Kurzschriftlicher Bericht 19. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 9. Juni 2005 Inhalt: Fragestunde: L-8084/1-XXVI: Anfrage der Abg. Wageneder an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 5) L-8085/1-XXVI: Anfrage des Abg. Dr. Brunmair an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 8) L-8086/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Sigl (Seite 11) L-8087/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Anschober (Seite 12) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 16) Dringlichkeitsanträge: Beilage 572/2005: Initiativantrag betreffend Kasernenschließungen in Oberösterreich. Redner: Abg. Affenzeller (Seite 17) Abg. Mag. Strugl (Seite 19) Abg. Hirz (Seite 21) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 22) Beilage 573/2005: Initiativantrag betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie. Redner/in: Abg. Dr. Frais (Seite 24) Abg. Schürrer (Seite 25) Abg. Schwarz (Seite 26) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 27) Beilage 574/2005: Initiativantrag betreffend objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften. Redner: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 28) Abg. Mag. Strugl (Seite 29) Abg. Trübswasser (Seite 30) Abg. Dr. Brunmair (Seite 31) Verhandlungsgegenstände: Beilage 560/2005: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Umgestaltung des Bahnhofes der Stadt Wels in den Jahren 2004-2005. Berichterstatter: Abg. Prinz (Seite 32) Redner: Abg. Prinz (Seite 32) Abg. Hüttmayr (Seite 33) Beilage 561/2005: Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 34) Redner: Abg. Mag. Stelzer (Seite 34) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 35) Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 36) Beilage 562/2005: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Dr. Aichinger (Seite 37) Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 37) Abg. Dr. Aichinger (Seite 40) Abg. Pilsner (Seite 41) Abg. Schwarz (Seite 42) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 45) Abg. Dr. Brunmair (Seite 46) Abg. Ing. Öller (Seite 47) Abg. Dr. Schmidt (Seite 48) Abg. Mühlböck (Seite 50) Abg. Schenner (Seite 51) Landesrätin Dr. Stöger (Seite 51) Beilage 563/2005: Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend Resolution an die Landesregierung hinsichtlich der ausgewogenen Besetzung von Gremien. Berichterstatterin: Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 52) Rednerinnen: Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 52) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 54) Abg. Pühringer (Seite 55) Abg. Moser (Seite 56) Beilage 564/2005: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2004 und den Rechnungsabschluss 2004 des O.ö. Landmaschinenfonds. Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 57) Redner/in: Abg. Brandmayr (Seite 58) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 58) Beilage 565/2005: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 59) Redner/innen: Abg. Brunner (Seite 60) Abg. Wageneder (Seite 60) Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 61) Beilage 566/2005: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz-Novelle 2005). Berichterstatterin: Abg. Jachs (Seite 61) Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 62) Abg. Dr. Frais (Seite 62) Abg. Jachs (Seite 63) Abg. Moser (Seite 65) Beilage 567/2005: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 sowie das Oö. Gehaltsgesetz 2001 geändert werden (Oö. Verwaltungssenatsgesetz-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 66) Redner: Abg. Stanek (Seite 67) Abg. Schenner (Seite 68) Abg. Trübswasser (Seite 68) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 69) Beilage 568/2005: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Ermächtigung zur Verlängerung der Option bis zum 30. Juni 2007 hinsichtlich des Erwerbes Grundstück Nr. 1139, EZ 20, GB 45517 Nöstlbach, im Ausmaß von 24.065 m² durch die Firma Gruber & Kaja Druckguss- und Metallwarenfabrik GmbH, Obere Dorfstraße 1, 4050 Traun, zu den im Kaufvertrag vom 5./11. Juli 2001 vereinbarten Bedingungen. Berichterstatter: Abg. Schürrer (Seite 70) Redner/in: Abg. Dr. Entholzer (Seite 71) Abg. Mag. Jahn (Seite 71) Beilage 569/2005: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins "Oö. Wasserschutzberatung" in den Jahren 2006 bis 2010. Berichterstatter: Abg. Trübswasser (Seite 71) Redner: Abg. Mayr (Seite 72) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 72) Abg. Dr. Brunmair (Seite 73) Landesrat Anschober (Seite 73) Beilage 570/2005: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Gesundheitsversorgung in Oö. - Schwerpunkt Krankenanstalten". Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 76) Redner/in: Abg. Kapeller (Seite 76) Abg. Dr. Aichinger (Seite 77) Abg. Schwarz (Seite 78) Abg. Dr. Brunmair (Seite 79) Beilage 573/2005: Initiativantrag betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 81) Beilage 574/2005: Initiativantrag betreffend objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften. Berichterstatter: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 82) Redner: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 82) Abg. Schenner (Seite 83) Geschäftsantrag: Beilage 575/2005: Geschäftsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Firstsetzungsantrag zur Beilage 182/2004 "Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union". Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 84) Redner: Abg. Schürrer (Seite 84) Abg. Dr. Frais (Seite 85) Abg. Trübswasser (Seite 87) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 87) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl und Dr. Stöger entschuldigt Landesrat Dr. Stockinger Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor-Stellvertreter WHR Dr. Mayer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR Dr. Uebe (Beginn der Sitzung: 10 Uhr 3 Minuten) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen, den Mitgliedern der Oberösterreichischen Landesregierung, den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, aus dem Bundesrat, den Bediensteten des Hauses, den Damen und Herren auf der Galerie, alle seien herzlich willkommen zur 19. Sitzung des Landtages in dieser Legislaturperiode. Der Herr Landesrat Dr. Stockinger ist von der heutigen Sitzung entschuldigt. Die Amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung liegt in der Zeit von 10. bis 24. Juni in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf und das Protokoll über die 16. Sitzung des Landtags finden Sie auf Ihren Plätzen. Ich teile Ihnen mit, dass mir vom Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten mitgeteilt wurde, dass Herr Dr. Rudolf Watschinger mit Wirkung vom 1.6.2005 zum Klubsekretär des Freiheitlichen Landtagsklubs bestellt wurde. Der Herr Dr. Watschinger tritt damit die Nachfolge von Herrn Dr. Helmut Grünling an, der mit Ende Mai 2005 als Klubsekretär der FPÖ-Landtagsfraktion in den Ruhestand trat und den ich heute auf der Galerie sehr herzlich begrüßen darf. (Beifall) Herr Dr. Grünling studierte in Wien Rechtswissenschaften, er promovierte 1970 und nach der Gerichtspraxis in Wien, Steyr und Linz trat er 1971 in den Dienst des Landes Oberösterreich. Und zwar zu Beginn als Referent in der Baurechtsabteilung, von 1991 bis 1999 war Dr. Grünling Büroleiter bei Landesrat Dr. Achatz und seit 1999 Klubsekretär im FP-Landtagsklub. Herr Dr. Grünling hat über drei Jahrzehnte beim Land Oberösterreich gearbeitet, Sie waren davon vierzehn Jahre in politischen Büros tätig. Und wir haben Sie nicht nur als einen fachlich sehr versierten, sondern auch als einen sehr zuvorkommenden Mitarbeiter des Landes Oberösterreich kennen gelernt. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Arbeit im Land Oberösterreich, insbesondere auch für die Zusammenarbeit hier im Oberösterreichischen Landtag. Ich wünsche Ihnen für Ihren - wie man immer so schön sagt - wohlverdienten Ruhestand, der ein aktiver sein möge, alles Liebe und Gute. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Fragen finden Sie wie immer auf Ihren Plätzen. Ich beginne mit der Anfrage der Frau Abgeordneten Wageneder an die Frau Landesrätin Dr. Stöger, bitte. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Stöger, Mobilfunk und seine möglichen gesundheitlichen Auswirkungen beschäftigen immer mehr Bürgerinnen und Bürger, nicht zuletzt auch in Oberösterreich. Es kursieren vielerlei Studien, welche einerseits Entwarnung hinsichtlich möglicher gesundheitlichen Risiken geben, andererseits Theorien einer potenziellen Gefährdung bekräftigen. Die Anzahl dieser Publikationen nimmt ständig zu. Wie sehen Sie, sehr geehrte Frau Landesrätin als Gesundheitslandesrätin Oberösterreichs, diese Studien? Und was ist die Haltung seitens des Gesundheitsressorts des Landes Oberösterreich? Landesrätin Dr. Stöger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, geschätzte Kollegin Wageneder! Nicht nur erst jetzt sind Bürgerinnen und Bürger sehr interessiert an diesem Thema. Wir hatten zahlreiche Diskussionen im Jahr 2000 und 2001, nachdem ich dieses Amt übernommen habe. Und bis dahin gehend gab es kaum durchgängige Bewertungen der vorliegenden Studien. Ich habe damals mit Hofrat Süss, dem Landessanitätsdirektor von Oberösterreich, der auch Mitglied des Obersten Sanitätsrats war, vereinbart, dass der Oberste Sanitätsrat sich dieses Themas annimmt, dass ein wissenschaftlicher Beirat gegründet wird und sich der Sanitätsrat verpflichtet, alle zwei Jahre Bericht zu geben, über die vorliegenden Studien mit Hilfe dieses Beirates, dem namhafte Expertinnen und Experten angehören. Und die erste Publikation, die erste Empfehlung des Obersten Sanitätsrats gab es im März 2002. Und die derzeitige nach zwei Jahren versprochene Stellungnahme ist noch ausständig, wie meine Anfrage im Ministerium für Gesundheit und Frauen ergeben hat, aber sie wird erfolgen. Generell ist zu sagen, dass kritisiert wird von den Expertinnen und Experten, dass die Studien nur teilweise aussagekräftig sind und dass die Qualität dieser Studien verbessert werden muss. Das sieht sowohl der wissenschaftliche Beirat Funk so, wie auch die Weltgesundheitsorganisation, die aber sich jetzt ihrerseits verpflichtet hat, Expertinnen und Experten einzuladen, mit Studien zu beginnen, die prospektiv sind und diese Resultate werden in zwei bis drei Jahren erwartet, da ein gewisser Fristenlauf notwendig ist. Tatsache ist, dass der Sanitätsrat 2002 seine Stellungnahme abgegeben hat, dass darin festgehalten wurde, dass es noch keine gesicherten Nachweise für Gesundheitsschädigungen gibt. Es ist eine sehr differenzierte Stellungnahme und genauso wurde eine ebenfalls sehr differenzierte Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates am 18.11.2004 in Niederösterreich veröffentlicht. Es ist eine umfangreiche Stellungnahme. Ich kann Sie Ihnen jetzt hier zur Kenntnis bringen. Ich nehme an, Sie ist Ihnen aber auch schon zugegangen. Und das ist der derzeitige Stand der Beratungen von Expertinnen und Experten. Abg. Wageneder: Der wissenschaftliche Beirat Funk hat Entwarnung gegeben, aber trotzdem lesen wir immer wieder von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auch die Bevölkerung auf Mobilfunk zurückführt, wie zum Beispiel „wechselhafte Krebsfälle im Innviertel“ war in den letzten Tagen in der Presse. In der Schweiz zum Beispiel haben wir niedrigere Grenzwerte. Sehen Sie hier einen Handlungsbedarf? Werden Sie an den Infrastrukturminister herantreten und eine Grenzwertsenkung forcieren? Landesrätin Dr. Stöger: Ich glaube, dass ich diese Antwort schon beantwortet habe. Es gibt ein Fachgremium und es gibt den Obersten Sanitätsrat. Und dieser Oberste Sanitätsrat hat aufgrund unserer Intentionen begonnen, sich mit diesem Thema verbindlich zu beschäftigen. Ich erwarte mir die Stellungnahme, die heuer fällig ist. Es werden darin alle vorhandenen Studien, die auf Plausibilität geprüft wurden, einbezogen in diese Stellungnahme. Und daher ist es so, dass man diese Stellungnahme abwarten kann. Sollte sich eine Studie, die meines Wissens aber nicht existiert, so dargestellt haben, dass eine weitere Empfehlung zur Reduktion gegeben wird, dann wird der Oberste Sanitätsrat dieser Empfehlung nachkommen. Selbstverständlich werde ich mich dann auch einbinden, und zusätzlich vom Land Oberösterreich das Interesse kundtun, dass hier möglichst rasch gehandelt wird. Noch einmal gesagt, es ist in guten Händen dieses Thema. Und es wird generell von Expertinnen und Experten quer über die ganze Welt beklagt, dass die Studien, auf die Sie Bezug nehmen, keineswegs randumisierte prostspektive Studien sind, wie sie in der wissenschaftlichen Notwendigkeit einer guten Studie auch heute unumstritten sind. Das heißt, die Studien, die teilweise zur Verfügung stehen, sind absolut nicht plausibel. Und darauf beziehen sich natürlich auch viele der Initiativen, mit denen ich gesprochen habe, die selber bei differenziertem Gespräch zugeben, dass manche dieser Studien nicht verwendbar sind. Erste Präsidentin: Bitte, Frau Abgeordnete Wageneder haben Sie keine Fragen mehr? Abg. Wageneder: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es dazu noch weitere Zusatzfragen? Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Frau Landesrätin, es gibt Hinweise oder auch Studien, Berichte, dass vor allem die Benützung der Mobiltelefone das größere Problem ist oder ein größeres Problem als die Sender, mit der entsprechenden Fehlstärke je nach Entfernung. Und hier scheint aufgrund der Benützerhäufigkeit vor allem auch für Kinder ein großes Problem zu sein. Das heißt, dass Kinder schon in frühesten Jahren mit Mobiltelefonen umgehen und also auch entsprechend häufig das Mobiltelefon benutzen. Frau Landesrätin, werden Sie besonderes Augenmerk auf dieses Problem des Schutzes von Kindern, vor den möglichen Gefahren, werden Sie auf dieses Problem in Ihrer Funktion besonders eingehen? Landesrätin Dr. Stöger: Es ist bekannt, dass es durch - jetzt gebe ich Ihnen die Stellungnahme durch - Absorption von Energie aus elektromagnetischen Feldern zu Temperaturerhöhung, und zwar in der Exposition angrenzender Organstrukturen, kommen kann. Es wurden vielfältige Untersuchungen gemacht, um hier eine Beeinträchtigung oder mögliche Gefährdung nachzuweisen. Generell ist die Stellungnahme derzeit so, dass die Expositionsbegrenzungen trotz allem so gesetzt sind, dass auch empfindliche Personengruppen wie ältere oder kranke Menschen, Kinder auch unter extremen klimatischen Umgebungsumständen, dass diese Expositionsgrenzen es berücksichtigen. Ich würde ungeachtet dessen, dass die Wissenschaft ja selber noch fordert, genauere und bessere Studien zur Verfügung zu haben, empfehlen, dass bei längerer Handybenutzung es ja technische Möglichkeiten gibt, um das Gerät nicht unmittelbar am Kopf ansetzen zu müssen. Das würde ich empfehlen, wie überhaupt hier aber keine Empfehlung abgegeben wurde, die diese Theorie stützt. Und es ist Zuständigkeit in dem Fall des Bundes, der aber wie gesagt, sich dieses Gremiums bedient. Aber, ich würde sagen, Vorsicht am Platze finde ich allemal gut, noch dazu wo ja andere technische Möglichkeiten bestehen. Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Ich habe Ihren Ausführungen gelauscht und natürlich habe ich gemerkt, dass Sie auf die Studien noch warten, die Sanitätsbehörde in Oberösterreich im Arbeiten ist daran. Ich möchte Sie fragen, in Salzburg hat die Sanitätsabteilung bereits eine Empfehlung abgegeben, niedrigere Grenzwerte zu veranlassen in Salzburg. Warum ist das nicht vorbeugend auch in Oberösterreich möglich? Oder denken Sie daran, das das in Oberösterreich auch bis zum Ergebnis der Studien, trotz der vorbeugenden niedrigeren Grenzwerte so wie in Salzburg oder wie auch in der Schweiz machbar ist - warum wird das nicht gemacht? Landesrätin Dr. Stöger: Weil es eine Bundeszuständigkeit ist. Ich glaube, Sie sollten dorthin Ihre Empfehlungen richten. Und das haben wir auch schon getan. Und generell muss ich sagen, ist es so, dass der Oberste Sanitätsrat durchaus aufgefordert hat, die Geräte weiter in ihrer Leistungsabgabe zu begrenzen, dass aber das Problem weniger die Sender sind, das wissen Sie auch, deren Exposition liegt weit unter der Handyexposition. Und daher ist es wirklich derzeit, wenn man sich genau die Studien anschaut, die schon halbwegs verbindlich zur Verfügung stehen, zu empfehlen, dass man bei einer längeren Handybenutzung Vorsichtsmaßnahmen, technische Möglichkeiten nutzt, dass es aber bei den Sendern durchaus so ist, dass deren Leistungsabgabe weit unter der Handyfrequenzabgabe liegt, und wir daher hier in diesem Bereich absolut im Moment keine Empfehlung haben, dem Salzburger Abkommen zu folgen, das noch dazu nicht wahrscheinlich rechtlich haltbar ist. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung dazu gibt es nicht. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Dr. Brunmair, auch an Sie, Frau Dr. Stöger. Abg. Dr. Brunmair: Frau Landesrätin, die Anfrage lautet: Der Oberösterreichische Landesrechnungshof hat die Ergebnisse der Regionalkonferenz dahingehend kommentiert, dass da noch viel mehr drinnen gewesen wäre und dass noch viele Reformen notwendig wären. Frage: Welche Vorgangsweise werden Sie konkret diesmal wählen, um die nächsten Reformmaßnahmen in die Wege zu leiten? Landesrätin Dr. Stöger: Herr Dr. Brunmair, da darf ich Sie schon im Rahmen des Kontrollausschusses vom 2. Juni 2005 auf die abgegebene Erklärung des Direktors des Landesrechnungshofs verweisen, in der Dr. Brückner ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass mit den vorliegenden Spitalsreformkonzepten der Forderung des Landesrechnungshofs nach einer Entwicklung und verbindlichen Festlegung bedarfsgerechter sowie effizienzorientierter, regionaler und überregionaler Versorgungskonzepte nachgekommen wurde. „Mit den eingeleiteten Maßnahmen“, ich zitiere Ihn jetzt wörtlich, "ist es gelungen, die in Oberösterreich vorhandene gute Spitalsversorgung langfristig zu sichern". Wir werden jetzt in die Umsetzung gehen, das wissen Sie. Und da wir dieses Konzept mit großem Konsens befürworten werden, werden wir ihm auch folgen. Ungeachtet dessen suchen wir immer nach Optimierungspotenzialen, und es ist ja auch jetzt der nächste Schritt, dass der Strukturplan Gesundheit mit dem Bund zu verhandeln ist, wir haben derzeit noch nicht den endgültigen Entwurf zur Verfügung bekommen, und dass es hier zu einer Leistungszuweisung an die Spitäler kommen wird, abhängig von ihren Strukturqualitätskriterien und dass damit ein weiterer Schritt zur Optimierung, vor allem aber auch zur Qualitätssicherung medizinischer Leistungen in den Spitälern vorgenommen wird. Und Sie wissen, das ist mir das größte Anliegen. Ungeachtet dessen wird eine Gesundheitsplattform auf Landesebene gegründet. Und laut 15a-Vereinbarung dient sie ja vor allem der Überwindung der Trennung der Sektoren, der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens, sprich Krankenhausbereich und niedergelassener Bereich und die Strukturen dazwischen. Und diese Planung, Steuerung und Finanzierung wird ja von der Plattform beobachtet werden. Sie wird von ihr weiter entwickelt werden, und ich denke mir, in Zusammenarbeit mit den Krankenversicherung gehen wir damit einen Schritt in die Zukunft. Kritisch muss ich bemerken, dass es notwendig sein wird, im vermehrten Ausmaß extramurale Strukturen zur Verfügung zu stellen. Einerseits im Pflegebereich, andererseits in einzelnen Versorgungsbereichen an besonders betroffene Gruppen. Ich denke an die Apalliker, ich denke an die Menschen, die an Demenz leiden, und das sind sicher Herausforderungen, die wir in der Zukunft ganz besonders angehen werden, die außerhalb der Spitäler stattzufinden haben, wo sich aber das Land Oberösterreich klar sein muss, dass auch diese Strukturen aufgebaut und finanziert werden. Diese Lücken im Betreuungssystem will ich schließen, sie werden auch notwendig sein, wir werden ab dem Jahr 2050 30 Prozent unserer Bevölkerung über 65 haben, Sie wissen selbst, was das für eine Herausforderung ist. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Meine erste Zusatzfrage: Auch aus Ihrer Antwort war ganz deutlich erkennbar, dass es vor allem im Bereich der Rahmenbedingungen oder außerhalb des Spitalsbereichs natürlich noch ein sehr großes Reformpotential, Kostendämpfungspotential gibt. Wenn wir jetzt in die Vergangenheit zurückblicken, bei der Reform, Strukturreform der Spitäler war es im vergangenen Sommer doch so, dass die ÖVP und Landeshauptmann Pühringer Sie in eine Art Zugzwang gebracht haben zu Beginn dieses Reformprozesses. Ich möchte jetzt von Ihnen konkret hören, ob Sie aufgrund der noch möglichen Reformpotentiale und Kostendämpfungspotentiale, ob Sie nun ganz konkret selber die Initiative übernehmen werden und als verantwortliche treibende Kraft sozusagen voranschreiten würden und die ÖVP unter Zugzwang bringen? Landesrätin Dr. Stöger: (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Sie bringen sich selber unter Zugzwang, Herr Kollege!") Herr Kollege, das Spitalsreformpaket wurde von mir nie mitgetragen, weil diese Reduktion der 1.100 Betten, die ursprünglich geplant waren, ohne integrierte Planung erfolgt ist, außerdem weit über das, was der Versorgungsbedarf in den Regionen hinaus gegangen ist. Wir haben ja den Konsens, dass unsere derzeitige Reform, Sie wissen, es hat sich ja diese Planung sehr verändert, einmal eine Reform ist, die wirklich in die Zukunft weist. Meiner Meinung nach werden wir sie jetzt bis 2008 umzusetzen haben, was viele Reformschritte notwendig macht, unter gleichzeitiger Berücksichtigung des niedergelassenen Bereiches und der Pflegestrukturen draußen. Ich sehe weiters, wenn Sie das ansprechen, dass Bettenreduktionen allein Reformschritte sind, dann muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege Brunmair, (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Von dem war keine Rede!") das müssten Sie aus den Regionalkonferenzen wissen, dass ich bemüht bin, ein umfassendes und gut versorgendes Gesundheitswesen weiter in Oberösterreich zu haben. Dazu gehört für mich nicht die Diskussion um Spitalsbetten, aber sehr wohl gehört für mich dazu die Diskussion um Strukturen zwischen dem niedergelassenen Ärztebereich und dem Krankenhausbereich, weil wir aufgrund der Demographie hier sehr viele neue Angebote setzen müssen. (Beifall) Teilweise haben wir sie in den Spitälern geschafft, teilweise werden wir sie auch im niedergelassenen Bereich zu schaffen haben. Sie kennen die integrierte Gesundheitsplanung, den sogenannten Stöger-Plan, der ja klar sagt, dass wir Defizite in einzelnen Versorgungsbereichen haben, man kann mit dieser Reform, die jetzt im Spital erfolgt, nur erfolgreich sein, wenn man auch hier Versorgungssicherheit im extramuralen Bereich gibt. Abg. Dr. Brunmair: Die Frage nach dem Zugzwang wurde aber nicht konkret beantwortet. Meine Frage war: Ob Sie ab nun im Reformbereich die ÖVP unter Zugzwang bringen werden? Landesrätin Dr. Stöger: Selbstverständlich werden wir die Strukturen, die wir zu schaffen haben, zu verhandeln haben, ich erwarte mir hier zwar eine konstruktive Mitarbeit, ich habe aber durchaus schon Beispiele in der Vergangenheit gehabt, wo dieser neu zu schaffende Bereich finanziell zu wenig bedacht wurde. Insofern werde ich mit der Forderung nach Auffüllung dieser Versorgungslücken die ÖVP unter Zugzwang bringen. Abg. Dr. Brunmair: Ich habe noch eine weitere Zusatzfrage. Wir müssen leider heute, wir die Freiheitlichen und auch die SPÖ, zur Kenntnis nehmen, dass Grüne und ÖVP den Spitalsbeitrag erhöhen. Werden Sie, solange Sie für den Gesundheitsbereich hier im Landtag tätig sind, weiterhin, sagen wir zumindest in dieser Legislaturperiode, alles tun, um in Ihrem Bereich keine weiteren Beitragserhöhungen für Patienten durchgehen zu lassen? Landesrätin Dr. Stöger: In meinem Einflussbereich ist es so, dass ich Selbstbehalte immer abgelehnt habe. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, wir liegen mit unseren Selbstbehalten, mit denen wir die Menschen belasten, bereits doppelt so hoch als Frankreich. Wir haben 6 Prozent öffentliche Gesundheitsausgaben, den Rest auf die 8,7, 8,8 Prozent BIP füllen wir auf mit Selbstbehalten, also mit Belastungen von Menschen. Wenn Sie sich aber auch denken, das wissen Sie so gut wie ich, dass alte Menschen, vor allem ältere Menschen etwas vom Gesundheitswesen brauchen, dass unsere Durchschnittspensionen bei 800 Euro liegen und dass diese Menschen ja noch finanzielle Verpflichtungen haben, um in ihrem Leben überhaupt zurechtzukommen, finde ich Selbstbehalte zutiefst ungerecht. Diese Menschen haben ihr ganzes Leben Beiträge gezahlt, haben sich darauf verlassen, dass sie sich auf den Staat verlassen können und werden jetzt immer mehr mit Selbstbehalten belastet. Das ist für mich ein Weg, den ich ablehne, das ist kein Weg für mich, den ich gehen möchte, weil meine Meinung ist, dass wir hier die schwächste Bevölkerungsgruppe treffen, die in letzter Zeit schon viele Einschränkungen hatte. (Beifall) Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Fragen? Bitte, Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Unbestritten ist, dass in Linz zwischen AKH und UKH ein unterirdischer Verbindungsgang errichtet werden soll, um den reibungslosen und friktionsfreien Transport von Patienten des UKH ins AKH zu ermöglichen, zwischenzeitig wird vor Ort eine sehr breite neue Straße errichtet. Was haben Sie unternommen, dass, bevor diese Straße mit Steuergeld fertiggestellt wird, noch der unterirdische Verbindungsgang errichtet wird, um nicht das Steuergeld, das jetzt für die Straße verwendet wird, sinnlos zu verwenden, weil es wieder aufgerissen werden muss, weil der Gang kommt? Erste Präsidentin: Herr, Klubobmann, wenn die Frau Landesrätin das beantworten will, soll es Ihr unbenommen sein, aber es ist wohl nicht Inhalt der grundsätzlichen Frage. Abg. Mag. Steinkellner: Der Verbindungsgang zwischen AKH und UKH ist für die Gesundheitsreferentin wohl eine ganz unbestrittene Frage. Erste Präsidentin: Natürlich ist es eine unbestrittene Frage für die Gesundheitsreferentin und insgesamt, aber die Frage hat gelautet, nach den Empfehlungen des Rechnungshofes und wie weit sie berücksichtigt worden sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: "Evaluierung der Maßnahmen, steht im Rechnungshofbericht!") Abg. Mag. Steinkellner: Das steht im Rechnungshofbericht drinnen, das ist unbestritten. Erste Präsidentin: Trotzdem, wenn Sie Nein sagen, dann ist das so in Ordnung, Frau Landesrätin, aber es gibt noch andere Fragen, bitte, Herr Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Stöger. Ist Ihnen bekannt, dass so gut wie alle Selbsthalte in Zeiten sozialdemokratischer Gesundheitsminister eingeführt worden sind? Landesrätin Dr. Stöger: Ist Ihnen bekannt, Herr Kollege, dass Sie in Koalition mit der ÖVP waren und dass die ÖVP sich in diesen Fragen immer weitaus stärker eingebracht hat? (Beifall) Abg. Dr. Aichinger: Keine Zusatzfrage, sondern nur eine Erläuterung in Zeiten der Alleinregierung. Landesrätin Dr. Stöger: Herr Kollege Aichinger, meine Meinung haben Sie dazu eindeutig gehört und die wird sich auch quer durch alle Fraktionen ziehen. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Fragen? Bitte, Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Frau Landesrätin, habe ich den Medien richtig entnommen, dass bisher alle anderen Bundesländer den Spitalskostenbeitrag auf 10 Euro hinaufgesetzt haben, insbesondere die Stadt Wien, das Land Wien mit absoluter SPÖ-Mehrheit? Erste Präsidentin: Es ist auch der Spitalskostenbeitrag nicht Grundsatz der Frage, die heute im Rahmen der Fragestunde angerichtet wurde. Ich glaube, zu diesem Tagesordnungspunkt werden wir heute noch kommen. Danke, Frau Landesrätin. (Beifall) Nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Steinkellner an den Herrn Landesrat Sigl. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Wie in den Oberösterreichischen Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 21. Mai 2005 berichtet wird, wollte die Firma Holzindustrie Stallinger GmbH am Standort Frankenmarkt ein neues Produktionswerk errichten, hat davon allerdings aufgrund der nach ihrer Meinung zu langen Verfahrensdauer wieder davon abgesehen. Nun soll das Werk in einem anderen Bundesland errichtet werden, darüber hinaus sei geplant, die Zentrale in die Schweiz zu verlegen. Welche Rechtfertigung gibt es von Seiten der zuständigen Behörden für die lange Verfahrensdauer? Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Klubobmann! Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf den Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 21. Mai 2005, dort wird über eine lange Verfahrensdauer bei Baugenehmigungsverfahren berichtet. Baubehörde ist im konkreten Fall die Gemeinde Frankenmarkt, und ich kann Ihnen dazu mangels Zuständigkeit leider keine Auskunft geben. Abg. Mag. Steinkellner: Der Wirtschaftsreferent des Landes Oberösterreich hat grundsätzlich ja die Überlegung, dass die Verfahren rasch durchgeführt werden sollen. Insbesondere gibt es im Bereich der Betriebsanlagengenehmigungen eine entsprechende Kontrolle, diese heißt elektronisches Verfahrensinformationssystem EVI und liegt in der Behörde, für die Sie als Wirtschaftsreferent zuständig sind, nämlich der Gewerbebehörde auf, dort werden auch die Verfahrensdauern verglichen. Werden Sie die Informationen über die Verfahrensdauer der jeweiligen Gewerbeverfahren den Abgeordneten zur Verfügung stellen? Landesrat Sigl: Bei der Gewerbebehörde bin ich zuständig, darüber ist aber, wie gesagt, in dem Bericht, den Sie ansprechen für Ihre Frage nicht die Rede, sondern die Baugenehmigung ist hier angesprochen. Zu gewerbebehördlichen Verfahren in diesem Bereich bzw. Genehmigung kann ich Ihnen klarer Weise die konkreten Zahlen sagen. Am 28. Juli 2004 sind bei der Gewerbebehörde alle entsprechenden Unterlagen vollständig eingelangt gewesen, vier Wochen später am 24. August 2004 hat unter der Mitwirkung von sechs Sachverständigen die mündliche Verhandlung durchgeführt werden können. Seitens der Nachbarn gab es dabei eine große Anzahl von Einwendungen, die Gründe der Einwendungen sind vielerlei, Tatsache war, dass mehrere zusätzliche Gutachten nach dieser Verhandlung eingefordert werden haben müssen, Gutachten eines gewerbetechnischen, eines elektrotechnischen und eines medizintechnischen Sachverständigen. Diese Gutachten wurden dann den Parteien zur Wahrung des Parteiengehörs mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt. Für die erforderliche Interessensabwägung war natürlich auch ein gewisser Abklärungsbedarf notwendig. Faktum ist, dass vier Monate nach Verhandlungsbeginn praktisch der Bescheid trotz all dieser zwischenzeitlich durchgeführten Aktivitäten erlassen werden konnte, was nichts daran ändert, dass vier Monate auch mir zu lange sind. Ich werde natürlich Optimierungsschritte selbstverständlich wieder weiter überlegen. Abg. Mag. Steinkellner: Danke für die Aussage, dass vier Monate zu lang sind. Werden Sie Vergleichsdaten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften dem Landtag übermitteln, damit wir auch wissen, welche BH besonders schnell und welche BH besonders langsam arbeitet? Landesrat Sigl: Wir haben die Daten zur Zeit BHmäßig nicht aktuell, sondern wir erheben insgesamt, ich stelle diese Insgesamterhebung selbstverständlich gerne zur Verfügung. Abg. Mag. Steinkellner: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landesrat Sigl. Die nächste Anfrage ist die an den Herrn Landesrat Anschober, die wird gestellt von der Frau Abgeordneten Moser, bitte. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Es ist in Oberösterreich eine Aktion gestartet worden mit 1. Juni 2005 und zwar für Autobesitzer, die bereit sind, etwas für die Umwelt zu tun, eine Förderung zum Einbau von Filtern zur Verfügung zu stellen. Es ist mir schon klar, dass natürlich am zweiten Tag das Interesse noch nicht so groß war, ich teile aber auch die Meinung im Kronen-Zeitungs-Artikel vom 2. Juni 2005, dass der Anreiz vielleicht nicht so sehr gegeben ist. Worauf führen Sie die mangelnde Bereitschaft der Fahrzeugbesitzer zurück, Partikelfilter einbauen zu lassen? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Moser! Zunächst einmal herzlichen Dank für diese Anfrage, geben Sie mir doch die Möglichkeit umfassend und detailliert auf ein Problem einzugehen, das ich im Umweltbereich für besonders wichtig und notwendig zu bearbeiten erachte. Daher ist es wichtig, auch Missverständnisse, die bei manchen Mediendarstellungen möglicher Weise aufgetreten sind, auszudiskutieren. Abg. Moser: Meine Frage geht nicht Richtung Medien, sondern die mangelnde Bereitschaft der Fahrzeuglenker, die Filter einbauen zu lassen. Landesrat Anschober: Geschätzte Kollegin Moser, ich werde deswegen sofort auf die Sache eingehen. Sie haben dargestellt, dass das eine Einzelmaßnahme ist, das ist nicht der Fall, darauf möchte ich zu Beginn hinweisen, das ist mir besonders wichtig. Wir haben 30 Detailmaßnahmen in Oberösterreich im Bereich Bekämpfung der hohen Feinstaubkonzentration beschlossen, das ist das umfassendste und konkreteste Maßnahmenpaket aller Bundesländer. Das zieht sich von der Landwirtschaft, wo ebenfalls durchaus eine Mitursache zu finden ist, über Maßnahmen im Bereich Gewerbe, da geht es vor allem auch in Richtung der Industrie. Wir haben in Oberösterreich rund zwei Drittel Verursachersituationen im Bereich der Emissionen der Großindustrie, wo wir den großen Erfolg haben, dass diese Emissionen im Bereich Feinstaub aus der Großindustrie in Linz, um rund 60 Prozent bis 2010 gesenkt werden. Das heißt, wir haben eine Fülle von Maßnahmen, die wirken werden in den nächsten Jahren, wir haben auch mehrere verschiedene Maßnahmen im Verkehrsbereich, weil der Verkehr nach Meinung aller Expertinnen und Experten die Nummer zwei im Verursacherbereich ist. Eine dieser Maßnahmen ist diese Förderungsaktion, die von Ihnen dankenswerter Weise zum Thema gemacht wurde, denn jede Thematisierung ist mir wichtig, damit wir auch diese Förderungsaktion öffentlich weiter bewerben können. Die Feinstaubkonzentration ist in ganz Europa ein akutes Thema, aber ich muss schon darauf verweisen, dass wir in Oberösterreich keine steigenden Feinstaubwerte haben, sondern seit Jahren sinkende Feinstaubkonzentrationen, aber verschärfende Grenzwerte, die sehr berechtigt sind, die ich überhaupt nicht in Frage stelle, die die Europäische Union 1999 in Kraft gesetzt hat. Meine Kritik geht eher in die Richtung, dass es eine relativ zögerliche langfristige Vorbereitung zum Erreichen dieser Grenzwerte gegeben hat. Vielleicht noch ein Satz zur aktuellen Situation. Wir haben in Oberösterreich seit Jahresbeginn bis zum heutigen Tag 40 Grenzwertüberschreitungen, das ist eindeutig zu viel, deshalb müssen wir deutlich handeln. Bei der Förderaktion Diesel-Rußpartikelfilter ist es so, dass aus meiner Überzeugung das ein konkreter Beitrag von vielen ist. Wir müssen überall dort ansetzen, wo wir technisch eine Handlungsmöglichkeit haben, mit der Installation werden wir pro Rußpartikelfilter eine Reduktion von ein bis zwei Kilo pro Jahr erreichen. Sie sehen, das sind durchaus in Summe Mengen, je mehr Autofahrer und Autofahrerinnen sich entschließen, sich an dieser Förderungsaktion zu beteiligen, diese technisch sehr, sehr einfach umsetzende Maßnahme zu verwirklichen, desto besser ist es. Ich verweise vor allem auf die ökologische Wirksamkeit, wir haben nach den Erhebungen des ÖAMTC, der bereits Tests gemacht hat mit eingebauten Rußpartikelfiltern bei seinen Autos, eine Effizienz von rund 50 Prozent. Das heißt, wir kriegen rund 50 Prozent der PM 10 weg bei der Emission, deswegen diese ein bis zwei Kilo, je nach Fahrverhalten, je nach Kilometeranzahl, die pro Jahr zurückgelegt werden, die reduziert werden. Aber, und das ist ganz besonders wichtig, besonders gesundheitlich bedenklich sind auch nach der Weltgesundheitsorganisation WHO die Kleinstpartikel, die Feinststäube, das sind die sogenannten PM 2,5, die sind lungengängig, die sind auch blutgängig. Das heißt, sie setzen sich in den Blutkreisläufen fest und transportieren andere Stoffe, etwa Schwermetalle, die besonders problematisch sind, wie wir wissen. Von diesen PM 2,5 können wir bis zu 90 Prozent nach diesen aktuellen Tests vermeiden. Mir ist, sehr geehrte Frau Kollegin Moser, bislang kein schleppender Zugang von Autofahrern bekannt, da es, glaube ich, sehr, sehr verfrüht wäre, eine Woche nach Förderbeginn eine Bilanz ziehen zu können. Gleichgültig welche Aktion Sie starten, Sie werden nach einem halben Jahr evaluieren können, gerne mache ich das, ich werde diesem Haus die Bilanz vorlegen. Aber nach einer Woche oder wie der Artikel dargestellt hat am ersten Tag, das scheint mir etwas verfrüht, wir haben angekündigt, eine umfassende Evaluierung der Aktion zu machen, die werden wir im Herbst durchführen, die wird darüber entscheiden, ob und wie die Aktion im Detail fortgesetzt wird. Wir haben in der ersten Woche viele Reaktionen, viele Anrufe bei uns zu verzeichnen, noch mehr Anrufe bei der Förderstelle, auch von etlichen Werkstätten die Information, dass hier einiges an Nachfragen da ist. Wir sind ja als Bundesland Oberösterreich nicht das einzige Bundesland, das diese Initiative gestartet hat. In der Steiermark läuft sie seit 1. Jänner 2005, in der Steiermark sind gut 250 Diesel-PKWs nachgerüstet worden im Rahmen dieser Aktion, das wäre mir, sage ich ganz offen, für Oberösterreich zu wenig. Ich gehe davon aus, dass die Oberösterreicher umweltengagierter sind, was den Schlüssel betrifft, den prozentuellen, was die Anreizfrage betrifft, die auch Teil Ihrer Anfrage gewesen ist. So muss ich schon darauf verweisen, mit 300 Euro plus 100 Euro von der Stadt Linz für die Linzerinnen und Linzer haben wir einen Anreiz von rund 50 Prozent in Summe. Und einen fünfzigprozentigen Förderanreiz erleben Sie wahrscheinlich relativ selten. Das heißt, ich glaube wirklich, dass die Motivation aus gesundheitspolitischer Sicht gegeben ist für viele, sich an dieser Aktion zu beteiligen, und auch was die fiskalischen Anreize betrifft, diese Initiative auch frequentiert werden wird. Ich verweise auch auf eine Umfrage des ÖAMTC. Der ÖAMTC hat als Ergebnis auf die Fragestellung, ob die Aktion sinnvoll ist, einen Anteil von 49 Prozent der Autofahrer festgestellt, die diese Aktion begrüßen. Ich erwarte mir nicht 49 Prozent Beteiligung. Aber jeder einzelne, der einen Beitrag liefert, ist mir persönlich wichtig. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete Moser! Abg. Moser: Frau Präsidentin! Ich hoffe Sie erlauben mir jetzt auch etwas ausführlicher meine zweite Frage einzuleiten. Ich müsste eigentlich den Herrn Landesrat von Kollegin zu Kollegen, ehemaliger und nach wie vor Lehrer, sagen, leider Themenverfehlung bei der Beantwortung meiner Frage. (Beifall. Zwischenruf Landesrat Anschober: „Sie sagen mir was Sie wissen wollen, und ich sage es Ihnen sehr umfassend, detailliert und konkret!“) Ich komme zu meiner zweiten Frage und möchte sie dahingehend einleiten, dass wir uns natürlich auch erkundigt haben, wie die Aktion jetzt weiter läuft. Sie haben eingangs ganz richtig gesagt, die Autobesitzer fragen nach. Aber im Endeffekt, abgesehen davon, dass nicht für alle Modelle die Filter vorhanden sind, sind es trotz allem die Kosten, die sie davon abhalten, wirklich auch diesen Filter einbauen zu lassen. Speziell bei älteren Modellen fragt sich dann jeder, zahlt sich das aus. Ich denke, auch bei vorhandenem Umweltbewusstsein muss jeder rechnen und muss jeder kalkulieren, und das wird natürlich viele abhalten. Können Sie sich noch einen weiteren Anreiz vorstellen in einer anderen Art und Weise, Sie werden ja verschiedene Sachen geprüft haben, wo man sagen kann, die Bereitschaft der Autobesitzer, einen Beitrag zu leisten, wird „belohnt“ im weitesten Sinn? Erste Präsidentin: Bitte! Landesrat Anschober: Ich stimme Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, absolut zu, was die Frage der Anreizförderung betrifft. Es gibt da zwei Möglichkeiten, wie wir etwas erreichen können. Entweder konkrete Zwänge, Pflichten, Gesetze, Notwendigkeiten, die wir formulieren, wo sich dann jeder und jede zu stellen hat. Oder der Versuch, mit Anreizen zum gleichen Erfolg zu kommen. Mir persönlich ist der zweite Weg, mit Anreizen den gleichen Effekt zu erreichen, ein bedeutend angenehmerer. Wir haben ja auf Bundesebene eine ähnliche Aktion, was Neuwägen betrifft mit der Umstellung der NOVA seit ebenfalls 1. Juni. Plus 300 Euro für denjenigen, der sich ein neues Auto, ein Dieselfahrzeug, inklusive Rußpartikelfilter kauft, und 150 Euro Malus, wenn er darauf verzichtet. Das sind Steuerungsversuche, Steuerungsanreize. Zwingen können wir damit niemanden. Was mir persönlich aber als zweiter Anreiz wichtig war und ist, das ist die Tatsache, dass es uns gelungen ist, mit der Abwicklung Förderung einen völlig unbürokratischen Weg zu gehen. Das heißt, die Autofahrer und Autofahrerinnen haben nichts an Zusatzbelastung. Sie müssen nirgendwo einen Papierkram erledigen, bei uns, beim Land, ansuchen, sondern alles wird in der Kooperation der Werkstätten mit dem Land Oberösterreich, mit der Förderstelle abgewickelt. Das heißt, eine wirklich attraktive Angelegenheit. Ich brauche keinen Papierkram mehr erledigen, keine langen Wege gehen, um zu meiner Förderung tatsächlich auch zu kommen. Das war auch der Grund, warum wir uns seit 1. Jänner das Fördermodell der Steiermark näher angeschaut haben, um von dort zu lernen, was können wir besser machen. Im Übrigen verweise ich darauf, die Steiermark ein schwarzer Umweltlandesrat, Salzburg seit 1. Juni, ein roter Umweltlandesrat, und Deutschland, das uns im Herbst folgen wird, dann werden wir sehen, welche Färbung der Umweltminister im Herbst dann haben wird, (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Schwarz!“) haben das gleiche Vorgehen, das gleiche Prozedere und die gleichen Förderhöhen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Also, wir sind da genau auch akkordiert unter den Bundesländern auf dem gleichen Niveau unterwegs. Jeder Einzelne, ich sage das noch einmal dazu, den wir damit erreichen, ist ein Gewinn. Aber, berücksichtigen Sie bitte, das ist eine von 30 Maßnahmen. In Summe gehe ich davon aus, dass es uns gelingt in den nächsten Jahren, einen deutlichen Rückgang der Feinstaubkonzentrationen in Oberösterreich mit all diesen Maßnahmen zusammen zu erreichen. Wir haben ja zu diesem Teil der Anfragebeantwortung auch als Land Oberösterreich beschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen, und die Dienstwagenflotte des Landes ebenfalls nachzurüsten. Das sind rund 200 Dienstkraftwägen, die auch umgerüstet werden und mit Filtern ausgestattet werden. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Es wäre ja auch die Möglichkeit zum Beispiel, gerade auch Firmen, die sehr viele Autos im Einsatz haben, speziell auch zu fördern. Aber meine letzte Frage, und Sie haben ja schon darauf hingewiesen, auf Expertenberichte, dass man sehr wohl weiß, dass Feinstaub nicht nur vor Ort entseht, wo er belastet, sondern auch transportiert wird, alles Mögliche. Es ist ja ein Thema, das in der letzten Zeit sehr intensiv erforscht wurde. Da ist in all den Expertenberichten, wie Sie wissen auch wird festgestellt, dass Stau im Straßenverkehr eine wesentlich größere Umweltbelastung auslöst, auch im Bereich des Feinstaubs, als der fließende Verkehr. Ich frage Sie daher, stehen Sie ohne Wenn und Aber, gerade als Linzerin frage ich das, zum Ausbau des Westrings? Landesrat Anschober: Sehr geehrte Frau Kollegin! Erste Präsidentin: Frau Kollegin! Da gilt also schon auch dasselbe wie das vorhin Gesagte. Eine Stellungnahme zum Westring wird wohl, (Zwischenruf Abg. Moser: „Eine Maßnahme zur Feinstaubreduzierung!“) ja schon, aber wissen Sie, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: „Größtenteils unter der Erde!“) da könnte man schon wirklich alles fragen. Das steht in keinem Zusammenhang, bitte. Zumindest Ansatzweise sollte darauf Bezug genommen werden (Zwischenruf Abg. Moser: „Nur ja oder nein, mehr brauche ich ja gar nicht!“ Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Bravo Frau Präsidentin!“). Landesrat Anschober: Also, ich sehe in der Errichtung von zusätzlichen Straßen keine effiziente Maßnahme zur Verringerung der Feinstaubkonzentration. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Frage? Herr Dr. Brunmair bitte sehr. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat! Ich habe dann doch eine Zusatzfrage, wenn Sie sagen, Straßenbau ist nicht die Lösung. Das heißt, dann negieren Sie ja auch die Tatsache, dass Stau im Straßenverkehr umweltbelastend ist? Landesrat Anschober: Es ist tatsächlich so, dass Stausituationen im Straßenbereich umweltbelastend sind. Wir haben da eine erhöhte Emissionssituation, sehr geehrter Herr Kollege. Deswegen glaube ich, dass es sinnvoller und notwendig ist, dass wir bedeutend stärker als in der Vergangenheit auf allen Ebenen den Ausbau und die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs vorantreiben. Das halte ich für eine ganz wichtige Maßnahme. Und zweitens, eine ganz wichtige zweite Maßnahme, auch da geht das Land durchaus vorbildlich jetzt voran, Mobilitätsmanagementkonzepte bei Großbetrieben, bei Menschen oder bei Betrieben, die viele viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben, die pendeln. Da geht es darum, deren Angebot, tatsächlich auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel attraktiv in den Betrieb zu kommen, zu verbessern. Wir machen genau das beim Landesdienstleistungszentrum, erreichen damit, so hoffen wir, zwei Drittel der Beamten und der Mitarbeiter im LDZ. Und wenn zwei Drittel tatsächlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs unterwegs sind, dann wird sich auch der Stau entlasten, sehr geehrter Herr Dr. Brunmair. Aber Sie wissen so gut wie ich, das Kernproblem im Feinstaubbereich ist, und das ist ein Spezifikum Oberösterreichs, nicht so sehr der Verkehrsbereich, wie in allen anderen Landeshauptstädten es der Fall ist, sondern bei uns ist das Kernproblem die Emission aus der Industrie, so froh wir über den Produktionsstandort Linz sind. Das war und ist ein Problem. Wir haben rund zwei Drittel Emissionsfracht, was die Feinstäube betrifft, aus der Großindustrie. Ich muss sagen, ich bin froh und durchaus auch dankbar dafür, dass wir ein modernes Management bei der voest haben, das so offensiv mit uns verhandelt hat, dass wir gemeinsam zu Lösungen gekommen sind, die jetzt garantieren, dass wir durch den Ausbau und die Modernisierung der voest, man darf nicht vergessen, tausend zusätzliche Arbeitsplätze, 40 Prozent mehr Produktionserhöhung, eine höchst erfolgreiche Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsentwicklung am Standort Linz für die voest, und gleichzeitig 60 Prozent weniger Feinstaubemission haben, das ist einer der zentralen Schlüssel, der diese Problemlösung bedeutend für Oberösterreich vorantreiben wird, weil eben das bei uns das Kernproblem ist. Abg. Dr. Brunmair: Danke für die Ausführlichkeit dieser Beantwortung. Landesrat Anschober: Gerne. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Anfrage gibt es nicht. Danke Herr Landesrat Anschober. Die Fragestunde ist geschlossen. Der Herr Schriftführer wird uns bitte den Eingang bekannt geben. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute folgende acht Beilagen. Die Beilage 554/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Ermächtigung zum Verkauf der Liegenschaften EZ 1661 und 1663, beide GB 45203 Linz, im Ausmaß von 1.503 m² im Stadtgebiet von Linz. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 555/2005, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Oö. Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser". Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bau- und Straßenangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 556/2005, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2005). Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 557/2005, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz geändert wird (Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2005). Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 571/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Ausgliederung des Landestheaters und des Bruckner Orchesters. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 572/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Kasernenschließungen in Oberösterreich. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 573/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 574/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Kollegen Bernhofer für die Verlesung. Der Herr Abgeordnete hat angekündigt, dass die Beilage 572/2005 dringlich behandelt werden soll. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend Kasernenschließungen in Oberösterreich. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Bitte Herr Abgeordneter Affenzeller. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchergalerie. Es geht bei diesem Dringlichkeitsantrag um die Kasernenschließungen in Oberösterreich. Am Dienstag dieser Woche sind die Ergebnisse an die Öffentlichkeit gegangen und wir haben die traurige Gewissheit bekommen, dass Kirchdorf, die modernste Kaserne, geschlossen werden soll und dass der Truppenübungsplatz in Dachstein Oberfeld geschlossen werden soll. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das sagt der Feistädter!“ Zwischenruf Landesrat Anschober: „Bundesheerreformkommission!“) Ich möchte als regionaler Abgeordneter für den Bezirk Feistadt natürlich auch darauf hinweisen, dass ich mich mit der Region freue, dass Feistadt nicht dabei ist, ich habe aber hier eine Gesamtbeurteilung namens meiner Fraktion und auch von mir persönlich abzugeben. (Zwischenruf Landesrat Anschober: „Bundesheerreformkommission mit den Stimmen der SPÖ!“) Kollege Anschober, da werde ich dann noch darauf eingehen. Wir haben diesen Antrag eingebracht meine Damen und Herren, in dem guten Glauben, dass ordentlich verhandelt worden ist und daher auch unsere Formulierung, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das hat der Zilk schon vorgenommen!“) wir appellieren an die Oberösterreichische Landesregierung bzw. deren Vertreter, sich in den Verhandlungen zwischen Bund und Land Oberösterreich konsequent für den Erhalt der oberösterreichischen Kasernen und des Truppenübungsplatzes Dachstein Oberfeld einzusetzen. Die Beurteilung meinerseits ist so, dass nicht so konsequent verhandelt wurde und dass leider der ländliche Raum weiter ausgedünnt wird. Meine Damen und Herren, und Herr Landeshauptmann! Dieses Verhandlungsergebnis im Gesamten für Oberösterreich ist wirklich nicht positiv zu beurteilen, und ich denke, dass es eigentlich kein gutes Zeugnis ist, wenn zwischendurch vielleicht sogar gefeiert wird. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Wo wird gefeiert?“) Wir haben mehr erreicht, als vom Bund geplant worden ist. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das stimmt ja überhaupt nicht!“) Wenn einzelne Regionen so extrem betroffen sind. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Rechnen können Sie!“) Und die Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren und Herr Landeshauptmann, die liegt eindeutig bei Personen, die liegt bei Schüssel, die liegt bei Platter, und die liegt bei Ihnen als Landeshauptmann, weil Sie haben alleine verhandelt. (Beifall. Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Mit allen neun Bundesländern wurde verhandelt!“) Es gibt in Oberösterreich eine Fraktion mit 22 Landtagsabgeordneten, die fast so stark ist wie Ihre Fraktion. Es gibt eine Fraktion, die gleich viel Landesregierungsmitglieder hat. Und Sie haben diese nicht eingeladen. Sie haben alleine verhandelt. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das müssen Sie dem Bund sagen! Ich habe nicht eingeladen zu den Verhandlungen!“) Daher haben Sie auch die gesamte Verantwortung dafür. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einen zweiten Punkt einbringen. Für mich ist es wirklich unverständlich, dass die andiskutierte Variante mit Ebelsberg nicht weiter verfolgt und umgesetzt worden ist. Wir wissen doch schon mit Steyr, dass es sehr schwierig ist, Grundstücke zu verkaufen. Wir wissen, dass es auch in Kirchdorf schwierig werden wird, und wir wissen, dass in Steyr seit drei Jahren dieses Areal zum Verkauf angeboten wird und nicht verkauft worden ist bis jetzt. Ich bin da, glaube ich, mit dieser Meinung nicht alleine. Ich zitiere einen Leitartikel der Oberösterreichischen Nachrichten von Herrn Kollmann von gestern wortwörtlich: Da wäre es doch gleich am gescheitesten gewesen, Linz-Ebelsberg aufzulassen, denn da hätte das Militär um ein Vielfaches mehr an Körberlgeld für die Umsetzung der Heeresreform lukrieren können. (Beifall) Ich verstehe es nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Variante nicht ernsthafter verhandelt worden ist. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Ist ja verhandelt worden!“) Zu einzelnen Punkten, die dramatische Nachteile für die betroffene Region darstellen. Zuerst zu den Arbeitsplätzen: Herr Landeshauptmann! Wie können Sie es verantworten, dass 125 Arbeitsplätze in Kirchdorf und ca. 40 Arbeitsplätze in Dachstein Oberfeld für die Region verloren gehen? Sie werden argumentieren, keiner wird gekündigt. Ja natürlich, aber diese 125 Arbeitsplätze in Kirchdorf und die 40 Arbeitsplätze Dachstein Oberfeld gehen für die Region verloren. Und darüber hinaus gibt es die wirtschaftliche Bedeutung für die Region nämlich mit Kaufkraftabfluss, nicht nur die Einkaufssituation des Bundesheeres, da wissen wir, dass es zentrale Stellen gibt, aber die Grundwehrdiener, die kaufen vor Ort. Die gehen ins Gasthaus, kaufen sich ein Bier, die fahren zur Tankstelle, wenn sie mit dem Auto kommen, die kaufen sich eine Wurstsemmel, daher ist ein großer Kaufkraftabfluss damit verbunden. Ich möchte noch darauf hinweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es sich hier um Regionen handelt, die nicht sehr viele öffentliche Einrichtungen haben, und daher ist das schon auch ein weiterer Schritt in der Ausdünnung des ländlichen Raums, der hier vollzogen wird. Ein zweiter wesentlicher Punkt, die Frage der Grundwehrdiener: Wir haben schon jetzt die Situation, dass 40 Prozent der oberösterreichischen Präsenzdiener in andere Bundesländer auspendeln müssen, um dort die Strukturen aufrecht zu erhalten. Und auch die betroffenen Bediensteten müssen pendeln. Und die Präsenzdiener müssen zusätzlich in andere Bundesländer auspendeln. Wir haben in Kirchdorf 330 Präsenzdiener und wir haben in Dachstein Oberfeld 20 Präsenzdiener. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Am Dachstein gibt es neun militärische Angestellte! Nur dass Sie es richtig sagen! Neun!“) Herr Landeshauptmann, da gibt es aber auch die Situation, dass dort der Zusammenhang mit dem Tourismus gegeben ist, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das ist richtig!“) und dass die Seilbahnen dort vorhanden sind. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Aber die 20 Präsenzdiener gibt es nicht! Neun militärische Angestellte!“) Das wissen wir alle, dass es neun Bedienstete sind, aber es sind 40 Beschäftigte betroffen und es sind am Dachstein durchschnittlich 20 Präsenzdiener und in Kirchdorf 330 Präsenzdiener. Das sind die Fakten. Und Sie werden nicht bestreiten können, dass in Zukunft die Präsenzdiener in andere Bundesländer auspendeln werden müssen. Und das wollen die betroffenen Präsenzdiener nicht. Und daher ist es auch hier ein vehementer Nachteil für diese Gruppe der Bevölkerung. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind schon gebrannte Kinder seitdem es auf Bundesebene eine schwarz-blau-orange Regierung gibt. Wir haben gesehen, wie die Vorgangsweise bei Postämtern, bei Gerichten und bei Gendarmerieposten ist. Zuerst wird die Forderung sehr hoch gelegt, dann wird ein bisschen etwas herunter verhandelt, und dann wird gesagt, wir haben eh, das Land Oberösterreich oder der Herr Landeshauptmann, so viel erreicht. Es ist schon zu befürchten, dass es sich hier um den ersten Schritt handelt und vielleicht nach der nächsten Wahl der nächste Schritt im Bereich der Bundesheerkasernen kommt. Ich nenne das stufenweise Abmontierung und Madigmachen von öffentlichen Einrichtungen und weitere Aushungerung des ländlichen Raumes. Zur Bundesheerreform, geschätzte Damen und Herren, (Erste Präsidentin: "Ihre Redezeit ist um, Herr Abgeordneter!") eine kurze Bemerkung noch. (Erste Präsidentin: "Ihre Redezeit ist um!") Wir in Oberösterreich als sozialdemokratische Fraktion sind schon so selbstbewusst, für unser Bundesland, für die betroffenen Themen in unserem Bundesland eine eigenständige Linie zu verfolgen. Mir ist egal, was diese Bundesheerreformkommission dort entschieden hat. Mir ist egal, was auf Bundesebene politisch wurde. Wir haben Oberösterreich zu vertreten, und wir sind so selbstbewusst, um eine eigene politische Linie zu vertreten. (Beifall) Damit zusammenfassend, (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, bitte. Nein, Herr Abgeordneter, jetzt hören Sie mir zu!") wir werden alles versuchen, (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, ich habe schon einmal gesagt, wenn ich rede, dann rede ich und nicht Sie!") Frau Präsidentin, wir werden alles versuchen, um diesen weiteren Kahlschlag zu verhindern. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Sie reden acht Minuten, und das gehört sich nicht, denn die Redezeit ist fünf Minuten. Es ist nicht möglich, sie fast um das Doppelte zu überziehen. Wir reden immer von politischer Kultur. Das sage ich nur jetzt einmal so obenhin dazu. (Zwischenruf Abg. Prinz: "Ist eh schon fertig!") Ich erteile dem Herrn Klubobmann Mag. Strugl das Wort. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich gibt es sehr unterschiedliche Interpretationen von Selbstbewusstsein und Achtung der Geschäftsordnung. Aber das muss jeder mit sich selber ausmachen. Ich darf zunächst einmal eines einleitend sagen zum vorliegenden SPÖ-Antrag. Er ist nicht mehr aktuell. Auch wenn er dringlich eingebracht wurde, die Wirklichkeit hat diesen Antrag überholt. Es steht wortwörtlich drinnen, angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen, und in diesen Tagen fällt die Entscheidung. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 7. Juli, das ist jetzt doch schon zwei Tage her, hat der Ministerrat das beschlossen. Das muss man einmal vorausschicken. Zweitens muss man dazu sagen, dass Grundlage für diese Beschlüsse der Bericht der Bundesheerreformkommission ist. Jetzt hat uns der Herr Kollege Affenzeller erklärt, dass ihm das egal ist, was diese Kommission, der der Herr Alt-Landeshauptmann und Bürgermeister Zilk vorgestanden ist und in dem selbstverständlich auch die SPÖ-Vertreter drinnen gewesen sind, dass das die Grundlage war dafür, dass man gesagt hat, man möchte 40 Prozent der Liegenschaften realisieren. Es sind dann insgesamt 37 Prozent herausgekommen. Aber es ist ganz interessant gewesen, Herr Kollege Affenzeller, wie Sie das heute hier demonstriert haben, einfach da darüber zu steigen und zu sagen, es ist mir egal, was die beschlossen haben. Ich nenne das eine unseriöse Politik, die eigentlich uns nicht einen Millimeter weiterführen wird. Das ist das Ignorieren von Tatsachen und eine ganz leichtfertige Argumentation, der wir uns nicht anschließen können. (Beifall) Noch dazu, wo Ihre politischen Vertreter dort mitgewirkt haben. Vielleicht auch noch ein Wort zu dem Ergebnis, wie es sich für Oberösterreich darstellt. Sie müssten ja eigentlich grundsätzlich einmal begrüßen, dass die Kaserne an dem Standort, aus dem Sie selbst stammen, nicht geschlossen wird, obwohl sie auf dieser ursprünglichen Liste drauf gestanden ist. Ich nenne das einen Erfolg, Herr Kollege Affenzeller. Denn, wenn vorgesehen ist, vier Standorte zu schließen, nämlich Freistadt, Ebelsberg, Kirchdorf und den Truppenübungsplatz Oberfeld und es können dann zwei wesentliche Standorte herausverhandelt werden, dann ist das ein Erfolg. Das können Sie auch nicht bestreiten, und das wird insbesondere dann sichtbar, wenn man sich einfach nur ganz sachlich anschaut, wie das in der Zusammenschau in allen Bundesländern aussieht. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Aber die zwei schwächsten wirtschaftlichen Standorte hat man zugedreht!") Da gibt es eine andere Antwort darauf, Herr Kollege Schenner. Nämlich, was bedeutet das in weiterer Folge? Ich vertrete auch die Ansicht, dass wir beispielsweise Nachnutzungskonzepte brauchen in diesen Regionen, wo es zur Schließung der Kaserne kommt. Da schließe ich mich an. Aber es gibt verschiedene Wege zum Ziel, das müssen wir auch sehen. Und was zum Beispiel nicht stimmt und was hier auch behauptet wurde, dass diese Arbeitsplätze verloren gehen, das stimmt nicht. (Zwischenruf Abg. Schenner: "105 Kilometer bis zur nächsten Arbeitsmöglichkeit!") Auch das konnte der Landeshauptmann erreichen, dass alle 2400 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, das ist eine Tatsache. (Beifall) Aber ich empfehle Ihnen eines. Schauen Sie sich an, wie diese Reform in den anderen Bundesländern ausschaut. In Wien werden zehn Standorte geschlossen, in Niederösterreich acht, in der Steiermark sieben, in Tirol vier, im Burgenland vier, in Kärnten vier, in Salzburg drei und in Oberösterreich zwei. Und, es ist dem Landeshauptmann gelungen, hineinzureklamieren, dass Steyr, was also schon zurückliegt, mitberücksichtigt wird in dieser Rechnung. Daher konnten zwei Standorte gerettet werden, um mit dieser Diktion einmal zu arbeiten, in Oberösterreich. Und das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren, (Beifall) ob es Ihnen gefällt oder nicht. Insgesamt kommen wir damit in Oberösterreich auf eine Quote von 20 Prozent der Realisierung der Liegenschaften statt der ursprünglich vorgesehenen 40 Prozent. Ich habe es schon gesagt, 2400 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Die Standorte Ried und Hörsching werden aufgewertet. Ebelsberg, wo Sie gesagt haben, das sollte man zusperren, hätte man nicht als Tauschobjekt angeboten, sondern zusätzlich. Und weil meine Redezeit zu Ende ist, möchte ich auf eines noch hinweisen. Es ist unseriös und unglaubwürdig von der SPÖ, dass sie jetzt die Krokodilstränen bei den Bundesheerkasernen vergießt, wenn die eigene Parteijugend immer wieder fordert, das Bundesheer überhaupt abzuschaffen. Ich komme aus Mauthausen. Da gibt es eine sozialistische Jugend mit einer Homepage, da ist ein Bild drauf, wir pfeifen auf NATO und Bundesheer. Es steht nicht drauf "pfeifen", sondern ein anderes Wort, das ich gar nicht in den Mund nehmen will, weil es der Würde dieses Hauses nicht entspricht. Das, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ist einfach unseriös und wieder einmal populistisch. Das lehnen wir ab. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem der SPÖ! Ich möchte kurz auf das eingehen, wie ich die Diskussion bis jetzt verstanden habe. Seit zirka zwei Jahrzehnten fordert die SPÖ das sogenannte "Bundesheer light". Wenn ich mir das Konzept anschaue, dann sehen Sie bei diesem Bundesheer light eigentlich Maßnahmen vor, wie sie im Bundesheerreformpapier erarbeitet wurden. Ich gehe auch davon aus, dass das auch der Grund ist, warum der Bundesheerreform alle vier Parlamentsparteien und auch die SPÖ entsprechend zugestimmt haben. Am Dienstag hat es eine Einigung des Landes Oberösterreich mit dem Verteidigungsministerium gegeben, die Kaserne Kirchdorf und das alpine Übungsgelände Dachstein-Oberfeld zu schließen. Für mich setzt Verteidigungsminister Günter Platter im Endeffekt nichts anderes um als das, was die Experten der Bundesheerreformkommission gefordert haben und was die vier Parlamentsparteien beschlossen haben. Ich halte es für ein Stückchen inkonsequent, heute hier im Landtag diesen Antrag zu stellen. Ich halte es für legitim für regionale Politiker, für den Erhalt ihrer Kaserne vor Ort zu kämpfen. Aber auf Bundesebene zu sagen, ja, wir brauchen Reformen, und gleichzeitig im Landtag einen Antrag zu stellen, dass keine einzige Kaserne geschlossen werden darf, das ist meiner Meinung nach wirklich populistisch. (Beifall) Die Grünen begrüßen grundsätzlich die Bundesheerreform und die damit verbundene Verkleinerung von 110.000 auf 50.000 Soldaten bis zum Jahr 2012. Dass die Kasernenschließungen logische Konsequenz dieser Bundesheerreform sind, liegt auf der Hand. Und es war auch zu erwarten, dass in Oberösterreich Kasernen geschlossen werden. Wir haben nun einmal eine Änderung der sicherheitspolitischen Aufgaben durch ein gemeinsames Europa und es geht natürlich darum, die Sicherheitspolitik neu auszurichten. Wir müssen unsere Ressourcen bündeln in Richtung Verteidigung der Souveränität, in Richtung Katastrophenschutz, in Richtung europäische Friedenspolitik und nicht in den Erhalt von schwerem Kriegsgerät oder in möglichst viele Kasernen investieren. Auf das Argument, es werden so viele auspendeln müssen: Es werden nicht mehr auspendeln müssen wie bisher, denn Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass in der Bundesheerreformkommission auch beschlossen wurde, die Wehrpflicht zu verringern auf sechs Monate. Daher ist die Belagsdauer in den Kasernen kürzer. Daher werden wir auch mit den vorhandenen und weiter bestehenden Kasernen auskommen. Aus regionalpolitischen Gründen wäre es mir lieber gewesen, wir hätten Ebelsberg geschlossen, auch aus dem Grund, weil man es sicherlich besser verkaufen hätte können. Da haben angeblich militärische Gründe dagegen gesprochen. Ich nehme das zur Kenntnis. Ich bin nicht Militärexperte. Was mir wichtig ist: Erstens, es kommt zu keinen Dienstposteneinsparungen. Zweitens, es ist wichtig, dass wir rasch Nachsorgungskonzepte für die Kasernen Steyr, Kirchdorf und Übungsgelände Dachstein-Oberfeld entwickeln. Ich glaube, dass hier auch die oberösterreichische TMG entsprechend gefordert ist (Zwischenruf Abg. Schenner: "Und so erfolgreich ist wie in Ebensee!"). Dass wir, meiner Meinung nach, die regionale Wirtschaftskraft in den betroffenen Regionen erhalten können, da bin ich diesbezüglich optimistisch, weil gerade die Region Steyr-Kirchdorf eine der wirtschaftlich dynamischen Regionen ist, jene Region, mit dem höchsten regionalen Wirtschaftswachstum in Oberösterreich. Ich gehe also wirklich davon aus, dass es gelingen wird, hier entsprechend neue Betriebe anzusiedeln. Ich glaube nicht, dass die Schließung der Kasernen irgend welche Auswirkungen haben wird auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Ich glaube nicht, dass dieses zusammenhängt damit, wie weit oder wie nahe eine Kaserne ist. Ich glaube auch nicht, dass es negative Auswirkungen auf den Katastrophenschutz geben wird. Ich muss sagen, dass für mich dieser Antrag der SPÖ ein Beweis dafür ist, wie unglaublich strukturkonservativ die SPÖ Oberösterreich ist. (Zwischenrufe links unverständlich. Beifall) Es werden die friedenspolitischen Herausforderungen des letzten Jahrzehntes absolut ignoriert und eine veränderte geopolitische Situation nicht zur Kenntnis genommen werden. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Darum ist ja der Herr Pilz für die Abschaffung der NATO und für die Abschaffung der Neutralität!") Dass man sehr wohl die Souveränität verteidigen kann, aber dass wir jetzt halt im Herz der Europäischen Union liegen, das muss man halt irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Das bei der Kaserne Ebelsberg das verstehst du nicht, warum es die gibt, nicht, aber die geopolitische Lage erklärst du uns schon!") Meiner Meinung nach hätte man auch die Kaserne Ebelsberg zusperren können. Da habe ich überhaupt kein Problem. Aber ich glaube, das geht eher nach dem Motto, es muss alles beim alten bleiben, egal, ob wir es brauchen oder nicht. So sehe ich das. Ich denke, dass wir der Dringlichkeit deswegen nicht zustimmen, weil erstens einmal das Verhandlungsergebnis aus Sicht des Landes Oberösterreich meiner Meinung nicht so schlecht ist, zweitens, weil der Antrag sowieso zu spät kommt, und drittens, weil meiner Meinung nach dieser Antrag auch inhaltlich eine völlig falsche Position einnimmt. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich immer wieder, wenn wir hier im Oberösterreichischen Landtag Verteidigungspolitik, Sicherheitspolitik diskutieren, weil wir also offensichtlich wirklich informiert, qualifiziert sind und eine entsprechende Perspektive haben. Die Perspektive der SPÖ, wenn ich sie hier einmal vortragen kann, insbesondere des Herrn Kohlross: Wer Militär festhält, negiert die Kraft der Politik. Der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Österreichs, Andreas Kohlross, bekräftigte heute seine Forderung nach Abschaffung des Bundesheers und auch das von ihm verwendete Tucholsky-Zitat, "Wer Militär festhält, negiert die Kraft der Politik", so Kohlross wörtlich. Das ist die Einstellung der Zukunft der Sicherheitspolitik der SPÖ. Aber es gibt auch dort andere politische Vertreter, die einerseits in der Verteidigungskommission sogar den Vorsitz führten. Aber nehmen wir einen aktiven Politiker, nehmen wir den Herrn Gahl. Herr Gahl zitiert, und er war Mitglied der Reformkommission, Gahl unterstrich die Forderung, dass im Budget des österreichischen Bundesheers alle Umschichtungs- und Einsparungspotenziale genutzt werden müssen, um die erforderlichen Investitionen für die Umsetzung der Reform tätigen zu können. Ja, wenn man das wirklich will, dann muss man entsprechende Maßnahmen setzen. Im Übrigen haben die sozialdemokratischen Landeshauptleute Maßnahmen gesetzt; im Burgenland vier Kasernen geschlossen; in Salzburg werden drei Kasernen geschlossen; in Wien werden zehn Kasernen geschlossen - jeweils mit Zustimmung der sozialdemokratischen Landeshauptleute dort in diesen Bundesländern, weil sie ja vorher auch in den Reformen mitgearbeitet haben. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Die Einzige, die nicht zugestimmt hat, war die Frau Klasnic. Dort werden sieben Kasernen zugesperrt!") Und wenn man sich anschaut - Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, es geht sonst auf meine Redezeit, ich muss aufpassen, weil die Frau Präsidentin ist heute sehr streng. Wenn wir also ernsthaft eine Reform wollen und ein entsprechend schlagkräftiges, modernes Bundesheer für die Zukunft haben wollen, dann brauchen wir sinnvolle Maßnahmen. Jetzt frage ich die Militärexperten der sozialdemokratischen Partei: (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Wir sind Friedensexperten!") Wenn das Jägerbataillon 15 aus militärischen Gründen aufgelöst wird, dann brauchen wir keine Kaserne mehr, weil in Kirchdorf wurde das Bataillon 15 ausgebildet. Wozu erhalte ich eine leer stehende Kaserne, wenn dort keine Soldaten mehr ausgebildet werden? Ich bin davon überzeugt, wenn man für die Region wirklich etwas erreichen möchte, dann ist eine leer stehende Kaserne, die vielleicht einen Museumscharakter hat, nicht unbedingt der Wirtschaftsmotor für die Zukunft in Kirchdorf. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Günther, du hast den Antrag nicht richtig verstanden. Da ist nicht gestanden, eine leer stehende Kaserne zu erhalten!") Aber wenn das Jägerbataillon 15 nicht mehr existent ist, damit die Alpinausbildung des Jägerbataillons auch nicht mehr in Oberösterreich erfolgt, weil nicht mehr vorhanden, brauche ich auch die Kaserne nicht und brauche auch, bedauerlicherweise, Oberfeld nicht mehr, wo ich auch selbst einmal ausgebildet wurde. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Das sind 40 Leute, die dort arbeiten!") Ich wurde auch in Freistadt ausgebildet und gratuliere, dass Freistadt erhalten wurde, weil es ein wichtiges Zeichen ist gegenüber dem Norden. Wir haben ja vielleicht einen gemeinsamen Schengen-Grenzpartner in der Zukunft, aber es könnte sich ja auch wieder ändern. Deswegen ist Freistadt und die Erhaltung von Freistadt ganz, ganz wichtig gewesen. Und für die Zukunft zu erkennen, dass in Oberösterreich keine Dienstposten abgebaut werden, dass die Struktur in Ried verstärkt wird, dass das Fliegerregiment und das Unterstützungsregiment weiterhin ausgebaut wird und letztlich nur eine Kaserne jetzt zugesperrt wurde, nämlich Kirchdorf, weil die neun Dienstposten von einer Betriebsstätte, die wahrscheinlich für eine touristische Nutzung nicht einmal eine Bewilligung bekommt, weil die Seilbahn durchaus reformbedürftig wäre, das sollte man überlegen, ob man dazu in den quasi politischen Feldzugstreit und jetzt mit den Auskünften aus der Reformkommission und mit dem Hintergrund der sozialistischen Jugend glaubt, hier könnte man politisches Kleingeld machen. Ich möchte einmal die Reformvorschläge der Sozialdemokratie in Oberösterreich hören, wenn man gleichzeitig weiß, man soll so und so viel auch in Oberösterreich für das Heer einsparen. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Wir wollen nicht zusperren!") Was wären denn die Alternativvorschläge gewesen, um hier etwas vorzulegen? Dann wäre es in Ordnung gewesen zu sagen, passt auf, wir wollen, sagt halt Affenzeller, Freistadt schließen. Ich bin gegen das schließen von Freistadt, ich möchte Freistadt erhalten, auch für die Zukunft, weil wir nicht wissen, wie es mit Schengen weiter geht. Aber ich hätte gerne gewusst, wenn auf der einen Seite die SPÖ zustimmt, 40 Prozent Einsparungen durchzuführen, aber dann nirgendwo Strukturen bereinigen will, dann wird es nicht funktionieren. Bleiben wir wenigstens in der Sicherheitspolitik so weit noch redlich, dass die Menschen uns in diesem so wichtigen Bereich auch in der Zukunft glauben. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 572/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit. Ich teile Ihnen mit, dass ich sie dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zuweise. Wir behandeln nun die Dringlichkeit zur Beilage 573/2005. Das ist ein Initiativantrag betreffend die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dazu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais das Wort, bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich doch noch zwei Sätze kurz zurückkommen auf die abgelaufene Diskussion! Das wird in meine Zeit hineinfallen. Punkt eins: Wenn wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, von großer Geopolitik reden, dann können wir uns damit abfinden, dass wir Abfangjäger haben, dass wir aber nicht mehr an Katastrophenschutz und ähnliches denken, das ist Geopolitik. Zweiter Bereich, es wäre sehr einfach gewesen, hätte man in Oberösterreich in demokratiepolitisch ordentlicher Art ein Gespräch gesucht und hätte nach einer Lösung gesucht, wie die 40 Millionen Euro, es hat niemand gesagt welche Standorte, sondern 40 Millionen Euro sollten im Grunde erwirtschaftet werden. Und wir hätten sehr, sehr einfach, und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat es bereits auch angekündigt, über die Kaserne in Ebelsberg diskutieren müssen, denn das was in Wien gegolten hat, Stadtgründe aufzukaufen und vielleicht für Wohnbauten zu nützen, wäre zweifelsohne sinnvoller als Gründe in Regionen herzunehmen. Dritter Punkt: Gerade diese Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist völlig vernachlässigt worden. Wie geht es mit dem Katastrophenschutz weiter? Wie schaut es dort aus? Ich werde gespannt sein, wenn das 15. Jägerbataillon nicht mehr in Kirchdorf stationiert ist, wenn es Hochwässer gibt Herr Landesrat Anschober, wo wir beisammensitzen und über die Auswirkungen von 2002 noch diskutieren. Wir alle wissen, dass das Bundesheer nicht mehr in dem Ausmaß nur mehr militärische Aufgaben, sondern vor allem auch Katastrophenschutzaufgaben hat und die wurden ignoriert. Und das sage ich mit aller Deutlichkeit. (Beifall) Nun aber zu meinem Dringlichkeitsantrag, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben ja am 27. Jänner 2005 eine Resolution zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hier in diesem Haus einstimmig verabschiedet. Es ist um zwei Punkte im Wesentlichen gegangen. Ein klares Nein zum schrankenlosen Herkunftslandprinzip und ein klarer Sicherungsauftrag in Richtung unserer Daseinsvorsorge. Wir haben es in Brüssel erleben müssen, und ich sage das schon mit aller Deutlichkeit, dass die österreichischen Vertreter als Schweiger aufgefallen sind. Und hätten nicht die sogenannten Medienunpolitiker der derzeitigen Phase, Chirac und Schröder, mit aller Deutlichkeit dagegen opponiert, hätten wir die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Und ich habe, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb auch ersucht, dass wir heute im Vorfeld dieses neuen Entwurfes zur EU-Dienstleistungsrichtlinie auch ganz klipp und klar sagen, Oberösterreich bekennt sich zur Position vom 27. Jänner und wir das all denjenigen auch klipp und klar mitteilen, die eine Veränderung in eine andere Richtung machen wollen, damit das nicht stattfinden wird. Niemand von uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, sitzt in der EU, außer dem Bundesminister Bartenstein. Und da können jetzt einige kopfnicken. Nur was dort verhandelt wird, weißt du Kollegin Moser nicht, weiß ich nicht, weiß auch sonst niemand. Denn dort geht es dann ums Verhandeln. Und unsere Angst ist, und das ist Sinn dieses Antrages, dass plötzlich wieder neue Überlegungen mit hinein verhandelt werden, weil sie bei der Suche nach einem Konsens unter Umständen dann quasi notwendig sein sollten. Wir sagen das klipp und klar, wir sagen das rechtzeitig, damit wir uns in diesen beiden Fragen eindeutig positionieren. Denn eines haben wir halt schon zu sehr erlebt: Wir haben derzeit einen Finanzminister, meine sehr verehrten Damen und Herren, der weniger jetzt als Finanzminister in der EU beschäftigt ist, als vielmehr mit der Veröffentlichung und Klage seiner spätpubertären Auftritte. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Sei doch nicht so eifersüchtig!") Lieber Günter Steinkellner! Lassen wir das bitte bleiben. Geschmack ist Geschmack, die einen haben einen und die anderen haben keinen. Zweiter Punkt: Der Wirtschaftsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren, der sein neoliberales Steckenpferd in Brüssel reitet, ist für mich auch kein Garant, dass das auf jeden Fall abgesichert wird. Und deshalb wollen wir mit dieser Resolution an alle, die hier einen Zugang zur Bundesregierung haben, einen Zugang zum EU-Parlament haben, einen Zugang zu jenen die im Rat sitzen haben, unseren ganzen Einfluss geltend machen, dass diese EU-Dienstleistungsrichtlinie, in der gegenwärtigen Entwurfsphase in der sie sich befindet und wie sie ausschaut, keine Veränderung mehr in Richtung einer stärkeren Öffnung des Herkunftslandprinzips oder einer Öffnung der Daseinsvorsorge erfährt. Dass eine Abänderung heute noch in Richtung "uneingeschränkt" kommt, entspricht dem Antrag vom 27. Jänner, wird von uns auch gemeinsam so getragen. Ich ersuche um Zustimmung zur Dringlichkeit und wir unsererseits werden auch diesem Antrag mit der Abänderung die Zustimmung geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schürrer. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Dringlichkeitsantrag sei Folgendes von Seiten der ÖVP dazu vermerkt. Ich hätte es jetzt eigentlich nicht für notwendig gehalten, dass wir diesen Antrag noch einmal beschließen. Wir haben ihn bereits einmal beschlossen. Ich bin aber trotzdem froh, weil im ersten Antrag eigentlich eine zu weit gehende Positionierung enthalten war. Weil ich davon überzeugt bin, dass die Dienstleistungsrichtlinie etwas Richtiges ist, auch für Oberösterreich. Gerade als das Exportbundesland Nummer eins, vor allem auch in der Dienstleistung, die wir erbringen in unseren EU-Nachbarländern, haben wir hier eine gute Position, die wir nicht gefährden sollten. Ich stimme aber zu, dass es keine schrankenlose Sache sein darf, sondern dass es sehr präzise formuliert sein muss. Und daher bin ich auch grundsätzlich dafür, dass wir uns hier stark machen. Es gibt inzwischen, ich habe gestern auch in Brüssel erfahren, dass es 1.200 Abänderungsanträge gibt, die jetzt eingearbeitet werden. Dass das Ganze dann im EU-Parlament behandelt wird, ein neuer Vorschlag auf den Tisch kommt, denn wir wieder zur Begutachtung kriegen. Durch den Zusatz der im Abänderungsantrag aufscheint, dass es kein uneingeschränktes Herkunftslandprinzip geben soll, dass das aufgenommen wird in der Dienstleistungsrichtlinie, da bin ich mit dabei und kann dem auch zustimmen. Ich möchte nur ein paar Anmerkungen noch machen bezüglich dieser Dienstleistungsrichtlinie. Zum Ersten gibt es ein paar konstruierte Fälle, die man gleich vorweg zur Seite geben kann, weil sie falsch sind. Zum Beispiel, dass es einen Wettlauf nach unten bei den Löhnen, beim Konsumentenschutz, in Umwelt- und sämtlichen anderen Standards geben soll, dass es zu Lohn- und Sozialdumpings kommen wird. Das ist einfach falsch, weil es Ausnahmen beim Herkunftslandprinzip gibt. Diese sichern Löhne, Sozialstandards und Konsumentenschutz. Ein zweiter konstruierter Fall: Durch die Dienstleistungsrichtlinie werden Qualitäts- und Berufsausbildungsstandards unterlaufen. Ist ebenso falsch, weil es die nationale Überprüfung der fachlichen Qualifikation auch weiterhin gibt. Und drittes Beispiel: Es wird zur Liberalisierung und zum Ausverkauf des Wassers, der Energie und sonstiger Leistungen der Daseinsvorsorge kommen. Ist ebenfalls falsch, weil es keinen Zwang zur Öffnung geschützter Dienstleistungssektoren gibt. Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss noch ein paar Vorteile herausarbeiten, dass zum Beispiel ein Euro im Dienstleistungsexport sieben Euro Warenexporte nach sich zieht, also das Siebenfache an Einsatz kommt Österreich, speziell Oberösterreich zugute. Dass jede zusätzliche Million an exportierten Dienstleistungen im Inland eine Wertschöpfung von 0,8 Millionen Euro und 17 Arbeitsplätze schafft oder dass drittens Waren- und Dienstleistungsexporte zusammen mehr als 50 Prozent des österreichischen BIPs erreichen. Daher ist diese Dienstleistungsrichtlinie grundsätzlich richtig. Ich bin aber voll dafür, dass wir uns das ganz genau anschauen, dass es präzisiert wird, dass es keine Schlupflöcher gibt, dass es ganz klar festgelegt wird, auch in der Daseinsvorsorge. Dann kann ich durchaus, erstens dem Dringlichkeitsantrag zustimmen und zweitens auch dem Abänderungsantrag, den wir ja gemeinsam eingebracht haben, dass dieser auch mitbeschlossen wird und ich bitte auch um Unterstützung. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, liebe Zuhörerrinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Die europäische Dienstleistungsrichtlinie war schon ein wichtiges Thema seit voriges Jahr im Herbst bei den Grünen. Wir haben auch schon in den Medien und auch in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass mit diesem ersten Vorschlag sehr viele Gefahren, gerade auch für österreichische Standards, für österreichische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum stehen. Wir haben der Resolution und der Dringlichkeit damals sehr gerne zugestimmt und sind auch jetzt wieder bereit das zu unterstützen und begrüßen hier wirklich dem vehement Nachdruck zu verleihen, nicht nur in Österreich, sondern auch bei den EU-Parlamentariern in allen Parteien. Wie die anderen EU-Parlamentarier mit dieser ganzen Verordnung umgegangen sind, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass die grüne Fraktion, die europäische grüne Fraktion, der auch die österreichischen Grünen angehören, klare Anträge formuliert hat, genau in diese Richtung wie wir sie ja auch in dieser Resolution bekräftigen wollen. Dass eine Einschränkung der Anwendungsbereiche, wo klar die Daseinsvorsorge ausgenommen wird und diese Einschränkung der Anwendungsbereiche, nicht nur zu sagen, das und das ist ausgenommen, sondern wirklich klare Positivlisten zu formulieren, zu sagen was fällt hinein, damit klar ist, welche Bereiche da eben nicht hineinfallen. Also wirklich positiv zu formulieren und zu sagen, okay für diese Leistungen gilt diese Richtlinie und für alle anderen nicht. Das ist ein wesentlicher Punkt. Das Zweite ist natürlich und ich glaube, das muss in unser aller Sinn sein, langfristig eine Harmonisierung gerade der Standards anzustreben. Umwelt- und Sozialstandards, dass hier eine Harmonisierung eintritt und gerade auch im Konsumentinnenschutz. Solange diese Harmonisierungen nicht vorhanden sind, müssen nationale Regelungen gelten. Uns ist es ganz wichtig, hier klare Einschränkungen von dem Herkunftslandprinzip zu haben. Es muss gewährleistet sein, dass auch Leistungen, die in Österreich von anderen Ländern angeboten werden, mit genau diesen Standards, wie wir sie in Österreich haben, erfüllt werden, damit hier kein Lohndumping, keine Sozialstandards heruntergeschraubt werden. Das ist ein ganz wichtiger Bereich. Darum sind wir auch dafür, dass diese Resolution heute dringlich, auch mit dieser Einschränkung, beschlossen wird und stehen für die Dringlichkeit zur Verfügung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesen Antrag mittragen, wiewohl ich bereits in der Klubobmännerkonferenz ausgeführt habe, das Thema wäre sehr viel umfassender, als dass wir es dringlich beschließen, politisch ein Signal abgeben und damit ist es wieder erledigt. Wo sind denn tatsächlich die Probleme? Dort wo jemand legal angemeldet, pensionsversichert, sozialversichert, krankenversichert irgendwo im europäischen Umfeld arbeitet, in dem einem oder anderen EU-Staat, oder sind die Probleme nicht dort, wo unter dem Titel der Scheinselbständigkeit ein Rigipsspachtler oder Lastenheber gewerbliche Tätigkeiten eines sonstigen Gewerbsmannes, Fliesenlegers, Sanitärinstallateurs oder Elektroinstallateurs macht? Der Umstand, dass also in der Scheinselbständigkeit durch die Selbständigkeit jede sogenannte Sozialkontrolle und Absicherung nicht gegeben ist, ist der Lohndruck auf unsere angemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch einmal viel größer. Das gilt ja auch für uns. Was ist denn billiger? Einer der in der Scheinselbständigkeit sich selbst anbietet und eine Tätigkeit verrichtet oder der, der ordentlich angemeldet in einem Unternehmen, wo Steuern, Lohnnebenkosten bezahlt werden, das entrichtet werden muss? Und die Konkurrenz spielt sich also hier zwischen ordentlich Steuerzahlenden und quasi Scheinselbständigen ab. Lohndumping, Sozialdumping, Umweltstandarddumping, Probleme die wir seit dem EU-Beitritt haben und damals von den Freiheitlichen vehement eingemahnt wurden. Jetzt diskutieren wir über Daseinsvorsorgen und Richtlinien, und auch dort könnten wir uns einmal überlegen, schütten wir da nicht das Bad mit dem Kind aus. Wenn wir die Universität Derby, die in Leonding Diplomingenieure in Englisch ausbildet betrachtet, dann kostet diese Ausbildung den dortigen Studenten viel Geld. Aber auf der anderen Seite ist es eine tolle Ausbildung, die geboten wird. Man sollte also nicht meinen, dass eine britische Universität, die in Leonding tätig ist, deswegen in der Qualität schlechter ist, nur weil sie etwas kostet oder weil sie eine Privatuniversität ist. Dort wir ausschließlich in Englisch unterrichtet und international ausgebildet. Das hat auch Vorteile. Also man soll Vor- und Nachteile sich genau ansehen und nicht wirklich die Grundübel und die Probleme der Zukunft vergessen. Denn wenn wir jetzt lesen, dass die chinesische Textilindustrie aufgrund von Aufgaben von Schutzzöllen um rund 600 Prozent billiger Unterwäsche oder sonstiges anbieten kann, dann freut sich vielleicht der Konsument aber nicht der Textilarbeiter und unsere Textilindustrie. Wenn das Gleiche bei den Schuhen passiert und übermorgen passiert es bei der Elektronikindustrie, dann werden die Probleme erst wirklich auf uns zukommen. Deswegen sollten wir gerade in diesem Bereich alles daran setzen, dass wir uns europäisch vor Lohn-, Sozial- und Umweltstandarddumping gegenüber anderen Kontinenten schützen. Und da werden die Probleme erst auf uns zukommen, und in diesen Bereichen, wo wir hier diskutieren, Daseinsvorsorge und Dienstleistungsrichtlinie, sollten wir aktiv formulieren, dass wir jene Bereiche, wo es also jetzt bereits die Probleme auf dem Arbeitsmarkt gibt, etwa in der Scheinselbständigkeit, diese gemeinsam bekämpfen und alle unsere Ressourcen bündeln, dass nicht ein Lohndumping über Scheinselbständigkeit, auch in Oberösterreich, Arbeitsplätze gefährdet. Das wäre unser Auftrag. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 573/2005 zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Belage 574/2005, das ist der Initiativantrag betreffend die objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Makor-Winkelbauer das Wort. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ bringt diesen Dringlichkeitsantrag ein weiteres Mal ein, um erstens dem Anliegen, nämlich dem Anliegen einer objektiven Vergabe der Posten, auch bei mehrheitlich im Eigentum des Landes befindlichen Kapitalgesellschaften, ein weiteres Mal Nachdruck zu verleihen und wir bringen ihn deswegen zweitens noch einmal ein, um die irrtümliche Auffassung einer Fraktion von der letzten Sitzung, wonach GmbHs keine Kapitalgesellschaften seien und deswegen dieser Antrag zahnlos sei, korrigieren zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie andere Gebietskörperschaften auch gliedert das Land Oberösterreich immer mehr Aufgaben, immer mehr Bereiche aus. Die logische Konsequenz daraus: Die bisher von Landesbediensteten, Beamten oder dem Amt der Landesregierung übernommenen Aufgaben werden nun ausgegliedert und wiederum die logische Konsequenz daraus, nicht mehr Landesbedienstete, die nach einer sehr genauen, gesetzlich bestimmten Vorgangsweise objektiv und transparent aufgenommen werden, erledigen diese Aufgaben, sondern Privatangestellte, über deren Aufnahme keinerlei Transparenz herrscht. Ich darf in diesem Zusammenhang erinnern, mit wie viel Begeisterung und in wie vielen Stunden dieser Landtag über Objektivierungsgesetze, über die Objektivierungsabteilungen und Personalaufnahmen des Landes bereits diskutiert hat in der Vergangenheit. Und es kommt mir doch etwas komisch vor, dass über ein so großes Gebiet, über eine so große Anzahl von Bediensteten, die jetzt ausgegliedert sind, keine einzige Minute letztendlich darüber diskutiert wird, ob denn die Aufnahmen, die in diesen wie gesagt im Eigentum des Landes Oberösterreich befindlichen Gesellschaften tatsächlich objektiv aufgenommen werden oder nicht. Und ich habe bei der letzten Sitzung bereits das Beispiel der Fachhochschule Oberösterreich GmbH gebracht, ich will es nicht ein drittes Mal wiederholen, ich erinnere nur, dass es darum gegangen ist, dass bei einer Ausschreibung jener, der das Kriterium genau erfüllt hat, nicht einmal eingeladen wurde für ein Vorstellungsgespräch, während jemand, der die Kriterien nicht erfüllt hatte aber halt zufällig Mitarbeiter eines politischen Büros war, diesen Job dann bekommen hat. Und ich will das jetzt gar nicht wieder aufwärmen. Es geht nur darum, dass in diesem Bereich letztendlich personalpolitischer Blindflug herrscht, letztendlich Freiräume da sind, die nicht kontrolliert werden, und dem Missbrauch zumindest Tür und Tor offen stehen. Und genau um das geht es, das zu beseitigen, denke ich mir, wäre durchaus ein Anliegen, das eigentlich alle Parteien dieses Hauses vertreten sollten. Auch die Argumentation, wonach Kapitalgesellschaften nach dem Gesellschaftsrecht gar nicht der Einflussnahme der Eigentümer direkt ausgesetzt werden dürften, ist nicht korrekt. Ich verweise, es würde zu weit führen, das jetzt auszuführen, aber ich gehe davon aus, wir werden, ihr werdet womöglich der Dringlichkeit wieder zustimmen und dann ablehnen, dann haben wir die Möglichkeit noch, ich verweise auf entsprechende Studien, wo über Seiten darüber relativ konkret informiert wird, welche Leitungs- und Kontrollbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und den ausgegliederten Kapitalgesellschaften möglich sind und welche nicht. Und ich verweise darauf, dass bei unserem Antrag es ja gar nicht darum geht, auf irgendeine operative Entscheidung Einfluss zu nehmen, sondern es geht nur um die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass der Eigentümer darauf Wert legt, dass Personalvergaben transparent, also öffentlich und nachvollziehbar und objektiv gemacht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist weder aus Sicht des Gesellschaftsrechts noch sonst verboten, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer diesem Antrag, der eigentlich nur vorsieht und will, dass bei Gesellschaften, wo das Land die Mehrheit hält, das Personal zukünftig objektiv und transparent vergeben wird, nicht mehr und nicht weniger steht da drinnen, wer diesem Antrag, der eigentlich relativ einfach ist, nicht die Zustimmung erteilt, der öffnet da eine Spielwiese für parteipolitischen Missbrauch, den in Wirklichkeit glaube ich niemand da herinnen will. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon mehrfach in diesem Haus die Frage diskutiert, auch dieser Antrag ist schon mehrfach eingebracht worden, daher darf ich noch einmal sehr zusammengefasst auf einige wesentliche Argumente hinweisen, nämlich sowohl auf rechtliche Schranken als auch auf Fragen der Zweckmäßigkeit. Zunächst ist zu sagen, bei leitenden Funktionen gibt es ein Gesetz, das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes, das gilt für die Berufung der Geschäftsführer und der Vorstände. Dieses ist auch einzuhalten, da gibt es auch entsprechend normierte Vorgansweisen. Zweitens, es gibt darüber hinaus bei weiteren personellen Entscheidungen eine Geschäftsführerverantwortlichkeit, die entsprechend wahrzunehmen ist. Da merke ich nur an, dass wir es grundsätzlich für richtig halten, wenn diese Verantwortung auch bei der Geschäftsführung bleibt und dass wir nicht jede einzelne Personalmaßnahme mit einem vorgeschriebenen formellen Verfahren auch den Geschäftsführungen vorschreiben im Regelfall. Ich weiß, dass es auch andere Konstruktionen gibt, auch solche, die hier im Antrag zitiert wurden. Warum? Erstens einmal muss man sagen, abgesehen davon unterliegen auch diese Gesellschaften der Kontrolle des Rechnungshofes, sage ich nur formaliter dazu. Zweitens müssen wir sehen, dass alle diese Unternehmen ja auch in einem Wettbewerb stehen, dass der Mitbewerber die Möglichkeit hat, Personal flexibel und rasch entsprechend einzustellen, und wenn wir unseren eigenen Unternehmen und Gesellschaften jetzt ein Prozedere zwingend vorschreiben in diesen Fragen, dass damit ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Das soll man ganz einfach bedenken. Auf eine rechtliche Schranke möchte ich noch einmal hinweisen, auch wenn der Kollege Makor-Winkelbauer gesagt hat, es gibt also unterschiedliche Studien, wo aufgezeigt wird, was möglich ist und was nicht. Ich kann der Einfachheit halber den § 70 des Aktiengesetzes zitieren, wo schlichtweg drinsteht, dass der Vorstand weisungsfrei ist. Und wenn ich an die Energie AG und an die Hypo denke, dann trifft das genau in diesen Fragen dort zu. Das heißt, wir können die auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung gar nicht zu einem entsprechenden Verfahren zwingen. Bei den GmbHs ist es differenziert, das wissen Sie auch, aber auch hier gibt es selbstverständlich Schranken, nämlich insofern, dass ja auch hier das Gesetz ganz klar trennt die Verantwortlichkeiten auf der operativen Ebene, eine Seite, und die Aufsicht auf der anderen Seite, und dass das auch nach wie vor nachvollziehbar bleiben muss und dass hier es zu keiner Verwässerung kommen darf. Es kann wohl, es ist wohl möglich, mit Einzelweisungen hier zu arbeiten, aber eines sollte man nicht übersehen, es könnte ja auch dadurch ein wirtschaftlicher Schaden beispielsweise entstehen, und dann gibt es eine Durchgriffshaftung für den Gesellschafter, soll man nicht vergessen und nicht unerwähnt lassen an dieser Stelle. Worum es Ihnen geht, bei den Fachhochschulen sage ich noch einmal dazu, es ist hier vorgesehen, dass beim Fachpersonal, beim lehrenden Personal, hier ein entsprechendes Regulativ beschlossen werden soll. Ein Gesellschafterbeschluss ist in Aussicht genommen für den 1. Juli, sofern alle Träger sich dazu kommittieren können, wir wollen das, und dann gibt es bei der Auswahl des Lehrpersonals an den Fachhochschulen Fachkommissionen und pädagogische Fachbeiräte. Bei der Kaisertherme Bad Ischl und Bad Hall Kurbetriebe, die auch ja von Ihnen dann als Beispiele angeführt werden, muss man schon dazu sagen, dass das Ausgliederungen waren, wo ja Landesbeamte sozusagen mit überstellt wurden in diese Gesellschaften, wo auch ein entsprechendes Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz es gegeben hat, und im Zuge dessen hat man das geregelt. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Aber die Neuaufnahmen sind keine Landesbediensteten!") Ist richtig, ja, weil das eben eine Konstruktion war, wo man das ausgegliedert hat und dann sozusagen sind die Beamten dort mitgestellt worden und dann hat man das in diesem Gesetz eben so geregelt. Bei den Fachhochschulen, die sind ja keine Ausgliederung in diesem Sinn, daher ist für uns auch dieser Fall nicht vergleichbar, und wie schon der Herr Abgeordnete Makor-Winkelbauer richtig vermutet - (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ist das keine Gesellschaft?") ja aber keine ausgegliederte - richtig vermutet, werden wir dem die Dringlichkeit geben und, das sage ich fairerweise dazu, sie dann ablehnen diese Beilage. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Seit dem letzten Antrag der SPÖ in diese Richtung habe ich mich weiter mit dieser Frage beschäftigt und Sie wissen alle in diesem Haus, dass mir die Entpolitisierung der Personalpolitik im Land Oberösterreich, vor allem im Amt der Landesregierung, ein wichtiges Anliegen ist. Mir ist es auch wichtig, dass nicht Parteipolitik im Umweg über die angrenzenden Unternehmungen gemacht wird, das gilt im Übrigen auch für die Unternehmungen, die im Eigentum der Statutarstädte stehen oder anderer Kommunen, also es gilt im Grunde genommen für alle Bereiche, natürlich auch für den Bund. Verschiedene Entwicklungen, wie sie in diesem Land passieren, gefallen uns nicht, wo man versucht, über Konstruktionen tatsächlich Parteieinfluss hineinzubringen. Deshalb habe ich auch diesen Antrag, wenn er auch ein wiederholter ist oder ein neuerlicher Antrag, sehr ernst genommen und habe mich neuerlich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Kollege Makor, ich verstehe natürlich den Wunsch, einen Ruf nach Objektivität, aber wenn man ganz ehrlich ist, ist Objektivität etwas, was man immer nur im Nachhinein prüfen kann. Eine Objektivität von außen gibt es nicht, wir haben keine Richter. Daher würde ich Folgendes sagen: Alles was Kollege Strugl gesagt hat, ist quasi eine Auflistung von Ergebnissen, von Recherchen, die wir gemacht haben, wo wir uns erkundigt haben. Du kennst ganz genau den Unterschied von Bad Ischl zur Fachhochschule oder zur Energie AG und zu den anderen Kapitalgesellschaften. Ich möchte hier festhalten, für mich ist der wichtigste Punkt, den du auch erwähnt hast, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz von Personalentscheidungen. Ich gehe einmal davon aus, dass wir uns einig sind, dass ein Vorstand, ein Geschäftsführer die volle Verantwortung für dieses Unternehmen hat. Das ist der operative Teil, dazu gibt es einen Aufsichtsrat, der ganz kräftig auf die Finger schauen kann. Wenn jetzt der Aufsichtsrat die leitenden Angestellten nominiert und sie auswählt, dann nehme ich ja dem Vorstand oder der Geschäftsführung diese Handlungskompetenz weg und beschneide dadurch natürlich auch seine Verantwortung. Also ich sage, und dazu stehe ich, die Pflicht der Vorstände und der Geschäftsführer besteht ja jetzt schon, ihre Maßnahmen, die sie im Personalbereich treffen, zu dokumentieren und entsprechend nachvollziehbar zu machen. Alle diese Einrichtungen sind vom Rechnungshof prüfbar. Der Rechnungshof kann diese Einrichtungen kraft des Rechnungshofgesetzes prüfen und ich werde dafür eintreten, dass die Regierung nicht ein neues Regulativ ausgibt, sondern dass sie an die Pflicht von Vorständen und Geschäftsführern erinnert und darauf hinweist, dass diese Dokumentationspflicht besteht, um die Personalmaßnahmen nachvollziehbar zu machen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Gesetze, des Aktiengesetzes, des Gesellschaftsrechtes und ich denke, dass das ein wesentlicher Beitrag für die Objektivität ist, was immer das bedeutet. Ich kann mit dem Antrag in dieser Form nicht viel anfangen, auch was die Fachhochschulen betrifft hoffe ich darauf, dass dieser Gesellschaftsvertrag bald finalisiert wird, damit dieser Personalbeirat gegründet werden kann und ich denke, das ist auf jeden Fall ein Beitrag zur Transparenz, wie ich gesagt habe, denn die Transparenz ist meines Erachtens wirklich der größte Feind von Abmachungen hinter verschlossenen Türen und um die geht es. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir wissen wollen, wie entschieden wurde, dass sich ein Geschäftsführer genauso die Frage gefallen lassen muss, ob die Bilanzen stimmen, ob der Geschäftserfolg da ist, auch die Frage gefallen lassen muss, wie hast du dein Personal ausgewählt, wie objektiv, nämlich wie war die Distanz zu dem Verfahren, das zu dieser Aufnahme geführt hat. Und da denke ich, leisten wir den besten Beitrag im Sinne des Antrags und das wiederhole ich noch einmal, ich verstehe die Intention, aber es ist der falsche Antrag. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen, dem Antrag aber selbst nicht die Zustimmung geben. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Es ist eine Antragswiederholung heute, insgesamt offensichtlich ein Tag der Antragswiederholungen, der Dringlichen, durch die SPÖ und ich sage es gleich vorweg, wir werden auch heute der Dringlichkeit zustimmen und auch inhaltlich zustimmen, auch wenn - (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Auch wenn es nichts nützt!") ich weiß, dass es nichts nützt, aber ich glaube, steter Tropfen höhlt den Stein, und um was geht es uns Freiheitlichen tatsächlich? Wir sehen, es tobt hier ein Kampf um Einfluss, Macht und Reviere der Großparteien. Und es ist halt Tatsache, dass, wenn schon die leitenden Funktionen objektiviert werden, dass das nicht die Masse der Parteimitglieder, der einflussnehmenden, und der Wähler ist, und das was die Masse ist, das will man halt entweder auf die eine Seite oder auf die andere Seite ziehen, und das ist das Hauptproblem. Und das ist das Hauptproblem aus unserer Sicht, dass die Objektivierung und die Transparenz, wie es Kollege Trübswasser gesagt hat, auf der Strecke bleibt. Uns geht es nicht, ob das Pendel der Einflusssphären in die eine oder andere Seite sich bewegt, sondern uns geht es tatsächlich um Objektivität und um Transparenz. Und aus diesem Grund werden wir auch heute wieder der Dringlichkeit, aber auch dem Inhalt des Antrages zustimmen. Und eines vielleicht noch zum Schluss, wenn da Argumente ausgetauscht werden, ob diese Objektivität auf Grund gesetzlicher Grundlagen und gesellschaftsrechtlicher Grundlagen geht oder nicht, dann sage ich auch nur eines, wollen muss man. Der Wille muss da sein, dann ist Objektivierung möglich, in diesem Sinne stimmen wir eben zu. (Beifall Abg. Moser.) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, ich lasse abstimmen und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 574/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich teile Ihnen mit, dass schriftliche Anfragen eingelangt sind, die Sie wie immer auf Ihren Plätzen bzw. auf elektronischem Weg zur Verfügung bekommen und wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen, und zwar zunächst zur Beilage 560/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Umgestaltung des Bahnhofes der Stadt Wels in den Jahren 2004 bis 2005. Der Herr Abgeordnete Prinz wird darüber berichten. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Abg. Prinz: Beilage 560/2005, Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Umgestaltung des Bahnhofes der Stadt Wels in den Jahren 2004-2005. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 560/2005.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der Hohe Landtag möge das Finanzierungsübereinkommen über die Umgestaltung des Bahnhofes der Stadt Wels in den Jahren 2004 bis 2005 genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Prinz. Bitte. Abg. Prinz: Ja, Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren auf der Zuhörergalerie! Der Bahnhof Wels, die unendliche Geschichte kann man das Ganze eigentlich überschreiben. Nicht umsonst wurde der Welser Hauptbahnhof als Schandfleck der Westbahn in den vergangenen Jahren bezeichnet. Nicht nur die Bausubstanz betreffend, sondern vor allem die Erreichbarkeit der Bahnsteige war damit gemeint. Treppauf, treppab, wenn man nicht den Bahnsteig 1 benützen konnte. Und vor allem für die Behinderten und für jene Leute mit Kinderwägen und so weiter, war es fast unerreichbar oder war es fast nicht möglich, die anderen Bahnsteige zu erreichen. Nach vielen Vorsprachen und Interventionen durch die Stadt Wels und das Land Oberösterreich bei den zuständigen Ministern gab es 1998 endlich einen Architekturwettbewerb für den Neubau des Hauptbahnhofes. Und 1999 wurde dann uns das Siegerprojekt vom damaligen Generaldirektor Draxler vorgestellt und auch mitgeteilt, dass im Herbst 2000 mit dem Bau begonnen wird und eine Fertigstellung für 2003 erfolgen soll. Aufgrund dieser erfreulichen Mitteilung wurde im Jahr 2000 zwischen Land Oberösterreich und Stadt Wels und der ÖBB ein Übereinkommenskonzept erstellt, welches auf Basis von 26,9 Millionen Euro erstellt wurde und für das Land Oberösterreich und die Stadt Wels eine Kostenbeteiligung von je 2,45 Millionen Euro vorsah. Dieses Übereinkommen wurde auch in der Sitzung des Landtags im Jahr 2000 beschlossen. Ein Vorstandsbeschluss der ÖBB kam nicht mehr zustande, da zwischenzeitig die neue Infrastrukturministerin Forstinger die Mittel für das Projekt drastisch reduzierte und die ÖBB von ihr beauftragt wurde, das Projekt abzuspecken und zu reduzieren und neu zu überarbeiten. Generaldirektor Draxler fiel zwischenzeitig ja aus Gesinnungsgründen, so wie hunderte andere leitende Beamte, der Reinigungswelle von blau-schwarz zum Opfer und wurde abserviert. An Stelle des ursprünglichen Bahnhofes quer über die Gleisachsen sah das überarbeitete, derzeitige Projekt eine Sparvariante vor, mit der der Großteil unzufrieden ist, und es gibt auch in der Welser Bevölkerung großen Unmut über diese Sparvariante, wie die oberösterreichischen Nachrichten gestern ausführlich berichteten. Die Rolltreppen wurden aus dem Projekt gestrichen, das hätte für die Bahnkunden bedeutet, künftig entweder 50 Stufen zu Fuß, eine Höhendifferenz von mehr als 8 Meter zu überwinden, oder zu warten, es wird ja nur ein Lift pro Bahnsteig gebaut, dass der Lift zur Verfügung steht. Die Warteschlangen sind damit natürlich vorprogrammiert. Das Zur-Verfügung-Stellen eines attraktiven Zugangs zu allen Bahnsteigen mittels Rolltreppe wäre eigentlich ein zwingender Bestandteil eines zeitgemäßen, kundenorientierten Bahnhofes mit einer täglichen Kundenfrequenz von über 14.000 Personen. Seitens Landeshauptmann-Stellvertreter Haider und der Stadt Wels konnte und wurde der Entfall der Rolltreppen nicht akzeptiert und die ÖBB mehrmals aufgefordert, diese für den Komfort von Bahnreisenden und insbesondere für jene mit Behinderung so notwendigen Fahrtreppen zu errichten. Am 19. September 2003 fand im Beisein des neuen Generaldirektors Rüdiger vorm Walde der offizielle Spatenstich dann statt. Im Rahmen dieser Spatenstichfeier wurde dann den Anwesenden mitgeteilt, dass wenigstens zu zwei Bahnsteigen eine Rolltreppe errichtet wird. In der vorliegenden und zu beschließenden Beilage 560 wird auch erwähnt, dass sich die Kosten für das Land durch das überarbeitete Projekt von 2,45 Millionen auf 1.806.000 Euro verringern. Eine von der ÖBB erzwungene Kostenreduzierung, die sich für die Bahnreisenden und auch für die Stadt Wels leider negativ auswirken wird, denn wie schon erwähnt, wird der nördlich gelegene Stadtteil ohne dem ursprünglich vorgesehenen Parkhaus und den Rolltreppen auskommen müssen. Das Parkplatz-Suchen wird weiterhin für viele Pendler und auch Bahnbenützer zum Spießrutenlauf. Von Kundenfreundlichkeit kann hier sicher nicht die Rede sein. Im Jahr 2003 wurde endlich dann mit dem Bau des Welser Hauptbahnhofes begonnen, dies kann jedoch nur der erste Schritt sein. Der zweite Schritt muss für uns Vollausbau heißen. Danke. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, liebe Kinder aus Vöcklabruck! Der öffentliche Verkehr fordert uns, und wir wissen, dass insgesamt hier noch mehr getan werden muss. Was zurzeit in die Bahnoffensive gemacht wird und investiert wird, ist beispielgebend, und hier brauchen wir keinen Vergleich zu scheuen, und der Kollege Rudi Prinz hat ja bereits die Zahlen genannt, die beim Bahnhof in Wels, der sicherlich höchst an der Zeit war, dass man hier einen neuen, attraktiven Bahnhof macht, investiert werden. In der Tat ist es so, dass wir einen anderen Komfort brauchen und dass andere Leistungen auch von Bauwerken gemacht werden müssen, um eben die Leute auf die Bahn oder überhaupt zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass es ein gemeinsames Werk war, und darf festhalten, es freut mich natürlich als Abgeordneter der Regierungspartei feststellen zu müssen, dass wirklich viel weiter geht in diesen letzten Jahren, und dass die Investitionen, die gemacht werden und gemacht wurden, in die richtige Richtung gehen. Ich bekenne mich auch dazu, dass man natürlich auch haushalten muss. Man kann sagen, das müsste noch gemacht werden und das sollte auch noch gemacht werden, das sei unbenommen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die Parkplatzsituation, die natürlich im Stadtgebiet eine sehr angespannte ist, einer Linderung bedarf, und da bin ich guter Dinge, dass es doch gelingen könnte noch, und da wird man jetzt verstärkt rechnen müssen, dass es doch gelingen könnte, ein derartiges Parkhaus zu betreiben. Ich bin aber schon der Meinung, dass es nicht unbedingt Aufgabe der Öffentlichkeit ist, ein Parkhaus zu betreiben. Es ist nicht zwingend Aufgabe, das Parkhaus, dass das die Stadt Wels betreibt oder dass das Parkhaus die ÖBB betreibt, sondern das kann man durchaus privat vergeben, kann privat betrieben werden. Es gibt aus meiner Information auch dann die Möglichkeit, dass man die geforderten Rolltreppen und ich habe heute in der Früh mit meiner Kollegin Eisenrauch ja lange darüber diskutiert, und sie hat mich wirklich davon überzeugt, dass die Rolltreppen für den Stadtteil Wels-Neustadt zwingend notwendig sind, nämlich alleine aufgrund des Tagesablaufes. Wenn ein Zug vorbeikommt, oder ankommt, dann steigen halt nicht drei oder fünf Leute aus, sondern eine größere Anzahl. Und darum glaube ich, dass es bei gutem Willen möglich sein wird, dieses sehr gute Projekt, dieses sehr zukunftsweisende, moderne Projekt, aber nicht überladene Projekt, zu einem guten Abschluss zu führen, und wieder ein Beitrag zum öffentlichen Verkehr sein kann. Ich bedanke mich und wir werden die Zustimmung gerne geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 560/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 561/2005, es ist dies ein Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Ich bitte Kollegen Stelzer darüber zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Beilage 561/2005, Bericht des Sozialausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 561/2005.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage 1 ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen gemäß Art. 56 Abs. 4 Oö. L-VG mit der aus der Subbeilage 2 ersichtlichen Begründung genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf als Erstem Herrn Kollegen Stelzer das Wort erteilen. Abg. Mag. Stelzer: Dankeschön. Ich darf daher nur in aller Kürze anmerken, was wir im Ausschuss auch schon vorgesprochen haben. Ich glaube, dass wir als Bundesland durchaus auch im Wohnbau, was die Klimazahlen, das Nutzen so genannter alternativer, ich möchte es lieber moderner Energieanlagen nennen, eine Vorreiterrolle einnehmen. Es gibt ein durchaus anerkennenswertes Beispiel, das man auch gerne weiter verwenden kann, weil es auch unser Energiesparverband immer bringt, zum Beispiel thermische Sonnenkollektoren. Da gibt es eine Zahl aus dem letzten Jahr, dass alleine Oberösterreich eine größere Fläche an thermischen Sonnenkollektoren aufweisen kann, als das gesamte EU-Mitgliedsland Spanien. Und das heißt für uns, dass wir hier durchaus in den letzten Jahren schon ziemlich gut unterwegs gewesen sein dürften, was nicht heißt, dass wir nicht weitere Schritte gehen können. Und daher haben wir in der neuen Wohnbauförderung, die wir einstimmig vereinbart haben, und die seit April auch in Kraft ist, gerade auch in diesen Bereichen, die diese 15a Vereinbarung anspricht, glaube ich, wieder gute Schritte gemacht, die diese Vereinbarung sogar übererfüllen und damit auch den Zwecken sehr gut dienen. Wir haben sowohl die Wohnbauförderung, was den Eigenheimbau aber auch den mehrgeschossigen Bau betrifft, als auch die Sanierungsfälle an das Erreichen gewisser Energiekennzahlen gekoppelt. Es reicht also jetzt nicht mehr, nur alleine die Vorschriften der Bauordnung sozusagen zu erfüllen, sondern es müssen die Bauvorhaben auch gewisse Energiekennzahlen erreichen, damit überhaupt dort der Zugang zur Förderung möglich ist, weil wir eben hier den nötigen Steuerungseffekt Richtung Niedrigenergiehäuser oder Errichtung von Niedrigstenergiehäusern erreichen wollen. Wir sind mit diesen Zahlen vorbildlich, insbesondere auch was die Förderungshöhen betrifft. Andere Bundesländer mögen vielleicht auch diese Kennzahlen vorschreiben, wir sind aber auf jeden Fall jenes Bundesland, das für diese Kennzahlen auch eine ziemlich hohe Summe an Förderungen gibt, weil wir eben davon überzeugt sind, dass das nicht nur der Umwelt nützt, sondern im Sinne einer klassischen Win-Win-Situation auch den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern. Weil ja Energiekosten natürlich auch wesentlich Bestandteil der Betriebskosten sind, und wenn man vernünftige, moderne, eben "alternative" Energien nützt, dann können die Betriebskosten auch auf Dauer in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden, und es finden hier die Steigerungen nicht statt. Und eine Neuerung im gesamten Förderungsmodell, das auch hier dazu passt, möchte ich noch erwähnen. Überhaupt beim Einbau alternativer Energieanlagen, wie es technisch heißt, haben wir jetzt die Einkommensgrenzen als Zugangssperre weg genommen, was bedeutet, dass wir ein Signal geben, es ist dem Land derartig wichtig, dass diese Energieanlagen genutzt werden, dass es auch überhaupt keine Zugangssperre zu diesem Instrumentarium der Unterstützung mehr geben soll. Also, wir sollten nicht im Sinne von übertriebenem Stolz hier, glaube ich, sozusagen mit erhobenem Haupt durch die Gegend gehen, aber wir können durchaus mit unseren bescheidenen oberösterreichischen Art sagen, dass wir in Erfüllung dieser 15a Vereinbarung ein gutes Stück weiter sind als andere, und dabei vielleicht auch europaweit als Vorbild dienen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Wortmeldung? Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei einer Materie, die, glaube ich, oder ich gehe davon aus, heute hier einstimmig beschlossen wird, kann man sich relativ kurz halten. Die Frage der Treibhausgase und der Reduktion dieser Treibhausgase ist ebenfalls allen bekannt. Der einzige Wermutstropfen in diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der, dass wir zwar im Wohnbaubereich beim Neubau, bei der Althaussanierung, zu der ich noch kurz kommen werde im Anschluss, sehr, sehr gut unterwegs sind, alleine durch die Regelungen der Wohnbauförderung NEU von Landesrat Kepplinger werden 300.000 Tonnen CO² eingespart, aber im Umkehrschluss, in anderen Bereichen, etwa Industrie, aber auch Verkehr, die Zuwächse in Wirklichkeit wesentlich höher sind, sodass wir, wenn wir eine Zwischenbilanz machen, leider, und wir haben es ja im Ausschuss vor kurzem besprochen, vom Kyoto-Ziel meilenweit letztendlich auch in Oberösterreich leider entfernt sind. Und wir werden gemeinsam da noch wesentlich größere Anstrengungen machen müssen, damit wir dieses Ziel erreichen. Aber der erste Schritt, und ein Schritt, der wirklich in die richtige Richtung geht, ist der der Wohnbauförderung NEU, womit wir die 15a B-VG Vereinbarung mehr als erfüllen und übererfüllen, und Oberösterreich in diesem Bereich tatsächlich nicht nur auch Vorreiter ist, sondern die Erfüllung dieser Kriterien nicht nur locker schafft, sondern sie übererfüllt, und wir damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz in Österreich, aber vor allem in Oberösterreich leisten. Und die einzelnen Punkte, Kollege Stelzer hat sie angeführt, von der Verwendung ökologischer Baustoffe bis zur Verbesserung bei der Althaussanierung, die Energiekennzahlen, die angepasst wurden, das sind alles Sachen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die auch für den Klimaschutz ganz konkrete und positive Aspekte bringen werden, wofür ich mich beim dafür verantwortlichen Wohnbaureferenten des Landes Oberösterreich herzlich bedanke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Herr Landesrat bitte. Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, werte Kolleginnen und werte Kollegen! Ich möchte doch auch kurz die Gelegenheit wahrnehmen und ein paar Anmerkungen zu dieser Causa machen. Ich möchte mich auch herzlich dafür bedanken, dass wir in diesen wichtigen, in diesen existenziellen Fragen das Einvernehmen erzielen konnten und ich glaube eine gute Reform auf den Weg gebracht haben. Es ist ja wahrscheinlich bei fast allen Politikern, abgesehen vom Präsident Bush, doch, glaube ich, das Verständnis eingekehrt, dass der CO² Ausstoß was zu tun hat mit den wirklich gravierenden Veränderungen des Weltklimas und mit den negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf Umwelt et cetera. Daher ist es geboten, auch wenn der Beitrag eines kleinen Landes, oder eines Bundeslandes natürlich im globalen Maßstab als lächerlich angesehen werden kann, ist es natürlich in unserer Verantwortung, das zu tun, was wir in unserer Verantwortung auch tun können. Daher denke ich, dass dieses Reformwerk trotzdem einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Und ich möchte zu dem ergänzend, was gesagt wurde, vielleicht drei Punkte hervorheben, die mir besonders wichtig erscheinen. Wir haben in der Neubauförderung diese Niedrigstenergiestufe eingeführt als neue Maßnahme, und diese Niedrigstenergiestufe bedeutet, dass wir besonders den Förderungsfokus hinlegen auf Gebäude, die maximal 30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr für Raumwärme verbrauchen. Bisher, ich sage nur eine Zahl, hatten wir 20, 30 Förderungsfälle pro Jahr in dieser Stufe, und ich hoffe, dass wir in einigen Jahren mehrere hundert Gebäude im Neubau in dieser Stufe fördern werden. Ich denke, dass wir einerseits durch das Bewusstsein, aber auch durch die Förderungsanreize bewirken können, dass wir diese Zielsetzung erreichen. Der zweite Punkt, in der Sanierung, der ist mir auch wichtig. Wir haben jetzt gesagt, wir wollen in der Sanierung nicht mehr kosmetische Maßnahmen fördern, sondern wir wollen das Geld wirklich dafür einsetzen, dass die Energieeffizienz der alten Gebäude verbessert wird. Das bedeutet, wenn man einen Bauteil saniert, der energetisch relevant ist, dann wird der Energiesparverband prüfen, ob dieser Bauteil energetisch schon gut ausgestattet ist, und wenn er das nicht ist, ist es Förderungsvoraussetzung, dass auch die energetische Modernisierung gemacht wird. Ich sage ein Beispiel. Wenn jemand, ein Eigenheimbesitzer seine Fassade saniert, das Gerüst aufstellt, die Fassade renoviert und färbelt, dann werden wir nur mehr dann fördern, wenn diese Fassade schon entsprechend wärmegedämmt ist. Sonst sagen wir, wir koppeln die Förderung an die Verpflichtung diesen energietechnischen Standard entsprechend herzustellen. Und vielleicht der dritte Punkt, den ich auch noch ansprechen möchte, ist der, dass wir versuchen wollen, im mehrgeschossigen Wohnbau auch das Thema thermische Solaranlagen zu forcieren. Es war bisher in der Förderung so, dass dafür das Darlehen aufgestockt wurde, das heißt, man hat für den Einbau einer Solaranlage ein Darlehen bekommen über 30 oder noch mehr Jahre dann. Und wir sind jetzt dazu übergegangen und haben gesagt, wir geben einen Direktzuschuss, um einen besonderen Förderungsanreiz auch zu machen. Und ich denke, das sollte dazu führen, zusammen mit der Motivation, die wir auch im Qualitätsbeirat geben werden, dass die Wohnbauträger auch im mehrgeschossigen Wohnbau verstärkt thermische Solaranlagen einbauen. Es machen das jetzt eigentlich nur relativ wenige, abgesehen natürlich von der Solarcity Pichling. Summa summarum haben wir uns auch vorgenommen, dass wir dann in der ersten Jahreshälfte 2007 dieses ganze Maßnahmenpaket evaluieren und dann auch überprüfen, überprüfbar machen, wie wir auf dem Weg sind, um das Ziel, das da lautet, Reduktion von 300.000 Tonnen CO2- Äquivalenten, auch tatsächlich erreichen zu können. Besten Dank. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 561/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Beilage 562/2005, es ist dies ein Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2005), und ich bitte Herrn Kollegen Aichinger darüber zu berichten. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beilage 562/2005, Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 562/2005.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2005), beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Vorfeld der heutigen Diskussion ist so manches deutlich anders dargestellt worden als worum es geht. Wir haben viele Belastungsprogramme der schwarz-blauen Bundesregierung in Oberösterreich erleiden müssen. Und es hat immer geheißen, wenn es um das Gefühl der sozialen Wärme in unserem Bundesland gegangen ist, man könne ja nichts dafür, das sind eben die Schwarz-Blauen. Insbesondere die Grünen haben gesagt, was die Blauen machen, da sind wir doch immer dagegen. Und jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, stehen wir erstmals vor einer Situation, dass es nicht um den Bund geht, was der Bund vorschreibt, wozu der Bund verpflichtet, sondern der Bund ermächtigt. Und wir reden heute darüber, ob eine Landesabgabe, eine Krankensteuer, eingeführt wird, die von 8,13 Euro auf 10 Euro pro Tag erhöht wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alles andere ist Makulatur, hat mit all diesen Dingen überhaupt nichts zu tun. Ich beginne vorne. Wir leben in einem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt Oberösterreich. Viele von uns, wir alle, sind stolz darauf wie die wirtschaftliche Situation in diesem Bundesland aussieht. Wir vergleichen uns auch sonst nicht mit anderen Bundesländern, sondern das ist eine oberösterreichische Entscheidung, die darüber zu fällen ist wie es mit der sozialen Wärme in diesem Bundesland auch in den nächsten Jahren ausschaut. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vier Punkte anführen, die die Ausgangsbestimmung für unsere Entscheidung beeinflusst haben. Erstens: Oberösterreich ist schuldenfrei. Zweitens: Oberösterreich hat gerade ein Kostendämpfungsprogramm für die Spitäler in Oberösterreich abgeschlossen, einstimmig zur Kenntnis genommen, wo 75 Millionen Euro Kostendämpfungspotential bis 2008 lukriert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der gesamte Bund hat Vorstellungen nach den 15a-Verträgen, dass 300 Millionen Euro österreichweit zustandekommen. Wir haben mit 75 Millionen Euro unser Plansoll wohl übererfüllt. Punkt drei: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich zitiere: "Unerwarteter Geldsegen für das Landesbudget. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer freut sich über einen unerwarteten Geldsegen vom Bund. Im ersten Quartal 2005 sind exakt 38,8 Millionen Euro an Mehrsteuereinnahmen vom Bund an das Land Oberösterreich ergangen." Und der vierte Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, betrifft die Frage der Landessteuern und der Abgaben. Ich zitiere aus jener Beilage, die der Herr Landeshauptmann noch bei den letzten Budgetverhandlungen vorgelegt hat, wo er gemeint hat, Oberösterreich hebt von allen Bundesländern nach wie vor die geringsten Landesabgaben, ausschließliche Landesabgaben, ein. Die Belastung im kommenden Jahr bleibt mit 15,7 Euro pro Kopf im Wesentlichen unverändert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr lange hat diese Zusage nicht gehalten. Bedeuten tut nämlich das Ganze, dass jetzt die Kranken und die Verletzten mit einem Selbstbehalt belastet werden, der um 23 Prozent über dem liegt was bisher zu bezahlen gewesen ist. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dieser wirtschaftlichen Situation hat Oberösterreich keinen Grund, Menschen, die ohnedies schon genügend belastet worden sind, weiter zu belasten. (Beifall) Lassen Sie mich auch die Zahlen ein bisschen gegenüberstellen. Wir reden von 75 Millionen Kostendämpfung, wir reden von 38,8 Millionen Euro Mehreinnahmen, und wissen Sie, um wie viel es in Summe geht, wo man den einzelnen Menschen so deutlich belastet, mit jedem Aufenthaltstag im Spital, um 2,3 Millionen Euro. Den Einzelnen betrifft es massiv, für das Land Oberösterreich ist es eine relativ geringe Belastung. Und deshalb appelliere ich an Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, verlassen Sie Ihren Justamentstandpunkt. Gehen Sie doch herunter von dem, weil Sie gesagt haben, es muss sein. Auch andere Sachen haben wir in Oberösterreich nicht eingeführt, weil es im Interesse der Menschen gewesen ist. Doch ausgerechnet jetzt bei den Kranken und bei den Verletzten tun wir im Grund so, als wäre die Einführung selbstverständlich. Lassen Sie mich einmal ganz kurz eine Gegenüberstellung machen, Ihr Verständnis für das, was Sozialschwache heute betrifft, noch einmal wachzurufen. Wir alle, die hier sitzen, gehören nicht zu jener Kategorie an Einkommensbeziehern, die noch Verständnis dafür haben, was es bedeutet pro Tag mehr oder weniger um 23 Prozent mehr Beitrag zu leisten. Ich gehe davon aus, wie ich heute auch gehört habe, eine Pension, die nicht im Sozialbereich erfasst ist derzeit, von 800 Euro monatlich. Bei 800 Euro monatlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedeutet ein 20-tägiger Spitalsaufenthalt, dass Mann/Frau, wenn er/sie zurückkommt, im Grund 163 Euro sowieso jetzt schon bezahlen muss und dass er/sie mit der Erhöhung dann 200 Euro bezahlen muss. Und diese 37 Euro Differenz, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist halt etwas Gravierendes, und zwar sehr gravierend. Derzeit beträgt die Pro-Kopf-Belastung durch landeseigene Steuern 15,7 Euro. Eine Kranke oder ein Kranker, der ins Krankenhaus hineingehen muss, der sich das nicht selber aussucht, muss dann 37 Euro alleine mehr zahlen in einem Jahr, das heißt, mehr als das Doppelte der normalen Steuerbelastung, die auf ihn zukommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist kein Geschenk des Landes Oberösterreich, dass wir bei Müttern, dass wir bei Organspendern, dass wir bei Rezeptbefreiten auf die Einhebung verzichten. Da wurde bislang schon darauf verzichtet und da hat auch der Bund vorgesorgt, dass hier ausdrücklich diese Gruppe ausgenommen ist. Das ist keine Leistung des Landes Oberösterreich. Und es ist falsch, wenn ich mir das öfter anhöre noch, so wie heute auch wieder in der Früh, dass man sich darüber brüstet, dass man so sozial ist, denn nicht das Land Oberösterreich ist sozial, sondern man übernimmt nur das was der Bund vorgegeben hat. (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Der schwarze Bund!") Was der Bund vorgegeben hat, Kollege Aichinger, und ihr sollt darüber nachdenken, ob die Ermächtigung, wo erstmals das Land Oberösterreich in eigener Verantwortung dafür gefragt ist und herausgefordert ist, zu sagen, wollen wir Menschen belasten oder wollen wir sie nicht belasten. Schwarz-grün hat mit dem Antrag klarerweise bewiesen, sie wollen belasten. Und wir haben uns als Sozialdemokraten hingestellt, nicht Populisten, wir haben gesagt, aufgrund der guten finanziellen Situation, erklären wir uns für absolut dafür zuständig, mit guter Überzeugung zu sagen, dieses Land hat es nicht notwendig, den Kranken und den Verletzten diese zusätzlichen Beträge abzunehmen. (Beifall) Ich möchte am Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, an alle appellieren, hier steht mehr auf dem Spiel als der Vergleich mit einem anderen Bundesland, der sowieso sehr hinkt, weil da gibt es soziale Abstaffellungen und Ähnliches, und es ganz andere finanzielle Voraussetzungen gibt dafür. Da gibt es auch andere Strukturen, jeder von Ihnen weiß das, der sich damit beschäftigt hat. Man macht es sich billig, in dem man einfach sagt, andere Länder haben auch etwas gemacht. Ich verweise nur darauf, Oberösterreich hat keine Schulden, andere Länder schon. Ich verweise darauf, dass Oberösterreich die geringsten Landesbelastungen hat, die nämlich solidarisch für jeden Oberösterreicher gleich zum Tragen gekommen wären und nicht dass wir über die Selbstbehaltschiene genau die ärmsten betroffenen Personen im Grund zur Kassa bitten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dagegen wehrt sich die Sozialdemokratie. (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Die sind ja genau herausgenommen!") Und ich ersuche um eines am Schluss, ich habe es kürzlich einmal wieder nachgelesen, wie katholisch die Christlich-Sozialen in verschiedenen Zeiten in der Entwicklung von Vogelsang und ähnlichem gedacht haben. Ich lasse jetzt Ihre zweite Seite weg dabei, aber eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, war auch diesen Pionieren Ihrer Bewegung schon eigen, dass sie noch sozial gedacht haben, dass sie eines vor allem gesehen haben, dass es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schlechter geht, dass man für sie etwas unternehmen muss und dass es nicht so einfach geht, dass man, wenn man den Menschen in die Taschen greift und jemand sagt, das ist nicht möglich, da wehren wir uns dagegen, ist man Populist. Wenn man Nebenbahnen schließt und wir sagen, das wollen wir nicht, ist man Populist. Wenn man Postämter schließt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wir sagen, in diesem Ausmaß, es gibt Gewinne bei der Post, ist es nicht rechtfertigbar, werden wir von euch Populisten geschimpft. Ich möchte mit einem schließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schäme mich nicht ein Populist zu sein, wenn ich so aufseiten der von einer Partei oder von Parteien eingenommenen Position stehe, dass ich sage, wir kämpfen für ein soziales Österreich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Presseaussendungen der SPÖ zum Thema "Gesundheit" sind für mich selbstverständlich eine Pflichtlektüre. In der letzten Zeit ist es aber keine Lektüre für Musestunden, denn wenn ich sie ernstnehmen würde, könnten sie meinen Blutdruck steigen lassen und das ist ja bekanntlich nicht gesund. Sie sind nämlich gespickt mit ideologischen Verwirrungen, mit Halbwahrheiten und nicht nachvollziehbaren Trugschlüssen und alles eigentlich nur in der Absicht, Angst zu erzeugen und das ist eigentlich nicht der versprochene Stil, die Änderung des Stils. (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Wer sagt das?") Beispiele gefällig, Beispiel für Halbwahrheiten: Da heißt es in dieser Aussendung, Erhöhung des Selbsthaltes für Patientinnen in oberösterreichischen Spitälern auf 250 Euro. Jetzt nehme ich einmal an, dass das Selbstbehaltes heißt. Aber trotzdem, es steht hier 250 Euro. Das ist ein Teil der Wahrheit. Ein Teil der Wahrheit, denn es hätte richtigerweise dazu der Satz, die Zufügung oder die Beifügung gehört, maximal und pro Jahr. Sie vermitteln hier den Eindruck, dass jeder Krankenhausaufenthalt für einen Patienten 250 Euro bedeutet. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Was hat nicht gestimmt?") Und Sie wissen, dass der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt in Oberösterreich, dank hervorragender Mitarbeiter in den Spitälern, etwa sechs Tage betrifft, das sie korrekterweise hinschreiben hätten müssen, dass dieser Selbstbehalt maximal 60 Euro pro Jahr betragen würde. Ein Beispiel für ideologische Verwirrungen. Wir haben es ja gerade auch gehört, ein Beispiel für ideologische Verwirrungen. Da steht jetzt auch, das soziale Gleichgewicht sei nicht mehr gegeben. Und du hast ja auch einige Beispiele oder Meinungen zu diesem Thema zum Besten gegeben. Faktum ist, dass bei diesem Spitalskostenbeitrag zunächst einmal die Mitversicherten ausgenommen sind, das heißt alle Kinder und Angehörigen zahlen keinen Spitalskostenbeitrag. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist ja die Bundesregierung!") Ist ja wurscht woher es kommt. Ihr seid ja auch immer so stolz darauf, wenn irgendwelche Bundes-SPÖ-Themen hier diskutiert werden. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Was eh jedes Land hat!") Mitversicherte sind ausgenommen. Faktum ist, das hast du korrekterweise aufgeführt, dass Mütter im Zusammenhang mit Mutterschaft und Geburt, Organspender, Patienten mit anzeigepflichtigen Krankheiten ausgenommen sind, Faktum ist, dass Behindertenhilfeempfänger, Rezeptgebührenbefreite, Sozialhilfeempfänger ausgenommen sind, also das von dir Geforderte. Die Ärmsten sind ausgenommen. Das hast du gefordert. Das ist erfüllt. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "800 Euro ist nicht ausgenommen!") Und eines kommt natürlich schon noch dazu, dass in dieser Novellierung auch in Österreich einmalig, die Einhebungsdauer von 28 Tage auf 25 Tage reduziert werden sollte. Das ist in absoluter Summe vielleicht nicht allzu viel, aber es ist punktgenau, denn diese Menschen brauchen diese Entlastung, ein Beispiel für nicht nachvollziehbare Trugschlüsse. In dieser Aussendung steht auch, eine zusätzliche Belastung der Patientinnen und Patienten der heimischen Spitäler ist daher nicht notwendig und der plumpe Versuch auf Kosten der weniger begüterten Menschen in Oberösterreich, ich erinnere an das, was ich gerade vorher gesagt habe, der weniger begüterten Menschen in Oberösterreich wieder Geld in die leeren Kassen des Landes zu spülen, das ist mit der oberösterreichischen Sozialdemokratie nicht zu machen. Nun gut. Wir haben lange darüber geredet. Es wurden mediale Keulen geschwungen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass euer Gesundheitssystem ein sozialistisches ist, das heißt, dass zunächst alle alles bekommen, bis dann alle nichts mehr bekommen, weils nicht mehr finanzierbar ist. (Beifall. Unverständliche Zwischenrufe) Wir sind für ein soziales Gesundheitssystem, das solidarisch finanziert wird. Und diese solidarische Finanzierung beinhaltet auch Selbstbehalte, und wir haben heute schon darüber, geredet, die 25 verschiedenen Selbstbehalte, die es gibt. (Unverständlicher Zwischenruf) Liebe Frau Kollegin Stöger! Auch wenn Sie es nicht hören mögen, ich muss es noch einmal sagen, alle Selbstbehalte sind in Zeiten sozialdemokratischer Gesundheitsminister, -ministerinnen eingeführt worden. (Unverständlicher Zwischenruf) Ja, da haben wir großteils gemeinsam gestimmt, das stimmt schon. Aber hier sich aus dieser Verantwortung zu stehlen und diese Keule zu schwingen, die Angstkeule zu schwingen, dass der - (Unverständlicher Zwischenruf) ich kenn sehr gut die Protokolle. Aber es war auch euer fester Wille und Überzeugung, dass diese Selbstbehalte Teil eines vernünftigen Finanzierungssystems sind, (Unverständlicher Zwischenruf) nämlich eines solidarischen Finanzierungssystems. Es ist auch wirklich bezeichnend dafür, dass die Beschlüsse, die in den sozialistischen Bruder- und Schwesterländern, wie Salzburg und Wien gemacht wurden bezüglich dieser Erhöhung, dass die hier nicht zur Kenntnis genommen werden. (Unverständlicher Zwischenruf) Mir gefällt ja die Aussage des Kollegen Affenzeller heute bei einer Wortmeldung, dass er mehr oder weniger gemeint hat, ist es ihm ziemlich wurst, was die anderen Sozialdemokraten in Österreich machen, mit dem Ergebnis, dass es den anderen Sozialdemokraten auch ziemlich wurst ist, was die tun, die ihn Oberösterreich sind. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Richtig, sonst hätten sie einen anderen Stellenwert!“) Sonst hätten sie einen anderen Stellenwert. (Unverständlicher Zwischenruf) Die Standpunkte sind klar. Ich würde dazu aufrufen, Ende der Debatte, kommen wir zur Abstimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Pilsner. Abg. Pilsner: (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: „Der versteht viel davon!“) Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren, lieber Kollege Aichinger! Mich freut es, dass du unsere Aussendungen zur Pflichtlektüre machst, weil dann kannst nicht nur was dazulernen. Also ich bin froh, dass du es gemacht hast. (Beifall) Ich bin aber auch der Meinung, wenn man 800,-- Euro im Monat hat, dass das eigentlich nicht viel ist. Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder werden in Zeitungen - und Gott sei Dank gibt es von uns allen Sprechtage, und nicht nur zu uns, sondern auch zu euch werden Menschen kommen und ihre Sorgen mitteilen. Und das sind nicht wenige. Ich habe eigentlich, bevor ich mich heute da melde, hab ich mir gedacht, ich erkundige mich in meinem Krankenhaus in Grieskirchen, wie es dort ausschaut in der Verwaltung, wenn das abgerechnet wird, wie es den Menschen dort geht. Kolleginnen und Kollegen! Die Leute haben ein Problem. Die Verwaltung sagt, sie können manches nicht eintreiben, die Leute können nicht zahlen. Viele Menschen können ihre Beiträge nicht leisten, die verrechnet werden. Das gibt mir zu denken, Kollege Aichinger. Ich denke mir, wir wären schon gefordert, hier mehr nachzudenken und vielleicht das eine oder andere zurückzunehmen. Was in Salzburg passiert oder in Wien passiert oder in anderen Bundesländern passiert, mag nicht richtig sein oder in manchen Bereichen durchaus richtig sein. Ich lebe in Oberösterreich, bin da Abgeordneter und kämpfe für die Menschen da im Bezirk Grieskirchen und Eferding und in Oberösterreich und nicht in Wien und nicht in Salzburg. Dass das klar ist. (Beifall) Wenn es darum geht, im schuldenfreien Bundesland Oberösterreich, auf das unser Landeshauptmann so stolz ist, (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Du nicht?“) ja, ich bin auch stolz, dass wir schuldenfrei sind, stimmen heute wahrscheinlich ÖVP und Grüne der Erhöhung der Spitalskostenbeiträge in sage und schreibe 23 % von 8,13 Euro auf zehn Euro zu. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Meister des Populismus!“) Für mich ist das eine reine Krankensteuer, die die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kranken, vor allem die älteren Menschen trifft. Herr Landeshauptmann, so ist das, so geht es mir bei den Sprechtagen, wenn die Leute sich bei uns melden. Viele Menschen können sich das Bezahlen der Beiträge nicht mehr leisten. Es kommt häufig zu Mahnungen. Ich habs schon erwähnt, Inkassobüros müssen mit der Einholung beauftragt werden. Die traurige Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen ist, dass sich immer mehr Menschen, vor allem Pensionistinnen und Pensionisten aufgrund der enormen Belastungen und Verteuerungen, wir wissen Heizkosten, gerade der harte Winter heuer, Medikamente und dergleichen mehr, sich nicht mehr leisten können und sie jeden Cent zwei- oder dreimal umdrehen müssen. Das kann nicht der Dank an unsere ältere Generation sein, gerade im Jahr, wo wir 50 Jahre Staatsvertrag und 60 Jahre Zweite Republik feiern und unsere ältere Generation für den Wiederaufbau sich engagiert hat und wir denen wirklich dankbar sind. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Das ist ein Höhepunkt!“) Es ist für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unbegreiflich, wie man so unsozial und ja geradeso herzlos über Menschen sein kann, die ohnedies durch ihre soziale Situation, Krankheit oder Unfall, schon schwer genug zu leiden haben, (Zwischenruf Dritte Präsidentin: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte den Lärm zu drosseln!“) und nun vom Land noch extra zur Kasse gebeten werden. Ich appelliere daher an das soziale Gewissen der ÖVP und der Grünen, die Entscheidung zu überdenken und nicht die Ärmsten und die Schwächsten mit der Krankensteuer zu belasten, die nichts dafür können, dass sie hier so entsprechend mit diesen wenigen Beiträgen, die sie haben, belastet werden. Ich ersuche nochmals, Herr Landeshauptmann, gerade Sie, wo Sie immer wieder das soziale Gewissen des Landes darstellen, dass Sie wirklich nochmals die Überlegung anstellen, dass Sie nochmals nachdenken, ob das wirklich der richtige Weg ist, diese Belastungen den Menschen anzutun. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Tribüne! Ich glaube, eines sind wir uns alle sicher, dass es in kaum einem Bereich wie der Medizin so einen rasanten Fortschritt gibt, sowohl auf technischem wie auf wissenschaftlichem Bereich. Ich glaube, genau aus diesem Grund braucht es im Medizin- und Gesundheitsbereich laufend einen Reformprozess, einen Reformprozess, der Strukturen schafft, damit die Qualität flächendeckend für Gesundheitsleistungen erhalten bleibt. Reformverweigerung, das heißt Festhalten an allem, so wie es immer ist und wie es immer war, ist glaube ich hier nicht angebracht und da werden Sie mir alle zustimmen. Noch dazu, wo wir jetzt wirklich eine gelungene Spitalsreform hinter uns haben. Warum ist diese Spitalsreform gelungen? Ich möchte das nur kurz erwähnen, weil wir alle Betroffenen eingebunden haben, weil wir auf Grundlage von Expertenberichten mit denen verhandelt haben und gemeinsam geschaut haben, wie kann es ausschauen, dass die Qualität in den Krankenhäusern und die ökonomische Situation zusammenpassen. Die ökonomische Situation, die gerade in den letzten Jahren immer wieder von den Gemeinden beklagt wird, da es hier zu einer Kostensteigerung, zu einer explodierenden Kostensteigerung kommt und es wird auch weiter zu einer Kostensteigerung kommen. Wir können nur die Entwicklung abdämpfen und sie nicht so rasant, wie eben vorgegeben oder wie es dem Standard entspricht, hinzugeben. Ich höre Ihre Zwischenbemerkungen, liebe Frau Landesrätin Dr. Stöger. Ich werde sie zur Kenntnis nehmen. Ich bin daher froh, dass es in Oberösterreich gelungen ist, mit allen Parteien erstmalig, im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, eine Spitalsreform zusammen zu bringen, die wirklich für die Menschen die Qualität der gesundheitlichen Leistung garantiert und auch die Finanzierbarkeit garantiert, damit diese Leistungen wirklich nachhaltig für alle erhalten bleiben. Hier hat sich gezeigt, dass Qualifizierung, dass Qualitätssicherung und Finanzierbarkeit kein Widerspruch sind. Also Qualität und Ökonomie können sehr wohl zusammenpassen. Wie können aber die Patientinnen und Patienten von der Qualität profitieren, wie können sie erkennen, dass die Qualität wirklich passt? Qualität glaube ich, ist für alle spürbar. Gleich nach dem Krankenhaus, wie ist das Personal? Freundlich, ist es kompetent, ist das Personal wirklich hier eine gute Ansprechperson? Wie ist die Sauberkeit in den Räumen? Das können sie auch beurteilen und einen wesentlichen Beitrag, und das habe ich in meiner Ausschussrunde schon zum Gelächter für die SPÖ ausgeführt, das was sie wirklich auch sofort beurteilen können, ist die Qualität, der Geschmack des Essens. (Unverständlicher Zwischenruf) Auch die Ökonomie ist für die Patientinnen und für die Patienten nur dann spürbar, wenn sie für die Leistungen, die sie zahlen, auch was bekommen dafür. Wenn sie was bekommen dafür, das sie anfassen können, das sie essen können zum Beispiel. Also hier etwas zu zahlen für die Verpflegung. Für die Verpflegung der Verpflegungskostenanteil beträgt 7,82 Euro für drei Hauptmahlzeiten und zwei Zwischenmahlzeiten. Dieser Verpflegungskostenbeitrag verringert ganz klar den Abgang in den Krankenhäusern, sowohl in den Landeskrankenhäusern als auch in den Ordenskrankenhäusern. Ich brauche Ihnen nicht über die Klagen der Krankenhäuser erzählen, vor allem der Ordenskrankenhäuser, wie sie zu kämpfen haben mit dem Anteil an Selbstkosten, die die Orden zahlen müssen für die Abgangsdeckung. Also diese 7,82 werden dezidiert für Essen ausgegeben und kommen auch dem Krankenhaus gleich zugute und natürlich in weiterem Umweg auch dem Land und den Gemeinden. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich schau jetzt einmal an, was heißt das zum Beispiel, 7,82 für drei Mahlzeiten und zwei Zwischenmahlzeiten. In Linz, in der Stadt Linz, können Menschen Essen auf Rädern bestellen. Darf ich bitte auch um etwas Ruhe ersuchen wie bei meinem Vorredner? (Zwischenruf Dritte Präsidentin: „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte wirklich, den Geräuschpegel zu senken und der Kollegin Schwarz zuzuhören.“) Was zahlen Menschen in Linz, wenn sie Essen auf Rädern bestellen? Ich glaube, es werden auch meist nur Menschen Essen auf Rädern bestellen, die alt und gebrechlich sind, sechs Euro pro Portion. Es ist mir nicht bekannt geworden auf Nachfragen, wie die soziale Staffelung ausschaut. Sechs Euro. Sie können dann um einen Zuschuss ansuchen. Alte Menschen können dann auf das Magistrat gehen und können um einen Zuschuss ansuchen. Das heißt, die Menschen, die bereit sind, diesen Weg auf sich zu nehmen, können sechs Euro pro Portion noch einen Zuschuss erreichen. Das ist das, was man für einen Mahlzeit am Tag, die ins Haus gestellt wird, bekommt. Im Krankenhaus bekommen sie mehr. Diese sechs Euro zahlen alle Menschen und im Krankenhaus zahlen sie, wie schon angesprochen, nur die selbst versicherten Patienten. Selbstverständlich sind die Regelungen, die schon bisher bestanden haben, teilweise Bundesregelungen, teilweise natürlich auch zusätzlich von den einzelnen Bundesländern gegeben. Die sind nach wie vor da. Es sind alle Mitversicherten ausgenommen. Es sind die Menschen ausgenommen, die Rezeptgebühren befreit sind. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen er schon eingeführt wurde dieser Krankenkostenbeitrag, ist in Oberösterreich noch eine weitere Staffelung eingeführt worden, nämlich wirklich eine Absenkung der Tage, die zu zahlen sind. Und die kommen nicht nur den neuen PatientInnen zugute, sondern die kommen allen zugute, die länger als 25 Tage im Krankenhaus bleiben müssen. Dass dieser Anteil nicht sehr hoch ist, wissen wir auch alle, da ist Gott sei Dank unser gutes Gesundheitssystem und auch unsere gute Remobilisation verantwortlich, dass hier die Menschen immer kürzer in den Krankenhäusern sein müssen und so halt wirklich hier noch profitieren und 25 Tage maximal im Jahr. Und das ist nicht Kalenderjahr, das ist im Jahr angerechnet vom ersten Tag im Krankenhaus, 350 Tage nachher. Wenn das übers Jahr geht, wird das übers Jahr gerechnet. Also es sind bei 365 Tagen maximal 25 Tage. Die angesprochene Reform gewährleistet, dass die Aufenthaltsdauer immer weniger wird, dass die Menschen nur dann im Krankenhaus bleiben müssen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und dafür müssen sie eben diesen Verpflegungskostenbeitrag zahlen. Und nun zu den angesprochenen neuen Leistungsfeldern, die im Ausschuss angesprochen wurden. Ich hab mich auch hier erkundigt. Wenn man die Akutgeriatrie, so wie es jetzt sehr oft gesehen wird, als Akutnachsorge für multimorbide Menschen, die stationär waren und dann nachher auf eine andere Station, in die Akutgeriatrie kommen und hier mit einem erhöhten Pflegeaufwand, aber immer noch mit medizinischer Leistung gepflegt werden, ist der Großteil dieser Menschen ausgenommen. Weil es gerade diese Menschen sind, die multimorbid sind, die die Rezeptgebührenbefreiung haben und die sind dann auch in diesem neuen Leistungsspektrum. Wenn man sich natürlich dann eine Evalution, und ich hoffe, das wird in unserem Gesundheitssystem wirklich durchgeführt in Oberösterreich, dass man sich genau anschaut, welche Menschen sind denn betroffen? Wir können ja diese Staffelungen uns noch genauer anschauen. Trifft das wirklich die Menschen oder kommen da noch welche Menschen dazu? Mein Vorredner, Kollege Pilsner, hat das ja schon angesprochen. Er hat sich erkundigt im Krankenhaus, wie schwierig es ist für die Verwaltung, von gewissen Personen die Gelder einzutreiben. Ich habe mich auch erkundigt im Krankenhaus Rohrbach. (Unverständlicher Zwischenruf) Es ist kein Problem, was Realität, was Menschen gerne bereit sind zu zahlen. Eines habe ich auch gemacht und da wurde mir bestätigt vom Krankenhaus, dass sie die Menschen, die wirklich Probleme haben und es gibt immer wieder Einzelfälle, das können wirklich nur die im Krankenhaus sehr gut beurteilen, dass sie diese Menschen darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, noch anzusuchen, für Unterstützung in besonderen Lebenslagen ein zusätzliches Ansuchen und hier die Krankenhäuser auch darauf ein bisschen zu informieren und zu sagen: Bitte schön, sagt ihnen das. Füllt ihnen vielleicht auch diese Anträge aus. Sie sind relativ leicht auszufüllen. Vielleicht können sie auch hier unterstützend wirken. Und genau diesen Menschen und die Krankenhäuser wissen, welche Menschen da betroffen sind, hier noch eine zusätzliche Chance zu geben, Unterstützung zu bekommen. Abschließend, es tut mir zwar weh, abschließend mit einem Beitrag aus einer Presseaussendung der SP zu reagieren, möchte es aber trotzdem kurz vorlesen, der SP-Abgeordnete in Wien: Der Wiener Spitalskostenbeitrag, der mit zehn Euro festgesetzt wurde ohne zusätzliche soziale Staffelung, ist sicher nicht für eine künstliche Aufregung geeignet. Er ist eine sozial gerechte Anpassung mit vielen Ausnahmen für chronisch Kranke und sozial Schwache. Ich bin hier in Oberösterreich. Und wir in Oberösterreich können wirklich sagen, wir haben eine zusätzliche Staffelung eingeführt und wir haben ein Spitalswesen so hinbekommen oder wir werden es so hinbekommen, dass wirklich die Qualität und die Finanzierbarkeit österreichweit ein Vorbild sein wird und hier weiter die Qualität für die Menschen aufführen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, ersuche ich noch einmal, etwas mehr Ruhe walten zu lassen und darf nun Frau Kollegin Dr. Röper-Kelmayr das Wort erteilen. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Ich bin dem Kollegen Aichinger sehr dankbar, dass du mir das Wort Solidarität hingeworfen hast. Solidarität ist definiert als Zusammengehörigkeitsgefühl von Gruppen und von Individuen, Solidarität äußert sich als gegenseitige Unterstützung und Hilfesetzung und ist somit eine der Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens. Das institutionalisierte Solidaritätsprinzip kommt in bestimmten Formen der Versicherung zum Ausdruck in den vier klassischen Risikobereichen von Arbeit: Unfall, Altersversorgung, Arbeitslosigkeit und Krankheit. Wir sind in Oberösterreich stolz auf unser Gesundheitssystem. Wir sind froh, dass wir jederzeit bestmöglich und schnellstmöglich versorgt werden. Wir schätzen, dass der Zugang für alle gleich ist. Wir schätzen, dass wir alle unseren Beitrag leisten und wissen eigentlich gar nicht, was wir für einen Vorteil haben, dass wir alle bisher einen gleichen Beitrag leisten konnten. Es kann also nicht sein, dass dem Patienten neben seinem Leid auch noch eine zusätzliche finanzielle Mehrbelastung entstehen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Solidaritätsprinzip im Gesundheitswesen bedeutet, dass die gesamte Bevölkerung, ob reich oder arm, eine einheitliche und für alle im gleichen Maß zugängliche Gesundheitsversorgung haben muss. Eine Zusatzbelastung durch Anhebung von sieben Euro auf zehn Euro trifft in erster Linie Pensionistinnen, Pensionisten, chronisch Kranke und alte Patienten, also sozial schwache Menschen. Es widerspricht klar und wie auch eingangs erklärt, und wenn man da zuhört, dann kann man es auch nachvollziehen, dem Solidaritätsprinzip. Diese Form der Spitals- und Gesundheitsfinanzierung kann von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in keiner Weise mitgetragen werden. Die oberösterreichischen sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten sprechen sich gegen eine im Ermessen des Landes gelegene Erhöhung des derzeitigen Kostenbeitrages für die Anstaltspflege aus. Ja man könnte sagen, wenn ich mich in die Befürworter dieser Erhöhung hineinversetze, nämlich 23 % Erhöhung, das ist doch eine sehr stattliche Erhöhung, dann würde ich sagen, es wird ja nicht nur erhöht, es wird ja auch eigentlich reduziert. Das klingt zwar gut, ist aber nicht, denn es werden Tage reduziert, die nicht den Löwenanteil an Kosten beibringen. Nur 5.000 der 1,3 Millionen Belegstage und das ist wirklich nicht viel und das sind die Tage 26 und 28. Das heißt, es wird ein marginaler Satz reduziert, einfach nur um des Wortes Reduzierung wegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. Mai 2005 gab es Einstimmigkeit beim Beschluss der oberösterreichischen Spitalsreform. Aber der Finanzausgleich. Wenn da nicht die vereinbarte Ermächtigung der Länder wäre, den Spitalskostenbeitrag auf zehn Euro anzuheben. Und was passiert? Prompt wird die Gelegenheit genutzt. Am 2. Juni 2005 im Sozialausschuss des Landes Oberösterreich. Die Erhöhung auf zehn Euro scheint mir drängt sich da abschließend förmlich ein Zitat auf, dass dieses Vorgehen sowohl zeitlich als auch in Anbetracht der Zukunft sehr gut beschreibt. Es ist von Samuel Beckett aus "Warten auf Godot". Und da hört man "es wird alles gut - es sei denn, es geschieht das Vorhersehbare". (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Brunmair das Wort. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es wichtig ist oder dass wir uns besinnen sollten darauf, dass wir bei diesem Thema Spitalskostenbeitrag wieder zurückkommen auf eine Grundsatzdiskussion, auf eine sachliche Diskussion, anstelle all zu populistisch zu agieren. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schenner) Ich sage das ganz bewusst, meine Damen und Herren, denn liebe Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, wir sind auf eurer Linie, nur muss man es richtig diskutieren und muss die Sache sachlich behandeln, das würde ich einmal gleich vorwegstellen. (Unverständliche Zwischenrufe) Was haben wir auf Bundesebene getan, damit wir überhaupt heute in dieser Situation sind? Wir haben mit unserem Koalitionspartner lange, zäh und unerbittlich verhandelt als der kleinere Partner, um Folgendes zu erreichen: Dass nicht obligatorisch die Spitalskostenbeiträge anzuheben sind oder angehoben werden, dass die Länder zumindest die Chance haben, zu entscheiden, wie sie mit dem Geld der Patienten und mit den Kosten im Gesundheitswesen umgehen. Und wir haben dort bei diesen Verhandlungen, wo es um ein Paket von 300 Millionen Euro gegangen ist, auch verhindert, dass die Rezeptgebühren unsolidarisch angehoben werden. Denn, beides zusammen - und das muss man auch einmal sehen - es ist nicht nur der Spitalskostenbeitrag, es sind die Rezeptgebühren, es sind viele andere Dinge, die alte, chronisch kranke Menschen treffen. Und das summiert sich, und das ist der soziale Aspekt bei dieser Diskussion heute. Die Gesamtkosten für alte, kranke, hilflose, pflegebedürftige Menschen, und um die geht es. Und daher solidarische Gesundheitspolitik, meine Damen und Herren, bedeutet sich als gesundheitspolitisch Verantwortlicher sich zusammenzureißen und das System weiter konsequent zu reformieren, so wie wir jetzt im letzten halben Jahr es gekonnt haben und zustande gebracht haben, ein Maßnahmenpaket mit einer Summe von 75 Millionen Euro pro Jahr in Zukunft Kosten zu dämpfen. Und der Rechnungshof hat uns gezeigt, dass es in diese Richtung weitergehen kann und dass noch ein großes Kostendämpfungspotenzial zur Verfügung steht. Daher ist es umso unverständlicher, dass jetzt und mit Justament-Standpunkt diese Beitragserhöhung durchgezogen wird von der ÖVP mit Hilfe oder mit Unterstützung der Grünen. Weil es unnötig ist, absolut unnötig, in dieser Situation mit einem abgeschlossenen Reformpaket zur Kostendämpfung mit weiteren Möglichkeiten zur Kostendämpfung hier plötzlich den Patienten, und zwar jene, die es am meisten trifft, die am meisten betroffen sind von ihrem Leiden, diese zur Kasse zu bitten. Und weil die Summe, die dabei herausschaut, so klein ist - im Vergleich nämlich ein bis zwei Millionen Euro - im Vergleich zum großen Einsparpotenzial, das wir zur Verfügung hätten. Es ist einfach unverständlich, dass das jetzt justament passieren muss. Und ich bin sehr froh, dass die Sozialdemokraten hier mitgehen, weil wir waren von Anfang an der Meinung, dass wir hier absolut nicht mitgehen und dass das nicht unsere Linie ist. Und bei den Verhandlungen - ich erinnere mich noch ganz genau - war ich nicht so sicher, ob die SPÖ hier mitgeht und dem Druck der ÖVP standhält. Umso mehr wundert mich, dass die Grünen hier nichts sagen, "Nein, da stehen wir nicht zur Verfügung". Ich hätte mir erwartet, dass die Grün-Fraktion auf die ÖVP so einwirkt wie wir auf Bundesebene auf die ÖVP eingewirkt haben, dass das nicht kommt. Das wäre der richtige Weg. Wir werden dieser Beitragserhöhung auf jeden Fall weiterhin nicht die Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ing. Öller. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren des hohen Hauses! Die kürzlich am 30. Mai beschlossene Spitalsreform ist auch im Innviertel sehr positiv aufgenommen worden. Das deshalb, weil das in Frage stehende Angebot an Gesundheitsversorgung in dieser Region abgesichert werden konnte, das quantitative und auch das notwendige Angebot an qualitativem Standard für diese Region derzeit in ausreichendem Maße gesichert worden ist. Die Bevölkerung war zuerst verunsichert und ist nun erleichtert, dass dieses Reformergebnis zustande gekommen ist. Das Vertrauen in die Sicherheit, in die Zukunft der Gesundheitsversorgung ist eigentlich wieder hergestellt. Nun wird aber diese positive Grundstimmung wieder erschüttert. Die Bevölkerung ist wieder verunsichert und ist nicht zufrieden damit, wenn sie nun wieder mit neuen Belastungen konfrontiert wird. Und diese Erhöhung des Spitalskostenbeitrages ist zweifellos eine Belastung für viele Menschen. Wie Karl Frais schon gesagt hat, ist für uns da herinnen vielleicht so eine Erhöhung kein Problem. Das kann man zur Kenntnis nehmen, weil das ja kein wirkliches finanzielles Problem für ihn, für Sie ist. Und solche Personen wird es natürlich in der Bevölkerung eine ganze Menge geben. Aber, es gibt auch viele Beispiele, sind ja heute auch schon angeführt worden, wo im Falle einer spitalsnotwendigen Erkrankung oder einer Verletzung, die ja an sich schon eine schwere Belastung ist in vielerlei Hinsicht - in sozialer Hinsicht, in psychischer, in arbeitsmäßiger, in familiärer Hinsicht - wenn jetzt dieser finanziell schlechter gestellten Personengruppe eine zusätzliche finanzielle Belastung aufgebürdet wird. Und meine Damen und Herren, wir herinnen können uns vielleicht nicht vorstellen - zehn Euro im Jahr oder vielleicht zwanzig Euro im Jahr, das kann doch wirklich nicht so als eine besondere Belastung empfunden werden. Ich glaube, wenn wir diese Denkweise pflegen, dann ist das eine falsche Denkweise, weil eben diese zusätzliche Belastung, die sich ja durch die anderen zusätzlichen finanziellen Bürden in vielerlei Hinsicht summieren und den finanziellen Spielraum von Menschen, von Familien wieder einengen. Ich glaube auch nicht, dass das eintritt, was vielleicht auch bezweckt werden möchte, dass nämlich dadurch die Menschen das Spitalsangebot nicht mehr so häufig nützen werden und mehr den extramuralen Bereich in Anspruch nehmen werden, dass das eintreten wird, und finanzielle Belastungen sollten ja grundsätzlich kein Steuerungsinstrument in dieser Hinsicht sein. Ich möchte auch noch einen Aspekt einbringen, der glaube ich in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen ist. Wenn jetzt nämlich das Land, das ja nach eigener Darstellung finanziell und wirtschaftlich so gut dasteht, die Methoden der gegenwärtigen Bundesregierung übernimmt. Nämlich die Belastungen, die zum Beispiel vom Kollegen Brunmair vorhin auch angesprochen wurden - Gebührenerhöhungen, Beitragserhöhungen usw. vorzunehmen, dann ist das nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv. Ich habe als Bürgermeister häufig auch mit Menschen Kontakt, mit wirtschaftlich Kleinen, wenn man so sagen kann, mit Kaufleuten, mit Gewerbetreibenden, mit Gastronomen. Und alle jammern sie, dass die Leute zuwenig einkaufen, dass sie zuwenig Geld ausgeben für Dinge, in die sie früher noch investiert haben, dass sie zuwenig konsumieren. Und sie sehen hier ein großes Nachfrageproblem. Ich sage dann immer drauf, nicht scherzhaft, sondern wirklich ernst: Ja, dann müsst ihr die SPÖ wählen, dann haben die Leute wieder mehr Geld im Tascherl, und dann geht es euch auch wieder besser. (Unverständliche Zwischenrufe) Na ja, es wird mir da nicht extrem dagegen geredet, nicht! (Beifall) Es ist ja auch kein Wunder bei all diesen Belastungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren, die eben von der gegenwärtigen Bundesregierung gesetzt werden und die auch richtigerweise von den Grünen immer stark kritisiert werden, ja! Nur, auf Landesebene scheint das Rad anders zu laufen. Und es ist kein Wunder, dass die Menschen verunsichert sind, dass sie weniger Geld für Privatkonsum ausgeben, weil sie ja auch weniger Geld dafür zur Verfügung haben. Und das Land Oberösterreich soll sich diesem bundespolitischen Trend nicht anschließen. Die Erhöhung des Spitalskostenbeitrags ist ein Beispiel, ein schlechtes Beispiel. Es folgt diesem schlechten bundespolitischen Trend und ist aufgrund all dieser schon genannten Argumente eine falsche Entscheidung. Und wenn wir hier eine Gegenposition einnehmen, dann lassen wir uns dafür ganz gern strukturkonservative Populisten nennen. Danke sehr. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wieder einmal fassen ÖVP und die Grünen einen Beschluss heute, wodurch die Armen noch ein bisschen ärmer werden. Ganz besonders trifft es diesmal die Ärmsten der Armen, die Kranken. Der Verpflegungskostenbeitrag wird von 8,13 Euro auf zehn Euro erhöht. Das heißt, jeder der oder die krank ist pro Tag, zahlt zehn Euro pro Tag unabhängig vom Einkommen. Das heißt also, je weniger jemand verdient, desto teurer wird es in Relation. Wenn jemand, nennen wir ihn "Richie", 3.000 Euro im Monat verdient, bezahlt er zehn Prozent seines täglichen Gehalts als Verpflegungskostenbeitrag. Der Kranke im Nachbarbett, der heißt Armin, der verdient 750 Euro im Monat. Das entspricht ungefähr diesen 10.000 Schilling Mindestlohn, die immer noch gefordert werden und noch immer nicht erfüllt sind, der bezahlt auch diese zehn Euro. Bei ihm sind es aber vierzig Prozent seines täglichen Gehalts. Das heißt, Armin zahlt in Relation viermal soviel wie Richie, obwohl er nur ein Viertel vom Richie verdient. Ist das gerecht? Sicher nicht! Aber, die Ungerechtigkeit geht weiter. Weil Armin ärmer ist, hat er auch schlechtere Lebensbedingungen. Sie sind nicht so rosig und er ist weit öfter von Krankheit betroffen. Bei der 5. Armutskonferenz konnten wir hören, wie chronische Krankheit mit dem Haushaltseinkommen korreliert. Ich habe zwar jetzt nur die Daten von Wien. Diese sind aber meines Wissens nicht so unterschiedlich zu Oberösterreich. Personen mit mindestens einer chronischen Krankheit ab 45 Jahren sind in Haushalten wie folgt anzutreffen: Mit einem Haushaltseinkommen bis zu 10.000 Schilling - ich habe es noch in Schilling - sind 44,5 Prozent der Männer chronisch krank, Frauen zu 58,5 Prozent. Bei 10.000 bis 18.000 Schilling - 54,5 Prozent Männer und 44,3 Prozent der Frauen. Bei 18.000 bis 26.000 Schilling - 43,7 Prozent Männer und 38,6 Prozent der Frauen. Und über 26.000 Schilling - geht es herunter auf 38 Prozent Männer bzw. 31,9 Prozent Frauen. Natürlich, man muss nicht immer, wenn man chronisch krank ist sofort ins Spital. Und Richie und die Ricarda haben auch ihre Krankheit ganz gut im Griff, sie sind ja laufend in Behandlung. Armin und Arminia haben keine so gute Behandlung, weil sie haben ja immer gehört, man muss sparen, und sie merken es auch, sie haben immer weniger Geld zur Verfügung. Alles wird teurer, daher sparen sie auch. Und wo sparen sie? Sie sparen bei den Rezeptgebühren und bei den Ambulanzgebühren, damit sie sich dann die Krankenhausfahrten wieder leisten können, wenn sie ins Spital kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ins Spital kommen, ist für den Armin aufgrund der vorhergehenden Statistik um zwanzig Prozent höher, und Arminia hat ein um fünfzehn Prozent höheres Risiko. Wenn das keine Strafsteuer ist, was ist es dann? Es ist eine Strafsteuer, die die Kranken trifft. Die besonders auch wieder die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen trifft, weil wir auch da wieder eine gestörte Beitragsparität haben. Es tut mir leid, dass der Herr Abgeordnete Aichinger nicht da ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Oh, ja!") Ja, die Arbeitnehmer zahlen in Österreich eine Milliarde an Selbstbehalt, also insgesamt ein Drittel der Gesundheitskosten, obwohl sie die volle Sozialversicherung bezahlen. Nur, das zu Ihrem Einwand der Solidarität und zu Ihrem Einwand der Angstmache: Ich frage schon, Sie haben angekündigt, die SPÖ hätte einen Stil, dass es dazu kommen sollte, dass man sich irgendwann einmal die Gesundheit überhaupt nicht mehr leisten kann - ich habe es nicht wortwörtlich mitgeschrieben, aber Tatsache ist, dass die Gesundheitsausgaben 7,3 Prozent bis 11,6 Prozent des BIP ausmachen. Bis 2001 waren es 7,3 Prozent, der OSZE-Durchschnitt ist 8,6 Prozent und in Staaten mit privatwirtschaftlichen Gesundheitssystemen, da ist die Differenz noch ganz anders. Ich glaube, nicht einmal von diesem Blickwinkel kann man davon reden, dass man es sich nicht leisten könnte. Außerdem gibt es sehr wohl auch Maßnahmen, die die SPÖ auch fordert. Man kann steuerpolitische Maßnahmen treffen, sozialversicherungspolitische Maßnahmen. Und ich erinnere auch an die Wertschöpfungsabgabe, die meines Erachtens auch eine sehr treffliche Maßnahme ist. Um jetzt da weiter zu reden, ich habe gesagt, die Arbeitnehmer bezahlen die volle Sozialversicherung. Bezahlung ist bei der Bevölkerung in vielen Bereichen angesagt, da schließt sich wieder der Kreis. Armin konnte sich nämlich die Studiengebühren nicht leisten, die konnte er nicht bezahlen, und er ist nicht so gebildet wie der Richie. Jetzt kann natürlich der Richie fragen, was hat das mit dem Verpflegungskostenbeitrag zu tun? Es hat sehr viel damit zu tun. Denn, die wichtigsten Gesundheitsdeterminanten sind die Infrastrukturfaktoren. Hohe Bildung ist ein Faktor, der eben mit guter Gesundheit verbunden ist. Da sich Armin die Bildung nicht leisten konnte, hat er dafür die Chance öfter krank zu sein und die Krankensteuer ist fällig. Bezahlen heißt's „Bezahlen, Bezahlen“. „Bezahlen“ ist das Zauberwort der ÖVP und anscheinend hat die ÖVP auch die Grünen verzaubert. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum die Grünen laufend ihre Grundsätze verraten und sich, wie es mir scheint, von der Sozialkompetenz verabschieden. Auch die urgrünen Themen sind vertrocknet und schauen sehr schwarz aus im Moment. Kollegin Schwarz durfte ja argumentieren, dass der Verpflegungskostenbeitrag angehoben werden muss, weil die Leute Wert auf gutes Essen legen. Ich glaube nicht, dass mit der Erhöhung des Beitrags das Essen geändert wird. Aber, gesunde Lebensmittel das war einmal ein Urthema. Natur - Umwelt, ein Kernthema der Grünen. Jetzt wird dieser Grundsatz insofern verkauft, dass die Leute zehn Euro für das Essen täglich bezahlen sollen. Wir wollen gutes, qualitativ hochwertiges Essen, aber für alle Kranken. Jetzt muss ich aber relativieren, ich wünschte jeder könnte essen. Armin geht es mittlerweile schon ziemlich schlecht, der kann nämlich gar nichts mehr essen, er bezahlt aber trotzdem den Verpflegungskostenbeitrag. Da noch vom Essen, vom guten Essen zu schwärmen, halte ich zumindest für unpassend, um nicht zu sagen geschmacklos. Arminia, die könnte zwar das Essen genießen, die kann aber jedes Mal nach zwei Stunden wieder nach Hause und kann daher das Essen nicht konsumieren. Die Rechnung dafür dürfen sie alle zahlen, die Armins bei uns zahlen immer ein bisschen mehr und ein bisschen öfter als die Richies. Wir lehnen diese unsozialen Maßnahmen ab. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mühlböck. Abg. Mühlböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am Rande sei bemerkt, dass Richie, Armin und wie sie immer geheißen haben, zur Zeit wieder im Spital sind, weil sie eben gelesen haben, was heute hier beschlossen werden soll, da hat es sie umgehauen. Doch zum Ernst zurück, in der Beilage 556/2005 eben auch zum Krankenanstaltengesetz habe ich zwei Sätze herausgegriffen, wo ich denke, die passen heute ganz, ganz genau. Einer heißt unter V., dieses Landesgesetz hat keine unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedensten Gruppen der Gesellschaft, das ist richtig so, denn es hat auf alle gesellschaftlichen Gruppen die gleichen Auswirkungen. Die Keule der Belastung trifft alle, ob du wenig in der Brieftasche, am Konto hast oder ob du dir diesen Spitalskostenbeitrag vielleicht doch etwas leichter leisten könntest. Da wird keine Rücksicht genommen, ob man, um hier wirklich ganz, ganz ehrlich zu argumentieren, bei den Mindestbeziehern bei diesen 800 Euro, die wir angesprochen haben, ich betone ausdrücklich, dass es viele gibt, die ausgenommen sind, aber es gibt viel, viel mehr, die nicht mehr haben als 800 Euro Pension. Es gibt sehr, sehr viele, die Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher sind, die mit sehr, sehr wenig auskommen müssen, genau das ist die Masse, die hier betroffen ist, die hier von dieser Keule getroffen wird. Ein zweiter Satz heißt in dieser Vorlage, Verpflichtung zur Erstellung von Spitalskatastrohenplänen. Es steht aber nirgendwo ein Schutzplan, um die sozial Schwächeren vor solchen Angriffen in deren Taschen zu schützen, die beginnen eben diese Taschen, wo wenig zum Ausgeben beinhaltet ist, das möchte ich wiederholen, die beginnen eben so bei dieser Grenze um die 800 Euro, ich wiederhole, hier gibt es sehr, sehr viele. Die Löhne, die Gehälter, die Pensionen wurden in den letzten Jahren so höchstens ein, wenn es gut geht, zwei Prozent erhöht. Die Patientinnen und Patienten in unserem Lande, denen holt man jetzt gleich um 23 Prozent mehr aus der Brieftasche für ihren Spitalsaufenthalt. Wir haben viele Beispiele gehört, jetzt spreche ich einmal als Obmann eines Sportvereines in diesem Lande zu diesem Thema Spitalskostenbeitrag. Wir animieren die Menschen, sich sportlich zu betätigen, auch mit dem wichtigen Aspekt der Gesundheitsvorsorge, bessere körperliche Konstellation soll gegeben sein, Vorbeugung von Zivilisationskrankheiten, ob Spitzen- oder Breitensport, dort und da gibt es einfach Verletzte und viele Unfälle, ich glaube, beste Beispiele für diese Breitensportunfälle sind Schifahren oder der Fußball. Für das, dass sich eben Menschen jeden Alters sportlich betätigen und Freude haben, um Gesundheitsvorsorge zu treffen, werden diese Personen eben auch wieder, ob jung oder alt, bei einem Ausrutscher, bei einem Sportunfall, vor dem eben keiner gefeit ist, für ihre Bemühungen, wenn sie in ein Spital müssen, mit einem Spitalskostenbeitrag in Oberösterreich bestraft. Ich glaube, wir alle hier in diesem Hause sind ermächtigt worden, den Menschen im Lande die Chance zu geben, einen Tag Verpflegung, zwar indexgesichert im Krankenhaus, um bisher 8,13 Euro zu erhalten, bei uns in Oberösterreich geht man aber von ÖVP und Grünen aus, soll in Zukunft der Tag ganze zehn Euro kosten. Muss denn das sein? Ich denke, es wurde heute schon mehrmals betont, unser Land ist in vielen Bereichen ein Vorzeigeland, gerade was den Sozialbereich anbelangt, was den Gesundheitsbereich anbelangt, daher fordert die SPÖ in einem schuldenfreien Oberösterreich, auf das wir alle stolz sind, die ÖVP und die Grünen auf, von derartigen Erhöhungen von Selbstbehalten im Gesundheitssystem noch Abstand zu nehmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Der vorläufig letzte Redner ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich eigentlich angeregt durch den Kollegen Aichinger zu Wort gemeldet. Ich habe mir gedacht, nachdem er gesagt hat, für den Blutdruck wäre es schlecht, aber ich habe bis jetzt an das noch gar nicht gedacht, ich bin natürlich auch kein Arzt, dass man das positiv sehen soll. Ich möchte mich eigentlich bei zwei Rednern bedanken, nicht mehr als nur bei zwei Rednern Danke sagen. Die erste Rednerin ist die Kollegin Schwarz, ich möchte mich recht herzlich bei ihr bedanken, dass sie einen sozialdemokratischen Abgeordneten zitiert hat, sie hätte auch etliche ihrer eigenen grünen Abgeordneten zitieren können, wie sie ausführen, warum sie gegen die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages sind. Ich bedanke mich beim Kollegen Aichinger, weil er, glaube ich, den Unterschied zwischen sozialistischer, sozialistischer hast du ja gesagt, und ÖVP-Vorstellung von Solidarität klar gemacht hat. Sozialistische Solidarität ist, wenn jeder Versicherte, ob gesund oder krank, abhängig von seinem Einkommen einen Beitrag in die Krankenversicherung leistet. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) ÖVP- und Grün-Vorstellung von Solidarität ist, wenn die Kranken zahlen, und zwar der, der 900 Euro verdient dasselbe, wie der, der 9.000 Euro verdient. Die Schlüsse daraus, glaube ich, kann jeder selber ziehen. (Beifall) Erste Präsidentin: Bitte Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück zu einer sachlichen Betrachtung, wir haben genug Analysen über das Patientengut, über die Menschen, die in den Spitälern liegen, hier möchte ich alles zurückweisen, was diesbezüglich falsch gesagt wurde. Wir haben die Langlieger analysiert, das sind die Menschen, die eine überdurchschnittlich lange Aufenthaltsdauer haben, das sind generell Menschen über 65, und es sind generell chronisch kranke Menschen. Es ist nicht so, dass alle von den Gebühren befreit werden, hier muss ich das zurückweisen, es gibt sehr viele, die knapp an der Grenze liegen, die trotzdem mit allen Medikamenten belastet sind, die ihre Krankheit als finanzielle Belastung empfinden. Ich würde Ihnen wünschen, dass Sie die Briefe, die jetzt bei mir eingehen, einmal wirklich sehr engagiert und sehr genau durchstudieren, hier gibt es eine Menge Menschen, die nicht in diese Regelungen fallen. Was mir vom medizinischen Sachverstand her weh tut, ist, dass wir gerade im Begriff sind, den akuten Bereich zu entlasten durch längere Angebote in den Spitälern, einerseits durch die Akutgeriatrieen und Remobilisationsabteilungen, andererseits durch die Nachsorgeabteilungen, die eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer, das wissen wir, von 14 bis 21 Tagen haben. Das sind chronische Kranke, ältere Menschen, die das vorwiegend in Anspruch nehmen, die trifft diese Regelung voll. Wenn wir uns anschauen, dass diese Menschen im Schnitt mit 800 Euro pro Monat auskommen müssen, dann können wir nicht mehr von Leuten mit 8.000 Euro Pension reden, außer wir schauen dort hin, wo es möglich ist, nämlich zur Wirtschaft und manchmal auch in die Politik bei besonders hohen Einnahmen. Dass Ihnen dieses Verhältnis, diese Möglichkeit mit 800 Euro überhaupt leben zu müssen, eine Fremde ist, das ist mir verständlich, ich würde aber dringend empfehlen, dass manche zu ihrer persönlichen Bildung einmal versuchen, mit dieser Summe auszukommen. Es gab Politikerinnen und Politiker, die das versucht haben, es war auf jeden Fall für sie charakterlich äußerst positiv bildend. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede, ich lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, dem Antrag zur Beilage 562/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 563/2005. Das ist der Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Resolution an die Landesregierung hinsichtlich der ausgewogenen Besetzung von Gremien. Ich bitte die Frau Präsidentin Weichsler zu berichten. Abg. Präsidentin Weichsler: Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend Resolution an die Landesregierung hinsichtlich der ausgewogenen Besetzung von Gremien. (Liest Motivenbericht der Beilage 563/2005.) Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, den Frauenanteil in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen die Beteiligung des Landes Oberösterreich zumindest 50 Prozent beträgt, sowie in den auf Grundlage von Landesgesetzen eingerichteten Beiräten zu erheben und erstmals umgehend sowie anschließend im Rhythmus von drei Jahren dem Frauenausschuss zu berichten und bei der Besetzung der sogenannten Gremien bei den entsendeten Organisationen darauf hinzuwirken, dass die Nominierung unter dem Gesichtspunkt der Ausgewogenheit der Geschlechter getrennt nach Haupt- und Ersatzfunktion erfolgt. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich für den Bericht. Ich eröffne die Wechselrede und darf Ihnen gleich das Wort erteilen. Abg. Präsidentin Weichsler: Ich bedanke mich, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute, dass wir diesen Antrag verabschieden können, noch dazu, weil ich auch immer wieder festgestellt habe, ein bisschen unter Zugzwang sind wir schon gewesen, nämlich auch dahingehend, dass wir wissen, dass ja die Beiratsbesetzung, die Kulturbeiratsbesetzung ja neu ansteht und die Ausschreibung bereits erfolgt ist. Wenn wir uns an die letzte Landtagsperiode zurückerinnern, da hat es ja nach der Neubesetzung des Kulturausschusses einen ordentlichen Aufschrei der kulturschaffenden Frauen in Oberösterreich gegeben, weil es weniger geworden ist, von der einen Periode zur nächsten. Wir haben jetzt mit diesem Antrag versucht, entsprechend dem Ganzen Einhalt zu gebieten, eigentlich tut es mir leid, dass wir das noch tun müssen, denn ich glaube, Sie können sich auch erinnern, dass wir das in der vorletzten Legislaturperiode bereits verabschiedet haben. Erstens, eine Verfassungsbestimmung, in der wir uns klar zu Gender, das heißt, geschlechtergerechtes Prinzip in Oberösterreich bekennen. Zweitens, darüber hinaus uns klar dazu ausgesprochen haben, dass dort, wo es notwendig ist, die Förderung der Frauen entsprechend vorangetrieben werden muss, dass sich die Frauenförderung und Gendergerechtigkeit nicht ausschließen. Jetzt haben wir dann diesen Fall eben gehabt, dass im Kulturbeirat wieder entsprechend anders nominiert wurde. Ich weiß, es war zum Teil eine schwierige Diskussion, auch im Frauenausschuss, auch weil wir uns alle nicht ganz klar gewesen sind, wie es denn wirklich gehen kann, denn das Nominierungsrecht hat ja nicht der Oberösterreichische Landtag oder die Landesregierung selbst, sondern es wird ausgeschrieben und dementsprechend auch nominiert. Ich denke aber doch, dass uns eines klar und bewusst geworden ist und darauf auch hingedrängt werden kann. Dass erstens, dieser, ich sage es jetzt bewusst der "alte Schmäh", dass man die Ersatzfunktionen mit Frauen besetzt und die Hauptfunktionen mit Männern positioniert und dann sagt, "ist eh alles eitel Wonne", sicherlich nicht mehr zählen kann, sondern dass die geschlechtergerechte Ausgewogenheit auf beiden Funktionen erfolgen muss. Zweitens, dass wir jetzt Grundlagen haben und erarbeiten werden, wie denn die Zusammensetzung ist, und dass wir sehr wohl unser Augenmerk als Frauenausschuss darauf richten und uns da wirklich nicht mehr übergehen lassen, dass, wenn es Veränderungen gibt, auch entsprechend darauf geachtet wird, dass es nicht in der Geschlechterparität wieder sozusagen bergab geht. Das Zweite, was ich hier auch für sehr wichtig halte, gerade was die Beteiligung in den Unternehmen betrifft über 50 Prozent, wenn wir uns unsere Aufsichtsratsbesetzungen und -zusammensetzungen anschauen, da müsste man ja wirklich weinen. Wir haben in der Vergangenheit nichts gelernt, und in der Wirtschaft haben wir noch immer keine Frauen vertreten, denn die Aufsichtsratsbesetzungen, da fehlen sie wirklich, ich glaube auch, dass es jetzt ein guter Teil sein wird, wenn entsprechend darauf hingewiesen wird. Ich wurde beauftragt als Unterausschussvorsitzende eine Frage, wir haben ein Fragerecht aus dem Unterausschuss heraus an das zuständige Landesregierungsmitglied, in diesem Fall an den Herrn Landeshauptmann zu richten, wie er denn entsprechend darauf hindrängen wird, dass diese schon bereits bei den Nominierungen entsprechende Veränderungen oder entsprechende paritätische Nominierungen der einzelnen Nominierungsberechtigten kommt. Ich habe es mittlerweile auch weiter geleitet, wir haben im Unterausschuss noch nicht endgültig diese eine Beilage behandelt, es war für mich doch etwas verwundernswert. Erstens, dass wir dieses Bekenntnis haben zur Gendergerechtigkeit. Zweitens, dass ich bei der Landtagsdirektion darauf drängen habe müssen, dass endlich eine kleine Frage beantwortet wird. Drittens, dass die Fragebeantwortung dermaßen ausgeschaut hat, dass als Beilage der Text der Ausschreibung sozusagen beigelegt wurde. Ich habe mittlerweile schon ein bisschen ein Problem da herinnen, das sage ich auch bewusst dazu, wie man mit ganz klaren verfassungsrechtlichen Ansprüchen, die wir alle gemeinsam beschlossen haben, dann in der Umsetzung wieder umgeht. Ich habe auch insofern ein kleines Problem damit, weil ich ab und zu das Vergnügen habe in dieser Landessportorganisation auch als Ersatzmitglied, weil in der Hauptfunktionen sind lauter Männer dort, aus der Vergangenheit heraus, da wird sich auch etwas ändern müssen, anwesend zu sein. Das ist halt einmal, sie sind mir nicht böse, auch die Kollegen, die sagen, was sie meinen und agieren nicht böse, doch vielfach so, dass dort wirklich eine Männerwelt vorherrscht, wo ich mir ab und zu überlege, ob ich mir das wirklich antun soll, weil ich könnte mir also auch einen anderen Spaß vorstellen. Da gibt es dort einen Menschen, der sitzt bei uns da vor mir, weiß genau, was wir beschlossen haben, im Moment ist er nicht da, an sich würde er dasitzen, wenn er anwesend wäre. Er weiß genau, was wir beschlossen haben, dass wir dieses Genderprinzip von der EU hinunter bis in die kleinste Gemeindestube haben, berichtet dort sehr korrekt über dieses gemeinsame Projekt, was in der Regierung gemacht wurde, nämlich, dass dieses Gender-Budgeting dort einmal angeschaut wird, was Sport, Kultur und Bildung betrifft. Jetzt sind wir im Sportbereich, dass Gender-Budgeting vielleicht noch nicht bei allen Männern oder das Wort, der Begriff des Genderns durchgedrungen ist. Das will ich auch zugeben, aber dann so zu argumentieren und Angst zu erzeugen und das ins Lächerliche zu ziehen, in dem man dann dort sagt, ich war ja dabei, vielleicht bin ich übersehen worden, oder man ist es gewohnt, dort unter Männern zu sein. Mittlerweile weiß ich auch, wie der Slogan oder der Jargon dort abläuft, wenn ihr zukünftig in eurer Fußballmannschaft nicht die Hälfte der Frauen, oder in der einen Hälfte Frauen hinausrennen lässt von 11 und die anderen sind die Männer, dann kriegt ihr kein Geld mehr aus öffentlichen Förderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kontraproduktiv, das brauchen wir nicht, ich sage es ganz bewusst, das brauchen die oberösterreichischen Frauen nicht, dass wir Politik auf dieser Ebene machen, denn das ist wirklich nicht notwendig. Ich weiß schon, dass Gendern nicht etwas ist, was wir von heute auf morgen umsetzen werden, das bedarf viel umdenken, aber dass da etwas beschlossen worden ist, dass dort wirklich kontraproduktiv argumentiert wird, das brauchen wir nicht. Wir werden es als Frauen auch nicht zur Kenntnis nehmen, da weiß ich, da verstehen wir uns quer durch die Fraktionen, auch im Frauenausschuss, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren wird. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit, die ab und zu auch ein bisschen turbulenter gewesen ist, aber das gehört dazu. Wir haben dort intensiv gearbeitet, ich bin auch optimistisch, dass bei der nächsten Sitzung, die also in zwei Wochen sein wird, hier die nächsten Beschlusspunkte entsprechend auch zu Stande bekommen. In dem Sinn danke ich noch einmal, ich denke, wir werden, auch wenn ich weiß, dass Helga Moser nicht ganz einverstanden damit ist, doch vielleicht heute noch diesen Antrag einstimmig verabschieden. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage der paritätischen Besetzung von Gremien stellen sich zwei Fragen: Erstens, wer ist Adressat, und zweitens die Frage Autonomie versus Ausgewogenheit der Geschlechter. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Die Grünen haben schon früh erkannt, dass es notwendig ist, die Krücke der Parität einzuführen, wenn es darum geht, Frauen am öffentlichen Leben gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung zu beteiligen und auch den ihnen zukommenden Anteil an Spitzenpositionen mit Frauen zu besetzen. Im Fall der Besetzung von Vorständen, Beiräten und Aufsichtsräten liegt es an den entsendenden Gruppen, diesen Ansprüchen nachzukommen und Frauen entsprechend zu nominieren. Wie gesagt, bei uns ist das schon seit 15 Jahren so und auch statutarisch festgehalten, dass es eine Männer-Frauen-Parität geben muss. Und zwar nicht ausgewogen, sondern tatsächlich 50 zu 50 wie es auch dem Bevölkerungsanteil annähernd entspricht. Der Oberösterreichische Landtag hat nur die Möglichkeit, entsprechende Empfehlungen abzugeben, sonst gibt es derzeit kein Instrument. Traurig ist, dass es im 21. Jahrhundert immer noch eine Frage ist, wie die bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen den Geschlechtern aufgeteilt ist und wer für die Betreuung der Kinder und alten Menschen zuständig ist und wer in Politik und Wirtschaft das Sagen hat. Dieses Verhältnis spiegelt sich dann natürlich auch in besagten Gremien wieder. Das ist kein Zufall. Das heißt, man muss eigentlich von Grund auf daran gehen, dass es irgendwann einmal selbstverständlich ist, dass Männer und Frauen partnerschaftlich zusammen arbeiten und sich die Reproduktionsarbeit teilen. Die vorliegende Resolution ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Obwohl einer - mir zumindest - schon, angesichts des Schneckentempos, in dem Frauengleichstellung vorangeht, leicht der Geduldsfaden reißen könnte. Aber wir Frauen sind bekanntlich geduldig, deswegen werden wir weiter warten und weiter fordern und uns weiter zu Wort melden. Ich bin gespannt ob sich auch einer der Herren zu dem Thema melden wird. Jedenfalls stimmen wir dieser Resolution zu und hoffen, dass die Dinge besser werden als sie jetzt sind. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Martina Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Präsidentin Weichsler hat es schon angesprochen. Es wurden in den sieben Sitzungen im Frauenunterausschuss, im Unterausschuss, so wird er genannt, Frauen in Männerberufe, heftig diskutiert. Das ist ja etwas Gutes, wenn dabei positive Wirkungen nach Außen gehen. Wir haben viele Resolutionen behandelt. Unter anderen haben wir die Sozialpartner eingeladen, mit dem Schwerpunkt Mädchen in die Technik, Frauen in Männerberufe, und haben viel durchdiskutiert auch bezüglich der Elternbildung, damit Frauen in Männerberufe, Frauen in die Technik gehen. Da war auch ein Argument, da drinnen ist gesprochen worden, aber nach Außen hat es nicht die Wirkung. Ich glaube, es war auch sehr sehr wichtig, dass sich alle, Sozialpartner, AMS und alle die an den Diskussionen teilgenommen haben, wieder dieses Problems bewusst waren und sich wieder vermehrt dafür einsetzen. Sie wissen alle, auf den Universitäten studieren mehr Frauen als Männer. Haben wir aber auch mehr Frauen in Führungspositionen? Ich glaube, wir haben zuwenig Frauen in Führungspositionen und da wird aus allen Fraktionen mir wahrscheinlich Recht gegeben. Wir werden mit dieser Resolution an die Landesregierung dahingehend drängen, dass in Unternehmen, in denen das Land mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, Frauen auch in Aufsichtsräte und Vorstände bestellt werden. Es ist auch dieses Monitoring ja nicht nur eine Festschreibung, es wird der Iststand jetzt erhoben, sondern es wird auch in drei Jahren der Bericht an den Frauenausschuss gegeben. Hier war die Diskussion, na ja, das Papier ist geduldig, das ist nicht mehr als vielleicht ein schlechtes Gewissen. Ich glaube, es wird mehr sein als ein schlechtes Gewissen, es wird nämlich bewusst machen und aufzeigen, wie viel Frauen in verantwortlichen Positionen sind. Ich bin mir dessen, ich bin dessen sicher, dass alle, die in der Landesregierung Verantwortung tragen, in unserem Land auch Frauen die Chance geben. Ich komme aus einer großen Familie. Ich habe vier Schwestern, mit denen ich mich am Wochenende getroffen habe. Und wir haben uns erzählt, was in der nächsten Woche am Programm steht. In verschiedenen Berufen sind wir tätig. Und ich habe berichtet, dass wir heute diese Resolution an die Landesregierung stellen. Und Sie haben gesagt, sehr gut, super, weil, ich habe zwei ältere und zwei jüngere Schwestern, die, die die Berufslaufbahn schon beendet haben genau auch diese gläserne Decke gespürt haben, dass Frauen soweit kommen und dann ist die gläserne Decke erreicht. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Schritt, dass wir hier diese gläserne Decke durchbrechen. Warum Frauen in Aufsichtsräte und in Führungspositionen? Weil ich glaube, dass Frauen am besten Dinge verstehen, mit denen Frauen beschäftigt sind, nämlich Beruf, Kinder, Familie. Am besten verstehen kann man Dinge verstehen, die, "mann" sagen wir immer, ich sage, am besten verstehen kann man Dinge, die „frau“ selbst erlebt hat und die „frau“ selbst bewältigen muss. Und daher wird durch mehr Frauen in Führungspositionen die Situation der Frauen verbessert, weil aus ihrer Lebenssituation sie Erfahrung haben, daher auch der Appell und deswegen an uns Frauen, auch Frauen in Aufsichtsräte, in Beiräte, Frauen sollen auch von Frauen vermehrt vorgeschlagen werden. Das ist die große Bitte, das ist ein wichtiger Teil von Frauensolidarität, damit wir den Frauenanteil in Führungspositionen, in Positionen, die auch besser bezahlt sind, haben und somit die Anliegen der Frauen, glaube ich, besser vertreten werden. Oberösterreich ist in vielen Bereichen Vorzeigeland. Mit dieser Resolution an die Landesregierung gehen wir wieder einen Schritt in ein besseres Oberösterreich. Mein Ziel ist, dass sind jetzt Zahlen, die festgeschrieben werden, in drei Jahren werden sie kontrolliert, dass es mehr als Zahlen sind, dass wir in drei Jahren mit besseren Zahlen das zum Ausdruck bringen, dass wir bessere Taten setzen in den nächsten drei Jahren, damit wir es belegen können, dass Oberösterreich ein frauenfreundliches Land ist. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gleich zu Beginn, ich kann dir leider nicht die Freude machen, heute dem Bericht zuzustimmen, und ich habe es auch im Ausschuss begründet. Viele Dinge, die von meinen Vorrednerinnen gesagt wurden, stimmen natürlich. Sie stimmen insofern, was die gläserne Decke betrifft, sie stimmen insofern, dass Frauen keine Netzwerke haben, und sie stimmen insofern, dass wir, und ich bin ja jetzt auch schon seit 1997 in diesem hohen Haus, in regelmäßigen Abständen, regelmäßig deshalb, eigentlich immer beim Budgetlandtag, wenn es ums Budget für das Frauenressort geht, das Hohelied singen, Frauen in Führungspositionen bringen, Frauen an die Front, Frauen emanzipiert euch. Und dann passiert uns eines, dass wir uns selber nicht bereit erklären zu sagen, wir wollen mehr als eine Resolution, wir wollen mehr als eine Absichtserklärung. Und ich habe es im Ausschuss schon gesagt, und liebe Martina Pühringer, es war mir wirklich ernst damit, und ich habe jetzt wieder mitgedacht bei deinen Ausführungen, wenn ich mir jetzt überlege, wir haben wesentlich mehr Frauen, die Matura machen, wir haben einen hohen Anteil bei den Studenten, also auch beim Hochschulabschluss, und dann sagen wir den Frauen, wenn ihr in irgendwelche Positionen wollt, wir unterstützen euch, aber macht nur. Ich erwarte mir, wenn ich Frauenpolitik wirklich ernst nehme, dass wir im Land für Rahmenbedingungen sorgen, dass es Frauen, die nicht über den Rückhalt, über Bünde oder über Netzwerke verfügen, dass wir die Rahmenbedingungen so schaffen, dass es alleine für sie auch machbar ist, in ein Gremium entsandt zu werden, sich nominieren zu lassen. Jetzt machen wir es. In drei Jahren schauen wir uns die Zahlen an. Dein Wort in Gottes Ohr, dass wir dann sagen, ja wir sind so gut. Ich fürchte eher, wir werden in drei Jahren sagen, vielleicht hat es sich um ein oder zwei Prozent verbessert, aber wieder einen anderen Weg. Ich akzeptiere es auch, ich habe im Ausschuss keine Mehrheit gefunden, ich denke da an wesentlich durchgreifendere Maßnahmen. Und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming, Vizepräsident Dr. Steiner, hat uns dankenswerter Weise Vor- und Nachteile von mehreren Möglichkeiten aufgezeigt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Land Oberösterreich sich so stark für die Frauen einsetzen sollte, dass, wie einer der Vorschläge eben von Präsident Steiner gekommen ist, wir uns dieser Möglichkeit intensiv zugewandt hätten, und zwar der Situation der Doppelnominierungen. Doppelnominierungen insofern, dass entsendende Gremien sowohl einen Mann wie eine Frau nominieren, und dann, je nachdem, wie die Besetzung passiert, wie die Nominierung passiert, auch einmal ein Mann das Ersatzmitglied sein kann. Weil es ist auch von meinen Vorrednerinnen sehr wohl schon aufgezeigt worden, na ja, als Ersatzmitglied, da nominieren wir eh dann das eine oder andere Mal Frauen. Ich denke, qualifizierte Frauen, hochqualifizierte Frauen, die es sowieso nicht immer leicht haben in der Gesellschaft, ihre Berufskarriere aufzubauen, die sollten wir unterstützen. Und wenn wir nicht die Rahmenbedingungen im Land schaffen, bitte wer soll es denn dann tun? Wir haben die Möglichkeit. Ich bin nie eine gewesen, die stark regulative Maßnahmen unterstreicht wie zum Beispiel die seinerzeitige Forderung von einer Ministerin der Sozialdemokraten, die halbe-halbe in der Hausarbeit gesetzlich verankern wollte. Das bitte bleibt den einzelnen Partnern überlassen, wie sie es sich zu Hause regeln. Das ist aber eine ganz andere Frage, wenn es jetzt um die Entsendung in Gremien geht. Und da, denke ich, müssten wir wirklich einmal den Mut haben, und ich bin sehr sicher, wenn wir Frauen den Mut haben, in die Offensive zu gehen, würden uns viele männliche Kollegen in diesem Haus, die die Problematik nämlich kennen, und denen sie sehr wohl bewusst ist, denn wir tun ja so, als ob das ein Thema ist, worüber nur wir Bescheid wüssten, würden uns Frauen unterstützen. Reden wir mit den Männern. Sprechen wir darüber auch in den Klubs. Und ich bin sicher, es gibt eine große Anzahl von männlichen Abgeordnetenmitgliedern in den Klubs, die sagen, ja, probieren wir einmal einen neuen Weg, um nicht immer ein Lippenbekenntnis abzugeben zur Chancengleichheit, zur Chancengerechtigkeit, um dann im Endeffekt zu sagen, und bitte nicht bös sein, jetzt geben wir eine Empfehlung an die Landesregierung. Und was sagt uns die Landesregierung in drei Jahren? Ja wir haben die Empfehlung eh weiter gegeben, aber die entsendenden Organisationen haben es leider nicht umgesetzt. Und dann haben wir den nächsten Frauenausschuss und dann reden wir wieder darüber, was wir denn tun können. Ich habe es im Ausschuss gesagt. Ich war nie eine militante Kämpferin. Ich werde es auch jetzt mit fortgeschrittenem Alter nicht werden. Aber, wenn wir nicht einen Schritt setzen, wenn wir nicht einmal wirklich sagen, das wollen wir, sondern immer nur auf Empfehlungsebene arbeiten werden und bitten und auffordern, Bewusstseinsbildung ist in den letzten Jahren genug passiert, wer es jetzt immer noch nicht verstanden hat, dem muss man mit Maßnahmen kommen. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 563/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 564/2005, es ist dies der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2004 und den Rechnungsabschluss 2004 des O.ö. Landmaschinenfonds. Ich darf Herrn Kollegen Brandmayr um die Berichterstattung bitten. Abg. Brandmayr: Beilage 564/2005, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2004 und den Rechnungsabschluss 2004 des O.ö. Landmaschinenfonds. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 564/2005.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Der Tätigkeitsbericht 2004 und der Rechnungsabschluss 2004 des O.ö. Landmaschinenfonds werden in den aus den Beilagen ersichtlichen Fassungen zur Kenntnis genommen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede und darf gleich Herrn Kollegen Brandmayr das Wort erteilen. Abg. Brandmayr: Gerne Frau Präsidentin, nochmals meine Damen und Herren! Ich habe mit Interesse die Diskussion verfolgt zu dem Thema Frauen. Ich darf das Beispiel bringen und sagen, liebe Kollegin Moser, an den Taten wird man sie erkennen. Als wir vor drei Jahren in unserer Gemeinde die Diskussion hatten, wer wird Ortsbauernobmann, haben sich die Männer zurückgezogen und haben gesagt, das tun wir nicht, wir haben keine Zeit, wir wollen nicht. Und ich war der Erste der gesagt hat, wenn ihr Männer jetzt nicht wollt, dann machen es die Frauen. Und wir haben somit die erste Ortsbauernobfrau des Bezirkes und wir sind damit sehr sehr zufrieden. (Beifall. Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „ Also, dass was bei euch die Männer nicht wollen, machen die Frauen!“ Zwischenruf Abg. Moser: „Ist das eure Frauenpolitik?“) Meine Kolleginnen und Kollegen! Jetzt zum Bericht des Landmaschinenfonds. Der Oberösterreichische Landmaschinenfonds hat im abgelaufenen Jahr 2004 einen ausgezeichneten Bericht vorzulegen. Mit diesem Bericht können wir mitteilen, dass vor allem die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe, vor allem die Bergbauernbetriebe, ganz besonders unterstützt wurden. Und zwar unterstützt in zinsenbegünstigten Landmaschinenfondsdarlehen für Geräte, die in der Landwirtschaft aber auch in der außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit gebraucht werden. Bei den steigenden Betriebsmitteln, bei den steigenden Betriebskosten und bei den immer mehr sinkenden bäuerlichen Einkommen sind gerade diese Einrichtungen ganz ganz besonders wichtig und notwendig. Erwähnenswert ist auch, dass die Förderungskonditionen für neu zu vergebende Darlehen im Jahr 2004 entscheidend verbessert wurden. So konnte die Darlehenshöhe von 18.000 Euro auf 25.000 Euro aufgestockt werden und die wahlweise vier-, fünf- oder sechsjährige Darlehenszeit auch wieder bestätigt werden. Was aber sehr hervorzuheben ist, ist die Entwicklung, dass der Zinssatz auf 2,5 Prozent gesenkt werden kann. Der Schwerpunkt dieser Förderungsmaßnahmen liegt vor allem in den Rinder haltenden und Grünland arbeitenden Betrieben, wo die Mechanisierung besonders intensiv und vor allem sehr teuer ist und, in diesem Falle, arbeitserleichternd. Es ist dies eine sehr sinnvolle gesetzgebende Maßnahme. Die äußerst sparsame Verwaltung und die sachliche, konstruktive Zusammenarbeit in der Verwaltungskommission, vor allem mit den Vertretern der politischen Parteien, die dort entsandt sind, haben sehr gute, positive Arbeit geleistet und fast immer einstimmige Entscheidungen getroffen. Ich darf an dieser Stelle der Verwaltungskommission des Landmaschinenfonds ganz, ganz herzlich für ihre Arbeit danken. Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Bäuerinnen und Bauern, dass diese Einrichtung eine ganz, ganz wichtige, sinnvolle ist. Die Bäuerinnen und Bauern danken dem Land Oberösterreich, dass es diese Einrichtung gibt. Ich darf, stellvertretend für alle Bäuerinnen und Bauern, auch der Geschäftsführung danken und dabei namentlich dem Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dietachmayr. Ich bitte den Oberösterreichischen Landtag, diesem Bericht zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, Herr Kollege Brandmayr. Zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Tätigkeitsbericht und dem Rechnungsabschluss des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds möchte ich auch ein paar lobende Worte aus meiner Sicht als sozialdemokratische Landwirtschaftssprecherin bringen. Neben dem besonders wichtigen Arbeitskräfteeinsatz ist der technische Einsatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb heutzutage entscheidend für den Weiterbestand und den Erfolg eines Betriebes. Und daher nun, Gratulation zum Jubiläum. Der 50 Jahre zur Unterstützung der Mechanisierung in der Landwirtschaft wirkende Fonds ist dabei eine wichtige Hilfestellung für unsere oberösterreichischen Bauern. Die Kreditforderungen standen per 31.12.2004 bei über 19,5 Millionen Euro und die Art der geförderten Maschinen, das sind eben landwirtschaftliche Maschinen. In diesem Berichtszeitraum wurden über diesen Fonds 325 Traktoren, 115 Mähwerke und Heuwendemaschinen, 32 Geräte zur Bodenbearbeitung, 29 Rundballenpressen und Wickelmaschinen gefördert, weiters 22 Lade- und Erntewagen, 22 Gülleanlagen und Vakuumfässer sowie neun Mähdrescher. Dabei können Sie erkennen, dass besonders die Grundausstattung von Betrieben mit Zugmaschinen und die Grünlandmechanisierung ein Förderungsschwerpunkt waren. Größere Maschinen, höhere Darlehen - der Kollege Brandmayr hat es erwähnt, und wichtig der niedrigere Zinssatz von 2,5 Prozent. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedanken uns bei den verantwortlichen Organen des Fonds für die Unterstützung. Ich nenne Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, nur die Vornamen der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Lichte der Diskussion; Franz, Georg, Friedrich, Josef, Franz, Michael, Fritz, Hubert, Fritz; Ersatzmitglieder: Ferdinand, Franz, Josef, Johann, Johann, Karl, Heinrich, Rudolf, Wolfgang - und Sie wissen, was ich damit demonstrieren möchte. Nicht einmal bei den Ersatzmitgliedern gibt es einen weiblichen Vornamen. Aber ansonsten arbeiten die Mitglieder gut. (Zwischenruf Abg. Moser: "Und dann stimmt ihr mit?" Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Wir stimmen nicht über die Zusammensetzung der Verwaltungskommission ab, sonst hätte ich die Zustimmung nicht zusagen können. Aber wir stimmen über den Tätigkeitsbericht ab, der sehr gut ist. Wir stimmen über den Rechnungsabschluss ab, der zur Kenntnis genommen werden kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher diese Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 564/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 565/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005). Ich bitte Herrn Abgeordneten Josef Brandmayr, über die Beilage 565/2005 zu berichten. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 565/2005) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005), beschließen. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Landtagspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei dieser Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005 geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der Vorgaben des Bundes im Landarbeitergesetz und um das Gleichbehandlungsgesetz. Diese Novelle wurde auf Grund eines Bundesgesetzes sehr genau formuliert, und der Nationalrat hat den Gesetzestext sehr, sehr präzise vorgegeben. So bleiben für Oberösterreich kaum Spielräume für Veränderungen. Wir haben es schon gehört, es hat einen Unterausschuss gegeben, dort wurde sehr eingehend diskutiert, und es hat auch dort einige Vorbehalte gegeben, weil diese Novelle nicht nur Verbesserungen beinhaltet; zum Beispiel die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen oder die Aufhebung des Haushaltstages. Aber durch das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, beschlossen 2004, sind diese Anpassungen unbedingt notwendig und auch in Oberösterreich ist das umzusetzen. Betrachtet man diese Novelle genauer, gibt es sehr viele Vorteile, und es überwiegen die Vorteile bei dieser Novelle; zum Beispiel die Einführung des Hospizkarenz. Ich glaube, gerade im ländlichen Raum ist das ein ganz, ganz wesentlicher Erfolg, funktioniert doch im ländlichen Raum die Betreuung der älteren Menschen noch sehr, sehr gut zu Hause. Oder die Ausweitung der Entgeltszahlungen und der Wegfall von Wartezeiten bringen wesentliche Vorteile und Verbesserungen. Auch die Anpassung des Abfertigungsrechtes an die neuen Pensionsregelungen sind dringend notwendig, um die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft vor dem Verlust der Abfertigung zu schützen. So ist im gesamten wirklich zu sagen und zu sehen, dass diese Novelle für die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft äußert wichtige Regelungen beinhaltet, dass die Vorteile die Nachteile sehr stark überwiegen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie alle um Zustimmung zu dieser Landarbeitsordnungs-Novelle 2005. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Liebe Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Ich möchte nur zwei Teilbereiche dieser Novelle herausgreifen. Der erste Teilbereich ist die Festlegung der Elternteilzeit, diese schließt sich an die Regelung des Bundesgesetzes an. Im Bundesgesetz heißt es, nur bei Betrieben ab 20 ArbeitnehmerInnen besteht dieses Recht auf Elternteilzeit. Außerdem müssen die Angestellten, Arbeiter oder Arbeiterinnen bereits mindestens zwei Jahre dort bedienstet sein. Dann besteht sieben Jahre lang die Möglichkeit auf Elternteilzeit. Diese Regelung greift sicher zu kurz. Das Recht auf Teilzeit sollte für alle Eltern junger Kinder möglich sein. Es sollte hier mehr Bekenntnis zur Unterstützung junger Familien geben. Die Geburt eines Kindes stellt ja in einer Familie einen großen Umbruch dar, ist eine große Herausforderung für die Partnerschaft. Gerade hier brauchen die Familien klare und nachvollziehbare gesetzliche Regelungen. Wir wissen ja auch alle, dass Karenz für viele Frauen auch eine Falle für die Ausübung, für eine weitere qualifizierte Berufstätigkeit darstellt, dass hier viele Frauen dann in unqualifizierten Teilzeitjobs weiterarbeiten. Hier braucht es wirklich eine kompromisslose Zustimmung für die Unterstützung junger Familien. In der Landarbeitsordnung haben wir diese Regelung übernommen. (Zwischenruf Abg. Moser: "Dank der Bundesregierung, Frau Kollegin!") Wir haben im Land keine Möglichkeit, das noch besser zu definieren und für alle Eltern zu definieren. Das ist einfach gesetzlich nicht möglich. Es ist jetzt also möglich, dass die Arbeiter und die Angestellten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen auch diese Elternteilzeit beanspruchen können. Nach der Oberösterreichischen Landarbeitsordnungs-Novelle sind 6.000 bis 7.000 Landarbeiter und Landarbeiterinnen beschäftigt bzw. angestellt; davon sind zwei Drittel Männer und ein Drittel Frauen. Sie sind beschäftigt in den Lagerhäusern, bei den Bundesforsten, bei Baumschulen oder in der Landwirtschaftskammer. Von diesen 2.000 LandarbeiterInnen sind 650 Frauen, die in Betrieben unter 20 Beschäftigten arbeiten. Bei diesen Betrieben unter 20 Beschäftigten gibt es auch die Möglichkeit, also es ist eine Regelung innerhalb der Sozialpartner, auf Bundesebene, dass diese ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie in Betrieben unter 20 Bediensteten arbeiten, die Möglichkeit haben, eine Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch darauf und es geht auch nur bis vier Jahre, aber es gibt zumindest diese Regelung. Ich bin auch froh darüber, dass in den Erläuterungen betreffend Hospizkarenz noch eine Erklärung hinzugefügt wurde, nämlich dass hier das Wort "Lebensgemeinschaft" auch im Sinne homosexueller Lebensgemeinschaften auszulegen ist, so wie es auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz und nach den Staatszielbestimmungen definiert ist. Grundsätzlich bringt diese Novelle doch einiges Positives, vor allem wichtige familienpolitische Schritte und deshalb werden wir zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Sulzbacher. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsident, meine Damen und Herren! Letztlich bin ich froh, dass die anderen Fraktionen unseren Vorschlag angenommen haben, dass wir doch zu einem Unterausschuss gekommen sind, wenn es auch so ist, dass wir tatsächlich am eigentlichen Gesetzestext nichts mehr ändern haben können. Ich glaube, es war wichtig, dass wir die Verschlechterungen, die auch eintreten wie Nachtarbeit bzw. Wegfall Haushaltstag und anderes, es wurde ja zum Teil schon angeführt, auf jeden Fall noch einmal diskutiert haben und dass jetzt eigentlich alle froh sind, dass wir wenigstens diese Ergänzungen in den Erläuterungen untergebracht haben. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Ich danke für die Zusammenarbeit und empfehle natürlich die Annahme. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe keine weitere Wortmeldung mehr. Ich schließe daher diese Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 565/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 566/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz-Novelle 2005). Ich bitte Frau Abgeordnete Maria Jachs, über die Beilage 566/2005 zu berichten. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf berichten: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz-Novelle 2005). Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz-Novelle 2005), beschließen. Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Damen und Herren! Das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz gilt für 2700 Schüler und Schülerinnen in 19 landwirtschaftlichen Fachschulen; davon 12, die die Landwirtschaft betreffen, acht, die ländliche Hauswirtschaft betreffen, eine Fachschule für Gartenbau und eine für Pferdewirtschaft. Die landwirtschaftlichen Fachschulen gewährleisten eine fundierte Ausbildung, und diese ist Voraussetzung für die Bewältigung der kommenden Aufgaben der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes. Um das zu erreichen sollen jene Schüler und Schülerinnen diese Schulen besuchen, aber diese Schule auch abschließen. Also die Durchgängigkeit soll eine möglichst hohe sein. Nachdem wir hier mehr Anmeldungen haben als Schüler und Schülerinnen geschult werden können, müssen Aufnahmekriterien definiert werden. Ich denke, dass uns hier ein guter Weg gelungen ist. Zu den Aufnahmekriterien zählen der Lernerfolg der Schüler und Schülerinnen und die glaubhafte Absicht, die Schule fertig zu machen, die Fachschule abzuschließen. Bei den landwirtschaftlichen Fachschulen kommt noch zusätzlich dazu, dass auch nach künftiger Berufstätigkeit zu reihen ist. Der Übertritt von einer anderen Schule in diese Schulen wurde durch diese Novelle geregelt und der Entfall der Verhaltensnoten ist auch in Zukunft möglich. Das ist sicher auch ein positiver Schritt. Abschließend möchte ich sagen, im Sinne der Schüler und Schülerinnen diese Novelle zu begrüßen und deshalb bitte ich auch um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Wageneder, es freut mich, dass ihr heute diesem Vorschlag so zustimmt. Es hat das letzte Mal in der Ausschussrunde noch völlig anders geklungen. Wir hätten uns eine lange Diskussion erspart, wenn ich gleich mit dem Kollegen Stockinger darüber gesprochen hätte, weil dort habe ich sehr viel Vernunft geerntet. Das möchte ich hier auch ausdrücklich betonen. Was ich im Ausschuss von euren beiden Fraktionen nicht so gehört habe war, was wir kritisiert haben, dass es nicht so sein kann, dass bei einer Aufnahme in eine Landwirtschaftsschule mit verschiedenen Fachrichtungen, automatisch das Herkunftsprinzip, über das wir heute schon in einem anderen Zusammenhang gesprochen haben, ausschließlich das Kriterium ist, um dort aufgenommen zu werden. Uns ist es im Wesentlichen darum gegangen, (Zwischenruf Abg. Pühringer: "Davon war nie die Rede!"), sonst hätten wir es nicht ändern müssen. Ihr habt es das letzte Mal gelobt und da ist es so drinnen gestanden. Es ist im Grund so gewesen und noch ein Mal, ich glaube es sind jetzt drei vernünftige Änderungen passiert. Die erste Änderung war meines Erachtens sehr notwendig, was die Verpflichtung zum Besuch eines Internats betrifft. Ich halte das für sehr notwendig, denn es kann nicht so sein, dass nur derjenige, der halt ein Internat besucht, aufgenommen wird, aber der andere, der knapp daneben wohnt und vielleicht zuhause wohnen kann, von der Schule ausgeschlossen wäre. Mit Hausverstand relativ leicht lösbar das Problem. Wir haben auch kein Problem damit gehabt bei der Besprechung. Zweiter Punkt: Auch bei den landwirtschaftlichen Schulen, und das sage ich ausdrücklich, akzeptieren wir, dass sie deswegen eingerichtet sind, dass sie für landwirtschaftliche Betriebe und deren Kinder und so weiter eingerichtet sind. Aber es nicht so sein kann, dass bei einer ständigen Zunahme von Fachrichtungen letztendlich für jede Fachrichtung das dann gilt. Das ist genau das, was wir kritisiert haben, dass sie im Grund damit zu einer Standesschule würde, weil sie nur für einen ganz bestimmten Stand letztendlich auch eine zugängige Schule wäre. Und genau deshalb ist es ja auch geändert worden, dass jetzt im Grund nur noch die vorangegangen Schulnoten entscheidend sind. Als Kriterium entscheidend ist, dass jemand erklärt, er möchte die Schule auch tatsächlich absolvieren. Auch das nicht sehr leicht kontrollierbar, aber trotzdem zumindest eine Willenserklärung. Der dritte Bereich ist schon die Einschränkung, die jetzt sehr klar ist, dass im Grund dieses Herkunftsprinzip nur noch so weit drinnen ist, wenn nachgewiesen wird, dass jemand den Hof übernimmt, also im Grund eine Ausbildung in diese Richtung macht. Somit nur noch auf die Fachrichtung Landwirtschaft bezogen, nicht auf Hauswirtschaft oder sonstige Bereiche. Hier muss ein freier Zugang für alle gewährleistet sein, egal ob sie von einem Bauernhof kommen oder von woanders herkommen. Hier soll die Qualität entscheiden. Denn wir haben Maurerschulen oder ähnliches, wir haben HTLs. Ich könnte auch nicht sagen, an der HTL wird der aufgenommen, weil sein Vater von mir aus Bautechniker ist, weil er Baumeister ist oder sonstiges. Der hat auch keine vorrangigen Kriterien dafür einzubringen. Und ich glaube, dass wir ein freies Zugangssystem bei unseren Schulen aufrecht erhalten sollen und wir werden deshalb dem zustimmen. Und ich würde wirklich ersuchen beim nächsten Mal, ohne lange im Ausschuss darüber zu diskutieren, sondern, wie es mein Vorschlag war, kurz in einen Unterausschuss hineinzugehen. Dann hätten wir über diese Fragen eigentlich relativ rasch ein Ergebnis zustande bringen können. Beim nächsten Mal eingeladen, nicht drüberfahren, nicht so zu erklären wie im Ausschuss, das haben wir im Beirat bereits alles beschlossen. Ihr werdet euch in Hinkunft auch daran gewöhnen, mit der SPÖ darüber zu diskutieren. Und wie man am vorliegenden Fall sieht, sinnvollerweise für ein gutes Gesetz und wir werden dem Gesetz deshalb auch zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Jachs. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch am Beginn meiner Rede einfach klar feststellen, dass unsere sogenannten Landwirtschaftsschulen und Hauswirtschaftsschulen, mit den verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten und den Schwerpunkten in den verschiedenen Bereichen und mit den Standorten in unseren Regionen, eine sehr wertvolle Arbeit machen. Und ich glaube sie vermitteln eine sehr wertvolle Fachausbildung, die für das Leben sehr grundlegend und sehr wichtig ist. Und sie sind dadurch auch eine große Bereicherung der Bildungslandschaft in unserem Land. Und deshalb glaube ich, dass diese Novelle ganz, ganz wichtig ist, weil sie zum Einen verschiedene Dinge regelt, die für andere Schulen schon im Regelschulwesen Gültigkeit haben und andere Dinge, die sich einfach in der Praxis in unseren Landwirtschaftsschulen schon bewährt haben, hier eingearbeitet worden sind. Die, die sich im Regelschulwesen schon bewährt haben oder für andere Schulen schon gelten, sind die Lockerung des Werbeverbotes in unseren Schulen, ist auch der Entfall der Verhaltensnote, weil wir glauben, dass sie ab einem gewissen Alter einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Zum Anderen ist auch glaube ich die Möglichkeit von einer anderen Schultype in landwirtschaftliche Fachschulen überzutreten, einfach eine Gleichstellung mit den anderen Schulen, weil für diese Schulen das schon im SchUG geregelt worden ist. Für die Neuerungen, für die Dinge, die sich in der Praxis bewährt haben und wir sie hier eingearbeitet haben, möchte ich nur dazu sagen, dass die Einführung von Abschlussprüfungen an manchen Schulen schon verlangt worden ist und dieses sich sicher dort sehr bewährt hat, weil sie den Schülerinnen und Schülern erstens einmal die Möglichkeit gegeben hat, sich mit einem Projekt zu beschäftigen, mit einem bestimmten Thema intensiver zu beschäftigen und dann durch die Präsentation in einem größeren Rahmen, das auch sicher ein wichtiger Teil zur Persönlichkeitsbildung ist, aber zum Anderen ist es auch ein Gleichziehen mit anderen berufsbildenden und mittleren Schulen, weil sie somit auch den Absolventen und Absolventinnen anderer Schulen hier gleichgestellt worden sind und auch den Übertritt in andere weiterführende, höhere Schulen ermöglicht. Bewährt hat sich in der Praxis aber auch das Pflichtpraktikum in der letzten Schulstufe, besonders im neuen Schulmodell "Land- und Wirtschaft", das wir ab Herbst in vier landwirtschaftlichen Fachschulen durchführen können. Dieses Modell ist ja glaube ich schon bekannt. Es wurde ausgearbeitet im Zusammenhang mit der Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und dem landwirtschaftlichen Schulreferat und ermöglicht in einem Ausbildungsweg einen landwirtschaftlichen Beruf und einen außerlandwirtschaftlichen Beruf zu erlernen und ich glaube, das ist auch eine wichtige Regelung in dieser Novelle. Zur Internatspflicht möchte ich eines anmerken. Ich glaube, hier wäre die Information der SPÖ-Fraktion im Vorfeld besser gewesen, weil wir haben bereits jetzt schon über 1.000 externe Schülerinnen und Schüler. Und in dieser Einarbeitung in der Novelle geht es nur darum, dass nicht mehr die Schulbehörde hier das erlauben muss, sondern die Schulleitung. Es ist also eine Verwaltungsvereinfachung. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ist ein Aufnahmekriterium!") Eigentlich nicht, weil es ist nicht Voraussetzung, dass ich in die Schule gehen kann. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ist ein Aufnahmekriterium!") Aber in der Praxis war es schon jahrelang anders und wir haben über 1.000 Schülerinnen und Schüler. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Die gleichen Zugangskriterien müssen sie haben, dann ist es in Ordnung!") Wichtig ist aber auch für mich, dass das Aufnahmeverfahren in den Fachschulen jetzt in dieser Novelle geregelt worden ist und das möchte ich wirklich deutlich festhalten, denn grundsätzlich sind unsere Schulen offen für alle Interessierten. Und es ist auch in der Praxis und in der Vergangenheit so gehandhabt worden. Es sind keine Bauernprivilegschulen, wie es in einer Aussendung geheißen hat, denn sonst hätten wir nicht die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen aus dem Nichtlandwirtschaftsbereich. Und ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass wir gerade in unseren Schulen nichtlandwirtschaftliche Schülerinnen und Schüler haben, weil sie dadurch auch Botschafter und Botschafterinnen der Landwirtschaft werden. Wir können sie ausbilden über die Führung einer Landwirtschaft, über die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung. Und ich glaube das ist sehr, sehr wichtig, gerade für Schülerinnen und Schüler, die nicht aus dem landwirtschaftlichen Bereich kommen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Die gleichen Zugangschancen müssen sie haben, dann ist es in Ordnung!") Haben sie auch, weil überall das Zeugnis entscheidend ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir werden eruieren, wie es in der Praxis ist!") Aber wir haben die Beispiele. Ich glaube, es wäre einfach wichtig, dass Sie selber einmal landwirtschaftliche Fachschulen besuchen und sich dort auch wirklich informieren. Und ich möchte hier vielleicht zwei Schulen besonders herausstreichen, das ist die Schule Lambach mit dem Schwerpunkt Pferdewirtschaft. Dort haben wir fast nur oder einen großen Teil Schülerinnen. Es sind meistens nur weibliche Schülerinnen, die die Fachrichtung Pferdewirtschaft machen, die aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich kommen, die also auch nicht Hoferbinnen werden. Und ich glaube das ist gut und das ist auch wichtig so. Dann würde ich auch noch empfehlen die Schule in Ritzlhof, wo der Schwerpunkt Floristik ist. Auch dort haben wir sehr, sehr viele Schüler und Schülerinnen aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich. Und dann würde ich noch empfehlen unsere Hauswirtschaftsschulen, unsere Fachschulen in der ländlichen Hauswirtschaft, denn hier haben wir die meisten Bewerbungen und Ablehnungen möchte ich sagen, weil wir hier einen sehr großen Zuspruch aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich haben. Und auch das sind keine Hoferbinnen oder Hofübernehmerinnen. Aber es ist erkannt worden, dass unsere Schulen gut sind und hier eine fundierte und gute Ausbildung gemacht wird und deshalb haben sie den regen Zuspruch und wir wünschen uns das auch in Zukunft. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wenn es noch objektiv wird, dann ist es in Ordnung!") Dann möchte ich noch ein Beispiel sagen, vielleicht ein prominentes Beispiel, vielleicht erinnern Sie sich, vor ein paar Jahren hat der Schauspieler Tobias Moretti, der auch keinen Bauernhof von Geburt an besessen hat, die Ausbildung in Oberösterreich, in der Fachschule Katsdorf, zwar in der Abendform, gewählt, aber die Ausbildung hier in Oberösterreich gemacht, weil er sich in Tirol einen Bauernhof gekauft hat und er ist aufgenommen worden und hier auch ausgebildet worden. Und ich glaube das ist auch wichtig. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Der hat keine Schwierigkeiten gehabt!") Man kann immer wieder Gründe und Argumente finden, das ist mir klar. Ich kann noch so lange reden, bis Sie überzeugt sind. Aber ich glaube, schauen Sie es sich selber an! (Beifall) Und darum meine geschätzten Damen und Herren, freue ich mich, dass nach dem Ausräumen einiger Missverständnisse, so möchte ich es nennen und einem klärenden Gespräch, nun diese sehr wichtige und fachlich fundierte Novelle heute hoffentlich einstimmig beschlossen werden kann und danke somit allen, die hier mitgearbeitet haben, mitdiskutiert haben. Ich danke auch allen, die sich immer wieder um das landwirtschaftliche Schulwesen bemühen und wünsche unseren landwirtschaftlichen Fachschulen auf diesem Weg alles, alles Gute für die Zukunft. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich werde es sehr kurz machen, nachdem im vorletzten Ausschuss ja nicht nur von eurer Seite, Kollege Frais, Kritik gekommen ist, sondern ich glaube ich habe mich mit Kritik an dem vorliegenden Entwurf beteiligt und habe genauso eben diese Zugangsbeschränkung, die uns de facto präsentiert worden ist in dem Ausschuss, in Frage gestellt bzw. auch abgelehnt. Ich glaube, es ist ganz wichtig und schließe jetzt eigentlich bei dem an, was die Kollegin Jachs als Vorrednerin gesagt hat. Das war für mich so der Knackpunkt bei der Ausschussdebatte beim vorletzten Mal. Es muss ja auch möglich sein für Menschen, die nicht von Geburt an einen Zugang haben zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten, zum landwirtschaftlichen Bereich, auch als ihre Lebensgrundlage, einen Beruf in die Richtung zu erwerben. Es war nur natürlich die Diskussion zu führen und daran würde ich schon noch appellieren, dass wir uns in Oberösterreich überlegen, ob wir nicht vielleicht da andere Unterstützungen auch von Bundesseite bekommen. Es ist ja damals beklagt worden vom zuständigen Schulinspektor, dass oder Entschuldigung jetzt will ich nichts Falsches sagen, oder war es der Kollege Mayer, ja wir können uns ja das nicht leisten, wenn wir so viel Schulen aufnehmen, weil es muss ja Oberösterreich für die Kosten aufkommen. Vielleicht wäre es auch ein Ansatz, um diese Schulen und es war nie eine Qualitätsfrage, auch für uns nicht, das möchte ich hier dezidiert feststellen. Wir haben die Qualität nie in Frage gestellt, sondern die Zugangskriterien diskutiert. Man soll diskutieren, welche Finanzierungsmöglichkeiten kann man auch von Bundesebene setzen, welche Möglichkeiten vielleicht noch zusätzliche Sparten auch zu entwickeln, wo das Land Oberösterreich einfach nicht alleine für die Kosten dann aufzukommen hat, sondern es muss ja auch Regelungen geben, auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen, bei denen sich der Bund mitbeteiligt. Diese Öffnung, dieser freie Zugang ist etwas ganz Wichtiges und das ist ja genau das Beispiel gewesen, Kollegin Jachs, was du jetzt vom Moretti zitiert hast, das war ja das, was wir eingefordert haben, der Dr. Frais und ich, dass jeder das Recht haben muss. Und wir haben uns ja an der Formulierung, "wer daheim von einem Hof kommt, für den ist die Schule" gestoßen, das war ja im Grunde genommen der Knackpunkt. Und ich mache es jetzt ganz kurz, ich möchte gar nicht mehr weiter darüber reden. Gute Schulen, Gratulation was sie in den letzten Jahren alles gemacht haben. Sie sollen bei ihren Schwerpunkten auch bleiben. Es ist für mich auch zu hinterfragen, wie weit man die Ausbildung zur Heimhelferin jetzt auch diesem Schultyp zuordnen muss, weil ich glaube, er hat ganz spezielle Aufgaben. Dies werden wir vielleicht in einer anderen Situation dann diskutieren und ich bin sehr froh, dass diese Änderung gekommen ist, sodass wir auch zustimmen können. Und liebe Kolleginn Wageneder! Wenn man zuerst zu etwas steht, dann soll man es auch im Anschluss machen! Ihr wart für den Entwurf, der abgeändert wurde, dann bitte von hier die Sachen nicht zu verändern. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 566/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 567/2005. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 sowie das Oö. Gehaltsgesetz 2001 geändert werden. Ich bitte Herrn Abgeordneten Wolfgang Stanek über die Beilage 567/2005 zu berichten. Abg. Stanek: Beilage 567/2005, Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 sowie das Oö. Gehaltsgesetz 2001 geändert werden (Oö. Verwaltungssenatsgesetz-Novelle 2005).(Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 567/2005.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 sowie das Oö. Gehaltsgesetz 2001 geändert werden (Oö. Verwaltungssenatsgesetz-Novelle 2005) beschließen. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zwischenzeitige Rechtsentwicklung, insbesondere im Dienstrecht der oberösterreichischen Landesbeamten, das ja grundsätzlich auch auf die Mitglieder des UVS Anwendung findet und die Erfahrungen aus der Vollziehung in den letzten Jahren erfordern einige Klarstellungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes. Als wesentliche Punkte in diesem Gesetzeswerk spannt sich der Bogen von der Anpassung der Bestimmungen über die Objektivierung einschließlich Richtigstellung der Verweisung an bzw. auf das Objektivierungsgesetz 1994, genauso wie Fragen der Amtsenthebung bzw. die Konkretisierung der Bestimmungen über die Amtsenthebung über disziplinarrechtliche Fragen, bis hin zur Klarstellung der Kompetenzen des Präsidenten, der Präsidentin, des Vizepräsidenten, der Vizepräsidentin, der Vollversammlung sowie der Kammer für Personalangelegenheiten. Schließlich geht es auch um die Klärung der organisatorischen und rechtlichen Position des Oberösterreichischen Verwaltungssenates im Verhältnis zur Landesregierung und zum Amt der Landesregierung. Als Vorsitzender des Unterausschusses darf ich mich herzlich bei den Damen und Herren des Unterausschusses für die wirklich ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit und Diskussionsfreudigkeit und für die äußerst disziplinierte Diskussionskultur bedanken. Ich darf mich aber auch ausdrücklich beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten des UVS für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken und ich möchte ausdrücklich auch sagen, dass ich mich bei der Standesvertretung für die konstruktiven Verhandlungen bedanken möchte. Es hat eigentlich in einem Punkt eine intensive Diskussion gegeben, nämlich eine Diskussion um die Ernennung oder wie der Ernennungsvorgang des Präsidenten, der Präsidentin bzw. der Vizepräsidentin des UVS erfolgen sollte und in dem Zusammenhang möchte ich auch noch den Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl besonders erwähnen, dem ich sehr dankbar bin. Der konnte nämlich mit seinem Vorschlag den gordischen Knoten lösen, wonach der Begutachtungskommission auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Linzer Johannes Kepler Universität bzw. der von ihm namhaft gemachte Vertreter und der Präsident des Oberlandesgerichtes Linz - (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Von wem ist der Vorschlag gekommen?") vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, ist übrigens im Protokoll nachzulesen, Herr Kollege, ich kann dir das dann gerne zeigen - und eben der Präsident des Oberlandesgerichtes oder von ihm namhaft gemachte Vertreter bzw. die Vertreterin angehören sollen, und schließlich die Mitglieder der Begutachtungskommission aus ihrer Mitte den Vorsitz bestimmen und für den Bestellungsvorschlag eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Ich denke daher, dass so wie in der Unterausschusssitzung auch heute alle dieser Gesetzesvorlage zustimmen können und ich darf mich abschließend noch einmal mit dem Hinweis an den Kollegen Steinkellner herzlich bedanken, dass ich ihm jetzt gleich das Protokoll zum Nachlesen überreichen werde. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vielleicht ganz günstig, wenn ich mich jetzt noch zu Wort gemeldet habe, dass der Kollege Steinkellner nachschauen kann, dass auch die FPÖ-Fraktion eine ähnliche Lösung vorgeschlagen hat, habe ich nämlich vorher gerade in der Niederschrift gelesen. Ihr habt also das auch vorgeschlagen, dass auswärtige Vertreter beteiligt sein sollen. Aber richtig ist, dass das der springende Punkt bei der ganzen Angelegenheit war, auch für die SPÖ. Wir haben ja gesagt, dass die Besetzung einer so wichtigen Funktion, die ja besonders das Vertrauen der Bevölkerung erfordert, weil über sehr viele Bereiche in richterähnlicher Funktion abgesprochen wird, ganz besondere Bedeutung hat und dass die Besetzung nach diesem Deobjektivierungsgesetz, wie das in den anderen Bereichen des Landesdienstes nun gilt, für uns nicht in Frage kommt. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Das gilt aber schon!") Kollege Trübswasser, du weißt die Zusammensetzung und du hast heute ja einmal gesagt, die Politik muss raus und beim letzten Mal hast du was von Proporz gesagt, wenn ich mich recht erinnere, also bei der Politik muss raus, wenn ich jetzt mit den Worten des Kollegen Aichinger rede, dann ist das eine 43-Prozent-Wahrheit, weil in Wirklichkeit sind also nur drei Parteien, die hier herinnen sind, draußen und eine ist natürlich völlig drinnen bei der ganzen Stellenbesetzung und das Wort Proporz stimmt auch nicht, denn das heißt ja Verhältnis. Und wenn ich das Verhältnis der Stimmen oder der Umfrageergebnisse oder was auch immer in Oberösterreich nehme und setze das in Verhältnis zu den von den Funktionsträgern selbst einbekannten politischen Zugehörigkeiten, dann steht das in keinem Verhältnis mit dem Querschnitt der Bevölkerung oder mit Wahlergebnissen, sondern ist eindeutig dominiert. Ich glaube, darüber kann man gar nicht diskutieren, aber ich stehe nicht an, zu sagen, dass es wirklich der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl war, der durch seine kompromissbereite Haltung das ermöglicht hat, was Schwarz und Grün sonst eigentlich schon durchziehen wollten, nämlich dass diese völlig missglückte und einseitige angebliche Objektivierung hier nicht angewandt wird, sondern dass der Präsident des Oberlandesgerichtes Linz und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät oder ihre Vertreter - (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Warst du dabei?") selbstverständlich war ich dabei, ich war bei beiden Unterausschusssitzungen dabei - oder die von ihnen nominierten Vertreter zusätzlich aufgenommen werden, dass eine Zweidrittelmehrheit de facto herrscht, weil bei sechs eine Mehrheit immer zwei Drittel darstellt und das ist der Grund, warum auch die sozialdemokratische Fraktion diesem Gesetzesentwurf zustimmen wird. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich jetzt bei der Landtagsdirektion beschweren. Ich bin offensichtlich zu der Sitzung, von der jetzt die Rede war, nicht eingeladen gewesen, sie hat offensichtlich ohne mich stattgefunden, ich kann mich nicht erinnern, dass es sie in dieser Form gegeben hat. Gott sei Dank gibt es ein Protokoll, wo ich das nachlesen kann, was offensichtlich in dieser Sitzung passiert ist. Tatsache ist, und damit möchte ich auf den Konsensteil zurückkommen, ich möchte mich in diesen Vaterschaftsstreit nicht einmischen, das sollen die beurteilen, die sich um die Vaterschaft streiten. Tatsache ist, dass es einen Vorschlag der SPÖ gegeben hat, aus der Systematik des Objektivierungsverfahrens gänzlich auszusteigen und ich glaube, die Freiheitlichen haben auch gefordert, dass der Landtag ähnlich wie bei der Bestellung vom Rechnungshofdirektor vorgeht. Dem konnten wir nicht zustimmen. Ich glaube, wir haben deutlich gesagt, dass der UVS anders als der Rechnungshof kein Instrument oder kein Gremium des Landtags ist, sondern in der Systematik der Landesverwaltung eingebettet ist. Dadurch gilt dieses viel gescholtene Objektivierungsverfahren im Wesentlichen und richtig ist, dass bei der Wahl der Präsidenten ein besonderes Verfahren angewandt wird. Dazu stehe ich, das steht überhaupt in keinem Widerspruch, das hat niemandem abgerungen werden müssen, es ist nur darum gegangen, welche Personen in diese Sonderkommission berufen werden. Und wir haben diese Auswahl, die im Konsens zustande gekommen ist, und das finde ich gut, weil ich glaube, eine Gesetzesänderung über so ein wichtiges Organ wie den Oberösterreichischen Verwaltungssenat sollte in jedem Fall mit einer großen Mehrheit, wenn möglich einstimmig, erfolgen. Dass es so weit gekommen ist, begrüße ich ausdrücklich, weil den Verwaltungssenat außer Streit zu stellen, ist ein Anliegen des Landtags. Lassen Sie mich einige Worte noch zur Entwicklung des UVS in Zukunft sagen. Ich denke, dass mit dieser Gesetzesänderung der schrittweisen und für meine Begriffe zu langsamen Weiterentwicklung des UVS in Richtung Landesverwaltungsgerichtshof ein Stück weitergeht. Es bringt ein Stück Autonomie, es bringt eine Aufwertung, was auch die Eigenverantwortung betrifft. Wir werden in Zukunft vermehrt Rechtsfälle sowohl in der Zahl als auch in der Qualität im UVS vorfinden. Es ist ja jetzt schon zu beobachten, dass immer mehr Rechtswege beim UVS enden und die Anforderungen an den UVS immer größer werden. Schön wäre es gewesen, wenn über einen positiven Abschluss des Konvents ein großer Schritt gemacht worden wäre. Leider ist es dazu nicht gekommen und so werden wir noch eine Weile auf den Landesverwaltungsgerichtshof warten müssen. Ich betone, dass auch die Mitarbeit und die Konsensbereitschaft der Standesvertretung wesentlich dazu beigetragen hat, dass es zum positiven und konsensualen Abschluss bei dieser Gesetzesmaterie gekommen ist, wofür ich mich bedanke. Ich bedanke mich ebenfalls bei den beiden Präsidenten, die ihren Beitrag, ihre Sichtweise, ihre Erfahrung in diese Gesetzeswerdung eingebracht haben und selbstverständlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die glaube ich in einer guten Weise die Beratungen geführt haben. Es ist wieder einmal ein positives Beispiel dafür, dass im Landtag sehr wohl Lösungsmöglichkeiten gefunden werden können, wenn es anfänglich auch divergierende Ansichten gegeben hat. Und ich hoffe, dass dies ein Beitrag dazu ist, dass die Anerkennung des UVS in der Öffentlichkeit weiter steigt, weil ich denke, das tut dem Rechtsempfinden und der Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nur gut. Ich danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man muss deswegen die Richtigstellung der Chronologie hier durchführen, weil sonst bleibt es ja im Protokoll tatsächlich unwidersprochen und jeder liest dann nur das stenografische Protokoll. Der Vorschlag kam jetzt, so wie dargestellt vom Unterausschussvorsitzenden Wolfgang Stanek, vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, die SPÖ hat dargestellt, dass sie ihre Vorschläge durchgesetzt hat und die tatsächliche Chronologie der Unterausschusssitzung wird nicht widergespiegelt. In Wahrheit, und das Protokoll beweist die Diskussion, die erfolgt ist, gab es eine Diskussion, wo die SPÖ-Fraktion Kritik geübt hat, dass die Zusammensetzung zu verwaltungslastig sei und entsprechend auf Grund der Verwaltungsbesetzung zu ÖVP-lastig war. Das war die Kritik der SPÖ. Darauf haben die Grünen in Richtung UVS eigentlich auf das Objektivierungsgesetz verwiesen. Wir haben uns grundsätzlich der Kritik hinsichtlich der Verwaltungslastigkeit angeschlossen und diskutierten noch immer die Möglichkeit der Einbindung der Legislative analog des Rechnungshofdirektors. Nachdem dann vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl eine Vermengung zwischen Exekutive und Legislative immer wieder kritisiert wurde, gab es die Diskussion, aber es soll auch keine Vermengung zwischen Exekutive und Jurisdiktion erfolgen, weil wenn Gewaltenteilung, dann wirklich die drei Säulen beachtend. Es gab dann die Personen, die genau aufgelistet waren, es gab einen Zettel des Landeshauptmann-Stellvertreters, wer dort aufgeführt und wer das Gremium besetzen sollte. So hat sich die SPÖ in der nicht personellen Zuordnung durchgesetzt, insofern, dass dieses Gremium sich selbst einen Vorsitzenden wählt und nicht automatisch ein Verwaltungsbestimmter Vorsitzender ist. Der Vorschlag, dass der Begutachtungskommission als voll stimmberechtigte Mitglieder auch angehören sollen nämlich der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Präsident des Oberlandesgerichtes, kam von der freiheitlichen Fraktion und dieses so genannte gemeinsame Aufeinanderzugehen, genau der Vorschlag, dass der Präsident des Oberlandesgerichtes und der Dekan der juridischen Fakultät oder ein von den jeweiligen Genannten entsandter Vertreter, kam von der FPÖ und dieses gemeinsame Annähern miteinander hat zu einer Konsenslösung geführt. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Das habe aber ich gesagt!") Bitte? Mir ist es nur deswegen wichtig, dass also jetzt nicht plötzlich dargestellt wird, dass der Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl mit einem Vorschlag gekommen ist und wir haben genickt und haben gesagt danke. Nein, es war ein zähes Ringen der Abgeordneten und ein Aufeinanderzugehen, wo letztendlich eine einstimmige und glaube ich auch gute Lösung in den Rahmenbedingungen herausgekommen ist. Ich schließe mich aber dem Kollegen Trübswasser an, der große Wurf wäre gelungen, wenn unsere politischen Freunde alle miteinander in Wien die Möglichkeit aufgemacht hätten, einen echten Landesgerichtshof zu gründen, weil das muss weiter auch das Ziel aus Oberösterreich sein. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe diese Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 567/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 568/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Ermächtigung zur Verlängerung der Option bis zum 30. Juni 2007 hinsichtlich des Erwerbes Grundstück Nr. 1139, EZ 20, GB 45517 Nöstlbach, im Ausmaß von 24.065 m² durch die Firma Gruber & Kaja Druckguss- und Metallwarenfabrik GmbH, Obere Dorfstraße 1, 4050 Traun, zu den im Kaufvertrag vom 5./11. Juli 2001 vereinbarten Bedingungen. Ich bitte Herrn Abgeordneten Wolfgang Schürrer, über die Beilage 568/2005 zu berichten. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Ermächtigung zur Verlängerung der Option bis zum 30. Juni 2007 hinsichtlich des Erwerbes Grundstück Nr. 1139, EZ 20, GB 45517 Nöstlbach, im Ausmaß von 24.065 m² durch die Firma Gruber & Kaja Druckguss- und Metallwarenfabrik GmbH, Obere Dorfstraße 1, 4050 Traun, zu den im Kaufvertrag vom 5./11. Juli 2001 vereinbarten Bedingungen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 568/2005.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Landes-Immobilien GmbH wird ermächtigt, die im Kaufvertrag vom 5./11. Juli 2001, abgeschlossen mit der Firma Gruber & Kaja Druckguss- und Metallwarenfabrik GmbH, Obere Dorfstraße 1, 4050 Traun, vereinbarte Optionsfrist betreffend den Erwerb des Grundstückes Nr. 1139, EZ 20, GB 45517 Nöstlbach, im Ausmaß von 24.065 m² zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen bis zum 30. Juni 2007 zu verlängern. Ich bitte um Zustimmung. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz, mit dem Kaufvertrag vom Juli 2001 hat die Firma Gruber Flächen erworben aus dem Landesgut Ritzlhof, um darauf eine Produktionsstätte zu errichten. Und damals ist gleichzeitig eine Option vereinbart worden, und es wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30. Juni 2004 ein angrenzendes Grundstück ebenfalls zum selben Betrag erwerben zu können. Da die ursprüngliche Optionsfrist aber zum 30. Juni 2004 vom Oberösterreichischen Landtag in seiner Sitzung damals 2001 beschlossen wurde, bedarf auch die Abänderung dieser Optionsfrist eines Beschlusses des Oberösterreichischen Landtags. Daher müssen wir uns auch heute damit beschäftigen. Und nachdem seitens der Landes-Immobilien GmbH und der Finanzabteilung sowie auch der Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management nichts dagegen eingewandt wurde und nichts dagegen spricht, bitte ich um Zustimmung dieser Abänderung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke. Als nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir unterstützen die Verlängerung des Optionsvertrages. Die Firma Gruber & Kaja ist ja eine sehr wichtige Firma in Oberösterreich und sie wurde auch stark betroffen beim Hochwasser und das Hochwasser war ja auch letztlich der Anlass dafür, dass es jetzt zur Verlängerung dieses Optionsvertrages kommen soll. Wir möchten nur anregen, da es hier auch potentiell die Möglichkeit von Regressansprüchen gibt, wenn es zu weiteren Kaufverträgen in diesen Bereichen kommt, hier Regressansprüche von vornherein beim Kaufvertrag auszuschließen. Das würde sicher auch dem Land noch einmal eine Sicherstellung bieten, da es beim ersten Teilkauf seitens der Firma Gruber & Kaja zu einem Regressanspruch kam, wobei man sich aber hier verständigt hat über ein Gutachten. Jedenfalls die Anregung, für weitere Verträge bei Vertragsabschlüssen Regressansprüche möglicherweise von vornherein auszuschließen. Dankeschön. Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 568/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 569/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins "Oö. Wasserschutzberatung" in den Jahren 2006 bis 2010. Ich bitte Herrn Klubobmann Gunther Trübswasser, über die Beilage 569/2005 zu berichten. Abg. Trübswasser: Werte Frau Präsidentin, hohes Haus! Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Eingehen einer Mehrjahresverpflichtung zur Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins "Oö. Wasserschutzberatung" in den Jahren 2006 bis 2010. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 569/2005.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Für die Tätigkeiten des Vereins "Oö. Wasserschutzberatung" werden in den Jahren 2006 bis 2010 Förderungsmittel in der Höhe von jährlich maximal 916.000,00 Euro bereitgestellt. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede und gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Mayr. Abg. Mayr: Sehr geehrte Landtagspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um die Mitfinanzierung des Landes Oberösterreich für die Wasserschutzberatung für die Jahre 2006 bis 2010 von maximal 916.000 Euro jährlich. Die Wasserschutzberatung wurde 2000 nach Beschluss des Oberösterreichischen Landtags und der Landesregierung als Verein gegründet und ist privatwirtschaftlich organisiert. Es gibt hier die intensive Zusammenarbeit zwischen dem Land Oberösterreich und der Landwirtschaftskammer. Oberösterreich hat den Weg der Freiwilligkeit eingeschlagen. Es ist zu betonen, dass hier in Oberösterreich, wo wir den freiwilligen Weg eingeschlagen haben, doch immer wieder Verbesserungen im Bereich der Trinkwasserwerte erfolgen. Der Vorteil dieser Freiwilligkeit ist dieser, dass die Wasserschutzberatung von vielen sehr oft schon in Anspruch genommen wird, bevor eigentlich Probleme entstehen. Die Wasserwerte haben sich in den letzten Jahren verbessert und Ziel ist nicht nur ein flächendeckender Grundwasserschutz und dass wir ortsnahe Grundwasser auch gewinnen können, sondern prioritäres Ziel ist auch, dass hier umweltorientiert gearbeitet wird, und diese umweltorientierte Arbeit im Vordergrund steht vor allen wirtschaftlichen Aspekten. Die Wasserschutzberatung ergänzt die regionalen und speziellen Maßnahmen. Wir haben in Oberösterreich einen Mix aus Recht, Beratung und Förderung, und unterscheiden uns dadurch von anderen Bundesländern, und wenn man zum Beispiel in die Steiermark schaut, dort haben sich die Wasserwerte in den letzten Jahren doch dramatisch verschlechtert. Die Arbeitsschwerpunkte und Projekte in der Wasserschutzberatung sind, allen voran das Projekt Grundwasser 2000 Neu für die Problemgebiete, wo wir doch einiges verbessern konnten, und der Großteil der Betroffenen bereit ist, in diesen Projekten mitzuarbeiten. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die bodennahe Gülleausbringung, und auch hier ist zu betonen, dass von der bodennahen Gülleausbringung, die in ganz Österreich besteht, 90 Prozent davon in Oberösterreich in dieser Form ausgebracht wird. Es haben sich inzwischen 54 Arbeitskreise entwickelt, die sehr intensiv mit den Wasserschutzberatern arbeiten, und es ist vorgesehen, dass diese Arbeitskreise auf 85 erhöht werden sollten. Das Bildungskonzept mit Wasserschutzberater, Wasserbauern und Arbeitskreisteilnehmer geht in die richtige Richtung, und die zukünftigen Ziele dieser Wasserschutzberatung sowie weitere Aufgabenbereiche sind der Schutz der Trinkwasserversorgungsanlagen, der Schutz von Oberflächengewässern und die Stärkung der flächendeckenden Landwirtschaft, weil diese sehr stark unterstreicht, dass hier Trinkwasser in schonender Weise auch gesichert wird. Um diese Anforderung weiterhin positiv erfüllen zu können, bedarf es eines positiven Beschlusses im Oberösterreichischen Landtag, insbesondere um diese Aufgaben auch weiterhin erledigen zu können, ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Nachdem es sich auch bei dieser Materie um eine Materie handelt, glaube ich, die weitgehend Einverständnis über alle Parteigrenzen hinweg hat, kann ich mich erstens einmal den Ausführungen vom Abgeordneten Mayr inhaltlich anschließen, der einen sehr guten Überblick über die Aktivitäten des oberösterreichischen Wasserschutzes gegeben hat. Ein bisschen differenzierter würde ich betrachten die Entwicklung des Wasserschutzes in Oberösterreich, wiewohl es stimmt, dass die durchschnittliche Tendenz eine deutliche Verbesserung zeigt, gibt es immer wieder in einzelnen Gegenden durchaus neue Problemfelder, bzw. neue Warnmeldungen, die man durchaus auch ernst nehmen muss. Aber die Wasserschutzbemühungen der letzten Jahre, die im wesentlichen aber, muss man auch fairerweise dazu sagen, schon länger als die letzten beiden Jahre zurück liegen, weil da kann mich ich sogar noch erinnern, dass wir einiges neu initiiert haben, und ich glaube, auch vorher bereits wurde einiges getan, die greifen im Wesentlichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Zusammenschau der Finanzmittel von 2006 bis 2010 ist mir nur eines aufgefallen. Es ist in dem Bericht auch angekündigt und aufgefordert worden, Vertragswasserschutz zu machen. Ich habe aber bei der budgetären Aufstellung, es steht auch vorsichtig drinnen, so was sollte also vermehrt gemacht werden, bei der budgetären Aufstellung im Rahmen der Mittel, die hier gesichert werden, ist dafür zumindest in der Aufstellung, sind keine Finanzmittel vorgesehen. Ich glaube aber, dass das in einzelnen Gebieten wahrscheinlich sicher notwendig sein wird, in Analogie zum Vertragsnaturschutz vielleicht auch durchaus in diese Richtung wirklich konkreter nachzudenken. Nachdem sich die Wasserschutzberatung, ich möchte mich bei allen, die daran beteiligt sind, weil es geht ja weit über die bezahlte Tätigkeit bei vielen hinaus, recht herzlich auch im Namen der Sozialdemokraten bedanken. Weil sie sich bewährt hat, werden wir dieser Initiative auch zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der oberösterreichischen Wasserschutzberatung ist hervorzuheben, und es wurde bereits hervorgehoben, dass es sich um einen privatwirtschaftlichen Verein handelt. Um eine Interessensgemeinschaft zwischen Landwirtschaft und unseren Bürgern auf freiwilliger Basis, und ich glaube, das ist das Entscheidende. Auf freiwilliger Basis ganz was Positives zu tun, nämlich die Grundlage unseres Lebens, des Lebensmittels Nr. 1 zu schützen und zu bewahren. Und wo es Probleme gibt, wir haben ja unsere Problemgegenden, wieder zu verbessern. Ich glaube, das ist das Entscheidende, dieser Gedanke, der nicht neu ist, sondern der jetzt fortgesetzt werden soll, das weiter zu führen. Und ich glaube, dass diese Wasserschutzberatung ja auch eine Grundlage oder eine von mehreren Basispunkten ist, die in der Vorlage, die wir jetzt zu behandeln haben, Landesstrategie Zukunft Trinkwasser, dass das auch eine sehr wesentliche Rolle, oder diese Bereiche eine sehr wesentliche Rolle spielen. Wir werden dieser Vorlage, diesem Antrag auf Weiterführung dieser freiwilligen Interessensgemeinschaft, Schutz des Lebensmittels Nr. 1, zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster hat sich der Herr Landesrat Anschober zu Wort gemeldet. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage zunächst einmal Dankeschön für die offensichtlich einstimmige Zustimmung zu einem Thema, das uns allen ganz offensichtlich sehr, sehr wichtig ist, und das ist schön, dass da Einigkeit besteht. Wir haben ja heute zu diesem Kernthema der Lebensqualität und der Umweltfragen, Schutz des Lebenselements Nr. 1, Wasser, zwei wesentliche Themen und Initiativen. Einerseits die Trinkwasserstrategie Oberösterreich, wir werden das ja ausführlich noch diskutieren. Haben das, denke ich, schon sehr umfassend getan in der Plattform. Ich glaube, es ist ein sehr, sehr gutes strategisches Papier auf die Fragen der Zukunft der Trinkwassersicherung, der drohenden Liberalisierung in diesem Bereich, von Ausverkaufstendenzen et cetera entstanden, mit dem wir gut arbeiten können, und für mich das Wichtigste, festgeschrieben ist mit diesem Strategiekonzept Zukunft Trinkwasser, dass wir in Oberösterreich auch in Zukunft nicht der Verlockung nachkommen, dass wir Wasser nur in besonders spannenden Regionen den Schutz gedeihen lassen, den es braucht, sondern dass wir auf flächendeckenden Grundwasserschutz in ganz Oberösterreich setzen. Denn die Alternative wäre ja gewesen, Fernwasserversorgung über weitere Distanzen aus Schongebieten, aus Schutzgebieten heraus. Wir setzen auf flächendeckenden Grundwasserschutz, und ich glaube, dass das eine strategisch und umweltpolitisch sehr, sehr entscheidende Weichenstellung, und eine richtige Weichenstellung ist. Das Zweite, wo ich auch sage, danke für die Zustimmung, ist diese Mehrjahresfinanzierung für die Wasserschutzberatung in Oberösterreich. Es ist einmal mehr eine Investition, die wir brauchen, um Umweltsünden der Vergangenheit wett zu machen, wie das Unsummen sind etwa, die im Bereich Altlastensanierung noch notwendig sein werden und bereits investiert wurden. Denken Sie nur an die Summen, die wir für einzelne Deponiesanierungen in Oberösterreich bereits aufgewendet haben. Alleine Bachmanning mit, in Schilling ausgedrückt, fast 300 Millionen Schilling. Jetzt beginnen langsam die Kontaminierungswerte zu sinken, aber sehr, sehr langsam. Das heißt, was wir im Wasser einmal haben, erfordert enorm große Anstrengungen, es wieder raus zu kriegen. Mit anderen Worten, das Wasser hat ein Gedächtnis wie der sprichwörtliche Elefant, und besser deshalb in Richtung der Vorbeugung zu gehen, als nachher sanieren zu müssen. Ich muss auch etwas sagen, wie wir im Jahr 2000, glaube ich, in diesem Haus diese Wasserberatung auf Vorschlag von meinem Vorgänger Achatz erstmals beschlossen haben, war ich skeptisch. Sage ich ganz offen und ehrlich dazu. Ich war mir unsicher, ob dieses Freiwilligkeitsprinzip, von dem der Kollege Brunmair jetzt gesprochen hat, und das wir hier, denke ich, mustergültig praktizieren, und zwar seit Jahren, es ist richtig, das ist keine Initiative, die jetzt begonnen wurde, ob das tatsächlich ausreicht. Die Mehrheit in diesem Haus hat diese Zuversicht gehabt, dass das ausreicht, und ihre Position setzt sich eigentlich durch, denn uns geben die Trends recht, und dieser Maßnahme geben die Trends recht, denn Kollege Makor-Winkelbauer hat es richtig formuliert, wir haben zwar nicht überall positive Trends, aber im Schnitt der Regionen gehen die Kontaminierungswerte, die Schadstoffwerte vor allem bei Atrazin, aber auch bei Nitrat deutlich zurück. Was bleibt uns an Problemregionen? Wir haben vor allem Probleme in den Regionen, die besonders einen starken Besatz im Bereich der Schweinezucht haben. Das ist auch erklärbar, wir haben dort vor allem noch Probleme, wo die Bodenabdeckung eine sehr hohe ist, das heißt, wo sich das, was oben verbessert wird, erst später durch die hohe Bodenabdeckung im Grundwasser bemerkbar macht. Deswegen unsere Problemregion Nr. 1 derzeit die Traun-Enns-Platte, wo, und das müssen wir ganz selbstkritisch sagen, bislang die Werte relativ konstant bleiben, also noch nicht diese Erfolge zu verzeichnen sind wie etwa in der Welser Heide oder in anderen Sanierungsregionen Oberösterreichs. Die Wasserschutzberatung arbeitet ganz hervorragend. Es zeigt sich auch, wie soll man denn sagen, dass der Landwirt, der geschult ist in diesem Bereich, ganz einfach dem Landwirt, der betroffen ist, es besser erklären kann, worum es geht, und worauf der aufpassen muss, um eine grundwasserschonende Düngung durchzuführen. Das funktioniert, da ist eine andere Vertrauensebene, eine andere Kommunikationsebene ganz offensichtlich da. Das heißt, das ist die richtige Initiative, deswegen wollen wir sie fortsetzen, aber teilweise mit geänderten Prioritäten. Einer meiner Vorredner hat gefragt, Vertragswasserschutz, wie wird der abgesichert? Ja, es ist richtig, wir werden ein paar Pilotprojekte in nächster Zeit versuchen im Bereich Vertragswasserschutz, und das wird finanziert werden aus Einsparungen in anderen Bereichen. Nachdem wir in einigen Regionen deutliche Verbesserungen haben, werden wir uns nicht mehr überall gleich stark konzentrieren müssen mit dieser Beratungstätigkeit. Und zusätzlich in besonders problematischen Regionen wie der Traun-Enns-Platte oder einzelnen sehr abgesteckten betroffenen Regionen, abgegrenzten betroffenen Regionen Sonderinitiativen in Richtung Vertragswasserschutz zunächst einmal überprüfen. Da sind wir noch am Anfang, gibt es noch kaum Erfahrungen. Ich denke, das ist aber eine notwendige zweite Verstärkung und Möglichkeit. Ein Projekt vielleicht noch ganz kurz Ihnen dargestellt. Was macht denn diese Wasserschutzberatung im Detail? Ein besonders erfolgreiches Projekt ist der Nitratinformationsdienst, der gerade jetzt die letzten Wochen aktiv gewesen ist. Was macht der Nitratinformationsdienst? Er misst auf den Feldern ganz genau und präzise, was ist das Düngeerfordernis auf diesem Maisfeld, da geht es vor allem um Maisfelder, die besonders problematisch sind was die Düngersituation betrifft, damit kein Gramm zuviel gedüngt wird, und möglichst präzise der Bedarf des Bodens in der jeweiligen Saison getroffen wird. Damit erreichen wir zwei Sachen, die Überdüngung vermeiden wir, zwei positive Auswirkungen, einerseits auf das Grundwasser, andererseits auf die Geldbörse des Landwirtes und der Landwirtin, denn das kostet ja auch etwas. Bewährt sich außerordentlich, viele, viele Landwirte, die mitmachen, wir haben mittlerweile 50 Arbeitskreise in ganz Oberösterreich im Laufen, das heißt, das läuft auch selbst organisiert mittlerweile weitgehend, und von daher entsteht eine Dynamik, die wir in diesem Zusammenhang brauchen. Das heißt, 4,5 Millionen Euro in Zukunft in den nächsten Jahren für diese Wasserschutzberatung. Ein kleiner Nebensatz zum Schluss noch von meiner Seite. Es wurde zwar nicht direkt angezogen von einem Vorredner oder von einer Vorrednerin, aber ein Thema, das in letzter Zeit in den medialen Schlagzeilen war aus dem breiten Bereich des Wasserschutzes, die Hausbrunnenproblematik. Die hat in dem Zusammenhang relativ, meist relativ wenig zu tun mit den Grundwasserproblemen, denn ich habe jetzt mit der Arbeiterkammer diese Messergebnisse genau auch analysiert. Und wie können die teilweisen Ausreißer entstehen? Unser Verdacht ist sehr, sehr akut, dass es dabei vor allem auch um hausgemachte Probleme gehen könnte. Das heißt, regionale Verunreinigungen durch undichte Senkgruben zum Beispiel, und durch andere Problembereiche unmittelbar vor Ort. Ich kann Ihnen ein kurzes Bonmot noch sagen zum Schluss. Wir hatten einen Ausreißer in den letzten zehn Jahren beim Oö. Wassermessbus. Der macht ja im Jahr 2.000 derartige Analysen und Kontrollen, das heißt, wir haben eine Erfahrung von 20.000 Analysen von oberösterreichischen Hausbrunnen, was die Wasserqualität dieser Hausbrunnen betrifft. Dabei hat es einmal einen Rekordwert von rund 250 mg gegeben, das heißt, das ist das, was auch an Sensationsergebnis, ich glaube, in einem Fall bei der für mich sehr positiven und unterstützenswerten Arbeit der Arbeiterkammermessungen enthalten war, weil ich möchte das nicht missen, es ist vielleicht missverständlich kommuniziert worden, aber das ist eine wichtige, begleitende Initiative, die wir vollinhaltlich mittragen und mit unterstützen. (Unverständlicher Zwischenruf) Bitte? (Zwischenruf Abg. Winterauer: "Die erste Reaktion war ein wenig anders!") Wie war die erste Reaktion, Kollege Winterauer? (Zwischenruf Abg. Winterauer: "Nicht sehr erfreut!") Wieso? Na, erfreut bin ich dann nicht, wenn eine Schlagzeile besagt, Giftcocktail trotz Millionenförderung von Landwirten. Und mir gefällt es immer nicht, wenn man einzelne Gruppen gegeneinander ausspielt. Das gefällt mir nicht, und ich halte auch nichts davon, denn wir sitzen da alle in einem Boot. Wir Konsumenten sind angewiesen auf das korrekte Verhalten der Landwirte, und umgekehrt, sind die Landwirte auf Konsumenten angewiesen, die österreichische und oberösterreichische Produkte kaufen. (Beifall) Aber die Messserie als solche ist absolut unterstützenswert und wird im Übrigen indirekt auch vom Land Oberösterreich mitfinanziert, das werden nicht alle wissen, aber der Konsumentenschutz sorgt für eine Mitfinanzierung des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer, und wir arbeiten ganz intensiv zusammen, auch in diesem Bereich, und das ist gut so. Denn wir sitzen ja in einem Boot, es gibt ja nicht den Arbeiterkammerkonsumentenschutz und einen Landeskonsumentenschutz, sondern es gibt Konsumentinnen und Konsumenten, völlig gleichgültig von welcher Couleur sie kommen. Und aus welchem Berufssegment sie herauskommen. Aber wichtig ist, einmal haben wir von diesen 20.000 Untersuchungen in Oberösterreich einen Wert von 250 mg, ein sehr hoher Wert, der fünffache Grenzwert ist das, gemessen, und dann wurde von Oö. Wasser analysiert, wie ist dieser Rekordwert entstanden. Und es war so. Beim betroffenen Landwirt, der diesen Hausbrunnen hatte, ist die Scheune abgebrannt, beim Brand hat er die Kunstdüngersäcke genommen und sie umgelagert. Hat sie unglücklicherweise umgelagert zum Hausbrunnen, dort ist das Löschwasser wieder angefallen und Stück für Stück ist der Kunstdüngersack samt Löschwasser den Hausbrunnen hinuntergewandert, gewandert und hat den kontaminiert. Das war nachher verifizierbar. Es ist leider nicht oft und normalerweise so eine einfache Erklärung, wo man selbst schuld ist, sondern sehr häufig eine regionale Erklärung, aber wir haben insgesamt beim Grundwasserkörper auch noch viel zu tun, deswegen danke, dass ein mehrjähriges Arbeitsprogramm jetzt durch ihre Zustimmung möglich und machbar ist. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 569/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 570/2005, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Gesundheitsversorgung in Oö. - Schwerpunkt Krankenanstalten". Ich bitte Herrn Abgeordneten Helmut Kapeller über die Beilage 570/2005 zu berichten. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Gesundheitsversorgung in Oö. - Schwerpunkt Krankenanstalten". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 570/2005.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Gesundheitsversorgung in Oö. - Schwerpunkt Krankenanstalten" wird zur Kenntnis genommen. Dem Landesrechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der Kritikpunkte zu veranlassen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kapeller. Abg. Kapeller: Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Eingangs möchte ich mich im Namen meines Klubs beim Landesrechnungshof für die Überprüfung der Gesundheitsversorgung in Oberösterreich mit dem Schwerpunkt Krankenanstalten und den umfangreichen Empfehlungen recht herzlichst bedanken. Wir haben ja im Kontrollausschuss sehr eingehendst über diesen vorliegenden Bericht, aber insbesondere über die Empfehlungen des Landesrechnungshofes sehr lange diskutiert. In zwei Punkten gab es unsererseits eine andere Auffassung über die vom Rechnungshof gemachten Anregungen, welche letztendlich auch dazu führten, dass wir den Punkt 5 auf der Seite 4 und den Punkt 15 auf der Seite 5 des Ihnen vorliegenden Berichtes unsere Zustimmung im Kontrollausschuss nicht gaben. Ingesamt gesehen ist aber der gesamte Bericht und die Anregungen für uns von so großer Wichtigkeit, dass wir heute diesem vorliegenden Bericht auch unsere Zustimmung geben werden. Für das Protokoll, aber auch für die Öffentlichkeit, möchte ich aber noch einmal ganz kurz unsere Bedenken zu den zwei von mir angesprochenen Punkten ansprechen. Zum einen handelt es sich bei den Anregungen über die Förderung von trägerübergreifenden Kooperationen im Supportbereich durch den oberösterreichischen Krankenanstaltenfonds. Hier haben wir die Befürchtung, dass bei trägerübergreifenden Kooperationen die Gefahr besteht, dass es unweigerlich zur Ausgliederung bzw. zu Ausgliederungen in eine gesamte GesmbH kommen kann, da kein Träger wirklich von einem anderen Träger abhängig sein will. Wir befürchten, dass durch die Förderung von Ausgliederungen natürlich auch qualitativ hohe Arbeitsplätze im Supportbereich verloren gehen. Ich denke hier insbesondere an die Küche, an die Reinigung, wo im Wesentlichen auch sehr viele Frauen beschäftigt sind. Und wenn ausgelagert wird, dann wird natürlich auch von uns befürchtet, dass es zu Einsparungen kommen wird, weil es hier sicherlich auch zu Senkungen des Lohnniveaus kommt und hier in diesem Bereich natürlich ein enormer Druck entstehen kann und weil hier hauptsächlich Frauen betroffen sind, die den überwiegenden Teil der Beschäftigten ausmachen, haben wir eben diese Bedenken. Und es ist auch für uns sehr wichtig, dass die Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen bleiben und nicht zentralisiert wird. Den zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, wo wir eine andere Auffassung hatten und auch noch haben, ist der auf Seite 5 des vorliegenden Berichtes, nämlich Punkt 15. Es handelt sich dabei um den Vorschlag, die Optimierung im Ambulanzbereich auf Basis einer eingehenden Analyse in Abstimmung mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vorzunehmen. Wir haben das im Ausschuss auch schon sehr klar angesprochen. Wir sprechen uns sehr wohl für die Optimierung im Ambulanzbereich aus, aber es ist natürlich so und die Frau Landesrätin Stöger hat ja bereits auch im Ausschuss darauf hingewiesen bei der Diskussion, dass es ja bereits gemeinsam mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ein Projekt gibt, nämlich die integrierte Schlaganfallversorgung in Oberösterreich. Das beweist, dass wir uns für die Optimierungen im Ambulanzbereich aussprechen. Eine Optimierung auf Basis einer eingehenden Analyse setzt jedoch voraus, dass im Bereich der Ambulanzen gültige Daten zur Verfügung stehen müssen, die für eine Analyse herangezogen werden können. Und das ist jetzt noch nicht der Fall. Wir haben darüber ja lange diskutiert, dass das noch nicht möglich ist. Die Grundlage für eine derartige Dokumentation ist der schon sehr oft angekündigte Ambulanzleistungskatalog, der aber erst vom Bund erstellt werden muss. Und wir haben in der Diskussion ja bereits auch darauf hingewiesen, dass diese Daten noch nicht vorliegen, erst kommen werden und dass eine Umsetzung bis 2008 kaum möglich sein wird. Leider konnten wir mit unseren Argumenten die Mehrheit des Hauses nicht überzeugen. Ich möchte daher das heute hier noch einmal anmerken, damit es im Protokoll festgeschrieben ist, was unsere Bedenken waren. Wie bereits von mir angekündigt werden wir aber aufgrund der Wichtigkeit dieses Berichtes den Landesrechnungshofbericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich selbstverständlich auch namens meiner Fraktion bei den Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die geleistete Arbeit bedanken. Einen kleinen Seitenhieb kann ich mir allerdings nicht ganz verkneifen. Es steht hier die Initiativprüfung, wer die Zeitabläufe kennt, wird eher von einer Reaktivprüfung sprechen können, denn es sind zu diesem Zeitpunkt, zu diesem Prüfungszeitraum, ja eine Reihe von Studien schon im Ergebnis vorgelegen bzw. sind sie in der Erarbeitung gewesen. Ich nenne nur ÖBIG-Expertenkommission, Psychiatrieplan, Hospizplan, Palliativplan, Studie zur Nahtstellenproblematik und vieles andere mehr. Es ist daher auch mehr eine oder die Qualität einer Synopsis. Das ist gut und das ist positiv, dass dabei auch die Gemeinsamkeiten aus diesen Studien herausgearbeitet werden konnten und als Empfehlungen ausgesprochen wurden. Ich denke, dass die Anregungen und dass hat ja mein Vorredner schon gesagt, großteils auch übernommen werden konnten, in Empfehlungen auch formuliert werden konnten. Die von dir angesprochenen geringfügigen Auffassungsunterschiede bei der Empfehlung Nummer 5 und bei der Empfehlung Nummer 16, ich nenne es bewusst auch marginale Auffassungsunterschiede. Ich denke, wir haben alle die positiven Impulse und Entwicklungen, die in diesen Empfehlungen drinnen sind, gesehen. Nicht umsonst hat ja auch zum Beispiel das AKH Linz im Kooperationsbereich, im Supportbereich, sehr viele Gemeinsamkeiten entwickelt mit den anderen Krankenhäusern am Standort, weil hier wirklich aus wirtschaftlicher ökonomischer Sicht sehr positive Aspekte und Entwicklungen in der Zukunft zu erwarten sind. Ähnliches gilt auch für den Bereich der Ambulanzen, wo wir sicher alle mitsammen ein Interesse haben, dass hier die gute Entwicklung in Oberösterreich weiter fortgeschrieben wird. Ich möchte nur auf einen Punkt eingehen, und zwar die Nichtübernahme eines Punktes in den Empfehlungen, der da lautet: Ablösung des Abgangsdeckungssystems und der Investitionsförderungen durch eine bedarfsorientierte Leistungsfinanzierung. Dieser Meinung konnten wir uns in dieser Formulierung nicht anschließen, sondern wir waren überzeugt davon, dass wir zwar dieses Abgangsdeckungssystem a la longue verlassen müssen und daher wurde die Formulierung Weiterentwicklung gewählt. Es ist ja ein dynamischer Prozess zu erwarten, der sicher über mehrere Jahre sich hinzieht in Richtung einer bedarfsorientierten Leistungsfinanzierung. Und nicht übernehmen konnten wir die Anregung, dass die Investitionen in Zukunft über die Leistungsfinanzierung getätigt werden und verdient werden sollten. Bisher sind Investitionsförderungen, ein sehr gutes Mittel zur Steuerung des Gesundheitssystems. Das sollte nicht verlassen werden, das wollen wir auch nicht verlassen. Es hätte außerdem bedeutet, dass doch über einen langjährigen Zeitraum es zu einer finanziellen Doppelbelastung des Landesbudgets gekommen wäre, denn zum einen hätten die Investitionen direkt gefördert werden müssen und zum anderen eben über die Leistungsfinanzierung die zukünftigen Investitionen auch dazu verdient werden müssen. Insgesamt glaube ich, ist es ein Bericht, der sehr, sehr viel Arbeit, sehr, sehr viel Know how beinhaltet, sehr, sehr gute Anregungen, die natürlich in der allgemeinen Diskussion zum Gesundheitswesen ja schon beinhaltet gewesen sind, ein Bericht und eine Empfehlung, der wir getrost und gutem Gewissens auch zustimmen können. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe natürlich nicht an, mich in den Dankesreigen einzugliedern und auch von unserer Fraktion den Dank, aber auch den Dank an die Belegschaften im Krankenhaus, in der Verwaltung der Krankenhäuser, weiterzugeben, weil ich glaube, in einer sehr schwierigen Zeit, wo sie sehr viel konfrontiert waren mit aufregenden Ergebnissen und Medienberichten, auch hier noch konstruktiv mitzuarbeiten, glaube ich, muss auch mit einem Dankeswort gewürdigt werden. Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen, und auch das hier nochmals zu Protokoll geben, was ich auch im Ausschuss schon berichtet habe. Ein erster Punkt ist zum Beispiel was mir aufgefallen und was wirklich nur ein Wort ist, wo es nicht um die Inhalte geht. Und wenn hier steht Ausbau der mobilen Dienste sowie der Überleitungspflegeangebote an der Schnitt- und Nahtstelle, ist mir ganz wichtig, einfach daran zu denken, dass wir nicht die Überleitung pflegen wollen, sondern die Pflege überleiten wollen. Und ich glaube, dass ist zwar in dem Bewusstsein der Köpfe aller drinnen, aber vielleicht lässt es sich im Sprachgebrauch einmal so darstellen, dass wir wirklich ganz bewusst die Patientinnen und Patienten, die pflegebedürftig sind, in andere Strukturen überleiten und nicht die Überleitung pflegen. Hier braucht es sicher sehr viele unterschiedliche, regional unterschiedliche und innovative Konzepte, wie das wirklich gut funktionieren kann. Ein weiterer Punkt, und der ist auch schon angesprochen worden von meinen Vorrednern, ist die Förderung der trägerübergreifenden Kooperationen im Supportbereich. Und ich habe im Ausschuss schon hingewiesen, dass ich natürlich für trägerübergreifende Kooperationen bin. In vielen Bereichen ist es sehr wichtig, nur man muss immer eines auch bedenken, dass auch, wenn es nur im Krankenhausbereich bleibt, ein Krankenhaus mit den anderen, ohne jetzt von Auslagerung zu reden, auch hier Kooperationen anzudenken. Ob es wirklich sinnvoll ist, immer alles zusammenzulegen oder ob es nicht auch eine regionale Bedeutung hat, wenn eben im Krankenhaus Bad Ischl sowohl die Wäscherei als auch die Küche erhalten bleiben. Die Küche ist ja dann Gott sei Dank erhalten geblieben. Die Wäscherei ist zusammengelegt worden. Hier zu schauen, was heißt es einerseits für die regionalen Arbeitskräfte, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, aber auch zu schauen, was ist das für eine Qualität im Krankenhaus? Ich habe es schon angesprochen bei dieser Zusammenlegung passiert es dann, dass man mehr an Infrastruktur braucht, weil einfach nicht so schnell reagiert werden kann, wenn einfach ein akuter Bedarf eintritt, gerade in der Wäscherei. Also ich bin immer nur für Kooperation mit Augenmaß und nicht immer nur mit ökonomischen Zahlen zu hantieren, sondern wirklich zu schauen, was bringt es für die Region und ist wirklich die Differenz so groß, dass wir hier eine Kooperation brauchen oder können wir diese geringfügigen Differenzen auch als indirekte regionale Förderung sehen. Ansonsten denke ich, können wir in Oberösterreich sehr stolz sein, dass wir hier schon einige Punkte sehr konkret angegangen sind, die der Rechnungshof mit Jänner vorgeschlagen hat, dass wir in den Regionalkonferenzen sehr erfolgreich waren gemeinsam. Und ich glaube, wir können da getrost auf die nächste Folgeprüfung warten und schauen, was schon alles umgesetzt ist. Und bei der Umsetzung, und ich glaube, dafür stehen wir, werden wir ganz genau darauf schauen, dass wieder alle Betroffenen eingebunden werden und dass die schrittweise Umsetzung sehr konstruktiv mit allen Beteiligten erarbeitet wird und gemacht wird. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte namens der freiheitlichen Fraktion dem Landesrechnungshof danken für diese umfangreichen Ausführungen zu den Krankenanstalten und zur Gesundheitsversorgung und zu den umfangreichen qualitativ hochstehenden Vorschlägen für unsere Gesundheitspolitik. Es ist ein Auftrag an uns, uns nicht auf den Lorbeeren auszuruhen, auf den Lorbeeren der Spitalsreform, die eben abgeschlossen wurde, und es ist ein Auftrag an uns, die Arbeit ohne Unterbrechung und konsequent und mit Sicherheit permanent fortzusetzen. Und ich glaube, wenn man die Punkte der Vorschläge und auch die allgemeinen Stellungnahmen des Rechnungshofes überfliegt und dann oder mehrmals genauer durchliest, dann erkennt man sehr rasch, dass das, was wir bis jetzt erbracht und geleistet haben, nämlich die Strukturreform der Spitäler, die regionalen Versorgungsverbünde, die Regionalkonferenzen, das ist ein gutes Stück Arbeit gewesen, aber es ist nur ein Feld der Gesundheitsreform insgesamt. Und es gibt noch zahlreiche mehrere Felder, die mindestens so intensiv durchforstet, diskutiert und reformiert gehören. Und daher ist es wichtig, dass wir uns zur Reformbereitschaft bekennen, weiterhin bekennen, dass wir unser Bekenntnis auch beim Bund deponieren, sage ich ganz offen, denn auf Bundesebene gehen die Meinungen im Gesundheitsbereich ja oft viel weiter auseinander als es in Oberösterreich manchmal tatsächlich und manchmal scheinbar der Fall ist. Welche Felder, und ich möchte jetzt nicht die einzelnen Punkte und Vorschläge des Landesrechnungshofes noch einmal aufzählen, aber um das Ganze was vorgeschlagen wird und was zu tun ist, zu vertiefen, möchte ich zumindest noch die Felder der Reformtätigkeit aufzählen und mit ein paar Gedanken erfüllen. Es ist einmal die Schnittstellenproblematik, die noch nicht gelöst ist, die wir aber erkannt haben, die ganzen Doppelgleisigkeiten zwischen dem intramuralen medizinischen Bereich und der Versorgung im niedergelassenen Bereich, die Doppelbefundung, die hier stattfindet, die mangelnde Information und die Tatsache, dass halt Patienten oft durch ein schlechtes Management von einem Bereich zum anderen hin- und herwandern und das oft viel Geld kostet, wenig Qualität bringt und auch für den Patienten wenig bringt. Und das ist genauso die Schnittstellenproblematik zwischen dem Gesundheitsbereich und Sozialbereich, dem Pflegebereich, wo hier noch die Übergangslösungen zwar angedacht sind, aber noch nicht umgesetzt sind. Zweiter Problembereich oder zweites Problemfeld sind die Rahmenbedingungen allgemein. Das ist natürlich eine Aufgabe, die wir mit dem Bund gemeinsam lösen müssen, wo wir auch den Bund brauchen, aber wo wir vor allem eines brauchen, die Zusammenarbeit mit der Struktur der Finanzierung im niedergelassenen Bereich. Wir brauchen eine vereinheitlichte Verantwortung, eine vereinheitlichte Finanzierungsverantwortung und wir brauchen alle, die im Gesundheitssystem finanzieren, im Gesundheitssystem anbieten, die Leistung erbringen, wir brauchen alle an einem Tisch. Und das muss und wird die Gesundheitsagentur beziehungsweise die Gesundheitsplattform des Landes als Untergruppierung der Bundesgesundheitsagentur sein müssen und hier muss die Diskussion dieser Verwirrung der Verantwortlichkeit geführt werden und zu einer einfachen Verantwortungslösung zugeführt werden. Und ich glaube, dass wir anstelle dieser Schnittstellen zwischen Spitalsbereich und niedergelassenem Bereich, dass wir hier eine neue Ebene brauchen, dass das Angebot der Ambulanztätigkeiten in den Spitälern, der Fachärzte, Facharztzentren, Tageskliniken, dass das verschmelzen muss, dass dieses Angebot zusammengeführt werden muss und eine neue Ebene zwischen dem praktischen Arzt als Einzelanbieter und der Behandlung stationärer Art im Spital, dass wir hier eine neue Ebene brauchen. Weiterer Punkt, den ich für besonders wichtig halte und der sehr oft zu kurz kommt, ich glaube, wir brauchen, und das ist auch wieder etwas, was wir hier im Landtag nicht alleine lösen können, sondern wo wir die Sozialversicherungen und die Bürger und den niedergelassenen Bereich brauchen, das ist eine Aufwertung oder eine Neudefinition des praktischen Arztes, des Hausarztes. Er muss die Drehscheibe des Gesundheitssystems, der Gesundheitsversorgung und vor allem auch der Gesundheitsvorsorge sein. Ich glaube, wir brauchen hier ein neues Leitbild, eine neue Definition und auf jeden Fall eine Aufwertung des Hausarztes, des niedergelassenen Arztes. Ein weiterer wesentlicher Punkt und der letzte Punkt ist, dass die Gesundheitsvorsorge konsequent einen höheren und neuen Stellenwert im Gesundheitssystem finden muss. Denn es ist die einzig wirklich ursächlich kostendämpfende Maßnahme langfristig, wo man zuerst natürlich Geld in die Hand nehmen muss, um dann den Effekt auch finanzieller Art einfahren zu können. Aber ich glaube, diese Änderung der Gesundheitsvorsorge, der Eigenverantwortung aller Menschen, das ist auch ein gesellschaftspolitischer Auftrag oder eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Weil wir vielleicht, als Abschlussgedanken, uns bewusst werden müssen, wenn wir und vor allem nicht wir und die nachfolgenden Generationen noch im verstärkten Ausmaß das Privileg haben, dass wir alle 90 Jahre werden können, dann macht es Sinn, dass die Menschen, die Bürger ihre persönlichen Ressourcen sich einteilen und dass alles unternommen wird, um gesund und mit einer halbwegs guter Lebensqualität 90 zu werden. Denn es macht wenig Sinn, zwar 90 Jahre alt werden zu können, aber durch Krankheit, Leiden und verschiedene Umstände die Lebensqualität schon ab 40, 50 verloren zu haben. Das kann insgesamt kein guter Weg sein für die Menschen und ich glaube, das ist auch eine Aufgabe der Politik, hier Vorbildwirkung zu haben und hier Vorbild zu sein und hier aufklärend tätig zu sein. Es gibt also in der Gesundheitspolitik weiterhin viel zu tun und der Rechnungshofbericht ist dazu eine gute Grundlage und aus diesem Grund haben wir ihn in den Landtag gebracht, wir Freiheitliche in den Landtag gebracht, und stimmen diesem Rechnungshofbericht vollinhaltlich zu. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohes Hauses, die dem Antrag zur Beilage 570/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 573/2005. Das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais über die Beilage 573/2005 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Beilage 573/2005, Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie. Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bestmöglich bei allen verantwortlichen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass im Zuge der Abänderung und der Beschlussfassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 1. das Herkunftslandprinzip nicht in die EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgenommen wird und 2. die Elemente der Daseinsvorsorge als Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen werden. Ich darf auch gleich dazu berichten, dass es zur Beilage 573/2005 einen Abänderungsantrag gibt, der von allen vier Fraktionen unterzeichnet worden ist und hier wird im Grund das Herkunftslandprinzip sowohl im Antrag als auch in der Begründung um das Wort uneingeschränkt erweitert. Dritte Präsidentin: Danke, dass Sie schon darauf hingewiesen haben. Diese Beilage 578/2005, Abänderungsantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags zur Beilage 573/2005 betreffend EU-Dienstleistungsrichtlinie, liegt auf Ihren Plätzen auf. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede miteinbezogen und ich eröffne die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag Beschluss fassen werden. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 578/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen worden ist. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung gilt somit auch die Beilage 573/2005 als beschlossen. Wir kommen nun zur Beilage 574/2005. Das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften. Ich bitte Herrn Abgeordneten Christian Makor-Winkelbauer über die Beilage 574/2005 zu berichten. Abg. Makor-Winkelbauer: Beilage 574/2005. Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend objektive Personalaufnahme bei mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Kapitalgesellschaften. Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, in ihrer Eigenschaft als Eigentümervertreterin jener Kapitalgesellschaften, an denen das Land Oberösterreich mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, sicherzustellen, dass für alle ArbeitnehmerInnen vor jeder Personalaufnahme eine öffentliche Stellenausschreibung durchgeführt und die Personalauswahl einem objektiven und nachvollziehbaren Verfahren unterzogen wird. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Abg. Makor-Winkelbauer gleich das Wort. Abg. Makor-Winkelbauer: Ich habe noch eine Information, Herr Klubobmann Strugl, nachzureichen, nämlich diesbezüglich, was es denn an Möglichkeiten seitens des Eigentümers gibt, auf Aufsichtsräte, bzw. Vorstände, bzw. die Leitungsgremien bei GesmbH.s und Aktiengesellschaften Einfluss zu nehmen. So ist es so, wenn dies in den Satzungen bzw. im Gesellschaftsvertrag dezidiert angeführt ist, ist es bei einer GesmbH durchaus möglich, ein direktes Weisungsrecht seitens der Eigentümer vorzusehen. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Ist richtig!“) Es ist möglich. Ob man es will oder nicht, es ist nur die Frage, ob man es will oder nicht. Bei einer Aktiengesellschaft ist es etwas schwieriger. Nur wir reden ja nicht nur von Weisungsrechten und von Zustimmungsrechten, sondern es können ja auch Informationsrechte und Auskunftsrechte sein. Auch das ist nicht einmalig. Bei der Asfinag beispielsweise, die jedenfalls eine Aktiengesellschaft ist, gibt es ein unmittelbares Auskunfts- und Informationsrecht seitens des Finanzministers und des Ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten. Auch so was könnte für eine Kontrolle durchaus sinnvoll sein. Was ich zum Ausdruck bringen will, rechtliche Konstrukte, die jenseits von Weisungen sind bei Aktiengesellschaften, gibt es durchaus, dass man Transparenz bei Entscheidungen auch bei Aktiengesellschaften, sicher aber bei GesmbHs sozusagen machen kann. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Ihr habt ja in dem Antrag ein Verfahren, ein formales vorgeschlagen, das ist im Aktiengesetz nicht. Wohl nach dem Paragraf 20, Abs.1 GmbH Gesetz, aber da gibt es eine Schranke, aber das ist die Nachvollziehbarkeit zwischen den beiden Gremien.“) Ja und die Trennung. Keine Frage. Aber bei unserem Antrag geht es um kein Verfahren, sondern um die Tatsache, dass die Personalauswahl objektiv und nachvollziehbar gemacht wird. Es kann ja noch immer die Aktiengesellschaft, der Vorstand oder wer auch immer entscheiden, wie dieses Verfahren ausschauen soll. Es genügt ja dann, wenn die Kontrolle die Information bekommt, dass der Eigentümer kontrollieren kann, okay, es hat alles gepasst, oder warum hat es nicht gepasst, dann die Auskunft zu bekommen. Auf was ich hinauswill. Wenn man will, geht’s. Wenn man nicht will, findet man sicher immer irgendeinen Passus, dass es nicht geht. Danke schön. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Du kannst es nicht vorschreiben, das ist der Punkt!“ Beifall) Dritte Präsidentin: Herr Abgeordneter Schenner bitte. Abg. Schenner: Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja glaube ich nicht nur um die rein formalen Bestimmungen, sondern es gibt ja auch das tägliche Leben. Ich kann mir schwer vorstellen, wenn ein Eigentümer, dem 75, 80, 90 oder noch mehr Prozent einer Gesellschaft gehören, den Wunsch äußert, dass Personalaufnahmen objektiv und transparent, das heißt nachvollziehbar sein sollen, oder wenn das sogar bei einer GesmbH im Gesellschaftsvertrag verankert ist, dass dann in der Praxis die Organe sagen, nein das interessiert mich nicht, wir machen es subjektiv, eigenwillig und nicht nachvollziehbar. Also das ist glaube ich nicht denkbar und daher ist der Antrag, so wie er da ist, glaube ich durchaus berechtigt und mit gutem Willen auch umsetzbar. Ich habe aber natürlich auch andere Dinge gelernt. Also ich hab gelernt, dass es ja ohnehin einen Aufsichtsrat gibt, ich glaub, du hast es gesagt Gunther, da gibt’s ja ohnehin einen Aufsichtsrat, der das kontrolliert. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum man bei der Fachhochschul-GesmbH bewusst keinen Aufsichtsrat installiert hat. Aber man kann sagen, dann haben wir ja noch einen Eigentümervertreter. Der kann ja da auch noch mitreden. Das sind aber nicht mehrere, sondern das ist nur einer und das ist der jeweils zuständige Landesrat. Ohne dass ich jetzt auf einen konkreten Fall hinweise, ich möchte jetzt nur die theoretische Möglichkeit konstruieren, dass eben dieser Landesrat den von ihm eingesetzten Geschäftsführer kontaktiert und sagt: Sie, Herr Geschäftsführer, ich hab da gehört, Sie wollen einen Mitarbeiter von mir abwerben für eine Position in Ihrer GesmbH Ich habe Sie eingesetzt als Geschäftsführer, das gefällt mir gar nicht. Weil erstens einmal brauch ich ja den Mitarbeiter dringend, zweitens erfüllt er ja ihre Ausschreibungsbedingungen gar nicht und andere Landesbürger erfüllen sie und die würden Sie dann nicht nehmen und frustrieren. Das gefällt mir gar nicht, weil das wäre nicht objektiv, würde zum Beispiel dieser fiktive Herr Landesrat und Eigentümervertreter sagen. Und der Geschäftsführer würde dann sagen: Sie, Sie kennen sich rechtlich überhaupt nicht aus, weil ich werbe Ihnen den ab, auch wenn er die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt, auch wenn es unobjektiv ist, ich werbe ihn Ihnen ab, weil ich brauche ihn und Sie haben mir da nichts dreinzureden. Also eine sehr merkwürdige Angelegenheit, die da konstruiert wird und ich glaube, man könnte diesem fiktiven Landesrat ja durchaus helfen, indem man sagt, gehst halt nicht alleine als Eigentümervertreter hinein, sondern installierst einen Aufsichtsrat. Dann ist die Kontrolle noch verstärkt und dann kann man das objektive Verfahren besser absichern. Was Zweites hab ich auch noch gelernt. Der Kollege Brunmair, glaube ich, hat gesagt, steter Tropfen höhlt den Stein. Das glaub ich schon einmal deswegen, weil ich in den Ferien immer Höhlenführer war und das selber gesehen habe. Aber das glaube ich auch aus einem ganz anderen Grund. Wir werden den Antrag noch öfter einbringen, weil ja manche wirklich lernfähig sind. Das hab ich in einem ganz anderen Beispiel gesehen. Wir haben heute schon diskutiert über Dieselpartikelfilterförderung. Und da haben wir einen Dringlichkeitsantrag eingebracht in der Märzsitzung des vergangenen Jahres. Da hat ein Klubobmann, ich sag nicht welcher, wörtlich ausgeführt: Und der zweite Punkt ist, das ist für die Sozialdemokratie, glaube ich, auch ganz wichtig zu wissen, mit einer Förderung zum Ankauf von Filter für PKWs fördere ich eine Personengruppe, die angesichts der Knappheit und der Begrenztheit von Förderungsmitteln sicher nicht zu den ärmsten der Bevölkerung zählt. Also ich glaube, von der sozialdemokratischen Wirkung ein völlig falsches Signal, wenn ich eine Bevölkerungsgruppe, die nicht am Hungertuch nagt, sozusagen eine zusätzliche Förderung gebe. Mag vielleicht manchen bekannt sein. Dieses Argument hat dazu gedient, unseren Antrag auf Förderung eines Partikelfilters abzulehnen. Heute macht ein Landesrat, der der selben Fraktion wie dieser Klubobmann angehört, diese Förderung. Das heißt, Dazulernen ist nicht ausgeschlossen. Wenn wir den Antrag nächstes Jahr einbringen, vielleicht gibt’s dann eine Objektivierung in der GesmbH. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Es dauert nicht mehr lange. Bitte ein bisschen Konzentration. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 574/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 575/2005. Das ist der Geschäftsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Fristsetzungsantrag zur Beilage 182/2004 „Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union“. Ich bitte Herrn Abgeordneten Helmut Kapeller über die Beilage 575/2005 zu berichten. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beilage 575/2005. Geschäftsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Fristsetzungsantrag zur Beilage 182/2004 „Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union“. Der Oö. Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag setzt dem Ausschuss für EU-Angelegenheiten zur Vorberatung und Vorlage eines Ausschussberichts zur Beilage 182/2004 betreffend das „Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union“ eine Frist bis zur Landtagssitzung am 10. November 2005. Die Begründung liegt Ihnen vor und ich ersuche um Ihre Zustimmung. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Schürrer. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Als Unterausschussvorsitzender zu diesem Thema möchte ich kurz ein paar Sätze sagen. Es war bisher schon so, dass wir natürlich einige Themen zu besprechen hatten in diesem Zusammenhang, wobei es jetzt grundsätzlich in diesem Unterausschuss um Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte geht. Einfach gesagt geht es mit Blick auf Vereinheitlichung und Harmonisierung europäischer Vorschriften um den Wunsch aller Länder, aber auch unseres Landes Oberösterreich. Nach regionalen und länderbezogenen Ausnahmen und Adaptierungsmöglichkeiten in Oberösterreich haben wir quer über alle Parteien schon einige Themen, wie schon erwähnt, als solche zentralen Lebensbereichsthemen erkannt und definiert. Ich möchte nur zwei davon anführen und damit auch bestätigen, dass wir kein Versäumnis in diesem Bereich gehabt haben. Zum Ersten die heute schon besprochene und beschlossene Sache zum Thema Dienstleistungsrichtlinie. Wir haben einen Vier-Parteienantrag und einen Beschluss heute gefasst zu diesem Thema. Das wäre zum Beispiel ein solches Thema, das unsere Lebensbereiche betrifft. Das zweite Thema, die Realisierung der Gentechnikfreiheit in Oberösterreich. Alle wissen wir, dass wir auch eine gemeinsame Linie haben und dass wir sogar mit anderen Ländern einen Schulterschluss in diesen Bereichen aufgenommen haben. In beiden Bereichen haben wir uns im Landtag und auch die Verantwortlichen in der Regierung bemüht gegenüber Brüssel oder gegenüber der Kommission und sogar im Rahmen von gleichgesinnten Länderallianzen für regionale Ausnahmen und eigenständige Wege stark gemacht. In beiden Fragen haben wir auch Beschlüsse gefasst und unsere Regierungsmitglieder alle zusammen vertreten eine konsequente Landesposition. Mit diesem Fristsetzungsantrag ist ein bisschen unterschwellig ein Versäumnis vorzuwerfen, weil wir haben vor mehr als einem Jahr diesen Beschluss gefasst, bei Bedarf so einen Unterausschuss einzusetzen. Als Vorsitzender habe ich kein schlechtes Gewissen. Ich möchte aber im Sinne der gemeinsamen Interessen und des guten Weiterarbeitens in dieser Frage, und es kommen einige Fragen auf uns zu, zusagen, dass ich im September einen Unterausschuss einberufen werde, wo wir uns dann diesen Themen widmen, um rechtzeitig auch vorbereitet zu sein. Zum Zweiten, weil es dazupasst und auch in diese Richtung geht, werden wir im Herbst auch die im EU-Ausschuss beschlossene Enquete zum Thema EU und Einladung unserer Abgeordneten im Parlament durchführen. In beiden Fällen, glaube ich, sind wir da richtig unterwegs und ich bitte - ich weiß, dass die Zurückziehung des Fristsetzungsantrags nicht möglich ist - wir aber der Fristsetzung nicht zustimmen können. Ich bitte aber um Verständnis und kann versprechen, dass wir im September diesen Unterausschuss einberufen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Wolfgang! Du hast mich jetzt schon irritiert. Ich hätte dir alles nachgesehen, dass es ein Jahr lang dauert, bis ein Unterausschuss einmal oder auch nicht einberufen wird, sondern, dass man nachdrängen muss. Für all das hätte ich in langjähriger Freundschaft Verständnis gehabt, dass so etwas passieren kann. Aber, dass du kein wirklich schlechtes Gewissen dabei entwickelst, das hat mich schon irritiert. Und dass du dann rausgehst und das noch erklärst, zu der Dienstleistungsrichtlinie, ein Antrag von uns, wo wir uns geeinigt haben, dass wir es gemeinsam machen. Heute das gleiche wieder! Dass ich dir einen Brief geschrieben habe, dass die Landtagsenquete einberufen werden soll, wäre halt fair gewesen, wenn du es dazu gesagt hättest, weil wir ja auch einen gemeinsamen Beschluss haben, - auch ein Antrag der SPÖ - wo wir das festgelegt haben. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: "Sei nicht so hart, er hat sich eh schon entschuldigt!") Ich will es ja gar nicht! Den Wolfgang habe ich doch freundschaftlich anzureden und nicht anders. Mir geht es nur darum, dass nicht Dinge auf den Kopf gestellt werden - nämlich so, wie sie tatsächlich abgelaufen sind. Günther Steinkellner, du hast heute schon einmal eine andere Chronologie richtig dargestellt, und ich versuche sie auch richtig darzustellen. Weil sonst entsteht ja wirklich ein Eindruck, als sei alles in Ordnung. Ich muss es ja deshalb dazusagen, weil mir das Briefschreiben nach der Geschäftsordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren, schön langsam aber sicher lästig ist. Es ist ja im Grund tatsächlich nicht mehr verständlich, wenn hier Anträge in Unterausschüssen länger als ein Jahr liegen und dass man dann mit Fristsetzungsanträgen nachbohren muss. Ich denke zum Beispiel an den Beteiligungsfonds, der im Grunde immer wieder urgiert worden ist, persönlich urgiert worden ist. Es findet halt nicht statt. Oder, Kollege Gumpinger, jetzt willkürlich herausgenommen: Einen Brief hast du gekriegt, den zweiten hab ich noch gar nicht geschickt. Der Finanzausgleich zum Beispiel, war damals vereinbart mit dem Herrn Landeshauptmann sogar, dass es geheißen hat, zuerst kommt der große Finanzausgleich Bund-Länder, und im Anschluss daran wird es sofort den kleinen Finanzausgleich zwischen Land und den Kommunen geben. Wir haben einen Antrag eingebracht, haben dazu gesagt, jawohl der wird im kleinen Finanzausschuss, von mir auch so unterstützt worden, behandelt werden. Entweder gibt es jetzt einmal einen Finanzunterausschuss, wo man die Frage behandelt oder auch du wirst wieder einen Brief kriegen. Und im Grund wirst du wieder kein schlechtes Gewissen haben dabei. Ich lade halt tatsächlich ein. Ich nehme dem Wolfgang Schürrer ab, dass wir im September die EU-Enquete abwickeln werden. Ich ersuche aber alle anderen, die ich jetzt nicht direkt anspreche, aber trotzdem ein bisschen ein schlechtes Gewissen zu haben. Dass bereits länger als ein Jahr Vorsitzende eines Unterausschusses sind, und den noch immer nicht konstituiert haben. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Hat es bei der SPÖ auch in ein paar Fällen gegeben!") Ich rede von dem, was die ÖVP betrifft. Ich glaube nicht, dass du mir recht viel vorwerfen kannst. (Unverständlicher Zwischenruf) Bitte? Ich weiß nicht, Kollege Strugl, wenn mich wer gebeten hat, und da lege ich schon wert drauf, damit nicht eine unwahre (Unverständlicher Zwischenruf) nein, du fängst mir in letzter Zeit ein bisschen zum Schmähführen an - wenn zu mir wer gekommen ist, nein, das tun wir nicht, ich sage es gleich mit aller Ausdrücklichkeit, wenn zu mir wer gekommen ist und ich war Ausschussvorsitzender, habe ich mich bemüht, so rasch wie möglich einen Termin einzuberufen. Wenn zwanzig Anträge da sind, und wir im Grund es zeitlich nicht abwickeln können, dann kann es sein, dass wir nach Prioritäten gereiht vorgegangen sind. Und drum sind manche auch übrig geblieben, die wir aber in den letzten Sitzungen gemeinsam noch abgewickelt haben, wo manche noch erledigt wurden oder wo wir uns geeinigt haben, die bleiben halt übrig. So ist die Vorgehensweise gewesen. Aber nicht, im Grunde von nichts was wissen, nichts sehen, kein schlechtes Gewissen haben. Das schlechte Gewissen hätte ich immer gehabt, weil das mein Naturell ist. Ich fordere es auch von euch ein, die das noch offen haben, das zu machen. Ich glaube, dass wir uns in der Arbeit des Landtags leichter tun dabei. Nicht auf die lange Bank schieben - ich lade alle ein! Wenn es eine andere Meinung gibt, habe ich immer gesagt, Kollege Strugl, können wir ruhig niedergestimmt werden. Ich mag nur eines nicht, dass man quasi mit methodischen Schritten des Nichterledigens, des Hinausschiebens, so tut, als wenn eh nichts da wäre. Ich möchte wirklich eines gern haben: Farbe bekennen, sagen, da sind wir dafür, da dagegen. Wir haben es in einigen Punkten auch erreicht, wo wir uns zusammengeredet haben, wenn wir den Weg einschlagen, über manche Dinge vielleicht zu reden und nicht hineinzugehen und zu sagen, „wir haben uns eh schon abgestimmt, geredet wird nicht darüber“. Dann wird es schwierig sein. Aber, wenn man sich soweit öffnet, dass man sagt, wir sind für Gespräche offen, bin ich überzeugt, dass wir auch gemeinsame Dinge wieder zusammenbringen. Was, wenn ich Günther Steinkellner anschaue, in den abgelaufenen beiden Perioden auch denkbar war. Um das, lieber Wolfgang, würde ich um deine Zusage ersuchen. Mir tut es leid, dass wir im Grund immer wieder diese Anstöße von Fristsetzungsanträgen brauchen. Ich erwarte endlich und würde mich freuen, wenn wir sie nicht mehr stellen müssen, sondern dass sie vom Vorsitzenden selbst erledigt werden. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Gunther Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Ich habe ursprünglich nicht vor gehabt zu reden, weil ich mit Kollegen Schürrer gesprochen habe, der eine Begründung für dieses Nie-Zusammentreten gegeben hat. Aber deine Äußerungen, Karl Frais, haben mich doch bewogen, einige wenige Worte dazu zu sagen. Ich beginne damit, dass wir heute in der Klubobmännerkonferenz darüber gesprochen haben, dass wir zusätzliche Unterausschusstermine, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Von mir angesprochen, sag das dazu!") sage ich, weil wir in Not sind! Das möchte ich nur sagen, nämlich Terminnot, weil wir für Unterausschüsse kaum Termine mehr finden. Und das Zweite, das möchte ich festhalten und das ist der Grund, warum ich mich gemeldet habe, dass nicht der Eindruck entsteht, dass nur dann gearbeitet wird, wenn ihr einen Fristsetzungsantrag stellt. Das größte Projekt, das das Selbstbestimmungsrecht der Regionen im Rahmen der Europäischen Union betrifft, ist derzeit im Laufen von Oberösterreich aus. Und das ist das Gentechnik-Verbot! Da wird sich zeigen auf gerichtlicher Ebene, welche Rechte eine Region, ein Bundesland hat. Und ich glaube, das ist ein Beweis dafür, dass abseits dieses Initiativantrags sehr wohl intensiv gearbeitet wird, nämlich auch ressortübergreifend gearbeitet wird, und es keiner besonderen Initiative bedarf, dass inhaltlich gearbeitet wird. Wir haben dasselbe auch erlebt muss ich ehrlich sagen, wo wir im Konsens arbeiten, was etwa die Gedenkstätten betrifft. Wir hätten wahrscheinlich, wenn wir zusätzliche Termine gehabt hätten für Unterausschüsse, auch einen Termin finden können, aber wo parallel zu diesem eurem Antrag sehr viel passiert ist in der Zwischenzeit. Und es nicht darum geht, dass formell die Dinge erledigt werden, was auch sein soll, aber mir ist es auch wichtig, dass inhaltlich gearbeitet wird. Und das ist gerade im Fall für ein Konzept für ein besseres Selbstbestimmung- und Selbstbeschränkungsrecht der Regionen im konkreten Fall in Oberösterreich geschehen. Das möchte ich betonen, und das wollte ich nur in Ergänzung zu dieser heutigen Diskussion sagen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! So wie mein Vorredner wollte ich mich nicht melden, aber in einer Debatte provoziert eine Wortmeldung eine weitere Wortmeldung. Kollege Trübswasser hat mich dazu herausgefordert. Denn, wenn er meint, dass die Regierung derzeit das größte Projekt bei der EU hat, das Gerichtsverfahren über die Gentechnik, dann möchte er sich wahrscheinlich bei der damaligen Umweltreferentin Ursula Haubner bedanken, weil die das eingebracht hat. Nur, ist das ein Schwächezeichen, wo ich überrascht bin, dass diese Bloßstellung durch einen Klubobmann einer Regierungsfraktion dargelegt wird. Weil, Kollege Trübswasser hat gesagt, das ist das größte Projekt, das derzeit das Land Oberösterreich überhaupt durchführt. Ich bedaure das, weil wir haben andere Probleme. Weil wir haben die EU-Verfassung, die alle möglichen Probleme mit sich bringt oder jetzt überhaupt einmal stillgelegt wird. Wir haben ein Lohndumping, wir diskutieren über Sozialdumping, wir haben Umweltstandards, die nicht eingehalten werden. Wir haben Diskussionen über Erweiterungen, die wir nicht wollen und Erweiterungsländer, die wir wollten und die nicht kommen. Aber wenn das das größte Projekt ist, ist das das pure Armutszeugnis der Europapolitik dieses Landtags. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe daher diese Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 575/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt wurde. Ich teile mit, dass im Verlauf der heutigen Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind: Beilage 576/2005, Initiativantrag betreffend Änderung des Oö. Landesverfassungsgesetzes. Beilage 577/2005, Initiativantrag betreffend Änderung des Oö. Landesverfassungsgesetzes. Beilage 581/2005, Initiativantrag betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten im Landesdienst. Beilage 584/2005, Initiativantrag betreffend das Bezügerecht. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 579/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution für die Einführung eines altersangepassten Selbstverteidigungstrainings für Mädchen an Schulen, diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 582/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution hinsichtlich Verhandlungen der Landesregierung mit der EnergieAG über die Einführung eines familienfreundlichen Stromtarifs. Beilage 583/2005, Initiativantrag betreffend eine Fusion der EnegieAG mit der LinzAG. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 580/2005, Initiativantrag betreffend ein bundesweites Jugendschutzgesetz, diese Beilage wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Ende der Sitzung: 16 Uhr 12 Minuten) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 19. Sitzung am 9. Juni 2005 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 19. Sitzung am 9. Juni 2005 87