Kurzschriftlicher Bericht 47. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 4. Juli 2002 Inhalt: Fragestunde: L-8273/1-XXV: Anfrage des Abg. Trübswasser an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7). L-8274/1-XXV: Anfrage der Abg. Eisenriegler an Landesrat Ackerl (Seite 11). L-8275/1-XXV: Anfrage des Abg. Anschober an Landeshauptmann-Stv. Hiesl (Seite 12). L-8276/1-XXV: Anfrage des Abg. Affenzeller an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 15). L-8277/1-XXV: Anfrage des Abg. Kreßl an Landeshauptmann-Stv. Hiesl (Seite 17). L-8278/1-XXV: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Haider (Seite 17). L-8279/1-XXV: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Ackerl (Seite 17). Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 17) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1474/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden Studiengängen der Fachhochschule Oberösterreich: 1) Öko-Energietechnik in Wels (OET) 2) Material- u. Verarbeitungstechnologie in Wels (MVT) 3) Innovations- und Produktmanagement in Wels (IPM) 4) Bioinformatik in Hagenberg (BIN) 5) Mobile Computing in Hagenberg (MC) 6) E-business in Steyr (EBIZ) 7) Internat. technisches Vertriebsmanagement in Steyr (IVT) und 8) Verwaltungsmanagement in Linz (VM) und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". Redner/innen: Abg. Freundlinger (Seite 17) Abg. Dr. Frais (Seite 17) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 17) Beilage 1482/2002: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002. Redner/innen: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 17) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 17) Abg. Trübswasser (Seite 17) Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 17) Beilage 1490/2002: Initiativantrag betreffend gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 17) Abg. Weinzinger (Seite 17) Abg. Dr. Stockinger (Seite 17) Abg. Anschober (Seite 17) Beilage 1491/2002: Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002). Redner: Abg. Hingsamer (Seite 17) Abg. Lindinger (Seite 17) Beilage 1492/2002: Initiativantrag betreffend die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln. Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 17) Beilage 1493/2002: Initiativantrag betreffend Informationsoffensive für Hochbegabte. Redner/innen: Abg. Moser (Seite 17) Abg. Schreiberhuber (Seite 17) Abg. Mag. Stelzer (Seite 17) Beilage 1494/2002: Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im IKT-Bereich. Redner: Abg. Walch (Seite 17) Abg. Eidenberger (Seite 17) Abg. Weinberger (Seite 17) Beilage 1495/2002: Initiativantrag betreffend ein Kompetenzzentrum für Frauengesundheit und geschlechterspezifische Medizin. Redner/innen: Abg. Dr. Brunmair (Seite 17) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 17) Abg. Ziegelböck (Seite 17) Abg. Eisenriegler (Seite 17) Beilage 1496/2002: Initiativantrag betreffend Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen. Redner: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 17) Abg. Weinzinger (Seite 17) Abg. Mag. Strugl (Seite 17) Abg. Anschober (Seite 17) Beilage 1497/2002: Initiativantrag betreffend Gipfelgespräch bezüglich Ausschöpfung des Rahmenlehrplans für Groß- und Einzelhandel in Oberösterreich. Redner: Abg. Obermüller (Seite 17) Abg. Dr. Frais (Seite 17) Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 17) Beilage 1498/2002: Initiativantrag betreffend die Auswirkungen einer Nicht-Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Redner: Abg. Eidenberger (Seite 17) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 17) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 17) Beilage 1501/2002: Initiativantrag betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens. Redner: Abg. Anschober (Seite 17) Abg. Schürrer (Seite 17) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 17) Geschäftsanträge: Beilage 1486/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert werden (Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2002). Redner/innen: Abg. Kapeller (Seite 17) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 17) Abg. Eisenriegler (Seite 17) Abg. Dr. Watzl (Seite 17) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 17) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 17) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 17) Abg. Walch (Seite 17) Abg. Kapeller (Seite 17) Beilage 1487/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz, die Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift und das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002). Beilage 1489/2002: Bericht des Ausschusses für Umweltangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2002). Aktuelle Stunde über das Thema: "Landesinitiativen gegen das dramatische Ansteigen des überreginalen LKW-Verkehrs in Oberösterreich " Redner/innen: Abg. Anschober (Seite 17) Abg. Dr. Stockinger (Seite 17) Abg. Kapeller (Seite 17) Abg. Kreßl (Seite 17) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 17) Abg. Walch (Seite 17) Abg. Anschober (Seite 17) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 17) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 17) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1475/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 17) Rednerinnen: Abg. Pühringer (Seite 17) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 17) Abg. Eisenriegler (Seite 17) Abg. Moser (Seite 17) Beilage 1476/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der oberösterreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2001. Berichterstatter: Abg. Herndl (Seite 17) Redner/innen: Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 17) Abg. Herndl (Seite 17) Abg. Eisenriegler (Seite 17) Abg. Höretzeder (Seite 17) Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 17) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 17) Abg. Jachs (Seite 17) Abg. Brandmayr (Seite 17) Abg. Eisenriegler (Seite 17) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 17) Beilage 1477/2002: Bericht des Ausschusses volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Resolution zur Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. Berichterstatter: Abg. Anschober (Seite 17) Redner: Abg. Bernhofer (Seite 17) Abg. Anschober (Seite 17) Abg. Schenner (Seite 17) Abg. Wimleitner (Seite 17) Beilage 1478/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Rodek (Seite 17) Redner: Abg. Ing. Haimbuchner (Seite 17) Abg. Rodek (Seite 17) Abg. Pilsner (Seite 17) Abg. Trübswasser (Seite 17) Beilage 1479/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2001. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 17) Redner: Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 17) Abg. Weixelbaumer (Seite 17) Abg. Kapeller (Seite 17) Beilage 1480/2002: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Energiewesen des Landes Oö". Berichterstatterin: Abg. Pühringer (Seite 17) Redner: Abg. Weinzinger (Seite 17) Abg. Steinkogler (Seite 17) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 17) Beilage 1486/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert werden (Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 17) Redner: Abg. Kapeller (Seite 17) Beilage 1487/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz, die Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift und das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002). Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 17) Redner: Abg. Stanek (Seite 17) Abg. Schenner (Seite 17) Beilage 1489/2002: Bericht des Ausschusses für Umweltangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 17) Redner: Abg. Lauss (Seite 17) Beilage 1474/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden Studiengängen der Fachhochschule Oberösterreich: 1) Öko-Energietechnik in Wels (OET) 2) Material- u. Verarbeitungstechnologie in Wels (MVT) 3) Innovations- und Produktmanagement in Wels (IPM) 4) Bioinformatik in Hagenberg (BIN) 5) Mobile Computing in Hagenberg (MC) 6) E-business in Steyr (EBIZ) 7) Internat. technisches Vertriebsmanagement in Steyr (IVT) und 8) Verwaltungsmanagement in Linz (VM) und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". Berichterstatter: Abg. Dr. Stockinger (Seite 17) Beilage 1482/2002: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002. Berichterstatter: Abg. Dr. Stockinger (Seite 17) Redner: Abg. Weinberger (Seite 17) Beilage 1490/2002: Initiativantrag betreffend gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 17) Beilage 1491/2002: Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002). Berichterstatterin: Abg. Eisenrauch (Seite 17) Beilage 1501/2002: Initiativantrag betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens. Berichterstatter: Abg. Anschober (Seite 17) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Dr. Aichinger, Haubner und Dr. Stöger. Entschuldigt die Landesräte Dr. Achatz und Fill. Die Mitglieder des Landtags. Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR Dr. Uebe (Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 47. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags, ich darf Sie dazu sehr herzlich willkommen heißen. Ich begrüße im Besonderen die Damen und Herren Abgeordneten, die Oberösterreichische Landesregierung, die anwesenden Bundesräte, die Bediensteten des Hauses, die Vertreter der Medien und die Damen und Herren und Schülerinnen und Schüler auf der Zuhörergalerie. Von der heutigen Sitzung sind die Herren Landesräte Josef Fill und Dr. Achatz entschuldigt, die amtliche Niederschrift über die 46. Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 5. bis 19. Juli in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf, den kurzschriftlichen Bericht über die 45. Sitzung des Landtags finden Sie auf Ihren Plätzen vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, sich für eine Trauerminute von den Sitzen zu erheben. Wir mussten am 26. Juni erfahren, dass der Herr Landtagsabgeordnete außer Dienst Herr Ernst Dürr im 81. Lebensjahr verstorben ist, Ernst Dürr hat über viele Jahre hinweg, auf vielen Ebenen das politische Leben unseres Landes mitgestaltet. Begonnen hat Herr Ernst Dürr seine politische Tätigkeit bereits im Jahre 1948, und zwar in seiner Heimatgemeinde Schärding als Gemeinderat, 1955 wurde er Stadtrat, ab 1973 wurde er vier Mal hintereinander zum Vizebürgermeister seiner Gemeine gewählt. Im Jahr 1955 wurde Ernst Dürr auch das erste Mal in den Oberösterreichischen Landtag berufen, insgesamt 30 Jahre war er in diesem Haus tätig, er wirkte in den Ausschüssen für Finanzen, für volkswirtschaftliche Angelegenheiten, Straßen, Schulen, Kultur und Sport. 1968 wurde er zum Obmann-Stellvertreter, 1973 zum Obmann des Sozialdemokratischen Landtagsklubs gewählt, ein Amt, das er bis 1975 inne hatte. Ernst Dürr verließ dieses Haus 1985, er war damals das dienstälteste Mitglied des Oberösterreichischen Landtags. Als Leiter der Arbeiterkammer in Schärding fühlte er sich stets den Anliegen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Besonderen verbunden, als engagierter Kommunalpolitiker war ihm seine engere Heimat das Innviertel immer ein besonderes Anliegen. Herr Landtagsabgeordneter Ernst Dürr war ein äußerst kompetenter Politiker, der sich in den vielen Jahren seiner politischen Tätigkeit, große Verdienste um unser Land erworben hat, er wird diesem Haus als Mensch und Politiker in Erinnerung bleiben. Der Oberösterreichische Landtag wird ihm ein ehrendes Andenken halten. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir beginnen die Sitzung mit einer Fragestunde, eine Zusammenstellung aller Anfragen finden Sie auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Abgeordneten Trübswasser an den Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, bitte sehr. Abg. Trübswasser: Herr Landeshauptmann, im Herbst 1999 startete in Oberösterreich das Projekt Integration behinderter Jugendlicher an der Landwirtschaftlichen Fachschule in Weyregg. Das Projekt war vorerst nur für ein Jahr befristet, aufgrund der guten Erfahrungen und Erkenntnisse, dass ein Jahr zuwenig ist, konnte schließlich ein Weg zur Fortsetzung für weitere zwei Jahre gefunden werden. Nunmehr scheint, nicht zuletzt durch die Novelle zu den Schulgesetzen, die am 18. Juni 2002 vom Ministerrat beschlossen wurde, die Zukunft dieses wichtigen Integrationsprojekts an der Landwirtschaftlichen Fachschule Weyregg ungewiss. Meine Frage an Sie, welche Schritte werden Sie unternehmen, dass dieses Projekt, das für die berufliche Ausbildung bzw. die spätere Integration der Jugendlichen mit Behinderung am Arbeitsmarkt von eminenter Bedeutung ist, weiter geführt werden kann? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Frau Präsident, hohes Haus! Die von Ihnen zitierte Schulgesetz-Novelle hat mit dieser Integrationsmaßnahme überhaupt nichts zu tun, die Schulgesetz-Novelle hat jetzt den Bereich der Integration erweitert und nicht eingeengt, ich darf konkret daher auf die Angelegenheit eingehen. Das Projekt Integration an der Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschule Weyregg mit drei behinderten Kindern, Down-Syndrom, war für das Schuljahr 1999/2000 vorerst einjährig geplant und wurde aufgrund des Erfolgs um zwei Jahre verlängert. Zielsetzung des Projektes war es, Erfahrungen über Sinnhaftigkeit und Machbarkeit von Integration an landwirtschaftlichen Fachschulen, insbesondere in der Fachrichtung Hauswirtschaft zu gewinnen. Die positiven Erfahrungen des ersten Versuchsjahres und Fortschrittes, sowohl im kognitiven als auch im sozialen Bereich, sowohl bei den Behinderten als auch bei den nicht behinderten Schülern haben uns veranlasst, dieses Projekt zu verlängern. Die Erkenntnis hat gezeigt, ein Jahr war zu kurz, vor allem für die soziale Integration in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen, es wurde eine Fortsetzung um zwei Jahre fixiert, auf Initiative der Eltern, besonders auch der Eltern der nicht behinderten Mitschüler, aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte wurde das Projekt verlängert. Mit Ende des Schuljahres 2001/2002 wurde dieses Projekt erfolgreich abgeschlossen. Der in der Frage angesprochene Ministerratsbeschluss vom 18. Juni 2002 hat auf das Integrationsprojekt Weyregg keinen Einfluss, da dieses wie geplant durchgeführt und abgeschlossen werden konnte, eine Fortsetzung war in der Planung zu keiner Zeit vorgesehen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem Integrationsprojekt, stehen nun für weitere Diskussionen und Weiterentwicklungen, im Zusammenhang mit der Integration nach der Pflichtschule zur Verfügung. Das landwirtschaftliche Schulwesen eignet sich sicher gut, derartige Versuche durchzuführen, wir werden dies selbstverständlich auch im Bedarfsfall, dort wo es von der Schule her möglich ist, auch in Zukunft tun. Durch die 15. Schulorganisations-Novelle des Bundes wurden die Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder zunächst im Bereich der Volksschule schulstufenweise aufsteigend ab dem Schuljahr 1993 in das Regelschulwerk überführt, drei Jahre später wurde dieser integrative Unterricht über eine weitere Novelle zum Schulorganisationsgesetz auch für Kinder der 5. bis 8. Schulstufe an Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen schulstufenweise aufsteigend ab 1997/1998 gesetzlich geregelt. Auch an polytechnischen Schulen findet bereits seit Jahren ein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern statt, allerdings auf der rechtlichen Basis von Schulversuchen. Die kürzlich vom Bundeskanzleramt versandte Regierungsvorlage, für eine weitere Novelle zum Schulorganisationsgesetz sieht nun erstmals vor, auch die Schulversuche zur Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der polytechnischen Schule in das Regelschulwerk überzuführen, nachdem es bisher Schulversuche waren. Es ist somit Ziel, die Integration im Regelschulwesen an allen Schularten der allgemein bildenden Pflichtschule, sowie auch im polytechnischen Lehrgang zu führen, diese Bestimmung soll mit 1. September 2003 in Kraft treten. Die Integration behinderter Schülerinnen und Schüler wird demnach nicht eingeschränkt, wie Sie in einem Artikel kritisiert haben, sondern sie wird erweitert, weil auch das Polytechnikum in das Regelschulwerk übernommen wird, was bisher lediglich auf der Basis von Schulversuchen statt gefunden hat. Da diese Ausweitung auf landesgesetzliche Ausführungen im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz angewiesen ist, dieser Regelung bedarf, werden dazu bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen, um den Gesetzesbeschluss des Bundesparlaments möglichst zeitgerecht und rasch umzusetzen, sodass der Herbsttermin 2003 für die Übernahme in das Regelschulwesen nicht gefährdet ist. Oberösterreich hat sich immer, was die Integration anlangt im Schulbereich, als Schrittmacher verstanden. Ich kann dem hohen Landtag heute berichten, dass an Volksschulen, wo die Integration seit 1993 läuft, bereits 1.059 Kinder integriert sind, an Hauptschulen 1.658 Kinder und im Polytechnikum im Form eines Schulversuches 84 Kinder, insgesamt werden also im Regelschulwesen in Pflichtschulen in Oberösterreich 2.801 Kinder integrativ betreut und unterrichtet, damit haben wir eine ganz besondere Vorreiterrolle innerhalb der Bundesländer in der Integration erreichen können. Die vorgesehene Schulgesetz-Novelle sieht nicht ein Ende der Integration Behinderter mit dem 15. Lebensjahr vor, sondern sie erweitert die Pflichtintegration im Regelschulwesen vom 8. auf das 9. Schuljahr und ist der nächste Schritt, der in der Integration gegangen wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass man dann nach dieser Novelle in Form weiterer Novellen auch die Oberstufe zuerst in die Versuchsstadien und dann in das Regelschulwerk überführen wird, allerdings es sei noch einmal gesagt, diese Bundesgesetz-Novelle ist eine Erweiterung der Möglichkeiten und keine Einschränkung. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Abgeordneter Trübswasser. Abg. Trübswasser: Zunächst einmal die Bemerkung, wenn Sie mir erlauben, dass Sie mit Ihrer Meinung entgegen aller maßgebenden Pädagogen in Oberösterreich stehen. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Mit welcher Meinung? Abg. Trübswasser: Dass die Schulgesetz-Novellen oder die Novelle zum Schulorganisationsgesetz nichts - ich spreche ausdrücklich nur über die Integration über das 9. Schuljahr hinaus, ich spreche nicht von der Volksschule und der Hauptschule, es geht um die Berufsbildung, um das Fitmachen von Menschen mit Behinderung für den Beruf. Was die Bemühungen der ÖVP mit der Wirtschaftskammer sind, die eigentliche Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt wird konterkariert dadurch, dass die Ausbildung nicht voll genützt wird. Herr Landeshauptmann - dass die Schulgesetz-Novelle nichts mit Weyregg zu tun hätte, ist so auch nicht ganz richtig, weil die Weiterführung dieses Projekts in Weyregg von Ihnen abhängig gemacht wurde, wie die Schulorganisationsgesetz-Novelle ausfällt. Ich sage, es ist Bedarf, ich glaube, dass das Signal von Ihnen als Verantwortlicher für die Ermöglichung solcher Integrationsprojekte gerade in Weyregg wichtig ist, dass dieses Signal von Ihnen wichtig ist und dass es momentan völlig in der Luft hängt, frage ich Sie konkret: Wird, wenn Bedarf da ist, Weyregg im kommenden Schuljahr ein Integrationsprojekt haben oder nicht? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Trübswasser, ich muss einmal feststellen, dass die jetzt vorliegende Schulgesetz-Novelle des Bundes die Integrationsmöglichkeit erweitert und nicht einschränkt. Ich erlaube mir einmal festzustellen, was im Gesetz drinnen steht, bisher war gesetzlich geregelt die Integration behinderter Menschen bis zum 8. Schuljahr gesetzlich im Regelschuljahr, das 9. Schuljahr war im Bereich eines Schulversuches, jetzt ist das 9. Schuljahr in das Regelschulwesen übernommen worden, damit stellt diese Gesetzesnovelle eine Erweiterung und Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten im Schulwesen dar, das ist Faktum. Natürlich kann man alles tun, wenn man böswillig ist. Aber wenn man objektiv einen Text liest und ein Gesetz beurteilt, dann muss einmal festgestellt werden, auch wenn einem die Farben der Regierung nicht passen, dass es eine Erweiterung der Integrationsmöglichkeit ist und keine Einschränkung, weil es um ein Jahr mehr ist und nicht weniger. (Beifall. Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Ich rede vom neunten Schuljahr aufwärts!“) Vom neunten Schuljahr aufwärts bin ich der Meinung, dass es, so wie wir bisher vorgegangen sind, mit der Integration weitergehen soll und dass in weiterer Folge auch wieder in Schritten, weil der schrittweise Weg hat sich bewährt, die Lehrer drängen auf eine schrittweise Lösung. Sie müssen sich vorstellen, in einer Mittelschule hat man acht Klassen, jetzt haben wir fünf Klassen im Integrationsmodell drinnen, und schrittweise werden die weiteren Klassen hineinkommen. Sie können davon ausgehen, dass ich weiterhin in diesem Lande ein Motor für die sinnvolle Integration behinderter Menschen in das höhere Schulwesen sein werde. Und was das Landwirtschaftsschulwesen anlangt: Selbstverständlich werden wir, dort wo die Gegebenheiten passen, dort wo Lehrer und Eltern dafür sind, auch weiterhin behinderte Schüler in das landwirtschaftliche Schulwesen integrieren. Erste Präsidentin: Noch eine Zusatzfrage? Abg. Trübswasser: Meine zweite Zusatzfrage ist die Wiederholung der ersten Zusatzfrage. Herr Landeshauptmann! Werden Sie bei gleichen Bedingungen oder gleichen Anforderungen wie bei dem letzten Schulversuch Weyregg weiterhin als Integrationsprojekt führen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich kenne keinen Antrag in Weyregg. Ich kenne auch nicht neue Schüler, die integriert werden müssten. Ich bin nicht der Direktor von Weyregg. Das muss von der Schulleitung vorgelegt werden. Dann ist es von den Fachleuten, nämlich vom Landesschulinspektor, zu beurteilen. Und dann kann allenfalls eine politische Lösung getroffen werden. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Allenfalls ist sehr zynisch!“) Sie können aber davon ausgehen, dass ich ein starker Befürworter der Integration bin. Ein sehr starker Befürworter. Das Projekt Weyregg ist letztlich auf meine Initiative zurückzuführen, wie Sie wahrscheinlich wissen. Ich werde weiterhin ein Motor der Integration sein. Aber ich bin eigentlich eher der Meinung, dass man solche Fragen von Integration behinderter Menschen im Wege der politischen sachlichen Lösung und nicht der Verpolitisierung lösen sollte. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Ja aber nicht die Verhinderung seitens der Bundesregierung!“) Die Bundesregierung verhindert nichts, weil die Bundesregierung hat die Möglichkeiten verbessert und nicht verschlechtert. Jeder der lesen kann, muss das feststellen. Erste Präsidentin: Eine weitere Zusatzfrage an den Herrn Landeshauptmann? Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Das ist eine schöne Überleitung Herr Landeshauptmann. Ich glaube, wir sind uns in einem Punkt ziemlich einig, nämlich was die Beurteilung des Rahmenkonzepts für Integration des oberösterreichischen Landesschulrates betrifft, das unserer Ansicht nach sehr positiv und erfreulich ist, weil darin für Kinder mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf über dem neunten Schuljahr hinaus sehr positiv und dezidiert festgeschrieben wurde, was Ziel des Landes Oberösterreich, nämlich die Fortsetzung der Integration auch über dem neunten Schuljahr hinaus, dezidiert ist. Herr Landeshauptmann! Nicht nur unserer Ansicht nach geht die jetzt vorliegende Novelle des Schulunterrichts-Organisationsgesetzes daran vorbei. Und so wie sie festgeschrieben ist, und ich gehe davon aus, dass die Landeshauptleute von Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Tirol, die in ihren Stellungnahmen diese Novelle deswegen massiv kritisiert haben, lesen können und nicht bösartig argumentiert haben, ich gehe davon aus, dass auch das Land Oberösterreich nicht zufrieden sein kann damit, wenn diese Integrationsfrage mit dem neunten Schuljahr, so wie jetzt festgeschrieben, beendet wird. Deswegen meine Frage: Warum hat das Land Oberösterreich im Gegensatz zu Tirol, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien und Burgenland keine Stellungnahme abgegeben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Mir ist zur Stunde nicht bekannt, ob wir eine Stellungnahme abgegeben haben oder nicht. Darüber bin ich schriftlich nicht befragt worden. Daher kann ich Ihnen das momentan auch nicht sagen. Das werde ich Ihnen nachher sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich es begrüße, dass die Integration mit dieser Gesetzesnovelle vom achten auf das neunte Schuljahr erweitert wird. Und ich kann Ihnen auch sagen, dass ich mich persönlich aber auch als Landeshauptmann dafür einsetzen werde, dass in weiteren Schritten die Integration auch auf die nächsten Schuljahre ausgedehnt wird. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Zusatzfrage dazu? Bitte Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Herr Landeshauptmann! Die Schulversuche haben ja an sich bezüglich der Integration sehr gut funktioniert. Ist von Ihnen aus daran gedacht, im BMHS-Bereich auf dem Weg von Schulversuchen, diesen neuen Weg, sagen wir, auch zu betreiben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Selbstverständlich, wenn dazu die bundesgesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden. Abg. Dr. Frais: Und auch zu unterstützen politisch? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Selbstverständlich auch politisch zu unterstützen. Ich halte den Weg der Integration für sinnvoll, und zwar in jenen Schritten, die von einem Schulbetrieb her verkraftbar sind, wo die pädagogischen Rahmenbedingungen stimmen und wo dies auch möglich ist, nämlich vom praktischen Unterricht her, wo die Gegebenheiten sind, die Räumlichkeiten stimmen und wo Lehrer, Direktion, Eltern, Schüler, im Schulgemeinschaftsausschuss sich auch für die Fortführung der Integrationsschritte aussprechen. Und zum Teil stelle ich fest, dass das ja durchaus in manchen Schulen schon passiert auf der Basis von Schulversuchen. Erste Präsidentin: Eine weitere Zusatzfrage gibt es nicht mehr. Danke Herr Landeshauptmann. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Eisenriegler an den Herrn Landesrat Ackerl, bitte. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landesrat! Im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz wurde die Bestellung einer Gleichbehandlungsbeauftragten normiert, die insbesondere als Ansprechperson für die Gemeindebediensteten in allen Fragen der Gleichbehandlung und der Frauenförderungsmaßnahmen vorgesehen ist. Diese wichtige Stelle ist nun bereits seit Februar diesen Jahres nicht besetzt. Wie ist der aktuelle Stand des Bestellungsverfahrens für die neue Gleichbehandlungsbeauftragte? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Am 25. Juni ist ein Schreiben an den Gemeindebund und an die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ergangen, ob der Vorschlag der Besetzung der Stelle der Gemeindegleichbehandlungsbeauftragten mit Frau Birngruber einvernehmlich erfolgt ist. Gleichzeitig wurde ein Vorschlag für eine Stellvertreterin eingefordert. Das heißt, es ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, obwohl bereits mit Schreiben vom 18. März eine entsprechende Verständigung sowohl an die Gewerkschaft als auch an den Gemeindebund ergangen ist. Erste Präsidentin: Bitte, Frau Abgeordnete, eine Zusatzfrage? Abg. Eisenriegler: Ja! Nicht allein das, dass diese Stelle so lange schon nicht besetzt ist, 50 Prozent der Gemeinden haben bis jetzt keine Koordinatorin bestellt, nur 25 Prozent haben ein Frauenförderungsprogramm. Manche schätzen sogar weniger. Welche Sanktionen gibt es eigentlich für die säumigen Gemeinden, um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Landesrat Ackerl: In diesem Jahr hat eine Prüfung stattgefunden, in wie vielen Gemeinden es diese Koordinatorin bereits gibt. In der Folge werden von den Gemeinden, bei denen es einen Sinn macht, noch die entsprechenden Bestellungen eingefordert. Es wird aber sicher Gemeinden geben, wo nur eine weibliche oder zwei weibliche oder ausschließlich weibliche Bedienstete bestellt sind, wo man auf die Bestellung verzichten kann. Es wird also auch Gemeinden geben, bei denen eine Bestellung einer Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. eine entsprechende Koordinierungsstelle nicht sinnvoll ist, weil entweder nur weibliche Beschäftigte in dieser Gemeinde sind oder halt seitens der Betroffenen auch kein Interesse besteht, wenn es nur ein oder zwei Bedienstete sind. Die Struktur der Gemeinden bei uns ist ja auch davon gekennzeichnet, dass wir vielfach sehr kleine Gemeinden mit wenigen Bediensteten haben und diese wenigen Bediensteten sich möglicherweise darauf aufteilen, dass ein Gemeindearbeiter und ein oder zwei weibliche Bedienstete den Dienstpostenstand ausmachen und da eine entsprechende Beauftragte zu ernennen weder von den Betroffenen noch von der Gemeinde selbst als sinnvoll gesehen wird. Im Prinzip werden wir nichts anderes machen, als wieder eine Erhebung im nächsten Jahr durchführen, wie weit dem gesetzlichen Auftrag Folge geleistet wird. Erste Präsidentin: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Abg. Eisenriegler: Ja, ich habe schon noch eine Zusatzfrage. Zunächst eine Feststellung, dass es ja im Gesetz vorgesehen ist, wenn die Gemeinden zu klein sind, dass sie sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen können bzw. sollen. Und in diesem Zusammenhang frage ich Sie jetzt, ob Sie unserem Antrag, den wir heute einbringen, dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, einen Zwischenbericht über die Situation der weiblichen Gemeindebediensteten zu geben, ob Sie diesem Antrag beitreten können? Landesrat Ackerl: Ich werde dem Antrag nicht beitreten. Das soll der Klub entscheiden. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Zusatzwortmeldung dazu? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landesrat Ackerl. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Anschober an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, bitte. Abg. Anschober: Werter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, sehr geehrter Baureferent! In Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage in Sachen Münzbacher Zubringer haben Sie mitgeteilt, dass sowohl Anfang als auch Endpunkt außer Streit gestellt wurde und Sie führten wörtlich dazu aus: "Über Ersuchen der Sozialpartnerrunde des Bezirks Perg habe ich zwischenzeitlich zugestimmt, dass man ausgehend von diesen beiden Fixpunkten bis zum Herbst des heurigen Jahres versuchen wird, die dazwischen liegende Straßentrasse zu optimieren." In diversen Schreiben formulieren die Sozialpartner jedoch, dass außer dem bereits in Bau befindlichen Beginn der gesamte Trassenverlauf zur Disposition steht. Aus welchen Gründen ist es zu Ihrer von der Aussage der Sozialpartner offensichtlich abweichenden Anfragebeantwortung gekommen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Vorausschicken möchte ich, dass es keinerlei Auffassungsunterschiede in der Causa Münzbacher Straße zwischen der Sozialpartnerrunde des Bezirks Perg und mir gibt. Wie auch Sie wissen, hat die Naturschutzreferentin in wohl einzigartiger Weise politisch in das Verfahren eingegriffen und Weisung erteilt, einen auf Beamtenebene vorbereiteten, dem Verlauf des Behördenverfahrens entsprechenden, positiven Bescheid in das genaue Gegenteil zu verkehren. Ich möchte dies an dieser Stelle aber nicht mehr kommentieren. Das wird an anderer Stelle weiter zu entscheiden sein. Ungeachtet dessen benötigt aber der Raum nördlich von Perg dringend eine zeitgemäße Verkehrsanbindung an die Bezirkshauptstadt bzw. an die neue Umfahrung der Donaubundesstraße. Und es war ja immer Grundlage der Umfahrung, dass ein Zubringerast zur neuen Umfahrung gebaut werden muss, sonst hätte man die Umfahrung möglicherweise anders geplant. Aus dieser Notwendigkeit heraus hat sich die Sozialpartnerrunde gegründet, weil man den durch die politische Weisung verursachten Stillstand in dieser Form nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Es folgten etliche Gesprächsrunden zwischen der Sozialpartnerrunde und den verschiedensten in das Verfahren involvierten Stellen, wie zum Beispiel den Planern, dem Naturschutz, dem Umweltanwalt, auch die Frau Dr. Stöger war eingeladen. Ich bin über die einzelnen Gespräche nicht nur durch die im Anschluss verfassten Briefe und Protokolle der Sozialpartnerrunde, sondern auch persönlich durch Gesprächsteilnehmer bestens informiert, was dort gelaufen ist. Daher darf ich Ihnen mitteilen, dass letztlich auch von Frau Dr. Stöger anerkannt wurde - so ist es mir zumindest mitgeteilt worden, außer es haben sich alle geirrt, die dabei waren - dass die Fortsetzung des Teils zwei des Münzbacher Zubringers dort beginnen muss, wo der Teil eins des Münzbacher Zubringers in die alte Bundesstraße 3 einmündet. Alles andere wäre auch relativ unlogisch. Weiters hat Frau Dr. Stöger über Anraten der am Gespräch teilnehmenden Beamten zugestimmt, dass auf Beamtenebene bis zum Herbst des heurigen Jahres nach Lösungen gesucht werden sollte. Es war also ein interner Prozess vereinbart, wohl auch deshalb, weil es ausdrücklicher Wunsch der Sozialpartner war, dass der Bau des zweiten Teils des Münzbacher Zubringers nicht durch neue Variantenuntersuchungen wieder um Jahre verzögert wird. Für Variantenuntersuchungen bedienen wir uns externer Zivilingenieurbüros. Und wir haben in den letzten dreizehn Jahren ja auch elf Varianten durch diverse Gutachter untersuchen lassen. Optimierungen können hausintern zwischen den beteiligten Stellen herbeigeführt werden. Allen Teilnehmern der letzten Sozialpartnerrunde mit der Frau Dr. Stöger war klar, dass keine extern zu beauftragenden, zeitaufwändigen Untersuchungen mehr erfolgen sollen, sondern dass man eben doch dort und da Verbesserungen setzen sollte, dort, wo es möglich sein kann. Daher halte ich auch daran fest, dass für mich die einstimmig in der Regierung beschlossene Trassenführung gültig ist. Denn am 9. Oktober 2000 hat die Regierung einstimmig, also alle drei Regierungsfraktionen, genau diese Trassenführung festgelegt. Auf Basis dieser Trassenverordnung habe ich die Grundeinlösung durchgeführt. Und ich warte darauf, dass der Naturschutzbescheid doch noch ein positiver wird. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Klubobmann. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Das mag alles stimmen, was Sie jetzt formulieren, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: „Stimmt alles!“) ich zweifle auch nicht an diesen Ihren Worten. Aber das Problem ist, Sie haben die Frage nicht beantwortet. Die Fragestellung hat konkret gelautet und ich ersuche wirklich sehr herzlich um eine Antwort, und zwar um eine dezidierte konkrete Antwort, die Fragestellung hat gelautet: Sie haben in der Anfragebeantwortung dargestellt, und das ist nicht nur ein semantischer Unterschied, dass Anfangspunkt und Endpunkt des Münzbacher Zubringers zweiter Teil außer Streit gestellt seien. Das haben Sie in der Anfragebeantwortung dargestellt. Anfangspunkt und Endpunkt außer Streit gestellt. Die Sozialpartner schreiben hingegen darüber, dass ausschließlich der Anfangspunkt außer Streit gestellt ist und eine Trassenoptimierung für den gesamten restlichen Bereich realisiert wird. Und das ist schon relevant, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, was die Information der Öffentlichkeit und dieses Landtags betrifft. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Ich habe korrekt beantwortet und habe Ihnen einleitend im ersten Satz schon gesagt, dass es keine Auffassungsunterschiede gibt. Sie sagen, dass der Anfangspunkt oder der Endpunkt nicht außer Streit steht. Sie müssen mir sagen, meinen Sie den Anfangspunkt dort, wo wir beginnen, oder den Anfangspunkt dort, wo der jetzige Teil eins endet? Das müssen Sie mir noch beantworten. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ich bin ja grundsätzlich dafür, dass wir die parlamentarischen Instrumente in diesem Haus ausdehnen und von einer manchmal etwas monologartigen Fragestunde hin zu dezidierten Wechselreden gehen. Aber trotzdem, ich zitiere noch einmal, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, den Brief der Sozialpartner, der an Sie am 5. Juni 2002 ergangen ist, und da steht drinnen: Darum auch unser Vorschlag, eine zukünftige Trassensuche auf die Beamtenebene zurückzuführen. Dies inkludiert auch den Eingangspunkt. Und, politische Einigung besteht, dass das restliche Verbindungsstück, außer dem jetzt in Bau befindlichen Beginn, zur Diskussion steht. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Aber mich überrascht noch ein Punkt dieses zitierten Briefes der Sozialpartner, denn da wird noch dargestellt: Als größte Hindernisse für den Bau des restlichen Teils stellten sich bei den Besprechungen heraus, nicht immer nachvollziehbare Planungsschritte und fehlende rechtzeitige Einbindung von Gutachtern. Teilen Sie diese Kritik an Ihrer Vorgangsweise? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Die Kritik teile ich überhaupt nicht. Es ist die Zusammenfassung mehrerer Wortmeldungen. Sie wissen, die Sozialpartnerrunde war eine relativ große Runde und es ist durchaus zulässig, dass dort mehrere Meinungen geäußert werden. Und im Übrigen biete ich Ihnen an, Herr Klubobmann, Tag und Nacht können wir beide die vorgesehene Straße besichtigen, dann einigen wir uns, auf welche Punkte ich in der Beantwortung eingehen sollte. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Aber dieser Brief kommt von der Landwirtschaftskammer, von der Wirtschaftskammer, von der Arbeiterkammer! Also, keine Einzelmeinungen!“) Das ist eine Zusammenfassung eines Gesprächsverlaufs. Können wir uns darauf verständigen. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu eine Zusatzfrage? Bitte, Herr Abgeordneter Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Die jüngsten Volkszählungsergebnisse wurden ausgewertet. Welche Schlüsse ziehst du daraus für den Münzbacher Zubringer? (Zwischenruf Abg. Anschober: „Das trifft ihn unvorbereitet!“) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich schließe daraus, dass dringendst die Straße gebaut werden muss, weil genau entlang der schwach ausgebauten Straßenverbindungen auch die Bevölkerungsentwicklung eine negative ist. Und wenn wir haben wollen, dass die Leute, die in der Gegend wohnen, täglich in Kauf nehmen, dass sie bis zu 60 und 65 Kilometer zur Arbeit fahren und auch wieder zurückfahren und nicht wegziehen, dann müssen wir entsprechende Straßenverbindungen ausbauen. Das ist mein Schluss daraus. Und ich kann mir nicht erlauben, die Straße in eine weitere Warteschleife zu schicken. 1989 haben wir mit der Planung begonnen, und 2002 wäre sie baubar. Auf Grund einer politischen Weisung ist sie nicht baubar, weil die Referentin der Meinung ist, man soll weiter prüfen. Wir haben lange genug geprüft. Weitere Prüfungen mache ich nicht mehr! Abg. Anschober: Das ist eine klare Antwort, danke. Es geht ja doch. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich habe mich so bemüht! Erste Präsidentin: Bitte, Frau Abgeordnete Wohlmuth. Abg. Wohlmuth: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben gerade gesagt, seit 1998 ist diese Variante näher überprüft worden. Es hat aber vorher auch Varianten gegeben, die wesentlich günstiger gewesen wären, wo man mit wesentlich weniger Widerstand rechnen hätte müssen. Wieso haben Sie diese Varianten nicht prüfen lassen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete! Sie bringen einige Dinge durcheinander. Ich habe nicht gesagt, 1998 sondern 1989, aber das kann ein Zuhörfehler sein. Zum Zweiten haben Sie selber erlebt, so gut, wie ich halt informiert sein kann in Perg, dass Ihnen die dort ansässige Bevölkerung und auch der Frau Dr. Stöger sehr deutlich vor Augen geführt haben, wie weit die Akzeptanz bei Varianten über Pergkirchen gegangen ist. Meine Information ist, dass die Frau Kollegin Stöger dort relativ entwaffnet mitgeteilt hat, dass sie diese Variante, die sie mir zwischenzeitlich immer vorgehalten hat, nun auch nicht mehr vertreten wird, weil sie gesehen hat, dass es sich die Bevölkerung dort auch nicht gefallen lässt. Ich bin gerne bereit, Frau Abgeordnete, nehmen Sie sich einfach einmal eine Stunde Zeit, setzen Sie sich nicht zu mir sondern zu meinen Planern und lassen Sie sich den Verlauf erklären, dann würden Sie die Frage anders stellen. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Wortmeldung dazu? Das ist nicht der Fall. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Affenzeller an den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer. Bitte, Herr Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Geschätzter Herr Landeshauptmann! Betreffend die Regionalisierung der Psychiatrien haben Sie bei einer Besprechung mit Regionsvertretern und den GESPAG-Vorständen am 22. November 2001 für das Krankenhaus Freistadt unter anderem Folgendes zugesagt, und ich zitiere jetzt wortwörtlich aus dem Ergebnisprotokoll, Gesprächsergebnis unter Punkt 2a: „Die psychiatrische Abteilung bleibt in Freistadt. Die Räumlichkeiten werden im Erweiterungsbau untergebracht.“ – unter Punkt d: „In Freistadt wird als Zwischenlösung eine psychiatrische Tagesambulanz eingerichtet.“ Im nunmehr vorliegenden Konzept der GESPAG, das leider nur mit Ihnen abgesprochen wurde, ist keine eigene Abteilung mit mindestens 30 Betten vorgesehen, sondern nur eine Tagesambulanz. Warum wird diese Zusage, die mit den Vertretern der Region, und da waren sehr viele, alle politischen Parteien, Krankenhaus, Betriebsrat, Arbeiterkammer, dabei, warum wird diese von Ihnen gemachte Zusage, die auch schriftlich vorliegt, von Ihnen nicht eingehalten? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter! Bei der Besprechung am 22. November wurde grundsätzlich einmal vereinbart, dass das Landeskrankenhaus Freistadt ausgebaut wird und dass die Möglichkeiten für die Bevölkerung erweitert werden. Weiters, dass die psychiatrische Abteilung in Freistadt bleibt, die Räumlichkeiten im Erweiterungsbau untergebracht werden und als Zwischenlösung eine psychiatrische Tagesambulanz eingerichtet wird. Dieses Protokoll trägt neben meiner Unterschrift auch die von Aichinger und Stöger und von den beiden Vorstandsdirektoren Koblmüller und Geck. Entsprechend dieser Vereinbarung haben die beiden Vorstände der GESPAG ein Grundsatzkonzept über den Ausbau des Landeskrankenhauses Freistadt vorgelegt und am 18. Juni 2002 per e-mail eine Information an alle Gesprächsteilnehmer vom 22. November 2001 ausgesandt. Zuvor, um 7.30 Uhr, haben die beiden Vorstände, am selben Tag wie mich, auch die Frau Landesrätin Stöger darüber informiert, und sie hat das vorgelegte Grundsatzkonzept zur Kenntnis genommen. Es stimmt (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Nein!“) also nicht – so wurde es mir berichtet von den Vorständen der GESPAG. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Also das ist eine glatte Lüge!“) So wurde mir das von den GESPAG-Vorständen mitgeteilt. (Zwischenruf Abg. Affenzeller: „Von denen wird viel gesagt, ja!“ Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Unmöglich!“) Der Vorstand wurde beauftragt (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Mitgeteilt! Das ist ein Unterschied!“ Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Das ist wirklich ein Skandal!“) Nein, zur Kenntnis genommen. Ich habe auch nicht gesagt, zugestimmt, nicht widersprochen. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Zur Kenntnis genommen?") Mir hat der Vorstand der GESPAG gesagt, zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Das ist ja unverschämt!“) Ich war bei diesem Gespräch nicht, daher kann ich mich nur an das halten, was mir geschrieben wurde von der GESPAG. Hier heißt es, zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Ich habe klar widersprochen, weil es nicht ÖKAP-konform ist, Herr Landeshauptmann!“) Der Vorstand wurde beauftragt, bis 30. Juni – der ÖKAP ist kein Evangelium – der Vorstand wurde beauftragt (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger unverständlich. Zwischenruf Erste Präsidentin: „Bitte um Ruhe!“) bis 30. Juni 2002 ein Grundsatzkonzept über den Neu- und Erweiterungsbau des Krankenhauses Freistadt zu erstellen, in dem auch der Umfang einer psychiatrischen Abteilung, die in Freistadt installiert wird, definiert werden soll. Der Vorstand der GESPAG hat nach ausführlicher Diskussion mit der kollegialen Führung des LKH Freistadt über die strukturverbessernden Maßnahmen und mit den verantwortlichen Psychiatern, Herrn Univ.-Doz. Dr. Schöny und Frau Primaria Dr. Winkler das Ausbaukonzept auch hinsichtlich der psychiatrischen Abteilung festgelegt. Nachdem ich, sehr geehrte Frau Kollegin Stöger, auch gestern wieder gehört habe und auch fest davon überzeugt bin, dass auch Sie davon überzeugt sind, dass der Herr Univ.-Doz. Dr. Schöny, die Frau Primaria Dr. Winkler Experten auf diesem Gebiet sind, nehme ich an, dass man eine vernünftige Lösung mit diesen Experten gefunden hat. Dabei ist der Standort Freistadt nie in Frage gestanden, weil dieser einen unverzichtbaren Platz in der Versorgung des nördlichen Mühlviertels einnimmt. Es erfolgt in Freistadt ein dreigeschossiger Zubau zum Landeskrankenhaus Freistadt als strukturverbessernde Maßnahme des medizinischen Leistungsangebotes und die Unterbringung einer psychiatrischen Abteilung in Form der Tagesklinik mit Ambulanz. Dies entspricht im weitesten Sinn auch der getroffenen Vereinbarung, denn im Auftrag war formuliert, dass eine psychiatrische Abteilung nach Freistadt kommen soll. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Das ist keine Abteilung, Herr Landeshauptmann!“) Die Spezifizierung war vom Vorstand zu erarbeiten. Die Formen Ambulanz, Tagesklinik, offener stationärer Bereich und/oder geschlossener Bereich standen dabei prinzipiell zur Auswahl. Sonst hätte ja schon im Herbst eine Festlegung für eine akutpsychiatrische Station getroffen werden müssen. Wir haben ja die GESPAG beauftragt, uns eine Lösung vorzulegen. Ich sehe die Schaffung von Gesellschaften so, dass im operativen Bereich auch der Vorstand entsprechend arbeiten kann. Wenn wir Gesellschaften schaffen, aber wieder jedes Detail, Bettenanzahl, Abteilungseinteilung von der Politik festlegen, dann können wir uns die Schaffung von Gesellschaften in Zukunft sparen. Meine Damen und Herren, für die Mühlviertler Patienten stehen derzeit 75 Betten zur Verfügung, die im Jahr 2001 zu 80 Prozent ausgelastet waren. Derzeit werden in der internen Abteilung bereits psychiatrische Patienten behandelt. Diese fünf Betten werden als Ergänzung zur Tagesklinik angeboten, um für jene Patienten, die doch für eine oder für mehrere Nächte einer stationären Behandlung bedürfen, auch im Krankenhaus Freistadt eine entsprechende Unterbringung anbieten zu können. Schwer akutpsychiatrische Fälle werden in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg verlegt. (Zwischenruf links unverständlich) Schwere akutpsychiatrische Fälle werden in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg verlegt. Dazu stehe ich, denn ein zweites Mal stelle ich mich im Rahmen einer Spitalsdebatte nicht in den Landtag her, wo ein Bericht vorliegt über ein dezentrales Krankenhaus und wo dann besonders gescheite Leute erklären, dass eben in dezentralen Krankenhäusern schwerste Fälle auf Grund der Kapazitäten, die dort vorhanden sind, nicht zufriedenstellend für den Patienten gelöst werden können. Entweder machen wir überall ein AKH in jedem Bezirk, dann dürfen die Kosten aber keine Rolle spielen, oder wir trennen die Funktionen der Erstversorgung in den Bezirken und der schweren medizinischen Fälle eben in zentralen Krankenhäusern. Das ist im Sinne der Patienten absolut notwendig. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, schwere akutpsychiatrische Fälle werden in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg verlegt. Dort werden für das Mühlviertel weiterhin 70 Betten vorbehalten. Bei einer Verlegung dieser akutpsychiatrischen Mühlviertler Betten nach Freistadt wäre im ursprünglichen Konzept eine Verringerung auf 30 Betten vorgesehen gewesen. Da diese Anzahl aber nicht für die Versorgung der Mühlviertler Bevölkerung reicht, wurde entschieden, 70 stationäre sowie acht tagesklinische und fünf interne psychiatrische Betten vorzuhalten, anstelle für nur 30 Betten in Freistadt. Damit stehen 83 statt 30 Betten im ursprünglichen Konzept für die Bevölkerung des Mühlviertels bereit. Das ist eine deutliche Verbesserung der medizinischen Versorgung für die Menschen im Mühlviertel. Was die Investitionen in Freistadt anlangt, darf ich Ihnen mitteilen, dass der Standort Freistadt überhaupt nicht in Frage steht. Das beweisen auch die geplanten Investitionen zur Absicherung des medizinischen Leistungsangebots und die strukturverbessernden Maßnahmen. An das Landeskrankenhaus Freistadt wird ein Zubau angebaut, in dem eine medizinische Diagnostik, die Endoskopie, Dienstzimmer, Garderoben, Nebenräume und Lagerräume sowie die psychiatrische Tagesklinik untergebracht werden. Die gesamte bauliche Investition, und jetzt bitte ich genau zuzuhören, die gesamte bauliche Investition inklusive Einrichtung kostet grob gerechnet 12 Millionen Euro, das sind 165 Millionen Schilling, und entsprechend der Vereinbarung soll die Fertigstellung bis Ende 2005 bereits gegeben sein. Gesamt werden in Freistadt in den nächsten fünf Jahren 20 Millionen Euro, das sind 270 Millionen Schilling investiert. Das bestätigt wohl sehr eindrucksvoll, dass dieser Standort niemals in Frage steht, dass wir das Landeskrankenhaus Freistadt entsprechend ausbauen und dass wir die medizinische Versorgung in diesem ländlichen Raum sehr hoch bewerten, und zwar nicht nur mit Worten und mit Streitereien, sondern vor allem mit großem finanziellen Einsatz der oberösterreichischen Steuerzahler. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Affenzeller, bitte. Abg. Affenzeller: Herr Landeshauptmann! Einige klare Bemerkungen dazu. Ich hoffe, dass wir nicht darüber diskutieren müssen, was eine Abteilung ist. Im jetzigen Konzept geht es um eine Tagesambulanz. Jeder weiß, der sich damit beschäftigt, eine Abteilung ist etwas anderes. Herr Landeshauptmann! Dezentralisierungskonzept der Psychiatrien, hier herinnen sehr oft diskutiert, von Herrn Landesrat Aichinger groß gepriesen, dieses Konzept entspricht nicht dem Dezentralisierungskonzept. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Fragen!“) Aber das Wesentliche, es gibt eine schriftliche Vereinbarung mit der Region. Diese Vereinbarung haben Sie unterschrieben, und ohne dass dieses Konzept dem ÖKAP entspricht, ohne dass es mit der Sozialabteilung abgesprochen wurde, ohne mit den Regionsvertretern zu reden, ist ein Konzept vorgelegt worden. Meine Frage daher: Herr Landeshauptmann, sind Sie bereit, mit der Region, mit allen Vertretern der Region, die damals dabei gewesen sind, noch einmal über dieses Konzept zu diskutieren, nicht in die Richtung, dass wir eine Erklärung bekommen, was hier geplant ist, sondern noch einmal im Sinne der damaligen Vereinbarung zu diskutieren und dann erst eine endgültige Entscheidung über die weitere Vorgangsweise zu treffen? Erste Präsidentin: Herr Landeshauptmann, bitte. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Affenzeller! Die Vorgangsweise, wie wir die psychiatrisch kranken Menschen bestmöglich auch im Mühlviertel und in der Region Freistadt ärztlich betreuen können, muss die Fachinstanz, das ist der Vorstand der GESPAG, treffen. Wenn diese zur Überzeugung kommen, dass schwerste Fälle besser im Wagner-Jauregg-Krankenhaus betreut und aufgehoben sind, und wenn die zur Überzeugung kommen, dass eine 30-Betten-Lösung schlecht ist und ein Aufteilen zwischen den beiden Standorten, nämlich schlecht für die betroffenen Patienten, dann werde ich als Politiker nicht eine andere Entscheidung herbeiführen als die bestmögliche für die betroffenen Patienten im Mühlviertel. Reden tue ich, wie Sie wissen, immer mit allen. Erste Präsidentin: Herr Kollege Affenzeller, bitte. Abg. Affenzeller: Herr Landeshauptmann, eine weitere Zusatzfrage. Diese Vereinbarung, Sie haben ja darauf hingewiesen, ist von den Vorständen unterschrieben, also nicht nur von Ihnen, sondern auch von den Vorständen, die angeblich jetzt ein anderes Konzept als das bessere betrachten. Meine Frage: Ich darf Sie daran erinnern, bei diesem Gespräch hat ein Parteikollege von Ihnen vom Bezirk gefragt, können wir uns darauf verlassen, Herr Landeshauptmann, dass das, was heute besprochen worden ist, nämlich dass wir eine eigene Abteilung in Freistadt bekommen, auch hält? Ihre Antwort war, bitte hier sitzen drei Regierungsmitglieder, Sie als Landeshauptmann, die Abgeordneten der Region, und wenn wir hier etwas sagen, dann können sie sich darauf verlassen. Inwieweit kann man wirklich Ihre Worte in diese Richtung noch ernst nehmen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter Affenzeller! Ich verwahre mich gegen diesen Ton in der Anfrage, denn nach der Geschäftsordnung haben Sie sachliche Anfragen zu stellen, Punkt eins. Zweitens mache ich Sie darauf aufmerksam, dass es bei diesem Gespräch inhaltlich in erster Linie darum gegangen ist, dass in Freistadt psychiatrisch kranke Menschen entsprechend betreut werden können. Diesem Anliegen der Region wird vollinhaltlich Rechnung getragen. Wenn die Fachinstanz der Meinung ist, dass die schweren Fälle in Freistadt auf Grund der Kompetenzen des (Zwischenruf Abg. Affenzeller: „Ihre Presseaussendung, Herr Landeshauptmann! Da gibt es eine Presseaussendung!“) hören Sie auf, das können Sie bei Wahlversammlungen und am 1. Mai bei der SPÖ machen, da herinnen müssen Sie bei der Wahrheit bleiben. Es ist darum gegangen, (Zwischenruf Abg. Affenzeller unverständlich) dass psychisch kranke Menschen psychiatrisch in Freistadt behandelt werden können. Der Vorstand der GESPAG stellt in aller Klarheit fest, dass eine Behandlung dieser Menschen in Freistadt auch in Zukunft bestmöglich gewährleistet ist, dass aber ab einem gewissen Schweregrad die Behandlung im Wagner-Jauregg-Krankenhaus zu leisten sein wird. Wenn das die Erkenntnis der Fachwelt ist, und der Dr. Schöny ist für mich der psychiatrische Papst in Oberösterreich, wenn das die Erkenntnis der Fachwelt ist, dann werde ich mich als Politiker im Interesse der betroffenen kranken Menschen gegen ein solches Konzept nicht stellen. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Zusatzfragen? Herr Trübswasser, bitte. Abg. Trübswasser: Ja, Herr Landeshauptmann! Das Psychiatriekonzept ist eine lange Geschichte und der Wert der Worte vom Politiker oder von Zusagen eine andere. Es hat in einer Presseaussendung der damals zuständige Landesrat Aichinger mit der Frau Primaria Dr. Johanna Winkler gesagt, dass derzeit in der Akutpsychiatrie im Altbau des Landeskrankenhauses Freistadt 30 Betten untergebracht sind, dass es einen weiteren Ausbau geben wird, und er bemerkt eindeutig, trotz der Ausgliederung der Landeskrankenhäuser in eine Holding wird, so Aichinger, an dieser Planung nicht gerüttelt. Herr Landeshauptmann, mich interessiert grundsätzlich, wir haben uns ja sehr kritisch mit der Ausgliederung befasst, es gibt kein Unternehmensziel, es gibt keinen Unternehmenszweck, der der GESPAG mitgegeben wurde. Wir stehen vor der Tatsache, dass Sie einem Vorstand, der aus einem Betriebswirt und einem Juristen besteht, gesundheitspolitische Fragen übertragen. Ich frage Sie wirklich, halten Sie gesundheitspolitische Fragen von der Tragweite Umsetzung eines Psychiatrieplans für einen operativen Bereich oder für einen gesundheitspolitischen Bereich? Ich fordere Sie auf, klar Stellung zu nehmen, wo die Kompetenzen des Landtags sind, wo gesundheitspolitische Fragen entschieden werden oder ob das von einem Wirtschaftsfachmann und einem Personalfachmann entschieden werden kann? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter Trübswasser! Die Kompetenzen des Landtags liegen bei der Gesetzgebung, das ist eindeutig geregelt. Das Konzept, das hier vorgelegt wurde, ist nicht nur von den GESPAG-Direktoren, sondern, wie ich in der Fragebeantwortung schon gesagt habe, von Univ.-Doz. Dr. Schöny und Frau Primaria Dr. Winkler entwickelt worden. (Zwischenruf Abg. Trübswasser unverständlich) Wenn mir diese Fachinstanzen als Landeshauptmann und Finanzreferent sagen, die bestmögliche Betreuung psychisch kranker Menschen kann auf diese Weise erfolgen, alles andere ist nicht so - nein, ich habe das ja nicht selbst erfunden – optimal, (Erste Präsidentin: "Bitte, um Ruhe. Am Wort ist der Herr Landeshauptmann. Ich bitte um Ruhe!") alles andere ist nicht so optimal für die Patienten, dann muss ich das (Zwischenruf Abg. Trübswasser unverständlich) zur Kenntnis nehmen. Ich bin nur bereit, hinter jener Lösung zu stehen, wo die Fachleute sagen, das ist für die kranken Menschen die beste Lösung. Die vertrete ich als Landeshauptmann. (Beifall) Und wenn die Wissenschaft drauf kommt, dass es in zwei Jahren wieder anders ist, dann muss man es anders umstellen, denn zu jedem Zeitpunkt muss für die betroffenen Menschen die beste Lösung, wenn es irgendwie geht, realisiert werden. Dann muss es eben eine Weiterentwicklung von Konzepten geben. (Zwischenruf Abg. Trübswasser unverständlich. Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Wozu brauchen wir Braunau? Dann brauchen wir Braunau auch nicht!“) Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage stellt Herr Dr. Brunmair, bitte. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Man kann von mir nicht verlangen, dass ich für zweitbeste Lösungen bin, wenn es beste auch gibt. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Dr. Brunmair, bitte. Abg. Dr. Brunmair: Herr Landeshauptmann! Es ist schon richtig, wenn man sachlich und inhaltlich darüber diskutiert, Akutpsychiatrie, psychiatrische Tagesklinik, ambulante Versorgung, wie man das ganze regional unter dem Konzept der dezentralen psychiatrischen Versorgung regelt. Aber trotzdem, wenn ich die Debatte jetzt mitverfolge, hat man den Eindruck, dass hier sozusagen die Dezentralisierung der Psychiatrie einfach aufgeweicht, sozusagen eine Dezentralisierung light kommt und dass die aufgeweicht wird. Wenn man dann hört, dass Univ.-Doz. Schöny hier sozusagen das Wort führt, muss man den Eindruck haben, dass hier wieder der Umkehrschwung eingeschlagen wird, wieder in eine zentrale Versorgung der Psychiatrie in Linz im Wagner-Jauregg-Krankenhaus. Und ich frage ganz dezidiert, gibt es auch in anderen Regionen, ich denke hier an das Innviertel und an die Psychiatrie in Braunau, die geplant ist, wo viel Geld also auch baulich investiert wird, ob es auch hier bereits Veränderungen, Veränderungsvorschläge gibt, ob es auch hier zu Änderungen des an sich vorgegebenen festen Fahrplanes der Dezentralisierung gibt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Diesbezüglich ist mir von Seiten der GESPAG nichts bekannt und grundsätzlich sage ich nochmals: Ich trete jeweils, wenn es mehrere Lösungen gibt, für jene Lösung ein, die für die betroffenen Patienten die beste ist. Und was die beste Lösung ist, muss die Fachwelt festlegen und kann nicht der Politiker festlegen. Und weil einmal irgend etwas anderes als gute Lösung gefunden wurde, darf es kein Diskussionsverbot geben, ob man nicht eine Sache weiterentwickelt. Und wenn mir heute Fachinstanzen, wie Schöny, Winkler, gemeinsam mit dem GESPAG-Vorstand eine Lösung als beste Lösung anbieten, dann wäre ich ein schlechter Politiker, wenn ich sagte, (Unverständliche Zwischenrufe. Erste Präsidentin: "Ich bitte um Ruhe!") wenn ich sagte, dass ich wegen eines alten Protokolls für eine schlechtere Lösung eintrete als für jene, die derzeit für die Patienten, für die Betroffenen machbar ist. Abg. Dr. Brunmair: Also im Innviertel bleibt es beim Alten? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Diese Frage kann ich derzeit nicht beantworten, weil mir eine Information dazu nicht vorliegt. (Unverständliche Zwischenrufe) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Herr Landeshauptmann! Mich würde jetzt schon eines interessieren. Der Herr Dr. Schöny hat seinen ursprünglichen Dezentralisierungsplan auf 50 Betten ausgelegt gehabt. Daraufhin hat der Herr Landesrat Aichinger damals schon unter Druck auf 30 Betten reduziert. Es war also Fakt, wenn wir die fachliche Meinung meinen, dann wären es eigentlich mehr gewesen als die 30. Und es war schon damals politischer Druck, würde ich einmal sagen, um herunterzukommen. Jetzt sind wir und das war auch die Grundlage dieser 30 Betten, dieses Gesprächs am 22.11.2001 mit den Unterschriften, wo alles auch gemeinsam mitgetragen worden ist von den anwesenden Regierungsmitgliedern und den beiden Vorständen. Es kann doch nicht innerhalb eines halben Jahres eine fachlich so große Änderung passieren, dass man ein grundsätzliches Konzept der Dezentralisierung verändert in diese Richtung, vor allem von den Personen die eigentlich bei der Dezentralisierung von wesentlich höheren Zahlen ursprünglich ausgegangen sind. Meine Frage ganz konkret an dich, nachdem ich im Aufsichtsrat erreicht habe, das ist kein Geheimnis, sondern ich sage es nur, dass diese Frage noch nicht zur Kenntnis genommen wurde über den Bericht des Vorstandes, es besteht also noch die Chance, ein solches Gipfelgespräch aller Betroffenen von damals noch einmal einzuberufen und diese Frage noch einmal zu diskutieren, warum eine Abänderung nun vorgeschlagen wird, vielleicht gibt es Überlegungen dazu. Nur ich glaube, dass es einmal grundsätzlich ein Recht und Anspruch derjenigen ist, die dabei gewesen sind, noch einmal in diese Diskussion einzutreten. Ich glaube, das wäre eine faire Vorgangsweise. Denn es waren nicht die beiden Vorstände, sondern auch die Politik, die bei dem Gespräch im November dabei gewesen ist und da kann man nicht auf Schöny abschieben oder was, sondern die Betroffenen, die damals dabei waren, sollten diesen runden Tisch noch einmal einberufen und dort diese Frage noch einmal diskutieren. Es schiene mir eine Möglichkeit und meine Frage an dich: Bist du bereit, einen solchen runden Tisch einzuberufen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Grundsätzlich stelle ich fest, dass ich von Vorständen in einem Gesundheitsunternehmen verlange, dass sie unter Beiziehung der Fachwelt Programme, Ausbauprogramme und Projekte nach dem jeweilig letzten und besten Stand der Technik und der Wissenschaft weiterentwickeln. Das ist ihre Aufgabe. Es ist nicht ihre Aufgabe, stur heil irgend einmal Festgelegtes hundertprozentig umzusetzen, wenn es in der Zwischenzeit Entwicklungen gegeben hat, die scheinbar bessere Möglichkeiten für die Patienten bieten. Ich verlange ein Mitdenken, ein Weiterentwickeln und das Entwickeln der jeweils besten Lösungen für die Patienten, erstens. Zweitens, ich stelle fest, dass die beiden Vorstandsdirektoren Geck und Koblmüller mein Vertrauen haben und das Vertrauen des Aufsichtsrates offensichtlich auch, denn das ist immer wieder bestätigt worden. Ich halte die herangezogenen Experten Dr. Schöny und Dr. Winkler für Experten auf diesem Sektor und glaube daher, dass sie unter Beiziehung dieser Experten, der Vorstand, eine verantwortungsvolle Lösung vorgeschlagen haben. Reden, das habe ich schon gesagt, kann man über alles. Allerdings wäre dem Herrn Abgeordneten Affenzeller zu raten gewesen, nach Bekanntgabe dieser Lösung zu kommen und das sachliche Gespräch zu führen und nicht sofort durch parteipolitische Aussendungen das Gesprächsklima zu vergiften, denn das tut der Sache sicherlich nicht gut. Zu sachlichen Verhandlungen bin ich immer bereit. Aber zu einer relativ tiefen Parteipolemik, wie sie der Herr Kollege Affenzeller in dieser und in anderen Fragen betreibt, bin ich nicht bereit. Das möchte ich auch in aller Klarheit gesagt haben. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Abg. Dr. Frais: Ich werde eine ganz konkrete Frage stellen Frau Präsidentin. Erste Präsidentin: Der Herr Landeshauptmann hat sie auch beantwortet. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe sie beantwortet. Abg. Dr. Frais: Ob ein Gipfelgespräch in der gleichen Zusammensetzung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe gesagt, dass man über alles reden kann, dass aber das Gespräch mit Brunnenvergiftern sehr schwer wird. Und zu denen zähle ich den Kollegen Affenzeller, wie er sich in dieser Frage verhalten hat. Abg. Dr. Frais: Herr Landeshauptmann! Das war nicht eine Antwort auf meine Frage. (Unverständliche Zwischenrufe) Erste Präsidentin: Es war die Antwort, die Ihnen der Herr Landeshauptmann dazu gegeben hat. (Unverständliche Zwischenrufe) Abg. Dr. Frais: Im Grund hat der Herr Landeshauptmann, um das klarzustellen, eine Presseaussendung gemacht, wo er von seiner unterschriebenen Form abgegangen ist. Erste Präsidentin: Ich rufe die nächste Anfrage auf und bitte um ein wenig mehr Ruhe. Das ist die des Herrn Abgeordneten Kreßl an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Bitte, du bist der nächste, der eine Anfrage beantworten soll, die der Herr Abgeordnete Kreßl stellt. Und ich bitte Sie Ruhe einkehren zu lassen, damit auch alle die Anfragen und die Beantwortungen hören. Bitte Herr Abgeordneter! Abg. Kreßl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Die Frau Präsidentin hat Ihnen vorher eine kurze Verschnaufpause gewährt, daher kommt die Anfrage erst jetzt und sie wird auch weniger emotionsbeladen wahrscheinlich geführt werden. Wie in einer Tageszeitung zu lesen war, soll die Straßenverbindung zwischen Steyr und der Westautobahn bei Enns nur zweispurig ausgebaut werden, da nach den Berechnungen der Verkehrsplaner in wenigen Jahren lediglich zehn- bis zwölftausend Fahrzeuge pro Tag auf dieser Straße fahren werden. Halten Sie den zweispurigen Ausbau dieser bedeutenden Verkehrsverbindung tatsächlich für ausreichend? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter Kreßl! Als Grundlage für die Entscheidung der Frage der Dimensionierung dieses als hoch prioritär angesehenen Straßenstückes werden die Verkehrszahlen und die Prognosen für die Zukunft herangezogen. Wir haben erst in diesen Wochen wieder neue Verkehrsprognosen durch die Abteilung Verkehrskoordinierung bekommen und das Bild schaut zur Zeit so aus, dass wir im Bereich Hargelsberg, Kronstorf bis zum Heuberg im Jahr 2005 ein Verkehrsaufkommen haben werden von etwa 11.000 Fahrzeugen in 24 Stunden. Wir haben aber auch hochgerechnet auf 2015 und werden im Jahr 2015 voraussichtlich dort 13.000 Fahrzeuge haben. Für den gesamten Abschnitt zwischen Dietach-Süd und der Westautobahn sind nach dem derzeitigen Planungsstand lediglich vier bis fünf niveaufreie Anschlüsse vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass diese neue Straße, die wir bauen möchten, für einen Gemischtverkehr nicht zugelassen wird. Das heißt im Klartext, dass dort keine Traktoren fahren werden, keine Fahrräder, keine Mopeds unterwegs sein werden, dass man also relativ zügig die Straße durchfahren kann, weil auch Begleitwege errichtet werden. Und die Steigungsstrecken am Rabenberg und am Heuberg werden zusätzlich durch Langsamfahrstreifen ausgerüstet, sodass dort auch entsprechende Vorbeifahrmöglichkeiten gegeben sein werden. Und in Verbindung mit der großzügigen Linienführung - und das wird eine relativ gerade Straße, wenn man sich die Planung anschaut - ist sichergestellt, dass die Kapazität auf mehr als 20.000 Fahrzeuge ausgelegt ist. Und wenn wir 2015 mit 13.000 rechnen, glauben wir, dass auf viele Jahrzehnte der Straßenquerschnitt ausreichend sein wird. Und dazu sagen muss ich noch, dass ja die bisherige Bundesstraße erhalten bleibt. Die wird in erster Linie für den Ziel- und Quellverkehr in Richtung Kronstorf interessant sein und angenommen werden und die Durchfahrenden werden eben auf der neuen Straße fahren. Erste Präsidentin: Bitte Herr Kreßl! Abg. Kreßl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Da gibt es Meinungen, die sagen, dass das nicht ausreichen wird. Inwieweit wird anlässlich der Grundeinlösungen, der Trassenfestlegung und allfälliger Brückenbauten bereits auf einen späteren eventuellen vierspurigen Ausbau Bedacht genommen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen deswegen die Zahlen genau erläutert, damit Sie es selber einschätzen können, wie sich das entwickelt. Wenn die Zahl im Jahr 2015, also doch eine gewisse Zeit vorausgerechnet, bei 13.000 liegt und die Leistungsfähigkeit der Straße bei über 20.000 ist, so glauben wir, dass auf mindestens eine ganze Generation die Straße ausreichend sein wird. Ich verhandle zur Zeit mit großen Schwierigkeiten den Bereich Enns und ich hoffe darauf, dass ich im Bereich Enns/Rabenberg die Übereinstimmung noch finde. Ich meine aber, wenn ich eine vierstreifige Straße jetzt vorschlagen würde, die ich noch dazu nicht begründen kann, dann würde die Einigung noch viel schwieriger sein. Daher bitte ich um Verständnis, ich baue schon vorausschauend, aber nicht vorausschauend bis nach 2100. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Herr Kreßl. Abg. Kreßl: Danke. Eine zweite Zusatzfrage: Wann ist mit der Fertigstellung dieser Straßenverbindung zu rechnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich sage Ihnen das, was ich eher sicher beantworten kann. Ich gehe davon aus, dass wir im Bereich Dietachdorf 2003 beginnen werden können. Das ist die Anschlussverbindung an die Steyrer Nordspange, also die logische Fortsetzung, dort sind wir am weitesten, dann stehen wir praktisch beim Heuberg. Das weitere Stück ist sehr weit entwickelt, wobei ich glaube, dass ich im Bereich Kronstorf/Hargelsberg die Übereinstimmung habe. Im Bereich Enns ist es noch etwas schwierig. Da steht zum Beispiel heute auf der Tagesordnung des Ennser Gemeinderates wieder eine mögliche Beschlussfassung. Das ist ein bisserl schwierig in dem Bereich, weil dort gewaltige Gegner unterwegs sind. Ich glaube aber daran, dass wir auch dort bald die Einigung haben werden. Abg. Kreßl: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu eine Zusatzfrage? Bitte Frau Abgeordnete Schreiberhuber! Abg. Schreiberhuber: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Die Berechnungen, auch Ihrer Verkehrsplaner, haben an der Kreuzung B309, B122 und B115, also am Ende der Steyrer Nordspange oder umgekehrt betrachtet am Beginn der hochrangigen oder der gewünschten hochrangigen Verbindung zur Westautobahn zu einer Kreuzungsgestaltung geführt, die in den Medien wegen ihrer unheimlichen Unfallserie, das ist ein Zitat, als Horrorkreuzung, das ist auch ein Zitat, bezeichnet wird, weil sich Ende Juni dieses Jahres bereits der 30. Unfall seit Eröffnung im November 2000 ereignet hat. Es steht da zu lesen: Eine 57jährige Autolenkerin aus dem Bezirk Amstetten übersah den Kombi einer 32jährigen Steyrerin und krachte in der Kreuzungsmitte frontal in die Seite des Fahrzeuges. Die Steyrerin erlitt Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden, beide Autos haben nur noch Schrottwert. Und in einem Beobachtungszeitraum, auch vom Beginn, also von Errichtung der Nordspange bis zum 29. Jänner haben 21 Unfälle in diesem Kreuzungsbereich stattgefunden. 12 davon teils mit schweren Verletzungen und schweren Sachschaden, im Freilandbereich 8 Unfälle und so weiter. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! In Ihrer Presseaussendung vom 10. April 2002 schreiben Sie selber, diese Kreuzung am Ende der Steyrer Nordspange wurde in den letzten Monaten häufig als Unfallhäufungsstelle bezeichnet. Zuletzt durchgeführte Verkehrszählungen, die ja die Grundlage für die Planungen sind, belegen eine überdurchschnittlich hohe Verkehrszunahme, die nicht ausschließlich auf den Umleitungsverkehr der Baumaßnahme Rederbrücke zurückgeführt werden kann. Dann wird davon gesprochen, als Lösung wird eine Rechtseinbiegespur von der Steyrer Nordspange mit anschließendem Beschleunigungsstreifen (Unverständliche Zwischenrufe), ja ich muss das sagen, weil sonst kann ich die Frage nicht stellen, (Unverständliche Zwischenrufe) mit anschließendem Beschleunigungsstreifen vorgeschlagen. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Das wird schwierig werden, weil ich kann mir nicht alles merken bis zum Schluss. Abg. Schreiberhuber: Also es wird ein Beschleunigungsstreifen vorgeschlagen und dann heißt es, gesondert von dieser Sofortmaßnahme ist der endgültige Ausbau der Kreuzung zu betrachten. Seitens der Landesplanung wird ein dreiarmiger Kreisverkehr vorgeschlagen. Die Stadt Steyr wünscht allerdings einen vierarmigen Kreisverkehr. Und dann heißt es, die Kreisverkehrslösung kostet 726.000 Euro. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Können Sie mich dann etwas fragen auch? Sie halten mir eine Vorlesung da heraußen. Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete! Das ist nicht mehr im Zusammenhang. Abg. Schreiberhuber: Ja ich kann die Frage jetzt dazu stellen. Warum Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl wird nicht sofort mit dem auch von der Stadt Steyr dringend und parteienübergreifend einhellig gewünschten Umbau in einen vierarmigen Kreis begonnen, dessen Wirtschaftlichkeit als Einsatzkriterium in einer Presseaussendung allerdings von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Haider vom 29.1.2002 eindeutig nachgewiesen wird? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete! Ich weiß zwar nicht, was Sie mich gefragt haben, aber ich stelle fest, dass Sie möglicherweise die sachlichen Zusammenhänge nicht kennen. Abg. Schreiberhuber: Warum wird nicht sofort mit dem Umbau begonnen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich biete Ihnen an, dass Sie zu meinen Fachleuten gehen und mit denen das lang diskutieren. Abg. Schreiberhuber: Das ist sehr wenig Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Das ist sehr viel für Sie. Abg. Schreiberhuber: Ich interpretiere das so, dass eigentlich da die babylonische Sprachverwirrung zwischen Ihnen und Ihren Planern herrscht und Sie deswegen keine Antwort geben. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ich kann Ihre Feststellungen nicht nachvollziehen. Erste Präsidentin: Wir führen da keine Dialoge über konkrete Fragestellungen hinaus. Und diese wird jetzt in einer Zusatzfrage der Herr Klubobmann Anschober bitte stellen. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Einleitend möchte ich schon feststellen, dass der Stil Ihrer Anfragebeantwortungen, vor allem weiblichen Abgeordneten gegenüber, meiner Ansicht nach absolut unkorrekt ist. (Beifall) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Ist das eine Frage gewesen? Abg. Anschober: Die Fragestellung: Im Bereich Enns gibt es wie Sie wissen (Unverständliche Zwischenrufe. Erste Präsidentin: "Ich bitte um Ruhe!") sehr intensive Diskussionen über den Trassenverlauf, unter anderem im Bereich Rabenberg. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Wo ist die Frage?“) Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Es gibt im Bereich Rabenberg eine Bürgerinitiative, die rund 3.000 Unterschriften für einen anderen Trassenverlauf gesammelt hat und diese Bürgerinitiative hat nun eine konkrete Alternativvariante vorgelegt. Sind Sie bereit, jetzt diese vorgelegte Alternativvariante in die konkreten Planungen in diesem Bereich miteinzubeziehen und zu überprüfen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Nein, dazu bin ich nicht bereit. Ich habe aber mit der Bürgerinitiative oder mit Teilen der Bürgerinitiative vor einigen Tagen ein Gespräch geführt und habe auch begründet, warum wir es nicht mehr machen. Ich darf auch Ihnen diese Erläuterungen noch geben, ohne dass ich den Vorwurf bekomme, dass ich hier nicht korrekt beantworte. Wir haben drei Varianten vorgeschlagen bekommen für die Problemlösung der B309 im Bereich des Rabenberges, wenn ich es so umschreibe. Eine ist näher bei Volkersdorf, eine ist weiter weg und eine ist in der Mitte verlaufen. Wir haben ein Expertenteam mit allen Fachdisziplinen eingesetzt und haben die drei Varianten einer speziellen Überprüfung unterzogen. Und das Expertenteam, das geleitet wurde von der Frau Dipl.-Ing. Stross, hat dann einen eindeutigen Vorschlag in der Form abgegeben, dass mir empfohlen wird, die Variante Mitte zur Planung freizugeben und als Projekt zu entwickeln. Sie haben aber dezidiert dazu gesagt, es sind alle drei möglich. Aber drei kann ich nicht bauen, daher empfehlen wir Ihnen, bauen Sie die Mittlere. Die Entscheidung habe ich vor einem Jahr bekannt gegeben. Daraufhin hat es große Aufregung bei betroffenen Grundeigentümern gegeben. Die haben das alles in Frage gestellt. Ich war selber im Gemeinderat der Stadt Enns, Rede und Antwort stehend mit diesen Experten und ich halte auch rückblickend fest, dass eigentlich kein Argument der Experten widerlegt werden konnte. Und ich bin daher bei meiner Meinung geblieben, die ausschließlich auf einer fachlichen Beurteilung aufbaut, dass die Mittlere gebaut wird. Daraufhin sind die Gegner wieder zu mir gekommen und haben gesagt, wir beweisen Ihnen, dass es eine bessere gibt. Und dort möchten sie hinaus. Ich habe dann gesagt, ich bin nicht bereit, mich mit weiteren Varianten zu beschäftigen, ohne die Projektierung der Mittleren aufzugeben, weil das würde nur eine Verzögerung bringen. Aber wenn sie nachweisen können, dass sie den Forst, den Naturschutz, die Landwirtschaft, wenn sie die alle unter einen Hut bringen, dann bin ich bereit, auch dort noch einmal eine Überprüfung zu machen. Herausgekommen ist zwischenzeitlich ein Protokoll, das mitunterschrieben ist vom Umweltanwalt, vom Naturschutz, vom Forst, wo drinnen steht, die neuerlich vorgeschlagene Variante, die näher bei Volkersdorf wäre, hat keine Vorzüge gegenüber der vorgeschlagenen mittleren Variante. Und der Forst sagt, es kommt überhaupt nicht in Frage, dass wir dort der Rodung des Waldes zustimmen, weil wir in dem Bereich so wenig Wald haben. Daher bin ich in meiner Auffassung bestätigt worden, dass der seinerzeitige Vorschlag eine korrekte Basis hat und der neue Vorschlag keine Verbesserung bringen würde. Er ist möglich, das sage ich immer dazu, es waren immer andere auch möglich. Aber ich kann nicht drei bauen. Daher bleibe ich bei der Meinung. Ich suche aber das Gespräch mit den Grundeigentümern, weil ich unbedingt haben möchte, dass sie den Weg mitgehen. Das war das letzte Gespräch. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmanns Mag. Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Wegen des Streiks im Zusammenhang mit dem Verkauf der Postbusse an die ÖBB blieben am 25./26. Juni 2002 in Oberösterreich 233 Postbusse in der Garage. Ungeachtet dessen fand in den Schulen der Unterricht statt. Schüler waren genauso wie berufstätige Pendler vom Streik betroffen. Dass 233 in der Garage stehen, stimmt nicht ganz, weil ja die Gewerkschaft sich selbst Postbusse für den Streik wiederum ausgeborgt hat und da sehr wohl Postbusfahrer gefahren sind. Meine Frage an Sie lautet: Was haben Sie als zuständiger Referent für den öffentlichen Nahverkehr veranlasst, um den Ausfall der Postbusse im Linienverkehr durch andere Verkehrsunternehmen auszugleichen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Klubobmann! Aufgabe des Landes gemäß dem Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personen-, Nah- und Regionalverkehrs ist die Planung einer nachfrageorientierten Verkehrsdienstleistung und die Finanzierung von entsprechenden Angebotsverbesserungen. Die Durchführung der Verkehre ist Sache der Verkehrsunternehmen als Inhaber der Kraftfahrlinienkonzessionen. Es ist also Aufgabe des Unternehmers, hier konkret der Firma Postbus, dafür zu sorgen, dass ein Ausgleich für den Ausfall von Verkehren geschaffen wird, was auch geschehen ist. Es gibt hier keine Möglichkeit, dass das Land in unternehmerische Aufgaben bzw. Entscheidungen eingreift. Beim Streik der Bediensteten vom Postbus handelt es sich um eine gewerkschaftliche Maßnahme, die vom ÖGB anerkannt war. Auch unter diesem Aspekt ergibt sich kein Auftrag des Landes, hier einzugreifen. Das Streikrecht ist in Österreich als legitime Maßnahme anerkannt. Als Referent für den öffentlichen Verkehr muss ich noch hinzufügen, dass ich die Firma Postbus als verlässlichen Partner sehr schätze. Der Postbus gehört zu den größten Anbietern von Verkehrsleistungen im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich. Der Postbus besorgt im Wesentlichen die Versorgung in der Fläche in den Regionen. Von der gegebenen Gestaltung des ÖV ausgehend sehe ich keine wirkliche Notwendigkeit für die Um- und Ausgliederungsbestrebungen der Bundesregierung betreffend Bahnbus und Postbus. Synergien zwischen den großen Verkehrsunternehmen des Bundes könnten auch anders genutzt werden. Die Abstimmung der Fahrpläne zwischen den Verkehrsunternehmen, ich betone zwischen allen Verkehrsunternehmen, wird vom ÖV-Ressort des Landes Oberösterreich systematisch durch die Erarbeitung der regionalen Verkehrskonzepte organisiert. Niemand käme auf die Idee, alle Verkehrsunternehmen in Oberösterreich in einer Firma zusammenzufassen zu müssen, um Fahrplanabstimmungen zu erreichen. Warum dann so etwas bei Bahn und Postbus? Ein umfangreiches internes Sanierungsprogramm beim Postbus ist im Gange und sollte meines Erachtens ungestört zum Abschluss gebracht werden. Der Postbus kooperiert alleine in Oberösterreich zu aller Zufriedenheit derzeit mit mehr als 100 privaten Verkehrsunternehmen. Da sich sachlich keine Veranlassung für die Bestrebungen der Bundesregierung ergibt, sondern lediglich eine nicht gut durchdachte Geldbeschaffungsaktion geplant ist, habe ich auch Bedenken, dass die Umgliederung mit dem angekündigten Verkauf an so genannte private Verkehrsunternehmen zu einem Qualitätsverlust im öffentlichen Verkehr führen könnte. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben erst am Montag eine Regierungsvorlage in Oberösterreich eingebracht, in der Sie mehrere Züge bei der Mühlkreisbahn fördern, obwohl ein entsprechendes Verkehrskonzept, wie man sich parallel entsprechende Kosten einspart, noch gar nicht vorliegt. Wenn Sie als Eigentümervertreter zwei eigene defizitär daneben fahrende Gesellschaften aufrecht erhalten würden, dann würden Sie auch dafür verantwortlich sein, wie Sie den Steuerzahler zur Finanzierung tatsächlich heranziehen. Aber Sie haben gesagt, es handelt sich um eine gewerkschaftliche Maßnahme und ich habe hier ein Schreiben von Herrn Robert Wurm in meinen Händen, wo er an alle möglichen politischen Freunde Folgendes schreibt: Meine Mannschaft und ich befinden uns derzeit nicht nur in einem Arbeitskampf, sondern machen auch noch Oppositionsarbeit. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Das glaube ich nicht, das muss ich noch einmal hören!") Meine Frage an Sie: Das ist Oppositionsarbeit auf Kosten von Schülern und von Menschen, die auf den Nahverkehr angewiesen sind. Halten Sie Oppositionskampf, wie der Herr Wurm es in seinem Schreiben an seine Parteifreunde bezeichnet, als legitimes politisches Mittel, um politisch, nämlich nicht gewerkschaftlich, sondern politisch Anliegen durchzusetzen? (Zwischenruf Abg. Ing. Haimbuchner: "Da ist der Wurm drin!") Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Klubobmann! Ich teile die Sorgen unseres Landeshauptmannes und vieler Landeshauptleute in Österreich. Ich darf Ihnen aus dem Protokoll der letzten Landeshauptleutekonferenz in Gmunden vom 12. Juni 2002 zitieren. "Landeshauptmann Sausgruber: Problem ist, dass es für die Unternehmer attraktive und weniger attraktive Bereiche gibt beim Postbus, letzere drohen dann benachteiligt zu werden. Auch Landeshauptmann Weingartner hält im Hinblick auf die bedrohende Benachteiligung dezentraler Gebiete einen Ausgleich für erforderlich. Landeshauptmann Pühringer stellt klar, dass die Versorgungspflicht des Bundes bestehen bleiben muss, dann können die Länder auch Reformen mittragen. Herr Bundesminister Reichhold teilt die Sorgen der Länder, es muss ein regional abgestimmtes Konzept erstellt werden. Landeshauptmann Pühringer: Wird sich der Bund dafür einsetzen, dass unattraktive Gebiete nicht vernachlässigt werden? Ist auch klar, dass die bestehenden Fahrplanfrequenzen im Wesentlichen nicht zurückgenommen werden? Landeshauptmann Sausgruber: In diesem Bereich hat immer der Konzessionär das Sagen. Die Linienhoheit muss dosiert werden. Bundesminister Reichhold: Die Versorgung soll sich nicht verschlechtern. Eine Fahrplanabstimmung der verschiedenen Verkehrsmittel ist wichtig. Dass der Käufer damit auch die Konzessionen erwerben will, ist wirtschaftlich verständlich. Landeshauptmann Haider betont die Wichtigkeit einer transparenten Abrechnung für die Länder. Landesamtsdirektor Tirol: Die Entwicklung rund um das künftige Unternehmen, mit dem Post- und ÖBB-Bus vereinigt werden soll, führt zu Befürchtungen, dass weniger frequentierte Linien aufgelassen und dadurch dezentrale Gebiete besondere Nachteile erleiden werden." Ich halte diese Befürchtung der Landeshauptleute für berechtigt. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Konnten Sie eine Antwort auf meine an den Landeshauptmann-Stellvertreter gestellte Frage auf Grund dieser Vorlesung erkennen? Erste Präsidentin: Herr Klubobmann! Ich verteile hier keine Noten. Aber Sie haben Möglichkeiten, Zusatzfragen zu stellen. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ich komme zurück auf meine erste Zusatzfrage. Wurde diese Frage nicht verstanden? Wenn sie nicht verstanden wurde, dann bin ich gerne bereit, sie zu wiederholen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Klubobmann! Ich verstehe Sie sehr gut, ich weiß nur nicht, was Aussendungen des Herrn Wurm mit dem Referenten für den öffentlichen Verkehr in Oberösterreich genau zu tun haben. Ich kontrolliere keine anderen Aussendungen. Ihre Anfrage an mich lautete, was wir im Zusammenhang mit dem Postbus-Streik unternommen haben. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass das Land Oberösterreich hier keine Kompetenz hat, dass der Bund dafür zuständig ist. Das habe ich ganz klar beantwortet. (Beifall) Wenn die Bundesregierung Maßnahmen setzt, die zu diesen Ängsten führen, die von allen Landeshauptleuten geteilt werden, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Das stimmt ja nicht! Lesen Sie den Beschluss vor! Der Beschluss ist wichtig!") fast allen, ich habe gerade das Protokoll der Landeshauptleutekonferenz vorgelesen, wortwörtlich ohne ein einziges Wort hinzu- oder hinwegzulassen, dann habe ich Ihre Frage sicher sehr präzise und ausführlich beantwortet. Abg. Mag. Steinkellner: Also ich komme zu meiner zweiten Zusatzfrage, nachdem ich auf die erste keine Antwort bekommen habe und der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter sich nicht dazu äußert, dass der Gewerkschaftschef der Postgewerkschaft in dem Schreiben an seine Parteifreunde mitteilt, dass es sich hier um Oppositionsarbeit, nicht um gewerkschaftliche Maßnahmen handelt. Zur Kompetenz des Verkehrsreferenten möchte ich anmerken, dass das Land Oberösterreich im Jahr einen entsprechend hohen Millionenbeitrag für die Bereitstellung des öffentlichen Nahverkehrs bezahlt. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Werden Sie für den Ausfall der Bereitstellung durch die Post diesen Betrag von der Post auch wieder zurückfordern? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das ist auch wiederum Aufgabe der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist im Wege der ÖIAG Eigentümer des Unternehmens Postbus, ganz klar. Der Postbus hat die Verpflichtung, die Verkehrsleistungen zu erbringen. Wenn es da ein Problem gibt, dann muss der beauftragende Eigentümer und Auslöser dieser Maßnahmen für den entsprechenden Ausgleich sorgen und nicht die Länder. Es ist unvorstellbar, dass, wenn der Bund Maßnahmen setzt, von uns die Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden. Erste Präsidentin: Herr Landeshauptmann! Diese Frage war wirklich anders gestellt. Abg. Mag. Steinkellner: Ich wiederhole sie noch einmal. Das Land Oberösterreich zahlt zur Bereitstellung des öffentlichen Nahverkehrs unter anderem an die Post Millionenbeiträge. Werden Sie als Verkehrsreferent für das Nichtzurverfügungstellen des Nahverkehrs durch die Post von der Post diesen Betrag zurückfordern? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Das ist in unserem Vertrag so nicht vorgesehen. Es ist aber auch eine einmalige Situation, die wir seit 90 Jahren kein einziges Mal gehabt haben. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall, danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Dann rufe ich die letzte Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Ackerl bitte. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir wissen alle, dass Eltern und speziell auch Alleinerzieherinnen gern in den kostengünstigen Jahreszeiten, sprich Juni, den Urlaub konsumieren bzw. teilweise gar nicht so einen großen Urlaubsanspruch haben, wie die Kinderbetreuungseinrichtungen oftmals geschlossen sind. Dieses Problem kennen wir alle. Wir haben deshalb am 4. April 2002 einen Antrag eingebracht, ein Finanzierungsmodell für Saisonkindergärten, für Sommerkindergärten eben einzurichten. Leider wurde dieser Antrag nicht behandelt. Landesrat Dr. Aichinger hat dann am 22.5. in einer Pressekonferenz erklärt, Förderungen für Sommerkindergärten aus seinem Ressort zu bezahlen. Wirst du diesem Beispiel bezüglich den deinem Ressort unterstehenden außerfamiliären Kinderbetreuungseinrichtungen folgen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Ackerl: Ich will die Frage schon beantworten, möchte aber darauf hinweisen, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen in meinem Bereich in der Regel maximal 14 Tage schließen und damit die Urlaube der Eltern eigentlich, die ja ein höheres Ausmaß haben, darauf abgestimmt werden können. Sollte sich dennoch ein Bedarf ergeben, wird eine finanzielle Leistung erfolgen. Abg. Moser: Zusatzfrage: Dem Pressepapier von Herrn Landesrat Dr. Aichinger ist zu entnehmen, dass Gemeinden sehr wohl Verbünde bilden sollen, wo auch jüngere Kinder gemeinde- und einrichtungsübergreifend zusätzlich mit den Hortkindern, also mit Schulkindern betreut werden sollen. Also stelle ich fest, dass es trotzdem ein Defizit gibt, weil sonst müssten wir dieses Modell nicht extra jetzt entwickeln. Wie siehst du das, woher kommt da jetzt die Diskrepanz? Landesrat Ackerl: Ich habe mit dem Kollegen Aichinger bereits ein Gespräch geführt, dass das nicht sein Zuständigkeitsbereich ist, weil ja Kinderbetreuung von 0 bis 16 entweder im Kindergarten- und Hortegesetz geregelt ist oder durch die Jugendwohlfahrt durchzuführen ist. Wir sind uns einig darüber, dass es, wenn es also zu derartigen Aktivitäten kommt, das nur im Rahmen eines Antrages an die Jugendwohlfahrt gemacht werden kann. Besteht ein entsprechender Bedarf, müssen wir dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Vorbedingung ist allerdings, dass die jeweiligen Gemeinden uns dafür einen geeigneten Finanzierungsvorschlag machen. Abg. Moser: Zweite Zusatzfrage: Ich komme jetzt eben zur Finanzierung. Du hast ja das Glück oder das Pech, Gemeinde- und Sozialreferent in Personalunion zu sein. Ich stelle jetzt die Frage an den Gemeindereferenten. Es geht ja auch um den Bustransport der Kinder, eben auch der jüngeren eventuell. Ist es so, dass von deinem Ressort dann eine Zusatzfinanzierung für etwaige Bustransporte, weil es gibt ja Familien, die haben ein Kind im Kindergarten und eins in einer Kleinkindbetreuungseinrichtung, dass von deiner Seite da Zuschüsse für den Transport gewährt werden? Landesrat Ackerl: Bustransportkosten sind bei mir nicht vorgesehen. Es ist allerdings so, dass jene Gemeinden, die Bustransporte finanzieren, das im ordentlichen Haushalt berücksichtigen und von uns im Rahmen von den Gemeindeprüfern darauf hingewiesen werden, dass ein angemessener Beitrag der Eltern für die Begleitung entweder zu verlangen ist oder eine unentgeltliche Begleitung zu organisieren ist. Aber im Prinzip ist das in diesem Fall natürlich möglich, dass auch seitens von Trägern, die die finanzielle Frage selbst nicht lösen können, ein Antrag an die Jugendwohlfahrt gestellt wird. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat Ackerl. Die Fragestunde ist damit geschlossen. Ich bitte den Schriftführer, den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute folgende Beilagen: Die Beilage 1474/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden Studiengängen der Fachhochschule Oberösterreich und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1481/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landtagswahlordnung 1997 geändert wird, wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1482/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002, soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1483/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs und den Ländern, wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1485/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird (Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002), wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1490/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit, soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1491/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002), soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1492//2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln, soll gemäß 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1493/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Informationsoffensive für Hochbegabte, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1494/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Beschluss einer Resolution für eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im IKT-Bereich, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1495/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend ein Kompetenzzentrum für Frauengesundheit und geschlechterspezifische Medizin, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1496/2002, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten betreffend Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1497/2002, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Gipfelgespräch bezüglich Ausschöpfung des Rahmenlehrplans für Groß- und Einzelhandel in Oberösterreich, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1498/2002, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Auswirkungen einer Nicht-Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1501/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Bedanke mich beim Schriftführer, beim Herrn Kollegen Bernhofer. Alle von ihm verlesenen Beilagen finden Sie bereits auf Ihren Plätzen vor. Wir behandeln zu Beginn die Dringlichkeitsanträge zu den verschiedenen Beilagen. Wir beginnen mit der Beilage 1474/2002. Es geht hier um eine Regierungsvorlage betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden acht Studiengängen der Fachhochschule Oberösterreich und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag zur Dringlichkeit die Wechselrede. Bitte Frau Abgeordnete Freundlinger. Abg. Freundlinger: Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Im rhetorischen Vorspann unserer Präsidentin wissen wir über die Beilage im kurzen Statement Bescheid, ich möchte ein paar Dinge noch hinzufügen. Zur Zeit haben wir erfolgreich 22 Studienlehrgänge, die exzellent laufen, einen Trägerverein, der seit 1993 eine erstklassige Arbeit leistet und somit auch im Anforderungsprofil und in den Inhalten klar definiert ist. Die Bildungslandkarte Oberösterreich knüpfen wir immer enger, und deshalb noch heute der Beschluss, dass wir aus diesen 8 Studiengängen 3 ganz speziell herausnehmen, weil sie bereits mit Herbst 2002 ihren Betrieb aufnehmen. Das ist in diesem Fall ganz klar die Öko-Energietechnik in Wels, die Bioinformatik in Hagenberg und E-business in Steyr. Die hohe Akzeptanz unserer Fachhochschulen bekundet unsere Wirtschaft, da und dort sind sie in der Warteschleife, um die neuen Abgänger wieder in ihre Unternehmen hereinzunehmen. Der Bildungsauftrag wird seitens des Landes mehr als wahrgenommen, und ganz speziell, ich wiederhole es gerne, auch unsere vier HTLs in Ried, in Andorf, in Grieskirchen, in Traun. Das heißt, die Bildungsnahversorgung ist ein erstklassiges Ergebnis. Das dichte Netz ist in dem Versprechen, was wir immer gesagt haben, wir bringen die Schulen zu den Menschen und nicht umgekehrt. Das Wissensmanagement, das wir in Oberösterreich leben, kann sich sehen lassen. Bildungsauftrag wird erfüllt, die Bildungslandkarte ist eng geknüpft und der Bildungshunger kann gestillt werden, und wir werden der Dringlichkeit selbstverständlich zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit den derzeit laufenden 22 Studiengängen plus 5 weiteren, die ab Oktober 2003 letztlich starten werden, wie wir erwarten, dann 27 Studiengänge in Betrieb. Es ist doch eine sehr, sehr beachtliche Leistung, die wir bei der Anzahl der Studiengänge haben, und wir haben eine sehr, sehr gestreutes Netz an Studiengängen, aufgeteilt auf vier Standorte, die es auch in anderen Bundesländern nicht gibt. Ich glaube, dass wir mit der Verstärkung der Standorte im Grund unsere vier Kompetenzen im Wesentlichen abstecken und auf dem richtigen Weg dabei sind. Wir stehen aber noch vor relativ großen weiteren Veränderungsmaßnahmen, eine große Baulawine, die sich mit 750, 760 Millionen Schilling etwa niederschlagen wird. Wir stehen auch davor, dass, und das muss man mit aller Deutlichkeit sagen, manche organisatorische Veränderungen stattfinden werden, die sicherlich auch notwendig sind, wobei es immer aber sehr, sehr wichtig ist, darauf zu achten, dass das, was bisher die Stärke der oberösterreichischen Fachhochschulen war, die Beziehung der Unterrichtenden, der Professoren, das Engagement der Professoren, wofür ich ihnen ganz, ganz herzlich danke, nämlich in den Lehrgängen, aus denen die Studiengangsleiter enorm viel entwickelt haben, und den Studiengangsorten, dass das Land Oberösterreich auf diese Leistungen, die von dorther kommen, niemals verzichten kann, sondern diese positive Kooperation auch in Hinkunft unterstützen sollte. Wenn man die Zahlen sieht, dann haben wir derzeit 900 Erstanfänger in allen Fachhochschulen, das ergibt in Summe, plus die 165, die wir dann im Herbst noch dazubekommen, also rund 1.065, und es werden sich dann 4.260 ungefähr im Gesamtstudium befinden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Oberösterreich eine gewisse Pionierrolle gehabt hat, was die Vorfinanzierung betrifft. Immerhin sind für 6 zusätzlich Studiengänge, wo wir die Kohortenfinanzierung übernommen haben, 205 Studienplätze finanziert mit einem Umfang von 5,89 Millionen Euro. Es ist also ein großer Mitteleinsatz. Ich denke, dass aber ein großer idealistischer Einsatz auch notwendig ist, eine gute Kooperation zwischen den Standorten und dem Land Oberösterreich. Wir denken, dass es ein gut investiertes Geld ist, ich möchte nur, Frau Kollegin Freundlinger, weil Sie das zuerst gesagt haben, eine ganz kurze Anmerkung dazu machen. Wir unterstützen alle Bereiche, vergessen wir aber bitte nicht, und wir werden heute noch Zeit und Gelegenheit haben, auch andere Bereiche anzusprechen, wenn ich an die Berufsschulen denke. Und man sollte die gleiche Bereitschaft und Qualität, um Schülern behilflich zu sein, jeweils in allen Bereichen sehen und auch mit entsprechendem Einsatz ans Werk herangehen. Dann glaube ich, dass das, was wir im letzten Landesschulrat erlebt haben, nicht unbedingt eine Sternstunde für Oberösterreich gewesen ist, sondern wir wollen die Sternstunden in den Fachhochschulen auch in den Berufsschulen erleben. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich unterstützen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Präsident Mag. Bodingbauer bitte. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Oö. Landtag hat sich immer und einstimmig zu dieser Ausbildungsform für unsere Jugendlichen in Oberösterreich bekannt. Nachdem wir nun aber mehrere Monate auf eine Zusage des Fachhochschulrates in Wien gewartet haben, ist sie nun da, diese Zusage, und damit auch für die oberösterreichischen Studentinnen und Studenten, die ja für ihr Studium planen müssen, höchste Zeit, dass auch Sicherheit herrscht, und zwar auch für die Baumaßnahmen, die Herr Klubobmann Dr. Frais angesprochen hat, und die das Land Oberösterreich doch sehr belasten werden. In diesem Zusammenhang ist auch, glaube ich, wichtig, die Absichtserklärung des Bundes, alle Studiengänge finanziell zu unterstützen, dass diese bei den angekündigten Budgetverhandlungen im August deutlich eingefordert werden müssen, damit Oberösterreich nicht so, wie bei diesem zurückgenommenen Studiengang, Innovation, Design und Produktmanagement dann wieder einen Rückzieher machen muss. Unter diesem Aspekt sollten heute alle zustimmen, den neuen Studiengängen in Wels, Hagenberg, Steyr und Linz wünsche ich schon besten Erfolg und meine Fraktion stimmt sehr gerne dieser Dringlichkeit zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung und ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1474/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Das ist einstimmig angenommen. Wir behandeln den Dringlichkeitsantrag zur Beilage 1482/2002, das ist die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne, ich erteile dem Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Verwaltungsreform ist ein ganz großes gemeinsames Werk des Bundes, der Länder und der Gemeinden, also aller drei Gebietskörperschaften in Österreich. Der Bund hat mit dem Verwaltungsreformgesetz 2001 legistisch seine Aufgaben bereits erfüllt und der Bundesteil tritt mit 1. August 2002 in Kraft. Die Länder waren aufgefordert, auch möglichst rasch die Frage zu beantworten, wie kann die Verwaltungsreform auf der Landesebene realisiert werden? Dabei waren drei Fragen im Wesentlichen zu beantworten. Erstens, wo sind Regelungen, auf die man verzichten kann. Zweitens, wo sind Regelungen, die man vereinfachen kann. Drittens, wo gibt es Regelungen, die man am besten näher beim Bürger, sprich bei der Bezirkshauptmannschaft ansetzt und deren Überprüfungsrechtsakte man zum unabhängigen Verwaltungssenat verlagern kann. Wir haben in einem sehr konstruktiven Weg unter Einbindung aller Fraktionen das Regelwerk in Oberösterreich durchgesehen, mit dem Ziel, noch mehr Bürgernähe, noch schnellere Verfahren, Aufwertung der Bezirkshauptmannschaft zur Bürgerbehörde möglichst rasch umzusetzen. Oberösterreich hat aber bereits in den vergangenen Jahren für die Modernisierung der Verwaltung schon relativ viel getan. So wurden bisher schon in vier Rechtsbereinigungsgesetzen 40 Landesgesetze aufgehoben, und seit 1997 32 weitere Landesgesetze grundlegend erneuert. Ich verweise zum Beispiel auf die Bauordnung, wo 13.000 Verfahren eingespart werden konnten. Derzeit umfasst die Landesgesetzgebung nur mehr 172 Gesetzeswerke, wobei ein Drittel nicht den Bürger direkt treffen. Nach einem umfassenden Diskussionsprozess zur Verwaltungsreform liegt nun das Ergebnis vor, mit kleinen Ausnahmen, wo sich die Klubobmänner geeinigt haben, dass es noch eine Beratung geben soll, soll dieses Werk heute vom Landtag verabschiedet werden. Was bedeutet das? 20 Landesgesetze sollen in dem Sinn geändert werden, dass Zuständigkeiten in 1. Instanz an die Bezirkshauptmannschaft verlagert werden, und/oder der unabhängige Verwaltungssenat Berufungsbehörde werden soll. Ergänzend sollen in 7 Landesgesetzen auch inhaltliche Deregulierungsschritte gesetzt werden, Verwaltungsvereinfachungen durchgeführt werden. 3 Landesgesetze werden ersatzlos gestrichen. Parallel dazu sollen in 8 weiteren Landesgesetzen, die derzeit gerade im Landtag beraten werden oder dort sogar schon im Sinn der Verwaltungsreform beschlossen wurden, die Maßnahmen der Verwaltungsreform unmittelbar umgesetzt werden. Bei 16 Landesgesetzen sollen Deregulierungsmaßnahmen und weitere Zuständigkeitsvereinfachungen betrieben werden. Das führt dazu, dass wir in der Folge 5 weitere Landesgesetze ersatzlos streichen können. Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen bedanken, die an diesem Reformwerk mitwirken und die dazu beitragen, dass die Bezirkshauptmannschaft aufgewertet wird als unmittelbar am Bürger seiende Behörde, dass das einfache Verfahren, die Zusammenlegung bei der Behörde Bezirkshauptmannschaft, ermöglicht wird. Ich möchte mich aber auch bedanken dafür, dass unsere Mitarbeiter vom Verfassungsdienst und von den Fachabteilungen in rascher und konstruktiver Arbeit ein sehr gutes Ergebnis innerhalb eines halben Jahres erzielt haben. Mein Dank gebührt dem Leiter des Verfassungsdienstes, dem Landtagsdirektor, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen beteiligten Abteilungen. Oberösterreich kann damit seine Vorreiterrolle in Sachen Verwaltungsreform wiederum unter Beweis stellen. Wir waren die ersten, die die Universität gerufen haben zur Überprüfung der Landesgesetze und eine Reihe von Gesetzen außer Kraft gesetzt haben. Wir sind heute der erste Landtag, der das Verwaltungsreformgesetz in Österreich beschließt, und das an einem Tag, wo auch durch das Grundverkehrsgesetz mit dem Entfall von rund 20.000 Verfahren ein weiterer ganz effizienter Verwaltungsschritt gesetzt wird, weniger Bürokratie, effizientere Verwaltung, schnellere Verfahren. Ich glaube, für die Bürger dieses Landes ein guter Tag, weniger Bürokratie, schnelleres Behördenhandeln. Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden, und bitte Sie, die Zustimmung zur Dringlichkeit zu geben, weil wir dann die Behörden in Oberösterreich jetzt noch vor der Sommerpause darauf aufmerksam machen können, dass die entsprechenden Vorbereitungsschritte rasch gesetzt werden und aus dem Gesetzestext, aus dem Papier, möglichst rasch eine bürokratiesparende Realität wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Präsidentin Weichsler bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf Ja sagen zum Verwaltungsreformgesetz und denke, dass wir gerade, was die Verwaltungsreform und auch im Sinne unserer Verfassung, mehr Bürgernähe beschlossen haben bereits in einem ersten Schritt im Rechtsbereinigungsausschuss, mit den Rechtsbereinigungsgesetzen in Einzelfällen bereits vorgenommen haben. Es liegt heute ein sehr umfassendes Elaborat vor, das heißt also, es werden Gesetze, die nicht mehr zeitgemäß und nicht benötigt werden, aufgehoben, es werden Instanzenverlagerungen durchgeführt im Sinne von mehr Bürgernähe, und es werden in einzelnen Gesetzestexten Änderungen bzw. Streichungen unterzogen. Und natürlich auch ein vierter Aspekt kommt dazu, der wichtig ist, es geht hier natürlich bei Deregulierung und Verwaltungsreform um finanzielle Einsparungspotenziale, die sich positiv auswirken. Wir stimmen auch dem Abänderungsantrag zu, und zwar aus ganz bewussten Gründen, wir haben noch drinnen stehen gehabt, dass das Oö. Tierschutzgesetz aus 1995 in 1. Instanz der Vollziehung der Landwirtschaftskammer übergeben werden soll, es war ein Vorschlag, das Oö. Jagdgesetz in 1. Instanz, die Bestimmungen und die Vollziehung, dem Oö. Landesjagdverband zu übergeben, und ebenfalls beim Oö. Fischereigesetz, wo also dieses Verwaltungsreformgesetz vorgesehen hatte, die Vollziehung einiger Bestimmungen dem Oö. Fischereiverband zu übergeben. Wir können uns das so nicht vorstellen, denn ich denke, die Verbände sind Interessensvertreter ihrer Mitglieder, und es würde hier wirklich um Interessenspolitik gehen, und würde also doch darauf beharren, auch dass, so wie es in der Vergangenheit war, die Bezirksverwaltungsbehörden, die sich hier bestens bewährt haben, auch in 1. Instanz die Entscheidungen dafür zu tragen haben. Es liegt uns auch noch ein Zusatzantrag vor, den wir im Sinne dessen, was hier drinnen steht selbstverständlich durchaus also dem Grunde nach mittragen können, aber ich denke, dass wir hier nicht eine Einschränkung vornehmen sollten von vorne herein, sondern es ist, glaube ich, selbstverständlich, sowohl für die Magistratsbehörden als auch für die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften, dass zu zusätzlichen Aufgabenbereichen die Mitarbeiter auch entsprechend geschult und aufgeschult werden, um diese auch durchführen zu können, und ich denke, wenn wir Kompetenzverlagerungen durchführen, dann heißt das für uns ja nicht, aus den Augen aus dem Sinn, sondern wir werden sehr genau beobachten, ob dies auch dementsprechend passiert, wie wir das in der Vergangenheit gewohnt gewesen sind und wie wir es auch gedacht haben. Und wir sind ja als Oö. Landtag dazu da, dann einzuschreiten, wenn es zu Problemen kommt. Deswegen also werden wir diesem Zusatzantrag in dieser Form heute nicht zustimmen. Ich bedanke mich auch bei allen, die daran gearbeitet haben, und ich denke, wir haben wirklich als Land Oberösterreich bewiesen, dass wir modern sind, dass wir mehr an Bürgernähe haben möchten und dass das wirklich ein hervorragendes Gesetz sein wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz zu Beginn nur nachfragen, Frau Präsidentin Weichsler, Sie haben gemeint, Sie treten der Dringlichkeit nicht bei, aber grundsätzlich sind Sie, (Zwischenruf Abg. Präsidentin Weichsler: „Dem Zusatzantrag!“) des Zusatzantrages, ja, aber sie haben gesagt, Sie lehnen diesen Zusatzantrag ab, habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie das nicht meinten. Ich glaube, dass dieser Punkt ein ganz wichtiger ist. Wenn wir von Verwaltungsreform sprechen, von Deregulierung, so finden Sie bei uns durchaus Zustimmung, es kommt nur immer auf das Wie an, und das hat ja sehr deutlich gezeigt, dass man noch in letzter Minute, Gott sei Dank, diese Korrektur machen konnte, diese 3 Gesetze, Jagd, Fischerei und Tierzucht, gesondert zu beraten, und nicht im kurzen Wege an Interessensvertretungen die Kompetenzen abzugeben. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Teile, Teile!“) Ich glaube, das zeigt, wie sorgsam man in diesem Bereich umgehen muss. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deregulierung nicht Entdemokratisierung heißen darf. Dass es nicht heißen darf, dass gemeinschaftliche Verantwortung abgegeben wird, oder dass sich der Staat oder das Land, die Gebietskörperschaften aus der Verantwortung nehmen. Schneller ist in dem Fall nicht gleich besser, ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir mit der größten Sorgfalt diese Verwaltungsreform angehen und nicht das Kind mit dem Bad ausschütten. Ich glaube, es hat sich in vielen Ländern gezeigt, dass Deregulierung, Privatisierung nicht immer, oder in vielen Fällen kann man sogar sagen, kontraproduktiv war, und das ist nicht nur die englische Eisenbahn, sondern da gibt es viele, viele andere Beispiele auch. Ich bin froh, dass diese Herausnahme dieser 3 Gesetze aus dieser Regelung gekommen ist, wir hätten sonst dieser Verwaltungsreform, diesem Entwurf nicht zustimmen können. Wir werden auch der Dringlichkeit zustimmen, weil wir glauben, dass das, was hier vorgesehen ist, durchaus Sinn macht. Aber lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zu unserem Zusatzantrag sagen. Wenn es darum geht, die Qualität der Entscheidungen, der behördlichen Entscheidungen zu verbessern. Es ist jetzt schon problematisch, wenn wir im Sozialbereich in den Bereich der öffentlichen Gerichte gehen. Nämlich aus ganz einfachem Grund, weil in diesen Gerichten, auch wenn sie noch so gut oder noch so gut meinend sind, es nicht die Sozialkompetenz gibt, die es oft braucht, um Entscheidungen zu treffen. Deswegen ist es für uns ganz, ganz wichtig, dass wir nicht nur die Qualität in der ersten Instanz sichern und eine einheitliche Spruchpraxis anstreben, sondern für mich ist auch ganz, ganz wichtig, in einem zweiten Schritt im UVS Sozialkompetenz zu schaffen, die er dann brauchen wird, wenn er in zweiter Instanz entscheidet. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es genügt, ganz einfach die Kompetenzen zu verlagern, wenn wir nicht gleichzeitig auch das Know-how und auch die Qualitätssicherung in diese Richtung verlagern. Ich denke, es ist richtig, dass wir näher den Bürgerinnen und Bürgern sind, das die Wege kürzer werden jener, die die Anträge stellen, aber ich möchte nicht, was heute ein Status ist, der glaube ich, positiv zu bewerten ist, dass es oberösterreichweit eine gleiche Spruchpraxis gibt, dass es dann Bezirke gibt, wo es leichter möglich ist, das eine oder andere zu realisieren als in anderen Bezirken. Und wir sollten diesen Teil der Verwaltungsreform eben nicht so ernst nehmen, wie den Deregulierungsteil, weil ich denke, nur Kompetenzen zu verlagern in diesem hoch sensiblen Bereich, ist zu wenig. Wir müssen diese neue Struktur auch mit der Qualität und mit dem Know-how, mit den Kompetenzen ausstatten, auch mit den personellen, die diese Verwaltungsreform braucht. In diesem Sinn werden wir der Dringlichkeit und dem Gesetzvorschlag mit dem Abänderungsantrag zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Holter bitte. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Frau Präsident, hohes Haus! Wenn wir heute hier vor der oberösterreichischen Verwaltungsreform stehen und uns fragen, ob wir der Dringlichkeit zustimmen, dann kann ich nur mit vollem Herzen Ja sagen. Eine Verwaltungsreform, die wir immer wieder gefordert haben und die immer wieder angesprochen worden ist, der kann ich mit vollem Herzen der Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Es ist mir insbesondere deswegen ein Anliegen als Mitglied und auch als Obmann-Stellvertreter des Deregulierungsausschusses, dass diese Dinge jetzt endlich ins Rollen kommen. Und ich freue mich auch, dass durch die Initiative des Bundes, der neuen Konstellation im Bund, es möglich gewesen ist, dass sich die Länder geeinigt haben auf eine derartige Verwaltungsreform und dass wir in Oberösterreich die ersten sind, die diese Verwaltungsreform auch umsetzen, auch wenn sie mit dem Termin 1. Oktober sozusagen Gültigkeit hat, ist es sicher richtig, dass die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden. Ich glaube auch nicht, dass die Qualität darunter leidet, wenn jetzt viele Dinge in die unteren Bereiche, in die Bezirkshauptmannschaften verlagert werden, da durch die Kommunikation und durch die Anbindung über EDV und andere moderne Mittel die Kontakte zur Zentrale im Land so gegeben sind, dass auch da ein einheitliches Recht und eine einheitliche Rechtsprechung und Auslegung für die Bürger in Oberösterreich gegeben ist. Also die Qualität wird sicher nicht darunter leiden. Dass es in der letzten Minute oder in der letzten Stunde noch gelungen ist, sozusagen die Interessensdifferenzen, die zwischen einzelner Interessensverbänden und Behörden entstehen könnten, herauszunehmen und gesondert zu beraten, ist uns auch ein Anliegen gewesen. Aber das besondere Anliegen ist die stärkere Bürgernähe, die bessere Lesbarkeit der Gesetze und die Vereinfachung in der Verwaltung. Und ich glaube, der Dringlichkeit zu dieser Verwaltungsreform kann ich noch einmal von vollem Herzen zustimmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte also jene Mitglieder des hohen Hauses, dieser Dringlichkeit zur Beilage 1482/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Beilage 1490/2002 bzw. den Antrag zur Dringlichkeit für die Beilage 1490/2002. Es geht hier um gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ich eröffne über diesen Antrag die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt, wenn man sich auch manches Mal ärgert, hier im Landtag aber auch hin und wieder so richtige Stunden der Freude, möchte ich sagen, wenn so plötzlich die Erhellung dann doch durch die Reihen gegangen ist und wir zumindest heute die Chance haben, einen Drei-Parteien-Beschluss in Oberösterreich gegen "Bürgerwehren" zustande zu bringen. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, man gewöhnt sich an manches, man gewöhnt sich daran, dass es nicht in der ersten Sitzung gleich möglich ist. Wir haben in der Juni-Sitzung intensivst darüber diskutiert, mit gleichen Argumenten eigentlich. Wir haben im Grund auch keinen allzu abgeänderten Antrag. Aber es freut mich, dass jetzt zwei Dinge klargestellt sind. Das eine ist, dass die Form des Modells der Grazer Bürgerinitiativen jedenfalls nicht gewünscht wird und dass eine gesetzlich klare Regelung dagegen vom Bund eingefordert wird. Das zweite ist, und da glaube ich auch, dass es notwendig ist, weshalb der Bund auch in dieser Frage gefordert ist: Wo sind die Begrenzungen für bürgerschaftliches Engagement im Sicherheitsbereich. Und auch hier sollten klare Festlegungen insgesamt Auswüchse wie in Graz a priori verhindern. Und es ist ein dritter Punkt, der mich freut: Dass ein Thema, das eigentlich an Aktualität verloren hat und im Medienzeitalter, wo das einmal interessant ist, weil so etwas eingerichtet worden ist wie in Graz, die ersten Reaktionen der Politiker, dass alle dagegen sind, auch noch vielleicht interessant sind, aber in der Konsequenz es dann wenig Interesse hervorruft, was passiert. Und bedanke mich bei allen, die heute diesem Antrag zustimmen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir ein klares und deutliches Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gesetzt haben. Vielleicht nicht nur mit dem großen Applaus, als wenn es schnell gegangen wäre. Aber eines ist klar, es ist ein Bekenntnis, es ist ein Ausdruck des politischen Willens und Wollens in diesem Lande, und dafür bedanke ich mich, bedanke mich beim Kollegen Stockinger, dass wir hier eine Regelung gefunden haben. Bei den Grünen bedanke ich mich, die uns von Beginn an unterstützt haben. Und ich glaube, es ist nicht die Frage, eine Sitzung verloren zu haben, sondern für mich ist entscheidend, dass wir heute diesen Beschluss gewonnen haben und dafür bedanke ich mich und ersuche um Zustimmung. Selbstverständlich wird die Dringlichkeit von uns getragen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Weinzinger bitte. Abg. Weinzinger: Sehr geschätzte Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Klubobmann! Ich täte mich noch nicht so sehr bedanken, weil noch wissen wir ja nicht, wie die Abstimmung tatsächlich ausgehen wird. (Heiterkeit) Sie haben einen Initiativantrag eingebracht von der Sozialdemokratie, unterstützt von den Grünen und von der ÖVP, der da in der Begründung sagt beginnend: In Graz wurde der Verein Bürger für Schutz und Sicherheit gegründet. Sie haben nicht hinzugeschrieben: Und von der zuständigen Behörde genehmigt. Sie haben weiter geschrieben, seine Aufgabe besteht im observieren von Menschen mit dem Ziel Drogen-, Verkehrs- und andere Delikte aufzudecken und zur Anzeige zu bringen. Nun weiß ich nicht ganz genau, ob das wirklich Vereinszweck in der Vereinsurkunde ist, aber das sei dahingestellt. Wesentlich ist, dass Sie, meiner Meinung nach, sich auf ein ungeheuer gefährliches Terrain begeben haben. Vereinsrecht erkämpft im 19. Jahrhundert. Grundrechte sind keine Geschenke der Obrigkeit, sondern als Regulativ des Verhältnisses zwischen Staat und Bürgern als Resultat konkreter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen zu verstehen. Deswegen zeigt sich die Geschichte des Vereinsrechtes eng verknüpft mit der politischen revolutionären Geschichte Österreichs. Die Revolutionen des 19. Jahrhunderts waren immer Kämpfe um eine Verfassung. Die Träger der bürgerlichen Revolution des Jahres 1848 sahen ihre Hauptaufgabe in der Errichtung einer neuen konstitutionellen Ordnung und in der Einräumung geschützter Bürger- und Freiheitsrechte. Bürger- und Freiheitsrechte sind Grundrechte und zu den Grundrechten gehören die Vereins- und Versammlungsfreiheit. Und die wollen Sie hier wegen eines parteipolitisch motivierten Umstandes aufgeben. Darf ich Ihnen Folgendes vorlesen, Herr Klubobmann, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Dr. Frais) darf ich dir Folgendes vorlesen (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Vereinsrecht!"). Die Landesregierung wird aufgefordert an den Bund heranzutreten, dass dieser klare Rechtsnormen erlässt, um die private Vereinigung bzw. Initiativen, wie der Innsbrucker Verein Bürger für Wohnbauqualität und Wohnsicherheit unterbunden werden und klare rechtsstaatliche Rahmenbedingungen festgelegt werden, wo und inwieweit bürgerschaftliches Engagement im Wohnbau- und Wohnsicherheitsbereich zulässig ist. Das ist wortwörtlich Ihr Antrag, nur zwei Begriffe sind geändert. Das ist gefährliches Terrain, auf das wir uns hier begeben. Das ist gefährliches Terrain auf das Sie sich begeben. Warum sollen nicht Menschen sich zusammenschließen können zu einem Verein, um mitzuwirken für die Sicherheit, um mitzuwirken im Rahmen der Drogenbekämpfung, um mitzuwirken zum Schutz für die Jugend? Warum werfen Sie sich für irgendwelche Drogendealer auf die Schienen? Ich verstehe das nicht. Es ist doch absolut hier nicht die Rede davon, dass der Staat in seinen Möglichkeiten eingeschränkt werden soll. Es geht darum, dass sich Bürger zusammenschließen, um offensichtlich unhaltbare und unerträgliche Gegebenheiten zu bekämpfen, dagegen zu wirken. Ich verstehe diesen Antrag nicht. Er ist, wenn überhaupt, dann rein parteipolitisch motiviert. Es geht Ihnen darum, um irgend jemandem, wenn möglich der Freiheitlichen Partei die Punze law and order, Recht und Ordnung, aufzudrücken. Meine Damen und Herren! Wenn Sie diesem Antrag tatsächlich zustimmen, dann soll Ihnen bewusst sein, dass im 19. Jahrhundert Generationen für das Vereinsrecht, für die Vereinsfreiheit gekämpft haben und zum Teil ihr Leben gelassen haben. Wir, die Freiheitlichen, werden weiterhin dafür stehen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Stockinger bitte. Abg. Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kollege Weinzinger! Die Vereinsfreiheit in Ehren und die steht auch nicht zur Debatte. Was zur Debatte steht, ist der Zweck und der Zweck heiligt schon gar nicht immer die Mittel. Wir hatten letztes Mal eine zum Teil emotionelle Diskussion aus meiner Sicht auch deswegen, weil von der SPÖ als Reflex auf die Bürgerwehrgründung in Graz ein Antrag eingebracht wurde, den ich von der Motivation noch verstanden habe, der aber aus der Zielrichtung her von uns nicht mitgetragen werden konnte. Warum? Weil er auf eine Monopolisierung des Staates auf die Einhaltung der Spielregeln der Gesellschaft ausgerichtet war, auf ein quasi Totalverbot bürgerlichen Engagements. Und ich glaube, dass es jetzt gelungen ist, Kollege Frais, und wir haben uns da getroffen und zu einen sehr vernünftigen Kompromiss gefunden, dass wir einfach differenzieren und sagen, wir wollen keine wilde Sherifftruppe. Das hat auch mit dem Vereinsrecht, Lutz Weinzinger, absolut nichts tun. Aber wir wollen gleichzeitig jenen Rahmen geregelt haben, in dem bürgerliches Engagement auch im Sicherheitsbereich erlaubt, möglich und erwünscht ist. Bayern hat zum Beispiel so ein Rahmensgesetz und ich finde das letztlich grundvernünftig. Und aus meiner Sicht haben wir uns damit auf eine Formel geeinigt, die sagt, keine Hilfssherifftruppen, die in problematische Regionen, die weiterhin der Staat in der Überwachung haben sollte, eingreifen, aber sehr wohl (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) einen aktivierenden Staat in Richtung Bürgerengagement, dass das Mittun der Bürger und dass Zivilcourage auch in Hinkunft möglich sind. Auf diese Formel der Rechtsstaatlichkeit, so wie es beispielsweise die Bayern uns vormachen, können wir uns gerne einigen. Und daher haben wir uns zu dieser gemeinsamen Formel und zu diesem Antrag gefunden. Tut mir leid, dass die FPÖ bei dem nicht mit kann. Ich glaube, das ist eine grundvernünftige und sehr solide Basis, die auch die Mehrheit der Bevölkerung so sieht. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Anschober das Wort. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte diese heutige Diskussion und die heutige Beschlussfassung, der Prozess, der stattgefunden hat zwischen der Juni-Sitzung und der heutigen Sitzung für ein Zeichen, dass es eine gute politische Kultur in diesem Landtag gibt, denn es ist nicht selbstverständlich herzugehen und eine Diskussion, die durchaus emotional geführt wurde, und das liegt ja auch im Gegenstand des Inhalts, das ist ein wesentlicher demokratiepolitischer und sicherheitspolitischer Bereich, dass man nach Abschluss einer derartigen Diskussion, und ich habe es mir, Kollege Stockinger, wenn ihr euch erinnern könntet, ein bisschen gewünscht in der letzten Debatte, dass wir sozusagen nicht den Schlusspunkt machen, Strich darunter, abgehackt, sondern, dass wir bereit sind, alle miteinander diese Diskussion noch einmal aufzurollen und miteinander zu führen. Und das ist nicht selbstverständlich und ich glaube, es gibt wenige Parlamente, wo das machbar ist. Und von da her halte ich das für sehr, sehr positiv, dass das gelungen ist, hier doch noch in einer sehr breiten Mehrheit zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, weil Sicherheitsfragen demokratiepolitische Kernfragen sind, mit denen man nicht spielen darf und wo garantiert sein muss, dass in den Kernbereichen dieses Gewaltmonopols des Staates aufrecht erhalten bleiben muss, wenn es nicht zu demokratiepolitisch höchst fragwürdigen Entwicklungen kommen soll und kommen darf. Von daher selbstverständlich unsere Unterstützung für diese nun vorliegende Lösung. Und was meines Erachtens nach darüber hinausgehend jetzt passieren müsste: Das ist in weiten Bereichen eine Versachlichung der Diskussion in Sicherheitsfragen. Denn ich glaube, gerade das Sicherheitsthema und das Spielen mit Ängsten ist etwas, was in einer Demokratie nicht guttuend und nicht positiv ist. Und zweitens muss es selbstverständlich auch bedeuten, dass die Exekutive mit den Handlungsmöglichkeiten, was das Personal betrifft, ausgestattet wird, damit auch dieses subjektive Sicherheitsempfinden von Bürgerinnen und Bürger, das in der Vergangenheit offensichtlich gelitten hat, damit dieses auch wieder voll inhaltlich hergestellt wird, summa summarum ein guter Schritt und eine positive Initiative. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1490/2002 zustimmen ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Schriftführer hat weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1491/2002 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, auch diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich um den Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 geändert wird. Es ist dazu ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich erteile Herrn Kollegen Hingsamer das Wort. Abg. Hingsamer: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinden sind in ihrer Selbstverwaltung Körperschaften, die in der Umsetzung ihrer Taten gute Leute brauchen in den Gremien, in den Ausschüssen, in den beratenden Gruppierungen. Und wir sollen alles dafür tun, dass wir Anreize schaffen, dass wir gute Leute finden und sollten nicht Hürden aufbauen, um Menschen die Bereitschaft zu nehmen, sich für Funktionen herzugeben und Menschen hier nicht die Bereitschaft zu nehmen, auch hier die Mitarbeit zu zeigen. Und Motivation ist in der Summe des demokratiepolitischen Handelns die Grundlage auch für erfolgreiche Tätigkeiten, für erfolgreiches Handeln. Und wenn der Bundesgesetzgeber gelegentlich hier etwas weit gegangen ist in seinen Vorstellungen, dann müssen wir jetzt trachten, dass Funktionen sich nicht nachteilig auch auf die wirtschaftliche Situation eines Funktionärs auswirken und hin entwickeln. Wenn Aufwandsentschädigungen, Entschädigungen für Funktionärstätigkeiten dazu führen, dass man dadurch mancher Leistungen verlustig wird, Arbeitslosengeldunterstützungen nicht mehr erhält, dass im Sozialrecht Nachteile entstehen, dann finde ich es jetzt gut, wenn sich der Landesgesetzgeber bereit erklärt, hier einzugreifen und hier zumindest den Funktionären nicht die Motivation zu nehmen, sondern im Gegenteil, sie bei den Tätigkeiten zu unterstützen. Wenn dabei jetzt im Tätigkeitsbericht Vizebürgermeister, Fraktionsobmänner, Funktionäre in den Gemeinden nicht mehr mit unserer Maßnahme in Gefahr kommen, Leistungen zu verlieren, dann ich bin ich froh darüber, dass in dieser Form das gelingt. Deswegen bekenne ich mich zu dieser landesgesetzlichen Maßnahme, die wir hier treffen, die lediglich eine Verzichtsmöglichkeit für die genannte Gruppe schafft, die lediglich ermöglicht, wenn ein Funktionär nachweislich bekannt gibt, dass er durch die Funktions- und Aufwandsentschädigung einer Leistung sich verlustig macht, wenn er im Sozialrecht Nachteile hat, im Arbeitslosenrecht Nachteile hat, dass er nur dann und nur unter diesen Voraussetzungen einen Antrag stellen kann und keinen wirtschaftlichen, vermögensrechtlichen Nachteil deshalb hat. Ich bekenne mich dazu, dass die Grundlage dafür ein Antrag bei der Gemeinde ist. Ich bekenne mich auch dazu, weil es eine sehr, sehr heikle Materie ist, dass hier die Aufsichtsbehörde diese Anträge auch prüft, auch prüfen kann und innerhalb vier Wochen widerrufen kann, wenn es nicht wirklich ein begründeter Antrag ist, und ich bekenne mich auch dazu, dass wir Vorsorge zu treffen haben, dass hier kein Missbrauch betrieben wird und neben dem Missbrauch soll auch nicht entstehen dabei, dass ein gewisses Dumping entsteht, wer macht eine Leistung, eine Tätigkeit, eine Funktion am billigsten, dass ein bloßer Verzicht auf eine Tätigkeit nicht möglich ist, sondern wirklich nur ein begründeter Verzicht mit Nachweis des wirtschaftlichen Nachteils. In diesem Sinne ersuche ich wirklich den Oö. Landtag, dieser Dringlichkeit die Zustimmung zu geben und den Antrag auch zu unterstützen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Kollegen Lindinger das Wort. Abg. Lindinger: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In den 445 oberösterreichischen Gemeinden sind viele ehrenamtliche Gemeindefunktionäre tätig. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung gemessen an der Größe der jeweiligen Gemeinde. Jede Betätigung von Funktionären in unseren Gemeinden verbessert die Lebensqualität, insbesonders die des ländlichen Raumes. Aber gemäß § 34 der oö. Gemeindeordnung dürfen Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Gemeinderäte, Bürgermeister auf die Aufwandsentschädigung nicht verzichten. Wird ein Gemeindevorstand oder Gemeinderat, Fraktionsobmann während der Funktionsperiode arbeitslos, besteht kein Anspruch auf Leistungen gemäß des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wird ein Gemeindevorstand, Gemeinderat in den Ruhestand versetzt, geht er in Pension, aus welchen Gründen auch immer, können erhebliche pensions- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile dadurch entstehen. Um die Funktionäre nicht von der Tätigkeit in den Gemeinden auszuschließen, ist es notwendig, einen Verzicht in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Damit verhindern wir, dass sehr viele ausgeschlossen werden und sehr viele auch durch rechtliche Bestimmungen im Pensions-, Sozial- und Arbeitslosenversicherungsgesetz die rote Karte für Gemeindefunktionäre oder für Gemeinderat erhalten. Der Nationalrat wäre aufgefordert, im Bundesbezügegesetz endlich eine Regelung zu finden, damit man nicht Menschen von der kommunalpolitischen Arbeit ausschließt und ihnen dadurch wirtschaftliche und soziale Nachteile entstehen. Die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung ist hiermit gegeben und wir stimmen der Aufnahme in die Tagesordnung und der Abänderung des § 34/8 zu. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede zur Dringlichkeit und lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1491/2002 zustimmen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser einstimmig angenommen wurde. Weiters wurde angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1492/2002 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es ist dies ein Initiativantrag betreffend die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln. Dies bedarf ebenfalls eines Geschäftsbeschlusses. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1492/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute den ersten Teil unserer Wohnbaudebatte. Wir haben heute eine der wohl grundsätzlichsten Änderungen in der Wohnbauförderung in Oberösterreich, seit dem ich selbst im Landtag bin. Heute werden wir beschließen, dass wir Nicht-EWR-Bürgern die Wohnbauhilfe zuzählen. Heute werden wir beschließen, dass Ausländer mit österreichischen Steuergeldern gefördert werden, wenn sie bei uns Grund und Boden oder Eigentumswohnungen kaufen. Dies in einer Vorgangsweise, ohne dass dieses Gesetz einmal in einem Unterausschuss beraten wurde, in einer Vorgehensweise, wo heute am 4. Juli noch in der Früh ein Abänderungsantrag zum Gesetzesentwurf uns vorgelegt wurde, (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Weil du so viel Blödsinn behauptet hast!") ohne dass einmal ordentlich über das Gesetz auch ein Vergleich mit den anderen Bundesländern gemacht wird. Wir haben hier einen Dringlichkeitsantrag, (Zwischenruf: "Skandal!") ja, Frau Abgeordnete, es ist ein Skandal, wie hier vorgegangen wird, es ist wirklich ein Skandal, wie parlamentarisch hier vorgegangen wird und es ist traurig, wenn viele von Ihnen heute ein Gesetz beschließen, dass Sie nicht kennen und wo Sie die Auswirkungen überhaupt nicht einschätzen können. (Beifall) Es ist wirklich schwierig zu verstehen, wenn es Österreicher gibt, die entsprechend viel eingezahlt haben an Wohnbauförderungsbeiträgen und später (Zwischenruf Abg. Anschober: "Wieder die alte demagogische Leier!") in eine Notsituation kommen und keine Unterstützung erhalten. Ich nenne einen anderen Namen und eine andere Firma: Peter war 42 Jahre und hat mit 40 ein Reihenhaus errichtet, frei finanziert. Er war sehr erfolgreich, hat ein eigenes Unternehmen gehabt. Dieses Unternehmen ist unverschuldet, wie er 42 war, in Konkurs gegangen. Die Rückzahlung für das Eigenheim hat er noch immer zu tragen. Eine nachträgliche Förderung für sein Reihenhaus erhält er nicht, obwohl er zwanzig Jahre erheblich an Wohnbauförderungsbeiträgen in Österreich einbezahlt hat. Peter erhält keine Förderung. Nunmehr gibt es jenen, der zu uns kommt, (Zwischenruf Abg. Ziegelböck: "Wohnbeihilfe!") es geht nicht nur um die Wohnbeihilfe Frau Kollegin, es geht auch um den Eigentumserwerb, um Grund und Boden. Wenn wir unser Heimatland singen, dann muss uns bewusst sein, dass wir heute beschließen, dass Ausländer, nämlich auch Nicht-EWR-Bürger gefördert bei uns in Oberösterreich Grund und Boden erwerben dürfen. Ich habe in Völkerrecht auf der Universität gelernt, dass Völkerrecht aufgrund von Retorsion erfolgt, Gleichbehandlung in dem jeweiligen Land. Es kann doch nicht so sein, dass wir österreichische Staatsbürger gegenüber anderen Staatsbürgern dann, wenn diese dort auch einen Wohnsitz begründen wollen, schlechter stellen. Ich akzeptiere diese Schlechterstellung von Österreichern nicht. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Stimmt nicht!") Wir haben das schärfste System Österreichs, sagt der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Tatsache ist, dass man als Oberösterreicher beispielsweise, würde ich in Vorarlberg eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen, zuerst drei Jahre als österreichischer Staatsbürger in Vorarlberg den Hauptwohnsitz begründen müsste, um dort eine Wohnbauförderung bekommen zu können. In Kärnten gibt es ausschließlich eine Förderung für jene, die der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt sind. Selbiges in Niederösterreich, ebenfalls in Salzburg, in Wien. Ich weiß nicht, warum es da so eine Nervosität gibt. Auch ein heikles Thema gehört ordentlich diskutiert. Das Schlimme daran ist, dass Sie ja vorerst einmal abgelehnt haben, diese Beratung in einem Unterausschuss durchzuführen. Aber wenn Sie es nicht in einem Unterausschuss durchführen wollen, dann führen wir es in der Öffentlichkeit durch und dann hinterfragen wir auch alle Umstände. Es kann nicht so sein, dass wir in Oberösterreich andere Regelungen haben als in Niederösterreich. Auch beim burgenländischen Landeshauptmann könnte man sich erkundigen, dort gibt es überhaupt keine Wohnbauförderung für Ausländer. Der burgenländische Landeshauptmann ist ein Sozialdemokrat. Der Bürgermeister von Wien, Häupl (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Und der Kärntner Landeshauptmann!") lässt keine Ausländer in Gemeindebauten zu und in Kärnten, Kollege Stockinger, weil du hast mir ja eine Zugfahrkarte angeboten, ist es so, dass ausschließlich Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Förderung bekommen. Wir machen das Tor sehr viel weiter auf. Wir machen es nicht nur bei der Wohnbeihilfe auf, sondern wir fördern sogar den Grunderwerb von Ausländern bei uns in Oberösterreich. Da kann ich mich nur fragen, was bewegt Sie, dass Sie dieses Gesetz jetzt durchpeitschen, obwohl es erst mit 1.1.2003 in Kraft treten soll, dass Sie keine einzige Unterausschussberatung zulassen, dass Sie keinen entsprechenden Bundesländervergleich zulassen, dass Sie keinen EWR-Vergleich zulassen, dass Sie keine Kostenberechnung zulassen, wie es sich beim Eigentümer entsprechend auswirken wird. (Zweite Präsidentin: "Herr Kollege Steinkellner, Sie haben Ihre Redezeit zur Dringlichkeit bereits überschritten. Ich würde Sie bitten, zum Ende zu kommen!") Frau Präsidentin, ich werde auch zu meinem Ende kommen. Auch wenn es ein heikles Thema ist, erwarte ich, dass der Vorsitz immer gerecht ist und Gleichbehandlung darlegt, auch bei einem Thema, das vielleicht sensibel ist. Die Frau Kollegin Schreiberhuber hat zuerst eine Anfragevorlesung gemacht, das ist in der Geschäftsordnung überhaupt nicht geregelt. Ich komme zum Schluss. Das ist ein trauriger Tag für Oberösterreich, wo ohne parlamentarische ordentliche Vorberatung ein Wohnbauförderungsgesetz beschlossen wird auf Kosten der Oberösterreicher. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Ich schließe somit die Wechselrede zur Dringlichkeit und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1492/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass das nicht die erforderliche Mehrheit ist. Ich weise die Beilage 1492/2002 dem Sozialausschuss zur Vorberatung zu. Weiters wurde angekündigt, dass die Beilage 1493/2002 ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Bei der Beilage 1493/2002 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend Informationsoffensive für Hochbegabte. Wir benötigen ebenfalls einen Geschäftsbeschluss, um ihn in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1493/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Landesschulrat für Oberösterreich hat in dankeswerter Weise eine Untersuchung gemacht "Identifizierung und Förderung Hochbegabter durch die oberösterreichische Schulpsychologie". Ich möchte hier von dieser Stelle dem Herrn Dr. Mateja danken, mit welcher Genauigkeit und wie fundiert diese Studie erstellt worden ist. Es sind natürlich in dieser Studie auch einige Aspekte drinnen, die uns zur Nachdenklichkeit bzw. zu einer Änderung der Situation für Hochbegabte führen soll. Jahrelang war der Begriff hochbegabt eher etwas negativ besetzt, weil man gemeint hat, Eliten oder Hochbegabte bedrohen das Staatsgefüge. Ich habe hier in den Unterlagen ein Zitat gefunden von Comenius aus 1651, der wohl unverdächtig ist, der meint: Es ist also nicht nötig, in den Menschen etwas von außen hineinzutragen. Man muss nur das, was in ihm beschlossen liegt, herausschälen, entfalten und im Einzelnen aufzeigen. Ich denke, so müssen wir uns auch der Thematik der hochbegabten Kinder wirklich nähern. In der Untersuchung von Dr. Mateja kann man nachlesen, dass wir in Oberösterreich leider bei der Förderung dieser speziellen Kinder ein großes Defizit haben. Rein statistisch müssten in Oberösterreich von rund 218.000 Schülern 6.500 intellektuell hochbegabt sein. Es ist mir schon klar, dass das statistische Zahlen sind, aber sie entstehen aus internationalen Vergleichen. Wir in Oberösterreich haben es geschafft, im Schuljahr 1990 43 Hochbegabte zu identifizieren und im darauf folgenden Schuljahr 27. Das heißt, und das kommt auch in der Untersuchung raus, dass wir verschiedene Maßnahmen wieder vielleicht in Angriff nehmen müssen bzw. auch neue uns überlegen müssen. Der Initiativantrag von uns Freiheitlichen geht in die Richtung und ich möchte ihn vorlesen: Der Oö. Landtag möge beschließen: Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, die Informationsbroschüre des Schuljahres 1999/2000 bezüglich Hochbegabteninformation für Eltern und Lehrer ab dem Schuljahr 2002/2003 wieder einzuführen. Ich habe die Broschüre hier und es ist eben auch, bei der Begründung weisen wir darauf hin, dass in der Untersuchung von Dr. Mateja auch festgestellt wird, dass gerade das Auflegen, die Information über Folder, für Eltern, für Lehrer, aber auch bei praktischen Ärzten, Kinderärzten, natürlich auch in den schulpsychologischen Beratungsstellen aufliegen sollen, die größte Verteilung oder die größte Durchdringung durch diese Folder geschieht. In der Untersuchung wird festgestellt, dass die Folderaktion von 1999/2000 aus finanziellen Erwägungen im Schuljahr 2000/2001 nicht wiederholt wurde. Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir stellen für viele Bereiche Gelder zur Verfügung. Wir machen viele Informationsveranstaltungen, es gibt Werbekampagnen zu unterschiedlichen Themen, aber wir sparen bei einer Information für Eltern, wo es um das Wohl der Kinder geht. Ich habe in diesem hohen Haus schon einmal darauf hingewiesen, dass Kinder, deren Begabung nicht erkannt ist, dem selben Leidensdruck ausgesetzt werden wie Kinder mit Defiziten, wenn man nämlich nicht auf ihre individuellen Bedürfnisse wirklich eingeht. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir wieder etwas, das sich hier in Oberösterreich bewährt hat, wieder ins Leben rufen. Unser Antrag ist natürlich jetzt deshalb dringlich, wir haben nur zwei Monate Zeit bis das nächste Schuljahr beginnt. Ich glaube, es wäre ein guter Ansatz, im Schuljahr 2002/2003 hier wirklich wieder eine Informationskampagne zu starten, um so den Kindern, die aufgrund von diversen Umständen nicht zu ihrem Recht kommen, nicht ihrer Anlage, ihrem Können entsprechend gefördert werden, wieder eine Chance zu geben. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Während auf Bundesebene die Parteienverhandlungen zum Schulpaket laufen und von SPÖ-Seite her, nicht nur von SPÖ-Seite her, doch noch berechtigte Hoffnungen bestehen, dass die Regierungsparteien ihre Position bei der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über die Pflichtschulzeit hinaus überdenken werden, während im Land Oberösterreich die Vorarbeiten für das Behindertengesetz Neu, das in Zukunft Landesgesetz für Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen heißen wird, praktisch abgeschlossen sind, beides Materien mit hohem gesellschaftspolitischem Anspruch mit ganz klaren Handlungsansätzen für den jeweiligen Gesetzgeber. Während große Anstrengungen auf Landesebene laufen, der steigenden Arbeitslosigkeit von Jugendlichen, über die Frauen bis hin zu den Eltern, entgegenzuwirken, und während die Freiheitlichen in diesem oberösterreichischen Landtag mit versuchter staatstragender Dramaturgie gegen ein modernes Wohnbauförderungsgesetz auftreten und wegen ihrer eigenen Unkenntnis bzw. Verneinung der Materie eine Beratung in einem Unterausschuss herbeizuzwingen versuchen, (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr) ergeht sich dieselbe Freiheitliche Partei Oberösterreichs in einem Dringlichkeitsantrag, der die Neuauflage einer Broschüre zum Inhalt hat, wofür eigentlich erst der letzte Satz von antragsbegründender Relevanz zu sein scheint, der da lautet: In der oben angesprochenen Untersuchung wird auch festgestellt, dass Broschüren jenes Medium darstellen, das in aufgezeigtem Zusammenhang den größten Durchdringungsgrad aufweist. Nun ist das einerseits ohnehin mit Studien so eine Sache, die – wie wir ja beim Kinderbetreuungsgeld leidvoll erfahren mussten – aber in diesem Fall geht es nicht um eine Studie, um den Inhalt der Studie, sondern offensichtlich um die Herausgabe einer Broschüre. Was wiederum so eine Sache zu sein scheint, Kolleginnen und Kollegen, denn da gibt es beim Landesschulrat für Oberösterreich einen Verein zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler, die sogenannte Talente-Stiftung. Eine Broschüre gibt es da, wovon mir allerdings nur die Ablichtung vorliegt, die über ein bestimmtes Schuljahr hinaus mit durchaus allgemeinem Informationswert von länger anhaltendem Bestand zu haben scheint. In dieser Informationsbroschüre ist das schulpsychologische Netzwerk für Hochbegabte in Oberösterreich angeführt, wo es abgesehen vom Referat für Begabtenförderung im Landesschulrat für Oberösterreich Zentren für Hochbegabte zur Diagnose und Beratung also für alle Schulbezirke in Oberösterreich gibt und überdies eine Kontaktadresse für Eltern von Kindern im Vorschulalter und von Schülerinnen und Schülern aus Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen beim Landesverband der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen angeführt ist, die auch per E-mail erreichbar ist. Und dann gibt es in dieser Broschüre auch Informationen. Informationen die man unter www, World Wide Web, abrufen kann. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Aha, jetzt wissen wir es!“) Also, durchaus eine gängige Form von Wissenstransfer in der heutigen Zeit. Und dann gibt es noch Antworten in dieser Broschüre auf die Fragen, warum Hochbegabtenförderung und warum gibt es den Verein? Merkmale hochbegabter Kinder werden aufgezeigt. Eine Feststellung von Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer, dass er den Verein aus Überzeugung unterstützt, denn unsere Begabungen gehören zum Schatz für die Zukunft, die der Verein „Stiftung Talente“ hilft zu heben, damit die hellen Köpfe unserer Kinder leuchten, wie zu lesen ist, und das möglicherweise einzig wirklich Erneuerungswürdige an der ganzen Angelegenheit, eine adäquate Feststellung des damaligen Landesschulratspräsidenten Dr. Johannes Riedl, die natürlich durch eine entsprechende vom Amtführenden Landesschulratspräsidenten zu ersetzen wäre. Ansonsten gibt es nichts, Kolleginnen und Kollegen, was die Wiedereinführung der Broschüre begründen könnte, als höchstens diese von mir zuletzt angeführte Tatsache, oder einfach dass sie halt zu Ende ist, dass sie ausgegangen ist, so wie das heute immer wieder vorkommen kann. Da kann man sie ja eigentlich einfach nachdrucken lassen, in der korrigierten Form selbstverständlich. Und im Übrigen erscheinen auch im Schuldreieck, in der offiziellen Publikation des Landesverbandes der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen Oberösterreichs, zuletzt jedenfalls in den Ausgaben 1 und 2 dieses Jahres, jeweils Veröffentlichungen über die Aktivitäten des Vereins Stiftung Talente. Also ich denke, dass das Thema Begabtenförderung bzw. Hochbegabtenförderung durchaus in einer ihrem Werte nach entsprechenden Art und Weise von potenziellen Trägern behandelt und getragen wird, die geeignete Wege der Öffentlichkeitsarbeit beschreiten, die sicherlich nicht der besonderen Krücke eines im oberösterreichischen Landtag dringlich zu behandelndem Antrages bedürfen, um eine Broschüre wieder heraus zu geben, und die mit ihren Publikationen und Zugängen sicherlich jenen Durchdringungsgrad aufweisen, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Zeit, Zeit, Zeit!“) der im gewählten Medium für die betroffenen Eltern auch erreichbar ist. (Zweite Präsidentin: „Ich bitte, zum Ende der Redezeit zu kommen!“) Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der von mir angezogenen wirklich großen Themen wie Schulgesetzgebung usw. stimmen wir diesem recht eigenartig anmutenden Dringlichkeitsantrag nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stelzer zu Wort gemeldet. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, geschätzte Vorrednerinnen! Zur Dringlichkeit dieses Antrages und auch zum Inhalt, mit dem versucht wird, die Dringlichkeit zu begründen. Zum Einen ist einmal festzuhalten, dass die Arbeit von Dr. Mateja sicher eine sehr gute ist, aber eine repräsentative Erhebung, wie hier dargestellt wurde, ist sie nicht. Das ist eine Beurteilung von verschiedenen Klientenfällen im Zusammenhang mit Hochbegabung, aber in keiner Weise eine repräsentative Erhebung. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Schreiberhuber) Die Frau Kollegin Schreiberhuber hat schon auf einige Aktivitäten im Zuge der Begabten- und Hochbegabtenförderung im Land Oberösterreich hingewiesen und mir ist es wichtig, festzuhalten, dass es bei der Hochbegabtenförderung wahrscheinlich ähnlich wie bei der Integration ist, dass das etwas ist, was Aktivitäten, Einzelmaßnahmen braucht, was aber auch das Schulwesen an sich, den Unterricht an sich, durchdringen muss, und deshalb muss hier unbedingt erwähnt werden, dass es auch diesbezügliche Lehrerausbildungen gibt. Das brauche ich der Frau Kollegin Moser nicht erklären, sie weiß das, aber gesagt wurde es nicht. Es sind dies die sogenannten Echa-Kurse, denen sich Pflichtschullehrer und Lehrer höherer Schulen unterziehen und die über das PI angeboten werden. Und zum Zweiten, die Einzelaktivitäten unter Anführungszeichen über den Verein Stiftung Talente. Das sind ansehnlich viele und sie lassen uns im Bundesländervergleich wirklich sehr, sehr gut dastehen. Die Sommerakademien, die sicher auch heuer wieder heranstehen werden. Diejenigen für hochbegabte Schülerinnen höherer Schulen in Bad Leonfelden - jährliche Teilnehmerzahl ungefähr sechzig. Und auch die Sommerakademien für die hochbegabten neun- und zehnjährigen Schüler. Da sind die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen neunzig. Also, bedeutend über den Zahlen, die die Kollegin Moser hier angesprochen hat. Und es gibt dann auch noch Werkstätten für junge Talente, wo sie im außerschulischen Bereich in Industriebetrieben mitarbeiten können. Es gibt die Möglichkeit für Schüler, in ihrem Fachgebiet einschlägige Lehrveranstaltungen an der Uni bereits zu inskripieren. Es gibt Elternfortbildung und, und, und. Und jetzt bin ich bei der Planung für das nächste Jahr, und das ist auch ganz interessant vielleicht für dich als Antragstellerin. Für das Schuljahr 2002/2003 ist unter anderem geplant, für hochbegabte Schüler sogenannte Pull-out-Kurse zu veranstalten, wo sie während der Schulzeit mit einem Referenten sehr vertiefend an einem konkreten Thema in ihrem Fachbereich in einem Seminarhotel arbeiten können. Der Education-Highway soll für Hochbegabte eine spezielle Einrichtung erhalten. Daran wird gearbeitet. Und es wird an etwas gearbeitet, Frau Kollegin Moser, weil es stimmt, was du sagst, dass die Information der Eltern über die Hochbegabung von ausschlaggebender Bedeutung ist. Es wird nämlich zur Zeit an einer Überarbeitung des Folders, den du angesprochen hast, gewerkt und gearbeitet. Dieser ist zwar in dem Jahr, das du angesprochen hast, an alle Schüler des Landes ergangen, und damit an deren Eltern, aber im Jahr darauf noch einmal an die neueintretenden Schüler, das hast du zu erwähnen unterlassen, und mit kommendem Schuljahr 2002/2003 wird dieser Folder eben neu aufgelegt. Es ist also daher leicht ersichtlich, dass wir keine Dringlichkeit in deinem Antrag erkennen können. Vielleicht gilt auch ein bisschen das Wort des deutschen Pädagogikexperten Hartmut von Hentig in diesem Zusammenhang: „Bildung heißt sich selbst bilden“. Den Antragstellern wäre im Zusammenhang mit diesem Antrag dieses Wort auch ans Herz zu legen gewesen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede zur Dringlichkeit, und wir kommen zur Abstimmung. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit der Beilage 1493/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, das ist nicht die erforderliche Stimmenmehrheit. Ich weise die Beilage 1493/2002 dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zu. Weiters wurde angekündigt, dass die Beilage 1494/2002 im Rahmen ihres Antrages keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im IKT-Bereich. Wir benötigen einen Geschäftsbeschluss. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1494/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Walch. Abg. Walch: (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Da wird’s ruhig, wenn der Max hinausgeht!“) Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, wieso der Antrag als dringlich bezeichnet wird, ist Folgendes: Diese Resolution, der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, IKT, zu starten. Die Offensive hat insbesondere folgende Maßnahmen zu enthalten: Erstens, Einführung einer Sonderförderung für Betriebe, die Lehrlinge im IKT-Bereich ausbilden sowie Durchführung einer Informationskampagne bei Unternehmen und Schulabgängern über die Ausbildungsmöglichkeit der IKT-Berufe. Ich glaube, es ist eine wirklich wichtige Initiative, wie ja jetzt wieder der Schulabgang demnächst vor sich geht und die Jugendlichen Lehrplätze brauchen. Und genau bei der Klausur der Oberösterreichischen Landesregierung ist festgestellt worden, dass es im heurigen Jahr erst 53 Lehranfänge im IKT-Bereich gegeben hat, dort ein Fachkräftemangel vorhanden ist, und daher das eine ganz wichtige Situation ist, um Fachkräfte selbst auszubilden. Weil der, der selbst ausbildet, weiß auch, was er hat davon, um den Jugendlichen dementsprechend eine Chance zu geben, damit sie einen Lehrplatz finden. Ich ersuche daher, dieser Dringlichkeit die Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Eidenberger das Wort. Abg. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Industriegesellschaft, sie wurde längst von der Wissensgesellschaft abgelöst. Rauchende Köpfe werden längst wichtiger als rauchende Schlote. Wissen wird wichtiger als Muskeln und Rohstoffe. Und intellektuelles Kapital, es wird wichtiger als Sach- oder Finanzkapital. Und damit wird auch eine zeitgemäße Bildung, Forschung und Entwicklung, lebenslanges Lernen, hohe fachliche aber auch soziale Fähigkeiten immer wichtiger. Die mit der technologischen Entwicklung verbundenen neuen Berufschancen, sie belegen auch, dass wir keinesfalls das Ende der Arbeit erreicht haben. Was sich rapide wandelt, es sind die Arbeitsinhalte. In vielen Berufen ist inzwischen selbstverständlich, vernetzte Computer kritisch und produktiv zu benützen. In Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ist der schnelle und umfassende Zugriff auf Information, eben der Informationsvorsprung, ein Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor. Aus dieser Erkenntnis heraus ergibt sich eine große Herausforderung insbesondere an das Bildungswesen. Sowohl im schulischen Bereich als auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss die Bevölkerung auf den Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien noch verstärkter vorbereitet werden, um drohende gesellschaftspolitische und soziale Verwerfungen zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Um Informationen zu erhalten oder zu verbreiten, müssen Menschen in einer Informationsgesellschaft wichtige Kompetenzen aufweisen. Sie müssen fähig sein, Informationen zu strukturieren, zu bewerten und verfügbar zu machen, sowie Suchstrategien und die damit verbundenen Regeln der Kommunikation beherrschen. Der Umgang mit den neuen Medien wird somit zur Schlüsselkompetenz in Wirtschaft und Wissenschaft und stellt eine große Herausforderung an das Bildungswesen dar. Er muss daher zu einem allgemeinen Bildungsgut werden. Für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Österreich kann es daher zu einer entscheidenden Frage werden, welche konkurrenzfähigen Leistungen er im globalen Wettbewerb der Informationsgesellschaft einbringt. Wenn die heute vorliegende Forderung heißt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu starten, dann freuen wir uns von der sozialdemokratischen Fraktion tatsächlich von ganzem Herzen, dass unsere langjährige Forderung endlich als wichtig erkannt wurde und sich schön langsam breiter Konsens bemerkbar macht. In keinster Weise aber können wir uns der Meinung anschließen, dass es eine weitere Sonderförderung für Betriebe geben soll, die Lehrlinge im IKT-Bereich ausbilden, zumal es diese ja schon gibt, wie ich den heutigen Oberösterreichischen Nachrichten entnehmen konnte. Hier heißt es: "IT-Ausbildung wird gefördert. Das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich unterstützt Unternehmen, die Lehrlinge in den Berufen Kommunikationstechniker, EDV-Techniker, IT-Elektrotechniker, Informatiker, Medientechniker und Mediendesigner ausbilden." Wenngleich ich auch zugebe, dass es – laut telefonischer Auskunft - diese Förderung tatsächlich erst ab dem heutigen Tag gibt. Auf die Frage, welche Förderrichtlinien dem hinterlegt seien, erklärte man mir, dass man derzeit zusammensäße, um diese Richtlinien festzulegen. Egal, wie auch immer: Die Förderung gibt es bereits. Meine Fraktion sieht daher keine Dringlichkeit mehr gegeben. Wichtig ist aber, diese Inhalte in der nächsten Unterausschusssitzung "Berufsschulreform" weiter zu diskutieren. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ganz so einfach wie der Initiativantrag der freiheitlichen Abgeordneten formuliert ist, um eine Offensive zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien anzukurbeln, stellt sich die Sachlage nicht dar. Zumal, und Kollege Eidenberger hat ja schon gesagt, das Wirtschaftsressort hier schon aktiv ist und Landesrat Fill sicher hier Initiativen bereits unternommen hat. Sicher ist festzustellen, dass es im heurigen Jahr vom 1.1. bis zum 30.6. 59 neue Lehrverträge im Bereich der IT- und IKT-Berufe gibt und dass das Wirtschaftsressort über die Institute IBE und IBW Studien eingeholt hat, um hier den Fachkräftebedarf auch zu hinterfragen. Dies ergibt besonders, dass wir rund 300 Informations- und Kommunikationstechniker, sprich Absolventen einer Fachschule bzw. eines College für IT-Schwerpunkt bis zum Jahr 2006 benötigen. Sicher brauchen wir auf der Ebene der Erstausbildung wesentlich mehr Plätze. Aber durch die sogenannten Crash-Kurse, die seitens des Landes, seitens der Wirtschaftskammer und dem AMS angeboten wurden, gibt es seit letztem Jahr bereits so ein vierwöchiges Intensivtraining, damit den jungen Menschen, den Interessierten, auch die Möglichkeiten geboten werden und auch den Betrieben, sich hier einmal einzuschulen. Und es hat gezeigt, dass fünfzig Lehrlinge daran teilgenommen haben, die mit den Kursen sehr zufrieden waren. Und auch der Fortschritt, der in diesen vierwöchigen Kursen erreicht werden konnte, war zufriedenstellend. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Auch im heurigen Jahr sind solche Kurse unter dem Namen Intensivkurse vorgesehen, um wiederum den Lehranfängen dieser Zielgruppe hier den Start zu erleichtern. Wenn es um Förderungsbereiche geht, so ist dazu zu sagen, dass seitens des AMS Lehrbetriebe, die Mädchen in einem dieser IT-Berufe, sei es EDV-Techniker, Informatiker, Kommunikationstechniker, Mediendesigner, Medientechnik, hier ausbilden, einen Zuschuss von 302 Euro pro Monat auf die Dauer von 24 Monaten gefördert bekommen. Tatsächlich haben aber diese Förderung bisher 25 Mädchen in Anspruch genommen, sodass ich glaube, das es nicht rein eine Frage der Förderung ist, sondern dass es wesentlich darüber hinaus geht, dass wir in den Firmen Projektleiter, Datenbankadministratoren, Systembetreuer haben, die diese jungen Menschen dementsprechend ausbilden können. Ich glaube, dass Oberösterreich in diesem Technologiebereich auf einem guten Weg ist, dass wir geeignete Instrumente zur verstärkten Ausbildung von Lehrlingen im IKT-Bereich hier darstellen können und dass bei gezielter Beratung der Unternehmungen besonders auch im Zusammenhang mit dem Firmenausbildungsverbund hier große Erfolge zu erzielen sind und dass wir dort verstärkt den Hebel ansetzen sollen. Daher wird die ÖVP-Fraktion der Dringlichkeit die Zustimmung nicht erteilen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1494/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit, ich weise diese Beilage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1495/2002. Es handelt sich bei dieser Beilage um den Initiativantrag betreffend ein Kompetenzzentrum für Frauengesundheit und geschlechterspezifische Medizin. Ich eröffne über diesen Antrag die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Brunmair das Wort. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren, wobei diesmal die Betonung auf Damen liegt! Unser Antrag ersucht die Landesregierung, jene Veranlassungen zu treffen, die erforderlich sind, um die gynäkologische Fachabteilung des neuen Mutter-Kind-Zentrums so auszurichten, dass diese den wissenschaftlich anerkannten Anforderungen eines Kompetenzzentrums für Frauengesundheit und geschlechterspezifische Medizin entspricht. Begründung, die jüngsten Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung beweisen, dass zahlreiche Krankheitsbilder der inneren Medizin, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatischer Formenkreis, Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates usw., sowohl in der Diagnostik, also in den Untersuchungsmethoden, als auch in der Behandlung, in der Therapie geschlechterspezifisch zu behandeln sind. Zahlreiche Krankheitsbilder und Befindlichkeitsstörungen sind im kausalen Zusammenhang mit der geschlechterspezifischen und altersspezifischen hormonellen Situation zu sehen. Da diese Aspekte bisher nur im universitären Bereich vorgelegen sind oder dort Rechnung getragen wird, sollte das Land Oberösterreich den Neubau des Mutter-Kind-Zentrums zum Anlass nehmen, die gynäkologische Fachabteilung so auszustatten, dass sie diesen Funktionen, diesen modernen Funktionen der Frauengesundheit und der geschlechterspezifischen Medizin entspricht. Der Ausgangspunkt und die Geburtsstunde dieses Antrages war am 1. Juli 2002 in Geinberg bei der Frauenkonferenz der Initiative freiheitlicher Frauen, an deren Spitze bekanntlich ja unsere Landesrätin Ursula Haubner steht, es gab dort eine Reihe hervorragender und wissenschaftlich hochwertige Vorträge und Referate. Im Besonderen war der Vortrag oder das Referat von Universitätsprofessor DDr. Huber aus Wien hervorzuheben, ein weltweit anerkannter Experte auf dem Gebiet der Hormonforschung und auch ein gefragter Experte in Belangen der medizinischen Ethik, zum Beispiel im Bereich der Stammzellentherapie und der Diskussion, die darüber geführt wird. Der Titel seines Vortrages lautete: Beginn einer frauenspezifischen Medizin. Ich zitiere ganz kurz aus der Einleitung: Immer mehr weist auf die Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Medizin hin, um die bisher praktizierte eher männerorientierte Medizin abzulösen. Neue Einsichten in die komplexen endogenen Vorgänge des weiblichen Organismus werden in Zukunft in eine eigene Frauenmedizin führen. Er fasst zusammen, von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wurde schon seit längerer Zeit gefordert, dass der Frauenarzt mehr sein soll als ein Facharzt für das Genitale. Er soll in ganzheitsmedizinischer Weise die Frauen in all jenen Problemen beraten und ihnen zur Seite stehen, die geschlechtsspezifisch und durch eine unterschiedliche hormonelle Regulation bedingt sind usw. Wenn wir nun in Oberösterreich und in Linz ein modernes zeitgemäßes Mutter-Kind-Zentrum planen, so scheint es richtig und notwendig, diesen aktuellen Stand der Wissenschaft umgehend in die organisatorische, bauliche und personelle Planung einfließen zu lassen, einfach die inhaltliche Weichenstellung jetzt vorzunehmen. Ich glaube, es ist unsere politische Aufgabe, schon bei der Planung auf höchsten medizinischen Standard und Qualität zu achten. Daher sollte dieser Sachantrag auch heute und hier dringlich behandelt werden, damit die Landesregierung zusammen mit der GESPAG im Auftrag und im Sinne der Frauengesundheit ausreichend Zeit haben und das Zeitvolumen bereits in die laufende Planungsphase einfließen kann, um dieser Aufgabenstellung gerecht zu werden. Ich möchte auch hervorheben, dass es sich hier, was wir hier beantragen, um universitären Standard handelt, anders ausgedrückt, um ein Gleichziehen mit universitärem Standard. Ich glaube, dass wir uns in Oberösterreich oder dass das für uns in Oberösterreich und für die Stadt Linz ein besonders Anliegen sein soll. Wir wissen doch, dass wir solche Qualitätsstandards neben Wien, wo es neben Wien, in Graz und in Innsbruck diese Standards gibt, dass wir hier auch hervorragende Beispiele haben. Zum Beispiel im Bereich der Kardiologie, ich denke an die Kardiologie in Wels, an das AKH in Linz, oder eben ein Thema, das wir ja öfter besprochen haben, die Kinderkardiologie und dass es unser Ziel sein soll, hier universitären Standard zu bieten. Ich glaube, es ist ein gutes politisches Zeichen des Landtags mitten im Jahr der Chancengleichheit, noch vor dem Sommer, noch vor der Sommerpause die Weichenstellung für ein Kompetenzzentrum für Frauengesundheit und geschlechterspezifische Medizin zu beschließen. Ich sage das bewusst als Vertreter des männlichen Geschlechts, abgesehen von der medizinischen Richtigkeit unseres Antrags, jeder, der sich ein bisschen mit den Details dieser geschlechterspezifischen Medizin auseinandersetzt, der weiß auch, dass diese Entwicklung nicht nur den Frauen in Zukunft viel Positives bringen wird, sondern auch dem männlichen Geschlecht. Ich bitte daher um Annahme dieser Dringlichkeit, dieses sachlichen Beitrages zur Gesundheitsversorgung in Oberösterreich. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Präsidentin Weichsler, bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin Orthner! Herr Kollege Brunmair, ich kann Sie wirklich verstehen, dass Sie als Arzt diesen Antrag eingebracht haben, ich kann aber eines nicht verstehen, ich denke, gerade was das geschlechterspezifische Kompetenzzentrum betrifft und geschlechterspezifische Medizin, wenn Sie gleichzeitig auch den Begriff Chancengleichheit und Gender Mainstreaming in den Mund nehmen, dann ist es etwas zuwenig gegriffen, nur auf die Frauen Rücksicht zu nehmen, sondern es gibt auch durchwegs geschlechterspezifische medizinische Probleme, die nur die Männer haben. Ich darf vielleicht das Wort Prostata in den Mund nehmen, das uns Frauen unbekannt ist, das aber auch einen wesentlichen Teil dazu beitragen würde. Wir als SPÖ-Fraktion sehen hier keine Dringlichkeit diesem Antrag zuzustimmen, ich möchte es auch begründen. Einerseits sind wir gerade im Bau oder in der Planung des neuen Mutter-Kind-Zentrums, wo hier wirklich ein Kompetenzzentrum für Geburtshilfe geschaffen wird, gleichzeitig haben wir ja mit dem AKH eine intensive gynäkologische Seite, wo also auch der Bereich der Fertilisationsprobleme, das wir auch vom Land Oberösterreich nun schon seit längerer Zeit finanziell unterstützen, wenn Paare keine Kinder bekommen können, dass es nicht am finanziellen Aufwand scheitern kann, sich diese Möglichkeit nicht zu schaffen, sondern dass wir auch entsprechend Geld zur Verfügung stellen und hier eigentlich Kompetenzzentren haben. Ich weiß, dass das neue Mutter-Kind-Zentrum, AKH alle diese Bereiche, die eigentlich gemeinsam arbeiten müssen, wo die Kompetenzen ja jetzt bereits gegeben sind, zum Beispiel auch im Bereich der Elisabethinnen, im Krankenhaus der Elisabethinnen, wo hier wirklich ein Zentrum für Osteoporose und Probleme, die aus der Menopause entstehen können, gegeben ist, hier wirklich Gespräche passieren und diese auch gemeinsam behandelt werden. Was die Forschung betrifft, so denke ich, haben wir in Österreich ein gutes System entwickelt, nämlich insofern auch, weil sich weltweit immer wieder feststellen lässt, wie gut unsere Forschungsergebnisse gerade im Medizinbereich weltweit anerkannt sind und hier wirklich immer wieder, ich sage immer wieder, dass hier größte Leistungen hervorgebracht werden, die für die Medizin von weltweiter Bedeutung sind. Ich denke, dass dieser Antrag heute nicht unbedingt die Dringlichkeit braucht, denn die Gespräche laufen, sowohl zwischen Mutter-Kind-Zentrum, als auch zwischen den anderen Krankenhäusern. Es wäre sicherlich vernünftiger, wenn wir diesem Antrag heute nicht so zustimmen würden, sondern wenn wir das vernünftig in einem Ausschuss beraten würden, deswegen also auch nicht die Zustimmung zur Dringlichkeit von meiner Fraktion. (Beifall Zwischenruf Abg. Moser: "Gerade weil es im Gespräch ist, muss man zustimmen!" Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Es ist erschütternd!") Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Ziegelböck, bitte. Abg. Ziegelböck: Geschätzte Frau Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! So erschütternd ist die Situation in der frauenspezifischen Medizin heute nicht. Es gibt laufend Koordinationsgespräche zwischen dem Kinderkrankenhaus, Landesfrauenklinik und dem AKH und allen Krankenhäusern in Oberösterreich über die Schwerpunktsetzung in der geschlechterspezifischen Medizin. Wir glauben, durch diese Koordination am richtigen Weg zu sein. In allen Krankenhäusern und vor allem in allen Bereichen, ob Männer oder Frauen, müssen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und in der Diagnostik und in der Behandlung frauenspezifisch und männerspezifisch Einfluss nehmen. Im Mutter-Kind-Zentrum liegt der medizinische Schwerpunkt in der Behandlung und Betreuung rund um die Schwangerschaft und um die Geburt, dieses Generalthema, das Sie angeschnitten haben, kann meiner Meinung nicht in einer kurzen Debatte der Dringlichkeit behandelt werden. Wir stimmen daher der Dringlichkeit nicht zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Eisenriegler, bitte. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Ja, jetzt kommt Stimmung hinein!") Abg. Eisenriegler: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen Vorrednerinnen eigentlich nur anschließen, das Problem, dass Frauen in der Medizin am männlichen Maß gemessen werden, das Problem besteht tatsächlich. (Beifall) Es ist tatsächlich so, dass lebensbedrohliche Zustände von Frauen mitunter nicht erkannt werden, weil die entsprechende medizinische Ausbildung oder Erfahrung fehlt, vor allem fehlen da und dort Ärztinnen, vor allem bei den Fachärztinnen ist da noch ein großes Defizit da. Es ist auch Tatsache, dass Frauen den gesellschaftlichen Anspruch, möglichst viel aushalten zu müssen, auch im Falle von Krankheit befolgen. Das alles sind unbestrittene Tatsachen, welche einer näheren Betrachtung durchaus Wert sind. Ich plädiere aber dafür, dass man sich mit dieser vielschichtigen Thematik eingehender befasst und halte deshalb wie meine Vorrednerinnen das Thema für einen Dringlichkeitsantrag für nicht geeignet. Außerdem sind diese Fragen meiner Meinung nach nicht nur in der Gynäkologie anzusiedeln, sondern sind ein allgemein medizinisches Problem, weshalb es auch keine Logik hat, diese Thematik speziell im Mutter-Kind-Zentrum anzusiedeln. Zusammenfassend werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1495/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, ich weise die Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit der Beilage 1496/2002. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend der Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen, auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Makor-Winkelbauer das Wort. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Land Oberösterreich, speziell der Herr Landeshauptmann rühmt sich in Zeiten des Benchmarkings des Öfteren mit Sachlagen, bei denen unser Land Spitzenreiter oder zumindestens im Vorfeld im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist. Bei der sehr wichtigen Frage der Senkung des Wahlalters allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, besteht mittlerweile die große Gefahr, dass Oberösterreich zum absoluten Schlusslicht in Österreich wird. In Kärnten, in der Steiermark und Burgenland wurde die Senkung des Wahlalters bereits in die Wege geleitet, in Wien gibt es entsprechende Absichtserklärungen und in Oberösterreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Anschober: "Das wird bei uns auch bald der Fall sein!") der Abgeordnete Anschober ist optimistisch, ich bin es ja auch noch immer, aber man wird ja heute noch sehen, in Oberösterreich wurde der Antrag auf Senkung des Wahlalters in den vergangenen Monaten mehrmals und wiederholt von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Wieso, frage ich mich, vor was fürchten sich diese beiden Fraktionen? Der Landtag muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt seid Ihr aufgerufen, nicht zu sprechen, sondern zu hören und dann zur richtigen Zeit die Hand zu heben, der Landtag muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn er will, dass die jungen Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bereits im kommenden Jahr, bei den kommenden Gemeindewahlen wahlberechtigt sind, sehr rasch handeln. Daher auch der dringliche Antrag, der von uns erneut eingebracht wurde. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und FPÖ, Sie müssen sich endlich entscheiden, ob Sie es den 16- und 17jährigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern zutrauen, bei den kommenden Gemeinderatswahlen, bei den kommenden Bürgermeisterwahlen, dass sie wählen gehen können, oder ob Sie weiterhin der Meinung sind, dass das den Jugendlichen noch nicht zuzutrauen ist. Mit dem neuerlichen Einbringen des dringlichen Antrages legt die SPÖ jedenfalls ein klares und wiederholt ein deutliches Bekenntnis für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen ab. 16jährige sind unserer Meinung nach reif genug, um zu wählen, schon in der Vergangenheit wurde das Wahlalter laufend heruntergesetzt, von ursprünglich 25 dann auf 21, zwischenzeitlich jetzt auf 18 und hoffentlich sehr bald auf 16 Jahre. Damit wurde lediglich den gesellschaftlichen Entwicklungen entsprochen. Die Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit ist dafür reif, 16jährige heute verfügen über Informationsmöglichkeiten, die sich Generationen zuvor nicht einmal erträumt haben konnten. Alle Jugendstudien der letzten Jahre belegen die Tendenz, dass die Zeit der eigentlichen Kindheit immer kürzer wird, Jugendliche immer früher auch in die gesellschaftliche Verantwortung genommen werden und sie auch diese Verantwortung annehmen. Keine Jugend zuvor, zumindest seit es derartige Studien gibt, maß etwa Werten wie Arbeitsplatz und Ausbildung eine so große Bedeutung zu, wie die derzeitige. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen ja auch in Betracht ziehen, was ist denn das durchschnittliche Alter eines Erstwählers, das durchschnittliche Alter eines Erstwählers bei sechs Jahre stattfindenden Wahlen und einem Wahlalter von 18 Jahren ist in Wirklichkeit 21 Jahre, wenn er ungünstig geboren ist, darf er das erste Mal in seinem Leben mit 24 Jahren Gemeinderat und Bürgermeister wählen. Ein Zeitpunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo die meisten das Bundesheer oder Zivildienst bereits erledigt haben, vielleicht sogar ein Studium abgeschlossen haben, dann dürfen sie das erste Mal wählen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir es auf 16 Jahre herabsetzen, dann haben wir das durchschnittliche Erstwahlalter noch immer bei 21 Jahren. Ich glaube, da wären wir uns einig, dass das ja durchaus sinnvoll ist. Weiters möchte ich dafür plädieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Wahlakt selbst nicht ins Unendliche zu mystifizieren. Selbstverständlich ist das Wählen die wichtigste demokratische Errungenschaft in unserer Gesellschaft. Doch die meist von den Gegnern der Herabsenkung des Wahlalters ins Feld geführten staatsbürgerlichen und politischen Vorkenntnisse, die man dafür haben müsste, um wählen zu können, können, glaube ich, teilweise nicht einmal Universitätsprofessoren, geschweige denn die Mehrheit der über Achtzehnjährigen erfüllen. Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, verwählen kann man sich letztlich bei einer Wahl nicht. Verwählen kann man sich vielleicht am Telefon. Bei einer Wahlentscheidung kann man sich vielleicht irren. Aber das passiert auch über Achtzehnjährigen, wie wir bei der letzten Nationalratswahl gesehen haben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Weinzinger das Wort. Abg. Weinzinger: Geschätzte Präsidentin, meine geehrten Damen und Herren! Christian! Das war ein Schluss. Das war pointiert. Das war in Ordnung. Tadellos. Es soll ja hier herinnen nicht nur ganz trocken gesprochen werden. Aber ich wage es trotzdem nicht, trotz dieser Schlussbemerkung meines Vorredners, ich wage es nicht, zur Gänze einen Text zu verlesen, den der Platon 427 bis 347 vor Christus in seiner Politaea (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: „Das war ja ein Ausländer!“ Heiterkeit.) geschrieben hat. Sie meinen völlig zurecht, inzwischen könnte man ja etwas dazugelernt haben. Aber das sind Weisheiten, die einfach auch heute stehen und daher ewig stehen. Ich darf Ihnen nur ein bisserl was sagen davon. Wenn sich die Alten aber unter die Jungen setzen und versuchen, sich ihnen gefällig zu machen, indem sie Verschiedenes übersehen oder gar daran teilnehmen, damit sie nicht als vergreist oder als autoritätsgierig erscheinen, keiner von uns will vergreist erscheinen, keiner von uns will autoritätsgierig erscheinen, und daher geben wir den Jungen immer mehr und mehr und in immer mehr Bereichen Recht und immer mehr Rechte. Gar nicht so schlecht, wenn die Jungen die Rechte erstens richtig benutzen und zweitens sie auch haben wollen. Das richtige Benutzen, das passiert den Jungen, dass sie es hie und da nicht tun, das passiert aber auch den Alten, dass sie es nicht tun. Aber das haben Wollen passiert den Jungen nach meiner Information dahingehend, dass sie gar nicht wollen. Ich weiß nicht, wie oft ich zu diesem Thema hier schon reden durfte. Auf jeden Fall habe ich gehört, ist es der siebente Antrag von der sozialdemokratischen Fraktion im Hinblick auf Herabsetzung des Alters der Wähler. Und immer wieder frage ich vorher und nachher die mir bekannten Jugendlichen, und das sind nicht nur freiheitliche Jugendliche, sondern durch die Bank aus allen Bereichen: Wollt ihr ab 16 schon wählen oder genügt euch ab 18 zu wählen? Und es sagen die, die 16 sind oder noch nicht 16 sind: Ich kenne mich eh nicht aus. Und es sagen die, die 18 sind oder schon darüber: Sagt uns mehr, damit wir uns auskennen, denn auch dort ist das Wissen sehr gering. Machen wir zuerst eine bessere Staatsbürgerschaftskunde. Machen wir zuerst eine bessere Ausbildung unserer Jugend, damit sie überhaupt wissen, worum es geht. Fragen Sie von der Straße her 20 Jugendliche, 20 Jugendliche, die wie Jugendliche aussehen, was der oberösterreichische Landtag ist. Fragen Sie, um was es überhaupt geht bei einer Wahl. Fragen Sie, ob bei der Wahl der Landeshauptmann gewählt wird oder ob die Angehörigen des Landtags gewählt werden. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit keine Antwort, keine richtige, bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen wir eine bessere Ausbildung unserer Jugend in Richtung Staatsbürgerschaftskunde (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: „Heimatkunde heißt das!“) und lassen wir sie, so wie sie selbst wollen, erst ab 18 wählen, und nicht schon ab 16. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Strugl. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Das ist schwierig jetzt!“ Heiterkeit.) Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Abgeordnete Makor-Winkelbauer hat gesagt, diese Frage ist enorm wichtig. Ich frage zurück: Für wen ist sie wichtig? Jedenfalls nicht in dem Ausmaß offensichtlich für die Betroffenen, von denen Sie reden. Der Herr Abgeordnete Weinzinger hat schon erwähnt, dieser Wunsch, der von Ihnen hier artikuliert wird, wird von der betroffenen Gruppe nicht in dem Ausmaß artikuliert. Ich zitiere eine Jugendstudie vom Market-Institut, wo sich eine Mehrheit, nämlich 55 Prozent, klar dagegen ausgesprochen hat, das waren aber die Jugendlichen selber, die Betroffenen, und 33 Prozent dafür. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Welche Studie war das?“) Das war eine Jugendstudie des Market-Instituts. (Zwischenruf Abg. Schenner: „Aber das ist ein Institut, wo der Herr Beutelmeyer gesagt hat – weiterer Zwischenruf unverständlich!“) Aber man kann die Umfragen ja immer relativieren. Da bin ich ja auch sehr dafür. Aber wenn Sie erlauben, werde ich dann ein paar andere Belege Ihnen auch anbieten. Vielleicht gefällt Ihnen irgendeiner davon. Die Frage ist ja: Was ist denn in Wahrheit die Priorität? Sie können ja Ihr Minisample machen, Herr Abgeordneter, wenn Schulklassen da sind, und dort einmal nachfragen. Bis jetzt wurde das auch in diesem Kreis noch nicht verlangt, wenn Sie das bis jetzt miterlebt haben. Das ist eine authentische Rückmeldung. Da waren Sie der Meinungsforscher, wenn Sie einmal so eine Diskussion geführt haben. Ich glaube, es gibt auch andere Belege dafür, nämlich die Frage der Wahlbeteiligung. Und das ist keine Umfrage, das ist eine Wahl. Nehmen Sie sich die letzte Wahl, die wir hier erlebt haben, die Nationalratswahl 1999, und schauen Sie sich an, wie die Wahlbeteiligung der jungen Leute dort gewesen ist. Und da sind wir schon bei denen, die über 18 gewesen sind. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Das hat vielleicht mit der Politik und weniger mit dem Alter zu tun!“) Das kann schon sein, Herr Klubobmann Anschober. Aber wenn jetzt verlangt wird, dass man sozusagen das Alter auch noch absenkt, dann möchte ich dem diese Zahlen trotzdem entgegen halten. Weil das wird man ja wohl nicht anzweifeln können. Die hat man zufälligerweise schon einmal gezählt, die dort zur Wahl gegangen sind. Dort ist es so gewesen, dass die jüngeren Wähler zu einem bedeutend niedrigeren Prozentsatz zur Wahl gegangen sind. Knapp über 70 Prozent. Und um eine andere Gruppe herauszugreifen: Die Fünfunddreißig- bis Neunundvierzigjährigen haben immerhin eine Wahlbeteiligung von 88 Prozent aufgewiesen. Das heißt, auch das ist für mich ein Hinweis, dass es nicht so ist, dass das jetzt vehement verlangt wird, weil nicht einmal die, die zu den jüngeren Wählern zählen, das machen. Es gibt vielleicht andere Dinge, die man machen muss in dem Zusammenhang, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber es spricht eindeutig nicht dafür, wie Sie behaupten, dass das vehement verlangt wird. Oder ein anderes Beispiel. (Zwischenruf Abg. Makor-Winkelbauer: „70 Prozent sind eh viel! Sonst sind es null!“) Es ist aber, damit ich Ihnen das erklären darf, es ist ein signifikanter Unterschied zu anderen durchschnittlichen Wahlbeteiligungen. Auch wenn das viel ist, ist es doch weniger. Vielleicht gibt Ihnen das einen kleinen Hinweis. Oder wenn Sie glauben, dass 70 Prozent zuviel ist oder viel ist, dann sage ich Ihnen eine andere Zahl. Bei der letzten Arbeiterkammerwahl im Frühjahr 2000 hat man erstmals auch die Lehrlinge mitwählen lassen. 27.397 Lehrlinge waren wahlberechtigt. Wissen Sie noch wie viele gewählt haben? Da geht es genau um diese Altersgruppe, 3.169, das sind 11,5 Prozent. Wenn Sie jetzt sagen, das ist viel, dann kenne ich mich nicht mehr aus, sehr geehrter Herr Abgeordneter. (Beifall) Es geht ja in Wirklichkeit um ganz etwas anderes. Es ist ja nicht immer ganz nachvollziehbar, warum man jetzt zum siebenten Mal das wieder bringt. Ich glaube, was wirklich diskutierenswert ist, sind die Schritte, die man maßgeblich setzen muss, um die Jugendlichen einzubinden in die Arbeit, auch auf der kommunalen Ebene. Da ist einiges geschehen. Da sind wir mit Sicherheit nicht Schlusslicht, sondern führend. Ich erinnere an die Jugendausschüsse in den Gemeinden, an die kommunale Jugendarbeit. Wir haben in 400 Gemeinden auch Gemeindejugendreferenten. Das sind auch Dinge, die nachgefragt und angenommen werden von den Jugendlichen, wo es um konkrete Angebote zur Mitarbeit geht. Ich möchte aber etwas anderes Ihnen vorschlagen, nämlich (Zweite Präsidentin: „Herr Abgeordneter Strugl! Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die Redezeit bereits überschritten haben!“), Frau Präsidentin, ich komme schon zum Schluss (Zweite Präsidentin: „Bitte!“), aber ich möchte trotzdem den Vorschlag der SPÖ machen, helfen Sie mit, jenen, die jetzt schon wahlberechtigt sind, die Möglichkeit der Stimmabgabe zu erleichtern, bevor man jetzt die Gruppe der Wahlberechtigten künstlich ausdehnt. Helfen Sie mit, indem Sie zum Beispiel dafür sind, so wie wir, dass man dort, wo Hürden sind, bei denen, die jetzt schon wählen dürfen, die die Stimmabgabe erschweren, dass man die wegräumt, indem man zum Beispiel die Briefwahl ermöglicht. Das blockiert die SPÖ (Beifall). Da könnte man etwas tun. Das wäre ein wirklicher demokratiepolitischer Fortschritt, der übrigens nicht nur den Jüngeren helfen würde, sondern auch anderen. Ich glaube, da wäre uns viel mehr geholfen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Anschober das Wort. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Strugl beim letzten Punkt, den er dargestellt hat, durchaus folgen. Auch wir würden die Einführung der Briefwahl absolut aus demokratiepolitischen Gründen für sinnvoll erachten. Ist für uns kein Thema. Nur glaube ich nicht, dass man die eine Frage gegen die andere ausspielen kann. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Demokratiepolitische Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern, kann man nicht im Austauschprinzip machen, sondern das muss generell realisiert werden. Vielleicht, weil Sie formuliert haben so diese fehlende Wahlbeteiligung bei relativ jungen Wählern und Wählerinnen bei der letzten Nationalratswahl, und insgesamt so diese fehlende Beteiligung oder mangelhafte oder uns nicht zufriedenstellende Beteiligung immer wieder von Jugendlichen auch in politischen Prozessen, mir fällt als Vergleich als Untermauerung für unsere Grundthese ein, warum wir glauben, Partizipationsrechte ermöglichen, bedeutet immer Motivationen schaffen und damit aktivieren. Und wenn Sie den ersten Teil ernst gemeint haben, und ich gehe davon aus, dann müssen Sie eigentlich zu einem anderen Schluss kommen. Ein Beispiel vielleicht formuliert: Es wurde vor kurzem sehr beklagt in einer kurzen, viel zu kurzen, öffentlichen Diskussion die Beteiligung der Betroffenen bei den Wahlen zum Integrationsbeirat in Linz. Ist für mich auch ein klassisches Beispiel. Ich habe eine Beteiligungsrate von fünf Prozent auch für dramatisch niedrig empfunden, keine Frage. Aber die Frage ist: Fehlt es hier am Interesse? Ich behaupte, nein. Sondern was fehlt, dass sind wirklich seriöse Partizipationsmöglichkeiten, wirkliche Beteiligungsmöglichkeiten und keine Scheinaktivitäten in dem Zusammenhang. Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn Sie ein Ausländerwahlrecht zum Beispiel in Oberösterreich verwirklichen würden, dann gibt es auch das Interesse der Betroffenen, und dann steigt auch das Engagement und die Beteiligung. Und ganz ähnlich ist es bei Jugendlichen. Jugendliche, die wissen, sie sind willkommen im politischen Prozess und von den politischen Entscheidungsträgern, die werden sich auch ganz anders engagieren, wie wenn es eine willkürlich hochgezogene Latte und Grenze für die Beteiligungsmöglichkeiten gibt. Und darüber müssten wir diskutieren. Wenn ich mir so die realen Daten, es geht ja nicht um eine Wahlbeteiligungsoption 18 Jahre, der Christian Makor-Winkelbauer hat das ja korrekt dargestellt, was die realen Daten sind, und wenn ich mir denke, dass man durchschnittlich nur mit 23 Jahren dann zu Wahlen kommt, dann ist das ganz einfach eine absurde Situation, bei all dem, was im Vergleich gleichaltrigen Jugendlichen zugemutet wird oder konzertiert wird, das sie an Rechte und an Pflichten in diesem Staat haben. Von da her glaube ich, dass die Diskussion, ich weiß nicht, ob man sie immer auf diese Art und Weise führen muss, dass wir den gleichen Antrag immer wieder führen, anders geht es offensichtlich nicht, die Debatte zu führen. Vielleicht wäre es doch machbar in Oberösterreich, einmal sich an einen Tisch zu setzen, wie es etwa auch bei der Frage Bürgerwehr gelungen ist, an einen Tisch zu setzen und zu sagen okay, da gibt es mehrere Zugangserleichterungen, die Sinn machen, Erweiterungen der demokratiepolitischen Beteiligungsmöglichkeiten, wo ich die Briefwahl ausdrücklich dazuzähle, um das noch einmal zu wiederholen, und dann versuchen wir, ein Gesamtpaket zu realisieren. Demokratie erleichtern, Zugangsmöglichkeiten erleichtern, und zwar für alle, nicht nur für eine kleine Gruppe. Und, Kollege Strugl, die ÖVP wird ja, wenn sie in anderen Bundesländern in der Lage ist, da zuzustimmen, sie wird doch nicht vor der oberösterreichischen Jugend so eine Angst haben. Das kann doch gar nicht sein. Die oberösterreichische Jugend, ich kenne die Landjugend zum Beispiel, die hochmotiviert und hochengagiert ist, ich kenne christliche Bereiche, ich kenne die Junge ÖVP, die hochmotiviert und engagiert ist, lassen wir doch diese Jugendlichen mitbestimmen und mitreden und binden wir sie mit ein. Dann wird auch die Motivation einer direkteren Beteiligung an der Politik steigen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich stelle fest, dass ein Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1496/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, das ist keine Stimmenmehrheit. Ich weise die Beilage 1496/2002 dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Es wurde angekündigt, dass die Beilage 1497/2002 im Rahmen ihres Antrages keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Bei der Beilage 1497/2002 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend Gipfelgespräch bezüglich Ausschöpfung des Rahmenlehrplans für Groß- und Einzelhandel in Oberösterreich. Es ist ein Geschäftsbeschluss dazu erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1497/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Obermüller. Abg. Obermüller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berufsschulstundenzahl für Lehrlinge ist ausreichend. Dazu möchte ich zwei Feststellungen treffen aus meiner Sicht und aber auch aus Sicht der Wirtschaftskammer, wo der Handel schon Stellungnahmen abgegeben hat. Eine Ausdehnung der Unterrichtseinheiten von bisher 1.080 auf 1.260 Stunden bringt nicht automatisch eine Steigerung der Ausbildungsqualität. Die Ausbildungsqualität hängt nicht nur von der Anzahl der Stunden in den Berufsschulen, sondern im Wesentlichen von der Qualität der unterrichtenden Lehrer und der ausbildenden Betriebe auf der einen Seite und dem Niveau der auszubildenden Lehrlinge auf der anderen Seite ab. Zweitens: Der Lehrplan der Berufsschulen für Handelslehrlinge wurde erst kürzlich mit dem Schuljahr 2001/2002 aktualisiert und den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. So konnten die praktischen Fächer wie Verkaufstraining oder Warenkunde innerhalb der bestehenden Stundenregelungen deutlich ausgeweitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sieben von neun Bundesländern haben die gleiche Regelung, wie sie bei uns in Oberösterreich gültig ist. Und im Übrigen ist es Aufgabe der Sozialpartner, sich um eine Einigung zu bemühen, die dann von beiden Seiten akzeptiert werden kann. Die ÖVP-Fraktion wird der Dringlichkeit keine Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz außer Protokoll Herr Kollege Strugl: Ich wiederhole es noch einmal, wir als Sozialdemokraten im Oberösterreichischen Landtag haben die Resolution für die Briefwahl an den Bund mitbeschlossen. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis, damit nicht immer diese unwahre Behauptung im Raum stehen bleibt. (Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Im Bund seid Ihr immer dagegen!“) Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Strugl, damit Sie es auch wissen, es gibt an sich die Möglichkeit, Briefwahl gegen eine Wahländerung, mit einigen kleinen sonstigen Änderungen. Doch die ÖVP ist nicht bereit, sich zu rühren. Fragen Sie bitte beim Klubobmann Kohl nach, der wird Ihnen das bestätigen. Dann können wir aber die Diskussion bei uns beenden. Wir wollen in Oberösterreich Vorbild sein und nicht Nachzügler. Genau das Gleiche bezieht sich jetzt auf die Berufsschulen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja sensationell, bei einer Luftlinie von etwa einem Kilometer, wie hier Positionen zwischen dem Landesschulrat und dem Landhaus sich ändern. Wenn ich da drüben, vom Präsidenten beginnend, die mir alle sagen, pädagogisch selbstverständlich notwendig, aber die Wirtschaftskammer ist dagegen. Dabei weiß man, dass ein Gremialvorsteher und der Präsident nein sagen dazu. Was steht auf dem Spiel, meine sehr verehrten Damen und Herren? Da geht es darum, dass eigentlich sonst in allen Lehrberufen die 1260 Stunden oder Unterrichtseinheiten bereits Tatsache sind. Man hat vor wenigen Jahren die 1080 Unterrichtseinheiten festgelegt mit dem Argument der Wirtschaft, sonst wäre es schwieriger, Lehrlinge aufzunehmen. Mittlerweile ist das Problem nicht in dieser Richtung mehr akut. Vor zwei Jahren habe ich im Landesschulrat den Antrag gestellt, die Sozialpartner mögen doch einen Weg für die Berufsschüler in einer ordentlichen Form finden. Nach zwei Jahren ist die Wirtschaftskammer immer noch auf dem Standpunkt gestanden, bei uns rührt sich nichts. Jetzt geht es darum, passen Sie einmal bitte auf, damit Sie wissen, wovon wir überhaupt reden. Da werden 45 Unterrichtseinheiten pro Woche diesen jungen Menschen aufgehalst. Im Vergleich dazu sage ich Ihnen: In einer Handelsschule oder in einer Handelsakademie haben sie 32 bis 35 Wochenstunden. Bei diesem Ausmaß von 45 Wochenstunden besitzt man dann mehr oder weniger auch noch fast die Pflanzfrechheit, dass man sagt, sie können auch noch Freigegenstände besuchen. Und schauen Sie sich an, worum es dabei geht, nämlich um Deutsch, eine lebende Fremdsprache und angewandte Informatik, Förderunterricht gehört dann auch noch dazu. Ja, wer soll denn da noch Zeit haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, um einen Freigegenstand zu besuchen? Sind Sie wirklich in der Lage, gegen die völlige Meinung ihrer Kollegen im Landesschulrat, was das Pädagogische betrifft, und ich meine jetzt nicht die Meinung der Wirtschaftskammer, hier herinnen zu behaupten, das sei eine Chancengleichheit? Glauben Sie wirklich, dass diese jungen Menschen nicht mit Nachteilen aus dieser Lehre bereits heraus kommen? Glauben Sie wirklich, dass das nicht eine Sackgasse eröffnet im Hinblick auf eine Weiterbildung, wenn sie in eine Fachhochschule gehen wollen und dann in diesen Fächern bereits solche Rückstände habe, dass sie gar nicht mehr hingehen können? Haben Sie schon darüber nachgedacht, dass 78 Prozent der Lehrlinge im Handel, Groß- und Einzelhandel, weiblichen Geschlechts sind, die dann, wenn es um einen Wiedereinstieg geht, und das ist ja auch ein Problem dabei, auch dort ihre Defizite mitschleppen und dann letztendlich noch mehr aufholen müssten und damit geringere Karrierechancen haben? Glauben Sie wirklich, dass man jungen Menschen die 45 Stunden zumuten kann? Denken Sie bitte darüber nach. Ich war eigentlich sehr sehr positiv gestimmt, als im Landesschulrat drüben alle Fachleute gesagt haben, das ist gescheit. Ich war dann sehr enttäuscht, dass das Dirimierungsrecht des Präsidenten gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ eingesetzt hat werden müssen, um mit Dirimierung zu sagen, wir unterstützen die Position der Wirtschaftskammer, nicht die Position der jungen Menschen, nicht die Position aus pädagogischen Gründen heraus, nicht die Position eines Tourismusstandortes, nicht die Position eines Wirtschaftsstandortes Oberösterreich, sondern einfach einen krämerischen Standpunkt. Ich habe vorgeschlagen, diskutieren wir in Oberösterreich, vielleicht kann man irgendwo Unterstützungen geben, damit das nicht unter Umständen nur auf dem Rücken der Lehrbetriebe ausgetragen wird. Ich war ganz erstaunt, dass nicht einmal der Antrag an den Bund auf einheitlich 1260 Unterrichtseinheiten, was gewünscht wurde von Ihren Parteikollegen da drüben, nicht einmal der unterstützt worden ist hier im Haus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, denken wir bitte daran, wir reden über das Schicksal junger Menschen, wir reden über 78 Prozent weiblichen Geschlechts. Betonieren Sie sich doch nicht ein dabei. Denken wir vernünftig darüber nach. Wir haben heute schon einen Fall gehabt, wo das Nachdenken etwas gebracht hat. Wir werden weiter kämpfen. Ich glaube, dass dieser Antrag ein ganz logischer Schritt ist, dass sich Landesregierung, Landesschulrat und Sozialpartner an einen Tisch setzen, darüber diskutieren, wie wir diesen Rahmen bestmöglich ausschöpfen können. Dagegen zu sein ist eine totale Vereinfachung, die an der Realität vorbeigeht, schädigt Jugendliche, ist absolut gegen die Frauen oder die jungen Mädchen gerichtet. Ich ersuche Sie, wirklich intensiv darüber nachzudenken, ob nicht der eingeschlagene und vorgeschlagene Weg ein sinnvoller für diese betroffene Zielgruppe ist, ein zielführender für Oberösterreich als Wirtschaftsregion. Ich glaube, dass es eigentlich ein Armutszeugnis für Oberösterreich ist, wenn wir darüber diskutieren, wie Fachhochschulen, wie HTLs, wie alle diese Schultypen unterstützt werden - mit unserer aller Unterstützung, damit kein Zweifel aufkommt - aber im Berufsschulbereich junge Menschen auf der Strecke bleiben sollen. Ich bitte Sie deshalb noch einmal nachzudenken und dieser Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Kollege Holter. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Frau Präsident, hohes Haus! Ich habe grundsätzlich Verständnis für die Anliegen dieses Antrages. Ich glaube auch, dass diese 45-Stunden-Woche, die da hier angesprochen worden ist, diskutiert gehört. Ich möchte aber schon noch auf die Tatsache zurückführen, dass diese 45-Wochen-Stunden ja nur beim Lehrgangsunterricht und nicht beim Jahresunterricht der Fall sind. Im Jahresunterricht, wo die Verbindung zwischen dem Betrieb und der Schule nicht sozusagen extern ist, sondern wöchentlich (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) stattfindet, sind 40-Wochen-Stunden bei den Handelslehrlingen die Regel bzw. auch das, was durchgeführt wird. Ich habe also grundsätzlich Verständnis. Auf der anderen Seite glaube ich auch, dass Sie mir konzedieren, dass ich Interesse an der besten Ausbildung für die Jugend habe und insbesondere auch für die Mädchen. Ich spreche da hier aus eigener Erfahrung. In meinem Haus habe ich in den letzten Jahren einige hundert Lehrlinge, Weiblein und Männlein, ausgebildet. Sie sind ordentliche Mitarbeiter, nicht nur in unserem Betrieb, sondern überall in der Branche geworden. Es ist die Gesetzesänderung, die das Gewerberecht jetzt durchgeführt hat, sicher ein Anlass, über diese Thematik noch einmal nachzudenken. Es ist aber sicher kein Anlass, im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages diese Sache einfach nur so kurz über den Tisch zu ziehen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) Wir brauchen eine gründliche Diskussion, die nicht nur von den Stellen, die da hier angeführt worden sind, geführt wird, sondern eine gründliche Diskussion, die weiterreichend ist, weil es hängt mit dieser Situation schon einiges zusammen. Es geht darum: Wenn ich die Lehrzeit verlängere, sind die Jugendlichen länger vom Lehrplatz weg. Es geht darum auch, die innerbetriebliche Ausbildung, die mehr und mehr von den Betrieben übernommen wird, entsprechend zu werten. Das ist auch nicht eine Sache, die nur von den drei oder vier Partnern, die da hier angesprochen worden sind, alleine entschieden werden soll. Es geht auf der anderen Seite auch im Interesse der Jugendlichen und auch im Interesse insbesondere der Mädchen, die da angesprochen sind, darum, wie ist der Kostenersatz für die Zeit, in der die Jugendlichen nicht im Betrieb zur Verfügung stehen und insbesondere in Betrieben, die besonders sensibel sind. Kollege Frais, du weißt das ganz genau, du sprichst auch da hier immer wieder, was können wir für die Nahversorger tun, was können wir tun, um im ländlichen Bereich die kleinen Betriebe aufrecht zu erhalten? Auch daher: Diese Punkten gehören in diese Diskussion mithineingebracht. Deswegen sehen wir von unserer Fraktion keinen Grund, eine Dringlichkeit heute über den Tisch zu ziehen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Im Landesschulrat habt ihr immer anders argumentiert!“) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1497/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Ich weise die Beilage 1497/2002 dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zu. Die Beilage 1498/2002 soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend die Auswirkungen einer Nicht-Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Wir benötigen einen Geschäftsbeschluss, und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hatte Oberösterreich im Jahre 1975 pro Jahr noch 25.000 Geburten zu verzeichnen, so sind es derzeit nur mehr knapp die Hälfte. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Aber es wird mehr!“) Dieser Trend der letzten 25, 27 Jahre scheint sich auch in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten weiter fortzusetzen. Dass diese Entwicklung auch gravierende Auswirkungen auf die Pflichtschulorganisation zur Folge haben muss, ist daher klar. Gleichzeitig weisen alle Untersuchungen und Studien darauf hin, dass der Anteil von verhaltensauffälligen Schülern steigt. Beziehungsschwierigkeiten in Schule und Elternhaus nehmen zu. Bei einer Nichtabsenkung der Klassenschülerhöchstzahlen ist daher abzusehen, dass Auflösungen von Klassen und kaum verhinderbare Schließungen von Schulen, insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten bevorstehen. Schon jetzt werden in ländlichen Regionen die gesetzlich festgelegten Untergrenzen der Klassenschülerhöchstzahlen zum Teil nicht eingehalten, um Schließungen von Klassen zu verhindern. In den Oberösterreichischen Nachrichten von vorgestern, Dienstag, 2. Juli 2002, steht wortwörtlich zu lesen: „Oberösterreichs Schullandschaft wird sich mit den sinkenden Geburtenzahlen gravierend ändern. Der anhaltende Kindermangel wird in den kommenden Jahrzehnten auch in Oberösterreich die Schulklassen leeren. Von 70.000 Volksschülern wie im Jahr 1990 werden die Lehrer künftig nur noch träumen können. 2010 werden nur noch etwas mehr als 55.000 Grundschüler auszubilden sein. Das sind innerhalb von 20 Jahren um satte 22 Prozent weniger. Noch tiefer fällt die Kurve bei Haupt- und Mittelschülern ab. Hielt sich die Zahl der Hauptschüler in den vergangenen zehn Jahren bei etwa 55.000, so wird sie 2010 bereits weit unter 50.000 und 2020 bei 40.000 liegen.“ – Soweit die Oberösterreichischen Nachrichten. Da die Zeit mehr als drängt, fordert die sozialdemokratische Fraktion daher die Oberösterreichische Landesregierung auf, eine qualifizierte Untersuchung zu erstellen, die die Auswirkung einer Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Klassenschülerhöchstzahlen in den nächsten Jahren auf die Schüler, auf Lehrer sowie auf die gesamte Schulorganisation darstellt bzw. welche positiven Auswirkungen vergleichsweise eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 haben würde. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung, damit diese Untersuchung erstellt wird. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Bodingbauer. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Josef Eidenberger! Auch uns ist die Problematik voll bewusst. Wir erkennen allerdings die Dringlichkeit für dieses nächstes Schuljahr nicht in dem Maß, und daher sind wir der Meinung, dass eine Studie, die nicht wirksam ist, auch jetzt nicht unbedingt durchgeführt werden müsste, sondern dass in einem zuständigen Ausschuss intensivst auch Rahmenbedingungen, Begleitmaßnahmen diskutiert werden sollen und dann eventuell sogar in einer Unterausschussberatung tatsächlich zu einem Ergebnis gekommen werden könnte, wo vielleicht zum Schluss auch dann eine solche Untersuchung in Auftrag gegeben wird. Die Angelegenheit ist zu bedeutend, als dass sie durch eine einzige Studie bewerkstelligt werden könnte. Daher lehnen wir die Dringlichkeit ab, finden uns aber auf eurer Seite, weil wir diese Problematik sehr gut erkennen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Gumpinger. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrte Frau Präsident, hohes Haus! Ich kann der Argumentation des Präsidenten Bodingbauer sehr viel abgewinnen und mich im Wesentlichen auch anschließen. Das Thema ist natürlich brisant. Wir haben zwar jetzt in den vergangenen Monaten, seit es das Kinderbetreuungsgeld gibt, steigende Geburtenraten. Man kann aber noch nicht sagen, ob da ein Zusammenhang besteht, es ist aber doch ein positiver Trend. Das möchte ich bei der Gelegenheit auch wieder betonen, weil ja gerade diese Maßnahmen von sozialdemokratischer Seite sehr in Frage gestellt wurden. Jetzt sehen wir überall Anträge, wo das Doppelte von dem gefordert wird, was jetzt ist. Also man hat hier offensichtlich umgedacht . (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Tu nicht Schmäh führen!“) Aber das gehört jetzt nicht ganz zur Sache, was den Antrag selber betrifft. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) Ja, okay. Nein, aber so von der Grundtendenz, glaube ich, liege ich nicht falsch, ja, liege ich nicht falsch. Natürlich ist es so, dass jetzt die Mehr-Kind-Familien erstmals überhaupt etwas kriegen, weil bisher haben ja die Mütter, die mehrere Kinder hatten, weil sie zwischenzeitig nicht berufstätig waren, gar nichts bekommen. (Beifall) Also, Förderung für Mehr-Kind-Familien ist ja wesentlich verbessert, nicht verschlechtert worden. Also, man soll jetzt nicht das Unwesentliche zum Wesentlichen erheben und das Wesentliche damit diskreditieren. Das wollen wir nicht. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) Aber zur Sache, jetzt noch einmal zum Antrag. Natürlich soll man über diese Frage diskutieren. Ich glaube, man muss dann in einem Ausschuss überlegen, ob so eine Studie Sinn macht, denn sie macht nur dann einen Sinn und dass man auch Geld dafür ausgibt, wenn man eine Umsetzungschance hat. Das ist eine reine Bundessache. Sie wissen das alle, Sie haben Nationalräte im Nationalrat, dort können Sie das natürlich entsprechend zur Debatte bringen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Hättet ihr doch den Bundesantrag unterschrieben!“) Das ist so eine Art Umgehungsantrag, damit man halt ein Bundesthema hier zur allgemeinen Diskussion bringt. Das soll man jetzt im Ausschuss überlegen, ob es Sinn macht, Geld für eine Studie auszugeben oder ob es nicht schon genügend Material gibt, das vorliegt, das man ja auch einbeziehen kann in diese Überlegungen. Ich sage Ihnen nur, unseren Informationen nach ist es so, dass es derzeit ungefähr 3.400 Schulklassen gibt und in 15 Jahren das sinken wird auf 2.500. Würde man die Klassenteilungszahl dann auf 25 senken, hätten wir dann 2.700 Klassen. Also das ist wahrscheinlich nicht das Weltbewegende dieses Vorgehens. Das können wir natürlich diskutieren. Da brauchen wir keine Dringlichkeit, sondern das beraten wir in einem Ausschuss. Deshalb können wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede, und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1498/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zu. Es wurde vom Schriftführer angekündigt, dass die Beilage 1501/2002 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Bei dieser Beilage handelt es sich um einen Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens. Wir benötigen ebenfalls einen Geschäftsbeschluss, wobei ich feststellen möchte, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der Behandlung dieser Beilage zugestimmt hat. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1501/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Ich bitte Herrn Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Danke, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn gleich bei den Fraktionen bedanken, dass es heute in der Früh möglich war, einstimmig diese Resolution einzubringen, diese Resolution, die jetzt von allen Fraktionen unterstützt wird. Auch das ist nicht selbstverständlich. Danke dafür. Denn es geht um keine Kleinigkeit, und wir haben Zeitdruck bei dieser Frage. Es geht um eine grundsätzliche Weichenstellung in Richtung gesamteuropäischen Atomausstieg. Wie Sie wissen, haben wir ja auf europäischer Ebene das große Problem, dass wir zwar insgesamt zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben, die derzeit entweder direkt bereits aus der Atomenergie ausgestiegen sind oder dies politisch fixiert haben, wie Schweden und andere, nur mehr drei Staaten, Großbritannien, Frankreich und Finnland sich zur sogenannten friedlichen Nutzung der Kernenergie bekennen, und gleichzeitig, trotz dieser klaren und deutlichen Mehrheit von Ländern, die auf die Atomenergie verzichten, es trotzdem noch eine klare und eindeutige Bevorzugung der Atomenergie im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Subventionen der verschiedenen Energieträger es gibt. So ist es derzeit reale Praxis, dass für das derzeit laufende Rahmenprogramm Euratom von 2002 bis 2006 nicht weniger als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden und damit eine Milliardensubventionierung für die Atomindustrie verwirklicht wird, die natürlich zu einer völligen Konkurrenzverzerrung zwischen den einzelnen Energieträgern und damit eine eindeutige und nicht zumutbare und akzeptable Bevorzugung der Atomenergie gegenüber sauberen und umweltfreundlichen Energieformen auf europäischer Ebene bedeutet. Euratom ist ein europäischer Gründungsvertrag. Nachdem Kohle und Stahl ausläuft, ist es der letzte separate europäische Gründungsvertrag. Und deswegen ist es so wichtig, diese eindeutige, mit unseren politischen Zielen unvereinbare Bevorzugung der Atomenergie durch eine Milliardensubventionierung, auch mit österreichischen Steuergeldern, möglichst rasch zu unterbinden. Die Chance dafür ist der Reformkonvent der europäischen Union, der noch bis kommenden März laufen wird und der diese Frage der Gründungsverträge auch neu definieren, überprüfen, untersuchen, diskutieren und neu entscheiden soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem heutigen Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, in Richtung der österreichischen Vertreter in diesem Reformkonvent der europäischen Union einzuwirken. Damit Österreich und seine Vertreter im Reformkonvent dezidierte Initiativen zum Beenden dieses Euratomvertrages oder zur Totalreform des Euratomvertrages in Richtung eines Ausstiegsfonds aus der Kernenergie unternehmen sollen. Und die Vertreter der Bundesregierung wären, wenn sie diesem oberösterreichischen Appell folgen, nicht alleine, denn es gibt bereits in mehreren EU-Mitgliedsstaaten ähnlich lautende Beschlüsse. Etwa der Bundestag Deutschlands hat seine Vertreter im EU-Reformkonvent zu einem gleich lautenden Vorgehen bereits aufgefordert. Wir haben also Partner für eine derartige Initiative, um eine Schlüsselentscheidung, eine Weichenstellung für einen gesamteuropäischen Atomausstieg zu erreichen. Deshalb ist dieser heutige Beschluss so wichtig. Deswegen erhoffe ich, dass auch zur Durchsetzung dieses Beschlusses auf Ebene der Bundesregierung entsprechender oberösterreichischer Druck nachgelegt wird nach der heutigen Beschlussfassung und deswegen könnten wir hier eine wirklich entscheidende Dynamik einerseits für einen gesamteuropäischen Atomausstieg einleiten und andererseits auch für mehr Glaubwürdigkeit in unserem Kampf gegen Temelin. Denn das ist ja ein unmittelbarer Konnex. Tschechien wird Mitgliedsland der europäischen Union und wenn diese europäische Union genau in der Phase die Subventionierung der Kernenergie zurücknimmt und hier einen neuen Kurs in Richtung Atomausstieg eingeht, dann ist das ein ganz entscheidendes Signal, auch gegen eine Fortsetzung der Inbetriebnahme und des Betriebs von Temelin. Danke noch einmal für die Unterstützung heute Morgen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Schürrer das Wort. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzlich hätten wir im EU-Ausschuss beschlossen, dass wir uns im Herbst mit all diesen Fragen, auch der oberösterreichischen Position zum Konvent, auseinandersetzen und dazu Stellung nehmen. Da wäre natürlich auch dieser Bereich aus meiner Sicht wichtig, dass er da enthalten ist. Grundsätzlich muss ich aus Sicht der ÖVP sagen, es ist inhaltlich da nichts hinzuzufügen. Ich glaube wirklich, dass die Mittel für Szenarien, um aus der Atomnutzung auszusteigen und vor allem auch zum Suchen von Alternativlösungen, richtigerweise verstärkt eingesetzt gehören, und daher können wir auch diesem Dringlichkeitsantrag heute zustimmen und werden aber selbstverständlich auch bei uns im Herbst, im September im EU-Ausschuss, dieses Thema dementsprechend noch einmal mitbehandeln. Aber grundsätzlich werden wir dieser Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kroismayr. Abg. Ing. Kroismayr: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir kommt es so vor, die ich rief die Geister, die werde ich nun nicht mehr los. Als wir zu Fragen der EU auch dann einmal ins Treffen geführt haben, dass somit auch die Bestimmungen des Euratomvertrages mit übernommen werden müssen, da wurde das bagatellisiert und in die parteipolitische Taktik gerückt. Nun hat uns die Realität eingeholt. Ich bin froh, dass uns die Realität insofern eingeholt hat, dass wir hier zumindest im Oberösterreichischen Landtag, so scheint es, eine große Einstimmigkeit in dem Bezug haben, was die so genannte Nutzung der Kernenergie anlangt, und letztendlich sind auch die Mittel dementsprechend, die im Euratomvertrag vorgesehen sind, nicht der Forschung für die Atomenergie, sondern eigentlich der Abkehr von der Atomenergie zur Verfügung zu stellen. Ich bin darüber hinaus aber auch froh, dass gerade meine politische Partei, die Freiheitliche Partei, mit dem Finanzminister die doch sehr massiven Bedenken angemeldet hat, dass er einer Ausweitung nicht ohne weiteres die Zustimmung gibt. Was mir aber wichtig erscheint ist, dass der nötige Zusatz zum, sage ich, Originalantrag gekommen ist, nämlich dass für die Erhöhung des Kreditrahmens nur die Zustimmung kommt, wenn diese erhöhten Mittel einem Ausstiegsfonds zugeführt werden. Das erscheint mir als eine ganz wichtige Angelegenheit, gerade aus der Position Oberösterreichs aber auch aus der Position Österreichs. Dass wir eigentlich der sogenannten friedlichen Nutzung der Kernenergie eine Absage erteilen. Daher meine ich, ist es gerade eine logische Folgerung unseres politischen Agierens, dass wir in diesem Fall der Dringlichkeit zustimmen und letztendlich dem Antrag dann auch die Zustimmung geben. Ich danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung? Dies ist nicht der Fall, dann schließe ich die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1501/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ich teile mit, dass nach Hinausgabe der Einladung für diese Landtagssitzung eine Sitzung des Sozialausschusses einberufen wurde und diese heute morgen stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dass dem Oberösterreichischen Landtag die Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Wir haben dieses Gesetz als Beilage mit der Nummer 1486/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist für die Aufnahme dieser Beilage ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 1486/2002 in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede und erteile Kollegen Kapeller das Wort. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Beilage 1486/2002. Ich erwähne das deswegen, weil es ja heute bereits eine Wortmeldung gegeben hat zu einer Beilage, wo dann über eine andere Beilage gesprochen wurde. Ich spreche also zur Beilage 1486/2002, das ist die Novelle zum Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz und begründe, warum wir die Aufnahme in die Tagesordnung beantragen. Mit der vorliegenden Novelle werden wir vier wichtige Maßnahmen setzen. Die erste Maßnahme: Seit dem Jahr 1950 gibt es den Landes-, Wohnungs- und Siedlungsfonds, weil die bundesgesetzlichen Bestimmungen nicht alle Förderungsbereiche im sozialen Wohnungswesen abgedeckt hatten. Mit der Verländerung der Wohnbauförderung ist diese Zweigleisigkeit im sozialen Wohnbau nicht mehr notwendig. Mir der vorliegenden Novelle werden die bisherigen Förderungen nach den Bestimmungen des Landes-, Wohnungs- und Siedlungsfonds in das Wohnbauförderungsgesetz integriert. Davon betroffen ist das zinsengestützte Kauf- und Fertigstellungsdarlehen und die Förderung von Energiegewinnungsanlagen, die erneuerbare Energieträger nutzen. Dadurch wird eine sehr wesentliche Verwaltungsvereinfachung erreicht, da diese Produkte nun im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetzes 1993 gefördert werden können und kein zusätzliches Budget erstellt werden muss. Dies bedeutet eine Verbesserung im oberösterreichischen Wohnbau, und meine Herren der Freiheitlichen, es ist kein schwarzer Tag für Oberösterreich. Die zweite Maßnahme: Die Grundsätze der Wohnbauförderung werden dahingehend ergänzt, dass die Reduktion von Treibhausgasen ein wesentliches Anliegen der Wohnbauförderung ist. In konsequenter Verfolgung dieses Zieles wird nun auch für den Bereich des mehrgeschossigen Wohnhausbestandes vorgesehen, Förderungsanreize für die Schaffung von Solar- und Wärmepumpen zu bieten. Dies bedeutet eine Verbesserung im oberösterreichischen Wohnbau und es ist kein schwarzer Tag für Oberösterreich. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Wir glauben es aber nicht!“) Die dritte Maßnahme: Die Förderung von zusätzlichen Wohnräumen wird aufgrund einer noch zu erlassenden Verordnung möglich, wenn die Baubewilligung des Wohnhauses älter als 10 Jahre ist. Die Förderung wird analog der Wohnhaussanierung in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem fünfzehnjährigen Bankdarlehen erfolgen, wobei beabsichtigt ist, den Zuschuss für maximal 30 Quadratmeter zu einem Bankdarlehen in der Höhe von 13.500 Euro zu gewähren. Mit dieser Förderungsmaßnahme wird vor allem der Notwendigkeit des zusätzlichen Raumbedarfes für Kinder und für die Aufnahme der betagten Eltern in die Familie Rechnung getragen. Dies bedeutet eine Verbesserung im oberösterreichischen Wohnbau und ist kein schwarzer Tag für Oberösterreich. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Ich bin noch immer nicht überzeugt!“) Die vierte Maßnahme meine sehr verehrten Damen und Herren: Mit der vorliegenden Novelle wird die Gewährung von Wohnbauförderung auch für nicht EWR-Bürger vorgesehen. Künftig sollen bei Vorliegen der Voraussetzungen Förderungsmaßnahmen unabhängig von der Staatsangehörigkeit gewährt werden können, wenn ein ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt mit Hauptwohnsitz von mehr als fünf Jahren in Österreich nachgewiesen werden kann und der Betroffene Einkünfte bezieht, die der Einkommenssteuer unterliegen oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in Österreich erhält. Darüber hinaus wird vom Förderungswerber zusätzlich der Reisepass verlangt, in dem genau steht, wie lange die Aufenthaltsbewilligung besteht. Die Gleichstellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, der nicht EWR-Bürger mit den österreichischen Staatsbürgern ist ein gerechter Schritt und war aus meiner Sicht schon lange notwendig, denn die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolohnes entrichten. Die Beiträge stehen als Zweckzuschüsse des Bundes der Wohnbauförderung zur Verfügung. Einer Wohnbauförderung, für die die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar zahlen mussten, aber keine Leistung in Anspruch nehmen durften. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Das ist falsch!“) Kollege Klubobmann Steinkeller! Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mehr als nur Arbeitskräfte und mehr als nur Konsumenten. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Menschen. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Unverständliche Zwischenrufe) Mit dieser Novelle werden daher unsere ausländischen Mitbürger, die eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben, bei uns legal arbeiten und damit auch Steuer bezahlen, nicht von der Wohnbauförderung ausgeschlossen. Dies bedeutet nicht nur eine Verbesserung im oberösterreichischen Wohnbau, sondern ist eine gerechte, es ist eine faire Maßnahme. Und ich ersuche Sie daher, die Aufnahme dieser Novelle in die Tagesordnung vorzunehmen und nachher dieser Tagesordnung, wenn wir diese Novelle behandeln, auch die Zustimmung zu geben. Es ist ein guter Tag für Oberösterreich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Falsch Kollege Kapeller ist, dass ausländische Mitbürger in Oberösterreich bis jetzt keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen konnten. Sie konnten es bereits in Mietobjekten, denn sehr wohl wurden Mietobjekte für ausländische Staatsbürger aufgemacht. Neu ist allerdings, dass sie Wohnbeihilfe bekommen. Neu ist, dass sie Grund und Boden über Eigentumswohnungen und Häuser erwerben können. Und diese Beratung, die in zwei Stunden ausschließlich in einem Ausschuss erfolgt ist, ist deswegen skandalös, weil es die größte Änderung der Wohnbauförderung in dieser Gesetzgebungsperiode darstellt, ohne dass eine Unterausschussberatung stattgefunden hat, obwohl dieses Gesetz erst mit 1.1.2003 in Kraft tritt. Es wäre parlamentarische Fairness, auch hier eine Unterausschussberatung durchzuführen, um einen seriösen Bundesländervergleich abzuwickeln. Dieser wurde bis jetzt bereits zweimal bei Abstimmungen verweigert. Ich ersuche Sie, alle Abgeordneten dieses Hauses, nicht per Dringlichkeit heute diesen Tagesordnungspunkt auf die Landtagssitzung zu nehmen, um es zu ermöglichen, dass auch eine faire Beratung im Unterausschuss stattfindet. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Eisenriegler das Wort. Abg. Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr wohltuend wenn es so still ist. (Unverständliche Zwischenrufe) Zum vorliegenden Entwurf: Wir stellen fest, dass es seit Jahren drei wesentliche Forderungen der Grünen gibt. Das Eine war die Ausweitung des Bezieherinnenkreises auf nicht EU-Bürgerinnen, das Zweite die Verankerung des Ziels grundsätzlichen barrierefreien Wohnbaues, welches ein Benutzen der Wohnung in allen Lebensabschnitten ermöglicht. Das Dritte, eine Anpassung der Wohnbauförderung an die Erfordernisse des Klimaschutzes. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Ich stelle fest, diese Forderungen, die zentral sind für die grüne Politik, die sind jetzt zumindest teilweise in diesen Entwurf eingearbeitet oder werden demnächst einer Bearbeitung zugeführt. Und wir werden deshalb, obwohl noch nicht alle unsere Forderungen erfüllt sind, dieser Dringlichkeit zustimmen. Warum ist uns das alles so furchtbar wichtig? Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen und die Wohnbauförderung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument diese Grundbedürfnisse zu befriedigen und dabei auch ökologische und soziale Kriterien miteinzubeziehen. Schon bisher gab es eine Fülle von Vorschriften über Raumhöhe, Wärmedämmung, Sanitärräume etc., welche neben den entsprechenden Einkommensverhältnissen erfüllt sein mussten, um Wohnbauförderung zu erhalten. Und nun zu den einzelnen Punkten: Fast niemand der oder die ein Haus baut oder eine Wohnung erwirbt, denkt in jungen Jahren daran, dass an dieses Haus oder an diese Wohnung im Laufe des Lebens unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, welche später mit wesentlich größerem Aufwand, wenn überhaupt, erreicht werden können. Die wenigsten denken daran, dass es ihnen vielleicht eines Tages schwer fallen könnte, Treppen zu steigen oder dass es wichtig ist auf eine entsprechende Badezimmergröße, passende Türbreiten oder Anordnung von Räumen zu achten. Sehr viele Menschen müssen ihre Wohnung aus Gründen verlassen, weil sie im Falle einer Behinderung oder eines Altersgebrechens nicht mehr benutzbar und ein Umbau entweder unmöglich oder zu teuer ist. Die öffentliche Hand könnte sich unserer Meinung nach und auch den Wohnungs- und Hausbesitzerinnen oder Mieterinnen längerfristig ziemlich viel Geld ersparen, wenn beim Wohnungsbau Grundsätze barrierefreien oder zumindest anpassungsfähigen Bauens, die ja bereits wissenschaftlich mehrfach erarbeitet wurden, berücksichtigt werden. Für uns Grüne ist es eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein zukunftsweisendes Umdenken in der Altenpolitik, wo selbstverständlich die Wahlfreiheit bestehen sollte, wenn jemand in den eigenen vier Wänden alt werden will und dabei auch die Pflege bekommen soll, die er oder sie braucht, dass der vorhandene Wohnraum entsprechend kompatibel ist. Wenn das nicht der Fall ist, stößt auch mobile Hilfe sehr bald an ihre Grenzen. Zweites Thema: Es muss selbstverständlich sein, dass in Zeiten globaler Klimaerwärmung der Wohnbau einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Wohnbauförderung bei Neubauten soll nur dann geleistet werden, wenn wirklich nach dem Stand der Technik energie- und ressourcenschonend gebaut wird. Und jetzt komme ich zu dem, was heute auch schon angeklungen ist, was eigentlich nicht mehr Gegenstand der Diskussion sein sollte. Wohnen, liebe KollegInnen von den Freiheitlichen, Wohnen ist ein Grundbedürfnis und auch ein Menschenrecht wie ich meine, und ich verstehe in dem Zusammenhang auch die kollektive Paranoia Ihrer Fraktion nicht, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Ordnungsruf!") welche Sie wie das Amen im Gebet immer dann überkommt, wenn von so genannten Ausländerinnen und Ausländern die Rede ist. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Widerliche Polemik!") Eigentlich ist dieser offen zur Schau gestellte und auf den Ängsten der Bevölkerung beruhende Rassismus ein Skandal schon für sich. Auf der anderen Seite ist es schon so abgegriffen, so furchtbar langweilig, dass ich nicht weiß, welchen Hund dieses Thema noch hinter dem Ofen hervorlocken soll. (Unverständliche Zwischenrufe) Wir sind auf dem Weg in eine Gesellschaft, in welcher Toleranz und Akzeptanz keine Fremdwörter mehr sein werden, ob Ihnen das jetzt passt oder nicht. (Beifall) Und Ihre Kleinkariertheit und Ihr Hinterwäldlertum macht uns im Ausland suspekt und lächerlich und es vergeht kein Urlaub, wo einen nicht irgend jemand hämisch auf Haider anspricht, wenn man seine Nationalität nennt. Und das ist ziemlich peinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist sogar so peinlich, dass wir über manches, was uns in diesem Gesetz noch fehlt, was wir uns hineingewünscht hätten und was noch nicht verwirklicht ist, vorläufig hinwegsehen und ein Zeichen setzen wollen, dass nicht alle Österreicher und Österreicherinnen ein xenophobes Brett vor dem Kopf haben und ich denke, schon gar nicht die jungen Österreicherinnen und Österreicher. Und wir stimmen diesem Gesetz trotz der festgestellten Lücken zu, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Passt!") weil es bewusst Verbesserungen für unsere Migrantinnen und Migranten aufzeigt. Ihre fadenscheinigen Argumente, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Meinen Sie uns?") ja, ja, die ziehen nicht, meiner Meinung nach. Die Menschen, die sich legal in diesem Land aufhalten, egal welcher Nationalität sie sind, Menschen, welche mit ihren Steuern, ihren Sozialabgaben, ihren Pensionsbeiträgen auch zu unserem und auch zu Ihrem Wohlstand beitragen, diese Menschen haben selbstverständlich meiner Meinung nach und unserer Meinung nach ein Recht, das gleiche Recht und die gleichen Möglichkeiten, Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Und niemand, auch Sie nicht, wird dadurch ärmer, das kann ich Ihnen versichern. Und da stehen wir dazu und wir werden dieser Dringlichkeit daher zustimmen. Dritter Präsident: Danke Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Watzl. Abg. Dr. Watzl: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ÖVP-Fraktion wird der Dringlichkeit aber auch dem Gesetz dem Inhalt nach die Zustimmung geben und ich sage auch dazu warum. Wenn man davon spricht, dass die größte Änderung im Bereich der Wohnbauförderung mit diesem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz, mit dieser Novelle 2002 beschlossen wird, dann stimmt das so nicht ganz. Es ist richtig, dass wesentliche Inhalte einer aus unserer Sicht notwendigen Veränderung zugeführt werden, aber die größte Novelle und die größte Veränderung ist es sicher nicht. Ich gehe davon aus, dass die Wohnbaupolitik, die Wohnbauförderpolitik sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter entwickeln wird. Die Dinge, die heute anstehen, sind hinlänglichst bekannt, waren immer wieder Gegenstand von Debatten in den letzten Wochen und Monaten. Die Regierungsvorlage wurde einer Begutachtung zugeführt und daher sind die Dinge entscheidungsreif. Und ich sage dazu, wenn sie entscheidungsreif sind, dann sollen sie entschieden werden und nicht aus taktischen Überlegungen noch weiter geschoben werden. Die Inhalte sind klar, sie sind angesprochen. Mit dem Zusammenführen des Wohnbaufördergesetzes und des Landeswohnungs- und Siedlungsfonds wird ein Förderinstrumentarium geschaffen, das heißt, eine klare Verwaltungsvereinfachung, auch eine Klarheit für die Menschen in diesem Land geschaffen. Und wer dagegen stimmt, ist gegen diese Verwaltungsvereinfachung. Es wird damit auch klar gemacht, dass wir im mehrgeschoßigen Wohnbau im Altbaubereich eine nachträgliche Solarenergieanlage gefördert einbauen können. Wir haben beim Häuslbauer-Neubau, beim Häuslbauer-Altbau, beim mehrgeschoßigen Wohnbau im Neubaubereich richtigerweise diesen ökologischen Ansatz und mit diesem Schritt wird auch im mehrgeschoßigen Altbaubereich die notwendige Veränderung umgesetzt. Und es ist eine lange Forderung von uns, dass wir auch, wie die Kollegin Eisenriegler auch richtig angesprochen hat, gesellschaftspolitisch die Dinge, wie sie sich verändern, aufgreifen, erkennen und auch in der Gesetzform Antwort geben. Tatsache ist, dass die Menschen älter werden, Gott sei Dank sage ich dazu. Tatsache ist aber auch, dass sie teilweise pflegebedürftiger werden. Und viele Kinder, Gott sei Dank, nehmen ihre Eltern, ihre Elternteile heim zu sich, um sie zu Hause zu pflegen. Und da sollte man auch hier einen Förderanreiz gewähren und daher ist diese Sache jedenfalls entscheidungsreif und sollte heute auch entschieden werden. Wer dagegen stimmt, ist dagegen, dass wir dieser gesellschaftspolitischen Tatsache, dieser Herausforderung auch Rechnung tragen. Und viertens ist es auch so, dass wir Nicht-EWR-Bürgern, also ausländischen Mitbürgern, die anständig bei uns da sind, die legal da sind, mehr als fünf Jahre, die kreuzbrav arbeiten und zum Funktionieren unserer Gesellschaft einen Beitrag leisten, damit auch sagen, jawohl, du bist ordentlich, legal mehr als fünf Jahre da, du arbeitest korrekt, du leistest einen Beitrag in den Steuertopf und sollst daher nicht ausgegrenzt werden. Wenn du es brauchst, sollst du von der Wohnbeihilfe und anderen Wohnbauförderungen auch Gebrauch machen können. Ich denke, dass das nicht nur rechtlich in Ordnung ist, sondern auch eine moralische Verpflichtung darstellt. Und Kollege Steinkellner, wenn du immer davon gesprochen hast, dass es keinen Bundesländervergleich gibt, es gibt ihn. Und Tatsache ist, dass in Wien nach fünf Jahren Aufenthalt eine Förderung gewährt wird, dass in Vorarlberg nach zehn Jahren und die letzten drei Jahre davon in Vorarlberg eine Förderung gegeben wird, dass in Tirol nach fünf Jahren eine Förderung gegeben wird, dass in der Steiermark nach fünf Jahren eine Förderung gegeben wird, dass in Salzburg nach zwei Jahren eine Förderung gegeben wird und dass in Niederösterreich und in Kärnten, Kollege Steinkellner, für Flüchtlinge auch eine entsprechende Unterstützung gewährt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass wir mit diesem Beitrag auch einen rechtlich jedenfalls vertretbaren, aber allenfalls und vor allem einen moralisch verpflichtenden Ansatz auch setzen. Die ÖVP wird der Dringlichkeit und dieser Gesetzesänderung zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Als letzter zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dieser Wohnbau-Novelle geht es um eine gerechte Zukunft in Oberösterreich und um gutes, sicheres Wohnen. Wir gestalten die Energiesparförderung umfassend für alle Bereiche als Anreiz, energiesparend vorzugehen. Wir sind bei den Häuslbauern höchst erfolgreich. Im Jahr 2001 wurden 99,7 Prozent aller Häuser energiesparend gebaut. Das ist sicher ein Rekord. Von 2.400 Häusern wurden nur 21 nicht energiesparend errichtet. Diesen Energiespargedanken wollen wir durch die gesamte Wohnbauförderung durchtragen. (Beifall) Das wachsende Haus ist eine wichtige Maßnahme für künftiges Wohnen im Familienverband. Diese Erweiterung, die nach zehn Jahren möglich sein wird und auch durch die Wohnbauförderung mit finanziert wird, halte ich ebenfalls für einen sehr wichtigen Bestandteil. Auch die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schwerpunkt in Zukunft, hier gestalten wir einfach wirklich eine positive Zukunft. Die Wohnbauförderung muss vom Gedanken der Gerechtigkeit geleitet werden. Menschen, die bei uns arbeiten und in das System der Wohnbauförderung Beiträge leisten, sollen auch Wohnbauförderung bekommen. Immerhin zahlen die ausländischen Arbeitskräfte in unserem Bundesland pro Jahr 2,4 Millionen Euro oder 33 Millionen Schilling jährlich in das Wohnbauförderungssystem hinein und das haben wir zum Prinzip gemacht, wer arbeitet, wer Beiträge leistet, soll auch eine Wohnbeihilfe bekommen. Die Voraussetzungen sind die strengsten in Österreich. Fünf Jahre Aufenthalt in Österreich, mindestens ein Jahr arbeiten, Einkommensgrenze von 10.000 Schilling netto verlaufend bis 12.500 Schilling netto, eine maximale Obergrenze für die Wohnbeihilfe von 2.500 Schilling, maximal auf ein Jahr befristet. Wir werden bei der Antragstellung den Reisepass verlangen, dort ist die Dauer der Aufenthaltsbewilligung vermerkt und genau so lange wird es auch die Wohnbeihilfe geben, maximal ein Jahr. Und durch die Regelungen wird es nur wenige Wohnbeihilfenbezieher geben und es kann dieses System ganz sicher nicht ausgenützt werden, dafür haben wir vorgesorgt. Ich glaube aber, dass der Kollege Steinkellner, egal wie lange wir beraten und wie scharf wir die Bestimmungen setzen, sicher nie zustimmen wird und auch nicht zustimmen will. Und ich darf ihm daher die allgemeinen Menschenrechte noch einmal kurz zur Kenntnis bringen: Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2: Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. Artikel 13: Jeder Mensch hat auch das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Und Artikel 17, Kollege Steinkellner: Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Das sind die Menschenrechte. Wenn Sie sie nur eine Spur ernst nehmen, dann müssen Sie diesem Gesetz heute zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Landeshauptmann. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Keine Dringlichkeit. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider! Du hast jetzt gerade wieder zitiert, wie es in Vorarlberg ist. In Vorarlberg kann ich dir vorlesen: Wer bekommt in Vorarlberg ganz aktuell die Wohnbeihilfe: österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter EU-Bürger oder EWR-Bürger, Einhaltung der Einkommensgrenze, Wohnungsbedarf, in den letzten drei Jahren in Vorarlberg wohnhaft. Genau auf diesen Kreis ist es eingeschränkt. Es ist so, dass in Kärnten ausschließlich Ausländer nach der Genfer Flüchtlingskonvention, an der Anzahl hundert im letzten Jahr, eine entsprechende Förderung bekommen haben. In Niederösterreich ebenfalls ausschließlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention, an der Zahl 80, eine Förderung bekommen haben. Wir haben in Oberösterreich derzeit, laut Vorstellung von Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider, eine Einzahlung von 30 Millionen Schilling. Ich hätte gerne auch im Unterausschuss gewusst, wie viele Leistungen wir bereits über Mietwohnungen derzeit erbringen. Wir haben eine Ausschüttung von etwa 4,5 Milliarden Schilling alleine in Oberösterreich. Wir haben in Österreich eine Zahl von rund 230 Millionen Schilling, die einbezahlt wird von Ausländern, wir haben also 4,5 Milliarden Schilling Wohnbeihilfe in Oberösterreich alleine, dann kann man sich hochrechnen, was das in Österreich ausmacht. Es ist falsch, wenn man hier keine Diskussion. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: "Was sind das für Zahlen?") Es ist die gesamte Wohnbauförderung aufgemacht worden auch zum Eigentumserwerb, auch für Eigentumswohnungen, und ich finde es deshalb nicht richtig, dass wir hier eine inhaltliche Diskussion deshalb im Landtag führen müssen, weil drei Fraktionen eine seriöse Diskussion im Unterausschuss, einen Ländervergleich im Unterausschuss, einen Europavergleich im Unterausschuss nicht zulassen. (Zwischenruf Abg. Anschober: "All das war im Ausschuss möglich!") Wenn Sie hier diese Beratungen ernst nehmen auch zu diesem Thema, dann stimmen Sie diesem Beschluss nicht zu. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Noch einmal zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Herr Präsident, Herr Klubobmann! Ich darf noch einmal ausdrücklich erklären, unser Grundprinzip ist, wer arbeitet und in die Wohnbauförderung einzahlt, der soll auch Wohnbeihilfe bekommen. (Beifall) Das ist der große Unterschied zu den anderen Bundesländern, wo Asylanten und andere Bevölkerungsgruppen Wohnbeihilfe bekommen, ohne dass sie Steuern zahlen. Das wollen wir nicht. Wir sagen, das ist Aufgabe des Sozialbereiches, des Innenministeriums, der Sozialregelungen, nicht der Wohnbauförderung. Wir haben ein Grundprinzip, wer Wohnbauförderung bezahlt, der soll auch die Leistungen der Wohnbauförderung in Anspruch nehmen können, nur das ist gerecht. Dadurch unterscheiden wir uns von allen anderen Bundesländern, das ist zukunftsorientiert, das ist zu vertreten und das ist vor allem genau auch in den Menschenrechten festgehalten und ich glaube, das sollten wir auch so handhaben. Alle Menschen sind gleich und sie sind besonders dann gleich, wenn sie gleich viel in einen Topf hineinzahlen müssen und dann auch aus dem Topf das gleiche wiederum völlig ohne Unterschied herausbekommen können. Zur Wohnbauförderung selber: Wir haben 4,5 Milliarden Schilling zur Verfügung, man muss aber sagen, dass 4 Milliarden Schilling von der Bundesebene kommen, und auf Bundesebene werden jährlich 200 Millionen Schilling von den ausländischen Arbeitskräften in den Wohnbauförderungstopf einbezahlt und das seit mehr als 30 Jahren. Das heißt, es sind Milliarden-Schillingbeträge einbezahlt worden, ohne dass dieser Anspruch bestanden hat. Und deshalb ist es jetzt einfach fair und gerecht, wenn wir diese Maßnahmen setzen. Wir bevorzugen niemanden, wir benachteiligen auch niemanden, wir gehen nach den allgemeinen Menschenrechten vor und haben hier sicher die beste Regelung aller Bundesländer getroffen. Es wird keinen Missbrauch geben und wir werden ab Jänner 2003 monatlich ausweisen, wie viele ausländische Mitbürger eine Wohnbeihilfe bekommen, welcher Betrag dafür ausgegeben wird, dann ist diese Polemik nicht möglich, dann können wir nachweisen, dass wir eine faire, gerechte Regelung getroffen haben und dass diese ausländischen Mitbürger auf jeden Fall mehr in den Wohnbautopf einzahlen, als sie an Wohnbeihilfe daraus herausbekommen werden. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Landeshauptmann. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. Abg. Walch: Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Du hast da heraußen gesagt, alle, die einzahlen, müssen auch den Genuss der Auszahlung haben, das stimmt einfach nicht. Du selber hast im Unterausschuss gesagt, in Oberösterreich haben 26.000 Bürger den Anspruch. Ich kann mir vorstellen, dass nicht 26.000 in Oberösterreich einzahlen, sondern mehr als 400.000 oder 500.000, also das stimmt einmal nicht. Wenn nur 26.000 einen Anspruch haben und du hast gesagt, das was sie einzahlen, kriegen sie heraus. Du hast selber gesagt, dass sie gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, die Einkommensgrenze, das stimmt einmal erstens nicht. Das zweite ist einmal, (Unverständliche Zwischenrufe) jetzt bin ich am Wort bitte, das zweite ist einmal, die Novelle der Wohnbauförderung, da ist so drübergefahren worden, was mit demokratischer Abstimmung nichts zu tun hat. Wir hätten ja, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter bitte, sonst weiß du nicht, was du mir für eine Antwort geben sollst, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Ich kann dir leider keine mehr geben außer einem Zwischenruf!") was wichtig gewesen wäre, in diesem Unterausschuss zu diskutieren, wäre einmal das wichtigste gewesen, das stimmt, die Aufenthaltszeit und vieles mehr. Damit wir diskutiert hätten, wie lange müssen die einzahlen, damit sie einen Anspruch haben, dementsprechend das zweite hätten wir diskutieren müssen, könnte man nicht eventuell einmal die Einkommensgrenze hinaufschrauben, dementsprechend, das hätten wir auch diskutieren können drinnen und dann frage ich mich auch, es gibt auch viele Leute, die an uns herantreten und sagen, du pass auf, wenn die jetzt Wohnbauförderung beziehen und kommen mit uns gemeinsam wieder dort in die Häuser hinein, damit es vielleicht einige gar nicht wollen von der Bevölkerung, dass sie sagen, damit wir noch mehr da hereinkriegen. Und die entweder persönlich oder anderweitig mit denen nicht zusammenleben, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Es kann niemand da sein, der nicht von der schwarz-blauen Bundesregierung eine Aufenthaltsbewilligung bekommen hat. Wer anderer kann nicht in Österreich da sein!") jawohl, das ist richtig, ich vertrete aber auch die Bürger draußen, die da zusammen leben müssen, das ist auch klar. Also das wären viele Punkte gewesen, die wir im Unterausschuss dort diskutieren könnten, dann wäre heute nicht die miese Stimmung da herinnen und dann hätte man ein Wohnbauförderungsgesetz in Oberösterreich so gemacht, wo alle glücklich wären. Und ich glaube, du wärst auch viel glücklicher, lieber Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wenn das in diesem Haus einstimmig über die Bühne gegangen wäre. Hättet ihr unserer Anforderung stattgegeben und hättet gesagt, jawohl, tun wir es im Unterausschuss in Ruhe diskutieren, Punkt für Punkt, und dann hätten wir einen gemeinsamen Entschluss gefasst und daher können wir leider dem keine Zustimmung erteilen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Klubobmann-Stellvertreter Kapeller. Abg. Kapeller: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es richtig zu stellen, Anspruch auf Wohnbauförderung haben alle, die in die Richtlinien hineinfallen, also die Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise im Bereich der Einkommensgrenzen, die gerade hier angesprochen worden sind, also unter diesen Einkommensgrenzen liegen. Und weil ja heute bereits ein sehr interessanter Antrag vorgelegt wurde, ein interessanter Antrag, ein sehr hochinteressanter Antrag sogar, möchte ich die Einkommensgrenzen schon auch hier in diesem Haus gerade in Richtung des Kollegen Walch noch einmal sagen. Bei einem Einpersonenhaushalt sind es netto 400.000 Schilling oder 30.000 Euro. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 45.000 Euro oder 600.000 Schilling, und für jede weitere Person sind es 4.000 Euro oder 50.000 Schilling. Das sind die Einkommensgrenzen. Und der Rechnungshof sowie der Landesrechnungshof haben ja auch festgestellt, dass wir in Oberösterreich ja in Wirklichkeit sehr hohe Einkommensgrenzen haben. Wir haben sehr hohe Einkommensgrenzen, und er spricht davon, in seiner Initiativprüfung, wo ja damals die freiheitliche Partei auf unseren Referenten wie die Geier hergefallen sind, er spricht davon, dass die Wohnbauförderung heute eine wesentlich ausgeprägte wirtschaftliche als soziale Orientierung hat. Meine Damen und Herren! Und dann kriegen wir heute einen Antrag, einen Antrag der freiheitlichen Partei, wo man im Nachhinein, wenn einer die Arbeit verliert und er ein sehr hohes Einkommen gehabt hat, dass es möglich ist, im Nachhinein auch noch ein Haus gefördert zu bekommen. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man schon sagen, in welche Richtung geht denn der Antrag? Er geht in diese Richtung, dass ein Generaldirektor, der seinen Job verliert, sich ein Haus gebaut hat, dann hergehen kann, und um Wohnbauförderung nachträglich ansucht, die Wohnbauförderung auch bekommt. Dann wird er wieder Generaldirektor und verdient gut. Da spielen wir nicht mit. Wir wollen eine gerechte Lösung für alle die einzahlen in diesen Topf, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall) Und abschließend noch ein Wort, (Unverständliche Zwischenrufe) abschließend noch ein Wort, es hat einen sehr berühmten Papst gegeben, der ist eines Tages am Morgen aufgestanden, hat sich vor den Spiegel hingestellt, hineingeschaut, und hat gesagt, Johannes, nimm dich nicht so wichtig. (Beifall, Unverständliche Zwischenrufe) Dritter Präsident: Danke recht schön. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1486/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist. Ich teile mit, dass heute auch eine Sitzung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dem Oö. Landtag das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben Ihnen dieses Gesetz als Beilage 1487/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist für die Aufnahme der Beilage ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1487/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich teile mit, dass heute auch eine Sitzung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten stattgefunden hat. Dabei wurde beschlossen, dem Oö. Landtag die Oö. Umweltschutzgesetznovelle 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben Ihnen dieses Gesetz als Beilage 1489/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist für die Aufnahme der Beilage ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 1489/2002 in die Tagesordnung aufgenommen wird die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss ebenfalls nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1489/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich teile mit, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind, die Fragesteller, Gegenstand und Adresse der Anfragen können den Abschriften der schriftlichen Anfragen entnommen werden, die wir Ihnen gemeinsam mit zwischenzeitlich eingelangten Anfragebeantwortungen in einer Sammelmappe auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zur aktuellen Stunde mit dem Thema „Landesinitiativen gegen das dramatische Ansteigen des überregionalen LKW-Verkehrs in Oberösterreich“. Ich erteile Herrn Klubobmann Rudolf Anschober als Sprecher des antragstellenden Klubs das Wort. Abg. Anschober: Danke Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als Grüne heute eine aktuelle Stunde zu diesem soeben dargestellten Thema, Landesinitiativen gegen das dramatische Ansteigen des überregionalen LKW-Verkehrs in Oberösterreich, beantragt, und damit insgesamt zum Thema LKW-Verkehrsbelastung auf den oberösterreichischen Autobahnen, das heißt nicht nur die Transitfrage, das heißt insgesamt Ziel- und Quellverkehr, das heißt Binnenverkehr, das heißt der gesamte überregionale LKW-Verkehr, wie dies ja ohnedies in der Formulierung der aktuellen Stunde dargestellt ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum zum heutigen Zeitpunkt diese aktuelle Stunde? Weil wir ganz einfach der Meinung sind, dass es in diesem Bereich einen der akutesten Mängel, was konkrete Handlungen seitens der Landesregierung betrifft, gibt, und dass in diesem Bereich die konkreten Entscheidungen, wesentliche, elementare Entscheidungen für die zukünftige Verkehrssituation, Umweltsituation, für die Lebensqualität der Anrainer und Anrainerinnen in den nächsten Monaten auf europäischer Ebene gefällt werden. Denn im kommenden Jahr läuft der Transitvertrag Österreichs mit der europäischen Union aus, dieser Transitvertrag soll eine Nachfolgeregelung erhalten. Darüber, über diese Nachfolgeregelung wird spätestens im Herbst im Europaparlament entschieden. Und erst vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung zugegeben, hat bekannt gegeben, dass der entscheidende Teil des Transitvertrages, die Mengenobergrenze der LKW-Fahrten und damit eine Begrenzung dieser durch Österreich und damit auch durch Oberösterreich möglichen LKW-Fahrten von der österreichischen Bundesregierung aufgegeben wird. Und dass sie damit im entscheidenden Punkt der Transitfrage umfallen wird. Das ist angekündigt, im Herbst erfolgt die endgültige Entscheidung, und damit droht in spätestens eineinhalb Jahren auch in Oberösterreich eine zusätzliche weitere Zunahme, enorme Zunahme des überregionalen LKW-Verkehrs. Das in einem Land, das zunehmend an einer Kreuzung zwischen Nord-Süd-Transit auf der einen Seite und Ost-West-Transit liegt. Und von daher auch im Vergleich zu den sogenannten hauptbelasteten Bundesländern in Westösterreich eine noch deutlich stärkere Belastung mit überregionalem LKW-Verkehr aufzuweisen hat. In dieser sehr ernsten Situation haben andere Bundesländer wie Tirol, Salzburg und Kärnten sich zu einer Transitallianz zusammen geschlossen, mit der sie Druck machen wollen auf die Bundesregierung und auf die europäische Union, damit bei der Entscheidung über diese Nachfolgeregelung zum Transitvertrag im Herbst im Europaparlament doch noch eine Mengenobergrenze, eine Beschränkung für die LKW-Fahrten eingezogen wird, ja beibehalten wird. Nicht so Oberösterreich, das Land Oberösterreich ist in dieser Entscheidungsfrage völlig untätig. Kopf in den Sand ist offensichtlich hier das Leitmotto der Oö. Landespolitik. Es hat keinerlei Initiativen des Landes Oberösterreich auf europäischer Ebene gegeben, um hier wie andere Bundesländer Druck zu machen, es hat keinerlei Initiativen gegeben, hier eine Transitallianz mit anderen betroffenen Bundesländern zu schließen, oder dieser Transitallianz der westösterreichischen Bundesländer beizutreten. Während sich andere Bundesländer also wehren, schweigt die Oö. Landesregierung, während andere Bundesländer alles unternehmen, um von der wachsenden LKW-Lawine nicht überrollt zu werden, verschläft die Oö. Landesregierung diese Entwicklung. Und während andere Bundesländer im Europaparlament Druck machen und von der Bundesregierung zu Transitverhandlungen eingeladen werden, steht Oberösterreich im Abseits, und ignoriert dieses wachsende Problem. Und das, obwohl schon jetzt die Zunahme des überregionalen LKW-Verkehrs in Oberösterreich schon jetzt trotz LKW-Oberbegrenzung im Bereich des Transitvertrages dramatisch ist, und nirgendwo in Österreich so groß ist wie etwa auf der Innkreisautobahn, wo wir die größten Verkehrszuwächse im LKW-Bereich in ganz Oberösterreich, insgesamt in ganz Österreich haben. Und obwohl an vielen Autobahnen Österreichs bereits jetzt die LKW-Lawine deutlich über jener der sogenannten Transithölle Brenner liegt. Das ist unbestreitbar, das sind die Fakten, das sind die Zahlen auch des Verkehrsministeriums, und ich zeige Ihnen nur eine Grafik, damit Sie sehen, wie dramatisch diese Zunahmen sind, etwa was die Innkreisautobahn, habe ich hier, betrifft. Der durchschnittliche tägliche LKW-Verkehr von Montag bis Sonntag gerechnet von 1989 bis 2000. Von 1.200 LKW pro Tag gestiegen auf mittlerweile 6.519 LKW, das ist eine Steigerung von über 500 Prozent innerhalb von einem Jahrzehnt. Das heißt, wir haben hier tatsächlich Handlungsbedarf, und wenn ich im Vergleich dazu die Belastung an der sogenannten Transithölle Brenner darstelle, dann sind wir mittlerweile auf der Innkreisautobahn deutlich über den Raten und über der LKW-Belastung, die auf dem Brenner tagtägliche Realität ist. Das heißt, wir hätten in Oberösterreich, zumindest den gleichen, wenn nicht mehr Grund, in dieser Frage politisch aktiv zu werden, ignorieren ist derzeit das Motto der Oö. Landespolitik in dieser Frage. Wenn diese enormen Steigerungsraten anhalten und durch eine teilweise Aufhebung des Transitvertrages sogar noch drastisch zunehmen, dann ist absehbar, dass in einigen Jahren an diesen Autobahnen in Oberösterreich überhaupt nichts mehr geht. Und das trifft dann den täglichen PKW-Verkehr, das trifft dann die Pendlerinnen und Pendler, das trifft dann natürlich auch in zunehmendem Ausmaß die betroffenen Anrainer, das trifft dann die Umweltsituation, das trifft auch unser Ziel in Oberösterreich, die Klimaschutzziele zu erreichen, denn das ist dann untragbar und nicht realisierbar. Straßenbaumaßnahmen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, Straßenbaumaßnahmen alleine können dieses Problem nicht lösen, Sie können bestenfalls den Kollaps verzögern. Was wir brauchen ist daher eine generelle Verlagerung von der Straße auf die Schiene für diesen überregionalen, zunehmenden Güterverkehr, und vor allem auch gerechte Preise für den LKW-Verkehr, damit unsinnige Transporte und Just-in-time-Produktionen zurückgedrängt werden. Wir haben deshalb diese heutige aktuelle Stunde beantragt, um auf diese völlig untragbare Situation und eine der akutesten Handlungsnotwendigkeiten der Oö. Landesregierung aufmerksam zu machen, und quasi einen Weckruf für die Landesregierung zu formulieren, und auch um konkrete Maßnahmen für die Verlagerung des überregionalen Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene vorzuschlagen und zu beantragen. Wir haben diese konkreten Anträge eingebracht, ich hoffe sehr, dass sie ab September im zuständigen Verkehrsausschuss dann eine positive Behandlung erhalten. Erstes konkretes Ziel und erste konkrete Maßnahme wäre und ist ein Beitritt zur Transitallianz der westlichen Bundesländer mit dem Ziel, Druck für eine Beibehaltung der Mengenobergrenze für LKW-Fahrten im zukünftigen Transitvertrag auszuüben. Ein zweites konkretes Ziel wäre, die Oö. Landesregierung, das Land Oberösterreich muss konkrete Schritte in Richtung Kostenwahrheit durch eine raschere Einführung des LKW-Road-Pricings mit entsprechenden Tarifen und eine Reform der wirklich skandalösen Wegekostenrichtlinie der europäischen Union zu erreichen, um die derzeitige Quersubventionierung des LKW durch den PKW zu beenden und damit die Schiene konkurrenzfähig zu machen. Wir brauchen drittens eine Beschleunigung des Bahnausbaus mit ausreichenden Kapazitäten vor allem auch auf der Achse Prag-Koper. Ich erachte es wirklich für ziemlich unerträglich, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Haider auch im neuen Schienenverkehrskonzept nur den teilweise zweigleisigen Ausbau zwischen Linz und Grenze vorgesehen hat. Ich glaube, wir müssen hier umdenken, und eine großzügige akzeptable Lösung mit ausreichenden langfristig ausreichenden Kapazitäten zu schaffen. Wir brauchen den durchgehend zweigleisigen Ausbau zwischen Prag und Linz, und, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, selbst die Korridoruntersuchung des Landes Oberösterreich, die Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl in Auftrag gegeben hat, kommt zum Schluss, ich zitiere, nur wenn die Summerauerbahn durchgehend von Linz nach Prag zweigleisig ausgebaut wird, kann das für die Bahn prognostizierte Güterverkehrsaufkommen auch in Zukunft bewältigt werden. Das ist der dritte Punkt, wir brauchen viertens keine Ankündigungspolitik bei der rollenden Landstraße, sondern tatsächlich die Umsetzung und zwar raschest, noch heuer die Umsetzung, und mittelfristig die Umstellung auf Containerverkehr, und die Umsetzung konkreter verkehrslenkender Maßnahmen. Und wir brauchen fünftens Überholverbote für LKW auf den Transitautobahnen vor allem auf der Innkreisautobahn als Sofortmaßnahme für mehr Sicherheit, weniger Staus und mehr Verlagerungsdruck auf die Schiene. Wir haben in den letzten Wochen, und ich komme damit schon zum Schluss, eine Reihe von Verkehrskonferenzen an den betroffenen Transitrouten durchgeführt, und ich sage Ihnen nur eines, Sie können jetzt das Problem versuchen weiter auszusitzen, weiter zu beschwichtigen, Beruhigungspillen auszuteilen und weiter untätig bleiben, aber die betroffene Bevölkerung, die betroffenen Anrainer an den Routen, denen reißt langsam der Geduldsfaden. Ich kündige Ihnen das nur an, und es würde mich nicht überraschen, wenn es auch in Oberösterreich gewaltfreie Proteste der Bevölkerung, ähnlich dem Wipptal und ähnlich dem Brenner, ähnlich auch anderen europäischen Regionen sehr, sehr bald geben würde. Schaffen wir gemeinsam politische Handlungen, schaffen wir einen Druck in Richtung eines fairen, konkreten, ökologisch verträglichen, neuen Transitvertrages, das ist für die Umweltsituation und für die Anrainer Oberösterreichs die entscheidende verkehrspolitische Frage. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Stockinger. Abg. Dr. Stockinger: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja fast schon eine liebe Tradition, dass jedes Jahr, wenn der Sommerreiseverkehr ausbricht, die Grünen das Transitthema entdecken. Wir haben heuer ja schon irgendwie darauf gewartet, Kollege Anschober, du hast uns nicht enttäuscht. Lassen Sie mich namens der ÖVP-Fraktion in fünf Punkten die Position zusammenfassen. Erstens, die Mobilität steigt und wird weiter steigen und neue Probleme auslösen. Jeder Bürger ist Teil dieses Mobilitätsproblems, auch wir, die wir da sitzen. Teil dieses Mobilitätsproblems auch mit seinem Konsumverhalten und daher auch Teil des Transportproblems. Und es wäre eine sehr unredliche und unsachliche Diskussion, wenn nicht am Beginn einer Diskussion um Verkehrsprobleme und Transit diese Grundwahrheit zu stehen käme. Zweitens, Oberösterreich ist aus einer europäischen Randlage ins Zentrum Europas gewandert, mit der Öffnung der Grenzen, mit dem Fall des eisernen Vorhangs. Es hat sehr positive Auswirkungen gehabt beispielsweise auf die Wirtschaft und auf die Arbeitsplätze, das hat natürlich auch negative Auswirkungen, was die Verkehrsbelastung betrifft. Drittens, und das finde ich für sehr entscheidend: Oberösterreich hat rechtzeitig auf diese Situation reagiert, und nicht geredet, sondern gehandelt und sich vorbereitet. Und Kollege Anschober, es bedarf keines Weckrufes da herinnen, ich würde dir lieber empfehlen, mea culpa zu machen. Denn es waren die Grünen, die in wesentlichen Projekten bis heute es verhindert haben, dass die Transitrouten ordentlich ausgebaut sind, und dass es heute noch Staus gibt auf der Pyhrnautobahn, dass die Westspange nicht fertig ist, und, und, und. (Unverständliche Zwischenrufe) Das täte gut, und das wäre einmal wichtig. (Beifall) Meine Damen und Herren! Wir haben reagiert im Land, sowohl was die Straße betrifft. Wir haben Schienenausbauprogramme, rollende Landstraße entwickelt. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Und die Erfolgsbilanz?“) Und wir haben auch in die Wasserstraßen investiert, Stichwort Ennshafen, und viele zusätzliche Investitionen. Noch nie zuvor ist so konsequent in die Verkehrsinfrastruktur und damit auch zur Bewältigung der Transitprobleme investiert worden. Viertens, Güterverkehr. Es gibt von der ÖVP und hier vor allem auch immer von unserem Straßenbaulandesrat, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, ein klares eindeutiges Bekenntnis und eine Einforderung des Road-Pricings für LKW. Wir haben an dieser Frage nie einen Zweifel gelassen und es hat diese Bundesregierung jetzt auch endlich geschafft, die notwendigen technischen Vorkehrungen in die Wege zu leiten und damit vorzusorgen, dass das Road-Princing endlich kommt. Wir haben immer ein klares Ja gesagt, zu einem Maßnahmenpaket der Verlagerung von der Straße auf die Schiene. Da sind einige Dinge im Gange. Wir können das nicht alleine bewältigen. Es wäre auch unfair, dem Verkehrslandesrat Haider zu sagen, warum ist das noch nicht umgesetzt. Er alleine kann es nicht, aber wir haben uns als Land Oberösterreich dazu entschlossen unseren Beitrag zu leisten und damit diese Projekte zu beschleunigen. Und wir müssen auch ganz klar einbekennen, dass es ein Problem ist, dass heute just in time das Schlagwort geworden ist in der Industrie und dass die Lagerhaltung auf der Straße, auf den Verkehrsmitteln und nicht mehr vor Ort stattfindet. Und dass es daher völlig klar ist, dass die Verlagerung von der Straße auf die Schiene zum einen tarifpolitisch zwar möglich ist, zum anderen aber mit Sicherheit eben wegen dieser Just-in-time-Produktion Grenzen hat. Ich habe fünftens einen Wunsch an die Grünen, nämlich dass sie nicht nur versuchen mit dem Transitthema auch heuer wieder das mediale Sommerloch zu füllen, wie wir es ja gewohnt sind, sondern auch dann, wenn es um Verkehrslösungen für dieses Land geht, ihren aktiven Beitrag setzen und mit dabei sind und endlich die Verhinderungsrolle aufgeben: Westspange, Pyhrnautobahn, S9, Anbindung Steyr, Linzer Verkehrsprojekte. Überall dort, wo wichtige Schlüsselprojekte sind, sind die Grünen als Verhinderer aufgetreten. Und da finde ich es etwas scheinheilig, Kollege Anschober, du verzeihst mir dieses Wort, sich dann da herauszustellen und einen Weckruf zu produzieren und so zu tun als ob nichts geschehen wäre. Und ein letzter Tipp: Verabschiedet euch und das hängt mit eurer Verhinderungspolitik bei der Straßenplanung zusammen, verabschiedet euch endlich von der naiven Position, dass alles im Güterbereich auf der Schiene allein und nicht auf der Straße transportiert werden kann. Wir brauchen beides. Wir brauchen sogar die drei Dinge: Wasserstraßen, die Straße und die Schiene. Wir sind aber mit unseren Verkehrsprojekten und mit der Infrastrukturoffensive auf einem guten Weg. Ich glaube, man soll weniger vom Transit reden als konkrete Taten setzen. Oberösterreich tut es. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Nächster Redner ist Herr Kollege Helmut Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon viele Debatten über Verkehrsfragen in diesem Haus gehabt, zumindest einmal im Jahr, wenn es beim Budget darum geht, zum Kapitel Verkehr Position zu beziehen. Und ich habe auch schon viele Male mich hier positioniert und ich wiederhole eine Grundaussage von mir, die ich vielfach schon hier auch angesprochen habe, die da lautet: Jeder von uns fühlt es, wenn er sich auf der Straße bewegt, alle Verkehrsexperten sagen es, und jeder von uns müsste es wissen, wenn wir europaweit nichts tun in der Verkehrspolitik, dann werden wir in Zukunft im Verkehr ersticken. Da sind wir uns alle, glaube ich, einig, weil die Entwicklung in diese Richtung geht. Das gilt für den PKW-Verkehr genauso wie für den LKW-Verkehr. Der PKW- und insbesondere der LKW-Verkehr auf unseren Straßen führt ja bereits heute zu erheblichen Belastungen. Wir erleben es ja tagtäglich, wenn wir auf unseren Schnellstraßen, wenn wir auf unseren Autobahnen fahren und die tagtäglichen Staumeldungen gehören zu unserem Alltag, genauso zum Alltag wie die täglichen Unfallmeldungen mit Blechschaden, mit Verletzten und mit Toten. Und bei vielen Unfällen sind LKWs beteiligt so wie auch heute früh auf der Westautobahn in Sattledt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss sich schon auch anschauen die Ziffern, die unterlegen, wie die Unfälle zustande kommen, wo LKWs mitbeteiligt sind. Und da gibt es eine Untersuchung vom 1.1. bis 31.8. des Vorjahres, die mir vorliegen, wo in Österreich 1.288 Unfälle mit LKW-Beteiligung über 3,5 Tonnen geschehen sind. Und dabei wurden 1.744 Personen verletzt und 71 Personen getötet. Und meine sehr verkehrten Damen und Herren! Ich könnte jetzt die Ziffern auch der Busse hier auf den Tisch legen. Ich meine aber, dass es dringend notwendig ist, dass wir über Höchstgeschwindigkeiten reden, dass wir über Überholverbote reden auf bestimmten Straßen, dort, wo es sinnvoll ist, muss der Schwerverkehr im Bereich der Höchstgeschwindigkeiten, der Überholverbote dementsprechende Schranken bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir kurz sowohl auf den PKW- wie auf den LKW-Verkehr einzugehen, weil Rudi Anschober, ich glaube, man kann in der Verkehrspolitik nicht nur ein Verkehrsglied sich herauspicken und dann sagen, das ist das Hauptproblem, sondern in Wirklichkeit muss man es umfassender sehen. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Wenn man mehr Zeit als 10 Minuten hat!") Alle Prognosen berichten von den enormen Zuwächsen im Straßenverkehr und belegen uns immer wieder, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren der Verkehr in Österreich um 25 bis 30 Prozent zunehmen wird. Und dieser Anstieg im Verkehr ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erster Faktor: Der Personenverkehr und hier im wesentlichen das Boomen des PKWs. Der Fahrzeugbestand, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat sich in den letzten 30 Jahren in den Staaten der EU verdreifacht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und er wächst weiter um drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr an. In den meisten Ländern der Europäischen Union wird sich die Zahl der PKW pro Haushalt stabilisieren. Doch bei den Beitrittsländern, über das man ja auch diskutieren muss, wie geht es denn dann weiter, sieht es anders aus. Denn dort ist das Auto das Symbol der Freiheit und damit ist auch zu rechnen, dass es noch zu zusätzlichen Fahrzeuganstiegen kommen wird. Wir müssen daher davon ausgehen, dass in einer erweiterten Europäischen Union die Anzahl der PKWs bis zum Jahre 2010 sehr stark zunehmen wird. Und warum wächst denn der LKW-Verkehr so stark? Im Güterverkehr ist der Zuwachs größtenteils auf die Änderung der Europäischen Wirtschaft und des Produktionssystems zurückzuführen. Es hat Kollege Stockinger es richtig angesprochen, just in time. Durch die geöffneten Grenzen hat die Wirtschaft begonnen, die Abwanderung von Branchen im Billiglohnländer vorzunehmen. Es wurden die Produktionskosten versucht auf ein Minimum zu senken und die Produktionsorte sind hunderte, ja tausende Kilometer von den Endmontagen entfernt. Und das führt natürlich zu einem enormen Verkehr auf unseren Straßen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn bis 2010 in der Europäischen Union keine tiefgreifenden Maßnahmen zur rationellen Nutzung der Vorteile jedes Verkehrsträgers ergriffen werden, wird alleine der Schwerlastverkehr in Europa um fast 50 Prozent gegenüber 1998 zunehmen. Das kann man allen Schriften der Europäischen Union zum Thema Verkehr entnehmen. Und das bedeutet, dass die bereits jetzt sehr stark überlasteten Regionen und großen Transitachsen noch stärker belastet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Osterweiterung ist, wenn man darüber diskutiert, ja nicht nur eine Erweiterung in den Osten, sondern sie ist auch eine Erweiterung in den Norden und in den Süden. Und der Ausbau der Verkehrswege darf sich daher nicht nur auf die Ost-West-Richtung beschränken, sondern er muss sich natürlich auf die Nord- und die Süd-Erweiterung beschränken. Der alleinige Straßenausbau, Kollege Hiesl, löst ja doch das Problem nicht, sondern wir müssen ganz einfach einerseits den Ausbau der Straßen und der Umfahrungen vornehmen und andererseits den Ausbau und die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Verkehrs betreiben. Und Kollege Anschober, auf deine Frage, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht? In unserem Landesbudget, glaube ich, haben wir gute Ansätze dafür. So wurde im Verkehrsbudget 2002 von diesem Landtag ein Betrag von rund 1,2 Milliarden Schilling vorgesehen. Dazu kommen weitere Vorhaben zur raschen Umsetzung von Einzelmaßnahmen, die im Gesamtkonzept des Verkehrsinfrastrukturfonds enthalten sind. Im Budget sind weiters für den Planungsvertrag mit dem Bund 12 Millionen vorgesehen. Damit werden insbesondere die LILO-Sanierung, die Summerauerbahn, die Pyhrnbahn, die City-S-Bahn, die Innviertler Bahn und die Anbindung Steyr vorangetrieben. Im Budget 2002 stehen weiters aus dem Verkehrsinfrastrukturfonds erstmals 700 Millionen in Oberösterreich uns zur Verfügung, 350 Millionen für die Schaffung einer zukunftsfähigen Infrastruktur im öffentlichen Verkehr. Und für 350 Millionen freut sich der Kollege Hiesl, weil er die 350 Millionen für den Straßenverkehr hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Realitäten. Und unser Verkehrsreferent wird heute im Rahmen dieser Debatte noch auf wichtige Maßnahmen im Detail eingehen. Eines ist aber für uns ganz klar und ich glaube, da können wir uns finden. Mit neuen Autobahnen und mit neuen Schnellstraßen wird nur zusätzlicher Verkehr erzeugt. Was wir brauchen, ist auf der einen Seite die rasche Einführung der LKW-Maut. Die ist längst überfällig und notwendig. Ich möchte jetzt nicht erforschen, warum wir sie noch nicht haben. Sie wurde halt verhindert. Der Kollege Hiesl war, und das muss man ihm ja zugute halten, immer derjenige, der gesagt hat, ich bin für die Einführung der Lkw-Maut. Ich auch. Und uns unterscheidet ja nur die Höhe. Wir reden halt nur von unterschiedlichen Höhen. Die ÖVP hat also 22 Cent vorgeschlagen und ich rede von 30 Cent, aber das ist eine andere Situation, aber grundsätzlich sind wir für die Einführung der LKW-Maut. Und ich glaube, dass sie sehr notwendig ist. Und andererseits, Kollege Anschober, glaube ich, da sind wir uns einig, es geht am Bahnausbau kein Weg vorbei. Wir brauchen diesen Bahnausbau, denn wenn wir keine attraktive Alternative auf der Schiene anbieten, werden die Zuwächse so wie bisher mit allen ihren negativen Begleiterscheinungen durch unsere Landschaft rollen, durch unsere Täler. Und das wollen wir nicht, denn das führt zu weiteren Belastungen für die Bevölkerung. Ich begrüße es daher, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider als zuständiger Verkehrsreferent eine Initiative auf den Tisch gelegt hat, ein strategisches Schienenverkehrskonzept für Oberösterreich auf den Tisch gelegt hat, welches die Basis für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist. Und ich wünsche mir, dass dieses Konzept von allen Abgeordneten dieses Hauses mitgetragen wird. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege Kapeller. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kreßl. Abg. Kreßl: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist seit dem Fall des Eisernen Vorhanges und mit dem Beitritt zur Europäischen Union wieder in das Zentrum Europas gerückt. Das hat mein Vorredner bereits richtigerweise erwähnt. Das bringt unserem Land viele Vorteile, das bringt aber auch problematische Auswirkungen auf die allgemeine Verkehrssituation und insbesondere natürlich auf die Situation des Schwer- und des Güterverkehrs. Während in der Vergangenheit die Brennerautobahn die Hauptlast des Güter- und Transitverkehrs tragen musste, kommt jetzt die Innviertler Autobahn in Verbindung mit der Pyhrnautobahn und dem neuen Korridor Prag, Budweis, Linz, Graz zusätzlich die Nord-Süd-Route für den Transitverkehr dazu. Nicht zu vergessen natürlich, die ohnehin stark frequentierte Ost-West-Route über die Westautobahn, die ebenso wie die anderen Routen mitten durch unser Bundesland führen und dafür sorgen, dass der Großraum Linz bereits jetzt zu einer der am stärksten frequentierten Region Österreichs geworden ist. Die Ereignisse des heutigen Tages auf der A1 bei Sattledt, glaube ich, sprechen eine ganz deutliche und klare Sprache. Und völlig zu Recht weist unser Verkehrslandesrat Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider auch immer wieder darauf hin, dass die Westautobahn bzw. der Grenzübergang Suben bereits mehr Lkw-Fahrten verkraften muss als etwa der Brenner. Zahlreiche Studien prophezeien uns eine gewaltige Zunahme des Güterverkehrs auf der Straße. Den Schätzungen zufolge wird auf Österreichs Straßen bzw. Autobahnen der Güterverkehr bis zum Jahre 2015 50 bis möglicherweise sogar 70 Prozent zunehmen. Der Ost-West-Transit kann nach diesen Studien sogar um 130 Prozent zunehmen. Auch der Kfz-Verkehr wird natürlich entsprechend zunehmen. Und alle Statistiken, die es in Oberösterreich gibt, alle Prognosen, die eben für Oberösterreich vorhanden sind, bestätigen das. Diese EU-Osterweiterung wird uns neben manchen Vorteilen natürlich auch manche Nachteile bringen. Sie wird zu einer Liberalisierung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs mit den mittel- und osteuropäischen Ländern führen und Österreich ein ganz wichtiges Instrument wegnehmen, das zur Einschränkung der Umweltbelastung des Verkehrs aufgebaut wurde, nämlich die Kontingentierung der LKW-Fahrten. Der Transitvertrag mit diesen bewährten Ökopunkten läuft bekanntlich im nächsten Jahr aus. Und die Europäische Union zeigt bisher äußerst wenig Verständnis für die Position Österreichs, diesen Vertrag so zu verlängern. Insbesondere die Bundesrepublik Deutschland und Italien stehen hier ziemlich auf der Bremse und wünschen sich einen möglichst uneingeschränkten Güter- und Transitverkehr durch Österreich. Die 108-Prozent-Klausel ist bereits gefallen. Aber Kollege Anschober, die ist nicht gefallen, weil es diese Regierung so wollte bzw. nicht wollte, sondern weil die EU das so will, und die EU nicht bereit ist, diese 108-Prozent-Klausel auch in einem neuen möglichen Übergangsvertrag wieder zu integrieren. Das Ökopunktesystem muss aber für Österreich erhalten werden. Ich glaube, das ist ganz wichtig, da sind wir uns sicherlich alle einig. Ein Beispiel, wie die nationalen Interessen seitens der EU eingeschränkt werden sollen, zeigt eine Abstimmung des EU-Parlaments in Straßburg von vorgestern. Am 2. Juli hat das EU-Parlament beschlossen, dass Lkw-Fahrverbote grundsätzlich nicht mehr in der innerstaatlichen Kompetenz erhalten bleiben sollen. Trotzdem konnte, Gott sei Dank, das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot in Österreich noch gerettet werden. Aber das zeigt, wo diese Reise der EU-Osterweiterung hinführen kann beziehungsweise wo sie nicht hinführen soll. Meine Damen und Herren! Verkehrsminister Mathias Reichhold hat mehrmals völlig zu Recht bekräftigt, dass die Verkehrsproblematik noch vor der Osterweiterung auf gesamteuropäischer Ebene gelöst werden muss. Und sollte sich die Europäische Union völlig über die Interessen Österreichs hinwegsetzen wollen, dann muss auch für diesen Fall die Möglichkeit des Vetos im Talon bleiben. Denn schließlich geht es hier besonders um die Interessen Österreichs und der österreichischen Bevölkerung und nicht nur um Interessen der beitrittswilligen Länder. Aber davon wollen ja die Grünen bekanntlich nichts wissen. Die Grünen sind enthusiastische Befürworter einer Osterweiterung, die Grünen sind naive Befürworter der multikulturellen Gesellschaft, die Grünen sind naive Befürworter völlig offener Grenzen und die Grünen sind naive Vorreiter, wenn es darum geht, Ausländern möglichst alle Rechte zu gewähren und alles auf Kosten der heimischen Bevölkerung und des eigenen Landes. (Beifall) So wie wir es ja am Beispiel der Wohnbauförderung ganz deutlich heute schon gesehen haben. Lediglich in der Verkehrspolitik scheint den Grünen jetzt ein Lichtlein aufgegangen zu sein. Auch die Grünen haben erkannt, dass diese Verkehrspolitik, diese Entwicklung, in eine Sackgasse führt. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Wer ist denn der Verkehrsminister!") Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr durchsichtig und es ist ausgesprochen populistisch von den Grünen, jetzt Landesinitiativen gegen das dramatische Ansteigen des überregionalen Lkw-Verkehrs in Oberösterreich zu fordern wenn bereits intensive Verhandlungen der Bundesregierung auf höchster EU-Ebene laufen. Es wäre wirklich effektiver und es wäre wirklich glaubwürdiger von den Grünen, wenn sie ihre Fraktionskollegen im Europäischen Parlament und vor allem den deutschen Außenminister Joschka Fischer mit seinem sichtlich gestörten Verhältnis zu Österreich mehr von diesen problematischen Verkehrssituationen Österreichs überzeugen versucht als hier im Landtag diese sinnlose Show zu inszenieren. Meine Damen und Herren! Oberösterreich soll natürlich gut vorbereitet und gut ausgerüstet der möglichen EU-Osterweiterung entgegenblicken. Es hat sicherlich in der Vergangenheit Versäumnisse in der Verkehrspolitik gegeben. Schiene statt Verkehrslawine war ein ganz bekannter Modeslogan etwa des frühren SPÖ-Verkehrsministers Casper Einem. Es ist beim Slogan geblieben, passiert ist absolut nichts. Ganz im Gegenteil, der Trend ist sogar in die andere Richtung gegangen, in Richtung mehr Transport auf der Straße, ganz im Gegensatz etwa zu den Vereinigten Staaten von Amerika, wo im Vergleich zu Europa und im Vergleich zu Österreich ein wesentlich größerer Prozentsatz der Güter auf der Schiene transportiert wird. In Oberösterreich sind sicher viele wichtige Bauvorhaben lange Zeit hinausgezögert worden. Häufig hat es Mängel bei der Baureifmachung gegeben, oft hat es in der Vergangenheit mangelnde Kooperation zwischen Bund und Land gegeben. Und seit dem Eintritt der FPÖ in die Bundesregierung (Zwischenruf links: "Ist das anders!") ist da sicherlich etwas Bewegung ins Spiel gekommen. Die Verländerung der Bundesstraßen und die Möglichkeit der Vorfinanzierung von Straßenbauvorhaben ist jetzt endlich durchgesetzt worden, wodurch viele Projekte jetzt viel rascher umgesetzt werden können als früher. Viele Bauvorhaben sind noch ausständig. Viele Bauvorhaben müssen noch umgesetzt werden, um der drohenden zukünftigen Blechlawine einigermaßen Herr werden zu können. Die Mühlviertler Autobahn oder diese autobahnähnliche Verbindung, der Ausbau der Innviertler Autobahn, die Linzer Ostumfahrung, der Ausbau der Westautobahn und manche wichtige regionale Umfahrungen. Meine Damen und Herren! Wenn man den überregionalen LKW-Verkehr einigermaßen unter Kontrolle bringen möchte, dann ist ein Einlenken der EU-Verkehrsminister nötig. Da müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer auch mehr Verständnis für Österreich aufbringen anstatt Sanktionen gegen ein Land zu erfinden, nur weil in diesem Land keine linke Partei mehr an der Regierung beteiligt ist. Da müssen aber auch alle politischen Parteien geschlossen und mit seriösen und realistischen Standpunkten gegenüber der EU auftreten. Mit den Grünen ist es offensichtlich nicht möglich. Die Grünen sind Träumer, sie sind Romantiker im Bereich des Sozialen, im Bereich der Sicherheitspolitik, im Bereich der Ausländerpolitik und im Bereich der allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklung, aber auch im Bereich der Verkehrspolitik. Denn immer dann, und das ist auch heute schon gesagt worden, immer dann, wenn Straßenbauvorhaben beabsichtigt werden, wenn neue Trassen geplant werden müssen, dann kommt unweigerlich der Aufschrei der Grünen, wir sind dagegen, mit all den bekannten und gewohnten Nebeneffekten, Demos, Transparente, Bürgerinitiativen, usw. Gleichzeitig sind aber die Grünen immer die ersten, die sich beschweren, wenn irgendwo ein Stau entsteht oder wenn es irgendwo zu einem Versorgungsengpass kommen sollte. Mit dieser Politik der Grünen, immer einen Kniefall vor Brüssel zu machen zulasten des Heimatlandes, der eigenen Bevölkerung und mit dieser etwas kuriosen Einstellung, das kommt mir oft so vor, zurück zur Natur, hinauf auf die Bäume, werden wir sicher dieses Verkehrsproblem in Österreich nicht lösen können. Mit der Forderung der Grünen in der Vergangenheit, den Benzinpreis etwa auf 30 Schilling anzuheben, ist einmal ganz konkret gefordert worden, da würde man wiederum nur die ganz sozial Schwachen in diesem Lande treffen und das lehnen wir ganz kategorisch ab. (Beifall) Meine Damen und Herren! Ganz im Gegensatz zur LKW-Maut, die hoffentlich einen gewissen Lenkungseffekt für mehr Gütertransport auf der Schiene bringen wird, obwohl das sehr schwierig sein wird, bedenkt man doch, dass die ÖBB in der Vergangenheit einen Schuldenberg von zirka 100 Milliarden Schilling angehäuft hat. Dieser grüne Populismus wird uns sicherlich nicht weiter bringen. Die Grünen sollten wieder mehr zurück zur Sachlichkeit, mehr zurück zur Vernunft, mehr zurück zur verkehrspolitischen Realität finden, denn sonst laufen sie wirklich Gefahr, in Österreich in der Politik nicht mehr ganz ernst genommen zu werden. Das Beispiel des Grünen-Experiments in Deutschland ist bekanntlich kläglich gescheitert. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Abwarten. 22. September!") Es ist ein mahnendes Beispiel für Österreich, diesen Irrweg nicht einzuschlagen, sondern weiterhin einer seriösen, einer ehrlichen und einer verantwortungsbewussten Politik weiterhin das Vertrauen zu schenken. (Beifall) Dritter Präsident: Danke schön, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Er ist der vorläufig Letzte in dieser Runde. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Straßenbau, Herr Kollege Anschober, ist unverzichtbar in Zukunft. Es wird nicht gehen, ohne dass wir die überregionalen Straßen ausbauen. Wir haben zur Zeit 64 große Projekte in Bearbeitung, das heißt heuer und im nächsten Jahren werden 64 größere Projekte entweder begonnen oder fertiggestellt und 35 weitere Projekte sind in Planung. Wir müssen das Hochleistungsnetz schließen und ich darf Sie schon erinnern, dass es bis vor wenigen Jahren sowohl von der SPÖ als auch von den Grünen vehemente Bestrebungen gegeben hat, das Hochleistungsnetz nicht mehr zu schließen. Ich möchte mir ersparen, dass ich die Anträge vorlese, die noch zu Beginn der 90er-Jahre gegen den Ausbau der Pyhrnautobahn, gegen den Bau der Welser-Westspange eingebracht wurden. Hier darf man sich nicht einfach von der Verantwortung abwenden und sagen, wir waren immer dafür und selbstverständlich, da ist nichts weitergegangen, weil die anderen Schuld haben. In Wahrheit hat man den Straßenbau über Jahre schändlich behandelt, alles getan, was möglich war, dass die Straßen möglichst langsam ausgebaut werden und möglichst viel an Verhinderung gesetzt wurde. Der Transit macht uns Sorgen. Aber auch hier muss man die Zahlen realistisch sehen. Ich habe gerade ein Interview gelesen mit dem deutschen Verkehrsminister. Der beklagt sich, das die Österreicher so eingeschränkt sind, dass sie alles schützen wollen, dass der Transit verhindert wird und er behauptet, dass durch Österreich 11 Prozent Transit durchläuft. Wir haben unterschiedliche Transitbelastungen: Auf der A7 haben wir insgesamt 5 Prozent Transit. Also alles Gerede im Zusammenhang mit der S10, dass das ein Unterinntal wird und dass dort das große Chaos ausbrechen wird, wenn die Straße ausgebaut ist, das ist leider nur teilrichtig. Auf der A1 haben wir 20 Prozent und auf der A8, das ist wirklich unser Pferdefuß, dort haben wir 55 Prozent Transitanteil. Auf der A8 tut es uns auch tatsächlich weh, weil die Verhältnisse so sind, dass zu wenig Fahrfläche zur Verfügung steht und einfach der Riesen-LKW-Anteil eine große Gefahr darstellt. In der Nacht haben wir zum Teil 50 Prozent LKW-Anteil auf der Innviertler-Autobahn. Dort rächt sich halt, dass man 1985 eine sogenannte Sparautobahn, ich sage eine Pfuschautobahn, gebaut hat. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Was heißt, uns tut es weh? Mir tut es weh, ich muss dort immer fahren!") Auch noch ein offenes Wort zum Grenzübergang Wullowitz: Wir haben am 9. Oktober 2001 zwischen 3 Uhr in der Früh und 21 Uhr am Abend eine Befragung aller LKW-Lenker vorgenommen. Damals ist geäußert worden von 553 LKWs, die an diesem 9. Oktober Wullowitz passiert haben - 303 sind Richtung Österreich gefahren und 250 Richtung Tschechien -, dass 73 Prozent das Ziel Österreich haben. Also nur umgekehrt 100 LKW haben nicht das Ziel Österreich. Also hier muss man auch die Kirche im Dorf lassen. Natürlich spüren wir das starke Ansteigen des Verkehrs. Natürlich spüren wir den großen LKW-Anteil, aber das ist bei weitem nicht alles Transit, was hier eben auf der Straße unterwegs ist. So wie es Stockinger gesagt hat, just in time. Logistik Straße, es wird halt sehr, sehr vieles auf der Straße vorgehalten. Auch zum Abschluss noch ein offenes Wort. Ich habe mich nie gescheut, die Wahrheit zu sagen und habe immer das Road-Pricing gefordert. Seit 1995 hat Oberösterreich als eines der wenigen Bundesländer immer ein klares Bekenntnis zum Pickerl für den PKW und zum Road-Pricing für den LKW abgegeben. Die anderen Bundesländer waren nicht so mutig. Die haben sich da durchgeschlängelt. Wir haben immer ein klares Bekenntnis abgegeben, weil ich davon überzeugt bin, dass man durch Steuern auch steuern kann, dass man eine gerechte Belastung auf den LKW draufgeben muss, der natürlich Schaden verursacht. Die Spurrinnen auf der Autobahn kommen halt nicht vom Spikefahrer, weil den gibt es nicht mehr. Sie kommen von der hohen Tonnage. Und der Sanierungsbedarf auf der Westautobahn ist in erster Linie deswegen begründet, weil der LKW-Anteil in dem Ausmaß zugenommen hat. Das nehmen wir zur Zeit zur Kenntnis. Wir möchten aber auch eine gerechte Belastung dort haben, wo eben die Belastung aufgebaut wird. Wenn wir steuern durch Steuern, dann denke ich auch, dass andere Verkehrsträger mehr Chancen haben, dass möglicherweise die Schiene oder auch das Schiff auf der Donau besser mithalten kann. Aber abschließend tut mir auch weh, und das sage ich in Richtung Schiene, wenn ich mir die Vergleichszahlen anschaue, nur auf der Summerauerbahn, und vergleiche mit der jetzigen Bundesstraße: 1995 haben wir auf der Summerauerbahn 115.000 LKW drauf gehabt, im ganzen Jahr 1995 und gleichzeitig sind im Jahr 1995 121.800 Wagons gefahren. Jetzt, sechs Jahre später, also 2001, haben wir nicht mehr 115.000 LKW, sondern 142.800. Das ist ein Zuwachs von 24 Prozent, das ist die allgemeine Entwicklung und der Wagon ist zurückgegangen um 121.000 auf 82.638. Auf der Straße haben wir plus 24 Prozent und auf der Schiene haben wir minus 32 Prozent. Da stimmt irgendetwas nicht. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Landeshauptmann. Nächster Redner ist Herr Kollege Walch. Abg. Walch: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur aktuellen Stunde "Landesinitiative gegen das dramatische Ansteigen des überregionalen LKW-Verkehrs in Oberösterreich". Was mich besonders verwundert, dass das von den Grünen kommt, von Rudolf Anschober, der der Antragsteller ist, aber er hergeht hier Straßenausbauten fordert, Bahnausbauten fordert und dann Bürgerinitiativen motiviert, dann wieder dagegen zu sein. Ich glaube, das ist keine ehrliche Politik. Man muss aber einmal ganz ehrlich sagen, man muss sich auch anschauen, was ist in letzter Zeit oder in den letzten Jahrzehnten passiert. Es sind natürlich in der Vergangenheit viele Versäumnisse gemacht worden und viele Sachen nicht verwirklicht worden und da muss ich euch wirklich sagen, da war glaube ich, Sekanina hat er geheißen der Bautenminister, der hat halt nicht viel getan in dieser Art und Weise, muss ich sagen. Jetzt haben wir einen freiheitlichen Verkehrsminister, der wirklich hergeht, einen Generalverkehrsplan. Seine Vorgängerin die Monika Forstinger, unsere Infrastrukturministerin, die hat es einmalig in Österreich zusammengebracht (Beifall) und hat einen Generalverkehrsplan gemeinsam gemacht mit der ÖVP. Da muss ich euch sagen, das sind nicht nur Worte, da werden auch Taten gesetzt. Was ich in diesem Haus auch fordere, nicht von den Grünen hier Polemisierung zu machen, sondern dass wir gemeinsam vorantreiben, in Oberösterreich viele Objekte in Angriff zu nehmen. Wir brauchen nicht sagen, LKW-Verkehr mehr oder weniger, der ist ja da. Straßenverkehr, Staus sind ja jeden Tag da. Die in den Zentralraum hereinfahren, egal von welcher Himmelsrichtung man von Oberösterreich nach Linz fährt, wir hören es ja im überfliegenden Radio Oberösterreich immer, was passiert. Ganz wichtig, glaube ich, und wo wir gemeinsam vorantreiben müssen, ist der Bau der vierten Linzer Donaubrücke. Das Nächste, der Ausbau der S10, der Mühlviertler Schnellstraße. Da muss ich auch sagen, was mich besonders ärgert. Ich bin in dem Gremium drinnen. Da drinnen sind mehr Gegner und Verhinderer als Befürworter und noch dazu Leute, die von gewissen Parteien motiviert werden, die sagen, setzt euch hin und redet dort dagegen. Sie wohnen weder dort, sind weder Anrainer noch Grundbesitzer. Ich verbiete mir solche Sachen. Wir vertreten hier zehntausende Tagespendler, die tagtäglich nach Linz in den Zentralraum pendeln und da ist es für uns Politiker verpflichtend, dass wir schnell, möglichst günstig, natürlich gemeinsam mit den Betroffenen diese Variante durchziehen. Das wäre einmal ganz wichtig. (Beifall) Was auch ganz wichtig ist, ist der Bahnausbau. Aber ich glaube, da sind wir ja auch auf dem besten Weg, dort das zu machen. Was natürlich eine gute Sache ist bzw. was auch, wenn ich auf die S10 noch einmal zurückkomme, der Neumarkter Tunnel ist die erste Umfahrung von Neumarkt und Freistadt, muss auch so schnell wie möglich in Angriff genommen werden. Also ich muss euch sagen, Generalverkehrsplan Oberösterreich über die Parteigrenzen hinaus zusammenhelfen. Weil vor der Wahl versprechen sie ja viel. Ich möchte nicht die Listen auch von den anderen Fraktionen herausholen, was sie alles versprechen. Ich glaube, die vierte Donaubrücke ist schon 30 Jahre versprochen worden und vieles mehr. Da muss ich aber, jetzt will ich nicht Schützenhilfe dem Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl geben oder dem Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider, nur ihr seid Schuld. Da gibt es leider gewisse Leute, die bewusst hergehen und das verhindern. Da kann der in einer gewissen Art und Weise nichts dafür. Also machen wir es gemeinsam, arbeiten wir gemeinsam im Sinne der Bevölkerung, der zehntausenden Tagespendler in Oberösterreich, dass wir eine leistungsfähige Straße haben, dass sie nicht unfallgefährdet in die Arbeit kommen. Gemeinsam werden wir es schaffen. Nur so können wir eine Straßenbaupolitik in Oberösterreich machen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege Walch. Bitte, Herr Klubobmann Anschober ein zweites Mal. Abg. Anschober: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Vergnügen, jetzt in zwei Minuten zwanzig ausführend die Transitthematik noch aus unserer Sicht zu thematisieren. Vielleicht nur ein Wort zu manchen Vorrednern, eigentlich nur zu einem. Ich finde es schon phänomenal, aber es ist keine wirkliche Erneuerung oder Neuigkeit, dass seitens der FPÖ, wurst welches Problem es gibt, drei Bevölkerungsgruppen grundsätzlich verantwortlich sind für dieses Problem: Erstens einmal ist es das Faktum der EU-Erweiterung, das ist einmal für alles Schuld. Zweitens sind es die Ausländer, Kollege Kreßl. Das ist auch der übliche Reflex und drittens, da bin ich ja fast ein bisschen stolz in dieser Gesellschaft, sind es die Grünen, selbstverständlich. Wir sind diejenigen, die für die LKW-Lawine in Österreich verantwortlich sind. Ich möchte Sie nur ganz kurz erinnern daran, dass es Ihr Verkehrsminister Reichhold ist, der in der Frage Mengenoberbegrenzung beim Transitvertrag Länge mal Breite umgefallen ist und damit hauptverantwortlich dafür ist, dass es zu einer wirklich dramatischen Explosion des LKW-Verkehrs in Österreich kommen wird, wenn dies so durchgeht. Was ich bis heute oder bis jetzt in dieser Debatte völlig vermisse, das sind Antworten auf drei Fragen. Nachdem der Landeshauptmann-Stellvertreter Haider nach mir kommt als Letzter wird er sie sicher geben. Erstens, wird es eine oberösterreichische Initiative in Richtung Beibehaltung der Mengenobergrenze beim Transitvertrag geben? Wenn ja, wann und wie? Zweitens, werden wir als Oberösterreich eine konkrete Allianz mit den anderen Bundesländern, was diesen Druck in Richtung eines seriösen neuen Transitvertrages betrifft, schließen? Drittens, welche konkreten Initiativen wird es geben, weil wer seriös ist, der weiß, das LKW-Road-Pricing wird nicht ausreichen, um reale Kosten, um Kostenwahrheit im LKW-Verkehr erreichen zu können? Denn nur das wird diese Entwicklung in Richtung Just-in-time-Produktion möglicherweise stoppen können und umdrehen können. Letzter Satz. Ich war vor kurzem beim Fischer Junior in Ried, der wirklich ein Kämpfer für den Standort Ried ist. Der will in Ried produzieren. Er sagt mir, er hat keine Chance, die Schi, die relativ niedrigpreisig produziert werden, also jenseits der absoluten Topsportgeräte, weiterhin in Ried zu produzieren. Er muss auslagern nach Russland, er muss dort produzieren, weil dort die Lohnkosten bedeutend geringer sind und weil der Verkehr auf der Straße nichts, aber auch schon gar nichts kostet in Wirklichkeit. Das ist die dramatische Situation und die könnten wir auch zum Schutz österreichischer Arbeitsplätze umdrehen, wenn es faire Preise im LKW-Verkehr gäbe. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Klubobmann. Nächster Redner ist Herr Kollege Kroismayr. Er ist der vorläufig Letzte in dieser Runde. Abg. Ing. Kroismayr: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Klubobmann Anschober! An sich nur eine tatsächliche Berichtigung, denn jetzt sich herzustellen und zu behaupten, dass der Verkehrsminister und Infrastrukturminister Länge mal Breite umgefallen ist, das ist eine Unterstellung, die man in diesem Saal nicht so stehen lassen kann. Denn, was gibt es für Varianten, was gibt es für Möglichkeiten? Die eine Möglichkeit ist das, dass der Transitvertrag ausläuft und dann ein vertragsloser Zustand ist und es dann auch überhaupt keine Beschränkungen gibt. Die zweite Möglichkeit ist eben das, dass man weiter verhandelt und schaut, dass man zu einem Ende kommt, was halt vielleicht nicht das erreichte Ziel ist, was im alten Transitvertrag drinnen war. Dass die Vertragslänge des Transitvertrages nicht länger war, bitteschön, das ist nicht unbedingt das Versäumnis der jetzt agierenden Bundesregierung. Was alle anderen Dinge anlangt, was Transit und dergleichen mehr betrifft, also da sollten Sie als Grüne auch ganz besonders vorsichtig sein. Denn, ich habe das zuerst scherzhaft gesagt und ich sage das jetzt ganz bewusst, ich frage in der Runde: Wer ist mit einem öffentlichen Verkehrsmittel da? Und ich sage, Linz ist nicht so schlecht erreichbar. (Zwischenruf Abg. Eisenrauch: "Ich!") Ja, ich muss auch zur Eisenbahn fahren. Ich wohne zwar an der Westautobahn relativ günstig, aber ich sage das ganz bewusst, wir geben nicht unbedingt als Politiker immer ganz das große Vorbild ab, wenn es darum geht, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Letzter Redner in dieser Runde ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zweifellos hat der Güterverkehr in der ganzen EU und damit auch in Österreich massiv zugenommen. So verzeichnet die EU eine Steigerung des Güterverkehrs zwischen 1970 und 1995 von 824 auf 1,4 Milliarden Tonnenkilometer. Die Prognosen gehen von weiter steigendem Aufkommen im Güterverkehr ebenso wie im Personenverkehr aus. Wie ist dieser Befund zu bewerten? Zum einen ist der Güterverkehr natürlich Ausdruck der Wirtschaftskraft, Ausdruck der voranschreitenden Integration in Europa, Ausdruck der Entwicklung und Qualität der Arbeitsleistung, Ausdruck der Entwicklung der Regionen. Im Grunde eine positiv zu bewertende Entwicklung, weil dies auch ein Beitrag zur Entwicklung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Europa ist. Zum anderen hat der gestiegene Güterverkehr wie gestiegene Verkehr insgesamt auch seine negative Seite. Wir haben es hier vor allem mit Belastungen durch Lärm und Luftverschmutzung der Anrainer an den Hauptverkehrsrouten zu tun. Städte mit unkontrolliertem und ungesteuertem Verkehrswachstum verlieren massiv an Lebensqualität. Die Natur und Umwelt insbesondere in sensiblen Gebieten, wie die Alpen, werden beeinträchtigt. Wir haben es auch mit nicht besonders effizient organisierten - somit unnötigen - Fahrten zu tun. Es gibt die bekannten Beispiele über Transporte, die nur deswegen stattfinden, weil der Straßengüterverkehr zu billig ist. Ich komme deshalb auch schon dazu, was die Politik angesichts des Wachstums des Güterverkehrs tun kann, gegen die negativen Seiten dieser Entwicklung. Ich betone das, weil niemand ernsthaft die erwünschten Seiten der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Frage stellen wird. Wir müssen uns daher von Anfang an bewusst sein, dass es nur um das Ausmaß, die konkrete Gestaltung und die Steuerung des Güterverkehrs gehen kann. Nicht um seine massive Eindämmung! Ich trete immer für eine möglichst vielseitige regionale Entwicklung ein. Das gilt bei der Nahversorgung, beim öffentlichen Verkehr, bei den Kulturstädten, auch bei den öffentlichen Infrastrukturangeboten und bei den staatlichen Stellen. Ich trete insbesondere dafür ein, dass die Regionen sich allseitig wirtschaftlich entwickeln können. Das tut den Regionen gut. Das interessiert die Menschen, die dort leben. Das hilft auch Verkehr vermeiden. Monokulturen, eine zu weit getriebene Arbeitsteilung tut nie gut, führt zu Störungen und führt auch zu viel vermeidbarem Verkehr. Wir müssen hier eine richtige Balance finden zwischen großräumiger arbeitsteiliger Wirtschaft, was ja auch seine Vorteile hat und gar nicht mehr rückgängig zu machen wäre, und kleinräumiger vielseitiger Wirtschaft und regionaler Versorgung, die auch wichtig ist. Grundsätzlich denke ich an folgende Eingriffsmöglichkeiten für die Politik: Verkehr gestalten, Verkehr verlagern und Verkehr vermeiden. Oberösterreich liegt am Schnittpunkt zweier wichtiger Verkehrsachsen. Der Donauachse, A1 West-Autobahn, und einer Nord-Süd-Route, Deutschland-Pyhrn bzw. Tschechien-Pyhrn. Verkehrsachsen, die innerösterreichisch von großer Bedeutung sind, aber auch für den Import - Export, wie letztlich auch für den reinen Transitverkehr genützt werden. Das drückt sich auch in Zahlen aus, auch im Vergleich zu anderen belasteten Abschnitten bzw. Grenzübergängen. LKW-Verkehr täglich: In Haid-Ansfelden im Jahr 2000 12.600 LKWs, Vomp 8.796, Kufstein 7.059, Walserberg 6.779, Suben 6.519, Linz 6.066, Brenner 4.870. Sehr hohe Anteile entfallen, und das muss man immer wieder sagen, auf den hausgemachten Verkehr, das heißt Binnenverkehr und Ziel- und Quellverkehr. Der Transitverkehr ist insgesamt mit zehn Prozent anzusetzen, auf den Transitrouten natürlich höher mit zwanzig bis dreißig Prozent. In Oberösterreich ist es im Durchschnitt so, dass wir 85 Prozent LKW-Verkehr für die eigene Wirtschaft, Quell- und Zielverkehr, haben und nur fünfzehn Prozent der LKWs im Transitverkehr. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Auf der Innkreisautobahn schaut das aber anders aus!