Kurzschriftlicher Bericht 42. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 24. Jänner 2002 Inhalt: Fragestunde: L-8246/1-XXV: Anfrage des Abg. Anschober an Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 4). L-8241/1-XXV: Anfrage des Abg. Dr. Brunmair an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 8). L-8242/1-XXV: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Fill (Seite 10). L-8243/1-XXV: Anfrage des Abg. Trübswasser an Landesrat Fill (Seite 11). L-8244/1-XXV: Anfrage der Abg. Eisenriegler an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 15). Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 17) Dringlichkeitsantrag: Beilage 1318/2002: Initiativantrag betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes. Verhandlungsgegenstände: Beilage 1302/2001: Bericht des Rechtsbereinigungsausschusses betreffend eine Resolution im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming im Land Oberösterreich. Berichterstatterin: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 19) Redner/innen: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 20) Abg. Moser (Seite 22) Abg. Eisenriegler (Seite 23) Abg. Dr. Schmidt (Seite 25) Landesrätin Haubner (Seite 27) Abg. Trübswasser (Seite 29) Beilage 1303/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner - 31. Dezember 2000. Berichterstatterin: Abg. Dr. Schmidt (Seite 31) Redner/innen: Abg. Kreßl (Seite 31) Abg. Eisenriegler (Seite 32) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 33) Abg. Schreiberhuber (Seite 34) Abg. Moser (Seite 36) Landesrat Ackerl (Seite 37) Abg. Trübswasser (Seite 40) Beilage 1304/2002: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2000. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 41) Redner: Abg. Wimleitner (Seite 41) Abg. Mag. Stelzer (Seite 43) Beilage 1305/2002: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht der Oö. Landesregierung gemäß § 9 Abs. 2 Oö. LRHG betreffend den Bericht des Oö. Lan-desrechnungshofes über das Ergebnis der gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Oö. LRHG durchgeführten Initiativprüfung betreffend Wohnbauförderung und den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung/Follow-Up "Wohnbauförderung". Berichterstatter: Abg. Kapeller (Seite 45) Redner: Abg. Kapeller (Seite 46) Abg. Anschober (Seite 47) Abg. Dr. Watzl (Seite 49) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 50) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 52) Beilage 1306/2001: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Förderung der Sanierung der Altlast 'Kiener-Deponie'". Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 53) Redner: Abg. Anschober (Seite 53) Abg. Steinkogler (Seite 55) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 56) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 56) Landesrat Dr. Aichinger (Seite 57) Landesrätin Haubner (Seite 59) Beilage 1307/2002: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 61) Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 61) Beilage 1308/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Hingsamer (Seite 62) Redner: Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 62) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 62) Abg. Weinberger (Seite 63) Beilage 1318/2002: Initiativantrag betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes. Berichterstatter: Abg. Dr. Stockinger (Seite 65) Redner: Abg. Ing. Haimbuchner (Seite 65) Abg. Ziegelböck (Seite 66) Abg. Trübswasser (Seite 66) Beilage 1313/2002: Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1044/2001 (Einführung eines Ombudsmanns zur Wahrung der Interessen von Menschen in den Alten- und Pflegeheimen). Berichterstatter: Abg. Wimleitner (Seite 67) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Zweite Schriftführerin Abg. Peutlberger-Naderer Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Dr. Achatz, Ackerl, Dr. Aichinger, Fill, Haubner und Dr. Stöger Entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer Die Mitglieder des Landtags mit Ausnahme der Abgeordneten Bernhofer, Dipl.-Ing. Holter, Höretzeder, Präsidentin Weichsler und Weinzinger Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR. Dr. Uebe (Beginn der Sitzung: 10.08 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie sehr herzlich zur 42. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung, die Damen und Herren des Oberösterreichischen Landtags. Ich begrüße heute im Besonderen die Präsidentin des Bundesrates Frau Uta-Barbara Pühringer sehr, sehr herzlich bei uns. (Beifall) Ich gratuliere ihr zu ihrer Funktion und wünsche für die Erfüllung aller Aufgaben alles Gute. Ebenso seien alle anwesenden Bundesräte herzlich begrüßt, die Damen und Herren, die jungen Leute auf der Galerie, die Bediensteten des Hauses und die Vertreterinnen und Vertreter unserer Medien. Von der heutigen Sitzung sind entschuldigt der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Frau Vizepräsidentin Weichsler, die Abgeordneten Herr Bernhofer, Herr Dipl.-Ing. Holter, Herr Höretzeder und Herr Weinzinger. Die amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 25. Jänner bis 8. Februar in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Und die Mitglieder des Hohes Hauses finden auch das Protokoll über die 40. Sitzung des Landtags auf ihren Plätzen vor. Wir beginnen die Sitzung mit einer Fragestunde. Eine Zusammenstellung aller Anfragen haben Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen. Und ich beginne mit der Anfrage des Herrn Klubobmanns Anschober an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, bitte. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Herr Verkehrsreferent! Der LKW-Transit ist in Österreich und auch in Oberösterreich, gerade auch in Oberösterreich, dramatisch angestiegen in den vergangenen Jahren. Welche konkreten Initiativen seitens des Landes Oberösterreich sind geplant, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Guten Morgen Frau Präsidentin Orthner, guten Morgen Frau Präsidentin Pühringer, guten Morgen geschätzte Besucherinnen und Besucher, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Transitbelastung des oberösterreichischen Straßennetzes ergibt sich aufgrund der Lage an einer attraktiven Wirtschaftsachse, nämlich der Ost-West-Achse. Gegensteuernde Maßnahmen müssen sich schwerpunktmäßig auf die Verbesserung der Bedingungen für den Gütertransport auf Bahn und Schiff erstrecken. Ich habe daher mit der Frau Bundesminister Forstinger vereinbart, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Land Oberösterreich ein Terminalkonzept für den kombinierten Verkehr erarbeitet. Das Konzept sieht die Errichtung einer rollenden Landstraße von Budweis über Wels nach Villach, aus dem Raum Passau über Wels ebenfalls nach Villach vor. Wesentliche Zielsetzung ist, die Verlagerung des großräumigen Verkehrs auf die Schiene bereits außerhalb des österreichischen Staatsgebiets durchzuführen, um durch Vermeidung von Grenzaufenthalten weitere Attraktivierungsschritte zu setzen. Durch die Verlegung der Ausgangspunkte nach Deutschland bzw. Tschechien wird außerdem eine Entlastung des Terminals Wels erreicht. Villach ist ein attraktiver Endpunkt für die Südrelation. Derzeit wird gemeinsam mit dem Bundeministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und den Österreichischen Bundesbahnen, Rail-CARGO, an der Konzeption der Umsetzungsschritte dieses Konzeptes gearbeitet. Die größte Transitbelastung ergibt sich in Oberösterreich im Ost-West-Verkehr. Prognosen gehen davon aus, dass diese Achse auch künftig am dynamischsten eingeschätzt werden muss. Es war darum naheliegend, das Potential zur Verlagerung auf die Donauschifffahrt abzuschätzen. Das Land Oberösterreich hat die Erarbeitung eines strategischen Konzeptes zur Neupositionierung der Binnenschifffahrt in Auftrag gegeben. Die Kapazität der Binnenschifffahrt kann mit mindestens fünfzig Millionen Tonnen pro Jahr angesetzt werden, die derzeit mit knapp unter zehn Millionen Tonnen nur zu einem geringen Teil ausgelastet ist. Vom oberösterreichischen Transportaufkommen von insgesamt rund hundert Millionen Tonnen Güter pro Jahr entfallen rund 45 Millionen Tonnen auf donauparallele Strecken. Knapp über zwanzig Millionen Tonnen wären von der Transportweite her grundsätzlich für die Binnenschifffahrt geeignet. Gemessen an den derzeitigen sechs Millionen Tonnen ist somit das Potential nur mit rund 25 Prozent ausgelastet. Die Realisierung weiterer Verlagerungspotentiale setzen an die künftige Gestaltung der Binnenschifffahrt sehr anspruchsvolle Voraussetzungen. Insbesondere die Beschleunigung der Transporte und vor allem die Kompensation der durch Zutransport bzw. Umlagevorgang entstehenden Nachteile durch entsprechende Vorteile auf dem Hauptlauf. Derzeit wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Innovation eine Operationalisierung des strategischen Schifffahrtskonzeptes ausgearbeitet. Die Steigerungsraten des Transitverkehrs liegen geringfügig über jenen des Gesamtverkehrs. Auch in Zukunft wird jedoch ein erheblicher Anteil des Straßengüterverkehrs auf Binnenverkehr, sowie Verkehre mit Quelle oder Ziel in Österreich entfallen. Das Verhältnis Transit zu Eigenverkehr ist in Oberösterreich zwanzig zu achtzig. Und dieses Verhältnis wird in etwa in den nächsten fünfzehn Jahren auch gleich bleiben. Das heißt, beides steigt an, das Gesamtverkehrsaufkommen und auch das Eigenverkehrs- und Transitaufkommen, aber immer im Verhältnis achtzig zu zwanzig. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich die Rahmenbedingungen des Güterverkehrs im Wesentlichen aus europäischen und zu einem geringen Teil aus nationalen Vorgaben ergeben. Die Beeinflussungsmöglichkeiten durch das Land Oberösterreich zur Steuerung des Transitverkehrs sind somit relativ gering. Ein gewisser Impuls zur Benutzung von Bahn- oder Binnenschifffahrt wird sich durch die Einführung des vorgesehenen Road-Pricings ergeben, das wir vollinhaltlich unterstützen. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Tatsache ist, und ich denke, das ist unbestritten, dass Oberösterreich an seinen Hauptverkehrsadern im Straßenbereich eine größere Transitbelastung und LKW-Frequenz hat wie etwa die sogenannte Transithölle Brenner. Wir haben am Brenner rund 8.000 LKW pro Tag im Durchschnitt der Wochentage. Wir haben in Suben eine höhere Belastung, an der Innkreis-Autobahn. Wir haben an der Linzer Stadtautobahn eine größere Belastung. Wir haben an der A1 bei Haid eine zirka doppelt so hohe Belastung, was die LKW-Frequenzen betrifft, deswegen muss das Ziel sein, und da gebe ich den Erläuterungen durch aus Recht, eine umfassende Verlagerung von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene oder Wasser anzustreben. Halten Sie es deswegen für ausreichend, dass im Entwurf, im uns vorliegenden Entwurf vom 3. Jänner 2002, für den Generalverkehrsplan Österreich wichtige Schienenprojekte, die für die oberösterreichische Verlagerungsmöglichkeit so entscheidend wären, wie etwa der zweigleisige Ausbau der Sumerauer Bahn oder der Ausbau der Innkreisbahn erst im Paket 1b gereiht sind, und klar ist, dass für dieses Paket 1b derzeit keine finanzielle Absicherung vorliegt? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Zu Ihren LKW-Zahlen, die ich nur geringfügig korrigieren möchte, was den Brenner betrifft. Wir haben an der Zählstelle Haid im November 2001 17.472 LKWs pro Tag gezählt. In Linz auf der Stadtautobahn 8.737, in Wels 11.510, in Matrei in Tirol vor dem Brenner 6.953, am Brenner selber 6.190 und in Suben 9.058. Also eines ist sicher, dass sich die EU, wenn sie nur über das Inntal und über den Brenner spricht, eigentlich von der falschen Strecke spricht, weil wir auf unseren Autobahnen das zwei- bis dreifache Verkehrsaufkommen haben, und daher diese Verlagerungen auf Schiene und Donauschifffahrt unbedingt notwendig sind. Ich halte die Schienenprojekte im jetzigen Generalverkehrsplan, die Positionierung im Wesentlichen zwischen 2007 und 2011 für ausreichend. Wir haben ja in Oberösterreich den Planungsvertrag mit dem Verkehrsministerium, wo wir die Planungen für all die notwendigen Schienenprojekte, insgesamt 17, vereinbart haben. 300 Millionen Schilling stehen dafür zur Verfügung, die wir uns im Verhältnis sechzig zu vierzig teilen, so dass die Projekte in zwei bis drei Jahren fertig geplant und bewilligt sein können, und dann ist es für alle Projekte möglich, eine Vorfinanzierung von ein bis zwei Jahren aus dem Verkehrsinfrastrukturfonds vorzunehmen. Und ab 2007 bekommen wir ja das Geld für die Summerauer Bahn, für die City-S-Bahn, und wir können auch die notwendigen Finanzmittel für den Ausbau der Pyhrnbahn zur Verfügung stellen. Ich persönlich bin für den Schienenbereich froh, dass alle wichtigen oberösterreichischen Bahnvorhaben überhaupt enthalten sind. Bisher hat es ja Diskussionen um die Innviertler Bahn gegeben. Entweder Innviertler Bahn oder drittes, viertes Gleis Westbahn zwischen Attnang-Puchheim und Salzburg. Das ist weg, die Innviertler Bahn ist drinnen. Wir haben vor einer Woche alle Bürgermeister und die Abgeordneten des Innviertels informiert über die Vorgangsweise zur Korridorstudie für die Innviertler Bahn, die jetzt in Angriff genommen wird und mit Mai 2003 abgeschlossen sein wird. Das heißt, ab 2003 im Mai steht eine sehr konkrete Trasse für den Ausbau der Innviertler Bahn fest. Dann kommen die Detailplanungen und die Bewilligungsverfahren, die zwei bis drei Jahre dauern werden. Und dann können wir aus dem Infrastrukturfonds diese Maßnahmen vorfinanzieren und bekommen sie aus dem Generalverkehrsplan zurück. Die Summerauer Bahn ist im Paket 1b, 2007 bis 2011 drinnen, ebenso die City-S-Bahn und daher ist es aus meiner Sicht zumindestens zufriedenstellend, dass wir diese wichtigen Schienenprojekte jetzt entsprechend günstig positioniert haben, nicht erst 2020, sondern ab 2007. Durch unseren eigenen Infrastrukturfonds können wir sie bei Bedarf alle vorfinanzieren. Wir haben dreizehn Milliarden Schilling für den öffentlichen Verkehr vorgesehen im Infrastrukturfonds. Und alle Schienenprojekte zusammen, wirklich alle, machen ein Finanzierungsvolumen von zwölf Milliarden Schilling aus. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich erachte es für nicht zufriedenstellend, weil diese Projekte zwar im Konzept enthalten sind, jedoch meiner Ansicht nach viel zu spät, Stichwort Ausbau der Innkreisbahn, ist hier festgehalten im entsprechenden Entwurf für die Zeitetappe 2012 bis 2021, das ist ein Zeithorizont, der meiner Ansicht nach ganz einfach untragbar ist. Zweitens, wenn die Finanzierung durch den Bund nicht abgedeckt ist, so ist das auch kein Grund zur Zufriedenheit, aus meiner Sicht. Zur weiteren Zusatzfrage allerdings, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, es laufen voraussichtlich nach den derzeitigen Planungen der Europäischen Union die Mengenobergrenzen bei den derzeitigen Transitverträgen aus. Das könnte dazu führen und würde dazu führen, dass hier der Transit noch dramatisch weiter zunehmen kann, weil wir einerseits in Zukunft nicht mehr die Mengenobergrenzen durch die bilateralen Kontingente mit unseren nördlichen und nordöstlichen Nachbarn, den zukünftigen EU-Beitrittsländern haben werden, andererseits auch bei der Nachfolgeregelung für den derzeitigen Transitvertrag Österreichs mit der Europäischen Union, der ja mit 2003 auslaufen wird, eine Nachfolgeregelung derzeit paktiert wurde seitens der Bundesregierung mit der EU-Kommission, die vorsieht, dass diese Mengenoberbegrenzung auch in diesem Transitvertrag ausfällt. Gibt es seitens der Oberösterreichischen Landesregierung Initiativen, um ähnlich wie das Bundesland Tirol, die es ja seit langem praktizieren, sich in diese Entscheidungsfindung zu Gunsten und im Sinne der Interessen Oberösterreichs einzumengen? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Also, ich möchte die Politik Tirols im Transit nicht zur Gänze wiederholen oder auch in Oberösterreich machen, denn eines ist ganz sicher in Tirol passiert, man hat sich gegen den Transit ausgesprochen. Wenn es aber um Maßnahmen gegangen ist, die Tiroler Transporteure oder LKW-Unternehmer betroffen haben, dann hat das Land Tirol beide Augen zugedrückt und keine Maßnahmen gesetzt, also eine solche, ja nicht sehr konsequente Politik möchte ich in Oberösterreich nicht machen. Ich weise aber darauf hin, dass die Verhandlungen zwischen Österreich und der EU ausschließlich der Bundeskompetenz unterliegen und auch auf Bundesebene geführt werden. Ich glaube, wenn es der Frau Bundesminister gelingt, überhaupt Zusagen zu Übereinkommen zu bekommen und Kontingente noch einmal zu fixieren, dass das als großer Erfolg angesehen werden muss, weil es einfach so ist, dass im Rahmen der EU-Bestimmungen der freie Waren- und Güterverkehr zu den vier Grundfreiheiten gehört. Jede Einschränkung dieser Grundfreiheit, ob wir sie wollen oder nicht, wird sehr schwer zu erreichen sein. Also wir sind natürlich froh, wenn Regelungen und Kontingente kommen, wir machen aber darauf aufmerksam, dass von 100 Prozent LKW-Verkehr, der stattfindet, 80 Prozent sowieso eigener Quell-Ziel-Verkehr aus Oberösterreich ist und wir hier von 20 Prozent der LKWs sprechen, wenn hier Erfolge erzielt werden, dann sind wir sehr froh. Ich schätze die Lage für die Frau Bundesminister in diesem Bereich als sehr schwierig ein, weil es hier kaum Partner oder Gesprächspartner auf der EU-Ebene gibt. Kompetenz hierfür ist für das Land Oberösterreich keine gegeben, das muss ich ausdrücklich betonen. Erste Präsidentin: Danke, gibt es noch eine Wortmeldung? Bitte, Herr Abgeordneter Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben soeben den Generalverkehrsplan schon angesprochen, ich habe gestern bei der Sendung "Oberösterreich Heute" Ihre Stellungnahme gehört und auch heute den Medien entnommen, Sie sind eigentlich sehr zufrieden mit diesem Verkehrsplan, ich bin verwundert darüber, fehlen doch wesentliche Projekte, die für uns als Oberösterreicher enorm wichtig sind. Wie kommen Sie zu dieser Aussage? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Dass ich sehr zufrieden mit dem gesamten Generalverkehrsplan bin, da dürften Sie sich verlesen, verhört oder verschaut haben. Ich habe ganz klar gesagt, dass ich mit dem Bereich Schiene zufrieden bin und selbstverständlich mit dem Straßenteil nicht, aber der Straßenteil dokumentiert, dass wir eben viele Projekte haben, die nicht fertig sind, daher hinten angereiht sind. Aber daraus eine Zufriedenheit mit der Hintenanreihung abzuleiten, das bitte ich nicht zu tun, selbstverständlich bin ich mit der Reihung der Straßenprojekte nicht zufrieden, stellvertretend für den Kollegen Hiesl darf ich diese Unzufriedenheit ausdrücken. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, seit mehr als glaube ich 30 Jahren plant man und will man eine weitere Donaubrücke in Linz. Sind Sie mit der Geschwindigkeit der Planungsleistung, die bis jetzt durch das Land Oberösterreich nicht abgeschlossen wurde, zufrieden? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Also, am Beginn der Planungen zur Donaubrücke in Linz habe ich in Linz die Fadingerschule in der fünften Klasse besucht und habe mich damals noch nicht so intensiv mit diesem Projekt auseinander gesetzt, (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "So alt sind Sie schon?") genau 45, Herr Landesrat Achatz, Sie haben das ja, glaube ich, auch mitverfolgen können, 45 minus 30 ergibt 15, daher darf ich aber sagen, dass die Donaubrücke mit Tunnel sicher ein sehr wichtiges Projekt für den gesamten Zentralraum in Oberösterreich darstellt, weil sie das gesamte Netz in Linz, das ohnehin schon sehr hoch belastet ist, entlasten wird. Linz hat ja 150.000 Einpendler täglich bei 180.000 Einwohner, würde Wien dieselbe Einpendlerdichte haben bei 1,5 Millionen Einwohnern, dann würde Wien 1,1 Millionen Einpendler haben, 660.000 haben sie, aber Linz hat damit eine größere Einpendlermobilitätsdichte als selbst der Wiener Raum, daher ist das sicher ein wichtiges Projekt für die Landeshauptstadt, aber für den gesamten Großraum Linz. Abg. Mag. Steinkellner: Sie sind aber mit der Planung nicht einverstanden? Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Zur Planung bitte ich meinen zuständigen Kollegen Franz Hiesl zu befragen, der ist der Planungsreferent für die Brücken in Oberösterreich mit anschließenden Tunnels. Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Gerne. Erste Präsidentin: Die nächste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Brunmair an die Frau Landesrätin Dr. Stöger, bitte. Abg. Dr. Brunmair: Guten Morgen Frau Landesrat! Frau Landesrat, die Medien haben am 14.1.2002 über einen Verkehrsunfall in Grieskirchen berichtet, bei dem ein 19-jähriger Autofahrer mit schweren Verletzungen im Bereich der Luftröhre nicht in Oberösterreich der lebensrettenden Operation unterziehen werden konnte, weil eben diese Operation in keinem der oberösterreichischen Spitäler möglich war, der Patient musste für den chirurgischen Eingriff in das Wiener Allgemeine Krankenhaus überstellt werden. Welche konkreten organisatorischen Gründe waren maßgeblich, dass es in keinem der oberösterreichischen Spitäler möglich war, diesen lebensrettenden Eingriff vorzunehmen? Landesrätin Dr. Stöger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen vom Landtag, Herr Kollege Dr. Brunmair! Für die Ablehnung des Notfallpatienten konkret durch die diensthabenden Ärzte haben wir keine Mängel in den organisatorischen Vorschriften beider Krankenhäuser aufgrund des Oberösterreichischen KAG und der betreffenden Anstaltenordnung gefunden. Es war, wie wir aus der Erhebung jetzt wissen, eine persönliche Fehlleistung zweier eigenverantwortlicher Fachärzte. Abg. Dr. Brunmair: Ihre erste Antwort deutet darauf hin und für einen Sachkundigen ist es sehr offensichtlich, dass hier wieder ein Problem, in diesem Fall ein lebensgefährliches Problem für einen Betroffenen vorlag, das in den Dunstkreis einer nicht funktionierenden Rufbereitschaftsregelung fällt. Neuerlich in den Bereich der Rufbereitschaft, weil wir wissen, dass auch die Vorfälle in Freistadt teilweise verursacht wurden durch wirklich skandalösen Umgang mit dieser Rufbereitschaftsregelung. Was ist aus Ihren bisherigen Ermittlungen, aus diesem Blickwinkel nicht funktionierende Rufbereitschaftsregelung, was ist dabei heraus gekommen? Landesrätin Dr. Stöger: Das kann ich nicht bestätigen, Herr Kollege Brunmair. Es ist so, dass Schwerpunktkrankenhäuser immer einen eigenverantwortlichen Facharzt im Dienst haben, das war auch an beiden Torax-Chirurgien so. Was beide Ärzte nicht beachtet haben, war, dass es in der Anstaltenordnung ganz klar fest gelegt ist, dass sie ihren Vorgesetzten, sprich den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter, ich kann das wörtlich aus der Dienstanweisung, die noch einmal hinausging in beiden Häusern, zitieren, ich möchte es wörtlich zitieren, damit da kein Missverständnis entsteht: Die Anstaltsordnung Paragraph 22 des AKH Linz fordert klar, dass Oberärzte von allen besonderen Vorkommnissen den Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter zu verständigen haben und erforderlichenfalls dessen Entscheidung einzuholen ist, das ist in beiden Häusern nicht geschehen, bevor die Weiterleitung nach Wien erfolgte. Also, insofern ist es wirklich eine persönliche Fehlleistung, nichts desto trotz haben wir natürlich einige Maßnahmen ergriffen, um solche Fehlleistungen wirklich auszuschließen, das heißt, es sind von allen Häusern genaue Sachverhaltsdarstellungen, sowohl von Grieskirchen, Wels oder AKH eingetroffen und von uns bewertet worden. AKH Wels, AKH Linz haben eine Dienstanweisung herausgegeben, wo noch einmal die Anstaltenordnung in Erinnerung gerufen wurde, die von den Ärzten zu unterschreiben sind. Die rechtliche Stellungnahme der SanR wurde eingeholt und abgegeben, ich habe eine Stellungnahme des ÖAMTC von Wiener Neustadt und von Linz, warum der Hubschrauber nicht starten konnte, was aufgrund der Aussage des Piloten klar ist, aber wenn Sie wollen, kann ich das auch noch zur Kenntnis bringen. Es wurden aus allen Spitälern notfallmedizinische Konzepte abgefragt, sie sind inzwischen restlos eingetroffen, sie werden von uns jetzt bewertet, wir werden eine oberösterreichweite Besprechung mit den Verantwortlichen einberufen, um zu akkordieren und alle Operateure, die sich via Medien gemeldet haben, dass sie die Operation durchführen können, sind zu mir geladen zu einem runden Tisch, weil ich zwei Maßnahmen diskutieren will: Erstens einmal eine Bereitstellung auf jeden Fall eines Operateurs für alle Häuser, das heißt, es kann ja auch zum Beispiel in Steyr, da hat sich Primarius Pressl gemeldet, dort sein, dass er im Urlaub ist, und er ist der einzige, der gesagt hat, er kann diese Operation wahrnehmen. Da sollte dann zu einer Vernetzung trägerübergreifend kommen, so dass wir aus diesem Pool nicht nur die Operateure zur Verfügung haben, sondern sie auch dem nächst gelegenen Krankenhaus zur Verfügung stehen können, damit dort die Operation, sofern das Equipment im OP stimmt, durchgeführt werden kann. Abg. Dr. Brunmair: Danke, noch eine weitere Zusatzfrage. Auch wenn bisher nur von persönlichen Fehlleistungen gesprochen wurde, so ist doch auch auffällig, dass diese beiden nicht funktionierenden Spitäler, das Krankenhaus Wels und das AKH Linz in Statutarstädten angesiedelt sind. Wir erinnern uns alle, im letzten Ausschuss hat es ja doch einen heftigen Streit über die noch nicht funktionierende sanitäre Aufsicht bzw. die Qualitätssicherung durch eine zentrale Prüfgruppe gegeben. Ist durch diesen zeitgleichen Vorfall doch irgendwie eine Aussicht, dass diese Umsetzung Ihres Wunsches, und es ist nicht nur Ihr Wunsch, es ist ein Landtagsbeschluss, einer funktionierenden zentralen Prüfgruppe doch etwas schneller vonstatten geht und dass hier endlich eingelenkt wird von den beim letzten Ausschuss streitenden ÖVP- und SPÖ-Fraktionen und auch von Statutarstädten, hat sich da in der Zwischenzeit etwas getan? Landesrätin Dr. Stöger: Herr Kollege Brunmair! Sie wissen, dass wir schon darüber diskutiert haben im Unterausschuss, natürlich ist meine Forderung nach wie vor nach der zentralen Prüfgruppe aufrecht, ich habe mit den beiden Städten Wels und Steyr gesprochen, die die zentrale Prüfgruppe haben wollen. Wir sind jetzt in Verhandlung mit der Stadt Linz, um dort ebenfalls diese Lösung zu erreichen, ich bin mir sicher, dass die zentrale Prüfgruppe in Kürze zur Verfügung stehen wird. Aber hier muss ich wirklich sagen, von diesem Fall abgeleitet sind es persönliche Fehlleistungen, und zwar von eigenverantwortlichen Fachärzten, und es ist sicher so, dass es Sache der Rechtsträger sein wird, das zu prüfen, dass wir sie dazu auffordern und dass disziplinäre Prüfungen eingeleitet werden müssen. Auch wenn es Sie als Arzt schmerzt, es gibt Kollegen, die manchmal die Grundlagen medizinischer Ethik vergessen. Abg. Dr. Brunmair: Danke schön. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall. Danke, Frau Landesrätin. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Fill, bitte. . Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Landesrat! Der Verein SPES hat am 7. Jänner 2002 ein neues Drei-Stern-Seminarhotel eröffnet und für dessen Bau eine Landesförderung von 690.000 Euro, 9,5 Millionen Schilling erhalten. Ich frage dich: Wie beurteilst du die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Seminarzentrums auf die regionale Hotelerie und deren Seminarangebote? Landesrat Fill: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kollegin Moser, verehrte Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich einmal sagen, dass gerade die Aus- und Weiterbildung eine der wesentlichsten Merkmale in der Zukunft, was Beschäftigungspolitik, was die Technologiepolitik anbelangt, ist. Daher ist es notwendig, dass wir HTLs ausbauen, die Fachhochschulen ausbauen, auch weitere Akademien erhalten, wie die LIMAK und in weiterer Folge auch die SPES, von der wir gerade gesprochen haben und auch Seminarhäuser. Gerade SPES ist ein Bereich im ländlichen Raum im Bezirk Kirchdorf und bringt für diesen Bereich sehr viel, SPES ist auch tätig im Bereich der Nahversorgung, im Bereich der Umsetzung von gewissen Programmen usw. Der Ausbau von SPES war auch das Ziel der ARGE Regionalentwicklung Kirchdorf, SPES stimmt mit der Landwirtschaftsschule Schlierbach ab, mit dem ÖKO-Dorf usw. Es gibt noch keine Abrechnung, das heißt, es wurden damals Gespräche geführt über die Förderungen, da möchte ich zwei Punkte erwähnen: Der Neubau der SPES-Akademie mit 1,017 Millionen Euro wurde eine Zusage gegeben über 457.000 Euro, diese Förderung kommt aus dem Ziel-2-Programm und ist auch für jedes weitere Seminarhotel, also Seminarbereichsakademie oder Technologiezentren in diesen Ziel-2-Gebieten erreichbar. Das Zweite war die Adaptierung bestehender Seminarhotels, das ist auch mit einem Kostenaufwand von 508.000 Euro aufgerundet, hier gab es eine Förderzusage von 57.000 Euro, das entspricht einer Förderintensität von 11,25 Prozent, in Summe kommt natürlich eine gewaltige Summe heraus. Ich möchte aber dazu sagen, dass auch im Bereich Bezirk Kirchdorf auch die Seminarhotels miteinbezogen wurden und dass gerade SPES für den ländlichen Raum und in weiterer Folge oder weit darüber hinaus eine sehr gute Entwicklung genommen hat. Abg. Moser: Danke, Zusatzfrage. Ich möchte vorausschicken, Herr Landesrat, dass es mir in keinster Weise jetzt um den Verein SPES als solches geht, sondern ich habe mir da angeschaut erstens einmal die Zahlen aus der Tourismusstatistik Pyhrn-Eisenwurzen betreffend und dann das Angebot Seminare in Oberösterreich. Ich denke, was du angesprochen hast, Weiterbildung, Erwachsenenbildung unterstreichen auch wir voll, aber es gibt ja sehr viele Seminarhotels, vor allem gerade die Erwachsenenbildung, weil sie immer mehr Interessenten findet, immer mehr Nachfrage ist, sehr wohl auch in den kleineren Gastgewerbebetrieben lokalisiert, weil ich habe nicht immer Seminare, wo 100 Leute sind, sondern gerade die Kleinstrukturierung ist was Wesentliches. In die Richtung zielt meine Frage, ich frage dich direkt: Glaubst du, dass das traditionelle Gastgewerbe in der Pyhrn-Eisenwurzen durch diesen Vollgastbetrieb eine Reduzierung erfahren wird? Landesrat Fill: Frau Kollegin Moser, ich sehe das Ganze so, wie ein Leitbetrieb auch in anderen Regionen, ob das jetzt in der Produktion ist oder in der Hotellerie. Auch in diesem Bereich werden andere Gastronomiebetriebe mitgenommen, das ist halt einmal so, mir wurde berichtet, dass SPES mit vielen anderen auch zusammen arbeitet, wenn ich nur erwähne, dass 200 Seminarplätze zur Verfügung stehen aber nur 50 Hotelbetten, dann werden auch die anderen Hotels miteinbezogen, aber ich bin der Meinung, die Zusammenarbeit in einem größeren Bereich, ich bin sehr froh, dass es in Kirchdorf stattfindet, mit den Gastronomiebetrieben oder Hotelbetrieben, das ist mir sehr wichtig. Abg. Moser: Danke. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage, Herr Klubobmann Dr. Stockinger, bitte. Abg. Dr. Stockinger: Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, Herr Landesrat Fill. Die Förderung des Projektes von SPES war also eine Regularförderung und jeder andere Seminarhausbetreiber, auch privater Natur, kann, wenn er ein Projekt vorlegt, aus den EU geförderten Mitteln dieselben Förderungen beantragen? Landesrat Fill: Herr Klubobmann, du hast es richtig gesagt, es ist eine ganz reguläre Förderung, wie sie auch in anderen Gebieten, wie im Mühlviertel oder Innviertel in der Ziel-2-Zone bzw. Phasing-Out-Zone gegeben werden. Es ist keine übernormale Förderung, es ist eine normale Förderung auch in anderen Bereichen, der Ausbau des Hotels, das ist unsere Richtlinie, die gilt in all diesen Zonen, die ich gerade erwähnt habe. Abg. Dr. Stockinger: Danke. Erste Präsidentin: Danke. Es gibt keine Frage mehr zu diesem Bereich. Die nächste ist die des Herrn Abgeordneten Trübswasser an den Herrn Landesrat Fill. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Lassen Sie mich am Anfang eine Korrektur anbringen. Ich möchte nicht, dass meine Anfrage zu Heiterkeitsausbrüchen führt. Es hat sich ein Tippfehler eingeschlichen und statt Arbeitslosigkeit muss es natürlich heißen „Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung“. Ich ersuche, dies zu entschuldigen. Die Arbeitslosigkeit in Oberösterreich steigt seit Juli des vergangenen Jahres alarmierend an. Mit Jahreswechsel waren bereits über 31.000 Personen ohne Arbeit, seither steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Dazu kommen rund 5.900 Personen in Maßnahmen des AMS und viele OberösterreicherInnen, die aufgrund fehlenden Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen. Wir müssen damit von einer realen Arbeitslosigkeit in Oberösterreich von deutlich über 40.000 Menschen ausgehen. Durch welche konkreten Initiativen des Landes werden Sie die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik - etwa durch die Finanzierung von Projekten zur FacharbeiterInnenausbildung - verbessern, um wirksame Maßnahmen gegen die steigende Arbeitslosigkeit zu setzen? Erste Präsidentin: Herr Landesrat, bitte! Landesrat Fill: Herr Kollege Trübswasser! Ich nehme das gerne natürlich an. Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Monaten doch etwas verschlechtert. Auf der einen Seite war es schon absehbar, dass nach einem Hoch wieder eine Abschwächung kommt. Das wissen wir alle miteinander. Es gibt in gewissen Bereichen Strukturprobleme. Die müssen wir auch einmal ganz gewaltig sehen. Besonders im Baubereich haben wir ein solches Problem, oder auch im Maschinenbaubereich. Ich möchte die Firma nicht erwähnen, da gibt es ein Strukturproblem. Und wenn man das übersieht, dann haben wir natürlich größere Probleme. In der weiteren Folge natürlich auch mit der Auswirkung der Wirtschaft in Deutschland, USA und auch international gesehen. Ich möchte aber nicht näher darauf eingehen. Aber indirekt und auch direkt hat der 11. September bei vielen Betrieben in Oberösterreich doch einige starke Kerben hinterlassen. Das ist so wie FVCC oder auch Lenzing usw. Das ist so. Das können wir nicht wegdiskutieren. Auf der einen Seite haben wir voriges Jahr so viele Arbeitsplätze wie noch nie im unselbstständigen Bereich gehabt. Das sind 540.000 bzw. um 7.000 mehr. Wir haben uns das Ziel gesetzt, das Ziel haben wir auch nicht erreicht, ich sage es ganz bewusst, das Ziel 3,8 oder 3,9 Prozent Arbeitslosenrate haben wir nicht erreicht. Wir haben um 0,02 Prozent mehr Arbeitslose gegenüber dem Vergleich zum Jahr 2000. Das wissen wir. Auf der einen Seite habe ich mir für gestern gerade im Bereich der Bauwirtschaft die neuesten Daten geben lassen. Die Daten aus den Bauberufen: Es sind gestern 8.222 gemeldet gewesen, ich nehme die Zahlen heraus, weil das habe ich mir vorbereitet, und im Vergleich zum Jahr 2001 um 561 mehr. Aber bei den für diese Bauberufe gemeldeten Arbeitslosen haben bereits zwei Drittel wieder eine Zusage für eine Beschäftigung. Wir müssen unterscheiden zwischen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig. Und unter kurzfristig bezeichne ich alle Maßnahmen des Landes, alle Maßnahmen vom AMS, alle Maßnahmen, die auch wir gemeinsam durchführen, die Unterstützung für Jugendliche, Qualifizierungsprogramme für Frauen, IT-Qualifikationen und alle die Bereiche, es sind ungefähr 25, die ich nicht näher aufzählen möchte, betrachte ich eher als kurzfristige Maßnahmen, die wir umsetzen müssen, natürlich auch die Höher- und auch Umqualifizierung. Das ist einmal ein wesentlicher Bereich. Das nächste ist einmal die mittelfristige: Da haben wir Bereiche der Technologiepolitik, indem wir Cluster in Oberösterreich geschaffen haben, wo man miteinander zusammenarbeitet, die Konkurrenzzentren, die Technologiezentren und alle diese Bereiche. Und längerfristig sehe ich eigentlich, dass wir auf die neuen Technologien zugehen, die auf uns zukommen, wie die Brennstoffzelle, im IT-Bereich, Biotechnologie usw. Das sind die Maßnahmen, wo wir uns vorbereiten müssen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Aspekt. Herr Kollege Trübswasser! Sie wollten eigentlich einmal die wissen, die nicht am Arbeitsmarkt erfasst sind, die wollten Sie eigentlich genau erklärt haben. Anfang Februar steht wahrscheinlich fest, ob die Abteilung Statistik diese Erhebung durchführen kann, die wir im Unterausschuss beschlossen haben. Und wenn diese Erhebung durchgeführt werden kann, das erwarte ich in den nächsten Tagen, dann werden wir einmal schauen, wie es weitergeht. Das eine Schuljahr kommt auf uns zu, und das AMS in Oberösterreich hat derzeit 498 ausländische Jugendliche, die nicht beschäftigt sind. Das ist so unsere Jugendarbeitslosigkeit, von der wir immer wieder sprechen. Davon sind fünf ausländische Jugendliche, hatten daher beschäftigungsrechtliche Probleme. Fünf, auch die letzte Zahl, letzthin waren es vier, glaube ich, aber betreffend der immer vermuteten Zahl wie der von 400 bis 500 ausländischen Jugendlichen kann das AMS beim besten Willen keine Angaben machen. Das ist unser Problem, dass wir die Angaben von denen nicht bekommen, weil sie sagen, wir können es nicht. Sie können nur dann die Statistik erfüllen bzw. die Angaben machen, wenn auch diese Jugendlichen gemeldet sind. Und da haben wir das Problem, wo wir im Unterausschuss ja da längere Zeit darüber gesprochen haben, dass wir eben schauen müssen über das statistische Amt, das wir schauen, dass wir diese Zahlen dann ermitteln. Ja, und dann wird es wahrscheinlich einige Monate wieder dauern bis wir dann auch die Maßnahmen setzen können. Wir haben den Pakt bzw. Pakt kann ich gar nicht genau sagen, wir haben doch in Oberösterreich einiges miteinander bewegt und diese Maßnahmen sind genauso mit dabei. Ich glaube, dass wir auch in diesem Bereich dann die Maßnahme für eine Beschäftigung miteinander umsetzen werden. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Trübswasser, bitte. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Es gibt jetzt natürlich eine Fülle von Fragen. Mir stehen nur zwei zur Verfügung. Ich will jetzt nur die Fragen aufwerfen, die Sie durch Ihre Antwort quasi aufgeworfen haben. Da ist zunächst einmal das, was Sie genannt haben in der Form wie Oberösterreich ist Spitzenreiter bei den Teilzeitjobs, das von vielen natürlich angestrebt, aber von sehr vielen ja als nicht ausreichend für die Finanzierung des Lebensunterhaltes angesehen wird. Das heißt, diese sogenannten McJobs, die auch auf Oberösterreich zugekommen sind und die die Statistik der Arbeitsplätze natürlich sehr geschönt haben, sind an sich schon ein Problem. Sie haben das strukturelle Problem am Arbeitsmarkt genannt. Die nicht in der Statistik enthaltenen Personen, und hier, Herr Landesrat, habe ich nicht nur die ausländischen Jugendlichen gemeint, sondern es gibt auch viele inländische oder mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Es ist ein Problem des AMS. Und es ist ein Problem der Jugendlichen, die betroffen sind. Ganz einfach deswegen, weil sie würden sich ja melden, wenn diese Meldung entgegengenommen werden würde. Und ich kenne also sehr viele, die gerade aus dem Bereich der Menschen mit Behinderungen kommen, die arbeiten wollen, aber keinen Status am Arbeitsmarkt bekommen. Und das ist für mich nicht nur ein strukturelles, ein Problem des AMS, sondern es ist auch für mich ein gesellschaftspolitisches Problem. Weil man kann Menschen auf Dauer nicht vom Arbeitsmarkt fernhalten. Meine erste Zusatzfrage geht allerdings in die Richtung, die schon enthalten ist in meiner ursprünglichen Frage, wie es mit der FacharbeiterInnenausbildung aussieht? Die Finanzierung der Projekte in diesem Bereich, Herr Landesrat, das ist akut und steht derzeit dringend an. Landesrat Fill: Lieber Herr Kollege Trübswasser! Ich glaube, wir haben einmal bei einem Unterausschuss ein ganz ein gutes Gespräch geführt. Es war allen ein Anliegen, dass wir die einmal mitintegrieren, die nicht erfasst worden sind oder derzeit nicht erfassbar sind. Auf der einen Seite habe ich einmal eine Gegenüberstellung machen lassen, wie viele Menschen im Vergleich zu den Einwohnern am Arbeitsmarkt eingegliedert sind. Das heißt, in Oberösterreich sind 40 Prozent der Bevölkerung unselbstständig tätig. Und da liegen wir nach Wien an zweiter Stelle. Wien hat 50 Prozent. Das bedeutet auch, dass wir sehr viele Pendler haben. Diese Frauenbeschäftigung, Qualifizierungsbeschäftigungen, die werden so wie voriges Jahr auch durchgeführt, weil das AMS keine Mittel gekürzt hat. Es sind nur mehr zweckgebundene Mittel darunter. Das ist eher unser Problem, auf das wir reagieren müssen. Aber im Großen und Ganzen habe ich vorige Woche ein Gespräch mit dem Leiter vom AMS Oberösterreich Dr. Obrovski geführt, wo wir ansetzen können, wo wir ansetzen werden. Und bei uns gilt immer der Beschäftigungs- und Qualifizierungspakt für das Jahr 2000, der vom Land, AMS und auch von den Sozialpartnern besprochen wurde. Und da ist die Höherqualifizierung und Umqualifizierung in vielen Bereichen dabei. So auch die Höherqualifizierung beziehungsweise Qualifizierung für Frauen. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „In welchem Ausmaß ungefähr, jetzt größenordnungsmäßig?“) In Schilling bzw. in Euro, ich kann es natürlich nicht genau sagen, aber wir haben für diese Bereiche in der Regel im Durchschnitt immer um die eine Million Euro zur Verfügung. Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Herr Trübswasser. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Sie wissen, dass wir immer auf das Auslaufen des NAP für genau diese Jugendlichen hingewiesen haben, die zum Teil nicht mehr erfasst werden, die in sehr frühem Stadium des Lebens in eine Arbeitslosigkeit gedrängt werden aus verschiedensten Gründen, weil sie einfach benachteiligt sind. In welcher Größenordnung kann man sagen, dass das Land Oberösterreich gemeinsam mit dem AMS dieses Auslaufen des NAP kompensiert, oder wie weit sind wir von dieser Beschäftigungsmaßnahme, was die Investitionen und die Mittelbereitstellung betrifft, noch entfernt? Landesrat Fill: Das ist schwer zu sagen. Auf der einen Seite kann ich Ihnen sicher versprechen, dass gerade in diesem Bereich die Umsetzung sehr fortschrittlich und angepasst erfolgt. Ich denke nur an den Bereich der BBRZs. Über das BFI wird in Haslach eine Ausbildungsstätte, Beschäftigungsstätte realisiert und umgebaut, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Geschützte Werkstätte! Das ist ein bisschen etwas anderes!“) geschützte Werkstätte gebaut. Und da haben wir einen Bereich abgedeckt. Ich weiß aber auch, dass wir doch einige Bereiche noch haben, die wir nicht abgedeckt haben oder zu wenig abgedeckt haben. Und da haben wir eben gemeinsam mit dem AMS, und es werden in etwa 80 Millionen Euro sein, was das AMS wieder zur Verfügung hat, und mit unseren Mitteln dazu eben die Maßnahmen dazu setzen. Es wird aber immer schwieriger, gezielte Maßnahmen zu setzen, die darüber hinaus gehen. Ich sage es ganz bewusst, weil dann bräuchten wir mehr Mittel. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Zusatzfragen? Frau Kollegin Eisenriegler, bitte. Abg. Eisenriegler: Herr Landesrat! Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind natürlich Maßnahmen des AMS nicht ausreichend. Es müssen auch entsprechende Jobs zur Verfügung stehen. Das Land Oberösterreich ist einer der größten Auftraggeber für die Wirtschaft. Welche konkreten Investitionen, vor allem im Umwelt- und Sozialbereich, sind geplant zur Bekämpfung vor allem der strukturellen Arbeitslosigkeit? Landesrat Fill: Frau Kollegin Eisenriegler! Den Sozialbereich kann ich Ihnen nicht beantworten und für den Umweltbereich ist die Frau Kollegin Haubner da. Ich kann nur sagen, es hat einen Gipfel gegeben, da hat man die Baumaßnahmen vorgezogen bzw. hat man das so organisiert und man will das so organisieren, dass diese Aufträge bereits im Dezember des Vorjahres vergeben werden, damit man dann im Februar/März wieder beginnen kann. Alle diese Probleme hat man erkannt und man wird das vorziehen. Und ich sage im Bereich der Technologie, im Bereich der Entwicklung, der erneuerbaren Energie, haben wir doch einiges gemacht. Das Energiecontracting, wo wir sagen, die Maßnahmen setzen wir jetzt, weil wir dadurch auch wieder umgerechnet 1.800 Arbeitsplätze für die nächsten Monate schaffen werden. Und ich glaube, das ist ein wesentlicher Bereich auch für die Beschäftigung. Abg. Eisenriegler: Dankeschön. Erste Präsidentin: Herr Kollege Walch, bitte. Abg. Walch: Sehr geehrter Herr Landesrat, lieber Josef! Du hast sehr viel schon beantwortet, die Arbeitslosenzahl zu reduzieren. Jeder Arbeitslose, den es gibt, ist zu viel. Mich würde Folgendes interessieren: Früher ist man bei der Arbeitsmarktstatistik immer vom 21. Dezember ausgegangen, und im letzten Jahr ist man vom 27. Dezember ausgegangen. Was hat das für einen Hintergrund? Landesrat Fill: Das hat den Hintergrund, dass man diese statistische Zahl, 27. Dezember, im EU-Vergleich haben wollte. Das ist einmal ganz richtig, weil gerade am 21. Dezember waren noch die Mitarbeiter der Bauwirtschaft in der Arbeit. Nachher haben natürlich viele gesagt, jetzt gehen sie stempeln, wie es halt so ist, und werden dann wieder eingestellt. Wir wissen aber auch, und du wirst es mir sicherlich bestätigen können, dass der Winter heuer relativ lange gedauert hat gegenüber den anderen Jahren vorher. Und wenn man nur schaut, welche Firmen wirklich nicht arbeiten konnten, und das glaube ich, kannst ja du am allerbesten bestätigen, wann ihr früher angefangen habt und wann ihr jetzt anfängt, wahrscheinlich sind zwei Wochen dazwischen gewesen. Abg. Walch: Danke. Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais, bitte. Abg. Dr. Frais: Herr Landesrat! Beim letzten Beschäftigungsgipfel ist es, soweit es im Kompetenzbereich des Landes gelegen ist, beschlossen worden, festgelegt worden, dass Projekte vorgezogen werden. Meine Frage an dich ist: Inwieweit wurde mit der Bundesregierung verhandelt, dass Bundesprojekte, ich denke an Schulbauten und Ähnliches, die im Budget 2002 vorgesehen sind, aber ebenfalls vorgezogen werden? Ich habe an sich eine Liste von Österreich gesehen und habe von Oberösterreich nicht sehr viel gefunden, daher meine Frage: Hat es hier einen Vorstoß gegeben und gibt es konkrete Aussagen? Landesrat Fill: Herr Klubobmann! Das kann ich nicht beantworten, weil den Vorsitz hat der Herr Landeshauptmann gehabt. Ich glaube aber doch, dass es einige Gespräche gegeben hat und ich bin auch der Meinung, dass jetzt die Bauwirtschaft für die nächsten Monate doch wieder eine Arbeit findet oder Betätigung findet. Ich habe mich auch in der Bauwirtschaft erkundigt, wie es ausschaut. Wir haben hier ein Strukturproblem, das wissen wir, aber viele Unternehmer sind doch bis zum Juni/Juli ausgelastet. Das wissen wir auch. Aber auf der anderen Seite sehen wir, dass sich die Allergrößten auf die kleineren Aufträge stürzen. Das heißt, es wird eigentlich doch weniger gebaut. Speziell im Wohnbau, Industriebau passt es noch einigermaßen. Und die öffentliche Hand wird sicherlich ihre Aufträge auch in der nächsten Zeit soweit wieder vergeben, so wie früher. Abg. Dr. Frais: Wir müssen den Herrn Landeshauptmann fragen. Danke. Erste Präsidentin: Danke. Danke Herr Landesrat Fill. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Eisenriegler an die Frau Landesrätin Dr. Stöger. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Die EU mahnt von Österreich - und dabei vor allem von Oberösterreich - die Nachnominierung von Natura 2000-Gebieten ein. Welche Gebiete werden bis wann vom Land Oberösterreich nachnominiert? Erste Präsidentin: Frau Landesrätin, bitte. Landesrätin Dr. Stöger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landestags, Frau Kollegin Eisenriegler! In der alpinen Region war das abschließende biogeografische Seminar im Oktober 2001. Auf Grund dieser Ergebnisse ergab sich für Oberösterreich die Notwendigkeit, noch einige Gebiete nachzunominieren, und die werden bis Mitte Februar heuer erfolgen. Und zwar handelt es sich um folgende zwei Gebiete: Kalksteinmauer und Orchideenwiese Pechgraben in Laussa und die Seen im Salzkammergut zum Schutz von Perlfisch und Seelaube. Hier haben die Gespräche mit Mondsee begonnen und die erste Besprechung findet am 29.1.2002 statt. Dann, in der kontinentalen Region wird das dritte und abschließende Seminar im Herbst 2002 sein. Unter Einhaltung der Fristen sollen die Unterlagen, und zwar Standardbögen und Karten, bis Ende Februar, spätestens bis Mitte März, das ist unser Problemgebiet, an die gemeinsamen Ländervertreter übermittelt werden. Hier geht es um Waldaist und Naarn, Böhmerwald und Mühltäler, Oberes Donautal, um Erweiterung des bestehenden Gebietes und die Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland. Bei den Vogelschutzgebieten haben wir keine Fristen. Da sind aber die Nominierungen dieser Gebiete für Frühjahr 2002 angedacht, und zwar sind das Freiwald, Böhmerwald und nördliche Kalkalpen. Abg. Eisenriegler: Eine Zusatzfrage. Erste Präsidentin: Bitte. Abg. Eisenriegler: Ist bezüglich Böhmerwaldgebiet daran gedacht, im Anschluss an die beabsichtigte Nominierung als Natura 2002-Gebiet neue Gespräche bezüglich Abstimmung der Naturschutzinteressen mit dem Nationalpark Böhmerwald und den zuständigen tschechischen Behörden sowie österreichischen und eventuell bayrischen Nationalparkexperten und -expertinnen und WaldökologInnen zu führen? Landesrätin Dr. Stöger: Wie Sie wissen, hat ein Noch-Mitarbeiter des Nationalpark Kalkalpen, Herr Dipl.-Ing. Schön, in Sumava einen Auftrag übernommen, nicht zuletzt also hier eine Einbringung Österreichs in die Interessen einer Vernetzung wahrzunehmen. Nachdem Herr Dipl.-Ing. Schön nach meinen letzten Erfahrungen der Naturschutzabteilung möglicherweise bald wieder zur Verfügung steht, werden wir dieses Programm mit seiner Hilfe umsetzen können, eine Vernetzung herbeizuführen. Abg. Eisenriegler: Interessant für mich. Haben Sie Information darüber, welche konkreten Projekte im Böhmerwaldgebiet im Rahmen des Natura-2000-Programmes sinnvollerweise eingereicht werden könnten? Landesrätin Dr. Stöger: Wir werden auf alle Fälle einmal das Programm der Hochmoore umsetzen, und zwar hier ist das Tanner Moor ohnehin bereits nominiert. Dann wird jetzt noch im Böhmerwald vorbereitet, und zwar mit einer naturschutzfachlichen Prüfung, ob wir tatsächlich dieses Gebiet, also die Moorgebiete des Böhmerwaldes noch einbringen müssen. Und zwar wird hier ganz konkret eine prioritäre Art vermutet, der Moorlaufkäfer. Hier fehlen aber noch Untersuchungen. Die werden wir noch nachholen. Abg. Eisenriegler: Dankeschön. Erste Präsidentin: Danke. Bitte Herr Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Frau Landesrätin! Sie haben, wenn ich jetzt richtig zugehört habe, formuliert, dass, was die Nachnominierungen, die geplanten im alpinen und nichtalpinen Bereich betrifft, unter anderem die Seen im Salzkammergut und Seen im Alpenvorland geplant. Sind das jetzt alle Seen oder um welche konkreten Bereiche handelt es sich dabei? Landesrätin Dr. Stöger: Diese Seen waren vor allem genannt, um den Perlfisch zu schützen und die Seelaube. Hier ist der Mondsee ausgewählt worden. Der wird ganz konkret einbezogen. Abg. Anschober: Also ausschließlich der Mondsee? Landesrätin Dr. Stöger: Ausschließlich der Mondsee, vorläufig. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Trifft es zu, dass Straßenplaner in Linz eine Brücke geplant haben und diese in einem Naturschutzgebiet von Ihnen geplant haben, ohne dass Sie informiert wurden und dadurch eine Verzögerung des Brückenbaus sich ergibt? Landesrätin Dr. Stöger: Konkret, Herr Klubobmann, ist es so, dass der Naturschutz vor einem Jahr einmal eingebunden war in die Frage, welche Brückenvariante dem bestehenden Naturschutzgebiet weniger weh tut. Wir haben dazu unsere Stellungnahme abgegeben, wurden aber niemals zu einer weiteren Mitarbeit aufgefordert. Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen sind nicht da. Danke, Frau Landesrätin, danke allen Anfragestellerinnen und –stellern. Die Fragestunde ist damit geschlossen. Ich ersuche die Frau Schriftführerin, Abg. Peutlberger-Naderer, uns den Eingang bekannt zu geben. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Zusatzvertrag zum Vertrag vom 7.7.1999 zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz betreffend die Errichtung einer Mehrzweck- bzw. Sporthalle im Bereich des Linzer Stadions, diese Beilage 1299/2001 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Haftungsübernahme des Landes Oberösterreich für Kontaminationsfreiheit im Höchstbetrag von € 7,267.283,42 (S 100 Millionen) zur Besicherung der Grundtransaktion zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds Aktiengesellschaft CO und der BMW-Motoren Ges.m.b.H., diese Beilage 1300/2001 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Vertrag zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, einerseits und dem Land Oberösterreich andererseits über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes, diese Beilage 1301/2001 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002), die Beilage 1309/2002 wird dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus (Oö. Restitutionsgesetz), diese Beilage 1310/2002 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2002), mit der Beilagennummer 1311/2002 wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Änderung der Finanzierungsstruktur bzw. Erweiterung des Investitionsprogrammes III (Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der EHG Ennshafen Ges.m.b.H.), diese Beilage 1312/2002 wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend Oberösterreichs Schutzhütten und Wanderwege, die Beilage 1314/2002 wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Änderung des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich (Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (Oö. BBRG) mit der Beilagennummer 1315/2002 wird dem gemischten Ausschuss, Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss, zur Vorberatung zugewiesen. Der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend eine Änderung des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG), Beilagennummer 1316/2002 wird dem gemischten Ausschuss, Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss, zur Vorberatung zugewiesen. Der Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Erhöhung der Beiträge des Landes für den Winterdienst, Beilagennummer 1317/2002 wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Dann kommen wir zum Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes, diese Beilage mit der Nummer 1318/2002 soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich bei Ihnen. Alle von der Frau Kollegin Abg. Peutlberger-Naderer verlesenen Beilagen finden Sie auf Ihren Plätzen vor. Die Frau Kollegin hat angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1318/2002 vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich hier um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich stelle dazu auch fest, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der Behandlung dieser Beilage zugestimmt hat. Ich eröffne über den Geschäftsantrag, dass der Beilage 1318/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich lasse daher über den Antrag abstimmen und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1318/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Das ist eine einstimmige Annahme. Ich teile Ihnen mit, dass am 17. Jänner 2002 eine Sitzung des gemischten Ausschusses, und zwar des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung und des Geschäftsordnungsausschusses, stattgefunden hat. Bei dieser Sitzung wurde beschlossen, dem Landtag für die heutige Sitzung das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird, zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Landesgesetz hat die Beilagennummer 1307/2002 und liegt ebenfalls auf ihren Plätzen auf. Auch für die Aufnahme der genannten Beilage in die Tagesordnung ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne, zu der ebenfalls niemand zu Wort gemeldet ist. Ich lasse daher darüber abstimmen und stelle fest, dass dieser Antrag nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorgenommen werden kann. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag auf Aufnahme der Beilage 1307/2002 in die Tagesordnung der heutigen Sitzung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Weiters teile ich Ihnen mit, dass heute eine Sitzung des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dem Landtag für die heutige Sitzung auch die Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002 hat die Beilagennummer 1308/2002. Sie haben sie vor sich liegen. Für die Aufnahme der Beilage ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich lasse darüber abstimmen. Auch dieser Beschluss erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Geschäftsantrag auf Aufnahme der Beilage 1308/2002 in die Tagesordnung der heutigen Sitzung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Seit der letzten Sitzung sind schriftliche Anfragen eingelangt. Fragesteller, Gegenstand und Adressaten der Anfragen können den Abschriften der schriftlichen Anfragen entnommen werden, die wir Ihnen gemeinsam mit den zwischenzeitlich eingegangenen Anfragebeantwortungen in einer Sammelmappe auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Ich teile Ihnen auch mit, dass mir von der Obmann-Stellvertreterin des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses, der Frau Abgeordneten Hermine Ziegelböck, ein Schreiben zugegangen ist, dass der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss in seiner Sitzung am 10. Jänner 2002 der Ausübung der Stellung eines Geschäftsführers der Österreichischen Zeitungs-, Verlags- und Vertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Herrn Abgeordneten Mag. Michael Strugl zugestimmt hat. Wir kommen damit zur Tagesordnung und zu den Verhandlungsgegenständen. Ich darf den Herrn Kollegen Bodingbauer bitten, den Vorsitz zu übernehmen. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Dritter Präsident: Wir beginnen mit der Beilage 1302/2001, das ist der Bericht des Rechtsbereinigungsausschusses betreffend eine Resolution im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming im Land Oberösterreich. Ich bitte die Erste Präsidentin, Frau Angela Orthner, über diese Beilage zu berichten. Abg. Präsidentin Orthner: Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich berichte über den Bericht des Rechtsbereinigungsausschusses betreffend eine Resolution im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming im Land Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1302/2001.) Der Rechtsbereinigungsausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag ersucht die Oö. Landesregierung ein umfassendes und systematisches Konzept zur Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming als ein Leitprinzip und eine Methode der Politik und der Verwaltung im Land Oberösterreich auszuarbeiten und dem Oö. Landtag vorzulegen, auf allen Ebenen und in allen Bereichen die Aspekte des Gender Mainstreaming vorrangig zu berücksichtigen sowie die dafür nötigen Personal- und Sachmittel bereitzustellen. Dritter Präsident: Danke, Frau Präsidentin. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Erste Präsidentin. Abg. Präsidentin Orthner: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag steht sehr viel drinnen. Ich freue mich, dass es ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen ist, den wir auch gemeinsam erarbeitet haben über weite Teile hinweg. Ich bin auch froh, dass wir in diesem Jahr der Chancengleichheit 2002 wirklich im Jänner beginnen an der Umsetzung zu arbeiten, denn das, was im Ausschussbericht des Rechtsbereinigungsausschusses, das, was in den Zielen und Maßnahmen des Konzeptes zur Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein Leitprinzip und ein Leitgedanke der oberösterreichischen Landespolitik steht, ist sehr konkret beschrieben und braucht auch dieses Jahr, um tatsächlich realisiert werden zu können. Wir beginnen nicht bei der Stunde Null, das ist gut so. Es wäre andererseits aber auch eine Schande, müssten wir von der Stunde Null ausgehen. Es bleiben aber trotzdem eine Reihe von ganz notwendigen, wichtigen und manchmal nicht so spektakulären, aber dafür in der Umsetzung umso zäheren Dingen übrig, die wir gemeinsam beginnen sollten. Das Jahr der Chancengleichheit gibt mit der Resolution, die heute beschlossen wird, auch die Möglichkeit, so quasi einen landesweiten Aktionsplan gleichzeitig zu beschließen und ihn auch weiterzutreiben. Das Ziel ist Chancengleichheit, das ist selbstverständlich. Um diese gleichen Chancen geht es bei all den Fragen, die wir zu behandeln haben. Chancengleichheit in dem Sinn, dass wir bei der Gesetzgebung ab sofort sehr genau hinterfragen, ob sie diesem Ziel auch entsprechend dient, dass wir bei allen Verordnungen, die die Oberösterreichische Landesregierung beschließt, diese Frage ebenso stellen und dass wir die konkreten Vorschläge in der Resolution umsetzen. Das geht von der geschlechtsbezogenen Sprache, die wir uns vorgenommen haben in allen Politikfeldern ebenso, wie darum, dass wir in den Kommissionen, in den Jurys, in den Weiterbildungsprogrammen des Landes, in allen Tätigkeiten, die das Land eben vor hat, die Frage stellen, dient sie der Gleichstellung von Männern und Frauen in Oberösterreich. Ich meine, dass abgesehen davon, was wir selber tun können auch noch eine Reihe anderer Maßnahmen notwendig sein werden. Die Wirtschaft hier einzubinden, wird eine ganz zentrale Frage sein, aber auch darauf zu schauen, dass andere das ihre tun. Es freut mich nicht, wenn man heute feststellen muss, dass das Gemeindegleichbehandlungsgesetz zum Beispiel seit zwei Jahren in Kraft ist, aber nicht einmal die Hälfte der Gemeinden Gleichbehandlungsbeauftragte bestellt haben. Es freut mich nicht, dass Frauenförderpläne in unseren Gemeinden von nicht einmal 20 Prozent, genau 18 Prozent, erlassen wurden. Hier gibt es also einen Auftrag, auch dieses Gesetz in den Gemeinden umzusetzen. Wir brauchen verstärkt, gerade auch durch die positive Auswirkung des Kindergeldes, nämlich die Möglichkeit länger zu Hause beim Kind bleiben zu können, umso mehr auch vom Land finanzierte und unterstützte, gemeinsam mit dem AMS angezogene Projekte für den Wiedereinstieg von Frauen nach der Karenzzeit. Das wird notwendig sein, wenn man weiß, wie schnell heute auch in der Bildungssituation die Dinge sich ändern. Und ich glaube, dass das auch ein Prinzip sein muss und sein kann, dass wir den Frauen sagen, das ist nicht nur eine Chance für das Kind, dass länger zu Hause geblieben werden kann, sondern auch eine Chance für die Frauen selber, für die Mütter, sich in dieser Zeit entsprechend weiterzubilden. Wir sollten für individuelle Betriebsvereinbarungen in der Wirtschaft werben. Denn wir wissen, dass gerade die Verbindung von Beruf und Familie eine ganz, ganz wichtige Frage ist, hier auch dem Prinzip der Chancengleichheit entgegenzukommen. Und wir sollen uns auch bemühen, im Besonderen in den Betrieben, in den Betriebsräten die Frauen zu unterstützen. Nur ein Viertel aller Betriebsräte sind Frauen und bei den Betriebsratsvorsitzenden gar nur 15 Prozent. Wenn wir wissen, dass in etwa gleich viele Frauen wie Männer beschäftigt sind, dann kann das noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich freue mich drauf, dass wir eine, glaube ich doch, Maßnahme heute auch beschließen, wo Oberösterreich Vorbild sein kann, Vorbild insgesamt im Ausrufen des Jahres der Chancengleichheit, wir sind das erste Bundesland, aber auch mit der Umsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming, das tut uns gut, hier so wie in vielen anderen Bereichen die Ersten zu sein und wir haben uns darauf ja auch gut vorbereitet. Ich erwarte mir viel von gemeinsamer Arbeit auch mit der Linzer Universität. Die Stiftungsassistentin wird vom Land Oberösterreich, vom Herrn Landeshauptmann zwei Jahre lang finanziert und wird uns im Ausschuss gut begleiten können, und ich erwarte mir letztendlich auch, dass wir in einer gemeinsamen guten Arbeit der Arbeitsgruppe des Landes, also gemeinsam der der Landesregierung und des Landtags, hier sehr konkrete Umsetzungsschritte der Reihe nach haben werden. Wenn ich sage gemeinsam, dann glaube ich wirklich, dass sehr vieles, was in den Fachabteilungen und bei den einzelnen Ressortmitgliedern zugeordnet ist, noch zusätzlich das Prinzip aufwerten kann. Es waren viele der hier Anwesenden bei der Auftaktveranstaltung vor einer Woche in den Redoutensälen. Wir hatten eine sehr interessante Vortragende aus der Schweiz, die Frau Kühn, die anhand eines Beispieles, in dem man nicht vermuten würde, dass es hier auch um gewisse Gender-Aspekte geht, nämlich am Beispiel der Mülltrennung und Müllentsorgung, sehr gute Beispiele genannt, wie man auch seine Meinung dazu schärfen kann, welche Auswirkungen politische Maßnahmen auf Männer und Frauen haben. Wenn man weiß, um bei diesem Beispiel zu bleiben, wer in den Familien den Müll trennt, welchen Zugang Menschen dazu haben, wer den Müll entsorgt. Da kommt es also auch darauf an, entsprechend dieses Zuganges Bestimmungen zu erlassen, wo die Frauen und Männer auch gut damit umgehen können. Oder zum Beispiel im Bereich des Wohnbaus und der Städteplanung, wo eine nicht uninteressante These aufgestellt wurde, dass frauenentsprechendes Planen gleichbedeutend ist mit größere Küchen bauen und auf den doch nicht unbeträchtlichen Protest bei der Veranstaltung, dass das Zimmer der Frauen, das ausschließliche Zimmer der Frauen wohl nicht die Küche sein kann, dann überlegt wurde ein eigenes Zimmer wäre nicht schlecht und sei es ein Bügelzimmer. Dann denke ich mir, ist das nicht ganz im Sinne von Chancengleichheit und der Überwindung von eingefahrenen Geschlechterrollen, wie wir sie alle miteinander kennen. Die Schwerpunkte in den einzelnen Fachabteilungen sind zu sensibilisieren und ich bin überzeugt, dass sehr ernsthafte und nachhaltige Positionen herauskommen werden, umso mehr, wenn es eine gute Zusammenarbeit zwischen Landtag, Regierung, Fachabteilungen und Universität gibt. Ich bitte darum, diesen Initiativantrag Gender Mainstreaming nicht nur heute zu beschließen, sondern auch tatsächlich in die Realität umzusetzen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Präsidentin. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Moser. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer auf der Tribüne, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Präsident Orthner hat das Wesentliche der Resolution, die im Rechtsbereinigungsausschuss beschlossen worden ist, dargelegt. Sie ist auch eingegangen auf das Jahr der Chancengleichheit und natürlich, und da werden Sie wohl volles Verständnis dafür haben, freut es mich ganz besonders, nachdem wir die zuständige Referentin stellen mit der Frau Landesrat Haubner, zuständig für Frauenfragen, dass es Ihr hier gelungen ist, einen Schwerpunkt zu setzen. (Beifall) Und ich möchte mich dafür bedanken. Gender Mainstreaming hat eine Vorgeschichte, hat die Vorgeschichte der internationalen Weltfrauenkonferenz, hat den Vertrag von Amsterdam, hat aber auch als Vorgeschichte, dass im Juli 2000 die österreichische Regierung die Gleichstellung für Frauen und Männer als durchgängiges Leitprinzip auch der Bundespolitik beschlossen hat. Und sie sprach sich in Bezug auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Amsterdamer Vertrages dafür aus, diese Aufgabe als Querschnittsaufgabe unter dem Begriff Gender Mainstreaming zu fördern. Bereits am 3. Juli wurde von den freiheitlichen Regierungsmitgliedern, Landesrat Dr. Hans Achatz, Landesrätin Ursula Haubner ein Regierungsantrag eingebracht, mit dem Inhalt, die oberösterreichische Landesregierung möge beschließen: Die oberösterreichische Landesregierung verpflichtet sich zur Umsetzung der Gender Mainstream-Strategie. Der Einrichtung einer Gender Mainstream-Arbeitsgruppe unter der Leitung einer Gender Mainstreaming-Expertin wird zugestimmt. Von jedem Regierungsmitglied wird eine Vertreterin oder ein Vertreter in diese Arbeitsgruppe entsandt. Die beamteten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger des Landes Oberösterreich werden über Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategien informiert, beraten und sensibilisiert. Und genau diese Grundlage wurde jetzt konkretisiert durch die Resolution, die im Rechtsbereinigungsausschuss erstellt und beschlossen worden ist. Ich glaube, eines muss uns schon klar sein und die Frau Präsident hat es angesprochen, das heurige Jahr der Chancengleichheit ist die Grundlage. Aber es muss uns auch bewusst sein, all die Dinge, die wir heuer in Angriff nehmen, die gehen nächstes und übernächstes Jahr und ich hoffe auch in den nächsten Jahrzehnten weiter, sonst haben wir nur ein Jahr der Chancengleichheit 2002, aber wir haben die Chancengleichheit in dem Sinn längerfristig nicht verankert. Und ich glaube, das muss unsere Aufgabe sein. Und ich glaube, jeder von uns muss in seinem Bereich, in seinem Schwerpunktthema, in seiner politischen Partei dazu schauen, wie geht es weiter. Eines darf Gender Mainstreaming nicht werden, und ich zitiere die ehemalige Frauenministerin Dohnal, die gesagt hat, ein Schlagwort, ein Schlagwort, das eines wieder erreicht, dass ein Thema diskutiert wird, dass man es aber vielleicht nicht so ernst nimmt und irgendwann verschwindet es wieder in der Versenkung. Ich glaube und ich bin ganz fest davon überzeugt, Gender Mainstreaming wird eines schaffen, wenn wir es wirklich leben und wenn wir uns danach richten, dass das langverkrustete Rollenklischee, hier Frau, hier Mann, Konfrontationen, Barrieren, die sich zwischen Geschlechtern aufgebaut haben, wieder abgebaut werden. Ich hoffe und ich meine, Konfrontation zwischen den Geschlechtern polarisiert, trennt. Die Chance ist gegeben, dass Gender Mainstreaming vereint und harmonisiert. In dem Zusammenhang möchte ich mich, und es ist eben das Jahr der Chancengleichheit, von der Frau Präsident auch schon angesprochen worden, bei der Landesrätin Haubner aber auch bei der Frauenbeauftragten des Landes Oberösterreich und allen anderen Mitarbeitern, die bei der Erstellung dieses Konzeptes mitbeteiligt waren, sehr herzlich bedanken. Ich möchte mich bedanken für die geplanten Aktivitäten und ich möchte mich im Voraus auch bedanken, dass alle Fraktionen den Weg gemeinsam gehen. Und ich denke mit diesem Schulterschluss wird es ein gutes Jahr der Chancengleichheit werden. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die oberösterreichische Landesregierung hat für das Jahr 2002 das Jahr der Chancengleichheit für Frauen und Männer, so hat es ursprünglich geheißen, ausgerufen. Da die Chancen der Männer immer schon gleicher waren als die der Frauen, so meine ich, dass es nach 100 Jahren Frauenbewegung an der Zeit wäre, an der Durchsetzung gleicher Rechte für Frauen zu arbeiten. Ein Mittel dazu ist zweifellos die bereits angesprochene und heute zur Diskussion stehende Verankerung des Gender Mainstreaming in den oberösterreichischen Staatszielbestimmungen, allerdings müsste man diesem Gender Mainstreaming auch in der Praxis zum Durchbruch verhelfen. Die im Rechtsbereinigungsausschuss erarbeitete Resolution zur Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming im Land Oberösterreich, in die auch zahlreiche Anträge der Grünen eingearbeitet wurden, zum Beispiel die Begutachtung aller Gesetze nach dem Gender Prinzip unter wissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Linz, sowie auch die von uns immer wieder eingeforderte Verwendung von geschlechtergerechter Sprache bietet hier eine gute Grundlage. Auch die Stiftungsassistentin für das Institut für Frauen- und Geschlechterforschung ist auf eine Initiative der Grünen zurückzuführen. Und ich freue mich besonders, wenn heute die Frau Präsidentin Orthner mit mir einer Meinung ist, dass auch Bügelzimmer, große Küchen und große Kinderzimmer nicht unbedingt ein Kriterium für Frauenfreundlichkeit im kommunalen Wohnbau sind. Was bis jetzt noch fehlt, was mir immer wieder abgeht, das ist auch in Oberösterreich der politische Wille zur Durchsetzung des Gender Prinzips in der Praxis. Und ich habe auch Beispiele für bisherige politische Versäumnisse. Da ist erstens die Frauenförderung, die Frau Präsidentin hat sie schon angesprochen. Der jüngste Frauenbericht des Landes Oberösterreich zeigt auf, dass Frauen bei ihrer Karriere nach wie vor an eine gläserne Decke stoßen. Und hier auch das Beispiel aus den Gemeinden. Laut einem Bericht der Gemeindegleichbehandlungsbeauftragten für Oberösterreich Dr. Elfriede Kaiser von Ende September 2001 haben lediglich 20 Prozent, sie meint es ist ein Viertel, weil viele noch nicht eingereicht haben, der 450 oberösterreichischen Gemeinden bisher Frauenförderpläne erstellt. Nur in 208 Gemeinden gibt es eine im Gemeindegleichbehandlungsgesetz vorgesehene Koordinatorin. Eine Überprüfung der Treffsicherheit der Frauenförderpläne von Land und Gemeinden hat bisher nicht stattgefunden. Frauenbeauftragte und zuständige PolitikerInnen müssen sich daher dringend mit der Frage befassen, woran es bisher gescheitert ist, dass Frauen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft in ausreichender Zahl in Spitzenpositionen kommen. Dabei habe ich gemeint FrauenpolitikerInnen mit einem großen I, das heißt, ich habe auch die Politiker in dem Fall gemeint. Entsprechend den nun im Rechtsbereinigungsausschuss festgelegten Grundsätzen des Gender Mainstreamings müssen Frauen auch in allen öffentlichen Gremien entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung vertreten sein. Und da habe ich leider auch ein negatives Beispiel. Vor eineinhalb Jahren konnte zwar auf Initiative von aktiven Frauen in der Kulturszene mit Hilfe der Grünen erreicht werden, dass die gesetzliche Grundlage für die Zusammensetzung des Landeskulturbeirates eine Sollbestimmung für die Parität der Geschlechter aufgenommen wurde. Nun wurden die neuen Mitglieder des Landeskulturbeirates vom Landeshauptmann bestellt. Bei den ordentlichen Mitgliedern handelt es sich um 22 Männer, das sind 81 Prozent, und nur 5 Frauen, das sind 19 Prozent. Und zum Vergleich, bevor diese Sollbestimmung aufgenommen wurde, in der letzten Funktionsperiode waren 76 Prozent Männer und 24 Prozent Frauen vertreten. Zweites Beispiel: Nach wie vor wird auf dem Arbeitsmarkt unterschieden zwischen Frauen- und Männerberufen und dem ist auch in Oberösterreich im Rahmen der oberösterreichischen Landesregierung durch geeignete Maßnahmen gegenzusteuern und arbeitsmarktpolitische Anreize zur Reduzierung der Frauenarbeitslosigkeit sind zu setzen. Einerseits sind bei der Ausbildung Maßnahmen zu treffen, sodass eine Durchmischung der Geschlechter in den einzelnen Berufszweigen stattfindet. Andererseits sind die Löhne in überwiegend durch Frauen besetzten Berufszweigen anzuheben. Ich möchte hier vor allem das Beispiel Pflegedienste hervorheben, wo immer wieder beklagt wird, dass es zum Beispiel im Bereich der Altenbetreuung zu wenig AltenfachbetreuerInnen gäbe. Sieht man sich dann an, was die AltenfachbetreuerInnen verdienen, auch im Vergleich zu Männerberufen, so braucht einen das bitte nicht zu wundern. Es gibt auch im öffentlichen Dienst, auch wenn es formal in den einzelnen Berufsgruppen gleiche Löhne für Frauen und Männer gibt, sehr wohl verschiedene Löhne in den Berufsgruppen, die von Männern überwiegend in Anspruch genommen werden im Vergleich zu denen, die überwiegend von Frauen dominiert sind. Drittens, die Schaffung eines Rechtes auf Kinderbetreuung für alle Altersstufen zwischen eineinhalb und zwölf Jahren konnte bis jetzt noch nicht durchgesetzt werden. Die Hälfte der oberösterreichischen Gemeinden haben laut Arbeiterkammerstudie keine ausreichenden Betreuungseinrichtungen, welche auch in Bezug auf ihre Öffnungszeiten mit den Arbeitszeiten berufstätiger Eltern kompatibel sind. Der Antrag der Grünen, die Bereitstellung einer Kinderbetreuungsmilliarde für die nächsten fünf Jahre im Landesbudget vorzusehen, wurde bei der Budgetsitzung im Dezember von den anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt. Die Weiterführung des Unterausschusses zur Novellierung des Kindergarten- und Hortegesetzes, um die noch offenen Fragen betreffend Raum- und Gruppengrößen, Integration und Ausbildung der BetreuerInnen möglichst schnell einer Beschlussfassung zuzuführen, ist bis jetzt nicht in Sicht. Viertens, die längerfristige Absicherung der Fraueninitiativen und sozialökonomischen Projekte sowie der politischen Frauenorganisationen zumindest über drei Jahre. Auch dieser Antrag der Grünen in der Budgetlandtagssitzung, 1,2 Millionen Euro mehr im Budget für 2002 vorzusehen, um sämtliche Frauenvereine in Oberösterreich finanziell abzusichern, wurde abgelehnt. Auch die vergleichsweise geringe Budgetierung des Frauenressorts ist symptomatisch. Im Jahr 2002 werden für Frauenangelegenheiten 581.400 Euro zur Verfügung stehen, das sind zwar um 150.000 Euro mehr als im Vorjahr, aber immer noch nicht mehr als 0,017 Prozent oder 17 Promille des gesamten Budgets des Landes Oberösterreich. Fünftens, Schule und Freizeit. Männer und Burschen nehmen nach wie vor den Großteil des öffentlichen Raums in Besitz und definieren ihn nach ihren Bedürfnissen. Aufgabe der öffentlichen Hand wäre es, besonders auf geschlechtssensible Erziehungen in Schulen sowie die Schaffung von ausreichenden Räumen, von ausreichenden Spielräumen für Mädchen Wert zu legen. In Zusammenarbeit von PädagogInnen und KünstlerInnen sind hier Projekte zu fördern. Die bildungspolitische Forderung der Grünen auf Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 25 würde vor allem auch Mädchen zugute kommen, die dadurch mehr Aufmerksamkeit durch ihre LehrerInnen erfahren könnten. Schließlich wäre es hoch an der Zeit, die Arbeit wieder menschengerecht zu gestalten. Gerade die neuen Technologien würden es ermöglichen, Arbeits- und Lebensbereiche wieder mehr zusammenzuführen. Nebeneffekte wären hier auch ökologischer und sozialer Natur. Weniger Verkehrsströme, mehr Zeit für politisches und soziales Engagement, mehr Zeit für sich selbst. Und hier wäre vor allem der öffentliche Dienst gefordert, entsprechende Pilotprojekte zu fördern. Die Grünen erwarten sich vom heurigen Jahr der Chancengleichheit eine kräftige frauenpolitische Offensive, die alle diese Mängel abstellt. Die vergangenen Jahre der Jugend bzw. der Bildung waren in ihren Ergebnissen eher bescheiden und sind auch dem Vernehmen nach an den Betroffenen weitgehend ungenutzt vorbeigegangen. Sieht man zum Beispiel nur in Richtung Jugendwohlfahrt, die nach wie vor an Personalmangel leidet, währenddessen sehr viele Millionen in die PR, in die Werbung gegangen sind. Für das Jahr der Chancengleichheit sind im Budget 726.700 Euro vorgesehen und wir werden unsere politische Kraft genau dafür einsetzen, dass dieses Geld nicht nur in PR-Maßnahmen ausgegeben wird, siehe die Großplakate mit Hinweis auf die Homepage, die nicht sehr stark frequentiert wird bis jetzt zumindest, stattdessen dieses Geld vor allem den Frauen und Frauenorganisationen direkt zugute kommt und dass die auch mindestens wissen für die nächsten drei Jahre, wie sie ihre Angestellten beschäftigen können und wie sie ihre Arbeit machen können. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Schmidt. Abg. Dr. Schmidt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Durch einen EU-Beschluss bereits im Jahr 1999 wurde Gender Mainstreaming als ergänzende Methode zum Erreichen der Chancengleichheit und Geschlechterdemokratie eingeführt. Dieser Beschluss wurde durch die Bundesregierung aber negiert oder missinterpretiert. Die Maßnahmen der Bundesregierung, zum Beispiel Zurückdrängen der Frauenförderung, Ausschaltung der Gleichbehandlungsgesetze oder Belastungspakete, treffen mit größerer Wucht die Frauen als die Männer. Heute in der Nacht, als ich von einer Sitzung nach Hause gefahren bin, habe ich auch im Radio gehört, dass immer mehr Frauen vermehrt unter die Armutsgrenze fallen. Ich halte es daher für mehr als erfreulich, dass im Rechtsbereinigungsausschuss alle Fraktionen der vorliegenden Resolution an die Landesregierung zustimmten. Mittels dieser Resolution ersucht der Landtag, an die gute Arbeit der sozialdemokratischen Frauenministerinnen anzuknüpfen und diese Arbeit zur ehebaldigsten Erreichung der Chancengleichheit fortzuführen. (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "Provozieren sollen Sie nicht, Frau Doktor!") Ich weiß nicht, warum Sie sich provoziert fühlen, wenn ich die Arbeit der Frau Landesrätin Haubner als gut bezeichne im Interesse der Frauen, wenn sie das so weiterführt in diesem Sinne. Also ich denke, dass alles, was im Interesse der Frauen getan wird, das lasse ich mir nicht nehmen, gute Arbeit ist. Aber ich weiß, es wird noch ein langer Prozess sein, bis es zu dieser Chancengleichheit kommt. Das soll uns aber jetzt nicht entmutigen, sondern es soll uns anspornen. Und Frau Präsidentin Orthner, wenn ich jetzt gerade Sie anspreche, dann bitte ich Sie, das jetzt nicht misszuverstehen, weil ich genau weiß, gerade Sie haben sich sehr mit dieser Thematik beschäftigt, Gender Mainstreaming. Ich spreche es deshalb an, weil Sie die Küchen-/Bügelzimmer so herausgegriffen haben. Ich spreche es deshalb an, weil, ich sage auch Sie, wie wir alle wahrscheinlich in diesen traditionellen Gedankengängen verhaftet sind. Na klar, Frauen sind halt diejenigen, die bügeln, so ist es auch tatsächlich noch, und Sie offensichtlich so weiterdenken, dass, wenn wir jetzt die Bügelzimmer machen, dann werden wieder Frauen die sein, die bügeln. Ich denke mir, Gender-Aspekt ist ja genau der Aspekt, dass man überlegt, jawohl, Frauen bügeln noch am meisten. Niemand glaube ich will aber die Wäsche irgendwo im Wohnzimmer herumstehen haben. Ich glaube, es ist ein Bedürfnis von Frauen und Männern, dass man miteinander wohnen kann, nennen wir es einmal so. Wir müssen daher überlegen, welche Maßnahmen oder in welchen Gesetzen oder in welchen Aktionen können wir Maßnahmen setzen, damit genau das nicht so passiert, dass die Frauen auf eine Position festgenagelt sind und die Herren auf eine andere Position festgenagelt sind. Aber ich glaube, das passiert uns immer allen, weil wir ja in diesem System aufgewachsen sind. Die Gesellschaftsstrukturen verändern sich nicht von heute auf morgen und das Tun der Politik ist da selbstverständlich gefordert. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Wir werden verordnen, dass es 'der' Bügelzimmer heißt!") Ich glaube nicht, dass ihr da die Mehrheit kriegen werdet und ich halte es auch, jetzt muss ich schon sagen, ich halte es auch nicht für korrekt, Thematiken, die vor allem Frauen betreffen und wo die Frauen für ihre Rechte eintreten und wo wir in einem Landtag beschließen sollen Gender Mainstreaming, dass dann mit lächerlichen Bemerkungen diese wichtigen Fragen abqualifiziert werden sollen. Und Herr Klubobmann Stockinger, das enttäuscht mich gerade auch von dir als Klubobmann sehr. Ich denke aber auch nur an das ABGB, das seit 1811 gilt, wonach früher der Mann das Oberhaupt der Familie war. Erst in den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts ist es durch Justizminister Broda geändert worden. Und in dieser Ära wurden sehr viele Grundsteine für die Chancengleichheit gelegt, auf denen bis zur österreichischen Wende konsequent aufgebaut wurde. Gender Mainstreaming hat in den Siebzigern glaube ich noch nicht als Begriff existiert, wurde aber doch praktiziert. Der freie Zugang zur Bildung war so eine Gender Mainstreaming-Maßnahme. Eltern brauchten damals dann nicht mehr die Entscheidung zu treffen, ob sie jetzt dem Sohn die Ausbildung finanzieren oder der Tochter die Ausbildung finanzieren. Es ist ja nachvollziehbar, wenn das Geld nicht reicht und der Mann das Oberhaupt der Familie ist, dass die meisten Eltern dann geneigt waren, eher dem Sohn eine gute Ausbildung zukommen zu lassen als der Tochter. Freier Zugang zur Bildung hat diese Entscheidungsschwierigkeiten aufgehoben und beide Kinder hatten letztendlich die gleichen Chancen (Zwischenruf Abg. Moser: "Auch heute noch!") und man sieht auch, dass sie diese Chancen nutzen konnten. Alle Chancen konnten noch nicht genutzt werden, weil noch nicht alle Chancen zugegebenermaßen auch vorhanden sind. Ich sehe daher die Notwendigkeit, Strategien des Gender Mainstreamings zu entwickeln. Die statistische Aufbereitung erscheint mir als besonders wichtig. Ansonsten sind wir nur auf die Mutmaßungen angewiesen, zum Beispiel auch bei der Tatsache, dass Oberösterreich bei den Frauenlöhnen zu den Schlusslichtern in ganz Österreich zählt. Da ist offensichtlich etwas falsch gelaufen. Eine Ursache, so meine ich, ist, dass viele Familienpolitik letztendlich mit Frauenpolitik verwechseln und sich mit Familienpolitik begnügen. Ich halte fest, Familienpolitik ist mir wichtig, aber wenn der Gender-Aspekt nicht beachtet wird, so führt es, wie man auch in Oberösterreich sieht, dazu, dass Frauen sich dann sehr oft in schlechterer Position befinden als die Männer. Und Frau Präsidentin Orthner, Sie haben das Kindergeld angesprochen und vom Gender-Aspekt letztendlich gefordert, und da gehe ich mit Ihnen mit, dass man wirklich Wiedereinstiegsmaßnahmen und dergleichen braucht. Also man sieht, eine Maßnahme ist für einen Bereich, wenn ich bestimmte Ziele verfolge, gut geeignet, für einen anderen Bereich ist sie vielleicht kontraproduktiv und daher muss man Maßnahmen setzen, um in diesem Bereich voranzukommen. Ich glaube, jetzt wird auch für alle deutlich, dass unser Hauptaugenmerk auch auf moderne Gender-gerechte Arbeitsplätze gelegt werden muss. Datenerhebung wird den Aufbau der Gender-Kompetenzen erleichtern. Das Land begnügt sich auch nicht mit Regeln für die Landesverwaltung, um Regeln hier aufzustellen, sondern soll auch aktiv werden durch Aufforderung und dafür Sorge tragen, dass dann Netzwerke letztendlich zustande kommen. Ich denke, das Ziel ist für uns alle klar, Gender Mainstreaming soll im gesamten Bundesland zur Selbstverständlichkeit werden und ich ersuche alle, dieser Resolution zuzustimmen. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin. Bevor ich der zuständigen Landesrätin das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass wir derzeit nicht beschlussfähig wären. Ich hoffe sehr, dass das Interesse nicht unbedingt mit dem behandelten Thema zusammenhängt und bitte die Kolleginnen und Kollegen, hereinzukommen, wenn es dann zur Abstimmung kommt. Am Wort ist die Frau Landesrätin. Landesrätin Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! So sehr die Freude groß ist, dass es hier eine Übereinstimmung, was Chancengleichheit anbelangt, was Gender Mainstreaming anbelangt, über alle vier Landtagsparteien gibt, so deprimierend ist es für mich, dass wir nicht beschlussfähig wären, wenn es zu einer Beschlussfassung kommt und ich muss auch ganz ehrlich sagen, für mich auch deprimierend, dass sich bisher nur engagierte Frauen gemeldet haben zu diesem Thema. (Beifall) Denn Gender Mainstreaming, wie wir wissen, geht alle an und ist nicht zu verwechseln mit Frauenpolitik und mit Frauenförderung. Und uns Frauen ist ja seit Jahrzehnten schon klar, dass vieles nicht in Ordnung ist, dass vieles verbessert werden muss, und meine Vorrednerinnen haben ja hier sehr viele Beispiele angeführt und aufgezählt, und ich denke, gerade deswegen brauchen wir jetzt Gender Mainstreaming in der praktischen Umsetzung, weil eben das Verhältnis zwischen Frauen und Männern auch in Oberösterreich, wo sicher viel schon geschehen ist, noch immer nicht ausgewogen, noch immer nicht gerecht und in vielen Dingen auch nicht demokratisch ist. Und daher ist ein Strategiewechsel angesagt und der Strategiewechsel geht in Richtung Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming hinterfragt die politischen Maßnahmen, vor allem jene Gesetzesvorhaben, die zu erstellen sind, wie sie sich jeweils auf Frauen und Männer auswirken und ob und wie das Ziel zur Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden kann. Gender Mainstreaming richtet sich also nicht nur an Frauen, damit wir gemeinsam jeweilige Veränderungen durchsetzen, sondern ist vor allem die Aufgabe aller, die an Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Was ist nun der Unterschied zwischen spezifischer Frauenpolitik und Gender Mainstreaming? Spezifische Frauenpolitik richtet sich nur an Frauen, Gender Mainstreaming richtet den Blick auf den Aspekt der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. Frauenpolitik unterstützt nur Frauen, Gender Mainstreaming stellt sicher, dass Bedürfnisse von Frauen in allen Maßnahmen berücksichtigt werden. Frauenpolitik bietet vor allem Projekte für Frauen an und Gender Mainstreaming integriert in alle Maßnahmen und Tätigkeiten eine geschlechtssensible Perspektive, und das kann von A bis Z gehen, von der Abfalltrennung bis zu Maßnahmen im Bereich des Zukunftsfonds. Und für mich stellt sich daher nicht die Frage, Frauenpolitik oder Gender Mainstreaming, sondern ich sage, Frauenpolitik und Gender Mainstreaming sind zwei sich ergänzende Strategien mit dem gleichen Ziel, der Gleichstellung von Frauen und Männern. Damit wir diese Strategien umsetzen können, ist natürlich die wichtigste Voraussetzung der politische Wille, und zwar nicht nur theoretische Absichtserklärungen, sondern der politische Wille zur praktischen Umsetzung. Und ich denke, wir haben in Oberösterreich zumindest einmal einen ersten sehr nachhaltigen Schritt gemacht. Erstmals der einstimmige Beschluss in der Landesregierung zur Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes und wo man sich auch verpflichtet hat zur Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe aus allen Ressorts, aus allen Fachabteilungen. Was ich sehr positiv empfinde, dass das nicht eine Gruppe ist nur von engagierten Frauen, sondern wo wir wirklich die 50:50-Teilung haben und dass der Anteil der leitenden Beamtinnen und Beamten sehr ausgewogen ist. Ich begrüße daher natürlich heute diese vorliegende Resolution für ein umfassendes Konzept. Es ist eine wertvolle Ergänzung, eine wertvolle Unterstützung dessen, was die Regierung beschlossen hat. Und es zeigt für mich, dass nicht nur die Regierung, sondern vor allem auch das oberösterreichische Landesparlament die Fragen der Gleichstellungspolitik ernst nimmt und sie auch dementsprechend praktisch umsetzen will. In einer Stellungnahme des Ausschusses für Chancengleichheit und Frauenrechte im EU-Parlament wurde unlängst kritisiert, dass die meisten Mitgliedstaaten Gleichstellungsfragen eine viel zu geringe Bedeutung beimessen und es wird bedauert, dass es kaum neue Initiativen in den Mitgliedsländern gibt. Ich denke, wir in Oberösterreich als Region, als ein Land mit 706.000 Frauen von 1,38 Millionen Bewohnern, ein Land, das Frauen hat, die zum Teil sehr gut ausgebildet sind aber die nicht immer ihre Qualifikation umsetzen können, ein Land, das Frauen hat, die zu 45 Prozent die Erwerbstätigen stellen, aber gerade im Bereich der geringfügigen Beschäftigten zu 80 Prozent vertreten sind, und ein Land, in dem Familienarbeit nach wie vor ausschließlich Frauensache ist, soll diesen offensiven Weg auch mit dem Jahr der Chancengleichheit gehen. Und es ist heute schon angeklungen, und das finde ich auch sehr positiv, dass alle hier Anwesenden der Meinung sind, dass mit einem Jahr allein zuwenig getan ist. Aber ich denke, es ist einmal ein Beginn, ein Bewusstseinmachen, ein Transportieren von Anliegen und ein Erarbeiten von gemeinsamen Lösungen. Aber ich bin Realistin genug, dass wir diese Dinge, die meine Vorrednerinnen angeführt haben, sicher nicht alle in diesem einen Jahr umsetzen können, zum Teil auch, weil wir natürlich hier alleine nicht alles tun können und wir auch entsprechende Forderungen in Richtung Bundesregierung und auch in Richtung Frauenministerium setzen werden und setzen müssen. Aber Gender Mainstreaming ist letztendlich ein sichtbarer Beginn, ein sichtbarer Beitrag, und ich hoffe sehr, dass wir im Jahr 2003 dann auch erste messbare Ergebnisse analysieren können. Wir werden auch seitens des Frauenressorts unter dem Titel "Gendern im Vier-Viertel-Takt" in Zusammenarbeit mit regionalen Frauenvereinen und Fraueninitiativen entsprechende Informationen in Richtung Gemeinden und für die Bevölkerung vor Ort geben. Ich denke, es ist ganz wichtig, gerade auf regionaler, auf Gemeindeebene, hier etwas zu tun, denn wir wissen ja, dass im Bereich des Gemeindegleichbehandlungsgesetzes noch vieles nicht in Ordnung ist, auch hier eine gute Absicht, aber was die Überprüfung der Treffsicherheit anbelangt, wirklich auch in Angriff nehmen müssen. Wir werden also in diesem Bereich sehr intensiv arbeiten. Ich möchte mich auch bei den Frauenorganisationen und -initiativen bedanken, die schon im Vorfeld zu diesem Jahr der Chancengleichheit sehr kreativ und sehr innovativ mitgearbeitet haben und diese Projekte letztendlich erstellt haben, und möchte mich auch bedanken beim Kollegen Haider, der aus dem Verkehrsressort diese Aktionen in den Gemeinden auch dementsprechend unterstützen wird. Wir werden parallel dazu eine sogenannte Stärken-Schwächen-Analyse des Institutes für Frauen- und Geschlechterforschung in Auftrag geben über die Situation der Frauen in den Gemeinden und daraus einen entsprechenden Entwicklungsleitfaden für die Basisarbeit in den Gemeinden erstellen. Meine Damen und Herren! Ich denke, in einer Gesellschaft, in der Frauen und Männer so unterschiedliche Rollen und Positionen haben, kann es einfach keine geschlechtsneutralen Perspektiven geben. Und diejenigen, die das fordern, alles geschlechtsneutral zu sehen, übersehen immer wieder, dass der scheinbar neutrale Blick meist ein sehr, sehr männlicher ist. Für mich ist daher Gender Mainstreaming eine ganz wichtige Maßnahme zu einem partnerschaftlichen Lebens- und Gesellschaftsmodell, in dem die Bedürfnisse und Interessen sowohl von Frauen als auch von Männern wahrgenommen werden. Und die Referentin am Auftaktabend zum Jahr der Chancengleichheit, die Schweizer Gender-Expertin Zita Küng, hat wörtlich gesagt: "Im Jahr der Chancengleichheit wird den Verantwortlichen tatsächlich Verantwortung für das Geschlechterverhältnis bewusst gemacht. Lernen und Erkennen ist wichtig und die Ziele mit entsprechenden Maßnahmen erreichen!" Ich bedanke mich beim Oö. Landtag, dass Sie diese Verantwortung mit dieser Beschlussfassung übernehmen, hoffe, dass wir viele Maßnahmen umsetzen können, und ich denke, wir sollten das Jahr der Chancengleichheit, so wie wir gestartet sind, auch in den weiteren Monaten mit Leben erfüllen. Recht herzlichen Dank. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Landesrat. Vorläufig letzter Redner zu diesem Verhandlungsgegenstand ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich gegen den Vorwurf, der einzige Mann zu sein, Vorwurf unter Anführungszeichen, verwehren, weil ich glaube, dass dieses Thema viel zu wichtig ist, als dass man es nur 52 Prozent der Bevölkerung übrig lässt. Ich glaube, die anderen 48 haben auch ein Interesse daran. Und wenn ich an der Auftaktveranstaltung nicht teilgenommen habe, so lag das nicht an meinem Desinteresse, sondern an der Tatsache, dass ich keine Zeit hatte, und das tut mir sehr leid. Ich beschäftige mich mit diesen und ähnlichen Fragen, wo es um Gleichstellung, gleiche Rechte geht, gleiche Sichtweisen oder Sichtweisen gleicher Qualität schon sehr lange, und ich beschäftige mich auch mit der Tatsache, dass wir für den Begriff Gender Mainstreaming kein adäquates deutsches Wort gefunden haben, auch weil es einfach im englischen sehr wohl den Unterschied zwischen dem sozialen und dem biologischen Geschlecht gibt, das eine heißt „sex“ und das andere „gender“, das wissen Sie alle. Und diese Diskussion, die stattgefunden hat, im Rechtsbereinigungsausschuss war sehr wichtig, weil ich glaube, dass es notwendig ist, dass man, wenn man so ein Gesetz, das eigentlich schon an den Grundfesten unserer Gesellschaft, die über Jahrhunderte gewachsen ist, rüttelt, und hier neues schaffen will, dass man über so ein Gesetz, über so eine Initiative sehr wohl eingehend diskutieren muss. Was in der Begleitung der Diskussion an Bewusstseinsbildung im Rechtsbereinigungsausschuss geschehen ist, halte ich durchaus für bemerkenswert. Ich denke, dass auch Fragen, die vielleicht aus einem gewissen, aus einem gewissen News-Effekt, also, weil sie neu waren, die gestellt wurden, auch dazu geführt haben, dass man Antworten gesucht hat. Nicht alles, was einem selbstverständlich klingt oder selbstverständlich einen Eindruck erweckt, ist für alle selbstverständlich. Und was wir wollen mit dieser Initiative ist ja nicht, dass sich nur Einzelne wenige damit auseinandersetzen, sondern dass dieses neue Denken doch weite Bereiche, möglichst die ganze Bevölkerung des Landes erreicht. Wie ich vor vier Jahren, wie es darum gegangen ist, wer welche Ausschüsse nimmt, wer welche Ausschüsse von uns drei Abgeordneten besetzen wird, so war der Rechtsbereinigungsausschuss mit Sicherheit kein heiß umkämpfter. In der Zwischenzeit kann ich sagen, dass der Rechtsbereinigungsausschuss einige sehr spannende Themen gehabt hat, viele Themen, die weit über einen kleinen Zirkel, von Schriftgelehrten fast, hinaus geht, wo man sich nicht nur mit Formulierungsänderungen auseinandersetzt, sondern sehr wohl zum Beispiel auch sich mit der Frage von diskriminierenden Bestimmungen in der Gesetzesmaterie beschäftigt, wo man sich mit dem Leitbild der Gesetzeswerdung auseinandergesetzt hat und wo letztlich auch Gender Mainstreaming der Diskussionsschwerpunkt des letzten vergangenen halben Jahres war. Ich möchte an dieser Stelle auch Dr. Steiner, dem Verbündeten in der Landtagsdirektion, was Gender Mainstreaming betrifft, danken für seine Unterstützung, und er wird ja auch noch weiterhin als einer der Arbeitsgruppe, als der Leiter der Arbeitsgruppe oder einer der Rechtsberater dieser Arbeitsgruppe, die sich mit Gender Mainstreaming auf Landesebene auseinandersetzen wird, noch weiterhin viel zu tun haben. Und ich brauche ihm keine spannende Zeit wünschen, die wird er sicher haben, sondern ich wünsche ihm eine Zeit, die wirklich dieses Thema in Oberösterreich weiterbringt. Als Querschnittsmaterie eignet sich Gender Mainstreaming so ganz und gar nicht für Überschriften. Also, mit irgendwelchen Prozenten oder mit irgendwelchen Kochrezepten werden wir diesem Anspruch nicht gerecht. Ich glaube, dass wir hier noch sehr viel Arbeit leisten müssen, nämlich an uns selbst, an Bewusstseinsbildung, neue Denkprozesse erleben und möglich machen. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die ich heute schon in meiner Anfrage an Landesrat Fill thematisiert habe, ist wirklich eine ernste. Die 120.000 Teilzeitjobs sind nicht nur ein Grund zur Freude, sondern sind ganz im Gegenteil, sie sind eine ernste Warnung, wenn man sich die Details anschaut, wer diese Jobs hat. Und es sind zumeist Frauen, es sind zumeist Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind, wo sie mehrere Jobs, bezahlte und unbezahlte, weil Betreuungspersonen und so weiter, sein müssen, unter einen Hut bringen, und Teilzeitjobs keineswegs immer nur eine freiwillige Angelegenheit sind, sondern einfach die Arbeitszeitverkürzung, die wir seit langem fordern, nur nicht mit vollem oder mit einem Lohnausgleich, sondern Arbeitszeitverkürzung mit anteilig geringerem Einkommen. In vielen Bereichen, wo ich politisch tätig bin, ist der Anspruch all equal, all different, ganz wichtig. Es geht um gleiche Rechte, gleiche Chancen, aber es geht nicht um Gleichmachen. Es ist wichtig, dass wir nicht verwechseln Gleichmacherei und Einebnen aller Spezifika, zum Beispiel Geschlechtsunterschiede, sondern es geht um die individuelle Chancengleichheit aller in diesem Land Lebenden, und dafür werde ich mich weiterhin einsetzen. Und ich freue mich, dass diese Initiative des Oö. Landtags ein wichtiger Beitrag ist, der das Land Oberösterreich, und das haben unsere Referentinnen im Zuge der Diskussion immer wieder gesagt, das Land Oberösterreich in eine Vorreiterrolle gebracht hat, dazu zu gehören ist sicherlich eine sehr positive Angelegenheit. Ich danke Ihnen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1302/2001 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen nun zur Beilage 1303/2002, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner – 31. Dezember 2000. Ich bitte Frau Abgeordnete Dr. Cordula Schmidt über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Schmidt: Beilage 1303/2002, Bericht des Sozialausschusses betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner – 31. Dezember 2000. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1303/2002.) Der Sozialausschuss beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Der Bericht der der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft betreffend den Tätigkeitszeitraum 1. Jänner – 31. Dezember 2000 wird in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung zur Kenntnis genommen. Dritter Präsident: Ich danke der Berichterstatterin. Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Kreßl. Abg. Kreßl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft hat in der letzten Ausschussrunde für einige Diskussionen gesorgt. Einer der Gründe war, dass es einen doppelten Anhang 5 im Bericht gegeben hat, und einer dieser beiden Beilagen ein Positionspapier aus dem Jahre 1999 gewesen ist, was in diesem Bericht des Jahres 2000 eigentlich nichts verloren hatte. Das ist aber außer uns Freiheitlichen scheinbar niemandem aufgefallen. Das zeigt auch, dass außer uns diesen Bericht scheinbar niemand gelesen hat. Außerdem beinhaltet dieser Bericht einige sehr heikle Positionen, die politisch sehr umstritten sind. Insbesondere wird dabei die Möglichkeit der Schubhaftverhängung für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge stark kritisiert. Und es wird vom Widerspruch zu humanitären Grundsätzen und zur UN-Kinderrechtskonvention gesprochen. Die Möglichkeit der Schubhaftverhängung unter ganz bestimmten Voraussetzungen, auch für Minderjährige, ist aber aus sicherheitspolitischen und aus fremdenpolizeilichen Gründen sicherlich sinnvoll, gerechtfertigt und auch notwendig. Und man sollte bei derartigen Rechenschaftsberichten nicht ständig auf diesem Thema derart herumreiten. Im Paragraf 68 des Fremdengesetzes ist die Durchführung der Schubhaft ganz genau geregelt und betreffend minderjähriger Personen ohnehin nur in Ausnahmefällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen erst möglich. Dieses Gesetz ist 1997 beschlossen worden, auch mit den Stimmen der SPÖ, die damals ihren damaligen Innenminister doch sehr unfair behandelt hat und ihm sehr übel mitgespielt hat. Dieses umstrittene Positionspapier bzw. dieser doppelte Anhang 5 ist mittlerweile aus dem Rechenschaftsbericht herausgenommen worden, der ist auch nicht mehr Gegenstand dieser Diskussion heute. Weiters wird in diesem Bericht aber auch eine Absenkung des Geltungsbereiches des Jugendgerichtsgesetzes, die Herabsetzung von 19 auf 18 Jahre heftig kritisiert. Das ist eine klare Positionierung gegen die Haltung der Bundesregierung, die den Jugendlichen auf der einen Seite mehr Rechte, aber auf der anderen Seite auch mehr Pflichten zuerkennen will. Und eine weitere sehr heikle Forderung in diesem Bericht ist der Wunsch nach Ausdehnung der Diversionsmöglichkeiten. Auch bei den heiklen Paragrafen 206 und 207 des Strafgesetzbuches, das ist der sexuelle und der schwere sexuelle Missbrauch von Unmündigen. Und die Ausweitung dieses außergerichtlichen Tatausgleiches bei derartigen Delikten, wenn auch nur in Einzelfällen, ist äußerst bedenklich und widerspricht meiner Meinung nach jeglichem gesunden Rechtsempfinden. Meine Damen und Herren, im Bericht sind aber auch positive Anmerkungen enthalten, insbesondere die Verbesserung des Opferschutzes bei Gericht, die Justizminister Böhmdorfer ja bereits umgesetzt hat, und das zeigt auch, dass jetzt endlich dem Opferschutz, und nicht wie bisher nur dem Täterschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Der vorliegende Rechenschaftsbericht ist mittlerweile korrigiert worden, wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis, obwohl wir einige Bereiche dieses Berichts inhaltlich nicht teilen können. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Ja, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft im Ausschuss deshalb nicht zugestimmt, weil es im Ausschuss nicht möglich war zu klären, wie viele Jugendliche ohne Begleitung sich derzeit in Oberösterreich aufhalten und was mit denen geschehen soll bzw. was mit denen auch therapeutisch und betreuungsmäßig gemacht wird. In Oberösterreich hat es vor einiger Zeit sehr gute Ansätze gegeben, wo auch eindeutig festgestellt wurde, zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist die Jugendwohlfahrt, dann hat es einige Verbesserungen gegeben bei der Unterbringung. Es ist eine Wohngemeinschaft, eine betreute Wohngemeinschaft in der Rudolfstraße errichtet worden, es sind auch die Bedingungen bei der Volkshilfe verbessert worden. Nichts desto trotz gibt es noch immer einige, die keine Betreuung haben, die völlig auf sich allein gestellt sind, die in diesen schrecklichen VÖEST-Hotels untergebracht sind. Ja, und das war auch der Grund, warum wir eine Anfrage gleich gestellt haben und auch einen Antrag, der Ihnen heute vorliegt. Ich glaube, dass es keinen Unterschied machen darf, ob ein 14-, 15-Jähriger, oder eine 14-, 15-Jährige aus Afghanistan, aus China, aus Sierra Leone oder aus Österreich kommt. Sie haben alle die gleichen Ansprüche auf eine altersgemäße Betreuung wie die so genannten "inländischen", wie die österreichischen Kinder. Und das ist ein ewiger Widerspruch auch zum Kollegen Kreßl, der das offenbar hier nicht so sieht. Ich denke mir, dass hier noch viel an Kreativität auch notwendig ist, was die Betreuung betrifft, es sind sicher keine einfachen Aufgaben, es ist sicher keine einfache Lösung zu finden, dennoch gibt es Ansätze in parallelen Institutionen, wie zum Beispiel bei der Bewährungshilfe, wo gute Erfahrungen mit ehrenamtlichen Betreuern gemacht wurden. Man kann sich auch vorstellen, dass es vielleicht Pflegeeltern gibt, die sich finden würden für den einen oder anderen jugendlichen Flüchtling. Ich habe hier keine fertigen Lösungen parat, ich möchte das auch ausdrücklich sagen, aber ich finde, dass man diesen Anspruch, dieses Ziel, jeder Jugendliche, der nun einmal bei uns im Land ist, und jede Jugendliche den gleichen Anspruch hat, unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrer Staatsbürgerschaft. Und das haben wir auch festgeschrieben in unseren Staatszielbestimmungen, und davon dürfen wir nicht abgehen. Ja, was den angeblichen Werbeeffekt betrifft in den Herkunftsländern, der auch im letzten Ausschuss, in der letzten Ausschussrunde angeklungen ist, wenn wir diese Jugendlichen gut behandeln, dem ist entgegen zu halten, dass die Fremdenpolitik, so wie wir sie meinen, dort beginnen muss, dass natürlich auch Oberösterreich einen aktiven Beitrag zur Beseitigung der globalen Ungerechtigkeiten leistet und sich nicht einmal ideell an den Kriegen, wie zum Beispiel aktuell jetzt in Afghanistan beteiligt. Bis jetzt wurden diesbezüglich nicht einmal kleine Schritte gesetzt. Und sieht man sich das Buffet im Nebenraum an, dann drängen sich die Fragen auch auf, aus welchen Produktionsbedingungen zum Beispiel Kaffee, Tee, Orangen, die da angeboten werden im Nebenraum, stammen. Und das hat unmittelbar auch Zusammenhänge mit der Armut, die in den Herkunftsländern der Flüchtlinge herrscht. Und da gibt es immer wieder Lippenbekenntnisse anlässlich von "Fairen Wochen" etc., dass man eh dafür ist, aber die Praxis, dass auch das Beschaffungswesen in Oberösterreich, im Oberösterreichischen Landtag, entsprechend umgestellt wird, die hat sich nicht geändert. Würden die Milliarden Dollar, die die Länder der Dritten Welt verwüsten in den aktuellen Kriegen, zur Bekämpfung der Armut eingesetzt, dann gäbe es deutlich weniger Flüchtlinge und auch deutlich weniger Terroristen. Und da könnten wir durchaus auch in Österreich vor der eigenen Tür kehren, wenn man überlegt, was die Abfangjäger zum Beispiel kosten, die jetzt angeschafft werden sollen, die auch nach Ansicht von Experten eigentlich für die Katz sind, weil man damit das Land Österreich nicht sinnvoll verteidigen kann. Da könnte man auch im eigenen Land einiges Elend lindern und geschätzte 400 Jugendliche, genaue Zahlen haben wir ja noch nicht, da könnten wir, ungefähr nach meiner Rechnung, über 1.000 durchfüttern, ganz abgesehen von den Problemen armer Menschen, sozialen Problemen, die auch hausgemacht sind. Ja, dieses ist zu bedenken und ich denke mir, auf diese Fragen müssten wir auch Antworten kriegen. Und das ist auch der Grund, warum wir inhaltlich dem Bericht nicht zustimmen, weil die Fragen zwar aufgeworfen sind, aber die Antworten nicht gegeben werden. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Kollegin. Nächster Redner ist Herr Mag. Gumpinger. Er ist der vorläufig Letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus! Ich verstehe die Begründung der Grünen nicht für das Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen dieses Tätigkeitsberichtes, denn es kann doch nicht einer sozialen Einrichtung angelastet werden, nicht zu wissen, wie viel Illegale wo sind. Das ist in vielen Bereichen so. Wie soll man das Ganze hundertprozentig lösen das Problem? Man kann es versuchen möglichst ... (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Illegal heißt ja nicht, dass sie nicht gemeldet sind!") Ja eh, aber wie soll man das dann feststellen, wieso kann man deshalb eine Ablehnung eines Berichtes davon ableiten. (Zwischenruf Landesrat Ackerl: "Nein, Illegale sind nicht gemeldet!") Wenn die bei irgend welchen Familien irgendwo versteckt sind, wie sollen wir das, also ich verstehe da die Begründung nicht. Man kann ja appellieren, dass man hier noch umsichtiger vorgeht und alle Möglichkeiten nützt, aber letztlich hundertprozentig gibt es keine Gewähr dafür, also deshalb verstehe ich die Begründung nicht. Ich wollte aber dazu sagen, ich bin sehr dafür, und das ist sicher eine Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, weil es ja letztlich den Bereich der Jugendwohlfahrt tangiert, sich dieses Problems anzunehmen. Und das geschieht ja und das ist sehr positiv und das möchte ich auch generell sagen. Ich glaube, wenn man vergleicht, mit dem letztjährigen Bericht wurden doch wesentliche Fortschritte erzielt und wir haben auch im Ausschuss den Bericht ja zustimmend zur Kenntnis genommen und wir stehen zur Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wenn auch jetzt im Vorfeld manche Kritik auch artikuliert wurde, dann möchte ich dazu sagen, natürlich ist bei jeder Einrichtung immer zu hinterfragen, ob die eingesetzten Ressourcen mit der erledigten Arbeit, ob das im richtigen Verhältnis steht. Das ist immer zu überprüfen und es ist vor allem Aufgabe des Sozialreferenten das letztlich zu beurteilen, ob das im richtigen Verhältnis steht. Dies ist ein Anliegen, das immer beachtet werden muss. Und was die Arbeit selber betrifft gibt es im Gesetz ja eine genaue Definition was die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist, nämlich vor allem eine Beratungstätigkeit auszuüben und Hilfestellungen zu leisten für Kinder und Jugendliche und auch Erziehungsberechtigte. Wir sehen die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft in diesem Bereich und wenn es notwendig ist in genereller Weise in der Jugendarbeit tätig zu sein, weil man prophylaktisch wirken will, weil man dadurch Kontakte aufbaut. Wir wissen ja, dass Kinder und Jugendliche sich kaum an Institutionen wenden, wo sie die dort handelnden Personen nicht kennen. Das ist auch eine Realität. Dann muss das meines Erachtens oder unseres Erachtens in enger Abstimmung mit den anderen Institutionen des Landes, die in diesem Bereich tätig sind, sein und wenn das der Fall ist und man sich hier koordiniert und zusammenarbeitet, dann glaube ich, ist die Zukunft der Kinder- und Jugendanwaltschaft auf dem richtigen Weg. Dann kann man auch gemeinsam noch mehr als bisher erreichen, also in diesem Sinne. Wir stimmen zu. Ich glaube, dass, wenn man den Bericht liest, im Großen und Ganzen gute Arbeit geleistet worden ist. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 14. Jänner ist der heutigen Diskussion die Pressemeldung vorausgeeilt, dass inhaltlich der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2000 von allen Zuständigen zur Kenntnis genommen worden sei. Nur, wie dort eben zu lesen ist: Gumpinger-Ackerl: Ein Thema - zwei Rechnungen. Das zum einen, zum anderen: nicht alle haben zugestimmt, nur zur Richtigstellung. Was heißt das nun, ein Thema - zwei Rechnungen? Nach dem gesetzlichen Auftrag, Kolleginnen und Kollegen, ohnehin auf den Jugendwohlfahrtsbereich beschränkt im Gegensatz zu den Jugendservicestellen des Landes Oberösterreich, die sich bekanntlich ja im gesetzesfreien Raum bewegen, wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit der Diskussion um ihre personelle Ausstattung in ihrem Bestande hinterfragt und wieder einmal in die Nähe politischen Kalküls gerückt. Es hätte vielmehr heißen müssen meiner Meinung nach, Gumpinger - Ackerl: Ein Thema -zwei Wertehaltungen. Es ist halt nun einmal so, dass die handelnden Personen bei der weisungsfrei arbeitenden Kinder- und Jugendanwaltschaft wieder eben im Gegensatz zu den Jugendservicestellen des Landes Oberösterreich aus ihrer Expertinnensicht auch über Themenbereiche befinden, liebe Kolleginnen, die für manche, und das hat man ja heute auch schon gehört, das "rote" Tuch darstellen, vor allem, wenn es sich um Meinungen handelt, die der derzeitigen Bundesregierung nicht konvenieren, so wie das beim Bericht auch über das Jahr 1998 deutlich der Fall war. Das hat damals nicht gepasst und da passt halt heute scheinbar auch etwas nicht. Nur zur Erinnerung, weil das Kurzzeitgedächtnis manchmal nicht so funktioniert. Grund für die Versagung der Kenntnisnahme durch die ÖVP und Freiheitlichen war im Bericht 1998 eine Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kinder- und Jugendanwältinnen Österreichs, die sich im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Ziele und Aufgaben für eine Herabsetzung des Wahlalters und des Schutzalters für homosexuelle Beziehungen als Empfehlung an den Bundesgesetzgeber ausgesprochen hat. Eigentlich müsste man posthum dazu sagen, es war ihre Expertenmeinung, die Oberösterreichische Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nur mitgeritten und das war in Österreich noch nie strafbar. Und da man das auch letztendlich nicht verhindern kann, noch nicht jedenfalls, versucht man es halt in einer subtil erscheinenden Art und Weise und hinterfragt diesmal die Personalausstattung und die Kosten, die diese Einrichtung verursacht. Es gibt auch die Interpretation, liebe Kolleginnen und Kollegen, die meinen, der ÖVP Oberösterreichs wäre kein Thema zu schade, um von ihrer traurigen Rolle im Temelin-Fiasko ihrer Partei abzulenken. (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: "Wer hat denn das aufgeschrieben?") Gumpinger und Ackerl: Wer das wieder sagt, ein Thema - zwei Rechnungen. Zweitgenannter steht unbestritten für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages. Erstgenanntem wird vermutlich wegen seines offenen parteipolitischen Engagements, wie schon bei der Aktion gegen Temelin, sicher einmal ein Parteiorden zuerkannt werden. Ich meine halt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Temelin wurde in der oberösterreichischen ÖVP versucht von der Kaulquappe zum Prinzen zu entwickeln, aber zum Wachküssen ist es nicht gekommen, so wie das im Märchen schon der Fall war. Ich bin daher auch überzeugt, dass wir uns bei der schillernden Meinungsvielfalt, bei der dargebotenen schillernden Meinungsvielfalt bald auch in der Diskussion um das Engagement der ÖVP beim Sozialstaat-Volksbegehren wieder finden werden. Wer aber nun den Bestand der weisungsfrei arbeitenden Kinder- und Jugendanwaltschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zweifel zieht, wer Quantität zum Maß der Dinge macht, wer Fälle und Personalausstattung aufrechnet, ignoriert entweder die tatsächlichen Entwicklungen in unserer Gesellschaft, aber das mag ja noch ins Kästchen passen oder stellt ganz bewusst wieder einmal die politische Rute ins Fenster. Weiters hat sich der Oberösterreichische Landtag in einer Verfassungsbestimmung zu den Zielen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt, Kolleginnen und Kollegen. Und das wäre vor allem grundsätzlich einmal mit aller zu Gebote stehenden sozialen Wärme zu verinnerlichen, dass sich das Land Oberösterreich als erstes Bundesland zu den Zielen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt hat. Es schützt junge Menschen und fördert eine kinder- und jugendfreundliche und friedliche Gesellschaft. Und diese Gesellschaft, Kolleginnen und Kollegen, muss darauf vertrauen können, dass dieser politische Konsens, der in einer Verfassungsbestimmung nun einmal seinen Niederschlag gefunden hat, auch in der alltäglichen politischen Arbeit seinen Ausdruck findet. War es nur ein Lapsus, ein politischer Ausrutscher oder ein wohlkalkulierter Sidestep, weil man nicht vor der Öffentlichkeit dagegen sein kann? Wenn schon Rechnungen angestellt werden, Kolleginnen und Kollegen, dann mit vergleichbaren Faktoren. Und das wären nun einmal die Jugendservicestellen des Landes Oberösterreich, die ihrerseits ja unter ÖVP-Banner segeln. Sie sind zwar kein Flaggschiff, wie es die Kinder- und Jugendanwaltschaft darstellt, aber sie haben dank besonderer finanzieller und personeller Ausstattung sich doch zu einer beachtlichen Flotte entwickelt. Die Jugendservicestellen für die außerschulische Jugendarbeit sind weisungsgebunden, arbeiten also nicht auf dieser gesetzlichen Grundlage wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ihre Aufgaben sind nicht definiert. Es gibt auch keinen Bericht. Es ist auch sehr schwierig, wenn man sich damit befasst, konkret Zahlen über die Kosten der Jugendservicestellen Linz und der 13 Regionalberatungsstellen zu finden. Denn es war für mich nicht festzustellen, ob die Personalkosten für die 19 Mitarbeiterinnen, ich verweise auf die fünf bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, nun im Budgetansatz für die Förderung von Jugendverbänden, für die Förderung freier Jugendinitiativen oder für sonstige Jugendförderungsmaßnahmen enthalten sind. Jeder einzelne der drei Förderansätze, Kolleginnen und Kollegen, ist höher als das Budget für die Kinder- und Jugendanwaltschaft alleine mit seinen 123.500 Euro. Für die Förderung von Jugendverbänden sind 1,119.200 Euro veranschlagt, für die Förderung freier Jugendinitiativen 126.400 Euro und für sonstige Jugendfördermaßnahmen 908.400 Euro. Also es wäre grundsätzlich schon interessant, die Arbeit der Jugendservicestellen des Landes Oberösterreich ebenfalls in jährlichen Berichten dargestellt zu erhalten, nach den gleichen Kriterien oder ähnlichen Kriterien, wie sie für die Kinder- und Jugendanwaltschaft selbstverständlich Geltung haben. Dabei aber kann es nur zu einer Offenlegung kommen. Es geht nicht um eine Aufrechnung, denn beide Stellen haben Berechtigung, beide sind wichtig. Rivalität und Eifersüchteleien sind unangebracht. Ich danke namens des SPÖ-Klubs der Oberösterreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaft für ihre fundierte Arbeit. Ich danke aber auch namens der oberösterreichischen Kinder- und Jugendorganisationen, der oberösterreichischen Schulen, die sich immer ihrer Dienste und selbstverständlich bedient haben. Ich danke letztendlich aber auch namens jener, die persönliche Unterstützung in ihrer immer misslichen Lage erfahren haben, für alle kompetente Hilfestellung und Beratung. Und ich bin überzeugt, Kolleginnen und Kollegen, kein müdes Wässerchen wird ihr Feuer der Leidenschaft und Beharrlichkeit trüben und zum Erlöschen erbringen, mit dem sie ihrem Gesetzauftrag stets nachgekommen sind und ich bin überzeugt auch in Zukunft nachkommen werden. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich wollte zu einigen Sachen zuerst gar nicht Stellung beziehen, aber die Diskussion, wie sich jetzt zum Schluss entwickelt hat, die reizt mich etwas. Erstens einmal, lieber Kollege Gumpinger, wenn ein Interview gegeben wird, dann würde ich dich in Zukunft bitten, korrekt mit deinen Aussagen zu sein. Der Kollege Kreßl hat es schon festgestellt, wir haben (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: "Ich war nicht im Ausschuss!") ja, dann muss wer reden, der im Ausschuss war, wenn du nicht dort warst. Wir haben im Ausschuss nicht zugestimmt dem Bericht, und zwar aus einer formalen Angelegenheit, wo wir noch eine Rechtsauskunft haben wollten von der Kinder- und Jugendanwältin, die sie uns, wahrscheinlich allen anderen auch über E-Mail vermittelt hat, was zu einer Klarstellung geführt hat. Das heißt, ich glaube, wir müssen uns wirklich fragen und du hast es so anklingen lassen, einerseits stellst du eine Forderung, dass eben ein Schwerpunkt, ein Thema auch die Begleitung der minderjährigen Flüchtlinge sein will, andererseits diskutieren wir, ob nicht zu viel Personal vorhanden ist. Ich meine, deine Frau kommt aus dem Fachbereich und darum nehme ich dir deine Unwissenheit da nicht so ganz ab, dass du weißt, dass ein Beratungsgespräch nicht etwas ist, was ich in fünf Minuten hinbiege, sondern dass halt Beratung in sensiblen Situationen eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit ist. Und da hast du mich jetzt zornig gemacht, weil da tust du der Kinder- und Jugendanwaltschaft Unrecht, wenn du so eine einfache Rechnung aufstellst und sagst, na soviel Kontakte, solange haben sie Zeit gehabt, also sie sind nicht ganz ausgelastet. (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: "Das habe ich gar nicht gesagt! Beziehst du dich jetzt auf meine Wortmeldung oder was?") Ja, die war auch etwas wenig konkret. Ich glaube, wir müssen uns dazu bekennen, dass es wirklich eine Fachberatung geben muss, eine Stelle, die weiß, wie sie mit Ratsuchenden wirklich umgehen muss. Das ist ganz klar. Die Bemerkung von Kollegin Schreiberhuber, dass kritisiert worden ist, personelle oder finanzielle Ausstattung, ist von unserer Seite her nie passiert. Ich habe das eben versucht klarzustellen, dass unser Kritikpunkt ein anderer war. Ich glaube, in der ganzen Diskussion ist ein Bereich auch viel zu wenig zum Tragen gekommen und dafür möchte ich persönlich für meine Fraktion auch der Kinder- und Jugendanwältin danken, und zwar das Projekt der Peermeditation an den Schulen. Ich glaube, das ist etwas, was uns hilft jungen Menschen die Toleranz zu üben, zu lernen und zwar vor Ort, sie nicht nur mit guten Ratschlägen oder mit Forderungen oder wie immer zu beglücken, sondern ihnen dadurch Hilfsmittel zu geben, Konflikte selbständig lösen zu können und nicht immer dann gezwungen zu sein zu Erwachsenen zu flüchten. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Angelegenheit. Erwähnen möchte ich auch, weil die Initiative von der Frau Landesrätin Haubner gekommen ist, der kostenlose Rechtschutz war ihre Initiative, der sich dankenswerterweise dann Landesrat Ackerl angeschlossen hat und durch diese Zusammenarbeit, die Möglichkeit eben in Oberösterreich, die ja schon in anderen Bundesländern gegeben war, auch stattgefunden hat, dass das jetzt passiert. Es gibt immer mehr Mittel, es sind verstärkt Opferschutzmittel angewiesen worden, auch vom Justizministerium im letzten Jahr an die sechs Millionen Schilling. Ich weiß schon, es kommt gleich wieder, das reicht nicht aus, aber es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass man eben auch ganz bewusst die Opfer in den Mittelpunkt stellt. Und ich glaube und da sei mir die Querverbindung erlaubt, auch jetzt in der Diskussion zur Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes haben wir uns ja auch dazu durchgerungen, die Meldepflicht für alle Berufsgruppen auszudehnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Meldepflicht bei Gewalt. Ich glaube, diese Aufgabe, die wir gemeinsam immer wieder in Angriff nehmen müssen und bei deren Umsetzung wir auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr wohl brauchen, sehe ich als sehr starke Herausforderung. Ich möchte den Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendwohlfahrt danken und ich hoffe, dass beim nächsten Bericht keine formalen Pannen mehr passieren. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Kollegin. Vorläufig letzter Redner ist Herr Landesrat Ackerl. Landesrat Ackerl: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Also ich kann nur festhalten, dass ich mit der Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr zufrieden bin, weil sie ihre Aufgaben mit den Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen, gut erfüllt und es ein hohes Maß an Zufriedenheit gibt. Dass es nicht immer eine Aufgabenstellung ist, die Leute erfreut oder wo man von Berichten davon ausgehen kann, dass die Allgemeinmeinung getroffen wird, setze ich einfach voraus, weil es ja vielfach auch durch Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendanwaltschaft um Fragen geht, die Interessen Erwachsener nicht unbeträchtlich berühren, Eingriffe auch in sogenannte Elternaufgaben bedeuten können und es natürlich dadurch auch Konfliktsituationen gibt. Die Kolleginnen und Kollegen, die gesprochen haben, haben sich ja bemüht, im Großen und Ganzen der Kinder- und Jugendanwaltschaft für ihre Tätigkeit Respekt zu zollen. Politisch gesehen möchte ich schon darauf hinweisen, Herr Kollege Kreßl, dass es früher nicht eine ausschließliche Zuwendung zu den Tätern gegeben hat, aber es hat die selbstverständliche Notwendigkeit gegeben, die es auch heute noch gibt, eine soziale Rehabilitation der Täter zu versuchen. Dass dabei der Opferschutz und die Opferhilfe nicht zu kurz kommen darf und dass man vielleicht dem in der öffentlichen Beachtung nicht immer das große Augenmerk geschenkt hat, soll ja das andere nicht ad absurdum stehen oder weggeben. Die andere Situation, dass es eine öffentliche Erörterung über die Kinder- und Jugendanwaltschaft medial gegeben hat, führe ich, Kollege Gumpinger, wir haben darüber gesprochen, auch darauf zurück, dass er falsch informiert wurde oder dass er benützt wurde, um für Informationen, die weiter gegeben wurden, eine entsprechende Plattform zu finden. Ich halte, nachdem ich lange genug in der Politik bin, es für ausreichend, wenn mir jemand erklärt, ich sehe die Dinge doch etwas anders als ich letztlich die Darstellung habe. Was mich eher stört und befremdet und über das konnten wir ja im Unterausschuss diskutieren, ist eine etwas eigenartige Einstellung, die seitens des Jugendreferates oder des Jugendlandesrates, der wahrlich in seinem Aufgabenbereich in der Gesamtheit genügend Arbeit hätte, aber ganz gerne auch sich mit unseren Ressorts befasst, mit dem von der Kollegin Stöger und von mir, hinsichtlich der Aufgabenstellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Denn in Wirklichkeit, ich verstehe die Eifersucht nicht, die da hervorkommt oder die Ängste verstehe ich nicht, denn schlicht und einfach haben wir eine Abgrenzung auf der einen Seite und eine Zusammenarbeitsnotwendigkeit, Verpflichtung und Freude auf der anderen Seite. Wenn dem Jugendreferat besonders viel gelingt und es ist etwas Gutes, was da gelingt, ist es mir genauso recht, wie ich annehme und es ja auch immer wieder zurückgesagt bekomme oder es in den Medien steht, dass man mit der Sozialpolitik im Land selbst, auch dadurch dass es sehr partizipativ abläuft, im Großen und Ganzen einverstanden ist und besonders bei Kontakten mit Menschen aus den anderen Bundesländern oder aus dem Ausland ja stolz ist, auf das, was geschieht und ich glaube, das Recht besteht dazu. Dass es ein gewisses Maß an Differenziertheit geben muss, das halte ich deswegen für notwendig und auch Auffassungsunterschiede zwischen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die ja unabhängig agiert und meiner Person geben kann, wenn es darum geht, was die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrifft, die zu uns kommen, weil es halt schon so ist, Frau Kollegin Eisenriegler, dass man von der kurzzeitigen weltpolitischen Betrachtung der Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auf die ganz banale Erfüllung ihrer Angelegenheiten in unserem Bundesland herabgebrochen halt sagen muss, dass ich mir jedenfalls zu sagen getraue, dass wenn zu uns minderjährige Flüchtlinge kommen, deren Herkunft wir wissen und deren Verhalten wir mitgeteilt bekommen, uns Gedanken darüber machen müssen, ob es nicht auch kriminelle Interessen gibt, dass in Gruppen zu uns Jugendliche kommen, und bitte vorige Woche ist halt in der Zeitung gestanden, dass im Rahmen von Trickdieben, genau das, was ich im Unterausschuss gesagt habe, georgische Jugendliche beteiligt waren, dass da etwas geschehen kann. Man kann nicht im Zusammenhang mit den Ereignissen, die es in New York gegeben hat, von sogenannten Schläfern reden und dann, wenn wir darauf hinweisen, dass es auch dazu kommen kann, dass bei uns an sich sehr arme Jugendliche, aber die speziell für kriminelle Taten ausgebildet werden, zu uns eingeschleust werden, dass wir da nicht aufpassen müssen und etwas tun müssen. Und da kann man nicht den Kopf zu beuteln, weil ich schau mir an, wie es Ihnen geht, wenn Ihre Mutter oder sonst irgendwer daheim aufgesucht wird, möglicherweise ausgeraubt wird, wie Sie dann darüber denken. Also ich habe schon ein Interesse daran, dass wir diesen Entwicklungen Einhalt gebieten und ich sage das deswegen im Landtag, weil es nicht sein kann, dass wir die Vollpension bereitstellen für die Kinder, die da sind und gleichzeitig gibt es jemanden in Georgien, der über Telefon oder auch da jemanden, der diese Einsätze steuert. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Trübswasser) Herr Kollege Trübswasser! Zwischen Gutmenschen und guten Menschen ist immer noch ein Unterschied. Ich muss auch die Bereitschaft haben, den Dingen ins Auge zu sehen. Das tue ich. (Zwischenruf Abg. Trübswasser: "Aber ich verwehre mich, wenn man von so genannten Gutmenschen...!") Nein, Herr Kollege Trübswasser, Sie haben den Kopf nur so gebeutelt, und mir geht das jetzt schon langsam am Sender, wenn man immer dann, wenn man sich erlaubt, (Unverständlicher Zwischenruf) das ist klar, es ist mein Problem, aber es ist auch Ihr Problem mit dem Umgang mit den Interessenslagen, die es gibt. Ich darf sehr wohl da auch in Ihre Richtung feststellen, dass Sie auch in Ihrem politischen Bereich keine Freundinnen und Freunde finden, die eine besondere Freude damit haben, wenn wir es zulassen, dass in diesem Bereich von vorneherein es Strategien von Schleppern gibt oder von Organisationen gibt, organisierte Kriminalität bei uns festzusetzen. Gegen das wehre ich mich. Wenn das damit zu tun hat, dass wir Jugendliche bekommen, die gezielt zu uns gebracht werden, dann muss man das auch sagen, weil das auch wichtig ist, dass das Innenministerium und das Justizministerium bzw. die Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates wissen, um was es geht und auch Sie es wissen. Da kann man nicht tun, die oberösterreichischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung, die Informationen ja nicht über Geheimdienste bekommen, sondern über jene, die beauftragt sind, sich um diese Menschen zu sorgen und mit ihnen arbeiten, abtun als etwas, was es nicht gibt oder nicht passt, wenn noch dazu eine Woche später, eine Woche nach dem Ausschuss nachgewiesen wird, dass die Probleme direkt kommen können. Daher wiederhole ich mich: Bei bester humanitärer Flüchtlingspolitik sind wir nicht in der Lage, alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die zu uns kommen, in die Obhut der Jugendwohlfahrt zu nehmen. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Was wir brauchen, ist eine ordentliche Betreuung, wenn sie erforderlich ist, aber Obsorge an Eltern statt zu nehmen, wird es nicht geben können. Das können wir auf Dauer nicht machen. Wenn Sie, Frau Kollegin Eisenriegler sagen, wir müssen uns um die genauso kümmern wie um die Österreicherinnen und Österreicher, dann ist das ja im Grundsatz einmal nicht falsch. Aber es ist in der Gesamtheit nicht richtig, weil wir nicht die ganze österreichische jugendliche Bevölkerung bis zum 18. Lebensjahr in der Obsorge der Jugendwohlfahrt haben und auch nicht mit unseren Mitteln versorgen. Das sollten Sie bitte einmal beherzigen, dass irgendwann einmal die Leistungsmöglichkeiten, die die öffentliche Hand hat, einer Begrenzung unterliegt und es dazu führen wird, wenn es immer mehr werden, dass wir immer weniger tun können. Das ist zwar für die Freude, Kritik anzubringen, gut, ist aber für die Praxis des Handelns ein Problem. Es mag schon sein, dass es in den Ländern, aus denen die Jugendlichen kommen, entsprechende Notlagen gibt. Ihre Einschätzung und meine Einschätzung liegen einmal im Prinzip, was Ausbeutung von Menschen durch Arbeit in vielen Ländern betrifft, ja nicht auseinander. Nur wir können die Probleme in den Ländern dort nicht lösen. Das ist eine Aufgabe der Globalisierung in der Weltpolitik. Wenn man sich da herstellt und sagt, wir sind gegen die Kriegseinsätze in Afghanistan, also ich habe jedenfalls keinen Österreicher in Afghanistan kämpfen sehen, es ist in Wirklichkeit ein Friedenseinsatz, der dort geleistet wird, zu dem man stehen muss. Man kann auch nicht die Tränendrüsen drücken über das Leid der afghanischen Frauen und gleichzeitig nicht haben wollen, dass wir ihnen eine ordentliche Hilfe, die auch mit Menschen zu tun hat, geben, damit sie die Probleme, die es gibt, bewältigen können, weil es dort auch sehr viele Entwicklungsunterschiede innerhalb des Landes gibt. Das kann man nicht tun. Und angesichts dessen, haben Sie den 11. September schon vergessen? Ich habe die Kurven, die da geflogen wurden, nicht vergessen, weil ich habe es gesehen. Und ich habe mir gemerkt, was passieren kann. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Eisenriegler) Daher, Frau Kollegin, es ist halt so, dass man gewisse Ereignisse nicht so lösen kann, wie Sie es sich vorstellen. Ich weiß eh, dass es modern ist, von Ihrer Position aus, die Dinge alle zu verurteilen. Es gibt Gott sei Dank auch in Ihren Reihen gescheite Leute, wie den deutschen Außenminister Fischer, (Beifall rechts) Beifall von der falschen Seite, der ja mitgetragen hat, das was alles da gemacht wurde, und der es richtigerweise mitgetragen hat, weil zumindest der derzeitige Eindruck des Willens der Politik sehr deutlich macht, den Afghanen die Selbstbestimmung zu geben, aber gleichzeitig ein normatives Verhalten entwickeln zu helfen, das Gleichberechtigung und Entwicklung garantiert. In dem Sinn war ich froh, dass Sie trotz der nicht unbedingten Dazugehörigkeit zum Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft das erwähnt haben, weil ich Ihnen damit meine Einschätzung geben konnte. Ich danke der Kinder- und Jugendanwaltschaft für ihre Tätigkeit und hoffe auch in der Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Landesrat. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Wortmeldung ist so eine Mischung aus tatsächlicher Berichtigung und Stellungnahme zu dem aktuellen Bericht der Jugendanwaltschaft. Ich darf vielleicht ganz kurz eingangs auf den Umgang mit Kritik in diesem Hause eingehen. Nicht alles, was die Regierung begründet und für gut befindet, ist objektiv richtig und nicht alles, was die Opposition bemängelt, ist objektiv falsch. Herr Landesrat! Sie werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Informationen, die wir bekommen, nicht aus der Zeitung stammen, nicht aus der Gerüchtebörse stammen, sondern auch durchaus aus erster Hand sind. Wenn es Kritik gibt, so heißt es nicht, dass in diesem Land eine schlechte Sozialpolitik gemacht wird, sondern das heißt, dass diese Sozialpolitik in einigen Punkten sehr wohl diskutierenswert, verbesserungswürdig, ergänzungswürdig sein kann. Diese Ansicht der Opposition ist nicht von vorneherein eine unqualifizierte, sondern sie ist eine möglicherweise gegenteilige zu Ihrer, aber deswegen nicht weniger wertvoll. Punkt zwei. Ich würde sagen, wir haben voriges Jahr sehr heftig um den Bericht der Jugendanwaltschaft gekämpft, weil er ein politischer war. Politisch nicht im Sinne von Parteipolitik, sondern ein politischer im Sinne der Aussagen, die drinnen gestanden sind. Das habe ich für sehr mutig empfunden. Wurde auch von Ihrer Fraktion, Herr Landesrat, für mutig befunden und wir haben damals darum gekämpft, dass in diesem Bericht auch Dinge drinnen stehen, Anregungen drinnen stehen können, die über das Tagesgeschäft hinausgehen und die mehr sind als nur die Aufzählung der gemachten Beratungen oder der Vorsprachen in der Jugendanwaltschaft. Das halte ich für wichtig. Das werden wir auch in Zukunft unterstützen. Wir schätzen die Arbeit der Jugendanwaltschaft deswegen nicht gering, weil wir die Anforderungslatte sehr hoch stellen. Ich glaube, dass die Jugendanwaltschaft durchaus in der Lage ist und auch die Ressourcen hat jetzt von den Personen, die dort arbeiten, einen mutigen, anspruchsvollen, die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertretenden Bericht zu machen. Das ist das, was wir uns erwarten. Der Bereich, der heute besprochen wurde, ist ein sehr kurzes Kapitel in diesem Bericht, der sich beschäftigt mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Und jetzt lassen Sie mich zum Kollegen Gumpinger auch über dieses Rednerpult etwas sagen, was die sogenannten illegalen Jugendlichen betrifft. Natürlich kann kein Bericht über die sozusagen nicht existenten, nämlichen nicht vorhandenen oder nicht registrierten Jugendlichen eine Aussage treffen, aber es gibt viele Jugendliche in dem Land, wie es auch Erwachsene in diesem Land gibt, die zwar gemeldet, allen bekannt, der Polizei sehr wohl vom Aufenthalt her bekannt sind, aber halt illegal vom Status sind. Mit diesen Menschen muss man halt irgendetwas tun. Je jünger sie sind, desto größer ist die Aufgabe der Gemeinschaft, sich um die Menschen zu kümmern. Das ist der Punkt, den ich meine und der ist erfassbar, der ist erfassbar, der ist nicht unendlich groß. Das sind nicht a priori Verbrecher oder Handlanger von Verbrechern, sondern das sind in erster Linie einmal Jugendliche. Dann muss man vielleicht auch schauen, ob man sie aus den Klauen dieser verbrecherischen Organisationen bringt, wenn sie drinnen sind. Aber das finde ich, ist die Aufgabe einer Kinder- und Jugendpolitik in diesem Land, wo es um die Wohlfahrt aller geht. Da wird nicht nach der Staatsbürgerschaft gefragt. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, weil ich glaube, wir sollen keinen künstlichen Konflikt erzeugen, der nicht da ist in Wirklichkeit, sondern es soll anerkannt werden, dass es Bemühungen seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt, Bemühungen seitens der Jugendwohlfahrt und Kritik von der Opposition und auch gleichzeitig die Anerkennung dieser Bemühungen. Beides ist vorhanden und wir werden dem Bericht allein aus dem Grunde nicht zustimmen, weil wir glauben, dass er in einem wesentlichen Punkt keine klare Zukunftsperspektive für die Landespolitik aufgezeigt hat, die er nach unserer Ansicht nach soll. Mit dieser Klarstellung möchte ich schließen und unser Nein zu diesem Bericht der Jugendanwaltschaft begründen. Ich danke Ihnen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1303/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1304/2002. Das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2000. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Günther Steinkellner über diese Beilage zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Meine Damen und Herren! Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2000. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1304/2002 und der Beilage 1297/2001.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2000 wird zu Kenntnis genommen. Dem Rechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. (Unverständliche Zwischenrufe) Herr Kollege Wimleitner, bitte. Abg. Wimleitner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht über die Förderungen des Siedlungswasserbaus durch den Rechnungshof und durch die KommunalkreditAG als Bundesförderstelle der Bundesländer, über Steiermark, Kärnten, Tirol und Oberösterreich, sagt einmal vorerst aus, dass Oberösterreich mit Abstand, mit Abstand am besten in diesem Bericht abgeschnitten hat. Es ist wirklich einen Applaus wert. (Beifall) Und vor allem weil heute – und das habe ich sehr aufmerksam beobachtet – Landesrat Ackerl gesagt hat, auch wenn es einmal von einem anderen Referenten kommt, und es ist eine gute Sache, dann ist das zu loben. Und das hat mich wirklich sehr gefreut, weil in diesem Fall ist es halt dem Landesrat Achatz gutzuschreiben, dass so hervorragend gewirtschaftet wird. Und das ist keine Erfindung von uns, es ist ganz klar aufgezeigt hier im Rechnungshofbericht, dass in der Verwaltung ganz gewaltig eingespart wird, dass im Kanalbau Hunderte Millionen Schilling eingespart werden und dass im Kläranlagenbau ganz, ganz besonders effizient gearbeitet wird, so dass die Wassergüte jetzt bereits bei der Wassergüteklasse zwei liegt. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Sehr einseitig gesehen!") Die Förderungsabwicklung, schauen Sie, Herr Kollege Anschober, Sie sind derjenige mit Ihrer Fraktion, die Landesrat Achatz einmal bezichtigt hat in den Medien, Landesrat Achatz bringt nichts weiter, Landesrat Achatz macht nichts, Landesrat Achatz tut nichts, und jetzt haben wir es hier im Förderbericht schwarz auf weiß. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Anschober) Dann haben Sie ihn nicht gelesen, bitte. Lesen Sie ihn einmal durch, bemühen Sie sich, lassen Sie nicht vorlesen, sondern lesen Sie einmal selbst. Und schauen Sie, Sie haben ohnehin, ich hätte nicht darauf eingehen wollen. Sie mit Ihrer Fraktion haben ohnehin jede Glaubwürdigkeit verspielt, seit der Temelinfrage. Weil so, wie Sie sich da blamiert haben, bitte, jahrelang zu schreien und zu rufen, Temelin gehört geschlossen und das können wir nicht widerstandslos hinnehmen, und wenn es soweit ist, dass Sie unterschreiben sollen, dann trauen Sie sich das einfach nicht zu. Aber nicht, weil Sie nicht schreiben können, sondern weil Sie es nicht wollen haben. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Anschober) Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit haben Sie sich jede Glaubwürdigkeit, nein, Herr Volksschullehrer Anschober, damit haben Sie jede, besser gesagt Oberlehrer, haben Sie jede, wirklich jede Glaubwürdigkeit verspielt. Sie haben überhaupt nichts mehr zu kritisieren da hier im Landtag, weil durch Ihr Verhalten in der Temelin-Sache haben Sie jede Glaubwürdigkeit verspielt. Und wenn Sie das noch kritisieren, wo es wirklich nichts zu kritisieren gibt in diesem Bericht, (Zwischenruf Abg. Anschober: "Ich habe ja gar nichts gesagt!") Sie haben nichts gesagt? (Zwischenruf Abg. Anschober: "Ich wollte gerade ausholen!") Nein, dann kann ich Ihnen nur gratulieren, zu Ihrer Bauchrednertätigkeit, wenn Sie den Mund nicht aufgemacht haben. Ich habe auf alle Fälle was gehört und das waren Sie, nicht. Es wäre mir lieber gewesen, ich hätte es nicht gehört, dann wäre so etwas nicht zustande gekommen. Oberösterreich hat als einziges Bundesland, als einziges Bundesland bitte die Grundwassersanierungsgebiete festgelegt, und wir haben – ich habe es schon erwähnt – Grundwassergüte Klasse zwei. Die Nitratbelastung und das Anthrazin sind wesentlich gesunken. Durch den frühzeitigen Kläranlagenbau wird bei den Oberflächenwassern – und das habe ich mehrmals gesagt, die Güteklasse zwei erreicht – das war ja nicht der Fall bitte früher. Und seit Landesrat Achatz dieses Ressort führt, geschieht wirklich was zum Positiven hier in unserem Land. Wesentlich zu erwähnen sind die Einsparungen – auch wenn es noch so stört und wenn es noch so weh tut den anderen Parteien – das ist halt einfach einmal so, auch wenn sie in die Medien gehen und wenn sie sich bemühen, die freiheitliche Partei mit ihrem Obmann da zu beschmutzen. Es gelingt halt nicht. Das sind die Tatsachenberichte. Das sind die Tatsachenberichte, und die schmerzen halt maßlos. Ja, wesentlich zu erwähnen sind die Einsparungen im Siedlungswasserbau. Das Wichtigste von allen ist das bereits in der Planungsphase, in der Planungsphase die Beamten eingeschaltet werden. Hat es früher auch nicht gegeben. Eingebunden werden, es werden die Gemeinden, die Beamten mit den Planungsbüros eingebunden. Schon in der Planungsphase wird jetzt jedes Projekt auf Einsparungspotential überprüft. Also, das wird auch vom Rechnungshof positiv erwähnt, und ich kann Landesrat Achatz für seine Tätigkeit, kann ich ihm wirklich nur gratulieren. Und ich kann manchen, manchen Ressortleitern oder im Besonderen den Grünen, (Heiterkeit) wirklich empfehlen, sie sind ja noch nicht in der Regierung, werden es auch nicht schaffen, wirklich empfehlen. Arbeiten sie so wie Landesrat Achatz, dann arbeiten sie zur Zufriedenheit der oberösterreichischen Bevölkerung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet. Doch? Kollege Stanek, (Unverständliche Zwischenrufe) ach, Stelzer, Entschuldigung. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, es ist keine rufschädigende Verwechslung, die Sie da gemacht haben. Ich möchte auf Teilbereiche des Rechnungshofberichts eingehen, die sich mit dem Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz beschäftigen. Weil es durchaus zwei, für die Stadt Linz und für den Zentralraum, sehr wesentliche Einrichtungen sind, die hier überprüft worden sind, nämlich das Designcenter, die Betriebsgesellschaft des Designcenters und auch die Linzer Veranstaltungsgesellschaft, die LIVA. Wo es doch aus Sicht des Rechnungshofs einiges festzuhalten gibt und daher die politische Bewertung, glaube ich, eine wichtige Sache ist. Dass das Designcenter seit seinem Bestehen ein wichtiges Projekt für die Darstellung der Wirtschaft im Zentralraum ist, ist, glaube ich, unbestritten, und auch dass es dazu dienen kann und soll, auf Neues aufmerksam zu machen und vielleicht auch Neues in den Zentralraum in wirtschaftlicher Hinsicht hereinzubringen. Allerdings wurden hier einige Feststellungen getroffen, die schon wert sind, nicht nur aufgegriffen zu werden, sondern sie auch dann entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen. Beispielsweise stellte der Rechnungshof fest, dass für das Designcenter, und das ist immerhin ein Milliardenprojekt der Stadt Linz, in der Zeit der Überprüfung, es waren, glaube ich, die Jahre 1998 und 1999, keine Eigentümervorgaben in der Richtung da waren, dass messbare Zielvorgaben gegeben worden wären oder dass ganz klar gesagt würde, wie dann diese Ziele auch kontrolliert werden. Es ist zwar jetzt im Nachhinein festgestellt worden durch eine Stellungnahme, dass ein Beteiligungscontrolling eingeführt wird oder eingeführt werden soll, wo es zur Erarbeitung von Zielvorgaben und dann auch zur Kontrolle der Zielerreichungen kommen soll. Aber es ist doch gerade bei einem Projekt, das so im Zentrum der wirtschaftlichen Interessen steht, durchaus eigenartig, dass so etwas erst festgestellt werden muss. Und ich glaube, es ist höchst an der Zeit, dass hier dieses Beteiligungscontrolling begonnen hat. Der Rechnungshof stellt auch fest, dass im Rahmen der Stadt Linz ja einige im Stadteinflussbereich liegende Anbieter am Veranstaltungssektor agieren und dass festgestellt werden muss, dass hier kaum eine Koordination, ja mehr noch, da und dort eine Konkurrenzsituation vorliegt. Was eher doch verwundert, noch dazu wo das alles im Einflussbereich der Stadt liegt. Und ich glaube, dass es nicht nötig gewesen wäre, dass sich die Stadt erst vom Rechnungshof mit der Nase drauf stoßen lassen muss, dass so etwas geschehen soll. In der Stellungnahme wurde dann festgehalten, dass jetzt diese Koordination verstärkt betrieben wird. Allerdings muss man der Fairness halber auch sagen, das kann natürlich nur für vergleichbare Felder gelten. Denn im Bereich künstlerischer Aktivitäten, im Bereich der Kulturgestaltung wird das wohl nicht immer so möglich sein wie in anderen Veranstaltungsbereichen. Dann gibt es auch in den Feststellungen des Rechnungshofs Angaben darüber, dass die Auslastung des Hauses, des Designcenters, vor allem wenn man es auch aus der Sicht der Ertragslage betrachtet, nicht am Optimum liegt, in diesen Überprüfungszeiträumen, und daher ist bei aller Rücksichtnahme, dass Marktlagen hier natürlich Einfluss haben, schon darauf zu drängen, dass das Marketingkonzept, das auch der Rechnungshof urgiert, schleunigst aktualisiert wird und daher auch hier zu einer besseren Auslastungslage des Designcenters gefunden wird. Wenn auch, und das muss man schon dazusagen, natürlich auch die Kostenstruktur im Hause, was die Führung des Personals, Personalentwicklungskonzepte udgl. mehr betrifft, auch betrachtet werden muss. Denn, eine nachhaltig gute Ertragslage und Auslastungslage wird sicher nicht nur durch von außen kommende Faktoren möglich sein, sondern auch durch eine möglichst kostengünstige Gestaltung des inneren Ablaufs. Was die Gestaltung des Pachtzinses anlangt, da gibt es seitens der Stadt Linz Vorhaben und Planungen, diesen Pachtzins entsprechend anzugleichen und anzupassen gegenüber dem, was ursprünglich geplant wäre, 53 Millionen Schilling im Endausbau, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe. Das wird wohl nicht sehr der Realität entsprechen. Daher ist es gut, dass hier Neuerungen kommen werden. Insgesamt ist, glaube ich, die Designcenter Betriebsgesellschaft und auch die Stadt gut beraten, der Tendenz der Anregungen des Rechnungshofs Folge zu leisten. Vor allem dann, wenn man zu einer vernünftigen Ertragslage und auch zu einer guten Auslastung im Hause kommen will. Und damit möchte ich noch auf einige Punkte in der Feststellung über die LIVA kommen, die ganz außer Streit ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Kulturarbeit in der Stadt Linz ist. Allerdings ist mir zu Ohren gekommen, und das ist eine gewisse Eigentümlichkeit in der Stadt Linz, dass die Stellungnahme der Stadt, die zu diesem Bereich, die ja ganz wesentlich im Kultursektor arbeitet, abgegeben wurde, nicht in Zusammenarbeit oder in Absprache mit dem Kulturreferenten der Stadt Linz abgegeben worden ist. Ich glaube, das muss auch für sich stehen und in der Bewertung Platz haben. Für mich als Sukkus kommt aus den Feststellungen des Rechnungshofs heraus, dass offensichtliche Besucherrückgänge noch nicht mit der nötigen Konsequenz, was die Programmgestaltung und auch die Gestaltung in der Philosophie aller Betriebsorte, die die LIVA betreibt, berücksichtigt worden sind. Auch hier gilt: Viele Subventionen, viel öffentliches Geld, das in die LIVA geht, aber in dem Überprüfungszeitraum nicht die nötigen konkreten Eigentümervorgaben, vor allem was Leistungs- und Erfolgsziele anlangt. Auch hier ist es sicher nötig, dass ein Beteiligungscontrolling Platz greift. Hervorheben möchte ich aber ganz ausdrücklich, dass über Initiative des Kulturreferenten Dr. Dyk in Linz ein Kulturentwicklungsplan beschlossen worden ist, der sicher eine gute Grundlage auch für Vernetzungen, was die Kulturarbeit in der Stadt betrifft, bietet. Allerdings muss die Feststellung des Rechnungshofs ein wirklicher Antrieb für die Geschäftsführung des Betriebes LIVA sein. Denn natürlich ist mit dem Angebot, mit der Gestaltung des Angebots, auf die Besucherrückgänge zu reagieren. Denn ein öffentlich finanziertes Haus im Kulturbereich muss natürlich danach trachten, auch möglichst viele Menschen anzusprechen und der Interessenslage möglichst vieler Menschen zu entsprechen. Und daher ist es etwas eigentümlich, gestatten sie mir das zu sagen, dass zwar ein Strategiekonzept angeführt wird. Der Rechnungshof dann feststellt, dass das Strategiekonzept eigentlich wenig detailliert ist, es teilweise nur Zeithorizonte gibt und kaum kostenmäßige Auswirkungen festgehalten werden. Und in der Reaktion auf diese Feststellung sagt dann die LIVA, die Geschäftsführung, na ja, Strategiekonzept schon, aber eigentlich ist das nur ein internes Papier. Also, bei dieser Lage und bei diesem Besucherrückgang ist dieses Papier sogar so intern, dass auch dem zuständigen Aufsichtsrat immer nur berichtet wird, dass das Papier in Arbeit sei, aber nicht über die grundsätzlichen Inhalte, wie dem Vernehmen nach verlautet, gesprochen wird. Und das wäre auch ein höchst dringlicher Auftrag an die Geschäftsführung, hier offensiver und nach vorne gerichtet auch mit diesem Strategiekonzept vorzugehen. Ich möchte aber fairerweise dazu sagen, weil der Rechnungshof auch immer ganz stark auf betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im LIVA-Betrieb hinweist: Es müsste schon fairerweise auch verglichen werden, ob das, was die LIVA an Eigenerlösen erwirtschaftet und mit Eigenerlösen betreiben kann, - das liegt so um die 25 Prozent - im Vergleich ähnlicher Betriebe auch am internationalen Sektor, nicht ohnehin ein vielleicht sehr guter Wert ist. Da fehlen Vergleichsangaben. Es wäre, glaube ich, nur recht und billig, das auch dazuzustellen. Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden, bei der Betriebswirtschaftlichkeit, weil ich sie angesprochen habe. Das wissen wir auch, dass im Kulturbereich das nie ganz alleine das Ausschlaggebende sein kann, aber es darf nicht verboten sein, dort betriebswirtschaftlich zu denken. Etwas anderes ist allerdings erforderlich, weil die LIVA ja nicht nur Kulturbetrieb ist, sondern auch Sportstätten in der Stadt Linz betreut und gestaltet: Für den Kulturbereich gibt es einen Kulturentwicklungsplan, im Sportbereich wird an einem Sportentwicklungsplan erst gearbeitet. Es wäre daher, glaube ich auch, hoch an der Zeit, dass der kommt. Vor allem auch, was die Gültigkeit der Rahmenbedingungen für die Förderungen im Sport der Stadt Linz, die für alle anderen Sportakteure in der Stadt gelten, auch die Sportaktivitäten der LIVA betrifft. Das ist noch nicht erledigt. Das ist noch nicht eingeführt worden. Und daher, glaube ich, dass all die Anregungen, die der Rechnungshof hier gibt, gute Grundlage dafür sind, dass die durchaus beachtenswerte Marke Kulturstadt Linz, die sicher erreicht worden ist und wo es ein gutes und vielfältiges Angebot gegeben hat, auch weitergebaut und weitergefestigt werden kann. Indem eben auch ganz stark auf die Besucherinteressen und auf das, was neue Entwicklungen sind, Rücksicht genommen werden muss. Weil eben einfach der Besucherzuspruch zu den verschiedenen Einrichtungen der LIVA - da gibt es ja nicht nur das Brucknerhaus, es gibt das Brucknerfest, den Posthof, - und überall sind diese Besucherrückgänge feststellbar - weil eben der Besucherzuspruch für ein derartig großes öffentliches Gebilde am Kultursektor besonders wichtig ist, weil er auch einen entsprechenden öffentlichen Auftrag hat. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Und zum Schluss möchte ich noch auf eines hinweisen, weil der Rechnungshof auch darauf eingegangen ist: Ich glaube, dass ein wesentlicher Faktor, dass es überhaupt zu einer derartigen guten Ausprägung als Kulturstadt unserer Landeshauptstadt kommen hat können, ein gutes Miteinander zwischen der Stadt und zwischen dem Land ist, und da sind auch die beiden Kulturreferenten Dr. Dyk und Dr. Pühringer sicher hauptverantwortlich dafür. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede, lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1304/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Bericht ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Beilage 1305/2002, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht der Oö. Landesregierung gemäß § 9 Abs. 2 Oö. LRHG betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über das Ergebnis der gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Oö. LRHG durchgeführten Initiativprüfung betreffend Wohnbauförderung und den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung/Follow-Up "Wohnbauförderung". Ich bitte den Herr Abgeordneten Kapeller zu berichten. Abg. Kapeller: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht der Oö. Landesregierung gemäß § 9 Abs. 2 Oö. LRHG betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über das Ergebnis der gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Oö. LRHG durchgeführten Initiativprüfung betreffend Wohnbauförderung und den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung/Follow-Up "Wohnbauförderung". Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kontrollausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Der Bericht der Oö. Landesregierung gemäß 9 Abs. 2 Oö. LRHG betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über das Ergebnis der gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Oö. LRHG durchgeführten Initiativprüfung betreffend Wohnbauförderung. Fin-160151/3-2001, wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung/Follow-Up "Wohnbauförderung", LRH-100002/19-2001-Gr, wird zur Kenntnis genommen. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede und erteile Ihnen das Wort. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob es gerne oder nicht gerne gehört wird, der unabhängige Landesrechnungshof erfüllt seine Aufgabe auf der Grundlage des Gesetzes nach objektiven Kriterien und legt dem Landtag seine Berichte vor. Für diese Tätigkeit möchte ich mich sehr herzlichst beim Landesrechnungshof bedanken. Im Herbst 2000 wurde die Wohnbauförderung überprüft und heute liegt uns die Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen vor. Dieser Follow-Up-Bericht wurde in den Medien aufgrund einer aus meiner Sicht nicht sehr glücklich formulierten Presseaussendung des Landesrechnungshofes sehr intensiv diskutiert. Von Zeugnisverteilung und Nachzipf war damals die Rede. Dass es natürlich einige Strategen wie den Kollegen Watzl gefreut hat und uns verwundert hat, liegt naturgemäß auf der Hand. Denn uns lag ein sehr positiver Bericht in Wirklichkeit vor. Im Kontrollausschuss wurde diese Vorgangsweise sehr offen diskutiert und geklärt, dass es in Zukunft zu einer derartigen Bewertung des Landesrechnungshofes nicht mehr kommen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob Sie es gerne oder nicht gerne hören, der Follow-Up-Bericht des Landesrechnungshofes ist für die Wohnbauförderung und damit für den verantwortlichen Referenten ein hervorragender Bericht. Der Landesrechnungshof, Kollege Hüttmayr, du wirst ihn gelesen und mitdiskutiert haben, stellt nämlich fest, dass grundsätzlich das System der Wohnbauförderung gut organisiert ist und die Förderungen wirtschaftlich und effizient abgewickelt werden. Der Landesrechnungshof hat allerdings verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und 19 Empfehlungen formuliert und vorgeschlagen. Von den 19 Empfehlungen wurden 10 Empfehlungen umgesetzt, von den restlichen 9 Empfehlungen haben sich laut Landesrechnungshof zwei erübrigt, bei zwei weiteren besteht derzeit laut Landesrechnungshof kein Handlungsbedarf, es verbleiben somit fünf Empfehlungen, vier Empfehlungen liegen nicht im direkten Einfluss der Wohnbauförderung, sondern sie haben folgende Hintergründe: Erstens die Einrichtung eines Datenverbundes mit den Finanzbehörden liegt in der Einflusssphäre der Bundesbehörde. Zweitens die Verringerung der Mahn- und Exekutionskosten durch Verkürzung der Rückzahlungstermine liegen in der Einflusssphäre des Präsidiums-Landesrechenzentrum. Drittens die stärkere Integration der Dienste der Kanzleien in den Verfahrensabläufen der Abteilung Wohnbauförderung liegen im Einflussbereich des Präsidiums. Viertens die Übernahme der Energieberatungskosten durch die Förderungswerber, und darauf komme ich noch zu sprechen, liegen in einer politischen Grundsatzentscheidung. Es bleibt also, wenn wir es sehr offen und ehrlich diskutieren, von diesen 19 Empfehlungen nur noch eine Empfehlung übrig, es handelt sich bei dieser einen Empfehlung um die Einschränkung des Förderungsvolumens bei der Wohnumweltverbesserung auf zirka 40 Millionen Schilling, wobei hier im Wesentlichen die nachträglichen Lifteinbauten andiskutiert und auch in der Öffentlichkeit dargestellt wurden. Diese nachträglichen Lifteinbauten stoßen aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle, die in der Wohnbauförderung ein bisschen etwas mit den Mieterinnen und Mietern zu tun haben, auf eine sehr hohe Akzeptanz seitens der betroffenen Bewohner. Denn diese nachträglichen Lifteinbauten tragen dazu bei, dass viele Menschen eine wesentliche Erleichterung bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben haben. Das gilt für die jungen Mütter mit ihren Kindern genau so, wie für die Menschen mit Handicaps und älteren Menschen, die nun länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. In Summe müssen wir feststellen, dass diese nachträglichen Lifteinbauten eine tolle Förderung des Landes Oberösterreich sind und für uns ist es klar, dass die vom Landesrechnungshof angesprochene und kritisierte Wohnumweltverbesserung im politischen Entscheidungsbereich liegt. Wir unterstützen daher unseren Wohnbaureferenten Erich Haider bei seiner erfolgreichen Wohnungspolitik in Oberösterreich, denn für uns gehört zu dieser erfolgreichen Wohnungspolitik auch das Programm von nachträglichen Lifteinbauten dazu. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der vorliegende Bericht des Landesrechnungshofes über die oberösterreichische Wohnbauförderung ein hervorragender, ein sehr guter Bericht ist, wir werden natürlich beide Berichte zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin grundsätzlich sehr, sehr froh, und auch deswegen unser Abstimmungsverhalten im Kontrollausschuss, dass dieser Bericht heute auch öffentlich diskutiert wird. Es ist viel geschrieben worden über diesen Bericht, von daher ist es auch sinnvoll und notwendig, dass auch die öffentliche Diskussion, die politisch öffentliche Debatte dazu im Haus stattfindet. Ich denke, dieser Bericht ist aus zwei Gründen besonders wichtig, nämlich erstens einmal, weil wir mit dem neuen Landesrechnungshofgesetz ein grundsätzlich völlig neues Instrument geschaffen haben. Es gibt nicht mehr nur Rechnungshofberichte, die öffentlich diskutiert werden, und dann geht man meistens zum Status quo und zur Tagesordnung über, sondern das Instrument der Follow-up-Prüfung soll für uns ein Instrument sein, dass kontrollierbar und überprüfbar wird, ob die konkreten Empfehlungen, die seitens des Landesrechnungshofes fest gestellt werden, und die dann, und das ist das Wesentliche, im Kontrollausschuss politisch beschlossen werden müssen, dass diese Empfehlungen auch umgesetzt werden müssen, das heißt, dass Kontrolle auch Konsequenzen nach sich zieht. Das ist ja der eigentliche Sinn von Kontrolle, sonst bleibt es beim Formalakt und beim politischen Hickhack, und das kann ja weder im Sinn der SteuerzahlerInnen, noch im Sinn der politischen Öffentlichkeit sein. Daher glaube ich, es ist sehr, sehr wichtig, dass auch dieses Haus sehr genau darauf sieht, dass die jeweiligen Empfehlungen des Kontrollausschusses auch umgesetzt werden. Zweiter Punkt. Wir sind sicher bei diesem neuen Instrument in einem Lernprozess, das ist selbstverständlich, dass in einem Lernprozess auch Präzisierungsnotwendigkeiten, Konkretisierungsnotwendigkeiten entdeckt werden. Ich denke, wir haben genau das, unter anderem bei diesem Bericht, bei diesem Follow-up-Bericht gemeinsam mit dem Landesrechnungshof gesehen, dass es hier Konkretisierungsnotwendigkeiten gibt, und eine konkrete Konsequenz ist der Novellierungsantrag, der heute zur Diskussion steht, als, glaube ich, übernächster Tagesordnungspunkt zur Diskussion steht, und wo diese Präzisierungen stattfinden. Wo, wie ich mir denke, einige sehr, sehr gute notwendige weitere Verbesserungsschritte, damit Follow-up-Prüfberichte noch effizienter realisiert werden können, auch verankert und verwirklicht werden, und unsere Zustimmung gibt es dazu sicher. Das sind aus meiner Sicht die beiden zentralen Kernpunkte, die Eckpunkte, die weit über die Bedeutung dieses Anlassfalles des konkreten Berichtes als solches hinaus gehen. Kollege Kapeller hat es völlig richtig meiner Ansicht nach dargestellt, es gibt im Follow-up-Bericht im Endeffekt vier Empfehlungsbereiche, die laut Landesrechnungshof offen bleiben, vier Empfehlungsbereiche, die entweder noch nicht umgesetzt wurden, die nicht in den Bereichen enthalten sind, wo sich auch derzeit keine Aktualität von konkreten Empfehlungen des Landesrechnungshofes ergibt, sondern die offen bleiben. Wir haben einerseits die Datenflussfrage, die klassisch in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, korrekt dargestellt, keine Frage, da sind wir uns einig. Der zweite große Block, das ist, glaube ich, auch eine wichtige Lernerfahrung von uns allen in dem Zusammenhang, das ist der Zuständigkeitsbereich des Präsidiums mit der Frage, Integration Kanzlei in die Abteilung Wohnbauförderung einerseits, was durchaus eine Effizienzerhöhung, eine Zeitbeschleunigung des Aktenlaufs meiner Ansicht nach mit sich bringen könnte, ich gebe da der Kritik des Landesrechnungshofes absolut Recht. Zweitens die Frage der Verkürzung der Rückzahlungstermine und damit auch ein bürgerfreundlicher Schritt in die richtige Richtung, auch das fällt in den Zuständigkeitsbereich des Präsidiums. Ich denke, von daher merken wir sehr, sehr klar, dass es natürlich bisher in der öffentlichen Debatte, aufgrund der Tatsache, dass Follow-up-Berichte in diesem Fall dann als Follow-up-Berichte-Wohnbauförderung gehandelt wurden, zu einer etwas undifferenzierten öffentlichen Diskussion geführt haben. Wo alles, was an Empfehlungen in diesem Bericht Wohnbauförderung enthalten war, dann ausschließlich in der öffentlichen Verantwortung auf den Ressortzuständigen reduziert wurde, was nicht die Realität ist, das muss man auch sehr klar unterstreichen, in diesen beiden Punkten gibt es eine andere Verantwortlichkeit. Ich glaube, weil es jeden treffen könnte, außer uns, in dem Fall, es ist sinnvoll und notwendig, dabei die Empfehlungen sehr klar auseinander zu halten. Diese Differenzierung von vornherein zu machen, damit klar ist, was kann der Ressortverantwortliche machen, wo sind die anderen Zuständigkeiten in den anderen Empfehlungsbereichen, also, diese Differenzierung halte ich für sinnvoll, um dann auch eine faire und konstruktive politische Diskussion über die Ergebnisse eines Follow-up-Berichtes zu ermöglichen, da kommen wir durch die Novellierung, die uns heute noch ins Haus steht, wie gesagt, um einiges weiter. Was übrig bleibt ist der Bereich Wohnumfeld, da haben wir einen klaren Beschluss gefasst, dieser Beschluss ist nicht umgesetzt, da habe ich die einzige Differenz zum Kollegen Kapeller. Ich glaube nicht, dass man es auf die Frage Lifteinbauten reduzieren kann, sondern wir haben etliche weitere Bereiche drinnen, wo allerdings, das muss man auch von meiner Warte und meiner Ansicht, sehr klar auf den Tisch legen, vieles passiert ist mit der Korrektur und der Novellierung der Förderungskriterien. Also, ich bin froh darüber, dass da eine Präzisierung erfolgt ist, dieses weite Feld ist so nicht mehr realisierbar, damit ist ein Gutteil der Kritikpunkte auch abgestellt in dem Zusammenhang. Was die Lifteinbauten betrifft, also, im restlichen Bereich des Wohnumfeldes, glaube ich sehr wohl, dass es nach wie vor Einsparungspotentiale gibt, was die Lifteinbauten betrifft. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, das haben wir eh im Ausschuss täglich auch andiskutiert, ich glaube, da kann es auf eine sinnvolle konstruktive Art und Weise auch weiterführende und erfolgversprechende Gespräche geben, da ist die Frage Qualitätsstandards bei den Liften. Das muss man sich getrennt vom Rechnungshofbericht anschauen, weil das ja auch nicht Gegenstand und Thema der Rechnungshofüberprüfung war und ist. Ich denke, zusammen gefasst, wir sind in einem zentralen Bereich von learning by doing, in einem neuen Bereich Follow-up-Berichte umzusetzen, das betrifft den Landesrechnungshof, das betrifft auch dieses Haus, uns alle miteinander. Ich glaube, dass mit dieser heute im übernächsten Tagesordnungspunkt realisierten Novellierung ein nächster Lernprozess abgeschlossen wird, damit eine nächste Debatte über einen nächsten Follow-up-Bericht noch präziser erfolgen kann, wie wir dies vielleicht in dem Zusammenhang bei diesem Bericht gemacht haben. Aber das ist eine ganz normale Entwicklung in Richtung einer Effizienzsteigerung, was die Umsetzung dieses neuen Landesrechnungshofgesetzes mit seinen neuen Prüfmöglichkeiten, zu einem wirklich modernen und durchaus zukunftsweisenden, auch für andere Bundesländer zukunftsweisenden Möglichkeiten von Nachprüfungen von Follow-up-Berichten betrifft. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Dr. Watzl. Abg. Dr. Watzl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Anschober, Kollege Kapeller haben sehr richtig und korrekt dargestellt die Prüffelder, die Gegenstand dieses Rechnungshofberichtes waren, vor allem auch im Follow-up-Bericht nochmals Diskussionspunkte waren. Kollege Anschober, weil Sie es angesprochen haben, richtigerweise den Bereich des Kanzleiwesens, nur damit auch die Öffentlichkeit diesen Punkt auch von der anderen Seite beleuchtet erfährt. Tatsache ist, dass es beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Kanzleien und sogenannte Subkanzleien gibt. Wenn aus der Sicht der jeweiligen Fachabteilung das Ansinnen an das Präsidium herangebracht wurde, dass das Auflösen einer Subkanzlei und die Verlagerung des Kanzleiwesens in die Fachabteilung Sinn gäbe, dass man seitens des Präsidiums hier eine sehr liberale Haltung in den letzten Jahren immer an den Tag gelegt hat. Unter der Prämisse, dass tatsächlich keine Personalkostenvermehrung eintritt und dass eben das für das Amt geltende Kanzleiwesen letztendlich auch funktioniert, was nichts anderes heißt, dass letztendlich auch die Aktenstücke immer dann gefunden werden, wenn sie gesucht werden. Man hat allerdings mit dem politischen Entschluss, ein Landesdienstleistungszentrum, ein modernes, am Hauptbahnhof zu bauen, auch im Lenkungsausschuss diese Frage erörtert, hat sich im Bereich Kanzleiwesen durchgerungen, im Sinne von Stockwerkskanzleien eine effiziente Handhabung dieser Aktenstücke voranzutreiben. Damit letztendlich, wäre es, so denke ich, jetzt nicht mehr wirklich sinnvoll, diese verbleibenden Jahre eine Veränderung in diese Richtung voranzutreiben, zumal ja eine noch effizientere mit dem zentralen Landesdienstleistungszentrum auch im Aktenbereich kommen wird. Ich pflichte auch dem Kollegen Kapeller zu, der das sehr korrekt beschrieben hat, ich möchte in einem Punkt aber doch widersprechen, weil ich ihn so nicht stehen lassen kann. Es ist nicht ganz richtig, dass der Landesrechnungshof sich ausschließlich auf den Bereich des nachträglichen Lifteinbaus gestürzt hätte. Der Landesrechnungshof hat selber im Follow-up-Bericht dargestellt, dass es durchaus eine sinnvolle Maßnahme ist, er hat allerdings gesagt, die Frage stellt sich, ob man tatsächlich beim Förderausmaß von 50 Prozent bleiben sollte. Ich denke, es war eine einhellige Meinung, jedenfalls im Ausschuss, dass das eine politische Entscheidung ist, und für die ÖVP-Fraktion sage ich, selbstverständlich sind diese 50 Prozent Unterstützung aus der Sicht des Landes, aus den Wohnumfeldverbesserungsmitteln sinnvoll, um gerade im innerstädtischen Bereich Wohnen für die heutigen Bedürfnisse zeitgerecht zu adaptieren. Ich denke, dass es hier politischer Konsens ist, ich denke, dass der Landesrechnungshof das auch so zur Kenntnis genommen hat, ich denke, dass auch in der letzten Kontrollausschusssitzung gerade von Landesrechnungshofdirektor Brückner klar gemacht wurde, dass der Landesrechnungshof als Controlling-, als Begleitinstrument eine wichtige Aufgabe hat, die politischen Entscheidungen aber letztendlich doch im Bereich der Politik angesiedelt bleiben müssen. Ich hoffe, dass, wenn ich beim nachträglichen Lifteinbau bleibe, auch die anderen, die diese sinnvolle Maßnahme bisher mit unterstützt haben, sprich die Stadt Linz, auch in Zukunft die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit diese sinnvolle Maßnahmen für die Menschen, insbesondere im innerstädtischen Bereich, auch in Hinkunft umgesetzt werden können. Das heißt, der Landesrechnungshof hat nicht generell Nein gesagt, sondern hat die Form kritisiert, und das, denke ich, haben wir auch ausgesprochen. Der Landesrechnungshof hat sich aber in diesem Betätigungsfeld der Wohnumweltverbesserungsmaßnahmen nicht nur auf die nachträglichen Liftbauten konzentriert, es ist auch klar nachzulesen, dass in der Rechnung, also in den abgerechneten Maßnahmen 2001 nur "rund 50 Prozent", für den nachträglichen Lifteinbau an Geldmitteln zur Verfügung gestellt wurden, also, rund 36 Millionen Schilling für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Eben so viele, nämlich rund 36 Millionen Schilling würden für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ich denke, dass da doch einige Bereiche sind, die man im Sinne von effizientem Steuermitteleinsatz nicht mehr unterstützen sollte, Stichwort Inserate. Ich gebe dem Kollegen Kapeller auch Recht, das ist für mich aber auch in der Kontrollausschusssitzung klar zum Ausdruck gekommen, dass die Art, das Wie der Rechnungshof dann diese seine Meinung der Öffentlichkeit kund getan hat, nicht unbedingt geschickt war. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Auch nicht fair!") Und auch nicht fair, Zeugnisverteilung, es menschelt halt in der Politik, es menschelt halt auch beim Landesrechnungshof, ich denke, das sollte man da auch sagen. Ich verstehe, dass es weh tut, wenn der Oberstudienrat Brückner den Schülern Walter Aichinger und Joschi Ackerl einen Einser gibt, und dem Schüler Erich Haider, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Vorzugsschüler!") der angeblich einmal, kann belegt werden mit dem Dokument Zeugnis, ein Vorzugsschüler war, dann zum Nachzipf auffordert, aber ich denke, da sollten wir auch den Sportsgeist einbringen und sagen, okay das war, Schwamm darüber, die Sache ist erledigt. Was ich aber nicht wirklich klug gefunden habe, bitte um Entschuldigung, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haider, ist, dass man dann vielleicht aus dem selben Topf, aus Wohnbaugeldern quasi wieder in der sachlichen Kritik mit Inseraten sozusagen antwortet, weil ja genau das ein Aufwiegeln bedeutet, dass man dann in Inseraten sozusagen versucht, auch dem Landesrechnungshof die durchaus berechtigte sachliche Kritik mit Steuergeld letztendlich wieder entgegenzuhalten. Ich glaube, dass das eingeleitete Prozedere, wie wir den Landesrechnungshof als Controllinginstanz, aber auch als Begleitinstanz eingesetzt und eingeführt haben, gut ist. Ich bin ebenfalls der Meinung vom Kollegen Anschober, dass dieses noch weiter entwickelt gehört, dass wir da auch noch Lernende sind, ich bin daher zuversichtlich, dass diese wichtige Einrichtung, diese wichtige Kontrolltätigkeit in Hinkunft noch besser funktionieren wird. Abschließende Bemerkung, passt vielleicht nicht genau zum Follow-up-Bericht. Die Bitte auch an den Wohnbaureferenten im Bereich der Novellierung der für meinen Geschmack bereits überfälligen oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzgebung doch ein bisschen Gas zu geben, so dass wir dann nicht eine Kritik bekommen vom Landesrechnungshof, weil dort doch einige Dinge politisch bereits auf der Reihe sind, Stichwort Alternativ-Energieanlagen, auch im mehrgeschossigen Altbau, Stichwort Mehr-Generationen-Wohnen und einige Dinge. In diesem Sinne wird die ÖVP im Landtag diesem Landesrechnungshofbericht, diesem Follow-up-Bericht auch die Zustimmung geben, ihn zur Kenntnis nehmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann einen Bericht so oder so lesen, man kann das Positive ausschließlich herauslesen, man kann auch das Negative entsprechend herauslesen, man kann ein Systemlob sogar herauslesen, das ist unglaublich kreativ, wie der Kollege Kapeller und dann sagen, das Systemlob bedeutet eine besondere Effizienz der Gesamtwohnbauförderung. Ich meine, der kann ja nur kontrollieren, was hier Gesetz ist, damit kann er auch keine Vergleiche oder Effizienz tatsächlich vorlegen, das wäre notwendig und auch wünschenswert, vielleicht können wir uns über entsprechende Effizienzvergleiche der eingesetzten Mittel ein bisschen auf einem größeren Raum, beispielsweise mit Nachbarstaaten in Europa, mit Deutschland und entsprechenden Studien einmal einlassen. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: "Bayern!") Etwa mit Bayern, guter Vorschlag, können wir sofort machen, die haben nämlich bereits einmal eine dementsprechende Begleitstudie gemacht, die Unterlagen hat der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, das schaut für Gesamtösterreich nicht gut aus. Es kann sein, dass Oberösterreich, wie überall einen Schritt weiter vorne ist, hoffentlich, aber bitte. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Wir sind die besten in Österreich!") Ihr seid besser als die Wiener, denn dort gibt es eine absolute SPÖ-Mehrheit, das ist richtig, also insoferne verstehe ich das auch. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: "Besser als Kärnten!") Das glaube ich wieder nicht, besser als Kärnten ist schwierig, da brauche ich Belege, sonst glaube ich das nicht. Also, ich finde die Notengebung durchaus etwas wirklich Pfiffiges. Ich war also kein Musterschüler. Ich glaube, das wird verstanden und hat also auch zu einem entsprechenden Echo geführt. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: „Verstehe! Günther, du warst schneller als der Obermayr! Der hat 34 Semester gebraucht!“) Du, Watzl, ich war ja auch schneller als du, weil ich habe siebeneinhalb Semester auf der Uni gebraucht. Aber das macht nichts. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: „Aber ich hab auch daneben gearbeitet!