Kurzschriftlicher Bericht 16. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 7. April 2005 Inhalt: Fragestunde: L-8076/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 7) L-8077/1-XXVI: Anfrage des Abg. Dr. Brunmair an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 10) L-8078/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Sigl (Seite 12) L-8079/1-XXVI: Anfrage der Abg. Jachs an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 13) L-8080/1-XXVI: Anfrage des Abg. Affenzeller an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 16) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 18) Dringlichkeitsanträge: Beilage 488/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Redner/innen: Abg. Kiesl (Seite 20) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 20) Beilage 493/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz). Redner: Abg. Schillhuber (Seite 21) Abg. Dr. Brunmair (Seite 21) Beilage 498/2005: Initiativantrag betreffend gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 22) Abg. Präsidentin Orthner (Seite 23) Abg. Trübswasser (Seite 24) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 25) Beilage 499/2005: Initiativantrag betreffend Maßnahmenpaket gegen Feinstaub. Redner/innen: Abg. Steinkogler (Seite 26) Abg. Schwarz (Seite 27) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 28) Abg. Dr. Brunmair (Seite 29) Beilage 500/2005: Initiativantrag betreffend nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. Redner/innen: Abg. Kapeller (Seite 30) Abg. Hingsamer (Seite 31) Abg. Schwarz (Seite 32) Geschäftsantrag auf Absetzung der Beilage 501/2005 von der Tagesordnung und Rückzuweisung an den Ausschuss. Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 33) Abg. Trübswasser (Seite 34) Abg. Schenner (Seite 34) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 35) Abg. Mag. Strugl (Seite 36) Abg. Dr. Frais (Seite 36) Abg. Moser (Seite 40) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 42) Beilage 501/2005: Initiativantrag betreffend Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren für die geplante Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 43) Abg. Stanek (Seite 43) Abg. Trübswasser (Seite 45) Abg. Dr. Brunmair (Seite 46) Beilage 502/2005: Initiativantrag betreffend objektives Verfahren für die Personalaufnahme bei Landesunternehmen. Redner: Abg. Schenner (Seite 46) Abg. Trübswasser (Seite 47) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 48) Abg. Mag. Strugl (Seite 48) Beilage 503/2005: Initiativantrag betreffend garantierter Ausbildungsplatz für Jugendliche. Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 50) Abg. Mag. Stelzer (Seite 51) Abg. Schwarz (Seite 52) Abg. Ing. Aspöck (Seite 54) Beilage 504/2005: Initiativantrag betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung "Früherziehung" in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kinderpädagogik. Rednerinnen: Abg. Wageneder (Seite 54) Abg. Pühringer (Seite 55) Abg. Kraler (Seite 55) Abg. Moser (Seite 56) Verhandlungsgegenstände: Beilage 478/2005: Bericht des Sozialausschusses betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe. Berichterstatterin: Abg. Jachs (Seite 57) Redner/innen: Abg. Eisenrauch (Seite 58) Abg. Affenzeller (Seite 59) Abg. Moser (Seite 59) Abg. Schwarz (Seite 60) Landesrat Ackerl (Seite 61) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 64) Landesrat Ackerl (Seite 64) Beilage 479/2005: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Dr. Aichinger (Seite 66) Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 66) Abg. Dr. Frais (Seite 66) Abg. Dr. Brunmair (Seite 67) Abg. Mag. Strugl (Seite 68) Landesrat Ackerl (Seite 68) Beilage 480/2005: Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergarten- und Hortgesetz geändert wird (Oö. Kindergarten- und Hortgesetz-Novelle 2005). Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 69) Redner/innen: Abg. Pühringer (Seite 70) Abg. Wageneder (Seite 71) Abg. Ing. Öller (Seite 72) Abg. Kraler (Seite 73) Abg. Moser (Seite 75) Landesrat Ackerl (Seite 78) Abg. Mühlböck (Seite 81) Landesrat Sigl (Seite 83) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 86) Beilage 501/2005: Initiativantrag betreffend Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren für die geplante Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 89) Beilage 481/2005: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 89) Gemeinsame Wechselrede für die Beilagen 501/2005 und 481/2005 Redner/innen: Abg. Trübswasser (Seite 89) Abg. Kapeller (Seite 91) Abg. Steinkogler (Seite 98) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 98) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 101) Abg. Mag. Chansri (Seite 103) Abg. Stanek (Seite 103) Abg. Dr. Schmidt (Seite 106) Abg. Prinz (Seite 107) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 108) Abg. Prinz (Seite 111) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 111) Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 111) Abg. Schenner (Seite 114) Abg. Mag. Jahn (Seite 115) Abg. Mühlböck (Seite 117) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 120) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 121) Abg. Bernhofer (Seite 127) Abg. Schreiberhuber (Seite 128) Abg. Kraler (Seite 132) Abg. Dr. Frais (Seite 134) Beilage 482/2005: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 geändert werden (Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2005 - Oö. G-DRÄG 2005). Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 136) Rednerin: Abg. Brunner (Seite 136) Beilage 483/2005: Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften. Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 136) Redner: Abg. Brandmayr (Seite 137) Beilage 484/2005: Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen. Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 137) Redner: Abg. Brandmayr (Seite 138) Beilage 485/2005: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 geändert wird (Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Ecker (Seite 138) Redner: Abg. Ecker (Seite 138) Beilage 491/2005: Bericht des Kontrollausschusses betreffend die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Berichterstatter: Abg. Dr. Brunmair (Seite 139) Beilage 461/2005: Initiativantrag betreffend die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Berichterstatter: Abg. Dr. Brunmair (Seite 139) Beilage 492/2005: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003. Berichterstatter: Abg. Mag. Strugl (Seite 139) Rednerinnen: Abg. Lackner-Strauss (Seite 139) Abg. Mag. Jahn (Seite 140) Beilage 488/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Berichterstatter: Landesrat Dr. Stockinger (Seite 141) Beilage 493/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz). Berichterstatter: Landesrat Dr. Stockinger (Seite 142) Beilage 498/2005: Initiativantrag betreffend gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 142) Beilage 499/2005: Initiativantrag betreffend Maßnahmenpaket gegen Feinstaub. Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 144) Beilage 500/2005: Initiativantrag betreffend nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 144) Beilage 504/2005: Initiativantrag betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung "Früherziehung" in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kinderpädagogik. Berichterstatterin: Abg. Wageneder (Seite 145) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Dr. Kepplinger, Sigl und Dr. Stockinger entschuldigt die Landesräte Anschober und Dr. Stöger Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10:04 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 16. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße Sie dazu sehr herzlich, den Herrn Landeshauptmann, die Landeshauptmann-Stellvertreter, die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Damen und Herren und die jungen Leute auf der Galerie ebenso wie die Vertreter der Medien und der Presse. Alle seien zu dieser Sitzung willkommen geheißen. Wir beginnen diese Sitzung mit einer Trauerkundgebung, und ich darf Sie bitten sich von den Sitzen zu erheben. (Alle erheben sich von den Sitzen.) Am 23. März dieses Jahres ist Herr Landesrat außer Dienst und Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Albert Leibenfrost im 83. Lebensjahr verstorben. Mit Albert Leibenfrost verlieren wir einen sehr kompetenten, engagierten, liebenswürdigen Menschen und einen Wirtschaftspolitiker, der über vier Jahrzehnte hinweg das Wirtschaftsgeschehen in unserem Land nachdrücklich und nachhaltig beeinflusst hat. Albert Leibenfrost hat seine politische Karriere in der – wie sie damals noch hieß – Handelskammer begonnen. Er war ab 1975 oberösterreichischer Abgeordneter im österreichischen Nationalrat. Und er wurde 1980 Wirtschafts- und Tourismuslandesrat in Oberösterreich. Bis 1990 gehörte er dem Regierungsteam in Oberösterreich an. Albert Leibenfrost hat sehr wichtige Impulse gesetzt, wichtige Impulse für die Wirtschaft, wichtige Impulse für den Tourismus, und er hat gerade diese beiden Bereiche immer in einem ganz engen Zusammenhang gesehen. Er hat in Gesamtkonzepten gedacht und in ihnen gearbeitet. Beide Felder wurden auf einer Ebene behandelt. Denn, Albert Leibenfrost war davon überzeugt, dass Tourismus nur dann sich gut entwickeln kann, wenn die Menschen in der Region in Wohlstand leben können, wenn sie durch entsprechende Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklungen auch die Basis für den Fremdenverkehr liefert. Es war ihm ganz wichtig, die Chancen in unserem Bundesland gerecht zu verteilen, Arbeitsplätze zu sichern. Und er hat viele Impulse gesteckt. Sie wirken bis heute. Der Software-Park Hagenberg, das Innovations- und Gründerzentrum in Linz, die Einführung der neuen Studienrichtungen, Mechatronik, Halbleiterphysik, hier war er ganz wesentlich mitbeteiligt. Die Frage der Betriebsansiedelung war für ihn ein ganz wichtiges Anliegen, und er hat sich ja ganz besonders verdient gemacht, dass der BMW-Konzern sich in Steyr angesiedelt hat. Und das war ein sehr kluges und sehr zähes Engagement in schwierigen Jahren, in den Achtzigerjahren, die geprägt waren von Firmenzusammenbrüchen und wo es uns doch gelungen ist auch mit seiner Arbeit, in Oberösterreich die meisten Arbeitsplätze jährlich zu schaffen. Und im Nachhinein sieht man diese Entwicklungen noch viel deutlicher. In seiner Amtszeit ist es auch gelungen, in Oberösterreich die Marke von 500.000 unselbständig beschäftigten Menschen zu übersteigen. Sein Ziel war durch Strukturierung, durch Innovation und in unmittelbarer Folge eine gezielte Exportausweitung. Er erkannte, dass die kleinteilige, die ausgewogene und die gesunden Strukturen der Sauerstoff des Wirtschaftslebens sind und richtete seine ganze Kraft in selektive regionale Wirtschaftsentwicklung. Mit Rudolf Trauner Senior gemeinsam war Albert Leibenfrost jahrzehntelang eine Stimme, eine starke Stimme für die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer. Er war dafür bekannt, einen Ausgleich zu suchen. Er war dafür bekannt, dass ihm das Gemeinsame etwas, auch persönlich und politisch, ganz Wichtiges ist. Dadurch ist er für uns auch Vorbild geblieben, auch nach seinem Ausscheiden. Und wir werden Albert Leibenfrost in unseren Herzen behalten. Wir werden ihn politisch und persönlich in guter Erinnerung behalten und ihm Andenken gewähren. In diesen Tagen blickt die ganze Welt nach Rom. Der Heilige Vater, Oberhaupt der katholischen Kirche ist verstorben, und unübersehbare Menschenströme sehen wir in den Bildern der verschiedenen Fernsehanstalten, wie sie in den Petersdom pilgern, um Abschied zu nehmen vom Heiligen Vater. Papst Johannes Paul II. gehörte mit seinem gesamten Wirken zu den ganz großen Persönlichkeiten der Kirche in den vergangenen Jahrhunderten. Er war der erste Papst, der nicht aus Italien gekommen ist. Der erste polnische Papst, der auch politisch sehr klare Worte gefunden hat und von dem wir heute sagen können, dass er dazu beigetragen hat, das kommunistische System in Polen und im damaligen Osten Europas überwinden zu helfen. Wir haben an Papst Johannes Paul II. auch persönliche Erinnerungen. Er war in Oberösterreich, hat 1988 Oberösterreich, Enns-Lorch besucht. 80.000 Menschen sind damals gekommen, um mit ihm die Heilige Messe zu feiern. Er hat, und das war ein ganz bedeutsames Zeichen, das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen besucht. Das war wohl eine sehr eindrucksvolle und auch eine bedeutsame Geste. Und wir haben viele andere Kontakte zu Papst Johannes Paul II. gehabt. Das Friedenslicht wurde ihm überbracht vom Herrn Landeshauptmann und großen oberösterreichischen Delegationen. Wir waren um diesen Kontakt bemüht, weil wir wussten, dass auch Johannes Paul II. diese Kontakte so sehr wünschte und liebte. Er ist einer gewesen, der auf die Menschen zugegangen ist, der die ganze Welt bereist hat und der sehr klare Worte im Religiösen und sehr klare Worte im Weltlichen gefunden hat. Einer, der auf der Seite der Armen gestanden hat, auf der Seite der Entrechteten gestanden hat und dem es im Besonderen wichtig war, immer wieder von Respekt und Menschenwürde nicht nur zu predigen, sondern auch danach zu handeln. Er war der Seelsorger der ganzen Welt. Als solchen wollen wir seiner gedenken und ihn in Erinnerung behalten. Ich danke Ihnen für diese Trauerkundgebung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesräte Frau Dr. Silvia Stöger, Herr Rudolf Anschober, Herr Dr. Josef Stockinger sind von der heutigen Sitzung entschuldigt. Die Amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung liegt von 8. bis 22. April zur Einsichtnahme in der Landtagsdirektion auf. Und das Protokoll über die 14. Sitzung des Landtags finden Sie auf Ihren Plätzen. Wir beginnen diese Sitzung mit einer Fragestunde. Eine Zusammenstellung haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider. Bitte. Abg. Moser: Einen schönen Guten Morgen! Herr Landesrat, mit der Hinsenkampplatz-Unterführung ist ein Sicherheitsproblem verbunden, das seit vielen Jahren ungelöst ist. Am 22. Mai 2003 haben Sie versprochen, das Land Oberösterreich werde die Kosten für ein Pilotprojekt übernehmen, das für mehr Sicherheit sorgen soll. Am 20. November 2003 haben Sie wiederum erklärt, dass eine grundsätzliche Neugestaltung des Bereichs Hinsenkampplatz in Linz-Urfahr beabsichtigt ist. Die damit im Zusammenhang stehende Ausschreibung hat die Stadt Linz noch im Jahr 2003 vorgenommen. Ich stelle hiermit die Anfrage: Inwieweit wurde bei der Projektierung auf die Empfehlung des Landesrechnungshofs (Prüfbericht Straßenplanung Oberösterreich) Bedacht genommen, dass zur Lösung der Verkehrsproblematik im oberösterreichischen Zentralraum ein auf das GVK-Oberösterreich und mit der Stadt Linz abgestimmtes regionales Gesamtverkehrskonzept zu erarbeiten ist? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, sehr geschätzte Abgeordnete! Ich darf zuerst die freundliche Begrüßung erwidern und Ihnen folgende Auskunft geben: Der Hinsenkampplatz ist ein wichtiger Verkehrsknoten in Linz-Urfahr. Der tägliche Verkehrsauflauf stellt sich seit Jahren für viele Verkehrsteilnehmer allerdings als problematisch dar. Dazu gibt es die bekannten Sicherheitsprobleme in der Fußgängerunterführung. Ausgehend davon habe ich meine Fachabteilung beauftragt zusammen mit dem Planungsamt der Stadt Linz, eine nachhaltige Lösung für den gesamten Verkehrsbereich Hinsenkampplatz zu erarbeiten. Es hat sich angeboten, die verkehrlichen und raumplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aufgrund des City-S-Bahnprojektes ergeben, mit zu berücksichtigen. Es wurde daher folgender Planungsraum umschrieben. Im Westen beginnend bei der Stadteinfahrt Urfahr-West in der Rudolfstraße, im Norden der Straßenzug Jägerstraße-Hauptstraße-Freistädter Straße, im Osten Linke Brücken-Straße bis zur Kreuzung mit der Freistädter Straße und im Süden die Donau. Es sollen folgende Aspekte bearbeitet werden: Was den öffentlichen Verkehr betrifft, soll die Errichtung eines Umsteigeknotens im Bereich Reindlstraße-Hauptstraße-Biegung geprüft werden, an dem die City-S-Bahn, die Straßenbahnlinien, die Pöstlingbergbahn sowie alle Autobuslinien regional und innerstädtisch angebunden sind. Dementsprechend wäre die Umsteigesituation am Hinsenkampplatz, unter besonderer Betonung einer attraktiven Verknüpfung der öffentlichen Verkehrssysteme Straßenbahn und Regionalbusse, neu zu gestalten. Hinsichtlich des geplanten Angebotes auf den einzelnen ÖV-Ästen sind die Ergebnisse der Regionalverkehrskonzepte in Rohrbach, Urfahr-Umgebung und Freistadt sowie innerstädtisch die Planungen der Stadt Linz und der Linz-Linien heranzuziehen. Für den motorisierten Individualverkehr ist das künftige Straßennetz im Planungsraum unter Berücksichtigung der Freiwerdung des Geländes des Mühlkreisbahnhofs und der aus sich aus den ÖV-überlegenden ergebenden Möglichkeiten zu konzipieren. Zu Grunde gelegt sollen dabei die Varianten mit und ohne Fertigstellung der 4. Donaubrücke bzw. des Westringes werden. Für den Radfahrerverkehr soll eine Neuplanung des Ost-West- und Nord-Süd-Radfahrnetzes im Planungsraum vorgenommen werden. Bei der Neugestaltung des Hinsenkampplatzes sollte beachtet werden, dass die Fußgeher weitestgehend wieder an die Oberfläche zurückkommen. Es sollen weiters die Möglichkeiten und die Auswirkungen der Errichtung einer Fußgängerzone in der Hauptstraße zumindest im Bereich des Hinsenkampplatzes bis Reindlstraße geprüft werden. Mit betrachtet soll auch die Möglichkeit der Errichtung einer Tiefgarage im Bereich des Bezirksgerichtes Linz-Urfahr werden. Die Auswirkungen der aktuellen Brückenplanungen auf alle Verkehrssysteme müssen selbstverständlich mit beachtet werden. Aus den dargelegten Ausführungen ist ersichtlich, dass es sich bei dem Projekt Hinsenkampplatz nicht nur um die Bearbeitung der sich aus der Unterführung ergebenden Sicherheitsproblematik handelt. Dem Projekt liegt erstmals ein gesamtheitlicher Ansatz der Verkehrsplanung zugrunde und soll unter der Einbeziehung der Verkehrskoordinierung des Landes, der strategischen Straßenplanungsabteilung des Landes sowie des Planungsamtes der Stadt Linz erarbeitet und umgesetzt werden. Ich gehe somit davon aus, dass die Anregungen des Landesrechnungshofs voll inhaltlich umgesetzt werden. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der alle Verkehrssysteme, Fußgängerverkehr, Radfahrerverkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, mitbehandelt. Es werden alle einschlägig befassten Dienststellen des Landes und der Stadt einbezogen. Es werden darüber hinaus die lokalen Verkehrslösungen mit den regionalen und überregionalen Verkehrskonzepten in Einklang gebracht. Über die Aufteilung der Kosten der angesprochenen Studie zwischen den Ressorts des Landes und der Stadt Linz laufen derzeit noch Verhandlungen. Nach dem Abschluss dieser Verhandlungen kann die Ausschreibung und Vergabe der Studie erfolgen. Ich glaube aber, dass wir gerade bei diesem Projekt erstmals voll inhaltlich den Interventionen des Rechnungshofes Rechnung tragen. Abg. Moser: Danke. Ich stelle eine Zusatzfrage. Es war beeindruckend, wie Sie jetzt geschildert haben, wie umfassend die Anregungen des Rechnungshofes mit einbezogen worden sind. Welchen Zeitplan sehen Sie für die Projektabwicklung? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Den genauen Zeitplan kann ich natürlich erst nach vorliegen der Studie angeben, ich gehe davon aus, dass wir uns in den nächsten Wochen über den Aufteilungsschlüssel Stadt und Land einigen werden, in den nächsten Tagen, nicht in den nächsten Wochen, dann wird die Ausschreibung der Studie erfolgen, wenn die Ergebnisse der Studie vorliegen, kann ich genauere Angaben machen. Ich bin im Augenblick nicht in der Lage oder möchte nicht Angaben machen, die dann nicht den Fakten entsprechen. Ich bitte um Verständnis. Abg. Moser: Zweite Zusatzfrage, bitte. Den Medien war jetzt zu entnehmen, dass jetzt Kameras montiert werden, aufgrund des Polizeisicherheitsgesetzes wurde auch von den Freiheitlichen im Linzer Gemeinderat ein Antrag gestellt, ebenfalls für den Hinsenkampplatz Kameras zu montieren. Warum wurden von Ihrem Ressort hier keine Aktionen gesetzt, Kameras schon vorher als erste Sicherheitsstufe zu installieren? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das Anliegen Kameras wurde in den letzten Monaten an unser Ressort nicht herangetragen. Unser Lösungsansatz lautet, die Fußgänger aus der Unterführung heraus wieder an die Oberfläche zu bringen, vereinfacht gesagt, die Straßenbahnhaltestelle zurückzulegen bis zum AEC und damit oberirdische Verkehrswege möglich machen, die Straßenbahn in die Friedhofstraße hinunterzubringen, dadurch wird im Bereich Hinsenkampplatz eine Verlängerung der Rudolfstraße möglich, dadurch ergibt sich deutlich mehr Verkehrssicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger. In den letzten Wochen oder Monaten ist ein Problem Kamera oder ein Wusch nach Förderung oder ähnliches an mein Ressort nicht herangetragen worden. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu weitere Zusatzfragen? Bitte, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Wann ist mit dem Baubeginn der Straßenbahnlinien nach Leonding zu rechnen? Erste Präsidentin: Es hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, wenn Sie es beantworten, ist es mir Recht. Abg. Mag. Steinkellner: Frau Präsidentin, durch den Umstand, dass der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter so viele Projekte aufgezählt hat, habe ich mich natürlich aufgrund seiner Antwort mit dieser Zusatzfrage angeschlossen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich kann Ihnen nur dafür dankbar sein, dass Sie immer derjenige sind, der mir die Möglichkeit gibt, Verkehrsprobleme österreichweit und europaweit darzustellen, egal ob ich zuständig bin oder nicht. In diesem Fall kann ich Ihnen den ganz genauen Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nicht sagen. Sie wissen aber, dass wir jetzt mit den Grundeinlösungen beginnen, dass das Einreichprojekt fertig ist, dass aber der nächste Schritt der ist, dass wir die entsprechenden Vertragsentwürfe vorlegen, mit dem Finanzreferenten die Abstimmungen durchführen und diese Verträge dann in den Oberösterreichischen Landtag bringen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Das wird hoffentlich eh Linz zahlen, nehme ich an!") Mein Zeitplan sieht so aus, dass wir diese Anträge vor dem Sommer zur Behandlung zumindest in den Verkehrsausschuss bekommen, bis Ende dieses Jahres die entsprechenden Beschlüsse fassen können, dann kann sofort das Verfahren beginnen. Das würde bedeuten, dass im Jahr 2006 die Verfahren durchgeführt werden und der Baubeginn 2007 vonstatten gehen könnte. Abg. Mag. Steinkellner: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Brunmair an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider: Abg. Dr. Brunmair: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, zur Vermeidung von Feinstaub hat die Vorarlberger Landesregierung beschlossen, öffentliche Busse auf Gas umzustellen oder mit Partikelfilter auszurüsten. Meine Frage: Sind Sie bereit, für den Fall, dass Verkehrsunternehmen Anträge stellen, die Umrüstung der Busse auf Gasbetrieb oder den Einbau von Partikelfiltern zu fördern? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auf Ihre Anfrage hin habe ich Kontakt mit der Vorarlberger Landesregierung aufgenommen. Der Vorarlberger Verkehrsreferent, Herr Landesrat Manfred Rein war so freundlich, mich sehr ausführlich über die Aktivitäten der Vorarlberger Landesregierung gegen die zunehmende Feinstaubbelastung zu informieren. Es wurde mir eine Anfragebeantwortung an den Vorarlberger Landtag übermittelt, in der unter anderem über die Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Feldkirch-Bärenkreuzung berichtet wird. Es heißt hier, dass zur Zeit in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Land, Stadt und BH Feldkirch ein Maßnahmenkatalog mit insgesamt 20 Maßnahmen bearbeitet und auf Umsetzbarkeit geprüft wird, das heißt, es gibt einen Entwurf eines Maßnahmenkataloges, aber noch keine Beschlüsse. Der Maßnahmenplan für den Bereich der Bärenkreuzung in Feldkirch soll von der Vorarlberger Landesregierung im Juni 2005 mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen beschlossen werden. Der angesprochene Maßnahmenkatalog enthält auch den Vorschlag zur Nachrüstung bzw. Systemumstellung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr bzw. im -werksverkehr. Nun zurück nach Oberösterreich. Ich bin natürlich seit langem mit den oberösterreichischen Verkehrsunternehmen auch hinsichtlich der technologischen Entwicklungen bei den eingesetzten Fahrzeugen im Gespräch. Wir sind bestrebt, immer auf der technischen Höhe der Zeit zu sein, wenn es um Ersatzbeschaffungen oder Erweiterungsinvestitionen geht. Ich erinnere hier nur an die hohen Investitionen bei der Beschaffung von neuen Straßenbahngarnituren, Triebwägen auf der Schiene, Auto- oder O-Bussen, die in erster Linie im oberösterreichischen Zentralraum unterwegs sind. Es geht hier vorrangig um die Qualität für die Fahrgäste, aber es geht mir auch immer um Umweltgesichtspunkte, schließlich bin ich auch Naturschutzreferent und war in meiner Zeit als Stadtrat in Linz für den Umweltschutz und für das Betriebsanlagenrecht zuständig. Ich verfolge insbesondere die Diskussionen und Erhebungen bei den Linz-Linien über den möglichen Einsatz von erdgasbetriebenen Autobussen. Die Linz-Linien haben gerade vor kurzem einen Vorschlag für das komplette Buserneuerungsprogramm ausgearbeitet. Es geht hier um ein Programm, das in einem Zeitraum von 6 Jahren den Ersatz von 86 Autobussen vorsieht. Damit in Zusammenhang wurde ein Projekt für den Einsatz von erdgasbetriebenen Bussen fertiggestellt, alle Aspekte im betrieblichen Ablauf wurden hier bearbeitet. Die Linz-Linien beabsichtigen noch vor dem heurigen Sommer die Ausschreibung für das Buserneuerungsprogramm hinauszugeben. Ich wurde informiert, dass auch als zusätzliche Alternative eine Erdgasversion für das gesamte Bussystem der Linz-Linien ausgeschrieben wird. Im öffentlichen Verkehr wird also unter zwei Ansatzpunkten ein Beitrag zur Reduktion der Feinstaubproblematik geleistet. Zum einen werden durch die regionalen Verkehrskonzepte bedarfsgerechte ÖV-Angebote in den Regionen Oberösterreichs geschaffen, zum anderen wird durch die Modernisierung der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr die Technologie verbessert und der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge vermindert. Abg. Dr. Brunmair: Eine Zusatzfrage. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, teilen Sie die Ansicht der Vorarlberger Landesregierung, dass im Hinblick auf die Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub größte Eile geboten ist? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Zum einen teile ich diese Einschätzung der Vorarlberger Landesregierung, zum anderen darf ich Ihnen auch mitteilen, dass ich mich hundertprozentig beim Landesrat Rudi Anschober einsetzen werde, dass es eine Förderung für diese Umweltmaßnahmen gibt. Abg. Dr. Brunmair: Eine weitere Zusatzfrage. Wenn also Eile geboten ist, was ist der Grund, dass zuerst ein kleines Bundesland wie Vorarlberg aktiv werden muss, damit in Oberösterreich die Landesregierung und die entsprechenden Referenten aufwachen und aktiv werden? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, eine Einschätzung der Verkehrspolitik der anderen Bundesländer abzugeben. Tatsache ist, dass in Vorarlberg im Bezirk Feldkirch sich massive Grenzwertüberschreitungen ergeben haben und aus diesen massiven Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen abgeleitet werden. Ich darf aber hier in Vertretung des Kollegen Anschober sprechen, weil für die Feinstaubproblematik die Grenzwertüberschreitungen und die Maßnahmen dafür der Umweltlandesrat zuständig ist. Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Zusatzfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Du hast ja schon einiges angesprochen, was an Maßnahmen geplant ist, es hat im November 2004 eine Sitzung gegeben, wo ja auch Unterlagen zu dem steiermärkischen Konzept vorlagen, es haben nicht nur die Vorarlbeger ein Konzept, sondern auch die Steiermärker. Es wird ja auch an einem gemeinsamen Programm gearbeitet, es ist hier ein Schreiben zugegangen am 15. März, da möchte ich jetzt fragen, wo du ersucht wurdest, geplante Maßnahmen eben im öffentlichen Verkehr, wie du es jetzt dargestellt hast, zur Kenntnis zu bringen. Wann kann die Umweltabteilung und der Landesrat mit dieser Antwort rechnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Die Umweltabteilung des Landes kann in den nächsten Wochen mit diesen Unterlagen und genauen Angaben rechnen, die nächste Besprechung zum Thema Feinstaubproblematik ist für 15. April 2005 terminisiert. Abg. Schwarz: Bis dorthin haben wir die Unterlagen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Jawohl. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner an den Herrn Landesrat Sigl, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landesrat! Eine Erhebung von Standortverlagerungen in den letzten zehn Jahren durch das Wirtschaftsministerium hat ergeben, dass Abwanderungen von Betrieben vor allem in wirtschaftsschwachen Grenzregionen, die an Gebiete anderer Mitgliedsstaaten grenzen, stattgefunden haben. Dabei sind ca. 15.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Es ist zu befürchten, dass durch die neue Förderperiode nach 2006 dieser Trend weiter anhalten wird, da die österreichischen Fördergebiete, in Oberösterreich speziell das Mühlviertel, zu Lasten der neuen Mitgliedsstaaten viel an Fördermittel verlieren und das Fördergefälle standortgefährdendes Ausmaß annehmen werden. Was werden Sie konkret unternehmen, um die drohende Abwanderung von Betrieben aus Oberösterreich in hoch geförderte Niedriglohnländer der erweiterten EU zu verhindern? Landesrat Sigl: Sehr geehrter Herr Klubobmann, geschätzte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Abwanderungsstatistik, die du gebracht hast mit diesen 15.000 Arbeitskräften ist erfreulicher Weise auch eine positive Statistik gegenüber zu stellen, nämlich die, wie viele Arbeitsplätze insgesamt saldomäßig zusätzlich entstanden sind. Hier können wir darauf verweisen, dass es in Oberösterreich in den letzten zehn Jahren um 9,7 Prozent oder 60.000 Arbeitsplätze mehr gibt als vor dem EU-Beitritt. Dass ganz besonders im Mühlviertel der Zuwachs nicht 9,7 Prozent, sondern 14,9 Prozent ausmacht, ich sage das deswegen, damit vor allem auch unsere Zuhörerinnen und Zuhörer sehen, dass wir in diesem EU-Zeitraum diese wirtschaftlichen Chancen tatsächlich gut genützt haben. Zur konkreten Frage. Die angesprochene Fördergebietskulisse für die Regionalpolitik ab 2007 ist derzeit in Verhandlung. Wir Oberösterreicher haben unsere Position in der Kommission bereits dargelegt, im Hinblick auf das Fördergefälle zu den angrenzenden neuen Staaten hingewiesen und ein Forderungspapier gemeinsam mit Bayern, gemeinsam mit Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten und Friaul-Venetien übergeben. Für die künftige Entwicklung arbeiten wir in Oberösterreich zur Zeit konsequent am neuen strategischen Programm "Innovatives Oberösterreich 2010", das ja bei der letzten Sitzung des Landtags hier auch entsprechend eingegangen ist und im volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Zeit beraten wird, bei dem unter Mitwirkung von Bildung, Wissenschaft und Unternehmen die Forschung und Entwicklung in Oberösterreich optimal vernetzt und damit auch klarer Weise vorangetrieben werden kann. Unser Bundesland betreibt bekanntermaßen professionelles Standortmarketing und schafft durch "Interkommunale Betriebsbaugebiete" optimale Bedingungen für Ansiedlungen von Unternehmen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Südböhmen hat eine sehr positive Entwicklung genommen. Heute Nachmittag werden der Herr Landeshauptmann und ich eine Pressekonferenz in Krumau geben zum Thema "Landesgartenschau 2005", zum Beispiel. Die Zusammenarbeit in der Euregio, auf die ich verweisen möchte, ist eine sehr gute mit unseren angrenzenden Nachbarn, sie trägt sehr gute Früchte, wodurch sehr viele Projekte umgesetzt werden können und das Netzwerk Oberösterreich weitere Chancen erfährt. Durch die Neuorganisation des Regionalmanagements nützen wir Synergien und professionalisieren die regionale Entwicklung, zu der das Technologienetzwerk Oberösterreich mit unseren rund 20 Technologiezentren vieles beitragen wird. Mit dem Grenzlandprogramm leisten wir einen weiteren Beitrag. Durch die Breitbandoffensive machen wir Oberösterreich fit und schaffen Zugang zur Bildung mit unserem ambitionierten Programm. Ich weise auch noch darauf hin, dass natürlich auch die Steuerreform des Bundes die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes maßgeblich stärkt und den Wirtschaftsstandort Oberösterreich noch attraktiver macht. In dem Zusammenhang darf ich auf einen internationalen Vergleich im Standortwettbewerb verweisen, der auf eine Information der KPMG zurückgeht, wo dargelegt wird, wo eine KPMG-Expertin, in dem Fall die Frau Dr. Trenkwalder, derzeit aus rein steuerlichen Aspekten keinen Grund für die heimischen Unternehmen sieht, zum Beispiel Standortverlagerungen in die Nachbarländer vorzunehmen. Sie verweist darauf, dass der Standort Oberösterreich und der Standort Österreich mindestens ebenbürtig, wenn nicht klar besser ist als die benachbarte Konkurrenz. Ich glaube, mit den aufgezählten Maßnahmen sind wir in einer guten Entwicklungsphase, auch die neuen zukünftigen EU-Förderprogramme bei der Entwicklung mitzugestalten und in der Folge auch zu nützen. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Wann ist damit zu rechnen, dass die Verhandlungen über die neue Förderkulisse bei der EU für Oberösterreich abgeschlossen ist? Landesrat Sigl: Vom jetzigen Zeitpunkt gerechnet etwa maximal in einem Jahr. Abg. Mag. Steinkellner: Gibt es bereits eine Einschätzung, welche Fördermittel Oberösterreich konkret verlieren wird? Landesrat Sigl: Die Einschätzung gibt es nicht, weil es jetzt noch nicht einmal die Programme gibt, geschweige denn in der Folge welche Regionen Europas, Gebiete Europas für welche Programme geeignet sind. Der Gesamttopf insgesamt ist formuliert, wir alle wissen aber, dass wir Österreicher hier auch eine entsprechende Rolle in der Form einnehmen, dass wir ja zu den Nettozahlern gehören. Daher natürlich nicht nur versuchen wollen, bei den neuen Programmen entsprechende EU-Mittel nach Österreich oder Oberösterreich zu bekommen, sondern wir versuchen auch klarerweise, so wenig wie möglich nach Brüssel abzuliefern, weil wir auch der Meinung sind, alles das, was wir nicht abliefern müssen, hier behalten können, kann ausschließlich klarer Weise für uns eingesetzt werden. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch eine Frage? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landesrat Sigl. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Jachs an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Abg. Jachs: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider! Seit September 2004 besteht im Bezirk Freistadt das Verkehrskonzept Neu, nun wird aber von vielen Seiten Kritik laut. Viele Betroffene aus dem Raum Freistadt klagen, dass sich die Angebotssituation im öffentlichen Verkehr für die Linzer-Pendler entgegen den Erwartungen nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, Fahrzeiten von über eineinhalb Stunden für 40 Kilometer Strecke sind keine Seltenheit. Als Verkehrsreferent ist Ihnen die Situation für die Linz-Pendler aus den verschiedensten Gemeinden sicherlich bekannt. Ich frage Sie daher: Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um Verbesserungen bzw. die Fahrzeiten für die betroffenen Personengruppen deutlich zu reduzieren? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich danke Ihnen für das Interesse an der Verkehrspolitik. Zu Ihrer konkreten Frage darf ich Ihnen sagen, dass wir zusammen mit den 27 Gemeinden des Bezirkes Freistadt und allen Verkehrsunternehmen, mit dem Verkehrsplanungsbüro Trafico ein Konzept zur bedarfsgerechten Neustrukturierung des öffentlichen Verkehrsangebotes in der Region erstellt haben. Mit Schulbeginn September 2004 wurde das Konzept umgesetzt. Mit dem Konzept werden im Wesentlichen folgende Verbesserungen vorgenommen: Die Einführung eines kombinierten Eilregionalzugtaktes auf der Summerauerbahn und die Abstimmung aller nicht bahnparallelen Buslinien an diesen Takt in Summerau, Freistadt, Lasberg und Kefermarkt. Darüber hinaus wurde ein besonders für die Pendler attraktives Sprinterzugpaar eingerichtet, da die Busse nach Linz in der morgendlichen Hauptverkehrszeit an der Auslastungsgrenze angelangt waren. Die Buskurse auf den Hauptrouten aus Richtung Königswiesen und Freistadt nach Linz wurden vertaktet, wobei der Taktbus aus Freistadt über die A7 und Hagenberg und der Bus aus Königswiesen über Gallneukirchen und die Bundesstraße geführt wurde. In Friensdorf wurde für beide Linien eine Umsteigebeziehung eingerichtet, um für Fahrgäste aus Freistadt die Verbindung nach Gallneukirchen aufrecht zu erhalten bzw. um den Fahrgästen aus dem Ostteil des Bezirkes Feistadt die Möglichkeit zu verschaffen, über die Autobahn nach Linz zu gelangen. Kurse außerhalb dieses Taktes wurden durch das Konzept nicht verändert. Vorteil der Vertaktung sind klare, leicht merkbare und stündlich gleichbleibende Abfahrtszeiten, damit wurden schon bei den bisher umgesetzten Verkehrskonzepten die besten Erfahrungen gemacht und die größten Fahrgastzuwächse erreicht. Eine Kritik am bisherigen Fahrplan war ja, dass keine klaren Strukturen erkennbar waren. Die Busse aus Freistadt fuhren früher in den verschiedensten Kombinationsmöglichkeiten über Loibersdorf oder Hagenberg über die A7 oder die B125, in Schweinbach oder in Mittertreffling auf die A7 auf, entlang der B125 entweder über Katzbach oder Auhof. Zur Attraktivierung des Angebotes für die Pendler wurde außerdem erreicht, dass erstmals in Österreich der Pannenstreifen einer Autobahn in der Morgenhauptverkehrszeit bei Stau von den öffentlichen Verkehrsbussen befahren werden darf. Es konnte damit erreicht werden, dass die ÖV-Busse den Fahrplan einhalten können und die Fahrgäste rechtzeitig an ihren Zielen eintreffen. Die Gemeinden, die nicht an den Hauptrouten liegen, wurden an den Haupttakt in Freistadt, Pregarten und Bad Zell angebunden. Es wurde eine tägliche ÖV-Grundversorgung in der gesamten Region geschaffen, wobei in den Schwachlastzeiten auch bedarfsorientierte Verkehrssysteme in Form von Rufbussen zum Einsatz kommen. Ein wesentlicher Kritikpunkt am alten Fahrplan war auch, dass alle Kurse Richtung Linz ausgelegt sind, aber keine tauglichen Verbindungen aus der Region, vor allem aus dem südöstlichen Teil des Bezirkes in die Bezirkshauptstadt Freistadt bestehen. Mit Umsetzung des Konzeptes erhielten alle Gemeinden tägliche Bus- bzw. Rufbusverbindungen nach Freistadt, um auch für Personen ohne eigenen PKW die Möglichkeit für Krankenhaus- oder Arztbesuche, Behördengänge und dergleichen mehr zu schaffen. Der Wert des Regionalverkehrskonzeptes liegt letztendlich darin, dass wir hier unserem Auftrag nachkommen, ein gutes, regionales ÖV- Angebot bereitzustellen. Bereits mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes wurden seitens der Pendler aus dem Bereich Freistadt Kritik an dem neuen Fahrplan geübt, wobei als Hauptpunkte die Führung der Schnellkurse über Hagenberg, die zeitliche Verlegung eines Schnellbusses in der Morgenspitze sowie die Verlustzeiten bei der Rückfahrt in Linz, am Autobahnende und vor allem in Freistadt genannt wurden. Außerdem wurde ein Schnellbus zu Mittag Richtung Freistadt gefordert. In Gesprächen mit den Pendlervertretern wurde festgestellt, dass nicht alle Probleme auf das Verkehrskonzept zurückzuführen sind. Es wurden jedoch unabhängig davon Lösungen für die Forderungen der Pendler gesucht. So wurden noch im Oktober 2004 drei Schnellkurse am Nachmittag über die A7 und über Loibersdorf eingeführt. Der Schnellbus in der Früh fährt seither um zehn Minuten früher und direkt ins Linzer Industriegebiet. Mit Fahrplanwechsel Dezember 2004 wurde darüber hinaus auf Wunsch der Pendler an Freitagen der Mittagskurs nach Freistadt um zehn Minuten vorverlegt, um trotz Stau die Anschlussbusse in Freistadt erreichen zu können. Außerdem wurde in der Früh ein neuer Kurs von Linz nach Freistadt eingeführt, um Personen, die in Linz ihren Dienst, vor allem in Spitälern oder in der Gastronomie, in der Früh beenden, die Möglichkeit zu verschaffen, nach Hause zu kommen, ohne auf den ersten Taktbus warten zu müssen. Den Pendlervertretern wurde außerdem in Aussicht gestellt, dass die berechtigten Wünsche, die aufgrund höherer Bestellkosten während des Fahrplanjahres nicht erfüllt werden konnten, mit Fahrplanwechsel Dezember 2005 zur Realisierung gelangen sollen. Dies betrifft vor allem die Forderung nach Einführung eines eigenen Schnellkurses in den Mittagsstunden. Es ist verständlich, dass gerade jene Fahrgäste, die länger im Bus sitzen, schnellere Verbindungen wünschen. Es muss aber um Verständnis dafür ersucht werden, dass bei der Planung des Bezirkskonzeptes auch darauf Rücksicht genommen wurde, wo entlang der Linien sich die eigentlichen Fahrgastpotenziale befinden. Hagenberg weist in diesem Zusammenhang natürlich größere Potenziale auf als die Linienführung über Loibersorf. Dies wird mit Umsetzung des Verkehrskonzeptes noch dadurch verstärkt, dass durch den neugeschaffenen Drei-Märktebus erstmals auch die Stadt Pregarten an die über Hagenberg geführten Busse angebunden ist. Außerdem war es Aufgabe des Planers, ein Taktsystem zu schaffen, das für die gesamte Region Verbesserungen bringt und durch die Vertaktung des gesamten Angebotes und gesicherte Umsteigebeziehungen auch den Wünschen der Fahrgäste entspricht. Letztendlich haben wir für die Fahrpläne 2006 im Jänner und im Februar dieses Jahres von der Verkehrskoordinierung des Landes und der Mobilitätsmanagerin des Mühlviertels alle 72 Gemeinden der ÖV-Regionen Donauraum Perg, Gusen-Aist-Naarn und Mühlviertel-Mitte in die Fahrplanabstimmungsgespräche mit einbezogen. Wir sind zu allen 72 Gemeinden gegangen, haben alle Wünsche erhoben, und versuchen, die Kritikpunkte mit dem Fahrplanwechsel 2005 für das Jahr 2006 zu beseitigen. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es eine Zusatzfrage? Frau Abgeordnete Jachs, bitte. Abg. Jachs: Danke. Ich möchte aber trotzdem eine Zusatzfrage stellen. Die Vorteile, über die freuen wir uns, das ist klar, aber manche Sachen funktionieren in der Praxis oft nicht so, wie sie hier am Papier stehen. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider! Werden Sie sich trotzdem noch um die Kritikpunkte bemühen, um hier die Anliegen der Pendler ehestmöglich zu berücksichtigen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Selbstverständlich werden wir uns um die Anregungen und auch Kritikpunkte besonders kümmern. Ein regionales Verkehrskonzept ist ja ein lebendiges Konzept, das jährlich überprüft wird. Und wenn Adaptierungen und Veränderungen von den Kunden gewünscht werden oder von den Pendlern benötigt werden, dann versuchen wir diesen Wünschen auch nachzukommen. Das heißt, wenn mit den jetzigen Verbesserungen noch weitere Wünsche offen bleiben, werden wir auch noch diesen Wünschen nachgehen, und versuchen, das Angebot bestmöglich auf die Pendler des Bezirkes Freistadt abzustimmen. Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Frau Abgeordnete Jachs. Abg. Jachs: Ist damit noch vor 2006 zu rechnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Wir haben jetzt wie gesagt im Jänner, Februar, März alle 72 Gemeinden besucht, haben alle Wünsche gesammelt, haben diese Wünsche in die Fahrpläne für 2006 eingearbeitet. Die beginnen im Dezember 2005 zu laufen. Fahrplanwechsel ist immer im Dezember für das nächste Jahr. Sollten sich im nächsten Jahr noch weitere Probleme ergeben, wir nehmen an, dass sie jetzt einmal die Probleme gelöst haben, sollte sich aber im Jahr 2006 zeigen, dass es weitere Wünsche oder neue Probleme gibt, dann werden wir diese selbstverständlich wieder laufend adaptieren und versuchen zu beheben. Es gibt jährlich die Fahrplankonferenz mit allen betroffenen Gemeinden und mit allen betroffenen Verkehrsunternehmen. Abg. Jachs: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Noch Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich jetzt endgültig für die heutige Fragestunde Ihnen, Herr Landeshauptmann. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer die Anfrage des Herrn Abgeordneten Affenzeller zu beantworten. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Jüngsten Zeitungsberichten zufolge spricht sich die Justizministerin für ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk aus, wodurch unter anderem auch das Bezirksgericht Pregarten von der Schließung bedroht ist. Da eine derartige Neustrukturierung der Gerichtsorganisation der Zustimmung des Landes bedarf, frage ich Sie Herr Landeshauptmann, ob Sie einer Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte durch die Schließung von weiteren Bezirksgerichten zustimmen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, i.d.F. des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 64/1997 und der Kundmachung BGBl. Nr. 194/1999 bedürfen Änderungen in den Sprengeln der Bezirksgerichte der Zustimmung der Landesregierung. Es liegt noch kein Vorschlag der Frau Bundesminister vor. Daher hat es in der Landesregierung noch keinen Prozess der Willensbildung gegeben. Erste Präsidentin: Bitte eine Zusatzfrage? Abg. Affenzeller: Eine Zusatzfrage, Herr Landeshauptmann! Uns wurde ein Brief übermittelt von Rechtsanwälten, in diesem Fall von der Stadt Freistadt, wo beigelegt war ein Konzept vom Justizministerium, also es gibt dort ein Konzept, wo es heißt, Gerichtsortorganisation-Neu. In diesem Konzept ist es so dargestellt, dass im ganzen Mühlviertel kein Gericht mehr ist, sondern ein Gericht für das gesamte Mühlviertel in Linz ist. Und dieses Konzept wurde an die Rechtsanwaltskammer zur Stellungnahme übermittelt. Und die Rechtsanwaltskammer hat das weiter gegeben an die Rechtsanwälte und um Stellungnahme ersucht. Das war auch der Hilfeschrei an alle Abgeordneten des Bezirkes Freistadt von diesen betroffenen Rechtsanwälten. Meine Frage daher, Herr Landeshauptmann, kennen Sie dieses Konzept, und wie ist es möglich, dass dieses Konzept quasi im Umlauf ist und schon zur Begutachtung ausgesendet wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich mich direkt an die Frau Bundesminister wegen dieses Briefes, den mir auch die Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt haben, gewandt habe, und die Frau Bundesminister eine zweifelsfreie Erklärung abgegeben hat, dass es sich dabei um das alte Böhmdorfer-Konzept handelt, das sie nicht weiter verfolgt und das für die weiteren Beratungen gegenstandslos sein wird. Abg. Affenzeller: Zweite Zusatzfrage: Herr Landeshauptmann, 2002 hat es ja bereits intensive Diskussionen gegeben. Wir haben im Bezirk Freistadt drei Gerichte gehabt. Damals ist Unterweißenbach geschlossen worden. Auf Grund des großes Einsatzes des Landes Oberösterreich wurde Pregarten damals nicht geschlossen. Jetzt höre ich aus den Medien, dass sowohl die Frau Justizminister als auch Sie dafür eintreten, dass ein Gericht in jedem Bezirk erhalten bleiben soll. Das wäre das Aus für Pregarten. Ich frage Sie daher, werden Sie der Schließung des Bezirksgerichtes Pregarten zustimmen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: In der von Ihnen geäußerten Form habe ich mich zu dieser Frage nicht geäußert. Ich werde als Vorsitzender der Landesregierung dafür sorgen, dass dann, sobald ein Begehren des Justizministeriums vorliegt, ein geordneter Diskussionsprozess in der Landesregierung abläuft. Selbstverständlich unter Zugrundelegung aller Argumente, die es von den verschiedensten Seiten gibt. Ab dem Zeitpunkt, wo seitens des Ministeriums an uns herangetreten wird, werden wir das auf die Agenda der Landesregierung setzen. Zeitungsartikel sind nicht Gegenstand der Regierungsberatung. Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Herr Abgeordneter Winterauer. Abg. Winterauer: Herr Landeshauptmann! Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass offensichtlich seitens des Justizministeriums ein neuer Versuch gestartet wird, eine Konzentration der Bezirksgerichte herbeizuführen. Also das, was an die Rechtsanwaltskammer ausgesendet wurde, haben Sie ja erklärt, ist nicht mehr aktuell, es dürfte aber nach Ihren Ausführungen zufolge, sonst wäre eine Beratung in der Landesregierung nicht notwendig, einen neuen Entwurf geben. Meine Frage geht dahingehend: Wie stehen Sie zum Bezirksgericht in Bad Ischl, das auf der letzten Liste, sozusagen auf der Abschussliste, der Justizministerin stand? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Zum Ersten darf ich Ihnen mitteilen, dass meine Ausführungen von Ihnen missgedeutet wurden, denn ich habe lediglich dazu festgestellt, dass das Ministerium an uns noch keinen Antrag für die Neuorganisation der Bezirksgerichte gerichtet hat, zweitens dass die Landesregierung sich zum gegebenen Zeitpunkt in qualifizierter Weise damit auseinander setzen wird, drittens dass der Vorschlag Böhmdorfer mit den acht Eingangsgerichten in Oberösterreich nicht mehr Gegenstand der Beratungen ist, von denen hat sich die Frau Minister öffentlich distanziert, und viertens bitte ich um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt durch eine Meinungsäußerung zu bestimmten Standorten die Landesregierung in ihrer Beratung nicht präjudizieren möchte, denn das ist Sache des Kollegiums in der Landesregierung. Außerdem möchte ich nicht den Eindruck erwecken, dass wir die Debatte über eine Reform der Bezirksgerichte eröffnen. Das ist Sache des Justizministeriums. Und von dort ist diese Debatte offiziell mit Schreiben an uns nicht eröffnet worden. Ich sehe daher keinen Anlass, die Landesregierung oder mich mit dieser Frage zu beschäftigen. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Abgeordneter Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landeshauptmann! Sehen Sie in der Diskussion um die Bezirksgerichte abseits von Papierln und Horrorszenarien, die aufgezeigt werden, eine Chance, dass man ähnlich der Vorgangsweise bei der Spitalsreform regional individuelle Lösungen der Gerichtsbarkeit anstrebt, die entsprechend der geografischen Lage eine individuelle Lösung brauchen, wo man also Notwendigkeit, Bedarf und Qualität in einem für die Zukunft lösen kann? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich kann dazu nicht mehr sagen, als dass die Frau Bundesminister in einem Zeitungsinterview, das ich gelesen habe, derartige Möglichkeiten angedeutet hat. Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Weitere Zusatzfragen sind nicht mehr da. Danke Herr Landeshauptmann. Die Fragestunde ist damit geschlossen. Ich bitte den Herrn Schriftführer, den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Der Eingang zur heutigen Sitzung umfasst folgende Beilagen. Die Beilage 476/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Rettungsgesetz 1988 geändert wird (Oö. Rettungsgesetz-Novelle 2005). Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Weiters die Beilage 486/2005, ein Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2006. Dieser Bericht wird dem Kontrollausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 487/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Finanzierung des Neubaues der Blutzentrale Linz. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 488/2005, Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 489/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2005). Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bau- und Straßenangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 490/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz-Novelle 2005), wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 493/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz). Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 494/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2005 bis 2009 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 495/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Grund- und Finanzierungsvertrag für den OÖ. Verkehrsverbund 2004 wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 496/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2005), wird dem gemischten Ausschuss, bestehend aus dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten, zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 497/2005, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2005), wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 498/2005, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 499/2005, Initiativantrag unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmenpaket gegen Feinstaub keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Das gleiche gilt für die Beilage 500/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. Auch dieser Antrag soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 501/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren für die geplante Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso die Beilage 502/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend objektives Verfahren für die Personalaufnahme bei Landesunternehmen. Auch diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 503/2005, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend garantierter Ausbildungsplatz für Jugendliche keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Das gleiche gilt für die Beilage 504/2005, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung „Früherziehung“ in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik. Auch diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Schriftführer Abgeordneten Bernhofer für die Verlesung des Einganges. Alle Unterlagen haben Sie entweder auf Ihren Plätzen oder sie sind Ihnen auf elektronischem Wege zugegangen. Wir beginnen mit der Erledigung der Dringlichkeiten und behandeln die Beilage 488/2005, das ist eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Um die Dringlichkeit geben zu können, ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Kiesl das Wort. Abg. Kiesl: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, hohes Haus! Beim nachfolgenden Dringlichkeitsantrag geht es um die Übernahme von Haftungen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL 2005. Im Rahmen der EU-Regionalpolitik 2000 bis 2006 wurde von der Europäischen Kommission die Gemeinschaftsinitiative Equal initiiert mit dem Ziel, neue Lösungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Kernelement von Equal sind Entwicklungspartnerschaften, die zu einer konkreten Problemstellung neue Lösungsansätze erarbeiten und umsetzen. Finanziert wird Equal in Österreich zu je 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln. Als finanziell verantwortliche Partner können nur solche Einrichtungen auftreten, die über ausreichend administrative Kapazitäten, Erfahrung bei der Abwicklung von ESF-Förderungen sowie ausreichende Liquidität verfügen. Um die Teilnahme von oberösterreichischen Projekten der zweiten Antragsrunde an der Gemeinschaftsinitiative EQUAL zu ermöglichen, soll das Land Oberösterreich für drei Entwicklungspartnerschaften die Rolle des finanziell verantwortlichen Partners übernehmen, durch die insgesamt Projekte mit einem Volumen von rund fünf Millionen Euro realisiert werden sollen, deren Finanzierung ausschließlich aus Bundes- und EU-Mitteln erfolgt. Bei den drei Entwicklungspartnerschaften in dieser Gemeinschaftsinitiative warten die koordinierenden Partner darauf, dass diese Projekte umgesetzt werden. Mich freut es ganz persönlich, dass die SPES aus Schlierbach mit einem Projekt dabei ist. Die Haftungsübernahme ist erforderlich, um das EU- und Bundesgeld abzuholen, denn die Frist zur Genehmigung ist mit 30. April 2005 gesetzt. Ich ersuche Sie daher um Zuerkennung der Gemeinschaftsinitiative, denn ohne Haftungsübernahme müssten die oberösterreichischen Projekte zurückgezogen werden. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frau Kollegin Kiesl hat komplett Recht - inhaltlich bin ich bei Ihnen. Ich bedauere nur, dass dieser Antrag dringlich beschlossen werden muss. Ich sehe nicht ein, dass die Abgeordneten dieses Hauses keine Möglichkeit haben, im Detail die Projekte vorgestellt zu bekommen, denn das ist eine Information, die wir benötigen würden, um auch draußen bei der Bevölkerung Information weiterzugeben. Ich ersuche die Landesregierung, in Zukunft derartige wichtige Vorlagen, wo es um so viel wichtige Gelder und interessante Projekte geht, rechtzeitig einzubringen, damit wir im Ausschuss auch intensiv die jeweiligen Projekte vorgestellt bekommen und darüber informiert werden. Wir werden daher die Dringlichkeit ablehnen, inhaltlich sehr wohl zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann schließe ich die Wechselrede. Ich lasse abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 488/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 493/2005. Es handelt sich bei dieser Beilage um die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz). Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Schillhuber das Wort und Herrn Dr. Brunmair. Abg. Schillhuber: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus! Die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 regelt mit 1. Juli 2005 den neuen Begriff Bundespolizei. Daher ist im Oberösterreichischen Landtag das sogenannte Oberösterreichische Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz zu beschließen. Da dieses Gesetz keine finanziellen Auswirkungen auf das Landesbudget hat, hoffe ich, dass alle Abgeordneten der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Dr. Brunmair, bitte. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gilt im Wesentlichen das, was von unserer Seite bereits beim Thema EQUAL gesagt wurde. Wir werden dem Sicherheitspolizei-Gesetz, wo es nur um Begriffe geht, inhaltlich zustimmen, nicht aber der Dringlichkeit, weil wir auch hier der Meinung sind, dass die Sicherheit ein derartig wichtiges Thema ist, dass man das nicht mit einem dringlichen Regierungsantrag an den Abgeordneten vorbei beschließen soll, sondern dass hier eine Diskussion, auch wenn es nur um Begriffe geht, notwendig ist. Wir wissen die riesengroßen Probleme im Bereich Drogen, Gewalt in Schulen, Übergriffe auf Kinder usw. Wir haben riesige sich entwickelnde Probleme und lehnen daher das dringliche Vorgehen ab, stimmen aber inhaltlich dem Sicherheitspolizei-Gesetz, der Novelle 2005 zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Wortmeldung mehr dazu. Dann schließe ich die Wechselrede und stelle fest, dass der Beschluss, den wir jetzt fassen werden, nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte die Abgeordneten, die der Dringlichkeit zur Beilage 493/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Das ist mit Stimmenmehrheit und mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 498/2005. Es handelt sich hierbei um einen Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne und dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort erteile, bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben seitens der sozialdemokratischen Fraktion in der letzten Landtagssitzung den Entwurf für eine gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren eingebracht und die anderen Fraktionen gebeten, dieser gemeinsamen Erklärung beizutreten, auch allfällige Abänderungen vorzunehmen. Es freut mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es gelungen ist, schon im Vorfeld diese gemeinsame Erklärung auf der Grundlage unseres Entwurfes zustande zu bringen. Ich denke, es ist ein gutes Zeichen, dass wir jener Anlässe gedenken, dass am 5. bis 7. Mai 1945 Mauthausen befreit worden ist, dass Nebenlager befreit wurden, und wir sollten auch nicht vergessen, auch wenn es etwas früher war, Hartheim zu gedenken. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Wir sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber bei allem eines bedenken, gerade im Hinblick auf die kommenden Gedenk- und Gedankenfeiern. Wer aus Geschichte lernen will, wird nicht an ganz bestimmten Stichtagen seine Erfahrungen sammeln können. Wer aus Geschichte lernt, wird in den prozesshaften Zusammenhängen Geschichte erkennen müssen. Lassen Sie mich zwei Kindheitserlebnisse, die mich sehr stark geprägt haben, kurz berichten. Als mein Vater mir einmal erzählt hat, dass er großes Glück gehabt hat, dass er seine Tätigkeit im Widerstand überstanden hat, weil jene, die im KZ gelandet sind, die anderen nicht verraten haben. Mit einer Botschaft an diejenigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die es überstanden haben, dagegen einzutreten, dass nicht Namen unter den Todesopfern an den Tafeln zu finden sind, sondern dass Systeme rechtzeitig erkannt und so entsprechend bereits in den Ansätzen gar nicht so weit gedeihen dürfen, dass es dazu kommt. Das zweite Erlebnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, war das: Auf meine kindliche Frage an meine Eltern, warum konnte ein Naziregime tatsächlich so entstehen? Ist das niemandem aufgefallen? Ist niemand da gewesen, der gemerkt hat, dass es KZ gegeben hat? Sie gaben mir eine sehr einfache Antwort: Am Anfang sind Systeme schwer zu durchschauen, aber wenn sie einmal von der Dynamik ihrer Eigenart erfasst sind, dann ist der Einzelne meist zu schwach, um gegen dieses System etwas unternehmen zu können. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuche ich bei all dem, was uns wir heute in der gemeinsamen Erklärung vornehmen, schon am Beginn manches zu verstehen, dass Methoden oft viel anders sind als sie in der Geschichte waren, aber dass sich Geschichte insofern wiederholen kann, dass die Auswirkungen schlimm sind. Deshalb sage ich das auch mit manchem Hinweis auf Entwicklungen der letzten Tage, nicht politisch, ich menge mich nirgends ein, aber wir sollten Acht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Demokratie nicht mit Sprüchen, dass eine Regierung, ein Parlament nur noch aus Köpfen besteht und nicht mehr aus gewählten Abgeordneten. Das ist schon im Grund ein gefährlicher Schritt jetzt, dass wir von der Demokratie in oligarchisches Denken hinüber kommen. Das meine ich mit Nachdenken darüber, nicht einfach nach Beliebigkeit, nach Nützlichkeit aus der gegenwärtigen Situation heraus sich dem anzupassen, sondern gewisse grundlegende Schritte, die der Demokratie eigen sind, zu der wir uns bekannt haben, auf dem hohen Niveau, auf dem wir uns bewegen, nicht darunter zu gehen. Ich hoffe, dass dieser Anlassfall für uns gemeinsam ein Schritt in die richtige Richtung ist, und ich bedanke mich für die gemeinsame Vorgehensweise. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Orthner. Abg. Präsidentin Orthner: Frau Präsidentin Weichsler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine große Landtagsdelegation hat 2003 die neuen Mitgliedsländer der Europäischen Union bereist. Wir waren gemeinsam im Konzentrationslager Auschwitz als wir Polen besucht haben. Dort wird man ganz leise und ganz still und eigentlich immer noch ganz verzweifelt, wenn man sieht die, ja ich muss das so nennen, industrielle Menschenvernichtung, denn so stellt sich das dar und so mussten Millionen von Menschen unwahrscheinliche Leiden auf sich nehmen und sind zu Tode gebracht worden. Ich habe damals gesprochen in Auschwitz vom Wert des Lebens, denn wir haben gerade gemeinsam die Landesausstellung in Hartheim vorbereitet, die Sonderausstellung vom Wert des Lebens, wo wir uns in den Jahren seither ganz gezielt, sehr aufmerksam, sehr respektvoll und in guten Grundlagen die Situation vor Augen halten, dass es darum geht, auch heute noch, 60 Jahre danach, Bewusstseinsbildung zu machen, aufmerksam zu machen auf bestimmte Systeme, die, und da gebe ich dem Herrn Klubobmann Frais sehr Recht, die nicht am Anfang durchschaut werden, aber auf einmal eine Eigendynamik bekommen, die dann sehr schwer von den Menschen abzulehnen ist. Hartheim ist ein Lern- und ein Gedenkort geworden, wo wir uns sehr gewissenhaft unserer Geschichte stellen. So ist es auch in Mauthausen, wo wir uns alljährlich sehen und auch dazwischen bei vielen Gesprächen mit jungen Leuten im Besonderen, mit Delegationen aus dem Ausland, mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Immer stellt sich auch mir die Frage, das alles ist 60 Jahre her. Wir haben gut aufgearbeitet, wir wissen so viel darüber und schlagen uns doch Tag für Tag in unserer politischen Arbeit und in unserem ganz persönlichen Umfeld damit herum, dass es nicht selbstverständlich ist, Respekt vor anderen Meinungen zu haben, zu akzeptieren, dass es Kulturen gibt, die andere Wertvorstellungen als unsere hat, dass es so viele verschiedene Menschen gibt, die in unserem Land leben und die wir als neue Bürgerinnen und Bürger aufnehmen sollen. Und all das geht nicht ohne Schmerzen bei so vielen Menschen und geht nicht ohne so viel oft sehr, sehr böser Worte. Darum ist es wichtig, immer und immer wieder auch in der heutigen Zeit sich dieser Tatsache bewusst zu sein, dass es unsere Aufgabe ist, eine zutiefst politische Aufgabe, eine gesellschaftspolitische Aufgabe ist, den Respekt der Menschen vor einander zu fördern, dass wir immer wieder darauf hinweisen müssen, dass die Würde des Menschen unteilbar ist, dass die Menschenrechte immer wieder verteidigt werden müssen und dass wir durch unser Tun, durch unser politisches Handeln und durch unser persönliches Handeln außerhalb unserer politischen Tätigkeit alles dazu tun müssen, damit gemeinsames Leben auch gut und positiv möglich ist. Ich glaube, dass diese gemeinsame Erklärung ein großer Auftrag an uns ist. Ein großer Auftrag an uns, hier herinnen im Landtagssitzungssaal ein gutes Beispiel zu geben, Vorbild zu sein, in dem, was wir sagen, in dem, was wir tun und dass dieses Wirken von der politischen Bühne natürlich auch nach außen wirken muss. Das wird nicht immer gelingen, das sage ich dazu, aber das wird für uns selber auch ein Versprechen sein, wenn wir eine gemeinsame Erklärung unterschreiben und sie beschließen und damit auch öffentlich machen, dass wir uns noch mehr als bisher bemühen, Gemeinsames über das Trennende zu stellen, anzuerkennen die Rechte jedes einzelnen Menschen. Darum haben wir uns in der Österreichischen Volkspartei selbstverständlich zu dieser gemeinsamen Erklärung bekannt. Sie wird heute beschlossen und wird uns begleiten in unserem täglichen Leben. Das ist ein Auftrag an uns, und ich bitte auch sehr herzlich darum, dass wir ihn ernst nehmen und dass wir auch danach leben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren, werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Es gibt nicht immer Momente in diesem Haus, wo es so große Übereinstimmung gibt zu einem Thema wie zu dem Thema Nationalsozialismus und seine Folgen. Ich möchte nicht wiederholen, was mein Vorredner und meine Vorrednerin gesagt haben. Ich kann mich nur voll und ganz dem anschließen und möchte ein paar Gedanken, die mir wichtig sind, hinzufügen. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Für mich sind die Orte Mauthausen, Hartheim, Gusen, Ebensee nicht nur Orte von konkreten Ereignissen, von konkreten Leiden, sondern für mich sind diese Orte auch Orte von starker Symbolkraft, weil sie ja für eine Unmenschlichkeit stehen, die uns unbegreiflich ist, für die uns jede Vorstellung fehlt. Ich habe das Glück gehabt, mit einigen der letzten Zeitzeugen viele Gespräche führen zu dürfen. Ich denke, was hier an Eindrücken weiter gegeben wurde, ist Auftrag genug für ein ganzes Menschenleben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in dieser Zeit des Grauens es kaum einen Menschen gegeben hat, wenn er einer Minderheit angehört hat, der seines Lebens sicher war, und es hat kaum in der Geschichte der Menschheit eine größere Ausgrenzungskampagne, eine Mordkampagne gegeben wie diese. Als am 5. Mai 1945 amerikanische Truppen das Konzentrationslager Mauthausen erstmals betreten haben, am Vormittag dieses Tages, so sind nur wenige Tage vorher, als der Krieg längst verloren war, als Österreich bereits neu gegründet war, durch einen Erlass des damaligen Gauleiters Eigruber noch etwa 40 Menschen aus politischen Gründen ermordet worden. Aber wir denken nicht nur an die politisch Verfolgten, das ist für uns Politiker sehr wichtig, wir denken auch an alle die, die aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer damals "rassischen Abartigkeit" ermordet wurden. Wir haben in diesem Landtag, und ich glaube jetzt ist es auch wichtig zum positiven Teil zu kommen, wir haben in diesem Landtag auch viele Beispiele bereits gelebt und Anträge beschlossen, die genau dieser Unmenschlichkeit etwas entgegensetzen und ich darf daran erinnern, wenn vielleicht jetzt der Zusammenhang nicht allen klar ist, aber die Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz ist genau die richtige Antwort auf diese Entwicklung, auf diese für uns heute so unbegreifliche und unfassbare Zeit. Auch ein Zweites, das dieser Landtag auf Antrag der Grünen beschlossen hat, ist der Auftrag an das Landesarchiv in einem umfassenden Forschungsprojekt die Zeit des Nationalsozialismus in Oberösterreich zu erforschen, zu dokumentieren und der Jugend, den Schülerinnen und Schülern, den Studentinnen und Studenten, aber auch allen anderen Interessierten zur Verfügung zu stellen. Dieses Projekt ist bereits in der Umsetzungsphase, nämlich in der Publikationsphase, es sind die ersten Bände schon erschienen, die nächsten 4 Bände werden heuer erscheinen. Es wird im Mai in Hartheim ein kleines Symposium stattfinden, wo ein Überblick über dieses wirklich große historische Projekt gegeben wird. Und ich denke, das ist neben der politischen Achtung politischer Gegner, neben dem respektvollen Umgang mit Andersdenkenden, neben diesen wichtigen Aufgaben, auch die Auseinandersetzung mit den Mechanismen einer Maschinerie, die letztlich zu dieser Katastrophe geführt haben. Ich denke Oberösterreich hat gute Beispiele dafür geliefert. Wir werden noch viele Beispiele brauchen. Und lassen Sie mich am Ende noch eines sagen. Mir ist es wichtig, dass wir die Erinnerung an die konkreten historischen Ereignisse wach halten, weil sie sind, je weiter sie wegkommen, immer unbegreiflicher und sie scheinen immer kleiner und unwichtiger zu sein und zu werden. Aber nehmen wir diese Erinnerung wahr, dieses Erinnern an diese Ereignisse. Aber denken wir auch über die Maßnahmen nach, über die Vorstufen von dieser Unmenschlichkeit, das ganz harmlos in den Köpfen vieler Menschen entsteht durch Ausgrenzung, Menschen gering schätzen, durch Intoleranz und durch, mag sein, manch scheinbar lässlicher Diskriminierung. Die Menschenrechte, die wir uns als Maßstab und Ziel gesetzt haben, sind meines Erachtens der wichtigste Gegenpol, das wichtigste Gegenelement gegen die ersten Ansätze solcher Tendenzen. Meine Damen und Herren! Wir haben uns intensiv an dieser gemeinsamen Erklärung beteiligt und eingebracht. Ich glaube, dass solche Erklärungen nicht nur den Sinn haben die Hand zu heben und einen Text zu beschließen, sondern auch die Auseinandersetzung über dieses Thema stattfinden muss, das Auseinandersetzen mit den Fragen, die uns diese Zeit mitgegeben hat, sie sind Teil unserer politischen Arbeit. Dazu stehe ich und dazu bekenne ich mich. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mauthausen, Hartheim zu gedenken, heißt eine Erinnerung an unbegreifliches und unfassbares Verbrechen. Wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten uns eingebracht die Erklärung mitzugestalten und wir werden die Erklärung auch mittragen. Aber gleichzeitig sage ich - und das wurde auch von niemand der Klubobmänner bei den Beratungen behauptet - eine Kollektivschuld für Österreich lehne ich ab. Wir haben eine Kollektivverantwortung für die Zukunft, dass derartiges nie wieder passiert. Ich lehne eine Kollektivverantwortung ab für die ältere Generation, so wie ich weiß von meinem Vater, der verstorben ist, dass er als Wehrmachtssoldat Null Informationen hatte, was hier vorgegangen ist. Viele sind verführt worden, viele wussten nicht, was sich ereignete, und denen kann man auch kollektiv keine Schuld überantworten. Karl Frais hat Recht, dass die Information etwas ganz Wesentliches für uns und für die Politik im Umgang mit Problementwicklungen ist. In einer Zeit, wo vielleicht ein Volksempfänger irgendwo stand, keine Tageszeitungen und schon gar keine unzensurierten Zeitungen für jemanden lesbar waren, wenn er überhaupt lesen konnte, ist das anders zu beurteilen als in einer Informationsgesellschaft, wo ich per Internet genau weiß, was in einer Stadt tausende Kilometer von uns entfernt erfolgt. Wir tragen die gemeinsame Erklärung mit und wissen aber gleichzeitig, dass in der Politik die Ehrlichkeit der Betrachtung, nämlich genau das was in der Zukunft passieren sollte, sehr genau überprüft werden sollte. Ich denke, um eine österreichische Diskussion zu vermeiden, an eine jüngst europäische Diskussion, an die Menschenrechtsfrage etwa der Türkei, wo jüngst erst eine Journalistin inhaftiert wurde und es zu neuen Zwischenfällen und Menschenrechtsverletzungen groben Ausmaßes gekommen ist, dass sehr wohl die Europäische Union Beitrittsverhandlungen führt, hingegen mit Kroatien, wo von 225 Kriegsverbrechern 224 ausgeliefert wurden, nur einer angeblich nicht, keine Beitrittsverhandlungen geführt werden, obwohl mir sonstige Menschenrechtsverletzungen dort nicht bekannt sind. Das bedauere ich. Es gibt kein Wegschauen in einer globalisierten Informationsgesellschaft, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht. Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle. Gelten für jene die deutsch sprechen genauso wie für jede andere Sprache und gelten auch für alle Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. Wirtschaftsinteressen dürfen nie über politische Moral oder Menschenrechte stehen. Das sei besonders mächtigen Staaten auch hinter die Ohren geschrieben. Einige Lehren, die man daraus ziehen muss, aus dem Gedenken, und hier möchte ich zitieren, weil diese Lehren so treffend sind, vom heutigen Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer, damaliger Nationalratspräsident, in Mauthausen und er sagt: “Erstens die Menschenrechte sind unteilbar, Rassismus, Chauvinismus, Fremdenfeindlichkeit etc. sind Verstöße gegen Grundrechte, die man von Anfang an konsequent und mit Festigkeit bekämpfen muss. Die Demokratie ist wie eine Pflanze, um deren Wachstum und Pflege wir jahraus und jahrein bemüht sein müssen. Im Kampf um die offene Gesellschaft und gegen ihre Feinde müssen sich die Grundprinzipien der Demokratie daher immer wieder aufs Neue bewähren. Demokratie muss Tag für Tag gelebt und verteidigt werden. Der Grundsatz, wonach der Zweck die Mittel heiligt, gehört zu falschesten und gefährlichsten Thesen, die man in der Politik vertreten kann, weil am Ende nicht der gute Zweck die schlechten Mittel heiligt, sondern vielmehr die schlechten Mittel den guten Zweck vergiften.“ Unser Bundespräsident 2001 in Mauthausen. Ich habe diesen Lehren nichts hinzuzufügen. Sie haben für uns alle Gültigkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die der Dringlichkeit zur Beilage 498/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 499/2005. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend ein Maßnahmenpaket gegen Feinstaub. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss erforderlich über den ich die Wechselrede eröffne und erteile dem Herrn Kollegen Steinkogler das Wort. Bitte. Abg. Steinkogler: Frau Präsidentin, hoher Landtag, geschätzte Damen und Herren! Die Feinstaubproblematik ist ein globales, ein EU-weites, ein grenzüberschreitendes Problem. Das heißt aber nicht, dass wir weder regional noch lokal nichts machen können und nichts machen dürfen. Neue Grenzwerte gibt es EU-weit seit 1. Jänner 2005 und die negativen Auswirkungen sind ja hinlänglich wissenschaftlich bewiesen. Sie sind äußerst negativ für die Atemwege. Und deshalb wurde vom Umweltlandesrat ein dementsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt, das heute beschlossen werden sollte. Das Maßnahmenpaket, nur einige Stichworte, umfasst die Staubverringerung durch den Voestausbau, Voraussetzung war hier die erfolgreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die betriebliche Umweltoffensive Oberösterreichs, die Verkehrsförderung für Dieselpartikelfilter, wobei wir auch nicht übersehen dürfen die LKWs und die Nutzfahrzeuge, oder die Auswirkungen des oberösterreichischen Gesamtverkehrsplanes, die Auswirkungen des Mobilitätsmanagements des Landes und, und, und. Ich glaube es sind sehr viele wichtige und sinnvolle Maßnahmen drinnen. Deshalb stimmen wir der Dringlichkeit zu und ich ersuche auch Sie, dieser Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Feinstaub war ja nicht nur eine Anfrage wert heute, sondern wie mein Vorredner bereits gesagt hat, Feinstaub ist ein Thema in den Medien. Aber nicht nur dort, sondern es ist auch ein Thema, ein Problem unser aller Atemwege und Lungen. Wie schon mehrfach bekannt ist, sind die Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit der Menschen sehr gravierend und es wurde auch in vielen neuen gesundheitswissenschaftlichen Untersuchungen betätigt. Die EU-Kommission hat daher schon 1997 angefangen Maßnahmenpakete und Richtlinien zu schnüren und 1999 ist die EU-Richtlinie festgesetzt worden, wo ganz strenge Grenzwerte fixiert wurden. In einer relativ langen Übergangszeit, also von 1999 bis 1. 1. 2005, dass die Grenzwerte einzuhalten sind. In dieser relativ langen Übergangszeit wurde europaweit wenig bis gar nichts getan und diese Vorbereitungszeit nicht genutzt. Die EU-Richtlinie definiert sehr genau die Größe des Feinstaubs, was ist darunter zu verstehen, wo soll gemessen werden, welche Konzentrationen, welche regionalen Messgrößen sind anzuwenden. Es ist ein Messwert oder ein Richtsatz von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an maximal 35 Tagen im Jahr. Das ist nach der WHO-Richtlinie auch so festgelegt worden. Alleine in den ersten drei Monaten wurde in Oberösterreich bei der Messstation Linz Römerberg diese Grenzwerte an 31 Tagen überschritten. Also wir sind nicht mehr weit entfernt und wir haben unsere 35 Tage pro Jahr in Linz überschritten. Was heißt das oder was müsste das heißen? Für die Bevölkerung tageweise autofrei zu leben. Genau um diese Sachen zu verhindern, ist es wichtig nicht nur Ursachen anzuschauen, sondern auch Maßnahmen zu setzen. Gerne suchen wir immer Schuldige, so einen Schuldigen zu haben und dort hinzuweisen und sagen, die sind schuld, der Staub kommt von überall her, womöglich kommt er auch von der Wüste. Das ist aber glaube ich zu einfach. Ursachen sind regional unterschiedlich, ist ganz klar. In Industriegebieten sind andere Ursachen im Vordergrund, als in anderen Bereichen. Aber sicher ist eines, dass die Ursachen multikausal sind, dass mehrere Faktoren zusammenspielen. Man weiß vom Verkehr, der Abrieb der Reifen oder beim Dieselkraftstoff, in der Industrie aber auch im Kleinverbraucherbereich, in der Energieerzeugung und so weiter. Also hier muss man die Ursachen noch genauer definieren und herausfiltern, wo sind die Ursachen und welche Maßnahmen können dazu führen, eine Verbesserung herbeizuführen. Es sind aber sicher nicht Einzelmaßnahmen. Wie der Kollege Bernhofer ja schon angesprochen hat, gibt es ja schon ein erstes Maßnahmenpaket bzw. ein zweites eigentlich schon für Oberösterreich. Es ist wirklich dringlich und wichtig, darauf zielt ja der Antrag 499/2005 ab, ressortübergreifend ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das heißt inhaltlich als auch finanziell ressortübergreifend und somit auch parteiübergreifend. Wie wir ja heute schon vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter gehört haben, ist auch der Verkehr eingebunden und das müssen wir hier noch forcieren, gerade hier auch im öffentlichen Verkehr etwas zu machen. Die Grünen haben ja nun in Oberösterreich auch die Umsetzungskompetenz mit Umweltlandesrat Anschober und eben diese ersten Maßnahmen, die ja bereits kurz vorgestellt wurden, erarbeitet und auch teilweise schon in die Wege geleitet. Wichtig ist aber hier noch eines, den großen Emissionsbereich des Verkehrs dürfen wir nicht außer Acht lassen. Und bei allen großen Maßnahmen, Strukturmaßnahmen oder Aktionen die wir setzen, immer auch die gemeinsamen Ursachen bzw. Auswirkungen einer Maßnahme, ob das der öffentliche Verkehr ist, ob das der Generalverkehrsplan in Oberösterreich ist, auch hier genau diese Auswirkungen dieser Maßnahmen zu prüfen und zu hinterfragen, damit wir nicht irgendwann einmal dastehen und öfter als 35 Tage im Jahr die Feinstaubkonzentration in weiten Bereichen des Landes Oberösterreich haben. Ich ersuche daher, diesem Antrag die Dringlichkeit zu geben und auch inhaltlich zuzustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit guten Morgen Herr Umweltminister hat vorgestern der grüne Fraktionsobmann im bayrischen Landtag seine Debatte, seine Rede im bayrischen Landtag bezüglich des Maßnahmenpakets in Bayern der Staatsregierung eröffnet und ich denke der bayrische Fraktionsobmann der Grünen wollte damit zum Ausdruck bringen, guten Morgen, aufwachen, es ist in Wirklichkeit nicht fünf vor Zwölf, sondern fünf nach Zwölf, was Maßnahmen im Kampf gegen den Feinstaub betrifft. Er hat damit auch eine Kritik bezüglich der Vorgehensweise in Bayern angebracht. Und was die Säumigkeit und das Guten Morgen in Bayern betrifft, trifft die Säumigkeit im Bund natürlich den Umweltminister, denn außer einer Ankündigung einer Reduktion der NOVA ist bisher konkret noch nichts geschehen, was die Einführung von Partikelfilter bei Diesel betrifft. Und es trifft auch ein bisschen, guten Morgen, er ist leider nicht da, unseren Umweltlandesrat Rudi Anschober, weil es ebenfalls fünf nach Zwölf und nicht fünf vor Zwölf ist. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Das ist aber schon sehr gewagt!“) Herr Klubobmann Trübswasser! Vor genau einem Jahr sind wir beide hier heraußen gestanden und haben über einen dringlichen Antrag der SPÖ aber auch einen gemeinsam von Grün und Schwarz diskutiert. Und ich wollte das erst später bringen, aber wenn du von gewagt redest, darf ich dir schon in Erinnerung rufen, was du damals gesagt hast. Und ich mache das nicht als inhaltliche Vorhaltung, sondern weil es für mich schon sehr, sehr wichtig ist und ich es auch ernst nehme, was da heraußen gesprochen worden ist. Beim damaligen Antrag ist es darum gegangen, dass das Land Oberösterreich selbst initiativ werden könnte und sollte, was den nachträglichen Einbau und den Einbau von Partikelfiltern betrifft. Und da hast du Folgendes gesagt: "Es ist für die Sozialdemokraten wichtig zu wissen, dass mit der Förderung zum Ankauf von Filtern für PKW Personengruppen gefördert werden, die angesichts der Knappheit und Begrenztheit von Fördermitteln sicher nicht zu den Ärmsten der Bevölkerung zählen. Also ich glaube, von der sozialpolitischen Wirkung ein völlig falsches Signal, wenn ich einer Bevölkerungsgruppe, die nicht am Hungertuch nagt, sozusagen noch zusätzlich eine Förderung gebe." Jetzt mag das, was die Förderung betrifft, ja durchaus stimmen, nur wir reden ja nicht von einer sozialpolitischen Fördermaßnahme, sondern von einer umweltpolitischen Förderungsmaßnahme, die genau ein Teil in diesem Maßnahmenpaket ist, das da drinnen ist. Und ich sage ja, es gibt ja das (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Bei der voest ist ja ein Vielfaches eingespart worden!") Zitat, was interessiert mich das, was ich gestern gesagt habe, man kann klüger werden. Aber weil gerade wir zwei, sage ich einmal, durchaus ein sehr seriöses Verhältnis haben, wollte ich dir das schon auch noch einmal sagen, man kann sich auch irren oder man kann sich auch weiterentwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass höchste Eile geboten ist, glaube ich steht außer Diskussion. Die SPÖ wird auch der Dringlichkeit dieses Antrags zustimmen. Über die gesundheitlichen Risiken, die der Feinstaub bei uns verursacht, ist bereits gesprochen worden, ich will es nicht wiederholen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat einen Antrag gegeben, der angenommen worden ist am 1.4.2004, das war hoffentlich kein Aprilscherz, nämlich jener, dass die Bundesregierung oder auf die Bundesregierung Druck gemacht werden soll, in diesem Bereich initiativ zu werden. Ich habe bereits am Beginn gesagt, dass mir nicht erinnerlich ist, dass da besonders viel passiert ist. Etwas irritierend, Gunther, etwas irritierend finde ich auch die Vorgangsweise von Rudi Anschober deswegen, weil ein dringlicher Antrag datiert mit dem heutigen Datum 5.4. eingebracht wird, der über die Erarbeitung eines Maßnahmenpakets abstimmen lässt, dringlich abstimmen lässt, fünf Tage vorher das Maßnahmenpaket schon beschlossen wird und selbst, (Unverständliche Zwischenrufe) er hat ja schon eines, weil es steht nämlich Irritierendes drinnen auf der Seite zwei und ich lese mir das ja genau durch, ich will das ja als Wertschätzung definiert wissen. Umweltlandesrat Anschober bereitet daher ein umfassendes Maßnahmenpaket in allen Bereichen vor. Also das ist etwas, was er vorbereitet. Auf der Seite fünf ist dann zu lesen, es ist bereits fertig, in Oberösterreich wurde in den letzten Monaten in mehreren Arbeitsrunden ein Maßnahmenpaket erarbeitet, welches er im Mai der Landesregierung vorlegen wird. Also selbst da ist man sich nicht ganz darüber im Klaren, ob es erst erarbeitet wird, nämlich wie in eurem Antrag gemeint, gemeinsam und ressortübergreifend, oder ob es sich um ein bereits fix und fertiges handelt, das man halt zur Kenntnis nehmen kann und soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wichtige aber in Wirklichkeit ist das, dass wir den Worten, ob sie vor einem Jahr gesprochen wurden oder heute gesprochen werden und wurden, Taten folgen lassen, weil die Situation, was den Feinstaub betrifft, tatsächlich eine dramatische ist. Danke sehr. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Dr. Brunmair bitte. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe ja den Weckruf bereits bei meiner Anfrage heute früh getätigt und schließe mich jetzt noch einmal aus Innviertler Gemeinschaft sozusagen diesem Weckruf des Kollegen Makor-Winkelbauer an. Wir werden der Dringlichkeit dieses Antrages der ÖVP und der Grünen, aber auch dem Dringlichkeitsantrag der Sozialdemokraten mit der Beilage 500/2005 zustimmen. Es ist halt einfach wirklich hochinteressant, wenn in Vorarlberg agiert und gehandelt wird, dann wird offensichtlich auf eine mündliche Anfrage der freiheitlichen Fraktion in Oberösterreich reagiert. Und dann gibt es eine Pressekonferenz des Umweltlandesrates, wo er also bereits ein bereits ausgearbeitetes Maßnahmenpaket vorstellt, wobei als erstes großartig angeführt ist die erfolgreiche UVP zu "voest 2010". Da darf ich daran erinnern, dass die Umsetzung dieses Riesenschrittes und dieses größten Erfolges bisher eine Tat oder eine Tätigkeit war eines anderen Umweltlandesrates, nämlich von Mag. Günther Steinkellner. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Na, bitte!" Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: "Das stimmt nicht ganz!") Die Ernte hat der Nachfolgerlandesrat Anschober eingefahren, sei ihm vergönnt. Und jetzt ist es halt so, dass auf einmal man reagiert, es gibt einen Landesrat, der jetzt ein Maßnahmenpaket mit eben dieser einzigen wirklich umgesetzten Errungenschaft vorstellt, auf Vorarbeit eines anderen Landesrates, und dann gibt es, und das drückt ein bisschen den Zustand der Landesregierung oder der in der Landesregierung verankerten Parteien aus, dass es Parallelanträge einerseits von Volkspartei und Grünen gibt und auf der anderen Seite einen Antrag, einen dringlichen Antrag, dringlicher Weckruf, der Sozialdemokraten, wobei man hier wieder zugute halten muss, dass es hier bereits vor einem Jahr eine entsprechende Maßnahme oder einen entsprechenden Antrag gegeben hat, wo wir ja auch zugestimmt haben, so wie wir uns erinnern. Wir hoffen aus unserer Sicht, dass diese Show, die hier auf Grund der Notwendigkeit geboten wird, dass die in erfolgreiche Arbeit zur Gesundheit der Bevölkerung mündet und werden dieser Dringlichkeit beider Anträge zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe damit die Wechselrede, lasse abstimmen und bitte Sie, wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 499/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 500/2005, es handelt sich um den Initiativantrag betreffend eine nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Kapeller das Wort. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Luftqualität ist heute Diskussionsthema, sie füllt schon seit Tagen die Seiten der Medien und ist natürlich auch heute Inhalt der politischen Diskussion. Zwei Anträge sind eingegangen, und ich hätte mich natürlich auch bereits bei der Beilage 499 melden können, habe das aus verständlichen Gründen nicht getan, weil ich natürlich, gerade was unseren Antrag betrifft, hier doch noch einige Argumente zusätzlich mit einbringen möchte. Ich weiß nicht, wer von Ihnen auch von Greenpeace ein Schreiben erhalten hat, wo sich Greenpeace aktiv nun im Februar mit einem Schreiben an die betroffenen Gemeinden gewandt hat und auch hier ihre Bedenken, ihre Anmerkungen, ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht hat. Es geht um das Thema Feinstaubbelastung und wir müssen uns dieser doch sehr wichtigen Diskussion stellen und wir müssen auch die Verantwortung wahrnehmen und es darf eines nicht passieren, was heute mein Vorredner gerade hier gesagt hat, wenn er von Show gesprochen hat. Es darf keine Show sein, sondern es muss das ernsthafte Bemühen dahinterstehen, diese Problematik zu lösen. Und es ist heute schon angesprochen worden von der Kollegin Schwarz, die einige der Verursacher so blitzlichtartig angesprochen hat. Das Bundesumweltamt hat ja hier eine Untersuchung gemacht und hat festgestellt, dass im Bereich der Industrie etwa mit 39 Prozent und im Bereich des Verkehrs etwa mit 20 Prozent hier Beiträge zu dieser Belastung geleistet werden, aber dass es natürlich auch andere Verursacher des Feinstaubes gibt, wie beispielsweise den Hausbrand, die Landwirtschaft, die Energieversorger, aber natürlich auch, es ist schon gesagt worden, der Abrieb von Reifen und Bremsen, Streusplitt gerade in der jetzigen Zeit ist sicherlich auch ein Thema. Es handelt sich natürlich um ein Bündel von Ursachen und diese Ursachen müssen bekämpft werden. Und wenn der Kollege Steinkogler einen Satz zu Beginn seiner Rede gesagt hat, dann kann man das nur unterstreichen, weil natürlich hindert es niemanden daran, die Städte, die Gemeinden, die Länder, etwas zu tun, aber das alleine ist zu wenig, weil diese kleinen Staubpartikel, die ja nur eine Korngröße unter einem tausendstel Millimeter haben, natürlich keine Grenzen kennen. Sie werden aufgewirbelt, können sich bis zu zehn Tagen in der Luft halten und hunderte Kilometer weit getragen werden und daher ist das eine Problematik, die weit über die Grenzen Oberösterreichs hinaus behandelt und bearbeitet werden muss. Die Kollegin Schwarz hat richtigerweise darauf hingewiesen auf die Vorgangsweise der Europäischen Union mit den Richtwerten und den Tagen, wo maximale Belastung sein darf. Sie hat vergessen, dass im Jahre 2010 es eine Absenkung geben wird und dann nur mehr eine Überschreitung von nur mehr 25 Tagen festgeschrieben worden ist, und daher ist es umso notwendiger, weil wir jetzt schon Probleme in den Städten und in den Gemeinden mit hohen Belastungen haben, und ich könnte jetzt eine Reihe von Gemeinden aufzählen, die bereits große Schwierigkeiten haben. Ich möchte nur eine einzige Gemeinde herausnehmen, die aus meinem Bezirk kommt, nämlich Lenzing, die im Jahr 2003 mehr als 25 Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen hatte. Und wir wissen, dass auf Grund von Messungen es in vielen Gemeinden auch gerade im Zentralraum diese Schwierigkeiten gibt und dass wahrscheinlich, wenn es nicht regnet, im Frühjahr bereits die Tage, die vorgegeben sind, ausgelastet sind. Und daher geht es eben darum, dass wir uns Sorgen machen müssen, weil natürlich auch dieser Feinstaub zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Und es war heute schon ja ein Arzt hier und auch die Kollegin Schwarz hat versucht, wie wichtig es ist, dass man hier entgegenwirkt. Ich bin kein Mediziner, möchte aber schon feststellen, dass ich mir vorstellen kann, dass dieser Staub Krankheitsprozesse fördert und beschleunigt und wir daher etwas tun müssen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Förderungsprogramm des Landes Oberösterreich für den Einbau von Dieselpartikelfiltern ist ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung. Aber das alleine wird zuwenig sein und daher müssen wir noch weitere Maßnahmen setzen im eigenen Land genauso wie darüber hinaus. Es muss auch ein Anliegen aller Länder sein auch in Europa, und daher wollen wir mit unserem Initiativantrag, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass es zu einer 15a-Verhandlung kommt, dass der Landeshauptmann mit der Bundesregierung, mit den anderen Ländern Verhandlungen führt, dass es hier zu einem Abschluss kommt, dass es ein gemeinsames Anliegen wird, dass man gemeinsam versucht, die Feinstaubbelastungen zu lösen und zu senken. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat in den letzten Tagen ja sehr viele Kommentare zu dieser Problematik gegeben und in einem ist geschrieben worden, dass sich der Feinstaub, die Feinstaubdebatte sich nicht im Kreis drehen darf und dass die Verantwortungen nicht hin- und hergeschoben werden dürfen, und ich sehe das genauso und daher brauchen wir wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Feinstaubproblematik. Mit unserem Antrag könnten wir einen wesentlichen Schritt weiter gehen und ich ersuche Sie daher, auch diesem die Zustimmung zu geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hingsamer das Wort. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Die Diskussion jetzt um das Problem Feinstaub führen wir hier im Landtag, es ist aber eine Diskussion, die uns nicht nur in Oberösterreich, nicht nur in Österreich betrifft, sondern EU-weit eigentlich betrifft, ja genau genommen in der gesamten Welt sich zu einem Problem entwickelt. Und wenn die EU neue Grenzwerte verordnet hat bereits im Jahr 1999, aber die jetzt im Jahr 2005 für uns doch zum Handlungsbedarf fordern, geradezu herausfordern, und auch hier zu handeln, bekennen wir uns auch als ÖVP dazu, dass Österreich Maßnahmen zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen hat und dass wir dieses Problem über die Landesgrenzen hinweg auch behandeln, bearbeiten und lösen oder zumindest nach Lösungen suchen müssen. So ist das oberösterreichische Maßnahmenpaket, das erwähnt wurde, ein Teil dessen. Ein zweiter Teil, und darum unterstützen wir auch diesen Antrag, ist sicher, über die Länder hinweg Maßnahmenbündel zu schnüren, zu suchen, welche Lösungsansätze hier möglich sind. Und diese EU-Richtlinie verpflichtet. Verpflichtet, Grenzwerte einzuhalten, die in fünf Schadstoffgruppen untersucht wurden und untersucht werden und zusammengefasst sind. Und in praktisch allen Ballungsräumen wurden Grenzwerte heuer bereits mehrfach in unterschiedlicher Zahl überschritten. Und so glaube ich, ist eine Zusammenarbeit Grundvoraussetzung für ein Funktionieren hier, für ein Lösen des Problems, auch ein Schaffen des Verantwortungsbewusstseins, eine Voraussetzung, Probleme zu lösen und es wird an uns allen liegen, dass wir Verantwortungsbewusstsein schaffen im Bereich der Industrie, im Bereich des Verkehrs, im Bereich der Haushalte und auch im Bereich der Landwirtschaft, über Sparten hinweg und über Ländergrenzen hinweg. Zu dieser Zusammenarbeit bekennen wir uns. Aber es wird auch notwendig sein, die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft zu vertiefen und ich bin froh darüber, dass die Wissenschaft auch in Österreich erkannt hat, dass das am Beginn der Bildung auch stehen muss, und wenn die Karl-Franzens-Universität in Graz mit der Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften hier in diesem Bereich bereits sehr viel tut, es sind nur wenige Studenten, 160, 170 an der Zahl, dann ist es auch ein Bereich, der signalisiert und zeigt, wie notwendig es ist die Zusammenarbeit der Bildung, der Forschung, der Entwicklung, aber speziell auch der Wissenschaft. Und wenn die Weltgesundheitsorganisation in drei Staaten der Erde Untersuchungen durchgeführt hat, in Frankreich, in der Schweiz und in Österreich zur Feinstaubbelastung im PM10-Bereich, also im Bereich der Schwebstoffe, dann müssen wir doch dramatisch erkennen, was diese Untersuchung zutage gebracht hat, nämlich dass über Luftverschmutzungen durch den Verkehr bereits mehr Menschen sterben als Verkehrstote in der Summe wir in Österreich pro Jahr haben. Das soll uns wachrütteln, soll uns alarmieren, und wir haben danach wirklich nach Handlungen zu suchen. Wenn Messungen unterschiedlichster Natur unterschiedlichste Ergebnisse bringen, auch lokal unterschiedliche Ergebnisse bringen, dann stellt sich die Frage des Feinstaubs natürlich in der Sparte Verkehr, natürlich in der Sparte Industrie, aber auch die Frage in den Haushalten, in den Wohnungen, auf Kinderspielplätzen, in Kindergärten und dergleichen sehr wohl und auch hier gibt es bereits interessante Messergebnisse. Wenn in einer Gaststätte in Graz der Messwert auf Dauer um das Dreizehnfache überschritten wird im Bereich der Schwebstoffe mit den Wirkstoffen Lanthan, Cer und Herodyn, ein Hinweis auf Zigarettenrauch, dann werden wir auch dieses Thema durchaus diskutieren müssen, wenngleich es vielleicht für Raucher nicht ganz angenehm ist, dieses Thema zu diskutieren. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es ein sehr vielfältiges Thema auch der Zukunft werden wird, dass wir Studien ernst zu nehmen haben, aber entscheidend wird sein, ob wir bereit sind zur Zusammenarbeit, bereit sind, gemeinsame Lösungen zu finden und an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten. Und eine Grundvoraussetzung für gemeinsame Lösungen wird auch sein, an der Erweiterung unserer Sichtweise zu arbeiten. Wenn das gelingt, glaube ich, können wir zumindest mittelfristig dieses Problem auch wieder in den Griff bekommen. Und wir bekennen uns zu dieser Maßnahme und stimmen diesem Antrag natürlich auch zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ganz kurz verleitet es mich schon, noch einmal einzugehen auf das, was Makor-Winkelbauer zum Antrag 499 gesagt hat. Ich freue mich, dass du die Presseaussendung auch so genau liest, wenn du angeschaut hast die Maßnahmen, die da geschnürt worden sind in der Zusammenarbeit, in der direkten Kompetenz des Umweltressorts bzw. bei einigen Ressorts der ÖVP. Was uns noch gefehlt hat, und das war auch bei der Anfrage, wie weit der öffentliche Verkehr eingebunden ist. Wichtig war uns daher, einfach wirklich zu schauen, das, was jetzt da ist, als ersten Schritt zu sehen, und die Arbeitsgruppe, die es ja schon gibt, ressortübergreifend einfach weiterzuführen und hier noch ein größeres Maßnahmenbündel zu schnüren und hier wirklich weiterführende und nachhaltige Anreize zu schaffen, und nicht nur einzelne Förderungen, die ja nur ein Teil, siehe Dieselpartikelfilter, sind. Ich glaube, das war uns ja allen bewusst auch damals, wie wir diskutiert haben, dass das nur ein Teil ist. Aber nun zum Antrag Nummer 500, wo die Landesregierung aufgefordert wird, Artikel 15a zwischen den Bundesländern zu diesem Thema zu verhandeln. Wie ich schon vorher angeführt habe, ist die Zeit, die Übergangszeit nicht sehr rege genutzt worden, weder von Österreich noch von den Bundesländern. Und ich kann dem, guten Morgen Herr Umweltminister, nur zustimmen, ganz gleich, ob das von Deutschland oder von Österreich ist, und es wurde auch schon auf Bundesebene, auf Bundesparteiebene sehr viel in diese Richtung immer wieder auch angeregt, diskutiert, und in Anträgen auch dem Parlament, dem Nationalrat vorgelegt. Nur dort haben wir Grüne nicht die Umsetzungskompetenz. Vom Bund fordert Landesrat Anschober natürlich ein Anti-Feinstaubprogramm, ein bundesweites, und einige Weichenstellungen gehen nur in Wien und in Brüssel, da können wir von den Ländern noch so fleißig sein, da braucht es einfach ganz klare Weichenstellungen auf Bundes- und auf EU-Ebene. Dem Landesrat Rudi Anschober ist es auch bewusst, dass aber auch die Länder etwas machen müssen, und darum hat er schon vorweg ohne diesen dringlichen Antrag beim nächsten UmweltreferentInnentreffen im Juni auf die Tagesordnung das Thema Feinstaub gegeben, genau um diese länderübergreifenden, größeren Maßnahmen zu setzen und hier alle Bundesländer an einem Strang ziehen. Also, Sie sehen, hohes Haus, dass die Dringlichkeit schon da war und dass wir der Dringlichkeit natürlich auch voll zustimmen. (Unverständlicher Zwischenruf) In den Antrag haben wir es nicht hineingeschrieben, weil wir haben nur einen Antrag gemacht, wir haben auf einen zweiten gehofft, dass da einer kommt, dass ja andere Fraktionen da wirklich auch konstruktiv mitarbeiten. Ob eine 15a-Vereinbarung wirklich das richtige Mittel ist, glaube ich, muss man auch noch überlegen. 15a-Vereinbarungen haben halt oft die Tendenz eher auf einem niedrigsten Niveau sich zu einigen. Also, unser Ziel wäre wirklich, ein hohes Niveau zu erreichen, wirklich tolle Maßnahmen länderübergreifend für ganz Österreich, um auch als Vorzeigebeispiel für die EU zu sein, hier zu machen. Also, ich denke mir, da muss man genau schauen, was ist wirklich zielführend, aber die Unterstützung von den Grünen und vom Umweltlandesrat in Richtung Umweltministerium in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen ist sicher gegeben, und wir werden der Dringlichkeit zu 500/2005 auch zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Wechselrede und lasse abstimmen. Und bitte Sie, wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 500/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Herr Klubobmann Dr. Frais stellt einen Geschäftsantrag. Bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier jetzt gebeten, einen Geschäftsantrag unsererseits einzubringen, ehe wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, sprich Bürgerbegutachtungsantrag, kommen, in dem wir an die Regierung das Ersuchen richten, eine solche durchzuführen. Das Schreiben des Herrn Landeshauptmannes, das am 6. April bei uns im Büro eingegangen ist, ist ein Antwortschreiben auf mein Schreiben vom 21. März, wo ich darum gebeten habe, ein entsprechendes Bürgerbegutachtungsverfahren zum Objektivierungsgesetz durchzuführen. Leider nennt mir der Herr Landeshauptmann einige Formalgründe, die in anderen Bereichen so überhaupt nicht zum Tragen gekommen sind, wenn er über Teilnovellen schreibt. Dann möchte ich nur daran erinnern, dass gerade, ich glaube jetzt vor vierzehn Tagen oder drei Wochen, zur Teilnovelle des Jugendschutzgesetzes ein entsprechendes Bürgerbegutachtungsverfahren in allen Zeitungen ja letztlich als Inserat erkennbar ausgeschrieben worden ist. Ich glaube vielmehr, dass man keinen Mut dazu gehabt hat in dieser Frage. Und wenn der Herr Landeshauptmann mir erklärt, dass die ÖVP nicht zustimmen wird aus der Regierungswarte, weil der Landtag in Ausschussberatungen etwas abgeändert hat, darf ich hier nunmehr den Geschäftsantrag stellen, dass der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend die Oö. Objektivierungsgesetznovelle 2005 von der Tagesordnung abgesetzt und an den Ausschuss rückverwiesen wird, um dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, die Objektivierungsgesetznovelle einem Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtungsverfahren zu unterziehen. Die Absetzung von der Tagesordnung und Rückverweisung soll dem Ausschuss die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 58 Absatz 2. Oö. Landes-Verfassungsgesetz dieses Verfahren nachzuholen, was wir eigentlich durch diesen überraschenden Abschluss der Verhandlungen, ohne auf unsere Einwände einzugehen, nunmehr durchführen wollen. Ich betrachte es eigentlich als eine Selbstverständlichkeit, wenn das, und wir werden heute noch intensiv darüber diskutieren, 1990 auch von der ÖVP hochgelobte System in ganz wesentlichen Punkten gravierend auf den Kopf gestellt wird, dann möchte ich, ohne hier eine Bewertung vorzunehmen, diese Bewertung den oberösterreichischen Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. Und um diesen Mut, der Bevölkerung diesen Gesetzesentwurf vorzulegen, ersuchen wir mit diesem Geschäftsantrag. Ich ersuche Sie, dem zuzustimmen, weil wir damit dem entsprechen, was eigentlich 1990 selbstverständlich war, und was im Jahr 2005 ebenso aus demokratischer Sicht heraus eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass über einen mündlich gestellten Geschäftsantrag sofort die Wechselrede zu eröffnen ist. Ich eröffne also über den Geschäftsantrag, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung heute abzusetzen, die Wechselrede. Ich erteile dazu dem Herrn Klubobmann Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Zu diesem Geschäftsordnungsantrag möchte ich nur etwas klarstellen. Im Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und Grünen wurde spätestens am 23. Oktober 2003 klar, dass es Absicht der Regierungspartner ist, die Vorschläge des Rechnungshofs im Objektivierungsgesetz umzusetzen. Im Feber 2004 gab es eine gemeinsame Presseerklärung ÖVP und Grüne, wo die Eckpunkte dieser Novelle vorgestellt wurden, anschließend ist ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gegangen. Im Juli, Anfang Juli 2004 hat die Regierung einstimmig diesen Gesetzesvorschlag zur Kenntnis genommen. Dort wäre unter Umständen der richtige Zeitpunkt gewesen, ein Begutachtungsverfahren einzuleiten. Es hat daraufhin zwei Ausschusssitzungen und drei Unterausschusssitzungen gegeben, wir haben Diskussionen geführt, wir haben Argumente ausgetauscht. Wir sehen aus dem Zeitablauf und aus dem Ablauf der Gesetzwerdung keinen Anlass, jetzt, wo dieses Gesetz rechtmäßig unter Wahrung aller verfassungsmäßigen Bestimmungen zu Stande gekommen ist, diese heute von der Tagesordnung zu nehmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Schenner bitte. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur zwei Punkte zu diesen Ausführungen. Also, ich glaube, dass ein Gesetz dann rechtmäßig zu Stande gekommen ist, wenn wir es hier im Landtag beschlossen haben, auch wenn du gesagt hast Gunther, dass das Gesetz rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Also, eine Vereinbarung zwischen Parteien ist noch kein Gesetz, und abstimmen darüber werden wir ja wahrscheinlich noch dürfen, auch wenn es schon vorher vereinbart worden ist. (Beifall) Und auch das zweite Argument kann ich nicht akzeptieren, denn dass mit diesem Gesetz den Forderungen des Rechnungshofs entsprochen würde, ist eine subjektive Einschätzung von bestimmten Mitgliedern des hohen Hauses, jedenfalls aber nicht die Erkenntnis der sozialdemokratischen Fraktion und es geht daher darum, einen entsprechenden Mut aufzubringen, und dem Bürger zu sagen, was hat der Rechungshof vorgeschlagen und was ist daraus geworden, und um nichts anderes ersuchen wir durch diesen Geschäftsordnungsantrag. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt alles ein bisschen schwierig, weil natürlich viele Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie sind, und wir über ein Objektivierungsgesetz diskutieren und über die Absetzung von der Tagesordnung diskutieren, und natürlich viele nicht wissen, was ist hier jetzt los. Worum geht es? Es gibt also beim Objektivierungsgesetz einen starken Widerstand der SPÖ als auch der FPÖ, wir wollen ein anderes Objektivierungsgesetz, und ich möchte das kurz inhaltlich erklären. Wenn dargelegt wird, dass der Landesamtsdirektor nicht objektiviert wird, der höchste Beamte wird nicht objektiviert, weil in der Unterausschusssitzung gesagt wird, der braucht ein besonderes Naheverhältnis mit dem Landeshauptmann, so ist das für mich einfach der falsche Weg. Wenn in jeder Gemeinde jeder Gemeindesekretär objektiviert wird, obwohl in einer Gemeinde möglicherweise nur einer wirklich inhaltlich arbeitet, nämlich der Gemeindesekretär, dort er nicht mit gleichen Spielregeln behandelt wird. (Unverständliche Zwischenrufe) Der inhaltlich arbeitet bei kleinen Gemeinden, dazu stehe ich, wenn man sich kleine Gemeinden anschaut, ein Bürgermeister nickt da schon. Der Bürgermeister arbeitet auch inhaltlich, aber der ist kein Beamter. Insofern natürlich bitte ich bei den Bürgermeistern um Entschuldigung, na selbstverständlich, die arbeiten inhaltlich. Aber wenn in der Umsetzung der höchste Beamte in einer Gemeinde sehr wohl objektiviert werden muss, dann soll das doch auch im Land Oberösterreich Gültigkeit haben. Aber weil wir eine paktierte Farbenlehre schwarz-rot in Oberösterreich haben, geht ja das noch weiter. Land Oberösterreich, Landesamtsdirektor, selbstverständlich der ÖVP zugehörig, braucht ein Naheverhältnis mit dem Landeshauptmann. Wie schaut es denn aus mit dem Landesamtsdirektor-Stellvertreter? Der ist von der SPÖ bestellt, er ist ja auch Klubdirektor der SPÖ, und dieser Klubdirektor der SPÖ braucht auch offensichtlich ein besonderes Naheverhältnis zum Landeshauptmann, weil er ebenfalls nicht objektiviert wird. Das kann doch niemand erklären, warum bitte der Stellvertreter, der einer anderen Fraktion angehört, gleichzeitig dort Klubsekretär ist, ein besonderes Nahverhältnis zum Landeshauptmann braucht und damit nicht objektiviert wird. Jetzt kann ich nur sagen, na gut, das ist tradierte Koalition von der Vergangenheit oder eine Altlast, wie auch immer, nur es wird dann gefährlich, wenn das neue Objektivierungsgesetz darauf aufbaut, dass der nicht objektivierte Landesamtsdirektor jeweils flexibel eine Objektivierungskommission zusammen setzt, die entscheidet, wer in der Zukunft im öffentlichen Dienst aufgenommen wird. Das heißt, der nicht Objektivierte hat das komplette Recht, die Kommission zusammen zu setzen, und die ist dann diejenige, die objektiv jemand aufnimmt. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Es geht ja nicht um die Aufnahme!“) Natürlich geht es um die Aufnahme und um die Leiterbestellung. Ich will ja auch, dass Leiter von außen bestellt werden, Kollege Trübswasser, auf deinen Zwischenruf antwortend, es hat jüngst erst eine Leiterbestellung gegeben von außen, nämlich die Wohnbauabteilung wurde neu bestellt, und von außen neu jemand aufgenommen. Wobei ich es auch nicht verstehe, dass der Abteilungsleiter objektiviert wird von einer Kommission, die eh schon nimmer objektiv ist, aber sein Stellvertreter nicht mehr objektiviert wird. Das heißt, wenn man richtig strategisch vorbereitet, dann kann ich natürlich selbstverständlich im Dienst jederzeit einen Stellvertreter hineinsetzen, ohne der Kommission, die schon nicht objektiv ist, und der rückt halt dann automatisch nach. Meine Damen und Herren! Das ist kein Objektivierungsgesetz, Bürgerbegutachtung hin oder her, ich sage Ihnen jetzt bereits, da gehören gravierende Änderungen durchgeführt, um es tatsächlich Objektivierungsgesetz heißen zu dürfen. Insofern bin ich froh, wenn heute der Landtag beschließt, zurück in den Ausschuss, und unterstütze den SPÖ-Antrag, dass wir noch einmal diese inhaltliche Beratung durchführen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus! Ich möchte gar nicht inhaltlich in die Debatte einsteigen, es geht ja um den Geschäftsantrag der SPÖ und möchte dazu etwas sagen. (Zwischenruf: „Da hättest du auch Schwierigkeiten!“) Nein, das glaube ich wieder nicht, Herr Abgeordneter, wir haben ja noch möglicherweise Gelegenheit am heutigen Tag, darüber zu reden, da werden wir sehen, wer die Schwierigkeiten hat. Aber, ich nehme an, es ist auch in deinem Interesse, wenn man zum Antrag deines Klubobmannes etwas sagt, und das möchte ich hiermit tun. Es ist jetzt seit einem dreiviertel Jahr diese Novelle in Beratung hier im Landtag, die Novelle ist im Juli 2004 in den Landtag eingegangen, sie ist im September im Ausschuss beraten worden, es hat dann drei Unterausschusssitzungen vom November bis in den März des heurigen Jahres gegeben, wir haben dann wieder im Ausschuss einen Beschluss gefasst, und heute soll es im Landtag diskutiert und beschlossen werden. Ich glaube, dass es keinen Grund gibt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, wir haben die Novelle wirklich umfassend diskutiert in den Unterausschüssen, und ich glaube, es kann auch kein Grund sein, wenn man, da gibt es ja unterschiedliche Meinungen, das glaube ich, ist ja auch zu akzeptieren, aber es kann kein Grund sein, wenn man sich dort nicht findet, dass man sagt, na ja, dann soll man das von der Tagesordnung absetzen. Ich glaube, der Landtag, die Ausschüsse und der Unterausschuss haben ordentlich gearbeitet, und daher ist jetzt, nachdem diese Beratungen abgeschlossen sind, heute hier im Landtag darüber zu diskutieren. Und zur Bürgerbegutachtung noch, es ist auch ein dreiviertel Jahr Zeit gewesen, wenn man das will. Es war bei Teilnovellen, wie gesagt, schon ausgeführt worden vom Karl Frais, nicht üblich, jedenfalls nicht bei der Novelle 1992, beim Grundgesetz 1990 ist ja eine Bürgerbegutachtung erfolgt. Dass jetzt, sozusagen im letzten Moment, nachdem wir mit den Beratungen fertig sind, die Bürgerbegutachtung folgen soll, ist für mich auch nicht logisch, genau so nicht, wie der Geschäftsantrag, das jetzt von der Tagesordnung abzusetzen, und daher werden wir gegen diesen Geschäftsantrag stimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere all diejenigen, die in dieser Ausschussrunde gesessen sind, in der letzten, wo wir uns darum bemüht haben, einen Kompromiss zu finden, einen Kompromiss - das ist im Protokoll nachlesbar, und jeder, der das Gegenteil behauptet, lügt - dass ich dreimal die Frage gestellt habe, wo ist hier noch eine Objektivierung erkennbar. Ich bekam keine Antwort, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es hat nur einen Hinweis gegeben, der Rechnungshof hat das behauptet. Und dazu, Kollege Trübswasser, wenn wir schon darüber reden, dann reden wir deutsch darüber. Im Jahr 2002 hat auf euren Antrag der Rechnungshof eine Prüfung vorgenommen, und nach Vorlage des Rechnungshofberichtes sind mit einer deutlichen Mehrheit, ich nehme sogar in diesem Fall die FPÖ dazu, da sie auch nicht zugestimmt hat, aber jedenfalls ÖVP und SPÖ waren dagegen, die FPÖ hat aus anderen Gründen dagegen gestimmt, diese Maßnahmen aus politischer Überzeugung nicht akzeptiert worden. Es war daraufhin ein Folgeantrag hier im Landtag, und wenn man uns heute sagt, wir dürften eigentlich keinen Geschäftsantrag einbringen, weil es der unpassende Zeitpunkt ist, ja, respektiert denn ihr da eigentlich nicht, was der Landtag schon einmal beschlossen hat? Zum Zweiten, auch eine ganz klare Sache: Wenn es so ist, dass das, was der Landesrechnungshof erklärt, politisches Evangelium ist, dann Kollege Trübswasser, ist auch klar, dass Ihr für Einhebung von Studiengebühren bei den Fachhochschulen seid, weil das der Rechnungshof vorschlägt. Und es hat immer Übereinstimmung gegeben hier in diesem Land, dass ein Unterschied darüber besteht, was Vorschläge des Rechnungshofs sind, die letztendlich über den Kontrollausschuss vom Landtag zu akzeptieren oder nicht zu akzeptieren sind. Die politische Entscheidung bleibt und ist politische Entscheidung und kann nicht mit dem Märchen, wir stehen hinter dem Rechnungshof, aufgehoben werden. Der Landtag hat sich letztendlich damals mit ÖVP-Mehrheit und mit glatter Überzeugung der ÖVP dagegen ausgesprochen. Zweite Sache. Wenn ich lese im Rechnungshof-Bericht, dass es hier immer wieder Vergleiche mit der Privatwirtschaft gibt, und man vergleicht eine öffentliche Gebietskörperschaft, Kollege Trübswasser, mit einer Privatwirtschaft, dann habe ich, ich zitiere den Rechnungshof, dort wurden die Vergleiche angestellt, dann habe ich meine politischen Bedenken. Denn eines kann beim besten Willen nicht sein, dass die Gebietskörperschaft Land Oberösterreich mit der Firma X gleichgesetzt wird. Das könnte nur dann funktionieren, wenn man sagen würde, dass die Firmeninhaber dieser Gebietskörperschaft Land ÖVP und Grün sind. Wenn man diesen logischen Schluss nachvollzieht, dann ist er mir auch verständlich. Und deshalb landen wir auch genau bei diesem Entwurf, dass im Grund jetzt ein Entwurf vorgelegt worden ist, der, Kollege Trübswasser, im Jahr 1990 ein für alle Mal erledigt geglaubt wurde, nämlich zur Zeit von Altlandeshauptmann Dr. Ratzenböck, insbesondere damals vom Landespersonalreferenten Eckmayr in wirklich intensiver gemeinsamer Arbeit. Und ich zitiere, wie der damalige Landtagsabgeordnete Hiesl erklärt hat, es freut ihn, dass wir eine gemeinsame Formel gefunden haben. Wie schön wäre das doch gewesen, wenn sich Hiesl 2005 noch immer an die Suche nach der Gemeinsamkeit im Jahr 1990 erinnert hätte. Ich darf euch, liebe Freunde, weil das hier gar so toll ist, und das hat sich damals in Zeiten der absoluten Mehrheit abgespielt, in einem Punkt den damaligen Personalreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Eckmayr zitieren: "Der Weg, und das wollte ich euch mitgeben. Ich halte viel davon, dass man aufgrund der Tätigkeiten in wirtschaftlichen Bereichen gute Erfahrungen nützen kann. Es ist Bezug genommen worden auf die FPÖ-Überlegung, alles an auswärtige externe Personalbüros abzutreten. Der Weg soll aber so sein, dass wir ihn gehen, Herr Kollege, nämlich auf der einen Seite die Instrumente, also die Tests zum Beispiel, die Fragebögen, die Auswertungsverfahren, die Form der Befragung, der Bewerber und dergleichen, hier so objektiv als möglich und der Rat, was die Beamten betrifft und die Schulung, von auswärtigen Experten, also Personalberatungsbüros, einmal zu gehen und dann darüber hinaus in bestimmten Fällen auch Experten beizuziehen, auch keine neue Erfindung. Das machen wir ja zum Teil, aber zu erklären, der Politiker sei von vornherein quasi verdächtigt, Kraft der Tatsache, dass er gewählt ist, nur subjektiv zu handeln, das ist nicht nur eine Selbstverleugnung, sondern das ist letztlich ein unwirksam machen und verdächtig machen jeglicher politischer Zuständigkeit, denn das müsste man in alle Bereiche fortsetzen. Daher gehen wir so vor und lassen uns helfen bei der Erstellung der Grundlagen der Tests und dergleichen, lassen uns helfen bei der Schulung der Beamten. Und dann aber sollen diese Unterlagen eben doch von den im Landesparlament vertretenen Parteien oder von den Vertretern dieser Parteien auch entsprechend gewertet werden." Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der demokratiepolitische Zugang der ÖVP war 1990 schon noch der, dass jene Parteien, die vom Wähler den Auftrag haben, auf der Grundlage unserer Verfassung hier auch für entsprechende Entscheidungen entweder zuständig zu sein oder bei der Kontrolle entsprechend ihrer Stärke vertreten zu sein haben. Im Jahr 2005 gibt es eine neue Formel, die lautet da: Bisher hat es 12 Bezirkshauptleute der ÖVP gegeben und drei der SPÖ. Kollege Trübswasser, mit dem Modell, ich jammere dem überhaupt nicht (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Sind das politische Beamte?“) nach, aber wie du auf einem Auge blind bist. Uns Proporz vorzuwerfen und gleichzeitig die zwölf anderen zu übersehen. Das ist ja das Steilste. Und mit deiner glorreichen Verwirklichung dieses Ansatzes schaffst du es halt, dass es von mir aus 14 zu 1 sein wird. Und das wird dann 14 mal ÖVP sein und weil ihr so brav gewesen seid wird es vielleicht auch einmal einen Grünen dazu geben. (Beifall) Denn was, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt denn da übrig? Da gibt es, und ich sage das überhaupt nicht gegen Personen, sondern wie bereits der Kollege Steinkellner ausgeführt hat, einen politischen Beamten, den Landesamtsdirektor. Der bestellt die Kommission. Die Kommission, die wieder aus einem Vertreter aus der Landesamtsdirektion besteht, also ihm unmittelbar untersteht, einer zweiten Vertreterin oder einem Vertreter, die/der aus der Personalabteilung kommt, und das dritte Mitglied aus einem sonstigen Sachbereich heraus, wird nicht schwierig sein in diesem Pool dafür Sorge zu tragen, dass selbstverständlich auch der Dritte nicht abfällt aus dem Ganzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht ja noch weiter, dazu sagt man dann ein oder zwei Experten. Und jetzt kann man über die Experten diskutieren, dass sie manchmal beizogen werden, weil es Sinn ergibt. Nur eines ist ein Faktum und ich habe es hier liegen, was der Chef eines großen oberösterreichischen Personalberatungsbüros bei einer Gerichtsverhandlung öffentlich ausgesagt hat: Nein, beim Abteilungsleiter war er nie, er war bei einem gewissen Hofrat Voglhofer. Der hat alles erledigt dort bei dem Ganzen. Und als es bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr einmal eine Entscheidung gegeben hat für den Sozialhilfeverband, ist er selbstverständlich vom Herrn Bezirkshauptmann "gebrieft" worden. Wortwörtlich, Kollege Strugl, weil du das letztes Mal gesagt hast, ich dürfte das nicht sagen. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Das ist das alte Objektivierungsgesetz!“) Das steht dort drinnen. Das ist doch nicht das alte, sondern das ist die derzeitige Struktur, wie es in der Personalabteilung zugeht, Kollege. (Beifall) Und Faktum ist doch, dass das kein Unterschied ist. Willst du mir leicht jetzt erklären, dass der Personalchef, sprich der Personaldirektor, plötzlich ein anderer wird, weil du ein anderes Gesetz eingebracht hast. Glaubst du leicht, dass der Landesamtsdirektor ein anderer sein wird. Und Kollege Trübswasser, so klasse habt ihr das Gesetz gemacht: Selbst wenn dort etwas unausgewogen liefe, sagen wir ein Gleichstand wäre, weil irgend etwas schiefgelaufen ist, dann hat auf jedem Fall der Vertreter der Amtsleitung das Dirimierungsrecht. Also so ein sicheres System habe ich überhaupt noch nie gefunden. Und dann kommst du daher und sagst, nein wir haben doch soviel Demokratie eingebaut. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Ich habe gesagt, wird haben Proporz abgebaut!“) Da muss wirklich, wenn 50 Prozent Abweichung passieren, dieser Bestellvorgang noch einmal neu gemacht werden. (Beifall) Kollege Trübswasser, ich habe mir die Mühe gemacht und habe mir das angeschaut bei einem Bestellvorgang, den ein Personalberatungsbüro jetzt durchführt, wo ich selber dabeisitze, ich sage keinen Namen, gar nichts, aber damit es ganz unverdächtig ist, nicht unter meinem Zutun. Wir haben keinen Zugang dorthin. Ich habe mir dort die 11 besten Bewerber angeschaut, die 11, nicht die drei besten, die 11 besten, und da spielt es sich zwischen 53 und 59 Bewertungspunkten ab. Und jeder, der nur ein bisschen in Mathematik daheim ist, wird draufkommen, dass das maximal 10 Prozent sind. Weißt du, wie weit wir dann weg sind, wenn ich die besten fünf oder drei oder vier herausnehme? Dann spielt es sich um vier, fünf Prozent maximal ab, wo die Differenz ist. Und dann setzt ihr 50 Prozent ein. Ich sage dir eins klipp und klar: Ich bin davon ausgegangen, dass hochqualifizierte Leute dort hingehen. Ich habe nicht angenommen, dass man Hochqualifizierte hinstellt und parallel dazu einen Analphabeten hinschickt, weil dann könnten die 50 Prozent Realität werden. (Beifall) Anders werden sie nie zu Tage treten. Soviele Fragen sind bei dem Ganzen offen, Kollege Trübswasser, wie deine Evaluierung, von der du so gerne sprichst, bei einem Netzwerk, wo jeder weiß wie sich das in der Personalabteilung abspielt, wo ein jeder weiß, weil es früher auch so war, wo selbst ein Landeshauptmann Ratzenböck und ein Landeshauptmann-Stellvertreter Eckmayr gesagt haben, so können wir nicht weitertun, da sind wir in der Zeit hinten, geht ihr wieder zurück auf ein System, wie es damals in Zeiten von Landeshauptmann-Stellvertreter Possart eher üblich war. Mit einem Unterschied, und das schätze und ehre ich wenigstens, dass der Landeshauptmann-Stellvertreter Possart persönlich die Courrage gehabt hat und für seine Entscheidung eingestanden ist. Aber jetzt versteckt man sich hinter einer Kommission, wo man weiß, dass eh nichts passieren kann, wo die Wünsche erfüllt werden, wo genau das hinten herauskommt, was man sich eigentlich vorgenommen hat und was letztendlich hineingegeben worden ist an Meinung oder Wunsch des Herrn. Wer die Wünsche des Herrn erfüllt, wird im Land Oberösterreich sehr glücklich sein, wer sie nicht so erfüllt, wird wenig Freude haben oder zumindest nie mehr in einer Kommission drinnen sitzen. Und das, meine Damen und Herren, ist dieser kapitale Rückschritt, das ist im Grund ein Rückschritt in die Zeit, als es selbst auch der ÖVP zuviel geworden ist, weil man gesagt hat, so kann es doch nicht laufen. Aber dass ausgerechnet ihr, Kollege Trübswasser, ich rede gar nicht von Aufträgen oder sonstigem, die Frage der Kontrolle so locker wegwerft und einfach sagt, da gibt es keine mehr. Dass die SPÖ draußen ist, ist uns das das Wichtigste! Ich sage dir einige positive Beispiele, die wir angesprochen haben, wo wir wollten, dass sie herangezogen werden. Wir haben das Leiterbestellungsverfahren im Schulbereich, haben wir gesagt, es ist 100 mal korrekter als das was an Schulaufsichtsvorstellungen gekommen ist. Nein, man hat genau das gleiche Modell genommen wie jetzt bei der Objektivierung. Man will gar nicht die anderen Fraktionsexperten, sage ich immer ausdrücklich dazu, kontrollieren lassen, mittun lassen, weil das war nur damals für die Grünen eine großartige Geschichte. Mit drei Mandaten haben sie genauso einen Experten nennen dürfen wie die ÖVP, wie die SPÖ oder wie die FPÖ. (Zwischenruf Abg. Hirz: „Was ist herausgekommen? Schwarz oder Rot!“) Bitte? (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Geh hör doch auf, stimmt ja überhaupt nicht!“ Zwischenruf Abg. Hirz: „Von dem einen haben wir nichts gehabt, weil es ist schwarz oder rot herausgekommen!“) Also, wenn du das, Kollege Hirz, da herinnen jetzt behauptest, dann hast du dich entweder nie gekümmert um das Ganze, hast es dir nie angeschaut. Denn Faktum ist, dass diese Punktebewertungen, und ich habe mir viele von denen angeschaut, wo die Expertenmeinungen sehr, sehr übereinstimmend waren, weil sich genau diese Experten im Grund mehr oder weniger selber in den Spiegel schauen wollten dabei, weil sie gesagt haben, wir wollen keine parteipolitische Punzierung da herinnen kriegen. Das war nämlich die Realität. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Das ist wirklich der Witz des Tages!“) Ja, jetzt können wir natürlich alles, was Demokratie ist, als Witz abtun, Kollege Trübswasser. Deine Wortmeldungen werden zu einer Schande dann, wenn wir über Demokratie reden und du (Beifall) bezeichnest das als Witz. Dann muss ich ehrlich sagen, kommt eine Empörung in mir hoch, weil da hätten wir heute über manches nicht so reden brauchen, wenn das im Grund deine Denkweise ist. Ich erinnere dich nur daran, was du vor zwei, drei Jahren in diesem Haus herinnen noch von dir gegeben hast, was für dich damals noch Demokratie war, wo du die demokratische Kontrolle immer noch legitimiert gesehen hast aus dem, was der Wähler draußen gesprochen hat, und nicht etwas, was irgendwo im Parteisekretariat vereinbart worden ist. Und wir haben euch das zugestanden. Wir haben im Grunde Regelungen in Oberösterreich, die den Landtag betreffen, beispielsweise wie der Landesrechnungshofdirektor demokratisch ausgewählt wird, wie der Umweltanwalt demokratisch ausgewählt wird, wo wir daran mitgewirkt haben, da ward ihr zum Teil noch gar nicht da wie beim Umweltanwalt. Trotzdem sind alle eingeladen, trotzdem wirken alle mit. Und jetzt frage ich zum Abschluss noch, warum ist denn dann eigentlich im Personalbeirat, dort wo es nämlich nur um die Aufnahme geht, die politische Mitwirkung schon noch gefragt? Da hat man ganz gern jemanden, da kann man sie eh noch drinnen lassen. Aber dort wo es um die einflussreichen Positionen geht, dort wo es um Bezirkshauptleute geht, dort wo es um die großen Abteilungen geht, dort wollen wir alle draußen haben. Das ist die Wahrheit, Kollege Trübswasser. Da könntet ihr herum reden was ihr wollt, wir werden auch davon überhaupt nicht abgehen, weil da haben wir zuviel Erfahrung. Wir wissen wie die Spielregeln in dem Haus sind, und wir werden uns demokratisch so zu Wehr setzen, wir werden uns so zur Wehr setzen, dass ihr mit dem Entwurf keine Freude haben werdet. Das versprechen wir euch. Keine Freude, weil wir die Leute darauf aufmerksam machen werden, wie sehr Grüne im Grund ihre Prinzipien aufgegeben haben und wie sehr die ÖVP dazu schweigen konnte und lächeln konnte, denn es hat noch niemand der ÖVP für ihre Machtüberlegungen so in die Hand gearbeitet. Das solltet ihr euch überlegen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mag. Steinkellner hat ja für unsere Fraktion schon sehr viele Dinge aufgezeigt, hat kritisiert mit welcher Vorgangsweise mit welchen Schwerpunkten wir nicht einverstanden sind. Die Wortmeldung vom Kollegen Dr. Frais hat mich jetzt dazu veranlasst, auch noch einige Worte zur Objektivierung in Oberösterreich und hier im Speziellen Objektivierung im Schulbereich zu sagen. Wir haben jetzt wieder eines erlebt bei der Gesetzänderung, die heute beschlossen werden soll, nämlich dass man eine Vorgangsweise wählt wie bei der Objektivierung im Bereich der Schulaufsicht. Wenn ich mir anschaue mit welchem rasanten Tempo wir bereits in der letzten Sitzung am 27. Mai die Objektivierung im Bereich der Schulaufsicht vorgelegt bekommen haben, ohne dass Möglichkeit und Zeit war ausführlich über diesen ganz wichtigen Bereich zu sprechen, dann muss ich sagen, ist es für mich, und es tut mir sehr leid, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Schwarzen, das sagen zu müssen, ein hartes System. Reden wir nicht lange darüber, sondern ziehen wir es durch. Und mein Mitleid, sage ich auch hier, mit den Sozialdemokraten hält sich natürlich auch in Grenzen, weil sie waren in der letzten Legislaturperiode ja selbst für sehr viel verantwortlich. Und man kann nicht einfach, weil man jetzt nicht mehr ein Regierungsabkommen hat, so tun, als ob es die Vergangenheit nicht mehr geben würde. (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: „20 Jahre Proporz prägen!“ Beifall. Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es ist aber sicher eines, und jeder, der mich kennt, weiß, dass bei mir auch im Bereich der Schulaufsicht die Sachinformation und die fachliche Qualifikation im Vordergrund steht. Und ich rufe nur einige Punkte in Erinnerung: Erstellen der Bewerberreihe, die Vorauswahl. Die soll passieren durch den Landesschulrat, in Ordnung, aber ich weiß nicht einmal die Kriterien für einen wirklichen Aufgabenbereich: Welche Anforderungen sind gefragt? Das steht lapidar im Gesetz, mögliche Grundvoraussetzung laut Gesetz bzw. Aufgabenprofil der Schulaufsicht. Jeder, der sich auskennt, weiß, dass das Bundesgesetz hier äußerst schwammig ist. Da steht drinnen, ausgezeichnete Dienstbeurteilung. Dann frage ich mich: Wie konnte man einen Landesschulinspektor ernennen, der keine ausgezeichnete Dienstbeurteilung hat? Fachprüfungen im geforderten Einsatzbereich. Was meint man damit? Bezirksschulinspektor, Landesschulinspektor. Und dann, ich komme jetzt zur Zusammensetzung der Assessoren. Und ich traue mir deshalb ein Urteil zu, weil ich seit ich im Landtag tätig bin immer auch als Assessorin bei der Leiterbestellung, bei der Objektivierung, teilgenommen habe. Weil es mir ganz wichtig war auch als Mandatarin zu erleben, wie stellt sich die Realität? Und ich finde es auch sehr unfair, dass jetzt die ÖVP und die Grünen eines machen, mehr oder weniger in den Raum stellen die politisch entsandten Assessoren, die wir gehabt haben, hätten alle Parteipolitik betrieben. Das stimmt so nicht, weil jeder Assessor hat eine anonymisierte Darstellung am Ende des Jahres bekommen und man hat gesehen, dass auch die von den politischen Parteien entsandten Assessoren immer sehr nahe bei gutqualifizierten Bewerbern beisammen gelegen sind. Wo es sich gespießt hat, das war bei den mindergutqualifizierten Bewerbern, weil da hat man plötzlich gemerkt, dass einige einen Kandidaten an letzter Stelle gereiht hatten und vielleicht zwei Assessoren ihn an die erste Stelle, also wo fachlich nicht mehr nachvollziehbar war wie es lauft. Wir haben bei der Bestellung jetzt vier interne Assessoren, der Landesschulratsdirektor, die/der LeiterInnen der jeweiligen pädagogischen Abteilung des Landesschulrates, der/die LeiterInnen der jeweiligen Personalabteilung des Landesschulrates und dann noch bei BSI oder LSI dementsprechende Argevertreter. Und wir haben zwei externe Assessoren, zwei externe, aus einem noch zu schaffenden Expertenpool, die noch nicht einmal das Aufgabenprofil wirklich kennen. Und Kollege Hirz, ich bin mit dir einer Meinung und ich weiß und ich schätze auch dein Engagement in der Vergangenheit dafür zu kämpfen, dass Objektivierung wirklich gelebt wird, weil es war so in Oberösterreich, so ähnlich wie bei den Bezirkshauptmannschaften gab es rote Schuldirektoren, es gab schwarze Schuldirektoren, es gab Bezirksschulinspektoren. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Blaue Bezirksschulinspektoren!“) Einen haben wir in der Geschichte, einen haben wir gehabt. Und ich kann dir sagen, Karl Frais, die Freiheitlichen haben so gute Lehrer, dass wir sicher aufgrund der Qualifikation mehr untergebracht hätten. Das heißt, warum ich jetzt noch einmal einen Schritt über eine schon beschlossene Materie zurückgegangen bin, ist, das für mich schon zeigt und das wird heute noch ein Anlass sein bei dieser Landtagssitzung noch einmal auf das Tempo bzw. auf mangelnde Kooperationsbereitschaft bei den Beratungen im Unterausschuss einzugehen. Ich glaube auch, es wäre fair, den noch einmal zurückzustellen. Wir werden den Geschäftsantrag unterstützen wie Mag. Steinkellner schon gesagt hat. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im höchsten Maße verblüffend diese Debatte zu verfolgen und von Proporz ist die Rede. Und dann gibt es da Spiegelgefechte von blau zu rot und selbstkritisch sage ich dann dazu, von rot wieder zu blau, und kein einziger diskutiert über den wahren Gewinner dieses Systems. Nämlich in einer Unverhältnismäßigkeit nimmt man Wahlergebnisse zur Kenntnis, nämlich jene von der ÖVP - die in Wirklichkeit die größten, mit Abstand die größten Gewinner dieses bisherigen Systems war. Und ich gratuliere dir, Klubobmann Strugl, es ist nicht einmal mehr notwendig - du warst zuerst heraußen - überhaupt noch heraus zu gehen, weil scheinbar die Verteidigung die Grünen übernehmen, und selbst bei den Angriffen niemand an die denkt, die da wirklich die Profiteure dieses Systems sind. (Beifall) Und ich sage „leider dazu“, und ich stoße schon wieder in dasselbe Horn, nämlich deswegen, weil ich das nicht so stehen lassen kann, Klubobmann Trübswasser, wie du das hier gesagt hast. Es mag schon sein, dass ihr im Regierungsübereinkommen 2003 das unterschrieben habt. Wird so sein! Es mag sein, dass ihr eine Pressekonferenz und eine Pressegespräch gemacht habt im November 2004. Mag sein! Hier herinnen ist der Landtag. Und im September vorigen Jahres ist diese Unterlage in den Landtag gekommen, und tatsächlich hat es drei Unterausschüsse gegeben. Jetzt mag man darüber streiten, ob drei viel oder wenig ist. Nur, so wie es hier präsentiert worden ist, dass es so eine angenehme und lustige Diskussion war im Unterausschuss, und man hat über alles diskutieren können. In Wirklichkeit, lieber Gunter und lieber Klubobmann Strugl, in Wirklichkeit war das eine sehr einseitige Diskussion. Wir haben Vorschläge gemacht und sind in Wirklichkeit gegen Wände gerannt, weil des öfteren auch gesagt worden ist, wieso, das haben wir eh im Regierungsübereinkommen schon drinnen. Wir gehen keinen Millimeter weg. Es waren in Wirklichkeit Scheinunterausschussverhandlungen, wo ihr euch um keinen Millimeter, um keinen Millimeter, und das lässt sich auch nachvollziehen von der Vorlage bis zu dem, was jetzt da herinnen ist, bewegt habt. Und so zu tun als wäre das die Ausgeburt der Demokratie, wie diese Novelle zustande gekommen ist, ist irgendwie wirklich fatal und muss aufs Schärfste zurückgewiesen werden. (Beifall) Und, Klubobmann Strugl, ich wiederhole das Angebot meines Klubobmanns Frais. Wir sind wirklich bereit, eine gemeinsame Novelle mit euch gemeinsam zu erarbeiten und mit den Grünen und mit den Blauen. Aber zum gemeinsamen Erarbeiten gehört als Grundprinzip dazu, dass man sich bewegt. Ist es euer Ziel, eure Interessen durchzusetzen, dann brauchen wir es wirklich nicht verschieben. Dann habt ihr Recht, wenn ihr jetzt ablehnt, dass es eine Verschiebung gibt, weil wenn objektiv das ist, was ihr beiden sagt, was eine Mehrheit sagt, dann ist es wirklich so, dass wir es nicht verschieben und absetzen müssen. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Novelle 1990, in einer Zeit, wo die ÖVP die absolute Mehrheit gehabt hätte, wo sie es alleine beschließen hätte können, ebenfalls mit Mehrheit, mit derselben Argumentation hätte ich sagen können, was objektiv ist, bestimmt die Mehrheit. 51 Prozent genügen! Und ihr habt eine denkbar knappe Mehrheit, auch gemeinsam. Und weg zu lassen, was eine Minderheit, aber eine qualifizierte Minderheit an Meinung dazu hat, was wirklich objektiv ist oder was unser Beitrag dazu sein sollte, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt in Wirklichkeit von einem Demokratiedefizit. Weil eine so sensible Materie wie etwa die Personalaufnahme, wie etwa die Karrieren, die im Personal, im Landespersonal gemacht werden können, mit denkbar knapper Mehrheit zu beschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat nicht mit Objektivität was zu tun, sondern hat mit Absicherung seiner Mehrheit zu tun. Nicht mehr und nicht weniger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall) Wir stünden ab morgen bereit für eine wirkliche Diskussion und für eine wirkliche Novelle. Voraussetzung wären zwei Punkte: Erstens, dass ihr mit uns wirklich diskutiert und uns nicht anrennen lässt, wie in den drei Unterausschusssitzungen. Dass ihr sagt, ist schön, wenn ihr was sagt, aber eigentlich haben wir schon was anderes ausgemacht. Und das Zweite ist, dass dieser Tagesordnungspunkt heute abgesetzt wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Die Frage: Gibt es eine weitere Wortmeldung zu diesem Geschäftsordnungsantrag? Es ist dies nicht der Fall. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte also jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Geschäftsantrag auf Absetzung der Beilage 481/2005 der Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz-Novelle 2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Geschäftsantrag nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten hat. Weiters wurde von Herrn Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 501/2005 im Rahmen ihres Antrags vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich um einen Initiativantrag betreffend Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtungsverfahren für die geplante Oberösterreichische Objektivierungsgesetz-Novelle. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 501/2005 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagsdirektor! Ich werde von meinen fünf Minuten sicherlich nicht Gebrauch machen. Denn bei dieser Stimmenvorgehensweise, der sowieso glatten Ablehnung und Nichtdiskussionsbereitschaft seitens ÖVP und Grün, weiß ich, dass natürlich auch diesem Antrag das gleiche Schicksal beschieden ist. Man wird es nur vielleicht etwas eleganter machen. Man wird ihm jetzt die Dringlichkeit geben, um ihn anschließend dann beim Objektivierungsgesetz ablehnen zu können. Man sieht, die Vorgehensweisen sind vielleicht ein bisschen eleganter. Sie bewirken aber das Gleiche. Im Grunde ist es auch bei dieser Frage so – es war ja ein Ersuchen an die Landesregierung, wo ja der Herr Landeshauptmann schon nicht gewollt hat, dass auch die Landtagsklubs von ÖVP und Grün nicht bereit sind, zu sprechen, zu verhandeln, einen breitest möglichen Konsens in diesem Land zu erreichen, sondern mit Parteiprogrammen und abgestimmten Koalitionspapieren in dieses Haus hier hereinzugehen und letztendlich sagen, wir gehen hinein und wissen was hintennach herauskommt - da weiß ich, was diesem Antrag hier beschieden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ersuche sie aber trotzdem, geben sie ihm die Dringlichkeit und geben sie ihm hintennach, wenn er abgestimmt wird, auch die Chance. Ich hielte es für nicht gerade sehr, sehr freundlich, hier stillschweigend der Dringlichkeit zuzustimmen und dann, wenn im Haus niemand mehr da ist, den Antrag abzulehnen. Aber ich weiß, es wird das Schicksal dieses Antrags sein. Ich habe es mehr fürs Protokoll als zu ihrer Überzeugung hier heraußen gesagt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich denke mir die ganze Zeit während dieser Debatte, was muss eigentlich in den Köpfen unserer Zuhörerinnen und Zuhörer vorgehen? Wenn ununterbrochen zumindest zwei Parteien in diesem Haus undemokratisches Verhalten vorgeworfen wird, und da heraußen mit einem ungeheuren Zynismus teilweise Dinge vertreten werden, die relativ weit von der Wahrheit entfernt sind. Ich möchte daher, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) und jetzt komme ich auf die Bürgerbegutachtung, Herr Klubobmann Frais, einmal ein bisschen näher darauf eingehen, was eigentlich Bürgerbegutachtung tatsächlich heißt. Das Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtungsverfahren, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nämlich ein höchst sinnvolles Verfahren. Aber, worum geht es? Und jetzt bitte genau aufpassen, lieber Kollege Frais, nämlich da dürfte ein grobes Missverständnis bei dir offensichtlich bestehen. Der Sinn eines Bürgerbegutachtungsverfahren liegt darin, dass vor den Verhandlungen der Abgeordneten in den Ausschüssen und in den Unterausschüssen die Meinungen, die Sichtweisen, Vorschläge, natürlich auch Kritikpunkte der Menschen in diesem Land, die sich für dieses Gesetz interessieren, eingeholt werden. Damit genau über diese Meinungen, Sichtweisen und Kritikpunkte die Abgeordneten dann diskutieren können und ein möglichst gutes Gesetz herausbekommen. Das ist auch sehr sinnvoll. Nur, das hat nur dann einen Sinn, wenn es vor den Verhandlungen stattfindet und nicht nach den Verhandlungen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Das ist eh erst der Erstentwurf!“) Ein Bürgerbegutachtungsverfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Verhandlungen durch die Abgeordneten zu fordern, ist völlig sinnlos. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Ich weiß eh, dass du jetzt nervös wirst, weil du dir denken kannst, was jetzt kommt. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Prinzip der Demokratie wäre auch, dass einem Redner zugehört wird und nicht dass aus lauter Nervosität ununterbrochen unterbrochen wird. (Beifall) Was ist passiert? Und es ist heute schon gesagt worden, ich muss es aber trotzdem noch einmal sagen: Am 5. Juli 2004 hat es einen Regierungsbeschluss gegeben für die Einbringung des Objektivierungsgesetz-Entwurfes in den Landtag. Am 7. Juli 2004, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat dann der Landtag dieses Gesetz im Eingang gehabt. Ich habe weder bei einem Regierungsbeschluss noch beim Eingang in den Landtag, und da wäre das schon sehr sinnvoll gewesen, einen Antrag des Herrn Frais gehört, dass ein Bürgerbegutachtungsverfahren eingeleitet werden soll. Es ist dann einige Zeit vergangen. Am 23. September ist die ganze Sache im Ausschuss für Verwaltung und Verfassung behandelt worden. Wer ist Vorsitzender dieses Ausschusses? Ein gewisser Klubobmann Dr. Frais. Es aber dort wieder kein Antrag gestellt worden, ein Bürgerbegutachtungsverfahren in die Wege zu leiten. Und in diesem Ausschuss ist in weiterer Linie die Einsetzung eines Unterausschusses festgelegt worden. Und Unterausschusssitzungen haben stattgefunden am 4. November, am 25. November, am 4. März, und in keiner dieser Sitzungen ist irgendwann einmal über die Einleitung eines Bürgerbegutachtungsverfahrens nur gesprochen worden. Es ist über Inhalte diskutiert worden. Und die SPÖ muss auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Mehrheiten in einer Demokratie absolut legitim sind. (Beifall) Und es tut halt furchtbar weh, wenn Demokratie nicht mehr so zu interpretieren ist, dass das demokratisch ist, was die Meinung einer Partei ist. Sondern, wenn Demokratie über demokratiepolitisch legitime Prozesse wirklich gelebt wird. Und das ist der Fall. Am 17. März, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in der Ausschussrunde im Verfassungsausschuss – darf noch einmal erwähnen, Vorsitzender Klubobmann Frais – dieser Gesetzesentwurf beschlossen worden und für den Landtag diskutiert worden. Dort hat es auch noch keinen Antrag des Herrn Frais gegeben auf ein Bürgerbegutachtungsverfahren. Nein! Erst am 21.3. dürfte er sich dazu durchgerungen haben und hat dann den Herrn Landeshauptmann informiert bzw. den Herrn Landeshauptmann aufgefordert, ein solches Verfahren in die Wege zu leiten, und er hat die Medien informiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daraus ist aus meiner Sicht sehr deutlich zu erkennen, dass es der SPÖ wirklich nicht um die Einbeziehung der Menschen in diesem Lande geht, sondern, dass es einzig und alleine darum geht, ein parteipolitisches Manöver und letztendlich vielleicht da oder dort politisches Kleingeld einzusammeln. Kollege Frais, du hast Recht. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen, aber eurem Antrag selbstverständlich nicht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! In den letzten Wochen ist diese Diskussion um dieses ominöse, weil es ja weitgehendst auch ein unbekanntes Wesen ist, Objektivierungsgesetz Neu in eine Schieflage gekommen. Wenn ich mir so durchlese, was in den letzten zwei Wochen aus dem Landesparteisekretariat der SPÖ von Briefschreiberinnen und Briefschreibern an Zeitungen aus dem SPÖ-Klub an die Öffentlichkeit gekommen ist, so hat das über weite Strecken die Grenzen des guten Geschmacks überschritten. Und was ich sehr bedaure, Kollege Frais, dass sogar nicht zurückgeschreckt wurde von persönlichen Verunglimpfungen. Und ich denke, das ist dieser Partei nicht würdig. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Es waren Wortspiele mit meinem Namen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Bitte, so lassen wir das nicht stehen!“) Es waren viele andere Themen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Das stammt von mir?“) Das ist ein Parteikollege von dir! (Unverständliche Zwischenrufe Abg. Dr. Frais) Ich darf meine Rede fortführen? (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Bitte, lege das auf den Tisch, Herr Kollege Trübswasser!“) Ich kann es dir nachher zeigen, es geht um Herrn Kollegen Schamberger. Höre zu: Kollege Schamberger zum Beispiel und andere auch! (Unverständliche Zwischenrufe) Ich möchte fortsetzen in meiner Rede, Frau Präsidentin, (Unverständliche Zwischenrufe) bitte sorgen Sie dafür, dass ich nicht unterbrochen werde. (Beifall) Die Kunst der SPÖ, die Dinge auf den Kopf zu stellen, ist beinahe gelungen. Wir haben schon seinerzeit bei der Veröffentlichung des Rechnungshofberichts ganz klar gesagt, es ist unser Ziel, diese Empfehlungen umzusetzen. Nicht nur weil sie im Vergleich zu anderen Bundesländern die Erfahrungen gebracht haben, sondern, weil wir ja Erfahrung mit 57 Jahren Objektivität in diesem Land haben. Und diese 57 Jahre habe ich zu einem Teil selbst erlebt. Ich konnte selbst erleben, wie dieses hochgelobte Objektivierungsverfahren - das bisher Gültigkeit gehabt hat und das heute immer noch gilt - ausgenützt und umgesetzt wurde. Der entscheidende Punkt - wir haben das schon mehrfach angesprochen - die sichtbare Spitze dieses Eisbergs, diese zwölf Bezirkshauptmannschaften zu drei Bezirkshauptmannschaften sind ja nur der äußere, quasi der sichtbare Teil des Eisbergs. Und es hat sich ja - wie es vielfach schon bestätigt wurde und wie es nicht nur alle ahnten, sondern eigentlich wussten - das bis in weitere Abteilungen durchgesetzt. Ich will jetzt aber nicht hier vor aller Öffentlichkeit das weiter Ausbreiten. Wir wissen alle, wovon wir jeden. Dieses Land hat seine politischen Bezirke, dieses Land hat seine politischen Einflussbereiche, und auch der seinerzeitige FPÖ-Landesschulinspektor ist nicht allein aus Kraft seiner Fähigkeiten Landesschulinspektor geworden, sondern da hat es auch eine politische Konstellation dazu gegeben. Das wissen wir alle und, geschätzte Damen und Herren, und vor allem die Jungen, die das hören, es muss endlich in diesem Land Schluss sein, nach Kriterien Auswahlen zu treffen, die für die Qualifikation dieser Person in keinem Zusammenhang stehen. Wir brauchen die besten Köpfe auf den besten Plätzen. Das ist das Ziel, das sich die Grünen gesetzt haben und deswegen verfolgen wir seit 2002, seit dem es diesen Landesrechnungshofbericht gibt, die Umsetzung und Durchsetzung dieser Empfehlungen. (Beifall) Und das darf ich auch sagen, wir sind in den Verhandlungen mit der ÖVP gegangen, das war der erste Schritt, um überhaupt eine Mehrheit zu haben, diese Mehrheit hat es im alten Landtag leider nicht gegeben. Wir haben Überzeugungsarbeit geleistet, dass es für dieses Land gut ist, diesen Schritt der Objektivierung zu tun. Und ich gestehe, dass es die absolute Objektivität nie gibt. Es gibt nur eines, Kollege Frais, es gibt nur Transparenz. Und die Transparenz wird zeigen, dass in diesem Land wirklich durch dieses Gesetz eine Verbesserung stattfinden wird. Bisher, und das hat der Rechnungshof auch gezeigt, hat es diese Transparenz nicht gegeben. Ein Kritikpunkt, der immer wieder gekommen ist, es sind Unterlagen nicht auffindbar gewesen. Es hat Umreihungen gegeben, die nicht begründet worden sind. Das hat den Rechnungshof dazu gebracht, diese Vorschläge zu machen, die wir jetzt umsetzen. Ich werde jetzt versuchen, in der restlichen Zeit dann darauf einzugehen, was der Grund ist, warum die Aufregung so groß ist in der SPÖ. Der Grund ist meines Erachtens, weil die SPÖ zwei Dinge verwechselt hat in der Diskussion. Ich habe sie ehrlich geführt und habe versucht, ehrlich auf die Argumente einzugehen. Die SPÖ hat in den letzten Wochen immer verwechselt Demokratie mit Proporz und Objektivität mit Parteieneinfluss. Und da werden wir mit Transparenz entgegenhalten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Zwischenruf Abg. Prinz: "Du wirst nicht einmal rot dabei!" Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Nehmt euch Ratzenböck und Eckmayr zum Vorbild!") Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden der Dringlichkeit dieses Antrages in Analogie zu dem, was wir zu diesem Thema Objektivierung bereits gesagt haben, zustimmen, auch inhaltlich. Ich möchte aber noch auf die Wortmeldung des Kollegen Stanek eingehen, der also in Richtung Zuhörer gemeint hat, was denken sich die Leute oben. Ich glaube, die Leute, die zuhören, sind mündige Bürger und haben erkannt, was hier vor sich geht, es ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion ein beschämendes Spiel, das wir bieten. Es ist ein beschämender Machtkampf von Großparteien um Macht und Einfluss. Ich sage nur eines, auch als Entschuldigung an die Zuhöhrer, leider ist die Jugend nicht mehr hier, es gibt viele Themen, die um vieles wichtiger wären und wenn wir uns bei diesen Themen auch so ins Zeug legen würden wie bei diesem Revierkampf, dann würde die Politik in Oberösterreich noch besser aussehen als sie tatsächlich ist. Wir stimmen der Dringlichkeit dieses Antrages zu, auch inhaltlich und auch der Dringlichkeit des nächsten Antrages, wo es um die Objektivierung geht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 501/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Weiters wurde vom Herrn Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 502/2005 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend objektives Verfahren für die Personalaufnahme bei Landesunternehmen. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 502/2005 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren! Die sozialdemokratischen Abgeordneten beantragen, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen, die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Modell vorzulegen, dass bei allen Unternehmungen bei denen das Land Oberösterreich mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, ein objektives Verfahren für die Personalaufnahme und für die Bestellung von leitenden Funktion vorsieht. Die Dringlichkeit und den Antrag selbst möchte ich wie folgt begründen. Mit Ausnahme von jenen Unternehmungen, wo durch gesetzliche Regelungen, wie etwa bei der gespag, besondere Bestimmungen geschaffen wurden, oder wo durch die Einrichtung eines Aufsichtsrates ein Kontrollorgan geschaffen wurde, werden in anderen Gesellschaften, an denen das Land mit 50 oder mehr Prozent beteiligt ist, Personalaufnahmen und die Bestellung von leitenden Funktionen ohne Möglichkeit einer objektiven Nachprüfbarkeit vorgenommen. Ein aktueller Fall aus der letzten Zeit, der aber jederzeit wieder vorkommen kann, zeigt, wie dringend eine solche Objektivierungsregelung ist. Da schreibt zum Beispiel die Fachhochschulen Oberösterreich Management GesmbH die Position Leitung, Marketing und PR aus. Schon die Ausschreibung entspricht nicht den so oft erwähnten Empfehlungen des Rechnungshofes, weil nicht drinnen steht, was die Mindestanforderungen sind und was wünschenswerte Anforderungen sind. Jedenfalls wird aber als Anforderung genannt, abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Spezialisierung Marketing, bevorzugt an Fachhochschulen. Eine Person, die genau diese Anforderungen erfüllt, die das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing an einer Fachhochschule absolviert hat, bewirbt sich darauf hin um diese Position. Sie erhält aber eine lapidare schriftliche Absage und wird nicht einmal zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Damit wird wieder gegen eine vom Rechnungshof aufgestellte Forderung verstoßen, nämlich dass alle Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, am weiteren Verfahren zu beteiligen wären. Aber wie gesagt, die Person hat nur eine lapidare Absage erhalten, kein Gespräch, von einer Beteiligung am Aufnahmeverfahren keine Rede. Gleichzeitig hört man aber, dass man als Mitarbeiter einer Presseabteilung eines ÖVP-Landesrates sehr gute Chancen hat, auf eine solche Position zu kommen, auch wenn ein solches Studium nicht absolviert wurde. Schaut man nach, hat es eigentlich nur eine einzige Ausschreibung gegeben, also gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder jemand, der die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, wird ohne Kommentar abgelehnt, eine Person, ein Mensch, der bei einem ÖVP-Landesrat im Pressebüro arbeitet, wird aufgenommen, obwohl er das Studium nicht hat, das wäre Willkür. Oder es handelt sich um verschiedene Positionen, die eine wird ausgeschrieben und die andere nicht, das wäre ebenfalls Willkür oder vielleicht vorauseilender Gehorsam oder was auch immer. Auf jeden Fall ist unserer Meinung nach dringender Handlungsbedarf gegeben, daher bitte ich Sie, die Dringlichkeit zu unterstützen und gleichzeitig dann bei der Behandlung dem Antrag auch zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Dieser Antrag, Kollege Schenner, ist es tatsächlich Wert, dass man ihm näher tritt und anschaut. Ich habe mir angeschaut, welche Unternehmungen betroffen sind. Wie mir berichtet wurde, die Unternehmen, die in Frage kommen und die in die Objektivierung auf Basis des Oberösterreichischen Objektivierungsgesetzes einbezogen werden sollen, kommen im ganzen Land drei in Frage. Das sind die Fachhochschulen, die du ja schon angesprochen hast, da sind wir aufgrund des Rechnungshofberichtes dabei, darüber zu diskutieren, in welcher Form das geregelt werden kann. Das zweite Unternehmen, das in die Kategorie fällt, das ist der Nationalpark Kalkalpen. Ich denke, dass es dort auch, wie in jedem anderen Betrieb, frei von Parteieneinfluss zugehen sollte, nur haben wir dort die Sondersituation, dass der Bund 50 Prozent Eigentum hält und wir gemeinsam mit dem Bund eine Regelung finden müssen. Bleibt nach meinen Informationen, sage ich dazu, die jetzt nicht allgemein gültig sein müssen, und ich bin gern bereit, noch zusätzliche Informationen zu berücksichtigen, bleibt noch die Landesimmobiliengesellschaft, die sogenannte LIG, die ohnehin zu 100 Prozent aus Landesbediensteten besteht, daher dem Objektivierungsgesetz unterliegen. Ich kann daher diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen, Kollegen, ich kann nicht zustimmen, was erst juristisch geprüft werden muss und wo es überhaupt angewendet wird. Das steht ja im Antrag nicht drinnen, wir werden das, da bleibt ja im Ausschuss Zeit, darüber zu diskutieren, wir werden uns von der Landtagsdirektion jene Namen und jene Unternehmungen geben lassen, sofern meine Aufstellung nicht stimmt, ich gehe davon aus, dass sie stimmt. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Es genügt dieser Fall!") Da sind wir dabei, Kollege Schenner, um darüber zu reden, das betrifft die Fachhochschulen, das ist ja bereits im Laufen, wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, wir werden uns aber an der Diskussion beteiligen. Mir geht es wirklich um die Objektivität, da hat sich seit 1997 nichts geändert, weil ich weiß, wovon ich rede. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich unterstütze den Antrag der SPÖ, und ich hoffe, dass er auch wirklich in allen Bereichen Ernst gemeint ist, sprich städtische Bereiche, sprich Bereiche dort, wo die SPÖ einen dominierenden Einfluss hat, ich denke hier insbesondere an die jeweiligen Kassen, die in der Selbstverwaltung sind. Wenn es ehrlich gemeint ist, dann werden wir im Ausschuss vielleicht ein Modell erarbeiten, das als Objektivierungsmodell für alle Bereiche Gültigkeit haben könnte. Gültigkeit hat für die Betriebe des Landesdienstes, für die nachgebildeten Betriebe von Tochtergesellschaften von Landesbetrieben, Gültigkeit hat für Magistratsbedienstete und deren Betriebe, von Städten und Gemeinden, wenn wir das zu Stande bringen und das die Absicht ist, dann wäre das ein epochaler Erfolg der Objektivierung für die Zukunft. Wir sind dazu bereit, intensiv mitzuarbeiten und hoffen, dass dieser Vorschlag von allen ernsthaft aufgegriffen wird. Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Strugl, bitte. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag darf ich in Ergänzung zu dem, was hier schon gesagt wurde, nämlich dass insgesamt drei Landesunternehmungen von insgesamt 16, die in Frage kommen, wo also laut Definition des Antrages eine Beteiligung von 50 Prozent gegeben sein sollte, die anderen 13 haben ja einen Aufsichtsrat oder eine Sonderregelung, wie zum Beispiel die gespag, noch sagen, dass es hier bei der LIG aus dem bereits erwähnten Grund, nämlich, dass hier Landesbeamte, die ohnedies dem Objektivierungsverfahren unterliegen, dass also auch in diesem Fall die LIG hier dann nicht hineinfallen würde, weil die werden ja eh objektiviert. Beim Nationalpark wurde es schon gesagt, da gibt es eine geteilte Trägerschaft zwischen Bund und Land, das können wir alleine gar nicht machen. Bei der Fachhochschule möchte ich Folgendes noch dazu sagen, wir haben ja die Fachhochschule vorher als Verein geführt, es ist ein bisschen eigenartig, dass man es damals als nicht notwendig erachtet hat, dass ein derartiges Verfahren durchgeführt werden soll, das man jetzt in dem Antrag reklamiert, sondern eben jetzt erst. Ich möchte aber dazu sagen, es gibt ja unterschiedliche Vorgangsweisen, auch in den einzelnen Positionen. Der Leiter, der wird ohnedies nach dem Stellenbesetzungsgesetz ausgeschrieben und dann auch eingestellt, das gilt übrigens auch für die anderen beiden Gesellschaften. Beim wissenschaftlichen Personal gibt es den Personalbeirat, beim Verwaltungspersonal ist die Geschäftsführung in einem sehr wohl nachvollziehbaren Verfahren, übrigens auch unter Beiziehung von Fachleuten, aufgerufen, das Personal einzustellen. Das ist jetzt schon eine grundsätzliche Frage, meine Damen und Herren, sollen wir als Landtag sagen, gut, alles, wo es ausgegliederte Gesellschaften gibt, da wollen wir jetzt in Zukunft haben, dass das Personal da herinnen im Landhaus eingestellt wird. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Das habe ich nicht gefordert!") Na selbstverständlich, weil auch der Antrag sagt, dass ein derartiges Verfahren hier sozusagen installiert werden soll. Ich vertrete die Ansicht, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Objektives Verfahren!") es gibt ein objektives Verfahren, ich bin der Meinung, über das könnte man auch noch gesondert diskutieren, dass eine Geschäftsführung sehr wohl dazu aufgerufen ist, das sollten wir ihr auch zugestehen, dass das Personal entsprechend dort beurteilt und eingestellt wird. Weil sonst, sage ich, habe ich denn überhaupt eine Geschäftsführerverantwortung, wenn mir der Landtag sagt, wie das funktionieren soll. Daher werden wir dieser Dringlichkeit nicht zustimmen, ich sage aber auch persönlich dazu, ich finde auch inhaltlich den Antrag, (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Zustimmen wäre gescheiter!") jetzt sind wir einmal nicht für die Dringlichkeit, Herr Landesrat, man kann eh darüber weiterreden im Ausschuss, warum, sage ich ja jetzt auch dazu, ich halte diesen Antrag für inhaltlich falsch. Eine Bemerkung möchte ich auch noch sagen, weil hier ganz gezielt auf eine Mitarbeiterin aus einem Regierungsbüro, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Ich habe kein Geschlecht gesagt!") ja, aber ehrlich gesagt, das ist auch nicht notwendig gewesen, weil das kann man eh zwischen den Zeilen lesen, in dem Fall ist es eine Frau, das ist der Anlass, der hergenommen wird, um das zu thematisieren oder das zu bekämpfen. Ich finde das ehrlich gesagt ungerecht, man kann ja nicht einer Mitarbeiterin vorwerfen, wenn sie sich wo bewirbt, dass sie sagen, na ja, die kommt aus einem Büro eines Regierungsmitgliedes. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Es war nicht ausgeschrieben!") Natürlich ist es ausgeschrieben, aber es lässt sich auch nachvollziehen, wie der Bestellungsvorgang zu Stande gekommen ist und warum es letztlich zu dieser Entscheidung geführt hat. Da ist sehr wohl in zwei Stufen eines Auswahlverfahrens, anhand eines Punktesystems sind dann die Bewerber gereiht worden, du weißt möglicherweise auch, das ist auch nicht unüblich, dass bei Ausschreibungen auch Bewerber, die zum Beispiel höhere Qualifikationen haben, beispielsweise aufgrund von den gehaltlichen Rahmenbedingungen, auch Bewerbungen wieder zurückziehen, auch das ist vorgekommen. Bei den Gesprächen, die es gegeben hat, wurde dann eben nach diesem Punktesystem gereiht, da ist diese Bewerberin an erster Stelle gereiht worden. Damit ich das noch illustrieren kann, dem hat übrigens auch der Betriebsrat nicht zugestimmt, sondern hat diese Bestellung begrüßt und zwar auch quer durch die Fraktionen hinweg. Ich sage nur, das finde ich nicht fair, dass man jetzt eine herausnimmt und sagt, da zeigt es sich, dass das nicht objektiv gewesen ist. Ich glaube, das ist eine ausgesprochen qualifizierte Frau, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Um das geht es gar nicht!") die ist auch sehr wohl geeignet, dass sie diese Position ausfüllt. Daher, glaube ich nicht einmal, so ist es nämlich von Ihnen dargestellt worden, meine Damen und Herren von der SPÖ, als Anlassfall kann das und soll das auch nicht hergenommen werden, um einen solchen Antrag einzubringen. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 502/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Weiters wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 503/2005 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Dabei handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend garantierter Ausbildungsplatz für Jugendliche. Wir benötigen dazu ebenfalls einen Geschäftsbeschluss und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 503/2005 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten wollen einen garantierten Lehrplatz für Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen. Wir wollen einen garantierten Lehrplatz, der den Bedürfnissen der Wirtschaft entspricht, der aber auch den Neigungen und den Talenten der jungen Leute entspricht. Denn man ist nur dort wirklich gut, in jenen Berufen, wo man weiß, die kann man gut, da hat man eine entsprechende Neigung und ein Beruf macht auch Freude. Und wir brauchen endlich das gleiche Recht für Schüler und für Lehrlinge. Oder umgedreht für Lehrlinge das gleiche Recht für Schüler. Ein Schüler, eine Schülerin kann in die AHS, BHS, Fachschulen, Fachhochschule gehen, ein Lehrlingsanwärter muss das nehmen, was übrig bleibt. Und das ist in der jetzigen Situation relativ wenig. Wir kennen eine neue Studie des Institutes für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Uni Linz, die sagt, 42 Prozent der jungen Fachkräfte, die eine Lehrausbildung gemacht haben, sind bereits nach drei bis vier Jahren wieder weg von diesem Beruf, und weitere zehn Prozent haben vor, in nächster Zeit ihren Beruf zu wechseln. Das heißt, jede zweite Lehrabsolventin in Oberösterreich wechselt binnen weniger Jahre den Beruf. Da kann was nicht stimmen. Aus unserer Sicht ist es natürlich der Mangel an Lehrplätzen, dass viele junge Menschen ihren Beruf nicht erlernen können. Was ist das Ergebnis? Ergebnis sind frustrierte und enttäuschte junge Leute, die letztlich im Beruf womöglich eine Abwertung dann erfahren. Und es sind genau jene jungen Leute, die dann immer wieder arbeitslos werden. Das kostet sehr viel Geld, und es kostet vor allem das Vertrauen unserer jungen Leute in die Zukunft. Vielfach haben sie auch keine Möglichkeit, einen gut qualifizierten Lehrplatz zu bekommen und müssen sogenannte Schmalspurausbildungen wahrnehmen. Jetzt sag ich gar nicht, dass das schlecht ist, auch ein Gartenbaucenterkaufmann oder –kauffrau zu sein. Nur, wenn man nichts anderes bekommt, dann kann man halt nur das machen. Und diese Schmalspurberufe haben schon einen entscheidenden Nachteil, nämlich den, dass, wenn du aus diesem Betrieb weggehen möchtest, dein Beruf faktisch wertlos geworden ist, weil er eben so zu tief spezialisiert ist. Wir brauchen endlich für die Lehrlinge die gleiche Wahlfreiheit wie wir sie für Schüler haben, und es bringt auch etwas für die Wirtschaft. Es bringt der Wirtschaft nichts, einen Lehrling auszubilden, der nicht das werden will, was er tatsächlich anstrebt. Einer, der Elektriker werden will, Dachdecker werden muss, wird kein guter Dachdecker werden oder wird bald wieder weg sein. Und davon haben wir am aller wenigsten. Das kostet letztlich nur Geld. Und das frustriert die jungen Leute. Wir brauchen daher ein Berufsausbildungsmodell, das jedem und jeder Lehrstellensuchenden eine Lehrstelle garantiert, und hier die größtmögliche Wahlfreiheit. Daher möchte ich zu den bestehenden Maßnahmen, die ja tatsächlich für Jugendliche angeboten werden in Oberösterreich von AMS und Land, Folgendes dazu sagen: Wir brauchen zusätzlich zu den von den Betrieben angebotenen Lehrstellen überbetriebliche Lehrangebote. Denn die derzeit geförderten Maßnahmen haben den Effekt, dass sie auch natürlich alle einen Praktikumplatz in einem Betrieb brauchen und damit sozusagen einen weiteren regulären Lehrplatz wegnehmen. Damit schieben wir sozusagen ständig einen Bauch von Schulungsteilnehmern vor uns her, die dann die Lehrplätze im nächsten Jahr einnehmen und den neuen Jahrgängen wieder die Lehrplätze weg. Und das Ergebnis ist auch sichtbar. Wir haben in Oberösterreich mit Abstand die meisten sofort und nicht sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden. Meistens hört man ja immer nur von denen, die aktuell eine Lehrstelle suchen. Es gibt also beide. Wenn man beide zusammen zählt, also auch die, die in Schulung sind und eine Lehrstelle suchen, haben wir über 3.000 in Oberösterreich, mit Abstand die meisten in ganz Österreich. Das Entscheidende ist, hier überbetriebliche Maßnahmen zu setzten, um endlich diesen Bauch an Lehrstellensuchenden, den wir vor uns herschieben, weg zu bekommen. Und Betriebsförderung allein genügt eben nicht. Sie wissen das. 120 Millionen Euro lässt sich die Bundesregierung jedes Jahr kosten, die Betriebe über den sogenannten Lehrlingstausender zu fördern, mit mäßigem Erfolg, wie wir wissen. Gehen wir endlich diesen Schritt der überbetrieblichen, zusätzlichen Lehrausbildungen im Interesse unserer jungen Leute. Es steht der neue Jahrgang vor der Tür. Unterstützen Sie bitte die Dringlichkeit dieses Antrages. Wer das nicht unterstützt, denen ist aus unserer Sicht, aus meiner Sicht die Frage der dualen Berufsausbildung nicht wichtig. Im Interesse der Jugendlichen und im Interesse der Wirtschaft, denke ich, wir brauchen dringend so eine Ausbildungsgarantie für die oberösterreichischen Jugendlichen. Ich möchte nicht mehr immer dann hören, wir brauchen Fachkräfte aus dem Ausland. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Magistra Jahn! Mir ist die duale Ausbildung wichtig und ich werde trotzdem der Dringlichkeit nicht zustimmen. Es war Ihre Wortmeldung sehr interessant, aber, was Sie zum Schluss gesagt haben, ist eigentlich genau die Linie, die wir von der SPÖ heute schon mehrfach in Debatten miterlebt haben: Wer uns, sprich uns SPÖ, nicht Recht gibt, dem ist diese oder jene Frage nicht wichtig. Ich bitte Sie, auch bei dieser für Oberösterreich und für die oberösterreichischen Jugendlichen sehr wichtigen Frage zur Kenntnis zu nehmen, dass es eben unterschiedliche Zugänge gibt, und dass wir auch sehr große Erfolge haben, Gott sei Dank. Ich möchte ansetzen bei dem, weil Sie den Antrag ja sehr stark auf den Wechsel innerhalb des Berufslebens aufgebaut haben. Also, ich kann mich an sehr viele Debattenbeiträge in diesem Haus erinnern, von allen Fraktionen, wo immer wieder beschworen wird: "niemand von uns wird in dem Beruf, den er einmal gelernt hat, in Pension gehen. Jeder von uns wird mehrfach in seinem Berufsleben andere Herausforderungen bekommen, die Aufgaben wechseln". Daher glaube ich, dass der Zugang, der unser Wirtschaftsressort, den unser Landeshauptmann wählt, nicht so einen engen Garantieanspruch wie Sie abgeben, sondern einen viel breiteren, nämlich zu sagen, die jungen Leute in unserem Land bekommen ein Ausbildungsangebot, und zwar jede und jeder, das viel zukunftsträchtiger und viel sicherer für die Zukunft ist, weil es eben breiter absichert und weil es auf diese mehrfach sich wechselnden Herausforderungen in der Zukunft besser vorbereitet, als wenn man in dieser Eindimensionalität vorgehen würde, wie es offensichtlich der Antrag machen will. Ich darf darauf nur hinweisen, damit dass das auch gehört wird, was in unserem Land vom Volumen her gemacht wird: Allein im heurigen Jahr werden für die sogenannte Jugendoffensive von Land und AMS ein Betrag von 26 Millionen Euro eingesetzt für Qualifizierung und Beschäftigung. Damit man auch ein bisschen einen Begriff hat, wie wichtig uns diese Frage ist, allein seit dem Jahr 2001 wurde dieser Betrag fast verdreifacht. Ich glaube, dass wir mit diesem Ansatz, ein Ausbildungsangebot für die jungen Leute in der sich ständig wendenden beruflichen Herausforderung zu machen, dass wir damit richtig liegen. (Beifall) Zum Zweiten, und auch das gehört dazu: Ich glaube, das haben Sie auch nicht kritisch in Abrede gestellt, es wird immer auch Menschen, und so auch junge Menschen, geben, die aus welchen Gründen immer nicht den Ansprüchen eines Lehrvertrags gerecht werden können. Aber ich denke mir, dass wir auch hier mit den vielfältigen Angeboten wie Produktionsschule, Anlehre, Teillehre und welche Modelle auch immer es hier gibt, auch durchaus ein Angebot machen können, damit sie auch sinnvoll einer ihnen gerecht werdenden Ausbildung zugeführt werden. Ein anderes, was in Ihrem Antrag auch noch angeführt ist und was ich mit meinen begrenzten Möglichkeiten nicht letztendlich logisch durchforschen konnte, Sie sagten, es soll der eigenen, ureigenen Talentausstattung des jungen Menschen gerecht werden und gleichzeitig soll es auch dem Markt entsprechen. Also, dass ist, glaube ich, das berühmte eierlegende Wollmilchschwein, ich wollte es nicht so direkt ausdrücken, aber es geht irgendwie nicht. Entweder ich sage, ich habe eine breite grundlegende Ausbildung oder es ist etwas nur auf mein ganz genau grundgelegtes Talent abgestimmt. Und daher, glaube ich, ist es auch da wichtig, dass wir in der Ausbildung und im Angebot breiter sind. Ich darf auch da sagen, dass es auch Eignungs- und Neigungstests gibt, und auch da unterstützt das Land zur Zeit sehr kräftig mit 50 Prozent diese Tests, um diese Eignungen ausfindig zu machen. Und weil die Antragstellerin nur negative Zahlen genannt hat im Bereich der Lehrlingsbeschäftigung, darf ich auch die positiven dazu sagen. Im ersten Quartal des heurigen Jahres haben wir im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres ein gewaltiges Plus bei den Lehrverträgen gemacht. Wir sind nämlich um fast ein Viertel gestiegen bei den abgeschlossenen Lehrverträgen. Das ist eine Zahl, die man durchaus in die Auslage stellen kann, was auch dazu führt, dass wir insgesamt bei der Jugendbeschäftigung, wenn man von der Jugendarbeitslosenrate ausgeht, deutlichst unter dem Bundesschnitt liegen, der liegt bei acht Prozent, wir liegen bei sechs Prozent. Also können die Maßnahmen, denke ich mir, nicht gar so falsch sein. Was nicht bedeutet, dass sie nicht auch verbessert und evaluiert werden könnten. Aber auch das steht ja im Raum, das wissen Sie. Es soll ja eine Studie vergeben werden, damit eine Evaluierung der derzeit laufenden Unterstützungsmaßnahmen stattfindet, damit man dann auch wirklich punktgenau sagen kann, wo ist der Hebel noch einmal zu drehen und wo ist noch einmal anzusetzen. Abschließend möchte ich sagen, ich glaube, Oberösterreich fährt mit dem Angebot, jedem Jugendlichen in unserem Land ein Ausbildungsangebot, eine Ausbildungsgarantie zu geben, sehr gut. Und das ist der Grund, warum ich weiterhin ein glühender Verfechter der dualen Ausbildung bin, und trotzdem der Dringlichkeit Ihres Antrages nicht zustimmen werde. (Beifall. Zwischenruf Abg. Prinz: „Traurig, traurig!“) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich möchte mich dem anschließen, was der Kollege Stelzer gesagt hat. Also, zu unterstellen, wenn wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, dann ist uns die duale Ausbildung nichts wert, dem möchte ich mich ganz persönlich wirklich verwehren. (Zwischenruf Abg. Prinz: „Geh!“) Ja, wirklich. In vielen Bereich kämpfe ich schon sehr lange an einer dualen Ausbildung und auch an der Weiterentwicklung der dualen Ausbildung. Also, ich denke mir, da gibt es schon über längere Zeit Gespräche. Wo ich auf jeden Fall den Inhalten voll und ganz der Frau Magister Jahn zustimmen kann, dass es Möglichkeiten braucht, eine größere Wahlfreiheit für die Jugendlichen gerade auch in der Facharbeiterlehrausbildung zu erreichen. Aber, wie hängt die damit zusammen? Kann ich die irgendwie garantieren und sagen, wir stellen jedem etwas zur Verfügung. Ich glaube, die Wahlfreiheit und die Möglichkeit eine Lehrausbildung nach meinen Interessen zu bekommen, hängt von vielen Faktoren ab. Eine davon ist sicher die Verfügbarkeit in der Region, die Möglichkeiten in der Region. Wie komme ich zu einem Lehrplatz? Ich habe das schon bei anderen Reden angesprochen. Es hilft mir nichts, wenn ich weiß, ich könnte ein Elektriker werden in Rohrbach und wohne in Kollerschlag. Da hilft mir die tollste Garantie nichts, wenn ich von Kollerschlag nach Rohrbach nicht komme und ich keine Möglichkeit habe, auch wenn ich es bezahlt bekomme. Nur wenn die gern zu Hause bleiben möchten und die Freundinnen und Freunde in Kollerschlag haben, dann werden sie halt lieber zu Hause wohnen und werden sich überlegen, ob sie jeden Tag hin- und herfahren. Und das ist auch ein großes Problem. Ich habe jetzt mit einigen Leuten gesprochen, und mein Schwager hat selber einen Betrieb, er hat nur Lehrlinge aus der Gegend, und er würde es sich auch wünschen oder er könnte auch sagen, ich nehme sie aus dem ganzen Bezirk. Aber sie kommen halt nicht da hin, und wenn sie hundertmal geeignet wären, eine Tischlerlehre zu machen. Das Zweite ist, und das wissen wir alle miteinander, und das ist auch schon angesprochen worden, Neigungen und Interessen verändern sich. Und das, was ich auf alle Fälle möchte, und ich glaube, da müssten wir uns alle gemeinsam einmal den Kopf zerbrechen, nicht nur im Landtag, sondern vor allem die Partner, ob das die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer oder die Bildung, das Schulsystem ist, wie kann ich diesen Nachreifeprozess anders starten. Viele Jugendliche sind ja nach der Schule gar nicht wirklich in der Lage, ihre Interessen zu erkennen. Sie besuchen halt einmal eine weiterführende Schule oder suchen sich einen Lehrplatz, weil es halt angenehm ist oder weil halt dort gerade eine Möglichkeit ist. Aber da habe ich eigentlich noch einen Prozess dazwischen einzuführen. Mit vierzehn Jahren haben manche schon ganz klare Vorstellungen. Mein eigener Sohn hat sie gehabt Gott sei Dank. Der hat den Beruf gefunden, der ihm wirklich Spaß macht. Ich bin sehr froh darüber. Nur aus der Klasse, in der er war, und er ist in die Hauptschule und dann in das Poly gegangen, ein Drittel, die wirklich ihre Neigungen schon gewusst haben, was sie wirklich machen möchten, alle anderen haben geschaut und gesucht, was möglich ist. Und ich denke mir, da braucht es Überlegungen, wie können wir wirklich, Schulsystem im Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, mehr diese Transparenz erreichen, dass wir in einem Bezirk wissen, was es für Angebote gibt. Was für Neigungen kann ich entwickeln, dass auch die Lehrer Bescheid wissen, die und jene Angebote habe ich. Kann ich aus meine Schülerinnen und Schüler genau dieses Potenzial herausholen, kann ich das im Unterricht fördern. Und ich glaube, genau da braucht es Zusammenarbeit. Wir brauchen nicht immer neue Modelle, und schon gar nicht, dass die Regierung etwas erarbeiten soll. Ich denke, da sind wir alle gefordert, vor allem das, was wir ja schon in den letzten Ausschüssen immer wieder angesprochen haben, umzusetzen. Das gilt es weiter zu entwickeln. Das gilt es zu evaluieren und da anzusetzen, damit wir für unsere Jugendlichen die bestmöglichen Chancen haben, ob sie eine Lehrausbildung, eine andere Ausbildung oder ob sie innerhalb der Berufsausbildung dann eine Weiterentwicklung haben wollen. Es ist ja nicht schlecht, wenn jemand wechseln will. Es ist ja spannend, wenn ich nach ein paar Jahren oder nach ein paar Berufsjahren dann einen anderen Beruf habe und dort mein Herzblut einbringe. Und deshalb werden wir das unterstützen, darum werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen und ich werde trotzdem für die duale Ausbildung weiter kämpfen, ob Sie es mir glauben oder nicht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzter Redner zur Dringlichkeit ist der Kollege Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: (Zwischenruf: „Blau oder orange?“) Sehr verehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag! Wie hat der Grasser einmal gesagt: Ein guter Tag beginnt mit einem besseren Budget. Ich würde sagen, ein guter Tag beginnt mit einem klaren Bekenntnis. (Heiterkeit. Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: „Jetzt warst selber schuld!“) Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bekenne mich dazu, dass ich alle Aktivitäten, die das Ziel haben, gegen die Arbeitslosigkeit der Jugend Maßnahmen zu setzen, dass ich diese Aktivitäten unterstütze. (Beifall. Zwischenruf Abg. Mag. Stelzer: „Bravo!“) Ich habe leider, ach, der Josef ist wieder da, es ist ja nicht so einfach, wenn man zu viert ist. (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: „Wer weiß wie lang noch!“) Es ist natürlich traurig, dass wir in der Vergangenheit schon wirklich sehr sehr oft hier Anträge eingebracht haben mit dem gleichen Ziel, und diese Anträge leider entweder in irgend einem Unterausschuss gewandert sind oder gleich in den Rundordner. Und das ist natürlich schon nicht ganz okay für mich, dass man sich halt auch einmal ein bisschen überwindet, bei den Großparteien im Speziellen, dass man sagt, auch wenn ein freiheitlicher Antrag zur Diskussion steht, dass man dem auch einmal zustimmen kann. Meine Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden natürlich diesem Antrag zustimmen und wir werden die Dringlichkeit erteilen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 503/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit und ich weise die Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Weiters wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 504/2005 ebenfalls vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung „Früherziehung“ in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, wobei ich gleich feststellen darf, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig einer Behandlung dieser Beilage zugestimmt hat. Ich eröffne über die Beilage, dass dieser die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegein Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe SchülerInnen auf der Galerie! Bei der Beilage 504/2005 handelt es sich um eine Resolution, bei der es darum geht, die Zusatzausbildung zur Früherziehung von Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen in Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik als Pflichtgegenstand zu übernehmen. Diese Zusatzausbildung gibt es bereits seit dem Schuljahr 1999/2000 als Schulversuch und seit dem neuen Lehrplan an den BAKIP gibt es diese Zusatzausbildung als Freigegenstand im Rahmen der unverbindlichen Übungen. Es ist ein langjähriger Wunsch der Direktoren und Direktorinnen der Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik, diese Zusatzausbildung in den Pflichtgegenständen zu verankern. Heute wollen wir die Verabschiedung des Modells alterserweiterte Gruppen beschließen. Darum passt es gerade heute punktgenau dazu, dass wir eine Resolution Richtung Bund schicken, dass die Ausbildung für jene Pädagogen und Pädagoginnen, die Kinder unter drei betreuen sollen, in die Pflichtausbildung übernommen wird. In dieser Novelle haben wir als Qualitätsmerkmal eine zweite Fachkraft für die kleinen, für die jungen Kinder definiert. Diese Fachkräfte sollen speziell für die Kleinstkinder geschult werden. Dieses Modell ist maßgeschneidert für die kleinen und mittleren Gemeinden. Bei einer Betreuungsquote von 10 Prozent für Zwei- bis Dreijährige hätten 186 Gemeinden im Land Oberösterreich Bedarf für so eine alterserweiterte Gruppe. Das heißt, in diesen Gruppen würden dann zwei bis vier Kinder von unter drei Jahren betreut. Für diese 186 Gruppen und natürlich auch für die schon bestehenden Kinderkrippen oder Krabbelstuben brauchen wir PädagogInnen mit der Zusatzausbildung Früherziehung. Deshalb freue ich mich, ich habe schon gehört, dass hier alle Fraktionen zustimmen werden, freue ich mich, dass wir heute diese Resolution an den Bund verabschieden können und bitte um die Zustimmung bei der Dringlichkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Zur Dringlichkeit zum Initiativantrag an den Bund betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung Früherziehung in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik: Wir werden heute mit der Beilage 480/2005 die Novellierung zum Kindergarten- und Hortegesetz beschließen. Diese Novellierung beinhaltet die Öffnung für unter Dreijährige und die Öffnung für Schulkinder von sechs bis zehn Jahren. Wir hoffen, dass mit dieser Novellierung viele Gemeinden dieses Angebot annehmen und die Kinderbetreuung für unter Dreijährige öffnen. Das wird hervorrufen, dass wir mehr Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen brauchen, die diese Früherziehungsausbildung haben. Wir haben jetzt im Pflichtbestandteil der Ausbildung im Regellehrplan in der BAKIP die Hortpädagogik sehr wohl als Ausbildungspflichtbestand und die Früherziehung ist ein Freigegenstand. (Zwischenruf Abg. Moser: "Nein, das stimmt nicht. Beides sind Pflichtgegenstände!") Daher diese Resolution an den Bund. Entweder oder, ich korrigiere mich, Frau Kollegin Moser, entweder oder, aber es ist die Früherziehungsausbildung jetzt als Freigegenstand, und wir wollen dann, dass es zur Auswahl kommt entweder Heilpädagogik oder Früherziehung, und dass diese Früherziehung auch ein Pflichtbestandteil in der Ausbildung in der BAKIP wird. Ich bitte daher, der Dringlichkeit die Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Kraler. Abg. Kraler: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Diese Früherziehungsausbildung, haben wir ja schon gehört, ist derzeit noch ein Schulversuch, und ich glaube, das gibt es seit 1999 und 2000. Bei den HortpädagogInnen ist das bereits im Regellehrplan drinnen und funktioniert dort auch bestens, habe ich mir sagen lassen. Ich glaube auch, wenn ich richtig informiert bin, dass diese Früherziehungsausbildung samt ihren Inhalten auch auf Wunsch der BAKIP selber oder auf Wunsch der Leitung in der BAKIP selber initiiert wurde. Das neue Gesetz, es ist gerade von der Kollegin Pühringer angesprochen worden, das wir wahrscheinlich oder mit höchster Wahrscheinlichkeit heute verabschieden werden, wird ja die Öffnung der Kindergärten, der Kinderbetreuungseinrichtungen für unter Dreijährige und für Schulkinder beinhalten. Natürlich ist es dort von größter Dringlichkeit, diese KindergartenpädagogInnen bestens auszubilden, damit sie auch auf die Herausforderungen, die da auf sie zukommen, reagieren können. Es ist überhaupt sehr positiv, dass KindergartenpädagogInnen bestens ausgebildet und auf dem neuestens Stand der Ausbildungen sind, denn wenn man Defizite früh erkennt, abfängt und die Kinder früh fördert, ist das allemal für das Kind das Allerbeste. Es ist aber auch auf der anderen Seite gut, wenn man besondere Fähigkeiten auch früh erkennt, also eine gute Ausbildung für unsere PädagogInnen kann niemals schaden. Genauso wichtig wie die Frühförderung ist auch natürlich die späte Förderung im Schulalter. Ich glaube, PädagogInnen, KindergartenpädagogInnen in diesem Fall können gar nicht gut genug ausgebildet werden. Wir begrüßen seitens der SPÖ die Überführung der Ausbildung in den Regellehrplan. Die Ausbildung soll ab jetzt dann nicht mehr als Freigegenstand oder als unverbindliche Übung geführt werden. Ganz wichtig und entscheidend für mich ist aber auch natürlich, dass dann dieses ausgebildete Personal bestmöglich und sehr viel in diesen neuen Kinderbetreuungsformen zum Einsatz kommt, denn das, denke ich, ist auch ein Beitrag zur Qualitätssicherung oder gar zur Qualitätsverbesserung. Wir empfinden so eine Gesetzesänderung für sinnvoll, und wir haben natürlich auch im Vorfeld schon mitunterzeichnet und werden selbstverständlich auch diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkennen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Einleitung zu diesem Initiativantrag, die Resolution, die der Oberösterreichische Landtag beschließen möchte, entstammt einem Brief, den Bildungsanstalten an alle vier im Nationalrat vertretenen Parteien geschickt haben, wo sie gebeten haben, ihre Anliegen zu unterstützen, weil es eine bundesgesetzliche Änderung dringend geben muss, dass die Ausbildung zur Früherzieherin im Zeugnis genauso formuliert wird, wie die Ausbildung zur Horterzieherin. Die Gründe, die heute hier vorher angeführt worden sind, warum wir das jetzt schnell brauchen, die stimmen nicht. Ich lade Sie ein zu mir in die Schule zu kommen. Ich betreue den Schulversuch, bin stolz darauf, dass ich eine der Begründerinnen war 1998 seit dieser Zeit. Ich kann jede Menge arbeitslose Früherzieherinnen nennen. Wir haben auch jetzt wieder einen großen Zuspruch in den letzten Jahren. Was fehlt für die ist der Arbeitsplatz, das ist einmal das Erste, und das Zweite eine dienstrechtliche Änderung. Wir haben den Initiativantrag natürlich unterschrieben. Es ist gar nicht anders gegangen. Aber ich bin sehr unglücklich, denn ich weiß nicht, wie weit sich die anderen Parteien auseinander gesetzt haben mit der neuen Lehrerbildung ab 2007 bzw. mit dem Akademiestudiengesetz. Wir Freiheitlichen, und da bin ich sicher auch nicht ganz unbeteiligt daran, verlangen nämlich eine Gesamtausbildung aller pädagogischen Berufe an dieser neu zu gründenden pädagogischen Hochschule. Wir sind in der EU nur mehr zwei Länder, die weder einen universitären Charakter, noch eine Universitätsausbildung haben. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner unverständlich) Nein, im Kindergartenbereich. Das heißt, außer in zwei Ländern sind die KindergärtnerInnen, HorterzieherInnen, diese Berufsgruppen nicht über Bildungsanstalten, über berufsbildende Schulen, sondern über universitäre Ausbildung oder universitäre Studienlehrgänge organisiert. Und jetzt der Antrag, jetzt haben wir 2005. 2007 bekommen wir das neue Akademiestudiengesetz. Das ist eine Zwischenlösung. Ich bezweifle zwar, dass die Bundesregierung das in den nächsten Monaten noch durchziehen kann, dass wir vielleicht im Schuljahr 2005/2006 dann eine Regelung bekommen, aber die Begründung, die Angst, dass wir jetzt, wenn wir die Öffnung der Kindergärten für die unter Zweijährigen eben auch im Gesetz drinnen haben, bitte die ist unbegründet. Ich kann Ihnen wirklich fast 50 arbeitslose Früherzieherinnen nennen. Und zwar, es ist ja so, jeder hat die Ausbildung zur Kindergärtnerin, im Anschluss kann nur fünf Jahre die Ausbildung zur Kindergärtnerin machen. In der dritten Klasse ist ein Schnupperjahr, wo sie in die Hortausbildung einsteigen können oder in die Ausbildung zur Früherziehung. Nach der dritten Klasse dürfen sie sich wieder abbilden, darum habe ich gesagt, so eine Art Schnupperjahr, und dann, wenn sie aber dabei bleiben, vierte und fünfte Klassen, haben sie im Rahmen der Matura auch ihre Fachprüfungen. Also, sie treten auch bei mir in Früherziehung zur Matura an in dem Unterrichtsgegenstand. Was wichtig wäre ist, dass man die Zusatzausbildung genau so honoriert, und da sind jetzt die Arbeitgeber die "Buhmänner", wie die Hortausbildung, weil die Horterzieher bekommen ein besseres Gehalt wie die Kindergärtnerinnen und natürlich auch wie die Kindergärtnerinnen, die Früherziehung machen. Aber da brauche ich auch keine Gesetzesänderung. Es bleibt jedem Erhalter freigestellt zu sagen, ich habe eine Kraft, die hat eine Zweifachausbildung, die ist in der Lage, Kinder von null bis sechs Jahren zu betreuen und deshalb zahle ich ihr auch mehr, weil ich sie flexibler einsetzen kann. Aber da brauchen wir auch natürlich keine Gesetzesänderung. Aber, wie ich einleitend gesagt habe, wir werden das unterstützen. Ich spreche nicht gegen meine eigenen Interessen, danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte Sie, die der Dringlichkeit zur Beilage 504/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir haben somit die Dringlichkeitsdebatte hinter uns gebracht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben sowohl die Kopien dieser schriftlichen Anfragen, als auch die zwischenzeitig eingelangten Beantwortungen Ihnen entweder auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt bzw. wer das wünscht, auf den Plätzen aufgelegt. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und zwar zunächst zur Beilage 478/2005, Bericht des Sozialausschusses betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe. Ich bitte Frau Kollegin Jachs darüber zu berichten. Abg. Jachs: Beilage 478/2005, Bericht des Sozialausschusses betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe. Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage 1 ersichtlichen Vereinbarung samt Anlagen gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe genehmigen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf als erster Rednerin Frau Kollegin Eisenrauch das Wort erteilen. Abg. Eisenrauch: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund der zu beschließenden Art. 15a-Vereinbarung mit dem Bund werden die Ausbildungschancen und in weiterer Folge dann auch die Beschäftigungschancen für Menschen, die einen Pflegeberuf ergreifen, wesentlich verbessert. Es werden mit dieser Vereinbarung Voraussetzungen geschaffen, dass es zu einem bundeseinheitlichen Ausbildungsstandard kommt, und es werden auch modulare Ausbildungssysteme angeboten. Das heißt konkret, ich kann dann zum Beispiel in Oberösterreich die Ausbildung zu einer Diplomsozialbetreuerin in der Altenarbeit, so ist die neue Berufsbezeichnung, machen und kann dann in Niederösterreich oder in Vorarlberg meinen erlernten Beruf ausüben ohne dort den Weg der Bürokratie einschlagen zu müssen, dass meine Ausbildung, die ich in Oberösterreich gemacht habe, in Niederösterreich oder Vorarlberg anerkannt wird. Genauso kann ich dann dort in dem für mich fremden Bundesland die Aufschulung zu einer Fachsozialbetreuerin in der Altenarbeit machen und wiederum kann ich dann mit dieser Aufschulung in mein eigenes Bundesland oder in ein anderes Bundesland zurück gehen und dort arbeiten. Ein Großteil der bis jetzt notwendigen Bürokratie entfällt demnach. Gewöhnen müssen wir uns jetzt wiederum an diese neuen Berufsbezeichnungen. Diese waren jetzt schon eigentlich verwirrend und irreführend. Ich denke da an die Heimhilfen. Aber wir werden uns wohl sehr rasch auch an diese neuen Berufsbezeichnungen gewöhnen. Zu den Heimhelferinnen möchte ich ganz kurz noch sagen, die werden hoffentlich nicht aus dem Berufsangebot verschwinden, denn sie wurden oder werden gerade ja erst ausgebildet und können nach wie vor unabhängig von dieser Art. 15a-Vereinbarung in den landesrechtlichen Vorschriften weiter vorgesehen werden. Nachdem wir alle hier herinnen dieser Art. 15a-Vereinbarung mit dem Bund zustimmen, liegt es nun an Landesrat Josef Ackerl, der leider Gottes jetzt nicht da ist, bzw. an seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass die Umsetzung dieser Art. 15a-Vereinbarung sehr rasch vorgenommen wird. Die Voraussetzungen schaffen wir jedenfalls dafür. Geändert werden muss das Oberösterreichische Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz, um die Grundlagen, die für die neuen Berufe notwendig sind, zu schaffen. Wie schon erwähnt sind diese neuen Berufe der/die Diplomsozialarbeiter/in in der Altenarbeit, das ist das neue Berufsbild, der/die Fachsozialbetreuer/in in der Altenarbeit, das entspricht dem/der jetzigen Altenfachbetreuer/in. Und für die Ausbildung zum/zur Diplomsozialbetreuer/in in der Behindertenarbeit, dieses Berufsbild wird es neu geben, muss die gesetzliche Grundlage erlassen werden, wie es auch Regelungen für den/die Diplomsozialbetreuer/in in der Familienarbeit bei der Ausbildung wird geben müssen. Spannend wird dann auch noch die praktische Umsetzung werden. Dafür muss, erstens, die Alten- und Pflegeheimverordnung geändert werden, vor allem passt unseres Erachtens der Ausbildungsschlüssel ja schon lange nicht mehr. Zweitens wird die Frage zu lösen sein, wo die neu ausgebildeten Diplomsozialbetreuer/innen eingesetzt werden. Grundsätzlich ist diese Art. 15a-Vereinbarung eine gute Sache und ist zu begrüßen. Vor allem die verbesserte Ausbildung und die Durchlässigkeit bringt eine nachhaltige Aufwertung und eine Imageverbesserung der Pflegeberufe und hoffentlich auch dann, wenn es diese neu ausgebildeten Arbeitskräfte gibt, eine Entschärfung der Notsituation in den Pflegeberufen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen es ebenfalls sehr, dass diese Art. 15a-Vereinbarung jetzt abgeschlossen werden kann, weil damit im Bereich Sozialbetreuungsberufe eine wesentliche Verbesserung eintritt. Ich möchte keine Punkte meiner Vorrednerin wiederholen, ich möchte nur die Ziele noch einmal zusammenfassen. Was waren die wesentlichen Ziele, die durch diese Vereinbarung erreicht werden sollten? Schaffung eines modularen Ausbildungssystems, einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards, einheitliche Berufsanerkennung und Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen, weitgehende Harmonisierung der Berufsbilder und Bezeichnungen und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten im Bereich der Sozialbetreuungsberufe. Ich denke meine Damen und Herren, und da sind wir uns einig, dass mit dieser Vereinbarung eine wesentliche Qualitätsverbesserung für alle Bereiche die betroffen sind eintreten kann, ob in der Behindertenarbeit, in der Behindertenbegleitung, in der Familienarbeit oder in der Altenarbeit. Ich möchte abschließend liebe Kolleginnen und Kollegen noch darauf hinweisen, dass sich unser Soziallandesrat schon jahrelang sehr dafür eingesetzt hat, dass diese Vereinbarung geschlossen wurde. Er hat bei allen Sozialreferententagungen eindringlichst darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, diesen Weg zu gehen. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass unsere Fachexpertin, die Frau Dr. Scholta, die ja große Erfahrung in diesen Bereich hat, als Expertin die inhaltlichen Linien in weiten Bereichen vorgegeben und mitgestaltet hat. Ich möchte mich bei beiden dafür sehr herzlich bedanken. Eine interessante Vereinbarung, die noch viele zusätzliche legistische Maßnahmen notwendig macht, wo wir uns als Landtag und als Sozialausschuss auch in nächster Zeit damit beschäftigen müssen. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich denke meine Damen und Herren, dass damit ein wesentlicher positiver Quantensprung in diesem Bereich soziale Betreuungsberufe geschaffen wird und wir werden natürlich zustimmen und ich hoffe, dass alle in diesem Haus ebenfalls zustimmen werden. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Affenzeller! Du siehst und du hast es mit deiner Wortmeldung bestätigt, es braucht Freiheitliche in der Bundesregierung, es braucht einen freiheitlichen Bundesminister, Herbert Haupt, der die jahrelangen Bemühungen von Landesrat Ackerl, was ich ja auch hier sehr wohl nicht anstehe positiv zu erwähnen, umsetzt. Es waren nämlich genau die Beratungen in den letzten Jahren sehr intensiv. Es mussten natürlich auch, Klippen sage ich jetzt einmal, Abgrenzungen zu den Gesundheitsberufen, die natürlich hier auch ein Betätigungsfeld gesehen haben, geschaffen werden. Aber ich bin sehr froh und ich bin sehr stolz, dass es einem freiheitlichen Minister gelungen ist, eine Besserqualifizierung von Frauen zu erreichen. Besserqualifizierung, anerkannte Ausbildung, denn genau die wertvolle Arbeit, die geleistet wird, und es sind halt einmal primär Frauen. Alte, Behinderte, Kranke zu pflegen, nicht jetzt vom Medizinischen her aber von der persönlichen Betreuung, ist anstrengend. Die Gesellschaft erwartet es sich, die Gesellschaft lobt auch immer wieder, aber es war ihr eigentlich nie wert oder so lange nicht wert, eine Berufsqualifikation, die für ganz Österreich gilt, zu schaffen. Es ist beschämend eigentlich, wie lange es gedauert hat. Ich möchte aber auch natürlich bei meiner Wortmeldung der Frau Dr. Scholta, die intensiv bei der Ausarbeitung, bei den Beratungen dabei war, danken, weil ich Sie einfach auch in der Arbeit so schätzen gelernt habe, dass Ihr die Betreuung, die Arbeit, die Anliegen der alten Menschen wirklich sehr am Herzen liegen. Bei der Vorlage dieses Gesetzes und auch bei der Wortmeldung meiner Kollegin Anna Eisenrauch ist mir so bewusst geworden, welche Versäumnisse wir in Oberösterreich gemacht haben, welche Chance wir verpasst haben, ja Herr Dr. Aichinger, und zwar wie die Sozialakademien in Fachhochschulen für Soziales umgewandelt wurden. (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: „Nein, nein!“) Weil genau dieses Modulsystem, das mit Recht jetzt so gelobt worden ist, hätten wir auch in die Ausbildung in der Sozialarbeit in Oberösterreich anwenden sollen. Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, unterschiedlichste Lebensmodelle, Vorbildungen, ein Modulsystem, wo ein jeder sich weiter spezialisieren kann. Ich kritisiere nach wie vor, dass trotz dem großen Engagement, das da ist, eine Ausbildung passiert, die von allen Bereichen etwas hineinnimmt, aber wo die Leute, und wenn man mit ihnen spricht, leiden sie darunter, eigentlich in Spezialbereichen kein spezielles Wissen, keine Qualifikation ausbauen sollen. Das ist für mich der Ansatzpunkt, die vertane Chance, eben eine Modulausbildung anzubieten, noch dazu in einem Bereich, wo wir es ja nicht mit jungen Mädchen oder jungen Burschen zu tun haben, sondern wo wir Frauen haben, wo wir Männer haben, die ja schon eine Grundausbildung haben oder die sogar schon berufstätig sind und sich dazu entschließen neue Qualifizierungen zu machen. Ich habe einleitend gesagt, ich bin sehr froh, dass wir jetzt zu der Vereinbarung für die neuen Sozialberufe gekommen sind. Ich hoffe und wünsche mir, und da schließe ich mich meiner Vorrednerin an, dass Herr Landesrat Ackerl, der inzwischen im Saal herinnen ist, hier die auf Ihn zukommende Aufgabe möglichst schnell in Angriff nimmt, für unsere Frauen, für die Menschen, die in unterschiedlichen Bereichen, einfach für die Alten, für die Behinderten, für Menschen, die Hilfe brauchen, tätig sind. Ich danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Landtag, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Mitarbeiter! Ich habe ja schon im Ausschuss gesagt, dass es für mich auch ein ganz wichtiger Schritt ist, dass diese 15a-Vereinbarung jetzt zustande kommt, nach langen, wie Kollegin Moser schon angesprochen hat, nach langen intensiven Verhandlungen, wo wir zurückgegriffen haben auf Vorlagen von Oberösterreich. Da stehe ich auch nicht an zu sagen, dass wir in Oberösterreich da sicher in aller Munde waren und die Vorlagen von Herrn Landesrat Ackerl in der Diskussion waren. Dass es unterschiedliche Positionen dazu gegeben hat beim ersten Entwurf möchte ich auch nicht verhehlen. Es wurde intensiv von den Expertinnen und Experten aus der Betroffenensicht, gerade aus dem Behindertenbereich, und nur für diesen kann ich jetzt sprechen, Kritikpunkte geäußert, die dann aber dankenswerterweise teilweise aufgenommen wurden und auch von bereits Tätigen, die Erfahrungen, die Zielrichtungen sind mit eingeflossen. Das jetzt vorliegende Konzept ist sehr zu begrüßen, wie schon meine Vorrednerinnen und Vorredner erwähnt haben. Entscheidend wird aber sein, und da folge ich dem Aufruf von Helga Moser, wie setzen wir das in Oberösterreich um, wie schauen die Berufsbilder aus, wie sind die Inhalte, wie unterstützen wir auch die Einrichtungen diese Inhalte zu vermitteln, wie werden die Kompetenzen definiert, wie definieren wir anhand unserer Vorgaben für Leistungsvereinbarungen diese Kompetenzen mit den dort zu betreuenden Personen? Entscheidend wird sein, ob das medizinisch pflegerische Paradigma, ob diese Aspekte vorherrschen oder ob der Schwenk auch Richtung pädagogisch sozialer Zielrichtung und vor allem unter dem Aspekt Selbstbestimmung stehen. Selbstbestimmung ist für alle vier Sparten ein wichtiger Bereich. Ob in der Altenbetreuung oder Familienarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung, denn die Menschen für die diese Angebote sind und wie mit diesen Menschen gearbeitet wird, da muss die Selbstbestimmung ein wichtiges Paradigma sein. Und das hat Einfluss auf die Inhalte. Werden Betroffene eingebunden in die Erstellung der Curricula? Werden die betroffenen Expertinnen und Experten, das sind die behinderten Menschen selbst oder es sind Eltern behinderter Kinder oder es sind langjährig erfahrene Menschen in diesem Bereich, werden die eingebunden auch als Referentinnen und Referenten in den Schulen, werden die Anliegen gehört, wird es wichtiger sein jemand zu aktivieren, als solange zu pflegen und im Bett zu behalten, damit er eben nicht lästig ist? Also diese Punkte gehören auch noch überdacht und da gehören sicher einige Inhalte in den Curricula verändert. Und hier ist es mir wichtig darauf zu schauen und diese Entwicklung in Richtung pädagogisch, sozialer Assistenz und nicht nur den medizinisch, pflegerischen Aspekt im Vordergrund zu haben. (Zwischenruf Abg. Moser: „Warum Curricula? Warum in der Form?“) Weil du ansprichst die Curricula, ja warum in der Form, weil ein Lehrplan alleine mit diesen gleichen Inhalten, die wir vorher schon gehabt haben, keine Veränderung bringt, denn ich habe jetzt drei Jahre in einem Equalprojekt ein Curricula erstellt zum Thema Integration und Integrationsfachkräfte. Da sind viele Inhalte, die dankenswerterweise schon von den heilpädagogischen Berufausbildungseinrichtungen übernommen werden. Also genau in diese Richtung muss es hingehen. Wir müssen hinschauen, was für Elemente haben wir in einer Ausbildung, die nicht die Selbstbestimmung fördern, sondern eher die Fremdbestimmung forcieren. Welche Elemente zeigen uns auf, wo Ausgrenzung im Alltäglichen passiert? Und es passiert immer wieder. Wo sind Mechanismen und wie kann man diese verhindern. Und die dort Tätigen sensibel zu machen, für all diese kleinen Faktoren, die da oft Einfluss haben. Und in diesem Sinne wünsche ich mir eine engagierte Zusammenarbeit und genau diese 15a-Vereinbarung in Oberösterreich in ein Gesetz umzuwandeln, damit all diese Paradigmen, diese Inhalte, die uns so wichtig sind für uns alle, für unsere alten Menschen aber auch für unsere behinderten Menschen umsetzbar werden und die dort zu betreuenden Personen davon profitieren. Ich danke und ich freue mich auf eine gemeinsame Zusammenarbeit bei dieser Erstellung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube auch, dass dieser Abschluss der 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund ein Meilenstein in der Ausbildung sozialer Berufe ist und möchte also ganz deutlich darauf aufmerksam machen, dass das dem Vorsitz von Oberösterreich und dem Herrn Bundesminister Haupt zu verdanken ist, denn das war entscheidend dafür, dass mit der nötigen Geschwindigkeit dieses Thema erledigt werden konnte. Ohne jetzt irgendwelchen Kollegen oder Kolleginnen auf Bundesebene nahe treten zu wollen, aber aufgrund der doch eher kurzen Verweildauer in diesen Funktionen muss man die Gunst der Stunde nützen. Das ist wie bei einem Abschuss einer Rakete zum Aussetzen eines Satelliten auf einem bestimmten Planeten, das geht auch nicht zu jeder Minute. Und nachdem der Herr Kollege Haupt sich als äußerst entgegenkommend und auch gut informiert gezeigt hat, war es selbstverständlich, dass wir uns bemüht haben, die Sozialreferenten der Länder und das Ministerium, das drüber zu bringen. Und wenn es auch anfangs in Berufsgruppen Schwierigkeiten gegeben hat und da möchte ich kurz auf die Anmerkungen der Kollegin Moser eingehen, war es doch so, dass wir diesen Teilerfolg erringen konnten. In Wirklichkeit wäre es ja weit zielführender gewesen, auch jene, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt sind, mit unterzubringen und in eine Vereinbarung zu bringen. Und es wird in Wirklichkeit dem Bund nicht ausbleiben das zu tun. Denn es ist ja geradezu eigenartig, dass in beinahe allen Ländern dieser Erde Pflege als so hoch qualifiziert gesehen wird, dass die vorwiegend in diesen Berufen tätigen Frauen es als Selbstverständlichkeit ansehen können, dass eine Matura mitenthalten ist, also Abitur oder Matura, wie immer man es auch bezeichnet und damit auch der Weg zu einem höheren Studium, wieder egal in welchen Bereichen in Wirklichkeit, erschlossen wird, es aber bei uns Österreich immer wieder maximal in Richtung Berufsreife gehen kann. Und ich glaube einfach, dass es an der Zeit ist auch eine Entwicklung anzustreben, wo die modulare Ausbildung im Gesamtsystem stattfindet und wenn ich es auch nicht unmittelbar im Zusammenhang jetzt mit den Fachhochschulen sehe, aber dass ein indirekter Zusammenhang durch die Schnittstellensituation im Gesamtbereich besteht, das kann man ja überhaupt nicht wegleugnen. Denn was wir brauchen in Sozial- und Gesundheitsberufen, die Möglichkeit zu wechseln, weil vielfach eine derartig hohe Anforderung besteht, vor allem in psychischer Natur aber oft genug auch in physischer Natur, dass Frauen und Männer die Notwendigkeit haben zu wechseln. Und wollen sie nicht beim Arbeitsmarktservice auf Dauer sein, weil sie einfach keine andere Verwendung finden können, dann werden wir diesen Weg gehen müssen, weil Menschen, die in sozialen Berufen sich etablieren und dort eine erheblich gute Arbeitsleistung bringen, die in der Regel über das erworbene fachliche Wissen hinausgeht, weil natürlich die Gefühlswelten eine große Rolle spielen und die Dinge nicht kalt abzuwickeln sind, sondern sehr viel auch mit menschlicher Wärme zu tun haben, die brauchen die Chance in verschiedensten Berufsfeldern ihrer Neigungen tätig sein zu können und was heute für eine allgemeine Ausbildung eigentlich auch als modern angesehen wird. Dass es ausgehend von Grundausbildungen die vielfältigsten Möglichkeiten gibt sich entwickeln und selbst vernetzen zu können. Das muss in Sozial- und Gesundheitsberufen in Zukunft auch möglich sein. Was selbstverständlich diese ganze Entwicklung auch mit sich bringt, ist eine ernsthafte Diskussion der Bezahlung der Leistungen. Und wir werden nicht davon Abstand nehmen können so zu tun, wie wenn in Sozialberufen nicht auch gut bezahlt werden müsste. Es kann auch nicht sein, dass in der Regel eine gute Bezahlung nach dem Optischen, wenn man den Gehaltszettel sieht, beim Nettobetrag deswegen entsteht, weil die ganzen Zuschläge, die es gibt bzw. Überstundenleistungen, das ausmachen. Und dieser Herausforderung werden wir uns stellen müssen. Die zweite Herausforderung die es gibt, ist die illegale Beschäftigung in diesen Bereichen, die wir natürlich mit einer besseren Ausbildung nicht abschaffen können. Aber einer ernsthaften Diskussion bedarf es schon, weil natürlich illegale Beschäftigung zu einer Gefährdung in Wirklichkeit von Arbeitsplätzen einheimischer Personen, die den sozialen innerstaatlichen Rechten unterliegen, führt und das kann man auf Dauer nicht zur Kenntnis nehmen und es wird einiger intellektueller Anstrengung bedürfen, zu Regelungen zu kommen, die dazu führen, dass Personen, die innerhalb der EU leben und bei uns jetzt Schwarzarbeit verrichten, das nicht mehr tun können. Von den anderen wünsche ich mir es auch nicht, aber innerhalb der Europäischen Union ist das eigentlich ein unmöglicher Zustand, dass Slowakinnen und Tschechinnen und vielleicht auch noch andere bei uns illegal, das heißt nicht gerechtfertigt in Bereichen tätig sind, wo es aber gewisse Bedarfe gibt. Man soll nicht unterschätzen, das geht von mehreren Hundert bis vielleicht zwei-, dreitausend die Abschätzung, wie viel Personen in Oberösterreich alleine durch diese Dienste betreut werden. Und das würde ja vielfach bedeuten, dass diese Leute, die zu Hause betreut werden, dann in ein Alten- und Pflegeheim gehen. Nur ich stelle dem gegenüber, dass diese illegale Bezahlung in der Regel nur möglich ist, weil auch ein entsprechend hohes österreichisches Pflegegeld bezahlt wird. Und da vertrete ich die Auffassung, wenn österreichisches Pflegegeld bezahlt wird, ist das sowohl vom Bund als auch von den Ländern ein Geld, das im Wege über Steuern und Abgaben aufgebracht wird und das sollte im Kreislauf der Volkswirtschaft auch wieder als Steuern und Abgaben in einem Teil zurückfließen können. Und es ist eben dann kein Kavaliersdelikt, wenn die Dinge anders laufen. Aber wenn halt die Situation nicht so einfach zu klären ist, ob wir Pflegegeld auch in Sachleistungen auch zum Teil umwandeln, und das wäre aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit das schneller in den Griff zu bekommen, müssen wir uns zumindest mit dem intensiv auseinandersetzen. Denn die zweite Bedrohung, neben der illegalen Beschäftigung, ist die Dienstleistungsrichtlinie. Der hohe Landtag hat ja gegen die Bestrebungen der EU-Kommission eine Resolution beschlossen und diese Dienstleistungsrichtlinie ist ja vorläufig aufgeschoben und an die Kommission verwiesen worden zur neuerlichen Beratung bzw. dann dem EU-Parlament zuzuweisen. Nur ich gehöre nicht zu denen die glauben, dass damit das Ganze vom Tisch ist, sondern ich meine, dass die Absicht, die verschiedene Regierungen, auch die österreichische Bundesregierung, in Teilen ihrer Repräsentanten verfolgen, es gibt ja einen Riss quer durch die Landschaft, dass der immer noch dazu führen kann, dass die Dienstleistungsrichtlinie in einer Form kommt, wo es zu einer Bedrohung der innerösterreichischen Stabilität kommt. Und ich möchte eben, weil wir uns da so sehr bemüht haben, eine qualifizierte berufliche Bildung zu ermöglichen, die halt auch einen Wert an sich haben soll, schon darauf aufmerksam machen, dass ich die große Bedrohung des europäischen Gedankens im ungehemmten Liberalismus sehe. Und das was ich im Gegensatz zu einem Leserbriefschreiber den österreichischen Bauern sehr wohl gestatte, dass sie für ihre Produkte anständige Entgelte bekommen, das muss ich aber auch den österreichischen Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in unselbständiger Beschäftigung zugestehen, dass ihr gesamtes Leben nicht durch hemmungslose Möglichkeiten und beinahe Missbrauch, von zur Zeit sehr starken unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Situationen, gefährdet wird. Es ist eben ein Unterschied, ob ich in Polen oder in Litauen lebe oder selbst noch in Tschechien lebe, wo immerhin auch noch die Lohnstrukturen erheblich niedriger sind. Aber eben dort in irgendeiner Form doch leben bleibe und mir mit sehr günstigen Möglichkeiten dann in Österreich ein Einkommen verschaffe. Das heißt, dass ich mir immer noch in Österreich mehr hole, als ich dort brauche, aber in Österreich in Wirklichkeit Einkommenssituationen massiv verschlechtere. Das kann auch die öffentliche Hand nicht wollen, weil einfach die Volkswirtschaft wichtiger ist wie die Einzelsicht aus der Betriebswirtschaft und das bedeutet, und das möchte ich heute sehr deutlich gesagt haben, dass nicht nur die Freude über ein gelungenes Werk für die Sozialbetreuungsberufe am Platz ist, sondern auch das weitere Nachdenken und auch der Kampf dafür, dass die Menschen, die da leben und diese Ausbildung machen, so gut bezahlt werden, dass es sich bei vielen, die in dem Haus herinnen sind und die Berufe symbolisch vertreten, auch das kaufen können, was sie benötigen. Das heißt also, dass wir einen guten Kreislauf des Wirtschaftens zustande bringen, weil wir auch Ordnung bei Abgaben und Löhnen haben. In diesem Sinne danke ich für die ideelle Mitwirkung bei denen, die das immer so unterstützt haben oder auch bei der indirekten Mitwirkung, bei dir, Helga Moser, da weiß ich, dass du das beim Kollegen Haupt gemacht hast, danke ich auch dafür, dass das zustande gekommen ist. (Beifall. Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Kollegin Eisenriegler bitte. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur kurz etwas aus meiner Sicht richtig stellen, was der Herr Landesrat Ackerl gesagt hat. Aus meiner Sicht ist es nicht so, dass die illegale Beschäftigung im Altenbereich eine Folge der zu hohen Pflegegelder ist, sondern die illegale Beschäftigung ist vielmehr eine Folge einer akuten Marktlücke, und wenn wir die Frauen aus der Slowakei und aus Tschechien heimschicken, dann müssen wir uns dringend was überlegen, wie die, wie Sie schon sagten, hunderten oder auch vielleicht tausenden Pflegebedürftigen dann alternativ betreut werden. Und da würde ich sagen reicht das Pflegegeld nicht aus, wenn wir uns das überlegen. Das heißt, das Pflegegeld ist in meinen Augen nicht zu hoch, sondern es ist zu niedrig und es deckt nicht den Bedarf ab. Das wollte ich nur noch gesagt haben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Landesrat Ackerl bitte. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem das, was da geredet wird, im Protokoll steht, möchte ich einer Missinterpretierung vorbeugen. Ich habe nicht gesagt, dass unser Pflegegeld zu hoch ist, sondern ich habe nur gesagt, die Höhe des Pflegegeldes trägt dazu bei, dass diese illegale Beschäftigung bezahlt werden muss, die allemal niedriger ist, diese Bezahlung, als das was mit den derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten an Steuern und Abgaben für Frauen oder Männer anfallen würde, die dieselbe Dienstleistung, das heißt also 24 Stunden Anwesenheit pro Tag, erbringen würden. Das ist im Verhältnis nicht leistbar und wir haben da keine Marktlücke, sondern wir haben ein Problem. Denn die Lösung ist in unserem System unter den Gesichtspunkten, wie wir es zur Zeit diskutieren, nur schwer möglich und die Alternativen, über die versuchen verschiedene Leute gerade nachzudenken. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es wird ja problematisiert und es ist in Wirklichkeit, zumindest wie ich das jetzt feststellen durfte, keine parteipolitische Frage, die Lösung dieses Problems, sondern einmal in erster Linie eine außerordentliche menschliche und sachpolitische Frage. Der menschliche Zugang ist der, dass ich eigentlich, und ich habe das noch nie getan, niemanden anzeigen will, der im Rahmen dieser Beschäftigung von diesen Menschen sich von zuhause betreuen lässt, obwohl es eigentlich eine Schwarzarbeit ist. Das ist die menschliche Komponente. Aber die andere Komponente ist natürlich, dass wir einen 24 Stunden-Dienst zu diesen Bedingungen aus der sachlichen Sicht, und das ist die rechtliche Sicht, nicht beisteuern können. Dass das schöner und besser wäre und dass allemal das ja bei uns der, man könnte schon fast sagen der Brauch ist, ist ja klar. Denn wenn 20 Prozent der Menschen einen Alten- und Pflegeheimplatz haben, die Pflegegeld beziehen, und 80 Prozent werden zuhause gepflegt, ist doch vollkommen klar, dass bei diesen 80 Prozent, und das sind über 40.000, in einem hohen Ausmaß unentgeltliche Tätigkeit in der Regel von Angehörigen vorhanden ist und teilweise halt diese Angehörigen sich stützen lassen durch dieses Angebot, das es über ausländische Leistungsanbieter gibt. Und das kann der Sozialhilfeverband, der bei uns für diese Hausbetreuung zuständig ist im Rahmen der mobilen Dienste, nicht anbieten und das ist das wahre Problem. Und nachdem ich mit der Frau Kollegin Eisenriegler schon öfter diese Frage diskutiert habe, ist auch vollkommen klar, dass das ein grundsatzpolitisches Thema ist, das in keiner Weise einfach lösbar ist, weil die Dimensionen der auftretenden Kosten nach den derzeitigen Möglichkeiten nicht abdeckbar sind. Weil wir haben ja, Sie wissen ja, gerade in Zeiten wie diesen, wo man über Wachkomapatienten und ihr Recht auf Leben sehr intensiv diskutiert, wird in Erinnerung gerufen, und wir haben ja Fälle mit schwersten Folgen nach Unfällen, Querschnittlähmung, wo die Menschen, die eine Leistung zuhause empfangen, über die Versicherung mit Kosten von 220.000 Euro belastet werden. Und das ist eben der 24-Stunden-Dienst sieben Tage in der Woche oder ein ganzes Monat und das muss man selbstverständlich zu einem Vergleich auch für ältere Menschen heranziehen und daher hat es als Alternative die Abstufung dieses Systems gegeben, wie es wir jetzt in Oberösterreich in der Altenbetreuung machen bzw. auch mit Menschen mit Beeinträchtigungen die verschiedenen Angebote machen. Und um es sehr deutlich darzustellen, wenn wir die Assistenzleistungen bei Menschen mit Beeinträchtigungen, die wir zur Zeit nach dem Behindertengesetz bezahlen, nicht mit 170 Stunden begrenzen, sondern sagen, das wird durchbezahlt, dann kostet das halt im Jahr nicht zwischen 30.000 und 40.000 Euro, das heißt in etwa einem Heimaufenthalt vergleichbar und das ist die Größenordnung, die wir zahlen können, sondern würde das Fünffache kosten. Und mit dem muss man sich einfach auseinandersetzen und ich glaube, dass wir halt auch bei allem, was ich an Euphorie habe, was sozialpolitische Entwicklungen betrifft, auf der anderen Seite die Nüchternheit dessen brauchen, was uns an Mitteln zur Verteilung zur Verfügung steht, welche Wünsche und Notwendigkeiten es noch gibt und wir halt keine einseitige Entwicklung auch innerhalb des sozialen Systems brauchen können. Und selbst wenn pro Jahr eine Steigerung des Budgets von sieben Prozent prognostiziert ist, alleine von den sieben Prozent gehen etliche Prozent in die Strukturen, die erhalten werden müssen mit den verbundenen Steigerungen, und der Rest wird wirklich für eine bunte Palette an Aufgaben benötigt und kann eben nicht nur für die Betreuung Älterer zur Verfügung gestellt werden. Ich wollte das gesagt haben, um also deutlich zu machen, die Höhe des Pflegegeldes ist in diesem Zusammenhang natürlich überhaupt kein Problem, sondern das ist eine äußerst nüchterne Sichtweise, was kann ich mit wie viel Geld bezahlen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 478/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 479/2005, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2005). Ich bitte Herrn Abgeordneten Dr. Walter Aichinger, über die Beilage 479/2005 zu berichten. Abg. Dr. Aichinger: Danke. Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2005). (Beilage 479/2005.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG-Novelle 2005) geändert wird, beschließen. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Der Beschluss der Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005 sichert die laufende Finanzierung der oberösterreichischen Spitäler. Damit ist die Begleichung der Abgänge der oberösterreichischen Spitäler in der Höhe von rund 470 Millionen Euro geregelt. Nur gab es leider keinen Beschluss für das Jahr 2005, was der Linzer SPÖ-Stadtrat zum Anlass nahm, dem Landeshauptmann mit der angekündigten Bekämpfung der Vorschreibung beim Verwaltungsgerichtshof die Rute ins Fenster zu stellen. Und getragen von einem gewaltigen Gerechtigkeitssinn empfahl er gleich allen Gemeinden, ebenfalls gegen Landeshauptmann Pühringer aufzutreten und die Überweisungsbeträge vom Land Oberösterreich einzufordern. Die ganze Angelegenheit hat nur einen kleinen Haken, sehr geehrte Damen und Herren. SPÖ-Stadtrat Mayr hat den falschen Adressaten gewählt, denn zuständig und letztlich verantwortlich für den seiner Meinung nach gesetzlosen Zustand ist ausschließlich Gesundheitslandesrätin Stöger. (Zwischenruf Abg. Winterauer: "Glaubst du das selber?") Und das Schreiben hätte nicht an Landeshauptmann Pühringer gerichtet werden dürfen, sondern dieses Mahnungsschreiben hätte an die Landesrätin Stöger gerichtet werden müssen mit folgendem Inhalt: Verehrte Frau Landesrätin, liebe Silvia! Es dürfte deiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, den Antrag zur Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005 einzubringen. Ich ersuche dich, dies unverzüglich zu tun, sonst sieht sich die Stadt Linz konsequenterweise gezwungen, die Zahlungen des Fonds an die Stadt Linz in der Höhe von rund 53 Millionen Euro für 2005 nicht anzunehmen. Dein Parteifreund Johann Mayr. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Das heißt 'mit freundschaftlichen Grüßen' bei uns!") Oder genossenschaftlichen. Sehr geehrte Damen und Herren! Gott sei Dank hat die ÖVP mit einem Antrag zur Krankenanstaltengesetz-Novelle im März-Landtag die Initiative ergriffen und wird der Novelle natürlich zustimmen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Weixelbaumer, Briefe sind in der Geschichte immer von großer Bedeutung gewesen. Ich glaube, man sollte sich nur im Adressaten nicht täuschen. Bleiben wir doch bei dem, was gespielt wird, worum es geht und bleiben wir bei der Wahrheit. Wenn ich einen Brief schreiben würde, dann würde ich schreiben aus Linz: Lieber Josef! Du bist ja als Finanzreferent für alle Angelegenheiten finanzieller Art im Land zuständig. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Ein bisschen was haben der Kollege Ackerl und ich auch zum Reden!") Na selbstverständlich, aber du wirst ja doch auch ungefähr das verkraften, lieber Viktor, was ich mir jetzt gerade anhören habe müssen. Du bist ja selbstverständlich für alle, du eh nicht, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Ein bisschen was haben wir zwei auch zum Reden!") lieber Josef, ich habe lieber Josef gesagt, nicht lieber Viktor, lieber Josef bekommt den Brief Es geht darum, dass im Grund er für die Finanzen zuständig ist, und ich würde ihm eines empfehlen, mit der Landeshauptstadt Linz ein derartiges Einvernehmen zu erzielen, das auch auf einer ausgewogenen, auf alle Fragen der gegenseitigen Transferleistungen abzielenden Art und Weise so weit abgeklärt und abgesprochen wird, dass derartige Briefschreibereien nicht mehr notwendig sind. Gleichzeitig darf ich dir, lieber Josef, eines schon auch mitgeben, warum dieser Brief von Johann Mayr nicht unbedingt an Silvia Stöger gerichtet hätte werden können. Denn zum selben Zeitpunkt, als du diesen Brief weggeschickt hättest, Konjunktiv, weggeschickt hättest, ist selbstverständlich der Finanzausgleich in Österreich noch im Gange gewesen, gleichzeitig sind die Folgen des Finanzausgleiches, die 15a-Verhandlungen, (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Bitte! Sonst muss ich jetzt auch hinausgehen und einen Brief schreiben!") Herr Kollege Aichinger, 15a-Verhandlungen auch im Laufen gewesen. Und im Zuge dessen hat bis heute in diesem Oberösterreichischen Landtag der kleine Finanzausgleich, wo ja der Kollege Gumpinger mir damals versprochen hat, dass, wenn der große abgeschlossen ist, der kleine im zuständigen Unterausschuss sofort einberufen wird, bis heute nicht stattgefunden. Und hätte man rascher diesen Unterausschuss einberufen, hätte man das Gespräch zwischen dem Landesfinanzreferenten und den Kommunen Oberösterreichs gesucht, wäre es gar nicht so schwierig gewesen, hier eine entsprechende Vorgehensweise für alle Fragen zu finden. Dritter Punkt: Der Brief stammte ja nicht von mir, es war nur eine Antwort auf einen missglückten Brief, meine sehr verehrten Damen und Herren, der sich auch beim Adressaten etwas geirrt hat. Und ich denke, dass wir jetzt am Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, eines auch noch feststellen dürfen, als der Kollege Strugl zu mir gekommen ist in der letzten Landtagssitzung und gesagt hat, wir haben da Bedenken, wir wollen auf Nummer sicher gehen. Kollege Aichinger, auch wir haben darüber gesprochen, und du wirst mein Zeuge sein, wie die SPÖ darauf reagiert hat: Wir haben gesagt, wir wollen für das Land Oberösterreich überhaupt kein Risiko eingehen, selbstverständlich tragen wir diesen Antrag auch mit und so werden wir uns auch heute verhalten. Und da wir der Wahrheit entsprechend mitgegangen sind, hätte man sich kuriose Briefe ersparen können. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Dr. Brunmair. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Lieber Jörg!" Heiterkeit.) Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, lieber Josef Ackerl, meine Damen und Herren! Als Opposition in der hiesigen hochgelobten Landespolitik schreibe ich halt jetzt einen Brief an die Landesregierung mit dem Titel, was ihr in der letzten Zeit mit der Gesundheitspolitik aufführt, das hat nicht mehr sehr viel mit verantwortungsvoller Politik zu tun. Denn es ist wirklich also die diagnostische Untersuchung, die ich ja bereits im Unterausschuss angestellt habe, wert gewesen, dass sich da herausstellt, dass man die wesentlichste politische Sparte oder eine der wesentlichsten politischen Sparten, die es gibt, nämlich die Gesundheitspolitik, dazu hernimmt, um sich gegenseitig in der Landesregierung unter Druck zu setzen und sich sozusagen gegenseitig ein Bein zu stellen, gleichzeitig in einer begonnenen Spitalsreform Dinge aufführt, wo man den Eindruck hat, man will ja gar nicht die Zukunft der Gesundheitspolitik gestalten. Das ist eigentlich ein trauriges Spektakel und ich habe auch mich gewundert bei diesem Gespräch auf höchster Ebene der Parteien über die Spitalsfinanzierung, wie man da das eine gegen das andere ausspielt, machst du dort mit, dann wirst du dorthin entsandt und so weiter. Und ich bin froh, dass wir als freiheitliche Fraktion uns wenigstens standhaft und erfolgreich dem widersetzt haben, dass wir nicht für eine Erhöhung des Spitalsbeitrags zu haben sind und das gilt auch heute. Dass man aber so wie bisher und bis die Reform abgeschlossen ist zumindest die Finanzierung der Spitäler und die Finanzierung der Behandlung der kranken Patienten sichern muss, das ist wohl eine Selbstverständlichkeit, daher stimmen wir dieser überfälligen KAG-Novelle zu, damit endlich mit diesem Trauerspiel auf dem Rücken der Patienten ein Ende ist. (Beifall Abg. Ing. Aspöck.) Dritte Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Mag. Strugl. Abg. Mag. Strugl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich muss auch noch einen Brief schreiben, nachdem der Karl Frais einen formuliert hat. Ich würde die Antwort, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) du hast gesagt, der Stadtrat Mayr würde dem lieben Josef, Finanzreferenten, schreiben. Wenn ich der wäre, würde ich folgendermaßen zurückschreiben: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Verlängerung der Abgangsdeckung von allen Parteien im Landtag beschlossen wurde, so wie das richtigerweise auch Klubobmann Frais in der Landtagsdebatte ausgeführt hat und ich bestätige auch ein Gespräch zwischen Klubobmann Frais und Klubobmann Strugl, wo eine derartige Vorgangsweise auch gewählt wurde. Deswegen kann ich bis heute nicht verstehen, warum Sie mir diesen Brief geschrieben haben, in dem Sie den Sprengelbeitrag zurückfordern, noch dazu, wo Sie offensichtlich den Klubobmann der sozialdemokratischen Fraktion im Landtag im Irrglauben ließen, dieser Brief wäre geschrieben worden im Zuge oder vor oder während der Finanzausgleichsverhandlungen, denn Ihr Brief trägt das Datum vom 21. März 2005, wo bekanntlich diese Verhandlungen längst abgeschlossen waren. Trotzdem möchte ich Sie darauf hinweisen, wenn Sie darauf bestehen, dass wir die diesbezüglichen Zahlungsströme rückabwickeln, dass ein negativer Saldo für die Stadt Linz dabei heraus kommen würde von ungefähr 3,9 Millionen Euro, zumal Sie ja 6,7 Millionen zurück fordern und mehr als 10 Millionen vom Land für die Abgangsdeckung des AKH in dieser Zeit überwiesen wurden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Josef Pühringer. (Beifall) Dritte Präsidentin: Der Herr Landesrat Ackerl möchte auch noch einen Brief schreiben. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob man leicht nicht mehr normal miteinander reden kann, fangen wir jetzt da herinnen auch schon das Briefe Schreiben an, ich meine, wobei ich sagen muss, der Weixelbaumer ist schuld, dass jetzt alle Briefe schreiben, und so gut war ja sein Brief gar nicht. Also, wenn ich alleine höre, zum Beispiel der Kollege Mayr muss ja die Briefe, die er demnächst dem Herrn Landeshauptmann schickt, damit beginnen, dass er einleitet, oh Herr, ich bin nicht würdig. Denn der Herr Landeshauptmann hat ja festgestellt, dass er sich mit Politikern auf seiner Ebene nicht unterhält, er verweigert ja Linzer Stadtpolitikern mit Ausnahme des Bürgermeisters das Gespräch, und ich glaube, das ist das wirklich Wichtige, und das möchte ich jetzt sehr eindeutig sagen. Der Herr Landeshauptmann soll endlich heruntersteigen von dem Podest, wo er sitzt, er hat es nicht notwendig, dass er mit den oberösterreichischen Gemeinden nicht ordentliche Gespräche führt, und Linz ist halt einmal die größte Gemeinde und ist jene Gemeinde, die die Landeshauptstadt ist, und wo das Land Oberösterreich nicht unbeträchtliche Interessen haben muss. Und das ist halt wechselseitig, aber das heißt auch für das Land gut zusammen zu arbeiten und gemeinsame Projekte voranzutreiben und eine gute Atmosphäre zu bringen. Wenn ich aber dem Linzer Finanzreferenten ständig in Gesprächen, die ja in kleineren und größeren Kreisen stattfinden, körpersprachlich und auch verbal mitteile, dass er für mich nicht der würdige Gesprächspartner ist, darf ich mich nicht wundern, wenn ein Mensch mit der Intelligenz des Herrn Mag. Dr. Hans Mayr als Linzer Stadtrat, und im Übrigen der MMag. Klaus Luger, mit ähnlicher intellektueller Ausstattung, zum Briefe Schreiben beginnen. Und wenn ihnen der Herr Landeshauptmann einen siebzehnseitigen Brief schreibt, wo mir ich ja vorstellen kann, nachdem ich den Herrn Landeshauptmann ja gut kenne, dass ihm der Wagen fast zu klein geworden ist, wie er ihn diktiert hat, so hat er Gas gegeben. Man braucht ja diese Briefe nur mit der vollen Emotion lesen, die aus ihm da herauskommt, dass er dann einen zwanzigseitigen oder fünfundzwanzigseitigen Brief zurück kriegt, und dass halt darüber nachgesonnen wird, wie kann man denn die Dinge in Wirklichkeit zur Spitze treiben. Und ich bin dafür, ich bin jetzt dafür, Herr Kollege Strugl, der Sie so ein nüchterner und ruhiger Mensch sind, und als Landesparteisekretär der ÖVP ja denn Marshallstab im Tornister tragen, wenn man sich die Hierarchie der Landeshauptleute anschaut, was sie alle waren, dass Sie da sich jetzt endlich einschalten und mit Ihrem Chef reden und ihn ersuchen, dass er auch mit einem hierarchisch niedriger gestellten Finanzreferenten der Stadt Linz Gespräche darüber führt, wie man dieses leidige Problem aus der Welt schaffen kann, das ja nicht wirklich wer haben will, das sich aber halt aus der Praxis des Landes ergeben hat. Das ist ja nicht das erste Mal, dass auch unter Berücksichtigung der Diskussionen mit dem Landesfinanzreferenten ein KAG in dieser Frage nachträglich wieder beschlossen wird. Es ist immer eigentlich die Praxis gewesen, aber es gibt das erste Mal einen Linzer Finanzreferenten, der darüber nachgedacht hat, wie kann ich dem Landesfinanzreferenten mitteilen, dass nicht alles so ist, wie es sein soll, das geschieht in Wirklichkeit. Ich glaube, diese Auseinandersetzung inhaltlich muss man abseits des Spaßes, der Gaudi und der guten Unterhaltung, die man mit so etwas auch haben kann, führen. Der Ernst steckt einfach dahinter, dass alle Gemeinden, und wir werden heute noch einmal eine Diskussion führen, wo man das auch ansprechen kann, alle Gemeinden Finanzsorgen haben, mehr, minder große Finanzsorgen, und das ist halt bei dem Thema sehr deutlich herausgekommen. Ich bitte also darum, keine Briefe zu schreiben, sondern Gespräche zu führen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor, ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 479/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 480/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergarten- und Hortgesetz geändert wird (Oö. Kindergarten- und Hortgesetz-Novelle 2005). Ich bitte Frau Abgeordnete Martina Pühringer über die Beilage 480/2005 zu berichten. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen! Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergarten- und Hortgesetz geändert wird (Oö. Kindergarten- und Hortgesetz-Novelle 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 480/2005.) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kindergarten- und Hortgesetz geändert wird (Oö. Kindergarten- und Hortgesetz-Novelle 2005), beschließen. Dritte Präsidentin: Ich teile mit, dass zur Beilage 480/2005 ein Abänderungsantrag eingelangt ist, den wir Ihnen als Beilage 505/2005 auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede mit einzubeziehen. Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zur Novellierung des Kindergarten- und Hortgesetzes. Das Kindergarten- und Hortgesetz, und die Kinderbetreuung im Land Oberösterreich ist eine Erfolgsgeschichte, das war meine Feststellung bei der Budgetrede im vorigen Dezember. Und um diese Erfolgsgeschichte weiter zu schreiben, haben wir heute diese Novellierung zur Beschlussfassung. Wir haben 702 Kindergärten im Land Oberösterreich, die Vollversorgung, für die Vollversorgung ist gesorgt. Wir haben 36.806 Kinder in unseren pädagogisch wertvollen Kinderbetreuungseinrichtungen. Im September 2001 haben wir mit der Senkung der Gruppengröße von 26 auf 23 Kinder einen weiteren Schritt gemacht in die Verbesserung, und die bessere Qualifikation und Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen. Und davon bin ich überzeugt, ein weiterer wichtiger Schritt ist die Öffnung für unter Dreijährige und Schulkinder. Die Öffnung für unter Dreijährige ist bis zum zweiten Lebensjahr, nur in Ausnahmefällen können ab eineinhalb Jahren der Erhalter und die Kindergartenpädagoginnen beschließen, das Kind schon mit eineinhalb Jahren in die altersgemischte Gruppe zu geben. Für die Schulkinder von 6 bis 10 werden die Gruppen eröffnet und erweitert, um ihnen die Möglichkeit zu geben. Warum diese Novellierung? Weil wir in kleineren Gemeinden eine Betreuungsmöglichkeit schaffen sollen, wo der Hort nicht zu Stande kommt. Sie wissen alle, Hort wird eingerichtet ab fünf Kindern, ab dem sechsten Kind, ab fünf Kindern unter drei Jahren. Entschuldigung, Krabbelstube wird eingerichtet, wenn eben sechs Kinder unter drei Jahren sind. Und Hort wird mit zehn Kindern eingerichtet. Und in Gemeinden, die diese Zahlen nicht erreichen, um eine Krabbelstube und einen Hort einzurichten, um hier auch bedarfsgerechte Kinderbetreuung zu ermöglichen, haben wir uns eben in dieser Novelle für die altersgemischten Gruppen im Regelkindergartenwerk entschlossen. Ich möchte Dank sagen unserer Frau Präsidentin Angela Orthner, unter derer Vorsitzführung der Unterausschuss geführt wird. Ich möchte mich aber auch sehr, sehr herzlich bedanken bei der Kollegin Helga Moser, bei der Kollegin Maria Wageneder und bei der Kollegin Hermine Kraler für ihre Anliegen, für ihre Einbringungen in den Unterausschuss und für ihre tatkräftige Unterstützung. Wir haben im Unterausschuss auch heftig diskutiert und debattiert. Und es sind einige Meinungen gefallen, das ist zuwenig, mit dieser Novellierung beschließen wir zuwenig. Ich glaube, wir werden nicht zuwenig beschließen, das ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Denn Sie wissen alle, wir haben ein externes Institut, den DDr. Helmut Retzl für diese externe Beratung herbeigezogen, und hier werden alle Beteiligten, sei es Gemeinde, seien es Träger, seien es die politischen Fraktionen, die Bildungseinrichtungen, alle werden hier eingebunden, um ein neues Kinderbetreuungsgesetz zu schaffen, und wir arbeiten fest daran. Warum jetzt diese Novellierung? Weil ich davon felsenfest überzeugt bin, und unsere Fraktion, dass diese Umsetzung so schnell wie möglich sein muss, um im kommenden Kindergartenjahr eben die altersgemischten Gruppen zu ermöglichen. Wenn wir das so beschließen, so können wir ab Herbst im Regelkindergartenwerk diese altersgemischten Gruppen installieren. Wir haben im vergangenen Kindergartenjahr 2004/2005 171 Kinder in altergemischten Gruppen, das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 54 Prozent. Darum bin ich felsenfest davon überzeugt, dass wir das schnell machen müssen, um weiter zusätzliches Angebot vor Ort zu ermöglichen. Wir haben auch diskutiert über die Zahlen der Gruppengrößen. Die Gruppengröße ist in alterserweiterten Gruppen mit unter dreijährigen Kindern mit 18 begrenzt, in Gruppen mit Schulkindern beträgt die Höchstzahl 23, und werden Schulkinder als auch unter Dreijährige betreut, beträgt die Höchstzahl 20. Das waren Diskussionspunkte, aber wir können uns da ja auf Erfahrung stützen. Wir haben in Pilotprojekten diese Betreuung erprobt, wir stützen uns hier auf die fachliche Auskunft der Pädagoginnen, der Bildungsabteilung und sind daher auf diese Zahlen gekommen, und ich bin davon überzeugt, dass wir hier mit diesen Zahlen die qualitativ hochwertige Arbeit in unseren pädagogischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin garantieren. Ein wichtiger Aspekt und Diskussionspunkt sind wie in vielem die Finanzen. Dank unserem zuständigen Herrn Landesrat Viktor Sigl, der in seinem Bildungsressort Geld in die Hand nimmt für Gemeinden, die unter dem Landesmedian liegen für finanzschwache Gemeinden, und somit 1,3 Millionen Euro den Gemeinden zur Verfügung stellt, damit sie Kinderbetreuung vor Ort schaffen und vor Ort ins Leben rufen, und somit Familie und Beruf ermöglichen. Ich kann leider keinen Brief schreiben jetzt, das würde die Redezeit sprengen. Meine Vorredner haben das in gekonnter Weise gemacht. Ich möchte Ihnen das mit Worten mitgeben. Ich glaube, wenn Sie dieser Novellierung zustimmen, wird ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gesetzt, nämlich, dass wir Kinderbetreuung, Familie und Beruf für unsere Familien im Land verbessern, wir ermöglichen Familie und Beruf, und ich bitte Sie, nehmen Sie sich das in mündlicher Form mit, dass wir mit dieser Beschließung des Gesetzes die Erfolgsgeschichte im Land Oberösterreich in Bezug auf Kinderbetreuung fort- und weiterschreiben. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin! Herr Landesrat, ich verstehe Sie und die SPÖ wirklich nicht in diesem Zusammenhang mit dieser Novelle. Im Bildungsausschuss stimmen Sie der Vorlage zu, und über die Presse bringen Sie schwerste Vorwürfe gegen diese Novelle. Es sei ein Täuschungsmanöver, eine verminderte Qualität und das Modell sei nicht umsetzbar. Herr Landesrat, wie vereinbaren Sie mit Ihrem angeblich so kinderfreundlichen Gewissen, dass Ihre Abgeordneten dann trotzdem im Ausschuss zustimmen, wenn Sie diese Novelle auf das Schärfste kritisieren? Gibt es hier etwa in der SPÖ innerfraktionelle Koordinationsprobleme? Sie erwähnen in Ihrem Presseschreiben, dass Sie über die Jugendwohlfahrt seit 25 Jahren derartige Modelle für unter Dreijährige anbieten. Ich frage mich dann, warum haben wir in Oberösterreich nicht schon seit 15 oder 20 Jahren einen flächendeckenden Ausbau? Sie kritisieren die Höchstzahlen in den Kindergruppen. Wir haben in den alterserweiterten Gruppen mit den Kleinstkindern für fünf Kinder oder für maximal fünf Kinder unter drei Jahren eine eigene Fachpädagogin vorgesehen, und dazu kommen noch maximal dreizehn Kinder von drei bis sechs Jahren, die ebenfalls mit einer eigenen Fachpädagogin betreut werden. Ich habe mich über Ihr Modell der Jugendwohlfahrt erkundigt, hier ist eine Kindergartenpädagogin, und ab dem fünften Kind ist eine zusätzliche Helferin vorgesehen. Also, das heißt, insgesamt werden zehn Kinder betreut, es ist aber für diese zehn Kinder unter drei nur eine Fachkraft vorgesehen, zusätzlich schon mit einer Helferin. Und wir haben in unserem Modell für zwei bis fünf Kinder eine eigene Fachkraft mit der Zusatzausbildung Früherziehung vorgesehen. Also, ich sehe hier wirklich keine Verminderung der Qualität bei diesem Modell. Ja, ich kenne auch diese Modelle teilweise, in Mattighofen hat es einmal so eine Initiative gegeben, in der auch mein Sohn betreut wurde, aber diese Modelle sind sehr stark auf selbstausbeuterische Initiativen von Frauen hingelaufen: Dieses Modell in Mattighofen bestand leider auch nur zwei Jahre. Ja, mit dieser Novelle hoffen wir, dass wir einen flächendeckenden Ausbau für Kinder unter drei Jahren in Oberösterreich erreichen werden. Für Kinder wird dieses Modell eine pädagogische Qualität bieten, für die Eltern Betreuungssicherheit und Planbarkeit und für das Land und für die Gemeinden ist dieses Modell, denke ich, finanzierbar und realisierbar, weil auch die finanziellen Rahmenbedingungen das auch gewährleisten. Ja, Herr Landesrat Ackerl, die zweite Fachkraft sollten wir allen Gemeinden durch das Land subventionieren. Ja, selbstverständlich, das wäre schön, wenn wir dazu in der Lage wären, wäre auch mein Wunsch, aber wir kennen alle die angespannte Finanzlage des Landes und natürlich auch jene der Gemeinden. Und gerade wir Grünen haben eine Steigerung der Finanzen für den Sozialbereich erwirkt. Es ist Ihnen sicher niemand böse, wenn Sie hier den Gemeinden, jenen Gemeinden, die Ihren Zuschuss nicht bekommen für die zweite Fachkraft, unter die Arme greifen Herr Landesrat. Ich bedanke mich auch herzlich bei allen Kollegen und Kolleginnen und natürlich auch beim Herrn Landesrat Sigl für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung und bei der Erstellung dieser Novelle. Auch bei der Presse und beim ORF für die umfangreiche Berichterstattung. Gerade diese ist wichtig, dass die Eltern von diesem Modell erfahren, und dass sie dieses Modell auch in Anspruch nehmen werden. Wir hoffen, dass wir im Herbst eine wesentlich höhere Betreuungsquote für unter Dreijährige und für Schulkinder in Oberösterreich haben. Diese Novelle tritt jetzt gerade rechtzeitig in Kraft, damit noch genügend Zeit sowohl für die Eltern als auch für die Kindergartenerhalter bleibt, um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Dem Abänderungsantrag, einer weiteren Evaluierung, kann ich nicht zustimmen, wir haben ja bereits seit fünf Jahren in Projekten und in Versuchen diese Modelle laufen. Und es wurde ja bereits eine Evaluierungen über diese Modelle durchgeführt. 171 Kinder wurden oder werden bereits in diesem Kindergartenjahr in diesen Versuchen betreut. Zum zweiten Punkt, dass die Höchstzahl der Kinder, der gleichzeitig anwesenden Kinder, auf 15 herabgesetzt werden soll. Ich denke, in der Praxis wird das auch meistens so der Fall sein, dass höchstens 15 Kinder in solchen Gruppen anwesend sind, denn bei der kleinen Altersmischung haben wir ohnehin nur 18 Kinder als Höchstzahl und bei der großen Altersmischung sind ja die Schulkinder. Da haben wir schon höchstens 23 Kinder, aber da sind ja Vormittag die Schulkinder nicht da. Wir wissen ja alle aus der Erfahrung, dass die Kindergartenkinder und auch dann die Kleinstkinder sicher dann am Nachmittag nicht zu 100 Prozent anwesend sein werden. Es ist auch schwierig von den anwesenden Kindern auszugehen. Üblicherweise wird die Höchstzahl nach den angemeldeten Kindern festgelegt. Aber im Rahmen vielleicht von Platzsharing kann man sicher auch über ein Modell in diese Richtung diskutieren, dass eben Kinder nur zu bestimmten Zeiten den Platz in Anspruch nehmen, aber das, denke ich, ist dann nicht eine Sache eines Abänderungsantrages, sondern des gesamten Kinderbetreuungsgesetzes, das ja auch derzeit in Diskussion und Überarbeitung ist. Ja, zu einer Übernahme des Landesbeitrages für alle Gemeinden habe ich vorhin ohnehin schon Stellung genommen. Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich bin nun sehr gespannt, ob Sie heute auch zustimmen werden. Ich lade Sie dazu auch recht herzlich ein, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu geben und natürlich lade ich auch die FPÖ dazu herzlich ein. Und ich denke, dass uns mit dieser Novelle für die oberösterreichischen Familien und für unsere Kinder ein guter Wurf gelingen wird. (Beifall) Dritte Präsidentin: Herr Abgeordneter Öller zu einer tatsächlichen Berichtigung. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zwar heute ein bisschen gehbeeinträchtigt, aber da hat mir ein Satz von der Kollegin Wageneder mich doch veranlasst hier eine tatsächliche Berichtigung anzubringen. Es stimmt schon, dass in Mattighofen es eine Kinderbetreuungseinrichtung vor vielen Jahren gegeben hat, die aus finanziellen Gründen zugrunde gegangen ist. Ich war selbst involviert in das ganze Projekt, aber nicht weil sich die Frauen selber so ausgebeutet haben, was sie zum Teil auch getan haben, sondern weil das Geld der öffentlichen Hand gefehlt hat. (Zwischenruf Abg. Wageneder: „Darum haben sie es ja ausgebeutet!“) Und wenn jetzt dieses Gesetz, und wir haben in Mattighofen eine flächendeckende Kinderbetreuung, die aber nur überlebt, wenn es entsprechende Förderungen auch des Landes gibt, und wenn hier heute dieses Gesetz beschlossen wird, dann wird die Situation wie für viele andere Gemeinden, die oberhalb des Median sind, nicht besser und so auch für Mattighofen. Und das wollte ich schon sagen. Danke sehr. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kraler. Abg. Kraler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diese Novelle sage ich einmal nur, schade um eine gute Sache. Und die Meinung der Kollegin Pühringer, dass das eine einzige Erfolgsgeschichte ist, kann ich überhaupt nicht teilen, vor allem das letzte Kapitel steht auf sehr schwachen Beinen. Schade um eine Gesetznovelle, die nicht ausgereift ist und die die anstehenden Probleme aus meiner Sicht nur halbherzig löst. Schade auch um eine Chance für alle unsere Mütter und Väter, die schon lange darauf warten einen gesetzlichen Anspruch für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kind zu bekommen. Viele werden noch lange warten müssen. Denn eines kann ich Ihnen schon sagen, durch die vorliegende Novelle werden es nur wenige Eltern sein, die tatsächlich das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Zukunft gelöst bekommen, denn die Novelle ist ja nur eine Kann-Bestimmung, also eine Möglichkeit und überhaupt keine Verpflichtung für den Erhalter der Betreuungseinrichtungen. Und scheitern wird das Ganze nicht am guten Willen der Erhalter, sprich an den Gemeinden, scheitern wird es mit Garantie an der Finanzierung und möglicherweise auch an Qualitätsproblemen, die aufgrund der Gruppengrößen auftreten werden. Eine paar Worte zur Finanzierung: Wie soll denn eine Gemeinde, deren Pro-Kopf-Einkommen zwar über dem Landesmedian liegt, in Wirklichkeit aber bereits eine Abgangsgemeinde ist, die zweite vorgeschriebene Fachkraft für das neue Modell der Kinderbetreuung sich leisten können. Warum macht man denn überhaupt einen Unterschied bei der Förderung? Wieso kann man denn nicht in allen oberösterreichischen Gemeinden die zweite Fachkraft mit 50 Prozent Landeszuschuss fördern? Nun wie wird es denn aufgrund dessen in der Praxis draußen in den Gemeinden dann aussehen? Die Ungleichbehandlung der Gemeinden wird auf den Rücken der Eltern und Kinder ausgetragen werden. Nehmen wir ein Beispiel von zwei alleinerziehenden Müttern: Die eine wohnt beispielsweise in der Gemeinde A, das ist entweder eine Gemeinde, die laut dem neuen Gesetz förderungswürdig ist oder der Bürgermeister entschließt sich dort die Förderung für dieses Modell zu übernehmen und das Modell umzusetzen. In dieser Gemeinde wird es bei Bedarf Betreuungsplätze für unter Dreijährige oder Schulkinder geben. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Das war schon so!“) Die andere wohnt in der Gemeinde B, das ist eine Gemeinde, die keinen Anspruch auf die Landesförderung hat, der Bürgermeister übernimmt die zusätzlichen Kosten nicht, und hier wird es kein Angebot geben. Sagt man dann der Mutter in der Gemeinde B dann ganz einfach, Pech gehabt, du wohnst in der falschen Gemeinde, zieh doch am Besten um. Eine zusätzliche Variante wird sein, dass manche Gemeinden zwar versuchen werden, die Novelle umzusetzen und Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber die Elternbeiträge für die Betreuungsplätze anheben werden, um die Mehrkosten abzudecken. Hier werden die Plätze dann sehr teuer werden. Die betroffenen Eltern werden sich die Betreuung einfach nicht mehr leisten können. Es hängt also möglicherweise vom Wohnort der betroffenen Eltern ab, die einen Platz für ihr Kind brauchen oder wollen, ob sie diese Betreuung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Das ist aber jetzt auch schon so!“) Eine Förderpolitik, die auf dem Rücken jener ausgetragen wird, für die die Neuerungen eigentlich gemacht werden und Verbesserungen darstellen sollten, lehnen wir ganz klar ab. Ein bisschen etwas zur Qualität: Die Anforderungen an die Qualität in den Betreuungseinrichtungen steigt durch die altersgemischten Gruppen enorm. Da sind wir uns ja einig. Dazu gibt es eine fundierte Stellungnahme der Abteilung Jugendwohlfahrt und ein wissenschaftliches Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Max Friedrich, der einen sehr hohen Betreuungsschlüssel fordert. Während die Jugendwohlfahrt von höchstens 15 Kindern pro Gruppe spricht, sagt Professor Friedrich und der muss es wissen, er ist schließlich Experte im Bereich der Kinderneuropsychiatrie, 10 Kinder sind absolut genug. Wir können uns zwar vorstellen, dass wir die Gruppenhöchstzahlen von 18 und 20 Kinder, wie in der Novelle vorgeschlagen, stehen lassen. Wir fordern aber, dass nie mehr als 15 Kinder gleichzeitig zur Betreuung anwesend sein dürfen. Nachzulesen in unserem Abänderungsantrag. (Beifall. Zwischenruf Abg. Wageneder: „Wie ist das realisierbar?“) Darin sehen wir vorerst einen möglichen Ansatz, um die Qualität wenigstens halbwegs absichern zu können. Und daneben wollen wir eine jährliche Evaluierung, deren Ergebnis natürlich in die Diskussion um das neue Oberösterreichische Kinderbetreuungsgesetz miteinfließen muss. Wir werden, das wird ja mit Spannung verfolgt, wir werden der Novelle heute zustimmen, weil sie im Ansatz richtig ist und weil die Grundidee dahinter eine Uraltforderung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist und im Vorjahr endlich aufgegriffen wurde. Wir fordern schon sehr lange die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wollen dadurch vor allem auch den Frauen den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erleichtern. Der Ansatz ist richtig. Die Details aber sind unausgegoren und viele Fragen wurden gar nicht diskutiert und blieben daher offen. All diese offenen Fragen und ungelösten Fragen werden aber unsererseits natürlich wieder kommen und neu gestellt werden. Spätestens dann, wenn das Oberösterreichische Kinderbetreuungsgesetz Gestalt annimmt, was hoffentlich, wie uns ja auch versprochen wurde, 2006 passiert. Bevor ich zum Schluss komme, erlaube ich mir schon noch ein paar Bemerkungen zur Arbeit im Unterausschuss. Ich kann mich den Dankesworten so nicht ganz anschließen. Ich habe die Arbeit dort als wenig zufriedenstellend erlebt. Ich hatte ständig den Eindruck, man wollte mit uns gar nicht ernsthaft diskutieren. Es wurde auch nicht, wie vorher gesagt wurde, heftig und ausreichend diskutiert. Das stimmt einfach nicht. Und es wurde heute schon einmal in einem anderen Zusammenhang erwähnt, dass einseitig Diskussionen geführt werden in Unterausschüssen. Das ist auch hier passiert. Ich hatte immer wieder das Gefühl, es ist ausgemacht, um nicht das grausliche Wort drüberfahren hier zu verwenden. Benötigte Unterlagen wurden immer wieder sehr knapp vor den Sitzungen erst zur Verfügung gestellt oder ausgehändigt, und das oft auch nur nach vorheriger mehrmaliger Urgenz. Das Evaluierungspapier wurde gerade zuerst hochgepriesen. Das Evaluierungspapier zu den gelaufenen Projekten wurde beispielsweise überhaupt nie dort diskutiert. Dazu konnten wir keine Fragen stellen, da war keine Zeit mehr. Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Arbeit nicht sehr ermunternd für mich war und ich nun darauf hoffe, dass wir bei der Diskussion zum Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz etwas andere Bedingungen vorfinden. Denn, wenn man dabei, wie ich das auch schon wiederholt vernommen habe, sogar eine Konsenslösung anstrebt, dann wird man sich auch in Richtung konstruktiver Kommunikation etwas mehr anstrengen müssen. Schade, sage ich noch einmal, (Zwischenruf Abg. Schwarz: „Aber beide Seiten!“) wir sind ja bereit, schade sage ich noch einmal anschließend zur vorliegenden Novelle. Mit etwas gutem Willen hätte es eine weitreichende und bessere Lösung geben können, aber ganz zu spät ist es ja noch nicht, Sie brauchen ja nur unserem Abänderungsantrag zustimmen, dann bekommt vielleicht diese Novelle noch ein wenig Format und macht Sinn. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Kraler, wir gehen den anderen Weg. Der Antrag fällt mir nicht leicht und er fällt mir deshalb nicht leicht, weil Sie kennen die Anträge, die wir seit 1998 im Oberösterreichischen Landtag eingebracht haben, um zu einer Qualitätsverbesserung, einer Qualitätsoffensive, einem Ausbau der Kinderbetreuung zu kommen. Und ich war erst gestern den ganzen Tag in Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergruppen unterwegs. Und ich habe dort von einer Kindergärtnerin den Auftrag bekommen, den ich nicht so ganz nachvollziehen werde, bitte schreien sie laut für die Kinder und für die Kindergärtnerinnen. Also ich werde meine Stimme mäßigen, aber ich werde versuchen den Wünschen, den berechtigten Wünschen und Vorstellungen des pädagogischen Fachpersonals auch einen Platz einzuräumen. Warum es mir so leid tut, heute nicht mitstimmen zu können, ist, dass eben gerade die Altersmischung, die eine unheimliche pädagogische Chance für das Kind ist, durch diese Novellierung, auch wie sie präsentiert und verkauft worden ist, vertan wurde. Wir diskutieren Kinderbetreuung, außerfamiliäre Kinderbetreuung, nur unter dem Aspekt der Vereinbarung von Erziehungsarbeit und Berufsarbeit. Ja, wir haben in den letzten Jahren, Kolleginnen und Kollegen, die da sind, wissen es ja, auch wir Freiheitliche auch ich immer wieder Schwerpunkte gesetzt. Aber man kann eine Maßnahme nicht alleine setzen und man muss eine Maßnahme auch vom anderen Partner aus diskutieren und das sind in dem Fall die Kinder. Die Chance der altersgemischten Gruppe, und das ist genau jetzt der Knackpunkt bei der Umsetzung dieser Gesetzvorlage. Ein weiterer Aspekt ist ja, dass Kinder in den frühen Lebensjahren, und da gehört auch das Volksschulalter dazu, stabile Beziehungen brauchen. Bis jetzt war es so, zuerst waren sie zuhause, dann vielleicht bei einer Tagesmutter, dann im Kindergarten, dort haben sie auch noch drei, vier Fachkräfte gehabt, je nach Diensteinteilung und dann in der Schule. Und unsere Kinder und Jugendlichen brauchen einen stabilen Lebensraum. Da gehören auch stabile Beziehungen dazu über längere Zeit. Und das ist eigentlich der pädagogische Ansatz, der in den nordischen Staaten bei der altergemischten Betreuung Grundlage war, natürlich auch mit dem Ansatz der Familienfreundlichkeit. Aber dort hat man es diskutiert vom Bedürfnis der Kinder aus. Und wir haben ein Problem. Wir wissen um die hohen Kosten bei den Tagesmüttern. Ich erlebe es in Linz. Zuerst ist das Kind in der Familie, dann ist es bei einer Tagesmutter und kaum ist ein Krippenplatz frei, und das ist oft unter dem Jahr, wird das Kind in die Grippe hineingegeben und dort ist es vielleicht dann ein halbes Jahr und dann kommt es in die Kindergartengruppe. Und das ist ja genau das Konzept, das pädagogische Konzept, Kinder über längere Zeit in einem erweiterten Lebensraum, in einem zweiten Lebensraum wie es die Familie ist, zu betreuen. Und wenn wir jetzt sagen, wir öffnen, und ich habe auch mit dem Landesrat Sigl darüber gesprochen, wir öffnen, weil es notwendig ist und nicht gleichzeitig die Qualitätskriterien wirklich differenzieren, nicht sagen, was ändert sich an der Einrichtungsverordnung und das Dienstrechtsgesetz nicht gleichzeitig anschauen, nicht darauf schauen, wie zum richtigen Fachpersonal kommen. Ich war jetzt wieder in der Steiermark auf Exkursion mit einer Klasse. Dort gibt es für die Helferin, da gibt es für die pädagogische Helferin, die macht 700 Stunden, jetzt nicht mehr, jetzt 350, aber in Kärnten 700 Stunden Ausbildung. Und dann kommen wir zu dem Schlüssel 1:6, wenn ich drei Personen habe, die erste Fachkraft, die zweite Fachkraft, die aber dann teilweise nur Teilzeit ist. Da schaue ich mir an, wie die Frauen davon leben sollen von einem Teilzeitjob in der Einstufung wie die Kindergartenpädagoginnen sind. Und dann haben wir immer gesprochen von einer Helferin. Und ich nehme gerne alle Interessierten mit und zeige ihnen, in wieviel Betrieben keine Helferin da ist, das heißt, die Regelung in den altersgemischten Gruppen, in den Krabbelstuben, ist eine andere. Dort habe ich gerade bei den jüngeren Kindern einen Betreuungsschlüssel, bei den 2- bis 3-Jährigen sind wir bei den 15 Kindern. Wir haben ein Problem, denn es ist ja vorgesehen, dass zuerst in der Gemeinde alle Kindergartenkinder aufgenommen werden müssen. Was tue ich jetzt, wenn eine Mutter sagt, Eltern eines dreijährigen Kindes, mein Kind ist im Kindergartenalter, ich bin zwar zuhause, aber ich will, es ist ein Einzelkind, dass es die Gemeinschaft kennen lernt, es hat ein Anrecht auf den Kindergartenplatz. Und daneben habe ich eine alleinerziehende Mutter mit einem zweijährigen Kind, die vielleicht dringend eine Teilzeitbeschäftigung suchen würde, der muss ich sagen, nein momentan aufgrund der Anzahl ist die Gruppe voll, für Sie, für Ihr Kind haben wir leider keinen Platz. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Das haben wir jetzt auch schon gehabt!