Kurzschriftlicher Bericht 8. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 6. Mai 2004 Inhalt: Fragestunde: L-8021/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Stelzer an Landesrat Ackerl (Seite 5) L-8022/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Ackerl (Seite 8) L-8023/1-XXVI: Anfrage des Abg. Dr. Brunmair Landesrat Ackerl (Seite 11) L-8025/1-XXVI: Anfrage der Abg. Schwarz an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 14) L-8026/1-XXVI: Anfrage der Abg. Wageneder an Landesrat Anschober (Seite 18) L-8028/1-XXVI: Anfrage der Abg. Präsidentin Eisenriegler an Landesrat Ackerl (Seite 20) L-8029/1-XXVI: Anfrage der Abg. Schreiberhuber an Landesrat Anschober (Seite 24) L-8030/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 30) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 31) Dringlichkeitsanträge: Beilage 177/2004: Initiativantrag betreffend Oö. Hochwasservorsorge-Beschleunigungsprogramm. Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 32) Abg. Schwarz (Seite 33) Abg. Brunner (Seite 34) Abg. Dr. Brunmair (Seite 35) Beilage 178/2004: Initiativantrag betreffend ein Modell für die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten. Redner/innen: Abg. Eidenberger (Seite 35) Abg. Steinkogler (Seite 37) Abg. Schwarz (Seite 38) Beilage 180/2004: Initiativantrag betreffend objektives Auswahlverfahren für den Schulaufsichtsbereich. Redner/innen: Abg. Jachs (Seite 39) Abg. Dr. Frais (Seite 39) Abg. Moser (Seite 40) Abg. Hirz (Seite 41) Beilage 181/2004: Initiativantrag betreffend konsumentenorientiertes generelles Kontrollverfahren durch Überprüfung der sozialen Verträglichkeit von Rechtsvorschriften oder budgetären Maßnahmen. Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 44) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 45) Abg. Bernhofer (Seite 46) Abg. Dr. Brunmair (Seite 47) Beilage 182/2004: Initiativantrag betreffend ein Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union. Redner/innen: Abg. Kapeller (Seite 47) Abg. Schwarz (Seite 49) Abg. Schürrer (Seite 50) Abg. Dr. Brunmair (Seite 51) Beilage 185/2004: Initiativantrag betreffend Ausweitung der Schüler(innen)freifahrt auch für Internatsschüler(innen). Redner/innen: Abg. Mag. Chansri (Seite 51) Abg. Ecker (Seite 52) Abg. Hirz (Seite 53) Abg. Moser (Seite 53) Aktuelle Stunde über das Thema: "Zukunftsmodell Kinderbetreuung – Vereinbarkeit von Kindern und Beruf" Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 54) Abg. Präsidentin Orthner (Seite 56) Abg. Kraler (Seite 59) Abg. Moser (Seite 61) Landesrat Sigl (Seite 63) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 65) Abg. Schreiberhuber (Seite 66) Abg. Pühringer (Seite 70) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 71) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 72) Landesrat Ackerl (Seite 74) Dringlichkeitsanträge: Beilage 173/2004: Initiativantrag betreffend bedarfsorientiertem und qualitativem Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich. Rednerinnen: Abg. Wageneder (Seite 76) Abg. Moser (Seite 77) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 77) Beilage 174/2004: Initiativantrag betreffend Ausbau der Mobilen Integrationsberatung und -betreuung. Rednerinnen: Abg. Schwarz (Seite 78) Abg. Moser (Seite 79) Beilage 175/2004: Initiativantrag betreffend eine steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Mehrkosten für familienfreundliche Maßnahmen. Beilage 176/2004: Initiativantrag betreffend bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Oberösterreich. Verhandlungsgegenstände: Beilage 173/2004: Initiativantrag betreffend bedarfsorientiertem und qualitativem Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich. Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 80) Beilage 174/2004: Initiativantrag betreffend Ausbau der Mobilen Integrationsberatung und -betreuung. Berichterstatterin: Abg. Wageneder (Seite 80) Beilage 175/2004: Initiativantrag betreffend eine steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Mehrkosten für familienfreundliche Maßnahmen. Berichterstatter: Abg. Mag. Gumpinger (Seite 80) Beilage 176/2004: Initiativantrag betreffend bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Oberösterreich. Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 80) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 173, 174, 175 und 176/2004: Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 81) Abg. Dr. Frais (Seite 81) Abg. Moser (Seite 82) Geschäftsanträge: Fristsetzungsanträge zum Thema Kindergartenwesen mit den Beilagen-Nr. 195/2004 und 196/2004 sowie 204/2004 bis 212/22004; diese betreffen die Beilagen 107/2004, 111/2004 bis 117/2004, 121/2004, 122/2004 und 163/2004. Berichterstatterin: Abg. Moser (Seite 83) - Beilagen 204 bis 212/2004 Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 83) - Beilagen 195 und 196/2004 Verhandlungsgegenstände: Beilage 167/2004: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner 2001 – 31. Dezember 2003. Berichterstatterin: Abg. Dr. Schmidt (Seite 85) Redner/innen: Abg. Dr. Schmidt (Seite 85) Abg. Weixelbaumer (Seite 86) Abg. Schwarz (Seite 86) Abg. Moser (Seite 87) Beilage 168/2004: Bericht des Sozialausschusses betreffend Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. Berichterstatterin: Abg. Kraler (Seite 88) Rednerin: Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 88) Beilage 169/2004: Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Fortführung der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. Berichterstatterin: Abg. Kiesl (Seite 89) Rednerinnen: Abg. Kiesl (Seite 89) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 89) Abg. Moser (Seite 90) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 91) Beilage 170/2004: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2004 – 2008. Berichterstatter: Abg. Dr. Entholzer (Seite 91) Redner: Abg. Dr. Entholzer (Seite 92) Abg. Dr. Brunmair (Seite 92) Beilage 171/2004: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend eine Überprüfung der Gebarung der Sozialhilfeverbände. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 93) Redner/innen: Abg. Schenner (Seite 93) Abg. Hingsamer (Seite 94) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 95) Abg. Präsidentin Eisenriegler (Seite 95) Beilage 185/2004: Initiativantrag betreffend Ausweitung der Schüler(innen)freifahrt auch für Internatsschüler(innen). Berichterstatterin: Abg. Mag. Chansri (Seite 96) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger, entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Dr. Aichinger Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR Aumayr (Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 8. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags. Ich darf Sie dazu alle sehr herzlich begrüßen, die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung, die Damen und Herren des Landtags, des Österreichischen Bundesrates, die Bediensteten des Hauses, die jungen Leute, die Vertreterinnen und Vertreter der Presse und alle Damen und Herren auf der Zuschauergalerie. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und der Herr Abgeordnete Dr. Aichinger sind von der heutigen Sitzung entschuldigt. Die amtliche Niederschrift über die letzte, also die 7. Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 7. bis 21. Mai 2004 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich für eine Trauerkundgebung von den Sitzen zu erheben. Wir trauern um Herrn Senator h.c. Kommerzialrat Ing. Leopold Helbich. Er ist nach langer, schwerer Krankheit am 27. April 2004 im 78. Lebensjahr verstorben. Leopold Helbich hat auf vielen Ebenen für unser Land gearbeitet als Unternehmer, in der Interessensvertretung der Wirtschaft und mehr als dreißig Jahre in der Politik. 1955, im Jahr des Staatsvertrages wurde er als damals jüngster Abgeordneter in den Bundesrat berufen. Schon 1961 wurde er dessen Vorsitzender bevor er 1962 in den Nationalrat gewählt wurde, dem er bis 1975 angehörte. Von 1979 bis 1983 vertrat er Oberösterreich erneut im Bundesrat bevor er von 1983 bis 1991 wieder im Österreichischen Nationalrat wirkte. Neben seiner politischen Arbeit führte Leopold Helbich die Granitwerke Anton Poschacher in Mauthausen als geschäftsführender Gesellschafter und baute das Unternehmen nach und nach zu einem international anerkannten Baustoff- und Großhandelsunternehmen aus. Ing. Leopold Helbich war auch in der Interessensvertretung der Wirtschaft tätig, unter anderem als Präsident der Vereinigung europäischer Baustoffhersteller. Leopold Helbich war in seiner politischen Arbeit ein engagierter Vertreter der Anliegen des Mühlviertels. Am Beginn seiner politischen Arbeit 1955 stand das Ende der Teilung unseres Landes in zwei Besatzungszonen. Es war zugleich der Beginn einer beispiellosen Aufbauarbeit, die Oberösterreich zu einem erfolgreichen Land gemacht hat. Ing. Leopold Helbich war Impulsgeber und Initiator vieler Initiativen vor allem in der Infrastruktur. Die Greiner Donaubrücke und viele Straßenverbindungen im Mühlviertel hat er initiiert und mit auf den Weg gebracht. Herr Kommerzialrat Leopold Helbich war ein sehr profilierter Politiker. Das Land Oberösterreich wird ihm stets ein ehrendes Gedenken halten. Ich danke Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen mit der Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Anfragen liegt wie immer auf Ihren Plätzen. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Abgeordneten Mag. Thomas Stelzer an den Herrn Landesrat Josef Ackerl. Bitte sehr. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Landesrat! Medienberichten zufolge wurde die Heimaufsicht bereits im Sommer 2003 über Vorwürfe gegen ein Linzer Alten- und Pflegeheim informiert. In der Folge kam es auch zu einer Überprüfung durch die Heimaufsicht. Sehr geehrter Herr Landesrat, waren bei dieser Überprüfung durch die Heimaufsicht bereits Anzeichen für die nunmehr behaupteten Missstände absehbar? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Nein, Herr Kollege Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Landesrat! Sie werden in den Medien zitiert, dass es seitens der verantwortlichen Stellen der Stadt Linz eine Art Informationsverbot an die Heimaufsicht des Landes gibt. Gibt es dieses? Und wenn ja, wer hat dieses zu verantworten? Landesrat Ackerl: Herr Kollege Stelzer, zuerst möchte ich sagen, dass von den verantwortlichen Stellen der Stadt Linz alles korrekt abgewickelt wurde, ich nur festgehalten habe, dass es sich um einen Fall gehandelt hat, der bereits mit der Heimaufsicht einmal in Kontakt war und ich mir erwartet hätte, dass in dieser schwerwiegenden Situation neuerlich die Heimaufsicht informiert wird. Es ist so, dass es eine Dienstanweisung im Magistrat der Stadt Linz gibt, dass Meldungen ausschließlich, das gibt es im Land übrigens auch, auf dem Dienstweg erfolgen dürfen. Das heißt also, es ist der jeweils nächste Dienstvorgesetzte zu unterrichten. Außerhalb des Dienstweges dürfen keine Informationen weiter gegeben werden. Der zuständige Leiter der Zentralverwaltung der Seniorenheime hat angesichts seiner Handlungen, Einschaltung der Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, auch interner Aktivitäten es für nicht erforderlich gesehen, weitere Informationen weiter zu geben und hat also das für sich entschieden. Das ist so. Meine Kritik hat sich eben danach gerichtet, dass wir in diesem Fall jedenfalls auch eine Information bekommen hätten sollen. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Landesrat! Die seinerzeitige schon zitierte Überprüfung der Heimaufsicht hat immerhin zu einer Ermahnung des betroffenen Mitarbeiters damals geführt. Das heißt, die hatte Konsequenzen vor Ort nach sich gezogen. Dieser Mitarbeiter wurde dann auch vom Dienst suspendiert. Es gab Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Warum gibt es eigentlich keine organisatorischen Vorkehrungen, dass nach einer einmaligen Prüfung durch die Heimaufsicht in einem gewissen Zeitabstand wieder nachgeschaut wird, ob den damaligen Empfehlungen, Anordnungen, Kritikpunkten Rechnung getragen wird? Landesrat Ackerl: Es gibt einen schriftlichen Bericht der Stadt Linz an die Heimaufsicht, dass den Anordnungen nachgekommen wurde. Es liegen die einschlägigen Unterlagen vor. Die Einschau hat ergeben, dass das alles stimmt, was die Stadt Linz angeführt hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das kein Politikum sein soll. Sie können die Organe der Stadt Linz nicht dafür verantwortlich machen, wenn es zu menschlichen Fehlhandlungen kommt. Bekanntlich war es ja beim ersten Mal im Zuge der Überprüfung klar, dass es darum gegangen ist, dass der betroffene Pfleger die Leute, die in diesem Heim leben, mit Worten nicht gut bedacht hat, dass es aber zur damaligen Zeit keine Auffälligkeit und auch keine Beschwerde in die Richtung hinsichtlich eines Pflegemissstandes in Form von Misshandlungen gegeben hat. Das hat sich erst beim zweiten Mal als Verdacht heraus gestellt, der untersucht wird und bei dem nicht sicher ist, ob etwas heraus kommt. Die Problematik, die in Wirklichkeit im Vordergrund gestanden ist, ist ein vermuteter Medikamentenmissbrauch gewesen durch diesen Pfleger. Eigentlich haben sich die disziplinären Konsequenzen, die gezogen wurden, einmal in diese Richtung vollzogen. Es hat die Stadt Linz hinsichtlich des Zuganges zu Medikamenten auf Grund einer Auffälligkeit Maßnahmen gesetzt gehabt, und die gesetzten Maßnahmen haben dann dazu geführt, dass man feststellen konnte, wer der sein muss, der also bei Medikamenten zugreift ohne die Berechtigung dafür zu haben. Das war dann der Grund, beim zweiten Mal diese disziplinären Konsequenzen zu ziehen. Das andere ist eine Untersuchung der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch Wortmeldungen? Bitte, Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Herr Landesrat! Sind dir aus anderen Heimen bzw. Orten Vorfälle bekannt, die sich mit diesen diskutierten Vorfällen vergleichen lassen? Landesrat Ackerl: Ja, es gibt zwei Heime, in denen ähnliche Vorfälle in der letzten Zeit der Heimaufsicht gemeldet wurden bzw. bekannt geworden sind durch eine Beschwerde. Das eine Heim ist ein Heim des Sozialhilfeverbandes Rohrbach und das andere Heim ist ein Heim einer Stadtgemeinde im Bezirk Vöcklabruck. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Eisenriegler, bitte. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Herr Landesrat! Haben Sie das Gefühl, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt oder dass es sich dabei um strukturelle Probleme allgemein in Alten- und Pflegeheimen handelt, verursacht durch den immer wieder festgestellten Mangel an Pflegepersonal? Landesrat Ackerl: Also wenn man von der Anzahl der Beschwerden ausgeht, die offen oder anonym einlangen, muss man von Einzelfällen ausgehen, auch in der Wahrnehmung, die ich selbst habe. Oder von anderen wird also berichtet, dass im Großen und Ganzen in den Heimen in Oberösterreich eine fachlich gute und auch vielfach sehr liebevolle Pflege durchgeführt wird. Es ist allerdings mit Sicherheit so, dass die persönliche Entwicklung älterer Menschen dazu beitragen kann, dass bei einer persönlich schwierigeren Situation der Pflegeperson es zu Ereignissen kommen kann, zu denen es nicht kommen darf. In zwei Heimen, die ich namentlich in dem Sinn nicht erwähnt habe, hat es eine ähnliche Problematik gegeben. Ich kann nur sagen, bei beiden ist es so wie im Heim in der Glimpfingerstraße, dass nicht genau nachvollziehbar ist, ob das, was behauptet wurde, auch wirklich so geschehen ist. Es ist eine sehr schwierige Pflegesituation, und ich glaube, dass das Hauptproblem, in das wir hineingehen oder in dem wir uns mittlerweile befinden, auch darin besteht, dass mögliche Verbesserungen der Personalsituation durch Erhöhung des Personals über den Mindestpersonalschlüssel hinaus mangels finanzieller Voraussetzungen nicht mehr durchgeführt werden können und es im Gegenteil ja massive Bestrebungen gibt, die Standards zu verschlechtern. Ich glaube, dass das in Wirklichkeit auch eine Rolle spielt, dass halt Personal, wenn es gut geführt wird, wenn die Leitungsfunktionen mit Menschen besetzt sind, die eine Motivationskraft haben, es auch in den Heimen in der Regel ganz gut abläuft selbst wenn eine schwierigere Situation ist. Wenn allerdings es Unstimmigkeiten zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, kann es in einer schwierigen Pflegesituation auch zu Problemen kommen. Also die Nachfragen, die wir stellen, gehen immer auch in die Richtung, wie ist die Situation innerhalb des Hauses. Ich schließe es nicht aus, dass zu dem, was bekannt geworden ist, dass das auch immer wieder passieren kann. Ich halte das für im menschlichen Bereich liegend für nicht vermeidbar. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Moser, bitte. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich wollte mich eigentlich zuerst gar nicht zu Wort melden, aber in deiner Beantwortung jetzt bei der Frau Präsidentin Eisenriegler hast du gesagt, es kommen fallweise Anfragen oder Klagen. Ich habe jetzt hier das Pressepapier vom 22. April 2004, wo drinnen steht, so steigt unter anderem auf Grund der breit angelegten Informationskampagne, die du ja letztes Jahr dankenswert gestartet hast, die Anzahl der Anfragen und Beschwerden. Bereits eine Personaleinheit ist allein mit der Altenheim-Hotline beschäftigt. Das impliziert für mich schon, dass da eine ganz gewaltige Steigerung eben auf Grund der Imagekampagne ist. Für mich sind das zwei unterschiedliche Aussagen. Landesrat Ackerl: Nein, man darf keinen falschen Schluss daraus ziehen. Der überwiegende Teil der Anfragen, die es gibt, bezieht sich auf die Kosten der Heime, darauf, dass einmal mit dem Essen etwas nicht passt, aber es gibt eher selten Beschwerden über die Pflege. Und angesichts von über 11.500 Bewohnerinnen und Bewohnern in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen ist eine Beschwerdegrößenordnung, die vielleicht die Zahl 100 erreichen kann in dem Jahr oder vielleicht auch geringfügig darüber geht, keine Größenordnung, die mich nachdenklich machen muss, dass im strukturellen Bereich grundsätzlich etwas nicht stimmt. Was ich nur wirklich befürchte, und das sage ich ganz eindeutig jetzt, dass mit zurückgehenden Finanzierungsmöglichkeiten, das heißt mit dem Ansteigen der Sozialhilfe, die ja besonders dadurch auch verursacht wird, dass seit Jahren das Pflegegeld nicht erhöht wurde und die Pensionen nicht in dem Ausmaß logischerweise steigen wie die Aufwendungen für die Alten- und Pflegeheime steigen, auch die Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten nicht in dem Ausmaß erfolgt, als das wünschenswert wäre. Dass es des Öfteren wahrscheinlich auch da Probleme geben kann, warum die Frage eindeutig zu beantworten ist, es ist kein Widerspruch wenn ich das sage, sondern es ist halt das Beschwerdemanagement durch die Heimaufsicht anders geworden, seitdem wir diese Altenheimkampagne gemacht haben. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Wortmeldung dazu? Nein, dann rufe ich die nächste Anfrage auf, die des Herrn Abgeordneten Klubobmann Mag. Steinkellner ebenfalls an den Herrn Landesrat Ackerl. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Wie stellen Sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die Einquartierung von Asylwerbern sicher, wenn dies gegen den Willen des Bürgermeisters bzw. des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde erfolgt? Landesrat Ackerl: Ganz einfach Herr Kollege Steinkellner, indem wir im Rahmen der Zuweisung von Leuten auch gleichzeitig mit der Gemeinde versuchen eine vernünftige Betreuungsgrundlage zu schaffen. Natürlich ist in der jetzigen Situation nicht alles ganz so einfach wie es wäre, würden wir kontinuierlich die Dinge tun können. Wir müssen ja damit rechnen, dass wir innerhalb einer relativ kurzen Zeit ein paar hundert Leute nach Oberösterreich zur Unterbringung bekommen. Aber erstens sind der Großteil der Bürgermeister äußerst konstruktiv, vielfach auch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie wissen von was ich rede, wenn ich sage, dass es diese konstruktive Mitarbeit nicht immer gibt. Sie beschränkt sich aber nicht nur auf Ihre Fraktion, sondern es gibt auch Mitglieder anderer Fraktionen, die manchmal da dabei sind, wenn die Dinge problematisch werden. Wir können jedenfalls feststellen, dass die Hilfsbereitschaft vor Ort bedeutend größer ist, als die Bereitschaft der Politik sich dieser Frage zu stellen. Ich habe eher das Gefühl, dass sich zu Gunsten der Menschen, die in Not sind und zu uns kommen, die Einstellung bedeutend verbessert hat. Wir wissen aber auch, dass es Menschen gibt die Ängste haben, die Probleme haben. Und da würden wir uns erwarten, dass diese Probleme und Ängste nicht bestärkt werden und das nicht geschürt wird, sondern dass man versucht darum zu werben, dass wir mit einer guten Maßnahmenqualität die Dinge ordentlich in den Griff bekommen können. Ich verhehle nicht, dass ich es auch für wünschenswert halten würde, würde man für die, die sich in einem aufrechten Asylverfahren befinden, auch eine vorübergehende Arbeitsmöglichkeit im legalen Bereich schaffen, denn das Schlechteste ist in Wirklichkeit, keine Beschäftigung zu haben. Und wir wissen ganz genau, dass Leute, die keine Beschäftigung haben und die auch kein Geld haben, eher dazu neigen Probleme zu machen. Also ich muss die Frage stellen, was können wir in den Gemeinden über die Betreuung hinaus tun? Und das würde aus meiner Sicht bedeuten, auch Arbeit schaffen. Wir sind jedenfalls mit der Erfahrung konfrontiert, dass es zur Zeit keine Probleme gibt, die ein Eingreifen seitens des Landes in einer sehr konsequenten Form notwendig machen würden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilung sind äußerst einsatzbereit. Die Quartiergeber gewöhnen sich meistens sehr rasch daran, dass sie mit Leuten zu tun haben, bei denen man nicht nur anschaffen kann oder die nicht Leute sind, die einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, dass auch keine Kriminellen zu ihnen kommen, sondern eigentlich im Endeffekt Menschen wie du und ich, und die Betreuungsleistung der Betreuungsträger in Oberösterreich Caritas, SOS Menschenrechte, Volkshilfe und Rotes Kreuz ist eine sehr gute. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! In sieben weiteren Bundesländern, ich sage sieben, weil Wien ja eine Sondersituation als Stadt und Land hat, ist das so geregelt, dass der Bürgermeister die Zustimmung zur Einquartierung geben muss. Warum traut man den Bürgermeistern der anderen Bundesländer mehr zu, als den oberösterreichischen Bürgermeistern? Landesrat Ackerl: Schauen Sie Herr Kollege Steinkellner! Ich will ja mit Ihnen nicht schon wieder streiten. Wir haben ja in der letzten Landtagssitzung miteinander das geringe Vergnügen einer nicht besonders guten Auseinandersetzung gehabt. Es gibt ja ein Fallbeispiel, wo ein Altbürgermeister Ihrer Partei Unterschriften gesammelt hat, damit der nachfolgende Bürgermeister nur Probleme hat eine Zustimmung zur Unterbringung zu finden. Und in Wirklichkeit sagen wir ja nicht, wir beziehen die Bürgermeister nicht ein, wir haben ihnen nur die Last der Verantwortung, die ihnen auferlegt wurde, genommen. Es ist ja nicht gerade gut gewesen, da hat der Herr Bundesminister Strasser die Situation etwas falsch eingeschätzt, die Verantwortung der Unterbringung nach unten zu delegieren. Die Verantwortung muss man schon dort übernehmen, wo sie leichter tragbar ist, und das ist zweifelsohne die höher angesiedelte Hierarchie. Und ich habe gestern in der Früh ein Telefongespräch mit einer Dame führen dürfen, die mir auch deutlich gemacht hat, wir dürfen dort wo sie wohnt, das ist ein Villenviertel, doch kein Flüchtlingsquartier besiedeln. Wenn die Leute dort einziehen, das wäre ja ganz schlecht für sie, weil dann sehen sie, in welchem Wohlstand wir leben und die arbeiten ja nichts und wissen, dass sie sich den Wohlstand nicht schaffen können. Und dann ihre Häuser, die sind halt auch in einer schlechten Situation, weil dann das auch für die Häuser schlecht ist die sie haben und sie haben so viele Mühen aufgewendet. Und ich habe die Dame nicht wirklich beruhigen können, weil sie halt fix der Auffassung war, dass nur schlechte Menschen zu uns kommen und eine permanente Gefährdung besteht. Und da habe ich dann ganz nüchtern darauf hingewiesen, es gibt in der österreichischen Bevölkerung für mich keinen Klassenunterschied und einmal wird es halt die treffen, die die bessergestellten Leute sind und einmal trifft es halt Leute, die in einem Arbeiterviertel zu Hause sind. Alle müssen die Aufgaben, die wir zu erfüllen haben, mittragen und sie hat mir dann gesagt, ich soll mich zuerst um die österreichische Bevölkerung, um die Einheimischen kümmern und dann um die anderen. Und ich habe sie beruhigen können, ich verbringe fast hundert Prozent meiner Zeit zur Zeit im Inland, nicht ganz, momentan sind es vielleicht 98 Prozent, und davon widme ich wieder beinahe 100 Prozent der österreichischen Bevölkerung, und zwar der oberösterreichischen und auch denen die sich so betroffen fühlen. Und was mir wichtig wäre, dass wir da doch keine Panik verbreiten. Bitte 2.724 Quotenplätze haben wir zu erfüllen. Und da ist das Erstaufnahmezentrum Thalham mit 200 Plätzen bereits mit dabei. Das sind ja keine Größenordnungen. Wir haben die Menschen auf 40 Gemeinden mittlerweile aufteilen können. Wir haben festgelegt, zwischen 30 und 60 Personen maximal sollen kommen. Vielfach sind Familien mit Kindern dabei. Wir haben den Gemeinden zugesagt, dass wir ihnen auch für den Kindergarten, nachdem es der Bund mit den Ländern aufgrund der Schulpflicht für die Schulpflicht geregelt hat, dass wir für den Kindergarten den Beitrag zahlen, den sie als Mindestbeitrag haben. Ich glaube wir haben eine sehr anständige Vorgangsweise gefunden und es gibt kein Problem mit Bürgermeistern oder Gemeinden. Und Ängste kann man nehmen, indem man gut und verständnisvoll mit der ganzen Angelegenheit umgeht und das würde ich mir gerade auch von den Abgeordneten dieses Hauses so sehr wünschen. Man darf halt vor Ort, wenn es einmal ein Problem gibt, die Leute nicht alleine lassen, sondern zu einer positiven Intervention sollte man zur Verfügung stehen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann bitte! Abg. Mag. Steinkellner: Ich betrachte die Frage hinsichtlich des Vergleichs der Bürgermeister als nicht beantwortet. Ich sage Ihnen aber trotzdem, dass eine Integration nur dann möglich ist, wenn sie von den Menschen unten getragen wird, wenn sie von den Menschen, die die unmittelbare Verantwortung im Umgang haben, auch gelebt und getragen wird. Deshalb halte ich die Vorgangsweise von sieben anderen Bundesländern, wo die Bürgermeister die Zustimmungspflicht weiterhin haben, für die Richtige. Halten Sie Ihre Vorgangsweise für die Bessere? Landesrat Ackerl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn Sie die Reportsendung gesehen haben, haben Sie festgestellt, dass in einem Bundesland, in dem die Zustimmung des Bürgermeisters eingeholt wurde, ein ganzer Autobus voll Tschetschenen nach Annaberg gekommen ist, ohne dass vor Ort die nötige Information vorhanden war. Was nutzt die Zustimmung, wenn etwas anderes nicht funktioniert? Es wurde auch in Oberösterreich ein Beitrag zu dem Thema gedreht, nur wurde nichts gesendet, weil es bei uns kein Problem gegeben hat. Weil unsere Sozialabteilung, die das macht, sehr gut arbeitet und wir auch die Dinge ordentlich abwickeln. Also ich bin sehr stolz darauf, dass der Beitrag, den wir hatten, diese sicher vielen Minuten, die da gedreht wurden, im Korb verschwunden sind und nicht gesendet werden mussten, weil sie nichts hergegeben haben. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Abgeordneter Dr. Brunmair! Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat! Zu einem konkreten Fall. In Grieskirchen hat es also laut Medien eine große Diskussion gegeben, wo es um die Unterbringung in einem Gasthaus eines Mandatars der Stadt Grieskirchen geht, wo offensichtlich also ein extrem baufälliges Objekt für die Unterbringung der Asylanten angedacht wäre. Meine Frage Herr Landesrat: Gibt es gewisse Qualitätskriterien, ob und wie und unter welchen Bedingungen man die Asylanten eben entsprechend unterbringen kann? Landesrat Ackerl: Also ich rede ganz gerne von Asylwerbern, die zu uns kommen. Und diese Asylwerber werden natürlich in ganz normalen Unterkünften untergebracht, die dem Wohnstandard entsprechen der bei uns üblich ist, wobei unter üblich nicht zu bezeichnen ist, dass das was man heute gemeinhin als Villen oder Penthäuser bezeichnen kann, sondern das sind in der Regel einfache Quartiere, die halt in Gasthöfen oder in anderen Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Es wird ein jedes Quartier vorher angesehen und gerade weil ich aufgrund der Auseinandersetzung im Gemeinderat der Stadt Grieskirchen darauf hingewiesen wurde, habe ich der Sozialabteilung gesagt, sie muss sich das Gebäude selbstverständlich sehr, sehr gut ansehen. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, um welche Probleme dass es gehen könnte. Bei uns gibt es keine Zuweisung in Quartiere, die nicht in Ordnung sind. Das wollen wir nicht. Hätten wir eine Notsituation gehabt, hätte es aber sein können, dass wir Leute einmal zugewiesen hätten, hätten ihnen aber gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, die Dinge selbst zu renovieren. Das verhehle ich nicht. Nachdem wir aber innerhalb von vier Wochen 535 Quartiere beschaffen konnten, und das ist eine aus meiner Sicht sehr gute Leistung, sowohl von denen die sich angeboten haben, als auch von denen die das machen, sehe ich momentan keinerlei Notstand. Was wir allerdings tun werden ist, zu große Quartiere, die der Bund in Oberösterreich angemietet hat, wo zum Beispiel 200 Asylwerber in einem Quartier sind, werden wir versuchen Zug um Zug zu verändern und zu verringern, um die Betreuungssituation noch verbessern zu können und auch die Situation der anwesenden Ausländer vor Ort zu reduzieren. Ich habe mich dazu bekannt und wir haben das in einem gemeinsamen Gespräch aller Landtagsparteien über diese Frage auch deutlich dargelegt. Wir wollen die Gemeinden selbstverständlich nicht in der Integrationsfrage überfordern. Es muss Betreubarkeit gegeben sein und auch die Zahl der Kinder, die in Kindergärten oder Schulen gehen, soll eine gewisse Größenordnung nicht übersteigen. Und wenn wir eher, wie es jetzt ausschaut, unproblematisch die nötigen Unterbringungen schaffen, dann wird auch dieses Ziel möglich sein. Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Wortmeldung mehr dazu. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Dr. Brunmair an Landesrat Ackerl. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat Ackerl! Meine Anfrage lautet: Welche Verbesserungen gesetzlicher und organisatorischer Art haben Sie vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Kontrolle der Qualität der Betreuung und Pflege von alten, behinderten und kranken Menschen in den Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich künftig nicht nur tatsächlich durchgeführt, sondern bei der Feststellung von Mängeln diese auch tatsächlich dauerhaft abgestellt werden? Landesrat Ackerl: Es ist grundsätzlich so, dass die Heimaufsicht in der Lage ist ungefähr die Hälfte der oberösterreichischen Heime in einem Jahr zu prüfen, was also bedeutet, dass im besten Fall im zweitfolgenden Jahr darauf wieder eine Prüfung stattfinden kann. Es gibt ein Berichtswesen und es ist auch so, dass auch eine Nachschau erfolgt. Das heißt also, es gibt die so genannte Follow-up-Prüfung natürlich auch bei der Heimaufsicht. Sie wird aber nur in Fällen angewandt, wo es unbedingt notwendig ist, weil die Situation vor Ort es erfordern kann. Wir haben aber, und man soll nicht immer nur das Schlechte vermuten und daher möchte ich es auch sehr positiv sagen, wir haben im Großen und Ganzen ja Rechtsträger von Heimen, die sich ihrer Aufgabenstellung bewusst sind und die Mängel, die wir aufzeigen können, also die aufgezeigt werden von der Heimaufsicht, haben entweder damit zu tun, dass Dokumentationen nicht ausreichend geführt werden, was sicher mit zusätzlicher Bürokratie verbunden ist aber notwendig ist und daher auch vorgegeben wird, mit dem einen oder anderen baulichen Mangel, auch mit der Frage, ob die Aufzeichnungen über die Medikamente ordentlich geführt werden. Das sind so eher die immer wiederkehrenden Feststellungen, die getroffen werden, und wir versuchen das grundsätzlich abzustellen. Aber es ist sicher so, dass eine Heimaufsicht, die sich nach dem Sozialhilfegesetz zu richten hat, und da ist genau determiniert was eine Heimaufsicht tun kann, überfordert wäre, müsste sie den Ansprüchen, die das eine oder andere Mal öffentlich geäußert werden, nachkommen. Ich sage es ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen, aber mir fällt kein besserer Ausdruck ein dazu, wir müssten ja ein Spitzelwesen in den Heimen aufbauen oder mit verdeckten Ermittlern, mit bei uns angestellten Pflegepersonen arbeiten oder von uns bezahlten Pflegepersonen arbeiten, dass wir die Informationen so kriegen, wie sie manchmal gewünscht werden. Eine Aufsicht läuft immer hinterher. Auch der Rechnungshof prüft im Nachhinein, weil halt im Vorhinein es nicht möglich ist und auch eine Gleichzeitigkeit vielfach nicht sehr sinnvoll ist. Was wir tun müssen, ist einfach an die, die Verantwortung tragen, appellieren, dass sie das was im Gesetz steht ernst nehmen und dass Auflagen, die die Heimaufsicht gibt, auch wirklich eingehalten werden. Ich verhehle aber nicht, dass auch zu Ihrer Anfrage dasselbe gilt, das ich vorher gesagt habe. Bei den beschränkten finanziellen Mitteln, die die Gemeinden haben, wird es im Rahmen der Sozialhilfeverbände immer schwieriger werden, die verlangten Standards lückenlos einzufordern oder zu bekommen, weil sie sich vielfach nicht in der Lage sehen das nötige Geld dafür aufzubringen. Wir werden aber eine andere Gelegenheit heute noch haben, ich kann ja eine Debatte, die es heute möglicherweise noch gibt, schon vorwegnehmen. Aber es liegen ja Anträge vor, die sich auch mit dieser Frage beschäftigen und ich hoffe, dass es einen Unterausschuss geben wird, wo das ganze auch in der Sache selbst fundiert erörtert werden kann. Das Problem das wir lösen müssen ist, dass zwischen den Möglichkeiten der Prüfung und dem was öffentlich gewünscht wird, hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen zu große Unterschiede bestehen und daher wir einfach mehr fachliche Verlässlichkeit erreichen müssen. Erste Präsidentin: Bitte Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Ich habe eine Zusatzfrage. Wir haben also ein aktuelles Problem im Pflegebereich und wir haben auch eine Istsituation jetzt bei der Diskussion, was also Pflegevertretung, Seniorenvertretung oder wie immer man den Terminus wählt, anbelangt. Und wir haben jetzt sozusagen zwei Varianten auf dem Tisch. Das eine ist also unsere jahrelange und mehrfache Forderung nach einem Senioren- oder Pflegeombudsmann oder Senioren- oder Pflegevertretung und nun liegt eine Initiative, getragen von ÖVP und Grünen, vor, dass man also nicht eine eigenständige Vertretung schafft, sondern der Patientenvertretung die Senioren- oder Pflegevertretung angliedert. Wenn Sie jetzt das aktuelle Problem, das wir eben diskutieren und worüber sich auch die Anfrage heute auseinandersetzt, betrachten, welche der beiden Varianten halten Sie für zielführender, um in der Zukunft derartige Probleme zu verhindern? Landesrat Ackerl: Keine, weil alles erst im Nachhinein ist. Beschweren tut man sich ja in der Regel dann, wenn etwas schon geschehen ist. Präventive Beschwerden gibt es nicht und uns ist es leider als Menschen noch nicht gegeben vorauszusehen was uns passieren wird, sonst könnten wir uns vorher beschweren. Aber ich sehe in beiden Lösungen keine Möglichkeit etwas zu verändern. Was ich aber sehe ist, und das ist aber auch durch die Heimaufsicht bisher möglich gewesen, dass wir aus erkannten Problemen lernen und versuchen diese durch besseres Management von Lebenssituationen zu vermeiden. Und Sie werden aber trotzdem nicht das Menschliche an Fehlern und Unzulänglichkeiten ausschalten können, mit Sicherheit schon auch nicht in der Pflege. Abg. Dr. Brunmair: Noch eine Zusatzfrage. Auch wenn Sie keiner der beiden Varianten nahe treten können? Landesrat Ackerl: Das ist ein Missverständnis. Ich trete beiden Varianten nahe, bin gerne bereit sie zu diskutieren. Ich sage ja nur, das, was schon geschehen ist, können Sie damit nicht verhindern. Abg. Dr. Brunmair: Na, dann formuliere ich anders. Bedauern Sie, das ist eine persönliche Frage jetzt, nicht im Nachhinein doch den vielfachen Antragstellungen der FPÖ in den vergangenen Jahren nicht nahegetreten zu sein, einen eigenständigen Seniorenombudsmann oder Pflegeombudsmann oder Pflegevertretung zu schaffen, so haben Sie ja doch jetzt durch diese neue Variante mehr oder weniger die Themenführerschaft, obwohl es Ihr Bereich ist, verloren? Landesrat Ackerl: Ich bedauere es nicht Herr Kollege. Es gibt eine neue Variante der Regierungszusammenarbeit und Sie müssen die ÖVP fragen, ob Sie es bedauert, dass Sie Ihre Position verändert hat. Ich verändere mich in dieser Frage nicht. (Beifall) Abg. Dr. Brunmair: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat! Seit Juni 2003 sind Ihnen Missstände im Seniorenheim Glimpfingerstraße bekannt. Meine Frage lautet: Wie oft war die Heimaufsicht am Tag und in der Nacht zwischen 20.00 und 07.00 Uhr in der Früh im Zeitraum Juni 2003 bis heute zur Aufsicht im Heim? Landesrat Ackerl: Einmal. Abg. Mag. Steinkellner: Einmal? Landesrat Ackerl: Ja, ausreichend. Erste Präsidentin: Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, danke. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Schwarz an die Frau Landesrätin Dr. Stöger. Abg. Schwarz: Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Landesrätin! In den letzten Wochen sorgten Vorkommnisse rund um die Zustände der Tierhaltung in einem gewerblichen Innviertler Schweinemastbetrieb für heftige Reaktionen in der Öffentlichkeit. Der Betrieb ist bereits seit Jahren, auch bei Gericht, für den massiven Einsatz von Antibiotika, aber auch für die Tierhaltung und die Lebensbedingungen der Tiere bekannt. Die letzten Beprobungen von Blut und Futtermittel führten zwar zu der Erkenntnis nicht artgerechter Fütterung der Schweine, jedoch reichten diese nicht aus, eine Betriebsschließung zu erwirken. Welche konkreten weiteren Schritte werden Sie, sehr geehrte Frau Landesrätin, namens des Landes Oberösterreich diesbezüglich ergreifen? Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Kollegin! Ich danke für diese Anfrage, weil hier geistert viel besonders durch die Medien, was nicht ganz den Tatsachen entspricht. Die jüngste Medienberichterstattung betreffend den Schweinemastbetrieb in Burgkirchen wurde durch einen Bericht in der Zeitschrift "profil", Ausgabe vom 9. April 2004, ausgelöst. Die Zeitschrift stützt sich in ihrem Artikel auf ein Gutachten der Universitätsprofessoren Dr. Schmerold und Dr. Schuh der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Dieses Gutachten wurde in einem anhängigen Strafverfahren gegen Herrn Beckerle und andere Familienmitglieder im Auftrag des Landesgerichtes Ried im Innkreis erstellt. Das Strafverfahren gegen diese besagten Personen wurde auf Grund einer Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eingeleitet. Das Gutachten nimmt damit auf einen Sachverhalt Bezug, der in den Jahren 2001 und 2002 liegt. Das gerichtliche Gutachten wurde bisher von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis trotz schriftlicher Anforderung nicht an die Bezirkshauptmannschaft Braunau übermittelt. Daher stellen die jüngsten Medienberichte, und das möchte ich schon festhalten, lange zurück liegende Vorkommnisse als tagesaktuell dar. Und jetzt möchte ich Ihnen gerne eine Chronologie geben, wie wir diesen Betrieb geprüft, wahrgenommen haben und was alles passiert ist. Und es wird ein bisschen dauern. Am 29.9.2000 wurde vom Amtstierarzt festgestellt, dass die Schweine in völliger Dunkelheit gehalten werden bzw. die Temperaturen in den Abteilungen mangels Lüftung 40 Grad betragen. Dazu muss man sagen, dass der Betrieb damals 4.000 Schweine in Haltung hatte. Weiters wurde am 29.9.2000 vom Amtstierarzt im Rahmen einer Importkontrolle in einem Raum im Stallgebäude eine selbstgefertigte Trage, zwei automatische Spritzen sowie eine 500 Milliliter-Flasche, gefüllt mit einer weißen milchigen Flüssigkeit, vorgefunden. Es konnten weder die Herkunft der Flüssigkeit geklärt, noch Arzneimittelaufzeichnungen vorgelegt werden. Weitere 14 Flaschen gleichen Inhaltes à 0,5 Liter wurden in der Garage gefunden. Wegen Verdacht der Übertretung nach dem Tierschutzgesetz wurde mit Bescheid vom 3.10.2000 aufgetragen, unverzüglich, längstens jedoch bis 5.10.2000 dafür zu sorgen, dass die im Anwesen gehaltenen Schweine nicht dauernd im Dunkeln oder unter Dauerlicht gehalten werden, wobei die Lichtphase mindestens acht Stunden betragen muss und nicht mehr als 18 Stunden betragen darf, eine Beleuchtungsstärke von mindestens 15 Lux erreicht wird und in den Stallungen dauernder und ausreichender Luftwechsel stattfindet. Darauf erfolgte dann auch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Braunau wegen des Verdachtes der Übertretungen nach dem Arzneimittelgesetz, Lebensmittelgesetz und Tierschutzgesetz, Einleitung eines Verwaltungsverfahrens und Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Weiters wurde der Betrieb wegen des Verdachtes der vorschriftswidrigen Behandlung von Schweinen gemäß § 15 1 und 2 Rückstandsverordnung und Fleischuntersuchungsgesetz mit Bescheid vom 3.10.2000 gesperrt. Am 6.2. kam es erneut zur Probenziehung aus Blut, Harn und Futterteilen, dann wurde der Betrieb gegen den Bescheid vorstellig. Die vorgefundenen Arznei- und Futtermittel wurden mangels entsprechender Nachweise und Aufzeichnungen im Sinn der Rückstandskontrollverordnung zur Untersuchung eingesandt und stichprobenartige Untersuchungen der Schweine durchgeführt. Die Untersuchung des Arzneimittels hat ergeben, dass darin rezept- und apothekenpflichtige Amoxilinpräparate enthalten sind, deren wiederholte Abgabe verboten ist. Allerdings haben alle sonstigen Untersuchungen an den Tieren keine Hinweise auf Rückstände ergeben. Mit Bescheid vom 24.11.2000 wurde daher die Sperre aufgehoben und dem Betriebsinhaber die Kosten für die Untersuchungen vorgeschrieben. Dann kam es am 11.12. zur Berufung gegen den Bescheid, soweit es die Vorschreibung der Barauslagen betroffen hat. Es kam dann am 23.2.2001 zu einer kurzfristigen Sperre des Betriebes wegen dem Verdacht auf Schweinepest, der sich nicht bestätigt hat, am 5.3. des Jahres 2001 wieder zu einem Lokalaugenschein, Erstellung eines Gutachtens, welche baulichen Änderungen vorzunehmen sind. Sofortmaßnahme war, es dürfen keine Tiere mehr aufgenommen werden. Am 8.3.2001 Bescheid Verringerung des Tierbestandes und Anordnung, wie die Betreuung der Tiere zu erfolgen hat. Am 26.4. wurde festgestellt, dass wieder Ferkel zugekauft wurden und dem Amtstierarzt wurde daraufhin der Zutritt verwehrt und das hatte noch einiges Nachspiel. Am 2.5. kam es trotzdem wieder zu einem Lokalaugenschein, die Ställe waren im Vergleich zum 5.3.2001 relativ sauber, jedoch drei hochgradig erkrankte Schweine, die Lüftung wurde weiterhin nicht ausreichend befunden. Es kam dann am 3.5. zu einem Bescheid Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, Abluftanlage bis 31.4.2002, Fenster und Beleuchtung bis 30.11.2001, Anordnungen über die Haltung sofort. Darauf erfolgte am 22. Mai 2001 eine Berufung, weitere Kontrollen bezüglich Hygiene und Futtermittelproben, ausgesetztes Verwaltungsstrafverfahren wegen der Anzeige, Weisung an die BH Braunau von mir zur Überprüfung und wenn nötig und möglich, Zwangsmaßnahmen zu setzen. Am 2. Juli kam es dann zu einer Nachschau. Trotz Einstellungsverbot sind Ferkel zugekauft worden, Hygienebedingungen wurden als verbessert festgestellt. Am 23.8.2001 Bescheid der Landesregierung, Berufung des Betriebes wurde teilweise Folge gegeben, die Frist wurde, weil uns die gesetzliche Möglichkeit dazu nicht anders eingeräumt wird, teilweise bis 1.3.2001 verlängert. Am 18.10. erfolgt ein Freispruch, am 12.11. kam es neuerlich zu einer Begehung des Betriebes. Verbesserungen ersichtlich, Ventilatoren ersetzt, Lichtanlage erneuert, Hygiene verbessert, Entnahme einer Futterprobe. Am 11.12. Aufforderung zur Rechtfertigung wegen Beanstandung der Futterprobe. Am 19.2.2002 neuerliche Kontrolle, wieder Beanstandung der Futterprobe, Auffinden von verendeten Tieren. Am 29.3.2002 Anzeige wegen Beleidigung, am 5.5.2002 Anzeige wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Lebensmittelgesetz, der Tierquälerei und anderer Gefährdungen des Tierbestandes und am 24. Mai 2002 Anzeige an die Staatsanwaltschaft Ried wegen des Verdachts der Tierquälerei auf Grund der Wahrnehmung anlässlich der Kontrolle am 19. Februar desselben Jahres und damit ein Ruhen des Verwaltungsverfahrens. Am 9. September 2002 Kontrolle wieder durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau, dann wurde von mir nachgefragt, warum die Anzeige noch nicht erfolgt ist an das Gericht. Da wurde mir am 2.12. mitgeteilt, dass die Weiterleitung erst nach Zustimmung des Herrn Landesamtsdirektors möglich ist. Auf Grund der Ergebnisse der Überprüfung aber vom 9.9. erstattete die BH Braunau dann mit Zustimmung mit Schreiben vom 9.1. des Jahres 2003 wegen neuerlichem Verdachtes der Tierquälerei Strafanzeige beim Landesgericht Ried. Am 3.4.2003 wurde die Voruntersuchung beantragt, am 27.5. des Jahres haben wir an das Landesgericht Ried geschrieben mit dem Ersuchen, uns mitzuteilen, wie weit sie jetzt schon sind. Da war eine Stellungnahme dann im Juli von ihnen erhältlich, dass die Voruntersuchung läuft. Am 11. September war dann die gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung und am 2.2. des Jahres wurde uns mitgeteilt, dass die Voruntersuchung abschlussreif ist. Wann mit der Anklageerhebung zu rechnen ist, ist unklar. Es kam dann zu den besagten Medienberichten, die zu einer Kontrolle am 13. April geführt haben, wo wiederum Zustände gefunden werden, die tatsächlich wieder zu dem Verdacht auf Tierquälerei geführt haben und damit es wieder zu einer Anzeige kommen wird. Zu Ihrer Frage: Ich habe die Sachverhaltsdarstellung jetzt sehr genau gegeben, um einmal auszuschließen, dass hier nichts erfolgt ist. Zum Punkt eins, der vielleicht das erfreulichste ist, weil es geht uns ja um die Tiere und es geht uns um die Lebensmittelsicherheit. Der letzte Tierbestand bei der Kontrolle war nur mehr, ich muss sagen, weil es bei 4.000 Schweinen natürlich fürchterliche Verhältnisse gab, 1.600 Schweine, wobei die Mast jetzt abgeschlossen ist und die in Kürze veräußert werden sollen. Wohin, konnten wir keine Information vom Betrieb bekommen. Aber der Betrieb hat angekündigt, und das beweist sich auch, weil er keine Ferkel mehr zugekauft hat seit November, dass er einen Umbau plant, und bei diesem Umbau ist es ja so, dass er sich an die gesetzliche Regelung, die für Ställe vorgeschrieben ist, halten wird müssen und insofern bin ich überzeugt, dass das Problem Beckerle damit, wenn wir noch eine Einsicht erlangen, dass die Futterqualität, die er seinen Tieren bietet, nicht gesetzeskonform ist, wenn wir das noch erlangen, dann werden wir hier Erfolg haben. Aber prinzipiell ist es so, dass das noch nicht alle Probleme beseitigen kann. Wir hatten dann ein gemeinsames Gespräch in der Vorgangsweise für die Kontrolle mit Herrn Kollegen Anschober und Herrn Kollegen Stockinger, wo allerdings damals die Untersuchung, die am 13. April, also die Materialien, die wir am 13. April gewonnen haben, noch nicht untersucht waren. Es hat sich dann herausgestellt, dass sie wieder rückstandsfrei waren und daher war es mir auch nicht möglich, und das haben wir ja abgesprochen, nach der Rückstandskontrollverordnung den Betrieb zu schließen und Notschlachtungen vorzunehmen. Wir sind aber übereingekommen, und das wurde ja dann in der Regierung gemeinsam besprochen, dass ein Brief an den Herrn Justizminister Böhmdorfer hinausgeht, der am 4.5. vom Landeshauptmann auch abgesandt wurde, wo der Herr Justizminister aufgefordert wird, beschleunigend auf das Gericht einzuwirken. Ich habe jetzt einen Auftrag an alle Bezirkshauptmannschaften gegeben zu erheben, welche Tierhaltungsbetriebe in Oberösterreich von dieser Übergangsfrist noch betroffen sind, damit wir eine Abschätzung haben können, in welchen Betrieben noch Verbesserungen nach dem jetzt geltenden Tierschutzgesetz notwendig wären und ich habe mir natürlich auch gut angeschaut, was eine weitere Möglichkeit wäre. Sie wissen, das Bundestierschutzgesetz ist von Ihrer Fraktion und von meiner Fraktion immer wieder eingemahnt worden, dass es zu Verbesserungen führen soll und nicht zu Verschlechterungen. Es wäre eine Möglichkeit, und das war auch ein Vorschlag meiner Fraktion, dass im neuen Tierschutzgesetz die Sperre eines Betriebes, Tierhaltungsverbot bereits dann möglich ist, wenn Vorschreibungen betreffend der Tierhaltung nicht durchgeführt werden oder aus faktischen Gründen, finanzielle Situation, nicht zu erwarten sind. Wie unser gegenständlicher Fall zeigt, können verstärkte Kontrollen und energisches Vorgehen gegen die Tierhalter nicht ausreichend sein, um Haltungsbedingungen für Nutztiere zu verbessern. Und eine weitere, da wir aber alle glauben, dass das Bundestierschutzgesetz, wenn es in dieser Form weiter bleibt, nicht kommen kann, weil sich sowohl die Fraktion der Grünen als auch meine Fraktion dagegen aussprechen wird, ist es so, dass ich nach Rücksprache mit meiner Fraktion überlege, die Übergangsfrist, die wir jetzt in der Gesetzesnovelle bis 2011 festgelegt haben, zu verkürzen. Ich bin mir sicher, dass Ihre Fraktion diesen Vorschlag von mir unterstützen wird. Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete. Abg. Schwarz: Danke für diese ausführliche Berichterstattung. Nur einiges fehlt mir noch und vor allem auch der Ausblick. Es war eigentlich mehr ein Rückblick und ein bisschen ein Ausblick. Was mir noch fehlt ist, warum wurden keine Probeschlachtungen durchgeführt, beim Blut bauen sich Rückstände ja relativ schnell ab, gerade bei den Antibiotika, aber im Gewebe wäre das ja viel länger nachweisbar. Also warum wurde das nicht gemacht? Landesrätin Dr. Stöger: Weil nach den Bestimmungen des § 15 des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes die Behörde Personen, die mindestens dreimal wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes oder einmal wegen des Vergehens der Tierquälerei nach § 22 Strafgesetzbuch bestraft wurden, das Halten und Verwahren von Tieren verbieten. Und nach dem Freispruch und dem lange jetzt anhängigen Verfahren, das nicht einmal noch eröffnet ist, war es mir nicht möglich. Abg. Schwarz: Das ist erschütternd. Bei den Beprobungen des Blutes, wird da nur auf die Medikamente oder auf die Substanzen, die in Österreich zugelassen worden sind, untersucht oder auch auf noch nicht zugelassene? Man weiß ja, gerade mit dem grenznahen Verkehr, was alles an Antibiotika auch in Österreich, wo es nicht zugelassen ist, verwendet wird. Landesrätin Dr. Stöger: Nachdem die Substanzen beprobt werden ist es so, dass es natürlich nicht einzelne Präparate betrifft, sehr wohl aber Präparategruppen, und die sind beprobt worden. Abg. Schwarz: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Anfragen? Bitte Herr Ing. Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Nach unserer Kenntnis wurde der Betrieb Beckerle laufend vom Amtstierarzt kontrolliert und dabei wurden mehrfach Übertretungen nach dem Oberösterreichischen Tierschutzgesetz, der Rückstandskontrollverordnung sowie dem Lebensmittelgesetz festgestellt. Wie oft wurden auf Grund dieser Missstände bei der BH Strafverfahren eingeleitet und welche Strafen wurden hier ausgesprochen? Landesrätin Dr. Stöger: Ich habe schon dargestellt, dass es zu einer Anzeige kam und dann ein Freispruch erfolgte. Aus meinen Ausführungen ist klar herausgegangen, wie lange dieses jetzt anhängige Verfahren schon läuft und daher ist damit die Frage eigentlich für mich beantwortet. Es ist einmal ein Einspruch erfolgt und das zweite Mal haben wir jetzt auf eine Beschleunigung gedrängt. Abg. Ing. Aspöck: Aber bis dato wurden keine Strafen ausgesprochen, also weil es einfach ein laufendes Verfahren ist, oder? Landesrätin Dr. Stöger: Wenn Sie die Verwaltungsverfahren ansprechen, dann sind sie subsidiär und können daher derzeit von der BH nicht wahrgenommen werden. Abg. Ing. Aspöck: Danke. Erste Präsidentin: Frau Kollegin Eisenriegler bitte. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frau Landesrätin! Halten Sie generell die Haltung von 4.000 Schweinen auf einem Betrieb für mit dem Tierschutz vereinbar? Landesrätin Dr. Stöger: Ich denke mir, dass wir sehr klar festgelegt haben, was der Platzbedarf eines einzelnen Tieres ist und auch die Bedingungen, unter denen sie gehalten werden. Wenn Sie mich auf diesen Betrieb ansprechen, dann sage ich nein, aber wir haben auch von Anfang an auf eine Reduktion der Tieranzahl gedrängt, damit also eben einfach dieser Platzbedarf erfüllt werden kann. Wir können zwar auf Grund der Übergangsfristen, die ja das Land Oberösterreich festgelegt hat, nicht darauf bestehen, dass ein Umbau vorgenommen wird, aber sehr wohl kann man in einem zu kleinen Stall die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern, indem man die Anzahl reduziert. Also insofern sage ich, das kann ich generell nicht beantworten. Wenn Sie mich aber persönlich fragen, so glaube ich, dass man viel mehr Qualität für die Tiere hat, wenn die Betriebe nicht so groß sind bzw. wenn Flächen zur Verfügung stehen, der den Bedarf des einzelnen Tieres abdecken wird. Aber zukunftsweisend muss ich jetzt sagen, habe ich schon gesprochen, weil wenn wir diese, nachdem wir festgestellt haben, wie viele Betriebe von der Übergangslösung betroffen wären, wenn wir diese Erhebung gemacht haben und wir verkürzen dann die Fristen, dann hätten wir natürlich viel mehr Handhabe, Spielregeln, um gegen solche Betriebe vorzugehen. Und die Chronologie habe ich Ihnen ja nicht zuletzt deswegen vorgelesen, damit Sie einmal sehen, dass sehr viel Aktivität passiert ist und es trotzdem zu nur geringer Verbesserung für die Haltung dieser Tiere kam. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Wortmeldung ist nicht der Fall, danke Frau Landesrätin Dr. Stöger. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Wageneder an den Herrn Landesrat Anschober bitte. Abg. Wageneder: Sehr geehrter Herr Landesrat! Bei den vorhin schon ausführlich dargestellten Zuständen des Innviertler Schweinebetriebes haben Sie sich auch eingeschaltet ohne unmittelbare Ressortzuständigkeit, haben Sie bei der Kontrolle der Lebensmittelerzeugung und des Tierschutzes im gegenwärtigen Fall für eine raschere Vorgangsweise im Interesse der Konsument/innen sich eingesetzt. Welche weiteren Schritte werden Sie namens des Landes Oberösterreich diesbezüglich ergreifen? Landesrat Anschober: Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Frau Abgeordnete! Ich denke, wir sind uns grundsätzlich einig, dass gesundes Essen eines der Grundanliegen und Grundbedürfnisse von Konsumentinnen und Konsumenten ist, wofür die Politik einstehen muss, wofür die Politik arbeiten muss, wofür sich die Politik engagieren muss mit vollem Einsatz. Und ich denke, es ist, wenn man sich das profil vom Osterwochenende durchgelesen hat, ganz einfach auch für Konsumentinnen und Konsumenten, abgesehen vom Jammer, was das für die Tiere bedeuten muss, einfach untragbar, mit derartigen Lebensmitteln konfrontiert zu werden. Ich zitiere nur einen kurzen Satz aus dieser Profilberichterstattung, Zitat „die Zustände im untersuchten Betrieb seien“, so das Gutachten, „außerhalb der Denknormen unserer Gesellschaft“, konstatieren die Professoren Ivo Schmerold und Maximilian Schuh von der veterinärmedizinischen Universität Wien. Die Verhältnisse seien jenseits, Zitat wieder aus dem Gutachten, „jenseits der Vorstellungskraft des Konsumenten über die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Österreich.“ Dass da eine unglaubliche Verunsicherung eintritt, das ist klar. Ich gehe davon aus, das ist ein schwarzes Schaf, aber mich schockiert es schon, und das war ja absolut eine korrekte Darstellung, Frau Landesrätin, dass wir offensichtlich keine Handhabe haben, hier kurzfristiger und schneller derartige Fälle auch abzustellen, auch in Richtung Konsumentensicherheit, und der Tierschutz ist ja bereits angesprochen worden. Wir haben im Konsumentenschutzressort diesbezüglich keine direkte Kompetenz, das ist richtig, die Lebensmittelaufsicht kann dann einsetzen und dann mit der Kontrolle beginnen, wenn Fleisch bereits direkt im Handel sich befindet. Da wird uns, und das ist ein Fortschritt für die Zukunft, die sogenannte Schweinedatenbank, die seit 1. April jetzt im Vollausbau vorliegt, die Arbeit erleichtern für die Lebensmittelaufsicht, weil dann die Rückverfolgbarkeit verbessert möglich ist, und damit die Kontrollierbarkeit derartiger Fleischsorten und Fleischarten im Handel. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt, mir persönlich fehlt das Verständnis dafür, dass hier seitens der Justiz nicht längst schon gehandelt wurde, ich sage das da ganz offen. Und mir fehlt auch das Grundverständnis dafür, dass ich in einer Zeitschrift lese, dass dieses Gutachten angeblich seit Mitte November der Justiz, der Staatsanwaltschaft vorliegt, und es bis zum heutigen Tag noch keine Konsequenzen in diesem Sinn gegeben hat seitens der Justiz. Ich habe es deswegen sehr begrüßt, dass wir alle miteinander in der oberösterreichischen Landesregierung an den Justizminister Böhmdorfer, Frau Landesrätin Stöger hat es bereits erwähnt, urgiert haben, dass es hier zu einer Beschleunigung kommen muss, denn das kann ja nicht noch ein, zwei Jahre so weitergehen, ohne dass auch juridisch rechtlich korrekte Konsequenzen gezogen werden. Ein wichtiger Punkt neben einigen angezogenen Reformoptionen ist, denke ich, die Vorsorge. Und wir haben vor dem besprochenen Fall, vor der Berichterstattung des profil bereits jetzt aufgebaut einen Arbeitskreis Lebensmittelsicherheit, den wir initiiert haben, und wo alle beteiligten Seiten zusammen in Richtung Vorsorge miteinander arbeiten sollen, konzeptiv arbeiten sollen in Richtung einer Verbesserung des Informationsaustausches, damit es möglichst derartige Fälle, derartige Einzelfälle in Zukunft nicht mehr gibt. Also, wir haben dabei die Abteilung Veterinär, die Umweltkripo, das Landesgendarmeriekommando, die Landessanitätsdirektion, Lebensmittelaufsicht, Umweltrechtsabteilung, die AGES und die Lebensmittelprüfstellen. Und ich erwarte mir und erhoffe mir, dass mit einem derartigen gemeinsamen Arbeitsprozess in Richtung Vorsorge einiges bewegt werden kann, denn das muss das Ziel sein, dass derartige Fälle in Zukunft abgestellt werden. Abg. Wageneder: Ja, das hoffe ich auch. Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Herr Dr. Brunmair bitte. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landesrat! Eine Zusatzfrage im Sinne Ihrer Tätigkeit als Wasserlandesrat. Im Bezirk Braunau ist allgemein bekannt, dass der Betrieb Beckerle Probleme mit dem Nachweis über die gesetzeskonforme Entsorgung der anfallenden Gülle hat. Welche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers haben Sie getroffen? Landesrat Anschober: Es sind bereits von meinem Vorgänger diesbezüglich korrekte Maßnahmen ergriffen worden. Ich war gestern gerade im Bezirk Braunau, auch beim Gewässerbezirk, und habe auch diesbezüglich ein paar Gespräche geführt. Das wird mit Argusaugen derzeit beobachtet, ob die entsprechenden Maßnahmen und Auflagen vom Vorgänger auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden. Ich kann gerne einen entsprechenden Bericht, sobald etwas im Detail vorliegt, dem Haus übermitteln. Abg. Dr. Brunmair: Danke, ja. Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Danke an Herrn Landesrat Anschober. Ich rufe die Anfrage der Dritten Präsidentin, Frau Eisenriegler, auf an den Herrn Landesrat Ackerl, bitte. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landesrat! Letzte Woche wurde eine Studie über das Bezirksaltenheim Traun von der Betriebsrätin Erika Weiss veröffentlicht, die davon handelt, dass das Personal heillos überlastet ist und die Versorgung alter Menschen nicht gewährleistet scheint. Es wird sogar davon gesprochen, dass keine Zeit für Gespräche mit HeimbewohnerInnen oder Angehörige bleibe und es ständig Handlungen am Rande der Legalität und Probleme mit der Schmerzmittelversorgung Sterbender gäbe. Was ist Ihre Stellungnahme zu diesen Vorwürfen? Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe selbst ein Gespräch mit der Frau Weiss geführt, die sich seit einiger Zeit bei mir in dieser Frage angemeldet hatte, und ich stelle einmal fest, dass wir ein Problem haben, dass sie sich geweigert hat, uns mitzuteilen, wo sie diese Recherchen durchgeführt hat, und wir daher auch nicht konkret wussten, um welche Heime es sich handeln kann. Wir haben dann durch Recherchen der Sozialabteilung herausgefunden, dass es sich um das Bezirksaltenheim Traun, Pflegestation 2, handelt, und dass nach Wissen aller anderen Heime im Bezirk es keine Recherchen durch die Frau Weiss dort gegeben hat. Also dürfte sich, zumindest nach unserem derzeitigen Wissenstand, die Studie nur auf diese Station 2 beziehen. Diese Station 2 beinhaltet 53 Bewohnerinnen und Bewohner, davon leben 11 im Erdgeschoss, 22 im 1. Stock und 20 im 2. Stock. Es ist eine Frage der Diensteinteilung, um die es natürlich auch geht, und da ist am Vormittag, und zwar am 8. Dezember 2003 eine Altenfachbetreuerin im Erdgeschoss gewesen, eine Diplomkrankenpflegekraft, 3 Altenfachbetreuer und ein Zivildienstleistender im 1. Stock, und im 2. Stock ebenfalls die selbe Besetzung. Die DKS aus dem 2. Stock war auch im Erdgeschoss eingeteilt. Die Tätigkeit der diplomierten Kräfte scheint in der Statistik der Pflege nicht auf. Wir halten fest, dass der Tätigkeitsumfang von Altenfachbetreuern mit den angeführten Arbeiten, die sie gemacht haben, nicht zusammenpasst. Es ist nicht Aufgabe von Altenfachbetreuern Geschirr abzusammeln, Tische zu reinigen, Handtücher, Müll und Papier zu entsorgen. Dafür sind in den Heimen eigentlich Reinigungskräfte in der Regel angestellt. Und es ist auch so, dass eine Verwendung von Heimhelfern, die überlegt werden hätte können, nicht überlegt wurde, weil Funktionspersonal in Küche, Wäsche, Reinigung diese Aufgaben erfüllt. Dass eine Praxis es geben kann, dass besser qualifiziertes Personal Tätigkeiten abwickelt, die eigentlich von diesem Personal nicht zu tun wäre, vermuten wir des Öfteren, wenn über Überbelastung geklagt wird. Auch beim Tagesablauf des Diplompersonals fällt auf, dass eben manche untypische Tätigkeiten genannt werden, zum Beispiel Sondenernährung dürfen Pflegehelferinnen machen, wird aber bei der Diplomkrankenpflegerin als Tätigkeit angeführt. Was wir festhalten oder was in der Diskussion, die bei mir stattgefunden hat, festzuhalten war, ist, dass man von einem sehr funktionellen Pflegebegriff ausgeht und eigentlich die Bewohnerorientierung fehlt. Wir wollen eine andere Betreuung und Pflege von Menschen in Alten- und Pflegeheimen haben, daher ist die Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Rechenmodell aus unserer Sicht nicht zielführend. Fest seht allerdings, dass auch von uns in den Pflegeberufen unter dem Gesichtspunkt der psychischen und physischen Belastung ein Handlungsbedarf erkannt wird, was aber in der Regel auch mit Organisationsstrukturveränderungen bereits möglich sein kann, das heißt, Verbesserungen müssen nicht unbedingt mit mehr Personal zu tun haben, sondern des Öfteren auch mit einer besseren Organisation. Wir glauben allerdings auch, dass das nur im Rahmen eines inneren Prozesses bei den Häusern unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedenfalls aus dem leitenden Bereich gemacht werden kann. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings auch in der Zeitung nicht zur Gänze richtig wieder gegeben. Bedauerlicherweise steht zum Beispiel, können unsere Mitarbeiterinnen die gesetzlichen Bestimmungen kaum erfüllen, daher gibt es ständig eine größere Diskrepanz zwischen praktischen, täglichen Arbeitsabläufen und theoretischen Voraussetzungen. Vorgaben des Gesetzgebers sind damit gemeint. Es wird allerdings nicht gesagt, es ist nicht ablesbar, wo dann die drohenden Gesetzesverstöße gesehen werden sollen. Zum Beispiel der Hinweis, dass ein Praktikant anstelle eines Altenfachbetreuers eingesetzt wird, ist nicht von vornherein ja auszuschließen und auch nicht negativ zu sehen, weil in der Regel Praktikanten auch begleitet werden von entsprechendem Ausbildungspersonal. Und zu diesem Zweck, ja, diese Praxistätigkeiten sind ja auch für diesen Zweck. Praktikanten dürfen allerdings nicht einen Dienstposten eines Altenfachbetreuers ersetzen. Es gibt auch eben Tätigkeiten, die von anderem Funktionspersonal ausgeführt werden könnten. Es ist auch so, dass hinsichtlich von Krebspatienten darauf hingewiesen wird, dass eine zusätzliche regelmäßige, begleitende Hospizperson für Schmerz- und Gesprächstherapien vorhanden sein soll. Ruhigstellung durch Verabreichung von entsprechenden Medikamenten erscheint uns weder ausreichend noch menschenwürdig. Die gemeinsamen Pflegedienstleitungen des Sozialhilfeverbandes Linz-Land weisen allerdings darauf hin, dass Medikamente nur verabreicht werden, wenn sie vom Arzt angeordnet sind, darf auch nicht anders geschehen, Tabletten ausschließlich vom Diplompersonal angeordnet werden, und keine Bewohner ruhig gestellt werden. Wir haben allerdings das, was die Frau Weiss da ausgearbeitet hat, auch als Grundlage gesehen, dass wir eine einschlägige Beratung durch das Sachverständigenteam des Landes durchführen lassen, das erscheint uns in dieser Situation am zweckmäßigsten zu sein. Die Frau Weiss hat auch in dem Gespräch mir gegenüber sehr deutlich gemacht, dass es ihr ausschließlich darum geht, die Arbeitsbedingungen der Altenfachbetreuerinnen in den Häusern zu verbessern, um den Zielsetzungen gerecht zu werden, und sie hat als Betriebsrätin versucht, mit diesem drastischen Weg aufzuzeigen, wo sie Probleme sieht. Das ist aber vollkommen klar, dass einmal die Sicht einer Betriebsrätin eines eigentlich abgegrenzten Bereiches ist, und dass man in der Gesamtschau wahrscheinlich fachlich fundierter vorgehen muss, als es der Frau Weiss möglich war. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Zu dem begrenzten Bereich, den sehe ich eigentlich nicht, weil, gerade was das Bezirksalten- und Pflegeheim Traun betrifft, habe ich mich selber schon vor Ort vor zwei, drei Jahren zu Wort gemeldet, weil ich dort idente Meldungen bekommen habe, allerdings anonymer Art. Das deckt sich also völlig mit dem, was die Frau Weiss da aufdeckt, und es deckt sich auch mit einer Aussendung von Treffpunkt Pflegepersonal, die sich ja auch gleich zu Wort gemeldet haben, die das auch bestätigen. Das heißt, das ist nicht auf das Alten- und Pflegeheim Traun beschränkt, diese Problematik, sondern sie ist allgemein. Und wenn Sie sagen, es müsste umorganisiert werden, dann frage ich Sie, welche Art von Umorganisierung angesichts dieser Vorwürfe werden Sie in die Wege leiten, oder haben Sie in die Wege geleitet? Landesrat Ackerl: Ja, Frau Kollegin Eisenriegler, ich bin ja nicht zuständig für das Bezirksaltenheim Traun. Ich habe gesagt, wir werden eine Beratung durch das Sachverständigenteam herbeiführen, wenn es sinnvoll ist, und ich erachte es für sinnvoll, dass es diese Gespräche gibt. Und darüber hinaus heute von mir schon einmal angesprochen, erstens glaube ich, dass die Frage der finanziellen Mittel eine wesentliche Rolle spielt, auch in der Personalsituation, und das Zweite, die Reduzierung der Heime in ihrer Größenordnung oder die bessere bauliche Situation spielt sicher auch eine wesentliche Rolle, wie die Aufgabenerfüllung durch das Pflegepersonal stattfindet. Und ich möchte den Eindruck der Bagatellisierung der Wortmeldung vermeiden, aber ich weise darauf hin, dass wir in vielen Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich auch sehr viele Drucksituationen für die dort Tätigen haben, aber es einfach Leitungssituationen und Teamsituationen gibt, die diesen Druck nicht nur aushalten lassen, sondern eine sehr positive Arbeitseinstellung mitbringen. Und es gibt halt auch Heime, in denen es möglicherweise Probleme gibt, weil die Voraussetzungen dort nicht so gut sind. Man kann nicht davon sprechen, dass im Sozialhilfeverband Linz-Land unterbesetzt gearbeitet wird, aber wir werden selbstverständlich im Zuge der Gesamtbetrachtung der Dinge uns das auch ansehen. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Eine Frage hätte ich noch. Ich weiß schon, dass das also Bundeskompetenz betrifft, trotzdem frage ich das jetzt. Es gibt immer wieder Probleme mit der Feststellung, mit den Feststellungsverfahren zum Pflegegeld, das betrifft sowohl Privatpflegende als auch Heime, weil die Pflegeschlüssel dann kurzfristig nicht mehr passen und es bis zu 6 Monate dauert bis ein Feststellungsverfahren durchgeführt ist, bis da überhaupt ein Arzt kommt, der da einmal die Einstufung vornimmt. Das heißt also, es ist immer sozusagen ein Nachhinken, was den Pflegeschlüssel betrifft. Ja, also es passt nie, ja? Also, erstens wird prinzipiell nur der Mindestpflegeschlüssel meistens angeboten, und dann kommt dann noch das Problem mit den kurzfristigen Verschlechterungen dazu. Was könnte man da für Änderungen herbeiführen, welchen Einfluss könnte man da nehmen, dass schon vorbeugend der Pflegeschlüssel höher angesetzt wird, von den Sozialhilfeverbänden beispielsweise? Landesrat Ackerl: Ja aus meiner Sicht würde es schon reichen, wenn die Erfüllung des Mindestpersonalschlüssels zum bestehenden Stand regelmäßig überprüft wird, das heißt, wenn man also mindestens vierteljährliche Überprüfungen vornimmt, ob der Personalschlüssel im Hinblick auf die Pflegegeldeinstufungen noch passt, das ist aus meiner Sicht das Erste, es muss also ein aktives Pflegegeldmanagement geben, das ist das Zweite. Da gibt es Heime, die außerordentlich gut arbeiten, und sehr dahinter sind, dass das funktioniert, ich vermute, dass das bei eher mehr als weniger der Fall sein wird, weil das nicht nur auf Personal, sondern vor allem auf das Geld Auswirkungen hat. Und was natürlich ganz wichtig ist, ist eine gute Dokumentation des Heimes selbst. Es ist im Gesetz festgelegt, dass bei einer Untersuchung über die Pflegegeldschlüssel festgelegt wird, also der Heimträger einzuladen ist oder die Pflegeperson einzuladen ist, die Unterlagen über die Pflegedokumentation beizubringen und dabei zu sein hat, und das muss natürlich aktiv wahrgenommen werden, bringt aber qualitativ nur etwas, wenn die eigenen Unterlagen entsprechend gut sind. Die Kritik der Heimaufsicht, ist bei etlichen Heimen schon in die Richtung gegangen, dass die Dokumentationen nicht immer ausreichend sind, also uns nicht gut genug geführt erscheinen. Und natürlich eine weitere Notwendigkeit ist die Aufhebung des Ruhens des Pflegegeldes im Ausmaß von über die 20 Prozent Taschengeld hinausgehend ab der Pflegegeldstufe 3, das ist eigentlich, oder 10 Prozent, das ist eigentlich nicht einzusehen, weil das aktiv der Beschäftigungsfinanzierung fehlt, weil die Leute sind zwar da, aber bezahlt werden sie nicht in dem Ausmaß. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Sehr geehrter Herr Landesrat! In einem mir persönlich Fall empfahl das AKH Linz den Angehörigen sich als Überleitungspflege eine tschechische Schwester mit Telefonnummer zu nehmen. Also mit Angabe der Telefonnummer, ich denke, das wird kein Einzelfall sein, wir kennen auch alle diese Problematik. Gibt es von Ihrer Seite her Konzepte oder Überlegungen um diesen Zustand in Zukunft zu verbessern? Landesrat Ackerl: Frau Kollegin Wageneder! Wir sind nicht in der Lage, das Angebot zu erfüllen, das mit illegal arbeitenden ausländischen Pflegekräften, deren Qualität in der Regel sehr gut ist, gemacht werden kann. Es ist unfinanzierbar in der derzeitigen Situation. Sie werden nach dem Arbeits- und Sozialrecht keine Österreicherin und keinen Österreicher finden, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, die zu diesen Bedingungen sich zur Verfügung stellen. Und die Möglichkeit, die es ja gäbe für Diplomkrankenpflegekräfte selbständig zu arbeiten und ein ähnliches Angebot zu machen, wird nicht genützt, weil zweifelsohne die bedingungslose Zurverfügungstehung von 24 Stunden am Tag, und das mehrere Wochen hindurch, zu dieser Gehaltszahlung zu tschechischen oder slowakischen Lebensbedingungen attraktiv ist, wenn man mit dem Geld zur Gänze zurückfahren kann, das man bekommt, aber sicher nicht mit österreichischen Bedingungen. Es ist aus meiner Sicht unlösbar. Man kann nicht mit österreichischen Steuern schwedische Verhältnisse schaffen und selbst in Schweden gibt es diese Form der Betreuung ja nicht. Wir haben 13 Prozentpunkte in etwa Steuerunterschied. Und was wir natürlich auch nicht schaffen, ist, wir können nicht 220.000 Euro im Jahr für Einzelbetreuung zur Verfügung stellen und das ist in etwa die Größenordnung, die eine Person kostet, die sieben Tage in der Woche 24 Stunden zur Verfügung steht, weil das bedeutet ja, dass man zirka fünfeinhalb Kräfte beschäftigen muss. Wir haben die Erfahrungswerte aus Versicherungsfällen, die es aus schweren Unfällen heraus gegeben hat, wo damit die Leute zuhause bleiben können, die Krankenversicherungen diesen Aufwand zahlen müssen und versucht haben, das auf die Sozialhilfeträger abzuwälzen wie die Haftpflichtversicherung in Konkurs gegangen ist. Abg. Wageneder: Danke. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Moser bitte. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich versuche wieder zur Anfrage der Kollegin zurückzukehren. Auch wenn man natürlich jetzt davon ausgehen muss oder kann, dass das vielleicht jetzt ein Einzelfall ist, wo in einem Heim schlecht organisiert wird, dann frage ich mich eigentlich, welche Aufgabe hat die Heimleitung, solche strukturellen Dinge, die du auch aufgezeigt hast, dass die selber das Geschirr abwaschen müssen, dass sie in die Küche gehen müssen und dort das Essen holen, dass sie die Tische abwischen müssen, welche Aufgaben hat erstens einmal die Heimleitung bzw. anders gefragt, siehst du einen Handlungsbedarf bei der Neuorientierung der Heimleitung? Landesrat Ackerl: Nein, ich glaube, dass der Handlungsbedarf in dem Fall eindeutig beim Sozialhilfeverband als Rechtsträger liegt, würde auch beim Sozialhilfeverband als Zahler von Sozialhilfe liegen, wenn es sich um private Heime handeln würde, weil schlicht und einfach die Organisation des Hauses vom Heimleiter und die Organisation der Pflegearbeit von der leitenden Pflegekraft nur im Ausmaß des zur Verfügung stehenden Personals durchgeführt werden kann. Und wir wissen ja wie schwierig es ist, zusätzliche Personalressourcen finanziert zu bekommen, wenn die also nachweisbar erforderlich sind, müsste der Sozialhilfeverband Linz-Land die entsprechenden Beschlüsse fassen. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Danke Herr Landesrat Ackerl. Die Anfrage der Frau Abgeordneten Gertrude Schreiberhuber an den Herrn Landesrat Rudolf Anschober rufe ich jetzt auf, bitte. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrter Herr Landesrat! Einem Artikel der Oberösterreichischen Nachrichten vom 29. April 2004 ist zu entnehmen, dass die Firma Bernegger Bau sich an einer Ausschreibung für die Sanierung eines aufgelassenen Salzburger Gaswerks beteiligt und in diesem Zusammenhang vom Land die Genehmigung für die Endlagerung von 80.000 Tonnen kontaminierten Erdreichs in der Ternberger Deponie bekommen hat. Angesichts der sensiblen Lage der Ternberger Deponie in der Region Nationalpark-Kalkalpen ersuche ich um Beantwortung folgender Frage: Wie wurde in der Genehmigung des Landes die Ausnahme von dem Grundsatz, dass in Oberösterreich nur Abfälle gelagert werden dürfen, die auch in Oberösterreich angefallen sind, begründet? Landesrat Anschober: Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Frau Abgeordnete! Es ist mein politisches Ziel, dass wir überregionale Mülltransporte, die über weite Distanzen sich erstrecken, möglichst reduzieren. Der Kernschlüssel dafür wäre, dass wir faire Transportkosten haben in diesem Land, denn dann würden sich derartige Lieferungen über 100, 150, 200 Kilometer ad absurdum führen, und zwar aus wirtschaftlichen Gründen. Das ist derzeit nicht der Fall. Deswegen gibt es auch den Auftrag an die Umweltrechtsabteilung, das bestehende Abfallwirtschaftsgesetz, Paragraf 33, restriktiv zu vollziehen. Wir haben deswegen in den letzten Wochen etwa auch in drei konkreten Fällen eine Genehmigung verweigern können bei beantragten Importen aus anderen Bundesländern. In diesem Fall, im gegenständlichen Fall, hat die Umweltrechtsabteilung trotz einer sehr intensiven Prüfung keine rechtskonforme Handhabe für eine Untersagung entdeckt und gefunden und ich zitiere, warum das laut Umweltrechtsabteilung so gesehen wird, um auch den gesamten Sachverhalt auch darzustellen und direkt auf Ihre Anfrage im Detail einzugehen. Die Bernegger Bau GesmH betreibt in einer Schottergrube in Ternberg eine genehmigte Baurestmassendeponie. Der abfallrechtliche Konsens für diese Deponie wurde letztmalig mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. August 2002 abgeändert. Mit diesem Bescheid wurde auch eine Anpassung der Deponie an den Stand der Deponietechnik vorgenommen. Eine Erhebung im Jahr 2003 ergab, dass in diesem Jahr von der ursprünglich genehmigten Kubatur der Deponie noch ein Restvolumen von zirka zwei Millionen Kubikmeter zur Verfügung stand. Jährlich werden, laut diesen Erhebungen der Umweltrechtsabteilung, etwa 300.000 Tonnen Abfälle abgelagert. Mit der Eingabe vom 19. Jänner 2004 beantragte die Bernegger Bau GesmbH die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Ablagerung von zirka 80.000 Tonnen Abfällen spezifischer Schlüsselnummern auf der Baurestmassendeponie Ternberg, welche im Zug der Sanierung der Altlast S13 im Gaswerk Salzburg anfallen. Im Rahmen des durchgeführten Ermittlungsverfahrens wurde der Antrag der Bernegger Bau GesmbH dem Bezirkabfallverband Steyr-Land, der Salzburger Landesregierung und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur Anhörung vorgelegt, wie dies im Gesetz vorgesehen ist. Von der Salzburger Landesregierung und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Bezirksabfallverband Steyr-Land hat dahingehend Stellung genommen, dass kein Einwand erhoben wird. Die Oberösterreichische Landesregierung hat gemäß Paragraf 33 Absatz 2 des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes nach Anhörung des Bezirksabfallverbandes, innerhalb dessen Verbandsbereich die Ablagerung stattfinden soll, der Landesregierung des Bundeslandes, in dem der Abfall angefallen ist, sowie des zuständigen Bundesministers auf Antrag Ausnahmen vom Grundsatz des Absatzes 1 zu bewilligen, wenn dies mit den Leitlinien des Abfallwirtschaftsplanes Paragraf 41 für eine geordnete Abfallwirtschaft in Oberösterreich vereinbar oder aus zwingenden volkswirtschaftlichen Gründen geboten ist. Die Ausnahme ist auf höchstens vier Jahre zu beschränken, Verlängerungen der Ausnahme für jeweils höchstens vier Jahre sind zulässig. Hiefür gelten die oben erwähnten Anhörungserfordernisse sinngemäß. Dem Wortlaut des Paragraf 33 Absatz 2 des Oö. AWG ist zu entnehmen, dass die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen Ausnahmen vom Grundsatz des Paragraf 33 Absatz 1 zu bewilligen hat, insofern ist von einer Gebundenheit der behördlichen Entscheidung auszugehen, da die angesprochene Verwaltungsvorschrift die Behörde zu einem ganz bestimmten Handeln zwingt, so die Umweltrechtsabteilung. Unmissverständlich ergibt sich aus dem Paragraf 33 Absatz 1 des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes, dass diese Gesetzesbestimmung grundsätzlich die Schonung von in Oberösterreich vorhandener Deponiekapazität, also die Entsorgungssicherheit zum Ziel hatte zum damaligen Zeitpunkt der Beschlussfassung. Dies stellt auch eine Leitlinie des Abfallwirtschaftsplanes dar. Wird dieses Schutzinteresse nicht verletzt, hat der Antragsteller, so die Umweltrechtsabteilung, somit einen Rechtsanspruch auf eine Ausnahmebewilligung. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren, insbesondere die Stellungnahme des Bezirksabfallverbandes Steyr-Land, hat somit im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Baurestmassendeponie Ternberg noch über zirka zwei Millionen Kubikmeter Deponievolumen verfügt, ergeben, dass durch die Ablagerung von Abfällen aus dem Bundesland Salzburg die Entsorgungssicherheit von Abfällen in Oberösterreich, insbesondere im Bezirk Steyr-Land, nicht nachteilig berührt wird. Soweit die Stellungnahme der Umweltrechtsabteilung für die Begründung, warum hier keine rechtskonforme Möglichkeit einer Untersagung gefunden wurde. Und ich zitiere noch aus dem Ausschussbericht. Das ist nämlich auch wichtig und ich habe mir das ganz genau angeschaut, aus dem Ausschussbericht zur damaligen AWG-Novellierung. Zitat: Ingesamt ist der Landesregierung bei der Ausnahmebewilligungsentscheidung nach Absatz 1 kein Ermessen eingeräumt. Vielmehr besteht in Übereinstimmung etwa im Artikel 6 des Strafgesetzbuches ein Rechtsanspruch auf diese Bewilligung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dieser die Ausnahmeregelungen zugrundeliegende Gesichtspunkt wird tendenziell vor allem auch im Abfallwirtschaftsplan realisiert werden müssen, wenn danach eine beantragte Ausnahme mit den Leitlinien des Abfallwirtschaftsplanes, Frage Deponiekapazität, Müllnotstand war das damals in der Formulierung, vereinbar ist, besteht regelmäßig bereits ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bewilligung der Ausnahme. Das ist die Rechtssituation, vor der wir stehen, die ich äußerst unbefriedigend empfinde, um es vornehm auszudrücken und wie ich persönlich einen akuten Handlungsbedarf sehe. Denn wir haben ein offenes Deponievolumen in Salzburg, wir haben offenes Deponievolumen auch in Oberösterreich in anderen Bereichen, obwohl dort, ich schaue jetzt auf den Kollegen Makor nach Ort zum Beispiel, auch ähnliche Bedenken selbstverständlich seitens der betroffenen Bürger und Bürgerinnen da sind. Und es ist, glaube ich, auch wichtig festzustellen, dass damit es noch nicht zu dieser Lieferung kommt, denn damit ist es der betroffenen Firma sowie im Übrigen auch zwei anderen Firmen aus Österreich möglich, ein Anbot zu legen. Dann entscheidet die Vergabestelle, das ist die Salzburg AG darüber, ob es zu dieser Lieferung kommt und ob Bernegger den Zuschlag erhält. Das ist die Rechtssituation. Ich sehe beim Abfallwirtschaftsgesetz Paragraf 33 einen akuten Reformbedarf, dem wir uns stellen müssen. Ich habe deswegen ein Verfassungsgutachten bei einem der österreichischen Spitzenjuristen in Auftrag gegeben: Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir im Rahmen des Europarechts und im Rahmen des Bundesgesetzes, um entsprechende überregionale Transportlieferungen zu unterbinden bei Einsprüchen an bestimmte Wegstrecken? Denn auch das können wir derzeit nicht, binden zu können oder andere Kriterien mitbewerten zu können. Dieses Gutachten werden wir, so hoffe ich, in Kürze am Tisch haben und selbstverständlich wird Ihnen dieses Gutachten dann auch im Detail übermittelt. Wenn hier eine Handlungsmöglichkeit aufgezeigt wird, dann werde ich mich selbstverständlich mit 100 Prozent meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass bei der nächsten AWG-Novellierung, und die steht in Kürze an, genau diese Reform im Paragraf 33 auch verwirklicht wird. Abg. Schreiberhuber: Zusatzfrage bitte. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Schreiberhuber bitte. Abg. Schreiberhuber: Als für Umweltangelegenheiten zuständiger Referent haben Sie jedenfalls der stets von Ihnen geäußerten Sensibilität der Mülltransitproblematik gegenüber zum Trotz diese Sondergenehmigung politisch zu verantworten für die Verbringung von 80.000 und wie wir gestern gehört haben bis 100.000 Tonnen kontaminierten Mülls aus Salzburg nach Ternberg. Können Sie garantieren, dass der zum Beispiel bis zum 31.12.2004 zu überprüfende Abfallwirtschaftsplan den vitalen Interessen der Gemeinde Ternberg, der Nationalpark Region Kalkalpen und der durch den Schwerverkehr bereits jetzt unzumutbar belasteten Siedlungsgebiete von Bad Hall, St. Blasien, Waldneukirchen also im Landesstraßenbereich und Steinbach an der Steyr angepasst wird? Landesrat Anschober: Frau Abgeordnete! Ich habe bereits gesagt, ich würde mir Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen in all diesen Fällen wünschen. Ich persönlich halte es mit der grundsätzlichen Leitlinie eines Nationalparks nicht vereinbar, wenn schwere Eingriffe erfolgen. Das ist unter anderem bei manchen Steinbrüchen, Schottergruben in der Region der Fall, wo es zu Recht Proteste aus meiner persönlichen Sicht gibt, aber auch bei einem Deponievolumen von zwei Millionen Kubikmeter, das noch offen ist, sehr, sehr schwer argumentierbar für die betroffenen Anrainer, die sich für die Leitlinien eines Nationalparks einsetzen, da viel Geld hineinbuttern, sich engagieren, diese Grundidee leben wollen, dass dies vereinbar ist. Das heißt, wir haben ja gestern einen runden Tisch in Ternberg gehabt. Wir sind dabei darauf gekommen, dass die Grundproblematik ja nicht so sehr für die betroffene Region ist, von wo ganz genau kommt ein Müll her, es ist ja auch nicht lustig, wenn die Lieferungen aus Freistadt oder aus Braunau rollen würden, ob da jetzt ein Bundesländergrenze dazwischen ist, kann ja nicht das Kernentscheidungskriterium sein, sondern dass es um zwei Kernanliegen der Region geht. Und das haben wir am Schluss auch so fixiert an diesem runden Tisch, wo ich sehr froh war, dass auch Sie und andere Kollegen und Kolleginnen da waren, Frau Präsidentin war auch anwesend. Nämlich, dass wir versuchen müssen, einerseits das Verkehrsproblem in der Region generell in den Griff zu kriegen, das hätte dann auch Auswirkungen auf den Deponiebetrieb. Denn ich sage es noch einmal, zwei Millionen Kubikmeter heißt völlig gleichgültig von wo der Müll kommt, dass es zu einer starken Belastung mit LKW-Verkehr kommt. Zweiter Punkt, das ist die Frage Vereinbarkeit mit dem Grundgedanken eines Nationalparks. Das müssen wir auf der politischen Ebene klären. Und ich bin sehr froh, dass es gestern einige Bürgermeister gegeben hat bei diesem runden Tisch, die formuliert haben, ja, wir wollen Leitlinien haben, die dann auch Bestandteil des Nationalparkgesetzes werden sollen, die Projekte unterbinden, von vornherein unterbinden, die mit dieser Grundidee eines Nationalparks unvereinbar sein. Da wird es aber Interessenskonflikte geben und die müssen wir, denke ich, austragen. Nur das ist ein seriöser Umgang, sonst haben wir jedes Mal die Reparatursituation. Wir hatten die Reparatursituation bei der Diskussion über Molln, ich nenne es jetzt nicht Müllverbrennung, ich sage Verwertung, thermische Verwertung, wir hatten die Diskussion über die MBA in Ternberg, die auch noch nicht wirklich beendet ist, weil es noch kein Zurückziehen des Antrages gibt, und wir werden sie in vielen Fällen noch haben, weil das vorhandene Deponievolumen ebenso groß ist und dieses rechtskonform genehmigt ist. Das heißt, nur in diesem Bereich können wir, meiner Ansicht nach, ansetzen, für die Zukunft ansetzen. Deswegen wurde gestern auch die Einladung ausgesprochen, und ich denke, die Kollegen und Kolleginnen aus der Landesregierung sind dazu sehr gerne bereit, jeweils zu einem runden Tisch die zuständigen Regierungsmitglieder in die Region einzuladen, zur Frage Lösung der Verkehrsproblematik und zur Frage Leitlinien für eine Nationalparkentwicklung nicht nur in der Kernzone, sondern auch in den Randzonen. Abg. Schreiberhuber: Herr Landesrat! Der Titel einer Pressemeldung vom 4. Mai lautet: Rote Karte von Anschober für Müllimporte. Warum haben Sie nicht vorher bereits alle Möglichkeiten des von Ihnen als Gummiparagraf diskriminierten Paragraf 33 des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes ausgeschöpft und den Mut gehabt, die rote Karte vor der Erteilung der Genehmigung zu ziehen? Landesrat Anschober: Frau Kollegin Schreiberhuber! Wir haben, wie ich versucht habe, sehr konkret darzustellen, ein bestehendes Abfallwirtschaftsgesetz, das nach meinem Informationsstand mit Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen wurde, das in vielen Bereichen sehr gut ist, das in vielen Bereichen sehr brauchbar ist, das aber im Paragraf 33 einen völligen Gummiparagraf festschreibt, der es mir rechtskonform laut dieser Darstellung der Behörde nicht ermöglicht, das zu untersagen. Und ich kann als zuständiger Politiker keinen Rechtsbruch begehen, das können Sie politisch vielleicht von mir fordern, ich werde es nicht tun, weil ich das nicht machen kann. Was ich machen kann, das ist einen Reformprozess bezüglich des AWGs einzuleiten. Und ich lade alle Fraktionen dazu ein auf Basis des Verfassungsgutachtens, das jetzt gerade erstellt wird, die Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, falls wir sie haben, ich hoffe, wir haben sie, dann tatsächlich auch bei der Novellierung des AWGs umzusetzen und zu nützen. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Ich denke, die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen hat die Problematik verstanden. Sehr geehrter Herr Landesrat! Ein wichtiger Part ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, die ja zu Recht die Betroffenen sind und die Betroffenen sind natürlich besorgt. Welchen Dialog kannst du mit den oder wie kann der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern aufrecht erhalten werden in dieser schwierigen Situation? Landesrat Anschober: Wir haben diese schwierige Situation, das muss ich ganz offen sagen, nicht nur, das heißt jetzt nicht Verharmlosung des Falles Ternberg, das ist ein besonders sensibler aufgrund seiner regionalen Situierung, aber wir haben diese Problematik nicht nur in Ternberg, sondern wir haben sie eigentlich an vielen Deponiestandorten in Oberösterreich, weil das Abfallwirtschaftsgesetz damals im Jahr 1990 und 1997 von einem Müllnotstand ausgegangen ist. Jetzt gibt es enorme Überkapazitäten beim Deponievolumen. Wir haben zum Beispiel im Bereich der Baurestdeponien rund sieben Millionen Kubikmeter, die noch frei sind. Durch die neue Deponieverordnung kann aber auch Müll nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Jetzt schaut jeder Betreiber, dass er das Volumen anfüllt, und zwar am besten mit Altlasten, über die wir ja grundsätzlich froh sind, dass sie saniert werden. Die Frage ist, wo werden sie abgelagert diese Stoffe, wie wird das kontrolliert und nach welchen Kriterien. Ich bin gestern bei den betroffenen Bürgern, beim Bürgermeister von Ternberg, bei Bürgerinitiativen, Bürgerforum und bei einigen Kollegen und Kolleginnen in Ternberg beim runden Tisch gewesen. Wir haben einmal die Erstdiskussion geführt und sind dabei draufgekommen, dass es eigentlich um eine prinzipiellere Problematik, wie Nationalpark schützen, wie weiterentwickeln und um die Verkehrsfrage zuallererst geht. Wir werden da miteinander mit der betroffenen Region einen Arbeitsprozess starten, wo weitere runde Tische kommen werden. Es gibt eine direkte Ansprechperson in der Umweltrechtsabteilung, wo die betroffenen Anrainer Tag und Nacht hätte ich jetzt fast gesagt, sage ich einmal während der Dienstzeit, um realistischer zu bleiben, aber laufend ihre Beobachtungen auch melden können, damit wir dem nachgehen können. Das ist ja ganz, ganz wichtig. Die betroffenen Anrainer vor Ort sind ja auch eine Chance, sind ja auch Indikatoren, wenn etwas nicht stimmen sollte zum Beispiel. Wir werden Kontrollen auf Hinweis der betroffenen Anrainer durchführen. Da wird es ein sehr dichtes Kontrollprogramm in nächster Zeit geben. Ich habe in einem anderen Fall, der Kollege Makor weiß da sehr, sehr genau Bescheid, im Fall Ort gestartet einen runden Tisch. Das ist ein Arbeitsprozess, den ich mir auch für Ternberg wünsche, wo die betroffenen Gemeinden, in dem Fall, was Ternberg betrifft, die Umweltrechtsabteilung, die Umweltanwaltschaft, die Bürgerinitiative und unser Ressort gemeinsam arbeiten, wo die Bürgerinitiative vorlegt, was ihre konkreten Vorlagen sind, was sie sich wünscht, welche Kontrolltätigkeiten es geben soll, welche Entlastungsmaßnahmen dass es geben soll und wo wir in einem quartalsmäßigen Arbeitsprozess miteinander versuchen, diese Probleme zu lösen. Aber die sind schwierig zu lösen. Ich bin nicht der Wunderwuzzi und ich möchte auch nicht als Gaukler auftreten, denn ich kann mich nicht über Rechtssituationen hinwegzaubern. Dritter Bereich, was glaube ich ganz wichtig ist, wir starten jetzt die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes von Oberösterreich. Mein Ziel wäre es, dass wir ein neues novelliertes Abfallwirtschaftsgesetz nächsten Frühling in diesem Haus beschließen können. In diesem Arbeitsprozess haben wir eine Art Vorverfahren jetzt begonnen. In diesem Vorverfahren, das ist ein völlig informelles Vorverfahren, arbeiten jetzt Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband und, ich glaube, das ist wirklich eine Novität erstmals, auch die Bürgerinitiativen mit und bringen ihre Ideen für ein neues AWG in Oberösterreich ein. Das ist glaube ich eine ziemliche Qualität von gelebter Bürgerbeteiligung. Erste Präsidentin: Danke. Frau Präsidentin Weichsler bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrter Herr Landesrat! Du hast also vorhin auch angesprochen das MDA-Projekt, das ja voriges Jahr die Gemüter stark erhitzt hat. Man hat ja eine Lösung gefunden, die aber offensichtlich immer noch von einigen Punkten abhängig ist, weil ja noch immer keine Unterschrift erfolgt ist und diese Unterschrift ja es abhängig macht, ob also dieser Projektbetreiber oder -bewerber Firma Bernegger also, auch seinen Antrag zurückzieht. Ich frage dich jetzt, nachdem jetzt gleichzeitig dasselbe Grundstück ja für eine Baurestdeponie entsprechend verwertet werden soll, können wir das Schreckgespenst MDA auch dann abhacken, wenn nicht die nötigen Aufträge hierher kommen, damit diese Baurestdeponie entsprechend auch gefüllt werden kann? Landesrat Anschober: Also ich sehe zwischen den beiden Thematiken, die du, seit heute in der Früh können wir du zueinander sagen, hier darstellst, keinen, wirklich keinerlei Zusammenhang aus meiner Sicht. (Unverständlicher Zwischenruf) Ja, Ja. Ja, eine gute Arbeitsatmosphäre ist ja wichtig, miteinander, genau. (Unverständlicher Zwischenruf) Du, Kollege Kapeller, gell. Zum Ernst der Angelegenheit zurück. Ich sehe da Null Zusammenhang zwischen diesen beiden Bereichen. Erstens, wichtig fürs Verständnis, noch einmal formuliert, die Baurestdeponie ist seit 2002, seit August 2002 für diese gigantische Restmenge von zwei Millionen Kubikmeter rechtskräftig genehmigt. In diese Deponie erfolgen Lieferungen, ich hab das kontrollieren lassen, laut den Kontrollberichten rechtskonforme Lieferungen aus ganz verschiedenen Bereichen im Augenblick. Das heißt, über Auslastung kann sich der Betreiber derzeit nicht beschweren, was ich auch am Unmut der betroffenen Bevölkerung in den Durchfahrtsgemeinden ablesen kann, mit unser Kernproblem. Völlig richtig dargestellt von dir die Situation, dass wir derzeit noch keine Rücknahme des Antrags auf eine MDA in Ternberg haben. Warum? Das ist bislang in Ordnung. Wir haben beim Gipfel oder bei den Arbeitsprozessen, die wir hatten, auch das war ja keine wirklich einfache Entscheidung, wo wir unterbinden konnten, dass es zu dieser Verbrennungsanlage oder thermischen Verwertung in Molln kommt, wo wir die MDA in Ternberg unterbinden konnten, folgende Schlusseinigung: Der Interessent Bernegger verpflichtet sich in dem Moment, wo der Vertrag für die Mülllösung unterschrieben ist, den Antrag auf die MDA Ternberg zurückzuziehen. Bis zum heutigen Tag ist dieser Vertrag noch nicht unterschrieben. Warum? Weil es in ein, zwei Detailbereichen, wir haben gestern eh kurz das andiskutiert, es noch Auffassungsunterschiede und Verhandlungsbedarf zwischen den Beteiligten gibt. Ich werde wirklich heftig darauf drängen, dass das Versprechen, die Zusage von Bernegger, zu hundert Prozent diesbezüglich eingehalten wird und werde selbstverständlich auch dann das hohe Haus informieren darüber, sobald das passiert ist. Abg. Präsidentin Weichsler: Danke. Erste Präsidentin: Danke Herr Landesrat. Die letzte Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landeshauptmann. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Aus den Medien war zu entnehmen, dass es in Gramastetten Probleme mit dem Neubau bzw. der Sanierung einer Schule gibt. Wir haben in Oberösterreich eine Reihungsliste und in diesem Zusammenhang frage ich Sie: An welchen Kriterien orientiert sich die Reihung der Neubau- und Sanierungsvorhaben im oberösterreichischen Schulbau? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, hohes Haus! Es ist prinzipiell zu unterscheiden zwischen Neubauten und Sanierungsbauten. Neubauten werden überhaupt nur mehr dann in Erwägung gezogen, und Sie sehen ja, dass glaube ich nur zwei oder drei Neubauten im Gesamtprogramm der nächsten fünf Jahre enthalten sind, wenn der entsprechende Schülerzuwachs mittelfristig gesichert ist oder wenn die Experten, die die Kostendämpfung beim Amt der Landesregierung durchführen, zum Ergebnis kommen, dass ein Neubau zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer ist als eine Totalsanierung. Das ist das eine Kapitel. Das zweite Kapitel sind die Sanierungen. Hier gibt’s wiederum zwei Unterscheidungen: Kapitel eins: Treten Gesundheits- oder Verletzungsgefahr für Schüler, Lehrer oder Schulpersonal auf oder gravierende Sicherheitsmängel für diese betroffenen Gruppen, dann wird nach Prüfung durch die Experten sofort aufgenommen, auch in ein bestehendes Schulbauprogramm. Im Übrigen werden die Baumaßnahmen gereiht nach geringe Sicherheitsmängel, grobe Gebäudeschäden, mittlere Gebäudeschäden, fehlende Schülerarbeitsplätze, nicht nur kurzfristig sondern mittelfristig, fehlender Raumbedarf allgemein, Lehrerraumbedarf, sonstige Räumlichkeiten, etc. Das sind die sachlichen Kriterien. Die zweiten Kriterien sind natürlich die Einreichung eines beschlussfähigen Planes und eines Konzeptes für die Umsetzung der Generalsanierungen. Das wird zusammengefasst in Schulbauprogrammen, die in aller Regel ungefähr alle fünf Jahre fixiert werden und in Oberösterreich sehr großzügig dotiert sind. Das Jahresprogramm ist heuer aus dem Gemeinderessort und aus dem Schulressort mit 33 Millionen Euro dotiert. Ich kann Ihnen sagen, dass wir das unter allen Bundesländern größte Schulbauprogramm abwickeln. Im derzeitigen Schulbauprogramm sind 291 Schulbau-, -sanierungs- und -erweiterungsbauten mit einem Investvolumen von 378 Millionen Euro, also umgerechnet 5,5 Milliarden Schilling. Abg. Moser: Danke Herr Landeshauptmann für diese ausführliche Darstellung. In diesem speziellen Fall geht’s ja primär nicht darum, dass wir jetzt das größte Schulbaubudget aller Bundesländer haben, sondern es geht darum, dass dort Kinder und Lehrer in einer Schule sein müssen, wo Schimmelpilzbefall ist. Ich stelle eine Zusatzfrage bitte: Ist überprüft und Ihnen auch berichtet worden, um eine Vorreihung zu erreichen, inwieweit diese Schimmelbelastung gesundheitsgefährdend ist? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Kollegin! Es gehen bei mir an Spitzentagen bis zu 800 Schriftstücke ein. Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, ob eine derartige Eingabe gemacht wurde. Üblicherweise werden solche Eingaben bei der Schulabteilung gemacht und nicht bei mir im Büro. Nachdem in der Anfrage darauf nicht Bezug genommen wurde, kann ich Sie leider den konkreten Fall nicht wissen lassen, bin aber gerne bereit, Ihnen die Detailfrage schriftlich zu beantworten. Abg. Moser: Sehr lieb. Danke. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Bitte sehr. Erste Präsidentin: Danke sehr. Keine weitere Fragen. Danke vielmals Herr Landeshauptmann und danke meine Damen und Herren Abgeordneten. Die Fragestunde ist geschlossen. Den Herrn Schriftführer bitte ich jetzt, den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Ich darf den heutigen Eingang bekannt geben. Es handelt sich hier um die Beilage 172/2004. Eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof Linz, Linzer Lokalbahn (LILO) – Anschaffung von weiteren Gelenktriebfahrzeugen sowie Aufrüstung bereits vorhandener Gelenktriebfahrzeuge 2004 bis 2007. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 173/2004. Ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend bedarfsorientiertem und qualitativem Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich soll gemäß § 26 Abs. 6 LGO keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 174/2004, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Ausbau der Mobilen Integrationsberatung und –betreuung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 175/2004, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Mehrkosten für familienfreundliche Maßnahmen soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. So auch die Beilage 176/2004. Ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Oberösterreich. Auch diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 177/2004. Ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Oö. Hochwasservorsorge-Beschleunigungsprogramm soll gemäß § 26 Abs. 6 LGO keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 178/2004, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend ein Modell für die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 180/2004, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend objektives Auswahlverfahren für den Schulaufsichtsbereich keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 181/2004, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend konsumentenorientiertes generelles Kontrollverfahren durch Überprüfung der sozialen Verträglichkeit von Rechtsvorschriften oder budgetären Maßnahmen, soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 182/2004. Ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend ein Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch die Beilage 185/2004, eine Resolution der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Ausweitung der Schüler(innen)freifahrt auch auf Internatsschüler(innen), soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Danke Herr Kollege Bernhofer für die Verlesung aller Beilagen. Die liegen den Damen und Herren auf ihren Plätzen auf. Wir beginnen mit der Abstimmung der Dringlichkeiten. Beilage 177/2004, das ist ein Initiativantrag betreffend das Oö. Hochwasservorsorge-Beschleunigungsprogramm. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne über die Zuerkennung der Dringlichkeit die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben seitens der Sozialdemokratischen Landtagsfraktion heute zwei Dringlichkeitsanträge zur Hochwasservorsorge eingebracht. Ich erinnere noch einmal an den August 2002, als völlige Übereinstimmung geherrscht hat, dass alles Erdenkliche gemacht werden muss in der Folge dieser Katastrophe von damals, aber auch im Hinblick darauf, dass man Menschen in ihrer Angst nicht alleine lassen darf. Es hat daraufhin in einer sehr positiven Aktion eine Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenanlassfälle gegeben, ich sage das ausdrücklich positiv. Es hat in einem zweiten Schritt auch eine positive Situation gegeben, als sowohl der Unterausschuss für Hochwasservorsorge als auch der zuständige Referent Landesrat Anschober sich bemüht hat, eine Zusammenstellung der Projekte zu machen. Wir kommen aber jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dorthin, wo Nägel mit Köpfen zu machen sind, nämlich dort, wo im Grund rasche Hilfe und Planung in die Umsetzungsphase kommen. Und genau in diesem Punkt setzen diese beiden Anträge ein, denn wir haben mehrere Problemsituationen zu bewältigen. Es gibt mehrere Betroffene, die einzubinden sind. Wir haben Gemeinden, die finanziell nicht in der Lage sind, den Zehn-Prozent-Anteil zu übernehmen, auch für Planungskosten nicht. In vielen Fällen ist unbekannt, wie hoch die Förderungsmittel des Bundes oder des Landes sind. Das war auch der Grund, warum wir gesagt haben in einer Situation, wo Menschen bei jedem Niederschlag zittern, dass sich dieses Hochwasser von 2002 wiederholen könnte, und noch sehr, sehr langsam die ersten Projekte zu laufen beginnen, zehn Jahre dauern uns zu lange. Wir müssen so rasch als möglich, was überhaupt menschenerdenklich ist, umsetzen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, bis zum Ende der Legislaturperiode im Rahmen alle möglichen Maßnahmen. Jetzt weiß ich, es wird eine UVP geben können, wenn ich an den Machlanddamm denke. Die werden selbstverständlich aufgrund der Behördenverfahren etwas länger dauern. Aber das soll keine Ausrede sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern uns geht es um jene Projekte, die einem draußen, wenn man einen Gemeindebesuch macht, begegnen und man gefragt wird, was geschieht bei uns. Ich schlage vor deshalb zu prüfen, dass wir aus den Rücklagen vorfinanzieren, die wir verfügbar haben, einmal nachzudenken darüber, wie wir neben dem, was der Kollege Anschober angekündigt hat, beim Bund zusätzliche Mittel zu erreichen. Denn dass wir nicht mehr Mittel bekommen als zwei Jahre vor dem Hochwasser, ist ja wohl nicht unbedingt eine sinnvolle oder auch vertretbare Positionierung des Bundes in dieser Frage. Aber die zweite Frage ist, dass bei den Rücklagen beim derzeitigen Zinsendienst, der ohnedies katastrophal ist, es doch gescheiter wäre, eine Beschleunigung mit dem Geld vorzunehmen, im Rahmen eines Gesamtprojektes, wo die Mittel des Landes sowieso aufzubringen sind und, wenn wir die Baukostenerhöhung berechnen, wir letztendlich einen besseren Zinssatz sogar hätten, als die Geldmittel auf der Bank liegen zu lassen und dennoch keine baulichen Maßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen oder nicht im ausreichenden Maß passieren. Wir schlagen deshalb mit aller Klarheit vor, damit wirklich etwas weitergeht, dass die Projekte in einem exakten Zeit- und Finanzierungsplan dem Oberösterreichischen Landtag vorgelegt werden. Wir verlangen aber auch, dass der Landtag einen klaren Beschluss darüber fasst, nämlich im Hinblick auf eine mehrjährige Bindung, sodass die Gemeinden oder sonstigen Auftraggeber in der Lage sind, auf eine gesicherte Finanzierung zurückgreifen und die Aufträge auch vergeben können. Wir glauben, dass das bis zum Ende der Legislaturperiode schaffbar sein sollte. Ich lade deshalb alle ein, den bisher eingeschlagenen Weg des gemeinsamen Weges für die Menschen in Oberösterreich auch diese Maßnahmen effizient und so rasch als möglich durchzuführen, auch in dem Schritt jetzt, wo es wirklich um zeitliche Verzögerung oder Ausschließung von zeitlicher Verzögerung geht, mit uns mitzugehen. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Schwarz, bitte. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Empore! Den Antrag Nummer 177, (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Beschleunigungsprogramm Hochwasservorsorge hat der Herr Klubobmann Frais ja schon erklärt, wie toll die Maßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe waren, wie sinnvoll sie waren, wie effizient sie waren. Es wurde auch im letzten Unterausschuss ein Konvolut an Projekten mit genauer Prioritätenreihung, mit teilweise schon fertigen Plänen, mit Finanzierungskonzepten vorgelegt und dies wurde im Unterausschuss ja nicht kritisiert oder was immer, sondern wurde für gut befunden. Jetzt zu sagen, wir müssen zusammenhalten und das beschleunigen und auf Mitteln zurückgreifen, die ja nach der Meinung vom Herrn Klubobmann Frais so schlecht angelegt oder wie immer sind, also wir greifen auf Mitteln zurück, um etwas zu beschleunigen, was im ersten Augenblick für die Menschen ist. Wenn man es genau anschaut, sind es wieder nur ein paar zusätzliche Bauten, die man errichtet, die notwendig sind. Wir haben ja schon sehr viele gemacht. Es gibt auch Pläne, wie man die Aist und so weiter renaturieren kann. Diese Projekte werden nicht, also die notwendigsten, die ersten aus der Prioritätenreihung, werden nicht erst in zehn Jahren fertig sein. Das große Projekt, dass in zehn Jahren wahrscheinlich erst endgültig fertig sein wird, ist der Marchlanddamm und da wurde ja begründet, warum das so ist. Ich würde es begrüßen, wenn wir die Arbeit im Unterausschuss – wie wir besprochen haben – dass der Landesrat Anschober die Finanzverhandlungen einerseits mit dem Landesfinanzreferenten aufnimmt, dann auch mit dem Bund startet und im nächsten Unterausschuss, der ja schon terminisiert ist noch vor dem Sommer, genaue Pläne vorlegt. Und dann sieht man, wo ist konkret Verhandlungsbedarf, wo braucht es noch zusätzliche Finanzmittel. Jetzt schon was zu beschließen und wo zu binden, sehe ich einfach verfrüht und entgegen dem, was wir im Unterausschuss ausgemacht haben. Ich verstehe nicht, warum ihr diesen Unterausschuss macht und dann erst wieder irgendwann nachher wieder einen Antrag stellt? Also, im Unterausschuss haben wir da wirklich lange diskutiert und sehr konstruktiv gearbeitet, und es wird im Sommer einen Plan geben. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Weil es der Landtag beschließen muss, Frau Kollegin! Sie müssen sich die Geschäftsordnung mal anschauen!“) Danke für den Hinweis, vielleicht können Sie mir die Sachen anstreichen, wo ich da nachlesen muss. Sie haben ja vom Herrn Landesrat Anschober bekommen, dass er die Finanzverhandlungen anfangt, dass er uns das im Unterausschuss vorlegt ohne einen Beschluss des Landtags. Er legt einmal vor, was wir dann nachher beschließen, ob das in den Landtag gehen muss, ist eine zweite Frage. Wir brauchen zuerst einmal die ersten Verhandlungen, damit man konkreter schaut. Ich wünsche mir, dass es einfach genauso weitergeht, auch im Landtag wie im Unterausschuss, da habe ich geglaubt, dass ein gutes Klima herrscht. Ich bin eines Besseren belehrt worden. Klar ist, dass wir wieder genau mit dem Spiel, dass die Menschen da betroffen sind, dass die Menschen dann vom Hochwasser sich fürchten. Sie schreiben ja richtigerweise Vorsorgekonzept! Vorsorge ist nicht eine Mauer, eine neue, ist nicht ein Damm, sondern man braucht etwas mehr dazu. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Sie haben doch gesagt, Sie reden von den Projekten. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Wo steht den Mauer?“) Sie reden von den Projekten, die Projekte müssen vorgezogen werden. Renaturierung zum Beispiel sind langfristige Projekte, Natura 2000 sind Projekte auch im, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Ja, aber von einer Mauer steht nichts drinnen!“) Natura 2000 sind konkrete Projekte, konkrete Maßnahmen für den Hochwasserschutz. Das Bodenschutzbündnis, das eingeführt worden ist in Oberösterreich, ist eine konkrete Hochwasservorsorge, damit nicht mehr Böden versiegelt werden. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Also, es gibt viele effiziente Maßnahmen, die zusätzlich zu diesem Programm, was wir hier bekommen haben, gesetzt werden von der Landesregierung, vom Landtag. Und ich unterstütze einfach, dass wir im Unterausschuss weiterarbeiten, das konkret zu machen. Auch wenn es Händeschütteln gibt und Lächeln gibt, ich wünsche mir, dass wir im Unterausschuss so weiterarbeiten wie bisher und für die Menschen ein Gesamtkonzept bringen können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Brunner. Abg. Brunner: Geschätzte Frau Landtagspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich eigentlich wirklich meiner Vorrednerin, ihrer Meinung anschließen. Ich bin nämlich schon ein bisschen erstaunt und schon irritiert über diesen Dringlichkeitsantrag. Wir haben im Unterausschuss eingehend, und Sie haben ja das selbst ausgeführt, dieses Thema abgehandelt. Landesrat Anschober hat für die nächsten zehn Jahre das Programm präsentiert. Die 380 Projekte vorgelegt, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Aber die Finanzierung!“) lassen Sie mich ausreden, ich komme zur Finanzierung. Dort kam von Ihrer Seite überhaupt keine Kritik, und darum, warum dann heute dieser Dringlichkeitsantrag? Auch ich glaube uns allen wäre diese Umsetzung der Projekte heute lieber als morgen im Sinne der Menschen, die sich vorm Hochwasser fürchten. Aber, es geht um die Finanzierung. Sie haben es gesagt, und dazu brauchen wir einfach zusätzliche Mittel vom Bund, Bundesmittel. Und Oberösterreich, das wissen Sie ganz genau, kann dieses nicht alleine finanzieren. Darum haben wir diese Interessen beim Bund schon angemeldet. Es gibt bereits ein Terminaviso mit der Bundesregierung. Und bevor wir weitere Schritte setzen können, glaube ich, müssen wir diese Verhandlungen einmal abwarten. Und darum halte auch ich es nicht für klug und nicht für notwendig, heute Ihren Antrag als dringlich zu behandeln, und darum werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Geschätzte SPÖ, soviel ich weiß ist in der letzten Periode die Hochwasserproblematik immer einvernehmlich gelöst worden. Und ich glaube, in diesem Sinne sollten wir auch weiterhin daran arbeiten (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: „Braucht’s eh nur zustimmen!“) und im Unterausschuss, wir haben einen Unterausschuss, im Unterausschuss dieses Thema abhandeln. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zur Dringlichkeit zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass die Beratungen im Unterausschuss vorangehen und gut gedeihen. Es ist Tatsache, dass es ausgezeichnete Vorarbeit durch Landesrat Achatz und zahlreicher anderer Landesräte der gesamten Landesregierung gibt und dass also, das was notwendig ist, fortgeschritten ist. Und es geht jetzt um die Umsetzung. Und wir haben diesen und auch den nachfolgenden Antrag, Beilage 178/2004, im Klub eingehend diskutiert und sind zur Überzeugung gelangt, dass man diesen beiden Anträgen der Dringlichkeit zustimmen kann und soll. Es ist schlicht weg ein Auftrag an die Landesregierung, jetzt zu dem, es liegt vor, was zu tun ist. Und es ist richtig, die Landesregierung aufzufordern, wie kann man, das was notwendig ist, schlicht und einfach beschleunigen? Und es ist richtig, dringlich zu beschließen, dass es einen konkreten Zeitplan, Zeitvorgaben geben soll. Und es ist richtig, dass man den Finanzierungsplan bei gegebener Situation konkretisieren soll, rasch konkretisieren soll, und dass man vielleicht noch etwas genauer definieren kann, was in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann und muss. Es ist natürlich eine Problematik, die man vielleicht herausnehmen muss oder wo wir von unserer Seite aus der Meinung sind, dass es nicht schneller oder wahrscheinlich in einer deutlichen schnelleren Weise umsetzbar ist. Das ist der Marchlanddamm, weil hier ein entsprechendes UVP-Verfahren läuft. Und die Zeit, die ein UVP-Verfahren benötigt, wissen wir, dass es Probleme mit Niederösterreich, unserem Nachbarn gibt. Also, hier würde ich dieses eine Projekt herausnehmen, aber ansonsten werden wir beiden Anträgen, dem Antrag 177 und 178 die Dringlichkeit geben und der Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Ich sehe keine weitere Wortmeldung und schließe somit die Wechselrede. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 177/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage 177/2004 dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheit zur Vorberatung zu. Weiters wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 178/2004 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend ein Modell für die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss dazu notwendig. Und ich eröffne über diesen Antrag, dass der Beilage 178/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir vorne weg, dass ich sehr wohl einzuschätzen weiß, dass meine persönliche Betroffenheit für die Bevölkerung, die in den Tagen zwischen dem 8. und 12. August 2002, manche sogar am 11.11.2003 ein drittes Mal, von dem verheerenden Hochwasser betroffen wurden, bei mir persönlich wahrscheinlich etwas stärker ausgeprägt ist, weil ich ein Bürgermeister einer der hauptbetroffenen Gemeinden, nämlich Walding, bin, und bis zum heutigen Tag von diesem furchtbaren Ereignis geprägt bin. Liebe Frau Kolleginnen Brunner und Schwarz, ich schreibe es aus Fairnessgründen ihrer nicht so großen Betroffenheit zu, weil Sie wahrscheinlich nicht diese Erlebnisse vor Ort hatten (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Das kann man wohl wirklich nicht sagen, wenn man aus Mauthausen kommt!“) und daher dieses Thema derart unbefangen und leger abtun. Erinnern Sie sich nicht daran, was an diesen Tagen vor dem 8. August bis nach dem 12. August passiert ist, als die Großwetterlage sich in brutalsten Regenfällen manifestierte? Als in meiner Gemeinde der große Fluss, die Rodl, innerhalb weniger Stunden um drei Meter anschwoll, als Brücken, Stege, Autos, Bahnschwellen, Häusermauern weggerissen wurden, als Tausende Kubikmeter Geröll an anderer Stelle wieder angeschwemmt wurden, als viele Häuser, Dutzende Häuser zu Rohbauten wurden oder zu Ruinen. Ich habe es selbst miterleben müssen, wie 46 Personen meiner Gemeinde per Hubschrauber in letzter Minute von den Rauchfängen ihrer Häuser gerettet wurden, während unten zwei Meter hoch das Wasser durch den Wohntrakt donnerte. Ich habe auch miterlebt, als dann 38 Feuerwehren aus ganz Oberösterreich, als Hunderte Bundesheerler für viele Wochen in unserer Gemeinde in einer großartigen Manier Hilfestellungen leisteten, um zumindest etwas an Hoffnung wieder aufkeimen zu lassen. Ich behaupte, die gesamte Region war damals traumatisiert und paralysiert. Ich weiß selbst nicht, wie wir das zusammengebracht haben, vierzehn Tage nach diesem Ereignis 21 Sachverständige vor Ort zu bekommen, die sich gleich mit der Sanierung bzw. Projektierung eines effizienten Hochwasserschutzes befassten. In der Zwischenzeit wurden, und das war hoch anzurechnen, das Land Oberösterreich zuvorderst und viele Hilfsorganisationen auf den Plan gerufen, zumindest finanziell und mit Sachleistungen den Betroffenen unter die Arme zu greifen. Die einen haben weniger bekommen, die anderen mehr. Einige haben mehr oder weniger etwas bekommen. Die Bevölkerung hat trotz alledem, weil sie pausenlos von den Sachverständigen des Wildbachverbaus, vom Gewässerbezirk, von Projektanten, durch die Gemeinde mit in diese Planungsphasen eingebunden war, vorsichtigen Optimismus wieder aufkeimen lassen. Es wurde ja auch bis zuletzt – ich kann mich erinnern an den Artikel in den OÖN in der Karwoche - suggeriert, dass man eigentlich alles in die Wege geleitet habe, um ein effizientes Gesamtprojekt zu erstellen und für zukünftige Zeiten derartige Auswüchse zu verhindern. Was sich nicht geändert hat, das ist die Tatsache, dass ich jeden Tag nachweislich mündlich, telefonisch, per Mail, von den betroffenen Leuten befragt werde: „Jetzt haben wir bereits so viele Wasserrechtsverhandlungen abgeführt, wir freuen uns riesig drüber, wann endlich fängt ihr zu bauen an? Wann geschieht endlich was? Sobald es zu regnen beginnt, kann ich nicht mehr schlafen!“ Es gibt Leute, die um zwei Uhr bei der Nacht zum Fluss laufen und nachsehen, ob er wieder rauskommt. Andere haben in der Zwischenzeit ihren Dachboden notdürftig ausgebaut, weil sie sich das Erdgeschoss, das eigentlich für die Wohnzwecke vorbehalten wäre, nicht mehr zu benützen getrauen, bis endlich tatsächlich Schutzwasserbau betrieben wird. 21 Monate nach dieser Katastrophe kann ich behaupten, dass bis zum heutigen Tag kein einziger Tag vergangen ist ohne Besprechungen, Verhandlungen, Begehungen, ohne Wasserrechtsverhandlungen, Grundeinlöseverhandlungen und vor allem, was das Ärgste war, ohne zeitaufreibende Terminkoordinationen der Fachleute. Nun haben wir ein Gesamtkonzept vorliegen, es fehlt nur mehr eine Wasserrechtsverhandlung. Wir haben ein Gesamtprojekt des gesamten Gemeindegebietes unter Einbeziehung der Nachbargemeinden, jetzt fängt das Problem erst richtig zu schlagen an. Ich habe immer gesagt, ich garantiere euch eines, ich werde den Teil, den die Gemeinde vorantreiben kann, tatsächlich mit aller meiner Verantwortung durchziehen. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Was hat denn das mit der Dringlichkeit zu tun!“) Jetzt weiß ich, dass die Gesamtkosten für mein Gemeindeprojekt 8,3 Millionen Euro ausmachen. (Zweite Präsidentin: „Ich bitte zum Schluss der Redezeit zu kommen.) Ich ersuche ausnahmsweise um Nachsicht, wenn ich überziehe, weil es ein derart wichtiges Thema ist. (Unverständliche Zwischenrufe) Bis zum heutigen Tag habe ich außerdem 162.000 Euro Projektierungskosten bezahlen müssen. Hätte ich müssen! Ich habe das Geld nicht. Ich habe das Glück, dass mir der Projektant Zahlungsaufschub gewährt hat. Wenn es heißt, der Bund übernimmt fünfzig Prozent der Kosten, ja wie soll denn das gehen? Wenn ich weiß, dass der Bund für 2004 die gleichen Beträge für Schutzwasserbau den Ländern überweist wie zwei Jahre vor dem Hochwasser! Der Bund hat scheinbar gar nicht zur Kenntnis genommen, dass es dieses Ereignis gegeben hat. Und wenn es in den Pressekonferenzunterlagen von Rudi Anschober vom 25.3.2004 - (Zweite Präsidentin: „Herr Kollege Eidenberger, ich bitte zum Ende zu kommen, wir haben bei der Dringlichkeit eine Fünf-Minuten-Beschränkung!) Entschuldigung noch einmal - (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Dann braucht man eh keine Geschäftsordnung!“) heißt, dass das Gespräch beim Bundesminister Pröll zu suchen ist, dann kann ich nur sagen, 21 Monate hätte man Zeit gehabt, diese Zeit hätte man haben müssen. Ich ersuche daher um Zustimmung zu meinem Dringlichkeitsantrag, der lautet: Das Land Oberösterreich möge hochwasserbetroffenen Gemeinden ehest ein fachliches Projektbetreuungsteam – Schlagwort Beratung, Planung, Umsetzung, Finanzierung – zur Verfügung stellen, das die Koordination und Planung schnellstens in die Hand nimmt und vorantreibt, und b, gemeinsam mit den Gemeinden einen verbindlichen Finanzierungsplan erarbeitet, auf dessen Grundlage die den Gemeinden zugesicherten Fördermittel auch verbindlich und zeitgerecht ausgezahlt werden. Im Lichte der finanziellen Situation der Gemeinden halte ich es auch für richtig, dass – wie Karl Frais gesagt hat – Rücklagen des Landes dafür verwendet werden, wenn das Leben und der Besitz unserer Bürger zu schützen ist. Ich entschuldige mich noch einmal, dass ich überzogen habe. Ich bitte aber auch um das Verständnis, dass dieses Thema nicht leichtfertig abzuhandeln ist, wie vielleicht ein anders. Danke um Ihr Verständnis. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Kollege Steinkogler, bitte. Abg. Steinkogler: Frau Präsidentin, Hoher Landtag, geschätzte Damen und Herren! Vorerst muss ich einmal wirklich mit aller Entschiedenheit die Unterstellungen und Aussagen meines Vorredners Bürgermeister Eidenberger zurückweisen, dass meine Kollegin die Behauptungen sehr leger und unbefangen hier vorgebracht hat. Ich glaube, das ist insofern auch unbegründet und wirklich unverständlich, wo gerade Kollegin Brunner aus einem hauptbetroffenen Gebiet, aus dem Bezirk Mauthausen kommt. Und deshalb, glaube ich, ist es um so unverständlicher, dass solche Aussagen gegenüber den Betroffenen gemacht werden. (Beifall) Meine Damen und Herren, es haben die Vorrednerinnen schon gesagt, es gibt einen Unterausschuss. Im Unterausschuss wurde bis jetzt sehr konstruktiv und im Konsens gearbeitet, das ist auch der große Unterschied, dass im Unterausschuss konstruktiv gearbeitet wird, dass aber von einer Partei, von der SPÖ hier im Lande, dieses Thema dann außerhalb vom Unterausschuss für politisches Kleingeld benützt wird, das ist sicherlich gegenüber den Hochwasseropfern unverständlich und unverantwortlich. (Beifall) Wir wissen alle, dass die Zuständigkeit bei unseren Dienststellen, bei den Gewässerbezirken und in weiterer Folge bei den Bundesstellen liegt, ich glaube auch, dass hier sehr effizient und gut gearbeitet wird, ich glaube, das ist auch jetzt nicht in Zweifel gezogen worden. Der Vorschlag aber der Einsetzung eines Projektbetreuungsteams widerspricht meines Wissens dem bisherigen Beratungsstand im Unterausschuss. Gerade in der Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe und auch der Frage, welche Konsequenzen und welche Lehren zu ziehen sind, hat es immer einen breiten Konsens in Oberösterreich gegeben. Klar muss auch sein, dass wir Mittel primär in die Realisierung und Umsetzung der Projekte investieren, anstatt neue Overheadkosten zu schaffen. Vor allem ist uns aber auch eine Antwort darauf wichtig, wie mit verbindlichen Finanzierungsplänen umgegangen werden soll, denn uns ist wichtig, dass es einen breiten Konsens bei den Prioritäten und zeitlichen Reihenfolgen gibt und geben muss. Als ÖVP sind wir grundsätzlich für konstruktive Vorschläge offen, dieser Antrag ist aber eine klassische Beratungsmaterie für den Unterausschuss, wo man sich damit auch intensivst beschäftigen wird. Aus all diesen Überlegungen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen und laden gleichzeitig die SPÖ ein, weiterhin im Unterausschuss konstruktiv mitzuarbeiten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich nicht auf diese Debatte einlassen, ob ich betroffen oder nicht betroffen bin. Ich nehme die Sorgen und Ängste der Bevölkerung, die vom Hochwasser massiv betroffen waren, sehr ernst, auch wenn ich in meinem eigenen Haus kein Wasser hatte, war ich doch vom ersten Tag an damit konfrontiert. Ich war auch bei Aufräumungsarbeiten dabei, aber ich möchte nicht so pathetisch wirken, was wir alles getan haben, das hat ja der Bürgermeister Eidenberger schon gemacht, also für mich war das sehr pathetisch und gespielt. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist aber schon eine Frechheit!") Aber mir ist auch klar geworden, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wenn jemand Tag für Tag im Einsatz ist, dann ist das vertretbar!") ich war auch im Einsatz, ich kann den Herrn Bürgermeister dahingehend verstehen. Gut, ja, ob man sich auf die populistische Art und Weise der SPÖ einlässt, die da irgendwo in die Schule gegangen ist und das auch so macht, ist eine andere Sache. Ich bin auch darauf gekommen, dass nach dem Hochwasser sehr viele Gemeinden darauf gekommen sind, dass plötzlich die Bausünden und die Widmungssünden aufgetaucht sind. Da wurde auch klar, dass in der Verantwortung der Gemeinden sehr viel liegt und einfach wirklich sehr viel an Hochwasserschutzmaßnahmen, die ja nicht nur im Schutzwasserbau bestehen, die ich ja vorher schon angekündigt habe. Ich möchte diese sachliche Diskussion, wie wir die Gemeinden beratend unterstützen können, so wie es im Gewässerbezirk, was auch Aufgabe des Gewässerbezirkes ist, weiterführen und hoffen, dass wir endlich von dieser rein populistischen Arbeit wegkommen, sondern hier in einer sachlichen Arbeit gemeinsam nach Lösungen suchen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe somit die Debatte zur Dringlichkeit und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zu Beilage 178/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Weiters wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 180/2004 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Die Beilage 180/2004, darin handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend objektives Auswahlverfahren für den Schulaufsichtsbereich, wir benötigen ebenfalls einen Geschäftsbeschluss dazu. Ich eröffne über den Antrag, dass die Dringlichkeit zu dieser Beilage 180/2004 zuerkannt wird, die Wechselrede. Gibt es eine Wortmeldung zu dieser Dringlichkeitsdebatte? Frau Kollegin Jachs, bitte. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsidentin, hohes Haus, geschätzte Damen und Herren! Ja, mit diesem Antrag und dem Auswahlverfahren für Bezirksschul- und Landesschulinspektoren haben wir uns in diesem Haus schon mehrmals befasst, ich möchte hier unterstreichen und sagen, dass wir schon bisher ein sehr objektives Auswahlverfahren hatten, und ich glaube, dass es auch in Zukunft weiterhin die Grundlage für Diskussionen sein soll. Ich möchte auch sagen, dass es bereits einen Vorschlag von Landeshauptmann Dr. Pühringer gibt, der bei der nächsten Ausschussrunde am 27. Mai 2004 bereits diskutiert und beraten werden soll. Hier können auch die jeweiligen Vorstellungen unter- und vorgebracht werden. Ich glaube, dass es wichtig sein wird, es muss auch unser gemeinsames Ziel sein, so glaube ich, dass wir die am besten Qualifizierten bestellen sollen. Darum, glaube ich, wenn wir bei der nächsten Ausschussrunde eine Einigkeit erzielen und einen Beschluss im Landtag haben, auch das neue Modell bei den nächsten Bestellungen herangezogen und angewendet werden kann. Aufgrund dieser Tatsache, aufgrund dieser Vorgaben, meine ich, dass es keiner Dringlichkeit bedarf, ich kann auch diese Dringlichkeit nicht erkennen und kann nur sagen, dass dieser Dringlichkeitsantrag eher zu spät kommt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Jachs, als wir im November in diesem Haus als erste Fraktion zu dieser Frage überhaupt einen Antrag eingebracht haben, ward ihr dagegen, weil es ja momentan nicht gebraucht wird. In der Zwischenzeit ist etwas entwickelt worden, jetzt heißt es, es ist zu spät. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir uns überhaupt noch ein bisschen ernst, ich habe jetzt wirklich schön langsam das Problem. Ich wollte heute mit etwas ganz Besonderem beginnen, Frau Kollegin Jachs. Ich gratuliere der Österreichischen Volkspartei, ich habe nämlich noch nie ein solches parteipolitisch abgekartetes System gesehen, wo auf jeden Fall von vorne bis hinten nur ÖVP herauskommen kann, was anderes ist gar nicht denkbar. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: "Das darfst du sagen!") Ein Wunder, das mich dabei begleitet, dass die Grünen sagen, wir sind dabei. Ich habe ja die Antwort in den letzten Tagen erhalten, als es geheißen hat: Wir haben das Problem nicht, ihr seid nicht dabei, darum jammerts, obwohl wir ein ganz anderes Modell haben wollten, aber wir sind ja in Koalition. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das Objektivität ist, wenn das im Grund die Suche nach dem ist, wo wir sagen, alle haben eine Chance, dann muss ich sagen, wirklich, ich gratuliere der Volkspartei, denn ein solches System hätte sich unter Riedl niemals entwickeln können. Es war damals ein demokratisches und greife zurück auf das, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Geh, geh, geh!") Herr Kollege Trübswasser, ich bleibe bei dem Antrag, das Leiterbestellungsverfahren ist die Grundlage. Ich könnte viele von euch zitieren, die damals, als Landtagsfraktion mit drei Personen da herinnen, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Wir wollen das System ändern!") einen Experten als Assessor nennen konnten. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Dass der Proporz weg ist!") Ich sage es ganz einfach, ihr seid dafür, weil es die ÖVP vorgegeben hat. Dass aufgrund der Ausschreibung schon individuelle Bereiche zusätzlich noch ausgeschrieben werden können, das heißt, erste Vorauswahl, da können wir schon einmal schauen, wer erfüllt was. Zweite Phase, zweite Stufe ist einfach das Assessmentcenter, wie setzt man das zusammen. Drei Personen, die weisungsgebunden dem Präsidenten als Beamte drinnen sitzen, eine vierte Person, die man umschreibt - ganz offensichtlich nach Bedarf, ob es der Leiter, der Direktor oder der Arge-Leiter ist, schreibt man mit beziehungsweise - man wird wahrscheinlich schauen, wer passender ist. Dritter Bereich, dann kommt man hinein und versucht dann abzustimmen, das wird natürlich auch im Grund völlig unklar sein, was hinten herauskommt! Sollte bei all dem ganz offensichtlich noch ein Kunstfehler passieren, gibt es hintennach die seitens des Bundes ja erforderliche verbale Beurteilung. Als demokratiepolitischer Fortschritt dürfen jene Assessoren, die belobigt von euch, Gunter Trübswasser, und als hervorragender Demokratiebeitrag von der ÖVP, auch von hier mitgetragen, immer so bezeichnet worden sind, dürfen sich jetzt als Besucher dort einfinden und es ist geradezu ein Frivolitätsakt, wenn dann drinnen steht, sie dürfen auch anwesend sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine positive Entwicklung gehabt beim Leiterbestellungsverfahren, das ist die Ausgangssituation, das muss auch die Grundlage sein. Wer vom Leiterauswahlbestellungsverfahren weggeht und sagt, wir wollen wieder zurückgehen, weil wir es uns koalitionär richten, der verlässt den Boden der Objektivität, der verlässt den bisher eingeschlagenen oberösterreichischen Weg, wo wir gesagt haben, gemeinsam wollen wir so objektiv als möglich im bewährten Leiterbestellungsverfahren das haben. Denn eines ist klar, Kollege Trübswasser, wenn es bei der Schulaufsicht heißt, dass es das Beste ist, dann ist es beim Leiterbestellungsverfahren nur mehr ein kurzer Schritt, dass es dann dort auch weg sein wird. Zu dem haben wir im Grund keinen Zugang, wir haben das mit euch und für euch in dem Haus auch mitgetragen in vielen Fällen. Aber wenn ihr glaubt, weil ihr von drei auf fünf angewachsen seid, dass ihr die Objektivität und das demokratiepolitische Element, Kollege Trübswasser, missachten könnt, dann ist es eure Sache. (Beifall Zwischenruf Landesrat Anschober: "Glaubst du das, Karl?") Ich gratuliere der ÖVP, Kollege Anschober, ich gratuliere der ÖVP, dass es ihr so klass gelungen ist, ein Modell ihrer Wahl so drüber zu bringen, eure Zustimmung zu erlangen. Aber eines ist klar, wir werden da nicht mittun. Ich bitte, noch einmal darüber nachzudenken, dass dieser bisher immer einstimmig gewählte Weg im oberösterreichischen Schulwesen nicht verlassen wird und nicht eine oder zwei Parteien auf die Straße gestellt werden und nicht solche Personen, die sich vielleicht zu einer anderen Fraktion politisch bekennen, als Leiter und Schulaufsichtsbeamte ausgeschlossen werden. Das gebe ich zu bedenken. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir Freiheitliche werden dieser Dringlichkeit zustimmen und ich möchte es auch begründen. Ich möchte anschließen an der Wortmeldung der Kollegin Jachs, der ich zugute halten muss, dass Sie sich in der Leiterbestellung, in der Schulleiterbestellung, Bezirksschulinspektor, Landesschulinspektor vielleicht noch nicht so gut auskennt. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Das ist ganz nett, von Frau zu Frau!") Ich finde es demokratiepolitisch äußerst gefährlich, wenn hier die Gremien, die für Entscheidungen zuständig sind, ausgeschaltet werden. Was meine ich damit? Entscheidungen, wie ein Objektivierungsverfahren ablaufen soll, haben in den Kollegien zu erfolgen. Wie wir aus den Medien erfahren, ich habe es hier etwa auf der Homepage der Grünen gefunden, gibt es den Entwurf, dass geplant ist im nächsten Ausschuss, das hat die Kollegin Jachs gesagt, in der nächsten Unterausschusssitzung werden wir darüber reden, dass die Sektion der Kollegien ausgeschaltet wird, die hier sehr wohl eingebunden werden sollen. Wir stimmen auch deshalb der Dringlichkeit zu, auch wenn ich in der letzten Unterausschusssitzung gesagt habe, ich bin gegen Anlassgesetzgebung, weil wieder drei Landesschulinspektoren ernannt worden sind vor kurzer Zeit, ich weiß nicht, wer jetzt noch die Namen weiß, die Namen wusste man aber vor ihrer Bestellung. Es ist eigentlich eine große Diskriminierung für die Ausgewählten, wenn sie vorher schon in den Medien ihren Namen lesen, wo noch gar kein Objektivierungsverfahren stattgefunden hat. Es ist wirklich ein vor den Kopf stoßen all derjeniger, die sich um einen Posten bewerben und sich dem Assessment stellen, wenn sie wissen, sie haben sowieso keine Chance. Ich glaube aber, das Wesentliche, woran unser System krankt, ist, dass natürlich im Bundesgesetz die Aufgaben kaum definiert sind. Da glaube ich, sollte man auch einmal ansetzen und wirklich eine Änderung herbeiführen, wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, dass nicht von vornherein, man kann immer darüber diskutieren, wer ist der bessere Assessor, jemand, der aus dem Schulbereich kommt oder jemand extern. Wenn ich mir aber jetzt den Entwurf anschaue, ob das jetzt alles wirklich diejenigen sind, die den Praxisalltag wirklich beurteilen können, möchte ich zwar hier niemanden unterstellen, dass er keine Kompetenz hat, allerdings muss ich nur die Frage stellen. Dass es darum geht, dass der Landesschulratsdirektor, der ja schon einige Zeit vom Schulalltag weg ist, der Leiter der jeweiligen pädagogischen Abteilung des Landesschulrates ist, die Leiter in der jeweiligen Personalabteilung des Landesschulrates und dann eben bei BSI-Bestellungen, im BHMS- oder BS-Bereich, die Arge-Leiter, das ist der fachliche Zugang, sonst haben wir uns entfernt von einer Beurteilung, wo Lehrer und schulnahe Personen, wir haben auch jetzt im Assessment immer sehr viele Elternvertreter dabei gehabt, ebenso wie Vertreter der Wirtschaft. Meine Damen und Herren, wir alle hier, die vier Parteien haben unsere Assessoren geschickt, ich glaube nicht, dass die schlechte Arbeit gemacht haben, sie haben vielleicht auch eine Sichtweise von außen hereingebracht, die mir hier abgeht. Noch ein wichtiges Argument ist, dass ich glaube, dass hier die falsche Vorgangsweise gewählt worden ist. Zuerst muss ich wirklich definieren, was sind die Aufgaben, welche Arbeitsfelder sind da, welche Kompetenzen und Qualifikationen sind erforderlich. Ich weiß schon, die liegen in den Unterlagen für das Assessmentcenter, da sind die Kriterien nominiert, aber ich finde nirgends rechtliche Grundlagen dafür, auf die sich das Assessmentcenter bezieht. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass sich in diesem Bereich etwas tut, und zwar deshalb etwas tun muss, vor allem auch für die unparteiischen Lehrer, Direktoren, Inspektoren, die sich um einen weiteren Posten bewerben. Der Kollege Hirz hat mich zuerst gefragt, er hat recherchiert, die Parteizugehörigkeit in den letzten Jahrzehnten würde ich fast sagen, ja, wir Freiheitliche hatten auch in den letzten zwei Jahrzehnten zwei Mal jemanden. Wir hatten einmal einen Präsidenten des Landesschulrates und wir hatten einmal einen Bezirksschulinspektor, die parteiungebundenen Lehrer, glaube ich, hätten auch qualifizierte Leute, für die wollen wir kämpfen, und daher werden wir der Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zur Dringlichkeit zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Postenbesetzungen im Bereich der Schulaufsicht sind so eine Art Dauerbeschäftigung für die Politik. Ich denke, das zeigt, wie krank dieses System eigentlich ist, wenn sich die Politik ständig mit Postenbesetzungen beschäftigen muss. Es zeigt eigentlich auch, dass eine Objektivierung momentan nicht gegeben ist. Es ist ein offenes Geheimnis, dass seit Jahrzehnten sich ÖVP und SPÖ die Stellen im leitenden Schulaufsichtsbereich politisch ausverhandelt haben und auch entsprechend besetzt haben. Frau Kollegin Moser hat das schon erwähnt. Ich komme aus dem Schulbereich. Die beiden Herren der FPÖ sind Legende. Landesschulratpräsident Mayer und der Bezirksschulinspektor Gamsjäger in Gmunden. Und sonst hat es bis dato weder einen Unabhängigen noch eine andere Fraktion gegeben, die im leitenden Bereich irgendwelche Personen gestellt haben. Die SPÖ bringt jetzt den zweiten Antrag ein, ein objektives Verfahren oder ein Modell zu entwickeln. Ich sage jetzt einmal wahrscheinlich stecken bestimmte Ängste dahinter, dass man jetzt nicht mehr die eigenen Leute durchsetzen kann. Ich kann Ihnen sagen, dass es nicht darum geht, jetzt alles durch Schwarz oder Grün zu ersetzen. Ich sehe absolut den Handlungsbedarf, und Sie können mir jetzt eines glauben, ich habe eine persönliche Leidensgeschichte auch in diesem Bereich, und es gibt zwei Personen in diesem Saal, die Zeugen dieser Leidensgeschichte sind. Ich habe sicherlich unter ÖVP-nahen Schulaufsichtsorganen gelitten. Ich sage aber auch noch dazu, ich habe auch andere kennen gelernt, Personen aus ÖVP oder SPÖ, die sich sehr korrekt benommen haben und auch eine Position vertreten haben, unter der ich sehr gut habe arbeiten können. Und das heißt für mich, dass es darum geht, dass die Bestqualifizierten diese Positionen erreichen sollten und nicht, ist er ein ÖVPler oder ist er SPÖler. Diese Frage ist meiner Meinung nach sekundär. Wir Grüne haben sofort mit dem Regierungseintritt begonnen hier entsprechend Arbeit aufzunehmen, was die Objektivierung im Schulbereich betrifft. Ich sage jetzt hier ganz klar und deutlich: Wir haben selbst keine Posten verhandelt. Manche haben gesagt, das ist naiv, manche haben gesagt, das wird ein Nachteil für uns sein. Ich sage jetzt einmal, schlechter kann es für uns eigentlich nicht mehr werden. Also nehmen wir es doch als Chance für dieses Land, dass wir entsprechende neue Wege beschreiten und dass vielleicht auf Grund dessen, dass wir die nötige Distanz haben bzw. die nötige Neutralität, an diese Sache heranzugehen, hier wirklich neue Aspekte gesehen werden können. Jetzt komme ich gleich zu dem einen Vorwurf, dass also es irgendwelche Kriterien gibt, was die Ausschreibung betrifft. Ich bekenne mich absolut dazu, dass es Kriterien gibt, nach denen Ausschreibungen stattfinden. Das ist völlig normal. Und bei diesen letzten Besetzungen war es genau so, dass für die drei Landesschulinspektoren die Ausschreibung völlig gleich war, obwohl alle gesagt haben, sowohl die SPÖ als auch die ÖPV, als auch wir, es sollten die integrativen Kenntnisse zumindest bei einer Besetzung eine Rolle spielen. Und genau das ist gemeint. Ich denke, dass man in dem Bereich die Ausschreibungskriterien definiert und sich auch dann die entsprechenden Menschen bewerben sollen. Ich halte das für gescheit und nicht für eine politische Willkür. Jetzt komme ich zum nächsten Hauptteil, dem Assessment Center. Das Assessment Center soll jetzt aus vier internen und zwei externen Assessorinnen bestehen. Die vier internen wurden schon aufgezählt: Landesschulratsdirektor, Leiter der pädagogischen Abteilung, Leiter der jeweiligen Personalabteilung und halt je nachdem der Vertreter der Bezirksschulinspektoren oder der ARGE-Leiter Direktoren. Das sind diejenigen, die die Dienstgeberfunktion über haben. Ich gehe natürlich nicht davon aus, dass das weisungsgebundene Beamte sind und der Landesschulratspräsident zum Landesschulratsdirektor sagt, du weißt eh, der und der muss es werden. Ich gehe davon aus, dass diese Beamten, die ja auf die Republik angelobt wurden, dass die im Endeffekt die Dienstgeberfunktion wahrnehmen und nicht von vornherein denen unterstellt wird, dass sie sowieso nur die Interessen der ÖVP vertreten. Das ist einmal das Erste. Das Zweite: Sollte es so sein, was ich nicht hoffe, dass es zu internen Absprachen kommt, dann gibt es noch einen entsprechenden Objektivierungsmechanismus, der in Kraft tritt. Und zwar, wenn die internen Beurteilungen und die externen Beurteilungen um zwei Stufen auseinander gehen, dann ist offensichtlich etwas in der Wahrnehmung nicht richtig, dann soll das Assessment entsprechend auch wiederholt werden. Und das dient mit Sicherheit dem Schutz der Bewerber und Bewerberinnen und nicht politische Willkür, wie das von Seiten der SPÖ gesehen wird. Und jetzt sage ich noch eines ganz klar und deutlich: Ziel war es, die Parteien aus dem Beurteilungsverfahren heraus zu bekommen. Beim Schulleiterbestellungsverfahren sind es auch sechs Personen, jetzt sind es auch wieder sechs, mit dem, dass das der Landesschulinspektor oder der Bezirksschulinspektor war und vier Parteienvertreter. Wr hat denn da eigentlich objektiv beurteilen können? Ich behaupte jetzt einmal, das war die FPÖ und das waren die Grünen, weil die im Endeffekt ja nie eigene Bewerber gehabt haben, wo sie sagen hätten können, der soll es werden oder nicht. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Wir hätten schon wen gehabt!“) Man muss doch davon ausgehen, dass, wenn von den jeweiligen Fraktionen sich Menschen bewerben, dass dann wahrscheinlich die Objektivität nicht mehr in diesem Ausmaß gegeben ist wie wir sie eigentlich brauchen. Deswegen halte ich das nicht für einen demokratiepolitischen Rückschritt, die Parteien aus diesem Verfahren heraus zu nehmen, sondern ich halte es für einen Fortschritt, und mache aufmerksam, dass im Kollegium des Landesschulrates, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) und da gebe ich schon Recht, das ist das Gremium, das entscheiden soll, ja die Parteien drinnen sitzen und hier auch entsprechende Umreihungen vornehmen können. Und das ist auch der Grund, warum sie Beobachterstatus haben sollen. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) Karl, und wenn wir drauf kommen, dass da irgend etwas schief rennt, dann werden wir ja nicht hergehen und sagen, wir lassen das jetzt so laufen. Und ich sage euch jetzt noch etwas: Wir haben im Endeffekt bei der Objektivierung etwas, wo wir uns auf den Weg machen. Absolute Objektivität gibt es nicht, aber es ist ein Ziel, dem wir uns nähern sollen. Und wenn wir uns das in einem Jahr anschauen und wenn wir drauf kommen, dass es da Probleme gibt, dann wird man natürlich dementsprechend nachjustieren. Und jetzt noch auf die Frage, warum das zum Ausschuss kommt. Es kommt in den Ausschuss, weil die SPÖ einen Antrag gestellt hat, der Landeshauptmann erklärt hat, er legt dem Ausschuss ein Diskussionspapier vor, das auch dann diskutiert werden soll, und das ist der Grund, warum es jetzt im Landtag ist. Weil auf der einen Seite sagt man, wir sollen im Landtag diskutieren und auf der anderen Seite würde es heißen, wir sollen es nicht im Landtag diskutieren, sondern im Kollegium des Landesschulrates. (Zwischenruf Abg. Moser: „Entschuldigung! Es steht nirgends, dass das ein Diskussionspapier ist!“) Das ist der Grund, warum es in den Landtag hineinkommt. Ich sehe absolut, dass es im Endeffekt im Kollegium abgestimmt werden soll. Und deswegen sehe ich nicht die Notwendigkeit, diesem Antrag die Dringlichkeit zu geben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 180/2004 zustimmen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Ich stelle fest, dass dieser mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist und weise die Beilage dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wie behandeln die Beilage 181/2004. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Dabei handelt es sich um einen Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend konsumentenorientiertes generelles Kontrollverfahren durch Überprüfung der sozialen Verträglichkeit von Rechtsvorschriften oder budgetären Maßnahmen. Wir benötigen ebenfalls einen Geschäftsbeschluss und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wesentliche Landesinitiativen müssen generell auf ihre soziale Verträglichkeit hin überprüft werden. Die finanzielle Situation von Klein- und Mittelverdienern in Österreich wird immer schwieriger, die Armut nimmt zu, und wir sozialdemokratischen Abgeordneten stellen daher den Antrag, dass alle Landesinitiativen, die maßgeblich sind, seien es Landesgesetze, sei es der Budgetentwurf, sei es Übertragung von Kosten an andere Gebietskörperschaften, tatsächlich auf ihre Auswirkungen, auf Konsumenten, auf ihre finanziellen Auswirkungen auf andere Betroffene und auf ihre soziale Verträglichkeit überprüft werden. Es gibt derzeit ein Leitbild, anhand dessen Landesgesetze angesehen werden und beispielsweise die Kosten dargestellt werden müssen. Es gibt aber keine Sozialverträglichkeitsprüfung. Es ist nicht drinnen die Kostenübertragung an andere Gebietskörperschaften, und es ist nicht drinnen der Budgetentwurf. (Zweite Präsidentin: „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie den Lärmpegel etwas zu reduzieren!“) Das heißt, es braucht einerseits eine Sozialverträglichkeitsprüfung für alle diese maßgeblichen Maßnahmen und es braucht eine begleitende Kontrolle. Das heißt, im zuständigen Ausschuss soll auch laufend darüber berichtet werden wie die Auswirkungen sind. Warum wollen wir diese Initiative? Die Belastungspolitik dieser Bundesregierung führt dazu, dass Klein- und Mittelverdiener immer stärker belastet sind, das hat eine Analyse des WIFO gezeigt über die Steuer- und Sozialmaßnahmen, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind. Die Realeinkommen gehen sogar zurück. Sie gehen ebenfalls auf Grund dieser Belastungspolitik zurück. Dem gegenüber steigen aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfes sogar doppelt so stark wie die normale Inflationsrate. Nur ein Beispiel: Eine Pension, die im Jahr 2000 700 Euro wert war, ist jetzt um 26 Euro weniger wert, wenn man es nach der normalen Inflationsrate bemisst. Wenn man es nach der Inflationsrate der Güter des täglichen Bedarfs bemisst, ist sie sogar um 46 Euro im Monat weniger wert. Man kann sich darum um diesen Betrag weniger kaufen als das im Jahr 2000 der Fall war. Wie sollen Menschen mit diesem geringen Einkommen ihren Lebensstandard halten? Gleichzeitig wird unser Sozialversicherungssystem immer stärker auf Privatvorsorge umgestellt. Das heißt, die Menschen müssen sich immer mehr privat bezahlen. Sei es Bildungsgebühren, sei es im Sozialversicherungsbereich, sei es im Gesundheitsbereich. Das wird nicht billiger, es wird nur ungerechter, wenn ich es mir privat bezahle. Es trifft nämlich die Menschen mit niedrigem Einkommen wesentlich stärker. Und statt die Finanzierung öffentlicher Leistungen in erster Linie oder vorwiegend über Steuern sicher zu stellen, stellt man auch zunehmend auf Gebührenbelastung um, um das den einzelnen Privaten zuzuordnen. Auch das trifft wieder die Bezieher niedriger Einkommen am stärksten. Diese Politik des Einsparens, Kürzens, Privatisierens hat zum längsten Wirtschaftseinbruch in den letzten dreißig Jahren geführt. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Da kommt es darauf an, welche!“) Sie hat zur höchsten Arbeitslosigkeit in Österreich seit dem Krieg geführt. Und sie hat vor allem in die Schuldenfalle geführt. Nur anstatt mit Schulden wenigstens zu investieren in Arbeitsplätze und in Wirtschaftsaufschwung, muss man auf Grund dieser verfehlten Politik jetzt Schulden tragen, um die Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Und diese Politik geht ungebrochen weiter, wie wir es auch heute bei der VA TECH wieder sehen. Anstatt dieses für Oberösterreich so wichtige Unternehmen abzusichern über eine öffentliche Minderheitsbeteiligung, anstatt das außer Streit zu stellen, dass öffentliche Minderheitsbeteiligungen notwendig sind, weil private Investoren alleine mit Sicherheit nicht für eine dauerhafte Sicherheit dieses Unternehmens sorgen, wenn es nicht in ihrem Geschäftsinteresse steht, anstatt sie hier abzusichern, wird der Ausverkaufskurs weiter fortgesetzt, ganz klar fortgesetzt. Und die ÖVP geht her, anstatt diesen Ausverkaufskurs endlich abzustellen, und schiebt sie die Schuld daran, dass die VA TECH jetzt zum Spielball von Spekulanten wird, auch noch auf das private Unternehmen Voest. Sagt, die Voest sei Schuld, weil sie ihren VA TECH-Anteil verkauft hat. Heißt das also, (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Was hat Ihnen denn der LH gesagt?“) der Staat kann ruhig alle seine Anteile verkaufen, aber private Unternehmen sollen ihre, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Das heißt, dass Sie vor Ihrer eigenen Tür kehren!“) das geht alles auf meine Redezeit, es geht alles auf meine Redezeit. (Unverständliche Zwischenrufe. Zweite Präsidentin: „Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, dass Sie Frau Kollegin Jahn weitersprechen lassen!“) Ich bekomme zusätzliche Redezeit, bitte. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Die Frau Präsidentin lässt heute lange überziehen!“) Ich ersuche Sie im Interesse dieses für Oberösterreich so wichtigen Unternehmens, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, dass die öffentliche Beteiligung aufrecht bleibt. Ich ersuche Sie, dass den Mitarbeitern ein günstiges Angebot gemacht wird, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Da hätte die Voest nicht an den Kovats verkaufen dürfen!“) und ich ersuche Sie, dass sich das Land Oberösterreich mit den anderen Ländern entsprechend beteiligt. Denn diese Politik des Ausverkaufens und Privatisierens und des Einsparens und Kürzens führt zu einer sozialen Kluft, die nur noch ein Oben, (Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Was hat denn das mit der Beilage 181/2004 zu tun?“) hören Sie bitte zu, so ist es, und bei dieser Beilage bin ich jetzt, Sie haben mich unterbrochen, genau diese Politik führt zu einer sozialen Kluft in unserer Gesellschaft, die nur mehr ein Oben und Unten kennt. Und um so wichtiger ist es, dass unsere landesgesetzlichen Initiativen, unsere landespolitischen Maßnahmen bis zum Budgetentwurf, bis zur Kostenübertragung, tatsächlich einer Sozialverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Und ich ersuche Sie dringend um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Idee einer Sozialverträglichkeitsprüfung, die ist unheimlich gut. Sie ist auch bereits verankert im schwarz-grünen Arbeitsübereinkommen, nachzulesen im Internet auf der Grünen Homepage. Wir sind voll dafür. Allerdings, wenn man sich die Details dann anschaut, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Wie heißt sie denn? www.schwarz-grün.ade?“) müsste man da noch die Rahmenbedingungen klären und kann man das nicht. (Zweite Präsidentin: „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie jetzt wirklich zum letzten Mal, Ihre Gespräche nebenbei einzuschränken und der Frau Präsidentin zuzuhören!“) Nein, es ist mir durchaus ernst damit, und ich denke mir, man sollte nicht ein Feigenblatt schaffen mittels Schnellschuss, sondern man sollte sich die Sache ganz genau anschauen und diesen Antrag nicht dringlich behandeln, sondern einem Unterausschuss zur Beratung zuweisen. Es gibt eine Arbeit aus dem Jahr 1999 von Dr. Markus Lehner, der auch im Armutsnetzwerk mitarbeitet. Ausgangspunkt von dieser Studie war die Frage, ob auf Landesebene ein neues Gremium, ein Solidarrat errichtet werden soll mit dem Ziel, die Landesgesetzgebung in Oberösterreich auf unbeabsichtigte Nebenwirkungen in sozialer Hinsicht zu überprüfen. Also genau das, was sie jetzt fordern. Das könnte ein Instrument der Qualitätssicherung der Landespolitik im Hinblick auf ihre Sozialverträglichkeit sein. Es könnte auch als sachkundiger Gesprächspartner der Politik dienen, in dem die Erfahrungen und Fachkompetenz von Wohlfahrtsorganisationen und Sozialinitiativen, von Wissenschaft, Verwaltung und von Betroffenen gebündelt und in die Landesgesetzgebung eingebracht wird. Ist voll zum Unterschreiben. Aber wie gesagt, man müsste sich die Rahmenbedingungen anschauen, denn es gibt noch mehrere Fragen, die da zu klären sind. Zunächst war der Begriff der Sozialverträglichkeit für den politischen Kontext auch zu definieren. Soll es sich aus sozialpsychologischer Sicht um kollektives Wohlbefinden handeln, soll es aus juristischer Sicht das Konzept von sozialen Rechten oder aus Sicht der neueren Armutsforschung das Konzept der sozialen Ausgrenzung behandeln? Es ist auch zu überlegen, welche Gesetzesmaterien als sozial relevant einzuschätzen sind. Es ist auch eine Aufstellung bestehender Gremien mit einer beratenden und begleitenden Funktion für die Landesgesetzgebung zu machen und auch die Optionen der Aufgabenabstimmung mit diesem Solidarrat zu klären. Als mögliche Aufgabenstellung kommt auch in Frage die Begutachtung von Gesetzesvorlagen, die Evualuierung der Vollziehung und das Setzen von Impulsen für die Gesetzgebung. Schließlich sind auch zu klären die Optionen für die Besetzung und die Arbeitsweise. Wie schon gesagt, wir betrachten diesen Antrag als äußerst wichtig. Wir stehen da voll dahinter, aber wir sind dafür, dass das umfassend beraten wird in einem Unterausschuss, dass eventuell eine solide Projektvorbereitung gemacht wird und dass auch die Sozialarbeit mit den diversen Wohlfahrtsinstitutionen und Sozialinitiativen gesucht wird, dass nichts übers Knie gebrochen wird, dass es sich dann um eine wirksame Einrichtung schlussendlich handelt, die da entsteht und, ich wiederhole mich jetzt, nicht um ein Feigenblatt, das in Wirklichkeit keine Kompetenzen und keine Funktion hat. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin! Ich darf für die ÖVP hier feststellen, dass wir uns grundsätzlich auch zu einer Sozialverträglichkeitsprüfung von Gesetzen bekennen und der Meinung sind, dass jede gesetzliche Maßnahme auf ihre Sozialverträglichkeit hin überprüft werden soll. Wir können uns natürlich in keiner Weise der Begründung der Frau Kollegin Jahn anschließen, die zum Teil ja mit der Beilage 181/2004 überhaupt nichts mehr zu tun hatte. (Beifall. Zwischenruf Mitte: „Bravo!“) Frau Kollegin Jahn, wenn ich Ihre Ausführungen gehört habe, würde ich Ihnen wirklich raten, einmal eine Dienstreise nach Deutschland anzutreten und dort mit Ihren Kollegen darüber zu sprechen, vor allem mit dem Herrn Bundeskanzler Schröder, warum er in Deutschland zu teilweise weit härteren Maßnahmen greifen muss als sie von Ihnen aufgezählt wurden. (Zwischenruf links: „Wiedervereinigung!“) Und was die VA Tech betrifft waren Sie nicht die Richtige, die zu diesem Thema gesprochen hat. Uns hätte es sehr interessiert, was die Kollegen hier zu sagen haben, die im Betriebsrat mit SPÖ-Mehrheit den ersten Schritt zu diesem Verkauf seinerzeit eingeleitet haben. (Zwischenruf links: „Wieder eine Unwahrheit!“) Das wäre sehr interessant gewesen, das hier in diesem Hause zu hören. (Zwischenruf links: „Wieder eine Unwahrheit!“) Ich glaube, Sie wissen genau, was ich damit meine und sie werden das auch sehr schwer widerlegen können, weil die Fakten ja niedergeschrieben sind. (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: „Das ist keine Unwahrheit. Das ist die Wahrheit. Da gibt es Beschlüsse!“) Im Übrigen möchte ich zu diesem Thema auf das verweisen, was der Herr Landeshauptmann heute vor den Arbeitern hier vor dem Landhaus gesagt hat. Was offensichtlich gar nicht so schlecht angekommen ist, weil seine Rede ganz objektiv dort aufgenommen wurde. Das heißt also, dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Aber ich glaube, ich soll jetzt nicht den selben Fehler begehen, den Sie gemacht haben, über ganz andere Dinge zu reden als über die Beilage 181/2004. Hier sind wir, also was die grundsätzliche Angelegenheit betrifft, einer Meinung. Wir sind nur nicht der selben Meinung, was die Vorgangsweise und die Dringlichkeit betrifft. Ich glaube vor allem auch deshalb, ein Land mit einem Sozialbudget 2004 von insgesamt 340,7 Millionen Euro und damit auch mit einer Steigerung von 8,5 Prozent braucht eine Sozialverträglichkeitsprüfung nicht dringlich zu beschließen, sondern wir möchten auch hier gerne den bewährten Weg einschlagen, nämlich mit allen Fraktionen ein gemeinsames Modell zu beraten und zu finden. Daher glaube ich, dass ein Dringlichkeitsbeschluss schlicht und einfach heute nicht zweckmäßig wäre. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzter Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Sozial zu denken, sozial zu handeln, soziale Politik zu machen ist mein politisches Selbstverständnis, unser politisches Selbstverständnis, nehme ich an. Daher halte ich diesen Antrag als dringlichen Antrag für nicht zielführend. Denn eine Generaldebatte oder eine Debatte über soziale Verträglichkeit von Maßnahmen, von Gesetzen, von Budgetentwürfen, das ist unsere Tagesarbeit, 365 Tage im Jahr, eine ganze Legislaturperiode oder zwei oder drei je nach Dauer unserer Tätigkeit. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Auch der Bundesregierung, Herr Kollege!“) Genau, eben auch in der Regierung. Und wenn jedes Jahr ein Budget entworfen wird, dann sind die wesentlichen Bestandteile das Sozialbudget und die Gesundheitsausgaben. Erinnern wir uns, das Sozialbudget im vergangenen Jahr eine knapp, in Prozenten zweistellige Steigerung der Mittel, die für den Sozialbereich zur Verfügung gestellt werden. Also wenn ich oder wenn die SPÖ hier einen Dringlichkeitsantrag einbringt, dann ist das ein gewisses Misstrauen auch an die Politik der eigenen Vertreter in der Regierung der vergangenen Jahre, man kann es so sehen. Es bedarf dann eines Nachdenkens, wie (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) und was besser gemacht werden soll. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Eine Belastungswelle ist das!“) Und das kann man nicht in einer dringlichen Debatte abführen, die in vier Mal fünf Minuten, in zwanzig Minuten über die Bühne geht. Ich würde sagen, denken wir, es ist ein guter Anstoß, wieder über die soziale Verträglichkeit noch besser und noch intensiver nachzudenken, aber mit einer Dringlichkeit lösen wird dieses Generalproblem oder unsere Hauptaufgabe der Politik keinesfalls. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 181/2004 zustimmen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Ich weise diese Beilage dem Ausschuss für Petitionen und Rechtsbereinigungen zur Vorberatung zu. Die Beilage 182/2004 wurde ebenfalls dazu vorgeschlagen, dass sie keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend ein Konzept für bessere Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union. Es ist ein Geschäftsbeschluss notwendig, und ich eröffne die Wechselrede, dass der Beilage 182/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit sechs Tagen umfasst Europa 25 Staaten. Europa wächst zusammen mit Rechten und Pflichten. Es gelten natürlich die EU-Grundfreiheiten. Es darf jedoch nicht in dieser Diskussion verschwiegen werden, dass die derzeitige Dominanz der Wirtschafts- und Währungspolitik über andere Politikbereiche ungebrochen ist und alles, was für die Wirtschaft ein Geschäft sein kann, ohne Rücksicht auf die regionalen Selbstbestimmungen vorangetrieben wird. Andererseits ist die Union noch weit von einer Beschäftigungs- und Sozialunion entfernt. Wir brauchen aber ein Europa, welches nicht nur einen einzigen gemeinsamen Wirtschaftsraum darstellt, sondern wir brauchen ein Europa, wo Friede und soziale Ausgewogenheit im Mittelpunkt stehen und wo nicht nur das Geschäft im Vordergrund stehen. Leider hat sich die Europäische Union bereits sehr stark in der Wirtschaftspolitik entwickelt und versucht, alles, was Geschäft sein kann, auch zu einem Geschäft zu machen, und es werden die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Damit bin ich bei der Frage, wollen wir es, will es der Oberösterreichische Landtag, dass sich die Europäische Union in allen Bereichen einmischen darf? Meine Antwort lautet, nicht alles kann und darf Aufgabe der Union sein, und es muss Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte der Regionen geben. Die Union hat auch Sorge zu tragen, dass bewährte Systeme für die Versorgung mit öffentlichen Leistungen beibehalten sowie abgesichert und nicht den normalen wettbewerbsrechtlichen Regeln unterworfen werden, wenn ich an die Daseinsvorsorge denke. Wie ich schon sagte, nicht alles darf Geschäft sein. Daher haben wir heute diesen Initiativantrag eingebracht, und ich versuche Sie zu überzeugen, dass Sie diesem Initiativantrag die Dringlichkeit zuerkennen und ihn dann auch beschließen, weil wir es als sehr wichtig erachten, dass es im EU-Konvent zu einer Verankerung dieser Selbstbestimmungs- und Selbstbeschränkungsrechte von Regionen kommt. Dies ist wichtig, denn auf Grund dieser breiten Auslegung der EU-Grundfreiheit des Warenverkehrs durch die europäischen Gremien und der zunehmenden Anzahl der Harmonisierungsrichtlinien kommen immer mehr Regionen, kommen immer mehr Länder unter Druck. Sie müssen dann diese politischen Maßnahmen zulassen oder sogar einleiten, ob sie es wollen oder nicht, damit sie keine Konsequenzen auf Grund von Verstößen gegen das EU-Recht zu tragen haben. Wir wollen den Regionen wieder zu mehr Eigenständigkeit verhelfen und das Prinzip der Subsidiarität im EU-Recht verstärken und vertreten die Meinung, dass es den Regionen gestattet sein muss durch bestimmte Rechte, Marktregulative einzuziehen. Diese dürfen weder benachteiligend gegenüber EU-Ausländern, noch unverhältnismäßig in der Marktbeschränkung sein, sondern sollen dazu dienen, politisch gewollte Maßnahmen durchsetzen zu können. Zwei Beispiele dazu: Erstens, die Gentechnik. Natürlich brauchen wir das Saatgut. Es gibt viele Diskussionen darüber. Es sollen aber die Regionen entscheiden können, ob sie ein gentechnisch behandeltes Saatgut verwenden oder nicht. Zweitens, Atomstrom. Atomstrom wird noch immer produziert und er hat kein Mascherl. Es sollen aber die Regionen entscheiden können, ob es in ihrer Region ein Atomstromangebot gibt oder nicht. Daher haben wir bereits am 3. Juni 2002 hier im Oberösterreichischen Landtag einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Oberösterreichische Landesregierung ersucht wird, einen gemeinsamen oberösterreichischen Positionsentwurf für die demokratische Weiterentwicklung der EU zu erarbeiten, welcher dann von allen Gremien bestmöglichst vertreten werden soll. Und mit diesem heutigen Antrag wollen wir diese Resolution 1453/2002 verstärken. Wir wollen aber auch damit unsere Position zum Verfassungskonvent untermauern, welcher in der Beilage 1791/2003 formuliert und auch ebenfalls hier im Landtag beschlossen wurde. Ich ersuche Sie daher, unserem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und zu beschließen, damit die Landesregierung ein entsprechendes Konzept entwickeln kann. Und für jene, die noch nachdenken wollen oder nachdenken müssen, sage ich, es muss definiert sein, was nicht definiert sein muss. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! EU-Erweiterung haben wir letztes Wochenende ja hinreichend gefeiert, und in einem erweiterten EU-Raum geht es in erster Linie nicht nur um die wirtschaftliche Weiterentwicklung, da gebe ich meinem Vorredner vollkommen Recht. Es geht auch darum, europäische Standards, gerade im Sozialbereich und im Umweltbereich einzuführen. Es genügt leider nicht, wenn man nur aus einer Region heraus Anti-Atom-Politik macht und sagt, wir wollen keinen Atomstrom, ich glaube es braucht EU-weit, gerade hier, nachdem es schon angesprochen worden ist vom Herrn Kapeller, europaweite Lösungen, europaweite Standards, z.B. europaweite Euratom-Verhandlungen, die nicht diese wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen bewilligen. Also hier geht es um EU-weite Maßnahmen, um EU-weite Standards und nicht um nationale Rechte. Die haben wir aus Konsumentensicht immer noch, ob wir etwas zukaufen oder nicht zukaufen. Aber es ist wirklich wichtig zu schauen, wo braucht es europäische Standards? Wie können wir diese europäischen Standards sichern? Der Herr Kollege Frais schüttelt schon wieder den Kopf und ist über meine Ausführungen verwundert. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Wir haben nur geschwätzt, Frau Kollegin Schwarz!“) Ach, er hat nur geschwätzt? Der EU-Konvent ist fertig, er ist beendet. Es gibt eine Verfassung, einen Verfassungsentwurf für Europa, der gerade diskutiert wird. Sie kennen das sicher auch. Gerade in diesen EU-Konvent wurde ja ein ehemaliger Abgeordneter, Herr Mag. G. Tusek, der war einmal vier Jahre Abgeordneter im Oberösterreichischen Landtag, von der Regierung geschickt, im EU-Konvent Österreich zu vertreten. Das war einer von neun Österreich-Kandidaten, der genau in dieser regionalen Denkweise als Bundesrat in dieser Funktion genau die Länder, die Subsidiarität dort sehr stark vertreten hat. In diesem EU-Konvent, in dieser EU-Verfassung, die jetzt vorliegt, gibt es im Protokoll für die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität usw. ganz klare Schritte und zwar ein Frühwarnsystem. Ich glaube, das ist wirklich ein möglicher, wichtiger Schritt, dass hier ein Frühwarnsystem ist, dass die Unterlagen, Gesetzesvorlagen, diese ganzen Bereiche beiden Kammern zukommt. Nicht nur den Nationen, den Staaten, sondern, wenn es wo zwei Kammern gibt, so wie in Österreich dem Nationalrat und dem Bundesrat gleichzeitig. Und der Bundesrat ist ja meines Wissens nach, vielleicht liege ich da auch falsch, ja die Vertretung der Bundesländer. Das, glaube ich, ist ein wichtiger Schritt, dass der Bundesrat, die Kammer des Bundesrates, die gleichen Entwürfe bekommt und hier ein Frühwarnsystem eingeführt ist, wo sofort Anhörung sein muss und auch Stellungnahmen möglich sind. (Zwischenruf Abg. Schenner: „Das ist etwas ganz anderes!“) Und etwas ganz anderes ist? Ich habe es so heraus gelesen aus dem Antrag. Vielleicht ist der Antrag schlecht formuliert, aber das ist auch nicht etwas so ganz Neues. Es wäre sicher, weil die EU-Verfassung ja scheinbar manche auch nicht so genau kennen, und es ist ja wirklich ein sehr umfassendes Werk, sehr interessant, im EU-Ausschuss diese EU-Verfassung, diese neue, diese Gesetzesmaterie anzuschauen um zu schauen, wo braucht es noch zusätzliche Maßnahmen, Unterstützungen auch für den Bundesrat, diesen einzubinden, wo können wir noch aus Sicht des Landes Oberösterreich etwas einbringen, auch als Impulsgeber für die EU, damit hier Standards eingeführt werden, die uns allen, unseren Menschen hier in Oberösterreich auch wichtig sind. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schürrer. Abg. Schürrer: (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „2003 haben wir es miteinander beschlossen!“ Zwischenruf Landesrat Sigl: „Wir haben mehr miteinander beschlossen!“) Soll ich das gleich sagen? Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuerst die Technik bewältigen. Zu diesem SPÖ-Antrag, der mich eigentlich schon ziemlich verwundert, sechs Tage nachdem wir alle dabei waren - ich nehme fast an, dass fast alle Abgeordneten dieses Hauses bei irgend einer Veranstaltung am 1. Mai teilgenommen haben - (Zwischenruf links unverständlich) Ja, weiß ich, aber ich denke, dass sehr viele, sagen wir so, auch mitgefeiert haben bei einer Erweiterung (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Subsidiarität darf schon noch sein, Herr Kollege!“) der Europäischen Gemeinschaft um zehn Länder. Mich verwundert es deswegen auch, weil dieser Ansatz in diesem Antrag eher vielleicht sogar Ängste diesen neuen Ländern vermitteln könnte. Ängste, dass ein Land, das der Europäischen Gemeinschaft beitritt, ihre Selbstbestimmungsrechte verliert. Ich möchte, ihr könnt eure Meinung haben, Karl, das steht euch frei, das steht euch komplett frei, ich möchte aus diesem Grund, und ich habe mir das vorhin ausgedruckt und ich verlese dies, und ich bitte gut zuzuhören, vielleicht haben wir es schon vergessen: „Die EU ist im Wortsinne einzigartig. Die Mitgliedsstaaten der EU haben gemeinsame Organe eingerichtet. Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität haben sie diesen Organen übertragen, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können. Diese Zusammenführung der Souveränität wird auch als europäische Integration bezeichnet.“ Ich bin selbst sicher der Meinung, dass, und wir leben das auch, diese Gemeinschaft nicht ein Korsett darstellen darf und dass nicht die Länder ihre eigenen Entwicklungschancen nutzen können. Ich glaube, dass wir natürlich auch auf der Hut sein müssen, dass, gerade was die Verwaltung betrifft, und die Frau Kollegin hat das vorhin ja schon erwähnt, wir haben gemeinsam einen Vierparteienantrag auch eingebracht, wie die Zukunft der europäischen Verwaltung ausschauen soll und wir sollten durchaus auch ständig auf der Hut sein. Ich denke aber, dass diese Erweiterung den Frieden und den Wohlstand in Europa sichern soll und wir auch die neuen Mitgliedsländer bei ihrem Weg dabei zu unterstützen haben. Natürlich müssen wir auch unsere eigenen Interessen verteidigen und ich stelle nur fest, dass sowohl in der Atomfrage und –politik Oberösterreichs, als auch in der Frage der Gentechnik, Oberösterreich durchaus eigenständige Wege gegangen ist. Dasselbe betrifft das Saatgut. Es steht nirgends drinnen, dass wir das verwenden müssen, sondern das steht uns frei. Diese Maßnahmen und Vorgangsweisen sind selbstverständlich auch in die Zukunft der Weiterentwicklung der Europäischen Union einzubringen. In einer Gemeinschaft gibt es halt auch Pflichten, das muss man auch sagen, das weiß jeder der irgendwo einer Gemeinschaft beiwohnt und genauso gibt es auch Rechte. Wir müssen sie nur dementsprechend auch nutzen. Und zu dir Kollege Kapeller, du hast gesagt, die ganze Europäische Gemeinschaft unterliegt nur der Wirtschaft. Erstens ist Wirtschaft nichts Schlechtes, sie sichert die Arbeitsplätze, (Zwischenruf Abg. Schenner: „Sie soll den Menschen dienen!“) sie dient den Menschen, weil die beste Sozialpolitik ist noch immer, dass die Wirtschaft funktioniert und die Arbeit. Und wenn du sagst, es dreht sich alles nur ums Geschäft, dann möchte ich auch wieder auf die Europäische Gemeinschaft und das was Oberösterreich tut hinweisen, dass wir sehr viel im kulturellen Bereich tun, das nicht durchaus mit Geschäft zu verbinden ist und ich glaube, wir sollten den Weg unbedingt beibehalten. Eine Gemeinschaft zu unterstützen, den Schwächeren zu helfen, ohne dass wir selber dadurch Schaden erleiden. In diesem Sinn möchte ich ersuchen, dass wir vielleicht gemeinsam einmal in einer Resolution an den Bund überlegen könnten, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, so wie wir das in der Vergangenheit gemacht haben. Und ich möchte daher sagen, dass die ÖVP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen kann. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Meine Damen und Herren, werte Präsidentin! Wir werden diesem Antrag und auch der Dringlichkeit natürlich zustimmen. Weil es, es wurde von den Grünen so formuliert, angeblich zwar ein schlecht formulierter Antrag war, aber das sage ich auch, lieber einmal ein nicht optimal formulierter Antrag, als es kommt überhaupt kein Antrag mehr von einer Fraktion. Das ist glaube ich der bessere Weg und der Grund warum wir der Dringlichkeit und auch diesem Antrag zustimmen ist, weil wir hier ein Schlagwort lesen, das wir immer verwendet haben bei unserer grundsätzlich und von vornherein kritischen EU-Politik oder freiheitlichen Einstellung zur EU, vom Europa der Regionen. Und dass dieses Schlagwort wichtig ist und irgendwann einmal schlagend werden muss, sehen wir an den Beispielen der Umweltprobleme, die regional zu lösen sind und anzugehen sind. Es wurden bereits einige genannt und ich nenne noch als weiteres Beispiel das Trinkwasser. Die Wasserversorgung, wo wir in Oberösterreich ja beispielhaft uns über die Zukunft des Trinkwassers Gedanken machen. Der Weg eines Europas der Regionen ist richtig und gerade in der Zeit der Erweiterung glaube ich, dass es auch jetzt im Zeitpunkt richtig ist, sich bei der Vergrößerung, bei der deutlichen Vergrößerung der Europäischen Union, über eine Verstärkung der regionalen Kompetenz und der regionalen Stärkung Gedanken machen zu müssen. Daher werden wir der Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 182/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für EU-Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Weiters wurde angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 185/2004 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend Regelung der Schüler- und Schülerinnenfreifahrt auch für Internatsschüler und Internatsschülerinnen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtages erforderlich, wobei ich gleichzeitig auch feststelle, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der dringlichen Behandlung zugestimmt hat. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Chansri. Abg. Mag. Chansri: Sehr geehrte Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jugendliche, die zur beruflichen Ausbildung ein Internat besuchen müssen, sind gegenüber jenen, die zum Besuch der Berufsschule bzw. einer mittleren oder höheren berufsbildenden Schule kein Internat benötigen, nach wie vor benachteiligt. Ohne Möglichkeit über die Art des Berufsschulbesuchs mitzuentscheiden, kann eine Vielzahl oberösterreichischer Lehrlinge ihre Berufsschulpflicht nur durch Inanspruchnahme eines Internates nachkommen. Zwar wurde im Jahr 2002 ersatzweise die sogenannte Fahrtenbeihilfe eingeführt, die einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrtkosten in Form einer Monatspauschale gewährt. Diese alternative Form der Unterstützung wird den Anforderungen der Internatsschülerinnen und –schüler jedoch nicht ausreichend gerecht, weil sie im Regelfall nur zwischen 40 und 70 Prozent der Fahrtkosten abdeckt. Und nur mit enormem bürokratischen Aufwand ist es möglich, sich einen Teil der Fahrtkosten nach Ablauf des Kalenderjahres über das Finanzamt zurückzuholen. Ich habe hier auch einige Beispiele, die das auch unterstreichen. Zum Beispiel ein in Freistadt wohnhafter Kochlehrling besucht die Berufsschule in Altmünster acht Wochen durchgehend. Die Fahrtkosten belaufen sich auf 174,90 Euro. An Beihilfe werden lediglich 84, das sind 48,2 Prozent ausbezahlt. Für einen in Linz wohnhaften Lehrling entstehen durch den Besuch der Berufsschule in Villach für acht Wochen Fahrtkosten im Ausmaß von 339,70 Euro. Die Schulfahrtbeihilfe beträgt nur 150 Euro, das sind lediglich 44,15 Prozent. Die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt regelt, dass durch die Bezahlung eines halbjährlichen Selbstbehaltes von 19,60 Euro diesen Schülern keine weiteren Kosten entstehen und das wäre auch für Internatsschülerinnen und –schüler die günstigere Regelung. Die Verwirklichung dieser Forderung wäre ein großer Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit für alle Lehrlinge und Schüler, die eine Schule zur Berufsausbildung besuchen. Und deshalb freut es mich natürlich, dass wir heute Konsens gefunden haben in der Klubobmännerkonferenz. Ich denke, es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn die Schülerinnenfreifahrt auch für Internatsschülerinnen gelten würde und ich bitte um Zustimmung für die Resolution. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ecker. Abg. Ecker: Geschätzte Präsidentin, geschätztes hohes Haus, geschätzte Damen und Herren! Zuerst möchte ich ausdrücklich betonen, dass es seitens der ÖVP wichtig ist, dass wir hier eine gemeinsame Resolution an den Bund verfassen und beschließen, denn die Zuständigkeit liegt beim Bund und nicht beim Land Oberösterreich. Die letzte Periode hat auch schon gezeigt, dass man durch Resolutionen einiges bewirken kann. Der Landtag hat in seiner letzten Periode beschlossen, dass eben eine Schülerfreifahrt für Internatsschüler notwendig ist. Und aus diesem Grund heraus wurde die Fahrtenbeihilfe in Form von einer Monatspauschale dementsprechend gewährt und auf Bundesebene beschlossen. Seitens der ÖVP sind wir natürlich interessiert, dass die Entlastung der Eltern und der Schüler auch in Zukunft noch mehr gewährleistet wird. Daher ist die Schülerfreifahrt für Internatsschüler, besonders auch im Zusammenhang mit den Berufsschulen, eine wichtige Sache, die auch auf Bundesebene beschlossen werden sollte. Die Entlastungen in den Familien war nicht nur in der Vergangenheit, sondern soll auch in der Zukunft ein wichtiges Thema in Österreich sein, speziell Familien, die mehrere Kinder haben. Aus diesem Grund ist diese Resolution aus unserer Sicht eine wichtige Sache und soll natürlich bewirken, dass in Zukunft diese Entlastung der Familien in Österreich gewährleistet wird. Daher ist es notwendig, dass wir gemeinsam diese Resolution beschließen und die Dringlichkeit zuerkennen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zur Dringlichkeit zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das vorliegende Anliegen ist absolut gerechtfertigt. Es ist meiner Meinung nach nicht einzusehen, warum Internatsschüler, die ja ohnehin durch die Internatskosten mehr belastet sind als die anderen Schüler, auch noch mehr Fahrtkosten zahlen sollen. Insbesondere auch deswegen, weil sie auch weniger oft zwischen dem Wohnort und dem Internat hin und her pendeln, als das für die so genannten Fahrschüler gilt. Ich sehe in diesem System eine Ungerechtigkeit und es ist auch richtig, dass in erster Linie Lehrlinge, nicht nur, aber in erster Linie Lehrlinge betroffen sind und ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, dass die Schulkosten der öffentlichen Hand für Lehrlinge ohnehin unter denen der Gymnasiasten liegen. Auch das ist ein Grund, also hier einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Klar ist, dass eigentlich der Bund der Adressat ist, dass also die Schülerfahrtbeihilfe über den Familienlastenausgleichsfonds ausbezahlt wird und dass hier der Bund entsprechend in die Pflicht genommen werden soll und wir stimmen daher der Dringlichkeit zu. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzte Rednerin zur Dringlichkeit ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer auf der Galerie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben dieser Resolution zugestimmt, weil ja allgemein bekannt ist, dass in den letzten Monaten vom Bundesministerium für Generationen schon verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung der Fahrten zu Praxisplätzen zum Beispiel gegeben hat. Und ich glaube es ist ja allen Parteien bekannt, dass im Moment eine Vorlage in Begutachtung ist, die sich nicht nur auf die Lehrlinge bezieht, welche ein erster Schritt war, sondern dass es in Verhandlungen mit dem Finanzminister gelungen ist, weiterführende Verbesserungen anzudiskutieren bzw. zu beschließen, wage ich heute schon hier zu sagen. Es stimmt schon Herr Kollege Hirz, dass die Internatsschüler da benachteiligt waren, wir haben aber eigentlich nie darüber diskutiert, wie benachteiligt Familien sind, die ihre Kinder in berufsbildenden höheren Schulen oder berufsbildenden mittleren Schulen haben, die zu einem wöchentlichen Praktikum fahren und fünf Jahre lang keine Fahrtkostenentschädigung enthalten, wie zum Beispiel jetzt in gastgewerblichen Betrieben oder wie es bei mir an der Schule ist, in Kindergartenhorten oder Krabbelstuben. Das war eine jahrelange Belastung für die Familien und ich freue mich, dass in der Richtung jetzt auch natürlich Schritte gesetzt werden, dass etwa geplant ist, dass alle Praktika, die vom Lehrplan her gefordert sind im Inland, aber sogar auch im grenznahen Gebiet im Ausland, wenn dort nur Praxisplätze vorhanden wären, jetzt auch unterstützt werden. Ich freue mich darüber, dass es uns gelungen ist einen Konsens als Maßnahme der Familienpolitik parteiübergreifend herzustellen. Weil belastet waren mit all diesen Dingen immer die Familien und wenn wir davon ausgehen, dass Berufsausbildung und Berufsqualifikation ein ganz ein wichtiges Kriterium für unsere Kinder ist, für unsere Jugend, dann ist es natürlich auch in unserem Interesse, dass da eine Änderung stattfindet. Deshalb haben wir auch gesagt, wir unterstützen diese Resolution an den Bund. Vielleicht ist es noch möglich diese Resolution in das geplante Gesetzesvorhaben mitzudiskutieren, miteinzubeziehen, sodass, wenn es zu einer Verbesserung für die Praktikanten kommt, gleichzeitig auch eine Änderung für die Lehrlinge mitbehandelt wird. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 185/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich bedanke mich und stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir haben somit die Dringlichkeiten behandelt und ich darf Ihnen mitteilen, dass schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Kopien dieser schriftlichen Anfragen und die zwischenzeitig eingelangten Beantwortungen ebenfalls auf Ihren Plätzen aufgelegt. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zur aktuellen Stunde mit dem Thema Zukunftsmodell Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Kindern und Beruf. Bevor ich Frau Kollegin Wageneder als antragstellender Klub das Wort erteile, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie zum letzten Mal, den Geräuschpegel etwas zurückzuschrauben. Es ist sehr, sehr schwierig hier herinnen, sowohl bei der Vorsitzführung als auch für die jeweilige Rednerin und Redner verstanden zu werden. Bitte Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Zukunftsmodell Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Kindern und Beruf. Ich möchte bei diesem Thema mit einer Fragestellung beginnen. Warum braucht es überhaupt Kinderbetreuung? Ich wage zu sagen, dass alle Eltern mit ihren Kindern gemeinsam Zeit verbringen wollen, ihre Freizeit gemeinsam mit den Kindern gestalten wollen. Aber Eltern und hier ist es eben besonders für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher schwierig, müssen und wollen auch berufstätig sein. Und hier braucht es die Unterstützung der öffentlichen Hand für entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen. Mütter übernehmen leider hier heute auch noch immer die Hauptverantwortung. Und der Anteil der Kinder von berufstätigen Müttern ist derzeit 60 Prozent, die Tendenz ist hier steigend. Aber leider sind weit mehr als die Hälfte dieser Mütter in Teilzeitbeschäftigungen tätig. Also ich kenne hier einige Frauen, die sich diesen Spagat zwischen Berufstätigkeit nicht geben und sie bleiben dann doch eher unfreiwillig kinderlos. Ich denke, hier trägt die Politik große Verantwortung bei der Mitgestaltung und Mitwirkung. Ich möchte dieses Thema nun anschauen unter den Rahmenbedingungen, unter denen wir das heute sehen müssen. Eine Rahmenbedingung, die sich in letzter Zeit, eigentlich schon längere Zeit verändert, ist sinkende Geburtenzahlen. Wir haben schon mehr als die Hälfte Einkindfamilien, zu Hause haben diese Kinder keine Spielgefährten, keine Altersgenossen mit denen sie scherzen, kämpfen, sich herzen und ihre sozialen Kompetenzen schärfen können. Ungefähr die Hälfte der Kinder wächst mit einem Elternteil auf. Hier tragen leider wieder auch die Frauen die Hauptverantwortung. Sie müssen Kinderbetreuung und berufliche Verpflichtungen vereinbaren. Unsere Wirtschaftsordnung wird leider dem Bedürfnis unserer Kinder auch nicht sehr gerecht. Die Initiative der Bundesregierung auf Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum sechsten Lebensjahr hat für 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gültigkeit. Die Arbeitszeit für Handelsangestellte, das auch wieder sehr viele Frauen sind, wird weiterhin ausgeweitet, Produktionszweige werden ausgelagert und die Produktion, die Wirtschaft just in time nimmt immer mehr Raum ein. Öffentliche Auftraggeber sparen Dienstposten ein. Alles das belastet Beruf und Kinderbetreuung. Kinderbetreuung lastet immer noch vorwiegend auf Frauenschultern. Die Einkommensschere, die immer noch auseinanderklafft, zementiert aber diese Tendenz weiterhin ein. Und wie sollen Väter motiviert sein, Karenzurlaub in Anspruch zu nehmen, wenn das für eine Familie bedeuten würde, eine noch höhere Einkommenseinbuße, als ihr ohnehin schon gegeben ist, wenn man eben für Kinderbetreuung Karenz in Anspruch nimmt? Ich glaube, auch hier ist es auch wichtig anzusetzen. Wie sieht es aus mit den Lebensräumen für unsere Kinder? Immer häufiger, immer mehr durchkreuzen stark befahrende Straßen den Lebensraum unserer Kinder. Ich kenne viele Mütter, die hier als Taxifahrer am Nachmittag unterwegs sind, um ihre Kinder von Ort A zu Ort B zu bringen. Auch die Finanzpolitik unserer Bundesregierung, die Steuerreform, die ja den finanziellen Gürtel für Länder und Gemeinden immer enger schnallt, wirkt auch nicht gerade förderlich für eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und für umfassende Angebote. Aber ich möchte sagen, der Verteilungskampf tobt hier nicht zwischen Alt und Jung, 80 Prozent der Österreicher und Oberösterreicher halten hier Solidarität zwischen den Generationen für wichtig. Der Verteilungskampf tobt eigentlich zwischen Arm und Reich. Wenn ich nun zurückdenke, wie sah es hier vor 20 Jahren aus, als ich das erste Mal für meine Tochter nach einer Kinderbetreuungsmöglichkeit suchte? Damals habe ich für nachmittags keine Möglichkeit gefunden, so muss ich sagen, hat sich doch in den letzten 10, 15 Jahren hier einiges getan. Aber unter den schon dargestellten Rahmenbedingungen ist ein Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ein ganz wichtiger Schritt. Bei den Budgetverhandlungen haben wir uns ja dafür eingesetzt, dass der Budgetanteil für Kinderbetreuung um 3,5 Millionen Euro für dieses Jahr angehoben wurde. Im Arbeitsübereinkommen mit der ÖVP haben wir einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Ausbau für Ganztagsbetreuungseinrichtungen für eineinhalb- bis zwölfjährige Kinder festgeschrieben. In welche Richtung gehen hier nun unsere Visionen? In einem ersten Schritt sollen ab Herbst die Versuche für Kinder unter Drei, dass diese im Kindergarten auch mitbetreut werden können, ausgeweitet werden und es soll auch die Möglichkeit geben vor allem in den kleinen ländlichen Gemeinden, dass hier Schulkinder, hier meine ich vor allem die Kinder der ersten und zweiten Klasse Volksschule, im Kindergarten mitbetreut werden können. Dieses Modell wird sicher eher nur für kleine, ländliche Gemeinden gelten. Ja es sollen eben in einem ersten Schritt Versuche ausgeweitet werden, gleichzeitig soll ein Gesamtmodell im Unterausschuss Kinderbetreuung erarbeitet werden für ein neues Kinderbetreuungsgesetz. Hier liegen ja auch von Seiten der SPÖ und der FPÖ schon viele Anträge vor, die natürlich auch behandelt werden sollen. Für Eltern muss es auch leistbar sein, auch kleine Kinder einmal kurzfristig selber zu betreuen. Aber es ist auch ganz, ganz wichtig, dass hier die Väter mehr einbezogen werden, wie ich vorher schon gesagt habe. Die Einkommensschere wirkt ja dem eher entgegen, aber ich denke, vielleicht können auch hier Imagekampagnen wirken, damit es wieder modern wird, dass Väter mit Kinderwägen herumfahren. Weiters sollen für kleine Kinder Krabbelstuben zur Verfügung stehen, Kinderkrippen, Tageseltern und in Ausnahmefällen sollen auch Eineinhalbjährige auch schon in den normalen Kindergärten integriert werden können. Weiters sind auch für die Drei- bis Sechsjährigen, es gibt zwar der Statistik nach ausreichende Versorgung, aber es gibt wahrscheinlich in den einen oder anderen Gemeinden doch auch hier noch Versorgungslücken in den Kindergärten und außerdem ist auch denkbar ein Modell so nach der Art der steirischen Kinderhäuser, dass das eingeführt und in Zukunft auch eine Möglichkeit wäre, hier Kinder altersübergreifend zu betreuen. Für die Sechs- bis Zwölfjährigen sollen eben auch Schülerhorte noch weiter ausgebaut werden. Ich kenne einige Gemeinden im Innviertel, zum Beispiel nicht einmal in der Stadt Schärding gibt es derzeit einen Schülerhort. Für Gruppen mit unter acht Schülern wie schon gesagt könnte das eben für jüngere Schulkinder auch sein, dass sie im Kindergarten mitbetreut werden. Für Kinder ab zwölf Jahren wären für uns auch denkbar betreute Jugendzentren. Ganz wichtig ist dabei, dass es selbstverständlich auch die Möglichkeit eines Mittagessens für alle Kinder gibt, das ist ja auch leider noch nicht überall Selbstverständlichkeit. Besonderes Augenmerk legen wir Grüne beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen auf die Qualität dieser Angebote. Dazu gehört für mich ausreichend und entsprechend ausgebildetes Personal. Das Personal soll dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend ausgebildet sein, das heißt , wenn in einer altersgemischten Gruppe Kinder unter Drei sind, soll auch hier eine Kindergärtnerin mit Früherzieherausbildung mitbetreuen. Oder wenn Schulkinder betreut werden, dann soll auch hier eine Kindergärtnerin mit Horterzieherausbildung tätig sein. Ganz wichtig ist in diesem Bereich natürlich auch, dass noch mehr Sonderkindergärtnerinnen ausgebildet werden und dass noch mehr Sonderkindergärtnerinnen tätig sein können. Ein zweites wichtiges Kriterium für uns sind die Öffnungszeiten. Diese, das ist ja Angelegenheit der Kommunen, sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse der berufstätigen Eltern festgelegt werden für Kindergärten und Horte. Ziel sind flächendeckende Ganztagskinderbetreuungseinrichtungen. Aber trotzdem soll die Gesamtaufenthaltsdauer eines einzelnen Kindes nicht acht Stunden am Tag überschreiten. Es soll weiter zu gemeindeübergreifenden Angeboten kommen, das könnte eventuell auch durch Gastbeiträge forciert werden. Es soll finanzielle Anreizsysteme geben, dass eventuell einzelne Kindergärten noch mehr als 40 Stunden in der Woche offen halten. Außerdem sind noch wichtig altersentsprechend eingerichtete Räume, Extraräume für Rückzugsmöglichkeiten, für Lernräume und die Ausstattung mit ergonomischen Möbeln für die Schulkinder. Ziel ist für uns, wie schon zweimal erwähnt, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Ganztagskinderbetreuung. Als erster Schritt sollen diese schon erwähnten Versuche jetzt massiv beworben werden und ab Herbst erweitert werden. Außerdem soll es zu einer Ausweitung im Rahmen der Integration kommen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Erste Präsidentin Kollegin Angela Orthner. Abg. Präsidentin Orthner: Sehr geehrte Frau Präsidentin Weichsler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt schon, wie die Frau Kollegin Wageneder das auch am Beispiel ihres eigenen Kindes und der Notwendigkeit der Betreuung und auch des Wunsches der Betreuung berichtet hat. Die Art, wie wir heute leben, die Art, wie wir heute arbeiten, die Art, wie wir heute Gemeinschaften bilden, die hat sich geändert in den letzten 20 Jahren. Sie hat sich in den meisten Fällen sehr zum Positiven geändert. Es ist nachgewiesen und heute sind ja auch alle Medien voll davon, dass das Bildungsniveau der Menschen, insbesondere das der Frauen, besonders gestiegen ist. Die Frauen haben heute alle einen Beruf erlernt, sie wollen erwerbstätig sein, auch wenn sie Kinder haben. Und trotzdem ist es so, man sollte ja meinen, dass das Modell Familie nicht mehr so beliebt ist wie in früheren Jahren, wenn man ganz neue Umfragen anschaut, ein überwiegender Teil der Menschen, über 80 Prozent, sagen Familie, Kinder haben ist etwas ganz Wichtiges. Und ich möchte das in meinem Leben auch verwirklichen. Das muss man mitdenken in dieser Situation, denn das Alter, wo Frauen und Männer sich entschließen, Kinder zu bekommen, das geht tatsächlich sehr in die Höhe und das wirkt sich alles aus auf unsere Geburtenrate, das wirkt sich insgesamt aus auf unsere Bevölkerungsentwicklung. Und da frage ich immer, was ist jetzt Aufgabe der Politik? Was ist Aufgabe der Politik, dass man dem Wunsch von Frauen und Männern, Kinder zu haben, in den Erwerb zu gehen, Familie, trotzdem gut leben zu können, wie kann das die Politik unterstützen, welche Aufgabe haben wir da dabei, welche Rahmenbedingungen gilt es zu schaffen, dass Familie und Kinder haben lebbar ist und gut miteinander verbunden werden kann? Ich glaube, dass wir in Oberösterreich und insgesamt in Österreich in den letzten Jahren Großartiges geleistet und angeboten haben. Ich nenne als erstes das Kindergeld, das ein Stück Wahlfreiheit tatsächlich offen lässt. Und wenn ich gesagt habe, die Politik soll Rahmenbedingungen schaffen, meine ich, dass das Wahlmöglichkeiten sind, dass es diese Wahlmöglichkeiten einschließen muss. Die Politik soll nicht sagen, wie Menschen leben sollen, das müssen wir uns selber aussuchen können. Aber Entscheidungen zu unterstützen, die Frauen und Männer treffen, das meine ich mit Rahmenbedingungen schaffen, das Kindergeld, das eingeführt wurde von der Bundesregierung, und die Möglichkeit des trotzdem im Erwerbsleben drinnen Seins. Ich weiß schon, dass man immer etwas verbessern kann und neu organisieren kann und stärker finanzieren kann und so weiter. Aber das ist wirklich ein Weg, den wir in Europa zum Teil ganz alleine gehen. Da sind wir weit vorne und das freut mich, weil wir uns ja hier seit vielen Jahren darum bemüht haben. Also nicht mehr aus dem Erwerb ganz ausscheiden zu müssen, auch wenn ein sehr kleines Kind zu versorgen ist, das ist wichtig. Die Unterstützung der Familien auch durch das Land Oberösterreich, wir haben jetzt ja den Kinderbetreuungsbonus neu eingeführt und er wird sofort angenommen. Immerhin haben bereits 15.000 Familien den Kinderbetreuungsbonus von 400 Euro pro Kind im Jahr beantragt, auch das eine gute Unterstützung für Familien. Und insgesamt glaube ich, dass wir auch durch Wohnbauförderung, auch durch ein gutes soziales Gefüge, dass es sehr, sehr vieles bei uns in Oberösterreich gibt, das Familien unterstützt, das ein Ja zum Kind unterstützt und das es leichter möglich macht, Familie oder Kinder und Beruf miteinander zu verbinden. Wir haben in den vergangenen Jahren eine große Aufholjagd, möchte ich geradezu sagen, bei der Situation der Kindergärten. Und auch wenn es da und dort noch einmal Engpässe geben mag, auch wenn es da und dort einmal noch nicht genau das hundertprozentige Angebot gibt, es ist wirklich sehr, sehr viel geschehen. 42.203 Kindergartenplätze, 37.175 drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten. Also das heißt, wir haben manchmal freie Kapazitäten, wenngleich auch nicht immer dort, wo man diese freien Kapazitäten braucht. Aber das liegt in der Natur der Sache. Wir haben Vollversorgung, 550 so genannte Integrationskinder, also auch hier haben wir große Anstrengungen unternommen, 700 Kindergärten und fast 2.000 Gruppen. Ich denke mir, dass sich das sehen lassen kann. 516 Kindergärten von 699, also ein großer Prozentsatz, wird ganztägig geführt. Wir haben Saisonkindergärten, wir haben viele andere Möglichkeiten, ganz punktgenau auf die Notwendigkeit der Eltern und auch auf die Bedürfnisse der Kinder entsprechend einzugehen. Wir haben einen Nachholbedarf bei den Horten, das ist in den letzten Jahren sehr, sehr deutlich geworden und hat eben mit der Bildungssituation der Frauen, hat mit unserem ja wohl berechtigten Wunsch und Anliegen, unseren Beruf auch auszuüben, natürlich zu tun. 8.000 Kinder werden in Oberösterreich in Horten betreut, knappe zehn Prozent der Volksschulkinder besuchen derzeit einen Hort und 85 Prozent dieser Kinder haben eine berufstätige Mutter und ich nehme an, obwohl wir das nicht erheben, einen berufstätigen Vater oder eine alleinerziehende Mutter. Also das heißt, diese Kinder brauchen Beaufsichtigung. Und ich freue mich sehr, dass die ÖVP und die Grünen gemeinsam jetzt ein sehr konkretes Konzept haben, wie wir die nächsten Schritte für den Ausbau unserer Kinderbetreuungssituation uns vorstellen. Zum einen eben eine aktive Bewerbung des Erfolgsmodells der altersgemischten Kindergruppen, das ja gemeinsam die Jugendwohlfahrt und das Kindergartenressort erfunden haben und das sehr, sehr gut angenommen wird und selbstverständlich weitergeführt und ausgebaut werden soll. Wir überlegen in einem nächsten Schritt, den Kindergarten schrittweise zu öffnen auf Kinder unter drei und auf Schulkinder über sechs Jahre. 2005, 2006 sollen diese Angebote auch in Kraft treten. Und darüber hinaus, aber das haben wir die letzte Legislaturperiode ja bereits auch besprochen und uns in Wahrheit auch vorgenommen, dass wir im Laufe dieser Legislaturperiode ein eigenes Kinderbetreuungsgesetz beraten und in Kraft treten lassen sollen. Die Oberösterreichische Landesregierung hat am Montag ja einen Beschluss gefasst, dass dieser Prozess der ersten Öffnung für unter Drei- und über Sechsjährige, und dann das einheitliche Kinderbetreuungsgesetz auch extern begleitet werden soll. Ich glaube, dass das gut und notwendig ist, um wieder etwas zu haben, was nicht nur auf drei oder vier oder fünf Jahre Bestand hat, sondern auf eine längere Zeit hin auch auswirkt. Wir haben eine Reihe von Anträgen zur Kinderbetreuung gestellt und ich möchte Sie gleich noch kurz mit dazu nehmen, weil ich nicht vorhabe, nachher noch einmal dazu zu sprechen. Der Ausbau der mobilen Integrationsberatung ist uns ein großes Anliegen. Kollegin Pühringer und ich, wir waren vor knapp zwei Wochen in einem Kindergarten, wo es eine so positive Integrationserfahrung gibt. Was uns dort gesagt wurde ist, die mobilen Sonderkindergartenpädagoginnen, also wo kann ich mich beraten lassen, wo bekomme ich Unterstützung, wo bekomme ich auch Halt in der oft sehr schwierigen Betreuung eines Kindes mit Behinderungen, noch mehr zu unterstützen. Wir glauben auch, dass der Bund eine Verpflichtung hat, Kinderbetreuungseinrichtungen mitzutragen, und mitzutragen heißt auch mitzufinanzieren. Es gibt ja seit dem vergangenen Herbst einen so genannten runden Tisch zur Kinderbetreuung und wir kommen mit einem Antrag nun auch darauf zurück. In all den Anträgen, die heute gestellt werden, bitten wir sehr auch um Unterstützung. Insgesamt darf ich sagen, Oberösterreich ist ein Land mit einer auch sehr soliden wirtschaftlichen Struktur, das heißt, unsere Arbeitsmarktdaten sind bedeutend besser als die Arbeitsmarktdaten anderer Bundesländer. Wir haben eine hohe Frauenerwerbsquote, die höchste in Österreich, über 65 Prozent, nein es ist nicht die höchste, wir liegen an dritter Stelle aller Bundesländer, damit ich nichts Falsches sage, aber sie ist eine sehr hohe, und wir haben eine ständige Zunahme der Frauenerwerbsquote in Oberösterreich. Und wenn wir eine sehr geringe Arbeitslosenrate haben, wenn wir eine sehr gute Bildungssituation der Frauen haben, dann heißt das selbstverständlich auch, dass wir uns im Besonderen anstrengen wollen, nicht nur müssen, sondern auch wollen aus einer politischen Überzeugung heraus, dass wir im Bereich der Kinderbetreuung ebenfalls ein sehr, sehr gutes Angebot haben, das ist unser Bestreben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächstes darf ich Frau Kollegin Hermine Kraler das Wort erteilen. Abg. Kraler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Am 19. April 2001, also fast zeitgleich vor drei Jahren, hat der oberösterreichische Landtag eine Novelle zum bestehenden Kindergarten- und Hortgesetz verabschiedet. Es wurde die Kinderhöchstzahl auf 23 reduziert, und die Integration von Kindern mit Beeinträchtigung wurde als Sollbestimmung festgehalten. Seit damals gibt es auch einige Pilotprojekte, sodass unter Dreijährige in einen Kindergarten aufgenommen werden können, und eine gemeinsame Betreuung von Schulkindern mit den Kleineren ist im Versuch auch möglich. Das alles war sicher der erste Schritt in die richtige Richtung. Es war aber nur ein Schritt von vielen. Eine so genannte kleine Novelle, und die wirklich großen Themen stehen noch immer an, und sind aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr rasch und unverzüglich anzugehen. Wir haben das sehr klar erkannt, und so haben wir ja bereits seitens der SPÖ einen sehr umfassenden Antrag vor Kurzem bezüglich der Neufassung eines oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetzes eingebracht. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Recht gute Ansätze dafür, das bestehende Kindergarten- und Hortgesetz in ein gemeinsames oberösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz zusammen zu führen, hat es schon in der letzten Legislaturperiode gegeben, und zwar gleich nach der Absegnung dieser kleinen Novelle. Die zuständigen Landesräte Ackerl und der damalige Landesrat Aichinger waren übereingekommen in einem eigenen Landesgesetz die Tagesbetreuung der Kinder neu zu regeln. Daraufhin wurde der schon vorher bestehende Unterausschuss weitergeführt und eine zusätzliche Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aus den zuständigen Abteilungen eingesetzt, versehen mit dem Auftrag, einen Begutachtungsentwurf für ein oberösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz zu erstellen. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes wurde auch damals von allen Fraktionen anerkannt. Soweit zur Chronologie. Bei meinen Recherchen stellte ich allerdings fest, dass dieses wichtige Thema vor zirka eineinhalb Jahren auf Eis gelegt wurde. Ich denke, die heranrückenden Wahlen werden dabei sicher auch eine Rolle gespielt haben. Tatsache ist, diese wichtige Arbeit wurde unterbrochen. Nun ist es aus meiner Sicht höchste Zeit, ernsthaft die Arbeiten wieder aufzunehmen und einen Begutachtungsentwurf zu erarbeiten. Und es steht dem Ganzen eigentlich nichts mehr im Wege. Unser umfassender Antrag wurde von uns bereits im Ausschuss am 15.04. eingebracht und dem noch immer vorhandenen Unterausschuss zugewiesen. Die Initiative für eine Neubelebung der Thematik ging eindeutig von den Sozialdemokraten aus, und die Arbeit kann noch heute aufgenommen werden. Nun werden von ÖVP und Grünen ganz plötzlich dazu Dringlichkeitsanträge für die heutige Sitzung formuliert und eingebracht. Ich mache es wie Kollegin Orthner und gehe auch jetzt gleich ein bisschen darauf ein, was dann später sicher noch diskutiert wird. Dass ganze Passagen bei den Begründungsformulierungen in den Anträgen eine verblüffende Ähnlichkeit mit einigen Textstellen unseres Antrages haben, ist sicher wieder dem Zufall zuzuschreiben. Dass für uns SozialdemokratInnen das Thema ebenfalls sehr dringend ist, habe ich schon vorher mehrere Male betont. Für die dringende Behandlung des Themas habe ich also durchaus Verständnis, das ist ja auch von uns gewünscht. Wofür mir aber das Verständnis völlig fehlt, sind die in den Anträgen enthaltenen Zeitpläne. Die stellen nämlich aus meiner Sicht alles andere als die Dringlichkeit dar. Ganz das Gegenteil ist dort gefordert. Da lese ich von einem Zeitplan, der die Schaffung eines neuen oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetzes für das Kindergartenjahr 2006/2007 vorsieht. Und daran kann ich keine Dringlichkeit erkennen. Das ist eher ein Hinausschieben und ein Verzögern. (Beifall) Es ist auch, es ist vor allem auch eine Zumutung für die Betroffenen, die Eltern und die Kinder, sie so lange warten zu lassen. So lange wollen wir seitens der Sozialdemokratie auf die Verabschiedung eines neuen Gesetzes nicht warten. Wir wollen sofort aktiv und offensiv daran arbeiten, und rasch zu einem guten Ergebnis kommen. Es ist aber nicht nur der Zeitfaktor, der mir nicht gefällt, mir fehlen ganz entscheidende Überlegungen. Ich übernehme ansonsten ja nicht so gerne die Formulierungen von Kolleginnen oder Kollegen, aber hier passen die Worte und Argumente der grünen KollegInnen, mit denen sie unsere Anträge immer wegdiskutieren wollen, ganz einfach am besten. Sinngemäß sagen sie immer etwa Folgendes: Die Anträge sind ganz einfach nicht genügend ausformuliert, da fehlen noch wesentliche Teile, da müsste man noch einiges hinzufügen, und nachdenken sollte man noch einmal, und Rahmenbedingungen schaffen, und umfassend beraten, sie sind ganz einfach nicht weitreichend genug, einfach zu kurz gegriffen. Passt heute ganz genau für Ihre eigenen Anträge. (Beifall, unverständliche Zwischenrufe) Ich habe es nicht verstanden. Ich sage Ihnen aber jetzt schon ganz konkret, was wirklich fehlt, und zwar zur Gänze. Das sind die Finanzierungsvorschläge, die Sie fast mit keinem Wort erwähnen. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Eisenriegler: „Ihr habt unsere Anträge, und wir haben eure Argumentation aus der Vorperiode übernommen!