Kurzschriftlicher Bericht 9. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 17. Juni 2004 Inhalt: Fragestunde: L-8031/1-XXVI: Anfrage des Abg. Frauscher an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 3) L-8032/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 5) L-8033/1-XXVI: Anfrage des Abg. Ing. Aspöck an Landesrat Sigl (Seite 6) L-8032/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 8) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 10) Dringlichkeitsanträge: Beilage 229/2004: Initiativantrag betreffend Konzept des Landes Oberösterreich zum Erhalt der Versorgungssicherheit in den Infrastrukturbereichen Telekommunikation, öffentlicher Personen-Nahverkehr und Zustelldienste. Redner: Abg. Kapeller (Seite 11) Abg. Hingsamer (Seite 12) Abg. Trübswasser (Seite 13) Abg. Ing. Aspöck (Seite 14) Beilage 230/2004: Initiativantrag betreffend Schwerpunktprogramm für erneuerbare Energien zur Substitution von Atomstrom. Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 15) Abg. Jachs (Seite 17) Abg. Schwarz (Seite 17) Abg. Brunmair (Seite 18) Beilage 231/2004: Initiativantrag betreffend Rechtsgutachten betreffend Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschule in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrats. Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 19) Abg. Weixelbaumer (Seite 20) Abg. Hirz (Seite 21) Abg. Moser (Seite 23) Verhandlungsgegenstände: Beilage 220/2004: Bericht des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung eines Mitglieds des Oö. Landtags. Berichterstatter: Abg. Schenner (Seite 24) Redner: Abg. Bernhofer (Seite 24) Abg. Trübswasser (Seite 25) Abg. Dr. Frais (Seite 26) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 27) Abg. Mag. Strugl (Seite 28) Beilage 221/2004: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2003 und den Rechnungsabschluss 2003 des Oö. Landmaschinenfonds. Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 31) Redner/innen: Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 32) Abg. Brandmayr (Seite 32) Beilage 222/2004: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Nahverkehrsdrehscheibe Hbf. Linz; Linzer Lokalbahn (LILO) - Anschaffung von weiteren Gelenktriebfahrzeugen sowie Aufrüstung bereits vorhandener Gelenktriebfahrzeuge 2004 bis 2007. Berichterstatter: Abg. Pilsner (Seite 34) Redner/innen: Abg. Pilsner (Seite 34) Abg. Dr. Entholzer (Seite 35) Abg. Moser (Seite 36) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 37) Beilage 224/2004: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Sonderprüfung "Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof". Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 37) Beilage 231/2004: Initiativantrag betreffend Rechtsgutachten betreffend Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschule in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrats. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 38) Redner/innen: Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 38) Abg. Dr. Frais (Seite 39) Landesrat Sigl (Seite 42) Abg. Hirz (Seite 45) Abg. Dr. Frais (Seite 46) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl und Dr. Stockinger, entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer und Landesrätin Dr. Stöger Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Makor-Winkelbauer Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR Dr. Schönbichler-Meßner (Beginn der Sitzung: 10:12 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Ich eröffne die Sitzung des oberösterreichischen Landtags, es ist die 9. in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße herzlich die Mitglieder der Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten. Die jungen Leute und die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie sind uns herzlich willkommen, die Bundesräte, die anwesend sind, die Vertreter der Medien und die Bediensteten des Hauses. Der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer und die Frau Landesrätin Dr. Stöger sind von der heutigen Sitzung entschuldigt, ebenso wie der Herr Landtagsabgeordnete Makor-Winkelbauer, der, Sie haben das sicher in den Zeitungen gelesen, am Wochenende schwer verunglückt ist, wir wünschen ihm auch von hier aus unsere besten Genesungswünsche und hoffen, dass trotzdem alles gut vorüber geht. Alles Gute für ihn. Die amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung, also die 8. des Landtags, liegt in der Zeit vom 18. Juni bis 2. Juli in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf, und heute auf Ihren Plätzen finden Sie der Protokolle der 7. und der 8. Sitzung. Wir beginnen die Sitzung mit der Fragestunde, eine Zusammenstellung aller Fragen finden Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen. Die erste Anfrage, die ich aufrufe, ist die des Herrn Abgeordneten Frauscher an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, bitte. Abgeordneter Frauscher: Guten Morgen. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Aus Mitteln des Verkehrsressorts wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Errichtung von Gehsteigen, Gehwegen, Radwegen, Fahrbahnteilern, Schutzwegen und Linksabbiegespuren gefördert. Nach welchen Kriterien werden diese zusätzlichen Fördermittel des Verkehrsressorts für die verschiedenen Projekte genehmigt? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie! Die Förderungen aus Verkehrssicherheitsmitteln erstrecken sich auf Maßnahmen im Bereich der sogenannten drei Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, nämlich Bewusstseinsbildung, bauliche und technische Maßnahmen sowie Kontrolltätigkeit durch die Exekutive. Bei den angesprochenen baulichen Maßnahmen geht es in erster Linie um Maßnahmen, die von den Gemeinden veranlasst werden. Als Beispiele für derartige Baumaßnahmen, die sich als zweckmäßig zur Hebung der Verkehrssicherheit bewährt haben, kann ich nennen: Errichtung von Gehsteigen und Gehwegen, Radfahranlagen in Ortsgebieten, Fahrbahnteiler zur Geschwindigkeitsreduktion und als Querungshilfe, geschwindigkeitsdämpfende Einbauten und Schutzwegbeleuchtungen. Wie aus diesen Beispielen ersichtlich ist, zielen die Förderungen aus Verkehrssicherheitsmitteln vorrangig darauf ab, eine effektive Hebung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte, in aller Regel schwächere Verkehrsteilnehmer herbeizuführen, zum Beispiel Fußgänger, Radfahrer, Kinder oder Senioren. In den meisten Fällen geht einer Förderung die Begutachtung des Sachverhaltes durch einen verkehrstechnischen Sachverständigen voraus, wo beurteilt wird, ob das geplante Vorhaben geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Bei Standardförderungen, wie zum Beispiel der Errichtung einer normgerechten Schutzwegbeleuchtung, ist das natürlich nicht erforderlich. Im Sinne einer Abgrenzung zu Förderungen aus anderen Ressorts gilt, dass Verkehrssicherheitsmittel nicht für Baumaßnahmen verwendet werden, die darauf ausgerichtet sind, den motorisierten Verkehr schneller, durchgängiger und komfortabler für die Autofahrer zu gestalten, wie zum Beispiel Linkabbiegespuren. Gleiches gilt für Maßnahmen, die in erster Linie touristischen Zwecken dienen. Weitere Kriterien für die Förderung aus Verkehrssicherheitsmitteln stellen die Offenlegung des Finanzplanes der Gemeinde, die Vorlage von Kostenschätzungen, sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich dar. Die Förderung erstreckt sich nur auf den von der Gemeinde aufzubringenden Betrag, das Förderausmaß ist auch abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Abg. Frauscher: Eine Zusatzfrage, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Es gibt aber bei den Gemeinden immer wieder Unklarheiten, ob und in welchem Ausmaß hier gefördert wird. Sind Sie bereit für diese Förderung von Baumaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Förderungsrichtlinien zu erfassen, und damit die Förderentscheidungen transparenter zu gestalten? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Wir haben ja schon sehr transparente Förderungsrichtlinien, die Gemeinden wissen, dass sie zwischen 30 und 50 Prozent, je nach Finanzkraft, zu den Maßnahmen dazu bekommen. Ich kenne auch keine Gemeinde, die ein Problem mit uns oder mit unseren Förderungsrichtlinien hat. Das System ist sehr transparent, die Gemeinde schickt den Antrag, wir überprüfen durch den Sachverständigen das Ausmaß, die Wirksamkeit der Verkehrssicherheitsmaßnahme, ob sie tatsächlich eine Erhöhung bringt. Und je nach Finanzkraft wird dann dieses Projekt mitgefördert. Aber ich kann gerne noch einmal für die Gemeinden diesen Vorgang und diese Regeln zusammen stellen, als Förderungsrichtlinien und Information. Abg. Frauscher: Gibt es einen Zeitpunkt, bis wohin sie diesen Förderungsrichtlinienvorschlag der Landesregierung vorlegen können? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich war der Meinung, dass Sie wollten, dass ich diese Richtlinien den Gemeinden mitteile, ich kann sie aber auch der Landesregierung noch einmal mitteilen, und das wird sicher im Herbst dieses Jahres oder zu Beginn des Herbstes diesen Jahres möglich sein. Abg. Frauscher: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch Zusatzfragen? Bitte, Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Haider! Eine Frage - in diesen Kriterien, in diesen Richtlinien, die du jetzt aufgezählt hast, wie weit ist ein Kriterium auch die Kindersicherheit im Verkehr? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Ich bitte der Frau Abgeordneten Moser den Dr. Haider nach zu sehen, der ist aus ihrer Sicht leicht verwechselbar mit dem Dipl.-Ing. Haider, aus meiner Sicht nicht, möchte ich ausdrücklich betonen. (Zwischenruf Abg. Moser: „Ist ein Kompliment von meiner Seite!“) Um aber auf Ihre konkrete Frage einzugehen, ist die Kindersicherheit ein besonderer Schwerpunkt in unseren Maßnahmen? Insofern, weil wir zum einen von den Bundesländerstatistiken her gesehen das Bundesland sind, das in Betracht auf die absolute Zahl die meisten Kinderunfälle hat. Relativ gesehen schaut das anders aus, weil wir eben 25 Prozent des Straßennetzes haben, 22 Prozent des Verkehrs und 19 Prozent der Unfälle, aber absolut gesehen sind die 1.200 Kinder- und Jugendlichenunfälle in Oberösterreich die höchste Zahl unter den Bundesländern, und daher überlegen wir auch geeignete Maßnahmen, um diese hohe Zahl zu reduzieren. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Noch eine Zusatzfrage? Nein, danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr gerne Frau Präsidentin! Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die, der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Bitte. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine Frage lautet, wie hoch ist nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen der Anteil des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz an den Kosten des Autobahnanschlusses Auhof? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete! Autobahnen liegen in der Zuständigkeit der ASFINAG, daher ist das Land Oberösterreich an sich von Autobahnanschlüssen nicht betroffen, es muss Verhandlungen geben zwischen denen, die einen Anschluss haben wollen, und der Autobahngesellschaft. Bei der Anschlussstelle Auhof, die seit 1997 diskutiert wird, geht es in erster Linie um die Lösung eines innerstädtischen Verkehrsproblems. Daher denke ich, dass die Stadt Linz hier die technischen Fragen und auch die finanziellen Fragen mit der ASFINAG lösen muss. Meines Erachtens nach hat es keine Verhandlungen gegeben, es hat Wünsche gegeben. Es hat auch Gemeinderatsbeschlüsse gegeben, wo Festlegungen getroffen worden sind, aber die Verhandlungen sind zwischen der Stadt Linz und der ASFINAG direkt zu führen. Abg. Moser: Darf ich eine Zusatzfrage stellen? Erste Präsidentin: Bitte. Abg. Moser: Es wird ja diskutiert, die ASFINAG sagt, die Finanzierung eines Halbanschlusses kommt überhaupt nicht in Frage. Wie ist die Haltung des Landes bezüglich eines Ganzanschlusses oder eines Halbanschlusses? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete! Wir sind auch hier nicht gefragt. Ich weiß, dass die ASFINAG auch uns mitgeteilt hat, dass der Linzer Wunsch nach Errichtung eines Halbanschlusses für sie als Autobahnbetreiber nicht in Frage kommt, und sie die bestimmende Kraft ist, weil sie die Autobahn betreiben und eben nur die Zustimmung geben zu Vollanschlüssen. Das ist mir auch bekannt. Das haben mir die Geschäftsführer der ASFINAG mitgeteilt, aber das ist eine Sache, die zwischen der Stadt Linz und der ASFINAG auszureden ist. Abg. Moser: Zusatzfrage: Aber trotzdem als Verkehrsreferent des Landes Oberösterreich möchte ich Sie fragen: Werden Sie das Anliegen der Stadt Linz unterstützen, den Gemeinderatsbeschluss? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Der Verkehrsreferent ist der Kollege Haider, aber als Straßenbaureferent (Zwischenruf Abg. Moser: "Sind Sie!") und als einer, der logischer Weise mit der Stadt Linz auch in der Vergangenheit viele gemeinsame Projekte bearbeitet hat, stehe ich dahinter. Ich habe auch in der Vergangenheit mit unserer technischen Abteilung, mit den Planern mitgeholfen, dass ein möglicher Standort oder ein möglicher Anschlusspunkt gefunden wurde, und ich werde die Stadt Linz auch weiterhin dabei unterstützen. Ich werde aber der Stadt Linz das Problem nicht abnehmen können, sie müssen selber mit der Autobahngesellschaft in Verhandlungen eintreten. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Zusatzfragen? Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Der Autobahnanschluss Auhof ist ja nicht nur aus Verkehrsüberlegungen wichtig, sondern für den Linzer Science-Park zur Erweiterung der Universität. Nachdem die Universität für uns in Oberösterreich natürlich der Leitwissensstandort ist, frage ich, ob das Land Oberösterreich grundsätzlich bereit ist, in die Mitfinanzierung dieses Autobahnanschlusses einzutreten? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Der Autobahnanschluss im Auhof ist aus mehreren Gründen wichtig. Der Science-Park ist sicher eine der Begründungen, dass man dort dringend den Autobahnanschluss braucht. Es bedarf aber noch der Klärung einiger Fragen und auch der Haltungsänderung der Linzer, denn, wenn Linz den Gemeinderatsbeschluss fasst, wo festgelegt ist, dass nur ein Halbanschluss in Frage kommt, und die Autobahngesellschaft aber darauf besteht, dass nur mehr Vollanschlüsse gemacht werden, kommen wir nicht weiter. Daher müssen die Linzer das Problem in dieser Frage einmal selber lösen. Wenn dann die Finanzierungsfrage zu klären ist, werde ich auch mitwirken, dass es zu einer Lösung kommt. Ich erkläre aber dezidiert, dass nicht das Land Oberösterreich die Beträge aufbringen wird, die die ASFINAG sich vorstellt, da werden mehrere Interessenten auftreten. Wir haben ja in Oberösterreich eine ganze Reihe von Anschlusswünschen und Anschlusswünsche werden zurzeit erfüllt, in dem die ASFINAG 100 Prozent der Kosten übernimmt, weil dort aufgrund der Verkehrszählungen so viel zusätzlicher Verkehr zu erwarten ist, dass der Verkehr die Anschlussstelle finanziert. Wir haben auch Anschlussstellen gebaut, wo zu 100 Prozent fremdfinanziert wurde, wie zum Beispiel die Autobahnanschlussstelle, die die Firma Asamer finanziert hat, um dort eben ein Gewerbegebiet zu erschließen. Und es gibt Autobahnanschlussstellen, wo die ASFINAG einen Teil übernimmt und andere Interessenten, die Widmungen zu erwarten haben, die Nutzungen zu erwarten haben, den anderen Teil aufbringen werden. Ich erkläre, wir werden in jedem Fall mittun. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch Fragen? Das ist nicht der Fall. Danke einstweilen Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Ing. Aspöck an den Herrn Landesrat Sigl. Abg. Ing. Aspöck: In der nächsten Periode der EU-Strukturförderung ab 2006 sollen nach den Plänen des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti große Betriebe in den Ländern der ehemaligen EU-15 keine Förderungen mehr erhalten. Nach Ansicht von Experten käme es dadurch zu einem extremen Fördergefälle zu den neuen EU-Staaten. Der Geschäftsführer der staatlichen Betriebsansiedlungsgesellschaft Austrian Business Agency (ABA), Rene Siegl - dieser mit langem "i" - hielt in diesem Fall Österreich im Wettlauf um ansiedlungswillige Firmen für "faktisch chancenlos". Welche Maßnahmen Herr Landesrat werden Sie ergreifen, um Oberösterreich weiterhin als Standort für große Unternehmen attraktiv zu halten? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Ich kenne den Herrn Siegl nicht, auch wenn er so heißt wie ich, ich kenne aber seine Aussage und teile im Großen und Ganzen auch vorweg seine Befürchtungen. Warum? Wir stehen jetzt am Beginn der Überlegungen wie denn die zukünftige Strukturförderperiode, die nicht ab 2006, sondern konkret ab 1.1.2007 beginnt, und wir haben hier mittlerweile begonnen in die Diskussionen einzusteigen. Diese Diskussionen und Verhandlungen gehen in zwei Richtungen: Zum einen klarerweise eine koordinierte Abstimmung österreichweit, zum Zweiten eine entsprechende Lobbyingstruktur zu entwickeln Richtung Europäischer Union. Ihnen ist vielleicht bekannt, dass heute der Herr Landeshauptmann vor allem deswegen nicht hier sein kann, weil er beim Ausschuss der Regionen ist und hier unter anderem ein Gespräch mit der Haushaltskommissarin Michaela Schreier genau zu diesem Thema führt. Wir sind, glaube ich, hier zeitgerecht in die Diskussion sehr professionell eingestiegen. Ich habe auch ähnliche Befürchtungen im konkreten Fall. Ich darf aber vielleicht dazusagen, dass die Vorschläge, die von der Kommission jetzt einmal quasi zur Diskussion uns vorliegen, in manchen anderen Bereichen zum Beispiel im Bereich der horizontalen Fördermöglichkeiten, das ist der Bereich Umweltschutz, Forschung und Entwicklung sowie Ausbildung sowie bisher bleibt, das kommt uns klarerweise in unseren Überlegungen sehr entgegen. Und die ÖROK, also die Österreichische Raumordnungskonferenz und das Bundesministerium stimmen zurzeit dieses Thema mit den Positionen der Länder ab. Und wir sind gerade dabei hier im Dialog im Besonderen auch mit unseren Nachbarländern, im konkreten Fall Niederösterreich, uns hier entsprechend zu koordinieren. Abg. Ing. Aspöck: Eine Zusatzfrage Herr Landesrat. Wie sehen Sie die Situation im Grenzland, hier konkret das Mühlviertel, ist dann automatisch auch die Grenzlandförderung ab 2006 für das Mühlviertel gestorben? Landesrat Sigl: Nein. Ja, ich habe es eh erwähnt, die horizontalen Förderungen an sich bleiben wie bisher aufrecht. Uns ist in den ersten Gesprächen, ich war beim letzten Ausschuss der Regionen im Mai dieses Jahres in Brüssel, habe dort mit dem Generaldirektor für die Regionalentwicklung das Gespräch entsprechend geführt und wir haben dort die Mitteilung erhalten, dass diese Mittel für den regionalen Bereich insgesamt europaweit aufgestockt werden. Jetzt wissen wir auch, es ist damit noch lange nicht gesagt, dass sie punktuell in Oberösterreich oder im Mühlviertel mehr werden, weil ja die Europäische Union weiter sich entwickelt hat. Wir gehen aber davon aus, dass es gerade deswegen, weil wir an ein Ziel-1-Gebiet angrenzen mit dem Instrument der EUREGIO Bayerischer-Wald-Sumav-Böhmerwald hier ein sehr geeignetes Instrument haben, die INTERREG-Mittel anzusprechen und daher so wie bisher sehr erfolgreich vieles an EU-Geldern mit Kofinanzierung durch das Land Oberösterreich und den betroffenen Projektbetreibern nach Oberösterreich im Besonderen ins Mühlviertel bringen werden. Abg. Ing. Aspöck: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung? Bitte Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren im Landtag! Ich hätte da noch eine Frage bezüglich Standortsicherung, wird meistens eben nur Verkehrsinfrastruktur oder direkte Wirtschaftsförderung gemeint. Wie schaut es auch jetzt aus in Zukunft mit Förderungen, diese Umfeldstandortsicherung auch im Bereich Gesundheitsvorsorge, ist es dort möglich, ein breites kulturelles Angebot, wie gehen da die Überlegungen seitens der Länder beziehungsweise in den Verhandlungen mit den EU-Mitteln hin, auch hier EU-Mittel zu lukrieren, um diese Lebensqualität und diese Standortsicherung auch auszubauen weiter? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben vollkommen Recht zu einem Wirtschaftsstandort gehört mehr dazu als "nur" eine starke Wirtschaft. Eine starke Wirtschaft wird es nur dann geben, wenn viele Faktoren zusammenpassen und der oberösterreichische Wirtschaftsstandort ist deswegen vermutlich auch so stark, weil es qualifizierte Wirtschaftstreibende gibt mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und weil es ein entsprechendes Umfeld gibt. Diese Heimat bietet eben mehr als wie nur Arbeit, Kultur etc. Sie haben das bereits erwähnt. Ich glaube, dass gerade hier die EUREGIO im Besonderen gefordert sein wird, diesen Bereich deswegen so intensiv aufzugreifen, weil es uns bisher zwar gelungen ist, dass wir einen neuen Nachbarn innerhalb der EU im Norden dieses Bundeslandes dazu bekommen, aber die Grenze in den Köpfen der Menschen noch lange nicht überwunden ist. Da gibt es klarerweise Ressentiments in manchen Bereichen, die uns allen hier in diesem Haus bekannt sind. Es geht aber, glaube ich, vor allem darum, dass wir jede Möglichkeit nützen, auf kultureller, auf zwischenmenschlicher Ebene gerade im Grenzraum die Menschen zu begleiten, zu gemeinsamen Events, welches Erlebnis auch immer. Du sitzt selbst im Vorstand der EUREGIO und wirst hier gemeinsam mit der Vorsitzenden, die diesem Haus angehört, die Frau Abgeordnete Lackner-Strauss hier maßgeblich, glaube ich, mitarbeiten, dass genau diese weichen Faktoren, die du aufgezählt hast, im Mühlviertel und in Oberösterreich zum Tragen kommen. Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Als Wirtschaftslandesrat, wie du bereits ausgeführt hast, bist du ja für Betriebsansiedlungen zuständig. Meine Frage wäre jetzt: Wieviele Betriebe wurden seit dem du Wirtschaftslandesrat bist im Mühlviertel angesiedelt, vor allem meine ich hier Betriebe mit über 100 Mitarbeiter? Landesrat Sigl: Es gibt so etwas wie den linken Fuß, auf den du mich hier bei diesem Thema klarerweise erwischt, aber ich werde dir diese Antwort selbstverständlich, damit ich hier die korrekte Zahl wiedergebe, sofort nachreichen. Abg. Mag. Steinkellner: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Sigl. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmannes Mag. Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Diese Anfrage wird heute der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl beantworten. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Probleme, die sich aus der Unterbringung von Asylwerbern ergeben, sind aus Traiskirchen bekannt. Diese Erfahrungen machen nun auch die Bürger in St. Georgen. Seit Bestehen des Erstaufnahmezentrums Thalham ist die Zahl der Ladendiebstähle in St. Georgen um 160 Prozent gestiegen. Dazu kommt, dass Asylwerber "herumhängend", weil beschäftigungslos, die Bewohner verunsichern. Welche Veranlassungen haben Sie im Rahmen des Inneren Dienstes getroffen, damit Bezirkshauptmannschaft und damit die Exekutive angemessen handeln können? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Ich beantworte diese Frage im Auftrag des Herrn Landeshauptmannes und in seiner Vertretung. Er ist heute in Brüssel. Der Herr Landeshauptmann hat im Rahmen des Inneren Dienstes, für den er verantwortlich ist, veranlasst, dass eine Außenstelle der Fremdenpolizei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck in St. Georgen im Attergau mit Wirkung vom 1. Mai dieses Jahres eingerichtet wurde. Somit entfällt der aufwendige Weg zur Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck und es wird dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung ermöglicht. Die Einrichtung der Außenstelle erfolgte mit der Organisationsverfügung vom 9. April 2004. Es wurde dort ein Raum angemietet und ausgestattet, es wurde die TBC-Vorsorgeuntersuchung durch den Röntgenbus des Bundesheeres sichergestellt und bei der Außenstelle der Fremdenpolizei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck sind zwei Personen vollbeschäftigt. Wir haben hier im Rahmen unserer Personalaufnahme verfügt, dass sofort mit Weisung jemand aufgenommen wird. Wir haben auf die Ausschreibung verzichtet, weil wir sonst nicht besetzen hätten können. Der Herr Landeshauptmann hat weitere Initiativen gesetzt, in dem er die Bezirkshauptmannschaft als Sicherheitsbehörde angewiesen hat, die in St. Georgen im Attergau eingesetzten Gendarmeriebeamten möglichst effizient zur Bekämpfung der Kriminalität in der näheren Umgebung der Erstaufnahmestelle einzusetzen. Und da hat man beispielsweise folgende Maßnahmen vereinbart: Erstens, es wird eine verstärkte Patrouillentätigkeit im Ort geben, es wird eine verstärkte Überprüfung der Geschäfte in St. Georgen an der Gusen (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Im Attergau!") durch die Außendienstpatrouille, Entschuldigung, habe ich St. Georgen an der Gusen gesagt, Entschuldigung war ein Versprecher, ich bin im Bezirk Perg daheim und da kann das passieren. Ich wiederhole, es gibt eine Verstärkung der Patrouilletätigkeit im Ort. Die Geschäfte in St. Georgen im Attergau werden von der Außendienstpatrouille täglich mehrmals aufgesucht und abgegangen. Die Beamten der kriminalpolizeilichen Beratung der Kriminalabteilung wurden beauftragt, die Geschäftsinhaber über mögliche Sicherungsmaßnahmen aufzuklären. Weiters leistet die Gendarmerie wöchentlich einmal der European Homecare dabei Assistenz, wenn so wie in Traiskirchen eine Standeskontrolle durchgeführt wird. Dazu kommt, dass die Gendarmerie entsprechende Durchsuchungen der Zimmer durchführt. Weiters wurde Auftrag gegeben, dass von der Exekutive regelmäßig Rundgänge im Lager durchgeführt werden. Das waren die Aufträge, die der Herr Landeshauptmann im Rahmen seiner Kompetenz dem Inneren Dienst gegeben hat. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sollte diese Maßnahme, die der Herr Landeshauptmann veranlasst hat, nicht reichen, sodass weiterhin die Diebstähle, Ladendiebstähle zunehmen, sind Sie bereit, zusätzliche Maßnahmen wie etwa eine Kasernierung der Flüchtlinge zu unterstützen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich bitte um Verständnis Herr Klubobmann, dass ich in Vertretung des Landeshauptmannes heute die Beantwortung vornehme. Ich darf aber in seinem Namen noch mitteilen, dass er zu einem runden Tisch in das Landhaus einlädt. Es werden die Behördenvertreter, die Gemeindevertreter und die Betroffenen eingeladen und es werden bei diesem runden Tisch die weiteren Maßnahmen besprochen. Wäre der Herr Landeshauptmann da, würde er möglicherweise noch Näheres ausführen. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich in Stellvertretung von ihm das berichte, was er bisher veranlasst hat. Das ist auch der runde Tisch, der in Aussicht genommen wird. Erste Präsidentin: Danke. Eine Zusatzfrage? Bitte Herr Abgeordneter Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Zuerst die Feststellung, dass es im Mai 12 Ladendiebstähle in St. Georgen und Umgebung gegeben hat. Das ist die Auskunft des Bezirksgendarmeriekommandos, um nur die Relation herzustellen zu den prozentuellen Zahlen, die jetzt genannt wurden. Ich möchte auch aufmerksam machen, dass also Asylverfahren Verwaltungsverfahren sind und keine strafrechtlichen Verfahren. Daher ist einerseits es nicht möglich, sogenannte Ausgangsperren zu verhängen beziehungsweise die Bewegungsfreiheit der Asylwerber einzuschränken. Andererseits gibt es die Möglichkeit bei Hausordnung die Türen zu schließen, das heißt, wie zum Beispiel der Vorschlag, zwischen 22.00 und 7.00 Uhr niemanden von den Asylwerbern mehr hineinzulassen, der also zu späterer Stunde kommt, was bewirken würde, dass die Asylwerber und Asylwerberinnen dann die Nacht eben außerhalb des Heimes verbringen würden. Beide Möglichkeiten sind meiner Meinung nach keine geeignete Lösung. (Erste Präsidentin: "Die Frage würde ich Sie bitten zu stellen!") Jetzt die Frage: Glauben Sie, dass wir dieses Problem mit einem runden Tisch, den Sie vorgeschlagen haben in Stellvertretung des Landeshauptmannes Pühringer, dass wir dieses dort lösen können? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter Hirz! Ich lese in der Zeitung, dass in der Umgebung von St. Georgen im Attergau, aber nicht nur dort, sondern auch in anderen Bereichen, wo das Thema gegeben ist, eine gewisse Aufregung gegeben ist. Und ich glaube, dass es immer noch am besten ist, wenn die Betroffenen und die Handlungsbevollmächtigen miteinander ohne Öffentlichkeit vernünftig die nächsten Schritte beraten. Und da setze ich sehr viel auf die Gesprächsfähigkeit, auch des Landeshauptmannes, dass er dieses schwierige Problem mit denen, die Verantwortung tragen, zu einer vernünftigen Lösung bringt. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Ich erkläre die Fragestunde für geschlossen und bitte den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute vier Beilagen. Die 225/2004 ist eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der rassischen oder ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Beeinträchtigung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (Oö. Antidiskriminierungsgesetz - Oö. ADG). Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 229/2004, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Konzept des Landes Oberösterreich zum Erhalt der Versorgungssicherheit in den Infrastrukturbereichen Telekommunikation, öffentlicher Personen-Nahverkehr und Zustelldienste. Diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 230/2004, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Schwerpunktprogramm für erneuerbare Energien zur Substitution von Atomstrom. Diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 231/2004, das ist der Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Rechtsgutachten betreffend Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschule in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrates. Diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Kollegen Bernhofer für die Berichterstattung. Alle von ihm verlesenen Beilagen liegen auf Ihren Plätzen und auf Ihren Plätzen liegt auch die Regierungsvorlage betreffend den Grünen Bericht des Jahres 2003 mit der Beilagennummer 226/2004. Diese Beilage erhält der volkswirtschaftliche Ausschuss zur Vorberatung. Wir behandeln jetzt die Dringlichkeiten und beginnen mit der Beilage 229/2004. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend ein Konzept des Landes Oberösterreich zum Erhalt der Versorgungssicherheit in den Infrastrukturbereichen Telekommunikation öffentlicher Personen, Nahverkehr und Zustelldienste. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne darüber die Dringlichkeitsdebatte und bitte den Herrn Abgeordneten Kapeller um seine Wortmeldung. Abg. Kapeller: Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem von uns eingebrachten dringlichen Antrag möchten wir verhindern, dass es zum geplanten Ausverkauf von Post AG, Postbus AG und Telekom AG kommt. Dies ist nicht nur für uns besonders wichtig, sondern es hat für uns auch eine außerordentliche Dringlichkeit. Ich möchte daher versuchen, Sie mit einigen sachlichen Argumenten von der Wichtigkeit unseres Antrages zu überzeugen. Ich versuche dies deshalb, weil es auch heute offensichtlich Bemühungen gibt, im Landtag noch einen Antrag einzubringen, welcher sich mit der selben Problematik beschäftigen soll. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass wir heute, ausgehend von diesem Landtag, ein klares Signal setzen und nicht zuwarten. Wir alle wissen, dass von Seiten der Bundesregierung diese Teilverkäufe angekündigt wurden und dass es heute eine Gesprächsrunde mit den Gewerkschaften in Wien gibt. Wenn die Berichte stimmen, dass die zuständigen Regierungsmitglieder bereits im Vorfeld zu diesem heute stattfindenden Gespräch angekündigt haben, dass sie den Teilverkauf eines Drittels an private Busunternehmen durchziehen werden, so ist dies sicherlich klimatisch nicht sehr förderlich. Oder auf den Punkt gebracht: Da wird eingeladen zu einem Gespräch unter dem Motto „Wir reden zwar mit euch, tun aber sowieso, was wir wollen“. Ich meine aber, dass dies der falsche Weg ist für ein sinnvolles Gesprächsergebnis genauso wie für die betroffene Bevölkerung, denn es geht dabei um sehr viel. Es geht um die Sicherheit der Versorgung bei den Zustelldiensten im öffentlichen Personennahverkehr und bei den Telekommunikationen. Alle drei vom Verkauf bedrohten Unternehmungen sind derzeit gewinnbringend. Wenn nun ein Drittel der Buslinien ohne Ausschreibung, wie ich höre, an drei private Anbieter verkauft werden soll, dann sind das mit Sicherheit die 30 Prozent gewinnbringenden Linien. Es gibt Befürchtungen bei der Post, dass 600 Beschäftigte, im Schnitt 45 Jahre alt und seit 25 Jahren im Betrieb, dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Außerdem bedeutet der Ausverkauf zwangsläufig eine Einstellung von nicht rentablen Linien. Wie schaut es in Oberösterreich aus? In Oberösterreich gibt es 133 Postbuslinien mit 4.123 Haltestellen. Ein oder mehrere private Busbetreiber werden sich jedoch auch in Oberösterreich für die hochprofitablen Linien in den Ballungszentren interessieren und nicht für jene, die in den letzten Winkel unseres Landes hinausgehen. Die Versorgung der Bevölkerung am Land wird daher für einen Investor kein Thema sein, denn er will ja Gewinne machen und wenn es geht große Gewinne. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Da legt der Herr Landeshauptmann Haider schon dazu, dass sie im ländlichen Raum noch fahren, sonst fahren die auch schon nimmer.“) Herr Landesrat, du hast dann Gelegenheit, meine Argumentation, die ich versuche, sehr sachlich zu führen, auch in diesem Bereich zu untermauern und zu begründen. Du hast ja Recht, dass zur Zeit schon bezahlt wird, weil eben für das Kapital die Gewinne im Vordergrund stehen und die gesetzlichen Maßnahmen so gemacht worden sind, dass sie gewinnbringend arbeiten müssen. Ich möchte aber auf die oberösterreichischen Gemeinden noch einmal eingehen. Wir haben die Situation, dass wir in 184 Gemeinden in Oberösterreich den Postbus überhaupt als einziges öffentliches Verkehrsmittel noch haben, auch aus den Gründen des Verkehrsdienstevertrages, wo wir uns alle dazu bekannt haben. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Richtig, so ist es!“) Und von diesem Teilverkauf sind nun in Oberösterreich nicht nur die Post, sondern wie wir alle wissen und du natürlich auch als Wirtschaftslandesrat weißt, die Bahnbusse betroffen und hier sollen auch etwa 30 Prozent der gesamten Linienkilometer verkauft werden und das sind immerhin 1,4 Millionen Kilometer. Betroffen davon sind natürlich auch die City-Busse. Ich möchte nur einige erwähnen, beispielsweise in Bad Hall, in Attnang-Puchheim, der Stadtverkehr in Vöcklabruck, aber auch andere Linien, beispielsweise Rohr, Bad Hall, Sierning, Sattledt, Hinterstoder und Spital nach Dietlgut und so weiter, und so weiter. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genauso profitabel ist aber auch die Post AG, die im Europavergleich als drittbeste Post hinter der Schweiz und Luxemburg abschneidet. Die Post AG hat bis zum Jahre 2007 Gewinne von 345 Millionen Euro prognostiziert. Die potentiellen Käufer Deutschland und Holland rangieren dabei hinter unserer Post und bedauerlicherweise wird derzeit das Unternehmen sehr schlecht geredet, um den Postverkauf durchzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie dringend unser Antrag ist, zeigt auch das Beispiel Telekom, denn auch die Telekom mit ihren 14.000 Mitarbeitern investiert in die heimische Wirtschaft 600 Millionen Euro. Alleine in Oberösterreich gab es in den letzten vier Jahren 135 Millionen Euro Investitionen und Aufträge für Firmen im Wert von 25 Millionen Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber auch die steuerlichen Nachteile, weil durch den entgangenen Gewinn der Staat wertvolle Zuschüsse zu den Budgets der kommenden Jahre verlieren wird, sind gegeben. Ich ersuche Sie daher, meine Argumentation fair zu bewerten, denn dass durch die geplanten Maßnahmen eine Ausdünnung des ländlichen Raumes in allerhöchstem Maße gegeben ist, steht wohl außer Frage. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie abschließend, stehen Sie zu Oberösterreich, sehen Sie den ländlichen Raum. Versuchen wir, gemeinsam eine Lösung zu finden. Springen Sie über Ihren Schatten. Geben Sie daher unserem Antrag die Dringlichkeit und Ihre Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Hingsamer bitte. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem Antrag die Dringlichkeit nicht zuerkennen, weil wir grundsätzlich glauben, dass das Land auch der falsche Adressat in der Form ist, dass eigentlich die Gesellschaften und der Bund zuständig sind, was dort geschieht. Wir werden uns aber bemühen, in einer Resolution an den Bund sehr wohl Klarheiten zu geben, aber auch Sicherstellungen zu fordern. Ich bekenne mich aber dazu, dass hier mit genügender Vorsicht, aber auch mit genügender Achtung vor dem ländlichen Raum an dieses Problem herangegangen wird. Wir sehen aber auch in diesen Bereichen, die hier diskutiert werden, Reformbedarf. Reformbedarf im Bereich der Post, der Telekom, aber auch der Busse, weil ein freier Markt, ein freier Wettbewerb erfordert auch die Situationen, auf die Besonderheiten einzugehen. Wir sind offen, über Strukturreformen zu diskutieren. Wir fordern aber geradezu, dass Verschlechterungen in der Versorgung hintanzuhalten sind. Wir bemühen uns aus dieser Haltung heraus, auch den Bund aufzufordern, hier gemeinsame Lösungen zu suchen, die Zuständigkeiten zu erkennen und dabei wirklich auch zu betrachten, dass hier Verschlechterungen hintanzuhalten sind. Wir bekennen uns aber auch dazu, dass gerade die genannten Organisationen im Bereich Service, im Bereich Effizienz, aber auch im Bereich der Dauerhaftigkeit und auch im Bereich der Tarife für die Kunden daran zu arbeiten haben. Ein europäischer Vergleich zeigt durchaus auch auf, dass hinsichtlich der Produktivität manches zu verbessern ist, manches zu entwickeln ist, manches weiter zu entwickeln ist. Wir lehnen deshalb die Dringlichkeit ab, weil wir im Land Oberösterreich den falschen Adressanten sehen. Ich bitte, dass in einer Resolution an den Bund dann wirklich auch die Grundsatzforderungen und die Grundsatzpositionen hier vertreten werden. Grundsatzpositionen, wo es darum geht, die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, mit Busdiensten, aber auch mit der Telekommunikation flächendeckend zu garantieren, die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Ich habe einen europäischen Vergleich bereits erwähnt. Wir bekennen uns aber auch dazu, dass Arbeitsplätze in diesem Bereich abzusichern sind und ich glaube, dass Standortgarantien für die jeweiligen Unternehmen Grundlage sein müssen für eine Weiterentwicklung. Das heißt aber, Weiterentwickeln heißt nicht auf dem Stand zu treten, sondern Weiterentwickeln heißt für mich, auf die Gegebenheiten und Besonderheiten der Zeit, aber auch des Marktes zu reagieren. Ich betone jetzt noch einmal, wir lehnen die Dringlichkeit ab, ersuchen aber, dass man mit einer Resolution an den Bund sehr wohl die Notwendigkeiten auch für den ländlichen Raum findet und erklärt und damit auch den Bund auffordert, hier besonders Rücksicht zu nehmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Ich möchte vielleicht eingangs etwas festhalten, damit kein falscher Eindruck entsteht. Die Grünen waren weder von Anfang an beteiligt an der Teilung verschiedener Betriebsbereiche bei Post, Bahn und Telekom, die ja schon hervorgegangen ist aus der seinerzeitigen Post. Wir haben immer davor gewarnt, dass wir bei der Teilung zu dem Punkt kommen, wo wir heute stehen, dass es ertragreiche und ertragsschwache oder verlustbringende Bereiche geben wird, desgleichen aber die Versorgungssicherheit, die ja gleichmäßig auf alle Bereiche aufgeteilt sein soll, damit sie eben flächendeckend für die einzelnen Regionen gewährleistet ist. Wir werden auch weiterhin im Parlament alles daran setzen und ich hoffe auch die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Parteien, dass wir diesen Weg, den wir als falsch ansehen, nicht weitergehen. Es ist schon mehrfach gesagt worden in der Argumentation, dass natürlich bei der Privatisierung in erster Linie jene Bereiche leicht verkauft werden können, die gewinnbringend sind. Ich sehe aber auch, wie mein Vorredner, Kollege Hingsamer, dass ja bereits jetzt schon Schwierigkeiten bestehen bei der Post, die nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen wirtschaften muss oder zum Beispiel im Busverkehr, jetzt schon nur dann Linien aufrecht erhält, wenn die öffentliche Hand kräftig dazu zahlt. Und ich hab das im Vorfeld mit den Antragstellern auch besprochen, oder Ihnen mitgeteilt, dass ich diesen Antrag für nicht zielführend halte, denn was soll ein Konzept des Landes verhindern, was eindeutig Bundeszuständigkeit ist. Ich glaube, was wir machen sollen, und da hab ich mich dafür verwendet im Vorfeld dieser heutigen Sitzung, dass wir zu einer gemeinsamen Resolution kommen, um die Interessen des Landes Oberösterreich zu vertreten. Um die geht es im Landtag. Wir können hier beschließen, was wir wollen, beschlossen wird und zuständig ist der Nationalrat und leider nicht der Landtag. Wir werden diese Auseinandersetzung weiterführen mit Argumenten. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Resolution zu haben. Ich ersuche wirklich alle Beteiligten, natürlich auch die ÖVP und auch die FPÖ, die als jene Partei, die den Verkehrsminister stellt, in besonderem Maße zuständig ist. Ich halte alle Bemühungen, die vorgaukeln wollen, dass hier Konkurrenz das Geschäft belebt, vielleicht das Angebot sogar beleben sollte, für falsch. Wir sind in einem Bereich, wo die öffentliche Hand schlichtweg eine Dienstleistung an der Bevölkerung erbringt. Ich schließe aber nicht aus, dass es innovativere Möglichkeiten gibt als einfach nur Linien zu subventionieren. Ich habe erst vor kurzer Zeit im Südburgenland ein Projekt kennen gelernt, wo es möglich war, allerdings mit staatlicher Unterstützung, einen Stundentakt im ländlichen Raum mit der Bezirkshauptstadt einzuführen, eine neue Busverbindung oder neue Buslinien. Ich denke, dass wir diesen Weg gehen können, der innovativ ist, dass wir die bestehenden Einrichtungen, wie den Busverkehr, die Post und die Telekom absichern dadurch, dass wir entsprechende Vorsorge treffen, damit es nicht zu den befürchteten Ausdünnungen und Einstellungen von nicht lukrativen Bereichen kommt und dass wir die Anstrengungen, die Infrastruktur, die heute schon viel zu schlecht ist, zu verbessern, noch intensivieren. Haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Sorge der Bediensteten von Post, Telekom und allen Bereichen, die jetzt zur Privatisierung im Gespräch sind, teilen. Wir teilen natürlich auch die Sorge der älteren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die glaube ich, mit ihrer Erfahrung sehr wertvoll sind für solche Unternehmungen, die natürlich davon leben, dass sie möglichst unfallfrei, sicher und verlässlich arbeiten. Aber nehmen Sie bitte unsere Entscheidung, dass wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, als Signal dafür, dass es zu einer gemeinsamen Lösung kommt, einer gemeinsamen Resolution, die wir heute noch besprechen werden und heute noch Sie ersuchen um Mitzeichnung. Wir werden diese Resolution dann rechtzeitig in vierzehn Tagen in der Ausschussrunde behandeln können. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich bezüglich des öffentlichen Personennahverkehrs mir in diesem Land noch viel zu wenig Initiativen, nämlich kreative, neue Initiativen sehe und ich glaube, dass wir hier noch ein weites Betätigungsfeld für die Landespolitik haben. Machen wir unsere Anstrengungen im Parlament, dort wo die Entscheidung über die anstehenden Fragen fallen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Ing. Aspöck bitte. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag, liebe Besucher auf der Galerie! Ich möchte diesen Anlass gerne dazu nützen, Sie an die jüngste Vergangenheit zu erinnern, speziell die geschätzten Kollegen aus der SPÖ. 1996, liebe Kollegen, haben wir eine Totalprivatisierung des Aluminiumkonzerns der AMAG durchgeführt. 1997 haben wir die Österreichischen Salinen privatisiert. (Zwischenruf Abg. Schenner: „Thema verfehlt!“) Lassen Sie mich bitte berichten. 1998 haben wir die Austria Tabak an die Börse gebracht und 1998 war es auch, wo die Telekom Italia 25 Prozent einer Tochter der Telekom Austria übernommen hat. Was waren die Folgen der Privatisierung? Es waren keine schlechten. Die AMAG hat seither gute Ergebnisse erwirtschaftet, die Saline hat auch positive Ergebnisse gebracht. Wir haben in der Speisesalzproduktion nie ein Problem gehabt, dass wir irgendwo zu einem Versorgungsnotstand gekommen wären, außer im Bereich der Salzstreuung. Ja, da haben wir leider Gottes einmal einen Engpass gehabt, wie Sie alle wissen. Die Raucher haben sich auch noch nie beschwert, dass die Austria Tabak privatisiert worden ist. Aber wenn ich jetzt Ihren Antrag hernehme, dann geht es Ihnen um die Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich und im Konkreten um die City-Busse. Bei allen diesen Linien gibt es Verträge zwischen Unternehmen und dem oberösterreichischen Verkehrsverbund und im oberösterreichischen Verkehrsverbund ist politisch verantwortlich unser Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider. Fixe Tarife sind hier vereinbart mit den Unternehmen. Es sind feste Laufzeiten fixiert, und interessanterweise wenn Sie von marktbeherrschender Stellung bei dieser Privatisierung reden, dann erinnere ich Sie auch an die Situation, wie es war zu alten Zeiten der ÖBB und der Post, wo praktisch das auch eine marktbeherrschende Stellung war für die Regierung, dazumal unter SPÖ-Beteiligung. Und in diesem Fall haben Sie das geduldet und haben Sie das nie angekreidet. Also, es ist wirklich interessant, dass Sie hier die Gefahr sehen, dass die Sicherstellung des flächendeckenden Verkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Und zusammenfassend möchte ich hier festhalten und auch den Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider bitten, er hat wirklich alles in der Hand, im Oberösterreichischen Verkehrsverbund für attraktive und flächendeckende Verkehrslösungen für Oberösterreich zu sorgen. Und aus diesem Grund werden dieser Dringlichkeit nicht zustimmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, lasse abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 229/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise diese Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Wir beraten den Antrag zur Dringlichkeit der Beilage 230/2004. Es handelt sich hier um einen Initiativantrag betreffend ein Schwerpunktprogramm für erneuerbare Energien zur Substitution von Atomstrom. Auch hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einen kurzen Satz zu dem, was heute unter Dringlichkeit offensichtlich verstanden wird. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht einen anderen Zugang. Ich frage mich nämlich allen Ernstes, wenn hier drei Fraktionen heraußen beteuern, dass man nur über Dinge sprechen soll, die bei uns zu entscheiden sind. Ich frage mich, warum haben wir in diesem Haus Resolutionen gegen Temelin verfasst? Warum haben wir in diesem Haus gegen gentechnisch veränderte Organismen - alles zurecht, ganz berechtigt und mit allem Nachdruck unsere Stimme erhoben? Weil es, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns Sozialdemokraten darum geht, wie negativ Menschen in diesem Land durch irgendwelche Entscheidungen auf anderer Ebene berührt werden. Und dagegen setzen wir uns zur Wehr. (Beifall) Und ich bitte in Hinkunft mit diesem Totschlagargument, das eigentlich in die falsche Richtung losgeht, aufzuhören, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Kein schönes Wort!“) sondern, ich gehe davon aus, dass sich alle Fraktionen hinter der oberösterreichischen Bevölkerung sehen, ihre Interessen wahrnehmen wollen und in Hinkunft auch mit entsprechenden Initiativen und entsprechenden Instrumenten des Landtags dafür eintreten. Zur Dringlichkeit dieses Antrags - ein Schwerpunktprogramm für erneuerbare Energien zur Substitution von Atomstrom: Ausgangssituation, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auf der einen Seite unsere völlige Übereinstimmung was die Ablehnung von Atomstrom betrifft. Zweite Ausgangsposition ist aber die Frage, welche Antworten haben wir, außer zu sagen, es darf nicht sein. Und wenn ich mir die letzten Mitteilungen in den Medien anschaue, wo von 26.000 Milliarden Dollar für Energieprojekte bis 2030 ausgegangen wird, und da der nordamerikanische Markt mit 3.500 Milliarden Dollar, China mit deutlich über 2.000 Milliarden Dollar und der europäische Markt mit ebenfalls über 2.000 Milliarden Dollar Investitionen rechnet, dann wissen wir, dass Europa – und ich rede jetzt nur von Europa – vor einer riesen Herausforderung steht. Wir müssen, wenn wir mit Ehrlichkeit gegen Atomstrom antreten, auch ehrliche Alternativen dafür bieten. Und wir haben selbst das Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit dem Fünfzehn-Prozent-Atomstromimport, den wir haben, selbst nicht fertig werden, weil unsere alternativen Energien in etwa fünf bis sechs Prozent abdecken werden. Deshalb möchte ich, dass die positiven Entwicklungen, die sich in diesem Land bislang abgezeichnet haben, nämlich im Hinblick auf alternative Energien, im Hinblick aber auch auf Niedrigenergiebauweisen, im Hinblick auf Wärmedämmung, intensivst fortgesetzt werden. Das gilt aber auch für einen zweiten Teilbereich, nämlich was die Wasserkraftnutzung betrifft, die Effizienzsteigerungen durch bessere Turbinen, durch bessere Anlagen. Ich sage ein ganz einfaches Beispiel: Würde man auf das Schottergeschiebe verzichten können beispielsweise durch Nebenläufe, würde ich einen wesentlich höheren Nutzungswert erhalten und hätte auch nicht die Hochwasserproblematik, wenn Schotter auf die Landschaften verteilt wird. Der dritte Bereich, um den es uns geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, trifft aber auch einen Teil von uns, nämlich Windkraftanlagen – alternative Energie. Und wir möchten gerne, damit die Streitereien, die vor Ort oft stattfinden, endlich aus der Welt geschafft werden, dass wir sagen: Wir wollen gemeinsam einen Weg gehen, der diese alternativen Energien auf der einen Seite in ihrer Sinnhaftigkeit, in ihrer wirtschaftlichen Effizienz, in ihrer bestmöglichen landschaftlichen Lage, dort wo sie am besten hinpassen, dort wo auch die besten Ressourcen dafür sind, klar und deutlich darstellt. Es gibt aber auch längst wiederum verbesserte Technologien. Ich denke an die Windräder. Die alte Problematik des Lärms, jetzt gibt es bereits Windräder, wo der Lärm deutlich reduziert werden kann. Und trotzdem werden die anderen Windräder gebaut, weil sie als Projekte eingereicht werden. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unsere Herausforderung. Schaffen wir auf diesem Gebiet tatsächlich den Durchbruch zu größerer Energiegewinnung – und da wird vieles notwendig sein in diesem Land: Einbindung der Universitäten, Einbindung der Fachhochschulen, Einbindung der gesamten Wirtschaft, damit wir aus einem Bereich herauskommen: Pionierphase eins ist gut gelungen, die Umsetzungsphase mit industrieller Fertigung kann einen völlig neuen chancenreichen Markt für dieses Europa und für Oberösterreich eröffnen, kann aber gleichzeitig auch die ehrliche Antwort auf die Subsituierung von Atomstrom sein. Wir hätten gerne anhand dieses Stärken-Schwächen-Profils, dieses gemeinsamen Wegs einer neuen Energieentwicklung in Oberösterreich, anschließend eine Enquete, um uns über all diese Fragen intensiv unterhalten zu können. Und ich denke, wenn wir gemeinsam den Weg gehen, dass wir ehrliche Antworten beim Atomstrom, aber auch für die Zukunft in der Energiepolitik anbieten können. Ich lade daher ein, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist eine Einladung zu einem gemeinsamen Weg, für eine saubere Energie, für eine weltweite Energie, aber auch für ehrliche Antworten, was den Atomstrom betrifft. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Jachs, bitte. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir hier in Oberösterreich sind in der glücklichen Lage, dass wir verschiedene Energieformen mit entsprechender Technologie auch wirklich nützen. Ich kann nur von meiner Heimatgemeinde berichten. Wir erzeugen in unserer Gemeinde die Energie, die in unseren Haushalten verbraucht wird, selber, und zwar in verschiedenen Formen der Nutzung. Wir nutzen die Windkraft, wir nutzen die Wasserkraft in Kleinkraftanlagen, und wir nutzen auch die Sonnenenergie. Weiters wird in unserer Region besonders auch das Biogas genutzt, und wir haben auch ausreichend den Rohstoff Holz zur Energiegewinnung zur Verfügung. Und ich glaube, das ist unsere Stärke, dass wir hier einen Energiemix zur Verfügung haben. Und ich glaube, dass wir den auch in Zukunft nützen sollen. Wie ich weiß, wird jetzt schon vom Land Oberösterreich die Energienutzung, die Alternativ-Energienutzung, besonders unterstützt und gefördert. Es wird die Modernisierung gefördert. Es wird die Beratung gefördert und es wird die Investition gefördert. Ich bin und ich glaube aber auch, dass es hier immer wieder auch Verbesserungen gibt und die auch untersucht werden müssen. Ich weiß aber auch, dass auch schon in der Vergangenheit immer wieder die Grundanrainer und die Betroffenen miteingebunden worden sind. Ich denke hier besonders auch an die Windkraft, die wir in unserer Gemeinde nützen. Hier wurden schon im Vorfeld Messungen über Monate hinweg gemacht, um zu wissen, ob es wirklich wirtschaftlich ist und um auch die Betroffenen hier mit einzubinden, weil - ich glaube – es auch ein sehr sensibles Thema ist. Weil dieses Thema so umfassend und ja weitläufig ist, glaube ich, ist es auch wichtig, dass es weiter beraten wird und ausreichend beraten wird. Darum lehnt unsere Fraktion die Dringlichkeit ab, um es weiter im Ausschuss zu beraten. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Schwarz, bitte. Abg. Schwarz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren im Landtag, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Zum Thema „Erneuerbarer Energie“ glaube ich, dass Oberösterreich eines der wenigen Vorzeigebundesländer ist, die Antiatompolitik nicht nur in Resolutionen verfasst, sondern auch lebt. Antiatompolitik – und da möchte ich eine kurze Stellungnahme auch zu dem Prozentsatz, die der Kollege Frais angegeben hat – beim Endkunden in Oberösterreich landen zwei Prozent Atomstrom. Keine Frage, auch diese zwei Prozent sind zuviel. Diese Zahl ist gemeinsam mit den NGOs und mit EnergieAG gefunden worden. Zwei Prozent landen bei den Kunden, und diese zwei Prozent wollen wir auch noch verhindern. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Den Energiezuwachs, und das muss man auch noch sagen, dass es laufend einen Energiezuwachs gibt, müssen wir hintan halten. Oberösterreich hat ja, wie ihr es im ersten Punkt ja bereits angesprochen habt, einen positiven Weg eingeschlagen. Steht hier in diesem ersten Punkt – den bereits eingeschlagenen positiven Weg weiter fortzusetzen. Oberösterreich hat heuer alleine in dem Ökoförderungsprogramm, Schwerpunktprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien, fünfzehn Millionen Euro veranschlagt. Und in den angesprochenen Kleinwasserkraftwerken: Es gibt in Oberösterreich 526 Kleinwasserkraftwerke. 299 haben eine Beratung in der letzten Zeit beansprucht und 64 davon sind bereits modernisiert, effizienzgesteigert umgebaut worden, und hier sind eine Million Euro investiert worden. Also, soweit zu dem, was Oberösterreich bereits in diesem Bereich macht und nicht erst neu erfinden muss, dass wir dazu einen dringlichen Antrag brauchen. Das weitere: Im letzten Ausschuss ist ja schon von Herrn Landesrat Anschober angekündigt worden, dass ein Programm zum Energiesparen und auch zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet wird, welches im Herbst 2004 vorliegt. Was er auch angekündigt hat, dass dieses im Ausschuss dann wieder weiter bearbeitet wird mit allen Fraktionen, die ja im Ausschuss auch anwesend sind. Zweiter Punkt zu Ihrem Antrag: Auch diese Thematik wurde im letzten Ausschuss diskutiert und wird auch sehr emotional in der Öffentlichkeit diskutiert. Ich frage mich oft, wie bewerte ich ökologische Kriterien und ökonomische Kriterien. Es ist oft ganz schwierig zu sagen. Landschaftsschutz, was ist dieses wert und was darf es auch den Menschen wert sein. Weil ich weiß, dass am Bergkamm das Windrad eine bessere Effizienz hat als wie in der Schottergrube, wo es niemand sieht - also, wie stelle ich das gegenüber. Hier auch weniger emotionslos zu diskutieren. Daher auch bei den ganzen Bewilligungsverfahren die Einbindung aller Betroffenen, wie es ja bereits gehandhabt wird. Den Naturschutz noch viel früher einzubinden, um hier auch sparsam die Verwaltung, also dieses Verfahren abzuwickeln. Ich denke mir, die oberösterreichische Bevölkerung hat in einer Umfrage gezeigt, dass sie einen breiten Branchenmix braucht. Und diesen breiten Branchenmix haben wir nicht nur im Regierungsübereinkommen auch mit Zahlen belegt, wieviel Prozent wir im Ökostrom erreichen wollen. Und hier werden bei jeder einzelnen Anlage, die bewilligt wird, ja genau diese Kriterien ökologisch und ökonomische Kriterien gegenübergestellt, und hier werden wir weiter in diesem Bereich auch verfahren. Ich bitte daher den Landtag, diese Diskussion wirklich im Ausschuss weiterzuführen. Hier, so wie es Herr Klubobmann Frais schon angesprochen hat, gemeinsam Überlegungen zu treffen, wie können wir dieses bereits begonnene Programm in Oberösterreich zielführend weitersetzen, im Ausschuss weiter zu beraten. Die angesprochene Enquete ist überhaupt kein Problem. Ich glaube, wir sind in Oberösterreich auf einem sehr guten Weg, und wir haben schon sehr viele Schwerpunkte gesetzt. Und ich sehe daher die Dringlichkeit für heute einen Antrag zu setzen, weil ja schon sehr viele Maßnahme in Angriff genommen wurden, und bitte alle im Ausschuss weiter konstruktiv mit diesem Thema weiter zu arbeiten. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Dr. Brunmair, bitte. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei den Ausführungen der Vorrednerinnen und Vorredner werden Erinnerungen wach. Bei den Grünen oder bei der Ausführung der Grünen kann man sagen: „Dankeschön, Sie loben die Umweltpolitik der Vergangenheit“, aber ich glaube, das erfordert trotzdem oder es ist trotzdem erforderlich, dass die Umweltpolitik in dieser Legislaturperiode endlich aktiv wird und weitergestaltet. Denn das, was in der Vergangenheit an Positivem geschehen ist, muss weitergeführt, muss weiterentwickelt werden. Das einmal als ganz klare Botschaft an die grüne Fraktion. Und an den Klubobmann Karl Frais muss ich auch mit Erinnerungen mich wenden. Es wurde mit Totschlagargumenten sozusagen ausgeführt oder das mit Totschlagargumenten ihre Anträge nicht Zustimmung finden derzeit. Ich erinnere daran, in der letzten Legislaturperiode sind Hunderte freiheitliche Anträge mit ähnlicher Argumentation, obwohl sachlich richtig, von eurer Fraktion nicht unterstützt worden. Nun zum vorliegenden Antrag der SPÖ: Wenn man liest, erinnert man sich wieder oder erinnern wir uns Freiheitliche wieder an unseren Antrag, der am vorletzten Landtag eingegangen ist und im vorletzten Ausschuss behandelt wurde. Wo es heißt: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert ein Expertengutachten einzuholen, das die grundsätzlichen Vor- und Nachteile der Stromerzeugung durch Windkraft den anderen erneuerbaren Energieträgern im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse gegenüberstellt. Das war unser Antrag. Heute haben wir einen weiterführenden Antrag mit einem Punkt zwei, wo steht: Eine Analyse der bekannten in Ökoanlagen erzeugten Energieformen erstellen zu lassen. Also, der Landtag möge das beschließen, welche insbesondere Aspekte wie Wirkungsgrad, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Eingriffe in die Natur und in das Landschaftsbild berücksichtigen usw. Also, wir haben einen Antrag der sozialistischen Fraktion, der unserem Antrag entspricht, und daher werden wir diesem Antrag und auch der Dringlichkeit zustimmen. Der Dringlichkeit stimmen wir deshalb zu, weil endlich gehandelt werden muss, und weil vor allem, das sind die Erkenntnisse der vielen Gespräche eben im Speziellen bei dem Problem Windpark im Kobernaußer Wald, ein Ergebnis der vielen Gespräche mit den Befürwortern und Gegnern, dass vor allem die Förderpolitik überdacht werden muss und dass wir hier klare Richtlinien und Befunde brauchen, um die Grundidee der erneuerbaren Energie nicht zu zerreden und nicht im Streit enden zu lassen. Und hier ist dringlicher Handlungsbedarf an die verantwortlichen Regierungsmitglieder. Daher stimmen wir der Dringlichkeit zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 230/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 231/2004. Es handelt sich hier um einen Initiativantrag betreffend ein Rechtsgutachten betreffend die Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschulen in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrats. Ich erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais dazu das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Problematik "Fachhochschule ausgestattet mit einem Aufsichtsrat, dann politische Entfernung dieses Aufsichtsrats" wurde lang und sehr umfassend bereits diskutiert. Es stellt sich allerdings schon eine Frage, wenn bei der ersten Schiedsgerichtssitzung jener Universitätsprofessor und jene zwei höchsten Gerichtspräsidenten feststellen, dass bei der Vorgangsweise dem Rechtsprinzip von Treu und Glauben faktisch überhaupt nicht entsprochen wurde. Ich stelle es hier in den Raum, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil man immer so tut, als bestünde Moral nur darin, dass man eine politische Wertung vornimmt. Es gibt in diesem Rechtsstaat Österreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch noch Recht. Ich freue mich darüber, dass es auch noch Richter, objektive Universitätsprofessoren gibt, die zu solchen Ergebnissen kommen und auch tatsächlich Missstände feststellen, wie man sich in der Politik auch moralisch nicht verhalten sollte. Ich komme aber jetzt zur Dringlichkeit dieses Antrages unmittelbar, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt folgende Situation: Die Fachhochschulen, ich sage es vereinfachend, denn es sind die Studiengänge in Oberösterreich, haben derzeit rund 240 hauptberufliche Mitarbeiter, ich habe in den Antrag rund 400 nebenberufliche Mitarbeiter hineingeschrieben, es sind 440, manches Mal ein bisschen weniger, es ist semestermäßig verschieden, aber rund 400 trifft in etwa den Schnitt. Es stellt sich jetzt die Frage, warum werden diese Personen nicht einbezogen, die lehrberuflich tätig sind, eine fixe Stundenanzahl unterrichten, bei der Gebietskrankenkasse krankenversicherungspflichtig sind, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes Fachhochschule dauerhaft unbedingt notwendig sind, sonst gäbe es die Fachhochschulen nicht. Deshalb unser Antrag, die Landesregierung möge ein Rechtsgutachten dazu einholen, wie man dazu kommt, nur die 240 Hauptberuflichen als Grundlage dafür zu nehmen, dass man keinen Aufsichtsrat bestellt hat. Ich sage dazu Folgendes. Das GmbH-Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht drei Bereiche vor: Über 300 Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist es eine Verpflichtung, einen Aufsichtsrat einzurichten. Zweitens, der Geschäftsführer oder die Geschäftsführer haben auch in diesem Fall den Durchschnitt der Arbeitnehmeranzahl, der im vorangegangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer festzustellen und, sollten die 300 überschritten sein, das Gericht davon zu verständigen. Wird bei einer der Feststellungen ermittelt, dass die Durchschnittszahl 300 bzw. 500 nicht übersteigt, so ist die nächste Feststellung jeweils zum 1. Jänner der folgenden Jahre, bis zur Feststellung der Überschreitung der Zahlen 300 bzw. 500, die in unserem Fall nicht in Betracht kommen, zu wiederholen. Ich frage mich, Herr Landesrat, eigentlich müsste ich den Herrn Landeshauptmann fragen korrekterweise: Wurde, als man die politische Entscheidung darüber getroffen hat, das GmbH-Gesetz auch unter diesem Aspekt beachtet? Ist diese Feststellung getroffen worden? Wenn sie getroffen worden ist, dann kann man uns ja unmittelbar die Unterlagen davon zur Verfügung stellen, die Information darüber. Wenn nicht, dann ersuche ich dringlich, zur Einhaltung des GmbH-Gesetzes diese Frage von einem gesellschaftsrechtlichen Juristen entsprechend prüfen zu lassen und uns ein Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen. Ich sage eines dazu: Es ist ein reines Ersuchen unsererseits, um zu einer rechtlichen Sicherheit zu kommen; wir werden aber diese Frage, sollte heute dem nicht entsprochen werden, weiterhin verfolgen. Denn ich glaube, es ist die Pflicht dieses Hauses, rechtlich korrekt vorzugehen, um zu rechtlich korrekten und nicht zu rein politischen Lösungen zu kommen. Das ersuche ich und appelliere an ihr Verständnis, auch einem Rechtsstaat gegenüber, diesem Antrag heute die dringliche Zustimmung zu geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Weixelbaumer, bitte. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Fachhochschulen sind ein wichtiger bildungspolitischer Faktor in unserem Land und dürfen nicht unnötiger Diskussionen ausgesetzt sein. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist ja abenteuerlich!") Daher soll dieser Antrag sofort diskutiert und entschieden werden. Die Erfolgsstory der oberösterreichischen Fachhochschulen wird im laufenden Sommersemester von 2.606 Studierenden in 26 Studiengängen und 740 Lehrenden, davon 550 nebenberuflich, geschrieben. Die Basis dieser beispielhaften Entwicklungen ist, dass in Oberösterreich im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nur ein Trägerverein mit einem erweiterten umfangreichen Vorstand und einer Geschäftsführung die Entscheidungen trifft. Die Flexibilität war immer ein Markenzeichen in Oberösterreich gegenüber den anderen Bundesländern, um den Anforderungen, den momentanen Anforderungen der Wirtschaft und den internationalen Standards zu entsprechen. Das muss auch in Zukunft mit der besten Organisationsform sichergestellt sein, denn mit einem schwerfälligen Apparat würden wir in der Weiterentwicklung immer hinten nachhinken. So ist bei so einer wichtigen Einrichtung eine geschäftspolitisch und rechtlich verantwortliche Geschäftsführung mit einem Fachbeirat, der die fachliche und wissenschaftliche Ausrichtung vorgibt, unerlässlich. Die im Initiativantrag gestellte Frage, ob die nebenberuflich beschäftigten Arbeitnehmer nach dem GmbH-Gesetz einzurechnen sind, ist aus unserer Sicht heute zu behandeln und stimmen dem Antrag auf Dringlichkeit zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hirz das Wort. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Landesfarben in Oberösterreich im Bereich der Fachhochschulen waren schwarz-rot oder besser rot-schwarz. Ich bin mit Sicherheit der Meinung, dass das Bildungswesen sich nach fachlichen Kriterien orientieren und sich nicht nach parteipolitischen Interessen gestalten soll. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Aber erfolgreich!") Das Fachhochschulwesen braucht also weiterhin eine dynamische und erfolgreiche Entwicklung, ich denke, dass wir jene Strukturen schaffen sollen, dass diese Dynamik und diese Entwicklung auch gewährleistet sind. Bislang hatte das Land Oberösterreich Stimmanteile in dem Trägerverein von 58,3 Prozent, trägt jedoch 90 Prozent der Finanzierung der Fachhochschulen und hält einen 98prozentigen Anteil am Stammkapital. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Mit dem Bund, Kollege Hirz!") Dieser zu geringe Stimmanteil wurde auch vom Landesrechnungshof kritisiert. Der Landesrechnungshof hat eingefordert, dass die Anteile am Stammkapital und die Finanzierung sich direkt im Stimmrecht widerspiegeln sollen. Genau das ist mit dem Beschluss passiert, den die Landesregierung gefasst hat. Ich denke, es ist auch wichtig, dass Beschlüsse gefasst werden, um auch einmal darauf hinzuweisen, dass in Oberösterreich nicht Stillstand herrscht. Ich halte es auch für gerechtfertigt, dass das Land Oberösterreich jetzt 76 Prozent Stimmrecht in der Generalversammlung bekommen hat. Das vor der Landtagswahl 2003 geplante Aufsichtsratskonstrukt, das in Aussicht gestellt worden ist, war meines Erachtens ein Tribut an ÖVP und SPÖ und an das Abkommen, das es vor dieser Wahl gegeben hat. De facto war es so, dass die Entscheidungen im Aufsichtsrat eigentlich das schwarz-rote Bild wiedergezeigt haben. Wenn man sich das Konstrukt angeschaut hat, dann ist man immer wieder draufgekommen, dass sich Personen gegenseitig nominieren und dass immer wieder zwei Personen auftauchen, das waren der Dr. Trauner und Klubobmann Dr. Frais, die vor allem die Entscheidungen getroffen haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "27 Studiengänge!") Ich habe nicht gesagt, dass ich kritisiere, dass es 27 Studiengänge gibt, ich denke, dass es weiterhin eine gute Entwicklung geben soll. Ich habe nicht gesagt, dass es schlecht ist, dass die Entwicklung 27 Studiengänge hervorgebracht hat. Eines ist auch klar, dass das Modell, das die SPÖ vertritt, eine sehr, sehr starke parteipolitische Dominanz im Fachhochschulsektor vorgesehen hat. Ich denke, dass man aus diesem Bereich herauskommen soll. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir haben einen ganz anderen Vorschlag gemacht!") Die Kompetenzen, die der Aufsichtsrat gehabt hätte, sind weit über die Kompetenzen eines normalen Aufsichtsrates hinausgegangen, und sie sind ganz stark in den operativen Bereich hineingegangen. Ich behaupte, dass eigentlich die Geschäftsführung nahezu handlungsunfähig geworden wäre, das muss man einmal dazu sagen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Es geht um das Gesetz, Kollege Hirz!") Insofern, denke ich mir, dass es gescheit war, statt der Form des Aufsichtsrates, der hier vorgeschlagen worden ist, einen Fachbeirat einzuführen, ein Fachbeirat, der sehr ähnlich diesem Rat für Technologie und Forschung in Oberösterreich ist, der hat ja auch viel zu sagen. Ich sage noch dazu, dass dieses Expertengremium, das im Bereich der Fachhochschule eingesetzt wird - dieser Fachbeirat - sicherlich die Landesregierung und die GV-Holding mit Kompetenz und Know-how beraten wird. Der Fachbeirat besteht aus vier Experten und Lehrbeauftragten, er besteht aus vier Vertretern der Fachhochschulstandorte, er besteht aus vier Vertretern aus Wirtschaft, Sozialem und Technik, aus zwei Experten der Fachabteilung und zwei StudentInnenvertreter. Das waren auch die zentralen Anliegen, die dieser Reform zu Grunde gelegt wurden. Erstens einmal die Verankerung der Experten und der Lehrenden, zweitens war mir ganz wichtig, die Stärkung der Studenten und Studentinnen, die bis dato und auch in dem vorgeschlagenen Modell nicht einmal vorgekommen wären. Ich denke mir, es gibt jetzt die Möglichkeit da, entsprechende Studienvertretungen einzuführen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist unwahr, sonst lasse ich die Sitzung unterbrechen, das ist unwahr, es gibt von mir das Modell, wo die Studenten klar eingebunden sind!" Beifall.) Aber mit Sicherheit nicht im Aufsichtsrat, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist klar im Aufsichtsrat so festgelegt worden!") aber nicht im Aufsichtsrat, dort fallen eigentlich die richtigen Entscheidungen nach dem Konstrukt. Die zweite Ebene: wenn wir gleich beim Aufsichtsrat bleiben, da besteht jetzt auch die Chance auf eine entsprechende geschlechtergerechte Zusammensetzung des Fachbeirates. Wenn ich mir das richtig angeschaut habe, dann waren im Aufsichtsrat und im Personalbeirat die Personen, die genannt wurden, zu 100 Prozent männlich, was ja auch nicht unbedingt gerade fortschrittlich ist, würde ich jetzt einmal sagen. Wenn ich jetzt zu den Standortgemeinden komme, so sage ich jetzt klar, mit den Vetorechten, die die Standortgemeinden bekommen haben, sind sie zufrieden. Das bedeutet, dass die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde erforderlich ist bei Schließung und Neugründung eines Standortes, bei der Erweiterung, bei der Schließung von Studiengängen, bei der Auflösung der Gesellschaft, bei der Änderung des Standortprofils und Sie werden mit Stimmrecht beigezogen bei den personalpolitischen Entscheidungen vor Ort. Dass denke ich mir, ist es eine gute Möglichkeit, dass auch die Gemeinden entsprechend ein Mitspracherecht finden. Im Großen und Ganzen muss ich jetzt wirklich sagen, dass, was ich gehört habe, dass die Zustimmung zu diesem Modell sehr groß war. Mag sein, dass die Zufriedenheit bei dir, Karl Frais, nicht so gegeben ist, aber das mag vielleicht andere Gründe haben. Ob der Aufsichtsrat verpflichtend ist oder nicht, wir haben das juristisch durchgetestet. Es gibt mehrere Bereiche, (Erste Präsidentin: "Ihre Redezeit ist vorbei, Herr Abgeordneter Hirz!") die Dienstordnung der Fachhochschulen, die also in der Betriebsvereinbarung klar und deutlich im Punkt eins sagt, dass die Beschäftigten der Dienstverträge ausdrücklich ausgenommen sind. In den freien Dienstverträgen steht drinnen, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen auf diesen Vertrag nicht anzuwenden sind. Drittens, bei den Betriebsratswahlen waren jene Lehrbeauftragten, die einen freien Dienstvertrag haben, das sind die, die zwei, fünf oder acht Stunden unterrichten, aber auch wo anders angestellt sind, dass die auch nicht das aktive oder passive Wahlrecht hatten. (Erste Präsidentin: "Herr Abgeordneter, Entschuldigung, aber wenn ich mit Ihnen spreche, dann würde ich gerne haben, dass Sie zum Reden aufhören. Ihre Redezeit ist um, bitte formulieren Sie Ihren letzten Satz!") Das heißt, die Gutachten liegen vor, daher halten wir es nicht mehr für notwendig, dass ein Rechtsgutachten erstellt wird. Wir stimmen allerdings der Dringlichkeit zu, können aber inhaltlich dem Antrag nicht näher treten. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Moser, bitte. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer auf der Galerie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei den Ausführungen meiner Vorredner ist mir ein bisschen die Diskussion, die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, mit der guten Arbeit, die im Fachhochschulbeirat geleistet worden ist, abgegangen. Wir tun jetzt hier so, als ob jahrelang das Konstrukt nicht die Grundlage für ein gutes, zielorientiertes Arbeiten war, wenn ich mir jetzt anhöre, was angeblich alles schlecht war in der Vergangenheit, Kollege Hirz. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Das habe ich nicht behauptet!") Dann komme ich jetzt in die Situation, mich auf die Seite des Karl Frais zu stellen und zu sagen, bitte mache nicht alles madig und rede nicht von Dingen, die heute in dem Antrag nicht drinnen sind. Dass ihr privat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habt, alles recht schön und gut, da spricht ja bitte gar nichts dagegen, vielleicht eine zweite Rechtsmeinung einzuholen. Wie oft machen wir das in verschiedenen Bereichen, weil wir wissen, dass der Zugang unterschiedlich ist, bei vielen Entscheidungen ist nicht ein einzelnes Rechtsgutachten für uns die Grundlage der Unterscheidung. Ich bin aber sehr froh, dass heute ÖVP und Grüne erklärt haben, dass Sie heute hier der Dringlichkeit zustimmen werden, damit es zu einer Klärung kommt, und die ist äußerst wichtig. Sie ist deshalb wichtig, weil die Angestellten in den Fachhochschulen, egal ob Fixangestellte oder Honorarkräfte, wissen sollen, was sie dem Träger "wert" sind. Wie wird ihre Arbeit eingestuft, wird sie derart eingestuft, dass sie ein Partizipationsrecht haben oder ist es nur bei den Fixangestellten so. Wir könnten manche Jahrgänge, glaube ich, qualitativ gar nicht so gut führen, hätten wir nicht zusätzlich Honorarkräfte, meiner Meinung nach werden diese aber diskreditiert. Ich möchte bitte auch nicht, dass alle fix angestellt werden, denn ich denke, gerade im Fachhochschulbereich, ist es seine Chance, flexibel auf neue Bedürfnisse orientiert zu sein. Was habe ich mit fix angestellten Lehrkräften, die ich vielleicht in drei, vier Jahren nicht mehr brauche, wo ich mir überlegen muss, dass ich vielleicht einen Arbeitsplatz erhalten muss, auch wenn keine fachliche Grundlage mehr gegeben. Ganz klar ist, darum habe ich es jetzt angesprochen, dass natürlich mein Mitleid für die SPÖ, die auch spürt, dass natürlich jetzt grün hineinkommt oder nur mehr schwarz drinnen ist, je nach Entscheidungen auch darunter leidet, das verstehe ich. Uns Freiheitlichen geht es hier wirklich um eine sachliche Auseinandersetzung, darum tut es mir leid, Kollege Hirz, ich akzeptiere und glaube dir, dass das eine Neuerung vielleicht in deinem Sinn ist. Ich sage dir nur eines, wir hatten in den letzten Jahren Präsident Bodingbauer drinnen, welcher sicher auch ein Garant war in seiner Persönlichkeit, dass fachlich entschieden wurde und nicht unter parteipolitischem Akzent. Und wir beklagen eben diese Änderung, weil es jetzt eine Neuerung gibt. Warum hat man vor der Wahl ein anderes Konstrukt geschaffen? Ich kann dies nur derart interpretieren: Die ÖVP ist durch euch klüger geworden, denn es hat ja schon zuerst ein Modell gegeben. Ihr habt wahrscheinlich so gute Argumente gehabt, dass die ÖVP ihre Haltung geändert hat. Dann teilt ihr bitte das auch uns Freiheitlichen, ich weiß nicht, wie weit ich die Sozialdemokraten da mit einbeziehen darf, mit, damit wir endlich wissen, was los ist. Weil die Argumente, die du mir gebracht hast, die stehen für mich auf zu wackeligen Beinen. Und du hast schon Recht: Die Frauen waren schwach vertreten. Aber nur müssen wir da innerparteilich einen Prozess anregen. Denn jetzt zu sagen, wir brauchen das neue Konstrukt, auch unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming, ist, so klar muss ich es dir sagen, für mich beinahe ein, ich sage es unter Anführungszeichen, „Missbrauch der Anliegen der Frauen“. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Weichsler: „Wir lassen uns nicht missbrauchen als Frauen!“) Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Ich bitte also jene Damen und Herren des Landtages, die der Dringlichkeit zur Beilage 231/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Es sind einige schriftliche Anfragen in der Zwischenzeit eingelangt. Die Kopien der schriftlichen Anfragen und auch zwischenzeitlich eingelangte Beantwortungen liegen auf Ihren Plätzen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und behandeln die Beilage 220/2004, das ist der Bericht des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung eines Mitglieds des Oberösterreichischen Landtags. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Schenner über diese Beilage zu berichten. Abg. Schenner: Bericht des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung eines Mitglieds des Oberösterreichischen Landtags. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 220/2004.) Der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Dem Ersuchen des Landesgerichtes Linz vom 27. April 2004, Zl. 18 Ur 365/03 x, zur behördlichen Verfolgung des Landtagsabgeordneten Reinhard Alois Winterauer wegen des Verdachts der Vergehen der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 117 Abs. 2 StGB sowie der Verleumdung gemäß § 297 StGB im Sinne des Art. 57 Abs. 3 erster Satz B-VG wird nicht zugestimmt. Erste Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Bernhofer. Bitte. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Erlauben Sie mir mit einem Zitat von William Gladstone zu beginnen, der einmal gemeint hat: Was moralisch falsch ist, kann nicht politisch richtig sein. Ich bin seit über 30 Jahren auf verschiedenen Ebenen politisch tätig, früher 28 Jahre lang als Bürgermeister bzw. Gemeinderat meiner Heimatgemeinde und seit fast 15 Jahren hier als Mitglied des Oberösterreichischen Landtags. Sie können mir glauben, in einer Zeit so langer politischer Tätigkeit kommt einem allerhand unter an schwierigen Themen, an Entscheidungen, aber auch an schwierigen Persönlichkeiten. Und das nicht nur beim politischen Mitbewerber, sondern durchaus auch das eine oder andere Mal in den eigenen Reihen. Beim Finden guter Lösungen habe ich mich immer darum bemüht, mich auch in die Lage meines jeweiligen Gesprächspartners zu versetzen, um seine Meinung und Handlungsweise auch verstehen zu können. Zudem hatte ich das große Glück in meinem politischen Bezirk Schärding mit einem SPÖ-Bezirksvorsitzenden Bundesrat Gstöttner und einem FPÖ-Bezirksparteiobmann Klubobmann Weinzinger zwei Kollegen zu haben, denen ein guter persönlicher Kontakt trotz aller politischen Meinungsverschiedenheiten sehr sehr wichtig war. Und immer wenn es um unseren Bezirk ging, um wesentliche Fragen, dann haben wir uns zusammengesetzt und haben so lange beraten, bis wir zu einer guten gemeinsamen Lösung gefunden haben. Und ich glaube, genau dazu haben uns unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch gewählt. Und das erwarten Sie sich von uns zu Recht, wie ich meine. Dieser Grundkonsens, von dem ich hier gesprochen habe, hat auch im Land Oberösterreich viele Jahre lang bestanden und er hat unserem Lande, der Politik in diesem Lande und den Menschen gut getan. Aber schon vor den letzten Landtagswahlen wurden im Lande wiederholt bisher unbekannte Töne angeschlagen, die im Wahlkampf 2003 einen traurigen Höhepunkt in der Broschüre „schwarz und schmutzig“ gefunden haben. Erstmals wurden oberösterreichischen Spitzenpolitiker der ÖVP Dinge unterstellt, die nachweislich jeder, aber auch wirklich jeder Grundlage entbehrten und noch dazu angetan waren, ihren guten Ruf schwer zu schädigen. Spätestens hier wurde der bewährte Grundkonsens im Lande endgültig aufgekündigt. Eine Vorgangsweise, liebe Kolleginnen und Kollegen, die meiner Ansicht nach mit dazu beiträgt, dass es zu so katastrophalen Wahlbeteiligungen kommt wie am vergangenen Sonntag bei den Europawahlen. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: „Die war aber in Oberösterreich überdurchschnittlich hoch!“) Diesem Trend Einhalt zu gebieten wäre meiner Ansicht nach ein Gebot der Stunde. Es wäre daher mutig und fair zugleich, auch Ihrem Untergebenen gegenüber, Herr Kollege Winterauer, Ihren Fehler hier offen einzugestehen und dem klärenden Verfahren durch die Aufrechterhaltung der Immunität sich nicht zu entziehen. Das erwarten wir uns, das erwarten sich aber auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ihnen. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es dazu noch eine Wortmeldung? Bitte, Herr Kollege Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum fünften Mal in seiner Geschichte hat sich der Oberösterreichische Landtag mit der Frage zu beschäftigen, ob einer seiner Abgeordneten auf Ersuchen eines ordentlichen Gerichts zur strafrechtlichen Verfolgung ausgeliefert wird oder nicht. Ich bin überzeugt, dass niemand in diesem Haus dieses Auslieferungsbegehren auf die leichte Schulter genommen hat, besonders jetzt nicht, da aktuell sehr breit über Wahlkampfstile, verbale Attacken und empfundene Verunglimpfungen im Verlauf des Europawahlkampfs diskutiert wurde. Auch wir haben uns sehr eingehend mit den gegen Kollegen Winterauer erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt und versucht, aus einer Entscheidung, gleich in welche Richtung, keine Lex Winterauer daraus zu machen. Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, sich grundsätzlich im Oberösterreichischen Landtag mit der Frage der Auslieferung eines Landtagskollegen oder einer Landtagskollegin auseinander zu setzen, um dann erst im konkreten Fall eine Entscheidung zu treffen, um in möglichen weiteren Fällen eine gewisse Kontinuität in Entscheidungskriterien vorzugeben. Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir aber, bevor ich auf unsere Entscheidung komme, eine kleine Rückblende auf die letzten Landtagssitzungen. Zwischen Kollegen Winterauer und mir spielte sich in der jüngsten Vergangenheit ein kleines privates Geheimnis ab, das der überwiegenden Mehrheit im hohen Haus bis dato sicher verborgen blieb, das ich jedoch nicht länger verheimlichen möchte. Es ist wert, der Öffentlichkeit preisgegeben zu werden, weil es ein Stück Landtagsgeschichte in den ersten Monaten grüner Regierungsbeteiligung ist und weil es etwas aussagt über die persönlichen Beziehungen zwischen Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen. Also, in den vergangenen Monaten geschah Folgendes: Jedes Mal, wenn ich hinter das Rednerpult in diesem hohen Haus gefahren bin, um mich an der Debatte zu beteiligen, ist Kollege Winterauer sehr aufmerksam meinen Ausführungen gefolgt, was mich natürlich stets gefreut hat, und er hat weitgehend unbemerkt von allen anderen Kolleginnen und Kollegen jedes Mal, wenn es um pointierte Formulierungen ging, mir versteckt unter seiner Abgeordnetenbank einen kleinen Spielzeugdominostein gezeigt. Etwa so. (Abg. Trübswasser macht seitlich des Rednerpults ein Handzeichen.) Er hat mich dadurch, und dafür bin ich ihm durchaus dankbar, offenbar immer wieder erinnern wollen, ja nicht von meinen politischen Grundsätzen untreu abzuweichen und den geraden Weg meiner bisherigen sechseinhalb Jahre als Landtagsabgeordneter unbeirrt weiter zu gehen. Wer weiß, wie oft er mich auf diese Weise vor möglichen Fehltritten bewahrt hat. So weit, so gut, Kollege Winterauer, deshalb möchte ich mich bei dir heute bedanken. Jetzt ist jedoch die verzwickte Situation entstanden, dass ich als Klubobmann mit unserer Fraktion über eine so wichtige Frage, ob er im konkreten Fall aus seiner Immunität entlassen werden soll oder nicht, entscheiden musste. Die Schwierigkeiten in dieser Entscheidung bestand vor allem darin, dass sie unbeeinflusst vom bisher Geschehenen getroffen werden musste. Deshalb möchte ich ausdrücklich betonen, dass diese Entscheidung nicht als ein Akt der Dankbarkeit für das Bewahren vor etwaigen politischen Fehltritten betrachtet werden darf, und dass wir unsere Entscheidung unbeeinflusst von meinem kleinen persönlichen Erlebnis mit dem diskreten Spielzeugstein getroffen haben. Wir haben versucht, sachlich zu entscheiden, und das ist uns hoffentlich auch gelungen. Wir haben uns mit ähnlich gelagerten Fällen im Nationalrat beschäftigt, und vor allem damit, welchen Wert die Immunität an sich im Rahmen der Demokratie hat. Und die Grünen, und das möchte ich hier deutlich festhalten, sind der festen Überzeugung, dass sie einen sehr hohen Wert besitzt und ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist. In einem der letzten Fälle, die mit dem heutigen vergleichbar sind, hat es im Nationalratswahlkampf 1990 zwischen Kollegin Langthaler und Landeshauptmann Ludwig eine verbale Auseinandersetzung gegeben, bei der einstimmig der Nationalrat nicht ausgeliefert hat, weil die Tat im Nationalratswahlkampf erfolgte und eben auch aus grundsätzlichen Überlegungen. Kurz und gut, ich komme zum Schluss: Obwohl wir nachdrücklich betonen, dass wir die Kollegen Winterauer zur Last gelegten Vergehen missbilligen und uns in aller Form davon distanzieren, sie weder unser Stil sind, noch dass wir glauben, dass sie geeignet sind, politische Auseinandersetzungen in diesem Stil zu führen, auch nicht in Wahlzeiten, haben wir uns entschieden, dem Ersuchen des Landesgerichtes Linz zur behördlichen Verfolgung von Landtagsabgeordneten Winterauer aus den erwähnten Gründen nicht zuzustimmen. Unsere Entscheidung beruht auf unserer grundsätzlichen Haltung gegenüber der Immunität und ihren Wert in der Demokratie und auf der gesagten Praxis des Nationalrates. Keineswegs aber auf Billigung der zur Last gelegten Vergehen, und schon gar nicht auf meine persönliche Erfahrung mit den Dominosteinen. Auch nicht zur Freude der klagenden Partei gebe ich zu, das sei hier auch erwähnt, die politische Verantwortung, eine mögliche spätere Verfolgung, die nach Ausscheiden aus dem Landtag ja möglich würde, hat Kollege Winterauer natürlich selbst zu tragen. Ich danke Ihnen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut mir ein bisserl leid, Kollege Bernhofer, ich kenne dich jetzt so lange, und du hast irgendwo deinen Pflichtteil hier machen müssen. Ich glaube, wir sollten fair miteinander umgehen. Es kann jeder im Protokoll der Landtagssitzung vor der Nationalratswahl 2002 nachsehen, als wir, sprich in diesem Falle SPÖ und Grüne, als die Haschtrafikanten, aktive Sterbehelfer und Ähnliches bezeichnet worden sind. Und als ich von diesem Pult hier aus ersucht habe, diese Art und Weise der Diffamierung einzustellen, habe ich eher ein hämisches Gelächter geerntet. Es war bestimmt nicht der gute Einstieg. Und ich möchte heute auch deshalb gar nicht darauf eingehen, was hier an Vorwürfen wieder alles neu kommt, sondern ich glaube, wir sollten uns an Fakten orientieren. Wir reden hier über die Immunität, die Abgeordneten zusteht, über den Wert der Immunität, der für diese Demokratie durch den Schutz für die Abgeordneten erforderlich ist. Tatsache ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es keine gerichtliche Verurteilung gibt. Und ich möchte auch davor warnen, dass, wenn das nicht der Fall ist, es auch keiner politischen Partei zusteht, eine parteipolitische Vorverurteilung vorzunehmen. Wir haben, wie der Kollege Trübswasser bereits richtig angemerkt hat, sowohl im Parlament als auch im Landtag genügend Regeln entwickelt, wie mit der Immunität umzugehen ist. Und wir stehen deshalb auf dem Grundsatz, dass die Regeln, die in der Republik Österreich und damit auch im Nationalrat und in den Landtagen Gültigkeit haben, auch in Oberösterreich ihre Gültigkeit mit heutigem Tag nicht verlieren sollten. Es freut mich, dass genau dieser Argumentation im Ausschuss drei Fraktionen gefolgt sind. Ich bedaure es, dass die ÖVP sich nicht an diese Regeln gebunden fühlt. Ich verstehe, dass die ÖVP einen anderen Zugang zur Immunität im Gesamten hat. Es hat in diese Richtung Vorstöße gegeben, man brauche die Immunität nicht mehr, Immunität sei überflüssig. Ich sage mit meiner Sichtweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird eine Demokratie auf Immunität nie verzichten können. Ich glaube, auch noch in heutiger Zeit wäre der Druck, wäre das Lobbying bis hin zu Gefährdungen der Berufswahl oder gar des Jobs keine auszuschließende Frage. Und ich bekenne mich für meine Fraktion dazu, dass wir von einem freien Mandat, von einem freien Abgeordneten ausgehen, der letztendlich nicht fürchten muss, morgen vielleicht auf der Straße zu stehen. Und unter diesem Aspekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir uns ganz klar und deutlich, nicht nur jetzt was den Fall Reinhard Winterauer betrifft, sondern ganz grundsätzlich für die Beibehaltung der Immunität entscheiden. Wir wollen nämlich, dass auch nicht der einzelne unter Druck gerät und vielleicht dann selbst zu entscheiden hat, soll ich mich quasi ausliefern oder nicht ausliefern lassen. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, es darf Immunität nicht dazu führen, dass äußerer Druck, dass äußere Macht nach Beliebigkeit entscheiden, ob ein Verzicht auf Immunität stattfindet oder nicht, sondern wir bekennen uns dazu, dass nach den Regeln des österreichischen Parlamentarismus auch dieser Fall abgehandelt wird. Ich bedanke mich bei den anderen Fraktionen, die ebenfalls diesem grundsätzlichen Bekenntnis zur Immunität und damit auch in diesem konkreten Fall ihre Zustimmung geben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Immunitätsentscheidung ist eine Grundsatzentscheidung. Wenn wir über Immunität reden, dann beginnt das, was ich hier zu sagen habe oder sage unter dem Titel der Immunität oder Nichtimmunität zu beurteilen. Wenn wir die Immunität beseitigen, würde das auch bedeuten, dass wir natürlich auch die berufliche Immunität beseitigen müssten, nicht nur außerberuflich, sondern auch beruflich. Das würde bedeuten, dass hier alles, was ich hier sage, selbstverständlich der gesamten Gerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit als auch Zivilgerichtsbarkeit unterworfen wäre. Heute zu späterer Stunde haben wir einen Rechnungshofbericht, wo unter anderem Kritik an einem großen Unternehmen geübt wird, weil dort möglicherweise zehn Millionen Euro so verwendet wurden, wie sie nicht verwendet werden sollten. Ich kenne einen Prozess, der stattgefunden hat, wo ein großes Unternehmen einen freiheitlichen Abgeordneten mit einer Klage zivilrechtlich zu hundert Millionen Schilling damals verfolgt hat. Also wenn wir die Immunität beseitigen, müsste jedes Wort, das hier gesprochen wird, sowohl straf- als auch zivilgerichtlich beurteilt werden. Ich frage mich, ob Sie sich dann tatsächlich trauen zum richtigen Zeitpunkt gegen einen möglicherweise französischen Energiekonzern oder einen österreichischen Staatsbetrieb oder wen auch immer (Zwischenruf Landesrat Anschober: „Oder gegen einen tschechischen!“) die Kontrolle so wahr zu nehmen wie es ein unabhängiger und auch dann durch Immunität geschützter Abgeordneter tun sollte. Natürlich gibt es auch immer wieder Auswüchse, die nicht korrekt im persönlichen Umgang sind. Das ist ein Maßstab, den jeder für sich selbst zu treffen hat. Aber wenn wir beginnen, entweder den jeweiligen Abgeordneten unter Druck zu setzen, er soll auf seine Immunität verzichten - im Übrigen würde er die gleiche Aussage hier im Rahmen seiner beruflichen Immunität treffen wäre ein Verzicht nicht möglich und von vorneherein das Landesgericht zu verständigen. Es gibt keine Auslieferung. Nur im Rahmen der außerberuflichen Immunität, sprich im Rahmen einer Enquete am Abend genauso wie in einer Wahlkampfauseinandersetzung, ist zu beurteilen, ob es im Rahmen der politischen Aufgabe des Abgeordneten erfolgt ist oder nicht. Jetzt frage ich, was auch immer die Wortwahl war, so war es eine ausschließlich politische Auseinandersetzung und keine private und keine persönliche. Wenn wir zum Schluss kommen als Abgeordnete dieses Hauses, es handelt sich um eine politische Auseinandersetzung und nicht um eine private Auseinandersetzung, so fordere ich alle auf, die Immunität jetzt nicht auszuhöhlen, denn der nächste Schritt ist, dass das, was hier am Rednerpult gesagt werden würde, ebenfalls der zivil- und strafgerichtlichen Beurteilung unterzogen werden würde und dann eine Kontrolltätigkeit der Abgeordneten gegen große, mächtige Unternehmen wie Personen nicht mehr möglich wäre. Deshalb gibt es auch eine Spruchpraxis des Nationalrates. Und diese Spruchpraxis des Nationalrates, wenn politischer Zusammenhang gegeben ist, dann wird nicht ausgeliefert, der sollte auch für den Oberösterreichischen Landtag Gültigkeit haben. Deswegen werden wir Freiheitlichen nicht ausliefern. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Strugl, bitte. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Landtags, liebe Besucherinnen und Besucher! Das Landesgericht Linz hat uns ersucht zuzustimmen, dass der Abgeordnete Reinhard Alois Winterauer in einem Gerichtsverfahren zu den gegenständlichen Vorwürfen verfolgt werden kann. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Willst du das wirklich?“) Das heißt, es hat eine Voruntersuchung gegeben. Es hat ein Untersuchungsrichter das geprüft, und es hat dann ein Staatsanwalt gesagt, nach Prüfung dieser Fakten, die uns vorliegen, möchten wir haben, dass ein Gericht darüber entscheidet, ob der Abgeordnete Winterauer strafrechtlich ein Vergehen begangen hat oder nicht. Das ist Faktum, nicht mehr und nicht weniger. Ein Gericht soll entscheiden, die Richter, die du, Herr Klubobmann Frais, als wichtigen Bestandteil auch unseres Staatswesens in einer Rede zuvor genannt hast im Zusammenhang mit den Fachhochschulen. Es ist eben keine Vorverurteilung, sondern es ist ein Verfahren, in dem ein Gericht entscheiden soll, ob ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist oder nicht. Ein unabhängiger Richter soll entscheiden. Das möchte das Landesgericht Linz haben und darüber haben wir heute zu entscheiden. Und noch etwas, lieber Klubobmann Steinkellner, weil du das hier so dargestellt hast. Es geht in diesem Verfahren nicht darum, was der Abgeordnete Winterauer hier gesagt hat, denn zu dem Zeitpunkt, an dem der Tatbestand erfüllt wurde, war nämlich der Abgeordnete Winterauer nicht Mitglied dieses Hauses. Ich sage das ausdrücklich dazu. Und, nur eine Nebenbemerkung: Wenn jetzt argumentiert wird, man muss die Abgeordneten schützen gegen zivilrechtliche Klagen, möglicherweise millionenschwere, ich sage dir gleich etwas darauf, ja, dann ist man in der beruflichen Immunität nämlich, du hast das Beispiel genannt hier an diesem Rednerpult, geschützt. Aber du weißt natürlich auch ganz genau, dass in dem Moment, wo du nicht mehr Mitglied dieses Hauses bist, nicht mehr geschützt bist und dass diese Fristen auch dann ganz normal weiterlaufen, dass sie nur gehemmt sind und dass also keine Verjährung eintritt. Das heißt, in Wirklichkeit sind wir alle miteinander, so wie wir hier sitzen, im Endeffekt nur so lange geschützt, als wir Mitglied dieses Hauses sind - im Gegensatz zum Herrn Landesrat Kepplinger, zum Herrn Landesrat Ackerl, zum Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider, zum Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, zum Herrn Landesrat Anschober und zu allen Damen und Herren, die oben auf der Galerie sitzen. Die haben nämlich keine Immunität. Das wird vielleicht den normalen Bürger nicht so berühren, aber zum Beispiel ein Regierungsmitglied muss auch manchmal etwas sagen im politischen Zusammenhang auch an diesem Rednerpult. So ist die Rechtslage. Dann wird jetzt darüber diskutiert, ob denn das Institut der Immunität heute noch zeitgemäß ist oder ob man es abschaffen soll oder nicht. Ich sage Ihnen eines, wir akzeptieren selbstverständlich, dass es da ganz unterschiedliche Meinungen und Standpunkte geben kann. Ich glaube, das ist auch bekannt, Karl Frais, du hast es ja auch erwähnt, dass wir hier verschiedene Meinungen haben. Daran ist, glaube ich, nichts Schlechtes. Jeder, glaube ich, kann seinen Standpunkt gut begründen. Ich möchte das auch tun an dieser Stelle. Wie ist denn die Immunität historisch entstanden? Sie geht auf die Revolutionsverfassungen zurück und ist dann in das Staatsgrundgesetz 1867 übernommen worden und hatte zum Inhalt, dass die Mitglieder des Reichsrates in Ausübung ihres Berufes, das heißt also bei Abstimmungen und bei Äußerungen, die sie im Hause, gemeint war das Parlament, getätigt haben, nur von jenem Haus zur Verantwortung, also vom Parlament zur Verantwortung gezogen werden, also nicht beispielsweise von Gerichten. Das ist die eigentliche Wurzel. Die republikanische Verfassung hat das dann übernommen und hat sie ausgeweitet um die außerberufliche Immunität. Das ist schon ein entscheidender Punkt, muss man an dieser Stelle sagen. 1929 wurde dann diese Immunität auf ausschließlich mündliche Äußerungen eingeengt. Später dann wieder ist auch die schriftliche Äußerung in den Schutzbereich einbezogen worden. Aber es ist immer darum gegangen bei der beruflichen Immunität, da gebe ich dir Recht, Günther Steinkellner, den Abgeordneten zu schützen in seiner Abstimmungs- und Argumentationsfreiheit. Ich sage ganz offen, dem kann ich sehr viel abgewinnen, obwohl wir schon die Meinung vertreten, es sollte eigentlich auch ein Abgeordneter, oder ich formuliere es anders, auch für einen Abgeordneten soll gelten was für jeden normalen Bürger gilt, auch jene, die beispielsweise heute diese Diskussion verfolgen auch an diesem Rednerpult. Aber ich sage dazu, es kann Situationen geben, die einen Abgeordneten politisch in eine schwierige Situation führen können. Aber ich erinnere noch einmal daran, der Tatbestand, von dem wir heute reden und über den wir hier diskutieren, wurde nicht hier erfüllt. Er wurde nicht in der Ausübung eines Mandates und er wurde nicht in diesem Haus erfüllt, sondern außerhalb. Und das ist, glaube ich, ein springender Punkt. Ich sage Ihnen auch noch eines. Es wird auch von den Rechtsgelehrten dieses Staates sehr kritisch betrachtet diese Situation. Es gibt auf der einen Seite das Spannungsfeld, dass man sozusagen die parlamentarischen Instanzen schützt, aber natürlich, und das muss uns klar sein, zu Lasten des Rechtsschutzes außenstehender Dritter. Das heißt also, wenn hier jemand verleumdet, beleidigt wird, dann schützen wir den Abgeordneten durch die Immunität, aber natürlich auf Kosten desjenigen, der Opfer dieses Angriffes geworden ist. Das sollte uns klar sein. Und bei der Beurteilung der Grundsatzfrage müssen wir das auch mit in Betracht ziehen. Aber da sage ich noch einmal dazu, da kann man berechtigte Standpunkte für beide Meinungen finden. Dazu bekenne ich mich. Bei der außerberuflichen Immunität, übrigens nachzulesen im Kommentar zum Bundes-Verfassungsgesetz, wird das sehr kritisch gesehen, dass es heute noch so ist, dass es diesen Schutz gibt und zwar deswegen, weil ja sich der Rechtsstaat mittlerweile auf einen Standard hin entwickelt hat, der ja gegen Willkür von Behörden und Gerichten schützt. Ich glaube nicht, dass dadurch das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie gefährdet wäre, so wie da teilweise argumentiert wurde auch im gegenständlichen Fall. Daher glauben wir, dass in solchen Fällen sich auch der Politiker daran halten soll, was für alle Bürger dieses Staates gilt. Ich glaube, das ist schon ein Punkt, den man ganz kritisch hier anmerken muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch etwas zum Anlassfall sagen. Es geht um zwei Bestimmungen, Verleumdung gemäß § 297 Strafgesetzbuch und üble Nachrede gemäß § 111 in Verbindung mit § 117 Strafgesetzbuch. Der Abgeordnete Bernhofer hat dazu grundsätzlich auch schon etwas gesagt. Nur so viel: Die inkriminierten Äußerungen in dieser Broschüre sind nicht ausschließlich politische Vorwürfe. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Es sind zum Teil Vorwürfe, die sehr wohl in die persönliche Sphäre der angegriffenen Politiker reichen. Da geht es um Bereicherung, da geht es um Amtsmissbrauch. Das ist kein politischer Vorwurf. Das ist ein Vorwurf, dass jemand eine strafrechtliche Handlung begangen haben soll. Vergessen wir das nicht, das ist keine politische Debatte, auch wenn es im Zuge eines Wahlkampfes gefallen ist. Ich sage auch gleich dazu, nicht umsonst ist das ein Offizialdelikt. Das heißt, der Staatsanwalt verfolgt das von sich aus, wenn er davon Kenntnis erhält. Heute sollen wir sagen, ob wir der Meinung sind, dass ein Gericht sich das anschauen soll und dann ein Urteil fällen soll oder ob wir das Gericht daran hindern indem wir sagen, nein, der Abgeordnete Winterauer ist immun und daher wird das Gericht hier das nicht prüfen. Ich bin ja der Meinung, Herr Kollege Winterauer, wenn es so ist, wie Sie es mehrfach dargestellt haben, dass Sie hier ohnehin nichts zu fürchten hätten, dann könnten Sie ja verzichten. Das wäre in dem Fall auch möglich und sich dem Gericht stellen. Das hielte ich, ehrlich gesagt, für eine Vorgangsweise, die sehr für Sie sprechen würde. Ich sage Ihnen auch gleich dazu, ich erwarte mir schon, dass Sie sich bei der heutigen Abstimmung nicht durch Ihr eigenes Abstimmungsverhalten schützen, indem eben dieser Beschluss gefasst wird, dass die Immunität Sie vor der Verfolgung schützt. Es gibt übrigens noch eine interessante Facette in diesem Fall. Es gibt einen Mitarbeiter, den die SPÖ Oberösterreich, nämlich Sie, Herr Winterauer, damals engagiert haben, ich sage den Namen jetzt nicht, aber er ist aktenkundig. Er wurde auch schon einvernommen als Zeuge. Der wurde von Ihnen engagiert und beschäftigt in dieser Zeit, um diese Publikationen zu erstellen und zwar mit Material, das Sie ihm zur Verfügung gestellt haben. Das heißt, es gibt offensichtlich hier eine Sammlung oder Dossiers über Politiker anderer Parteien. Mit diesem Material hat dann dieser Mitarbeiter jene Broschüren erstellt aber auch eine Homepage, um die es große Aufregung gegeben hat. Sie erinnern sich sicher daran, www.machtgeil.at. Das ist diese mit den Fäkalausdrücken. Die hat der in Ihrem Auftrag gemacht. Das hat er auch zu Protokoll gegeben. In der Zwischenzeit hat sich dieser Mitarbeiter entschuldigt beim Landeshauptmann. Ich möchte Ihnen zwei Zeilen aus diesem Brief vorlesen. Er schreibt an den Herrn Landeshauptmann: „Nicht zuletzt auf Grund des damit verbundenen Aufsehens ist mir heute klar, dass es notwendig ist, zwischen der Politik einer Person und der Person an sich zu differenzieren.“ Und weiter: „Ich würde heute nicht mehr zu einem solchen Mittel greifen um meiner Kritik Ausdruck zu verleihen.“ Meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, der springende Punkt. Und ich glaube, Herr Kollege Winterauer, der Mitarbeiter, der in Ihrem Auftrag das gemacht hat, könnte durchaus ein Vorbild auch für Sie sein. Es würde Ihnen auch ganz gut anstehen sich so zu verhalten wie der. Denn der hat sein Verhalten selbstkritisch reflektiert, im Gegensatz zu Ihnen, und das kritisiere ich auch, und hat entsprechende Konsequenzen gezogen. Das Interessante ist jetzt, der ist nicht geschützt durch die Immunität. Gegen den gibt es auch gerichtliche Vorerhebungen. Das ist Faktum. Der wird am Landesgericht Salzburg einvernommen, auch wenn Sie es nicht glauben, es ist so. Es kommt dann das ganze zur Staatsanwaltschaft Linz, und in weiterer Folge, wenn die dann das entscheidet, zur Hauptverhandlung. Das heißt, das ist eigentlich eine kuriose Situation, nämlich dahingehend, der, der es angeschafft hat, schützt sich durch die Immunität, der, der es ausführt ist nicht geschützt. Um diese zwei Personen geht es auch in dieser Diskussion. Ich sage noch einmal, zum Tatzeitpunkt waren Sie nicht Abgeordneter, war auch der Mitarbeiter, und der ist heute auch nicht Abgeordneter und daher ist er auch nicht geschützt. Meine Damen und Herren, ich persönlich halte das ehrlich gesagt für ungerecht. Ich wünsche dem Abgeordneten Winterauer wirklich ein langes und segensreiches Wirken hier in diesem Haus, aber er ist halt nur dann so lange geschützt durch die Immunität und danach eben nicht mehr. Ich glaube, es wäre auch eine, erlauben Sie mir das, dass ich das auch so formuliere, eine Frage des Anstandes. Karl Frais, du hast selber von Moral gesprochen in der Diskussion um die Fachhochschulen. Ich glaube, Reinhard Alois Winterauer könnte der Moral in diesem Fall selbst zum Durchbruch verhelfen indem er sagt, ich stelle mich auch dem Gericht, das prüft, ob das überhaupt stimmt und ob hier ein strafrechtlicher Tatbestand verwirklicht wurde oder nicht. Nur darum geht es auch in dieser Entscheidung. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 220/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 221/2004, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2003 und den Rechnungsabschluss 2003 des Oö. Landmaschinenfonds. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Brandmayr über die Beilage zu berichten. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Beilage 221/2004, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Tätigkeitsbericht 2003 und den Rechnungsabschluss 2003 des Oö. Landmaschinenfonds. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 221/2004.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Der Tätigkeitsbericht 2003 und der Rechnungsabschluss 2003 des Oö. Landmaschinenfonds werden zur Kenntnis genommen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und eröffne die Wechselrede. Als erster Redner zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Der vorliegende Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds gibt einen wichtigen Aufschluss darüber, wie es mit der Technisierung in der Landwirtschaft steht und welchen Beitrag eben das Land Oberösterreich mit diesem Landwirtschaftsfonds beitragen kann. Bei den 6,9 Millionen Euro des Jahres 2003 ist ablesbar, dass die Landwirte einen wichtigen Beitrag auch volkswirtschaftlich für den Landmaschinenbau bringen. Und wenn es einen Landmaschinenfonds gibt, in dem man über Ansuchen zu günstigen Kreditkonditionen kommen kann, dann gibt das auch eine gewisse Stabilität für die Bauern und Bäuerinnen unseres Landes. Im Berichtsjahr konnten mit den 544 Anträgen eine wirklich große Anzahl an Ansuchen bewilligt werden. Und wenn einzelne Anträge auch nicht zur Bewilligung kommen, dann liegt es meistens daran, dass eben die Antragsteller nachträglich verzichten, weil sie andere Finanzierungsformen oder andere Darlehen in Anspruch genommen haben. Ich möchte an dieser Stelle für die gute Arbeit der Funktionäre des Landmaschinenfonds wirklich danken und zu überlegen geben, wenn der Zinssatz jetzt 3 Prozent beträgt, wie das dann auch noch sich in der veränderten Finanzierungslandschaft Oberösterreichs abspielt. Der Tätigkeitsbericht wird von uns mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Nächster Redner ist Herr Kollege Brandmayr. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuhörer des hohen Hauses, liebe Frau Kollegin Peutlberger-Naderer! Ich freue mich, dass du auch sehr positiv zum Bericht des Landmaschinenfonds gesprochen hast und ich möchte vor allem deine Wortwahl loben, in dem du gesagt hast, Bäuerinnen und Bauern leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft. Danke dass du das auch so siehst. Das Ziel der oberösterreichischen Agrarpolitik ist die Förderung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung mit dem Grundsatz, so viel als möglich bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten. Der Landmaschinenfonds ist ein wesentliches und sehr wertvolles Instrument zur Unterstützung unserer bäuerlichen Betriebe. Alle wesentlichen Agrarförderungen des Landes zielen auch auf den Erhalt unserer Agrarstruktur und die Sicherstellung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung ab. Eines der bewährten Agrarinstrumente sind die zinsenbegünstigten Darlehen dieses Landmaschinenfonds zum Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte. Diese Darlehen bieten vor allem eine wertvolle Hilfe, um kurz- und mittelfristige Finanzierungsengpässe, wie sie gerade bei Maschineninvestitionen immer wieder auftreten, zu überbrücken. Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 dieses Landmaschinenfonds ist zu entnehmen, dass aus dem Jahre 2002 312 Anträge mit einer Anforderungssumme von 4.662.000 Euro in das Jahr 2003 mitübernommen wurden. Aus dem Jahre 2003 sind 472 Ansuchen mit einer Anforderungssumme von 6.737.000 Euro eingegangen, sodass für das Jahr 2003 784 Akten mit einer Anforderungssumme von über 11 Millionen Euro vorlagen. Aus dem Berichtsjahr konnten somit 524 Anträge mit einer Bewilligung von über 7.600.000 Euro erledigt werden. Gerade in den Grünland- und viehhaltenden Regionen werden die Fördermöglichkeiten des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds, wohl auch strukturbedingt, sehr gerne angenommen. Von mehreren Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern weiß ich, dass vor allem die unkomplizierte und bauernfreundliche Abwicklung in besonderer Weise geschätzt wird. Insbesondere greifen aber auch die immer zahlreicher werdenden bäuerlichen Maschinengemeinschaften, die zur Kostensenkung in der Außenmechanisierung entstehen, gerne auf diese zinsenbegünstigten Darlehen zurück. Dass sich die bisherige Vorgangsweise der Verwaltungskommission des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds bei den Förderungsentscheidungen bewährt hat, zeigt nicht nur die Zufriedenheit der Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Tatsache, dass von den seit Beginn der Neunzigerjahre vergebenen Darlehen bisher kein einziger Förderungsausfall zu verzeichnen war. Ich möchte hier vor allem in Erinnerung rufen, dass sich die Verwaltung des Fonds durch bäuerliche Funktionäre, die von den berechtigten Landtagsparteien entsendet werden, welche im Regelfall praktizierende Landwirte sind, sehr bewährt hat. Der damit gegebene Praxisbezug in der Verwaltungskommission stellt somit eine bauernfreundliche und kundenorientierte Geschäftstätigkeit sicher. Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht 2003 dokumentiert der Oberösterreichische Landmaschinenfonds erstens einen zielgerechten und effizienten Einsatz des zur Verfügung stehenden Fondskapitals, zweitens die Errichtung der Förderrichtlinien an den zentralen Zielsetzungen der Agrarpolitik und drittens eine sehr sparsame und kostengünstige Verwaltung, sowie viertens die vollinhaltliche Erfüllung des im Oberösterreichischen Landmaschinenfondsgesetz verankerten Auftrages. Die Verantwortungsträger des Oberösterreichischen Landmaschinenfonds haben damit nicht nur den bestehenden Gesetzesauftrag erfüllt, sondern auch im Berichtsjahr 2003 gegenüber der Bauernschaft die Unverzichtbarkeit dieser so wichtigen Förderungseinrichtung unter Beweis gestellt. Ich möchte namens der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern den Verantwortlichen des Landmaschinenfonds für die geleistete Arbeit meinen aufrichtigen Dank aussprechen und ersuche Sie, geschätzte Damen und Herren des Oberösterreichischen Landtages, den Bericht des Landmaschinenfonds zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 221/2004 zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir behandeln die Beilage 222/2004, das ist der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof Linz; die Linzer Lokalbahn (LILO) – Anschaffung von weiteren Gelenktriebfahrzeugen sowie Aufrüstung bereits vorhandener Gelenktriebfahrzeuge 2004 bis 2007. Ich bitte Kollegen Pilsner darüber zu berichten. Abg. Pilsner: Geschätzte Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Nahverkehrsdrehscheibe Hbf. Linz; Linzer Lokalbahn (LILO) – Anschaffung von weiteren Gelenktriebfahrzeugen sowie Aufrüstung bereits vorhandener Gelenktriebfahrzeuge 2004 bis 2007. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 222/2004.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge die Vereinbarung zur Förderung der Anschaffung von weiteren Gelenktriebfahrzeugen sowie die Aufrüstung bereits vorhandener Gelenktriebfahrzeuge 2004 bis 2007 im dargelegten Umfang genehmigen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich und eröffne darüber die Wechselrede und darf dem Herrn Berichterstatter als ersten Redner auch gleich das Wort erteilen. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! In den öffentlichen Verkehr investieren heißt, die Zukunft der Region stärken. Die Linzer Lokalbahn hatte 1984 700.000 Fahrgäste und im Jahr 2003 bereits 1.700.000 Fahrgäste zu verzeichnen. Dank der großartigen Investition in neue modernste Triebfahrzeuge ist es gelungen diese Zahlen zu erreichen und ich möchte mich wirklich bei dir, lieber Erich Haider, sehr herzlich bedanken für deine Unterstützung. Die Linzer Lokalbahn ist zwischen den Gemeinden Peuerbach und der Landeshauptstadt Linz eine wichtige Verkehrsverbindung. Der ländliche Raum wird durch diese für unsere Region so wichtige Bahn gestärkt bzw. für Pendler lukrativ gemacht. Gerade mit der Einbindung der LILO in die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof Linz wird ein wichtiger Schritt in Richtung Pendlerfreundlichkeit gesetzt. Eine ordentliche Anbindung an den Zentralraum ist wichtig. Mit dem heutigen Beschluss zur Anschaffung von zusätzlichen modernsten Fahrzeugen, sowie Aufrüstung bereits in Einsatz befindlicher Fahrzeuge, wird ein weiterer wichtiger Schritt, eine weitere wichtige Investition getätigt. Mit massiver Unterstützung von unserem Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider und den 12 betroffenen Gemeinden ist es gelungen, ein zukunftsorientiertes Regionalverkehrskonzept auszuarbeiten. Ich möchte auch hier erwähnen den Generaldirektor Klug und auch den Herrn Hölzl von der Verkehrsabteilung, sie waren sehr engagiert bei dieser Konzeption. Wesentliches Element der Planung war dabei die Stärkung der Linzer Lokalbahn. Mit der Umsetzung des Regionalverkehrskonzeptes war daher die Einführung eines kombinierten Eilzugs- und Regionalzugtaktes auf der Linzer Lokalbahn vorgesehen, indem zwischen Peuerbach und Eferding die Eilzüge jeden Halt bedienen und ab Eferding beschleunigt und mit weniger Halten bis Linz geführt werden. Ab Eferding werden Regionalzüge nach Linz den Takt verstärken. Die Bahnhöfe entlang der LILO fungieren dabei als Taktknoten, in dem alle Buslinien Richtung Grieskirchen, Wels, Aschach und ins Donautal an den Takt der Lokalbahn angebunden werden. Aber neben diesen vielen Maßnahmen ist es notwendig, dass die LILO auch schneller wird. Die Einführung des von allen Gemeinden und der Oberösterreichischen Landesregierung bereits im Vorjahr beschlossenen Taktfahrplanes auf der LILO, stellt jedoch für den derzeitigen Zustand der Anlagen und der Betriebsabwicklung eine Grenzbelastung dar. Um das Konzept mit dem kommenden Fahrplanwechsel Dezember 2004 umsetzen zu können, muss daher die Firma Stern & Haferl dringend erforderliche Investitionen in den Abschluss des Zuleitbetriebes sowie in die Erneuerung der Schieneninfrastruktur tätigen, die das Unternehmen ohne finanzielle Unterstützung des Landes erst im Laufe der nächsten Jahre abschließen könnte. Und es ist wichtig und ich habe es schon erwähnt, dass die Bahn einfach schneller sein muss und diese Investitionen einfach notwendig sind. Die weiteren Kosten und die Kosten der gesamten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf zirka 1.100.000 Euro. Und so ist es notwendig weitere Infrastrukturmaßnahmen zu setzen, zu tätigen. Und unser Verkehrslandesrat Erich Haider wird am Montag in der Landesregierung diesen notwendigen Antrag einbringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie diese Maßnahmen zu unterstützen. Stärken Sie mit uns den ländlichen Raum. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, nächster Redner ist Herr Kollege Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Pilsner schon gesagt hat, ist die Linzer Lokalbahn, wie die LILO ja eigentlich heißt, das bedeutendste öffentliche Verkehrsmittel für unseren Bezirk Eferding. Und ich möchte das auch begründen, denn wir sind nahe am Zentralraum in unserem Bezirk, haben Gott sei Dank sehr wenig Arbeitslosigkeit, aber sehr viele Auspendler, denn viele suchen ihre Arbeitsstätte eben im Zentralraum auf. Und nicht nur Werktätige fahren mit der LILO oder mit dem Auto jeden Tag nach Linz, sondern auch sehr viele Schüler. Wir haben zum Beispiel auch keine HTL in unserem Bezirk und wir haben auch kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Also das sind lauter Dinge, die es notwendig machen, dass wir mit dem Fahrzeug nach Linz kommen. Und ich habe mich daher schon seit einigen Jahren für eine große Verbesserung unserer Infrastruktureinrichtungen eingesetzt. Und das betrifft natürlich einerseits das Straßennetz, die B 134, denken Sie nur an die Welser Westspange, seit die eröffnet worden ist, ist jedes dritte Auto ein Auto aus Urfahr-Umgebung oder Rohrbach, oder auch die B 129 über Alkoven nach Linz und natürlich der nördliche Teil des Bezirkes fährt über die Mühlviertler Seite nach Linz und da setzen wir uns natürlich auch für den Bau der vierten Linzer Donaubrücke ein. Aber das bedeutendste öffentliche Verkehrsmittel ist nach wie vor die LILO. Und wir haben hier einiges schon in die Wege geleitet. Der Abgeordnete Pilsner hat das ja schon erwähnt. Wir haben neue Garnituren angeschafft, die sehr gut ankommen, sehr gut angenommen werden und für die Sicherheit aber auch für die Bequemlichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger Großes beitragen. Was allerdings fehlt ist, dass unsere Pendler noch nicht in der gewünschten Zeit nach Linz kommen. Und Kollege Pilsner, du hast gesagt, wir müssen in die Zukunft investieren und wir müssen beschleunigen, hier wird es aber notwendig sein, dass wir wirklich ein Beschleunigungsprogramm durchführen. Das wird aber größerer Anstrengungen bedürfen, und zwar müssen wir hier nicht nur den Oberbau, der wirklich nicht mehr am neuesten Stand ist, das kann man sagen, verbessern, wir müssen auch Haltepunkte zusammenlegen, wir müssen auch Verkürzungen des Aufenthalts in den einzelnen Stationen, von denen wir auch zu viele haben, durchführen und wir müssen möglichst eine Kreuzungsfreiheit zusammenbringen auf der Strecke, um auch hier die Geschwindigkeit zu beschleunigen. Aber alleine wenn ich an den Aufenthalt in den Stationen denke und dann weiß, dass mehrere Ministerien dafür zuständig sind, wie lang oder wie kurz man in einer Haltestelle stehen bleiben darf oder nicht, dann sehe ich schon die ersten Probleme auf uns zukommen und natürlich bei der Zusammenlegung von Halteplätzen überhaupt, ist natürlich auch die Verkehrsplanung gefordert. Und hier kann ich den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider nicht ganz ohne Kritik belassen, denn hier fehlt mir einfach ein Konzept das vorgibt, in welcher Zeit man was für Maßnahmen setzen muss. Es kann nicht so sein, dass wir nur die Garnituren kaufen, du weißt wir können sehr schnell mit den Garnituren fahren, aber nur auf der dementsprechenden Strecke und wenn nicht gesicherte Übergänge in großer Menge vorhanden sind, ist das natürlich ein Problem. Also hier fordere ich dich auf, bitte ein Konzept vorzulegen, auch wenn ich weiß, dass natürlich auch das Land dann wieder mitzahlen muss, das soll auch so sein. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: „Nicht mitzahlen, sondern zahlen und das Konzept gibt es schon!“) Es wird auch der Mehrheitseigentümer nicht ganz aus der Verantwortung sich stehlen können. Jetzt hat er 20 Prozent beigesteuert, ich spreche von der Stadt Linz, ich hoffe dass das mehr wird. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: „Die werden die Kreuzungen in Eferding bezahlen!“) Also ich glaube so leicht kann man es sich nicht machen, dass man sagt, die da draußen, die sollen das zahlen, weil die haben den Nutzen, denn auch die Stadt Linz hat einen sehr großen Nutzen, denn täglich fahren nämlich die Pendler nach Linz hinein. Da sind wir schon gut genug, dass wir dort das Geld lassen, also lassen wir auch das gelten, dass man auch dort mitzahlen muss, die auch einen Vorteil haben. Wir stehlen uns nicht aus der Verantwortung, aber Linz kann das natürlich auch nicht tun. Dass wir wieder zurückkommen auf den Punkt, wir begrüßen natürlich, dass die Einbindung in den Hauptbahnhof jetzt erfolgt, denn das wird meiner Meinung nach zu weiteren Steigerungen der Fahrgastzahlen beitragen. Das begrüße ich genauso wie den Ankauf der neuen Gelenktriebfahrzeuge. Auch wenn ich da einen kleinen Wermutstropfen dabei finde, dass wir auch in der heutigen Zeit und im vereinten Europa noch immer 30 verschiedene Stromsysteme haben und zwischen ÖBB und LILO auch zwei verschiedene, nämlich auf der LILO die 750 Volt Gleichstromanlage und bei der ÖBB die 150.000 Volt Wechselstromanlage. Das führt wieder dazu, dass wir nachrüsten müssen, die Betriebsfahrzeuge, die wir jetzt schon haben, mit diesen zwei Stromsystemen und natürlich auch die Neuen mit diesem teureren System ausrüsten müssen. Ich hoffe dieser Anachronismus wird auch in absehbarer Zeit irgendwann in Europa sich aufhören und wir können vielleicht dann ohne Lokomotivwechsel und ohne verschiedene Stromanlagen über unser Schienennetz fahren. Für den jetzigen Ankauf und für die Nachrüstung bitte ich um eure Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir Freiheitliche werden natürlich auch dem Antrag unsere Zustimmung geben, denn alles was öffentlichen Verkehr verbessert, und Sie gestatten mir, das als Linzerin zu sagen, hebt auch unsere Lebensqualität in der Hauptstadt. Wir brauchen die Berufseinpendler, aber man darf natürlich die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Innenstadtbewohner auch nicht ganz vergessen. Kollege Entholzer hat mit Recht eingefordert, dass nicht nur eine Maßnahme berücksichtigt werden soll oder nur ein Schwerpunkt gesetzt wird und mein Anliegen ist, und ich glaube, dass wir dann von einem Stückwerk, mit dem wir immer wieder konfrontiert werden, wo unterschiedliche Ressortzuständigkeiten gegeben sind, wegkommen, wenn wir endlich den Generalverkehrsplan auch für Oberösterreich bekommen. Wir hätten damit die Vernetzung Bahn-Straße, vielleicht auch sogar die Einbeziehung der Wasserwege, also nicht nur ein bloßer Ausbau des öffentlichen Verkehrs, sondern ein Gesamtkonzept. Ansonsten nehmen wir immer für unterschiedliche Streckenschwerpunkte viel Geld in die Hand, obwohl eine Koordination, eine Vernetzung gefragt wäre. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich natürlich für die angekündigte Unterstützung für den Ankauf der neuen LILO-Garnituren, möchte aber nur ergänzen, dass wir selbstverständlich ein Gesamtkonzept für die LILO haben, dass es für den Umbau der Kreuzungen ein Konzept gibt und dass es auch für den Ausbau des Unterbaus ein Konzept gibt. Die LILO war sehr geschickt. Sie haben zuerst mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz verhandelt, da hat es sechs neue Garnituren gegeben. Als die sechs neuen Garnituren da waren, hat uns die LILO mitgeteilt, wir können aber auf unserem Unterbau die Geschwindigkeiten, die die neuen Garnituren leisten, gar nicht fahren. Daher haben wir den Unterbau verbessern müssen. Dann hat uns die LILO mitgeteilt, wir haben auch keine Abstellgaragen für die neuen Garnituren, dann haben wir auch die Remise dafür bezahlt und dann haben sie uns mitgeteilt, sie brauchen auch noch eine Werkstätte, die haben wir jetzt auch noch bezahlt. Also wir bezahlen bei der LILO praktisch alles und haben daher gleich ein Gesamtkonzept für den Ausbau der LILO gemacht. Das Problem beim Ausbau des Unterbaus ist jenes, dass er insgesamt mehr als eine Milliarde Schilling kostet und daher nicht auf einmal bewältigt werden kann, sondern in Etappen gemeinsam mit dem Bund zusammen in einem jeweils fünfjährigen Investitionsprogramm, wo Bund und Land mitzahlen oder eigentlich fast alles zahlen, wird das erledigt werden. Aber dieses Gesamtkonzept gibt es, wir können es nur nicht in einigen wenigen Jahren umsetzen, weil die Geldbeträge dafür wirklich enorm sind. Aber die Zeitpläne und die Abschnitte dafür sind bereits erstellt. Für die Unterstützung beim Ankauf der restlichen Garnituren darf ich mich bereits jetzt vor der Abstimmung bedanken. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 222/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 224/2004, es ist dies der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Sonderprüfung "Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof". Ich bitte Kollegen Kapeller, darüber zu berichten. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Sonderprüfung "Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof" (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 224/2004.