Kurzschriftlicher Bericht 46. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 6. Juni 2002 Inhalt: Fragestunde: L-8266/1-XXV: Anfrage der Abg. Freundlinger an Landesrat Ackerl (Seite 6). L-8271/1-XXV: Anfrage der Abg. Eisenriegler an Landesrat Ackerl (Seite 8). L-8268/1-XXV: Anfrage des Abg. Anschober an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 12). L-8269/1-XXV: Anfrage des Abg. Präsident Mag. Bodingbauer an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 16). L-8272/1-XXV: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 19). L-8267/1-XXV: Anfrage des Abg. Bernhofer an Landeshauptmann-Stv. Hiesl (Seite 20). Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 21) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1452/2002: Initiativantrag betreffend Resolution an den Bund, auch Internatsschülern die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. Redner/innen: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 22) Abg. Pühringer (Seite 23) Abg. Walch (Seite 24) Beilage 1453/2002: Initiativantrag betreffend Erarbeitung einer gemeinsamen oberösterreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU ("EU-Konvent"). Redner: Abg. Kapeller (Seite 24) Abg. Schürrer (Seite 25) Abg. Anschober (Seite 25) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 27) Beilage 1454/2002: Initiativantrag betreffend Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 28) Abg. Mag. Strugl (Seite 28) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 30) Beilage 1455/2002: Initiativantrag betreffend die Erstellung eines Landesgeneralverkehrsplanes. Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 30) Abg. Lauss (Seite 30) Abg. Pilsner (Seite 31) Beilage 1456/2002: Initiativantrag betreffend eine Vollfusion der Energie AG mit der Linz AG. Redner/innen: Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 32) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 33) Abg. Anschober (Seite 33) Abg. Mag. Stelzer (Seite 34) Beilage 1457/2002: Initiativantrag betreffend den Oö. Familienzuschuss beim Schulbeginn. Redner/innen: Abg. Walch (Seite 35) Abg. Eisenriegler (Seite 35) Abg. Schreiberhuber (Seite 35) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 36) Beilage 1458/2002: Initiativantrag betreffend Maßnahmen gegen die Schaffung von "Bürgerwehren" und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch ausschließlich hiezu befugte öffentliche Organe. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 37) Abg. Dr. Stockinger (Seite 39) Abg. Anschober (Seite 40) Abg. Kreßl (Seite 42) Beilage 1459/2002: Initiativantrag betreffend Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. Redner/innen: Abg. Affenzeller (Seite 43) Abg. Ziegelböck (Seite 44) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 44) Geschäftsantrag: Beilage 1447/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 – Oö. PflSchG 2002). (Seite 44) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1439/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum 1. November 1997 bis 31. Dezember 2000. Berichterstatterin: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 45) Rednerinnen: Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 45) Abg. Moser (Seite 47) Abg. Eisenriegler (Seite 49) Abg. Präsidentin Orthner (Seite 50) Landesrätin Haubner (Seite 51) Beilage 1440/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Tschechischen Republik in den Sektionen II und III (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Tschechischer Republik 2002). Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 54) Beilage 1441/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt "Salzach" und in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002). Berichterstatter: Abg. Brandmayr (Seite 54) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 1440 und 1441/2002: Rednerin: Abg. Jachs (Seite 54) Beilage 1442/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbeamte geändert wird (Oö. KFLG-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 55) Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 55) Abg. Dr. Brunmair (Seite 55) Abg. Schenner (Seite 56) Abg. Trübswasser (Seite 58) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 58) Beilage 1443/2002: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960. Berichterstatter: Abg. Kreßl (Seite 60) Redner: Abg. Kreßl (Seite 60) Abg. Dr. Brunmair (Seite 61) Abg. Prinz (Seite 63) Abg. Hüttmayr (Seite 63) Abg. Anschober (Seite 65) Abg. Kapeller (Seite 67) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 68) Beilage 1444/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird (Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 69) Redner: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 69) Abg. Obermüller (Seite 70) Beilage 1445/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Krankenanstaltenfonds für das Geschäftsjahr 2000. Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 71) Redner/innen: Abg. Dr. Brunmair (Seite 71) Abg. Dr. Entholzer (Seite 72) Abg. Trübswasser (Seite 73) Landesrätin Dr. Stöger (Seite 74) Beilage 1446/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden (Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2002 – Oö. JWG-Novelle 2002). Berichterstatterin: Abg. Dr. Schmidt (Seite 76) Redner/innen: Abg. Dr. Schmidt (Seite 76) Abg. Eisenrauch (Seite 78) Abg. Wohlmuth (Seite 79) Abg. Moser (Seite 80) Abg. Eisenriegler (Seite 81) Abg. Präsidentin Orthner (Seite 82) Landesrat Ackerl (Seite 83) Beilage 1447/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 – Oö. PflSchG 2002). Berichterstatter: Abg. Herndl (Seite 86) Redner: Abg. Herndl (Seite 87) Abg. Hingsamer (Seite 87) Beilage 1452/2002: Initiativantrag betreffend Resolution an den Bund, auch Internatsschülern die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. Berichterstatter: Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 88) Beilage 1453/2002: Initiativantrag betreffend Erarbeitung einer gemeinsamen oberösterreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU ("EU-Konvent"). Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 88) Beilage 1454/2002: Initiativantrag betreffend Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 89) Beilage 1459/2002: Initiativantrag betreffend Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 89) Beilage 1431/2002: Geschäftsantrag des freiheitlichen Abgeordneten Mag. Günther Steinkellner betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1151/2001 - Initiativantrag betreffend der Maßnahmen zur Ausbildung von Filmschaffenden und Ansiedelung von Filmindustrie in Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 90) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, die Landesräte Ackerl, Dr. Aichinger, Fill, Haubner und Dr. Stöger. Entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Landesrat Dr. Achatz. Die Mitglieder des Landtags Entschuldigt die Abgeordneten Ing. Haimbuchner, Ing. Sulzbacher und Weinzinger. Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR. Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10.04 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 46. Sitzung des Oö. Landtags. Ich darf die Damen und Herren Regierungsmitglieder sehr herzlich begrüßen, die Kolleginnen aus dem hohen Haus, die Bediensteten des Hauses, die Damen und Herren, die jungen Leute auf der Galerie oben, und die Vertreter der Medien. Seien sie alle herzlich willkommen! Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, Herr Landesrat Dr. Achatz, und die Herren Abgeordneten Ing. Sulzbacher, Weinzinger und Ing. Haimbuchner. Die amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung des Landtags liegt in der Zeit von 7. Bis 21. Juni in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf, und den kurzschriftlichen Bericht über die vorletzte Sitzung, die 44., haben Sie auf Ihren Plätzen vorliegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen diese Sitzung mit einer Trauerminute für einen verstorbenen Abgeordneten, ich bitte Sie, sich von den Sitzen zu erheben. Das ehemalige Mitglied des Oö. Landtags, Herr Franz Eitzinger, ist am 20. Mai des heurigen Jahres im 73. Lebensjahr verstorben. Herr Franz Eitzinger gehörte von 1985 bis 1991 dem Oberösterreichischen Landtag an, er war in dieser Zeit Mitglied bzw. Ersatzmitglied im Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten, im Sozialausschuss, im Finanzausschuss, im Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten sowie im Rechtsbereinigungsausschuss. Herr Franz Eitzinger begann seine politische Laufbahn als Betriebsrat bei der Chemiefaser Lenzing. Als er im Jahre 1977 in die Nahrungsmittelindustrie wechselte, engagierte er sich neuerlich für die Anliegen der dort Beschäftigten. Franz Eitzinger wurde zum Betriebsratsobmann gewählt und vertrat die Interessen der Belegschaft im Aufsichtsrat. Herr Eitzinger wurde auch in die Arbeiterkammer gewählt und gehörte der Landesleitung der Gewerkschaft der Privatangestellten an. Man kann wirklich sagen, dass sich Herr Kollege Eitzinger während seiner gesamten beruflichen Laufbahn im Besonderen für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene in der Interessensvertretung und auch hier im Oö. Landtag gewidmet hat. Wir werden ihm, Herrn Franz Eitzinger, ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke Ihnen. Wir kommen zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Anfragen habe ich auf Ihren Plätzen auflegen lassen. Ich beginne mit der Anfrage der Frau Abgeordneten Elisabeth Freundlinger an den Herrn Landesrat Josef Ackerl. Bitte! Abg. Freundlinger: Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Landesrat! Über mehrere Schienen wird derzeit die Ausbildung von Pflegepersonal forciert, und im Rahmen dieser Ausbildung werden auch Praktika in den Alten- und Pflegeheimen absolviert. Von der Caritas werden diese Praxisstunden freiwillig mit 1 Euro pro Stunde honoriert. Gibt es in Ihrem Ressort Initiativen, eine finanzielle Abgeltung der Praktika generell einzuführen, und damit auch eine soziale Mindestabsicherung der Betroffenen möglich zu machen? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat! Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Initiative gibt es nicht, und zwar deswegen nicht, weil die Praktika nicht im Rahmen der Ausbildung des Altenfachbetreuers, der Aufschulung durchgeführt werden, sondern im Rahmen der Ausbildung zum Pflegehelfer oder zur Pflegehelferin, und daher Bestandteil von Bestimmungen des Kranken- und Gesundheitspflegegesetzes sind, und meiner Meinung nach die Regelung der Praktikumfrage auch im Rahmen dieses Bundesgesetzes stattzufinden hätte, weil es sehr schwierige und auch aus differenzierter Sicht zu betrachtende Fragen gibt. Ein Praktikum, eine Volontariatstätigkeit, wie immer man auch dann das definiert, ist eben unterschiedlich zu sehen, und das geht von einer praktisch nicht zu versichernden Tätigkeit bis zu einer voll zu versichernden Tätigkeit, wie wir es bei Praktikumsaufgaben kennen, die zum Beispiel Schüler einer HBLA oder einer HTL während dem Sommer durchführen, wo es sich zwar um ein Pflichtpraktikum handelt, der Schüler muss das machen, aber es ist freigestellt, in welchem Betrieb, und es ist selbstverständlich, dass das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Daher kann es aus meiner Sicht nur eine gesetzliche Regelung geben, weil, mit Verlaub gesagt, die Bereitstellung von 1 Euro pro geleisteter Stunde nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht und auch nicht dient, sondern halt eine Anerkennung in Wirklichkeit ist, nicht mehr darstellt, und ich den Trägern theoretisch empfehlen kann, es zu tun, aber es praktisch nicht tun würde, weil ich mich mit 1 Euro pro Stunde nicht identifizieren kann. Wenn Sie wollen, können wir eine gemeinsame Initiative starten, dass die Praktikumregelung gesetzlich fundierter gemacht wird, sodass auch klar ist, wer dann die Finanzierung der Praktikumplätze vorzunehmen hat. Und wie die zum Beispiel dann auch hinsichtlich der Anrechnung der geleisteten Arbeit auf Dienstposten zu sehen ist. Also, ich setze das qualitativ so hochwertig an, dass ich meine, dass wir nicht mit freiwilligen Leistungen, die quasi dann auch sich unmittelbar auf Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der Höhe des Entgelts in den Alten- und Pflegeheimen auswirken könnten, in dieser Sache selbst einsteigen. Aber wie gesagt, um Ihnen auch noch das Stundenausmaß zu nennen, 320 Stunden sind Praktikum im Krankenhaus, 320 Stunden in Alten- und Pflegeheimen, und 160 bei mobilen Diensten. Von diesen 800 Stunden der Pflegehelfer, das heißt, es gibt auch Träger unterschiedliche, und so einfach wird eben die Frage selbst nicht sein, und es ist daher besser, man regelt das gesetzlich. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage? Abg. Freundlinger: Vielen Dank. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Eisenriegler bitte. Abg. Eisenriegler: Herr Landesrat! Ich möchte gleich bei der Caritas bleiben. Mir ist zu Ohren gekommen, dass im neu erbauten Alten- und Pflegheim St. Anna behinderte Jugendliche arbeiten aus dem benachbarten Heim St. Elisabeth. Die arbeiten 40 Stunden und bekommen dem Vernehmen nach 4.000 Schilling pro Monat. Finden Sie das richtig? Landesrat Ackerl: Also, abgesehen davon, dass ich es nicht richtig finden würde, wenn das mit einem Vollzeitarbeitsplatz in Zusammenhang zu bringen ist, ist das einer Prüfung zu unterziehen, in welcher Form eines Dienstverhältnisses diese Aufgabe durchgeführt wird, und ich kann Ihnen daher in dieser Frage auch keine weitere Antwort geben. Abg. Eisenriegler: Dankeschön. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Herr Landesrat Ackerl, machen wir gleich die andere Anfrage, bitte. Landesrat Ackerl: Ja. Erste Präsidentin: Bitte Frau Kollegin Eisenriegler. Würden Sie Ihre Anfrage an den Herrn Landesrat Ackerl jetzt gleich stellen. Betreubares Wohnen. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landesrat! In Haid wurde kürzlich in einem von fünf neu errichteten Wohnblocks für ältere Menschen das betreubare Wohnen eingerichtet. Es gab bis kurz vor der Eröffnung große Schwierigkeiten, die Nachtbetreuung zu organisieren, den Bereitschaftsdienst. Dem Vernehmen nach wurde extra eine Kraft eingestellt, um die Nachtbetreuung sicherzustellen, vom Sozialhilfeverband Linz-Land eingestellt. Neuerdings ist zu vernehmen, dass der Betreuungsvertrag zwischen dem Sozialhilfeverband Linz-Land und der Stadt Ansfelden aus Kostengründen wieder gekündigt werden soll in absehbarer Zeit. Meine Frage, was werden Sie unternehmen, damit im betreubarem Wohnen in Haid eine qualitative Betreuung der alten Menschen längerfristig sichergestellt wird? Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Vorgangsweise im Sozialhilfeverband Linz-Land ist ungewöhnlich und unüblich, und auch seit geraumer Zeit nicht mehr so vorgegeben. Es ist nicht erforderlich eine Nachtbetreuung anzubieten, sondern es geht im Wesentlichen darum, im Rahmen der Einrichtung des betreuten Wohnens dafür Sorge zu tragen, dass in Notfällen rechtzeitig jemand zu Hilfe kommen kann. Das wird in der Regel über das Notrufsystem des Roten Kreuzes oder des Arbeitersamariterbundes, sie kennen also die Einrichtung mit der sogenannten Uhr auf der Hand, geregelt, und es bedarf nicht der Vorhaltung irgendwelchen Betreuungs- oder Pflegepersonals durch mobile oder stationäre Träger. Daher wäre es auch nicht notwendig gewesen mit dem Alten- und Pflegeheim in Haid, oder vorher wie es war in Traun, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Es treten im Jahr im besten Fall sechs Situationen ein, bei denen Hilfe erforderlich ist, und da haben wir festgestellt, dass also die Einrichtungen des Roten Kreuzes und des Arbeitersamariterbundes, die vorhandene Gegensprechanlage, und in der Regel dann, wenn es erforderlich ist, sachgerechte Intervention weitaus besser ist als die sehr teure Vorhaltung von zusätzlichem Personal. Und insofern ist die Vorgangsweise des SHV, das jetzt mit der Stadt Ansfelden anders regeln zu wollen, richtig, und wird von uns auch so gesehen. Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, wie die Situation sich entwickeln wird, weil die entsprechende Aufsicht, die ich angeordnet habe, erst heute Vormittag stattfindet. Abg. Eisenriegler: Dankeschön. Na, dann hätte ich noch eine Frage. Es sind da fünf Wohnblocks meines Wissens errichtet worden, und ein ganzer Wohnblock ist nur mit alten Leuten besiedelt. Wie stehen Sie da dazu? Ich meine, es ist eine Ghettosituation meiner Meinung nach, die in dem Fall nicht notwendig wäre, auch die Betreuung wäre sichergestellt, wenn die alten Leute aufgeteilt wären auf die anderen Wohnblocks. Landesrat Ackerl: Ja, Frau Kollegin, Sie haben da einen Zugang, den ich nicht teilen kann. Denn es geht ja nicht, auch in Ihrem Begehren, nicht um die Betreuung in erster Linie, sondern um die Regelung einer nächtlichen Bereitschaft, das heißt, eine Hilfestellung zu einer nicht gewöhnlichen Tageszeit, zu einer Zeit, wo man üblicherweise halt schläft, sich zur Ruhe begeben hat, und da vielleicht eine Notsituation eintritt. Vom System her, das wir gewählt haben, und wir haben uns da an einem Beispiel in Dänemark aber auch in Deutschland orientiert, geht es darum, Menschen für die fallweise eine Betreuung erforderlich sein kann, für die aber jedenfalls ein Alten- und Pflegeheimplatz eine viel zu hohe Angebotsqualität wäre, ein Wohnen zu schaffen, das barrierefrei ist, aber eine Konzentration so durchzuführen, dass im üblichen Betreuungsfall, und das ist die Tagesbetreuung, die mobilen Dienste kostengünstig, das heißt, ohne zusätzliche Fahrzeiten mehrere Menschen gleichzeitig also, oder nach der Reihe also betreuen können. Und das ist damit in Ansfelden gesichert. Und der zweite Grund ist natürlich die Wohnbauförderung, weil wir ja ein besonderes Wohnbauförderungsmodell mit einer 100%igen Förderung haben, um eben die höheren Betreuungskosten, die sich auch mit Notruf, Pflichtbetreuung und dergleichen ergeben, damit leichter abdecken zu helfen. Der Verbund, Wohnblock, quasi ein Haus mit betreubaren Wohnungen und normales Wohnen ermöglicht ja in Wirklichkeit gemischte Wohnsituationen, und wenn Sie das erleben, was wir, oder ich immer wieder erlebe, wie in größeren Wohnsiedlungen es oft Probleme zwischen älteren und jüngeren, vor allem auch mit Kindern gibt, besonders zu bestimmten Tageszeiten, wo die einen ein Ruhebedürfnis und die anderen ein Spielbedürfnis haben, werden Sie wissen, dass man die Dinge nicht idealisieren sollte. Es gehört eine große Bereitschaft, im Konsens zu leben, und aufeinander Rücksicht zu nehmen, dazu, um in durchgemischten Wohnhäusern auch mit viel wechselseitigem Verständnis den Alltag zu bewältigen. Wir sind eigentlich mit der Form des betreubaren Wohnens bisher sehr gut gefahren. Und ich habe auch die Absicht, jetzt, nachdem wir doch an die 1.000 bereits besiedelt haben, eine Evaluierung durchführen zu lassen, das heißt, das Ganze auch einmal wissenschaftlich untersuchen zu lassen, damit wir denen, die sich dafür interessieren auch Wissen vermitteln können, also, die Situation besser darstellen können, als ich es heute nur verbal tun kann. Abg. Eisenriegler: Ja, ich glaube nicht, dass ich romantische Vorstellungen habe. Ich denke nur, dass alte Leute mitten im Leben sein sollen, nicht aufgrund ihres Alters sozusagen ausgegliedert werden sollen. Das ist der Hintergedanke dabei. Landesrat Ackerl: Sie müssen aber die alten Leute fragen, Frau Kollegin. (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: „Bitte?“) Sie müssen aber auch die alten Leute fragen, und nicht nur sich selbst. Abg. Eisenriegler: Nun ja, ich habe durchaus Kontakt zu alten Leuten, kann ich Ihnen versichern, ich wollte nur prinzipiell fragen, ob es mit dieser Wohnbauförderung auch denkbar ist, einzelne Wohnungen zu fördern, oder ob dann nur ganze Häuser gefördert werden können, weil normalerweise ist die Wohnbauförderung für bestimmte Wohnungen, das ist in meinen Augen kein Argument dafür, dass die alle in einem Wohnblock wohnen müssen? Landesrat Ackerl: Frau Kollegin! Ich übernehme die Verantwortung für den sachlichen Inhalt, und der ist so, dass wir eigentlich nur ganze Wohnhäuser, die nicht ja mit sehr viel Wohnungen sein müssen, zwischen sechs und acht so in der unteren Größe, fördern wollen, weil das, was Sie sich überlegen schon auch etwas romantisch ist, oder zu sehr ichbezogen. Es ist auch die Realität im Leben, dass es nicht nur ältere Menschen gibt, die keine Freude haben, wenn es tobende und lärmende Kinder unmittelbar im Haus gibt. Und ich habe als Kinder- und Jugendwohlfahrtslandesrat, als Landesrat für die Kinder- und Jugendrechte, so manches Problem mit der Einschränkung der Kinder- und Jugendrechte gerade wegen dieser Konzentration. Und daher erscheint mir unsere Vorgangsweise sehr zielführend zu sein, Häuser zu machen, aber sie nicht isoliert irgendwo hinauszustellen, sondern natürlich im Verbund. Und wenn Sie von fünf Wohnblocks reden und ein Haus davon wird mit älteren Menschen in betreubaren Wohnungen besiedelt, so ist das Integration im wahrsten Sinnes des Wortes. Und ich bin auch überzeugt davon, wenn es die Älteren nicht so wollten, würden wir eine Gegenbewegung haben. Und ich habe keine Bewegung für das gemischte Wohnen. Es wird immer wieder da oder dort gewünscht, aber da muss viel mehr eingebracht werden als nur den Willen barrierefrei Wohnen zu können und gut betreut zu werden. Und das kann man dann machen, wenn es also abgestimmt wird zwischen Menschen, wenn es eine Projektgruppe gibt, die das tut. Das ist schon vorgekommen. Frau Kollegin Freundlinger hat eine ähnliche Einrichtung mit meiner Unterstützung in Oberneukirchen gemacht, das Lebenshaus. Aber das sind halt Ausnahmen von der Regel. Da bedarf es wirklich sehr viel menschlicher Bedürfnisse zum Zusammensein und zur Toleranz. Erste Präsidentin: Danke. Abg. Eisenriegler: Ich darf leider nicht mehr. Landesrat Ackerl: Ja, dann können wir eh diskutieren. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine weitere Frage dazu? Frau Kollegin Moser bitte. Abg. Moser: Herr Landesrat! Deine Ausführungen haben mich schon ein bisschen betroffen gemacht, dass die einzige Wohnform, die Oberösterreich sich überlegt jetzt, die isolierte Betreuung der Senioren ist. Ich kann deine Meinung nicht teilen, dass es halt eine Realität in der Gesellschaft ist, dass Alte und Junge nicht miteinander können. Ich glaube, man müsste bewusstseinsfördernde Maßnahmen setzen und ich möchte auch niemanden zwangsbeglücken, aber für mich stellt sich jetzt schon die Frage, in welcher Form Einzelintegration, gemeinsames Wohnen von dir finanziert werden kann? Denn nur vorzugeben, Pflegeheim und betreutes Wohnen isoliert und keine anderen Formen zulassen, das macht mich schon sehr betroffen. Landesrat Ackerl: Liebe Frau Kollegin! Während wir im Bereich von Menschen mit Behinderungen das integrierte Wohnen aufgrund des Gesetzes finanzieren können, weil es sich in der Regel auch um Menschen handelt, die eher geringe Eigenbeiträge leisten können, ist das bei betreubaren Wohnen in dieser Form nicht möglich. Ich habe ja nicht gesagt, dass es nicht geht. (Abg. Moser: "Ist sehr negativ formuliert!") Ja, jeden Tag, wenn ich munter werde, befinde ich mich in der Realität, die so ausschaut, dass man sich vieles wünschen kann, aber nur einen Teil davon bekommt. Und wenn ich mir die gesamte Palette der Erfordernisse meines Aufgabenbereiches ansehe, und der ist ja bekanntlich sehr unterschiedlich, mit vielen Facetten. Und wenn ich nicht will, dass da ein Bereich zwar gepuscht wird, aber die anderen dann zurückfallen, dann kann ich nicht für die notwendige Gemeinwesenarbeit, und um diese würde es dann gehen, die Mittel zur Verfügung stellen. In Wirklichkeit ist das die Voraussetzung für das gute Funktionieren von willkürlich zusammenlebenden Mietern in einem Haus und wenn sie sich freiwillig zusammenfinden, ist es immer leichter. Aber, das ist ja nicht die Regel, sondern die Regel ist, dass jemand halt Wohnraum sucht, aus unterschiedlichsten Gründen, und da muss dann Gemeinwesenarbeit vorhanden sein. Gemeinwesenarbeit bedeutet den Einsatz von fachlich qualifiziertem Personal. Das geht nicht nur durch Laienarbeit. Und das sind zusätzliche Aufwendungen, die ich nicht in der Lage bin zu bringen. Das heißt also, vom Zugang her, um es positiv zu betonen, habe ich ein Verständnis für die Überlegungen und für die Wünsche. Und in Einzelprojekten ist es da oder dort bisher möglich gewesen, aber es ist sicher als Regelprojekt mit den Finanzierungsmöglichkeiten, die das Land in seiner Gesamtheit hat und mir zur Verfügung stellen kann, nicht leistbar. Ich muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir das Hauptproblem zur Zeit mit der Unterbringung, das heißt, mit dem Wohnen von Menschen mit Behinderungen haben, da ungeheure Aufgaben vor uns liegen und die einen derartig hohen Finanzbedarf dafür benötigen, dass ich mich auch bei Budgetverhandlungen sehr stark darauf konzentrieren muss, dass ich für diese Gruppe von Menschen, das sind in Oberösterreich rund 500 an der Zahl, für die ich da etwas tun muss, sowohl für Wohnen als auch für Beschäftigung, die Finanzmittel bekomme. Es tut mir leid, dass ich da keine bessere Antwort geben kann, aber man sollte einmal auch sehen und sollte mit den Leuten reden, die im betreubaren Wohnen leben. Also ich habe überall dort positive Rückmeldungen, wo wir bereits in den Prozess eingebunden waren. Und in Wirklichkeit haben wir nur Probleme dort gehabt, wo aufgrund der Unerfahrenheit und auch vom Denken in idealisierter Form, Vorgangsweisen gewählt wurden, die sich als nicht richtig erwiesen haben. Ich glaube, da sind wir wirklich besser geworden. Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Trübswasser. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Ich gehe immer davon aus, dass es sehr unterschiedliche Bedürfnisse gibt bei den Menschen. Und wir sind geneigt und ich schließe mich da auch nicht aus, dass wir sehr leicht an Stereotypen denken, wenn Sie von Menschen mit Behinderungen sprechen, die eine Betreuung brauchen oder die mit Betreuung oder Assistenz selbständig leben können, so denken Sie möglicherweise an eine andere Gruppe von Menschen als ich denke. Und es gibt so viele Einzelsituationen so viele Menschen es gibt. Meine Frage richtet sich in die Richtung: Wären Sie bereit an einem Fördersystem zu arbeiten, das einerseits ein verbessertes Wohnungsangebot im barrierefreien Bereich ergibt? Das ist ja immer noch das Problem, dass wir zu wenig Wohnungen haben, die barrierefrei sind. Das ist Punkt eins. Hier müsste wirklich eine Offensive stattfinden. Das Zweite ist, dass betreubares Wohnen von geringer Intensität, da heißt es Assistenz, hohe Intensität, heißt es Betreuung bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Wären Sie bereit, an einem solchen Fördersystem, das individuellen Bedürfnissen eher entspricht als das Errichten von diesen, sage ich einmal, sind wahrscheinlich notwendigen, aber diesen einheitlichen Wohn- und Lebenssituationen durch diese derzeitige Förderung des betreubaren Wohnens? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Ackerl: Herr Kollege Trübswasser! Wir haben das ja in Wirklichkeit alles. Und Förderungen für den Bau selbst sind ja Angelegenheit des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters Haider, der sich dazu äußern müsste. Bitte vergleichen Sie einmal die Zahl der Menschen, die über Siebzig oder Fünfundsiebzig und über Achtzig sind, mit der Zahl der Alten- und Pflegeheimplätze und der betreubaren Wohnungen, die wir haben. Dann werden Sie feststellen, dass rund 80 Prozent dieser Menschen nach wie vor in anderen und üblichen Wohnformen wohnen, dort genauso mobil betreut werden, selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt leben, wenn fremdbestimmt, dann nur durch ihre Angehörigen. Das heißt also, wir haben in Wirklichkeit ja nicht die Situation, die da vielleicht hineingedacht wird, dass jemand gezwungen wird in eine betreubare Wohnung zu gehen. Und ich erlaube mir wirklich mit aller Deutlichkeit zu sagen, dass betreubare Wohnungen in der Regel eine beträchtliche Verbesserung der bisherigen Wohnsituation älterer Menschen bedeuten. Einen Quantensprung von den Substandardwohnungen oder Einfachstandardwohnungen der Vorkriegszeit oder der 50er Jahre in so, wie wir heute eigentlich leben und wie Sie auch meinen barrierefrei, richtigerweise wir alles machen sollten. Und ich glaube, da sind wir ja auf einem guten Weg unterwegs und ob wir immer dafür gesetzliche Änderungen oder neue Förderungsbestimmungen brauchen, bezweifle ich, sondern ich glaube eher, dass das eine Frage der Zeit ist, wo sich die Dinge einspielen und auch so die Dinge selbstverständlich werden. Wir sind gerade eben dabei, eigentlich das betreubare Wohnen selbstverständlich zu machen. Wenn ich mir anschaue, wer aller da jetzt mittlerweile sich dafür einsetzt, da gibt es eigene Pressekonferenz vom Herrn Stockinger und der Frau Freundlinger, die das betreute Wohnen im Zusammenhang mit Lebenshaus besonders propagieren. Ich habe mich sehr gefreut und habe mir nur gedacht, darunter hätte dann gehört Copyright Josef Ackerl oder wie immer, in gewissen Aussagen nicht und Ansagen. Aber es ist auf jedem Fall Allgemeingut und vieles von den Gedanken, die Sie äußern, ist ja verwirklicht worden. Und so manche Ihrer Anfragen betrachte ich ja als weiteren Ansporn nachzudenken und so verstehe ich auch jetzt Ihre Anfrage. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke Herr Landesrat Ackerl. Ich rufe die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Klubobmannes Anschober an den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer. Abg. Anschober: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Durch unglückliche Übergangsbestimmungen im Mineralrohstoffgesetz, das seit 1997 besteht, die Lücken im Nachbarschutz schaffen, ist in Aschach an der Steyr die Situation eingetreten, dass ein Schotterabbaubetrieb bis auf 5 Meter zu den Grundgrenzen einer Wohnsiedlung seine Schottergrube rechtskonform erweitern darf. Ein Lösungsweg sowohl für Anrainerinnen und Anrainer als auch für das Unternehmen wäre es, wenn diese Erweiterungsfläche gegen ein anderes für den Schotterabbau geeignetes, aber weiter entferntes Grundstück eingetauscht werden würde, somit beiden Seiten, dem Unternehmen und den Anrainern gedient wäre. Sind Sie bereit, ein solches geeignetes Grundstück anzukaufen, um es gegen die Erweiterungsfläche einzutauschen und damit eine politische Lösung zu ermöglichen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann Anschober! Zu Ihrer Anfrage muss ich Ihnen zuerst einmal sagen, da Sie unmittelbar an mich die Frage des Ankaufs dieses Grundstückes richten, ich persönlich bin nicht bereit, weil mir dazu die finanziellen Mittel fehlen. Wenn Sie meinen, ich in Vertretung des Landes als Eigentümervertreter der Liegenschaften des Landes, so muss ich die Sache grundsätzlich beantworten. Erstens: Der Konflikt in Aschach ist mir in allen Teilen bekannt und ich habe mich gleich von der ersten Stunde an dahingehend verwendet, dass der Herr Bezirkshauptmann, der Herr Dr. Kaiplinger von der Bezirkshauptmannschaft und der Bürgermeister über mein Ersuchen sich dort als Mediator und Vermittler eingesetzt haben. Es scheint allerdings so, dass zwischen den Anrainern und der Unternehmerin, die eine rechtsgültige Abbaugenehmigung hat, ein Einvernehmen nicht herstellbar ist. Ich habe die Sache rechtlich in allen Phasen genauestens prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen einen rechtsgültigen Bescheid hat, der jederzeit durchgesetzt werden kann und wo es in keiner Instanz auch nicht beim Landeshauptmann eine Möglichkeit gibt, die Unternehmerin an der Umsetzung dieses Bescheides zu hindern. Zweiter Punkt: Mir ist auch dieser Vorschlag gemacht worden, dass es weiter entfernt, südlich der Schottergrube, eine Fläche gäbe. Erstens: Diese Fläche ist hinsichtlich der Abbaufähigkeit und der Genehmigungsfähigkeit noch nicht untersucht. Eine derartige Untersuchung würde zwischen einem und eineinhalb Jahren dauern, sagt mir die Bezirkshauptmannschaft durch die verschiedenen Fachexperten. Und es bestehen schwere Bedenken, ob dort eine Abbaufähigkeit gegeben ist. Ungeachtet dessen, hat in den letzten Tagen zweimal die Unternehmerin geäußert, dass sie nicht bereit ist, erstens ihre Grundstücke zu verkaufen und zweitens auf einen anderen Ort mit dem Schotterabbau zu gehen. Das muss ich vorerst einmal zur Kenntnis nehmen. Dritter Punkt: Die Frage des Ankaufes müsste grundsätzlich diskutiert werden auch in der Oberösterreichischen Landesregierung, weil man damit natürlich gewisse Präjudizfälle schafft. Das Wegkaufen mit öffentlichem Geld, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorhanden ist, ist eine ganz schwierige Situation. Die müsste aufgrund eines Spezialfalles, wie er hier sicher in gewissem Ausmaß vorliegt, das möchte ich nicht bestreiten, politisch natürlich breit getragen werden. Die Frage haben wir aber bis zur Stunde noch nicht untersucht. Ich habe den Herrn Bürgermeister und die Beamten der Bezirkshauptmannschaft nochmals gebeten, in Richtung einer Einholung eines Minimalkonses durch die Firmeninhaberin weiter zu diskutieren, das heißt, einmal zu fragen, ob eine Minimalbereitschaft überhaupt gegeben ist, auf einen anderen Standort zu gehen und die Investition um zumindest ein Jahr zu verschieben, weil die Untersuchungen sowohl in geologischer als auch in wassertechnischer Hinsicht einige Zeit erfordern. Mir sagen die Sachverständigen, die ich dazu befragt habe, dass ein Jahr dafür die absolute Untergrenze sei. Erste Präsidentin: Herr Klubobmann bitte. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann! Ich kann Ihnen in einem Punkt absolut Recht geben, das ist Ihre Bewertung, dass es sich um einen Spezialfall, um keinen üblichen Fall, handelt, und zwar in mehrerlei Hinsicht. Es ist die Tatsache gegeben, dass es hier jahrelang Versäumnisse von Behörden und von der Politik gegeben hat in diesem Zusammenhang, es ist die Tatsache gegeben, dass in diesem Fall jahrelang Anrainern versichert wurde, dass es zu keiner Erweiterung kommen wird, dass diese Anrainer in diesem guten Glauben investiert haben in Eigenheime, erst in den vergangenen Jahren investiert haben in die Eigenheime. Und nach dem es um ein politisches Versagen in den vergangenen Jahren gegangen ist, bin ich überzeugt davon, dass gerade dieser konkrete, dieser ganz konkrete Einzelfall eine politische Konfliktlösung erfordert und diese Einschätzung von mir, die ja im Übrigen auch von der Bürgerinitiative vor Ort, von den Anrainern mitgetragen wird, die auch von der Landesrätin Stöger und ich glaube auch, von der Landesrätin Haubner auch miteingefordert wurde, ist es von Ihrer Seite her zu versuchen, eine politische Konfliktlösung zu initiieren? Ich ersuche Sie deshalb einen runden Tisch in dieser Frage einzuberufen, wo die betroffenen Seiten versuchen, doch noch, statt einer Eskalation dieses Konfliktes, statt eines Drüberfahrens über Betroffene und völlig unschuldige Bürger, die hier zum Handkuss kommen, hier eine politische Lösung zu erreichen. Sind Sie persönlich bereit, einen derartigen Schritt in Richtung Konfliktlösung durch einen runden Tisch unter Ihrer persönlichen Leitung zu realisieren? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann! Ich habe den Herrn Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptmannschaft gebeten einige Fragen noch zu klären. Ich habe auch den Herrn Bürgermeister gebeten vor allem im Hinblick auf einen Minimalkonsens bei der Firmenleitung der Firma Mayer nochmals im Vorfeld zu urgieren, ob ein minimalster Konsens gegeben ist, dass man eventuell auf ein anderes Grundstück wechseln würde. Wenn diese Vorfragen geklärt sind, bin ich bereit, einen solchen runden Tisch einzuberufen. Ich bin seit Anfang an in die Fragen der Anrainerschaft und die Probleme eingebunden. Es ist kein Geheimnis, ich sage das auch öffentlich, denn sonst kommt es als Gerücht ja auf, die hauptbetreibende Anrainerin Frau Mothwurf ist aus Traun und war meine Nachbarin in der Oberen Dorfstraße. Ich bin mit ihrem Vater in die Volksschule gegangen. Nach dem es da diesbezüglich ohnedies Gerüchte gibt, dass ich daher mehr auf der Seite der Anrainer stehe, sage ich das ganz öffentlich. Ich sage Ihnen aber auch, dass mir mitgeteilt wurde, dass in der Gemeinde Aschach selbst etwas mehr als drei Viertel der Bevölkerung der Meinung sind, dass ein rechtsgültiger Bescheid umzusetzen sei. Diesbezüglich habe ich seitens der Bevölkerung eine ganze Reihe von Meinungsäußerungen in den letzten Tagen erhalten. Es wird also nicht einfach sein, dort einen Konsens zu finden. Vor allem möchte ich heute ganz klar erklären, dass ich nicht die Erwartungshaltung schaffen möchte, der Landeshauptmann oder die Politik kann einen rechtskräftigen Bescheid außer Kraft setzen. Und zum Zweiten widerspreche ich Ihnen heftig, in dieser globalen Form, dass es Versäumnisse der Behörden und Versäumnisse der Politik gegeben hat. Es hat eine ungeschickte, das sage ich ganz offen, ungeschickte Äußerung des dortigen Altbürgermeisters gegeben, der aber für seine Äußerung eigentlich nichts kann. Er hat damals gesagt, die Schottergrube wird nicht erweitert. Warum hat er das gesagt? Weil die damals zuständige Bergbehörde diese Meinung vertreten hat. Die Bergbehörde gibt es heute nicht mehr, die Zusage der Bergbehörde gibt es heute nicht mehr, die Zusage der Bergbehörde kann daher nicht realisiert werden und die Bezirkshauptmannschaft und auch die Landesregierung stehen vor der Tatsache eines rechtsgültigen Abbaubescheides. Es hat die Politik, schon gar nicht die Landespolitik, hier keinerlei Versäumnis auf dem Schuldschein. Und es hat auch der Bürgermeister, der derzeit verantwortlich ist, und auch die Bezirkshauptmannschaft in keinster Weise irgendetwas unterlassen oder irgendeine Falschhandlung gesetzt. Erste Präsidentin: Bitte. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann! Grundsätzlich, um das herauszustreichen, begrüße ich sehr Ihre jetzt bekundete Bereitschaft, einen entsprechenden runden Tisch einzuberufen. Das ist wahrscheinlich die einzige Chance, um hier doch noch zu einer politischen Lösung zu kommen, auch wenn das dann nicht sicher ist. Da gebe ich Ihnen absolut Recht, aber es ist ein Versuch, eine politische Lösung zu erreichen und der einzig gangbare Versuch. Zweitens: Die politischen Versäumnisse und Behörden, Herr Landeshauptmann, da muss ich Ihnen widersprechen. Wenn Anrainer im Vertrauen auf Aussagen von Behörden und Politikern hier ihre entsprechenden Eigenheime errichten, diese Zusagen dann nicht eingehalten werden, wenn über Jahre hindurch eine entsprechende gesetzliche Regelung in Form des Berggesetzes besteht, die eigentlich Steinzeitdemokratie dargestellt hat und Anrainer völlig entrechtet hat bis 1997, und wenn es auch jetzt noch Ausnahmebereiche im Mineralrohstoffgesetz in der Form gibt, dass die Schonzonen, die jetzt eingeführt wurden, der Größenordnung von 100 bis 300 Metern zwischen Schotterabbauprojekt und Anrainer, die ja sehr positiv sind, dann nicht gelten, wenn ein Betrieb weniger als 40 Mitarbeiter hat, dann handelt es sich, meines Erachtens, um ein eklatantes politisches Versagen in diesem Zusammenhang, das Konflikte nicht entschärft, sondern geschürt hat und erst mitentstehen hat lassen. Herr Landeshauptmann! Sind Sie bereit eine entsprechende Initiative bei der Bundesregierung, um diese Gesetzeslücke zu schließen, die, wie gesagt, ermöglicht, dass Schutzzonen für Betriebe mit weniger als 40 Mitarbeiter nicht gelten? Sind Sie bereit eine entsprechende Initiative, die wir heute eingebracht haben, mit und durch Ihre Fraktion mitunterstützen zu lassen? Herr Landeshauptmann, sind Sie bereit eine entsprechende Initiative bei der Bundesregierung, um diese Gesetzeslücke zu schließen, die wie gesagt ermöglicht, dass Schutzzonen für Betriebe mit weniger als vierzig Mitarbeitern nicht gelten, sind Sie bereit eine entsprechende Initiative, die wir heute eingebracht haben, mit und durch ihre Fraktion mit unterstützen zu lassen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Klubobmann, wenn Sie ihre Zusatzfragen auch noch so theatralisch inszenieren, muss ich Ihnen in aller Klarheit sagen, dass ich mich vor die Behörde, die Bezirkshauptmannschaft, vor die Behörde des Landes stelle und auch vor die Politik stelle. Es hat ein Altbürgermeister aufgrund des Erkenntnisses einer Bergbehörde, die heute nicht mehr existiert, eine Aussage getroffen. Es liegt kein Fehlverhalten, kein Verschulden des derzeitigen Bürgermeisters, auch nicht des Altbürgermeisters vor. Es liegt kein Verschulden eines Politikers vor. Es liegt kein Verschulden der Bezirkshauptmannschaft oder des Amtes der Landesregierung oder eines Politikers der Oberösterreichischen Landesregierung vor. Wenn man im Vorfeld des runden Tisches von schweren Versäumnissen der Politik und der Verwaltung redet, dann werde ich meinen Entschluss einen runden Tisch einzuberufen, womöglich noch einmal überdenken, weil ich eine Verpolitisierung dieser Angelegenheit durch die grüne Fraktion nicht akzeptieren würde. Ich appelliere daher an Sie, ermöglichen Sie diesen runden Tisch, in dem Sie bei den Sachfragen bleiben, in dem Sie bei den Fakten bleiben, wenn das eine Inszenierung parteipolitischer Demonstrationen sein soll, dann bin ich dafür nicht zu haben. Wenn es auf der sachlichen Ebene abgewickelt wird, dann sehr wohl. Und was hinsichtlich Ihres Antrages zum Mineralrohstoffgesetz geschieht, das wird mein Klub in seinen Beratungen sicherlich festlegen. Sie werden nicht erleben, dass ich ad hoc ohne Ihren Antrag genauer studiert zu haben, hier eine Aussage treffe. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu weitere Fragen? Bitte, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, traditionell unterstützen wir Freiheitliche bei derartigen Dingen natürlich die Grünen und verweisen darauf, dass unsere Umweltlandesrätin bereits am 20. April einen Lokalaugenschein vor Ort gemacht hat, dort mit den Betroffenen entsprechende Gespräche geführt hat. Am 30. April Ihnen einen Brief übermittelt hat, wo Sie einen runden Tisch oder allenfalls privatrechtliche Vereinbarungen vorgeschlagen haben. Herr Landeshauptmann, bedauerlicherweise ist die Rückantwort bis heute ausständig. Ich denke, wenn wir eine Parteipolitisierung verhindern wollen und entsprechende rasche Hilfe für die Anrainer erreichen wollten, wäre es höchst an der Zeit gewesen, dem Anliegen der Umweltreferenten näher zu treten, den runden Tisch einzuberufen und eine entsprechende privatrechtliche Vereinbarung zu schließen. Warum lassen Sie sich so viel Zeit? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Lieber Herr Klubobmann, du bist leider nicht informiert, denn ich habe sofort geantwortet, zwar nicht schriftlich, sondern in einer nächstfolgenden Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung, habe die Mitglieder der Landesregierung gebeten, dass man zuerst die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinde vor Ort arbeiten lassen soll, dass man versuchen soll, auf der örtlichen Ebene Konsens herbeizuführen, Konfliktlösungsmöglichkeiten zu erkunden. Und ich habe damals schon gesagt, wenn diese Möglichkeit vor Ort nicht gefunden wird, dann werden wir weitere Schritte in der Landesregierung setzen. Ich werde mit der Frage des runden Tisches am kommenden Montag unter Allfälliges die Landesregierung beschäftigen. Das war auch von mir so geplant. Aber ich bin immer der Meinung, dass man zuerst nach dem Subsidiaritätsprinzip vor Ort den Versuch unternehmen soll, ein Problem zu lösen, und man nicht jede Frage auf die Ebene der Landespolitik stellen sollte. Ich weiß, dass die Frau Kollegin Haubner draußen war. Ich weiß, dass die Frau Kollegin Stöger draußen war usw. Nur, wissen Sie, die Lösung der Probleme kann ja kein Verschubbahnhof sein. Das Ergebnis dieser Besuche war nur ein Brief an den Pühringer mit den Worten „Tue was“. Also, so stelle ich mir die Problemlösung durch Mitglieder der Landesregierung nicht in optimaler Form vor. Abg. Mag. Steinkellner: Nein, nein! Dann hast du ihn aber nicht gelesen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe ihn selbstverständlich gelesen! Nur, es sind Lösungsvorschläge drinnen, die an der rechtlichen Realität vorbeigehen. Ich kann ja nicht Gesetze und Bescheide außer Kraft setzen. Erste Präsidentin: Eine weitere Zusatzfrage noch? Das ist nicht der Fall. Die nächste Anfrage ist die des Herrn Dritten Präsidenten Mag. Bodingbauer an den Herrn Landeshauptmann. Bitte. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Herr Landeshauptmann, in der letzten Maiwoche berichteten die oberösterreichischen Medien mehrfach über den Nationalpark und seine Gesellschaft. Sind Sie der Ansicht, dass der Nationalpark Kalkalpen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend wirtschaftlich, sparsam und effizient geführt wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Davon gehe ich aus, sehr geehrter Herr Präsident, denn sonst hätten die Wirtschaftsprüfer, die beeideten Wirtschaftsprüfer, den Bilanzen nicht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gegeben. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Dankeschön. Eine zweite Frage: In einer Betriebsversammlung am 18. November 2001, Sie kennen die Resolution, haben 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalparkgesellschaft eine Resolution an die derzeitige Geschäftsführung gerichtet und folgende Punkte bei der Reorganisation eingefordert: 1) Budget: a) Mittel- und langfristige Planung. Ich hätte immer angenommen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. b) Budgetwahrheit, Budgetverbindlichkeit c) Kostenrechnung und Nachkalkulation d) Abstimmung abteilungsübergreifend und mit den Bundesforsten e) Berücksichtigung steigender Fix- und Folgekosten 2) Zur Organisation: a) Eine klare Kompetenzregelung b) Gemeinsame Aktualisierung der Stellenbeschreibungen c) Vertretungsregelung für den Geschäftsführer d) Mitarbeitergespräch mit dem Geschäftsführer 3) Betriebsvereinbarungen: a) Arbeitszeitregelung unter Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle b) Gleitzeitvereinbarung c) Diätenregelung laut Landesschema. Ich glaube, das alleine sagt Verschiedenes anderes aus. Teamfähigkeit ist heute eine der Voraussetzungen für einen Leiter eines so großen Betriebes wie in der Nationalparkgesellschaft, wie ihn diese darstellt. Sind Sie der Meinung, dass die derzeitige Geschäftsführung diese Fähigkeiten trotz der Berichte in den oberösterreichischen Medien in ausreichendem Maß besitzt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Präsident, Faktum ist, dass der Nationalpark Kalkalpen sich eines sehr regen Zuspruchs durch die Bevölkerung erfreut, dass immer mehr Leute in unseren Nationalpark kommen und dass erfreulicherweise auch die in dieser Region heimische Bevölkerung den Nationalpark in einem immer größeren Ausmaß akzeptiert. Das ist unter anderem die entscheidende und wesentliche Leistung der derzeitigen Geschäftsführung, die ich sehr begrüße und zu der ich stehe. Zu allen Fragen des Budgets kann ich nur dahingehend antworten, dass alle Beschlüsse, ob Budget oder Rechnungsabschluss in der Hauptversammlung immer einstimmig gefasst wurden. Also auch mit Ihrer Stimme. Und ich gehe nicht davon aus, dass Sie einer Budgetplanung oder einem Budget oder einer Bilanz die Zustimmung geben, wenn Sie überzeugt sind, dass hier grobe Vernachlässigungen getroffen werden. Verbesserungen sind immer möglich, wenn der mehrmals angekündigte aber bis heute nicht vorliegende Rechnungshofbericht vorliegt, werden wir den sehr genau anschauen. Ich bin dem Rechnungshof wie immer für jede Anregung dankbar. Der Geschäftsführer hat selbstverständlich mein Vertrauen. Die Fragen, die Sie da angesprochen haben, sind weitgehend geregelt. Sie wissen ganz genau, dass es von einem Mitarbeiter im Unternehmen gegen den Geschäftsführer ein gewisses Mobbing eine gewisse Zeit lang gegeben hat. Das gehört aber der Vergangenheit an. Und ich kann nur eines ganz klar sagen, wenn sich alle Nationalparks – da können Sie auch im Umweltministerium fragen – in dieser Form entwickeln würden wie der oberösterreichische, wären die Verantwortlichen sehr, sehr glücklich. Und zum letzten noch, zum letzten darf ich noch eines feststellen: Wir haben im Nationalpark in der Anfangsphase ungeheure Probleme gehabt, aber nicht wegen der Geschäftsführung, sondern wegen des Verhältnisses Bundesforste, Nationalpark, Bevölkerung, Bürgermeister, Tourismusvertreter. Es ist in exzellenter Weise gelungen, diese Probleme – ich sage nicht – aus der Welt zu schaffen, denn der Standort bestimmt immer den Standpunkt, aber erstens die Problemlösung exzellent zu kultivieren, auf demokratische Basis in die Gremien zu bringen. Und es gibt so etwas wie einen ständigen Nationalparkstreit überhaupt nicht mehr. Ich bin für jede Anregung dankbar, dass man etwas besser machen kann. Ich hab keinen Grund zu zweifeln, dass beeidete Wirtschaftstreuhänder sich die Bilanzen ordnungsgemäß angeschaut haben. Im Vorjahr ist ein Überschuss von etwa zwei Millionen Schilling oder eineinhalb Millionen Schilling erzielt worden. Und ich habe daher keinen Grund, keinen Grund, dem Geschäftsführer das Vertrauen zu entziehen. Wobei eines klar ist, dass manche Bereiche wie etwa der Bildungsauftrag, der Naturschutzauftrag, nie markt- oder betriebswirtschaftlich alleine erfüllt werden können. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Ja, diese Meinung teile ich auch. Den Überschuss wissen Sie auch, wie der Zustande gekommen ist? Ich habe eine dritte Frage. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Der Überschuss ist so Zustande gekommen, wie er budgetiert war. Die zugesagten Subventionen sind eingesetzt gewesen und sind auch eingetroffen. Und Sie wissen ja, dass das Budget derzeit mit dem Bund gedeckelt ist. In der letzten Hauptversammlung, ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren, aber ich glaube schon, habe ich gesagt, dass nächstes Jahr die Budgetvereinbarung ausläuft, dass das Land bereit ist, als Fünfzigprozenteigentümer, das Budget anzuheben und dass wir mit dem Bund verhandeln, dass er das auch tut. Wir können ja den Bund dazu als Fünfzigprozentmiteigentümer nicht zwingen. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Ich darf trotzdem die dritte Frage stellen. Um das Ganze doch ein bisschen in Frage zu stellen, wie Sie sagen, dass die Geschäftsführung sehr gut arbeitet, will ich die Frage so formulieren: Das Nationalparkkuratorium wurde als Beratungsgremium für die Nationalparkgesellschaft eingerichtet. Sie besteht aus vierzehn Personen, sieben kommen aus den Naturschutzorganisationen und insgesamt sind elf Gremien eingebunden. Es soll uns helfen, die Realisierung der Ziele des Nationalparks zu verwirklichen, Möglichkeiten für die Vorschläge zur Forschung und zu Äußerungen zum Landesgesetz haben sie das Recht. Alles das ist gut und hat sich in der Vergangenheit, glaube ich, auch bewährt. Ich habe aber nun vom Unmut eines großen Teils der Mitglieder des Kuratoriums gehört, der ausgelöst wird durch mangelnde Information und Nichteinhalten von Versprechungen von der Seite der Geschäftsführung. Was gedenken Sie jetzt zu tun, um diesen Informationsmangel, der zum Unmut geführt hat, zu beseitigen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Wie Sie wissen, ist das Kuratorium ein Beratungsgremium, das ich akzeptiere, für dessen Ratschläge ich dankbar bin, für dessen Ideen ich dankbar bin. Wie Sie wissen, bin ich der Vorsitzende der Hauptversammlung. Bis zum heutigen Tag ist mir weder mündlich noch schriftlich seitens des Kuratoriums diese Kritik vorgetragen worden, daher kann ich dazu auch nicht Stellung nehmen. Wenn mir diese Kritik vorgetragen wird, werde ich mich mit ihr auf sachliche und seriöse Weise auseinandersetzen. Wie Sie aber auch wissen, sehr geehrter Herr Präsident, ist das einzig rechtskräftige und für das Unternehmen nach den Gesetzen maßgebliche Gremium die Hauptversammlung. Wir haben ja keinen Aufsichtsrat. Die Funktionen des Aufsichtsrates werden durch die Hauptversammlung ja wahrgenommen. Wir haben aufgrund der Satzung dort das Einstimmigkeitsprinzip. Es können nur einstimmige Beschlüsse zwischen Land und Bund gefasst werden. In der Geschichte des Nationalparks sind dort nur einstimmige Beschlüsse gefasst worden. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgend eine Vertrauensstörung zwischen den Eigentümern und der Geschäftsführung gibt. Denn sonst wäre ja das nicht durch nur einstimmige Beschlüsse, auch durch Ihr Mitwirken, zum Ausdruck gekommen. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Ich sage nur, am 22.10. war die letzte Vorstandssitzung. Also, hier könnten schon in der Zwischenzeit einige Störungen aufgetreten sein. Erste Präsidentin: Danke. Frau Abgeordnete Schreiberhuber bitte. Abg. Schreiberhuber: Herr Landeshauptmann, ich hab von dieser Diskussion in der Zeitung gelesen. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Ich auch!“) Und ich stelle nur fest einleitend. Wird es durch diese Vorgänge, durch diese Diskussionen zu einer Verzögerung bei der Errichtung des Nationalparkhauses Reichraming kommen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Nein. Abg. Schreiberhuber: Wann ist der Baubeginn geplant? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Aber ich gehe davon aus, dass die Planung, die die Hauptversammlung in den letzten Sitzungen festgelegt hat, eingehalten wird. Erste Präsidentin: Eine Frage, Frau Schreiberhuber, bitte. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Draußen dann am Gang. Erste Präsidentin: Eine weitere Frage gibt es von der Frau Abgeordneten Eisenriegler,bitte. Abg. Eisenriegler: Herr Landeshauptmann, halten Sie es für richtig, dass heute ein Bericht diskutiert wird, der uns allen bis jetzt nicht vorliegt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Nein. Erste Präsidentin: Dann rufe ich die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Klubobmanns Mag. Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann. Abg. Mag. Steinkellner: Wann wirst du die nächste Hauptversammlung einberufen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sobald dies nach der Satzung erforderlich ist. Spätestens aber dann, wenn der Rechnungshofbericht vorliegt und wenn der Jahresabschluss für das Jahr 2001 vorliegt, der ja durch die Hauptversammlung beschlossen werden muss. Ich gehe davon aus, dass das entweder im Sommer oder im Frühherbst sein wird. Der Jahresabschluss ist fertig. Erste Präsidentin: Das war jetzt Ihre Zusatzfrage. Würden Sie jetzt bitte Ihre Anfrage stellen an der Herrn Landeshauptmann? Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, am 7. März 2000 erklärst du als Landeshauptmann von Oberösterreich in einer Aussendung, dass das Thema Benes-Dekrete nicht abgeschlossen sei und auch nicht von Tschechien einseitig als abgeschlossen erklärt werden könne. Zitat: „Wir Oberösterreicher können uns nicht vorstellen, dass Tschechien in die EU aufgenommen wird, wenn diese Unrechtsakte weiter Teil der tschechischen Rechtsordnung sind.“ In wie weit deckt sich diese Auffassung mit dem Positionspapier der Landesregierung zur EU-Erweiterung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Im Positionspapier 1999 durch die Landesregierung sind die Benes-Dekrete nicht erwähnt. Es kann daher kein Widerspruch gegeben sein. Weil, wenn was nicht drinnensteht, kann es auch keinen Widerspruch geben. Ich bin aber der Meinung, dass eine Absichtserklärung im Zusammenhang mit den Benes-Dekreten hineinkommen sollte. Und wir überarbeiten dieses Positionspapier derzeit. Und ich spreche mich dafür aus, die Benes-Dekrete in dieses Positionspapier, in die Endfassung 2002 auch aufzunehmen. Abg. Mag. Steinkellner: Danke dafür. Bist du auch bereit, jene Regierungsmitglieder, insbesondere den Wirtschaftsreferent, der öffentlich kundtut, die Benes-Dekrete dürfen kein Hindernis für den Beitritt sein, dementsprechend in Schranken zu weisen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich bin der Meinung, dass die Tschechen hier eine Bringschuld haben, was die Benes-Dekrete anlangt. Der Herr Bundespräsident und der Herr Staatspräsident Havel haben ja in den letzten Tagen einen Weg aufgezeigt. Ich bin aber sicherlich kein Vetopolitiker. Abg. Mag. Steinkellner: Bist du jedenfalls der Meinung, dass in der Landesregierung in der Außenpolitik mit einer Zunge gesprochen wird oder hat in der Außenpolitik jedes Regierungsmitglied hier eine andere Auffassung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe nur eine Zunge, mit der ich rede. Aber ich kann natürlich Regierungsmitglieder nicht zur Einheit zwingen. Aber es ist sicherlich wünschenswert, wenn in wichtigen Fragen eine Meinung vertreten wird. Der Kollege Fill hat natürlich recht, auch Benes ist kein Veto im Sinn des klassischen Veto, sondern in dem Sinn, dass wir alles tun sollten, um Tschechien zu bewegen, von sich aus diesen Schritt der Versöhnung den Heimatvertriebenen entgegenzugehen. Dazu stehe ich. Erste Präsidentin: Danke. Eine Frage von Herrn Abgeordneten Trübswasser, bitte. Abg. Trübswasser: Herr Landeshauptmann, eine kurze Berichtigung am Anfang. Benes ist tatsächlich kein Veto, sondern Dr. Eduard Benes ist der erste Präsident der Tschechoslowakei damals, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „So habe ich das auch verstanden!“) der hat auch den Respekt, den Präsidenten üblicherweise haben, zu bekommen. Herr Landeshauptmann, vor zweieinhalb Jahren hat die oberösterreichische Landesregierung meines Erachtens einen sehr differenzierten und weisen Beschluss gefasst, was die Präsidialdekrete betrifft, und darin wurde festgehalten, dass von den 142 Dekreten einige dabei sind, die sich unserem heutigen Rechtsempfinden wieder entgegenstellen, die Menschenrechtsverletzungen vermuten lassen und in diesem Beschluss fordert die Landesregierung die Bundesregierung auf, diesbezüglich tätig zu werden. Meine Frage ist: Stehen Sie nach wie vor zu dem Geist, in dem dieser Beschluss gefasst wurde, meines Wissens einstimmig, oder sind Sie bereit, in der Wortwahl und in den Handlungen hinter diesem Beschluss zurückzugehen in Zukunft? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich fühle mich dem Geist dieser Beschlüsse selbstverständlich verbunden. Ich glaube nur, dass es in den letzten Monaten im Zusammenhang mit den Benes-Dekreten in der Diskussion natürlich eine Entwicklung gegeben hat. Als Landeshauptmann eines Landes, in dem viele Tausend betroffene Heimatvertriebene leben, die zum Aufbau dieses Landes beachtliche Leistungen erbracht haben, die Landesbürger sind, so wie wir, mit ihren Verdiensten für Oberösterreich, die ein fürchterliches Schicksal der Vertreibung hinter sich haben, die allesamt nicht einfach pauschal unter Nazi und fünfte Kolonne Adolf Hitlers verdächtigt werden dürfen, sehe ich mich aber auch als Interessensanwalt dieser Menschen. Und ich glaube daher, dass man an die Adresse der tschechischen Regierung in Klarheit zu sagen hat, ihr habt da einen Akt zu setzen. Einen Akt der Versöhnung und der Wiedergutmachung und einen legistischen Weg zu finden, damit diese zugegebener Weise wenigen Paragrafen der Benes-Dekrete verändert werden. Mit dem Respekt gegenüber dem Herrn Staatspräsident Benes tue ich mich aufgrund dieser brutalen Vertreibungsakte, wie ich Ihren Ausführungen entnehme, etwas schwerer als Sie. Erste Präsidentin: Eine weitere Zusatzfrage noch? Bitte, Herr Abgeordneter Wimleitner. Abg. Wimleitner: Herr Landeshauptmann, wenn Sie das Veto nicht als Druckmittel einsetzen, welches Druckmittel werden Sie einsetzen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Wimleitner, Druck ist kein gutes politisches Instrument, ich glaube, es muss gelingen, in einer demokratischen Überzeugungsarbeit unsere Nachbarn dahingehend zu bringen, dass sie auch unter dem Gesichtspunkt einer gut nachbarschaftlichen Politik bereit sind, diesen Schritt auch den österreichischen und deutschen Heimatvertriebenen entgegenzugehen. Da sollten wir jedes demokratische Mittel einsetzen, das Veto ist in meinem Sinn kein demokratisches Mittel, weil es den Weiterbau Europas, des Europas des Friedens und die Stabilität verhindert. Abg. Wimleitner: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landeshauptmann. Ich rufe die nächste Anfrage, die des Herrn Kollegen Bernhofer an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Abg. Bernhofer: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Nach den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen erhalten Landes- und Gemeindevertragsbedienstete sowie Landarbeiter eine Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre gedauert hat und das Dienstverhältnis nicht durch eine Kündigung, durch den Dienstnehmer verschuldete Entlassung oder ungerechtfertigten Austritt geendet hat. Von der Bundesregierung wurde nunmehr eine Regierungsvorlage für die Neuregelung des Abfertigungsrechtes beschlossen, die dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet wurde. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wie lauten deine Überlegungen für die Umsetzung der "Abfertigung neu" im Landesrecht? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Abgeordneter, die "Abfertigung neu" ist eine soziale Großtat der Regierung, das ist ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Das alte System war nicht gerecht, weil Dienstverhältnisse, die unter drei Jahren beendet wurden, automatisch zum Verlust der Abfertigung geführt haben, weil dafür kein Abfertigungsanspruch gegeben war. Nachdem das durchschnittliche Dienstverhältnis in der Republik Österreich nur mehr 1,8 Jahre beträgt, haben sehr viele Leute, viele Arbeitnehmer nie eine Abfertigung bekommen können, daher begrüße ich natürlich die Neuregelung. Wir haben im Bereich des Vertragsbedienstetenrechtes bei uns dieselben Regelungen gehabt, die für die Angestellten gegolten haben, daher werden wir selbstverständlich für die Vertragsbediensteten auch die "Abfertigung neu" im Landesdienst beschließen. Der Bundesentwurf sieht nämlich für den öffentlichen Dienst keine Regelungen vor, daher müssen wir diesen Bereich extra hier im Landtag beschließen. Für Beamte wird es keine Abfertigungsregelung geben, weil die Beamten im Wege der Pensionskasse vom Dienstgeber Land drei Prozent Pensionsbeitrag bezahlt bekommen. Die Vertragsbediensteten haben auch eine Pensionskassenregelung, dort wird aber der Beitrag mit 1,5 Prozent begrenzt, daher zahlen wir die Differenz von 1,53, die eben ausverhandelt worden sind bei der "Abfertigung neu" im Wege der "Abfertigung neu" und haben damit eine vollkommene Gleichstellung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werde ich vorlegen, sobald mir die entsprechenden Texte der Bundesregierung vorliegen. Abg. Bernhofer: Wie viele oberösterreichische Arbeitnehmer werden oberösterreichweit durch die "Abfertigung neu" tatsächlich in den Genuss einer Abfertigung kommen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Bisher haben ungefähr drei Viertel der Arbeitnehmer nie eine Abfertigung bekommen, und zukünftig werden alle Arbeitnehmer eine Abfertigung bekommen, weil von Beginn an jedes Dienstverhältnis der Neuregelung unterliegt. Abg. Bernhofer: Danke. Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Die Fragestunde ist somit geschlossen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer den Eingang bekannt zu geben, bitte. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute 10 Beilagen. Die Beilage 1448/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz geändert werden (Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2002), diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1451/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1452/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Resolution an den Bund, auch Internatsschüler die Schülerfreifahrt zu ermöglichen, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1453/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Erarbeitung einer gemeinsamen oberösterreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU ("EU-Konvent") soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1454/2002, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten betreffend Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1455/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Erstellung eines Landesgeneralverkehrsplanes soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1456/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Vollfusion der Energie AG mit der Linz AG soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1457/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Oö. Familienzuschuss beim Schulbeginn soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1458/2002, ein Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend Maßnahmen gegen die Schaffung von "Bürgerwehren" und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch ausschließlich hiezu befugte öffentliche Organe soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1459/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten soll ebenfalls gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Danke vielmals, Herr Kollege Bernhofer, für die Bekanntgabe des Einganges. Alle von ihm verlesenen Beilagen liegen auf Ihren Plätzen auf, weiters haben wir Ihnen auch den Rechnungsabschluss 2001 und den Grünen Bericht 2001 aufgelegt. Den Rechnungsabschluss 2001, der die Beilagen-Nr. 1449/2002 trägt, habe ich gemäß den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung dem Finanzausschuss und den Grünen Bericht, der die Beilagen-Nr. 1450/2002 erhalten hat, dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorbereitung zugewiesen. Weiters darf ich darauf hinweisen, dass den Band I bis III zum Rechnungsabschluss, aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Klubs, nur die Mitglieder des Finanzausschusses bekommen haben. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1452/2002. Es handelt sich hier um eine Resolution an den Bund, auch Internatsschüler die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. Dazu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne und Herrn Makor-Winkelbauer das Wort erteile. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher des Landtags! Bei der vorliegenden Resolution an den Bund handelt es sich wirklich um einen dringlichen Antrag, dringlichen Antrag deswegen, weil es sich um eine eklatante Ungerechtigkeit handelt, die endlich beseitigt werden muss. Eine Ungerechtigkeit deswegen, weil ganz prinzipiell eben in Österreich der Grundsatz gilt, dass Schülerinnen und Schüler für ihren Schulweg Schulbusse oder öffentliche Transportmittel kostenlos benützen können. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Internatsschüler, die nicht täglich den Schul- und Heimweg antreten müssen, sondern dies in periodischen Abständen machen müssen. Ganz überwiegend betroffen von dieser ungerechten Ausnahme sind vor allem Berufsschülerinnen und Berufsschüler, und dies ist nicht zu argumentieren und zu begründen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt in diese Richtung ja schon viele Ankündigungen, dass hier endlich etwas geändert werden muss, aber es ist trotzdem akuter Handlungsbedarf, weil diesen Ankündigungen bis zum heutigen Tag keine konkrete Initiative gefolgt ist. Es liegt ja, so weit ich das richtig in Erinnerung habe, auch ein ähnlicher Antrag der FPÖ seit einigen Jahren, glaube ich, in einem Unterausschuss, dort ruht er aber, es soll eben nicht geruht werden, sondern gehandelt werden, darum ist es notwendig, dass diese Resolution heute, so hoffe ich, einstimmig angenommen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf auch darauf hinweisen, weil wir in diesem Zusammenhang schon öfters diskutiert haben, dass nicht nur, aber auch und vor allem, diese ungerechtfertigte Ausnahmeregelung eine Benachteiligung für den ländlichen Raum darstellt. Eine Benachteiligung deswegen, weil tendenziell die Strecken, die Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und Berufsschüler zurücklegen müssen, aus ländlichen Gebieten weiter sind als jene in den Städten. Auch aus diesem Hintergrund wäre es notwendig, dass wir in diese Richtung heute ein klares Zeichen aus Oberösterreich in Richtung der Bundesregierung machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn ich recht informiert bin, ist ja diese Forderung auch Teil des Koalitionsübereinkommens der derzeitigen blau-schwarzen oder schwarz-blauen Bundesregierung. Ich teile die Ansicht, ich habe leider seinen Namen vergessen, eines Vertreters der Jungen ÖVP, der öffentlich bekundet hat, dass er eigentlich nicht mehr daran glaubt, dass das sehr schnell umgesetzt wird. Aber vor dem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir einer Meinung sind, dass das ungerecht ist, sollten wir dieses Zeichen von Linz Richtung Wien schicken, und ich bitte im Ihre Unterstützung. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile der Frau Abgeordneten Pühringer das Wort. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Dringlichkeit zum Initiativantrag, zur Resolution an den Bund betreffend Internatsschülerinnen und Internatsschüler auch die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. Im Gegensatz zu TagesschülerInnen haben Internatsschülerinnen und Internatsschüler keinen Anspruch auf die Schülerfreifahrt, im Gegensatz zu den täglich gratis fahrenden Schülerinnen und Schülern haben die im Internat untergebrachten Lehrlinge und Internatsschüler nicht einmal am Wochenende einen Anspruch auf die Schülerfreifahrt, das ist ungerecht und keine Gleichbehandlung. Die Einbeziehung der InternatsschülerInnen ist eine Frage der Gerechtigkeit, und es ist ein wichtiges bildungspolitisches Signal an die Jugend im ländlichen Raum, dass die Bildungsoffensive des Landes Oberösterreich mit neuen HTLs und Fachhochschulen zusätzlich unterstützt wird, denn gerade am Land können Jugendliche ihre schulische Ausbildung, aufgrund der Entfernungen vom Wohnort, oft nur in Kombination mit dem Internat absolvieren. Durch die Einbeziehung ins Freifahrtsystem werden Bildungschancen gewahrt und die finanzielle Gleichstellung erreicht, eine rasche Umsetzung fordern wir daher von der Bundesregierung. Herr Kollege Makor-Winkelbauer, es ist richtig, es ist im Koalitionsabkommen festgeschrieben, dass die Ausweitung der Schülerfreifahrt hier dingfest gemacht wird, und wir drängen darauf, dass es ehestmöglich passiert. Mit dieser Schülerfreifahrt würden allein auch in Oberösterreich 14.500 Lehrlinge in diese Gleichstellung kommen und davon profitieren. Daher meine Bitte um Gleichbehandlung von Internatsschülerinnen und Internatsschüler und Lehrlingen, bitte ich Sie, dieser Dringlichkeit die Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Walch, bitte. Abg. Walch: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon schön, wenn solche Anträge jetzt im Oberösterreichischen Landtag eingehen, jetzt frage ich mich, Kollege Winkelbauer: Was oder welche Politik habt ihr mit der Jugend mit den Schülern in den letzten 30 Jahren gemacht? Zur Kollegin von der ÖVP, ich glaube, ihr wart auch da beieinander, das hättet ihr natürlich in diesem Zeitraum durchsetzen können. Erfunden bzw. dies erstellt haben die Freiheitlichen und haben es auch, wie sie in der Opposition waren, eingebracht, leider hat es in der Bundesregierung keinen Anklang gefunden. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Das kann ich mir nicht vorstellen!") Jetzt mit freiheitlicher Regierungsbeteiligung werden diese Fehler gut gemacht, es freut mich ganz besonders, dass die SPÖ jetzt darauf gekommen ist, was sie vergessen haben einzubringen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir haben auf euch gewartet!") Aber es liegt eh von uns ein Antrag drinnen, das ist Jugendpolitik, das ist Politik für die Schüler, Kollege Frais, ich verstehe schon, dass diese Situation weh tut, wenn man 30 Jahre an der Regierung war, und man hat halt gewisse Sachen vergessen oder ignoriert. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das tut nicht weh!") Aber es freut mich, damit ihr jetzt seht, wenn Freiheitliche regieren, wird auch für diese benachteiligte Gruppe etwas gemacht, wir werden natürlich diesen Antrag unterstützen, aber ihr werdet sehen, der wird schneller in der Regierung verwirklicht als die Opposition glaubt. Danke. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Das sind wahre Worte!" Beifall) Erste Präsidentin: Es gibt keine Wortmeldung mehr, ich schließe die Wechselrede und lasse darüber abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1452/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1453/2002. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Erarbeitung einer gemeinsamen oberösterreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU ("EU-Konvent"). Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile Herrn Kapeller das Wort, bitte. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohin soll und muss sich Europa entwickeln? Das ist eine Frage, die uns nicht egal sein darf und uns daher alle zu beschäftigen hat. Die Europäische Union hat ja für die Erarbeitung ihrer Zukunft einen Konvent eingesetzt, somit kann das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union in transparenter und demokratischer Weise über die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union diskutiert werden. Der EU-Konvent hat also die Aufgabe, Europa auf eine neue Grundlage zu stellen und eine neue Verfassung bis zum Jahre 2004 zu erarbeiten, dabei geht es um eine Generalrevision der Zuständigkeiten der Institutionen und der Verträge der Europäischen Union. In einer Art Inventur sollen bessere Voraussetzungen in der EU geschaffen werden, die Politik der Bürgerinnen und Bürger noch besser als bisher zu gestalten, denn die europäische Politik wird nur dann bürgernah sein, wenn die Spielregeln stimmen. Wir vertreten die Auffassung, dass es daher unbedingt notwendig ist, in diesem Diskussionsprozess eine gemeinsame oberösterreichische Position zu erarbeiten und auch einzubringen. Da die Diskussion über eine demokratische Weiterentwicklung der Europäischen Union bereits begonnen hat und Oberösterreich eine eigenständige Position in diesem Prozess einbringen muss, ersuche ich diesem Antrag nicht nur die Dringlichkeit zu geben, sondern ihm auch dann in der Folge die Zustimmung zu geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Schürrer, bitte. Abg. Schürrer: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union wird weiter gebaut und es muss Österreich und natürlich auch Oberösterreich am Herzen liegen, dass wir hier vor allem auch in der Weiterentwicklung der demokratischen Spielregeln sehr stark mithelfen. Wir haben vor kurzem eine Bereisung nach Brüssel vorgenommen. Der EU-Ausschuss hat sich dort über die verschiedensten Bereiche informiert, und auch das Thema Konvent wurde dort mehrmals angesprochen. Auch wir Abgeordnete haben dort die Möglichkeit gehabt, unsere Vorstellungen einzubringen, und wir haben das auch gemacht. Ich denke, dass wir zweitens im EU-Ausschuss des Oberösterreichischen Landtags schon für die nächste Sitzung vorbereitet haben, dass wir uns über dieses Thema auseinandersetzen, dass wir eine Oberösterreichposition erarbeiten, damit diese demokratische Weiterentwicklung in der EU auch umgesetzt wird. Es ist Ziel, vor allem auch von uns, der ÖVP, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, und daher auch die gemeinsame Plattform in Oberösterreich von Regierung und allen Landtagsfraktionen. Und Ziel ist es auch, dass die demokratischen Rechte der Länder gewahrt werden und dass auch in Zukunft ihre Stimmen zur Wahrung ihrer Interessen in Brüssel noch verstärkter gehört werden. Uns geht es in erster Linie um die Stärkung der Regionen, und damit auch um das Vorantreiben von inhaltlichen Initiativen, die, so sind wir überzeugt, Europa weiter bringen werden. Und ich denke gerade in den wichtigen Lebensbereichen, welche von der EU bislang nicht ausreichend geregelt wurden, möchten wir zur Wahrung der oberösterreichischen und der österreichischen Interessen sehr starke Länderrechte. Ich bin sicher, dass wir über diese Schiene wichtige Fragen vorantreiben können, wie zum Beispiel, und das muss uns natürlich besonders am Herzen liegen, die Schaffung von europaweit verbindlichen Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke oder etwa klare Regelungen im Bereich der Gentechnik und einen verbesserten Sicherheitsschutz. Hier hat die Europäische Union als größte Wirtschaftsgemeinschaft großen Handlungsbedarf, aber auch etwa Handlungsbedarf im Wirtschaftsförderungs- und im Wettbewerbsrecht. Gerade im Lichte der EU-Erweiterung ist zum Gelingen des, und davon sind wir alle überzeugt, größten Friedensprojekts am europäischen Kontinent eine begleitende politische Reform, aber auch, und das sage ich auch sehr bewusst, eine politische Erneuerung auf europäischer Ebene notwendig. Wir von der ÖVP verfolgen dabei aber keineswegs einen zentralistisch entwickelten Plan, sondern wir wollen eine quasi erneuerte Partnerschaft zwischen Brüssel, Wien und den Bundesländern, wobei eine gerechte Aufgabenverteilung und ein Entscheidungsspielraum für die länderspezifischen Wünsche Voraussetzung sein müssen. Ich halte daher neben den Initiativen, die wir im EU-Ausschuss in Kürze setzen, diesen Initiativantrag für dringlich und möchte auch sehr herzlich um die Zustimmung bitten. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Anschober bitte. Abg. Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos beim Kollegen Schürrer anschließen. Jeder und jedem und jeder, dem oder der die Europäische Union ein Anliegen ist, die an den europäischen Friedensgedanken glauben, die eine Umsetzbarkeit der EU-Öffnung auch erreichen wollen, die eine Stärkung der Regionen haben wollen, müssen sich jetzt in diesem durchaus historischen Neugestaltungsprozess der Europäischen Union offensiv einbringen. Und ich halte es wirklich für völlig untragbar, wenn ich etwa in den Protokollen des Ausschusses der Regionen lese, dass bis zum heutigen Tag die Vertreter des Ausschusses der Regionen im Konvent nicht einmal Rederecht hatten. Gerade angesichts so einer Situation, wo dieses Demokratiedefizit so eklatant ist, innerhalb der EU, und wo es klar sein muss, dass das Gewicht und die Mitspracheoption der Bürgerinnen und Bürger und der Regionen gestärkt werden muss, gerade deshalb ist es so notwendig, dass die Regionen von sich aus offensiv sich jetzt in diese Willensbildung, Meinungsbildung auf europäischer Ebene einbringen, und da ist nicht mehr viel Zeit. Der Konvent soll bis kommenden Frühling abgeschlossen sein. Das heißt, diese beiden Initiativen, einerseits der heutige Dringlichkeitsantrag mit dem konkreten Handlungsauftrag an die Landesregierung und andererseits die Initiative, dass wir auf unseren Vorschlag hin in der nächsten Ausschussrunde seitens des Landtags selbst auch die Diskussion führen, das widerspricht sich nicht im Mindesten, sondern kann sich gut ergänzen. Wir brauchen hier eine aktive Einmischung seitens der Regionen. Passivität wäre in dieser Phase das Falscheste. Lassen Sie mich noch kurz einen Punkt einbringen, der mir besonders wichtig auch aus oberösterreichischer Sicht erscheint in dieser Debatte: Es werden im Zusammenhang mit der EU-Reform und der Konventdiskussion auch die gesamten Gründungsverträge der Europäischen Union zur Diskussion gestellt. Das heißt etwa auch der Euratomvertrag, der Vertrag der Europäischen Atomgemeinschaft, der, nachdem Stahl und Kohle bereits zeitlich limitiert sind und auslaufen, nun der letzte Sondergründungsvertrag mit vorhandenem Bestand ist. Das heißt, eine Sonderkonstruktion, die durchaus Chancen besitzt, hier in Frage gestellt zu werden. Ich glaube unser Ziel muss es sein, eine Reformdebatte in diesem Zusammenhang auch in die Richtung zustande zu bringen, dass der Euratomvertrag abgeschafft werden muss, dass ein Energiekapitel in eine zukünftige europäische Verfassung inkludiert werden muss und dass mit einem Ende des Euratomvertrags auch die derzeit ja in der Öffentlichkeit kaum bekannte, aber real vorhandene, laufende Milliardensubventionierung der Europäischen Union für die europäische Atomwirtschaft gestoppt werden kann. Denn wir haben die paradoxe Situation, dass wir zwölf Mitgliedsländer von fünfzehn innerhalb der EU haben, die bereits aus der Atomenergie ausgestiegen sind oder politische Ausstiegsbeschlüsse wie Belgien und Deutschland und Schweden haben, dass aber trotzdem, trotz dieser eklatanten Mehrheit von zwölf von fünfzehn, die Grundpolitik der Europäischen Union wegen dieses Euratomgründungsvertrags ausschließlich und klar auf die Förderung und Unterstützung der Atomenergie und auf eine milliardenschwere Subventionierung auch mit österreichischem Steuergeld im Übrigen ausgerichtet ist. Das muss eine ganz konkrete oberösterreichische Initiative sein. Es erfüllt mich mit einer gewissen Hoffnung, dass wir bei dieser Initiative nicht alleine sein werden. Es gibt eine große Gruppe innerhalb des Europaparlaments, die genau dies auch will. Und es gibt einen Beschluss des deutschen Bundestags, vom Bundestag vor zwei Wochen getroffen, mehrheitlich getroffen, leider Gottes ohne die Zustimmung von CDU und CSU realisiert, wo die deutschen Konventmitglieder verpflichtet werden, auch diesen Ausstieg aus Euratom als konkretes Ziel innerhalb der Reformbestrebungen zu erreichen. Das heißt, eine offensive politische Einmischung Oberösterreichs ist in sehr weiten und für Oberösterreich sehr sehr wichtigen politischen Bereichen extrem notwendig. Deswegen erachte ich es wirklich als die Pflicht eines jeden, der an der Fortentwicklung der EU Interesse hat und an diese Perspektive, an diese friedenspolitische Perspektive glaubt, sich hier mit einzubringen und diese Initiative auch heute mitzutragen und zu unterstützen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es klingt alles recht gut und schön. Nur das Problem ist, dass dort bereits vier Plenartage waren und wir jetzt in Oberösterreich draufkommen, jetzt müssen wir eine oberösterreichische Position erarbeiten. Ich glaube, so begrüßenswert jede Initiative tatsächlich ist hier aktiv zu werden, selbstkritisch sollten wir als Abgeordnete sein. Wir sollten die Positionen zu einem Zeitpunkt für uns gemeinsam erarbeiten, bevor der EU-Konvent entsprechend in Plenartagen bereits arbeitet. Aber ich gehe ja davon aus, dass die Fraktionen diese Hausaufgaben gemacht haben. Selbstverständlich muss es eine Möglichkeit geben, den Ausschuss der Regionen entsprechend auszubauen. In dem Positionspapier von uns ist das auch genau vorgesehen, dass der Ausschuss der Regionen Status eines gleichberechtigten Organs neben EP, Rat und Kommission, Europäischen Gerichtshof und Rechnungshof erhalten soll. Beim Europäischen Gerichtshof geht es darum, dass wir einen klaren Kompetenzkatalog bekommen. Bei der Kommission wird es darum gehen, wie wird sie ausgestattet, und wird sie eine europäische Überregierung oder bleibt sie, was sie derzeit ist? Bleibt die Bindung des Ministers an das imperative Mandat, sodass die Minister tatsächlich gebunden werden können? Inwieweit kann man hier von unserer Seite Stellung nehmen? Es geht um die Subsidiarität, die endlich gelebt werden müsste. Ein kleines Beispiel, wo sich die Europäische Union meines Erachtens jetzt wieder in vollkommen unzulässiger Weise einmischt, trifft die Stadt Linz. Es ist dies, dass die Kontrolle vom öffentlichen Verkehr, nämlich der Kontrolleure, von der EU vorgeschrieben wird, sprich die Anzahl, wie viel Kontrolleure in den Straßenbahnen bei uns tätig sein müssen. Und hier arbeitet gerade die Europäische Union an einer Richtlinie. Wir haben keine Richtlinie, was die Reaktorsicherheit betrifft, und das kritisieren alle einstimmig dementsprechend, und bekommen plötzlich eine Richtlinie, dass wir entsprechend Tausende Stunden Kontrolleure einsetzen müssen oder wollen, von der EU vorgeschrieben. Das sind Dinge, die abgestellt gehören. Die Kompetenzkompetenz muss bei den Mitgliedstaaten bleiben. Die Subsidiarität soll gelebt werden und entsprechend gestärkt werden. Und zur Einhaltung dieser Kompetenzbestimmung und entsprechend auch der Regelung für die Subsidiarität ist ein Kompetenzgerichtshof entsprechend einzuführen. Es sind viele Maßnahmen zu treffen. Es ist spät, wenn wir jetzt damit beginnen, als Oberösterreichischer Landtag uns damit intensiv auseinander zu setzen, aber ich sage, es ist ja nie zu spät, vielleicht können wir in einzelnen Bereichen noch etwas ändern. In Zukunft, würde ich mir nur selbstkritisch sagen, müssen wir in diesem Bereich etwas rascher handeln. Selbstverständlich werden wir als Fraktion auch diesem Antrag zustimmen und freuen uns schon auf die inneroberösterreichische Diskussion zu den jeweiligen Positionspapieren der einzelnen Fraktionen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1453/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Einstimmig angenommen. Danke. Der Herr Schriftführer hat bereits angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1454/2002 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich hier um die Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen. Hiefür ist ein Geschäftsbeschluss notwendig. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, ganz ein kurzer Hinweis Günther zu deiner letzten Wortmeldung: Es freut mich, dass wir den Antrag eingebracht haben und du es als zu spät bezeichnest. Ich hätte darauf gewartet, dass du ihn früher eingebracht hättest, dann hättest du dir die heutige Kritik erspart. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei diesem Antrag um eine für unser Haus sehr wesentliche Positionierung. Es geht darum, dass der Bund, und das bereits seit mehreren Jahren, sich immer deutlicher zurückzieht, wenn es um die Mitwirkung von Exekutivorganen bei Landesgesetzen geht. Und ich habe mir aus dem Jahre 1992 deshalb auch eine Mitteilung des Bundeskanzleramtes an die Verbindungsstelle herausgesucht, wo bereits darauf hingewiesen worden ist, dass bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen über zusätzliche Aufgaben diskutiert werden muss, aber gleichzeitig festgehalten worden ist, dass bisherige Leistungen davon nicht berührt werden. Ziemlich aktuell ist die ganze Frage dann vor kurzem geworden beim Jugendschutzgesetz, als eine ganz konkrete Ablehnung erfolgt ist. Wir haben deshalb diesen Antrag heute eingebracht, weil wir glauben, dass wir verpflichtet sind, effiziente Gesetze hier zu beschließen. Denn es ist sicher kein effizientes Gesetz, wenn wir Überwachungen und Maßnahmen zur Überwachung der Gesetze beschließen, aber niemand dafür da ist, der dann die Überwachung übernimmt. Und darum glauben wir, dass es jetzt dringendst an der Zeit ist und im Selbstverständnis des Landtags, ja aller Landtage in Österreich, liegen muss, im Vorfeld der Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund entsprechende Vereinbarungen zu treffen, in welchem Ausmaß die Mitwirkung der Bundesorgane bei Landesgesetzen sichergestellt wird. Es darf und soll in Hinkunft nicht mehr passieren, dass wir ein Gesetz beschließen und dann durch mangelhafte Überwachung der Eindruck in der Bevölkerung entsteht, dass es ein schlechtes Gesetz ist. Wir haben gerade kürzlich beim Hundehaltungsgesetz eine ähnliche Position erfahren müssen, wo es geheißen hat, eigentlich würde das Polizeistrafgesetz völlig ausreichen, wenn die Überwachung funktionieren würde. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuche ich, diesem Antrag heute zuzustimmen, dass durch Vereinbarungen die Mitwirkung des Bundes klargestellt wird: was ist bereits im Wesentlichen eine Zusage des Bundes, worauf können wir aufbauen, wo wird der Bund mitwirken und welche Vereinbarungen müssen darüber hinaus getroffen werden, wenn neue Mitwirkungsvereinbarungen mit dem Bund und zu klar definierten Gesetzen abzuschließen sind. Ich ersuche im Eigenverständnis unseres Landtags und im Hinblick auf wirkungsvolle Gesetze, damit wir keine Papiertiger oder zahnloses Recht erzeugen, diesem Antrag heute die Dringlichkeit zu geben und letztendlich auch zuzustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Mag. Strugl, bitte. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterstützen das, was Klubobmann Frais hier gesagt hat, und dass Verhandlungen mit dem Bund hier geführt werden sollen, weil auch wir glauben, dass es wichtig ist, dass das Zusammenspiel zwischen Landesbehörden und Bundesbehörden mit den Sicherheitskräften funktioniert. Natürlich sind wir uns dabei darüber im Klaren, dass das mit dem Bund noch auszuverhandeln ist, inwieweit hier Möglichkeiten bestehen, weil wir ja auf Personal des Bundes dann zurückgreifen wollen. Und daher wird es wahrscheinlich nicht gehen, dass man eine Art Blankozustimmung bekommt, sondern dass in diesen Verhandlungen dann auch zu definieren ist, in welchen Kernbereichen soll das geschehen, dass die Einhaltung neuer landesgesetzlicher Vorschriften, insofern diese auch durch Organe des Bundes überwacht werden und dass hier eine Mitwirkung geschieht, also eine Art Leistungskatalog in dieser Frage verhandelt wird. Für uns wäre das dann auch gut als Landesparlament, weil wir dann Klarheit hätten, in welchen Bereichen wir hier auf den Bund zurückgreifen können. Wenn ich mir überlege, welche landesgesetzlichen Materien hier betroffen sind, fallen uns sofort einige ein, die auch ganz aktuell beraten wurden oder beraten werden. Ob das die Ausgehzeiten, Alkohol-, Nikotinabgabeverbot für Jugendliche, Hundehaltegesetz usw. sind. Wir haben ja ein bisschen Erfahrung schon mit diesem Thema. Zwar war ich selber damals noch nicht im Landtag, das sage ich gleich dazu Herr Klubobmann, um dem vorzubeugen, dass Sie dann darauf eingehen, aber wir haben es beim Spielapparategesetz vor zehn Jahren schon erfahren, wo es natürlich auch darum geht, dass die Überwachung mit der Sicherheitsexekutive des Bundes hier geschieht. Damals hat der damalige Bundeskanzler Vranitzky nach der Begutachtung uns gesagt, dass das halt nicht geht, oder dass die Mitwirkung von Bundesorganen verweigert wird, in dem Fall durch die Bundesgendarmerie, weil, so ist formuliert worden, keine Bezugspunkte zu den eigentlichen Sicherheitsorganen der Exekutivorgane vorliegen. So war eigentlich immer jetzt über Jahrzehnte die Argumentation des Bundes. Bei der Novelle 1998 wieder dasselbe, damals hat Klima uns auch wissen lassen, geht nicht, weil sozusagen nicht unmittelbarer Kernbereich für die Sicherheitsexekutive. Die Bestrebungen im Bund gibt es ja schon sehr lange. Ich habe mir heraus gesucht (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „1999!“) 1999, ja, Entschuldigung – aber einen älteren Bericht des Innenausschusses aus dem Jahr 1985 an den Nationalrat, wo massiv darauf gedrängt wurde, dass man die Agenden der Sicherheitsexekutive einschränkt auf jene Tätigkeiten, die im Rahmen der Vorsorge für die Sicherheit von Menschen zu leisten sind, so ist damals formuliert worden, damals Berichterstatter übrigens der Abgeordnete Leikam. Es ist immer wieder vom Bund darauf hingewiesen worden, dass man das lieber hätte, dass man das nicht machen muss, die landesgesetzlichen Vorschriften mitüberwachen und dass man sich konzentrieren will auf die Kernaufgaben. In der allerjüngsten Zeit hat es ein bisschen eine Lockerung dieser Handhabe gegeben, indem Innenminister Strasser angeboten hat, dass man die Sicherheitskräfte anfordern kann so wie Assistenzkräfte zur Mitvollziehung oder Mitüberwachung der Landesvorschriften. Da hätte man dann keine Zustimmungsverpflichtung nach Artikel 97 B-VG. Allerdings muss man auch sagen, das ist unbürokratisch, aber sie können nicht unmittelbar, selbständig und eigeninitiativ einschreiten. Das ist, glaube ich, der springende Punkt, und daher unterstützen wir dieses Anliegen auch. Ich glaube, dass der Finanzausgleich und die Verhandlungen dazu der richtige Hebel sind. Was wir dann wahrscheinlich brauchen würden ist so eine Art Wahrungsregel, wo wir eben auf der einen Seite die Garantie haben, dass das, was wir beschließen, gewisse Arten von Vorschriften dann überwacht werden durch Bundesorgane und dass es aber auf der anderen Seite so eine Art Leistungskatalog gibt, wo dann genau definiert ist, zu welchen Bedingungen der Bund die Überwachung neuer Vorschriften im Landesbereich mit den eigenen Organen vornimmt. Das erschiene uns auch sinnvoll. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die bessere Koordination zwischen der Gesetzgebung, aber auch der entsprechenden Folgewirkungbetreuung, Überwachung gegeben werden muss. Das ist positiv. Ich frage mich nur, ob die SPÖ jetzt deshalb den Antrag stellt, weil sie einige Punkte später einen Antrag stellt, dass Privatinitiativen betreffend die Sicherheit untersagt werden sollen und somit ja der Bund ganz neue Aufgaben bekommen könnte, wenn man alle Privatdienste, die also entsprechende Sicherheitsleistungen für die Republik leisten, untersagen würden. Da muss nämlich die Exekutive sehr vieles mehr machen. Ich hoffe, das ist nicht die Absicht, sondern es geht wirklich darum, sachlich mit den entsprechenden Bundesorganen ein Einvernehmen herzustellen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Wortmeldung mehr. Dann schließe ich die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1454/2002 zustimmen, bitte ich Sie, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1455/2002, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Erstellung eines Landesgeneralverkehrsplanes. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner das Wort, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund hat es geschafft, es gibt einen Bundesgeneralverkehrsplan. (Zwischenruf Abg. Schenner: „Aber nicht mehr lange!“) Er wird immer wieder evaluiert werden, lieber Kollege. Aber das Problem ist, in Oberösterreich haben wir keinen Generalverkehrsplan und der Landesrechnungshof kritisiert das sogar, in einem der nächsten Ausschüsse werden wir den Bericht diskutieren, dass wir auch im Zentralraum Linz keinen Generalverkehrsplan haben. Warum brauchen wir ihn? Seit Jahrzehnten gibt es Versprechungen, dass irgendwo eine entsprechende Brücke gebaut wird, dann planen unterschiedliche Abteilungen des Landes in die Naturschutzgebiete der anderen Abteilung, keiner redet miteinander, keiner weiß, wie es finanziert wird, ein Tohuwabohu – und was bleibt ist der Stau. Deswegen brauchen wir einen entsprechenden oberösterreichischen Verkehrsplan, wo jeder weiß, wann wird mit dem entsprechenden Bau begonnen und wann wird dieses Projekt entsprechend fertig gestellt und wie wird es finanziert. Wenn es in Österreich, im gesamten Bundesstaatsgebiet möglich ist, so muss es doch auch in Oberösterreich möglich sein, einen entsprechenden Landesverkehrsplan zu erstellen, um endlich Sicherheit über die entsprechenden Baumaßnahmen auch für die im Stau geplagten Bürger zu erreichen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Lauss, bitte. Abg. Lauss: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Dieser Dringlichkeitsantrag bezüglich eines Generalverkehrsplanes für Oberösterreich ist ja in unserem Landtag nichts Neues. Bereits bei der Landtagssitzung am 4.4.2002 wurde ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion eingebracht, der damals an den Verkehrsausschuss verwiesen wurde. Er wurde in der Verkehrsausschusssitzung vom 18.4.2002 behandelt. Von Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl wurde dabei zugesagt, dass er unter Einbindung von Landeshauptmann-Stellvertreter Haider als Verkehrsreferenten eine solche Zusammenschau über die Straßenbauvorhaben und Schienenprojekte in Oberösterreich erstellen und sie dem Landtag vorlegen werde. Es gibt in Oberösterreich aber auch eine Prioritätenreihung im Straßenbau, die mit allen Betroffenen seit längerer Zeit abgesprochen ist. Daran ändert auch die seit 1.4.2002 verwirklichte Verländerung der Bundesstraßen nichts. Durch die zusätzlichen 350 Millionen Schilling aus dem Infrastrukturfonds sowie das Verhindern von Zweigleisigkeiten mit dem Bund kann zwar das Tempo erhöht werden, die Mittel im Straßenbau für die nächsten vier Jahre sind aber bereits verplant. Das einzig Neue an diesem Antrag ist der Hinweis auf den Bericht des Landesrechnungshofes über die Umfahrung Ebelsberg. Ich glaube aber auch, dass hier die dringliche Notwendigkeit der Umsetzung dieses Projektes von niemandem in Frage gestellt wird. Sollten bei der Behandlung dieses Prüfberichtes Verbesserungsvorschläge erreicht werden, so ist es selbstverständlich, dass diese künftig in ähnlichen Projekten miteinbezogen werden. Grundsätzlich ist aber diese Form der Finanzierung eine Möglichkeit, wie sie auch in anderen Ländern durchaus mit Erfolg durchgeführt worden ist und durchgeführt wird. Durch die Zusage vom zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, gemeinsam mit dem Verkehrsreferenten einen Generalverkehrsplan über die Zusammenschau von Straßenbauprojekten und Projekten im öffentlichen Verkehr zu erstellen, kann die ÖVP-Fraktion der Dringlichkeit nicht die Zustimmung geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Günther Steinkellner! In Oberösterreich haben wir ja de facto einen Landesverkehrsplan. Wenn ich mir anschaue die Situation und die Vorkommnisse, wie sie auf Bundesebene sich abspielen im Verkehrsbereich, wenn man schaut, wie die Minister in diesem Ressort wechseln – Schmid, Forstinger, Reichhold, dann bin ich mir nicht so sicher, wie dieser Bundesgeneralverkehrsplan sozusagen ausschauen wird. Wenn ich mir anschaue, und der Kurier schreibt ja am 4. Juni, wie aus informierten Kreisen zu hören ist, wirbelt jetzt durch den neuen Minister Matthias Reichhold verkörperter frischer Wind im Infrastrukturministerium auch den Generalverkehrsplan durcheinander. Zu erwarten sind Adaptierungen bei der Finanzierung und der Prioritätensetzung der auf zehn Jahre geplanten 17,3 Milliarden teuren Projekte für den Straßen- und Schienenbau. Trotz der Freude, dass überhaupt ein Verkehrskonzept vorliegt, sehen Experten viele Schwachstellen. Ich denke mir ganz einfach, natürlich gibt es Schwachstellen, aber wir in Oberösterreich haben den Landesverkehrsbereich durchaus auf Schienen gestellt. Es gibt ja bereits, und ich habe es erwähnt, den Landesgeneralverkehrsplan eigentlich auch in Oberösterreich. Mit dem Verkehrsinfrastrukturfonds ist es gelungen, ein Infrastrukturschwerpunktprogramm für die wichtigsten Projekte im öffentlichen Verkehr und im Straßenbau zu erstellen. Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann-Stellvertreter Haider und seinem Stellvertreter Hiesl und Landesrat Achatz, der auch in dieser Kommission drinnen sitzt, wurden einige Vergabekommissionen eingesetzt und auch konkrete Projekte bereits beschlossen. In einer konkreten Reihenfolge und damit verbundenem Finanzierungsplan wurden ganz bestimmte Projekte und Reihungen auch festgelegt. Entscheidungen betreffend Schienenwege, und das habe ich auch schon einmal gesagt, fallen nach wie vor in die Kompetenz des Bundes. Am 28. Jänner 2002 wurden die Straßenvorhaben und Projekte des öffentlichen Verkehrs beschlossen, die im heurigen Jahr aus Mitteln des Verkehrsinfrastrukturfonds finanziert werden. Da gibt es auch eine lange Liste, wo ganz konkrete Projekte aufgelistet sind für das Jahr 2002, für 2003, für 2004 und 2005. Ich glaube, das sind ganz konkrete Reihungen, und daher ist es, glaube ich, nicht notwendig, diesen Einsatz und dieses Engagement zu unterstützen, denn ich glaube, hier gibt es in Oberösterreich schon Leute, die Nägel mit Köpfen gemacht haben. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke, Herr Pilsner. Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wechselrede. Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1455/2002 zustimmen, bitte ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist abgelehnt worden. Ich weise die Beilage dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1456/2002, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Vollfusion der Energie AG mit der Linz AG. Auch hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Dipl.-Ing. Holter das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Frau Präsident, hohes Haus, meine Damen und Herren! Als wir gemeinsam das ElWOG beschlossen haben, haben wir uns von der Liberalisierung auf dem Energiesektor, insbesondere auf dem Elektroenergiesektor sehr viel versprochen. In der Zwischenzeit müssen wir feststellen, dass die Preisreduktionen, von denen wir erwartet haben, dass sie eintreten, viel zu wenig eingetreten sind. Das Gesetz allein greift zu wenig. Andere Bundesländer sind da viel besser dran, weil dort auch die Netznutzungsgebühren entsprechend günstiger gestaltet werden konnten. Es ist zwar jetzt in diesen Tagen der Entwurf von Regulator Dr. Polz bezüglich der Reduktion der Netznutzungstarife zu erwarten oder ist er schon gekommen, das weiß ich jetzt nicht genau, aber ich glaube, das, was uns von den oberösterreichischen Energieversorgungsunternehmen angeboten wird, kostenfreie Tage und diese Dinge, ist zu unübersichtlich und auch nicht genügend, um wirklich Reduktionen herbeizuführen. Was wir brauchen sind echte Rationalisierungen. Echte Rationalisierungen können nur dann entstehen, wenn man außer den Beteiligungen und den Verschränkungen, die zu wenig effizient sind, wirklich Fusionierungen der Stromnetze vornimmt. Wir stellen daher den Antrag, eine Resolution zu beschließen, dass der Landtag die Oberösterreichische Landesregierung ermächtigt und auffordert, Verhandlungen auf Eigentümerebene zur Vollfusion von Energie AG mit der Linz AG zu führen und dem Landtag über das Ergebnis dieser Verhandlungen zu berichten. Insbesondere ist die Fusionierung der Stromnetze beider Unternehmen voranzutreiben. Die Begründung liegt darin, dass Experten damit rechnen, dass durch eine Fusionierung der Stromnetze rund ein Drittel der Netzkosten eingespart werden kann. In Oberösterreich liegen wir, wie schon erwähnt, deutlich höher als der österreichische Durchschnitt, und es könnte in der Folge der Strom für die oberösterreichischen Abnehmer wesentlich günstiger kommen. Es sind zwar durch die Verschränkungen und Beteiligungen schon Einsparungseffekte in der Größenordnung von 40,99 bis 45,57 Millionen Euro erfolgt, es könnten 80 Millionen Euro eingespart werden, wie der Bericht von A.T. Kearney, der im vergangenen Jahr vorgestellt worden ist, festgestellt hat. Wir sollten also diesen Antrag heute dringlich behandeln, weil wir den Startschuss geben müssen für Verhandlungen, die sicher umfangreich sind. Ein schneller Erfolg ist im Sinne der oberösterreichischen Bürger absolut notwendig. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Frau Präsidentin Weichsler, bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der freiheitlichen Kolleginnen und Kollegen um eine Vollfusionierung der Energie AG mit der Linz AG wird von unserer Fraktion nicht befürwortet. Ich werde das auch entsprechend erklären, warum wir das nicht tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich alle noch an eine relativ schwere Geburt erinnern, wo wir oberösterreichische Interessen und die österreichischen Interessen in den Vordergrund gestellt haben und gesagt haben, wir wollen in unserer Energiewirtschaft eine klare Positionierung dahingehend, dass wir österreichischen Strom, oberösterreichischen Strom und damit auch eine klare Eigentümerstruktur bevorzugen. Es war eine etwas schwierige Geburt. Aber es gibt ein altes Sprichwort, das behauptet, die schwierigsten Geburten werden die schönsten Kinder – und auf das setze ich auch in diesem Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke Vollfusionierung alleine hat nichts damit zu tun, auch wirklich die Maßnahmen, die Sie alle angesprochen haben, Herr Kollege Holter, tatsächlich umzusetzen. Da geht es um mehr. Es geht nicht nur um Rationalisierung, denn Rationalisierung, und Max Walch, du schaust mich gerade an und wirst mir Recht geben als Arbeitnehmervertreter, hat damit zu tun, dass es nicht nur um Kosteneinsparungen geht, sondern das hat immer mit kundenunfreundlichen Maßnahmen, Abbau zu tun. Das hat mit Abbau von Belegschaft zu tun. Worum es mir geht? Es geht um Synergieeffekte. Synergieeffekte sind jederzeit möglich, hat auch in der Vergangenheit die E-Wirtschaft bewiesen. Ich weiß es am allerbesten, und Synergieeffekte können wir auch ohne die Vollfusionierung, die hier vorgeschlagen wird, entsprechend durchsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es geht darum, dass wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen sollen, dass wir die Synergien sehr wohl umsetzen, und die sind machbar und werden auch gemacht. Synergien sind nicht nur auf Management- oder Netzebene durchzuführen, sondern das geht weiter runter. Das geht bis zu jeder einzelnen Kollegin und jedem einzelnen Kollegen in der E-Wirtschaft. Ich glaube, diese Synergien müssen wir jetzt umsetzen und auch entsprechend die Menschen dazu motivieren. Deswegen denke ich nicht, dass mit einer Vollfusionierung wirklich dem Rechnung getragen werden könnte, was Sie hier vorgeschlagen haben, sondern wir setzen wirklich auf die Motivation und auf die Bereitschaft der Manager aber auch der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Von unserer Seite ist hier keine Dringlichkeit vorgeschlagen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt wirklich überrascht von diesem Antrag der FPÖ, weil die FPÖ ja immer eine Partei ist, die sagt, Politik soll sich nicht so viel in die unternehmerischen Belange einmischen. Jetzt haben wir eine Situation, wo wir, und die Frau Präsidentin hat das, glaube ich, sehr korrekt dargestellt, unter sehr sehr viel Geburtswehen trotzdem eine Lösung zustande gebracht haben für den oberösterreichischen Energiemarkt, für den oberösterreichischen Elektrizitätsenergiemarkt, um konkret zu sein, die interessant ist, die zukunftsweisend ist und die wirkliche Perspektiven in sich trägt. Diese Lösungsvariante ist bis zum heutigen Tag noch nicht umgesetzt, denn das dauert ja, einen derartigen Prozess der Verschränkung, der Kooperation, der Zusammenarbeit auch bis in die einzelnen Abteilungen und bis in alle Strukturen, Tochtergesellschaften etc., etc. durchzusetzen. Jetzt, in dieser Phase, bevor dieser Prozess noch abgeschlossen ist, von der Politik einen nächsten Zuruf zu machen und per Dringlichkeitsantrag de facto eine völlig andere Neuorientierung zu realisieren, das wäre meiner Ansicht nach wirtschaftspolitisch gefährlich. Das wäre gefährlich für das Unternehmen, das wäre gefährlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wofür ich bin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist, dass wir uns in Ruhe dann, wenn dieser Umstrukturierungsprozess, Kooperationsprozess zwischen Energie AG und Linz AG innerhalb der Energieallianz im Großen und Ganzen abgeschlossen ist, dass wir uns dann in diesem Haus zusammensetzen und eine Art Evaluierungsprozess starten und uns anschauen: Hat sich das bewährt? Wo sollte es weitergehen? Sollte es weitergehen und wie sind die nächsten weiteren Schritte für eine konsolidierte, ökonomische und energiepolitische Weiterentwicklung der oberösterreichischen Energieunternehmen? Das hielte ich für ein seriöses Vorgehen. Jetzt per politischen Zuruf noch während der Phase der Umstrukturierung und der Umsetzung dieser Maßnahmen eine völlige Neuorientierung durchzuführen, wäre meiner Ansicht nach fahrlässig. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Mag. Stelzer bitte. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Die Idee die, abgesehen von der Dringlichkeit, im Antrag der FPÖ enthalten ist, einer Fusionierung, Vollfusionierung der beiden Unternehmen ist etwas, worüber man grundsätzlich reden, nachdenken kann. Es hat ja im Zuge der jetzt zustande gekommenen Lösung im Vorfeld auch diverse Ideen und Vorstöße in diese Richtung gegeben. Aber das ist allenfalls etwas, was mittel- bis längerfristig vielleicht einmal anzugehen ist, weil wie ja schon hier heraußen gesagt wurde zu diesem Thema, jetzt einmal die Zusammenarbeit, die Verschränkung, die jetzt am Tisch liegt umzusetzen ist und auch in die Praxis Eingang finden muss und weil dazu auch festzuhalten ist, dass ja die beiden Unternehmen in verschiedenen Bereichen, wenn Sie an den Wasser- oder an den Wärmebereich denken, ohnehin zusammenarbeiten und kooperieren. Weitergehende Ziele - wie eine Vollfusionierung - brauchen aus unserer Sicht auf jeden Fall eine grundlegendere Debatte, ein grundlegenderes Nachdenken, auch unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen und sind keinesfalls eine Sache, die wir so quasi im Minutentakt im Rahmen einer Dringlichkeitsdebatte hier vom Zaun brechen könnten und sollten. Daher ist für uns aus sachlicher Sicht eine Dringlichkeit in dieser Thematik nicht vorstellbar. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1456/2002 zustimmen, bitte ich Sie ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Der Antrag ist abgelehnt. Ich weise diese Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Belage 1457/2002. Das ist ein Initiativantrag betreffend den Oö. Familienzuschuss beim Schulbeginn. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Walch dazu das Wort. Bitte. Abg. Walch: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für folgende Resolution ersuchen wir für die Dringlichkeit die Zustimmung: Die Landesregierung wird ersucht die Richtlinien für den Familienzuschuss beim Schulbeginn folgendermaßen zu ändern: Die Schulbeginnhilfe wird für jedes Kind, für jedes neue Schuljahr, das heißt bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht und unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Es wäre eine ganz wichtige Situation, wenn man hergehen würde und das genehmigen würde. Es kostet ein Kind, speziell beim Schuleintritt dementsprechend viel Geld, ob das Schulbücher sind und vieles mehr. Und da wir in Oberösterreich ein Vorbild in Familienpolitik sind, ersuche ich um Zustimmung für die Dringlichkeit. Danke. Erste Präsidentin: Danke. Eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Eisenriegler bitte. Abg. Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Einbringer und Einbringerinnen dieses Antrages! Es hat schon etwas für sich und es ist zweifellos populär solche Dinge zu fordern. Wir sind auch nicht prinzipiell abgeneigt, auch nicht abgeneigt von einer Differenzierung zwischen armen und begüterteren Kindern bzw. Elternhäusern abzusehen. Dennoch glaube ich, dass der Antrag nicht zielführend ist. Die Eltern sind in den letzten Jahren derart massiv belastet worden, dass man zuerst einmal diese Belastungen rückgängig machen sollte. Und ich denke da etwa an 19 Euro, die jedes Jahr für die Schülerfreifahrt einkassiert werden. Ich denke an 20 Euro für die Schulbuchaktion. Alles was enormen Verwaltungsaufwand und auch eine finanzielle Belastung der Eltern verursacht. Ich denke, weil die Kinder ja nicht im Volksschulalter bleiben oder im Grundschulalter, ich denke an Studiengebühren, ich denke an die Auflassung der Studentinnen- und Studentenfreifahrt. Alles das bedeutet eine enorme Belastung der Eltern und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen, Sie hätten jetzt Gelegenheit in Ihrer Regierungsfunktion alle diese Belastungen, (Zwischenruf Abg. Walch: „In Oberösterreich?“) na ja Sie werden einen guten Draht haben zu den Kollegen auf Bundesebene, diese Belastungen wieder rückgängig zu machen. Und bevor wir also neue Beihilfen einführen, mit neuem Verwaltungsaufwand, sollten wir diese alten Belastungen abschaffen. Und in dem Sinne sind wir, wir sind dann bereit über diesen Antrag zu reden, aber jedenfalls dringlich ist er für uns nicht. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung? Frau Abgeordnete Schreiberhuber bitte. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn auch die Kollegin Moser meiner Meinung nach den Antrag irgendwie oder für mich jedenfalls den Antrag überzeugender zu bringen imstande gewesen wäre, jetzt sage ich einmal so, ändert das nichts daran, dass Inhalte von Anträgen, wie sie eben jetzt so gestellt werden, dass aus diesen Inhalten durchaus schon wahrzunehmen ist, dass uns nur mehr gut ein Jahr von den nächsten Urnengängen trennt. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich habe von dieser Stelle schon mehrfach darauf hingewiesen, auf die zweifelhaften Auswirkungen des Kindergeldes, das vor der letzten Landtagswahl in Kärnten, ja nicht nur in Kärnten, auch bundesweit versprochen wurde, nicht zuletzt deshalb, weil die langfristige und damit dauerhafte und verlässliche Finanzierung nicht gesichert ist und es sich immer mehr als Wahlzuckerl herausstellt und man auch mit diesem Antrag, der uns heute eben vorgelegt wurde, ganz offensichtlich mit dem Kurzzeitgedächtnis der Menschen spielt. In Kärnten wurden die Mittel für das Kindergeld aus dem Verkauf der Wohnbaudarlehen genommen. Wir in Oberösterreich sind ja da bekanntlich einen ganz anderen Weg gegangen. Wir haben in Oberösterreich über Vorschlag des zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider, diese Mittel im Zukunftsfonds investiert, die damit tatsächlich dazu beitragen werden, die Lebenssituation nachhaltig zu sichern, der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Die finanzielle Absicherung in diesem Zusammenhang mit diesem Antrag ist daher sehr genau zu betrachten. Auf Bundesebene nimmt man ja bekanntlich das Geld aus der ungerechten Unfallrentenbesteuerung für die sogenannte Behindertenmilliarde und wesentliche Beiträge, das muss man auch dazusagen, die die unselbständig Erwerbstätigen, und das wirkt sich sehr nachteilig bei uns in Oberösterreich aus, die die unselbständig Erwerbstätigen und ihre Dienstgeber an die Arbeitslosenversicherung einzahlen, werden zur Erreichung des ebenfalls sogenannten Nulldefizits verwendet. Mit dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen. Man kann nicht auf konjunkturelle Schwankungen reagieren, man denke auch nur an den eklatanten Personalmangel im technischen Bereich. (Unverständliche Zwischenrufe) Und das trifft unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das ist die Auswirkung dieser Politik, die mit solchen Anträgen verfolgt wird, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt und unmittelbar. Das regelt nicht der Markt selbst, das regelt nicht die Wirtschaft selbst, da ist die Politik gefragt, eine ausgewogene Politik. Und ich frage mich hier nicht zum ersten Mal, wo bleibt die Wirtschaft in diesem Zusammenhang? Aber die wird ja auch mit einer sogenannten Steuerreform, mit der Senkung von Dienstgeberleistungen befriedet, was mich wiederum auf die negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer irgendwie bringt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss daher grundsätzlich noch die Frage der Finanzierung gestellt werden, die muss diskutiert werden, inwieweit mit einer von den Freiheitlichen in diesem Landtag geforderten Leistung aus Landesmitteln damit Transferleistungen des Bundes ersetzt würden, mitfinanziert werden würden (Unverständliche Zwischenrufe) und damit kurzfristig das Bundesbudget, der Bundeshaushalt entlastet wird und auf Sicht gesehen das bestehende soziale Sicherungssystem durch freiwillige und damit der Willkür ausgelieferte Leistungen ersetzt wird. Leistungen, abhängig von den jeweiligen Finanzsituationen der Bundesländer bzw. auch noch von der jeweiligen politischen Konstellation. (Unverständlicher Zwischenruf) Das war ja auch ein Grund für das Sozialstaatsvolksbegehren, Kolleginnen und Kollegen, dass nicht mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse gefasst werden, die das soziale Sicherungssystem in Österreich zerstören. Der Antrag wäre daher auch in diesem Gesamtkontext zu stellen und mit der entsprechenden Tiefe im oberösterreichischen Landtag zu beraten, im entsprechenden Ausschuss. Wir stimmen daher der Dringlichkeit nicht zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als letzter Redner zur Dringlichkeit Herr Kollege Gumpinger bitte. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus! Ich würde sagen, in Oberösterreich ist die Welt noch in Ordnung, solange die Freiheitlichen bei jeder Sitzung einen Antrag einbringen können, was wir wieder ausweiten sollen bei den Förderungen. Das ist glaube ich ein gutes Zeichen, dass zumindest die Denkrichtung in die richtige Richtung geht, hingegen wird ja auf Bundesebene, es ist schon angezogen worden, innerhalb der freiheitlichen Fraktion in der Regierung heftigst diskutiert, haben wir jetzt ein Null- oder ein Nullkommanulldefizit. Also bei uns ist das ein Zeichen, dass die Finanzpolitik und die Voraussetzungen gut sind in Oberösterreich. Ich wollte nur dazusagen, es war ein Antrag zuerst, ich glaube bei der vorvergangenen Sitzung hinsichtlich des Familienzuschusses, dann war einer bei der vergangenen Sitzung hinsichtlich, glaube ich, den 130 Mehrlingsgeburten eine Haushaltshilfe zu bezahlen und jetzt geht es also um den Familienzuschuss. Wir haben zu allen diesen Anträgen grundsätzlich gesagt, und es ist auch diesmal so, dass wir für sinnvolle und finanzierbare Vorschläge im Bereich von Verbesserungen für Familien immer ein offenes Ohr haben, dass der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl als Familienreferent ja zugesagt hat, und das wurde auch im Ausschuss, wo ja einer dieser Anträge schon behandelt wurde, so mehrheitlich festgelegt, er im Herbst einen Vorschlag vorlegen wird, was also die Familienförderungen betrifft und da werden wir alle diese Dinge gemeinsam diskutieren. Wir bleiben bei dieser Linie. Grundsätzlich sind wir dafür, dass für die Familien noch mehr in diesem Land getan wird, obwohl wir ein gutes Niveau haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Das muss man einmal dazusagen und wir manches reparieren, was die Finanz- und Familienminister auf Bundesebene nicht so ganz perfekt geregelt haben. Und das werden wir im Herbst diskutieren und da gehört auch dieser Antrag dazu und deshalb können wir der Dringlichkeit heute nicht zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit zur Beilage 1457/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass diese Dringlichkeit mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde und ich weise die Beilage dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zu. Vom Herrn Schriftführer wurde angekündigt, dass die Unterzeichner der Belage 1458/2002 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend die Maßnahmen gegen die Schaffung von „Bürgerwehren“ und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch ausschließlich hiezu befugte öffentliche Organe. Es ist hiezu ein Geschäftsbeschluss notwendig und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1458/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Ich rufe Herrn Klubobmann Dr. Frais auf. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, bewusst gesagt hoher Landtag! Als wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor kurzem über das Grazer Modell einer Bürgerwehr medial informiert wurden und ich die ersten Reaktionen darauf hörte, schien für mich in Österreich die Welt weitestgehend für drei Parteien in Ordnung. Der Herr Bundeskanzler erklärte, er sei gegen eine Bürgerwehr, der Herr Innenminister erklärte, er sei gegen eine Bürgerwehr, selbstverständlich auch der Herr Landeshauptmann erklärte, er sei gegen eine Bürgerwehr. Dass SPÖ und Grüne dagegen waren, möchte ich nur in aller Deutlichkeit anmerken. Überrascht war ich aber dann, dass daraufhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Reaktion mehr erfolgt ist. Das System dieser Bürgerwehren beruht darauf, dass irgendeine, das ist nämlich das Grazer Modell, blau eingefärbte Bevölkerungsgruppe hergeht und sagt, wir erklären uns als Organe, die im Grunde beobachten, observieren, schauen was sich tut und dann melden wir es. Und diese selbst ernannten und sich selbst so bezeichnenden Menschen sind die Bürgerwehr. Und jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuche ich darüber nachzudenken: Sind wir, die hier auf die Verfassung vereidigt worden sind, dass wir uns dazu zu bekennen haben, uns für den Rechtsstaat einzusetzen und ihn zu schützen, nicht auch verpflichtet, in jenen Grauzonen bereits rechtzeitig Vorsorge zu treffen, wo wir merken, hier kann etwas passieren? Und wir haben uns deshalb auch hingesetzt und haben versucht, eine Grenzziehung zu treffen, zwischen dem was Gebäudeüberwachung ist, weil das so liebevoll vom Kollegen Stockinger gleichgesetzt worden ist, und wir gesagt haben, wir möchten, dass Gesetzesüberwachung, nämlich die Einhaltung der Gesetze durch öffentliche Organe auch im öffentlichen Raum durch Exekutivorgane zu geschehen hat. Das ist ganz etwas anderes als der Wach- und Schließdienst, von dem haben wir überhaupt nicht gesprochen, ist auch von unserem Antrag überhaupt nicht erfasst gewesen. Ich habe es als eine bescheidene Notlüge erachtet, dass man sich halt über die Sache ein bisschen drüberschwindeln wollte, ohne eine Antwort geben zu müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier geht es nicht um eine Spielerei, hier geht es ganz bewusst um einen Beginn: es soll jedem hier bewusst werden, als es noch so schöne Sätze gegeben hat, wir sollen aus der Geschichte lernen, wehret den Anfängen, niemals vergessen, niemals wieder - und hier gehen wir in einen Bereich hinein, wo die Grenze zum Denunziantentum eine völlig fließende ist. Wir gehen hier in einen Bereich hinein, wo öffentliche Beobachtung von Menschen und jeder von uns und jeder auf der Strasse draußen kann das sein, rein über das Vereinsgesetz observiert werden kann, beobachtet werden kann und niemand weiß, was eigentlich hinter uns passiert. Und dem einen Riegel vorzuschieben sollte eigentlich für all diejenigen, die zu diesem Rechtsstaat stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Selbstverständlichkeit sein. Dass die FPÖ in ihrer Grundposition auf der einen Seite dafür ist, dass Exekutivorganposten reduziert werden und gleichzeitig eine Bürgerwehr herbeiruft, ist für mich sowieso das Unverständlichste. Aber dass die ÖVP dagegen ist? Ich empfinde wirklich großes Bedauern, ich habe immer geschätzt, über alle sachpolitischen Differenzen hinweg, dass es einen demokratischen, rechtspolitischen, rechtsstaatlichen Ansatz immer im gemeinsamen Schulterschluss gegeben hat. Und darum war ich so enttäuscht, warum man diesen Anfängen, warum man denen nicht wehrt, indem wir an den Bund eine Resolution herantragen, er möge eine gesetzliche, eine verfassungs- oder normalgesetzliche Regelung schaffen, um dem Einhalt zu gebieten, damit wir nicht morgen oder übermorgen in Linz dasselbe Problem unter Umständen haben - um dann wiederum sagen, wir sind gegen Bürgerwehren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie, zeigen Sie Rückgrat. Machen wir das, dass wir sagen, bereinigen wir auf gesetzlicher Ebene diese offene Frage. Und glauben Sie mir eines! Gemessen wird dieser Landtag daran, inwieweit sich die Abgeordneten der Verfassung, dem Rechtsstaat, der Demokratie gegenüber verpflichtet fühlen. Und niemand von uns ist auf eine Partei oder auf eine Koalition vereidigt worden. Ich ersuche Sie, bei all dem, was unter Umständen so im Hintergrund alles noch diskutiert worden ist, Rücksichtnahmen und ähnliches, Rückgrat zu beweisen, hinauszugehen und zu sagen: All dem, was mit Worten dokumentiert worden ist, müssen auch entsprechende Taten folgen. Aufrechte Demokraten mit Rückgrat können nicht nur etwas erklären, sondern sie müssen auch dafür handeln. Ich ersuche Sie deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Antrag, der heute ein Krückenantrag war und dem Sie sicherlich, wie mir gesagt worden ist und ich den Medien entnehmen konnte, wiederum nicht zustimmen werden, wenigstens einen Nachdenkprozess einzuleiten und vielleicht bei der nächsten Landtagssitzung einer Bundesresolution zuzustimmen, weil wir damit aus der Geschichte heraus für die Zukunft einen Beitrag für Österreich, für die Republik und für die Demokratie leisten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Stockinger. Abg. Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ÖVP hält von Bürgerwehren überhaupt nichts, wir sind gegen Bürgerwehren. Wir sind aber sehr wohl für die Verantwortung, für die Mitverantwortung der Gesellschaft und der Bürger für das Funktionieren der Gesellschaft. Wir lehnen Hilfssheriff-Truppen ab, halten aber das andere Extrem, das in einer Überreaktion der SPÖ heute auf den Tisch gelegt wird, dass nur mehr der Staat für die Einhaltung der Gesetze und dessen Kontrolle zuständig ist, auch für den falschen gesellschaftlichen Ansatz. (Beifall) Meine Damen und Herren! Wir halten es für prinzipiell gesellschaftspolitisch überzogen, aus der Ablehnung der Bürgerwehren, und da teile ich die Meinung der SPÖ und vieler Besorgter, heraus ein reines Monopol des Staates auf Überprüfung, Überwachung und Einhaltung der Gesetze abzuleiten, also für die Spielregeln der Gesellschaft sind nur die Polizisten und die Gendarmen zuständig und der Bürger lehnt sich zurück und wartet, was passiert. Unser gesellschaftliches Konzept geht davon aus, dass Zivilcourage nicht verboten werden kann. Unser gesellschaftliches Konzept geht davon aus, dass der Bürger ein Recht, ja sogar eine Pflicht hat, sich dort, wo Dinge passieren, die nicht den Gesetzen entsprechen, sich auch einzumischen. In euren Anträgen und auch in eurer Aussendung geht es darum, dass man aus der Besorgnis um Bürgerwehren, und das respektiere ich, heraus in den Gegenschluss hineingeht und sagt, ausschließlich öffentliche Organe haben für die öffentliche Sicherheit zu sorgen, es dürfe keine Einmischung von privaten Initiativen geben. (Unverständliche Zwischenrufe links) Das steht da herinnen, Karl Frais, und ich sage, in unserem gesellschaftlichen Denken, meine Damen und Herren, ist es selbstverständlich erlaubt, ja sogar erwünscht, dass sich Elterninitiativen beispielsweise engagieren und sich Sorgen machen um die Drogenkriminalität, ist es erwünscht, dass sich Mütterrunden gegen die Abgabe von Alkohol an ihre Kinder aussprechen und versuchen, Initiativen zu setzen, und ist es erlaubt, ja sogar erwünscht, dass sich beispielsweise Bewohner einer Straße gegen Autoraser wehren, die spielende Kinder bedrohen und gefährden. (Unverständliche Zwischenrufe links) Meine Damen und Herren! Die Wahrheit liegt, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: unverständlich) Karl Frais, ich habe dir auch sehr aufmerksam zugehört, die Wahrheit liegt wahrscheinlich in der Mitte. Ohne Zivilcourage, ohne Engagement der Bürger in einer Bürgergesellschaft gibt es kein gutes Zusammenleben in einem Staat und ich möchte keine Resolution beschließen, wo dieses Engagement und diese Initiative verdrängt wird und gesagt wird, lehnt euch zurück, nur mehr der Staat hat Verantwortung und nur mehr der Staat darf überwachen. Ich glaube, es geht um eine Gesellschaft, in der Courage und Mitverantwortung einen Platz haben. Und es geht darum, dass sich eine Gesellschaft nicht zurücklehnt, bis jemand kommt, der einschreitet. Ich und wir von der ÖVP wollen ein Leben in einer Gesellschaft, die solidarisch und mitverantwortlich auch in diesen Dingen lebt und genau um diesen Unterschied geht es in dieser Diskussion. Ich habe Respekt davor, dass das eine Grundsatzdiskussion ist, auch eine ideologische Diskussion. Aber ich bitte, es sich nicht so einfach zu machen, diese ideologischen Unterschiede nicht zu sehen. Da ist die Bürgerwehr, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wo ist die Bürgerwehr?") dort ist nur der Staat und hier ist die gesellschaftliche Mitte. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Anschober das Wort. Abg. Anschober: Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Punkt hat der Kollege Stockinger Recht, das ist eine sehr ernste Diskussion, das ist keine Kleinigkeit, das ist eine Grundsatzdebatte in einem Land, wo Gott sei Dank es im Grundpfeiler des Rechtsstaates ist, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Aber Kollege Stockinger, die ÖVP wandelt da schon auf einem relativ dünnen Eis, denn ich habe mir diesen Antrag sehr genau durchgelesen. Da steht nicht drinnen, dass sich niemand engagieren soll, dass Eltern spielender Kinder sich nicht engagieren sollen, dass in ihrer Wohnstraße keine Raser unterwegs sind, sondern da steht drinnen, dass klar und dezidiert ausgeschlossen ist, dass wir eine politische Entwicklung in diesem Land wollen, wo dieses staatliche Gewaltmonopol durch Bürgerwehren ersetzt wird. Das ist der Kern dieses Antrages. Und ich verstehe es wirklich nicht mehr und es stimmt mich sehr bedenklich und ich will da überhaupt nichts jetzt reininterpretieren, weil dieses Thema ist zu heikel, als dass wir da parteipolitisches Kleingeld wechseln alle miteinander. Ich verstehe es wirklich nicht, warum man nicht in der Lage ist und warum ihr nicht in der Lage seid von der ÖVP, ja Kollege Watzl, ich finde den Themenbereich nicht zum Lachen, wirklich nicht, das ist also eine sehr ernste Geschichte, ich verstehe es wirklich nicht, warum man bei einem derartigen Themenbereich nicht in der Lage ist, dass man sich in diesem Haus zusammensetzt und sagt, o.k., drei Parteien sind gegen Bürgerwehren, dann schreiben wir das auch fest und dann beschließen wir das auch und dann schaffen wir auch Klarheiten in einer politischen Debatte. Da kann man über Formulierungen und über irgendwelche Details streiten und diskutieren, aber da müsste es selbstverständlich sein, dass man auf Basis dieses Grundpfeilers des Rechtsstaates, das Gewaltmonopol ist in der Hand des Staates, dass man auf Basis dieses Einverständnisses und dieses rechtsstaatlichen Grundprinzips eine Einigung und ein sehr klares Signal in einer Phase findet, wo ich persönlich ja gehofft habe, dass es solcher Signale nicht bedürfte, aber offensichtlich haben wir einen Zustand in Österreich, in Teilbereichen, wo derartige Signale schon wichtig sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Es geht nicht um das Gewaltmonopol, Kollege Anschober!") Kollege Stockinger, streiten wir jetzt nicht über die Details, (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: Es geht nicht um das Gewaltmonopol, das ist mir wichtig!") setzen wir uns zusammen, schaffen wir miteinander einen Antrag und einen Beschluss dieses Hauses, den mit Sicherheit, so hoffe ich, drei Parteien mittragen können, wo es genau um dieses Grundprinzip geht und wo es um den Ausschluss und ein klares Distanzieren von diesen Bürgerwehrideen geht. Das wäre mir ein Anliegen und das wäre glaube ich wichtig. Was ich aber zweitens wirklich frappant empfinde in der aktuellen Diskussion, das ist, dass wir derzeit eine Bundesregierung haben, die im Bereich der Sicherheit einspart, und ich sage Umstrukturierungen ja und man kann die ganze Sicherheitsfrage sicherlich nicht mit der Polizei und mit der Exekutive alleine lösen, da gibt es oft und vielfach gesellschaftliche Wurzeln und um deren Lösung würde es zunächst auch einmal gehen, weil es wird oft auch Exekutive für Bereiche missbraucht und verantwortlich gemacht, die eigentlich nicht ursächlich ihre Kernaufgaben sind und die sie eigentlich auch nicht lösen können. Aber eine Bundesregierung, wo der Innenminister sich gestern zu einer Pressekonferenz setzen muss und klarstellen muss, die Aufklärungsrate ist österreichweit um sieben Prozent gesunken, (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: unverständlich) die Aufklärungsquote ist um sieben Prozent gesunken, Kollege Watzl, das ist glaube ich nicht positiv. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: "Die Kriminalitätsrate!") Sieben Prozent ist die Aufklärungsrate gesunken in diesem Land, gleichzeitig, war ein Missverständnis, klar, gleichzeitig ist es so, dass weiterhin Personal ausgedünnt wird und dass wir offensichtlich eine Situation haben, wo so etwas wie, und das ist immer der Kernbegriff dafür, wo das subjektive Sicherheitsempfinden sich geändert hat. Und das hat oft gar nichts so sehr mit den objektiven Tatbeständen zu tun. Das ist oft eine Entwicklung und eine Folge auch von politischen Diskussionen, Stimmungen die gemacht werden und so weiter und so fort, selbstverständlich. Aber in einer Situation, wo offensichtlich dieses subjektive Sicherheitsbefinden im Sinken ist, die Aufklärungsquote im Sinken ist, gleichzeitig damit zu antworten, dass man weiter Personal einspart und mit Wachzimmerschließungen fortfährt, das ist die falsche Antwort, Kollegen von der ÖVP, das ist ganz konkret die falsche Antwort. Denn was wird dann provoziert? Nämlich genau das, dass die andere Seite der Bundesregierung auf Grund dieses entstehenden zunehmend sinkenden subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung, um es korrekt zu bezeichnen, dass dieses ausgenützt wird und man mit Ideen, mit obskuren Ideen von Bürgerwehren und ähnlichem versucht, parteipolitisches Geschäft zu machen. Und das ist die absurde Situation im Bereich der Bundesregierung, einerseits ein Innenminister, der dem nicht entgegensteuert, denn ich bin der Meinung, wenn das Sicherheitsgefühl reduziert wird in der Bevölkerung, dann ist es Aufgabe der Politik, mit den staatlichen Organen und mit einer entsprechenden Ausrüstung, mit einem entsprechenden Angebot der Exekutive und mit den entsprechenden auch gesellschaftspolitischen Weichenstellungen dafür zu sorgen, dass diesem sinkenden Sicherheitsgefühl entgegengesteuert wird. Wenn das nicht erfüllt wird, na dann macht man sozusagen das Türl auf und das Tor auf für diejenigen, die etwas ganz, ganz anderes wollen als drei Fraktionen in diesem Haus. Und das geht nicht, das geht nicht und das muss auch der ÖVP klar sein, dass sie hier sich entscheiden muss in dieser Situation und dass diese weitere Personalausdünnung die falsche Antwort ist. Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass wir diesen Antrag mit unterzeichnen. Es wäre eigentlich eine Resolution, die notwendig wäre, es ist eine Hilfskonstruktion, um überhaupt die Debatte führen zu können und es ist traurig, dass es dieser Hilfskonstruktion bedarf, dass es nicht möglich ist, hier eine entsprechende Resolution mit einer möglichst breiten Mehrheit zu realisieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Und vielleicht, weil der Christoph Leitl ein Politiker ist, der von mir ja sehr geschätzt wird, (Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, die Redezeit!") ja, zwei Schlusssätze, war es für mich schon ein bisschen alarmierend, dass ausgerechnet von Christoph Leitl diese Forderung nach der Bürgerwehr für die Linzer Altstadt gekommen ist. Und wie er dann formuliert hat, Linz darf nicht Chicago werden, habe ich mir gedacht, wahrscheinlich hat er es gar nicht so gemeint, denn Chicago ist sicherer als Österreich und Deutschland, Chicago ist in vielen Bereichen ein Vorbild und jeder, der Chicago halbwegs kennt weiß, dass hier eine grundsätzliche und grundlegende Fehlinformation vorliegt oder es der Christoph Leitl gar nicht so gemeint hat. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzter Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Kreßl. Abg. Kreßl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt einen Ausspruch, der bei allen hochgeschaukelten Themen und bei allen hochgeschaukelten Diskussionen gerne angewandt wird, der lautet, man soll die Kirche im Dorf lassen. Und das gilt insbesondere auch für diesen Bereich, für diese völlig überzogene Aufregung über die so genannte Bürgerwehr in Graz, die ja der Anlassfall dieses Dringlichkeitsantrages der SPÖ ist, wobei hier schon angemerkt werden muss, dass es sich dabei nicht um eine Bürgerwehr im klassischen Sinn handelt, sondern um einen Verein, um einen Verein und um eine Initiative zum Schutz der Bürger und zum Schutz der Bürgergesellschaft. Hier sind keine Privatsheriffs tätig, hier handelt es sich auch um keine private Rambotruppe, hier gibt es auch nichts Unanständiges, hier gibt es nichts Besorgniserregendes und hier ist auch kein Rechtsstaat in Gefahr. Hier ist eine ganz normale Bürgerinitiative entstanden, die in anderen Ländern wie in den USA, England oder auch in der Bundesrepublik Deutschland bereits eine Selbstverständlichkeit geworden sind. Nur wenn Freiheitliche eine derartige Initiative organisieren, sie unterstützen oder sie finanzieren, dann gibt es eben diese Hysterie und diese völlig überzogene Aufregung. Es gibt ja bereits heute zahlreiche private Sicherheitsdienste in Österreich. Ich denke hier insbesondere an die vielen Wachdienste in den Betrieben, in den Firmen. Es gibt sogar jetzt eine Initiative, einen privaten Wachdienst in der Linzer Straßenbahn einzusetzen. Im roten Wien will man einen privaten Wachdienst in der Straßenbahn einsetzen. Ich denke an die vielen Securities in den Flughafenbereichen, die ihre Arbeit und ihren Aufgabenbereich sicher in völlig zufriedenstellender Art und Weise erledigen und die öffentlichen Sicherheitsorgane entsprechend entlasten, die ja nicht überall gleichzeitig präsent sein können. Meine Damen und Herren! Derartige Initiativen, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Parkraumüberwachung, Herr Kollege, ein bisschen genauer!") wie sie in Graz entstanden sind, sind keine Konkurrenz zur Gendarmerie, sie sind auch keine Konkurrenz zur Polizei. Die rechtlichen Befugnisse sind ja äußerst beschränkt, auch sind die Kompetenzen äußerst beschränkt, es gibt jedoch eine wichtige präventive Wirkung, und die ist völlig unbestritten. Und ich denke hier an die Drogenszene in den Schulen, ich denke an den Vandalismus in den Ortszentren, hier gibt es genug Erfahrungswerte, die uns besagen, überall kann der Staat nicht sein, überall kann die öffentliche Sicherheit nicht präsent sein. Außerdem gibt es in allen anderen Lebensbereichen Selbsthilfegruppen, warum auch nicht hier im Sicherheitsbereich. (Beifall) Wenn der Herr Klubobmann Anschober von einer Ausdünnung im Sicherheitsbereich spricht, dann bist du völlig uninformiert, Herr Klubobmann. Denn die Ausdünnung ist bereits in den vergangenen Jahren passiert, in den 90er Jahren unter drei Ministern der SPÖ ist eine ganz gewaltige Ausdünnung im Sicherheitsbereich vorgenommen worden. Dort sind die meisten Dienststellen geschlossen worden, dort sind Strukturen geändert worden, dass heute nur mehr Tonbanddienste in den Gendarmerieposten erreichbar sind. Dort sind die einschneidendsten Maßnahmen getätigt worden, in der Ära der roten Minister sind sogar 1.400 Planstellen im exekutiven Außendienst eingespart worden. Jetzt ist der Spieß umgedreht worden, jetzt ist endlich einmal dort eingespart worden, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Aber Bürgerwehr hat er keine gehabt, Kollege Kreßl!") in jenen Bereichen, die es sich bisher immer richten konnten. Und das sind die Verwaltungsstellen, das sind die Zentralstellen, dort wo sich die SPÖ Versorgungsposten gesichert hat, dort wird jetzt gespart und daher ist auch dort die Unruhe am größten. Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit dieses Antrages ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Wir werden der Dringlichkeit auch keine Zustimmung geben. Der Inhalt dieses Antrages sollte, insbesondere was die Situation der Gemeindewachkörper betrifft, natürlich in einem zuständigen Ausschuss beraten werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und ich lasse über diesen Antrag abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit der Beilage 1458/2002 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand anzudeuten. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass die Dringlichkeit hier nicht angenommen wurde und ich weise die Beilage 1458/2002 dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zu. Es wurde weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1459/2002 vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend eine Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. Ich möchte dazu feststellen, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der Dringlichkeit der Behandlung dieser Beilage zugestimmt hat. Für die Zuerkennung der Dringlichkeit ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1459/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zur Wort gemeldet ist Herr Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg herzlichen Dank an die Obmännerkonferenz, dass sie es ermöglicht haben, diesen Dringlichkeitsantrag heute zu behandeln. Es geht um eine Resolution an den Bund zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. In Oberösterreich ist seit dem Jahre 1992 bekanntlicherweise jegliche Geldausspielung mittels Spielapparate verboten. Die in Oberösterreich in den letzten Jahren durchgeführten Kontrollen haben jedoch ergeben, dass mit den außerhalb der konzessionierten Spielbanken aufgestellten und betriebenen Glücks- und Geldspielautomaten in fast allen Fällen Geldausspielungen durchgeführt wurden, die den Verbotsbestimmungen des Glückspielgesetzes und nicht der Verbotsnorm des Oberösterreichischen Spielapparategesetzes unterliegen. Zudem musste bei derartigen Kontrollen in letzter Zeit immer häufiger festgestellt werden, dass die Geräte sogar mittels Funkfernbedienungen und anderer technischer Einrichtungen manipuliert werden können, wodurch verbotene Glücksspielprogramme abgeschaltet bzw. durch Nicht-Geldspielprogramme überblendet werden können. Da von den Automatenbetreibern vor allem die Beschlagnahme der Spielapparate befürchtet wird, werden diese Geräte teilweise sogar auch schon an den Wänden und am Boden fest verankert und befestigt, um damit einen Abtransport dieser Geräte ohne Beschädigung nicht mehr zu ermöglichen. An die Hintermänner der Automatengeldspielringe kommt man derzeit allerdings weder in den Strafverfahren bei Gerichten noch in den Verwaltungsstrafverfahren heran. Die Defizite einer effizienten Kontrolle und Bekämpfung des bereits zu vermutenden, organisierten, illegalen Glücksspiels mit Geldspielautoamten liegen vor allem in der nicht ausreichenden Definition des Glücksspiels generell nach dem Glücksspielgesetz, in der Ausnahmeregelung für das bagatelle Glücksspiel im Glücksspielgesetz und in der geringen Strafandrohung. Die Lösung des Problems der derzeit nicht möglichen, effizienten Verfolgung des illegalen und offensichtlich bereits organisierten Glücksspiels mit Geld- oder Glücksspielautoamten ist nur durch eine Änderung des Glücksspielgesetzes und des Strafgesetzbuches möglich. Der Bund soll daher von der Landesregierung aufgefordert werden, das Glücksspielgesetz durch Neudefinition des Glücksspiels neu zu regeln, und das Strafgesetzbuch durch Verschärfung, natürlich Hinaufsetzung der Strafandrohung aller, oder allenfalls durch Ausklammerung des verbotenen Glücksspiels von der strafgerichtlichen Verfolgbarkeit und somit Verlagerung der Ahndung des verbotenen Glücksspiels auf die Verwaltungsebene zu ändern. Ich glaube, dass der Antrag aufgrund der Entwicklungen wirklich dringlich ist, und ich ersuche den Oö. Landtag, der Dringlichkeit in dieser Angelegenheit zuzustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Ich erteile Frau Kollegin Ziegelböck das Wort. Abg. Ziegelböck: Geschätzte Frau Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Glücksspiel an Glücksspielautomaten brachte für viele Familien und Jugendliche sehr viel Leid. Und das Glücksspielverbot, das wir 1992 in Oberösterreich hier im Landtag beschlossen haben, säuberte Oberösterreich von den Glücksspielautomaten. Leider ergab eine Überprüfung, dass eine Gruppe von Automatenaufstellern das Oö. Glücksspielgesetz über Lücken im Bundesgesetz, dem Glücksspielmonopolgesetz, umgehen. Und diese Lücken gehören sofort geschlossen. Denn wir sind verpflichtet, unsere Familien und unsere Jugend vor leichtsinniger Verschuldung zu schützen, daher bitte ich um Zustimmung zur Dringlichkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich danke Ihnen. Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Präsident Bodingbauer. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben, als wir vor einigen Jahren dieses Glücksspielgesetz beschlossen haben bzw. das Spielautomatengesetz beschlossen haben, in den Beratungen ernsthaft überlegt, wie wir diese Manipulation eventuell hintanhalten können. Wir haben uns ernsthaft auch hier herinnen beschäftigt, und es ist ein einstimmiger Beschluss gewesen, diesem Spielautomatengesetz auch dementsprechende Wirkung zu geben. Wir haben anschließend eine Novelle durchführen müssen, wir haben festgestellt, wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass das zwar mit großer Ernsthaftigkeit diskutierte, einstimmig beschlossene Gesetz leider nicht die Wirkung hat, die wir uns alle gewünscht haben. Es gelingt uns nur sehr punktuell, das illegale Glücks- und Geldautomatenspiel zu bekämpfen. Die Kontrollen, auf die heute schon hingewiesen wurde, haben ergeben, dass Geräte mit Fernbedienung umgeschaltet werden können. Wir haben das damals auch schon von den Experten aus dieser Branche gehört, dass das wahrscheinlich möglich ist. Wir haben uns aber die Ausmaße nicht vorstellen können. Und vor allem ist der Gipfel der Frechtheit der, den auch meine Vorredner angedeutet haben, dass sogar der Abtransport beschlagnahmter Geräte nun immer schwieriger wird, weil man Vorkehrungen dagegen trifft. Die anderen, schon angedeuteten Vorfälle will ich gar nicht erwähnen. Ich begrüße daher diesen Initiativantrag, und meine Fraktion stimmt sowohl dem Inhalt als auch der Dringlichkeit sehr gerne zu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse über die Dringlichkeit abstimmen, und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Dringlichkeit der Beilage 1459/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass diese Dringlichkeit einstimmig angenommen worden ist. Ich teile Ihnen mit, dass heute eine Sitzung des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten stattgefunden hat, dabei ist beschlossen worden, dem Oö. Landtag das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Gesetz liegt als Beilage mit der Nummer 1447/2002 auf Ihren Plätzen auf. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist für die Aufnahme der Beilage ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Bevor ich die Wechselrede eröffne, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass dies nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen, gefassten Stimmen möglich ist. Ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 1447/2002 in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die der Aufnahme der Beilage 1447/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dies einstimmig erfolgt ist. Ich teile Ihnen weiters mit, dass seit der letzten Sitzung wieder schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Fragesteller, die Gegenstände und Adressen der Anfragen können den Abschriften der schriftlichen Anfrage entnommen werden, sie liegen Ihnen gemeinsam mit den zwischenzeitig eingelangten Anfragebeantwortungen auf Ihren Plätzen auf. Wir kommen nun zur Tagesordnung, und somit zur Verhandlung der Verhandlungsgegenstände, und behandeln die Beilage 1439/2002. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum 1. November 1997 bis 31. Dezember 2000. Ich bitte Frau Kollegin Präsidentin Orthner über diese Beilage zu berichten. Abg. Präsidentin Orthner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend den Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum 1. November 1997 bis 31. Dezember 2000. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1439/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Der Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten betreffend den Tätigkeitszeitraum 1. November 1997 bis 31. Dezember 2000, der der Vorlage der Oö. Landesregierung vom 8. April 2002 (Beilage 1399/2002 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode) als Subbeilage angeschlossen war, wird zur Kenntnis genommen. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Erste Präsidentin: Ich erteile der Frau Präsidentin Weichsler das Wort. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns heute der Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten vor, und das über die Zeiträume 1997 bis inklusive 2000. Ich darf mich vorerst einmal für meine Fraktion ganz, ganz herzlich bedanken bei all jenen, die mitgemacht haben, und diesen Gleichbehandlungsbericht entsprechend ausgearbeitet haben, voran Frau Mag. Kiener. Aber ich darf mich ganz besonders dafür bedanken, dass Gleichbehandlung heute etwas ist, was im Land Oberösterreich schon fast, ich möchte es ein bisschen einschränken, zur Selbstverständlichkeit geworden ist, und dass es im Wesentlichen von allen beauftragten Gremien auch entsprechend mitgetragen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich gesagt habe fast, dann ist es so, dass dieser Gleichbehandlungsbericht im Gegensatz zu den Jahren davor natürlich Fortschritte aufzeigt, die die Einsetzung einer Gleichbehandlungsbeauftragten im Oö. Landtag gezeigt haben, aber noch lange nicht dort angelangt sind, wo wir uns eigentlich schon hingewünscht hätten, und wo wir eigentlich schon gerne sein möchten. Und ich möchte ganz speziell ein paar Daten daraus hervorbringen. Wenn wir uns die Leiterbestellungen anschauen, so können wir doch ein bisschen mit Erfolg sagen, dass es prozentuell gesehen am Anteil der Bewerbungen fast ausgeglichen männliche und weibliche Bestellungen gegeben hat. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht darüber hinwegschwindeln, genau hinzuschauen, und uns auch die absoluten Zahlen anzuschauen, und da wissen wir ganz genau, dass die Frauen noch weit im Hintertreffen sind und dass die Männer noch immer die Vormachtstellungen haben. Und ich bin auch so ehrlich, ein bisschen hinter die Kulissen zu schauen und nicht nur zu sagen, es ist halt einmal so Gott gegebene Struktur, sondern wirklich darüber nachzudenken, warum ist es denn so. Sie wissen aus der Diskussion im Ausschuss heraus, dass Frau Mag. Kiener gesagt hat, es war ab und zu sehr, sehr schwierig, Frauen dazu zu motivieren, sich überhaupt für eine Leiterbestellung herzugeben und dies auch entsprechend zu tun. Und ich denke, wir sollten uns die Hintergründe anschauen. Es gibt Bereiche, auch im Land Oberösterreich, wo Frauen nur sehr, sehr marginal bis gar nicht vertreten sind. Es gibt Bereiche, wo es schwieriger ist für Frauen, entsprechend auch Fortbildung machen zu können, es gibt die Lebensumstände der Frauen, die heute vorwiegend noch immer so sind, wie wir es vor hundert Jahren gehabt haben, nämlich, dass sie sich um die Kinder kümmern und das damit eine ganz andere Perspektive für Frauen darstellt. Und ich denke, wir sollten eigentlich über den Tellerrand unseres Landhauses, unserer Zuständigkeit des Oö. Landtags hinausschauen. Gleichbehandlung beginnt hier dann, wenn eine Dienstnehmerin also bereits ein aufrechtes Dienstverhältnis hat oder wenn sie sich um ein Dienstverhältnis bewirbt. Aber die Voraussetzungen dafür, überhaupt dorthin zu kommen, bedarf einmal im Vorfeld schon Maßnahmen noch bevor eine Dienstnehmerin überhaupt so weit kommt, ein Dienstverhältnis anzustreben oder ein Dienstverhältnis mit dem Land Oberösterreich zu haben. Und da denke ich schon an ein paar ganz konkrete Sachen, da geht es darum, schon im Vorfeld Frauen dorthin zu motivieren, dass sie sich auch für eine Ausbildung interessieren und diese Ausbildung auch machen, wo wir heute klassischerweise erkennen müssen, dass Frauen nicht zur Verfügung stehen, weil es sie auch nicht gibt, und auch am Arbeitsmarkt draußen nicht gibt. Und es geht auch darum, Frauen dahingehend zu motivieren, dass sie sich darum bewerben und dass sie diese Ausbildung auch machen. Und ich habe mir das deswegen auch so genau angeschaut, auch was das Land Oberösterreich betrifft, und die Bediensteten, weil aktuell auch eine Studie des AMS Oberösterreich da ist, die ganz klar besagt, und gerade für Oberösterreich wieder einmal erschreckendste Zahlen schreibt, was die Ausbildung der Frauen in technischen Berufen betrifft. Und auch wenn die großen Letter des Landes, zum Teil vom Herrn Landeshauptmann aber auch vom Wirtschaftslandesrat, dessen Bestrebungen ich ja wirklich gerne anerkenne, hier immer wieder behaupten, mehr Frauen in die Technik, so muss uns auch klar sein, dass mit Technik zum Teil ja wirklich nur eines gemeint ist, nämlich IT-Berufe. Und Technik ist mehr, und ich traue mir zu behaupten, dass Technik nicht nur mehr ist, sondern zum Teil nicht einmal IT-Berufe sind. Da wird völlig etwas Falsches gemeint. Und im eigentlich klassischen technischen Bereich gehen uns die Frauen ab, und das merkt man auch hier herinnen, wo also echte Defizite vorhanden sind. Auf der anderen Seite haben wir hier sehr gut erkennen können, dass Frauenförderung etwas ganz, ganz Wichtiges ist. Und ich freue mich auch darüber, dass das Land sehr wohl, was also Frauen betrifft, die zum Beispiel in Karenz waren, aber auch Männer, bevor sie wiedereinsteigen auf ihren Arbeitsplatz, hier die Möglichkeit anbietet und die Chancen anbietet, sich weiter zu bilden, sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Und ich lese hier, Lisa, Erwachsenen-EDV-Schulung, und habe leider feststellen müssen, dass es von sehr, sehr wenigen Frauen, die aus der Karenz zurückkommen, in Anspruch genommen wurde. Auf meine Frage hin, warum denn das so sei, wurde mir gesagt, weil eh alle am selben Level sind oder weil sie keiner zusätzlicher Schulungsmaßnahmen bedürfen. Und ich denke, das ist auch etwas zu kurz gegriffen. Denn nur weil kein Upgrade oder kein Update eines Softwareprogramms stattgefunden hat, heißt das noch lange nicht, dass sich nicht was verändert hat, und dass Frau auf einem Level ist, wo sie vor eineinhalb Jahren, oder vor zwei Jahren ausgestiegen ist, je nachdem wie sie in Karenz war, und den sie in dieser Zeit nicht nachvollziehen hat können. Und ich denke da ganz konkret an ein paar Dinge, Organisationsveränderungen, die sich sehr wohl auch hier festschlagen, auch wenn sich das Softwareprogramm im klassischen oder im Anwendungsbereich nicht verändert hat. Ich denke hier an gesetzliche Neubestimmungen, die geschaffen wurden, die alle zu Stolpersteinen werden für Frauen, die sich in dem momentanen beruflichen Wiedereinstieg nicht auswirken, aber die spätestens nach ein paar Jahren bei der Weiterbildung, beim Anstreben eines höheren Jobs, oder vielleicht sogar in der finanziellen Betrachtung entsprechend niederschlagen. Und das wäre meiner Meinung nach auch eine Aufgabe, die etwas konkreter gesehen werden muss und nicht nur mit der klassischen EDV-Ausbildung entsprechend auch gemacht werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute bereits eine Novelle für das Landesgleichbehandlungsgesetz und für das Gemeindegleichbehandlungsgesetz vorliegen, weil die Judikatur des EU-Gerichtshofs hier neue inhaltliche Vorschläge gemacht hat, die meiner Meinung nach nicht immer nur die besten sind, sondern manchen Rückschritt auch betreffen, aber ich denke, wir werden das entsprechend in den nächsten Ausschussrunden diskutieren. Einen Wunsch hätte ich noch, wenn wir uns die Zusammensetzung der einzelnen Kommissionen anschauen, und Sie können da gerne die Seiten 16 und 17 dazu aufschlagen, so müssen wir bei manchen Kommissionen feststellen, dass Frauen entweder gar nicht vertreten sind oder nur irgendwo im Bereich der Ersatzmitglieder. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich weiß es, warum das so zustande kommt, und ich denke, das muss ja gerade uns Anregung sein, das zu verändern, zum Teil sind derartige Kommissionen aufgrund der Funktion besetzt. Wenn Funktionen männlich vergeben sind, werden wir es auch nicht schaffen, eine einzige Frau da drinnen unterzubringen. Und ich denke, das es ein weiterer Gedanke sein muss, gerade im Sinne der Gleichbehandlung des Landes, hier auch Ansatzpunkte zu finden, wo es nicht nur die Funktion ist oder wo wir in der Funktion nicht nur Männer bestellen, sondern auch Frauen bestellen. In dem Sinn nehmen wir gerne den Gleichbehandlungsbericht zur Kenntnis, aber es wird noch wesentlich spannender werden, was die nächste Zeit bringen wird und was die nächsten Jahre bringen werden und vor allem die Novellierung des Gemeinde- und Landesgleichbehandlungsgesetzes. Und ich würde mir wünschen auch wirklich im Sinne der Gleichbehandlung, dass wir weiterdenken, dass Gleichbehandlung nicht nur etwas ist, sobald es hier herinnen beginnt und sobald die Frauen und Männer im Land sind, sondern um gleich behandeln zu können, haben wir im Vorfeld schon Schritte zu setzen, das heißt für mich Frauenförderung und das heißt für mich effiziente Frauenpolitik. Danke sehr. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile der Frau Abgeordneten Moser das Wort. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Abg. Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuhörer! Sind im Moment keine da. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist heute der Gleichbehandlungsbericht zu diskutieren und es tut mir nur sehr leid, dass der zuständige Referent leider, scheint es, nicht Zeit hat, an dieser Diskussion teilzunehmen. Denn ich denke, die Gleichbehandlung im Landesdienst und meine Vorrednerin, die Präsidentin Weichsler, hat es ja angesprochen, hat sich sehr zum Positiven geändert. Ich glaube aber, dass wir nach wie vor gefordert sind, weiter zu denken, welchen Beitrag Frauen im Landesdienst wirklich leisten können. Wenn ich mir zum Beispiel anschaue, und das war für mich eigentlich eine unheimlich negative Formulierung, obwohl ich weiß, dass die Frau Hofrätin Mag. Kiener das nicht so gemeint hat, sondern sie hat eine Situation beschrieben, sie hat unter dem Kapitel "Erledigung von Anfragen" geschrieben als Schlusssatz: Nach wie vor wollen Missstände lediglich aufgezeigt werden, ohne dass ein Auftrag zu weiterer Verfolgung erteilt wird. Was sagt uns dieser Satz? Dass es zwar Missstände gibt, aber dass es Probleme gibt, konsequent einen Weg zu gehen, vielleicht auch gegen Vorgesetzte, um wirklich zu seinem Recht zu kommen. Und ich glaube, da haben wir noch sehr viel zu tun. Und meine Vorrednerin hat es ja auch schon angesprochen, wir können nur dann etwas ändern, wenn Frauen sich auch ändern, wenn Frauen ein Bewusstsein für ihre Qualifikationen entwickeln und mit Selbstbewusstsein sagen, was sie alles leisten und wie gut sie es leisten. Und in dem Zusammenhang, nur weil es heute über die APA gekommen ist, wie gut Frauen im Beruf sind, zeigt eine heutige APA-Meldung, und zwar haben die Londoner U-Bahnen Dutzende Frauen eingestellt als Fahrerinnen, als Führerinnen ihrer U-Bahn, weil die Frauen pünktlich sind, freundlich sind und daher unheimlich zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen. Und man hat festgestellt, dass es eine Woche jetzt keine Verspätungen gegeben hat, seit so viele Frauen dort tätig sind. (Beifall) Also ich glaube, wir können nur versuchen, es auch den englischen Frauen nachzumachen und unsere Qualität nicht mehr unter den Scheffel zu stellen. Frau Mag. Kiener hat dankenswerterweise in diesem Bericht sehr akribisch, sehr genau den Zeitraum, die letzten drei Jahre beschrieben. Ich würde nur bitten, es ist eine Anregung von mir, dass man bei Entwicklungstendenzen zum Beispiel bei dem Kapitel, wenn man prozentuelle Zahlen angibt, und auch das ist schon von meiner Vorrednerin erwähnt worden, auch die absoluten Zahlen dazu gibt, weil, wenn ich lese, eine Steigerung der Teilzeitbeschäftigung bei den Männern von 17,9 Prozent, dann frage ich mich, wie viel zuerst in der Teilzeit waren. Also, statistische Zahlen verfälschen oftmals den wirklichen Ist-Zustand. Auch gibt es meiner Meinung nach Probleme, dass in diesem Bericht unterschiedliche Zeiträume behandelt worden sind, und zwar die Veränderungen die Personalstruktur betreffend, die Jahre 1996 bis 1999 zum Beispiel, was die Leiterbestellungen betrifft, befasst sich der Bericht aber mit den Jahren 1997 bis 2000. Ich würde auch bitten und Frau Mag. Kiener ersuchen, es als Anregung anzusehen, dass bei unter Punkt sechs, Frauenförderung als Zielvereinbarung, wo sie berichtet, dass es Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Herrn Landesamtsdirektor und den Dienststellenleiterinnen, den -leitern gibt, dass die im Jahresabschnitt immer wieder überprüft bzw. wiederum neue Ziele vereinbart werden. Ich würde bitten, dass man auch in den Bericht aufnimmt, welche Ziele erreicht worden sind und in welchen Abteilungen vielleicht die Zielvorgabe, und natürlich bitte auch mit Begründung, nicht eingehalten worden ist. Sehr viel Arbeit steckt dahinter, und es ist eine Arbeit, um zur Gleichberechtigung zu kommen, die Männer und Frauen gemeinsam machen müssen. Daher ist es, glaube ich, auch sehr wichtig, dass sich die männlichen Kollegen hier im Oberösterreichischen Landtag mit diesem Thema auseinandersetzen. Ich glaube, das Bewusstsein ist nicht immer so ganz gegeben. Dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, das zeigen auch die Zahlen bzw. die Zusammensetzung in den Kommissionen. Wenn ich mir anschaue, beim Personalbeirat sind 14 Männer Mitglieder und drei Frauen, und wir haben jetzt die Fußballweltmeisterschaft, wo auch viele Spieler auf der Ersatzbank sitzen, so kommt es mir auch im Personalbeirat vor, denn die Ersatzmitglieder, und da haben sich die Frauen schon sehr durchgesetzt, bei den Ersatzmitgliedern ist das Verhältnis 10 Männer zu sieben Frauen. Ich glaube, wir sollten schauen, dass die Frauen von der Ersatzbank auf das Spielfeld kommen. Ich weiß, wir können dort gute Arbeit machen. Ich möchte aber nicht versäumen, mich zum Schluss bei der zuständigen Referentin, bei der Frau Hofrätin Mag. Kiener und ihren Mitarbeiterinnen bzw. den Dienststellen, die mit der Erstellung des Berichtes befasst waren, sehr herzlich zu bedanken. Und eine Bitte zum Schluss, im Zeichen von Gender-Mainstreaming-Strategien des Landes bitte eine geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe diesen Traum, den die Frau Kollegin Moser gerade formuliert hat, dass sich künftighin nicht ausschließlich Frauen zum Thema Frauen melden mögen, dass außerdem die Aufmerksamkeit ein bisschen größer ist bei Frauenthemen und dass das endlich einmal auch ernst genommen wird. Was den vorliegenden Bericht betrifft, haben wir schon im Ausschuss nicht mitgestimmt. Das war nicht, was die Form des Berichtes betrifft, sondern das war inhaltlich gemeint, uns interessieren keine schönen Statistiken mit ausschließlich relativen Zahlen, damit es möglichst gut ausschaut und die Balken möglichst hoch sind. Das ist tatsächlich uninteressant. Ausschlaggebend ist für uns nur, wie sich die Gleichbehandlungsgesetze in der Praxis auswirken, und zwar wie viele Führungspositionen tatsächlich von Frauen eingenommen werden bzw. in welchem Maß sich die Situation der Frauen verbessert hat. Und da meine ich, dass wir uns nicht nur um die Frauen kümmern sollten, die nach wie vor im Landesdienst beschäftigt sind, sondern sehr wohl auch auf die Bereiche einmal hinschauen sollen, die im Laufe der letzten Jahre ausgegliedert wurden und wo auch hauptsächlich Frauen betroffen sind. Ich denke da zum Beispiel an die Putzdienste. Es ist da eine wesentliche Verbilligung eingetreten, hört man. Und da muss man sich also wirklich fragen auf wessen Kosten diese wesentliche Verbilligung geht. Ja, ich denke, der letzte Frauenbericht war kein Grund zum Jubeln und es zeigt auch, dass die bisherigen Maßnahmen einfach zu kurz greifen, dass die Frauenförderpläne offenbar zahnlos sind, dass Ausbildungsprogramme allein nicht genügen, wenn die zuständigen Ressorts nicht bereit sind, Frauen in Spitzenpositionen zu bringen, wird sich am Status quo so bald nichts ändern, und die Berücksichtigung speziell weiblicher Lebensentwürfe bei der Arbeitszeitregelung, spezielle Monitoring-Programme sowie zugekaufte Expertisen könnten hier auch eine Änderung bewirken. Auch die Forderung, die ich in letzter Zeit sehr erfreut auch von ÖVP-Kreisen gehört habe, nach noch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Öffnungszeiten auch den Bedürfnissen berufstätiger Eltern entsprechen. Das habe ich zur Kenntnis genommen, möchte ich sehr unterstützen. Ich stelle aber trotzdem fest, dass der Unterausschuss, der sich mit den entsprechenden Anträgen befassen soll, immer noch nicht getagt hat. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: "Aber Sie haben einen Termin dafür und eine Einladung!") Ja, ja, ich hoffe, dass das jetzt dann zügig vorangeht. Genauer ansehen sollte man sich meiner Meinung nach beim Landesdienst auch die Bewertung der reinen Frauenarbeitsbereiche, wie etwa im Pflegedienst. Wir haben heute einen Antrag eingebracht, wonach sich das Land Oberösterreich an dem vom Arbeitsministerium im Auftrag gegebenen Projekt D.a.b.o anschließen sollte. Im Rahmen dieses Forschungsberichts wurden auch in zwei österreichischen Betrieben, einer österreichischen Bank und der Oberösterreichischen Volkshilfe die geschlechtsspezifischen Entlohnungsdiskriminierungen analysiert. Und das Ergebnis war, obwohl diese beiden Betriebe der Meinung waren, nicht zu diskriminieren, sind hier eklatante Unterschiede bei der Entlohnung festgestellt worden, und zwar deshalb, weil typisch weibliche Fähigkeiten generell unterbewertet sind. So wurden zum Beispiel soziale Kompetenzen, die bei Frauen als selbstverständlich angesehen werden und für die Arbeitsausführung nötig sind, bei der Bezahlung nicht berücksichtigt. Und im Rahmen dieses Forschungsprojektes, das auch von Wissenschaftlerinnen der Universität Linz durchgeführt wurde, wurde ein Leitfaden für die Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung erstellt. Und ich meine, dass dieser Leitfaden auch vom Land Oberösterreich genützt und eine neue Bewertung der Frauenarbeit auch im Landesdienst durchgeführt werden soll. Auch da sind typische Frauenberufe, ich habe sie eh schon erwähnt, hauptsächlich im Pflegebereich, Altenbetreuung, Hebammen, nicht entsprechend ihren tatsächlichen Anforderungen und Belastungen entlohnt. Und neben der ständigen Überforderung aufgrund des chronischen Personalmangels führt auch die Unterbezahlung dazu, dass nicht genug Menschen in den Pflegeberufen sind und arbeiten wollen und dazu kommt, dass auch derzeit, da besteht auch ein Antrag von uns, eine Abendausbildung für Um- und Wiedereinsteigerinnen nicht angeboten wird. Ja, erwähnen möchte ich auch noch, dass trotz der Verankerung des Gender-Prinzips in der Landesverfassung mir dieser Tage eine Verordnung ins Haus geflattert ist betreffend den Prüfungsausschuss in den Gemeinden, wo ausschließlich, aber wirklich auffallend ausschließlich, die männliche Sprache verwendet wird. Es wird nur von Obmännern gesprochen, ja es wird also nur männlich definiert. Und ich denke mir, diese Dinge, die sollten langsam der Vergangenheit angehören. Ich denke also, dass noch viel geschehen muss und dass es wesentlich rascher als bisher geschehen muss. Und dass das ernst genommen wird, um hier ein Zeichen zu setzen, nehmen die Grünen den vorliegenden Gleichbehandlungsbericht nicht zur Kenntnis. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Präsidentin Orthner das Wort. Abg. Präsidentin Orthner: Liebe Frau Weichsler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorneweg sage ich ein Danke für den Bericht, weil der Bericht ist ein gutes Feedback, eine Rückkoppelung zu uns herein in die Gesetzgebung, um nachzuschauen, ja, was ist den geworden aus diesem Gleichbehandlungsgesetz? Sind unsere Erwartungen, sind unsere Intentionen, unsere Forderungen gleichsam in diesem Gesetz in die Realität umgesetzt worden oder haben wir nur Papier beschrieben und warten darauf, dass die Dinge sich von alleine ändern? Ich glaube, aus dem heraus ist es richtig, wichtig und notwendig, dass es diese Berichtspflichten gibt, dass wir sagen von Zeit zu Zeit, was haben wir erreicht mit einem Gesetz und was können wir vielleicht Neues hineinpacken, erweitern oder heraus nehmen. Es ist gut für die Gesetzgebung dieses Feedback, ganz sicherlich ist es auch wichtig für die, die mit der Durchführung und dem täglichen Handhaben mit dem Gesetz zuständig sind. Auch für sie ist es ein gutes Feedback, wenn man einen Bericht schreibt und sieht, wie war die Sitzungstätigkeit der Kommission, wie viel Frauen und Männer haben sich an die Kommission oder an die Gleichbehandlungsbeauftragte gewandt, wie viele Aufnahmesitzungen wurden begleitet und verfolgt, und was konnte man mit seiner Präsenz dank und kraft des Gesetzes und auch mit einer starken Rückendeckung von uns allen, ja, was konnte man für die Verwirklichung der Chancengleichheit im Landesdienst erreichen. Ich glaube, es ist schon eine Menge geschehen, aber allen miteinander geht uns das immer zu langsam und auch zu Recht zu langsam. Trotzdem zeigt dieser Bericht eine Reihe von Tendenzen und Entwicklungen auf, wo man sagen kann, ja, das ist der richtige Weg, wenngleich in der Geschwindigkeit vielleicht der Motor schon noch ein bisschen mehr PS oder Kilowatt, wie es heutzutage genannt wird, haben müsste. Der Frauenanteil in den qualifizierten Positionen bei uns im Landesdienst, der hat sich erhöht. Die bewerteten Dienstposten, also die begehrten und besser zulagenfähigen, bei denen man besser verdienen kann, sie haben sich immerhin um 21 Prozent erhöht. Mehr Akademikerinnen, mehr qualifizierte Frauen sind in den Landesdienst hereingekommen. Das sind schon gute Entwicklungen. Die Anzahl der Leiterinnen ist gestiegen. Jetzt kann man sagen, wenn etwas um zwei Prozent auf 12 Prozent steigt, dann ist das wirklich nicht weltbewegend. Aber den Jahren vor dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Objektivierungsgesetz gegenüber, das uns Frauen ja, das traue ich mir schon behaupten, eigentlich viel mehr noch genützt hat und einmal ermöglicht hat, dass mehr Frauen in den Landesdienst hereinkommen - ist es schon ein großer Fortschritt. Dass von den Lehrlingen, die insgesamt aufgenommen werden, ja um ein deutliches Mehr der Mädchen in den Landesdienst übernommen wird als die Burschen: Auch das ist ein gutes Zeichen, dass auch objektive Richtlinien und objektive Kriterien dazu beitragen, dass das Verhältnis ein gerechteres wird. Dass die Frauen, die aufgrund ihrer Mutterschaft aus dem Erwerbsleben hier im Landesdienst auf einige Zeit ausscheiden, nicht so sehr die Seminare für den Wiedereinstieg annehmen, beklage auch ich. Trotz alledem ist es eine gute Hilfe und eine gute Möglichkeit für sie und die, die leistungsfähig sind, die Karriere machen wollen, für die sind das ganz und sehr gute Möglichkeiten sich fit im Job zu halten. Vieles von dem, was wir da heute besprechen, ist eigentlich Schnee von gestern. Der Bericht umfasst den Zeitraum 1997 bis 2000. Und jetzt wissen wir das alle, wie das ist mit den Berichten. Manche Daten bekommt man sehr spät und dann verzögert sich das Ganze. Aber eigentlich ist Mitte 2002 ein Bericht von 1997 an nicht mehr relevant. Man kann für die Historie und für die Entwicklung sehr gut seine Schlüsse daraus ziehen, für uns hier und heute ist er schlichtweg nicht mehr aktuell. Wir haben uns ja in der Zwischenzeit auf Neues eingestellt, nicht nur durch die Regierungsvorlage, die heute eingeht und die auf neue Richtlinien in der Europäischen Union eingeht, zum Beispiel die Beweislastumkehr, den Wegfall von Höchstgrenzen im Falle der sexuellen Belästigungen. Wir haben uns ein Prinzip im Landesdienst gegeben, das Prinzip des Gender Mainstreaming. In den vergangenen zwei Tagen hat eine neue Arbeitssitzung dazu stattgefunden, unser "Genderman" – sage ich immer – der Herr Dr. Steiner, der diese Gruppe leitet, ist mit sehr, sehr viel Kompetenz und sehr, sehr viel Nachdruck unterwegs. So einfach entwickeln sich die Dinge ja nicht, dieses Prinzip der Chancengleichheit in unserem Landesdienst wirklich umzusetzen. Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass es hier ganz klare Vorstellungen und Zielvereinbarungen gibt. Es ist wichtig, denn anhand derer können wir in einem Jahr wiederum sagen, ist das, was geschehen ist, auch gut und hat es sich positiv ausgewirkt. Also, ein neues Feedback. Den Informationsfalter der Arbeitsgruppe haben wir heute ja ausgeteilt bekommen. Alles in allem, der Weg ist der richtige. Der Weg ist gut. Der Weg kann beschleunigt werden. In diesem Sinne danke ich nochmal allen Frauen und Männern, und insbesondere natürlich der Frau Hofrätin Kiener für ihre Arbeit im Sinne der Chancengleichheit im Landesdienst. Die Volkspartei nimmt den Bericht gerne zur Kenntnis. (Beifall) Zweite Präsidentin: Letzte Rednerin ist Frau Kollegin Landesrätin Haubner. Landesrätin Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben schon sehr viel zur Gleichstellung, zur Gleichbehandlung im Land Oberösterreich gesagt. Und ich denke, wir können hier feststellen, dass wir, besonders was die legistischen Maßnahmen anbelangt, Vorreiter sind in der Gleichstellungspolitik. 1995 erstmals das Landesgleichbehandlungsgesetz, 1997 ein Frauenförderprogramm, 2000 das Gemeindegleichbehandlungsgesetz und 2001 der Beschluss zu Gender Mainstreaming als Strategie im Sinne der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit. Das Land Oberösterreich signalisiert damit, dass Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter ein politisches Anliegen aller ist. Die praktische Umsetzung zeigt uns auch, dass gerade seit 1995, als erstmals dieses Gesetz beschlossen wurde, einiges geschehen ist, Frauen generell verstärkt im Landesdienst sind, ein Anteil von sechzig Prozent, jedoch nach wie vor wenige in leitenden Positionen, denn zwölf Prozent, wie wir schon gehört haben, sind einfach zu wenig. Und da stellt sich für mich die Frage, warum ist das so? Und wir sollten uns sicher nicht damit zufrieden geben, wie man es immer wieder hört, ja, weil sich die Frauen nicht bewerben. Es stimmt schon, sehr viele Frauen haben ein anderes Lebenskonzept als Männer. Für viele Frauen ist Privatleben mindestens genauso wichtig wie der Beruf. Für viele Frauen ist Karriere nicht so wichtig, dass sie Opfer bringen, aber das allein kann nicht der Grund sein. Denn es gibt auch andere Frauen, die hier mehr wollen und die ein anderes Lebensmodell anstreben. Und ich denke, gerade diejenigen, die das wollen, denen müssen wir Handwerkszeug mitgeben, damit sie sich auch bewerben, damit sie Selbstbewusstsein haben, Selbstvertrauen, dass sie Mut haben und dass sie ganz aktiv und gezielt auch ihre Berufslaufbahn planen können. Und Erfahrungen dieser Art habe ich gerade in den letzten zwei Jahren beim Polittraining für Frauen gemacht. Bevor wir gestartet sind hat es immer geheißen, Frauen interessieren sich nicht für Politik, Frauen haben keine Zeit dafür und manche haben sich mit diesem Klischee abgefunden und sind froh, wenn einige wenige Frauen in jeder Partei sind. Die große Nachfrage bei diesem Polittraining, wo wir jährlich nur sechzehn Frauen aufnehmen können, hat mir aber gezeigt, dass Frauen keineswegs politmüde sind und dass sie keineswegs die Verantwortung scheuen und dass sie bereit sind, mehr zu tun, als das Übliche und dass sie bereit sind, auch Verantwortung zu übernehmen, und dass sie bereit sind, in Führungspositionen zu gehen. Es fehlt nur manchmal der zündende Funke, und es fehlt manchmal die richtige Strategie. Und anhand dieses kleinen Beispieles des Polittrainings denke ich, sollten wir diese Erfahrungen auch mit einbringen im Landesdienst, wenn es darum geht, dass sich wirklich mehr Frauen für Führungsfunktionen bewerben. Und ich schlage daher vor, dass man ähnlich wie beim Polittraining ein Seminar, einen Lehrgang „Frauen zur Karriereentwicklung“ machen, dass man hier das anbietet, ähnliche Erfolge hat es schon gegeben im Schuldienst, das sehr gut angenommen wurde. Und auch hier sollte man den Frauen ganz konkret die Spielregeln erklären, sichtbar machen. Sie sollen sich selbst kennen lernen, ihre Fähigkeiten, und sie sollen auch genau über die Auswirkungen Bescheid wissen, wenn sie sich um eine Führungsfunktion und –position bewerben. Und so wie ich diesen Vorschlag nur ganz einfach und kurz präsentiert habe, Vorschläge dieser Art hätte ich mir auch verstärkt in diesem Gleichbehandlungsbericht erwartet, der sicher eine gute Inventur ist. Denn wir haben im Paragraph 27 des Gleichbehandlungsgesetzes das ganz genau festgeschrieben, Verbesserungen, Vorschläge zur Frauenförderung. Und ich denke, ein Gleichbehandlungsbericht, auch wenn er nicht mehr der ganz aktuellste ist, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, und da gebe ich ihr Recht, soll nicht nur eine Aufzählung der Tätigkeiten der engagierten Gleichbehandlungsanwältin und ihrer Kommission sein. Ich möchte aber auch nicht verhehlen und möchte es auch ganz bewusst feststellen, dass einfach durch gesetzliche Neuerungen im Lauf der letzten Jahre wir schon einen Schritt weiter gekommen sind, generell in Richtung Chancengleichheit. Ich denke, eine Chance für die Frauen, für jene, die neu einsteigen, wird sicher das neue Gehaltsschema im Landesdienst sein. Ich denke eine gute Chance ist die bestehende Ausdehnung oder bestehende Möglichkeit der Gleitzeit, und vor allem, dass das Recht auf Teilzeit, wie wir es im Landesdienst verankert haben, ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Aber auch auf Bundesebene, denke ich, wird viel für Chancengleichheit für Frauen gemacht. Für mich immer sehr, sehr wichtig ist vor allem, dass die Pensionszeiten für Kindererziehung angerechnet werden. Ich bin sehr erfreut, dass auch die Zeiten, die für die Familienhospiz-Karenz verwendet werden, für Pflege von kranken Angehörigen, auch als Ersatzzeiten für die Pension angerechnet werden. Und ich finde es sehr positiv, wenn seitens des Bundes gerade für die Wiedereinsteigerinnen das Projekt Familienkompetenz verstärkt wird, und vor allem, wie auch jetzt angedacht wurde im Zusammenhang mit der freiwilligen Arbeit, einen sogenannten Freiwilligenpass zu installieren, um auch hier bei der Arbeitsuche, gerade für Frauen, die in der freiwilligen Arbeit sehr engagiert sind, eine zusätzliche Qualifikation zu schaffen. Meine Damen und Herren, „wer Frauen will, muss Frauen fördern“, an diesem Titel hat sich bis heute nichts geändert. Und ich denke, so wie die Privatwirtschaft Frauen will und Frauen Gott sei Dank auch bekommt, nicht immer zu den optimalsten Bedingungen, braucht auch das Land diese Frauen. Frauen mit fachlicher und mit sozialer Kompetenz. Dass noch einiges zu tun ist, haben alle gesagt, das kann ich nur unterstützen. Sehr positiv finde ich die Strategie des Gender Mainstreamings, eine Unterstützung in unseren Bemühungen, was Gleichbehandlungsanwaltschaft, Gleichbehandlungskommission anbelangt, aber auch eine Unterstützung in der ganz spezifischen Frauenförderung und Frauenpolitik. Es wird mit Hochdruck gearbeitet, gerade was Gender Mainstreaming anbelangt, und ich möchte mich an dieser Stelle einmal recht herzlich bei der engagierten Arbeitsgruppe bedanken. Denn ich weiß, dass diese Arbeiten nicht hauptberuflich gemacht werden, sondern nebenbei gemacht werden müssen. Und wenn es gut geschehen soll, dann steht noch sehr, sehr viel Arbeit an. Ich möchte mich auch sehr herzlich bedanken bei Frau Hofrat Kiener für ihre engagierte Arbeit in den letzten Jahren und auch bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich denke, Sensibilisierung ist weiter wichtig, aber das allein wird zuwenig sein. Wir müssen schauen, dass wir noch mehr konkrete Verbesserungsvorschläge zur Umsetzung der Chancengleichheit auch im Landesdienst umsetzen. Und dazu und dafür sind alle politischen Parteien gemeinsam mit der Verwaltung und mit der Wirtschaft aufgerufen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1439/2002 zustimmen, ein Zeichen mit Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir kommen nun zur Beilage 1440/2002 und 1441/2002. Es sind dies die Berichte des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Tschechischen Republik in den Sektionen II und III (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Tschechischer Republik 2002) und das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt Salzach und in Teilen des Grenzabschnitts Innwinkel (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002). Ich bitte Kollegen Josef Brandmayr über diese beiden Beilagen zu berichten. Abg. Brandmayr: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Tschechischen Republik in den Sektionen II und III (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Tschechischer Republik 2002) und das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt Salzach und in Teilen des Grenzabschnitts Innwinkel (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002). (Liest auszugsweise Motivenberichte der Beilagen 1440/2002 und 1441/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Tschechischen Republik in den Sektionen II und III (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Tschechischer Republik 2002) und das Landesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt Salzach und in Teilen des Grenzabschnitts Innwinkel (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002) beschließen. Zweite Präsidentin: Ich danke dem Berichterstatter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lasse über die beiden Beiträge eine gemeinsame Wechselrede abführen, und ich eröffne darüber die Wechselrede. Ich bitte die Frau Kollegin Jachs als erste Rednerin. Abg. Jachs: Geschätzte Frau Präsident, geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich nur kurz zu Wort melden. Ich freue mich, dass diese beiden Staatsverträge zustande gekommen sind. Die Verträge der Republik Österreich mit der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tschechien, dass hier Grenzfeststellungen gemacht werden konnten mit unseren Nachbarstaaten. Es gab hier jahrelang offene Fragen, Unklarheiten und Unsicherheiten. Gerade vor Ort an der Grenze, gerade dort, wo das Siedlungsgebiet bis zur Staatsgrenze reicht. Ja, klare Grenzen sind Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft. Bauen wir mit diesen neuen Grenzen auf eine weitere gute Nachbarschaft, auf gute nachbarschaftliche Beziehungen und hoffen wir auch darauf, dass andere Unklarheiten mit dem vielleicht auch beseitigt werden konnten oder können. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe somit die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich teile Ihnen mit, dass ich über diese beiden Beilagen getrennt abstimmen lasse und darüber hinaus, dass es sich um Landesverfassungsgesetze handelt, sodass für die Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wir kommen zur Abstimmung über das Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit der Tschechischen Republik. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur 1440/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ich lasse über das Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit der Bundesrepublik Deutschland abstimmen. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1441/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1442/2002. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landebeamte geändert wird (Oö. KFLG-Novelle 2002). Ich bitte Kollegen Stanek darüber, (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Kollege Stelzer!“) Kollege Stelzer, bitte. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsident, geschätzte Damen und Herren, in Vertretung des Kollegen Stanek darf ich über die von der Frau Präsidentin zitierte Vorlage berichten. Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landebeamte geändert wird (Oö. KFLG-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1442/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbeamte geändert wird (Oö. KFLG-Novelle 2002), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede, zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! In Oberösterreich wird Leistung honoriert und nicht nur Status oder Ausbildung bezahlt. In Oberösterreich wird gleichgestellt und nicht differenziert, zumindest im Landesdienst. Ein Ergebnis, das auch auf den eisernen Willen und die Durchsetzungskraft des Personalreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl zurückzuführen ist. Eine vorbildliche Personalpolitik in Oberösterreich setzte bundesweit vorbildliche Akzente. Die vom Landtag bereits erledigte Pensionsreform, die Gehaltsreform, durch die Leistung belohnt wird und ein gleiches Gehaltsschema für Beamte und Vertragsbedienstete geschaffen wurde. Durch die Einbeziehung der Vertragsbediensteten des Landes in die Kranken- und Unfallfürsorge des Landes wird ein weiterer Meilenstein für Vertragsbedienstete gesetzt. Damit werden Beamte und Vertragsbedienstete nach dem Gehalt auch sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt. Damit entfällt ein Zuckerl, in Richtung Pragmatisierung zu drängen. Die Mitarbeiter des Landes haben, egal ob Vertragsbedienstete oder Beamte, künftig denselben sozialversicherungsrechtlichen Schutz und die guten Leistungen der Kranken- und Unfallfürsorge. Wie das Land haben auch die Gemeinden für ihre Beamten eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge. Auch in dieser Sozialversicherung für die Gemeindebeamten sollten aus ÖVP-Sicht die Vertragsbediensteten der Gemeinden integriert werden. Die ÖVP und ich als Bürgermeister tragen diese Zielsetzung voll mit, und Landesrat Josef Ackerl hat selbstverständlich die ganze Unterstützung der ÖVP bei der Umsetzung dieser für die Gemeindevertragsbediensteten wichtigen Initiative. Ich wünsche mir, dass wir im Gemeindebereich auch sehr bald die Einbeziehung der Vertragsbediensteten erreichen, und ich bitte daher Landesrat Ackerl, diese sozialpolitische Verbesserung für die Gemeindevertragsbediensteten zügig voranzutreiben. Die ÖVP wird sie in dieser Arbeit bestmöglich unterstützen, damit wir auch im Gemeindebereich bald eine Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Kollege Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Schritt, die Vertragsbediensteten neu auch auf Landesebene von der ASVG und AUVA in die Krankenfürsorgen des Landes und später auch bei den Gemeinden dorthin in die Krankenfürsorgen hinüberzuführen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt ist die konsequente Fortsetzung einer Bundesentscheidung, die den Wechsel der Bundesvertragsbediensteten neu zur BVA bereits vollzogen hat. Es ist damit, das traue ich mir hier zu sagen, ein Stück freiheitlicher Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene umgesetzt worden. Es ist ein Schritt, wenn auch ein kleiner, in Richtung Zusammenlegung, Angleichung und Harmonisierung der nach unserer Meinung noch immer allzu großen Anzahl an unterschiedlich strukturierten organisierten Sozialversicherungen. Es ist aber auch ein Schritt, wenn auch ein zaghafter und sehr vorsichtiger, in Richtung, wenn auch hier gesetzlich vorgegeben, Wahlmöglichkeit der Sozialversicherungen. Ich erinnere an den oftmals geschmähten freiheitlichen Wahlspruch "Versicherungspflicht statt berufs- und standesbezogener Pflichtversicherung". Denn mit diesem Schritt wurde die starre Grenze zwischen den pragmatisierten Beamten und Vertragsbediensteten, zumindest was die Sozialversicherung anbelangt, massiv aufgeweicht, wenn nicht völlig beseitigt. Man kann ohne weiteres behaupten, in das erstarrte System der Sozialversicherungen ist nun endlich auch hier punktuell etwas Bewegung hinein gekommen. Das ist genau nach unserem Geschmack, weil wir überzeugt sind, dass wir diese konsequenten kleinen Reformschritte brauchen, weil wir meinen, dass gesunde Konkurrenz und die Vergleichbarkeit von Sozialsystemen, hier von zwei Systemen im Sozialbereich sehr gut tun, weil sie keineswegs den Grundsätzen der sozialen Solidarität und des sozialen Ausgleichs widersprechen. Wir werden daher dieser Beilage zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Neben vielen angezogenen hehren Motiven für die diese Änderung, die ja von bundesrechtlichen Änderungen ausgegangen ist, soll man die eigentlichen Motive nicht verschweigen. Eines davon ist, dass den sogenannten Beamtenversicherungen die Beamten ausgehen, vor allem die jüngeren Beamten, die erfahrungsgemäß einzahlen, aber nicht so oft krank sind. Das trifft vor allem den Bund, die Ursachen wissen wir auch, es werden grundsätzlich weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes pragmatisiert, das gilt auch indirekt ein bisschen für das Land. Das Zweite, es gibt zahlreiche Ausgliederungen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Organisationen, die zwar immer noch zur Gänze dem Bund gehören und unter Bundeseinfluss stehen, aber wo es keine beamteten Mitarbeiter bei den neu Eingestellten mehr gibt. Drittens sinkt dort oder da durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen auch die Attraktivität des Pragmatisiertwerdens und das Interesse an einer Pragmatisierung lässt nach. Der Bund hat daher gesehen, dass er dringend etwas tun muss und hat, um die neuen Vertragsbediensteten nicht der Solidargemeinschaft des ASVG anheim fallen zu lassen, beschlossen, dass diese Vertragsbediensteten bei der Beamtenkrankenkasse des Bundes versichert werden sollen. Auf dieser Basis fällt es uns natürlich schon leicht, wenn es darum geht, die Vertragsbediensteten des Landes Oberösterreich vor die Wahl zu stellen, bei der Bundeskrankenkasse oder bei der Landeskrankenfürsorge zu sein. Ihren Wunsch zu respektieren, dass sie bei der Landeskrankenfürsorge sein wollen, weil hier, ich glaube, auch mit Recht bessere Leistungen zu erwarten sind als bei der Bundeskrankenkasse. Es ist natürlich nicht so, dass in diesem Gesetzesentwurf nur Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drinnen sind, sondern es gibt natürlich einige Verschlechterungen. Die Personalvertretung hat sich ja mit diesem Abwägungsprozess auseinandergesetzt und hat halt wahrscheinlich festgestellt, dass die Verbesserungen, die einschneidenden Maßnahmen überwiegen und daher dieser Regelung zugestimmt, obwohl es, wie gesagt, einige Dinge gibt, die nicht als Verbesserung betrachtet werden können. Zum Beispiel den vom Bund übernommenen Zusatzbeitrag für Angehörige, die nicht mindestens vier Jahre ein Kind gepflegt haben. Nach der Kostenschätzung, die selbst in der Vorlage drinnen ist, wird das den Betroffenen ungefähr 900 Euro pro Jahr kosten. Die Höchstbeitragsgrundlage für die Beamten in der Unfallsicherung wird eingeführt, den Beitrag zahlt ja nicht der Beamte selber, sondern das Land. Diese Höchstbeitragsgrundlage wird in Zukunft natürlich auch dann die Beitragsgrundlage für die Bemessung der Leistungen sein. Der Entbindungsbeitrag, das ist ein ganz besonderes Kapitel, der Entbindungsbeitrag oder die sogenannte Mütterhilfe wird gestrichen, diesen Entbindungsbeitrag oder diese Mütterhilfe hat der Oberösterreichische Landtag im Jahr 2000 in das Gesetz als Pflichtleistung hinein geschrieben, trotzdem hat keine einzige Frau bei der Entbindung diese Leistung jemals erhalten, weil die Landeskrankenfürsorge in den Satzungen keine Höhe dieser Leistung festgelegt hat, das haben wir sozusagen anheim gestellt. Es ist aber bis jetzt nicht geschehen und weil es ohnehin nicht geschehen ist, kommt es jetzt wieder heraus, aber schon eine Sache, die als eine gewisse Merkwürdigkeit ist, dass also ein Gesetzesauftrag eigentlich in diesem Punkt nicht erfüllt wurde. Was also auch ein bisschen ein Wermutstropfen ist, das ist diese Angleichung an das Bundesrecht in vielen Bereichen. Wir diskutieren ja noch andere Dienstrechtsgesetze, wo das auch drinnen ist, es fällt ein bisschen auf, dass diejenigen, die immer anderen die Gleichmacherei vorgeworfen haben, da einen besonderen Eifer in der Gleichmacherei an den Tag legen, vor allem wenn diese Gleichmacherei in einer Nivellierung nach unten besteht. Diese Automatik soll es aber, glaube ich, nicht geben, es sollte getrennte dienstrechtliche Bestimmungen geben. Man kann auch nicht jeden sozialen Fortschritt bei den Arbeitnehmern, auch wenn man es im öffentlichen Dienst erreicht hat, gleich als Privilegium diffamieren, denn denken wir ein bisschen zurück, früher war die Freiheit für einen Bauern ein Privilegium, hätten wir nach diesem Prinzip damals schon gehandelt, dann hätten wir nicht gesagt, alle Bauern sollen frei werden, sondern die paar die frei sind, die sollen auch unfrei werden, weil dann wäre das Privilegium gestrichen. Oder das Wahlrecht, es war früher ein Privilegium der Männer, hätten wir gesagt, das Privilegium gehört abgeschafft, dann hätten wir das Wahlrecht abgeschafft, statt zu schauen, dass auch die Frauen das Wahlrecht kriegen. Also nicht jede Verbesserung ist ein Privilegium, sondern sie kann auch ein Anreiz sein für eine bessere Regelung. Wenn wir also diese Verschlechterungen und Verbesserungen abwägen, dann müssen wir sagen, die das am besten wissen müssen die Dienstnehmervertreter sein. Nach diesen Dienstnehmervertretern überwiegen für die Vertragsbediensteten jetzt neu hinzukommend die Vorteile, sie haben daher dieser Regelung zugestimmt, das ist der eine Grund, warum wir zustimmen. Der zweite Punkt, das ist ein anderer, weil man, glaube ich, einsehen muss, wir haben das auch eingesehen, dass es einfach nicht möglich ist, dass das Land Oberösterreich alle Verschlechterungen ausgleicht oder abfedert, die diese Bundesregierung den Arbeitnehmern und Pensionisten zumutet. Da wird es erst wieder eine Änderung geben, wenn diese arbeitnehmerfeindliche Politik der blau-schwarzen Regierung ein Ende haben wird, das wird ja ohnehin nicht mehr lange dauern, dann werden diese Verschlechterungen wieder geändert, dann werden wir die Ersten sein, die dafür sorgen, dass die Verbesserungen, die es dann wieder geben wird für die Arbeitnehmer, in das Dienstrecht des Landes übernommen werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Kollege Schenner hat offensichtlich in meinem Gedankenmanuskript etwas nachgelesen, er hat mir viele Argumente vorweggenommen. (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Der hat es aus dem Internet!" Zwischenruf Abg. Walch: "Das war 30 Jahre SPÖ-Regierung!") Ich mache das gerne, dass ich jetzt nach seiner Rede an das Pult trete, es erspart mir, vieles zu wiederholen, was er schon gesagt hat. Zum Unterschied zur Fraktion der Sozialdemokraten ist für mich dieses, dennoch stimmen wir zu, keine automatische Folgerung. Ich kann auch nicht der Logik vom Kollegen Brunmair folgen, wo er in dieser Novelle eine Richtungsänderung sieht, in Richtung Versicherungspflicht und weg von der Pflichtversicherung in Richtung Vereinheitlichung der Sozialversicherung und weg von der Zersplitterung. Denn was hier eintritt, ist eigentlich genau das Gegenteil, dass eine größere Gruppe zu einer Berufsgruppe, egal welchen Status sie personalrechtlich hat, in eine Versicherung kommt. Die positiven Seiten dieser Einbeziehung der Vertragsbediensteten in die KFL ist auch schon gesagt worden, ich möchte noch bestärken, dass diese Versicherung der Landesbeamten in Oberösterreich kein, für mich kein Privileg darstellt, darstellen soll. Ich denke, dass diese Versicherung auf die Bedürfnisse der Landesbediensteten abgestellt ist, wie es berufsspezifische Versicherungen ja allgemein sein sollen, das heißt, auf die besonderen Bedürfnisse wie Arbeits- und Lebensbedingungen Rücksicht nehmen. Mich stört an der ganzen Novelle am meisten, dass wieder Bereiche übernommen wurden aus der Bundesregelung, wie zum Beispiel die Mitversicherung von Angehörigen, von meines Erachtens anachronistischen Bedingungen abhängig macht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer Gesellschaft, die eigentlich mehr Solidarität bieten soll, es solche individuelle und so subjektive Unterschiede als Maßstab für die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung hergenommen werden. Wir werden dieser Novelle nicht zustimmen, wir sind der festen Überzeugung, dass eine strukturelle Verbesserung der KFL in den nächsten Jahren sicherlich folgen wird müssen. Ich glaube, dass es notwendig sein wird, auch auf die gesellschaftlichen Veränderungen Rücksicht zu nehmen, ich glaube, dass es notwendig sein wird, hier auch die Veränderung im Bund, da gebe ich dem Kollegen Schenner durchaus Recht, dass hier auf Landesebene das Solidaritätsprinzip weiter ausgebaut wird und die Versicherung der Landesbeamten zu einem Anreiz wird, sich um eine Beschäftigung im Landesdienst zu bewerben. Wobei ich das Wort Privileg im Zusammenhang mit einer Krankenversicherung wirklich nur äußerst ungern höre, weil es, glaube ich, jeder der Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch nimmt, nicht davon reden kann, dass er es gern macht, dass er sich in einem privilegierten Zustand befindet. In dem Sinn werden wir aufgrund einzelner Bestimmungen dieser Novelle dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als letzter zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, ich erteile es ihm. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Schenner hat eine Wunschvorstellung geäußert, ich habe Verständnis dafür, dass der Schmerz sehr groß ist, wenn man zuschauen muss, wie die Bundesregierung eine Änderung nach der anderen durchsetzt, Änderungen macht, die über Jahre nicht möglich gewesen wären. Kollege Schenner, deine Wunschvorstellung wird möglicher Weise nicht in Erfüllung gehen, und zwar deswegen nicht in Erfüllung gehen, weil es einfach keine Alternativen gibt zur jetzigen Regierung. (Unverständliche Zwischenrufe von links. Beifall) Das ist einfach das, was ich sagen muss, daher denke ich, dass deine Wunschvorstellung eine Wunschvorstellung bleiben wird, aber wünschen wird man sich noch was dürfen, das ist ja gerade noch drinnen, daher sehe ich das nicht so tragisch. Ich würde meinen, jetzt komme ich wirklich zum ernsten Teil der Sache, dass die Alternativen, die du aufzeigst, nicht so richtig vorhanden sind, denn die alte Regierung ist unter anderem deswegen gescheitert, weil einfach mit der SPÖ keine Reformen mehr machbar waren, weil alles festgeschrieben wurde und festgelegt wurde und keine Veränderung mehr drinnen war. Daher gibt es keine Alternative zur jetzigen Regierung. (Zwischenruf Abg. Pilsner: "Wie heißt die stärkste Partei? Reden wir in einem Jahr weiter!") Ich darf dir im Vertrauen sagen, auch das heutige Gesetz gäbe es nicht, wenn es nicht diese Regierung gäbe, denn die SPÖ hätte nie zugestimmt, dass diese Öffnungsklausel gemacht wird, dass diese Möglichkeit eröffnet wird, dass auch Nichtbeamte in die Krankenfürsorge aufgenommen werden, aber es spricht für euch, dass ihr anerkennt, dass die Mitarbeiter des Landes das haben wollen, und ihr konsequenter Weise sagt, da tun wir mit, das spricht für euch. Aber ich darf schon dazu sagen, dass es nie möglich gewesen wäre, aufgrund der Bundessituation diesen Schritt zu erreichen, weil wir einfach die Ermächtigung nicht bekommen hätten. So wie es auch nicht möglich gewesen wäre, dass die Gleichstellung Arbeiter Angestellte gekommen wäre. Das ist nie gegangen in einer SPÖ-Regierung. Oder das Kindergeld wäre nicht gekommen, wenn es nicht diese Regierung gäbe. Die Abfertigung neu, darf ich euch auch im Vertrauen sagen, ist in Oberösterreich in der Arbeiterkammer bei jedem Antrag des ÖAAB hinuntergestimmt worden. Also dass auch diese Regelung, die jetzt einstimmig war im Parlament, auch eure Zustimmung gefunden hat, wäre nicht möglich gewesen, wenn die SPÖ das Sagen gehabt hätte. Sie hat es letztendlich nicht verhindern können und hat dann mitgestimmt. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Warum haben wir zugestimmt?") Wir freuen uns, dass diese Regierung handlungsfähig ist und endlich notwendige Reformen durchsetzt, und eine dieser Reformen ist die KFL-Versicherung. (Unverständliche Zwischenrufe von links. Beifall) Damit komme ich wieder zurück nach Oberösterreich, aber diese Replik war unbedingt notwendig auf die pointierten Wünsche des Kollegen Schenner, das kann ich einfach nicht unwidersprochen lassen, dass er da so große Wünsche äußert und ich nichts dazu sage, das hätte ich sowieso nicht ausgehalten. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Jetzt zum Ernst!") Daher weise ich darauf hin, jetzt sind wir wieder ganz beim sachlichen Teil, dass wir in Oberösterreich gemeinsam stolz sein dürfen, dass wir ein Reformwerk im öffentlichen Dienst gemeinsam geschaffen haben, das sich sehen lassen kann. Jetzt bin ich schon wieder ganz freundlich und werde keine Reizwörter mehr aussprechen, sondern der Kollege Schenner hat nur die Antwort bekommen auf seine Wünsche. Wir haben in Oberösterreich als erstes großes Reformwerk die Pension neu geregelt bei den Beamten. Wir waren damals sehr mutig. Wir sind auf 25 Jahre Durchrechnung gegangen, wir haben die Höchstbemessungsgrundlage eingeführt, wir haben die Pensionskasse als Kapitaldeckungsverfahren als zweites Standbein geschaffen. Dort sind wir einsam in Österreich. Das war ein großes Reformwerk. Wir haben im Bereich des Gehaltssystems einen neuen Boden gelegt, auch wenn es dort und da noch kleine Unebenheiten gibt. Dies ist der gemeinsame Wille der Fraktionen, dass wir diesen Weg weiter gehen und auch die Unebenheiten dort und da noch ausgleichen, wenn wir uns eine gewisse Übersicht geschaffen haben. Ich denke, dass die Frage der Pragmatisierung mit diesem Beschluss heute weitgehend entschärft ist, denn die Pragmatisierung hat in erster Linie nicht den Grund gehabt, dass jeder Mitarbeiter pragmatisiert sein wollte, sie hat ganz einfache Begründungen gehabt. Ein besseres Gehaltssystem, ein besseres Pensionssystem, eine bessere Krankenkasse! Das waren die Hauptbegründungen. Wir haben es in Oberösterreich geschafft, dass der Beamte wie der Vertragsbedienstete bezahlt wird, dass nur die Verwendung ausschlaggebend ist. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir, dass auch die totale Gleichbehandlung mit der Krankenkasse abgesichert ist, darum habe ich mich dafür eingesetzt, ich habe viel dafür gekämpft, dass auf Bundesebene diese Regelung geschaffen wurde. Ich bin heute wirklich sehr, sehr froh, dass der Landtagsbeschluss, wenn auch nicht einstimmig, aber doch mit großer Mehrheit zu Stande kommt. Die KFL in Oberösterreich ist eine gute Einrichtung, sie wirtschaftet positiv, das darf auch dazugesagt werden. Es sind im vergangenen Jahr Überschüsse erwirtschaftet worden, und ich darf auch die Geschäftsführung der KFL loben. Einen schmalen Apparat, eine billige Verwaltung. Wir verwalten billiger als der große Sozialversicherungsträger Gebietskrankenkasse verwaltet. Das ist mir immer ganz wichtig, dass wir dort mithalten können mit den anderen. Wir können bessere Leistungen anbieten. Wir verlangen aber auch höhere Beiträge, und wir verlangen vor allem zehn Prozent Selbstbehalt. Auch das System ist in diese Richtung zu überdenken. Das ist gar nicht verkehrt, dass man ein bisschen etwas auch selber zahlen muss, damit ein Kostenbewusstsein gegeben ist, und dafür bei den teuren, großen Leistungen, wie beim Zahnarzt oder bei der zweiten Spitalsklasse, eben großzügiger entschädigt werden kann. Also ich glaube, dass wir einen guten Beschluss fassen, dass das ein richtiger Weg ist. Mit 1. September dieses Jahres können wir die Vertragsbediensteten neu in das neue System aufnehmen. Ich glaube, damit haben wir wieder einen Schritt gesetzt in Richtung modernes Personalrecht, in Richtung moderne Entwicklung. Ich bedanke mich bei denen, die heute zustimmen, dass sie diesen Weg mitgegangen sind. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1442/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1443/2002. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960. Ich bitte Kollegen Kreßl darüber zu berichten. Abg. Kreßl: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend die Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1443/2002.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, an die Abgeordneten zum Nationalrat zu appellieren, den Antrag auf Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 so rasch als möglich zu beschließen. Damit soll es künftig möglich sein, Lenker von Kraftfahrzeugen auf Einnahme von Suchtgift bzw. auf Drogeneinwirkung zu untersuchen. Zweite Präsidentin: Ich danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Kollegen Kreßl das Wort. Abg. Kreßl: Ja, meine Damen und Herren! Drogenlenker im Straßenverkehr, das sind tickende Bomben, die rasch und konsequent entschärft werden müssen. Die derzeitige gesetzliche Lage lässt aber ein konsequentes Vorgehen gegen Drogenlenker im Straßenverkehr nicht zu. Der Exekutive fehlen zur Zeit die gesetzlichen Grundlagen, um wirksam gegen Drogenlenker im Straßenverkehr einschreiten zu können. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand stellt ein immer größeres Problem im Straßenverkehr dar. Es gibt bereits jetzt Expertenmeinungen, die besagen, dass bereits ebenso viele Drogenlenker im Straßenverkehr unterwegs sind wie Alkohollenker. Eine zwingende verpflichtende Harn- oder Blutabnahme ist in der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht vorgesehen, ist aber als Beweismittel absolut notwendig. Ein entsprechender Antrag ist bereits Gegenstand im Nationalrat und wird dort beraten. Auch die Bundesregierung hat bereits einen Vorstoß zur Novellierung der Gesetzeslage unternommen. SPÖ und Grüne haben aber bisher die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht ermöglicht. Und das ist doch etwas bemerkenswert. Einerseits entdeckt die SPÖ zur Zeit die Liebe zur inneren Sicherheit, andererseits kneift die SPÖ, wenn es um konkrete Maßnahmen geht, etwa in diesem Fall Drogen im Straßenverkehr. Und hier geht es nicht um irgendwelche Schnelltests, wie immer wieder seitens der SPÖ argumentiert wird, sondern hier geht es ganz konkret um die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit eine Harn- und Blutabgabe eben zwingend vorgeschrieben werden kann. Und hier entsteht schon etwas der Eindruck, dass sowohl seitens der SPÖ als auch der Grünen ganz bewusst die Drogenbeeinträchtigung im Straßenverkehr verharmlost werden sollte. Meine Damen und Herren! SPÖ und Grüne wären sicher gut beraten, die Sicherheitspolitik nicht nur ständig zu zerreden und zu polemisieren, sondern auch einmal ganz konkrete Schritte, ganz konkrete Maßnahmen zu unterstützen und mitzutragen, auch wenn sie von der schwarz-blauen Seite kommen. Und sie sollten sich auch einmal ein Beispiel nehmen an der steirischen SPÖ. Die steirische SPÖ hat dem Landtag jetzt einem gleichlautenden Antrag bereits zugestimmt. Der Gedanke der Verkehrssicherheit sollte hier wirklich Vorrang haben vor parteipolitischen Justamentstandpunkten. Und weil die SPÖ in Oberösterreich eine Regierungspartei ist, sollte sie sich auch ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Standpunkt noch einmal überlegen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gerade dieser Tage sind die Medien wieder voll von Horrormeldungen bezüglich illegalen Drogenkonsums, Drogenkriminalität (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Wo? Wo? In London?“) und auch Drogenproblematik im Straßenverkehr. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Ach so, im Straßenverkehr!“) Schauen wir über die Grenzen. Im Kreisraum Passau wurde dieser Tage wieder ein großer Drogenring ausgehoben. In Wien wurde eben erst ein Denkmal für Exekutivbeamte, die im Dienst ihr Leben lassen mussten, enthüllt. Anlass dazu war, das wissen wir, vor gut einem Jahr der Tod zweier Beamter durch einen kriminellen Drogenlenker. In Oberösterreich beginnt oder hätte beginnen sollen ein Prozess gegen drei Perger Freunde, die zwei ihrer Freunde, eine Dreizehnjährige und einen Fünfzehnjährigen, töteten, unter Umständen und Begleitgeschehnissen, die für einen normal denkenden Menschen einfach unfassbar sind, (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: „Die haben aber keinen Führerschein gehabt!“) die uns aber gerade wegen dieser Unfassbarkeit die Abgründe der Drogenproblematik und des Drogenkonsums erahnen lassen und die uns damit eindringlichst die Gefahren durch illegale Drogen für unsere Kinder und Jugendlichen vor Augen führen. Und daher besteht politischer Handlungsbedarf. Davon bin ich überzeugt. Denn die Anti-Drogenpolitik, und tatsächlich war sie in den letzten dreißig Jahren nur eine Drohungspolitik, so wurde sie auch genannt, mit dem Motto "Helfen statt Strafen", hat versagt. Experten wie der Gerichtspsychologe Professor Walter Hauptmann, der vor kurzem hier in Oberösterreich einen Vortrag hielt, beweisen das. Es besteht wirklich Handlungsbedarf. Wir müssen umdenken. Unsere Initiative bezüglich der Änderung der Straßenverkehrsordnung hat nun im zweiten Anlauf auch die Zustimmung der ÖVP-Fraktion bekommen, nachdem ein erster ähnlicher Antrag Anfang 2001 noch nicht mitgetragen wurde. Wir haben Überzeugungsarbeit geleistet. Und jetzt sind wir auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Das nicht, aber Überzeugungsarbeit habt Ihr geleistet!“) Was wir wollen, ist nichts anderes, als so rasch wie möglich einen gesetzlichen Leerraum zu schließen, einen Leerraum und ein Vakuum bei der Überführung von Drogenlenkern. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Mit welchen Tests macht Ihr das?“) Und was in den EU-Ländern Deutschland und Schweden möglich ist, technisch und gesetzlich möglich ist, dass muss auch in einem EU-Land Österreich gesetzlich umsetzbar sein. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Warum habt Ihr es denn nicht gemacht?“) Weil die Zweidrittelmehrheit der roten Reichshälfte es verhindert. Tatsache ist, dass in vielen Fällen die klinische Untersuchung durch geschulte Exekutive und in zweiter Instanz durch den Arzt, aber auch eine Harnanalyse und die Analyse anderer Körpersäfte wie Schweiß und Speichel, einen objektiven Beweis in den meisten Fällen für eine aktuelle Fahruntüchtigkeit nicht ausreichen. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Wie ist das mit den Pulverln, die Sie verschreiben? Kann man da fahren?“) Auch die muss man, wenn es ein Problem gibt und wenn es um die Fahrtüchtigkeit geht, und ich komme jetzt gleich dazu (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Gott sei Dank!“), lieber Herr Landesrat Ackerl, in der Medizin geht alles Schritt für Schritt und nicht so einfach über den Daumen, wie es sich so manche Politiker ein bisserl zu leicht machen. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Ich habe die Frau Kollegin Stöger verstärkt, die zur Harnprobe etwas anderes gesagt hat!“) Meine Damen und Herren! Objektiver Beweis heißt, es darf keinen falsch positiven Befund zu Ungunsten des betroffenen Lenkers geben. Ich erinnere an das Beispiel: Cannabis kann im Harn vier Wochen nachgewiesen werden, ohne dass eine aktuelle Fahruntüchtigkeit besteht. Sechs Wochen, je nachdem, wenn er übergewichtig ist, ja. Aber es soll auch keinen falsch negativen Befund geben, um den notwendigen Aufwand im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit zunichte zu machen. Und, meine Damen und Herren, ein objektiver Beweis ist mit hundertprozentiger Sicherheit nur durch eine Blutanalyse der vier Hauptgruppen illegaler Rauschgifte, nämlich Cannabis-Produkte, Opiate, synthetische Drogen und Kokain möglich, indem nach einer Blutabnahme, die durch den Arzt zu erfolgen hat, ein Chemiker, ein Toxikologe, das Blut eben analysiert. Und das brauchen wir nicht in allen Fällen, aber in sehr vielen Fällen. Und daher brauchen wir die gesetzliche Verpflichtung zur Blutabnahme in Analogie und unter gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die Verpflichtung zum Alkomattest. Und es geht hier in keiner Weise um Kriminalisierung, es geht um die Sicherheit im Straßenverkehr und um politische Verantwortung. Denn die Statistiken berichten, das wurde bereits gesagt, dass die Anzahl der Drogenlenker bereits gleich hoch sein dürfte wie die der alkoholisierten Lenker. Wir brauchen, meine Damen und Herren, beides nicht im Straßenverkehr und wir dürfen beides nicht dulden. Und wer logisch überlegt, der weiß, dass in manchen Partynächten und Samstagnächten nach Mitternacht wohl viel mehr jugendliche Drogenlenker als alkoholisierte Lenker unterwegs sein dürften. Und, meine Damen und Herren, dann und in dieser Zeit herrscht akute Lebensgefahr. Ich weise darauf hin, dass besonders beim Konsum der immer wieder verharmlosten Cannabis-Produkte am meisten Gefahr im Straßenverkehr besteht. Denn gerade Cannabis, also Haschisch, führt durch seine spezifische Wirkung, vor allem durch die maximale Pupillenerweiterung, zu hochgradigen, schwersten visuellen Wahrnehmungsstörungen mit halluzinatorischem Effekt. Und wie sich das auf die Verkehrstüchtigkeit oder -untüchtigkeit auswirkt, haben wir eben mit dem Tod zweier Wiener Exekutivbeamter auf der Südosttangente in sehr drastischer Weise gesehen und miterlebt. Und ich glaube, wir müssen rasch Verantwortung zeigen, denn wir müssen die Drogenlenker vor sich selbst und die gesamten Verkehrsteilnehmer vor Schaden bewahren und davor schützen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Prinz. Abg. Prinz: Geschätzter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen, geschätzte Damen und Herren! Es wird eine Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 beantragt. Damit soll es künftig möglich sein, Lenker auf Einnahme von Suchtgift beziehungsweise Drogen zu untersuchen. Obwohl wir gar nicht wissen, was eigentlich untersucht werden soll, (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: „Wieso?“) und wo die Obergrenzen für etwaigen Drogenkonsum liegen. Was ist zum Beispiel auch mit jenen Autolenkern, wie es der Landesrat Ackerl gerade angesprochen hat, die schwere Medikamente nehmen müssen und womöglich Suchtsyndrome zeigen? (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: „Klärung durch Blutabnahme!“) Fallen diese Menschen dann auch unter die Gruppe der Suchtgiftkonsumenten? Es gibt jede Menge ungelöster Fragen. Nach wie vor stehen keine exakten Testverfahren für den Nachweis der Beeinträchtigung durch Suchtgiftkonsum zur Verfügung. (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: „Blutabnahme!“) Die verfügbaren Blut- und Harntests sprechen auch auf konsumierte Substanzen nach einem Zeitraum von Monaten an. Die Ergebnisse dieser Blut- und Harntests sind wissenschaftlich somit ganz einfach nicht haltbar. Obwohl es bereits Bedenken beziehungsweise massive Kritik seitens des Bundesministeriums für Justiz, der Ärztekammer, Herr Kollege Brunmair, der Ärztekammer, der Sozialpartner, der Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC usw. gegeben hat, (Zwischenruf Abg. Dr. Brunmair: „Der Chemiker, nicht der Arzt! Ist ein anderer Beruf!“) wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Drogentests nicht geschaffen. Wir Sozialdemokraten haben uns stets für die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch entsprechende Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Suchtgifte und Drogen im Straßenverkehr eingesetzt. In den Jahren unter sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung wurden eine Reihe von Initiativen gesetzt, um den Kampf gegen Drogen- und Suchtgiftmissbrauch am Steuer zu verschärfen. Weil Drogen- und Suchtgiftmissbrauch am Steuer eben verboten ist, wurden zum Beispiel im Jahr 2000 österreichweit 477 Fahrzeuglenker wegen Suchtgiftbeeinträchtigung mit amtsärztlich festgestellter Fahruntüchtigkeit beanstandet. Innenminister Strasser kennt seit nunmehr zwei Jahren diese Statistik, er hat es jedoch verabsäumt, darauf zu reagieren. Es wäre in diesen zwei Jahren genug Zeit gewesen, endlich gesetzliche Rahmenbedingungen für Drogentests zu schaffen. Ohne diese nötigen Rahmenbedingungen können wir diesem Antrag nicht zustimmen, denn Drogentests im rechtlich luftleeren Raum sind rechtlich nicht haltbar. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege Prinz. Nächster Redner ist Herr Kollege Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Die Droge ist eine Schlange in unserer Gesellschaft, die uns unsere Kräfte wegnimmt. Die Drogenliberalisierung wäre ein Widerspruch des Menschenrechtes, so sagt eine Schweizer Professorin, sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, und der oberste Polizeichef sagt, Cannabis sei überhaupt die schlimmste Droge im Straßenverkehr. Um was geht es uns? Wir sind davon überzeugt, dass alles, was in Richtung Aufweichung, Richtung Verharmlosung geht, einfach das falsche Signal ist. Hier gibt es auch einiges anzuführen. Wir brauchen dort nur in die Schweiz zu schauen. Wir schauen nach Holland. Wir schauen uns hier verschiedene Zahlen an. Vieles wurde ja von meinen Vorrednern schon aufgezeigt und wir sind der Überzeugung, dass hier dem Einhalt geboten werden muss. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Da haben wir lange gebraucht, um zu überzeugen!“) In Oberösterreich sind wir nicht bereit, die negativen ausländischen Erfahrungen wie gesagt herüber zu nehmen. Es kann nicht sein, dass hier etwa ein Freibrief dafür besteht, dass man sagt, na ja beim Alkohol, da sind wir sehr streng und das kontrollieren wir, das ist auch richtig, aber bei den Drogen, da haben wir Tests, die sind umstritten, da tun wir jetzt einmal gar nichts. Das heißt also, in diese Richtung kann es nicht gehen. Wir sind auf alle Fälle davon überzeugt, dass auch die so genannte leichte Droge zu bekämpfen ist. Und hier gibt es ja genug Beispiele dafür, dass diese leichte Droge als Einstieg genommen wird und eben genauso Abhängigkeit schafft und eben den Weg zu den härteren Drogen öffnet. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Das ist ein kompletter Unsinn!“) Bitte, da gibt es wahrscheinlich verschiedene Studien. Faktum ist zum Beispiel, Sie werden vielleicht auch sagen, dass es nicht richtig ist, Faktum ist, dass es bei den sogenannten niederländischen, im holländischen Bereich, bei den Coffee-Shops, wo man ja sagt, die leichten Drogen sind erlaubt, die kannst du dir kaufen, die darfst du mitnehmen, da wissen wir aber trotzdem dann auch die Auswirkungen, was wirklich unterm Tisch passiert. Und diese Verharmlosung ist an und für sich nicht richtig. Da gibt es sogar dann Zahlen, die werden Sie auch bestreiten. (Zwischenruf Landesrätin Dr. Stöger: „Deren Versorgung ist optimal! Da gibt es engagierte Leute, die sich dieser Drogenvorsorge annehmen! Und zwar nicht im leichten Bereich, sondern in dem Bereich, wo es ein Problem ist! Da könnten wir uns ein Beispiel nehmen!“) Frau Landesrat! Dass es engagierte Leute gibt, das wird ja nicht bestritten. Nur wir wollen einen Punkt setzen und wir wollen mit unserem Antrag ein Signal geben, dass wir sagen, wir gehen da nicht in die Verharmlosung, und wir sagen, na ja gut, ich habe es zuerst schon erwähnt, da können wir halt nichts machen. Das wollen wir nicht. Sondern wir wollen sagen, und das machen wir, Drogen sind nicht richtig, Drogen beeinträchtigen den Verkehr. Das sei unbestritten. Das sei unbestritten und letztendlich fordert der Antrag, der heute gestellt wird, die Resolution, an und für sich den Nationalrat auf, hier zu handeln und unterstreicht die oberösterreichische Position. Und die oberösterreichische Position ist halt eine klare. Und dann sage ich noch dazu: Die ÖVP-Position ist auch eine sehr sehr klare. Und wenn ich, und das werden Sie jetzt aber nicht bestreiten können, an die Homepage der Jusos gehe, dann sehe ich natürlich dort schon Sätze, die aus meiner Sicht nicht vertretbar sind. Sie werden schon für gut befinden, wenn man hier sagt, wir treten für die Freigabe ein. Oder die sozialistische Jugend führt wörtlich eine Legalisierung leichter und eine Entkriminalisierung harter Drogen also als richtig aus, in dieser Richtung. Sie können das alles nachlesen (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Aber nicht beim Autofahren!“) natürlich nicht beim Autofahren, sie können es auch bestreiten. Aber letztendlich geht es in die Denkrichtung, und das wollen wir aufzeigen. Das wollen wir aufzeigen, dass wir hier nicht den Freibrief machen (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Wer macht denn eine Mostkost, eine Weinkost?“) Bitte, Herr Landesrat, das ist eine ganz andere Argumentation, da sind wir beim Thema Alkohol. (Zwischenrufe links unverständlich) Das haben wir ausreichend diskutiert. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Das ist ja scheinheilig!“ Zwischenruf Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: „Kollegen, Kollegen, der Herr Kollege Hüttmayr ist am Wort!“) Auf diese Art zu diskutieren ist eher nicht sehr sehr seriös, weil sonst müsste ich auch manche Slogans strapazieren, die auch die sozialistischen Jugendlichen hier von sich geben. Ich will sie ja nicht einmal wiederholen (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Das ist ja eine Gemeinheit!“) mit dem Besoffen fahren und all diesen Geschichten. Sie kennen das alles. Das heißt, wir haben Fakten genug. Uns geht es bei der heutigen Diskussion und bei der Diskussion im Verkehrsausschuss (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Von uns hat kein Parteisekretär gekokst!“) darum, setzen wir dieses Signal? Wir wollen deutlich sagen, Drogen sind nicht richtig, Drogen wollen wir bekämpfen. Da wird vieles gemacht. Der heutige Antrag fordert den Nationalrat auf, hier Handlungen zu setzen, hier Handlungen zu setzen. Wir selber brauchen uns nicht entbinden dieser Verantwortung. (Zwischenruf Abg. Prinz: „Der Strasser muss munter werden!“) Und der Strasser, der Bundesminister, den du nennst, nehme ich an, der ist in dieser Richtung sicherlich den Weg fortgefahren, den dein Bundesminister Schlögl vielleicht auch angegangen ist. Wichtig ist, der macht nicht die Augen zu, wichtig ist, dass wir dieses Thema aktiv diskutieren. Darum ist es auch wichtig, dass wir heute diesen Antrag haben, weil jeder Antrag einfach ein Schritt in die richtige Richtung ist. Hätten wir den Antrag nicht, dann täten wir das Thema Drogen heute nicht diskutieren und könnten wir die Position der ÖVP auch nicht so klar darlegen. Wir sind gegen die leichten Drogen und logischerweise gegen die harten Drogen. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Anschober. Er ist der vorläufig letzte Redner zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Anschober: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei hat in den vergangenen Wochen immer wieder betont, wir sind dagegen, dass dieser Landtag zur Bühne bundespolitischer Themen wird. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: „So ist es!“) Konsequenterweise bringt sie hier einen Antrag ein zu einem klassisch bundespolitischen Thema. Die Österreichische Volkspartei hat in den letzten Wochen immer wieder betont, die Bundeskoalition, die schwarz-blaue, wird in diesem Land nicht fortgesetzt. Konsequenterweise bringt sie heute hier einen schwarz-blauen Antrag (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „blau-schwarz!“) gemeinsam mit dem Bundeskoalitionspartner ein. Die Österreichische Volkspartei hat in den letzten Wochen immer wieder betont, bitte, wir sind für eine Versachlichung der Politik. Konsequenterweise bringen Sie hier ohne eine Fachdiskussion, ohne eine Expertenanhörung, ohne irgend etwas, ein reines Politikum, einen reinen politischen Agitationsantrag ein, obwohl es gleichzeitig im Nationalrat einen Fachausschuss, einen Expertenausschuss gibt, der dieses Thema unter Expertenanhörung berät und ich hoffe bald entscheidet. Das ist ein Widerspruch in sich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Redner der FPÖ hat gesagt, die ÖVP hat sich bewegt, vor einem Jahr hat sie diesen entsprechenden Antrag noch nicht mitunterschrieben. Ich kann nur sagen, mein Beileid. Sie haben sich offensichtlich wirklich bewegt, aber in die falsche Richtung. In Richtung Annäherung an die FPÖ und in Richtung Annäherung an eine unsachliche Politik. (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: „Herr Klubobmann, ist das sachlich?“) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag ist Polemik, Kollege Schürrer. Dieser Antrag ist Polemik, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Autofahrervereine, Ärztekammer, alle Fachexperten im Drogenbereich (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Rauschgiftsüchtige!“) Kollege Steinkellner, das Niveau von deinen Zwischenrufen, oje. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Dein Lehrerton!“ Zwischenruf rechts: „23 Stunden in der Woche sind schon hart!“) Wir haben es eh stenografiert, das werden wir uns dann anschauen, passt. Alle sind sich in dem Zusammenhang einig, dass es derzeit am Markt keine Testgeräte gibt, die tatsächlich verlässliche Ergebnisse bringen. Ich zitiere nur einen Experten, den Professor Otto Lesch von der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie, der formuliert: „Man würde derzeit den Nobelpreis erhalten, wenn es gelingen würde, in diesem Bereich eine Ursachen-Wirkung-Kurve zu erstellen.“ (Zwischenruf Landesrat Ackerl: „Wie bei BSE!“) Das ist unmöglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, na selbstverständlich muss die Politik gegen jede Beeinträchtigung am Steuer eintreten, na selbstverständlich. Aber bitte doch keine Placebos verabreichen. Wenn in diesem Haus, so hoffe ich, doch alle wissen, dass dieser Nachweis nicht zu erbringen ist auf eine seriöse Art und Weise und dann trotzdem (Zwischenruf Abg. Moser: „Legalisierung der Drogen!“) den Antrag einzubringen, obwohl die Ärztekammer warnt, obwohl die Autofahrervereine warnen, obwohl Sicherheitsexperten warnen und obwohl die Oberösterreichische Landesregierung, das ist ja der Treppenwitz in der ganzen Auseinandersetzung und in der ganzen Diskussion, einstimmig und einhellig eine negative Stellungnahme abgegeben hat, trotzdem dann diese Initiative einzubringen, das ist parteipolitische Polemik eigentlich auf einem sehr niedrigen Niveau. (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: „Das braucht man sich auch nicht gefallen lassen!“) Dass der Sachverhalt verifizierbar ist, was gut ist, das sagt ja auch die Exekutive und das beweisen genau die Fälle, die der Kollege Kreßl am Beginn dargestellt hat. Ottensheim wird immer wieder als Beweis, dass es hier ein Problem gibt, und ich bin überzeugt, dieses Problem gibt es, das ist nicht wegzuleugnen, angeführt. Zu Ottensheim sagt der zuständige Leiter der Verkehrsabteilung der oberösterreichischen Gendarmerie, der Herr Schernleitner, der, glaube ich, wirklich ein Experte ist vom Fach, also in der causa, das hat folgendermaßen funktioniert, diese Schwerpunktüberprüfung im Bereich Ottensheim, wo die Exekutive auch fündig wurde: „Wir haben mehr Drogen- als Alkolenker erwischt, sagt der Herr Schernleitner, wahrscheinlich auch, weil wir vermehrt auf Suchtgift geschaut haben in diesem Zusammenhang.“ Bei fünf Lenkern - und jetzt nur die Beweisführung dafür, dass es machbar ist, dass es durchführbar ist, dass man in diesem Bereich aktiv ist seitens der Exekutive und dass die Exekutive ja tätig ist – bei fünf Lenkern verlief ein Harnschnelltest vor Ort positiv, sie wurden zur Autobahngendarmerie Haid gebracht. Die Gemeindeärztin von Ansfelden bescheinigte dort die Fahruntüchtigkeit etc., etc. Drogenkontrollen, so der Leiter der Verkehrsabteilung stehen seither verstärkt am Dienstplan. Das Wichtigste überhaupt, Beamte in den Bezirken werden derzeit auf das Erkennen von Drogenlenkern geschult, die Ausbildung wird bis Jahresende dauern, dann abgeschlossen sein. Das ist die wichtigste Initiative. Deswegen haben wir auch vorgeschlagen, dass da am meisten passieren muss. Zweiter Bereich, wo auch vieles zu tun ist, und das wäre die seriöse Initiative, die seriöse Initiative würde heißen, dieses Land unterstützt den Bund bei den Bemühungen, entsprechende Testgeräte und Testverfahren zu entwickeln. Das wäre der entscheidende Bereich. Da würden Sie jederzeit auch unsere Unterstützung dafür haben, na selbstverständlich, damit es eine seriöse Beweisführung in dem Zusammenhang gibt. Oder, zweiter Bereich: Na selbstverständlich ist es notwendig, etwa Informationskampagnen in dem Bereich durchzuführen. Ich hielte es für sinnvoll, dass das Land Oberösterreich in dem Zusammenhang tätig und aktiv wird. Und Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider, wenn ich mich richtig erinnere an die Ausschussrunde, hat dies ja auch bereits angekündigt, dass er das vor hat. Das heißt, es geht nicht um Verharmlosung, nicht im mindesten, jede Ablenkung von der Fahrtüchtigkeit, und die ist im Strafgesetzbuch vorgesehen, ist negativ und zu kritisieren. Aber bitte keine Placeboanträge, um daraus parteipolitisches Kleingeld zu machen. Wenn ich mir Titel wie SPÖ-Anwalt der Drogenlenker lese, dann frage ich mich schon, worum es geht? Eigentlich frage ich mich nicht mehr, sondern dann ist eigentlich bewiesen, worum es geht – parteipolitisches Kleingeld, und dafür ist diese Sache bei Gott zu ernst. (Beifall) Dritter Präsident: Vorläufig letzter Redner zu diesem Verhandlungsgegenstand ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Hüttmayr, sehr geehrter Herr Kollege Kreßl! Zum vorliegenden Antrag möchte ich seitens meiner Fraktion festhalten, dass es bereits heute Gesetz und Grundlage ist, dass der Drogenmissbrauch im Straßenverkehr selbstverständlich verboten ist. Ich möchte weiters festhalten, dass sich die SPÖ immer gegen den Missbrauch jeglicher Art von Suchtgiften im Straßenverkehr ausgesprochen hat. (Zwischenruf Abg. Schürrer: „Nur im Straßenverkehr?“) Und der Kollege Hüttmayr hat Recht, wenn er feststellt, mit dem vorliegenden Antrag soll an die Abgeordneten des Nationalrates appelliert werden, dass die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert, so rasch wie möglich geändert werden soll. Da muss schon die Frage auch erlaubt sein, warum ist denn das bis heute nicht geschehen? Warum wurde denn dieser Beschluss im Nationalrat nicht vorgenommen? Meines Wissens, werte Kolleginnen und Kollegen, hat ja die ÖVP und die FPÖ die Mehrheit in diesem Haus. Die Straßenverkehrsordnung bedarf keiner Zweidrittelmehrheit (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Aber keine Koalition!“) um sie abzuändern. Es muss also andere Gründe geben. Es muss andere Gründe geben, warum dieser Beschluss bis heute noch nicht gefasst wurde. Vielleicht war es, was heute schon vielfach angesprochen worden ist, das Begutachtungsverfahren, wo eine ganze Reihe von Bedenken, massiver Bedenken eingegangen sind. Es wurde heute schon aufgezählt, welche Kapazitäten, welche Institutionen hier ihre negativen Meinungen abgegeben haben. Das Bundesministerium für Justiz beispielsweise, und dort steht sicherlich kein SPÖ-Minister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierungsvorlage ist nach Meinung von Experten, und die haben eine übereinstimmende Meinung dazu abgegeben, kein taugliches Mittel, um das eigene Ziel, und darum geht es nämlich, nämlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine wirksame Bekämpfung von Suchtmitteln, von Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Straßenverkehr erreichen zu können. Da liegt das eigentliche Problem, denn es gibt keine exakten Testverfahren. Nach wie vor stehen keine exakten Testverfahren für den Nachweis der Beeinträchtigung durch Suchtgiftkonsum zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sprechen die verfügbaren Blut- und Harntests auch auf konsumierte Substanzen nach einem Zeitraum von ein bis zwei Monaten noch immer an. Dabei besteht überhaupt keinerlei Zusammenhang, genau darum geht es nämlich wieder, mit der tatsächlichen Lenkerbeeinträchtigung und dem Zeitpunkt, wo dem zu Überprüfenden der Test vorgenommen worden ist. Die Ergebnisse dieser Blut- und Harntests sind wissenschaftlich ganz einfach nicht haltbar. So hat die Ärztekammer das auch untermauert und an die damalige Frau Bundesministerin, die ja aus diesem Haus hier auch gekommen ist, festgehalten, und ich möchte es zitieren, nachdem es scheinbar vom Kollegen Hüttmayr noch nicht gelesen wurde. Ich zitiere, die Ärztekammer an die Frau Bundesminister: „Insbesondere lässt sich die quantitative Beeinträchtigung aus dem Test zum konkreten Zeitpunkt der Tatbegehung nicht hinreichend bestimmen. Dazu kommen noch Kreuzreaktivitäten, lange Ausscheidungsdauer und systematische Fehler der Drogennachweise, weshalb die wissenschaftlich geforderten Leistungsmaßstäbe praktisch von keinem real verfügbaren immunologisierten Testsystem erbracht werden und diese daher rechtlich nicht als geeignete Instrumente zur Feststellung einer Verkehrsbeeinträchtigung angesehen werden können.“ – Schreiben der Ärztekammer an die Frau Bundesministerin. Es haben auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, verschiedene Bundesländer ihre Stellungnahme zu dieser Regierungsvorlage abgegeben. Der Kollege Anschober hat bereits darauf hingewiesen. Ich möchte diese Stellungnahmen nicht jetzt verlesen und zitieren, sondern ich möchte ein anderes Schreiben des Amtes der Landesregierung zitieren, das folgendermaßen schreibt: „Aus medizinischer Sicht muss, wie auch schon bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nochmals dezidiert darauf hingewiesen werden, dass es nach derzeitigem Wissensstand nicht möglich ist, durch eine klinische Untersuchung eine suchtgiftbedingte Beeinträchtigung festzustellen!“ So schreibt das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, und die Schreiben des Amtes gehen nicht ohne Wissen des Herrn Landeshauptmannes weg, und auch die Landesregierung war informiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Hüttmayr, alles nachzulesen nicht nur auf der Homepage der Jungsozialisten, sondern auch hier. Aber vielleicht waren das genau die Gründe, die ich jetzt zitiert habe, warum der Nationalrat, warum die Abgeordneten von FPÖ und ÖVP die Änderung der Straßenverkehrsordnung noch nicht beschlossen haben. Vielleicht sind es genau diese Gründe. Die Nationalratsabgeordneten der SPÖ haben es sich im Nationalrat nicht leicht gemacht, und alle, die sich erkundigt haben, werden das nachvollziehen können, denn damals wurde vorgeschlagen, dass diese Regierungsvorlage in einem Unterausschuss beraten werden sollte, dass dazu Experten kommen sollen, damit man einen vernünftigen Weg findet, dass man das ausdiskutiert. Das ist von der FPÖ und das ist von der ÖVP abgelehnt worden mit der Begründung, das ist unnötig, das brauchen wir nicht. Heute sollen wir im Oberösterreichischen Landtag diesem vorliegenden Antrag die Zustimmung geben. Ich sage für meine Fraktion, wir werden diesem Antrag nicht die Zustimmung geben, weil noch zu viele Fragen offen sind. Und zum Beschluss des Verkehrsausschusses des Steirischen Landtags, wie er vom Kollegen Kreßl ja angesprochen worden ist und im Standard vom 4. Juni 2002 ja nachzulesen war, kann ich mich nur dem Kollegen Günther Kreuter anschließen, das war ein Schnellschuss und rein populistisch motiviert. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich hier die Wortmeldungen anhört und wirklich glauben würde, was hier gesagt wird, müsste man am Antrag zweifeln. Aber es ist anders, und das ist das, was mich schon sehr ärgert bei so einem Thema, wenn schon die Ernsthaftigkeit immer wieder angesprochen worden ist. 4.500 Tote in Europa im Jahr, 135.000 Verletzte, 6,3 Milliarden Euro Folgekosten auf Grund von Unfällen im Straßenverkehr, deren Lenker unter Drogen- und Medikamenteneinfluss stehen – Fakt eins. Fakt zwei: Wir in Oberösterreich und Österreich oder offensichtlich die SPÖ und die Grünen in Österreich sind ja wissenschaftlich derart gut bestückt und haben Informationen, die bedauerlicherweise die deutschen Grünen und deutschen Sozialdemokraten nicht haben. Dr. Judith Lewarenz im bayerischen Innenministerium: „Bei Verdacht auf Drogen kann der Fahrzeuglenker freiwillig einen Urintest machen, ansonsten ist eine Blutprobe verpflichtend.