“) Ich habe mir nur zuerst ein bisschen was noch mitgeschrieben, es hat gut gepasst, was Sie gesagt haben. Nur das ist wohl neben all den anderen wichtigen Details der Knackpunkt schlechthin. Und darüber, über diese Finanzierungsgeschichten sollten wir uns unterhalten. Über die Notwendigkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen an sich brauchen wir ja wohl nicht mehr zu diskutieren. Da sind wir, so hoffe ich zumindest, im Konsens. Auch was die Erfüllung unserer Hauptforderungen anbelangt, die uns für eine optimale Kinderbetreuung notwendig erscheinen, orte ich größtenteils Übereinstimmung. Und ich nenne hier aus unseren Papieren nur ein paar Forderungen, wie zum Beispiel ein flächendeckendes Angebot mit Mittagsbetreuung, wo es notwendig ist. Pädagogisch qualitätsvolle Betreuung, und hier erscheint mir das Modell der Kinderhäuser schon sehr wichtig und praktikabel. Entlastung der Eltern, und hier natürlich besonders der Berufstätigen, bedarfsorientierte Öffnungszeiten, Ausweitung des Angebotes, auch für Eineinhalb- bis Dreijährige. Altersspezifische Förderung der Kinder, ein differenziertes Angebot in den verschiedensten Einrichtungen, natürlich bestens ausgebildetes Personal und ausreichend Nachmittagsangebote. Passende räumliche Gegebenheiten und vernünftige Gruppengrößen. Verbesserungen im Integrationsbereich, Ausbau der mobilen Integrationsberatung, Rücksicht bei Ferienregelungen, und so weiter und so weiter. Ich persönlich möchte ja einen Rechtsanspruch auf Kindergarteneinrichtungen im Gesetz stehen haben. Aber Details dazu können sie ja in unseren Papieren und Anträgen jederzeit nachlesen. Und nun zum Knackpunkt des Vorhabens zurück. Dass all das was kostet, wissen wir alle, und es darf auch nicht eine Frage des Geldes sein, dass uns von diesem wichtigen Thema abbringt. Eines muss aber klar gesagt werden, wir können den anstehenden Mehraufwand auf keinen Fall in einer weiteren finanziellen Belastungswelle unseren Gemeinden zumuten. Das beste Gesetz nützt niemandem, wenn die Kommunen die gesetzlichen Vorgaben kaum oder gar nicht mehr erfüllen können, und die gesetzlichen Möglichkeiten nicht nutzen und nicht ausschöpfen können. Weil ihnen rundherum das Geld ohnedies schon fehlt. Und sie bereits überall an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Vielerorts können ja nicht einmal die Möglichkeiten der kleinen Novelle umgesetzt werden. Und übrig bleiben dabei wieder unsere Familien, speziell die Frauen und Mütter, und letztendlich die Kinder selbst. Die dann trotz Neuerungen und Verbesserungen bei den Gesetzen, die wir sehr befürworten, in ihrem Wohnumfeld eben nicht die nötigen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden und in Anspruch nehmen können. Dass die Erwerbstätigkeit von Frauen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorfinden oder nicht Vorfinden von geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen steht, ist durch viele Untersuchungen und Statistiken längst bewiesen und belegt. Womit wir wieder einmal beim ganz heiklen und immer aktueller werdendem Thema der Vereinbarkeit von Familie, Kindern und Beruf angelangt wären. Und irgendjemand hat es vorhin schon gesagt, die Medien sind ja heute voll davon. Und ich kann daraus nur etwas Erfreuliches ablesen, dass offensichtlich jetzt auch die ÖVP und hoffentlich auch mit Landesrat Sigl die Dringlichkeit erkannt hat in diesem Bereich. Aber es wird sich wohl niemand hinstellen und bestreiten, dass dieses Thema schon seit vielen, vielen Jahren eines der ureigensten Themen von uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist. Es führt aber jetzt zu weit, hier noch genauer darauf einzugehen. Noch einmal zurück zum Thema, es ist also zu wenig, wenn in einem Antrag die Landesregierung ersucht wird, sie möge beim Bund für die Bereitstellung von Budgetmitteln eintreten, so steht es in der Beilage 176. Ein bisschen beim Bund für etwas eintreten wird gar nichts nützen. Die Landesregierung darf beim Bund nicht leise eintreten, sie muss dort auftreten, und zwar energisch und vehement, und ganz konkrete Forderungen hinterlassen. (Beifall) Und nur vom Bund alleine Geld zu erhoffen, wird ja auch nicht reichen. Auch hier im Lande wird Mann und Frau über geeignete Finanzierungsmodelle nachdenken müssen. Und nachdem jedes Budget nichts anderes ist als der in Zahlen gegossene politische Wille, werden wir ja bei den nächsten Budgetverhandlungen genau sehen, wie sich das auf die Kinderbetreuungsoffensive auswirkt. Und wie ernst es schwarz-grün damit meint. Zusammenfassend sage ich, wir SozialdemokratInnen wollen rasch ein neues oberösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz, wir haben das Thema selbst andiskutiert in einem umfassenden Antrag. Wir wollen eine breite und sehr differenzierte Diskussion zu diesem uns äußerst wichtigen, vielschichtigen Thema. Ich weise auf eine Problematik hin, unter Dreijährige zusammen mit Kindern bis zu 12 Jahren wird eine pädagogische Herausforderung sein für das Betreuungspersonal. Da spreche ich nicht von der Aufstockung des Personals oder von Raumerfordernissen und dergleichen mehr, das sind wichtige Themen, wir wollen in diesem Bereich keine Verhinderungs- und Verzögerungsanträge mehr sehen. Wir wollen mit der Arbeit im Unterausschuss unter Einbindung aller Beteiligten und Verantwortlichen sofort beginnen, und rasch und zügig zu einem guten Ergebnis kommen. Eine Beschlussfassung erst 2006 oder 2007 bedeutet für uns ein unnötiges Hinausschieben und Verzögern. Es wird ja später dazu auch noch Fristsetzungsanträge geben. Und wir wollen, dass die Landesregierung neben der Erarbeitung von eigenen Finanzierungsvorschlägen auch im Bund energisch und konsequent auftritt. Um finanzielle Unterstützung für unsere Gemeinden zu bekommen. Damit wir das, was wir an Kinderbetreuungseinrichtungen schon haben, absichern können und für die Zukunft Neues und Innovatives schaffen können. (Beifall) Erste Präsidentin: Die nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Moser, bitte. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zukunftsmodell Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Kindern und Beruf. Wie ich diese Bezeichnung der aktuellen Stunde bekommen habe, habe ich mich zuerst einmal gefragt, welches Modell Kinderbetreuung? Weil wenn ich jetzt sage, Zukunftsmodell Kinderbetreuung, dann habe ich mir eigentlich erwartet, dass Schwerpunkte heute vielleicht in den Wortmeldungen erkennbar sind, in welche Richtung der Weg gehen soll. Ich bin die Letzte, die behauptet, dass in den letzten Jahren nicht einiges weitergegangen ist. Wir haben Initiativen gesetzt, und ich erspare es mir hier und heute, Sie zu langweilen und all die Anträge aufzuzählen, die wir Freiheitlichen, die ich seit 1998 eingebracht habe. Mir ist es immer um Qualitätssicherung gegangen, und deshalb habe ich auch ein Problem, liebe Kollegin Wageneder, wenn Sie fragen, warum braucht es Kinderbetreuung? Weil die Mütter und Väter arbeiten gehen müssen. Ich sage Ihnen, Kinderbetreuung braucht es, weil die Kinder die Gesellschaft brauchen, die Kinder brauchen die Gemeinschaft, diskutieren Sie irgendwann einmal bitte von der Sicht der Kinder her, und von der Entwicklung, und nicht immer nur unter dem Oberbegriff, weil Elternteile berufstätig sind, müssen die Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen gehen. (Beifall) Das Kind hat ein Recht auf eine zusätzliche Fördermaßnahme, und das sind eben auch Kindergärten, das sind Spielgruppen, das sind alle möglichen Initiativen, die auch über Eltern-Kind-Zentren gesetzt werden, und ich glaube, wir würden endlich dann auch dazu kommen, dass die Kindergärten als Bildungseinrichtung gesehen werden, und nicht nur als eine Einrichtung, wo ich halt mein Kind abgeben muss, weil ich nicht anders kann, oder weil ich mir es so vorstelle. Was mir in dieser Diskussion auch zu wenig zum Tragen gekommen ist, oder ich lese es aus dem Titel heraus, ich hoffe, ich tue niemandem Unrecht, die Männer sind außer obligo, die Männer sind auch im Moment hier herinnen nicht sehr stark vertreten, ich glaube, nicht sehr stark. (Beifall) Ich gratuliere allen Männern, die herinnen geblieben sind, und danke Ihnen, dass sie sich diesem wesentlichen Thema zugewandt haben. Ich glaube, Kinder- und Familienpolitik muss auch (Zwischenruf Landesrat Sigl: „Männersache!“) Männersache sein, ganz richtig, danke Herr Landesrat, du hast mir das Wort aus dem Mund genommen. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Väterbeteiligung zu heben. Und wenn ich zuerst gehört habe, immer mehr Väter gehen mit dem Kinderwagen spazieren, ich täte mich freuen, wenn sie nicht nur mit dem Kinderwagen spazieren gehen, sondern wenn sie auch im Haushalt die Arbeiten, die Pflegearbeit, oder auch Wäschewaschen und Bügeln übernehmen würden. Es ist wichtig, Bewusstsein zu schaffen, und daher ist meine Wortmeldung nicht gegen die Männer gedacht, sondern als Aufforderung, als Appell, sich dieser Chance, die Entwicklung ihrer Kinder aktiv sich daran zu beteiligen, mit zu erleben, aufzugreifen. Es werden ja Gott sei Dank immer mehr, auch wenn ich mir die Zahlen der Väterkarenz so im Verhältnis zur Mutterkarenz anschaue, diese noch nicht das Nonplusultra sind, sagen wir einmal so. Aber ich orte auch hier eine Bereitschaft. Was vielleicht noch nicht angesprochen worden ist, dass Kinderbetreuung immer eine Querschnittsmaterie sein muss, und zwar deshalb auch, weil wir natürlich die Arbeitgeber sowie die Wirtschaft allgemein in Beziehung nehmen müssen. Es kann nicht so sein, dass nur die Familie die Problemlösung alleine startet, die öffentliche Hand einen Beitrag dazu leistet, sondern wir müssen auch die Wirtschaft in Beziehung nehmen. Zufriedene Arbeitnehmer sind gute Arbeitnehmer, und ich denke, mit Initiativen, die auch von uns ausgegangen sind, wie mehr betriebsnahe Kindergärten, Betriebskindergärten, glaube ich, wird auch da eine Bewusstseinsänderung bewirkt. Warum ich den Begriff auch differenziert habe, ist eines, wir verlangen von den Arbeitnehmern sehr viel Flexibilität, und das Problem, wenn wir nur bei Betriebskindergärten bleiben, ist, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel sehr oft der Kinderbetreuungsplatz wegfällt. Daher glaube ich, dass es ganz wichtig ist, dass man auch andere Modelle entwickelt, und ich sehe die Chance auch darin, dass wir beim runden Tisch, und ich habe mir die Protokolle durchgelesen, aus allen Bundesländern sehr viele Modelle präsentiert werden, sie werden ja auch ins Internet gestellt, sodass die Bundesländer untereinander ihre Erfahrungen austauschen können. Ich denke, das ist der richtige Weg. Wesentlich ist mir, und da bin ich sehr froh, dass jetzt wirklich auch die Sensibilität für das Thema bei allen erkennbar ist, ich glaube, wir müssen aufhören, nur davon zu sprechen. Wie werden denn Konzepte entwickelt? Es gibt weiß Gott wie viele Modelle, es gibt weiß Gott wie viele Konzepte, wir brauchen das Rad nicht immer neu erfinden. Und viele Dinge, die wir in der Vergangenheit gefordert haben und auch heuer schon eingebracht haben, also in der neuen Legislaturperiode, beschäftigen sich genau mit den Dingen, die teilweise von der Frau Präsident Orthner angeschnitten worden sind. Altersgemischte Gruppe ja, Frau Präsidentin, es tut mir leid, weil keine Weiterführung für die Schulkinder. Also ich glaube, wir müssen da schauen, dass wir zu einer kontinuierlichen Betreuung kommen, denn nur zu sagen, wir öffnen die Gruppen auch für die Schulkinder, jeder, der einen Kindergarten kennt, die Räumlichkeiten kennt, weiß, dass das nicht so einfach ist, weil die Kinder machen mit sechs, sieben Jahren einen unheimlichen Gestaltwechsel durch, sie dann dort in dem Gruppenraum einfach hineinzusetzen, das kann es doch nicht sein. Ich glaube auch nicht, dass es von Ihnen so verstanden worden ist. Das heißt, wir dürfen bei allen Bestrebungen nie die Qualität aus dem Auge verlieren. Wir müssen uns überlegen und auch bitte über die Grenzen schauen, was kann man anderes tun? Und ich empfehle jedem, der sich mit Qualität auseinandersetzt, das Buch Kinderbetreuung in Europa. Frau Präsidentin, Sie haben ganz recht gesagt, dass wir in Oberösterreich schon in manchen Dingen sehr weit sind, aber europaweit muss ich sagen, dass Österreich eher im zweiten Drittel rangiert, was die Qualität betrifft. Was meine ich damit? Ich meine die Kinderzahl und ich meine die Personalsituation und ich meine, und das ist nicht Frage dieses hohen Hauses hier, auch die Ausbildung. Denn eines und das hat mir gestern gefallen, dass das auch Herr Professor Haider gesagt hat von der Zukunftskommission, je jünger das Kind, umso besser muss die Qualifikation sein. Und daher werden wir auch schauen, dass sich natürlich bei den Ausbildungsmaßnahmen einiges ändert. Ich danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Landesrat Sigl. Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als zuständiges Regierungsmitglied freut es mich, dass dieses Thema alle politischen Gruppierungen hier im Saal und darüber hinaus derartig bewegt, dass es jede politische Gruppe auch dazu benützt auf ihre eigenen Grundwerte zurückzukehren und von dieser Basis ausgehend den Zugang zu diesem Thema zu finden. Das erkenne ich sehr, sehr lobend an. Warum? Weil ich glaube, dass gerade dort in dieser Gemeinsamkeit durchaus auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Erfolges ist. Und ich war gestern bei einer Versammlung von Kindergartenpädagoginnen in einer Interessensvertretung und habe dort eine ältere Kindergartenpädagogin kennengelernt, die mir erzählt hat, dass aus den 50er Jahren heraus das Thema Kindergarten nicht Kindergarten geheißen hat, sondern das wird manche hier wundern, Kinderbewahrungsanstalt, Kinderaufbewahrungsanstalt genauer gesagt. Und ich glaube, gerade an diesem Wort und an dem, wie wir heute zu diesem Thema stehen, sieht man auch den gesellschaftlichen Wandel, den sich dieses Land unterzogen hat und man sieht an diesem Wort und an diesen Wörtern, glaube ich, auch ganz klar, dass man ursprünglich möglicherweise von einem Ersatz von Familienaufgaben ausgegangen ist und wir uns jetzt dazu bekennen, dass wir quasi als Dienstleistung, als hochwertigste Dienstleistung, die Familien bei ihrem Weg, nämlich die Kinder zu betreuen, die Kinder mitentwickeln zu helfen, beistehen. Und ich glaube, wenn man die 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ganz wenige Mitarbeiter in Oberösterreich, (Zwischenruf Abg. Moser: "Leider!") leider, aber das wird sich, glaube ich, ändern, wenn man diese große Gruppe an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht, so sehen Sie auch, dass wir mit diesem Thema eigentlich ein großes Dienstleistungsunternehmen, wenn ich das als Wirtschaftslandesrat so sagen darf, zur Verfügung haben. Und damit stellt sich auch für mich klarerweise die Frage, die gesellschaftspolitische Frage, wie gelingt es uns, diese Frage der Familie, diese Frage des Berufes, diese Frage des Kindes, die sich in diesem Zeitraum für dieses Kind klarerweise stellt, so zu vereinbaren, dass wir als moderne Demokratie, als modernes Land und als moderner Wirtschaftsstandort hier den Familien Begleitung geben, den Familien Hilfe geben. Es ist auch hier und das, glaube ich, sollte man durchaus auch anerkennen, auch wenn wir heute eine Resolution haben, die an den Bund einmal mehr gerichtet ist, uns beim Lösen dieser Aufgabe nicht allein zu lassen, so müssen wir, glaube ich auch, durchaus anerkennend sagen, das Kinderbetreuungsgeld an sich ist ein richtiger Schritt, den diese Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode gesetzt hat. Und wenn meine Vorrednerin, die Frau Abgeordnete Kraler gesagt hat, und überhaupt und zu spät und nur die SPÖ, so muss ich ganz ehrlich sagen, die Zeit des Vaterschaftsstreites löst das Problem nicht, hingegen die Antworten für die Zukunft werden, glaube ich, hier das Seinige tun. Ich bin zwar dreifacher Vater, beteilige mich aber nicht an diesem Streit, sondern beteilige mich gerne am Wettbewerb, wenn es um die Lösungen für die Zukunft geht. Und auch das Land Oberösterreich hat, glaube ich, mit der Einführung des Kinderbonuses, mit dem quasi oberösterreichischen Kindergeld von 400 Euro für finanzschwache Familien, bedürftige Familien einen weiteren wichtigen Punkt gesetzt, genau diese Ambition Dienstleistung anzubieten, den Eltern aber klarerweise sehr freimütig die Möglichkeit zu lassen, auch dieses Angebot anzunehmen in der Form, dass man ihnen Geld in die Hand gibt, damit sie sich es auch leisten können, glaube ich, hat das Land hier einen sehr guten Weg beschritten, einen Weg, der ganz einfach wegführt von der normalen klassischen Wohlfahrt hin zur Gewährleistung, zu einer modernen Gewährleistungsgesellschaft, die ganz einfach die selbständigen Menschen hier in den Vordergrund stellt. Es wurden schon viele Zahlen erwähnt über die Kindergartengruppen, über die Horteinrichtungen, die es gibt und deren Besucherzahlen. Ich möchte eine Zahl, die diesen gesellschaftlichen Wandel ganz deutlich noch einmal unterstreicht, noch hervorheben, die noch nicht gesagt wurde. Die Anzahl der Frauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Alter zwischen 20 und 39 Jahren war in Oberösterreich im Jahre 1994 220.000. Sie werden im Jahr 2010 nur mehr 168.000 sein, also um 25 Prozent weniger. Diese Gruppe habe ich deswegen herausgegriffen, weil es jene Gruppe ist, die gerade für unseren Nachwuchs klarerweise die ureigenste Aufgabe hat. Und wenn diese Gruppe so dramatisch, möchte ich beinahe sagen, kleiner geworden ist, so hat das klarerweise auch einen sehr berechtigten Grund, nämlich bei der Frau selber. Sie ist mobiler geworden, sie hat eine großteils qualifizierte Ausbildung und sie hat auch das Bedürfnis, durchaus angespielt auf die Männerwelt, im beruflichen Leben auch erfolgreich sein zu können. Und wenn man von diesem Wandel die richtigen Schlüsse zieht, so glaube ich, ist es sehr professionell, wie wir unser Projekt der Kinderbetreuung und die Entwicklung der Kinderbetreuung und des Kinderbetreuungsgesetzes angelegt haben, nämlich in drei Schritten. Frau Abgeordnete Kraler, es muss überhaupt niemand ab Herbst ein Problem haben in den oberösterreichischen Kindergärten. Wir haben jetzt schon sehr gute Projekte, sehr gute Einzelprojekte, die alle auf entsprechenden Richtlinien basieren. Wir garantieren klarerweise das pädagogische Konzept, wir garantieren klarerweise die räumlichen Voraussetzungen und können auf diese Art und Weise in Oberösterreich bereits ab Herbst, allerdings in Form von Einzelgenehmigungen, diese Möglichkeit anbieten. Und ich verrate kein Geheimnis, bei mir liegen zurzeit 60 Bewerbungen von Gemeinden und Trägern, die ab Herbst bereits diese Einzellösung für sich erringen wollen. Und wenn meine Mitarbeiterin die Frau Dr. Trixner hier oben sitzt, so werden wir ganz genau klarerweise schauen, dass diese Richtlinien eingehalten werden, dass das pädagogische Konzept auf der einen Seite und die räumliche Ressource auf der anderen Seite auch entsprechend schlüssig sind, damit wir hier nicht eine Husch-Pfusch-Geschichte machen, sondern professionell vorgehen. Nur zur professionellen Vorgangsweise gehört auch die logistische Entwicklung. Und aufgrund des Zeitraffers und des Zeitplanes muss es ganz einfach so sein, dass die Kindergarten- und Horte-Novelle frühestens für das Kindergartenjahr 2005/2006 gelten kann, weil es zeitlich nicht anders geht. Aber wie gesagt, mit Einzelprojekten kommen wir hier drüber. Damit bin ich beim Kinderbetreuungsgesetz. In der letzten Legislaturperiode ist hier sehr, sehr viel vorbereitet worden. Unter anderem mein Kollege Ackerl, der ja bereits erwähnt wurde, hat sich hier sehr engagiert eingebracht. Und wir werden auch in diesem Bereich weiter tun, auch wenn wir wissen, dass es Geld kostet, aber wir alle wissen, dass wir uns zu einer modernen Dienstleistung in diesem Bereich bekennen, zu einer, die der Familie hilft, die dem Kind hilft. Und da muss man auch bitte, und das sage ich auch als Wirtschaftler, dazusagen, dass eine gute Leistung klarerweise auch einen Preis haben wird. Die Frage ist nur, wie können wir gerecht den Preis auch auf den Schultern der Menschen und auf den Schultern der Öffentlichkeit, die letztendlich auch die Menschen darstellen, verteilen? Und diese gemeinsame Diskussion werden wir in diesem gemeinsamen moderierten Projekt abarbeiten. Und ich bin überzeugt, wenn das Projekt an sich so ambitioniert entwickelt wird und diskutiert wird, wie die Rednerinnen und Redner heute, bis jetzt waren es nur Rednerinnen, ich bin der Erste, glaube ich, der zu diesem Thema als Mann dazu Stellung nimmt, soll sich auch ändern, wenn diese Ambition weiter so entsprechend gegeben ist, glaube ich, dass wir ab dem Jahr 2006, 2007 auch ein modernes Kinderbetreuungsgesetz haben werden, in dem das Kindergarten- und Hortegesetz dann entsprechend aufgehen wird. Ich lade gerne dazu ein, gemeinsam mit uns dieses Projekt abzuarbeiten. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war in der Zeitung zu lesen "Arbeitslosigkeit trifft Frauen mit voller Wucht". Das ist in einem gewissen Widerspruch zu dem, was heute schon gesagt wurde. Arbeitslosigkeit ist auch in Oberösterreich höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei allem guten Dastehen, was die Arbeitslosenquote sonst in Oberösterreich betrifft, ist hier die Steigerungsrate ebenfalls zu bemerken. Im April waren fast 24.200 Personen arbeitslos, das ist eine Zunahme von 1.052 gegenüber dem Vorjahr, demgegenüber ist die Zahl der Geschulten um 1.400 rückläufig. Das sind in meinen Augen alarmierende Zahlen, über die man sich nicht hinwegschwindeln soll. Die Arbeiterkammer rechnet in dem Zusammenhang vor, dass acht von zehn zusätzlichen Arbeitslosen weiblich sind. Man macht dafür fehlende Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Beruf und Familie verantwortlich. Zu bemerken dazu ist und auch im Anschluss an den Herrn Landesrat Sigl muss ich mich leider ein bisschen abgrenzen, vom Kinderbetreuungsgeld allein kann niemand leben, das heißt auch Kindergeldbezieherinnen, wenn sie keinen Ernährer haben, brauchen einen Job. Und eine Frau, selten ein Mann, die aufgrund fehlender oder unbefriedigender Kinderbetreuung die Kinder selbst betreut, gilt beim AMS als unvermittelbar. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Will sie nur halbtags arbeiten aufgrund von Betreuungspflichten, dann fehlt angeblich ihr Arbeitswille. Zumutbar sind Anfahrtswege von bis zu einer Stunde. Was das für die Vereinbarkeit mit den Öffnungszeiten der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen bedeutet, braucht man betroffenen Eltern nicht zu erklären. Und für mich erklärt sich dann von selbst, wieso es sich immer mehr Menschen überlegen überhaupt Kinder in die Welt zu setzen. Nicht zuletzt wird die Finanzierbarkeit unseres Sozialstaats von der Erwerbsquote insgesamt, von der Frauenerwerbsquote abhängen. Und die Bereitstellung von ausreichenden Kinderbetreuungseinrichtungen, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch denen der berufstätigen Eltern entsprechen, ist daher auch die beste Vorsorge für den Lebensabend künftiger und auch heutiger Generationen. In dem Zusammenhang habe ich dieser Tage eine Studie gesehen, die war in der Zeitschrift Kurswechsel veröffentlicht, die ziemlich alarmierend ist, wo untersucht wurde, wie sich der EU-Beitritt zum Beispiel in den neuen Beitrittsländern auswirkt auf die Frauenerwerbsquote. Die ist also in den vergangenen zwei Jahren, wo schon darauf hingearbeitet wurde auf diesen EU-Beitritt, bis zu 50 Prozent zurückgegangen analog dem Rückgang der Angebote bezüglich Kinderbetreuung etc. Und zu befürchten ist, dass das auch bei uns irgendwo ein Trend ist, wobei ich problematisch finde, dass auch bei uns der Trend zu immer mehr Teilzeitarbeit und zu immer mehr ungesicherten Arbeitsplätzen anhält, welche hauptsächlich von Frauen mit Betreuungspflichten wahrgenommen werden und aufgrund der höheren Produktivität, die nachgewiesen ist, die kürzere Arbeitszeiten mit sich bringen, bedeutet es nichts anderes als Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Das heißt, die Produktivitätsgewinne werden nicht an die Arbeitnehmerinnen weitergegeben und die können meist ihren Lebensunterhalt von dieser Arbeit nicht abdecken. Kindergärten, Horte und auch Ganztagsschulen, die werden also in Zukunft vielmehr Aufgaben wahrnehmen müssen als heute in pädagogischer und in sozialer Hinsicht. Und mir ist es deshalb auch wichtig, dass das, was wir hier im Landtag entwickeln, breit getragen wird und alle relevanten politischen Kräfte eingebunden sind. Packen wir es an, arbeiten wir zügig daran, dass es eine Lösung gibt, die unseren Bedürfnissen, den Bedürfnissen unserer Kinder, ja und auch natürlich in weiterer Folge unserer Wirtschaft zu Nutze ist. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schreiberhuber bitte. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Oberösterreichischen Landtag! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn die Oberösterreichische Industriellenvereinigung als gemeinsames Ziel zur Sicherung Oberösterreichs als Industriebundesland Nummer eins feststellt, wobei Oberösterreich im Bundesländervergleich beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf an fünfter Stelle liegt, wie ich aus einer Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes entnehmen darf, also dass unter anderem zur attraktiven Gestaltung als Industriestandort Maßnahmen zur Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote in der Industrie getroffen werden müssen und dabei ein wesentlicher Stellenwert der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zukommt, dementsprechende Maßnahmen zu setzen seien, um die Arbeitskräfte als Mitarbeiterinnen, wie ich annehme, auch dann für das Unternehmen verfügbar zu machen oder zu haben, wenn diese gleichzeitig auch Verantwortung in der Familie wahrzunehmen haben, dann lässt sich daraus ableiten, wenn ich annehmen darf, dass es gleichgeschaltete Tendenzen auch in der gewerblichen Wirtschaft gibt, dass es hier durchaus gemeinsame Interessenslagen gibt. Gleichgeschaltete Interessenslagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere das Thema der heutigen aktuellen Stunde betreffend was die Bereitstellung ausreichender Kinderbetreuungsplätze mit entsprechenden Öffnungszeiten und die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit anlangt, gleichgeschaltete Interessenslagen mit den Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreichs, die vom Land Oberösterreich eine Familienpolitik fordert, die die Interessen berufstätiger Eltern in den Mittelpunkt stellt, eine arbeitnehmerinnenorientierte Familienpolitik, ebenfalls wie sie die Industriellenvereinigung einfordert zu Vereinbarung von Familie und Beruf. Eine gleiche oder eine gleichlautende Diktion befindet sich im schwarz-grünen Regierungsübereinkommen, zum einen was die Sicherung und Stärkung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Oberösterreich betrifft, gleich ganz vorne im ersten Absatz, und zum anderen weiter hinten dann als besonderen Schwerpunkt das Ziel nach einem bedarfsorientierten flächendeckenden Ausbau qualitativer Ganztagskinderbetreuungseinrichtungen für alle Alterstufen von eineinhalb bis zwölf Jahren. Was die Erreichung dieses Zieles anlangt, gibt es offenbar Auffassungsunterschiede, und zwar ganz gravierende insofern was die Strategien dazu betrifft, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Wenn nämlich zur Kenntnis genommen werden muss, wie schon die Frau Präsidentin Eisenriegler angeführt hat und in dieselbe Kerbe geschlagen hat, dass rund acht von zehn neuen Arbeitslosen Frauen sind. Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit waren Frauen, vor allem Wiedereinsteigerinnen und Ausländerinnen mit einem Plus von 7,3 stärker betroffen als Männer mit einem Plus von 1,6, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Und die Frau Präsidentin Eisenriegler hat es ja auch schon angeführt, die Headlines vom 5. Mai in der Presse sprechen eine deutliche Sprache "Arbeitslosigkeit trifft Frauen mit voller Wucht". "Jobverlust trifft vor allem Frauen. Keine Entwarnung auch beim Arbeitsmarkt. Mehr Arbeitslose, weniger Beschäftigte", meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Dann erklärt sich vor allem das aus der Tatsache, dass knapp drei Jahre nach Einführung des Wahlzuckerls Kindergeld nun verstärkt Frauen zurück in einen ohnehin gesättigten Arbeitsmarkt drängen und die bittere Pille zu schlucken haben, weil die Problemlagen kumulieren. Keine Arbeit, keine Kinderbetreuung, kein Geld, keine Ausbildung, keine Umschulung, keine Zukunftsperspektiven. Die Arbeitslosen kosten der öffentlichen Hand, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile 6,1 Milliarden Euro. 280.000 Arbeitsuchende im Vorjahr bedeuten 3,5 Milliarden Euro weniger Einnahmen aus Steuern und Abgaben, 2,6 Milliarden Euro Ausgaben für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Der Einkommensverlust für die Betroffenen machte im Vorjahr 2,2 Milliarden Euro aus. Die Kosten der Arbeitslosigkeit werden auch heuer steigen. Da kann ich mich nur wundern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über die in den gestrigen Pressemeldungen zum Ausdruck gebrachte Verwunderung des AMS Oberösterreich, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen dessen Erwartungen erfolgte. Man konnte offensichtlich nicht wissen, dass bereits jetzt nach zweieinhalb Jahren, weil danach kein Kündigungsschutz mehr besteht und in den nächsten Monaten nach drei Jahren Karenz viele Kindergeldbezieherinnen wieder auf Arbeitssuche gehen werden. Man konnte ja offensichtlich nicht wissen, dass den direkten Kosten eines Kindes von durchschnittlich 500 Euro monatlich indirekte Kosten durch entgangenes Erwerbseinkommen aufgrund von reduzierter oder aufgegebener Erwerbstätigkeit von bis zu 1.250 Euro gegenüber stehen. Und man konnte ja nicht wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Frauen so unverschämt sind, trotz Kind und im Vertrauen auf die schwarz-blauen Lippenbekenntnisse wieder arbeiten gehen zu wollen, selber über ausreichendes Erwerbseinkommen verfügen zu wollen und am Ende eines Arbeitslebens vielleicht, zumindest ein müdes Standbein ihres zum politischen Kultobjekt erhobenen Drei-Säulen-Pensionsmodells erreichen zu wollen, nämlich die ASVG-Pension, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn die Frauen sind nicht überwiegend in Betrieben, die ein Betriebspensionsmodell haben. Und die Frauen können sich überwiegend keine eigene Zusatzpension leisten. Und, Frau Präsidentin Orthner, zur Ausbildungssituation: Nicht alle Frauen jetzt haben einen Beruf. 50 Prozent der Frauen, die länger arbeitssuchend sind, haben keine über die Pflichtschulausbildung hinausgehende Berufsausbildung oder keine verwertbare Ausbildung nach der Karenz. Und der Kinderbetreuungsbonus, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ist auch kein Wertmesser für die Qualität und gesellschaftspolitische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme. Das entspricht vielleicht Ihrem marktorientierten Denken, aber es ist sicher nicht so, dass sich arbeitslose Frauen damit den Kinderbetreuungsplatz sicher leisten können. Wenn Sie meinen, Ihre sogenannten arbeitspolitischen Maßnahmen, wie das seit 1. Mai 2004 geltende Recht auf Elternteilzeit würden Wahlfreiheit sichern, dann irren Sie, denn diese Wahlfreiheit ist immer mit herben Einkommensverlusten verbunden und damit überwiegend von den unselbständig Erwerbstätigen nicht verkraftbar. Und zusätzliche Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Wiedereinsteigerinnen stellen nicht, wie Sie bejubeln, eine wesentliche Verbesserung in dieser Richtung dar, bestenfalls insofern, als das, was früher vor Schwarz-Blau Standard war, aus den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Sie abgeschafft haben, jetzt wo der Hut zu brennen beginnt, als Gnadenakt oder als besondere Leistung neu verpackt wieder an die Frau oder an den Mann bringen möchten. Da hilft kein Heiliger Florian, wenn der Hut brennt, da hilft nur der konsequente unverzügliche Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen und ein einkommensabhängiges Karenzgeld, das den Müttern und Vätern einen sicheren Einkommensersatz bildet. Vor allem Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, brauchen sich nicht zu wundern, dass es von der Mehrheit der Wählerinnen her keine Frauensolidarität geben konnte mit einer Präsidentschaftskandidatin, die von einer schwarz-blauen Regierungskoalition auf Bundesebene unterstützt wurde, die ein Kindergeld eingeführt hat mit fatalen Auswirkungen und die an allen unsozialen Maßnahmen, die vor allem die Frauen betroffen haben, als Regierungsmitglied beteiligt war. Die Frauen von heute, und das gilt auch für Kinderbetreuung und vorwiegend für die Kinderbetreuung, wollen ein selbstbestimmtes Leben führen, ohne ministerielle Empfehlungen, lieber Kinder zu kriegen als sich auf Partys herumzutreiben. (Beifall) Und vor allem, weil die selbstbestimmten Frauen der heutigen Zeit sich von nichts und niemanden in die Pflicht nehmen lassen. Weil die linken Emanzen, wie sie die erwartungsenttäuschte Präsidentschaftskandidatin meinte klassifizieren zu müssen, weil genau diese linken Emanzen wissen, dass Frausein alleine kein Programm ist (Beifall) und Frauenpolitik und Emanzipation nicht eine alles überdeckende Schwesterlichkeit, eine alles überdeckende Schwesterlichkeit vor allem für eine Frau, die für ein Outfit satte 6.867 Euro ausgeben kann. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: „Die Bundespräsidentenwahl ist schon vorbei!“) Denn davon müssen die Studentinnen und Studenten der Johannes-Kepler-Universität ein Jahr lang leben und auch noch die von ihr mitbeschlossene Studiengebühr bezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn zur Kenntnis genommen werden muss, dass das Angebot der ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen nach wie vor hinsichtlich seiner räumlichen Verteilung unzureichend ist, denn nur in zwölf Prozent der oberösterreichischen Gemeinden gibt es ein durchgängiges Angebot an entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen von der Zeit nach der Karenz bis zum Ende der Schulpflicht, muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass die hohe Frauenbeschäftigungsquote in Oberösterreich auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass wir einen außerordentlich hohen Teilzeitanteil bei den erwerbstätigen Frauen haben und dabei wieder das Überwiegen einer ganz geringen Stundenanzahl. Wenn es eine OECD-Studie aus dem Jahr 2002 gibt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Österreich im letzten Drittel der Kinderbetreuung einstuft, wenn die gesamte Wirtschaft jetzt erkannt hat und Landesrat Sigl hat es angeführt, dass der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wesentlicher Stellenwert zukommt, nicht uneigennützigerweise ganz legitim selbstverständlich, dann bin ich wirklich bass erstaunt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Schwarz-Grün in einem als dringlich bezeichneten Antrag die Landesregierung ersucht, für den weiteren bedarfsorientierten und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich einen Zeitplan vorzulegen. Also in Wirklichkeit ein bereits in der letzten Legislaturperiode vorgesehenes Kinderbetreuungsgesetz mit Dringlichkeit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Denn was heißt es anderes in einem weiteren Dringlichkeitsantrag? Der Bund wird ersucht, seine im Vorjahr getroffenen Aussagen über die zur Verfügungstellung zusätzlicher Mittel für die Kinderbetreuung zu konkretisieren. Na bitte, zu konkretisieren! Was heißt denn das, Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die steuerliche Berücksichtigung betrieblicher Maßnahmen zur Kinderbetreuung dringlich beantragen? Da muss es doch wirklich noch geklärt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie man mit jenen Eltern umgeht, die keinem Betrieb angehören, wo es einen Betriebskindergarten gibt. Oder ihre Kinder dann in einem Gemeindekindergarten unterbringen wollen. Gibt es dann unterschiedliche Behandlungen, unterschiedliche Formen der Bewertung, Benachteiligungen und so? Und was ist mit jenen, die keine Arbeit haben? Heißt das, die brauchen eh keinen Kindergarten, weil die Gemeinden können sich ohnehin die Kinderbetreuung nicht mehr leisten in dieser Form und die Frauen sollen halt daheim ihre Kinder selber erziehen? Ist das die Wirklichkeit des zum gemeinsamen Konzept erhobenen konservativen Familienbildes? Was ist nur aus den Grünen geworden, frage ich mich an dieser Stelle, die dereinst mit gleicher Vehemenz für das Sozialstaatvolksbegehren eingetreten sind? Mein Verständnis von der Arbeit im Oberösterreichischen Landtag und mein Verständnis vom Wählerauftrag ist jenes, dass der zuständige Referent, Kolleginnen und Kollegen, für Kindergärten, der auch der zuständige Referent für die Wirtschaft ist, aufgefordert wird, möglichst rasch wie in unserem sozialdemokratischen Antrag beantragt, den Entwurf für das bereits in der letzten Legislaturperiode vom damaligen Referenten Landeshauptmann Dr. Pühringer versprochene oberösterreichische Kinderbetreuungsgesetz vorzulegen und diesen ebenso rasch in Beratung zu nehmen. Und im Übrigen gab es in der letzten Legislaturperiode eine Besichtigung des Kinderhausprojektes, des Kinderhausmodelles in der Steiermark. Die Frau Präsidentin Orthner war auch dabei und ich freue mich sehr, dass die Frau Kollegin Wageneder darauf eingegangen ist und das auch positiv vermerkt hat. Der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer hat damals gemeint, das sei der Mercedes der Kinderbetreuung, aber für uns in Oberösterreich muss es ein VW auch tun. Ich meine, für uns in Oberösterreich muss es zumindest ein BMW sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) „In Zukunft wird sich die Utopie beeilen müssen, wenn sie Realität einholen will“ hat Wernher von Braun einmal gesagt. Er hat zugegebenermaßen nichts gewusst vom schwarz-grünen Zukunftsmodell Kinderbetreuung, denn dann müsste das Zitat lauten: „Die Realität wird sich in Zukunft beeilen müssen, dass sie nicht von der Vergangenheit eingeholt wird“. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Martina Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass ich die auf meine Kollegin Schreiberhuber nachfolgende Rednerin bin. Wenn ich auf das jetzt alles reflektiere, ist meine Redezeit vorbei. Ich werde es einflechten, so weit es mir die Zeit zulässt. Zukunftsmodell Kinderbetreuung. Vereinbarkeit von Kindern und Beruf. Ein Anliegen der ÖVP und der Grünen im Arbeitsübereinkommen festgeschrieben. Chancengleichheit für Frauen nutzen, müsste man schreiben, für Erziehende nutzen, aber gestatten Sie mir, dass ich Frauen sage, weil leider immer noch mehr Erziehende die Frauen sind. Frau Kollegin Moser, ich bin bei dir, wenn du sagst, wenn die Männer wüssten, was ihnen entgeht, würden sie das mehr nützen. Also ich bin bei der Chancengleichheit von Frauen und somit bin ich bei der Kinderbetreuung. Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Und zwar ist es der Arbeitskräftemangel, der in Zukunft auf uns zukommt, er fordert an uns die Herausforderung Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Und hier gibt es Wiedereinstiegsmöglichkeiten, Weiterbildungsmaßnahmen mit AMS und mit vielen Organisationen. Hier gibt es Maßnahmen, die man aber weiter ausbauen und verbessern muss. Voraussetzungen schaffen, dass Frauen den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit haben, Erziehende. Dass es nicht heißt, Beruf oder Kinder, sondern Beruf und Kinder. Ich habe hier einen Artikel, der ist zwar ein Jahr alt, ich zitiere daraus, es ist mir ein besonderes Anliegen. Es ist aus der Zeitung Die Zeit: Bei Untersuchungen in ganz Europa hat sich immer wieder dasselbe Verhalten festgestellt. Wenn die Organisation des Alltagslebens mit Kindern zu schwierig ist und sich nur um den Preis des Daheimbleibens realisieren lässt, verzichten die Frauen auf Kinder, um im Beruf bleiben zu können. Und dann gibt es hier keine Solidarität unter den Erziehenden, nämlich es werden nach wie vor berufstätige Mütter als Rabenmütter bezeichnet. Ich glaube, das ist an der Zeit, um in unseren Köpfen eine Bewusstseinsänderung hervorzurufen, denn es muss uns gelingen, Frausein, Muttersein, Familie und Beruf zu ermöglichen. Ein Schritt war mit 1. 6. das Recht auf Teilzeit und es muss uns gelingen, die Wirtschaft, die Kommunen, die Trägervereine, alle, die mit Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten, dass wir Lösungsansätze suchen, dass wir Familie und Beruf ermöglichen. Hier fordere ich, Frau Kollegin Schreiberhuber, nicht Frauensolidarität, sondern ich möchte es nennen Erziehungsolidarität. Alle, die erziehen, da fordere ich die Solidarität, dass wir hier es schaffen, dass wir hier es schaffen, wirklich etwas zu bewegen. Der Herr Landesrat Sigl hat es gesagt, warum diese Dringlichkeitsanträge? Weil wir jetzt Lösungen suchen müssen. Wenn hier kritisiert wird der Dreistufenplan, Frau Kollegin Schreiberhuber, Sie können das dann nachlesen, wenn Sie jetzt nicht zuhören, wenn kritisiert wird, so haben wir bei diesen Anträgen und bei einem Antrag ein Stufenmodell, wo wir das ja genau festlegen, zwischen 2005 und 2006, in diesem Jahr wird ein neues Kindergarten- und Hortegesetz fertig. Wir haben auch mit der Novellierung 2001 schon viel verbessert. Das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt. (Zwischenruf Abg. Moser: „2005 hat es geheißen!