“) Auf der Innkreisautobahn – ich habe ja gesagt - auf den Transitrouten zwanzig bis dreißig Prozent, auf der Innkreisautobahn sind es sogar 35 Prozent. Nur muss man dort eines dazusagen. Wir haben ja die LKW-Transite ausdrücklich auf die Autobahn gedrängt. Wir haben es ja von der Bundesstraße her verboten, und alleine durch diese Maßnahme ist eine Verlagerung von 1.200 LKWs, die vorher auf der B 137, 138 waren, auf die Innkreisautobahn erfolgt. Hätten wir dieses Transitverbot auf der Bundesstraße nicht erlassen, würden die Zahlen auf der Innkreisautobahn bis zu 1.500 LKWs niedriger sein, aber die Bevölkerung dafür an der Bundesstraße belastet werden. Das darf man nicht vergessen, dass wir das im 97iger-Jahr per Verordnung auch gemacht haben. Aber der Schnitt ist dort rund 35 Prozent, das ist richtig. Auf der Westautobahn wird bei einer LKW-Belastung von 12.600 Fahrzeugen pro Werktag der Transitanteil mit rund zwanzig Prozent angenommen. Auf der A8 – darüber haben wir gerade gesprochen – mit 35 Prozent. Auf den anderen Achsen ist aufgrund des Gesamtverkehrsaufkommens der LKW-Transitverkehr vergleichsweise gering. Beispielsweise am Laimberg-Tunnel, Pyhrnautobahn, ein LKW-Verkehr von 2.100 LKW pro Tag, der Transitanteil 25 Prozent. Am Querschnitt Leopoldschlag entlang der B310 hat der Kollege Hiesl schon gesagt, 3.500 Fahrzeuge, davon 560 LKWs, davon 120 LKWs als Transit. Wir müssen diesen Verkehr in erster Linie so gestalten, dass er sicher, menschengerecht und umweltfreundlich abgewickelt werden kann. Das heißt, wir brauchen sehr wohl noch einen Ausbau des höherrangigen Straßennetzes, um die Sicherheit zu gewährleisten und um zu verhindern, dass der Schwerverkehr durch die Ortschaften fährt: Anbindung Steyr, Mühlviertel, Freistadt, Welser Westspange, um einige Beispiele zu nennen. Ordentliche Straßen sind nicht nur für die Pendler wichtig, ihre Sicherheit und ihre Zeit, das ist auch für die wirtschaftliche Entwicklung wichtig, siehe Steyr. Diese Straßen müssen nach zeitgemäßen Standards mit Bürgerbeteiligung, mit Beteiligung des Umwelt- und Naturschutzes gebaut werden, drüberfahren ist antiquiert und unzeitgemäß und hilft auch nicht, Projekte zu beschleunigen, ordentliche Bearbeitungen aller Einwände führt zur Verbesserung der Projekte und letztlich auch zur Beschleunigung der Abwicklung. (Beifall) Durch den Verkehrsinfrastrukturfonds können die wichtigen überregionalen Straßenbauprojekte in Oberösterreich realisiert werden. Wir müssen uns aber auch im klaren sein, und das ist wirklich wichtig, dass ein Ausbau der Straßeninfrastruktur entsprechend den prognostizierten Verkehrszuwächsen von plus dreißig Prozent nicht möglich ist. Dazu ist einfach der Platz nicht da. Wir können den Straßenraum nicht um dreißig Prozent erweitern. Daher müssen wir den Verkehr auf andere, effizientere und umweltfreundlichere Verkehrsmittel verlagern. Und das ist meine oberste Priorität. Es ist ein verkehrspolitisches Ziel, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Welcher Verkehr verlagert werden kann, hängt natürlich davon ab, wie weit die Transportstrecken sind. So kann man zum Beispiel beim österreichischen Güterverkehrsaufkommen davon ausgehen, dass etwa 65 Prozent des Imports und Exports bereits auf der Schiene transportiert werden. Also, von den längeren Transporten kommen derzeit schon 65 Prozent auf der Schiene und 35 Prozent auf der Straße. Von den kürzeren Transporten schaut das genau umgekehrt aus. Bei den kürzeren Transporten werden 35 Prozent per Schiene und 65 Prozent per Auto transportiert. Im Nahverkehr nur mehr fünf Prozent auf der Schiene und 95 Prozent auf dem LKW. Bei der ÖBB Rail Cargo zeigt sich ein deutlich steigendes Transportaufkommen. 2001 wurden bereits 85,8 Millionen Tonnen mit der österreichischen Bahn transportiert und es gibt im Vergleich zu anderen mitteleuropäischen Bahnen eine positive Tendenz. Die ÖBB sind die sechstgrößte Bahn in Europa, haben aber das drittgrößte Güterverkehrsaufkommen aller Bahnen in Europa und sind damit in diesem Bereich deutlich in einer positiven Entwicklung. Zur Erhaltung dieser positiven Entwicklung und Steigerung der Verlagerung auf die Schiene müssen Maßnahmen gesetzt werden, wie es das oberösterreichische Terminal-Konzept vorsieht. Nämlich, die Schaffung zweier neuer Einrichtungen zur Führung des kombinierten Verkehrs. Die Einrichtung der rollenden Landstraße in der Relation Budweis-Wels-Villach und einer rollenden Landstraße Passau-Wels-Sopron. Dieses Terminal-Konzept geht auf unsere Initiative zurück, des Landes Oberösterreich. Es wurde aber gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr durchgeführt. Das Verkehrsministerium hat die Firma ProConsult mit einer konzeptiven Ausarbeitung beauftragt. Das Land Oberösterreich hat die ergänzenden Verkehrszählungen an Querschnitten zur Verfügung gestellt. Die Potenzialabschätzung entlang der Nord-Süd-Achse bestätigt ein Potenzial für die Führung von drei täglichen Zugpaaren Budweis-Wels-Villach und rechnet mit gewissen Wachstumschancen nach einer Einführungsphase, insbesondere nach dem EU-Beitritt Tschechiens muss von einem größeren Verkehrsaufkommen ausgegangen werden. Von der ÖBB wurden bereits Gespräche mit der tschechischen Bahnverwaltung geführt. Auch im Rahmen der Gesprächsrunde Oberösterreich – Südböhmen wurde die Wiedereinführung der Rola Budweis auf die Tagesordnung gesetzt. Das Projekt wird von allen Gesprächspartnern aus verkehrspolitischen Erwägungen als positiv beurteilt. Von Seiten des Ministeriums ist noch zu klären, wie rasch das erforderliche Waggonmaterial für die ÖKombi zur Verfügung gestellt wird. Die Rola Budweis ist ja eingestellt worden nach dem Tauerntunnel-Brand. Damals sind die LKWs nach Oberösterreich verlagert worden. Für die Route durch den Bosruck-Tunnel hat man am Terminal Wels zuwenig Waggons gehabt, jetzt hat man Budweis-Wels eingestellt, hat diese Waggons für Wels-Villach verwendet. Das Aufkommen ist dort annähernd gleich hoch geblieben, auch nach der Wiedereröffnung des Tauerntunnels. Wir haben die Waggons nicht zurückbekommen, und die mussten neu bestellt werden und sind erst jetzt in Auslieferung. Eine Achse, auf der bereits erhebliches Aufkommen läuft, ist der Raum Passau Richtung Ungarn. Es wurde deshalb auch geprüft, ob entlang der aufkommensstarken Nord-West-Süd-Ost-Achse die logistischen Voraussetzungen für eine stärkeren Inanspruchnahme der Bahn geschaffen werden können. Im Ergebnis ist die Einrichtung einer rollenden Landstraße aus dem Raum Passau über Wels bis Sopron vorgesehen. Positive Vorgespräche mit den deutschen Stellen, Stadt Passau und deutsche Bahn, wurden geführt. ÖBB und Deutsche Bahn bereiten nun die Detailfragen auf. Durch die Verlegung der Ausgangspunkte nach Deutschland bzw. nach Tschechien für die Terminals, für die Auffahrt auf die Bahn, wird eine Entlastung auch des Terminals Wels erreicht. Es wurden auch die Verlagerungspotenziale auf die Binnenschifffahrt abgeschätzt. Das Land Oberösterreich hat ein strategisches Konzept zur Neupositionierung der Binnenschifffahrt - im übrigen als einziges Bundesland - in Auftrag gegeben. Die Kapazität auf der Donau kann mindestens fünfzig Millionen Tonnen pro Jahr betragen. Derzeit werden nur knapp zehn Millionen Tonnen pro Jahr transportiert. Also, ein Auslastung von zwanzig Prozent, und davon sind nur sechs Millionen Tonnen Transitverkehr. Von den rund achtzig Millionen Tonnen, die in Österreich jährlich transportiert werden im Güterverkehr, laufen vierzig Millionen Tonnen parallel zur Donau und von diesen vierzig Millionen Tonnen könnten 23 Millionen Tonnen mit relativ einfachen Maßnahmen auf die Schifffahrt verlagert werden. Die Realisierung weiterer Verlagerungspotenziale setzt an die künftige Gestaltung der Binnenschifffahrt sehr anspruchsvolle Voraussetzungen, insbesondere die Beschleunigung des Vorlaufes und des Nachlaufes. Hier wird gerade das Detailkonzept ausgearbeitet und dann auch umgesetzt werden. Also, wir sind das einzige Bundesland, das zwei zusätzliche rollende Landstraßen ausgearbeitet und beantragt hat, die innerhalb eines Jahres realisiert werden und das sich intensiv mit der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Donau, auf die Wasserstraße, auseinander setzt. Neben diesen drei wichtigen Maßnahmen ist in erster Linie wichtig die Einführung des sogenannten Road-Pricings. Wir haben darüber heute schon gesprochen. Leider ist es jetzt einige Jahre immer wieder verzögert worden. Das wäre auch eine Maßnahme, die einen Verlagerungseffekt bewirken wird. Allerdings rechne ich nur mit geringen Effekten. All zu große Wunder darf man sich davon nicht erwarten. Das was wichtig wäre, wären Logistikzentren in den Städten. Güterverteilzentren in den Städten, weil in diesem Nahverkehr nur fünf Prozent mit der Bahn und 95 Prozent mit dem LKW transportiert werden. Längere Transporte – habe ich schon gesagt – sind zu 65 Prozent auf der Bahn. Aber die eigenen Transporte im eigenen Bundesland werden zu 95 Prozent über den Lastwagen abgewickelt. Und hier könnten entsprechende Güterverteilzentren und Logistikkonzepte doch eine deutliche Verbesserung bewirken. Wir haben hier die entsprechenden Vorschläge an die Wirtschaft und an die Wirtschaftskammer übermittelt. Wir waren nicht ganz untätig, wie gesagt, heute war der Weckruf. Wir sind die ganze Zeit schon unterwegs, weil wir dieses Logistik- und Verkehrsproblem kennen. Ich war am 17. Mai beim deutschen Verkehrsminister, und er hat ja in dem Interview gestern im Standard auch deutliche Aussagen gemacht. Wir investieren kräftig in den Schienenverkehr im Zulauf auf Österreich. Und er hat ausdrücklich gesagt, Deutschland bemüht sich, dass die Schiene ausgebaut wird und mehr Verkehr auf die Schiene und den Kombi-Verkehr nach Oberösterreich gestärkt wird. Also, der deutsche Verkehrsminister steht zu unserem rollenden Landstraßen-Konzept und unterstützt das auch. Ich glaube, dass das auch nur in Zusammenarbeit gehen kann. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Dimension des Problems des Güterverkehrs wohl aus der Eigendynamik unseres Wirtschaftssystems ergibt, dass dessen Rahmenbedingungen im wesentlichem in europäischen und nur in einem geringen Teil durch nationale Vorgaben gestaltet werden. Beeinflussungsmöglichkeiten durch das Bundesland Oberösterreich zur Steuerung des Güterverkehrs sind folgende: Wir können sichere Straßen errichten, wir können so gut wie möglich Anrainer und Umwelt schützen, und wir müssen mit höchster Priorität die Einrichtungen für die Verlagerung auf Schiene und Schiff anbieten, und wir müssen diese Logistikprojekte forcieren. Ich habe die grundlegenden Schritte dafür eingeleitet, werde die Umsetzung vorantreiben und darf mitteilen, dass es im Herbst in Oberösterreich eine große umfassende Enquete zur Güterverkehrsproblematik und zur Lösung dieses Problems geben wird. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Landeshauptmann. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Aktuelle Stunde. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zu den Verhandlungsgegenständen und behandeln die Beilage 1475/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird. Ich bitte Frau Abgeordnete Martina Pühringer über diese Beilage zu berichten. Abg. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1475/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, beschließen. Dritter Präsident: Danke der Berichterstattung. Ich teile mit, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, den wir ihnen als Beilage 1503/2002 auf ihren Plätze aufgelegt haben. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede miteinzubeziehen. Ich eröffne die Wechselrede und erteile der Frau Abgeordneten Pühringer das Wort. Abg. Pühringer: Ich sage noch einmal ein herzliches Grüß Gott! (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Grüß Gott, guten Abend!“) Ist es noch nicht, Abend ist es noch nicht, es wird noch werden. Die wesentlichen Änderungen im Landes- und Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz sind im Artikel 1 und 2 festgelegt. Ich zitiere hier nur oder führe nur drei Punkte an, die ich nach meinem Ermessen für richtig befinde und wichtig. Erstens wird geändert die Ergänzung des Diskriminierungsverbotes und der Tatbestand der sexuellen Belästigung durch Dritte. Zweitens, Nominierung eines Anhörungsrechts der Gleichbehandlungsbeauftragten im Verfahren vor der Disziplinarkommission. Und drittens, Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Bestimmungen über besondere Fördermaßnahmen für Frauen. Diese Anpassung ist EU-rechtlich erforderlich. Im Jahr der Chancengleichheit mit vielen Veranstaltungen und Aktionen ist diese Gesetzesänderung ein sehr wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Frauen in unserer Gesellschaft. Die verschiedenen Frauenförderprogramme tragen auch dazu bei. Wir haben hier im Landtag, auf Initiative der ÖVP, ein Aktionsprogramm zur Verwirklichung von Gender Mainstreaming beschlossen. Ein wesentlicher Punkt davon war die Umsetzung einer geschlechtergerechten Sprache. Und im Rechtsbereinigungsausschuss wurde die konkrete Umsetzung dazu beschlossen. In unseren Gesetzen und Verordnungen werden, sollen und müssen Männer und Frauen in Zukunft gleich angesprochen werden. Das Thema Gleichbehandlung hat bei den Männern immer den Unterton „Frauen jammern“, „sie fühlen sich nicht gleichbehandelt“, (Unverständlicher Zwischenruf) oh, doch, „Frauen fühlten sich zurückgedrängt“. Und, ich finde das nicht richtig, denn wir müssen weiterhin dafür eintreten, Männer wie Frauen, dass Frauen den Männern gleichzustellen sind. Das wird mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Landes- und Gemeindebedienstete gewährleistet, aber ich habe jetzt ein Beispiel aus der Privatwirtschaft, es hat sich vor einem Jahr ergeben. Ein Betrieb in der Privatwirtschaft schreibt im eigenen Unternehmen einen Führungsposten aus, es bewerben sich eine Frau und zwei Männer. Die Frau erreichte überdurchschnittliche Leistungen und erzielte ein Vielfaches des ihr in diesem Zeitraum vorgegebenen Umsatzes, sie waren alle zwei Jahre beschäftigt in diesem Privatbetrieb. Sie war eindeutig Erstgereihte in diesem Auswahlverfahren, das wurde ihr auch mitgeteilt. Wer, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wer bekommt diesen Führungsposten, wo die Frau Erstgereihte war? (Unverständlicher Zwischenruf von rechts) Ich muss Sie enttäuschen, Herr Kollege, einer der beiden Herren bekam den Führungsposten und warum nicht die Frau? Auf Nachfrage beim Chef dieses Privatunternehmens wird der Frau gesagt: "Sie sind 26 Jahre alt und haben die Familienplanung noch nicht abgeschlossen." Das ist ein Beispiel aus der Privatwirtschaft, hier mit dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz haben wir das für Landes- und Gemeindebedienstete geändert, Gott sei Dank, aber warum, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, erzähle ich Ihnen das, weil es an uns selbst liegt, wie wir mit den Frauen umgehen. Wir können Gesetze und Verordnungen machen, das erzeugt viel Papier, ich glaube, wir müssen die Einstellung ändern. Nämlich, dass wir Frauen und Männer, die das mitentscheiden, die Frau wirklich gleich behandeln und nicht die Familienplanung oder das Alter entscheidend ist, ob eine Frau einen Führungsposten bekommt. Um diese Meinungsbildung bitte ich euch und ersuche ich Sie, damit wir die Ungerechtigkeiten hier ausmerzen und wirklich eine Gleichbehandlung, für eine Gleichbehandlung sorgen. Wir alle müssen uns dafür einsetzen, ganz besonders muss sich, davon bin ich fest überzeugt, also die Einstellung der Männer ändern, das ist meine feste Überzeugung, denn nur dann gibt es wirklich Gleichbehandlung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist die Zweite Präsidentin Frau Gerda Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Pühringer hat ja schon sehr, sehr viel gesagt, was also in diesem Landes- und Gemeindegleichbehandlungsgesetz an Neuerungen vorkommt. Ich denke, ein wesentlicher Punkt, den ich also ganz kurz ansprechen möchte, ist, weil er wirklich meiner Meinung nach revolutionär ist, dass das Diskriminierungsverbot um den Tatbestand der sexuellen Belästigung durch Dritte, ohne Verschulden des Dienstgebers, erweitert wurde. Das heißt, der Dienstgeber trägt seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Rechnung, auch wenn nicht unmittelbar ein Bediensteter zum Beispiel derjenige war, der dieses Vergehen gemacht hat, sondern, ich will jetzt niemanden verteufeln damit, aber ich nehme jetzt wirklich den Begriff, zum Beispiel ein Lieferant, der als Firmenfremder in die Firma kommt und dieses Vergehen macht, sehr wohl der Firmeninhaber oder die Firmeninhaberin dafür verantwortlich ist. Gleichzeitig auch das, was ich also letztes Mal beim Landes-Gleichbehandlungsbericht, als er uns vorgelegen ist, bereits gesagt habe, dass in den diversen Kommissionen sehr, sehr wenig bis gar keine Frauen vertreten sind. Ich begrüße es, dass es ein Anhörungsrecht der Gleichbehandlungsbeauftragten im Verfahren vor der Disziplinarkommission gibt. Eine Fülle von Verbesserungen, die sicherlich für die Gleichbehandlung, sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene sehr, sehr viel bringen werden. Aber es gibt einen Abänderungsantrag, der hier von den Grünen auch vorgelegt wurde, wo es darum geht, den Gemeindegleichbehandlungsbericht auch gleichzeitig im Oberösterreichischen Landtag zu diskutieren. Liebe Frau Kollegin Eisenriegler, ich denke schon folgendes, erstens sind die Zuständigkeiten so, dass also die Gemeinden und die Gemeindeverbände, Magistratsstädte auf ihre Bereiche einwirken sollten und dort auch die Zuständigkeit haben, das heißt, wir haben sie im Land gar nicht. Zweitens haben wir alle die Möglichkeit, wenn wir etwas hören oder wissen, dass wir zu diesen Berichten entsprechend kommen. Drittens will ich wirklich nicht die kleinsten Zellen aus der Verantwortung nehmen und jetzt nur eine Initiative, die sozusagen sich der Oberösterreichische Landtag einfallen hat lassen, daraus werden lassen. Gleichbehandlung kann nur dann funktionieren, die Martina Pühringer hat es auch ungefähr angesprochen, es geht nicht nur um die Gleichbehandlung der Frauen, ich sage ganz bewusst und provozierend dazu, es geht darum, dass wir uns um das Verständnis der Männer kümmern müssen. Es hilft einer Frau auch nichts, ich habe das auch letztes Mal erwähnt, wenn wir Förderung, Karriereförderung im Landesdienst machen, wenn daheim dieser Mann nicht bereit ist, sich auch um die Kinder zu kümmern, weil er nicht bereit ist, auch das Geschirrtuch in die Hand zu nehmen, dann diese Tätigkeit wieder im Endeffekt ihr überbleibt. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Wie regeln wir das?") So ist es, lieber Herr Kollege Wimleitner, wir können die besten Angebote machen, wenn die Frau nicht weiß, wie sie den Rest ihres Lebens, sprich Kinder, Haushalt, Familie auch entsprechend koordinieren kann. Das sind die eigentlichen Aufgaben und das Wichtige und dort, wo wir eine Meinungsbildung machen müssen, da geht es im Wesentlichen darum, dass wir die Männer entsprechend ins Boot holen müssen, alles andere können wir relativ leicht bewerkstelligen, da können wir Gesetze machen, Verordnungen machen und darauf schauen, dass es auch passiert. Aber wenn daheim der kleinste Lebensbereich nicht funktioniert und die Frau keine Unterstützung hat, und da geht es halt einmal um die Männer und um die Familie, da wird sehr, sehr vieles für Frauen schlicht und einfach nicht machbar sein. Das ist die Realität, das ist auch der Ansatzpunkt von Gender-Mainstreaming, den ich als für ganz wesentlich halte. Wir haben, wie bereits angesprochen, die Sichtbarmachung der beiden Geschlechter auch in unseren Gesetzen durchgeführt, das war relativ leicht und einfach durchzuführen und umzusetzen, aber es ist auch zuwenig. Es ist wesentlich zuwenig, denn nur weil wir jetzt Frauen und Männer in einem Gesetz anführen, wird sich auf der reellen Ebene nicht sehr viel ändern, das muss uns klar sein. Ich bin keine Pessimistin, aber ich bin eine Realistin, ich denke, ich weiß, dass es noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das tatsächlich auch in der Gesellschaft drinnen ist und umgesetzt werden kann. Deswegen setze ich ja auf dieses Jahr der Chancengleichheit und auf die Maßnahmen, die wir setzen, um das in Gang zu bringen. Recht viel mehr werden wir im ersten Schritt nicht machen können, so realistisch müssen wir auch sein, aber der wichtigste Punkt ist, das, was wir auf Landesebene tun können, auch zu tun. Das zweite wird sein, ich sage es noch einmal dazu, die Männer müssen da ins Boot mit hinein, und sie werden auch keine Chance mehr haben, dass sie aus diesem Boot aussteigen oder über Bord zu gehen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Präsidentin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche auch die Männer zum Zuhören, es ist ein wichtiges Thema, Frauengleichbehandlung, keine Reaktion, na gut, dann fange ich an, bitte. (Zwischenruf Abg. Stanek: "Wie kommen Sie zu dieser Äußerung?") Na ja, weil da vor mir getratscht wird, weil auch bei der Frau Kollegin Weichsler keiner zugehört hat, Papier ist geduldig, und Gleichbehandlungsgesetze nützen nichts, wenn sie nicht durchgeführt werden, das ist schon vorher gesagt worden. Zu befürchten ist, wenn die sowieso schon lahmen Formulierungen weiter aufgeweicht werden, wie im vorliegenden Gesetz, dass dieses Gesetz noch weniger Ernst genommen wird als bisher. Ich habe es bei der möglichen Frage schon angesprochen, nur 50 Prozent der Gemeinden finden es der Mühe wert, eine Koordinatorin zu bestellen, nur maximal 25 Prozent haben bis jetzt einen Frauenförderplan erstellt, obwohl das im Gesetz vorgesehen ist. Seit Februar ist überdies der Posten der Gleichbehandlungsbeauftragten unbesetzt, zwei Jahre ist das Gesetz jetzt in Kraft, die tatsächlichen Veränderungen für die Frauen bewegen sich nach wie vor im Promillebereich, soweit man das mangels Zwischenbericht aus diversen Aussagen schließen kann. Offenbar bräuchte es Sanktionen, wenn die Einsicht und der politische Wille zur Umsetzung dieser Selbstverständlichkeit nicht da ist. Wir Frauen jedenfalls können und wollen nicht mehr auf den St. Nimmerleinstag warten, auf die Erfüllung unserer Rechte. Gleichbehandlung und in der Folge auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollten selbstverständlich sein und sind unmittelbar umzusetzen, und zwar ohne Wenn und Aber. Jetzt habe ich ein bisschen ein Problem mit der Aussage von der Kollegin Weichsler, ich denke, wenn wir zuständig sind für ein Gesetz, dann sollten wir auch zuständig sein für dessen Durchführung und sind wir auch zuständig. Insofern ist auch unser Zusatzantrag zu verstehen, ich bin auch überzeugt, dass wir auf das Verständnis der Männer nicht noch weitere 100 Jahre warten können, das heißt, es muss Gesetze geben, und wir, da sind wir eben als Abgeordnete berufen, müssen dafür sorgen, dass diese Gesetze auch durchgeführt werden, insofern ersuche ich Sie alle, unserem Zusatzantrag beizutreten. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Moser Helga, sie ist die vorläufig letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Von meinen Vorrednerinnen ist schon sehr viel gesagt worden zu dieser heute zu beschließenden Vorlage, ob es jetzt die Ergänzung des Diskriminierungsverbotes ist, ob es die Normierung eines Anhörungsrechtes der Gleichbehandlungsbeauftragten, die Aufnahme einer Öffnungsklausel, aber auch die Anpassung an das neue Besoldungssystem des Oberösterreichischen Gehaltsgesetzes betrifft. Es war an der Zeit, eine Novellierung durchzuführen, auch hier bei diesem Gesetz hat sich eines gezeigt, auch mit guter Absicht kann im ersten Entwurf oder im ersten Wurf, vielleicht der eine oder andere Fehler vorhanden sein bzw. durch Änderungen, sei es auf EU-Ebene bzw. auf Bundes-Ebene werden wir immer wieder novellieren müssen. Ich möchte aber trotzdem einige Dinge, obwohl schon sehr viel gesagt worden ist, noch kurz ansprechen. Paragraph 28 Abs. 3 und 4, ich glaube, das ist ganz was Wichtiges, der Gleichbehandlungsbeauftragte soll hinsichtlich Benachteiligungsschutz und Fortbildungsmaßnahmen mit den Kontaktfrauen gleichgestellt werden. Da ist für mich einer der Punkte, wo ich mit der heute zu beschließenden Lösung, ich sage es ganz offen und ehrlich, noch nicht so ganz einverstanden bin. Ich glaube, wenn wir dieses Gesetz auch in der Umsetzung wirklich dahinter stellen, dann müssen wir uns auch überlegen, inwieweit die Gleichbehandlungsbeauftragte eventuell eine reduzierte Arbeitszeit hat, sodass wir wirklich sagen können, es stehen gewisse Stunden in einem Arbeitsverhältnis für diese Aufgabe zur Verfügung. Der Bundesminister Haupt hat sich auf Bundesebene jetzt dazu entschlossen, die Gleichbehandlungsbeauftragte, die ja auch keine Dienstfreistellung gehabt hat, jetzt eben dienstfrei zu stellen und einen eigenen Planposten auch in den Bundesländern einzurichten. Ich glaube, schrittweise sollten wir uns dieser Überlegung annähern. Eine weitere Überlegung ist für mich der Paragraph 28 auf Seite 15, weil er sich mit dem auseinandersetzt, was ich zuerst schon angesprochen habe, die Gleichbehandlungsbeauftragte darf in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden, aus diesem Grund auch nicht benachteiligt werden, wenn es dann weiter geht in Absatz 4, soweit es die dienstlichen Erfordernisse erlauben, ist der Gleichbehandlungsbeauftragten die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf den Gebieten der Gleichbehandlung und Frauenförderung zu ermöglichen. Auch da würde ich meinen, sollen wir, wenn wir uns wieder mit dieser Materie auseinander setzen, das vielleicht wesentlich besser konkretisieren, denn die Kann-Bestimmungen haben im manchen Bereichen ihren Vorteil, weil sie mehr Spielraum des Einzelnen zulassen, wenn aber eine Kann-Bestimmung sich auch auf den eigenen Arbeitsplatz ausdehnt, dann glaube ich, sollten wir uns damit auseinandersetzen. Es ist heute schon viel von meinen Kolleginnen gesagt worden, was ich jetzt gar nicht mehr wiederholen möchte. Ich möchte nur auf ein Beispiel eingehen, liebe Martina Pühringer, dein Beispiel aus der Privatwirtschaft ist bedauerlich, wir werden ununterbrochen damit konfrontiert, aber die Ungleichbehandlung von Frauen passiert auch auf anderen Ebenen, auch im öffentlichen Dienst. Ich war selber vor einem Jahr beim Assessment, bei der Neubestellung einer Bezirksschulinspektorin, die, obwohl sie sehr gut qualifiziert war, dann auch nicht am ersten Platz gereiht war, wo ich denke, dass da auch in gewisser Weise das Geschlecht unter Anführungszeichen mitgespielt hat. Also, ich glaube, wir sollten uns auf allen Ebenen bemühen und nicht meinen, dass im öffentlichen Bereich immer alles in Ordnung ist, auch im öffentlichen Bereich arbeiten und handeln Menschen, genauso wie in der Privatwirtschaft, ich glaube, die Menschen machen es dann aus, die die Umsetzung von solchen Gesetzen entweder mittragen in der Alltagssitzung oder konterkarieren. Frau Präsidentin Weichsler, ich gebe dir schon Recht, das ist auch immer eine Meinung, die wir vertreten haben oder die ich vertreten habe, ohne Männer geht nichts, wir wollen sie als Partner haben. Ich glaube aber, dass wir wesentlich zu spät ansetzen, wenn wir von erwachsenen Menschen erwarten, dass sie plötzlich ein Verhalten ändern, ich glaube, die Prägung oder wir wissen, die Prägung, die in den ersten Lebensjahren durch Vorbildwirkung passiert, sollten wir im Rahmen von Elternschulen, Elternbildungsmaßnahmen auch etwas zurückdrängen und nicht erst dann beim erwachsenen Mann, beim Partner anfangen. Ich glaube, auch da wäre es gut, präventiv für die Entwicklung einer Rolle spezifisch, bei Mann und Frau eine Eigenart, aber auch in Zusammenarbeit Weichenstellungen zu betreiben. Das Jahr der Chancengleichheit ist auch schon erwähnt worden, nähert sich der Halbzeit oder hat sich der Halbzeit genähert, ich glaube, so war es auch immer gedacht, es war als Initialzündung für ein Umdenken gedacht, ich warne aber davor, dass wir meinen, dass ein Jahr des Gedenkens oder unter ein Schwerpunktsetzen zu einem Thema wirklich etwas ändert. Für mich ist dann das Ziel erreicht, wenn wir den Paragraphen 35 und 36 irgendwann in näherer Zukunft nicht mehr brauchen. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Ich danke der Kollegin Moser. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1503/2002 und sodann über den Hauptantrag mit der Beilage 1475/2002 Beschluss fassen werden. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag, ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Abänderungsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag abgelehnt worden ist. Ich bitte nun zur Abstimmung zum Hauptantrag, ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Hauptantrag, also der Beilage 1475/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1476/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der oberösterreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2001. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Herndl über diese Beilage zu berichten. Abg. Herndl: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der oberösterreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2001. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1476/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Der Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der oberösterreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2001, dessen Wortlaut sich aus der Vorlage der Oö. Landesregierung vom 3. Juni 2002 (Beilage 1450/2002 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode) ergibt, wird zur Kenntnis genommen. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Als erste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende 23. Grüne Bericht über das Jahr 2001 ist unser Spiegel der oberösterreichischen Landwirtschaft, der wir nicht nur in Budgetzahlen, 2002 sind es fast 100 Millionen Euro im Landesbudget, sondern auch in vielen Unterstützungsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk und Interesse schenken. Auch mit Bodenschutzberatung und Wasserschutzberatung als einige Beispiele für die ökologische Zielsetzung wird unsere Landwirtschaft unterstützt. Die Überleitung, der Weg von einem Jahrzehnt nach Marktmechanismen mit staatlicher Regelung hin zu einer Landwirtschaft zur Öffnung in die Europäische Union hinein und der Aufrechterhaltung doch eines hohen Anteils an Vollerwerbsbetrieben, diese Überleitung scheint geglückt. Neue Entwicklungen in Produktion und Vermarktung mit Flexibilität und Innovation haben gegriffen und die Möglichkeiten der Landwirtschaft erweitert. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Dank Landes- und EU-Förderungen verdienen die Landwirte aber auch im Gesamtdurchschnitt mehr als vorher. Eine schöne Bilanz, möchte man meinen. Aber das Problem liegt wie so oft im statistischen Durchschnitt. Es gibt einige wenige, die sehr gut verdienen an den Förderungen, die noch immer flächenbezogen und nicht arbeitsplatzbezogen errechnet und ausgezahlt werden. Nur die neue Ausgleichszulage bei benachteiligten Gebieten kennt Flächenbeschränkungen und Sockelbetrag. Der Herr Landeshauptmann und Agrarreferent Josef Pühringer hat in der Pressekonferenz betont, dass die Einkommen in der Landwirtschaft um zehn Prozent auf 1.274 Euro pro Monat pro voll am Hof arbeitendem Familienmitglied gestiegen sind. Der Zuwachs stammt nahezu zur Gänze aus erhöhter öffentlicher Förderung. Zum Vergleich habe ich die unselbständig Beschäftigten, also die Arbeiter und Angestellten, in der Landwirtschaft genommen, also in Forstbetrieben zum Beispiel, die weisen ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 1.314,65 Euro aus. Fazit ist, zu 60 Prozent leben die Bauern von Zahlungen der öffentlichen Hand. Auch wenn die Steuerzahler die Leistungen, an denen die Gesellschaft Interesse hat, geldlich anerkennt, tut es dem Bauernstolz sehr weh. Was mir weh tut, ist, dass die Europäische Union mehr und mehr zum Feindbild der Landwirte wird, weil es viele Regelungen gibt, die eine Einmischung in den Betriebsablauf darstellen. Na klar haben wir ja auch in vielen Landesgesetzen Regelungen der Europäischen Union nachvollzogen und bei unangenehmen Reaktionen müssen wir auch zu unseren Landtagsbeschlüssen stehen. Niemand von uns, und das ist mein Appell, sollte Landtagsbeschlüsse und die Konsequenzen nur der EU zuschieben. Viele Hygienevorschriften, gerade bei Milchlieferanten, sind kostenintensiv. Und das bei einem Preisdruck, der die Milchbauern mit Ausblick auf 2006 sehr zum Schwanken bringt. Die Milchlösung, die Sie, Herr Landeshauptmann, auch im Mai angekündigt haben, ist nicht gekommen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Die habe ich angekündigt für 1.1.2003! Und die wird kommen! Die Vergütungslösung!“) Na ja, mit den Molkereien ist es halt auch nicht so leicht. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Da wird sie schon sauer, die Milch!“) Und der Bericht zeigt, wir haben in Oberösterreich 19 Molkereien und Käsereien, wo ja ein Sockelbetrag pro Betrieb und die 0,33 Cent pro Kilogramm auch ein schönes Sümmchen an Euro ausmachen. Gut, 1.1.2003, ich werde es mir merken. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Die Unterstützungsaktion, nicht die Molkereilösung! Die gibt es nämlich schon! Hängt nicht von uns ab!“ Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Jetzt kennen wir uns schön langsam wirklich nicht mehr aus!“) Ja genau. Bis 2006 gibt es ja auch auf europäischer Ebene noch sehr bauernfreundliche Regelungen. Ich weiß nicht, ob wir dann in der EU eine Zweidrittelmehrheit zustande bringen. Das steht wohl in den Sternen. Zumindest fehlt unseren Bauern diese Perspektive über 2006 hinaus. Bei den Rindern gab es bekanntlich einen gravierenden Preiseinbruch bis zu 14 Prozent. Die risikoreichen oder teilweise risikoreichen Investitionen, die unsere Landwirte durchführen, führen manchmal auch zu unüberwindbaren Schulden. Und es zeigt sich im Bericht, dass die Anzahl der Investitionsförderungen massiv zurückgegangen sind. Positiv vermerken kann man, dass 96 Prozent am ÖPUL teilnehmen, und trotzdem wird die Kritik der Grünlandbauern nicht leiser. Die Landwirtschaftskammer fordert ja jetzt im Zuge der EU-Erweiterung wieder Preisstützungen bei den Milchprodukten. Gescheit, aus meiner Sicht, ist das nicht. Gescheit aus meiner Sicht ist eher die Umstellung auf Bioproduktion und Veredelung, wo positiver Weise Zuwächse zu verzeichnen sind. Dem Grünen Bericht ist auch zu entnehmen, dass die Gesamtzahl der Bauern weiter schrumpft, aber die Zahl größerer Betriebe ansteigt. Was ich kritisiere, ist die Empfehlung an die Landwirte, noch mehr dazu zu pachten und Kontingente zu kaufen, um, weil größer, vermeintlich konkurrenzfähiger zu sein. Auch bei der Milch erhöhte sich die Anlieferung auf sage und schreibe 50.890 Kilogramm je Bauer. Und da mache ich mir eben Sorgen um unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft, auch wenn sich viele eine Nebenerwerbsquelle suchen und bei einem Drittel die Betriebsführung den Frauen überlassen wird. Also, ein Drittel der Höfe wird bereits von den Bäuerinnen geführt. 20.185 Euro landwirtschaftliches Einkommen je Betrieb und Arbeitskraft und 36.360 Euro Gesamteinkommen je Betrieb und Arbeitskraft wurde im Vorjahr ausgewiesen. Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir schon viel über Fachhochschulen, Berufsschulen, Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen gesprochen. Warum ich bei der Landwirtschaft darauf zurückkomme? Weil ich glaube, dass wir das landwirtschaftliche Schulwesen hervorragend entwickelt haben. Dort gibt es Vorzeigeschulen, dort gibt es Ausbildungsangebote in Modulen bis hin zu EDV-Technik, Altenbetreuung und soziale Dienste. Und dies alles wird gerne angenommen. Die Landwirtschaftsschulen stellen sich multifunktional dar, sind offen für alle, die eine landwirtschaftliche Ausbildung machen wollen. Sie sind ganzheitlich und durchlässig. Eigentlich sind sie die Bildungsdrehscheiben im ländlichen Raum. Was mir Sorgen macht im Bereich der Landwirtschaft ist die bäuerliche Sozialversicherung. Trotz erhöhter Beiträge entsteht dort ein permanentes Defizit. Ich glaube, dass wir diesem Bereich ganz besonderes Augenmerk schenken sollen. Mir ist klar, dass schon grundsätzlich in der bäuerlichen Sozialversicherung die Arbeitgeberbeiträge fehlen, also das Volumen, und dass der Rückgang der Versicherten nicht durch Mehrfachversicherungen, wie es bei der Krankenversicherung ist, wettgemacht werden kann. Dem müssen wir noch Augenmerk schenken. Ansonsten denke ich, dass man diesen Grünen Bericht sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen kann. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Herndl. Bitte. Abg. Herndl: Geschätzte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das abgelaufene Jahr 2001 war für die oberösterreichische Bauernschaft sicher eines der schwierigsten. Das Bauernjahr 2001 war von der Krise am Rindermarkt geprägt. Daher erfordert auch die aktuelle angespannte Marktsituation weitere offensive Maßnahmen in der Agrarpolitik. Insbesondere die Rinderbauern waren auf Grund der BSE-Diskussion unverschuldet mit schwierigen Erlös- und Einkommensverlusten konfrontiert. Und verschärft wurde die Situation durch phasenweise Marktsperren auf Grund der in einigen EU-Ländern aufkommenden Maul- und Klauenseuche. Sowohl die Bauern selbst also auch die Agrarpolitik waren damit im abgelaufenen Jahr in einer besonderen Art und Weise gefordert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die breit angelegte Imagekampagne und die Werbeaktivitäten für heimisches Rindfleisch. Dabei hat das Land Oberösterreich dankenswerterweise gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria und der Landwirtschaftskammer wesentliche Aktivitäten zur Wiederbelebung des Rindfleischabsatzes gesetzt. Der wieder steigende Rindfleischabsatz hat die Richtigkeit dieser Maßnahmen natürlich auch bestätigt. Die oberösterreichische Landwirtschaftskammer hat für die ca. 25.000 oberösterreichischen Rinderbauern alleine für das erste Halbjahr 2001 etwa elf Millionen Euro, das sind 150.000 Millionen Schilling, an Erlöseinbußen errechnet. Das Land Oberösterreich ist auch in dieser schwierigen Situation zu den Bauern gestanden und hat einen Betrag von 3,7 Millionen Euro für den teilweisen Ausgleich der BSE-bedingten Erlösverluste im Rinderbereich zur Verfügung gestellt. Bedauerlicherweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben sich die Europäische Union und der Bund nicht an diesen BSE-Einkommensausgleichen beteiligt, sodass die aufgetretenen Erlösverluste nur zu einem geringen Anteil tatsächlich ausgeglichen werden konnten. Alleine in Oberösterreich wurden 110.000 BSE-Tests, natürlich negativ, durchgeführt. Zur Einkommenssituation ist zu vermerken, dass man diese nicht generell beurteilen kann. Sondern wir haben in manchen Bereichen Einkommenszuwächse, wie in der Veredelungsproduktion, im Marktfruchtbereich, aber auch im Milchbereich. Wir haben schwere Erlöseinbußen eben im Rindfleischbereich. Und daher, glaube ich, kann man das nicht so darstellen, liebe Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer, dass das generell so ist. Sondern hier muss man wirklich sehr sehr differenzieren. Nach sehr sehr schweren Jahren ist es erstmals wieder gelungen, ein gewisses Einkommensplus zu erreichen. Ich glaube, es ist gut für die Landwirtschaft. Aber hier darf man nicht euphorische Aussichten haben, weil das heurige Jahr sich schon wieder wesentlich anders darstellt. Und man soll schon die fachlichen Grundlagen auch beachten. Dass Molkereien Unterstützungen bekommen usw., da sollte man sich vorher genau erkundigen. Und auch im SV-Bereich, dass die Landwirtschaft keine Arbeitgeberbeiträge bezahlt. Die Bauern bezahlen ihre Beiträge. Und zwar in einem entsprechenden Ausmaß. (Zwischenruf Abg. Prinz: „Geh! Schau einmal einen ASVGler an!“) Das, was hier nicht zum Durchbruch kommt, ist, dass die Landwirtschaft natürlich sehr viele Beitragseinzahler verliert, weil die in anderen Berufen einzahlen. Und daher ist auch eine schwierige Situation in der SV der Bauern natürlich da. Die neue Bergbauernförderung ist ein sicher zukunftsweisender Schritt. Ich glaube, hier ist etwas gelungen mit der neuen Bergbauernförderung, womit man natürlich auch kleine Betriebe beteilen kann. Die Absenkung von drei auf zwei Hektar mit dem Sockelbetrag hat insgesamt ungefähr eine Milliarde Schilling mehr, gerade in den benachteiligten Gebieten, gebracht. Die ÖPUL-Teilnahme ist natürlich eine sehr hohe mit 96 Prozent der Betriebe, die hier teilnehmen. Dass zu 60 Prozent die Bauern von öffentlichen Mitteln leben, liebe Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer, dass stimmt nicht. Das ist sehr sehr unterschiedlich in den landwirtschaftlichen Betrieben. Daher kann man das auch nicht generell sagen. Aber eine Marke ist zwischen 30 und 40 Prozent. Und vom Feindbild zu sprechen in der Landwirtschaft, ich bin der Meinung, hier sollte man eher auf der Positivschiene fahren und das gegenseitige Verständnis innerhalb der Berufsgruppen wecken. Und der Sockelbetrag für die Molkereien, das war wirklich ein fachlicher Unsinn. Hoher Landtag! Die Debatte über den Grünen Bericht sollte nicht nur Anlass für eine umfassende Rückschau und Bilanz sein. Sondern verantwortungsvolles, auch agrarpolitisches, Handeln erfordert eben auch einen Blick in die Zukunft. Und bereits jetzt sind die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern mit schweren Problemen am Milch- und Getreidemarkt konfrontiert. Wesentlich dafür sind die Zurückhaltung der Europäischen Kommission bei der Exporterstattungspolitik, gerade bei den Milchprodukten, aber auch die teilweise vorgezogene Öffnung des EU-Agrarmarktes gegenüber den mittel- und osteuropäischen Beitrittswerberländern. Stichwort: die Doppelnullabkommen. Diese der EU-Erweiterung vorgezogene Marktöffnung trifft insbesondere die heimischen Getreidebauern. Entsprechende Begleitmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsgleichheit der heimischen Betriebe sind daher in den nächsten Jahren unverzichtbar. Und ein weiterer Punkt ist: Die Direktzahlungen für die flächendeckende Bewirtschaftung sind absolut notwendig. Mit besonderer Sorge verfolgen wir Bauern derzeit die auf europäischer Ebene und teilweise auch auf unserer Bundesebene geführte Debatte über die Fortführung der EU-Direktzahlungen. Anlass für diese Diskussion sind einerseits die derzeit in Verhandlung befindliche EU-Erweiterung, insbesondere aber auch die für nächste Woche geplante Vorlage der Agenda Halbzeitbewertung durch die Europäische Kommission. Und hier gilt es klar festzuhalten: Ohne die Fortführung der derzeit geltenden EU-Direktzahlungen würden unter den gegebenen Weltmarkt- und EU-Binnenmarktbedingungen die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe auf der Strecke bleiben. Das zeigt zum Beispiel auch Amerika vor mit der neuen Farm Bill, wo man das erste Mal Direktzahlungen für die Landwirtschaft gibt. Nur bringt das derzeit auch eine entsprechende schlechtere Marktposition mit sich. Und daher fordere ich auch alle Fraktionen auf, die EU-Finanzierungsdiskussion mit der erforderlichen Verantwortung gegenüber unseren Bauern und für unseren ländlichen Raum zu führen. Im Großteil der ländlichen Gemeinden Oberösterreichs wird nach wie vor mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung von den bäuerlichen Betrieben erbracht. Eine gute Agrarpolitik ist damit eine zentrale Grundlage, meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine erfolgreiche Politik für den ländlichen Raum. Wirtschaftlich lebensfähige bäuerliche Betriebe sind aber das Rückgrat von ländlichen Regionen. Viele Arbeitsplätze, aber auch die Existenz gewerblicher Betriebe sind dort unmittelbar von der Landwirtschaft abhängig. Daher Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommensentwicklung muss das wesentliche Ziel sein. Und es gilt daher klar festzuhalten, erstens die europäische Erweiterung darf keinesfalls zu Lasten der heimischen Bauernschaft erfolgen, zweitens die Agenda Halbzeitbewertung darf zu keiner Beseitigung funktionierender EU-Marktordnungsinstrumente bzw. zu einer Radikalreform der gemeinsamen Agrarpolitik führen, und drittens die angespannte wirtschaftliche Situation auf unseren heimischen Bauernhöfen erfordert weiterhin eine offensive Agrarpolitik durch die Europäische Union, durch den Bund, aber auch schlussendlich durch das Land Oberösterreich. Ich danke daher dem Landeshauptmann von Oberösterreich und Agrarreferenten für die zukunftsweisenden Strategien. Ich danke der Agrarabteilung und der Forstabteilung und Mag. Huber, die hier sehr sehr maßgeblich an diesem Weg beteiligt sind und die die Bauernschaft entsprechend unterstützen. Und ich ersuche daher, dieser Beilage zuzustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Eisenriegler, bitte. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Vielleicht überrascht es Sie, aber wir stimmen diesem vorliegenden Grünen Bericht, wie auch in den vergangenen Jahren, nicht zu. (Heiterkeit) Die Gründe, das ist leider kein Witz, sind nach wie vor die selben wie in den vergangenen Jahren. Es bewegt sich einfach nichts. Das ist der Grund, warum wir nicht zustimmen können. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Wo?“) Beispiel, sage ich Ihnen gleich, Herr Landeshauptmann, Beispiel Betriebsgrößen. Die Anzahl der kleinen Betriebe geht nach wie vor zurück. Offenbar greifen die Maßnahmen, die getroffen werden, nicht oder nicht genügend, während Betriebe über 50 Hektar zunehmen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Ich kann das Pachten nicht verhindern!“) Die Viehbestände pro Hof nehmen nach wie vor zu. Das heißt, Viehhaltung wird intensiver, was sich mit artgerechter Tierhaltung meist nicht verträgt, detto die Leistungen pro Tier und das, obwohl Katastrophen wie BSE, Maul- und Klauenseuche etc. ein Umdenken dringend nahe legen würde. Die Einrichtungen bei der Tierhaltung werden gelobt. Leider betrifft das nur die Rinder, nicht aber Schweine und Hühner, welche immer noch meist ihr erbärmliches Dasein auf engstem Raum fristen. Zwei Millionen Hühner, habe ich entnommen, sind in Beständen über 10.000 Individuen untergebracht. 300.000 Schweine leben in Ställen gemeinsam mit über 100 Artgenossen. Das ist keine artgerechte Tierhaltung. Die Einkommenszuwächse der Bäuerinnen und Bauern werden nach wie vor nur über Produktivitätssteigerung und nicht über Qualitätssteigerung erreicht. Da eine einfache Rechnung: Mehr Großbetriebe, weniger Kleinbetriebe, weniger Beschäftigung und mehr Produktion führt zu einer Intensivierung und damit Industrialisierung der Landwirtschaft, was wir nicht für günstig halten. 167 Seiten hat dieser Grüne Bericht. Eine ganze Seite enthält er über biologischen Landbau. Da fehlen vor allem Angaben über Einkommen, Betriebsgrößen, Produktivität der Biobetriebe etc. Das erweckt den Anschein, dass es nicht gewünscht wird, dass man hier Anreize setzt in diese Richtung. Die Entwicklung auf dem Biosektor ist zwar leicht steigend, bedingt durch die Krisen der letzten Jahre, aber immer noch zu wenig. Das Angebot entspricht keinesfalls der enorm gestiegenen Nachfrage vor allem nach biologisch produziertem Fleisch. Die Verschuldung der Betriebe steigt kontinuierlich. Zwischen 1990 und 2000 stiegen die Schulden pro Betrieb im Durchschnitt von 29.000 auf 41.200 Euro. Allerdings hinkt, meiner Meinung nach, der Einkommensvergleich mit anderen Arbeitnehmerinnen. Das ist nicht sehr glaubwürdig, ein Bruttoverdienst von 2.676 Euro. Das ist sicher kein Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers oder gar einer Arbeitnehmerin. Der liegt je nach Geschlecht derzeit zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Insofern wären dann die Unterschiede schon nicht so groß. Noch ein Wort zur Forstwirtschaft: Wald und Wild bilden bekanntlich oder sollten eine Einheit bilden. Hier ist angesichts dramatischer Wildverbisse Feuer am Dach. Beim Wald wird es dringend notwendig sein, interdisziplinär die Zusammenarbeit zwischen Forst- und Naturschutzexperten, Bauern, Jägern und Jägerinnen zu suchen, falls es solche gibt, und Lösungen zu erarbeiten. Die Ausgliederungen der Jagd aus der öffentlichen Verantwortung im Zuge der Verwaltungsreform wäre hier eindeutig das falsche Signal. Notwendig wäre auch die Nutzung wissenschaftlicher Forschung in den Nationalparks, das heißt, eine ausreichende Dotierung derselben und die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Wir haben nämlich nur eine Welt, auch wenn die Kollegen von den Freiheitlichen das noch nicht bemerkt haben sollten. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Was gibt es denn schon wieder, gnädige Frau?“) Na, ihr seid meine Lieblinge. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Beißen Sie doch nicht so her auf mich. Ich glaube, Sie haben etwas gegen mich!“) Noch ein Wort zur Jagd. Wir haben da heute einen Antrag eingebracht, der dazu führen soll, dass wir zu einem nachhaltigen und ökologischen Wirtschaften kommen. Vorgeschlagen haben wir vor allem, dass die Fütterung auf ein ökologisches Mindestmaß eingeschränkt wird, dass die Trophäenbewertung zur Kontrolle zwar der jagdlichen Bewirtschaftung aufrecht erhalten wird, aber sonst keine Funktion haben sollte, dass bei der Abschussplanung eine Gesamtbewertung des Reviers durch zu schaffende regionale Landschaftsbeiräte mit Vertreterinnen und Vertretern aller Bodennutzer und Bodennutzerinnen vorzunehmen ist und diese haben auch einen jährlichen Rechenschaftsbericht zu erarbeiten und alle Grundbesitzer und –besitzerinnen zu Revierbegehungen vor Ort einzuladen. Dann sind die Aufgaben des Oberösterreichischen Landesjagdverbandes zu überarbeiten, wobei hier auch eine Zusammenarbeit vor allem mit Naturschutzorganisationen und der Landwirtschaft festzuschreiben ist und vor allem auch an den Landwirtschaftsschulen muss eine vollständige Ausbildung in Wald- und Wildökologie sowie Jagdrecht in den Lehrplan integriert werden. Das sind unsere Vorschläge, und wir ersuchen Sie, sich mit diesen auseinander zusetzen und beim nächsten Ausschuss diesen zuzustimmen. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Jawohl!“ Beifall) Der vorliegende Bericht jedenfalls dokumentiert, dass es nicht nur nicht besser wird, sondern dass es von Jahr zu Jahr, unserer Meinung nach, schlechter wird mit der Landwirtschaft, auch wenn es da und dort gesund gebetet wird. Wir können daher diesem Bericht dieses Jahr wieder nicht zustimmen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Bernhofer: „Das ist sehr traurig!“) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Höretzeder das Wort. Abg. Höretzeder: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Mit dem uns vorliegenden Grünen Bericht konnten wir wieder erfahren, wie es um die wirtschaftliche und soziale Lage in der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich steht. Bereits vor einigen Wochen wurden hiezu die positiven Meldungen über die Medien verbreitet, besonders über die Einkommenssteigerungen über 10 Prozent für die Landwirtschaft. Bei genauerer Betrachtung der Einkommenssituation müssen natürlich auch die Grundlagen der Daten dieses Grünen Berichtes hinterfragt werden. Wenn dazu die freiwillig buchführenden Landwirte und dann nur die, die ein entsprechendes Einkommen schaffen, für eine Bewertung herangezogen werden, so kommt natürlich kein ganz wahres Ergebnis zustande. Auch die jährlichen Betriebsausgaben bestätigen ja auch die schlechte Einkommenslage in der Landwirtschaft. So hat sich von 1970 bis 1999 die Gesamtzahl der Betriebe um 41,5 Prozent verringert und die der Haupterwerbsbetriebe um 60,3 Prozent. Im Jahr 1999 wurden daher in Oberösterreich noch 41.804 Betriebe gezählt. Der hohe Einkommensunterschied zum Industriearbeiter hat diese Entwicklung beschleunigt. So zeigt ein Einkommensvergleich zwischen Industriebeschäftigten und Arbeitnehmern hohe Unterschiede zur Landwirtschaft auf. So betrug der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens in Prozenten des Industriebeschäftigten im Jahr 2000 47,6 Prozent, obwohl es Ziel der Agrarpolitik wäre, ein angemessenes Einkommen für die auf den Bauernhöfen wirtschaftenden Familien zu gewährleisten. Trotz eines Landwirtschaftsgesetzes, das vorgibt den Bauern ein gleichwertiges Einkommen zu den anderen Berufsgruppen zu sichern, bleibt die Einkommenssituation für die Bauern immer fast die gleiche. Maßnahmen, die eine wirksame Änderung bewirken könnten, werden leider zu wenig genützt und unterstützt. Die EU unterstützt noch dazu einen unsinnigen Transport von Lebensmitteln kreuz und quer durch Europa. Die Straßen werden überfordert und die Umwelt belastet. Die Folgen sind, die Regale unserer Supermärkte sind bis zu 40 Prozent mit ausländischer Ware gefüllt. Den Schaden haben wieder einmal unsere Landwirte. Eine Eurobarometerumfrage im November zeigt mit fast dramatischer Deutlichkeit, welche Ziele der Landwirtschaft für die EU-Bürger die wichtigsten sind. Das sind Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz. Auch dies wird mit dem vorhin aufgezeigten Transportsystem nicht erreicht, sondern eher das Gegenteil. Eine vernünftige Unterstützung für die Lebensmittelsicherheit geht von Österreich aus mit dem auch im Grünen Bericht angeführten Tiergesundheitspaket. Diese Regelung gibt dem Konsumenten größtmögliche Sicherheit und sollte vor allem von allen EU-Staaten übernommen werden, damit gleiche Voraussetzungen in allen Ländern geschaffen werden. Beim Thema Gentechnik in der Landwirtschaft erfüllt Oberösterreich ebenfalls die Forderung der Umfrage nach Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz. Wenn man bis heute nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Auswirkungen festzustellen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Futtermitteln und Lebensmitteln letztlich auf den Menschen, so ist es unverständlich, unverantwortlich, dem Drängen der Großkonzerne nachzugeben. Dank an alle Politiker unseres Landes, die die unsinnige Gentechnik für den Landwirtschaftsbereich zunächst einmal verhindert haben. Damit es mehr wirkt, sollte dies für die ganze EU gefordert werden. Der BSE-Einkommensausgleich durch das Land Oberösterreich war eine gute Entscheidung, aber leider zu wenig. (Zwischenruf Abg. Herndl: „Der Finanzminister wäre gefragt!“) Die BSE-Krise hat die zirka 25.000 oberösterreichischen Rinderbauern allein im ersten Halbjahr mit Einkommensverlusten in der Höhe von 11,05 Millionen Euro mit größter Härte getroffen. Als Reaktion auf die schwierige Einkommenssituation der Rinderhaltungsbetriebe hat das Land Oberösterreich einen Betrag von 3,7 Millionen Euro für den teilweisen Ausgleich der BSE-bedingten Einkommensverluste zur Verfügung gestellt. Obwohl wir bis heute in Österreich keinen wirklichen BSE-Fall hatten, wurde uns der Schaden aus dem lang anhaltenden Preisverfall nur teilweise ersetzt. Auch das Auftreten der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien und deren Einschleppung nach Frankreich zu Jahresbeginn führte im abgelaufenen Jahr zu gravierenden Vermarktungserschwernissen. Durch geltendes EU-Recht konnten auch keine Grenzsperren vorgenommen werden. Neben vielen anderen Problemen zeigt sich hier einmal mehr, welche nachteiligen Auswirkungen der EU-Beitritt für die österreichischen Landwirte und die Landwirtschaft immer wieder hat. Dass in Zeiten wie diesen die Förderung der Biomasse gesenkt wurde, verurteile ich ganz besonders. Das ist sicher der falsche Weg. Wenn bei der gestern stattgefundenen Dialogkonferenz jeder Redner die Nachhaltigkeit einforderte, um die Umwelt zu schonen, der deutsche Umweltexperte Dr. Scher sagte kürzlich in Linz, dass man den Energiemarkt nicht der freien Marktwirtschaft und schon überhaupt nicht der fossilen Energiewirtschaft überlassen sollte. Er meinte weiter, wenn nicht schneller mehr geschieht für die Umwelt, ist diese Welt so nicht wieder erkennbar. Viele Politiker argumentieren dazu, es sei schon viel geschehen in unserem Lande, was auch zum Teil stimmt, aber die Wirklichkeit ist, dass man nur so viele alternative Energien zulässt, dass es der herkömmlichen Energiewirtschaft nicht wirklich schadet. Mit der Anwendung von alternativen Energien können viele zusätzliche Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen werden. Die Wertschöpfung bleibt im Lande, und die Umwelt wird besonders geschont. Diese Tatsachen wissen schon lange Zeit alle Verantwortlichen. Abschließend möchte ich besonders bemerken, dass neben verschiedenen Unterstützungen für die Landwirtschaft wie ÖPUL-Programm, an dem 96 Prozent der Betriebe beteiligt sind und dadurch die landwirtschaftlichen Nutzflächen besonders schonend genutzt werden, das Kindergeld, die Abfertigung neu, die vielen Nebenerwerbslandwirte nützen können, dass auch Kosten eingespart werden durch den Einsatz der Maschinenringe und Maschinengemeinschaften, aber auch durch günstige Baumaßnahmen. Letztlich muss aber auch das landwirtschaftliche Einkommen entsprechen, was dieser Grüne Bericht nicht bestätigt. Daher stimmen wir der Vorlage nicht zu. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer das Wort. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zum jetzigen Zeitpunkt zu Wort gemeldet. Ich habe ursprünglich angenommen, dass der Grüne Bericht wesentlich früher am heutigen Tag behandelt wird und habe leider für 17 Uhr einen Termin angenommen, sodass ich mich jetzt schon zum Wort melde. Ich erlaube mir ganz kurz, auf einige Vorredner einzugehen, aber nur auf einige wesentliche Punkte. Meine Damen und Herren, die zehnprozentige Einkommenssteigerung, um das einmal klarzustellen, das ist kein oberösterreichisches Erkenntnis, sondern die Einkommenssteigerung oder der Einkommensverlust wird alle Jahre eins zu eins aus dem Bundesbericht, aus dem bundesweiten Grünen Bericht automatisch in die Länderberichte übernommen. Ich bitte dafür um Verständnis. Hier haben wir keinen Gestaltungsspielraum, weil wir auf der Landesebene gar kein Instrument haben, das spezifisch festzustellen. Das ist auch im Grünen Bericht vermerkt. Wir wissen natürlich, dass das ein Durchschnittswert ist, und wir wissen eines, dass dieser Durchschnittswert im letzten Jahr natürlich durch agrarpolitische Verbesserungen der öffentlichen Hand mitgestaltet wird, insbesondere durch die Einführung des Sockelbetrages im Rahmen der Bergbauernförderung, die für Oberösterreich etwa 100 Millionen Schilling bringt, und genau dort hinbringt, Frau Kollegin Eisenriegler, wo wir gemeinsam das haben wollen, nämlich zu den kleinen Strukturen. Hier werden die kleinen Bergbauern mit einem Sockelbetrag deutlich besser gefördert als in der Vergangenheit. Das wirkt sich natürlich aus auf die Gesamteinkommenssituation. Wir wissen, dass im letzten Jahr der Schweinepreis gut war. Wir wissen, dass im letzten Jahr, im Gegensatz zu jetzt, auch der Milchpreis relativ gut war. Diese Komponenten wirken zusammen. Aber wie gesagt, es ist ein Durchschnittswert von buchhaltungsführenden Betrieben, und es ist ein österreichweiter Wert, weil uns landesspezifische Werte hier gar nicht zur Verfügung stehen. Frau Abgeordnete, ich habe den Ausdruck Förderungen im Bereich der Landwirtschaft sehr sehr ungern. Es sind keine Förderungen. Es ist, glaube ich, allen klar, dass heute auf Grund der europäischen Marktlage ein gerechtfertigter Preis für bäuerliche Produkte und bäuerliche Leistungen nicht erreichbar ist. Es sind daher Aufzahlungen auf eine Marktsituation, die von Österreich, auch nicht von der österreichischen Agrarpolitik beeinflussbar ist. Das sind Leistungen zum Einen für einen Preis, den man nicht erreichen kann, und zum Zweiten, für öffentliche Leistungen, die die Bauern für die Allgemeinheit erbringen. Man kann daher nicht sagen, wie das in einer Formulierung gesagt wurde, dass die Bauern 60 Prozent ihrer Gehälter von der öffentlichen Hand haben, denn das sind ja nicht Gehälter, das sind Leistungsentgelte, und das sind Preisausgleiche. Selbstverständlich stehe ich dazu, dass wir im Bereich des Grünlands und im Bereich der Milch etwas weiter unternehmen müssen. Das ist der Bereich, der es am allerschwierigsten hat und wo gezielt, und zwar so, dass wir mit Brüssel keine Probleme haben, Verbesserungen im nächsten Jahr eintreten sollen. Über die werden wir im Herbst reden. Ich habe dem Kammerpräsidium versprochen, bis Ende September entsprechende Modelle vorzulegen, über die dann zu diskutieren sein wird. Ich habe ja bereits budgetär in einem gewissen Ausmaß vorgesorgt. Zur Agrarstrukturentwicklung: Frau Abgeordnete Eisenriegler! Insbesondere bei der oberösterreichischen Agrarstruktur zu sagen, das entwickelt sich in die falsche Richtung was die Tierhaltung anlangt, was die Größe der Betriebe anlangt. Ich muss Sie aufmerksam machen, Sie dürften ein paar Seiten des Grünen Berichtes überblättert haben, denn Sie finden ganz genau auf Seite 22 des Grünen Berichtes die Situation bei der Schweinehaltung, die Situation bei der Rinderhaltung und Sie werden sehen, dass wir unter den 50 EU-Mitgliedsstaaten bei jenen sind, die die allergeringsten Tierbestände in den Ställen haben bzw. die allergeringsten Tierbestände pro bäuerlichem Betrieb haben. Bei uns von falscher Tendenz zu reden, das kann ich mir nicht vorstellen. Schauen Sie! Schweine je Betrieb: In Belgien 629, in Dänemark 604, in Deutschland 118, in Spanien 69, in Frankreich 199, in Irland 859, aber in Österreich 37. Wir werden nur übertroffen von Portugal mit 18 und von Italien mit 33. Und bei den Rindern ist es genauso. Also wir haben keine großen Strukturen, sondern eher tierfreundliche, kleine Strukturen. Und ich erinnere daran, dass vor zwei Jahren, wohlgemerkt vor der BSE-Krise, der deutsche Bundeskanzler noch gesagt hat, der deutsche Bundeskanzler Schröder, der Ihnen ideologisch ja nicht so fern steht, noch gesagt hat, die Österreicher werden mit ihrer Schrebergartenlandwirtschaft endlich aufhören müssen. Er hat sich über uns lustig gemacht, über die Größenordnungen etc. Natürlich nach der BSE-Krise hat er dann gesagt, der Markensatz oder das Motto der deutschen Landwirtschaft heißt Klasse vor Masse. Da kann ich ihm schon deutlich eher zustimmen. Aber von Großstrukturen zu reden und dass das in die falsche Richtung geht, das kann wohl nicht so sein. Frau Abgeordnete Eisenriegler! Eine Bemerkung hat mich ein wenig geschmerzt. Nämlich ein wenig geschmerzt im Hinblick auf meine treuen Mitarbeiter aus der Agrarabteilung und im Hinblick auf meine qualifizierten und kompetenten Mitarbeiter, die sich so viel Arbeit machen. Und dann sagen Sie, dass uns das Ökologische genau eine Seite wert ist. Sie haben nämlich leider Gottes, scheinbar nicht weitergelesen. Von Seite 143 bis 156 haben wir einen Sonderbericht zum Thema die Ökologisierung der oberösterreichischen Land- und Forstwirtschaft gemacht. Also 14 Seiten nur zum Thema Ökologisierung. Ehrlich gesagt habe ich geglaubt, heute muss ich mich darauf einstellen, dass mich die Grünen besonders loben, weil wir sogar einen Sonderbericht vorlegen, (Unverständliche Zwischenrufe) aber ich weiß jetzt, dass ich das unter keinen Umständen befürchten muss, liebe Kollegen von der grünen Fraktion. Aber Frau Kollegin Eisenriegler! Nicht für mich, für meine Mitarbeiter wäre ein Halbsatz von Anerkennung, dass wir gerade zu diesem Thema einen Sonderbericht haben, sicherlich angebracht. Nachdem Sie es nicht getan haben, danke ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Arbeit sehr herzlich. (Beifall) Ein Wort noch zu den größeren Betrieben. Schauen Sie sich doch die Agrarstruktur an! Wer hat aufgegeben? Aufgegeben haben die unter zwei Hektar. Die haben verpachtet und dadurch entstehen bei den Pächtern etwas größere Strukturen. Und ich muss Ihnen sagen, in vielen Fällen habe ich sogar Verständnis dafür. Ganz besonders hervorheben möchte ich noch, dass 96 Prozent der theoretisch Möglichen am ÖPUL teilnehmen. Das ist mir sehr, sehr wichtig. Man kann schon sagen, ja der ökologische Landbau ist auf 7,5 Prozent der Fläche gewachsen, das ist mir auch sehr wichtig. Für jedes Prozent bin ich dankbar. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, der ökologische Landbau wird irgendwo bei 10, 12, 13 Prozent innerhalb der nächsten fünf oder zehn Jahre zum Stehen kommen. Wichtiger ist, dass die alle freiwillig beim ÖPUL teilnehmen. Denn damit können wir eine ganz große Fläche in Oberösterreich, von der landwirtschaftlichen Fläche, wirklich da hineinbringen. Der ökologische Landbau umfasst 7,5 Prozent der Fläche. Nur Frau Kollegin Eisenriegler, für diese 7,5 Prozent zahlen wir über 10 Prozent der ÖPUL-Förderung. Das heißt, wir stellen den vollökologisch Wirtschaftenden deutlich besser als den, der nur regulär beim ÖPUL teilnimmt. Man kann also nicht sagen, dass das nicht eine besondere Stellung und auch eine besondere Förderung wäre. Ein Wort muss man glaube ich noch zur Aufklärung sagen, was den Rückgang der Investitionsförderungen anlangt. Frau Kollegin Peutlberger-Naderer! Das ist ein zahlenmäßig statistischer Rückgang, da haben Sie Recht. Das hängt aber damit zusammen, dass im letzten Jahr durch die Finanzierung des Überhangs aus der Agendaperiode vor 2000 noch ein großer Teil der Nachzahlungen schon getätigter Investitionen dabei war, der im Vorjahr ausbezahlt wurde. Weil der Bund eine Sondertranche gegeben hat. Wir haben dann subsidiär mitfinanziert, damit die alten, längst getätigten Investitionen im Vorjahr erledigt worden sind. Subventionsmäßig erledigt worden sind, aber die Investition selbst ist in etwa immer bei knapp drei Milliarden Schilling Investvolumen in Oberösterreich stabil. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch Folgendes sagen: Ich glaube wir können mit dem letzten Agrarjahr, trotz aller Turbulenzen von BSE, Maul- und Klauenseuche und so weiter, in Oberösterreich sagen, dass es ein Jahr war, wo einiges weiter gegangen ist, wo die Marktpreise, insbesondere der Schweine, Rinder und auch Milch vernünftig gewesen sind. Dass die Strukturentwicklung in Oberösterreich im bäuerlichen Bereich eine absehbare ist und auch eine vertretbare ist. Dass wir von der Agrarpolitik auf plötzlich auftretende Probleme, ich nenne zum Beispiel den Feuerbrand, relativ rasch reagieren konnten, dass Oberösterreich in der BSE-Hilfe bewiesen hat, dass die Bauern nicht im Stich gelassen werden und dass auch die Bundesregierung mit der Schaffung des Sockelbetrages im Rahmen der Bergbauernförderung bewiesen hat, dass ihr die Bauern etwas wert sind. Ich möchte abschließend unseren Bäuerinnen und Bauern für ihr Arbeiten, für ihr Wirtschaften, für das Erhalten einer großartigen oberösterreichischen Landschaft meinen ganz besonderen Dank sagen. Auch für die qualifizierte Herstellung von guten Lebensmitteln und für die Erhaltung unserer ländlichen Kultur. Ein herzliches Dankeschön allen Bäuerinnen und Bauern. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Peutlberger-Naderer bitte! Abg. Peutlberger-Naderer: Aufklärung ist immer wichtig, sehr geehrte Damen und Herren! Die erwähnten 60 Prozent der öffentlichen Zahlungen habe ich der Berichterstattung in Folge der Pressekonferenz vom Herrn Landeshauptmann entnommen, und zwar hat im Neuen Volksblatt der Herr Kaltenberger diese 60 Prozent aus der öffentlichen Hand berichtet und die Neue Kronen Zeitung, ich darf zitieren, zu 60 Prozent leben die Bauern von Zahlungen der öffentlichen Hand, für Leistungen, an denen die Gesellschaft Interesse hat, betont Pühringer. Auf dem Markt sind gerechte Preise und so weiter nicht mehr möglich. Ja, wenn der Herr Kollege Herndl sagt, das ist ein fachlicher Unsinn, muss ich es auch zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Abgeordnete Jachs bitte! Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte kurz zum Grünen Bericht 2001 Stellung nehmen. Auch ich freue mich, dass dieser Bericht in mehreren Teilen sehr positiv ausgefallen ist. Ich möchte nur auf ein paar spezielle Themen eingehen, die mir wichtig sind, unter anderem auch das Thema Bäuerinnen. Ich freue mich auch, dass ein Drittel der Betriebsführer weiblich sind, weil hier die Bäuerinnen Überdurchschnittliches leisten. Sie sind innovativ und setzen neue Ideen auch sicher in die Tat um, was sehr positiv ist, was sie auch bewiesen haben im vorigen Jahr, in dem krisengeschüttelten Jahr. Als die BSE-Krise war, haben sie vertrauensbildende Maßnahmen gesetzt, in dem sie mit den Konsumenten Aufklärungsveranstaltungen gemacht haben und dadurch sicher wieder das Vertrauen der Konsumenten gewinnen konnten. Aber mit dem Motto der Bäuerinnen „Land braucht Leben“ wurden auch hier verschiedene Schwerpunkte und Aktivitäten gesetzt, die sich positiv auf die Landwirtschaft, auf den Bauernstand auswirken. Ich möchte auch erwähnen, dass sich gerade Bäuerinnen sehr darum bemühen, dass Zuerwerbskombinationen möglich sind, dass Zusatzeinkommen erwirtschaftet werden und sie bemühen sich, dass auch neue Berufsbilder in der Landwirtschaft entstehen. Ich möchte nur erwähnen, dass Kinderbetreuung am Bauernhof möglich wird, dass Altenbetreuung am Bauernhof möglich wird, entschädigt wird, dass das Berufsbild der Haushaltsmanagerin ja verankert wird. Dies sind alles Aktivitäten, die die Bäuerinnen setzen. Und ich möchte hier an dieser Stelle aber auch Danke sagen an das Land Oberösterreich, das uns hier finanziell immer wieder unterstützt, auch berät, hier der Agrarabteilung Danke sagen für all die Beratungen und Unterstützung. Danke möchte ich aber auch an dieser Stelle einmal der Kammer sagen, für all die Beratung, die Ausbildungsmodule, die sie für Bäuerinnen und Bauern anbieten und Danke möchte ich auch sagen an dieser Stelle unseren landwirtschaftlichen Fachschulen, die nicht nur unsere jungen Menschen ausbilden, das nötige Rüstzeug für das Leben und für die Herausforderungen Bauer und Bäuerin zu sein mitgeben, sondern auch immer wieder bemüht sind, Einheiratende in die Landwirtschaft auszubilden, ihnen die Möglichkeit oder die Voraussetzungen mitgeben, eine Landwirtschaft führen zu können. Es freut mich auch, dass im Grünen Bericht positiv festgehalten wird, dass die Biobetriebe mehr werden. Wenn das für Frau Kollegin Eisenriegler nicht der Zuwachs ist, den Sie sich gerne vorstellt oder wünscht, so bin ich froh, dass EU-weit Österreich an der Spitze ist, dass auch Oberösterreich in Österreich an der Spitze der Biobetriebe liegt. Ja ich glaube es können die Biobetriebe nicht mehr werden, wenn nicht die Nachfrage der Produkte von Biobauern mehr wird. Und ich glaube da sind wir alle gefordert, genauso der Konsument. Wenn diese Qualität, die mit hohen Auflagen erzeugten Produkte, nicht den nötigen Preis oder die nötige Nachfrage haben, dann können die Produkte nicht erzeugt werden und die Biobetriebe nicht mehr werden. Ich freue mich auch, dass im Grünen Bericht aufgezeigt wird, dass die Einführung des Sockelbetrages, die Ausgleichszulage insgesamt, erhöht und damit gerade auch kleinere Betriebe verstärkt gefördert werden. Und wir wissen aber auch, dass wir gerade noch bei kleineren Betrieben Handlungsbedarf haben. Und ich denke hier an die Sozialversicherungsbeiträge, die den kleinen Betrieben immer wieder groß zu schaffen machen. Und hier ist sicher noch Handlungsbedarf notwendig. Was mir aber mehr Sorgen macht als alles andere ist sicher die Diskussion, gerade von Bundeskanzler Schröder in Deutschland darüber, dass EU-Ausgleichszahlungen auf EU-Ebene für die Landwirtschaft gekürzt gehören. Denn da stellt sich für mich schon die Frage, wohin wollen wir uns eigentlich entwickeln? Wollen wir, dass die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt größer werden, denn das ist sicher mit der Kürzung von Ausgleichszahlungen vorprogrammiert, oder wollen wir der kleinstrukturierten Landwirtschaft, wie wir sie gerade hier in Österreich haben, weiter eine Chance geben? Wir wissen, dass kleine Einheiten ein wertvolles Gegenstück zur großen weltweiten Globalisierung sind und wir wissen auch, dass unsere Familienbetriebe eine wertvolle Notwendigkeit und ein wertvolles Gegenstück zu den Agrarfabriken sind. Darum schauen wir uns darauf. Schauen wir, dass wir weiter Ausgleichszahlungen bekommen, denn Ausgleichszahlungen sind notwendig für geleistete Arbeit und sie sind auch der Ausgleich für niedrigere Produktpreise. Und nur dann, wenn wir weiterhin Ausgleichszahlungen bekommen, können wir auch Betriebsschließungen stoppen, so meine ich. Sorge macht mir aber auch weiterhin das Thema Naturschutz in der Landwirtschaft. Denn die Landwirtschaft bekennt sich zum Schutz der Natur. Denn die nachhaltige Bewirtschaftung schlägt sich sicher im Erfolg der Betriebsergebnisse nieder und wir wissen, dass wir von der Nachhaltigkeit abhängig sind in unserer Bewirtschaftung. Aber wenn wir mit NATURA 2000 nicht wissen, was wir an Auflagen bekommen, wenn wir nicht wissen, was hier über uns gestülpt wird, wenn wir auch nicht wissen, was mit der Erstellung des neuen Leitbildes für die Naturschutzabteilung gemacht wird, dann frage ich mich schon, wie wir mit solchen Auflagen oder solchen Unsicherheiten, gerade in der Bauernschaft, wieder Ruhe bekommen können. Wenn wir uns dafür entscheiden, dass wir in der Landwirtschaft wieder auf die Urproduktion zurückkommen wollen, glaube ich ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. In allen anderen Bereichen, sei es in der Wissenschaft, sei es in menschlichen Bereichen oder sei es auch in technischen Bereichen haben wir den Fortschritt. Nur in der Landwirtschaft, in der Landbewirtschaftung wollen wir wieder die Uhr zurückdrehen und hier auf eine Urproduktion zurückkommen. Und ich glaube, das ist nicht nur für die Landwirtschaft nicht positiv. Dieses macht mir Sorge. Wir werden uns zwar in Zukunft auch weiterhin den Herausforderungen stellen. Wir wollen weiterhin Bauer und Bäuerin sein, wir nehmen dieses Herausforderungen auch weiter an. Aber ich bitte auch darum, dass das Bemühen darum von den Konsumenten und von der übrigen Gesellschaft auch honoriert wird. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Brandmayr das Wort. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Vorerst möchte ich dem Herrn Landeshauptmann Dankeschön sagen, dass er einige Dinge von den Vorrednerinnen und Vorrednern klargestellt hat. Liebe Kollegin Peutlberger-Naderer! Ich möchte dir dringend empfehlen das Wort Förderungen wegzulassen und das Wort Ausgleichszahlungen zu verwenden. Denn es sind wirklich Ausgleichszahlungen, die die Bauern in unserem Lande bekommen. Und Ausgleichszahlungen heißt nichts anderes, als eine Abgeltung für das Nichterreichte. Ich bitte sehr darum. Und wenn heute diskutiert wurde über den Einkommenszuwachs, dann möchte ich schon ganz klarstellen, es stimmt, aber es wird verglichen mit dem Jahr 2000. Und im Jahr 2000 hat die Landwirtschaft eines der schlechtesten Einkommen der letzten Jahre überhaupt gehabt. Das muss man ganz klar und deutlich in den Vordergrund stellen. Frau Kollegin Eisenriegler! Sie haben gesagt, es hat sich nichts bewegt. Ich verstehe Sie auch und Sie haben auch Recht. Ich verstehe Sie deswegen, weil Sie keine Bäuerin sind. Fragen Sie einmal eine Bäuerin, was die sagt, ob sich in den letzten Jahren etwas bewegt hat in der Landwirtschaft. Die wird Ihnen einiges zur Antwort geben. (Beifall) Und Sie haben gesagt, die kleinen Betriebe sollen erhalten bleiben. Ich wäre auch dafür, dass die kleinen Betriebe erhalten bleiben sollten. Warum sperren die kleinen Betriebe zu? Unter kleinen Betriebe verstehe ich jene mit fünf, sechs Kühen im Stall. Warum sperren die zu? Weil es sich nicht mehr lohnt die Landwirtschaft zu betreiben. Nennen wir doch die Dinge beim Namen. Und wenn wir ihnen die zehnfachen Ausgleichszahlungen geben, werden sie auch die Betriebe zusperren. Warum sperren jene Betriebe die Landwirtschaft zu, die zum Beispiel, um nur einen Berufstand zu erwähnen, im außerlandwirtschaftlichen Betrieb als Eisenbahner tätig waren, mit gut 50 Jahren in Pension gehen und die Landwirtschaft daheim zusperren? Warum denn? Weil es sich nicht mehr lohnt und weil die Auflagen, die durch den EU-Beitritt für die Landwirtschaft gefordert wurden, so groß geworden sind, dass sie sagen, das rentiert sich nicht mehr, wir wollen das nicht mehr. Und es ist ein Unterschied, meine Damen und Herren, es ist ein Unterschied, die Landwirtschaft so zu betreiben, dass ich davon leben muss oder ob ich sie als Hobby betreibe, das ist ein ganz großer Unterschied. (Beifall) Und noch ein Wort zum Initiativantrag zum Jagdgesetz. Ich stelle fest, dass dieser Initiativantrag durchaus von der Ökobauernjagd abgeschrieben wurde. Ich stelle fest, dass der Landesjagdverband in vielen Teilen unseres Landes einiges davon bereits verwirklicht hat, einiges verwirklichen wird und ich bin überzeugt, dass einiges, was dabei ist, nicht umsetzbar ist, das sage ich ganz klar und deutlich. Und wir müssen auch eines, (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: "Haben Sie es schon gelesen?") ja freilich, zweimal sogar (Heiterkeit. Beifall), wir müssen auch eines zur Kenntnis nehmen, von der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft wird verlangt, man soll so produzieren wie vor 50 Jahren. Wer von Ihnen, geschätzte Damen und Herren, würde, wenn er krank ist, sich von einem Arzt so behandeln lassen wie vor 50 Jahren? Niemand, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Wenn er was kann? Wenn er gut ist?") aber von der Landwirtschaft wird es verlangt, und das können wir nicht und das werden wir auch nicht tun. Und nun einige Worte zum Grünen Bericht. Oberösterreich ist das Milchland Nummer eins. Die Milchbauern liefern ihre Milch an 14 Molkereien. Die durchschnittliche Milchanlieferung pro Betrieb beträgt rund 50.000 Kilo. Ein Drittel aller Milchbauern hat in den letzten acht Jahren die Milchanlieferung und Milchproduktion aufgehört. Dieser Trend wird sich leider Gottes noch fortsetzen und der Milchpreis der letzten Monate ist um zirka zehn Prozent gesunken. Ich halte überhaupt nichts von Berufsdiskussionen, zu sagen, dieser Beruf hat es schöner, dort ist es leichter oder dort ist es schwieriger. Aber ich stelle schon zu Recht die Frage, welcher Arbeitnehmer und welche Arbeitnehmerin würde eine zehnprozentige Lohnkürzung akzeptieren? Ein Satz zum Grünland. In Oberösterreich wurden im Jahr 2001 an Landwirte zur Abgeltung ökologischer Leistungen 108.500 Millionen Euro ausbezahlt, wovon rund 22 Millionen Euro auf das Land Oberösterreich entfallen. Und es gibt einen Sonderbericht im Grünen Bericht, wo die ökologischen Leistungen der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich berichtet und die wesentlichen Aktualitäten hervorgehoben werden. In diesem Sonderbericht werden auch erwähnt die Leistungen des Umweltprogramms. 96 Prozent, wurde schon gesagt, aller Betriebe nehmen teil. Und es ist erfreulich diese Entwicklung der Maßnahmen der Fruchtfolgestabilisierung bzw. der Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter, wodurch die Auswaschung von Pflanzennährstoffen ins Grundwasser sowie Oberflächenerosionen durch Wind und Wasser hintangehalten werden. Es ist aber auch sehr erfreulich, eine Nebenwirkung feststellen zu können, nämlich die, dass diese Maßnahme eine ganz große Wildproblematik mit sich gebracht hat im positiven Sinne. Und zwar, das Wild nimmt besonders diese Anlagen gerne an, diese Flächen gerne an als einen sicheren Einstand für ihren Lebensraum und dadurch entsteht ganz sicher eine nicht zu unterschätzende Waldentlastung. Oberösterreichs Waldfläche beträgt laut vorliegenden Waldinventuren des Jahres 1992-1996 zirka 492.000 Hektar, wobei in den letzten zehn Jahren in Oberösterreich der Wald um zirka 5.000 Hektar zugenommen hat. Seit acht Jahren haben wir ja die Abschussplanverordnung zum Oberösterreichischen Jagdgesetz, die einzige in ganz Österreich, und anhand von mehreren tausend Vergleichs- und Weiserflächen wird die Verbissbelastung der Waldverjüngung beurteilt. Es ist aus diesem Grunde auch notwendig, dass der Jäger nach Maßgabe der Ergebnisse der Verbissbeurteilung zum Schutz des Waldes regulierend eingreifen muss. Die Verbissbelastung hat sich im Jahr 2001 leicht verbessert. Wir hoffen und wünschen, dass diese Verbesserung anhält. Aber ich sage es ganz klipp und klar, es wird nie einen Wald geben, wo es keinen Verbiss gibt, sondern der Verbiss muss in einem erträglichen Ausmaß vorhanden sein. Und dort sollen wir gemeinsam arbeiten. Und dabei meine ich, sollen wir uns eines immer vor Augen halten: Das Getreide braucht ein Jahr, um reif zu werden, ein Baum braucht 80 bis 100 Jahre, bis er reif wird. Daher muss man in der Forstwirtschaft anders denken als in der Landwirtschaft. (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: "Das wollen wir ja!") Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die Veränderungen in der Landwirtschaft und die Probleme, die mit sich gekommen sind, mit der Unterstützung der öffentlichen Hand und durch das Bekenntnis der Bauern, dass sie sagen, wir bekennen uns zu Grund und Boden, zu unseren Höfen, durchaus einigermaßen gemeistert werden konnte. Die österreichische Landwirtschaft kann auf Grund der geographischen und klimatischen Situation aber auf keinen Fall ohne Unterstützung der öffentlichen Hand auf dem internationalen Markt mithalten. Ich möchte, so wie es der Herr Landeshauptmann auch getan hat, an dieser Stelle der Landwirtschaftskammer, den Damen und Herren der Agrarabteilung, aber auch unserem Agrarlandesrat Dr. Josef Pühringer für die Unterstützung zu Gunsten der oberösterreichischen Bauern herzlich danken. Und jede und jeder von uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstützt mit dem Kauf von Produkten aus österreichischer Landwirtschaft nicht nur unsere Bauern, sondern sichert damit auch ein Stück unseres Landes. Viele kleine Stücke ergeben in Summe etwas Großes. Ich bitte Sie alle, beim Einkauf auch darauf zu achten. (Beifall) Erste Präsidentin: Bitte Frau Abgeordnete Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Mein Adressat, der Herr Landeshauptmann ist ja nicht mehr da, aber ich sage es trotzdem. Ich habe die ganzen Seiten gelesen und habe also gesehen, dass also vier Seiten über Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern und Einsatz von Mineraldüngern drinnen sind und das unter Ökologisierung firmiert. Ich stelle weiter fest aus eigener Beobachtung, dass im ganzen Zentralraum, dass es in den Gunstlagen es keine ungedüngten Wiesen mehr gibt. Wenn das Ökologisierung ist, dann weiß ich nicht, wer diesen Begriff geprägt hat. Der Vergleich mit anderen Ländern bringt auch nichts, dem da großer Raum eingeräumt wird in dem Bericht, die Entwicklung dort ist meist nicht nachahmenswert. Und wenn wir immer nur lobhudeln und nicht kritisch die Entwicklung bei uns betrachten, dann wird sich tatsächlich auch weiterhin nichts ändern. Das ist einfach die Voraussetzung, dass man sich das einmal anschaut, wie das tatsächlich ist und nicht immer sagt, wir sind super und wir brauchen nichts tun. Zum Herrn Kollegen Brandmayr möchte ich nur feststellen, der Landesjagdverband ist nicht der liebe Gott, auch wenn das manche gern hätten, und wir setzen auf die Kräfte der Vernunft bzw. auf das Naturgesetz, dass auch die ÖVP nach spätestens zwei Jahren unsere Ideen umsetzt und sie als eigene verkauft, wie das in anderen Fällen auch immer so ist. Das heißt, wir sind zuversichtlich, dass das, was wir heute einbringen, in zwei Jahren verwirklicht ist. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Ing. Kroismayr bitte. Abg. Ing. Kroismayr: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wertvoll ist dieser Grüne Bericht 2001? Und das ist jetzt kein Angriff auf die ermittelnde Abteilung, auf die Agrarabteilung, aber wir haben heute den 4. Juli 2002 und die Zahlen, ich habe das bereits im Ausschuss gesagt, stammen aus den Jahren 1999, 2000 und wenn es gut geht, ein paar sind aus 2001. Ich möchte diese Gesamtproblematik doch wiederum auch dem hohen Landtag präsentieren, denn ich meine, wir reden eigentlich von Dingen, die Schnee von gestern sind und eigentlich schon lange eingetreten sind und die Kurskorrektur, wenn auf Grund des Berichtes eine solche erfolgen sollte, auch viel zu spät käme. Daher werde ich sicher einige Zahlen nennen, die mich sehr bedenklich stimmen, die auch unser Abstimmungsverhalten begründen. Aber vorab auch eine Anmerkung, die ja den "Normalbürger", ich zähle auch die Bauern dazu, wenig berühren oder die Bürger anderer Berufsgruppen wenig berühren, den Landwirt immer besonders treffen, denn ich habe einmal in meiner Ausbildung gelernt von einem ehrwürdigen Herrn Professor, der behauptete, ja die Landwirtschaft hat es ein bisschen schwerer, denn sie hat die Werkstatt unter freiem Himmel. Und warum widme ich dem heute so viel Raum? Ich glaube, es sollte nicht ganz vergessen sein, dass auf den Tag genau es zwei Jahre her ist, dass über breite Strecken, ich zähle auch die Orte auf, Vöcklamarkt in der Breite bis Weyregg, Steindorf und dann hin Gmunden, Ohlsdorf es eine dementsprechende Katastrophe gegeben hat, ja die auch das Gemüt auf einmal stark belasten und es einer ganz guten physischen Kondition bedarf, wenn man eine solche Katastrophe vor Augen hat. Nicht weil es einen persönlich wirtschaftlich trifft, denn viele Dinge sind versicherbar, aber nicht alle. Und das soll auch ein kleiner Hinweis sein, was Durchschnittswerte bedeuten und es kann auf einmal ein ganz schöner Landstrich sein, der von einer Unwetterkatastrophe, aber auch von anderen Gegebenheiten stark betroffen ist. Und wie mein Fraktionskollege Höretzeder schon hingewiesen hat, dass wir als Klub dem Bericht nicht die Zustimmung geben bzw. ein negatives Abstimmungsverhalten an den Tag legen, so möchte ich das untermauern, denn der Grüne Bericht hat sehr viel Negatives aufzuweisen. Ja es sind Minuszahlen und ich darf da auch überleiten zu den Feststellungen des Kollegen Brandmayr, der sich heute da offenbar das Herz ausgeschüttet hat. Denn dein Obmann des Bauernbundes vom Bezirk, ich glaube das ist der Leo Steinbichler, der Herr Bundesrat, der hat ja einen ganz großen Werbefeldzug für den EU-Beitritt gestartet und hat gesagt, die Landwirtschaft braucht das. Und was die Folgen sind daraus, na das merken wir. Wir haben bei den Kühen, das ist nämlich interessant, dass Milchanlieferung zum Teil steigt und bei den Kühen haben wir ein Minus von 1997 zu 1999 von 9.200 im Bundesland. Bei den Rinderhaltern 1.700, ich nenne nur die runden Zahlen. Selbst bei den Schweinehaltern ging es ganz schön zurück, 3.100. Auch die Schafhalter, das wären an sich jene alternativen Bereiche, die auch über weite Strecken sehr viel ökologische Arbeit leisten, auch bei den Schafhaltern gab es ein deutliches Minus von 370. Ja bei den Schafen selbst 8.500. Wie gesagt, lauter Rückgänge. Und die weitere Folge: Produktionsintensität, selbstverständlich. Ich bin nicht der Befürworter von dem, dass ich sage, ich muss so weiterwirtschaften, wie man vor 10 oder vor 20 oder vor 100 Jahren gewirtschaftet hat. Aber zu sagen, wir brauchen den Erhalt und das Gegenteil tritt ein, so kann es nicht funktionieren. Lediglich, ich beschränke mich jetzt darauf, nein eine Zahl nenne ich noch ganz bewusst, weil das auch eine Frage ist, die sehr eng verbunden ist mit der Tierschutzgesetzgebung. Der Hühnerbestand ist in den besagten Jahren 1997 bis 1999 um 266.000 Stück zurückgegangen. Und das heißt auch in weiterer Folge, dass die Versorgung mit Frischeiern nicht mehr aus der heimischen Produktion stattfinden kann. Da kann ich sagen, ich bin mit der Hennenhaltung nicht zufrieden, alles recht und schön und gut, aber nur das Käfigei aus dem EU-Raum hereinzubekommen und im österreichischen Land zu verbieten, das kann es wohl nicht sein. Wie gesagt, eine leichte Zunahme gab es nur in einer Sparte, das war bei den Pferdehaltern, aber dort liegt es auch ein bisschen auf einer anderen Ebene, weil 1997 rein auf Pferde bezogen war und 1999 die Zahlen auf alle Einhufer hin bewertet wurden. Das Betriebsminus, meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht mir wesentlich mehr zu schaffen. Und das jetzt ein Vergleich aus zehn Jahren, zwischen 1970 und 1980 haben 11.611 Betriebe aufgehört, in den Jahren 1980 bis 1990 6.290, dann in Fünfjahressprüngen von 1990 bis 1995 3.100 und von 1995 bis 1999 8.680, also hier geht es wieder signifikant aufwärts. Und innerhalb eines Jahres von 1999 zu 2000 gab es bei Erwerbspersonen in der Landwirtschaft ein Minus von fünf Prozent, insgesamt 2.500 Arbeitsplätze. Und man kann das Förderungswesen in Frage stellen, belobigen oder sonst irgendwas. Ich meine, dass das EU-Prinzip, dass es keine Sozialleistungsförderung gibt, das muss sich ändern. Es muss der Arbeitsplatz Bauernhof, das muss die Zielsetzung sein, wo überhaupt das Förderungswesen einsetzt. Denn was hilft es, wenn nur mehr insbesondere in größeren Einheiten produziert werden muss, damit ich zu einem Gesamteinkommen komme und das Gesamteinkommen dann zu realisieren, indem man in den Nebenerwerb geht. Meistens ist es dann so, dass dann die Frau die Hofbewirtschaftung übernimmt oder auch umgekehrt, der Mann die Hofbewirtschaftung übernimmt, so wie es bei mir war oder nach wie vor ist und meine Frau im Beruf ist. Das kann doch nicht das Ziel sein. Das ist nämlich auch eine soziale Frage, denn wer dann auch andere Aufgaben noch wahrzunehmen hätte wie zum Beispiel Pflege der Eltern, was dann, wenn es nicht ein Zusammenhalten gibt, nicht mehr möglich ist. Und ich muss das auch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, nicht weil ich mich selber loben will, sondern weil wir halt noch in der glücklichen Lage sind, einen 90-jährigen Vater nicht nur zu haben, sondern ihn auch pflegen zu können. Wie oft das so nicht mehr geht, das sollte man sich in den Pflegeheimen verwirklichen und anschauen, was dort alles an, ja ich möchte sagen an Traurigkeiten passiert. Nicht weil die Pflegeheime schlecht sind, sondern das sind einfach menschliche Tragödien, die dort auf einmal passieren müssen. Und das hat die Landwirtschaft über weite Strecken abfedern können. Im Zuge dieser Konzentration an Arbeit wird das auch in Zukunft nicht mehr machbar sein und gegen diese Dinge wehre ich mich und es sind auch hausgemachte Sachen dabei. Denn wenn der Herr Kollege Herndl glaubt, jetzt über das Doppelnullabkommen loszuziehen, ja ich muss sagen, erstens hat es einmal leider auch der Nationalrat beschlossen, das ist einmal grundsätzlich festzustellen. Denn das ist ja nicht, was uns aufgedrängt worden ist, sondern im österreichischen Nationalrat sind die Doppelnullabkommen beschlossen worden, nicht einmal von der EU aufoktroyiert worden, sondern das sind die Vorgriffe der EU-Osterweiterung, die uns ja so schmackhaft gemacht werden. Nicht einmal von der EU aufoktroyiert worden, sondern das sind die Vorgriffe der EU-Osterweiterung, die uns ja so schmackhaft gemacht werden. Bitteschön, kehren wir vor der eigenen Tür, und geben wir nicht irgendjemand anderem die Schuld, sondern machen wir das, was zu machen ist, und sagen, die österreichische Landwirtschaft ist für diese Erweiterung nicht vorbereitet. Und wenn ich die Zahlen jetzt da zitiert habe, was da in Österreich alles passiert ist in den letzten fünf Jahren nach dem EU-Beitritt dann möchte ich doch in Frage stellen, was passiert mit der polnischen Landwirtschaft, die ja wesentlich kleinstrukturierter zur Zeit ist als die österreichische es war. 25 Prozent der Bevölkerung haben den Broterwerb aus der Landwirtschaft, es kann sein, dass der viel zu niedrig ist, aber man muss sich einmal das vorstellen, was auf die Leute dort zukommt. Und dann kann man schon über Übergangslösungen reden, und über Jahre der Übergangsfristen, aber bitteschön das muss doch das Hervorragendste sein. Und ich glaube einfach, dass wir einmal auch vom grünen Bericht her das wirklich haben sollten, dass es, wie schauen unsere Vorbereitungen aus, auf diese Osterweiterung. Denn das Gegenstück davon sind natürlich unsere Nachbarn, die dem damaligen Regime Folge geleistet haben und nicht den massiven Widerstand der Polen, die halt die kleinen landwirtschaftlichen Strukturen erhalten haben, aber was ist in Tschechien passiert, was ist in der Slowakei passiert, was ist in Ungarn passiert? Bitteschön, das sind unsere Konkurrenten, und ich möchte nicht diese Diskussion haben, wie ich sie im Westen Deutschlands erlebt habe nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Wo ein Bauer mir gesagt hat, und das hat jetzt mit Fremdenhass oder sonst was überhaupt nichts zu tun, sind ja an sich aus der gleichen Stammesfamilie, bitteschön, der hat gesagt, die Mauer, die müsste doppelt so hoch und noch einmal so breit gemacht werden, denn was da herüber kommt, mit dem können wir nicht mehr Schritt halten. Bitteschön, das war nicht eine Einzelmeinung, und wer heute noch die Diskussion in der bundesdeutschen Gesellschaft verfolgt, ist nicht alles eitel Wonne, wenn es um Ossis und Wessis geht. Bitteschön, machen wir uns da nichts vor, sondern handeln wir danach, und dann setzen wir die Maßstäbe, und alles überhudeln bringt überhaupt nichts. Ich darf noch einige Dinge anmerken, die mir auch als bäuerlicher Mandatar weh tun. Ich habe es im Ausschuss auch bereits angeschnitten. Bitteschön, mir ist jede Imagewerbung, die das Verständnis der Landwirtschaft durch die österreichische Bevölkerung hebt, ist mir wichtig und wertvoll. Und die Initiative des Bauernbundes, und ich sage das einmal ganz klar, der Tag des Bauernhofes, das ist eine gute Sache. Aber, was wird da vermittelt? Ein Kinderprogramm, ein Streichelzoo, ein Ponyreiten und ein Heuhüpfen. Die Kutschenfahrt, das mag noch ein Standbein sein, ein wirtschaftliches Standbein sein. Und, ja es gibt noch was, die alte Handwerkskunst. Man besinnt sich alter Traditionen, das mag alles schön sein. Ich glaube mehr, und das haben wir heute schon einmal diskutiert, mein Kollege Lutz Weinzinger ist momentan nicht da, das gehört eigentlich ins Vereinswesen, wo man in Vereinen vielleicht auch solche Dinge ganz besonders pflegen kann. Aber ich meine, dass die Idylle, die da vermittelt wird, von der Realität sehr weit weg ist. (Zwischenruf Abg. Herndl: „Einem 5-jährigen Kind kannst du das aber nicht anders vermitteln!“) Ja, es ist ja nicht, es steht ja nicht, dass der Tag des Bauernhofes nur für 5-jährige Kinder ist, also ich gehe schon davon aus, dass dort Familien (Zwischenruf Abg. Herndl: „Die brauchen aber auch was!“), ja das ließe sich wesentlich leichter umschreiben mit, sozusagen mit einem Familienprogramm oder sonst irgendwas, wenn es ein Hauptbestandteil der Werbebroschüre ist, dann gehe ich davon aus, dass es ein Hauptbestandteil der Veranstaltung ist. Was mich wesentlich mehr stört, Bauernbundobmann Herndl, was mich wesentlich mehr stört, dass du dich hinter dem Vizepräsidenten der Kammer versteckst. (Zwischenruf Abg. Herndl: „Der bin ich ja!“) Ja, hinter dem versteckst du dich, als solcher trittst du mit dem Landeshauptmann in einer Pressekonferenz auf, und das ist auch das Land Oberösterreich, und wenn dann zur Veranstaltung die Einladung kommt, dann heißt es nur mehr ausschließlich Bauernbund. Und das, glaube ich, dieses parteipolitische Inanspruchnehmen, das gehört auch einmal in diesem Haus gesagt, das widerspricht den guten Sitten, die wir eigentlich auch im Bereich der Landwirtschaft immer gepflogen haben, dass wir ein politisches Miteinander zum Lösen der Probleme vollzogen haben, und auch mitgetragen haben, bei solchen Dingen. Mit dem können wir uns nicht besonders anfreunden. Ein weiterer Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, besonders noch einmal unterstreichen möchte, ist das, dass die Landwirtschaft in der EU, und wenn ich da etwas weiter hinausgrase, dann sehe ich auch von Oberösterreich aus hier nicht als Einzelland eine Lösungsmöglichkeit, das muss über die EU gehen, aber wir könnten die Vorreiterrolle übernehmen. Dass es für unsere Betriebe ein zusätzliches Standbein braucht, ein wirtschaftliches, und das ist die Energiefrage. Und weil ich auch in diesem Fall ein wenig Betroffener bin, ich verstehe es nicht, wie viel Geldmittel die ÖMV einsetzt, die ja ganze Landschaftsstriche untersucht, ob nicht doch irgendwo ein Gasvorkommen auftritt, und das nicht zum ersten Mal oder zum zweiten Mal, mittlerweile sind sie bei uns beim vierten Mal angelangt, und machen die Beprobungen. Das kostet irrsinnig viel Geld. Und ich könnte mir vorstellen, wenn man diese Geldmittel hernehmen würde, um auch vielleicht wesentlich erfolgreicher zu sein in der Forschung für nachwachsende Energien und deren Objektivierung in der Nutzung, dann wäre vielleicht mehr erreicht. Aber das mag manchen Ölkonzernen ja doch nicht ganz ins Geschäft passen. Und daher sollte doch mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass wir zwar in Oberösterreich, was die alternative Energienutzung, die nachwachsende Energienutzung ist, auf sehr gutem Wege sind, aber dass nicht mehr passiert, als was den Ölmultis gefällt, und dagegen sollten wir in einem gemeinsamen Anlauf doch auch gemeinsam Position und Stellung beziehen. Ein Danke noch, das soll auch nicht unerwähnt bleiben, an das landwirtschaftliche Schulwesen, denn ich glaube, dass gerade dieses für die Landwirte selbst ein gutes Fundament legt in der fachlichen Ausbildung, aber auch darüber hinaus für jene, die an der Landwirtschaft interessiert sind, und die halt die Landwirtschaft nicht als Beruf erlernen wollen, in einem neunten, oder vielleicht sogar in einem angehenden zehnten Schuljahr doch wesentliches aus der Landwirtschaft, aus der Landbewirtschaftung bzw. auch mit dem Umgang mit unserer Natur doch dort vermittelt wird. Es haben manche Dichter schon pathetisch gesagt, ich sage das auch sehr bewusst. Wir können ohne weiteres so weiter machen, Amerika hat uns den Weg vorgezeigt, in England ist es auch nicht recht viel anders, der Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft geht immer weiter zurück. Ob der Wert unserer Gesellschaft dadurch besser wird, oder das Wohlbefinden der Bevölkerung dadurch besser wird, das bezweifle ich. Jedenfalls, Amerika hat entdeckt, dass Betriebsförderungen notwendig sind, denn ein noch weiteres Zurückgehen funktioniert nicht. Wir brauchen nicht Amerika als Vorbild, wir brauchen auch die ehemalige Sowjetunion nicht als Vorbild, nehmen wir das, was wir haben, und behalten wir das, und schauen wir, dass unsere Strukturen konkurrenzfähig bleiben, auch in einer modernen Welt, dann ist die österreichische, vor allem aber auch die oberösterreichische Landwirtschaft auf einem guten Weg, und dieser Weg wird durch diesen Grünen Bericht nicht vorgezeichnet, und daher unsere ablehnende Haltung, was kein Affront zu den Ermittlern sein soll. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1476/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Der Bericht ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1477/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Resolution zur Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. Ich bitte den Herrn Klubobmann Anschober darüber zu berichten. Abg. Anschober: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Resolution zur Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1477/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung einzusetzen, damit im Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, idF BGBl. I Nr. 21/2002 vorgesehen wird, dass bei jedem obertägigen Gewinnen von Massenrohstoffen der besondere NachbarInnen- und Umweltschutz der §§ 80 ff MinroG gilt, insbesondere indem die Definition der bergfreien mineralischen Rohstoffe im § 3 MinroG wieder auf die tatsächlich selten vorkommenden mineralischen Rohstoffe beschränkt wird, die Übergangsbestimmung des § 204 MinroG überarbeitet wird, damit in Zukunft nicht mehr Abbaue ohne Verfahren als genehmigt gelten, obwohl sie niemals Hauptbetriebspläne aufstellen mussten, weil sie weniger als 40 ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Erste Präsidentin: Danke für die Berichterstattung Herr Klubobmann. Sie sind aber nicht der Erste, der sich gemeldet hat, sondern der Herr Abgeordnete Bernhofer, aber ich schreibe Sie jetzt gerne dazu auf die Rednerliste. Bitte. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieses Antrages des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten ist eine klare und gute Regelung, mit denen die Schwächen dieses Gesetzes, die jetzt eindeutig gegeben sind, beseitigt werden können. Ziel ist es aber auch, dass sowohl die Betriebe als auch die Nachbarn dieser Betriebe mit diesen Neuregelungen leben können. Uns ist dabei wichtig, dass künftig bei jedem neuen Genehmigungsverfahren für die obertägige Gewinnung von Massenrohstoffen der besondere Nachbarschafts- und Umweltschutz gilt. Aus diesem Grunde werden wir der Resolution an die Bundesregierung zur Änderung des Mineralrohstoffgesetzes auch zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Anschober bitte. Abg. Anschober: Danke Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht haben Sie jetzt keine Freude mit mir, aber ich denke, es ist notwendig, auch wenn die Zeit schon etwas fortgeschritten ist, diese Problematik etwas grundsätzlicher in dieser Situation zu diskutieren. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen konkreten Anlassfall, das ist die Diskussion und das ist der Konflikt rund um die Schotterdeponie in Aschach. Das war der Anlassfall, warum es zu dieser Diskussion über eine Novellierungsnotwendigkeit gekommen ist. Es ist ja das Mineralrohstoffgesetz 1997 durchaus positiv reformiert worden in den Grundzügen, indem erstmals Schutzzonen, die zwischen Anrainern und Schotterprojekten zu situieren sind, verankert wurden in diesem neuen Mineralrohstoffgesetz. Diese Regelung hat jedoch Ausnahmebedingungen, eine dieser Ausnahmebedingungen bezieht sich darauf, dass diese Schutzzonenregelungen konkret für Betriebe, die weniger als 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt haben, nicht Gültigkeit haben. Nun ist es natürlich für jeden Anrainer, für jeden Betroffenen völlig unerheblich, wie viele Mitarbeiter ein konkreter, betroffener Betrieb hat. Es macht deswegen, denke ich, wirklich sowohl in Richtung Rechtssicherheit, durchaus auch in Richtung Gleichberechtigung der Betriebe untereinander, aber natürlich vor allem in Richtung Anrainer- und Anrainerinnenschutz einen absoluten Sinn, danach zu trachten, das diese Ausnahmebedingungen, diese Schlupflöcher, die im Fall Aschach sichtbar wurden, wieder hintangehalten werden, dass hier es zu einer Reparatur, zu einer Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes kommt. Ich bin sehr froh darüber, dass das passiert, dass es hier ein Einvernehmen für diesen grünen Antrag gegeben hat in der Ausschussrunde, und heute, so hoffe ich sehr, dies auch wiederholt werden wird bei der endgültigen Beschlussfassung, weise darauf hin, dass das für die Betroffenen in Aschach nicht mehr rechtswirksam sein kann, auch wenn, so hoffen wir zumindest, der Nationalrat sehr schnell dieser oberösterreichischen Aufforderung nachkommen wird. Weil wir als Grüne nicht darauf warten werden, bis dass der Bundeskanzler diese Resolution behandelt, und für die Umsetzung sorgt, sondern weil wir sofort nach der Beschlussfassung diese oberösterreichische Initiative als Antrag im Nationalrat einbringen werden, in der Hoffnung und Überzeugung und Erwartung, dass alle oberösterreichischen Mandatarinnen und Mandatare dann selbstverständlich eine Initiative des Oö. Landtags auch unterstützen werden. Für Aschach kommt diese Gesetzeskorrektur, diese Reform zu spät, für Aschach ist es notwendig, dass eine politische Lösung gefunden wird. Es ist erfreulich, dass es zum in der letzten Sitzung diskutierten und vom Landeshauptmann dann doch zugesagten runden Tisch jetzt kommen wird, am Samstag, dem 20. Juli, es kommen wird. Und dass sich zu diesem Termin sowohl Anrainer als auch Firmenleitung als auch Umweltanwaltschaft, Naturschutzbehörde, die Fraktionen, und natürlich nicht zuletzt die 3 davon betroffenen Regierungsmitglieder zusammentun werden, und an einem politischen Lösungsversuch für die wirklich auf völlig untragbare Art und Weise betroffenen Anrainer arbeiten werden. Ich hoffe sehr, dass es hier auch zu einem konstruktiven Ergebnis kommt, und möchte, obwohl ich jetzt angekündigt habe, etwas länger zu reden, trotzdem bereits schließen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Schenner bitte. Abg. Schenner: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir hoffen, dass eine Schwäche im Gesetz, so ist es genannt worden, ausgebessert wird vom Nationalrat, so müssen wir, glaube ich, schon auch wissen, dass es sich dabei nicht um einen Fehler, ein Versehen in einem Gesetz Marke Husch-Pfusch unter dem Motto speed kills handelt, sondern dass ganz bewusst diese Regelungen teilweise so getroffen wurden, wie wir sie jetzt nicht haben wollen. Die Schottergrubenlobby hat eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes angestrebt, und wenn man sich die Diskussion im Parlament und in den Ausschüssen ansieht, dann haben verschiedene Vertreter, auch aus Oberösterreich, wie die Kollegin Fekter, die hat ja mit den Schottergruben überhaupt nichts zu tun, glaube ich, oder der Kollege Hofmann von den Freiheitlichen dieses Gesetz so stark verteidigt, und hat gesagt, da geht es um Deregulierung für die kleinen Unternehmen, und da geht es um eine Verwaltungsvereinfachung. Und gemeint hat man in beiden Fällen, es geht darum, die Rechte der Bürger zurückzudrängen und ihre Mitsprache weitgehend zu beseitigen. Das Gesetz ist deshalb auch nur mit den schwarz-blauen Stimmen im Nationalrat angenommen worden. Ein Indiz ist ja auch, dass schon damals in der Diskussion darauf hingewiesen wurde, dass die Tone, die wir jetzt auch in unserem Antrag erwähnen, 20 Prozent des oberösterreichischen Bodens ausmachen, und daher keine Begründung sein können, dass sie so wertvoll sind, dass man ganz unbedingt das erlauben muss, ohne Rücksicht auf die Anrainerrechte. Das heißt, ich hoffe zwar noch immer, dass man das rasch ändert, bin mir aber nicht so sicher, weil man, glaube ich, vorher ziemlich genau gemeint hat, was man will, nämlich Bürgernähe im schwarz-blauen Sinn, Schottergruben, Belästigungen und Staub näher zum Bürger. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Wimleitner bitte. Abg. Wimleitner: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass hier Schuldzuweisungen zu treffen, wie es der Abgeordnete Schenner gemacht hat jetzt, nicht so sehr sinnvoll ist, sondern sinnvoll ist, (Unverständliche Zwischenrufe) sinnvoll ist es hier eine Gesetzeslücke, um die geht es ja letztlich im Bericht des Ausschusses, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Und im Ausschuss ist da ganz klipp und klar gestanden, ich lese den Ausschussbericht, ich bin nicht im Ausschuss, aber im Ausschussbericht ist zu lesen, da es sich hier um eine ungewollte Gesetzeslücke handelt, also bitte, kann nicht so dramatisch gewesen sein, wenn der Bericht einstimmig über die Bühne gegangen ist. Tatsache ist auf alle Fälle, dass es notwendig und dringend notwendig ist, diese Lücke zu schließen. Denn es ist nicht einzusehen, und das muss man auch sagen, dass Schotter abgebaut werden kann bis fünf Meter an ein Grundstück oder bis fünf Meter zu einem Einfamilienhaus. Und das ist daher notwendig und wichtig zu machen. Und daher ist das auch zu befürworten, und das hat auch der Ausschuss befürwortet, einstimmig befürwortet, dass diese Lücke geschlossen wird. Und im Übrigen ist es ja nicht nur so, dass die sogenannte Schotterlobby, und mich kannst du sicher nicht in Verbindung bringen mit der Schotterlobby, aber dass die Lobby nicht alles tun und lassen kann, das wissen wir auch, und das weißt du auch sehr genau, dass sogar die Gemeinden und die Bürgermeister Einfluss haben. Weil wenn man das Gesetz durchliest, dann kommt einmal erstens, muss eine Bewilligung, ein Konzept über den Abtransport, das macht die Gemeinde, erstellt die Gemeinde kein Konzept über den Abtransport, dann ist es nicht möglich, etwas zu transportieren, in dem Fall Schotter zu transportieren. Das nächste ist, Verkehrsgrundsätze, das heißt, der Bürgermeister kann bestimmen, wann und zu welcher Zeit Transport stattzufinden hat oder wenn der Transport genehmigt ist. (Unverständliche Zwischenrufe Abg. Prinz) Wenn er sagt, von 8.00, lieber Prinz, du bist eh Bürgermeister, kann der Bürgermeister, die Gemeinde und der Gemeinderat bestimmen. Es ist halt einmal so, der Meister der Bürger bestimmt das, wann transportiert werden kann und wenn halt der Transport zu unmöglichen Zeiten stattfindet oder nur zu unmöglichen Zeiten stattgegeben wird, dann wird sich das halt ein jeder überlegen. Und das nächste ist die Zurverfügungstellung der Flächen. Wenn niemand Wiesen verkauft, dann kann dort nichts abgebaut werden. Das ist auch das nächste. Jetzt kommt es aber, man zwingt ja die Bauern in einer schotterreichen Gegend, man zwingt sie ja förmlich dazu, zu verkaufen und zu veräußern, weil es ja die Einnahmequellen und das haben wir heute im Grünen Bericht gehört, ja ununterbrochen, dass die Bauern aufhören, einer nach dem anderen schließen muss. Ich weiß nicht wie viel Tausend Bauernhöfe schließen müssen. Man zwingt sie ja förmlich dazu ihre Gründe zu verkaufen und dass dort Schotter abgebaut wird. (Zwischenruf Abg. Prinz: "Zum Nulltarif!") Und da sind wir wieder dort, man hat sie ja mit fliegenden Fahnen in die EU hineingetrieben und hat gesagt, geht nur in die EU, dort verdient ihr, dort habt ihr alle Möglichkeiten und Chancen. Und wer war das? (Zwischenruf Abg. Anschober: "Das waren die Grünen!") Grün, rot und schwarz, meine Damen und Herren. (Beifall) Das ist der wahre Grund. Ich befürworte selbstverständlich die Schließung dieser Lücke, denn es ist notwendig im Sinne der Betroffenen. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wechselrede, lasse über den Antrag abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1477/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1478/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 geändert wird, Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2002. Der Herr Abgeordnete Rodek wird berichten. Abg. Rodek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 geändert wird, Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2002. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1478/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2002), beschließen. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede mit dem Herrn Ing. Haimbuchner. Abg. Ing. Haimbuchner: Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Bürgermeister bin froh, dass man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen konnte. Erstens für die betroffenen Bürger wird es billiger bzw. werden manche Verfahren jetzt überhaupt nicht mehr notwendig. Und zweitens für die Gemeinden wird es auch billiger, weil die Bürokratie weniger geworden ist. Wir Freiheitlichen sehen durch das neue Gesetz vor allem einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Bürokratie. Allein durch den Wegfall von rund bis zu 20.000 Negativ- bzw. Positivbestätigungen, die von den Gemeinden jährlich auszustellen waren, kommt es zu einer spürbaren Entlastung der Arbeit in den Gemeindeämtern. Allein beim grünen Grundverkehr, also wenn es um land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen geht, wird die Zahl der Verfahren um die Hälfte sinken. Auch beim grauen Grundverkehr ist mit einem wesentlichen Rückgang der Verfahren zu rechnen. Viel wichtiger ist aber, dass damit auch die Kosten für die Rechtserwerber geringer werden. Deshalb sagen wir Freiheitlichen auch Ja zur Neufassung des Oö. Grundverkehrsgesetzes. Wir stimmen diesem Gesetz aber auch zu, weil die überzogenen Freigaben, die sich eine Fraktion dieses Hauses für den Grunderwerb durch Nicht-EU-Bürger vorgestellt hat, schließlich auch von den beiden anderen Fraktionen nicht akzeptiert wurden. Denn das hätte bedeutet, dass selbst oberösterreichische Grundbesitzer bei der Weitergabe ihres Betriebes schlechter gestellt worden wären als ausländische Käufer. Bei dieser Novelle des Oö. Grundverkehrsgesetzes werden auch einige Städte finanziell entlastet, nämlich jene, die bisher Sitz der Grundverkehrskommissionen waren und deren Kosten teilweise zu tragen hatten. Damit ist die bisher gegenüber Linz bestehende Benachteiligung, da zahlte nämlich das Land die Kosten, beseitigt. Jetzt gilt es die Entwicklung zu beobachten, aufzupassen wie sich die neue Regelung bewährt und ob auch alles so eintritt, wie man es beabsichtigt hat. Vor allem muss man schauen wie die Gemeinden mit ihrem Einspruchsrecht umgehen, das ihnen jetzt zugestanden wird. Wir Freiheitlichen hoffen, dass es hier zu keinen gewollten Verzögerungen bei Grundverkehrsverhandlungen durch die Gemeinden kommt, bloß weil der Verkäufer dem Grundhunger so mancher Gemeinde nicht so ohne weiteres entgegenkommt. Weil dieses Gesetz doch sehr viel Positives beinhaltet und bewirken wird, stimmen wir Freiheitlichen jedenfalls dieser Novellierung zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Rodek bitte. Abg. Rodek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den wesentlichen Punkten dieser Grundverkehrsgesetz-Novelle 2002 komme, möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen danke sagen. Den Dank vor allem aussprechen an Herrn Hofrat Rechberger und allen seinen Mitarbeitern, aber auch dem Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich für die kompetente legistische Begleitung beim Zustandekommen dieser Novelle. Diese ist ja, ich habe es als Berichterstatter bereits schon erwähnt, aufgrund der vorzunehmenden Anpassung an die Novelle 1994 des EU-Rechtes notwendig geworden, andererseits war es aber auch die Absicht des Landes den Bürokratismus im grünen und im grauen Grundverkehr zurückzudrängen. Denn die bisherigen gesetzlichen Regelungen waren mit enormer Einschränkung der Freiheit des Grundverkehrs und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die gegenständliche Novelle kann als Meilenstein für die Verwaltungsreform bezeichnet werden, bringt sie doch Einsparungspotential für den Bürger, aber auch, und das ist ja fast schon die Quadratur des Kreises, Kostensenkungen für die Gemeinden und das Land. Und ich darf Ihnen hier einige Beispiele anhand des grünen Grundverkehrs nennen. So wie mein Kollege Haimbuchner ja schon gesagt hat, waren die Verpachtungen von landwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig. Diese Genehmigungspflicht fällt nunmehr mit dem 1.1.2003, das bedeutet, dass für so zirka 2.500 Pachtverträge pro Jahr keine Gebühren mehr entrichtet werden müssen und keine Genehmigung mehr erforderlich ist. Das bedeutet aber auch, dass sich die Landwirte durch den Entfall der Verwaltungsabgaben und der Grundverkehrsgebühren rund vier Millionen Schilling, ich bitte um Verständnis, wenn ich es jetzt in Schilling noch sage und nicht in Euro, man kann sich vielleicht trotzdem dadurch noch besser vorstellen, was bedeutet, also rund sich vier Millionen Schilling ersparen, der Verfahrensverlauf verkürzt wird und auch die in der heutigen Zeit notwendig gewordene Bodenmobilität verbessert wird. Auch im Bereich der Übergabeverträge sieht diese Novelle wesentliche Verbesserungen vor, werden doch diese von einer Genehmigungspflicht bei der Bezirksgrundverkehrskommission weitestgehend ausgenommen. Und das ist gut so, denn erstens einmal besteht eine Vertragsfreiheit und zweitens gehe ich davon aus, dass Hofübergeber und Hofübernehmer, und das weiß ich ja aus eigener Erfahrung, sich vor der Vertragserrichtung ausreichend informieren und somit eine Beeinflussung von außen her nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Und hier muss sich ohnedies auch die Vernunft durchsetzen, denn es wird sicherlich nicht leichter, wir haben es ja schon aus dem Grünen Bericht gehört, Hofübernehmer zu finden. Unzumutbare Belastungen für den Übernehmer kann man dadurch ausschließen, noch dazu, wo durch die Einführung der Bauernpension der Bauernkrankenkasse und auch des Pflegegeldes die soziale Absicherung im Alter gewährleistet wird. Richtig und wichtig finde ich aber, dass bei Zurückbehalt von Grundstücken die Grundverkehrskommission ein Mitspracherecht nach wie vor hat, da durch eine mögliche Teilung des Betriebes eine Existenzgefährdung des Übernehmers eintreten könnte. Zusammengefasst heißt das wiederum, dass nicht nur bei Pachtverträgen, sondern auch bei Übergabeverträgen eine Ersparnis von rund vier Millionen Schilling erreicht werden kann. Aber nicht nur die Landwirte profitieren von dieser Novelle, auch die Häuselbauer können sich freuen. Entfallen doch künftig die kostenpflichtigen Negativbestätigungen, das heißt, dass anstelle einer Bestätigung der Grundverkehrskommission, dass ein Grundstück als Baugrundstück rechtskräftig gewidmet ist, eine kostenfreie Bestätigung der Gemeinde genügt, also das Bewilligungsmodell in ein Erklärungsmodell umgewandelt wird. Bei den bisherigen rund, wir haben es ja schon gehört, 20.000 Fällen pro Jahr und bei Verwaltungsabgaben bis rund 7.000 Schilling bedeutet dies für die Bauwerber eine Ersparnis von rund 15 Millionen Schilling, aber nicht nur das, sondern auch gleichzeitig eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung für die Behörden. Was ist nun die Konsequenz daraus? Konsequenz ist, dass nur mehr wenige Genehmigungsfälle übrig bleiben werden und es daher keinen Sinn macht, die bisherigen Strukturen der Bezirksgrundverkehrskommissionen, 42 sind es zur Zeit in Oberösterreich, aufrecht zu erhalten. Und vor allem deswegen, weil es wegen der geringen Anzahl der noch zu bewilligenden Fällen maximal zu ein bis zwei Sitzungen im Jahr kommen würde und dies natürlich eine unzumutbare Wartezeit, wie zum Beispiel Grundbuchseintragungen, für die Genehmigungswerber bedeuten würde. Es ist daher sinnvoll, so wie in der Novelle bereits vorgesehen, nur mehr eine Grundverkehrskommission pro Bezirk einzurichten. Damit hört sich nicht nur dieses ständige Kommen und Gehen der örtlichen Grundverkehrskommissionsmitglieder bei den Sitzungen auf, sondern es wird sich auch durch die Reduktion von bisher 1.100 Grundverkehrskommissionsmitglieder auf nunmehr in etwa 100 ein Einsparungspotential allein bei den Reise- und Sitzungsgeldern dieser Grundverkehrskommissionsmitglieder von zirka zwei Millionen Schilling ergeben. Und zusätzlich ist auch eine Kostenersparnis durch die Konzentration der Geschäftsstellen bei den Bezirkshauptmannschaften und den damit verbundenen Entfall der Kosten für die bisherigen Geschäftsstellen bei den Gemeinden. Es waren etwa 40 zu erwarten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Viel wichtiger als die Kostenersparnis dabei ist aber, dass durch die Novelle weder die Rechte der Bürger noch die der Behörden eingeschränkt werden. Durch die Zusammensetzung der neuen Grundverkehrskommission bestehend aus einem Verwaltungsjuristen, jeweils einem Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und zusätzlich noch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen sind alle Berufsgruppen vertreten. Darüber hinaus ist auch gewährleistet, dass die zuständigen Gemeinden über jeden Rechtsvorgang Informationen erhalten und gerade in Sachen Raumordnung jederzeit ein Anhörungs- bzw. Einspruchsrecht geltend machen können. Abschließend möchte ich daher wiederholen, was ich bereits eingangs gesagt habe. Die am 1.1.2003 in Kraft tretende Novelle wird als Musterprojekt der Verwaltungsreform in Oberösterreich umgesetzt und ist die logische Fortsetzung des von der ÖVP seit Jahren vorangetriebenen Umbaus der Verwaltung zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen. Meine Fraktion wird daher gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Pilsner bitte. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Grundverkehrsgesetzes bringt eine Reihe von Vereinfachungen im Grundverkehr, haben wir ja vorhin gehört. Uns Sozialdemokraten war es wichtig, ein bürgerfreundliches und ein unbürokratisches Gesetz zu gestalten. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass beim Erstentwurf die Gemeinden eher schlechter behandelt worden wären und kein Einspruchsrecht vorgesehen war, aber wir haben es geschafft, dass die Gemeinden auch bevorzugt sind und auch hier Stellungnahmerecht verstärkt einbringen können. (Beifall) Für den Käufer wird sich durch die Möglichkeit der Abgabe von Erklärungen und den Entfall von Genehmigungsverfahren in weiten Bereichen eine wesentliche Kostenersparnis, haben wir ja gehört, aufgrund des Wegfalls von Eingabegebühren und Verwaltungsgebühren ergeben. Der Kollege Haimbuchner hat ja schon sehr darauf hingewiesen, was man an sich alles einsparen wird. Jährlich soll es geschätzte 5.000 Genehmigungsverfahren weniger geben und 20.000 Verfahren jährlich zur Ausstellung von Bestätigungen werden gänzlich entfallen können. Auf der anderen Seite profitiert aber auch die öffentliche Hand durch die Neustrukturierung der Bezirksgrundverkehrskommissionen. Uns Sozialdemokraten war es aber wichtig bei dieser Novelle, den Bürger mit einer unbürokratischen Vorgangsweise in den Vordergrund zu stellen und um keine Zerschlagung der Bezirksgrundverkehrskommission. Mit der Reduzierung der Zahl der Bezirksgrundverkehrskommissionen und der Reduzierung von 1.010 örtlichen Kommissionsmitglieder von derzeit 1.100 auf 90 Kommissionsmitglieder landesweit, kann von einem Einsparungspotential allein bei den Sitzungsgeldern und Reisekosten von über 150 Euro, wir haben es gehört, jährlich ausgegangen werden. Zusätzlich ist auch eine Kostenersparnis durch die Konzentration der Geschäftsstellen bei den Bezirkshauptmannschaften und damit verbunden Entfall der Kosten für die bisherigen Geschäftsstellen bei den Gemeinden. Derzeit sind 40 Geschäftsstellen in den Gemeinden zu erwarten. Da durch die Neuorganisation der Bezirksgrundverkehrskommission die gänzliche Entlastung der Gemeinden von der Geschäftsstellentätigkeit beabsichtigt ist, ist mit einem Aufwand in diesem Zusammenhang nicht mehr zu rechnen. Der Aufwand für die Ausübung der nunmehr gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte in Genehmigungsverfahren liegt im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde. Wenn schon die Neustrukturierung der Bezirkskommission vorsieht, dass die künftig bei den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet werden, war es uns sehr wichtig, dass die Anliegen der Gemeinden auch weiterhin bestmöglichst gewahrt werden. Auf das Mitspracherecht unserer Gemeinden darf nicht verzichtet werden. Daher war es für uns Sozialdemokraten, und ich habe es schon erwähnt, wichtig mit dem Stellungnahmerecht, mit der Berufungsmöglichkeit aber auch mit einem Vertreter in der Landesgrundverkehrskommission die Rechte der Gemeinden zu gewährleisten. (Beifall) Erste Präsidentin: Der nächste Redner ist der Herr Abgeordnete Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus! In die positiven Worte der letzten Viertelstunde muss ich dennoch ein paar kritische Bemerkungen zu diesem Gesetz abgeben und vor allem über die Diskussion, die im Ausschuss und im Unterausschuss gegangen ist, die Diskussion, die zum Teil sich entzündet hat an einem, wie mir scheint, heute schon abgehandelten und zumindest von drei der vier Parteien als wichtiges anerkanntes Thema und zwar das Thema der Gleichstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen mit EU-Bürgerinnen und sogenannten Österreichern und Österreicherinnen. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Was heißt in dem Fall sogenannter!") Weil, Herr Kollege, als Österreicher auch jene gelten, die zwar eine andere Staatsbürgerschaft haben, aber hier geboren sind, für den LASK die Daumen drücken, sich für Österreich ereifern, wenn Österreich gegen Deutschland oder ein anderes Land spielt. (Zwischenruf Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: "Was ist der LASK?") Also Leute, die wirklich mit Leib und Seele Österreicher oder Oberösterreicherinnen sind. Ich glaube, die gibt es (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Staatsbürgerschaft!") zuhauf. Und die Staatsbürgerschaft ist ein Merkmal, ein äußeres Merkmal, das nicht über die innere Haltung der Menschen Bescheid sagt. Und ich sage eines (Zwischenruf Abg. Schenner: "Gunther, du musst aber zugeben, es gibt welche, die haben die österreichische Staatsbürgerschaft und sind Deutsche!") und sind keine, das gibt es auch und es gibt auch viele, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben und weder den Rechten noch den Pflichten nachkommen. Ich glaube, wir haben das ganze Spektrum. Es geht um die Menschen. Menschen aufgrund eines äußeren Merkmals zu diskriminieren nennt man landläufig, sage ich einmal, natürlich nicht in diesem Raum, Rassisten. Menschen, die Leute wegen eines äußeren Merkmals zum Beispiel Misstrauen entgegenbringen, sie drei- oder viermal prüfen, wo man andere, die dieses Merkmal haben, nicht prüft. Ich betone noch einmal, nicht so sehr die Tatsache alleine, dass Nicht-EWR-BürgerInnen nach wie vor auch für kleinere Verträge, Mietverträge, etc. die Grundverkehrskommission brauchen, ist für mich so das Erschreckende gewesen, sondern die Art und Weise der Diskussion, die darüber abgegangen ist. Die Art und Weise der Diskussion, die sich zum Teil bis hier heute festgesetzt hat, vom Kollege Haimbuchner, den ich sonst sehr schätze, aber der sich dieses Seitenhiebs nicht enthalten konnte. Ich muss eines sagen, langsam, aber ich glaube dieser Sickerprozess geht weiter, langsam werden diese Seitenhiebe langweilig, sie werden abgedroschen, sie werden vor allem von dem restlichen Europa nicht mehr verstanden. Ich gebe zu, dass es einige Rechte Parteien in diesem Kontinent gibt, die immer wieder noch kurzfristige Erfolge damit haben. Aber meine Damen und Herren, ich denke langsam wird sich durchsetzen, dass es Menschen gibt, die ihre Pflichten und Rechte in ausreichendem Ausmaß erfüllen, dass es wertvolle Mitbürger und Mitbürgerinnen gibt, aber dass es keine guten Inländer und keine schlechten Ausländer gibt. Meine Damen und Herren! Das ist der Grund, und ich verkürze meine Rede angesichts der fortgeschrittenen Tageszeit, das ist der Hauptgrund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen, denn ich denke, eine Gesetzesreform in der heutigen Zeit, die dieses Spektrum auslässt mit der Argumentation, wie sie im Ausschuss immer wieder zu hören war, ist eigentlich ein halb gelungenes Gesetzesstück und wir werden daher dieser Novelle unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede. Ich lasse über den Antrag abstimmen und bitte Sie, wenn Sie dem Antrag zur Beilage 1478/2002 beitreten, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1479/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2001. Ich bitte Herrn Abgeordneten Weixelbaumer über die Beilage zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Beilage 1479/2002. Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2001. Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Der vorstehende Bericht wird gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2001 zur Kenntnis genommen. Im Voranschlag 2001 wurden die Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zu unbedeckten Investitionen an den Wirtschaftsplan der Landeskrankenanstalten beim Ansatz 1/859108 dargestellt. Im Hinblick auf eine maastricht-neutrale Darstellung der Zuschüsse zu unbedeckten Investitionen war eine Umstellung der Investitionszuschüsse von VSt. 1/859108/7452 auf VSt. 1/559108/7452 erforderlich, die im Nachtragsvoranschlag 2001 durchgeführt wurde. Da der genaue Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb und für die Investitionen erst nach Erstellung der Rechnungsabschlüsse der einzelnen Landeskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Verwendung der übertragenen Mittel abgrenzbar ist, wird die endgültige Bedeckung im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2001 genehmigt. In Abänderung zum Nachtragsvoranschlag des Verwaltungsjahres 2001, Beilage 1241/2001, hat einerseits die VSt. 5/586108/7280 richtigerweise 5/568108/7280 zu lauten, und andererseits bei der VSt. 5/568102/0632 anstelle des Betrages von 500 der Betrag von -500, und im Gegensatz dazu bei der VSt. 5/568108/7280 statt dem Betrag von -500 der Betrag von 500 zur Darstellung zu gelangen. Erste Präsidentin: Danke vielmals für den Bericht. Die Wechselrede ist eröffnet. Zuerst gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Holter. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Frau Präsidentin, hohes Haus! Dieser Rechnungsabschluss, es ist ja der letzte in Österreich in Schilling, zu dem gehört das Budget 2001, das von uns unter anderem deswegen abgelehnt worden ist, weil keinerlei Strukturverbesserungen vorgesehen gewesen sind und auch für uns wesentliche Forderungen nicht verwirklicht werden konnten. Ich denke da nur an unsere Anträge bezüglich Bildungsscheck, Ersatz der Mineralölsteuer für die Bauern beim Diesel, die Straßenbauvorfinanzierung, die damals abgelehnt worden ist und alleine die Fehlplanung für das Musiktheater hat 160 Millionen Schilling gekostet. Das ist genauso viel, wie sich der Herr Landeshauptmann stolz rühmt, dass er an Einsparungen im Personalsektor im ganzen Jahr erreicht hat. Es liegt uns nun ein Rechnungsabschluss vor, der mehr als zehn Prozent höher ist als der Voranschlag. Der Landesrechnungshof bestätigt diesen Rechnungsabschluss, da sämtliche voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben vollständig in die Haushaltsführung übernommen wurden. Das ist eine Feststellung, die nicht zu bezweifeln ist und die ich dankbar respektieren muss, auch wenn die Ausgaben nicht alle immer unseren Zielvorstellungen entsprochen haben. Der Landesrechnungshof hat in fast vier Monaten mit einem Aufwand von 150 Personentagen sich in dieses Zahlenwerk vertieft und es überprüft. Ein Aufwand, der einem einzelnen Abgeordneten, aber auch einem ganzen Klub sicher nicht möglich ist und für den ich dem Landesrechnungshof von dieser Stelle aus Dank und Respekt ausdrücken möchte. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es bleibt mir daher nur übrig, einige Eckpunkte aufzuzeigen, die ich besonders hervorheben wollte. Als Kaufmann kann ich nicht umhin, auch positive Punkte dieses Rechnungsabschlusses zu erwähnen. Erstens einmal die Richtigkeit der Zahlen stellt der Landesfinanzverwaltung ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. Zum Zweiten ist zu erwähnen, dass es gelungen ist, ein aktives Schuldenmanagement zu implizieren, das dazu geführt hat, lange Versicherungsdarlehen in Darlehen mittlerer Laufzeit umzuschulden. Das war in der Folge der dritte Punkt, der sich positiv ausgewirkt hat, dass eben durch ein Zinsmanagement Zinssenkungen im Jahr 2001 optimal genutzt werden konnten und so für die Darlehen von ungefähr 5 Milliarden Schilling nur 3,93 Prozent Zinsen gezahlt werden mussten, also ein Betrag von 290 Millionen Schilling, aber immerhin in Prozenten sehr günstig. Dass nun diese Darlehen durch den Verkauf der Wohnbaudarlehen und Anteilen an der Energie AG komplett getilgt worden sind, erhöht die Freude. Eine Freude, die wir einerseits dem Finanzminister verdanken, (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: "Können wir uns schon selber verdanken!") der eben durch eine Gesetzesänderung diesen Verkauf der Wohnbaudarlehen ermöglicht hat und zum anderen der Verkauf der Energie AG-Anteile. War eine lange freiheitliche Forderung, die nun endlich realisiert worden ist. Abgesehen von der Ausgliederung der Landeskrankenanstalten ist im Landeshaushalt keine wesentliche Strukturveränderung eingetreten. Diese Ausgliederung hat sich wesentlich zum Erreichen des Maastricht-Zieles positiv ausgewirkt und dazu beigetragen, dass es erfüllt wurde. Von den vier Milliarden Schilling, die da genannt worden sind, sind mehr als zwei Milliarden durch die Ausgliederung der Landeskrankenanstalten erzielt worden, insbesondere auch durch die Vorwegnahme von Einnahmen in der Höhe von über 700 Millionen Schilling zulasten des Jahres 2002. Andere wesentliche Strukturveränderungen sind leider ausgeblieben. Fast alle Vorgänge und Bereiche werden nach wie vor von mehreren Regierungsmitgliedern bewirtschaftet und damit auch unübersichtlich gemacht und verkompliziert. Dieser Rechnungsabschluss ist außerdem geprägt durch erhöhte vorzeitige Darlehensrückflüsse aus dem Bereich der Wohnbauförderung, durch wesentliche Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen der Bundesabgaben. Das macht immerhin eine halbe Milliarde Schilling aus. Die ist mit drei Prozent deutlich über der Inflationsrate gestiegen. Auch der Finanzausgleich hat mit 300 Millionen Schilling eine Steigerung der Mittel von 12 Prozent aus diesem Budgetteil bewirkt, sodass die Einnahmenseite sehr gut dotiert gewesen ist und es sicher ein nicht allzu großes Problem gewesen ist, einen ausgeglichenen Haushalt bzw. auch einen kleinen Überschuss zu erwirtschaften. Ich muss aber betonen, dass diese Einnahmen in erster Linie durch Vorzieheffekte aus Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen erzielt worden sind, die eben durch die Verzinsungsandrohung der Abgabenschulden entstanden sind und sich sicher nicht wiederholen können. Im Gegenteil, die schwache Konjunktur wird heuer eher Rückschläge bringen und Vorauszahlungen sind in diesem Zusammenhang sicher nicht zu erwarten. Aus dem Jahr 2000 sind über 5,6 Milliarden Schilling übernommen worden und die wurden im Rechnungsjahr 2001 deutlich abgebaut um 1,7 Milliarden, sodass als Vortrag nur 3,9 Milliarden ins Jahr 2002 übernommen werden konnten. Diese 1,7 Milliarden, Abbau der Überträge, haben damit die Bedeckung der Pflichtausgaben in der Höhe von 53 Milliarden Schilling oder 90 Prozent der gesamten Budgetsumme wesentlich erleichtert und auch eine Erhöhung der Ermessensausgabe ermöglicht, die auf 5 Milliarden Schilling gestiegen ist und auch da hier eine Steigerung von 10 Prozent ausmacht. Dazu eine Analyse, die der Landesrechnungshof gemacht hat, die ich auch da hier von dieser Stelle wiederholen und darstellen möchte. Sie zeigt den Spielraum der einzelnen Mitglieder der Landesregierung: Der Landeshauptmann ist bei den Ermessenausgaben mit 1,6 Milliarden Schilling einsame Spitze. Er beansprucht fast die Hälfte der Ermessensausgaben, die seiner gesamten Regierungsfraktion zur Verfügung stehen. Den anderen drei Mitgliedern der ÖVP-Fraktion stehen ungefähr 1,8 Milliarden zu Verfügung. Weit abgeschlagen die Sozialdemokratische Fraktion. Die kriegen für drei Regierungsmitglieder nur mehr 1,33 Milliarden und die Freiheitlichen mit zwei Regierungsmitgliedern nur mehr 300 Millionen. Also da ist sicher eine Ungerechtigkeit in der Verteilung der Mittel, die eben als Bedeckung der Ermessensausgaben zur Verfügung gestellt werden. Ein Thema, das ich im Finanzausschuss auch schon angesprochen habe, ist die Sache mit den Förderungstöpfen. Diese Topferlwirtschaft führt dazu, dass insbesondere in der Budgetgruppe 7 und da besonders im Wirtschaftsteil ein Vergleich des Voranschlages mit dem Rechnungsabschluss gar nicht mehr möglich ist. Nur um die Zahlen zu verdeutlichen: Ungefähr 400 Millionen Schilling sind für Wirtschaftsausgaben vorgesehen worden. Davon sind 200 Millionen gar nicht gebraucht worden. Der Hauptanteil war die Unterstützung des BMW-Werkes, die in diesem Jahr nicht stattgefunden hat. Dafür sind aber trotzdem 700 Millionen Schilling ausgegeben worden auf der gleichen Kostenstelle, sodass man generell sagen kann, dass die budgetierten Ansätze sehr häufig gar nicht oder stark verändert bewirtschaftet wurden und nicht budgetierte Ansätze durch die Kofinanzierung der EU-Projekte aus den Fördertöpfen plötzlich Zahlen aufweisen, die dazu führen, dass das Wirtschaftsbudget deutlich über diesem Voranschlag liegt. Ein zweites Beispiel kann ich auch noch aus einem anderen Bereich bringen, das ist aus dem Verkehrserziehungsbereich. Da kommt auf einer Seite zu den Erklärungen und Erläuterungen zum Rechnungsabschluss vor, elfmal kommt das da vor: Da die Zahlungen nicht absehbar waren und daher auf dieser Voranschlagstelle nicht veranschlagt waren, kam es zu Mehrausgaben. Das ist eine ganze Reihe von Dingen, die einfach im Budget nicht drinnen gewesen sind, die im Lauf der Zeit durch Kofinanzierungen aus den Töpfen herausgenommen worden sind und die wohl sukzessive dem Landtag mitgeteilt worden sind, aber doch nicht im Budget drinnen waren und damit ist die Frage der Budgetwahrheit und der Budgetklarheit und der Vergleich mit dem Rechnungsabschluss nur sehr beschränkt und sehr schwierig möglich. Ich glaube, es wäre für künftige Budgets sicher sinnvoll, auch für diese Sondertöpfe nicht nur Globalzahlen zu nennen, sondern auch die Projekte detaillierter zu nennen und zu bewerten. Das würde sicher für uns Abgeordnete die Sache wesentlich erleichtern. Am Rande möchte ich schon auch noch bemerken, dass diese EU-Förderungen schon ziemlich prächtige bürokratische Blüten oft treiben, die dem Amtsschimmel Freude machen, wenn er sie vernaschen kann. Zum Beispiel, wenn im Rahmen der EVA-Stadtentwicklungsprogramme das Land einige Tausend Euro als Kofinanzierung zu EU-Mitteln für ein Schwimmbad leistet, dann kann man sich vorstellen, wie viele Stellen von der Zahlung unserer Beiträge nach Brüssel über Wien und zurück von Brüssel nach Wien und nach Oberösterreich bis nach Braunau damit beschäftigt werden. Man soll ja nicht sagen, dass man einen EU-Cent oder einen -Euro auslassen soll, aber eine Verwaltungsvereinfachung ist eine derartige Vorgangsweise sicher nicht. Verwaltungsvereinfachung ist sicher in vielen Fällen notwendig, genauso wie Strukturbereinigung. Heute haben wir schon einige Ansätze dazu beschlossen und das ist sicher ein positiver Aspekt. Eine Kostenreduktion beim Personalaufwand, ich habe es schon eingangs erwähnt, von 160 Millionen Schilling ist ein stolzer Betrag. Gemessen an der Gesamtsumme von 12,8 Milliarden Schilling zeigt es aber, dass noch einiger Spielraum für Rationalisierung und Effizienzverbesserung drinnen steckt. Ich erinnere an die Worte von dem jetzigen Bundeswirtschaftskammerpräsidenten Leitl, der gesagt hat, zehn Prozent minus sind immer drinnen. Na, da kann man noch einiges rationalisieren, verbessern und gestalten, um diese zehn Prozent zu erreichen. Es sagt auch der Rechnungshof in seinem Bericht, dass insbesondere der finanzielle Spielraum, der jetzt teilweise vorhanden ist, für Investitionen genutzt werden soll, die geeignet sind, die laufenden Kosten zu reduzieren. Das ist auch eine Forderung nach einer verstärkten Sparpolitik, weil einfach die Einnahmenseite im nächsten Jahr und auch im laufenden Jahr nicht mehr so großzügig zur Verfügung steht, eine Forderung nach einer verstärkten Sparpolitik, die wir auch immer wieder gestellt haben, die aber in diesem Rechnungsabschluss nicht zu verwirklichen gewesen ist. Wir lehnen daher diesen Rechnungsabschluss mit sämtlichen seinen Beilagen ab. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Kollegen Weixelbaumer das Wort. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Damen und Herren! Wie zu erwarten, stellte der Rechnungshof fest, dass der Abschluss vollständig und formell richtig ist und die finanzpolitischen Ziele im wesentlichen erreicht wurden. Der Bericht bestätigt auch die positiven Auswirkungen einer soliden und konsequenten Budgetpolitik des Finanzreferenten Dr. Josef Pühringer. Besonders aufgefallen sind mir die Personalkosten, die trotz Umstrukturierungen und zusätzlichem Personal, zum Beispiel im Krankenhausbereich, gesenkt werden konnten. Damit ist trotz großem Gegenwind und Begehrlichkeiten nach mehr Personal dem zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl eine Stabilisierung dieses Budgetpostens gelungen. Der Hinweis unter Punkt 4.2, die Liquiditätsplanung für Bedarfszuweisungen der Gemeinden sei noch weiter zu verfeinern, sehe ich als Bürgermeister als positive Entwicklung des Cash-Managements. Der Rechnungshof stellt auch fest, dass eine aktive und umsichtige Finanzpolitik wesentlich dazu beitrug die Verschuldung des Landes kontinuierlich abzubauen und den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Für unser Land ist wieder eine ordentliche Arbeit geleistet worden. Die Erfolgsgeschichte der oberösterreichischen Budgetpolitik fand dadurch auch im vergangenen Jahr ihre Fortsetzung. Das wird mit dem geprüften Rechnungsabschluss dokumentiert. Wir beschließen heute kein Budget, wir beschließen keine Formalitäten, wir beschließen eine Rechnungsabschluss, der den Budgetvollzug 2001 ein gutes Zeugnis ausstellt und dem wir unsere Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich danke. Ich erteile Herrn Kollegen Kapeller das Wort. Er ist der vorläufig letzte Redner zu dieser Beilage. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Landesrechnungshofes zum vorliegenden Rechnungsabschluss hält uns ja sehr klar einen Spiegel vor unser Gesicht, wenn ich an die Aufgabenverteilung nach Referaten und deren finanziellen Dotierung denke. Und Kollege Holter hat es ja schon ziffernmäßig hier von dieser Stelle aus angesprochen, und ich kann sie mir daher ersparen. Der Bericht des Landesrechnungshofes macht uns aber auch aufgrund der getroffenen Feststellungen einige Anregungen und einige Empfehlungen, und ich möchte mich daher namens meines Klubs beim Landesrechnungshof für diese Prüfung, für diese Arbeit, auf das Herzlichste bedanken. Einige Punkte, die der Landesrechnungshof angesprochen hat, möchte ich noch einmal kurz herausstreichen und ansprechen. Als finanzpolitisches Ziel des Landes galten im wesentlichen in den letzten Jahren zwei Punkten: Erstens die Senkung der Finanzschulden und zweitens die Einhaltung der Maastricht-Kriterien. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2001 wurden diese Budgetziele erreicht, wird auch vom Landesrechnungshof bestätigt. Er schlägt aber vor, dass wir einen zielorientierten Budgetvollzug, vom Finanzausschuss klare finanzpolitische Ziele vorgegeben werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie konnten nun diese Budgetziele erreicht werden? Welche Faktoren waren denn dafür verantwortlich? Das Land Oberösterreich erfüllte im Jahr 2001 die Vorgabe des Stabilitätspaktes und erzielte einen Maastrichtüberschuss von zirka 300 Millionen Euro. Und dies wurde nur durch die Auslagerung der Landeskrankenanstalten in die Oberösterreichische Gesundheits- und SpitalsAG erreicht. Und das müssen wir natürlich ganz konkret auch zur Kenntnis nehmen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass uns diese Maßnahme in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Vom Landesrechnungshof wird im Bericht auch festgestellt, dass das Maastrichtziel für 2001 nur durch diesen Vorgriff auf in die Folgejahre berechneten und vorgesehenen Einnahmen erreicht werden konnte. Weiters können wir feststellen, dass das Haushaltsergebnis 2001 durch Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen günstiger ausfiel, als die im Voranschlag und auch im Nachtragsvorschlag realisiert waren. Und dieser Gebarungserfolg kam jedoch primär nur durch die hohen Mittel aus der vorzeitigen Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen zustande. Aufgrund dieses budgetpolitischen Einnahmensvorgriffes empfiehlt der Landesrechnungshof, dass bis 2004 eine verstärkte Sparpolitik unerlässlich sein wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis 2004 empfiehlt der Rechnungshof uns, eine Sparpolitik zu machen. Und ich denke hier insbesondere an das nächste Jahr. Im März 2002 konnten dann von Seiten des Landes sämtliche Finanzschulden getilgt werden. Und dieses wichtige finanzpolitische Ziel konnte – und das wissen wir alle – jedoch nur durch die Veräußerungserlöse von Wohnbauförderungsdarlehen erreicht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der günstigen Einnahmeentwicklung war es möglich, eine Rücklage zu bilden. Zur optimalen Veranlagung und Verwendung empfiehlt der Landesrechnungshof ein mittel- bis langfristiges Gesamtkonzept, das nicht nur die Art und die Dauer der Veranlagung, sondern auch die Verwendung dieser Mittel möglichst verbindlich sicherstellt. Aus der Sicht des Landesrechnungshofes resultierte die gute Finanzlage des Landes Oberösterreichs hauptsächlich aus der günstigen Einnahmenssituation. Aber auch eine aktive und umsichtige Finanzpolitik trug im wesentlichen dazu bei, die Verschuldung des Landes abzubauen und den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Und diesen zusätzlichen finanziellen Spielraum, dieser sollte vorwiegend für Investitionen genutzt werden, um laufend Kosten zu vermindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, die Zeit ist reif für die Gründung eines oberösterreichischen Industriefonds. Dem Rechnungsabschluss 2001 werden wir unsere Zustimmung erteilen. Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1479/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dies mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1480/2002, ein Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung „Energiewesen des Landes Oö.“. Und ich bitte Frau Kollegin Pühringer darüber zu berichten. Abg. Pühringer: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung „Energiewesen des Landes Oö.“ (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1480/2002.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung „Energiewesen des Landes Oö.“ LRH-100.011/11-2002-HI, sowie die Festlegungen des Kontrollausschusses werden zur Kenntnis genommen. Dem Landesrechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. Zweite Präsidentin: Ich danke für die Berichterstattung. Ich teile Ihnen mit, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand ein Zusatzantrag auf Ihren Plätzen aufliegt. Er trägt die Beilagennummer 1505/2002. Die Bestimmungen unserer Landtagsgeschäftsordnung sehen vor, dass dieser in die Wechselrede miteinzubeziehen ist, die ich hiermit eröffne und Kollegen Weinzinger das Wort erteile. Abg. Weinzinger: Geschätzte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein wirklich lobenswerter, hervorragender Bericht des Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung „Energiewesen des Landes Oö.“ liegt vor. Dieser Bericht hat ursprünglich 13 Empfehlungen gehabt. Und er wurde bei der Kontrollausschusssitzung am 13. Juni behandelt. Und plötzlich wurden aus den 13 Empfehlungen nur noch zwölf. Jetzt gehe ich davon aus, dass nicht aus Angst vor einer Unglückszahl 13, die am 13. stattgefunden hätte, diese 13 auf zwölf heruntergesetzt wurden. Und ich gehe auch davon aus, dass nicht die heilige Zahl zwölf, denken sie an die zwölf Aposteln, Schuld daran ist, dass nur noch zwölf Empfehlungen, die als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinne des § 9 Abs. 2 des Oberösterreichischen Landesrechnungshofgesetzes gelten, entsprechend geändert wurden. Sondern, man muss nachfragen, was wäre denn die 13. Empfehlung gewesen? Und die 13. Empfehlung ist eigentlich eine Empfehlung, zu der wir, wenn wir parteipolitisch völlig unabhängig wären oder nicht nachdächten in Richtung Parteipolitik, eigentlich alle ja sagen müssten. Hier steht: „Die Entscheidungsträger des Landes sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf einwirken“ - die Entscheidungsträger des Landes sind natürlich die Landesregierung und in irgendeiner Form auch wir der Landtag – „sollten also im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf einwirken, dass die Zusammenarbeit der einzelnen Energieunternehmen vertieft wird. Damit könnten Synergien erreicht werden und weitere gesamtwirtschaftliche Vorteile genutzt werden“. Was Synergien sind, da sind wir im Laufe der letzten Debatten in den letzten Jahren, dass die ununterbrochen von irgendwelchen Politikern in den Mund genommen werden, aber im gegebenen Fall stimmt es. Und siehe da, genau diese Empfehlung, wenn sie wollen mit der Nummer 13, kam nicht zum Tragen. Der Kontrollausschuss hat diese Empfehlung nicht aufgenommen. Jetzt fragt man sich, wer oder was ist gemeint? Sie wissen es, ich weiß es, wir können uns also sehr kurz halten. Gemeint ist die Zusammenarbeit zwischen der LinzAG – ehemals unter ESG bekannt – und zwischen der EnergieAG – ehemals OKA bekannt. Frage: Warum können die zwei nicht zusammenarbeiten? Bedauerlicherweise ist nicht auszuschließen, dass hier irgendwelche parteipolitische Hintergründe bestehen. Bedauerlicherweise ist nicht auszuschließen, dass hier die eine oder die andere Seite befürchtet, irgendwelche Einflüsse zu verlieren. Das kann es doch nicht sein! Das kann doch nicht die Zukunft dieses Landes sein, dass wir in irgendwelchen Wirtschaftsunternehmen zu Ungunsten unserer Bürger, zu Ungunsten der Verbraucher, zu Ungunsten der Haushalte und zu Ungunsten der Betriebe, Parteipolitik betreiben. Das geht doch gar nicht! Und daher unser Zusatzantrag! Der Zusatzantrag sagt, dass wir genau diese Empfehlung des Rechnungshofes als Punkt - wir nennen es dann, wir wollen es haben, als eigener Punkt, nach dem Punkt 3 einfügt wird - um genau das, was der Rechnungshof empfiehlt, den Entscheidungsträgern dieses Landes gewissermaßen zu Füßen zu legen. Auf dass sie tatsächlich hinarbeiten, dass diese beiden großen Energieunternehmen zum Wohle Oberösterreichs, zum Wohle seiner Bürger, zum Wohle seiner Betriebe und seiner Haushalte, zusammenarbeiten. Ich glaube, das müsste drinnen sein, und daher werden wir erstens dem Bericht des Kontrollausschusses grundsätzlich natürlich zustimmen, weil der Bericht des Landesrechnungshofes ist tatsächlich hervorragend und kommt auf den Punkt. Und wir werden sie hiermit einladen und wir laden und ich lade sie hiermit ein, unserem Zusatzantrag zuzustimmen, auf dass auch dieser ominöse und so wichtige Punkt Nummer 13 auch hineinkommt, und daher es zum Wohle unserer Energiewirtschaft in unserem Bundesland noch besser wird, als es bisher schon ist. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Kollegen Steinkogler das Wort. Abg. Steinkogler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es schon gesagt, es liegt uns ein sehr guter Rechnungshofbericht vor, über das Energiewesen des Landes Oberösterreich, und auch wir können diesem Bericht dementsprechend guten Gewissens zustimmen. Wir stimmen auch deshalb zu, weil grundsätzlich sehr viel Positives drinnen steht. Und ich möchte nur zwei Zahlen herausgreifen. Grundsätzlich positiv wurde angemerkt, dass rund 290.000 Euro jährlich im Rahmen der Liberalisierung bei den angebotenen Kundenbindungsprogrammen eingespart wurden und dass durch die Vertragsoptimierung zusätzlich jährlich 360.000 Euro eingespart werden. Und es gibt auch seit September 2001 Initiativen zum gemeinsamen Stromeinkauf. Ich glaube, das sind Zahlen, das sind Fakten, die sich sehen lassen können. Natürlich gäbe es noch die eine oder andere Einsparung, die eine oder andere Verbesserung. Es wird auch vom Land Oberösterreich permanent daran gearbeitet bzw. auch permanent optimiert. Das ist die betriebswirtschaftliche Seite, wir dürfen aber auf der einen Seite die ökologische Seite nicht aus dem Auge verlieren. Gerade im Umweltmusterbundesland Oberösterreich ist das sehr, sehr wichtig. Und es kann nicht immer sein, dass wir mehr Einsparungen, Verbilligung das Wort reden und die Nachhaltigkeit aus dem Auge verlieren und vergessen. Wir haben in Oberösterreich fundierte Zukunftskonzepte, das oberösterreichische Energiekonzept und auch den Umsetzungsbericht. Nur zwei Beispiele herausgegriffen: Die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energieträger sehr deutlich herausstreicht, wo es heißt, ich zitiere wörtlich, „mit 33 Prozent aller österreichweit installierten Hackschnitzelheizungen, 13.200 Anlagen, liegt Oberösterreich bei dieser modernen Heiztechnologie österreichweit an der Spitze“. Also, ich glaube, das spricht für sich. Oder: Beim verstärkten Ausbau der Solaranlagen, wo es wortwörtlich im Umsetzungsbericht heißt, „mit etwa 35 Quadratmeter neuinstallierter Kollektorfläche pro 1000 Einwohner und Jahr liegt Oberösterreich europaweit im Spitzenfeld, mit 26,5 Prozent der 2001 in Österreich installierten Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung auch an der Spitze der Bundesländer“. Ich glaube, dass hier sehr deutlich gemacht wird, dass wir umfassend diesen Gedanken umsetzen. Ich verweise auch auf die unzähligen ökologischen Maßnahmen beim Landesdienstleistungszentrum, beim LDZ, dass auf zehn Seiten die Maßnahmen genau aufgelistet sind, die auch umgesetzt werden. Oder, ich verweise noch auf die Initiative von Landesrat Josef Fill zur Einführung des Lehrberufes Öko-Energieinstallateur. Ich glaube, wir müssen hier das gesamte Spektrum sehen, und wir sind hier auf einem guten Weg. Wir sind, was Energiesparen, effizienter Einsatz der Energie ist, Spitze in Oberösterreich, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft, und deshalb können wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich danke und erteile Kollegen Makor-Winkelbauer das Wort. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Würde der Rechnungshof, unser Landesrechnungshof, irgendwann einmal in Zukunft auf die Idee kommen, eine Initiativprüfung bei sich selbst durchzuführen, dann könnte er eine Prüfung von sich selbst ruhigen Gewissens anhand dieses Rechnungshofberichtes machen. Deswegen, weil die zu erwartenden Einsparungspotenziale, die aus den Umsetzungen aus den zwölf Punkten kommen, zumindest ein Gutteil des Budgets ausmacht, den wir für den Landesrechnungshof ausgeben. Er spricht nämlich in seinen Empfehlungen und Bemerkungen davon, dass über die Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden und von denen der Herr Kollege Steinkogler gesprochen hat, noch ein weiteres Einsparungspotenzial von bis zu einer Million Euro, und ich wiederhole Euro und nicht Schilling, in Oberösterreich durchaus drinnen wäre. Kritisch vermerkt er, und auch das sollte man nicht verschweigen, kritisch vermerkt er, dass es bisher kaum Anreize zum Energiesparen in den öffentlichen Gebäuden des Landes gegeben hat. Hier ist Handlungsbedarf gegeben. Kritisch bemerkt er auch, dass es zur Zeit zumindest noch keine gemeinsame Strategie für den Gasmarkt und die Gaseinkäufe, die vor dem Hintergrund der Liberalisierung sich verändern, gibt. Ein Problem, das der Landesrechnungshof relativ deutlich aufgezeigt hat, ist das, dass wir strukturell ein Problem in der Landesverwaltung deswegen haben, weil sehr viele verschiedene Stellen des öffentlichen Dienstes für die Strom-, für die Energieeinkäufe zuständig sind. Etwa die Landesgebäudeverwaltung, die Anstaltenverwaltung, die Kulturabteilung, die selbst in ihren Gebäuden dafür zuständig ist, die Baudirektion usw. Hier wird es notwendig sein, den Empfehlungen des Rechnungshofes, nämlich, dass es eine Pool-Einkaufsvariante, also, dass gemeinsam die Energie eingekauft wird, zu folgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir selbst sind dazu aufgerufen, die Punkte, zumindest einen Teil der Punkte, sie umzusetzen. Nämlich dort, wo es darum geht, zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen. Und einer der Punkte, der uns spätestens im Herbst wieder beschäftigen wird, ist jener eines Sonderfinanzierungsbudgets für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Energiekonzepte für die öffentlichen Gebäude, wo wir uns selbst in den Budgets ab 2004 dort Geld reservieren sollten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwölf Punkte wurden als Empfehlung aufgenommen. Diese zwölf Punkte, und das ist gerade bei dieser Querschnittsmaterie, im Sinne auch eines Querschnitts von verschiedenen Zuständigkeiten der Behörde, besonders wichtig, bei diesen Empfehlungen festzustellen, wer denn überhaupt zuständig ist, nachdem so viele zuständig sind. Und da möchte ich auch im Landtag festhalten, weil es, glaube ich, wichtig ist, für die Umsetzung, was dann wirklich letztendlich herauskommt, dass im Follow up-Bericht im kommenden Jahr auch für uns als Abgeordnete, als Mitglieder des Kontrollausschusses dann klar nachvollziehbar ist, wer mit welchen Informationen und „Aufträgen“ beauftragt wurde, um diese zwölf Punkte umzusetzen. Diese Zusage haben wir sowohl vom Landesrechnungshof, als auch vom Landesamtsdirektor erhalten, dass für uns das dann leichter nachvollziehbar ist, was alles geschehen ist. Ich gehe davon aus, dass die große Mehrzahl der zwölf Punkte, weil sie nämlich sinnvoll und gut sind und daher auch umgesetzt werden, daher ist es für uns selbstverständlich, diesem Bericht zuzustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt keine weitere Wortmeldung vor, ich darf die Wechselrede schließen, und ich lasse abstimmen. Wir werden dabei so vorgehen, dass wir zuerst über den Hauptantrag mit der Beilagennummer 1480/2002 abstimmen und anschließend über den Zusatzantrag mit der Beilagennummer 1505/2002. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Hauptantrag mit der Beilagennummer 1480/2002 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand zu tun. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Zusatzantrag mit der Beilagennummer 1505/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Wir behandeln die Beilage 1486/2002. Das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz mit dem das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz aus 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert wird. Abg. Kapeller: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert werden (Oö. Wohnbauförderungsgesetz–Novelle). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1486/2002.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der vorliegende Ausschussbericht wird in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 4. Juli 2002 aufgenommen; das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert werden (Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2002), wird beschlossen. Zweite Präsidentin: Ich danke, ich teile Ihnen mit, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand auch ein Abänderungsantrag aufliegt, dieser Abänderungsantrag trägt die Beilagennummer 1488/2002, er ist gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung in die Wechselrede mit einzubeziehen, und ich eröffne die Wechselrede. Herr Kollege Kapeller ist zu Wort gemeldet. Abg. Kapeller: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja heute schon sehr eingehend über die Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz diskutiert, der Abänderungsantrag, den wir miteingebracht haben, streicht ganz klar unsere Position noch einmal heraus. Ich verweise hier insbesondere auf den Paragraph 6 Absatz 9 Punkt 2, wo es lautet: Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten. Also eine ganz klare Feststellung, wer in Zukunft hier in diesen Bereich hineinfällt. Im besonderen Teil wird der 4. Absatz zu Artikel 1 Ziffer 5, den angepassten Wohnbau sowie das barrierefreie Bauen im mehrgeschossigen Wohnbau als künftiger Schwerpunkt in Oberösterreich angesprochen, und ich ersuche Sie, sowohl dem Bericht, wie auch dem Zusatzantrag Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich stelle keine weitere Wortmeldung fest. Ich schließe die Wechselrede, und wir werden abstimmen. Wir gehen dabei so vor, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1488/2002 abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Abänderungsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist soeben mit Stimmenmehrheit angenommen worden, somit ist auch der Hauptantrag in der Form des angenommenen Abänderungsantrages beschlossen worden. Wir behandeln die Beilage 1487/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Oberösterreichische Dienstrechtsänderungsgesetz. Ich bitte den Kollegen Stanek darüber zu berichten. Abg. Stanek: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz, die Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift, das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000, das Oö. Mutterschutzgesetz, das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbeamte, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1487/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der vorliegende Ausschussbericht wird in die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung aufgenommen; das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz, die Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift, das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000, das Oö. Mutterschutzgesetz, das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbeamte, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002), wird beschlossen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich teile Ihnen hier ebenfalls mit, dass hier ein Abänderungsantrag eingelangt ist, er liegt mit der Beilagennummer 1499/2002 auf Ihren Plätzen auf, wir werden ihn in die Wechselrede miteinbeziehen. Ich eröffne diese und erteile dem Kollegen Stanek das Wort. Abg. Stanek: Das Oberösterreichische Dienstrechtsänderungsgesetz ist der Schlusspunkt einer Reihe von absolut zukunftsorientierten Reformgesetzen, die wir in den letzten Monaten und Jahren in diesem Hause beschlossen haben. Ich denke hier vor allem auch an das Gehaltsgesetz, an das Pensionsgesetz und zuletzt an das beschlossene KFL-Gesetz. Neben verschiedenen Anpassungen im Dienstrecht des Landes durch Änderungen im Bundesdienstrecht und einer Anpassung an EU-Richtlinien geht es vor allem im Dienstrechtsänderungsgesetz um die Einführung der Familienhospizfreistellung für Landes- und Gemeindebedienstete. Ich darf auch kurz auf diesen Abänderungsantrag eingehen, in dem es um die Erweiterung des Angehörigenbegriffs geht, nämlich dass dezidiert Schwiegereltern und Schwiegerkinder aufgenommen werden in den Kreis der Familienangehörigen. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um eine sehr wichtige Klarstellung. Mit diesem Gesetz wird ermöglicht, dass ab 1.9.2002 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl im Landes- als auch im Gemeindedienst, Angehörige, die schwerst erkrankt sind, begleiten können. Ich darf hier ausdrücklich auch ein Lob in Richtung der Bundesregierung anbringen, weil ich denke, dass der Weg der Familienhospiz ein sehr zukunftsorientierter, ein guter und vor allem ein zutiefst menschlicher ist. Ich denke aber auch, dass den Menschen nicht nur die Arbeitsplatzsicherheit wichtig ist, sondern dass sie auch ein moralisches Recht darauf haben, dass die finanzielle Situation für Menschen, denen es nicht so gut geht, in diesen Fällen auch abgesichert ist. Daher hoffe ich, dass das von Bundesebene zugesagte Unterstützungsmodell bald realisiert wird. Ein Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist zurückgestellt worden, nämlich die Dienstausbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das heißt nicht, dass sie jetzt nicht ausgebildet werden, sie werden nach wie vor nach dem alten System ausgebildet, das neue wurde eben noch nicht beschlossen. Wir bekennen uns auch in Zukunft zu einer soliden Grundausbildung, wir bekennen uns zu einer soliden Weiterbildung im Bereich der sachlichen und im Bereich der sozialen Kompetenzen, wir bekennen uns zu einer soliden Personalentwicklung, und wir bekennen uns zu einer soliden Führungskräfteausbildung. Im Herbst steht ohnedies, aufgrund der Abfertigung neu die nächste Gesetzesnovelle heran, ich denke, dass wir uns im Rahmen dieser Gesetzesnovelle auch über die neue Dienstausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst unterhalten werden. Ich lade von dieser Stelle aus alle Fraktionen ein, bis Herbst eigene neue Überlegungen zu einer Neuordnung der Ausbildung einzubringen und darf mich abschließend beim zuständigen Personalreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, bei allen Mitgliedern des Unterausschusses und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilung ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass es in zwei Sitzungen, in sehr effektiv geführten Sitzungen, zu einem erfolgreichen Abschluss kommen konnte. Ich lade alle ein, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Gesetzesentwurf enthält natürlich nicht nur Wohltaten, so wie andere Entwürfe im dienstrechtlichen Bereich galt es auch hier abzuwägen, ob die Vorteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Land oder die Nachteile, die durch die Übernahme von bundesrechtlichen Vorschriften entstehen, überwiegen. Um es gleich vorwegzunehmen, diese Prüfung ist in unserer Fraktion für die Vorlage ausgefallen, wir werden ihr daher auch zustimmen. Einige Entscheidungskriterien dafür: Wenn auch der Postensuchtag bei Selbstkündigung wegfällt, so ist es doch gelungen, unsere Forderung in den Entwurf, in die Erläuterungen aufzunehmen, dass dann wenigstens bei einvernehmlicher Lösung noch vier Stunden für eine Suche eines anderen Arbeitsplatzes zur Verfügung gestellt werden. Wenn man eine Teilzeit beenden und wieder auf Vollzeit umsteigen möchte und diese Teilzeit nicht zur Betreuung der Kinder genommen hat, dann muss in Zukunft dafür das dienstliche Interesse gegeben sein, aber auch hier ist es uns gelungen, in den Erläuterungen aufzunehmen, dass auch die familiäre Situation und insbesondere Änderungen in der familiären Situation bei dieser Entscheidung ebenfalls berücksichtigt werden müssen, daher mit den dienstrechtlichen Anforderungen abgewogen werden müssen. Es ist auch gelungen, Verschlechterungen gegenüber dem Bundesrecht, zum Beispiel im Bereich der Reisegebühren, wieder aus dem Entwurf hinauszubringen. Die Dienstbeurteilung, die Regelbeurteilung geht uns nicht sehr ab, wenn sie jetzt nicht mehr im Entwurf enthalten ist, sie hat, glaube ich, kein zeitgemäßes Instrument mehr dargestellt, um den Mitarbeitern eine Rückmeldung zu geben, wie weit er die qualitativen oder quantitativen Anforderungen an seinem Arbeitsplatz erfüllt hat. Andere Instrumente, wie etwa das Mitarbeitergespräch, sind dafür in Zukunft besser geeignet, und diese mechanisierte Form der Beschreibung hat ja wirklich zu eher kuriosen Ergebnissen geführt und auch eigentlich nur dienstrechtliche Relevanz gehabt. Jedenfalls ist sicher gestellt, dass jemand, der in seiner Leistung nachlässt, dann nicht von heute auf morgen vor die Tatsache schwerwiegender Konsequenzen gestellt wird, sondern dass es, was man sich auch vom Dienstgeber erwarten kann, eine entsprechende Ermahnung durch den Leistungshinweis rechtzeitig vorher gibt. Dass die Ausbildung in der Form, wie sie im Entwurf war, nicht kommt, ist für uns ein Grund, dass wir zustimmen, denn ich glaube, dass sie noch nicht ausreichend den Bedürfnissen an einen modernen Landesdienst, aber vor allem auch nicht ausreichend den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer modernen Aus- und Weiterbildung gerecht geworden wäre, daher ist es gut, wenn wir darüber noch einmal reden. Der Schwerpunkt, das ist schon gesagt worden, ist natürlich die Hospiz-Karenz, und das ist wieder ein Grund, warum wir zustimmen, auch dass unsere Anregung, dass wir sozusagen als Ersatzlösung bis es eine Bundesregelung gibt, es auch hier für sozial und finanziell schwächer Gestellte eine Abfederung geben soll, in das Gesetz aufgenommen worden ist. Ebenso, dass dieses Gesetz für die Landesbediensteten und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden gelten wird. Wir werden aus diesen Gründen zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle fest, dass das gegenständliche Gesetz eine Verfassungsbestimmung enthält, sodass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Ich werde bei der Abstimmung so vorgehen, dass ich zunächst über den Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1499/2002 abstimmen lasse. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1499/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, das ist nicht die erforderliche Mehrheit, ich lasse über den Hauptantrag abstimmen. (Unverständliche Zwischenrufe) Es dürfte offensichtlich aufgrund der fortgeschrittenen Stunde etwas Verwirrung geherrscht haben, ich lasse diesen Antrag noch einmal abstimmen, es geht um den Abänderungsantrag 1499/2002 und mache aufmerksam, dass heute eine gemeinsame Sitzung statt gefunden hat, wo ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist die Stimmenmehrheit, ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1489/2002. Den Bericht des Ausschusses für Umweltangelegenheiten betreffend das Landesgesetz mit dem das Oberösterreichische Umweltschutzgesetz aus 1996 geändert wird. Ich bitte Herrn Kollegen Dritten Präsidenten Mag. Bodingbauer darüber zu berichten. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Gibt es noch Ungereimtheiten zur vorherigen Angelegenheit? Sonst stimmt dann die Abstimmung möglicherweise nicht. Zweite Präsidentin: Bitte, Herr Kollege Bodingbauer ist am Wort. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Bericht des Ausschusses für Umweltangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage1489/2002.) Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der vorliegende Ausschussbericht wird in die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung aufgenommen; das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2002), wird beschlossen. Zweite Präsidentin: Ich danke, ich eröffne darüber die Wechselrede. Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Lauss. Abg. Lauss: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn in dieser Landtagssitzung trotz einer übervollen Tagesordnung auch diese Umweltschutzgesetz-Novelle beschlossen werden soll, so deshalb, da hier ein besonderer Handlungsbedarf vorliegt, weil eben die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinien bereits abgelaufen ist. Es geht bei dieser Novelle vor allem um die Umsetzung der EU-Richtlinie, über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung als IPPC-Zählrichtlinie bezeichnet, sowie der Richtlinien zur Beherrschung bei Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, der sogenannten Seveso II-Richtlinie. Bezüglich der gewerblichen Anlagen und Abfallbehandlungsanlagen wurde bereits im Jahre 2000 sowohl in der Gewerbeordnung, als auch im Abfallwirtschaftsgesetz, was die IPPC-Zählrichtlinie oder auch die Seveso II-Richtlinie Anlagen betrifft, bei der Umsetzung beschlossen. Es geht daher bei dieser Änderung des Oberösterreichischen Umweltschutzgesetzes vor allem um Anlagen im landwirtschaftlichen und im kommunalen öffentlichen Bereich. Und zwar erstens Feuerungsanlagen oder Gasturbinen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 50 Megawatt. Zweitens Anlagen zum Schlachten von Tieren mit einer Schlachtkapazität von mehr als 50 Tonnen täglich, Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer eingehenden Milchmenge im Jahresdurchschnitt von mehr als 200 Tonnen täglich, Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder Tierabfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 Tonnen täglich. Fünftens Anlagen zur Intensivhaltung oder Aufzucht von Geflügel mit mehr als 40.000 Plätzen. Sechstens Anlagen zur Intensivhaltung oder Aufzucht von Schweinen mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine oder 700 Plätzen für Zuchtscheine. Sonstige Anlagen, die in der Anlage drei der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblattnummer 194 in der Fassung des Bundesgesetzblattes 1, Nr. 136/2001 angeführt sind und nicht gewerblich betrieben werden. Es wurde zu dieser Änderung des Oberösterreichischen Umweltschutzgesetzes sowohl die Wirtschaftskammer als auch die Landwirtschaftskammer kontaktiert, die auch keine Einwände gegen die vorliegende Novelle als notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie vorbrachten. Der zuständige Unterausschuss hat sich in einer einzigen Sitzung mit dieser Materie auseinandergesetzt und sich einstimmig dafür ausgesprochen. Ich ersuche den Landtag um Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wechselrede und ich komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1489/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1474/2002, es ist dies die Regierungsvorlage betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden acht Studiengängen der Fachhochschule und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". Ich bitte Klubobmann Dr. Stockinger darüber zu berichten. Abg. Dr. Stockinger: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die mehrjährige Verpflichtung des Landes Oberösterreich zur Kostenbeteiligung an den voraussichtlich im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden Studiengängen der Fachhochschule Oberösterreich: 1) Öko-Energietechnik in Wels (OET) 2) Material- u. Verarbeitungstechnologie in Wels (MVT) 3) Innovations- und Produktmanagement in Wels (IPM) 4) Bioinformatik in Hagenberg (BIN) 5) Mobile Computing in Hagenberg (MC) 6) E-business in Steyr (EBIZ) 7) Internat. technisches Vertriebsmanagement in Steyr (IVT) und 8) Verwaltungsmanagement in Linz (VM) und der Aufhebung des Beschlusses des Oö. Landtags vom 7.6.2001 hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich am Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1474/2002.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge 1. den Beschluss vom 6.7.2001 (s. Beilage 1106/2001) hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich für den Studiengang "Innovation, Design und Produktmanagement" mit einem Höchstbetrag von 2,387.730 in den Jahren 2002 bis 2007 aufheben und 2. die Oö. Landesregierung ermächtigen, zur Förderung der im Studienjahr 2002/2003 bzw. 2003/2004 beginnenden Studiengänge I. Öko-Energietechnik in Wels (OET) II. Material- u. Verarbeitungstechnologie in Wels (MVT) III. Innovations- und Produktmanagement in Wels (IPM) IV. Bioinformatik in Hagenberg (BIN) V. Mobile Computing in Hagenberg (MC) VI. E-business in Steyr (EBIZ) VII. Internat. technisches Vertriebsmanagement in Steyr (IVT) und VIII. Verwaltungsmanagement in Linz (VM) die entsprechenden Landesmittel von insgesamt höchstens 21,107.871 Euro bereitzustellen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung. Ich schließe diese Wechselrede und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1474/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Wir kommen zur Beilage 1482/2002, es ist dies die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oberösterreichische Verwaltungsreformgesetz 2002. Ich darf ebenfalls Herrn Klubobmann Dr. Stockinger um seine Berichterstattung bitten. Abg. Dr. Stockinger: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1482/2002.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oö. Landtag möge das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002 beschließen. Ich füge hinzu, in der Fassung des Abänderungsantrages 1500/2002, so wie heute in der Klubobmännerkonferenz vereinbart. Zweite Präsidentin: Ich danke. Ich teile mit, dass ein Abänderungsantrag und ein Zusatzantrag eingelangt sind. Diese tragen die Beilagennummern 1500/2002 und 1504/2002 und liegen auf Ihren Plätzen auf. Wir haben sie gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung, diese Anträge, in die Wechselrede mit einzubeziehen. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Oberösterreich ist nicht nur im Bereich der Beschäftigung, der Lehrlingsausbildung, der Exportwirtschaft und der Landesfinanzen an erster Stelle in Österreich, sondern auch das erste Bundesland, das das Verwaltungsreformgesetz beschließt. Ich glaube, wie unser Landeshauptmann Dr. Pühringer schon gesagt hat heute zur Dringlichkeit, es ist ein großes Werk zwischen Bund, Land und Gemeinden. Die Reform ist sehr ausgereift und ordentlich verhandelt. Mit den Zusatzanträgen und Abänderungsanträgen auch der gemeinsame Weg, den der Oberösterreichische Landtag im Sinne dieser Verwaltungsreform geht. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Wir werden bei der Abstimmung so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag Beschluss fassen. Es ist dies die Beilagennummer 1500/2002. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Abänderungsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002 in der Fassung des soeben einstimmig beschlossenen Abänderungsantrags angenommen wurde. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Zusatzantrag mit der Beilagennummer 1504/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Zusatzantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Wir behandeln die Beilage 1490/2002, es ist dies der Initiativantrag betreffend gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais darüber zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag betreffend gesetzliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1490/2002.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Bund heranzutreten, dass dieser klare Rechtsnormen erlässt, durch die private Vereinigungen bzw. Initiativen wie der Grazer Verein "Bürger für Schutz und Sicherheit" unterbunden werden und klare rechtsstaatliche Rahmenbedingungen festgelegt werden, wo und in wieweit bürgerschaftliches Engagement im Sicherheitsbereich zulässig ist. Zweite Präsidentin: Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1490/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1491/2002, es ist dies der Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002). Hier darf ich die Kollegin Eisenrauch um die Berichterstattung bitten. Abg. Eisenrauch: Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1491/2002.) Der Oö. Landtag möge das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (2. Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2002), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese wieder und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1491/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1501/2002, ein Initiativantrag betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens. Ich bitte Herrn Klubobmann Anschober darüber zu berichten. Abg. Anschober: Initiativantrag betreffend Resolution zur Zukunft des Euratom-Vertrages und gegen die Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1501/2002.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass sich diese für die Auflösung des Euratom-Vertrages oder eine Totalreform von Euratom in einen Ausstiegsfonds und damit gegen die damit verbundene einseitige Bevorzugung der Atomenergie einsetzt sowie dass Österreich im Ecofin-Rat einer Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens nicht zustimmen wird, sofern es sich nicht um Mittel für einen Ausstiegsfonds handelt. Diese Resolution soll auch allen Mitgliedern des Konvents übermittelt werden. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Es gibt keine Wortmeldung. Ich schließe diese Wechselrede und lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1501/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Ich teile Ihnen mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen sind. Ich erlaube mir, sie Ihnen noch zu verlesen: Die Beilage 1509/2002, ein Initiativantrag betreffend Temelin Stilllegungsinitiative Oberösterreichs. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1502/2002, ein Initiativantrag betreffend das Oö. Verwaltungsreformgesetz 2002 und die Beilage 1506/2002, ein Initiativantrag betreffend Gesamtreform des Oö. Jagdgesetzes, diese beiden Beilagen werden dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1507/2002, ein Initiativantrag betreffend Anfechtung einzelner Bestimmungen im ASVG wegen Verfassungswidrigkeit, weise ich dem Sozialausschuss zu. Die Beilage 1510/2002, Initiativantrag betreffend Auflösung der Verstärkungsmittel, wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die beiden Beilagennummern 1508/2002, ein Initiativantrag betreffend Bestandsaufnahme der Auswirkungen der wachsenden LKW-Lawine an den oberösterreichischen Transitrouten auf AnrainerInnen und Umwelt, und die Beilage 1511/2002, ein Initiativantrag betreffend Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Bahnstrecke Linz-Prag, diese beiden Beilagennummern werden dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg, einen schönen erholsamen Sommer, und wir sehen uns hoffentlich in alter Frische im Herbst wieder. Alles Gute. Einen schönen Sommer. (Beifall) (Ende der Sitzung: 19.30 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 47. Sitzung am 4. Juli 2002 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 47. Sitzung am 4. Juli 2002 17