“) Ja, aber ich will ja eine Verbesserung, Landesrat Sigl, für die kämpfe ich schon lange, nicht das was jetzt eh schon negativ ist, weiter fortschreiben. Das heißt, wir brauchen ein Maßnahmenbündel um endlich einmal zur pädagogischen Arbeit auch zu kommen oder auch, ich glaube, es ist auch Auftrag von uns Abgeordneten, Bedürfnisse der Kinder wirklich auch zu berücksichtigen. Und ich bin deshalb auch unglücklich, weil jetzt wieder ein Kindergartengesetz gekommen ist, eine Novellierung, wo 2001 uns schon versprochen worden ist, dass eine Novellierung kommt, wo all die Anträge, die ein Großteil der Freiheitlichen, schon 2000 dagelegen sind, nie behandelt worden sind, jetzt von uns in der Legislaturperiode neu eingebracht wurden und wieder nicht berücksichtigt worden sind. Und ich muss eines sagen, wenn ich heute jetzt zuerst gehört habe von einer Vorrednerin, wir reden halt 2006/2007 weiter, dann muss ich sagen, jetzt brauchen Eltern Hilfe und jetzt brauchen Kinder eine Einrichtung, wo sie nicht nur aus gesellschaftlich sozialen Gründen aufgenommen werden, weil die altersgemischte Gruppe ist noch nie definiert worden als Lernort, als Lernstätte für die jüngeren Kinder. Ich habe eingangs schon gesagt, glaube ich, Pestalozzi hat schon gesagt, Kinder lernen leichter von Kinder, das heißt, all die Chancen, die da sind, sind wieder nicht berücksichtigt worden. Wir haben natürlich auch, vorrangig sind, nach wie vor bei der Kinderbetreuung soziale Kriterien, wie Erwerbstätigkeit beider Eltern, alleinerziehende Elternteile, Kinder aus Risikofamilien oder wenn Geschwister in den Einrichtungen sind. Auch das ist für mich ein ungelöstes Problem. Wie schaut es jetzt aus mit Geschwisterkindern wie sage ich jetzt, Familie, wo ein Kind im Kindergarten ist und jetzt ist ein zweijähriges da, und die Mutter will vielleicht arbeiten gehen, aber die Gruppe ist mit Kindergartenkindern voll, dann erkläre ich der Mutter, es tut mir leid, für das Geschwisterkind habe ich keinen Platz. Das sind – mir ist wichtig, das heute zu sagen – das sind Aspekte, die vielleicht so im Detail so klein ausschauen bei dem ganzen Gesetz, aber die Fußangeln, die da drinnen sind, die machen es unseren Familien schwer. Und drum hätte ich mir gewunschen, dass wir intensiv und ausdauernd mit mehr Engagement arbeiten – und ich muss sagen, muss leider auch und kenne jetzt die Unterausschussarbeit sehr lange, den Eindruck von der Frau Kollegin Kraler unterstreichen. Mein Eindruck im Unterausschuss war auch, wir lassen sie reden. Wir haben beschlossen, wie ja auch ein Kollege von der ÖVP bestätigt hat. Wir lassen sie reden. Wir ziehen es durch. Im März beschließen wir es und im April kommt es in den Landtag. Und da war ich eigentlich sehr enttäuscht, weil ich die intensive Arbeit in den Unterausschüssen schätze, auch wenn man sich nicht immer durchsetzt, ich bin Demokratin genug. Ich kämpfe für etwas, aber ich akzeptiere auch Mehrheitsentscheidung. Und da war eigentlich mein Eindruck, man zieht drüber. Und ich habe es heute schon einmal gesagt, es erinnert mich auch an die Vorgangsweise auch beim neuen Objektivierungsgesetz. Die Notwendigkeit, die von meinen Vorrednerinnen angesprochen worden ist, das Gesetz jetzt zu machen, die war bitte nicht gegeben. Wir hätten die Phase der Pilotprojekte ausdehnen können. Es hat uns ja niemand gehindert, zu sagen, heuer geben wir je nach Bedarf noch einmal zehn Pilotprojekte. Warum haben wir es jetzt eingeschoben? Was einfach für mich eine halbe Angelegenheit ist! (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Weil es ein Geld gibt für die Gemeinden!“) Gibt es ja auch nicht für alle. Es wäre dir aber auch unbenommen gewesen, Herr Landesrat, eine andere Form der Auszahlung zu finden. Eine finanzielle Unterstützung, und da hätten wir keine Gesetzesänderung dazu gebraucht, soweit kenne ich mich einstweilen auch schon aus. Was ich jetzt noch weiter sagen wollte: Die Möglichkeit, Räume umzugestalten, wenn ich gehört habe, jetzt beschließen wir das Gesetz, damit im Herbst dann die neuen Modelle kommen. Ich meine bitte, ich kann doch nicht sagen, da habe ich nur jetzt zehn Kindergartenkinder oder fünfzehn, und da setze ich halte in paar Schulkinder rein. Was brauchen denn die Schulkinder am Nachmittag? Sie brauchen eventuell eine Lernbetreuung, zumindest eine Aufgabenbegleitung in der Volksschule. Wie lösen wir denn das Problem? Welche Fachkraft nehmen wir? Wir haben keine Verpflichtung eben für die Helferinnen, wie ich schon angesprochen habe. Und deshalb komme ich nie - und ich habe im Unterausschuss gesagt, ich sage ja nichts anderes, als ich schon gesagt habe und was ich belegen kann - wir kommen nie zum Betreuungsschlüssel. Und ich und viele von ihnen, von euch, die Eltern sind, wissen, dass die Probleme der Kinderbetreuung nicht im Kindergartenalter da sind. Sondern wenn die Kinder in die Schule kommen. Denn plötzlich endet der Unterricht um zehn Uhr. Es ist ein schulfreier Tag – ich bin selber im Schuldienst, ich weiß, wie viele Tage ausfallen. Und jetzt erklären wir dann, na, Moment einmal, die Kinder können dann am Vormittag nicht in die Schule gehen, sind in der Gruppe, und jetzt habe ich die jungen Kinder, die Kindergartenkinder und die Schulkinder, alle jetzt am Vormittag in dem Bereich. Oder sage ich den Eltern, sucht euch was, wenn Schulstunden ausfallen, dass dort das Geld ist. Das kann es ja nicht um des Kindes Willen sein. Also, daher diese rein theoretisch stattfindende Zuordnung, am Vormittag sind die Kindergartenkinder und die jungen Kinder da, die gehen alle heim zu Mittag, und dann kommen die Schulkinder dazu. Das funktioniert ja bitte nicht in der Realität! Wie oft erlebe ich draußen, dass Eltern kommen verzweifelt und sagen, mein Gott, die Betreuung am Nachmittag ist mir krank geworden, kann das Kind auch am Nachmittag einmal kommen? Wo die Fachkräfte mit Recht sagen, weil sie familienfreundlich und kinderbezogen arbeiten, bringen sie sie uns, wenn es eine Krise ist, das Kind ein paar Tage. Wir nehmen es dazu auf. All die Dinge sind nicht berücksichtigt worden. Und es ist mir schon klar, dass jede Entwicklung einfach einen Raum braucht. Und wir wirklich – drum haben auch wir 2001 diesen Pilotprojekten zugestimmt – weil ich ja auch für mich gedacht habe, und ich habe mich fachlich halt viel mit dem Bereich auseinander gesetzt und habe gewusst, wie Evaluierungen in anderen Ländern aussehen. Und habe gesagt, gut als erster Schritt, und arbeiten wir dort weiter. Und deshalb tut es uns auch sehr leid, dass dieses Gesetz jetzt kommt und vor allem, dass wir nicht zustimmen können. Landesrat Ackerl hat einen Pressedienst abgesetzt. Ich kann nur deine Ansicht voll teilen, die du heute geschrieben hast, auf die Finanzierung will ich jetzt gar nicht mehr eingehen, weil ich schon zu lange gesprochen habe. Es tut mir nur leid, wie ich gehört habe, geht der Landtagsklub mit deiner Ansicht nicht überein, also, du teilst das Los, was ich auch manchmal habe - dass man nicht unbedingt immer Zustimmung findet. Geld, nur ein Wort dazu – Geld zu sparen, Kollegin Wageneder, wie du gesagt hast, ist schon gut. Ich glaube, wir Freiheitlichen haben noch nie Anträge gestellt oder Forderungen, wo wir die finanzielle Situation nicht berücksichtigt haben. Aber Geld zu sparen bei den Kindern, bei der Zukunft unserer Gesellschaft, bei der Qualität, das ist der falsche Ansatzpunkt. Aber ich bin gerne bereit, mitzuhelfen, andere Punkte im Budget zu finden, wo wir Geld einsparen können. Ich denke, da werden wir sicher sehr viel finden. Ich möchte eigentlich die Hoffnung jetzt am Ende meiner Rede aussprechen, dass wir bei der Auseinandersetzung und bei der Beratung von einem Tagesbetreuungsgesetz, ich weiß nicht, wie es jetzt genau heißt, (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Kinderbetreuungsgesetz!“) ja, weil mein Antrag lautet eben auf Tagesbetreuungsgesetz, also, wir meinen jetzt dasselbe Problem. Dass wir erstens einmal zu einer konstruktiveren Arbeit kommen, dass nämlich über Inhalte wirklich gesprochen wird, und man auch die Fachleute, die ich respektiere, weil ich sie ja teilweise sehr lange kenne, der Bildungsabteilung anhört, aber dass man auch hört, was die Frauen sagen, die draußen vor Ort arbeiten. Und die Kindergartenpädagoginnen und die Betreuerinnen in den Krabbelstuben und in den Kindergärten, aber auch die Horterzieherinnen haben einen schönen Beruf, aber sie haben keinen leichten Beruf. Und einer, der wertfrei bestätigen kann, dass es so ist, und ich habe schon immer wieder darauf hingewiesen, das ist der Herr Primar Gerstl. Wenn Primar Gerstl nämlich warnt und aufzeigt, wie die Zahlen unserer Kinder, die Probleme haben, die massive Probleme haben, am Ansteigen ist. Und daher müssen wir schauen, dass viele Probleme, die auch im Häuslichen begründet sind, sich nicht verstärken, sich nicht manifestieren, sondern durch eine qualitätsvolle Betreuung, außer familiäre Betreuung, abgewunken werden. Mein Dank gilt heute hier dem Fachpersonal draußen in den Einrichtungen und mein Abschlusswort soll lauten, zufriedene glückliche Kinder – zufriedene glückliche Eltern, dann hat Familie, und es geht auch um Familienpolitik, in Oberösterreich wieder eine Zukunft. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Landerat Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, weil ich den nachfolgenden Sprechern der Fraktionen ersparen möchte, auf Unterschiede zwischen meiner Fraktion und mir hinzuweisen. Es ist nicht notwendig, denn das was ich sage, sage ich natürlich in Abstimmung aus den Diskussionen heraus. Und die Frage, ob wir diesem Gesetz zustimmen oder nicht, ist natürlich eine gewesen, die einer sehr deutlichen inhaltlichen aber auch grundsätzlichen Erörterung zugeführt wurde. Und sie kennen ja die Diskussion, ist das Glas halb voll oder halb leer. Und in dem Fall haben wir gesagt, auch wenn das Glas nur ganz wenig im Vergleich zu dem gefüllt ist, was wir gesehen haben, weil wir ja auch der Auffassung hatten, es wäre dieses Gesetz nicht notwendig gewesen, sondern wir hätten das gesamte Kinderbetreuungsgesetz machen können. Also, wenn der Durst auch nicht gelöscht wird, aber die Lippen werden befeuchtet. Und daher stimmen wir zu, weil wir natürlich sagen, es ist das, was da jetzt vorgelegt wird, die Verfestigung dessen, was im Kindergarten- und Hortegesetz als Probe bereits vorgesehen ist mit einer sehr unbefriedigenden Lösung hinsichtlich der Finanzierung. Auf das werde ich aber noch eingehen. Und liebe Frau Kollegin Wageneder, es freut mich, wenn Sie Pressemitteilungen lesen, (Zwischenruf Abg. Wageneder: „Danke schön!“) und da auch so eine Art Beschwerdestelle öffentlich machen, aber, ich glaube, an das müssen sich die Grünen schon auch gewöhnen, wenn man heute Mehrheitsbeschaffer ist und zur Mehrheitskoalition gehört, muss man auch Diskussion und Kritik aushalten, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, und nicht immer gleich so beleidigt sein oder traurig sein, wenn pointierte Vorwürfe oder Angriffe kommen. (Unverständliche Zwischenrufe) Alleine ihre jetzige Aufgeregtheit weist ja nach, dass die Trefferquote keine geringe ist. Und Frau Kollegin Wageneder und Herr Kollege Trübswasser, auch Sie sind jemand, der da immer sehr aufgeregt gleich agiert. Es ist schon so, wenn man eines macht, dass in der vorhergehenden Periode anders gelaufen ist, dass man nämlich etwas aushandelt und dann kann substanziell überhaupt nichts mehr diskutiert werden, weil nichts mehr geändert werden darf, und wir in der letzten Periode, und die Frau Kollegin Eisenriegler ist ja im Unterausschuss gesessen, im zuständigen Unterausschuss, eigentlich deswegen mit der ÖVP zu keiner Einigung mehr gekommen, weil halt für uns so substanzielle Fragen, die jetzt auch aus unserer Sicht nicht ausreichend gelöst werden, nicht mehr gelöst werden konnten, dann muss ich Ihnen vorhalten, und da geht es um die Finanzierung, da geht es um die Gruppengrößen. Das heißt, also wir haben uns sehr auseinandergesetzt, aber angesichts einer auslaufenden Periode. In den letzten Monate sind die Dinge nicht mehr so einfach gewesen. Aber sie müssen sich schon vorhalten lassen, dass Sie, was Ihren Begriff der offenen Diskussion betrifft, der jahrelang auch von Ihnen besonders eingebracht wurde, Herr Klubobmann Trübswasser, die Standards nicht mehr erreichen. Denn, was wir uns im Unterausschuss erwartet hätten, wäre gewesen, dass der vorgelegte Gesetzesvorschlag nicht nur gelesen wird, sondern dass er auch abänderbar ist in substanziellen Fragen, wo die fachliche Meinung möglicherweise die bessere und tiefgründigere ist, die aus dem Bereich der Jugendwohlfahrt kommt, und nicht immer das, was aus dem Kindergartenbereich an fachlicher Meinung eingebracht wird als das Ausschließliche, Richtige und Gültige angesehen wird. Und das war das! Wir haben fachlich grundlegende Unterschiede. Und wenn Sie heute als die Sprecherin der Grünen in diesem Bereich, und ich lese ja Ihre Presseaussendungen auch, weil ja das immer sehr spannend ist, plötzlich Standards zurücknehmen und auf eigene Einschätzungen verändern, und ich kenne sie inhaltlich gut genug, um wie gesagt nur an Informationen über das, was Sie da inhaltlich bewegen wollen, bekannt ist, dann sage ich, Sie haben sich vielleicht einen Kompromiss gefunden, mit dem Sie selber nicht recht zufrieden sind, aber Sie haben einen Koalitionsvertrag, der es Ihnen nicht ermöglicht, mit der dritten und vierten Partei des Hauses Gespräche so zu führen, dass wir zu einem gemeinsamen Beschluss auf einer befriedigenden Basis kommen können. Und das ist das, was ich einfordere. Und ich gebe Ihnen halt einmal zum Überlegen, ob es nicht zum Anstand dazu gehören würde, nicht einen Gesetzesantrag einzubringen und den dann abhandeln zu lassen, und dort darf man vielleicht noch einen Beistrich oder wirklich sinnstörende Dinge ändern, sondern wo man wirklich substanziell sich mit der Frage auseinandersetzt und sagt, wir haben ja gute Erfahrungen. Es ist ja soweit gekommen, dass ich nicht einmal gescheite inhaltliche Diskussionen über die Erfahrungen aus der Jugendwohlfahrt und aus den Versuchen geben konnte. Wir haben Erfahrungen, auf die möchten wir aufbauen. Und ich verstehe ja den Kollegen Sigl, und ich verstehe auch den Herrn Landeshauptmann Pühringer, dass es finanziell eine schwierige Situation ist. Und die Dinge sind ja nicht locker zu nehmen, wenn Forderungen von uns im Raum stehen, die ich ja beziffert habe mit zirka neun Millionen Euro, die sich im Kindergarten- und Hortebereich zugunsten der Gemeinden bewegen müssten, dass man sich da schwer tut. Aber, 1,3 Millionen ist schon etwas dürftig, was da heraus gekommen ist. Und vor allem, Frau Kollegin, ist es deswegen dürftig, weil Sie es schon mit einem Zynismus, den ich mir nicht erwartet habe, und wenn Sie es nicht so gemeint haben, dann nehme ich das Wort Zynismus auch zurück und sage halt, ein wenig „schnattrig“ zu mir gesagt haben, das soll halt dann der Gemeindereferent zahlen. Wobei der Gemeindereferent Stockinger genauso betroffen ist, und wir mittlerweile 20 bis 25 Prozent unserer Bedarfszuweisungen, die wir eigentlich für Investitionen zur Verfügung stellen sollten, Haushaltsabgängen zur Verfügung stellen müssen. Und ich nenne Ihnen jetzt die Gemeinden, die unmittelbar als Gemeinden mit Abgang betroffen sind. Wenn Sie wenigstens soweit gekommen wären, dass man vereinbaren hätte können, dass Gemeinden, die einen Haushaltsabgang haben, die auch in der Regel je nach Größe der Gemeinden strukturell und nachhaltig bedient ist, bereit ist, diese Finanzierung, auch wenn sie über dem Median liegen, zu gewähren. Dann hätte ich mir gedacht, aha, Sie denken sich was, Sie sind bereit, Sie sind demokratiepolitisch gut orientiert, und sind jetzt bereit auch noch auf Argumente einzugehen. Aber nicht einmal auf das Argument auf diese Gemeinden Rücksicht zu nehmen, ist man eingegangen, und Hochburg-Ach, Höhnhart, Gaflenz, Jeging, Reichraming, Münzkirchen, Niederwaldkirchen, Sie können dann die Liste von mir haben, St. Oswald, Waizenkirchen, Wimsbach, Pramet, Kematen, Tragwein, Allhaming, Hofkirchen im Traunkreis, Weyer-Markt, Großraming, Oberkappl, Krenglbach, Grünburg, Kopfing, Ohlsdorf, Kirchheim, Ternberg, Pabneukirchen, Neufelden, Wartberg an der Krems, Franking, Obertraun, Rosenau, Losenstein, Molln, Hallstatt, Windischgarsten, Schärding, Spital am Pyhrn, Hinterstoder und Kirchdorf sind die Gemeinden, die einen Haushaltsabgang haben, die für das Projekt in Frage kommen und wo man nicht bereit war, auch nur einen Satz zu diskutieren. Und das halte ich Ihnen vor, weil das kann man nicht tun. Das halte ich beiden Koalitionsfraktionen vor, weil so kann man in Wirklichkeit mit einer Frage nicht umgehen. Ich hätte das Argument noch verstanden, wenn man gesagt hätte, die die einen Haushalt ausgleichen können oder die, die halt gut dastehen. Da sind wir der Meinung, die sollen das jetzt einmal selber einführen und später kann man mit uns eh reden. Aber nicht einmal über das ist geredet worden. Und das ist kein guter Stil und kein guter Umgang, und das kann ich nämlich sagen, weil ich seit Jahren jener Referent in der Landesregierung bin, der die Mitbeteiligung von Fraktionen vor der Gesetzeswerdung praktiziert und nicht erst erfinden brauchte. Und es gibt zahlreiche Gesetze, wo die mit am Tisch gesessen sind, die betroffen sind, die sie anwenden und die sie zahlen müssen und die Chance gehabt haben, dabei zu sein. Und das stört mich und das sage ich in aller Eindeutigkeit. Weil man kann ein Gesetz auch gut beschließen, wenn man die, die nicht zur Mehrheitsbildung in der Regierung gehören, mit einbezieht, und man kann auch drüber diskutieren, ob man die paar hunderttausend Euro noch zusätzlich aufbringen könnte. Weil, ob 1,3 Millionen sind oder 1,7 Millionen oder acht Millionen würde die Regierung in ihrer Finanzkonstellation nicht umbringen, aber sie hätte als Verhandlungsangebot ausgereicht, mit einem besseren Gefühl in diese ganze Diskussion einsteigen. Und das finde ich für nicht in Ordnung. Und ich möchte Ihnen sagen, das ist etwas, was man sich merken muss. Wenn man keine Presseaussendungen haben will und wenn man es nicht medial verarbeitet haben will, und ich habe das Gefühl gehabt, dir passt das nicht, was ich da gesagt habe, dann muss man halt bereit sein, inhaltlich zu diskutieren und nicht abzufertigen. Und wenn es ums Geld geht, muss man halt einmal bereit sein, noch einen Schritt zu machen und nicht sagen, ausverhandelt ist – wir können nichts mehr tun. Es ist eben nie ausverhandelt. Und es wird immer wieder eine Situation geben, wo man über diese Dinge reden muss. Und gerade beim Kinderbetreuungsgesetz haben Sie jetzt eine Chance, mit uns zu reden, weil wir zustimmen. Weil wir sagen, uns ist die Angelegenheit selbst so viel wert, dass wir zwar genauso wie Sie politisch diese Frage natürlich immer wieder diskutieren und am Kochen halten, aber für das Kinderbetreuungsgesetz, das im nächsten Jahr über die Bühne gehen sollte, uns erwarten, dass ein anderer Umgang mit uns gepflogen wird. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Mühlböck. Abg. Mühlböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Frau Kollegin Wageneder hat heute gesagt, ich bin gespannt, wie wird sich die SPÖ verhalten? Wird sie diesem Gesetz zustimmen? Wir haben uns schon als SPÖ klar hier am Rednerpult deklariert. Wir werden zustimmen. Wir haben auch schon ein Gleichnis gehört mit einem Brief. Ich bringe jetzt was anderes. Bei mir kennt man das am schwarzen Anzug. Ich habe heute in der Früh den schwarzen Anzug herausgegeben so wie der Herr Landesrat Sigl, weil ein Festtag ist. Ein festlicher Anzug, weil ein Festtag ist, auch für die SPÖ hier in diesem Lande. Und zwar, weil endlich wieder ein Teil jahrelanger Forderungen für eine ganzheitliche Kinderbetreuung, ich erinnere da an die frühere Präsidentin Mag. Barbara Prammer, an die Brigitte Wohlmuth, die hier herinnen gekämpft haben um eine ordentliche und breite Kinderbetreuung in diesem Lande, eben weil wieder ein Teil zumindest dieser Forderungen heute in Erfüllung geht. Zweitens habe ich den schwarzen Anzug angezogen ist, weil heute natürlich auch Firmung ist. Das heißt, Firmung deswegen, weil gut mehr als die Hälfte der Gemeinden leider gefirmt werden, in dem sie keinen finanziellen Zuschuss zu diesem zukünftigen Projekt erwarten können. Aber ich möchte wirklich inhaltlich auf dieses Thema noch einmal eingehen. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Nein, das ist unrichtig, was du gesagt hast!") Man kann es so sehen, ein gutes Drittel bekommt ein Firmgeschenk, aber beinahe zwei Drittel werden ohne Firmgeschenk nach Hause gehen. Da waren zuerst einmal unsere Forderungen nach einem Vollausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich. Dieses Rufen hat sich offensichtlich heute bezahlt gemacht, denn, das haben wir heute noch zuwenig angesprochen, die heutige gesellschaftliche Situation oder wirtschaftliche Situation drängt einfach viele Mütter in die Erwerbstätigkeit und vor allem hier wieder in die Teilzeitbereiche. Alleinerzieherinnen bleibt oft nicht einmal der Funken einer Chance, sich der Kindererziehung zu widmen, dass oft einerseits der finanzielle Zwang, der Kampf ums Überleben oder viele Mütter, was natürlich auch sehr, sehr erstrebenswert und positiv ist, wollen aufgrund ihrer guten Ausbildung, rasch nach der Geburt ihres Kindes wieder zu Recht in das Berufsleben zurückkehren. Diesem gesellschaftlichen Wandel können wir heute mit diesem neuen Angebot zum Teil Rechnung tragen. Ich hoffe und ich denke, dass aber auch gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht, die diese neuen Herausforderungen annehmen, die diesen neuen Herausforderungen gewachsen sind. Die Frau Kollegin Moser hat es schon betont, es wird auch ein Gewaltakt sein müssen, wenn dieses Angebot im Herbst angeboten wird, dass wir auch die notwendigen Adaptierungen in den einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen in unserem Land über die Bühne bringen. Ich bin immer ein sehr positiv denkender und zuversichtlicher Mensch, ich hoffe, dass wir es auch schaffen werden. (Zwischenruf Abg. Moser: "Bei euch in der Gemeinde schon!") Da haben wir es noch immer geschafft. Gerade in ländlichen Regionen oder in Klein- und Mittelgemeinden wird es für die Eltern, für die Familien, für die Alleinerzieher zum ersten Mal die Chance geben, ihr Kind vielleicht in eine altersgemischte Gruppe zu bringen. Also Gemeinden, die bis heute keine Chance hatten, die Eröffnungszahlen für Krabbelstuben oder für einen Hort zu erreichen, die Chance, unter dreijährige und bis zehnjährige Kinder in Kindergartengruppen mitzubetreuen, lebt. Warum ich hier bewusst gesagt habe "lebt", zu dem komme ich später noch. So, nun scheint alles eitel Wonne zu sein, ich kann mir hier heraußen die Hände reiben, eine SPÖ könnte zufrieden sein, wieder ein Teil verwirklicht, wie gesagt, wir werden dieser Novelle zustimmen. Wir haben heute schon einmal gehört, wir sind in einer Demokratie und in einer Demokratie stehen wir nicht an, auf die von uns eingebrachten Vorschläge oder die wichtigen Versäumnisse von Schwarz-Grün zu dieser Novelle des Kindergarten- und Hortgesetzes hinzuweisen. Wir hätten diese Novelle mit etwas mehr Qualität gemacht, nämlich mit mehr Qualität für die Betroffenen. Die SPÖ hat einen sehr umfassenden Antrag mit vielen Punkten für eine qualitätsvolle Verbesserung der Kinderbetreuung in Oberösterreich eingebracht. Auch die FPÖ-Anträge wurden im Unterausschuss geparkt, wenn ich es so nennen darf, alle Anträge wurden leider zu diesem Thema nicht behandelt, auch wenn wir vertröstet werden, dass ein umfassendes neues Kinderbetreuungsgesetz, wo unsere Vorschläge nach Diskussionen eingearbeitet werden sollten, sinngemäß sind viele Dinge dabei, die wir heute schon hier in diesem Gesetz hätten sehen können. Interessant ist es auch, wie man als Land Oberösterreich sich aus der Verantwortung, vor allem aus der finanziellen Verantwortung gegenüber der Eltern, den Alleinerziehern und den Gemeinden davonstiehlt. Ist das der neue Weg? Sogar Gemeindebund und Städtebund wurden ausgetrickst, als sie den Konsultationsmechanismus einschalten wollten. Der größte Teil der oberösterreichischen Gemeinden muss die vorgeschriebene Fachkraft zur Gänze bezahlen, nur wenige Gemeinden erhalten einen 50prozentigen Zuschuss dazu. Also doch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Kinderbetreuung, die entsteht. Die Kinder und Eltern in unseren Gemeinden müssen noch mehr unterschiedliche Tarife bezahlen, als dies heute schon gegeben ist. Ist das der neue Weg? Die Unverbindlichkeit dieses Angebotes über ganz Oberösterreich zu stellen, werden wir dieses Rezept in Zukunft auch bei anderen Gesetzen erleben? Den Köder auswerfen, ob du dir diesen Fang, den du als Gemeinde an Land ziehst, auch leisten kannst, das ist dir selbst überlassen. Es ist dir wahrscheinlich nicht überlassen, denn die Eltern werden sicherlich Druck ausüben, dass du diesen Fang sozusagen preisgibst. Du hast als Kommune nun die gesetzliche Handhabe dazu, ob du es dir leisten willst für deine Mitbürger, musst du als Gemeinde, als verantwortliche Kommunalpolitikerin und Kommunalpolitiker entscheiden. Wer dieses Angebot in seinem Kindergarten anbietet, muss wie gesagt, heute hier schon mehrmals betont, eine zweite Fachkraft einstellen, ob diese aus Landesmitteln nur zur Hälfte mitfinanziert wird, hängt dann eben von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune ab. (Zwischenruf Abg. Moser: "Helferin!") Und eine Helferin. Kann dieses Angebot nicht finanziert werden, müssen wiederholt die Eltern womöglich noch tiefer in die Tasche greifen, um sich eben die langersehnte Kinderbetreuung, die vielleicht bis jetzt in dieser Region nicht möglich war, leisten zu können. Manche Menschen oder manche Familien, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher haben heute schon die Probleme, den Kindergartenbeitrag, den Hortbeitrag oder den Beitrag für die Krabbelstube zu bezahlen. (Zwischenruf Abg. Dr. Aichinger: "Vor allem in Linz!") Sie sind aber teilweise gezwungen dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. In Linz, weiß ich es, dass viele überhaupt keinen Kindergartenbeitrag bezahlen meines Wissens, auch wenn ich kein Linzer Kommunalpolitiker bin. Aber das positive Angebot geht so durch unser Land, Linz als Vorzeigestadt in diese Richtung, das fällt mir spontan jetzt ein. Es wird der Druck der Eltern auf die Gemeinden wachsen, dieses Angebot einzuführen, da wird es keine Rücksicht der Eltern auf Gemeindefinanzen geben. Die Eltern selbst werden dann, wie gesagt, auch tiefer in die Tasche greifen müssen. Wir fordern daher eine wissenschaftliche Evaluierung dieses neuen Angebotes bis zum Inkrafttreten des neuen Kinderbetreuungsgesetzes und die Kostenübernahme der 50 Prozent für die zweite Fachkraft in allen oberösterreichischen Gemeinden. Wir freuen uns mit den Kindern und Eltern dieses Landes als SPÖ, dass neue verbesserte Zeiten in der Kinderbetreuung anbrechen, die aus Forderungen auch der SPÖ resultieren. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Sigl. Landesrat Sigl: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, bevor ich in das Thema einsteige, trotzdem einen Punkt vom Kollegen Mühlböck zurückweisen. Wenn du sagst, der Gemeindebund wurde hier ausgetrickst, so weise ich das deswegen zurück, weil der Verfassungsdienst hier nicht reden kann. Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes, was das Thema Auslösung eines Konsultationsmechanismus anlangt oder nicht, ist nicht eine Angelegenheit, die wir hier herinnen regeln und diskutieren, sondern die der Verfassungsdienst entsprechend dem Gemeindebund mitgeteilt hat. Ich bin überzeugt, dass der Verfassungsdienst in keinster Weise beabsichtigt, den Gemeindebund auszutricksen. Das wollte ich nur richtig stellen, weil du dieses Wort genau so gebracht hast. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an sich bin ich sehr froh über die Debattenbeiträge, weil sie auf der einen Seite zeigen, dass die unterschiedlichen Gruppierungen dieses Hauses klarerweise auch unterschiedlich gesellschaftliche Zugänge, gesellschaftspolitische Zugänge zum Thema Kinderbetreuung insgesamt haben. Zweitens, weil sie klipp und klar zeigen, dass dieses Thema gleicher Maßen jede politische Gruppe in diesem Haus berührt. Das ist etwas, was mich auch zuversichtlich stimmt im Bereich des zu erarbeitenden Kinderbetreuungsgesetzes. Ich glaube auch, Frau Kollegin Moser, wenn nicht dort genügend Möglichkeiten des Mitdiskutierens besteht, dann weiß ich persönlich nicht mehr recht, was ich noch einführen soll. Gerade bei diesem Gesetz, gerade aufgrund des vorher von mir Aufgezeigten, habe ich gesagt, ich möchte gern, dass wir hier den Diskussionsprozess nicht nur sehr tief anlegen, sondern auch sehr breit anlegen. Ich glaube, dass es DDr. Retzl bisher sehr gut gelungen ist, diese Thematik, gerade auch im Hinblick auf die Vorarbeit, die aus der vorhergehenden Legislaturperiode bereits hier geleistet wurde, sehr gut gelungen ist, die Einbindung aller Betroffenen zu garantieren, zu sichern und auch zu ermöglichen. Zu allen Betroffenen gehören klarer Weise nicht nur die Abgeordneten dieses Hauses, sondern auch die Pädagoginnen, der Gemeindebund, die Erhalter etc., etc. (Zwischenruf Abg. Prinz: "Wer soll das bezahlen?") Ich glaube, dieser Diskussionsprozess, da gebe ich dir auch Recht, sollte in der entsprechenden zwar durchaus wieder knapp gehaltenen Zeit, weil man braucht einen gewissen Zeitdruck, um auch zu Ergebnissen zu kommen, trotzdem in der entsprechenden Zeit, die wir dazu brauchen, damit die Qualität gesichert bleibt, dass es hier ein entsprechend gutes Kinderbetreuungsgesetz wird. Es sind in Wahrheit zwei wesentliche Bereiche, glaube ich, die auch diese jetzige Novelle, die wir vor allem auch deswegen eingeschoben haben, weil es erstens der Landtag vor einem Jahr so festgelegt hat, für mich als Regierungsmitglied klarer Weise bindend. Zum Zweiten, weil es auch gut ist für jene Gemeinden, die bereits jetzt in der Pilotprojektphase drinnen sind, die in Wahrheit Jahr auf Jahr immer wieder klarer Weise entsprechend schauen müssen, dass die Rahmenbedingungen erfüllt werden etc. etc, geschweige denn, sie haben bisher nichts gekriegt und haben es trotzdem gemacht. Weil ganz einfach viele Gemeinden in Oberösterreich erkannt haben, dass das Thema und der Themenbereich Kinderbetreuung mittlerweile, Kollege Ackerl, du hast erst das Wort Investitionen genannt, ich glaube, das ist eine der besten Investitionen in die Zukunft, wenn die Gemeinden dieses Thema auf der Tagesordnung ganz, ganz oben hinschreiben. Ich weiß schon, dass es Geld kostet, aber es liegt auch im eigenen Aufgabenkatalog der Gemeinden, ein Aufgabenkatalog, der ganz absichtlich das Thema Kinderbetreuung bei den Betroffenen ansiedelt, nämlich bei den betroffenen Kommunen, weil diese Kommune Individualität und Flexibilität garantiert und damit auch bei den Eltern, weil dort die Mitsprache klarer Weise die beste ist. Wer soll es zahlen? Lieber Kollege, selbstverständlich haben wir bisher immer zusammen geholfen, wir haben beim Kindergartenbau genauso zusammen geholfen, da gibt es zwar eine klare Vorgabe in der Regierung, dass wir eine Drittelregelung haben. Was tun denn der Kollege Ackerl und ich, wenn es sich um eine Abgangsgemeinde handelt? Dann teilen wir uns die Kosten, so haben wir es bisher gehandhabt, da haben wir auch nicht gesagt, nein, da besteht das Kindergartenressort darauf, dass es nur ein Drittel zahlt, sondern wir haben hier individuelle Lösungen immer wieder gefunden, das nur ganz kurz zu deinem Zwischenruf. Es ist uns um Qualität gegangen bei dieser Novelle, meine Damen und Herren, wir haben aufgrund der Projekte, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, reichlich die Möglichkeit gehabt, die Qualität auch erleben zu können. Wir haben diese Qualität auch abgefragt, das Abfrageergebnis hat bewirkt und belegt, dass wir gut unterwegs sind. Wir haben es auch rückgecheckt, wie man so gut auf mühlviertlerisch bei uns sagt, wir haben auch gesagt, wie machen es andere Bundesländer. Uns war ja klar, wir möchten gern mit dieser Novelle in Wahrheit einen Schritt einlegen, so unter dem Motto, dass auch Oberösterreich im Bereich der Kinderbetreuung sich weiter abhebt in Zukunft von den anderen Bundesländern in Form von besonders qualitativ hochwertigen Einrichtungen und mit den entsprechenden pädagogischen Konzepten dazu. Wenn man sich anschaut, wie es andere Bundesländer haben, wenn es um alterserweiterte Gruppen geht oder auch andere Regionen, so stellen wir fest, zum Beispiel in Salzburg sind Kleinkinder und Kinder bis zu 16 Jahren in einem Verhältnis von 1 zu 8 in der Kinderbetreuung. Wenn man hernimmt, BAKIP Linz zum Beispiel, da haben wir eineinhalb- bis sechsjährige, die Gruppengröße ist 20, wir haben ein Verhältnis Erzieher-Kind von 1 zu 6 bis 1 zu 7. Wenn man hernimmt zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, hier ist die Altersgruppe 4 Monate bis 7 Jahre, das sind klarer Weise andere Ansprüche an das pädagogische Konzept, trotzdem haben wir hier eine Gruppengröße von fünfzehn Kindern. Wenn wir Dänemark hernehmen, dort haben wir 1 bis 6 Jahre, auch dort gibt es eine Gruppengröße von 16 Kindern bzw. einen Erzieher-Kind-Schlüssel von 1 zu 8. Ich wollte Ihnen damit eigentlich nicht aufzeigen, dass wir die Größten oder die Besten sind. Ich wollte Ihnen damit nur aufzeigen, dass wir bei der Entwicklung der pädagogischen Qualität sehr, sehr behutsam vorgegangen sind, aus der eigenen Erfahrung geschöpft, sich die Welt angeschaut haben, und dann eine Festlegung getroffen haben, die genau in diesem Rahmen drinnen ist. Daher kann man wirklich auch mit der entsprechenden Zuversicht auf diese pädagogische Qualität setzen. Ich bin überzeugt, dass meine MitarbeiterInnen hier in der Abteilung beste Arbeit geleistet haben. Lieber Kollege Ackerl, ich gestehe dir zu, deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut, sie haben viel Erfahrung, das Gleiche nehme ich aber auch für meine MitarbeiterInnen in Anspruch, auch die sind gut, auch die haben eine Erfahrung. Gerade im Kindergartenbereich haben sie eine hinreichende Erfahrung, das wird auch uns immer wieder bestätigt, bei den regelmäßigen Treffen der verantwortlichen Beamten bzw. den verantwortlichen Politikern österreichweit, sodass wir hier, glaube ich, keine Sorge haben. Einen Punkt noch zu den Finanzen. Ja, meine Damen und Herren, ich bekenne mich dazu, ich bekenne mich dazu, dass Linz eine tolle Kindergartenbeitragsgestaltung hat, die haben einen relativ hohen Beitrag, das stimmt, sogar einen ziemlich hohen. Sie haben aber eine soziale gerechte Staffelung, einigermaßen gerechte Staffelung, die so weit führt, dass es, wie es Kollege Mühlböck gesagt, welche gibt, die gar nichts zahlen. Genau, glaube ich, um diese soziale Gerechtigkeit sollte es uns auch gehen. Wir sollten nicht einfach nur schauen, dass wir ja dafür sorgen, dass der eine Topf ausgeräumt wird, der andere Topf ausgeräumt wird etc., sondern wir sollten schauen, dass wir eine tolle Qualität haben für die Eltern zu leistbaren Bedingungen, und damit bin ich auch froh, dass im neuen Kinderbetreuungsgesetz das Thema in der Form aufgegriffen wurde, dass hier von sozialen oder überhaupt von gerechten Beiträgen gesprochen wird. Gerecht bitte ist ein Unterschied, ob das Kind eines Landesrates genau soviel Kindergartenbeitrag bezahlt wie die angestellte Mitarbeiterin für ihr Kind zu bezahlen hat. Dort liegt die Gerechtigkeitsdebatte klarer Weise drinnen, wir bekennen uns auch dazu, nur meine Damen und Herren, das Gleiche, bitte, muss auch für die Kommunen gelten. Das kann doch nicht sein, dass wir mit voller Inbrunst dafür sind, dass wir die Unterschiede bei den Eltern machen, dann wenn es um die Gemeinden geht, die vom gleichen Geldtopf versorgt werden sollen, dann gilt das auf einmal alles nicht mehr. Da werden wir nicht glaubwürdig sein, die Eltern, da gebe ich auch allen Recht, die sind da sehr, sehr sensibel bei diesem Feststellen, wie gerecht sind denn die wirklich, sind da wieder andere ein bisschen mehr bedürftiger, oder gibt es hier eine klare Schnittstelle? Die klare Schnittstelle haben wir gesucht, wir haben es auch mit unseren Erfahrungen durchgerechnet, es sind in etwa gut 200 Gemeinden, die insgesamt von der Größe der Gemeinde, von der Struktur der Gemeinde in Betracht kommen werden, was die Alterserweiterung von Kindergartengruppen angeht. Kollege Ackerl und ich sind uns einig, diese alterserweiterten Gruppen sollen weder ein Hortersatz noch ein Krabbelstubenersatz sein, sondern wir wissen, die beste Kinderbetreuung ist natürlich die, die am individuellsten auf die Altersbedürfnisse abstimmt. Da macht es klarer Weise einen Unterschied, ob ein Kind in einer Krabbelstube ist, weil es eineinhalb oder zweieinhalb Jahre ist oder ob es in einer alterserweiterten Gruppe ist. Meine Damen und Herren, dem Kind, das in einer der 200 Gemeinden wohnt, die nie in die Situation kommen, dass sie je eine Krabbelstube kriegen werden, ist mit der Überlegung klarer Weise nicht geholfen, darum haben wir diese Alterserweiterung unter anderem auch favorisiert und forciert, damit wird es möglich sein, dass rund 200 Gemeinden, vielleicht etwas mehr in diese Möglichkeit versetzt werden, dieses Angebot zu bringen und zu erarbeiten. Ich sage aber auch dazu, es hat sich in Wahrheit klarer Weise von der Kompetenz her, es zu tun oder nicht zu tun, nichts geändert. Ich bekenne mich auch zur Autonomie der Gemeinden, auch wenn sie klarer Weise in der Form geht, dass das, was ich mir an eigenen Dienstleistungen geben möchte, klarer Weise in erster Linie von mir überlegt werden muss, wie ich es finanziere, nur das ist das Geschäft vom Bürgermeister klarer Weise jeden Tag, das tun wir auch, das könnt ihr uns auch zutrauen, dass wir das in Zukunft auch können werden. Deswegen haben wir auch gesagt, wir möchten aber jenen Gemeinden, die es finanziell problematisch haben, weil sie zu klein sind, weil sie von der Gesamtkonstitution, der finanziellen, der Gemeinde, nicht in der Lage sein werden, denen wollen wir gesetzmäßig helfen. Ich schließe überhaupt nicht aus, dass nicht die Gemeindereferenten, auch andere Referenten Möglichkeiten finden werden, all jene Gemeinden, die es vielleicht einmal ein Jahr oder zwei ein wenig zwickt, dass die eine Hilfe kriegen werden, das schließt ja das überhaupt nicht aus. Nur legistisch gesehen, von Haus aus zu sagen, da tun wir einfach so, wie wenn der Bauchladen eh einem jeden gehört, und der immer voll ist. Meine Damen und Herren, dann brauchen wir über einen sozial gerechten Beitrag, was die Elternbeiträge anlangt, gar nicht zu diskutieren anfangen, weil dann hat ein jeder, der sich dort einbringt in die Diskussion, auch das Recht, dass er sagt, selbstverständlich und das alles zum Nulltarif. Darum, glaube ich, dass diese bisher konsequente, auch korrekt geführte, Diskussion zu einer guten Novelle führt. Eine Novelle, die es meiner Meinung nach im kommenden Jahr im Herbst, im neuen Kindergartenjahr, ermöglichen wird, dass es zu den 44 Gemeinden, die es jetzt freiwillig tun, die es jetzt ohne Bezuschussung tun, in etwa noch einmal diese Größenordnung dazu kommen wird, und wir auf diese Art und Weise tatsächlich sowohl die Gemeinden als auch die Eltern ein Stück näher gebracht haben, vor Ort in der eigenen Heimat das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Stückchen weiter zu bringen, und, dass klarerweise die Investition in die Zukunft, nämlich die Investition in unsere Kleinsten, hier eine ist, die sehr sehr viel Zinsen bringen wird. Da bin ich überzeugt davon. Ich bitte aber auch, bei den Beratungen des bevorstehenden Kinderbetreuungsgesetzes sich wirklich auch weiter engagiert einzubringen. Ich glaube, dass es ein sehr modernes Gesetz werden wird. Ich gehe aber auch davon aus, dass wir entsprechend uns in vielen Bereichen noch abstimmen müssen. Mir ist es daher auch sehr wichtig, dass gerade beim Kinderbetreuungsgesetz neben allen Abteilungen, neben allen Interessensgruppen, vor allem auch der Gemeindebund, entsprechend intensiv eingebunden ist, weil hier der Gemeindebund klarerweise ausführender Partner im Großen und Ganzen bei diesem Bereich sein wird. Daher bin ich froh, dass, soweit wir auch unterschiedliche Zugänge haben, trotzdem im Großen und Ganzen bei dieser heutigen Diskussion wir letztendlich fast eine einstimmige Entscheidung hinbringen werden. Ich habe die Helga Moser noch gebeten, gerade sie, die das Thema Familie entsprechend immer wieder auch im richtigen Blick sieht und selbst als Mutter weiß, was lauft, dass sie hier diesen Weg mitgeht. Das ist klarerweise ihre Entscheidung. Letztendlich bin ich aber froh, dass der größte Teil des hohen Hauses dieser Novelle zustimmt. Ich bedanke mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit beim Unterausschuss, vor allem bei der Frau Präsidentin, die hier sehr vieles auch in der Legislaturperiode vor dieser an Input für diese Thematik geliefert hat und die jetzt zu diesem Werk, dass jetzt zur Beschlussfassung ansteht, geführt hat. Herzlichen Dank. Und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Makor-Winkelbauer. Das ist der vorläufig letzte Redner. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Auslösung oder Nicht-Auslösung des Konsultationsmechanismus stelle ich fest, dass da innerhalb der ÖVP mittlerweile nicht nur eine Zwei-Firmen-Theorie besteht, sondern eine Drei-Firmen-Theorie. Es ist mittlerweile nicht nur so, dass in Oberösterreich das kritisiert wird, was in Wien gemacht wird, sondern dass auch im Landtag zustimmend genickt oder sogar applaudiert wird, zum Beispiel was die Frage des Konsultationsmechanismus betrifft. Kollege Hingsamer und die anderen Bürgermeister, du bist, glaube ich, sogar Vizepräsident des Gemeindebundes, nicken zustimmend, wenn ihr ihn im Gemeindebund auslösen wollt. Sitzt ihr da herinnen, sagt ihr, ist gut, dass er doch nicht ausgelöst worden ist. Verstehe es, wer will. Zweitens: Was die Finanzierung betrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage ist eine ganz einfache. Nämlich, ob uns in Oberösterreich, im Land, jedes Kind gleich viel wert ist oder nicht? Weil das selbe Land bei den Gemeindeprüfungen dann feststellt: Liebe Gemeinden, passt ja die Kindergartengebühren der Eltern halbwegs nach oben an, weil euer Abgang ist so hoch. Und sind die entsprechenden Förderungen des Landes an manche Gemeinden nicht gegeben, wird der Abgang ein größerer sein, was ganz logischer Weise dazu führen wird, dass die Kindergartengebühren notgedrungen in jenen Gemeinden, die keine Förderung geben, wobei auch das Kriterium, wonach das gemessen wird, der Median der Wirtschaftskraft, eine höchst fragliche ist, ob das tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist. Dass auf jeden Fall die Gebühren für die Eltern in den Gemeinden, wo sie die Förderung nicht geben, wesentlich höher sein wird, ganz naturgemäß. Und die Eltern werden sich bei dir bedanken müssen. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: „Das schauen wir uns an!“) Drittens und wahrscheinlich das Wichtigste: Ich weiß nicht, wer anderer da herinnen noch, aber ich habe gerade ein Kind in diesem Alter, ich habe nämlich einen Zweieinhalbjährigen, und mir kommt die Diskussion, was die Qualität der Betreuungseinrichtungen betrifft und vieles von dem, was da gesagt wurde, etwas schnoddrig vor. Es geht da nicht um Abstandsgrenzen im Bau, es geht da nicht um K-Werte, sondern es geht um kleine Zwergerl, die zwei Jahre, in Einzelfällen sogar 18 Monate alt sind, und die Frage, wie und in welchem Ausmaß und mit welcher Qualität sie betreut werden. Und bei so einer Frage kann ich nicht sagen, probieren wir einmal irgendeine Lösung, vielleicht wird die passen, und wenn es notwendig ist, verbessern wir es, sondern in so einer Frage, wo es um Kinder geht, um Kleinstkinder geht, wo man viel schlecht machen kann, müsste die Vorgangsweise eine genau gegenteilige sein, dass man mit der höchsten Qualität anfängt, und kommt man zur Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität ist nicht in dem Ausmaß notwendig, wie das auch teilweise angesprochen wurde, dann fahren wir halt die Qualität zurück. Aber der umgekehrte Weg könnte, wenn er sich als der falsche erweist, in der Wirklichkeit sehr grob fahrlässig sein. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Sie werden auch noch ein großes Ausmaß an Bewusstseinsbildung bei den Bürgermeistern machen müssen. Bei den Bürgermeistern in meiner Region, die über die Öffnung der Kindergärten bereits diskutiert haben, herrscht nicht so eine große Euphorie, wie es hier bisher vermittelt wurde. Da herrscht nur eher traditionsgemäßes Denken vor, dass es doch nicht gescheiter wäre, wenn die Mütter zu Hause bleiben und nicht arbeiten gehen. Dass das aber in Wirklichkeit keine Frage des Wollens und der Wille ist, sondern eine Frage, dass die Mütter nach zweieinhalb Jahren kein Kindergeld mehr bekommen und deswegen arbeiten gehen müssen, auch in den kleinen Gemeinden draußen, von denen die Rede ist, und wo wir auch Frauenerwerbsquote von über 70 Prozent im Durchschnitt haben, ist in Wirklichkeit selbstredend. Darauf sollte auch Rücksicht genommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade bei den Zwei- bis Dreijährigen, ich habe es gerade erwähnt, dass das wirklich noch Kleinstkinder sind, glaube ich, dass ein hohes Maß an Flexibilität, auch was die Unterbringung, die zeitliche Unterbringung, betrifft, da sein sollte. Genau diese Flexibilität ist nach den derzeitigen Kriterien und nach allen Auskünften, die ich von den Fachbeamten in der Region draußen erhalten habe, nicht da. Ich halte es zum Beispiel für gescheit, dass man bei den Zwei- bis Dreijährigen im Unterschied zu den Fünfjährigen und Vorschülern es nicht darauf anlegt, dass sie zu bestimmten Zeiten permanent anwesend sein sollen, sondern dass es sehr bedarfsgerecht nach den Bedürfnissen der Eltern oder der Mutter, je nachdem, wer da berufstätig ist, halt einmal an zwei oder drei Tagen da sind, an anderen Tagen nicht da sind, womöglich nur einmal zwei Stunden oder drei Stunden da sind, dass das möglich ist. Es wird zwar wahrscheinlich in der Praxis möglich sein. Was nicht möglich sein wird ist, dass der Kindergartenplatz, der womöglich nur an zwei Tagen belegt ist, an den anderen drei Tagen von jemanden anderen belegt werden kann. Weil diese Flexibilität in diesem Gesetz nicht gegeben worden ist. Es wird nicht möglich sein, auch auf Grund dessen, dass man, ich glaube es ist ein Antrag der FPÖ, dieses Kindergartenplatzsharing, dass man ihn nicht doppelt vergeben kann, auch die Kindergartengebühr hoch sein muss oder höher sein müsste, als wenn man teilen könnte. Und das ist schon eine Frage der Eltern, die das in Anspruch nehmen wollen. Weil jede 50 Euro, die so ein Kindergartenplatz für Unterdreijährige mehr kostet, ist unattraktiver auch für die Familien und auch die Eltern machen wird, dass sie überhaupt arbeiten gehen können. Und da geht es um diese Beträge. Gerade in den kleinen Landgemeinden, die übrigens in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt werden, ist es ja so, dass es sich nicht um hochwertige Arbeitsplätze handeln wird, die rund um die Uhr oder 40 Stunden Arbeit bieten werden, sondern in Wirklichkeit werden es in vielen Fällen geringfügige Beschäftigungen sein, Niedrigverdiener, und zu Arbeitszeiten, die halt einmal ungeregelt sind. (Zwischenruf Abg. Wageneder: „Das können wir beim Kindergartengesetz diskutieren!“) Warum wollen Sie es denn verschieben, Frau Kollegin? Oder warum willst du es denn verschieben, wir brauchen nicht per Sie sein, wenn wir unterschiedlicher Meinung sind, warum willst du es denn verschieben, wenn wir eh alle der Meinung sind, dass im Grunde diese Flexibilität notwendig wäre? Und aus der Praxis weiß ich, dass es so sein wird. Wenn du eine Gruppengröße ab dem ersten Kind reduzieren musst von 23 auf 18, wenn du ein Unterdreijähriges nimmst, werden viele, wenn sie an der Grenze sind, davor zurückschrecken, es zu machen. Und sie werden erst recht davor zurückschrecken, eine Nachmittagsbetreuung zu machen, wenn sie es nicht im Rahmen der bestehenden Gruppen machen können. Wenn eine jetzige Gruppe aus 15 Kindern besteht und nur die Hälfte am Nachmittag gehen will, und du womöglich drei Kinder aus der Volksschule dazu nehmen möchtest, dann stehst du schon an, weil mit dieser fiktiven Gruppengröße es nicht möglich ist, diese flexible Form zu machen. Das wäre glatt so, wie wenn ein Gastwirt sagt, auf diesem Tisch habe ich Gäste gehabt, die haben gefrühstückt, und den ganzen Tag darf auf diesem Tisch keiner mehr Platz nehmen, weil ja einer einmal dort gesessen ist und er daher als belegt gilt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landesrat Ackerl hat es gesagt: Halb voll oder halb leer, ist die Frage. In Wirklichkeit ist es die Tatsache, dass es nur eine halbe Sache ist. Ob halb voll oder halb leer, darüber können wir uns streiten. Ich bin mir über eines sicher: Wir werden zustimmen, aber es wird auch zu einem Ausbau der Betreuung kommen. Es werden auch altersgemischte Gruppen geöffnet werden. Nicht in dem Ausmaß womöglich, das wir alle gemeinsam erhoffen, aber dieser Ausbau wird stattfinden, trotz dieses Gesetzes und nicht in erster Linie wegen dieses Gesetzes. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Wir werden zunächst über den Abänderungsantrag abstimmen. Er hat die Beilagennummer 505/2005. Ich bitte also jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Abänderungsantrag mit dieser Beilagennummer zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt worden. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die dem Hauptantrag, das ist die Beilage 480/2005, zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir behandeln jetzt die Beilage 501/2005, das ist der Initiativantrag betreffend Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren für die geplante Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle. Auf Grund des sachlichen Zusammenhangs werden wir eine gemeinsame Wechselrede mit der Beilage 481/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle 2005), durchführen. Die Abstimmung erfolgt natürlich getrennt. Ich bitte zunächst den Herrn Klubobmann Dr. Frais über die Beilage 501/2005 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag betreffend Bürgerinnen- und Bürger Begutachtungsverfahren für die geplante Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 501/2005.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle 2005, einem Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren gemäß Artikel 58 Abs. 1 Oö. Landesverfassungsgesetz, zu unterziehen. Erste Präsidentin: Danke. Den Herrn Abgeordneten Stanek bitte ich, über die Beilage 481/2005 zu berichten. Abg. Stanek: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 481/2005.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Objektivierungsgesetz-Novelle 2005), beschließen. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede. Erster Redner ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Wir kommen nach der Debatte, die wir am Vormittag gehabt haben, wo es um die Dringlichkeit gegangen ist, jetzt zu einer inhaltlichen Diskussion. Ich möchte versuchen, auf die Argumente, die uns bewogen haben, schon 2001 uns mit diesem Thema zu beschäftigen, noch einmal darlegen. Sie können mir glauben, dass ich, als einer, der sehr lange das Land von innen kennt als Landesbediensteter und als Angehöriger der Landesbaudirektion dieses Thema nicht nur aus der Theorie her kenne, sondern sehr aus der Praxis. Ich möchte nicht verhehlen, dass einer der zentralen Verhandlungspunkte bei der Regierungsbildung, beim Regierungsübereinkommen unser Anspruch war, hier für dieses Land endlich einen Wandel, einen Paradigmenwechsel herbei zu führen. Ich weiß schon, ich bin ja nicht neu in diesem Land, und habe auch meine eigenen Erfahrungen gemacht. Aber Kollege Frais, Blauäugigkeit oder Naivität, glaube ich, lässt sich niemand gern vorwerfen. Ich weiß, was wir damit wollen, welcher Anspruch es ist, wie schwierig es ist. Ich möchte nur eines sagen, das gilt im Übrigen auch für das Kinderbetreuungsgesetz, also Kindergarten- und Hortegesetz: Es ist ja nicht so, dass wir den Zustand, wie er heute da ist oder wie wir ihn vorfinden, von mir geschaffen wurde. Wir sind vor eineinhalb Jahren in die Regierung eingetreten und sind vor siebeneinhalb Jahren in diesen Landtag gekommen. Und wie sich das Land Oberösterreich heute präsentiert in vielen Teilbereichen, natürlich auch im Kindergartenbereich und auch im Bereich der Personalpolitik des Landes Oberösterreich, ist etwas, dass in den letzten 50 oder 60 Jahren gewachsen ist. Und ich verstehe schon, dass es Ängste gibt, dass es schwierig ist, von einer Gewohnheit weg zu kommen. Wir sind ein Land, das bis zu einem gewissen Grad die Traditionen hoch hält. Aber ist es notwendig, dass es solche Entgleisungen gibt? Ist es notwendig, dass wir in einer Art und Weise diskutieren, die nur aus Vorhaltungen und Unterstellungen besteht? Ich denke, was wir zusätzlich zu den Vorschlägen des Rechnungshofs gemacht haben, das ist schon sinnvoll. Zu allererst, dass wir gesagt haben, geben wir uns zwei Jahre Zeit, um den Erfolg und die Auswirkungen dieses Gesetzes anzusehen. Und dann prüfen wir gemeinsam mit dem Rechnungshof, gemeinsam mit dem Kontrollausschuss, wo alle Parteien Einsicht nehmen können, wo alle Parteien sich beteiligen können, dieses neue Gesetz. Ich weiß schon, die Vorurteile und Ängste gegenüber der Mehrheitspartei in diesem Land sind groß. Aber es wird auch für die ÖVP eine große Herausforderung sein zu beweisen, dass es nicht so ist. Ich denke, was wir mit diesem Gesetz schaffen können, das können Sie mir auch glauben, Kolleginnen und Kollegen, die jetzt sehr skeptisch diesem Gesetz gegenüber stehen, ich weiß, dass es die hundertprozentige Objektivität in Personalentscheidungen nicht gibt. Aber was wir erreichen können, ist eine größtmögliche Objektivität, einen verminderten Parteieneinfluss und eine erhöhte Transparenz. Und die Transparenz ist der Feind des Einflusses, das ist der Feind der Bevorteilung. Transparenz ist das einzige, das auf Dauer den Parteieneinfluss zurückdrängen kann. Ich habe am Vormittag schon gesagt bei der Diskussion um die Bürgerbeteiligung, ich habe nicht gemeint, dass mit dem Entschluss der Grünen, dieses Thema aufs Tapet zu bringen, der Entschluss bereits festgestanden ist, ich habe nur gemeint, wir sind klar mit diesem Anspruch in die Regierung gegangen. Wir haben klar der ÖVP gesagt, wenn ihr mit uns regieren wollt, dann müssen wir auch etwas in der Besetzung der leitenden Stellen dieses Landes machen. Und ich kann sagen, dass wir diese gemeinsame Linie gefunden haben auf unser Drängen, und dass wir, wie der Antrag in die Regierung gegangen ist, die Regierungsvorlage beschlossen wird, uns erwartet haben, dass es ernste Auseinandersetzungen gibt. Nur die Schwierigkeit war, dass es nicht um Teilbereiche gegangen ist, um Zahlen, die geändert werden sollen. Es haben ja viele, ich weiß nicht, ob alle, aber viele in der SPÖ gemeint, man brauche nichts zu ändern. Die Gesprächspartner, die zu mir gekommen vom Städtebund, vornehmlich von den Personalvertretern, die mich überzeugen wollten, es sei ja alles in Ordnung, denen habe ich nur sagen können, es kann doch nicht in Ordnung sein, Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ein Land haben, das von Vorneherein seine Spitzenmanagerposten determiniert, vereinbart auf einer Ebene, wo noch nicht über die Qualifikation geredet wird. Wir werden diesen Weg mit Kräften unterstützen. Wir werden ihn sehr kritisch begleiten, und wir werden gemeinsam schauen können, was in zwei Jahren sich verändert hat. Glauben Sie mir eines, und das sage ich mit voller Überzeugung, Oberösterreich steht in den nächsten Jahren vor einer der größten Herausforderungen in der Zweiten Republik. Wir befinden uns in einem regionalen Wettstreit in Europa, der seinesgleichen sucht. Wir haben das schon in vielen Bereichen; ob das die Arbeitsplätze sind, ob das die Entwicklung der Technologie ist, ob das Entwicklung (Zwischenruf links unverständlich) unserer Infrastruktur ist, überall bemerken wir die Konkurrenz in Europa, die Chancen aber auch die Konkurrenz. Wir werden es uns nicht leisten können, nur einen Spitzenposten, der durchaus mit einem Managerposten vergleichbar ist, herzuschenken und jemandem zu versprechen. Das können wir uns nicht erlauben. Wir werden in diesem Land für die besten Plätze tatsächlich auch die besten Köpfe brauchen. Ein Punkt, der unterzugehen droht in dieser Diskussion, die manchmal etwas emotional geführt wurde, das ist die Frage, dass wir auch die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in die Besetzungsfrage einbringen müssen. Wir können es uns auch nicht leisten, auf die besten weiblichen Köpfe zu verzichten. Wir haben in der universitären Ausbildung einen hohen Frauenanteil. Wir haben in der Ausbildung zu Spitzenpositionen einen hohen Frauenanteil, aber wir finden viel zu wenige Frauen in den Positionen selbst. Und um dem abzuhelfen gibt es einige Maßnahmen in diesem Gesetz, die eigentlich nie diskutiert oder nie positiv angemerkt wurden. Es ist zum Beispiel drinnen in diesem Gesetz, dass bereits bei der Ausschreibung darauf Rücksicht zu nehmen ist, wie der Text, wie sich jemand angesprochen fühlt. Ich kann heute über den Ausschreibungstext sehr viele Menschen ansprechen aber auch sie vor den Kopf stoßen. Auch dort beginnt schon für mich die Frauenförderung. Und sie geht weiter, dass die Kommission, die jetzt kleiner sein wird, zumindest, wenn es eine ungerade Zahl ist bis auf eine Person, paritätisch sein muss. Hier schon beginnt ein weiterer Paradigmenwechsel, der ein Umdenken erfordert. Was schwierig ist, was ich wirklich in vielen Diskussionen, und wir haben heute zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten, wenn ein wenig Zeit war, auch vor der Tür draußen weiter diskutiert mit Kolleginnen und Kollegen, was wirklich schwierig ist, ist dieses Abgehen von zuordenbaren Personen, dass jede Person, die in diesem Land eine wichtige Funktion hat, ihre politische Bindung hat. Ich glaube, und es ist wichtig, dass jeder Mensch eine politische Gesinnung hat, aber ich möchte nicht das Wort von Bundeskanzler Sinowatz wiederholen oder nicht in diesem Land auf ewig verwirklicht wissen, was ich bin, bin ich nur durch meine Partei. Das kann nicht das Kredo dieses Landes sein. Ich schätze Bundeskanzler Sinowatz vor allem als Unterrichtsminister, und er hat viele Dinge mehr gesagt als was von ihm nur an Zitatenschatz übrig geblieben ist. Das war keine Abwertung dieser Person, sondern das war nur wahrscheinlich auch aus dem Zusammenhang gerissen, aber es ist so kolportiert worden. Ich möchte nicht, dass ein Mensch, der eine leitende Funktion in diesem Lande hat, sagen muss, ich bin das nur geworden, weil ich einer Partei zugehöre. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das siehst du jetzt ein bisschen anders, weil du in der Koalition bist!") Ich glaube, dass wir, Kollege Frais, ich finde es traurig, dass ich es dir sagen muss, dass ich nicht von politischen Funktionen rede, sondern ich rede von Positionen, die eine fachliche Eignung und nicht eine politische Mehrheit brauchen. Das ist der große Unterschied, der leider Gottes immer wieder verwechselt wird. Ich rede von jeden Positionen, die keine politische Qualifikation brauchen, sondern eine sachliche. Deswegen werden wir der Vorlage des Ausschusses zustimmen und dem Begehr der SPÖ nach Einführung einer Bürgerbegutachtung aus den Gründen, die ich vormittags schon genannt habe, nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Kapeller, bitte. Abg. Kapeller: Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt uns heute eine Novelle zum Objektivierungsgesetz vor, welche im Ausschuss für Verfassung und Verwaltung mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der Grünen beschlossen wurde. Diese Novelle, und es ist heute schon sehr viel und sehr lange darüber diskutiert worden, hat in diesem zuständigen Ausschuss unsere Zustimmung nicht erhalten. Und ich verrate ja kein Geheimnis, sie wird auch heute im Landtag unsere Zustimmung nicht bekommen, weil wir große demokratiepolitische Bedenken haben. Bedenken, die man natürlich aus anderen Gesichtswinkeln sehen kann, Bedenken, die man bewusst nicht Ernst nehmen kann, Bedenken, die man auch ins Lächerliche ziehen kann, Bedenken, die man so hinstellen kann, wie wenn man nicht weiß, wovon gesprochen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich gehört es zu den Spielregeln in einer demokratischen Gesellschaft, dass nach einer Diskussion, sie mag von langer oder von kurzer Dauer sein, eine Entscheidung herbeigeführt wird und dann die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheitsentscheidung, und ist sie auch nur mit einer Stimme zustande gekommen, kann einem dann gefallen oder auch nicht, sie ist aber zu respektieren. Eine Änderung von Beschlüssen ist erst dann möglich, wenn es nach Wahlen eine neue Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft gibt oder wenn bei einer neuerlichen Behandlung dieser Thematik eine neue Sichtweise eintritt. Keiner weiß, wie es nach Wahlen dann aussieht, keiner weiß, wie das Parlament zusammengesetzt oder die Regierung gebildet wird. Hier gibt es ja sehr viele Möglichkeiten, Kollegin Schwarz. Es könnte auch vorkommen, dass plötzlich ein Regierungspartner abhanden kommt. Man braucht ja nur nach Wien sehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Spielregeln in der Demokratie gehört es aber auch, dass in der Diskussion vor der Beschlussfassung noch einmal die Argumente auf den Tisch gelegt werden. Einerseits, warum man dafür stimmt, warum man diesem Gesetz beitritt, und andererseits, warum man eine ablehnende Haltung einnehmen wird. Und es gehört auch dazu, dass Argumente ausgetauscht werden. Die können angenehm sein oder unangenehm, die hört man gerne oder man hört sie nicht gerne, wichtig ist aber, dass die Diskussion so geführt wird, dass sie nicht beleidigend ist. Kollege Trübswasser, uns vorzuwerfen, dass wir Demokratie mit Proporz verwechseln, ist ungeheuerlich. Ich weise das daher auch ganz entschieden zurück. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der relativ kurzen Zeit für meine Vorbereitung für diese Rede zu dieser Novelle habe ich mich gefragt, wie kann ich denn meine Argumente formulieren, dass sie verstanden werden, dass sie eventuell auch dazu beitragen, doch noch einmal nachzudenken und die Gesetzesnovelle doch heute nicht zu beschließen? Ich muss gestehen, ich kam zu keiner Lösung. Denn, und das hat sich schon bereits gezeigt heute Morgen, die Abgeordneten der ÖVP und auch die Abgeordneten der grünen Partei haben sich festgelegt und haben sich entschlossen, heute dieses Objektivierungsgesetz zu beschließen. Ich habe mich daher entschlossen, anhand von einigen Beispielen meine Bedenken einzubringen und anzusprechen. Da geht es mir einmal um die Frage, welche Bedeutung hat ein Gesetz oder eine Gesetzesnovelle? Die Vorgangsweise ist dafür in unserer Landesverfassung festgehalten, und sie wurde auch heute schon einmal angesprochen vom Kollegen Stanek. Artikel 58 Abs. 1 Oö. Landes-Verfassungsgesetz lautet: "Gesetzesvorlagen von grundsätzlicher Bedeutung, die als Vorlage der Landesregierung an den Landtag gelangen, sind einem Begutachtungsverfahren durch die Landesbürgerinnen und Landesbürger zu unterziehen, wenn die Landesregierung dies beschließt." Der Abs. 2.: "Gesetzesvorschläge von Mitgliedern des Landtags oder eines seiner Ausschüsse oder auf Grund einer Initiative der Landesbürgerinnen und Landesbürger sind einem Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtungsverfahren zu unterziehen, wenn der zuständige Ausschuss des Landtags dies beschließt." Und wenn man dann die Anmerkungen dazu liest zu diesen Absätzen 1 und 2, dann kann man Folgendes lesen: "Obgleich die geltende Landesverfassung keine Bestimmungen über eine Bürgerbegutachtung von Landesgesetzen vorsieht, werden schon seit 1985 vom Landeshauptmann Gesetzesvorlagen von grundsätzlicher Bedeutung einem solchen Verfahren zugeleitet. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen soll die Möglichkeit des Landesbürgers, bereits beim "Entstehen eines Landesgesetzes" mitzuwirken, nunmehr verfassungsrechtlich verankert werden." Nicht vorher, Kollege Stanek, sondern hier geht ganz klar hervor, beim Entstehen eines Landesgesetzes mitzuwirken. Dass kann man natürlich diskutieren, und ich habe ja zuerst eingangs auch gesagt, es kommt halt auch darauf an, wo man auch dann dementsprechend steht. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich bei der vorliegenden Objektivierungsnovelle um eine von grundsätzlicher Bedeutung handelt? Und ich sage, und wir sagen, ja, es handelt sich bei dieser Novelle um eine Wichtigkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn es ist Ihnen sicherlich bekannt, und ich weiß nicht, wer heute Morgen es bereits angesprochen hat, ich glaube es war der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei, der gesagt hat, dass ja schon ursprünglich das Objektivierungsgesetz mit Beschluss der Landesregierung im November 1989 einer Bürgerbegutachtung unterzogen wurde. Damals gab es in unserer Landesverfassung den Artikel 58, den ich gerade zitiert habe, noch nicht, denn die Regelung über die Bürgerbegutachtung wurde erst im Jahre 1991 in die Landesverfassung aufgenommen. Dies zeigt, dass die damalige Landesregierung dieser Thematik grundsätzliche Bedeutung zumaß. Und nun wird das Gesetz in sehr wesentlichen Bereichen abgeändert. Kollege Stanek, es kann auch im Zuge der Diskussion eines Gesetzes, wenn man im Ausschuss darüber diskutiert oder im Unterausschuss darüber diskutiert, natürlich immer wieder der Punkt kommen, wo man dann feststellt, na eigentlich veränderten wir dieses Gesetz in so wesentlichen Teilen, dass wir es einer Bürgerbegutachtung zuführen sollten, weil es richtig und wichtig ist. Es wurde daher unsererseits die Bitte an den Herrn Landeshauptmann Pühringer heran getragen, diese Gesetzesnovelle einer Bürgerbegutachtung zuzuführen. Der Herr Landeshauptmann hat dafür keine Notwendigkeit gesehen. Er hat das mit seinen Partnern wahrscheinlich in der Landesregierung, ich gehe einmal davon aus, besprochen und ihnen das mitgeteilt. Weil die Österreichische Volkspartei des Landes Oberösterreich keine Notwendigkeit dafür sieht, sehen die Grünen auch keine Notwendigkeit einer Bürgerbegutachtung. Und wie wird so gerne bei verschiedenen Anlässen von den Grünen, und hier insbesondere von Klubobmann Trübswasser, gesagt, das Gesetz trägt eine grüne Handschrift. Ich stelle daher noch einmal fest, die SPÖ wollte eine Bürgerbegutachtung, die ÖVP sah dafür keine Möglichkeit und die Grünen schlossen sich brav dieser Meinung an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der vorliegenden Novelle zum Objektivierungsgesetz wird sich für Neuaufnahmen nichts ändern, aber bei der zukünftigen Bestellung von leitenden Funktionen im Landesdienst wird es eine völlig neue Regelung geben. Dass wir gerade hier an diesem Punkt mit der heftigen Kritik reagieren, ist wohl allzu verständlich. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der ÖVP, kommen auch nicht darüber hinweg, dass es den Verdacht gibt, dass Sie in Zukunft allein diese wichtigen Postenvergaben im Landesdienst machen wollen. Ich möchte Ihnen deshalb auch meine Kritikpunkte dazu sagen. Ich möchte mit einem Zitat beginnen. Ich zitiere: "Ein zukunftsorientiertes Bundesland wie Oberösterreich kann es sich einfach nicht leisten, auf seine besten Köpfe gerade in einer modernen Verwaltung zu verzichten. Die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen, brauchen mutige, zukunftsfähige Entscheidungen ohne Parteibrille." Diese Aussage las ich am 23. März 2005 im Kurier, und sie stammt vom Klubobmann der Grünen, Gunther Trübswasser. Und der hat es auch heute schon hier gesagt, die Grünen wollen in Zukunft Personalbesetzungen ohne Parteibrille. Aber wie sieht denn die Realität aus? Nehmen wir das Beispiel der Besetzung des Landesamtsdirektors. Auch hier hilft uns die Landesverfassung weiter. Im Artikel 54 Abs. 1 heißt es: "Zur Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung bestellt die Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung einen rechtskundigen Verwaltungsbeamten als Landesamtsdirektor. Er hat für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung zu sorgen. Er ist auch in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung das Hilfsorgan des Landeshauptmannes." Ja, die Objektivierung, die auch schon angesprochen worden ist heute Vormittag vom Kollegen Steinkellner, für diese Position des Landesamtsdirektors, auch für seinen Stellvertreter wird jedoch nicht durchgeführt, weil es sich bei diesen Funktionen um einen politischen Beamten handelt, der vom Landeshauptmann persönlich ausgewählt wird. Das verstehe ich ja, dass der Herr Landeshauptmann den Beamten aussucht. Der muss sich ja auch politisch auf ihn verlassen können, auf sein Hilfsorgan verlassen können. Ich verstehe es auch daher, dass die Österreichische Volkspartei diesem nun neuen Modell der Objektivierung die Zustimmung geben wird. Das verstehe ich. Ich verstehe es deshalb, weil im vorliegenden Modell mit grüner Handschrift wird festgelegt, dass es keine fest vorgeschriebene Kommission gibt, sondern von Fall zu Fall diese neu zusammen gesetzt wird. Jetzt wird es interessant. Die Auswahl der Mitglieder der jeweiligen Bestellungskommission trifft nämlich nicht die Landesregierung. Sie trifft auch nicht der Oberösterreichische Landtag. Nein, diese Entscheidung über die Mitglieder der jeweiligen Bestellungskommission trifft der Landesamtsdirektor in Vertretung des Landeshauptmannes, weil es sich dabei um eine Personalangelegenheit des inneres Dienstes handelt. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "So wie jetzt!") Der Herr Landesamtsdirektor als Hilfsorgan des Landeshauptmanns, auf den sich der Herr Landeshauptmann auch verlassen kann und dies auch tut, entscheidet also in der Zukunft über die Besetzung der jeweiligen Bestellungskommission. Und das natürlich, wie der Herr Kollege Trübswasser sagt und feststellt, ohne Parteibrille. Was mir jetzt noch abgehen würde ist, dass nun irgendwer mir einredet, dass bei diesen wichtigen Postenbesetzungen der Herr Personalreferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, nicht mit dem Landeshauptmann spricht und dass dann der eine oder beide zusammen nicht mit dem Landesamtsdirektor als Hilfsorgan reden. Die Bestellungskommission wird also nicht ohne Parteibrille vorgenommen, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Bestellungskommission wird von einem politischen ÖVP-Beamten zusammengestellt, der im Auftrag eines Spitzenpolitikers, nämlich des Landeshauptmanns und ÖVP-Landesparteiobmannes handelt. Der Landesrechnungshof hat ja Empfehlungen abgegeben, ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen, aber eine möchte ich hier an dieser Stelle anführen, nämlich die Empfehlung auf Trennung von Bestellung und Objektivierung. Und die ist daher aus unserer Sicht nicht umgesetzt. Aber Gunther Trübswasser spricht von zukunftsfähigen Entscheidungen ohne Parteibrille, oder wie wird so gerne und so oft gesagt, das Gesetz trägt die grüne Handschrift. Oder um Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl zu zitieren, den ich im Übrigen schätze, weil er derjenige ist, der das sagt, was er auch denkt und er hat im Volksblatt am 19. 3. in Richtung unseres Klubobmannes Frais Folgendes gesagt, als Klubobmann Frais sagte, dass diese Vorgangsweise das Ende der Objektivierung ist, hat er gesagt, ich zitiere Ihn: Unsinn, sagt dazu Personalreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, zum Einen sei es auf der ganzen Welt nicht üblich, dass sich die Mitarbeiter ihren Chef aussuchen, daher gäbe es keine Personalvertreter in der Begutachtungskommission. Zum Zweiten wolle man die Politik aus der Leiterbestellung draußen halten. Ich stelle fest, dass die Politik aus der Leiterbestellung nicht draußen, sondern durch die geplante Vorgangsweise gerade von der ÖVP, drinnen ist und wir daher diese Vorgangsweise ablehnen. Und in diesem Zusammenhang ist es auch interessant ein bisschen in der Geschichte zu blättern und ich habe daher nachgesehen in den Protokollen des Landtages und bin auf eine Wortmeldung gestoßen, die der Herr Landeshauptmann Pühringer hier von dieser Stelle am 7. 11. 2002 abgegeben hat. Damals ging es auch um das Objektivierungsgesetz und die Mitsprache der Personalvertreter. Er hat das damals in Richtung der Freiheitlichen gesagt aufgrund dieser Debatte und ich möchte ihn zitieren, weil sie Gültigkeit auch heute hat in Richtung der ÖVP und auch in Richtung der Grünen. Er sagte damals, ich zitiere ihn: Sie haben sich immer, nämlich die Personalvertreter, als höchst verantwortlich gegenüber dem Landesdienst verhalten. Ich möchte das auch im Namen der Personalvertreter deutlich sagen. Dann brauste Beifall auf. Ich bin vollkommen offen, ob Personalvertreter in Zukunft mitreden sollen oder nicht. Ich kann mit allem leben. Ich werde sie nicht aus der Kommission hinausbefördern, das muss der Gesetzgeber machen. Ich habe aber keinen Grund dafür das zu tun. Der Vergleich mit der Privatwirtschaft, der hinkt drei Mal, denn die Privatwirtschaft hat kein Objektivierungsgesetz, dort bestimmt der Chef, wer genommen wird, Ende, Aus, Amen. In einem Betrieb, da kann er ein Personalberatungsbüro beauftragen. Er kann sich daran halten oder nicht, er hat keine Vorschriften. Als privater Unternehmer steht er gerade, nimmt er den, von dem er sich am meisten erhofft. Ist ja auch ganz normal. Daher kann ich nicht den Vergleich ziehen mit der Mitsprache der Personalvertreter in Privatbetrieben mit dem öffentlichen Dienst. Dies war am 7. November 2002. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht uns aber auch um die stimmberechtigten Mitglieder der Bestellungskommission. Als stimmberechtigte Mitglieder der Bestellungskommission sind im Paragraph 10 vorgesehen einmal ein Vertreter oder Vertreterin der Amtsleitung, ausgewählt natürlich vom Herrn Landesamtsdirektor als Hilfsorgan des Landeshauptmannes, dann ist drinnen vertreten ein Vertreter oder Vertreterin der Personalverwaltung, ausgewählt natürlich vom politischen Beamten, dem Herrn Landesamtsdirektor, dann haben wir drinnen einen Experten oder Expertin aus dem jeweiligen Fachbereich, ausgewählt natürlich vom Herrn Landesamtsdirektor, dazu kommen ein bis zwei externe Personalberater, wer die auswählt, Kollege Trübswasser, brauche ich wohl nicht wiederholen. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Die Regierung!“) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir alle wissen, machen die Personalberater die Arbeit natürlich nicht umsonst. Sie werden für diese Tätigkeit vom Auftraggeber und das ist die öffentliche Hand, also mit Mitteln des Steuerzahlers bezahlt. Aber auch hier wird so getan, als ob dies alles sehr objektiv zugehen wird. Natürlich setzen sich die Personalberater vorher nicht mit den Vertretern der Personalabteilung zusammen. Und sie setzen sich auch nicht mit dem Herrn Landesamtsdirektor zusammen. Sie legen ja gar nicht vorher fest, welche Aufnahmekriterien es gibt. Oder ist es vielleicht doch so, dass sie sich zusammensetzen und das vorher besprechen? Und das befürchten wir! Das befürchten wir, dass sich die Personalberater vor dem Bestellungsvorgang mit dem Auftraggeber zusammensetzen. Und dazu kommt natürlich Kollege Trübswasser, dass natürlich auch die Personalberater eine gute Arbeit leisten wollen. Sie wollen ja wieder Aufträge haben, ist ja doch auch ganz normal. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Ja das sind doch alles Unterstellungen!“) Und meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben da Ansätze der Befürchtungen. Und daher legen wir sie auf den Tisch. Und dazu kommt, dass natürlich auch der Landesamtsdirektor das Recht hat und das ist auch festgeschrieben, ein Mitglied der Bestellungskommission seiner Funktion zu entheben. Es lautet im Paragraph 10: Der Landesamtsdirektor hat ein Mitglied seiner Funktion zu entheben, wenn Umstände hervorkommen, die einer sachgerechten Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben entgegenstehen. Zusammenfassend möchte ich zu diesem Punkt feststellen, erstens der Landesamtsdirektor ist ein Hilfsorgan des Landeshauptmannes, zweitens der Landesamtsdirektor wählt die Mitglieder der Bestellungskommission aus, drittens der Landesamtsdirektor hat das Recht Mitglieder abzuberufen, viertens die Mitglieder der Bestellungskommission sind weisungsgebundene Beamte, fünftens die externen Personalberater wollen natürlich weitere Aufträge des Landes Oberösterreich erhalten. Und da kann ich nur sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegenden neuen Objektivierungsrichtlinien bedeuten eine massive Verschlechterung im Vergleich zum bisherigen Modell. Die vorliegende neue Objektivierung bedeutet aber auch das Ende der Dienstnehmerbeteiligung und das Ende der demokratischen Kontrolle. Sie bedeutet aber auch, dass die österreichische Volkspartei die Möglichkeit bekommt Postenbesetzungen alleine vorzunehmen. Und wie hat das der Kollege Trübswasser am 19. 3. im Kurier formuliert, ich zitiere Ihn: In Zukunft gibt es transparente Bestellungsverfahren durch eine überparteiliche Kommission, Ende des Zitates. Kollege Trübswasser! Der Standort bestimmt den Standpunkt. Am 19. Oktober 1998 wurde eine Beilage hier in diesem Haus eingebracht, es handelte sich damals um die Beilage 358, es war ein Initiativantrag der Grünen, eingebracht damals von den Abgeordneten Anschober, Eisenriegler und Trübswasser. Kollegin Schwarz horch mir bitte zu, das ist ja ein Antrag von Euch gewesen, den musst du doch wissen! Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert einen Entwurf für die Änderung des Oberösterreichischen Objektivierungsgesetzes vorzulegen, in dem folgende Punkte beachtet werden: In den Personalbeirat gemäß Paragraph 4 kann jede im Landtag vertretene Partei zumindest einen Dienstgebervertreter entsenden. Alle im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien können je einen Dienstnehmervertreter in die Begutachtungskommission gemäß der Paragraphen 10 und 15 sowie in den Personalbeirat gemäß Paragraph 20 entsenden. Jene Parteien, die nicht im Landespersonalausschuss vertreten sind, können jedoch nur einen Vertreter mit beratender Funktion ohne Stimmrecht in diese Gremien entsenden. Die Begründung dafür, in den Begutachtungskommissionen werden die Bewerbungen um eine leitende Funktion beurteilt und in den Personalbeiräten werden die Bewerbungen um die Aufnahme in den Landes- bzw. Gemeindedienst begutachtet. Diese Gremien sind also in sehr wichtige Personalentscheidungen eingebunden. Aus demokratiepolitischen Gründen und aus Gründen der Transparenz, um Nachvollziehbarkeit in diesem wichtigen Bereich, ist es für die oben angesprochenen Gremien notwendig alle im Landtag vertretenen Parteien mit zumindest beratender Funktion einzubinden. Linz, am 19. Oktober 1998. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Wie ist das ausgegangen?“) Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den bisherigen Kommissionen, nach dem bisherigen Objektivierungsgesetz haben die demokratisch gewählten Parteien je ein Kommissionsmitglied nominiert. Und mit dieser vorliegenden Novelle wird die Kontrolle durch die im Landtag vertretenen Parteien abgeschafft. Und das meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich demokratiepolitisch sehr bedenklich. Aber wenn es um den Machterhalt und den Einfluss geht, dann ist ja diese Vorgangsweise nicht neu. Und ich war damals persönlich auch zutiefst enttäuscht, wie es zu Beginn der Landtagsperiode und ich möchte das an einem Beispiel ja festmachen, wie zu Beginn der Landtagsperiode von den Grünen mit der österreichischen Volkspartei vereinbart wurde, dass die zukünftige Zusammensetzung der Landtagsausschüsse von 14 auf 13 Abgeordnete zu reduzieren ist. Und ich war damals deswegen so enttäuscht, weil zwischen dem was oftmals gesagt wird und dann getan wird, natürlich enorme Unterschiede zu erkennen sind, denn im Jahr 1997 hat die Welt ganz anders ausgesehen. Und ich habe das damals auch bei der Debatte hier gesagt und ich habe auch die Argumente auf den Tisch gelegt. Damals haben wir einen sehr wichtigen Schritt gesetzt 1997, damit die Grünen mit Sitz und Stimme in den Ausschüssen vertreten waren und wir haben das nicht deswegen gemacht weil es so lustig ist, sondern wir haben das deswegen gemacht, weil wir Minderheitenrechte ernst nehmen und wir aber auch niemand von einer konstruktiven Arbeit ausschließen wollen. Und daher liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich es damals nicht verstanden, dass die Mitglieder von 14 auf 13 Abgeordnete in den Ausschüssen reduziert wurden. Ich habe damals eines gesagt und der Kollege Strugl wird sich ja erinnern: Ich habe gesagt, aus der Sicht der Österreichischen Volkspartei verstehe ich das. Ich verstehe das, ist ja eine ganz einfache Geschichte, der Kollege Hiesl wird nicken, es ist ja doch ganz einfach, wenn die Zusammensetzung der Ausschüsse 6 zu 6, 1, 1 ist, dann ist es für die ÖVP unangenehmer, als 6, 5, 1, 1. Ist ja doch eine ganz klare Geschichte. Und daher verstehe ich es auch, dass Ihr das angepeilt habt, verhandelt habt. Was ich nicht verstehe, dass die Grünen hier dementsprechend mitgetan haben und Euch unterstützt haben. Und genauso werden Sie es heute tun. Und daher verstehe ich es heute genauso wenig. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Wie habt Ihr denn damals abgestimmt bei dem grünen Antrag?“) Und ich habe daher das Gefühl, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass überall dort, wo es um wichtige Entscheidungen für die Österreichische Volkspartei geht, diese natürlich auch unter dem Gesichtspunkt einer bestimmten Machterhaltung zu sehen sind. Und meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ich bedauere ist, dass die grüne Partei immer dann, wenn es um diese Frage geht, vor der ÖVP in die Knie geht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind in der letzten Zeit auch sehr oft angesprochen worden, die Untersuchungen und Vorschläge, die der Landesrechnungshof gemacht hat. Es wurde auch immer begründet, dass gerade ja in dieser Novelle die Vorschläge des Landesrechnungshofes einfließen, daher möchte ich auch hier einige Anmerkungen dazu machen. Es ist richtig, dass der Oberösterreichische Landesrechnungshof in der Zeit vom 4. 2. 2002 bis 9. 4. 2002 über Auftrag des Klubs der Grünen im Oberösterreichischen Landtag eine Sonderprüfung durchgeführt hat. Gegenstand der Prüfung war auftragsgemäß die Überprüfung von Effektivität, Effizienz sowie Objektivität des bestehenden Verfahrens bei der Bestellung leitender Bediensteter des Landes einschließlich der Bezirkshauptmannschaften. Und Anlass für diese Prüfung, ich zitiere das ja aus dem damaligen Auftrag, war die Vermutung des Auftraggebers, dass leitende Funktionen, insbesondere die Bezirkshauptleute, politisch besetzt werden. Und es hat dann der Landesrechnungshof eine Untersuchung gemacht, er hat Vorschläge unterbreitet, die wurden dann im Kontrollausschuss diskutiert. Er hat sie an fünf Punkten festgemacht. Und er spricht bei seinen Vorschlägen natürlich, man sollte und man könnte, weil natürlich der Landesrechnungshof Vorschläge macht, die dann politisch diskutiert und umgesetzt werden oder nicht umgesetzt werden. Die Tatsache ist, dass es dann zu einer Folgeprüfung gekommen ist, wo im Wesentlichen in vier Punkten hier noch einmal eine Folgeprüfung durchgeführt worden ist. Einen Punkt möchte ich herausgreifen, nämlich die mit der Vorbereitung der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern um Leiterstellen befassten Mitarbeiter innerhalb der Personalabteilung sollten nicht Aufgaben der Personalbewirtschaftung wahrnehmen. Und man kann ja dann in dieser Folgeprüfung auch ganz klar sehen, dass dieser Punkt beispielweise bis heute nicht erfüllt ist. Die dementsprechenden Punkte sind dann in den Landtag gekommen, wurden dann dort auch behandelt. Der Landtag hat einstimmig nach Protokoll hier abgestimmt und hat auch dem Rechnungshof für seine Mühewaltung gedankt. Ich stelle daher fest, Kollege Trübswasser, wenn du in der Öffentlichkeit feststellst, dass bei dieser Objektivierungsnovelle alle Empfehlungen des Landesrechnungshofes von 2002 umgesetzt werden, dann ist das nicht der Fall, weil gerade dieser Punkt noch nicht umgesetzt wurde. Und wir werden daher aus diesen bereits von mir jetzt genanten Argumenten dieser Novelle die Zustimmung verweigern. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinkogler. Abg. Steinkogler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Oberösterreich war und ist Vorreiter in Sachen Personalobjektivierung. Oberösterreich hat ein sehr, sehr gutes Objektivierungsgesetz. Nur durch die heutige Novelle wird dieses Objektivierungsgesetz noch besser. Es wird zeitgemäß und es wird der Zeit angepasst. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Zeitgeistiger!“) Tatsächlich werden die Anregungen des Landesrechnungshofes und der Regierungsvereinbarung, die beide seit 2002 öffentlich zugänglich sind, die nachlesbar sind, umgesetzt. Und gerade die FPÖ forderte seit den Neunzigerjahren in den Bereichen, dass externe Experten beigezogen werden. Sie haben das sogar soweit ausgeweitet, dass wir das überhaupt komplett auslagern sollten und ich glaube, dass wir mit dieser Novelle den Intentionen der Freiheitlichen sehr nahe gekommen sind. Ich bin selbst seit 1995 in der Objektivierungskommission und ich kann mich erinnern, dass fast alle Tagesordnungspunkte einstimmig über die Bühne gegangen sind und auch Kollege Wimleitner, der sechs Jahre mit drinnen war, sich immer sehr, sehr lobend über die Objektivierungskommission und über die Vorbereitungen gesprochen hat. Das ist natürlich die Qualität, die Professionalität der Beamten des Hofrats Eggenreiter mit Frau Dr. Hartl und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen hiermit Dank und Anerkennung gebührt. (Beifall) Ich komme aus einer sozialdemokratischen Gemeinde. Klubobmann Frais kommt aus einer sozialdemokratischen Stadt. Und wir wissen alle ganz genau und es ist nachvollziehbar und nachprüfbar, dass gerade aufgrund des heute Vormittag so gelobten Objektivierungsgesetzes in den Gemeinden, in den Städten es nicht vierzehn zu drei oder zehn zu fünf steht, sondern siebzehn zu null, hundert zu null oder fünfzig zu null. So ist die Realität bei der Objektivierung in den sozialdemokratischen Gemeinden und ich sehe deshalb natürlich ein, dass man hier einen Stillstand will und nicht einen Fortschritt will. Und mir ist deshalb die Kritik so unverständlich, weil hier substantielle Verbesserungen gemacht werden. Und ich bitte gerade die Sozialdemokraten, die ja in der Objektivierungskommission sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, dass Sie wieder zurückkehren zur Sachlichkeit und dass in diesem Sinne weitergearbeitet wird. Denn die Novelle, dieses neue Objektivierungsgesetz ist herzeigbar und ist ein Fortschritt für unser Land. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute vor uns den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz geändert wird. Was hat dieses Gesetz zum Inhalt? Was soll damit eigentlich beschlossen werden? Was wird geändert? Es geht hier um einen Bestellungsvorgang im oberösterreichischen öffentlichen Dienst. Das gilt es jetzt zu messen an Parametern. Zu messen an Parametern, auf denen unser Land aufgebaut ist. Und dazu nenne ich vorrangig Parameter wie Demokratie. In der Österreichischen Bundesverfassung Artikel 1 können wir lesen, Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus. Und der 2. Parameter, an dem es dieses Gesetz zu messen gilt, ist die Gewaltenteilung, die Gewaltentrennung. Wir haben es also weiters mit den Begriffen Macht und Kontrolle zu tun. Erlauben Sie mir einen kurzen oder einen längeren geschichtlichen Rückblick. Die entscheidenden theoretischen Überlegungen zur Gewaltentrennung und zur Kontrolle der Macht gehen eigentlich auf John Locke und auf Compte de Montesquieu zurück. Als Montesquieu 1721 die Persischen Briefe veröffentlichte, musste er sie anonym veröffentlichen. Um absolutistische Züge im Frankreich der damaligen Zeit zu kritisieren, kam er zu der Entwicklung und zu der Idee der Gewaltentrennung. John Locke entwickelte die Idee der Gewaltenteilung im Staat weiter. Das Prinzip unterscheidet drei staatliche Gewalten und ist in allen modernen Staatsverfassungen ganz wichtig. Wir haben die Legislative, das Parlament, die gewählte Vertretung des Volkes, die Exekutive, die ausführende Gewalt, die aus Regierung und Verwaltung besteht sowie die Judikative, die richterliche Gewalt, die durch die Gerichte vorhanden ist. In den so genannten repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben. Ihnen wird also vom Volk in demokratischer Weise Macht überantwortet. Der Idee der Gewaltentrennung liegt zugrunde, dass jede Macht eine Kontrolle braucht. Die Überlegung dahinter ist, dass sich Legislative, Exekutive und Judikative gegenseitig kontrollieren, damit nicht einzelne Gruppen, einzelne Personen zu mächtig werden und sich selbst Vorteile schaffen, anstatt in ihrer eigentlichen Funktion, nämlich dem Gemeindewohl und entsprechend der Wahl zu dienen. Mit der Gewaltenteilung entstehen Balancierung und Kontrolle. Wozu? Um Missbrauch und Willkürherrschaft zu verhindern. Die strenge und strikte montesquieuische Gewaltenteilung, die die ausführende Gewalt, die Exekutive, die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, strikt trennt, ist jedoch nicht immer vollständig gegeben. Und zwar wann ist sie nicht vollständig gegeben? Besonders, wenn zwischen Gesetzgebung und Verwaltung Verflechtungen bestehen, wenn Gewaltenverschränkung vorherrscht. Dies bedeutet, wenn die Mehrheit in der Regierung und die Mehrheit des Parlaments parteipolitisch übereinstimmen, erfolgt die Kontrolle über die Opposition. In modernen parlamentarischen Demokratien wie auch in der montesquieuischen Gewaltentrennung ist die richterliche Gewalt, die Judikative, unabhängig. Aber wenn wir noch weiter zurückgehen zur Demokratie, kommen wir auch auf Aristoteles ins vierte vorchristliche Jahrhundert. In seinem letzten Teil des vierten Buches der Politik findet sich eine Abhandlung über die Struktur des Staates nach seinen drei Funktionsteilen, - es wird noch sehr interessant und auch sehr passend zur heutigen Situation, wenn Sie aufpassen würden - wiederum der Legislative, er nennt sie den über die gemeinsamen Angelegenheiten beratenden Teil, der Exekutive, der Teil bezüglich der Ämter, das heißt, worüber es zu bestimmen gibt, und der Judikative. Aristoteles geht es eher um Typisierung und Zuordnung nach Verfassungskategorien. Er verzichtet demnach auch auf Wertungen. Er überlegt Verfassungskombinationen. So gibt es, geht er beispielsweise ein Beispiel mit der Wahl von öffentlichen Ämtern mit Besetzungen, überlegt er vier Grundtypen, je nachdem, ob Amtsinhaber gewählt oder gelost werden. Wenn ich das jetzt überlege, wenn jemand gewählt ist, hat er zumindest gleiche Chancen, was die Wahl betrifft. Er geht das durch und Aristoteles zufolge ergeben sich zwölf Kombinationen verschiedener Arten, öffentliche Ämter zu besetzen. Je nachdem, ob sie gelost werden, ob sie erwählt werden von gelosten Männern oder ob sie direkt erwählt werden. Zwölf Kombinationen, wo wenig demokratische, vorherrschend viel oligarchische und sehr viel aristokratische Züge zu sehen sind. Eines ist jedoch klar, auch für Aristoteles war das oberste Prinzip die Macht. Das war nur ein kurzer Ausflug ins vierte Jahrhundert. Aber nun zu den Parametern, an denen wir die Werdung dieses Gesetzestextes und das, was dahinter steckt, messen müssen. Was sind die Merkmale eines demokratischen Staates? Wir haben Wahlen, wir haben das Parlament, wir haben die Regierung, wir haben die Opposition, wir haben den Rechtsstaat. Alle staatliche Gewalt ist in der Demokratie an Recht und Gesetz gebunden. Selbst die Volkssouveränität findet in den Grundrechten ihre Grenzen und als sechstes wiederum die Gewaltenteilung. Keine übermäßige Machtkonzentration im demokratischen Staat. Warum? Denn Macht verführt zu Missbrauch. Das gilt auch heute. Die Demokratie und sämtliche demokratischen Ideen, die so bahnbrechende Erfolge im antiken Griechenland bereits im achten vorchristlichen Jahrhundert zu erzielen begonnen hatten, hat selbst ihren Niedergang durch ungezügelten Machtwillen der Athener eingeleitet. Und wodurch? Durch ungezügelten Machtwillen im Krieg gegen Sparta kam es zum Ende der Demokratie damals. Zwei Jahrtausende keine demokratischen Regierungsformen. Im 17. Jahrhundert hat dann Jean-Jacques Rousseau mit dem Begriff der Volkssouveränität sich wieder und die Demokratie als Gedanken wieder etabliert, und dann letztendlich, wie bereits eingangs erwähnt, John Locke und Montesquieu im 18. Jahrhundert mit der Gewaltentrennung und mit der Gewaltenteilung wieder etabliert. Wie schon oftmals und uns allen bekannt noch einmal wiederholt, Volkssouveränität und Gewaltentrennung und Gewaltenteilung als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates, und immer zu wiederholen, und man kann das nicht oft genug wiederholen, auch hier, Macht braucht Kontrolle. Es darf hier und heute kein Gesetz beschlossen werden, wodurch die Legislative der Exekutive den Weg vorgibt. Es geht hier um keine Ebnung, es geht hier eigentlich um eine Vorgabe eines Weges. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sind sicher mit sämtlichen geschichtlichen Geschehnissen betraut, darum werde ich da nicht mehr weiter darüber reden. Vor noch hundert Jahren haben sich Menschen bekämpft, um diese Werte durchzusetzen. Wir haben die Pflicht und Verantwortung, diese Prinzipien zu schützen. Diese Pflicht besteht bereits bei unmerklichen, schrittweisen Verschiebungen, die schließlich zu großen Veränderungen führen. Sind Sie sicher, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes, dieser Novelle, dieser so genannten Objektivierung Neu den Prinzipien von Demokratie und Gewaltentrennung standhält? Dieses Gesetz hat seinen hehren Namen Objektivierung Neu nicht verdient. Es bedeutet eigentlich das Ende der Objektivierung. Es stellt eine Degradierung eines objektiven Auswahlverfahrens zu einem reinen Bestellungsvorgang dar, im öffentlichen Dienst noch dazu. Massive bestimmte Beeinflussungsmöglichkeiten von Seiten der schwarz-grünen Koalition sind nun Tür und Tor geöffnet. Das ist nämlich die eigentliche Bedeutung des Wortes neu in diesem Zusammenhang. Der fragwürdige Gesetzesentwurf widerspricht jeglichen Demokratieverständnisses eines Bürgers. Wieso? Wie kann es sein, dass ein politischer Beamter in Person des Landesamtsdirektors über die Zusammensetzung der Bestellungskommission entscheidet? Wodurch sich der Begriff Objektivierung, ich denke jetzt jedem einleuchtend, ad absurdum geführt hat. Kurz zusammengefasst. Der oberste Beamte des Landes wird ohne Objektivierung vom Landeshauptmann persönlich auserwählt, persönlich eingesetzt. Auf die politischen Naheverhältnisse kann man in diesem Zusammenhang verzichten, man muss sie nicht näher erläutern. Und dieser Landesamtsdirektor bestellt die Mitglieder einer Kommission, die einseitige politische Voreinflussnahme ist damit vorprogrammiert. Letztlich wird durch diese Art der Bestellung eine der Regierung genehme Kommission eingesetzt, die unter dem Deckmäntelchen der angeblichen Objektivierung erst recht ihre politisch passenden Beamten damit auf Posten bringen kann und willkürlich entsprechend der Regierungskoalition einsetzen kann. Im Gegensatz zu bisher gibt es nun keine demokratischen Kontrollmöglichkeiten mehr. Ist das der großartig neue Wurf des Objektivierungsgesetzes? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie lebt von Kontrolle. Folglich hat die Ausschaltung von effizienten Kontrollmechanismen immer den bitteren Beigeschmack autoritärer Züge. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe kurz auf Kollegen Steinkogler ein, der leider nicht im Saal ist. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Aber wir sagen es ihm nachher!") Danke, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl sagt es ihm nachher, ist ganz wichtig, aber auch du bist ja der Adressat, wenn es darum geht, dass dieses Objektivierungsgesetz das bessere neue Objektivierungsgesetz gegenüber der Vergangenheit ist. Der Kollege Steinkogler begründet es unter anderem damit, dass dem Auftrag des Rechnungshofes entsprochen wurde. Das ist schlichtweg falsch und ich wäre gerne jetzt mit ihm im Gespräch und in Dialog getreten, weil ich möchte es ihm erklären. Der Rechnungshof, das sage ich ihm als Kontrollausschussvorsitzender, hat ganz klar festgelegt, das Wichtigste in der Objektivierung ist, Personalbewirtschaftung und Personalobjektivierung zu trennen. Und offensichtlich braucht er hier eine gewisse Nachschulung, was Bewirtschaftung ist. (Beifall) Der oberste Bewirtschafter, Hofrat Dr. Reinberg, Personaldirektor, ist anwesend. Er ist der Chef der Personalbewirtschaftung. Und wenn er eine Erklärung brauchen würde, was Bewirtschaftung darstellt, sitzt ja neben ihm die Dame des Rechnungshofes, die auch das formuliert hat. Beide würden ihm ja zur Verfügung stehen und würden erklären, was Bewirtschaftung heißt und was Trennung heißt. Oben ist ebenfalls anwesend Hofrat Dr. Eggenreiter, der Objektivierung betreibt. Und genau diese Sitztrennung wäre auch notwendig gewesen, die ja oben sich vollzieht, dass auch Objektivierung herunten gelebt und umgesetzt werden würde. Leider nicht der Fall. (Beifall) Denn wie schaut denn die Objektivierung aus? Da haben wir Gott sei Dank ein modernes, neues Dienstrecht bis 21 Stufen oder 23, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "25!") 25, danke, die eine Durchlässigkeit der Privatwirtschaft mit dem öffentlichen Dienst vorsehen sollte. Die hat ja nur dann einen Sinn, wenn ich objektiv auch tatsächlich aus der Privatwirtschaft diese Durchlässigkeit herstelle. Wo beginne ich damit? Beginne ich jetzt unten oder oben? Ich beginne oben beim Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektor-Stellvertreter. Ja warum sollte sich denn der Dr. Mayer nicht einer Objektivierung aussetzen? Ich bin überzeugt davon, dass er bei einem objektiven Verfahren auf Grund seiner Erfahrung na selbstverständlich gewinnen würde und als Landesamtsdirektor-Stellvertreter nominiert werden würde. Aber er hat ja nicht einmal eine Chance dazu, objektiv zu beweisen, dass er der geeignete ist. Nein, ihm unterstellt man ein dementsprechendes Naheverhältnis mit dem Landeshauptmann, weil deswegen ist er politischer Beamter und deshalb ist er als Landesamtsdirektor-Stellvertreter bestellt. Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, weil er ja gleichzeitig Klubsekretär der SPÖ ist, aber wie auch immer da die Achsen bestehen, er hat keine Chance zu beweisen, dass er der Beste ist. Aber ich bin überzeugt, genauso wie er würde Dr. Pesendorfer beweisen können in einem ordentlichen Objektivierungsverfahren, dass sie die besten sind und dann würde sich ja manches Weitere erübrigen. Aber so ist der Landesamtsdirektor und der Landesamtsdirektor-Stellvertreter nicht objektiviert, weil einfach verlangt wird, dass hier ein politischer Beamter ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem jeweiligen Chef haben muss. Da sitzen doch SPÖ-Bürgermeister. Habt ihr denn wirklich lauter parteitreue Gemeindesekretäre auf Amtsebene gehabt? (Zwischenruf Abg. Winterauer: "Bad Ischl zum Beispiel!") Oder geht dann das nicht in einer Gemeinde, dass möglicherweise, wenn dort ein Freiheitlicher, ich will ja nicht jetzt einen ÖVP-Mann ansprechen, wenn der der Gemeindesekretär sein sollte, dass dieser dann nicht objektiv auch für den Bürgermeister zuarbeitet? Jedenfalls habe ich in der Gemeinde eine klare Spielregel, dass der Gemeindesekretär objektiviert wird. Also warum mache ich dann nicht ein durchlässiges, für alle Bereiche gleichlautendes Objektivierungsgesetz, denn das, was für den Landesamtsdirektor, seinen Stellvertreter gilt, das muss doch wohl auch für den Gemeindesekretär gelten. Aber da ist es wieder anders. Oder anders ist es auch beim Landtagsdirektor. Beim Landtagsdirektor reden alle Parteien mit als Klubobmänner. Über die Klubobmännerkonferenz gibt es eine Vorbesprechung. Das heißt, ist das jetzt dort Proporz oder ist das auch Kontrolle, dass die Klubobmänner der Landtagsfraktion den Dr. Hörtenhuber übrigens in dieser Periode auch einstimmig als Landtagsdirektor entsprechend empfohlen haben? Ist das nicht richtig, dass der Landtagsdirektor einem Quasi-Hearing der Klubobmänner ausgesetzt ist oder ist das politischer Proporz, der jetzt außer Kraft gesetzt werden sollte? Oder wie ist es bei den Schulbehörden? Dort sind alle politischen Parteien dabei. Ist jetzt dieses Verfahren schlecht, weil politische Parteien auch eine Möglichkeit haben, Kontrolle auszuüben, oder ist es gut, dass sie dort sehr wohl Einfluss nehmen können? Oder warum gibt es dann einen Personalbeirat, wo jedenfalls drei politische Parteien bei Neuaufnahme von niedrigeren Chargen quasi mitreden? Ist das dort Proporz oder ist das Kontrolle im Personalbeirat, wo die meisten Entscheidungen übrigens dann einstimmig von allen Parteien zur Kenntnis genommen werden, weil objektiv das vorbereitet wird? Jetzt frage ich mich nur, warum geht das bei der Leiterbestellung nicht? Und ich verstehe ja auch das System nicht. Der Amtsdirektor nein, sein Stellvertreter wird nicht objektiviert, nein, dann wird der Abteilungsleiter durch den nicht objektivierten Landesamtsdirektor, durch eine Kommission, die dahin gar keinen Anspruch haben kann, objektiv zu sein, weil wenn ich den Chef oben nicht objektiviere, kann ich nicht sagen, das, was er dann entscheidet, ist objektiv, sondern der parteipolitisch zugehörige Beamte hat entschieden. Das ist ja vorher die Formulierung gewesen bei der Bestellung des Landesamtsdirektors. Also kann ich auch sublimieren, dass selbstverständlich darunter er nicht objektiv die Leute einsetzt, sondern, weil ich schon einen politischen Beamten habe, dass er natürlich Rücksicht nimmt auf die politische Bestellung, die dann erfolgen sollte. Nur dann weiter in der Durchlässigkeit. Warum wird denn bitte der Abteilungsleiter-Stellvertreter nicht mehr ausgeschrieben, und da gibt es keine Durchlässigkeit im System? Warum kann sich da niemand von außen bewerben? Ist nicht möglich. Jetzt gehe ich ganz runter, aber der junge Anfänger als Jurist, der wird wieder objektiviert und sehr wohl politisch kontrolliert durch den Personalbeirat mit einem anderen Objektivierungsverfahren. Warum traue ich mich nicht, eine Abteilung, die Objektivierungsabteilung, alleine zuständig zu machen für den Direktor bis hinunter zu den kleinsten Arbeitskräften, die aufgenommen werden und auch objektiviert werden durch den Personalbeirat? Das wäre richtig. Warum mache ich das System nicht dann durchlässig vom Land bis in die kleinste Gemeinde mit einer gleichen Systematik? Warum mache ich das System nicht dann durchlässig, bis alle Unternehmungen des Landes auch hier vollzogen werden und auch dann von den Städten, Magistraten und Gemeinden nachgebildet werden? Das wäre Objektivierung. Im Übrigen würde das den Einsatz der Grünen in der Regierung rechtfertigen. Jetzt kann ich ihnen nur sagen, liebe Grüne, ihr seid ja so umgefallen gegenüber all dem, was ihr vorher beantragt habt, dass man sich schämen muss. Aber ihr habt keine Parteibasis, damit habt ihr keine Probleme, bei uns wäre das etwas anderes. Ich würde so nie vor die Parteibasis treten. Danke. (Beifall. Heiterkeit) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch Wortmeldungen? Bitte Frau Abgeordnete Chansri. Abg. Mag. Chansri: Sehr geehrte Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hohes Haus! Ich möchte für mich selbst persönlich zusammenfassen, was Schwarz-Grün unter Objektivierung versteht. Man bilde eine Begutachtungskommission, die Mitglieder dieser Begutachtungskommission werden vom Landesamtsdirektor bestellt. Der Landesamtsdirektor ist laut ÖVP ein politischer Beamter und wurde selbst nicht objektiviert. Dieser politisch bestellte und nicht objektivierte Landesamtsdirektor kann frei nach Belieben die Mitglieder der Begutachtungskommission bestellen. Die meisten Mitglieder sind weisungsgebundene Beamte. Falls aber einmal Probleme auftauchen sollten, kann der Landesamtsdirektor nach "freiem Ermessen" ein widerspenstiges, weil nicht die selbe Meinung vertretendes Mitglied abberufen. Die externen politischen Berater werden auch keine Probleme bereiten, da diese ja zuvor gründlichst durch die Personalabteilung und einer der größeren Regierungspartei vielleicht sehr nahe stehenden Personalberatungsfirma für die Kommission vorgeschlagen wurden. Seitens der Personalvertretung wird es auch keinen Aufschrei geben, denn diese wurden ja auf den Status der Teilnahme ohne Stimmrecht in der Begutachtungskommission degradiert. Wenn der grüne Klubobmann Trübswasser jetzt sagt, dass durch die 50-prozentige Abweichung und die Evaluation nach zwei Jahren ein optimales und nachvollziehbares Kontrollinstrument gegeben ist, dann stellt das wirklich für mich eine Verhöhnung dar. Denn wenn ich nur Gleichgesinnte und Gleichgeschaltete in eine Begutachtungskommission entsende, dann stellen für mich derartige Bewertungs- und Evaluationsformen nicht nur leere Lippenbekenntnisse, sondern vielmehr eine Verhöhnung dieser Instrumente dar. Wir, die SPÖ, haben durchaus auch Beispiele, die zeigen, wie Objektivierung transparent, fair und effizient nachvollziehbar ablaufen kann. Nehmen Sie zum Beispiel einmal die Bestellung des Umweltanwaltes. Dieser muss sich einem Hearing unterziehen und im Umweltanwaltsbeirat ist jeder Klubobmann mit gleichem Stimmrecht vertreten. Auch der Rechnungshofdirektor wird nach für uns demokratiepolitischen Grundsätzen bestellt. Mein Fazit: Die Grünen, die ehemaligen Kämpfer für Demokratie, Fairness und Transparenz, bestreiten jetzt den Weg des Demokratieabbaus und Demokratiedefizits. Wir, die SPÖ, waren immer ein starker Demokratiepartner, der jahrzehntelang die Objektivierung nach transparenten und demokratiepolitisch vertretbaren Merkmalen weiterentwickelt hat. Danke. (Beifall. Zwischenruf Abg. Trübswasser: "So wie die letzten 50 Jahre!") Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige Diskussion oder Debatte war ja recht interessant, geprägt von verschiedenen verfassungsrechtlichen Ausführungen und ähnlichen Stellungnahmen. Grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass Oberösterreich im Bereich der Personalobjektivierung seit vielen Jahren eine absolute Vorreiterrolle in Österreich innehat. Oberösterreich war, ich glaube, eines der ersten oder überhaupt das erste Bundesland, in dem die Objektivierung auf eine gesetzliche Basis gestellt wurde und mit dieser Objektivierung wurden sowohl die Einstellungen als auch die Besetzungen von leitenden Positionen festgelegt und über diese Kommissionen objektiviert. Und daher möchte ich vorweg einmal eines ganz grundsätzlich sagen: In den Abteilungen, in der Personalabteilung, in der Abteilung Personal-Objektivierung, arbeiten Männer, arbeiten Frauen, die sich diese Diskussion, die heute ununterbrochen auf dem Rücken von Beamtinnen und Beamten geführt wird, absolut nicht verdient haben. (Beifall) Denn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten Jahren, es sitzen die leitenden Persönlichkeiten auf der Galerie, sehr eindrucksvoll bewiesen, dass es ihnen absolut darum geht, objektiv vorzugehen, dass es ihnen absolut darum geht, die besten Mitarbeiterinnen, die besten Mitarbeiter und auch die besten leitenden Persönlichkeiten für dieses Land hervorzubringen. Und es ist ja beinahe kurios, wenn von der SPÖ und von verschiedenen Rednerinnen und Rednern ununterbrochen da die Bundesverfassung, die Landesverfassung zitiert werden, und dann offensichtlich negiert wird, dass Beamtinnen und Beamte keinen Eid auf irgendeine Partei ablegen, sondern einen Eid auf die Verfassung ablegen, und daher automatisch auch verpflichtet sind, nach bestem Wissen und Gewissen für dieses Land zu arbeiten, und nicht für irgendeine Partei. Und das möchte ich schon einmal ganz klar festlegen, weil hier so der Eindruck entsteht, als ob im oberösterreichischen Landesdienst überall politische Beamte sitzen würden, die nur nach der Pfeife einer oder mehreren Parteien tanzen würden. Das gibt es im österreichischen Landesdienst nicht. Das ist möglicherweise in anderen Institutionen, wo die SPÖ das Sagen hat, der Fall, aber im oberösterreichischen Landesdienst nicht. Ich möchte daher an dieser Stelle einmal bei allen Verantwortlichen, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten Danke für die ganz hervorragende Arbeit sagen. Wir haben heute schon eine sehr widersprüchliche Diskussion gehört. Kollege Trübswasser hat es schon gesagt, eigentlich wollte die SPÖ gar nichts ändern. Und es ist dann auch wieder eigenartig, wenn Klubobmann Frais da heraußen sagt, die SPÖ wäre bereit gewesen, einiges oder vieles zu verändern. Es ist in der heutigen Diskussion auch irgendwie so herausgekommen, die SPÖ und die FPÖ sind gegen dieses Gesetz, es ist aber noch nicht deutlich genug gesagt worden, dass gerade die SPÖ und die FPÖ am allerweitesten auseinander stehen, weil die FPÖ eigentlich überhaupt keinen Stein auf dem anderen lassen wollte, und die SPÖ eben eigentlich überhaupt nichts verändern wollte. Das heißt, dem Grunde nach ist die hier zu beschließende Vorlage ein guter Mittelweg, der sehr wohl diskutiert wurde, und ich habe das eh am Vormittag auch schon gesagt, ich finde es schon sehr bedenklich, dass man als SPÖ einfach nicht zur Kenntnis nehmen kann, wenn es zu demokratischen Entscheidungen kommt, die nicht der eigenen Meinung entsprechen, dass man dann sofort von undemokratischer Vorgansweise spricht. Gerade diese Geisteshaltung ist meines Erachtens in höchstem Maße undemokratisch. Ich möchte ein Wort auch zum Kollegen Steinkellner sagen, der immer wieder, sowohl in den Unterausschusssitzungen als auch heute wieder die Sache mit den Abteilungsleiterstellvertretern angesprochen hat. Ich weiß nicht, wie oft wir in den Unterausschusssitzungen erklärt haben, wie oft ihm der zuständige Personalreferent Franz Hiesl erklärt hat, dass es im oberösterreichischen Landesdienst keine Abteilungsleiterstellvertreter gibt. Es geht nach dem Senioritätsprinzip, das heißt die Abteilungsleiter werden sehr wohl objektiviert, und dann ist die oder jeweils der älteste, ranghöchste Beamte bei Abwesenheit des Abteilungsleiters der Abteilungsleiter, temporär natürlich begrenzt. Und Kollege Kapeller, du hast uns den Artikel 58 bezüglich Bürgerbegutachtungsverfahren noch einmal zur Kenntnis gebracht, und hast betont, dass selbstverständlich vor der Gesetzwerdung ein Bürgerbegutachtungsverfahren notwendig ist. Na, das ist ja selbstverständlich der Fall, weil nachher hätte es überhaupt keinen Sinn mehr. Aber, wenn du so tust, als ob hier und heute in dieser Landtagssitzung das Objektivierungsgesetz gemacht werden würde, dann hast du in den letzten Jahren offensichtlich bei verschiedenen Ausschüssen und Unterausschüssen nicht sehr genau aufgepasst. Denn selbstverständlich ist es so, dass heute in der Öffentlichkeit in einer Landtagssitzung darüber diskutiert wird, dass aber die eigentliche Arbeit im Vorfeld in Ausschüssen und in Unterausschüssen geschieht, und dass es daher bereits zu diesem Zeitpunkt notwendig gewesen wäre, Meinungen der Bürgerinnen und Bürger vorliegen zu haben, und nicht erst jetzt. Das heißt, ich betone noch einmal, der SPÖ geht es nicht um die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger, sondern es geht um eine reine parteipolitische Strategie. Nächster Punkt. Es wird immer wieder jetzt gesagt, die Politik war bisher draußen, und jetzt wird nach beinharten parteipolitischen Kriterien bestellt und eingestellt. Das stimmt nicht, ganz im Gegenteil. Abgesehen davon, dass die Personalvertretung eine hervorragende Arbeit im oberösterreichischen Landesdienst leistet, und das meine ich für alle Fraktionen, aber bisher war aufgrund der Tatsache, dass die Personalvertretung in der Kommission gesessen ist, und die Personalvertretung selbstverständlich auch parteipolitisch zusammengesetzt ist, die Parteipolitik drinnen. Jetzt sitzen unabhängige Expertinnen und Experten drinnen, und daher ist es eine Garantie dafür, dass weniger bzw. keine Parteipolitik mehr vorhanden ist. Und natürlich ist es so, dass die Einbeziehung von Personalberatern einen wesentlichen Fortschritt bedeutet. Ich finde es auch sehr unfair gegenüber Personalberatungsbüros hier heraußen so zu tun, als ob die alle zu kaufen wären, also ob es da überhaupt nicht darum geht, dass es um seriöse Beratungsleistungen geht. Da wird eine ganze Branche im Prinzip misskreditiert, und das ist diesem Hause meines Erachtens nicht würdig, in einer derartig abfälligen Art und Weise über eine ganze Berufsgruppe zu reden. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss ich noch einmal festhalten, dass die Experten in Zukunft in der Kommission mit Sitz und Stimme ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sind. Zweitens darf ich festhalten, dass, weil auch immer darüber geredet wurde, wie denn jetzt objektiviert wird, dass so wie bisher nach objektiven Kriterien, das heißt, nach Ausschreibungskriterien, nach Anforderungskriterien, und mit den entsprechenden Messinstrumenten die Arbeit im Vorfeld geleistet wird, damit die Kommissionsmitglieder nach objektiven Kriterien entscheiden können. Und so wie bisher wird bei Spitzenpositionen das eine oder andere Personalberatungsbüro mit einbezogen werden, um die besten Menschen für die leitenden Funktionen zu finden. Drittens möchte ich ausdrücklich festhalten, dass nicht alle, aber sehr viele Forderungen des Rechnungshofes erfüllt werden. Und viertens möchte ich auch noch sagen, dass die so viel zitierte variable Kommission auch bisher eine variable Kommission war, weil es selbstverständlich notwendig war, dass diese zusätzliche Expertin oder dieser zusätzliche Experte in der Kommission mit Fachwissen aus dem jeweiligen Fachbereich, in der die Auswahl stattfindet, nicht ein und die selbe Person sein kann, sondern dass es da ohnedies laufend eine Änderung in der Person geben musste. Und daher ist diese variable Kommissionsbesetzung auch sehr gescheit, weil wenn man einen Spezialisten im Kulturbereich sucht, dann ist es auch notwendig, dass in der Kommission ein Spezialist aus dem Kulturbereich drinnen sitzt. Und letztendlich glaube ich auch, dass die ohnedies in Aussicht genommene, in zwei bis drei Jahren stattfindende Evaluierung sehr gescheit ist, dass wir über die Erfahrungen und über die bisherigen oder bis zu dem Zeitpunkt dann abgelaufenen Verfahren uns einen Überblick verschaffen können, und dann unter Umständen auch noch Verbesserungen vorgenommen werden können. Wir werden daher dem Antrag auf Bürgerbegutachtung nicht die Zustimmung erteilen, der Novellierung des Objektivierungsgesetzes 2005 aber selbstverständlich zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich glaube heute ein Deja-vu-Erlebnis zu haben. Ich erinnere mich an die erste Landtagssitzung dieser Legislaturperiode, bei der ging es um die Festlegung der Mitgliederanzahl in den Ausschüssen. So weit ich mich erinnern kann, gab es da schon hitzige Diskussionen. Die Mitgliederanzahl ist nicht sehr demokratisch festgelegt worden. Demokratie, um auf das Lachen zu reagieren, ist laut Duden die Regierungsform, bei der die Regierung den politischen Willen des Volkes repräsentiert. Und das Wahlergebnis 03 hat einen anderen politischen Willen des Volkes gezeigt. So weit ich mich erinnern kann, man möge mich korrigieren, hat die ÖVP, glaube ich, 42 Prozent der Stimmen damals erhalten. Dieses Wahlergebnis wurde damals schon negiert. Bei dieser Novelle negiert man es nicht einmal, sondern da wird einfach der Wille des Volkes gar nicht mehr abgefragt, es gibt einfach keine Bürgerbegutachtung. Die grünen Grundsätze wurden offensichtlich damals beim Regierungsübereinkommen, nehme ich an, das heute schon ein paar Mal zitiert wurde, aufgegeben. Aber ich erinnere auch an das Grundsatzprogramm der Grünen, weil da folgen diese Leitlinien, denen ich auch sehr viel abgewinnen kann. Da steht drinnen: volle Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen. Da steht drinnen: Allmacht abbauen, da steht drinnen: Mächtige kontrollieren. Das ist etwas, was ich unterschreiben kann, aber wo sind diese Grundsätze, wo sind sie geblieben? Im nun vorliegenden Objektivierungsgesetz kann ich diese Grundsätze nicht finden. Das Wort Objektivierung findet man, ja, das ist drinnen gelassen worden, weil das klingt ja auch ganz schön, das Wort Objektivierung, es klingt ja so neutral, es klingt, als gäbe es keine machtgesteuerte Einflussnahme, Objektivierung klingt, als passierten Entscheidungen auf freien, rechtlich unabänderlichen Grundsätzen. Und die SPÖ-Fraktion wäre bereit - jetzt ist anscheinend ein Diskussionsbedarf gegeben, in den Ausschüssen bisher war es nicht so - aber die SPÖ-Fraktion wäre bereit gewesen, Objektivierung in diesem Sinne weiter zu entwickeln. Schauen wir uns jetzt einmal die nunmehrigen Grundsätze dieser Novelle an. Wir haben es heute schon gehört, der Landesamtsdirektor wählt die jeweiligen Mitglieder der Bestellungskommission aus. Der Landesamtsdirektor handelt in Vertretung des Landeshauptmannes und ist laut ÖVP politischer Beamter, der aber selber dem Objektivierungsverfahren nicht unterliegt. Zu Kollegen Stanek möchte ich sagen, wir sprechen da von diesem einen politischen Beamten, wir haben nichts anderes gesagt, und wir tragen die Diskussion auch nicht auf dem Rücken von Beamten aus. Wir wissen, dass die Beamten, und das erleben wir ja dauernd in der Arbeit, besonders engagiert arbeiten, dass sie sehr pflichtbewusst arbeiten. Die Beamten führen das aus, und müssen es ja auch ausführen, was wir an Gesetzen beschließen. Es geht hier um das Gesetz, um den Beschluss des Gesetzes. Nach diesem Gesetz eben sucht sich der Landeshauptmann, der nicht nur einfaches ÖVP-Mitglied ist, sondern auch Vorsitzender der ÖVP ist, der sucht sich seinen Landesamtsdirektor. Da hat niemand etwas mitzureden. Der Landesamtsdirektor wiederum wählt die Mitglieder der jeweiligen Bestellungskommission aus. Bemerkenswert ist, (Unverständlicher Zwischenruf) ja, aber es ist bemerkenswert, dass es eine jeweilige Bestellungskommission gibt, die konkrete Zusammenstellung liegt in der Hand des Landesamtsdirektors. Bei der Besetzung, bei jeder Besetzung kann er diese Kommission anders zusammenstellen. Ich erinnere noch einmal, Sie haben es schon gesagt, aber ich erinnere noch einmal, der Landesamtsdirektor ist persönlich ohne Objektivierung vom Landeshauptmann ausgesucht. Wie schaut jetzt die Kommission aus, nämlich dem Grunde nach aus? Es ist ein Vertreter, Vertreterin der Amtsleitung, es ist ein Vertreter oder eine Vertreterin in der Personalverwaltung, ein Experte oder eine Expertin vom jeweiligen Fachbereich, und ein bis zwei externe Personalberater und –beraterinnen. Die Mitglieder der Bestellungskommission sind halt weisungsgebundene Beamte und die Personalberater sind an künftigen Aufträgen interessiert. Die getroffenen Entscheidungen dieser Kommission nennt man schließlich objektiv. Weil man diese Entscheidungen objektiv nennt, dann braucht man keine Personalvertretung auch mehr da drinnen haben, und nimmt der Personalvertretung noch das Stimmrecht da drinnen weg, und gibt ihr nicht einmal ein Einspruchrecht oder nicht einmal ein Recht zur Stellungnahme. Ja, das ist ein Deja-vu-Erlebnis der besonderen Art, etwa in eine Zeit vor 1990. 1990 gab es ja den ersten Durchbruch zur Transparenz. Herr Landtagsabgeordneter Steinkogler hat gesagt, heute wird das Gesetz an die Zeit angepasst, und es scheint tatsächlich so zu sein. Unsere Zeit ist ja geprägt von der Wenderegierung. Heute soll offensichtlich wieder eine Wende zurück in undemokratische Strukturen gemacht werden. Verpackt ist diese Möglichkeit zur Allmacht unter dem Mascherl Objektivierung Neu, aber bei diesen Verpackungskunststücken können wir nicht mit. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Prinz. Abg. Prinz: Ja, geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute soll das Ende der Objektivierung bei der Leiterbestellung im oberösterreichischen öffentlichen Dienst besiegelt werden. Ein Gesetz, das bisher sehr erfolgreich umgesetzt und von vielen höchstens bejubelt und gepriesen wurde. Mit dem Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz 1991 wurden die Gemeinden beauftragt, Personalbeiräte einzurichten, und die haben sich damit abgefunden, und dies auch vollzogen. Kolleginnen und Kollegen, Personalbeiräte, die über die Aufnahme bzw. die Einstellung beraten, und Empfehlungen an den Gemeinderat abgeben. Egal ob ein Amtsleiter oder eine Reinigungskraft eingestellt wird, egal ob die Stelle des Bauamtsleiters oder die der Kindergartenleiterin besetzt wird. In diesen Personalbeiräten sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stimmberechtigt, und jede im Gemeinderat vertretene Partei ist mit Sitz und Stimme vertreten und entscheidet mit. Ich weiß nicht, wo der Kollege Steinkogler das her hat, dass mit 17 zu 0 oder was abgestimmt werden kann. Ich komme auch aus einer sozialdemokratischen Mehrheitsgemeinde, bei uns hat auch die SPÖ nur eine Stimme da drinnen, und jede andere Partei auch. Im Personalbeirat des Landes soll es auch weiterhin eine Mitsprachemöglichkeit für alle geben. Nur bei den Leiterbestellungen werden künftig gewisse Kreise anscheinend gezielt ausgeschlossen. Wie das die Gemeinden und die Bürgermeister aufnehmen werden, werden wir sehen. Während beim bisherigen beide zentralen Inhalte eines Objektivierungsverfahrens, das Auswahlverfahren als auch eine ausreichende Kontrolle verankert wurden, wird uns ein Modell ohne effiziente Kontrollmöglichkeit präsentiert. Massive politische Beeinflussungsmöglichkeiten sind gegeben, bzw. diesem Wunsch wird hiermit stattgegeben. Kein Wunder, sollte es in Oberösterreich anders sein als im Bund, wo seit Jahren, wo seit Jahren eine Treibjagd, eine Auswechslungsaktion bzw. Hatz seitens der Regierung Schüssel in allen Bereichen und Ministerien gegen jene Menschen geführt wird, die der Sozialdemokratie angehören oder nahe stehen. Und das färbt natürlich auch auf unser Bundesland Oberösterreich ab. Ich bin eigentlich nur erstaunt bzw. enttäuscht, dass die oberösterreichischen Grünen dieses Spiel mitmachen und mitgehen. Ich erinnere mich an jene Zeit zurück, in der eine Zusammenarbeit in Oberösterreich gewünscht war, in jenem Zeitraum zwischen 1997 und 2003, da hat die Welt noch ganz anders ausgesehen, hat ein Vorredner von mir gesagt. Jawohl, das stimmt. Da hat unser Baureferent bei den Spatenstich- und Verkehrsfreigaben im Straßenbau immer wieder von den grünen Verhinderern und grünen Chaoten gesprochen. Jetzt im gemeinsamen Koalitionsboot schwarz-grün erleben wir dieses Chaotenmodell, speziell nämlich, wenn ich mir dieses Modell für das Objektivierungsverfahren, oder die vorher beschlossenen Kindergarten- und Hortnovelle ansehe. Wir Sozialdemokraten lehnen ein Modell ab, in dem von Fall zu Fall ein politischer Beamter die Kommissionsmitglieder auswählt, und der im Auftrag nur eines Politikers handelt. Und wahrscheinlich in jedem Fall für eine politische Richtung entscheiden wird. Und wenn die Schwarz-Grünen heute zur Beilage 501/2005 hier heraußen mehrmals meinten, wir Sozialdemokraten sollten eine geringe Mehrheit als demokratische Entscheidung zur Kenntnis nehmen, das wird von uns auch so zur Kenntnis genommen. Aber gut 50 Prozent Stimmenanteil im Oberösterreichischen Landtag können doch nicht bedeuten, dass bei Postenbesetzungen und bei Leiterstellen bis zu 100 Prozent für eine und von einer Partei beansprucht werden. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Landesrat Franz Hiesl. Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte um Entschuldigung, aber Landesrat für diese Personalfragen, um mich noch herauszureden. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Es genügt mir Landesrat. Wenn ich zu den Vorrednern ein paar Bemerkungen machen darf, dann beginne ich mit dem Abgeordneten Prinz. Herr Abgeordneter Prinz, ich weise zurück die Aussage, die Sie hier behauptet haben, dass ich bei Straßeneröffnungen von grünen Chaoten gesprochen habe. Das entspricht nicht meinem Vokabular, daher weise ich es auch zurück, aber möglicherweise nehmen Sie es mit der Wahrheit nicht so genau, ist auch nicht so wichtig für Sie. Zur Frau Abgeordneten Röper: Es war ein interessanter Ausflug in die Geschichte, den Sie hier gemacht haben. Sie sind bis in das alte Griechenland zurückgekommen, einige tausend Jahre zurück haben Sie verfolgt, das war eine interessante Abhandlung. Der Herr Kollege Frais ist wenigstens nur bis 1934 zurückgegangen, das war eh das schon weit genug in den öffentlichen Aussagen, wo er zurückgegangen ist. Wir sind aber nicht rückwärtsorientiert, sondern vorwärtsorientiert. Daher, glaube ich, sollten wir uns auch dorthin orientieren, wo zukünftig die Bedarfslage gegeben ist. Und zum Kollegen Steinkellner: Er hat mit großer Lautstärke seine Argumente vorgebracht, aber der Abteilungsleiter-Stellvertreter ist wirklich kein guter Vergleich, denn der ist bei uns absolut nur in der Position der Urlaubsvertretung oder der Krankenstandsvertretung. Und wenn ein Abteilungsleiter den Urlaub nicht nimmt oder nicht krank wird, dann wird der Abteilungsleiter-Stellvertreter ein ganzes Jahr nicht in Funktion treten können, daher ergebe das nicht sehr viel Sinn, wenn man die objektivieren würde. Dort nimmt man im Regelfall den Dienstältesten oder die Dienstälteste und nimmt zur Kenntnis, dass für einige Wochen eine andere Unterschrift unter einer Genehmigung ist. Aber zu dem was heute Sache ist und was beschlossen werden sollte: Oberösterreich hat wirklich eine lange Vorgeschichte in den Bereichen der Personalobjektivierung. Wir haben 1973 begonnen, im Bereich der Pflichtschullehrer ein Regelwerk zu schaffen, wo es nicht mehr darauf angekommen ist, wie die Zusammensetzung des Bezirksschulrates im jeweiligen Bezirk mehrheitlich gestaltet ist, das heißt in Linz sind alle Lehrer rot besetzt worden oder alle Direktoren rot besetzt worden, in einem schwarzen Bezirk war es halt dann umgekehrt, sondern man hat sich 1973 darauf verständigt, dass es so eine Art Nachvollziehbarkeit geben muss, eine Punktebewertung bei der Auswahl in den Leiterpositionen. Das war der erste Schritt in Oberösterreich. 1985, das war das Jahr, als ich in diesem Landtag zum ersten Mal angelobt wurde, haben wir den zweiten Schritt gesetzt, in dem wir eine Parteienvereinbarung geschlossen haben und wo wir uns vorgenommen haben, dieses Lehrermodell oder ein abgeleitetes Modell auch für die Personalaufnahme im Landesdienst festzuschreiben und aus dieser Parteienvereinbarung wurde dann ein Landesgesetz. Und wir haben uns hier Normen gegeben, die als Grundlage unserer Entscheidung eben gesehen werden müssen. Und da war eine Grundnorm, dass jede Personalaufnahme ausgeschrieben werden muss, dass es keine Aufnahme gibt ohne Ausschreibung. Das war eine Grundnorm, dass man die Bewerbungsunterlagen einer Kommission zugänglich macht, also eine Breite schafft, dass auch eine gewisse Kontrollmöglichkeit gegeben ist, ob denn die Vorschläge, die gemacht werden, zu Recht gemacht worden sind, dass also Transparenz angeboten wurde. Und es hat eigentlich auch die Festlegung gegeben, dass diese Vorschläge, die durch die Kommission gegangen sind, vom Personalreferenten letzten Endes vollzogen wurden. Ich bin jetzt 10 Jahre Personalreferent. Ich habe jeden Aufnahmevorschlag, den mir die Kommission gemacht hat, ausnahmslos zur Kenntnis genommen. Ich habe noch keinen einzigen abgeändert, obwohl ich ihn abändern könnte. Es kann mich ja niemand zwingen, aber ich habe mich an sich zu 100 Prozent an die Vorschläge gehalten. In meiner Zeit sind ungefähr 10.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden. Die Vorbereitungsarbeit wurde exzellent geleistet von der Gruppe mit Dr. Eggenreiter, mit Frau Dr. Hartl und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Kommission, und die war unterschiedlich zusammengesetzt, da war die freiheitliche Fraktion eine Periode drinnen, jetzt sind die Grünen drinnen, es hat nie Mehrheitsbeschlüsse gegeben, das heißt, bei 10.000 Fällen haben wir 10 Mal keine Einstimmigkeit gehabt. Da hat einmal die Personalvertretung nicht mitgestimmt, einmal hat eine Fraktion nicht mitgestimmt, aber bei 10.000 12 Mal nicht einstimmig, zeigt mir, dass eigentlich eine hohe Qualität in der Vorbereitung geleistet wurde, sonst hätte es die Zustimmung nicht gegeben zu dieser Vorgehensweise. Und um der SPÖ, die besonders kritisch jetzt in der Sache umgeht, verstehe ich ja, doch auch den Spiegel ein bisschen vorzuhalten, fragen Sie einmal in Linz nach. Der Herr Klubobmann Strugl hat mir erst gesagt bis zum Jahr 2000, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Bis 2002 sogar!“) da haben wir aber schon 15 Jahre das Gesetz gehabt, wurde das Gesetz bei der Personalaufnahme in Linz de facto nicht angewandt, weil 80 Prozent der Personalaufnahmen ohne Kommission einfach direkt gemacht wurden. Erst als die ÖVP eine Aufsichtsbeschwerde gemacht hat, dann hat man auch in Linz doch das Gesetz einzuhalten begonnen. Also wir brauchen uns da mit Sicherheit nichts sagen lassen. Wir leben es vor, wie es gemacht gehört und werden es auch zukünftig so und nicht anders machen. Und für mich ist wichtig, dass die Grundlagen gelten, Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Personalauswahl. Wir bekennen uns uneingeschränkt zu dieser Vorgehensweise. Und jetzt zu den leitenden Funktionen: Wir haben schon bisher leitende Funktionen, das sind in erster Linie Abteilungsleiter, Bezirkshauptleute, intern und extern ausgeschrieben. Eine der letzten Aufnahmen war übrigens eine externe. Der Mag. Modera vom Magistrat Linz ist bei uns Abteilungsleiter geworden, ob das umgekehrt auch möglich wäre, dass ein Landesbewerber bei der Stadt Abteilungsleiter werden kann, das wage ich wieder dahinzustellen. Beispiel gibt es sicher noch keines. Bisher war es nicht möglich, obwohl sich auch Leute beworben haben. Vielleicht waren die nicht so gut, das kann (Zwischenruf Landesrat Dr. Kepplinger: „Hat sich nicht beworben!