“) Der erste Schritt, in die Umsetzung. Ich habe noch eine ganz große Bitte. Diskutieren wir nicht, ob genügend Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, sondern nutzen wir diese Erziehungssolidarität aller, die daran beteiligt sind, um hier die Ressourcen so zu nützen, wie wir sie nützen können in der Vielseitigkeit und dass wir dabei die pädagogisch wertvolle Arbeit auch sicherstellen. Das ist eine Herausforderung an uns und um diese Solidarität der Frauen, ich sage, um diese Solidarität der Erziehenden möchte ich euch bitten, möchte ich Sie bitten, entschuldigen Sie. Eines darf ich zum Abschluss noch sagen. Ich habe vor kurzem in einer Zeitung gelesen: Gleichbehandlung von Mann und Frau und Gleichstellung von Mann und Frau im Erziehungsbereich gelingt uns erst dann, wenn sich Männer unterhalten, ob ihr zwei-, zweieinhalbjähriges Kind schon rein ist. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frau Kollegin Schreiberhuber hat mich motiviert, zum Rednerpult zu schreiten und ein paar Dinge klarzustellen, vielleicht auch zu fragen. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Aber ich möchte damit beginnen, dass ich mich wirklich als Mann bei allen Frauen bedanken möchte, die sich gewaltig hier einbringen, viel mehr einbringen oder soweit einbringen, dass viele Männer manchmal sich wirklich nicht so einbringen, wie man es erwarten sollte und müsste. Aber gleichzeitig erlebe ich es und erlebte es zu Hause, auch wenn es Betreuungseinrichtungen gibt, Kinderkrippen gibt, Kindergärten gibt, gibt es einfach Situationen, wenn z.B. das Kind krank ist und die Frau oder der Mann berufstätig ist, gleichzeitig es eine zeitliche Anforderung für die Frau darstellt, welche Konflikte das immer wieder mit sich bringt. Deshalb sollte man nicht nur immer schimpfen auf die Bundesregierung, sondern auch einmal anerkennen, Frau Kollegin Schreiberhuber, wenn in der Zwischenzeit beim Kinderbetreuungsgeld über 730 Millionen Euro ausbezahlt wurden, nämlich 10 Milliarden Schilling, mehr als 10 Milliarden Schilling als Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wurde, um Frauen, Väter, Mütter finanziell zu unterstützen. Das ist eine Leistung, die der Bund erbracht hat, wo Österreich europaweit Spitze ist. Danke für diese Familienleistung. (Beifall) Das Land Oberösterreich hat einen Kinderbetreuungsbonus eingeführt, 33,3 Euro im Monat. Das ist ein erster Schritt. Ich hoffe, dass unser Wunsch von 200 Euro im Monat bis zum sechsten Lebensjahr verwirklicht werden kann. Das ist ein ambitioniertes Ziel, aber die finanzielle Unterstützung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr zur Zukunftssicherung muss für uns ein besonders wichtiger Auftrag sein. Wenn früher das Karenzgeld sogar gekürzt wurde, und jetzt das Kinderbetreuungsgeld ausgebaut wurde, in der Zwischenzeit nachweisbar es zu keinen Negativeffekten, wie die OECD-Studie damals vorgetragen hat, gekommen ist, dann sollte das von allen auch damals kritisierenden politischen Mitbewerbern anerkannt werden und sagen, das war eine richtige Entscheidung. Wir stehen zu dieser Entscheidung. Andernfalls, Frau Kollegin Schreiberhuber, bitte kommen Sie heraus ans Rednerpult und sagen Sie uns, wem wollen Sie das Kindergeld, das Kinderbetreuungsgeld wegnehmen? Wollen Sie es den Selbstständigen wegnehmen, den Schülerinnen, den Hausfrauen, den Bäuerinnen, den Studentinnen? Wollen Sie jetzt jene Berufsgruppen und jene Gruppen, die jetzt endlich erfasst wurden, wirklich kein Kinderbetreuungsgeld mehr zubilligen? (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Das ist eine Unterstellung!“) Nein, das ist aber früher so gewesen, Frau Kollegin! Das ist nicht eine Unterstellung, das ist einfach richtig. Ich hoffe, Sie haben sich ja mit dieser Thematik, Frau Kollegin Schreiberhuber, wenn Sie von Werner von Braun bis allem Möglichen zur Studiengebühr uns hier heraußen bemühen, dann werde ich Ihnen auch wenigstens ein paar Richtigstellungen mitgeben können. Sie werden sich ja mit der Thematik auch in der Zukunft noch auseinandersetzen. Und Sie sollten sich ansehen, wer halt früher kein Karenzgeld bekommen hat und nunmehr ein Kinderbetreuungsgeld erhält. Ich sage nur eines, weil Sie immer wieder auf die Bundeskoalition schimpfen. Zehn Milliarden Schilling für Kinder zu investieren, das ist eine Leistung. Hingegen die schlimmste Leistung ist das, wenn man den Kindern Schulden hinterlässt. Und wenn Sie so fuhrwerken würden wie Ihre ehemalige Koalition und der nächsten Generation ausschließlich einen riesen Schuldenberg verantworten, (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Abfangjäger, Abfangjäger!“) das ist verantwortungslose Politik für die Zukunft. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Abfangjäger, Herr Klubobmann!“) Und das war sozialistische Politik im Bund! Das ist die Wahrheit und lesen Sie ein bisschen nach, was da wirklich passiert ist! (Beifall) Wer die Schulden so treibt, dass die Kinder und Kindeskinder noch verschuldet sind und keine Luft mehr zum Atmen bekommen, so wie die sozialistischen Finanzminister es gemacht haben, (Unverständliche Zwischenrufe) diese handeln verantwortungslos! Nicht die jetzige Regierung! (Unverständliche Zwischenrufe) Und da würde ich mir halt einmal wünschen, Frau Kollegin, da würde ich mir wünschen, Frau Kollegin, (Unverständliche Zwischenrufe) dass Sie diese falsche Politik an Zukunftssicherung auch darstellen. Gehen Sie raus und entschuldigen Sie sich für die Schuldenpolitik, dann sind Sie wieder glaubwürdig, wenn Sie für die Kinder reden! (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Gumpinger. Abg. Mag. Gumpinger: (Unverständliche Zwischenrufe) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin Schreiberhuber! Ich muss schon noch ein bisschen eingehen – ich glaube – es ist erwartet, auf diese überschäumenden ideologischen Tiraden. Ich möchte sie einmal höflich formuliert so nennen und auch die damit verbundene Erregung, von der diese Wortmeldung ja geprägt war. Sie haben übersehen, dass es ja da auch sogar in ihrer eigenen Partei einen Sinneswandel mittlerweile gegeben hat. Denn selbst vom Herrn Klubobmann Gusenbauer habe ich in den letzten Monaten, wenn nicht sogar Jahren, in Sachen Kinderbetreuungsgeld eigentlich keine Kritik mehr gehört, sondern ausschließlich ausweitende Vorschläge. Was man nicht noch alles machen sollte, (Unverständliche Zwischenrufe) was man nicht noch erhöhen sollte und so weiter. Und Sie sind jetzt wieder zurückgekehrt zu der alten Kritik, die wir ja damals gehört haben, wie es eingeführt wurde, von den Gewerkschafterinnen, die von einem sozialen Verbrechen gesprochen haben. Sie haben jetzt gesagt, ich habe mir das genau mitgeschrieben: „Ein Kindergeld mit fatalen Auswirkungen!“ (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Hat es auch!“) Ein Kindergeld mit fatalen Auswirkungen! (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Ja, hat es auch!“) Eine Einführung – ein Meilenstein der Familienpolitik, der von über neunzig Prozent aller Familien in Österreich in Anspruch genommen wird. Wenn es so fatal ist, wenn es so schlecht ist, wie können Sie sich das dann erklären, dass praktisch alle Familien in Österreich das in Anspruch nehmen? (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schreiberhuber) Ja, das ist aber eine Realität! Und ich möchte schon sagen, und da muss ich durchaus dem Klubobmann Steinkellner Recht geben, da wäre es schon gut, wenn Sie sagen, was ist alles fatal? Wo soll man es überall wieder wegnehmen? Wem sollen wir also das Kindergeld entziehen, weil es so eine schreckliche Sache ist für die österreichischen Familien? Und die zweite Polemik bezüglich unserer Präsidentschaftskandidatin. Das ist auch wirklich – würde ich sagen – da ist das Maß zuviel. Denn, Sie sagen sozusagen, nur eine Frau ist zuwenig. Das war sozusagen der Kommentar zu unserer Präsidentschaftskandidatin. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Ist kein Programm!“) Eine Frau, die Jahre in der Bundesregierung tätig ist, da kann man mit den politischen Meinungen natürlich unterschiedlicher Ansicht sein, aber dass die nicht ihre Funktion voll erfüllt und qualifiziert ist, ich glaube, das stellt niemand in Österreich in Abrede. Und Sie sagen, nur eine Frau ist zuwenig. Und das ist die Erklärung für die Demaskierung, die ihre Frauenpolitik – glaube ich - in diesem Zusammenhang durchaus erfahren hat. Nämlich, dass jene sagen, ja, die Partei ist uns wichtiger als eine Solidarität mit Frauenanliegen. Das hat man jetzt gesehen in diesem Präsidentschaftswahlkampf. Und ich würde schon sagen, da sollten Sie ein bisschen mit der Polemik zurückhaltender sein. Und generell noch, ich habe nur mehr zwei, drei Minuten: Ich würde sagen dieses Thema, das heute die aktuelle Stunde bildet, ist ja ein Thema, das generell die Familienpolitik betrifft. Und ich meine schon, dass Familienpolitik nicht nur auf die Frauenerwerbsquote reduziert werden kann, obwohl die sehr wichtig ist. Ich rede da überhaupt nicht dagegen. Sondern da spüre ich auch aus Ihrer Wortmeldung ein bisschen heraus, dass jene, die vielleicht einige Monate oder Jahre ihres Lebens der Kindererziehung widmen, dass die von Ihnen als zweitrangig diskriminiert werden. Das möchte ich auch einmal sagen, das würden wir auch, das sollen wir und das möchte ich zurückweisen. Das ist eigentlich zu einseitig gesehen. Und es ist richtig, im Familienbereich, das ist meines Erachtens auch jener Bereich im ganzen sozialen Sektor, was also auch die Bundesregierung betrifft, wo wirklich viel gemacht worden ist. Hier ist wirklich viel an zusätzlichen Leistungen geschaffen worden, die ganz maßgeblich sind und die eigentlich Meilensteine darstellen. Und wir, der Familienbund, wo ich ja tätig bin, haben einmal im Jahre 2002 vom Professor Lehner vom Wifo eine Studie erstellen lassen, wie liegt hier Österreich im Bereich der Transferleistungen und auch im Bereich der Besteuerung, denen die Familien unterworfen sind? Wir haben eine sehr fundierte Arbeit bekommen, die ausweist, dass Österreich im Bereich der Besteuerung im Vergleich zu den früheren fünfzehn EU-Mitgliedstaaten und dazu noch Schweiz und USA an neunter Stelle gelegen ist bei der Besteuerung. Und durch die Familiensteuerreform 2000, die auch sehr erheblich war, da wurden nämlich zwölf Milliarden Schilling zusätzlich bereitgestellt für Familien, auf Platz sieben gekommen sind. Und wenn man jetzt dazuzählt, was wir für Transferleistungen haben, das heißt, was ausbezahlt wird an die Familien, sind wir nach Luxemburg an zweiter Stelle in ganz Europa. Das ist eigentlich die Realität, was die finanziellen Rahmenbedingungen für die Familien betrifft. Die ist eigentlich außerordentlich gut. Wir sind führend in Europa in diesem Bereich und nicht irgendwo im unteren Drittel oder irgendwo schlecht gestellt. Nein, die ganz Wortmeldung der Kollegin Schreiberhuber war ja geprägt von einem Heruntermachen eigentlich aller Leistungen und Erfolge, die in diesem Bereich in den letzten Jahren erzielt wurden. Und das Kinderbetreuungsgeld haben wir schon ausführlich behandelt. Es gäbe jetzt noch viel zu sagen, ich glaube, dass die Position gut ist, was aber nicht heißt, dass man nicht noch Etliches verbessern muss und weiter voranschreiten soll. Das ist unser Anliegen und deshalb gibt es auch diese Resolution, die eingebracht wurde, dass die Kinderbetreuungskosten, die über Betriebe erbracht werden, nicht nur dann wenn es eigene Betriebskindergärten sind, sondern wenn Plätze von Drittanbietern zugekauft werden, dass die auch steuerlich geltend gemacht werden können. Auch ein weiterer Mosaikstein, um die Situation für unsere Familien zu verbessern. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Einleitend möchte ich sagen, dass die Anträge, die die Koalition gestellt hat, schon sehr deutlich darauf hinweisen, dass die inhaltlichen Vorstellungen hinsichtlich der Kinderbetreuung der beiden Parteien nicht wirklich zusammenpassen und auch nur schwer zusammenzuführen sind. Verfolgt man die Anträge der letzten Jahre, die die Grünen gestellt haben und weiß man die Diskussionsbeiträge, und ich war ja immer dabei, und kennt man auch die Vorstellungen der ÖVP, auch Vorstellungen der ÖVP in der Weiterentwicklung in die Gegenwart hinein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ja noch nicht so lang auch eine Vorstellung der ÖVP, dann muss man sagen, dass das, was da geboten wird, unter dem bleibt, was man sich erwarten hätte dürfen und auch gewünscht hätte. Wenn man will, dass also die Sozialdemokraten sich in diese Entwicklung im Rahmen der Unterausschussberatung einbringen können und auch einem Gesetz zustimmen können, dann muss mehr Fleisch hinein. Es sind zu viele Knochen. Ich habe dem Kollegen Sigl sehr deutlich gesagt, dass ich mich in der Entwicklung als zweiter zuständiger Referent als nicht berücksichtigt befunden habe. Man kann nicht aus einer Vereinbarung, die es gegeben hat, so lakonisch mit einem Brief aussteigen, „wir tun halt jetzt das und tun das anders“. Ich sehe diese Vorgangsweise als falsch an, weil ich meine, dass mit einem bereits ausgearbeiteten Kinderbetreuungsgesetz, das ich da mithabe und das aus den Beratungen der Abteilungen Bildung und Jugendwohlfahrt entstanden ist, wir innerhalb von ein paar Monaten in der Lage wäre, eine so eine substanzielle Tagesbetreuung in der Qualität zu sichern, die Sie sich vielleicht für die Jahre 2007 oder 2008 überlegen. Jetzt verstehe ich schon, wenn der Finanzreferent sagt, machen könnt ihr was ihr wollt, aber zahlen tun wir nichts, dann geht das an den Kern der Probleme heran, die Sie haben, die aber auch wir haben. Auch wir wissen, dass nächstes Jahr 400 Millionen Euro im Budget fehlen, und 400 Millionen Euro nicht so ohne weiteres ohne Politikveränderung kompensierbar sind. Und es ist keine Frage, lieber Otto, polemische Auseinandersetzungen über Familienpolitik zu führen. Bekanntlich besteht Familie nicht nur, nach dem was im bürgerlichen und kirchlichen Recht festgelegt wird, sondern das gibt es auch in vielen Formen. Und wir sollten einmal drüber reden, was es denn bedeutet, dass die Kinderarmut zunimmt, die in der Regel auch eine Armut der Erhalter der Kinder ist oder der Erhalterin der Kinder ist. Und das ist meiner Meinung nach deshalb ein so wesentliches Thema, weil es sich in der Regel dann um Frauen handelt, die gar nicht genug den Tag hetzen können, um das zustande zu bringen, was sie brauchen, dass sie für die Kinder eine gute Mutter sind. Und vielfach ist es ja nicht so, dass der Vater nicht will, sondern nicht vorhanden ist. Wir kennen diese Entwicklungen ja. Und daher glaube ich auch, dass hinsichtlich des Kindergeldes die Polemik nicht notwendig ist. Wenn sogar die große Vorsitzende und zukünftige zweite Präsidentin des Nationalrates sagt, das Kindergeld – hätten wir wieder die Mehrheit, was ja nicht auszuschließen ist – nicht antasten, dann bedeutet das natürlich einen sehr korrekten Zugang zur Thematik. Und das Kindergeld ist für die überwiegende Mehrzahl der Bezieherinnen nichts anderes als die Fortsetzung des Karenzgeldes, verlängert um ein Jahr. Und nur für eine Minderheit an Frauen ist das gewesen, die eine Erweiterung – das sind vor allem Bäuerinnen und Selbstständige, die das zusätzlich bekommen haben. Für jene Frauen, die in Beschäftigung stehen, hat man vernünftiger Weise eine Möglichkeit des Zuverdienstes geschaffen. Da kann man über die Größenordnungen diskutieren, aber das ist gegeben. Aber was fehlt, ist eigentlich komplementär, das was noch dazu als Beiwerk notwendig ist: zum Beispiel offensive Arbeitsmarktpolitik, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Nicht, dass die Frau weniger wert wäre, die bei den Kindern zuhause bleibt. Das Problem ist nur, dass der gesellschaftliche Zustand so ist, wenn Frauen mit vierzig Jahren – wenn wir annehmen, sie haben mit Beginn ihrer zwanzigsten Lebensjahre ein Kind bekommen, zu Beginn der Vierzigerjahre in den Beruf zurückkehren möchten - plötzlich dastehen und feststellen, keine Förderung, keine Arbeit, das, was ich gelernt habe, wird nicht mehr genommen, möglicherweise liegt eine Scheidung dahinter und sie stehen finanziell, aber auch persönlich oft vor einer äußerst schwierigen Situation. Und da habe ich genügend Frauen bei mir beim Sprechtag gehabt, die diese Probleme haben. Und daher ist es natürlich schon eine ganz wesentliche Frage: Wie gehen wir mit dem Kindergeld um? Ich verlange, Herr Kollege Sigl, und da sind Sie mein erster Ansprechpartner in der Regierung, aber natürlich auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, dass wir uns im Unterausschuss sehr wohl mit dem Tagesbetreuungsgesetz befassen. Und ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich eine Novelle einbringen werde zum Jugendwohlfahrtsgesetz, dass die Finanzierung der Krabbelstuben und Tagesmütter eine Pflichtleistung wird. Weil es nicht sein kann, dass in meinem Aufgabenbereich eine fünfzehnprozentige Kreditsperre besteht, was ja nichts anderes bedeutet, als wie, dass ich angesichts der Entwicklungen, die wir haben, eine Reihe von Kinderbetreuungseinrichtungen schließen lassen müsste. Also, (Zwischenruf Abg. Moser: „Die werden eh schon geschlossen!“) ob das jetzt hineinpasst oder nicht, es kommt auf den Unterausschuss und auf den Landtag die Diskussion zu, wie gehen wir mit jenen Betreuungseinrichtungen um, die nach dem Kindergarten- und –hortegesetz nicht abgesichert sind? Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir das tun werden. Ich denke aber, aus allen Wortmeldungen, die wir heute gehört haben, es ergibt sich genügend Substanz zu einer guten Lösung zu kommen, wenn wir die Lösung haben wollen. Und wenn man nicht nur Nein sagt, wenn es auch um Geld geht, weil wir werden Geld brauchen, wollen wir in den Gemeinden diese Einrichtungen erhalten. So tun, wie wenn wir ohne Geld all das Gute tun könnten, was in den Anträgen angedeutet ist, wäre der große Irrtum unseres Lebens, weil die Kinderbetreuungseinrichtungen mit weniger Kinder nicht billiger, sondern teurer werden. Und mit der notwendigen besseren Qualität, wie die Kollegin Moser so richtig gesagt hat, können sie auch nicht billiger werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ja, es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Daher erkläre ich die aktuelle Stunde für geschlossen. Ich weise darauf hin, dass auch noch vier Initiativanträge vorliegen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Thema der aktuellen Stunde stehen. Es handelt sich dabei um die Beilagen 173/2004 bis 176/2004. Bei der Beilage 173/2004 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend bedarfsorientiertem und qualitativem Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich, bei der Beilage 174/2004 um den Initiativantrag betreffend Ausbau der mobilen Integrationsberatung und –betreuung, bei der Beilage 175/2004 um den Initiativantrag betreffend eine steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Mehrkosten für familienfreundliche Maßnahme und bei der Beilage 176/2004 um den Initiativantrag betreffend bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebots in Oberösterreich. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist unmittelbar nach der aktuellen Stunde über die Dringlichkeit derartiger Anträge Beschluss zu fassen. Ich eröffne zunächst über den Antrag, dass der Beilage 173/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet, nein? Frau Wageneder, bitte. Abg. Wageneder: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei diesem Dringlichkeitsantrag handelt es sich um eine Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei. Und Frau Kollegin Schreiberhuber, wenn Sie vorher den Antrag so hingestellt haben, als ob das das noch begünstigen würde, dass Frauen in die Arbeitslosigkeit abschlittern, dann muss ich sagen: Das ist doch kein Antrag, der zusätzlich Kinderbetreuungsgeld für Drei- bis Sechsjährige fordert, sondern das ist ein Antrag, der gerade dem entgegenwirken soll. Nämlich dass für Mütter, die Kinder unter drei haben, auch ein Betreuungsangebot vorhanden ist. Und wir wissen, je kürzer Frauen aus dem Berufsleben hinausfallen, desto eher haben sie Chance wieder in qualifizierte Berufe zurückzukehren. Frau Kraler, wenn Sie kritisieren, dass diesem Antrag keine Dringlichkeit beigemessen werden soll, dann haben Sie diesen Antrag nicht richtig durchgelesen. Es wird von einer aktiven Bewerbung ab sofort im Antrag geschrieben, nämlich deshalb, weil dieses Angebot ja schon ab Herbst ausgeweitet werden soll. Und wenn wir von Herrn Landesrat Sigl hören, dass bereits sechzig Anträge von den Gemeinden für altersgemischte Gruppen vorliegen, dann muss ich sagen, dann kommt es sicher ab Herbst zu einer Ausweitung dieser Angebote. Und das sind auch keine unreflektierten Schritte, wie Sie meinen, denn dieser Versuch „altersgemischte Gruppen“, der wurde bereits seit dem Kindergartenjahr 2000/2001 vermehrt ausprobiert, und er wurde auch evaluiert. Und die Evaluierung ergab eine 97-prozentige Zufriedenheit mit diesem Versuch. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Moser) Frau Kollegin Moser, ich schätze Ihr Engagement und Ihre Kompetenz in Sachen Kinderbetreuung sehr, aber ich möchte mich schon verwehren, wenn Sie mir unterstellen, dass mir der Stellenwert dieser Betreuung für Kinder nicht wichtig ist. Ich habe vorhin in meiner Rede mit Nachdruck erwähnt, dass es gerade für Einzelkinder besonders wichtig ist, dass in Kinderbetreuungseinrichtungen ihre sozialen Kompetenzen gefordert und geformt werden können und dass hier gerade für diese Kinder das Zusammensein mit anderen Kindern von großer Bedeutung ist. Außerdem habe ich auch erwähnt, dass Schulkinder sehr wohl auch, sie sollen nicht auf den kleinen Sesseln und Tischen der Kindergartenkinder, womöglich unter den vielen spielenden Kindern, ihre Hausübungen erledigen müssen, sondern ich habe sehr wohl auf die räumlichen Voraussetzungen hingewiesen und dass für Schulkinder sogar ergonomische Möbel vorhanden sein sollen. In den Rahmenbedingungen dieser Versuche ist das sehr wohl so festgeschrieben. (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: "Wer zahlt das alles?") Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, unserem Antrag zur Dringlichkeit zuzustimmen, denn es soll wirklich ein Antrag sein, der ab sofort Schritte in diese Richtung setzt, dass es ab Herbst mehr Angebote gibt für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder vor allem in den kleinen ländlichen Gemeinden. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir werden uns der Dringlichkeit deshalb anschließen, weil das ganze Maßnahmenpaket, die ganzen Anträge, die schon da sind, dazupassen. Ich bitte auch um Verständnis, wenn ich vielleicht etwas sensibel reagiere, weil, wenn man fast 40 Jahre in einem Beruf ist und man immer noch merkt, dass der Kindergarten keine Bildungseinrichtung, sondern immer wieder nach wie vor, vom Beginn seiner Entstehung her als Betreuungseinrichtung, als Notwendigkeit diskutiert wird, dass man da vielleicht sensibel reagiert. Ich habe mit dem Antrag bei zwei Sachen ein Problem, aber das werden wir dann im Unterausschuss besprechen müssen, weil das, was Sie jetzt ausgeführt haben, dass natürliche Rahmenbedingungen und, und, und passen müssen, da überhaupt nicht enthalten sind, sondern Punkt zwei lautet schlicht und einfach, Aufnahme von Unterdreijährigen und Schulkindern in den Kindergarten bzw. Übernahme der derzeitigen Versuche zur Öffnung der Kindergärten in das Oberösterreichische Kindergarten- und Hortgesetz. Da haben wir andere Vorstellungen, wie das ablaufen soll, nachdem hier diese Dinge nicht rauskommen, habe ich bei meiner Wortmeldung in der aktuellen Stunde eine kritische Anmerkung gemacht. Wir werden den Antrag natürlich unterstützen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin Weichsler: Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kinderbetreuung haben wir eigentlich seit ich mich erinnern kann, wenn ich jetzt sage, mich erinnern kann, dann ist das das zehnte Jahr, das ich im Landtag angefangen habe, ja, ununterbrochen auf der Tagesordnung. Wir wissen, dass auch ununterbrochen etwas zu tun sein wird, weil natürlich die Ansprüche und die Bedarfe anders werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir vorher auch Ihre Argumentationen angehört habe, dass wir eigentlich eine vernünftige Vorgangsweise haben, wenn ich mich erinnern kann, dass wir in der letzten Periode intensivst in einem Unterausschuss, wo das alles drinnen ist, diskutiert haben, die Frau Kollegin Orthner ist leider jetzt nicht mehr da, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Oh ja!") Entschuldigung, ich habe Sie gerade nicht gesehen, Unterausschussvorsitzende gewesen, dort die Diskussion um genau das alles gelaufen ist, mittlerweile auch sehr weit gediegen ist, dann kann ich jetzt das alles nicht verstehen. Ich denke, es wäre vernünftig, wenn man diese vier Anträge, ich möchte die anderen drei auch mitnehmen, in den Unterausschuss mithineinnehmen, noch einmal drübergehen über das, was in der letzten Periode gemacht wurde, das war nichts Schlechtes. Wir haben intensivst gearbeitet, es waren alle Parteien, die auch heute hier herinnensitzen, dort mit dabei. Dann würde ich das für die vernünftigere Vorgangsweise halten, deswegen stimmen wir heute dieser Dringlichkeit nicht zu, sondern wir würden Sie bitten, sich das zu überlegen, dass wir das im Unterausschuss noch einmal überarbeiten, noch einmal drübergehen, um dann zu einer schnellen und raschen Lösung zu kommen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 173/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich eröffne nun über den Antrag, dass der Beilage 174/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Präsidentin! Integration, ein Leib- und Magenthema von mir persönlich, Integration ist aber nicht das Anliegen oder das Engagement von einigen wenigen Betroffenen oder meist betroffenen Eltern oder Personen. Integration von Menschen mit Behinderung, ob Männer oder Frauen, ob Mädchen oder Burschen, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, darum ist es ganz wichtig, Integration von klein auf mitzubedenken und der Integration den Weg zu ebnen. Wenn ich, da meine ich jetzt wir Elternvertreterinnen und –vertreter der Integrationsbewegung. Wir sehen Integration nicht als Gleichmacherei, wir wollen unsere Kinder nicht so machen wie andere Kinder, welche Werte und Normen da vorgegeben sind. Nein, für uns ist Integration ein gleichberechtigter und selbstbestimmter Zugang zu allen Bereichen des Lebens. Wenn wir Eltern bei der Geburt unserer Kinder die Diagnose bekommen, es gibt eine Beeinträchtigung, wo vorausgesehen wird, dass sie nicht den normalen Entwicklungsprozess, die normalen Entwicklungsschritte machen wie alle anderen Kinder auch. Oder wenn durch einen Unfall plötzlich der Lebensentwurf der Menschen, der Eltern der Betroffenen, der Geschwister vor allem auch über den Haufen geschmissen wird, dann ist das eine riesengroße Belastung. Eltern, auch betroffene Menschen selbst, haben Trauerarbeit zu leisten, Trauerarbeit über das, was man an Lebensentwurf gehabt hat und sich vorgestellt hat und so nicht mehr erreichen kann. Es ist in der ersten Zeit ganz, ganz schwierig. Ich denke da zurück, hin- und hergerissen zwischen Therapie, Pflegehilfe, die man braucht und die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Strukturen, die es Menschen mit Beeinträchtigung wirklich nicht leicht machen. Ich sage, Eltern behinderter Kinder sind auch behindert, wir werden in vielen Bereichen ausgeschlossen, wir können das Leben nicht so leben wie andere Eltern von nichtbehinderten Kindern, da ist auch eine große Betroffenheit da. Ich habe es als sehr wohltuend empfunden, ein soziales Netz zu haben, Gemeindekindergärten, Kindergärtnerinnen, die sehr offen und bereit auf mich zugegangen sind und gesagt haben, ja wir machen Integration, wir versuchen, einen Weg gemeinsam zu finden. Gerade dieses Engagement ist sehr wichtig und stärkt die Eltern und die Gesellschaft sehr, dass Integration aber gut gelingen kann und dass es nicht nur so ist, wir nehmen das Kind auf, und wir werden schon schauen, wie das läuft, wissen wir alle. Dass es gerade im Kindergarten ganz, ganz wichtig ist, hier mit der Integration zu beginnen, als wesentlicher erster Schritt in ein soziales Umfeld zu gehen, weg von nur in der Familie, sondern auch im sozialen Kontext zu sein, dass andere Kinder lernen, mit diesen anderen Bedürfnissen, Beeinträchtigungen der Kinder umzugehen. Strukturen kennenzulernen, dass es einfach Grenzen gibt, Grenzen der Möglichkeiten aufgrund einer mobilen Beeinträchtigung oder auch einer Sinnesbeeinträchtigung, hier braucht es wesentlich mehr Zusammenarbeit, wesentlich mehr erste Schritte, um diese bestehenden Ängste und die sind immer noch da, das verstehe ich vollkommen. Ängste anderer Eltern, ihre Kinder kämen zu kurz oder werden vielleicht auch geschlagen von einem beeinträchtigten Kind, das die Werte und die Gefühle nicht so unter Kontrolle hat. Die Kindergärtnerinnen, die sich oft überfordert sehen, weil noch viel zuwenig auf diese Dinge in der Ausbildung hingewiesen wird. Es braucht Rahmenbedingungen finanzieller aber auch personeller Natur aber auch pädagogischer, es braucht eine andere Pädagogik, eine Pädagogik für alle Kinder, für Kinder mit und ohne Behinderung. Hier braucht es eine sehr intensive Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern, mit den Kindergärtnerinnen, mit den anderen Eltern, mit den Kindern und auf Bedachtnahme der Bedürfnisse und Wünsche der Kinder. Daher ist es, glaube ich, an der Zeit die sehr positiven Erfahrungen der bisherigen Integrationsberatung in Oberösterreich auszubauen. Ich kann da wirklich auf sehr viele Fälle zurückgreifen, wo mich Eltern angerufen und gesagt haben, super, danke. Es ist ein weiterer Schritt, im Wohnort Integration zu ermöglichen, es war nicht mit hohen Kosten verbunden, sondern es war eigentlich für alle Beteiligten, sowohl für die Kindergärtnerinnen als auch für die anderen Kinder und die Eltern eine Bereicherung. Diese mobile Kindergartenintegrationsberatung gehört weiter ausgebaut. Es kann nicht sein, wenn man in einer Region wohnt und lebt, dass hier keine Integrationsberatung möglich ist. Es braucht natürlich einen schrittweisen Ausbau, das kann nicht von heute auf morgen gehen, aber es muss irgendwann selbstverständlich sein, dass Kinder mit Beeinträchtigung im Kindergarten ganz selbstverständlich teilnehmen und nicht mehr ein eigenes Integrationsgesetz oder wie immer notwendig ist, sondern dass es einfach eine Selbstverständlichkeit ist. Das wäre mein Ziel. Ich glaube, mit einer mobilen Integrationsberatung, dem Ausbau dieser wertvollen Tätigkeit, ist ein wesentlicher Schritt getan. Auch für die Kindergärtnerinnen, die dort arbeiten, damit diese entlastet werden, damit diese Rückenstärkung bekommen und ihre Arbeit weiter für unsere Kinder gut machen können. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Frau Kollegin Moser, bitte. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich möchte es ganz kurz machen, weil ja von uns ein Initiativantrag schon eingebracht worden ist, deshalb werden wir dem Antrag zustimmen. Wir haben in unserem Antrag gefordert, die Betreuung durch die mobilen Sonderkindergärtnerinnen und Kindergärtner sowohl in Kindergärten, wo es jetzt ist bzw. auch in den Krabbelstuben und in den Betreuungseinrichtungen der Unterdreijährigen, wo es bis jetzt noch nicht möglich war, einzuführen. Wir werden deshalb auch der Dringlichkeit zustimmen. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 174/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich eröffne nun über den Antrag, dass der Beilage 175/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 175/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich eröffne nun über den Antrag, dass der Beilage 176/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 176/2004 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Aufgrund der soeben gefassten Geschäftsbeschlüsse kommen wir jetzt zur Behandlung der Beilagen 173/2004 bis 176/2004, wobei wir wegen des inhaltlichen Zusammenhangs über die vier Beilagen eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Ich bitte zunächst Frau Abgeordnete Martina Pühringer über die Beilagen 173/2004 und 176/2004 zu berichten. Abg. Pühringer: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend bedarfsorientiertem und qualitativem Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 173/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, für den weiteren bedarfsorientierten und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Oberösterreich einen Zeitplan vorzulegen. Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 176/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, beim Bund dafür einzutreten, dass für die bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Oberösterreich Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Dritte Präsidentin: Ich bitte nun Frau Abgeordnete Maria Wageneder über die Beilage 174/2004 zu berichten. Abg. Wageneder: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Ausbau der Mobilen Integrationsberatung und –betreuung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 174/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept für einen schrittweisen Ausbau der Mobilen Integrationsberatung und –betreuung mit dem Ziel der Erreichung einer qualitativ hochstehenden, ständigen Unterstützung für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich. Dritte Präsidentin: Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Ing. Mag. Otto Gumpinger über die Beilage 175/2004 zu berichten. Abg. Mag. Gumpinger: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Mehrkosten für familienfreundliche Maßnahmen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 175/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne besserer Vereinbarkeit von Familie, Kindererziehung und Beruf, verbunden mit betrieblicher Standortsicherung bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass weitere familienfreundliche Maßnahmen der Unternehmen wie insbesondere der Zukauf von Betreuungsplätzen bei Drittanbietern steuerrechtlich der Einrichtung von Betriebskindergärten angeglichen wird. Dritte Präsidentin: Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede. Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Ich möchte nur kurz mit ein paar Zahlen die Dringlichkeit des Antrags zum Ausbau der mobilen Integration und Beratung unterlegen. Und zwar mobile Integrationsberaterinnen gibt es derzeit in Oberösterreich 14, also für ganz Oberösterreich mit Ausnahme der Statutarstädte und von Traun. Diese 14 mobilen Integrationsberaterinnen konnten 562 Kinder in Kindergärten betreuen, aber 268 Kinder, das heißt, 31 Prozent konnten von ihnen nicht mehr betreut werden. Sie betreuten 39 Kinder mit Behinderungen in Horten, aber 10 Prozent konnten sie nicht betreuen. Das sind nicht alle Kinder mit Behinderungen, die zu betreuen wären, sondern da gibt es noch welche, die noch gar nicht erfasst sind. In diesen Gruppen mit behinderten Kindern arbeiten neben den Kindergärtnerinnen Assistenzkräfte, für diese Assistenzkräfte werden aber von Seiten des Landes Oberösterreich nur Finanzmittel für eine Wochenarbeitszeit von 20 bis 24 Stunden zur Verfügung gestellt. Je nachdem eben, wie hoch dotiert oder wie gut ausgebildet diese Assistenzkräfte sind, deshalb sind auch diese Assistenzkräfte sehr häufig keine ausgebildeten Sonderkindergärtnerinnen, sondern Kindergärtnerinnen, die eben diese speziellen Kenntnisse nicht haben. Auch deshalb ist es besonders wichtig, dass diese mobile Integrationsberatung forciert wird, dass es hier mehr Personal gibt, wie die Frau Kollegin Schwarz schon erwähnt hat, weil sie eben eine ganz wichtige Funktion haben, bei der Beratung und beim Aufbau dieser Integrationsmodelle. Zum Abschluss möchte ich nur noch sagen, dass die Stärke einer Gruppe oder einer Gemeinschaft auch daran zu messen ist, wie wir mit unseren Schwächsten umgehen und wie wir diese Menschen integrieren können. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um allfällige Missverständnisse gleich auszuräumen: Es handelt sich hier um inhaltliche Anträge, die alle der inhaltlichen Art nach auch bereits im Unterausschuss liegen. Also, heute etwas zu beschließen ist nichts anderes als eine Umgehung jener Arbeit, die im Unterausschuss stattzufinden hätte. Ich stelle das jetzt einmal nur grundlegend fest, weil heute mit diesem Dringlichkeitsweg bereits der direkte Weg über den Unterausschuss hinweggeht. Wir haben aus diesem Grund auch zwei Geschäftsanträge, die wir nachher noch zu berichten haben werden, aber ich musste es dazusagen, damit es auch richtig verstanden wird, wie unsere Vorgangsweise ist: zwei Geschäftsanträge, mit denen klargestellt wird, dass bis zum 7. Oktober jene Gegenstände, die in den Unterausschüssen liegen, im Sinne eines Ausschussberichtes an den Landtag heranzutragen sind. Wenn ich heute richtig zugehört habe, dann war es zumindest der klare Wille aller, in dieser so wichtigen Materie Kinderbetreuung einen möglichst breiten Weg, einen breiten Konsens, zu erreichen. Wenn jetzt Einzelbereiche herausgenommen werden, dann ist das ganz offensichtlich eine Zweiklassenstrategie. Solche Anträge, die in den Unterausschüssen liegen, und solche, die man mit Mehrheit direkt beschließt. Sie sind zum Teil inhaltlich nicht so gravierend, weil sie an die Regierung gehen, aber man gibt ihnen einen anderen Charakter. Es wäre mir sinnvoll erschienen, wenn wir den heutigen Weg, so wie er auch argumentiert worden ist, und ich habe sehr ordentlich zugehört, dass wir den gemeinsamen Weg gesucht hätten. Dann wäre es sinnvoll gewesen, im Unterausschuss alle Materien, die dazu geäußert worden sind, alle Anträge, die dazu vorliegen, gemeinsam zu beraten und letztendlich auch in einem gemeinsamen Ausschussbericht an den Landtag heranzubringen. Wir werden deshalb diesen vier Anträgen heute nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen, das betone ich ausdrücklich, nicht zustimmen, weil wir gleiche Inhalte bereits liegen haben im Unterausschuss, die auch von uns eingebracht bzw. von uns mitbeschlossen worden sind. Ich ersuche also um Verständnis dafür, wenn man Gemeinsamkeit will, dass man auch den gemeinsamen Weg gehen soll, es aber nicht geht, dass man von Gemeinsamkeit spricht und letztendlich dann trotzdem mit Dringlichkeit einfach einen einzelnen Weg geht. Und ich denke an unseren sehr breiten Antrag der letzten Landtagssitzung, der von uns eingebracht worden ist, auch dem Unterausschuss zugewiesen worden ist, wo sehr vieles von dem drinnen steht. Ich würde also trotzdem einladen, den Geschäftsanträgen anschließend trotzdem so viel Augenmerk zu schenken, dass das Gemeinsame letztendlich dann auch in einem Ausschussbericht im Herbst des Jahres seinen Niederschlag findet. Aber ich ersuche hier um Verständnis, dass wir nicht selektiv die Anträge behandeln wollen, sondern dass wir entsprechend gleich behandelt werden wollen. (Beifall) Dritte Präsidentin: Frau Abgeordnete Moser bitte. Abg. Moser: Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen, Klubobmann Dr. Frais! Du hast natürlich ein Problem angesprochen. Das hat aber mich oder uns dazu veranlasst, weil ja die Anträge im Unterausschuss sind, vom ähnlichen bis identen Inhalt, heute der Dringlichkeit zuzustimmen, weil es ja da auch um Konzepte geht. Und wir hoffen, dass dadurch eine Beschleunigung auch der Unterausschussarbeit stattfindet. Das waren unsere Beweggründe. Ich kann nicht hier rausgehen und gegen einen Antrag, den ich selber vor einigen Wochen eingebracht habe, jetzt dagegen stimmen und sagen, die Dringlichkeit lehne ich ab. Also, so fair bin ich und so ehrlich sage ich es auch hier. Nur ein Bonmot: Es ist zwar schon sehr spät, ich nehme ja doch an, dass es bei diesem Antrag heißt, die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert ein Konzept für einen schrittweisen Ausbau der mobilen Integrationsberatung und Betreuung mit dem Ziel der Erreichung einer qualitativ hochstehenden, ständigen Unterstützung für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich vorzulegen, und nicht vielleicht zu verzögern. Hier fehlt mir ein Wort. Vorzulegen oder auszuarbeiten oder wie immer. Darum habe ich gesagt, ich hoffe nicht, dass das Wort, das hier nicht da ist, heißt verzögern. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Ich sehe niemanden mehr. Ich schließe die gemeinsame Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 173/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 174/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 175/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 176/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen nun zu einer Reihe von Fristsetzungsanträgen zum Thema Kindergartenwesen mit den Beilagennummern 195/2004 und 196/2004 sowie 204/2004 bis 212/2004. Diese betreffen die Beilagen 107/2004, 111/2004 bis 117/2004, 121/2004, 122/2004 und 163/2004. Ich bitte Frau Abgeordnete Helga Moser über die Beilagen 204/2004 bis 212/2004 zu berichten. Abg. Moser: Geschäftsantrag der freiheitlichen Abgeordneten Helga Moser betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 111/2004 - Initiativantrag betreffend Qualitätsoffensive in Kinderkrippen und Kindergärten. Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oberösterreichische Landtag setzt dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorlage eines Ausschussberichtes zur Beilage 111/2004 - Initiativantrag betreffend Qualitätsoffensive in Kindergrippen und Kindergärten - eine Frist bis zum 7. Oktober 2004. Dritte Präsidentin: Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais über die Beilagen 195/2004 und 196/2004 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Geschäftsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Fristsetzungsantrag zur Beilage 163/2004 "Oö. Kinderbetreuungsgesetz". Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oberösterreichische Landtag setzt dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung und Vorlage eines Ausschussberichtes zur Beilage 163/2004 betreffend das Oö. Kinderbetreuungsgesetz eine Frist bis 7. Oktober 2004. Geschäftsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Fristsetzungsantrag zur Beilage 107/2004 - Änderung des Oö. Kindergarten- und Hortgesetzes. Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag setzt dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung und Vorlage eines Ausschussberichtes zur Beilage 107/2004 betreffend Änderung des Kindergarten- und Hortgesetzes eine Frist bis zum 7. Oktober 2004. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 204/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 111/2004, der Initiativantrag betreffend Qualitätsoffensive in Kindergrippen und Kindergärten. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 204/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 205/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 112/2004, der Initiativantrag betreffend den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung in einer anderen als der Wohnsitzgemeinde. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 205/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Das ist einstimmig. Einstimmig angenommen. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 206/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 113/2004 - Initiativantrag betreffend die Errichtung betriebsnaher Kinderbetreuungseinrichtungen. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe daher diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 206/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 207/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 114/2004 - Initiativantrag betreffend die Förderung von „Fliegenden“ Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 207/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 208/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 115/2004 - Initiativantrag betreffend das Recht der Teilnahme von pädagogischem Fachpersonal an Fortbildungsmaßnahmen des Landes Oberösterreich. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 208/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 209/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 116/2004 - Initiativantrag betreffend Ausweitung des Pilotprojektes „Altersgemischte Kindergruppen“. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 209/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 210/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 117/2004 - Initiativantrag betreffend den Ausbau der Betreuung durch mobile Sonderkindergärtnerinnen und –gärtner. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 210/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 211/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 121/2004 - Initiativantrag betreffend die Vorlage eines Tagesbetreuungsgesetzes. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 211/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 212/2004, das ist der Fritzsetzungsantrag zur Beilage 122/2004 - Initiativantrag betreffend die Finanzierung von Sommerkindergärten. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fritzsetzungsantrag mit der Beilagennummer 212/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 195/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 163/2004, Initiativantrag betreffend „Oö. Kinderbetreuungsgesetz“. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 195/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich eröffne die Wechselrede zur Beilage 196/2004, das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 107/2004 - Änderung des Oö. Kindergarten- und Hortgesetzes. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Fristsetzungsantrag mit der Beilagennummer 196/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und behandeln die Beilage 167/2004, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner 2001 - 31. Dezember 2003. Ich bitte Frau Abgeordnete Dr. Kordula Schmidt über die Beilage 167/2004 zu berichten. Abg. Dr. Schmidt: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner 2001 - 31. Dezember 2003. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 167/2004.) Der Sozialausschuss beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Der Bericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft betreffend den Tätigkeitszeitraum 1. Jänner 2001 - 31. Dezember 2003 wird in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung zur Kenntnis genommen. Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Ich danke. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Es ist schon fast Gewohnheit, dass wir den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Kenntnis nehmen. Aus gegebenem Anlass möchte ich aber die Gelegenheit wahrnehmen zu betonen, dass die Arbeit, die Frau Dr. Fischnaller mit Ihrem Team zwölf Jahr lang geleistet hat, keine reine Selbstverständlichkeit war und dass das engagierte Arbeiten dieses gesamten Teams ein Beitrag war, den Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft einen höheren Stellenwert einzuräumen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist Anlaufstelle sowohl für Kinder und Jugendliche, aber auch für Personen und Institutionen, die mit Kindern und mit Jugendlichen arbeiten. Es geht jetzt wohl zu weit hier, alle einzelnen Bereiche wieder aufzuzählen und zu erwähnen, aber ich glaube, man kann betonen, dass diese Mischung der Tätigkeitsfelder, aus Einzelvertretung für Kinder und Jugendliche, aus Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche und aus einer Vernetzungsstelle, den Erfolg der Kinder- und Jugendanwaltschaft ausmacht. Ich glaube, wir können diesen Bericht auch heute hier zur Kenntnis nehmen und auch mit einem besonderen Dank an Frau Dr. Fischnaller verbinden. Mit Frau Mag. Winter-Kirchberger wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft in erfahrene Hände gelegt und ich bitte auch weiterhin um gute Zusammenarbeit. Ich glaube, wir können zuversichtlich sein, dass die gute Arbeit, die bisher geleistet wurde, im Sinne von Frau Dr. Fischnaller auch weitergeführt wird. Ich bedanke mich bei Frau Dr. Fischnaller für diese hervorragende Arbeit für die Kinder und für die Jugendlichen und wünsche für die Zukunft alles Gute. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weichselbaumer. Abg. Weixelbaumer: Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine beeindruckende Bilanz einer guten und konsequenten Arbeit im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen. Diese Interessensvertretung ist in der vielfältigen Lebenswelt der Jugendlichen mit ihren Problemen nicht mehr wegzudenken. Ich möchte die wie im Bericht angeführten kinder- und jugendpolitischen Anliegen wie zum Beispiel Integration behinderter Kinder, Kinderrechte in die Bundes-Verfassung, Reduzierung von Gewaltdarstellung in den Medien, Ausbau des Opferschutzes und Förderung von Jugendbeschäftigungsprogrammen, um nur einige anzuführen, feststellen. Sie sind nachvollziehbar und diskutierbar. Das verantwortliche Team rund um Frau Dr. Fischnaller hat im Berichtszeitraum wieder ganze Arbeit geleistet. Dafür danke ich vor allem Frau Dr. Fischnaller, die als erste oberösterreichische Kinder- und Jugendanwältin tätig war, im Namen der ÖVP-Fraktion sehr herzlich und wünsche ihr ebenfalls für ihre Zukunft alles Gute. Wir stimmen dem Tätigkeitsbericht zu. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Damen und Herren! Den umfangreichen Rechenschaftsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft möchte auch ich zum Anlass nehmen, ein Dankeschön an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu sagen. Einzutreten für Kinderrechte und dafür nicht nur einzutreten, sondern auch wirklich in der Öffentlichkeit mit so viel Herz, wie es die Frau Dr. Fischnaller die letzten zwölf Jahre gemacht hat, dies auch zu betreiben, zu lehren. Ich habe selbst in meiner vorhergehenden Tätigkeit aus der Präventionsarbeit sehr viel mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zusammen gearbeitet, gerade im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft war eine wichtige Partnerin, dieses Jugendschutzgesetz in ganz Oberösterreich, gerade bei den Gemeinden, bei den Wirtschaftstreibenden usw. ins Bewusstsein zu bringen, nicht nur bei Eltern und Jugendlichen, sondern wirklich auch bei den Erwachsenen, die diese Kinder- und Jugendrechte, diesen Jugendschutz ernst nehmen müssen. Ein weiterer Bereich, den ich selbst teilweise in meiner Region mitgestaltet habe, war auch in der Gewaltprävention. Die Ausstellung, die mitgetragen wurde in sehr vielen Bezirken und in allen Bezirken eigentlich ausgestellt wurde, „Kein sicherer Ort“, war wirklich so ein Fingerzeig. Ich habe bei meiner damaligen Tätigkeit in der Jugendarbeit sehr viel mit den Jugendlichen diskutiert, wie subtil so diese Macht auch ausgeübt wird, wie Gewalt oft auf Jugendliche wirkt. Da war es wirklich ein wesentlicher Beitrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft, hier Vorreiter- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Auch mit der Zeitschrift, die jetzt herausgegeben worden ist; wir sind in Österreich da sicher ein Vorzeigebundesland, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft arbeitet. Und wer bei der Abschlussfeier von der Frau Dr. Fischnaller dabei war, hat gesehen, wie die anderen Bundesländer die Arbeit auch gewürdigt haben und welche Bereiche die Frau Dr. Fischnaller von Oberösterreich aus für ganz Österreich in diesem Thema Kinder- und Jugendrechte weiter vorangetrieben hat. In diesem Sinne auch von unserer Seite aus ein herzliches Dankeschön und vor allem eine gute weitere Zusammenarbeit mit der neuen Kinder- und Jugendanwältin, die ja auch schon einige Jahre in diesem Bereich arbeitet und mit der mich auch schon eine lange Zusammenarbeit verbindet. Und ich hoffe, wir blicken beim nächsten Bericht wieder auf erfolgreiche Tätigkeiten zurück und nicht nur Einzelfälle, sondern wirklich auch präventiv Maßnahmen gesetzt zu haben. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zwölf Jahre prägen einen Menschen, und ein Mensch prägt seine Arbeit. Ich habe mir im Zusammenhang mit dem diesmaligen Rechenschaftsbericht auch den vorhergehenden angeschaut. Was ich bewundere ist die Kontinuität, die in der Aufgabe bzw. in der Umsetzung einfach passiert. Man arbeitet zielbewusst, zielstrebig für Kinder, für Jugendliche. Man springt nicht auf jedes Thema, das jetzt vielleicht in den Medien diskutiert wird auf, sondern man sucht Schwerpunkte und betreut die. Wenn ich zurückdenke an die Anfänge, weil es auch hier wieder aufgelistet ist, an die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche in Oberösterreich. Wie mühsam war der Weg. Wie intensiv waren die Verhandlungen, die damals die Frau Landesrätin Haubner mit dem Herrn Landesrat Ackerl geführt hat, der dann auch einer war, der dieses Projekt unterstützt hat, und wie sie sich jetzt losgelöst hat von der Kinder- und Jugendanwaltschaft und eigentlich wirklich eine gesellschaftliche Aufgabe geworden ist. Ich möchte mich dem Dank anschließen, dem Dank, den meine Vorrednerinnen ausgesprochen haben, dem Dank für die Sensibilität, die die Frau Dr. Fischnaller in ihrer Arbeit gezeigt hat. Sie hat immer eines gemacht, auch jetzt durch die Zeitung, sie hat uns immer gesagt, vermittelt, aber mit sehr feinen aber präzisen Aussagen, was Kinder, was Jugendliche brauchen. Ich denke, jeder von uns, der auch Kinder hat oder mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hat irgendwo einmal einen blinden Flecken, und sie war es, die immer wieder diese Themen an die Oberfläche gebracht hat. Ich wünsche ihr für ihre weitere Tätigkeit viel Erfolg, viel Glück. Ihrer Nachfolgerin, die ja bekanntlich, wie es schon angesprochen worden ist, sehr viel Vorerfahrung hat, ein gutes Gelingen bei der Arbeit, und ich hoffe, dass die Zusammenarbeit und die Teamarbeit in der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der guten Form weitergehen wird. Bezüglich Rechte der Kinder möchte ich auf eine Publikation hinweisen, die vom Bundesministerium für soziale Sicherheit gemacht worden ist, mit zwei Kinderorganisationen, den Kinderfreunden und mit der Katholischen Jungschar, die sich die Mühe gemacht haben, auf Bundesebene zu recherchieren, was Kinder brauchen. Ich wünsche mir, dass wir uns zwischendurch selber auch einmal Zeit nehmen und vielleicht wieder die Checkliste durchschauen, was wo Anliegen der Kinder sind, denn viele Anliegen, und auch das ist von der Kinder- und Jugendanwaltschaft immer berücksichtigt worden, sind zwischen Kindern, die in der Stadt leben oder Kindern, die am Land leben, unterschiedlich. Dann gibt es Schwerpunkte, die sind für alle gleich, und so soll es auch bleiben. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Danke. Ich sehe keine Wortmeldung mehr. Ich schließe daher die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 167/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 168/2004, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. Ich bitte Frau Abgeordnete Hermine Kraler über die Beilage 168/2004 zu berichten. Abg. Kraler: Dankeschön. Beilage 168/2004, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die durch das Budgetbegleitgesetz 2003 aufgehobene einkommensunabhängige Befreiung gehörloser und schwer hörbehinderter Personen von der Entrichtung der Rundfunkgebühr für Fernseh-Empfangseinrichtungen bis zur vollständigen Zuständigkeit des ORF-Angebots wieder eingeführt wird. Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine neue Rechtslage, nämlich das Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 benachteiligt Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen. In § 47 der Fernmeldegesetzordnung ist eine Befreiung von Fernsehgebühren für Gehörlose bzw. Hörbehinderte geregelt. Letztere sind auf Antrag davon zu befreien. § 48 der Fernmeldegesetzordnung sah die bisher geltende Gebührenbefreiung einkommensunabhängig vor. Durch die seit 1. Juli 2003 in Kraft getretene und neu geltende Regelung sieht § 48 nun eine Gebührenbefreiung einkommensabhängig vor. Das bedeutet, nach dieser Änderung des § 48 Fernmeldegesetzordnung ist eine Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren nur mehr dann zuzuerkennen, wenn das Haushaltsnettoeinkommen insgesamt den um 12 Prozent erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Das für Gehörlose bzw. Hörbeeinträchtigte vorhandene Programm des ORF ist sehr gering und, wenn so ein inadäquates Angebot besteht, ist dieser Schritt umso weniger einzusehen. Nachdem sich der Österreichische Gehörlosenbund unter anderem an Herrn Landesrat Ackerl wandte, reagierte der SPÖ-Landtagsklub mit einem Initiativantrag, der von allen Klubs unterstützt wurde. In der Beilage 168/2004 wird die Einführung der vormals geltenden Regelung verlangt, die auch vom Sozialausschuss beantragt wird. Ich ersuche diesem Antrag zuzustimmen, danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 168/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 169/2004, das ist der Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Fortführung der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. Ich bitte Frau Abgeordnete Theresia Kiesl über die Beilage 169/2004 zu berichten. Abg. Kiesl: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, geschätzte Damen und Herren! Beilage 169/2004, das ist der Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten betreffend die Fortführung der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, in Absprache mit dem Landtag die bis Ende 2003 befristete Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming für weitere zwei Jahre einzusetzen und das konkrete Arbeitsprogramm mit dem Landtag abzustimmen. Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kiesl. Abg. Kiesl: Ich brauche wohl den Inhalt unseres Antrages nicht zu wiederholen, der ist ja allen bekannt. Faktum ist, dass Gender Mainstreaming, genannt auch Chancengleichheit für Frauen und Männer, im Land Oberösterreich schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode konzeptionell gearbeitet wurde, indem zum Beispiel Rechtsvorschriften und deren Auswirkungen für Frauen und Männer beurteilt werden. Die Arbeitsgruppe des Landtags wurde dabei in hervorragender Weise von der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming unterstützt. An dieser Stelle sei der Arbeitsgruppe für die wichtige und wertvolle Arbeit gedankt. Aufbauend auf den Ergebnissen der vergangenen Gesetzgebungsperiode werden nun gemeinsam mit der Landesregierung weitere konkrete Umsetzungsschritte notwendig sein. Ziel ist eine Gesamtstrategie des Landes Oberösterreich, in der alle Maßnahmen und Aspekte enthalten sind, die aus Sicht der Gleichstellung von Männern und Frauen zu beachten sind. Die Beschlussfassung ist heute deshalb erforderlich, damit die Arbeitsgruppe mit der Arbeit umgehend beginnen kann. Wir freuen uns auf die konkrete Arbeit im Ausschuss und im Unterausschuss und ersuchen um Zustimmung für die Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. (Beifall) Dritte Präsidentin: Dankeschön. Zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler: Ich bedanke mich jetzt schon. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also ich denke es ist ja selbstverständlich, wenn wir zurückblicken an die letzte Periode oder an den Rechtsbereinigungsausschuss, wo ja gerade unter uns Frauen hier eine einstimmige Stellungnahme dazu geherrscht hat, was Gender Mainstreaming betrifft, und das war damals sehr weiblich dominant besetzt, sind wir im Moment auch wieder, aber wir haben ja Gott sei Dank zwei Kollegen dabei, die auch diese Strategie mitvertreten. Für uns ist das ganz klar, dass die Gender-Mainstreaming-Gruppe wieder unterstützend mitarbeiten soll. Eigentlich hätte ich mir gewünscht, wenn ich mir das jetzt so durchlese und wenn ich mir denke, wir haben gehabt eine Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppe, wir haben einiges umgesetzt, viele kennen vielleicht noch den Bericht, den uns der Dr. Steiner damals als Verantwortlicher der Gruppe abgegeben hat am 10. Juni 2003, wo er die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe auch dokumentiert hat, und auch drinnen steht, dass sehr wohl im Bewusstseinsbereich etwas vorangegangen ist, dass es nicht wieder einer Initiative aus dem Landtag bedurft hätte, dass man die Gender-Mainstreaming-Gruppe wieder einsetzt, sondern dass es eine Selbstverständlichkeit des zuständigen Personalreferenten in der Landesregierung eigentlich sein müsste, wenn sich die Periode ändert oder neu beginnt, dass diese Gender-Mainstreaming-Gruppe wieder zu arbeiten beginnt. Diese Bewusstseinsbildung vermisse ich hier noch etwas und hoffe ich, dass es aber mit der nächsten Arbeit in der Gender-Mainstreaming-Gruppe auch dort passieren wird. Ein wesentlicher Satz hat mir aber schon zu denken gegeben, das ist der allerletzte, den der Dr. Steiner hier in seinem Bericht geschrieben hat, nämlich: „In den Organisationseinheiten besteht zumindest eine hohe Sensibilität zu Gender Mainstreaming, wenngleich die konkrete praktische Umsetzung im Einzelnen immer wieder auf Schwierigkeiten stößt.“ – Zitat Ende aus seinem Bericht. Ich denke, das muss uns zu denken geben, wenn der Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe also das auch entsprechend in seinem Bericht festgehalten hat und dass es hier noch viele Ansatzpunkte gibt und eben wirklich Bewusstseinsbildungspunkte, die wir umzusetzen haben und auch durchzuführen haben. Arbeit gibt es genug, sowohl für uns im Unterausschuss oder auch im Frauenausschuss, aber auch für die begleitende Gruppe, denn ich denke, wir haben also eine Fülle auch an Anträgen und an Arbeitsaufträgen, die wir uns gegeben haben, die im Ausschuss und im Unterausschuss liegen. Wenn ich nur alleine auch denke, nicht nur die Zusammensetzung der Beiräte, die hier drinnen in der alten Periode auch angesprochen wurde und von der wir wissen, dass wir noch lange nicht dort sind, wo wir eigentlich hingehören würden, dass wir jetzt auch zusätzlich die Zusammensetzung der Aufsichtsräte betrachten wollen ganz bewusst, wo das Land mitbeteiligt ist, denke ich ist es also einmal ein Aspekt, der uns in naher Zukunft auch beschäftigen wird. Die Frau Kollegin Kiesl hat es gesagt, ich freue mich auf die Zusammenarbeit und ich wünsche mir auch, dass es so einmütig, gerade was also die Sache der Frauen betrifft, auch wieder funktionieren kann wie es in der letzten Periode war. Danke. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Frau Präsidentin Weichsler hat schon sehr viel gesagt, das ich auch sagen wollte, darum erspare ich es mir zu wiederholen. Ich war auch verwundert, dass wir einen neuen Anlauf machen müssen mit einem neuen Antrag, damit die Arbeit weiter läuft. Auch wissend, dass Anträge verfallen am Ende einer Legislaturperiode, war ich auch der Meinung, dass diese Gruppe weiter arbeitet. Ich hoffe, dass auch jetzt in der neuen Legislaturperiode genügend Personal sowie genügend Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden für die Beamten, für die Angestellten, die mitarbeiten, denn ich glaube man kann nur dann gut arbeiten, wenn so ein Schwerpunkt wirklich mit einem Zeitpolster ausgestattet ist und nicht wenn man sich schnell, schnell ein, zwei Stunden irgendwo trifft, um in Hektik und in Druck etwas zu machen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte aber auch heute den Antrag jetzt als Anlass nehmen, Frau Brigitte Lohnecker als Frauenbeauftragte des Landes, die ja eine der Initiatorinnen war auch, zu danken für ihr Engagement, für ihre Koordinationsarbeit auch in dieser Frage. Wir alle wissen, dass das Büro für Frauenfragen nicht unbedingt mit sehr großen Personalressourcen ausgestattet ist und solche Aufgaben zur alltäglichen Arbeit, die ja schon über Jahre gemacht worden ist, dazuzunehmen und mit so viel Herz und mit so viel Engagement zu betreuen. Ich glaube, da soll man danke sagen. Danke, Brigitte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Präsidentin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Ja auch wir freuen uns natürlich über die Weiterführung der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming, die ich persönlich auch für eine Selbstverständlichkeit halte, solange die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht in allen Bereichen gegeben ist. Und das ist sie bei Weitem nicht. Es gibt hier noch viele Aufgaben. Die Maßnahme, die die Arbeitsgruppe in der letzten Periode eingeleitet hat, nämlich die geschlechtsneutrale Formulierung der Gesetzestexte, das war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich denke in der Folge werden wir erst zu den Dingen kommen, die, wenn sie richtig durchgeführt sind, wirklich weh tun werden, nämlich dass man die Budgets danach untersucht, welche Ausgaben welchem Geschlecht, Frauen oder Männern zugute kommen. Und das wird glaube ich der nächste Schritt sein müssen, dass wir unser oberösterreichisches Budget aber auch alle anderen kommunalen Budgets und das Bundesbudget danach untersuchen, welche Aufwendungen kommen Frauen, welche Aufwendungen kommen Männern zugute. Und nicht nur, dass wir das feststellen, sondern dass wir dann auch danach handeln. Und ich denke dann wird es sich weisen, wie sehr wir hinter diesem Prinzip stehen. Erwähnen möchte ich auch noch, dass Gender Mainstreaming, aber das ist auch in der Vergangenheit schon betont worden, keineswegs Frauenförderung ersetzt. Und wenn es immer noch so ist, dass es seit glaube ich zwei Jahren keine Gemeindegleichbehandlungsbeauftragte gibt in Oberösterreich, obwohl das gesetzlich verankert ist. Wenn es so ist, dass die Hälfte der Gemeinden noch keine Koordinatorinnen bestellt haben. Wenn es so ist, dass immer noch leitende Positionen in der Mehrheit an Männer gehen, dann denke ich müssen wir die Ärmel aufkrempeln und sehen, dass dieser Zustand einmal ein anderer wird. Und diesbezüglich ersuche ich Sie um Zustimmung zum Ausschussbericht. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 169/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 170/2004. Es handelt sich dabei um den Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2004 – 2008. Ich bitte Herrn Kollegen Dr. Entholzer darüber zu berichten. Abg. Dr. Entholzer: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2004 – 2008. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 170/2004. ) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die beiliegende mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2004 bis 2008, deren Rahmendaten für die Jahre 2004 und 2005 als verbindlich anerkannt werden, wird genehmigt. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Herr Dr. Entholzer ist zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gespag ist also verpflichtet, jährlich bis Oktober eines jeden Jahres im Rahmen von fünfjährigen Vorschaurechnungen den Finanzmittelbedarf und für die Investitionen auch die Abgangsfinanzierung aufzustellen. 2003 war das zum ersten Mal der Fall. Für 2004 wird der Jahresfehlbetrag mit 41,7 Millionen Euro veranschlagt und liegt damit gegenüber der aktuell genehmigten mittelfristigen Finanzplanung um 6,9 Millionen Euro günstiger, denn ursprünglich war ein Jahresfehlbetrag von 48,6 Millionen Euro berechnet worden. Als Ausblick für die Zukunft kann angeführt werden, dass gravierende Änderungen im Personalbereich zu erwarten sind. Das wird vor allem durch Gesetzesänderungen im Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz zum Tragen kommen. Weiters werden höhere Betriebskosten zu erwarten sein, alleine durch zusätzliche Baukubaturen, ich darf nur an die Bauten in Vöcklabruck, Steyr, Wagner-Jauregg, Schärding, Rohrbach, Freistadt, Landesfrauenklinik und Kinderklinik denken. Weiters wird die Schere sich noch weiter öffnen zwischen Leistungserlösen und Leistungsaufwänden. Insgesamt kann noch gesagt werden, dass es sich bei der Vorschau um eine Prognose aus der heutigen Sicht handelt und dabei sind natürlich Unsicherheitsfaktoren enthalten. Erstens werden die Finanzausgleichsverhandlungen, die ja für Herbst angesetzt sind, die Krankenanstaltenfinanzierung insgesamt treffen und zweitens sind auch die Auswirkungen der laufenden Reformdiskussionen nicht unerheblich für die laufende Entwicklung. Und drittens werden ständige Nachjustierungen alleine durch die demografische Entwicklung notwendig werden. Daher werden wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, davon ausgehen können, dass die Kostensteigerungen auch in Zukunft über den Einnahmen aus den Ertragsanteilen liegen werden. Für die vorliegende Vorschau der Jahre 2004 bis 2008 biete ich Sie die Zustimmung zu geben. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden dieser Finanzvorschau, der mittelfristigen Finanzvorschau die Zustimmung geben. Es ist ein richtiger Weg sich vorausschauend, vor allem im Gesundheitswesen, Gedanken zu machen über die finanzielle Entwicklung. Vor allem weil wir wissen, dass alle Ebenen der Politik an den finanziellen Mitteln, die für das Gesundheitswesen aufgebracht werden, nagen und zu kämpfen haben an diesem Problem. Es ist schon angesprochen worden, dass viele unbekannte Faktoren diese Finanzvorschau in Frage stellen oder die Finanzvorschau vielleicht jährlich abgeändert wird, in verschiedene Richtungen, die man einfach nicht voraussagen kann. Und ich halte es als Bemerkung dazu vielleicht doch für wichtig zu sagen, dass die Reform, die auf Bundesebene auch nicht unbedingt flüssig vor sich geht, von Landesebene unterstützt und vielleicht auch sogar vorangetrieben werden müsste. Und ich bringe noch einmal, wie bereits schon bei anderen Wortmeldungen zum Thema Gesundheit, die Kritik an, dass ich es ganz einfach nicht für den idealen Start einer Landesgesundheitsreform halte, wenn zuerst ein abgeschlossener Kreis der Spitalserhalter und sogenannter Experten über die Spitalsreform alleine diskutiert und die Gesundheitsreform nicht als Ganzes, Komplexes gesehen wird, nämlich aus den zwei großen Bereichen dem Spitalsbereich und die Behandlung im niedergelassenen Bereich. Denn genau diese Schnittstelle ist eines der Hauptprobleme unseres Gesundheitswesens, wo Kosten entstehen, die nicht nötig wären. Sicher nicht der einzige durchforstbare Kostenfaktor, wo Kosten einsparbar sind, aber ein sehr wichtiger. Ebenso wie das Thema, das ich immer wieder im Bereich Gesundheit oder bei gesundheitspolitischen Diskussionen erwähne, die Gesundheitsvorsorge nicht an letzter Stelle, sondern meiner Ansicht nach an erster Stelle stehen müsste. Und auch die Entwicklung der regionalen Versorgungsverbünde sollte nicht allein innerhalb der Spitäler und der Spitalserhalter diskutiert werden, sondern auch hier gehören alle Leistungsanbieter des Gesundheitswesens eingebunden. Ich wünsche mir bei der Diskussion des Gesundheitswesens, dass man etwas mutiger, etwas rascher und etwas geschlossener hier die Dinge angeht. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 170/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 171/2004. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend eine Überprüfung der Gebarung der Sozialhilfeverbände. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner über die Beilage 171/2004 zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend eine Überprüfung der Gebarung der Sozialhilfeverbände. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 171/2004.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Gebarung der Sozialhilfeverbände im Sinne des § 105 der Oö. Gemeindeordnung zu überprüfen und sich dabei des Oö. Landesrechnungshofes zur Erstellung von Gutachten zu bedienen und diese Gutachten auch dem Oö. Landtag vorzulegen. Die Landesregierung wird ersucht, den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten darüber zu informieren, in welchem Umfang eine Prüfung der Sozialhilfeverbände beabsichtigt ist. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, hohes Haus! Nachdem aus dem Inhalt des Antrages nicht zur Gänze die Diskussion im Ausschuss und die Motivation zur Zustimmung dieses Ausschusses hervorgeht, möchte ich doch daran erinnern, dass es nicht darum geht und ich glaube da bin ich mit dem Berichterstatter einig, eine Gebarungsprüfung im üblichen Sinn durchzuführen. Das würde bei 15 Verbänden und wenn man die Statutarstädte dazurechnet, bei 18 Verbänden auch viel zu lange dauern. Ich glaube es geht darum, dass wir vergleichbare Daten bekommen über die einzelnen Leistungsprozesse, die dort in den Sozialhilfeverbänden erbracht werden, um feststellen zu können, wo bei gleicher Qualität niedrigere Kosten erforderlich sind oder wo bei gleichbleibenden Kosten eine höhere Qualität erzielt wird. Dass es darum geht, auch die Kostenentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern zu betrachten, weil ja nicht auf alle Geschäftsfelder der Sozialhilfeverbände diese selbst einen besonders großen Einfluss haben, sondern sie in einigen Bereichen ja auch fremdbestimmt sind und dass wir dort auch feststellen können, wo sind eigentlich die größten Kostenexplosionen, wenn man es unter diesem Begriff bezeichnen darf, entstanden. Also kurz gesagt, so etwas, was man vielleicht heute Benchmarking oder Best Practise nennen würde, zu ermöglichen, durch die Daten, die hier geliefert werden. Und ich bin deshalb ganz froh, dass das passiert, weil der Sozialhilfeverband Gmunden, dessen Mitglied im Vorstand ich bin, ja schon einmal angeregt hat, so eine verbandsübergreifende vergleichende Untersuchung zu machen und wir aber nicht bei allen Verbänden auf besonderes Interesse gestoßen sind. Vielleicht ist mittlerweile auch durch die Kostenentwicklung ein Meinungsumschwung eingetreten und ist das der Startschuss für eine Kooperation der Sozialhilfeverbände im Bereich Benchmarking und Best Practise in der Zukunft. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Hingsamer. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute darüber beraten, wie weit die Landesregierung direkt den Landesrechnungshof sich zur Bedienung macht, um hier die Sozialhilfeverbände zu prüfen, dann soll diese Prüfung nicht aus Misstrauen heraus passieren, sondern wirklich deshalb passieren, damit wir etwas mehr an Hintergrundinformationen zu der Verbandsarbeit in der Form bekommen, wie die Verbände zum Teil auch nicht unterschiedlich organisiert, aber zum Teil unterschiedlich verwaltet sind. Ich bin durchaus der Meinung, dass die Verbände gute Arbeit leisten, gute Arbeit verrichten, wo doch die Verwaltung über die Bezirksverwaltungsbehörden organisiert ist und die Organisation in den Gremien, gewählte Funktionäre in der Verbandsversammlung und im Verbandsvorstand sind. Und wenn viel im Fluss, viel in Bewegung ist, dann wird es auch gewisse Veränderungen in diesem Bereich geben, vielleicht auch geben müssen. Nicht nur weil die Sozialhilfeverbände sehr viel tun im Bereich der Altersversorgung, der medizinischen Betreuung, der Versorgung vor Ort, sondern weil wir auch zunehmend gefordert sind in Bereichen der Jugendwohlfahrt, Streetwork und in vielen anderen Dingen. Und wenn Kollege Schenner schon erwähnt hat, dass uns Vergleiche ein Anliegen sind, ja das sind sie uns. Und wenn es gelingt zwischen den Verbänden Benchmarks zu finden, einzuführen, Vergleichsrechnungen, Vergleiche herzustellen, dann kann es nur dem Gesamtbild dienen und kann es vielleicht auch in Einzelfällen Kosten sparen, wenngleich mir der Glaube fehlt, dass wir durch diese Prüfung große Kosten sparen können und großartig zum Sparstift greifen werden können. Das wird es nicht sein. Wenn schon gespart werden soll, dann soll es aber nicht zu Lasten der Gemeinden sein, dass vielleicht die Verwaltungsaufgaben auch noch den Gemeinden angelastet werden, die derzeit die BHs für die Verbände zu einem gewissen Teil machen. Ziel einer solchen Prüfung muss eine Effizienzsteigerung in den Verbandsorganisationen und Verbänden sein. Wenn vielleicht daraufhin auch über Veränderungen in der Organisation nachgedacht wird, dann ersuche ich wirklich, dass dabei auch die Gemeinden eingebunden werden. Ich unterstütze durchaus, und auch meine Fraktion, das Ansinnen die Verbände zu prüfen. Diese Prüfung soll aber Vergleiche herstellen, soll nicht Misstrauen in den Vordergrund setzen, sondern soll Vergleiche herstellen. Letztendlich mehr an Aufschluss für uns Kommunen geben und dadurch uns eine wertvolle Hilfe bei der täglichen Arbeit in den Verbänden sein. Diese Verbände leisten eine wertvolle und gute Arbeit. (Beifall) Dritte Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Diese vielleicht etwas eigenartig anmutende Formulierung, sich des Landesrechnungshofes mit Gutachten zu bedienen, ist die einzige verfassungskonforme Möglichkeit auf Grund der Verfassungsautonomie, vielleicht wird der Verfassungskonvent hier eine Änderung herbeiführen, das wissen wir nicht, aber jetzt gibt es die Möglichkeit über Gutachten und über die Aufsicht der Landesregierung dieses Benchmarking, das bereits angesprochen wurde, der Sozialhilfeverbände durchzuführen. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Wir werden in einer Ausschusssitzung die Zahl und die betreffenden Sozialhilfeverbände erörtern, welche genau geprüft werden sollen. Das ist natürlich auch eine Kapazitätsfrage. Aber ich möchte mich bei allen bedanken, die diesen Beschluss mittragen, denn es ist die erste unabhängige Kontrolle der Sozialhilfeverbände, die in Oberösterreich durchgeführt wird. Das ist eine besonders spannende Prüfung und wir können alle gespannt sein auf das Ergebnis und unsere Schlüsse aus diesem Ergebnis ziehen. Danke für diese Unterstützung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Eisenriegler. Abg. Präsidentin Eisenriegler: Ja Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesmal sind uns die Freiheitlichen zuvor gekommen. Wir hätten also auch diesen Antrag befürwortet und tun das natürlich selbstverständlich auch jetzt noch, und zwar aus folgendem Grund: Im Jahr 2003 gab es in Oberösterreich einen Istbestand an Alten- und Pflegeheimplätzen von 11.799, ich weiß es ist schon sehr spät aber trotzdem, (Zweite Präsidentin: Bitte noch um kurze Aufmerksamkeit für die Frau Kollegin!) während der Bedarfs- und Entwicklungsplan nur 10.045 stationäre Plätze vorsieht. Demgegenüber fällt der Ist-Stand an mobiler Betreuung mit 446,66 Personaleinheiten weit hinter den Bedarf von 655 Personaleinheiten zurück. Besonders hervorzuheben sind hier einzelne Bezirke wie zum Beispiel der Bezirk Linz-Land, wo ein Ist-Stand von 1.058 Alten- und Pflegeheimplätzen einem Soll-Stand laut Bedarfs- und Entwicklungsplan im Jahr 2003 von 843 Plätzen gegenübersteht und es ist eigentlich, so wie ich das sehe, entgegen den Intentionen, die wir da eigentlich in großer Übereinstimmung öfter von uns geben, nämlich dass es einen Ausbau der mobilen Einrichtungen geben soll und einen Schwerpunkt in Richtung häuslicher Betreuung, und so wie es aussieht, machen eigentlich die Sozialhilfeverbände eine etwas andere Politik. Und daher wären wir auch dafür, das einmal zu prüfen, einen Prüfungsauftrag an den Landesrechnungshof zu geben bezüglich Sozialhilfeverbände und deren Erfüllung des Sozialhilfegesetzes und der Einhaltung der Vorgaben des Landes bei der Personalpolitik. Untersucht werden soll unserer Meinung nach die Einhaltung der Personalschlüssel, das haben wir heute auch schon gehört, dass das nicht immer hundert Prozent so ist in den Alten- und Pflegeheimen gemäß Bedarfs- und Entwicklungsplan 2003, sowie die Bereitstellung mobiler Dienste gemäß Bedarfs- und Entwicklungsplan 2003. Ich ersuche daher, diesem Prüfbericht Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung, so schließe ich die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 171/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 185/2004, es ist dies eine Resolution betreffend Ausweitung der Schüler(innen)freifahrt auch auf Internatsschüler(innen) und ich bitte Frau Kollegin Mag. Chansri, darüber zu berichten. Abg. Mag. Chansri: Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! Resolution betreffend Ausweitung der Schüler(innen)freifahrt auch auf Internatsschüler(innen). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 185/2004.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass für Internatsschüler(innen) das derzeit geltende System der Fahrtenbeihilfe durch die allgemeine Regelung der Schüler(innen)freifahrt ersetzt wird. (Beifall. Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Dritte Präsidentin: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe daher diese Wechselrede wieder und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 185/2004 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stellt fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass im Verlauf der heutigen Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind: Beilage 197/2004, Initiativantrag betreffend die Übertragung von Landtagssitzungen über das Internet. Beilage 217/2004, Initiativantrag betreffend die Erstellung von Richtlinien für die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 198/2004, Initiativantrag betreffend einen Bildungsscheck. Beilage 216/2004, Initiativantrag betreffend die Erweiterung des Bildungskontos des Landes Oberösterreich. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 199/2004, Initiativantrag betreffend ein Gutachten hinsichtlich des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union. Beilage 200/2004, Initiativantrag betreffend eine Resolution für die Einführung der deutschen Sprache als dritte Arbeitssprache in der Europäischen Union. Beilage 201/2004, Initiativantrag betreffend ein Gutachten hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union. Beilage 202/2004, Initiativantrag betreffend ein Gutachten hinsichtlich einer Volksabstimmung über die Europäische Verfassung. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für EU-Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 203/2004, Initiativantrag betreffend Änderung des Dienstpostenplans, diese Beilage wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 213/2004, Initiativantrag betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, das Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 und das Oö. Behindertengesetz 1991 geändert werden. Beilage 215/2004, Initiativantrag betreffend die Einführung einer verbindlichen Folgeprüfung durch die Heimaufsicht. Diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 218/2004, Initiativantrag betreffend den Tankstellenbetrieb in den oö. Straßenmeistereien, diese Beilage wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 214/2004, Initiativantrag betreffend die Prüfung und bessere Kennzeichnung von Schulbus- und Kindergartenbus-Haltestellen, diese Beilage wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist hiermit geschlossen. (Ende der Sitzung: 16.48 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 8. Sitzung am 6. Mai 2004 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 8. Sitzung am 6. Mai 2004 3