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Sonderprüfung "Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof" wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. 3. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der Kritikpunkte zu veranlassen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich und ich eröffne darüber die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 224/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben (Alle Abgeordneten heben die Hand.) und stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln nun die Beilage 231/2004, es ist dies ein Initiativantrag betreffend Rechtsgutachten betreffend Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschule in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrats und ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais, über die Beilage 231/2004 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag betreffend Rechtsgutachten betreffend Einrechnung nebenberuflich beschäftigter Arbeitnehmer der Oö. Fachhochschule in Bezug auf die Bestellung eines Aufsichtsrats (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 231/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen und zu prüfen, inwieweit bei der Gesellschaftskonstruktion der Oö. Fachhochschule (FH-Studiengänge) nebenberuflich beschäftigte Arbeitnehmer in die in § 29 Abs. 1 Z. 2 GmbH-Gesetz erwähnte Anzahl der Arbeitnehmer einzurechnen sind. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Erste Präsidentin: Und ich erteile der Frau Präsidentin Weichsler das Wort. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! Sie erlauben mir, dass ich zu diesem Antrag noch ein paar Worte sage, weil mir auch persönlich sehr viel daran gelegen ist. Ich war von Anfang an mit dabei, als wir in Steyr die Fachhochschule entwickelt haben, um nicht zu sagen, als wir in Oberösterreich die Fachhochschule entwickelt haben. Und wenn man von Anfang an mit dabei ist, weiß man auch, was dort geleistet worden ist und vor allem, wie viel an Geld, an Arbeit und an persönlichem Know-how die Leute dort auch mit eingebracht haben. Und wenn ich mir jetzt diesen Antrag anschaue, dann darf ich vielleicht nur ganz kurz aus der Situation Steyr berichten, weil ich heute noch in diesem Fachhochschul-Förderverein, wie wir ihn nennen in Steyr, zur Unterstützung der Fachhochschule Steyr als Kassierin tätig bin. Das waren ungefähr eine halbe Million Schilling pro Studiengang, den wir entwickelt haben und da haben wir einige entwickelt, die also auch vom Fachhochschulrat nicht akzeptiert worden sind, die alleine von der Stadt Steyr in die Hand genommen worden sind, um überhaupt zu einem Fachhochschul-Studiengang zu kommen. Ich möchte das wirklich für all jene sagen, die nicht die Gelegenheit gehabt haben, von Anfang an mit dabei zu sein und jetzt glauben, dass nur das Land Oberösterreich oder der Bund seine Beiträge geleistet hat. Sondern damit es überhaupt zu Einreichungen kommen hat können, haben sehr wohl die Standortgemeinden, und das war nicht nur Steyr, sondern auch Linz, Wels und eben auch Hagenberg, ein erkleckliches Stück an Vorarbeit geleistet. Und ich sage auch eines dazu, es hat auch deswegen funktioniert, weil die Wirtschaft dahinter gestanden ist, ihre finanziellen Mittel mit eingebracht hat, aber auch ihr Know-how mit eingebracht hat, gerade was die Entwicklung der Fachhochschul-Studiengänge betroffen hat. Und wenn wir uns das jetzt einmal ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen und wenn wir jetzt schauen, dass man bei diesen über 400 nebenberuflich tätigen und nicht hauptberuflich tätigen Lehrvortragenden in den Fachhochschulen ja nicht irgendwelche Leute das sind bitte, sondern das sind Koryphäen, die aus der Privatwirtschaft kommen, deswegen glaube ich doch sagen zu können, der Erfolgsfaktor der Fachhochschule ist, dass es, jetzt bitte nicht die Lehrer zu beleidigen, hier nicht nur Lehrer sind, sondern dass hier wirklich der berufliche Alltag in die Fachhochschule mit hineingetragen wird, das ist die eigentliche Erfolgsstory der Fachhochschulen. Und was machen wir jetzt mit diesem Antrag? Lieber Viktor Sigl, wir haben erst vor kurzem Gelegenheit gehabt, mit dir in der Generalversammlung auch über das neue Konzept Regionalforum zu diskutieren. Und ich darf hier eine Aussage tätigen, die ich nicht erfunden habe, sondern es gibt Kolleginnen und Kollegen, die mit dabei gewesen sind, die diese Aussage von dir auch bestätigen können, wo es geheißen hat, es muss deswegen diese GesmbH kommen, weil die Finanzabteilung vorgeschlagen hat, dass das Land dort das mehrheitliche Sagen hat und alle anderen weitestgehend in den Hintergrund drängen kann. Und für mich stellt sich hier schon auch die Frage oder dieser Aspekt, dass man da jetzt alle, die daran beteiligt waren, dass Fachhochschule funktionieren kann - (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Der GesmbH-Vorschlag ist vom Karl Frais gekommen!") es geht hier um den Aufsichtsrat dazu, Viktor - dass Fachhochschule funktionieren kann, weitestgehend die Gemeinden und alle anderen Beteiligten daran hinausgedrängt werden und ich möchte schon auf eines wieder zurückblicken. Das sind nicht irgendwelche Leute, die hier mit dabei sind und mit unterrichten und ich glaube, dass wir also gut daran tun, wenn man sie mit hereinnimmt, wenn man sie genauso behandelt wie alle anderen auch. Und aus der Sicht einer ehemaligen Dienstnehmervertreterin möchte ich auch, dass es hier ein klares Gutachten gibt, denn auch ich kenne immer wieder die Problematik, was es bedeutet, wenn man Dienstnehmer/innen hat, die also nicht in einem fixen Arbeitsverhältnis stehen, sondern wo einmal das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und auch andere Gesetze zur Anwendung kommen, dass es hier sehr viel noch an Unverständnis gibt und dass das entsprechend auch gerichtlich oder rechtlich geklärt wird, um hier wirklich keinen Fehler zu machen und ordnungsgemäß vorzugehen. Und ein drittes möchte ich auch sagen. Als Frauenausschussvorsitzende, lieber Gottfried Hirz, tut es mir ein bisschen weh, wenn Frauenpolitik jetzt wieder so verstanden wird, und ich möchte das wirklich auch mit den Worten der Helga Moser sagen, weil Sie mir auch in diesem Moment eingefallen sind, ich betrachte es als Missbrauch einer an sich guten Sache, wenn man hier die Frauen vorschiebt, um die Frauenquote erfüllen zu können, das sehe ich nicht nur als Frauenausschussvorsitzende so, sondern auch persönlich als Frau und ich würde sagen, da wären wir wieder bei der Steinzeit der Gleichbehandlungspolitik, wenn wir so vorgehen würden. Also in dem Sinne bitte ich auch um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall. Zwischenruf Abg. Hirz: "Es gibt sogar einen diesbezüglichen Antrag der SPÖ!") Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch Wortmeldungen? Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich deshalb jetzt noch einmal gemeldet, weil hier Dinge in den Raum gestellt worden sind, die so fernab der Realität sind und nur von jemandem stammen können, der halt nie mit den Fachhochschulen etwas zu tun gehabt hat. Ich stehe nicht an, und ich unterscheide mich hier ganz gravierend von so manchen Wortmeldungen, all denen zu danken, die in diesen Fachhochschulen oder in der Fachhochschule Oberösterreich über zehn Jahre lang ehrenamtliche Tätigkeit vollbracht haben, die im Klima einer Gemeinsamkeit gearbeitet haben, in einem Klima, das bei jeder Budgetdebatte hier heraußen von drei Fraktionen permanent gelobt worden ist, wie gut bis in die Städte hinein hier Einstimmigkeit als ein Prinzip des gemeinsamen Erfolgs gesucht worden ist. Und ich habe es sehr bedauert, dass man von diesem Prinzip, das auch mit Personen verbunden ist, und ich nenne hier den damaligen Landesrat Leitl, der faktisch der erste Vorsitzende war, ich nenne aber auch den Kollegen Bodingbauer und später dann den Kollegen Trauner, mit denen vorzüglich zielorientiert gearbeitet worden ist, abgegangen ist. Und es tut mir eigentlich für diese Menschen fast leid, wie sie hier heute behandelt worden sind. Und, lieber Gottfried Hirz, es liegt nicht an der Person Frais. Wenn hier in diesem Haus jemand zehn Jahre lang so viel arbeitet für die Fachhochschulen und von 30 geplanten, die ihr im Programm drinnen stehen habt, bei 27 Studiengängen voll dabei war, die realisiert sind, dann traue ich mich wirklich mit innerer Achtung vor meiner Arbeit umdrehen und sagen, die restlichen drei, die werdet ihr wahrscheinlich auch so zustande bringen. Aber es sollten, glaube ich, Dinge nicht verloren gehen, die positiv waren. Und ich glaube, man sollte ehrlich aufeinander zugehen. Die damalige Konstruktion, die auch später übernommen worden ist, Kollege Hirz, ist die Konstruktion des Kollegen Leitl gewesen. Und sie ist auch nicht aus Politikern bestanden, was falsch ist, sondern es waren im Grund drei Politiker, es waren damals Leitl, dann Trauner für die ÖVP, Frais für die SPÖ und Bodingbauer für die FPÖ. Das andere waren vier Experten, die auf Grund der verfassungsmäßigen Zusammensetzung halt so zustande gekommen sind. Und dass der Landesschulratspräsident, ob Riedl oder später Enzenhofer, oder der Vizepräsident Wingert nicht als Experten gelten, halte ich für eine mutige Ansage, die ihr auch den beiden im Grund erklären müsst. Ich halte es genauso für mutig, die Kollegen, Messner vom WIFI, oder Brunner vom BFI, im Grund als Nichtexperten abzutun, das halte ich für sehr bedenklich. Man hätte ja darüber reden können, und der Kollege Sigl ist mein Zeuge. Ich habe ihn angerufen und habe gesagt, wir sind auch bereit, was den Aufsichtsrat - (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Ich habe dich angerufen!") jetzt schlägt es dann 13, (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Du hast mich nämlich nicht erreicht, darum habe ich dich zurückgerufen!") o.k., das ist ja freundlich, nachdem ich dich am Vormittag angerufen habe, habe ich am Nachmittag einen Rückruf bekommen, aber ich betrachte das nicht als Gnade, sondern du weißt, die Initiative ist von mir ausgegangen, das scheint ja wohl unbestritten zu sein. Über das glaube ich brauchen wir nicht reden, Kollege Viktor Sigl. Tatsache ist, ich habe dich angerufen und hätte dir gesagt, wir wollen im Grund einen Weg suchen, wir sind auch mit einer Verkleinerung des Aufsichtsrates einverstanden, du hast mir gesagt, das ist für euch eine nicht überbrückbare Position, ihr könnt euch keinen Aufsichtsrat vorstellen. Ich mache dir keinen Vorwurf, ich weiß, das war ein Auftrag deines Landeshauptmannes, der im Grund natürlich gesagt hat, so wollen wir das nicht haben. Und wie ich aus anderen Wortmeldungen herausgehört habe, die sehr deutlich und offen auch genannt worden sind, weil man dafür für die Grünen keine Möglichkeit gesehen hat, diese unterzubringen. Was ich eigentlich als einen dummen Schmäh sehe, es wäre überhaupt keine Schwierigkeit gewesen, ihr hättet es einfach machen können: Da ihr nicht als ÖVP-Alleinregierung mit absoluter Mehrheit antretet, sondern als Koalition, von der Sitzanzahl der ÖVP, egal wie immer sie lautet, ob es vier, fünf Aufsichtsräte sind, einen davon den Grünen zu geben und dann wäre überhaupt nichts passiert. Wenn ich mir eine Zahl fünf vorstelle, wenn Grün dabei sein soll, hätte es halt drei ÖVP gegeben und auf einen Sitz hättet ihr verzichten können. Also das im Grund zu argumentieren verstehe ich beim besten Willen nicht. Es ist auch falsch, dass wir uns auch diesen Fachbeirat nicht vorstellen hätten können, sondern genau dort hätten wir ihn angesiedelt, Gottfried Hirz, wo er auch hingehört. Und jeder, der sich mit dem etwas länger beschäftigt, weiß, dass er bei den Studiengängen anzusiedeln ist und überhaupt nichts mit einer Management-GmbH zu tun hat, weil da gehört er auch nicht hin. Denn nur ein entsprechender Beirat, der zusammenwirkt mit dem, was die Kollegin Weichsler gesagt hat, nämlich Entwicklungsteams vor Ort bei den Standorten aufzubauen, wo die Wirtschaft eingebunden ist, das nämlich das Fachhochschul-Studiengangsgesetz vorsieht. Das ist ja keine Erfindung von uns, sondern das ist eine Verpflichtung, Entwicklungsteams zu haben, bei den Entwicklungsteams Universitätsprofessoren bis zu Wissenschafts- und Wirtschaftsvertretern drinnen zu haben, sind alles keine Neuerfindungen, sondern das hat es bisher gegeben, wird es immer geben, solange dieses Gesetz Bestand hat. Und dort wäre eine beratende Funktion zweifelsohne ordentlich, sinnvoll, ist auch bei unserer Überlegung absolut Platz dafür gewesen. Und das was mich zuerst bei dir empört hat, weil man dir offensichtlich nur die Hälfte der Unterlagen gezeigt hat: Wir haben auf der einen Seite die Aufsichtsratskonstruktion, wo wir gesagt haben, wenn man von einem Verein weggeht, und das war gemeinsam beschlossene Sache, dann soll sichergestellt werden, dass, wenn schon auf die Vorstandsebene verzichtet wird und ein Aufsichtsrat daraus wird, man wenigstens in etwa dem entspricht, wie dort auch Land und Standortgemeinden im Verhältnis zueinander stehen. Das war mit Regierungskenntnisnahme im Juni noch so beschlossen worden. Eingebracht vom Herrn Landeshauptmann in Vertretung des damals erkrankten Landesrates Fill, wurde einstimmig in der Landesregierung diese Konstruktion so beschlossen. Auf das hat sich auch heute Vormittag mein Hinweis bezogen, dass das Rechtsprinzip Treu und Glauben hier zutiefst unterwandert worden ist und auch von jedem, der auch nur ein gewisses Rechtsempfinden mitbringt, auch so gesehen werden muss. Denn wenn einstimmige Beschlüsse, wenn Regierungsbeschlüsse nicht mehr halten und man nimmt dann einen Teil davon her und verwendet ihn und sagt, wir haben jetzt eh einen Beschluss dafür, was ein vorbereitender Beschluss war, und ladet dann aus, dann ist das eine Qualität der Politik, die wir nicht so verstehen. Ich möchte aber zu dieser zweiten Ebene noch zurückkommen. Es gibt dafür von mir persönlich einen Vorschlag, der dann auch diskutiert worden ist draußen, wie Kollegien bei den Standorten einzurichten sind. Und dort sind sehr wohl Studenten vorgesehen - mehr sogar, als die jeweiligen Vertreter haben wollen, mehr als auf Universitätsebene drinnen ist, wo dann der Betriebsrat und wo jeweils diese Vertreter, auch die Standortsprecher und so weiter, sich zu wählen gehabt hätten. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Also, dieses Papier würde ich dich bitten, dir einmal anzuschauen, müsste in Wels oder sonst wo aufliegen. Ich kann nicht sagen, wer momentan das Sagen hat, handeln tut es sich noch immer um eine GmbH. Inwieweit diese jetzt zu einer Abteilung, mit der Abwicklung in Abteilungen, degradiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn heute auch argumentiert worden ist, dass eine Dienstordnung gegen diesen Antrag spricht, ja meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man Termine nicht mehr auseinanderhalten? Als diese Dienstordnung geschaffen worden ist, hat es eine Beschlusslage gegeben, dass es einen Aufsichtsrat geben wird, ist eine völlig andere Situation als sie jetzt ist. Und zum Zweiten geht es um eine ganz andere Sache dabei, es geht hier darum, ob auf Grund des GmbH-Gesetzes, nicht aufgrund einer Dienstordnung - den Antrag hätte man schon so formulieren können, aber unser Antrag ist sehr exakt in die Richtung - ob aufgrund des GmbH-Gesetzes die Feststellung über die Qualität der Arbeitnehmer zu treffen ist, das lässt sich auch nicht mit einem schnellen Raussuchen machen, das beweist mir eher, wie wenig eigentlich hier in die Tiefe gegangen worden ist. Denn eine Feststellung bedeutet nämlich, Kollege Hirz, dass du dir jedes atypische Dienstverhältnis anschauen musst. Und da gibt es ganz gravierende Unterschiede dabei. Das lässt sich nicht über den Daumen vom Dienstag, als von der SPÖ ein Antrag eingebracht worden ist, bis zum Donnerstag auf die lockere erklären. Es gibt die Verpflichtung im Gesetz, dass die Geschäftsführung das zu machen hat. Und wenn in diesem Falle das Land Oberösterreich als 98-Prozent-Eigentümer hergeht und sagt, den Aufsichtsrat schaffen wir ab, dann wäre das Land Oberösterreich verpflichtet gewesen, hier vorweg diese Feststellungen zu treffen, um zu sagen, wir sind ja nicht verpflichtet, weil wir die 300 nicht erreichen, oder wir können den Beschluss gar nicht fassen, weil wir über die 300 kommen. Das wäre eigentlich verantwortliche Vorgehensweise gewesen. Aber diese Feststellungen gibt es nicht, und die wurden von uns eingefordert. Und da sie es nicht gibt, gibt es aus unserer Sicht heraus gar nichts anderes als die einfache Formel, das einfache Ersuchen, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen: Wie schaut es mit den 400 nebenberuflich Beschäftigten aus, sind sie nach dem GmbH-Gesetz einzurechnen oder nicht? Wir sind nicht so verwegen zu sagen, sie sind hundertprozentig einzurechnen, genau so wie ihr sagt, sie sind nicht einzurechnen, dagegen sprechen genügend Rechtsmeinungen. Wir wollen uns auf ein ordentliches Rechtsgutachten verlassen, das letztendlich auch die Grundlage für eine Geschäftsführung ist, dem GmbH-Gesetz korrekt zu entsprechen. Wer glaubt, der Geschäftsführung das antun zu müssen, dass man sich um das herumschwindeln kann, macht meines Erachtens einen kapitalen Fehler, macht sich das auch nicht leicht, denn eine politische Entscheidung wird nicht ausreichen, um eine Geschäftsführung davon freizusprechen, wenn sie ein GmbH-Gesetz nicht ordnungsgemäß eingehalten hat. Deshalb mein Ersuchen an dich, Herr Landesrat, trotzdem darüber nach zu denken. Ich halte es für eine sinnvolle Sache, mit Rechtssicherheit eine Entscheidung getroffen zu haben. Ihr habt die Entscheidung getroffen, aber ihr habt keine Grundlage dafür gehabt. Ich ersuche euch, diese Grundlage, wie ich gehört habe, nicht rasch über den Daumen herauszuholen, sondern ein tatsächliches Rechtsgutachten einzuholen, von jemandem, der dazu auch in der Lage ist. Vor allem im Hinblick darauf, dass alle atypischen Dienstverhältnisse anzuschauen sind und das in dieser Zeit gar nicht möglich gewesen sein kann. Ich ersuche noch einmal, manches zu vergessen, was vielleicht entzweiend war bei dieser Sache. Getroffen hat es uns, weil wir wo ausgeladen worden sind, wo es uns verfassungsmäßig zugestanden wäre. Es war ein neuer Stil, den es bislang nicht gegeben hat. Dagegen haben wir uns remonstrierend auch zur Wehr gesetzt, wir werden es auch weiter tun, aber wir wollen eines nicht machen, dass jetzt Schmutzwäsche gewaschen wird in einer Art und Weise über Leistungen, die von uns erbracht worden sind, ob sie von der ÖVP gekommen sind, ob sie von der SPÖ gekommen sind, oder von der FPÖ gekommen sind. Ich vertrete hier zumindest den Vorstand von damals, den Aufsichtsrat danach. Es wurde gut gearbeitet, und ich wünsche denen, die jetzt noch drei Studiengänge bewerkstelligen wollen, alles Gute dabei, 27 sind fertig. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als letzter zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Sigl. Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neuorganisation des Fachhochschulwesens in Oberösterreich ist an sich ein Thema, Kollege Frais hat das kurz angezogen, das in etwa eineinhalb Jahre, mittlerweile gut eineinhalb Jahre sehr intensiv diskutiert wird, im Besonderen klarerweise vom betroffenen Trägerverein, der über zehn Jahre dieses Thema entsprechend betreut hat, im Interesse des Landes betreut hat. Ich füge auch hinzu, sehr erfolgreich betreut hat, bedanke mich hier auch bei allen, die hier mitgewirkt haben, nicht nur im Trägerverein selbst, sondern auch in der Geschäftsführung, sondern auch in der Abteilung Bildung, sondern auch in der Abteilung Finanzen, dass hier entsprechend diese Möglichkeit gegeben wurde, dieses oberösterreichische Fachhochschulwesen so zu entwickeln, wie es wir vorfinden. Zum zweiten möchte ich festhalten, dass das Fachhochschulwesen insgesamt in Österreich ähnlich alt ist, also auch in etwa zehn Jahre am Buckel hat, und es den anderen Bundesländern ähnlich geht, oder ähnlich ergangen ist zum Teil, wie es auch unseren Funktionären und Funktionärinnen im Trägerverein gegangen ist, als sie zur Erkenntnis gekommen sind, hier müssten wir eine adäquate, eine moderne, eine in die Zukunft gerichtete Form der Gesellschaft finden, damit dieses Fachhochschulwesen insgesamt weiter hier an Drive zunimmt, weiter hier sich an den Überlegungen der Wirtschaft, der Wissenschaft orientiert, und den betroffenen Studentinnen und Studenten eine sehr profunde qualitätsvolle und damit auch sichere Zukunft garantiert. So weit so gut. Dieser Verein ist auch zur Erkenntnis gekommen, dass das nicht mehr in Form von Vereinsstatuten abgehandelt werden soll, oder in Satzungen eines Vereins abgehandelt werden soll, sondern sich in einem gesellschaftsrechtlichen Überlegungsbereich abspielen soll, in Form von GesmbHs in Zukunft geregelt werden soll. Das waren alles Dinge, die ich jetzt erzählt habe, die nicht Diskussionsgegenstand waren, sozusagen alleine der letzten sechs Monate, oder acht Monate, sondern dieser Diskussionsstand streckt sich zurück bis ins Jahr 2002. So weit, glaube ich, sind wir alle noch in der gleichen Überlegung. Wir sind auch in der gleichen Überlegung, dass diese Vorgehensweise in Ordnung ist. Ich bedanke mich hier auch ausdrücklich bei all jenen, die hier sehr verantwortungsvoll in Abstimmung mit unseren Abteilungen und dem Landeshauptmann, und dem Landesrat Fill, diese Überlegungen angestellt haben, diese Gesellschaften konzipiert haben. Nur eines ist dann eigentlich ein bisschen nicht mit vollzogen worden. Da hat man noch ein bisschen die Vereinsstatuten quasi ins Gesellschaftsrecht mit herübernommen. Man hat nämlich eines gemacht, und das ist ein ganz gravierender Unterschied zwischen der Satzung eines Vereins, die sich dieser Verein jederzeit abändern kann, der braucht nur die entsprechende Mehrheit dazu haben, kann er sie jederzeit bei einer Versammlung mit der entsprechenden Mehrheit abändern, zum Gesellschaftsrecht. Das nicht nur für diese eine Gesellschaft gilt, sondern die ganz einfach für jede Firma, für jede Gesellschaft, die sich zu einem Gesellschaftsvertragsgegenstand zusammen findet, die gilt für alle in Österreich. Und dort liegt der gravierende Unterschied. Und da gibt es natürlich klarerweise gewisse Dinge, die man hier dann auch entsprechend beachten muss. So war zum Beispiel vorgesehen, dass in dieser neuen Gesellschaft, und zwar mit 98 Prozent, das Land Oberösterreich die Eigentümerrolle wahrzunehmen hat. Das ist nicht nur eine Verpflichtung, oder nicht nur ein Spaß, sondern das ist hier klarerweise eine ganz eminente Aufgabe. Vor allem auch dann, wenn man bedenkt, dass man ja dieses Fachhochschulwesen dynamisch weiterentwickeln will. Kollege Frais hat es erwähnt, wir wollen ja in dieser Legislaturperiode auf noch bis zu 30 Studiengänge kommen. 