“) Du musst mit deinem Chef reden, für den du gearbeitet hast. Vielleicht hat er keine Leistung verlangt. War das die ÖVP? Na, gut. Gehen wir wieder zurück zum Follow-up-Bericht. Die Frau Präsidentin lächelt mir zu. Das bedeutet, ich habe also Ihre Geduld nicht missbraucht beim Eingehen auf Zwischenrufe. Ich möchte das auch nicht weiter tun. Ich möchte mich einmal beim Landesrechnungshof bedanken, weil natürlich der erste Follow-up-Bericht eine entsprechende Diskussion auslösen musste. Das wäre schlimm gewesen, wenn wir diese Diskussion nicht gehabt hätten. Wir haben lange um dieses Instrument gerungen. Ich bitte also auch, wenn jemand kritisiert worden ist, hier keine Sprachverrohung etwa in der Kritik gegenüber dem Rechnungshof zuzulassen, sondern den Sportsgeist, der heute schon angesprochen worden ist, entsprechend hoch zu halten. Ich glaube, dass der Umgang mit den Follow-up-Berichten auch in Zukunft im Landtag ein besonders sensibler sein soll. Weil, wenn ein Referent auf Missstände hingewiesen wurde, und wir gemeinsam im Ausschuss diesen Missstand auch als solchen erkennen und Empfehlungen beschließen, dann gehen wir dann schon davon aus, dass, wenn wir das wollen als Abgeordnete, die Regierung das auch umsetzt. Oder es sollte ein Abgeordneter uns erklären, warum er denn vorher der Meinung ist, er setzt dies um, beantragt dies, beschließt dies und danach, wenn der Follow-up-Bericht kommt und es wurde nicht verwirklicht, dann ist er anderer Meinung als damals. Es ist also eine etwas spannende Angelegenheit. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Diskussion auch im Bundesrechnungshofbericht haben. Aber eines zieht sich durch bei all den Rechnungshofberichten, und da ist es jetzt bedauerlich, dass der Personalreferent oder der Landeshauptmann nicht da sind, denn Kompetenzzersplitterungen führen permanent dazu, dass Missstände und Kritikpunkte weiter bleiben. Auch im Wohnbaubericht ist wiederum ein Bereich der nicht erledigten Gegenstände, die Kompetenzaufteilung etwa in der Kanzlei. Es gibt halt nirgendwo mehr Organisationen außer im öffentlichen Dienst, dass der, der sachlich zuständig ist, nicht auch fürs Personal zuständig wäre. Es ist einfach eine moderne Managementaufgabe und in der gesamten Wirtschaft Selbstverständlichkeit, dass der, der die sachliche Zuständigkeit hat, auch die Personal- und organisatorische Möglichkeit dazu hat. Und so lange wir das nicht haben, bin ich dankbar, wenn der Rechnungshof immer wieder auch diese Systemkritik übt, dass wir endlich hier diesen Missstand der Kompetenzzersplitterung beenden. Das ist eine Notwendigkeit. (Beifall) Ich hoffe, dass also hier jene Bereiche der ÖVP, die diesen Wirtschaftsgedanken auch in die Politik übertragen wollten und würden, sich da innerparteilich durchsetzen. Das ist eine Notwendigkeit, um eine wirksame, effiziente und wirtschaftliche Verwaltung in Oberösterreich zu erreichen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Wohnbaureferenten das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere die Kurzfassung des Rechnungshofberichtes Follow-up: Im Herbst 2000 hat der Landesrechnungshof die Wohnbauförderung auf eigene Initiative geprüft; grundsätzlich ist das System der Wohnbauförderung gut organisiert; die Förderungen werden wirtschaftlich und effizient abgewickelt. Das war der Einleitungssatz beim Originalbericht und das ist der Einleitungssatz auch in der Kurzfassung des Follow-up-Berichtes. Also, wir sind gut organisiert, wir arbeiten wirtschaftlich und effizient. Von den 19 Empfehlungen, die der Rechnungshof dennoch zusätzlich ausgesprochen hat, sind sechs vollständig, vier teilweise realisiert. Diese vier werden bald endgültig umgesetzt sein. Von den neun restlichen erübrigen sich zwei, bei zwei besteht kein Handlungsbedarf, sodass fünf Empfehlungen verbleiben. Davon ist für vier Maßnahmen nicht die Wohnbauförderung zuständig, bleibt eine Maßnahme, die nicht umgesetzt wurde. Also eine einzige, und das betrifft die Reduzierung der Mittel für die Wohnumfeldverbesserung von 80 auf 40 Millionen Schilling. Ich habe dies deswegen nicht getan, weil wir für offene Liftanlagen, nachträglichen Lifteinbau, Förderansuchen von insgesamt 168 liegen hatten zu diesem Zeitpunkt und eine Fördersumme von 137,4 Millionen Schilling dafür notwendig ist. Ich habe auch den Rechnungshof im August 2001 gebeten, diese nachträglichen Liftanlagen zu besichtigen und ihn darauf hingewiesen, dass ich diese Reduktion nicht vornehmen kann, weil sonst die Menschen fünf Jahre bis zum letzten nachträglichen Lift warten müssten, und habe daher diese Summe ja sogar nicht gleichgelassen, sondern erhöht, um diesen nachträglichen Lifteinbau entsprechend rasch innerhalb von zwei Jahren umsetzen zu können. Das ist der Sachverhalt. Eine Maßnahme offen, die ich gerne umgesetzt hätte, die ich aber im Interesse der Menschen nicht umgesetzt habe. Zur Frage der Geldausgaben der Wohnumfeldverbesserung im Jahr 2001, wobei ich dazu sagen möchte, dass ab 2002 das Geld fast ausschließlich nur mehr für Lifte verwendet wird, aber das war auch keine Steuermittelverschwendung, sondern es wurden 22 Millionen Schilling für Lifteinbau ausgegeben: 2,8 Millionen Schilling für Kinder- und Jugendspielplätze, 15,4 Millionen Schilling für Lärmschutzmaßnahmen, 19 Millionen Schilling an Förderungen an den Energiesparverband, 2,8 Millionen Schilling für die Nachrechnung Dornach-Auhof, 26 Millionen Schilling für die thermische Sanierung Welser Noitzmühle, 0,857 Millionen Schilling für Öffentlichkeitsarbeit anderer Institutionen und 1,4 Millionen Schilling für Inserate. Also, es wurden 1,5 Prozent der Wohnumfeldverbesserung oder 0,000-und-irgendwas Mittel der gesamten Wohnbauförderungsmittel für Inserate ausgegeben. Die Richtlinien wurden geändert. Aus der Wohnumfeldverbesserung können und werden keine Inserate mehr bezahlt werden. Tatsache ist aber, dass in der Presseaussendung des Landesrechnungshofes nicht gestanden ist, dass ich eine Maßnahme nicht umgesetzt habe, sondern sieben Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, und dass die Wohnbauförderung zur Wiederholungsprüfung gebeten wurde. Also, ich bin nicht nur einfacher Vorzugsschüler, sondern mehrfacher Vorzugsschüler. Und der einzige Nachzipf, der ist mit Steuermitteln vom Rechnungshof mir ausgesprochen worden, also aus Steuergeldern finanziert, und hat nichts mit Leistung zu tun. Und Günther Steinkellner! Du bist kein so guter Schüler gewesen, hast du gesagt. Das war ein ehrliches Geständnis. Aber du kannst eine einfache Rechnung mir trotzdem erklären. Wenn bei 19 Empfehlungen im Sozialbereich zwei nicht umgesetzt wurden und das ein sehr gut ergibt, und bei 19 Empfehlungen, bei gleich vielen ja, im Wohnbau eine Maßnahme nicht umgesetzt wurde, wenn das ein Nachsitzen ergibt, nach welchem Schulnotensystem das gerechnet wurde, das möchte ich gerne von dir wissen. Du sagst: Das ist in Ordnung, das ist gut, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Das kannst du dir doch nicht erwarten?“) also wenn von 19 nur zwei nicht umgesetzt werden, ist das sehr gut, und von 19 nur eine nicht umgesetzt ist, ist das nicht genügend, (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: „Das ist unfair!“) Günther, das ist unfair, das ist nicht fair, und ich glaube, da ist der ganze Landtag, einschließlich des Günther Steinkellner, meiner Meinung, dass da irgendwas im Notensystem des Rechnungshofes durcheinander gekommen ist. Ich nehme das sportlich zur Kenntnis. Learning by doing bei der Wohnbauförderung ist in Ordnung. Wir haben eine gute Wohnbauförderung und sie wird auch eine gute Wohnbauförderung bleiben. Ich danke für die Annahme des Berichtes. (Beifall. Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Erich! Ich finde es auch nicht fair, dass ein Einser hergegeben wurde!“) Da kommst du aber spät drauf! Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1305/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Bericht ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1306/2001, das ist der Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Förderung der Sanierung der Altlast ´Kiener-Deponie´". Ich bitte den Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Förderung der Sanierung der Altlast ´Kiener-Deponie´". (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1306/2001.) Der Kontrollausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Förderung der Sanierung der Altlast ´Kiener-Deponie´" wird zur Kenntnis genommen. Ich erlaube mir zu sagen: Und dem Rechnungshof wird für seine Arbeit dafür gedankt. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede. Bitte, Herr Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Affäre rund um die sogenannte Kiener-Deponie in Bachmanning war nach meiner Bewertung, nach meiner Einschätzung, wahrscheinlich einer der größten Umweltskandale in Oberösterreich, wenn nicht der größte. Und wir wissen, was dort seit Ende der 70er-Jahre geschehen ist. Wir wissen, dass wir es engagierten Bürgern zu verdanken haben, Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken haben, die vor Ort den politischen Druck und die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt haben, dass es letztendlich zu dem Ausgang gekommen ist, vor dem wir jetzt stehen. Nämlich zu einem sanierten Umweltskandal, zu einer sanierten Umweltaffäre und zu keiner neuen Sondermülldeponie, so wie das auch im Gespräch und lange in der öffentlichen Diskussion war. Ich glaube, dass man in dieser Stunde auch den Bürgern danken muss, weil es auch ein Beweis ist dafür, was ich immer behaupte: Nämlich, dass Bürger, direkt Betroffene, direkte Anrainer auch die besten Kontrollore in dem Zusammenhang sind, weil sie aus den ureigensten, persönlichen eigenen Interessen dafür sorgen und dafür Druck machen, dass derartige Projekte entweder völlig korrekt laufen oder, wenn das nicht der Fall ist, dann zumindest dafür sorgen, dass der öffentliche Druck immer mehr zunimmt, der schließlich zu einer Bereinigung der entsprechenden Affäre führt. Um das gleich vorneweg klar zu dokumentieren: Ich bin sehr sehr froh darüber, dass diese Sanierung stattgefunden hat. Ich denke, dass der Landesrechnungshof eine sehr klare Beweisführung dafür auf den Tisch gelegt hat, dass diese Sanierung korrekt erfolgt ist, durchaus modellhaft erfolgt ist, dass es in diesem Bereich bei diesem Projekt sogar zu umfassenden Einsparungen gekommen ist während der Projektumsetzung, was auch alles andere als selbstverständlich ist bei derartigen Projekten. Und wir haben nun relativ sehr viel Steuergeld in diesem Projekt eingesetzt, um eine umfassende Sanierung der Umweltgefährdung und damit einen Ausschluss einer langfristigen Umweltgefährdung zu erreichen als Ziel. Und dieses Ziel, so hoffe ich und denke ich, ist trotz einer bereits erfolgten Grundwasserkontaminierung im direkten Umfeld, im direkten Einflussbereich der Deponie, als solches auch zu erreichen und auch erreicht mit diesem Sanierungsprojekt. Das ist der positive Bereich. Und von daher kann ich mich durchaus dem Lob des Landesrechnungshofes nur anschließen. Der einzige Punkt, und ich hab das im Ausschuss auch bereits deponiert, wo ich nicht einverstanden bin mit der Vorgangsweise, wo ich auch nicht einverstanden bin mit der Darstellung des Landesrechnungshofes, ist möglicherweise ein kleiner Detailpunkt. Für mich ist er wichtig und für mich hat er eigentlich wirklich eine Dimension, weil es so etwas wie einen Modellcharakter und auch einen Erziehungseffekt, einen Signaleffekt, in solchen Fragen hat. Das ist die Frage von Regressansprüchen den Verursachern gegenüber. Ich halte es auch dann, wenn derartige Regressansprüche rechtlich gesehen, und da glaube ich alles, was am Tisch gelegt wurde selbstverständlich, sehr unwahrscheinlich umsetzbar sind und vermutlich zu sehr kleinen Summen führen werden, die hier lukrierbar würden, aber trotzdem es als umweltpolitisches Signal für unbedingt notwendig und für unbedingt erforderlich, immer dort, wo Regressansprüche realisierbar sind, bis zum letzten Moment, wo dies durchführbar ist, dieses auch zu versuchen. Denn es kann ja nicht so sein, dass man sich in diesem Land mit dem Verursachen von Umweltskandalen eine große oder besser gesagt eine goldene Nase verdient und dann Steuerzahlerinnen und Steuerzahler diejenigen sind, die die kontaminierte Suppe auszulöffeln haben, und das mit Hunderten Millionen Schilling an Steuergeldern, die dafür investiert werden. Das kann keinen Sinn machen. Und von daher ist noch einmal an dieser Stelle unser Appell, doch das, was rechtlich möglich ist, auch wenn es geringe Erfolgsaussichten zu haben scheint, zu versuchen, um hier doch noch Regressansprüche geltend zu machen. Und genau in die gleiche Stoßrichtung ist für mich die Meldung im heutigen Volksblatt gegangen, wo ich davon erfahren habe, dass gestern das entsprechende Verfahren, die Frau Umweltlandesrätin wird es genauer wissen, Landesrat Aichinger wird es auch genauer wissen, aber ich denke, seit mehr als einem Jahrzehnt in Summe im Laufen war, mit unterschiedlichen Ansatzpunkten, mit unterschiedlichen Kriterien, mit Sachverständigengutachten, die sehr hart waren und die von der Tragweite beachtlich waren, dann in Summe zu einem Ende kommen, wo einer übrig bleibt, und wo am Schluss, wenn ich es richtig im Kopf habe, eine Verurteilung von 800 Euro (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: „Bedingt!“), bedingt 800 Euro, herauskommt. Und mir geht es überhaupt nicht im Mindesten um diesen einen Betroffenen. Damit das gleich klar ist. Und ich mach den nicht verantwortlich und schuldig. Und das steht uns auch da nicht zu. Aber der Eindruck, der damit signalisiert wird in der Öffentlichkeit, ist eigentlich einer, dass die Umwelt, dann, wenn es um Umweltkriminalität geht und um Umweltrecht geht, sehr sehr wenig wert ist. Und das ist nicht die Schuld von einer Justiz in Wels, von einem engagierten Staatsanwalt, der sich viele Jahre hindurch bemüht hat hier aktiv zu sein und tätig zu sein, sondern das ist das Problem einerseits einer sehr schwierigen gesellschaftlichen Konstruktion mit den entsprechenden Entwicklungen in dieser gesellschaftlichen Konstruktion in den letzten zehn Jahren, und andererseits mit einem völlig zahnlosen Umweltrecht, das wir in Österreich haben. Und das ist eigentlich die Beweisführung. Und was mich so ärgert, und was, glaube ich, viele in der Region wirklich auch ärgert, das sind diese beiden Punkte. Einerseits bleibt nach zehn Jahren Untersuchung eine bedingte Strafe von 800 Euro über, und andererseits werden jegliche Regressforderungen eingestellt. Das ist ein Signal, ein katastrophales umweltpolitisches Signal, das hier ausgegeben wird. Und Umweltrecht und der Umgang mit derartigen Affären sollte doch auch einen Signalcharakter, einen erziehenden Effekt, einen Abschreckungseffekt haben. Dieser Abschreckungseffekt, und ich denke, da werden Sie mir alle Recht geben, ist in diesem Fall nicht erreicht worden, absolut nicht. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Steinkogler bitte. Abg. Steinkogler: Geschätzte Frau Präsidentin, hoher Landtag, meine Damen und Herren! Diese vom Landesrechnungshof geprüfte Sanierung der Kiener-Deponie wurde, wie schon gesagt, trotz schwierigster Bedingungen beispielhaft, professionell und effizient durchgeführt. Und es ist, das können wir mit Stolz sagen, wieder einmal ein Beispiel, wie hier in Oberösterreich gearbeitet wird. Hier wird nicht lange gestritten, sondern hier werden Nägel mit Köpfen gemacht. Und es ist sogar, auch das ist sehr außergewöhnlich, so ein Sanierungsprojekt noch günstiger abgerechnet als es geplant worden ist. Es hat rund 19,5 Millionen Euro, das sind 270 Millionen Schilling, gekostet, davon wurden 53,5 Millionen Schilling eingespart. Für das Land hat das eine Wenigerförderung von 18,2 Millionen Schilling bedeutet. Es ist richtig, dass es eine Grundsatzfrage ist, und man kann natürlich sagen, der Verursacher muss mit Regressansprüchen zur Verantwortung gezogen werden. Aber wenn der Rechnungshof, wenn alle Fachkundigen, sehen, dass nichts herauskommt, glaube ich, dann ist das ein Streit um des Kaisers Bart. Und ich glaube, das ist sicherlich auch nicht im Sinne der Bevölkerung, der betroffenen Umwelt und der betroffenen Bevölkerung. Der vorliegende Rechnungshofbericht stellt dem Land Oberösterreich, der durchführenden Firma ASA, ein sehr sehr gutes Zeugnis aus. Und es ist hier die Ernte der Arbeit unseres damaligen Umweltlandesrates Walter Aichinger und zum Schluss der Landesrätin Ursula Haubner. Es ist auch wichtig, dass hier die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben war. Ich schließe mich auch dem Dank von Klubobmann Anschober an die Bevölkerung, an der Spitze beim Bürgermeister Georg Haider an, der mit seiner Bevölkerung hier Großartiges geleistet hat. Deshalb glaube ich auch, dass der Landtag diesem Rechnungshofbericht ruhig guten Gewissens zustimmen kann. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorgelegten Bericht des Landesrechnungshofs kann ein großes umweltpolitisch relevantes Kapitel in Oberösterreich geschlossen werden. Geschlossen werden natürlich mit dem bereits beschriebenen großen Bauchweh deswegen, wenn man die rechtlichen Möglichkeiten, die das Land hat, einmal beiseite lässt und eher die moralischen Komponenten betrachtet, wirklich ein Bauchweh übrig bleiben muss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht nämlich darum, dass über Jahre, und das war, glaube ich, zwischen 1979 und 1984, 14 Jahre jemand diese (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: „Zwischen 1979 und 1983!“) 14 Jahre (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: „Vier Jahre!“) - ja, habe ich eh gesagt oder nicht, Entschuldigung, vier Jahre, Entschuldigung, jetzt sind wir uns einig, das ist die Euroumstellung – vier Jahre befüllt, damit gute - und das ist, glaube ich, eine Untertreibung – gute Geschäfte damit macht und dann, wenn es darum geht, dass bei Gefahr in Verzug ganz dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden müssen, nicht mehr handhabbar ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bin ich dann doch bei Rudi Anschober und sage, das Signal dieses Rechnungshofberichtes und das Signal dieser Sanierung, das vom Landtag weggeht, kann keinesfalls das sein, dass die öffentliche Hand überall dort dann einspringt, wo Geschäftemacher sich aus dem Staub gemacht haben. Ich glaube, auch da muss man kritisch die Gesetzeslage überprüfen, ob es nicht eine bessere Handhabe zumindest zukünftig gibt. Genau das ist das Wichtige. Ich glaube, das Wichtige an diesem ganzen Skandal ist zu schauen, dass die Wiederholung eines solchen Skandals nicht mehr möglich ist, dass wir kein zweites Mal in diese Situation kommen, wo zuerst Geschäft gemacht wird und dann, wenn es darum geht, die Sanierungen durchzuführen, niemand mehr da ist. Das ist Umweltkriminalität höchsten Maßes. Es stimmt schon, es sind Nägel mit Köpfen gemacht worden und es ist viel zu lange her, um die Diskussion noch einmal erneut aufbranden zu lassen. Die Frage ist, es wurden Nägel mit Köpfen gemacht, aber vielleicht etwas zu spät. Es sind ja die Kontrollen bereits durchgeführt worden, bis dann letztendlich gehandelt wurde. Im Nachhinein ist man gescheit, das ist mir schon klar, es ist zu spät gehandelt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wichtigste und das Zusammengefasste dieser Angelegenheit ist zu schauen, und gemeinsam zu schauen, welche Regelungen wir treffen müssen, dass es zu keinem zweiten solchen Umweltskandal mehr kommen darf, weil es darf sich für keinen, auch für keinen privaten Geschäftemacher auszahlen, so zu agieren. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Ing. Kroismayr, bitte. Abg. Ing. Kroismayr: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine unendliche Geschichte ist man zu sagen verleitet, wenn man zur Kiener-Deponie spricht, ist als Überschrift zu wählen. Ich glaube, eine sehr passende Überschrift hat auch der Landesrechnungshof gefunden, nämlich er spricht von der Altlast Kiener-Deponie. Eine Altlast ist es wahrlich, denn seit meinen ersten Abgeordnetentagen in diesem Haus begleitet mich das Thema Sondermülldeponie Bachmanning, Kiener-Deponie oder wie immer sie geheißen hat. Der Rechnungshof hat gut daran getan, diese Vorgeschichte nicht mehr besonders aufzuarbeiten, sondern die Prüfung dahingehend anzulegen, ob denn, wie heute schon öfters strapaziert, Nägel mit Köpfen gemacht wurden. Als Umweltausschussobmann bin ich aber auch froh, dass diese sogenannte Altlast beseitigt wurde, saniert wurde, und letztendlich auch kostenmäßig so dargestellt wurde, dass man auch dementsprechend eingespart hat. Es ist sozusagen ein gutes Ende herausgekommen. Die Einsparungen, von der Kostenschätzung an gerechnet, waren ja doch ganz schön beträchtlich, wenn man sagt, dass es immerhin mehr als 50 Millionen Schilling bzw. fast 3,9 Millionen Euro waren. Dass persönliches Fehlverhalten mitgespielt hat und wie das gerichtlich zu bewerten ist, das steht, glaube ich, auch nicht zur Diskussion. Dass die Bereicherung uns auch nicht geschmeckt hat sei kein Geheimnis, aber hat stattgefunden. Ich hoffe, dass dementsprechend reagiert wurde, dass es ein solches Fehlverhalten nicht mehr geben kann. Denn, da stimme ich auch völlig überein, es kann nicht angehen, wenn es zur firmenmäßigen, persönlichen oder sonst irgend welchen Bereicherungen kommt, dass dann die öffentliche Hand hergeht und die Bereinigung oder die Aufarbeitung derselben macht. Aber immerhin, es war Zeit in Verzug und es galt zu handeln. Das ist geschehen. Dafür letztendlich bin ich dankbar. Wenn es auch Kritikpunkte des Rechnungshofes gibt oder einen Kritikpunkt besonders, dass halt die ASA zu gut beteilt wurde bezüglich des Abrechnungshonorars, da kann man geteilter Meinung sein. Der Rechnungshof hat einen bestimmten Blickwinkel. Ich glaube, die Umweltrechtsabteilung hat auch eine bestimmte Betrachtungsweise. Ich möchte das jetzt nicht werten. Ein gewisses Erfolgshonorar attestiere ich einfach. Ich bin ein Verfechter: wo es darum geht, je höher die Summe, umso höher das Honorar, das kann nicht unbedingt bei der Aufsicht sein. Also da bin ich eher dafür, dass man sagt, hoppla, wenn es zu einer Kostenminimierung kommt, dass dann eher bei der Honorarnote etwas großzügiger gehandelt wird. Aber im historischen Ablauf sei mir doch gestattet, drei Phasen ein wenig herauszuarbeiten. Die erste Phase war für mich diese Verfüllung dieser Deponie. Ich habe es schon erwähnt, zum Teil auch kriminelle Handlungen dabei. Das ist nicht unbedingt die Aufgabe, die wir hier zu lösen haben. Das ist an sich auch zu lange her. Ich meine, das sollten die Gerichte machen, wenn es notwendig ist. Die Staatsanwaltschaft hat ja auch eine dementsprechende Rolle gespielt. Dann, und das ist das, was mich in meinem politischen Leben hier im Landtag ja verfolgt hat, ich habe auch darauf hingewiesen, ist die lange politische Auseinandersetzung. Schuldzuweisungen, Rechtfertigungen und dergleichen mehr. Und die dritte Phase, doch eher die kürzeste in der gesamten Geschichte, war dann die Sanierungsphase, wo dann letztendlich das heraus gekommen ist, mit dem wir heute zufrieden sein können. Wie gesagt, man kann noch der Meinung sein, dass die dritte Phase früher einsetzen hätte sollen, dass diese Sanierung dieser Deponie früher vorangetrieben hätte werden müssen. Aber sind wir froh, dass sie jetzt endgültig abgeschlossen ist und dass das dann auch noch in die Ära einer freiheitlichen Umweltreferentin fällt, das freut mich persönlich. Ich glaube, das ist auch Grund zu einer persönlichen Zufriedenheit. (Beifall) Wenn es aber darum geht, zukünftig Umweltpolitik zu machen, dann kann es nicht so sein, dass man zuerst allerhand anstellt, dann nimmt man doch ganz beträchtliches Geld in die Hand, um dann zu sagen, Ende gut, alles gut. Ich meine, in der Kiener-Deponie ist vieles falsch gelaufen. Aber jetzt ist es gelungen, eine Umweltbombe, und das war sie wirklich, zu entschärfen. Dafür möchte ich, glaube ich, auch namens des Umweltausschusses, namens der gesamten Umweltpolitik im Lande Oberösterreich ein herzliches Danke sagen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Landesrat Dr. Aichinger, bitte. Landesrat Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes Ereignis hat seine bestimmte Zeit. So war es auch in diesem Fall, dass über Jahrzehnte in unterschiedlicher Beurteilung auch von der Bevölkerung und von der Politik die Dinge in der sogenannten Kiener-Deponie abgelaufen sind. Niemand hat etwas Negatives daran gefunden, als zwischen 1978 und 1983 diese Deponie befüllt wurde. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Na, na, na!“) Alle waren damals froh, dass es diese Entsorgungsmöglichkeit gegeben hat. Unmittelbar daran allerdings hat es einige Kritik über die konkrete Vorgangsweise und über den konkreten Ablauf dieser Befüllungen gegeben. Es hat sich gerade auch in der Region sehr viel an Widerstand geregt, insbesondere deshalb auch, weil es Pläne gegeben hat, diese Deponie noch zu vergrößern und entsprechende Sondermülldeponien dort zu situieren. Das, was die Politik, die verantwortliche Politik auf der Landesebene mit diesem Umweltskandal, und es ist sicherlich einer gewesen, getan hat, waren natürlich verschiedenste Versuche, diesen „Skandal zu bereinigen“, so hat es ja bereits zu Beginn der 90er-Jahre, im Konkreten 1990 und 1991 Versuche gegeben einer Sanierung, die aber dann durch rechtliche Einsprüche gescheitert ist. Das, was ich 1995 dort vorgefunden habe, war zum einen diese Deponie und eine enorm verunsicherte Bevölkerung. Es war ein relativ mühsamer Prozess, die Bevölkerung wiederum miteinzubinden in das Verfahren, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen für die Maßnahmen und für die Entscheidungen der Politik und der Beamtenschaft. Dieses Vertrauen aufzubauen ist letztendlich auch gelungen. Dafür sage ich ebenfalls der Bevölkerung ein herzliches Dankeschön. Ich sage aber auch ganz besonders, und auch mit einem persönlichen Dank verbunden, ein Dankeschön an die Mitarbeiter in der damaligen Umweltrechtsabteilung, an der Spitze W.Hofrat Dr. Posch, der mit enormem Einsatz, enormer Kreativität, wenn es darum gegangen ist, rechtliche Hürden auf Landesebene, auf Bundesebene, auf europäischer Ebene zu nehmen, wenn er sich damals wirklich voll und ganz, mehr als hundert Prozent, und nicht so, wie es manchmal in der Öffentlichkeit dargestellt wird, in der klassischen Beamtenmanier in den Dienst der Sache gestellt hat und mit seiner ganzen Kraft hier Lösungen ausgearbeitet hat, Vorschläge ausgearbeitet hat. Ich hätte es ihm vergönnt, wenn er diesen Erfolg noch hätte erleben können. Es war zu einem Gutteil sein Werk, dass es gelungen ist, das auf der rechtlichen Ebene und letztendlich auch auf der finanziellen Ebene mit all den eingebundenen Stellen auf Landesebene, hier der Landtag, auf der Bundesebene, vom Bundeskanzleramt, Umweltamt, Umweltbundesamt, Österreichische Kommunal Kredit AG und vieles andere mehr zu bewältigen. Es ist im Bericht eine kleine Kritik geäußert worden, weil wir damals die ASA mit dieser Sanierung beauftragt haben. Es ist die Anregung gewesen, man hätte sich doch des freien Marktes bedienen können, um allenfalls die Kosten der Sanierung, das heißt das Honorar für die Arbeit zu reduzieren. Faktum ist, dass es zu der damaligen Zeit keinen einzigen Interessenten gegeben hat, der sich hier an diese Sanierung hätte wagen können oder wagen wollen und dass wir nur mit der ASA einen Partner gefunden haben, der auch in einem hohen Ausmaß an gegenseitigem Vertrauen, nämlich auch an einem Vertrauen in die Politik es gewagt hat, letztendlich auch ein finanzielles Risiko auf sich genommen hat, hier diese Arbeiten durchzuführen, technisch hervorragend durchzuführen und auch, wie wir ja schon gehört haben, auch aus dem finanziellen Aspekt eine Arbeit zu leisten, die als Vorzeigemodell für andere Großsanierungen in unserem Oberösterreich und darüber hinaus natürlich gelten kann. Die technischen Probleme waren eher gering. Die großen Probleme waren die rechtlichen Aspekte und damit auch Dinge, die nicht immer in der Verfügbarkeit der Landespolitik gelegen sind. Es ist uns aber geglückt, und so können wir heute wirklich auch stolz und froh sein, dass dieses Problem erledigt ist. Aber ich komme noch zum Schluss auf die schon angesprochenen Regressforderungen, auf die Schuldhaftigkeit, auf die, die vielleicht hier schuldhaft gehandelt haben. Die strafrechtliche Seite ist abgehandelt mit einem Ergebnis, das uns passen kann oder auch nicht. Eine der handelnden Personen ist durch einen sicherlich auch bedauerlichen Todesfall nicht mehr greifbar. Diese war die hauptverantwortliche Person für den gesamten Skandal und war auch jene Person, die, wenn überhaupt, den meisten wirtschaftlichen Vorteil aus dieser Deponie gezogen hat. Hier noch etwas zu konstruieren halte ich für eigentlich nicht denkbar. Das wissen wir alle, dass auch durch die Konkurssituation dieser Firma für das Land nichts mehr zu holen ist. Der Richterspruch ist da. Ich denke, dass es innerhalb der Landesregierung eine gute Diskussion war, wie wir uns darüber unterhalten haben, ob eine entsprechende Klage, ob der Versuch des Regresses sich lohnt, ob der Aufwand gerechtfertigt ist, unabhängig jetzt der Signalwirkung, denn ich glaube, wir sind ja auch verantwortlich den Steuermitteln gegenüber. Wir hätten ja nichts anderes getan, als mit Steuermitteln diese Regressanstrengungen durchzuführen. Daher stehe ich auch zu der Entscheidung, die hier getroffen wurde, weil aus menschlichem Ermessen und sicherlich auch durch entsprechende rechtliche Beratung nicht zu erwarten war, dass wir hier Regressmittel bekämen. Das Signal als solches, glaube ich, ist ein anderes. Das Signal, das aus dieser Sanierung und aus den Diskussionen heraus abzulesen ist, ist nochmals darauf hinzuweisen, ein Wandel in der Umweltpolitik, der hat stattgefunden in den letzten fünfzehn, zehn, zwanzig Jahren im Sinne einer Nachhaltigkeit im Wirtschaften, eine nachhaltige Umweltpolitik, wie wir sie auch in Oberösterreich ja gerade durch unser Umweltprogramm festgeschrieben haben. Sicherlich stimme ich auch denen zu die meinen, dass