Kurzschriftlicher Bericht 38. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 19. April 2007 Inhalt: Fragestunde: L-8150/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Anschober (Seite 4) L-8151/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 11) L-8152/1-XXVI: Anfrage des Abg. Ing. Aspöck an Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 13) L-8153/1-XXVI: Anfrage des Abg. Trübswasser an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 14) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 21) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1154/2007: Initiativantrag betreffend die Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 23) Abg. Trübswasser (Seite 24) Abg. Mag. Stelzer (Seite 25) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 27) Beilage 1155/2007: Initiativantrag betreffend eine Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Redner/in: Abg. Mag. Jahn (Seite 28) Abg. Trübswasser (Seite 29) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 31) Abg. Mag. Strugl (Seite 32) Beilage 1156/2007: Initiativantrag betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums. Redner/innen: Abg. Frauscher (Seite 34) Abg. Mag. Chansri (Seite 34) Abg. Hirz (Seite 34) Abg. Moser (Seite 35) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1141/2007: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2007). Berichterstatter: Abg. Dr. Aichinger (Seite 37) Redner/innen: Abg. Eidenberger (Seite 37) Abg. Kiesl (Seite 38) Abg. Moser (Seite 38) Beilage1145/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 39) Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 39) Beilage 1146/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Kinderbetreuung in Oberösterreich". Berichterstatter: Abg. Ing. Mag. Gumpinger (Seite 40) Redner/innen: Abg. Kraler (Seite 40) Abg. Moser (Seite 40) Abg. Ing. Mag. Gumpinger (Seite 42) Abg. Wageneder (Seite 43) Beilage 1147/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend Traun: "VEST Veranstaltungsservice Traun GmbH". Berichterstatterin: Abg. Dr. Schmidt (Seite 44) Redner/in: Abg. Dr. Schmidt (Seite 44) Abg. Weixelbaumer (Seite 45) Beilage 1148/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle – Mehrkostenforderungen bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand – Einkaufszentren". Berichterstatter: Abg. Frauscher (Seite 45) Redner/innen: Abg. Frauscher (Seite 45) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 47) Abg. Ing. Aspöck (Seite 48) Abg. Wageneder (Seite 49) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 50) Beilage 1149/2007: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Planung der A 7 Mühlkreis Autobahn im Bereich Bindermichl". Berichterstatter: Abg. Hüttmayr (Seite 51) Redner/innen: Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 51) Abg. Dr. Brunmair (Seite 52) Abg. Hüttmayr (Seite 53) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 54) Beilage 1150/2007: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 1131/2007 an den Bauausschuss. Beilage 1151/2007: Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 1132/2007 an den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten. Beilage 1154/2007: Initiativantrag betreffend die Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 57) Redner/in: Abg. Affenzeller (Seite 58) Abg. Jachs (Seite 59) Beilage 1155/2007: Initiativantrag betreffend eine Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Berichterstatterin: Abg. Mag. Jahn (Seite 60) Redner/innen: Abg.Ing. Öller (Seite 60) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 61) Abg. Mag. Jahn (Seite 62) Abg. Brunner (Seite 63) Abg. Schenner (Seite 64) Abg. Kraler (Seite 65) Abg. Trübswasser (Seite 66) Abg. Dr. Schmidt (Seite 68) Abg. Ing. Mag. Gumpinger (Seite 68) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 69) Abg. Mag. Strugl (Seite 70) Beilage 1156/2007: Initiativantrag betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums. Berichterstatter: Abg. Frauscher (Seite 71) Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 72) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger, entschuldigt Landesrat Dr. Kepplinger Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Lindinger Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10.07 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich zur 38. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße im Besonderen den Herrn Landeshauptmann und die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die Mitglieder des Bundesrates, die Bediensteten des Hauses, die jungen Leute und Damen und Herren auf der Galerie, die Vertreterinnen und Vertreter der Presse sehr herzlich. Wir beginnen diese Sitzung mit einer Trauerkundgebung und ich darf Sie bitten sich von den Sitzen zu erheben. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir gedenken heute Rudolf Stumpfl. Am 2. April dieses Jahres ist Landtagsabgeordneter außer Dienst, Bürgermeister außer Dienst und der Ehrenpräsident des Oberösterreichischen Gemeindebundes Rudolf Stumpfl im 81. Lebensjahr verstorben. Wir verlieren mit ihm einen sehr kompetenten, einen engagierten, einen überaus liebenswürdigen Menschen und einen bedeutenden Wegbereiter der kommunalen Arbeit und Interessensvertretung in unserem Bundesland. Rudolf Stumpfl wurde am 12. August 1926 geboren, ging nach der Matura als Angestellter in die Kurverwaltung Bad Schallerbach und hat bis zu seiner Pensionierung von 1954 weg das Kurheim Schallerbacherhof geleitet. Seine politische Laufbahn hat Rudolf Stumpfl im Jahr 1955 begonnen. Er war Gemeinderat seiner Heimatgemeinde Bad Schallerbach, 36 Jahre lang war er schließlich Bürgermeister in Bad Schallerbach. Drei Perioden lang, nämlich von 1973 bis 1993 war Rudolf Stumpfl Abgeordneter zum Oberösterreichischen Landtag. Hier hat er sich im Besonderen für die Anliegen der Gemeinden eingesetzt, auch weil er wusste, dass die Gemeinde ein starkes Stück Heimat für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist. Von 1974 bis 1992 hat der Verstorbene durch sein Wirken als Präsident des Oberösterreichischen Gemeindebundes mit ganz großem persönlichen Einsatz, mit großem Wissen und großer Kompetenz sich große Verdienste um unser Land, aber im Besonderen um die oberösterreichische Kommunalpolitik erworben. Rudolf Stumpfl war einer, der über die Parteigrenzen hinweg gearbeitet hat, der ein Brückenbauer gewesen ist, der ein großes ambitioniertes politisches Engagement gehabt hat. Ich erinnere mich bei ihm im Besonderen auch an seinen Sinn für Gerechtigkeit, seine persönliche Ausstrahlung und seine Integrität im Willen für das Land und seine Menschen zu arbeiten. Für seine Verdienste wurde Rudolf Stumpfl mehrmals ausgezeichnet. Er war Träger des Silbernen Verdienstzeichens der Republik Österreich, des großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik, Ehrenbürger der Marktgemeinde Bad Schallerbach und Träger des Ehrenringes des Oberösterreichischen Gemeindebundes. Rudolf Stumpfl hat viel für uns, für die Gemeinden, für Oberösterreich getan. Wir wollen seiner in Ehren gedenken. Ich danke Ihnen. Der Herr Landesrat Dr. Kepplinger und der Herr Abgeordnete Ewald Lindinger sind von der heutigen Sitzung entschuldigt. Die amtliche Niederschrift über die 37. Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 20. April bis 7. Mai in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Wir kommen zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Fragen haben Sie auf Ihren Plätzen vorliegen. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner an den Herrn Landesrat Anschober. Ich bitte beide Herren. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen Herr Landesrat! Das UVP-Verfahren zur 380 KV-Freileitung von St. Peter am Hart zum Umspannwerk Salzach-Neu (Salzburgleitung) ist abgeschlossen. Die Genehmigung wurde erteilt. Warum wurde von der Möglichkeit, in besonders sensiblen Wohngebieten eine Erdverkabelung vorzuschreiben, nicht Gebrauch gemacht? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Steinkellner, zunächst einmal herzlichen Dank für diese Anfrage. Ich habe mir als Oppositionsabgeordneter immer gewünscht von der Regierungsbank umfassende Antworten zu erhalten und ich werde mich deswegen bemühen, sehr konkret und sehr umfassend Ihre Anfrage zu beantworten. Zum ersten Teil, zunächst einmal Dankeschön, denn gerade die Einleitung ist sehr präzise formuliert, es ist eingereicht und genehmigt eine Freileitung. Es wurde nicht eingereicht ein Leitungsprojekt oder eine Stromverbindung zwischen zwei Orten, sondern dezidiert ein Freileitungsprojekt. Und dieses Freileitungsprojekt musste von der Umweltrechtsbehörde Salzburgs und Oberösterreichs bewertet und behandelt werden. Sie wissen, du weißt, dass wir wenig Handlungsspielraum in einem UVP-Verfahren haben, was Projektänderungen betrifft. Das heißt, wenn eine Freileitung beantragt ist, muss die Behörde ja oder nein zur Freileitung sagen und kann nicht sagen, wir ändern das Projekt ab auf Kosten des Verbundkonzerns oder eines anderen Betreibers, sondern die Behörde muss das konkrete gegenständliche Projekt bewerten. Deswegen erachte ich den zweiten Teil der Frage für nicht fair, weil es nämlich genau diese Handlungsspielräume für die UVP-Behörde und damit auch für die Politik nicht gibt. Ein Projekt umfassend während eines Verfahrens abzuändern, diesen Handlungsspielraum gibt es vor dem Einreichen eines Projektes, aber nicht während der UVP-Verhandlung. Zu den Details der Beantwortung, das war sozusagen der Vorspann Herr Klubobmann: Die Leitung wurde tatsächlich rechtskräftig in erster Instanz einvernehmlich durch die Umweltrechtsabteilungen der Bundesländer Salzburg und Oberösterreich genehmigt. Zum inhaltlichen Aspekt sei angemerkt, dass das Verfahren und damit komme ich schon auf die Details dieser gegenständlichen Fragestellung, besonders durch die divergierenden Aussagen der befassten Humanmediziner im Zusammenhang mit der Frage von Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder geprägt war. Dies ist auch Gegenstand der politischen Diskussion rund um Verkabelung oder Teilverkabelung der Stromleitung, die sehr stark in Salzburg aber auch bei uns in einem konkreten Streckenabschnitt geführt wird. Während Professor Vutuc, das ist jener Gutachter im humanmedizinischen Bereich, der den Fachbeitrag zur Umweltverträglichkeitserklärung in diesem Bereich erstellt hat und der oberösterreichische Amtssachverständige Dr. Edtstadler zur Auffassung gelangt sind, dass bei Einhaltung des sogenannten Schweizer Vorsorgewertes, wir haben nämlich keinen österreichischen Grenzwert in diesem Zusammenhang, dass bei Einhaltung des sogenannten Schweizer Vorsorgewertes von ein Mikrotesla, daraus errechnet sich im Übrigen ein Mindestabstand zur Leitung von rund 67 Metern auf Basis dieses Schweizer Vorsorgewertes, eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen ist. Der Amtssachverständige des Bundeslandes Salzburg Dr. Oberfeld vertrat hingegen die Auffassung, dass eine Feldstärke von 0,1 Mikrotesla, entspricht einem Mindestabstand von 238 Metern, hierzu erforderlich sei. Auf Vorschlag der Umweltrechtsabteilung Salzburg wurde deswegen ein Obergutachter, ein Drittgutachter, in dem Fall sogar ein Viertgutachter eingesetzt, nämlich Professor Neuberger als nichtamtlicher Sachverständiger, der die Aussagen von Professor Vutuc und von Dr. Edtstadler als oberösterreichischen Amtssachverständigen zu 100 Prozent unterstrich und unterstützte. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass bis dato in Österreich ein gesetzlich verbindlicher Grenzwert, ich habe bereits darauf hingewiesen, nicht existiert. Die diesbezüglichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, und bitte die Werte beachten und der Europäischen Union, halten einen Grenzwert von 100 Mikrotesla für zulässig. Der Vorsorgewert der Schweiz liegt bei 1 Mikrotesla, die WHO und die Europäische Union sagen 100 Mikrotesla wären der Grenzwert. Wir haben den Schweizer Vorsorgegrenzwert als Verfahrenskriterium hergenommen, im Einvernehmen mit den genannten Sachverständigen. Im Übrigen muss in diesem Zusammenhang und das ist sehr entscheidend, auf die aktuellen Entscheidungen des Umweltsenates vom 8. März 2007 und der Umweltsenat ist ja die oberste UVP-Behörde dieser Republik, hingewiesen werden, mit welchem das Vorhaben 380 KV-Steiermarkleitung nunmehr in zweiter Instanz rechtskräftig genehmigt wurde. Dies war für die Bescheiderstellung der Umweltrechtsbehörden Salzburgs und Oberösterreichs eine verpflichtende, ja zwingende Leitlinie, weil es ein Präjudiz, ein Erkenntnis einer Oberbehörde ist, das genau diesen Punkt der Grenzwerte und den Punkt von Verkabelungen bzw. der Möglichkeit von Projektabänderungen bewertet und beurteilt hat und ganz klar verneint hat, dass die Behörde die Möglichkeit hat dies zu tun. Erforderlich scheint mit weiters hervorzuheben, dass von den Projektsgegnern im zweitinstanzlichen Verfahren der genannten Steiermarkleitung auch das im erstinstanzlichen Verfahren Salzburgleitung erstellte Gutachten des Dr. Oberfeld ins Treffen geführt wurde und damit von der Oberbehörde bewertet wurde. Im Berufungsbescheid des Umweltsenats, betreffend den steiermärkischen Teil der Steiermarkleitung, wird die Meinung von Dr. Oberfeld als Minderheitsmeinung, ich zitiere das wörtlich, bezeichnet und wörtlich ausgeführt, Zitat aus dem Bescheid der Oberbehörde: Der Vorsorgewert von 1 Mikrotesla entspricht nach dem derzeitigen und in naher Zukunft zu erwartenden wissenschaftlichen Erkenntnisstand den Anforderungen des UVP-Gesetzes, wonach jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden. Eine Herabstufung dieses Wertes noch unter 1 Mikrotesla lässt sich gesetzlich, ich ersuche wirklich das jetzt zu beachten, lässt sich gesetzlich nicht rechfertigen. So das Erkenntnis der Oberbehörde, an das wir uns zu halten haben. Die Umweltrechtsabteilungen der beiden Bundesländer haben sich bei der Entscheidungsfindung der fachlichen Meinung der drei erstgenannten Mediziner angeschlossen und sind insbesondere deshalb zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gelangt, zumal in Oberösterreich das nächst gelegene Wohnobjekt 72 Meter von der Leitung entfernt ist, also deutlich unter den derzeit bekannten strengsten Grenzwerten, dem Schweizer Vorsorgegrenzwert, liegen. Hervorzuheben ist im Zusammenhang mit der Steiermarkleitung, dass bei diesem Vorhaben im Gegensatz zum Vorhaben Salzburgleitung der sogenannte Schweizer Vorsorgewert nicht auf das gesamte Leitungsgebiet eingehalten wird, das Vorhaben vom Umweltsenat als oberster UVP-Behörde dennoch für umweltverträglich und somit genehmigungsfähig erachtet wird. Das heißt mit anderen Worten, wir haben Grenzwerte vorgeschrieben, die bei der Steiermarkleitung nicht eingehalten werden und trotzdem hat die Oberbehörde im UVP-Bereich auch dies für rechtens empfunden, dass die Genehmigungsfähigkeit auch in der Steiermark gegeben war und gegeben ist. Im Zusammenhang mit der von einzelnen Bürgerinitiativen und nunmehr auch von verschiedenen politischen Mandataren geforderten Verkabelung muss ich darauf hinweisen, dass von der Umweltrechtsabteilung Salzburgs und Oberösterreichs von Anfang an die Auffassung dezidiert vertreten wurde, dass es der Behörde dezidiert verwehrt ist, derartiges mittels Bescheidauflage oder Projektmodifikation der Antragstellerin vorzuschreiben. Der ehemalige Umweltlandesrat weiß das ganz genau und von daher denke ich, könnten wir die Debatte auch etwas entkrampfen in dem Zusammenhang. Eine derartige Projektänderung müsste laut UVP-Gesetz vor der Einreichung erfolgen. Eine nachträgliche Modifizierung stünde laut Umweltrechtsabteilungen Salzburgs und Oberösterreichs daher im Widerspruch zum UVP-Gesetz. Das heißt, die Forderung in das UVP-Verfahren einzugreifen und eine derartige Projektänderung vorzuschreiben wäre rechtswidrig nach Meinung der Juristen der Umweltrechtsabteilungen beider Bundesländer. Auch der Umweltsenat im Verfahren Steiermarkleitung hat sich sehr umfangreich mit der Thematik Erdkabel auseinandergesetzt. Denn dass ist eine Thematik, die natürlich sehr wichtig und interessant und für Betroffene ganz entscheidend ist, wobei der Umweltsenat im rechtlich relevanten Resümee zur Auffassung gelangt, dass eine Erdverkabelung der Antragstellerin nicht im Wege der Auflage oder Projektmodifikation aufgetragen werden darf, dass es rechtswidrig wäre. Diese Rechtsauffassung findet im Übrigen durch die genannten Entscheidungen der Oberbehörde volle inhaltliche Bestätigung und ist somit für die Umweltrechtsabteilungen der beiden Bundesländer bindend. Da somit Gegenstand des Verfahrens eine Starkstromfreileitung war, wurde auch eine mögliche Verkabelung im Rahmen des UVP-Verfahrens keiner detaillierten fachlichen Prüfung zugeführt, weil dies widerrechtlich wäre. Lediglich im Rahmen der Auseinandersetzung mit den von der Antragstellerin geprüften Alternativen wurden fachliche Äußerungen abgegeben. Da jedoch kein konkretes Projekt zur Beurteilung vorlag, sind diese Aussagen nicht detailliert. Während vereinzelt positive Effekte geortet wurden, äußerten sich insbesondere die Sachverständigen ganz wesentlicher Fachbereiche wie Hydrogeologie, Elektrotechnik und Energiewirtschaft überwiegend negativ zu einer Verkabelung und zwar warum – weil wir dort eine sehr schwierige hydrogeologische Situation haben, das Grundwasser sehr hoch liegt und von daher ein umfassender Eingriff in das Grundwasser gegeben wäre im Fall einer Verkabelung. Auch die Umweltanwaltschaft Oberösterreichs hat sich im Übrigen zur Frage der Teilverkabelung wegen der Auswirkungen auf die Grundwasserströme, etc. im Vorfeld negativ geäußert. Abschließend ist anzuführen, dass eine Diskussion über eine Vorschreibung einer Verkabelung insofern müßig ist, weil einerseits kein Antrag auf Genehmigung eines Erdkabels vorliegt und andererseits aufgrund der gebotenen Bindung an die Rechtsansicht der Oberbehörde die Vorschreibung eines solchen rechtlich unzulässig wäre. Erste Präsidentin: Danke! Bitte Herr Abgeordneter Steinkellner! Abg. Mag. Steinkellner: Ja als ehemaliger Umweltreferent und Jurist weiß ich auch, dass es vielfach Einwirkungen, Gespräche mit Projektbetreibern gibt, um einen maximalen Schutz für Anrainer, Menschen, Natur und Umwelt zu bewirken. Und was mich hier besonders stört und ich danke für die ausführliche Stellungnahme, dass es Mediziner und Sachverständige gibt, die sagen, der Schutz ist erst ab 238 Meter Distanz gewährleistet, einer wurde zitiert. Es gibt eine weitere Aussage eines weiteren Gutachters, der anführt, dass bei dieser Freileitung sehr wohl eine kindliche Leukämie ausgelöst werden könnte als auch Kinder durch einen Gendefekt (Down-Syndrom) schwer gefährdet werden könnten. Und jetzt ist es einfach meine Frage, beim Wissen, dass Mediziner und Gutachter ganz klar darlegen, dass es hier sehr wohl eine Gefährdung und Gesundheitsbeeinträchtigung geben kann und die Alternative einer sogenannten Erdverkabelung ja in der Zwischenzeit erprobt ist, ich denke an Mailand, ich denke aber sehr wohl auch in Österreich an Wien – weil da gibt es keine Freileitungen im innerstädtischen Bereich mehr - warum man in diesen sensiblen Gebieten nicht darauf eingewirkt hat. Daher meine Frage, haltest du es für verantwortungsbewusst, die Genehmigung für ein Projekt zu erteilen, von dem eine potentielle Gefährdung für die Gesundheit von Menschen ausgeht und über welche nicht einmal die Experten einig sind? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Anschober: Sehr geehrter Herr Kollege Steinkellner, ich halte das wirklich für sehr, sehr fragwürdig, was jetzt da unterschwellig dargestellt wurde, warum? Wir haben die Situation, dass wir eine ganz klare Rechtsvorschrift haben, wir haben die Situation, dass wir eine klare Rechtslage haben, wir haben die Situation, dass wir Erkenntnisse der Oberbehörde haben, die es uns verbieten, eine derartige Verkabelung vorzuschreiben und alles was dem entgegnet wird, wäre de facto der Aufruf zum Rechtsbruch. Ich werde keinen Rechtsbruch in dieser Funktion begehen. Ich halte das für selbstverständlich, dass ich mich an die Verfassung und an die Gesetze dieser Republik zu halten habe. Die überwiegende Mehrheit der Gutachter hat im Übrigen sich ganz klar und eindeutig zum Schweizer Vorsorgewert, der überall eingehalten wird, bei diesem Leitungsprojekt bekannt, diesen für richtig erachtet. Und selbst dort, bei der Steiermarkleitung, wo dieser Vorsorgewert nicht eingehalten wird, sagt die oberste UVP-Behörde, nämlich der Umweltsenat, dass trotzdem die Genehmigung zu erteilen ist. Also die Rechtslage ist eine sehr, sehr klare. Und gerade für einen Juristen halte ich persönlich es für fragwürdig, hier zu thematisieren, ob man nicht gegen die Rechtslage entscheiden kann. Ich werde mich einer derartigen Argumentation nicht anschließen. Ich bekenne mich zum Rechtsstaat und will diesen auch einhalten. Wo tatsächlich die Frage sehr berechtigt ist aus meiner Sicht, aus meiner subjektiven Sicht selbstverständlich, ist die Fragestellung, vor einem entsprechenden Antrag des Projektwerbers genau diese Fragen zu erörtern. Und sehr geehrter Herr Klubobmann, wir haben – in ich weiß nicht wie vielen runden Tischen – mit den betroffenen Gemeinden, mit den betroffenen Anrainern, mit der Umweltanwaltschaft, mit den Sachverständigen und mit dem Verbundkonzern genau diese Frage einer Projektoptimierung diskutiert. Du weißt, es gibt einen neuralgischen Punkt bei der oberösterreichischen Leitung, nämlich das Gemeindegebiet von Burgkirchen und leider ist es bei diesen Diskussionen zu keiner Einigung gekommen, sondern auch nach diesen Diskussionen war es der Eindruck auch für die Sachverständigen, dass die gegenständliche Trasse, die dann schlussendlich eingereicht wurde, die relativ gesehen umweltverträglichste ist. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Umweltlandesrat, was hast du jetzt oder für die Zukunft unternommen, dass eine Gefährdung, wie etwa Dr. Neuberger sagt, dass kindliche Leukämie innerhalb dieser Grenzwerte, von denen du zitiert hast, ausgelöst werden kann, dadurch verhindert wird, dass tatsächlich bei diesen neuralgischen Punkten ein Erdkabel in der Zukunft verlegt wird? Erste Präsidentin: Herr Landesrat, bitte! Landesrat Anschober: Was wir machen können, und das machen wir auch, sind zwei wesentliche Initiativen. Wir sind in einem sehr intensiven Dialog einerseits mit der Wissenschaft und andererseits den Energieversorgern über die Möglichkeit bei Projektanträgen bereits in besonders relevanten Bereichen, im Nahbereich von Wohngebieten - Herr Klubobmann –(Abg. Mag. Steinkellner: Ich wurde von der Frau Präsidentin abgelenkt!) Ich will ja nicht stören, aber es wäre nett, wenn – (Abg. Mag. Steinkellner: - aber es ist deine Präsidentin!) - derartige Projekte gleich von Beginn an die Verkabelungsvariante mitzuprüfen. Das geht aber nur dann, wenn sie vor Ort auch realisierbar ist. Ich habe bereits ausgeführt, dass etwa die Bedenken der Umweltanwaltschaft in Oberösterreich im Gemeindegebiet Burgkirchen jene waren, dass wir dort einen sehr hohen Grundwasserstand haben, deswegen die Erdkabelleitung nicht eine Erdkabelleitung, sondern teilweise eine Wasserleitung in dem Fall gewesen wäre und das ein ganz massiver Eingriff auch in die hydrogeologische Situation der Region gewesen wäre. Das ist Punkt eins. Zweitens, was ich wirklich für sinnvoll erachten würde und vielleicht können wir uns da zu einem Konsens treffen, dass ist die Novellierung des Bundes-UVP-Gesetzes, vor allem in die Richtung, dass Projektabänderungen während der UVP-Verhandlung, während des UVP-Verfahrens auch in Richtung eines besseren Interessensausgleiches leichter möglich und machbar sind für die Behörde. Damit die UVP-Behörde nicht das tun muss was ich jetzt versucht habe darzustellen und auszuführen, nämlich eine Projektänderung während des Verfahrens für sie nicht mehr möglich ist. Erste Präsidentin: Danke! Herr Abgeordneter Ing. Öller, bitte! Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Landesrat! Wir haben jetzt im Juristendeutsch und mit der Verschanzung hinter der UVP-Behörde sehr wortreich vernommen, warum eine Erdverkabelung nicht stattfinden kann. Und es gibt ja - wie wir wissen in Oberösterreich sind die Widerstände bis auf Burgkirchen und wenn Sie in Burgkirchen dort wohnen würden, ich glaube dann würden Sie auch ein bisschen anderes reden, noch größere Widerstände, ansonsten kaum mehr, weil sie resigniert haben. Aber es gibt noch massivste Widerstände im Salzburger Flachgau und dort passiert genau das Gleiche, was der Kollege Steinkellner schon gefordert hat, dass sich nämlich auf politischer Ebene die Landeshauptfrau Burgstaller eingeschaltet hat und hier so in Mediationsverfahren eine Abänderung des Projektes vielleicht anstreben wird. Jetzt meine Frage, was passiert, wenn ihr das gelingt, dann sind die Oberösterreicher die "Gelackmeierten" und die Salzburger haben das erreicht, was gefordert wurde. Wie würden Sie mit so einem Umstand umgehen? Landesrat Anschober: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Selbstverständlich war es unsere Prämisse vollinhaltlich gemeinsam mit den Salzburger Behörden, in dem Fall mit dem Kollegen Raus, Mitglied der SPÖ, vorzugehen und gemeinsam eine Entscheidungsfindung, ein Umsetzen des Behördenverfahrens und einen entsprechenden Bescheid zu erstellen. Es ist daher gut, immer gut, wenn diskutiert wird, wenn Gespräche möglich sind. Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass der Bescheid in Salzburg ebenfalls bereits erstellt und bereits ergangen ist. Das heißt in der jetzigen Situation haben wir einen rechtsgültigen Bescheid sowohl in Salzburg als auch in Oberösterreich, was die erste Instanz betrifft. Und jeder Projektgegner hat jetzt – wie im Rechtssaat üblich – natürlich das Berufungsrecht und kann – die Gemeinde Burgkirchen hat das z.B. schon angekündigt, Salzburger Gemeinden haben es auch angekündigt – natürlich selbstverständlich zur zweiten Instanz gehen, um dort zu versuchen, noch eine Korrektur dieses Bescheides zu erstellen; das ist die Situation im rechtsstaatlichen Bereich. Sollte sich in Salzburg eine andere Situation ergeben, bin ich selbstverständlich sofort gesprächsbereit, aber es muss im Rahmen des Gesetzes sein. Erste Präsidentin: Danke! Weitere Wortmeldungen? Bitte Abgeordneter Brunmair! Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat! Wir haben also jetzt die Vielfalt der Expertenmeinungen gehört, die also weiterhin nicht ausschließen, dass eine Gesundheitsgefährdung beim gegebenen Projekt in Burgkirchen gegeben ist. Andererseits haben wir gehört, dass also die Rechtsstaatlichkeit einzuhalten ist. Das ist alles recht und gut und auch in Ordnung. Aber Burgkirchen wird zerschnitten, diese Gemeinde wird durch diese Freileitung zerschnitten, in zwei Teile geteilt. Es ist nicht nur die Gesundheitsgefährdung, sondern auch das Ortsbild und die Lebensqualität eine andere, wenn man täglich also unter oder neben dieser Freileitung leben muss. Daher meine Frage, warum ist es wirklich nicht - wenn das UVP-Verfahren natürlich seine Selbständigkeit hat - warum ist es politisch nicht möglich, vor allem politisch von Seiten des Landesrates für Umwelt für die Lebensqualität der Bürger hier einen politischen Weg zu finden, dass dieses Projekt abgeändert wird, vor allem dann, wenn man weiß, dass das Hauptproblem ja für eine Verkabelung tatsächlich nur die Kosten sind und nichts anderes? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Anschober: Geschätzter Herr Kollege! Zunächst einmal halte ich es für sehr fragwürdig, einerseits das Gesetz darzustellen und die Einhaltung des Gesetzes für gut und richtig zu bezeichnen und dann die Fragestellung vorzubringen, ob es nicht doch eine politische Möglichkeit gäbe. Abg. Dr. Brunmair: Eine Finanzierung zum Beispiel! Landesrat Anschober: Es kann ja nicht so sein, dass das politische Vorgehen und der Gesetzesrahmen ein Widerspruch sind. Ich gehe ja davon aus, dass wir alle miteinander die Gesetze einhalten, dass wir uns bemühen mit bestem Wissen und Gewissen im Rahmen des Rechtsstaates zu agieren. Sehr geehrter Herr Dr. Brunmair, es ist etwas ganz Wichtiges passiert. Abgesehen von der Tatsache, ich habe das in Beantwortung der Frage von Herrn Klobobmann schon gesagt ganz am Beginn, abgesehen von der Fragestellung, dass wir die Möglichkeit rechtlich während des Genehmigungsverfahrens eines derartigen Projektes nicht mehr haben, es zu verändern in derartigen grundsätzlichen Fragen, ist es möglich, die Gespräche vor Projekteinreichung zu führen und selbstverständlich habe ich diese Gespräche initiiert. Wir sind mehrfach – ich habe es bereits kurz dargestellt – mit der Gemeindevertretung von Burgkirchen beisammen gesessen, mit Vertretern der Anrainer, der Hauptbetroffenen, mit der Umweltanwaltschaft, den Fachbehörden und selbstverständlich dem Verbundkonzern als Projektwerber. Es haben sich und ich möchte das wirklich zum Anlass nehmen sehr präzise diesen Prozess auch darzustellen, es haben sich drei potentielle Varianten ergeben bei diesen Gesprächen. Variante 1 war die sogenannte Waldvariante. Bei der Waldvariante hat es wieder eine Variante a und eine Variante b gegeben, entweder eine Schneise durch das gesamte Waldgebiet in dieser Region zu schlagen oder mit einer Überspannung des Waldes mit rund 80 Meter hohen Masten. Das muss man sich einmal vom Landschaftsbild her ein bisschen vorstellen, was das bedeuten würde. Grundsätzlich wurde angemerkt bei diesen Besprechungen, und es hat viele runde Tische diesbezüglich gegeben, dass aus Sicht des Siedlungsraumes betrachtet, die Waldvariante positiv zu bewerten wäre. Vom Gesichtspunkt des Landschaftsbildes her ist die Überspannung des Forstes absolut negativ zu sehen aufgrund der weiten und hohen Sichtbarkeit. Die Führung durch den Wald mit einer Schneise und niedrigen Masten ist aufgrund der dadurch hervorgerufenen stärkeren Windempfindlichkeit ebenfalls sehr kritisch zu sehen laut Gutachtermeinung. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass auch bei der Überspannung die Mastfüße eine Fläche 11 Meter mal 11 Meter hätten. 80 Meter hohe Masten brauchen, um statisch ordentlich zu stehen, eine derartige Fläche und zusätzliche Rodungsflächen für den Standort innerhalb der Bauzeit, also Zufahrtsnotwendigkeiten, etc. freigeschlägert werden müssten. Daneben hat es andere Naturschutzeinwendungen gegeben, denn ich habe selbstverständlich dafür gesorgt, dass diese Fachabteilungen bereits mit dabei sind. Auch Umweltanwalt Dr. Wimmer bewertete die Waldvariante neben den Naturschutzexperten sehr, sehr skeptisch, da es einen enormen Eingriff in den Wald bedürfe. Er äußerte sich sehr skeptisch hinsichtlich einer möglichen Umweltverträglichkeit der Waldvariante in welcher Form auch immer sie ausgeführt werden würde und wies auf schwer argumentierbare Vorteile gegenüber anderen möglicherweise umweltverträglichere Varianten hin. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Verbundkonzern in diesem Fall, hätte er die Waldvariante eingereicht, als Projekt keine Rechtssicherheit gehabt hätte, weil mit einer großen Wahrscheinlichkeit mit einer Berufung durch die Umweltanwaltschaft nach dem damaligen Gesprächstand zu rechnen gewesen wäre. Die zweite Variante war die sogenannte Geretsdorfvariante. Da haben wir uns sehr, sehr bemüht, die zu verwirklichen. Warum? Im Ortsteil Geretsdorf, ein Ortsteil von Burgkirchen, Sie wissen das im Detail, gibt es bereits eine bestehende 220-kV- Freileitung. Meine Überlegung war, wenn man genau dort die bestehende Leitung ersetzt durch die 380-iger Leitung, könnte das eine spannende Option sein, die auch weiter wegrücken könnte von den jetzt betroffenen Wohngebieten und Wohnräumen. Um auf dieser Trasse die 380-kV-Freileitung errichten zu können und die bekannten Grenzwerte, den Vorsorgegrenzwert der Schweiz von 1 Mikro Tesla, einhalten zu können, hätten jedoch zahlreiche Häuser abgelöst und enteignet werden müssen. Wir haben deswegen den Bürgermeister und die Gemeindevertreter ersucht, das Gespräch mit den betroffenen Eigentümern zu suchen, ob es hier eine Bereitschaft gibt und das ist leider negativ ausgegangen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir diese Option verwirklichen hätten können und der Verbundkonzern war sofort bereit auf diese Variante umzuschwenken. Leider hat es diese Möglichkeit aufgrund der fehlenden Zustimmungen nicht gegeben. Die dritte Alternativvariante war die Frage der Teilverkabelung im Gemeindegebiet Burgkirchen in diesem Teilabschnitt. Die Frage einer möglichen Teilverkabelung im Bereich Geretsdorf wurde bei diesen Vorgespräche, bei diesen runden Tischen, die ich mehrfach einberufen habe, intensiv diskutiert, wobei hier von Expertenseite angemerkt wurde, und das ist im Widerspruch zum Kostenargument, das sie als das alleinige darstellen, das aus meiner Sicht aber irrelevant gewesen wäre in dem Zusammenhang. Wenn es machbar gewesen wäre, hätte die Kostenfrage nicht die entscheidende Rolle gespielt. Da geht es nicht um einen gigantischen Faktor im Übrigen, sondern es waren die Fachmeinungen der wesentlichen umweltrelevanten Bereiche sehr, sehr skeptisch zu dieser Variante, denn auch die Verkabelungsvariante hätte im Bereich des Mattigtals offensichtlich keine eindeutig umweltverträgliche Variante erreicht, da der Wasserhaushalt des Gebietes durch die Kabeldrainage sehr, sehr stark beeinflusst worden wäre und es mehrere Fließgewässer gibt, die durch diese Verkabelung gekreuzt bzw. untergraben hätten werden müssen. Darüber hinaus kann ich auf den Umweltausschuss, den wir vor drei Wochen glaube ich im Oberösterreichischen Landtag hatten, verweisen, wo wir diese Frage der Verkabelung und die kritischen Bemerkungen der Fachexperten, die hier anstehen, bereits ausführlich diskutiert haben. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, dann danke ich Ihnen Herr Landesrat Anschober und dem Fragesteller. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Die Frau Abgeordnete Moser ist gebeten. Bitte. Abg. Moser: Einen schönen guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Guten Morgen Frau Abgeordnete! Abg. Moser: Meine Anfrage lautet, die Turnlehrer der Hauptschule Weyer haben in einem Schreiben auf schwerwiegende hygienische Mängel im Turnsaalbereich des Schulgebäudes hingewiesen. Beispielsweise gibt es im Garderobebereich kein Fließwasser, sodass dort weder geduscht noch die Toilette benutzt werden kann. Auch angesichts der übrigen baulichen und energietechnischen Mängel, die sich etwa durch Eisbildung an den Wänden im Winter darstellen, erscheint eine umfassende Sanierung dieses Turnsaalgebäudes dringend notwendig. Wann wird das Land Oberösterreich der Gemeinde Weyer die erforderlichen Mittel bereit stellen, damit diese das Schulgebäude so sanieren kann, dass die Lehrerinnen und Lehrer den Kindern wieder einen lehrplanmäßigen Unterricht, welcher im Fach Bewegung und Sport auch die Erziehung zur Hygiene umfasst, bieten können? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Regierungskommissär von Weyer, Hans Singer, hat am 13. April 2007 in einem E-Mail auf die besondere Dringlichkeit der Baumaßnahme im Turnsaalbereich hingewiesen, wir ziehen daher diese Maßnahme im Turnsaalbereich vor, und sie kann umgehend durchgeführt werden. Wir werden aus dem Gesamtbauprogramm der Schule Weyer den Turnsaal vorziehen, und er kann de facto umgehend durchgeführt werden, wenn die Gemeinde einen Antrag nach Paragraf 86 der Gemeindeordnung auf vorzeitigen Baubeginn einbringt. Die übrigen Maßnahmen sind so wie alle Schulbaumaßnahmen im oberösterreichischen Schulbauprogramm gereiht. 2009 ist Baubeginn in Weyer, daher können die Planungen für den Bau noch im heurigen Jahr aufgenommen werden. Abg. Moser: Zusatzfrage. Danke, das wird die Lehrer in Weyer und die Schüler freuen jetzt, diese Mitteilung von Ihnen. In dem Zusammenhang möchte ich aber insofern die Frage stellen, Sie sagen, lassen wir jetzt Weyer auf der Seite, Sie sagen Schulbauoffensive, wie schaut es aus mit einer Schulsanierungsoffensive in Oberösterreich? Und ich weiß schon, dass auch die Gemeindeabteilung oder die Gemeindereferenten davon betroffen sind, aber Sie als Präsident des Landesschulrates sind natürlich auch mit dieser Frage konfrontiert. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Die Schulbauoffensive in Oberösterreich ist zu 99 Prozent eine Schulbausanierungsoffensive, denn wir haben genügend Schulraum, wir haben veralterten Schulraum, den wir sanieren müssen. Und wenn ich noch einmal auf das Projekt Weyer zurück komme, so dürfen Sie nicht übersehen, dass die Gemeinde Weyer zwar seit geraumer Zeit diese Sanierung plant, dass sie aber am 29. Mai 2006 erst die endgültigen Kosten und die Planungen vorgelegt haben. Die ursprünglichen Kosten von 1.148.000 Euro wurden mit Eingabe vom 29. Mai 2006 auf 1.556.000 Euro erhöht, sodass das Projekt neu im Schulbauprogramm gereiht werden musste. Aber das gesamte Schulbauprogramm ist, ich glaube mit drei Neubauten, oder vier Neubauten ausgenommen, ein reines Sanierungsprogramm. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Moser: Noch eine Zusatzfrage, und zwar, gibt es beim Schulsanierungsprogramm oder Schulneubau, wie Sie es formuliert haben, auch Kriterien der Reihung, der Wertigkeit, die die hygienischen Rahmenbedingungen mit berücksichtigen? Weil wir wissen, wir haben oft alte Häuser, weil irgendwie hat sich ja auch die oberösterreichische Gesundheitskonferenz dafür ausgesprochen, dass Ziel 9 im Gesundheitsziel, ein Ausbau oder eine Favorisierung der Bereiche Hygiene, Gesundheit im Schulbereich umgesetzt werden soll. Gibt es da schwerpunktmäßig Reihungen, die das berücksichtigen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Abgeordnete, Sie müssen unterscheiden das Schulbauprogramm, das die Politiker beschließen, wird vorerst durch die Experten erarbeitet, und die Experten haben auf alle einschlägigen Gesetzesbestimmungen, wie auch dem Sanitärbereich, hier Rücksicht zu nehmen bei der Reihung, wenn es allerdings Zustände gibt, oder bauliche Zustände gibt, die irgend ein Gesetz nicht erfüllen lassen, insbesondere im Sanitärbereich, dann wird das als Sofortmaßnahme vorgezogen. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Frau Abgeordnete Kraler. Abg. Kraler: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Beim Schulbaugespräch vor fast einem Jahr im Juni 2006 wurde vereinbart, dass im Herbst 2006 ein weiteres Gespräch stattfinden soll, um für die zahlreichen, noch ausstehenden Schulbauprojekte auch Finanzierungen festzulegen. Landesrat Ackerl hat bereits erforderliche BZ-Mittel bereitgestellt, und er hat sie weiters am 13. Dezember 2006 schriftlich ersucht, einen Termin für das in Aussicht gestellte Folgegespräch festzusetzen. Meine Frage an Sie, wann werden Sie zum nächsten Schulbaugespräch einladen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Wir haben bei der Erhebung gesehen, dass das Problem für die nächsten Jahre deutlich größer ist, als wie es beim letzten Schulbaugespräch dargestellt wurde, wir haben daher jetzt auf der Expertenebene die Suche nach einem neuen Modell, auch vorzeitiger Baubeginne, mit Vorfinanzierungen erarbeiten lassen, diese Arbeiten werden in Kürze abgeschlossen sein, und es wird in den nächsten Wochen zur Fortsetzung des Schulbaugespräches kommen. Abg. Kraler: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Danke Herr Landeshauptmann. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Ing. Aspöck an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Das Land Oberösterreich verfügt über Dienststellen, die der Landeshauptmann als Zivildiensteinrichtungen anerkannt hat. Die Verkürzung des Zivildienstes von zwölf auf neun Monate hatte zur Folge, dass die Trägerorganisationen nun ein Viertel mehr Zivildiener anfordern müssen, und daher ein Mangel an Zivildienern eingetreten ist. Sehen Sie die Möglichkeit anstelle der beim Land Oberösterreich beschäftigten Zivildiener Vertragsbedienstete einzustellen, um damit einen Beitrag zum Ausgleich des Mangels an Zivildienern für die Einsatzorganisationen zu leisten? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann! Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter! Wir haben in Summe 19 Zivildiener in den Landespflege- und Betreuungszentren beschäftigt und haben 17 in den Kinderheimen eingesetzt, also keine unendlich große Zahl. Die Zivildiener werden nur für Hilfsdienste herangezogen, sie haben auch keine Ausbildung, und dürfen ja in der Pflege und Betreuung nicht mit arbeiten. Zurzeit haben wir noch kein Problem, weil wir zu den Zivildienern dazu auch noch viele junge Leute bei uns beschäftigt haben, die das sogenannte freiwillige Sozialjahr machen. Das sind junge Leute, die gewisse Berufsorientierung suchen, die noch zu jung sind für die Ausbildung, die auch in den Häusern mit arbeiten. Also, wir haben zur Zeit dort mit weniger Zivildienern kein Problem, weil die Zivildiener ja nicht an Stelle von Bediensteten arbeiten, sondern zusätzlich mithelfen. Dort haben wir aber auch die Leute, die im freiwilligen Sozialjahr mitarbeiten. Und natürlich, wenn es Probleme gäbe, würde das beim Dienstpostenplangespräch selbstverständlich berücksichtigt. Aber zurzeit, auch nach Rücksprache aufgrund der Anfrage, wird mir noch bestätigt, dass es kein Problem ist. Erste Präsidentin: Bitte Herr Ing. Aspöck! Abg. Ing. Aspöck: Ja, Zusatzfrage. Nach meiner Information sind es cirka 30 Zivildiener, die im Landesdienst beschäftigt sind? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Genau 36, 19 und 17! Abg. Ing. Aspöck: Ja, und der Trend ist halt feststellbar, bei den Hilfsorganisationen, dass immer mehr hauptamtliche Mitarbeiter angestellt werden, das kostet natürlich auch Geld. Wäre es da nicht sinnvoller, wenn man da im Bereich des Landes Oberösterreich hier sozusagen substituiert, statt Zivildiener eben dann in dem Bereich dann umschichtet, um da ein gewisses Kontingent frei zu machen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Das müssen die Häuser selber wissen, was sie brauchen, die Häuser führen Dienstpostenplangespräche, das ist immer meistens im Mai, Juni als Vorbereitung auf das Budget 2008 in dem Fall. Und da wird das Thema besprochen. Aber aufgrund Ihrer Anfrage habe ich mich erkundigt, und da wurde mir gesagt, wir haben 19 und 17 in den Kinderheimen, und wir haben zudem noch eine Größe, die sich aus dem freiwilligen Sozialjahr ergibt. Und die sind alle ungefähr im gleichen Bereich tätig. Wir haben viele junge Leute, die zu uns kommen, und sagen, wir möchten ein Jahr mitarbeiten zur Berufsorientierung, damit wir wissen, ob wir für einen Sozialberuf geeignet sind, oder nicht geeignet sind, zum Teil sind es Leute, die noch zu jung sind für den Sozialberuf, und die nutzen das. Die Summe Zivildiener, freiwilliges Sozialjahr geht sich aus. Wenn es sich nicht ausgeht, muss man beim Dienstpostenplangespräch eh daran arbeiten. Abg. Ing. Aspöck: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen dazu gibt es nicht. Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Die letzte Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Trübswasser an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Vorweg möchte ich betonen, dass die abgedruckte Version meiner Anfrage einige schwerwiegende und sinnstörende Tippfehler enthält, die im Original nicht waren, und ersuche dies zu entschuldigen. Nachdem sowohl im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP als auch in der vom Bundesminister Faymann am 26. März in Linz vorgestellten Verkehrsinfrastrukturliste für Oberösterreich für die umsteigfreie Verbindung der Mühlkreisbahn zu allen weiterführenden Verkehrsmitteln am Hauptbahnhof (die so genannte City-S-Bahn) kein Baubeginn, sondern wieder nur eine weitere Planungsphase von 2007 bis 2012 angesetzt ist, möchte ich in diesem Zusammenhang an Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter als zuständigen Referenten für öffentlichen Verkehr folgende Frage richten: Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, damit das Projekt City-S-Bahn, das zentrale Projekt für den öffentlichen Verkehr im Raum Linz, von der Planungsphase in die Umsetzungs-, respektive Verwirklichungsphase kommt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Trübswasser! Danke für diese Anfrage. Sie wissen, dass ich ein großer Verfechter und Unterstützer des Projektes City-S-Bahn bin, und ich darf Ihnen daher folgende Auskunft geben: Von Herrn Vizekanzler Molterer und Herrn Bundesminister Faymann wurde am 26. März 2007 das Investitionsprogramm der österreichischen Bundesregierung, denn bei der City-S-Bahn handelt es sich ja um ein Bundesprojekt, Zukunft auf Schiene und Straße, präsentiert. Der Oberösterreichische Landtag hat im Vorfeld dieser Präsentation die wichtigsten Infrastrukturprojekte für Oberösterreich zusammengefasst und an die Bundesregierung übermittelt. Das Investitionsprogramm der Bundesregierung sichert alle wichtigen Projekte bei der Verkehrsinfrastruktur in Oberösterreich. Das muss man zunächst einmal als wichtigen Erfolg unserer Bemühungen festhalten, auch wenn wir über die Zeitpläne noch verhandeln müssen. Wir fordern ja die Vorziehung des Projektes, Ausbau der Summerauerbahn, und sind auch bereit dafür Finanzmittel des Landes zur Verfügung zu stellen. Ich möchte nun im Detail auf den aktuellen Status des Projektes City-S-Bahn eingehen. Die City-S-Bahn soll die Mühlkreisbahn mit dem Linzer Hauptbahnhof verbinden. Wir haben mit dem Linzer Hauptbahnhof eine Nahverkehrsdrehscheibe errichtet, wo alle Verkehrsmittel miteinander verknüpft und gebündelt werden. Die Züge der ÖBB, die Linzer Lokalbahn, die Linzer Straßenbahn, und die Linzer Buslinien, sowie alle Regionalbuslinien, die nach Linz hereinführen. Lediglich die Mühlkreisbahn endet jetzt noch in Urfahr, was für viele Fahrgäste einen Nachteil bedeutet. Schon im Jahr 1998 hat der Bundesminister für Verkehr die ÖBB mit der grundsätzlichen Planung der City-S-Bahn beauftragt. Nach entsprechenden Vorarbeiten der Fachabteilung hat die Oberösterreichische Landesregierung am 4. März 2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Verkehrsdiensteleistungen auf der verlängerten Mühlkreisbahnstrecke bestellt werden sollen. Auch der Gemeinderat der Stadt Linz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Gestützt auf diese Beschlüsse hat die ÖBB eine Projektentwicklung für das Projekt City-S-Bahn durchgeführt. Land Oberösterreich, Stadt Linz und NAVEG waren eingebunden. Der Endbericht der ÖBB wurde im Juni 2004 vorgelegt. Es wurde darin eine konkrete Streckenführung und ein Betriebskonzept, vorgeschlagen. Die Planung sollte bis 2009 fertig gestellt werden. Das heißt, in der Original-ÖBB-Studie und –Planung ist genau dieser Zeitpunkt festgelegt, weil er eben von der Zeit her auch erforderlich ist. Die oberösterreichische Landesregierung hat den Endbericht der ÖBB-Projektentwicklung am 28. Juni 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass ein Beitrag von 20 Prozent der Baukosten geleistet wird. In der Folge hat es zwei Gipfelgespräche auf politischer Ebene gegeben. Beim zweiten City-S-Bahn-Gipfel am 17. November 2004 hat der damalige Verkehrsstaatssekretär Kukacka fest gehalten, dass die City-S-Bahn ein verkehrspolitisch sinnvolles und wirtschaftliches Projekt ist. Staatssekretär Kukacka hat für den Bund die Zustimmung abgegeben, dass die Planungen vorangetrieben werden. Die Errichtung der City-S-Bahn sollte nach Aussagen von Staatssekretär Kukacka, dem Generalverkehrsplan und den ÖBB-Planungen ab 2010 vorgenommen werden. Gestützt auf diese Festlegungen wurden dann bereits bauliche Vorleistungen, wie zum Beispiel die Errichtung eines Rohtunnels im Bereich des neuen Fachambulatoriums der Gebietskrankenkasse vorgenommen. Bei den konkreten Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund wurden dann jedoch Forderungen gestellt, die beim Land Oberösterreich nicht akzeptiert werden konnten. Der Bund verlangte, dass sich das Land finanziell an jenen Grundstückskosten beteiligen müsse, wo die Grundstücke bereits einer ÖBB-Tochtergesellschaft gehörten. Der Bund verlange weiters, dass das Land an den Betriebsführungskosten der ÖBB-Infrastruktur sich beteiligen müsste. Ich bin hier mit dem Herrn Landeshauptmann und Finanzreferenten einer Meinung, dass es unvorstellbar ist, dass vom Land Beiträge zu Grundstückserwerbskosten von einer ÖBB-Tochter übernommen werden, das bereits der ÖBB gehört. Die ÖBB haben sich vorgestellt, wir kaufen die Trasse, die sie schon hat, ihnen ab, und schenken sie ihnen wieder zurück. Und ich glaube, solche Dinge sind nicht vertretbar. Die Trasse ist vorhanden, sie gehört der ÖBB und daher soll dort auch rasch die City-S-Bahn errichtet werden. Um diese Meinungsverschiedenheiten mit dem Bund abzuklären, habe ich Anfang Jänner des Jahres 2006 vorgeschlagen, ein neuerliches politisches Gipfelgespräch durchzuführen. Der Landeshauptmann Dr. Pühringer hat dazu gefordert, dass Verhandlungstermine mit dem Bund nur in seiner Anwesenheit durchgeführt werden dürfen. Ein Schreiben von Landeshauptmann Dr. Pühringer an Staatssekretär Kukacka mit einer Reihe von konkreten Verhandlungspunkten blieb offenbar unbeantwortet, es ist auch Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer nicht mehr gelungen vor den Nationalratswahlen einen Termin für das Gipfelgespräch zustande zu bringen. In der Resolution des Landtages vom 19. März nun wurde das Projekt der Verbindung der Mühlkreisbahn mit dem Hauptbahnhof als eines der wichtigen Infrastrukturprojekte Oberösterreichs aufgelistet. Im Investitionsprogramm der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur ist festgehalten, dass die Plnaung der City-S-Bahn bis 2009 fertig gestellt wird, plangemäß, das Programm hält also an den bisherigen Festlegungen fest, dass die Planungen bis 2009 abgeschlossen werden müssen. Wir werden alles unternehmen, dass es zum geplanten Baubeginn 2010 kommt. Dieses Mal haben wir die Unterstützungsresolution für die Summerauerbahn in der Landtagssitzung, in der nächsten Landtagssitzung werde ich die konkreten Schritte für die Umsetzung der City-S-Bahn auch einbringen, und ich ersuche auch hier um massive und gemeinsame Unterstützung, denn die, ich will nicht sagen Querschüsse, Fragen, Verlangsamungen, Tempobremsen kommen aus allen Ecken und Enden, und ich glaube wir sind davon fest überzeugt, dass die City-S-Bahn ein gutes, ein wichtiges Projekt ist, und daher auch von den österreichischen Bundesbahnen und der Österreichischen Bundesregierung möglichst rasch auch realisiert werden soll. Erste Präsidentin: Danke. Haben Sie eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Trübswasser: Viele, Frau Präsidentin! Danke. 1994 hat die unendliche Geschichte der City-S-Bahn mehr oder weniger begonnen. Dann kam es zur Prognos-Studie. 1999 Grobplan der City-S-Bahn. 2000 sagt Verkehrsreferent Haider, Garantie für die City-S-Bahn. Am 3.6.2001 hat Verkehrsreferent Haider einen Fahrplan für die City-S-Bahn vorgestellt. Bis 2003 Verlängerung unterirdisch bis zum Lindbauer. 2004 bis 2007 Aus- und Neubau der Eisenbahnbrücke, bis 2010 Lückenschluss über Krankenhausviertel und ORF bis zum Hauptbahnhof. 26.3.2007, Sie haben es erwähnt, Prioritätenreihung durch Minister Faymann, Kategorie: Projekt außerhalb der Rahmenplanperiode bis 2012. City-S-Bahn. Was, Herr Verkehrsreferent, macht Sie so optimistisch, und was unterscheidet die jetzige Situation von 1994? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Die jetzige Situation zu 1994 unterscheidet sich dadurch, dass wir seit 1998 ein eigenes Ressort öffentlicher Verkehr haben. Das hat es damals nicht gegeben, das war ein Anhängsel des Straßenbaus. Das muss man wissen. In dieser Zeit ist natürlich der öffentliche Verkehr nicht forciert worden als er ein Teil des Straßenbaus und Bauressorts gewesen ist. Der Unterschied ist auch, dass ich wirklich ein Anhänger der City-S-Bahn bin. Sie wissen ja sehr gut von Ihrem Koalitionspartner ÖVP, dass es da immer ein Auf und Ab gibt. Es hat Resolutionen für die City-S-Bahn gegeben, es hat Bestrebungen gegen die City-S-Bahn gegeben. Faktum ist, dass unter Staatssekretär Kukacka 2002, 2003, 2004, die City-S-Bahn von Baubeginn 2007 bis 2010 auf Baubeginn 2010 bis 2012 verschoben wurde. Es hat nicht der Verkehrsreferent des Landes Oberösterreich getan, sondern das hat die Bundesregierung mit dem zuständigen Staatssekretär Kukacka getan, denn im ersten Generalverkehrsplan unter Bundesminister Forstinger war sowohl die Summerauer Bahn als auch die City-S-Bahn mit Baubeginn 2007 drinnen. Und die zweite schwarz-blaue Regierung hat dann beide Projekte auf Zeitpunkt 2010 bis 2012 zurückgereiht. Ich bin deswegen so fest davon überzeugt, weil es einfach ein wichtiges Projekt ist und weil wir vom Land Oberösterreich im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern ja bereit sind, bei diesem Projekt 20 Prozent der Baukosten zu übernehmen. Wir haben uns verpflichtet und die Regierungsbeschlüsse liegen vor 2004, 2006, dass wir 40 Prozent der Planungskosten entsprechend unserem Vertrag und 20 Prozent der Baukosten übernehmen. Das steht außer Streit und werden jetzt auch die ganz konkreten Schritte wie wir wieder an den Bund herantreten, wir noch einmal der ÖBB und dem Bund die entsprechenden Verträge übermitteln. Wir haben das alles schon getan. Es gibt ein Bestellkonzept, es gibt ein Betriebsführungskonzept und es gibt den Beschluss der Landesregierung, das zu finanzieren. Nur zurückgekommen unterschrieben von der ÖBB und vom Verkehrsministerium ist es bis heute nicht. Und daher ist es notwendig, dass wir die Gespräche wieder aufnehmen. Ich werde mich mit dem Landeshauptmann hier verständigen. Ich verstehe, dass er als Finanzreferent immer dabei sein will. Er kann auch die Verhandlungsführung so wie in der Vergangenheit gerne übernehmen. Vielleicht kriegen wir dann die Termine Verkehrsminister mit Finanzminister leichter und schneller. Bei der letzten Regierung haben wir ein Jahr lang keinen Termin bekommen. Das möchte ich ausdrücklich noch einmal festhalten. Aber ich werde meine ganze Kraft für dieses Projekt einsetzen und wir werden unseren Anteil ganz sicherlich erfüllen. Und in der Konstellation Willi Molterer, Oberösterreicher als Finanzminister, und Werner Faymann als Verkehrsminister, bin ich fest davon überzeugt, dass wir dieses Projekt realisieren werden. Erste Präsidentin: Danke. Abg. Trübswasser: Herr Verkehrsreferent! Ich finde es ja nahezu schon wirklich beeindruckend Ihr Optimismus und vor allem das Nichtsehen von Realitäten. Wenn ich in der Zeitung Ihr Inserat gesehen habe, was Sie alles durchgesetzt haben, die City-S-Bahn unter jenen Projekten, die durchgesetzt wurden, dann habe ich mich wirklich eines gefragt, ich habe das etwas zynisch schon gesehen, angesichts der Realitäten, wo steht, Projekt außerhalb der Rahmenplanperiode bis 2012 City-S-Bahn. Und wenn man dann davon sprechen kann, dass man etwas durchgesetzt hat, das halte ich also wirklich für blanken Zynismus. Ich frage jetzt in Richtung Realität. Welches Ausstiegsszenario haben Sie, nach dem jetzt nach 13 Jahren, wo praktisch null weitergegangen ist, wo wir wieder dort stehen, wo wir 1994 gestanden sind, welches Ausstiegsszenario haben Sie, dass der öffentliche Verkehr im Großraum Linz bei Nichtkommen von der City-S-Bahn nicht kollabiert in einer Art und Weise, wie wir sie in einer mittelgroßen Stadt in Europa bisher noch nicht erlebt haben? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Kollege Trübswasser! Ich weiß nicht woher Sie Ihre negative Energie und negative Einstellung haben. (Abg. Trübswasser: Ihre Politik Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.) Denn das City-S-Bahn-Projekt, dass ja ein Bundesprojekt ist, ist ja 2004 fertig geplant worden und liegt ja fix und fertig auf dem Tisch. (Abg. Trübswasser: Eben.) Das was jetzt noch fehlt, ist die Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund. Und ich gehe davon aus, dass mit einem Finanzminister Molterer besser zu verhandeln ist als mit dem Finanzminister Grasser. Wir sind ja schon bei Gorbach und Grasser gesessen Summerauer Bahn und City-S-Bahn zu finanzieren. Und der Bund wollte einfach enorme Beiträge sowohl bei der Summerauer Bahn als auch den Überschmäh, sage ich einmal, bei der City-S-Bahn, dass wir die Trasse, die der ÖBB gehört, kaufen und der ÖBB wieder schenken. Und ich gehe fest davon aus, dass das der Finanzminister Molterer so nicht mehr handhaben wird, sondern dieses Projekt unterstützen wird, damit wir nicht kollabieren. Im Großraum Linz haben wir ja die ganz wichtige Straßenbahn Harter Plateau. Die ist ja auf Schiene. Das ist kein Bundesprojekt, das ist ein Landesprojekt. Das wird in diesem Jahr noch eingereicht. Im September wird die Einreichung sein, im Frühjahr, Sommer nächstes Jahr der Baubeginn. Und das ist die ganz wichtige Maßnahme für Linz. Die Straßenbahn Harter Plateau wird 3,3 Millionen Fahrgäste im Jahr transportieren, die City-S-Bahn 1,7 Millionen, wenn man die ganze Mühlviertler Strecke dazu gerechnet hat. Also zwei Drittel der künftigen Kapazität, der zusätzlichen Kapazität im öffentlichen Verkehr wird die Straßenbahn Harter Plateau abdecken. Es kommen auch aus dem Bereich Linz-Süd zwei Drittel der täglichen Einpendler nach Linz und die Mühlkreisbahn ist die Verbindung des Mühlviertels, des oberen Mühlviertels, direkt in den Hauptbahnhof hinein. Ich lasse mich von negativen Anfragen, negativen Erwartungshaltungen, negativen Darstellungen, nicht bremsen. Ich sage das ganz klar, ich zähle auf Ihre Unterstützung Herr Verkehrssprecher, wenn es um die Finanzmittel geht, wenn es um die gemeinsamen Aktivitäten geht. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie nicht mein Inserat zynisch gefunden haben und auch nicht das gleiche Inserat der ÖVP wirklich als zynisch empfunden haben, sondern sich gefreut haben. Das waren idente Inserate. (Unverständlicher Zwischenruf Landesrat Anschober) Nein, in der Farbe waren sie einen Hauch unterschiedlich in der Farbe. Für die Menschen schwer zu unterscheiden, sondern dass sie wirklich, ich gehe davon aus, dass Ihnen die City-S-Bahn ein Anliegen ist und dass ich auf Ihre Unterstützung zählen kann. Ich werde sie nach besten Kräften betreiben. Wenn es nach dem Oberösterreichischen Landtag geht, muss das eine einstimmige Sache sein, denn bei den Schienenprojekten hat es ja einstimmige Beschlüsse gegeben. Und ich schaue jetzt, dass ich diese Gunst der Stunde auch nütze und gemeinsam mit dem Landeshauptmann wirklich Nägel mit Köpfen machen kann. Und wir werden in der nächsten Sitzung die entsprechenden Schritte, Pläne und Vorgangsweisen einreichen. Dieses Mal haben wir es für die Summerauer Bahn, nächstes Mal für die City-S-Bahn. Ich werde alles tun, dass der Zeitplan hält und dass sie auch wirklich gebaut wird. Abg. Trübswasser: Wir helfen Ihnen gerne Herr Verkehrsreferent. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich baue darauf. Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshautpmann-Stellvertreter Haider! Koordinierte Verkehrspolitik in Oberösterreich scheint sehr schwierig zu sein. Seit 30 Jahren gibt es unterschiedliche, in Epochen Inserate, dass eine vierte Linzer Donaubrücke kommt. Seit jetzt 13 Jahren gibt es das City-S-Bahn-Projekt, das damals der freiheitliche Stadtrat entwickelt hat. Jetzt stehen wir vor einer Landtagssitzung, die dann beginnen wird mit einem Dringlichkeitsantrag, dass das Land Oberösterreich 100 Millionen Euro für eine Vorfinanzierung, Mitfinanzierung der Summerauer Bahn in die Hand nimmt. Bei der nächsten Sitzung bekommen wir einen neuen Antrag offensichtlich zur Mitfinanzierung oder anderen Gestaltung der City-S-Bahn. Was wirklich störend und ärgerlich ist, wenn man ein Beispiel in der Steiermark oder Kärnten nimmt, dort gibt es einen Vertrag betreffend der Koralmbahn und die wird dann vom Bund auch fristgerecht gebaut. Wir haben weder einen Vertrag zur Summerauer Bahn, noch einen Vertrag zur City-S-Bahn und wir haben in Oberösterreich vor allem keinen Generalverkehrsplan, damit wir einmal eine Gesamtsicht der notwendigen Projekte haben. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider, woran und an wem scheitert in Oberösterreich die Vorlage eines Generalverkehrsplanes? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Danke Frau Präsidentin. Ich freue mich, dass ich heute so breit Stellung nehmen kann. Lieber Klubobmann, du bist ein bisschen schlecht informiert, denn du hast als Abgeordneter in diesem Haus sehr wohl einen Vertrag mit der ÖBB mitbeschlossen. Wir haben einen Planungsvertrag (Abg. Mag. Steinkellner: Wann?) und einen Realisierungsvertrag für 20 Schienenprojekte in Oberösterreich. Unter diesen 20 Projekten ist die Summerauer Bahn und die City-S-Bahn enthalten. Wir haben sehr wohl einen Vertrag. In deinem so geliebten Koralmtunnelvertrag steht drinnen, Realisierung bis 2028, also toi, toi, toi für diese Verträge. Wir haben einen ganz einen konkreten Vertrag abgeschlossen als Land Oberösterreich und auf diese Einhaltung dieser Verträge pochen wir auch. Und das ist ja auch der Grund, warum in Oberösterreich kein Projekt gestrichen wurde. In anderen Bundesländern, wo eben keine Verträge da sind, gibt es Streichungen und Kürzungen und Schiebungen von Projekten. Uns ist es ja mit vereinten Kräften gelungen, das für Oberösterreich zu verhindern. Und ich glaube einfach, dass wir wirklich diese gemeinsame Kraft auch für unsere Schienenprojekte nützen sollen. Woran es liegt, dass es immer noch keinen Generalverkehrsplan für Oberösterreich gibt, glaube ich, ist der Umstand, dass wir eben einen Entwurf bekommen haben, der sowohl den öffentlichen Verkehr zum Inhalt hat, aber keine Straßenprojekte. Und ich glaube, das ist ja etwas, was dich nicht zufriedenstellt, soweit ich die Debatte verfolge und teilnehme. Ich bin mit dem Teil öffentlicher Verkehr sehr zufrieden, aber wenn man einen Generalverkehrsplan möchte, wäre es sicher sinnvoll, wenn auch die Straßenprojekte entsprechend nach Prioritäten gereiht enthalten sind, dann hat man einen guten gemeinsamen Überblick und eine klare Abstimmung. Und das glaube ich, ist die Ursache. Abg. Mag. Steinkellner: Also es scheitert an der ÖVP? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das ist dein richtiger Schluss. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Schwarz bitte. Abg. Schwarz: Sehr geehrter Herr Landeshautpmann-Stellvertreter! Ich höre Ihre optimistischen Worte sehr wohl, allein mir fehlt der Glaube. Und auch wenn ich daran glaube und ich glaube, es ist auch wichtig, wenn man die Debatte verfolgt und immer wieder, wie Sie auch richtig erwähnt haben, die zusätzlichen Ideen, die da eingebracht werden. Und ich als Mühlviertlerin, nämlich fast am Ende der Mühlkreisbahn, bin natürlich sehr, sehr interessiert daran, dass sie wirklich angebunden wird. Welche Überlegungen haben Sie, die Mühlkreisbahn als beste Regionalbahn Österreichs und das muss einmal gesagt sein, auch wenn es immer wieder heißt, da fahren keine Leute, sie ist die beste Regionalbahn Österreichs, wenn die nicht mit der Bahn an den Hauptbahnhof angebunden wird, was haben Sie für Überlegungen? Und wenn sich das noch länger verzögert, wird das für die Mühlkreisbahn auch so schwierig, was haben Sie sich überlegt, hier raschest eine Verbesserung für die Pendlerinnen und Pendler, die auf der Bahn fahren, zu erreichen? Erste Präsidentin: Bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Abgeordnete! Ich teile auch Ihre negative Einstellung nicht. Ich weiß nicht, was mit den Grünen im Augenblick los ist, weil sie zum öffentlichen Verkehr so negative Wortmeldungen liefern. Abg. Schwarz: Ja weil sich nix rührt. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Nein, weil nichts weitergeht. Auf der Mühlkreisbahn haben wir die neuen Desiro-Fahrzeuge bekommen, wir haben den neuen Fahrplan bekommen, wir werden jetzt die Bahnsteige alle geschlossen auf 50 Zentimeter Höhe barrierefrei anheben, wir haben ein regionales Verkehrskonzept für den Bezirk Rohrbach. Abg. Schwarz: Wo die Mühlkreisbahn die Hauptstrecke ist? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Natürlich als Hauptstrecke durchgeführt. Sie wird sehr gut angenommen. Wir haben steigende Fahrgastzahlen und wir müssen sogar das Angebot auf der Mühlkreisbahn ausbauen. Also wir haben eine sehr positive Entwicklung auf der Mühlkreisbahn und haben immer so negative Anfragen von Ihnen dazu. Ich kann nur sagen, (Abg. Schwarz: Es steht am Ende an in Urfahr. Sie haben es selber gesagt, Herr Landeshauptmann-Stellvertreteter.) am Ende ist das Ende, das ist logisch. Da haben Sie völlig Recht. (Abg. Schwarz: Aber Sie stehen in Urfahr an.) Irgendwo hört auch die Mühlkreisbahn auf, das ist richtig, in Aigen-Schlägl oben. Aber das Angebot (Abg. Schwarz: Nein, in Linz.) an Zügen ist deutlich verbessert worden, das Intervall ist deutlich verdichtet worden. Die Fahrgäste nehmen das Angebot sehr gut an. Die neuen Fahrzeuge sind super, die Hälfte davon hat das Land Oberösterreich übernommen. Wir haben schon bezahlt gehabt, haben wir drei Jahre warten müssen, wir haben uns dann die Zinsen behalten. Es werden zusätzliche neue Fahrzeuge kommen, aber ein Alternativ- und ein Negativszenario was ich tue, wenn die Mühlkreisbahn nicht verlängert wird oder nicht fährt, habe ich nicht, weil ich als Verkehrsreferent in Oberösterreich keine Eisenbahn einstellen werde. Ich sage das ganz klar. Ich kann das auch nicht. Ich werde aber negative Stellungnahmen und alles tun, dass das nicht stattfindet. Wir haben mit den Österreichischen Bundesbahnen Verträge für sechs Regionalbahnen bis 2017, Gott sei Dank, Günther Steinkellner, gute Verträge bis 2017, daher ist auch keine einzige Regionalbahn in Österreich, in Oberösterreich, eingestellt worden, im Gegensatz zum restlichen Österreich. Und ich werde mich weiterhin voll engagieren, dass unsere Bahnen ausgebaut werden, ganz besonders auch für unsere Mühlkreisbahn. Ich zähle auf Ihre Unterstützung. Machen Sie nicht so viel Ängste den Menschen, was tun wir wenn das nicht kommt, sondern helfen Sie mir, helfen Sie mit. Abg. Schwarz: Aber präventiv darf man schon denken, oder? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das wird nicht einfach, die starke ÖVP aus dem Bezirk Rohrbach und die Grünen aus dem Bezirk Rohrbach gemeinsam mit mir, dass das rasch realisiert wird. Das ist der richtige Weg. Und geben Sie uns positive Inputs und frustrieren Sie uns nicht und machen Sie uns nicht Angst. Sie können es eh anders auch. Und ich wünsche mir einfach wirklich eine positive Unterstützung und positive Energien für die Projekte des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Strugl bitte. Abg. Mag. Strugl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben die Frage von Herrn Klubobmann Steinkellner, warum es noch kein Generalverkehrskonzept gibt, sinngemäß auch damit beantwortet, dass es an der ÖVP liegt. Sie wissen, dass die Beilage derzeit im Hause beraten wird. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses gehört Ihrer Fraktion an. Ich frage Sie: Ist Ihre Fraktion bereit, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes sehr rasch diesen Plan zu beschließen? Die ÖVP wäre dazu bereit. Also ist das in Ihrem Sinne? Dann hätten wir nämlich ein solches Generalverkehrskonzept. Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das kann ich gerne beantworten, Herr Klubobmann. Ich bin froh, dass auch Sie heute positive Signale aussenden. Wenn unserem Antrag, die ursprüngliche Straßenliste nach Prioritäten wieder mithineinzunehmen, sie war ja im Entwurf drinnen und ist auf irgendwelchen Wegen wieder herausgekommen, wenn also dieser Zusatzantrag mitbeschlossen wird, können wir sehr rasch das Konzept beschließen, sonst beschließen wir einen Torso, der ja kein Generalverkehrskonzept, sondern ein Teilverkehrskonzept ist. Und ich habe der ÖVP keine Schuld gegeben, das war der Kollege Steinkellner, der das Wort ÖVP gesagt hat. Ich habe es nicht gesagt, ich habe nur gesagt, er hat vielleicht Recht. Abg. Mag. Strugl: Das war sehr aufschlussreich. Danke. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Aber noch einmal, mit den Straßenprojekten nach Prioritäten gereiht, ergibt es ein gutes Generalverkehrskonzept und das würden wir sicherlich rasch beschließen können. Abg. Mag. Strugl: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Wortmeldung mehr. Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Danke für Ihre freundliche Unterstützung Frau Präsidentin. Erste Präsidentin: Bitte sehr. Die Fragestunde ist damit geschlossen. Ich bitte den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Ich darf den Eingang zur heutigen Sitzung bekanntgeben. Das ist die Beilage 1133/2007, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2007 – 2011. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1142/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Schaffung des Berufsbildes "Kindergartenhelfer/in". Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1143/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Qualitätsverbesserung in Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1144/2007, das ist die Beilage zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode, personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2008, Übersicht über die weitere Entwicklung. Diese Beilage wird dem Kontrollausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1154/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1155/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1156/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1157/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Transparenz der Projekte im Rahmen der Kulturhauptstadt Linz 2009. Diese Beilage wird dem Kulturausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1158/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend einen Vertrag zur Absicherung der Errichtung des Linzer Westrings, wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1159/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Maßnahmen zur Grundstücksbereitstellung für die Ostumfahrung Linz, wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1160/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Ersuchen der Oö. Landesregierung an den Bundesrechnungshof für eine Prüfung der gemeindeeigenen Gesellschaften der Gemeinde Pasching, wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1161/2007, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend ein Konzept zur Vermeidung von Diskriminierung homosexueller Partnerschaften, wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1162/2007, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Verbesserung der Herzinfarktversorgung in Oberösterreich, wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer für die Verlesung des Eingangs und der Beilagen, die wir wie immer entweder auf Ihren Plätzen aufgelegt haben oder die Sie auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt bekommen haben. Wir beginnen mit der Behandlung der Dringlichkeiten. Wir wenden uns der Beilage 1154/2007 zu. Hier schlagen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vor, sie keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend eine Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Oberösterreichische Landtag erlebt heute, und das freut mich ganz besonders, einen wahren Schritt der demokratiepolitischen Emanzipation in Fragen der Dringlichkeit. Es muss mit der neuen Bundesregierung zusammenhängen, dass es plötzlich wiederum möglich ist, dass SPÖ-Initiativen, wenn sie oberösterreichische Anliegen betreffen, auch wiederum entsprechende Unterstützung erhalten. Ich bedanke mich wirklich dafür, ob es jetzt hier um die Vorfinanzierung der Summerauer Bahn geht, ob es beim zweiten um die Bleibemöglichkeit für Asylanten, die nicht abgeschoben werden sollen, oder im dritten Bereich in der Frage der Fachhochschulen geht, dass wir wirklich zur Dringlichkeit kommen und oberösterreichische dringliche Anliegen an den Bund herantragen. Meine Damen und Herren! Am 19. März dieses Jahres hat der Oberösterreichische Landtag einen Sonderlandtag abgehalten, in dem Straßen- und Schienenprojekte gefordert wurden vom Bund und dass die Zusagen eingehalten werden. Nach dem Infrastrukturplan, der von Minister Faymann am 26. März 2007 vorgestellt wurde, wurden auch alle zugesagten Projekte fixiert, allerdings mit einem Pferdefuß, den wir als Sozialdemokraten sofort angesprochen haben. Es kann nicht sein, dass die Summerauerbahn laut Plan 2011 begonnen und erst 2017 fertig gestellt wird, während die Straße, die S 10, bereits 2015 in Betrieb gehen sollte. Wir haben deshalb heute einen Antrag eingebracht - und ich bedanke mich bei ÖVP und Grünen für diese gemeinsame Vorgangsweise an die Bundesregierung - , um in Verhandlungen zwischen Oberösterreich, der Steiermark und der Bundesregierung eine Vorziehung der Summerauerbahn, der Pyhrnbahn zu erreichen, sodass wir faktisch bereits 2008 mit dem Projekt beginnen können und 2014, also längstens ein Jahr vor Fertigstellung der S 10, mit der Summerauerbahn in Betrieb gehen können. Wir haben die Beträge, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr wohl offen gelassen, weil es in den Verhandlungen letztendlich auszuverhandeln ist, wie viel Oberösterreich bezahlen soll. Aber eines ist diesem Landtag auch mit diesem Beschluss sehr klar: Das Ziel muss erreicht werden. Und das Ziel ist, dass 2008 begonnen und längstens 2014 mit der Summerauerbahn die Bauaktionen beendet sein müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden selbstverständlich im Sinne des öffentlichen Verkehrs schon als nächsten Schritt die City S-Bahn intensiv angehen. Wir werden alles unternehmen, auch dabei mit dem Bund in den Verhandlungen Bestmögliches zu erreichen. Auch hier wird man diskutieren müssen, diese 20 Prozent, wie schaut es mit den Grundstücksflächen und so weiter aus. Es wird der Bund ein Entgegenkommen zeigen müssen, aber auch dieses Signal soll von diesem Landtag hier ausgehen für den öffentlichen Verkehr und schon in der nächsten Landtagssitzung gesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass Einstimmigkeit herrscht. Ich lade aber alle ein, das ist nur die Resolution, das gemeinsame Anliegen gemeinsam zu verfolgen. Wir sollten wirklich nicht gegeneinander in Oberösterreich streiten, sondern wir sollten miteinander uns gegenüber dem Bund durchsetzen. In diesem Sinne für die Menschen entlang der S 10, entlang der Summerauerbahn wünschen wir uns, dass eine Verlagerung auf die Schiene passiert und nicht auf die Straße, dass Lärm und Umweltbelastungen rechtzeitig bereits dadurch reduziert werden. Denn das ist dann ein wesentlicher Beitrag für Lebensqualität und für die richtige Entwicklung der Verkehrspolitik in Oberösterreich. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Dringlichkeitsanträge betreffend die Summerauerbahn und das Bleiberecht für Asylwerber sind klassische Beispiele dafür, Kollege Frais, dass wir etwas versuchen zu reparieren, was auf Bundesebene verbockt worden ist. In beiden Fällen versuchen wir, und da bin ich sehr froh, dass die Initiative von dir ausgegangen ist, dass wir im Falle des Bleiberechts, dass es ein Schulterschluss der beiden Großparteien ist, die ja letztendlich die Verantwortung dafür tragen, dass wir diesen Dringlichkeitsantrag stellen müssen, um halbwegs etwas zu reparieren, was nicht in Ordnung ist. Bei der Summerauerbahn komme ich zur ähnlichen, unendlichen Geschichte wie bei der City S-Bahn. 1999 haben die ÖBB verlauten lassen, dass ein zweigleisiger Ausbau geplant sei. 2001 hat Verkehrsreferent Haider zufrieden gesagt, sich in der Zeitung zufrieden geäußert: Ausbau zwischen 2007 und 2011. 2005 hat Staatssekretär Kukacka gesagt: Das Projekt wird vorgezogen. 2005 ebenfalls der Abgeordnete Walch: Mit unserer Regierungsbeteiligung wird endlich was umgesetzt. Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass der Baubeginn 2011 sein soll. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das hat die Bundesregierung gemacht. Bitte das schon erwähnen!") Das haben verschiedene Bundesregierungen gemacht, ja und (Unverständlicher Zwischenruf) jetzt stehen wir davor, dass die Bundesregierung 2011 plant, mit dem Ausbau zu beginnen. Was wir hier in Oberösterreich versucht haben, war, dass wir eine Priorität für die Schiene erreichen. Das ist nicht gelungen. Bei unserem Antrag, was die Infrastrukturprojekte Schiene betrifft, hat sich die SPÖ geweigert, mitzustimmen. Das wäre ein deutliches Signal gewesen, dass wir in der Misere, in der wir stecken, in dem zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wir tatsächlich etwas unternehmen müssen. Sonst ersticken wir im Verkehr. Geschätzte Damen und Herren! Wir haben versucht in den letzten Wochen eine Einigung darüber zu erzielen, wie wir die zu erwartende Verkehrsbelastung auf der Nord-Süd-Achse auf die Schiene bringen, bevor die S 10 in Angriff genommen wird, bevor es einen Ausbau auf der Straße gibt. Wir wissen alle, dass Verkehre, die einmal auf der Straße sind, nur schwer zurück auf die Schiene zu bringen sind. Was wir hier versuchen und ich bin froh, dass es hier eine Einigkeit wenigstens gegeben hat, dass wir durch eine Mitfinanzierung eine vorzeitige Beendigung der Ausbaumaßnahmen auf der Summerauerbahn zustande bringen. Wir wissen, dass hier große Kapazitäten möglich sind und wir wissen, dass ein großer Bedarf in Zukunft sein wird. Wir haben uns im Ausschuss gestritten mit Verkehrsreferent Haider. Er meinte, die Gefahr einer Verkehrslawine, wie es die Asfinag sieht, sei nicht so groß. Ich glaube schon. Im Wesentlichen wird es eine zweistellige Zuwachsrate sein, die uns auf der Straße an Transitverkehr droht und wenn wir da nicht entgegensteuern, werden wir die Konsequenzen tragen müssen. Verkehrsreferent Haider hat ganz richtig gesagt, und zwar am 8. Juni 2004: Mit der Bahnoffensive müssen wir die Verkehrslawine einbremsen. Was in der letzten Zeit passiert ist und das bedaure ich sehr, dass sich der Verkehrsreferent eher zum Anwalt für die Straßenbauprojekte gemacht hat als für die Schienenprojekte. Das bedaure ich sehr. Ich gestehe Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl zu, dass er als Straßenbaureferent sich für die Straßen stark macht, ist klar, aber warum die SPÖ die bessere Straßen- und Autofahrerpartei geworden ist, ist mir persönlich unklar. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Darum diskutieren wir heute den Antrag!") Ich hoffe, dass dadurch eine gewisse Korrektur stattfinden wird und der Verkehrsreferent vermehrt in Zukunft die Anliegen des öffentlichen Verkehrs vertreten wird. Wir brauchen eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs, denn die Zuwächse, die die Mobilitätswünsche der Bevölkerung, die Notwendigkeiten an Mobilität und der Warenverkehr bringen wird, die können wir auf der Straße nicht bewältigen, weil es auch um den Schutz der Anrainerinnen und Anrainer geht. Es ist ja nicht nur so, dass wir neue Kapazitäten in unendlicher Menge zur Verfügung haben. Es geht ja auch letztlich darum, dass wir an die Grenzen des Machbaren stoßen, was den Straßenverkehr betrifft und vor allem an die Grenzen des gesundheitlich Verträglichen. Davon war heute auch schon die Rede. Letztlich und das ist mein letzter Satz: Ich glaube nicht, dass die Verkehrslawine, die auf uns zurollt, ein Tsunami ist, gegen den wir nichts unternehmen können. Wir können sehr wohl etwas tun und hier ist der öffentliche Verkehr, so wie Verkehrsreferent Haider in der Vergangenheit gesagt hat, ein ganz wichtiges Element, um diese Frage zu bewältigen. Ich hoffe, dass die Wertigkeit in Zukunft so sein wird, ÖV vor Straßenbau. Ich danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke schön. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Magister Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Zu diesem Antrag gibts von der ÖVP ein lautes und auch ein doppeltes Ja. Doppelt in dem Sinn, dass wir der Dringlichkeit, aber auch dem Inhalt, der dann in diesem Antrag steht, nämlich dem möglichst raschen und damit vorgezogenen Ausbau der Summerauerbahn zustimmen. Die Dringlichkeit ist gegeben. Die Geschichte wurde heute ja schon mehrfach angesprochen und erläutert, weil nach diesem Kampf Oberösterreichs gegen die zumindest zeitlichen Zurückreihungspläne des neuen Infrastrukturminister Faymanns, was unsere Straßen- und Schienenprojekte anlangt, der in großen Bereichen vom Erfolg beschieden war und sich auch der Einsatz des gesamten Landes, mit dem Landeshauptmann und dem Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl an der Spitze, gelohnt hat, gibt es trotzdem in diesem Infrastrukturprojekt neben all der Freude, die wir haben, einige Wermutstropfen. Und einer dieser Wermutstropfen ist, dass die Summerauerbahn jetzt in diesem Plan mit einer Zeitschiene drinnen steht, die uns Oberösterreicher nicht zufrieden stellen kann. Daher ist es dringend, dass wir uns jetzt so unmittelbar nach diesem Infrastrukturpaket auch dafür einsetzen und darum kämpfen, dass wir hier einen vorzeitigen Baubeginn, so wie wir es gemeinsam wollen, 2008 bekommen. Wir müssen also jetzt handeln. Landläufig ist bekannt, dass zwischen Straße und Schiene verschiedene Unterschiede sind, die Schiene im Vorteil ist. Insbesondere deshalb, weil es dann, wenn es schwierig wird, wenn es rutschig auf der Straße wird, das Schleudern schneller stattfinden kann als es auf der Schiene ist. Ein bisschen einen Schleuder- oder Schlingerkurs zumindest hat man schon bei der SPÖ in dieser Frage feststellen können. Denn wenn euch dieses Anliegen so dringlich ist, es hat im letzten Landtag, im Sonderlandtag, der angesprochen wurde, verschiedene Anträge gegeben, einen unter anderem, der explizit nur die Schienenprojekte für unser Land beinhaltet hat. Da haben alle Fraktionen, fast alle Fraktionen zugestimmt, die SPÖ damals, ich weiß nicht aus welchen inhaltlichen Gründen, nicht. ((Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Der Grund ist im Antrag drinnen gestanden!") Da ist die Summerauerbahn drinnen gewesen und so weiter. Jetzt ist es halt heute so weit. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais.) Daher, lieber Klubobmann Frais, du hättest dir deinen etwas übertriebenen und mit vielen Schnörkeln ausgestatteten Exkurs, Richtung, ich weiß nicht, wie du es genannt hast, Demokratieerwachen im Landtag, das finde ich etwas obskur, ehrlich gesagt, das hättest du dir sparen können. Die Zustimmung hätte es letztes Mal schon geben können. (Unverständlicher Zwischenruf) Aber sei es darum, wir stimmen natürlich heute zu, weil es wichtig ist. Weil es wichtig ist, dass wir uns dafür einsetzen und es ist auch gut, dass die Initiative heute von euch kommt, denn die SPÖ stellt ja auch den Referenten, was den öffentlichen Verkehr anlangt. Und es ist ja leider aufs erste Mal nicht gelungen, beim SPÖ-Verkehrsminister in diesem Infrastrukturpaket diesen vorzeitigen Ausbau der Summerauerbahn zu erreichen. Aber es ist ja verschiedentlich in den Zeitungen zu lesen, dass es in allen Parteien aus den Bundesländern Vertreter gibt, die besonders oft zu Wort kommen. Was nicht immer heißen muss, dass sie auch gehört werden oder ihre Stimme da und dort auch etwas gilt. Aber die Journalisten sagen dann landläufig dazu, das sind die Granden in einer Partei. So ist es auch in der SPÖ und da lese ich manchmal, da wird der Dipl.-Ing. Haider dazugezählt. Und wie es der Zufall haben will, ist ja der Dipl.-Ing. Haider unser Verkehrsreferent, was den ÖV anlangt. Das heißt, er ist natürlich besonders gefordert und jetzt ausgestattet auch mit unserer zusätzlichen Zustimmung, dass er bei eurem Parteifreund Minister Faymann hier ordentlich etwas zusammenbringt für die Summerauerbahn. Alle Unterstützung dieses Hauses hat er. Die Unterstützung des Finanzreferenten hat er. Der hat sich ja gemeinsam, unser Landeshauptmann hat sich gemeinsam mit dem steirischen Landeshauptmann darauf geeinigt, dass man den Länderbeitrag für die Summerauerbahn und für diese Nord-Süd-Verbindung, vom Norden bis runter zum Hafen Koper von 84 auf 100 Millionen Euro aufstockt. Also es gibt keine Bremse, dass er hier auf Wiener Ebene innerhalb eurer Partei dafür sorgt, dass dieser Wermutstropfen, der beim ersten Infrastrukturpaket hier offensichtlich nicht zustande gebracht werden konnte, jetzt kommt. Daher ist es dringlich und wir werden der Dringlichkeit zustimmen. Inhaltlich ist von meinen Vorrednern schon Vieles gesagt worden. Natürlich ist es richtig, wenn diese wichtige Schienenverbindung nicht vor dem Ausbau der Straße, nämlich der S 10 stattfindet, dann die Gefahr groß ist und auf der Hand liegt und das ist, glaube ich, auch völlig klar, dass der Güterverkehr dann dort, wo wir ihn haben wollen, nämlich auf der Schiene, wieder auf die Straße verlagert wird und es wäre unendlich schwierig, ihn von der Straße später dann wieder auf die Schiene zurückzubekommen, noch dazu, wo ja bekannt ist, dass zur Zeit das Güteraufkommen auf der Bahn auf dieser Strecke ungefähr siebenmal höher ist als auf der Straße. Das heißt, da gehts wirklich um ein Potential, aber natürlich auch, was den Schutz der Anrainerinnen und Anrainer betrifft und dergleichen mehr. Ich hoffe, dass wir beim Kampf um dieses wichtige Verkehrsvorhaben den vorzeitigen Ausbau der Summerauerbahn 2008 erfolgreich sein werden. Ich hoffe auch, dass unsere Zustimmung dazu beiträgt. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich glaube, es gibt keine Partei, keinen einzelnen Abgeordneten, kein Regierungsmitglied, das sich gegen den Ausbau der Schiene, gegen den raschen Ausbau der Summerauerbahn ausspricht. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Woran liegt es dann?") Aber, aber, Kollege Anschober! Das was also hier als Leim der Grünen ausgeworfen wird, soll einmal kurz überlegt werden. Kein Ausbau der Autobahn, bevor nicht die Schiene fertig ist. Das ist ja das Ziel dieses Antrags. Denn die Grünen wollen keinen Ausbau der Mühlkreisautobahn, sie wollen die S 10 nicht, sie wollen keine vierte Linzer Donaubrücke, sie wollen keinen Westring, sie wollen keinen sechsspurigen Ausbau der Innkreisautobahn, sie wollen am liebsten keine Straße und manchmal redet man sogar von Rückbaumaßnahmen. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Renaturieren!") Und das unterstützt jetzt die ÖVP und das unterstützt jetzt die SPÖ, weil hier ganz klar dargelegt wird, zuerst Schiene, dann Autobahn. Ja was ist denn bitte, wenn wir Gott sei Dank endlich die Autobahn bekommen und die Autobahn ist möglicherweise vor der Schiene fertig? Stoppen wir dann den Ausbau? Ist das der Plan dieses Landtags? Dieser Landtag beschließt eine Resolution und das per Dringlichkeit, dass die Schiene und die Summerauerbahn ausgebaut werden, verweist auf TINA-Netz, TEN-Netz, auf die europäischen Netze. Ist es wirklich zielführend, dass wir einen selektiven Ausbau unterstützen oder wollen wir nicht den ursprünglichen Plan des geschlossenen zweigleisigen Ausbaus unterstützen? Und den durchsetzen? Aber wir finanzieren jetzt einmal vor oder mit! Wissen nicht einmal wie viel Geld wir in die Hand nehmen! Sind es fünfzig Millionen Euro? Sind es Hundert Millionen Euro? - Und bewirken möglicherweise eine Vorziehung, wobei man bei einem Bau sowieso nie weiß, wann was wirklich vorgezogen wird. Ist auch eine grundsätzlich interessante Überlegung: Wie viel Geld ist uns ein schnelles verwirklichtes Bauprojekt wert? Grundsätzliche Frage! Arbeiten wir rund um die Uhr bei verschiedenen Baustellen, dann wird vielleicht das Bauprojekt die Hälfte der Zeit in Anspruch nehmen. Es wird vielleicht aber doppelt so teuer sein. Ich möchte das einmal grundsätzlich diskutieren. Was wird denn jetzt vom hohen Landtag unterstützt? Unterstützen wir Lärmschutzmaßnahmen oder nehmen wir auf die keine Rücksicht? Der Herr Umweltlandesrat hat ja UVP heute schon mehrfach in den Mund genommen. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Trübswasser) Fahren wir da drüber und bauen wir so rasch wie möglich irgendwo aus und der Lärmschutz bei der Eisenbahn geht unter. Ich sage nur, etwa in Tirol - Kollege Trübswasser - werden mehr als dreißig Kilometer in Tunnelbauweise wegen Lärmschutzmaßnahme der Anrainer getätigt. Das ist uns im Moment alles egal, Hauptsache der grüne Vorschlag, die Straße wird gebremst - die Schiene wird gebaut. Wir wissen zwar nicht was es kostet und was wir bauen, ob wir selektiv ausbauen oder einheitlich zweigleisig, aber wir unterstützen es finanziell und da wissen wir nicht einmal den Betrag und das konkrete Projekt. Also, diese Vorgangsweise eines Landtags, der auch auf die Steuergelder aufpassen sollte, ist für mich unerklärbar. Er ist politisch erklärbar, wenn man weiß, was die Grünen alles nicht wollen. Keine Autobahn, keine Straße! Aber ich verstehe nicht, dass ÖVP und SPÖ hier mitmachen. Wenn man hier sauber vorgeht, dann wäre die Vorlage des Generalverkehrsplans, wo Schiene und Straße und alle Projekte vorgelegt werden, was ist dann prioritär von Oberösterreich zu unterstützen? Wie weit sind auch die Anrainer und Bewohner entsprechend geschützt? Und dann nehmen wir Geld in die Hand und klären ab, das wollen wir wirklich vorziehen und dafür ist es uns auch wert, Steuergelder wirklich einzusetzen. Sonst können wir jedes Bauprojekt, in dem wir sagen, doppelt so schnell bauen, das kostet halt doppelt so viel, irgendwo beschleunigen. Das kann nicht Ziel dieses Landtags sein, deswegen zurück in den Ausschuss, Vorlage des Projektes, damit die Damen und Herren dieses Hauses endlich auch wissen, wofür sie möglicherweise 100 Millionen Euro ausgeben, dafür, dass sie ein Projekt vielleicht und bei einem dementsprechend großen Bauprojekt weiß man es nie, wie lange es genau dauert, ein bis drei Jahre vorziehen kann. Deswegen keine Unterstützung von uns zum Dringlichkeitsantrag. Deswegen auch keine inhaltliche Unterstützung zu dieser Resolution, sondern seriöse Umgangsformen auch hier im Haus, Information über das Projekt und über die Geldmittel, die wir einsetzen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1154/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir behandeln die beantragte Dringlichkeit zur Beilage 1155/2007. Es geht hier um einen Initiativantrag betreffend eine Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Auch darüber ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Magister Jahn das Wort. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es gibt in Oberösterreich einige Asylwerberfamilien, die schon viele Jahre im Land sind, die gut integriert sind, die aber jetzt vor der Abschiebung stehen. Und wir wollen eine Bleibemöglichkeit für diese Familien schaffen. Sie müssen die Möglichkeit bekommen, in Österreich zu bleiben. Sie haben manche dieser Fälle wahrscheinlich über die Medien gehört, ob in Pabneukirchen, in Grein, in Gallneukirchen. Es gibt noch einige andere. Das sind Asylwerberfamilien, die seit Jahren hier arbeiten, damit ihre Familien versorgen. Die seit Jahren im Land sind, deren Kinder in die Schulen gehen, dort hoch anerkannt sind, sehr gute Schüler vielfach, oder sie sind auch im Kindergarten. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Wer hat denn das Fremdenrecht gemacht?") Übers Fremdenrecht reden wir dann noch, Frau Kollegin, du kannst dich ja dann zu Wort melden. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Wer ist Schuld?") Wir werden unseren Beitrag auf jeden Fall leisten und in dieser Frage ist das einer der ersten wichtigen Schritte dazu. Und sie sind in der Bevölkerung sehr geschätzt. Es gibt überall auch örtliche Initiativen. Eine dieser Familien ist zum Beispiel seit neun Jahren in Österreich. Sie sind alle Musterbeispiele gelungener Integration. Und es liegen dort die Nerven blank, was völlig verständlich ist, wenn jeden Tag die Angst besteht, dass jemand an die Tür klopft, die Fremdenpolizei, und sie jetzt weg müssen. Und für diese Familie, die etwa neun Jahre hier ist, sind das neun verlorene Jahre. Sie haben hier eine Existenz aufgebaut und müssen jetzt wieder zurück in eine vollkommen ungewisse Existenz. Das ist unmenschlich, ich glaube, da sind wir uns alle einig und das ist auch unvernünftig in unserem zutiefst eigenen Sinne. Und ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dass diesem Antrag, den wir heute hier einbringen, auch ÖVP und Grüne beigetreten sind und er von ihnen unterstützt wird. Es ist diese Unterstützung insgesamt sehr breit. Ich habe vor ein paar Wochen im Bezirk Perg eine Plattform der verschiedenen Bürgerinitiativen initiiert und es war selbstverständlich für die Bürgermeister, für die Arbeitgeber dort, für die Pfarrer in den einzelnen Gemeinden, aber auch die örtlichen Unterstützungen aus Caritas, in erster Linie Caritas, diese Plattform zu unterschreiben. Es gibt mittlerweile auch einige ÖVP-Nationalräte, die sich positiv dazu äußern. Und sie wissen ja, es liegt die Entscheidung, ob diese Familien ein humanitäres Aufenthaltsrecht bekommen beim Innenminister. Und es ist - glaube ich - sehr in unserem Sinne, wenn es hier eine gemeinsame Vorgangsweise gibt. Aber es ist vollkommen richtig, Kollegin Eisenriegler, es braucht hier eine generelle Lösung. Es braucht eine rechtliche Lösung. Und diese rechtliche Lösung streben wir gemeinsam an. Ich denke, es könnte für diese Familien eine Art Sonderstatus geben, über die ein Aufenthaltsrecht über die Niederlassungsverordnung festzuschreiben, in dem man entsprechend die Kriterien schafft. Wie zum Beispiel: Langjähriger Aufenthalt in Österreich, eingegliedert in den Arbeitsprozess, gut in der Bevölkerung integriert. Und ich glaube auch nicht, dass jemand in Österreich Sorge davor haben muss, hier eine Welle loszutreten und das Tausende wären. Es sind immer nur Einzelfälle. Und ich meine auch, dass es viel vernünftiger ist, Familien, die hier sind, die Möglichkeit zu geben, auch hier zu bleiben, die schon lange Jahre hier sind, anstatt laufend zusätzliche ausländische Arbeitskräfte zu verlangen, hereinzuholen, wie das jedes Jahr passiert. Der Wirtschaftsminister holt jedes Jahr 15.000 Saisonarbeiter herein, die dann zwar wieder gehen müssen, nach ein paar Monaten aber wieder kommen. Öffnet vielfach Tür und Tor für Illegalität. Oder es gibt über jegliche Quote, über jegliche Quote werden im Jahr 5.600 zusätzliche ausländische Arbeitskräfte über das AMS hereingeholt, von denen man in der Öffentlichkeit gar nichts hört. Ich denke, (Unverständlicher Zwischenruf) das ist nicht so! 5.600 - (Unverständlicher Zwischenruf) über den Auftrag des Wirtschaftsministers. Ich habe mich erkundigt, 5.600 ausländische Arbeitskräfte waren das im vergangenen Jahr, die außerhalb der Quote sozusagen hereingeholt wurden. Und zu dem sind diese Familien ja aus Ländern zumeist aus dem ehemaligen Jugoslawien, die wahrscheinlich in ein paar Jahren bei der EU sein werden. Und ich denke nicht, dass wir die jetzt noch abschieben sollten. Ich glaube, dass sie nicht abgeschoben werden dürfen. Ich bedanke mich für diese breite Unterstützung bereits beim Antrag und ersuche sie, diesem unseren Dringlichkeitsantrag die Dringlichkeit zuzuerkennen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Ich habe es schon bei meiner erste Dringlichkeitsrede gesagt: Gäbe es nicht Entscheidungen auf Bundesebene, die von den beiden Großparteien zu verantworten sind, dann hätten wir diese beiden dringlichen Anträge nicht gebraucht. Ich bin aber dennoch froh, dass Klubobmann Frais die Initiative hier ergriffen hat oder die Fraktion der Sozialdemokraten, und freue mich auch sehr, das sage ich ganz ehrlich, dass die Kollegen von der ÖVP dem auch beigetreten sind. Weil ich wirklich glaube, dass hier das Maß an Humanität, das Augenmaß wirklich zu seinem Recht gebracht wird. Nämlich, worum geht es wirklich? Wir haben es mit Menschen zu tun, Familien und auch einige wenige Einzelpersonen, die vor dem Krieg davon gelaufen sind, die vor einer Situation weggegangen sind, die für sie unerträglich war. Und niemand, Kolleginnen und Kollegen, verlässt seine Heimat ohne triftige Gründe. Niemand geht weg, und lässt alles liegen und stehen und vergisst seine Freunde! Wir werden hier an dieser Stelle, von diesem Pult aus, noch eine andere Meinung hören heute. Es wird sich sicher ein Kollege oder eine Kollegin von der FPÖ zu Wort melden und wird die Gegenposition beziehen. Und ich sage jetzt schon, es ist Gott sei Dank in diesem Haus eine 92-prozentige Mehrheit, die sich einig ist, dass gewisse humanitäre Grundsätze nicht über Bord geworfen werden, auch wenn wir strenge Gesetze befolgen müssen. Ich sage ganz ehrlich, wir haben immer gewusst, dass Minister Schäuble in Deutschland Innenminister war, der sich durch besonders gefühlvolle oder humanitäre Züge auszeichnet, aber Deutschland hat, SPD und CDU - CSU haben ein Amnestiegesetz beschlossen für lang aufhältige Fremde in Deutschland. Weil man einfach der Realität ins Auge sehen muss und Leute, die sich in der Verzweiflung, in der verzweifelten Situation eine neue Existenz aufbauen. Warum soll man die abschieben? Das ist nicht nur inhuman, das ist schlicht weg dumm! Und als "dumm" hat auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Korinek heute in den Salzburger Nachrichten das Fremdenrecht bezeichnet. Er sagt wörtlich: "er kann leider nichts dagegen tun, weil blöd ist nicht verfassungswidrig". Und sie haben das gelesen. Und ich finde, seine Präzisierung, dass er sagt, dass das Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und seine Bestimmungen nur mit aller größter Mühe - und ich glaube, er ist ein ganz guter Jurist und kann ganz gut lesen - und völlig unterschiedlich interpretiert werden kann. Das heißt, es ist nicht nur restriktiv, sondern es ist blöd. Und blöd kann man nicht zulasten von Menschen auslegen oder durchführen, die das dann durchleiden müssen. Auf unsere Anfrage, Kollege Anschober ist an Innenminister Platter herangetreten und hat gesagt, wir haben diese Situation: Ganze Gemeinden solidarisieren sich mit Menschen und wollen und sagen, wir brauchen sie, sie haben eine wichtige Funktion in der Gemeinde, warum sollen die weg geschickt werden? In eine Situation, von der sie davonlaufen mussten. Und die Antwort, die wir erhalten haben, ich muss es ehrlich sagen, sie ist erschütternd. Sie zeugt von einer Unkenntnis einer Situation, die ich eigentlich nicht für möglich gehalten habe. Das einzige, was ich nur sozusagen ihm zu gute halten kann, er ist einer in einer Reihe von Innenministern, die um weniges anders waren als er. Eine erste Demonstration politischer Art, wie ich bei den Grünen tätig wurde, war gegen Innenminister Löschnak, der damals ähnliche Antworten geschrieben hat. Nur, dass sich in all dieser Zeit nichts geändert hat, dass wieder der neue Innenminister, der eigentlich die Situation jetzt vielleicht von einer neuen entspannteren Perspektive sehen kann, weil beide Großparteien, die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament haben, dass diese beiden Parteien eigentlich nicht mehr in Konkurrenz stehen und sich die Situation realistisch anschauen können. Auch diese Chance hat er sich entgehen lassen. Und er schreibt, dass humanitärer Aufenthalt - und Kollegin Jahn, dein Wunsch oder deine Hoffnung in allen Ehren, aber nur Minister Platter schreibt: Humanitäre Gründe seien nur, wenn Drittstaatenangehörigen die Todesstrafe, Folter oder ernsthafte Bedrohung des Lebens droht. Am besten sie bringen das eigene Todesurteil mit, wenn es möglich ist, stichhaltige Gründe für Annahme bestehen, wenn im Herkunftsstaat das Leben oder ihre Freiheit aus Gründen der Rasse und so weiter. Ich glaube, dass Menschen weggehen und sich dazu entschließen wegzugehen, wenn rundherum die Bomben fliegen, wenn das Haus zerstört, wenn die Lebensbedingungen nicht mehr möglich sind, dann gehen sie. Das ist die Realität in einem Krieg. Und wenn wir auf diese Realität nicht mit humanitären Antworten antworten können, dann muss ich ehrlich sagen, dann haben wir die Funktion als Vertreter von Menschen, von Völkern wirklich nicht verdient. Und ich bin froh, ich sage es ehrlich, dass mehr als neunzig Prozent dieses Hauses diesen Antrag heute unterstützen und das wird wohl wirklich ein ganz wichtiger Stein sein, wo wir eine Regelung finden, die im Sinne der Gemeinden ist, sage ich dazu, und im Sinne der Betroffenen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Magister Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege der Grünen hat ja bereits angeführt, es gibt auch eine andere Meinung. Und vorweg - es geht hier heute nicht um eine Familie, es geht nicht um die Menschlichkeit gegenüber bestimmten Personen, sondern, es geht um eine grundsätzliche Änderung - wurde auch durch den Zwischenruf der Frau Präsidentin Eisenriegler gegenüber der Kollegin Jahn artikuliert - um eine grundsätzliche Änderung des Fremdenrechtes. Und ich bedaure ja, dass die jetzigen Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne die vorgehende Debatte etwa im Umweltbereich und die Argumentation des Landesrates Anschober nicht mitgehört haben. (Unverständlicher Zwischenruf Landesrat Anschober) Denn dort ist es darum gegangen, Herr Kollege Anschober, dass es zwei Gutachter gibt, die also eine Gefährdung, Gesundheitsgefährdung von Kindern sehen, wenn nicht dieser Abstand vergrößert wird. Ein anderer Gutachter sagt ebenfalls, bei einer Starkstromleitung - es gibt eine gesundheitliche Gefährdung. Dann geht der Herr Umweltlandesrat heraus und sagt, mir sind die Hände gebunden. Das ist Rechtstaatlichkeit. Jetzt bringt die grüne Fraktion das Argument ein, die Rechtstaatlichkeit in einem anderen Bereich hat nichts verloren und sagt, wenn jemand integriert ist, hat er ein Recht hier in Österreich zu bleiben. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Gibt es das Instrument ja oder nein!") Aber Sie wissen schon, was das bedeutet, wenn ich also die Rechtstaatlichkeit im Zuwanderungsverfahren, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Bisserl bei der Wahrheit bleiben!") Herr Kollege Anschober, es ist meine Redezeit, ich habe nur fünf Minuten. Ich habe nur fünf Minuten, ich bitte also meinen Ausführungen einmal zuzuhören und nicht unnötig zu emotionalisieren. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Ein bisschen ein Niveau und nicht nur hussen!") Wenn man also bewusst hier das Tor aufmacht, niemand husst, wenn dann - aha, Rechtstaatlichkeit gilt nur dann, wenn der Herr Landesrat Anschober, man sieht die Rechtstaatlichkeit bei den Zwischenrufen, er will ja - ich bitte die Redezeit entsprechend zu verlängern, weil ich ja in meinen Ausführungen gestört werde - aber Rudi Anschober, wenn man auf die Rechtstaatlichkeit wert legt, dann auch hier in diesem Bereich. Und ich frage schon, wer bestimmt denn? (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Humanitäre Niederlassungsbewilligung!") Wer bestimmt denn dann, wer integriert ist? Am besten die Grünen, vielleicht die Kollegin Stoisits in der Zukunft und sie definiert, wer integriert ist, nicht das Gesetz, nicht die Bevölkerung, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Mich wundert's nicht mehr, dass du bei der FPÖ bist!") nur die Grünen! Ich weiß nicht, warum bist du so nervös? Nur, weil du dich vorher auf die Rechtstaatlichkeit berufen hast, wo es um die Gesundheit von Kindern gegangen ist, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Es ist zutiefst unanständig, so zu argumentieren!") da ist dir alles egal gewesen. Und jetzt, weil es um die Zuwanderung geht. Nein, zutiefst unanständig ist das, wenn ein Gutachter - ich sage es noch einmal - wenn ein Gutachter sagt, Kinder sind gesundheitlich gefährdet, und da steht der Verantwortungsträger heraußen, das ist mir gleich, ich höre auf die anderen Experten. Und wenn wir hier Rechtstaatlichkeit ebenfalls einfordern, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Das ist bösartig und unredlich!") dann ist es bösartig. Ich darf noch einmal appellieren, dass ich ausführen kann. (Beifall) Frau Präsidentin, es ist ja ein netter Zwischenruf, ich freue mich ja über Zwischenrufe, aber man sollte mir die Möglichkeit geben, sie aufzuklären. (Zwischenruf Erste Präsidentin: "Wenn Sie jetzt noch mit mir sprechen, wird es noch kürzer, bitte, Sie sind am Wort!") Danke, dieser Antrag bezieht sich nicht auf eine konkrete Familie, sondern dieser Antrag will eine grundsätzliche Liberalisierung des Fremdenrechts, das bedeutet Einwanderung dadurch, dass jemand hier lebt und sich den Gepflogenheiten anpasst. Wir haben aber kein Einwanderungsgesetz, wir haben rechtliche Bestimmungen, wer bei uns als Flüchtling anerkannt wird, das soll auch so sein, da wollen wir und müssen auch die Menschen schützen, aber grundsätzlich gilt das Gesetz wohl für österreichische Staatsbürger und für alle in Österreich lebenden Menschen gleich. Ich halte es wirklich für erschreckend, dass man also hier mit einem so genannten Killerargument jede Gegenposition von vornherein verurteilt. Den Bundesminister Platter muss ich jetzt fast noch verteidigen, der rechtsstaatlich vorgeht und ein Gesetz vollzieht, das im Übrigen auch von der SPÖ mitgetragen wurde. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Angst vor der FPÖ!") Was ist denn der Regellauf? Der Regellauf ist ganz einfach, es kommt jemand nach Österreich legal, illegal, er behauptet, er sei Flüchtling, wird dann mit Steuergeldern entsprechend unterstützt, das Verfahren dauert viel zu lange, sieben Jahre, acht Jahre, neun Jahre, viel zu lange, das müsste in einem Jahr erledigt sein. Dann ist er natürlich integriert, es gibt aber gar keinen Fluchtgrund, und er bleibt hier, da ist es besser, man macht ein Einwanderungsgesetz und bestimmt, unter welchen Bestimmungen wirklich jemand einwandern kann. Aber sozusagen eine Einwanderung per Zufall oder Beurteilung durch die Frau Stoisits oder den Grünen, integriert oder nicht integriert, das darf es nicht geben. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Jetzt ist der Strache mit dir zufrieden!") Ich fordere wirklich alle Abgeordneten dieses Hauses auf, die Rechtsstaatlichkeit auch in diesem Bereich durchzusetzen und nicht einfach hier nachzugeben. Wenn man sich anschaut, was dieses Gesetz und diese Resolution auch vorsieht und welche Signalwirkung sie bedeuten würde, jemand kommt befristet sechs Monate nach Österreich, bleibt illegal eigentlich länger hier, wenn er lang genug da bleibt, kann er für immer da bleiben, genau das ist diese Resolution, genau das will diese Resolution bewirken. Man unterstützt natürlich mit öffentlichen Mitteln, dass das Verfahren entsprechend lang dauert, es werden also öffentliche Mittel dafür ausgegeben, dass ich ein Verfahren über sieben bis neun Jahre verschleppe, dann bin ich verwundert, dass alle integriert sind, die so lange da sind. Ohne die Geldmittel dort einzusetzen, wo es dringend notwendig wäre, nämlich die Asylverfahren entsprechend zu beschleunigen, damit Rechtssicherheit sehr rasch für Einzelpersonen oder Familien besteht. Das ist notwendig für die Zukunft, wir haben kein Einwanderungsgesetz, wir wollen Flüchtlingen helfen, aber wir wollen keine illegale Zuwanderung in Oberösterreich und in Österreich unterstützen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesen Antrag unterstützen, sowohl in der Dringlichkeit als auch in der Sache. Ich werde mich jetzt um Sachlichkeit bemühen zu diesem Thema, weil ich das für angezeigt halte. Ich sage auch dazu, wir haben uns diese Entscheidung auch nicht leicht gemacht, denn wir wissen sehr wohl um die Problematik, die mit diesem Antrag verbunden ist. Ich schicke auch voraus, wir wollen keine Liberalisierung des Fremdenrechts und der einschlägigen Gesetze, wir wollen auch nicht haben, dass Missbrauch geschehen kann, denn die Fremdengesetze, ob dass das Asylgesetz ist oder andere wurden ja deshalb gemacht, um Missbrauch hintan zu halten. Was wir im Auge halten sind begründete Ausnahmefälle, für die es derzeit keine Lösungsmöglichkeiten gibt, das ist das, was auch die Frau Kollegin Jahn in ihrer Begründung gesagt hat. Ich sage auch dazu, ich halte das Fremdenrecht ausdrücklich nicht für blöd, ob das jetzt ein Richter sagt oder nicht, das finde ich eigentlich ungehörig, denn man sollte auch eines nicht vergessen, wenn man sich den Instanzenzug anschaut und der ist ja unter anderem auch die Ursache dafür, dass wir überhaupt die Problematik im Land haben. Wo zuerst die Erstaufnahmestelle einmal entscheidet, dann das Bundesasylamt, dann der Unabhängige Bundesasylsenat und ganz am Schluss der Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur, der das Kriterium besonders berücksichtigungswürdiger Umstände in Form einer besonders guten Integration der Betroffenen nicht kennt, dann überlasse ich es Ihrer geschätzten Beurteilung, wie man dann mit diesem Argument umgeht, ob ein Gesetz gescheit oder blöd ist, um bei dieser Diktion zu bleiben. Es gibt ja schon jetzt in den einschlägigen Gesetzen beispielsweise im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit des Verbleibs aus humanitären Gründen, auch im Fremdenpolizeigesetz, der Schutz des Familienlebens, wo dann keine Ausweisung passieren soll, eben wegen eines längeren Aufenthaltes und damit verbundenen Ausmaßes der Integration. Das gibt es ja schon, es wird nur anders, wie gesagt, judiziert und ausgelegt, weil man, wie schon gesagt wurde, sehr enge Voraussetzungen daran knüpft, nämlich dass das Leben in dem Staat, von wo man herkommt, dann bedroht sein soll. Wir wissen, dass es in Oberösterreich einige Familien gibt, ich kenne einen Fall aus persönlichen Konfrontationen und die Umstände, es ist so, wie schon von den Vorrednern teilweise gesagt wurde. Dort gibt es einen hohen Grad an Integration, weil die Familie ernährt wird dadurch, dass die Leute Arbeit gefunden haben, dass die Kinder gut in der Schule integriert sind, zu den guten und besseren Schülern gehören, dass sie sehr gut deutsch sprechen, dass sie in den Vereinen, in der Pfarre integriert sind, dass es die Bevölkerung ist, die jetzt kommt und sagt, es kann doch nicht sein, dass es hier keine Möglichkeit gibt, weil das eben Härtefälle sind. Wir glauben, die Ursache für das Problem ist die Dauer der Verfahren, denn wie sonst könnte es sein, dass es viele Jahre braucht und dann geschieht eben Integration oder auch nicht, daher wollen wir dort ansetzen. Es gibt in Deutschland beispielsweise auch eine solche Möglichkeit, die ist geschaffen worden, aus unserer Sicht muss man anknüpfen an das Element der Integration, an die Sprachkenntnis, an die Tatsache, dass man in einen Arbeitsprozess integriert ist und in die örtliche Gemeinschaft. Das wurde schon gesagt, dem schließe ich mich an, wir haben uns für diese betroffenen Familien auch in unserer politischen Tätigkeit eingesetzt. Ich bin dagegen, dass man das jetzt vermischt in der Diskussion mit der Frage der Saisonarbeitskräfte und der ausländischen Arbeitskräfte, es sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, denn, wenn Sie einen Betrieb gehen, der dieses Problem hat mit den Arbeitskräften, die dort benötigt werden, dann werden Sie sehen, dass das miteinander nichts zu tun hat, sondern hier geht es um etwas anderes. Ich sage auch dazu, im Gegensatz zu den Grünen sind wir nicht dafür, auch im Gegensatz zur Caritas, ich bekenne das freimütig, sind wir nicht dafür, dass wir bei den Gesetzen jetzt umfassende Änderungen oder wie es gesagt wurde, Reparaturen vornehmen. Wir wollen nicht, dass hier sozusagen das, was beabsichtigt wurde, nämlich den Missbrauch zu verhindern, jetzt wieder konterkariert wird, sondern wir wollen eine Möglichkeit haben, wie man in begründeten Ausnahmefällen vorgeht. Das ist aus unserer Sicht auch kein subjektives höchstpersönliches Bleiberecht, darum steht das auch im Antrag nicht drinnen, sondern es ist eine Möglichkeit, aus humanitären Gründen hier in Ausnahmefällen etwas zu tun, das ist das, was wir im Auge haben und dazu bekennen wir uns auch auf der Grundlage unserer Werthaltungen und unseres Menschenbildes. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Wenn Sie zur Dringlichkeit der Beilage 1155/2007 zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir behandeln den Antrag zur Dringlichkeit für die Beilage 1156/2007. Das ist ein Initiativantrag, betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums, auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Frauscher das Wort. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Fachhochschulwesen in Oberösterreich ist ja auf einem sehr guten hervorragenden Weg, die vielen Studiengänge, 29 an der Zahl und die vielen Studierenden sprechen hier eine deutliche Sprache. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es ist aber natürlich notwendig, dass innerhalb so eines Fachhochschulwesens eine Führungsstruktur da sein muss, die effizient durchgreifen kann. Die Einrichtung eines Fachhochschulkollegiums ist dazu natürlich der richtige Weg, es wäre damit auch die Erlangung der Berechtigung, den Titel Fachhochschule zu führen, verbunden. Jetzt ist es aber so, nach der jetzigen Gesetzeslage müssten sowohl die Leiterinnen oder Leiter der Studiengänge, als auch die Vertreter der Lehrer und Forschenden, als auch der Studierenden vertreten sein, dadurch dass wir so eine große Fachhochschule sind, würde hier ein Kollegium mit derzeit 46 Personen zu Stande kommen, welches ja völlig zu groß und zu unflexibel wäre. Es stellt daher jetzt der Landtag an die Landesregierung die Forderung oder die Bitte, in Form einer Resolution bei der Bundesregierung vorstellig zu werden, das Fachhochschulstudiengesetz in der Weise zu ändern, dass hier unter Wahrung natürlich der Lehrenden, Forschern und Studierenden, ein Kollegium geschaffen werden kann, das viel kleiner sein darf und dass natürlich dann eine effiziente Führung und Leitungsstruktur darstellen kann. Wir finden das als dringlich und bitten um Unterstützung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Chansri. Abg. Mag. Chansri: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja es hat mittlerweile fast über zwei Jahre gedauert, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen von der Notwendigkeit und Wichtigkeit überzeugen konnten, endlich dafür einzutreten, die gesetzlichen Bestimmungen über die Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums zu ändern. Die SPÖ hat bereits 2005, also vor zwei Jahren, diese Wichtigkeit erkannt und unser Engagement zeigt sich dazu auch in zwei eingebrachten Initiativanträgen. Wenn wir diese Änderung des Fachhochschulkollegiums schaffen, dann haben wir die dritte und letzte Voraussetzung erreicht, dass wir endlich den Status Fachhochschule Oberösterreich beantragen können. Jedenfalls kommen wir dem Ersuchen des Rechnungshofes entgegen, der ebenfalls die Besetzung nach dem derzeitigen Bestimmungen als zu schwerfällig und auch fast nicht leistungsfähig attestiert wird. Ich hoffe auch, dass wir schnell und im Interesse aller Beteiligten und um den Erfolg der Fachhochschulen in Oberösterreich auszubauen und zu stärken, ein handlungsfähiges Gremium schaffen und auch den Status Fachhochschule Oberösterreich zu Recht einstreifen können. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fachhochschulen waren ja schon mehrmals Gegenstand der Diskussion in diesem hohen Haus, gleich vorweg, nicht nur die SPÖ hat die Notwendigkeit eines Fachhochschulstatus erkannt, sondern auch die Grünen haben sich immer dafür ausgesprochen, dass es einen eigenständigen Fachhochschulstatus für die oberösterreichischen Fachhochschulen geben soll. Daher haben wir ja auch den Empfehlungen des Landesrechnungshofes vom 7.7.2005 im Landtag zugestimmt, der ja gesagt hat, mittelfristig bis Ende 2008 soll die Beantragung der Bezeichnung Fachhochschule nach dem Fachhochschulstudiengesetz überdacht werden, und ich halte es wirklich für wichtig, dass wir in diese Richtung gehen. Erstens einmal, weil es ein ganz wesentlicher Standortfaktor ist für die oberösterreichische Fachhochschule, weil es darum geht, die Bologna-Ziele umzusetzen, das heißt, dass die oberösterreichische Fachhochschule in Richtung Internationalisierung geht, das heißt, dass die Abschlüsse auch international vergleichbar sind. Ich glaube auch, dass die Hochschulautonomie, wenn man sie institutionalisiert, auch eine Stärkung der demokratischen Strukturen bedeutet und dass Autonomie und Transparenz und auch ein Stück Wettbewerb sicherlich die Entwicklung vorantreiben. Was aber sicher ist, dass das Fachhochschulwesen auch Strukturen braucht, die eine gewisse Dynamik und eine gewisse Innovation zulassen. Genau das ist ja das Problem, warum wir heute diesen Antrag dringlich im hohen Haus haben. Nach der derzeitigen rechtlichen Lage wäre ein Kollegium von 46 Personen zu gründen, das ist, wenn man sich anschaut 56 Abgeordnete, fast nahezu Landtagsgröße. Ich glaube nicht, dass so ein Gremium effizient arbeiten kann, ich glaube, dass es viel zu schwerfällig wäre. Deswegen haben wir ja auch schon länger die Novellierung des Fachhochschulstudiengesetzes vom Bund als Oberösterreich gefordert, weil wir vier Standorte haben mit 29 Studiengängen. Leider hat die alte Bundesregierung auf sich warten lassen, hier eine entsprechende Novellierung vorzunehmen. Ich denke, dass dieser heutige Antrag ein gutes Signal ist an die neue Bundesregierung, dass Bundesminister Johannes Hahn hier entsprechend diese Novellierung auch vorantreiben wird. Mir ist es wichtig, dass die Studierenden in Oberösterreich eine ausgezeichnete Ausbildung angeboten bekommen. Ich glaube auch, dass den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen in Oberösterreich und in Österreich die Qualität der Abschlüsse der Fachhochschulen klar ist. Jetzt geht es darum, dass auch international diese Abschlüsse entsprechend Anerkennung finden, und ich denke, dass nach einer sehr intensiven Auf- und Ausbauzeit der Fachhochschulen 2004 eine neue Ära angebrochen ist für die oberösterreichischen Fachhochschulen in Richtung demokratischerer, transparenterer, effektiverer Strukturen. Ich glaube, dass die oberösterreichischen Fachhochschulen bis 2008 bereit sein werden, den nächsten Schritt zu tätigen, nämlich in Richtung Autonomie zu gehen. Das ist auch der Grund, warum wir heute der Dringlichkeit zustimmen und auch inhaltlich diesen Antrag mittragen werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Helga Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mir jetzt extra noch einmal rausgesucht den Antrag der Sozialdemokraten. Da kriegen wir so gute Vermerke, wo drauf steht, wann eingegangen, wann verschoben, 7.7. dringlich, wir haben euch zugestimmt, von der ÖVP und den Grünen ist der Antrag abgelehnt worden. Wir haben es im September 2005 wieder zurückgestellt, wir haben es im Oktober zurückgestellt, wir haben es im November zurückgestellt, bitte ich bin noch immer bei 2005, wir haben es am 18.5. 2006, jetzt sind wir schon weiter, zurückgestellt, wir haben es am 22.3. wieder zurückgestellt unter Anführungszeichen, nämlich bei der Behandlung. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Weil wir ein Bundesgesetz haben!") Warum sage ich das, Kollege Hirz? Ich meine, sich herzustellen und jetzt über die Notwendigkeit zu sprechen, da unterstreiche ich alles, was du gesagt hast, aber das war es schon 2005, schon genau so war da die Dringlichkeit gegeben. Wir haben natürlich auch heute die Dringlichkeit unterschrieben, aber nach zwei Jahren, muss ich sagen, fühle ich mich als Mitglied des Bildungsausschusses dann fast ein bisschen an der Nase herumgeführt, wenn man jetzt zwei Jahre später einen dringlichen Antrag einbringt. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Das ist eine Resolution an den Bund, nicht die Einführung!") Sie haben zwei eingebracht, das weißt du genau so gut wie ich. Wir sind natürlich dafür und haben es mit unterschrieben, aber es ist eines schon bezeichnend, dass in manchen Bereichen der Verlauf, bis wir zu einer Entscheidung kommen, sage ich jetzt, über Unterausschüsse usw. schon ein sehr langer ist, ja. Wenn wir jetzt einmal sprechen werden über PISA am 30. Mai, dann können wir schon bald über das nächste PISA-Ergebnis sprechen, jetzt kriegen wir erst einmal die Fachleute zu einem Gespräch in den Ausschuss. Was meine ich damit? Wir wissen alle, jeder von uns nimmt die Formulierung in den Mund, wie schnelllebig die Zeit ist, wie schnell Veränderungen passieren müssen um zu reagieren. Da ist der Fachhochschulbereich für mich ein Paradebeispiel. Ich lasse auch nicht zu, Kollege Hirz, lass dir das von mir sagen, weil du damals noch nicht im Landtag warst, so nach dem Motto, nach 2003 ist alles besser geworden. Es hat auch vorher im Fachhochschulbereich, weil ich habe ja nie eine Kritik von euch gehört oder von deinen Kollegen, gute Arbeit, gute Aufbauarbeit geleistet worden. Und ich glaube, das weiß auch der Landesrat Sigl. Also, sich herzustellen und so zu tun, aber jetzt ist alles neu und alles transparenter, effektiver, strukturiert, ich habe mir deine Schlagworte aufgeschrieben, so ist es nicht. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Unbestritten!" Zwischenruf Landesrat Anschober: "Ja, so ist es!" Zwischenruf Abg. Hirz: "Unbestritten!") Es ist eine Weiterentwicklung, die wir voll mittragen, aber wie gesagt, mein Appell geht in die Richtung, Unterstützung natürlich von uns Freiheitlichen für diesen, wir haben es ja mit unterzeichnet, für diesen Antrag. Aber meine Bitte, die ich anschließen möchte, ist, bildungspolitische Maßnahmen nicht immer so auf die lange Bank zu schieben und zu sagen, na ja, wir werden schon darüber reden, reden wir halt in einem halben Jahr darüber, sondern genau das, was wir jetzt gemacht haben, hätten wir schon 2005 machen können. Und ich bin überzeugt, dass die Sozialdemokraten, und es ist unverfänglich, wenn das von mir kommt, aber so schätzte ich die Kolleginnen und Kollegen ein, dass die damals gleich gesagt hätten, okay, schauen wir uns das an, gibt es irgend etwas, wo ihr mitgehen könnt, formulieren wir es um, dann hätten wir schon zwei Jahre früher diese Initiative zum Wohl der Fachhochschulen, der StudentInnen, der Strukturen, aller Beteiligten schon erreichen können. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1156/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zu den Mitteilungen, und ich darf ihnen mitteilen, dass im Rahmen der konstituierenden Sitzung des gemischten Ausschusses zwischen Sozialausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Frau Kollegin Gertrude Schreiberhuber zur Obfrau, Herr Kollege Dr. Walter Aichinger zum ersten Stellvertreter der Obfrau und Herr Kollege Hans Affenzeller zum zweiten Stellvertreter der Obfrau gewählt wurde. Darüber hinaus wurden die Kolleginnen, Frau Kollegin Theresia Kiesl und Frau Kollegin Helga Moser zur ersten bzw. zur zweiten Schriftführerin gewählt. Weiters teile ich ihnen mit, dass der Klub der Grünen bekanntgegeben hat, dass Herr Mag. Stefan Herdega für die Zeit der Karenz der bisherigen Klubsekretärin Frau Mag.a Doris Waldhauser zum Klubsekretär bestellt wurde. Darüber hinaus darf ich noch mitteilen, dass wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben die Kopien dieser Anfragen und die zwischenzeitig eingelangten Anfragebeantwortungen auf ihren Plätzen aufgelegt bzw. wer dies wünscht auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wir kommen zu den Verhandlungsgegenständen und beginnen mit der Beilage 1141/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2007). Ich bitte Herrn Kollegen Dr. Aichinger um die Berichterstattung. Abg. Dr. Aichinger: Beilage 1141/2007, Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2007). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1141/2007.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2007), beschließen. Zweite Präsidentin: Ich danke dem Berichterstatter und darf Herrn Kollegen Eidenberger als ersten Redner zu Wort bitten. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon von meinem Vorredner angezogen, sollen diese drei Helfersysteme, eben die Stützkräfte, die Schulbegleiter und Helfer zusammengeführt werden und neu geregelt werden. Bekannt ist ja, dass Stützkräfte nicht für eine Mitwirkung am Unterricht vorgesehen sind, sondern dass ihre Aufgabe vielmehr darin besteht, Schülern mit Beeinträchtigungen pflegerisch oder helfend vom Eintreffen des Schulbusses bis zum Verlassen des Schulareals nach dem Unterricht zur Seite zu stehen. Das heißt, es fällt das Gebiet sowohl des An- und Ausziehens beim Eintreten in die Schule oder beim Nachhausefahren oder Hilfestellung bei Toilette, bei der Jause, beim Mittagessen und so weiter, beim Zurechtrichten der Unterrichtsmittel usw. in diesen Bereich hinein. Wie bisher sollen die Stützkräfte vom Schulerhalter klarerweise unter Bedachtnahme auf die sonderpädagogischen Förderbedarfe beigestellt werden. Eine ganz besondere Situation stellt sich beim Schuleintritt, dem ein Informationsaustausch zwischen dem Kindergarten, der Schule und dem sonderpädagogischen Zentrum vorausgeht, damit für diese Kinder ein möglichst problemloser Schuleintritt ermöglicht wird. Der Aufwand für die an den einzelnen Schulen eingesetzten Stützkräfte soll den einzelnen Schulerhaltern vom Land, wie es heißt, nach Maßgabe der finanziellen Mittel jährlich zur Verfügung gestellt werden, wobei dem zugrunde gelegt ist das Gehaltsschema für die Gemeindebediensteten. Dafür wurde auch ein maximaler Stundenersatz ermittelt, der derzeit für eine Helferstunde 15,52 Euro beträgt. In Hinkunft sollen, wie auch schon erwähnt, diese 40 Prozent der vom Land den schulerhaltenden Gemeinden refundierten Aufwendungen von den regionalen Trägern sozialer Hilfe übernommen werden. Dies ist nichts anderes wie eine Analogisierung betreffend dem Behindertengesetz von 1991. Daraus folgt aber auch, dass vom Land die Kosten für die Stützkräfte an Landessonderschulen und an den Berufsschulen zur Gänze übernommen wird. Das Landesgesetz soll mit 1. September 2007 in Kraft treten. Ich ersuche somit um Unterstützung. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Theresia Kiesl das Wort. Abg. Kiesl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Meine zwei Vorredner haben schon eingangs erwähnt, dass diese drei Arten der Helfersysteme zusammengeführt werden sollen. In diesem Bereich sind grundsätzlich dieselben Tätigkeiten, lediglich der Schweregrad der Beeinträchtigung ist verschieden. Der Vorteil der Zusammenführung besteht darin, dass der Bezirksschulrat nicht mehr zwischen diesen drei Helfersystemen differenzieren muss, sondern dass es nur noch ein Kontingent für den gesamten Bezirk gibt. Der Herr Kollege Eidenberger hat die Stützkräfte mit ihren helfenden Tätigkeiten ausführlich gesagt, darum kann ich es mir jetzt ersparen. Das Problem dabei sind die vermehrten ganztägigen Schulformen, denn die müssen auch mitgedacht werden, dass die Kinder dort mit Beeinträchtigungen mit integriert werden, denn sie haben das gleiche Recht wie die anderen. Jedes Kind hat Anspruch auf Bildung, gleich wie seine persönlichen Gegebenheiten sind. An den Sonderschulen sind nur mehr Kinder mit Mehrfachbehinderungen. Dort werden dringendst Helfer für den Transport und die Pflege von Kindern mit sehr hohem Pflegebedarf benötigt. In unserem Bezirk gibt es lediglich zwei Klassen mit Schwerstbehinderten. Alle anderen Kinder mit Beeinträchtigungen sind in den Klassen integriert. Und gerade diese Integrationskinder dürfen wir nicht ausschließen und wir müssen ihnen auch am Nachmittag die Möglichkeit geben, dass sie dort optimal betreut werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Helga Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir haben uns ja im Ausschuss auch schon dafür ausgesprochen, dass diese Änderung des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes stattfinden soll. Und ich bin der Kollegin Kiesl jetzt sehr dankbar, ich werde sicher aus dem Gesetz nichts mehr zitieren, was von meinen Vorrednern schon zitiert worden ist, dass sie angesprochen hat, womit wir uns noch nicht auseinandergesetzt haben, die Nachmittagsbetreuung eben speziell der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Ich hoffe und wünsche mir, und das ist jetzt ein positiver Appell von mir, dass wir eines nicht machen, dass wir es so interpretieren, wie es unter Punkt drei ,finanzielle Auswirkungen, steht: So soll der Aufwand für die an den einzelnen Schulen eingesetzten Stützkräfte den Schulerhaltern vom Land nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eines nach dem Gehaltsschema für Gemeindebedienstete ermittelten maximalen Stundensatzes gewährt werden. Denn ich möchte eines nicht, dass genau jetzt diese Formulierung, die Maßgabe der finanziellen Mittel, und wir wissen alle, man kann aus einem Topf nicht mehr herausholen als drinnen ist, ja, aber wie schichte ich eventuell um, was muss ich tun, damit wir natürlich auch in der Nachmittagsbetreuung und nicht nur jetzt "im Regelunterricht" garantieren können auch in Zukunft, dass das, was wir unter Integration verstehen, Integration im Schulbereich, eben auch jetzt in die Auslagerung, in die Nachmittagsbetreuung, auch in die Freizeitgestaltung bitte, ja weil auch Kinder mit einer starken Behinderung haben das Recht, ein Freizeitangebot, das sie auf Grund ihrer Möglichkeiten nützen können und sollen, mit zu gestalten. Und wie gesagt, nachdem wir das heute einstimmig beschließen werden, hoffe ich auch, wenn es darum geht neue Schritte zu gehen, dass wir uns dann auch wieder so einig sind. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Frage: Gibt es eine weitere Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1141/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 1145/2007, es ist dies der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005. Ich bitte Herrn Kollegen Arnold Weixelbaumer darüber zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Beilage 1145/2007, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1145/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Kollegen Weixelbaumer als erstem Redner das Wort. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht bietet ein umfassendes Bild über die Einkommen der österreichischen Bevölkerung. Besonders auffällig sind unter anderem die Einkommensentwicklungen der verschiedenen Gruppierungen wie zum Beispiel bei den unselbständig Erwerbstätigen. Die niedrigsten Einkommen sind, abgesehen von den Lehrlingen, bei den Arbeiterinnen zu finden, wobei sicherlich einige spezielle Aspekte dazu zu berücksichtigen sind. Ein Teil der Einkommensdifferenzen zwischen den Geschlechtern lässt sich offensichtlich auf Teilzeitarbeit zurückführen. Aber auch wenn nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte verglichen werden, beträgt der Median der Fraueneinkommen nur 78 Prozent des mittleren Männereinkommens. In der Privatwirtschaft sind die größeren Einkommensdifferenzen festzustellen. Demnach erzielen unter Arbeitern Frauen 68 Prozent der Männereinkommen, bei den Angestellten kommen sie auf 65 Prozent. Im öffentlichen Dienst sind geringere Differenzen feststellbar. Weibliche Vertragsbedienstete erzielen ein Medianeinkommen in der Höhe von 90 Prozent des mittleren Männereinkommens, bei den Beamtinnen sind es 97 Prozent. Erwähnenswert ist auch, dass seit 1998 die mittleren Einkommen der unselbständig Beschäftigten inflationsbereinigt nicht gestiegen und in einigen Gruppen sogar gesunken sind. Bei den selbständig Erwerbstätigen gibt es ebenfalls große Unterschiede zwischen den Einkommen der Frauen und jenen der Männer. Dabei gibt es einen deutlichen Trend: Je höher das mittlere Einkommen einer Branche, desto höher der Einkommensnachteil der Frauen in dieser Branche. Zum Beispiel im Gesundheitsbereich, der Branche mit den höchsten Einkommen, verdienen die Frauen im Mittel 22 Prozent dessen, was Männer an Einkommen erzielen. Der Bericht gibt natürlich auch einen guten Einkommensüberblick der Pensionisten oder in der Land- und Forstwirtschaft. Erstmals werden auch die Einkommensunterschiede von unselbständig Erwerbstätigen und Pensionisten auch nach der Gliederung nach Bundesländern dargestellt. So verdienten im Jahr 2005 Unselbständige in Niederösterreich, gefolgt von Wien, die höchsten mittleren Bruttojahreseinkommen, und die Tiroler verdienten bei diesem Vergleich am wenigsten. Sehr geehrte Damen und Herren! Der gut aufbereitete Bericht bzw. die detaillierten Analysen liefern uns eine gute Grundlage, entsprechende Maßnahmen gegen Einkommensbenachteiligungen zu setzen. Dem Bericht soll die Zustimmung gegeben werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1145/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1146/2007, ein Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Kinderbetreuung in Oberösterreich". Ich bitte Herrn Kollegen Mag. Gumpinger darüber zu berichten. Abg. Mag. Gumpinger: Beilage 1146/2007, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Kinderbetreuung in Oberösterreich". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1146/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Kinderbetreuung in Oberösterreich" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede darüber. Zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Kraler. Abg. Kraler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir selbstverständlich den vorliegenden Rechnungshofbericht über Kinderbetreuung vom Dezember 2006 genau angeschaut und am Schluss die verfassten Empfehlungen genau gelesen. Ich stelle fest, dass hier einige Forderungen festgehalten werden, die wir seitens der Sozialdemokratinnen immer wieder in der Diskussion rund um das ja im letzten Landtag beschlossene Kinderbetreuungsgesetz eingebracht haben, und zwar auch schon lange bevor der Rechnungshof uns diese Dinge empfiehlt. Forderungen wie zum Beispiel zusätzliche Plätze für Unterdreijährige und schulpflichtige Kinder, flexible Öffnungszeiten, Kriterien für die Festlegung der Tarife samt sozialer Staffelung, die verstärkte Einbindung von Eltern und auch die Zusammenführung der Kinderbetreuung in eine Abteilung. Also, all das wurde von uns auch immer wieder gefordert und ist erfüllt. Ich könnte da die Forderungen noch weiter führen. Wir haben darüber hinaus noch vieles mehr gefordert und, Gott sei Dank, auch zum Großteil im jetzt neu vorliegenden Gesetz verankern können. Ich will da jetzt nicht länger etwas wiederholen. Sie können sich ja hoffentlich alle noch an diese ausgiebigen Diskussionen erinnern und sonst kann man ja nachlesen. Wir können seitens der Sozialdemokraten diesen Rechnungshofbericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Landesrat Sigl, du weißt, die Kinderbetreuung sehe ich immer mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge. Die Gesetzesvorlage, ich interpretiere sie ein bisschen so, ich habe mir nur jetzt einen Satz aufgeschrieben, danke dem Bundesrechnungshof, dass er viele Dinge, die wir seit 1997 verlangt haben, wie die Zusammenlegung, ich glaube, ich brauche es wirklich nicht wiederholen, und da sagen wir, wir waren das, weil ich glaube, das weiß jeder, dass das jetzt wirklich verbessert worden ist. Eine Empfehlung vom Rechnungshof möchte ich aber schon jetzt noch einmal in den Raum stellen. Und zwar, die Tageseltern wären in ein ganzheitliches koordiniertes Betreuungssystem einzubinden. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Das musst du dem Kollegen Ackerl sagen!") Du weißt, ja, der ist leider nicht da, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Der war gerade da!") aha, gut, also meine Wortmeldung gilt auch dem Herrn Landesrat Ackerl und nicht nur dem Herrn Landesrat Sigl, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Der ist zuständig dafür!") aber Landesrat Sigl, ihr habt auch andere Dinge verhandelt, auch wo der Landesrat Ackerl zuständig war, die jetzt in deinem Bereich sind, zum Beispiel die behinderten Kinder. Also es wäre ja auch die Möglichkeit gewesen, in Parteiabsprachen das auch noch einzufordern. Ich will es auch begründen, warum. Es muss für die Eltern einfach die Gewähr da sein, und Eltern ist es wichtig zu wissen, dort und dort gebe ich mein Kind hin, und da gibt es die und die Grundlagen. Ich möchte überhaupt nicht die gute Qualität der Vereine in Frage stellen, nur ich habe es mir angeschaut, es werden bei der Ausbildung unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, es ist sicher nicht so eindeutig wie eben was die pädagogischen Belange des Kindergartens, der Krabbelstube, altergemischte Gruppen und den Bereich betrifft. Das ist das Erste. Das Zweite ist natürlich, indem wir diesen Bereich nicht mit hinein genommen haben, können wir oft Ressourcen nicht nützen, dass ich vielleicht am Nachmittag, wenn nur mehr zwei Kinder in einer Kindergartengruppe sind, hier eine Kooperation mache mit einer Tagesmutter, die die Kinder abholt und dort weiter betreut. Das ist wieder etwas, was die Eltern eigenständig machen müssen, dass sie sich vielleicht jemanden suchen. Weil bitte, eines dürfen wir der Bevölkerung wirklich nicht sagen, dass für die Randzeiten, und ich bin auch dagegen, dass das die öffentliche Hand macht, für jeden Bedarf eine Extralösung angeboten wird. Wir müssen den Eltern Hilfestellungen geben. Wir sollen ihnen ihre Aufgabe nicht abnehmen. Was wir natürlich in der ganzen Diskussion jetzt auch zu wenig angesprochen haben, jetzt sind wir bei den Tarifen. Wie kommen Eltern dazu, die ihr Kind, weil es keine, ich gehe einmal von dem aus, es gibt auch Eltern die sagen, ich gebe mein Kind lieber zu einer Tagesmutter, weil keine Krabbelstube, weil Kinder keine Kindergartengruppe und all die Mischformen vorhanden sind, ihr Kind zu einer Tagesmutter geben müssen und dadurch finanziell unheimlich belastet sind. Bitte schauen wir uns die Tarife an, die soziale Staffelung, die wir jetzt in Oberösterreich kriegen und die wir immer gefordert haben, für die ich froh und dankbar bin, sage ich auch, die greift ja nicht für die Tagesmütter, sondern da haben wir wieder die Organisationen, die die Gebühren festlegen und die Familien sind dem System "ausgeliefert", außer, dass sie vielleicht einmal irgendwo ansuchen können in einer sozialen Notlage. Für uns Freiheitliche ist es eine Ungleichheit für die Familien in Oberösterreich. Jetzt haben wir es geschafft nach wirklich Jahren, eine Angleichung, eine Verbesserung bei den Kindergartentarifen zu haben. Wir wissen es alle, in einer Gemeinde waren die Eltern mit einem hohen Beitrag belastet, in der Nebengemeinde war der Beitrag geringer. Jetzt bekommen wir eine Unter- und eine Oberstufe, in der sich alle Träger bewegen müssen. Dann haben wir gerade in so einem sensiblen Bereich, und die Tagesmütter betreuen auch sehr oft die jungen Kinder, ja, sagen mir jetzt, nein, das ist nicht unsere Verantwortung, gehört eigentlich nicht dazu und vor allem im Finanziellen. Daher ein Appell heute an die Kolleginnen und an die Kollegen. Wir werden das als Freiheitliche sehr wohl weiter betreiben. Es ist uns ein Anliegen, Gerechtigkeit für alle Familien, und daher auch die Tageseltern sowohl vom Legistischen her, wie aber auch vom Ökonomischen, vom Finanziellen her miteinzubeziehen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Gumpinger. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dieser Rechnungshofbericht gibt uns Gelegenheit, noch einmal die große Einhelligkeit und auch die guten Entwicklungen in diesem Hause im Bereich der Kinderbetreuung und des Kinderbetreuungsgesetzes, das wir vor kurzem beschlossen haben, noch einmal vor Augen zu führen und ein bisschen die Diskussion darüber weiter fortzusetzen. Ich glaube, dass einerseits ja dieser Rechnungshofbericht einmal von vornherein der Kinderbetreuungssituation in Oberösterreich, und der Rechnungshof prüft ja bundesweit und nicht nur unser Bundesland, ein gutes Zeugnis ausstellt. Das, glaube ich, kann man auch einmal einleitend sagen, und in den Empfehlungen, die er dann ausspricht und die ja zusammenfassend auf der letzten Seite 24 dargestellt sind, sind auch diese Empfehlungen zum Großteil aufgegriffen worden durch diesen mehrjährigen Prozess, der ja zur Schaffung dieses Kinderbetreuungsgesetzes geführt hat, sodass wir wirklich mit Fug und Recht sagen können, dass auch diese Empfehlungen in den wesentlichen Positionen umgesetzt sind. Die Kollegin Moser hat zu Recht gesagt, dass der Tageselternbereich nicht einbezogen ist. Aber es ist schon gesagt worden, es ist vom zuständigen Ressort da auch keine Initiative gekommen und wäre durchaus eine Überlegung wert gewesen, das miteinzubeziehen, das verhehle ich nicht. Aber alle anderen Bereiche, vor allem der Bereich des Kindergartens selbst ist ja auch schon im Bericht selber gut beurteilt worden und ist ja jetzt durch das neue Gesetz vor allem in dem Bereich, was diese Bedarfsplanung betrifft, das heißt, dass wirklich eine Vollversorgung überall gewährleistet ist, also in der richtigen Form. (Zwischenruf Abg. Moser: "Aber kein Recht auf Betreuung, bitte!") Na ja, es ersetzt das Recht. (Zwischenruf Abg. Moser: "Eine Planung ist etwas anderes!") Das Recht hieße ja, dass ein Elternteil sozusagen zum Gericht oder zu der Verwaltungsinstanz rennen müsste, um dort eine individuelle Klage einzubringen. Das ist ja auch eine Belastung für Familien. Wenn es gar nicht notwendig ist, weil die Gemeinde von sich aus vorsorgt und den öffentlichen Auftrag durch das Gesetz hat, das zu tun und das jährlich aktualisieren muss, dann erspare ich ja den Familien viel, nämlich auch Streitereien und auch Konfrontationen auf kommunaler Ebene. Ich glaube, das ist aber von vielen Fraktionen in dem Hause ja so auch gesehen worden, und es ist logisch und richtig, dass das das bessere Modell ist, um eben diese Vollversorgung, auch was die Öffnungszeiten betrifft und die Ausprägungen betrifft, entsprechend herbeizuführen. Wir sind aber trotzdem da in Oberösterreich sowieso, was die Quoten betrifft, in einer sehr guten Position. Und was jetzt die unter Dreijährigen betrifft, ist das selbe System ja jetzt vorgesehen; auch dass bedarfsgerecht die entsprechenden Plätze angeboten werden. Ich glaube aber, dass diese Zahlen, die da jetzt bei uns herumschwirren, so genanntes Barcelona-Ziel, für ein Drittel der unter Dreijährigen Betreuungsplätze zu schaffen, dass Erstens ja dieses Ziel gar nicht so formuliert ist, weil, wenn man das Barcelona-Ziel liest, und ich habe mir natürlich die Mühe gemacht, da steht drinnen, bedarfsgerechte Entwicklung bis zu ... , steht drinnen, also immer bedarfsgerecht. Bis ist nicht ein Ziel, dass 33 Prozent aller unter Dreijährigen fremd betreut werden sollen, das ist gar nicht einmal das Barcelona-Ziel, und außerdem ist das eine Empfehlung und keine Richtlinie und keine Vorgabe. Aber bedarfsgerecht, das ist, glaube ich, das Richtige, was eben die Familien brauchen, was wir gesellschaftlich brauchen, das soll bereit gestellt werden, und die Eltern sollen entscheiden, ob sie so oder so die Betreuung selber wahrnehmen oder durch solche Einrichtungen wahrnehmen lassen. Bei den schulpflichtigen Kindern ist es ja auch insofern wesentlich verbessert, weil es ja die Regelung gibt, dass ab 15 Kinder es eingerichtet werden muss. Ich weiß aber aus vielen Gemeinden, dass es dort Projekte und Initiativen gibt neben den Horten, die es ja sowieso gibt und auf die ja Rücksicht zu nehmen ist bei der Betreuung der schulpflichtigen Kinder, dass auch für Gruppen unter 15 Kindern vielfach Projekte jetzt schon laufen, und das wird auch kommen. (Zwischenruf Abg. Moser: "Aber nicht unter zehn Jahren!") Ja, aber jedenfalls eine wesentliche Verbesserung. Hier schreibt auch der Rechnungshof, dass zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen sind, und die werden geschaffen und in einer Dynamik, die wirklich beachtlich ist. Also insofern, glaube ich, kann man einmal auf jeden Fall sagen, dass die Intentionen des Rechnungshofes in Oberösterreich umgesetzt werden und dass wir hier eine sehr, sehr gute Situation vorfinden und einen Riesenschritt durch das neue Gesetz gesetzt haben. Deshalb werden wir natürlich der Kenntnisnahme dieses Berichtes zustimmen, und ich lade dazu auch alle Fraktionen dieses Hauses ein. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte die Geräuschpegel am Rande des Landtagssitzungssaales etwas zurückzuschrauben. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Zum Kinderbetreuungsgesetz, zu den Tageseltern bin ich mir sicher, es hätte eine Mehrheit gegeben im Ausschuss und im Landtag, dass wir auch die Tageseltern in diesem Gesetz geregelt hätten. Es hätten dann auch zum Beispiel die Elternbeiträge für die Tageseltern da mitgeregelt werden können. Es ist aber leider keine Vorlage gekommen vom zuständigen Landesrat. Zu den Empfehlungen des Rechnungshofberichtes, ein bedarfsgerechter Ausbau, vor allem für unter Dreijährige und für Schulkinder, da sehe ich eine große Hoffnung, wenn wir dieses Modell alterserweiterte Gruppen anschauen, wo wir im laufenden Kindergartenjahr eine Verdreifachung der Standorte haben von etwa 50 Gruppen auf 147 Gruppen. Wenn das so weiter geht, dann haben wir ja in zwei Jahren dieses Betreuungsangebot flächendeckend auch in Oberösterreich. Zur zweiten Bemerkung des Landesrechnungshofes zu den Öffnungszeiten erwarte ich mir von dieser verpflichtenden Bedarfserhebung, die die Gemeinden jetzt jährlich durchzuführen haben und auch von dem verstärkten Mitspracherechten der Eltern, die sich jetzt zusammenschließen können in Vereine und ElternvertreterInnen wählen können, dass hier ein bedarfsgerechter Ausbau erfolgt, dass auch am Nachmittag ausreichend geöffnet ist und dass die Plätze geschaffen werden, die wir tatsächlich brauchen. Zu den Zielen, 33 Prozent, Herr Kollege Gumpinger. Ich denke, dass sich diese Ziele des Ausbaus für unter Dreijährige schon in etwa mit dem Bedarf decken werden. Das heißt ja jetzt nicht, dass jedes Zweijährige in einer Betreuungseinrichtung ist und fremd betreut wird, sondern das heißt, dass eben die Wahlmöglichkeit da sein soll für die Eltern. Richtung 33 Prozent, das heißt, in etwa für jedes dritte Kind. Ich glaube auch nicht, dass wir diese 33 Prozent jetzt in einem Jahr schaffen werden, aber vielleicht in zwei, drei Jahren hin könnte das doch eine Perspektive oder muss auch eine Perspektive für uns sein. Die Regelung der sozial gestaffelten Elternbeiträge ist ein ganz wichtiger Beitrag für die finanzschwachen Familien. Sie werden hier vor allem profitieren. Ich glaube, es wird auch gemeindeübergreifende Zusammenarbeit leichter ermöglichen. Alles ist jetzt auch in einer Abteilung, also es ist nicht ganz in einer Abteilung, aber alles mit Ausnahme der Tageseltern ist jetzt in diesem Gesetz geregelt, die Integration und natürlich auch die Krabbelstuben. Ja, es geht jetzt darum, diese neuen Regelungen von dem verbesserten, von dem guten Kinderbetreuungsgesetz umzusetzen in den Gemeinden draußen. Ich glaube, da müssen wir alle gut zusammenhelfen und die Menschen draußen motivieren, die Gemeindeverantwortlichen und natürlich auch die Eltern, dass sie ihre verbesserten Rechte, ihre verbesserten Möglichkeiten auch tatsächlich einfordern. In diesem Sinne nehmen wir natürlich auch diesen Rechnungshofbericht an. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede darüber und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1146/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir behandeln die Beilage 1147/2007, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend Traun: "'VEST' Veranstaltungsservice Traun GmbH". Ich bitte Frau Kollegin Dr. Schmidt über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Beilage 1147/2007, Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend Traun: "'VEST' Veranstaltungsservice Traun GmbH". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1147/2007) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend Traun: "'VEST' Veranstaltungsservice Traun GmbH" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Frau Kollegin Schmidt das Wort. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Der Rechnungshof hat konkret sieben Empfehlungen ausgesprochen. Die sind auf Seite 17 des Berichtes nachzulesen. Ich kann berichten, dass mittlerweile sowohl eine Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat als auch eine Gemeinderatssitzung in Traun und an diesen Empfehlungen bereits gearbeitet wird. Ich möchte hervorheben, dass diese VEST überregionale Bedeutung dort hat und besonders dem kulturellen Auftrag nachkommt. Kultureller Auftrag und Gewinnmaximierung geht nicht immer ganz konform. Besonderes Augenmerk richtet die VEST auf die Veranstaltungen im Kinder- und Jugendlichenbereich, wo die Preise ein besonderes Thema sind, weil man besonders kostengünstig anbieten will, gerade im Interesse der Familien. Die VEST ist bemüht, Kultur für alle leistbar zu machen. Ich glaube, besonders soll man noch hinweisen, dass die VEST wertvolle Arbeit macht im Bereich der Ehrenamtlichkeit und den Kulturvereinen. Ich ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Arnold Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Dr. Schmidt hat ja bereits angeführt, dass auf Seite 17 die Empfehlungen stehen. Ich gebe Ihnen einen Kurzeinblick in diese Empfehlungen. Der Rechnungshof stellt im Wesentlichen fest, dass im Aufsichtsrat auch Experten von anderen Kultur- und Veranstaltungsbereichen vertreten sein sollten; 2004 im Schloss und in der Spinnerei ein Besucherzuwachs von 42 Prozent erzielt werden konnte, aber die Einnahmen aus dem Kartenverkauf der Kostenbelastung trotzdem nicht gerecht wurden; die flexiblere Gestaltung der Kartenpreise orientiert an den Künstlerhonoraren den Zuschussbedarf reduzieren; dass der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses nicht tätig war; dass genauere Aufzeichnungen im Personalbereich und hinsichtlich des freiwilligen Sozialaufwandes erfolgen müssen; dass für die kommenden Jahre die Möglichkeiten der weiteren Zuschussgewährung durch die Stadtgemeinde Traun abzuklären sind und dass leistungsbezogene Zeitaufzeichnungen der Bediensteten der VEST zu führen sind. Werte Damen und Herren, bei einer konsequenten Umsetzung der Empfehlungen wird es möglich sein, die finanzielle Situation der VEST zu verbessern und stelle dazu fest, dass die ÖVP diesem Bericht zustimmen wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich darf somit die Wechselrede schließen und Sie abstimmen lassen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1147/2007 zustimmen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 1148/2007, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle - Mehrkostenforderungen bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand - Einkaufszentren".Hh Ich bitte Herrn Kollegen Alfred Frauscher darüber zu berichten. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle – Mehrkostenforderungen bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand – Einkaufszentren". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1148/2007.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle - Mehrkostenforderungen bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand - Einkaufszentren" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seinen Bericht gedankt. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und darf Herrn Kollegen Frauscher das Wort erteilen. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Kontrolle der öffentlichen Finanzen ist natürlich ein wichtiger und unverzichtbarer Teil eines funktionierenden Finanzwesens. Ein Teil dieser Kontrolle unterliegt dem Bundesrechnungshof und dieser hat sich im Rahmen des Österreichkonvents ebenfalls eingebracht und seine Wünsche für Änderungen deponiert. Teilweise werden diese ohne Diskussion zu erfüllen sein, über andere wird man sicherlich noch sprechen müssen. Sinnvoll erscheinen sicherlich die Punkte analoge Grundsätze für den Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe in der Bundesverfassung festzulegen. Dass in einem Zeitraum von drei Jahren keine Doppelprüfungen erfolgen sollen ist logisch und ebenfalls sehr zu begrüßen. Die Unvereinbarkeit der Kandidatur des Rechnungshofpräsidenten und eines Volksanwaltes ist ebenfalls unstrittig. Bei der Verkürzung der Stellungnahmefrist von 3 Monaten auf 6 Wochen ist zu bedenken, ob durch diese doch nur geringere Aktualität eine Qualitätsverringerung der Stellungnahmen erzielt wird. Bei der Prüfungserweiterung hinsichtlich Zuständigkeit bei ausgegliederten Rechtsträgern wird genau zu hinterfragen sein, wer hier gemeint ist und gemeint sein kann. Sicherlich noch zu diskutieren sind aber die Punkte die selbständige Prüfungskompetenz auf alle Gemeinden auszuweiten und nicht nur auf die über 20.000 Einwohner, sowie die Prüfungsermächtigung an Firmen bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand schon ab 25 Prozent. In seinem Bericht geht der Bundesrechnungshof auch auf den Finanzausgleich ein und zeigt auch die Finanzierungsströme am Beispiel der Krankenanstalten auf. Im Bereich des Finanzausgleiches wurde festgestellt, dass seit 1995 eine Erhöhung des Anteils der öffentlichen Bundesabgaben zu Lasten der Länder und Gemeinden erfolgt ist. Die weitere zunehmende Belastung der Gemeinden durch die Länder wiederum wird zuletzt durch ergriffene Maßnahmen wieder verlangsamt bzw. gestoppt. Drei Grundsätze sind daher das Resümee des Rechnungshofes für die Finanzkontrolle: Ein umfassendes Bild für Ziele erstellen, die Überprüfung dieser Ziele und eine Verbesserung der öffentlichen Finanzstatistik. Im zweiten Bereich geht der Bundesrechnungshof auf die immer häufiger anfallenden Mehrkostenforderungen bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ein. Es haben viele Auftragnehmer schon direkt gefinkelte Konzepte entwickelt, um sich vorerst durch Alternativangebote den Auftrag zu sichern, in dem sie als billigste Variante genommen werden, um anschließend dann durch Nachforderungen, Zusatzleistungen, Umplanungen die Auftragssumme dann dementsprechend wieder zu erhöhen. Da haben manche Firmen schon zum Teil eigene Abteilungen geschaffen, die im Rahmen eines sogenannten Claim Managements diese Schwachstellen finden, um Vorteile für die Firmen herauszuholen. Sei es jetzt durch Abweichungen in der Bodenqualität, durch überhöhte Preise bei den nachfolgend anfallenden Regiearbeiten, durch Höchstpreise bei den vorerst im Angebot nicht vorgesehenen Leistungen, durch Insiderinformationen über anfallende Mengen und vieles mehr ist hier wirklich ein Gefahrenpotential versteckt für öffentliche Auftraggeber, welches enorme finanzielle Auswirkungen hat. Es ist daher zu prüfen, welche personellen und organisatorischen Maßnahmen hier ergriffen werden müssen, bis hin zur Prüfung strafrechtlicher Relevanz. Speziell im Bereich Baurecht, Bauwirtschaft, Projektabwicklung müssen wir hier dementsprechend eine bessere Planungsqualität in Zukunft finden, die Analysen der Angebote perfektionieren und auch natürlich den Leistungsumfang der Angebote überprüfen, genauestens zu überprüfen. Es werden daher personelle Mehrkosten im Land eventuell notwendig sein. Aber ich glaube, dass diese Mehrkosten in kürzester Zeit sich wieder hereinspielen, weil wir uns dementsprechend durch diese Kontrollen sehr viel Geld ersparen können. Im Teil 3 des Rechnungshofberichtes hat der Bundesrechnungshof die Politik der Länder Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark hinsichtlich Einkaufszentren untersucht. Er sagt, dass das Land Oberösterreich hier gute Gestaltungsmöglichkeiten hat, der Raum südwestlich von Linz hervorragend geeignet ist, dass es aber dennoch früher durch das Fehlen ordnungspolitischer Vorgaben zu großen Fehlentwicklungen gekommen ist. Grundsätzlich ist zu sagen, dass durch die Schaffung von Einkaufszentren die Nahversorgungen gefährdet sind und es in den Innenstädten zu immer größeren leer stehenden Flächen kommt. Es war daher ein Lenkungseffekt notwendig. Und in Oberösterreich haben wir diesen auch geschaffen durch die Novelle der Raumordnung im Jahr 2005. Die Empfehlung des Rechnungshofes Einkaufszentren in Autobahnnähe nicht zu errichten, nicht im Grünen zu errichten, sondern zentral, an zentrale Städte, an Bezirkshauptstädte anzusiedeln ist ebenfalls hier enthalten. Und wir haben uns dementsprechend auch jetzt bei der anstehenden Entscheidung Einkaufsdorf Ort dementsprechend entschieden. Es wurden nämlich laut Studien, die im Rahmen dieses Raumordnungsprüfungsverfahrens gemacht wurden, dementsprechend katastrophale Voraussagen für die umliegenden Gemeinden, für die umliegenden Städte geschaffen, dass es nicht verantwortbar gewesen wäre, diesem Projekt eine Zustimmung zu geben. Es wird aber notwendig sein sagt der Bundesrechungshof, weiter rasch regionale Konzepte zu schaffen, eine rasche Neugestaltung der Nahverkehrsförderung durchzuführen. Und dieser Punkt ist ja bei uns schon teilweise umgesetzt oder in Umsetzung und natürlich auch ein geeignetes Kennzahlensystem zu schaffen und ein konsequentes Monitoring durchzuführen. Es gäbe zwei effektive Maßnahmen, von denen wir aber noch keinen Gebrauch machen und wo aus Wettbewerbsgründen hier nur eine einheitliche Vorgangsweise von Städten, Gemeinden und Ländern notwendig wäre. Das wären eine Verkehrsanschlussabgabe, die auch rechtlich möglich ist, wo Gemeinden flächenbezogene Abgaben einheben können für die Kosten von Anschlüssen von öffentlichem Verkehr an Einkaufszentren und eine Lenkungsabgabe durch eine Besteuerung von Einkaufszentren und Förderung mit diesen Mitteln von Nahversorgung. Dadurch könnten wir sicherlich die effektivsten Lenkungseffekte erzielen. Auf jeden Fall muss uns klar sein, dass wir bei der Genehmigung von Einkaufszentren mit großer Sorgfalt und Verantwortung vorgehen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte euch um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Christian Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nur aufgrund der Tatsache auch, dass Kollege Frauscher das Einkaufszentrum, das Einkaufsdorf in Ort kurz angesprochen hat, einige Worte zum Rechnungshofbericht bzw. was das auch mit dem Einkaufsdorf in Ort zu tun haben könnte oder nicht. Vorab noch eine allgemeine Feststellung, die uns gemeinsam zu denken geben sollte. Genau jene zuständige Behörde, die Aussagen darüber zu treffen hat, wie die Raumordnungsprogramme auszuschauen haben, wird, ich sage einschränkend dazu, das ist natürlich ein Bericht der schon etwas älter ist und das betrifft die Vergangenheit, aber trotzdem ist es markant, dass da etwa festgestellt wird, dass bis die Fachabteilung Raumplanung keine strukturierte Grundlagenforschung betreffend Geschäftspartner und Nahversorgung betrieben hat, weder Informationen über die gewidmeten noch über die tatsächlich realisierten Verkaufsflächen von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf zur Verfügung standen. Das sollte uns dahingehend zu denken geben, dass genau dieselbe Behörde die Entscheidungen darüber getroffen hat. (Zwischenruf Abg. Frauscher: "Das war ja vorher!") Ich habe eh gesagt, das war in der Vergangenheit, aber trotzdem sehr markant. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem der fehlenden, der schlechter werdenden Nahversorgung im ländlichen Bereich ausschließlich auf die Frage von Einkaufszentren zu reduzieren halte ich nicht für korrekt und halte ich für nicht sinnvoll. Wenn man im konkreten Beispiel sich das Einkaufsdorf, das Einkaufzentrum in Ort anschaut, so steht im ablehnenden Schreiben vom zuständigen Landesrat Sigl, ich darf das kurz zitieren, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Von wem ist das Schreiben?") von dir glaube ich, oder? (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Es muss ja eh ein Absender am Brief drauf stehen!") Nein es ist die Landeskorrespondenz, ich nehme an, dass die von dir herausgeben worden ist. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Ist von der Baurechtsabteilung herausgegeben worden!") Aha, also der Landesrat Sigl hat nichts damit zu tun. Auf jeden Fall ist es ein offizielles Schreiben aus deinem Ressort. Durch die Errichtung des Einkaufsdorfes Ort sei zu erwarten, dass Ried, Braunau, Schärding und auch Wels ihre zentrale örtliche Funktion, jetzt verkürze ich, einschränken bzw. verlieren würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das halte ich doch für etwas übertrieben, wenn ein Einkaufszentrum, ein Einkaufsdorf in Ort gebaut werden würde, sogar Wels damit rechnen müsste, seine Pforten zu schließen, nur weil da Geschäftsflächen gebaut werden. Auf was ich hinaus will, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir müssen auch anschauen, nicht nur die Frage von Einkaufszentren, sondern die Frage der sogenannten Fachmärkte, die in Stadtrandzonen errichtet werden. Weil meine These ist, dass jene zehntausenden von Quadratmetern, die in Ried und um Ried errichtet worden sind, wo der fünfte Hofer, der dritte Liedl, der sechste Penny Markt und der siebte Schlecker eröffnet werden, die Nahversorgung in den umliegenden Gemeinden wesentlich mehr bedroht und einschränkt als ein Einkaufszentrum das 20, 30 oder sogar 40 Kilometer entfernt ist, wo kein Mensch auf die Idee käme, der ein bisserl weiter weg ist, dort den Einkauf des täglichen Gebrauchs zu machen, sondern in Wirklichkeit halt dort hinfahren würde, wenn er halt wie bisher nach Passau, nach Wels, nach Linz oder nach Traun gefahren ist. Und es gibt einschlägige Untersuchungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass rund die Hälfte der Bevölkerung in Ried zumindest mehrmals jährlich oder monatlich in Einkaufszentren einkaufen fährt und die müssen halt jetzt nach Wels fahren, nach Passau fahren, die müssen vielleicht nach Salzburg fahren, nach Linz, nach Traun fahren. Allen sei es gegönnt, nur es wäre auch für das Innviertel positiv gewesen ein Einkaufszentrum zu haben, um auch unseren Menschen die Möglichkeit zu bieten, in näherer Umgebung ihre Einkäufe in einem Einkaufszentrum zu erledigen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Herbert Aspöck das Wort. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag! Zum Bericht des Rechnungshofes, Stichwort Claim Management oder Anti Claim Management, das ist so ein neudeutsches Wort, so hochtrabend. Aber für viele von uns ist es ja selbstverständlich, wenn wir auf Urlaub fahren, buchen wir größtenteils auch schon all inclusive, weil dann kommt es dann nicht dazu, dass dann noch Mehrkosten verrechnet werden. Und für mich wäre es eigentlich selbstverständlich, dass dann nicht hintennach bei öffentlichen Ausschreibungen es passiert, dass dann die Lieferanten, die Betriebe dann immer wieder Rechnungen stellen und dann im Prinzip für Mehrleistungen auch Mehrforderungen verlangen. Für mich ist das zum Teil wirklich unverschämt, denn es ist nämlich eine Größenordnung, die nicht unterschätzt werden darf. 70 Prozent der Mehrkosten, die verrechnet werden bei öffentlichen Ausschreibungen, sind nicht gerechtfertigt. Und die Definition dieses Claim Managements oder Anti Claim Managements hat zum Ziel Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen zu erkennen und Ansprüche daraus geltend zu machen und durchzusetzen. Wir wären schon gefordert gewesen beim Projekt Bindermichl, dass wir hier eine Kosteneinsparung zustande bringen. Ich bin gespannt, was wir im Bereich des neuen Landestheaters zuwege bringen, damit auch die Kosten im Rahmen bleiben, dass die Ausschreibungen, die Angebote dann wirklich auch dem entsprechen, was dann unterm Strich auch verrechnet wird. Und deshalb empfiehlt auch der Rechnungshof möglichst rasch Maßnahmen zu ergreifen, personell und organisatorisch, diverse Strategien anzulegen, um diese Dinge umzusetzen. Zum Thema Einkaufszentrum, das fällt ja auch in dieses Kapitel hinein. Da möchte ich schon sagen zum Thema Einkaufszentrum Ort im Innkreis. Für mich ist es ein Skandal, dass das Wirtschaftsressort hier so unfähig ist. 150 Millionen Euro würden hier investiert, 120 Geschäfte würden sich ansiedeln, 1.000 Arbeitsplätze würden geschaffen und das Wirtschaftsressort sagt so lapidar, nein das geht nicht, weil wir damit die Nahversorgung schädigen. Die Nahversorgung werden wir damit überhaupt nicht schädigen. Die Leute fahren ja in Einkaufszentren, wie ja der Makor-Winkelbauer schon gesagt hat, nach Traun, nach Wels, die fahren nach Pocking, nach Passau. Ich sage die Bayern können sich wirklich freuen, dass wir so unfähig sind. Denn bis jetzt war es so, nach Ort haben wir den Müll hingeführt. Und jetzt hätten sie die Chance, dass sie einmal einen Reibach machen, dass sie einmal abcashen und jetzt geben wir ihnen die Möglichkeit nicht. Da sind wir wirklich absolut unfähig in der Landesregierung und da fordere ich auch den Herrn Landesrat Sigl auf, nicht sich da sozusagen hinter dem Ressort zu verstecken, sondern hier wirklich auch persönlich die Verantwortung zu ziehen und zu sagen, das war ein Fehler und auch hier grünes Licht für dieses Einkaufszentrum zu erteilen. Denn das kann es ja wirklich nicht sein. 1.000 Arbeitsplätze, wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz in Oberösterreich und dann lassen wir uns das einfach so durch die Lappen gehen. Das ist wirklich nicht Wirtschaftskompetenz die ich mir vorstelle von einem Wirtschaftslandesrat. Danke. Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem Innviertel kommend möchte ich mich da jetzt auch noch zu Wort melden. Kollege Christian Makor, du bist zwar gegen die Geschäfte, gegen Großmärkte im Stadtzentrum, aber in Ried ist ja jetzt auch dieses Fachmarktzentrum im Messegelände geplant, das sehr wohl auch nicht im Zentrum der Stadt ist, direkt in der Stadt herinnen. Aber die SPÖ vor Ort ist hier sehr wohl dafür und unterstützt auch dieses sehr, sehr große Projekt. Ich denke wir sollten vielmehr schauen, dass wir in den Orten, in den Städten schauen, welche Flächen stehen leer, machen wir ein Management, ein Konzept dafür und schauen wir, dass das in eine professionelle Hand kommt. Dass wir schauen, welchen Mix an attraktiven Angeboten brauchen wir, dass die Menschen in die Städte, in die Dörfer wieder einkaufen kommen, hier bleiben, hier verweilen, hier flanieren und die Angebote, die natürlich attraktiviert werden müssen, in Anspruch nehmen, damit auch hier zum Beispiel Spezialitätenläden, Angebote eine Chance haben. Was mir auch aufstößt ist, wenn man da sagt, in diesem Einkaufszentrum wird ein kleindörfliches Ambiente geschaffen, wo sich die Menschen wohlfühlen. Ja das haben wir ja gerade in den Innenstädten unserer alten gewachsenen Städte, wie zum Beispiel in Schärding, in Braunau oder auch in Ried. Hier haben wir gewachsene Strukturen. Wir haben ein attraktives Häuserambiente. Hier können sich die Menschen wohlfühlen. Nur brauchen wir natürlich auch entsprechend diese Angebote und muss das Ganze in ein Gesamtkonzept gegossen werden und daran gearbeitet werden, dass diese gewachsenen Strukturen attraktiv bleiben und noch attraktiver werden. Und zu den 1.000 Arbeitsplätzen Herr Kollege Aspöck, ja 1.000 Teilzeitarbeitsplätze, sicher vorwiegend für Frauen, ist auch positiv. (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Haben die nicht alle einen Vollzeitarbeitsplatz?") Aber ich bin mir ganz sicher, dass durch die Entstehung dieser 1.000 Arbeitsplätze woanders mindestens gleich viel oder noch mehr Arbeitsplätze für Frauen draufgehen. In dem dann nämlich in den Orten Geschäfte eingehen, Gasthäuser zusperren und alles was halt dort an Dienstleistungen angeboten wird. Und dass man dort alle hinkarrt und täglich tausende Autokilometer gefahren werden müssen, dass alle in dieses Megazentrum kommen. Ich glaube es geht viel mehr darum, dass wir uns anstrengen, dass die gewachsenen Strukturen in den Dörfern, in den Städten gestärkt werden, dass hier Verkaufsflächenmanagement passiert, dass hier Leitbilder erstellt werden und dass die Nahversorgung gestärkt wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich deswegen, weil ich froh bin, dass das Wirtschaftsressort, der Landesrat Sigl, hier eine klare Haltung eingenommen hat. Wir haben Beispiele in Oberösterreich, das eine heißt Pasching, das andere heißt Haid. Wenn wir die Zustände haben wollen, dann muss ich sagen, die möchte ich nicht haben für die Zukunft; da bin ich nicht dabei. Wir reden von der Nahversorgung, wir reden davon, dass es wichtig ist, im eigenen Ort einzukaufen und gleichzeitig tun wir alles, dass die Orte ausgetrocknet werden. Ich sage das wirklich aus totaler Überzeugung. Der Oberösterreicher oder die Oberösterreicherin hat ein gewisses Budget zur Verfügung und wenn dieses Budget ausgegeben ist, dann werden sie kein Budget mehr haben, um im Ort etwas einkaufen zu können. Ich weiß natürlich, dass das Einkaufsverhalten heute so ist, ich kenne die großen Unternehmen, dass man bis 100 Kilometer einkaufen fährt, das Shopping-Erlebnis, das Erlebnis einen Tag unterwegs zu sein, die Unterhaltung, das verstehe ich alles. Nur, wir gestalten dieses Land, wir müssen wissen, ob wir das wollen und wenn wir das wollen, dann trocknen wir in der Umgebung bis zu 50 Kilometer den Boden aus, das müssen wir wissen. Es wird immer noch der Bäcker ein Geschäft haben, weil wegen den Semmeln fährt er nicht so weit, aber das Kapital, das Geld, das Volumen, das er ausgeben kann, ist ausgegeben und ein zweites Mal kann er es nicht ausgeben. Darum bin ich aus Überzeugung dagegen, dass man so etwas macht und ich glaube auch nicht, dass die Rechnung mit den Arbeitsplätzen aufgeht, Herr Kollege. Denn da muss ich eine Nettorechnung machen, was dort dazukommt, fällt woanders weg. Das sind weder hochwertige Arbeitsplätze noch sonst irgendwas und es ist auf jeden Fall eine Nettorechnung. Ich bin froh, dass wir einen Wirtschaftsreferenten haben, der hier Farbe bekennt und es sollen alle diejenigen, die bei Sonntagsreden am Vormittag davon reden, wie wichtig die Nahversorgung ist, die Abstimmung findet mit den Füßen statt. Und wenn wir uns nicht dazu bekennen, dass wir beim Nahversorger einkaufen, dann hat er keine Chance, dass er überleben kann. Von dem was er nicht verkauft, wird er nicht leben können. Daher gratuliere ich dem Landesrat Sigl, bin sehr froh, dass das Wirtschaftsressort diese Haltung eingenommen hat. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und bitte um die Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1148/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1149/2007. Dies ist der Bereicht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Planung der A 7 Mühlkreis Autobahn im Bereich Bindermichl". Ich bitte Herrn Kollegen Hüttmayr über die Beilage 1149/2007 zu berichten. Abg. Hüttmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus! Ich berichte über den Kontrollausschuss betreffend Planung A 7 Mühlkreis Autobahn im Bereich Bindermichl. Gemäß Artikel 127 Abs. 6 B-VG erstattet der Rechnungshof diesen Bericht und der Kontrollausschuss hat sich in der Sitzung vom 29. März 2007 mit diesem befasst und einstimmig zur Kenntnis genommen, dass 1. der Bericht des Rechnungshofs betreffend "Planung der A 7 Mühlkreis Autobahn im Bereich Bindermichl" zur Kenntnis genommen wird und 2. dem Rechnungshof für seinen Bericht ausdrücklich gedankt wird. Danke! Zweite Präsidentin: Danke! Ich eröffne die Wechselrede darüber und bitte Herrn Kollegen Fritz Sulzbacher um die Wortmeldung. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht zur Planung A 7 Mühlkreisautobahn Bindermichl stellt leider dem Land Oberösterreich kein gutes Zeugnis aus. Und zwar beim Kosten- und Projektmanagement wird auf massive Mängel hingewiesen. Bei einer Kostenüberschreitung von ca. 100 Millionen auf 150 Millionen Euro ist es nicht so sehr der Betrag an sich, der sich ja im Wesentlichen immer wieder auch begründen lässt, sondern es sind vor allem die mangelnden Kostenberechnungen schon beim Einreichprojekt, dann die fehlenden kontinuierlichen Anpassungen der Kosten bei entsprechenden Projektänderungen. Es wurden erst nach Baubeginn aufgrund vorliegender Angebote und Auftragsvergaben wirklich Kostenkurskorrekturen vorgenommen. Es waren eine Reihe von Kostensteigerungen verbunden zum Teil mit mangelhafter Planung, falschen Schätzungen, der Erhöhung von technischen Standards, zusätzlichen Auflagen und Bedingungen aus Behördenverfahren und natürlich der Indexsteigerungen. Aussagekräftig ist auch der Hinweis, dass sozusagen für 174 Nachträge alleine mehr Kostenforderungen - von über 16 Millionen Euro - angemeldet wurden. Und da war es aus Zeitgründen oftmals nicht möglich, die auch alle ordnungsgemäß auszuschreiben. Das Land Oberösterreich war vor allem für das Projektmanagement, das heißt die Projektleitung, Steuerung und Koordination sowie für die Struktur-, Termin- und Kostenplanung sowie das umfassende Projektcontrolling zuständig. Und der Rechnungshof stellt hier leider fest, dass der rechtzeitige Aufbau einer geeigneten Projektstruktur, die eindeutig beim Land liegt, viel zu spät erfolgte und erst durch die verstärkte Mitwirkung der ASFINAG ab 2004 geeignete Steuerungs- und Controllingstrukturen eingerichtet wurden. Vielsagend ist auch der Hinweis des Rechnungshofes, dass zum Beispiel die Projektleitung nie definitiv namentlich bestimmt worden war, sondern dass faktisch ein Bediensteter der Abteilung Autobahnen, der als Projektkoordinator vorgesehen war, auch die Projektleitung ausübte. Der Rechnungshof kritisiert wortwörtlich die äußerst mangelhafte Kostenplanung und –verfolgung durch die Projektleitung des Landes. Dadurch standen den Entscheidungsträgern in wichtigen Phasen während der wichtigsten Projektentwicklung keine aktuellen Grundlagen zur Verfügung. Es mögen die Komplexität, der hohe Zeitdruck, die Aufrechterhaltung des Verkehrs sicher Milderungsgründe sein, aber es ist keine Entschuldigung für diese Fehler. Aufgrund der Berichte über die Umfahrung Enns dürfte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl in Bezug auf Kosten- und Projektmanagement seine Hausaufgaben noch immer nicht gemacht haben. Der Rechnungshof kritisiert auch hier, dass ein aktueller korrekter Gesamtüberblick über die Projektkosten fehlt und dass bei einer Kostensteigerung bei immerhin um das Doppelte. Angesichts der vor uns liegenden großen Infrastrukturvorhaben sollte Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl auch im Sinne der sparsamen Verwendung von Steuermitteln die Anregung des Rechnungshofes endlich sehr ernst nehmen. Es genügt nicht, bei Großbauten nur Spatenstiche zu feiern und Eröffnungsbänder durchzuschneiden, sondern es muss bei der Projektplanung und Kostenverfolgung wesentlich professioneller vorgegangen werden. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, nächster Redner ist Kollege Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist schon richtig, dass man bevor man sich also zur Eröffnung "breit" hinstellt und dort dabei ist, dass man ordentlich plant, das ist schon richtig, Kollege Sulzbacher. Ich glaube, dass es einmal notwendig ist, dem Rechnungshof zu danken für seine Analyse und für die umfangreichen Verbesserungsvorschläge, die in dieser Analyse zu finden sind und Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl hat ja offensichtlich bereits direkt diesen Dank an den Rechnungshofpräsidenten Moser ausgesprochen. Dass bei der vorliegenden Kostenentwicklung, dieser massiven Kostenentwicklung, jeder Beitrag zu einer Kostendämpfung eine Rolle spielt ist richtig und wichtig. Dieser Dank wurde ja bereits übermittelt. Und wir wissen, dass also bei diesen Infrastrukturprojekten sehr viel Geld verbaut, verbetoniert wird und dass es umso wichtiger ist, hier exakt und konkret zu planen. Und daher glaube ich, dass also der Rechnungshofbericht mit seiner Zusammenfassung und seinen Empfehlungen so das kleine Einmaleins oder das ABC wirklich der Wirtschaftlichkeit und des professionellen Umgangs bei solchen Großprojekten ist und des professionellen Umgangs auch mit den finanziellen Ressourcen, also mit den Steuergeldern, mit den Geldern unserer Bürger. Obwohl bereits genannt, glaube ich, ist es wirklich noch einmal ganz gut, einige Punkte da herauszunehmen aus diesen Schlussbemerkungen, weil sie auch indirekt immer hinweisen auf die vielen Fehler und Schwächen, die bei dieser Großprojektplanung stattgefunden haben, weil sie indirekt einfach darauf hinweisen. Und es wird eben gesprochen, dass die Rechtssicherheit durch eindeutige vertragliche Grundlage rechtzeitig zur Verfügung stehen müsste; "no – na ned"! Oder ein weiterer Punkt, die Finanzierungsverträge sollten möglichst präzise abgefasst werden, um den Interpretationsspielraum zu minimieren; selbstverständlich! Oder dass für Projekte dieser Größenordnung frühzeitig die erforderlichen quantitativen und qualitativen Personalressourcen bereitgestellt werden sollen, um eine entsprechende Projektleitung sicherzustellen. Ein weiterer Punkt, das Instrument der Kostenplanung und Kontrolle wäre verstärkt anzuwenden. Und im Zuge der Projektplanung sollten die Kostenschätzungen laufend aktualisiert werden. Und ein weiterer Punkt auf möglichst vollständige und transparente Kostenschätzungen mit einheitlichen Detaillierungsgrad sollte von Planungsbeginn an geachtet werden. Und noch zwei Punkte, die ich erwähnen oder aufzählen möchte. Bei ähnlichen komplexen Infrastrukturvorhaben wäre eine begleitende Kontrolle bereits in einem möglichst frühen Planungsstadium, nämlich zum Zeitpunkt des Einreichprojektes einzusetzen. Und letzter Punkt, externe Planungen sollten laufend geprüft werden und Planungsmängel bereits vor der Genehmigung behoben werden. Wenn wir das alles wieder umdrehen oder umsetzen würden, dann sehen wir also eine vielschichtige Fehlerhaftigkeit und Schwäche bei dieser ganzen Abwicklung. Und ich glaube, der Schlüssel, dass das in Zukunft nicht mehr passiert oder solche Kostenentwicklungen nicht mehr passieren, ist auch eine Forderungen von uns, dem freiheitlichen Landtagsklub, nämlich dass wir einen konkreten Generalverkehrsplan brauchen, mit einer konkreten Liste, mit einem konkreten Zeitplan und bereits jetzt möglichst konkreten Finanzierungsstrategien und Plänen, um wirklich langfristig und mit ausreichender Zeit solche Großprojekte, die soviel kosten, planen zu können. Und ich glaube, nur so ein Generalverkehrsplan, wie wir ihn fordern, ist auch die Basis, dass in Zukunft die notwendigen infrastrukturellen Ziele, die Straßen, wie auch die Bauten des öffentlichen Verkehrs, also umgesetzt werden können, ohne dabei Steuergeld umsonst einzusetzen und in den Sand zu setzen und um die knappen Ressourcen wirklich auch optimal auszunutzen. Daher vielleicht ein Abschluss zu diesem Thema mit einem alten, bewährten Satz, dass die Kontrolle von Anfang an besser ist als zu viel Vertrauen und dass es wichtig ist bei so großen Projekten, dass man agiert durch langfristige und professionelle Planung und nicht reagiert, wenn die Kosten zu explodieren beginnen. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, nächster Redner ist Herr Kollege Anton Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus! Zum vorliegenden Bericht stelle ich eingangs fest, dass wir im Kontrollausschuss dem Rechnungshof dafür gedankt haben, dass er sachlich das alles und sehr umfassend geprüft hat und der Herr Kollege Dr. Brunmair hat ja bereits darauf Bezug genommen. Herr Kollege Sulzbacher, wenn du sprichst von Hausaufgaben machen, dann haben wir scheinbar einen andere Bericht gelesen. Ich darf nur zitieren, um nicht zu viel in die Polemik zu kommen, der Rechnungshof stellt fest im Punkt 8.3, dass es natürlich eine umfassende Materie ist und dass Vieles in den Jahrzehnten, wo man dieses Projekt geplant hat, und dass ist natürlich ein Punkt, der einen neuralgischen Verkehrsknoten insgesamt darstellt mit vielen tausenden Anwohnern in dieser Richtung und es wurde ja vieles geplant und es gab dann die drei Hauptpartner, das Land Oberösterreich zum einen, die Stadt Linz zum anderen und dann das Ministerium, später die ASFINAG. In diesem Lichte muss man die ganze Materie sehen und da möchte ich einen Satz zitieren, den der Rechnungshof geschrieben hat: "Angesichts dieser Interessenssituation von drei Vertragspartnern und der darauf zu klärenden grundsätzlichen Fragen, insbesondere die Höhe der Finanzierungsanteile, etc., etc., ist die Planungsphase sehr plausibel gewesen, dass sie sich in die Länge gezogen hat und auch die Preissteigerungen, die zweifelsohne einen sehr großen Teil ausmachen, keine Frage, fast 30 Prozent; aber sind gerechtfertigt stellt er ausdrücklich fest und verweist auch in mehreren Seiten im Bericht darauf, warum diese Preissteigerungen zu Stande kommen. Es ist halt in der Tat so, dass man in den 90-er Jahren einfach anderes Straßen gebaut hat und anders die Themen angegangen hat und auch gelöst hat als heute und im Jahr 2004 und 2005, vor allem wo diese Bauzeit war, und diese Bauzeit war eine sehr kurze. Angesichts dieser beträchtlichen Betroffenheit von den Menschen war das auch nicht anders möglich, als dass man das kurz hält und da weiß man, dass man natürlich auch dann teilweise mit Kosten zu rechnen hat, weil halt eine Nachtschicht mehr kostet und eine Sonntagsschicht mehr kostet, als einfach unterm Tag zu arbeiten. Aber ich glaube dazu bekannt man sich und das hat auch der Rechnungshof sehr deutlich dargestellt. Das heißt, diese Planungsvergehen, von denen gesprochen wurde, sind für mich und auch für den Kontrollausschuss war das überhaupt nicht nachvollziehbar und Kollege Aspöck, du hast zuerst bei deiner vorhergehenden Wortmeldung auch so "flapsig" gesagt, nun ja, da hat man Geld verschwendet. Da darf ich dich nur ersuchen, rede mit deinem Freund Dr. Brunmair, der hat den Bericht scheinbar besser gelesen. Der hat das sachlich begründet und in der Richtung möchte ich einfach darauf verweisen, dass halt wir ein anderes Wasserrecht haben, dass wir halt im Naturschutz andere Überlegungen haben und eines auch, in den 90-er Jahren haben wir leider einige Tunnelkatastrophen zur Kenntnis nehmen müssen in Europa, auch bei uns in Österreich und das hat uns natürlich auch zum Nachdenken gebracht und daher wurden die Sicherheitsstandards dementsprechend erhöht. Da hat man Dinge als ganz selbstverständlich erachtet, das was man vor wenigen Jahren noch gar nicht gewusst hat, von was wir reden, also so ehrlich müssen wir bei dieser Thematik sein. Und darum sage ich heute feststellend, gut, dass das Projekt gebaut ist, der Verkehr nimmt dementsprechend auch dort zu. Es ist ein neuralgischer Punkt und hätte man die tatsächlichen Kosten dazumal schon gewusst, und man hat sie seriöser Weise gar nicht anders abschätzen können, wer weiß, hätte man sich darüber getraut, sage ich jetzt ganz einfach und dann hätten wir das Nadelöhr noch immer. Also, das ist durchaus ein Punkt und zum anderen sage ich auch mit voller Überzeugung, das was dort eingebaut wurde an zusätzlichen Standards, ob dass die Umwelt oder der Naturschutz ist, oder auch die Sicherheit ist, von dem profitieren wir jetzt. Es profitieren jeden Tag zigtausende Benützer, die mit dem Auto unterwegs sind, das sind aber auch die Anwohner, ich bezeichne das wirklich so, diese vielen tausende Leute, die dort wohnen. Das heißt also, dieser Rechnungshofbericht ist für mich und auch im Kontrollausschuss waren wir da sehr einmütig dieser Meinung, ein guter und natürlich kann man hinten nach manches anders sehen. Ja, das weiß ein jeder, der einmal was gebaut hat. Und wenn wir das kleine Haus daheim umbauen, das wissen wir auch, dass sich manches ergibt, aber bei dieser Baumaßnahme wird dezidiert festgestellt, dass es keine Vergehen gibt. Und wenn irgend wer im Jahr 2007 feststellt, ja der Stahlpreis alleine, ich habe mir nur diese eine Zahl herausgeschrieben, ist gestiegen um 15 Prozent und was das alles ausmacht, ja dann sind das wesentliche Kostenfaktoren. Und wenn das wer sagt, das hat man voraussehen können, dann sage ich, bitte, das ist unseriös. Das heißt zusammenfassend, möchte ich allen, die beim Land für diesen Bau Verantwortung getragen haben, an vorderster Stelle logischer Weise der Baureferent, der natürlich viele Spaten sticht und Eröffnungen macht, berechtigter Weise, weil er den Durchsetzungswillen hat, weil er sagt, da bringe ich was durch und wir fangen an, wir tun seriöse Grundlagen machen und dann schaffen wir es, dass wir es zu Ende bringen und das ist letztendlich der Punkt meinen ausdrücklichen Dank sagen. Ich möchte aber auch den Vorwurf, der so im Raum steht, dass die Beamten, angefangen von den verschiedenen Abteilungen, die betraut waren, Autobahnbau, etc., könnte man meinen, da ein bisschen unkorrekt gehandelt haben, das möchte ich zurückweisen. Das ist ein so umfassendes Bauwerk und die haben 100-prozentig dort das Beste gegeben und auch nach bestem Wissen gearbeitet. Dort sind nicht Fehler passiert im größeren Ausmaß, dass vielleicht Kleinigkeiten passiert sind, das wissen wir überall, aber dort soll man die richtige Dosierung verwenden. Das heißt also unterm Strich, ein herzliches Danke, dass man das dort gemacht hat, dass man sich darüber getraut hat, dieses Projekt so anzugehen, in diesem Tempo zu machen und das gibt uns Lebensqualität, letztendlich Sicherheit und das haben wir erreicht und danke, die darauf einwirken konnten. Dankeschön! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, ich erteile dem Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass eine sachliche Diskussion geführt wird, auch wenn es Kritik gibt. Ich darf auch dazu sagen, dass ich selber die Rechnungshofprüfung beim Bundesrechnungshof beantragt habe. Ich habe nach Bekanntwerden der Entwicklung noch während des Baus dringend um eine Rechnungshofprüfung gebeten, weil drei Bauherren an sich beteiligt waren, die ASFINAG, die Stadt Linz und das Land Oberösterreich, und weil ich Klarheit haben wollte und einen unabhängigen Schiedsrichter haben wollte, der befinden sollte, was hier eben nicht richtig gelaufen ist. Ich habe mich aus Überzeugung beim Kontrollausschuss bei den Damen und Herren des Bundesrechnungshofes, beim Präsidenten Moser bedankt, weil ich den Eindruck gewonnen habe, dass der Bundesrechnungshof innerhalb weniger Wochen sehr, sehr kompetente Leute hier im Prüfverfahren eingesetzt gehabt hat, und uns wirklich den Spiegel vorgehalten hat. Aber nicht nur den Spiegel vorgehalten hat, sondern auch Lösungen aufgezeigt hat, und uns Schlüsse für die Zukunft mitgegeben hat. Und so möchte ich überhaupt nichts beschönigen, gar nichts, sondern möchte nur zu erklären versuchen, was wir möglicherweise heute anders machen würden. Es war, zugegeben, ein sehr anspruchsvolles Projekt, es wird auch im Bericht immer wieder dargelegt, dass das Projekt sehr, sehr anspruchsvoll war, sehr schwierig war, dass ich heute noch nicht ganz sicher bin, ob wir eine Alternative gehabt hätten, die wahrscheinlich nur lauten hätte können, den Stadtteil Bindermichl und den Stadtteil Spallerhof abzusiedeln. Wir hätten mit Sicherheit niemals dort zusätzliche Verkehrsflächen, eine dritte Fahrspur in jede Richtung erreichen können, weil es einfach nicht gegangen wäre, und weil uns niemand die Zustimmung gegeben hätte. Und dazwischen haben wir abgewogen. Wir haben letzten Endes, wenn ich von wir spreche, meine ich Stadt Linz, Bürgermeister Dobusch, darauf entschieden, wir geben nicht Landes- und Stadtgeld in die Entwicklung eines Projektes, das ist vom Land und von der Stadt in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entwickelt worden. Wir haben dann ein Glück gehabt, dass wir dieses Projekt an die ASFINAG übertragen konnten, dass die ASFINAG als Hauptzahler mitgetan hat. Wir haben aber von Haus aus zur Kenntnis genommen, dass der größere Teil die Verkehrsmaßnahme sein wird, und der kleinere Teil eine Umweltschutzmaßnahme sein wird. Die ASFINAG zahlt das, was Verkehr ist, Land und Stadt müssen das zahlen, was eben Sonderwünsche für die Region sind, was man dort besonders als Schutzeinrichtung noch haben wollte. Die Bauabwicklung war zusätzlich sehr schwierig. Linz hat nur einen einzigen Autobahnanschluss, dort kommen uns am Tag ungefähr 90.000 bis 100.000 Fahrzeuge, daher wussten wir, dass wir auf eine extrem kurze Bauzeit gehen müssen. Das heißt, 24 Stunden, 7 Tage in der Woche, alle Wochen im Jahr zu arbeiten, weil halt einfach das Risiko sehr, sehr groß war. Ich bezeichne es als halbes Wunder, dass wir während der Bauzeit ziemlich gut drüber gekommen sind, wie wohl ich den Hut ziehe vor denen, die das Baustellenmanagement dort abwickeln haben müssen bei voller Verkehrsbelastung. Diese Baustelle in ungefähr zweieinhalb Jahren abwickeln, das war eine Sonderleistung. Es hat aber auch Mängel gegeben, oder Entwicklungen gegeben, die man vielleicht vorhersehen hätte können, vielleicht auch nicht vorhersehen hat können. Den Stahlpreis, den der Herr Abgeordnete Hüttmayr angesprochen hat, den hat man nicht vorhersehen können, weil man die Stahlpreisentwicklung nicht sehen konnte. Man hätte aber vorhersehen können, dass Kostenangaben, die einige Jahre vor Baubeginn gemacht wurden, einfach zu ungenau sein müssten. Und dort hat uns auch der Rechnungshof einen ganz entscheidenden Hinweis gegeben, wo er gesagt hat, ihr dürft euch nie darauf einlassen, dass bei einer Planungstiefe, die noch nicht gegeben ist, endgültige Kosten angegeben werden. Ihr müsst je nach Planungstiefe Unvorhersehbares hineinrechnen. Das haben wir nicht gemacht. Er hat vorgeschlagen, mindestens 20 Prozent hätte man bei der ersten Kostenangabe einmal Unvorhersehbares dazu rechnen müssen, weil man ja Vieles noch nicht gewusst hat. Ein wichtiger Hinweis, den wir zwischenzeitig aufgegriffen haben, und den wir einfach berücksichtigen, weil ich nicht bei jeder Baustelle in die Situation kommen will, dass ich am Ende der bin, der nie mit dem Geld auskommt. Wenn die Planung abgeschlossen ist, dann kann ich es endgültig sagen, bzw. wenn ich alle Genehmigungen habe. Wenn ich die aber nicht habe, weiß ich nicht, was ich noch an Behördenauflagen bekomme. Erster Punkt. Zweiter Punkt, wir hätten die Bauzeit berücksichtigen müssen mit einer Gleitklausel, weil halt einfach, wenn ich im 99er-Jahr schätze, im Jahr 2003 mit dem Bau beginne, und 2006 fertig werde, aufgrund der Indexfaktoren eine ganz eine andere Preisbasis da ist. Das hätte es zwar nicht billiger gemacht, wenn wir das gemacht hätten, aber es wäre eine realistischere Annahme gewesen. Zweiter Fehler. Wir haben jetzt diese Fehler bei den laufenden Projekten schon ausgemerzt, indem, der Dr. Zeilinger, alle laufenden Projekte, die 2010, 2011 oder 2012 begonnen werden, mit der Preisgleitung versehen werden, das musst du halt hineinrechnen. Weil wenn ich erst