Kurzschriftlicher Bericht 7. Sitzung des Oberösterreichischen Landtages XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 30. April 1998 I n h a l t : Fragestunde: L-8027/1-XXV: Anfrage des Abgeordneten Anton Hüttmayr an Landesrat Dipl.-Ing. Erich Haider (Seite 4). L-8028/1-XXV: Anfrage des Abgeordneten Ing. Lambert Haimbuchner an Landesrat Franz Hiesl (Seite 8). L-8030/1-XXV: Anfrage des Abgeordneten Rudolf Anschober an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl (Seite 9). L-8031/1-XXV: Anfrage des Abgeordneten Gunther Trübswasser an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl (Seite 12). L-8032/1-XXV: Anfrage der Abgeordneten Doris Eisenriegler an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl (Seite 15). L-8033/1-XXV: Anfrage des Abgeordneten Maximilian Walch an Landesrat Dipl.-Ing. Erich Haider (Seite 16). Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 17) Geschäftsantrag: Beilage 196/1998: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend die Änderung des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes. Redner: Abg. Dr. Stockinger (Seite 18) Abg. Trübswasser (Seite 19) Abg. Dr. Frais (Seite 19) Abg. Anschober (Seite 20) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 21) Landesrat Hiesl (Seite 22) Abg. Mühlböck (Seite 22) Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair (Seite 23) Dringlichkeitsanträge: Beilage 185/1998: Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 24) Abg. Dr. Frais (Seite 24) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 25) Beilage 195/1998: Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen. Aktuelle Stunde über das Thema: "Kinder besser schützen - Täter härter strafen" Redner(innen): Abg. Moser (Seite 26) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 27) Abg. Schreiberhuber (Seite 29) Abg. Trübswasser (Seite 31) Abg. Freundlinger (Seite 32) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 33) Abg. Kreßl (Seite 35) Abg. Eisenriegler (Seite 36) Abg. Mag. Stelzer (Seite 37) Landesrätin Haubner (Seite 38) Landesrat Dr. Aichinger (Seite 40) Landesrat Ackerl (Seite 42) Abg. Kreßl (Seite 44) Dringlichkeitsantrag: Beilage 192/1998: Initiativantrag betreffend den Schutz von Kindern vor Mißbrauch und Pornographie. Redner: Abg. Weinzinger (Seite 44) Abg. Anschober (Seite 45) Geschäftsantrag: Einsetzung eines neuen Ausschusses. Redner: Abg. Dr. Brunmair (Seite 46) Verhandlungsgegenstände: Beilage 178/1998: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über das Landesgesetzblatt, die Amtliche Linzer Zeitung und andere Formen der Kundmachung in Oberösterreich (Oö. Kundmachungsgesetz - Oö. KMG). Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 47) Beilage 179/1998: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 1998). Berichterstatterin: Abg. Ziegelböck (Seite 47) Redner: Abg. Weinberger (Seite 48) Abg. Eisenriegler (Seite 49) Abg. Ing. Kroismayr (Seite 49) Beilage 180/1998: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend die Zuweisung der Beilage 168/1998 (Initiativantrag auf Änderung der Landesverfassung) an einen gemischten Ausschuß. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 50) Beilage 181/1998: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 167/1998 (Initiativantrag auf Öffnung und Demokratisierung der Landesmedien) an einen gemischten Ausschuß. Berichterstatter: Abg. Mühlböck (Seite 50) Redner: Abg. Trübswasser (Seite 50) Beilage 196/1998: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend die Änderung des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes. Berichterstatter: Abg. Schenner (Seite 51) Redner: Abg. Brandmayr (Seite 51) Abg. Dr. Frais (Seite 52) Landesrat Dr. Achatz (Seite 53) Abg. Trübswasser (Seite 54) Abg. Schenner (Seite 54) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 55) Beilage 185/1998: Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. Berichterstatter: Abg. Dr. Stockinger (Seite 55) Redner: Abg. Eisenriegler (Seite 55) Beilage 195/1998: Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 56) Redner: Abg. Mag. Tusek (Seite 56) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 57) Abg. Dr. Frais (Seite 58) Geschäftsanträge: Beilage 193/1998: Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 42/1997 - Abschaffung des Anzeigenabgabegesetzes. Berichterstatter: Abg. Weinzinger (Seite 59) Beilage 194/1998: Geschäftsantrag betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 43/1997 - Abschaffung des Ankündigungsabgabegesetzes. Berichterstatter: Abg. Weinzinger (Seite 59) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 193 und 194/1998. Redner: Abg. Weinzinger (Seite 59) Abg. Schürrer (Seite 60) Abg. Kapeller (Seite 60) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair, die Landesräte Dr. Achatz, Ackerl, Dr. Aichinger, Dipl.-Ing. Haider, Haubner und Hiesl. Entschuldigt Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Leitl. Die Mitglieder des Landtages. Die Mitglieder des Bundesrates Gstöttner, Kraml, Pühringer, Rodek und Steinbichler. Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Mayer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORR. Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10 Uhr 13 Minuten.) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich und eröffne die siebente Sitzung des Oberösterreichischen Landtages, insbesondere seien herzlich begrüßt die Mitglieder der Oö. Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die Damen und Herren Bundesräte, die Bediensteten des Hauses und alle Damen und Herren und die jungen Leute, die oben auf der Galerie Platz genommen haben, ebenso wie die Vertreter der Presse. Von der heutigen Sitzung ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl wegen eines Auslandsaufenthaltes entschuldigt. Zu Ihrer Information, die Amtliche Niederschrift über die sechste Sitzung liegt in der Zeit von 4. bis 18. Mai in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf und den Kurzschriftlichen Bericht über die fünfte Sitzung des Landtages finden Sie auf Ihren Plätzen vor. Wir beginnen die heutige Landtagssitzung mit einer Fragestunde. Eine Zusammenstellung all der Fragen finden Sie so wie immer auf Ihren Plätzen. Ich habe soeben Herrn Dr. Leitl entschuldigt, der Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wird die Anfragen an den Herrn Dr. Leitl heute beantworten. Wir beginnen mit der Anfrage des Herrn Abgeordneten Anton Hüttmayr an den Herrn Landesrat Dipl.-Ing. Haider. Ich bitte beide Herren. Abg. Hüttmayr: Sehr geehrter Herr Landesrat, am 11. April 1998 haben wir in den OÖ. Nachrichten einen Artikel vorgefunden, der sich mit den Mieten verbindet, als Wohnbaureferent unterliegen die Wohnbaugesellschaften ja Ihren Aufsichten. Ihrer Meinung nach haben hier, laut diesem Artikel, fehlende politische Vorgaben dazu geführt, daß die Mieten so hoch geworden sind, so Ihr Zitat. Und in diesem Zusammenhang frage ich Sie, gegen wen, sehr geehrter Herr Landesrat, richtet sich dieser Vorwurf dieser Untätigkeit, dieser politischen Untätigkeit konkret? Erste Präsidentin: Bitte Herr Landesrat. Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gleich zu Beginn meiner Tätigkeit gesagt, daß Miethöhen von 90, 92 oder 95 Schilling pro Quadratmeter und Monat Höhen erreicht haben, die wir als nicht mehr sozial bezeichnen können, weil dann eine 80- Quadratmeter-Wohnung sieben-, acht- oder mehrtausend oder mehr Schilling kostet, und eine solche Entwicklung kinderreiche Familien oder einkommensschwächere Familien in große Bedrängnis bringt und daß wir daher Maßnahmen für leistbares Wohnen setzen müssen. Die wichtigste Maßnahme ist einfach die, daß die 16 Prozent Bankanteil und die damit verbundenen Zinsen bei der Finanzierung weiter zurückgedrängt werden, aber es gibt weitere wichtige Maßnahmen, die wir setzen können oder die gesetzt werden sollten, um die Mieten wieder leistbarer zu machen. Gegenwärtig ist es so, daß im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz das Prinzip der Kostendeckung vorgesehen ist. Die Kostendeckung sollte ursprünglich zum Schutze der Mieter eingeführt werden, daß nur solche Kosten verrechnet werden, daß also eine Deckung erfolgt und nicht darüber hinaus Einnahmen erzielt werden können. Dieses Prinzip ist aber in den letzten Jahren umgekehrt worden und hat dazu geführt, daß viele Dinge einfach als Kosten ausgewiesen werden und durch das Kostenprinzip Deckung auch weiterverrechnet werden. Ich darf dazu einige Beispiel angeben. So werden zum Beispiel Planungs-, Bauleitungs-, Bauverwaltungskosten bis zu 11 Prozent der Gesamtbaukosten verrechnet, es werden 2 bis 3 Prozent Skonti, die beim errichten immer anfallen, nicht an die Mieter weitergegeben, es werden Rücklagen in der Höhe von 2 Prozent des Entgeltes gebildet als sogenannter Mietausfall, obwohl keine Mietausfälle anfallen, es werden bei den Grundkosten 5 Prozent Verzinsung in die Miete hinein gerechnet, aber vom Verkehrswert zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung und nicht zum wirklichen Kaufpreis, der also wesentlich günstiger gewesen ist, es werden Zinsgewinne von Haftrücklässen nicht weitergegeben, es gibt die Verwaltungskostenpauschale, die beträgt 2.196,-- Schilling, die vom Bund festgesetzt wird. es werden für die Garagenabstellplätze bis zu 50 Prozent dieser Verwaltungspauschale für die Wohnung verrechnet, also bis zu 1.098,-- Schilling, es werden, obwohl mit der Verwaltungsabgabe alle Berechnungen durchgeführt werden sollen, Kosten ausgelagert, zum Beispiel macht die Heizungsverrechnung eine Fremdfirma, die Mieter müssen diese Fremdfirma bezahlen, aber die Verwaltungsabgabe bleibt trotzdem auf der Höchstgrenze, und so kommt es zu zusätzlichen Einnahmen. Bei den Eigentumswohnungen wird der Instandhaltungsbeitrag gesetzlich verzinst, die ganzen zehn Jahre, und dann den Eigentümern zur Verfügung gestellt, bei den Mietwohnungen gibt es keine gesetzliche Regelung, und daher haben alle Gesellschaften und Genossenschaften österreichweit beschlossen, daß diese Zinsen nicht den Mietern, sondern der Gesellschaft gehören. Es gibt das Problem der Auslaufgewinne, Kategoriemieten und Richtwertmieten, die zur Gänze dem Unternehmen in die freie Rücklage nach einem bestimmten Zeitraum zufließen. Es werden die Eigenmittel jetzt noch immer mit 5 Prozent verzinst, obwohl dieser Zinssatz aus einer Zeit stammt, wo die Bankzinsen 10 und 12 Prozent gewesen sind. All diese Regelungen sind im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und in der Entgeltrichtlinienverordnung des Bundes mit Höchstgrenzen festgelegt. Wir haben auf oberösterreichischer Ebene alles, was möglich ist, getan, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken, wir haben Grenzen eingeführt bei den Baukosten, bei den Errichtungskosten, bei den Mietwohnungen von 16.500,-- Schilling pro Quadratmeter netto. Bei den Eigentumswohnungen 22.000,-- Schilling brutto. Wir haben den Bankmitteleinsatz reduziert, indem wir die Landesförderung, das Darlehen erhöht haben. Wir verlangen bei dem 7-prozentigen Eigenmitteleinsatz der GBVs eine Höchstverzinsung von 4 Prozent. Wir haben verlangt, daß für jedes Bauvorhaben ein eigenes Bankkonto geführt wird, und wir haben jetzt auch bei der Sanierungsverordnung hineingenommen, daß 20 Prozent Eigenmittel einzusetzen sind, zu höchstens 2 Prozent und nicht zu 5 Prozent verzinst. Wir haben auch hineingenommen, daß die Planungs- und Bauverwaltungskosten mit höchstens fünf Prozent zu verzinsen oder zu verrechnen sind. Und wir haben auch hineingenommen, und alle drei Maßnahmen gibt es nur in Oberösterreich, daß der Instandhaltungsbeitrag, die Zinsen daraus, den Mietobjekten in einer entsprechenden Verzinsung, durchgeführt werden sollen. Und wir haben mit dem Verband der Gemeinnützigen vereinbart, daß wir genau definieren, wo sie in Zukunft, welche Spanne verdienen dürfen und wo sie es weghaben, wo sie es nicht mehr machen dürfen, daß wir aus dieser Diskussion, was wird wo weiterverrechnet, herauskommen. Gemeint habe ich nicht Sie als Wohnbausprecher oder meinen Kollegen Hiesl, sondern in diesem Fall ganz konkret den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. Der ist für das WGG und für die Entgeltrichtlinienverordnung zuständig. Hier müssen Maßnahmen gesetzt werden, daß die Wohnkosten nicht jedes Jahr mindestens doppelt so hoch steigen wie der Preisindex. Abg. Hüttmayr: Ich stelle fest, daß diese Frage eigentlich aus meiner Sicht nicht beantwortet wurde, Herr Landesrat. (Heiterkeit) Sie haben wahrlich die Kritik wiederholt, die uns bekannt ist, und ich stimme Ihnen auch zu, Ihrem Satz, den Sie gesagt haben: Da fehlten politische Vorgaben. Nur ich meine schon, daß Sie gemeint haben, die oberösterreichische Wohnbaupolitik, und Sie haben sicherlich den oberösterreichischen Wohnbaureferenten gemeint, sonst hätten ja Sie diesen Artikel nicht gemacht, und da möchte ich meine Frage noch einmal wiederholen. Gegen wen richtet sich dieser Ihrer Vorwurf ganz konkret in Oberösterreich? Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Darf ich vielleicht meine Antwort auch auf Ihre Frage noch einmal wiederholen und sie wirklich kurz zusammenfassen. Wir haben in Oberösterreich gemeinsam, und ich bin ja stolz darauf, einstimmig in der Landesregierung wirklich gravierende Maßnahmen gesetzt, um diesem Trend entgegenzuwirken. Alle Fraktionen in der Landesregierung haben die Maßnahmen, die Neubauförderungsverordnung, die Sanierungsverordnung, die Einkommensgrenzenverordnung einstimmig beschlossen. Und ich habe das ja auch immer gesagt im Landtag, daß es zwei Ziele gibt: Leistbares Wohnen und die Qualität beim Planen und Bauen zu heben. Und ich glaube, daß in diesem Haus ja Einstimmigkeit darüber herrscht, welche Wohnbaureferentin oder Wohnbaureferenten ich in Oberösterreich gemeint haben könnte. Diese Frage erübrigt sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, die es in der Landesregierung immer gegeben hat, weil ja ein Referent oder Referentin eine Mehrheit für solche Dinge in der Regierung braucht. Ganz konkret sage ich noch einmal, gemeint ist wirklich der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, der für diese Dinge zuständig ist, der diese Dinge regeln kann. Es ist nicht einzusehen, daß die Verwaltungsabgabe zum Beispiel seit 1980 um 144 Prozent angehoben wurde obwohl der Preisindex in dieser Zeit um 77 Prozent gestiegen ist. Ich hoffe, Sie sind zufrieden. Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Abg. Hüttmayr: Keine Zusatzfrage, sondern ich stelle fest, die Frage ist nicht beantwortet für mich. (Heiterkeit) Ich möchte schon darauf drängen, daß man die Frage korrekt beantwortet. Sie haben vieles kritisiert, Sie haben einen Ausblick gegeben, der sehr gut ist, und Sie haben dann auf die Landesregierung verwiesen. Das ist auch okay. Nur, wenn Sie sich so rühmlich darstellen als Person und als der zuständige Wohnbaureferent, dann darf meine Frage schon so verstanden werden, dann muß es vorher Versäumnisse gegeben haben, das heißt, ich versuche es noch einmal. Wer waren die Wohnbaureferenten, die Sie gemeint haben? Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Herr Abgeordneter! Ich glaube, daß ich mir die Antwort ersparen kann. (Heiterkeit) Es hat immer Wohnbaureferenten und heimliche Wohnbaureferenten gegeben, wenn Sie mich zum Geschichtsforscher degradieren wollen, dann werde ich (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Was heißt degradieren!") zurück bis 1954 alle Protokolle der Landtags- und Regierungssitzungen ausheben lassen, um daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen. Ich betone noch einmal, daß ich mich hier nicht rühmlich hervorgehoben habe, sondern ausdrücklich betont habe, daß alle Maßnahmen, die wir bisher gesetzt haben, einstimmig von allen Fraktionen getroffen wurden, und daß der zuständige Minister "Farnleistner" heißt. Abg. Hüttmayr: Aber er ist kein Oberösterreicher. Ja, da sind wir uns einig. Erste Präsidentin: Ich rufe weitere Zusatzfragen auf. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Gilt die Frage jetzt als beantwortet?" Heiterkeit) Bitte der Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landesrat! Es geht ja letztlich darum, die Mieten zu senken. Unter anderem hat der Salzburger Landesrechnungshof festgestellt, daß die Overhead-Kosten der gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft zu teuer sind, da überall zwei Geschäftsführer in den jeweiligen Wohnbaugesellschaften sich befinden. Halten Sie es als Einsparungsmaßnahmen nicht sinnvoll, daß gemeinnützige Bauunternehmungen bei den Overhead-Kosten sparen und nur einen Geschäftsführer einsetzen, so wie es der Salzburger Landesrechnungshof empfiehlt, um damit die Mieten zu senken? Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Grundsätzlich glaube ich, daß bei allen Maßnahmen wirklich höchste Sparsamkeit und höchste Effizienz einfach angesagt ist. Ich glaube, daß man da eine Berechnung durchführen könnte, welchen Nutzen und welche Kosten sich ergeben, wenn man einen Geschäftsführer einspart. Ich glaube aber, wenn ich ein kleines Beispiel sagen darf, daß nur die Maßnahme, daß wir die Gesellschaften voriges Jahr gebeten haben, bei den Altdarlehen die Zinsen noch einmal zu verhandeln um jedenfalls unter 6,5 Prozent zu liegen zu kommen, und das dann auch mit ganz wenigen Ausnahmen gelungen ist oberösterreichweit, nur diese Maßnahme bringt in diesem Jahr weniger Zinsen für die Mieter von 78 Millionen Schilling. Ich glaube, daß es also wirklich viele Bereiche gibt, wo man wirklich effiziente Maßnahmen setzen kann, die die Mieten billiger machen. Ich weiß nicht, mit wieviel 0,000 Promille der Geschäftsführer dann wirklich bei einer größeren Gesellschaft in der Miete drinnensteckt. Ich glaube, daß es einfach ein Gesamtpaket geben muß in allen Bereichen, die möglich sind, Bankenanteil, Bankenfinanzierung, natürlich auch bei der Verwaltung so sparsam und effizient wie möglich zu gehen. Das meiste bringt beim Bau bekanntlich die Untersuchung der Abrechnung. Nicht, manche glauben, wenn man besonders viel ausschreibt, daß da sehr viel zu holen ist. Auch da ist etwas zu holen, aber das wichtigste ist dann wirklich die Abrechnung zu überprüfen, weil dort dann eben sehr viele Nachverrechnungen oder auch Möglichkeiten drinnenstecken. Ich glaube einfach, daß es unsere Aufgabe ist in allen Bereichen, die möglich sind, im Interesse der Mieterinnen und Mieter so zu handeln, daß wir gut, ordentlich situierte Unternehmen haben. Wir sollen die nicht an den Abgrund oder an den Rand der Ruins bringen. Das ist aber im Augenblick nicht der Fall, weil sie 7,1 Milliarden Schilling Rücklagen haben. Sie haben eine Eigenkapitalquote von 18 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Eigenkapitalquote von 8 Prozent, so daß wir uns jetzt einfach wirklich eine Zeitlang in Richtung Kundenorientierung, leistbare Mieten bewegen können. Wenn Sie wünschen, kann ich Einzelfälle rechnen, wie sich die Reduktion eines Geschäftsführers dann wirklich in der Miete niederschlagen wird. Erste Präsidentin: Danke. Eine weitere Zusatzfrage stellt die Frau Abgeordnete Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Landesrat! Sie kennen sicher das Modell der Linzer Grünen bezüglich des zusätzlichen Einsatzes einer Wohnbaumilliarde. Wurde dieses Modell in der Landesregierung erörtert bzw. sehen Sie in diesem Modell eine Möglichkeit das von Ihnen angesprochene Problem zu lösen? Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Grundsätzlich ist es so, daß wir keine zusätzliche Wohnbaumilliarde brauchen in dem Sinn, daß der Wohnbau angekurbelt wird, weil zu wenige Wohnungen oder Häuser errichtet werden. Wir werden innerhalb weniger, sage ich Jahre, ein bis zwei Jahren, den Wohnungsbedarf sicher gedeckt haben. Wir haben im Augenblick fast 8.000 Wohnungen in Bau. Wir haben die Förderung 1996 und 1997 zusammen von über 10.000 Häusern beschlossen, wodurch sich wirklich eine Entspannung am Wohnungsmarkt ergeben muß. Die Frage, die dann bleibt, ist die Frage der Leistbarkeit der Mieten. Und soweit ich hier orientiert bin, ist diese Milliarde der Grünen nicht für die Leistbarkeit der Mieten, sondern zum Bauen, für das Bauvolumen, vorgesehen gewesen. Aber die Leistbarkeit der Mieten ist am einfachsten gegeben, ich darf das noch einmal wiederholen, wenn wir versuchen, den Bankenanteil bei der Finanzierung zu reduzieren. Wir haben ja das Wohnbauförderungsgesetz geändert. Bis zum Sommer vergangenen Jahres ist drinnengestanden, die Wohnbauförderung beträgt höchstens 75 Prozent. Bei 75 Prozent Wohnbauförderung ergibt sich ein Bankenanteil von 16 Prozent, zwei Prozent der Mieter und sieben Prozent Eigenmittel. Für die 75 Prozent oder bei 750.000 Schilling zahlen die Menschen 10 Schilling an die Wohnbauförderung zurück oder bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung 700 Schilling. Für die 160.000 Schilling Bankdarlehen zahlen die Menschen 21 Schilling pro Quadratmeter oder 1.500 Schilling zurück. Und das steht in keiner Relation, so ein kleiner Anteil und so ein hoher Betrag in der Miete. Daher machen wir ja bereits beim betreuten Wohnen 100 Prozent Wohnbauförderung. Die Banken sind draußen. Wir geben ein Darlehen her. Wir bekommen das Geld zur Gänze zurück. Wir verschenken keinen Schilling des Landes. Wir kriegen das wieder zurück, und wir haben eine Miete, eine Finanzierungsmiete von 20 Schilling pro Quadratmeter und Monat. Das bedeutet, 50 Quadratmeter 1.000 Schilling Miete plus anteilige Betriebskosten oder 70 Quadratmeter 1.400 Schilling Miete plus anteilige Betriebskosten. Und in diese Richtung müssen wir uns einfach bewegen. Das ist die wichtigste Maßnahme, wenn wir leistbare Mietwohnungen haben wollen. Ich sage immer dazu, ich bekenne mich auch zum Eigentum. Es soll ausreichend Eigentumswohnungen geben, ausreichend Hausbauförderung geben, aber für Gruppen, die Mietwohnungen brauchen, und da gibt es einfach noch viele entweder vom Einkommen her oder von der beruflichen Mobilität. Viele Menschen müssen ja heute den Job wechseln oder auch den Standort wechseln, und dann kann ich nicht immer ein Haus oder eine Eigentumswohnung mitnehmen. Daher habe ich eben eine Mietwohnung und diese Mietwohnung muß leistbar bleiben. Also die wichtigste Maßnahme ist der Weg, daß wir bei den Mietwohnungen den Bankenanteil sukzessive reduzieren. Beim betreuten Wohnen haben wir es sowieso schon getan, weil da haben wir 100 Prozent Förderung, das heißt, daß man die 75 Prozent, die wir jetzt im Normalfall haben, nur angeben und die anderen Zuschläge, wenn ich es einmal so vorsichtig bezeichnen darf, die im WGG ermöglicht werden und durch die Entgeltrichtlinienverordnung des Bundes ermöglicht werden, so gering wie möglich halten. Wenn wir hier erfolgreich sind, werden wir ganz sicher zu leistbaren Mieten kommen. Erste Präsidentin: Danke. Die nächste Zusatzfrage kommt vom Herrn Abgeordneten Sigl. Abg. Eisenriegler: Ich darf noch etwas im nachhinein korrigierend sagen. Die Leistbarkeit der Mieten ist sehr wohl Bestandteil von dem Modell, und ich werde den Herr Kollegen Himmelbauer bitten, Ihnen das zukommen zu lassen. Erste Präsidentin: Wir haben hier keine Debatte über die Anfragen, bitte, Herr Abgeordneter Sigl. Abg. Sigl: Herr Landesrat! Ich möchte meine Zusatzfrage so formulieren, daß Du wirklich kurz antworten kannst. Dem Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten vom 11. April entnehme ich hier, da wird gesagt oder geschrieben: Fehlende politische Vorgaben haben dazu geführt, daß die Mieten so hoch geworden sind. Es ist ja dem Hohen Haus bekannt, daß für die Wohnbaupolitik seit vielen Jahren die Sozialdemokratie zuständig ist. Ich möchte fragen Herr Landesrat: Bist Du hier richtig oder nicht richtig wiedergegeben worden sozusagen? (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Ja oder Nein!") Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Also ich bin völlig richtig. (Zwischenruf Abg. Sigl: "Das geht mit Ja oder Nein eigentlich zu beantworten!" Heiterkeit) So einfach kann ich es Dir leider nicht machen, wenn Zeitungsartikel und Aussagen diskutiert werden. Man muß dazusagen, daß die Vorgeschichte zu dieser Aussage ja jene war, daß auch in der Zeitung gestanden ist, politische Vorgaben haben zu einer Verteuerung der Miete geführt. Diese Aussage war nicht richtig. Ich habe gesagt, die nicht vorhandenen politischen Vorgaben haben zu diesen Erhöhungen geführt. Ich würde nur bitten, wenn Sie mich fragen, wer Wohnbaureferent war, natürlich selbstverständlich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Warum fragen Sie mich aber nicht: Wer war der heimliche Wohnbaureferent? Der könnte dann vielleicht mit mir gemeinsam (Zwischenruf Abg. Sigl: "Wer war denn das? Wer ist denn das?") diese Fragen - (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Degradiert er als Vorgänger!" Unverständliche Zwischenrufe) wer der Fraktion historisch... Ich habe zumindestens, wie ich gekommen bin, viele Inserate gesehen, wo immer gestanden ist: Wohnbausprechtag, Wohnbaureferent. Und ich habe dann gebeten, die vorsichtig zu korrigieren. Und jetzt steht in den Inseraten dort Baureferent. Sprechtag natürlich nach wie vor. Es ist dasselbe Bild drinnen. (Heiterkeit) Früher ist gestanden Wohnbauberatungsscheck und jetzt steht Bauberatungsscheck, aber ich glaube doch, daß Sie wissen (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Märchenstunde ist erst um 19.00 Uhr!") wer gemeint ist, und daß meine Antwort, glaube ich, äußerst präzise gewesen ist. (Unverständliche Zwischenrufe. Heiterkeit) Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Diese Anfrage schließe ich. Danke. (Unverständliche Zwischenrufe) Ich rufe die Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing. Haimbuchner an den Herrn Landesrat Hiesl auf, bitte. Abg. Ing. Haimbuchner: Und wenn dann wieder Ruhe einkehrt, dann kann ich den Herrn Landesrat etwas fragen. Sehr geehrter Herr Landesrat! Das Gutachten vom Herrn Ing. Markovec über den Vergleich der Varianten der Welser Westspange wurde von verschiedenen Seiten, so vor allem vom Umweltanwalt, heftig kritisiert. Aufgrund dieser Kritik wurde eine Überarbeitung dieses Gutachtens zugesagt. Wann ist mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Gutachtens zu rechnen? Landesrat Hiesl: Herr Abgeordneter! Es stimmt, daß das Markovec-Gutachten überarbeitet wurde. Die Überarbeitung des Gutachtens wurde bereits, und das haben meine Erkundigungen ergeben, im Jänner abgeschlossen. Der ÖSAG liegt das Gutachten vor. Ich möchte an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnen, daß Planung und Bau der Welser Westspange bereits im Vorjahr der ÖSAG übertragen wurde. Ich denke derzeit aber nicht an eine Veröffentlichung dieses überarbeiteten Variantenvergleichs. Auch ein Wort zum Inhalt der Arbeit. Der Herr Ing. Markovec beurteilt nach wie vor die Rinderer Trasse als die bestmögliche Verbindung zwischen den vorgegebenen Fixpunkten in Wels und auch in Sattledt. Vor dem Hintergrund der Frage nach dem Markovec-Gutachten möchte ich an dieser Stelle aber noch einmal betonen, daß für mich als Baureferent an der Rinderer Trasse kein Zweifel besteht. Die Trasse wurde bereits 1991 vom Wirtschaftsminister verordnet und zwischenzeitlich vom Verfassungsgerichtshof, das war 1993, und auch vom Rechnungshof geprüft. Beide bestätigten die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens dieser Verordnung und bestätigten auch, daß dem Minister im Zeitpunkt der Verordnung ausreichende Entscheidungsgrundlagen vorgelegen sind. Wir sollten daher danach trachten, jetzt die beiden noch nicht rechtskräftigen Verfahren, das ist das Wasserrechtsverfahren und das Naturschutzverfahren auch zum Abschluß zu bringen, um ehebaldigst mit dem Bau dieses wichtigen Bindegliedes in der internationalen Nord-Süd-Verbindung zu beginnen. Ich bekenne mich zum Bau der Welser Westspange auf der Rinderer Trasse, und habe dies auch gestern in Gesprächen mit dem ASFINAG-Vorstand Dipl.-Ing. Engleder und dem neuen ÖSAG-Vorstand Dipl.-Ing. Lückler deponiert und auf einen baldigen Baubeginn gedrängt. Abg. Ing. Haimbuchner: Eine Zusatzfrage bitte. Von wem wurde denn diese Überarbeitung vorgenommen? Landesrat Hiesl: Vom Ersteller des Gutachtens. Abg. Ing. Haimbuchner: Vom Markovec selber? Landesrat Hiesl: So wie es verlangt wurde, vom Ersteller des Gutachtens. Abg. Ing. Haimbuchner: Und noch eine zweite Frage. Wie hoch haben sich denn die Kosten belaufen für diese Überarbeitung? Landesrat Hiesl: Diese Frage wäre an die ÖSAG zu stellen, weil die ÖSAG Auftraggeber war. Erste Präsidentin: Gibt es eine Zusatzfrage? Sie müßten sich entscheiden, ob der Dipl.-Ing. Holter oder Sie. Bitte der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landesrat! Aufgrund der derzeit in der Öffentlichkeit stattfindenden Diskussion über Erhebungen der Staatsanwaltschaft bei Bauunternehmungen in Preisabsprachen, und wir diskutieren hier gerade ein neues Projekt, frage ich Sie: Welche begleitenden Kontrollmaßnahmen haben Sie ergriffen, um in Zukunft im Straßenbau Preisabsprachen zu unterbinden? Landesrat Hiesl: Bei diesem Projekt bin ich nicht Auftraggeber. Da ist die ÖSAG Auftraggeber, daher bitte die Frage an die ÖSAG zu stellen. Abg. Mag. Steinkellner: Bei anderen Projekten, zukünftigen? Landesrat Hiesl: Es ist ein wenig schwierig (Erste Präsidentin: "Es ist aber auch nicht Inhalt dieser Anfrage!") für mich, jetzt da zu erklären, was alles an zukünftigen Maßnahmen geschehen könnte. Ich bin aber jederzeit als Baureferent bereit, darüber mit dem FPÖ-Klub, mit Dir als Klubobmann, mit anderen Abgeordneten zu reden, und bitte um Verständnis, auf die Frage war ich wirklich nicht vorbereitet. Erste Präsidentin: Ist auch nicht Inhalt der ursächlich gestellten Frage. Herr Klubobmann Anschober bitte. Abg. Anschober: Herr Baulandesrat! Ich möchte jetzt gerne eine Zusatzfrage zur Frage des Kollegen Hüttmayr an den realexistenten Wohnbaulandesrat der vergangenen Jahre stellen, sondern an den tatsächlichen Baulandesrat. In der Frage Westspange: Sie haben heute angekündigt, man wird sich bemühen, rasch einen Baubeginn zu realisieren. Das ist eigentlich fast wörtlich ident mit dem, was in den letzten Jahren jeweils zu diesem Punkt von Ihnen gesagt wurde. Man wird sich bemühen, rasch einen Baubeginn zu realisieren. Es sind trotzdem Jahre vergangen, ohne daß dieser Baubeginn eingetreten ist. In der Zwischenzeit hätte man unserer Ansicht nach sehr wohl effizient Alternativlösungen etwa durch eine Überhausung im Bereich der Welser Osttangente überprüfen können. Ist eine derartige Alternativlösung überprüft worden bzw. in Angriff genommen worden? Landesrat Hiesl: Herr Abgeordneter und Klubobmann Anschober! Sie wissen es selber genau, es wurden in der Vergangenheit viele Varianten im Bereich Wels überprüft und man ist letztendlich zur Rinderer Trasse mit der Trassenverordnung gekommen. Ich verschweige auch nicht, würde man alle bisher geprüften Trassen auf den Standard bringen, den die Rinderer Trasse in der Ausarbeitung hat, um so auch exakt vergleichbar mit der Rinderer Trasse zu werden, müßten mindestens weitere 40 bis 50 Millionen Schilling in die Hand genommen werden, um die Ausarbeitung zu machen. Dort fühle ich mich dem Steuerzahler verantwortlich, das könnte ich niemals verantworten, das Geld in den Sand zu setzen. Da bin ich schon früher dafür, daß wir dieses Geld für einen Baubeginn einsetzen. Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall. Ich schließe diese Anfrage. Danke. Ich rufe die Anfrage des Herrn Klubobmann Anschober, gestellt an Herrn Dr. Leitl, beantwortet heute vom Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer, bitte. Abg. Anschober: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! In dem von den drei Regierungsparteien im Rahmen der letzten Regierungsklausur 1998 beschlossenen Jugendbeschäftigungskonzept ist ein Schwerpunkt die Anstellung von zwanzig Ausbildungsberatern durch das Land Oberösterreich für den Zeitraum von jeweils einem halben Jahr. Durch deren Tätigkeit soll laut vorliegendem Konzept ein Ausbildungsplatz für insgesamt rund 1.000 Jungendliche in Oberösterreich gesichert bzw. geschaffen werden. Wieviele Ausbildungsplätze hat im Durchschnitt ein Ausbildungsberater im Jahr 1997 in Oberösterreich geschaffen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Wir haben im vergangenen Jahr, Herr Klubobmann, drei Ausbildungsberater ab Mai beschäftigt gehabt. Diese drei Ausbildungsberater haben im ersten Jahr für das Jahr 1997 441 Einstellungszusagen erhalten, wovon bereits 179 konkrete Lehrverträge daraus geworden sind. Wenn Sie das jetzt hochrechnen, dann sind also auf einen etwa 60 gekommen. Dazu kommen aber noch, daß 1997 bereits weitere 441 Lehraufnahmen zugesagt worden sind. Nein, Entschuldigung, es sind für 1998 weitere Aufnahmen von 668 bis zur Stunde vorliegend. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann! Die Arbeiterkammer hat eine Berechnung angestellt, wie hoch die Gesamtförderung von Unternehmungen in Oberösterreich im vergangenen Jahr im Bereich der Motivation, neue Lehrstellen anzubieten, tatsächlich insgesamt gelegen ist. Die Arbeiterkammer hat berechnet, es waren alleine in Oberösterreich 1997 rund 250 Millionen Schilling, die auf die Art und Weise zur Lehrplatzförderung an Unternehmungen geflossen sind. Das würde bedeuten rund 225.000 Schilling pro Jahr, pro Lehrling oder je angesuchten Betrieb 66.000 Schilling, das sind rund 90 Prozent der Lehrlingsentschädigung. Halten Sie es für sinnvoll, in erster Linie diesen extrem hohen Förderungsweg zu gehen oder wäre es nicht dann durchaus konsequent, eine insgesamt staatliche Finanzierung der Lehrlingsausbildung zu realisieren? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Zum ersten halte ich eine staatliche Finanzierung der Lehrlingsausbildung kontraproduktiv und unser System, das sich durch Jahrzehnte bewährt hat, wird sich auch in Krisenzeiten bewähren. Denn Faktum ist, und das ist das politisch Entscheidende, daß im Vorjahr von 4.500 Jugendlichen die Rede war, die keinen Lehrplatz haben. Jetzt im ersten Quartal 1998 stehen in Oberösterreich etwa 400 Lehrlingen 380 oder 360 offene Lehrplätze gegenüber. Das heißt, daß die Kampagne gegriffen hat und daß wir nicht 4.000 Jugendliche auf der Straße gehabt haben, sondern einige wenige hundert. Das ist das erste. Zum zweiten kann ich die Berechnung der Arbeiterkammer in keiner Weise nachvollziehen. Zum dritten werden in dieser Berechnung Kraut und Rüben durcheinandergehaut, denn es sind auch jene Maßnahmen enthalten, die also nie vom Betrieb gemacht werden können. Da sind die Behindertenaktionen für Lehrlinge drinnen, da sind die schwer Vermittelbaren drinnen. Das kann man nicht einfach zusammenzählen. Im übrigen muß ich Ihnen sagen, ist die Rechnung für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden genaue Rechnungen selbstverständlich zeitgerecht anstellen, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Noch einmal sage ich, daß die Betriebsberater eine der effektivsten und effizientesten Methoden der Lehrstellenfindung sind, weil sie sich an jene Betriebe wenden, die bisher nicht ausbilden, obwohl sie die dafür die Voraussetzungen schaffen. Ich fasse nochmals zusammen: Für heuer steht jetzt schon fest, daß wir 272 Zusagen haben aus 1997, die noch nicht eingelöst sind. Daß wir für heuer aus dem Jahr 1997 668 weitere Zusagen haben und in den Monaten Jänner bis März haben diese Betriebsberater, die alten noch, die noch eingesetzt waren, bereits 141 weitere Zusagen, so daß für 1998 1.081 Zusagen bei dieser Aktion vorliegen. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann! Sie wissen natürlich genauso gut wie ich, daß in dieser offiziellen Statistik natürlich die vielen hundert Jugendlichen, die in Überbrückungskursen derzeit sich befinden, nicht inkludiert sind, die müßte man eigentlich hinzurechnen, daß hier auch nicht jene Jugendlichen inkludiert sind, die etwa nach Abschluß der Schulpflicht ein zweites Mal im Polytechnischen Lehrgang sind oder daß auch die ausländischen Jugendlichen, die kein Anrecht auf einen derartigen Lehrplatz derzeit haben im rechtlichen Sinn, auch nicht in der Statistik enthalten sind. Wenn nun die Zahl der Arbeiterkammer stimmt, ich kann nur von diesem Zahlenmaterial ausgehen, das das einzig derzeit vorliegende ist, und tatsächlich 90 Prozent der Lehrlingsentschädigung über derartige Stützungs- und Förderungsmaßnahmen ausbezahlt werden, wäre es nicht sinnvoll, offensiv ein derartiges Modell, wie jenes der Berufsfachschulen, daß ja in einer bestimmten Ausprägung etwa von Landesschulratspräsident Riedl bereits im letzten September beantragt wurde als Schulversuch, großflächig und gerade für diese Krisenjahre, die jetzt anstehen aufgrund der Geburtensituation und der Personensituation und der Entwicklung am Lehrstellenmarkt verstärkt und offensiv anzugehen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Derartige Versuche kann man immer starten für bestimmte Personengruppen, aber ein Abgehen, wie Sie es in der vorletzten Zwischenfrage gemacht haben, von der bewährten dualen Berufsausbildung in neue Modelle hinein, halte ich nicht für geboten. Vor allem deswegen nicht, weil das bewährte System sich gerade jetzt wiederum sehr bewährt, denn wir haben mit 26. April den absoluten Höchststand von abgeschlossenen Lehrverträgen im Vergleich zu den letzten Jahren. Am 26. April waren im Land Oberösterreich 1.085 Lehrverträge abgeschlossen, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 960, vor drei Jahren waren es 879. Das zeigt mir, daß auch eine ganze Reihe von Jugendlichen, wo die Berufsorientierung bereits abgeschlossen ist, sehr wohl in ein ordentliches Lehrverhältnis hineingefunden hat, denn wir haben, Sie werden ja die Statistik der Kammer bekommen haben, da habe ich sie genau da, wir haben im März 1998 401 Lehrstellensuchende in Oberösterreich und wir haben dem gegenüber 324 offene Lehrstellen in unserem Bundesland. Ich halte diese Situation nicht für eine so dramatische, daß wir ein bewährtes System, wie die duale Berufsausbildung, deswegen ändern müßten. Erste Präsidentin: Danke. Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Landeshauptmann! Wieviele zusätzliche Lehrstellen wird die öffentliche Hand schaffen, wird es beim Land und bei den Gemeinden geben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich schätze, das Land Oberösterreich wird 110 Lehrstellen heuer in diesem Jahr schaffen, selbstverständlich auch die Betriebe des Landes, sprich, die OKA wird etwa im Ausmaß des Vorjahres wieder Jugendliche anstellen. Darüber hinaus rechne ich, daß in gemeinsamen Bemühungen des Gemeindereferenten und des Landeshauptmannes mit den Bezirkshauptleuten und Bürgermeistern es möglich sein muß, bei den Sozialhilfeverbänden und bei den oberösterreichischen Gemeinden etwa 200 Lehrplätze in Summe zu schaffen. Erste Präsidentin: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt der Herr Abgeordnete Kapeller. Abg. Kapeller: Herr Landeshauptmann! Es ist sehr erfreulich, daß wir in Oberösterreich Ausbildungsberater geschaffen haben und die Anzahl sogar von vier auf zwanzig erhöht haben. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das ist ein Irrtum bitte, Herr Kollege. Es gibt nur vier hauptberufliche und zwanzig sind mit Werkvertrag für eine kurze Saison zur Verstärkung eingesetzt. Abg. Kapeller: Sie haben hellseherische Kräfte, Herr Landeshauptmann, das ist genau die Frage, die ich Ihnen stellen wollte, nicht nur die Hauptberuflichkeit und die Nebenberuflichkeit. Daher erlaube ich mir eine Zusatzfrage zu stellen zu meiner ursprünglich geplanten, die da lautet: Können Sie mir sagen, aus welchen Berufssparten die Ausbildungsberater kommen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Die Ausbildungsberater werden von der Interessenvertretung ausgewählt, denn das ist eine Aktion, die wir mit der Wirtschaftskammer machen. Die haben dort das nötige Know-how und die Auswahl ist auch denen überlassen. Ja, ich kann Ihnen sogar noch etwas sagen, daß sie in erster Linie aus dem Kreis der Berufsschullehrer kommen. Das habe ich bei der Beantwortung übersehen. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Holter bitte. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Herr Landeshauptmann! Wir haben festgestellt, daß im vergangenen Jahr 250 Millionen Schilling an Förderung für Lehrplätze gezahlt worden sind. Wir haben auf der anderen Seite die Behauptung gehört, daß das pro Lehrplatz 250.000 Schilling gekostet hätte und daß damit die Wirtschaft 90 Prozent der Lehrlingsentschädigung wieder aus der öffentlichen Hand subventioniert bekommen hätte. Können Sie uns zusichern, daß wir in kürzester Zeit eine Unterlage bekommen, aus der hervorgeht, daß diese Zahlen absolut nicht richtig sind? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich werde dieses Ersuchen an den Kollegen Leitl herantragen. Ich weiß nicht, ob er über das nötige Material verfügt. Da es sich ja beim AMS um Bundesdienststellen handelt und ob wir über die Zahlen des Bundes auch verfügen, kann ich auch nicht sagen. Ich kann Ihnen nur vorweg sagen, daß die Zahlen nicht stimmen können und daß sich vor allem die Unternehmer diese Entschädigungen nicht erspart haben, weil in diesen Summen ja die ganzen Sozialmaßnahmen des AMS enthalten sind, die es immer gibt, ob wir jetzt eine "Unterbringungs-Krise" haben in Österreich oder nicht. Ich habe schon einmal gesagt, hier ist einfach alles zusammengerechnet worden. Man kann vor allem dies nicht einfach auf der anderen Seite mit Ersparnis der Unternehmer gleichsetzen. Das stimmt nicht. Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Mag. Stelzer bitte. Abg. Mag. Stelzer: Herr Landeshauptmann! Die Lehrlingsausbildung in Form der dualen Ausbildung ist ja nicht nur in Oberösterreich, sondern natürlich in allen österreichischen Bundesländern ein Thema. Gibt es eine Aufstellung oder einen Vergleich, wie die Ausbildung und die Anzahl der Lehrlinge in unserem Bundesland im Vergleich zu den anderen Bundesländern aussieht? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter! Oberösterreich ist das Lehrlingsland Nummer eins, denn wir verfügen über 17,2 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber über knapp 21 Prozent aller Lehrlinge Österreichs. Bei uns hat also die duale Lehre einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Das ist auch das Problem, daß es bei uns immer um höhere Zahlen geht als in anderen Bundesländern, weil wir einen weit größeren Zugang der Jugend zur Berufslehre haben, knapp 21 Prozent. Ich kann Ihnen zum aktuellen Stand sagen, daß wir derzeit mit 1.085 abgeschlossenen Lehrverträgen an der Spitze der Bundesländer liegen und ich kann auch sagen, daß wir mit der Situation, die wir derzeit vorfinden am Lehrstellenmarkt in Österreich, daß hier Oberösterreich eine der geringsten Differenzen zwischen offenen Lehrstellen und zwischen Lehrstellensuchenden hat. Ich nehme das Vergleichsbundesland Steiermark, das am ehesten mit uns vergleichbar ist, dort haben wir 736 Lehrstellensuchende und 182 offene Lehrstellen. In Oberösterreich haben wir 401 Lehrstellensuchende und 324 offene Stellen. Ich glaube, aus diesem Vergleich geht hervor, daß die gemeinsamen Bemühungen der Landesregierung mit den Sozialpartnern und der Schulverwaltung doch ihre Früchte getragen haben. Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe diese Anfrage, rufe die nächste auf des Herrn Abgeordneten Trübswasser, bitte, die ebenfalls der Herr Landeshauptmann Pühringer beantwortet. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Die Wanderungsbilanz in Oberösterreich, das heißt die Zahl der Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist seit etwa vier Jahren negativ. Parallel dazu gibt es eine restriktive Einbürgerungspolitik (von 2.033 Einbürgerungen im Jahr 1995 ist diese Zahl auf 986 im Jahr 1997 gesunken). Die derzeitige Zahl von 980 Einbürgerungen im Jahr reicht nicht aus, um jedem dritten Kind, das in Österreich, in Oberösterreich geboren wird und nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, die Chance zu geben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat eine Prüfung ohne Beteiligung von InteressenvertreterInnen ohne Öffentlichkeitsrecht und ohne gesetzliche Grundlage eingeführt. Jetzt fördern Sie aus Landesmitteln ein "Bildungsprogramm", das den Betroffenen zusätzlich mehrere tausend Schilling kostet. Welche Maßnahmen planen Sie darüber hinaus im Vollzug des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts? Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Zum ersten möchte ich einmal feststellen, daß das Land Oberösterreich weder eine restriktive noch eine offensive Einbürgerungsstrategie verfolgt, sondern eine gesetzeskonforme und das ist bei einem so sensiblen Thema, wie ich glaube, einmal das Entscheidende. (Beifall) Im übrigen muß ich mich darauf beschränken, Ihnen die Informationen der offiziellen Stellen bekanntzugeben. Nach Auskunft des Statistischen Dienstes wurden in Oberösterreich im Jahr 1997 15.302 Kinder geboren. Der Ausländeranteil an diesen Geburten liegt in Zahlen noch nicht vor, es kann sich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Prozentsatz von zirka zehn oder elf Prozent handeln, im Jahr 1996 lag er bei zwölf Prozent. Davon ist auszugehen, so daß die Anzahl der Geburten ausländischer Kinder mit etwa 1.600 anzunehmen sein wird. Da Kinder von Ausländern weder mit Geburt noch für sich selbst, sondern im Zusammenhang mit der Einbürgerung ihrer Eltern die Staatsbürgerschaft erwerben, ist der Bezug, der zwischen den Einbürgerungszahlen des Jahres 1997 und der Feststellung, daß derzeit nicht einmal jedes dritte in Oberösterreich geborene Kind die Chance auf Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft hat, der da hergestellt wird, einfach nicht nachvollziehbar. Zur korrekten Fragebeantwortung wäre es erforderlich, die Frage selbst vor dem Hintergrund der maßgeblichen staatsbürgerschaftsrechtlichen Bestimmungen zu präzisieren. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Leitl hat eine "Prüfung" der Staatsbürgerschaftswerber unter Beteiligung von Interessenvertretungen oder mit dem Anspruch auf Öffentlichkeitsrecht nie angeordnet. Ich möchte das ausdrücklich betonen. Vielmehr hat das als Informationsgespräch, das es schon immer gegeben hat, zwischen Staatsbürgerschaftsbehörde und Bewerber, das geführt wurde, in der Bedeutung unterstrichen und als inhaltliche Orientierungshilfe zur Information dem Staatsbürgerschaftswerber eine kurze Zusammenfassung wesentlicher Begriffe des Kultur- und Rechtslebens zur Hand geben lassen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bietet der Paragraph 11 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, wonach die Behörde sich bei der Ausübung des ihr eingeräumten freien Ermessens von Rücksichten auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Gesamtverhalten der Partei zu lassen hat. Ende des Gesetzeszitates. Bei dem Bildungsprogramm, das Sie angesprochen haben, handelt es sich um ein von der Organisation SOS Mitmensch erarbeitetes Pilotprojekt, in dessen Rahmen nicht nur Deutschunterricht, sondern auch geschichtliche und kulturelle Informationen angeboten werden. Auch besteht für den Interessierten die Möglichkeit, die Bewältigung von Lebenssituationen des Alltags gerade vor dem Hintergrund der erforderlichen Deutschkenntnisse zu trainieren. Die Teilnahme an diesem Förderprogramm und Fortbildungsprogramm ist freiwillig. Die Kosten von 3.100 Schilling sind gemessen an der Qualität des Kurses als vertretbar zu bezeichnen. Die Förderung, die im übrigen in der einmaligen Leistung eines entsprechenden Kostenbeitrages besteht, erfolgt von der Überlegung, daß das Land ein positives Zeichen gegenüber Einrichtungen setzen will, denen die Unterstützung integrationswilliger Staatsbürgerschaftswerber ein Anliegen ist. Erste Präsidentin: Danke. Bitte, Herr Abgeordneter Trübswasser. Abg. Trübswasser: Herr Landeshauptmann! Ich glaube, Sie haben mich insofern falsch verstanden, als ich nicht gemeint habe diese Prüfung oder dieses Gespräch hat Öffentlichkeitsrecht. Ich habe kritisiert, daß es keines hat, weil durch Öffentlichkeitsrecht hätte es ja den Charakter einer offiziellen Prüfung mit Berufungsmöglichkeit. Aber das nur zur Richtigstellung. Meine Frage ist: Ich halte es grundsätzlich für richtig, daß es Integrationsmaßnahmen auch auf dem Bildungssektor, auf dem Sprachsektor gibt. Für mich erhebt sich nur das Problem, es sind nicht 3.100 Schilling, das gilt nur für Mitglieder der Kammer, die eine Ermäßigung haben. Es ist für mich tatsächlich ein finanzielles Problem, daß zu den Kosten der Staatsbürgerschaftsverleihung, die ungefähr 10.000 Schilling ausmachen im Durchschnitt, noch zirka 4.000 Schilling dazukommen. Ich halte es tatsächlich für eine Belastung, die unter Umständen kontraproduktiv ist und nicht zum Ziel führt. Könnten Sie sich vorstellen, das ist meine Frage, daß man ein Programm zusammen mit den Betroffenen entwickelt, die nicht eingebunden waren, und auch die Kosten dahingehend korrigiert, daß sie Teil der Gesamtkosten des Staatsbürgerschaftserwerbs sind? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Trübswasser! Zum ersten möchte ich noch einmal sagen, daß ich mich gegen eine offizielle Prüfung mit Berufungsrecht ausspreche, Punkt eins, weil wir die Bürokratie nicht überborden lassen sollen. Zum zweiten, glaube ich, haben wir einen sehr menschlichen Vollzug unseres Staatsbürgerschaftsrechtes und das ist das Entscheidende. Punkt drei sind es nicht nur arme Leute, die um eine Staatsbürgerschaft ansuchen oder diese Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Ich glaube, daß im Einzelfall, wenn es wirklich arme Leute trifft, man die Möglichkeiten hat in Oberösterreich anzusuchen, beginnend von Hilfe in besonderen Lebenslagen, um hier etwas zu bekommen. Eine offizielle Förderaktion halte ich nicht für richtig. Denn, wenn man mit einem Dokument ein Leben lang Mitglied einer Staatengemeinschaft wird, dann wird das auch etwas kosten dürfen. Dazu bekenne ich mich durchaus. Erste Präsidentin: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Trübswasser: Herr Landeshauptmann, noch eine zweite Zusatzfrage. Wissen Sie zufälligerweise wieviele Quadratkilometer der Attersee hat? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das habe ich einmal gewußt, wie ich noch Schüler war. Momentan weiß ich es nicht, aber ich kann ehrlich gesagt nicht die Zusatzfrage, (Erste Präsidentin: "Der Herr Landeshauptmann wird auch nicht geprüft in die Richtung!") nicht die Zusatzfrage beantworten. Aber wenn Sie Interesse daran haben, werde ich Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Erste Präsidentin: Kann auch nicht im Rahmen dieser Frage sein. Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schenner. Abg. Schenner: Herr Landeshauptmann, sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsbürger um die österreichische Staatsbürgerschaft nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren angesucht haben, Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, wo drinnen gestanden ist, sie können die Staatsbürgerschaft erst nach sieben Jahren bekommen, die daraufhin neuerlich angesucht haben und bei denen dann ein neuerlicher Ablehnungsbescheid erfolgte, daß diese Staatsbürgerschaft erst nach frühestens acht Jahren zuerkannt wurde? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich kann Ihnen nur sagen, daß mir persönlich solche Fälle nicht bekannt worden sind. Vielleicht in meiner Interventionstätigkeit, das kann ich nicht abstreiten, weil ich das nicht auswendig weiß. Aber ich kann Ihnen nur sagen, daß die Jahre mehrmals verändert worden sind, auch in Absprache mit den anderen Bundesländern. Erste Präsidentin: Eine Zusatzfrage des Herrn Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann, 45,9 Quadratkilometer! Landeshauptmann Dr. Pühringer: Danke, Herr Volksschullehrer. Abg. Anschober: Mache ich doch gern, Herr Landeshauptmann, und da kommen wir, Herr Landeshauptmann, ja genau zum Thema. Halten Sie es wirklich für sinnvoll, daß derart plakatives Wissen in einem Bereich, wo es um Integration geht, also um Identität, um Identifikation, als das zentrale Merkmal der Erfordernisse dargestellt wird? Landeshauptmann Dr. Pühringer: In Kenntnis meines Kollegen Leitl und seiner Art und Weise, wie er die Regierungsgeschäfte führt, schließe ich aus, daß in Oberösterreich jemals einer keine Staatsbürgerschaft bekommen hat, weil er nicht gewußt hat, wie groß der Attersee ist. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es noch eine Zusatzfrage? Bitte Herr Abgeordneter Weinzinger. Abg. Weinzinger: Herr Landeshauptmann, gibt es eine Untersuchung darüber, inwieweit die Integrationswilligkeit bzw. Assimilationswilligkeit von Zuwanderern aus einem geschlossenen Kulturkreis besteht? Die Integration im Hinblick auf Sprache, die bei uns gesprochen wird, auf unsere Sitten, auf unsere Gebräuche, auf unsere Kultur eventuell auch im Hinblick auf Toleranz gegenüber unserer Religion. Gibt es darüber eine Untersuchung? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ob es eine Untersuchung gibt oder nicht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bekannt sind mir Ergebnisse einer solchen Untersuchung nicht. Abg. Weinzinger: Danke. Erste Präsidentin: Es gibt dazu keine weitere Frage mehr. Ich schließe diese Anfrage und rufe die Anfrage der Frau Abgeordneten Eisenriegler auf. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Zur Umsetzung der Maßnahmen des nationalen Beschäftigungsplanes, wie zum Beispiel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, für die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen sind auch in Oberösterreich entsprechende finanzielle Mittel notwendig. Welche Mittel werden in der Landesbudget-Planung für 1999 für die Umsetzung dieser Maßnahmen vorgesehen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Kollegin Eisenriegler, der nationale Beschäftigungsplan ist am 15. April beschlossen worden und liegt uns seit einigen Tagen vor. Ich habe ihn am Montag zur Verteilung gebracht, sehe mich nach wenigen Tagen außerstande, ihn zu beziffern. Er ist auch in einigen Punkten noch zu konkretisieren. Ich habe nur bei einer ersten Durchsicht feststellen können, daß eine Reihe von Maßnahmen von uns schon in unserer Regierungsklausur vor zwei Monaten berücksichtigt wurden. Landeshauptmann-Stellvertreter Leitl hat einmal eine Berechnung der oberösterreichischen Maßnahmen in etwa vorgenommen. Auch da muß man plus-minus rechnen, weil man nie weiß, wie wird es angenommen, was bringt welche Aktion. Aber hier kann davon ausgegangen werden, daß innerhalb von fünf Jahren diese beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Jugendbereich etwa 900 Millionen Schilling kosten. Abg. Eisenriegler: Welche Maßnahmen sind das konkret? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Das sind all die Maßnahmen, die wir bereits jetzt setzen: Unterbringung von Schülern, die abgewiesen werden wegen Platzmangel oder wegen fehlender Lehrerkosten beim Bund im Bereich der höheren Schulen, das sind die Maßnahmen, die wir im eigenen Landesbereich setzen mit der Ausbildung der Jugendlichen, das sind die Fördermaßnahmen, die wir setzen, das sind die Unterstützungen, die wir beim AMS gewähren, das sind die Unterstützungen, die wir bezahlen müssen im Zusammenhang mit den Betriebsberatern, also alle Aktivitäten zusammengerechnet etwa auf fünf Jahre. Ich sage aber, wir sind zum Beispiel im Vorjahr, im ersten Jahr, etwas darunter geblieben, weil es bei mir im Schulbereich gelungen ist, daß wir dem Bund doch noch einige Klassen zur Verrechnung, also in den Verhandlungen unterbringen konnten, wovon wir zuerst ausgegangen sind, daß wir sie selber tragen mußten. Es liegt noch keine genaue Abrechnung für 1997 vor. Der Rahmen ist abgesteckt, und es wird sicherlich in Oberösterreich nicht am Geld scheitern, daß junge Leute zu ihrer Ausbildung kommen. Abg. Eisenriegler: Zeitungsmeldungen habe ich entnommen, daß die Ertragsanteile für Oberösterreich empfindlich sinken werden. Was werden diese von Ihnen angeführten Maßnahmen in etwa kosten und wie wird es finanziert? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe Ihnen schon gesagt, daß die Maßnahmen für heuer in den einzelnen Budgetbereichen budgetiert sind, und sie haben ja das Budget, wenn auch nicht mitbeschlossen, mitberaten, daher gehe ich davon aus, daß Sie wissen, was 1999 an Maßnahmen vorgesehen ist. Ich habe es mir aus diesem Grund auch nicht extra herausschreiben lassen. Ich sage noch einmal, daß eine genaue Bezifferung erst immer mit dem Rechnungsabschluß möglich ist, weil man nie weiß, in welchem Ausmaß die Aktionen auch angenommen werden. Der große Rahmen auf fünf Jahre ist mit 900 Millionen Schilling abgesteckt. Was der nationale Beschäftigungsplan dazu bringt, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden, da er auch noch nicht in allen Punkten konkretisiert ist. Abg. Eisenriegler: Danke schön. Erste Präsidentin: Danke, Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Herr Landeshauptmann, Sie haben das Budget 1998 gemeint, nicht 1999. Gehe ich davon aus. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Entschuldigung, ja. Abg. Anschober: Die Maßnahmen, die Sie aufgezählt haben, waren - soweit ich das jetzt erfassen konnte - waren im wesentlichen Maßnahmen, die bereits jetzt auch laufen. Und uns hätte interessiert, um welche konkreten Zusatzmaßnahmen es geht, die Oberösterreich aufgrund des nationalen Beschäftigungsplanes jetzt in den kommenden Jahren tatsächlich frisch angehen wird. Mir in Erinnerung ist etwa die Frage der Berufsfachschulen, die nach einem heftigen Tauziehen mit der Frau Unterrichtsministerin Gehrer nun möglich sein sollten. Das heißt, wird in dem Bereich zum Beispiel Berufsfachschulen ein neuer Schritt getan und wird hier zusätzlich investiert? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich kann Ihnen ob Berufsfachschule oder andere neue Schritte sagen, daß wir etwa in Abstand von einem Quartal uns die Entwicklung anschauen. Bei der derzeitigen Entwicklung im ersten Quartal sind die Maßnahmen, die wir bis jetzt gesetzt haben, ausreichen. Aber Sie können davon ausgehen, daß wir die Möglichkeiten des nationalen Beschäftigungsprogramms selbstverständlich nützen, wenn sich herausstellt, daß sie für Oberösterreich notwendig sind. Ich vertrete den Standpunkt, soviel im Regularbereich möglich ist, soviel wird verwirklicht. Die Regelausbildung ist die Grundlage, und wenn es dann Leute gibt, die hier nicht unterbringbar sind, dann wird man aus dem Topf der Möglichkeiten selbstverständlich herausnehmen, was wir brauchen, maßgeschneidert, was wir in Oberösterreich brauchen. Ich sage noch einmal, wir werden sinnvoll Initiativen auch finanzieren können. Erste Präsidentin: Danke. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Holter. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Herr Landeshauptmann, der Lehrling steht in der Zeit, in der er in der Berufsschule ist, seinem Betrieb nicht mehr zur Verfügung und die Kosten laufen trotzdem weiter. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Ich habe Sie jetzt nicht verstanden, entschuldigen Sie. Den ersten Teil habe ich nicht verstanden! Abg. Dipl.-Ing. Holter: Der Lehrling ist in der Zeit, in der er in der Berufsschule ist nicht im Betrieb und die Kosten laufen weiter. Manche Betriebe, die betriebswirtschaftlich rechnen oder nur betriebswirtschaftlich rechnen, sehen sich daher nicht in Lage, Lehrlinge auszubilden. Können Sie dafür eintreten, Herr Landeshauptmann, daß aus dem Landesbudget Mittel bereitgestellt werden, den Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, die Lehrlingsentschädigung für die Zeit der Berufsschulausbildung zu ersetzen? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Kollege Holter, das ist ein Detail von möglichen Förderungsmaßnahmen, die diskutiert werden, die ich so nicht beantworten kann. Denn Ihre Darstellung in der Einleitung ist schon auch eine sehr einseitige. Denn, wenn der Lehrling in der Berufsschule ist, lernt er ja etwas, was er am nächsten Tag dann im Betrieb brauchen kann und was er dort verwirklichen kann. Und ich kann nur an die Unternehmer des Landes appellieren, diejenigen Leute, die sie heute und morgen in ihrem Betrieb ausbilden, sind in fünf, in zehn, in fünfzehn Jahren die qualifiziertesten Fachkräfte, die sie dann im eigenen Betrieb haben. Man darf also nicht nur die Arbeitszeit des Lehrlings sehen, die er ja an drei oder vier Tagen in der Woche im Betrieb erbringt, sondern man hat schon zu sehen, daß er in diesen Jahren ausgebildet wird, für eine womöglich lebenslange berufliche Tätigkeit im Unternehmen. Sie wissen ja das von Ihrem Betrieb selbst am besten. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Wortmeldung dazu? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Anfrage, Danke Herr Landeshauptmann. Ich rufe auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Walch an den Herrn Landesrat Dipl.-Ing. Haider. Abg. Walch: Sehr geehrter Herr Landesrat, ab Jänner 1999 führt die BH Perg einen Pilotversuch durch. Sie überträgt die Autoanmeldung privaten Versicherungsunternehmen. Wer in diesem Bezirk ein Fahrzeug anmeldet, hat damit wesentlich höhere Anmeldegebühren zu entrichten, als dies in anderen Bezirken der Fall ist. Die Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, es ist richtig, daß ab 1999 durch die 19. Kraftfahrgesetz-Novelle Versicherungen Zulassungsstellen für das An- und Abmelden einrichten können. Und bevor eine solche Verordnung und eine solche Genehmigung erteilt wird, muß ein viermonatiger Probebetrieb bei einer BH durchgeführt werden. Dieser Probebetrieb findet bei der BH Perg statt. Richtig ist, daß bei der neuen Möglichkeit der privaten Zulassung die Kosten höher sind. Jetzt ist es so bei einem Standardfall, daß die Abmeldung 360, die Anmeldung 360, die Versicherungsbestätigung 50, Zulassungsantrag 180, Zulassungsschein 180, Vollmacht 180, Verwaltungsabgabe 180, Kosten des Kennzeichens 170, Pickerl 15 und in Summe die An- und Abmeldung 1.675 Schilling beträgt, daß bei der privaten Zulassung die Gebühren folgendermaßen festgelegt wurden, feste Gebühr 1.500 Schilling, Kostenbeitrag Versicherung 480 Schilling, Kennzeichen wiederum 170, Pickerl 15 Schilling, die Summe daher 2.165 Schilling betragen wird und eine Erhöhung von 490 Schilling anfällt. Da diese Erhöhung auch im Probezeitraum anfällt, ist es sicherlich ungerecht, und es gibt zwei Möglichkeiten dies zu verhindern. Die erste und richtige Möglichkeit wäre jene, daß der Finanzminister seine Gebührenverordnung dahingehend abändert, daß er für diesen vorgeschriebenen Probebetrieb die Gebühr bei der Normalgebühr beläßt. Diesbezüglich habe ich dem Herrn Bundesminister Rudolf Edlinger bereits einen Brief geschrieben und ihn um diese Maßnahme ersucht. Sollte der Bund für die Probezeit für die eine Probe-BH diese Tarife nicht absenken, ist es aus meiner Sicht erforderlich, daß das Land Oberösterreich die Kosten dieses Probebetriebes, die Differenzkosten übernimmt. Abg. Walch: Eine Zusatzfrage hätte ich noch. Indem damit das auf die Versicherung hinübergeht, daß sowohl für die Behörde als auch für die Versicherung weniger Arbeit anfällt, würde ich fragen, müßte das eigentlich reduziert werden, und ich würde Sie fragen, Herr Landesrat, werden Sie sich dafür einsetzen, daß das dementsprechend an dieses Ausmaß nach Leistung reduziert wird? Meines Erachtens müßte das mindestens zwischen vierzig und fünfzig Prozent reduziert und nicht um hundert Prozent erhöht werden. Landesrat Dipl.-Ing. Haider: Grundsätzlich ist es notwendig, diesen Probebetrieb wirklich durchzuführen und die Kosten zu erheben und die Vor- und Nachteile zu erheben. Ich bin bei allen Maßnahmen für Transparenz und Fairplay, daher auch in diesem Bereich. Aber diese Regelungen unterliegen nicht meinem Zuständigkeitsbereich, sondern wurden vom Parlament vorgegeben und vom zuständigen Verkehrs- bzw. Finanzminister erlassen. Wir werden aber diesen Probebetrieb genau analysieren und daraus dann die richtigen Schlüsse, hoffe ich, ziehen und auch dann in die richtige Richtung einsetzen. Ich gebe Ihrer Initiative recht, daß es jetzt notwendig ist, für diese vier Monate eine Gleichbehandlung mit den übrigen BHs herbeizuführen, daß also die Kostendifferenz entweder vom Bund abgesenkt wird oder durch uns getragen wird, und aus den Ergebnissen dieses Probeversuches sind dann die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es eine weitere Zusatzfrage dazu? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landesrat für die Beantwortung. Ich schließe hiemit die Fragestunde und bitte den Herrn Schriftführer, den Eingang bekanntzugeben. Abg. Bernhofer: Beilage 176/1998, das ist der Initiativantrag der freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Beschluß einer Resolution für die Übernahme der Lehrlingskosten für die Zeit der schulischen Ausbildung, wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 177/1998, das ist der Initiativantrag der freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Oö. Tourismuswerbung, wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 183/1998, das ist die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Ermächtigung zum Verkauf eines Grundstückes in Schärding an das Oberösterreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, wird dem Ausschuß für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 184/1998, das ist die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Kapitalzufuhr an die Schwefel Bad Schallerbach Gesellschaft m.b.H. in den Jahren 1999 bis 2000, wird dem Ausschuß für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 185/1998, das ist ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtages gemäß Paragraph 23 Absatz 2 der Landtagsgeschäftsordnung betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. Diese Beilage soll gemäß Paragraph 26 Absatz 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 186/1998, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtages gemäß ? 23 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung, mit dem Oö. Gemeindeordnung 1991 sowie die Statute der Städte Linz, Wels und Steyr geändert werden, wird dem Ausschuß für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 187/1998, ein Initiativantrag der Abgeordneten der Grünen betreffend Integration von nicht österreichischen Staatsangehörigen, die im Land Oberösterreich ihren festen Wohnsitz haben, wird dem Sozialausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 188/1998, ein Antrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Öffnung des bestehenden Bildungskontos, um Frauen und Männern, die Familienarbeit geleistet haben, den beruflichen Einstieg bzw. Wiedereinstieg oder die Existenzgründung zu erleichtern, wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 190/1998, ein Initiativantrag der Abgeordneten der Grünen betreffend die Einrichtung eines Opferhilfefonds für Kinder und Frauen, wird dem Sozialausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 191/1998, ein Initiativantrag der Abgeordneten der Grünen betreffend Allianz für den freien Sonntag, wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 192/1998, ein Initiativantrag der freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Schutz von Kindern vor Mißbrauch und Pornographie, diese Beilage soll gemäß ? 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 195/1998, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtages gemäß ? 52 Abs. 3 lit. 3 in Verbindung mit ? 23 Abs. 2 lit. 2 der Landtagsgeschäftsordnung betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsenen Nebenleistungen, diese Beilage soll gemäß ? 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Vor dieser Landtagssitzung hat eine Sitzung des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten stattgefunden, dabei wurde beschlossen, dem Oö. Landtag für die heutige Sitzung den Ausschußbericht betreffend die Änderung des Oö. Statutargemeinde-Beamtengesetzes vorzulegen. Dieser Ausschußbericht liegt Ihnen als Beilage 196/1998 auf Ihren Plätzen vor, für die Aufnahme in die Tagesordnung ist die Fassung eines Geschäftsbeschlusses erforderlich, über die Fassung dieses Beschlusses eröffne ich die Wechselrede, zu der Herr Klubobmann Stockinger zu Wort gemeldet ist, bitte sehr. Abg. Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat heute früh ein Unterausschuß und in sofortiger Abfolge ein Innenausschuß getagt, und es wurde hier ein Thema und eine Gesetzesnovelle im Eilzugtempo durchgeboxt, eine Novelle, bei der wir inhaltliche Probleme hatten. Ich sage aber hier vorweg, die ÖVP steht einer Behandlung der Novelle des Gemeinde-Beamtegesetzes heute nicht im Weg, wir sind zwar in der Sache selbst nicht einverstanden, wir respektieren aber die Mehrheit dieses Hauses. Drei Fraktionen sind für diese Novelle, wir setzen daher eine uns offenstehende Geschäftsordnungshürde, nämlich die Zwei-Drittel-Mehrheit, hier nicht ein um zu verzögern. Ich sage zum zweiten, die Volkspartei achtet und respektiert die Arbeit der Linzer Berufsfeuerwehr, aber diese Gesetzesnovelle ist für uns eine Grundsatzfrage weit über die Linzer Berufsfeuerwehr hinaus. Wir halten es nämlich nicht für vertretbar, wir halten es ausdrücklich nicht für vertretbar, daß wir heute alle als Landesgesetzgeber hier eine Sonderregelung für gut 100 Beamte in Linz beschließen und einführen, wo doch sonst überall im Lande, nicht nur bei den Beamten, sondern bei allen anderen österreichischen Staatsbürgern der Zugang zur Pension, zur Frühpension schrittweise zumindestens erschwert wird, wo wir doch alle immer wieder an die Menschen appellieren, später in Pension zu gehen, um die Altersversorgung finanzierbar zu halten. Was sollen wir, meine Damen und Herren, und das ist ein ernster Appell an alle Abgeordneten dieses Hauses, an alle Fraktionen, was sollen wir den übrigen Beamten und übrigen Staatsbürgern sagen, was sollen alle übrigen Oberösterreicher denken, wenn wir heute diese neue Sonderregelung für die 100 Linzer Berufsfeuerwehrmänner, also dieses neue Pensionsprivileg beschließen? Was sollen sich auch, und ich sage es sehr bewußt, die freiwilligen Feuerwehrmänner im Lande denken, die bis vor kurzem noch fürchten mußten, daß sie bei einem Unfall nicht versichert sind, wenn sie im Einsatz sind, und hier beschließen wir ein Pensionsprivileg? Die ÖVP hat in dieser Diskussion ein faires Angebot gemacht, sie hat gesagt, fahrt nicht über uns drüber, liebe drei anderen Fraktionen, sondern wir sind als Volkspartei bereit, für die Linzer Berufsfeuerwehr jede Regelung mitzutragen und zu beschließen, die für alle Wachebeamten bundesweit gilt, für alle Sicherheitswachebeamten und was für die Sicherheitswachebeamten gut und teuer ist, soll für die Feuersicherheitswachebeamten, für die Feuerwache auch gelten. Das wäre unser Angebot gewesen, wir sind traurig darüber, daß dieses Angebot nicht angenommen wurde, und ich frage daher nochmals alle übrigen Parteien: Wie stehen wir mit diesem Gesetzesbeschluß, der heute gegen die Stimmen der Volkspartei zustandekommen wird, vor den Augen der Oberösterreicher da, ist das gerecht, ist das politisch redlich, ist das fair, allen anderen Bürgern dieses Landes gegenüber? (Beifall. Zwischenruf Abg. Anschober: "War das Sparpaket fair, Herr Klubobmann?") Wir werden also, meine Damen und Herren, der Dringlichkeit zustimmen, wir werden aber der Regelung selbst, dieser Sonderregelung, die aus unserer Sicht die Fairneß verletzt, keine Zustimmung geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile als nächsten Redner dem Herrn Abgeordneten Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann, ich hätte mich jetzt ursprünglich nicht zu Wort gemeldet, wenn es ein Beitrag zur Geschäftsordnung alleine gewesen wäre, aber es ist auch sehr um Inhalte gegangen. Ich möchte nur ganz kurz sagen: Ich weiß nicht, woher Sie nehmen, daß dieser Antrag gegen die Stimmen der ÖVP beschlossen wird. Ich möchte dazu eines sagen, mich hat in den Vorberatungen eine Bemerkung von den Kollegen der SPÖ etwas gestört, wo diese Einschränkung genau auf diese Gruppe, als maßgeschneidertes Gesetz für diese Gruppe genannt wurde. Ich halte es tatsächlich für wichtig, hier festzustellen, daß es dabei eine Korrektur eines sehr pauschalen Gedankens war, das Eintrittsalter in die Pension zu erhöhen, ungeachtet der unterschiedlichen Berufsbilder, ungeachtet der unterschiedlichen Anforderungen, die auf die Menschen zukommen. Ich glaube, daß dieser Schritt, und das hoffe ich, durchaus Beispielfolgen hat, weil das Berufsleben tatsächlich für einzelne Menschen in verschiedenen Berufen sich unterschiedlich darstellt und unterschiedliche körperliche und psychische Belastungen mit sich bringt. Ich glaube, wir müßen da wieder zurückkehren, wir können pauschal nicht alle verurteilen, die mit 55 in Pension gehen, wir können nicht alle pauschal sozusagen zwingen, bis 60 ihren Beruf auszuübern. Ich halte es tatsächlich für notwendig zu schauen, was die Menschen in der Berufszeit machen, und aus diesem Grunde werden wir diesem Antrag zustimmen, nicht weil er auf eine Gruppe von 120 einschränkend ist, sondern weil er beispielgebend sein soll, auch wenn 27 Landesbeamte davon betroffen sind. Weil, wenn sie in derselben Situation sind, dann haben sie das Recht auf Aufmerksamkeit und auf eine entsprechende Berücksichtigung beim Pensionseintrittsalter. Danke schön. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stockinger, wir müssen, glaube ich, zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist, warum hat die sozialdemokratische Fraktion einen so speziellen Antrag für die Berufsfeuerwehren hier eingebracht? Ganz einfach aus zweierlei Gründen. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: "Weil es versprochen wurde, Herr Klubobmann!") Punkt eins, weil alle Fraktionen des Linzer Gemeinderates vor den Wahlen absolut für diesen Antrag eingetreten sind, auch die ÖVP, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sogar der damals für das Feuerwehrwesen zuständige Stadtrat hat sich dazu geäußert und ihnen alles versprochen, daß er alles unternehmen wird, es zu machen. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Herr Klubobmann Frais, das ist nicht richtig, ich habe mit dem Stadtrat gesprochen, das ist dezidiert falsch, was Sie da sagen!") Dann müssen Sie die Feuerwehrleute fragen, Herr Kollege Stockinger, denen er es versprochen hat, die haben das ganz, ganz anders gehört. Tatsache ist, daß die Stadt-ÖVP eine andere Position als die Landes-ÖVP einnimmt. Tatsache ist aber, und das ist viel, viel wesentlicher als dieses Glaubwürdigkeitsproblem, Herr Kollege, das wird die ÖVP unter sich ausmachen, das haben nicht wir zu lösen, uns geht es darum, daß in Wien und in Salzburg für die Berufsfeuerwehrleute solche Regelungen bereits getroffen worden sind und deshalb die Berufsfeuerwehrmänner in Linz mit Fug und Recht gesagt haben, wir glauben, wir sind keine schlechter zu behandelnden Personen, wir wollen eine ähnliche oder gleiche Regelung haben. Und wir haben uns die Sache angeschaut. Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, so einfach ist es nicht, hier einfach Dienstnehmer und Dienstnehmer zu vergleichen. Es geht hier um eine Berufsgruppe, die einen regelmäßigen 24-Stunden-Dienst verrichtet, wobei die wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich 63,5 Stunden beträgt und monatlich daher 101 Mehrstunden anfallen. (Zwischenruf Abg. Fill: "Wie gibt es so etwas?") Eine Untersuchung zeigt, daß die Gruppe der Berufsfeuerwehrmänner im Hinblick auf die Lebenserwartung wesentlich unter der der Österreicher liegt. Zweiter Punkt: Wenn wir über Berufsfeuerwehren reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann möchte ich schon eines klar sagen: In Linz Berufsfeuerwehrmann zu sein bedeutet, in einer zentralen Stadt mit hohem Verkehrsaufkommen, in einer Industriestadt mit enorm großen Anlagen tätig zu sein, wo jeden Tag ein Einsatz notwendig, erforderlich oder möglich ist. Diese enorme Spannung, nie genau zu wissen, in welchem Bereich man tätig zu werden hat. Ich denke an Chemieanlagen und ähnliches, und ich denke an den gestrigen Brand, wo die Nacht hindurch gearbeitet werden mußte, und gerade zuvor ist draußen die Feuerwehr schon wieder im Einsatz gewesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte, glaube ich, das sind wir unserer Gesellschaft insgesamt schuldig, es nicht, wenn jemand soviele Lebensstunden an Arbeit erbringt, als Privileg bezeichnen, wenn er dann einige Jahre früher in Pension gehen kann. Wir sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier nicht ein politisches Hick-Hack daraus machen, sondern für die Verdienste, für die verdienstvolle Arbeit, für die gefährliche, ja wirklich auch gesundheitsbelastende Arbeit, ein entsprechendes Äquivalent finden. Und es ist jetzt nicht so sehr die Frage, ob das Auswirkungen auf andere hat, denn ich sage hier eines ganz klipp und klar: Sollte jemand tatsächlich diese Stundenanzahl erfüllen, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir gefordert, auch für diese Personengruppe eine adäquate Regelung zu suchen. Das ist dann auch ein politischer Auftrag, aber nicht alle unter einen Hut zu bringen versuchen, das ist eigentlich eine Verfälschung und würde die Brotneiddiskussion nur beschleunigen. Letzter Punkt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch an die ÖVP gerichtet. Wir sind es vom Land Oberösterreich in der letzten Zeit eigentlich gewöhnt, wenn wir irgendwelche Regelungen, die wir in unserem Bereich anders als andere machen wollen, vom Bund quasi eine Ermächtigung einzuholen. Und in dieser Frage ist nicht das Land Oberösterreich Dienstgeber, sondern die Stadt Linz, und es ist Wunsch und Wille der Stadt Linz, hier diese Regelung so zu treffen. Es war eigentlich nichts anderes als ein Ersuchen der Stadt Linz an den Oberösterreichischen Landtag, hier quasi eine Ermächtigung auszusprechen, daß die Stadt Linz für ihre Berufsfeuerwehrleute diese Regelung machen kann. Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, und im Hinblick auf die auch von Ihnen immer so oft erwähnte und geforderte Subsidiarität sind wir der Meinung, daß wir dem Wunsch des Dienstgebers, der Stadt Linz, hier zu entsprechen haben. Ich stehe deshalb nicht auf einem sturen Standpunkt, Herr Kollege Stockinger, sondern ich glaube, daß wir eigentlich dem entsprechen, was wir sonst auch gegen den Bund immer wieder einfordern. Das sind wir in diesem Fall der Stadt Linz und den Berufsfeuerwehrleuten schuldig, deshalb werden wir unseren eingebrachten Antrag unterstützen und hoffen, daß er eine Mehrheit findet. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Klubobmann Anschober das Wort. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Steinkellner, es wird nicht lang, er wartet schon. (Zwischenruf Abg. Stanek: "Zur Dringlichkeit darf nur einer reden!" Erste Präsidentin: "Wir reden nicht über die Dringlichkeit, sondern über die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die heutige Sitzung!") Danke, Frau Präsidentin. Zur Aufnahme in die Tagesordnung, das ist im wesentlichen eine Frage des Zeitfaktors und wenn es um Gerechtigkeit geht, wenn es um Fairneß geht, kann eine Maßnahme nicht früh genug gesetzt werden. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines, mir ist jede Maßnahme recht, und sie kann gar nicht früh genug gesetzt werden, wenn es um das Zurücknehmen von ersten Teilen, völlig unfairer Sparpakete auf Bundesebene geht, und genau das ist heute der Fall, ÖVP und SPÖ haben im Parlament genau dort begonnen zu sparen, wo man unserer Ansicht nach am wenigsten sparen darf, nämlich bei den Kleinsten und bei den Schwächsten. Die ganz Reichen in diesem Land, die sind bei diesen Sparpaketen de facto völlig ungeschoren geblieben, und wenn es nun eine Bereitschaft in ersten Schritten gibt, Detailauswirkungen dieses Sparpaketes oder dieser Sparpakete, es waren ja mehrere Attacken auf die Bevölkerung in diesem Zusammenhang, zurückzunehmen, dann bin ich froh darüber, und dann hoffe ich darauf, daß diese ersten Schritte Beispielsfolgen haben, etwa bei den 27 Landesbeamten, die laut Fachgutachten in der völlig gleichen Arbeitssituation sind, wie die Linzer Berufsfeuerwehr durch den 24 Stunden-Rhythmus, der höchst bedenklich ist, was die psychische und physische Belastung der Bediensteten betrifft. Wir werden deshalb auch einen entsprechenden Antrag für eine Gleichstellung dieser 27 Betroffenen aus dem Landesbereich stellen, und ein gleiches Recht muß für vergleichbare Lebenssituationen gelten, und da werden wir mit Sicherheit auch darauf hoffen, daß es eine möglichst breite Zustimmung in diesem Hohen Haus gibt. Dritter Punkt: Herr Klubobmann Frais hat es schon kurz angerissen, das ist auch die Frage eines gleichen Rechtes für Berufsfeuerwehren unterschiedlicher Städte. Es kann doch nicht angehen, daß ein Berufsfeuerwehrmann nur deswegen, weil er zufällig aus Linz ist und in Linz arbeitet, diskriminiert wird gegenüber einem Berufsfeuerwehrmann, der in Salzburg oder in Wien, oder wie geplant in Graz tätig ist. Das kann nicht Sinn der Sache sein, da geht es um faire, gleiche Rechte und um gleiche Regelungen. Und der letzte Punkt ist mir sehr, sehr wichtig. Sechs Monate, mehr als sechs Monate sind seit dem Wahltag vergangenen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich erachte diese heutige Abstimmung und das Faktum, das heute schon abgestimmt werden kann, sechseinhalb Monate nach dem Wahltag, auch um einen Schritt und für einen Schritt in Richtung politischer Kultur, denn wenn alle Parteien vor dem Wahltag hoch und heilig einer Berufsgruppe versprechen, genau die Maßnahme wird kommen, bitte, dann müssen Sie doch auch am Tag nach der Wahl soweit sein, Ihre Wahlversprechen auch einzuhalten und umzusetzen, um darum geht es und da bin ich persönlich von der ÖVP, die genau das nach meinen Informationen in Linz versprochen hat, sehr enttäuscht, daß dann sechseinhalb Monate nach dem Wahltag die Welt offensichtlich ganz anders aussieht. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Politik ist grundsätzlich durch Menschlichkeit auszuzeichnen, hier hat das Sparpaket absolut versagt, und ich werde Ihnen jetzt einen ganz konkreten Fall der Berufsfeuerwehr Linz erzählen, worum es hier geht. Herr A hatte 1994 im Dienst einen sehr, sehr schweren Unfall, ihm ist ein Eisenträger auf den Kopf gefallen. Ein Jahr lang war er zu Hause und hat sich dann mit extremen körperlichen Anstrengungen wieder in die Branddiensttauglichkeit eines Berufsfeuerwehrmannes in Linz zurückgekämpft. Er hätte natürlich im Jahr 1994 bereits in Pension gehen können. Nein, nach extremen körperlichen Anstrengungen hat er die Fitneß wieder erreicht, daß ihm der Amtsarzt die Branddiensttauglichkeit bestätigt hat. Jetzt geht dieser Feuerwehrmann, weil er nunmehr durch den Amtsarzt nicht mehr branddiensttauglich ist, in Pension, und er erhält dafür um rund 10 Prozent weniger Pension, als wenn er bereits im Jahre 1994 in Pension gegangen wäre. Meine sehr geehrten Damen und Herren der ÖVP, ein Einzelfall, der seine Gesundheit für uns alle, und wir wissen nicht, wen es morgen trifft, aufs Spiel gesetzt hat. Die Exekutive hat diesbezüglich eben Sonderregelungen, die Feuerwehren in Graz, Salzburg und Wien haben Sonderregelungen, und wir können doch bitte einen älteren Berufsfeuerwehrmann nicht dadurch bestrafen, weil er aufgrund des schweren Dienstes gesundheitlich beeinträchtigt ist, seine Branddiensttauglichkeit durch den Amtsarzt nicht mehr bestätigt bekommt, damit bestrafen, daß er danach eine verringerte Pension erhält. Hier hat das Sparpaket absolut versagt. Hier hat man sozial unausgewogen eine Berufsgruppe bestraft, die mit Einsatz ihres Lebens für die Allgemeinheit tätig ist. Hier ist die Korrektur des Oberösterreichischen Landtages notwendig, um die soziale Ausgewogenheit und Gerechtigkeit wieder herzustellen. Und ich appelliere an die ÖVP, menschlich auch hier zu entscheiden. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Landesrat Hiesl das Wort. Landesrat Hiesl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Argumente haben viel auf sich. Wir haben es uns nicht sehr leicht gemacht. Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, das ein Jurist des Landes Oberösterreich, der Dr. Gugler, dem wir vertrauen, weil er sich in diesen Bereichen exzellent auskennt, und ein Jurist des Magistrates Linz, der Mag. Hochstadler, erstellt haben, uns als Entscheidungsgrundlage hergenommen, und sind draufgekommen, daß es einfach nicht vertretbar ist. Ich frage die drei anderen Fraktionen: Wo bleibt das Mitleid bei den ASVG-Pensionisten, mit allen anderen Bereichen, wo es zweifellos die gleichen Fälle gibt wie im Bereich der Feuerwehr? Es wird ja niemand erzählen können, daß die hoch belasteten nur die 130 Feuerwehrmänner der Stadt Linz sind, die Berufsfeuerwehrmänner. Wo bleibt die Gleichbehandlung in den Spitälern, bei den Krankenschwestern, bei den Pflegeberufen, bei den Ärzten? Wo bleibt das? Und wie ist es mit der Glaubwürdigkeit bei den Freiheitlichen, bei der SPÖ, auch bei den Grünen, wenn es nationale Anstrengungen gibt, daß man das Pensionsantrittsalter in Richtung 60 Jahre bringen sollte? Das Parlament faßt entsprechende Beschlüsse, die Bundesregierung bekennt sich dazu, ja auch die FPÖ bekennt sich dazu, und die Grünen wahrscheinlich auch. Aber da unterlaufen wir es, weil es eine starke Lobby gibt, und weil man halt meint, den Berufsfeuerwehrmännern muß man besonders dienlich sein. Ich halte es aus Gründen der Gleichbehandlung einfach nicht für verständlich. Und ich habe mich deswegen dagegen ausgesprochen, weil ich jetzt schon weiß, daß mit diesem Landesgesetz viele andere auf die Idee kommen werden, ähnliches für sich abzuleiten. Wenn wir das wollen, dann sagen wir das dazu. An sich ist es nicht Absicht der Politik in diesem Land, daß die Leute immer früher in Pension gehen. Die ÖVP wäre bereit gewesen fair zu verhandeln, wenn man beispielsweise die Grundlage hergenommen hätte, die für die Gendarmen in Österreich gilt, für die Polizei gilt, da hätten wir uns schon treffen können. Aber einen Status zu schaffen für eine einzige Gruppe mit 130 Leuten, der über alle anderen Regelungen hinaus geht, dafür waren wir nicht zu haben. Es steht auch im Gutachten, und das sage ich auch in diesem Kreis, die Berufsfeuerwehrmänner, und ich bin wirklich niemanden etwas neidig, die Berufsfeuerwehrmänner bekommen in der Aktivzeit je nach Verwendung für ihre Tätigkeit Zulagen pro Monat von 11.000 Schilling bis 17.000 Schilling, Zulagen für die Bereitschaftsentschädigungen. Und mir kann niemand erzählen, daß das nicht ausreichend abgegolten ist. Im Gutachten steht als letzter Satz zusammenfassend: Aus all diesen Gründen, die ich zitiert habe, ist die vorgeschlagene Regelung sachlich nicht zu rechtfertigen. Unterschrieben von Dr. Gugler und Mag. Hochstadler von der Stadt Linz. Und da ist, glaube ich, nichts mehr hinzuzufügen. Wir tun etwas, wo uns jeder davon abrät. (Zwischenruf Abg. Anschober: ?Das ist auch richtig so!? Beifall.) Erste Präsidentin: Bitte der Herr Abgeordnete Mühlböck. Abg. Mühlböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Zu Ihnen, Herr Landesrat, möchte ich sagen, Sie sagen immer wieder, es ist eine Besserstellung für eine Gruppe. Ich glaube, auch die Vorredner, die Klubobmänner, haben es betont, es ist keine Besserstellung für eine Gruppe, sondern es sind genau 130 betroffene Feuerwehrmänner der Stadt Linz und 27 Bedienstete des Landes Oberösterreich. Und da muß ich auch meinen Vorrednern recht geben. Auch diese 27 Bedienstete des Landes Oberösterreich sollten diese gleiche Regelung erhalten. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: ?Da haben Sie nicht aufgepaßt, was Klubobmann Anschober gesagt hat!?) Klubobmann Frais hat es schon betont, 63,5 Stunden in der Woche Mehrdienstleistungen, das ergibt auf eine Lebensarbeitszeit von 35 Dienstjahren gerechnet eine Mehrarbeitszeit von 20,4 Jahren ohne Überstundenzuschläge. (Zwischenruf Abg. Mag. Tusek: ?Und gute Zulagen, haben wir gehört!?) Die Ausrückzeiten sind derzeit untertags 30 Sekunden und bei Nacht 45 Sekunden. Und die belasten natürlich diese Feuerwehrmänner körperlich und psychisch sehr stark. Eine derartige Alarmbereitschaft ist bei keiner anderen Dienststelle, sowohl im städtischen als auch im Landesdienst, sonstwo gegeben. (Zwischenruf Abg. Mag. Tusek: ?Im ganzen Gesundheitsbereich!?) Die physischen Belastungen nehmen zu, wenn man sieht, die Schutzausrüstungen betragen über 20 Kilogramm oder bei gefährlichen Stoffen 40 Kilogramm, die bei jedem Brand getragen werden müssen. Das erfordert körperliche Höchstleistungen, die von Fünfundfünfzigjährigen nicht mehr verlangt werden können. Probleme entstehen für die älteren Feuerwehrmänner, wenn sie tagtäglich die fürchterlichsten Anblicke hinnehmen müssen, und es entstehen auch Eß- und Schlafstörungen, die erwiesenermaßen da sind. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: ?Wie ist denn das bei der Freiwilligen Feuerwehr??) Diese Liste der Aufzählung von negativen Belastungen bei der Berufsfeuerwehr, ich sage jetzt ausdrücklich Berufsfeuerwehr, wir wissen ganz genau, wir sind viele auch bei den Freiwilligen Feuerwehren, daß wir nicht tagtäglich ausfahren müssen, wie die Berufsfeuerwehrmänner der Stadt Linz. (Zwischenruf Abg. Brandmayr: ?Bei uns schon entlang der Autobahn!? Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: ?Jede viertel Stunde machen die Freiwilligen Feuerwehren einen Einsatz!?) Aber nicht, wie der Herr Landesrat sagt, bei den gleichen Feuerwehren wie bei der Stadt Linz. (Zwischenruf Abg. Dr. Watzl: ?Die machen es aber auch ehrenamtlich und nehmen sich Urlaub dafür!?) Die Länder Salzburg und Wien haben in die gleiche Richtung wie der vorliegende Initiativantrag reagiert, und der Gemeinderat von Graz hat auch seinen entsprechenden Beschluß gefaßt. Nun haben wir im vergangenen Jahr, das war meines Wissens ein Wahljahr, die Gemeinderatsfraktionen des Linzer Gemeinderates wirklich einhellig bei den Berufsfeuerwehrmännern beschworen, daß sie sich im Sinne des vorliegenden Initiativantrages für sie verwenden werden. Ich wiederhole mich, ich wiederhole unseren Klubobmann Dr. Frais, wenn ich richtig informiert bin, hat sich der damalige Feuerwehrreferent der Stadt Linz, Dr. Peter Sonnberger, für seine Feuerwehrmänner und unsere Regelung stark gemacht. Nur die Landes-ÖVP wollte damals und will auch heute von dieser Regelung nichts wissen. Also, die Kommunikationsschwierigkeiten innerhalb von Mandataren sind hier gegeben. Dabei handelt es sich bei unserem Initiativantrag einzig und allein um eine beantragte Pensionsregelung, die auf ca. 130 Beamte der Berufsfeuerwehr im Branddienst abzielt, ausdrücklich im Branddienst. Im Bereich der Stadt Linz, das wurde auch nicht gesagt, wurde überprüft, und es sind keine weiteren Berufsgruppen davon betroffen, also auch nicht im Pflegebereich des AKHs. Es wird also weder im AKH noch in den Seniorenheimen eingesetzt. Die im Initiativantrag vorgesehene Regelung stellt eine Anerkennung des schwierigen Dienstablaufes eines Feuerwehrbeamten und den damit möglicherweise verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dar. Und ich betone noch einmal, es handelt sich dabei um keine Geschenke an die Berufsfeuerwehrmänner, sondern um einen Ausgleich von 100 Mehrstundenaufwendungen im Monat. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair: Meine Damen und Herren! Morgen, am 1. Mai, wird es niemanden geben, der nicht ein Loblied auf die arbeitenden Menschen singen wird. Da werden wir sie in den Mittelpunkt stellen, aber am Vorabend zu diesem 1. Mai diskutieren wir differenziert, stellen eine Gruppe von Menschen als Lobby hin mit 130, und eine Zahl, als wäre es ein Faktor, der zu politischen Entscheidungen drängt. Für uns steht eigentlich der Mensch im Mittelpunkt. Und ich habe mir vor langer Zeit einmal angesehen, wie schaut denn das tatsächlich aus bei der Berufsfeuerwehr in Linz, und in der Zeit bei der Oberösterreichischen Landesregierung habe ich mir ein gutes Bild machen können, was die Feuerwehren im freiwilligen Bereich leisten. Wir waren bei manchen Übungen bei der Berufsfeuerwehr, wir haben sie bei manchen Einsätzen mitverfolgt, und ich habe mir das sehr genau erzählen lassen, warum denn Dienstnehmer aus der Berufsgruppe antreten und sagen, wir haben eine völlig andere Arbeitszeitsituation, eine völlig andere Streßbelastung wie andere Schichtarbeiter. Ich kann das ein bißchen beurteilen, weil ich Schichtdienst in der VOEST gearbeitet habe, aber ich habe eine Regelbelastung gehabt von zehn Uhr abends bis sechs Uhr in der Früh als Kranschlosser. Ich bin als Lokomotivführer auf der Eisenbahn gefahren und habe eine Regelbelastung gehabt, wenn ich die Züge, egal wohin, geführt habe. Nur diese Leute haben diese Regelbelastung nicht. Es ist eine ungeheure Stoßbelastung. Bei dem rasselt das Signalhorn und der muß in zehn Sekunden voll hell und wach sein, muß ein paar Minuten später voll einsatzbereit sein, (Zwischenruf Abg. Brandmayr: ?Auch die Freiwilligen!?) muß seine gesamten körperlichen Kräfte, andere Feuerwehren, Herr Kollege, auch, aber dem kann das in der Nacht vier-, fünf- und sechsmal passieren, bei der Berufsfeuerwehr in Oberösterreich Gott sei Dank differenzieren. Und das sollten wir sehen. Und deswegen glaube ich, kann das nie, zumindest nicht bei uns, nicht das eherne gewerkschaftliche Gesetz sein, was man auf den Kopf stellt und sagt, weil das andere nicht haben, geben wir das jenen auch nicht, sondern ich habe das immer verstanden, wenn wir da den Feuerwehrleuten, bei der Berufsfeuerwehr in Linz, diese Möglichkeit schaffen, und wir haben eine vergleichbare Berufsgruppe mit der gleichen Belastung, werde ich als Gewerkschafter nicht hergehen und werde sagen, das bekommen die nicht, damit es die anderen nicht bekommen, sondern ich werde sagen, da haben wir ein positives Ziel erreicht, das verdienen die Menschen, und wir kümmern uns jetzt um die anderen. Und deswegen bin ich als Regierungsmitglied sehr froh, das fällt ja zum Teil in meinen Ressortbereich, daß dieser Antrag gestellt wurde, daß die Diskussion geführt wird, und ich hoffe auf eine positive Abstimmung für 130 Dienstnehmer mit keinem leichten Beruf. (Beifall) Erste Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung mehr. Ich schließe die Wechselrede und lasse über die Aufnahme in die Tagesordnung der Beilage 196/1998 abstimmen. Dieser Antrag ist auch nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in die Tagesordnung aufzunehmen. Wenn Sie dem Geschäftsantrag auf Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen, dann bitte ich Sie, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, daß dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Die Unterzeichner der Beilage 185/1998 schlagen im Rahmen ihres Antrages vor, die Beilage keinem Ausschuß zur Vorberatung zuzuweisen. Es geht hier um den Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluß des Landtages erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Arnold Weixelbaumer. Abg. Weixelbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das derzeitige Bundesschulzeitgesetz soll dahingehend novelliert werden, daß die schulfreien Tage für alle Schulen eines Bundeslandes durch den Landesschulrat geregelt werden. Als Vater zweier Kinder weiß ich aus eigener Erfahrung, was es heißt, mit unterschiedlichen schulfreien Tagen Familienaktivitäten zu planen, von den Schwierigkeiten berufstätiger Eltern ganz abgesehen. Die Länder seien zu ermächtigen, einheitlich einige Tage im Schuljahr für die allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie den mittleren und höheren Schulen frei zu geben. Im Sinne einer familienfreundlichen Regelung bei den Schulfreigaben für alle Schulen im Bundesland ist eine einheitliche Vorgangsweise Voraussetzung, und somit die Dringlichkeit des Themas gerechtfertigt. Ich ersuche Sie daher, diesem Antrag die Dringlichkeit anzuerkennen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist eigentlich das Ergebnis einer Diskussion der ersten Sitzung im Landesschulratskollegium dieser Periode. Es ist so gewesen, daß ein Entwurf für eine Empfehlung an die oberösterreichischen Schulen Gegenstand der Verhandlung war und wir als Sozialdemokraten damals folgendes gesagt haben: Die rechtliche Situation ist so, daß sie nicht befriedigend für uns sein kann, wenn wir eine Empfehlung aussprechen, sich aber eigentlich niemand daran zu halten hat. Und zweitens, daß auch eine solche Empfehlung sich letztendlich am Gesetz vorbei schwindelt. Denn das Gesetz engt ganz ganz klar ein, daß nur dann autonom schulfrei gegeben werden kann, wenn Anlässe des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens gegeben sind. Jetzt kann ich mir nicht gut vorstellen, daß in Oberösterreich an allen Orten und an jedem Schulstandort jeweils genau dieser Punkt zutrifft, noch dazu, wo wir ganz genau wissen, daß es eigentlich eine Hilfe und Unterstützung der Familien ist, um ihnen diese notwendige Freizeit der gemeinsamen Freizeitverbringung zu ermöglichen. Das war auch der Grund, warum wir gesagt haben, wir möchten gerne einen neuen Vorstoß machen, noch einmal versuchen, beim Bundesministerium eine entsprechende Änderung in dem Sinn, Kollege Stockinger, zu erreichen, was ich zuerst bei den Feuerwehren gesagt habe, daß dem Land Oberösterreich eine Ermächtigung eingeräumt wird, einige Tage über den Landesschulrat koordiniert frei zu geben. Ich möchte aber ein Ersuchen anschließen. Nach meinen Erkundigungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es so, daß die anderen Bundesländer dieses Problem entweder nicht sehen wollen, nach ihrer Auskunft aber zumindest nicht haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Anlässe des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens in irgendeinem anderen Bundesland nicht zu dieser gleichen Problematik führen würden, wie bei uns in Oberösterreich. Darum wirklich mein Ersuchen, auch wenn er momentan nicht da ist, an den Herrn Landeshauptmann, auch dieses Problem einmal bei der Landeshauptleutekonferenz zusätzlich zu dem heutigen Antrag zur Sprache zu bringen. Und wenn andere Länder kein Problem haben, sollte es uns zumindest ermöglicht werden, das oberösterreichische Problem aus der Welt zu schaffen. Darum sind wir für eine rasche Entscheidung. Dringlich sind aber auch alle möglichen Unterstützungen auf der Ebene des Nationalrates, denn ich weiß, dort gibt es auch unterschiedliche Positionen zu der Oberösterreichs. Also, ein abschließender Appell an alle: gemeinsam in den jeweiligen Fraktionen diese Maßnahme zu unterstützen, kann dieser Resolution nur hilfreich sein. Seitens unserer Fraktion werden wir selbstverständlich dieser Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Dritten Präsidenten Mag. Bodingbauer das Wort. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlicherweise auch für diese Resolution, und meine Fraktion wird der Dringlichkeit zustimmen. Aber, ich kann mich an die Diskussion vor eineinviertel Jahren erinnern. Es ist ja heute bereits das wiederholt worden, was wir damals gesagt haben, und letztlich ist diese Resolution auch ein Zeichen der Machtlosigkeit des Landtages, wenn ich weiß, was mit unserer Resolution beim letztenmal geschehen ist. Und daher müßte ich doch einige Fragen an uns alle stellen. Wissen wir, warum die ÖVP-Bundesministerin Dr. Gehrer die Anregungen des gesamten Landtages nicht übernommen hat? Es war immerhin am 23. 1. 1997, daß wir diese Resolution gefaßt haben. Gibt es eine Antwort auf unsere Resolution, oder wurde überhaupt nicht geantwortet? Wie haben sich die Mitglieder der Regierungskoalition zu unserer Resolution vom 23. 1. 1997 geäußert? Wie haben sich die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen des Nationalrates und Bundesrates verhalten? Haben sie unsere Resolution vertreten oder wurden sie gar nicht befaßt? Wie kann die jetzige Resolution, und das ist für mich das Entscheidende, mehr Gewicht bekommen? Wird es nicht notwendig sein, daß diese Resolution bei den von mir angesprochenen Gremien auch dementsprechend begründet wird, mehr Druck auf diese ausgeübt wird, oder durch Nachfragen ein Entschluß kommt? Von Föderalismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in diesem Zusammenhang nichts zu bemerken. Wenn aber all das nicht geschieht, was ich jetzt vorgeschlagen habe, und natürlich könnte man über manches noch nachdenken, dann bin ich überzeugt, daß wir jetzt hinaus gehen könnten und an der nächsten Resolution arbeiten können. Das ist es, was ich auch an der Machtlosigkeit unseres Landtages feststellen muß. (Beifall) Erste Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung mehr. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 185/1998 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, daß der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Der Schriftführer hat bereits angekündigt, daß die Unterzeichner der Beilage 195/1998 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese Beilage keinem Ausschuß zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich hier um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags gemäß ? 52 Abs. 3 lit. 3 in Verbindung mit ? 23 Abs. 2 lit. 2 der Landtagsgeschäftsordnung betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluß des Landtages erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich lasse daher über den Antrag abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 195/1998 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, daß auch dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Vom Obmann des gemischten Ausschusses zur Beratung der Änderung der Landtagsgeschäftsordnung, des Demokratisierungspaketes und der Schaffung eines Landesrechnungshofes, Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais, ist mir ein Schreiben bezüglich der Wahl der Funktionäre des Ausschusses zugegangen. Sie finden auf Ihren Plätzen eine Zusammenfassung vor. Seit der letzten Sitzung sind auch schriftliche Anfragen eingelangt, Fragesteller, Gegenstand und Adressaten der Anfragen können den Abschriften der schriftlichen Anfragen entnommen werden, die wir Ihnen gemeinsam mit zwischenzeitig eingelangten Anfragebeantwortungen in einer Sammelmappe auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Wir kommen damit zur Tagesordnung und zur Aktuellen Stunde mit dem Thema "Kinder besser schützen - Täter härter strafen". Ich erteile der Frau Abgeordneten Helga Moser als Sprecherin des antragstellenden Klubs der FPÖ-Abgeordneten das Wort, bitte. Abg. Moser: Frau Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien sich nicht mit neuen Horrormeldungen über Kindesmißbrauch beschäftigen. Diese Tatsache hat uns veranlaßt, die Aktuelle Stunde zu diesem Thema zu beantragen. Traurige Aktualität hat das Thema erst gestern wieder bekommen. Ein Mann mißbrauchte zwei siebenjährige Buben. 300 Pornofilme, großteils mit Minderjährigen, wurden bei einer anschließenden Hausdurchsuchung gefunden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bevölkerung erwartet und verlangt von uns, daß wir neben tagespolitischen Themen auch zu gesellschaftlich bedeutsamen Fragen Stellung beziehen, nicht nur Stellung beziehen sondern auch Maßnahmen treffen. Gewalt und sexueller Mißbrauch hat es immer gegeben. Wir leben aber in einer Zeit, in der die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft stark gesunken ist bzw. Gewalt in neuen Formen ausgelebt wird. Zu letzterem zählt für mich der kommerzielle Mißbrauch, die Pornoindustrie. Ich möchte nicht darüber sprechen, ob die in den Medien veröffentlichten Zahlen, nach denen jedes vierte Mädchen und jeder zwölfte Knabe von direkten sexuellen Übergriffen betroffen ist oder war, ob diese Zahlen der Realität entsprechen. Meine Damen und Herren, jedes einzelne mißbrauchte Kind ist um eines zu viel. Sexueller Mißbrauch blieb in der Vergangenheit tabuisiert. Schuld daran ist sicher auch die Tatsache, daß die Täter in der Mehrzahl der Fälle aus dem sozialen Umfeld des Kindes bzw. des Jugendlichen kommen. Erschwerend wirkt auch, daß Kinder das Verhältnis Täter - Opfer bei diesen Delikten nicht klar erkennen können. Das betroffene Kind, speziell das jüngere, gerät in einen schweren Loyalitätskonflikt, weil es den Täter mag, gegebenenfalls, bei innerfamiliärem Mißbrauch, sogar liebt und von ihm existentiell abhängig ist. Außerdem fühlt sich das Kind schuldig oder zumindest mitschuldig, weil es - und dieses Wort setze ich unter Anführungszeichen - "mitgemacht" hat. So stellt sich nämlich die Situation für das Kind von seinem Denken her. Von sexuellem Mißbrauch spricht man immer dann, wenn Kinder oder Jugendliche von einem älteren Jugendlichen oder Erwachsenen, mit oder ohne Gewaltanwendung, für die eigene sexuelle Erregung und Befriedigung benützt werden. Kinder erkennen unbewußt, wenn die ihnen zustehende Zärtlichkeit in sexuelles Benütztwerden übergeht, können aber, aufgrund ihrer kognitiven Situation, nicht über diese Dinge sprechen. Sie haben keine Sprache für diese Vorgänge. Vergessen wir auch nicht, Mißbrauchtäter sind meist Vorsatztäter, die ihre Vorgangsweise sehr genau, sehr gut durchdacht planen. Auch sind von den Tätern 50 Prozent Wiederholungstäter. Tatsache ist auch, daß sexuelle Übergriffe, über einen längeren Zeitraum gesehen, immer mehr mit zunehmender Intensität geführt werden. All diese Fakten, sehr geehrte Damen und Herren, zwingen uns, daß Unrechtsbewußtsein einzelner Menschen anzuprangern. Wir haben auf mehreren Ebenen für den Schutz der Kinder zu sorgen. Wir hier müssen sagen, welche ethischen Normen wir vertreten, wie die Zukunft aussehen soll zum Beispiel im Bereich des Opferschutzes und wie wir diese im Rahmen unserer Möglichkeiten konkretisieren wollen, und zwar in absehbarer Zeit. Viel zu lange dauert zum Beispiel schon die Änderung des Sexualstrafrechtes. In den letzten Jahren wird sexueller Mißbrauch Gott sei Dank nicht mehr tabuisiert. Wie bei vielen anderen Problemfällen neigt der Gesetzgeber aber dazu, Themen so lange zu diskutieren, solange vor sich hinzuschieben, bis neuerliche Vorfälle an die Öffentlichkeit dringen, worauf die Diskussion, mit Recht wie ich zwar meine, aber wieder neu beginnt. Werte müssen wieder gelebt werden. Der vielzitierte Werteverlust zeigt sich auch darin, welche Themen durch Witze, durch Aussagen ins Banale abgedrängt werden. Wie sehr die Gesellschaft mit sexuellem Mißbrauch umgeht zeigt ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit. In den Medien kann Herr Mühl, weil er seine Strafe abgebüßt hat, öffentlich sagen, daß er ein Justizopfer ist. Von Reue und Sühne gegenüber seinen Opfern ist nichts zu hören. Sexueller Mißbrauch darf uns nicht nur dann aufrütteln, wenn er mit schweren körperlichen Verletzungen oder eventuell sogar mit körperlichem Tod nach sexuellen Taten verbunden ist. Der Tod der Seele, sehr geehrte Damen und Herren, nach sexuellen Delikten ist oft erst nach Jahren sichtbar; er kann anfangs gar nicht klar wahrgenommen werden. Erschüttert hat mich auch, daß Prof. Dr. Friedrich in seinem Buch "Tatort Kinderseele" schreibt, daß zwar die Anzahl der Anzeigen in den vergangenen Jahren um 100 Prozent gestiegen ist, die Anzahl der Verurteilungen jedoch absolut gleich geblieben ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind gefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die möglich sind um unsere Kinder zu schützen. Neben der Prävention in der Familie, zum Beispiel durch aufklärende Sexualerziehung, durch eine Stärkung der kindlichen Persönlichkeit bei der Erziehung, indem man dem Kind lernt, nein zu sagen, indem man als Elternteil akzeptiert, daß Kinder nein sagen, nein zu jeder Person und in jeder Situation. Kinder dürfen auch nicht im Zusammenhang mit ihrer Erziehung das Gefühl entwickeln, als Objekt der Zärtlichkeit für jeden Älteren zur Verfügung zu stehen. Auch muß die Betreuungsarbeit in Kindergärten und Schulen stattfinden bzw. über Fachleute effizienter gestaltet werden. Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen, kein Kavaliersdelikt. Daher muß die Strafe auch dem Verbrechen entsprechen. Prof. Rudasch meinte in diesem Zusammenhang, das Opfer muß erleben können und erfahren können, daß die Strafe für seinen Täter seinem, des Kindes lebenslangen Leides entspricht. Alle sind gefordert zu schauen, bewußt Dinge zu hinterfragen und nicht, aus welchen Gründen immer, wegzuschauen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sicher, daß jeder hier im Saal Kinder schützen will und jede Art von Mißbrauch verurteilt. Wir müssen aber auch alles tun, um Rückfälle, Wiederholungen und neues Leid zu vermeiden. Diese unsere Haltung muß aber auch durch entsprechende Maßnahmen ausgedrückt werden. Wir müssen den Opfern helfen, wir müssen sie unterstützen. Ich bitte Sie daher, die von uns eingebrachten Anträge ebenfalls zu unterstützen. Ich danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Mag. Gumpinger das Wort. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, Kollegin Moser! Ich begrüße es grundsätzlich, daß von der freiheitlichen Fraktion dieser Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zu diesem Thema eingebracht wurde, weil es einfach ein Beitrag auch ist um die Sensibilität aller zu stärken gegenüber diesem wichtigen Thema und gegenüber diesem Martyrium, das viele Kinder leider und für mich auch in einer bedrückenden Weise erleben müssen. Sie haben das Stichwort Otto Mühl erwähnt. Ich möchte nur eigentlich ganz zurückhaltend dazusagen, lesen Sie sich den Newsartikel in der Ausgabe Nr. 8 über Ihren Europa-Abgeordneten, wo ja dort sehr meines Erachtens aufklärungswürdige Sachverhalte dargestellt werden, wo es um Medienberatung gegangen ist, wo es darum gegangen ist, Journalisten zu beeinflussen, die diesen Skandal an das Tageslicht gebracht haben. Ich würde Ihnen das nur dazusagen. Kümmern Sie sich vielleicht um diese Angelegenheit, wäre sehr wichtig auch. (Zwischenruf Abg. Moser: "Heißt das, Sie sind damit einverstanden, daß Otto Mühl im Kulturzentrum dezidiert gesagt hat, er bereut nichts?") Nein, ganz im Gegenteil. Ich war auch enorm empört, daß die Republik Österreich und letztlich Peymann und Umgebung es ermöglicht hatten, einem Kinderschänder im Burgtheater eine Bühne zu bieten. (Beifall) Das halte ich für skandalös. Ich halte es aber auch für skandalös, daß Sie eine Person offensichtlich in die politische Tätigkeit entsenden, in das Europa-Parlament, der, zumindest nach diesem Artikel, in Verdacht steht, Medienberater dieser Kommune gewesen zu sein, wo diese Kinderschändungen stattgefunden haben. Das wollte ich ansprechen und Sie einladen, sich um diese Sache zu kümmern. (Beifall) Bei der Vorbereitung auf diese - bitte - (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Was ja nicht stimmt!") Ich habe mich auch gestern noch erkundigt bei "News"; es liegt keine Gegendarstellung vor. Es ist kein Gerichtsverfahren anhängig gegen diesen Artikel. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Eine Gegendarstellung wurde dort gegeben!") Es werden dort namentlich Zeugen genannt, die namentlich zitiert sind. Also für mich ist die Wahrscheinlichkeit, daß da Probleme bestehen, sehr hoch. Aber das sollte überprüft werden. Nur dazu lade ich Sie ein, um daraus auch politische Konsequenzen zu ziehen. (Unverständlicher Zwischenruf rechts) Zur Sache gerne. Ich habe mit großer Betroffenheit und auch Bestürzung Studien und Darlegungen auch jener, die sich sehr mit diesem Thema, Gott sei Dank, auseinandersetzen, gelesen, wo es um Gewalt gegen Kinder geht. Es zählt sicherlich zum Abscheulichsten, wenn Erwachsene sich an schutz- und wehrlosen Kindern vergehen, deren Leben und Zukunft massiv stören, wenn nicht sogar zerstören, und es geht oft leider auch um Kinder, die oft die eigenen Kinder sind, um deren Wohl sich diese Erwachsenen zu kümmern hätten. Es ist ja auch für mich eine unfaßbare Ungeheuerlichkeit, daß es Menschen gibt, die aus Kinderpornographie und Kinderprostitution einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen, Kinder schamlos ausbeuten. Ich habe deshalb einmal von der emotionellen Seite her Verständnis für alle, die hier härtere Strafen fordern, ein rigoroses Vorgehen. Diese Emotion ist eigentlich gut und richtig, weil sie einfach das Empfinden der Menschen solchen Problemen gegenüber ausdrückt. Es kommt aber jetzt eines dazu: Ich glaube, daß von uns und vor allem von der Politik und von der Gesetzgebung und von jenen, die Verantwortung tragen dafür, zu Recht erwartet wird, daß wir alle Vernunft und alle Sachkenntnis einsetzen, damit möglichst wenig Kinder möglichst kurz davon betroffen sind. Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht, mit jenen, die sich um Kinder, die in solchen Situationen waren und um Familien, die in solchen Situationen waren, annehmen, die ihnen jetzt helfen, diese Situation, so weit es überhaupt noch möglich ist, zu bewältigen. Da meine ich die Kinderschutzzentren, die Kinderpsychiatrie. Für mich sind jene, die dort arbeiten, eigentlich die wichtigsten Ratgeber, wenn es darum geht nachzudenken, welche Maßnahmen sind sinnvoll, um die Opfer zu schützen und das Leid zu reduzieren. Da kommen wir zu einem wichtigen Thema, nämlich: Was können wir tun? Und sind zum Beispiel Maßnahmen, wie sie hier vorgeschlagen werden auch in der vorliegenden Resolution mit Anzeigepflicht und dergleichen, geeignet, das Leid der Opfer zu lindern oder auch die Dinge früher erkennbar zu machen, was ganz wesentlich ist. Da bin ich eigentlich anderer Meinung. Diese Meinung kommt von jenen, die wirklich beruflich und über lange Jahre hin sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt haben. Die sagen, es gibt einmal ein erhebliches Diagnosedefizit. Es sind zwar die Anzeigen in etwa von 500 auf 800 in ganz Österreich jährlich gestiegen, es gibt aber ein Diagnosedefizit bei jenen, die vor allem beruflich Umgang mit Kinder haben. Da meine ich Kindergärtnerinnen, da meine ich Lehrkräfte und auch Ärzte. Hier ist ein erster Ansatz zu finden, der wirklich etwas bringen kann, nämlich die Sensibilität zu steigern, das Wissen vor allem zu steigern, um solche Symptome erkennen zu können. Das ist ja nicht einfach. Das liegt ja nicht offensichtlich auf der Hand, weil wenn es offensichtlich ist, dann erfolgen ja sowieso Maßnahmen. Es geht ja um die vielen Fälle, wo das nicht gleich erkennbar ist. Ich meine, daß wir alles daran setzen müssen, und es gibt zum Beispiel jetzt Videos, die von der Landesbildstelle angekauft wurden, Herr Landesrat Aichinger hat das veranlaßt, die den Lehrern zur Verfügung stehen, wo versucht wird, den Grad der Früherkennung zu steigern. Das ist für mich das wichtigste. Ich glaube, es wäre kontraproduktiv, jetzt alle jene, die bereit sind, mehr Sensibilität an den Tag zu legen, daß man die unter Strafdrohung stellt, wenn sie es nicht machen oder weil sie sich nicht sicher sind, weil sie gar nicht wissen, ist das wirklich jetzt tatsächlich der Fall oder nicht. Sie stehen in dieser schwierigen Situation, daß dann, wenn sie eine Anzeige machen, eine Familie in die Kriminalisierung hineinkommt, daß die Verhöre beginnen, daß im Ort und in der ganzen Umgebung einschneidende Reaktionen zu erwarten sind. Ich glaube nicht, daß es einen Fortschritt im Sinne der Opfer bringt, wenn wir in diese Richtung gehen, sondern wir müssen die Früherkennung voranbringen und es dann der nächsten Ebene, den fachkompetenten Einrichtungen, den Kinderschutzzentren oder jenen in der Kinderklinik und in anderen Krankenhäusern, wo also diese Arbeitsgruppen bestehen, dort muß die Information hinkommen und die sollen dann entscheiden, welche Maßnahme die richtige ist. Ich glaube, daß dieses System am meisten für die Opfer bringt und daß eine Anzeigepflicht für Pädagogen, auch wenn es nur an den Amtsarzt ist, aber der muß ja dann weiter, ist ja gesetzlich verpflichtet, dann eine Gerichtsanzeige oder polizeiliche Anzeige zu machen, daß das eher ins Gegenteil führt, daß damit weniger Fälle aufgegriffen werden können. Ich glaube auch, daß es wichtig ist, dieses Netzwerk der Kinderschutzeinrichtungen zu verstärken, eine sehr wesentliche Aufgabe für die Jugendwohlfahrt hier massiv zu investieren, zu unterstützen. Und weil die Frau Kollegin Moser das auch angesprochen hat, ich war, nachdem ich auch Vertreter einer Familienorganisation bin, immer sehr betroffen von dieser Aussage, vor allem in den Medien, jedes vierte Mädchen würde in unserer Gesellschaft, in unseren Familien sexuell mißbraucht. Ich halte das von meinem eigenen Empfinden her und von meinen eigenen Erfahrungen im Umgang mit Familien für einfach völlig unmöglich und habe mich deshalb natürlich mit dieser Frage beschäftigt und versucht, Quellen dafür zu finden. Wodurch, wo ist das belegt? Welche Anhaltspunkte gibt es überhaupt dafür? Ich habe bei Experten nachgefragt und eigentlich keine Belege dafür gefunden. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Es wird immer kolportiert, aber die Quelle dafür ist nicht zu finden. Ich glaube deshalb, daß die Aussagen jener Kräfte in Oberösterreich, die wirklich über Jahre und Jahrzehnte von Berufs wegen sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen haben, ich nenne da den Leiter des Kinderschutzzentrums in Linz, Herbert Paulischin, oder Herrn Primar Gerstl von der Landeskinderklinik, die sagen, sie schätzen, daß es maximal zwei Prozent der Mädchen in unserer Gesellschaft sind und bei den Burschen und Buben ist es Gott sei Dank etwas weniger. Es ist erschreckend genug, es ist für mich erschreckend genug, aber gleichzeitig möchte ich schon bei dieser Gelegenheit dagegen eintreten, und es wäre eine ungeheure Denunzierung unserer Familien zu behaupten, jedes vierte Mädchen würde bei uns in Oberösterreich in der Familie sexuell mißbraucht. Was jetzt die Maßnahmen betrifft, das ist das Wichtige. Ich glaube, erfreulich ist und es wird jetzt kolportiert, daß in wenigen Tagen vom Justizministerium ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgesandt wird, wo doch wesentliche Maßnahmen, Vorschläge drinnen sind. Einerseits einmal, was das Strafrecht insgesamt betrifft, die Verjährungsfrage, daß die Verjährung erst nach Volljährigkeit der Opfer zu laufen beginnt. Ich glaube, eine ganz wesentliche Sache, weil dann können sich eigentlich die Betroffenen erst richtig wehren und es ist ja oft leider so, daß in 70 bis 80 Prozent der Fälle, das sagt die Gewaltkommission der Deutschen Bundesregierung, bei sexuellem Mißbrauch die Täter im Familienumfeld anzusiedeln sind. Daß also diese Verjährungsfrist erst nach der Volljährigkeit zu laufen beginnt, ist eine wichtige Sache. Daß es zu einer schonenden Vernehmung der Opfer kommt bei Gerichtsverfahren. Daß nicht die Opfer während der Verfahren noch zusätzlich zu leiden haben und daß auch der Strafrahmen in verschiedenen Fällen weiter angehoben wird. Sicherlich eine wichtige Maßnahme, um hier weiter voranzukommen und dieses Problem massiv zu bekämpfen. Ich danke auch, und das möchte ich erwähnen, der ÖVP-Frauenbewegung, die eine österreichweite Unterschriftenaktion zu diesem Thema gestartet hat, die hoffentlich dann auch auf Bundesebene, wo ja die Entscheidungskompetenz in diesen Fragen in erster Linie angesiedelt ist, also die rechtlichen Regelungen dort ja zu beschließen sind, daß dort dann auch noch weitere Maßnahmen folgen werden. Ich habe mich auch erkundigt und das Thema "Mißbrauch von Kindern und Gewalt gegen Kinder" geht ja wesentlich über den sexuellen Bereich hinaus, daß auch das neu geschaffene Wegweiserecht der Exekutive greift, daß es angewandt werden kann und auch den Familien nützt. Ich möchte jetzt wegen der Kürze der Zeit auch zum Schluß kommen. Ich glaube, es ist gut, daß diese Aktuelle Stunde heute stattfindet, daß sich die Sensibilität aller, auch von uns selber eingeschlossen, erhöht, daß wir auf die Signale und Symptome achten, die durch Gewalt und Mißbrauch bei unseren Kinder ausgelöst werden. Wir müssen an die Opfer denken, wir müssen mit Vernunft und Sachverstand vorgehen, um eben tatsächlich zu erreichen, daß weniger Kinder leiden müssen. Ich lade Sie ein, alle daran mitzuwirken und jene, die die Möglichkeit haben, vor allem die Einrichtungen, die sich in diesem Bereich bemühen, tatkräftig zu unterstützen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schreiberhuber zu Wort gemeldet. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder besser schützen, Täter härter strafen! Unter diesen Titel, und ich wiederhole ihn ganz bewußt, haben die Freiheitlichen im Oberösterreichischen Landtag nicht nur die heutige Aktuelle Stunde, sondern auch eine Podiumsdiskussion in der Landeskinderklinik in Linz gestellt, mit der kampagnemäßig durchgezogenen Begründung, daß in letzter Zeit auch in Oberösterreich entsetzliche Fälle von Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch an die Öffentlichkeit gerieten und die Häufung dieser abscheulichen Verbrechen verdeutliche, daß die gegen Kinder gerichtete Gewalt mit den derzeit eingesetzten Mitteln nicht ausreichend bekämpft werden könne. Und diese Begründung steht eigentlich im diametralen Widerspruch zu der zweckdienlichen Sachlichkeit, mit der Sie, Frau Kollegin Moser, Ihre Fraktionserklärung abgegeben haben. Nun hat sich für die Gesetzgebung hier im Oberösterreichischen Landtag wie auch für die Landesregierung sicherlich erst einmal die Frage zu stellen, inwieweit die bestehenden gesetzlichen Vorkehrungen bis hin zur Vollziehung ausgeschöpft werden, bevor der Ruf nach Verschärfung von strafgesetzlichen Maßnahmen erschallt. Für die Menschen in allen Gesellschaften und in allen Gesellschaftsschichten hat sich die Frage zu stellen, inwieweit sie bereit sind, jegliche Gewaltanwendung, von der körperlichen oder seelischen Mißhandlung angefangen, zu ächten, nicht nur die Sanktionen zu delegieren. Dünkt mich das nicht doch recht populistisch und wenig ausreichend für eine gerade in diesem Bereich erforderliche seriöse Politik, mit an die Öffentlichkeit gelangten Fällen nach dem Journalismus nun auch das politische Geschäft zu machen, mit der Tragik, mit der Betroffenheit, mit den Ängsten, mit den Gefühlen. Mißtrauisch muß stimmen, wenn in Ihrem Initiativantrag von der Einrichtung zentraler Meldestellen, jeglichen Ermessensspielraum ausschließende absoluten Anzeigepflichten die Rede ist. Insgesamt betrachtet, ein auf eine Seite zusammengeschrumpfter müder Abklatsch eines auf Bundesebene bereits gescheiterten Versuchs, Gesetzgebung, Politik, gesellschaftliche Entwicklungen und Erkenntnisse negierend an den Pranger zu stellen und die zweifellos vorhandene, aber mit den demokratischen Mitteln unseres Landes durchaus zu bewältigende Problematik zum nationalen Sicherheitsproblem hochzustilisieren. Mißtrauisch deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, denn betrachtet man die Deliktgruppe gegen die Sittlichkeit im Verhältnis zu den Delikten insgesamt, so ist festzustellen, daß sich in Oberösterreich die angezeigten Fälle betreffend die Paragraphen 206 und 207 des Strafgesetzbuches über den Beischlaf bzw. die Unzucht mit Unmündigen von durchschnittlich 83 in den Jahren 1990 bis 1994 auf durchschnittlich 116 in den Jahren 1995 und 1996 erhöht haben. Was einen Anstieg des prozentuellen Anteiles von 0,1 auf 0,2 aller angezeigten Delikte bedeutet, wie bereits ausgeführt, wobei es in keiner Weise eine Verniedlichung der Tatsachen sein soll, was im übrigen den gesamtösterreichischen Durchschnitt betrifft. (Zwischenruf Abg. Moser: "Frau Kollegin, lesen Sie dieses Buch!") Ich halte es, meine sehr geehrten Damen und Herren, für einen ideologischen Rülpser, wenn Sie von den Freiheitlichen die Zahl der bekanntgewordenen Fälle von Kindesmißbrauch und Kinderpornographie heranziehen, ohne sie näher zu benennen, die in den letzten Jahren dramatisch angestiegen seien und nicht die zur Anzeige gelangten bzw. natürlich auch aufgeklärten Fälle, aus denen sich seriöse Vergleiche im Mehrjahresvergleich mit den entsprechenden Interpretationen ableiten ließen. Jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes wird verstehen, daß die Politik des Landes Oberösterreich, vor allem aber die Sozialpolitik nicht konform gehen kann mit tendenziösen Formulierungen und sich nicht orientieren kann an nebulosen Feststellungen. Wer sagt denn, daß durch härtere Strafen zwangsweise besser geschützt werden kann, was aber mit dem von Ihnen gewählten Titel durchaus impliziert wird. Am Rande bemerkt, jedoch nicht unwesentlich ist die Tatsache, daß in unserem Bundesland die Aufklärungsrate in allen Bereichen über dem österreichischen Durchschnitt liegt. Wofür natürlich auch der Exekutive von dieser Stelle her ein Lob auszusprechen ist. Eine Aufklärungsrate, die sicherlich im sorgfältigen Umgang aller beteiligten Stellen und in deren kompetenter Zusammenarbeit begründet ist. Ich weiß und ich befinde mich sicher hier in Übereinstimmung mit allen hier Anwesenden, daß jeder einzelne Fall einer zuviel ist, angesichts der damit verbundenen Tragödien und im Wissen um die Tatsache, daß jede im Kindesalter erfahrene Gewaltanwendung eine Erfahrung ist, die so im Erwachsenenalter weitergegeben wird, ein tragisches Perpetuum mobile. Wie, möchte ich Sie fragen, gehen Sie damit um, in einer Ihrer vorgeschlagenen zentralen Meldestellen, wie bewerten Sie körperlich oder seelisch erfahrenes Leid? Gibt es da Stricherllisten und werden die dann monatlich vorgelegt und abgeliefert, an wen? Erwarten Sie sich davon Argumentations- oder Agitationsgrundlagen und was geschieht sonst damit? Sollten die vielleicht monatlich veröffentlicht werden, zur Abschreckung, zum Angstmachen, zur Warnung? Ich möchte Ihnen jetzt nicht die Zielsetzung und den Umfang der öffentlichen Jugendwohlfahrt referieren. Das können Sie im geltenden Recht ja selber nachlesen. Wenn es nun Handlungsbedarf gibt, dann sehe ich ihn darin oder auch darin, eine Bewußtseinsänderung vor allem in der sich ausschließlich an Konvergenzkriterien orientierenden Finanzpolitik des Landes herbeizuführen. Eine Politik zu machen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und an den Erfahrungen jener, die die Gesetze, die wir machen, vollziehen. Was nützen die Erfahrungen von Pädagogen und Psychologen, von Sozialarbeitern und Fachbeamten letztendlich der Sozialpolitik, ihr Wissen darum, daß die bestehenden Angebote wie Prävention, Beratung, Betreuung, Hilfe, Bildung usw. flächendeckend ausgebaut gehörten? Es gibt einfach nicht die entsprechenden finanziellen Mittel dazu. Und der Finanzreferent setzt den Sparstift an in allen Bereichen, so wie in der Presseaussendung vom 22. April über die Finanzsituation des Landes Oberösterreich angekündigt. Soll dem bereits bestehenden Gesetzesauftrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie er im Paragraph 8 des JWG festgeschrieben ist, Genüge getan werden, wonach die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit die allgemeinen Maßnahmen zu planen haben, die zur Erreichung der Ziele der Jugendwohlfahrt erforderlich sind, dann ist der Personalstand der Jugendwohlfahrt um 20 Prozent zu erhöhen. Denn der der Sozialpolitik durch das marktwirtschaftliche Diktat einerseits wie die beständig vorhandene Geringschätzung der Wertigkeit der Sozialpolitik gegenüber anderen politischen Bereichen andererseits aufgezwungene Stillstand ist an sich bereits ein Rückschritt. Das heißt in Zahlen ausgedrückt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für jede Bezirkshauptmannschaft eine zusätzliche Sozialarbeiterin, selbstverständlich auch für die Statutarstädte. Das sind 15 für das Land Oberösterreich und Personalkosten von rund 9 Millionen Schilling. Und bei der Landesregierung ein Juristenposten, zwei Psychologen, ein Betriebswirt, ein Sozialarbeiter, ein Soziologe, das sind 4,5 Millionen Schilling. 13,5 Millionen Schilling, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Investition, die uns jetzt und in Zukunft in vielfacher Form zurückfließen wird. Das sind die konkreten Maßnahmen, die auch in einem konkreten Auftrag an die Landesregierung, an den Finanzreferenten wie auch an den Personalreferenten münden sollten. Nur darin kann die Sinnhaftigkeit bei der vorgegebenen Thematik der heutigen Aktuellen Stunde liegen. Das wäre einmal ein humanitärer Ansatz im Sinne eines sozialen Zukunftsfonds für das Land Oberösterreich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächsten Redner erteile ich Herrn Abg. Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vielleicht gleich zu Beginn etwas sagen, um Klarheit darüber zu erzielen, was ich mit meinen folgenden Bemerkungen sagen werde oder ausdrücken möchte. Ich glaube niemand, der gegenüber einem Kind gewalttätig geworden ist, es sexuell mißbraucht hat oder gar verletzt hat, wird Verständnis oder gar Milde bei der Straffestsetzung erwarten können. Verbrechen dieser Art gehören in eine Kategorie, bei der meines Erachtens ohnmächtige Wut, Abscheu und sehr oft tiefste Verzweiflung zusammenkommen. Und trotzdem glaube ich, dürfen wir, obwohl es sich dabei um unglaubliche Handlungen handelt, nicht uns dazu hinreißen lassen, daß wir Äußerungen machen, Aktionen verlangen, nach Maßnahmen rufen, die unter Umständen kontraproduktiv sind, die für mich auch eine Art reflexartiges Handeln darstellen. Ich glaube, es macht Sinn, daß wir uns gerade in dieser Frage sehr von den Erfahrungen der Experten und Expertinnen leiten lassen, daß wir uns nicht dazu hinreißen lassen, nach einer schnellen, plakativen Lösung zu rufen. Die Zahlen, die uns immer wieder gesagt werden, belegen im Grunde nichts Neues. Sie bestätigen eigentlich immer nur das, was uns lange schon Dunkelzifferforscher sagen und wir glauben es so schwer, weil diese Verbrechen nicht von irgendwelchen Monstern begangen werden, sondern von unseren Nachbarn, es sind Väter, es sind nahe Angehörige oft. Das macht es so schwierig, damit umzugehen und ich halte es, Herr Kollege Gumpinger, nicht für richtig, daß wir hier und heute den Fall Otto Mühl besprechen. Ich glaube, daß wir hier die vielen tausend, in vielen Abstufungen stattfindenden Übergriffe vermeiden sollen und ich glaube, daß es wichtig ist zu sagen, daß die Justiz sehr wohl in den letzten Monaten und Jahren, auch auf diese gesellschaftliche Entwicklung reagiert hat. Daß diese Verbrechen nicht als Lapalien dastehen. Der Strafrahmen reicht aus. Mir liegt zum Beispiel die Begründung der Ablehnung einer vorzeitigen Haftentlassung vor, sie stammt vom Landesgericht Steyr, wo eindeutig hervorgeht, daß der Richter sehr wohl sagt, das geht nicht, in so einem Fall können wir nicht vorzeitig entlassen, da fehlt uns der gesellschaftliche Konsens. Ich glaube, die Justiz ist wirklich dafür geeignet und hat auch die geeigneten Mittel, die Verfolgung der Täter vorzunehmen. Für den Schutz der Kinder, und dafür möchte ich mich heute starkmachen, dafür möchte ich eintreten, nicht nur immer zu fordern, die Täter stärker zu bestrafen, sondern die potentiellen Opfer zu schützen. Ich glaube, politische Empörung reagiert immer nur oder sehr häufig mit der Forderung nach gesetzgeberischer Aktivität, es muß etwas geschehen, mit der Ausweitung der Verbrechenstatbestände und mit einer Erhöhung und Verschärfung der Strafmaßnahme. Die politische Empörung ignoriert damit, daß eine präventive Wirkung von einer Strafverschärfung in keinem Fall, im allerwenigsten Fall ausgeht. Ich möchte an dieser Stelle zurückkehren zu den Maßnahmen, die das Land Oberösterreich setzen kann und ich glaube, da ist sehr viel zu tun und ich setze dort an, wo ich vielleicht auch Versäumnisse sehe. Für mich erscheint das Bild, bis 5. Oktober habe ich ja die politische Diskussion von außen betrachten können, was unter Umständen ein Vorteil ist, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: unverständlich) Herr Landeshauptmann, ich gehe nur einmal im Monat in den Hohen Landtag, die übrige Zeit befinde ich mich draußen und verfolge die politische Diskussion sehr aufmerksam, auch von draußen. Die politische Diskussion schwillt an nach irgendwelchen Vorkommnissen oder wenn eine Partei dieses Thema auf die Tagesordnung setzt. Ich glaube, es ist wichtig, diese Diskussion über einen längeren Zeitraum zu führen und die Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, und da komme ich gleich zu Ihnen Herr Landeshauptmann, die Maßnahme, die Sie vorschlagen, auch tatsächlich umzusetzen. Sie haben im vorigen Jahr, das ist durch die Medien gegangen, es war damals schon Vorwahlzeit, einen Opferhilfefonds angekündigt. Und ich halte tatsächlich die Einrichtung eines solchen Fonds für sehr wichtig und notwendig und deswegen haben wir auch zur heutigen Sitzung einen Antrag eingebracht, eine Resolution an die Landesregierung, diesen Opferfonds wirklich einzuführen. Ich glaube, daß es notwendig ist, alle Fragen der Finanzierbarkeit oder der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen nach hinten zu verlagern. Die sind nicht so wichtig. Wichtig ist, daß sofort unmittelbar geholfen werden kann und, daß diese Mittel uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es geht um keinen großen Betrag. Setzen wir es um. Ich ersuche weiter die Landesregierung in allernächster Zeit die personellen Maßnahmen zu treffen, um die Kinder- und Jugendanwaltschaft entsprechend auszustatten, um die Kinderschutzzentren in die Lage zu versetzen, wirklich die Arbeit zu leisten, die sie für notwendig erachten, und ich möchte eine, ich glaube, die wichtigste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist, daß wir die Betroffenen, in dem Fall die Kinder, wieder in die Mitte der Gesellschaft rücken. Ihnen jene Rechte zugestehen, die wir zum Beispiel einem PKW bei dem Bau eines Hauses zugestehen, ja, 21 Quadratmeter Abstellfläche. Daß wir den Kindern wirklich wieder jene Rechte in der Gesellschaft geben, die wir ihnen sukzessive genommen haben und ich glaube, daß das auch ein Weg ist, neben allen anderen Maßnahmen. Ich halte es wirklich für gut, daß zum Beispiel Videos angekauft wurden, das ist auch eine Maßnahme die wichtig ist. Es ist wichtig, daß Aufklärung in den Schulen passiert. Ich glaube, daß hier noch viel mehr getan werden muß, zusammen mit den Experten und Expertinnen in den einzelnen Zentren. Ich glaube, es ist notwendig, in der Ausbildung unserer Lehrer und Lehrerinnen etwas zu tun. Es gibt eine ganze Reihe. Ich glaube, Sie kennen diese Liste. Es gilt nur, diese Liste endlich umzusetzen. Und ich appelliere an Sie, dieses Thema nicht heute mit dem Ende der Aktuellen Stunde abzuschließen, sondern wirklich, auch wenn die Presse nicht da ist und auch wenn nicht das Licht der Öffentlichkeit auf uns fällt, dieses Thema ernsthaft in der politischen Realität im Alltag umzusetzen und für die geeigneten Maßnahmen auch für diesen Opferhilfefonds zu sorgen. Ich danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Freundlinger. Abg. Freundlinger: Herr Kollege Trübswasser! Ich kann Ihnen eines seitens des Landeshauptmanns mitteilen, daß aus diesem Solidaritätsfonds alle Fälle, die bis jetzt hereingekommen sind, positiv erledigt wurden und die finanzielle Zuwendung, die gefordert wurde, ihnen auch gewährt und gegeben wurde. Das ist ein Teil der Hilfe in besonderen Lebenslagen, den Menschen zu gewähren. Es zeigt ganz genau, mit welcher Sensibilität und Seriosität wir an dieses Thema heranzugehen haben. Frau Kollegin Moser, ich bestätige es noch einmal, sexueller Mißbrauch, es ist kein Kavaliersdelikt, sondern es ist ein Verbrechen, das zu bestrafen ist, Punkt. Daran ist auch nicht zu rütteln. Kindesmißbrauch, und wir wiederholen uns heute einige Male, dieses Repetieren ist für uns wichtig in der Bewußtseinsbildung, denn Kindesmißbrauch ist ein physischer Anschlag, aber vor allem ein ganz großer psychischer Anschlag auf die kindliche Seele und an die Familie. Denn jede einzelne Tat zerstört eine Kinderseele. Dieses interessante Phänomen zeigt hier in der laufenden Diskussion, daß wir es hier mit sehr massiven Emotionen zu tun haben. Auch auf den unterschiedlichsten Ebenen, den die jeweilige Handlungskompetenz in diesem Falle bestimmt. Eines muß noch aufgezeigt werden, daß in unverantwortlicher Weise mit dem Begriff sexueller Mißbrauch bereits auch Mißbrauch betrieben wird. Denn wir wissen, sexueller Mißbrauch beginnt bei motiviertem Betasten von Kindern und geht bis zum Geschlechtsverkehr. Und das oft über Jahre hinweg. Diese Folgen können, und das beweist es, unterschiedlich sein. Deshalb die Frage und Fragestellung, lebenslang für Kinderschänder oder andere losgetretene Fragestellungen sind hier nicht hilfreich. Eines ist sicher, betroffenen Kindern und betroffenen Familien nützen derartige Aktionen nicht, sie schaden ihnen. Den vermittelten Eindruck einer Explosion des Problems stehen radikale Forderungen wie der FPÖ sehr gefährdend gegenüber. Und da frage ich: Welcher Richter wird in einem nicht durch eindeutige Beweise abgesicherten Verfahren einen Schuldspruch fällen? Im Vorfeld wird die Verunsicherung der Berufsgruppen zunehmen, die am ehesten eine Chance haben, den sexuellen Mißbrauch in der Praxis bei den Kindern wahrzunehmen. Noch eine Frage: Welcher Lehrer und welche Kindergärtnerin wird einen vagen Verdacht auch dann noch äußern, wenn damit lebenslange Haft verbunden ist? Die Zahl der Anzeigen wegen sexuellem Mißbrauch sind in den letzten Jahren gestiegen. Das heißt aber nicht, daß es früher keinen sexuellen Mißbrauch gegeben hat. Denn nach meiner Meinung wurde das früher totgeschwiegen. Kindesmißbrauch und Kinderpornographie sind heute leider in zahlreichen erschütternden Fällen im eigenen Bundesland auf der Tagesordnung. Deshalb sind wir aufgefordert zu handeln, nicht in der Zukunft für unsere Kinder, sondern für die Zukunft unserer Kinder, die Kinder besser zu schützen. Wir haben gesehen, was wir nicht brauchen, schadet den Familien und Betroffenen und vor allem den Opfern. Aber doch brauchen wir, so wie mein Kollege Otto Gumpinger gesagt hat, die Einrichtungen, die bereits bestehen, aber in dem Maße noch mehr. So appelliere ich, wir brauchen eine Aufwertung, aber eine generelle Aufwertung und Förderung der familiären Beziehungen, damit Kinder in ihrem nächsten Umfeld, wo sie aufwachsen und wo sie sind, wieder Vertrauen schöpfen können und vor allem wieder Personen vorfinden, denen sie sich zuwenden können und ihnen Schutz anbieten. Es ist nicht nur die Politik gefragt, hier zu handeln. Wir brauchen die Nachbarn, wir brauchen die Freunde, aber vor allem Verantwortung und ein Prinzip, nicht wegzuschauen. Wir starten seitens der österreichischen Frauenbewegung ab 15. Mai eine Unterschriftenkampagne: "Schaut nicht weg, sagt Ja mit einer Unterschrift". Ich glaube, hier ein Zeichen setzen zu können. Eine weitere Forderung, Therapieplätze müssen noch verstärkter ausgebaut werden. Diese Gedanken, die ich heute einbringe, sind seitens des Kinderschutzzentrums, das bereits über zehn Jahre hervorragende und sehr sensible und professionelle Arbeit leistet. Ein flächendeckendes Netz von Kinderschutzgruppen, das heißt in ganz Oberösterreich mit der Landesstelle, mit der Jugendanwaltschaft, Jugendwohlfahrt, mit der Koordination auch seitens des Bundes, eine Koordinationsstelle eingerichtet wird. Weiters noch verstärkte und rasche Aufklärung in den Schulen. Es passiert bereits. Hier noch mehr wäre von Bedeutung. Ich erwähne es noch einmal, die familientherapeutischen Maßnahmen noch verstärkter mit geschultem, professionellem Personal auszustatten, nämlich um dem Umgang mit der Gewalt, aber auch der Konfliktlösung hier eine Hilfe zu geben. Eine zentrale Landesstelle mit den vernetzten Einheiten ist hier ganz besonders von Bedeutung, mit den verschiedenen Krankeneinrichtungen, Ärzten und Therapeuten. Keine Herabsetzung des Schutzalters ist hier notwendig, um eben einen verbesserten Opferschutz hier möglich zu machen und die schonende Behandlung vor Gericht. Meine Botschaft an uns muß lauten: Wir brauchen eine Aufwertung der Förderung unserer Familie, damit Beziehung wieder möglich ist und die Kinder wiederum Schutz erhalten können. Denn eines wissen wir, potentielle Täter haben wir allemal. Aber noch mehr haben wir ungeschützte Kinder. Denn jede einzelne Tat zerstört eine Kinderseele. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Peutlberger-Naderer. Abg. Peutlberger-Naderer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Ich möchte zu dieser Aktuellen Stunde den Bereich der innerfamiliären Gewalt gegen Kinder herausgreifen. Alarmierende Zahlen über Kindermißhandlungen werden berichtet, alarmierend ist auch der häufigste Grund für Gewalt in der Familie, nämlich Hilflosigkeit der Eltern. Im Umkehrschluß heißt das dann, helft den Eltern, dann schützt ihr die Kinder am besten vor Gewalt. Eltern sein ist eine überwiegend schöne Sache, aber die wenigsten von uns Eltern haben eine pädagogische Ausbildung. In unserer hektischen, in Kleinfamilien strukturierten Gesellschaft, in der wir leben, steigt die Gewaltbereitschaft. Prügelstrafen sind einer Studie zufolge für 90 Prozent der Eltern, ich kann es kaum glauben, da gehöre ich ja dann einer krassen Minderheit an, (Zwischenruf Abg. Moser: "Frau Kollegin, heute widerlegt!") ein geeignetes Erziehungsmittel. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "War eine Horrormeldung!") Zum Zwischenruf, ich habe auch den Kommentar dazu heute in der Zeitung gelesen. Trotzdem ist offensichtlich so eine Studie da und daraus geht auch hervor, daß 30 Prozent der Eltern zumindest gelegentlich auch zu schweren körperlichen Züchtigungen greifen. Auch wenn hoffentlich die Zahlen nicht stimmen, etwas, das ich für realistisch halte ist, daß die geschlagenen und mißbrauchten Kinder von heute zu einem hohen Ausmaß die Schläger und Täter von morgen sein können. Kinder brauchen Hilfe und Zuwendung und sicher keine Prügelstrafen. Da spreche ich jetzt nicht einer antiautoritären Erziehung das Wort. Nein, ich weiß, daß Kinder auch Grenzen brauchen, um Geborgenheit zu spüren. Nur die Grenzziehung darf eben nicht mit Gewalttätigkeit passieren. Das neue Wegweiserecht für prügelnde Väter ist jetzt ein Jahr in Kraft, und in acht Monaten wurden österreichweit 1.700 Männer von der Exekutive aus den häuslichen vier Wänden verbannt. In Linz wurde in diesem Zusammenhang eine spezielle Beratungsstelle für gewalttätige Männer eingerichtet. Wenn die dort lernen, ihre Gewalt zu zügeln, dann sehe ich darin eine tolle Chance, diesen Zirkel der Gewalt zu durchbrechen. Internationale Erfahrungen dieser Art von Männerberatung zeigen, daß die Rückfallquote in die Gewalttätigkeit, und jetzt unter Anführungszeichen, nur mehr 20 bis 30 Prozent beträgt. Auch noch zuviel, sage ich. Aber lösen wir dieses Problem besser mit radikalem Wegsperren der Täter? Bei der Ohrfeige fängt es an. Angeblich 90 Prozent der Eltern handeln hier kriminell. Die gesetzliche Lage in Österreich ist klar. Seit 1989 gilt das allgemeine Gewaltverbot in der Erziehung. Es entstehen viele Fragezeichen. Wo ziehen wir die Grenze - beim Wiederholungstäter lebenslänglich? Sind die schlagenden Mißbräuche gleich dem sexuellen Mißbrauch zu sehen? Gehört psychische Gewalt in eine andere Kategorie und ist die soziale Verwahrlosung nicht auch ein schwerer Schaden für die Kinder? Genug der Fragen, Politik muß auch Antworten geben und Lösungen anbieten. Kinderschutzgruppen, wie schon erwähnt, und die Jugendanwaltschaft sind bestrebt, Familientherapien anzubieten und die Ausführung dieser Therapien auch zu kontrollieren. Die von der FPÖ verlangte absolute Anzeigenpflicht für Einrichtungen des Landes wird meiner Meinung nach dazu führen, daß sich Mütter und Kinder nicht mehr an diese Beratungsstellen wenden. Wenn Mütter anzeigen wollen, dann steht ihnen ja ohnehin die Gendarmerie und die Polizei zur Verfügung. Ein trauriges Beispiel aus unserem Betriebskindergarten: Da kenne ich einen Fall, wo sexuelle Mißhandlung vermutet wurde. Ein durchaus aufgrund beobachtetem Verhalten begründeter Verdacht. Es hat sich soziale Verwahrlosung herausgestellt. Und in der Konsequenz wurden die Kinder von der Mutter aus dem Kindergarten genommen, in die Familie zurück. Es sei gleich erwähnt, daß die Mutter nicht berufstätig war, um jene Schlußfolgerungen zu unterbinden, daß Kinder zuhause bei der Mutter am besten aufgehoben seien. Solche traurige Beispiele gibt es. Der beste Ansatz, unsere Kinder zu schützen, ist für mich eben Erziehungshilfe für die Eltern und eine Aufklärung und Selbstwertstützung für die Kinder. Die "g'sunde Watschn" macht krank und ist als solche abzulehnen. Hilflosigkeit oder Überlastung der Eltern ist keine Entschuldigung und sicher ist es keine Schande, Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. An der Anzeige vorbei eine Verbesserung der Erziehung unserer Kinder zu erreichen, halte ich für intelligenter. Wissen macht stark, besonders in Konfliktsituationen, deshalb Erziehungsausbildung. Sehr geehrte Damen und Herren! Je genauer ich mich mit diesem Thema auseinandersetze, und auch ich habe mit beruflich damit Befaßten Kontakt aufgenommen, desto wichtiger erscheint mir, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erhöhen. Die Elternschule in Oberösterreich wird zwar seit der Gründung 1987 sehr gut von interessierten Eltern angenommen, aber dadurch die Zielgruppe der problemhaften Familien nicht gänzlich erfaßt. Und dort liegt das größte Problem. Es muß die Neigung, Konflikte gewalttätig auszutragen, angesprochen und bearbeitet werden. Es muß zur Kenntnis gebracht werden, daß es andere Konfliktlösungsmöglichkeiten gibt. Die gewalttätige Austragung von Konflikten steigt unter psychischer Belastung wie Problemen in der Partnerschaft, beengte Wohnsituation, Schwierigkeiten im Beruf, Arbeitslosigkeit, angegriffener Gesundheit und finanzieller Probleme. Deshalb begrüße ich den Vorschlag von Landesrat Ackerl, die Ausbildung zur Erziehung zu belohnen. So wird Erziehungsarbeit auch wertvoll im materiellen Sinn für die Eltern. Bei Gewalttaten muß auch die Zivilcourage stärker werden. Ein Zuschauen oder Wegschauen beim Nachbarn darf es nicht geben. Und noch etwas wird wohl mein Wunsch bleiben: Das Wegschauen und Abschalten bei Gewalt im Fernsehen, dafür Filme wie "Sag nein" im Fernsehen bringen. Helfen wir den Kindern, statt sie zu strafen, helfen wir den Eltern zum Wohl der Kinder. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kreßl. Abg. Kreßl: Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Herr Kollege Gumpinger hat anfangs die NEWS zitiert. Mit NEWS haben viele schon negative Erfahrungen gemacht. NEWS kann abgekürzt heißen auch "nicht ein einziges Wort stimmt". Beispiel Kokainaffäre über Jörg Haider, das beste Beispiel, was diese Zeitung in Wahrheit von sich gibt. Aber das nur am Rande erwähnt. In der jüngsten Vergangenheit hat der Kindesmißbrauch in Österreich, aber auch in unserem Bundesland Oberösterreich ein bereits besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Die Zahl der Anzeigen ist von 1996 auf 1997 um 21 Prozent angestiegen. Insbesonders die sexuellen Übergriffe auf Kinder und auf Jugendliche und hier wiederum im konkreten die Unzucht mit Unmündigen und die gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren haben immer wieder für negative Schlagzeilen in den Medien gesorgt. Und einer der ganz negativen Höhepunkte war sicher der Kinderpornoskandal von Bad Goisern im vorigen Jahr, dem zirka 40 Kinder und Jugendliche zum Opfer gefallen sind. Und das Besorgniserregende an diesem Kinderpornoskandal war aber das eigentliche Versagen der Jugendwohlfahrt und der Schulbehörde. Und das auch hervorgerufen durch einen gewissen gesetzlichen Spielraum, der keine unmittelbare Anzeigeverpflichtung vorsieht. Denn obwohl diese beiden Behörden in Kenntnis der fragwürdigen Familienverhältnisse waren, obwohl ihr die Verdachtsmomente aus der Bevölkerung bekannt waren und obwohl seitens der Lehrerschaft der Verdacht des Kindesmißbrauchs mehrmals geäußert worden ist, war offensichtlich niemand dafür zuständig, es war niemand bereit, sich der Sache anzunehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Und erst im Zuge der sicherheitsdienstlichen Ermittlungen tauchten dann immer mehr fragwürdige Zustände und Ungereimtheiten auf. Und es ist der Eindruck entstanden, als wollte hier eine Jugendwohlfahrt als auch eine Schulbehörde den Mantel des Schweigens über diese unangenehme Sache legen. Einem Schuldirektor wurde abgeraten, irgendwelche Taten und Initiativen zu setzen, damit hier Licht ins Dunkel gebracht werden kann. Eine maßgebliche Person der Jugendwohlfahrt hat überhaupt gesagt, ich gehe in dieses Haus nicht mehr hinein, das ist mir alles schon zu unangenehm. Und erst jetzt, nach einem dreivierteljahrlangen Zeitraum sind erst die Kinder gesundheitlich und psychisch betreut worden. Nach einem Dreivierteljahr, nach den Taten. Hier sind sicher einige untragbare Zustände zutage getreten, hier sind Mängel und Unterlassungen sichtbar geworden, wodurch den Opfern viel zu spät die notwendige Hilfe und Betreuung gewährt werden konnte und wodurch Täter viel zu lange mit Glacehandschuhen angefaßt worden sind. Und wenn man sich dann die Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch näher anschaut, dann tauchen die nächsten fragwürdigen Zustände auf. Unzucht mit Unmündigen, Höchststrafe fünf Jahre. Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren, wieder Höchststrafe fünf Jahre. Und mit der selben Höchststrafe ist ein Fahrraddieb bedroht, der ein Fahrrad stiehlt und zuerst die Absperrung des Fahrrades aufzwängt, auch fünf Jahre. Und an diesem Beispiel sieht man, hier stimmen die strafrechtlichen Relationen überhaupt nicht mehr überein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, auch für die Bundesgesetzgebung, denn Kindesmißbrauch sollte nicht zu einem Kavaliersdelikt verkommen. (Beifall) Aber was soll man sich von einem Nationalrat erwarten, der in dieser Hinsicht zum Teil völlig kontraproduktive Ansichten vertritt? Eine linke Allianz hat sich vor zwei Jahren gebildet und hat sogar versucht, das Schutzalter der homosexuellen Beziehungen im Bezug auf Paragraph 209 StGB auf sogar 14 Jahre herab zu senken. Und nur mit ganz hauchdünner Mehrheit konnte dieser Antrag damals abgelehnt werden. Da ist die ÖVP ausnahmsweise mal nicht umgefallen. Ich bin auch überzeugt, daß hier auch viele aufrechte Sozialdemokraten hier in diesem Haus herin sitzen, die mit dieser Angelegenheit ihrer Bundespartei sicher nicht einverstanden waren. Meine Damen und Herren, es ist erschütternd, es ist wirklich erschütternd, wenn dann Abgeordnete, wie etwa der Herr Thomas Barmüller, Christian Brünner vom Liberalen Forum, Hilde Havlicek, Elisabeth Lavac von der SPÖ, Terezija Stoisits von den Grünen ein Rechtskomitee, eine Plattform gegen Paragraph 209 StGB mit ihrer Unterschrift unterstützen, in der auch sogar der pädophile Kinderschänder und Szeneanwalt aus Wien tatkräftig beteiligt war. Denn mit dieser Aufweichung der Schutzalterbestimmung würden sogar viele sexuelle Übergriffe auf Jugendliche sogar legalisiert werden. Sogar eine Abstimmungsparty hatte die Linke Szene geplant in Wien, mit der Überschrift "Endlich Frei, Plattform gegen Paragraph 209 StGB, Jubel oder Trauer, Freude oder Wut" eingeladen dazu, Peter Kostelka von der SPÖ, Elisabeth Lavac von der SPÖ, Heide Schmidt vom Liberalen Forum, Terezija Stoisits und Ulrike Lunacek von den Grünen. Und das ist schon bedenklich und schon sehr merkwürdig, wie diese Szene und von wem diese Szene tatkräftig unterstützt wird, meine Damen und Herren. (Beifall) Das kann nicht der Sinn einer vernünftigen Gesetzgebung zum Schutze unserer Kinder und unserer Jugend sein. Daher fordern wir einerseits härtere Strafbestimmungen seitens der Bundesgesetzgebung und andererseits verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Kinder seitens der Landesgesetzgebung. Für Kindesmißbrauch muß absolute Anzeigepflicht bestehen, hier darf nicht der Mantel des Schweigens darüber gelegt werden, weder von einer Jugendwohlfahrt noch von einer Schulbehörde. Denn über eines sollten wir uns alle im klaren sein, nicht die Opfer, sondern die Täter sind in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat zu schützen und nicht umgekehrt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Ja, ich darf da vielleicht gleich anschließen. Ich würde jetzt einmal die Hypothese in den Raum stellen, daß diejenigen, die am meisten schreien, die am meisten Strafverschärfung fordern, die da am radikalsten auftreten, es vielleicht am notwendigsten haben, eigene einschlägige Gefährdungen abzuwehren. Gewalt, so wie ich das sehe, (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "Das ist aber eine gewaltige Unterstellung Frau Kollegin. Ist Ihnen bewußt, was Sie da gesagt haben?") wie Sie das auffassen, ist Ihre Sache. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Frau Präsidentin, es wäre einmal ein Ordnungsruf angebracht!") Gewalt, wie ich das sehe, und dazu gehört auch sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie, denke ich, ist Spiegelbild der Rollen, die Frauen, Männern und Kindern in unserer Gesellschaft zugewiesen und zugeschrieben werden. Das Bild des Männlichen genießt auch bei uns immer noch einen höheren Stellenwert als das Bild des Weiblichen, und patriarchalische Familienstrukturen sind noch immer die Norm. Und ich denke, und da möchte ich das bekräftigen, was ich zuerst gesagt habe, daß es auch kein Zufall ist, daß diejenigen, die privaten Waffenbesitz verteidigen, Männer sind. Gewalt ist Ausdruck von Macht, ist Unterwerfung, ist Erzeugung von Abhängigkeit. Und die Männer in unserer Gesellschaft haben die Verfügungsgewalt über den gesellschaftlichen Reichtum, über die Natur und auch über ihre Frauen und Kinder. Und für mich bestehen sehr wohl auch Zusammenhänge, die Frau Kollegin Naderer hat es schon gesagt, zwischen der sogenannten "gesunden Watschen" und sexueller Ausbeutung. Beides sind Symptome eines Machtgefälles, das einseitig mißbraucht wird. Die aufgrund von Kindererziehungs- und Betreuungspflichten in der Regel geringen Lebenseinkommen von Frauen erzeugen Abhängigkeiten, die es für sie schwer bis unmöglich machen, sich bei gewaltsamen Übergriffen ihrer Männer entsprechend zu wehren. Bei geringen Haushaltseinkommen bedeutet eine Scheidung einen Fall ins Bodenlose. Diese Abhängigkeiten sind auch sehr oft der Grund, warum in den Familien Gewaltdelikte eher verschwiegen werden, da das ökonomische Überleben einer Familie vom Vorhandensein des Familienerhalters abhängt. Und eine Verschärfung der Strafsanktionen oder die Wiedereinführung einer Meldepflicht würde höchstens dazu führen, daß noch mehr vertuscht wird und sich nichts in Wirklichkeit ändern. Die Forderungen, die sich aus dieser Betrachtung ableiten lassen, möchte ich wie folgt zusammenfassen: Die Beseitigung jeder Diskriminierung von Frauen ist langfristig die Voraussetzung für die Eliminierung von Gewalt. Frauen müssen sich bewußt den ihnen zustehenden privaten und öffentlichen Raum nehmen, und Kinder, vor allem Mädchen, sollen nicht zum Nachgeben und zur Anpassung, sondern zu mehr Selbstbewußtsein und Urteilsfähigkeit erzogen werden. Sie sollen ermutigt werden, sich auf eigene Wahrnehmungen zu verlassen, Frauen müssen selbstbewußt und ökonomisch unabhängig den Männern gegenübertreten können, das heißt, daß sie auch ein eigenes Einkommen haben sollen und dann werden sie auch in der Lage sein, sich und ihre Kinder vor Männergewalt schützen zu können. Nicht zuletzt möchte ich auch darauf hinweisen, daß steigender Arbeitsdruck und Bedrohung durch Arbeitslosigkeit die Gewaltbereitschaft signifikant erhöhen. Das heißt, wenn wir zulassen, daß die Einkommensschere zwischen arm und reich, zwischen Männern und Frauen, zwischen denen, die Arbeit haben, und denen, die arbeitslos sind, immer weiter auseinander klafft, dann schaffen wir auch, wenn auch nicht ausschließlich, die entsprechenden strukturellen Grundlagen. Ein Patentrezept, wie es in dem Antrag der FPÖ gefordert wird, wäre sehr schön, aber so ein Patentrezept, das gibt es nicht gegen Gewalt, und es wird es auch nicht weiterhin geben. Es kann nur ein Bündel von Maßnahmen geben, die die Situation der Opfer verbessern, mögliche Ursachen beseitigen und die soziale Kontrolle verstärken. Das Wegweiserecht ist heute auch schon mehrmals angesprochen worden, es ist sicher ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kindern, was jedoch noch fehlt, sind therapeutische Einrichtungen für Gewalttäter. Es wird also nicht genügen, Gewalttäter für eine oder zwei Wochen aus dem Familienverband fernzuhalten, es muß auch mit denen was geschehen, und sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich beraten und therapieren zu lassen. Und es bedarf vor allem auch Maßnahmen, die die strukturelle Gewalt in unserer Gesellschaft bekämpfen helfen, ja, und jetzt muß ich aufhören, leider, ich werde mich später noch einmal melden. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, mit eines der schönen Dinge am Kind- oder Jungsein ist, daß man sich noch entwickeln kann, daß man sehr viele Chancen noch vor sich hat und sich auch noch auf einiges oder sehr vieles freuen kann. Aber was muß das für ein Leben sein, wenn genau all das in Kinder- und Jugendtagen schon nicht mehr der Fall ist, weil es einem mit einem Schlag genommen wird? Wenn man statt mit Freude mit Angst und Verbitterung auf den nächsten Tag zugehen muß, wenn man sich auf niemanden mehr vertrauen traut, wenn man vielleicht sogar nicht einmal mehr lachen kann, wenn also schlicht das Leben zum Schrecken wird, weil einem Gewalt angetan wird, weil man brutal mißhandelt wird, weil die Menschenwürde, die jedem von uns zusteht, mit Füßen getreten wird. Und es ist sicher eine der wichtigsten Aufgaben der Politik, daß wir unser Zusammenleben so organisieren, daß all das möglichst nicht der Fall ist, sondern daß Kinder und Jugendliche Freiraum und auch Schutz haben, um sich zu entwickeln und ihre eigene Persönlichkeitsentfaltung vorantreiben zu können. Indem wir sie möglichst gut vor Gewalt, aber auch vor Ausbeutung und auch vor der Furcht vor diesen beiden Phänomenen schützen. Dazu haben wir in der Politik das Mittel des Gesetzes. Aber wir sollten uns ja davor hüten, und es ist heute schon in einigen Wortmeldungen angeklungen, daß wir es zum Allheilmittel hochstilisieren. Es ist ein Beitrag, der dieses Zusammenleben organisieren hilft, aber es muß auch noch andere Maßnahmen geben. Aber Gesetze sind schon ein taugliches Mittel, um Gefahren auch als Gefahren darzustellen und als unerwünscht deutlich zu machen, und daher, glaube ich und glauben wir schon, daß Strafdrohungen schon auch entsprechend zu den Anlässen passen müssen, vor allem im Bereich der außerfamiliären Gewalttäter und daß das Ausmaß der Strafdrohungen auch ausgenutzt wird und angewandt wird. Und daher möchte ich auch für unsere Fraktion festhalten: Wir wollen nicht, daß falsche Signale gesetzt werden, beispielsweise im Bereich der sogenannten Schutzparagraphen für Kinder und Minderjährige im Strafgesetzbuch. Aus unserer Sicht ist es gut, daß dort die entsprechenden Strafdrohungen und auch die Altersgrenzen geblieben sind. Aber ich habe schon gesagt, Gesetze und Regeln sind nur ein Teil. Was wahrscheinlich noch viel wichtiger ist und dazu kommen muß, ist die ständige Bewußtseinsbildung. Denn worüber geredet wird, daß ist nicht mehr verborgen und damit gibt es diesen fatalen Schutzmantel des Stillschweigens nicht, den einige, durchaus Geschäftemacher und Ausbeuter, dann auch ausnützen können. Und es ist gut, daß wir heute darüber reden können, weil das Kennen einer Gefahr schon ein Stück Schutz vor der entsprechenden Gefahr darstellen kann. Daher sollten wir uns nicht nur immer auf einen Teil der Gewalt oder einen Teil der Ausbeutung Kinder und Jugendlicher beschränken, sondern die ganze Bandbreite und das ganze Phänomen darstellen. Daß es eben nicht nur Verbrecher gibt, die Gewalt anwenden, daß es nicht nur Leute gibt, die diese Gewalt vielleicht sogar bewußt produzieren, um sie dann verkaufen zu können, in Medien oder den neuen Medien, sondern daß es natürlich auch, so abscheulich das klingt, einen Markt für all das gibt. All jene, die das kaufen wollen, die eine Nachfrage erzeugen, und daß auch darüber geredet werden soll. Auch diese Leute müssen wissen, daß der Besitz derartiger Mittel natürlich auch mit Strafe bedroht ist, wie es ja, Gott sei Dank, in unserer Strafordnung schon vorgesehen ist. Gesamte Bandbreite der Gewalt heißt aber auch, daß sie viele Spielarten hat, von der die sexuelle nur eine, wenn auch sehr schlimme und sehr furchtbare ist. Daß natürlich aber dieses System des Abhängig-Machens, des Ausbeutens und dann das Treten der Menschenwürde ebenso bei anderen Phänomenen vorkommt, die ich auch noch kurz ansprechen möchte. Das selbe Phänomen tritt natürlich auch im Bereich der Drogen auf, wo sehr oft damit gespielt wird, den Einstieg zu erleichtern, Abhängigkeit zu erzeugen und dort genau so Seele und Körper junger Menschen oder vielleicht sogar auch von Kindern zu zerstören. Auch hier sollten wir uns davor hüten, Einstiegsgrenzen zu verharmlosen. Oder aber auch im Bereich der Sekten, die sehr oft unter dem Deckmäntelchen des Heilsbringers auftreten, aber zu allermeist Unheil stiften, weil sie mit