Lillienfeld, die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, westlich der A 2 Südautobahn sowie für die Gemeinden Hirtenberg, Herrenstein, Berndorf, Pottenstein, Weißenbach, Triesting, Furth-Triesting, Altenmarkt-Triesting und Wilhelmsburg, Milchtransporte gilt nicht zu den Verbotszeiten der Ferienverordnung". Wenn man sich jetzt diese Zusatztafeln dieser Verkehrszeichen anschaut, dann bedarf es also einer besonderen Schnelllesetechnik, wenn man unterwegs ist, damit man überhaupt weiß, vorausgesetzt man kennt alle Bezirksgrenzen, wo jetzt genau nördlich und südlich von einer bestimmten Gemeinde wirklich vorgesehen ist. Das ist nicht fair. Wir sind jetzt eingeladen worden, in einer Arbeitsgruppe wirklich seriös die Positionen auszutauschen. Ich glaube, alle miteinander wollen einerseits die Menschen vor Lärm und Abgasen schützen und auf der anderen Seite selbstverständlich nicht unsere Wirtschaft irgendwo benachteiligen. Deshalb halte ich den Dringlichkeitsantrag für vollkommen überflüssig. Wir sind in der Arbeitsgruppe beschäftigt, wir werden das neue Modell vorgelegt bekommen, wir Freiheitlichen lehnen diesen Dringlichkeitsantrag, diesen Zangenangriff von Grün-Schwarz ab. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Wenn Sie dem Antrag zur Dringlichkeit zur Beilage 1291/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtages betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung, beitreten, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österrreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wie der Schriftführer angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 1292/2007, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keine Strompreiserhöhung der Energie AG Oberösterreich, im Rahmen ihres Antrages vor, diese keinem Ausschuss zur Vorbereitung zuzuweisen. Es handelt sich hier um den Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend keine Strompreiserhöhung der Energie AG Oberösterreich. Dazu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Abg. Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Frage der Strompreiserhöhung ja oder nein erleben wir seit dem 5. Juli dieses Jahres wahre Wechselbäder. Am 5. Juli hat es hier herinnen geheißen, als Begründung für den Börsegang, dass der Strom billiger wird oder jedenfalls nicht teurer. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat genau vom 5. Juli bis zu einem Schreiben des Herrn Landeshauptmannes gedauert, das ich vorliegen habe, an die Belegschaft der Energie AG als Brief gegen die böse SPÖ, denn hier steht herinnen, Teilprivatisierung wird weder einen Ausverkauf des Wassers noch steigende Strompreise bringen, und gleichzeitig ersucht der Herr Landeshauptmann den Betriebsratsvorsitzenden an die Belegschaft diesen Brief zu verteilen. Meine Damen und Herren, nicht Josef Pühringer als ÖVP-Vorsitzender hat den Brief geschrieben, sondern er in seiner Rolle als Landeshauptmann und als solcher kann ich ihn ja nur als Eigentümervertreter verstehen, denn sonst hat er keine Befugnis, diesen Brief überhaupt an die Belegschaft zu schicken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und es passiert nicht einmal vierzehn Tage später Folgendes, dass in der Aufsichtsratssitzung, wie ich den Medien entnehme, eine Strompreiserhöhung – wir kommen schon noch drauf – beantragt wird und dann, nachdem man den Titel Strompreiserhöhung weg gestrichen hat, den gleichen Betrag im Budget drinnen lässt, quasi eine versteckte Strompreiserhöhung, dass man erst dann die Strompreiserhöhung durchführt, wenn man an der Börse ist, weil dann wird sie durchgezogen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das noch was mit Redlichkeit zu tun? Ich sag es Ihnen, das ist die Behübschung, wie wir gesagt haben, die für den Börsegang notwendig ist. Und jetzt frage ich Sie da herinnen, ob Sie es gegenüber der Bevölkerung rechtfertigen können, dass ein Versorgungsunternehmen in Oberösterreich bei einer Gewinnsituation, die im Geschäftsjahr 2005/2006 90 Millionen Euro betragen hat, im Jahr 2006/2007 bei 125 Millionen Euro liegen wird, und horchen Sie zu, das sind Beträge, die der Herr Generaldirektor bei seiner Pressekonferenz in Wien laut APA erklärt hat, dass die Gewinnsituation noch gegen 200 Millionen Euro gehen wird jährlich, dass dann eine Strompreiserhöhung gerechtfertigt ist für ein Versorgungsunternehmen, wenn wir ohnehin schon einen der höchsten Strompreise in Österreich haben. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte ein schlechtes Gewissen, würde ich an den 5. Juli denken, wo ich genau unter dieser Begründung aus Ihrer Warte heraus dafür gestimmt habe, weil ja das nicht passieren wird - und nicht einmal drei Monate später ist die Strompreiserhöhung bereits unter dem Tisch wartend, damit die Braut geschmückt werden kann. Und ich werde, meine sehr verehrte Damen und Herren, zur Beweisführung, weil ich mich jetzt auf Medien bezogen habe, das was ich heute gesagt habe, dem Rechnungshof als Protokoll übermitteln, mit der Bitte exakt zu überprüfen, ob ein Satz von dem, was ich heute gesagt habe, unrichtig war. Und wir werden uns dann Anfang Dezember, Kollegin Abg. Schwarz, wiederum mit lustigem Grinsen darüber unterhalten, ob etwas falsch oder richtig war. Ich hätte überhaupt ein ganz ein schlechtes Gewissen an Ihrer Stelle, ganz ein schlechtes Gewissen, weil wenn Schwarz-Grün einer Strompreiserhöhung zustimmen und wenn der selbe Betriebsratsvorsitzende, der von Herrn Landeshauptmann noch den Brief bekommen hat, dass es keine Strompreiserhöhung geben wird, gemeinsam mit den ÖVPlern im Aufsichtsrat für eine Strompreiserhöhung stimmt – ohne Titel, damit das ganz richtig ist – aber die Strompreiserhöhung drinnen hat im Budget, dann ist das aus unserer Sicht ein verstecktes Spiel, meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir eigentlich immer kritisiert haben. Wir wollen ein Versorgungsunternehmen Energie AG, das leistbare Preise, das einen Ausbau der Energieanlagen zur Selbstversorgung hat und nicht, wie wir heute noch hören werden, Preise erhöht und Anlagen verkauft, den Eigenanteil der Versorgung reduziert auf diese Art und Weise und trotzdem die Preise erhöhen möchten. Das ist eine falsche Politik. Das ist eine Politik für die Aktionäre, die die Stromkunden zu bezahlen haben, die Haushalte, meine Damen und Herren, und auch die Gewerbebetriebe haben kein Verständnis für eine solche Politik. (Beifall) Deshalb beauftragen wir den Herrn Landeshauptmann, wenn er schon als Eigentümervertreter an die Belegschaft herantritt, entweder in einer Hauptversammlung oder wie er es bei der gespag gemacht hat, da kann ich locker darauf verweisen, dann wird er keine Schwierigkeiten haben auf den Vorstand einzuwirken, dass diese Strompreiserhöhung für 2007 und 2008 zu unterbleiben hat. Wir werden diesen Fall absolut im Auge behalten, wir werden alles tun, dass Oberösterreich nicht für Aktionäre zu zahlen hat, sondern dass wir für eine geordnete Stromversorgung in Oberösterreich auch weiterhin alles machen, und dazu haben wir uns als Abgeordnete für die Menschen und nicht für die Aktionäre verpflichtet. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wenig überrascht bin ich schon vom formulierten Inhalt dieses Antrages, nicht so sehr aus politischen Gründen, denn das kann ja, wie man es so schön sagt, leicht greifbar sein, warum die SPÖ jetzt versucht, in diese Richtung auch eine politische Diskussion anzufachen. Es wurde ja auch inseriert von der SPÖ, aber in Kenntnis der einschlägigen Gesetze überrascht mich eigentlich der Antrag um so mehr. Lieber Karl Frais, als Mitglied des Landesparlaments müsstest du ja eigentlich wissen, dass das, was ihr da in eurem Antrag verlangt, rechtlich gar nicht möglich ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wie bei der gespag?") Was denn bei der gespag? Sei mir nicht böse, da steht, der Landeshauptmann wird als Eigentümervertreter aufgefordert, im Wege einer Hauptversammlung sicherzustellen, dass die Strompreise nicht erhöht werden. Das ist ja ein eklatanter Bruch des Aktiengesetzes, in dem ganz eindeutig festgelegt ist, dass der Vorstand selbständig die Geschäfte führt und keiner Weisung unterliegt, das müsstest du doch wissen. Genau so müsstest du wissen, ich zitiere ja nur das Gesetz, und ich denke mir, du wirst es ja vielleicht auch gelesen haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Lies den ganz Satz der dort steht!") Ja, den kann ich dir vorlesen, wenn es dir ein Anliegen ist. Das ist der Paragraf 70 des Aktiengesetzes: Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens usw. usf. es erfordert. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ein zweiter Punkt. Es dürfte auch der SPÖ nicht unbekannt sein, dass wir uns seit 2001 in einem vollliberalisierten Markt bewegen beim Strom und dass daher der Preis nicht gebildet wird durch die Weisung der Eigentümer, sondern aufgrund des Marktes. Das wirst du wahrscheinlich auch wissen, dass es aufgrund der Bestimmungen gar nicht möglich ist, dass eine direkte Einflussnahme in diesen Fragen möglich ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Hat der Herr Landeshauptmann den Brief jetzt geschrieben?") Ich bin einiger Maßen verwundert, Karl, ich meine, das ist ja irgendwie schon grotesk, du musst ja wissen, was du in deinen eigenen Antrag hineinschreibst, du führst dich ja selber ad absurdum als Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft, da lachen ja die Hühner, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall) Was auch bekannt sein dürfte oder auch nicht, das weiß ich jetzt mittlerweile nicht mehr, in Oberösterreich gibt es eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft Linz AG und Energie AG, die ENAMO, mit zwei Geschäftsführern, die letztlich auch dafür zuständig sind, die sind übrigens genau so weisungsfrei, für die gilt das Aktiengesetz nämlich auch, dort ist das zu handhaben, wenn das, wie gesagt, eine direkte Einflussnahme, so wie es in dem Antrag verlangt wird, darstellt, dann wird auch wieder das Kartellgesetz schlagend. Ich meine, das Kartellgesetz muss ich aber da herinnen nicht vorlesen, dass das aufgrund der Bestimmungen allein schon des Paragrafen 1 gar nicht möglich ist, was ihr da drinnen verlangt, aber dazu kommt noch der Paragraf 29, der auch eine Strafandrohung, eine Strafbestimmung hat, wenn tatsächlich sozusagen hier eine Preisbildung auf diese Art und Weise erfolgt. Die ENAMO wurde nämlich genehmigt unter ganz anderen Bedingungen, nämlich als gemeinsame Vertriebsgesellschaft. Wenn man gegen das verstößt, in der Art und Weise, wie es der Antrag verlangt, dann liegt hier ein Vertriebskartell vor, das nicht genehmigt wurde und würde eine Strafe bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes bedeuten. Da möchte ich sehen, was da los ist, wenn so was dann tatsächlich schlagend wird, da wird die SPÖ mit gesenkten Häuptern wahrscheinlich da sitzen und sagen, na ja, wie kann denn so etwas passieren. Ich muss ganz ehrlich sagen, so einen eigenartigen Antrag, der fachlich so wenig unterlegt ist und der ganz eklatant verstößt gegen rechtliche Bestimmungen, die jeder kennen müsste in diesem Haus, das habe ich eigentlich schon lange nicht mehr erlebt. Ich würde daher für folgendes plädieren, wir machen den Antrag nicht dringlich, wir gehen noch einmal in den Ausschuss, dort erklären wir, wenn es sein muss, auch unter Beiziehung der einschlägigen Experten, wie das wirklich funktioniert am Strommarkt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es dafür gibt, dann möge die SPÖ noch einmal nachdenken, was sie da eigentlich verlangt in diesem Antrag. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Rede einmal mit dem Landeshauptmann!" Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe schön langsam diese Zwischenrufe leid, die direkt angesprochen wurden. Ich kann nichts dafür, dass ich direkt in der Blickschneise jedes SPÖ-Mandatars sitze, der hier hervorne steht und redet und ich scheinbar irgendwie alle reize. Es tut mir leid, ich bin normaler Weise ein fröhlicher Mensch, schön langsam geht es mir aber auf den Geist, ich werde es auch einmal so kundtun. Das ist keine Art und Weise, wie man mit jemanden umgeht. So, jetzt zum Antrag. (Beifall) Auch wenn ich nicht als Expertin auftreten möchte, darf ich doch noch einmal zur Kenntnis bringen, wie sich der Strompreis zusammensetzt. Der Strompreis setzt sich zusammen, das kann jeder und jede auf der E-Control-Homepage nachlesen, einerseits 33 Prozent dieses Strompreises gilt für das Nutzungsentgelt und Netzverlustentgelt usw., weitere 33 Prozent sind für Steuern und Abgaben und 34 Prozent dieses Gesamtendverbraucherpreises setzt sich aus diesen Marktpreisen zusammen, die schon angesprochen wurden, die wir ja aufgrund der EU-Liberalisierung, davon kann man halten, was man will, sich festsetzen. Hier diese 34 Prozent sind wirklich der Einflussbereich, der durch den Markt gegeben ist, die anderen Bereiche Netznutzungsentgelt usw. werden nach den Aufwendungen festgelegt und wird auch gut kontrolliert. Es wäre auch fatal zu glauben und zu sagen, wenn der Strompreis erhöht wird beim Endverbraucher, dass dann gleichzeitig der Gewinn steigt, wenn am Weltmarkt der Strompreis steigt, dann werden damit die Gewinne, ganz gleich welches Unternehmen, damit nicht steigen, wenn die weiter gegeben werden an den Endverbraucher. Das heißt, ganz klar ist, wenn man sich die Preise anschaut, die Linz AG liegt noch über dem Energie AG Preis, Energie AG liegt mit 19 Cent im höherpreisigen Sektor in ganz Österreich. Die EVN, die ja bekanntlich börsenotiert ist, die hat 18 Cent pro Kilowattstunden für den Endverbraucher, nur als kleine Zwischenbemerkung. Wenn wir also wirklich mittelfristig ernsthaft was machen wollen für den Strompreis, dann müssen wir schneller denken. Die beste Vorsorge für einen höheren Strompreis ist ganz klar die zeitgerechte Umsetzung einer Energiewendestrategie, meine Damen und Herren, Energieeffizienz und Forcierung erneuerbarer Energien, denn nur so schaffen wir weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Warum steigt denn der Weltmarktpreis, warum steigt er denn, bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren? Es wissen wir ja alle, Verbraucherzuwächse immer mehr und geopolitische Konflikte sind wesentliche Bereiche. Der Ölhunger Asiens ist ein Teil davon, dass der Preis immer mehr steigt, auch weil es begrenzte fossile Lagerkapazitäten gibt. Somit ist unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ein wesentlicher Bestandteil, warum gerade die Energiepreise weiter steigen werden, ganz gleich welche Form und welche Unternehmen in Österreich diesen Strom dann vertreiben an den Endkunden. Also hier die bessere Vorsorge, die haben wir auch in dem Antrag für den Teilbörsegang, für den gesicherten Teilbörsegang der Energie AG hineingeschrieben, weil das ein wichtiger Faktor ist, um die Strompreise langfristig stabil zu halten. Es ist schon angesprochen worden, mit 51 Prozent Landeseigentum hat das Land Oberösterreich auch weiterhin das Sagen. Strategien und Managementvorgaben, die uns nicht gefallen, können wir auch mitbestimmen, dann können wir in der Hauptversammlung, wie es im Aktionärsgesetz steht, klar mitbestimmen und mittragen. Die Dividendenhöhe wird vom Land Oberösterreich als Mehrheitseigentümer auch mitbestimmt, also hier zu sagen, wir haben keinen Einfluss als Land Oberösterreich, ob wir 100 oder 51 Prozent haben, das ist der gleiche Einfluss. Also hier müssen wir wirklich gemeinsam schauen, ich möchte nicht, so wie es vorher bei den Anträgen geheißen hat... (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das was der Kollege Strugl gesagt hat!") Über den Strompreis von außen haben wir keinen Einfluss, aber auf die Dividende. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schenner) Ich hätte es gerade verdeutlicht, aber noch einmal zur genauen Aufteilung, 34 Prozent, das ist der Preis, den wir am EU-Markt einkaufen. 33 Prozent des Endverbraucherpreises sind für die Netznutzungsentgelte, für das, dass der Strom von A nach B geleitet wird, dass sie auch einen Strom haben in allen Teilen, bis in das ländliche Eck hinaus, bis in die peripherste Region hinaus, 33 Prozent sind Steuerabgaben. Ist das jetzt genug Information, wissen Sie jetzt wie sich der Strompreis zusammensetzt? Okay, danke. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, weil wir glauben, dass auch diese Aussagen scheinbar noch einmal eine Vertiefung im Ausschuss brauchen und hier die Politik die Rahmenbedingungen für eine bessere Politik machen kann. Es ist wirklich unglaublich. Danke für die Aufmerksamkeit, Herr Klubobmann und Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Strugl, nicht als Abgeordneter sondern von der gleichen Alma Mater kommend, du hast mit den aktienrechtlichen Zitaten grundsätzlich Recht, du hast auch mit der so genannten Einspruchs- und Einflussmöglichkeit der Hauptversammlung Recht, aber dieser Antrag, der hier formuliert worden ist, beinhaltet ja nicht nur den Einfluss über die Hauptversammlung, sondern andere Möglichkeiten. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Insbesondere im Wege der Hauptverhandlung!") Zum Beispiel könnte der Herr Landeshauptmann Essen gehen mit dem Herrn Generaldirektor, mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden-Stellvertreter, er könnte verschiedentlich darauf Einfluss nehmen. Im Übrigen werde ich dann zum späteren Zeitpunkt, wenn es darum geht, wie ein bereits abgeschlossenes Geschäft beurteilt wird, auch erklären, wie es aktienrechtlich richtig möglich wäre, Einfluss zu nehmen. Das ist schwierig, es geht, man müsste den gesamten Aufsichtsrat austauschen, man müsste den gesamten Vorstand austauschen, man muss den Aufsichtsrat neu besetzen, da muss man einiges anders machen. Hier geht es um ganz etwas anderes, es gibt ja möglicher Weise auch in Zukunft Überlegungen, den Strompreis anzuheben. Da bin ich schon der Meinung, wie etwa hier die Oberösterreichischen Nachrichten schreiben: Oberösterreicher zahlen am meisten für den Strom, nur im Burgenland ist der Strom so teuer wie bei uns, dass es höchste Zeit ist, dass der Strompreis nicht nur nicht angehoben wird, sondern reduziert wird! Wir werden also der Dringlichkeit der SPÖ zustimmen, wir werden auch inhaltlich zustimmen, wir werden im Rahmen der inhaltlichen Debatte einen eigenen Antrag einbringen, dass wir den Strompreis auch reduzieren, denn warum ist es automatisch Gesetz, dass wir in Oberösterreich gegenüber den anderen Bundesländern den höchsten Strompreis zahlen. Wir werden einen Antrag in Erinnerung rufen, der von ÖVP, SPÖ und Grünen abgelehnt wurde, das verstehe ich überhaupt nicht, wo wir ein Familienmodell beim Strom einführen wollten, weil man in Oberösterreich immer wieder sagt, wir sind das Familienland. Man weiß ganz genau, wenn man Kinder hat, dass dann natürlich Energiekosten besonders durchschlagen. Warum gibt es im Strombereich kein Familienmodell? Ich darf erinnern, dass diese Anträge, die wir bereits eingebracht haben, Antrag 734/2005 am 24. November 2005 von ÖVP, Grüne und Sozialisten abgelehnt wurde. Das heißt, damals, wo wir uns bereits auch eingesetzt haben, besonders etwas für die Familien zu tun, wenigstens dort einen besseren Strompreis zu erzielen über ein Familienmodell, hat man es schlichtweg abgelehnt. Was ich nur hier nicht verstehen, Karl Frais, da stimmt natürlich deine Argumentation nicht, du weißt, dass in der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft der Vertreter der Stadt Linz einen Erhöhungsantrag gestellt hat. Im Übrigen auch höher für Linz als für die Energie AG, jetzt habe ich bis heute nicht den Medien entnehmen können, dass die Linz AG an die Börse gehen möchte, weil du es ja mit dem Börsegang irgendwo argumentiert hast. Bitte, wieso wird dann der Strompreis bei der Stadt Linz höher angehoben als bei der Energie AG im gesamten Bereich? Obwohl die Energie AG im Strombereich eh schon billiger ist, das verstehe ich nicht ganz, ich glaube, dass hier einfach Kraut und Rüben politisch durcheinander gewürfelt werden und jede Sachlichkeit verlassen wird. Ein gemeinsames Einsetzen für einen günstigern Strompreis in Oberösterreich, das ist ein Muss für jeden Abgeordneten, so lange wir in Oberösterreich am meisten zahlen im Bundesländervergleich. Aber ein seriöser Umgang mit unseren Unternehmen in Oberösterreich ist ebenfalls Verpflichtung für jeden einzelnen Abgeordneten dieses Hauses. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mit keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1292/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stellte fest, dies ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Weiters wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1293/2007 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend keinen Verkauf von Anteilen am Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam durch die Energie AG Oberösterreich. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss des Landtags, und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1293/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vorangegangenen Diskussion wurde ein Schreiben des Herrn Landeshauptmannes an den Personalvertreter der Energie AG zitiert, in diesem Schreiben vom 14. September 2007 schreibt der Herr Landeshauptmann, ich zitiere: An der anstehenden Teilprivatisierung wird es weder einen Ausverkauf des Wassers oder steigende Strompreise geben! Klubobmann Strugl hat uns gerade erklärt, dass das nach den bestehenden Gesetzen und Rechten gar nicht geht. Ich bin daher sehr gespannt, wie bei der kommenden Diskussion im Ausschuss dann diese Meinungsverschiedenheit ausgetragen wird, wie dann Licht ins Dunkel gebracht wird, sofern auch die Energie AG diesen notwendigen Strom noch erzeugt dafür. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "In dem Fall ist es die Linz AG, Herr Kollege!") Nun zum Antrag der Beilage 1293/2007 von uns. Meine sehr verehrten Damen und Herren, heuer im Frühjahr, genau am 25. März 2007 erfolgte am Traditionsstandort der Energie AG in Timelkam eine Grundsteinlegung, damals wurde der Grundstein gelegt für das neue Gas- und Dampfkraftwerk, und einige von Ihnen war ja mit dabei und konnten es miterleben, was bei diesem Festakt alles erklärt wurde. Der Kollege Hüttmayr hat dort sehr aufgepasst und mitverfolgen können, dass die Verantwortlichen der Energie AG damals erklärt haben, dass die elektrische Leistung dieses neuen Kraftwerkes 400 Megawatt betragen wird, dass der Stromverbrauch von 700.000 Haushalten damit abgedeckt wird, dass dieses Projekt 200 Millionen Euro kosten wird und dass dieses Projekt im nächsten Jahr, im Jahr 2008 auch in Betrieb gehen wird. Dank einer sehr modernen Technologie, die zu den saubersten und den effizientesten Kraftwerken Europas wird, dazu wird dieses GuD-Kraftwerk in Timelkam zählen. Eine sehr tolle Investition für die Energie AG, eine sehr tolle Investition natürlich auch für die Zulieferfirmen, aber auch für die gesamte Region. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Projekt haben auch die Verantwortungsträger der Energie AG eine strategisch richtige Entscheidung getroffen, denn die Steigerung der Eigenerzeugung ist ein sehr notwendiger und auch ein sehr wichtiger Schritt. Der Eigenerzeugungsgrad beim Strom liegt, wenn man sich den Geschäftsbericht der Energie AG aus dem Jahr 2005 und 2006 ansieht, bei 35 Prozent. Weitere 18 Prozent werden durch Bezugsrechte abgedeckt, zirka 47 Prozent macht der Fremdstrombezug derzeit aus und dieser Eigenerzeugungsanteil soll nun durch dieses neue Gas- und Dampfkraftwerk in Timelkam um 22 Prozentpunkte erhöht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dasselbe Horn stößt auch der Verbundgeneraldirektor Pistauer, der kürzlich ja festgestellt hat, dass die Erzeugungskapazitäten in Österreich derzeit zuwenig sind. Und wenn der Verbrauchszuwachs, in Oberösterreich haben wir immerhin plus drei Prozent pro Jahr, sich so weiter entwickelt, wird es in den Jahren 2012 bis 2015 zu einer Energieknappheit kommen. Steigende Nachfrage bedeutet aber auch einen steigenden Strompreis. Und wir hören ja immer wieder von Seiten der führenden Energiemanager, dass die Energiepreise steigen werden. Es hat der Generaldirektor Leo Windtner in einer APA-Aussendung ja sehr richtig festgestellt, wenn er sagt, dass die Energie AG ihre eigenen Stromaufbringungen stark erhöhen wird. Das ist sehr vernünftig und richtig. Und wir haben auch hier bei uns im Landtag am 5. Juli einen Beschluss gefasst. Einen Beschluss, der zwar von der Sozialdemokratie nicht mitgetragen worden ist, wo es um den Verkauf, um den teilweisen Börsegang der Energie AG ging, und hier lautet unter Punkt III der Beschluss folgendermaßen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Ausübung ihrer Mehrheitseigentümerschaft sicherzustellen, dass die Energie AG auch nach dem Börsegang zentrale Partnerin der ambitionierten, umweltorientierten oberösterreichischen Energiepolitik (mit den Säulen Energieeffizienz, Forcierung erneuerbarer Energieträger, Optimierung der Versorgungssicherheit durch Erhöhung des Eigenversorgungsgrades und konsequente Antiatompolitik) ist. Ende des Zitates des Beschlusses des Landtags vom 5. Juli 2007. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum erzähle ich dies? Ich erzähle es deswegen, weil es bei uns im Bezirk Vöcklabruck zur Zeit eine Reihe von brennenden Problemen und natürlich auch den Rauch der Gerüchteküche gibt, der nicht nur über der Lenzing AG liegt, sondern auch über dieses nun im Bau befindliche Kraftwerk der Energie AG in Timelkam. Die Spatzen pfeifen es vom Dach und man hört, dass 50 Prozent des Kraftwerkes an einen schweizer Partner verkauft werden sollen. Man hört auch, dass rund 30 Prozent der Strombezugsrechte ebenfalls zu diesem Partner ins Ausland gehen sollen. Wenn das stimmt, dann heißt das für mich, in Timelkam haben wir den CO2-Ausstoß und in der Schweiz haben sie ein Drittel sauberster Energie. Und ich frage mich daher, warum verkaufen wir nach Fertigstellung des Kraftwerkes nicht selbst den produzierten Strom? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass dieser Antrag sehr dringlich ist, begründet sich in der Tatsache, dass es auch bereits eine Aufsichtsratssitzung der Energie AG gab. Und wir haben uns daher entschlossen, diesen Dringlichkeitsantrag einzubringen, weil wir befürchten, dass, sollten diese Gerüchte einen realistischen Hintergrund haben, mit diesen Einmalerlösen durch den Teilverkauf die Bilanz der Energie AG aufgebessert werden wird. Dass dieser Teilverkauf mit dem geplanten Börsegang der Energie AG im Zusammenhang stehen könnte, wird doch nicht auf einer Zufälligkeit beruhen. Oder sollte durch diese Vorgangsweisen, wie es die Spatzen von den Dächern pfeifen, absichtlich die Energiebraut verschönert werden? Wir wollen aber keinen Verkauf von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und haben daher diesen Antrag eingebracht, weil wir in Oberösterreich die höchstmöglichste Eigenversorgung haben wollen. Wir fordern daher den Herrn Landeshauptmann Pühringer auf sicherzustellen, dass es zu keinem Verkauf der Anteile am Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam seitens der Energie AG kommt. Ich ersuche Sie daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, Herr Kollege Kapeller! Mich überrascht dieser Initiativantrag der SPÖ deshalb, weil sämtliche Beschlüsse zu diesem Thema, das hier angesprochen wird, nämlich dieses Partnermodell, im Aufsichtsrat der Energie AG bis zur letzten Aufsichtsratssitzung am 26. September 2007 immer einstimmig erfolgt sind. (Zwischenruf Abg. Mag. Baier: "Aha"!) Es hat hier drei einstimmige Beschlüsse gegeben, die ich in Erinnerung rufen darf. In der Aufsichtsratssitzung 9/2006 erfolgte die einstimmige Genehmigung des Budgets unter der Prämisse, dass 30 Prozent an der Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH im Geschäftsjahr 2006/2007 abgegeben werden. In der Aufsichtsratssitzung im März 2007 gab es ebenfalls eine einstimmige Genehmigung sämtlicher zur Umsetzung des Partnermodells notwendiger gesellschaftsrechtlicher Schritte. Und der dritte Beschluss erfolgte in der Aufsichtsratssitzung im Juni 2007, also heuer im Juni. Hier gab es einen Bericht über den aktuellen Stand. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Woher sind denn die Unterlagen?") Bitte? (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Woher sind denn die Informationen, Kollege Bernhofer?") Ja das sind Fakten, Herr Klubobmann! (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ja die Spatzen!") Das ist ja nicht geheim. Das sind Fakten, die bekannt sind. Nicht? Das heißt, im Juni 2007 wurde ein Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung zu diesem Partnermodell einstimmig vom Aufsichtsrat der Energie AG zur Kenntnis genommen. Das sind also Fakten, und darum wundert mich der heutige Antrag. Ich darf aber zu den Argumenten vom Kollegen Kapeller noch ein paar Bemerkungen machen, was dieses Partnermodell betrifft. Es umfasst zwar eine Übertragung von 50 Prozent an der Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH, jedoch nur von 30 Prozent der Strombezugsrechte, 70 Prozent verbleiben bei der Energie AG. Und zu diesen 30 Prozent, wo du also in Sorge bist, dass dieser Anteil ins Ausland verkauft wird, darf ich bemerken, dass auch dieser Stromanteil der Schweizer nicht ins Ausland exportiert werden wird, sondern zur Gänze ins oberösterreichische Stromnetz eingespeist wird, und somit im vollem Umfang, also zu hundert Prozent, der Versorgungssicherheit in Oberösterreich zu Gute kommen wird. (Beifall) Das sind die Fakten dazu. (Zwischenruf Abg. Kapeller: "Aber kaufen müssen wir dann schon!") Des weiteren darf ich heute noch einmal verweisen auf die Linz AG, wo ihr ja nicht ganz ohne Einfluss sein dürftet, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir sind aber jetzt beim Land!") ja aber man kann also schlecht bei der Energie AG etwas beanstanden, was man bei der Linz AG genau entgegengesetzt geregelt hat. Also, ich glaube, das ist nicht sehr glaubwürdig. (Beifall) Ich möchte hier nur feststellen, dass derartige Beteiligungen, wie sie angedacht sind und wie sie im Aufsichtsrat drei Mal einstimmig beschlossen wurden, auch bei der Linz AG bei einem kalorischen Kraftwerk der Steag in Deutschland gegeben sind, (Zwischenruf Abg. Schürrer: "Da schau her!") eine Beteiligung der Salzburg AG bei zwei kalorischen Kraftwerken der Trianel Power in Deutschland gegeben sind, ebenfalls die EVN eine Beteiligung bei einem kalorischen Kraftwerk der Steag in Deutschland hält und es weitere Beispiele in Vorarlberg und in anderen Teilen Österreichs gibt. Und auch in der Vergangenheit wurden vergleichbare Modelle auch von den Ennskraftwerken praktiziert. Warum? Das hat ja einen Grund. Das geschieht ja nicht aus purer Willkür heraus, weil diese Partnerschaften es ermöglichen, kostensparendere Kraftwerkserrichtungen und Risikooptimierung zu erreichen. Und was dazu, glaube ich, auch noch gesagt werden muss: Bei der Ausschreibung waren die Schweizer eindeutig die Bestbieter und sollen daher eben auch diesen Zuschlag erhalten. Die Energie AG wird durch diese Regelung die Möglichkeit rascher, weiterer Investitionsschritte haben, auch was in Richtung Optimierung der Versorgungssicherheit geht. Und der wesentliche Punkt, der vom Kollegen Kapeller auch angesprochen wurde, die Betriebsführung, die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze werden dauerhaft in Oberösterreich sichergestellt werden. Ich orte an dieser Diskussion, dass es notwendig ist, sich mit diesem Thema noch im Finanzausschuss eingehender zu befassen. Und aus diesem Grund können wir auch der Dringlichkeit keine Zustimmung erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass ich bis Dienstag, bis zum Eintreffen des Antrages der Sozialdemokratischen Partei, nicht gewusst habe, dass also ein fünfzigprozentiger Verkauf des Dampfkraftwerkes Timelkam geplant ist, wobei ich gleich vorausschicken möchte, dass ich nicht glaube, dass es sich um einen Verkauf handeln kann. Weil verkaufen kann man nur etwas, was im Endeffekt schon besteht. Das Kraftwerk besteht ja noch gar nicht, also kann es nicht wirklich verkauft worden sein. Es kann höchstens sein, dass es sich um eine Anteilsübertragung an der Kraftwerk Timelkam GmbH handelt und dass es an eine schweizer Stromgesellschaft gegangen sein soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne irgendwelche Vorteile für die Energie AG passiert ist. Das heißt, es wird also wahrscheinlich ein Partnermodell sein, wo es um eine gemeinsame günstigere Errichtung der Anlage geht. Das ist jetzt einmal meine Annahme. In der Begründung steht oder wird behauptet, dass Anteile der heimischen Stromproduktion ins Ausland gehen sollen. Ich bezweifle das. Ich kann es aber auch nicht widerlegen, weil ich die entsprechenden Unterlagen nicht habe. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das hat der Kollege Bernhofer eh eindeutig gesagt!") Und das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass wir im Ausschuss entsprechend darüber uns unterhalten sollen und uns das auch erzählen lassen sollten, was jetzt wirklich die Verträge betrifft. In der Begründung steht auch drinnen, dass es einen Einmalerlös gibt zur Bilanzaufbesserung. Einmalerlös heißt, man verkauft, bekommt das Geld und das war es. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Energie AG aus dieser Partnerschaft mit der schweizer Firma nicht finanztechnische oder bilanztechnische Vorteile lukriert. Ich bezweifle auch, dass das ein Aufsichtsrat so beschließen würde. Also ich würde auch in dem Bereich sagen, dass man diesen Wahrheitsgehalt in der Begründung auf den Grund gehen sollte. Kurzum: Der Landtag kennt die Verträge und das, was rund um diesen Antrag besteht, nicht. Das ist der Grund, warum ich glaube, dass wir diesen Antrag nicht dringlich behandeln sollten, sondern im Ausschuss uns darüber unterhalten. Ich möchte aber schon noch sagen, dass ich glaube, dass dieser Antrag natürlich auch ein Stück unterstellt, dass all das passiert ist, weil es also zum gesicherten Teilbörsegang der Energie AG kommt. (Zwischenruf Abg. Kapeller: "Nein, das ist reiner Zufall!" Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Reiner Zufall!") Und wenn die Aussagen stimmen, dass diese Beschlüsse einstimmig im Aufsichtsrat beschlossen wurden, schon im März 2007, da ist also dieser Bereich noch gar nicht diskutiert worden, dann wäre das an und für sich eine gute Widerlegung dieses Argumentes. Im Übrigen glaube ich, dass wir dem auf die Gründe gehen sollen, was da steht. Ich bin überzeugt, dass es sich nicht ganz so darstellt, wie es in der Begründung zu lesen ist. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster Redner zur Dringlichkeit Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst ist anzumerken, dass hier ein Finanzgeschäft von den Spatzen uns näher gebracht wurde, das wir alle miteinander nicht wirklich gut verstehen und wir uns nicht auskennen. Insofern wäre auch hier ein seriöser Umgang gefordert, weil nur auf Spatzen zu horchen und dann mit Kanonen zu schießen ist etwas überzogen. Wobei ich wiederum einen Antrag der Freiheitlichen hier ankündige, der durchaus zur Problemlösung beitragen könnte. Antrag der freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Besetzung des Aufsichtsrates der Energie AG: Die Landesregierung wird aufgefordert, in der nächsten Hauptversammlung der Energie AG sicherzustellen, dass Abgeordnete zum Nationalrat, zu den österreichischen Landtagen, zum Europäischen Parlament und zum Bundesrat sowie Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen künftig keine Funktion als Aufsichtsrat in der Energie AG ausüben können. Ich glaube, der hohe Strompreis, die politische Diskussion in den letzten Wochen, erzwingt dringend eine Maßnahme, dieses Unternehmen zu entpolitisieren und zu versachlichen. Und jetzt zur Sachlichkeit dieses Antrages. Im Übrigen habe ich ja ganz genau hingehört, was die Spatzen von den Dächern gepfiffen haben, dass es ja im Juni 2007 auch noch eine Aufsichtsratssitzung gegeben hat, wo der Vorstand genau über dieses Geschäft berichtet hat und der Aufsichtsrat dieses Geschäft einstimmig zur Kenntnis genommen hat. Also nicht drei Mal, ich korrigiere Kollegen Bernhofer, sondern vier Mal war der Aufsichtsrat mit dieser Thematik beschäftigt und hat es einstimmig beschlossen. Ich kenne das Geschäft immer noch nicht. Aber jetzt fordert die SPÖ eine Einflussnahme des Herrn Landeshauptmanns über die Hauptversammlung auf ein konkretes Geschäft, das abgeschlossen wurde. Denn, mit der entsprechenden Entscheidung des Vorstandes und mit der Entscheidung des Aufsichtsrats weiß ich jetzt nicht, wann die Unterschrift geleistet wurde oder schon wurde. Meint es die SPÖ jetzt ernst mit diesem Antrag, dann gibt es genau einen Weg, um das durchzuführen. Denn der andere Weg, dass jene Aufsichtsräte, die der SPÖ nahe stehen, Landesparteiobmann, Klubsekretär etwa einen Antrag gestellt hätten, ein aufsichtsratspflichtiges Geschäft nach § 95 Aktiengesetz direkt in die Hauptversammlung zu delegieren, wurde ja im Aufsichtsrat nicht gestellt. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Korrekt!") Und sonst hat ja die Hauptversammlung keine geschäftsordnungsmäßige Möglichkeit. Jetzt ist offensichtlich der Eigentümervertreter, übergeordnet politisch der Landtag, mit einem Geschäft nicht einverstanden. Was kann er tun? Ja, wir können eine Hauptversammlung einberufen, in dieser Hauptversammlung ist dann der gesamte Aufsichtsrat zu entlassen, weil der Aufsichtsrat darf ja nur zum Wohle des Unternehmens entscheiden und nicht auf Zuruf, sei es von links, von rechts, von oben oder von unten, das heißt, der gesamte Aufsichtsrat muss abgelöst werden. Dann gibt es eine Neubestellung des Aufsichtsrates und dieser neu bestellte Aufsichtsrat kann dann aus wichtigen Gründen den Vorstand abberufen. Ich verweise auf die Zeit des Stellenbesetzungsgesetzes. Also, wenn die SPÖ jetzt möchte, dass die Hauptversammlung Einfluss nimmt auf ein konkretes Geschäft, wo bis jetzt alle Anträge in der Energiefrage versäumt wurden, dann geht es nur über die Abberufung des Aufsichtsrates, sprich der Antrag der SPÖ zielt darauf ab, den eigenen Landesparteiobmann als Aufsichtsrat abzuberufen. Ich begrüße diesen Antrag, sage noch einmal, wir bringen einen Antrag ein, dass alle Politiker raus müssen aus dem Aufsichtsrat. Das gilt für alle gleich. Nicht nur für einen, sondern für alle, weil ich glaube, dass unser Unternehmen in Oberösterreich wirklich uns einen billigeren Strom bieten sollte, als eine unselige politische Diskussion, die zu Lasten des Unternehmens geht und letztlich von uns als oberösterreichische Stromkunden bezahlt werden muss. Wir werden deshalb bei aller Skepsis diesem Geschäft gegenüber stehend diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen, werden also im Ausschuss die Gelegenheit haben, dass der Aufsichtsratvorsitzende, der Generaldirektor oder ein Aktienrechtsexperte, den die SPÖ namhaft machen sollte, wenn ihr mir nicht glaubt, das verstehe ich ja, dass ihr mir nicht glaubt, aber ihr könntet ja vielleicht dem Jörg Mayer, der auch Jurist ist und Aufsichtsrat ist und stellvertretender Vorsitzender lange Zeit war, vielleicht glauben. Aber wenn ihr ihm auch nicht glaubt, dann sollten wir uns auf einen Aktienrechtsexperten einigen und im Ausschuss diesen beiziehen und der soll auch über die Schadenersatzforderungen die SPÖ informieren, die anstehen könnten, wenn man jemanden zu einer rechtswidrigen Handlung zwingen würde. Die Hauptversammlung könnte nur einen Beschluss fassen, der nichtig wäre. Und wenn der umgesetzt werden würde, würde er zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Aber ich glaube, das bedarf einer längeren Erörterung. Da sollte man einen Aufsichtsratsrechtler dazu beiziehen, einen von der Universität, könnt gerne ihr namhaft machen, und der soll euch das Gesetz etwas näher bringen, damit wir nicht hier Gesetze beschließen, die rechtlich unmöglich sind, die zu Schadenersatzforderungen führen würden. Und die Konsequenzen würden wiederum die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher über den Strompreis zu bezahlen haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1293/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich darf die Beilage 1293/2007 dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zuweisen. Es wurde ebenfalls angekündigt, dass für die Beilage 1294/2007 im Rahmen des Antrages vorgeschlagen wird, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend keinen Verkauf von Teilen der Müllverbrennungsanlage WAV II durch die Energie AG Oberösterreich. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage 1294/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin auch ein bisschen überrascht, Kollege Bernhofer, denn ich entnehme Informationen über Aufsichtsratssitzungen, die ja streng vertraulich sind, nur der Presse (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Und ich lese es in der Presse, Herr Kollege!") und nicht so detailliert. Also würde mich interessieren, weil das, was du jetzt erzählt hast, habe ich in der Presse nicht gelesen. In der Presse lese ich jedenfalls, dass im letzten Aufsichtsrat beschlossen wurde, sämtliche mobile Anlagenteile der Müllverwertungsanlage WAV II nach Frankreich zu verkaufen, anschließend zurückzuleasen und nach 15 Jahren wieder zurückzukaufen. Es wird also das nicht etwa diskutiert, sondern das wurde bereits beschlossen, womit sich die Dringlichkeit automatisch ergibt, denn wenn das im Aufsichtsrat mehrheitlich beschlossen wurde, dann ist naturgemäß Feuer am Dach. Wir lehnen, und das haben wir schon des Öfteren hier gesagt, den Verkauf von Einrichtungen der Daseinsvorsorge einmal grundsätzlich ab, weil wir glauben, dass Dispositionsmöglichkeiten für das Unternehmen Energie AG dadurch eingeschränkt werden und wesentlich eingeengt sind. Ich glaube auch, dass, um einen Vergleich mit der geschmückten Braut vom Kollegen Kapeller noch einmal heranzuziehen, dass es nicht recht viel Sinn macht, die Braut mit einem schönen Kleid und mit Schmuck zu behängen, wenn dahinter nur eine juristische Konstruktion ist, die ausgehöhlt ist, wo keine Substanz mehr da ist, wo wichtige Teile ausgeliehen sind und später zurückgekauft werden müssen, also eine ziemlich sinnlose Angelegenheit. Aber es gibt da noch einen zweiten prinzipiellen Grund. Wie schön man das auch immer bezeichnen mag mit Green leasing usw., es ist nichts anderes als ein Sale-and-lease-back-Geschäft. Es wird dadurch kein Produkt zusätzlich erzeugt, es wird keine Dienstleistung erzeugt, verdienen tun die Berater und Anwälte, es wird die Volkswirtschaft durch so ein Geschäft überhaupt nicht reicher. Dieses juristische Luftgeschäft, so möchte ich es bezeichnen, dient einzig und allein dazu, die öffentliche Hand, allerdings legal, um Steuern zu prellen. Das ist zum Nachteil derjenigen Steuerzahler, die es sich nicht richten können, ganz egal in welchem Land, und zum Nachteil derjenigen, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Wir haben daher auch aus prinzipiellen Gründen Bedenken gegen solche Luftgeschäfte. Natürlich kann man der Meinung sein, ja wenn ich Euros sehe, wenn es um das Geld geht, da interessieren mich gesamtwirtschaftliche Überlegungen, volkswirtschaftliche Überlegungen oder Ethik nicht mehr. Wir sind der Meinung, dass uns das nicht egal ist, sondern dass wir uns prinzipiell mit hoher Skepsis solchen Geschäften nähern. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Seid ihr dagegen, dass die Energie AG einen finanziellen Nutzen hat?") Das ist immer die Frage, auf Kosten von wem. Ich habe das gerade gesagt, Wirtschaftsethik, Volkswirtschaft, das interessiert mich nicht, wer das zahlen muss. Das ist auch egal, die Hauptsache, ein Unternehmen, das uns gehört, hat einen Vorteil. Wir stellen uns etwas anderes darunter vor. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Dann müsst ihr sagen, dass ihr lieber hohe Steuern zahlt!") Ich habe auch der Presse entnommen, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Zahlt der Stromkunde!") das zahlt nicht der Stromkunde, das zahlt der Steuerzahler, ich habe auch der Presse entnommen, dass die Kollegin Ruperta Lichtenecker, die grüne Nationalratsabgeordnete, im Aufsichtsrat zwar nicht selbst anwesend war, aber gegen diesen Deal stimmen hat lassen. Daher bin ich auch etwas gespannt, ob jetzt die Grünen bei der folgenden Abstimmung mutig und öffentlich ihrer Kollegin den Rücken stärken und unserem Antrag zustimmen werden oder ob sie nicht Mautflüchtlinge, aber Abstimmungsflüchtlinge sind und irgendwo in einen verborgenen Ausschuss flüchten werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Thomas Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben ja heute bei der Dringlichkeitsdebatte, dass das eher so in eine Art allgemeine Nachhilfe ausartet, weil offensichtlich die SPÖ Dringlichkeit mit fachlichem Darüberfliegen verwechselt und verabsäumt hat, sich ein bisschen in die Tiefen des Inhaltes zu begeben. Es soll mir daher bitte nicht als Überheblichkeit ausgelegt werden, wenn ich bei diesem Antrag etwas grundsätzlicher werde, was denn da dahinter steht. Wir haben zwar jetzt vom Kollegen der SPÖ gehört, dass offensichtlich die SPÖ nicht ganz so sieht, dass die Unternehmensführung eines Unternehmens, das noch dazu der öffentlichen Hand gehört, dazu da ist, dass dort möglichst kostengünstig gewirtschaftet wird, damit dann der Eigentümer, sprich die öffentliche Hand und in weiterer Folge der Kunde Vorteile hat. Er hat gesagt, wir stellen uns das anders vor, das ist eure Sicht der Dinge, aber damit ist das auch einmal eine gute Offenlegung vor der Öffentlichkeit. Wir glauben eher, und das ist ja auch in allen Gesetzen so festgelegt, dass die Unternehmensführung ja geradezu zur kaufmännischen Sorgfaltspflicht eben angehalten ist und schauen muss, wie können wir das Unternehmen bestmöglich auch in der Finanzierung aufstellen, damit dann eben zum Beispiel in unserem Fall die öffentliche Hand als Eigentümer auch den größten Nutzen und damit wir alle den größten Nutzen davon haben. Jetzt gibt es halt immer wieder im Lauf der Zeitabstände Möglichkeiten in ausländischen Steuersystemen, weil die SPÖ hat ja das heute auch so kryptisch dargestellt, da hat irgendwie der Steuerzahler dann Nachteile, also ich halte fest, in ausländischen Steuersystemen Möglichkeiten, dass dort Unternehmen Steuervorteile erzielen, wenn sie bei uns Anlagen beispielsweise kaufen und das dann zurückvermieten oder zurückleasen. Und der Steuervorteil, bekanntermaßen, wird dann eben aufgeteilt. Damit haben inländische Unternehmen und damit deren Eigentümer auch einen Nutzen davon, wobei die volle Verfügungsgewalt dieser inländischen Unternehmen auch immer im Inland bleibt. Das hat natürlich in den letzten Jahren dazu geführt, dass einige, auch Energieversorgungsunternehmen, derartige Vorgänge gemacht haben, die EVN zum Beispiel, aber interessanterweise auch die Linz AG, an deren Aufsichtsratsspitze ein sozialistischer Bürgermeister sitzt, deren Generaldirektor ein sozialistischer Ex-Stadtrat ist. Die haben zum Beispiel das ganze Strom- und Fernwärmenetz nach Amerika verkauft, wir haben in diesem Haus von euch schon einiges über Amerika gehört, und auch ein Kraftwerk wurde im Sinne eines Cross-Border-Lease nach Amerika verkauft und wieder zurückgeleast. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Das gibt es ja nicht!") Also möglicherweise hat das doch Vorteile und könnte es schon in der Verpflichtung der Unternehmensleitung liegen, diese Vorteile auch zum Wohle der Öffentlichkeit zu nutzen. Und jetzt gibt es eben diese Möglichkeit im französischen Steuersystem im Sinne des vom Vorredner schon angesprochenen Green Lease, dass dort französische Leasinggeber, wenn sie in umweltfreundliche Anlagen, wie eben die angesprochene WAV II eine ist und nach diesen Regelungen als solche gilt, wenn sie dort investieren, ankaufen, dann können sie sehr rasch steuerlich abschreiben. Dieser steuerliche Vorteil kann von unserem Unternehmen, unserem oberösterreichischen Unternehmen mitgenutzt werden. Das geht, wie man hört und wie man lesen kann, in die Millionen, dieser Vorteil, Millionen, die die Energie AG sonst in die Hand nehmen müsste zur laufenden Finanzierung der WAV II. Die muss sie jetzt nicht in die Hand nehmen, damit hat sie einen Vorteil, hat die öffentliche Hand einen Vorteil und damit natürlich letzten Endes auch die Kundin, der Kunde. Die SPÖ nennt das Luftgeschäft. Ich sage, es ist in der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung, und es nützt den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern. Wenn das ein Luftgeschäft ist, dann habt ihr wirklich eine eigenartige Sicht der Dinge. Der Antrag, wie man hört, für diese Aktion, für diesen Green-Lease-Vorgang ist ja im Übrigen deshalb, weil er eben aus der Verantwortung heraus kommen muss, auch vom Finanzressort des Unternehmens gestellt worden, vom Finanzressort der Energie AG. Und man weiß ja, wer dieses Ressort führt. Und, wie auch zu lesen ist, wenn man sich erkundigt, diese Green-Lease-Möglichkeit in Frankreich wird mit Ende dieses Jahres auslaufen. Das heißt, wenn die Unternehmensführung jetzt diesen Vorgang nicht tätigt, dann ist dieser Vorteil, sind diese einigen Millionen zum Nutzen der Energie AG dahin. Daher ist in diesen Zeitpunkt überhaupt nichts hineinzugeheimnissen. Da müsste man nur nachlesen, und, bevor man einen Antrag schreibt, sich eben mit den Dingen auseinandersetzen. Die Aktion muss also jetzt getätigt werden. Und ich sage es deshalb der Vollständigkeit halber, die Verträge, die hier getätigt wurden, unterliegen vollkommen dem österreichischen Recht. Es gibt auch eine einseitige Rückkaufsoption für unser Unternehmen, nach einigen Jahren zu einem festgelegten Preis dann wieder das vollkommene Eigentum an der WAV zu erlangen. Und damit das Ganze auch sicher ist, konnte man lesen, dass die sehr renommierte österreichische Kommunal Kredit, die ja hoffentlich von niemandem in diesem Raum in Zweifel gezogen wird, das Modell ausgearbeitet hat und auch als Partner betreut. Das heißt, es bleibt das wirtschaftliche Eigentum, der bilanzielle Ansatz auch bei dieser WAV II bei der Energie AG. Es werden auch die Verträge, die mit den Bezirksabfallverbänden geschlossen wurden zur Behandlung der dortigen Abfälle, in keiner Weise beeinträchtigt, weder was die Versorgungssicherheit, noch die zugesagte Preisstabilität anlangt. Kurz und gut und zum Schluss kommend, in den Zeitpunkt, warum dieses Geschäft jetzt getätigt wurde, ist nichts hineinzugeheimnissen, er liegt auf der Hand, weil das nur mehr im heurigen Jahr möglich ist. Und es ist so, wie es beispielsweise auch bei der Linz AG war, es ist zu einem eklatanten Vorteil des Unternehmens. Damit wir uns aber mit euren Bedenken auseinander setzen können, warum ihr das so kritisch seht, liebe SPÖ, möchten wir uns da gerne im Ausschuss darüber unterhalten. Deswegen gibt es heute keine Dringlichkeit, damit wir da wirklich auch noch genauer euren Informationsdefiziten auf den Grund gehen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ja bereits beim letzten Antrag die Unmöglichkeit der Einflussnahme der Hauptversammlung erörtert. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "So ist es!") Das, was ich vorher gesagt habe, gilt genauso für diesen Antrag. Zweitens, ich möchte auch die genauere Information über dieses Sale-and-lease-back-Geschäft haben. Arnold Schenner, du hast Recht, auch wir Freiheitlichen haben ein Riesenproblem mit derartigen Geschäften. Es ist zwar weltweit so, dass nur leider zwei Prozent der Geschäfte, die einen Finanzstrom veranlassen, tatsächlich auch einen Warenaustausch beeinflussen, 98 Prozent aller Geschäfte erfolgen ohne Warenaustausch, reine Finanztransaktionen. Also dieses Geschäft gibt es. Andere Länder profitieren davon sehr gut, ein Blick in die Schweiz wird das bestätigen. Was ich aber nicht verstehe ist, als die Energie AG im Aufsichtsrat mit Zustimmung der SPÖ beschlossen hat, die Leitungen der Energie AG und die Wasserkraft der Energie AG nach Amerika zu verleasen, freilich ist es ein größeres Geschäft, es geht weit über 50 Jahre hinaus, aber es ist amerikanisches Recht anzuwenden, da stimmte die SPÖ einem derartigen Sale-and-lease-back-Deal zu, verscherbelt damit unsere Kraftwerke und das Leitungsnetz in die USA, und jetzt geht es um ein Sale-and-lease-back-Geschäft innerhalb von Europa, beziffert 17 Jahre nach österreichischem Recht. Ich sage, auch da habe ich meine Probleme, weil ich die Chancen, und ich bin ja kein Experte, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Du hast uns ja die Lernfähigkeit zugetraut im Gegensatz zu den anderen Parteien!") ich attestiere dir die Lernfähigkeit. Ihr seid ja manchmal über den Sommer so intensiv in Seminaren, weil wenn ihr im Juni noch Aufsichtsratssitzungen und manche Dinge zur Kenntnis nehmt, einstimmig, dass ihr im Sommer alle miteinander auf Seminar wart und plötzlich neue Kenntnisse im Herz habt. Ich bin froh, dass diese Flexibilität bei der SPÖ gegeben ist, und ich gehe davon aus, dass die SPÖ in allen Bereichen, von Kommunen, Stadt Linz bis hin in Wien schauen wird, dass diese unseligen Finanztransaktionen unterbunden werden. Oder gibt es vielleicht doch einen Vorteil? Weil, wenn es hier um 3,5 Millionen Euro geht und man würde wiederum, sage ich, vielleicht für die Familien ein Familientarif-Modell machen und den Strompreis reduzieren und es ist totale Sicherheit gegeben, dann bin ich jedenfalls bereit darüber zu reden. Mich wundert nur die Haltung der SPÖ, vor dem Sommer dafür, nach dem Sommer dagegen. Ich bitte um eine etwas konsistentere Haltung, damit also auch jeder weiß, wie er dran ist, weil es ist auch irgendwann einmal wichtig, dass der Partner einschätzbar wird. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Sie machen sich einfach Sorgen um die Steuereinnahmen des französischen Staates! Das musst du doch verstehen!" Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Und ein heißer Sommer war es auch!") Ich möchte noch dazu sagen, dieses Geschäft ist, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Das sind ja Europäer!") ja, wir sind alle Europäer, und die Franzosen haben also hier eine Steuermöglichkeit, du wolltest wissen, auf wessen Kosten das geht. Das geht halt auf Kosten des französischen Steuerzahlers. In dem Sinn, wahrscheinlich ist das französische Steueraufkommen etwas höher als das oberösterreichische und die 3,5 Millionen Euro Steuervorteil bei uns vielleicht dann einmal, weil bei den Franzosen wird das wahrscheinlich gar nicht so in das Gewicht fallen. Es geht um eine grundsätzliche Haltung, dass ich derartige Geschäfte für sehr riskant erachte. Deswegen waren unsere Aufsichtsräte damals, wie sie drinnen waren, das war der Alois Gradauer und das war der Hannes Hintermayr, die waren klar gegen das Geschäft. Und noch einmal, die SPÖ hat Wasserkraftwerke und Leitungsnetze bereits nach Amerika per Lease-back-Geschäft zugestimmt, und dieses Geschäft läuft jetzt. Ich hoffe, es läuft gut, weil sonst haben wir nach amerikanischem Recht unsere Leitungen und unsere Wasserkraftwerke der Energie AG wieder zu erstreiten. Im Übrigen ein Zeitpunkt, wo die Energie AG 100 Prozent im öffentlichem Eigentum war. Was mich hier aber nun auch sehr stört, und weil wir ja heute hoffentlich einige Internetbetrachter auch haben, wenn jeder sagt, wir wissen nicht, was dort stattfindet. Also, die SPÖ hat Aufsichtsräte in der Energie AG, die ÖVP hat Aufsichtsräte in der Energie AG, die Grünen haben eine Aufsichtsrätin in der Energie AG, wir haben, weil wir nicht in der Landesregierung sind, keinen Aufsichtsrat in der Energie AG, konnten auch keinen Experten nominieren, und dann nur davon zu sprechen, das pfeifen die Spatzen von den Dächern, und man zitiert dann irgend welche Zeitungsartikel und glaubt, in einer Klubsitzung wird zum Beispiel nicht mit dem Klubsekretär oder mit dem Parteiobmann über die heißen Themen des Landtags gesprochen und Information aus erster Hand geholt, das ist einfach unredlich. Na selbstverständlich redet jeder mit jedem, redet jeder mit dem Vorstand, redet jeder mit dem Aufsichtsrat, und jeder weiß viel mehr als er eigentlich wissen dürfte. Das ist in Wahrheit ein Problem des Aktienrechtes bei öffentlichen Gesellschaften. Bei privaten Aktiengesellschaften wäre das wirklich ein Riesenproblem und wären Konsequenzen zu tragen. Deswegen bitte ich noch einmal alle Fraktionen dieses Hauses zuzustimmen, dass man die Politiker endlich aus dem Aufsichtsrat zurückzieht. Den Antrag werden wir nicht mittragen. Wir wollen eine genauere Erörterung auch über dieses Sale-and-lease-back-Geschäft, auch über die Begründung, warum jetzt Nein, warum früher Ja? Welche unterschiedlichen Risken gibt es jetzt hier mehr als bei Amerika. Da möchten wir im Ausschuss genau aus erster Hand Informationen haben. Wir wollen den Generaldirektor im Ausschuss haben. Wir wollen den Aufsichtsratsvorsitzenden hier haben. Wir wollen Aktien- und Sale-and-lease-back-Rechtsexperten dabei haben, damit wir endlich einmal den gleichen Wissensstand haben und uns nicht auf mögliche Spatzen, das glaubt ja sowieso keiner, berufen müssen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus! Mir geht es bei diesem Antrag ähnlich wie beim letzten. Offensichtlich lese ich nicht so genau die Medien, und vielleicht habe ich nicht so guten Kontakt zu den Spatzen wie andere, aber auf alle Fälle ist es so, dass also bei diesem Antrag, um den es hier geht, es im Wesentlichen um eine Sale-and-lease-back-Konstruktion geht. Ich bin der Meinung, dass also dem Landtag in diesem Bereich nicht genügend Informationen vorliegen, dass wir heute wirklich eine Entscheidung treffen können. Das bedeutet auch für uns, dass wir also der Dringlichkeit nicht zustimmen werden und im Ausschuss darüber diskutieren möchten. Ich gehe davon aus, dass bei diesem Finanzgeschäft es darum geht, Steuervorteile des französischen Steuerrechtes für die Energie AG zu nutzen. Jetzt möchte ich gleich auf den Kollegen Schenner eingehen, warum die Kollegin Lichtenecker nicht im Aufsichtsrat zugestimmt hat. Und zwar nicht, weil es also um eine Bilanzaufbesserung geht, sondern weil also es bei diesem Finanzkonzept nicht um irgend einen zusätzlichen ökologischen Aspekt gegangen ist. Das war der Grund. Es war nicht der Grund, weil die Bilanzaufbesserung stattfinden soll, dass man also den Teilbörsegang der Energie AG sozusagen verbessert. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Das habe ich aber auch nicht gesagt!") Von diesem Aspekt, der ja in dieser Finanzkonstruktion drinnen steckt, lese ich in eurem Antrag überhaupt nichts. Also da habt ihr euch damit nicht beschäftigt. Da steht auch noch, dass also sämtliche mobilen Anlagenteile verkauft worden sind. Ja, ich gehe nicht davon aus, dass das bedeuten wird, dass man jetzt die Müllverbrennungsanlage, die WAV II abbaut, in Frankreich aufbaut, und dann nach 15 Jahren wieder zurückbaut. Also ich glaube nicht, dass das damit gemeint ist. Und das Allerwitzigste finde ich eigentlich, dass in diesem Antrag drinnen steht, dass die Müllverbrennung zur Daseinsvorsorge gehört. Das ist mir überhaupt neu, dass eine Müllverbrennung eine Daseinsvorsorge ist. Ich glaube, dass wir auch leben würden in Oberösterreich, wenn wir keine Müllverbrennung hätten. Man kann ja auch Mülldeponien nützen, man kann Recyceln, man kann Verrotten lassen, man kann Müll vermeiden zum Beispiel. Also dass die Müllverbrennung zur Daseinsvorsorge gehört, ist mir wirklich neu. Jetzt noch zum Kollegen Schenner, der ja offensichtlich wirklich ein Kenner des Aktienrechtes ist, was also die Vertraulichkeit betrifft. Dann frage ich mich teilweise, wie man diesen Antrag stellen kann, denn wenn man das Aktienrecht so genau anschaut, dann schließe ich mich meinen Vorrednern an, dass es an und für sich so nicht möglich ist, einzugreifen in die direkten Geschäfte des Aufsichtsrates und des Vorstandes und der Energie AG. Das heißt auch, wenn wir diesen Antrag in den Ausschuss geben, dann muss der Landtag aus unserer Sicht sehr sorgsam auch damit umgehen, was wir eigentlich prüfen. Also, welche Entscheidungen sollen durch die Politik geprüft werden? Und vor allen Dingen, wie prüfen wir sie? Das ist ja eine gar nicht so einfache Antwort. So wie das also in diesem Antrag irgendwie mitkommuniziert wird, das wäre ganz einfach, wir machen einen Beschluss und dann ist die Welt auf einmal besser. Kurzum, diesem hohen Haus liegen also zu dem Antrag nicht die entsprechenden Inhalte vor, um hier wirklich eine Entscheidung zu treffen und deshalb werden wir also der Dringlichkeit nicht zustimmen und im Ausschuss weiter reden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung mehr und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1294/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Es wurde ebenfalls angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1295/2007 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1295/2007 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1295/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Hohes Haus, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie von der Frau Präsidentin bereits ausgeführt wurde, liegt uns mit der Beilage 1295/2007 ein Initiativantrag für eine Resolution an die Bundesregierung vor, die eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008 zum Inhalt hat. Dieser Resolution, Kolleginnen und Kollegen, soll die Dringlichkeit zuerkannt werden. Sie soll daher noch in der heutigen Landtagssitzung zur Beschlussfassung gelangen. Zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher, zwei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten, 316.000 davon in Oberösterreich, sehen sich vor die Tatsache gestellt, dass ein immer größerer Anteil von ihnen die Schallmauer der Armutsgrenze durchbricht und ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Wer weiß, dass der überwiegende Teil der Pensionistinnen und Pensionisten mit weniger als 1.000 Euro auskommen muss, wird wohl auch abschätzen können, dass vor allem auch die Teuerung in dem für die Pensionsanpassung 2008 heranzuziehenden Zeitraum vom August 2006 bis Juli 2007 ein Ausmaß erreicht hat, dass vom oberösterreichischen Landtag, von uns, dies nicht mehr wortlos hingenommen werden kann. Welche Fakten kommen nun zur Begründung in Betracht und womit begründen wir die Dringlichkeit? Während der Verbraucherpreisindex die so genannte normale Teuerungsrate angibt, wurde auf Drängen des Pensionistenverbandes darüber hinaus seit dem Jahr 2005 auch wieder ein Preisindex für Pensionistenhaushalte, der PIPH, von der Statistik Austria errechnet. Damit wurde ganz klar nachvollziehbar und liegt schwarz auf weiß vor, dass der Pensionistenpreisindex höher ausfällt, denn der letzte errechnete Verbraucherpreisindex machte 1,7 Prozent aus, der Pensionistenpreisindex hingegen lag bei 2,1 Prozent, also um immerhin 0,4 Prozent höher. Im Mai hatte der Pensionistenpreisindex die einmalige Marke übrigens von 2,7 Prozent erreicht. Was wurde nun so empfindlich teurer im Vergleich zum Juli 2006, also in gut einem Jahr, das die Pensionistinnen und Pensionisten besonders betrifft? Bei den Nahrungsmitteln führt Zwiebel mit plus 16 Prozent, gefolgt von der Vollmilch mit plus 13 Prozent und Schlagobers mit plus 12 Prozent. Äpfel, Kartoffel und Salat wurden um 11 bzw. 10 Prozent teurer, Mehl und Putenbrustfleisch um 8 Prozent, Joghurt, Eier und Butter um 7 Prozent bis hin zum allseits beliebten Schweinsschnitzerl um 5 Prozent. Was aber neben den Nahrungsmitteln, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Buche schlägt, sind die gestiegenen Wohnungskosten. Strom wurde um 9 Prozent teurer, Gas um 8 Prozent und die Wohnungsbetriebskosten um 6 Prozent. Ich hätte mir im Lichte dieser Zahlen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch mehr Sensibilität im Umgang mit der Beilage 1292/2007 erwartet, dass sich der oberösterreichische Landtag nicht zum Büttel vom, wie vom Herrn Klubobmann Strugl gesagt, voll liberalisierten Strommarkt macht, sondern auf allen Ebenen die Interessen der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher vertritt. Stellt man nun noch die Mehrwertsteuersätze für Medikamente, die in Österreich mit 20 Prozent an zweithöchster Stelle in Europa liegen, die natürlich die Pensionistinnen und Pensionisten besonders belasten und weiters die Stagnation der Pensionseinkommen in den letzten Jahren den stark gestiegenen und noch immer stark steigenden Steuereinnahmen des Bundes gegenüber, dann ist die Forderung nach einer zumindest zweiprozentigen Pensionsabgeltung gerechtfertigt. Immerhin lagen die Einnahmen des Staates im ersten Halbjahr 2007 um 7 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Mit diesem Initiativantrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unterstützt der oberösterreichische Landtag den österreichischen Seniorenrat, der als die anerkannte Interessensvertretung der älteren Menschen jetzt in der zweiten Oktoberhälfte mit der österreichischen Bundesregierung in Verhandlung treten wird. Erfreulich dabei ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und das gestatte ich mir hier anzumerken, dass diese Bundesregierung jedenfalls wieder über die Kultur der sozialen Partnerschaft verfügt, die Kultur der sozialen Partnerschaft pflegt, die Betroffenen zum Verhandlungstisch einlädt und damit überhaupt erst Gespräche und faire Lösungen ermöglicht. Ich ersuche der Dringlichkeit stattzugeben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Präsidentin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Vorab, wir werden der vorliegenden Resolution bzw. deren Dringlichkeit zustimmen. Ganz einfach weil es sich um eine Verbesserung gegenüber den, vom übrigens sozialdemokratischen Sozialminister, angebotenen 1,7 Prozent handelt. Aber ich lege großen Wert darauf, Frau Kollegin Schreiberhuber hat das erwähnt, aber es steht eigentlich nicht so im Antrag, ich lege Wert darauf festzustellen, dass das Ziel einer Anpassung die Erhaltung der Kaufkraft sein muss, und dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Erhöhung den Teuerungsraten des für die Pensionisten typischen Warenkorbs entspricht. Und dafür gibt es in der Zwischenzeit einen eigenen Index, den Pensionistenpreisindex. Dieser beträgt im heurigen Jahr zwischen 2,1 und 2,7 Prozent. Und dafür haben sich auch alle im Seniorenrat vertretenen Organisationen einstimmig ausgesprochen. Es werden auch Unterschriften gesammelt und ich zitiere aus dem mir heute zugegangenen "Unsere Generationen", ich weiß auch nicht warum ich das bekomme, vielleicht eine Altersfrage. Jedenfalls ist dort zu lesen: Weiteres Argument Blechas, alle Parteien haben vor der letzten Nationalratswahl vor genau einem Jahr versprochen, die Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex anzuheben. An dieses Versprechen werden wir die Parteien erinnern, sagt der PVÖ Präsident mit Hinweis darauf, dass die Pensionisten bewiesen haben, Wahlen entscheiden zu können. Weiters spricht er dann davon, dass der Pensionistenverband die Unterschriftenaktion beantragt hat. Zwei Tage später haben sich der österreichische Seniorenrat und alle anderen Seniorenvereinigungen, also der ÖVP-Seniorenbund, der freiheitliche Seniorenring, die ÖGB-Pensionisten, der Zentralverband und die grünen Seniorinnen der Unterschriftenaktion angeschlossen. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Fazit das ich daraus entnehme, die mindestens zwei Prozent Pensionserhöhung, wie in dem Antrag da verlangt wird, bedeutet für mich eindeutig, dass dies die Untergrenze ist. Mit einem weiteren Kaufkraftverlust der Pensionistinnen werden sich auch wir Grünen nicht zufrieden geben. Unsere Organisation, die grünen Seniorinnen, unterstützt, wie schon da zu lesen ist, ebenfalls wie alle anderen die Unterschriftenaktion des Seniorenrates. Und ich hoffe dass ÖVP, SPÖ und FPÖ die eigenen Seniorenorganisationen ernst nehmen und dass sich das auch bei den politischen Mitstreiterinnen in deren Abstimmungsverhalten im Parlament niederschlägt. In dem Sinne bin ich bereit, der Dringlichkeit zuzustimmen, hoffe aber auf weitere Aktivitäten ihrerseits. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Eisenrauch. Abg. Eisenrauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Immer in wirtschaftlich schlechten Zeiten waren es stets die Pensionistinnen und Pensionisten, die ihre Treue zum Staat so dargelegt haben, dass sie Opfer gebracht haben, in dem sie geringere Pensionsanpassungen in Kauf genommen haben. Angesichts der aber jetzt sehr guten Konjunktur und einer überdurchschnittlichen Steigerung bei Gütern des täglichen Bedarfs, wir haben es schon gehört, wie Lebensmittel, Gesundheitsausgaben aber auch von den Energiekosten darf es kein Gnadenakt sein, die Pensionen so anzupassen, dass es zu einer Abgeltung der Teuerung kommt. Und gerade die Pensionistinnen und Pensionisten gehören zu der Personengruppe, die am stärksten von diesen Teuerungen betroffen sind. Ich glaube auch, dass es die Seniorinnen und Senioren verdient haben, dass bei der Frage der Pensionserhöhung für 2008 eine gerechte Pensionsanpassung gegeben wird und dass nicht um halbe Prozente gefeilscht wird. Für die ÖVP, hier bei uns ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass den Senioren das gegeben wird, was sie verlangen. Es wurde schon angesprochen, dass alle im Seniorenrat vertretenen Organisationen an einem Strang ziehen und dass sie eine Anpassung nach dem Pensionistenpreisindex, der mit 2,1 Prozent beziffert ist, verlangen. Seitens des ÖVP-Seniorenbundes werden ebenfalls schon dazu Unterschriften gesammelt, wie Sie Frau Präsidentin das angesprochen haben. Bei besonders kleinen Pensionen ist unsere Auffassung, dass es entweder zusätzlich zu einer Einmalzahlung kommen sollte oder gerechter wäre auch noch eine Aufstockung des Sockelbetrages, damit in späterer Folge dann auch prozentuelle Anpassungen gerechter werden. Jedenfalls ist bei den Anpassungen darauf zu achten, dass sie budgetär leistbar sind und dass sie den Pensionistinnen und Pensionisten das geben, eben damit sie ihre Kaufkraft behalten und ihren Lebensunterhalt abdecken können. Für uns von der ÖVP ist nicht erkennbar was Minister Buchinger bezüglich der Pensionen vorhat und wir finden die Forderungen der Seniorenvertreter, wie auch im Initiativantrag gefordert, eine Erhöhung von mindestens zwei Prozent zu erwirken, als keinesfalls unverschämt, sondern wir glauben eher, dass das eine faire Forderung ist. Daher finden wir den Antrag für gerechtfertigt, stimmen inhaltlich zu und geben auch der Dringlichkeit die Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Präsidentin, ich kann dich beruhigen, ich habe auch schon unterschrieben in dieser Liste und wir werden als Freiheitliche natürlich dem Antrag zustimmen, aber ich sage ganz bewusst mit Bauchweh. Mit Bauchweh deshalb - und das werde ich jetzt erklären. Das ist ja bei den Wortmeldungen meiner Vorrednerinnen auch durchgeklungen, dass erstens einmal der Pensionistenpreisindex sich ständig ändert. Da höre ich im Mai 2,7 Prozent, jetzt ist er 2,1 Prozent. Wir reden über das nächste Jahr, wer garantiert uns, dass er da nicht bei 2,9 Prozent oder bei 3 Prozent liegt? Das heißt, wir sind der Meinung, dass der Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, sehr vage ist, wo steht mindestens 2 Prozent. Ich glaube, wir hätten unsere Forderung sehr wohl höher schrauben und sagen können und uns überparteilich verständigen können, mindestens 2,5 Prozent, sage ich jetzt als Beispiel. Das heißt, wir gehen schon einmal vom Untersten aus, das ist das Erste. Das Zweite ist, das heute noch gar nicht angesprochen wurde - und wenn ich da jetzt auch auf die Tribüne schaue, sehe ich sehr viele Frauen oben - dass ja gerade die Frauen eher diejenigen sind, die im Pensionssystem in der untersten Kategorie anzufinden sind, dass gerade die Pensionen der Frauen so niedrig sind. Und ich möchte die Forderung bzw. den Wunsch meiner Vorrednerin sehr wohl unterstreichen. Wir Freiheitlichen verlangen eine Aufstockung des Sockelbetrages. Hören wir auf jedes Jahr zu feilschen und zu sagen, sind es 2,1 Prozent oder 2,4 Prozent, sondern geben wir den unteren Pensionen mehr. Jeder von uns kennt in seinem Umfeld alte Menschen, eben auch die große Gruppe der alten Frauen, die nicht wissen wie es weitergeht. Nicht einfach nur zu sagen - und das war unser Problem bei dem Antrag - wir wollen 2,1 Prozent mehr. Werte Kolleginnen und werte Kollegen! 2 Prozent von 100 Euro, und ich nehme jetzt eine runde Summe, kann sich jeder im Kopf ausrechnen, 2 Prozent von 5.000 Euro, kann sich auch jeder ausrechnen und 2 Prozent von, ich sage jetzt 8.000 oder 9.000 Euro, kann sich auch jeder ausrechnen. Und das ist genau das was uns so stört, dass wir im Grunde genommen zwar sagen, wir wollen etwas für die Senioren tun, wir wollen etwas für die Pensionisten tun, aber dann nicht beachten, dass die Schere immer weiter auseinander klafft. Wir diskutieren überall die Schere bei den Einkommen. Aber wir diskutieren das Auseinanderklaffen der Schere nicht bei den Pensionen. Und das ist das, wo uns eigentlich der Antrag, sage ich jetzt einmal, zu wenig konkret noch war. Und wir werden ihn unterstützen aber wir werden natürlich in die Richtung weiterarbeiten. Und wir werden auch wieder unseren Antrag auf Heizkostenerhöhung einbringen. Nicht dass die Pensionisten wieder warten müssen, wie schaut es jetzt aus. Die Heizkosten sind jetzt gestiegen, ob kalter Winter oder nicht, wir brauchen da eine Erhöhung. Und es freut mich schon sehr, dass auch bei der ÖVP, wenn ich mir den Seniorenbundobmann Dr. Andreas Khol jetzt in den Presseaussendungen lese, zeigt es mir, dass der Standpunkt auch die Wahrnehmung bestimmt. Auch er war Teil in der letzten Regierung und hat nichts unternommen, dass es zu einer Erhöhung des Sockelbetrages gekommen ist. Die Freiheitlichen haben das immer verlangt. Und wir sind natürlich auch offen für Maßnahmen wie eine Einmalzahlung. Und Kollegin Schreiberhuber! Schau, ich nehme es dir ab, ich kenne deine soziale Grundhaltung. Aber jetzt den Minister Buchinger und der Regierung so ein soziales Gewissen zuzusprechen, da muss ich dir schon sagen, es wäre schon einmal gar nicht notwendig gewesen, dass man die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge durchführt, eine Maßnahme der rot-schwarzen Regierung. Auch das trifft bitte die unteren Einkommen. Tun wir nicht so, also ob das eine Anhebung jetzt ist für die Gutverdiener. Daher ja zur Dringlichkeit, ja zur Inhaltlichkeit, aber natürlich mit den kritischen Anmerkungen, die sie jetzt von mir gehört haben. Herzlichen Dank! (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1295/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008, zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1296/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Bei der Beilage 1296/2007 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtages notwendig. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile der Frau Präsidentin Weichsler das Wort. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns den Antrag oder die Beilage 1296/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen, durchlesen, dann denke ich, könnten wir ja eigentlich uns beinahe die Diskussion darüber ersparen oder ich mir die Debatte über die Dringlichkeit ersparen, wenn ich mir jetzt die Kolleginnen, die davor also auch zum Pensionsantrag gesprochen haben, diskutiert haben, "no na ned" ist hier genau das selbe Ausmaß auch zu sehen, wie es die Pensionistinnen und Pensionisten betrifft, nämlich wenn es um die Familienleistungen geht und um die Valorisierung dieser Familienleistungen, so wissen wir, hat sich ja seit Jahren nichts mehr getan. Und wir diskutieren immer wieder völlig neue, unterschiedliche Neueinführungen. Aber ich glaube eines müssen wir uns schon klar vor Augen führen, diese Familienleistungen, und wir haben einige taxativ hier herinnen auch genannt, auf Bundesebene, haben sich ja gut entwickelt und sind etwas Anerkanntes in unserer Gesellschaft, dass es zum Beispiel die Familienbeihilfe gib, und so weiter und so fort. Nur, es braucht auch dringend dort eine Neuanpassung und wir haben ja auch vorgeschlagen auf Basis 2000, dass entsprechend auch diese Leistungen angepasst werden, valorisiert und erhöht werden, um das alles, was sich in den letzten Jahren auch entwickelt hat, auch rund um die Familien, die sind auch nicht davon verschont, dass die Energiepreise gestiegen sind. Sie sind nicht davon verschont, so wie alle anderen Gruppen, dass also die Lebensmittel entsprechend teurer geworden sind, ernähren Sie einmal bitte, oder wenn Sie einmal am Tag zwei Laib Brot brauchen, was das bedeutet für eine Großfamilie, diesen also auch zahlen zu können und was hat das vor wenigen Jahren nämlich gekostet, das muss man sich also wirklich auch einmal überlegen, was das an Mehraufwendungen bedeutet. Ich glaube, dass es dringend notwendig ist, hier wirklich eine entsprechende Anpassung und Valorisierung auch durchzuführen, denn wir alle überlegen jedes Jahr immer wieder gemeinsam und schauen uns unsere nicht wirklich erfreulichen Geburtenstatistiken durch. Es darf uns bitte nicht wundern, wenn wir uns dann überlegen, was es bedeutet, jeder der das erste Mal ein Kind bekommt, ist noch Feuer und Flamme und wir kennen alle diese Umfragen, die auch von unserem Jugendlandesrat immer wieder erstellt werden, wie sehr also junge Familien oder junge Mädchen und Burschen auch tatsächlich Kinder haben möchten. Nur wenn wir uns dann die Entwicklung anschauen, sobald das erste Kind auf der Welt ist, was es bedeutet, was es auch an finanzieller Belastung bedeutet, dann wird man sehr oft von der Realität eingeholt und der Wunsch, ein weiteres zu bekommen oder gar ein drittes oder viertes auch noch, der geht gleich Null oder gegen Null. Und ich glaube, dass hier also ganz dringend auch eine Maßnahme in dieser Richtung erforderlich ist. Ich weiß, es hat jetzt auch Veränderungen gegeben auf Bundesebene, gerade was also das Kindergeld neu betrifft. Es ist gekommen, ich will es nicht weiter diskutieren, weil ich glaube, wir haben also die Diskussionen in den vergangenen Wochen alle gemeinsam miterlebt. Es ist auch ein Teil, den ich auch für sehr wichtig halte, weil wir alle gemeinsam immer gesagt haben, wir brauchen Maßnahmen, wo auch unsere Väter die Möglichkeit haben, mehr Anreiz zu haben, zu Hause zu bleiben bei ihren Kindern als es in der Vergangenheit war und ich glaube es ist hier auch ein guter Schritt gelungen. In dem Sinn danke ich auch allen anderen, dass wir hier so einmütig im oberösterreichischen Landtag darüber diskutieren können und diesen Antrag gemeinsam verabschieden werden. Ich glaube, dass es ein wichtiges Zeichen ist, für alle unsere Familien in Oberösterreich. Danke! (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Nächste Rednerin ist die Frau Abg. Jachs. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr vieles von meiner Vorrednerin gesagt worden, aber ich möchte trotzdem grundsätzlich am Anfang gleich feststellen, dass für unsere Familien nicht genug getan werden kann. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Und deshalb ist es auch meiner Fraktion sehr wichtig, dass jene Leistungen, die unsere Familien bereits jetzt erhalten, den gestiegenen Ausgaben und Aufwandskosten, die sich in sehr vielen notwendigen Bereichen in den letzten Jahren erhöht haben, neu zu berechnen und anzugleichen. Uns ist es aber auch besonders wichtig, dass neben der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages auch das Kindergeld in die Valorisierung miteinbezogen wird. Und ich möchte auch noch dazu sagen, dass wir damit noch nicht oder noch lange nicht am Ende unserer Notwendigkeiten gegenüber Familienleistungen sind. Die Familie von heute hat einen sehr hohen Stellenwert, wenn im Leben eines Menschen, das wissen wir aus Umfragen, und der Wunsch nach Familie ist auch heute noch sehr, sehr groß bei jungen Menschen, nur wird er später angedacht als noch vor einigen Jahren und deshalb gibt es auch einen anderen Zugang als früher. Und wenn wir heute hier viele Besucher herinnen haben, die einer anderen, einer älteren Generation angehören und damals nicht die Frage im Raum stand, wie teuer kommt uns Familie, so glaube ich, müssen wir einfach dazu sagen, dass unsere jungen Menschen von heute ja einfach fragen "Hat neben Familie auch der Beruf noch Platz und habe ich neben Familie noch selber Zeit für mich?". Und ich glaube, das müssen wir so akzeptieren und Familie haben, Familie gründen darf sich nicht benachteiligend auf das Berufsleben auswirken und muss leistbar bleiben und Familie muss mit entsprechender Infrastruktur vor allem auch lebbar sein. Ich glaube, dass hier noch mehr angedacht und auch umgesetzt werden muss. Und ich möchte nur dazu ergänzend einige Beispiele nennen. Es muss steuerliche Entlastungen und nicht Belastungen geben für Familien. Es muss der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden und muss verbunden sein mit familienfreundlichen Arbeitszeiten und Betreuungssysteme müssen ausgebaut werden und den Elternwünschen auch angepasst werden, um hier noch einiges aufzuzählen. Und deshalb darf ich zum Abschluss feststellen, dass wir diese Resolution auch für sehr dringlich halten und hoffen auch sehr auf eine positive Erledigung und positive Rückmeldung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Abg. Wageneder. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im oberösterreichischen Landtag. Die Familienbeihilfe in Oberösterreich beträgt zwischen 105 und 153 Euro im Monat, je nach dem Alter des Kindes. Es gibt darüber hinaus noch einen Mehrkindzuschlag für das zweite und dann auch für jedes weitere Kind. Der Kinderabsetzbetrag beträgt bei uns 50,9 Euro. Mit diesen Beiträgen, die direkt an die Familien bezahlt werden, liegen wir im EU-Durchschnitt eher im obersten Bereich. Wo wir aber nicht so gut liegen, das sind die direkten Leistungen, die direkt in die Infrastruktur fließen, die Familien zugute kommen. Kollegin Abg. Jachs hat das auch schon angesprochen, dass das auch sehr wichtig ist, dass direkte Leistungen für die Infrastruktur, die Familien unterstützen, zur Verfügung stehen. Hier liegen zum Beispiel Schweden und Frankreich an oberste Stelle, wo wir auch wesentlich bessere Geburtenraten haben, als in Österreich. Ich habe mir auch noch den Kinderabsetzbetrag im Hinblick auf Negativsteuer genau angeschaut. Bekommen auch Menschen mit sehr wenig Einkommen, profitieren auch die von diesem Kinderabsetzbetrag und es ist, ja es ist doch so, dass auch bei Einkommen und geringen Steuerleistungen diese Absetzbeträge direkt ausbezahlt werden. Das ist sicher eine sehr positive und wichtige Regelung. Wenn wir die Einkommensentwicklung von Familien in Österreich anschauen, so sieht das nicht sehr rosig aus. Ich habe gefunden Einkommensvergleiche zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2006 zuerst für Durchschnittsfamilien. Für eine Durchschnittsfamilie im mittleren Einkommensbereich, die im Jahr 2006 ein Bruttoeinkommen 3.800 Einkommen hat, sah es im Jahr 2000 so aus, dass diese Familie mehr als 500 Euro zur Seite legen konnte, ihr übrig blieb. Aber jetzt im Jahr 2006, sechs Jahre später, war es so, dass dieser Familie nur 200 Euro im Monat übrig blieb. Noch dramatischer sieht das in den unteren Einkommensbereichen aus. Etwa eine Familie, die im Jahr 2006 ein Bruttoeinkommen von 2.450 hat. Fiel diese Familie im Jahr 2000 in ein Minus von 90 Euro hinein, also zu sagen, sie hatten um 90 Euro zu wenig pro Monat, so beträgt das Minus dieser Familie im Jahr 2006 bereits 328 Euro. Natürlich wollen auch Familien, die in unteren Einkommensbereichen sind, einen gewissen Standard aufrechterhalten, ihren Kindern auch etwas bieten können und sie können sich nicht Monat für Monat mehr verschulden, was ja herauskäme bei einem Minus von 330 Euro. Natürlich was müssen sie machen, den Gürtel enger schnallen, etwa vielleicht auch selbständige Nebeneinkünfte suchen, vielleicht auch in den Pfusch hineingedrängt, oder es steigen auch die Privatkonkurse. Ja, dieses Bild von Familien, von Einkommensentwicklungen für Familien sieht nicht sehr rosig aus und deshalb ist es auch sehr wichtig, dass diese Familienleistungen wenigsten noch dem Verbraucherpreisindex angepasst werden. Ich habe mir hier auch angeschaut, wie schaut es in der EU in anderen Ländern aus. Gibt es hier etwa automatische Steigerungen dieser Familienleistungen an den Verbraucherpreisindex? Und ja, es ist tatsächlich so, in vielen EU-Ländern werden diese Sozial-, diese Familienleistungen automatisch jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex angeglichen. So ist es etwa in Belgien, in Dänemark, in Frankreich, auch in Italien eine automatische Anpassung, in Luxemburg, in Niederlande, in Norwegen, nur bei Österreich steht keine dabei, in Portugal oder auch in England. Ja, somit möchte ich zum Schluss kommen, selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag heute zu, weil es uns wichtig ist, dass Familien verstärkt unterstützt werden, denn Familie ist eine Institution ohne Ablaufdatum in den verschiedensten Erscheinungsformen, die es gibt und in diesem Zusammenhang hoffen wir auch bald auf eine rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, ist ja ganz aktuell jetzt gerade in der Diskussion, denn Familien dürfen nicht zu den Verlierern dieser Gesellschaft zählen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Abg. Moser. Abg. Moser: Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt richtig beschwingt da raus marschiert, nämlich die Worte meiner Vorrednerinnen sehr bewusst wahrnehmend, denn ich kann heute wahrscheinlich jetzt schon hier sagen, der Initiativantrag, den wir heute einbringen werden, wird einstimmig angenommen werden. Er geht zwar normal ein, weil er Angelegenheit des Landes ist und nicht des Bundes, und ich darf ihn kurz vorlesen "Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die jährliche Valorisierung der oberösterreichischen Familienförderungen" und wir begründen es auch natürlich auch mit den Inhalten, die jetzt gekommen sind. Bei aller Wertschätzung, liebe Kolleginnen, und jetzt bin ich selber eine Frau, aber ich frage mich schon, warum geht eigentlich nie ein Mann und spricht zur Familienpolitik? Männer sollten ja auch Väter sein, da nehme ich mich jetzt selber bei der Nase, dass wir uns da immer vielleicht zu sehr vordrängen und die Männer sich nicht trauen, uns da die Wortmeldung abspenstig zu machen. Die "Krokodilstränen", und ich meine das jetzt nicht böse, sondern eher scherzhaft, die jetzt teilweise vergossen worden sind, haben mich insofern erstaunt, Kollegin Abg. Wageneder, warum haben die Grünen, du hast Recht, ich kann alles unterstreichen, was du gesagt hast, warum haben die Grünen natürlich auch mit den Sozialdemokraten und mit der ÖVP alle unsere Anträge, die zur Verbesserung der Familiensituation in Oberösterreich beitragen, abgelehnt? (Zwischenruf Abg. Wageneder: "Wir haben sie inhaltlich nicht abgelehnt") Was hat der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl im Ausschuss gesagt. Er hat gesagt, inhaltlich kann ich alles nur unterstreichen, was ihr fordert, aber rede mit dem Finanzreferenten, der gibt mir nicht das Geld. Jetzt hier her zu gehen und zu sagen, alles muss besser werden und ich bin schon dafür, dass der Bund seine Aufgaben übernimmt. Nicht dass das Land Oberösterreich immer alles abdeckt; es muss eine Gemeinsamkeit sein. Aber wir haben halt auch Kompetenzbereiche, für die das Land Oberösterreich zuständig ist. Und da müssen wir uns halt zuerst an der eigenen Nase nehmen, weil da können wir auch schneller etwas umsetzen bzw. abwarten, wie eine Resolution ausgeht und das ist mein Wermutstropfen. Ich habe mir jetzt angeschaut die letzten Resolutionen, die der oberösterreichische Landtag nach Wien geschickt hat. Der Herr Kanzler hat immer sehr freundlich geantwortet, er hat das dem Ministerrat vorgelegt, aber leider ist kein Geld da oder leider ist es nicht machbar, ich denke nur an den Transport, den Schüler-, Kindertransport, und so weiter und so fort. Ich habe ein bisschen Angst, dass da eine gewisse Routine sich manifestiert, insofern, na die Länder schicken Resolutionen und der Bund antwortet höflich, aber er ändert es nicht. Mit dem von meiner Vorrednerin, Frau Abg. Jachs, angesprochenen steuerlichen Entlastung, na super, wir haben, glaube ich es war jetzt 1985 oder 1990, bereits ein Konzept des Familiensplittings vorgestellt. Wir sind ausgelacht worden dafür, ich meine, es hat immer geheißen, ist nicht möglich. Jetzt plötzlich höre ich, es ist möglich. Ich weiß nicht, was sich gesellschaftspolitisch immer so stark ändert, dass man sagt, einmal ist etwas gar nicht möglich und andererseits es dann ein paar Jahre später selber verlangt. Kinderabsetzbetrag, danke für das Lob für die schwarz-blaue Regierung; die Negativsteuer ist in der letzten Legislaturperiode eingeführt worden. Das heißt, es ist einiges passiert (Unverständlicher Zwischenruf) – ja aber, erhöht ist es worden, das weißt du schon, also so weit kenne ich mich schon aus – dein Zwischenruf bringt mich nicht aus dem Konzept – und daher sage ich ja, wir unterstützen diesen Initiativantrag und eben wie gesagt Dank jetzt schon an meine Vorrednerinnen, dass die Fraktionen, die anderen Fraktionen unseren Initiativantrag, der sich mit Oberösterreich auseinandersetzt, so wie es jetzt ausschaut, alle einstimmig annehmen werden. Ich danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit 1296/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen, zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben (Alle Abgeordneten heben die Hand.) und stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Bei der Beilage 1297/2007 handelt es sich ebenfalls um einen Antrag, der keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend ein beitragsfreies, letztes Kindergartenjahr. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1297/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vorweg möchte ich mich gleich bedanken, dass es uns gelungen ist, in diesem Initiativantrag einen Schulterschluss aller im Landtag vertretenen Parteien zu erreichen, weil es ist auch ein Baustein für gute Familienpolitik, für ein soziales Land. Was uns aber noch ganz besonders wichtig ist in dem Zusammenhang, neben der finanziellen Situation mit einer Verbesserung, dass eben die Landesregierung aufgefordert wird, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass für den Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor Schuleintritt kein Kostenbeitrag der Eltern, kein Elternbeitrag eingehoben wird. Das Finanzielle ist die eine Schiene, die uns wichtig ist. Aber was uns als zweiter Schwerpunkt bei diesem Antrag ganz besonders wichtig ist, ist die Chancengerechtigkeit und die Chancengleichheit, und die Anerkennung des Kindergartens als Bildungseinrichtung. Wir wissen es jetzt seit Jahren, und nicht nur die, die aus dem Fachbereich kommen, sondern wirklich auch von internationalen Wissenschaftlern, wie sich die Gehirnreifung entwickelt, welche Einflüsse oder Auswirkungen eine frühe Förderung oder eine kindzentrierte Förderung jetzt wirklich hat. Und der Bereich des Kindergartens ist eigentlich in den letzten Jahrzehnten, und da muss ich auch gerade den sozialdemokratischen Frauen einen Vorwurf machen, primär unter dem Aspekt diskutiert worden, die Frauen sollen berufstätig sein, und darum brauchen wir Kinderbetreuung. Und dieser Kurzschluss, gedanklich, der da passiert ist, der hat nur eines gemacht, er hat den Bildungsauftrag und die Bildungswertigkeit komplett in die zweite Reihe zurückversetzt. Es tut mir auch sehr leid, dass zum Beispiel unsere Vorstöße, liebe Kollegin, dass die Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen an die pädagogischen Hochschulen angeschlossen wird, bei der Neustrukturierung leider keine Berücksichtigung gefunden hat von der Frau Minister Gehrer. Jetzt mache ich die Zeitungen auf, der Direktor der bischöflichen Ausbildungsstätte, alle sagen jetzt plötzlich, nachdem der Zug abgefahren ist und wir seit 1. Oktober die neue Organisationsform haben, Karl Frais, du wirst mir da zustimmen, sagen alle, die Kindergärtnerinnen gehören eigentlich auch besser ausgebildet. Der Zug ist abgefahren. Und daher ist es uns wichtig, auch als Signal nach außen, dass wir den Bildungsauftrag nicht erst mit dem Betreten des Schulgebäudes definieren, sondern Bildung passiert vom ersten Tag des Lebens an. Und wir haben gute Einrichtungen, und ich stehe nicht an, das auch hier zu sagen, die Elternschulen, oder eben auch dieser Elternbildungsgutschein, weil es auch um sehr viel Bewusstseinsänderung geht. Und daher ein Bündel von Maßnahmen. Ich hoffe, dass die Bundesregierung, nachdem Oberösterreich so ein starkes Bundesland ist und so einen starken Landeshauptmann hat, sich erweichen lässt und unseren gemeinsamen Antrag wohlwollend erledigt. Herzlichen Dank. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an, dass im Land Oberösterreich uns Frauen Familie sehr wohl wichtig ist, möchte aber doch, liebe Kollegin Helga Moser, die Lanze für unsere Väter brechen, als Abgeordnete für meine Fraktion, wir haben sehr wohl Väter, aber ich glaube, da gebe ich dir Recht, dass wir uns bei diesen Themen immer vordrängen, weil es uns so wichtig ist. Also, unsere Männer, sei hier festgehalten, leisten auch Familienarbeit, auch wenn sie uns hier in dieser Sache das Wort überlassen. Ja, wir unterstützen diesen Initiativantrag und wir werden der Dringlichkeit zustimmen. Vorschulische Bildung ist notwendig, haben wir gehört von der Kollegin Helga Moser, und das ist ganz wichtig, dass wir den Kindergarten als Bildungseinrichtung sehen. Und ich freue mich, dass dieser Antrag die Einstimmigkeit, von der ich ausgehe, findet für dieses beitragsfreie Kindergartenjahr. Ich möchte aber auch hier die Gelegenheit nützen, den Pädagoginnen und Pädagogen, die vor Ort viel wichtige und gute Arbeit leisten, den pädagogischen Auftrag erfüllen, der Bildungseinrichtung im Kindergarten, Danke sagen, besonders im Jahr des neuen Kinderbetreuungsgesetzes und der neuen Elternbeiträge, dafür herzlichen Dank für diese große Arbeit. Die Bildungseinrichtung, wir haben es oft gehört, man muss es immer wieder sagen, die Bildungseinrichtung Kindergarten ist sehr wichtig, die frühkindliche Förderung für alle, sprachliche, motorische, soziale und kreative Frühförderung, dann auch der Lerngarten, das ist ganz wichtig, das spielerische Vorbereiten auf das Leben ist ein wichtiger Aspekt, Lernen im Spiel, und was ganz wichtig ist, mehr Chancen damit zu erlangen im späteren Leben, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben, und das sehe ich auch in einem beitragsfreien Kindergartenjahr. Und ganz wichtig ist, das Aufheben von Sprachdefiziten. Aber liebe Helga Moser, ich muss dich, oder ich darf dich wieder zitieren, dass du gesagt hast, bei diesen Resolutionen an den Bund, welche Antwort wir zurück bekommen, da bin ich bei diesem Antrag positiver gestimmt, denn in der Perspektivengruppe 2010 unter der Leitung von Bundesminister Pröll wurde ja das präsentiert, auch eine Anforderung an die Politik, an die Gesellschaft, dass wir, da gehen wir sogar noch einen Schritt weiter nach vor in den Wünschen der Perspektivengruppe, ein österreichweit kostenloses Kindergartenjahr ab dem vierten Lebensjahr, mit der Vormittagsbetreuung, und die Nachmittagsbetreuung mit einer sozialen Staffelung, und ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr dann generell einführen. Ich hoffe, dass wir hier mit dieser Resolution und dem Bestreben der Perspektivengruppe diesem Ziel wirklich wesentlich und schneller einen Schritt näher kommen. In diesem Sinne sage ich allen Danke, und ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir hier alle an einem Strang ziehen, dass es wirklich wichtig, richtig ist, das wissen wir, Familie, Kind in den Mittelpunkt zu stellen, aber ich glaube, wir werden an unseren Taten gemessen, und daher bitte ich um Ihre Unterstützung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es wurde gesagt bereits von meinen Vorrednerinnen. Warum Gratiskindergarten? Erstens, weil es wichtig ist, dass wir bei der Frühförderung, bei der Bildung, bei der Frühförderung ansetzen, damit alle Kinder einen guten Schulstart haben, und außerdem, damit Familien finanziell entlastet werden, dass sich junge Menschen, dass sich junge Eltern auch jene Kinderwünsche erfüllen trauen und können, die sie wirklich haben. Schauen wir hier auch wieder etwas über die Grenze. Wo wird Kinderbetreuung wie finanziert? So müssen wir sagen, in diesen Ländern, wo hier viel Geld investiert wird, sehen auch die Geburtenraten besser aus als in Österreich. In Schweden wird 1,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Kinderbetreuung hergenommen, die Geburtenrate ist bei 1,77 Prozent. In Frankreich etwa 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, Geburtenrate 1,94 Prozent. In Österreich 0,55 Prozent, Geburtenrate 1,4 Prozent. Natürlich relativiert sich das Ganze ein bisschen, weil wir ja durch die höheren Geburtenraten etwa in den Ländern wie Frankreich natürlich auch einen höheren Anteil an Kindern haben, aber trotzdem ist es eindeutig, je mehr Geld direkt in die Infrastruktur für Kinder, in Kinderbetreuung investiert wird, diese Euro sind wirklich bestens für die Familien, für die Kinder angelegt. Bei uns in Oberösterreich sieht es von der Betreuungsrate gut aus. Zumindest bei den 5jährigen. Österreichweit haben wir eine Betreuungsrate laut Statistik Austria für Kindergartenjahr 06/07 von 92,4 Prozent, in Oberösterreich bei 96,1 Prozent. Bei den 4jährigen sieht es auch in Oberösterreich besser aus als im Durchschnitt, 89,7 und in Oberösterreich 91,4 Prozent. Bei den 3jährigen sind wir nicht mehr ganz so gut, da haben wir nur 65 Prozent Betreuungsrate. Und auch deshalb ist es so wichtig, dass wir im neuen Kinderbetreuungsgesetz festgelegt haben, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Bedarf, der von den Eltern gewünscht wird, zu erfüllen, und natürlich dieser Bedarf auch jährlich erhoben werden muss. Ein zweiter wichtiger Aspekt, der Zusammenhang Kindergartenbesuch, Frühförderung und Bildung. Es ist unumstritten, der Kindergarten ist die erste Bildungsinstitution. Und auch hier gibt es eine aktuelle Studie der Uni Linz, an Hand der Pisa-Daten wurde die Bedeutung eines mehrjährigen Kindergartenbesuches herausgearbeitet und geschaut, wie wirkt sich ein kurzer oder langer Kindergartenbesuch auf die Bildung der jungen Kinder aus. Hier wurde wieder differenziert zwischen Kindern ohne und zwischen Kindern mit Migrationshintergrund, und es zeigt sich eindeutig, sind Kinder mehr als 1 Jahr in einem Kindergarten, so haben sie deutliche Zuwächse bei den Testleistungen. Etwa 31 Prozent Pluspunkte bei Kindern ohne Migrationshintergrund, und sogar 39 Punkte dazu bei Kindern mit Migrationshintergrund. Das entspricht etwa dem Leistungszuwachs eines Schuljahres. Also, das Ergebnis zeigt eindeutig, die Frage der Integration von Kindern mit Immigrationshintergrund muss breiter diskutiert werden, und wir müssen hier schon bei der vorschulischen Förderung ansetzen und nicht erst bei der schulischen Förderung. Mich hat auch noch beschäftigt, wie soll jetzt die Förderung im Kindergarten ausschauen? Der Kindergarten soll keineswegs verschult werden. Ich möchte eine deutsche Expertin zitieren, die ich vor einigen Jahren einmal nach Linz eingeladen hatte, die sagt, die Chancen des Kindergartens zur Entfaltung elementarer Lebenskompetenz, zur Entwicklung unverzichtbarer Fähigkeiten im Bereich von Sozial- und Sprachverhalten und zur Entwicklung kognitiver und sozialmoralischer Bildung können nur dann zum Zug kommen, wenn die vorhandenen Strukturen und Bedingungen in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht verschult, sondern verstärkt und ausgebaut werden. Was heißt das auf gut Deutsch? Kinder lernen im Kindergarten durch Erzählen von Geschichten, durch Vorlesen, durch Rollenspiele, durch Bauen und Formen, durch gemeinsames Toben und Bewegen und natürlich auch durch Zuneigung, durch Kuscheln, aber sicher auch zeigen können, wann will ich mich abgrenzen, wo brauche ich Distanz. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir gut ausgebildete Pädagoginnen haben, und dass wir gute pädagogische Konzepte haben, und natürlich, dass hier möglichst hohe Kostenzuschüsse vom Bund kommen, mit dem Ziel eines beitragsfreien Kindergartens. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hermine Kraler. Abg. Kraler: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ganz außerordentlich, dass in der ÖVP ein totales Umdenken passiert ist, dass Sie jetzt diesen Antrag auf ein Gratiskindergartenjahr vor Schulantritt vollinhaltlich mittragen. Die Forderung in diesem Initiativantrag nach einem Gratiskindergartenjahr vor Schulantritt ist für uns absolut nichts Neues, und es war eine Hauptforderung auch am Beginn der Diskussion zum neuen Kindergartengesetz, das verabschiedet wurde unsererseits. Aber ich kann mich noch recht gut an die heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen erinnern und auch an die klare Ablehnung diese Ansinnens, und alle, die im Unterausschuss dabei waren, werden sich hoffentlich auch noch daran erinnern, und das nicht alles vergessen haben. Wir konnten uns damals leider nicht durchsetzen, Schwarz-Grün hat uns da eine Unterstützung verweigert. Aber man sieht, es ist nicht aller Tage Abend, und ich sage es noch einmal, ich begrüße dieses Umdenken außerordentlich. Ausreichend begründet wurde diese Initiative bereits, warum die sinnvoll ist, wobei ich schon dazu sage, dass, so wie es in der Begründung steht, der Grundstock für den Erfolg unserer Kinder natürlich auch nicht beim letzten Jahr vor dem Schuleintritt liegen kann und auch sprachliche Defizite lassen sich garantiert nicht mit einem Kindergartenjahr vor der Schule beheben. Wie und wann gefördert werden soll, dazu könnte ich jetzt sicher Stegreif ein langes Referat halten, Daten, Fakten, Prozente wurden schon genannt, das heißt, ich beschränke mich hier auf den Initiativantrag. Wir alle wissen eben sehr genau, dass die Förderung eines Kindes sehr früh nach der Geburt beginnen kann und muss, und dass die Bildung von Anfang an ganz was Zentrales und Wesentliches ist. Wir seitens der SPÖ haben immer im Kindergarten eine Bildungseinrichtung gesehen und auch klar immer wieder den Bildungsauftrag dieser Einrichtung definiert. Da muss ich dir, Kollegin Moser, widersprechen, du hast gerade vorhin gesagt, die SPÖ hätte immer nur Kinderbetreuungseinrichtungen gefordert, damit alle Frauen arbeiten gehen müssen oder sollen. Das weise ich wirklich zurück, das war nicht der Hintergrund, wir haben immer schon erkannt, wie wichtig es ist, Kinder in so eine Bildungseinrichtung wie in einen Kindergarten zu bringen, wobei ich dazu sage, beides muss möglich sein natürlich, haben wir immer gefordert, Vereinbarkeit von Familie, von Kindern, von Job, und das ist jetzt auch eine Forderung über alle Parteigrenzen hinweg. Mehrjähriger Besuch des Kindergartens in so einer elementaren Bildungseinrichtung ist von höchster Bedeutung für das Fortkommen, für die Entwicklung eines Kindes. Wir sind natürlich inhaltlich mit diesem Initiativantrag einverstanden. Einen Aspekt möchte ich aber noch einbringen. Da geht es um die Finanzen. Ich bin überzeugt, dass Landeshauptmann Dr. Pühringer und Landesrat Sigl, das hoffe ich zumindest, wohl umgehend in die Verhandlungen mit dem Bund eintreten werden, besonders mit dem Finanzminister, um dort, das hoffe ich auch, eine hundertprozentige Übernahme der anfallenden Kosten zu erwirken, zu erkämpfen. Wir wissen aber auch aus Erfahrung, dass der Bund nicht immer das gibt, was wir möchten oder auch bräuchten. Und da erwarte ich mir, dass seitens des Landes auch gleich mit überlegt wird, wie wir, wenn möglicherweise der Bund nicht alles übernimmt, was wir uns wünschen, dann reagiert, wie wir das dann angehen. Wir sind uns inhaltlich sehr einig, wie ich sehe, und ich denke, wir sollten uns auch in diesem Fall, wenn der Bund nicht alles trägt, mit Einigkeit hinter diesen Antrag stellen und hier gemeinsam ernsthaft darüber nachdenken und Überlegungen anstellen. Dem Initiativantrag, ich habe es schon gesagt, betreffend eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor Schuleintritt wird seitens der SPÖ selbstverständlich die Dringlichkeit zuerkannt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1297/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit dieses Antrags fest. Die Unterzeichner der Beilage 1298/2007 schlagen im Rahmen ihres Antrags vor, diesen ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 1298/2007 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend die Klarstellung um den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Es benötigt einen Geschäftbeschluss des Landtags, und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1298/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, zu der ich Kollegen Lindinger aufrufe. Abg. Lindinger: Geschätzte Frau Präsidentinnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren! Kasernenstandorte in Oberösterreich sind seit der so genannten Reformkommission vom damaligen Bundesminister Platter in Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion, insbesonders die Schließungen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat stellten 2005 nach Bekanntwerden dieser Schließungsliste den Antrag, die Kaserne Kirchdorf weiterhin militärisch zu nutzen. Die damalige Koalition Schwarz-Orange lehnte mit Mehrheit den Antrag ab. Der ÖVP-Wehrsprecher und oberösterreichische Abgeordnete Walter Murauer stimmte auch dagegen, dass in Oberösterreich Kasernen erhalten bleiben. Er wurde aber in der Zwischenzeit vom ÖVP-Bezirksobmann zum Rücktritt aufgefordert und naja es ist auch in der Region gut aufgenommen worden diese Forderung, aber in Steyr nicht gut angekommen. Im Jahr 2005, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde von den sozialdemokratischen Abgeordneten im oberösterreichischen Landtag ein Initiativantrag gestellt, mit der Beilagennummer 572/2005 gegen die Schließung der Kaserne Kirchdorf, gegen die Kasernenschließungen insgesamt. Und er lautete: Angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Verteidigungsminister Platter und den Landeshauptleuten über die künftigen Standorte des Bundesheeres, appelliert der oberösterreichische Landtag an die Landesregierung somit auch an den Landeshauptmann, der die Gespräche geführt hat und deren Vertreter, sich in die Verhandlungen zwischen Bund und Land Oberösterreich konsequent für den Erhalt der oberösterreichischen Kasernen und des Truppenübungsplatzes Dachstein Oberfeld einzusetzen. Das heißt, der Landtag hat den Landeshauptmann aufgefordert sich vehement dafür einzusetzen, aber wir wissen, dass dies bis jetzt noch keine Früchte getragen hat. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer ist damals schon Verhandler gewesen und Bundesminister Platter ist heute nicht mehr der Verhandler. Aber wir geben in der Region die Hoffnung nicht auf, es ist noch nicht aller Tage Abend und es ist noch nicht der Schlüssel umgedreht in der Kaserne Kirchdorf, denn in den Initiativantrag, der heute beschlossen werden soll, heißt es ja auch, Klarstellung und Nutzung über die zukünftige Nutzung. Aber Oberösterreich hätte nach der Umsetzung der Reformpläne nur mehr 15 Pioniere zur Erhaltung der Kasernen, die ein wenig Stiegengeländer reinigen oder erhalten oder ein wenig klemmende Fenster und klemmende Türen richten und vielleicht die Abwässer in den Bädern und Duschen und in den Toiletteanlagen in den Kasernen richten, aber für Katastropheneinsätze, geschätzte Damen und Herren, sind 15 Pioniere zu wenig in Oberösterreich und das unterstreicht auch Landesrat Stockinger in einer Presseaussendung vom 29. Jänner 2007, wo er sich für den Erhalt der Kaserne Kirchdorf als Katastrophenschutzzentrum einsetzen muss, wäre sinnvoll, aber es sind nicht alle seiner Meinung wahrscheinlich, sonst wäre schon einiges geschehen seitens des Landeshauptmannes. Uns ist bewusst, dass zum Beispiel die Tätigkeiten und Funktionen unserer Soldaten und Grundwehrdiener in der Region sehr wichtig sind und wissen das bei den Sturmeinsätzen, wir wissen das bei Hochwassereinsätzen zu schätzen. Auch darüber hinaus sind unsere Pioniere aus der Region immer wieder angefordert worden aus anderen Bundesländer um Assistenzleistungen. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Im heutigen Initiativantrag betreffend Klarstellung und Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Dachstein Oberfeld wird also die Oberösterreichische Landesregierung ersucht, bei der Bundesregierung eine Entscheidung zur Zukunft der Kaserne Kirchdorf und TÜPL Oberfeld einzufordern. Das ist der Unterschied zwischen den Anträgen 2005, wo deutlich gestanden ist, sich für den Erhalt einzusetzen und heute wollen wir etwas einfordern. Aber wir glauben, dass wir uns nach wie vor einzusetzen haben für den Erhalt und für eine Nachnutzung, für eine sinnvolle Nachnutzung im Rahmen der militärischen Nutzung und für die Sicherheit in unserem Bundesland. Und in beiden Fällen ist Adressat unserer Initiativanträge, die wir heute auch unterstützen, der Landeshauptmann. Herr Landeshauptmann, die Zeit drängt, (Zwischenruf Abg. Steinkogler: "Nein, der Minister!") setzen Sie sich in Verbindung mit dem Herrn Bundesminister. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Habt ihr das schon gehört, dass ihr einen Minister dort habt!") Der Herr Landeshauptmann hat dies auch via Medien im Sommergespräch in der Region angekündigt und ankündigen ist ein wenig wenig, zu wenig, man muss sich auch einsetzen dafür, dass der (Zwischenruf Abg. Steinkogler: "Wir wissen, dass ihr etwas versprochen habt und nicht eingehalten habt!") Erhalt der Kaserne in Zukunft auch gesichert ist. Und ich weiß auch, dass einige Abgeordnete aus dem Wahlkreis sich nicht mit voller Kraft eingesetzt haben, aber die wurden auch in der Vergangenheit schon aufgefordert sich aus der Politik zurückzuziehen. Wir Sozialdemokraten setzen sich nach wie vor und weiterhin für den Erhalt der Kaserne Kirchdorf und auch für den Standort Dachstein Oberfeld ein. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Änderung der sicherheitspolitischen Aufgaben in einem gemeinsamen Europa erfordert natürlich auch eine Neuausrichtung der Sicherheitspolitik. Und ich bin überzeugt, dass wir die Ressourcen, die wir haben, erstens einmal in der Verteidigung der Souveränität, zweitens in den Katastrophenschutz und drittens in eine europäische Friedenspolitik umleiten sollen. Ich bin der Überzeugung, dass wir dazu kein schweres Kriegsgerät brauchen, weder die Eurofighter noch die Panzer. Und ich glaube auch, dass wir nicht in viele Kasernen investieren sollten und ich sage auch warum. (Zwischenruf Abg. Lindinger: "Kirchdorf braucht nichts investieren, die ist neu!") Können wir diskutieren, das ist keine Frage. Aber es ist so, dass wir Grüne die Bundesheerreform begrüßt haben. Es haben auch alle vier Parlamentparteien dieser zugestimmt und es ist ja so, dass in dieser Bundesheerreform geplant ist, das stehende Heer von 110.000 auf 50.000 Soldaten und Soldatinnen zu verringern, was automatisch bedeutet, wenn man es logisch durchsetzt, das ist eine logische Konsequenz, dass man eigentlich nicht mehr alle Kasernen brauchen wird. Und daher habe ich auch angenommen, dass auch Oberösterreich nicht alle Kasernen wird halten können. Es hat mich auch nicht verwundert, dass es dann 2005, im Juni, eine Einigung zwischen dem Land Oberösterreich und dem damaligen Verteidigungsminister gegeben hat in Richtung Schließung der Kaserne Kirchdorf und Schließung des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Wir haben gegen die Schließung der Kaserne Kirchdorf, wir haben die Schließung nicht bekämpft, sagen wir es einmal so, wir haben sie nicht bekämpft, wir haben gesagt, noch einmal ganz klar, wir haben gesagt, es ist logisch irgendeine Kaserne wird wahrscheinlich auch in Oberösterreich geschlossen werden müssen. Auf die konkrete Frage, ich kann mich noch sehr gut erinnern im Landtag wie die SPÖ den Antrag gestellt hat, na welche schließen wir denn dann, war eigentlich so, dass wir gesagt haben, wir wollen gar keine schließen. Das war der Grund, warum wir damals dem SPÖ-Antrag nicht näher getreten sind. Ich habe jetzt mit relativ großer Verwunderung in der Anfragebeantwortung von Verteidigungsminister Darabos an den Nationalrat Fichtenbauer gesehen, dass also die Kremstal Kaserne und der Truppenübungsplatz Oberfeld mit keinem Wort erwähnt sind, was natürlich die Frage aufwirft, ob es andere Überlegungen von Minister Darabos gibt. Ich hätte mir vonseiten des Verteidigungsministers hier eine Entscheidung in Richtung Schließung erwartet, sage aber auch dazu, wenn es andere Überlegungen gibt, dann kann man durchaus darüber diskutieren. Ich glaube nur, dass es Klarheit geben soll, und zwar deswegen Klarheit geben soll, weil es erstens einmal um Arbeitsplätze geht und zweitens einmal sollte es, wenn es zu einer Schließung kommt, natürlich auch entsprechende Nachnutzungskonzepte geben, die erstellt werden müssen, die vor allen Dingen auch für die regionale wirtschaftliche Entwicklung interessant sind. Es ist ja so, dass die Region Steyr Kirchdorf, jene Region in Oberösterreich ist, die also das größte Wirtschaftswachstum hat, das heißt, es ist eine wirtschaftskräftige Region. Ich bin optimistisch, dass, wenn es zu einer Schließung kommt, dass also auch entsprechende Betriebe beziehungsweise Arbeitsplätze in dieser Region geschaffen werden können. Wenn es keine Schließung gibt, soll es auch so sein. Ich glaube nur, dass es jetzt notwendig ist, dass man endlich sagt, geht es in die eine oder die andere Richtung, deshalb werden wir dem Antrag die Dringlichkeit geben und ihm auch inhaltlich zustimmen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Lindinger, ich verstehe deine Aussagen nicht ganz. Also wenn zu mir ein Herzpatient kommt, dann bin ich als Ressortzuständiger, als Facharzt für innere Medizin, schon für das Problem zuständig und ich schicke dann den Patienten nicht zum Ärztekammerpräsidenten und sage, der soll sich darum kümmern. Also ich verstehe das nicht ganz. Also nach meinem Wissen ist seit einem Jahr ziemlich genau gewählt und vielleicht nicht ganz ein Jahr, aber schon fast ein Jahr, ein gewisser Herr Darabos ressortmäßig auf Bundesebene für diese Fragen zuständig. Und ich glaube, er hat ein Jahr Zeit gehabt, um sich in die Materie einzuarbeiten, kann man ihm zubilligen und er hat auch die Eurofightergeschichte, glaube ich, ausgestanden, ob mit Erfolg oder weniger Erfolg lassen wir auch offen. Also es geht darum, dass sich der Herr Minister doch um Angelegenheiten, die umzusetzen und die zu erledigen sind, kümmern sollte. Und da geht es auch darum, wenn angefragt wird, wie es mit den Standorten hier in Oberösterreich, eben Kirchdorf und Oberfeld, ausschaut, dass darauf eine Antwort kommt oder zumindest eine Antwort angekündigt wird. Und es wurde bereits gesagt, das soll jetzt nicht die Aufforderung zur Entscheidung gegen den Standort sein, das ist also in diesem Antrag ja auch nicht herauslesbar, sondern es geht darum, gibt es tatsächlich Nachnutzungskonzepte, eine Kombinutzung oder was auch immer. Und da wurde ja bereits ein Vorschlag gemacht über den man natürlich diskutieren muss und der unterschiedlich gesehen wird, ein Zentrum für Katastropheneinsatz. Er wurde bereits erwähnt. Aber es ist einmal immerhin etwas und ich habe gerade gesagt, es kann ja auch eine Kombinutzung der Struktur, der Infrastruktur, die vorhanden ist, gefunden werden. Und wenn man sich umhört mit Angehörigen des Militärs und mit Angehörigen des Standortes Kirchdorf, dann gibt es auch noch andere Vorschläge. Ich verstehe auch nicht warum diese Vorschläge, ganz spezielle Vorschläge, noch nicht in Richtung Wien, in Richtung Minister Darabos durchgedrungen sind. Da gibt es im Heereswesen einen so genannten oder so genannte Führungssimulatoren, ja, angeblich, sage ich, angeblich zwei Stück davon, und die sind interessanterweise wieder sehr zentralistisch alle im Osten, in Wien, angesiedelt, einen in Neulengbach und einer logischerweise in Wiener Neustadt. Und dieser Führungssimulator in Neulengbach soll angeblich nach Wiener Neustadt zum anderen Standort hin verlegt werden. Und dieser Vorschlag, dieser konkrete Vorschlag, diesen Führungssimulator zentral in Österreich zu platzieren zum Beispiel in der Kaserne Kirchdorf ist aus meiner Sicht der Dinge und aus meinen Kenntnissen ein guter Vorschlag. Es ist kadermäßig rund um Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich, aber auch im Süden, in Kärnten und so weiter, die Militärpräsenz sehr stark. Es ist ein großer Teil des Kaders hier da und man könnte dieses Kaderpersonal zu den regelmäßigen Schulungen an diesem Führungssimulator in Kirchdorf sozusagen hinbringen. Und es wird auch angeführt, dass in Neulengbach das Problem da immer gegeben war, dass diese Kaderschulungen sehr teuer waren, weil sie mit Übernachtungen außerhalb eines zum Militär gehörigen Standortes durchgeführt werden mussten. Also, es ließe sich hier mit einem konkreten Vorschlag, den ich jetzt so darstelle, weil er mir zu Ohren gekommen ist von Betroffenen der Kaserne Kirchdorf, ich möchte den sozusagen veröffentlichen und in Richtung Wien weiterschicken, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt einer richtigen und sinnvollen Nachnutzung, eventuell auch im Sinne einer Kombinutzung, Katastropheneinsatz. Auch hier würde sich die zentrale Lage Oberösterreichs und Kirchdorfs an einer Autobahn, an einer Bahnverbindung anbieten. Also mit gutem Willen und mit dem Willen auch die Details in seinem Ressort zu bearbeiten, müsste hier eine Lösung möglich sein und daher auch unsere Unterstützung für diesen dringlichen Antrag hier eine Antwort im positiven Sinne einzufordern, daher unsere Unterstützung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schürrer. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Ich möchte dort beginnen oder damit beginnen, dass wir wie es 2004 zu dieser Thematik der Heeresreform gekommen ist, die ja durch eine Reformkommission, wo alle Parteien darin vertreten waren, der Vorsitzende, glaube ich, war Bürgermeister Helmut Zilk, Altbürgermeister, die Diskussion aufgekommen ist, dass in den Bundesländern verschiedene Kasernen geschlossen werden müssen, weil das Reformpapier das vorgesehen hat. Und Kollege Hirz ja auch schon angedeutet hat, dass es einfach eine Veränderung gibt, haben sich auch in Oberösterreich alle Fraktionen natürlich um ihre Standorte bemüht. Das, glaube ich, ist nicht einer Partei zuzuschreiben, sondern es haben sich alle bemüht, versucht, die Kaserne mit Argumenten, die in der Region und so auch in Kirchdorf und Oberfeld war, und zwar gleichermaßen bemüht, diese zu erhalten. Wie dann festgestanden ist, dass eben zum Beispiel Kirchdorf oder Oberfeld geschlossen werden muss, war unsere erste Überlegung richtigerweise, das was jetzt auch angesprochen wurde von allen Rednern, was ist denn mit der Nachnutzung, von uns der Gedanke sofort aufgebracht, o.k. wenn es so ist, dass eben dort kein Kasernenstandort mehr ist, was tut man denn mit der Kaserne und welche Nachnutzung kann man dieser Kaserne zuführen, weil sie ja durchaus einen hochinteressierten Standort hat neben der Autobahn, Nähe der Stadt Kirchdorf im Zentralraum? Also man könnte viel damit tun. Und dann kommt das Ewald Lindinger, wo du jetzt zum Beispiel sagst und den Herrn Landeshauptmann aufforderst, ankündigen ist zu wenig. Ewald, wer hat denn angekündigt vor der Wahl 2006, der in Kirchdorf war? Der Herr jetzige Bundeskanzler Gusenbauer und du und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider waren, wir, ich habe das ja mitgekriegt, wenn ich Bundeskanzler werde, wenn ich, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Warst du auch beim Gusenbauer?") sicher, ich horche mir alle an, ist ja kein Feind für mich, wenn ich Bundeskanzler werde, wird die Kaserne Kirchdorf nicht geschlossen. Also so eine Aussage ist halt gefährlich, wie man jetzt sieht. Und ich könnte ja noch zehn solche Versprechen vor den Wahlen aufzählen, die halt dann nachher nicht eingehalten werden können. Wider besseren Wissens hat er das nämlich gemacht, nur um Wählerstimmen zu fangen. Und ich glaube, da muss man einfach aufpassen, weil, meine Damen und Herren, ich schon feststelle, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Nein, um Wählerstimmen ist es ihm nicht gegangen!") kann eh sein, dass es nicht um Wählerstimmen gegangen ist, ich kann nur feststellen, dass das jetzt schon langsam dünn wird für jene Politiker, die solche Versprechen machen und dann nicht halten können. Das Lügeneis kann schnell zerbrechen. Ich sage das, obwohl es nicht mein Problem ist, aber in Wirklichkeit soll sich die SPÖ da ein bisserl Gedanken machen. (Unverständlicher Zwischenruf) Ich möchte, nachdem eh schon sehr viel gesagt worden ist, (Unverständlicher Zwischenruf) das tut weh, ich weiß eh, dass es weh tut, wenn man halt solche Sachen verspricht vor einer Wahl und dann nicht halten kann, tut das weh. Wobei ich dazusage, wenn man die Kaserne Kirchdorf erhalten kann, ohne eine andere vielleicht zu schließen, weil das ist nämlich die nächste Frage, dann sind wir alle die Ersten, die sagen, ja ein guter Standort, neueste Kaserne. Also was soll das? Nur dass das auch klar gestellt ist. Das haben wir auch dauernd deponiert. Aber jetzt schreibt der Herr Minister Darabos dem Landeshauptmann einen hoch interessanten Brief. Der ist ja nicht geheim, wenn ein Minister einem Landeshauptmann einen Brief schreibt, wo er klar sich bekennt zu dieser Reform, wo er sich klar bekennt, dass es halt aufgrund Strukturänderungen, ich lese ihn nicht vor, weil das zu lange dauert, einfach Maßnahmen getroffen werden müssen und dass er hinter den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und deren Ergebnissen steht, dass die getroffenen Entscheidungen auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit überprüft werden, das nimmt er sich schon heraus, und eventuell nachjustiert werden kann, aber dass klar ist, dass es da nicht zu einem Aufschnüren kommt, nur weil irgendwer versprochen hat, quasi eine Kaserne nicht zu schließen. Und er schreibt im letzten Satz, ist hoch interessant, (Unverständlicher Zwischenruf) Ewald Lindinger pass auf: Im Zusammenhang mit Fragen der militärischen Landesverteidigung bin ich auch überzeugt davon, dass allfällig offene Fragen auf politischer Ebene einvernehmlich zu lösen sind und sich nicht für parteipolitische Agitation eignen. Schreibt euch, Ewald, schreib dir das bitte hinter die Ohren, das ist wichtig, weil genau dort haben wir nämlich das Problem gehabt und das haben wir jetzt noch. Es werden die Mitarbeiter verunsichert, es werden die Rekruten verunsichert, es ist die Region verunsichert. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Bist für den Antrag, Wolfgang oder nicht?") Ich bin ja sehr glücklich, dass auch die SPÖ dem Antrag beigetreten ist, alle Fraktionen, bei den anderen war es eh kein Problem, aber ich finde jetzt ist es gut. (Zwischenruf Abg. Lindinger: "Bei den Grünen war es auch kein Problem!") Nein, die Grünen haben da kein Problem gehabt. Ich bin froh, dass die SPÖ da auch mitgeht. Ich bedanke mich dafür im Namen der ÖVP und hoffe, dass diese Resolution und die Landesregierung jetzt erreicht, dass endlich eine Entscheidung fällt und wir nicht mehr länger hingehalten werden, sowohl was das Oberfeld betrifft als auch die Kaserne Kirchdorf, weil dann können wir nämlich eine vernünftige Nachnützung angehen und nicht immer umsonst herumstehen. Danke schön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1298/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Beilage 1299/2007 im Rahmen ihres Antrags vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. In der Beilage 1299/2007 handelt sich um den Initiativantrag betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1299/2007 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich bitte Herrn Abgeordneten Stanek zu Wort. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag betreffend das Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich ist aus unserer Sicht in dreifacher Weise dringlich. Erstens einmal, weil Sicherheit ein wichtiges und sehr hohes Gut in unserer Gesellschaft darstellt. Zweitens einmal, weil die Entscheidungen jetzt in den nächsten Wochen endgültig fallen werden und drittens, und das ist mir schon auch wichtig, das anzumerken, weil mich eine Aussage der Frau SPÖ-Beamten-Ministerin Bures im August wirklich zutiefst schockiert hat, die gesagt hat, aufgrund der Schengenerweiterung sind 3.000 Sicherheitsbeamte einzusparen. Diesem Vorschlag erteilen wir selbstverständlich eine ganz klare Absage. Aber wissen Sie, was mich in dem Zusammenhang wieder ungeheuer geärgert hat? Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter DI. Haider steht da heute heraußen und fordert durchaus richtigerweise für den Zentralraum mehr Personal im Polizeibereich. Da hat er auch meine volle Unterstützung, gerade auch aus der Sicht des Bezirkes Linz-Land. Aber ich habe den Herrn Haider nicht gehört, wie die Frau Bures das gesagt hat und die Frau Bures ist in der SPÖ nicht irgendwer. Und daher hätte ich mir selbstverständlich erwartet, wenn ihm das wirklich so ein wichtiges Anliegen ist, dass er sich zu Wort meldet und dass er das so, wie das unser Klubobmann Michael Strugl gemacht hat, auch zurückweist, weil es wirklich unverantwortlich wäre, aufgrund der Änderung des Schengenabkommens 3.000 Polizistinnen und Polizisten einzusparen. (Unverständlicher Zwischenruf) Mit dieser Resolution soll die Bundesregierung aufgefordert werden, dass alle derzeit an der Grenze Dienst tuenden Beamtinnen und Beamte in Oberösterreich bleiben, einerseits um verstärkt die Schleierfahndung durchführen zu können, weil das auch aufgrund der Öffnung der Grenzen bzw. des Schengenabkommens wichtig ist und andererseits weil wir auch erwarten, dass ein Teil der Polizistinnen und Polizisten vor allem auch verstärkt im Zentralraum in Zukunft eingesetzt werden kann. Daher ersuche ich Sie alle, der Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Affenzeller. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg, die Sozialdemokratie wird sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt des Antrages ihre Zustimmung geben. Nur Kollege Stanek, ich glaube, es ist sinnlos, hier in eine Richtung zu argumentieren, denn unmittelbar zuständig, das ist unbestritten, ist der Innenminister. Interessant ist in diesem Zusammenhang schon, dass immer dann, wenn wir in der Region Themen aufgreifen, dann kommen immer ein paar Wochen später die regionalen Abgeordneten der ÖVP daher und bringen etwas ein zum selben Thema. So geschehen in Urfahr der Kollege Strugl, so geschehen im Bezirk Freistadt der Kollege Kapeller. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir zeitgerecht, gemeinsam mit der Personalvertretung ein Konzept erarbeitet haben und dieses Konzept liegt sowohl am Tisch vom Herrn Innenminister, liegt sowohl am Tisch vom Sicherheitssprecher der SPÖ, Abgeordneter Parnigoni. Da sind all diese Punkte schon drinnen. Aber okay, fordern wir halt den Innenminister noch einmal auf vom Oberösterreichischen Landtag, endlich seine Hausaufgaben zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns sind zwei Zielrichtungen, die besonders im Vordergrund stehen müssen. Auf der einen Seite und da sind wir uns, glaube ich einig, die Sicherheit der Bevölkerung auch nach dem Zeitpunkt, wo die EU-Schengengrenze nicht mehr vorhanden ist. Und der zweite Punkt ist ein fairer Umgang mit den betroffenen Beamten. Da sind viele Beamte damals beim Aufbau der Schengengrenze von weit her geholt worden und sie haben es sich wirklich verdient, dass hier eine faire Behandlung stattfindet. Meine Damen und Herren! Es war damals eine große Herausforderung, die Schengengrenze aufzubauen mit der GREKO, mit der GÜP, auch mit der VAAST, mit der Verkehrsaußenstelle in Neumarkt, in den Bezirken Rohrbach, Urfahr und Freistadt. Und jetzt geht es darum, durch ein qualitativ hochwertiges Sicherheitspaket eine neue, moderne und effiziente Sicherheitsstruktur aufzubauen. Dazu gehören auf der einen Seite unserer Meinung nach die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen mit einer eigenen Dienststelle für die Schleierfahndung und die Sicherung des Grenzbereiches. Ich denke, dass diese Maßnahme insbesondere für die Bevölkerung in den betroffenen Bezirken ganz, ganz wichtig ist. Die Bevölkerung muss sich verlassen können, dass jemand da ist, der auch nach Fall der Schengengrenze die Grenze weiterhin gut absichert. Man darf ja nicht vergessen, dass sich in den letzten Jahren an der Grenze doch einiges abgespielt hat im Schlepperbereich und in vielen anderen Bereichen und natürlich keine Verunsicherung der Bevölkerung eintreten sollte. Auf der anderen Seite ist ganz wichtig die personelle Aufstockung der Polizeidienststellen in den Regionen. In meinem Bezirk, im Bezirk Freistadt, ist insbesondere Pregarten, Freistadt und Sandl, die mehr Personal brauchen, dasselbe gilt für Urfahr und Rohrbach. Darüber hinaus ist es auch gerechtfertigt, dass die Zentralräume Linz und Wels verstärkt werden. Dort ist es unbedingt notwendig, mehr Personal für die Zukunft zu haben. Es ist höchste Zeit, dass für die betroffenen Beamten Klarheit in den nächsten Wochen hergestellt wird. Wir haben alle Polizeidienststellen im Bezirk Freistadt besucht und das wesentliche Thema der betroffenen Kolleginnen und Kollegen war, sie wollen wissen, was ist am 1. Jänner 2008? Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass der Innenminister ein Konzept vorlegt, um Klarheit für diese Sicherheitsstruktur an der Ostgrenze in Zukunft zu haben. Also zusammengefasst, meine Damen und Herren! Ausgleichsmaßnahmen Ja, mit eigenen Polizeidienststellen an der Grenze, Verstärkung der bestehenden Polizeidienststellen in Grenznähe, in den betroffenen Bezirken, aber auch Personal für den Zentralraum Linz und Wels. Abschließend möchte ich auf einen Punkt noch sehr eindringlich hinweisen. Die SPÖ Oberösterreich wird auch weiterhin dafür eintreten, dass eine zusätzliche personelle Verstärkung für Verkehrsüberwachung und Kriminalitätsbekämpfung in unserem Bundesland dringend notwendig ist. Es wurde heute schon darauf hingewiesen, dass in Oberösterreich zirka 200 Beamte fehlen. Wir werden für die Sicherheit der Bevölkerung bei dieser Forderung gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider an der Spitze auch in Zukunft, trotz dieser jetzigen Maßnahmen, die hoffentlich positiv erledigt werden, sicher nicht locker lassen. Danke schön. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist richtig, das Sicherheitsbedürfnis der Menschen steigt. Alle Umfragen zeigen uns, österreichweit, weltweit steigt das Sicherheitsbedürfnis. Aber nicht ursächlich, weil sich der Schengenraum in Europa ändert. Eine der Hauptursachen ist, das bestätigen auch alle Expertinnen und Experten, je ungreifbarer die Gefahren, die Bedrohungen sind, desto mehr steigt einfach das Bedürfnis, etwas Unbekanntes abzuwehren. Wir wissen ja alle, tagtäglich haben wir Gewalt, Krieg, andere Katastrophen im Wohnzimmer. Das heißt, hier kommt die ganze Welt ins Wohnzimmer. Das war eben vor Jahren nicht so. Daher steigt einfach der Wunsch von den Menschen nach Sicherheit umso mehr. Woraus entstehen plötzlich Unsicherheitsgefühle und Angst? Das ist sehr subjektiv und es sind immer wieder andere Wellen, die entstehen. Was macht denn Angst, was ist denn der Auslöser? Das ist einerseits diese nicht klar festzustellende Terrorgefahr. Wird uns ja immer wieder eingeredet. Überschwemmung von irgendwelchen Substanzen, Drogen, Gewalttäter kommen aus jeder Ecke hervor, usw. Aber natürlich auch jede Änderung, und ist oft auch im Kleinen spürbar, jede räumliche Veränderung, jede Veränderung von Grenzen, usw. schafft Unsicherheit. Und je nach dem wie das geschürt wird, kommt es zu mehr Bedürfnis, hier etwas zu verändern oder weniger. Hier denke ich mir, müssen wir wirklich schauen, was sind denn die Auslöser? Wenn ich zurückdenke, ich lebe schon sehr lange im Mühlviertel und sehr nahe an dem ehemaligen Eisernen Vorhang, und ich hatte die meiste Angst, wie die Grenze hundert Prozent dicht war. Nicht nur aus dem Grund, wie ich 1968 im Urlaub erfahren hatte von meiner Großmutter im Morgengrauen, die Russen sind da, weil eben Prager Frühling, die Russen einmarschiert sind in Tschechien. Das war ein Riesenauslöser für mich als Kind. Das war ein Trauma, Herr Landesrat Ackerl. Ich hoffe, ich falle Ihnen nicht einmal in der Psychiatrie zur Last. Es war ein Trauma. Das Gleiche war auch dann im Anschluss, wenn wir an der Grenze z.B. wanderten, wir hatten die Helfenberger Hütte, manche kennen sie vielleicht. Da ist man nur einige Schritte über die Grenze gegangen und wenn man da sich verlaufen hat im Wald, dann hat es mehrmals auch die Fälle gegeben, dass man aufgegriffen wurde und dann in Weigetsschlag, usw. am Grenzposten abgeliefert wurde. Also das waren die wirklichen Angstgefühle, die wir alle gehabt haben und da war ich sicher nicht alleine, es ist uns allen so gegangen. Seitdem aber die Grenze offen ist, und seitdem hier einfach ein Zugang ist, ist aus meiner Sicht und meine Bedürfnisse nach Sicherheit weggefallen. Weil diese Unsicherheiten, diese Gefahren, diese reellen Gefahren, die damals waren, weggefallen sind. Also hier zu sagen, plötzlich wird Oberösterreich unsicherer, weil sich die Grenzen verschieben, weil wir im Schengener Raum sind, war damals wie Österreich zum Schengenraum dazugekommen ist, genauso wenig berechtigt wie jetzt. Warum habe ich aber trotzdem auch diesen Antrag unterschrieben? Nicht weil man zwischen den Zeilen irgendwelche versteckte Sachen lesen kann, die ich nicht unterschreiben kann, sondern weil es mir vor allem wichtig ist, wie schon gesagt wurde, dass wirklich genug Sicherheitskräfte in Oberösterreich vorhanden sind, dass nicht eingespart wird, dass nicht Menschen, die jetzt in Oberösterreich einen Arbeitsplatz hatten, und sehr viele sind im Mühlviertel einfach angesiedelt, sind auch Menschen aus dem Grenzraum, die da leben und hier ihre Arbeit haben, dass die auch weiterhin Dienst machen können in der Öffentlichkeit und für all die Fälle, die wirklich wichtig sind, auch zu kontrollieren und weiterhin zu Verfügung stehen. Wir haben heute schon mehrfach gehört, es ist nicht das Problem der Strafen, ob hoch oder niedrig, sondern es ist das Problem der Kontrollen. Ja, bitte wann haben wir dann genug Polizisten, um das zu kontrollieren? Also hier müssen wir wirklich gemeinsam schauen und da bin ich auch ausnahmsweise einer Meinung mit Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider diesbezüglich, hier wirklich genug Möglichkeiten haben, genug Kontrollen durchführen zu können, qualitative Kontrollen durchführen zu können, ob das der Transit ist, ob noch diese Plomben alle passen, die bei der Verzollung, also beim Eintritt in den Schengener Raum alle gemacht wurden, ob die Tiertransporte wirklich auch den Gesetzen entsprechen, zu schauen, wie ist die Verkehrsüberwachung, Übertretungen im Bereich Alkohol usw. oder auch Geschwindigkeit. Hier wirklich Personal im Zentralraum, aber auch in den periphereren Regionen genug zu haben. Das ist mein Hauptgrund gewesen hier zu unterschreiben, weil dieses Sicherheitsbedürfnis müssen wir der Bevölkerung geben können. Wir können nicht sagen, das ist eh alles unberechtigt, was du hast. Das ist ein Gefühl, das kann man nicht verifizieren. Da müssen wir auch neben all diesen anderen Maßnahmen, die notwendig sind, ob das jetzt das Sicherheitsbedürfnis von Frauen ist, keine dunklen Straßen am Heimweg zu haben oder keine dunklen Plätze, hier wirklich auch was zu verändern, aber auch die Präsenz der Exekutivbeamten hier zu zeigen, um wirklich Maßnahmen setzen zu können. Daher werden wir der Dringlichkeit und auch dem Inhalt zustimmen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gerne werden wir diesem Antrag zustimmen, wie wohl ich auf die Doppelzüngigkeit der Politik hinweisen möchte. Am 22. März 2007 gab es im Nationalrat eine Debatte, aufgrund eines freiheitlichen Antrags gab es eine Sondersitzung: Antrag: Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf nationaler als auch auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten zum Schutz unserer Bürger der Vollanwendung des Schengener Besitzstandes für die neuen EU-Mitgliedstaaten und damit die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen dieser Staaten nicht zuzustimmen, solange die Anzahl der nach Österreich rechtswidrig eingereisten und geschleppten Personen beweist, dass die Kontrolle an den neuen EU-Außengrenzen nicht ausreichend ist. Wie der Jahresbericht über organisierte Schlepperkriminalität aus dem Jahr 2006, herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres, uns mitteilt, bedeutet die Schlepperei für uns ein Riesenproblem. Die Slowakei führt den Reigen der Grenzübertritte mit 35 % der geschleppten Personen an, Tschechien und Ungarn folgen jeweils mit 15 %, womit wir 65 % der nach Österreich geschleppten Personen nur drei neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verdanken. Also jene drei, die jetzt angeblich ab Dezember 2007 neue Schengenstaaten sind. Diesen Staaten haben wir 65 % aller nach Österreich geschleppten Personen zu verdanken. Der Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen im Nationalrat abgelehnt. Die Kollegin Schwarz hat gesagt, die Kriminalitätsentwicklung, das ist ja alles gar nicht so tragisch. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Habe ich nicht gesagt!") Ich darf auch hier wieder auf die Kriminalstatistik verweisen. Wenn man sich anschaut, in Niederösterreich stieg zum Beispiel 2006, 2007 die Anzahl der Delikte um 23,6 Prozent, oder in Oberösterreich um 39,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, dann haben wir erdrückende Kriminalitätszahlen. Und wenn man sich das jetzt einmal anschaut, seit 1998 ist Österreich Schengen-Land, im Jahr 1998 wurden in Österreich 479.859 Delikte angezeigt, im Jahr 2000 waren es bereits 520.000, und im Jahr 2006 waren es 590.000. Und wir wissen alle, dass nicht die österreichische Bevölkerung jetzt in diesem Ausmaß krimineller wurde, sondern dass wir der organisierten Kriminalität aus dem Osten vielfach ausgeliefert sind. So sagt wieder der Sicherheitsbericht des Innenministers, Österreich hat aufgrund der Asylgesetze als beliebter Zufluchtsort für Straftäter aus Tschetschenien, Georgien, Weißrussland eine besondere Bedeutung. Österreich gilt auch als Sitz zum Planen und Steuern von Straftaten. Georgische Tätergruppen verüben hauptsächlich Einbruchsdiebstähle, moldawische Gruppen Auftragstaten wie Überfälle. Die Anwerbung neuer Mitglieder erfolgt nach Eintreffen in der Asylunterkunft. Das ist nicht der freiheitliche Bericht, sondern das ist bitte der Sicherheitsbericht. Und im Zuge dieser Nationalratsdebatte beantragen dann die Freiheitlichen, der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, schnellstmöglich zum Schutz unserer Bürger die Anzahl der Planstellen für die österreichische Exekutive durch Verhandlungen mit den zuständigen Ressorts drastisch zu erhöhen, also drastisch mehr Polizisten einzusetzen. Wie heute auch bereits angeführt worden ist. Meine Damen und Herren! Was ist mit diesem Antrag passiert? ÖVP, SPÖ und Grüne haben diesen Antrag abgelehnt. Es ist recht schön und gut, wenn man in Oberösterreich Politik macht, wir fordern mehr Polizei für die Grenze, wir fordern das, was dieser Entschließungsantrag vorsieht, aber ich bitte doch sehr wohl, politisch so redlich zu sein, dass den Anträgen, die genau auf mehr Polizisten in Oberösterreich abzielen, im Nationalrat, der zuständig ist, auch zugestimmt wird. Weil dort wird die Entscheidung getroffen, und ich hoffe, dass diese Anträge dann auch im Nationalrat, wenn wir sie dort einbringen, von Ihren Abgeordneten von ÖVP-, SPÖ- und Grünen-Abgeordneten unterstützt werden. Danke! (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu einer tatsächlichen Berichtigung Frau Abgeordnete Schwarz bitte. Abg. Schwarz: Ja, ich möchte berichtigen, dass ich nicht gesagt habe, dass Kriminalität eh nicht so schlimm ist. Entweder wird mir was in den Mund gelegt, oder ich bin missverstanden worden. Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1299/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. die Fragesteller, Gegenstand und Adresse der Anfragen können den Abschriften der schriftlichen Anfragen entnommen werden, die wir Ihnen gemeinsam mit zwischenzeitig eingelangten Anfragebeantwortungen in einer Sammelmappe auf Ihren Plätzen aufgelegt bzw. sie auf dem Postwege zugesandt haben. Wir kommen nun zur aktuellen Stunde mit dem Thema „Bleiberecht für integrierte Langzeitasylwerber und –asylwerberinnen, gemeinsames Eintreten Oberösterreichs für ein humanitäres Aufenthaltsrecht“. Ich erteile Herrn Abgeordneten Gunther Trübswasser als Sprecher des antragstellenden Klubs das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten ist eine aktuelle Stunde in diesem Haus abgehalten worden, die die Öffentlichkeit so interessiert hat, und ich freue mich, dass heute auch via Internet viele Menschen in diesem Land, die an dieser Diskussion interessiert sind, teilnehmen können, und auch sie möchte ich heute ganz herzlich begrüßen. Es wäre angesichts der Diskussionen, die in den letzten Tagen gelaufen sind, ein Leichtes, diese sehr emotional geführte Diskussion, die teilweise sehr drastisch formulierten Äußerungen in einer Art und Weise noch hoch zu schaukeln, wie es dem Thema nicht zukommt. Es wäre für mich ein Leichtes heute noch zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen, aber was wir heute wollen ist eine ruhige Diskussion, die Lösungen sucht für zutiefst menschliche Fragen, für ein humanitäres Anliegen. Sie werden sicher verfolgt haben, dass in den letzten Tagen nicht nur Politiker sich zu Wort gemeldet haben, sondern viele Kommentatoren in den Zeitungen, die Zeitungen sind voll mit Leserbriefen, auch die Grünen haben seit Dienstag die Möglichkeit den Menschen gegeben, in Petitionen, in Schreiben an den Innenminister, an den Vizekanzler, an den Bundeskanzler E-Mails zu schicken, wo sie ihrem Wunsch Ausdruck verleihen können, dass den Familien, die jetzt von Abschiebung bedroht sind, dass Asylwerber, die seit langem in Österreich leben, hier integriert sind, plötzlich abgeschoben werden. Diese Möglichkeit, E-Mails zu verschicken, wurde vor 48 Stunden in etwa Online gestellt, und seitdem haben sich mehr als 1.400 Menschen dieser Möglichkeit bedient und E-Mails an die Spitzen unserer Bundesregierung geschickt. Das zeigt, dass ein hohes Maß an Solidarität in dieser Bevölkerung herrscht für Menschen, die in Not sind. Und um die handelt es sich. Es handelt sich weder um Menschen, die eine Auswanderung nach Österreich geplant haben, es handelt sich nicht um Menschen, die nach Österreich gekommen sind, um es gemütlicher, wirtschaftlich besser und bequemer zu haben, sondern es handelt sich um Menschen, die vor einer Kriegssituation geflohen sind. Und das möchte ich ganz eindeutig betonen, denn nur so lässt sich die Situation besser beurteilen. Ich bin in den letzten Tagen entsetzt gewesen, dass sich auch unser Innenminister teilweise uninformiert gezeigt hat, wenn er gesagt hat, dass es Menschen gibt, die Familienangehörige verloren haben, die ermordet wurden, und bei uns nicht Asyl bekommen haben. Er hat bestritten, dass so etwas vorkommt, er hat bestritten, dass die Gesetze, die geschaffen wurden, gemeinsam mit der SPÖ bedauerlicherweise, nicht menschenrechtskonform sind. Es gibt eine Reihe von Verfassungsrechtlern, angefangen von Präsident Korinek, die gesagt haben, es gibt höchste Bedenken, dass diese Gesetze, das NAG, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, menschenrechtskonform ist. Der Innenminister unterschätzt auch die Situation, was die Unterstützung der Bevölkerung betrifft, er unterschätzt, dass viele, viele Menschen in diesem Land die von Abschiebung Bedrohten unterstützen, und was wir heute wollen, ist eindeutig Position beziehen, erstens für Menschen in diesem Schwebezustand. Sie müssen sich vorstellen, für viele Menschen, die jetzt Angst haben, abgeschoben zu werden, nachdem sie hier seit vier, fünf, sechs, sieben Jahren leben, muss ein Abschiebstopp kommen, sofort und gleich, für alle diese Menschen. (Beifall) Zweitens, das NAG gehört auf den Verfassungsprüfstand, so wie es die Landesregierung am Montag beschlossen hat. Und drittens, die Familie Zogaj muss wieder zusammen geführt werden, und nicht im Kosovo, sondern in Frankenburg. Das sind unsere Forderungen für heute und für die nächsten Tage. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Präsidentin Orthner das Wort. Abg. Präsidentin Orthner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei so emotional geführten Debatten, wie es diese Debatte heute und in den letzten Tagen und Wochen ist, ist es sehr, sehr schwer, wieder auf eine sachliche Ebene zu kommen. Ich verstehe das auch, denn die "Fälle", die "Fälle" haben alle ein Gesicht, das sind Menschenschicksale, das sind Lebensumstände, die sehr, sehr schwierig sind, das ist ein privates Schicksal, das ist das Schicksal einer ganzen Familie. Trotzdem sage ich, wenn wir tragfähige Lösungen für alle diese Menschen haben wollen, dann brauchen wir eine sachliche Ebene, und wir brauchen auch Grundsätze, nach denen sich alle richten können. Und wir haben in der Volkspartei sehr klare Positionen. Zum Einen, und das ist selbstverständlich: Menschen, die verfolgt werden, Menschen, die vor Kriegshandlungen und Terror flüchten, Menschen, die fürchten müssen, dass sie gefoltert werden, vergewaltigt werden, die verdienen Schutz und Hilfe, die haben Anspruch auf Asyl, und das bekommen sie auch in Österreich. Wir bekennen uns dazu, dass Asyl und Fremdenpolitik auf sehr klaren Gesetzen fußt, und das ist die Trennung von Asyl und Zuwanderung, und die Grundlage all dieser Dinge ist die europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist die Grundlage unserer Gesetze. Wir begrüßen drittens sehr die Entscheidung zur Schaffung eines Asylgerichtshofes. Wir brauchen raschere Entscheidungen, wir brauchen aber auch sorgfältige Prüfungen, und es ist oft ein sehr schwieriger Spagat zwischen genug Anhören, alles Begutachten und Sehen, und einer raschen Entscheidung. Trotzdem brauchen wir raschere Entscheidungen mit mehr juristischem Personal, und wir brauchen das auch, um Langzeitfälle und damit Härtefälle zu vermindern. Weil davon betroffen sind vor allen Dingen auch in Österreich geborene Kinder, die hier zur Welt kommen, und womöglich nach einer Zeit wieder weg müssen, wo sie bei uns längst in den Kindergarten oder in die Schule gehen. Zum Vierten sage ich, Zuwanderung muss auf der Basis von konsequenten Gesetzen erfolgen. Und der Bereitschaft zur Integration, was nicht heißt, die eigene Kultur oder die eigene Identität abgeben zu müssen. Die Bereitschaft zur Integration muss mit einem Bekenntnis zur Demokratie, zum Rechtsstaat, zur Gleichstellung von Mann und Frau, und vielen anderen Dingen, die bei uns selbstverständlich sind und Grundlage unserer Republik sind, einher gehen. Unser System ermöglicht lange Asylverfahren, und für die Menschen, die aus diesem System heraus, an dem sie keine Schuld tragen, das möchte ich schon sehr ausdrücklich sagen, für die Menschen, die aus diesem System heraus sehr lange bei uns leben, sich eingelebt haben, sich integriert haben, nicht straffällig geworden sind, gut miteinander leben, für die suchen wir tragfähige Lösungen, und ich bin froh, dass die Landeshauptleutekonferenz und das Innenministerium einen Kriterienkatalog erarbeitet haben, der jetzt zur Verfügung steht. Der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer und der Herr Bundesminister Plattner haben diesen Katalog, der ein humanitäres Aufenthaltsrecht bei lang dauernder Integration bewirken kann, der Öffentlichkeit ja vorgestellt. Und ich glaube, dass das ein großer Vorteil ist. Der Vorteil liegt deswegen auf der Hand weil es einen einheitlichen Standard für die Vorgangsweise in den Bundesländern gibt, weil Willkür damit ausgeschlossen und verhindert wird. Unsere Position in der ÖVP ist aber auch, dass es ein automatisches Bleiberecht nicht geben kann. Und auch der Grad der medialen Unterstützung, der Grad der politischen Intervention kann und darf nicht ausschlaggebend sein, denn das wäre auch sehr ungerecht gegenüber den Menschen, die sich vielleicht nicht so artikulieren können, die sich nicht in eine Gemeinschaft so einfügen, dass diese auch das Gefühl hat, dass sie jetzt für die etwas tun muss. Wir wollen, dass hier klar und gut und gerecht entschieden werden kann. Mit dem neuen Kriterienkatalog wird es auch an uns in Oberösterreich liegen, an der Landesregierung liegen, den Handlungsrahmen entsprechend zu gestalten. Der Kriterienkatalog, der erarbeitet wurde, der gilt ja nicht nur für zukünftige Fälle, sondern auch für bereits jetzt entschiedene, aber im Land befindliche Menschen, und ich glaube, dass das ein gutes Signal ist, dass die individuell wieder begutachtet werden können, und man nach diesem neuen Katalog entscheidet. Wir brauchen Lösungen für Härtefälle und zugleich eine konsequente Sicherheits- und Fremdenpolitik. Fair, gerecht, aber auch mit dem Augenmaß für das Mögliche. Das sind wir auch unserer Bevölkerung und unseren Landsleuten schuldig. Tür und Tor für alle öffnen ist keine gute Entscheidungsgrundlage dafür. Zum Schluss möchte ich eigentlich auch, ja fast ein Plädoyer für eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, für eine verstärkte Hilfe und Unterstützung für den Aufbau in anderen Ländern halten. Denn viele Menschen wollen kommen, weil sie bei sich zu Hause keine Lebensperspektive haben, weil sie keine Entwicklungsmöglichkeiten für sich und ihre Kinder sehen. Weil sie keine Arbeit haben und weil sie keinen Zugang haben zu Gesundheit, zu Bildung, zu vielen anderen Dingen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Und ich glaube, dass wir hier sehr viel und noch sehr viel mehr tun könnten und tun sollten, nämlich in Infrastrukturen zu investieren, in Aufbau zu investieren, in die Unterstützung großer und kleiner Projekte zu investieren. Ich betreue eine Reihe von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungshilfe, und ich weiß schon, dass man nicht von einem Tag auf den anderen Probleme lösen kann, aber es würde den Menschen schon sehr, sehr helfen. Es ist auch ungerecht, wenn die Industrieländer die jungen Leute, die arbeitsfähigen Leute, die gesunden Leute, die Leute mit den Kindern abzieht aus den Herkunftsländern, damit wir hier gute Arbeitskräfte haben, und niemand mehr zu Hause ist, der den Aufbau in den Ländern fortentwickeln kann und unterstützt. Ich möchte auch gerne noch die Arbeit im Lenkungsausschuss für ein Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich erwähnen. Das geht jetzt in die Endrunde, und dort wird unter der Leitung des Herrn Landesrats Ackerl mit Migrantenvereinen, mit sogenannten NGOs, auch mit Vertreterinnen, Vertretern der Sozialpartner und der politischen Parteien gearbeitet. Der Ausschuss erarbeitet einen Handlungsrahmen, wie ein Zusammenleben hier in unserem Land besser gelingen kann. Und die Sachlichkeit und auch die Ehrlichkeit, mit der die Debatten im Lenkungsausschuss geführt werden, die erbitte ich auch für die Diskussionen um Einzelschicksale, und um Situationen, mit denen wir korrekt, gerecht, fair, aber eben auch mit dem richtigen Augenmaß umgehen sollen. Ich glaube, wenn wir das tun, dann sind wir ein gutes Stück weiter. Und helfen den Menschen, die bei uns sind, und helfen den Menschen, die bei uns Schutz suchen, oder die zuwandern wollen unter besonderen Bedingungen. Ich bitte Sie sehr um diese Sachlichkeit, und auch um die Ehrlichkeit in der Debatte, die wir hier abführen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist die Frau Magistra Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ist es menschlich, wenn achtjährige Kinder alleine in Schubhaft genommen werden? Ist es christlich-sozial, wenn Familien unter dramatischen Umständen auseinander gerissen werden? Ist es vernünftig, wenn einige wenige hundert Familien, die viele Jahre da sind, wo die gesamte Bevölkerung in ihren Ortschaften dahinter steht, abgeschoben werden müssen, obwohl sie Arbeit haben? Auf der anderen Seite über den Wirtschaftsminister Jahr für Jahr über jedes Kontingent hinaus fast 6.000 zusätzliche ausländische Arbeitskräfte über Sondergenehmigungen hereingeholt werden. Das ist weder menschlich, noch ist es vernünftig, wir brauchen ganz klare Richtlinien, wem oder unter welchen Umständen humanitäres Bleiberecht zuerkannt wird, bis dahin braucht es einen strikten Abschiebestopp, wir brauchen eine sofortige Evaluierung des Asylrechts. (Beifall) Sie wissen vielleicht, ich vertrete selber eine Familie, wir haben uns in einer Plattform für Bürgerinitiativen zusammengefunden, was ich hier in den letzten Monaten erlebt habe, kann man sich als Staatsbürgerin in diesem Land gar nicht vorstellen. Ein paar Beispiele möchte ich Ihnen schildern: In Vöcklabruck wurde versucht, eine alleinerziehende Mutter mit drei unversorgten Kindern, deren Mann im Kosovo erschossen wurde und sie daraufhin geflüchtet ist, abzuschieben. Die zwei Mädchen haben auswärts geschlafen, die Mutter war gerade nicht zu Hause, als die Fremdenpolizei kam und den achtjährigen Sohn mit in Schubhaft nahm, nur durch das Engagement des örtlichen Unterstützers ist es gelungen, dass der Verfassungsgerichtshof so rasch reagiert hat, dass die Abschiebung zurückgenommen werden musste. In Salzburg wurde gestern ein Fall bekannt, hier wäre es unmittelbar zur Abschiebung gekommen, es sollte der Vater mit dem sechsjährigen Sohn abgeschoben werden, und die Mutter mit dem einjährigen Kind hätte bleiben dürfen. Was sich bei der Familie Zogaj in Frankenburg abgespielt hat, man muss sich vorstellen, wie so eine Abschiebung vor sich geht, da kommen sechs Polizeibusse, das Haus wird umringt, es werden ihnen zuerst die Handys weggenommen, sie haben keine Zeit, auch nur das Nötigste zusammenzupacken. Nur weil die Tochter gerade von einem Kurs gekommen ist und das gesehen hat, hat sie sich verstecken können, die Familie wurde auseinander gerissen, der Mann ist mit seinen zwei älteren Söhnen, mit einem acht- und neunjährigen Kind, alleine abgeschoben worden. Die Mutter ist mit einem Nervenzusammenbruch in der psychiatrischen Klinik in Vöcklabruck, man hat mir erzählt, die sitzt während der Nacht unter dem Tisch, hält schützend ihre Arme vor ihren nicht vorhandenen Kindern, wenn eine Krankenschwester herein kommt, schreit sie nur mehr Policia, Policia. So finden diese Abschiebungen in Österreich statt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe aber auch erlebt, dass das, was Verfassungsgerichtshofpräsident Korinek kürzlich angedeutet hat, wir würden Richtung Überwachungsstaat gehen, so weit von der Wahrheit nicht weg ist. Letzte Woche gab es eine Aufführung der Hauptschule Pabneukirchen für ihre dortige Flüchtlingsfamilie, da hat eine Klasse der Hauptschule ohne Eltern, ohne sonstigen Auflauf, vor der Gemeinderatssitzung eine Aufführung gemacht zum Thema: "Heimat–Los? Wir bauen ein Haus für Malokaj!" Sie haben die Politiker der verschiedenen Ebenen eingeladen, ich war dort, es wurde vorher schon angerufen, passt auf, ihr werdet überwacht, eine Kinderaufführung wurde dort von Beamten in Zivil und zwei Funkstreifen überwacht, eine Kinderaufführung. Ich frage mich auch, wie es möglich ist, das wissen wir ja schon lange, dass es über jeden Staatsbürger und jede Staatsbürgerin einen Kriminalakt gibt oder einen Akt gibt, der bei der Kriminalpolizei liegt, dort wird jedes Delikt, auch Schnellfahren, ich bin übrigens auch schon einmal zu schnell gefahren, ich habe auch schon Verwaltungsstrafen bekommen. Jedes Delikt ist in diesem Auszug des elektronischen Kriminalitäts-Informations-Systems festgehalten, diesen Auszug bekomme ich nicht einmal als Staatsbürgerin selber, wenn es mein persönlicher Auszug ist. Es ist etwas anderes als der Strafregisterauszug, in einem Strafregisterauszug ist drinnen, wenn ich persönlich strafrechtlich verurteilt worden bin. Diesen Auszug, wo alles, was man jemals im Leben irgendwann getan hat, zum Beispiel vor 20 Jahren bei einer Demonstration der Universität aufzutreten, wo das alles vermerkt ist, das darf ich selber nicht anfordern, das darf die Justiz nur bei dringendem Tatverdacht anfordern. Aber es ist offensichtlich möglich gewesen, dass hohe ÖVP-Politiker da Einschau gehalten haben und das auch mit den Medien entsprechend diskutiert haben. Sehr geehrte Damen und Herren, seit vergangenen Mittwoch Landeshauptmann Pühringer gemeinsam mit dem Innenminister angekündigt hat, es wird neue humanitäre Kriterien geben, worüber wir uns zuerst sehr gefreut haben. In derselben Nacht, drei Familien, gut integriert, unter brutalsten Umständen abgeschoben wurden, seither herrscht bei diesen Familien die blanke Angst, die Kinder trauen sich nicht einmal von der Schule allein nach Hause. Zum Beispiel von der Familie Malokaj, die hat ihren Lehrer gebeten, ob er sie nicht nach Haus begleitet, weil sie sich nicht mehr traut, weil sie Angst haben vor der Abschiebung. Was können diese Familien denn noch glauben? Sie hatten Hoffnung geschöpft, dass hier neue Kriterien vorgestellt werden, gleichzeitig wird abgeschoben. Haben sie jetzt eine Chance, oder müssen sie damit rechnen, dass sie in einer weiteren Nacht- und Nebelaktion abgeschoben werden, bevor Klarheit in diesen ganzen Fragen der Kriterien hineinkommt? Dann wurde die Angst noch einmal massiv dadurch verstärkt, dass das Innenministerium, ich habe gestern oder vorgestern zufällig Ö1 gehört, wo ein Vertreter des Innenministeriums aufgetreten ist, der dort natürlich bestätigt hat, dass es eine Anweisung des Innenministeriums gibt, dass sofort nach Ablehnung des Asylverfahrens abgeschoben werden muss. Das heißt aber in offener Beschwerdefrist, die Menschen haben nicht einmal mehr die Möglichkeit zum Verfassungsgerichtshof zu gehen und dort eine Beschwerde einzureichen, obwohl das nur sechs Wochen wären, sondern man schiebt sie zwischenzeitlich ab. Wahrscheinlich aus Angst davor, dass der Verfassungsgerichtshof ihnen Recht geben würde, denn Verfassungsgerichtshofpräsident Korinek hat schon vor Monaten dem Innenminister gesagt, dass diese Vorgangsweise bei langjährigen, gut integrierten Flüchtlingen rechtswidrig ist. Das, was letzte Woche Landeshauptmann Pühringer gemeinsam mit dem Innenminister vorgestellt hat, ich bin überzeugt, das war gut gemeint. Es ist nur nichts Neues, diese so genannten Kriterien gibt es, einschließlich Integration gibt es seit vier Monaten als interne Dienstanweisung an die Bezirkshauptmannschaften, trotzdem wurde abgeschoben in der Zwischenzeit. Auch der Hinweis, die Länder sollen jetzt empfehlen können, wer bleiben darf oder wer nicht, ist ja auch nicht neu, denn der Antrag auf humanitäre Niederlassung muss ohnehin über die Länder laufen. Ich hoffe, dass es zu einem führt, dass vielleicht ein gewisses Einlenken jetzt beim Innenminister bei der Entscheidung stattfindet, aber die Alleinentscheidung, ob es humanitäre Niederlassung gibt oder nicht, liegt nach wie vor beim Innenminister. Das einzige, das neu ist, ist eine Ausfüllhilfe für die Beamten, wo Angaben zur Integration zu machen sind. Es ist nach wie vor nicht klar, was muss erfüllt sein, damit humanitärer Aufenthalt gegeben wird. Es ist nach wie vor ein Gnadenakt des Innenministers, ob er es so oder so macht. Was die Frau Präsidentin gesagt hat, genau das ist die Sorge, dass es eben nicht klare Regeln für alle gibt, nur die, die eine gute Lobby haben, hier ein humanitäres Niederlassungsrecht bekommen werden, alle anderen in Nacht- und Nebelaktionen weiterhin abgeschoben werden. Es kommt noch ein Punkt dazu. Man kann nämlich nicht einmal selber den Antrag auf humanitäre Niederlassung stellen, das heißt, es wird auch wieder auf den Beamten drauf ankommen, ob er das so interpretiert, dass er einen Antrag auf humanitäre Niederlassung stellt, denn die Bezirkshauptmannschaften müssten für die Familien den Antrag stellen. Also dem Gnadenakt sozusagen ist Tür und Tor geöffnet. Meine Damen und Herren, es braucht eine Rechtsgrundlage für ein humanitäres Bleiberecht, nach der klar ist, wann humanitäre Niederlassung erteilt wird. Das ist entscheidend, wir sind in einem Rechtsstaat und nicht in einem Gnadenstaat, sei es über eine Verordnung, oder sei es über eine Richtlinie. Bitte nehmen Sie auch unsere gemeinsame Resolution von früher Ernst, wir haben dort rechtliche Möglichkeiten verlangt, um ein Bleiberecht zu bekommen. Ich ersuche den Landeshauptmann, dringend dafür zu sorgen, dass es zwischenzeitlich wirklich einen Abschiebestopp gibt, dass endlich die Angst von den Menschen genommen wird. Es muss auch endlich eine Evaluierung des Bleiberechtes geben, damit klar wird, was am Gesetz zu ändern ist, damit diese unmenschliche Abschiebepraxis endlich ein Ende hat. Letztlich erwarte ich mir von der christlich-sozialen ÖVP, dass Sie Ihren Antrag, den Sie am Montag in der Landesregierung gefasst hat, einen gemeinsamen Appell, dass die Familie Zogaj wieder zurück kehren soll, dass Sie diesen Antrag Ernst nimmt und die Familie Zogaj rasch nach Frankenburg zurück kommen darf. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, dass der Innenminister bei der jetzigen Initiative, dass wenigstens die zwei kleinen Kinder sofort wieder zurück kommen sollen, dass der Innenminister hier seine Unterschrift gibt. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, dass er hier seine Unterschrift gibt, dann können diese kleinen Kinder morgen oder übermorgen schon wieder bei der Mutter sein. Sie werden am Samstag den 6. Oktober 2007, um zehn Uhr einen Aufstand der Menschlichkeit erleben, ich erwarte mir von der ÖVP, dass sie dort auch dabei ist und teilnimmt, sollte sie das nicht tun, kann ich Ihnen nur sagen, Ihre christlich-soziale Basis ist dort. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächsten Redner erteile ich dem Herrn Klubobmann Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine schwierige Rede in einem Meinungsklima, das eigentlich ganz klar ist, die Kollegin Jahn hat gefordert, allgemeines Abschiebeverbot aussetzen. Wir haben zwar jetzt im Moment zirka 15 Millionen Illegale in Europa, die Kollegin Jahn sagt, es wird überhaupt niemand mehr abgeschoben. Was ist denn das für ein öffentlicher Meinungsdruck, Frau Kollegin, der hier ausgeübt wird? Ich möchte einmal vorerst allen Exekutivbeamten und -beamtinnen danken, die aufgrund der Gesetze handeln und die sich diesem Meinungsdruck nicht beugen. Danke der Polizei. (Beifall) Es ist sehr leicht, hier am Rednerpult zu stehen und zu sagen, hier gibt es ein sympathisches Gesicht, wenn das Gesicht nicht so sympathisch wäre, weil es vielleicht ein älterer Mann ist, dann sieht man es anders. Wie die Presse etwa schreibt: Ist Humanität dann begründet, wenn sich Ö3 draufsetzt und sonst nicht, oder gibt es eine Rechtsstaatlichkeit? Ich kenne den Akt nicht genau, ich lese in den Medien, dass diese Familie 2001 illegal eingewandert sei, dass der Vater Verwaltungsstraftaten begangen hat, dass ein Sohn kriminalstrafrechtlich verurteilt wurde, der andere dabei war, 2003 bereits fest gestanden ist, dass die Familie abgeschoben hätte werden sollen, vier Jahre über entsprechenden Rechtsbeistand die Abschiebung verhindert wurde und jetzt die Integration erfolgte. Schlichtweg der Skandal ist, dass ein Verfahren derart lange dauert, dass offensichtlich zu wenig Beamte hier tätig sind, dass die Verfahren wirklich beschleunigt werden. Wenn jetzt der Herr Bundeskanzler hinausgeht und sagt, die Abschiebung voll integrierter Ausländer sei grauslich, möchte ich doch gleichzeitig den Brief des Herrn Bundeskanzlers in Erinnerung rufen, den er aufgrund der Resolution, die hier mehrheitlich gegen die Stimmen der Freiheitlichen beschlossen wurde, uns Abgeordneten mitgeteilt hat, nämlich, zu dem allgemeinen Bleiberecht voll integrierter Ausländer. Da sagt Gusenbauer: Die österreichische Rechtsordnung sieht eine strikte rechtliche Trennung zwischen Einwanderung und Schutz vor Verfolgung vor. Für abgelehnte Asylwerber ohne subsidiären Schutz sowie für sonstige Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht gelten die allgemeinen Bestimmungen über Zuwanderung uneingeschränkt. Zu dem Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen ist festzuhalten, dass dies kein generelles Legalisierungsinstrument darstellt. Diese Aufenthaltstitel dienen ausschließlich als Notfallregelung für Opfer von Menschenhandel, nicht der Fall, bei Massenfluchtbewegungen, nicht der Fall, so wie bei Unzulässigkeit der Rückführung gemäß den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes bei sonstigen Drittstaatsangehörigen, im eingeschränkten Ausmaß auch bei Fällen gemäß Artikel 8 MRK. Der eigene Bundeskanzler, ihr Parteivorsitzender, sagt Ihnen ganz klar, dass ein allgemeines Bleiberecht keines Falls von der Österreichischen Regierung akzeptiert wird. Wenn man jetzt sagt, überhaupt nicht mehr abschieben und die Konsequenzen nicht bedenkt und weiterhin einen derartigen Druck auf unsere Exekutive ausübt, wie zum Beispiel jetzt wiederum, durch Sie gerade wieder durchgeführt. Da wird eine Kinderveranstaltung überwacht, Frau Kollegin Jahn, kennen Sie den Akt, wissen Sie vielleicht, dass dort ein Erwachsener, der ganz anderer Tatbestände verdächtig ist, überwacht wird, können Sie das beurteilen? Weil möglicher Weise dieser Erwachsene bei einer Veranstaltung dabei ist, wo auch Kinder sind, werden nicht die Kinder überwacht, sondern eine konkrete Person. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Warum weißt du das?") Weil ich die Gesetze kenne, ich gehe davon aus, dass ein Landesregierungsmitglied auch die Gesetze kennen muss. Ich kann mir nur eines nicht vorstellen, Frau Kollegin Jahn, wenn man als Abgeordnete hier heraußen steht und Forderungen aufstellt, die der eigene Parteiobmann in Wien ablehnt, obwohl man eine Resolution nach Wien geschickt hat, dann ist das keine ehrliche Politik. Man soll schon aufpassen, dass man hier auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bleibt, wenn wir das Gesetz verlassen, obwohl wir selbst gesetzgebende Körperschaft sind. Wer beschließt dann die Gesetze, Ö3, das sympathische Bild, oder beschließen wir Gesetze, die grundsätzlich für alle gelten? Gesetze, die für alle Gültigkeit haben, haben auch für Sie, Frau Kollegin Jahn, Gültigkeit, so muss es auch bleiben. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall der Familie Zogaj in Frankenburg zeigt, wie unmenschlich der Vollzug eines schlechten Fremdengesetzes ist. Überfallsartig, ohne dass Gefahr in Verzug ist, ohne dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen wäre, wird ein Teil der Familie abgeschoben, trotz dem es ein laufendes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof gibt. Ich komme selber aus dem Bezirk, ich kann nur bestätigen, was die Frau Kollegin Jahn schon gesagt, die Bevölkerung, vor allem die Frankenburgerinnen und Frankenburger stehen sowohl hinter der Familie Zogaj, es ist ein Zeichen Menschlichkeit, dass die Bevölkerung bei derart schweren Verstößen gegen die Humanität nicht weg sieht, sondern aufbegehrt. Auch ich werde mich am Aufstand der Anständigen am Samstag beteiligen, die Bevölkerung bei ihrem Nein zur gängigen Abschiebepraxis unterstützen. Ich bin auch froh darüber, dass der Bezirkshauptmann des Bezirkes Vöcklabruck, Dr. Salinger, für das fünfzehnjährige Mädchen die geplante Abschiebung vorerst einmal ausgesetzt hat. Wir haben, Kollege Trübswasser, hat es schon erwähnt, eine Mail-Aktion in die Wege geleitet, wo wir also Bundeskanzler Gusenbauer, Vizekanzler Molterer und Bundesminister Platter aufrufen, möglichst rasch eine humanitäre Lösung für diese Familie zu finden und klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Nachdem das Dienstag Mittag begonnen hat und jetzt über 1.400 Mails weggegangen sind, was bedeutet, dass das fast jede Minute ein Schreiber ist, zeigt, wie stark die Anteilnahme an diesem Fall ist. Der Fall der Familie Zogaj ist sicher ein dramatischer Härtefall. Aber er ist leider kein Einzelfall. Das Problem ist ja, dass in Österreich Asylverfahren oft jahrelang dauern und genau in diesem Zeitraum diese Familien sehr gut integriert sind und teilweise hier geboren sind, in die Schule gehen, hier arbeiten. Und wenn also dann das Asylverfahren negativ ausgeht und die Abschiebung droht, dann wird das einfach nicht mehr verstanden. Ich glaube, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und dass wir in einem Rechtsstaat uns auf Rechte, Verfahren und Anträge berufen sollen und dass es eine klare gesetzliche Regelung braucht und dass es nicht ein Gnadenakt eines Ministers, eines Landeshauptmanns oder eines Bürgermeisters sein darf, ob jemand bleiben darf oder nicht. Ich behaupte, es besteht absoluter politischer Handlungsbedarf in diesem Bereich. Es wäre zwar jetzt schon dem Minister möglich gewesen, ein humanitäres Bleiberecht auszusprechen, aber ein Bleiberecht ist ein Menschenrecht. Und ich schließe mich der Analyse an, dass es in diesen Fällen eigentlich eine Verletzung des Artikel VIII der europäischen Menschenrechtskonvention ist. Und deswegen fordern wir Grüne einen sofortigen Abschiebestopp für alle langzeitintegrierten Personen, bis es einen Beschluss für entsprechende Regeln eines humanitären Bleiberechts gibt. LangzeitasylwerberInnen, die ohne eigenes Verschulden auf Grund der langen Dauer des Asylverfahrens in Österreich leben, sollen die Möglichkeit haben, ein Bleiberecht zu beantragen. Und ich bin auch der Meinung, dass Asylverfahren nicht länger als drei Jahre dauern dürfen. Ich bedauere sehr, ich habe zuerst gerade gesehen über die APA, es ist um 14.01 Uhr hereingekommen, dass die Landeshauptleutekonferenz den Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt hat, weil Landeshauptmann Jörg Haider gesagt hat, das ist für ihn keine Lösung und er will keine Aufweichung der Gesetze. Ich erwarte mir daher, dass die Bundesregierung wirklich Sofortmaßnahmen setzt. Sie hat die Kompetenz hier rasch und konsequent die Umsetzung jener Forderungen, die wir in Oberösterreich in der Landesregierung beantragt haben und die auch beschlossen worden sind, Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens, sofortiger Abschiebestopp und wieder eine entsprechende Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung für die gesamte Bewilligung Zogaj, durchzuführen. Ich möchte auch sagen, dass es mich sehr freut, dass die Sozialdemokratische Partei diesen Anträgen in der Regierung zugestimmt hat. Finde ich toll, weil ja die SPÖ auf Bundesebene dem Fremdenrecht zugestimmt hat und auch die niederösterreichische SPÖ einem ähnlichen Antrag nicht zugestimmt hat. Ich glaube, dass es möglich ist, noch eine Lösung für die Familie Zogaj zu finden und dass wir insgesamt hier eine befriedigende Lösung als Politiker schaffen sollten. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Menschen Gedenken, kann man wahrscheinlich sagen, versuchen Menschen den Begriff Gerechtigkeit zu definieren. Hunderte Philosophen haben sich damit schon auseinander gesetzt, und in Wirklichkeit ist es bisher niemanden gelungen, das wirklich auf den Punkt zu bringen. Ich habe heute extra noch einmal im Brockhaus nachgesehen, und da ist die Definition auch so, dass Gerechtigkeit ein nicht abschließend definierter Grundbegriff der Ethik, der Rechts- und der Sozialphilosophie sowie des politischen, sozialen, religiösen und des juristischen Lebens ist. Trotz dieser Tatsache bemühen wir uns alle, da herinnen, in unserer Gesellschaft, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, um den Begriff Gerechtigkeit immer wieder so, als ob er genauestens definiert wäre. Und wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen im Prinzip auch Gesetze auf der Basis von Gerechtigkeit zu schaffen. Und ich billige da wirklich jeder und jedem in diesem Hause zu, dass sich jede und jeder darum redlich bemüht. Aber Faktum ist einfach, und das ist mir schon einmal ganz wichtig das auch im Rahmen dieser Debatte einfach festzuhalten, dass wir bei bestem Wissen und Gewissen mit Gesetzen grundsätzlich nur Rahmenbedingungen schaffen können, ja teilweise nur allgemeine Regelungen, die, wie wir alle wissen, sehr oft auch dazu führen, das Schicksal einzelner Menschen oft nicht wirklich gerecht behandeln zu können. Dass es nicht irgendwelche Rahmenbedingungen sind, das ist uns, glaube ich, auch allen klar. Es geht immer um Rahmenbedingungen, die stark in unser aller Leben eingreifen. Diese Rahmenbedingungen, die wir beschließen, betreffen immer oder fast immer die Menschen direkt. Und diese Rahmenbedingungen betreffen vor allem auch immer wieder Werte und Werthaltungen, die, und das ist aus meiner Sicht zutiefst menschlich, natürlich auch sehr unterschiedlich gesehen werden und sehr unterschiedlich interpretiert werden können. Und auch das wissen wir gerade als Politikerinnen und Politiker, dass sich über Werte trefflich diskutieren lässt, trefflich streiten lässt, ja dass man über Werte auch natürlich trefflich polemisieren und polarisieren kann. Ich denke, und ich sage gleich dazu, ich bin sehr froh, dass das bisher in dieser Diskussion nicht passiert ist, dass mit Polemik und Polarisierung gerade in diesen Fällen absolut niemandem geholfen ist. Ich lehne es ab, wenn da oder dort in Diskussionen behauptet wird im Sinne von Polarisierung, alle Ausländer sind ohnedies kriminell, genauso wie ich es ablehne, wenn in einer Zeitung heute zu lesen ist, dass eine offensichtlich vor einem Gericht festgestellte Straftat als Wirtshausrauferei, die sozusagen eh ganz normal ist, auch dargestellt wird. Ich denke, dass das berechtigte Anliegen der Frau Kollegin Jahn, wenn sie sagt, sie möchte dass evaluiert wird, sie möchte, dass klarere Rechte geschaffen werden, dass das durchaus aus einem ehrlichen Begehren heraus kommt. Ich sage aber auch ganz offen, ich bin sehr skeptisch, ob es diese klareren Regelungen tatsächlich auf den Einzelfall herunter gebrochen überhaupt geben kann. Ich möchte daher noch einmal versuchen, unsere Positionen, die Positionen der Österreichischen Volkspartei, der Oberösterreichischen Volkspartei klar zu machen, weil es mir wichtig ist, dass das möglicherweise auch die Ausgangssituation für weitere Verhandlungen und Diskussionen sein kann. Die ÖVP bekennt sich dazu, bewusst menschliche Lösungen in Härtefällen zu suchen. Das hat die Frau Landtagspräsidentin schon gesagt, und das ist uns wirklich ganz, ganz wichtig. Wir bekennen uns dazu und haben das schon mehrfach gefordert, dass die Verfahrensdauer stark beschleunigt wird, weil es hier eben um Menschen geht, weil es hier um ganz wichtige Entscheidungen geht und weil es nicht erträglich ist, dass manche Verfahren ungeheuer lange dauern und die Menschen in Unsicherheit gelassen werden. Wir sind aber gegen ein generelles automatisches Bleiberecht nach einer gewissen Zeit und gegen eine Liberalisierung des Fremdenrechts. Wir sind für einen geordneten und eingeschränkten Zugang Fremder nach Österreich, weil Österreich auch nur begrenzt aufnehmen kann. Und das ist auch etwas sehr, sehr Wichtiges, dass uns das bewusst ist. Wir bekennen uns selbstverständlich dazu, für Flüchtlinge auch in Zukunft offen zu sein und jenen Menschen Schutz und Hilfe zu geben, die diesen Schutz und diese Hilfe auch tatsächlich brauchen. Ich denke, und das darf auch gesagt werden, dass auch auf Grund der bisherigen gesetzlichen Regelungen viele Menschen, die aus anderen Ländern gekommen sind, in Österreich eine neue Heimat gefunden haben und sich in dieser Heimat sehr wohl fühlen. Wir bekennen uns auch dazu, dass ein humanitärer Aufenthalt in unserem Lande aber auch bedingt, dass unsere Hausordnung, dass unsere Gesetze eingehalten werden. Und abschließend glaube ich daher, dass das, was vorige Woche sehr intensiv diskutiert wurde, und was von unserem Landeshauptmann wirklich ehrlichen Herzens nach bestem Wissen und Gewissen versucht wurde herauszuverhandeln, ein guter Weg ist, über diesen Kriterienkatalog viel, viel stärker in Zukunft nicht nur das Gesetz zu sehen, sondern im Einzelfall die individuelle Herausforderung, die individuelle Problematik zu sehen. Und dass in jenen Fällen, wo eine gute Integration erfolgt ist, auch menschliche Lösungen zu finden sind und Ausnahmen ermöglicht werden können. Ich glaube, auf dieser Basis sollten wir weiter diskutieren. Es war mir wichtig, das einmal darzulegen, weil dieses Thema gerade aus christlich-sozialen Gründen, Frau Kollegin Jahn, und die sind mir und uns sehr wichtig, viel zu wichtig ist, als dass es in einem parteipolitischen Streit enden sollte. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Aspöck, bitte. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Präsidentin, hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema dieser einen Familie in Frankenburg ist ein zutiefst menschliches Problem, das sich hier uns stellt. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Oberösterreich auch Lösungen brauchen mit Herz und Verstand. Ich meine damit, dass wir die, die hier in Oberösterreich leben, bestmöglich einbürgern sollten. Und deshalb sage ich auch ganz klar, ich fordere nicht einen Abschiebestopp, sondern ich fordere einen Einwanderungsstopp, dass wir wirklich in erster Linie die, die in Oberösterreich jetzt zu Hause sind, die da sind, versuchen diese bestmöglich zu integrieren. Integrieren ist ja auch wieder so ein Begriff. Ich sage, diese Menschen, die sollen sich hier anpassen, die sollen sich an unsere Wertvorstellungen, an unsere Kultur, an unser christliches Abendland anpassen. (Zwischenruf Abg. Mag. Chansri: "Ah!") Dann gibt es damit ja keine Probleme. Und wenn sich die Menschen anpassen, wenn sie einer Arbeit nachgehen, dann sind sie auch hier gerne gesehen und sind auch gut aufgehoben. Aber wenn man weiß, dass auch diese Familie illegal eingewandert ist, und dass einige Delikte vorgefallen sind, dann muss man auch klar sagen, dann kann man nicht auf Grund dieses Einzelfalls jetzt einfach generell einen Abschiebestopp verlangen. Wir müssen uns nämlich vorstellen, wir haben 40.000 Asylverfahren, die derzeit offen sind. Wir haben Asylverfahren, die über zehn Jahre lang dauern. Und das kann man diesen Familien einfach nicht zumuten, dass diese Familien so lange warten müssen, bis dass das Verfahren abgewickelt wird. Das ist das falsche Signal. Wir dürfen uns aber auch von einem Einzelfall nicht hinreißen lassen, so sehr er dramatisch ist, und das ist wirklich eine menschliche Tragödie, aber aus einem Einzelfall einen Präzedenzfall für eine gesamte Entwicklung zu machen, ist auch das falsche Signal. Denn man kann sich als oberösterreichische, politische Vertretung hier nicht erpressen lassen. Wir müssen den Rechtsstaat einhalten, wir müssen die Rechtsstaatlichkeit einhalten und ich fordere die Bundesregierung hier wirklich auf, dass man diese Asylverfahren massiv beschleunigt. Die müssen einfach innerhalb eines Jahres erledigt werden. Wir haben aber auch über 2.000 negative Bescheide im letzten Jahr, die immer wieder angefochten werden und damit wird diese Debatte und dieses Verfahren verlängert und in die Länge gezogen. Und das ist eben das Problem, das wir haben in Oberösterreich. Es gibt auch einen großen Bereich der Profit macht in diesem Bereich, muss ich auch sagen. Im Bereich zum Beispiel der Anwälte wird versucht, diese Asylverfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Und das muss auch wirklich gestoppt werden. Das ist ein Profit auf dem Rücken, auf dem Leid der Menschen, die eine Hoffnung gehabt haben hier einzuwandern, aber im Prinzip massiv enttäuscht werden. Deshalb fordere ich wirklich auf, in erster Linie daran zu gehen, die Asylverfahren massiv zu verkürzen. Und da muss unser Ziel sein, dies in einem Jahr abzuwickeln. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Anschober. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht zumindest geht es heute nicht um Allgemeinheiten, um Stehsätze, um Grundsätze, dahin und dorthin, manchmal gut gemeint von manchen, von manchen wie zuletzt schlechter gemeint, sondern es geht heute um Menschen. Ganz konkret betroffene Menschen, mit Namen, mit Adresse, mit Gesichtern, mit Gefühlen, mit Wünschen, mit Träumen, mit Zukunftsperspektiven, mit Hoffnungen. Es geht zum Beispiel um zwei Volksschulkinder namens Albin, acht Jahre, und namens Albana, neun Jahre. Und jeder von Ihnen kennt Kinder in diesem Alter. Und jeder von Ihnen weiß, wie verletzlich Kinder in diesem Alter sind. Und jeder von Ihnen kann sich, glaube ich, vorstellen, was es bedeutet, wenn diese Kinder Folgendes erleben, dass plötzlich, finster ist es, dunkel ist es, die Polizei am Haus klopft, es schnell, schnell geht, man in den Bus gebeten wird, zum Flughafen gebracht wird, in den Kosovo geflogen wird, und dort in einer Region mit 70 Prozent Arbeitslosigkeit, in einer Region, wo der Generalsekretär der UNO sagt, er rechnet damit, dass in Kürze wieder Unruhen ausbrechen, wenn es zu keiner politischen Lösung rasch kommt, in einer Region, wo die Kinder nicht einmal in die Schule gehen können, weil sie die Sprache vor Ort nicht können, weil sie nur Deutsch können, wie sollen sich solche Kinder fühlen? Und welche Zukunftsperspektiven sollen solche Kinder haben? Meine Frage ist, wer von uns kann das verantworten? Wer von uns kann verantworten, dass aus meiner Sicht mit einem derartigen Vorgehen, wie es vom Innenministerium praktiziert wurde, die internationale Kinderschutzkonvention gebrochen wird, die Menschenrechtskonvention, die europäische, gebrochen wird, die Bundesverfassung damit gebrochen wird, und so weiter und so fort? Und vor allem unermessliches menschliches Leid verursacht wird. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um einen zweiten, um einen dritten Menschen, ganz konkret, es geht um ein fünfzehnjähriges Mädchen, das mittlerweile trauriger Weise berühmt geworden ist. Ich glaube, sie hätte gern, gern, gern, liebend gern erreicht, dass sie nie in einer Zeitung vorkommt, ein fünfzehnjähriges Mädchen namens Arigona, das heißt Stolz übersetzt. Ein fünfzehnjähriges Mädchen, das mittlerweile seit acht Tagen verschwunden ist. Und ich frage mich, was diskutieren wir in ganz Österreich derzeit über Grundsätze, über Allgemeines, wenn es jetzt aus meiner Sicht vorrangig um eines geht, nämlich Sicherheit für diese Familie zu schaffen und eine Notbremse in einer Notsituation zu ziehen. Eine Notbremse in einer Notsituation zu ziehen, und diese Möglichkeit hat der Herr Innenminister, denn er hat sich ja selbst eine Sonderkonstruktion schaffen lassen auf gesetzlicher Ebene. Für die Erteilung der humanitären Aufenthaltsbewilligung ist er und nur er zuständig und verantwortlich. Und mein Appell, ja meine Bitte, geht in der Situation an ihn, dieses Drama von Frankenburg, und es ist nichts anderes, dadurch zu lösen, dass er möglichst rasch diese humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilt, so wie das die Oberösterreichische Landesregierung am Montag gemeinsam einstimmig gefordert hat. Und zwar die humanitäre Aufenthaltsbewilligung für die gesamte Familie. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Gebot der Stunde, und das müssen wir alle miteinander erreichen. Da ist es völlig wurscht, ob es ein Roter, ein Schwarzer, ein Grüner oder sonst einer ist, aus welchem Bereich er kommt, da muss es jetzt Druck geben. Aus meiner Sicht, ich kann das nur noch einmal wiederholen, wenn der Herr Innenminister nicht bereit ist, diese Geste, diesen Schritt an Menschlichkeit zu setzen, ist er aus meiner Sicht nicht qualifiziert für diese Funktion. Dann ist er rücktrittsreif. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin stolz, dass es eine Welle der Solidarität in diesem Land gibt. Ich bin stolz auf die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die ganz genau zeigen, wo sie stehen, die Herz haben, die ein Gefühl haben, die auf Seiten der betroffenen Menschen stehen. Ich bin auch froh darüber, dass wir es am Montag geschafft haben, gemeinsam Beschlüsse zu fassen in der Landesregierung, die sehr, sehr klar sind. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, für mich hat die jetzige Initiative, gestern im Ministerrat beschlossen, neuer Kriterienkatalog, jetzt können wir darüber diskutieren, a), ob der ausreicht, ja oder nein, aber grundsätzlich ist dieser so lange keine Lösung, so lange nicht der Herr Innenminister klar und eindeutig erklärt, dass es vorerst einen Abschiebestopp für diese betroffenen Familien gibt und damit Sicherheit. Denn die Angst ist derzeit überall, sogar ich habe das von einem Anwalt heute in der Früh gehört, sogar Menschen, die aus dem Kosovo stammen und die eigentlich überhaupt keine Sorge haben, weil sie eine Aufenthaltsbewilligung haben, keine Sorgen haben müssten, sind mittlerweile so weit, dass sie Angst haben, dass sie sich fürchten in der Situation. Jetzt geht es um Sicherheit schaffen. Darum, dass man durch einen Abschiebestopp für Langzeitintegrierte diese Sicherheit schafft. Und Zweitens, wir müssen dann diese Nachdenkpause nützen um klare rechtliche Absicherungen für diese Langzeitintegrierten zu realisieren. Aber aus meiner Sicht, das Hauptersuchen von mir ist, diese nächsten Tage zu nützen um Sicherheit, um Klarheit, um Schutz, um Menschlichkeit in Frankenburg für die betroffene Familie zu schaffen. Da können wir nicht mehr länger zuschauen. Und da ist es für einen Innenminister auch nicht mehr länger verantwortbar, tatenlos zu sein und zuzusehen. Humanitäre Aufenthaltsbewilligung jetzt für die gesamte Familie als Lösung, als Notbremse in einer Notsituation. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Klubobmann Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich persönlich empfinde das so, dass es sehr schwierig ist, in dieser Situation mit dem notwendigen Augenmaß dieses Thema zu diskutieren. Ich habe aber schon das Gefühl, dass sich grundsätzlich einmal alle Parteien bemühen um eine Lösung, die auch den Umständen, die hier vorliegen, so gut wie möglich gerecht wird. Ich erinnere mich daran, wie wir in diesem Haus eine Bundesresolution gemeinsam beschlossen habe, wo wir davon gesprochen haben, wir wollen haben, dass es eine Möglichkeit gibt, in genau jenen Fällen, die heute auch mehrfach zitiert wurden, einen Titel zu haben, einen humanitären Aufenthaltstitel, um in diesen Härtefällen eine Handhabe zu haben. Ich habe damals die Meinung vertreten, dass es eigentlich von den rechtlichen Möglichkeiten an sich diese Möglichkeit gäbe, wenn man das will. Man müsste einige Dinge im Vollzug ändern, das ist klar. Aber es würde auch gehen auf Grund und auf der Basis der bestehenden Gesetze. Ich verweise noch einmal darauf, dass auch im 2005 novellierten Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Bestimmungen enthalten sind, nämlich die §§ 72 und 73, die eine solche Bewilligung aus humanitären Gründen an sich vorsehen. Das Problem war, es hat keine konkreten Kriterien dafür gegeben, wo man anknüpfen kann. Und es hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur dieses Kriterium der lang andauernden Integration einfach nicht anerkannt als ein solches Merkmal. Wir haben die auch in der Diskussion und auch im Antrag an sich angesprochen, aber es wurden sehr enge Voraussetzungen herangezogen, nämlich grundsätzlich Umstände, wo man davon ausgegangen ist, dass das Leben in dem Staat bedroht ist, wo man dann zurück müsste, wie Todesstrafe, Verfolgung auf Grund Rasse, Nation, Religion usw. Also eine sehr enge Auslegung. Das hat dazu geführt, dass es eben Fälle gibt, auch in Oberösterreich, die dann genau in dieser Situation sind, von der wir heute reden und diskutieren. Wir haben dann gesagt, dazu muss es eine Lösung geben. Ich bin der Meinung, dass mit dem jetzigen Weg, der eingeschlagen wird, diese Möglichkeit bestehen würde. Es hat sich der Landeshauptmann für das öffentlich und auch beim Innenminister sehr eingesetzt. Es wurde auf Expertenebene darüber nachgedacht und überlegt, und es wurden jetzt Kriterien auch in dem Formular, von dem hier die Rede war, und das die Frau Abgeordnete Jahn angesprochen hat, und das ich auch da habe, wurde jetzt diese Liste oder wurden diese Kriterien hineingeschrieben. Es ist richtig, dass das länger überlegt wurde auf der Expertenebene, aber es war auch nicht in dem Sinne verbindlich. In diesen Kriterien ist neben der Bedrohung des Lebens im Heimatland usw. auch ein Kriterium beinhaltet, das lautet, sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe wie insbesondere der Grad der Integration und bestehende familiäre Bindungen. Das ist unserer Meinung nach ein Weg, den man gehen kann, weil er genau auf jene Fälle zutrifft, von denen heute die Rede war. Es ist grundsätzlich so im Verwaltungshandeln, dass es auch so etwas wie Ermessen gibt, und es ist daher die Frage, wie und in welchen Grenzen kann Ermessen im Verwaltungshandeln angewendet werden? Daher sind solche Kriterien notwendig. Und es ist uns auch wichtig, gerade wegen der Fälle, die wir hier im Auge haben, dass das auch rückwirkend angewendet werden kann. Meine Meinung ist, dass diese Möglichkeit das Problem lösen kann. Ich habe auch schon bei der letzten Diskussion in diesem Haus gesagt, wir vertreten die Ansicht, dass die bestehende Asylgesetzgebung und das bestehende Fremdenrecht nicht geändert werden sollten. Da unterscheiden wir uns auch von anderen Fraktionen in ihrer politischen Einschätzung. Wir glauben, dass wir mit diesem Weg die Härtefälle lösen können. Ich möchte noch etwas sagen zu der Einschätzung, hier handelt es sich um Gnadenakte. Ich sehe das nicht so. Ich halte es grundsätzlich für eine vernünftige Überlegung zu sagen, es sollen auch das Land und auch die Gemeinde in diese Beurteilung miteinbezogen werden. Warum? Weil hier an sich die problemnähere Ebene es besser beurteilen kann, ob tatsächlich dieses Kriterium erfüllt wird. Es ist richtig, dass dann die Endentscheidung beim Ministerium liegt. Aber ich finde den Vorwurf, dass es ein Gnadenakt ist, ein bisschen ungerecht deswegen, weil man ja letztlich zu beurteilen hat, ob Kriterien zutreffen oder nicht und das von Menschen genauso dann gemacht werden muss. Man könnte das nur umgehen, wenn man eine Automatik einbaut in diese Regelung, so wie es auch vorgeschlagen wurde, etwa ein automatisches Bleiberecht nach einer gewissen Zeitdauer, was auch also Frattini vorgeschlagen hat. Das ist eine Lösung, die wir nicht haben wollen, das sage ich auch ganz offen dazu. Wir glauben, dass dieser Weg der bessere ist und dass wir damit diese Fälle lösen können. Wir alle wissen, dass die langen Verfahren eine der wesentlichen Ursachen sind, dass es zu solchen Situationen gekommen ist. Ich hoffe sehr, dass der Asylgerichtshof, der nächstes Jahr eingerichtet werden soll, uns helfen wird die Verfahren kürzer zu machen. Man kann sich viele dieser Fälle anschauen. Die meisten beginnen damit, dass die Familien vor vielen Jahren eingereist sind, es stimmt. Die meisten davon illegal, das ist richtig, dass die Asylanträge durch alle Instanzen gegangen sind, vom Bundesasylamt über den Unabhängigen Bundesasylsenat bis zum Verwaltungsgerichtshof, ja zum Teil sogar bis zum Verfassungsgerichtshof. Dass dadurch auch Zeiträume entstehen in den Verfahren bis zu zehn Jahren oder im Einzelfall sogar länger, das ist eine Situation, die Probleme macht. Deswegen muss es auch auf dieser Ebene eine Lösung geben. Es tut mir Leid, dass in der Landeshauptleutekonferenz auf Grund eben eines Einspruchs es hier keine Einigkeit in dieser Vorgangsweise gegeben hat, weil wir, wie gesagt, die Meinung vertreten, hier könnte man wirklich helfen. Ich habe eine Bitte, auch einen Appell, wenn Sie so wollen. Es hat die Frau Abgeordnete Jahn auch an diesem Rednerpult für mein Verständnis einen, wie soll ich sagen, etwas parteipolitischen Zungenschlag in diese Diskussion hinein getragen, der mir an dieser Stelle nicht gefallen hat. Denn ich gehe davon aus, dass es einmal ein gemeinsames Anliegen gibt, dass wir denen helfen, die in Not sind. Es kann sein, dass es hier unterschiedliche Einschätzungen darüber gibt, welcher der bessere Weg ist, aber ich wäre sehr dafür, wenn man daraus kein parteipolitisches Streitthema macht. Sie haben selbst in einer Zeitung auch gesagt, dass Sie notfalls solchen Menschen dadurch helfen würden, indem Sie sie verstecken. Das müssen Sie mit sich selber ausmachen, weil Sie wissen, dass das ungesetzlich ist und wir alle hier auf die Gesetze und auf die Verfassung angelobt sind. Aber ich bitte Sie auch, das nicht aus einem Grund öffentlich zu sagen. Wir haben jetzt wieder eine solche Situation möglicherweise, ich weiß es nicht. Aber andere Menschen, die das tun, sind im Gegensatz zu Ihnen nicht immun. Daher würde ich davon abraten. Ich verwehre mich auch ein bisschen dagegen, nein, nicht ein bisschen, sondern entschieden, das hat in dem Fall der Gottfried Hirz gesagt, dass es sozusagen einen Aufstand der Anständigen gibt. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Die Demo!") Ich bin nicht der Meinung, es ist gesagt worden, der Anständigen. Ich möchte nur sagen, die, die nicht dort sind, sind deswegen nicht unanständig. Das, glaube ich, ist auch notwendig zu sagen, wenn wir hier eine ordentliche Diskussion haben wollen. Also noch einmal, ich denke mir, mit gutem Willen könnte man das Problem lösen. Wir sollten es so machen, dass wir es nicht in einer parteipolitischen Diskussion führen. Wir sind dazu sehr bereit. Wir haben uns auch intensiv mit dem Innenminister auseinander gesetzt, der ja unserer Partei angehört und haben es uns auch sicherlich nicht leicht gemacht an dieser Stelle. Wer den Landeshauptmann kennt weiß, dass ihm das ein ernstes Anliegen ist. Und ich hoffe sehr, dass wir auch im Land diese schwierige Situation gut meistern können. Ich sage Ihnen auch, es gibt viele Menschen, auch solche, die sich nicht öffentlich melden oder solche, die sich nicht bei Parteien oder bei Zeitungen melden, die sich auch Gedanken machen über die Vorgänge, die es da gibt, die auch nicht immer die Meinung vertreten, die veröffentlicht wird. Man sollte grundsätzlich die Menschen an dieser Stelle nicht vereinnahmen für seine eigene politische Position. Ich glaube, das gebietet auch der Respekt, dass man zur Kenntnis nimmt, dass es hier doch um zum Teil sehr komplexe Sachverhalte geht. Das ist für mich wichtig in dieser Diskussion; darum bitte ich auch an dieser Stelle. Wir werden weiterhin versuchen, dort, wo in Oberösterreich die Möglichkeit besteht, mit diesen neuen Kriterien denen zu helfen, die jetzt wirklich in dieser Notsituation sind. Ich glaube, die Politik kann ein gutes Zeichen setzen, wenn sie das gemeinsam tut. (Beifall) Dritte Präsidentin: Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen in zwei Teile teilen, und zwar einerseits in interne Vorgänge im Land, die mir neuerlich Anlass geben nachzudenken, wie man als Regierungsmitglied in diesem Land behandelt wird, und auf der anderen Seite möchte ich mich mit der politischen Dimension des Falles befassen. Der erste Teil ist etwas kürzer und hat damit zu tun, dass es sich bei der Materie, die wir haben, um eine in der Aufteilung zwischen den Gebietskörperschaften nach der Verfassung nicht ganz einfache handelt, weil Asylfragen, Fremdenrechtsfragen und die Fragen der Asylversorgung und aufenthaltsrechtliche Fragen oft überschneidend wirksam werden. Fest steht aber, dass es eine Angelegenheit des Landeshauptmannes ist und in der Regierung diese Aufgaben an mich delegiert wurden. Fest steht allerdings auch, dass es seit geraumer Zeit, und konkret seit dem Jahr 2006, im Rahmen der Verbindungsstelle der Bundesländer, der Landesamtsdirektoren mit dem Innenministerium Gespräche in Angelegenheiten des humanitären Aufenthaltes gegeben hat und im Jahr 2006 auch eine Feststellung getroffen wurde, wie die weitere Vorgangsweise sein soll und dann bei der Landesamtsdirektorenkonferenz am 14. September 2007 eine Vereinbarung geschlossen wurde, wie im Positiv- und Negativkatalog weiter vorzugehen ist. Wobei es nachvollziehbar ist aus einem Mail, und das ist das Gute der EDV, dass man mittlerweile ja nachvollziehen kann, wann tatsächlich Informationen das erste Mal kommen, dass ich am 1. Oktober um 11.28 Uhr das erste Mal in meinem Büro auf ständiges Insistieren, wo es halt dann Unterlagen gibt, Informationen erhalten habe, obwohl eigentlich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen im Land eine andere Vorgangsweise für den Apparat vorsehen. Es wurden mir keinerlei Unterlagen übermittelt, und ich wurde auch in die Gespräche nicht einbezogen und auch Stellungnahmen, die seitens der Sozialabteilung und der Polizeiabteilung an das Präsidium ergangen sind, wurden nicht mit mir abgesprochen, sodass ich mich auch von dem Inhalt teilweise distanziere, weil er jedenfalls nicht meiner politischen Einstellung entspricht. Und ich sage das deswegen, weil es ja sein könnte, dass irgendwann einmal jemand kommt und behauptet, es sei in meinem Zuständigkeitsbereich das eine oder andere ja an Stellungnahmen abgeliefert worden. Ich wurde weder durch den Landesamtsdirektor noch durch den Landeshauptmann informiert und habe das auch am Montag in der Sitzung der Landesregierung deutlich gemacht. Und ich finde das als eine Angelegenheit, wo ich jetzt den Landesamtsdirektor-Stellvertreter ersucht habe, dass er diese Angelegenheit auch mit dem Landesamtsdirektor innerdienstlich im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Möglichkeiten disziplinär verfolgt, weil ich nicht mehr bereit bin diese Vorgangsweise zu akzeptieren. Sie sind die Spitze des Eisberges, dass es aus Gründen, die ich politisch nachvollziehen kann, aber nicht zur Gänze nachvollziehen kann, immer wieder zur Kenntnis nehmen muss, dass Informationen nicht so gegeben werden und dass es dann immer zahlreiche Ausreden gibt, warum das nicht der Fall ist oder dass das ein Irrtum ist und dann gibt es immer wieder Entschuldigungen. Wir haben ja auch in einer anderen Angelegenheit im Rahmen der Feststellung eines Standortes für ein Alten- und Pflegeheim eigenartige Vorgangsweisen gehabt und ich nehme das schlicht und einfach nicht zur Kenntnis. Ich weiß, dass es aufgrund der politischen Situation in unserem Bundesland nicht so leicht ist die Dinge im Apparat einer Veränderung zuzuführen. Aber ich möchte ausdrücklich festhalten, ich wünsche mir gegenüber die selbe Vorgangsweise, die gegenüber Regierungsmitgliedern der ÖVP an den Tag gelegt wird und ich wünsche mir auch, dass der zuständige Landeshauptmann im innerdienstlichen Bereich dafür Sorge trägt, dass Verfolgungshandlungen gesetzt werden, die es also auch gegen Beamte, die uns nahe gestanden sind oder nahe stehen, bei einer anderen Angelegenheit gegeben hat, das heißt, dass man einmal also doch deutlich macht, wie mit Regierungsmitgliedern umzugehen ist. Es hat der Beamtenapparat kein Recht in politischen Fragen Stellungnahmen abzugeben, auch Asylrecht ist eine politische Stellungnahme und wenn er das tut, weil im Rahmen der beamteten Vorgangsweisen zwischen Bund und Ländern in der Verbindungsstelle Stellungnahmen abgegeben werden, dann ist der Inhalt vorher mit dem zuständigen Regierungsmitglied abzustimmen, das von sich aus ja entscheiden kann, ob es damit auch die Regierung befassen möchte oder wie es in dem Fall so gewesen wäre, was ich ja immer wieder tue, mit dem Herrn Landeshauptmann eine Rücksprache zu pflegen, weil ich auch meine, dass diese Fragen außerordentlich sensible Fragen sind. Und nicht umsonst hat der Herr Steinkellner hier so eine Wortmeldung abgegeben wie er sie abgegeben hat, weil da geht es um den Versuch auf der Ebene der Fremdenfeindlichkeit etwas einzufahren. Und das wollen wir nicht haben. Ich halte auch diese Art des Auftrittes für nicht richtig und ich glaube auch nicht und da unterscheidet sich der Herr Aspöck vom Herrn Steinkellner interessanterweise sehr oder eigentlich nicht mehr interessanterweise, sondern das ist so, dass man auch von dieser Seite so einen Zugang haben kann und so einen Zugang haben kann. Ich kann ja sagen, ich will nicht so viel Fremde im Land haben. Ich fühle mich da nicht mehr wohl, wenn das so ist. Das steht ja jedem in einem demokratischen Gemeinwesen zu. Nur es kommt immer darauf an, wie man dann in so Situationen, wie sie jetzt ablaufen, mit den Betroffenen umgeht. Ich kann nur sagen, die Abschiebung die stattgefunden hat, war nicht vereinbarungsgemäß mit dem was die Landeshauptleute, die Landesamtsdirektoren mit dem Innenministerium vereinbart haben. Was da abgelaufen ist, war ein eiskaltes Durchziehen eines Beamtenapparates, wo möglicherweise der Herr Minister auch noch mit eine Rolle gespielt hat und den Eindruck habe ich. Weil mich ruft gestern Nachmittag der Herr Landeshauptmann an und sagt mir das was Gusenbauer auch gesagt hat, der mich auch informiert hat, was da jetzt kommen soll, Vorgangsweise Einbeziehung der Landeshauptleute und Gemeinden, (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: "Landesregierung!") gilt auch für rückwirkende Fälle, ungefähr die eine Nachricht um halb Fünf und die andere Nachricht um fünf Uhr, kommt heraus, es wird die Abschiebepolitik gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fortgesetzt und es ändert sich nichts und es wird beschleunigt. Und das Spiel mag ich nicht mehr. Und daher liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, wo mir einige mehr oder weniger ans Herz gewachsen sind. Ich sage es ganz offen. Hört mit dem Doppelspiel auf! Die Leute durchschauen das sowieso. Wer das zu oft betreibt liegt am Bauch und das können wir in dieser Frage absolut nicht brauchen. Gehen tut es da auch um die Fragen der Glaubwürdigkeit. Lieber Ferdl Stockinger! Ich habe mich über dich ja deswegen so geärgert, weil wenn wir in der Regierung miteinander etwas beschließen, dann ist es nicht gut, wenn man sich dann nach außen meldet und etwas sagt, was man eigentlich nicht sagen dürfte. Ich habe mir nämlich dann die Unterlagen über den Zogaj erst besorgt, weil ich ja nicht einmal gewusst habe, außer dass es einmal etwas gegeben hat, was da wirklich los war. Und ich halte das was da abgelaufen ist für schlicht und einfach nicht ausreichend, um Asyl zu verweigern. Das ist, man kann es bagatellisieren wie man will, aber wenn es zwischen Kopfing und Neukirchen am Walde eine Rauferei gegeben hat, ist mindestens so oft irgendetwas gesagt oder getan worden, was nicht hineingepasst hat, wie wahrscheinlich da zwischen Kosovaren und irgendwelchen Leuten aus der Umgebung von Frankenburg. Und da sind die Richtigen eingeschaltet worden und das ist das Gericht gewesen und der Richter hat eine Meinung gebildet und die Meinung hat schlicht und einfach geheißen, es ist zwar nicht in Ordnung und du wirst von uns dafür verurteilt, aber du kriegst vorläufig keine Strafe, weil wir uns anschauen, wie du dich weiterhin verhältst. Und ein jeder Mensch hat im Leben einen Anspruch auf mindestens eine zweite Chance und ich glaube gerade bei Jugendlichen und auch wenn man sich das Umfeld anschaut und die Integrationsbereitschaft dieser Familie, dann sollte man das akzeptieren. Mir tut es leid, ich wollte dem Kollegen Steinkellner sagen, dass es nicht gegen die Polizei geht, dass er da auch, ich weiß nicht, manchmal komme ich mir vor, es werden Oropax in die Ohren hineingetan damit man die Dinge nicht hört, die andere sagen. Ich habe nicht gehört, dass irgendwer und auch nicht die Gerti Jahn, etwas gegen die Polizei gesagt hat. Wir wissen doch, auch bei der Polizei sind nur Menschen und von nettesten Vorgangsweisen bis zu Vorgangsweisen, die man ablehnt, kann es bei derartigen Verfahren, bei Abschiebungen kommen. Es ist ja auch keine Erfindung, was sich in Wien einmal abgespielt hat, was untersucht wurde, wo das Gericht gehandelt hat. Das gibt es und das soll man einfach so sehen wie es ist. Und da braucht sich niemand vor die Polizei stellen, das ist nicht notwendig, da gibt es nur professionelles oder unprofessionelles Verhalten. Und wir schimpfen die Polizei nicht. Ich möchte festhalten, dass eine Zustimmung der sozialdemokratischen Partei im Nationalrat zum Gesetz nicht unumstritten war, auch innerparteilich nicht unumstritten war. Und dass es auch von großen Teilen unserer Partei nicht mitgetragen wurde, weil wir das so nicht wollten. Nur wir nehmen auch zur Kenntnis, dass dann wenn eine Mehrheitsbildung erfolgt ist, dann gilt es. Aber es steht uns zu, dass wir antreten und sagen, wir wollen das geändert haben. Und das tun wir jetzt und deswegen hat es auch den Beschluss von Grün und Rot in der Regierung gegeben, dass wir eine Überprüfung haben wollen und eine Änderung des Gesetzes. Das ist nämlich der demokratische Weg. Aber der zweite demokratische Weg ist der, dass die Minister die zuständig sind, im Rahmen der Interpretation des Gesetzes, beim humanitären Aufenthalt sehr wohl die Möglichkeit haben, sehr viel zu tun. Sie sind nicht eingeengt durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, schon gar nicht mehr seitdem Korinek gesagt hat, also wenn wer fünf Jahre da ist, dann ist es nicht mehr zulässig die Leute abzuschieben. Und daher meine ich auch, dass eine Praxis, die Platter da zulässt oder auch angeordnet hat, inakzeptabel ist und dass wir eher eine Diskussion darüber führen müssen, wie stärken wir denn jenen in dieser Republik den Rücken, die bereit sind eine inhaltliche Politik zugunsten von diesen Zuwanderern, die so halb legal da sind, denn sie sind ja nicht illegal da, denn ein Flüchtling ist einmal im Prinzip legal da. Erst wenn das Verfahren ausgeschöpft ist und er untertaucht, dann ist er illegal. Aber vorher ist er oder ist sie legal anwesend. Was können wir da tun, um eine Bereinigung der jetzigen Situation, bei der Gesamtzahl der sich hier in einer Problemsituation Befindlichen, zustande zu bringen. Und liebe Kolleginnen und Kollegen! Hören wir das Doppelspiel wirklich endgültig auf. Herr Kollege Stelzer! Ich habe Ihnen heute bei einer anderen Angelegenheit zugehört. Sie sind einer der gescheitesten ÖVPler die ich kenne. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Schaden Sie mir nicht!") Ich will Ihnen ja schaden. Aber Sie und Ihre Kollegen in der Stadt Wels ziehen immer wieder diese Ausländerkarte, diese öffentliche Ausländerkarte. In Linz und in Wels machen sie das. Dass er ein Linzer ist, nehme ich an, wissen alle. Auch bei der ÖVP kommen viele Führungskräfte aus Linz, noch immer. Sie ziehen die Ausländerkarte, weil Sie glauben, Sie können wie die CSU den rechten Rand einräumen. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Weil es eine Sorge der Linzer ist und das die SPÖ nicht berücksichtigt!") Und ich kann Ihnen nur sagen, es mag Ihnen minutenweise helfen, es gibt immer welche, die das besser können und die die automatische Kompetenz haben. So wie die Grünen, selbst wenn sie nichts tun würden, die Grünkompetenz haben, die Umweltkompetenz haben in allen Meinungsumfragen, haben die Freiheitlichen die Sicherheitskompetenz, die Antiausländerkompetenz, das ist halt so. Und daher distanzieren Sie sich bitte von dieser Sache, die es manchmal auch erschwert, ich behaupte zum Beispiel, in der jetzigen Situation es der ÖVP-Regierungsmannschaft nicht so leicht gemacht hat mit ihrem Koalitionspartner zurande zu kommen. Denn der Hilfeschrei von Grün an Rot, unterstützt uns, hat ja auch mit dem zu tun, dass bei der ÖVP nicht die Bereitschaft war diese Dinge inhaltlich mitzutragen. (Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: "Herr Landesrat! Die Grünen im Linzer Gemeinderat unterstützen die Vorstöße der ÖVP!") Ja ich bin kein Doppel, ihr sitzt ja alle im Linzer Gemeinderat, ihr seid ja lauter Doppelleute, Mehrfachfunktionen, bei uns gibt es das nicht, sonst hätten wir ja alles, aber ihr könnt das tun. Die Zeit nehme ich mir, dass ich das mit euch ausdiskutiere. Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt daher Punkte dafür und dagegen, die für einen humanitären Aufenthalt sprechen oder gegen einen humanitären Aufenthalt sprechen. Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einem humanitären Aufenthalt gehört die Verfestigung von Kindern dazu. Wenn Kinder mit einem Jahr da herkommen oder wenn Kinder da geboren werden, wenn Kinder da aufwachsen, diese Familien noch abzuschieben, das ist einfach inakzeptabel. Das tut man nicht. Da muss man sagen, die Kinder bleiben da. Das wollen wir nicht. (Beifall) Und wenn die Kinder da bleiben, dann bleiben auch die Eltern da, weil es gibt ein Recht der Kinder auf die Eltern. Und das was sich da jetzt in Frankenburg abspielt, ist das Unguteste überhaupt, was ich bisher erlebt habe. Dass man die junge Frau praktisch als Köder benutzt um endgültig alle los zu sein. Das geht nicht und wir sind dagegen. Die sollen da bleiben können, und zwar alle die mit Kindern da sind. Wir sind auch ein Land, wo wir eh nicht mehr mit Kindern gesegnet sind. Die Geburtenrate geht auch heuer dramatisch zurück. Tun wir doch nicht so, als ob wir nicht Zuwanderung auch von jungen Leuten benötigen würden. Und tun wir doch auch nicht immer so, als wie wenn wir keine Zuwanderung von Leuten benötigen würden, die nur einfachere Arbeiten ausführen. Auch die brauchen wir. Nur was wir brauchen und da hat die Frau Präsidentin, die ja eine wohltuende Erscheinung jetzt in diesem Integrationsleitbildprozess ist, die hat ja das richtig gesagt, was wir brauchen ist schlicht und einfach den Willen auch der Einheimischen, jene Integration anzubieten, dass wir zu den anderen sagen können und wir wollen, dass ihr da mittut und ihr gehört ganz entscheidend da miteinbezogen. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Damen und Herren! Daher von mir dir Aufforderung an die ÖVP und auch die Einladung, gehen sie unseren Weg mit! Wir wollen einfach haben, dass wir in einem Land leben, wo kein Mensch eine Angst haben muss. Erinnern sie sich auch an Zeiten zurück, wo auch Leute von ihnen verfolgt wurden, wo eine Diktatur die andere abgelöst hat. Jetzt kann man schon leichter wie früher die Dinge bereden, weil die davon direkt Angesprochenen weniger geworden sind. Aber es ist so, dass Hilfe in Not, auch vor wirtschaftlichen Problemen, eine Hilfe ist, die wir nicht verweigern sollen. Zum Schluss möchte ich noch sagen, Gerti ich bin auf dich stolz. Du bist jemand, der sich unermüdlich für die Leute einsetzt, auch manchmal einen Streit herbeiführt, der nicht immer so verstanden wird. Zum Beispiel der Fall Malokaj, wo es um die Beschäftigungsbewilligung geht, die unter nicht ganz einwandfreien Umständen gegeben werden soll. Aber der Einsatz auch von Landtagsabgeordneten, weil es von ihnen angesprochen worden ist, ist ein ganz wesentlicher, weil er auch ein menschliches und begreifbares Bild von Vertreterinnen und Vertretern der Politik schafft und auch das brauchen wir. In Wirklichkeit müssten viele Abbitte jetzt bei den Kindern in Frankenburg leisten und auch bei den Kindern in Pabneukirchen, dass sie sie in eine derart schwierige emotionale Situation gebracht haben. Weil es haben nicht nur vorübergehend Kinder ihren Vater in Frankenburg verloren, nein es haben viele Kinder ihre Schulfreundinnen und Schulfreunde und Freundinnen und Freunde verloren. Und das ist genauso schlimm und tut auch weh. Wir wissen wie das sein kann. Daher bitte ich wirklich, gehen sie mit uns, versuchen wir gemeinsam den Herrn Platter umzudrehen und wir verlangen auch mehr Recht und weniger Gnade, wiewohl ich zu denen gehöre die sagen, Ermessen ist schon gut und es ist auch notwendig, nur es gehört positiv ausgelegt. Es gehört im Zweifel immer zugunsten derer entschieden, die ein Problem haben. Das ist das was mir ich von der Bundesgesetzgebung und auch von der Bundesregierung wünsche. Danke für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Damen und Herren! Auch ich werde mich bemühen, so wie ganz am Anfang gesagt, bei dieser äußerst schwierigen und diffizilen Diskussion nicht Öl ins Feuer zu gießen. Ich werde mich bemühen ehrlich zu diskutieren, auch mit der Erwartung oder mit der Möglichkeit dadurch nicht zu den Anständigen gezählt zu werden. Ich verwehre mich aber gegen diese Differenzierung bei einer Diskussion, wo es wirklich um ein gewaltiges Thema geht, dass man hier, wenn man eine etwas andere Meinung hat, gleich so ein bisserl in das Eck der Unanständigkeit gedrängt wird. Und um mit einem gleich aufzuräumen oder es auf den Punkt zu bringen, Herr Landesrat Ackerl hat die ÖVP geziehen ein Doppelspiel zu betreiben. Und hat damit wieder die Parteipolitik, die Ideologisierung hervorgebracht und ich muss sagen, auch die SPÖ treibt ein Doppelspiel. Und Beweis dafür sind eben die Aussagen des Herrn Bundeskanzlers im Papier vom 13. August, wo er eben auf etwas hinweist, dass abgewiesene Asylwerber, dass hier also das Recht uneingeschränkt, also wenn kein subsidiärer Schutz vorhanden ist sowie für sonstige Drittstaatangehörige ohne ein Aufenthaltsrecht, dass also die allgemeinen Bestimmungen über die Zuwanderung uneingeschränkt gelten und dann auch der Absatz noch, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, dass dieses kein generelles Legalisierungsinstrument darstellt. Und wenn man gestern Abend den steirischen Landeshauptmann Voves gehört hat, da hat das auch eher so geklungen, dass also die Fremdengesetze, das NAG 2005 für richtig empfunden wurde und da stimme ich auch wieder dem Herrn Landesrat Ackerl zu und auch dem Herrn Voves zu, dass man natürlich bei dieser schwierigen Situation ein Ventil, sage ich einmal, der Menschlichkeit finden muss, ein Ventil für humanitäre Lösungen. Das ist unumstritten. Ich stimme auch Herrn Landesrat Ackerl zu wenn er sagt, das was in Frankenburg passiert ist, ist für eine Familie eine Katastrophe. Nur muss man auch hier und da komme ich noch einmal zur Exekutive und diejenigen, die das auszuführen haben, das was Klubobmann Steinkellner gesagt hat war nicht irgendwie, dass er sie beschützen will, sondern dass er darauf hingewiesen hat welche Arbeit diese Beamten durchzuführen haben und dass das alles andere als lustig ist und vor allem wenn es dann so katastrophal endet wie in Frankenburg, so ist das einfach schlimm. Aber man muss auch hier vielleicht einmal doch überlegen, wer und warum hat man seit 2003 und das dürfte ja ein Faktum sein, dass seit 2003 feststeht, dass kein Asylstatus gegeben ist, wer hat und warum wurde diese Familie immer in der Sicherheit bestätigt, dass sie trotzdem bleiben können? Warum wird jetzt gesagt, das ist plötzlich passiert? Das ist für mich eine ganz große Frage. Und so tragisch dieser Fall ist, ich glaube wir müssen im Umgang eher mit der Situation lernen und wir brauchen nicht die Gesetze verändern, sondern die Ausübung und die Praxis ist das Entscheidende. Und es ist auch ein Gedankengang gesagt worden, ich glaube, es war unsere Landtagspräsidentin Orthner, die das ganz am Anfang gesagt hat, wir sollten auch einmal daran denken, wie können wir eine Basis schaffen, dass die Menschen nicht ohne Wenn und Aber am Bleiberecht, wie es heute auch ausgedrückt wurde, hier in unserer Heimat hängen und sagen, alles andere ist nicht mehr lebenswert? Wie können wir eine Basis schaffen, dass in diesen Ländern am Rande oder am Tor zur Europäischen Union das Leben lebenswert ist? Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Anhaltspunkt, den wir heute nicht vergessen sollten und den wir in unsere Diskussion einbauen sollten. Und zu einigen Wortmeldungen, die noch gefallen sind, "kein Gnadenakt" – ja das ist richtig, aber es soll kein Gnadenakt sein, es muss auch ein Aufenthaltstitel unter dem Gesichtspunkt der Humanität und der Menschlichkeit ein Rechtsakt bleiben. Und dann wurde auch gesagt, das Bleiberecht ist ein Menschenrecht. Ich glaube, das ist nicht richtig; das Bleiberecht ist ein partnerschaftliches Recht und zwar partnerschaftlich von denjenigen, die dem Bleiberecht zustimmen und dem, der bei uns bleiben will. Aber es kann nicht als Menschrecht dessen sozusagen allein gesehen werden, der zu uns kommt und bei uns bleiben will, sondern das muss ein partnerschaftliches Recht bleiben. Und es wurde auch in dieser Diskussion eben – ich habe es irgendwo gehört – dass das Recht hier bei dieser Situation in die zweite Reihe treten muss. Auch das würde ich nicht generell sehen, sondern wir müssen die Rechtsstaatlichkeit auf der einen Seite ohne Wenn und Aber auch in diesem schwierigen Thema bewahren zum Schutz unserer Bürger, aber wir müssen uns also gleichzeitig bemühen und die Ansätze sind Gott sei Dank in der heutigen Diskussion auch herausgekommen, dass es ein Ventil, einen Ausweg der Menschlichkeit in Einzelfällen geben kann, aber kein generelles Bleiberecht. Hier muss die Kante gezogen werden. Danke! (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Dann erkläre ich die aktuelle Stunde für geschlossen und wir kommen nun zu den Ersatzwahlen in die Ausschüsse. Über Vorschlag des Klubs der ÖVP-Landtagsabgeordneten und des Klubs der Grünen hat die Obmännerkonferenz durch einstimmigen Beschluss entsprechende Wahlvorschläge erstattet. Die Zusammenfassung lautet: Klubobmann Mag. Michael Strugl wird Mitglied des Ausschusses für Finanzen, Landtagsabgeordneter Mag. Thomas Stelzer wird Mitglied im Kontrollausschuss, Landtagsabgeordneter Mag. Bernhard Baier wird Mitglied im Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Ersatzmitglied im Ausschuss für Verfassung und Verwaltung, im Bauausschuss, im Ausschuss für Frauenangelegenheiten und im Ausschuss Petitionen für Rechtsbereinigungen. Klubobmann Diplompädagoge Gottfried Hirz wird Mitglied und Landtagsabgeordneter Gunther Trübswasser wird Ersatzmitglied im Ausschuss für Finanzen. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung durch Zustimmungserklärung und ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, welche den von mir eben verlesenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Da stelle ich die Einstimmigkeit fest. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und somit zur Beilage 1278/2007, das ist der "Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2006". Ich bitte die Frau Abg. Dr. Röper-Kelmayr über die Beilage zu berichten. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Beilage 1278/2007, Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2006. Der Oö. Landtag möge beschließen: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hohes Haus! Es liegt uns der Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2006 vor. Ich ersuche das hohe Haus um Zustimmung. Erste Präsidentin: Sie sind fertig mit der Berichterstattung, dann eröffne ich die Wechselrede, um es formell zu machen und erteile Ihnen das Wort. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aktuell aber auch in Zukunft wird vom Gesundheitswesen immer wieder eine Effizienzsteigerung verlangt. Es wird immer wieder vom Geld gesprochen und es heißt immer, das Gesundheitswesen muss dennoch straffer organisiert werden, es soll effizienter arbeiten. Dass das Gesundheitswesen, dass eben Gesundheit sehr viel Geld kostet, wird spätestens dann jedem bewusst, wenn er zum Ersten in ein Krankenhaus kommt, und wenn er mit den medizinischen, technischen Großgeräten in Kontakt tritt. Deshalb ist durch Art. 15 a-Vereinbarung eine neue Form von Organisation und Finanzierung mit 1.1.2006 initiiert worden. Das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz hat dazu in Oberösterreich die Rahmenbedingungen geschaffen. Die einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens sollen besser kooperieren. Im Vordergrund der gemeinsam zu bewältigenden Aufgaben steht vor allem ein verstärkter Informationsaustausch, natürlich zwischen Land und Sozialversicherungsträgen im sogenannten Kooperationsbereich. Für eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringung über die Grenzen der Versorgungssektoren hinweg, die auch den Qualitätsansprüchen entsprechen und eine verstärkte inderdisziplinäre und fächerübergreifende Ansatzarbeit für Orientierung an Bedürfnissen, die rein an Patientinnen orientiert sind. Entsprechend der 1997 begonnnen leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung wurde in Oberösterreich ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Dieser vormals noch genannte Krankenanstaltenfonds trägt seit dem 1.1.2006 die Bezeichnung "Oö. Gesundheitsfonds" und hat im Gesundheitsfondsgesetz geregelte Aufgaben. Davon ist in § 2 zu entnehmen was seine Aufgaben sind und im Absatz 2 speziell die alleinige Zuständigkeit des Landes Oberösterreich. Dazu gehören u.a. die Genehmigungen von Neu-, Zu- und Umbauten, die Anschaffungen von medizinischen Großgeräten und die Gewährung allfälliger Investitionszuschüsse sowie die finanzielle Überprüfung der Verwendung der finanziellen Zuwendungen an die Krankenanstalten. Auch eine Gewährung allfälliger Mittel zur Finanzierung und zur Strukturverbesserung ist hier drinnen enthalten. In Summe wurden im Jahr 2006 1,4 Milliarden Euro abgerechnet. LKF-Gebührenersätze wurden im Jahr 2006 von 619 Millionen Euro für stationäre Patienten aufgewendet und 85,14 Millionen Euro beträgt der ambulante Teil. Für Neu-, für Zu- und für Umbauten wurden 34,8 Millionen Euro den oberösterreichischen Spitälern zur Verfügung gestellt. Die oberösterreichischen Spitäler, das sind das eine Gemeindekrankenhaus, das AKH Linz, acht Ordenskrankenanstalten und elf Krankenhäuser der gespag. Als strukturverbessernde Maßnahmen wurden diesen Institutionen auch 20 Millionen Euro zusätzlich für Vereine, für Sozialhilfeverbände und für Pflegeheime gewährt. Einen Erfolg kann der Oö. Gesundheitsfonds auch verbuchen, wenn man sich die Belegtage anschaut, der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,8 und in Oberösterreich können wir ein Sinken dieser Belegtage verzeichnen, von 5,8 auf nun 5,6. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir alle immer älter werden, dass die chronischen Erkrankungen zunehmen, dass psychosoziale Erkrankungen zunehmen ist ganz klar, wir haben dafür den positiven Faktor, dass wir alle immer älter werden. Was uns aber klar werden muss ist, dass Effizienzsteigerung in diesem Fall nicht immer mit Geld abgewogen werden kann, denn Gesundheit kostet viel Geld und es ist notwendig, dass das Land Oberösterreich entsprechende Qualitätsanforderungen im Gesundheitsbereich auch immer wieder finanziell nachjustiert. Meine sehr geehrten Damen und Herrn, ich denke, dass auch eine Kostensteigerung, die wir hier haben, nicht ein nicht sorgsamer Umgang mit Geldmitteln ist, sondern dass es einfach nur eine Nachjustierung im Sinne von einer neuen Qualitätsnachjustierung ist. Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Bericht. Danke! (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Nächster Redner ist der Herr Abg. Dr. Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen, seit 1.1.2006 gibt es den Oö. Gesundheitsfonds, der den Oö. Krankenanstaltenfonds ersetzt hat und die Zielsetzung ist ganz klar, eine hochstehende medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen für uns in unserem Bundesland Oberösterreich. Woher kommt das Geld, woher kommen die Haupterträge in diesem Gesundheitsfonds? Der kommt in erster Linie aus den Umsatzsteueranteilen, aus den Beiträgen des Bundes und aus den Mitteln der Sozialversicherung. Und wofür werden diese rund 1,4 Milliarden Euro verwendet? In erster Linie, ein sehr großer Brocken, für Gebührenersätze für inländische stationäre Patienten, in Höhe von 627 Millionen Euro, Abgangsmittel der oberösterreichischen Fonds-Krankenanstalten, da sind alle gemeint, mit 519 Millionen Euro. Für Neu-, Zu- und Umbauten wurden 34,9 Millionen Euro ausgegeben und für medizinisch-technische Großgeräte 1,8 Millionen Euro. Insgesamt glaube ich, ein sehr positiver Bericht und wenn wir zu den inhaltlichen Schwerpunkten kommen, möchte ich noch sagen, dass es ein Ziel ist, die Strukturveränderungen im extra- und intramuralen Bereich zu erreichen, um eine Effizienzsteigerung, eine flächendeckende Effizienzsteigerung zu verankern und eine Qualitätssicherung auf allen Ebenen des Gesundheitssystems zu schaffen. Weiters soll das Nahtstellenmanagement verbessert werden und auch die Informations- und Kommunikationstechnologie soll Einzug halten und verbessert werden. Ich habe nun vor kurzem gehört, dass es Veränderungen im größeren Ausmaß geben soll, was diese Nahtstellen und Schnittstellenproblematik und extra- und intramuralen Bereich anbelangt. Ich bitte, dass man hier Schnellschüsse vermeidet und mit dem nötigen Augenmaß Veränderungen herbeiführt, denn es wurde uns bestätigt - vor kurzem gab es einen ganz aktuellen Bericht der Europäischen Union - und da wurde uns bestätigt, dass Österreich das beste Gesundheitssystem in Europa hat. Das möchte ich festhalten, die APA berichtet "kurze Wartezeiten, direkter Zugang zu Ärzten und gute Behandlungsergebnisse" zeigt eine in Brüssel präsentierte Studie und stellt dem heimischen Gesundheitswesen ein gutes Zeugnis aus. Österreich gibt etwa 3.100 Dollar, das sind ungefähr 2.180 Euro pro Kopf und Jahr für Gesundheit aus, Luxemburg mehr als 5.000 Dollar, die Schweiz und Norwegen rund 4.000 Dollar, und trotzdem liegt das heimische Gesundheitssystem laut dieser Studie, die ganz aktuell ist, vor diesen – also Österreich vor diesen Ländern und erfreulicherweise wurde bestätigt, es gibt kurze Wartezeiten für einen Arztbesuch und Operationen, sowie gute Behandlungsergebnisse. Auch der Hausarzt ist in Österreich sehr schnell erreichbar und noch am selben Tag für die Patienten zur Verfügung. Es wurde auch etwas kritisiert, und zwar wurde kritisiert, dass die Patientenorganisationen zu wenig eingebunden werden und dass man Patienten noch besser und effizienter informieren sollte. Bei uns heißt es, wenn man Information braucht, geh zum Arzt, so wurde in dieser Studie kritisiert. In England zum Beispiel wurde angeführt oder in Dänemark gibt es die Möglichkeit über Internet, oder auch über Telefonanruf, dass man informiert wird. Alles in allem möchte ich trotzdem festhalten, Österreich liegt vor den Niederlanden, Frankreich, Schweiz, Deutschland und Schweden an erster Stelle, wobei die ersten fünf Länder sozialpartnerschaftlich organisiert sind, erst das sechste Land ist das best bewertete staatliche Gesundheitssystem, darauf möchte ich auch verweisen. Und ich glaube, wir können stolz auf dieses Gesundheitssystem sein. Dieses Top-Gesundheitssystem sollte auch nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, daher wünsche ich mir, dass wir keine Schnellschüsse setzen und bin stolz darauf, hier mitgewirkt zu haben in diesem Gesundheitssystem. Für die Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds bitte ich um Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Nächste Rednerin ist die die Frau Abg. Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Landesrätin. – Ich habe nur geglaubt dir ist es gegangen wie mir ich hab es übersehen, dass wir schon angefangen haben zu arbeiten in der Geschäftsordnung meine ich, an der Tagesordnung fortgefahren sind. – Es liegt uns der Geschäftsbericht für das Jahr 2006 vor und als Mitglied der Gesundheitsplattform möchte ich einfach nach diesem einen Jahr ein bisschen auch, habe ich mir Gedanken gemacht, wie war den das eine Jahr und wie sind wir denn da umgegangen miteinander und ich bin sehr froh, dass das eine Jahr sehr konstruktiv, mit Beteiligung von allen abgelaufen ist und wir glaube ich, sehr wesentliche Schritte gesetzt haben, gleichzeitig aber auch noch viele Fragestellungen bzw. Baustellen offen haben, wo wir wirklich weiterhin zügig arbeiten müssen. Wichtig ist hier, dass die gute Zusammenarbeit auch mit den Fachabteilungen immer wieder gegeben war, bei Nachfragen, die am Anfang, bis man in dieses System hineinkommt, ja auch von mir aus immer wieder notwendig waren, dass diese immer wieder beantwortet wurden und sehr fundiert beantwortet wurden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Gesehen haben wir bei der Gesundheitsplattform vor allem bei der Erarbeitung im RSG bei der ersten Runde in den Regionen draußen, dass hier noch viele Fragezeichen sind und dass wir hier Daten teilweise jonglieren, die sehr zu hinterfragen sind. Wir haben hier Zahlenmaterial und es immer sehr schwierig, wie wertet man das Datenmaterial, welche Daten gibt man hinaus, was mutet man den Krankenhausträgern, den Ärztinnen bzw. Ärzten oder auch den anderen Organisationen zu, was sie erfahren dürfen und was nicht. Und ich glaube, hier müssen wir uns auch noch klarer werden, unter welchen Rahmenbedingungen binden wir die wirklich dort Verantwortlichen vor Ort aktiver ein, wie können Sie wirklich nicht nur einmal mitreden, sondern wirklich auch mitberaten und einen längeren Prozess, damit diese Verteilung der Gesundheitsleistungen regional wirklich gut verankert wird. Hier ist ganz klar herausgekommen, Nahtstellenmanagement ist schon angesprochen worden, aber noch eine viel, viel bessere Vernetzung des Krankenhausbereiches und sage es dezidiert des Krankenhausbereiches und des Sozialbereiches wird wahrscheinlich notwendig sein, gerade auch die demografische Entwicklung, die die Kollegin Abg. Dr. Röper-Kelmayr schon angesprochen hat. Hier wirklich auch noch Systeme ausprobieren, wie schaut eine bessere Vernetzung aus, wie können wir hier für die einzelne Person, für die Patientinnen oder die Patienten, oder für die Bewohnerin, den Bewohner des Seniorenheims wirklich Synergien schaffen, die einerseits kostengünstig sind, aber vor allem für die betroffene Person die beste Versorgung gewährleistet. Es ist immer der Spruch und es klingt schon ein bisschen abgedroschen, der richtige Patient, die richtige Patientin am richtigen Bett, am richtigen Ort zur richtigen Zeit, das wär so ein Wunschtraum, ich weiß, dass es nicht immer gelingen kann. Aber ich glaube, hier müssen wir noch viel, viel besser schauen, wie können wir die Effizienz auch in diesem Bereich steigern und nicht nur den ökonomischen Nutzen zu sehen, sondern auch den qualitativen Nutzen zu sehen. Ich glaube, ich habe schon öfter angesprochen, dass wir das Gesundheitssystem nicht immer nur an den Kosten betrachten dürfen, sondern vor allem auch an dem volkswirtschaftlichen Effekt, den unser gutes Gesundheitssystem hat. Und es ist oft leicht vom Rechnungshof zu sagen hier können wir noch ein paar Euro einsparen, wenn man dann die Bedingungen für die einzelnen Patientinnen und Patienten sieht, dann ist es wirklich zum Überlegen, ob dieser eingesparte Euro wirklich den Effekt hat und es sinnvoll ist. Ich glaube, bei allen unseren Überlegungen im Gesundheitssystem insgesamt, müssen wir immer auch sehr großen Bedacht darauf legen, wie sind die Arbeitsbedingungen für die Menschen, die dort arbeiten, für die Ärzteschaft, für die Pflegekräfte, weil wenn die sich wohl fühlen auch auf ihrem Arbeitsplatz, wenn die wirklich gestärkt ihre Arbeit machen können und nicht in Verwaltungsroutine bzw. vor lauter Geräten und Apparaten nicht mehr der Mensch im Vordergrund steht. Ich glaube, wir müssen hier auf die Arbeitsbedingungen für das Personal sehr, sehr viel Augenmerk legen und einmal wirklich vielleicht den Schwerpunkt dort hin setzen und nicht immer wieder neue Geräte überlegen, sondern wirklich zu sagen, statt einem neuen Gerät müssen 30 Personen wieder aufgestockt werden, 30 Menschen, die für die Menschen, für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Hier also mein Wunsch, auch hier weiter so konstruktiv zu arbeiten und gemeinsam gute Lösungen für unsere Bürgerinnen und Bürger in Oberösterreich die gesundheitliche Versorgung betreffend voranzutreiben. Danke! (Beifall) Erste Präsidentin: Danke! Nächster Redner ist der Herr Abg. Dr. Brunmair. Bitte! Abg. Dr. Brunmair: Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist richtig und wir nehmen das Lob gerne hin, dass unser Gesundheitssystem das beste ist, immer im Spitzenfeld ist, das entbindet uns aber nicht der Aufgabe und der Verantwortung, dass das Gesundheitssystem sich ständig weiterentwickelt und dass die Anforderungen, die Veränderungen, die Weiterentwicklungen und die strukturellen Maßnahmen dauernd zu bewältigen sind. Und es gibt doch einige Gründe, dass wir als die kontrollierende Opposition dieser Gebarung aus dem Jahr 2006, dass wir dieser Gebarung und Tätigkeit aus dem Jahr 2006 nicht zustimmen. Die Gründe wurden bereits von uns im Unterausschuss angeführt, es ist also die noch nicht, oder nur teilweise, oder eher in kleinsten Schritten umgesetzte Kooperation im von uns so genannten Klinikzentrum, wo also verschiedene Spitalsträger, drei verschiedene Spitalsträger im Allgemeinen Krankenhaus, in der Landes-Frauen- und Kinderklinik und im Unfallkrankenhaus, das wieder außerhalb, das weiß ich, des Gesundheitsfonds steht, dass es hier Möglichkeiten der Kooperation, der Kostendämpfung und der besseren Verwendung der Mittel gibt, und das fordern wir an sich regelmäßig und unentwegt ein, und das ist eben nicht abgeschlossen. Es ist auch, so weit meine Informationen, vorhanden sind auch die freistehenden Räumlichkeiten in der Landes-Frauen- und Kinderklinik, ein weiterer offener Punkt. Und es ist vielleicht auch zu kritisieren, dass sich in der Spitalsfinanzierung, so wie sie steht, zwischen Bund, Ländern und den einzelnen Finanziers, dass sich da kaum was weiterentwickelt, obwohl wir es regelmäßig kritisieren. Es ist ein Punkt wenigstens jetzt entschärft worden, dass also bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, oder Finanzverhandlungen die Dotierung vom Bund her eine bessere und eine höhere ist. Nebenbei auch die Kommunen, die Gemeinden, mehr Geld zur Verfügung haben, denn die sind es, die in erster Linie und zu einem großen Teil neben dem Land das Defizit in den Spitälern abdecken müssen. Ich erwähne auch in diesem Zusammenhang, dass wir nicht vergessen dürfen, dass unser hervorragendes medizinisches System in Oberösterreich an der Spitze noch etwas braucht, was unabdingbar ist, das ist eine medizinische Universität. Wir sind die einzige Region in Österreich, die Region Nord, die also keine medizinische Universität hat. Man weiß, und es ist ja bekannt, dass man in Wien drauf kommt, dass diese Massenuniversität in Wien, die medizinische Universität in Wien, nicht mehr die Qualität hat für die Studierenden und auch für die Ärzte, die dort studiert haben, dass hier eine Qualitätssicherung oder eine Erhaltung eines halbwegs qualitätsvollen Medizinstudiums nur mit einer Verkleinerung einher geht, und dass das auch ein Fenster, ein zusätzliches Argument zu den anderen Argumenten für eine medizinische Universität mit Standort Linz ist. Und ich sage zum Abschluss auch, bereits mehrmals von mir vorgebracht, dass wir die medizinischen Leistungen, die Qualität, die hervorragenden Kapazitäten in der Medizin bereits im Klinikzentrum in Linz, wie erst genannt, im Allgemeinen Krankenhaus, im Unfallkrankenhaus und in der Landes-Frauen- und Kinderklinik, aber auch in anderen Spitälern in Linz, aber auch Wels haben, dass wir in vielen Bereichen bereits universitär sind, wir müssen nur noch die Universität anstreben und mit Vehemenz einfordern. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Es gibt keine Wortmeldung mehr. Dann schließe ich die Wechselrede und lasse abstimmen. Wenn Sie dem Antrag zur Beilage 1278/2007 zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1279/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird (Oö. Spielapparate- und Wettgesetz). Den Herrn Abgeordneten Schenner bitte ich zu berichten. Abg. Schenner: Beilage 1279/2007, Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird (Oö. Spielapparate- und Wettgesetz). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1279/2007.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird (Oö. Spielapparate- und Wettgesetz), beschließen. Erste Präsidentin: Danke, Herr Kollege Schenner. Ich eröffne die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Eisenrauch das Wort. Abg. Eisenrauch: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, worum es im Spielapparate- und Wettgesetz geht, dass die Bewilligungspflicht aufgehoben wurde und durch eine Anzeigepflicht ersetzt wurde, und dass das Verfahren auf die Gemeindeebene herunter verlagert wurde. Das bringt den Gemeinden den Vorteil, dass sie in Zukunft Kenntnis davon erlangen, wo im Gemeindegebiet Spielapparate aufgestellt werden. Und die Unterhaltungsgeräte, die bisher auf Gemeindegebiet anzeigepflichtig waren, werden nun bewilligungs- und anzeigefrei. Das ist eine Entlastung der bisher damit beschäftigten Bezirksverwaltungsbehörden, die dadurch wiederum neben den Bundespolizeidirektionen mehr Zeit für die Überprüfungstätigkeit haben. Um sicher zu stellen, dass in künftigen Anzeigeverfahren von den Gemeinden nur bewilligungsfähige Spielapparate zugelassen werden, sind bei der Anzeige Einzel- und Typengutachten zu erbringen. Diese sind von beeideten Sachverständigen vorzulegen. Und damit wird sichergestellt, dass sich hinter den angezeigten Spielapparaten und Spielprogrammen keine Geldspielapparate und Geldspielsprogramme verbergen. Zur Erleichterung der behördlichen Überprüfung ist festzuhalten, dass dieser Nichtuntersagungsbescheid, oder die Nichtuntersagungserklärung an einer sichtbaren Stelle aufgehängt werden muss am Betriebsort, damit ein jeder sofort sieht, das ist ein genehmigter Spielapparat. Die Verbotsbestimmungen wurden nahezu aus dem alten Gesetz übernommen. Und wenn Voraussetzungen nicht passen zur Aufstellung, ist auch eine Untersagung der Aufstellung möglich. Das betrifft das Spielapparategesetz. Und nun zur Tätigkeit der Wettunternehmen. Diese wurden bisher, wie wir schon gehört haben, im Veranstaltungsgesetz geregelt. Nachdem es sich aber bei Wettunternehmen um keine Veranstaltungen handelt, passen sie daher viel besser in dieses Spielapparategesetz hinein, noch dazu wo viele Wetten heutzutage schon mit Wettterminals abgeschlossen werden. Ein Wettunternehmen darf nur mit der Bewilligung betrieben werden, und diese Bewilligung ist auf schriftlichen Antrag hin und nach Anhörung bei der Wirtschaftskammer zu erteilen. Werden verbotene Wetten angeboten, oder bei Wettangeboten ohne Bewilligung, hat die Behörde die Tätigkeit unverzüglich zu untersagen, und bei Gefahr, bei Fortsetzung der Tätigkeit kann auch ein Wettunternehmen geschlossen werden, bis hin, dass der Wettterminal zum Beispiel abgebaut wird. Neu ist in diesem Gesetz das Verbot von Wetten über Ereignisse, die nicht in der Zukunft liegen. Diese Form von Wetten ist zunehmend, verstärkt können derartige Wetten beobachtet werden, und die sind eigentlich ungesetzlich und sind demnach verboten. An der Behördenzuständigkeit tritt keine Änderung ein. Um die künftigen Vollzugskosten des Anzeigeverfahrens bei der Gemeinde zu decken, wird die Verwaltungsabgabe für die Spielapparate mit 70 Euro festgesetzt, und den Gemeinden wird darüber hinaus das Recht zugestanden, bei den Abgaben der Buchmacher und Totalisateure können sie Zuschläge machen, was dazu führt, dass die Gemeinde oder Kommune dadurch erhöhte Einnahmen haben kann. Alles in allem ist dieses neue Gesetz kein Nachteil für die Gemeinden, es regelt klar die Aufstellung von Spielapparaten und eben den Abschluss von Wetten in einem eigenen Gesetz, und die ÖVP-Fraktion gibt diesem Gesetz die Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Rednerin ist der Herr Abgeordnete Lindinger. Abg. Lindinger: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren! Das Oberösterreichische Spielapparate- und Wettgesetz ist aus dem Spielapparategesetz 1999 und dem Veranstaltungsgesetz 1992 zusammengeflossen, und es ist in verschiedenen Bereichen zu Erleichterungen gekommen, die meine Vorredner schon erwähnt haben. Für das Bewilligungserfordernis ist eine Anzeigepflicht gekommen, das Anzeigeverfahren ist auf Gemeindeebene gekommen, und bisherige, anzeigepflichtige sind bewilligungs- und anzeigefrei hier bei den Automaten, ist es hier dazu gekommen. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist damit entlastet worden, weil das Bewilligungsverfahren, das Anzeigeverfahren auf Gemeindebene verlagert wurde, und hat mehr Zeit zu Überprüfungen. Überprüfungen der Aufstellungsorte, und dadurch ist auch in den Sicherstellungen, dass Einzel- und Typengutachten von Sachverständigen erstellt werden müssen, die auch dafür haften, dass keine Geldspielapparate und keine Geldspielprogramme hier damit verbunden sind. Man versuchte damit auch im Gesetz die Spielsucht, die zu sehr vielen, nun ja bis hin zu Familientragödien führt, wenn kein Geld mehr da ist, wenn Schulden dadurch, durch die Spielsucht entstanden sind. Aber es ist auch schon erwähnt worden, dass die Gemeinden zusätzliche Einnahmen haben können dadurch, indem sie Zuschläge zu der Einsatzgebühr von maximal 90 Prozent einheben können, und von der Gewinngebühr von 30 Prozent eine zusätzliche Gebühr für die Gemeinde einheben können. Aber ganz wichtig ist, dass aus bestimmten Gründen auch eine Untersagung der Aufstellung möglich ist und die Gemeinden die Möglichkeit haben, hier eine Untersagung durchzuführen. Die Verlässlichkeit der konzessionierten Totalisateure und Wettbürounternehmen wird durch Strafregisterbescheinigungen überprüft, und eine Kaution bzw. eine Bankgarantie von 200.000 Euro pro Wettbüro wird sicherlich in Zukunft einige abschrecken, Wettbüros zu eröffnen. Sie sehen, geschätzte Damen und Herren, das Verfahren ist erleichtert worden, und die Auflagen sind verschärft worden. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen, ich möchte nur vielleicht noch sagen, dass also die Diskussion im Unterausschuss dieser Gesetzgebung natürlich nicht sehr leicht war, weil es einfach eine Materie ist, die man nicht tagtäglich zu behandeln hat, aber es ist uns bei eingehender Beratung doch gelungen, ein Deregulierung herbei zu führen. Und ich glaube, in der Politik sollte man so oft wie möglich auch daran denken, ob man etwas deregulieren, einfacher machen kann, und nicht eher komplizierter, und für die Bürger, für die Menschen, für die, die es umsetzen müssen in den Kommunen draußen, zu kompliziert zu machen. Es sind Unterhaltungsgeräte überhaupt heraus gekommen aus der Anzeigpflicht, ich nenne da nur ein paar Beispiele. Kegelbahnen, Bowlingbahnen, Fußballtische, also wo gewuzzelt wird, Billardtische, Darts, Kinderreitanlagen, Musikanlagen und so weiter, also, die ausschließlich Sport, der sportlichen Betätigung in erster Linie dienen. Diese Dinge hat man überhaupt aus dem Gesetz entlassen, und ich glaube, das ist ein guter und richtiger Weg. Und wir hoffen, dass wir hier auch bei diesem Thema, das uns ja nicht jeden Tag beschäftigt, aber doch, wo eine gesetzliche Grundlage notwendig ist, dass wir hier die richtige Mischung getroffen haben und auch einen Schritt der Deregulierung setzen konnten. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und bitte Sie abzustimmen. Wenn Sie dem Antrag zur Beilage 1279/2007 zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Das ist einstimmig angenommen. Wir behandeln die Beilage 1280/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG). Die Frau Abgeordnete Brunner wird darüber berichten. Bitte. Abg. Brunner: Beilage 1280/2007, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1280/2007.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG) beschließen. Erste Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede mit der Frau Abgeordneten Brunner. Abg. Brunner: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Weinbau ist bisher in Oberösterreich mehr oder weniger als Hobby betrachtet worden. Wir haben aber derzeit in Oberösterreich dreizehn engagierte, junge Weinbauern, die auf 20 Hektar Fläche ihre Rebstöcke pflanzen, und es sind bereits 15 interessierte junge Bauern vorangemeldet für mehr Flächen. Österreich hat im Jahr von der EU 2.737 Hektar Rechte für Neuanpflanzungen zugesprochen bekommen, und davon hat sich Oberösterreich 60 Hektar reserviert. Diese Fläche steht jetzt zur Verfügung für den Weinbau. Es gibt auch schon einen neuen Weinbauverband, der 2004 gegründet wurde, der in der Landwirtschaftskammer verankert ist, und wo einfach die Interessen der Weinbauern gebündelt werden sollen. Die Region nennt sich Bergland. Dieses Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Vergabe und Verwaltung der Pflanzrechte. Man braucht dazu auch einen Weinbaukataster, der einen Überblick gibt über die Betriebe und über die Flächen, dieser Kataster bleibt in der Verwaltung des Landes Oberösterreich, dass der bürokratische Aufwand nicht all zu groß ist. Das Gesetz schafft außerdem auch die Möglichkeit, falls es von Seiten der EU einmal Fördergelder geben wird, dass unsere Weinbauern diese Gelder auch lukrieren können. Und das Wichtigste, glaube ich, für die Weinbauern ist, dass dieses Gesetz den Weinverkauf überhaupt ermöglicht. Dieser Weinbau wird manchmal belächelt, wir haben uns aber im Rahmen des Unterausschusses, und alle, die dabei gewesen sind, zwei Betriebe angeschaut. Wir haben uns eigentlich überrascht gezeigt von der Qualität und von der Professionalität. Und ich habe auch heute gesehen, dass draußen im Steinernen Saal dieser Wein zum Verkosten da ist. Ich hoffe, Sie haben alle schon eine kleine Weinverkostung gemacht. Er ist wirklich sehr, sehr gut dieser Wein. Eins ist klar, der Wein in Oberösterreich wird immer eine Nische sein und wird sicher auch eine Nische bleiben. Wir sind natürlich das Mostland Nummer eins, aber Weinbau hat es historisch gesehen durchaus schon gegeben, denke ich an Ortsnamen, Familiennamen. Wir haben ja herinnen einen Herrn Abgeordneten Weinberger, der mit dem Wein in Verbindung zu bringen ist. Wir haben Ortschaften wie Weinzierl und das deutet darauf hin, dass Weinbau durchaus in Oberösterreich Tradition hat. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Tag werden wir nun legistisch gesehen auch ein Weinland. Das Ziel dieses Landesgesetzes ist es, den Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben der gemeinsamen Marktordnung für Wein zu regeln und zu sichern. Was ist denn nun ein Weingarten? Wie haben wir im Sinne dieses Gesetzes das definiert? Also für das Vorliegen eines Weingartens einzig und allein ist maßgeblich, dass eine Grünfläche zur Erzeugung von Kelter- oder Tafeltrauben mit mindestens einer Weinrebe je sechs Quadratmeter bepflanzt ist. Ja und entscheidend für dieses Gesetz ist der Verwendungszweck. Weinbautreibende, also weinbautreibend ist eine natürliche oder juristische Person, die einen solchen Weingarten bewirtschaftet und das weiß man, dass sie an sich hektarmäßig nicht so groß sind. Aber das Pflanzen von Weinreben ist eben nur aufgrund eines Pflanzungsrechtes im Sinne dieses Landesgesetzes zulässig und in oberösterreichischen Weingärten dürfen nur klassifizierte Rebsorten gepflanzt werden. Die Landesregierung hat durch Verordnung jene Rebsorten zu klassifizieren, die aufgrund des Klimas und der Bodenbeschaffenheit geeignet sind in Oberösterreich hochwertiges Traubenmaterial für die Herstellung von Wein oder sonstigen Weinbauerzeugnissen hervorzubringen. Die Verkostung im Steinernen Saal hat heute durchaus Erstaunen hervorgerufen und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss haben sich ja auch vergewissert, dass auch im Mühlviertel und selbst in Linz-Land Weingärten sind, die ganz erstaunliche, erstaunlich im Sinne des Red Uhu aus Leonding, aber auch erstaunlich in den qualitativ hochstehenden Erzeugnissen beim Weinbauer in Kirchschlag. Das hat auch mich wirklich überrascht. Also wichtig ist, hier in Oberösterreich, insbesondere pilzresistente Rebsorten zu berücksichtigen und bei der Klassifizierung ist auch der Artikel 19 der gemeinsamen Marktordnung für Wein zu beachten. Wie kam es nun dazu, dass wir 60 Hektar aus der regionalen Reserve jetzt beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung verwalten? Ja eine Aufgliederung der Verwaltung für dieses Gesetz auf die Bezirksebene ist sinnhafterweise nicht vorgesehen. Aufgrund des Artikels 6 der gemeinsamen Marktordnung der EU für Wein wurde Österreich für neu zu schaffende Pflanzungsrechte 737 Hektar zugeteilt und innerstaatlich werden diese Pflanzungsrechte auf die weinbaubetreibenden Bundesländer verteilt. Und hier hat das Bundesland Oberösterreich Pflanzungsrechte im Ausmaß von 60 Hektar zur Vergabe und Verwaltung in einer oberösterreichischen regionalen Reserve übertragen bekommen. Gleichzeitig wird auch klargestellt in diesem Gesetz, dass für das Pflanzen zum Zweck der Selbstversorgung, das Pflanzen zum Zweck von Versuchen und das Pflanzen in Sonderanlagen Ausnahmen bestehen. Dieser Landesweinbaukataster dient einerseits als Übersicht für die in Oberösterreich liegenden Weinbaubetriebe, für die Sonderanlagen und Weinbaugrundstücke und gilt andererseits auch als Rebflächenverzeichnis im Sinne des Paragraph 30 des Weinbaugesetzes 1999. Das Pflanzen zum Zweck der Selbstversorgung und da kenne ich auch einige Versuchsanlagen in privaten Gärten ist jedenfalls nicht in diesem Landesweinbaukataster zu erfassen. Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in Oberösterreich nach den Vorgaben der gemeinsamen Marktordnung zu gewährleisten. Verwalterin dieses Katasters ist unsere Landesregierung und ich ersuche Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetz auch zuzustimmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mich hat ja fast ein bisschen der Neid gepackt wie ich von der Exkursion des Unterausschusses gehört habe. Wir haben immer so trockene Unterausschusssitzungen. Also ich glaube, wir müssen uns auch ein bisschen noch andere Schwerpunkte suchen. Nun zu der heutigen Vorlage, es war immer wieder auch umstritten und manche haben gemeint, dass es nicht sinnvoll wäre in Oberösterreich ein neues Weinbaugesetz zu beschließen während gleichzeitig die EU 200.000 Hektar Weingarten roden lassen will. Ich bin mir ja auch nicht so sicher, ob die EU mit dieser Maßnahme wirklich dazu beitragen kann, den Platz, den der Wein, der europäische Wein, am Weinmarkt hat, auch wirklich abzusichern. Schon gar nicht würde das für die österreichischen Weinproduzenten der richtige Weg sein. Wir sind ein kleines, aber - wie wir alle wissen - von der Qualität her, von der Qualität unseres Weines her, ein sehr feines Weinbauland. Gerade in den letzten Jahrzehnten hat sich Österreich und der österreichische Wein international eine sehr gute Reputation geschaffen. Deshalb war es auch richtig, dass in der Vorwoche die Vertreterin des Landwirtschaftsministeriums die geplante Weinmarktreform abgelehnt hat. Es gilt schließlich und das ist uns ganz wichtig, keinen Massenwein zu produzieren, sondern Qualität weiterhin auf den Markt zu bringen. Österreichs Weinbaubetriebe werden nie die Flächen haben wie sie in Südafrika sind oder in Australien oder in Chile. Wir haben aber andererseits gute Qualität der Winzer, wir haben gute Böden und wir haben auch ein dementsprechendes Klima. Und ich denke, diese drei Elemente zusammen, machen dann auch die Güte aus. Als Freiheitliche meinen wir, dass wir dieses Gesetz für Oberösterreich brauchen, auch wenn man jetzt vielleicht im Moment sagt, naja die paar Anbauflächen, die wir haben. Aber um gerade zukunftsorientiert einen Weg vorzuzeigen, qualitätsorientierten Weg vorzuzeigen, war es notwendig. Wenn es auch vorläufig nur 60 Hektar sein werden, auf denen in Oberösterreich Wein angesetzt werden kann, es sind 60 Hektar, die gerade bäuerlichen Betrieben helfen sie ökonomisch abzusichern. Und ich glaube, auch diesen Aspekt soll man nicht aus dem Auge verlieren. Es ist Wein, der nahe beim Konsumenten wächst. Wie wir gehört haben, sogar der Ausschuss ist in der Lage in die Weinberge zu fahren und dort zu tagen. Es ist ein Wein, zu dem die Bevölkerung einen Bezug aufbauen kann, weil sie einmal direkt zu einem Weinbauern hingehen, dort Wein verkosten kann und nicht nur in die Wachau oder ins Burgenland oder in die Steiermark fahren muss, also bleiben wir in Oberösterreich. Den Weinbauern, die jetzt eigentlich Pioniere sind, und es ist immer mit großem Risiko verbunden, ich glaube, da werden mir die Kollegen, die aus der Landwirtschaft kommen, beipflichten, ich bin ja da ein Laie in dem Bereich, gerade so Neubelebungen in der Landwirtschaft sind natürlich auch immer etwas risikobehaftet. Aber ich denke, dass wir als Unterstützung für die Bauern, die eben eine Umwandlung oder eine Ergänzung in ihrer Agrarstruktur machen, dass wir denen wirklich entgegen kommen. Und ich wäre ja jetzt fast in der Laune zu sagen: Prost auf den guten oberösterreichischen Wein. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Wagenender: Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut diesem neuen Gesetz ist nicht dieses neue Weinbaugesetz ein Nebenprodukt des Klimawandels, sondern ein Produkt oder eine Vorschrift der EU-Marktordnung. Und die Kollegin Peutlberger-Naderer hat ja schon erwähnt, dass in diesem Gesetz besonders auch die pilzwiderstandsfähigen Sorten angeführt sind, dass diese Sorten im Besonderen in Oberösterreich zum Einsatz kommen sollen. Es freut mich, dass diese Anregung der Grünen ins Gesetz aufgenommen wurde, denn der Pestizideinsatz ist tatsächlich gerade im Weinbau nicht zu vernachlässigen. EU-weit ist es so, dass 40 Prozent des Pestizideinsatzes auf den Rebflächen zum Tragen kommen und das sind aber nur zwei Prozent der gesamten Agrarflächen. Also das ist wirklich ein sehr, sehr hoher Pestizideinsatz im Weinbau. Und ich habe jetzt gerade erfahren von der Obfrau des Bioweinverbandes von Niederösterreich, dass es nicht so ist, dass eine stärkere Bodenverdichtung sein wird durch diese pilzwiderstandsfähigen Sorten, weil sie hat gemeint, man muss da nur etwa drei Mal im Jahr hineinfahren und mit diesen sogenannten Biospritzmitteln dann die Weinreben behandeln. Ja in diesem Sinne, der Wein in Kirchschlag hat gut geschmeckt und ich wünsche den Weinbauern in Oberösterreich auch alles Gute. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Mir liegt eine besondere Wortmeldung noch vor, die des zuständigen Referenten Herrn Landesrat Stockinger. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist, der Wein ist im Oberösterreichischen Landtag sehr weiblich. Ich bedanke mich jedenfalls bei den Sprecherinnen und den Agrarsprecherinnen für die gute Beratung und für die angenehme Ausschussbereisung. Ich glaube, es ist wichtig einmal zu sehen, was man eigentlich beschließt. Aber ich möchte auch sagen, jetzt abseits aller Diskussionen, dass der Weinbau in Oberösterreich sicher eine Nische sein und bleiben wird, dass er aber für manche Betriebe und das haben wir gesehen in Kombination mit der Direktvermarktung, in Kombination auch mit einem Heurigenbetrieb eine ausgesprochen interessante Einkommens-, Erwerbs- und Existenzgrundlage ist. Und das macht ihn interessant. Und wenn wir die Chance haben, diesen Weg zu gehen, dann sollten wir den Ball aufnehmen. Das haben wir mit diesem Weinbaugesetz gemacht, denn wir legitimieren damit den Weinbau und schaffen damit auch die formale Rechtsgrundlage EU-rechtlich, dass der Wein auch vermarktet werden darf, in Verkehr gebracht werden darf und als Wein aus der Weinbauregion Bergland letztlich zum Konsumenten und zum Kunden und in den Handel gebracht werden kann. Danke für die Beratung und danke dafür, dass das Weinbaugesetz einmütig beschlossen wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1280/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1281/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Sonderfinanzierung von Landesstraßenbauten: B 309, Steyrer Straße, Baulos "Verbindung A1 – Heuberg". Der Abgeordnete Franz Schillhuber wird darüber berichten. Abg. Schillhuber: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen des Oberösterreichischen Landtags! Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Sonderfinanzierung von Landesstraßenbauten: B 309, Steyrer Straße, Baulos "Verbindung A1 – Heuberg". Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Die Realisierung des Straßenbauvorhabens B 309, Steyrer Straße, Verbindung A1 – Heuberg, mit Ratenzahlung über ein Volumen von voraussichtlich 74,00 Mio. Euro inkl. Finanzierungskosten in den Jahren 2013 bis 2019 wird genehmigt. Erste Präsidentin: Danke vielmals. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Schillhuber das Wort. Abg. Schillhuber: Geschätzte Damen und Herren! Die Steyrer Schnellstraße zwischen Dietach und Enns ist ein Projekt, das in den vergangenen Jahren vor allem in der Region Steyr heftig diskutiert wurde und diese Verbindung, die B 309, hat eine lange Geschichte. In den 80er Jahren wurde die S 7 damals in Dietach schon eingelöst, dann wieder aufgelassen und nun hat unser Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl endlich dieses Projekt fertig vorgelegt. Und ich glaube, es ist ein Meilenstein, dass in der Industriestadt Steyr nun endlich der Anschluss an die Westautobahn beim Volkersdorfer Knoten in Zukunft ermöglicht wird. Straßen sind die Verbindungen für Menschen, die Straßen sind die Verbindungen für die Industrie und gerade die Steyrer Industrie braucht sehr notwendig diese Schnellstraße. Sie wird in den kommenden Jahren zwischen 2013 und 2019 über eine Kreditfinanzierung finanziert und es werden für diesen Kredit insgesamt 74 Millionen Euro aufgewendet. Der Großteil der Investitionen wird aus dem ordentlichen Straßenbudget gemacht und damit ist gewährleistet, dass wirklich, wenn am 14. Dezember der Spatenstich für die Steyrer Verbindung gemacht wird, gewährleistet ist, dass im kommenden Jahr mit dem Bau weitergefahren wird und diese Straße wirklich bis 2010 fertig ist. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, dieses Projekt zu verwirklichen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Nächster Rednerin ist die Frau Präsidentin Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Selbstverständlich unterstützen wir gerne diesen Antrag. Aber ich habe das jetzt so verstanden, lieber Kollege Schillhuber, dass du auch uns unterstützt, denn schnell an der Straße ist nur, dass sie, glaube ich, relativ schnell wieder übergehen wird vor lauter Verkehr, wenn sich der Wirtschaftsstandort Steyr so weiter entwickelt, weil es ja nichts anderes ist als eine ganz normale Bundesstraße wie wir sie alle, oder Landesstraße, wie wir sie alle in Oberösterreich kennen. Die Schnellstraße, die hätten wir gerne gehabt, den vierspurigen Ausbau dieses Straßenstückes also von Steyr auch hinüber zur Autobahn, weil uns schon eines klar ist und die Entwicklung zeigt es ja, wir haben in der Vergangenheit bereits gesehen, als wir die Nordspange in Steyr errichtet haben, da waren am Anfang bei uns die Verkehrszahlen über diesen Posthofknoten, wo wir bei 27.000 Autos am Tag gelegen sind, da sind wir eh schon bald nicht mehr weit davon entfernt, obwohl wir jetzt dieses Umfahrungsstück haben und quasi den Teil Münichholz, wo also auch die Industrie mit BMW und so weiter sich erweitert hat, abfangen können. Und das ist immer nur eine Frage der Zeit, wenn wir wirklich in die Zukunft blicken hätten wollen, dann hätten wir dieses Straßenstück schon vierspurig gebraucht. Das wissen wir alle mitsammen und das bestätigt auch die Wirtschaft in Steyr, denn ich darf vielleicht beim Neujahrsempfang des Bürgermeisters zurück erinnern, wie der ehemalige Bundesminister Streicher, der ja ein Firmeninhaber in Steyr ist, ganz klar erklärt hat, die Wirtschaft in Steyr braucht das, wenn wir uns entsprechend weiter entwickeln wollen. Jetzt kriegen wir zwar eine Straße, für die wir eh dankbar sein, weil wir eh schon ewig darum kämpfen, dass stimmt. Aber das ist bei Weitem nicht das, was wir also wirklich auf die nächsten zehn, zwanzig Jahre brauchen, sondern ich bin mir sicher, wir werden das Stück so, wie das jetzt der Finanzierungsplan vorlegt, noch gar nicht fertig ausfinanziert haben, weil wir fangen ja erst eigentlich wirklich einmal irgendwann zum Zurückzahlen an. Mittlerweile tun ja andere das vorfinanzieren. Dann werden wir schon wieder darüber nachdenken und die Straße entsprechend erweitern müssen, damit das wirklich auch dem entspricht, was wir eigentlich heute schon machen hätten sollen. Aber nichts desto trotz, wir sind natürlich mit dabei. Eine kleine Erleichterung ist es auf die nächsten paar Jahre. Ich glaube, wir erleben es sogar noch, dass wir dieses Straßenstück entsprechend erweitern. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterstützen natürlich diese Vorlage zur Sonderfinanzierung, weil es wirklich höchst an der Zeit ist, dass der Raum Steyr möglichst leistungsstark, offensichtlich auch noch nicht so, dass das für Jahrzehnte gilt, wie wir bereits gehört haben, aber zumindest möglichst leistungsstark und möglichst frei von Behinderungen, Kreuzungen und dergleichen an die Autobahn herangeführt wird und an den Zentralraum herangeführt wird. Es ist natürlich ein Wermutstropfen, dass Fertigstellung bis 2009, Ratenzahlung von 2013 bis 2019, dass die Finanzierung, ein Aufschub, für die nächste Generation kann man schon fast sagen, der Verantwortlichkeit darstellt. Aber wenn man die Vergangenheit kennt und wie lange um diese Straße gerungen wurde, dann ist jeder Tag, wo früher begonnen wird und wo früher der Beschluss gefasst wird, wichtig. Weise auch darauf hin, dass es nicht nur da im Raum Steyr endlich entsprechende Infrastruktur und Lösungen in der Infrastruktur geben muss, dass auch im Innviertel einige Straßenverbindungen oder Straßenstücke noch einer Umsetzung harren. Ich hoffe, dass das Innviertel oder die Bürger im Innviertel mir verzeihen, wenn ich hier also heute für die Anbindung Steyrs das Wort führe. Wir werden auf jeden Fall dieser Sonderfinanzierung zustimmen, weil es höchste Zeit wird, dass hier der Spaten in die Hand genommen wird und dass gebaut wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich schließe die Wechselrede, lasse abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1281/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen nun zur Beilage 1282/2007. Das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz geändert wird. Die Frau Abgeordnete Martina Pühringer wird berichten. Abg. Pühringer: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1282/2007.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz geändert wird (Oö. KHDG-Novelle 2007) beschließen. Erste Präsidentin: Danke vielmals, Frau Abgeordnete Pühringer. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dir gleich das Wort. Abg. Pühringer: Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Änderung des Kindergärten- und Horte-Dienstrechtsgesetzes geht es um die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Angehörigen anderer Staaten im Rahmen der Europäischen Integration. Hier geht es um eine Anpassung an die EU-Richtlinie und auch um die berufliche Anerkennung von Kindergarten- und Hortpädagoginnen, die ihre Ausbildung nicht im Land Oberösterreich abgeschlossen haben. Dies ist auch ein Beitrag zur Chancengleichheit im europäischen Raum. Ich möchte noch einmal allen Pädagoginnen und Pädagogen danken für ihre wertvolle Bildungsarbeit, die sie leisten in unseren Bildungseinrichtungen der Kindergärten. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke schön. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Kraler. Abg. Kraler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz ist aufgrund einer Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 7. September 2005, in der die Diplomanerkennungsrichtlinie, so ist das verkürzt genannt, ersetzt bzw. neu gefasst wurde, anzupassen. Inhaltlich haben wir gerade gehört, was da zu tun ist. Eine entsprechende Anpassung des Gesetzes ist erforderlich. Es ist wieder ein Ausführungsgesetz und daher haben wir uns auch hier damit auseinanderzusetzen. Es spricht nichts dagegen und wir stimmen dem vorliegenden Gesetzesänderungsvorschlag natürlich zu. Über das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz hat es aber auch schon im letzten zuständigen Ausschuss eine Diskussion gegeben. Ich möchte hier noch einmal die Gelegenheit nutzen, ganz klar festzuhalten, dass es dringend notwendig ist, nicht nur Anpassungen durchzuführen, sondern sich den gesamten Gesetzesinhalt vorzunehmen und sich umgehend auch mit dieser Materie zu befassen, denn schon bei den ersten Zusammenkünften zur Erarbeitung des neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetzes tauchte damals die Diskussion um das Dienstrecht auf. Uns war allen klar, dass in Folge auf das neue Gesetz auch das Dienstrecht genau angeschaut und überarbeitet werden muss. Da sind wir uns einig gewesen und Landesrat Sigl hat damals auch schon die Notwendigkeit einer Diskussion erkannt und auch versprochen, sich darum zu kümmern. Und im schon zuletzt angesprochenen Ausschuss habe ich Landesrat Sigl wieder daran erinnert und das Thema neu aufgegriffen und es wurde uns erneut versprochen, dass er demnächst, was nicht ganz klar definiert ist, was das heißt, diese Thematik angehen wird und einen Vorschlag für die Vorgangsweise hat er auch gebracht. Ich will hier einfach nur noch einmal die Wichtigkeit der Angelegenheit unterstreichen und hoffe, dass er mit demnächst, in den nächsten Wochen gemeint hat und dass wir hier sehr bald Positives hören werden. (Zwischenruf Abg. Pühringer: In den nächsten vierzehn Tagen!") Die Kollegin Pühringer sagt gerade, in den nächsten vierzehn Tagen. Das ist erfreulich. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke schön. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich werden wir dem vorliegenden Bericht bzw. der Änderung des Landesgesetzes, mit dem das Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz geändert wird, die Anpassung an eine EU-Richtlinie, werden wir natürlich zustimmen. Es ist von meinen Vorrednerinnen schon gesagt worden und angesprochen worden, dass natürlich bei einer Internationalisierung wir auch schauen müssen, wenn Menschen mit einer Qualifikation aus einem anderen EU-Land kommen, dass sie einen Arbeitsplatz finden. Ich glaube, unsere vordringliche Aufgabe ist aber trotzdem, zu schauen, wie schauen die Arbeitsbedingungen, die Rahmenbedingungen für das bei uns auszubildende oder ausgebildete Personal aus. Ich habe es heute schon kurz einmal angesprochen: Für mich war es eigentlich unheimlich erschreckend in der Diskussion, eben der Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen, wurde mir von einem namhaften Bildungspolitiker gesagt, ich sage dazu Bundesebene, ja inhaltlich stimmt alles, ja aber wer soll denn das zahlen. Ich möchte, dass wir uns auch bei anderen Materien oftmals die Frage stellen, wer soll es denn bezahlen. Es ist genau für mich wieder so ein Bereich oder so eine Nuance, dass wir, wenn Themen vielleicht Änderungen ins Finanzielle, eventuell eine Aufstockung eines Budgets bedeuten würden, dass wir dann sagen, na warten wir. Wir haben so lange diskutiert und es ist von der Kollegin Kraler angesprochen worden bei der Entstehung des Kinderbetreuungsgesetzes. Ich war eigentlich schon sehr enttäuscht, als in der letzten Ausschussrunde der Herr Landesrat Sigl gesagt hat bzw. die Frau Hofrätin Trixner gesagt hat, ja sie hat ja noch gar keinen Auftrag gekriegt, sich damit auseinanderzusetzen. Das haben wir alle gehört. Da denke ich mir, ein Gesetz zu machen, das eben Elternmitbestimmung verlangt, was ein ganz neuer Arbeitsschwerpunkt für die Kindergartenpädagogin ist, oder die anderen Öffnungszeiten, einen Schwerpunkt in den Randzeiten. All dieses setzt man selbstverständlich voraus und da spreche ich noch gar nicht von der Situation der Helferinnen, denen wir durch unser neues Kinderbetreuungsgesetz nämlich eine vollwertige pädagogische Arbeit zumuten und die im Besoldungsschema, sage ich jetzt wirklich, in der untersten Grenze angesiedelt sind. Jeder, der in der Gemeinde sich mit dem Kindergarten befasst, weiß, dass ich Recht habe mit meiner Aussage. Dann muss ich sagen, erzürnt es mich einfach selber oft als Kindergärtnerin auch, wie ich die Ausbildung gemacht habe, waren wir noch Kindergärtnerinnen und –tanten und nicht Kindergartenpädagoginnen, also daher diese Einschränkung, wenn ich in einer Presseaussendung lese vom 24. 8. 2007 vom Herrn Landesrat Sigl: Täglich arbeiten in Oberösterreich 2.659 Kindergärtner und Kindergärtnerinnen, wobei wir in der Form eigentlich nur eh die weibliche Form verwenden müssten und 1.693 Helfer und Helferinnen, meines Wissens gibt es auch keinen männlichen Helfer, sehr engagiert für das Wohl, die Entwicklung und die Förderung unserer Kinder. Themen wie Werteerziehung, Englisch im Kindergarten, Sprach- bzw. Technikförderung und soziales Lernen sind mir ein großes Anliegen und werden jetzt in der Kindergartenpraxis noch stärker umgesetzt. Ich glaube, sie sind auch vorher schon umgesetzt worden, jetzt haben wir es halt anders formuliert drinnen. Weiters sind mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz die Elternmitbestimmung, bedarfsorientierte Öffnungszeiten und er geht dann auch auf die Kindergartentarife ein, die jetzt im Moment ja nicht Thema meiner Ausführungen sind, ein. Genau das ist es, was mich oft zornig macht. Dass man sagt, ihr macht gute Arbeit und die Leute lobt. Die haben so vielfältige Aufgaben. Wir wissen, welche Probleme teilweise Kinder im Vorschulalter schon haben. Wir haben draußen Kindergartenpädagoginnen, die eine Zusatzqualifikation als Sonderkindergärtnerin haben, in der Regelgruppe arbeiten, das eigenständig sich finanzieren, aber keine Zulage bekommen, weil es keine Integrationsgruppe ist. Die sagen, sie machen Abendkollegs und alles Mögliche, damit sie ihre Arbeit bewältigen, und wir sagen jetzt, jetzt fangen wir einmal an darüber zu reden. Ich denke, ein System besteht aus drei Elementen. Die gute rechtliche Grundlage, pädagogische Ziele. Das Zweite bitte ist die Situation des Personals, einerseits was die Bezahlung betrifft, aber auch die Rahmenbedingungen in der Arbeit und das Personal ist für mich alle Angestellten, ich mach da keinen Unterschied. Und das Dritte, mit dem wir uns wohl auch intensiver noch auseinandersetzen müssen auf dem Verordnungsweg, ist die Ausgestaltung der Tagesheimstätten, die immer wieder den Bedürfnissen angepasst werden muss, und wo wir uns als Land auch überlegen müssen, ob alle Träger in der Lage sind, die jetzt im Gesetz neu definierten Aufgaben in der jetzt bestehenden Form - Räume, Einrichtung, Gliederung der Räume - auch wirklich durchzusetzen. Sonst haben wir zwar ein sehr schön formuliertes Kinderbetreuungsgesetz, aber eine Qualität muss man auch genauso verlangen. Daher mein Anliegen, meine Bitte, und ich hab schon gehört, wie du der Kollegin geantwortet hast, dass man in den nächsten vierzehn Tagen da etwas hören wird. Ich hoffe, dass die Geschwindigkeit, mit der jetzt gearbeitet wird, beibehalten wird, also die Initiativzündung sehr schnell ist, dass die Geschwindigkeit beibehalten wird, aber dass wir uns andererseits auch wirklich mit dem Berufsbild auseinandersetzen und nicht nur eine schnelle Lösung anstreben. Ich danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Kollegin Wagender. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Kindergärten- und Horte-Dienstrechtsgesetz legt auch unter anderem fest, welche Ausbildungen jetzt als gleichwertige, EU-weit oder in Österreich, aus anderen Ländern, EU-Ländern anerkannt werden und ein Anpassungslehrgang oder eine zusätzliche Eignungsprüfung ist nur dann nötig, wenn die Ausbildungsdauer um mindestens ein Jahr geringer ist als die Ausbildung der Kindergärtnerinnen bei uns. Ja, es freut mich auch, dass Landesrat Sigl angekündigt hat, darüber hinaus eine weitere Dienstrechtsnovelle vorzubereiten. Es gibt sicher noch viele Punkte, die wichtig sind im Zusammenhang mit dem Dienstrecht, mit der Anerkennung, die den Kindergarten- und Hortpädagoginnen zusteht. Mir fällt dabei zum Beispiel auch ein, dass es auch Teilzeitarbeitsplätze noch verstärkt geben soll auch für Kindergarten- und Hortpädagoginnen. Das Jobsharing haben wir ja im Gesetz jetzt auch drinnen oder dass sie Supervision in Anspruch nehmen können. Denn ich glaube, dass auch dieser Beruf sicher sehr herausfordernd ist und das eine oder andere auch vielleicht in einer professionellen Sitzung besprochen und verarbeitet werden sollte. Auch die Möglichkeit des Sabbatical-Jahres, wie wir es zum Beispiel im Dienstrecht der Pädagogen sonst haben, ab dem fünften Dienstjahr gibt es im Bundesbedienstetengesetz etwa die Möglichkeit der Freistellung von sechs bis zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf Jahren, wo man eben dann diese Zeit weniger verdient, damit eben in dieser freigestellten Zeit auch ein gewisses Einkommen da vorhanden ist. Die Arbeit der Kindergartenpädagoginnen ist gesellschaftlich wichtig. Wir reden ja immer von Frühförderung, von Früherziehung, die immer mehr an Stellenwert gewinnt. Und ein Zweites, die längeren Jahresöffnungszeiten sind sicher auch eine zusätzliche Herausforderung, wenn wir das ernst nehmen. Wenn die Wünsche der Eltern tatsächlich erfüllt werden, so sind hier sicher auch die Kindergärtnerinnen gefordert, das umzusetzen und wird vielleicht die eine oder andere zusätzliche Aufgabe oder Mehrarbeitszeit für sie bringen. Ja, und wenn wir immer sagen, mehr Männer sollen in pädagogische Berufe gehen und vor allem die Männer sind wichtig schon bei den kleinen Kindern, so ist es ganz wichtig, aber es sollen nicht nur deswegen Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen mehr verdienen, weil wir sagen, ein Mann arbeitet einfach um so ein Geld nicht, sondern es ist auch wichtig, dass wir den Frauen, (Zwischenruf Abg. Moser: "Viele Männer arbeiten in der freien Wirtschaft um dieses Geld. So ist es nicht!") Ja aber nicht mit der Ausbildung, nicht mit der langen Ausbildungszeit, sondern es ist auch wichtig, dass die Stellung der Pädagoginnen, der Kindergartenpädagoginnen hier verbessert wird und dass sie auch Wertschätzung erhalten. Da spielt natürlich auch die Bezahlung und das Geld eine Rolle. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Pühringer. Abg. Pühringer: Danke, Frau Präsidentin. Geschätzte Kolleginnen! Die Helga Moser ist nicht anwesend, ich melde mich zu einer tatsächlichen Berichtigung. Im Ausschuss wurde von Herrn Landesrat Sigl, der dafür zuständig ist, eben die Novelle zum Dienstrechtsgesetz für Kindergartenpädagoginnen eben angekündigt, und er hat gesagt, es wird in den nächsten vierzehn Tagen eine Einladung geben an alle, die damit befasst sind, dass man sich einen Termin ausmacht und diese Sache angeht. Aber ich möchte schon sagen, liebe Helga Moser, da bin ich bei dir, das Kind steht im Mittelpunkt. Das war jetzt im neuen Kinderbetreuungsgesetz so und der nächste Schritt ist, die Pädagoginnen und Pädagogen auch hier jetzt in einer neuen Novelle so auszustatten, dass sie richtig arbeiten können und werden. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich schließe daher die Wechselrede und bitte sie um die Abstimmung. Wenn sie dem Antrag zur Beilage 1282/2007 zustimmen, bitte ich sie um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1283/2007. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Bericht der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag für die Jahre 2005 bis 2006. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Weinberger darüber zu berichten. Abg. Weinberger: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Bericht der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag für die Jahre 2005 bis 2006. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1283/2007.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht der Volksanwaltschaft an den Oberösterreichischen Landtag für die Jahre 2005 bis 2006 (25. und 26. Bericht) für den Bereich des Landes Oberösterreich wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Volksanwaltschaft wird für die Mühewaltung gedankt. Erste Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dir das Wort. Abg. Weinberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der vorliegende 25. und 26. Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass gegenüber dem Berichtszeitraum 2003 und 2004 die Beschwerden von 616 auf 704 gestiegen sind. Dies ist doch eine maßgebliche Steigerung. Diese 704 Beschwerden betreffen die Landes- und Gemeindeverwaltungen. Von diesen 704 Beschwerden wurden bis zum Stichtag 3.5.2007 688 erledigt. 67 Beschwerden waren berechtigt und führten durch die Volksanwaltschaft auch zu Beanstandungen. 355 Beschwerden waren nicht berechtigt beziehungsweise führten zu keinen Beanstandungen - also rund fünfzig Prozent dieser Beschwerden. 175 Beschwerden waren unzulässig beziehungsweise waren Verwaltungsverfahren anhängig. 62 Beschwerden wurden von den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern zurückgezogen. Bei 21 Beschwerden war die Volksanwaltschaft unzuständig und bei einer Beschwerde wurde mit einer Empfehlung geahndet. Die noch sechzehn offenen Akten sind in Beratung. In diesem Berichtszeitraum 2005 und 2006 hielten die Volksanwälte 53 Sprechtage in Oberösterreich ab. Ein besonderer Dank der Volksanwälte gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften und des Amtes der Oö. Landesregierung und den Gemeindeverwaltungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung dieser Sprechtage auch geleistet haben. Ich glaube im Sinne der Bürgerrechte ist es wichtig und notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben im Falle einer empfundenen Rechts- und Gesetzesverletzung Unterstützung durch die Volksanwaltschaft in ihrem Rechtsempfinden zu erhalten. Abschließend glaube ich, dass der Bericht sehr ausführlich und umsichtig dargestellt ist. Weiters teilt uns die Volksanwaltschaft mit, dass die Zusammenarbeit mit den Bediensteten und den Behörden im Land Oberösterreich in diesem Zeitraum auch sehr konstruktiv war. Aus diesem Grund, glaube ich, kann man den 25. und 26. Bericht der Volksanwaltschaft in der vorliegenden Form zur Kenntnis nehmen und ich ersuche um ihre geschätzte Zustimmung. Danke schön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke sehr. Nächste Rednerin ist die Frau Dr. Schmidt, bitte. Abg. Dr. Schmidt: Danke. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Mir ist bei dem Bericht aufgefallen, wie auch, glaube ich, jetzt ausgeführt, dass seit 2001 die Fälle angestiegen sind - also die Beschwerden angestiegen sind. Seit 1999 haben sich die Beschwerden fast verdoppelt. Was mir ein bisschen abgeht bei dem Bericht, ist, dass nicht daraus hervorgeht, warum dieser Anstieg erfolgt ist? Da kann man jetzt Vermutungen anstellen. Sei es jetzt, dass die Bürgerinnen und Bürger mündiger geworden sind, dass sie sich einfach mehr trauen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Oder ist es, weil die Volksanwaltschaft schneller arbeitet? Oder, das habe ich irgendwie geglaubt, von einer Zeitung vielleicht herauslesen zu können, sei es, dass die Länder und Gemeinden schlechter arbeiten? Also, man könnte etliche Vermutungen anstellen. Ich meine, das sollten wir uns einmal anschauen und hinterfragen, was der Grund für den Anstieg ist. Ich habe mir jedenfalls diese Zeitungsmeldung "Sekkierer" zum Anlass genommen, einmal ein bisschen den Blickwinkel Richtung Kundenorientierung anzulegen. Da fällt besonders auf, dass gerade im Pflege- und Sozialbereich sehr viel getan wird in Oberösterreich. Landesrat Ackerl ist federführend. Warum manche Wege trotzdem noch lang dauern, glaube ich, liegt auch in der speziellen Situation der Betroffenen, wo man überlegen muss, ob da nicht weitere Hilfestellungen gegeben werden könnten. An Linz mit den Sozialsprengeln könnte man sich ein Vorbild nehmen. Was mir noch bei dem Bericht aufgefallen ist, es gilt ja bei uns das Antragsprinzip und die Volksanwaltschaft hat angeregt oder aufgelistet, dass manchmal vielleicht etwas zu streng ausgelegt wird. Ich meine, wir sollten aufgreifen, dass die Formerfordernisse diese Kriterien nicht ganz so scharf angelegt werden. Ich werde auch öfters konfrontiert von Leuten, die sagen, ja, ich habe dort angerufen, da ist mir eh gesagt worden, man kann nichts machen. Ich glaube, wir sollten uns einfach vornehmen, Leute auch zu informieren und sagen, wenn du Zweifel daran hast, dass dir etwas abgelehnt wird, dann lege darauf Wert, dass du einen Bescheid bekommst, dann sicherst du dir zumindest noch das Recht oder die Möglichkeit ein Rechtsmittel ergreifen zu können. Und noch ein rechtlicher Blickwinkel ist mir aufgefallen oder unter diesem Blickwinkel habe ich das noch angesehen - diese Überwälzung von Schulerhaltungsbeiträgen auf Eltern im öffentlichen Pflichtschulbereich. Da sagt auch die Volksanwaltschaft ganz klar, dass das natürlich gesetzwidrig ist. Im konkreten Fall konnte das wohl zurückgefordert werden, aber ich glaube, wir sollten zumindest andenken, auch die Empfehlung der Volksanwaltschaft - dieses Sprengelsystem ein bisschen zu überlegen, ob es nicht andere Möglichkeiten gäbe. Zum Beispiel in Linz ist der Weg gegangen worden, innerhalb von Linz die Wahlfreiheit für die Schülerinnen zu geben. Soweit ich höre, klappt das in Linz ganz gut. Außerdem habe ich auch gehört, dass diese Sprengelsystemauflösung auch im Bildungspapier des Finanzministeriums beinhaltet gewesen sei. Meines Wissens ist das jetzt nicht mehr beinhaltet, wobei mir nicht ganz klar ist, warum das jetzt letztendlich herausgenommen worden ist. Weil wir heute das Spielapparate- und Wettgesetz beschlossen haben, möchte ich auch noch einmal darauf drängen oder darauf hinweisen, ohne Kontrollen nützen letztendlich auch die besten Gesetze nichts. Im konkreten Fall ist es darum gegangen, dass offensichtlich eine Firma Spielprogramme installieren wollte, die ganz konkret dem Paragraf 5 des Oberösterreichischen Spielapparate- und Wettgesetzes widersprechen. Und ganz zum Schluss noch etwas Banales, aber trotzdem wichtig - angehängt an der Toilettenproblematik in Linz, dass die Toiletten beim Bahnhof geschlossen sind. Ich glaube, wir müssen auch diesen Blickwinkel haben, dass es einerseits genügend öffentliche Einrichtungen gibt, dass diese auch dementsprechend gewartet werden und letztendlich auch geöffnet sind. Aber ich glaube, wir sollten auch die Firmen in die Pflicht nehmen, Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung zu stellen und auch schon bei Abschluss der Verträge darauf schauen, dass dieses Recht letztendlich auch gewährleistet ist, damit nicht immer die öffentliche Hand zur Letztverantwortung gezogen wird. Zum Abschluss – Stichwort öffentliche Hand: Ich bedanke mich bei allen Behörden und Verwaltungseinrichtungen in Oberösterreich und auch bei der Volksanwaltschaft für die Arbeit. Wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur zu einem Punkt was kurz dazusagen, weil mir der wieder aufgefallen ist, der war auch schon in anderen Volksanwaltschaftsberichten drinnen. Hier geht es um die Einstufung im Pflegegeldgesetz. Es ist immer wieder der Fall und nicht alle landen bei der Volksanwaltschaft, dass Pflegegeldeinstufungen, die von Gutachtern erstellt werden oder von Bezirksamtsärzten erstellt werden, dann im Nachhinein noch einmal reduziert werden. Der eine Fall ist hier beschrieben, mit einem Buben, der da von der Stufe 7 wieder reduziert wird, also doch nicht die Pflegestufe 7 bekommen hat, weil er angeblich nicht rund um die Uhr pflegebedürftig ist oder betreuungsbedürftig ist. Hier ist es immer sehr schwierig, das zu beurteilen, wenn man nicht direkt in der Familie ist. Ein letzter Fall, der mir auch bekannt wurde, der auch in den Medien war, ist ein Mädchen, das reduziert wurde, weil auch ein anderes sechsjähriges Kind natürlich Begleitung braucht. Aber, es ist ein Unterschied, wenn ich mein Kind nie aus den Augen lassen kann und nicht einmal alleine aufs Klo gehen kann, weil ich immer schauen muss, dass das Kind eben bei mir ist. Ein anderes sechsjähriges Kind kann ich sehr wohl auch einige Augenblicke aus dem Gesichtsfeld lassen. Und ich glaube, da muss man wirklich sehr sensibel umgehen damit. Und ich glaube, dies braucht nicht immer die Volksanwaltschaft, sondern wir sollten hier bei Einstufungen sehr sensibel umgehen, dass wir nicht – wenn ein amtsärztliches Gutachten da ist – noch von Beamten wegen reduzieren, die Stunden. Weil ich glaube, jeder und jede Amtsärztin schreibt wirklich nur das vor, was eben wirklich auch notwendig ist, damit wir hier eine gute Begleitung der behinderten Kinder in diesem Fall eben auch gewährleisten können. Das ist mir nur aufgefallen, und ich bin auch für die Ausführungen im Bericht. Ich glaube, man kann sehr viel daraus entnehmen und genau dort, wo man auch als Politikerin und Politiker hinschauen soll, wo man sensibel aufpassen soll, damit eben solche Ungerechtigkeiten gegenüber Menschen nicht passieren. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke schön. Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte sie, wenn sie dem Antrag zur Beilage 1283/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1285/2007. Das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz". Ich bitte Herrn Abgeordneten Kapeller darüber zu berichten. Abg. Kapeller: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1285/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Erste Präsidentin: Danke sehr. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Aichinger das Wort. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu der kleinen Gruppe von Tapferen, die von Anfang an mit diesem neuen Standort des UKHs keine besondere Freude gehabt haben, weil mir klar war, dass dieser isolierte Standort in der Betriebsführung starke ökonomische Nachteile bringen würde und das etwas naive Argument, dass dieser Bau notwendig wäre, um Investitionen nach Oberösterreich zu bringen, na ja, auch das konnte mich nicht überzeugen. Wir sehen ja auch aus dem Bericht des Rechnungshofes, dass es sehr schwierig ist, hier eine kostengünstige Betriebsführung durchzuführen. Es wird auch attestiert, dass die Verantwortlichen des UKHs eine sehr hohe Kooperationsbereitschaft entwickelt haben und daher auch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern in unmittelbarer Nähe dort geübt wird. Nicht ganz korrekt ist die Bewertung der Auslastungszahlen, denn die Prüfung des UKHs fand in einem Zeitraum des Aufbaus, in einer Aufbauphase statt und daher sind diese Zahlen nicht wirklich aussagekräftig. Inzwischen ist die Auslastung eine Vergleichbare den übrigen anderen Unfallkrankenhäusern beziehungsweise Unfallabteilungen. Gleichfalls etwas tendenziös ist die Darstellung bezüglich der Personalkosten und zwar im ärztlichen Bereich. Es ist ein Faktum, dass es eine gesetzliche Bestimmung über die Arbeitszeit der Ärzte gibt in Österreich und das erlaubt eine Spreizung von vierzig Stunden bis hin zu sechzig Stunden und in Ausnahmefällen 72 Stunden. Die Kollegen des Unfallkrankenhauses haben eine durchschnittliche Arbeitszeit von 43 Arbeitsstunden während die Vergleiche gezogen wurden mit Einrichtungen, wo die Ärzte dort in diesen Unfallabteilungen - nämlich in der Unfallabteilung des AKHs - eben an diese Sechzig-Wochenstunden-Regelung gebunden sind, in Ausnahmefällen bis zu 72. Dass damit in der einfachen Division auch eine unterschiedliche Behandlungszahl pro Arzt gerechnet herauskommt, ist klar. Dass damit auch eine etwas unterschiedliche Kostenstruktur herauskommt, ist auch klar. Grundlage dieser unterschiedlichen Bereiche sind aber geltende gesetzliche Bestimmungen und Regelungen, die mit dem Personal im Sinne von Betriebsvereinbarungen gemacht wurden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unfallkrankenhaus eine hochkompetente Einrichtung ist. Gerade auch im Bereich der Verbrennungen, nicht mehr wegzudenken aus unserem Bundesland und es wirkt ja darüber hinaus. Es ist insgesamt gesehen ein Kompetenzzentrum, das manchen sehr lieb, aber uns allen grundsätzlich sehr teuer ist. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Dr. Röper-Kelmayr, bitte Frau Abgeordnete. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir haben jetzt von der unfallchirurgischen Versorgung von Linz gesprochen, da ist natürlich das UKH zu nennen, aber es gibt auch die unfallchirurgische Abteilung des AKH Linz. Und in der Schlussbemerkung dieses Berichtes liest man auch, überdimensionierte Krankenanstalten wie beispielsweise das UKH – ich glaube, in diesem Fall ist das UKH sehr dezidiert gemeint – sollten vermieden werden. Ganz klar, ich glaube, das kommt auch daher, ein Krankenhaus, das nicht eingebunden ist in ein Schwerpunktkrankenhaus, andere Abteilungen nicht angebunden hat wie chirurgische Abteilungen im Sinne von gefäßchirurgischen Abteilungen, internistische Abteilungen, muss sich diese Leistungen teuer über Konsiliartätigkeit erkaufen, ganz zu schweigen von einer 24-Stunden-radiologischen Versorgung, die meiner Meinung nach wichtig wäre für das Funktionieren einer Unfallabteilung. Unfallabteilungen haben aber im Vergleich zu anderen Abteilungen auch noch einen wesentlichen Unterschied aufzuweisen. Es sind sehr viele nicht planbare Leistungen. Wir haben auf der einen Seite die planbaren Leistungen im Bereich der Gelenksoperationen, aber im Bereich der Unfallchirurgie haben wir es doch mit einem Großteil von Akutsituationen zu tun. Ich möchte jetzt nur über ein Szenario reden, wenn ich im unfallchirurgischen Bereich eine Bettenkürzung vornehmen würde. An was würde man sich orientieren? Natürlich ist es ein sehr teurer Bereich, aber wenn ich dieses Bettenkürzung jetzt vornehmen würde und nicht eine Auslastung heranziehen würde, dann hätte ich eine Bettenreduktion, hätte aber aufgrund des – wie das mein Vorredner Herr Kollege Aichinger auch schon betont hatte – wenn ich dann das Arbeitszeitgesetz einhalten würde, die gleichen Leistungen anbieten müsste, hätte ich auf einmal aus einer sehr effizienten Abteilung, die eigentlich durch das AKH Linz dargestellt wird, das AKH Linz hat aktuellste Zahlen, der September mit eingerechnet von über 98 Prozent Auslastung. Ich glaube, es gibt wenige Abteilungen in Oberösterreich, die diese Auslastungszahlen bei auch den wirklich sehr starken OP-Leistungen aufweisen können. Wenn diese Auslastung jetzt herangezogen wird, eine Bettenkürzung kommt, der Personalschlüssel gleich bleiben muss und ich weiterhin einen Nachtdienst aufrechterhalten muss für eine Akutversorgung, für eine Mikrochirurgie, die zum Beispiel ein positives Kooperationsbeispiel für UKH und AKH ist, darstellt, dann wird auf einmal das AKH, das eigentlich sehr viel besser zur Zeit dasteht, wesentlich teurer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen, die Ideen und die Empfehlungen sind sehr sinnvoll. Ich appelliere auch, der Grund sind nicht die Zahlen, dass Betten reduziert werden, denn dann habe ich statt einer Akutversorgung auf einmal eine Fehlversorgung. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair: Abg. Dr. Brunmair: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Reigen der Gesundheitssprecher muss sich ja wieder schließen, so bin ich jetzt am Wort. Kollegin Röper-Kelmayr, es ist für die Bürger, für die Steuerzahler, für die, die für das Gesundheitswesen verantwortlich sind im Prinzip egal, ob eine überdimensionierte Kapazität im UKH oder im AKH vorhanden ist oder ob die überdimensionierte Kapazität dadurch zu Stande kommt, dass zwei im Wesentlichen gleiche Versorger Seite an Seite, nur durch eine Straße getrennt, ihr Angebot machen, den Versorgungsauftrag erfüllen. Wenn man auch Kritik an der Rechnungshofkritik äußert, sie wurde bereits geäußert, so ist doch ganz klar, die Hauptkritikpunkte sind ganz einfach kein Aufbau von überdimensionierten Kapazitäten, dass man, er schreibt es ja sehr nett hier, dass man bei Kooperationsentscheidungen den Kostenfaktor berücksichtigen soll. Ich würde das sehr wohl etwas schärfer formulieren, dass man die Kooperationsentscheidungen nicht hinausschieben sollte und mit allen möglichen Argumenten abschwächen sollte, sondern dass man die Kooperationsmöglichkeiten in diesem Klinikzentrum, ich sage es noch einmal, ich habe es heute bereits gesagt, drei unterschiedliche Kostenträger, drei unterschiedliche Spitäler, ein Schwerpunktkrankenhaus, ein Fachkrankenhaus für Kinder- und Frauenheilkunde und ein Fachkrankenhaus für Unfallversorgung, dass man die Kooperationsmöglichkeiten bis zuletzt und in allen Facetten aus- und erfüllen soll. Ein Symbol für diesen Kooperationswillen, wir haben ihn bereits mehrfach gefordert, ich sage ihn hier auch noch einmal, dass zwischen dem Unfallkrankenhaus, der unfallchirurgischen Versorgung im Unfallkrankenhaus und zwischen dem Allgemeinen Krankenhaus, AKH Linz, mit einem Gesamtangebot, aber auch einer unfallchirurgischen Versorgung, dass hier zumindest ein überdachter beheizter Gang oder ein Tunnel vorhanden sein sollte zum Wohle der Patienten, denn es ist einfach einmal ganz klar, wer sich im Krankenhausbetrieb auskennt, dass es in einem solitären Unfallkrankenhaus Fälle gibt, die einer anderen Versorgung oder einer anderen ärztlichen qualifizierten Versorgung zugeführt werden müssen. Da ist es halt doch besser, wenn man nicht den Patienten dann in ein Rettungsauto setzen muss und über die Straße fahren muss, dass hier zumindest ein Gang von einem Spital zum anderen, geheizt, überdacht vorhanden ist. Auch wenn das Argument, wie es im Kontrollausschuss gebracht wurde, dass man eher der Meinung ist, es sollen die Ärzte zu den Patienten kommen, das ist erstens einmal nicht in jedem Fall richtig und sinnvoll, dass der Arzt zu einem Krankenhaus wechselt, dass er über die Straße in das andere hinüber läuft, sondern es ist auch oft notwendig, dass man gewisse technische Einrichtungen, die in einem Spital nicht zur Verfügung stehen, braucht, dann gilt dieser Vorschlag nicht mehr. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich ende mit dem Satz, der auch im Ausschussbericht und im Rechnungshofbericht angeführt wird: Der Rechnungshof, der Bundesrechnungshof ist hier gemeint, ist als Partner zu sehen, der bei der Optimierung hilft, das gilt sehr wohl, man muss einen Rechnungshofbericht mit seiner Kritik auch kritisch betrachten, aber im Endeffekt hat er in den meisten Fällen Recht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1285/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1286/2007. Es ist dies der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Beteiligungsmanagement des Landes Oberösterreich". Ich bitte den Herrn Abgeordneten Dr. Walter Aichinger über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Aichinger: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Beteiligungsmanagement des Landes Oö.". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1286/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend die Folgeprüfung "Beteiligungsmanagement des Landes Oö." wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung, ich eröffne die Wechselrede und darf, da ich bereits einen Redner auf der Rednerliste habe, Herrn Kollegen Ing. Öller als ersten Redner bitten. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen des hohen Hauses! Wie berichtet wurde, hat der Kontrollausschuss sich in seiner letzten Sitzung vorige Woche mit der Folgeprüfung "Beteiligungsmanagement des Landes Oberösterreich" befasst. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass viele Verbesserungsvorschläge und Beanstandungen des Rechnungshofs zu Maßnahmen geführt haben, die bis jetzt nicht vollständig umgesetzt wurden, sondern in Bearbeitung sind oder teilweise umgesetzt wurden. Wir haben das zur Kenntnis genommen, weil Dr. Brückner versichert hat, dass natürlich dieser Prozess von Maßnahmen in die vorgeschlagene Richtung vom Rechnungshof weiter kontrolliert wird, wir im Kontrollausschuss, damit auch der Landtag davon in Kenntnis gesetzt werden. Ich möchte jetzt nicht mehr auf einzelne Maßnahmen eingehen, was zum Beispiel die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit in der Beteiligungsverwaltung, wie Finanzabteilung bzw. Landesholding einerseits und die Fachabteilungen anderseits betrifft, wo ja die einzelnen Verantwortlichkeitsbereiche, wie sie derzeit bestehen, kritisiert wurden oder was die Aufgaben und die Rolle der Beteiligungsverwaltung in Bezug auf die nachgelagerten Gesellschaften betrifft oder anderes mehr. Es ist alles in Bearbeitung und Umsetzung begriffen und wird hoffentlich bald zu Ende geführt werden, das ist gut so und zeigt auch die Relevanz der Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes. Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Erinnerung, dass ich bei der Debatte über den ersten Rechnungshofbericht und meinen Kommentar dazu, mit teilweise heftigen Zwischenrufen konfrontiert war von Seiten der ÖVP, auch von den Grünen. Sie haben sich aber, kann man sagen, vor dem Hintergrund, der jetzt eingeleiteten, weil notwendigen Maßnahmen ad absurdum geführt. Ich meine die Zwischenrufe. Danke sehr. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich darf nun Herrn Kollegen Dr. Aichinger das Wort erteilen. Abg. Dr. Aichinger: Danke. Kollege Öller hat ja schon etwas ausgeführt zu diesem Bericht des Rechnungshofes. Es stimmt tatsächlich, dass von den acht angeführten Verbesserungsvorschlägen bei so gut wie allen die entsprechenden Maßnahmen gesetzt worden sind, zum Teil die ersten Schritte gesetzt, zum Teil sind die Bearbeitungen schon im Gange. In seiner Abschlussbemerkung, da möchte ich Kollegen Öller etwas korrigieren, in seiner Abschlussbemerkung hält der Rechnungshof allerdings fest, dass zu allen vom Kontrollausschuss beschlossenen Beanstandungen Maßnahmen gesetzt wurden bzw. den Verbesserungsvorschlägen vollständig nachgekommen wurde. Das heißt, dass wir hier sehr gut im Zeitplan sind, aber ich stimme zu, es ist ja auch im Ausschuss darüber diskutiert worden, dass es noch notwendig wird, durch den Landesrechnungshof alle weiteren Maßnahmen in den Folgejahren noch begleiten zu lassen und darüber dem Landtag zu berichten. Insgesamt ist festzuhalten, dass hier die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden und dass den Empfehlungen des Rechnungshofs und damit auch den Beschlüssen des Landtags bzw. des Kontrollausschusses Rechnung getragen wurde. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor und schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1286/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1287/2007. Das ist ein Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Organisation der Bezirkshauptmannschaften". Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Michael Strugl über die Beilage zu berichten. Abg. Mag. Strugl: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Organisation der Bezirkshauptmannschaften". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1287/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend die Initiativprüfung "Organisation der Bezirkshauptmannschaften" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. 3. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der vom Kontrollausschuss festgelegten Empfehlungen zu veranlassen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede, als erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat eine Überprüfung über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften vorgenommen. Man hat es auch dem Kontrollausschuss vorgelegt, um es auch gleich vorweg zu sagen, für uns ist der Kontrollbericht sehr positiv und die vier Empfehlungen, die der Landesrechungshof gemacht hat, werden auch voll von uns mitgetragen. Ich habe das auch bereits im Kontrollausschuss festgehalten, wir haben aber im Kontrollausschuss deshalb nicht zugestimmt, damit wir heute die Möglichkeit haben, diesen Bericht auch hier im Landtag zu diskutieren bzw. mir die Möglichkeit gegeben wird, unsere Position zum Punkt zwei der Empfehlungen des Landesrechnungshofes darzulegen. In diesem Punkt wird Folgendes festgehalten, ich möchte es zitieren: Die Erweitung der Handlungsspielräume für die Führungskräfte der Bezirkshauptmannschaften und Stärkung der erforderlichen Kompetenzen, damit sie ihre gesamtunternehmerische Verantwortung umfassend wahrnehmen können. Erstens, Einräumung eines größeren Gestaltungsspielraumes für die Bezirkshauptleute im Personalbereich, zum Beispiel Überprüfung einer möglichen Mitwirkung bei der Bestellung der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters. Zweitens, Entwicklung realistischer Szenarien über zukünftige Kompetenzen der Bezirkshauptleute im Bereich der Personalentwicklung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir vertreten hier die Meinung, dass das, was für die BHs gilt, eigentlich auch für die Landesregierungsmitglieder gelten sollte, und wir glauben daher, dass eine in etwa gleiche Regelung für die Mitglieder der Landesregierung angestrebt werden sollte. Mir ist natürlich sehr bewusst, dass eine Realisierung dieses Wunsches nicht ganz einfach ist, handelt es sich dabei um eine notwendige gesetzliche Änderung auf Bundesebene. Trotzdem wird es notwendig sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir uns für die Zukunft überlegen, wie wir diesen Punkt zwei der Empfehlungen des Landesrechnungshofes, auch für die Landesregierungsmitglieder umsetzen können. Den Bericht werden wir natürlich heute zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Steinkogler. Abg. Steinkogler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag! Die Bezirkshauptmannschaften sind die Visitenkarte der Verwaltung in unmittelbarer Nähe zu den Bürgern, das sagt der Landesrechnungshofbericht im Juni 2007. Ich glaube, das ist ein sehr, sehr gutes Zeugnis, die gesamte unternehmerische Verantwortung ist durch die Einführung der Zielvereinbarungen gestiegen, auch das beweist, dass unsere Bezirkshauptmannschaften effizient und gut arbeiten und dass wir darauf stolz sein können. Ich glaube auch, dass die vier Empfehlungen des Landesrechnungshofes als konstruktive Beiträge zur Weiterentwicklung zur Kenntnis genommen werden können und auch dementsprechend umgesetzt werden können. Ich glaube auch, dass es heute einzig und allein um die Bezirkshauptmannschaften und den Landesrechnungshofbericht der Bezirkshauptmannschaften gegangen ist und nicht um die Landesregierung oder Landesregierungsmitglieder. Deshalb ein klares Ja zum Landesrechnungshofbericht über die Bezirkshauptmannschaften. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe somit die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1287/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1288/2007. Das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Land Oberösterreich; Tätigkeit im Jahr 2006". Ich bitte Herrn Kollegen Dr. Walter Aichinger über die Beilage 1288/2007 zu berichten. Abg. Dr. Aichinger: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Land Oberösterreich; Tätigkeit im Jahr 2006". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1288/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Land Oberösterreich; Tätigkeit im Jahr 2006" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede zu diesem Antrag, als erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mayr. Abg. Mayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Bundesrechnungshofbericht "Land Oberösterreich; Tätigkeit im Jahr 2006" mit zwei ausgewählten Themen, Arzneimittelwesen und Abfallwirtschaft. Im Arzneimittelwesen gab es zwei Kritikpunkte, das eine waren die Prüfverträge zwischen den Rechtsträgern, das heißt, zwischen gespag und den Sponsoren. Der zweite Punkt, die Kritik über die Zahlungen dieser Rechtsverträge bzw. dieser Prüfungen. Im zweiten Bereich, Kritik in der Abfallwirtschaft ging es in erster Linie um diese eigenen Länderregelungen und zum Teil Gemeindekompetenzen, es wurden da eine Reihe von Punkten angesprochen, die wir seitens der ÖVP auch teilen. Wir geben diesem Bericht die Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, hohes Haus! Ich darf es ebenfalls sehr kurz machen und auf die zwei wesentlichen Punkte dieses Rechnungshofberichts eingehen, was die Abfallwirtschaft in Oberösterreich betrifft. Es wird ja ohnehin in naher Zukunft, der zuständige Landesrat hat in Aussicht gestellt, dass die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle in den nächsten Tagen oder Wochen spätestens dieses Haus sehen wird, es wird dann ausgiebig in den zuständigen Ausschüssen Gelegenheit sein, genau die Problematik, die teilweise hier im Rechnungshofbericht beschrieben worden ist, zu behandeln. Einen besonderen Hinweis möchte ich aber auf zwei Sachen geben, das eine sind die im Rechnungshofbericht angeführten Zahlen, Fakten, was die Baurestmassen betrifft, wir haben das bereits beim Umweltbericht einmal in Diskussion gehabt, nämlich diese offene Wunde der oberösterreichischen Abfallwirtschaft noch einmal erwähnen. In diesem Bericht ist in etwa davon die Rede, dass 1,8 Millionen Tonnen Baurestmassen in Oberösterreich als Schätzung anfallen, wie wir aus dem Umweltbericht, den wir etwa vor einem halben Jahr in diesem Haus behandelt haben, wissen die zuständigen Fachabteilungen des Landes nur etwa über die Hälfte Bescheid, der Menge nämlich, dass sie ordnungsgemäß entsorgt wird. Die zweite Hälfte ist noch offen. Und das Zweite wird eine Diskussion werden, deren Ausgang ich noch nicht wirklich weiß. Das ist die Diskussion, ob eine gemeindeübergreifende Abfallsammlung, etwa was die Ebene der Bezirksabfallverbände betrifft, eine bessere sein wird oder sein soll. Auch das wird in den zuständigen Ausschüssen oder Unterausschüssen dann diskutiert werden. Aber im jeden Fall eine spannende Debatte. Wir werden selbstverständlich diesem Rechnungshofbericht die Zustimmung erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1288/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1289/2007, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "EU-Finanzbericht 2007". Ich bitte Herrn Kollegen Arnold Weixelbaumer darüber zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Beilage 1289/2007, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "EU-Finanzbericht 2007".(Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1289/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "EU-Finanzbericht 2007" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1289/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 1290/2007, das ist ein Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft". Als Berichterstatter darf ich wiederum Herrn Kollegen Weixelbaumer das Wort erteilen. Abg. Weixelbaumer: Beilage 1290/2007, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 12900/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend die "Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede zu dieser Beilage. Es gibt keine Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1290/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen zur Beilage 1276/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenskrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzepts 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. Ich bitte Frau Landesrätin Dr. Stöger um die Berichterstattung. Landesrätin Dr. Stöger: Beilage 1276/2007, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Änderung des Investitionsprogramms der Ordenskrankenanstalten 2003-2008 und die Finanzierung des Investitionskonzepts 2008-2015 der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1276/2007.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht der Oö. Landesregierung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Gemäß § 26 Absatz 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird davon abgesehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen. 3. Die Änderung des Investitionsprogramms 2003-2008 hinsichtlich der Verschiebung von Teilen des Projektes "BT 1 Anpassung ÖKAP" in das Investitionskonzept 2008 bis 2015 (Masterplan) wird zur Kenntnis genommen. 4. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, den aus der Beilage 2 ersichtlichen Vertrag zwischen dem Land Oberösterreich einerseits und der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH andererseits betreffend die Investitionen auf Basis des von der Oö. Gesundheitsplattform am 19.3.2007 genehmigten Masterplans abzuschließen. 5. Der voraussichtliche Mittelbedarf zur Finanzierung der Investitionen der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH in den Jahren 2008 bis 2015 (Beilage 1) sowie der sich daraus ableitende Mittelbedarf für das Land (Beilage 3 und 4) wird zur Kenntnis genommen und die Oö. Landesregierung ermächtigt, a) hinsichtlich des maximalen Kreditrahmens in Höhe 50,515.500 Euro einen Vertrag mit der Klinikum Kreuzschwestern Wels GmbH mit Mehrjahresverpflichtung für das Land abzuschließen und b) in diesem Rahmen eine Haftungserklärung nach § 1357 ABGB für das Land Oberösterreich abzugeben sowie c) hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung der Projekte erforderlichenfalls Änderungen vornehmen zu können. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1276/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1277/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). Ich ersuche Frau Kollegin Schwarz darüber zu berichten. Abg. Schwarz: Beilage 1277/2007, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Übernahme von 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen erforderlichen Aufwendungen gemäß Ökostromgesetz 2006 § 10a, Abs. 9 (PV-Kofinanzierung). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1277/2007.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Gemäß § 26 Absatz 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird davon abgesehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen. 2. Der Bericht der Landesregierung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Gemäß der im § 10a Absatz 9 Ökostromgesetz 2006 geforderten verbindlichen Zusage, 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in Oberösterreich zu übernehmen, wird maximal ein Betrag in der Höhe von 2,278.125 Euro aufgeteilt auf 12 Jahresraten bis längstens zum Jahr 2021 (basierend auf der jeweils nachgewiesenen PV-Stromerzeugung) bereitgestellt. Zweite Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1277/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1291/2007, das ist der Initiativantrag betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung. Ich bitte Herrn Kollegen Gunther Trübswasser über die Beilage 1291/2007 zu berichten. Abg. Trübswasser: Beilage 1291/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtages betreffend eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1291/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine wirksame LKW-Mautflüchtlings-Verordnungslösung - betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf sämtlichen amtsbekannten Ausweichrouten des niederrangigen Straßennetzes in OÖ - zu erarbeiten. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1291/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen zur Beilage 1295/2007, das ist der Initiativantrag betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. Ich bitte Frau Kollegin Gertrude Schreiberhuber um die Berichterstattung. Abg. Schreiberhuber: Beilage 1295/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1295/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine angemessene Erhöhung der Pensionen für 2008 im Ausmaß von mindestens 2% einzusetzen. Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine Wortmeldung dazu? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1295/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen zur Beilage 1296/2007, das ist der Initiativantrag betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. Ich bitte Herrn Kollegen Erich Pilsner darüber zu berichten. Abg. Pilsner: Beilage 1296/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Valorisierung von Familienleistungen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1296/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für die nachhaltige Valorisierung von Familienleistungen - insbesondere der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrags und des Kindergeldes - einzusetzen. Für die Berechnung der Valorisierung, die möglichst rasch umgesetzt werden soll, soll der 1. Jänner 2000 als zeitlicher Ausgangspunkt herangezogen werden. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1296/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dies ist die einstimmige Annahme. Wir kommen zur Beilage 1297/2007, das ist der Initiativantrag betreffend ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Ich bitte Frau Kollegin Helga Moser über die Beilage 1297/2007 zu berichten. Abg. Moser: Beilage 1297/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1297/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass für den Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor Schuleintritt kein Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) eingehoben wird. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1297/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Beilage 1298/2007, das ist der Initiativantrag betreffend die Klarstellung und den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. Ich bitte Herrn Kollegen Wolfgang Schürrer um die Berichterstattung. Abg. Schürrer: Beilage 1298/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Klarstellung und den Erhalt des Kasernenstandortes Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1298/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung eine Entscheidung zur Zukunft der Kaserne Kirchdorf und des Truppenübungsplatzes Oberfeld einzufordern. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Vorsitzende der Reformkommission ein Wiener und der militärische Kopf ein Welser war und die Zeit schon weit fortgeschritten ist, erlaube ich mir doch zu der Reform und den Auswirkungen zwei, meiner Meinung nach, gravierende Fehler, die bei diesen Entscheidungen gemacht wurden, zu erwähnen. Der erste Fehler ist, dass die volkswirtschaftlichen Aspekte, insbesondere die Schließungskosten, nicht entsprechend beachtet wurden. Es liegt doch auf der Hand, dass die Schließungskosten, die entstehen durch Wegfall von Arbeitsplätzen und durch Verwertung von Immobilien, im Zentralraum wesentlich niedriger sind als im ländlichen Raum, und das hätte bei den Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Ich finde leichter Ersatzarbeitsplätze, ich kann leichter umdisponieren, ich kann die Gebäude leichter verkaufen, wenn sie sich im Zentralraum befinden und nicht im ländlichen Raum. Und der zweite Fehler, den ich, glaube ich, erwähnen sollte, ist, dass der Aspekt, mit dem das Österreichische Bundesheer Gott sei Dank in erster Linie verbunden ist, nämlich Schutz und Hilfe bei Katastrophenfällen, und zwar kompetenter Schutz und kompetente Hilfe, und weniger das Militärische, das Gott sei Dank ja noch nicht so oft vorgekommen ist, im 68er-Jahr und in der Jugoslawienkrise, dass dieser Schutz und Hilfe bei der Reform nicht entsprechend berücksichtigt wurde. Nach den Informationen, die mir vorliegen, wurden sieben Pionierkompanien in ganz Österreich eingespart. Und Sie werden jetzt sehen. Es gibt nur mehr drei Pionierbataillone, eines in Melk, eines in Villach und eines in Salzburg, und jedes dieser Bataillone bringt selbst nur mehr eine einzige Kompanie auf die Füße. Das heißt, es ist viel mehr als die Hälfte der Pionierkapazität eingespart worden. Und da wäre es doch, glaube ich, angebracht, da etwas zu machen. Zum Beispiel könnte man ein Pionierbataillon in Kirchdorf ansiedeln. Mit dem Verlust dieser Kapazität geht natürlich auch die Kenntnis in diesem Bereich verloren. Und wenn man gleichzeitig den höchstgelegenen Übungsplatz in den Kalkalpen, nämlich den TÜPL Dachstein, es gibt sonst keinen in Österreich in den Kalkalpen, schließt, dann geht das, was uns vielleicht so ein Alleinstellungsmerkmal im militärischen Bereich gebracht hätte, Wildwasser, Seilbahnbau im Gebirge, Brückenbau im Gebirge, auch Pioniertätigkeit im Gebirge, was auch in anderen Armeen gefragt wurde und da hat es ja schon Zusammenarbeit und Gäste gegeben, die hier ausgebildet wurden, das geht auch verloren. Und es müssen noch mehr Oberösterreicher und zum Teil auch Oberösterreicherinnen außerhalb des Bundeslandes fahren, um den Präsenzdienst zu absolvieren. Ich glaube, diese Dinge hätten wirklich besser überlegt werden sollen. Vielleicht gibt es jetzt auf Grund des Briefleins noch einmal Gelegenheit noch einmal darüber nachzudenken, mehr Pioniere und mehr hochalpine Ausbildung, und das, was jetzt schon da ist, die Kenntnisse, nicht verloren gehen zu lassen, sondern besser zu nutzen. Das würde auch die Beschäftigten in Oberfeld nicht vor die Situation stellen, dass sie entweder 160 Kilometer auspendeln müssen oder keine Arbeit mehr haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1298/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1299/2007, das ist der Initiativantrag betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. Ich bitte Herrn Kollegen Stanek über die Beilage zu berichten. Abg. Stanek: Beilage 1299/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend ein Einsatzkonzept für den Verbleib der Grenzpolizisten in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1299/2007.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass - ein Grenzraumsicherheitspaket zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards in den Grenzregionen nach der Schengen-Erweiterung durch dementsprechende Personalplanungen, organisatorische Maßnahmen im Dienstbetrieb und verstärkte Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel verstärkte Schleierfahndungen entwickelt wird, - sichergestellt wird, dass ein großer Teil der ca. 160 Grenzpolizisten auch künftig im Grenzraum und im grenznahen Raum im Einsatz sind und die weiteren Polizisten andere Polizeiinspektionen, insbesondere im Zentralraum, verstärken, - damit Oberösterreich ausreichend Personal für die Verkehrsüberwachung und Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung steht. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es mit Jahresende 2007 zu einem gänzlichen Wegfall der Grenzpolizei im Mühlviertel kommen soll, dann ist das, wie ich glaube, aus sicherheits- und verkehrspolizeilicher Hinsicht absolut nicht zu verantworten. Durch diese Maßnahme wird nämlich der derzeitige Personalstand alleine in meinem Bezirk Urfahr-Umgebung von derzeit 49 auf 19 Posten reduziert. Wenn es lapidar heißt, dass sich ohnehin für das nächste halbe Jahr bis zur Fußballeuropameisterschaft nichts am Personalstand ändern wird, so hilft uns das sehr wenig. Spätestens mit Ende der Fußballeuropameisterschaft werden dann nämlich mindestens um 69 Polizisten weniger an der oberösterreichischen Nordgrenze patrouillieren. Die übrigen Beamten sollen, glaubt man den derzeitigen Ausführungen, in neu zu schaffenden Dienststellen eingesetzt werden. Nun ist es aber ein Nonsens, die Grenzlänge zu Tschechien zur Grundlage zu nehmen, dass künftig der Bezirk Urfahr-Umgebung als einziger Bezirk keine Polizeidienststelle für Ausgleichsmaßnahmen haben soll, sehr wohl aber Rohrbach und Freistadt. Urfahr-Umgebung von Rohrbach und Freistadt mitbetreuen zu lassen kann, wie ich glaube, nicht ernst gemeint sein. Warum? Rohrbach hat zwar eine längere Grenze zu Tschechien, nämlich 61 Kilometer, dafür aber nur einen sehr schwach frequentierten Grenzübergang zu überwachen. Im Bezirk Urfahr-Umgebung hingegen befindet sich mit der B126 eine der wichtigsten Straßenverbindungen zwischen Oberösterreich und Tschechien. Allein im vergangenen Jahr wurden am Grenzübergang Weigetschlag bei Bad Leonfelden 24.092 Anfragen im automationsunterstützten Grenzkontrollinformationssystem mit dementsprechendem Erfolg durchgeführt. Ein weiteres Faktum ist, dass Weigetschlag genauso viele PKW-Grenzübertritte wie Wullowitz im Bezirk Freistadt hat. Auch beim Schwerverkehr merken wir permanent eine Zunahme der Frequenzen. Die Verkehrszählung des Landes Oberösterreich bestätigt diese Aussagen. 2005 wurden alleine beim Übergang Weigetschlag in Bad Leonfelden 664.665 PKW gezählt und 76.285 LKW-Grenzquerungen. Nachdem es meines Wissens nach wie vor der Struktur der Sicherheitsbehörden, aber auch der Polizei entspricht, dass auch in Zukunft jeder Grenzbezirk eine eigene Dienststelle für Ausgleichsmaßnahmen haben soll, fordere ich, nicht zuletzt durch die soeben angeführten Argumente und Tatsachen mehr als belegt, dass gerade der Bezirk Urfahr-Umgebung, immerhin der seit vielen Jahren am stärksten wachsende Bezirk Österreichs, eine eigene Polizeidienststelle für Ausgleichsmaßnahmen in Bad Leonfelden erhalten soll. Dies umso mehr, als in der Stadt Bad Leonfelden, also in unmittelbarster Grenznähe, jetzt schon die bestehende Infrastruktur für diese angesprochene Dienststelle vorhanden ist und dadurch keine zusätzlichen Kosten anfallen würden. Abschließend freue ich mich, dass - immerhin fast ein Jahr nach meinen heftigen Forderungen nach einer Lösung dieses Problems - zumindest jetzt, fünf Minuten vor zwölf Uhr, tatsächlich dieses wichtige Thema im Landtag hier behandelt wird, und ich bitte um eine positive Behandlung. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Präsidentin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ganz kurz begründen, warum ich abweichend von meiner Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde. Ich habe im Prinzip nichts dagegen, dass die Anzahl der Polizisten im Land erhalten bleibt, allerdings impliziert die Begründung dieses Antrags mit diesem ersten Satz, "auch nach der geplanten Erweiterung des Schengenraums muss die Sicherheit in Oberösterreich insbesondere im Grenzraum und im grenznahen Raum gewährleistet bleiben", das impliziert meines Erachtens, dass Tschechien nicht imstande ist, diese Sicherheit zu gewährleisten und wir deshalb sozusagen weiterhin uns aufmunitionieren müssen an der Grenze. Das finde ich nicht gerechtfertigt. Deshalb werde ich nicht zustimmen. Herr Kollege Eidenberger, wenn der Fussball so gefährlich ist, dann werden wahrscheinlich Polizisten auch nichts nützen. Dann muss man sich überlegen, ob man weiterhin Fußball spielen soll und will und kann. Vielleicht sollte man einmal den Männerfußball durch einen Damenfußball ersetzen. Vielleicht ist es dann nicht so aggressiv, möglicherweise. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Das ist keine schlechte Idee!") In diesem Sinne habe ich mein Stimmverhalten bekannt gegeben. Zweite Präsidentin: Danke, zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ecker. Abg. Ecker: Geschätzte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einmal kurz Stellung nehmen als einer, der direkt betroffen ist von der Grenzregion. Wir haben ja zwei Grenzen im Bezirk Rohrbach; nicht nur die Grenze nach Tschechien, sondern auch nach Bayern. Und die Grenzpolizei hat einfach die Aufgabe, dass sie hier gemeinsam grenzüberschreitend tätig ist. Ich will ein Beispiel bringen. Und zwar, Bayern oder Deutschland ist auch keine Gefahr für uns. Aber dort ist eine Zusammenarbeit entstanden im Zuge der Grenzraumfahndung mit der Grenzpolizei, wo es darum geht, dass natürlich auch die Grenzen in Zukunft nicht mehr sichtbar sind und hier gemeinsam mit den Nachbarländern innerhalb der EU die Kriminalität auch dementsprechend zurückgehalten werden kann. Ich glaube, das ist der Sinn einer Grenzpolizei, und die ist besonders wichtig in Rohrbach, auch in Urfahr und Freistadt. Aber hier zu dokumentieren, dass Tschechien das nicht gewährleisten kann, glaube ich, ist auch nicht der Hintergrund dieses Antrages, sondern es ist wichtig, dass wir eine gewisse Sicherheit den Einwohnern der Grenzregion geben, dass nicht mehr an der ehemaligen Grenze kontrolliert wird, sondern im Landesinneren. Da wollen wir darauf schauen, dass diese Sicherheit auch dementsprechend wahrgenommen wird. Wenn wir heute den ganzen Tag oder den Vormittag schon darüber gesprochen haben, dass eine gewisse Sicherheit auch erkennbar ist, wenn Polizisten in der Nähe sind, dann, glaube ich, ist es umso notwendiger, dass auch die Grenzregion hier ein Sicherheitsmerkmal hat, und das ist die Grenzpolizei. Die Zusammenarbeit innerhalb der Polizei, die Grenzpolizei und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird uns in Zukunft gewährleisten, dass Europa noch näher zusammenrückt und dass Europa auch als Wirtschaftsstandort und als friedliches Europa von den Einwohnern bzw. von den Mitbürgern gesehen wird. Ich glaube, das ist der Hintergrund. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir in diesem Zusammenhang diesen Antrag einbringen. Es ist auch ein wichtiger Faktor, dass das Sicherheitsgefühl auch bei uns im Grenzraum weiterhin besteht. Deshalb glaube ich, sollte man dem Antrag zustimmen. Ich hoffe, dass die Grenzpolizei auch noch lange in unserer Region tätig ist und dass wir damit die Sicherheit haben, dass wir ein friedliches, ein Europa ohne Kriminalität besser sicherstellen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich nicht als Klubobmann, sondern als Abgeordneter des Bezirkes Urfahr. Ich möchte eines festhalten an dieser Stelle. Lieber Josef Eidenberger, es ist nicht nur die SPÖ, die regelmäßig auch Dienststellen besucht, auch die Grenzpolizeiinspektionen, sondern das tun andere auch. Daher, ja, Sie können sich eh aufregen darüber, aber es ist ja trotzdem so. Also, ich finde das ehrlich gesagt ein bisschen kindisch, wenn man jetzt sagt, wir haben das erfunden, und jetzt gibt es einen Antrag. Na, damit hast du deine Wortmeldung beendet. Faktum ist, dass diese Forderung schon seit längerer Zeit erhoben wird. Ich anerkenne ja auch, wenn das die Politiker aller Fraktionen tun. Wesentlich ist, glaube ich, das letztlich dann etwas erreicht wird. Es war der Landeshauptmann, der beim Innenminister zunächst einmal eine Zusage erreicht hat, dass wir die Grenzpolizisten behalten dürfen. Ich halte das für einen ganz wichtigen Fortschritt. Jetzt kommt es allerdings auch darauf an, dass wir auch die Grenzpolizeiinspektionen, du hast Weigetschlag genannt, auch als Dienststelle erhalten können. Das ist meines Erachtens auf des Messers Schneide. Jeder, der sich das dort oben angeschaut hat und mit den Leuten gesprochen hat, weiß, warum das wichtig ist. Ich sage das auch in Richtung der Frau Präsidentin. Es geht nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber der tschechischen Republik, überhaupt nicht. Aber wenn man sich anschaut, welche Erfolge dort die Beamten immer wieder verzeichnen in der Kriminalitätsbekämpfung, dann wird klar, warum es wichtig ist, auch wenn also dann Schengen, sozusagen, in der Grenze verschoben ist, es dort nach wie vor diese Grenzpolizeiinspektion gibt und das dazugehörige sicherheitspolizeiliche Instrumentarium. Das ist ganz einfach eine Maßnahme für die innere Sicherheit. Dafür werden wir kämpfen. Das haben auch die Politiker des Landes beim Innenminister und auch beim Landespolizeikommandanten deponiert. Ich bin relativ zuversichtlich, dass uns das auch gelingen wird. Dieser Antrag soll noch einmal auch ein gemeinsames Zeichen, nachdem jetzt diese Entscheidung tatsächlich spruchreif wird, sein, dass wir hier ein Zeichen setzten. Und jetzt muss ich auch noch einmal etwas sagen. Der Wolfgang Stanek hat das am Vormittag auch schon gesagt, vor nicht allzu langer Zeit ist der Josef Ackerl hier gestanden und hat gesagt, ich bin dagegen, dass die ÖVP ein Doppelspiel macht in einer anderen Frage. In diesem Punkt könnte ich eigentlich dasselbe sagen. Die Frau Bures sagt, die 3.000 Beamten können wir uns sparen, und im Land sagt die SPÖ, nein, wir waren ja schon vor einem Jahr die Erfinder dieser Idee. Also, wenn das kein Doppelspiel ist, dann weiß ich es nicht. Ich finde es aber auch gut, wenn es einen gemeinsamen Beschluss in diesem Haus gibt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Landesrat Ackerl hat ja bereits heute hier in diesem Haus angeführt, wer bei der Sicherheit Schmied ist, nämlich die Freiheitlichen. Und dieser Aufgabe werden wir natürlich gerecht werden. Zur SPÖ: Wenn ihr gerade lacht, dann werde ich euch ein paar Zahlen sagen. Wisst ihr, wie viele Soldaten derzeit die Schengengrenze bewachen? 1.906 Soldatinnen und Soldaten sind derzeit noch im Einsatz. Wenn ihr wirklich das, was ihr hier heute sagt, die Sicherheit ernst nehmt, dann bitte geht zu eurem Parteivorsitzenden und garantiert, dass dieser Einsatz verlängert wird. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Sollten wir das mit Bayern auch machen?") Kollege Schenner, es geht um eine Osterweiterung. Wenn du nicht weißt, wo Osten ist, dann wirst du in deiner Fraktion jemanden finden, der dir erklärt, dass wir mit Bayern schon lange, seit 1998, gemeinsam in "Schengen" sind. Aber wenn es darum geht, mach dich nicht lustig, es geht darum, dass 1.900 Soldaten abgezogen werden, wir jetzt gerade einen Antrag beschließen, wie es in Oberösterreich ausschauen soll. Da gibt es ja auch vom Innenminister eine entsprechende Antwort. In der ersten Phase wird die Belassung eines Großteils, allerdings ich betone, Großteils des derzeit in Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich, um die Einrichtung der Grenzraumkontrolle sicherstellen zu können und so in einem mehrmonatigen Zeitraum die Entwicklung insbesondere der kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können – Erstphase. Nach diesem Zeitraum wird im Herbst 2008 in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der Erkenntnisse aus diesem Zeitraum durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage- und der Analyseergebnisse die weitere entsprechende Strategie entwickelt. Was heißt das? Es wird entsprechend abgebaut werden. Dann gibt es eine dritte Phase, die einen weitergehenden Personalabbau der Exekutive vorsieht. Aber nachdem derzeit nicht einmal noch klargelegt ist, ob der Grenzeinsatz der Soldatinnen und Soldaten im Burgenland und Niederösterreich verlängert wird, würde das bedeuten, wenn der nicht mehr stattfindet, dass die Grenzpolizei natürlich auf die gesamte Schengengrenze aufgeteilt wird. Genau das, was wir in Oberösterreich haben wollen, mehr Polizisten, nicht der Fall sein wird. Deswegen fordere ich euch mit Nachdruck auf, setzt euch bitte bei eurer Beamtenministerin und beim Bundeskanzler ein, dass es tatsächlich im nächsten Dienstpostenplan mehr Polizisten auch für Oberösterreich gibt. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1299/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und Teile der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen nun zur Beilage 1306/2007, das ist der Geschäftsantrag des freiheitlichen Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 876/2006 - Initiativantrag betreffend die Sicherheit im Wohnbau. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner um die Berichterstattung. Abg. Mag. Steinkellner: Gerne, danke. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stellen folgenden Fristsetzungsantrag: Der Oö. Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag setzt dem Sozialausschuss zur Vorlage eines Ausschussberichts zur Beilage 876/2006 - Initiativantrag betreffend die Sicherheit im Wohnbau - eine Frist bis zum 8. November 2007. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Klubobmann Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Ich erlaube mir, den Antrag zur Verbesserung der Sicherheit im Wohnbau, nachdem es ja gerade zur letzten Debatte dazupasst, in Erinnerung zu rufen. "Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Wohnbauförderung dafür Sorge zu tragen, dass künftig Maßnahmen förderbar sind, die verbesserte Sicherheitsvorkehrungen und damit mehr Schutz der Bewohner vor kriminellen Übergriffen und Einbruch zum Inhalt haben". Es geht uns darum, dass wir die gleichen Fördergelder wohl in Anspruch nehmen (Zwischenruf Abg. Lindinger: "Das ist schon gemacht!") für Sicherungsmaßnahmen, Alarmanlagen, zusätzliche Einrichtungen wie in Niederösterreich. Kollege Lindinger, es ist noch nicht gemacht. Es gibt zwar eine Arbeitsrunde mit Wohnbaulandesrat Kepplinger am Freitag mittags, wir wollen aber die Fristsetzung deshalb haben, damit wir auch im Wohnbaubudget für das nächste Jahr diese Fördermittel freigeben können. Denn, wenn man jetzt sagt, wir machen das ja alles, es ist nichts beschlossen, wir haben erst eine Arbeitsgruppe, und wir haben auch das Budget nicht beschlossen. Ich glaube, dass unsere Sicherheit auch im Eigentumsbereich der oberösterreichischen Politik gleich viel wert sein sollte wie in Niederösterreich. Ich bitte die Sozialdemokraten als auch die ÖVP, einen Blick nach Niederösterreich zu tun. Dort gibt es diese Fördermaßnahmen. Die will ich auch in Oberösterreich durchgesetzt wissen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung nicht geben, und ich möchte dies auch begründen, denn schon seit längerer Zeit wurde ja von Landesrat Kepplinger der Termin für morgen auch mit den Wohnbausprechern, auch mit dir, Günther, vereinbart. Es findet morgen um 11 Uhr in den Räumlichkeiten der Altstadt 30 im Sitzungszimmer 211, du wirst es in deinen Terminkalender ja hingeschrieben haben, eine Sitzung statt. Bei dieser Sitzung werden die Wohnbausprecher teilnehmen, der Landesrat Anschober, die Landtagsabgeordnete Wageneder und Mag. Stelzer, auch ich werde dabei sein, und auch du als Klubobmann wirst dieser Runde angehören. Es hat im Vorgespräch, und das hast du richtigerweise auch gesagt, bereits Arbeitsgruppen gegeben, die sich weitgehend schon geeinigt haben, was alles in diesen Verordnungen sein soll. Wir werden morgen diese Besprechung unter die Evaluierung der Wohnbauförderung neu stellen. Genau ein Punkt, nämlich die Sicherheit, die du angesprochen hast, wird sich in der Oö. Wohnhaussanierungsverordnung 2008 befinden. Dort wird diese Problematik behandelt. Und wenn wir uns morgen in dieser Frage verständigen können, dann wird der Herr Landesrat seine Verordnungen in die Begutachtung geben. In den Verordnungen ist vorgesehen, dass die meisten Punkte mit 1. Jänner 2008 wirksam werden. Das heißt, für uns ist dieser Fristsetzungsantrag überflüssig. Am besten ist, du ziehst ihn zurück und stimmst morgen den Verordnungen zu. Dann ist es um einiges schneller geschehen, und wir werden hier dementsprechend in den Verordnungen auch Maßnahmen für die Sicherheit umsetzen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege Kapeller! Ich darf dir nur in Erinnerung rufen, dass unser Antrag betreffend die Sicherheit im Wohnbaubereich wann gestellt wurde? Im April 2006. Die Mühlen und die Arbeitsgruppen des Herrn Wohnbaureferenten arbeiten offensichtlich sehr langsam und die Dämmerungsbanden sind vielleicht wieder unterwegs. Ich erwarte, dass für das Jahr 2008 tatsächlich mindestens die Förderung wie in Niederösterreich auch in Oberösterreich ausbezahlt wird und nicht nur im Neubau, sondern auch bei älteren Gebäuden die Nachrüstung von Alarmanlagen unbürokratisch wie in Niederösterreich gefördert wird. So wie ich das Papier derzeit kenne, ist das nicht der Fall. Ich werde mich aber morgen dafür einsetzen gemeinsam mit dir, dass wir die Verbesserung im Sicherheitsbereich bekommen werden. Aber um ein bisschen Druck auf die Regierung auszuüben wäre es günstig, dass du mich auch heute hier im Landtag unterstützt. (Beifall. Zwischenruf Abg. Kapeller: "Das wird leider nicht möglich sein!") Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1306/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich teile Ihnen mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind: Die Beilage 1300/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Besetzung des Aufsichtsrates der Energie AG, die Beilage 1301/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Senkung des Strompreises der Energie AG, die Beilage 1309/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Resolution für ein familienfreundliches Tarifmodell, die Beilage 1310/2007, Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Resolution hinsichtlich Verhandlungen der Landesregierung mit der Energie AG über die Einführung eines familienfreundlichen Stromtarifes. Diese vier Beilagen werden dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1302/2007 betreffend den Einbau von Induktionsanlagen für Hörgeschädigte in baulichen Anlagen wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1303/2007, ein Initiativantrag betreffend die Änderung des oberösterreichischen Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1986 wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die drei Beilagen 1304/2007, Initiativantrag betreffend die jährliche Valorisierung der oberösterreichischen Familienförderungen, die Beilage 1296/2007, Initiativantrag betreffend ein Gutachten zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot des Baues von Minaretten sowie anderen Erscheinungsformen der Islamisierung Österreichs, die Beilage 1307/2007, Initiativantrag betreffend eine jährliche Studie über den Stand der Islamisierung in Oberösterreich werden dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1305/2007, Initiativantrag betreffend die Gewährung eines Heizkostenzuschusses, die Beilage 1308/2007, Initiativantrag betreffend das Ziel 6 der Gesundheitsziele für Oberösterreich, die Beilage 1311/2007, Initiativantrag betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der HIV-Neuinfektionen in Oberösterreich, diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen guten Nachhauseweg. (Ende der Sitzung: 19.01 Uhr) 52 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 42. Sitzung am 4. Oktober 2007 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 42. Sitzung am 4. Oktober 2007 53