98 Prozent Eigentumsverantwortung für das Land. Das heißt auch, größte Verantwortung im Bereich der neuen finanziellen Überlegungen, das Anstellen der Professoren ist das eine, das Errichten der Gebäude ist das andere. Ich bin zum Beispiel morgen in der Früh mit Bürgermeister Dobusch beisammen, wo wir reden drüber, wann können wir den Linzer Standort beginnen. Neubau steht hier an. Ich bin nächste Woche aller Voraussicht nach mit dem Bürgermeister Forstenlechner beisammen von Steyr. Da geht es darum, wie können wir das Thema pro facto regeln, damit hier der Standort für die Fachhochschule in Steyr entsprechend sich genau so dynamisch weiter entwickeln kann. Alles Bereiche, wo man mit Recht klarerweise verlangt, dass das Land Oberösterreich seine volle Eigentümerrolle wahrnimmt, seine volle Eigentümerverantwortung wahrnimmt. Nur war dann vorgesehen, auch in den Rechten, dass man zwar das will, dass 98 Prozent das Land Eigentum hat, mit allen Verpflichtungen, beim Stimmrecht hat man aber vorgesehen, dass das Land nur mehr 58 Prozent in der Generalversammlung haben wird, oder haben soll. Und dann ist man gleich noch einen Schritt weiter gegangen, wo man gesagt hat, und im Aufsichtsrat, da soll das Land, obwohl es in der Eigentümerstruktur 98 Prozent Verantwortung hat, überhaupt nur mehr über 48 Prozent des Stimmrechts verfügen. So hat es sich dargestellt. Zweiter Punkt, der sich so dargestellt hat, war der Bereich (Zwischenruf Abg. Schenner: „Was ist? 48 Prozent!?“), das war das Konzept bitte, das mir vorgelegen ist. Du kennst das. Im Aufsichtsrat ist das Stimmrecht für das Land 48 Prozent, in der GV 58 Prozent. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „48 Prozent? Das stimmt doch überhaupt nicht!“) Stimmt. Zweiter Punkt. Nein, das ist schon so richtig. Zweiter Punkt. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Das wird nicht richtiger!“) Zweiter Punkt, Rechte. Wir reden jetzt vom Aufsichtsrat mit den normalen Rechten, das ist im GesmbH-Gesetz geregelt, welche Rechte einem Aufsichtsrat zustehen. Bei diesem Konzept hat man aber nicht gesagt, da nimmt man die Rechte für den Aufsichtsrat, die eben laut GesmbH-Gesetz vorgesehen sind, sondern man hat diese Rechte aufgefettet mit zusätzlichen 22 Rechten. Einem Großteil von Rechten, die der Eigentümer zu treffen hätte. Daher war für mich klar, hier möchte ich selbstverständlich auch eine gutachterliche, rechtliche Absicherung, wie ich hier weiter vorzugehen habe. Und diese Vorgehensweise wurde mir klarerweise sowohl in den allgemeinen Aussagen des Rechnungshofes dokumentiert, wo es heißt, das Land hat die Beteiligungen, die sie eingeht, auch entsprechend wahrzunehmen, ganz allgemein, also gilt es klarerweise auch für das Fachhochschulwesen. Wir können ja nicht sagen, dort wo es uns gefällt, gilt es, und dort wo es uns nicht gefällt, gilt es klarerweise nicht. Und auch der weitere Bereich, wo mit Recht verlangt wird, dass das Land Oberösterreich finanziell hier einsteigt, beim Neubau, bei den Neuerrichtungen, dass hier auch die Eigentumsrechte wahrzunehmen sind. Und ein dritter Punkt, der mir wichtig war, ich wollte ganz bewusst auch das Thema Wissenschaft noch mehr in das Operative hereinbringen, auch das Thema Wirtschaft noch mehr in das Operative hereinbringen, und die Kommunen klarerweise in gewissen Bereichen, das war ursprünglich nicht vorgesehen, mit einem Art Vetorecht, mit einem Art Standortrecht auszustatten. Wir haben hier vieles diskutiert, auf Beamtenebene, auf politischer Ebene. Letztendlich ist dann ein Konzept herausgekommen, das vorsieht eine Generalversammlung, wo das Land bereit ist, 98 Prozent Eigentum zu übernehmen, wo 2 Prozent, so wie es auch im ursprünglichen Papier des Trägervereins vorgesehen war, den Kommunen angeboten werden, und den Kommunen zusätzlich angeboten werden gewisse Standortrechte, die mit den Standorten mittlerweile definiert sind, und wir auf diese Art und Weise sowohl erreichen, auf der einen Seite die Einbindung, die verantwortungsvollste Einbindung, die möglich ist des Landes, um diese echte professionelle Weiterentwicklung zu gewährleisten, und zum Zweiten die Einbindung der echt Betroffenen, das sind klarerweise die Professoren. Wir haben daher in diesem fachlichen Beirat ganz bewusst auch für 4 Professoren Platz geschaffen. Von diesen 4 Professoren werden in Absprache mit dem Betriebsrat 2 vom Betriebsrat nominiert, wir werden 4 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft dazu bekommen, und wir werden die vier Standortgemeinden drinnen haben. Und, es wird unsere Abteilung klarerweise, die zuständige, auch dort vertreten sein. Das heißt, es ist uns mit dieser Struktur gelungen, dass die Funktionäre, jetzt möchte ich gar nicht beurteilen, wer da parteipolitischer Funktionär war in dem Trägerverein war oder nicht, oder wer Fachexperte war oder nicht, wir kennen die Personen. Es sind in Wahrheit alles Persönlichkeiten, die sowohl als auch klarerweise gute Persönlichkeiten sind. Die fachlichen Persönlichkeiten genau so wie die parteipolitischen. Bei diesem fachlichen Beirat, aufgrund der Zuständigkeit der Nominierungsrechte, mischt sich die Politik nicht mehr ein, ich glaube, das ist gut so, das ist zeitgemäß. Die Politik hat ohnedies die Möglichkeit immer wieder einzugreifen, wenn sie es will. Ganz einfach deswegen, weil mit 98 Prozent Eigentum des Landes kann die Landesregierung jede Woche per Regierungsbeschluss in die direkten strategischen Überlegungen der Fachhochschulen insgesamt eingreifen. Und wenn das erforderlich ist, dann wird das auch sein. Jedes Landesregierungsmitglied, und die SPÖ stellt ja auch einige, hat hier auch die Möglichkeit jederzeit, das passiert auch immer, immer wieder kommt es vor, dass einmal ein Mitglied mitteilt rechtzeitig vor einer Regierungssitzung, dass man über diesen oder jenen Punkt auch eine Entscheidung herbeiführen wird und will. Und daher kann auch die SPÖ dieses Recht, dort wo es hingehört in der Politik, nämlich in die Regierung, auch entsprechend wahrnehmen. Ich glaube daher, dass es nicht darum geht, auch der SPÖ nicht wirklich mehr darum geht, wieder Gutachten herbei zaubern zu wollen, sondern ganz einfach einen Prozess, den wir jetzt sechs, acht Monate lang diskutiert haben, der vor der Umsetzung bzw. bereits in der Umsetzung ist, wieder aufzuhalten, und dagegen wehre ich mich. Ich bin dagegen, dass auf diese Art und Weise einmal mehr versucht wird, die Fachhochschulenentwicklung in Oberösterreich damit zu hemmen. Wir brauchen für unsere mittlerweile mehr als 3.000 Studenten eine moderne, zeitgemäße Struktur. Mit dieser Struktur, die wir vorgesehen haben, ist das möglich, das bestätigen uns auch sowohl auf der Bundesebene als auch Generaldirektor Raidl, der, wie wir wissen, ja der Vorsitzende der gesamten Fachhochschulen in Österreich ist, dass wir hier modern unterwegs sind, und ich möchte für die oberösterreichische Wirtschaft, für die Studentinnen und Studenten das Beste, das es gibt, und ich bin überzeugt, mit dieser Struktur haben wir das. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte vielleicht kurz Stellung nehmen zu dem, was teilweise meine Vorredner jetzt gesagt haben, wobei meine inhaltliche Positionierung ja schon bekannt ist. Aber ich möchte erstens einmal ganz klipp und klar sagen, wenn hier von Schmutzwäsche waschen geredet worden ist bzw. dass ich die Arbeit der Fachhochschulen kritisiert hätte, oder nicht wirklich geschätzt hätte, möchte ich schon darauf aufmerksam machen, ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass die Arbeit, die in den Fachhochschulen Oberösterreichs geleistet wurde, schlecht wäre, und ich habe auch nicht gesagt, dass ich mit dem, was Ergebnis ist, unzufrieden bin. Und ich weiß nicht, wie man zu der Erkenntnis kommt, dass das Schmutzwäsche wäre, die ich hier gewaschen hätte. Und zum Zweiten, es ist in der Diskussion nicht darum gegangen, die Grünen irgendwo unterzubringen, sondern es ist darum gegangen, eine entsprechende Struktur zu schaffen - und das ist vielleicht der Unterschied - dass es notwendig ist, dass sich die Parteien aus diesem operativen Geschehen zurücknehmen, denn sie haben ja ohnehin die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen, und das ist eigentlich die Aufgabe der Politik, entsprechend so zu stellen, dass die gewünschten Ergebnisse im fachlichen Bereich herauskommen. Und meine Rückmeldung ist die, dass die Standortgemeinden sehr wohl zufrieden sind mit diesem Konstrukt, das jetzt hier vorgestellt worden ist. Und die letzte Richtigstellung, weil mir der Missbrauch des Frauenargumentes unterstellt worden ist: Ich möchte schon darauf aufmerksam machen, dass die SPÖ einen Antrag eingebracht hat, der im Ausschuss liegt, im Unterausschuss, man solle doch nachschauen, ob in den Aufsichtsräten entsprechende Frauenquoten vorhanden sind, und ich meine, dass diese 50 Prozent angestrebt werden sollten. Ich sehe eigentlich nicht ein, warum das bei mir ein argumentativer Missbrauch wäre, wenn ich das hier vorne verlange bzw. darauf aufmerksam mache, wenn man andererseits gleichzeitig einen Antrag einbringt und sagt, es soll kontrolliert werden, ob alle Aufsichtsräte entsprechend paritätisch besetzt sind, ich bekenne mich zu diesem Ziel. Und ich bin gespannt, wenn wir die Aufsichtsräte durchschauen, wie viele Männer und Frauen von Seiten der SPÖ nominiert worden sind. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Sigl! Sie ist falsch, ich betone es hier heraußen, diese Zahl, die du genannt hast. Die Zusammensetzung des ja auch in der Landesregierung mit ÖVP-Stimmen so beschlossenen Aufsichtsrates sind sieben Vertreter des Landes Oberösterreich und vier Vertreter der vier Standortgemeinden. Ausgenommen in der Generalversammlung, wo von Leitl damals der Stadt Wels ein zweiter Sitz, darum sind dort fünf Sitze gewesen, (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Die Betreibsräte dazuzählen bitte!“) jetzt darf ich aber schon eines fragen. Jetzt sitze ich in ein paar so Gesellschaften, und da ist es überhaupt nirgends ein Problem, dass der Betriebsrat dort ist. (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Und wie viele Gesellschaften sind mit 98 Prozent im Eigentum des Landes?“) Ich habe das richtiggestellt. Ich komme schon dazu, Kollege Sigl, brauchst ja nicht nervös werden. Sieben zu vier ist die richtige Zahl und die sollst du in Zukunft auch verwenden. Das ist einfach nichts anderes als eine korrekte Verwendung von Zahlen. Das Zweite: Bei diesen Beschlüssen, die du genannt hast, oder Möglichkeiten, entsprach der Großteil davon, ich sage noch einmal, dem Prinzip möglichst großer Einstimmigkeit zwischen Standorten und zwischen dem Land Oberösterreich. Dieses Prinzip war ein Erfolgsprinzip. Man kann es anders gestalten, wenn man möchte, aber es war ein Teil. Das Zweite waren Überlegungen, inwieweit, wenn Budgetüberschreitungen oder Ähnliches passieren, der Aufsichtsrat informiert oder ein aufsichtsratpflichtiges Geschäft daraus wird. Und da muss ich dir sagen, da waren wir etwas pingelig, weil wir gesagt haben, wenn ein Budget, das von uns dort beschlossen wird, überschritten wird, dann betrachten wir es als selbstverständlich, dass der Aufsichtsrat darüber auch informiert wird und zuzustimmen hat. Dritter Punkt: Der Landesrechnungshof, wie von dir ursprünglich behauptet, hat die Fachhochschulen Oberösterreichs kein einziges Mal geprüft. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Habe ich auch nicht gesagt!") Das waren deine ersten Aussagen. Nach der Korrektur meinerseits ist dann der Bundesrechnungshof angeführt worden. Und der Bundesrechnungshof, der hat auch die Fachhochschulen nicht geprüft, sondern der hat die Technologieeinrichtungen Oberösterreichs, im Besonderen die TMG geprüft. Und davon habt ihr eine Ableitung herbeigeführt, aber bitte nicht in dieser konkreten Form, sondern man kann sagen, in Ableitung allfälliger sonstiger Hinweise, die aber auch nicht zutreffend sind, wenn wir den Vergleich TMG mit Fachhochschule heranziehen. Vierter Punkt: Ich frage mich, sind Menschen, die an der Universität Universitätsprofessoren sind, gleichzeitig vielleicht auch politisch sind, nicht mehr tragbare Wissenschafter, oder sind sie, wenn sie sich wissenschaftlich gut auskennen, nicht mehr tragbare Politiker. Ich würde einmal da wirklich zum Nachdenken anregen, wohin dieser Weg führen soll, wenn wir so in Kategorien denken, dass, und ich kenne genügend, manche sogar auf beiden Ebenen, die ich als Experten und politisch schätze, aber ich würde nicht wagen und mir nicht zutrauen, zu sagen, weil sie im Grund irgendwann einmal politisch tätig waren oder eine politische Meinung gehabt haben, wären sie schlechte Wissenschafter. Und darum Kollege Sigl, eines wird nie funktionieren: Jeder Wissenschafter, den du bringst, hat auch eine politische Zugehörigkeit, auch eine politische Meinung. Der eine wird sich deklarierter zeigen. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Den schlage eh nicht ich vor, den schlägt eh eine Institution vor!") Mir geht es darum, dass hier nicht etwas vorgegeben wird, was nicht die Praxis ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Fünfter Punkt: Deine Frage Kapitalgesellschaft oder Abteilung? So wie es du beim Durchgriffsrecht meinst, nein hören wir auf damit, denn das Land Oberösterreich ist der Vertreter, sprich vertreten durch die Oberösterreichische Landesregierung in der Kapitalgesellschaft. Das ist ein Teil. (Zwischenruf Landesrat Sigl: "Und dort weisungsgebunden an die Regierung!") Habe ich gesagt. Die Landesregierung ist das entscheidende Gremium mit der entscheidenden Kompetenz. Und jetzt geht es gar nicht darum, dass das ein Durchgriffsrecht sei, war nie in Frage gestellt, auch bei deinem Vorgänger Sepp Fill, der ja die Alleinvertretung dort in der Generalversammlung hatte, war das auch nie eine Frage. Die Frage ist jetzt nur: Was heißt Durchgriffsrecht? Das klingt alles unheimlich gut. Aber es gibt keine Gesellschaft, Kollege Sigl, in Oberösterreich, wo das Durchgriffsrecht so ist, dass auf die Kontrolle eines Aufsichtsrates verzichtet würde. Also das bitte mußt du mir jetzt schon zeigen in der TMG. Sag mir bitte eines, und jetzt drehe ich es um: Was wäre, wenn man keine Politiker haben möchte? Ich bekenne mich zum Gegensatz von dem, dass nämlich in der Kontrolle sehr wohl Politiker sind, wie es bei der gespag passiert ist und da von uns mitgestimmt worden ist, als es um den Kollegen Trübswasser gegangen ist. Man hat dort eine Relation hergestellt, die dem Regierungsbündnis entspricht, keinerlei Problem unsererseits. Auch wenn es bei der AG einen Aufsichtsrat geben muss, hat man dort versucht, im Grund letztendlich ein entsprechendes Verhältnis herzustellen. Und das hätten wir euch angeboten, aber ihr habt gesagt: Der Aufsichtsrat muss weg! Gegen eines wehre ich mich, Kollege Sigl, wenn du sagst, du willst dich nicht länger aufhalten lassen. Viktor, ich habe eine einzige Bitte an dich: Wenn das GmbH-Gesetz so ordnungsgemäß eingehalten worden ist, frage ich, ob die Feststellungen, ob die gut 400 nebenberuflich Tätigen, die sozialversicherungspflichtig sind, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend und dauerhaft notwendig sind, von dir als zuständigem Referenten durch Auftrag, zumindest durch "Hinschauen" der Geschäftsführung, geklärt worden sind. Bevor du den Landesregierungsantrag eingebracht hast und dabei festgestellt worden ist, dass es nicht anzurechnen ist, dann habe ich eine einzige Bitte: Gehe heraus, übernehme die politische Verantwortung und sage, ich kann dies bestätigen oder wir brauchen diesem Antrag nicht zustimmen, denn ich habe es geprüft, ich weiß es und ich übernehme auch die Verantwortung, dass diese Frage nicht mehr länger behandelt werden muss, weil ich als zuständiger Landesrat, der in Übereinstimmung mit dem Herrn Landeshauptmann in die Landesregierung einen Antrag mit Abschaffung des Aufsichtsrates eingebracht habe, habe ich mich damals in gründlicher Arbeit mit dieser Frage befasst. Alle sind der Meinung gewesen, die dafür zuständig waren, dass die 400 als nicht anrechenbar gelten, die 300-Grenze wird nicht erreicht. Und so einfach lässt sich mit einem 10-Sekunden-Auftritt von dir diese Frage beantworten und dann würden wir auch glauben, zu Recht, warum die ÖVP gegen diesen Antrag stimmt. Alles andere ist nur eine parteipolitische Entscheidung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse über diesen Antrag abstimmen und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 231/2004 zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dieser Antrag ist leider mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich teile mit, dass im Verlauf der heutigen Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind und darf sie noch zur Verlesung bringen. Die Beilage 232/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Verkauf von gentechnikfreiem Saatgut in den oberösterreichischen Lagerhäusern. Die Beilage 233/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Fördermodell hinsichtlich des Verzichtes auf Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Beilage 240/2004, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Maßnahmen für Tourismusinfrastruktur in Oberösterreich. Die Beilage 241/2004, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Konzept für die Verwertung von Tiermehl als Brennstoff zu einem angemessenen Marktpreis. Die Beilage 246/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Absicherung der infrastrukturellen Grundversorgung Oberösterreichs. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 234/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Ostumfahrung Linz. Die Beilage 2372004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Umplanung und den Umbau von gefährlichen Straßenkreuzungen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 239/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Finanzierung von Krabbelstuben. Die Beilage 242/2004, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend ergänzende Sportförderung für oberösterreichische Spitzensportler. Die Beilage 243/2004, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend den Bau des oberösterreichischen Diagnosezentrums "Auf der Gugl". Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 235/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Konsum von Alkopops. Diese Beilage wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 236/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend einen Zwischenbericht der Oberösterreichischen Landesregierung über die Aktivitäten zur Stilllegung des AKW Temelin. Die Beilage 238/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Unterstützung der Gemeinden bei der Vollziehung des Abwasserentsorgungsgesetzes. Diese Beilagen wird dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 244/2004, das ist ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Konzept für eine Freistellung von Arbeitnehmern anlässlich der Geburt ihres Kindes. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zugewiesen. Die Beilage 245/2004, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im Oberösterreichischen Landtag betreffend Vorgangsweise bei der Erstellung eines Integrationsleitbildes für Oberösterreich. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist hiermit geschlossen. (Ende der Sitzung: 13.30 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 9. Sitzung am 17. Juni 2004 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 9. Sitzung am 17. Juni 2004 47