Umwelt und Umweltpolitik nicht momentan dem politischen Zeitgeist entsprechen und viele Maßnahmen eigentlich noch gesetzt werden müssen im Sinne dieser Nachhaltigkeit. Bachmanning bzw. Aichkirchen und die Kiener-Deponie sind Geschichte. Sie waren eine sehr bewegte Geschichte im Umweltbereich in Oberösterreich. Sie ist erfolgreich abgeschlossen und darauf können und dürfen wir alle mitsammen stolz sein. (Beifall) Erste Präsidentin: Frau Landesrätin Haubner, bitte. Landesrätin Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Vieles oder fast alles wurde schon gesagt. Man kann es auf den Punkt bringen, eine endlos scheinende Belastung für die Gemeinden dieser Region, für die Bürgerinnen und Bürger wurden mit der Sanierung zu einem guten Ende geführt. Mit dem Bericht des Landesrechnungshofes, der der Sanierung attestiert, dass die Fördermittel widmungsgemäß, wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig verwendet wurden, dass die Förderverträge und Förderrichtlinien eingehalten wurden, das Sanierungsziel erreicht wurde und vor allem, dass die Projektabwicklung sehr professionell und effizient war, mit diesem Bericht können wir sagen, dass eine der größten und hoffentlich letzten Altlasten in dieser Größe, die wir in Oberösterreich haben, einem guten Ende zugeführt wurde. Einem guten Ende, das sicher in der Vergangenheit nicht nur die Politik beschäftigt hat, sondern, wie schon angeklungen ist, sehr viele Bürgerinnen und Bürger, deren Initiative es auch zu verdanken ist, dass wir heute anders denken über diese Dinge, dass heute für uns Umweltschutz nicht etwas ist, dass man die Umwelt zuerst kaputt macht und dann viel Geld in die Hand nimmt, um diese kaputten Teile wieder zu reparieren. Wir gehen heute in Richtung Zukunft, in Richtung vorsorgenden Umweltschutz, und ich denke, die Deponieverordnung, die fristgerechte Umsetzung der Deponieverordnung mit dem Jahr 2004 ist auch ein ganz ganz wichtiger Beitrag dazu. Lassen Sie mich aber trotzdem noch einige Überlegungen oder persönliche Schlussfolgerungen aus diesem Bericht anführen, die für mich für weitere Überlegungen für ähnlich gelagerte Fälle notwendig sind. Ich bekenne mich grundsätzlich auch zu den im Kontrollbericht dargelegten Gründen, was eine Prämie anbelangt für Sanierungswerber, weil es hier vor allem im Fall von Einsparungen sicher effizienter und notwendiger ist. Allerdings glaube ich, sollte die Prämie nicht linear, sondern progressiv gestaltet werden. Das heißt für erste Einsparungen gibt es, weil diese eben leichter zu erzielen sind, weniger Prämie und je höher die Einsparung wird, desto mehr Engagement setzt sie in aller Regel voraus. Und das könnte man eben durch eine zusätzlich erhöhte Prämie, durch einen zusätzlichen Bonus belohnen. Ich denke auch, wichtig ist als Erkenntnis aus diesem Bericht des Landesrechnungshofes, dass man sieht, dass das Instrument einer Kontrollgemeinschaft etwas ist, was sich bewährt und was man immer wieder installieren sollte. Wichtig ist natürlich auch in diesem Zusammenhang, da ja auch das Land hier eingeschritten ist oder eingestiegen ist mit finanziellen Mitteln, dass es hier auch einen Vertrag zwischen Land und Kontrolleinrichtung gibt und nicht nur zwischen Kontrolleinrichtung und Bund. Und ein Drittes vielleicht, das mir auch wichtig erscheint, dass man bereits zu Beginn der Sanierung intensive Überlegungen anlegt, wie kann man bestmöglich das Gebiet nachnutzen und verwerten. Im konkreten Fall bin ich mir sicher, dass es zu einer sinnvollen Nachnutzung kommen wird. Und das Letzte, was mir ganz wichtig erscheint ist, dass wir alle daraus lernen, dass Umweltsünden kein Kavaliersdelikt sind. Und die Diskussion, was die Rückförderung anbelangt, haben wir ja schon bereits in der Ausschussrunde gehabt und ich denke es ist grundsätzlich ein klarer Auftrag da gewesen vom oberösterreichischen Landtag, hier die notwendigen Gelder wieder zurückzufordern. Aber realistischerweise besteht eben die Möglichkeit nur mehr gegen einen ehemaligen Geschäftsführer, der Kieber Bau Ges.m.b.H., die Atlasgesellschaft ist nicht mehr greifbar und daher ist es bei diesem Projekt wirklich aussichtslos, noch etwas einzufordern. Und das hat auch die Europäische Kommission so gesehen. Aber ich möchte trotzdem an dieser Stelle festhalten, dass derartige Dinge eben nicht Schule machen dürfen, denn es geht wirklich nicht an, dass letztendlich die Öffentlichkeit immer wieder zur Kasse gebeten wird, wenn Umweltsünden begangen werden. Aber ich hoffe und denke, wir haben alle daraus gelernt in Richtung vorsorgenden Umweltschutz und ich möchte nur auch einen Appell in Richtung Wien setzen, wir haben natürlich in Oberösterreich noch die eine oder andere Altlast, wenn auch nicht in dieser Größenordnung wie die Kienerdeponie, die irgendwann einmal auch saniert werden muss. Es müssen auch seitens des Bundes hier die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden, da die Sanierung von Altlasten eben Bundessache ist. Daher appelliere ich an den Herrn Umweltminister, auch vor dem Hintergrund sinkender Altlastbeiträge, dafür zu sorgen, dass wir diese wichtigen Aufgaben weiter durchführen können und diesen Aufgaben weiter gerecht werden können. Ich möchte mich recht herzlich bedanken bei der unabhängigen Kontrollinstanz, dem Landesrechnungshof, bei seinem Chef mit seinen Mitarbeitern für die wirklich gute Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen. Ich möchte aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umweltrechtsabteilung recht herzlich danken und ich kann mich dem nur anschließen, was Sie, Herr Kollege Aichinger, gesagt haben, es wäre schön, wenn es Herr Hofrat Posch auch noch erleben könnte, denn mit diesem Engagement, wie er diese Sache betrieben hat, wäre es ihm wirklich zugestanden. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Es gibt keine Wortmeldung mehr. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1306/2001 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen zur Belage 1307/2002, das ist der Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird. Herr Klubobmann Dr. Frais wird berichten. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1307/2002.) Der gemischte Ausschuss (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuss) beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge diesen Ausschussbericht in der Sitzung am 24. Jänner 2002 verhandeln sowie das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird, beschließen. Erste Präsidentin: Danke für den Bericht. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Abgeordneten Weixelbaumer das Wort. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Im Sinne einer ständigen Verwaltungsreform und im Sinne einer klaren Strukturierung des Prüfungsumfanges soll das Landesrechnungshofgesetz geändert werden. Es wird in Zukunft über getroffene Maßnahmen zu Feststellungen des Rechnungshofes keine Berichtspflicht der Landesregierung geben. Die Follow-up-Prüfung in Abstimmung mit dem Kontrollausschuss garantiert auch weiterhin die Unabhängigkeit der zuständigen Organe und keine Einschränkung der Prüfungen. Ziel ist es, die Doppelgleisigkeit zu vermeiden und die vom Kontrollausschuss vorgegebenen Maßnahmen der Regierungsmitglieder zu überprüfen. Damit ist auch die regelmäßige und der zeitlich vorgegebene Rahmen der Prüfung gewährleistet. Dass dabei der Grundgedanke einer konsequenten Verfolgung von aufgezeigten Mängel erhalten bleiben muss, war Vorgabe für die Gesetzesänderung. Die ÖVP-Fraktion stimmt dieser Gesetzesänderung zu. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldungen gibt es dazu nicht. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen, wobei ich feststelle, dass dieses Gesetz Verfassungsbestimmungen enthält, sodass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1307/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1308/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002). Ich bitte den Herrn Abgeordneten Hingsamer zu berichten. Abg. Hingsamer: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1308/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge diesen Ausschussbericht in der Sitzung am 24. Jänner 2002 verhandeln und das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2002), beschließen. Erste Präsidentin: Danke für den Bericht. Ich eröffne die Wechselrede. Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer bitte! Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Die vorliegende Landarbeitsordnungs-Novelle ist ein Gesetz für die Arbeiter und Angestellten in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Zahlenmäßig werden die betroffenen Mitarbeiter auf zirka 2.700 geschätzt. Für diesen Teilbereich der oberösterreichischen Arbeitnehmerschaft, mit einer Besserstellung in der Abfertigung, ist diese Landarbeitsordnung vorhanden. Und diese Regelung des Arbeitsrechts macht die Einarbeitung aller bundesgesetzlicher Vorschriften im Arbeitnehmerschutz notwendig. Inhaltlich geht es um das Einarbeiten des Familienpaketes der Bundesregierung, dazu möchte ich aber nichts sagen. Ich möchte auf diese Entwicklung der Arbeitnehmer in dem Bereich eingehen und bei meinen Diskussionen habe ich gemerkt, dass es hier mehrere Vorschläge, Ansätze für eine Veränderung gibt und ich glaube solche Überlegungen sind auch unterstützenswert. Ja, im Herbst des vorigen Jahres wurde schon transparent, dass wir bei der Umsetzung der Bundesgesetzgebung im Verzug sind. Deswegen beeile ich mich heute besonders. Und jetzt liegt diese Novelle vor und selbstverständlich werden wir dieser Nachvollziehung der Mutterschutzgesetze, Elternkarenzurlaubsgesetz und so weiter, zustimmen. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Ing. Kroismayr bitte. Abg. Ing. Kroismayr: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir Freiheitlichen auch dieser Novellierung der Landarbeitsordnung zustimmen, denn ich glaube, dass diese bedeutenden familienpolitischen Akzente, die die Bundesregierung gesetzt hat, auch letztendlich in der Landarbeitsordnung greifen sollten. Aber natürlich drängen sich bei mir bei jeder Novelle zur Landarbeitsordnung immer grundsätzliche Fragen auf. Und ich muss natürlich diese Gelegenheit nützen, um mich wieder einmal zu positionieren. Denn ich glaube, dass bei dieser kleinen Anzahl von Beschäftigten innerhalb der Land- und Forstwirtschaft, wobei der Begriff schon sehr weit gestreut ist, denn es sind hier auch, wieder zur Erinnerung, ich werde nicht müde werden das dauernd zu sagen, dass einfach die Genossenschaftsarbeiter in diesen Bereich hineinfallen, obwohl sie die selbe Beschäftigung machen, wie wenn sie bei einem Landesproduktenhändler angestellt wären. Und daher glaube ich, dass es hier einen gewissen Grad der Überholung gibt. Und dass es an der Zeit wäre, doch gemeinsam an den Bund heranzutreten, um hier eine dementsprechende gesetzliche Veränderung zu machen, denn es ist ja widersinnig, dass es einen Bundesgesetzgeber gibt, der sozusagen das Rahmengesetz verabschiedet und dann gibt es neun Bundesländer, die für einen Teil der Arbeitnehmer in der österreichischen Bevölkerung dann die Ausführungsgesetze zu erlassen haben, obwohl letztendlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in allen Berufsgruppen, in allen Bereichen die selben sein müssten. Also hier wäre für meine Begriffe Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung gefragt. Ich meine, dass hier ein gewisser Grad an Bürokratismus abgebaut werden könnte. Und es kann nicht so sein, dass ein ausschließliches Parteiinteresse ausschlaggebend ist, ob es eine separate Vertretung, hin bis zur berufsständischen Vertretung, gibt, nämlich die Landarbeiterkammer. Und ich lade wirklich alle dazu ein, die an Verwaltungsreformen, an Reformen überhaupt, interessiert sind, doch gemeinsam zu arbeiten, um hier endlich einmal zu einer Lösung zu kommen, dass alle Arbeitnehmer im Lande Österreich auf der gleichen rechtlichen Basis stehen, nämlich und das ist halt einmal in dem Fall die Arbeiterkammer. Und daher wiederhole ich meinen schon öfter hier in diesem Raum zitierten Satz, bezugnehmend auf die Landarbeiterkammer und in dem Fall auf die Landarbeitsordnung. Wie es so schön heißt, ich bin kein Lateiner, daher sage ich es deutsch: im Übrigen bin ich der Meinung, die Landarbeiterkammer gehört aufgelöst und die Betroffenen in der Arbeiterkammer integriert. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Weinberger bitte. Abg. Weinberger: Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss man natürlich auch ein paar Sätze zum Kollegen Kroismayr sagen und zur Kollegin Peutlberger-Naderer. Je nach Saison sind zwischen 5.500 und 7.000 Männer und Frauen in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Das ist der aktuelle Stand im Bereich der Landarbeiterkammer. Mag sein, dass so mancher sagt, das ist eine kleine Anzahl, die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt ist, aber es ist nach wie vor Sache des Landesgesetzgebers. Und Herr Kollege Kroismayr! Wenn Sie sagen, dass das ein ausschließliches Parteiinteresse ist, dann zitiere ich Ihren Freund Landeshauptmann Haider aus Kärnten, der in einer Rede im Juli 2000 gesagt hat, dass er als Landeshauptmann betont, dass es wichtig sei, für die Landarbeiter spezielle Maßnahmen zu setzen, die das tägliche Leben dieser Berufsgruppe verbessern und er bekennt sich ganz besonders dazu. Im Mai 2001 spricht er davon, dass die Kammer, sprich Landarbeiterkammer, auch wenn sie noch so klein ist, wichtig ist und erhalten werden muss. Er plädiert dafür, verwandte Berufszweige der Vertretung der Landarbeiterkammer zu unterstellen, um so die Existenz zu sichern. In dieser Rede gibt er das Versprechen ab, dass das Land Kärnten, unabhängig von politischen Kräfteverhältnissen, weiterhin ein guter Partner für die Landarbeiterkammer sein wird. (Beifall) Also müsst Ihr - gemeint FPÖ - es schon sagen, sollte etwas bekannt sein, wie die Haltung zur Landarbeiterkammer ist. Mich freut es, dass wir, glaube ich, einen Konsens finden. Aber nun kurz zu meiner Rede: Die Arbeitswelt ist einem permanenten Veränderungsprozess unterworfen. Daher bedürfen eben arbeitsrechtliche Regelungen ständig einer Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten. Bei dieser Anpassung handelt es sich eben um diese Gegebenheit in Form der Landarbeitsgesetz-Novelle. Obwohl die Landarbeitsordnung ein sehr kompaktes und flexibles Regelwerk ist, sind immer wieder Änderungen notwendig um sicherzustellen, dass einerseits die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen keine Nachteile haben und andererseits die Eigenständigkeit des landwirtschaftlichen Arbeitsrechtes erhalten bleibt. So sind manchmal Mindestwerte, mit dem Zusatz im notwendigen Ausmaß, zweckmäßiger als starre Festlegungen von Werten. Eine derartige Regelungstradition entspricht der Oberösterreichischen Landarbeitsordnung und ermöglicht den Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft eine ihren Bedürfnissen angepasste Durchführung, damit keine Nachteile für die Dienstnehmer entstehen. Als Beispiel könnten hier die Mindesteinsatzzeiten von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften herangezogen werden, mit der die vorliegende Novelle auch eine Ungleichbehandlung der Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft beseitigt. Im Bereich des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzgesetzes ist vorgesehen, dass Arbeitgeber zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern Präzisionszentren des zuständigen Trägers der Unfallversicherung kostenlos in Anspruch nehmen können. Im Bereich des Landarbeitsrechtes besteht eine gleiche Verpflichtung, allerdings war bisher noch nicht vorgesehen, dass landwirtschaftliche Betriebe auch diese Präzisionszentren in Anspruch nehmen können. Die gegenständliche Novelle bringt auch hier eine Gleichstellung. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Eltern dienen insbesondere die Schaffung eines eigenständigen Anspruches des Vaters auf Karenz, sowie die Möglichkeit diesen Karenz zu teilen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Damit wird ein wichtiges familienpolitisches Anliegen unterstützt. Ebenso findet die Gleichstellung der Karenzregelung für Adoptiv- und Pflegeeltern hier Berücksichtigung. Wir sind froh, dass mit 1. Jänner 2002 durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes neue Möglichkeiten geboten sind und dass auch über die Geringfügigkeitsgrenze in der Karenzzeit dazuverdient werden kann. Ein wichtiges Anliegen ist mir in diesem Zusammenhang im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer die Aus- und Weiterbildung. Sie ist von entscheidender Bedeutung und die Landarbeitsordnung dokumentiert auch, dass die Bestimmungen für den Bildungskarenz aufgenommen werden. Ebenso gibt es die Einführung des Solidaritätsprämienmodells, welche eine Teilzeitregelung von Gruppen von Arbeitnehmern mittels Betriebsvereinbarung vorsieht, wenn dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch die Mitwirkung der Belegschaftsvertretung im Bereich der betrieblichen Frauenförderung wird hier angepasst und modernisiert. Ich glaube, zusammenfassend kann man sagen, dass die vorliegende Novelle der Oberösterreichische Landarbeitsordnung wieder auf neuestem Stand ist und alle sozialpolitischen Maßnahmen enthält, die notwendig sind, um einerseits die soziale Gleichstellung der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen und andererseits auch die notwendige Flexibilität, welche das Landarbeitsrecht erfordert, zu erhalten. Eine Beschlussfassung darüber erfolgt allerdings auch im Bewusstsein, dass es ein Schritt ist, der einem permanenten Prozess der Weiterentwicklung unterliegt. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede, lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1308/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Beilage 1318/2002, das ist der Initiativantrag betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes. Ich bitte den Herrn Klubobmann Dr. Stockinger zu berichten. Abg. Dr. Stockinger: Initiativantrag betreffend eine Resolution zum Telekommunikationsgesetz des Bundes. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1318/2002.) Die Oö. Landesregierung wird daher ersucht, bei der österreichischen Bundesregierung neuerlich dafür einzutreten, dass sie diese eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz oder ein besonderes Bundesgesetz zum Schutz der Gesundheit von Menschen vor Schäden durch nichtionisierende Strahlen vorbereitet und dem Nationalrat zuleitet, worin geregelt wird, dass im Verfahren zur Errichtung von Basisstationen für Mobilfunktelefone (Funkantennenanlagen für GSM und UMTS), unabhängig von ihrem Stand- oder Aufstellungsort (freistehend, auf Gebäuden oder auch auf anderen Anlagen), den Anrainern der geplanten Anlagen, anderen potentiell Betroffenen in einem entsprechenden Umkreis und der Standortgemeinde Parteistellung eingeräumt wird. Dies soll auch für eine Auf- oder Umrüstung bestehender derartiger Anlagen gelten. Gemäß § 26 Abs. 6 LGO wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet. Erste Präsidentin: Ich eröffne die Wechselrede und erteile Herrn Ing. Haimbuchner das Wort. Abg. Ing. Haimbuchner: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztendlich ausschlaggebend für die heute vorliegende Resolution an die Bundesregierung war die Resolution meiner Gemeinde an den Petitionsausschuss des Oberösterreichischen Landtags. Diese Resolution sieht vor, dass den Anrainern einer geplanten gepulsten Funkanlage oder anderen potentiell Betroffenen sowie der Standortgemeinde Parteistellung eingeräumt werden soll. Durch eine dementsprechende Novelle zum Telekommunikationsgesetz würde jedenfalls die derzeitige Verunsicherung der Betroffenen zumindest verringert werden. Ich bin auch der Auffassung, dass ebenfalls die Bestimmungen der oberösterreichischen Baugesetzgebung unbedingt in einem speziellen Unterausschuss überdacht bzw. überarbeitet werden sollten. Es müsste jedenfalls die Anzeigepflicht für die Errichtung von GSM-Anlagen ausgeweitet werden. Bei rechtzeitigem Kontakt zwischen dem Betreiber und der Gemeinde könnte in vielen Fällen bereits ein gemeinsames Gespräch so manchen umstrittenen Standort verhindern. Es würde uns hiedurch viel an Problemen und unnötigen Diskussionen erspart bleiben. Wir Freiheitliche haben heute einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht und ich hoffe auf Behandlung in einem Unterausschuss. Mit der vorliegenden Resolution und deren Umsetzung durch die Bundesregierung würde jedenfalls ein großer Schritt zur Lösung dieser Thematik und der vielen Bedenken der Betroffenen gesetzt werden. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile der Frau Abgeordneten Ziegelböck das Wort. Abg. Ziegelböck: Geschätzte Frau Präsident, werte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Die Resolution an den Bund ist ein neuerlicher Vorstoß zur Wahrung der Anrainerrechte im Telekommunikationsgesetz. Leider kann über das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz keine Abhilfe geschaffen werden, daher muss der Bund die Verantwortung übernehmen. Die Angst vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen ist in der Bevölkerung da und wird immer heftiger diskutiert. Wir fordern die Infrastrukturministerin Frau Forstinger auf, die angekündigten Intentionen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Ich denke, im Bund hat man die Gesundheit der Anrainer ernst zu nehmen. Am Beginn der Landtagsperiode 1997 wurde vom Oberösterreichischen Landtag bereits eine Resolution an den Bund entsandt und es wurde dadurch ein Teilerfolg erreicht. Seit 1998 bauen die verschiedenen Netzbetreiber gemeinsam Handymasten und dies verminderte einerseits den Mastenwildwuchs. Dadurch sind auch weniger Anrainer von der Gesundheitsgefährdung betroffen. Bei Neubauten fordern wir, den betroffenen Personen im Umkreis und der Standortgemeinde die Möglichkeit einzuräumen, beim Bau von Funkantennenanlagen und den verschiedenen Spezialtelekommunikationseinrichtungen und Handymasten, Parteistellung einzuräumen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir richten eine Resolution an die Landesregierung mit Ausnahme, entschuldigen Sie, der Frau Gesundheitslandesrätin, die in diesem Fall sehr wichtig ist, (Zwischenruf Abg. Anschober: "Nicht nur in diesem!") weil es ja auch um die Gesundheit unserer, nicht immer, Gesundheit ist sozusagen fast in jedem unserer Anträge und unserer Bemühungen im Spiel, aber dennoch auch wenn die Mehrzahl der Landesregierungsmitglieder nicht anwesend ist, ich glaube, dass diese Resolution sich von vielen, die wir hier in diesem Landtag gemacht haben, doch unterscheiden soll dadurch, dass sie endlich mit Erfolg beschieden ist oder sein möge. Es ist wirklich die Geschichte der heißen Kartoffel, die hin und her geschoben wird, und die aber nicht, wie es naturgemäß heiße Kartoffel zu tun pflegen, sich abkühlt, sondern immer heißer wird, denn die Technik, mit der wir es zu tun haben, schreitet in einem Maße voran, die eigentlich schwindelerregend ist. Die nächste Stufe, die uns ins Haus steht, die neue Technologie mit Bildübertragung, erfordert Handymasten, ein Telekommunikationsnetz, das ein Vielfaches von der Kapazität haben muss als das derzeitige. Und das bedeutet, dass die, wie es so schön heißt, die "Verspargelung" der Landschaft weitergeht. Das heißt, dass wir noch viele tausende Sendemasten brauchen, und die Politik eigentlich tatenlos oder machtlos, wenn es die Landespolitik ist, scheinbar machtlos dem gegenübersteht. Einer meiner Vorredner, der Kollege Haimbuchner, erlebt es ja so von zwei Seiten: Als sehr aktives Mitglied des Bauausschusses, ständig die Grenzen vor Augen, was kann man machen, was kann man nicht machen, auf der anderen Seite aber auch als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, die besorgt sind. Und wenn immer wieder verglichen wird mit der berühmten Eisenbahn, die auch einmal vom Peter Rosegger als irgendwie was Gefährliches dargestellt wurde, so liegt der Unterschied in dem, dass wir heute ernst zu nehmende Experten haben, die uns nicht sagen können, dass diese Technologie unschädlich ist oder dass diese Technologie keine Auswirkungen auf die Umwelt hat. Und das beunruhigt die Menschen und allein schon die Tatsache dieser Ungewissheit ist ja etwas, und da wird mir die Frau Landesrätin als Ärztin wahrscheinlich Recht geben, auch krank machen kann. Denn Krankheit hat ja durchaus auch subjektive Ursachen und muss nicht unbedingt eine messbare Emission als Ursache haben. Die Politik darf nicht kapitulieren, sie darf nicht die Segel streichen vor der Macht des Faktischen, dass immer der Stand der Technik einen Schritt voraus ist und die Rechte der Bewohner immer hinterherhinken und wir uns die Kompetenz zuschieben, ist jetzt der Bund für Gesundheitsfragen zuständig oder das Land für die Anrainerrechte. Ich bin dafür, und drei Parteien dieses Hauses hatten oder haben Regierungsverantwortung im Bund, und es gibt so etwas wie eine direkte Kommunikation, nicht nur die Telekommunikation, sondern auch die Festnetzkommunikation und die persönliche innerhalb der Parteien, die muss doch dafür sorgen, dass endlich dieses, glaube ich, schon seit vielen Jahren zu erwartende Telekommunikationsgesetz auf Stand gebracht wird und den Bürgerinnen und Bürgern jene Rechte einräumt, die man eigentlich als Staatsbürger, als Staatsbürgerin, erwarten darf. Was wir hier machen, ist eigentlich ein sehr trauriges Spiel mit den Rechten der Menschen in diesem Land. Und diese Resolution soll mehr sein, das ist mein Wunsch und hoffentlich auch der Wunsch der Mehrheit in diesem Haus, mehr als nur ein Weitergeben eines Gemeinderatsbeschlusses, sondern das ist wirklich mit allem Nachdruck nach Wien gerichtet und wir fordern die Landesregierung einstimmig, voraussichtlich einstimmig auf, hier tätig zu werden und wirklich Druck zu machen. Es ist sehr eilig, die Situation spitzt sich zu durch die neue Technologie, die Lizenzen sind vergeben, und wir müssen handeln, bevor wir wiederum vor den Tatsachen stehen und sagen müssen, ja wir sind wieder zu spät dran. Es eilt sehr, meine Damen und Herren. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1318/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1313/2002, das ist der Geschäftsantrag des Abgeordneten Karl Wimleitner betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 1044/2001 - Einführung eines Ombudsmanns zur Wahrung der Interessen von Menschen in den Alten- und Pflegeheimen. Bitte Herr Abgeordneter Wimleitner. Abg. Wimleitner: Frau Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fristsetzungsantrag zur Beilage 1044/2001 - Einführung eines Ombudsmanns zur Wahrung der Interessen von Menschen in den Alten- und Pflegeheimen. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1313/2002.) Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Landtag setzt dem Sozialausschuss zur Vorlage eines Ausschussberichtes zur Beilage 1044/2001-Initiativantrag betreffend den Ombudsmann für Alten- und Pflegeheimbewohner eine Frist bis zum 14. Februar 2002. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke für den Bericht. Ich eröffne darüber die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1313/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit, er ist abgelehnt worden. Ich teile Ihnen mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind, die ich den zuständigen Ausschüssen zuweise: Beilage 1319/2002, Initiativantrag zum Ausbau und Öffnung der Grenzübergänge im Bezirk Rohrbach, Beilage 1323/2002, Initiativantrag betreffend die Förderung von Mehrlingsgeburten, Beilage 1329/2002, Initiativantrag betreffend Bericht aus der Landeshauptleute-Konferenz an den Oö. Landtag. Diese Beilagen erhält der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilagen 1320/2002, Initiativantrag betreffend Mutterberatungsstellen, 1321/2002, Initiativantrag betreffend das Oö. Wohnbauförderungsgesetz, 1324/2002, Initiativantrag für die Teilanrechnung von Zivildienern im Personalschlüssel, 1326/2002, Initiativantrag betreffend Änderung des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, diese Beilagen erhält der Sozialausschuss zur Vorberatung. Die Beilagen 1322/2002, Initiativantrag betreffend die Stärkung bzw. Verankerung der Rechtsstellung der Gemeinden bzw. Bürgermeister bei der Errichtung von GSM-Sendeanlagen, 1325/2002, Initiativantrag betreffend Änderung der Oö. Bauordnung und Erlassung einer Verordnung gemäß § 24 Oö. BauO, diese Beilagen erhält der Bauausschuss. Die Beilage 1327/2002, Initiativantrag betreffend Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Alpenkonvention, erhält der Umweltausschuss. Die Beilage 1328/2002, Initiativantrag betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Landes Oö., erhält der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung. Die Beilagen 1330/2002, Initiativantrag betreffend Förderung des Projektes "Energiepark Welser Messe" und 1332/2002, Initiativantrag betreffend Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens vor dem VfGH, erhält der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten. Die Beilagen 1331/2002, Initiativantrag zum Ausbau der BürgerInnenrechte in der Oö. Landesverfassung und 1333/2002, Initiativantrag betreffend Mindeststandards bei der Abhaltung von Landes-BürgerInnenrechten, diese beiden Beilagen erhält der gemischte Ausschuss, der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und der Geschäftsordnungsausschuss, zur Vorberatung. Die Tagesordnung ist damit behandelt. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 14.57 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 42. Sitzung am 24. Jänner 2002 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 42. Sitzung am 24. Jänner 2002 3