in sechs Jahren anfange, darf ich nicht den Baupreis von jetzt nehmen, sondern muss noch ungefähr 20 bis 25 Prozent Lohnerhöhungen und dergleichen hineinrechnen. Einen dritten Punkt hat man nicht gewusst. Das waren die Behördenauflagen der Stadt Linz, Wasserrechtsverfahren, Naturschutzverfahren, das ist alleine mit 7 Millionen im Nachhinein bewertet worden, was man am Anfang nicht gewusst hat. Auch keine Bösartigkeit, sondern bei den Behördenverfahren haben die Sachverständigen entschieden, die Maßnahmen müssen gemacht werden, und die sind mit 7 Millionen beziffert worden. Darum hätte man das Unvorhersehbare dazu rechnen müssen, weil auch das Behördenverfahren logischerweise Risiken bringt. Und eine dritter großer Punkt, der uns absolut überrascht hat, war der Punkt Tunnelsicherheit. Zum Zeitpunkt der Planung hat es kein Tauernunglück gegeben gehabt. Hat es kein Mont Blanc-Unglück gegeben gehabt, in der Zeit, in diesen vier, fünf, sechs Jahren hat sich die Sicherheitstechnik in den Tunnels wirklich überschlagen, revolutioniert. Wir haben eine private Firma, einen Sachverständigen beauftragt gehabt, die Ausschreibung für die Tunnelsicherheit zu bewerten und zu berechnen. Der hat uns alle Ausschreibungen gemacht, und hat bewertet, dass wir 7 Millionen Euro für die Tunnelsicherheit brauchen, sind eh 100 Millionen Schilling. Gebraucht haben wir dann aber 22 Millionen Euro, weil in der Zeit sich die Sicherheitseinrichtungen explosionsartig entwickelt haben. Aber nicht den letzten Stand der Technik einzubauen, das wäre unverantwortlich, gerade beim Tunnel gibt es überhaupt keinen Spielraum. Wenn sich morgen eine neue Entwicklung ergibt, die wahrscheinlich noch sicherer ist, zweimal so teuer ist, dann werden wir die wahrscheinlich einbauen müssen. Das war der dritte Punkt, der uns sehr überrascht hat, wo man aber auch wahrscheinlich nicht kalkulieren hätte können, weil man das nicht gewusst hat. Zusammenfassend, und das ist, glaube ich, der Schlüssel vom Ganzen. Der Rechnungshof hat in einem ganztägigen Schlussgespräch, wo alle beteiligten Partner dabei waren, einmal gesagt, ihr müsst zur Kenntnis nehmen, dass kein Geld verschwunden ist beim Bindermichl. Ihr könnt zur Kenntnis nehmen, dass der Bindermichl nie billiger baubar gewesen wäre als jetzt, ihr müsst aber auch wissen, dass ihr die Schlüsse daraus ziehen müsst bei künftigen Bauvorhaben, die wir euch jetzt aufgezeigt haben. Und auf Basis dieser Prüfung hat der Rechnungshof dann letzt Endes eine ganz klare Empfehlung ausgesprochen, alle drei Partner beteiligen sich an den Mehrkosten in dem Ausmaß, wie sie von Haus aus dabei waren. Die Stadt Linz hat geglaubt, sie hat einen gedeckelten Vertrag, wir zahlen nicht mehr, die ASFINAG hat geglaubt, sie hat auch einen gedeckelten Vertrag, also alles muss das Land zahlen. Der Rechnungshof hat eine ganz eine klare Empfehlung ausgesprochen, er hat gesagt, Stadt Linz, ihr wart von der ersten Minute an dabei, viele Wünsche, die da umgesetzt worden, sind von euch reinreklamiert worden, also müsst ihr auch zur Kenntnis nehmen, dass ihr kostenmäßig dabei seid. Der ASFINAG hat er gesagt, jeder Auftrag über 50.000 Euro wurde zur Genehmigung der ASFINAG vorgelegt, wenn ihr das genehmigt habt, müsst ihr in dem Ausmaß auch mitzahlen. Ich war sehr froh, dass diese Prüfung stattgefunden hat, und darf abschließend auch noch sagen, dass ich überzeugt bin, dass am Bindermichl alle drauf gezahlt haben, auch die Baufirmen haben ordentlich drauf gezahlt, weil auch die beteiligten Baufirmen die Kosten mit der Tag- und Nachtbaustelle, rund um die Uhr, Winter, Heizen der Baustelle, total unterschätzt haben. Also, ich würde sagen, wir haben alle ein blaues Auge bekommen, wir haben wichtige Lernprozesse auch nach der Prüfung umgesetzt. Für mich war nur wichtig, dass keine Unkorrektheiten passiert sind, die sind nicht passiert, hat auch der Rechnungshof klar bestätigt, für mich war wichtig, dass kein Geld verschwunden ist, oder es durch besseres Verhandeln billiger zu erreichen gewesen wäre, das war mir wichtig. Für mich ist aber auch wichtig, dass man aus dieser Erfahrung lernt, dass man die Schlüsse daraus zieht, und das sind eben die, dass man Kostenangaben erst machen darf, wenn die Planung wirklich steht, wenn die Genehmigungen am Tisch sind, und wenn man auch weiß, mit was man dort rechnen muss. Ich bedanke mich aber trotzdem für die faire Diskussion, ich glaube, dass es keine Alternative zum Bindermichl gegeben hätte. Mir tut ein wenig leid, dass es jetzt andauernd scheppert da draußen, ich weiß aber auch nicht, wie man das Problem anders lösen hätten können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1149/2007 zustimmen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Und stelle die Einstimmigkeit dieses Antrags fest. Wir behandeln die Beilage 1050/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 1131/2007 an den Bauausschuss. Ich eröffne über diesen Geschäftsantrag sofort die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1150/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit dieses Antrags fest. Wir kommen zur Beilage 1151/2007, das ist der Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 1132/2007  an den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten. Ich eröffne ebenfalls über diesen Geschäftantrag sofort die Wechselrede. Es liegt keine Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1151/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle ebenfalls die einstimmige Annahme fest. Wir kommen nun zur Beilage 1154/2007, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais über die Beilage zu berichten. Abg. Dr. Frais: Beilage 1154/2007, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Mitfinanzierung zur Vorziehung des Baubeginns der Summerauer-/Pyhrnbahn. (Liest Motivenbericht der Beilage 1154/2007.) Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Kollegen Affenzeller das Wort. Abg. Affenzeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zum Thema Summerauerbahn vorweg zwei kurze Bemerkungen machen zur dringlichen Diskussion vormittags zu diesem Thema. Der Kollege Trübswasser hat Streicheleinheiten in Richtung Koalitionspartner verteilt und hat gemeint, dass er nicht versteht, dass die SPÖ auch für den Straßenbau eintritt. Lieber Kollege Trübswasser! Ich glaube, gerade du und die Grünen müssten wissen, wo insbesondere die Lobbyisten für den Straßenbau sitzen, nämlich in der ÖVP, wo insbesondere die Lobbyisten für den öffentlichen Verkehr sitzen, nämlich in der SPÖ, und auch für den Straßenbau, dort wo es notwendig ist, und ich verstehe daher nicht, dass der Koalitionspartner immer sehr geschont wird und sogar gesagt wird, na, ich verstehe natürlich, dass der Kollege Hiesl für den Straßenbau eintritt, und die andere Partei, die wirklich für den öffentlichen Verkehr in allen Belangen kämpft, immer kritisiert wird. Dem Kollegen Stelzer von der ÖVP dürfte entgangen sein, dass beim Sonderlandtag nicht nur für die Straße, sondern auch für die Schiene, also gleichwertig für beide Bereiche Anträge von uns eingebracht worden sind, und auch beschlossen worden sind, und wir haben sehr klar begründet, warum wir den einen Antrag, wo nur die öffentlichen Verkehrsprojekte drauf waren, nicht zugestimmt haben, weil wir das in der Gesamtverantwortung sehen, und auch ein klares Signal zum Verkehrsminister senden wollten, dass für uns beide Bereiche sehr, sehr wichtig sind. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Es wird Ihnen nicht gelingen, und wenn Sie noch so viele Plakate und große Wände aufstellen, dass immer dann, wenn etwas positiv läuft, das der ÖVP zugeschanzt werden soll und dem Herrn Landeshauptmann, und immer, wenn etwas negativ läuft, der SPÖ oder dem Landeshauptmann-Stellvertreter Haider. Wir werden uns nicht beirren lassen, in jeder Situation für Oberösterreich für den Schulterschluss, was wir ja gesagt haben, einzutreten, und sowohl für den öffentlichen Verkehr als auch für den Straßenbau, dort wo es notwendig ist, sehr vehement einzutreten. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Summerauerbahn auch eine große regionalpolitische Bedeutung und Wichtigkeit hat, möchte ich auf ein paar Punkte eingehen, aus der Sicht des Bezirkes Freistadt. Jene, die sagen, nur Schiene oder nur Straße, liegen unserer Meinung nach beide falsch. Wir brauchen in unserer Region im Bezirk Freistadt sowohl den öffentlichen Verkehr als auch die Schiene, als auch die Straße. (Beifall) Und ich denke, dass in diesem Bereich im Bezirk Freistadt schon vor Jahren gemeinsam mit dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider ein sehr zukunftsweisender Weg gegangen worden ist. Wir haben begonnen mit einem Regionalverkehrskonzept. Wo der Taktverkehr eingeführt worden ist, wo die zentralen Linien nach Linz verstärkt worden sind, wo Anrufsammeltaxis eingeführt worden sind, und dieser öffentliche Verkehr hat in diesem Regionalverkehrskonzept eine große Bedeutung gehabt. Und wir können heute sagen, dass aufgrund dieses Regionalverkehrskonzeptes im öffentlichen Verkehr es einen Zuwachs gegeben hat von 10 Prozent, also eine Frequenzsteigerung im öffentlichen Verkehr von 10 Prozent. Und innerhalb dieses Konzeptes hat die S10 ihren Platz und innerhalb dieses Konzeptes hat insbesondere auch die Summerauerbahn ihren Platz. Und ich denke, meine Damen und Herren, dass die Summerauerbahn auf der einen Seite für den Personenverkehr, insbesondere bis St. Georgen, bis dorthin ist ein zweigleisiger Ausbau geplant, insbesondere auch für den südlichen Teil des Bezirkes Freistadt, Bereich Pregarten, dann auch noch bis Kefermarkt, aber dann nimmt die Frequenz beim Personenverkehr ab, aber insbesondere hat die Summerauerbahn eine große Bedeutung für den Güterverkehr in der Zukunft. Und daher sind wir der Meinung, dass die Summerauerbahn gleichzeitig oder früher als die S10 fertig sein muss, weil der Güterverkehr nicht auf die Straße verlagert gehört, sondern auf die Schiene. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier also wirklich einen sehr konsequenten Weg beschritten, und ich denke, dass der im Bezirk Freistadt auch sehr erfolgreich war. Ich habe mir zur Vorbereitung der heutigen Sitzung die letzten Jahre so angeschaut, die Pressemeldungen, die Anträge. Wer ist denn in dieser Zeit ganz vehement, und ganz besonders für die Summerauerbahn eingetreten? Meine Damen und Herren! Mir sind dabei zwei Namen aufgefallen. Nämlich in erster Linie unser Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider, der sich in jeder Situation stark gemacht hat für die Summerauerbahn, und in zweiter Linie, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Frau Maria Berger, die jetzt Justizministerin ist, die sich als EU-Abgeordnete insbesondere eingesetzt hat, dass die Summerauerbahn TEN-Strecke wird. Ich denke, dass man auch ein Danke sagen sollte, und nicht immer kritisieren, diesen beiden Personen, sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute in dieser Phase sind, und sie werden auch wesentlich dazu beitragen, dass die Finanzierung der Summerauerbahn für die Zukunft gesichert ist. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Maria Jachs. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Herr Kollege Affenzeller aus meinem Heimatbezirk! Ich glaube schon, dass wir hier heraußen nicht einfach mit Schuldzuweisungen umgehen sollen, denn das bringt der Region und bringt uns allen überhaupt keine Lösung. (Beifall) Ich glaube, es ist ganz besonders wichtig, dass wir jetzt diese Chance, die sich eröffnet mit diesem Finanzierungsangebot wirklich nützen, weil dann haben wir eine Chance, dass die Umsetzung kommt und ehestens kommt, weil die Belastung der Anrainer, der Straßenbenützer, die ist auf das Unerträgliche schon gestiegen. Es ist der tagtägliche Stau, das wissen wir, auf der jetzigen B 310 schon vorprogrammiert, er findet tagtäglich statt. Wir wissen auch, dass sich hier Lastwägen Stoßstange an Stoßstange jeden Tag reihen, aufreihen auf der B 310. Und wir wissen auch, dass seit der Grenzöffnung dieser Güterverkehr noch mehr geworden ist. Wir wissen auch, dass dies auch zum Wochenende stattfindet, weil der Schwerverkehr zum Terminal nach Wels fahren darf und kann. Und ich glaube, deshalb ist die Belastung wirklich so groß, dass wir hier ehestens eine Lösung herbeiführen müssen und das noch bevor die S 10 gebaut wird. Deshalb möchte ich auch hier ersuchen, nicht immer wieder Schuldzuweisungen zu machen oder hervorheben, wer besonders viel gemacht hat, weil dann müsste ich sagen, dass wirklich Zuständigkeit hat auch unser Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Haider und er auch einiges versäumt hat, hier wirklich in Gang zu setzen, hier Lösungen herbeizuführen. Es war Landeshauptmann Dr. Pühringer, der hier mit Lösungsvorschlägen einmal Konkretes auf den Tisch gelegt hat, so dass wir wirklich ehestens die Summerauer Bahn auch bauen können. Wir wissen, dass der Gütertransport immer mehr wird und wir wissen auch aus Vorhersagen, dass wir zirka 16.000 Lkw-Fahrten jährlich von der Bundesstraße auf die Schiene verlagern können, wenn die Schiene vor der S 10 gebaut wird. Und darum ersuche ich jetzt noch einmal um eine einhellige Vorgangsweise und gemeinsame Vorgangsweise, damit wir dieses Problem für unsere Region gemeinsam zum Besten lösen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1154/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1155/2007, das ist der Initiativantrag betreffend eine Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Ich bitte Frau Kollegin Mag. Getraud Jahn über die Beilage 1155/2007 zu berichten. Abg. Mag. Jahn: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte zum gegenständlichen Initiativantrag für die Möglichkeit zum Verbleib für besonders gut integrierte und von Abschiebung bedrohte Personen und Familien. Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, für besonders gut integrierte Personen – insbesondere Familien – die von einer Abschiebung aus Österreich bedroht sind, eine rechtliche Möglichkeit zum Verbleib in Österreich zu schaffen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Öller. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrtes hohes Haus! Ich melde mich zu dem Thema deswegen kurz zu Wort, weil es in unserem Nachbarort, Pfaffstätt heißt er, ein Fallbeispiel gibt, das in dieser Problematik aufzeigt die zum Teil menschenunwürdige Handhabung dieses Gesetzes, so (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Macht ein anderes Gesetz!") wie es in der Praxis umgesetzt wird. Und dieses Fallbeispiel macht eben dies ganz deutlich und die dortige Bürgermeisterin hat mich in diesem Fall um Hilfe gebeten und ich habe eben versucht das irgendwie in die Wege zu leiten. Da gibt es eine Familie Adylli. Ein ähnlicher Fall wie es die Gerti Jahn schon heute in mehrfacher Hinsicht geschildert hat und der die Gesamtproblematik dieser Komplexität, unter der diese Problematik leidet, auch wieder deutlich macht. Diese Familie hat einen Vater, eine Mutter und drei Kinder. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Hat eine jede Familie!") Der Vater arbeitet seit fünf Jahren beim, wie es bei uns im Volksmund heißt, beim Hendlhuber, bei Landhendl Huber, anstandslos und zur Zufriedenheit seiner Kollegen und seiner Arbeitgeber. Die Mutter ist zuhause. Die Kinder sind in der Volksschule - zwei Buben, ein Mädchen geht in den Kindergarten, alle voll integriert. Die Buben sind im Fußballverein und tun dort Fußballspielen, das Mädchen ist in einer Spielgruppe. Aber gleichzeitig läuft jahrelang ein Asylverfahren, ja, ein Asylverfahren, das letztlich negativ endet. Und eines Tages stehen sie vor der Tür und holen den Vater ab und er wird in Schubhaft genommen. Die Mutter steht alleine da in Pfaffstätt mit drei Kindern. Es vergehen wieder einige Tage, dann wird auch die Mutter mit den Kindern abgeholt aus der Wohnung heraus und in ein Asylantenheim gesteckt. Es hat dann Interventionen gegeben. Ich habe versucht da etwas zu bewegen, weil mich eben die Bürgermeisterin ersucht hat, hier tätig zu werden. Es hat (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Was macht die SPÖ auf Bundesebene?") sich der Kollege Landesrat Ackerl dafür (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Wo sind eure Initiativanträge auf Bundesebene?") eingesetzt. Bitte? (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Wo sind eure Initiativanträge auf Bundesebene, das zu ändern? So geht es mehreren Leuten!") Wir reden heute über solche Initiativen, (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Ja eh!") falls Ihnen das entgangen sein sollte. Nun mittlerweile ist das Asylverfahren wieder aufgenommen worden. Der Vater mit der Familie konnte wieder heimkehren nach Pfaffstätt. Die Arbeitgeber haben ihn wieder aufgenommen, er kann dort wieder arbeiten. Und er arbeitet aber jeden Tag mit der Angst, dass sie eines Tages wieder vor der Tür stehen und er wieder abgeholt wird, (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "So wie andere Asylwerber auch!") so wie andere auch. So ist das. Nun was ist das für ein System? Was ist das für ein Gesetz? (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Hat die SPÖ mitgestimmt!") Das ist und ich sage es noch einmal menschenunwürdig und ich sage das auch vor dem Hintergrund, weil ich Bürgermeister bin einer Gemeinde, einer Kommune, die traditionell einen sehr hohen Ausländeranteil hat. Da gibt es mittlerweile die erste Generation, die damals in den Anfängen von KTM schon gekommen ist. Wir sind mittlerweilen, glaube ich, mindestens schon bei der dritten Generation und, naja, wir leben eigentlich ganz gut damit. Ich kenne viele davon aus dem Fußballverein, aus meiner früheren Tätigkeit als Lehrer oder weil ich bei manchen (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Das Fremdenrecht haben Sie mitbeschlossen!") ja, bei manchen einmal zum Grillen eingeladen bin. Und wir haben trotzdem in Mattighofen eine relativ geringe Arbeitslosigkeit, weil das wird ja oft als Ursache auch genannt für dieses harte Asylgesetz. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Sagen Sie das in Wien weiter!") Und wenn in Pfaffstätt, der Kollege Aspöck weiß ja das am besten, das ist eine Gemeinde mit knapp 1.000 Einwohnern, ein Betrieb steht mit 800 Arbeitsplätzen, dann ist das für die Gemeinde natürlich ein Segen. Aber von diesen 800 Arbeitsplätzen sind ein hoher Anteil an Ausländern, weil viele Österreicher nicht bereit wären, diesen Job zu übernehmen. Das ist Tatsache, und daher gilt auch vor dem Hintergrund dieser Gesamtproblematik auch noch heute ein Satz, der in den 70er Jahren geprägt wurde. Ich weiß jetzt nicht mehr, stammt er von Max Frisch oder stammt er von Willy Brandt, aber er ist in den 70er Jahren geprägt worden, wo es geheißen hat, "Arbeitskräfte haben wir geholt und Menschen sind gekommen". Und auch Menschen, die unter diesem Asylgesetz leiden, hinter denen sollten wir stehen und wir sollten das unsere dazu beitragen, damit dieses Gesetz entsprechend repariert wird. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Doris Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Kollege Öller! Seid mir nicht böse, liebe Kollegen von der SPÖ, aber die Unterscheidung zwischen den guten Ausländern in Mattighofen und woanders und denen, die ihr auf Bundesebene mit eurem Gesetz, das ihr mitbeschlossen habt, aus dem Land ekelt, die ist unerträglich, diese Unterscheidung. Das Fremdenrecht ist unmenschlich und nicht die Einzelfälle, und die Regierungskoalition täte gut daran, dieses Gesetz zu ändern. Und das Gesetz, das ist eines zivilisierten Staates nicht würdig. Und ich sage euch ein Beispiel. Eine Psychologiestudentin aus Österreich verliebt sich in einen Studenten aus Afrika, aus Mosambik, ein netter Mensch, gebildet, aus sogenanntem gutem Haus, sonst könnte er ja nicht in Österreich studieren. Sie ziehen zusammen aus ökonomischen Gründen auch und sie heiraten dann. Sie ist inzwischen mit dem Studium fertig und macht ein unbezahltes Praktikum, die Voraussetzung dafür um als klinische Psychologin arbeiten zu können. Er wird demnächst mit dem Studium fertig und hat nun um Niederlassungsbewilligung angesucht. Und das erste was die Behörde von ihm wollte, war übrigens ein Lohnzettel, obwohl er als Student nicht arbeiten darf. Was bedeutet das für das Paar, das in Ausbildung ist und die erforderlichen 1.100 Euro plus Miete als Einkommensnachweis noch nicht erbringen kann? Der österreichische Staat riskiert aus der Angst heraus, es könnte sich um eine Scheinehe handeln, was in dem Fall ziemlich absurd ist, und als Abwehr einer Zuwanderung eines gut ausgebildeten Menschen aus Afrika, dass nicht nur der Afrikaner das Land verlassen muss, sondern dass auch seine Frau nach einer ausgezeichneten Ausbildung durch den österreichischen Staat mit ihrem Mann das Land verlässt, da die junge Familie hier kaum eine Chance hat. Das ist nicht nur menschlich unakzeptabel, es ist auch eine eklatante Vergeudung von Humanressourcen. Und Kolleginnen und Kollegen, ich werde mit Zähnen und Klauen gegen dieses kleinkarierte Fremdenrecht im Rahmen meiner Möglichkeiten ankämpfen und das nicht nur deshalb weil es sich bei dieser jungen Frau um meine Tochter handelt, die der Staat Österreich hier fortschickt und um meinen Schwiegersohn, der in dem österreichischen Staat keine Chance hat. Gerade die Familienpartei ÖVP und die Sozialpartei SPÖ sollten schleunigst in sich gehen und sich nicht weiter von kleinkarierten, xenofoben Vorstellungen der Kleinstparteien FPÖ und BZÖ treiben lassen. Hier gehört nicht unterschieden in gute und schlechte Zuwanderer, sondern es müssen Gesetze geschaffen werden, die Menschenrechten entsprechen und einer globalisierten Welt Rechnung tragen. Dafür werden nicht nur die betroffenen binationalen Familien dankbar sein, die Wirtschaft wird es sich auch nicht länger leisten können qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Land zu ekeln. In dem Sinne haben wir heute schon gesagt, stimmen wir dem Antrag zu, aber es würde noch weitaus mehr brauchen als das. Bitte nicht nur auf die Tränendrüsen drücken, sondern einen Initiativantrag an die Bundespartei richten. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden, aber es gibt noch einen Anlass, warum ich das auch tue. Nur eine ganz kurze Replik, Kollegin Eisenriegler. Es ist schade, wenn ihr immer auf diese Initiativen sofort reflexhaft reagiert: "Ihr habt ja das Asylgesetz mitbeschlossen". Ich denke gerade diese Initiativen heute können ja diese Härten auch sichtbar machen und damit einen Diskussionsprozess in Gang setzen. Zum Kollegen Steinkellner wollte ich sagen, das sind keine illegalen Zuwanderer, die sind im Krieg, im Jugoslawien-Krieg, großteils zu uns gekommen und man hat ihnen als Staat Österreich zwar kein Asyl gewährt, aber man hat ihnen eine Bleibe, Duldung, man hat sie geduldet während dieser Phase des Kriegs in Österreich hier zu bleiben. Und an die Kollegen oder den Kollegen innerhalb der FPÖ, innerhalb des freiheitlichen Klubs, der sich dem BZÖ zurechnet, der Klubchef des BZÖ Westenthaler hat das explizit bereits sogar in einer Aussendung verlangt, sogar etwa in der Art und Weise, wie das heute im Initiativantrag steht. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Aber warum ich mich gemeldet habe ist, weil es einen Anlass gibt und der zeigt, wie dringlich dieser heutige Antrag ist. Vor zwei Tagen ist in der Sozialabteilung ein Schreiben eingegangen über eine der betroffenen Familien, wo mitgeteilt wird, dass ein humanitäres Aufenthaltsrecht nur dann verliehen werden kann, wenn das Land Oberösterreich dafür sorgt, dass diese Person einen Arbeitsplatz als Schlüsselkraft hat. Wissen Sie, was man braucht, um einen Arbeitsplatz als Schlüsselkraft zu haben? Mindestens 2.300 Euro Monatseinkommen. Man muss entweder Führungskraft sein oder Hochschulabschluss haben oder mindestens einen Fachschulabschluss haben oder es muss also dieser Arbeitsplatz von überregionaler Bedeutung sein. Die Person und die Familie erhält, von der ich rede, hat 1.400 Euro Einkommen und ist Fleischergehilfe und hat selbstredend natürlich, kann diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Würde er sie erfüllen, bräuchte er, auch wenn er Asylwerber ist, keinen humanitären Aufenthaltstitel, denn dann könnte er hier so oder so als Schlüsselkraft arbeiten, wenn er angefordert würde. Also das ist wirklich direkt zynisch. Ich war entsetzt als ich das gelesen habe und daher steht dann im letzten Satz, daher weil er diese Möglichkeiten für eine Schlüsselkraft nicht erfüllt, wird die Bezirkshauptmannschaft aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu setzen haben. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen heißt es, wenn man jemand abschiebt oder wenn man jemanden ausweist. Mir war nur wichtig, das jetzt noch zu zeigen wie dringlich das ist. Diese Familien sind tatsächlich in den nächsten Wochen und Monaten von diesen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen. Und noch einen Hinweis zum Thema, hat das jetzt was mit ausländischen Arbeitskräften, die sonst hereingeholt werden über die Unternehmen und über das Wirtschaftsministerium, zu tun oder nicht? Sie können davon ausgehen, dass wenn diese Familien abgeschoben werden, die Arbeitsplätze Eins zu Eins wieder mit neuen ausländischen Arbeitskräften besetzt werden. Wenn der Fleischhackergeselle, wenn der Maurer, wenn der Holzarbeiter nach Hause abgeschoben wird, dann wird der Unternehmer, der diese Arbeitskräfte gebraucht hat, zum AMS gehen und sagen, ich brauche eine. Das AMS wird ihm sagen, ich habe aber keinen Österreicher. Also wird eine Arbeitskraft aus dem Ausland hier hereingeholt. Und das sage ich, das ist doch wirklich ja zutiefst unvernünftig, Leute neu integrieren zu müssen, wenn es bestehende Arbeitskräfte hier gibt, für die es gilt noch dazu diese jetzig aufgebaute Existenz aufgeben zu müssen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie es aus meinen Vorrednerinnen hervorgeht, zeigt es uns ganz klar, dass sich die Fälle in ganz Oberösterreich einfach häufen und wahrscheinlich auch in Zukunft mehr werden, wo einfach Familien, die schon lange hier in Oberösterreich leben, bestens integriert sind und wo auch zum Teil die Kinder hier geboren worden sind, gut Deutsch sprechen und auch von der Umgebung und von der Bevölkerung geschätzt sind, von der Abschiebung bedroht sind. Ich meine, wir haben es jetzt gehört von Pfaffstätt. Ich persönlich kenne den Fall in Mauthausen, ich kenne den Fall Pabneukirchen, ich kenne ihn in Grein. Und das erzeugt natürlich Betroffenheit, wenn man sich mit den näheren Umständen auseinandersetzt und sie finden auch sehr, sehr breite Unterstützung in den Gemeinden, dort wo sie zu Hause sind. Ich möchte noch einmal zurückkommen. Die Rechtsgrundlage sieht ja bisher schon vor, aus humanitären Gründen ist es möglich da zu bleiben, aber dennoch greift dieses in manchen Härtefällen nicht und sie stehen vor der Abschiebung. Wir haben das heute in der Früh schon gehört, Ursache ist einfach das zu lange dauernde Asylverfahren. Ich glaube, dort müssten wir einmal ansetzen, dass diese Situation für diese Familien gar nicht mehr entstehen kann. Wichtig ist, glaube ich, dass man in der jetzigen Situation diese Einzelfälle sehr differenziert behandelt und eine Möglichkeit schafft, dass wir die Abschiebung verhindern können. Auf keinen Fall, glaube ich, ist es sinnvoll, aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion, dass wir eine Gesetzesänderung anstreben, dass wir mehr liberalisieren und dass wir den Missbrauch, den es ja auch gibt, Tür und Tor öffnen. Ich glaube, wir brauchen für diese Fälle Kriterien, die solche Abschiebungen verhindern können und ich glaube ganz, ganz wesentlich, wir brauchen in diesen Fällen Menschlichkeit, Verständnis für die Familiensituation der betroffenen Familien. Ich persönlich freue mich, dass es heute, glaube ich, ein guter Kompromiss ist, den wir hier beschließen und dass wir diese Resolution mit Mehrheit hier im Landtag beschließen können, für das bedanke ich mich bei allen Fraktionen, die mitgehen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal veranlasst einen der Ablauf der Diskussion sich zu Wort zu melden, obwohl man es nicht geplant hat. So wie die Präsidentin für sich in Anspruch genommen hat, ihre persönliche Sicht auch aus Grund der persönlichen Betroffenheit darzustellen, so möchte ich auch einige persönliche, meine persönlichen Gedanken zu dieser Problematik darstellen. Ich teile erstens die Analyse, dass die Asylverfahren viel zu lange dauern. Ich teile nicht die Feststellung, dass das Fremdenrecht in allen Ausprägungen eine großartige Lösung ist und nicht renovierungsbedürftig. Ich teile aber auch nicht die Diagnose, dass alle die, die das Fremdenrecht geschaffen haben, dies aus xenophobem Rassismus getan haben und sich gefreut haben, dass sie sich jetzt da austoben können, sondern ich sehe da eher eine menschliche Komponente und ich sehe den Fehler in zwei Punkten. Es gibt natürlich in Österreich Menschen, die sich berufsbedingt mit den Fragen Asyl beschäftigen und sich in diesem Spannungsfeld immer aufhalten In einem Spannungsfeld, das hauptsächlich deswegen entsteht, weil Menschen aus großer wirtschaftlicher Not ihre Zelte zu Hause abbrechen und nach Österreich kommen und dann feststellen müssen, dass die größte wirtschaftliche Not noch nicht rechtfertigt, dass sie Asyl bekommen, weil dazu noch andere Tatbestände, wie etwa die der Verfolgung kommen müssen. In diesem Spannungsfeld kommt es natürlich das eine oder andere Mal auch zu Feststellungen, dass jemand, von seinem Schlepper angeregt, den Ausweis wegwirft, damit man nicht feststellen kann, woher er kommt oder wie alt er ist oder dass jemand anderer einem Geschichten erzählt, die man in ähnlicher Form schon ein paar Mal gehört hat. Der Fehler war jetzt, glaube ich, dass man diesen Menschen, die in diesem Feld tätig sind und daher ein übersteigertes Misstrauen haben, dass man diesen Menschen zu viel Mitspracherecht bei der Gestaltung der Gesetze eingeräumt hat. Das war der erste Fehler. Und der zweite Fehler ist der Glaube, dass man durch möglichst haarkleine gesetzliche Regelungen und Regelungen jedes nur denkbaren Tatbestandes dazu beitragen kann, Missbrauch zu verhindern. Das führt nur dazu, dass wir eine gewaltige Aufblähung der Gesetze und der Paragraphen haben. Wenn man sich das nur anschaut, um wie viel mehr das geworden ist. Alleine die Fülle der Einreise- Aufenthalts-, Niederlassungstitel, die ganzen Rahmenbedingungen, derartig kompliziert, dass sie ein normal sterblicher Staatsbürger gar nicht mehr durchschaut. Aber treffen tuts dann natürlich nicht den, der wirklich Missbrauch begehen will, denn der findet wieder eine Möglichkeit, treffen tuts denjenigen, der sich eigentlich an die Gesetze halten will und der auf die menschliche Zuwendung angewiesen ist. Daher glaube ich, ist es nicht nur mit einem Gnadenakt in besonders schwierigen Fällen getan, sondern man muss auch über eine Novelle des Gesetzes nachdenken. Denn wenn man sich grundsätzlich überlegt, welche Instanz entscheidet denn jetzt, ob jemand integriert ist oder nicht, ob er zu den so genannten Ausländern gehört, die dableiben sollen oder die, die weggeschickt werden. Ich glaube, es muss eine gesetzliche Grundlage geben, aber diese gesetzliche Grundlage muss, glaube ich, etwas vereinfacht werden, muss dort und da menschlicher werden, muss nachvollziehbar werden, muss einfacher werden und die Dauer der Asylverfahren müssen verkürzt werden und außerdem müssen auch die Rahmengesetze angepasst werden. An den Fall, den ich bei der Budgetsitzung erzählt habe, wo jemand fünf Jahre gearbeitet hat, dann keinen Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt, dann keinen Anspruch auf Kindergeld, der also die sozialen Rechte aus dem Dienstverhältnis gar nicht wahrnehmen konnte, möchte ich noch erinnern. Daher stimme ich natürlich dieser Resolution an den Bund zu, glaube aber, dass es mit einer Resolution oder mit Gnadenregelungen allein noch nicht getan ist, sondern dass auch eine Änderung des Gesetzes notwendig ist, dem ich übrigens, liebe Frau Kollegin Eisenriegler, nicht zugestimmt habe, und es hat mich auch nie jemand gefragt, ob ich zustimmen soll. (Beifall) Erste Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Kraler. Abg. Kraler: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Abschiebung ist für mich eine zutiefst humanitäre Angelegenheit. Ich bleibe jetzt ganz bewusst auch bei dem Kernthema dieser Resolution, wenngleich man über, so wie die Doris Eisenriegler gesagt hat, über Asyl, Asylrecht und dergleichen sehr, sehr lange und ausführlich reden könnte. Ich möchte das aber nicht vermischen. Hinter all dem, was wir jetzt schon gehört haben von den Kolleginnen und Kollegen, stecken menschliche Schicksale. Es ist heute schon einmal gesagt worden, die Menschen verlassen nicht einfach freiwillig ihre Heimat. Sie fliehen, weil sie bedroht sind. Sie kommen zu uns, meist über Wege, die wir uns wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, meist sind Schlepper dahinter. Irgendwie fassen sie hier Fuß, arbeiten vielleicht hier, wohnen hier und sind meistens dann auch bestens integriert. Von diesen Menschen sprechen wir hier. Die Kinder besuchen die Schulen. Ich führe es jetzt nicht näher aus, das würde zu weit führen. Könnte sehr lange von zwei Beispielen aus Vöcklabruck berichten. Nur so viel, zwei Familien. Eine Mutter ist weinend bei mir aufgetaucht und hat mir ihre Geschichte geschildert. Sie sind neun Jahre hier. Sie ist auch jetzt erst bereit, richtig darüber zu sprechen, kann auch erst sprechen. Sie hat in einer Nacht- und Nebelaktion in Deutschland in einem Waldstück ihre zwei Kinder verloren, weil sie von Schleppern ausgesetzt wurde und die Gruppe in alle Winde zerstreut wurde. Nach vielen Wochen hat sie in Salzburg ihre Kinder wieder gefunden. Die Kleine war damals drei Jahre alt. Ich denke jeder von uns, der Kinder hat, weiß, wenn man einmal sein Kind eine Viertelstunde gesucht hat, wenn man nicht weiß, wo es ist, welche Ängste man aussteht. Die zweite Familie, ebenfalls in Vöcklabruck, gut integriert. Das Mädchen geht in die Hauptschule und es hat voriges Jahr auch seitens der Eltern, seitens der Lehrkräfte, der Mitschüler und auch der Bevölkerung rundherum große Aktion gegeben, dass diese Familie bleiben kann. Es wird sich jetzt am 26. April entscheiden, was herauskommt. Ich möchte auch ein paar Worte verlieren, weil es hat mich schon die Wortmeldung vom Kollegen Steinkellner irgendwie wieder sehr aufgerüttelt. Wenn er fragt, wer bestimmt, wer integriert ist oder wird, dann sag ich schon ganz deutlich, ich wünsche mir, dass es nicht die FPÖ ist, die hier das Sagen hat. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Das macht eh der Gesetzgeber!") Wenn ich die Wortmeldung noch richtig im Ohr habe, und ich habe mir ein paar Worte da mitgeschrieben. Du hast davon gesprochen, bei den meisten gibt es keinen Fluchtgrund. Ich habe schon gesagt, die Menschen laufen nicht von alleine von zu Hause davon. Wir sollten auch nicht nachgeben, das ist gefallen, das Ganze hat dann Signalwirkung und dergleichen mehr. Ich will es jetzt gar nicht alles wiederholen. Wenn so etwas gesagt wird, dann kommt bei mir die Vermutung auf, du hast da keine Ahnung, wovon du sprichst und du hast keine Ahnung von den Ängsten, die bei diesen Menschen dahinter stecken. (Zwischenruf Abg. Ing. Aspöck: "Dann reden wir von den Not leidenden Österreichern!") Wir haben, denke ich mir, das ist richtig, in ganz Österreich ein Problem, wir haben in Oberösterreich dieses Problem und wir haben aus meiner Sicht auch einen dringenden Handlungsbedarf. Wir müssen uns daher gemeinsam stark machen, was wir mit dieser Resolution auch über drei Parteien hinweg tun. Ich wünsche mir schon vom zuständigen Bundesminister, dass er dieses Fremdenrechtspaket und das Bleiberecht sich genau anschaut, das Paket aufschnürt und verbessert. Dass man einmal den ganzen Bürokratismus für diese betroffene Menschengruppe hintanstellt. Ich erwarte mir wirklich humanitäre Lösungen und dass wir gemeinsam dafür kämpfen. Vielleicht kann ja diese Resolution, die wir jetzt dann verabschieden, der erste Schritt dahin sein. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Trübswasser. Abg. Trübswasser: Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Frau Präsidentin! Ich komme jetzt nicht heraus, um die Diskussion unnötig zu verlängern oder noch neue Vorwürfe zu machen oder sonst was, wer Schuld haben könnte. Ich möchte nur eines zu bedenken geben. Wenn Gesetze gemacht werden, so werden sie immer für anonyme Menschen gemacht. Und wenn man dann die Auswirkungen an Einzelschicksalen sieht, was das bewirkt, dann bekommt plötzlich das Gesetz ein Gesicht. Dann kommt man drauf, was hat es angerichtet oder in welche Situationen bringt dieses Gesetz einzelne Menschen. Ich glaube, dass das schon ein wichtiger Punkt ist, dass man bei Gesetzen, wo es um Menschen geht, um Menschenschicksale geht, dass man auch immer ein Stück mit bedenkt, was das für Einzelschicksale bedeutet und nicht nur immer die Massen vor sich hat, die anonym sind und von denen man dann ein sehr rudimentäres Bild hat. Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu erkennen erstens einmal, dass wir, nicht nur in Österreich, sondern insgesamt in Europa ein Riesenproblem haben. Wir haben das Problem, dass Menschen mobil sind und dass Menschen gezwungen werden, auch aus Gründen von Umweltkatastrophen, der Klimakatastrophe, und es werden wahrscheinlich noch viel mehr werden, die ihre Heimat verlassen müssen, weil ihnen die Lebensgrundlage fehlt. Und diese Menschen, die sich in schäbige Boote setzen und eine extrem gefährliche Reise antreten, hier als Wirtschaftsflüchtlinge abzutun, das fällt mir wirklich schwer, weil ich glaube, dass jemand, der so ein Risiko auf sich nimmt, das in vielen Fällen nämlich mit dem Tod endet, dass da schon triftige Gründe da sein müssen und nicht pure Lust und Leichtsinn und Tollerei. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Verhungern ist ein sehr guter Grund!") Ist ein sehr, sehr triftiger Grund. Ich erinnere an Österreich um die Jahrhundertwende, vorher, nachher, nach dem ersten Weltkrieg und immer wieder, ganze Dörfer sind ausgewandert aus Tirol, aus dem Burgenland. Das waren auch, wenn man so will, Wirtschaftsflüchtlinge, die versucht haben, sich eine Existenz zu schaffen. Das ist niemanden zu verwehren und das ist grundsätzlich noch nichts Schlechtes, wenn Eltern sagen, ich will meinen Kindern eine bessere Zukunft sichern, als ich es gehabt habe. Worum es hier geht in Oberösterreich, sind aber, die mir bekannten Fälle, keine Wirtschaftsflüchtlinge, sondern das sind alles Kriegsflüchtlinge. Das sind Flüchtlinge, die im Kosovo-Krieg das Land verlassen haben, und wo die Asylbehörden aufgrund unserer Gesetze und das ist halt alles eine Sache des Abwägens, gesagt haben, das ist nicht asylwürdig oder das ist nicht ausreichend für Asyl. Nur das Problem, das dabei ist, dass das vier, fünf, sechs und mehr Jahre dauert. Was hätten wir gesagt, wenn diese Familien in der Zwischenzeit dagesessen wären und gesagt hätten, ich brauche was zum Essen, ich muss mich versorgen lassen, bitte helft mir, spendet, versorgt mich? Nein, die haben ihr Schicksal in die Hand genommen und so ist die Integration entstanden. Also, jetzt drehen wir die Geschichte nicht um, nehmen, glaube ich, diese Einzelschicksale als Beispiele, was Gesetze bewirken, weil sie handeln nicht von Schachteln und von vergessenen Poststücken, sondern sie handeln von Menschen. Korrigieren wir die Gesetze so und ich meine ja nicht, Kollege Strugl, dass wir das Gesetz jetzt ins Gegenteil verkehren müssen. Das ist nicht mein Ansatz, was immer den Grünen vorgeworfen wurde, die Ausländer-Rein-Partei. Das ist nicht möglich. Das können wir auch gesellschaftlich nicht verkraften. Nur müssen wir Möglichkeiten für Ermessensspielräume so weit schaffen, dass solcher Unfug nicht passiert, Menschen, die wir brauchen können, die wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind, wegzuschicken und womöglich andere anzuwerben, weil uns die Arbeitskräfte ausgehen. Ich sage Ihnen am Ende ein Beispiel, das ich vorige Woche im Sprechtag gehabt habe. Ein Österreicher, der eine Ukrainerin geheiratet hat, der schwer behindert ist, weil der Polyarthritis hat und deswegen in Frühpension ist und von Sozialhilfe lebt. Sie hat ihn ernährt. Sie geht arbeiten, einen Job von ungefähr 1200 Euro. Sie haben 2004 geheiratet und sie bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie pflegt ihn, sie hilft ihm, er muss teilweise im Rollstuhl fahren, teilweise kann er wieder gehen, ist ungefähr 55 Jahre alt. Man hat ihm die Sozialhilfe gestrichen, weil sie zu viel verdient hat. So. Jetzt musste sie ausreisen, weil unser Gesetz vorschreibt, dass der Antrag aus dem Ausland gestellt werden muss für die Niederlassungsbewilligung. Diese Niederlassungsbewilligung wird ihr jetzt verwehrt, weil das Familieneinkommen zu niedrig ist. Das muss man sich vorstellen. Ich habe mit der Rechtsanwältin gesprochen und sie hat gesagt, genau beide Entscheidungen sind gesetzlich richtig, nur sie sind unlogisch, unmenschlich und dumm, ich sage ausdrücklich dumm, weil dieser Mensch, der jetzt verzweifelt ist, weil seine Frau in Kiew sein muss, nicht mehr einreisen darf. Er braucht mobile Hilfe, er muss für alles versorgt werden, er kriegt jetzt Wohnungszuschuss, weil natürlich seine Sozialhilfe nicht ausreicht. Das heißt, jetzt müssen wir für ihn zahlen, damit er überleben kann und er hätte eine Frau, die sich um ihn kümmert, die miteinander so viel verdienen, dass die Sozialhilfe sogar gestrichen geworden ist, dass wir uns sogar die ersparen. Das muss irgendwer verstehen hier in diesem Haus. Und dass man da sagt, wir müssen was korrigieren, dazu stehe ich, aber nicht in dem Sinn, dass wir sagen, es ist alles Wurscht und es kann jeder kommen. Sondern, wir wollen Gesetze haben, die sich an dem messen, für den sie gemacht sind, und das sind die Menschen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Frau Kollegin Schmidt, bitte. Abg. Dr. Schmidt: Danke. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Auch ich möchte noch ein Einzelbeispiel bringen. Nicht um auf die Tränendrüse zu drücken, sondern ich glaube, dass diese Beispiel wichtig sind, für die Untermauerung der Wichtigkeit der Resolution und letztendlich auch diese Fälle zu humanitären Gesetzen in Österreich führen sollen. Hier geht es um ein Linzer Beispiel: Eine Frau mit ihrem Kind ist seit über acht Jahren in Österreich. Das Kind war noch nicht einmal ganz drei Jahre, als es nach Österreich gekommen ist. Das heißt, es kann sich ans Geburtsland gar nicht erinnern, kann die Sprache, wo es geboren ist auch nicht oder nur rudimentär, spricht aber perfekt deutsch, ist in Österreich aufgewachsen, hat keinen Bezug zum Heimatland. Fühlt sich als österreichisch, besucht da die österreichische Schule, hat einen österreichischen Freundeskreis. Die Mutter: die Frau ist ebenfalls integriert, war berufstätig, zuerst in anderen Orten in Oberösterreich, dann letztendlich in Linz. Sie spricht gut deutsch, auch sie hat einen Freundeskreis hier. Ihr besonderes Problem zusätzlich: Sie ist krank geworden, Gastritis und Meteorismus und andere Krankheiten, die letztendlich dazu führten, dass sie einen ziemlich großen Bauch bekam, sodass der Dienstgeber vermutet hat, sie sei schwanger. Daraufhin ist das Dienstverhältnis aufgelöst worden, weil sie nicht schwanger war, gab es keinen Kündigungsschutz. Das heißt, sie hat kein Arbeitsverhältnis mit diesem Bauch. Einen Arbeitsplatz zu bekommen, als Schlüsselarbeitskraft ist es nahezu aussichtslos. Sie lebt jetzt ohne Unterstützung, hat letztendlich ihre Freunde hier, die humanitäre Niederlassungsbewilligung wurde verneint. Sie ist in Berufung gegangen, das Recht des Kindes hängt auch am Recht der Mutter. Das heißt, wenn die Frau weg muss, muss das Kind auch weg. Die Nachbarn sagen, ja - wir verlieren Freunde, wenn die weg müssen. Man muss sich wirklich vorstellen, das heißt, Kind und Mutter sind von der Abschiebung bedroht. Sie sind acht Jahre da, das Kind ist fast ein Leben lang da und die müssen zurück, eigentlich in ein für sie fremdes Land. Obwohl die Heimat hier ist. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Mag. Gumpinger. Abg. Mag. Gumpinger: Ich wollte jetzt von den Einzelfällen noch einmal kurz wegkommen. Es gibt viele Fälle, ich glaube, jeder der Sprechtage macht, der mit vielen Menschen verbunden ist, erfährt solche Fälle. Aber, es geht ums Generelle. Das eine ist, es gibt Fremdengesetze, die sowohl von der Sozialdemokratie als auch von meiner Partei und anderen im Parlament gemeinsam beschlossen wurden. Ich glaube, das muss man auch wieder einmal in Erinnerung rufen. Das ist kein Gesetz, das sozusagen von der Schüssel-Regierung beschlossen wurde, sondern das eine wesentlich breitere Mehrheit im Nationalrat hatte. Und es geht nicht darum jetzt generell die Intention, dass wir ein restriktives Fremdenrecht brauchen in Österreich, weil Österreich - das wissen wir ja oft gar nicht - wesentlich mehr Einwanderung und auch nicht in Österreich geborene Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft hat wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, es geht nicht darum, dass wir jetzt diese Grundlinien ändern, sondern es geht darum, dass es Härtefälle gibt, dass es besondere Situationen gibt, die eben durch die Regelungen derzeit nicht erfasst sind und nicht gelöst werden können. Und die aber von einer ganz breiten Bevölkerung so gesehen werden, dass hier eine Lösung notwendig wäre. Auch die berühmten Stammtische sehen das, um das dem Günther Steinkellner ein bisschen zu erleichtern, auch so. Und da haben wir einen gewissen Mangel geortet, wo eine Lösung notwendig ist. Und ich freue mich sehr, dass im Oberösterreichischen Landtag das mit so einer großen Mehrheit so vertreten werden kann. Und das soll nach Wien, glaube ich, weitergeleitet werden und dann können wir auch diese Fälle, die da gesagt wurden, doch einer Beurteilung zuführen und dann kann in verschiedenen Fällen, wo eben dann die Beurteilung dazu führt, dass das so anerkannt werden kann, auch eine Lösung gefunden werden. Ich glaube, das müssen wir in den Mittelpunkt stellen. Es geht nicht um eine generelle Trendumkehr, sondern es geht darum, humanitär zu handeln. Es gibt viele Sozialgesetze, die die Menschen direkt betreffen, wo es Härteklauseln gibt. Ich denke nur im ASVG oder im Familienbereich, wo es eben Situationen gibt, wo man einfach eine andere Lösung braucht. Und das soll auch hier in diese Gesetze hineinkommen. Das ist unsere Intention und ich glaube und würde auch alle einladen, dass wir vielleicht das sogar einstimmig in diesem Landtag beschließen könnten. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist noch der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich will die Diskussion des Vormittags nicht noch einmal wiederholen, aber es sind ja einige Angriffe gekommen. Man kenne sich nicht aus, wenn man eine andere politische Meinung hat, obwohl die Fraktion, die das behauptet hat, sehr wohl dieses Gesetz beschlossen hat und mit mehr Einfluss beschlossen hat, als einzelne Abgeordnete dieses Hauses. Ich sehe es anders, dieser Antrag stellt eben nicht den Einzelfall vor. Die Einzelfalldiskussion, ich sage, ich kenne weder den einen noch den anderen Fall und die Behandlung eines Einzelfalls, da gebe ich jeden Recht, das persönliche Gesicht ist etwas anderes wie ein Gesetz für die Allgemeinheit. Das ist klar! Und eine menschliche Beurteilung muss im Einzellfall immer möglich sein. Hier gibt es aber die rechtlichen Möglichkeiten, Kollege Strugl hat ja bereits auch juristisch die Möglichkeiten nach dem bestehenden Fremdenrecht erörtert. Und weil jetzt mehrfach die SPÖ angesprochen hat, und es wird der SPÖ bei ihrer eigenen Klubreise auch nicht anders gegangen sein, als es mir vor kurzem in Indien gegangen ist. Wenn man das Kind auf der Straße schlafen sieht, daneben die Mutter, die Aussichtslosigkeit! Dass ist ein schreckliches Erlebnis, wenn man darüber nachdenkt. Und ich verstehe jeden einzelnen humanitären Ansatz dazu, aber gleichzeitig haben wir auch eine Verantwortung für uns. Und in diesem Spiegelbild, wie es weitergehen wird, wissen wir. Und ich sage jetzt einmal, jeder der 56 Abgeordneten würde vielleicht gerne die Welt besser gestalten, würde genau das Elend, wo auch immer, natürlich vorerst hier in Oberösterreich, weil dafür sind wir gewählt, und wenn möglich auch dort, wo wir nicht gewählt sind, aber genauso Elend vorkommt, verbessern wollen. Leider können wir es nicht oder ich kann es nicht. Man kann in kleinen Bereichen der eigenen Verantwortung etwas persönlich sehr wohl tun. Aber, wir können eines nicht machen, dass wir glauben, wir sind also jene, die alles auf einmal lösen können. Und wenn man sich anschaut die Bevölkerungsentwicklung, genau in China, mit 1.130.000.000 Menschen, fünfzig Prozent unter fünfzehn Jahre, und dann sieht man die Familien, kleine Kinder auf der Straße in einer Trostlosigkeit leben, dann ist das wirklich ein schreckliches Erlebnis. Nur, wir können es jetzt auch nicht lösen. Wir können einmal anfangen, dass es bei uns eine soziale Gerechtigkeit und Absicherung gibt. Und wir werden nicht alle, die wandern wollen, schützen können. Es gibt auch viele Ideen, wie man in der Europäischen Union es unterschiedlich behandelt und wie man gemeinsam hier vorzugehen hat. Und ich will jetzt nicht aufrechnen, Gegenbeispiele bringen, wo die Integration zwar auch da war und andere Fälle aber genau eine echte Aufnahme oder Bleiberecht verhindern. Ich bitte nur um eine Fairness: Dieser Antrag beinhaltet für uns sehr wohl eine grundsätzliche Änderung und nicht die Abzielung auf irgendeinen Einzelfall. Dann hätte man den Einzelfall hier berichten müssen, damit sich alle Abgeordneten über einen Einzelfall tatsächlich informieren können, dann hätten wir das auch nicht dringlich gebraucht, sondern die Darstellung von mir aus des Behördenleiters, was tatsächlich der Fall ist. Hier geht es darum, dass man, wenn jemand integriert ist, ein grundsätzliches Bleiberecht einführt, und das ist etwas anderes. Dazu benötige ich grundsätzlich Einwanderungsgesetze, damit ich auch weiß, wer soll hier bleiben können. Denn wenn ich einer Einwanderung das Wort rede, dann mache ich es genauso wie die anderen Länder und suche mir die Einwanderer aus, um Konflikte in der eigenen Heimat zu verhindern. Das ist eine mutige Diskussion, die wir gerne führen sollen. Aber wir können nicht einer Einwanderung per Zufall das Tor reden, und hier geht es um die allgemeinen Bestimmungen, wo wir uns nicht mehr einmengen, wer einwandert, sondern wer einfach länger da ist, aus welchen Gründen auch immer, darf dableiben und gegen diese Tendenz sprechen wir uns aus. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsident, meine Damen und Herren! Nur um etwas klarzustellen, was jetzt gesagt wurde und damit es nicht unwidersprochen bleibt. Es gibt jetzt im Haus die Situation, dass drei Fraktionen einen Antrag beschließen, der zum Ziel hat zu verhindern, dass es Situationen gibt, die aus unserer Sicht unmenschlich sind. Darüber hinaus gibt es offensichtlich sehr unterschiedliche Haltungen, was die Fremdengesetzgebung in Österreich betrifft. Das ist also auch innerhalb dieser Debatte möglich. Ich respektiere, dass beispielsweise die Frau Präsidentin Eisenriegler, aus einer persönlichen Betroffenheit zum einen und aus einer grundsätzlichen Überzeugung zum anderen, der Meinung ist, dass diese Gesetzgebung nicht dem entspricht, was sie sich politisch vorstellt. Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Gesetzgebung grundsätzlich sehr wohl ihre Berechtigung hat. Und da gibt es und da unterscheiden sich die Fraktionen im Haus unabhängig davon, was man mit diesem Antrag erreichen möchte. Das ist das eine. Daher habe ich auch gesagt, uns geht es jetzt nicht darum, das Fremdenrecht grundsätzlich zu verändern. Wir glauben, dass es innerhalb des bestehenden Instrumentariums durchaus Möglichkeiten geben könnte. Ich habe die Paragrafen 72 und 73 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz genannt und auch den Paragraf 66 Fremdenpolizeigesetz, die den Tatbestand der begründeten Ausnahme kennen aus humanitären Gründen. Das heißt, offensichtlich hat der Gesetzgeber ja solche Situationen im Auge gehabt, weil sonst gäbe es ja die Bestimmung nicht. Nur, es knüpft sozusagen dann der Gesetzgeber an Merkmale an, die jetzt nicht erfasst sind. Beispielsweise die Verfolgung im Land, wo derjenige herkommt. Und wir sind der Meinung aufgrund der Erfahrung der vielen Fälle, die auch heute in der Diskussion geschildert wurden, dass es durchaus auch andere Anknüpfungspunkte geben könnte. Das heißt, das ist ja nicht eine Reparatur oder wie man immer sagen will der Gesetze, sondern es ist die Frage, wie machen wir das dann in Zukunft? Oder, ich habe mit der Kollegin Jahn zuerst im Seitengespräch auch eine andere Situation besprochen, wo sie mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass beispielsweise im Wege der Niederlassungsverordnung eine Lösung möglich wäre. Also, man soll ja jetzt nicht so tun, dass es nur zwei Wege gibt. Entweder schmeißt man jetzt das ganze Fremdenrecht über den Haufen oder es bleibt sozusagen unmenschlich. Dagegen wehre ich mich. Und ein letzter Punkt noch, weil der Kollege Schenner das angesprochen hat. Dass er vermutet, dass mit der Vollziehung befasste Beamte oder Experten offensichtlich dazu beigetragen haben, dass es zu einer Verschärfung beispielsweise des Asylgesetzes gekommen ist, aus welcher Erfahrung auch immer. Ich sage Ihnen, aus der Erfahrung der Diskussion des Grundversorgungsgesetzes, wo wir eine 15a-Vereinbarung umsetzen hier im Lande, dass ich dankbar war, dass aus dem Ressort des Landesrates Ackerl Experten gekommen sind, die das zu vollziehen haben und die uns darauf aufmerksam gemacht haben, welche Schwierigkeiten es da gibt, wenn man diese Dinge dann letztlich auch vollziehen muss tagtäglich. Und ich halte das grundsätzlich für richtig, dass man sich dann anschaut, okay, wie kann man das vernünftig gestalten? Da ist diese Expertise, die da eingeflossen ist, sehr hilfreich gewesen. Und ich unterstelle nicht, dass Motive der Fremdenfeindlichkeit oder Xenophobie oder was immer sie jetzt hier im Auge hatten, den Hintergrund dafür gebildet haben. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Habe ich bitte nicht gesagt") Ich sage es nur auf Vorrat, wenn Sie so wollen, ich hatte den Eindruck, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Habe ich ausdrücklich zurückgenommen!") dass sozusagen auch diese, dass es auch diese Sicht gibt. Und daher glaube ich, wenn man sachlich diese Frage diskutiert, dann gibt es eine Möglichkeit der Lösung. Ich respektiere, dass es auch in der Grundsatzdiskussion unterschiedliche Haltungen gibt. Aber wenn wir wollen, dass wir hier eine Lösung finden, dann werden wir nicht recht weiterkommen, wenn wir uns gegenseitig Unanständigkeit unterstellen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1155/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1156/2007. Das ist der Initiativantrag betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums. Ich bitte Herrn Landtagsabgeordneten Alfred Frauscher über die Beilage 1156/2007 zu berichten. Abg. Frauscher: Bericht der Beilage 1156/2007 Initiativantrag betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1156/2007.) Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Resolution: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Novellierung des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) dahingehend einzusetzen, damit es auch Erhaltern mit einer größeren Anzahl von Studiengängen ermöglicht wird, unter Wahrung einer effizienten Organisationsstruktur Fachhochschulkollegien einzurichten und die Bezeichnung "Fachhochschule" nach dem FHStG zu erlangen. Begründung: Die Verleihung der Bezeichnung "Fachhochschule" gemäß § 15 Abs. 1 FGStG setzt neben mindestens zwei Fachhochschul-Studiengängen, die als Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit darauf aufbauendem Fachhochschul-Masterstudiengang oder als Fachhochschul-Diplomstudiengang akkreditiert sein müssen, eine Studierendenzahl von mindestens 1.000 Studierenden (oder eines Ausbauplanes, der dies glaubhaft macht) und eine den Bedingungen des § 16 FHStG entsprechenden Organisation (Fachhochschulkollegium) voraus. Dieses Fachhochschulkollegium besteht nach der derzeitigen Rechtslage aus den LeiterInnen der von der FH angebotenen Studiengänge, aus mindestens acht VertreterInnen des Lehr- und Forschungspersonals und Studierendenvertretern (= 1/4 der Gesamtmitgliederzahl des Kollegiums). Dieses Kollegium entscheidet gemäß § 16 Abs. 3 FHStG über die wissenschaftlichen und strategischen Belange in Lehre und Forschung und hat damit wesentliche Leitungsfunktion. Die FH OÖ Studienbetriebs GmbH zählt mit derzeit 29 Studiengängen in Hagenberg, Wels, Linz und Steyr – neben der FH Joanneum Graz – zu jenen Erhaltungsorganisationen, die mit Abstand über die meisten Studiengänge in Österreich verfügen und kein Kollegium eingerichtet haben. Denn die einschlägige Regelung über die Zusammensetzung des Fachhochschulkollegiums bringt in der Praxis gerade für jene Erhalter, die über eine große Anzahl von Fachhochschulstudiengängen verfügen, erhebliche Schwierigkeiten und zusätzlichen Aufwand mit sich. Dieses Gremium würde in der FH OÖ Studienbetriebs GmbH aktuell 46 Personen umfassen. Der oberösterreichische Landesrechnungshof kritisierte bereits 2005 (trotz eines damals noch kleineren Erfordernisses von 40 Personen) in seinem Bericht zum Oö. Fachhochschulwesen wie folgt: "Insbesondere das gesetzlich geforderte Fachhochschulkollegium wäre in OÖ. unverhältnismäßig groß und schwerfällig." Eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, unter Wahrung und Gewährleistung der Interessen des Lehr- und Forschungspersonals und der Studierenden soll dazu führen, dass auch Erhaltern mit einer großen Anzahl von Studiengängen die Einrichtung eines effizienten Fachhochschulkollegiums bei Sicherstellung einer schlanken Organisationsstruktur und dadurch die Erlangung der Bezeichnung "Fachhochschule" ermöglicht wird. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage Fachhochschule in Oberösterreich ist ja nicht unbedingt in letzter Zeit aus der Sicht dessen, was der Kollege Hirz heute Vormittag bereits gesagt hat, ein Aushängestück. Ein Aushängestück nämlich in der Richtung, dass sie frei in Forschung und sonstigen Organisationsfragen wäre, sondern es entspricht die Fachhochschule - die es nicht gibt, sondern das Summenspiel aus Fachhochschulstudiengängen in Oberösterreich ist - auch nicht dem Fachhochschulstudiengesetz. Ich halte es für sehr dramatisch, dass wir im Jahr 2005 zwei Anträge bereits eingebracht haben, wobei einer – und ich möchte es ausdrücklich zur Erinnerung noch einmal wiederholen – ausdrücklich im letzten Satz festhält: In Oberösterreich ergibt sich eine sehr hohe Mitgliederzahl im Kollegium. Überlegenswert wäre eine Länderinitiative für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen. Von 2005 – auch der zweite Antrag, der sich um den Paragraf 16 des Fachhochschulstudiengesetzes gekümmert hat – bis heute, ist es nur mit viel Mühe und Einsatz auch durch meine Person gelungen, diese Anträge in den Ausschüssen nicht niederstimmen zu lassen, sondern wenigstens zu erreichen, dass sie zurückgestellt worden sind. Es hat mehrere Anläufe gegeben, diesen Antrag überhaupt abstimmen zu lassen. Und ich habe immer darum ersucht, letztendlich nicht gegen ein Bundesgesetz zu verstoßen. Und ich darf, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in Erinnerung rufen, dass bereits im Jahr 2003 - und ich kann mich noch gut dran erinnern, es war auch die Grundlage damals, als wir diskutiert haben, ein Ministerentwurf bereits vorgelegen ist, dass kleinere Gremien eingerichtet werden. Ich lese vor, wie der Ministerratsentwurf gelautet hat und wie man dort das gesehen hat, dass man eben keine Fachhochschule hat: "Die bislang vorgesehene organisationsrechtliche Grundstruktur im Fachhochschulbereich wurde gelegentlich dadurch umgangen, dass die Antragstellung auf Verleihung der Bezeichnung Fachhochschule unterlassen wurde und in Folge dieser Unterlassung die Einrichtung eines Organs Fachhochschulkollegium bzw. eines Organs Leiter, Leiterin des Fachhochschulkollegiums unterblieben ist." Da ein akademischer Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, so steht es weiter, für Fachhochschulen auch im internationalen Vergleich aber in jedem Fall erforderlich ist, soll nun jeder Erhalter ein Kollegium einrichten, was der Fachhochschulrat unter Qualitätsaspekten sehr begrüßt. 2003 wurde auf Wunsch von Erhaltern diese Novelle nicht umgesetzt, vor allem war es damals die Steiermark mit dem FH-Joanneum, mit besonderem Wunsch der damaligen Landeshauptfrau Klasnic, warum dieser Entwurf nicht umgesetzt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es gescheit wäre in Hinkunft, ich habe es heute gesagt, wenn etwas notwendig ist, soll es nicht danach bemessen werden, ob es von der SPÖ oder von jemanden anderen kommt, sondern wie diese Frage im Interesse einer freien Forschung und Lehre und Prüfungslandschaft auf Hochschulniveau ablaufen soll. Und dass wir hier nicht Skrupel auf Parteiebene haben sollen, sondern dass wir umsetzen sollen, was letztendlich auch von einem Gesetz, von einem Bundesgesetz in diese Richtung vorgesehen ist. Hier gibt es keine Ausrede. Ich war sehr enttäuscht von ÖVP und Grünen, dass es zwei Jahre bis zur heutigen Einsicht gedauert hat: Weil der Druck des Fachhochschulrates unter dem neuen Vorsitzenden sehr deutlich geworden ist, dass es so nicht weiter gehen kann, wie es Oberösterreich macht, nämlich um keine Fachhochschule anzusuchen und zu glauben, man erspart sich die wichtige Institution des Fachhochschulkollegiums, das die Sicherstellung nämlich von Lehre, Forschung und Prüfung darstellt. Dass wir heute so weit sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist im Grund etwas, was ich mittrage, wo wir als SPÖ sagen jawohl, aber zwei Jahre zu spät. In Hinkunft ersuche ich, wenn es um solche Sachfragen geht, Parteipolitik zurückzustellen. Viele von unseren Absolventen, glaube ich, hätten einen größeren Vorteil, wenn sie sagen könnten, sie hätten an der Fachhochschule Oberösterreich ihr Studium absolviert und nicht an einem Fachhochschulstudiengang an einem Standort in Oberösterreich abgelegt. Ich hoffe, dass es vielleicht auch ein Denkanstoß ist, in Zukunft rascher in sachpolitischen Fragen gemeinsam für Lösungen zu sorgen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1156/2007 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Danke, das ist einstimmig angenommen. Ich teile mit, dass im Verlauf der Sitzung noch folgender Antrag eingelangt ist: Beilage 1163/2007, Initiativantrag betreffend Resolution zur Verbesserung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund an Pflichtschulen. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Damit ist die Sitzung geschlossen. (Ende der Sitzung: 15.04 Uhr) 32 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 38. Sitzung am 19. April 2007 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 38. Sitzung am 19. April 2007 31