“) ja ohne weiteres sein. Wir haben ganz hervorragende Bewerber gehabt. Wir haben uns entschieden den Mag. Modera zu nehmen, weil der Mag. Modera ein ausgezeichneter Mitarbeiter ist und weil er auch ein gutes Ergebnis gebracht hat. Fragen Sie aber nicht nach Herr Landesrat Kepplinger was vorher gelaufen ist, sonst erzähle ich das, was vorher gelaufen ist im ersten Durchgang, wenn Sie es unbedingt wissen wollen, erzähle ich das auch da herinnen, was vor der Bewerbung des Mag. Modera war. Wir mussten ja die Bewerbung aufheben bzw. die Ausschreibung aufheben, weil keine geeigneten Bewerber vorhanden waren, obwohl Ihre Fraktion sehr darauf gedrängt hat einen weniger geeigneten zu nehmen. Das haben wir nicht gemacht. Wir haben in den Unterausschüssen lange, sehr lange, diskutiert. Inhaltlich ist, glaube ich, alles am Tisch. Das Gesetz ist Länge mal Breite, von oben bis unten und von links nach rechts diskutiert worden. Auslöser war der Rechnungshofbericht, dass wir uns zur Veränderung jetzt entschieden haben. Der Rechnungshof hat klipp und klar gesagt, dass eine Kommission und nicht mehr zwei Kommissionen sein sollen, und hat auch den Hinweis gegeben, dass die Personalbewirtschaftung von der Personalauswahl getrennt werden muss. Auch das wird selbstverständlich umgesetzt werden. Und die strittige Sache oder die ganz heiße Sache der Begutachtungskommission darf ich auch noch einmal ansprechen. Wir haben jetzt eine Kommission, wo das Unternehmen Land Oberösterreich auf jeden Fall mit drei Vertretern drinnen sein muss. Wir bestehen darauf, dass die Amtsleitung drinnen sein muss. Das ist, glaube ich, selbstverständlich. Wir bestehen darauf, dass die Personalabteilung als zentrale Personalstelle der Landesregierung drinnen sein muss und wir bestehen auch darauf, dass ein Fachbeamter, eine Fachbeamtin aus dem Bereich, wo der Bewerber dann tätig sein soll, auch dabei sein sollte. Das hat sehr wohl etwas auf sich, dass also das Tätigkeitsfeld dort auch entsprechend repräsentiert ist. Und dem geben wir zwei externe Berater dazu und haben dazu gesagt, wenn die Ergebnisse deutlich abweichend sind, dann wird wiederholt. Also wir glauben, dass wir das Beste gemacht haben, was wir machen können. Wir legen einen Wert darauf, dass die Mitglieder der Kommission einigermaßen geschlechtergleich besetzt sind, das heißt, dass eine Ausgewogenheit in der Besetzung der Kommission gegeben ist. Wir legen einen Wert darauf, dass die Personalvertretung vertreten ist, dass sie zuhören kann, aber sie spricht nicht mehr mit. Es gibt auf der ganzen Welt kein Unternehmen, wo die Mitarbeiter sich die Chefs aussuchen können. In der voest gibt es Aufsichtsräte, die mitreden können bei der Bestellung der Geschäftsführung und es gibt Aufsichtsräte, die nicht mitreden können, nämlich die, die von der Personalvertretung entsandt wurden. Das ist eine ganz logische Trennung, die schon längst hätte passieren müssen. Aber wir gestehen der Personalvertretung zu, allen Fraktionen, die dort vertreten sind, dass sie am Verfahren teilnehmen können und dass sie auch das kontrollieren können. Es werden Assessmentcenter gemacht, es werden Hearings gemacht, es wird eine strukturierte Befragung gemacht. Also es wird alles so gemacht, dass man das Gefühl haben kann, dass das vernünftig abläuft. Und im Übrigen bestellt die Kommission die Regierung, so wie es auch bei anderen Kommissionen ist. Der Landesamtsdirektor kann sich nicht willkürliche Leute aussuchen, sondern er setzt seine Kommission zusammen aus diesem Pool, der gebildet wurde. Das muss irgendwer machen und als höchster Beamter in der Verwaltung ist er dazu ausersehen, dass er eben diese Kommission zusammenstellt. Und daher habe ich an sich ein gutes Gefühl und schließe meine Rede damit, eigentlich mit einem Zitat: Es hat ein bedeutender Mann, der jetzige Landtagspräsident von Bayern und damalige Fraktionsvorsitzende Glück, bei einer Tagung in Linz den Ausspruch gemacht: Es gibt keinen schwarzen Beamten, es gibt keinen roten Beamten, keinen blauen, keinen grünen, auch keinen orangen, es gibt bestqualifizierte oder zweitbestqualifizierte Beamte. Wir brauchen die Besten, wenn wir die Aufgaben in der Zukunft erfüllen wollen.(Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Prinz wünscht noch einmal das Wort. Abg. Prinz: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung anbringen. Wenn Sie sagen, ich halte es mit der Wahrheit nicht genau. Ich kann das genau sagen, das war die Eichenstraßeneröffnung in Marchtrenk und die Umfahrung Schleißheim. Erste Präsidentin: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter Prinz! Ich weise das zum zweiten Mal zurück. Sie werden einen Beweis zu bringen haben. Ich weise darauf hin, da herinnen gibt es schon einen, der die Immunität in Anspruch nehmen musste. Es gibt eine verurteilte Partei. Ich bitte, etwas sorgsamer mit den Behauptungen umzugehen oder den Beweis zu bringen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Sulzbacher. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn alles bisher so gut gelaufen ist, dann frage ich mich, warum wir überhaupt diese gravierenden Veränderungen durchführen. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Weil wir einen Rechnungshofbericht haben!“) Und wenn das bisher so gut gelaufen ist, muss es auch mit den Personalvertretern nicht so schlecht gelaufen sein. Dann frage ich mich, warum man die Personalvertreter wesentlich aus der Mitwirkung herausnimmt. Und wenn Sie, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, gesagt haben, das gibt es auch in der voest nicht. Ich glaube, es gibt kein größeres Unternehmen, das nicht einen Personalbeirat hat, wo ganz wesentlich der Betriebsrat bei allen Positionsbesetzungen, Führungspositionen mitspricht. Von dem Sie reden, das ist gerade halt die Aufsichtsratsbesetzung oder die Vorstandsbesetzung in dem Aufsichtsrat, wo der Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter drinnen sitzt, aber wenn wir in der voest Holding, in der voestalpine AG als Betriebsräte drinnen sitzen. Im Aufsichtsrat reden wir natürlich mit bei allen Geschäftsführerbesetzungen in den Töchtern. Und es ist in allen größeren Unternehmungen Brauch entweder offiziell in einer Kommission oder zumindest auf sozialpartnerschaftlicher Ebene, dass man sich mit dem Betriebsrat über die Besetzung von Führungspositionen ausführlich unterhält bis dorthin, wo es auch offizielle Kommissionen gibt, wo der Betriebsrat mit Sitz und Stimme vertreten ist. Und es kann ja auch nicht sein, dass im Land Oberösterreich, wenn man da liest die Presseaussendung vom Kollegen Fritz Reder, Vorsitzender der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter im oberösterreichischen Landesdienst, in seiner Presseaussendung vom 29. März, wo er hinweist darauf, dass mit der geplanten Novelle zum Objektivierungsgesetz wird ein im Personalvertretungsgesetz verankertes Mitwirkungsrecht der Personalvertretung in Personalangelegenheiten beschnitten. Jetzt könnten wir sagen, gut, das ist ein Roter, dem passt das nicht, ähnlich wie dem SPÖ-Klub, dem passt halt das auch aus politischen Gründen nicht. Aber dann geht es weiter: In einer Stellungnahme des Dienstrechtsausschusses zum Objektivierungsgesetz wurden massive Bedenken sowohl seitens der FSG-Fraktion als auch der ÖAAB- und der FCG-Fraktion dahingehend vorgebracht als der Ausschluss der Personalvertretung von der Entscheidungsfindung einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in die fundamentalen demokratischen Mitwirkungsrechte der Personalvertretung darstellt. Mit Bedauern stellt dann der FSG-Vorsitzende Fritz Reder fest, dass seitens des ÖAAB, FCG, anscheinend aus irgendwelchen Gründen der Widerstand aufgegeben wurde. Das steht dann nicht drinnen, aber es könnte eine Vermutung sein, ob das unter Umständen etwas zu tun hat, dass natürlich sich der ÖAAB in der Arbeitnehmervertretung sicher etwas schwieriger tut als wie die FSG, wenn der Personalreferent gleichzeitig der Obmann des ÖAAB ist. Das muss nicht in dem Zusammenhang stehen, aber es könnte der Eindruck entstehen. Und selbst, dass dieser Eindruck entsteht, glaube ich, ist nicht gut, ist eine schlechte Optik für eine Landesverwaltung, die die besten Leute in diesem Land beschäftigt, wo hervorragende Arbeit geleistet wird. Und ein bisschen von den Argumenten des Kollegen Trübswasser in seinen Ausführungen, ist mir etwas klarer geworden. Jetzt spricht er von seinen Erfahrungen im Landesdienst, ich glaube, du warst im Hauserhof und Hauserhof hat auch noch zu Zeiten, wo es geheißen hat, die voest ist rot, hat es geheißen der Hauserhof ist schwarz, als aus alten Zeiten, ich weiß nicht wie lange du dort warst, aber ich weiß nicht, welche Erfahrungen das sind, von denen du gesprochen hast. Du hast gesagt, du hast eigene Erfahrungen nicht nur jetzt als Abgeordneter, sondern auch aus deiner Dienstzeit im Landesdienst heraus, hast aber nicht gesagt mit welchen Erfahrungen. Waren das schlechte Erfahrungen mit roten Betriebsräten im Landesdienst, die es eh kaum gibt? (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Ich war weder schwarz noch rot!“) Nein, aber was waren die schlechten Erfahrungen? Du hast gesagt, schlechte Erfahrungen haben dich dazu bewogen, ein Gesetz in dieser Form vorzuschlagen und du verteidigst ja auch, dass die Personalvertreter nicht mehr drinnen sind, mit Stimme und mit dem Recht hier mitzureden. Also frage ich, war das die schlechte Erfahrung mit den Betriebsräten, die dich dazu bewogen hat, zu sagen, die sollten an sich nicht da drinnen sein? Mit der Politik, das war heute die Aussage, glaube ich, vom Kollegen Stanek. Alle sind wir unpolitisch, nur die bösen Personalvertreter sind sowieso auf das erste Hinschauen nur parteipolitisch. (Zwischenruf Abg. Schwarz: „Die Durchlässigkeit war nicht gegeben!“) Also bisher habe ich das nicht geglaubt. Die voest war früher rot, das Land hat es geheißen ist schwarz, Magistrat ist auch rot, aber dass das alles die bösen Betriebsräte tun, ich weiß schon, ich habe schon gelernt, auch in diesem Haus, dass Betriebsräte schuld sind, wenn Firmen verkauft werden. Auf der einen Seite hören wir, eigentlich haben wir eh nichts mitzureden in der AG und doch dürften es die gewaltig starken Personalvertreter sein auch beim Amt der Landes Oberösterreich, dass man sich entschlossen hat, die lassen wir jetzt da nicht mehr mitreden. Das bedaure ich sehr und ich muss sagen, (Zwischenruf Abg. Stanek: „Herr Kollege, darf ich Sie fragen, wann ich gesagt haben, die bösen Betriebsräte?“) Gesagt hast du, Betriebsräte wollte man herausnehmen, damit nicht der Eindruck einer Parteipolitik entsteht. Sinngemäß habe ich das so vernommen. Sonst entsteht der nirgends, aber bei Betriebsräten entsteht der. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Aber von böse habe ich nichts gesagt!“) Ich bin das gewohnt, aber ich stelle fest, in diesem Land Oberösterreich hat man von Haus aus den Verdacht, dass auch die Personalvertreter hier in erster Linie parteipolitisch agieren und daher möchte man sie heraus haben. Es tut mir zwar leid, wenn der Eindruck da steht, ich habe den Eindruck nicht, aber wenn Sie das so sagen. Ich möchte nur eines sagen und das ist vielleicht das was die ÖVP etwas unterschätzt und vielleicht den Kollegen Trübswasser unterschätzt, weil du hast noch etwas gesagt, du hast gesagt, für dich ist dieses Gesetz auch ein Prüfstein für die ÖVP. Also, ob sie ihre Macht missbraucht, habe ich mir dazugeschrieben, habe ich so aufgefasst. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Aber das Gesetz gilt auch für die Städte und Gemeinden!“) Ja, aber ich habe es so verstanden, du hast gesagt, das Gesetz ist auch ein Prüfstein für die ÖVP. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Mehrheitspartei! In Linz SPÖ!“) Ja, ÖVP habe ich verstanden. Also ich habe mir dann hergeschrieben vielleicht ist es ein ÖVP-Missbrauchsprüfungsgesetz. (Beifall) Du willst testen, lässt sozusagen der ÖVP, du hast ja viele Vorwürfe bekommen, dass die Grünen gewirkt haben hier in diesem Gesetz der ÖVP, sozusagen die Spielwiese für künftige Leiterbesetzung zur Gänze zu überlassen. Da könnte man heraushören, bei deinem Hinweis als Prüfstein, das ist eine gewisse Absicht. Schauen wir, ob sie es missbrauchen oder nicht? Wehe, wenn sie es missbrauchen, na, dann werden wir sehen! Also, wenn das so gemeint war, verstehe ich zumindest deine Haltung zu diesem Gesetz. Und wir reden dann von einem ÖVP-Missbrauchsprüfungsgesetz. Ich mache nur aufmerksam, wenn man dem Hund die Wurst hinlegt, wird er sie auch fressen. Also, das ist eine große Versuchung. Und wieder zurück zum Ernst: Ich glaube, es sollte dieses Objektivierungsgesetz keine Spielwiese für Versuche sein. Weil das Image einer Firma ist schnell beim Teufel. Und das einer so großen Organisation wie einer Landesverwaltung, wo man auch die Qualität der Politik, die dort gemacht wird, misst. Die wird ja nicht nur an dem gemessen, wie uns wir da herinnen aufführen, sondern die Politik in einem Lande wird auch wesentlich daran gemessen, wie der Apparat, wie die Beamten, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Fritz, kannst du das ein bisschen präziser sagen!“) nein, da will ich mir jetzt nicht Zeit nehmen, da könnten wir ein anderes Mal darüber reden. Aber, das Land ist wesentlich geprägt von den Beamten des Landes. Und wenn die gute Arbeit machen, dann wird insgesamt die Politik im Land gut bewertet. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Genau das wollen wir!“) Und es kommen auf uns schwere Zeiten zu. Wir werden uns in Zukunft die Leute nicht mehr so ohne weiteres aussuchen können. Und junge strebsame Leute, Kollege Gumpinger, du bist eh ein bisschen zuhause auf diesem Gebiet, junge strebsame Leute, die werden in Zukunft nichts anders mehr verabscheuen, als wie irgendwo in ein Unternehmen einzutreten, wo sie nur den geringsten Hauch einer parteipolitischen Vereinnahmung verspüren. Das sage ich als alter Roter. Das sage ich als Voestler, die immer als Rote verschrien worden sind. Ich habe vor dreißig Jahren niemanden gefragt bei den Angestellten, ob er ein Roter ist, wie er zu mir gekommen ist – trotzdem waren wir die Roten. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich habe mich nicht geändert. Ich bin froh, dass es heute nicht mehr heißt, wir sind die rote voest. Aber es heißt ganz sicher immer noch, das ist das schwarze Land. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Jetzt wird’s spaßig!“. Beifall) Ich möchte nur auf eines aufmerksam machen: Wenn man Personalvertreter in ihren Rechten beschneidet und so lapsig sagt, „sind lauter Parteipolitiker“. Personalvertreter sind die gewählten Vertreter ihrer Beschäftigten, ihrer Beamten, die sie heute so hoch gelobt haben. Und wenn sie den Personalvertretern, denen nichts zutrauen, trauen sie eigentlich ihren Leuten auch nichts zu, weil die haben sich die gewählt. Und nehmen sie zur Kenntnis, Betriebsräte und Personalvertreter, die sind ja nicht Selbstzweck. Wir haben uns ja nicht selber erfunden. Wir wurden gewählt, so wie sie als Abgeordneter auch nicht einfach sagen können, ja jetzt schimpfe ich über meine Wähler, weil sie mich gewählt haben. Es ist eine Ehre, als Betriebsrat gewählt zu sein und dann Vertreter dieser Belegschaft zu sein. Und jetzt diesen Vertreter hinaus zu bugsieren, heißt, der hat mangelndes Vertrauen in die gesamte Belegschaft. Es ist nicht mangelndes Vertrauen nur an dem Betriebsrat, sondern es ist mangelndes Vertrauen in die, die den Betriebsrat oder die Personalvertretung gewählt haben. Die Leute werden sehr vorsichtig sein. Der Betriebsrat ist halt einmal, ganz Wurst, wie man das sehen will, ein ausgleichendes Element. Und wenn man einen Standard erreicht hat und der war schon höher, weil sie mitstimmen und mitreden haben können. Und man schraubt das zurück! Da werden sich nicht nur die Betriebsräte was denken, sondern auch die Belegschaft. Man möchte der Belegschaft dieses Gewicht bei der Mitsprache nicht mehr zukommen lassen. Und das ist viel die ärgere Auswirkung, wenn man hier leichtfertig mit Objektivierungsgesetzen und Leiterbestellungen umgeht. Und ich behaupte gar nicht, dass der Landesamtsdirektor seine Stelle missbrauchen wird. Aber, es wurde heute schon gesagt, umso weniger ist es gut und haben wir es notwendig, ihn überhaupt in den Verdacht kommen zu lassen. Da tun wir ihm nämlich wirklich nichts Gutes. Und ich fürchte, so wie das Gesetz vorliegt, werden wir nur Gerüchte, Verdächtigungen haben, weil eben nicht eindeutig geklärt ist und nie ausgeräumt werden kann, welche Motive haben jetzt wirklich den Landesamtsdirektor bewogen, die oder jene Leute auszuwählen in die Kommission? Also, wo hier die große Transparenz ist? Das frage ich mich. Ich würde sie bitten, überlegen sie sich das noch einmal. Tun sie das ÖVP-Missbrauchsprüfungsgesetz von der Tagesordnung, diskutieren wir über ein ordentliches Objektivierungs- und Leiterbestellungsgesetz, nämlich nicht zugunsten für irgendeinen Betriebsrat oder Personalvertreter, sondern eigentlich geht es ums Ansehen der Politik, um uns alle. Wenn wir das nicht gescheit hinbringen, dann schaden wir uns und unserem Image gegenüber den Gewählten oder die, die uns gewählt haben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Die letzte Wortmeldung? Bitte, Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die besten Köpfe sollen auf die leitenden Funktionen des Landes kommen, unabhängig davon ob und welche politische Einstellung sie haben, hat der Kollege Trübswasser gesagt. Und da kann ich ihm vollinhaltlich zustimmen. Da wird es sehr wenige hier herinnen geben, die nicht sagen, jawohl, das ist eine gute Ansage. Aber, dann setzt er fort und sagt, aber diese Vorlage zur Novelle des Objektivierungsgesetzes wird diesen Zustand herbeiführen. Es ist zwar eine ernste Angelegenheit, aber der Kollege Sulzbacher hat auch das eine oder andere Heitere eingestreut, und mir fällt dazu der Witz von der Vertreterschulung ein, wo es heißt: „Wie verkauft man denn einem Eskimo einem Kühlschrank? Indem man behauptet, man könnte damit etwas Warmes kochen“. Und genau dasselbe findet da statt. Es wird nämlich genau das Gegenteil erreicht, von dem was angekündigt wird. Und ich stimme auch dem Kollegen Stanek zu, dass natürlich die Beamten und auch die Vertragsbediensteten, die möchte ich gar nicht ausnehmen, lauter kluge Leute sind und daher bin ich mir ganz sicher, dass sie dem ziemlich einfachen Versuch des Kollegen Stanek, die Beamten vorzuschieben oder sich hinter ihnen zu verstecken, leicht durchschaut haben. Denn, lieber Kollege Stanek, wir greifen nicht die Beamten an, wir greifen die schwarzen und die grünen Landtagsabgeordneten an, die ein kontrollbeseitigungs- und objektivierungs- in ein subjektivierungsmaßnahmenveränderndes Gesetz beschließen wollen. Und das Wort objektiv und Objektivität ist ja schon sehr oft bemüht worden. Wer ein bisschen mit der Beurteilung von Menschen oder auch mit Auswahl von Menschen zu tun hat, der weiß, dass es in Wirklichkeit so etwas wie Objektivität beim Verhältnis Mensch zu Mensch und Beurteilung gar nicht gibt. Sondern, das ist immer subjektiv. Und es gibt halt verschiedene Möglichkeiten, diese Subjektivität zu relativieren und doch so etwas wie Objektivität zu erreichen. Das ist einmal, dass man bestimmte normierte, standardisierte Verfahren verwendet und andererseits, dass man mehrere Menschen aus verschiedenen Blickwinkeln zur Beurteilung heranzieht. Und das Dritte ist, dass man eine laufende Kontrolle hat, ob diese standardisierten Verfahren auch eingesetzt werden. Und diese Kontrolle soll jetzt in zweifacher Hinsicht nach dem Entwurf stattfinden. Einmal durch eine Evaluierung - also Evaluierung, dass man im Nachhinein feststellt, was sich bei einem Hearing oder einem Accessment Center oder was auch immer, einmal abgespielt hat. Das ist ja völlig unmöglich. Das kann man überhaupt nicht, da gehört die Kontrolle dorthinein. Diese Kontrolle wird aber beseitigt. Also will man diese Evaluierungen in Wirklichkeit gar nicht haben. Und der zweite Punkt, das sind die Personalberatungsunternehmen, die da beigezogen werden. Also auch, wenn man damit Erfahrung hat, dann weiß man, dass für dieselbe Funktion, dieselben Bewerber von zwei verschiedenen Personalberatern ganz unterschiedlich beurteilt werden. Und sie wissen das natürlich selber auch, weshalb die Differenz in den Punktebewertungen sehr eng liegen. Wenn also eine fünfzig Prozent Differenz sein muss, dann kommt das, wie der Kollege Frais gesagt hat wirklich nur zustande, wenn neben Hochqualifizierten ein paar Juxbewerber, die sich am Biertisch gedacht haben, da bewerbe ich mich auch, auftreten. Aber niemals in allen anderen Fällen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Und wir haben, und das möchte ich auch sagen, wir haben ja nicht - so wie der Kollege Stanek das angedeutet hat – gesagt, ja beim Land, da laufen ja nur politische Beamte herum. Nein, das stimmt nicht. Wir haben gesagt, es gibt einen politischen Beamten, aber der sucht aus, wer die Entscheidungen trifft und das genügt. Und zu einem sehr heiklen Punkt möchte ich noch kommen, nämlich zum Beispiel des Unabhängigen Verwaltungssenats. Der Unabhängige Verwaltungssenat als Überprüfer, als letzte Instanz, letztes ordentliches Rechtsmittel oder Berufungsinstanz im Strafrechtsverfahren, als Instanz in über sechzig Bundes- und Landesgesetzen, der praktisch mit richterlicher oder richterlich ähnlicher Unabhängigkeit ausgestattet ist, bedarf vor allem eines großen Vertrauens der Bevölkerung. Denn mit dem Unabhängigen Verwaltungssenat hängt das Vertrauen in den Rechtsstaat unmittelbar und sehr eng zusammen. Und repräsentiert wird dieser Unabhängige Verwaltungssenat von seinem Präsidenten. Und wenn der Präsident jetzt so ausgesucht wird, dass die Entscheidung, wer Präsident des UVS wird, drei Beamte treffen, die vom politischen Beamten Landesamtsdirektor ausgesucht werden, dann kann ich zumindest bei allem guten Willen, den ich allen Beteiligten unterstelle, aber für mich nicht sagen, dass ich ein besonderes Vertrauen in die objektive Auswahl des Präsidenten und damit in die objektiven Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenats habe. Und so wie es mir geht, wird es dem einen oder anderen und wahrscheinlich nicht wenigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern gehen. Und daher könnte man schon an diesem Beispiel sehen, dass dieses Objektivierungsgesetz der völlig falsche Weg ist und eigentlich zur Subjektivierung, zur mangelnden Kontrolle und zu weniger Demokratie beiträgt. Und nachdem ja auch das Verwaltungssenatsgesetz in Behandlung ist, möchte ich vorschlagen, das zu überdenken und andere Bestellungsmodalitäten wie zum Beispiel beim Präsidenten des Rechnungshofs vorzusehen, um nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat und in den UVS zu gefährden. Im Übrigen bitte versuchen sie nicht, uns einen Kühlschrank als E-Herd anzudrehen, und versuchen sie auch nicht, sich das selber einzureden, sondern lehnen sie diese Vorlage ab. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Jahn. Abg. Mag. Jahn: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP stellt den absoluten Machtanspruch, und da kann sie demokratische Kontrolle durch andere Parteien nicht brauchen. Und die Grünen sagen, es ist objektiv, wo ein Schwarzer sitzt. Und das ist die Grundlage für dieses Objektivierungsgesetz, wo die absolute Machtkonzentration der ÖVP durch Personalbesetzungen beim Land noch ausgebaut werden soll. Und nichts, nichts kann die ÖVP schwerer ertragen, als wenn man nicht tut, was sie will. Und um das abzusichern, braucht sie natürlich Leute ihres Vertrauens an den entsprechenden Positionen. Und Erich Haider ist zum Beispiel einer, der tut nicht immer das, was die ÖVP will. Und der SPÖ-Landtagsklub ist einer, der tut nicht immer das, was die ÖVP will. Also, schimpfen wir den Erich Haider einen Populisten, wenn man seinen Argumenten nicht mehr beikommt, (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: „Etwas Falsches wird durch Wiederholen auch nicht wahrer!“) und uns droht man zum Beispiel den Hinauswurf aus Gremien und Beiräten des Landes an. Wie uns das kürzlich passiert ist in einem Ausschuss, wo wir einen Antrag vorgelegt haben, der dem Landeshauptmann halt nicht gepasst nicht, hat er gesagt, na ja, wenn ihr das so macht, ich sage euch schon, dann können wir auch anders! Also, mit einem Wort, wenn ihr nicht spurt, schmeißen wir euch hinaus. Ganz von ÖVP gnadenfrei, nach diesem Motto, meine Damen und Herren, frei nach dem Motto „Ihr Roten seid von unseren Gnaden in den Gremien“. Na bitte, dann werfen sie uns halt hinaus und dann kontrolliert euch halt alle eure Institution auch noch selber. Das versteht die ÖVP unter Demokratie und Kontrolle und setzt sich halt dann die Leute hinein, die sie objektiviert dazu ausgesucht hat. Vielleicht ist das auch das Ziel. Man muss eines konstatieren: Sie schließen, die ÖVP schließt zunehmend die demokratischen Kontrollrechte aus. Der Wählerwille ist kein Thema mehr für die ÖVP. Und übrigens den Blauen geht es nicht anders. Da durften wir also kürzlich auch Zeugen dessen werden, wie man ihnen angedroht hat, wenn sie nicht dabei sind, also, wenn sie den Vorschlag der ÖVP nicht unterstützen, na, dann bekommen sie halt keinen Sitz in diesem Gremium. Das ist der Machtanspruch der ÖVP. Und bei den Grünen, sollten sie einmal nicht mehr unter dem Schirm der ÖVP sein, wird es wahrscheinlich genauso sein, dass man ihnen androht, da und dort nicht mehr dabei sein zu dürfen. Ja, geht es um die Frage, dabei sein zu dürfen oder geht es um die Frage, dass es nicht einen Alleinvertretungsanspruch gibt? Dass es nicht einen Alleinkontrollanspruch gibt? Uns geht es um diese Frage und den Wählern geht es auch um diese Frage! Und daher haben wir diese demokratische Rechtsordnung. Wahrscheinlich sind die Grünen auch deshalb so brav, weil sie immer Angst haben müssen, von den Blauen ersetzt zu werden. Jetzt momentan ist zwar die Situation wahrscheinlich ein bisschen anders, aber auf Bundesebene hat man es auch immer umgedreht noch gemacht. Da hat man den Blauen immer angedroht, sie durch die Grünen zu ersetzen. Drohung ist die Grundlage der Politik der ÖVP. Nur, sie kommen nicht mehr durch. Und das ist das Gute! Und einen aktuellen Punkt noch, wie es die ÖVP auch mit dem Machtanspruch und mit der Mitsprache hält. Das neueste Beispiel ist die RegionalGesmbH. Hier sind die neuen Verträge vorgelegt worden, hier werden in Zukunft die Regionalmanager, die bisher in den Regionalvereinen verantwortlich waren ans Gängelband des Landes genommen, des zuständigen Landesrates. Man legt den Gesellschaftern so kurzfristig vor und sagt ihnen auch gleich, wenn die Pressekonferenz ist, wenn das alles vorgestellt wird, dass man nicht einmal die Zeit haben soll die Verträge zu lesen und sich ordentlich vorzubereiten und zu reagieren. Kein Wunder, kein Wunder, denn, wenn man die Verträge liest, sieht man, wie sie vor Alleinvertretungsanspruch des Wirtschaftslandesrates nur so strotzen. Man will zum Beispiel dort die Kammern dabei haben. Man will sie aber offenbar nur als Feigenblatt, denn entscheiden soll alles nur der Mehrheitseigentümer. Nicht einmal der Mühe wert gefunden hat man es, den sozialdemokratischen Klub, den man vorher gefragt hat um Stellungnahme und hin und her, und wir gesagt haben, wir wollen zuerst einmal die Verträge sehen. Man hat es nicht einmal mehr wert gefunden, uns die Verträge vorher zukommen zu lassen. Man stellt uns auch hier wieder vor vollendete Tatsachen. Und eines bin ich mir schon ganz sicher, meine Damen und Herren, dort wird jetzt dann ein Landesgeschäftsführer dieser LandesregionalGesmbH bestellt. Und ich bin ganz sicher, um mit dem Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl zu sprechen, der geeignetste Bewerber dort wird mit ziemlicher Sicherheit einer aus dem Büro des zuständigen Wirtschaftslandesrates sein. Und wenn er das nicht sein sollte wider Erwarten, dann mit Sicherheit ein ganz guter ÖVP-Parteigänger, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Sie sind hellseherisch veranlagt!“) na, das schauen wir uns nachher an, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Der wurde dann hier hinein objektiviert. Ich komme insofern zum Schluss, dieses Objektivierungsgesetz dient eigentlich nur dazu, den Machterweiterungsanspruch der ÖVP weiter abzusichern. Es ist ein reines ÖVP-Machterweiterungsgesetz. Und daher können wir so einem Gesetz niemals zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mühlböck. Abg. Mühlböck: Sehr verehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe gesagt, ich habe heute den schwarzen Anzug angezogen, um zu feiern, weil wir Firmung haben, aber auch, weil wir einen Teil des Objektivierungsgesetzes oder der Objektivität der Leiterbestellung zu Grabe tragen. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Aber die grüne Krawatte hast du genommen!“) Die grüne Krawatte habe ich deswegen genommen, weil ich doch noch Signale in Richtung grün senden wollte, dass die es sich vielleicht doch noch anders überlegen. (Unverständliche Zwischenrufe) Es ist auch schwarz drinnen, dass man auch hier die Signale ausstrahlt. Aber beginnen wir bei der Biene und den Blüten, ich glaube, viele von uns finden es sehr schön, wenn sie in den guten alten Zeiten schwelgen können, wenn man in der Vergangenheit kramt oder an damaligen Idolen oder Angeboten festhält. Es kann einerseits die Musik sein, es kann Zeitgeschichte sein, eine Zeitepoche sein, es kann die Kultur, Mode, gewisse Kults können das sein oder menschliche Idole. Wenn ich so an die Zeit der Entstehung der Objektivierung im Landesdienst zurückdenke, dann kommt man auch ins Schwärmen und ins Schwelgen. Da kommen auch so menschliche Idole vor, da gab es doch Politiker und Beamte, die hatten wirklich im Sinn, einen Neubeginn zu machen, einen Neubeginn in der Form objektiver Aufnahme von Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Landesdienst, allumfassend hat man gesagt, in allen Bereichen vom Arbeiter bis zur AkademikerIn. Da gab es doch vorher die Gerüchte, dass vielleicht überproportional Menschen mit einer gewissen politischen Zugehörigkeit, die vielleicht der gleichen Partei des damaligen Landeshauptmann-Stellvertreters Possart zugehörig waren, in den Landesdienst aufgenommen wurden. Schluss aus mit solchen Geschichten, das gibt es nicht mehr, so machten sie sich auf den Weg, so wackere Recken, wie der neue Personalreferent, damals Dr. Eckmayr, SPÖ-Klubobmann Dr. Schwarzinger, Helmut Edelmayr, SPÖ-Abgeordneter aber auch die Beamtinnen und Beamten, die in der gesamten Diskussion mit dabei waren, um diesem Gerücht entgegenzuwirken. Da wurde wirklich lange und bis heute, wir haben es gehört, ich bekenne mich auch dazu als Mitglied in diesem Personalbeirat, wir hatten 98 Prozent einstimmige Beschlüsse, ich stehe dazu, dass diese Objektivität auch gegeben ist und gegeben war. Aber unser Signal und unser Alarm geht eben in die heutige Zeit, wo dies einfach mit dem heutigen Tag in gewissen Bereichen anders werden soll. Wir haben ja auch Vorbildwirkung für die Gemeinden, haben wir heute schon gehört. Aus Aufnahmeprozessen haben wir gelernt, dass man im Vertrauen vieles in die Dienststellen ausgelagert hat, so lange es mit der SPÖ einen starken demokratischen Partner für die ÖVP gegeben hat, sind die Bestellungen von leitenden Positionen aber auch im übrigen Bereich demokratisch und objektiv erfolgt. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Jetzt wird es heiter!") Heute mit einem ÖVP-Partner in Grün erkennt die ÖVP, dass sie in ihrer Machtausweitung einen größeren Spielraum erhält. Nur so ist es zu erklären, dass man im letzten Jahr, quer durch das Land die Kommissionen zur Bestellung von LeiterInnenpositionen dort und da vielleicht anders und nicht mehr so durchschaubar zusammengestellt hat. Wenn ich heute auf den Entwurf des vorliegenden Objektivierungsgesetzes blicke, dann ist alles das von damals nur mehr Nostalgie, Vergangenheit, Schall und Rauch. Was würden sie sagen, die Helden von damals, wenn sie die heutige Entwicklung miterleben müssten oder wenn sie gar heute an der Entstehung dieses Gesetzes mitarbeiten müssten? Ich lege die Hand ins Feuer, das Ergebnis würde anders aussehen. Wir befinden uns wieder in Zeiten wie unter Possart, es hat den Anschein, dass es hier eine Gruppe gibt, die mit allen Mitteln, der es um eine Erhaltung gewisser Macht in diesem Land geht, es gleicht einem Lottospiel. Wie wird denn die nächste Bestellungskommission aussehen? Wie viele Personen umfasst sie, welche politischen Kräfte sind denn dort drinnen vertreten? Wie gesagt, wie Kollege Sulzbacher schon erklärt hat, steinzeitlich hört sich der Ausschluss der Personalvertretung an, die aktive stimmberechtigte Auswahl der Personalvertretung im Auswahlverfahren von Leiterpositionen ist nicht mehr vorgesehen. Sie dürfen sich zwar brüsten, eine Teilnahmemöglichkeit zu erhalten, doch ihre Stimme zur Mitbestimmung können sie zu Hause lassen. Ob dies dann für sie interessant ist, sich bis zu zwei Tage an einem Auswahlverfahren als Zuhörer ohne Rechte zu beteiligen, sei dahingestellt. Muss man politischer Hausmacht zu noch mehr Stärke verhelfen? Es gibt auch Gerüchte, dass Menschen, die nicht in dieses Schema passen, mit spürbarem Gegenwind zu rechnen haben, dieser liegt in der Luft. Ich möchte einen Fall herausgreifen. Mir liegt ein offizielles Schreiben von einem der höchsten Landesbeamten an den Landesamtsdirektor vor, ich habe die Erlaubnis, dies auch hier so vorzubringen, wo dieser den Landesamtsdirektor auf himmelschreiende Missstände in einem Disziplinarverfahren gegen eine Spitzenbeamtin an der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hinweist. Schritte, die von Menschen gegen eine Person gesetzt wurden, die man so nicht glauben kann. Ich habe, weil ich auch hier unterstreichen kann, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wirklich hervorragende Arbeit leisten, wirklich Aushängeschilder sind für dieses Land, habe ich auch aus Rücksichtnahme hier die Namen weggelassen. Am 1.12.1999 wird eine Juristin mit der Leitung der Abteilung Verkehr und Fremdenpolizei an der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land betraut. 4.10.2002, 3.3.2003, 23.6.2003, der Bezirkshauptmann von Linz-Land schreibt einen offenen Dienstposten LD 13 im Bereich der Fremdenpolizei drei Mal in der Jobbörse erfolglos aus. 15.9.2003, so wie dargestellt, wird ein offensichtlich der ÖVP nahe stehender politischer Funktionär zur Bezirkshauptmannschaft auf diesen Dienstposten versetzt. Das ist auch durchaus in Ordnung, es gibt in allen Parteien Sympathisanten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber es darf nicht in offensichtliche Rachefeldzüge ausarten, wenn diese Sympathisanten wegen angezeigter Dienstverfehlungen im normalen gesetzlich vorgesehenen Ablauf sich einer Untersuchung stellen müssen, dazu komme ich aber extra noch. 23.1.2004, die oben angesprochene Juristin und Abteilungsleiterin informiert den Bezirkshauptmann über den Verdacht des Amtsmissbrauches des angesprochenen zur BH versetzten offensichtlich ÖVP-nahen Bediensteten, sowie eines zweiten Mitarbeiters. Der Hinweis dafür kam vom Stadtamtsdirektor von einer sehr großen Stadt, es hat rechtswidrige Erledigungen von Amtsgeschäften gegeben, heißt es. 22.1.2004, es erfolgt eine Sachverhaltsdarstellung des Bezirkshauptmannes darüber an das Bundesministerium für Inneres, gleichzeitig eine Information an den Herrn Landesamtsdirektor, das Bundesministerium für Inneres leitet polizeiliche Untersuchungen ein und erstattet in der Folge Anzeige an die Staatsanwaltschaft. 1.2.2004, der Beamte, gegen den die Untersuchungen eingeleitet wurden, wird zur Abteilung Bildung versetzt. In der Folge kommt ein anonymes Beschwerdeschreiben über die Amtsführung der Juristin, Abteilungsleiterin der Bezirkshauptmannschaft an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, und dieser leitet die Beschwerden an die Personalabteilung weiter. Der dortige Dienststellenleiter-Stellvertreter leitet als Geschäftsstelle der Disziplinarkommission Erhebungen ein. Wenn man jetzt glaubt, das wäre womöglich eine Retourkutsche gegen eine leitende Beamtin, dann lasse ich das einmal so stehen, und es kann sichs jeder selbst zusammenreimen. 1.4.2004, also erst zwei Monate später, Disziplinaranzeige der Geschäftsstelle gegen die Abteilungsleiterin an den Vorsitzenden der Disziplinarkommission, diese zwei Monate hindurch gab es keine Befassung oder Befragung der angezeigten Abteilungsleiterin oder gar der Dienststelle. Obwohl das Gesetz unverzügliche Abwicklung vorschreibt, passiert nichts mehr bis zum 20.7.2004. Dazwischen ist etwas passiert, am 21.5.2004, also in der Zeit dazwischen, erfolgte die periodenmäßige Neubestellung der Disziplinarkommission durch die Landesregierung. Es wird zur Überraschung ein neues Schema eingeführt und ein zweiter Stellvertreter bestellt, die neue Vorsitzführung wird aufgeteilt unter dem Leiter der Gemeindeabteilung, einem vorsitzenden Stellvertreter und einer vorsitzenden Stellvertreterin. Letztere wird dieses Verfahren übernehmen, sie ist für den Buchstaben Q bis Z verantwortlich, die angeklagte Abteilungsleitern der BH Linz-Land, gegen die ermittelt wird, beginnt ihren Familiennamen ebenfalls mit Z wie Zopf zum Beispiel, das sei aber nur am Rande erwähnt. 20.7.2004: Das Disziplinarverfahren wird von der Disziplinarkommission unter Vorsitz der Bewerberin um den AbteilungsleiterInnenposten um die Sozialabteilung eingeleitet, dies aber nur am Rande. Der Prozess beginnt unter dem Vorwurf der falschen Beschuldigung des ÖVP-nahen Beamten vom Anfang unserer Geschichte, dieser sollte von dieser Abteilungsleiterin aus der Polizeiabteilung falsch beschuldigt worden sein. 2.8.2004, der Bezirkshauptmann von Linz-Land erfährt erstmals von den Problemen. 3.8.2004, zufällig erscheint die Zeitungsmeldung in den Oberösterreichischen Nachrichten, Erhebung gegen leitende Juristin der BH Linz-Land. Am gleichen Tag erteilt der Landesamtsdirektor-Stellvertreter den Auftrag, Unterlagen vom Bundesministerium für Inneres einzuholen, zum Verfahren der beiden in der BH beschuldigten Beamten. 4.10.2004, Sitzung der Amtskommission I. 22.7.2004, ein politischer Vertreter dieses Landes, den ich persönlich schätze, erstattet Anzeige bei der Disziplinarkommission gegen die bereits beschuldigte Abteilungsleiterin der Polizeiabteilung an der BH Linz-Land, Grund, gestörte Kommunikation im Bereich der Gendarmerie wird ihr vorgeworfen. 16.11.2004, zweite Sitzung der Disziplinarkommission gegen die Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land auf der Basis der Anzeige, es wird einstimmig der Dienstbehörde empfohlen, die leitende Beamtin der Bezirkshauptmannschaft mit einem anderen Aufgabenbereich zu betrauen. Weil die sicherheitsbehördlichen Agenden der Bezirkshauptmannschaft nicht erfüllt werden, offensichtlich wegen der Kommunikationsschwierigkeiten mit der Gendarmerie. 3.12.2004, Gespräch des Landesamtsdirektor-Stellvertreters und des Bezirkshauptmannes Linz-Land mit dem Sicherheitsdirektor für Oberösterreich und dem Landesamtsdirektor. Der Sicherheitsdirektor bestätigt, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft die sicherheitsbehördlichen Aufgaben korrekt und kompetent von dieser angeklagten Person wahrgenommen wurden. 6.12.2004, trotz dieser Bestätigung durch den Sicherheitsdirektor für Oberösterreich wird die beklagte Beamtin zur Umweltrechtsabteilung zugeteilt. In der Folge erklärt der Landeshauptmann dem Landesamtsdirektor-Stellvertreter, dass die Dienstzuteilung der Beamtin wegen der Gefahr der Zeugenbeeinflussung notwendig ist. Dezember, Jänner und Februar Fortführung des Disziplinarverfahrens mit umfangreicher Zeugeneinvernahme, Entlastung der beklagten Abteilungsleiterin durch den Sicherheitsdirektor für Oberösterreich, er beschreibt sie als korrekt, auch die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land sprechen ihr die Anerkennung aus. Man denkt, die Geschichte nimmt jetzt ein gutes Ende. 4.3.2005, der Personaldirektor erklärt die Beendigung der Dienstzuteilung der beklagten Beamtin zur Umweltrechtsabteilung. Es ist doch nicht so, wie man vielleicht annehmen sollte, es scheint alles eitel Wonne zu sein. 7.3.2005, Dienstantritt der Juristin in der gewohnten Umgebung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, das war es dann wohl wirklich, alles nur ein Verdacht, dass sich da die Zahnräder der Mühlen gegen eine unangenehme Mitarbeiterin in Richtung vielleicht Denunzierung drehen, alles eitel Wonne. Denkste, am selben Nachmittag, eine neuerliche Verfügung, angeblich ausgesprochen durch den Landesamtsdirektor, der aber zwei Tage später erklärt, dass er davon nichts weiß, und ich glaube ihm, gegen die Beamtin und Dienstzuteilung zur Umweltrechtsabteilung wegen angeblicher Verunsicherung der Mitarbeiter bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Dazu erfolgt sofort eine Gegendarstellung des Bezirkshauptmannes von Linz-Land und des Leiters des Inneren Dienstes. Auch der Landesamtsdirektor-Stellvertreter reicht seine Beschwerde beim Stellvertreter der Personalabteilung gegen diesen Vorgang ein. 9.3.2005, Gespräch zwischen Landesamtsdirektor-Stellvertreter und Landesamtsdirektor über diesen Vorgang, dem Landesamtsdirektor war diese Handlung gänzlich unbekannt, steht in diesem Brief. Ich schließe mit den Zeilen dieses sehr hohen Beamten des Landes an den höchsten Beamten des Landes, sehr persönlich geschrieben und hoffe, dass derartige Vorgänge in diesem Lande aufhören. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Wenn man das neue Objektivierungsgesetz durchleuchtet, dann muss man aber erkennen, dass hier sicherlich dem kein Riegel vorgeschoben ist. Ich zitiere den Schluss: In den 40 Jahren meiner Verwaltungstätigkeit ist mir ein so konsequent einseitig und menschenverachtender Vorgang am Rande und außerhalb der Legalität noch nicht untergekommen. Offensichtlich hat es einseitige Erhebungen gegeben, keine Möglichkeiten der Rechtfertigung für die Beschuldigte, die Verzögerung des Verfahrens bis die geeignete Vorsitzende vorhanden ist. Unrichtige rechtliche Beurteilungen, Amtsmissbrauch durch tendenziöse Mitteilungen an die Medien unter Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, drei Mal wechselnde unhaltbare Begründung der Dienstzuteilung, die sich nun in letzter Konsequenz auf die Fürsorgepflicht des Dienstgebers gegenüber verunsicherten Bediensteten definieren und, und, und. Es wird geschrieben, lieber Herr Landesamtsdirektor, ich hoffe, dass ich nicht weiß, warum das alles passiert. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, bitte. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Mühlböck hat jetzt ein Verfahren dargelegt, einen Brief vorgetragen, den der Herr Dr. Mayer an den Herrn Landesamtsdirektor geschrieben hat. Er hat alles mitgeteilt, nur eines nicht, dass es einen Urteilsspruch gegeben hat, du hast alles mitgeteilt, nur nicht, dass die Vorwürfe, die intern und extern gekommen sind, über Monate abgehandelt wurden, in der unabhängigen Disziplinarkommission, weisungsfrei, unabhängig und mit einem einstimmigen Urteil, es waren auch Vertreter Ihrer Fraktion dabei, mit einer einstimmigen Verurteilung geendet hat. All das andere hast du gesagt, daher weise ich darauf hin, dass das Verfahren meiner Meinung nach völlig korrekt abgelaufen ist. Es gibt nur ein kleines Problem, das ist die geringe Möglichkeit der Zeit der Dienstzuteilung, die ist auf 90 Tage begrenzt, daher ist es zu dieser kleinen Unstimmigkeit gekommen, sie wird auf Dauer versetzt werden, weil in dem Urteil auch drinnen steht, dass man ihr jede Führungsfunktion oder Führungsfähigkeit abspricht. Es ist eine hohe Geldstrafe ausgesprochen worden, es ist ausgesprochen worden die nicht vorhandene Führungsfähigkeit. Wenn du im Bezirk Linz-Land Mandatar bist, dann solltest du auch zum Beispiel auf Leute hören, die die Befehlsgewalt der Gendarmerie im Bezirk haben, der Herr Kobleder befehligt die Gendarmerie, du solltest den Flughafendirektor einmal befragen, was die Außenwirkung war, da rede ich noch gar nicht von der Innenwirkung. Es hat in keiner BH eine derartige Personalfluktation gegeben wie in Linz-Land, das mag mit der Führung durch den Bezirkshauptmann zu tun haben, aber ganz sicher hat die erwähnte Person, die verurteilt wurde, ihre Verantwortung nicht wahr genommen, das darf ich zur Aufklärung und zur Richtigstellung sagen, das hat nicht die Personalabteilung verurteilt, sondern die unabhängige, weisungsfreie Disziplinarkommission. Der Dienstgeber hat die Entlassung aus dem Landesdienst beantragt, herausgekommen ist eine hohe Geldstrafe und die Sicherheit der Versetzung, weil ihr die Führungsverantwortung abgesprochen wurde. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile der Frau Präsidentin Weichsler das Wort. Abg. Präsidentin Weichsler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme selbst aus der Personalvertretung, es ist schon eine Zeit aus, dass ich das gemacht habe, das heißt Betriebsrat. Sie dürfen mir glauben, ich vergleiche sehr oft meine Erfahrungen, die ich machen durfte, da war auch nicht immer alles eitel Wonne. Es gibt auch für eine Personalvertretung unangenehme Dinge zu erledigen, mit dem, was ich mittlerweile seit 10 Jahren hier herinnen erleben kann, es wird mir ab und zu ein bisschen zum Vorwurf gemacht, dass ich mein Herz, das werde ich nicht abstreiten können, dass ich durch und durch immer noch wahrscheinlich mehr Betriebsrätin bin als vielleicht auf der Dienstgeberseite und Politikerseite stehe oder Politikseite stehe. Es tut mir ab und zu wirklich weh, was ich da miterleben muss, es ist nämlich wirklich unvergleichbar, was da alles passiert, was man immer wieder so erzählt bekommt, natürlich nicht offiziell, wenn ich auch miterleben muss, wie manche Dinge, und ich bin vielleicht auch auf Grund meiner Funktion etwas öfters im Haus als so manche Kolleginnen und Kollegen, wenn man miterlebt, wie sich plötzlich das Betriebsklima verändert, wie manche Menschen, wo du vorher nicht nur guten Morgen oder hallo gesagt hast, sondern auch einmal durchaus reden hast können oder schäkern hast können, plötzlich etwas schneller an dir vorbei gehen. Und jetzt braucht Ihr mir nicht vorwerfen, dass das Sentimentalität oder so etwas wäre, sondern diese, alleine das, was jetzt der Mario Mühlböck geschildert hat, hat durchaus Spuren hinterlassen. Denn das, was dort vorgefallen ist, kann theoretisch, und ich sage auch praktisch, jede Minute jeder einzelnen Dienstnehmerin und jedem einzelnen Dienstnehmer im Land Oberösterreich passieren. Dort war es eine Abteilungsleiterin, aber wir haben bitte so eine Vielzahl an Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, dass nicht alles so einfach kontrollierbar ist und dass uns auch nicht alles auf den Tisch flattert, und wir auch nicht alles sehen und uns aber klar sein muss, und da habe ich mit vielen Leuten gesprochen und viele haben auch darüber diskutiert, auch in der Belegschaft da herinnen ist gesprochen worden über den Fall, und es ist sehr genau beobachtet worden und es hat also schon ein Unbehagen erzeugt. Ich gebe auch zu, zu Recht. Und wenn ich zuerst gesagt habe, ich komme auch aus der Dienstnehmervertretung, und ich sehr oft bei diesen Gelegenheiten wie zum Beispiel, wenn Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer hier herinnen Jubiläen haben, ich auch für meine Partei dabei sein darf, dann erzeugt das bei mir Unbehagen, weil ich früher auch einmal in dieser Rolle gewesen bin, wenn ich miterleben muss, wie ein Landespersonalreferent von allen bejubelt wird. Denn das ist in der Realität nicht so. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Ordentlich reden muss man mit den Leuten!“) Und, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, Sie werden mir das bestätigen, das kann gar nicht sein, dass Tausende von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Ihnen zujubeln, dass die Personalvertretung Ihnen zujubelt, auch wenn sie objektiv gesehen Verschlechterungen hat hinnehmen müssen, dass der Landespersonaldirektor Ihnen zujubelt, das erzeugt bei mir Unbehagen. Weil das hat für mich schon irgendwo einen Touch, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Wenn alle jubeln, obwohl Sie drei unterschiedliche Positionen zu vertreten haben, und dreimal eine andere Ausgangsposition und dreimal nicht durchgekommen sind, dazu kenne ich das Geschäft auch schon zu lange, kann es nicht sein, dass alle jubeln. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Fragen Sie einmal den Herrn Reder, wie ich mit ihm rede! Ordentlich umgehen muss man mit den Leuten!“) Das weiß ich eh. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Das kann man mir doch nicht vorwerfen, wenn sie mir zujubeln!“) Nein, Sie wissen das genauso gut, was ich meine, und wo ich sage, da habe ich ein sehr großes Unbehagen, wenn so etwas passiert. Und auf der anderen Seite, der Herr Kollege Mühlböck hat jetzt geschildert diesen Vorfall, den es auf der BH Linz-Land gegeben hat. Sie haben gesagt, da gibt es auch ein Erkenntnis darüber. Das stimmt. Ich habe das Erkenntnis vor mir liegen. Es gibt eine Disziplinarkommission, wo ich für mich immer wieder feststellen muss, es ist in der Privatwirtschaft nicht alles so lustig und schön, und man arbeitet unter härteren Bedingungen und es ist vielleicht immer noch im Land Oberösterreich etwas sicherer als draußen, nur wenn ich mir die Umstände anschaue, wie solche Dinge abgehandelt werden, dann muss ich sagen, erlebe ich lieber ein Arbeitsgericht, wo ich mich doch einigermaßen noch verlassen kann, dass ich dort auf einen unabhängigen und objektiven Richter treffe, dass die Dinge auch entsprechend abgehandelt werden. Und ich möchte ganz bewusst ein paar Sachen dazu sagen, weil Sie mir, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Sie sollen nicht die Richter kritisieren, sondern das Verhalten!“) nein, ich habe hier keine Richter, das ist eine Disziplinarkommission, das sind keine Richter, ja! (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Das sind in dem Fall Richter, genau in der Position!“) Nein, das ist eine Disziplinarkommission, wo Hofräte und Bezirkshauptleute und so weiter drinnen sind, da ist keiner Richter davon, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Wenn hier einer Dienstnehmerin, und Sie haben das angesprochen, mangelndes Führungsverhalten vorgeworfen wird und auf Grund dieses Führungsverhaltens haben Sie auch noch erwähnt, und ich zitiere Sie jetzt, auf Grund dieses mangelnden Führungsverhaltens wurde sie auch noch mit einer hohen Geldstrafe entsprechend verurteilt, dann kommt das bei mir schon so rüber, als ob man hier einmal ganz bewusst ein Exempel statuieren wollte. Und das, was Sie zuerst gesagt haben, dass es also anscheinend nach Ihrer Meinung auf der BH Linz-Land zu einer großen Personalfluktuation kommt, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Das kann man nachvollziehen!“) Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben jetzt nicht nur dieser Abteilungsleiterin den Vorwurf gemacht, sie hätte mangelndes Führungsverhalten, sondern Sie haben, und das können Sie sich gerne anhören, wenn Sie es mir nicht glauben, auch den Herrn Bezirkshauptmann im selben Augenmerk gemeint, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Er ist Bezirkshauptmann und leitet den Betrieb!“) dann muss ich wirklich sagen, steht der Herr Bezirkshauptmann vor Gericht mit welcher (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Er ist Bezirkshauptmann und ich habe Ihnen Fakten vorgelegt!“), Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich erwarte mir jetzt wirklich von Ihnen als Personalreferent objektiv und korrekt zu sein, und der Herr Bezirkshauptmann steht hier nicht vor Gericht (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Eh nicht!“), es geht hier um einen Fall, und über den reden wir. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Ich habe nur festgestellt, dass wir dort viel Personalwechsel haben!“) Und Sie erlauben sich schlicht und einfach, alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die Ihnen irgendwie nicht in den Kram passen, immer mit einem Wort zu erwähnen und sie alle in einen Topf zu schmeißen. Und ich gehe jetzt wirklich einmal von diesem Urteil, das hier gesprochen wurde, aus. Sie haben vorgeworfen, dass diese Dienstnehmerin also mangelndes Führungsverhalten hätte, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Nicht ich, die Kommission hat das festgestellt!“) auch Sie haben es vorhin erwähnt, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Weil es im Urteil drinnen steht!“) na ja, drum habe ich ja gesagt, Sie haben das vorgeworfen, also bin ich ja völlig korrekt, dass sie hier ein nicht wertschätzendes Verhalten gegenüber einem Bezirksgendarmeriekommandanten, ich möchte jetzt den Namen dazu nicht sagen, der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, hat ihn vorhin erwähnt, eingenommen hat, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Das steht im Verzeichnis drinnen!“) indem sie ihm vor anderen Gesprächsteilnehmern, es waren vier weitere Männer dabei, ins Wort fiel und durch wiederholtes Ignorieren des Bezirksgendarmeriekommandanten einen wesentlichen Teil dazu beigetragen hat, dass ab Juni 2003, und der Kollege Mühlböck hat das ja in seiner Chronologie erwähnt, die Kommunikation mit dem Bezirksgendarmeriekommando Linz-Land erschwert wurde und dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden konnte. Jetzt frage ich mich, was ist ein nicht wertschätzendes Verhalten, wenn ich jemanden ins Wort gefallen bin? Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Für mich reimt sich da schon einiges nicht zusammen. Noch dazu, wo der Herr Landessicherheitsdirektor ihr völlige Korrektheit, fachlich höchste Qualifikation auch bescheinigt hat, und auf der anderen Seite dieser besagte Herr Bezirksgendarmeriekommandant ja selber zugegeben hat, dass er laut geworden ist und darüber hinaus selbst, und Sie können das selber auf Seite 11 dieses Protokolls oder dieses Urteils nachlesen, ab dem Zeitpunkt am Jour fixe, die es gegeben hat mit der Bezirksverwaltungsbehörde Linz-Land, aus dem Grund auch nicht mehr teilgenommen hat, weil er sich, und ich zitiere jetzt, als Statist fühlte und daher auf die Teilnahme verzichtete. Und dann wird begründet, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit könnte dabei nicht ausgeschlossen werden. Und jetzt sage ich einmal eines dazu: Darf ein Bezirksgendarmeriekommandant von sich aus, noch dazu wenn dort dann die Sicherheit gefährdet ist, auf die Teilnahme verzichten und sagen, ich gehe da nicht mehr hin? Dieser Beamtin wird das zur Last gelegt, weil er sich als Statist gefühlt hat und weil er sich nicht so in der Wertschätzung behandelt gefühlt hat, wie er das geglaubt hat. Die Beamtin wird, so wie Sie das gesagt haben, und ich bin auch der Meinung, dass das ein sehr hoher Betrag ist, verurteilt dafür. Und der Herr Bezirksgendarmeriekommandant darf sich, und jetzt wissen wir das alle, wir können uns unsere Arbeitgeber, unsere Kolleginnen und Kollegen, können sich die, mit denen wir verhandeln müssen, nicht immer aussuchen, und es geht uns auch nicht immer gut dabei, aber beim Bezirksgendarmeriekommandant hat das keine Konsequenzen. Eine Beamtin des Landes Oberösterreich wird dafür noch mit einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Das kommt mir schon etwas sehr komisch vor. Bitte sein Sie mir nicht böse, aber das ist wirklich hinterfragenswert. (Beifall. Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Ich habe das Urteil nicht zu kommentieren! Das ist ein Urteil der Kommission! Ich habe das Urteil nicht gemacht!“ Zwischenruf Abg. Prinz: „Eine Hinrichtung ist das!“) Ich gehe jetzt ein Stückerl weiter in diesem ganzen Urteil. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Ich habe das Urteil nicht gemacht!“) Es war ein Fußballspiel Pasching gegen Rapid Wien am 27.4.2004. Und anlässlich dieser Besprechung eben wegen dieses Fußballspiels in Anwesenheit auch anderer Gesprächsteilnehmer, insbesondere zu Beginn des Gesprächs, wurde der Kontakt mit dem Gesamteinsatzleiter vermieden, obwohl dieser als Einsatzleiter mit relevanten sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten zu befassen gewesen wäre. (Abg. Präsidentin Weichsler verkutzt sich und entschuldigt sich dafür. Zwischenruf Abg. Schenner: „Das wundert mich nicht, dass dir das im Hals stecken bleibt!“) Dieser Vorwurf wird gemacht. Und dafür wird sie auch wieder mit einer saftigen Geldstrafe verurteilt, obwohl ihr der Herr zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen ist. Für mich auch ein Stück hinterfragenswürdig. Darüber hinaus wurde von der Beschuldigten gebeten, Zeuginnen und Zeugen zu vernehmen. Da waren Damen und Herren der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land genannt, ein Beamter des Rechenzentrums des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung, der Leiter der Personalabteilung der Landesregierung und ein weiterer Hofrat aus der Personalabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung, und dieser Antrag der Beschuldigten wurde abgewiesen. Ich frage mich, ob das korrekt ist, noch dazu in so einem Verfahren, wo es um wirklich viel, meiner Meinung nach, gegangen ist, einer Mitarbeiterin nicht die volle Chance zu geben, hier ein korrektes Vorgehen zu haben. Weiters wurde auch vom Vertreter der Beklagten mit 1. Februar 2005 und dann schriftlich noch einmal mit 24.2.2005 der gewollte Antrag betreffend Ablehnung der Vorsitzenden, die ja dann später auch Abteilungsleiterin in der Sozialabteilung geworden ist, mit der Begründung abgewiesen, nämlich, man hat also deswegen, dass sie von der Vorsitzführung abgelehnt wird, ist man nicht auf das Argument eingegangen, dass diese entgegen der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vorurteilbehaftete Fragen stellt. Gibt es eine eindeutige Judikatur dazu. Damit wurde diese Judikatur nicht ernst genommen, sondern es wurde schlicht und einfach abgelehnt. Und ich muss wirklich sagen, wenn ich mir das alles durchlese, und es ist ziemlich ein Konvolut, dann wird mir schon ein bisserl unheimlich bei der ganzen Sache, wie hier wirklich Beamtinnen, und jetzt ist es natürlich so, da kann man sagen, das ist eine rote Beamtin oder sie wird der SPÖ zugeordnet, die Zusammensetzung der Disziplinarkommission war, bis auf eine mir bekannte Ausnahme, durch die Bank also von ÖVP-Seite, wie hier mit Menschen umgegangen wird und wie hier gehandelt wird. Nachdem zuerst schon einmal das Wort des Déjà-vu gefallen ist, ich sage nur ein Beispiel, über das ich heute leichter reden kann, weil es mir noch vor einigen Jahren nicht so leicht gefallen ist. Ich habe mich auch einmal um einen falschen Job beworben. Drei Schwarze haben sich beworben, und eine Rote. Und sogar der schwarze Vorstand hatte sogar mir gegenüber bestätigt, dass er mir das am meisten zutraut, und ich habe das Glück gehabt, den Job auch zu bekommen. Da ist es überhaupt um nichts Leitendes gegangen. Ganz ein normaler Job. Dafür hat dieser schwarze Vorstandsdirektor dann fast zurücktreten müssen. Und was immer ich mir dort mitgemacht habe, möchte ich bis heute nicht mehr aufzählen, denn es ist Gott sei Dank Vergangenheit, aber es hat mich Jahre meines Lebens gekostet. Da ist es auch darum gegangen, und das muss ich wirklich auch dazu sagen, dass auch schwarze Betriebsratskollegen, und ich war also dort auch Betriebsrätin, die das in erster Linie betrieben haben, da blöder Weise einer dieser Betriebsratskollegen auch ein Mitbewerber gewesen ist. Ich weiß durchaus, wovon ich spreche, wenn ich mir solche Entscheidungen und solche Zusammensetzungen von Disziplinarkommissionen anschaue. Und deswegen habe ich auch also so ernsthafte Bedenken, wenn ich mir das vorliegende Gesetz anschaue. Da spricht ein jeder von Transparenz und Objektivität. Wo ist denn die Transparenz und Objektivität wirklich, wenn ich mir dieses Gerichtsurteil anschaue? Noch dazu, wo die Höhe der Geldstrafe auch darin noch begründet wird, dass die Kollegin keine Unterhaltspflichten hat, sie ist alleinstehend, sie ist noch jung und sie hat noch lange im Landesdienst zu verweilen. Das finde ich schon eine Ungeheuerlichkeit, wenn Jugend, Kinderlosigkeit und keinen Partner an seiner Seite ausschlaggebend sein kann bei einer Beurteilung, wie hoch eine Geldstrafe ausfallen kann. Ich möchte auf eines noch eingehen, was vorhin auch gefallen ist. Ich habe mir das Gesetz sehr genau durchgelesen. Es ist ja spannend für mich, dass bei der Besetzung dieser Kommission, die durch den Landesamtsdirektor zusammenzustellen ist, eine Geschlechterparität der Mitglieder anzustreben ist. An sich ein ganz klares Bekenntnis, zu dem wir uns im Land Oberösterreich bekennen. Aber, wenn Sie bitte die Seite vier aufschlagen und dann lesen Sie oben mit mir den letzten Satz des ersten Absatzes nach, dann steht drinnen, darüber hinaus wird in den Erläuterungen klargestellt, dass bei einer Besetzung der Begutachtungskommission eine Geschlechterparität anzustreben ist. Haben wir jetzt eine Geschlechterparität oder nicht? Oder reicht es, wenn wir es in die Erläuterungen hineinschreiben? Und weil mich die Helga Moser jetzt gerade so anschaut muss jetzt wirklich eines dazu sagen: jetzt ist mir auch klar, warum wir im Frauenunterausschuss, was die Beiratsbesetzung betrifft, nicht wirklich ein Stück weiter kommen. Denn, da gibt es eine Diskussion darüber, wenn es nur eine ist, was tun wir den da? Verständlich, alles verständlich für mich. Wenn es zwei sind, und ich einfordere, dass man bei zwei durchaus eine weiblich besetzen könnte, und wenn man keine weibliche findet aus welchen Gründen auch immer, und so etwas gibt es, das gestehe ich zu, dann kann man sagen, warum man sie nicht gefunden hat. Zum Beispiel, weil es ein Beirat ist, wo in erster Linie Männer sind usw. Das ist aber alles nicht machbar. Und wenn ich mir dann diese Formulierung anschaue, dann haben wir es in der Verfassung stehen, da haben wir erst vor kurzem Gesetze dazu beschlossen, wenn es um die Umsetzung und um die Ausführung der einzelnen Gesetze geht, dann schicken wir es irgendwo in die Erläuterungen, damit das irgendwo verschwinden kann. Und ich habe schon manches Mal den Eindruck da herinnen, dass manche ihre Beschlüsse, die wir erst vor zwei Landtagssitzungen gefasst haben, da rechtzeitig nicht mehr ernst nehmen. Und da nehme ich viele aus, von denen ich nämlich weiß, dass sie genauso verärgert sind über diese Dinge wie das aufgelistet wird. Eine Frage, die ich auch an Sie hätte, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wenn es Ihnen möglich ist, neben Telefonaten mir auch noch zuzuhören, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Ich höre Ihnen schon zu!“) Sie haben begründet, dass es bei Abteilungsleiter-Stellvertretern nicht nötig ist oder keine Notwenigkeit besteht, diese zu objektivieren, weil, und da darf ich Sie wieder zitieren, diese nur im Krankheits- oder Urlaubsvertretungsfall tatsächlich auch den Abteilungsleiter ersetzen oder vertreten. Jetzt komme ich auch ein bisschen aus der Praxis und da stelle ich mir schon die Frage, wenn das nur in dieser Zeit ist, und jetzt gehe ich davon aus, normal ein durchschnittlicher Dienstnehmer, der hat vielleicht sechs Wochen Urlaub und ich gestehe ihm drei Wochen oder vier Wochen auch Krankenstand im Jahr zu, wie kann ein Abteilungsleiter-Stellvertreter die Arbeit eigentlich erlernen, die der Abteilungsleiter zu tun hat, wenn er sonst nie miteingebunden ist, wenn er nur in diesen Zeiten diese Arbeit auch tatsächlich übernehmen darf? Oder, bleibt die Arbeit des Abteilungsleiters dann eigentlich eh liegen und es ist halt nur, ich weiß nicht, so wie Unterschriften usw., die man vielleicht da ganz kurzfristig entnehmen kann? (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Sie dürften schon weit weg sein von der Praxis, Frau Präsidentin!") Nein, bin ich sicherlich nicht. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Das ist ziemlich weltfremd, dass man es gar nicht sagen kann!") Nein, das ist nicht weltfremd, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, weil sonst würde ein Abteilungsleiter-Stellvertreter eine Funktion haben und nicht nur in den Zeiten, wie Sie das (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: "Das ist so was von weltfremd!") jetzt gerade entsprechend auch genannt haben. Also, das ist für mich schon etwas sehr Sonderbares, wenn Sie das gleichzeitig zusammenbringen und sagen, er macht das nur in dem Bereich und deswegen braucht man ihn auch nicht objektivieren, weil ich also auch der Meinung bin, der kommt ja sowieso nie dran und wird auch nicht ernst genommen. Das ist also für mich schon etwas, was mir ein bisschen auch Bauchweh macht. Lieber Herr Klubobmann Trübswasser, ich habe heute wirklich viele deiner Argumente mir angehorcht. Interessant war es für mich, als du die Aussage getätigt hast, und deswegen verfolgen wir seit 2002 die Umsetzung dieser Kriterien. Und wenn man Vorsitzführung hat, sieht man die ganze Mannschaft hier aus einer anderen Perspektive, nämlich frontal. Dass es einige ältere Kolleginnen und Kollegen gab, es waren Kollegen, zwei habe ich ganz konkret gesehen, die ich also durchaus auch sagen könnte, aus der ÖVP, die geklatscht haben dazu. Dann denke ich mir, wenn, so wie das der Gunther Trübswasser zuerst erklärt hat bezüglich Transparenz und das dann der Kollege Sulzbacher ein bisschen in ÖVP-Überwachung usw. abgewandelt hat, wenn es wirklich so richtig ist, wieso klatschen Sie plötzlich dazu, ja? Da muss doch auch ein Grund dahinter sein. Kann der Grund denn nicht darin bestehen, dass es der ÖVP völlig schnurz egal ist, was da drinnen steht in dem Gesetz, weil es geht eh immer zu ihren Gunsten aus? Und wenn ich jetzt ein ganz normales Spiel aus der Farbenlehre bringe, für mich ist bald kein Unterschied mehr erkennbar. Es gibt auf Bundesebene oder es hat zumindest bis jetzt seit dieser ominösen neuen Partei zumindest ein schwarz-blaues Farbenspiel gegeben. Es kennt also jeder von uns, wenn man blau hinmalt und man malt mit schwarz darüber, kommt schwarz heraus, bleibt schwarz übrig. Jetzt ist es orange geworden, okay. Aber wenn Sie über orange mit schwarz darüber gehen, es kommt wieder schwarz heraus. Und auf Landesebene, wenn wir grün hinmalen, und ich gehe mit schwarz darüber, ganz einfach, Ulli, du bist so schön grün angezogen, wenn ich mein schwarzes T-Shirt darüber halte, es wird schwarz heraus kommen. (Zwischenruf Abg. Schwarz: "Ich hasse schwarz!") Daher ist auch kaum mehr ein Unterschied großartig bemerkbar und ganz besonders bei diesem Gesetz. Gunther Trübswasser hat gemeint, bei diesem Gesetz geht es um die Transparenz des Einflusses, und in zwei Jahren wird es wieder objektviert oder noch einmal begutachtet. (Zwischenruf Mitte unverständlich) Okay, machen wir. Aber die Transparenz des Einflusses wird nur zeigen, dass sich gar nichts geändert hat, dass alles, so wie es in der Vergangenheit gewesen ist, weiterlaufen wird nur mit einem Unterschied. Die Grünen haben der ÖVP dazu geholfen, dass es weiterhin oder dass es eigentlich noch lockerer geht als in der Vergangenheit. Denn mit diesem, dass man sagt, man nimmt sich da unabhängige Personen usw. weiß ich eines, das alles, was man jetzt noch nachweisen hätte können, weil man auch Controlling machen hätte können, das ist alles weg. Das geben wir aus der Hand. Ich habe ab und zu wirklich ein sehr ungutes Gefühl darin, seit auf Landesebene schwarz-grün besteht, wie viele Dinge eigentlich schon so locker nebenbei davongeflattert sind aus dem Landtag. Die Kollegin Jahn hat zuerst auch ein Beispiel gebracht, Kollege Sigl betreffend, der ist jetzt leider nicht da, aber im Regionalforum, wenn ich mir die Struktur jetzt anschaue und die tolle Zusammenarbeit, die wir gehabt haben, und jeder, der in einem Regionalforum sitzt, weiß es, das ist gelaufen, das ist vorbei. Denn wir werden auch als politische Vertreter dort nicht mehr ernst genommen. Wolfgang, das weißt du genau so gut wie ich. Dein Bezirkshauptmann in Kirchdorf weiß es am allerbesten, weil der war einer der vehementesten Vertreter dagegen, dass hier Kompetenzen von der Landesregierung einfach an sich gezogen werden. Es gibt zwar keine großartige gesetzliche Unterlage bisher darüber, aber was immer noch gegolten hat, dass die Region und die Abgeordneten in der Region auch ein Mitspracherecht haben, und das hat bei uns bestens funktioniert, das wird mit einem Federwisch weggestrichen und wird alles hier zentralisiert. Das ist eines dieser Dinge, die mir schon sehr zu denken geben. Oder, was mit der Fachhochschule auch passiert ist. Wo wir immer noch sehr gut und bestens zusammen gearbeitet haben draußen. Fragen Sie Ihre KollegInnen. Der Andi Kupfer sitzt zum Beispiel auch dabei. Ich bin Kassiererin, der Andi darf mich kontrollieren und macht das also auch sehr akribisch. Da haben wir noch zusammen arbeiten können, ja. Das wird mit einem Federwisch hierher abgezogen, und die Dinge sind vorbei. Wir sind von Entscheidungen so etwas von abgeschnitten, 56 Landtagsabgeordnete, die sich eh alle sechs Jahre wieder der Wahl stellen müssen. Ich gebe zu bedenken, die Landesregierung wird bei uns bestellt, von uns da herinnen. Und wir lassen uns ein Scheibchen nach dem anderen wegnehmen. Auch diese Dinge sind es halt, das sage ich euch nur auch dazu. Demokratiepolitisch habe ich da schon lange ein sehr großes Unbehaben hier herinnen. Ich möchte das wirklich so stehen lassen, aber das Unbehagen wird immer größer. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bernhofer. Abg. Bernhofer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Vorrednerin! Ich erlaube mir deshalb zu sprechen, damit die lange Latte der SPÖ-Redner einmal unterbrochen wird, die hier den Eindruck erwecken sollen, alles, was mit ÖVP zu tun hat, ist schlecht, teuflisch. Der Herr Kollege Prinz hat von Hinrichtung gesprochen in der Zwischenzeit, eine laute und deutliche Wortmeldung, die zu vernehmen war. Das heißt, es wird hier ein völlig einseitiges Bild gezeichnet. Es wird natürlich nicht, in keiner Weise daran erinnert, dass es beim Land Oberösterreich, Gott sei Dank, sage ich nur, möglich ist, dass beim Landesdienst verschiedenste Listen kandidieren können. (Zwischenruf Abg. Winterauer: "Danke!") Ich kenne Bereiche im Land, ich kenne Bereiche in Österreich und in Oberösterreich, wo das nicht möglich ist, weil die SPÖ dafür sorgt, dass das Personal so einseitig besetzt ist, dass überhaupt sich eine andere Liste als die eine wahre gar nicht zu kandidieren getraut. Warum ich mich zu Wort gemeldet habe, Frau Präsidentin? Wir waren beide in der selben Branche beruflich tätig. Sie in der E-Wirtschaft, in einer Firma, wo es auch noch ein paar Schwarze gegeben hat. Ich war in einem Bereich der E-Wirtschaft tätig, wo die führenden Personen alle von der SPÖ gekommen sind. Und ich erzähle jetzt auch eine Geschichte, die mich mindestens so erschüttert hat wie die Ihre, die Sie hier geschildert haben. Ich war damals junger Bürgermeister in Engelhartszell. Dann habe ich es auch noch gewagt als Betriebsrat zu kandidieren. Und zwar das erste Mal hat es in dieser Firma jemand gewagt, auf einer Nicht-SPÖ-Liste zu kandidieren, auf einer Namensliste. Ich konnte wahrscheinlich nur deshalb kandidieren, weil ich die Lehrlingsausbildung in diesem Betrieb viele Jahre lang vorgenommen habe und daher haben mich die Leute dort gekannt und haben mich, Rote, die sich so deklariert haben, auch gewählt. Es ist mir nur nicht zum Besten bekommen, als ich dann auch gewählt wurde und dann auch noch Vorsitzender geworden bin. Ich kann Ihnen nur erzählen, es war für mich nicht angenehm, dass man dann meine Freistellung als Bürgermeister derart beschnitten hat, dass ich meinen Urlaub tageweise nehmen musste, um überhaupt meine Funktion noch ausüben zu können. Der Direktor, der dort tätig war, war zugleich auch SPÖ-Bürgermeister in einer Gemeinde und konnte es einfach nicht mitansehen, dass es in seiner Firma das erste Mal einen schwarzen Betriebsrat gegeben hat und mir daher meine Tätigkeit derart erschwert hat in der Gemeinde, ich habe es schon erwähnt, dass ich einen zusammenhängenden Urlaub gar nicht mehr nehmen konnte, weil ich meine Tage stunden- und halbtagsweise verbraucht habe, um überhaupt meine Funktion als Bürgermeister noch ausüben zu können. Ich kann Ihnen das alles belegen, und es gibt Zeugen dort. Ich kann Ihnen auch noch sagen, was Menschen erlebt haben, die es gewagt haben, mit mir auf dieser Liste zu kandidieren, welchen Repressalien die ausgesetzt waren. Ich könnte Ihnen also hier tolle Geschichten erzählen, was ich in einem Betrieb erleben durfte, wo SPÖ-Leute das Sagen hatten. Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich an Menschen denke, die wahrscheinlich in der Bundesbahn, die in den Magistraten der Statutarstädte oder in anderen Bereichen ganz ähnliche Dinge erleben. Ich habe mich auch nur deshalb zu Wort gemeldet, weil es einfach unerträglich ist so zu tun, als ob auf einer Seite alles schlecht, schwarz und ganz grauslich ist bis hin zur Hinrichtung, die also hier deutlich von ihrer Seite kam. Ich glaube, da wird ein Eindruck erweckt, den wir uns weder hier im Lande, noch vor allem beim Landesdienst verdient haben. Ich wollte Ihnen nur ein Beispiel aufzeigen, was ich selber viele, viele Jahre lang erleben musste unter Führungskräften der SPÖ. Mir war das eine Lehre, und Sie können Sozialdemokraten in meiner Gemeinde fragen, wo ich 22 Jahre Bürgermeister war mit einer ganz gewaltigen absoluten Mehrheit, mir war es eine Lehre, auch Minderheiten, und das waren Minderheiten bei einem Mandatsstand, wie er bei uns geherrscht hat von 13:3:3 oder 14 Mandaten, die wir gehabt haben. Ich habe mich immer bemüht, auch politisch anders Denkende fair zu behandeln, als Menschen zu sehen. In den Gemeinden waren wir gemeinsam in Vereinen tätig. Wir haben einen guten persönlichen Kontakt gepflegt, und ich habe mich immer bemüht, meine persönlichen Erlebnisse, die ich in meiner Firma erleben musste, nicht auf Mandatsträger Ihrer Partei dort zu übertragen, wo ich eine Mehrheit gehabt habe. Ich sage das nur deshalb, damit hier nicht der Eindruck entsteht, es gibt da nur ganz grausame Dinge auf einer Seite, die man im Einzelnen hier gar nicht hinterfragen oder beweisen kann; es wurde einfach hier so manches behauptet, so wie der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ja vorher erwähnt hat, dass ein ganzer Aktenlauf hier kundgetan wird, nur von der tatsächlich verhängten Verurteilung dann nicht gesprochen wurde. Das ist ja, glaube ich, letztendlich das Ausschlaggebende, das sich hier ergeben hat. Ich kann mir nur eines wünschen, dass das, was ich erleben musste in meinem Betrieb, allen anderen erspart bleibt, ganz egal, ob das in der Privatindustrie, bei der Bundesbahn, in der E-Wirtschaft, beim Land oder beim Magistrat oder sonst wo ist. Und darum glaube ich, ist der Schritt, den wir mit diesem Gesetz heute machen, der erste Schritt in die richtige Richtung. Es ist heute auch schon mehrfach betont worden, aus diesen politischen Entscheidungen herauszukommen, wo von Vorneherein die Machtverhältnisse aufgeteilt sind, wo die Kommissionen eben so zusammengesetzt sind, wie das ja leider Gottes in vielen Städten immer noch der Fall ist, dass halt dann, wenn es um Abstimmungen und um Personalvertretungswahlen geht, sich halt doch sehr deutlich zeigt, dass 99 oder 100 Prozent einer Fakultät angehören und andere Listen gar nicht kandidieren können. Ich möchte Sie auch erinnern an einen anderen Bereich, zum Beispiel im Bereich der Arbeiterkammer, wo es ähnliche Mehrheitsverhältnisse gibt. Ich glaube, dass es gar nichts bringt, sich gegenseitig hier Systeme von gestern vorzuwerfen. Es gibt nur einen richtigen Schritt, das ist der, dass wir uns alle dazu bekennen sollten, dass diese Systeme von gestern sind und dass wir morgen objektiv und menschenwürdig Personalentscheidungen treffen sollten, ganz egal, auf welcher Ebene, in welchem Betrieb oder in welcher Körperschaft. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag, anwesendes Mitglied der Landesregierung! Einem neuen Gesetz, einer Gesetzesnovelle geht immer, je nach Thematik, eine mehr oder weniger intensive Befassung durch die im Landtag vertretenen politischen Parteien voran, auch in der Phase der Beschlussfassung, wie heute erkennbar ist, eine Befassung mit den Sachthemen und den Hintergründen, mit dem wie heute bereits angeführten demokratiepolitisch bedenklichem Umgang im Unterausschuss, was das Objektivierungsgesetz anlangt, eine Befassung mit den Sachthemen und mit den Folgewirkungen nicht nur in finanzieller Hinsicht, was die Landesfinanzen und die Finanzen der Städte und Gemeinden anlangt, sondern vor allem auch, zumindest in der SPÖ, mit den verschiedenartigsten Folgewirkungen auf die Menschen unseres Landes. Dass nun ausgerechnet die Oberösterreichische Objektivierungsgesetznovelle heute Anlass gibt, nicht nur eine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern auch eine grundlegende demokratiepolitische Auseinandersetzung zu führen, erzeugt Betroffenheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Betroffenheit wegen der nicht zu übersehenden Parallelen in der Bundespolitik, deren Umgang mit Gesetzwerdung im Husch-Pfusch-Verfahren und der Ausschaltung der ArbeitnehmerInneninteressen und sonstigen Interessen hinlänglich bekannt ist. Ich werde daher den demokratiepolitischen Zugang der ÖVP bzw. das demokratiepolitische Unverständnis ihrer jeweiligen kleineren Partner einer etwas breiteren Betrachtung unterziehen. Ein Beispiel von der Bundesebene her: Der neuerliche Entwurf zum Beispiel für das neue Österreichische Asylgesetz, nachdem es der Verfassungsgerichtshof, wie so oft schon bei Gesetzen dieser bisher jedenfalls schwarz-blauen Bundesregierung, wieder zurück an den Absender geschickt hat, wird wiederum heftig kritisiert von nationalen und internationalen Einrichtungen, weil es den Schutz der AsylwerberInnen nicht sicher stellt, Menschenrechtsverletzungen festschreibt. Das ist der letzte Beweis, hoffentlich allerletzte Beweis parteipolitisch motivierten taktischen Kalküls und ebenso hoffentlich der letzte Versuch in diesem Lehrbeispiel politischer Farbenlehre, Macht und Sessel so lange wie nur irgend möglich zu halten. Dass es sich dabei um den wirklich allerletzten Kniefall vor dem kleinen Regierungspartner handelt, bleibt nur zu hoffen. Nur dieser eine Funke Hoffnung bleibt, denn diese bisher jedenfalls schwarz-blaue Bundesregierung hat ohnehin unter dem Deckmäntelchen von mehr Demokratie und mehr Transparenz alles erreicht, was sie vorgehabt hat. Sie hat unser aller Eigentum verscherbelt, sie hat unsere sozialen Sicherungssysteme für die breite Masse der Bevölkerung zerstört und, was doppelt schwer wiegt, Kolleginnen und Kollegen, sie hat den jungen Menschen auch bei uns in Oberösterreich die Hoffnung auf eine wirtschaftlich und sozial abgesicherte Zukunft genommen, sie hat erreicht, dass in Zeiten schlechter Wirtschaftsdaten und eines labilen Wirtschaftsklimas auch jene, die sich keine existenziellen Sorgen machen müssten, verunsichert werden. Angstsparen und Konsumflaute sind die Folgen. Und sie hat in einer in der Zweiten Republik beispiellosen Umfärbeaktion von den Finanzämtern über die Sicherheitsdirektionen bis hin zu den Sozialversicherungen unter dem Deckmantel objektivierter Auswahlverfahren politische Postenbesetzungen mit schwarz-blau durchgeführt, die eine ähnliche Vorgangsweise auch bei uns in Oberösterreich auf der Grundlage der uns vorliegenden Objektivierungsgesetznovelle befürchten lassen, nur halt in einer anderen farblichen Konstellation. Man kann es aber immer drehen und wenden wie man will, unter dem Strich kommt immer schwarz heraus, und das scheint ja das Wichtigste zu sein. Es gelingt ja auch, weil sich auch bei uns in Oberösterreich ein Regierungspartner gefunden hat, der mit unglaublicher Behändigkeit und überbordender Diensteifrigkeit seine früher einmal basisdemokratischen Grundsätze flugs an die Wand hängt und mit wehenden Fahnen zum willfährigen Erfüllungsgehilfen einer Machtpolitik mutiert, die ihrerseits wiederum ihre Parallelen zum jedenfalls derzeit noch schwarz-blauen Gefüge auf Bundesebene findet. Das erinnert mich im Übrigen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, an den berühmten Witz vom Wilderer, der vom Jäger gestellt abstreitet ein Wilderer zu sein. Der Jäger verweist aber auf das Reh, das der Wilderer auf dem Rücken trägt, worauf sich der Wilderer erschrocken gibt und meint, huch ein Reh! Wenn wir jetzt die Grünen für den Wilderer einsetzen und die ÖVP für den Jäger, dann wird die Zeit kommen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wo die Grünen von der ÖVP gestellt werden und die Grünen abstreiten Grüne zu sein, die ÖVP aber wird auf den Rucksack mit der Demokratie, den die Grünen auf dem Rücken tragen, verweisen und die Grünen werden sich erschrocken zeigen, huch die Demokratie! Wenn also der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer meint, auch in Oberösterreich durch die permanente Ausschaltung der Sozialdemokratie als der zweitstärksten politischen Kraft in diesem Land und der Arbeitnehmerinneninteressen aus den Gesetzgebungsprozessen, sich weiterhin in dieser Art und Weise an seine Freunde in Wien anbiedern zu müssen, Macht demonstrieren zu müssen, es Ihnen nachmachen zu müssen mit Speed Kills und er all das, was an politischer Kultur seit dem Jahr 1945 aufgebaut und an demokratischen Verständnis, vor allem unter seinem Amtsvorgänger Dr. Ratzenböck weiterentwickelt wurde, seiner Parteiräson und seiner Doktrin opfert, die den Menschen schadet, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die ihre demokratischen Rechte beschneidet, die die Menschen auseinanderdividiert, weil jeder nur mehr gezwungen ist auf sich selbst zu schauen, um sich und seine Familie irgendwie durchzubringen, wo kein Platz mehr ist für ein solidarisches Miteinander und Füreinander, wenn Solidarität mit Ehrenamtlichkeit verwechselt wird und wenn der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer sofort nach der blau-orangen Mutation meinte sagen zu müssen, der Parlamentsklub garantiere eine Mehrheit der Regierung, dann frage ich mich, ob es ihm wirklich am wichtigsten ist, ob er es wirklich ernst gemeint hat damit, dass diese Regierung weiterhin die Mehrheit behält. Und ob er wirklich noch immer der Meinung ist, dass diese Regierung gute Arbeit leistet für die Menschen unseres Landes oder ob es sich vielleicht doch nur um eine Form von Nibelungentreue handelt, weil er es ja war, der die Steigbügel gehalten hat, dass sich die Regierung Schüssel eins im Jahr 2000 aufs hohe Ross hat schwingen können. Dieser Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag, gute Arbeit zu attestieren, die in höchst undemokratischer Art und Weise (Zwischenruf Abg. Stanek: „Reden Sie dann wieder zum Thema Frau Kollegin!“), das ist Demokratiepolitik nach Ihrem Verständnis, das möchte ich Ihnen sagen, unser nach solidarischen Grundsätzen aufgebautes Gesundheits- und Sozialsystem zerstört und unter anderem handstreichartig ein auf private Erwirtschaftung aufgebautes Dreisäulenpensionssystem eingeführt hat, die breite Bevölkerungsteile arm, die Reichen aber zu Superreichen macht und den Mittelstand weitgehend abschafft, dieser Regierung gute Arbeit nämlich zu attestieren, heißt nichts anderes als die Stereotypien zu wiederholen, die im ORF vom Klubobmann Molterer in einem ZIB 2-Interview vorgesagt wurden. Im Übrigen, das auch nur als Anmerkung, na wie Ihr Zugang zur objektiven Gestaltung von Gesetzen und Vorgangsweisen ist. Im Übrigen hat der ORF-Redakteur bei dieser Gelegenheit auch Zeitungsjournalisten zitiert, die gemeint haben, von Klubobmann Molterer eine konkrete Aussage zu erhalten, könne man vergleichen mit dem Versuch einen Pudding an die Wand zu nageln. Und wo glaubt denn der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer und seine ÖVP, der in Wien ja mehr oder weniger ÖVP- und nicht Landeshauptmanninteressen vertritt, dass sich die Leute ihre privaten Zusatzpensionen verdienen oder eine Betriebspension erhalten, wenn sie schon als Junge keinen Arbeitsplatz mehr finden, wenn große Teile der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, vor allem Frauen, nur in Teilzeit arbeiten können, mehrere Teilzeitjobs benötigen, um überhaupt existieren zu können? Ich kenne zum Beispiel Frauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Reinigungsbereich 11 Stunden am Tag arbeiten, auf mehreren Stellen und mit 900 Euro am Ende des Monats, nicht nach einer Woche, nach Hause gehen. Und ich kenne einen Bauern aus dem Raum Steyr Land, der mir in der seinerzeitigen Diskussion um die Einführung der Studiengebühren durch die damals noch rein schwarz-blaue Bundesregierung seelenruhig und mit der außerirdisch anmutenden Gelassenheit des Bundeskanzlers ins Gesicht sagte, wenn sich einer das Studieren nicht leisten kann, dann muss er halt etwas anderes lernen, objektiv und transparent. Können Sie sich vorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und in der Zwischenzeit auch von den Grünen, dass es mit dieser Gesinnung im Grunde, die zugegebenermaßen auch nach meiner Einschätzung polemische Meinung im Raum Steyr gibt, dass von Seiten der ÖVP der Straßenbau der B 309 gar nicht besonders unterstützt und vielleicht deswegen immer wieder verzögert wird, weil die ÖVP der Meinung ist, wenn die Industrie aus Steyr absiedelt, na dann müssen sie sich halt woanders Arbeitsplätze suchen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass sich bei dieser offensichtlich parteipolitisch motivierten und demokratiepolitisch höchst bedenklichen Verzögerungstaktik neuerdings die Landes-ÖVP natürlich der subtilen Unterstützung, wie auch bei diesem Objektivierungsgesetz, der Landes-Grünen erfreut, beweist ja ein Zwischenruf von Klubobmann Trübswasser, man müsse bei so einem Straßenbauvorhaben doch auch die Interessen der dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner mitberücksichtigen. Hintergrundinformation dazu Kollege Trübswasser! Die B 309 führt bestimmt zu 90 Prozent durch Grünland bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das ist gelebte Demokratie, alltagstauglich und menschennah. Auf unseren Plätzen habe ich übrigens auch heute das Buch mit dem Titel „Tempo 130“ und dem Untertitel „Kultur und Planungsgeschichte der Autobahnen in Oberösterreich“ vorgefunden. Und ich bedanke mich sehr herzlich dafür. Es ist wirklich sehr aufschlussreich. Da bin ich richtig neugierig geworden, wer uns denn dieses Werk mit dem wohltemperierten Titel hat zukommen lassen. Und da ist mir in den Sinn gekommen, ob es auch der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl einmal sein wird, der uns vielleicht ein Buch mit dem Untertitel „Kultur und Planungsgeschichte der leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Wirtschaftsraumes Steyr an die Westautobahn“ mit den besten Empfehlungen überreichen wird. Ich glaube das aber eher nicht. Das ist alles Demokratie und die innere Auffassung von Demokratie und Transparenz. Ich glaube das nicht, denn dieses Buch würde den Titel „Tempo null“ tragen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Dass es in ÖVP-Reihen allgemein und nach wie vor nicht weit her ist mit der Wahrnehmung der legitimen Interessen der Bevölkerung einer Region und wie ihr demokratischer Um- und Zugang damit ist, beweist auch die Aussage von dem leider nicht anwesenden Landesrat Dr. Stockinger, der im Zusammenhang mit der Demonstration für die Erhaltung des Krankenhauses Sierning meinte, die können eine Lichterkette bis Moskau machen, wir werden das Krankenhaus zusperren. Wer das alles weiß, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wird nicht mehr verwundert sein, (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: „Wer hat denn das gesagt Frau Kollegin?“) der Herr Landesrat Dr. Stockinger. (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: „Das stimmt ja nicht, das ist ein Blödsinn!!“) Das hast du aber gesagt, das habe ich erfahren. (Zwischenruf Landesrat Dr. Stockinger: „Wo? Wer hat denn das gesagt? Von wem haben Sie denn das?“) Na das werde ich Ihnen dann vielleicht sagen. Wer das alles weiß wird nicht mehr verwundert sein, wenn es zu solchen Gesetzesvorlagen wie bei der Objektivierungsgesetzesnovelle kommt. Wer das alles weiß, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wird sich nur mehr wundern, wer alles bei den Feierlichkeiten zum Gedenken an die wiedererstandene Demokratie in erster Reihe sitzt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kraler. Abg. Kraler: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja die erste Periode im Oberösterreichischen Landtag. Ich habe mich aber immer schon dafür interessiert, was hier gearbeitet wird und vor allem wie hier gearbeitet und kommuniziert wird. Und ich sage Ihnen, ich bin jetzt, wo ich live hier dabei sein darf, zeitweise schon sehr enttäuscht. Ich bin nicht nur darüber enttäuscht, wie hier immer wieder mit den politischen Mitbewerbern umgegangen wird, sondern enttäuscht in erster Linie darüber, dass man sich hier auf Landesebene offensichtlich den schlechten Stil und die üblen Manieren der Bundesregierung abgeschaut haut und hier auch eifrig praktiziert. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Zum Thema bitte!“) Mein Zugang zur Politik, zur politischen Arbeit (Zweite Präsidentin: „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf hier bitten, auch der Kollegin Kraler noch das Wort zu geben!“) Ich bin beim Thema, Sie müssen mir nur zuhören! (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: „Das ist eine Zumutung!“) Ich denke nicht, dass ich hier jetzt etwas geäußert habe, was eine Zumutung wäre. Das weise ich zurück. Mein Zugang zur Politik, aber es passt irgendwo eh sehr gut dazu, mit dem Umgang mit uns, das habe ich eh gerade erwähnt. Mein Zugang zur Politik, zur politischen Arbeit allgemein und somit zu den politischen Auseinandersetzungen mit anderen Parteien oder Ideen, ist noch immer geprägt von einem hohen Anspruch an die Einhaltung von demokratischen Grund- und Verhaltensregeln, die ich auch in diesem Hause über eine sehr lange Zeit als gültig erachtet habe. Leider vermisse ich dieses demokratische Grundverhalten bei vielen Kollegen und Kolleginnen des schwarz-grünen Regierungsabkommens immer öfter. Mir tut das insofern leid, weil ich doch einige Kolleginnen und Kollegen besser kenne, die ich nach wie vor charakterlich hoch schätze. Umso weniger kann ich sie verstehen. Das vorliegende Objektivierungsgesetz verdient den Namen nicht, den es trägt. Das wurde heute schon mehrfach erläutert. Aber leider ist es ja gar nicht das einzige Gesetz, das solche Mängel aufweist und dessen Verabschiedung nicht optimal läuft. Im Vorjahr wurde hier im Haus die Novelle zum Oberösterreichischen Schulaufsichtsgesetz verabschiedet. Das Ganze allerdings als Novelle und Objektivierung zu bezeichnen, was in Wahrheit ein Rückschritt weit hinter die Amtszeit von Landesschulratspräsident Riedl ist, empfand ich schon damals als sehr bedenklich. Ein bisschen was zur Chronologie für all jene, die sich vielleicht nicht mehr so genau erinnern. In der letzten Landtagsperiode wurde ein sehr brauchbares Modell für die Auswahl von LeiterInnen im APS-Bereich, in engster Zusammenarbeit von SPÖ und ÖVP, erarbeitet und beschlossen. Und ein ähnliches Auswahlverfahren hätte es unserer Meinung nach für die Schulaufsichtsorgane, Landesschulinspektoren, Bezirksschulinspektoren geben sollen. Ein mehrstufiges Auswahlverfahren, qualitätsorientiert, quantifizierbar und vor allem auch transparent. Am 18. November 2003 brachten wir daher seitens der Sozialdemokraten einen entsprechenden Initiativantrag ein. Nachdem sich daraufhin nichts Wesentliches bewegte, brachten wir am 4. Mai 2004 erneut einen Antrag mit gleichen Inhalt ein. Aber siehe da, etwas hatte sich inzwischen doch wesentlich verändert und bewegt. Die Grünen sind als neue Koalitionspartner der ÖVP auf der Bildfläche erschienen. Und kaum hatten Sie einen Zipfel der Macht erwischt, hatten für Sie die von Ihnen vorher oft fast schon strapazierten Begriffe wie Transparenz, Mitspracherecht, Kontrolle, Demokratie etc. längst nicht mehr jene Bedeutung, wie all die Jahre vorher. Denn nur so kann ich mir erklären, dass unsere Anträge zum Thema Bestellung von Schulaufsichtsorganen von Schwarz-Grün abgelehnt wurden, daneben aber ein Modell erarbeitet wurde, welches deutlich schlechter ist als jenes für Leiterbestellungen im APS-Bereich. Auch damals wurde der Begriff Objektivierung dafür strapaziert. Der demokratische Rückschritt bei der Bestellung von Schulaufsichtsorganen war schwarz auf weiß niedergeschrieben. In Wahrheit ein Machtsicherungsinstrument der ÖVP im Schulbereich und die Grünen waren eifrig dabei. Es führt jetzt sicher zu weit, hier den gesamten Ablauf der Bestellung von Schulaufsichtsorganen zu erläutern. Das kann jeder selbst nachlesen. Aber nur ein Detail daraus bringe ich. So haben zum Beispiel die Assessoren der Landtagsfraktionen nur mehr Beobachterrollen, ohne Bewertungsrechte, während vier Beamte und zwei externe Experten die Bewertung der Bewerberinnen dort vornehmen. Bei den Beamten handelt es sich um vier interne und weisungsgebundene Personen gegenüber dem Landesschulratspräsidenten. Sollte dann doch wider Erwarten das Ergebnis den Mächtigen im Land nicht genehm sein, so kann das Verfahren mit anderen Assessoren sogar wiederholt werden. Soviel ganz stark verkürzt zur Objektivierung bei der Bestellung von Schulaufsichtsorganen, die in Wahrheit aus meiner Sicht eine Alibihandlung geworden ist und zu einem Willkürakt verkommen ist. Und da weiß ich wovon ich spreche. Ich komme aus der Praxis. Ich war lange genug im Schuldienst, um die weitreichenden Auswirkungen solcher Gesetze im Bildungsbereich abschätzen zu können. Und da könnte ich auch eine Geschichte erzählen. Wir haben heute zwei gehört, wie es anderen Kolleginnen und Kollegen ergangen ist wegen ihrer politischen Ausrichtung. Ich könnte hier jetzt auch eine lange Geschichte erzählen. Ich spare sie mir. Ich bedauere es sehr, dass die grüne Fraktion und hier auch meine Lehrerkollegen mitgemacht haben. Und wenn ich mir das vorliegende Objektivierungsgesetz anschaue, dann kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie auch weiterhin am unaufhörlichen Machterweiterungsprozess der ÖVP sehr aktiv beteiligt sind und Ihr einst hochgepriesenes Demokratiebewusstsein den verlockenden Machtstrukturen opfern. Ganz gebe ich allerdings die Hoffnung noch nicht auf, dass die Grünen wieder zur Demokratisierung zurückkehren. Irgendwann muss Ihnen ja die Rolle als Machtbeschaffer für die Entdemokratisierung unseres Landes selbst zu viel werden. Eine erste Gelegenheit zur Umkehr bietet sich ja heute, in dem Sie das vorliegende Gesetz ablehnen und zurück in die Diskussion schicken. Die von mir kurz umrissene Novelle zum Schulaufsichtgesetz ist ein Paradebeispiel und ein Negativbeispiel dafür, wie man Kontrollmechanismen und Kontrollorgane per Gesetz erfolgreich ausschaltet. Im Moment habe ich das Gefühl, man versucht das überall, wo es nur irgendwie möglich ist. Jeder von uns weiß aber genau, dass die Kontrolle ein ganz wesentlicher Bestandteil der Demokratie ist. Was passiert und wohin es führen kann, wenn die Kontrolle entfällt und die Demokratie geschwächt wird, muss ich in diesem Kreis wohl nicht extra verdeutlichen. Das weiß jeder hier herinnen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sicher sein, das ist jetzt der Abschluss unserer Wortmeldungen. Ich rede auch nicht sehr gerne in Sitzordnungen, die eher an Schnaps- oder Bauernschnapsrunden erinnern. Ich hoffe, dass die Zuhörfähigkeit wenigstens ein bisschen noch aufrecht ist. Ich möchte am Schluss aber trotzdem dort beginnen, was heute so an Halbwahrheiten im Verlaufe der Wortmeldungen alles von sich gegeben worden ist. Wenn hier behauptet wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Sozialdemokratie keine neuen Vorschläge gemacht hätte, dann erinnere ich daran, dass wir bei der Schulaufsicht bereits mit neuen Anträgen gekommen sind und gesagt haben, wir möchten den neuen Ansatz haben. Wir haben beim Objektivierungsgesetz gesagt, diese Mindestform an demokratischer Kontrolle muss halt bei uns Bestandteil sein. Über alles andere sind wir gesprächsbereit. Es ist natürlich schwierig, wenn ihr dann sagt, wir wollen nichts ändern, dann letztendlich irgendwo auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ich habe heute das Gefühl bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar nicht selten, sondern häufig, dass es quasi eine Gnade ist, wenn auch irgend ein Sozialdemokrat wo drinnen sein darf. Genau dieses Gnadendenken, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Nicht-Zuhören-Wollen und das Nicht-Mehr-Zuhören-Können, hat uns eine nicht gerade schöne Seite der Geschichte beschert. Wir reden, meine verehrten Damen und Herren, von diesem wichtigen Punkt, und der ist eigentlich zu tiefst verletzt worden. Es mag jeder mit seinem Gewissen, der für dieses Gesetz stimmt, ins Reine kommen. Demokratische Kontrolle besteht halt nun einmal aus politischen Parteien. Ich kenne keine andere Interpretation. Im Gegensatz steht der Anspruch, der selbsttätige Anspruch, dass man selbst eigentlich schon die Kontrolle der Demokratie ist. Aber das war, meine sehr geehrten Damen und Herren, einer der gefährlichsten Ansätze in der Geschichte, wenn die selbst ernannten Kontrollore, die selbsternannten Demokraten aufgestanden sind. Kontrolle hat keine Partei für sich gepachtet. Kontrolle besteht darin, dass aus dem, was der Wähler an Mandaten vergibt, in der gegenseitigen Abhängigkeit zueinander letztendlich tatsächlich an Gemeinsamkeiten, an bestmöglicher Umsetzung übrig bleibt. Aber jeder hat das Recht mitzumachen, nicht die Gnade, sondern mit dem, was der Wähler ihm an Mandaten gegeben hat. Ich halte es für ein Märchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, von unabhängigen Experten zu reden. Es ist Tatsache, dass es in der Personalabteilung von CV-Mitgliedern, kein Vorwurf, aber nur so wimmelt. Es ist Tatsache, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Geschäftsstelle beim ÖVP-Referenten Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl in seinem Bereich angesiedelt ist, das sind alles Fakten. Es gibt nur eine einzige Auflösung in dieser Frage, die da lautet: Es gibt überhaupt nur eine politische Partei, das ist die SPÖ. ÖVP und Grüne haben mit Politik überhaupt nichts zu tun. Ich mache keinem Beschäftigten, keinem Bediensteten einen Vorwurf. Aber Schmähführen und zu sagen, man ist nirgends dabei und es sei eine unabhängige Kommission, da müsste eigentlich jeder zu unserer Freude höchst rot im Gesicht werden, aber deshalb, weil das nicht mehr ganz ernst zu nehmen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies gilt für manche Dinge, auch Kollege Strugl in deiner Pressekonferenz, wenn drinnen steht, dass die Personalvertreter ein Stellungnahmerecht haben und sogar der Paragraph zitiert ist, das stimmt halt nicht, das Stellungnahmerecht fehlt leider Gottes im Gesetz. Und ich sage, so sind heute viele Halbwahrheiten am Schluss herausgekommen. Tatsache ist, und das möchte ich jedem zum Denken mitgeben, der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ist herausgegangen und hat erklärt, wie super der Personalbeirat bei der Neuaufnahme funktioniert. Ich habe gehört, wie super es ist im Bereich des Landesrechnungshofes, wie klass es ist beim Umweltbeirat, und jetzt frage ich mich abschließend, in all diesen Bereichen sind Parteienvertreter oder deren Experten oder Delegierte als Kontrollorgane mit tätig. Und genau das löst man in einem einzigen Bereich auf, obwohl man sagt, dass es sonst überall bestens funktioniert. Wenn mir das jemand auflösen kann? Aber es ist ja niemand überhaupt im Ansatz darauf eingegangen, und damit schließt sich für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute das, was damals in der Unterausschusssitzung eigentlich das Ende der Sitzung bedeutet hat. Ich habe mehrfach gefragt, können Sie mir bitte beantworten, wo ist die Objektivierung in diesem System? Denn entweder bestellt wer oder es objektiviert wer. Aber wenn beides in einer Hand beisammen liegt, also bestellt und objektiviert, dann wird mir niemand erklären können, dass so etwas ohne Kontrolle noch funktionsfähige Demokratie ist. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben es durchgehalten bis jetzt uns zuzuhören, und ich freue mich, dass wieder eine Sitzordnung zustande gekommen ist. Aber ich möchte Sie wenigstens einladen, über das nachzudenken, was wir heute in der Früh gesprochen haben. Dass wir wirklich dort aufpassen, wo an der Demokratie zu nagen begonnen wird, wo es gefährlich zu werden beginnt, wenn man eine Fraktion abseits stellt und sie nicht mehr in den demokratischen Bogen hinein zählt. Und wenn das jemand, ohne wörtlich auszusprechen, aber durch die Reduktion auf die einzige Partei, die eigentlich nur durch Proporz oder sonstige Dinge so quasi negativ dargestellt wird, dann sind das die ersten Schritte, sagen wir es so, die ersten Schritte, um jemanden in krasser Form auszugrenzen. Und wer sich geistig bereits so weit bewegt, dass er jemanden anderen ausgrenzt, der unterscheidet sich ganz wesentlich von uns, die noch den Mut und die Courage haben, sich auch um diese Zeit hierher zu stellen und zu positionieren. Mir wäre es lieber gewesen, man hätte klar positioniert, bevor wir zur Abstimmung kommen, statt eine Partei im Wesentlichen auszugrenzen. In diesem Fall ist die FPÖ mitgegangen, aber inhaltlich, sprachlich, wenn ich dem heute gefolgt bin, ist eigentlich kaum mehr irgendwo ein Zugang, der noch demokratisch geklungen hätte für mich. Denn wenn ich Proporz und Transparenz als Gegensatz darstelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat eines mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Wir wollen die Transparenz in der Kontrolle, wir brauchen keinerlei Proporz dabei, sondern wir wollen dabei sein, was der Wähler uns an Aufträgen mitgegeben hat um zu kontrollieren, damit nicht eine oder eine zweite Partei, die glaubt dabei zu sein, entscheidet, denn letztendlich entscheidet ohnedies nur eine Partei. Und wir werden uns in der nächsten Zeit alles sehr intensiv anschauen, wir werden genau kontrollieren, was funktioniert und was nicht funktionieren wird und werden uns selbstverständlich dann dazu melden und auch dazu äußern, was heute von uns angekündigt worden ist, denn wir wollen nicht hinter das Jahr 1985 zurückkehren. Ich hoffe, Sie werden verstehen, wenn unsere Kritik auch anschließend so kommen wird, wie sie heute im Grund angekündigt worden ist, und Sie werden sie noch schärfer bekommen, wenn sich das bestätigt, was wir heute befürchtet haben. Denn das wäre ein Demokratierückschritt und den hoffe ich sind Sie gemeinsam mit uns zu reparieren bereit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Wir stimmen zuerst über die Beilage 501/2005 ab und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 501/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig abgelehnt worden ist. (Heiterkeit) Wir stimmen über die Beilage 481/2005 - Entschuldigung, haben Sie aufgezeigt? Entschuldigung, dann darf ich mich wirklich korrigieren. Er ist mehrstimmig abgelehnt worden. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Beilage 481/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) und stelle fest, dass dieser mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 482/2005, es ist dies der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 geändert werden (Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2005 - Oö. G-DRÄG 2005). Ich bitte Kollegen Affenzeller, darüber zu berichten. Abg. Affenzeller: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 geändert werden (Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2005 - Oö. G-DRÄG 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 482/2005.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2005 - Oö. G-DRÄG 2005 erlassen wird, beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Landtagspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des neuen Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes übernehmen die Gemeinden in Zukunft das beim Land bereits geltende Ausbildungssystem. Es gilt als Ersatz des bisherigen Dienstprüfungssystems durch ein in Module gegliedertes Dienstausbildungssystem. Große Neuerung dabei ist, dass die Dienstausbildung in Zukunft nicht mehr nur die Voraussetzung für das Erreichen einer bestimmten Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist und es widerspiegelt das bereits beschlossene Dienstrechtsänderungsgesetz auf Landesebene. In den Gemeinden wird es dann auch genauso umgesetzt wie auf Landesebene. Ziel ist es, dass auf Gemeindeebene die Ausbildung attraktiver, moderner, effizienter und bürgernäher wird. Dieses neue Gesetz wurde in der Ausschussrunde, so viel ich weiß, einstimmig beschlossen und ich gehe auch heute davon aus, dass diese Beilage auch heute hier im Landtag die Zustimmung aller Fraktionen erhält im Sinne einer effizienteren, moderneren und bürgernahen Betreuung in unseren Gemeindeämtern. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 482/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 483/2005, es ist dies der Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften. Ich bitte Kollegen Brandmayr, darüber zu berichten. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 483/2005.) Der Bauausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften gemäß Art. 56 Abs. 4 L-VG genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und darf Kollegen Brandmayr das Wort erteilen. Abg. Brandmayr: Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln diese Beilage und es handelt sich hier um eine Harmonisierung bautechnischer Vorschriften. Technik ist etwas ganz Wichtiges und eine gute Technik ist dann gut und richtig, wenn sie leicht anwendbar ist und wenn sie einfach ist. So möchte ich auch ganz einfach und kurz über diesen Inhalt dieser Beilage berichten. Es gibt erhebliche Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern, die verursachen in den Produktionen verschiedene, unterschiedliche Kosten. Die Bauwirtschaft hat großes Interesse an einer Harmonisierung. Es sind dabei ganz wichtige Punkte zu beachten und vor allem sechs wesentliche Punkte, die enthalten die mechanische Festigkeit und die Standsicherheit, den Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, dann die Nutzungssicherheit und die Barrierefreiheit, den Schallschutz, Energiesparung und Wärmeschutz. Diese sechs wichtigen Anforderungen sind hier enthalten. Das Baurecht fällt auch mit dieser 15a-Vereinbarung in die Vereinbarung, die Kompetenz der Länder, das heißt, es bleibt nach wie vor in den Ländern. Diese 15a-Vereinbarung ist so abgesichert, dass es keine Nachteile in finanzieller Auswirkung gibt, sie ist EU-konform und der Landtag soll es beschließen, diese Vereinheitlichung der technischen Vorschriften. Ich bitte daher, dieser 15a-Vereinbarung die Zustimmung zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede und bitte um die Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 483/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 484/2005, ein Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen und darf ebenfalls Kollegen Brandmayr um die Berichterstattung bitten. Abg. Brandmayr: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bericht des Bauausschusses betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 484/2005.) Der Bauausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den Abschluss der aus der Subbeilage ersichtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen gemäß Art. 56 Abs. 4 L-VG genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und darf dem Herrn Berichterstatter auch das Wort erteilen. Abg. Brandmayr: Auch hier handelt es sich um eine Harmonisierung der Bauprodukte und um die Umsetzung. Es ist so, dass diese Bauprodukte zertifiziert werden müssen und diese Zertifizierung findet bei uns in Österreich in vier Bundesländern statt, in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Es gibt auch andere Bauprodukte, die nicht dieser Zertifizierung unterzogen werden können. Daher hat das Land Steiermark und Vorarlberg den Vorschlag gemacht, eine andere Art der Zertifizierung einzuführen, und zwar, dass sie nicht mehr mit einem Bescheid erlassen werden, sondern dass diese Zertifizierungen zwar kein Bescheid sind, aber ähnlich festgeschrieben werden und damit auch andere Produkte, die modern sind und der Zeit entsprechend auch angepasst werden können. Die Landeshauptleute haben sich damit befasst und haben einstimmig diese Vereinbarung unterzeichnet. Auch hier ist die EU-Konformität gegeben, finanzielle Auswirkungen nachteilig sind nicht vorhanden und es ist vorgesehen, dass auch diese Harmonisierung bzw. diese 15a-Vereinbarung beschlossen werden sollte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe somit die Wechselrede und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 484/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 485/2005, es ist dies der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 geändert wird (Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005). Ich bitte Kollegen Ecker, darüber zu berichten. Abg. Ecker: Geschätzte Präsidentin, meine Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 geändert wird (Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 485/2005.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 geändert wird (Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ecker. Abg. Ecker: Die Gesetzesgebung des Pflanzenschutzmittelgesetzes ist in erster Linie Bundessache, Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung ist Landessache. Bei dieser Änderung geht es hauptsächlich um die Ermächtigung der Landesregierung. Nach dem Oberösterreichischen Pflanzenschutzgesetz wird es möglich, dass Aufgaben oder Befugnisse durch Verordnungen an die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden, was zum Beispiel beim Feuerbrand regional von Vorteil ist. So kann schneller und genauer reagiert werden. Bei konkreten Angelegenheiten ist es im Interesse der Zusammenarbeit, der Zweckmäßigkeit, der Raschheit, der Einfachheit und der Kostenersparnisse sinnvoll, die Bezirksverwaltungsbehörde zu beauftragen. Es wird auch die Novellierung des Bundesgesetzes berücksichtigt. Auch nach der Richtlinie 2029 EG ist die Anpassung erforderlich. Eine Verbesserung der Handhabung des Pflanzenschutzgesetzes wird damit vollzogen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Beilage 485/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben (Alle Abgeordneten heben die Hand.) und darf die einstimmige Annahme feststellen. Wir behandeln die Beilagen 491/2005 und 461/2005. Die Beilage 491/2005, dabei handelt es sich um einen Bericht des Kontrollausschusses betreffend die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Bei der Beilage 461/2005 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Diese beiden Beilagen sind auf Grund eines sachlichen Zusammenhangs in einer gemeinsamen Wechselrede abzuhandeln. Die Abstimmung wird natürlich getrennt erfolgen. Ich bitte Herrn Dr. Brunmair um die Berichterstattung über beide Beilagen. Abg. Dr. Brunmair: Werte Damen und Herren! Bericht des Kontrollausschusses betreffend die Einsetzung einer Untersuchungskommission. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 491/2005.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge den obigen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beilage 461/2005 ist der Initiativantrag, der die Grundlage für den Bericht des Kontrollausschusses war. Ich habe berichtet und bitte um eventuelle Diskussion und Abstimmung dieser beiden Anträge. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede, über diese beiden Beilagen, die ich hiermit auch wieder schließe, und ich lasse abstimmen. Wir beschließen zuerst über die Beilage 491/2005. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 491/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 461/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Wir kommen zur Beilage 492/2005, es ist dies der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Strugl darüber zu berichten. Abg. Mag. Strugl: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 492/2005). Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003 wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. Zweite Präsidentin: Ich eröffne darüber die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Lackner-Strauss. Abg. Lackner-Strauss: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofes über das Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003 zur allgemeinen Einkommensentwicklung ist ein umfangreicher Bericht aufgrund von Gutachten und Sachverständigen. Es lässt sich nicht verleugnen, dass in dieser Zusammenfassung deutlich hervorgeht, dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in Oberösterreich noch immer viel zu hoch ist. Es hat sich aber in der Zeit schon sehr viel getan und sehr viel gebessert. Wir haben ja das Jahr 2005. Das Land Oberösterreich hat als Schwerpunkt und Ziel der Arbeitsmarktpolitik 2005 die Berücksichtigung von Frauen bei allen Maßnahmen. Auch mit einer Teilzeitquote der Frauen von 40 Prozent liegt Oberösterreich im Bundesländervergleich an der Spitze. In Wien sind es zum Beispiel lediglich 25 Prozent aller Frauen, die teilzeitbeschäftigt sind. Auch die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Oberösterreich liegt mit 62,4 Prozent deutlich über dem Bundesschnitt. Oberösterreich ist ein moderner Wirtschaftsstandort und braucht das Potential der Frauen in den Betrieben, und wird dabei auch dementsprechend unterstützt durch Maßnahmen von unserem Wirtschaftslandesrat Viktor Sigl. Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit in Oberösterreich gegenüber dem Vorjahr ist bedauerlicherweise auch zu Lasten der Frauen gegangen. Daher setzt das Land Oberösterreich besonders bei Frauen auch auf Höherqualifizierung. Beispielgebend für weiblichen Vormarsch im Job ist der gesamte oberösterreichische Landesdienst. Mit mehr als die Hälfte, exakt 61 Prozent aller Bediensteten, sind Frauen. Die Dominanz der Frauen im oberösterreichischen Landesdienst wird sich auch weiter verstärken. Bei den Zwanzig- bis Dreißigjährigen, eben bei den jüngeren Bediensteten liegt der Frauenanteil bereits bei rund 73,6 Prozent. Diese frauenfreundliche Entwicklung zügig voranzutreiben ist eine familienpolitische Entwicklung, und diese Aussage kommt von unserem Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Weil er heute schon so viel geschimpft worden ist, möchte ich ihm in diesem Sinne einmal wirklich ganz herzlich danken, auch als Familien- und Personalreferenten für seine frauenfreundliche Politik. Er hat viele weitere Maßnahmen gesetzt. (Beifall) Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten weiter anheben, neue Beschäftigungsmodelle forcieren, und neue Frauenförderungsprogramme zusätzlich umsetzen. Auch seinen weiteren Forderungen kann ich mich nur anschließen. Wiedereinstiegsmodelle für Frauen forcieren, auch in der Privatwirtschaft müssen wir ansetzen und mehr Teilzeitarbeitsplätze anbieten. Es geht aus dieser Studie jedoch hervor, dass für viele Funktionen und Jobs aber auch Berufserfahrung unabdingbar ist. Deswegen konnten die Frauen bis jetzt noch keine völlige Gleichstellung erreichen. Ich glaube, wir sind alle gefordert, um eine positive und zufriedenstellende Entwicklung am oberösterreichischen Arbeitsmarkt nachhaltig abzusichern und weiter zu entwickeln. Zusätzlich Impulse zu setzen und Initiativen mit dem Ziel, das Einkommen der Frauen zu heben und die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu reduzieren. Der Kontrollausschuss hat den Bericht des Rechnungshofes einstimmig zur Kenntnis genommen, und findet daher auch unsere Zustimmung. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Frau Kollegin Jahn bitte. Abg. Mag. Jahn: Ich war eigentlich nicht motiviert, mich heute noch einmal zu melden, aber diese Wortmeldung hat mich dazu motiviert, und ich möchte ein paar Berichtigungen oder Klarstellungen machen. Es hat sich die Einkommenssituation der Frauen in Oberösterreich in den letzten Jahren nicht verbessert, im Gegenteil, sie hat sich verschlechtert. Es sind die oberösterreichischen Bezirke beim Durchschnittseinkommen, das ist die letzte Lohnsteuerstatistik, die vorliegt, sowohl auf Vollzeit- als auch auf Teilzeitbasis verschlechtert, die sind abgerutscht. Zweiter Punkt, wenn das Thema Teilzeitarbeit in den Vordergrund gerückt wird, und es als so besonders positiv hervorgestellt wird, dass Oberösterreich die höchste Teilzeitquote in Gesamtösterreich hat. Ich sage, Teilzeitarbeit erleichtert den Familien die Familienpflichten, nur diese Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, die wir hier haben in Oberösterreich und in Österreich, sind in erster Linie welche bei niedrigqualifizierten Berufen. Und was wir brauchen sind Teilzeitarbeitsplätze in hochqualifizierten Bereichen, in allen Bereichen, da wird es Zeit, dass der Anspruch sozusagen auf Elternteilzeit auch ausgedehnt wird auf Betriebe unter 20 Beschäftigten. Und dass vor allem Männer die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bekommen. Und ich stehe nicht an zu sagen, dass im Land Oberösterreich es hier in allen Ebenen Möglichkeiten gibt. Bei den Männern habe ich noch nicht genau nachgeschaut, es wird aber Zeit. Denn solange keine Männer in Teilzeit gehen, werden es immer die Frauen sein, und sie werden daher immer benachteiligt sind, weil sie die Rolle haben. Und der dritte Punkt, den ich sozusagen berichtigen möchte. Es ist nicht zu berichtigen, aber zu sagen. Die Erwerbsquote in Oberösterreich wäre so viel besser als in anderen Bundesländern und zuerst von den Frauen zu reden. Wien hat mit Abstand die höchste Frauenerwerbsquote und zwar mit großem Abstand, leider kann ich Ihnen die Zahl nicht auf Zehntelprozent sagen, und es ist aus meiner Sicht nicht besonders klug zu sagen, nun ja, die haben mehr Teilzeitbeschäftigte. Die haben wesentlich mehr vollzeitbeschäftigte Frauen. Und es gibt auch Teilzeitarbeit, die unfreiwillig ist. Und ich sage Ihnen, ich habe eine Schwägerin, die arbeitet im Verkauf, und vielleicht kennen Sie auch Personen, die im Verkauf und im Handel arbeiten. Was sich dort abspielt ist unvorstellbar. Die kommt um neun ins Geschäft, dann schickt man sie nach Hause und sagt, um halb eins könnt ihr wiederkommen. Die haben gar keine Chance im Handel auf einen Vollzeitarbeitsplatz. Also, es gibt diese und diese Teilzeitarbeit. Und daher ist diese undifferenzierte Teilzeitarbeitsdiskussion eine falsche, weil sie immer auf Kosten der Frauen gehen wird. Und es ist schade, wenn wir Frauen uns hier nicht einig sind, und sagen, ist das nicht schön, wie die Teilzeitarbeit in Oberösterreich gut ist. Teilzeitarbeit ist wichtig, aber wir brauchen eine andere Teilzeitarbeit, wir brauchen sie überall, in allen Bereichen, und wir brauchen vor allem für die Frauen, die einen Vollzeitarbeitsplatz wollen, auch tatsächlich einen Vollzeitarbeitsplatz, und den haben Frauen in Wien in wesentlich größerem Ausmaß als in Oberösterreich. Es tut mir leid, dass ich heute Ihre Zeit noch strapaziert habe, aber da herzugehen, und zu sagen, es ist so viel schöner unsere Beschäftigungsquote, und wir bei den Frauen aber eine wesentlich höhere haben, das motiviert mich noch zum Herausgehen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag 492/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Wir behandeln die Beilage 488/2005, es ist dies die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Ich darf Herrn Landesrat Stockinger um seine Berichterstattung bitten. Landesrat Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, hoher Landtag! Nachdem ich noch nicht landtagsmüde bin, sondern frisch aus Brüssel komme, darf ich namens der Landesregierung berichten, umfangreich berichten. Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Übernahme von Haftungen durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 488/2005). Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Gem. Artikel 55 Abs. 5 Z. 2 Oö L-VG wird die Oö. Landesregierung ermächtigt, seitens des Landes Oberösterreich als finanziell verantwortlicher Partner Haftungen im Höchstbetrag von insgesamt 5.112.174,25 Euro (in Worten: fünf Millionen einhundertzwölftausendeinhundertvierundsiebzig Euro) im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die Entwicklungspartnerschaften "Sozialstiftung", "SoWi - Cluster - Sozialwirtschaftler Cluster Steyr/Kirchdorf", und "REFRAME - Erweiterung des beruflichen Handlungsspielraumes von Frauen" zu übernehmen. Gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird wegen der besonderen Dringlichkeit von der Zuweisung dieser Regierungsvorlage an einen Ausschuss abgesehen. Zweite Präsidentin: Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag 488/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Wir behandeln die Beilage 493/2005, ebenfalls eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz). Ich bitte ebenfalls Herr Landesrat Dr. Stockinger um seine Berichterstattung. Landesrat Dr. Stockinger: Hoher Landtag! Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz).(Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 493/2005). Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge diese Regierungsvorlage gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie das Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede, die ich hier wieder schließe, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag 493/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Wir kommen zur Beilage 498/2005, es ist dies ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Gemeinsame Erklärung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen vor 60 Jahren. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 498/2005). Der Oö. Landtag möge beschließen: In diesen Tagen gedenkt die Welt und Österreich der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen und seiner Nebenlager vor 60 Jahren durch US-amerikanische Truppen. Durch Exekutionen, planmäßige Minderversorgung bei gleichzeitiger Schwerstarbeit und gezielte Vernichtungsmaßnahmen fanden in Mauthausen zwischen 1938 und 1945 über 100.000 Menschen den Tod. Es gab auch unzählige politische Opfer. Zu ihnen zählten unter anderen der Sozialdemokrat Richard Bernaschek, der christlich-soziale Priester Johann Gruber und der Kommunist Sepp Teufl, die wegen ihres Widerstandes gegen den Nationalsozialismus ermordet wurden. Andere politische Häftlinge des KZ Mauthausen, wie der spätere Bundeskanzler Leopold Figl oder der ÖVP-Mitbegründer Luis Weinberger, entkamen der NS-Todesmaschinerie knapp und überlebten. 12.000 kranke und arbeitsunfähige Häftlinge der Konzentrationslager Mauthausen und Dachau sowie 18.000 psychisch kranke, geistig und körperlich behinderte Menschen wurden darüber hinaus in der Gaskammer des Schlosses Hartheim ermordet. Hartheim war - gemessen an Opferzahlen - die größte von sechs NS-Euthanasieanstalten, in denen der staatlich organisierte Massenmord an psychisch kranken, geistig und körperlich behinderten Menschen durchgeführt wurde. Mauthausen und Hartheim wurden dadurch zu Symbolen nationalsozialistischer Schreckens- und Gewaltherrschaft in Österreich. Zu den Ursachen für dieses wohl grausamste Verbrechen in der Geschichte der Menschheit zählten neben sozialen Problemen und Massenarbeitslosigkeit auch politisch geschürter Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Auch heute noch wird Intoleranz gegenüber Menschen anderer ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder aufgrund ihrer Behinderung von manchen Gruppierungen nicht verurteilt, sondern hingenommen oder gar geschürt. Um in Zukunft politisch motivierte Gewaltexzesse in unserem Land zu verhindern, müssen daher alle Formen politischer Gewalt - egal ob durch Wort oder Tat - unterlassen und eindeutig verurteilt werden. Insbesondere die Politik ist aufgefordert, in vorbildlicher Weise Toleranz und gewaltlose Konfliktaustragung vorzuleben. Gemeinsame Erklärung: Der Oö. Landtag gedenkt in diesen Tagen der Millionen Opfer, die durch das nationalsozialistische Regime auf grausame Weise getötet wurden. Der Oö. Landtag gedenkt im Besonderen der Opfer, die im Konzentrationslager Mauthausen und dessen Nebenlagern sowie in der Euthanasieanstalt Schloss Hartheim gewaltsam ums Leben kamen. Der Oö. Landtag bedauert zutiefst, dass auch Österreicherinnen und Österreicher zu den Unterstützern des Nazi-Regimes gehörten und für Morde und Gewalttaten mitverantwortlich waren. Der Oö. Landtag bekennt sich daher dazu, dass Österreich heute eine besondere Mitverantwortung dafür trägt, dass sich solche furchtbaren Verbrechen nie wieder ereignen. Der Oö. Landtag bekennt sich zu den vom Nationalrat beschlossenen Maßnahmen für Versöhnung und Ausgleich, insbesondere durch das Restitutionsgesetz und die Zwangsarbeiterentschädigung für Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsstaates. Gleichzeitig begrüßt der Oö. Landtag das Bemühen des Parlaments um eine vollständige Rehabilitierung von Opfern der NS-Militärgerichtsbarkeit. Der Oö. Landtag verurteilt jede Form von Gewalt, insbesondere auch politische Gewalt durch Wort und Tat, und wird im Rahmen seiner politischen Möglichkeiten nachdrücklich gegen solche Entwicklungen eintreten. Der Oö. Landtag bekennt sich dazu, die in unserem Land entwickelte Demokratie voll zu achten und Unterschiede in politischen Positionen in respektvoller Form auszutragen. Dadurch soll für ein konstruktives politisches Klima gesorgt werden. Der Oö. Landtag verurteilt Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz als Mittel politischer Agitation und fordert von allen politisch Verantwortlichen, kein Misstrauen, keinen Hass und keine Vorurteile gegen bestimmte Gruppen von Menschen zu tolerieren oder gar zu schüren, sei es aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihrer Behinderung. Der Oö. Landtag wendet sich auch an die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Appell, auf Toleranz und Solidarität zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen zu achten und damit einen Beitrag zur Sicherung eines dauerhaften Friedens in Österreich zu leisten. Die Abgeordneten des Oö. Landtages verpflichten sich, im Rahmen ihres politischen Handelns gegen jegliche Tätigkeiten oder Erscheinungen aufzutreten, die Misstrauen oder Hass gegen bestimmte Gruppen dulden oder schüren. Sie bekennen sich dazu, kompromisslos dem Aufkeimen intoleranter und menschenverachtender Verhaltensweisen und Strömungen entgegenzuwirken. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich eröffne darüber die Wechselrede, es liegt mir keine Wortmeldung vor, ich schließe diese, und ich komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 498/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Wir behandeln die beiden Beilagen 499/2005 und 500/2005, bei der Beilage 499/2005 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmenpaket gegen Feinstaub, und bei der Beilage 500/2005 handelt es sich um den Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges werden wir über beide Beilagen eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Die Abstimmung wird aber selbstverständlich getrennt erfolgen. Ich bitte Kollegin Schwarz über die Beilage 499/2005 zu berichten. Abg. Schwarz: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Maßnahmenpaket gegen Feinstaub. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 499/2005). Zweite Präsidentin: Ich bitte Kollegen Kapeller um die Berichterstattung der Beilage 500/2005. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 500/2005). Zweite Präsidentin: Danke, ich darf die gemeinsame Wechselrede eröffnen. Und diese schließen. Ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 499/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 500/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 504/2005, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung "Früherziehung" in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik. Ich bitte die Frau Kollegin Wageneder über die Beilage 504/2005 zu berichten. Abg. Wageneder: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Aufnahme der Zusatzausbildung „Früherziehung“ in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik. Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung um die Überführung des Schulversuches „Früherziehung“ in den Regellehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik zu ersuchen. Nach dem Vorbild der Zusatzausbildung „Hortpädagogik“ soll auch die „Früherziehung“ im Rahmen von Pflichtgegenständen möglichst rasch als Zusatzausbildung angeboten werden. Gleichzeitig soll eine entsprechende Änderung bzw. Ergänzung des Bundesgrundsatzgesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse erfolgen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Ich schließe diese und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 504/2005 zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Ich darf Ihnen mitteilen, dass im Verlauf der heutigen Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind: Die Beilage 507/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend das Mutter-Kind-Zentrum. Die Beilage 510/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Erweiterung und Umgestaltung von Mutterberatungsstellen. Die Beilage 514/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Impfung Hepatitis A und B für Freiwillige Feuerwehren. Diese drei genannten Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 508/2005, das ist Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Sicherheit in Oberösterreichs Schulen. Die Beilage 509/2005, das ist Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Änderung des Oö. Kindergarten- und Hortgesetzes. Die Beilage 511/2005, das ist Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Evaluierung der Integration in oberösterreichischen Pflichtschulen. Die Beilage 512/2005, das ist Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Meldestelle für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik. Die Beilage 515/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität an der Linzer Johannes-Kepler-Universität. Die Beilage 517/2005, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Selbstverteidigungskurse für Mädchen. Diese sechs genannten Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 513/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den C1-Führerschein für Feuerwehrmänner. Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftlichen Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 506/2005, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Bericht „Kunst am Bau“. Die Beilage 516/2005, das ist der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Errichtung eines Naturkundemuseums. Diese beiden Beilagen werden dem Kulturausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche einen angenehmen Nachhauseweg. (Ende der Sitzung: 20.22 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 16. Sitzung am 7. April 2005 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 16. Sitzung am 7. April 2005 5