“ Ich frage mich nur immer wieder, mit welcher intellektuellen Arroganz in Österreich die SPÖ und die Grünen argumentieren, wenn in Deutschland die Testmöglichkeiten sehr wohl anerkannt sind, von den Parteifreunden anerkannt sind, und in Österreich dann den Zusehern da erklärt wird, das ist nicht möglich, obwohl es über der Grenze in Bayern selbstverständlich möglich ist, übrigens auch für Österreicher, die dort draußen tätig sind. Geben Sie sich einen Ruck, nehmen Sie das Thema wirklich ernst und versuchen Sie, Einfluss zu nehmen, dass nicht die verfassungsmäßige Mehrheit durch Ihre Fraktionen im Nationalrat blockiert wird, denn dann hätten wir die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Wir sind es allen Verletzten, allen Toten, allen Straßenverkehrsteilnehmern schuldig, dass wir diese Regelung endlich einführen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke recht schön, Herr Klubobmann. Es niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich beende die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1443/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1444/2002, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird (Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2002). Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller über diese Beilage zu berichten. Bevor ich das Wort erteile, begrüße ich bei uns den bayerischen Wirtschaftsminister Otto Wiesheu, der dort oben eingetroffen ist. Herzlich willkommen! (Beifall) Ich bitte den Berichterstatter fortzufahren. Abg. Affenzeller: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beilage 1444/2002, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird (Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2002). Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird (Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2002), beschließen. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Als erste zu Wort gemeldet ist Frau Landesrätin Dr. Stöger. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Oberösterreichische Leichenbestattungsgesetz 1985 hat mehrere umfangreiche Novellierungen hinter sich gebracht, wobei die letzte erst im Jahre 2001 stattgefunden hat. Das Bestreben nach Verwaltungsvereinfachung und die zahlreich an mich herangetragenen Wünsche nach Neuregelung bestimmter Teilbereiche des Bestattungswesens haben aber dennoch gezeigt, dass in der Vollzugspraxis noch immer das Bedürfnis nach einer grundlegenden Novellierung des Gesetzes besteht. Mit der Änderung der Zuständigkeitsregelungen in der Form, dass dieses Gesetz durch die Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen wird, soll nun eine Vereinheitlichung und dadurch Vereinfachung des Verwaltungshandelns erreicht werden. Dies zeigt sich darin, dass zum Beispiel keine Notwendigkeit mehr besteht, die Bestellung der Totenbeschauer in den Statutarstädten bei der Oberösterreichischen Landesregierung anzuzeigen. Auch das Ansuchen um Bewilligung für die Errichtung einer Begräbnisstätte außerhalb eines Friedhofes wird nunmehr im Sinne dieser Vereinfachung des Verwaltungshandelns an die Bezirksbehörden zu richten sein. Ein besonderes Anliegen war mir jedenfalls, dass nunmehr auch die Bewilligungspflicht bei Überführungen von Leichen über die Grenzen des Landes Oberösterreich hinaus entfallen kann. Dies aus dem Grund, da für diese Tätigkeit ohnedies nur konzessionierte Leichenbestattungsunternehmen, welche im Sinne der sanitätspolizeilichen Vorschriften vorzugehen haben, in Frage kommen. Im Falle eines sanitätspolizeilichen Vermerks des Totenbeschauers im Totenbeschauschein, wie zum Beispiel bei infektiösen Leichen oder Leichen mit starker Verwesung, wird jedoch auch weiterhin eine Bewilligungspflicht bestehen. Im Zuge der Verwaltungsreform konnte außerdem erreicht werden, dass einerseits die Bezirksverwaltungsbehörden nunmehr auch zur Bewilligung für die Errichtung, Erweiterung und Auflassung einer Feuerbestattungsanlage zuständig sind und andererseits die Verpflichtung des Amtsarztes Friedhöfe innerhalb von drei Jahren zu besichtigen entfällt. Da es hinsichtlich der Klärung der Frage, ob ein bestehender Friedhof als konfessioneller Friedhof anzusehen ist, innerhalb der letzten Jahrzehnte kein derartiges Verfahren gegeben war, konnte die Übergangsbestimmung, dass dazu eine Entscheidung der Landesregierung erforderlich ist, entfallen. Hinzugefügt wird sinnhafterweise weiter, dass bei behördlichen Bewilligungen nach der Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörden in zweiter Instanz der unabhängige Verwaltungssenat zuständig sein wird. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Novellierung des oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetzes eine Entrümpelung überkommener Normen und somit eine Vereinfachung des Verwaltungshandelns erreicht haben, die einerseits den vollziehenden Beamten, aber andererseits auch den betroffenen Bürgern zugute kommen wird. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Landesrat. Nächster Redner ist Herr Kollege Obermüller. Er ist der vorläufig letzte Redner zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Obermüller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die Novellierung des Leichenbestattungsgesetzes fallen einige Paragraphen weg und dem kann ich als Bestatter nur zustimmen. Es ist wirklich nicht notwendig, dass antiquierte Bestimmungen gesetzlich verankert sind oder bleiben, die in der Praxis aber nie zum Tragen kommen. Ich erwähne zum Beispiel den Paragraph 35 Absatz 2 und 3. Welcher Amtsarzt hat alle drei Jahre den Friedhof auf sanitätspolizeiliche Mängel untersucht? Anders ist es beim Paragraphen 22 und die Frau Landesrätin hat das bereits erwähnt, es ist ein großer Fortschritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und der damit verbundenen Kostenreduzierung, wenn bei uns in Oberösterreich bei Überführungen in andere Bundesländer der Leichenpass wegfällt. In diesem Punkt ist Oberösterreich wieder einmal Spitze, denn mir ist zumindest bis jetzt nichts bekannt, dass auch andere Bundesländer bei einer Überführung nach Oberösterreich auf die Bewilligungspflicht verzichten. Ein Wort noch zum Paragraphen 19. Hier könnte man dem Absatz eins noch einen Satz anfügen, und zwar: Jeder Sarg ist mit einer Beschriftung zu versehen, die den Vor- und Zunamen des Verstorbenen enthält. Damit könnte man Verwechslungen, die in großen Bestattungsanlagen bereits vorgekommen sind, ausschließen. Alle anderen Abänderungen sind mehr oder weniger Anpassungen, die keine gravierenden Auswirkungen nach sich ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich die Novellierung des Bestattungsgesetzes aber auch zum Anlass nehme, zwei Sätze zum Beruf Bestatter anzuschließen. Mir scheint das notwendig, weil das Image des Bestatters nicht immer als das beste angesehen wird. Auf allen Gebieten im Leben entwickeln sich Spezialisten, so auch im Bestattergewerbe. Denn nur die profunde Ausbildung des Bestatters auf seinem Gebiet, wie auch seine persönliche Auseinandersetzung mit dem Tod, gewähren den Angehörigen die bestmögliche Betreuung und Beratung beim Verlust eines geliebten Menschen. Qualitative Mindeststandards und professionelle Beratung und Betreuung der Hinterbliebenen, der Angehörigen sind demzufolge auch das Ziel der Bestatterinnung in Oberösterreich, um unserem Gewerbe den hohen Stellenwert zukommen zu lassen, den es verdient und den es auch braucht. Die ÖVP wird der Novellierung selbstverständlich zustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1444/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich sehe Einstimmigkeit. Wir kommen zur Beilage 1445/2002. Das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Krankenanstaltenfonds für das Geschäftsjahr 2000. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller über diese Beilage zu berichten. Abg. Affenzeller: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Krankenanstaltenfonds für das Geschäftsjahr 2000. Der Sozialausschuss beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Der Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Krankenanstaltenfonds für das Geschäftsjahr 2000, der der Vorlage der Oö. Landesregierung vom 19. April 2002 (Beilage 1415/2002 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode) als Subbeilage angeschlossen war, wird zur Kenntnis genommen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Bericht des oberösterreichischen Krankenanstaltenfonds vielleicht eine Anmerkung am Anfang. Wir behandeln den Bericht des Jahres 2000, wir haben jetzt Sommerbeginn 2002, vielleicht doch eine gewisse Trägheit des Systems hier zu bemerken, die man vielleicht ein bisschen verbessern könnte. Auf ein Thema möchte ich neben dieser Anmerkung im Detail eingehen. Das sind die Strukturmittel und deren Anwendung. Sie sind vor allem deswegen diskussionswürdig, weil der Umgang mit den Strukturmitteln auch Thema der Rechnungshofkritik war und weil diese Strukturmittel immer wieder in allgemeinen gesundheitspolitischen Diskussionen auftauchen. Im Jahr 2000 standen 320 Millionen als Strukturmittel, noch in Schilling ausgedrückt natürlich, zur Verfügung. 280 Millionen wurden ausgeschöpft, für zirka 40 Millionen, das sind knapp 15 Prozent der Summe, gab es offensichtlich keinen konkreten Verwendungszweck. Und diese 280 Millionen Schilling wurden in vier Bereichen, Hauskrankenpflege, Alten- und Pflegeheime, Notarztversorgung und sozialmedizinische psychiatrische Versorgung eingesetzt und damit hat es sich bei diesen vier Bereichen. Und hier möchten wir Freiheitlichen folgende sachliche Kritik anbringen: Wir glauben, dass sogenannte Strukturmittel nicht nur in Grenzbereichen eines Systems, in diesem Fall dem Gesundheitssystem, einzusetzen sind, und wir glauben, dass sie nicht wie in diesem Fall im Großen und Ganzen in den benachbarten Sozialbereich fließen sollten. Aus freiheitlicher Sicht sind Strukturmittel vor allem, zumindest teilweise weil natürlich auch nicht ausschließlich einzusetzen, um vorhandene Strukturen zu verbessern, weiterzuentwickeln, um qualitätsverbessernde Schritte zu setzen, zum Beispiel durch Forschungs- und Planungsaufträge, durch Pilotprojekte und einfach durch Umsetzung von zukunftsweisenden Ideen. Wir glauben, Strukturmittel sollten in erster Linie und im Besonderen der Innovation dienen und sie sollten die Umsetzung von innovativen Ideen ermöglichen. Ein Beispiel dafür ist ein Antrag von uns, den wir heute eingebracht haben, nämlich betreffend die Förderung der Hauskrankenpflege für schwerkranke Kinder. Denn gerade schwerstkranke oder gar todkranke Kinder dürfen nicht Leidtragende dieser typischen Schnittstellenproblematik durch die unterschiedlichen Finanzierungssysteme im intra- und extramuralen Bereich und in der intra- und extramuralen medizinischen Versorgung sein. Daher meinen wir, die Strukturmittel des Krankenanstaltenfonds können gar nicht besser eingesetzt werden, wenn man damit das Schicksal dieser bedauernswerten Kinder etwas erleichtern könnte, in dem man die Pflege dieser oft unheilbaren Kinder so weit als möglich in die vertraute Umgebung zu Hause verlagert und dort finanziell absichert. Wobei möglicherweise dem Gesamtsystem langfristig als Nebeneffekt sogar Kosten erspart bleiben sollten. Wir Freiheitliche werden mit ähnlichen Anträgen weiterhin gesundheitspolitisch sehr innovativ sein. Zum Beispiel auch bei der Frage, mit einem weiteren Antrag, den wir heute einbringen, was geschieht ab 2005 mit dem brachliegenden Areal der Frauenklinik? Würde es sich nicht für ein geriatrisches Kompetenzzentrum oder ähnliches anbieten. Auch dort möge jene innovative Idee zum Zug kommen, die dem Allgemeinwohl am meisten bringt. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher, vor allem aus der Landwirtschaftsschule Waizenkirchen und die mitgekommenen Lehrer! Im Bericht, über den wir jetzt diskutieren, können wir über einen umfassenden Rückblick nachlesen, was die Tätigkeit der 24 Fondskrankenanstalten in Oberösterreich betrifft. Und ich kann bestätigen, dem Bericht kann man entnehmen, dass er gut geführt ist, im Übrigen natürlich auch vom Rechnungshof immer wieder geprüft und die Mittel sind zweckgebunden vernünftig eingesetzt. Nicht anders wäre es möglich, dass wir viele Millionen und sogar Milliarden in den Spitalsausbau investieren können. Ich möchte nur ganz kurz auf zwei Bereiche hinweisen. Aus dem Bericht geht nämlich hervor, dass die Patientenzahlen in den letzten Jahren ständig angestiegen sind und andererseits, der zweite Punkt, die Verweildauer in unseren Krankenanstalten in unseren Spitälern in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, und zwar von 1994, damals war der Durchschnitt des Aufenthaltes in einem oberösterreichischen Spital noch an die neun Tage, im Jahr 2000, über den dieser Bericht ja Auskunft gibt, sind es nur mehr noch 6,6 Tage. Das hat ein Gutteil damit zu tun, dass in den letzten Jahren, bis zum Jahr 2002 und auch noch darüber hinaus die Ambulanzen ständig über vermehrten Zustrom sich erfreuen und andererseits beklagen können. Denn es wird natürlich ein Umdenken hier stattfinden müssen, weil die Ärzte und das Personal in diesen Ambulanzen schon langsam etwas überfordert werden, was die Menge der Patientenbetreuung anbelangt. Und daher war es glaube ich ganz wichtig, dass man hier gewisse Veränderungen überlegt, wobei die vielzitierte Ambulanzgebühr, wenn ich das salopp formulieren darf, nicht immer das Gelbe vom Ei ist und natürlich auch gewisse Problematiken aufwirft, was die Umsetzung anbelangt. Aber im Grunde ist es ganz notwendig, und das hat ja auch mein Vorredner Kollege Brunmair angesprochen, im Grunde gibt es eine Schnittstellenproblematik zwischen dem Bereich Spital und dem niedergelassenen Bereich. Und es trifft immer wieder das Land Oberösterreich, wenn es darum geht, dass die einen den anderen die Kosten zuschieben wollen. Vom intra- in den extramuralen Bereich und umgekehrt, und ich bin der Meinung, und das habe ich hier ja schon mehrmals kundgetan, dass es hier vernünftig wäre, aus einem gesamten Topf das Gesundheitssystem zu finanzieren, um diese Schnittstellenproblematik damit zu vermeiden. Denn im Übrigen kostet das dem Land Oberösterreich doch einiges Geld, denn durch die Deckelung der Sozialversicherungen muss den Abgang leider das Land Oberösterreich übernehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, wie schon von unserer Fraktion mehrmals auch gefordert, dass die Gebietskrankenkasse mehr Facharztstellen zulassen sollte, speziell auch am Lande. Damit wäre glaube ich eine klarere Lösung und eine ehrlichere Finanzierung gegeben und ich bitte euch alle hier um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nun glaube ich schon der vierte Bericht, den ich in diesem Landtag mir angesehen habe und studiert habe und ich die Zusammenhänge auch kenne. Und das ist so wichtig zu sagen, dass wir hier nicht, Herr Kollege Entholzer, dazu da sind, die rechnerische Richtigkeit anzuerkennen und die Korrektheit des Berichtes. Die Korrektheit der Verwendung der Mittel, ich sage einmal, davon gehe ich aus. Ich muss davon ausgehen, dass die Beträge stimmen, dass sie ordnungsgemäß verwendet wurden. Mich interessieren viel mehr die inhaltlichen Fragen. Und ich stimme Ihnen völlig zu, dass wir mit den Ambulanzgebühren ein Instrument vor uns haben, das zwar einen Problemkreis erkennt, aber die falschen Maßnahmen setzt. Dass, wie Kollege Brunmair zum Beispiel gesagt hat, die Schnittstellenproblematik nach wie vor nicht gelöst ist. Nun frage ich mich aber, wer trägt die Regierungsverantwortung, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene? Und ich denke mir, hier ist wirklich seit Jahren Handlungsbedarf gegeben. Ein weiterer Punkt: Die ganze Krankenhausfinanzierung beruht ja auf der leistungsorientierten Verrechnung. Die Bepunktung auf Basis der Diagnosefallgruppen, wie es so schön heißt, ist ein Modell, das grundsätzlich eine Verbesserung gegenüber den Tagsätzen war. Aber wie alle Beteiligten gesagt haben, es ist laufend korrigierungsbedürftig. Ich habe im letzten Jahr einige klassische Auswirkungen auf dem Gebiet gesehen. Ich sage zum Beispiel die Kinderherzchirurgie, AKH und Kinderklinik. Es ist ein Bereich, der den Spitälern kein Geld bringt. Und jedes Spital, das bedacht sein muss auf die finanziellen Auswirkungen seines Tuns und seiner Politik, wird nicht gerade motiviert, in der Kinderherzchirurgie tätig zu sein oder überhaupt in der Kinderkardiologie, weil Kinder kein Geld bringen. Und das ist auch in anderen Bereichen der Kinderheilkunde, bis hin zu den Notfallbetten, wo es von Ihnen auch eine Initiative gegeben hat. Das heißt, wir haben im Gesundheitswesen Bereiche, die finanziell für die Krankenhäuser uninteressant sind. Und das darf nicht sein, weil auf der anderen Seite haben die Krankenhäuser den Auftrag, auch wirtschaftlich zu bilanzieren, wirtschaftlich zu operieren. Und diese beiden Ansprüche und Möglichkeiten passen nicht zusammen. Hier hätte, und das ist jetzt nicht ursächliches Thema oder die Auswirkungen dieses Berichts, aber der Bericht sollte Anlass sein für alle handelnden Personen, und wenn ich mir den Vorstand anschaue, so ist immerhin unsere Regierungsspitze drinnen vertreten, Auftrag an alle handelnden Personen, tätig zu werden in Richtung Verbesserung des LKF-Systems, in Richtung Verbesserung der Krankenhausfinanzierung. Und solange, meine Damen und Herren, sich in diese Richtung nichts bewegt und wir nur Jahr für Jahr die rechnerische Richtigkeit dieses Berichts zur Kenntnis nehmen, so werde ich mich Jahr für Jahr weigern, diesem Bericht die Zustimmung zu erteilen. Ich weise darauf hin, dass nach wie vor die Frage der ambulanten Psychiatrie oder jener Bereiche, die personal- und betreuungsintensiv sind, nicht ausreichend bepunktet oder gewertet werden in diesem Finanzierungssystem. Solange es Ungleichheiten gibt in den Ausgleichszahlungen, in den Abgangsabgeltungen bei den Krankenhäusern zum Beispiel AKH Linz oder Ordensspitäler, und solange es keine Änderung generell, Bemühungen wenigstens in Änderungen des LKF-Systems in der Bepunktung gibt, solange werden wir diesem Bericht die Zustimmung verweigern und so muss ich bedauern, dass wir über die rechnerische Richtigkeit hinaus und über diesen Bericht, der uns vorliegt, der die Korrektheit der handelnden Personen bestätigt, leider keine Ambitionen sehen, das Gesundheitssystem auf einen modernen, zeitgemäßen Standard zu bringen. Ich danke schön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege Trübswasser. Vorläufig letzte Sprecherin ist Frau Landesrat Dr. Stöger. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Geschäftsbericht liegt vor, auf diesen brauche ich nicht weiter eingehen, das Zahlenmaterial ist klar ersichtlich. Insofern möchte ich nur auf die Punkte, die angesprochen wurden, kurz reagieren. Wir haben ein Problem im Bereich der Krankenhausfinanzierung, und das ist, dass Oberösterreich nur über den Kernbereich, der bundesweit geregelt ist, verfügt. Wenn wir also Spezialabteilungen zu versorgen haben, die einen erhöhten Finanzierungsbedarf haben, so wäre es notwendig, den Steuerbereich zu verwenden, der in den meisten anderen Bundesländern umgesetzt ist. Wie Sie wissen, bin ich im Jahr 2000 angetreten und habe bald das System ändern wollen. Mir wurde damals durch eine veränderte Abgangsdeckung die Mitwirkung der Träger sozusagen nicht mehr garantiert. Die Orden haben das Modell, das in Erarbeitung war, zurückgezogen und das neue System, zu dem wir ja eine Dreierzustimmung im Vorstand brauchen, wurde vom Herrn Landeshauptmann erst ab 2004 garantiert. Das heißt, wir werden im nächsten Jahr beginnen, den gesamten Krankenhausfinanzierungsbereich, soweit er im Bundesland geordnet werden kann, neu zu ordnen. Ich für meinen Teil möchte einen Steuerungsbereich einsetzen, weil wir immer mehr Leistungen haben, wo die Häuser keine Kostendeckung zu erwarten haben, und ich möchte auch mit diesem System erreichen, dass es zum ersten Mal eine einheitliche, faire Finanzierung gibt, weil Sie ja wissen, ist die Abgangsdeckung derzeit sehr unterschiedlich geregelt. Sie ist bei den Orden 96 Prozent und sie ist beim Allgemeinen Krankenhaus, und das ist das, das die Hauptlast zum Beispiel der Kinderchirurgie trägt, nur bis 82 Prozent abgedeckt der Gesamtkosten. Es ist eine Gemeinde, das ist richtig, die aber überregional Aufgaben wahrnimmt, da kann ich Ihnen gleich antworten, 40 Prozent sind Linzer Patienten, 40 Prozent oberösterreichische und 20 Prozent niederösterreichische und Salzburger Patienten, was beweist, dass die Linzer Häuser einen sehr guten Ruf haben, darauf können wir stolz sein, was aber auch beweist, dass das nicht immer fair abgegolten wird. Zu der Problematik der Zuständigkeit auf Landesebene und der politischen Verantwortung muss ich bei der Gesundheitsversorgung eines klar sagen, es ist immer noch so, dass wir im Übergangsbereich Krankenhaus-niedergelassenen Bereich einen großen qualitativen Nachteil haben und das ist der, dass die Ärztekammer nie bereit war, die Codierung der Diagnosen aus dem Spital endlich zu übernehmen. Damit stellt sich einmal an der Schnittstelle die Problematik dar, die viele andere Bereiche auch haben, dass mit zwei unterschiedlichen Sprachen gesprochen wird und dass daher damit die nahtlose Vernetzung dieser beiden Bereiche ein riesen fachliches Problem darstellt. Ich hoffe, dass die Ärztekammer, die in diesem Fall sich dann auch einer Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich besser stellen könnte, hier ihre Meinung ändert. Es ist im LKF-System eine Neuberechnung erfolgt, gültig ab 2002. Hier wurden Spitzenbereiche, die vor allem hohe instrumentelle Abdeckung fordern, herabgesetzt und es war eine Neuberechnung vor allem im psychiatrischen Bereich, es war überhaupt eine neue Berechnung im psychiatrischen Bereich und eine absolute Neuberechnung im tagesklinischen Bereich, das wurde jetzt ins LKF-System eingeführt. Hier muss man sagen, dass die psychiatrischen Abteilungen derzeit besser bepunktet sind, mehr Gewinn erwirtschaften können. Unser Problem ist vor allem in der extramuralen psychiatrischen Versorgung, dass wir zuwenig Fachärzte haben im oberösterreichischen Gebiet, auch Schwierigkeiten zum Teil haben, die derzeit neu zu schaffenden Psychiatrien mit Fachärzten zu besetzen und dass diese Problematik nach der Berechnung, wenn wir nicht einen Zuzug von anderen Bundesländern bekommen, die nächsten drei bis vier Jahre auf Grund des Bedarfs der dezentralen Psychiatrien sich nicht verbessern wird im extramuralen Bereich. Das ist klar zu sagen. Die Schnittstelle haben wir angegangen mit der Überleitungspflege. Hier ist es so, dass bis auf ein Haus alle Häuser in diesen Kurs ihre Mitarbeiter geschickt haben. Was derzeit ungeklärt ist, ist, dass im Herbst der Kurs endet, dass damit die Überleitungspflege praktisch in allen Häusern installiert werden könnte und dass ich weiß, dass von Seiten der GESPAG nicht die Stellen verlässlich zugesagt sind. Ich muss mir auch erst die Zusage von den Ordenshäusern holen, nur da habe ich die Bereitschaft vielfach schon gemerkt, dass sie diese Stellen besetzen werden, dass die Überleitungspflege hier nicht jetzt nur fachlich angegangen wird, sondern auch personell besetzt ist, die personellen Ressourcen wurden mir von der GESPAG noch nicht zugesagt. Und ein letztes Wort zu Kollegen Brunmair. Wir haben natürlich in den Strukturmitteln eine große Änderung erfahren, es waren bis jetzt ein ganz wichtiger und teurer Pfeiler die Kranken- und Pflegeanstalten, das ist ab heuer geändert, und wir haben neue Programme hineingenommen. Genauso verpflichtend haben wir die neuen Gesundheitsprogramme auch mit einer verpflichtenden Evaluierung versehen, das heißt, alle Mittel, die aus dem Strukturmittelfonds herausgehen, müssen, wenn es neue Programme sind, verbindlich evaluiert werden. Und selbstverständlich sind in der Hauskrankenpflege auch zwei Vereine enthalten, die Kinderhauskrankenpflege betreiben, darunter der Verein "MOKI", der natürlich bei schwer kranken Kinder, vor allem im Kleinkinderbereich, eine Versorgung in Linz und Umgebung wahrnimmt. Also die sind von unseren Strukturmitteln bedeckt und erfasst. Und ein letztes Wort: Wir haben in Oberösterreich ja eine Gesundheitspartnerschaft mit der Gebietskrankenkasse gestartet, wobei wir einige Punkte, die Vorarlberg noch angehen muss, schon bei uns praktisch abgedeckt haben. Dazu gehört die Rufbereitschaft der niedergelassenen Ärzte während der Woche, am Wochenende wird es ja von der Gebietskrankenkasse gezahlt, diese zahlt das Land. Wir haben derzeit in Erstellung den Palliativplan und Hospizplan, der ganz Oberösterreich flächendeckend erfassen wird, und genauso ist es im Bereich der Hauskrankenpflege doch so, dass wir größtenteils schon flächenversorgend sind. Es gibt Defizite und wir erstellen gerade ein Konzept zur Versorgung von Alzheimer-Patienten im stationären, im tagesklinischen Bereich. Ich glaube, dass wir hier mit dieser Gesundheitspartnerschaft schon vorangehen. Es wäre nur wünschenswert, es würden unserer Gebietskrankenkasse, die doch der Hauptträger und die meisten Versicherten hat, auch die Mittel zur Verfügung weiter stehen, die sie bei sich haben, die sie für sich zur Verfügung hatten, muss man schon fast sagen, weil es ist ja beschlossen, dass diese Mittel nach Wien gehen und das wird sicher die Beweglichkeit der Krankenversicherung nicht erhöhen und damit die Facharztstellenvermehrung wahrscheinlich auch langsamer machen, als es uns sonst möglich wäre. Ich gebe schon zu bedenken, dass wir hier in Oberösterreich unsere Stimmen erheben sollten und sie nicht immer dann zurückziehen, wenn es tatsächlich zur Tat kommt. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Landesrat. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1445/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1446/2002, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden (Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2002 - Oö. JWG-Novelle 2002). Ich bitte Frau Abgeordnete Dr. Kordula Schmidt über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden (Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2002 - Oö. JWG-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1446/2002.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden (Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2002 - Oö. JWG-Novelle 2002) beschließen. Dritter Präsident: Danke der Berichterstatterin. Ich eröffne die Wechselrede und erteile unserer Berichterstatterin gleich das Wort. Abg. Dr. Schmidt: Ich danke nochmals. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Gut Ding braucht Weile, das habe ich bei meiner ersten Vorsitzführung als Vorsitzende des Unterausschusses Jugendwohlfahrt erfahren. Es sind zwar nur einige Paragraphen geändert worden, einige davon hatten es aber in sich. Einerseits war die Wissbegierde etlicher Abgeordneter zu vielen Details sehr groß, andererseits sind im Zuge dieser Diskussionen auch Punkte angeschnitten worden, die wiederum andere Bereiche betreffen. Darüber hinaus, und das liegt im Wesen der Politik, hat jede Fraktion eigene Vorstellungen über Umfang und Anlage der Jugendwohlfahrt. Und bis letztendlich alle für den Unterausschuss wesentlichen Aspekte beleuchtet werden konnten und schließlich Konsens gefunden werden konnte, dauerte es mehr als ein Jahr. Dafür, dass nun ein im Unterausschuss von allen Fraktionen mitgetragenes Ergebnis zustande gekommen ist, möchte ich mich als Vorsitzende bei allen, die an der Gesetzwerdung beteiligt waren, bedanken. Ich verzichte auf einzelne Namensnennungen, bedanke mich aber insbesondere bei den Damen und Herren der jeweiligen Fachabteilungen, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Landtagsdirektion sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Landesrat Ackerl. Sie alle haben die jeweiligen Unterlagen bestens für uns aufbereitet und sind kompetent Rede und Antwort gestanden. Bei den Klubobleuten möchte ich mich auch bedanken für ihre, ich nenne es Vermittlerrolle, obwohl wir einmal schon bei einem Punkt angelangt waren, wo sie schon fast mehr als vermitteln mussten, es hat schon beinahe so ausgesehen, als würden wir keinen Konsens zunächst zustande bringen. Ich hoffe, dass es heute zu einem Konsens kommen wird. Dieses Gesetz ist das Ausführungsgesetz zum neuen Grundsatzgesetz zur Jugendwohlfahrt und es ist geprägt von vielen beratenden und auch unterstützenden Maßnahmen und sieht das Eingreifen als letztes Mittel vor. Im Vordergrund steht auf jeden Fall das Wohl des Kindes. Wichtig ist mir nicht nur in diesem Gesetz, dass auf die Erfahrungen aus der Vollzugspraxis Bedacht genommen wurde und dass dieses Gesetz auch mit der Zeit geht. Unsere Zeit ist geprägt von Flexibilisierung und auch vor allem in Oberösterreich steigender Arbeitslosigkeit und trotz dieser Arbeitslosigkeit doch auch geprägt von Berufstätigkeit beider Elternteile. Männer haben schon immer gewusst, wie wichtig eine eigene Existenz ist, auch bei Frauen gewinnt dieser Aspekt immer mehr an Bedeutung. Da die Eltern für die Zukunft der Kinder das beste wollen, vermitteln die Eltern auch immer mehr die Wichtigkeit einer Existenzsicherung. Immer mehr Leute wollen auch das partnerschaftliche Lebensmodell. Dabei stellt eine gute Kinderbetreuung für die Eltern einen wesentlichen Faktor in ihrem Leben und im Leben der Kinder dar. Gute, bedarfsgerechte Kinderbetreuung muss der Gesellschaft ein Anliegen sein. Durch dieses Gesetz wird die Tagesbetreuung bis zum 16. Lebensjahr ermöglicht und auch noch erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen letztendlich Rechnung getragen. Meine Damen und Herren! Auf Bundesebene werden derzeit viele Gesetze beschlossen, die nachteilige Auswirkungen für die Bevölkerung haben. Etliche Korrekturen haben wir auf Landesebene schon anbringen müssen, alles können wir nicht korrigieren. Die Herabsetzung der Volljährigkeitsgrenze auf den 18. Geburtstag durch das mit 1. Juni 2001 in Kraft getretene Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz hat einerseits schon den Jugendgerichtshof zu Fall gebracht. Ohne Korrekturen hätte es auch dazu geführt, dass eine im jugendlichen Alter begonnene Ausbildung auch nicht mehr fortgesetzt werden kann. Das Institut der Fortsetzung der Erziehungshilfe auch nach der Volljährigkeit mildert hier zumindest im Jugendwohlfahrtsbereich die durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz eingezogene Schärfe. Mit diesem Gesetz wird durch Ermöglichen oder auch Verpflichtung zur Datenerfassung auf das vermehrte Bekanntwerden von Misshandlungen und Missbrauchsfällen von Jugendlichen reagiert. Ich habe bewusst den Terminus Bekanntwerden gewählt, weil ich schon glaube, dass es früher Missbrauchsfälle mehr als zur Genüge gegeben hat, dass die aber mehr vertuscht worden sind. Ich befürchte, dass wir auch heute nur eine Spitze des Eisberges sehen. Durch diese Datenerfassung soll eine Vertuschung derartiger Straftaten und verabscheuungswürdiger Handlungen erschwert werden. Das war auch letztendlich die Erklärung dafür, warum meine anfängliche Skepsis einer Zustimmung zu dieser Datenerfassung gewichen ist. Durch Paragraph 10 wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft geregelt und deren Interessenvertretungsfunktion hervorgestrichen. Die Nähe zu den Jugendlichen wird durch einzelne Sprechtage in den Bezirken hergestellt. Summa summarum kann man sagen, ist das Jugendwohlfahrtsgesetz ein weiteres Puzzleteil in einem, glaube ich auch so sagen zu können, federführend von Soziallandesrat Ackerl angefertigen Bild von einem sozialen Land. Ich weiß, er hat schon wieder einige Puzzleteile in petto, welche, denke ich, wird er selber sagen. Daher bin ich beim Schluss meiner Ausführungen und ersuche nochmals um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Doktor. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenrauch. Abg. Eisenrauch: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind das teuerste, was eine Nation hat, meinte einmal Bert Brecht. Ich sage, Kinder sind das wertvollste, was wir haben und darum war es sicher auch notwendig und sinnvoll, das Oberösterreichische Jugendwohlfahrtsgesetz den heutigen Gegebenheiten anzupassen und zu novellieren. Wenn ich bei unseren Kleinsten beginne, so ist es bestimmt zum Wohle dieser, wenn die althergebrachte Mutterberatung jetzt den Zusatz Elternberatung bekommt. Oberflächlich betrachtet mag das wohl etwas banal klingen, es steckt aber ein ganz tiefer Sinn dahinter in dieser Umbenennung. Für uns, die wir uns mit der Novellierung dieses Gesetzes beschäftigt haben, war es wirklich wichtig, dass schon sozusagen im Titel, in diesem Titel Mutter- und Elternberatung die Verantwortung beider Elternteile in der Kindererziehung zum Ausdruck kommt. Und greife ich aus der gesamten Gesetzesmaterie als nächsten Punkt die Kinder- und Jugendanwaltschaft heraus, so stelle ich fest, dass diese zwar bisher auch schon im Jugendwohlfahrtsgesetz verankert war. Für mich und meine Fraktion erlaube ich mir aber ganz besonders herauszuheben, wie wichtig, wie unverzichtbar und wie wertvoll die Arbeit der Jugend- und Kinderanwältin ist. Dieser gesetzliche Aufgabenbereich wird mit der Novellierung in dem Sinne erweitert, als nun die bisher bereits übliche Praxis im Gesetz auch verankert worden ist. Was heißt das? Dass die ausdrückliche Klarstellung, dass von der Kinder- und Jugendanwältin die Rechte und das Wohl der Kinder auf dem Boden des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu wahren sind. Und weiters wurde korrigiert, dass der Rechenschaftsbericht der Kinder- und Jugendanwältin in Zukunft nur mehr noch alle drei Jahre vorzulegen ist und dass die amtierende Leiterin oder der amtierende Leiter sich alle sechs Jahre um diesen Posten neu bewerben muss, auch dann, wenn dieser Dienstposten nicht neu besetzt wird. Im Sinne einer raschen und unbürokratischen Hilfe für unsere Kinder und Jugendlichen ist für uns von der ÖVP-Fraktion weiters wichtig, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendservicestellen des Landes gegeben ist, und trotz aller Aufwertung aber im Sinne einer Ökonomie keine einzelnen dezentralen Stellen errichtet werden, sondern Gesprächstage abgehalten werden. Und diese könnten zum Beispiel in diesen Jugendservicestellen abgehalten werden. Neu in dieser Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz ist die personenbezogene Datenerfassung, beim Verdacht der Vernachlässigung, der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Wenn wir der Aussage von Hans Weigl, wenn wir uns diese zu Herzen nehmen, der da sagt, die Kinderkrankheiten der Seele brechen erst bei den Erwachsenen aus, so haben wir mit den geschaffenen Bestimmungen den Grundstein dafür gelegt, dass diese Kinderkrankheiten bereits an der Wurzel behandelt werden, dass sie aufgegriffen, aufgezeigt und behoben werden und in der Folge erst gar nicht zum Tragen kommen. Das ist also sehr wichtig für uns, dass nicht die Erwachsenen ein Leben lang an diesen Kinderkrankheiten oder diesen Ängsten der Seele oder diesen Wunden der Seele, die ihnen zugefügt werden, zu leiden haben. Wir haben in diesem Unterausschuss uns wirklich sehr bemüht darum, dass immer zuoberst das Kindeswohl steht, und ich glaube, das ist uns auch gelungen, und ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin! Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wohlmuth. Abg. Wohlmuth: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem neuen Jugendwohlfahrtgesetz ist die Tagesbetreuung in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst worden. Dadurch ist es wesentlich übersichtlicher und leichter lesbar geworden. Die Beratungen im Unterausschuss sind in diesem Punkt sehr schleppend vorangegangen. Der Paragraf 27 ist mehrmals zurückgestellt worden. Erst in der letzten Unterausschussrunde ist eine Einigung erzielt worden. Neu im Gesetz ist, dass die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt bei der Tagesbetreuung auf die Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgedehnt worden ist. Ausgenommen davon ist der Kindergarten und Hort, die Schulen, die außerschulische Jugenderziehung, die Kindergruppen, die in Eigenverantwortung der Eltern geführt werden, und die Kurzzeitbetreuungen. Neu im Gesetz ist die Möglichkeit, dass im Rahmen der Jugendwohlfahrt altersgemischte Gruppen im Alter von 1 bis 16 Jahren errichtet werden können, natürlich in Gruppen, die altersmäßig eingeteilt werden müssen. Diese Richtlinien werden in der Landesregierung festgelegt. Die Tagesbetreuungsformen, wo die Jugendwohlfahrt zuständig ist, lässt viele Formen in der Kinderbetreuung zu. Dadurch entsteht ein hohes Maß an Flexibilität und für die Eltern besteht die Möglichkeit auszuwählen, welche Betreuungsform für ihr Kind in Frage kommt. Es gibt zum einen die Möglichkeit der eben neu eingerichteten altersgemischten Gruppen, es gibt die Möglichkeit der Tagesmütter, Tagesväter, die nach wie vor die Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde brauchen, ich denke mir, das ist ganz wichtig, dass, bevor die Bewilligung erteilt wird, die Personen und ihr familiäres Umfeld angeschaut werden, ob sie geeignet sind ein fremdes Kind zu betreuen. Wie viele Kinder eine Tagesmutter betreuen darf ist einem Erlass der Landesregierung geregelt. Bei der Kinderbetreuungsform durch die Tagesmütter ist die höchste Flexibilität der Bring- und Holzeit gegeben, das ist besonders wichtig für die Eltern, die berufstätig sind. Und es gibt die Form der Krabbelstuben, grundsätzlich ist es in den Krabbelstuben so, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut werden, es gibt aber Ausnahmefälle, wo es auch bis zum vierten Lebensjahr möglich ist. Das besondere an der Krabbelstube ist, dass keine Untergrenze vom Alter her gegeben ist, das heißt, es bleibt den Eltern überlassen, wie früh sie ihr Kind in eine Kindergruppe geben. Positiv ist auch, dass in den Krabbelstuben keine Festlegung, wie die Gruppe, in welcher Form diese Gruppe geführt wird. Lediglich die Gruppengröße ist in einer Richtlinie wieder festgelegt. Geschätzte Damen und Herren! Vorgesehen ist, dass die Tagesbetreuung aus dem Gesetz herausgelöst wird in ein eigenes Tagesbetreuungsgesetz, in dem die Jugendwohlfahrt und die Kindergärten mit eingeschlossen sind. Landesrat Ackerl hat seinen Entwurf, der die Einrichtungen der Jugendwohlfahrt betrifft, bereits vorgelegt, ich hoffe, dass seitens des Kindergartenreferates auch schnell ein Entwurf vorgelegt wird, sodass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden kann, die aus beiden Referaten besteht, sodass sie bald ihre Arbeit beginnen kann, damit wir rasch ein gesamtes Gesetz, wo alle Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt werden, auch vorgelegt werden kann. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin! Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir heute endlich zur Beschlussfassung der Oö. Jugendwohlfahrtsgesetznovelle 2002 kommen. Notwendig war die Änderung ja durch die Änderung des Bundes, Jugendwohlfahrtsgesetz 1998/1999, welches ja auch Grundsatzbestimmungen enthält, deren Umsetzung, deren weitere Ausführung durch den Landesgesetzgeber stattfinden muss. In diesem Zusammenhang würde ich mir aber auch wünschen, dass die Arbeit in den Ausschüssen insofern zügiger vorangeht, als dass jede Partei ihre Vorstellungen bzw. Wünsche am Anfang der Arbeit in den Unterausschüssen bekannt gibt. Ich glaube, wir würden so leichter zu einer inhaltlichen Übereinstimmung kommen, wenn Gespräche über Unklarheiten rechtzeitig stattfinden würden. Liebe Frau Vorsitzende des Unterausschusses! Es tut mir sehr leid, dass du deinen Dank über die gute Zusammenarbeit wieder ergänzt hast mit einem bundespolitischen Aspekt. Ich würde dich schon einladen, hier im Landtag Landespolitik zu diskutieren, und nicht immer die Bundespolitik. Gut Ding braucht Weile, ist auch gesagt worden, gut Ding braucht wirklich Weile, und gut Ding braucht oft sehr lang oder gute Ideen brauchen oft sehr lang, bis sie allgemeine Zustimmung bekommen. Ich habe, wir Freiheitlichen haben 1998 einen Antrag eingebracht für ein Tagesbetreuungsgesetz, das alle Formen der Kinderbetreuung außer Kindergarten und Hort regeln würde. Mir ist damals gesagt worden, wenn ich eine Gesetzesänderung haben möchte, und ich habe es referiert, darum spreche ich jetzt von mir, dann soll ich ein Gesetz vorlegen. Es war noch kein Thema. Ich bin froh, dass es jetzt ein Thema geworden ist. Denn Kinderbetreuung soll von meiner Warte aus, von der Warte der Freiheitlichen aus, nicht Sektoren zugeordnet werden. Hier Bildung, hier Jugendwohlfahrt, die Betreuung der Kinder soll in einem Guss passieren. Ob wir zuerst davon sprechen, dass die Betreuung, die körperliche Pflege beim jungen Kind im Vordergrund steht, und dann beim Älteren eher der Bildungsauftrag, Kinder sind Kinder, und Kinder sind als Ganzheit anzusehen, vom Tag ihrer Geburt an, bis sie das Erwachsenenalter erreicht haben. Es wird in diesem Gesetz sehr viel geklärt. Es werden einige Dinge meiner Meinung nach verbessert. Was mir nicht so gut gefällt, ist gerade im Hinblick auf die Tagesbetreuung, dass wir wieder eine Situation haben, dass es eine Kannbestimmung ist, eine Ermessensbestimmung, wie weit Förderungen für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben werden, wie weit es Zuschüsse für das Personal gibt. Ich glaube, ob Kinderkrippen, Krabbelstuben, altersgemischte Gruppen, Kinderhäuser, und wie all diese Einrichtungen namentlich unterschiedlich sich definieren, vom Inhalt her sind alle gleich, ich glaube, wir müssten zu einer Regelung kommen, dass für alle Einrichtungen, so wie im Kindergarten- und Hortbereich, ein bestimmter Prozentsatz pro Fachpersonal dem Träger zugerechnet wird, so dass er nicht in die Abhängigkeit kommt, immer wieder Anträge stellen zu müssen, und nie zu wissen, wie er vielleicht das nächste oder das übernächste Jahr finanzieren kann. Ich glaube, dass es da notwendig ist, auch eine saubere Lösung zu finden. Gut Ding braucht Weile. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie es heftige Diskussionen in diesem hohen Haus gegeben hat, wie wir Freiheitlichen vor einigen Jahren uns dem Thema des sexuellen Missbrauchs, des Missbrauchs der Jugendlichen angenommen haben. Was sind wir hier teilweise auch verlacht und verspottet worden. Jetzt haben alle erkannt, dass es notwendig ist, Verdachtsfälle sofort zu melden, und ich bin auch sehr froh, dass Oberösterreich da einen Schritt weitergegangen ist wie der Bundesgesetzgeber, und die Verpflichtung der Meldung von Verdachtsfällen nicht nur auf die im Bundesgesetz beschriebenen Personengruppen, sondern auf alle Personen, die mit der Kinderbetreuung zu tun haben, ausgedehnt hat. Ich glaube, es ist ein ganz starkes Signal, wie wichtig uns das Wohl der Kinder ist. Die gute Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft wird in diesem Gesetz noch einmal besser dargelegt und geklärt. Ich glaube, Einrichtungen, die sich dem Kinder- und Jugendwohl wirklich verpflichtet fühlen und die auch uns immer wieder, und ich sage das auch mit einer gewissen Selbstkritik, zeigen, wo wir vielleicht einen blinden Fleck haben, was zu machen wäre, ich glaube, wir brauchen solche Einrichtungen, und ich wünsche hier der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch für die Zukunft eine sehr gute Arbeit und viel Erfolg bei ihrer Arbeit. (Beifall) Die weiteren Dinge, es sind schon sehr viele angesprochen worden, mit denen sich diese Novelle auseinandersetzt, möchte ich gar nicht im Detail besprechen. Sei es jetzt die Neuorganisierung der öffentlichen Jugendwohlfahrt, wo die Situation, die Stellung des Landes im Gegensatz zu den Bezirksverwaltungsbehörden klar deklariert worden ist, sei es die Einführung des Begriffs der Eltern-Mutterberatung, dann Neustrukturierung im Bereich der Pflegeverhältnisse, Tagesbetreuung und in dem Zusammenhang auch die Klärung bei den Adoptivverhältnissen, Kriterien für die Erteilung von Pflegebewilligung, bei Pflegeeltern, auch das ein sehr, sehr sensibles Thema. Viele Ehepaare sind bereit, Kinder in Pflege aufzunehmen, und ich glaube, wir müssen auch immer bereit sein, hier Geld in die Hand zu nehmen, um die Betreuung durch Pflegefamilien der Betreuung in Heimen vorzuziehen. Und ich glaube, wir müssen auch da im Bereich der Schulung und auch der finanziellen Anerkennung uns immer wieder fragen, ob Preis und Leistungsverhältnis wirklich gerechtfertigt sind. Das heißt für mich, das heißt für uns Freiheitlichen, es ist ein Stück Arbeit geschehen, es ist ein gutes Stück Arbeit geschehen, wir werden aber natürlich auch in dem Bereich, glaube ich, immer wieder weiterarbeiten müssen, und ich freue mich da schon wieder auf die weitere Arbeit. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler, sie ist vorläufig die letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neue Jugendszenen, vor allem in den Städten, sind gekennzeichnet durch eine Vielfalt an Problemen, Arbeit, Ausbildung, Beziehungsgestaltung, finanzielle Schwierigkeiten, kulturelle Ausgrenzungen, psychische Probleme, Freizeit- und Konsumverhalten, Gewalt und ihre Konsequenzen et cetera. Diese legen sowohl eine intensivere Vernetzung der einzelnen Maßnahmen als auch der überregionalen Zusammenarbeit nahe. Auf die Frage ob und welche neuen Angebote geschaffen werden müssen, welche Räume Jugendlichen zur Verfügung stehen sollen, welche neuen Betreuungsformen entwickelt werden müssen und welche allgemeinen, gesellschaftlichen Voraussetzungen vorhanden sein müssen, damit all die Jugendlichen ihren Platz in der Gesellschaft finden, auf diese Fragen wird in diesem neuen Gesetz zu wenig eingegangen meiner Meinung nach. Wir Grüne sind auch der Meinung, dass die Gesellschaft nicht zwischen verschiedenen Kategorien von Jugendlichen unterscheiden darf. Die Jugendwohlfahrt ist selbstverständlich auch für Jugendliche zuständig, welche entweder den falschen oder gar keinen Pass haben und die sich in Oberösterreich aufhalten, auch auf die Gefahr hin, dass möglicherweise ein paar dieser Jugendlichen das System ausnützen. Ich denke, ich bin überzeugt davon, ein reiches Land wie Österreich kann das aushalten. Das hätten wir uns halt gewünscht, dass diese Bedürfnisse dieser Jugendlichen im neuen Regelwerk auch noch Platz finden. Letztendlich ist es doch nur ein eher braves Gesetz geworden, dem wir zustimmen werden, wenngleich es bei der Gesetzeswerdung hauptsächlich um eine Auseinadersetzung zwischen rot und schwarz um die jeweiligen Hegemonien gegangen ist. Dem oder der Jugendlichen ist es jedenfalls egal, ob er oder sie sich in ihrer Not an eine schwarze Jugendservicestelle oder an die rote Jugendanwaltschaft wenden kann. Was Not tut sind möglichst niederschwellige Einrichtungen, welche kompetent besetzt und untereinander vernetzt sind und hilfesuchende Jugendliche oder deren Angehörige entweder selbst beraten oder an die zuständigen Stellen weiterleiten. Es muss eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller mit Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit befassten Stellen stattfinden, um adäquate Antworten auf die neuen Herausforderungen zu finden. Vorhandene Hilfseinrichtungen müssen personell ausreichend ausgestattet und mittelfristig finanziell abgesichert werden. Auch das ist bis jetzt noch nicht gesichert. Auch für die Aus- und Fortbildung für Sozialarbeiterinnen sind ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Auf das werden wir dann bei der Budgeterstellung zurückkommen. Auch ist es den Eltern egal, welches Ressort für welches Alter zuständig ist, wenn es um Kinderbetreuung geht. Sie wollen ihre Kinder gut untergebracht wissen, damit sie ohne permanent schlechtes Gewissen selbstverständlich ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können. Hier kann es mittelfristig nur darum gehen auf Landesebene, ein Kinderbetreuungsgesetz aus einem Guss zu schaffen, so wie auf Bundesebene ein Verfassungsrecht auf Kinderbetreuung für alle Altersstufen von eineinhalb bis zu zwölf Jahren zu initiieren. Es kann auf Dauer nicht den Gemeinden und deren Finanzkraft überlassen bleiben, ob und welche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Wir müssen in Zukunft davon ausgehen, dass Frauen und Männer eigenständig für ihren Unterhalt sorgen. Damit sie auch gleichzeitig Eltern sein können, müssen hauptsächlich zwei Dinge sich ändern, die Arbeitszeiten müssen für Arbeitnehmerinnen gestaltbar sein, und es muss ein flächendeckendes Netz an qualitativen Betreuungseinrichtungen geben, mit Öffnungszeiten, die mit den Arbeitszeiten der Eltern kompatibel sind. Bis jetzt gibt es nur in 5,8 Prozent der Gemeinden eine Krabbelstube, eine Nachmittagsbetreuung für Volksschüler und -innen, und einen Kindergarten, der durchgehend mehr als acht Stunden geöffnet hat. Und in 43,8 Prozent der Gemeinden gibt es weder eine Krabbelstube, noch einen Hort, noch einen Kindergarten mit Mittagsbetreuung, und das muss sich ändern. Und in dem Sinn ist der vorliegende Entwurf des Jugendwohlfahrtsgesetzes genauso, wie die letzte Novelle des Kindergarten- und Hortgesetzes kein Grund, sich auf Lorbeeren auszuruhen, sondern nur eine Zwischenstufe, auf der aufgebaut und weitergearbeitet werden muss. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, werden aber sehr wohl darauf achten, dass die Punkte, die bis jetzt ausgelassen sind, dass an denen weitergearbeitet wird. Danke fürs Zuhören. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist die Erste Präsidentin Frau Angela Orthner. Abg. Präsidentin Orthner: Herr Kollege, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich kann ich gleich dort anschließen, wo die Frau Kollegin Eisenriegler geschlossen hat. Sie hat gemeint, wie sie über die Krabbelstuben geredet hat und über die doch noch sehr schüttere Verbreitung in unserem Bundesland, was die Betreuung sehr kleiner Kinder anlangt, das muss sich ändern. Das wird sich auch ändern. Das wird sich ändern, wenn wir, so wie wir eigentlich in einer gemeinsamen Absichtserklärung uns vorgenommen haben, ein Kinderbetreuungsgesetz machen, ein Kinderbetreuungsgesetz, das auch die Möglichkeit gibt, zweijährige Kinder in den, sage ich jetzt einmal, regulären Kindergarten aufzunehmen. Das ist aus verschiedenen Gründen, glaube ich, leicht möglich und in guter Qualität auch durchzuführen. Das ist auch notwendig, denn das neue Kindergeld wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass beide Eltern früher wieder erwerbstätig werden. Dass, ich bleibe jetzt einmal bei den Müttern, weil sie sind es in der Hauptsache, die das Kind betreuen, sie die Möglichkeit nützen werden, die Zuverdienstgrenze auszunutzen und trotzdem Kindergeld zu beziehen. Das heißt, wir werden mehr Einrichtungen brauchen für Kinder unter drei Jahren, wir werden diese Einrichtungen auch, nach den guten Erfahrungen, die es ja in den Pilotprojekten, die bislang in Oberösterreich laufen und auch evaluiert worden sind, in einer guten Qualität für die Kinder anbieten können. Ich glaube auch, dass aus anderen Gründen, die wir hier herinnen ja oft besprochen haben, diese Möglichkeit brauchen. Wir brauchen uns nur die Geburtenentwicklung in Oberösterreich anschauen, so wie in allen anderen österreichischen Bundesländern oder insgesamt in den europäischen Ländern, dass wir doch auch ein wenig Luft bekommen in den Kindergärten, was die Gruppengröße angeht und was die Möglichkeit, kleinere Kinder in den Kindergarten aufzunehmen, angeht. Wir brauchen hier natürlich eine besondere Obsorge, damit die ganz kleinen Kinder nicht unter die Räder kommen, dass wir ihnen nicht mehr zumuten als sie verkraften können. Ich glaube, darauf müssen wir schon sehr schauen und da müssen wir auch selber aufpassen, dass wir hier nicht etwas tun, was letztendlich den Kindern nicht wirklich nützt. Das Gesetz heißt Jugendwohlfahrtsgesetz und eigentlich ist das ein total altmodischer Begriff. Wer spricht heute von Wohlfahrt, von Jugendwohlfahrt? Offensichtlich haben wir aber alle miteinander, ist ja ein Bundesgesetz, das in den Ländern Ausführungsgesetze hat, noch nicht wirklich etwas gefunden, was dem guten Gedanken trotzdem entspricht. Wenn ich jemandem wünsche, es möge ihm Wohlergehen, dann meine ich damit, dass er sich gut entwickeln können muss, dass er die nötigen Ressourcen bekommen muss, um sein Leben positiv bewältigen zu können, um sich entfalten zu können, um einfach gut aufwachsen zu können, wenn es um die kleineren Kinder geht. In der Jugendwohlfahrt reden wir von jungen Leuten bis 16 Jahren, aber in vielen Bereichen ja doch immer noch Kinder sind. So gesehen ist es ein Jugendentwicklungsgesetz und wir sollen uns schon immer sehr darum bemühen und auch bewusst sein, dass wir für die jungen Leute und für die Kinder eine große Verantwortung mittragen. Derer sind sich alle bewusst. Ich weiß, es war manchmal ein bisschen schwierig im Ausschuss und ein wenig langatmig in den Diskussionen. Und wir waren auch nicht ganz unschuldig dabei, dass sage ich jetzt einmal dazu, aber ich meine, es ist besser gewesen vorher gut zu diskutieren, letztendlich auch zu der Perspektive Kinderbetreuungsgesetz zu kommen und dann doch heute die Freude, ja ich sage die Freude zu haben, dieses Gesetz einstimmig beschließen zu können. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Präsidentin. Nächster Redner ist Herr Landesrat Josef Ackerl. Landesrat Ackerl: Sehr geehrter Landesrat! Zuerst möchte ich einmal außerhalb des Protokolls eine Bemerkung anbringen, was den Herrn Klubobmann Stockinger betrifft. Wenn es jemanden gibt, der noch einen nicht gebrauchten Schnuller zuhause hat, man möge in ihm geben. Er hat das Rauchen aufgehört und ich schaue ihm seit einiger Zeit, (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Nur im Plenum!") nicht aufgehört, nur im Plenum, weil ich hätte mir gedacht, wenn wir dem Stockinger einen Schnuller schenken, hört er vielleicht wirklich auf und es wäre alles leichter zum Diskutieren, was mit Suchtfragen zu tun hat, wenn man es so glaubhaft nachweist, nicht. Das Zweite, wer es noch nicht weiß, der FC Tirol ist nicht mehr in der Bundesliga, hat die Lizenz verloren. (Zwischenruf Abg. Watzl: "Haltest du jetzt zu Ried oder zu Pasching?") Ich halte zu Oberösterreich. (Heiterkeit) Jeder Verein einen Schal. Bei Frankreich weiß ich es leider nicht, aber hat nicht gut ausgeschaut. (Unverständliche Zwischenrufe) Herr Kollege Watzl, wir zwei, wir haben noch einmal ein persönliches Gespräch über den Sport führen, Sie fallen mir da ein wenig zu stark negativ auf. Es passt alles so gut zur Jugendwohlfahrtsdebatte dazu, weil es in Wirklichkeit um Fragen des gesellschaftlichen Umganges geht. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, und das meine ich dann schon etwas ernster, in Wirklichkeit schon um ganzheitliche Ansätze einer Gesellschaft geht und ich doch des öfteren den Eindruck gewinne, dass man zu sehr segmentiert und glaubt, man kann in der Gesellschaft auf etwas verzichten, das brauchen wir nicht mehr, um das soll sich der Staat nicht mehr kümmern. Aber in Wirklichkeit sind wir ja gerade, weil wir für die soziale Marktwirtschaft im Wirtschaftlichen eigentlich gemeinsam relativ viel Überzeugung gewonnen haben im Zusammenhang mit der Sozialpartnerschaft, auch davon überzeugt, dass das Unorganisierte, Organisierte in der Gesellschaft, das Nichtabgesprochene auf einander abstimmen und immer wieder funktionieren eigentlich dazu beiträgt, dass vieles wirklich gut läuft und gerade Eingriffe in solche Systeme gesetzlich auf der einen Seite vieles gut geregelt und auf der anderen Seite die freie Initiative noch immer zugelassen, ja dazu beiträgt, dass etliches ganz gut funktioniert. Und ich bin ja sehr froh, dass auf der einen Seite die Kollegin Moser festgehalten hat, na man hätte von Anfang an sagen können, was wir wollen haben. Und die Frau Präsidentin hat in irgendeiner Form eingestanden, dass das doch ein bisschen ein Beitrag auch von ihrer Seite, von der ÖVP war. Wir haben vielleicht wirklich ein paar Sitzungen länger gebraucht als notwendig gewesen wäre, würde man nicht die Dinge so misstrauisch gesehen haben. Denn uns eint schon ein Ziel wirklich, dass wir den Kindern und Jugendlichen dieses Land, egal in welchem Zuständigkeitsbereich, und der geht über die beiden Landesregierungsmitglieder ja weit hinaus, da sind ja in Wirklichkeit viele andere auch in der Regierung mit zuständig, ein Wohlergehen und das passt ja. Man könnte es Jugendwohlergehensgesetz genauso nennen, wenn es nicht auch wieder altmodisch wäre, das Wohlergehen. Aber ein Wohlergehen zu sichern, ist in Wirklichkeit eine gute Entwicklung, dass sie Chancen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal nützen können. Und oft ist halt der Start ins Leben schwierig und wenn auch heutzutage der materielle Überfluss oft zu einer Jugend- und Kindesverwahrlosung führt, ist das doch die Ausnahme im Vergleich zu dem, dass fehlende materielle Ressourcen dazu beitragen können, dass der Start ins Leben nicht so funktioniert. Und ich habe die Kritik der Frau Kollegin Moser an der Kollegin Schmidt, der ich sehr für die Ausschussführung danke, schon verstanden. Aber ich bitte erstens zu berücksichtigen, dass wir es ja auch von ihrer Seite Jahre hindurch so erlebt haben und das ja nichts Ungewöhnliches ist. Und zweitens, wenn der Finanzminister heute feststellt, dass er im Rahmen des Budgets das Nulldefizit nicht erreicht, sondern voraussichtlich 0,4 Prozent Defizit haben wird und es dafür Gründe gibt, wir doch auch mit den Auswirkungen in den Ländern und Gemeinden konfrontiert sind. Und nach dem ich lange genug jetzt der Regierung und dem Haus angehöre und gerade auch unserem Finanzreferenten in seinen sämtlichen Funktionen kenne und mit ihm ja relativ viel diskutiere, weiß ich, auch in Kenntnis sämtlicher oberösterreichischer Bürgermeister, was es bedeutet, wenn hier an dieser Stelle Forderungen aufgestellt werden oder auch von ihnen Gesetze beschlossen werden, die zu mehr Anforderungen beim Geld führen oder führen könnten und gleichzeitig von den öffentlichen Finanzen her die Bedeckung immer schwieriger wird. Und von dem ist eigentlich auch die Auseinandersetzung um die richtige Betreuung von Kindern gekennzeichnet. Es ist vieles richtig und notwendig von dem, was eingebracht wird. Aber ich glaube, dass wir einfach darum ringen müssen, dass wir von dem, was wir als richtig empfinden das Mögliche umsetzen können. In diesem Jugendwohlfahrtsgesetz ist das schon einmal im Prinzip drinnen, weil wir gerade dort, wo es jetzt einmal diese Regelung gibt, im Missbrauchsbereich, wir tatsächlich zueinander gefunden haben. Und ich finde auch gar nichts Schlechtes daran, wenn es da härtere Auseinandersetzungen gibt und wenn die Auseinandersetzungen auch etwas länger dauern. Und die Einigung darauf, ein gemeinsames Kinderbetreuungsgesetz zu entwickeln, wobei halt von mir aus Gründen, die mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz selbst zu tun hatten, bereits ein Vorschlag für meinen Regelungsbereich vorliegt, finde ich auch richtig. Und auch da wird es sehr intensiver inhaltlicher fachlicher Auseinandersetzungen einfach bedürfen, weil wir sonst nicht zu dem kommen können, was den Ansprüchen zwischen den kleinsten und den doch etwas größeren, die in den Entwicklungsprozess schon einzubauen sind, entspricht. Aber wir wissen auch, wenn man die internationalen Studien nicht so ernst nehmen soll wie sie publizistisch ernst genommen werden, die PISA-Studie Finnland sehr hoch gespielt und der finnische zuständige Minister sagt selbst, dass sie arge Schwächen in ihrem System haben, weil es auch auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden ankommt. Aber eines wissen wir, dass halt gerade bei den kleinsten Kindern das ganz Entscheidende ist, dass die emotionalen Bedürfnisse befriedigt werden auf der anderen Seite, dass wir die ungeheure Gehirnkapazität und damit Bildungskapazität nützen, um rechtzeitig ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ordentlich entwickeln zu können. Und da haben wir in Oberösterreich ja unbestritten hervorragende Voraussetzungen, was die Bereitstellung von Gebäuden betrifft. Wir haben ja eine Deckung durch Kindergartengebäude, die wirklich mit Ausnahme dessen, was halt immer zu tun ist, hervorragend ist. Wo wir noch Probleme haben, sind die Öffnungszeiten. Und da wissen wir ganz genau, dass, wenn wir uns einig sind, und das stellt sich ja jetzt tatsächlich heraus, dass wir alle in etwa auf gleicher Linie uns mittlerweile befinden, was diese Erfordernisse betrifft, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf herstellen wollen, dass das bedeutet, Stressreduzierung so weit wie möglich für die Eltern, was auch die Erreichung von Betreuungseinrichtungen betrifft, und gleichzeitig die Ermöglichung von vernünftigen Öffnungszeiten dadurch, dass wir die Integration von Kindern in Altersgruppen als zulässig erachten wie sie üblicherweise auch in Familien zusammenleben, halt auch mit der Berücksichtigung der dafür erforderlichen Betreuungserfordernisse. Und da schlage ich schon vor, dass wir nach der Arbeit der Expertengruppe, die wir beide ja in Auftrag gegeben haben und unsere Leute jetzt nominiert haben, auch wenn es erforderlich ist, uns intensiver mit Expertinnen und Experten auseinandersetzen. Den einen Ehrgeiz sollten wir haben, wenn wir schon eine gemeinsame Initiative starten, dass das wirklich wieder ein gutes Gesetz wird, das auf lange Jahre wirkt. Und ein Ziel sollten wir haben, wir sollten weniger darauf schauen, ob die Zentimeter und die Verwinkelungen und die Anordnung von Räumen das Entscheidende ist, sondern wir sollten wirklich da schauen, was ist für die Kinder, für die Jugendlichen vom Inhaltlichen das besonders Wichtige. Ich glaube, auch da sind wir uns einig, dass wir mehr Flexibilität brauchen. Wenn wir von den Eltern verlangen, dass es mehr Flexibilität geben muss, dann müssen wir auch herbeiführen, dass die Einrichtungen unkomplizierter errichtet werden können, dass man nicht ein Kindergartengebäude bauen muss, sondern eine Wohnung auch benützen kann, wenn sie dafür geeignet ist, ein Haus dafür anmieten kann, wenn es dafür geeignet ist. Und ich glaube, dass wir das auch gemeinsam schaffen könnten. Wichtig ist vielleicht, dass wir die Gemeinden ermuntern, auf vielen Gebieten zusammenzuarbeiten und ihnen auch gesetzlich dadurch einen Anstoß geben, dass wir das, was im Schulwesen selbstverständlich ist, auch bei den Kindergärten einführen, die Gastbeiträge. Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn jemand in einem Nachbarort arbeitet oder vielleicht noch ein Stück weiter weg, ist es für das Kind wahrscheinlich gescheiter, mit den Eltern mitzufahren oder mit der Mutter oder mit dem Vater und dort in den Kindergarten zu gehen, aber auch in die Schule oft zu gehen, wo es leicht hinbringbar und wieder abholbar ist und nicht weiß Gott was für eine Bewegung entstehen muss als man hat den Stress am Heimatort und möglicherweise ungenügende Voraussetzungen. Und das sollte auch noch in das Gesetz aus meiner Sicht als eine Anregung von mir hineinverpackt werden. (Beifall) Insgesamt gesehen bedanke ich mich für die trotz der langen Dauer von mir immer als sehr anregend empfundene Diskussion. Auseinandersetzungen schaden ja nicht. Sie haben, glaube ich, bei dem Gesetz wirklich dazu beigetragen, dass Missverständnisse geklärt wurden, dass aufgeklärt werden konnte und dass wir uns auf wesentliche Punkte geeinigt haben. Und ich möchte wirklich auch sagen, dass die Abteilungen, die mitgearbeitet haben, sich aus meiner Sicht auch optimal eingebracht haben, weil wir doch des Öfteren große Anforderungen an sie hinsichtlich neuer Denküberlegungen gestellt haben. Ich bin auch froh, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft wieder außer Streit gestellt ist. Ich möchte hier letztendlich betonen, und wir beweisen es ja beim Jugendschutz jetzt auch bei der Kampagne, wo ich ja auch eine Zuständigkeit in eine Hauptabteilung des Herrn Kollegen Aichinger habe, dass es nicht darum geht, was wo hauptsächlich hingehört, sondern dass die inhaltliche Frage im Vordergrund steht. Wir werden sicher da einiges in der nächsten Zeit noch bewegen können. Ich hätte nur einen Wunsch, dass, wenn es nicht gelingt vor der Wahl, das neue Kinderbetreuungsgesetz zu beschließen, dass es nach der Wahl möglichst rasch gemacht wird, denn so lange werden wir im Rahmen der Jugendwohlfahrt in Zusammenarbeit mit dem Kindergartenreferat tun müssen, wie wenn wir es schon hätten, weil die Bedürfnisse der Eltern und Kinder können nicht warten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Landesrat. Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zu Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieses Gesetz eine Verfassungsbestimmung enthält, so dass für die Beschlussfassung eine Zweitdrittelmehrheit erforderlich ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1446/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1447/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. Es handelt sich um das Oberösterreichische Pflanzenschutzgesetz 2002. Ich bitte Herrn Abgeordneten Johann Herndl über diese Beilage zu berichten. Abg. Herndl: Herr Präsident, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. (Liest Motivenbericht der Beilage 1447/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 wird in der Sitzung des Oberösterreichischen Landtags am 6. Juni 2002 behandelt. Das Landesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 - Oö. PflSchG 2002) wird beschlossen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Herndl das Wort. Abg. Herndl: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Oberösterreichische Landespflanzenschutzgesetz 2001 ist wichtig und notwendig für die Landwirtschaft, für die Baumschulen und natürlich auch für den Gartenbau. Das alte Oberösterreichische Pflanzenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1951 und ist in seinen Formulierungen nicht mehr der Zeit entsprechend. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gibt es auch im Bereich des Pflanzenschutzes neue Regelungen, die der Bund bereits im Pflanzenschutzgrundsatzgesetz im Jahre 1999 umgesetzt hat. Das neue Landespflanzenschutzgesetz trägt all diesen Entwicklungen entsprechend Rechnung. Es besteht weiterhin die Pflicht zum Pflanzenschutz. Das ist ein klares Ziel und aus unserer Sicht auch zu begrüßen, weil gefährliche Krankheiten und Schädlinge aus wirtschaftlichen Überlegungen entsprechend kontrolliert werden müssen. Alle Maßnahmen sind im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes zu setzen, wo Anbau und kulturtechnische Maßnahmen, aber auch biologische Verfahren durchaus gleichrangig mit chemischen Maßnahmen zu sehen sind. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel wird so nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Es wird durch das Gesetz auch geregelt, wie bei einer gefahrdrohenden Vermehrung von Krankheiten und Schädlingen abwicklungstechnisch zu reagieren ist. Das Gesetz bildet auch die Grundlage zur Erlassung von Verordnungen für besondere Schadorganismen. Beispielsweise wurden für die äußerst gefährliche Bakteriose Feuerbrand bereits eine Verordnung und mehrere Erlässe geschaffen. Für die gefährlichen Bakteriosen in Kartoffeln gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen, welche auf Vorgaben der Europäischen Union basieren. Die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich ist die amtliche Pflanzenschutzstelle des Landes, welche neben den in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben, vor allem die Information und Beratung der Behörden, so wie die Erstellung von fachlichen Gutachten in allen Angelegenheiten des Pflanzenschutzes wahrzunehmen hat. Ein wichtiger Punkt, ist noch der der Entschädigungen. Bei großen wirtschaftlichen Schäden und Nachteilen für die Betriebe durch Krankheiten und Schädlinge kann die Landesregierung Beiträge zu den Kosten sowie zur Abgeltung der Schäden leisten. Ich erbitte daher um die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Kollege Hingsamer, bitte. Abg. Hingsamer: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren, um das Ganze nicht zu verzögern, darf ich doch am Beginn den Dank anbringen, an die Personen, die dieses Gesetz so gut vorbereitet haben und letztendlich dazu einen Beitrag geleistet haben, dass wir relativ rasch in einer Sitzung und heute in einer sehr kurzen, dieses Gesetz in der Gestaltung durchbringen konnten. Diese Personen waren der Herr Hofrat Rechberger, der Herr Hofrat Mahringer und von der Landtagsdirektion der Herr Dr. Fischer, bei denen ich mich wirklich ganz besonders herzlich bedanken möchte für die sachgerechte, gute Aufbereitung, Vorbereitung und auch Abstimmung, auch Abstimmung mit der Interessensvertretung. Letztendlich ist es ein Grundsatzgesetz, das wir vom Bund her umzusetzen haben, und letztendlich ist es auch ein Gesetz, wo gewisse Begriffe geändert wurden. Es gibt neue angepasste EU-Bestimmungen. Den Begriff des Schadorganismus und nicht mehr den Begriff Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, und vieles mehr. Und es sind Dinge in der Umsetzung, mit denen wir auch in Zukunft ganz gut leben können. Ich denke an die Entschädigungsfragen, wo auch in der Vergangenheit im Ermessen individuell nach den Bedürfnissen und auch nach Auftreten der Schäden entschieden werden konnte. Und mit der individuellen Hilfe, praxisorientiert an die Erfordernisse angepasst, letztendlich denen wirklich auch finanziell geholfen werden konnte, wo Schäden aufgetreten sind, wo Probleme aufgetreten sind. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Auch für die Zukunft ist diese Regelungsmöglichkeit vorhanden und gegeben. Ich bin froh darüber, dass diese Möglichkeit auch gegeben ist. Die Gemeinden sind bereit zur Mitarbeit. Wir haben die Verpflichtung zur Mitarbeit, haben die Meldepflichten wahrzunehmen und haben letztendlich auch dafür zu sorgen, dass sich Krankheiten, Schädlinge, Schadorganismen nicht über Gebühr ausbreiten und möglichst im kleinen Bereich gehalten werden. Mit diesem Dank schließe ich. Bedanke mich dafür, dass im Ausschuss diese gute Zusammenarbeit unterstützt war, auch von der Beamtenschaft. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich habe keine Wortmeldung mehr. Dann schließe ich die Wechselrede. Ich lasse über die Beilage abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1447/02 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest, danke. Wir kommen zur Beilage 1452/2002. Das ist ein Initiativantrag betreffend die Resolution an den Bund, auch Internatsschülern die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Makor-Winkelbauer zu berichten. Abg. Makor-Winkelbauer: Bericht der Beilage 1452/2002, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Resolution an den Bund, auch Internatsschülern die Schülerfreifahrt zu ermöglichen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1452/2002.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die oberösterreichische Landesregierung wird von den unterzeichneten Abgeordneten aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf zu dringen, dass das in Österreich allgemein herrschende Prinzip der Schülerfreifahrten auch auf Internatsschüler(innen) ausgedehnt wird. Erste Präsidentin: Danke für den Bericht. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet, dann lasse ich über den Antrag abstimmen und bitte sie, wenn sie dem Antrag zur Beilage 1452/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1453/2002. Das ist ein Initiativantrag betreffend die Erarbeitung einer gemeinsamen österreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU (EU-Konvent). Ich bitte den Herrn Abgeordneten Kapeller zu berichten. Abg. Kapeller: Bericht der Beilage 1453/2002, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Erarbeitung einer gemeinsamen österreichischen Position für eine demokratische Weiterentwicklung der EU (EU-Konvent). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1453/2002.) Die oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, einen gemeinsamen oberösterreichischen Positionsentwurf für die demokratische Weiterentwicklung der Europäischen Union (EU-Konvent) zu erarbeiten und dem Oberösterreichischen Landtag vorzulegen. Anschießend soll die oberösterreichische Position in all für die Länder und oberösterreichischen EU-Abgeordneten zugänglichen Gremien (Ausschuss der Regionen, Europäisches Parlament u.a.) bestmöglichst vertreten werden. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen und bitte sie, wenn sie der Beilage 1453/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Damit behandeln wir die Beilage 1454/2002. Das ist ein Initiativantrag betreffend die Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen. Ich bitte den Herrn Klubobmann Dr. Frais zu berichten. Abg. Dr. Frais: Bericht der Beilage 1454/2002, Initiativantrag der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten betreffend die Verhandlungsposition des Landes bei Verhandlungen über die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1454/2002.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, im Vorfeld zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund als Finanzausgleichspartner eine Verhandlungsposition des Landes zu erarbeiten, die den Umfang und das Ausmaß der Mitwirkung von Organen des Bundes (insbesondere der Bundesgendarmerie und der Bundespolizei) bei der Vollziehung von Landesgesetzen (Art. 97 B-VG) festlegt. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wenn sie der Beilage 1454/2002 ihre Zustimmung geben, bitte ich sie um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch das ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1459/2002. Das ist der Initiativantrag betreffend eine Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Affenzeller zu berichten. Abg. Affenzeller: Bericht der Beilage 1459/2002, Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend eine Resolution zur effizienten Bekämpfung von illegalen Geldausspielungen mit Spielapparaten. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1459/2002.) Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass das Glücksspielgesetz durch Neudefinition des Glückspiels, insbesondere Neuregelung des Automatenglückspiels und Entfall der Ausnahmeregelung für das Bagatellglückspiel und das Strafgesetzbuch durch eine Verschärfung der Strafdrohung oder allenfalls durch Ausklammerung des verbotenen Glückspiels von der strafgerichtlichen Verfolgbarkeit und somit Verlagerung der Ahndung des verbotenen Glückspiels auf die Verwaltungsebene (Glückspielgesetz) geändert wird. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es dazu eine Wortmeldung? Nein. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Ich bitte sie, wenn sie der Beilage 1459/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Damit kommen wir zur Beilage 1461/2002. Das ist der Fristsetzungsantrag zur Beilage 1151/2001 – Initiativantrag betreffend der Maßnahmen zur Ausbildung von Filmschaffenden und Ansiedelung von Filmindustrie in Oberösterreich. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner über diese Beilage zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Bericht der Beilage 1461/2002: Geschäftsantrag des freiheitlichen Abgeordneten Klubobmann Mag. Günther Steinkellner betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1151/2001 – Initiativantrag betreffend der Maßnahmen zur Ausbildung von Filmschaffenden und Ansiedelung von Filmindustrie in Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1461/2002.) Der Oö. Langtag möge beschließen: Der Landtag setzt dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorlage eines Ausschussantrages zur Beilage 1151/2001 – Initiativantrag betreffend der Maßnahmen zur Ausbildung von Filmschaffenden und Ansiedelung von Filmindustrie in Oberösterreich – eine Frist bis zum 10. Oktober 2002. Erste Präsidentin: Danke. Ich eröffne über diesen Antrag die Wechselrede. Gibt es dazu eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall, dann lasse ich darüber abstimmen und bitte sie, wenn sie der Beilage 1461/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist nicht angenommen worden. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich teile Ihnen mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen sind. Das ist die Beilage 1460/2002, Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen. Es dauert nur mehr eine Minute. Diese Beilage erhält der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten. Beilage 1463/2002, Initiativantrag mobile Hauskrankenpflege für Kinder, 1464/2002, Schaffung eines Kompetenzzentrums für die medizinische und pflegerische Betreuung von vorwiegend älteren Menschen und die Beilage 1467/2002, Initiativantrag betreffend Qualitätssicherungsmaßnahmen in Oberösterreichs Altenbetreuung, diese genannten Beilagen erhält der Sozialausschuss. Die Beilagen 1466/2002, Änderung der Landesverfassung, 1468/2002, Projekt für eine diskriminierungsfreien und geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung im Landesdienst, 1471/2002, geschlechtergerechter Sprachgebrauch bei Verordnungen der Landesregierung, diese Beilagen erhält der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung. Die Beilagen 1469/2002, ein Maßnahmenkonzept zur Attraktivierung des ländlichen Raumes, Beilage 1470/2002, Initiativantrag betreffend einer Resolution zur Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. Diese Beilagen erhält der volkswirtschaftliche Ausschuss. Und die Beilage 1465/2002, Änderung des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte, diese Beilage erhält der gemischte Ausschuss, der sich aus dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und dem Geschäftsordnungsausschuss zusammensetzt, zugewiesen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Ende der Sitzung um 16.11 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 46. Sitzung am 6. Juni 2002 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 46. Sitzung am 6. Juni 2002 15