diesem System des Abhängig-Machens, oft auch der Gehirnwäsche und damit der Ausbeutung in sehr vielen menschlichen Bereichen agieren. Und ein Beispiel, mit dem wir in Oberösterreich, glaube ich, ein gutes Signal gesetzt haben, weil es natürlich auch dort um das Abzocken geht, wenn ich es so nennen darf, das ist im Bereich der Spielsüchte, wo auch mit der Sucht junger Menschen, die entstehen kann, gearbeitet wurde, auch hier Abhängigkeiten zum Teil erzeugt wurden und Ausbeutung stattgefunden hat. Daher war es ein gutes Zeichen, daß wir das Spielapparategesetz in der strengen Form, in der es zur Zeit auch noch gilt, haben. Sehr geehrte Damen und Herren, klare Regelungen zu schaffen und auch darüber zu reden ist deshalb auch so wichtig, weil alle, die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche planen, die damit Geschäfte machen wollen oder sich aber auch daran ergötzen wollen, wissen müssen, daß sie sich dadurch selbst außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses stellen und sie auch mit strengen Strafen rechnen müssen. Wer Angst und Schrecken verbreiten und antun will, einfach nur mit konsequenter massiver Abschreckung möglicherweise davon abgehalten werden kann. Wir wollen, daß Kinder und junge Leute durch diesen Schutz die Chance auf eine möglichst eigenständige Entwicklung in einem Klima des Vertrauens haben, daß ihnen auch noch Freude läßt auf das Morgen und ihnen auch noch viele Hoffnungen offen läßt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Landesrätin Haubner. Landesrätin Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hoher Landtag, meine Damen und Herren. Es ist x-mal heute schon angeklungen, wir sind uns einig, sexueller Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen, ob innerhalb oder außerhalb der Familie, ist eines der abscheulichsten Gewaltverbrechen. Es gibt verschiedene Ansätze im Kampf gegen dieses Gewaltverbrechen, ich finde es aber sehr unpassend, wenn in einer der vorangegangenen Wortmeldungen Anträge, die von der Freiheitlichen Fraktion eingebracht wurden zu diesem Thema, als sogenannte ideologische Rülpser bezeichnet werden. Ich glaube, daß tut der Sache, um die es uns letztendlich alle geht, sicher nichts Gutes. Besonders abscheulich sind diese Verbrechen, weil bereits mehr als 60 Prozent der Fälle im Vor- und Volksschulalter beginnen. In einem Alter, in dem die Kinder wegen ihrer Abhängigkeit und Hilflosigkeit sozusagen einem Mord auf Raten schutzlos ausgeliefert sind. Für mich ist der Kindesmißbrauch eine Art zeitgenössische Form des Sklaventums. Es wurden auch heute schon viele Zahlen genannt, ich möchte nicht darauf eingehen, ich verzichte darauf, denn jede einzelne Kindesmißhandlung, und sei sie noch so klein, ist schlimm genug. Kein Tag vergeht ohne Medienberichte über sadistische, pädophile und sexuelle Übergriffe auf Kinder. Derartige Vorfälle erzeugen meistens öffentliche Entrüstung und vor allem manchmal nur kurzfristig Betroffenheit. Für mich stellt sich einerseits als Mutter, als Großmutter, aber vor allem auch als Politikerin die Frage, ist Betroffenheit und Bewußtseinsbildung allein genug. Ich glaube, daß abschreckende Strafen und höhere Strafen ein notwendiges Mittel, ein Baustein im Gesamtsystem sein müssen. Mit dem Ruf nach höherem und vor allem unbedingtem Strafausmaß befinden wir uns in einem europaweiten Einklang in der sogenannten Stockholmer Erklärung 1996, die sehr viele Staaten und auch die Vereinten Nationen und eine Reihe unabhängiger Organisationen unterschrieben haben. Darin verpflichten sich diese Staaten, daß Kinderschänder kriminalisiert, verurteilt und mit Sanktionen belegt werden müssen. Und auch Italien, das ja bekannt ist als ein sehr familien-und kinderfreundliches Land, könnte uns hier als Vorbild dienen. Italien hat bereits letztes Jahr die Strafen für sexuellen Mißbrauch drastisch erhöht, und zwar bis auf 20 Jahre. Und für Familienangehörige und -lehrer, die sich an Kinder vergehen, wurde diese Strafe noch erhöht. Und man geht sogar soweit, daß man sagt, wer Kinder zur Prostitution zwingt, dessen Vermögen soll zusätzlich zu den verhängten Strafen zugunsten der Mißhandelten beschlagnahmt werden. Meine Damen und Herren! Kinder, die Opfer wurden, tragen ihre Wunden ein Leben lang. Darum sind vorbeugender Schutz und Nachbetreuung ein weiterer notwendiger Baustein. Vorbeugender Schutz muß auch in der Familie beginnen. Und da bin ich mit meiner Vorrednerin, der Frau Kollegin Freundlinger, einer Meinung, in Familien, in denen Zeit und Raum vorhanden ist, daß den Kindern neben der altersmäßigen Aufklärung auch ein großes Maß an liebevoller Zärtlichkeit, Geborgenheit und Wärme gegeben wird. Denn das sind Bedürfnisse, die man eben nicht zukaufen kann wie so vieles anderes, und daß man auch nicht diese Bedürfnisse ausschließlich auf Medien und auf die Schule überträgt. Kinder, die zu wenig Zuneigung und Wärme bekommen, werden sehr häufig Opfer sexueller Übergriffe. Darum müssen Mütter und Väter vermehrt wieder Chancen erhalten, die Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen. Und hier ist die Politik auch gefordert, die Rahmenbedingungen für die Familien zu verbessern, und sei es nur, daß es sich hier einmal endlich um die Realisierung der echten Wahlfreiheit handelt, daß Mütter und Väter entscheiden können, ob sie Berufs- und Familienarbeit verbinden wollen und arbeiten gehen wollen neben der Familienarbeit oder ob sie sich ausschließlich der Familie und der Erziehung der Kinder widmen. So wie die Hilfestellung für Mütter und Väter notwendig ist, daß sie sich wieder ihrer Verantwortung und Lebenshilfe für ihre Kinder bewußt sind, so notwendig ist es, und daß ist heute auch schon ein paar Mal angesprochen worden, daß parallel dazu die Beratungs- und Betreuungsstellen mit ausreichenden Ressourcen und vor allem in personeller Hinsicht ausgestattet sind, genügend Beratungen vor Ort einerseits und die kostenlose Soforthilfe, nicht wie das Beispiel vom Kollegen Kreßl gezeigt hat, erst nach einem dreiviertel Jahr, also die kostenlose Soforthilfe ohne Wartezeit im Krisenfall ist eine unabdingbare Forderung, die wir auch politisch umsetzen müssen. Auch ist für mich persönlich die begleitende Betreuung der Mißbrauchsopfer in späteren Jahren, wenn zum Beispiel nach jahrelanger Verdrängung des Martyriums in der Kindheit, in der Pubertät diese Dinge wieder in das Bewußtsein dringen, mehr als notwendig. Wien geht hier mit einem Pilotprojekt einen ganz guten Weg, in dem man die mindest sechsmonatige Betreuung sexuell mißbrauchter Kinder begleitet und eine weitere ambulante Betreuung in den weiteren Jahren vorgesehen ist. Hoher Landtag! Die Eingliederung sexuell mißbrauchter Kinder und Jugendlicher ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, denn wem selbst Gewalt widerfahren ist, der läuft Gefahr, diese wieder weiterzugeben. Und wenn man der Aussage von Innenminister Schlögl Glauben schenken kann, so sollen 70 Prozent aller Prostituierten und 80 Prozent aller drogenabhängigen Mädchen in ihrer Kindheit Opfer sexuellen Mißbrauchs gewesen sein. Im Rahmen dieser schützenden Opferberatung und -begleitung scheint es mir auch sehr wichtig, daß die Verjährungsfrist für Kindesmißbrauchstäter erst mit der Volljährigkeit der Opfer beginnt, ebenso wie eine lebenslange Führungsaufsicht nach der Haftentlassung von Kinderschändern als lebenslange Abschreckung. Meine Damen und Herren! Das Wohl und der Schutz unserer Kinder, das in vielen Institutionen Oberösterreichs, in vielen Vereinen und Organisationen ein gemeinsames Anliegen ist, muß durch eine bessere Vernetzung untereinander noch mehr gefördert werden. Ich glaube, daß wir nicht mehr und nicht neue Anlaufstellen brauchen, sondern ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Beratung, Soforthilfe und vor allem für nachhaltige Betreuung. Zu Beginn habe ich die Frage gestellt: Was können wir politisch tun? Ich habe hier nur einige Prioritäten aufgezeigt, die mit politischem Willen umsetzbar sind. Denn unsere Kinder sind das Kapital für die Zukunft, für die wir Verantwortung haben und die unserer Hilfe bedürfen und nicht nur unserer Betroffenheit und unserer Worte. Und in diesem Zusammenhang habe ich in der Dokumentation der Kinder- und Jugendanwaltschaft einen Ausschnitt aus einem Tagebuch eines Mädchens gefunden, die hier schreibt: "Ich bin selber eine von den vielen Betroffenen. Dieser Schmerz, diese Qual, du hast schlimme Schuldgefühle und weißt nicht mehr weiter. Mein Leben ist so wertlos. Dieses Leben, ich hasse es. Keiner will dich verstehen, obwohl alles durch Zufall ans Licht kam, hat sich nichts gebessert. Jemand, der diesen Schmerz nicht selbst erlebt hat, kann niemals verstehen, was es überhaupt heißt, mißbraucht zu werden. Alle reden nur, doch es gibt viel zu wenige, die helfen". Ich appelliere daher an den Oberösterreichischen Landtag, wirklich hier helfend einzugreifen, einen eigenen Ausschuß einzurichten, in dem wir ganz konkrete Maßnahmen gemeinsam beraten, wie wir den Schutz unserer Kinder weiter ausbauen können. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster Redner ist Herr Landesrat Dr. Aichinger zu Wort gemeldet. Landesrat Dr. Aichinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um Gewalt gegen Kinder eignet sich natürlich hervorragend zu einem billigen Populismus. Das mag durchaus seine Berechtigung haben, (Unverständliche Zwischenrufe) Moment, horcht zu. Das eignet sich manchmal durchaus zur Diskussion auf der Straße. Ich bin aber sehr froh, daß wir hier in diesem Saal versuchen, die Dinge etwas differenzierter zu sehen und darzustellen, wie es gerade meine Vorrednerin gemacht hat, wenn ich auch nicht immer mit all ihren Aussagen einverstanden bin. (Beifall) Ich glaube, wir sollten uns doch klar werden, daß es verschiedene Formen von Gewalt gibt und wir tun der Sache und dem Anliegen nichts Gutes, die alle in einen Topf zu werfen. Es gibt in der Literatur die Unterscheidung von leichter Gewalt zu schwerer Gewalt, es gibt die seelische Gewalt, die körperliche Gewalt und als Sonderform dazu die sexuelle Gewalt. Was bewegt eigentlich Eltern im Familienbereich, im Familienverband zu jenen Aktionen zu greifen, die wir unter vielleicht leichter oder auch schwerer Gewalt einordnen? Eine Studie des Innenministeriums gibt uns hier, glaube ich, ganz gute Auskünfte. Ohrfeigende Eltern, und die sollten ja angeblich 90 Prozent der Bevölkerung bzw. 90 Prozent der erziehenden Eltern sein, das heißt, von den 56 Abgeordneten hier in diesem Haus sind 50 Prügeleltern. Das muß man sich in der Dimension einmal klar machen. Ohrfeigende Eltern halten es für sehr wichtig, ihr Kind zu einem braven Kind mit guten Umgangsformen zu erziehen. Sie sind eher überzeugt davon, daß eine Ohrfeige oder ein Klaps noch keinem Kind geschadet hat, daß man aufpassen muß, daß einem die Kinder nicht über den Kopf wachsen, daß es der heutigen Jugend viel zu gut gehe und die heutigen Erziehungsformen viel zu liberal wären, daß Erziehung Privatsache sei, und daß man sich nicht einmischen solle, wenn man beobachtet, daß ein Kind geschlagen wird. Grundsätzlich ist das Erziehungsziel, nämlich brave Kinder mit guten Umfangsformen zu haben, ja nichts Negatives. Die Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht wird, das gilt es sehr wohl zu kritisieren. Wir müssen differenzieren, ob diese Gewalt innerhalb der Familie oder außerhalb der Familie stattfindet, das heißt, wir kommen in eine Diskussion um die Verhältnisse, in denen sich die Menschen in unserem Land befinden und können es nicht ausschließlich reduzieren auf das Verhalten der Personen. Wir sollten differenzieren, ob es sich um ein triebhaftes Verhalten handelt oder ob es Ausdruck für Schwäche ist. Denn das ist es eigentlich bei den meisten Eltern, die schlagen, die ohrfeigen oder ähnliche Gewaltakte setzen. Interessant ist doch auch für uns immer, wie die Medien mit der Gewalt in der Familie oder Gewalt gegen Kinder umgehen. Und auch hier gibt es eine sehr gute Analyse. Jobst untersuchte die Kriminal- und Berichterstattung über innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder in den österreichischen Pressemedien und stellte fest, daß durch die Österreichischen Tageszeitungen gängige Vorurteile geschürt werden. Die alltägliche Gewalt am Kind wird marginalisiert, gesellschaftliche und strukturelle Ursachen werden eindeutig tabuisiert, und psychische und soziale Auswirkungen für das Kind werden vernachlässigt bzw. überhaupt nicht dargestellt. Nur extreme und spektakuläre Formen von Gewalt haben heute Nachrichtenwert und die Ursache der Gewalt wird hauptsächlich, und das ist das Problem, mit der Person des Täters in Verbindung gebracht. Für die Leserschaft entsteht daher der Eindruck, daß innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder bestenfalls ein familiäres Problem ist, wobei der Täter ausgegrenzt und stigmatisiert wird und mehr Strafe für den Täter verlangt wird. Und da sind wir dann beim eigentlichen Problem über den Wert von Medienberichterstattung im Sinne von Meinungsbildung und letztendlich auch über den Wert oder Unwert von Studien und wie sie interpretiert werden. Ich habe schon kurz angedeutet, einer der letzten, nein, jetzt ist er eben nicht einer der letzten, weil es nicht eine der neuesten Studien ist, geht davon aus, daß 90 Prozent der Kinder in unserem Land geprügelt werden, wie es dargestellt wird. Die Studie schaut etwas anders aus, aber es ist die öffentliche Darstellung. Und ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, es würde bedeuten, daß 50 Abgeordnete von 56 ihre Kinder prügeln. Niemand wird aus seinem Umfeld diese Daten wirklich für realistisch glauben. Ich habe eine Untersuchung, die im Fertigwerden ist, die Rohdaten liegen mir vor, Institut Retzl dürfte vielen von Ihnen bekannt sein, der im Jänner dieses Jahres bei 1.100 Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern nachgefragt hat, nicht bei den Eltern, wie sie sich gegenüber ihren Kinder verhalten, sondern umgekehrt, bei den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, wie sie ihre Kindheit und ihre Eltern erlebt haben, zu welchen Erziehungsinstrumenten sie gegriffen haben. Und ich glaube, daß das im Eindruck vielleicht die Dinge etwas relativiert und in ein etwas anderes Licht rückt, wobei ich auch betonen möchte, daß jede Gewalt gegen Kinder nicht zu verharmlosen ist und zu unterdrücken wäre. 45 Prozent der befragten Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher über 16 Jahre gaben an, daß ihren Eltern ab und zu die Hand ausgerutscht wäre. Vier Prozent fürchteten, wenn sie etwas falsch gemacht haben, daß sie tatsächlich geschlagen werden. Interessant ist, neben dieser generellen Aussage, die undifferenziert ab dem 16. Lebensjahr gemacht wird, eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, und das bestätigt eigentlich jene Vermutung, und ich glaube, die viele von uns in sich tragen, wenn sie mit offenen Augen in der Gesellschaft die Dinge beobachten, auch in ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis. Diese Auswertung nach Altersgruppen zeigt, daß bei den unter Zwanzigjährigen 43 Prozent angeben, das heißt, jetzt unter Zwanzigjährigen, daß 43 Prozent angeben, daß ihre Eltern sie immer mit Worten überzeugt haben, daß weitere 42 Prozent durch Hausarreste oder Fernsehverbote "diszipliniert" geworden sind, 12 Prozent durch sogenannten Liebesentzug, wir müssen uns fragen, inwieweit es hier die Grenze zur psychischen Gewalt überschreitet und 20 Prozent durch Streichen materieller Begünstigungen. Knapp ein Drittel geben an, daß ihren Eltern ab und zu die Hand ausgerutscht ist. Und nur von fünf Prozent der Befragten werden Prügel, regelmäßige Prügel, als Erziehungsmittel ihrer Eltern an ihnen selbst angeben, fünf Prozent im subjektiven Empfinden und 90 Prozent in einer Aussage. Wenn ich diese Altersgrenze etwas anhebe, zwischen 20 und 30 Jahren jetzt hier in Oberösterreich im Jahr 1998 die gleiche Fragestellung, dann geben immerhin schon rund zehn Prozent an, daß ihre Eltern Prügel als Erziehungsinstrument angesetzt haben. Wenn ich noch zehn Jahre weitergehe, zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr Befragte geben immerhin schon an, daß in 15 Prozent der befragten Eltern Prügel eingesetzt haben. Und bei den über Sechzigjährigen sind es in Oberösterreich 29 Prozent, das heißt, ein Drittel aller Befragten, die angeben, daß sie in ihrer Jugend von ihren Eltern durch Prügel miterzogen und diszipliniert worden sind. Was nichts anderes bedeutet, daß Gott sei Dank eine Entwicklung in unserer Gesellschaft eingesetzt hat, wahrscheinlich und mit ziemlicher Sicherheit auch dadurch bedingt, daß es eine öffentliche Diskussion über Erziehung gibt, eine Entwicklung eingesetzt hat, in der Gewalt innerhalb der Familie gegenüber Kindern zwar immer noch zu hoch ist, aber doch in der Grundtendenz abnimmt. Ich glaube, daß wir zur sexuellen Gewalt gegenüber Kindern eine durchaus gleichartige, vielleicht in kleinen Nuancen unterschiedliche Meinung haben, aber die Möglichkeiten einer verbesserten Verfolgung sind unbestritten. Die Notwendigkeit einer konsequenten Bestrafung ist auch unbestritten, wobei ich nicht ganz Ihrer Meinung bin, Frau Kollegin Haubner, daß die Strafe hier abschreckend wäre, denn in vielen Fällen sind es Triebtäter, triebhafte Täter, die in dem Augenblick der Tat nicht die Strafe vor ihren Augen haben und die sich dadurch auch nicht abschrecken lassen. Die Strafe oder eine Strafverlängerung hätte allenfalls den Vorteil diese Menschen länger aus der Gesellschaft zu entfernen. Darüber kann man diskutieren. Das ist aber ein anderer Aspekt als die Verhinderung des sexuellen Mißbrauchs. Ich denke, daß wir in Oberösterreich an und für sich relativ viel getan haben. Auch in Österreich befinden wir uns auf einem guten Weg. Ich darf daran erinnern, daß die Österreichische Volkspartei 1996 begonnen hat eine Initiative gegen den sexuellen Mißbrauch in der Familie bei den Kindern, und daß sehr vieles davon verwirklicht worden ist. Die Bestrafung des Sextourismus nach österreichischem Recht, der gewerbsmäßige Handel, Kinderpornographie, wesentlich erhöhte Strafen, immaterielles Schadenersatzrecht für Opfer sexueller Handlungen, Wegweiserecht, wie es heute schon genannt wurde, zentrale Meldestelle zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte. Alles Dinge, die in den letzten Monaten entstanden sind. Und es ist heute von einem Vorredner, von Otto Gumpinger, ja schon angekündigt worden, daß auch in der nächsten Zeit eine Reihe von Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene gemacht werden wird, auf Bundesebene, die hier eine verbesserte Bestrafung und Verfolgung erlauben. In Oberösterreich, glaube ich, daß wir durch die Maßnahmen der Aufklärung es schaffen, daß weniger Menschen wegschauen, daß Zivilcourage auch in diesem Bereich seinen Platz hat, dazu auch die Installierung von Kinderschutzgruppen wie in den Krankenhäusern, daß wir Elterninformationen machen, Elternschulungen machen, Elternberatungen machen, daß aber grundsätzlich das Prinzip Therapie vor Strafe gerade im familiären Bereich stehen soll. Und das, was zu unterstreichen ist, daß die Familienpolitik gerade in diesem Bereich eine wesentliche Stellung hat, und daß die Jugendpolitik eines Landes eine wesentliche Unterstützung hat im Sinne von Schaffung von Persönlichkeiten, denn die können auch gegen Gewalt stehen. Das glaube ich, sollten wir bedenken. Aber ich denke, daß wir hier gemeinsam auf einem guten Weg sind. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als letzter Redner zu dieser Aktuellen Stunde ist Herr Landesrat Ackerl zu Wort gemeldet. Landesrat Ackerl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir eingangs schon auch seitens der Jugendwohlfahrt eine Bemerkung, die natürlich mit der Gewalt im allgemeinen zu tun hat. Es wird zu Recht von der Gewalt gegen Kinder gesprochen, aber wir sollten uns in Folge der Auswirkungen dieser Gewalt gegen Kinder in den verschiedensten Bereichen auch zunehmend mit der Gewalt durch Kinder beschäftigen. Denn es wäre verfehlt, Kinder schlechthin als die friedlichen Wesen darzustellen, die sie halt in Wirklichkeit vielfach dann deswegen nicht sind, weil es die Erwachsenen zur richtigen Zeit versäumt haben, in einer ordentlichen Form jene Erziehungsmaßnahmen zu setzen, die frei durch Gewalt den Kindern ein Leben aufzeigen, das man auch anders führen kann, als das geführt wird. Ich habe bei der ganzen Debatte eine interessante Spaltung der Freiheitlichen Partei erlebt: Die Damen dieser Fraktion konstruktiv und sehr darauf bedacht, wenn auch mit dem vorhandenen Hintergrund sehr sachlich selbst auf die Fragen einzugehen und der männliche Sprecher hat doch nicht vom alten und hergebrachten Schema abweichen können, wobei ich ihm durchaus unterstelle, daß auch seine berufliche Herkunft eine Rolle spielen kann. Wir sollten eines vermeiden, daß es in der Politik zum Mißbrauch von Kindern durch die Politik kommt. Wenn Sie die heutige Debatte unter den Titel "Kinder besser schützen - Täter härter bestrafen" stellen, dann stelle ich das einerseits in einen Zusammenhang mit der von Ihrer Landesrätin durchgeführten Veranstaltung und auf der anderen Seite mit den Plakaten, die Sie hinausgegeben haben, auf denen "Keine Gnade für Kinderschänder" draufsteht. Ich würde sagen, je weiter sie weg sind von einer direkten Auseinandersetzung mit den Wissenden, desto einfacher die Formulierungen. Der Herr Kollege Kreßl hat sich ja wahrlich nicht bemüht, konkret zu sein. Ich nehme nicht an, daß Sie das üblicherweise sind, denn sonst würden Sie als ein aus dem Raum Gosau stammender Abgeordneter wissen, daß von insgesamt 44 Kindern, die in Bad Goisern in die Sache selbst einbezogen wurden, 28 aus Gosau und Bad Ischl stammen und ich Ihnen die Frage stellen müßte: Wieso haben Sie als Gendarm nichts davon gewußt und nichts unternommen? Denn es wäre Ihnen wohl zuzumuten, daß Sie in der Bevölkerung, wie ein Fisch im Wasser lebend, vieles von dem wissen. Sie wissen ja immer so viel von den Menschen. Nur, es zeigt eben (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Die Jugendfürsorge hat es nicht gemeldet. Aber wer ist zuständig für die Jugendfürsorge?") Herr Kollege Steinkellner! Wenn die Redezeit noch vorhanden ist, können Sie sich nach mir melden. Verstehe, daß Sie nervös werden, weil ich da jetzt ein bisserl etwas zu Ihrer Information sage. In Bad Goisern sind 16 Kinder sexuell mißbraucht worden. Würde man von der allgemeinen Diskussion ausgehen, die von einer Dunkelziffer von 20 Prozent spricht, müßten es 300 sein, weil wir alleine in Goisern 1.500 Kinder haben. Daher sind bei aller Wertigkeit von Informationen, die es gibt, Dunkelziffern auch so weit zu beeinspruchen, als sie aufgrund der Sensibilität der gesamten Frage eben nur Fakten darstellen, soweit wir Kenntnis darüber erlangen. Daraus ein Versagen der Jugendwohlfahrt und der Schulbehörde zu konstruieren, ist eine Frechheit, Herr Kollege Kreßl, jedenfalls der Schulbehörde gegenüber, aber auch der Jugendwohlfahrt gegenüber, weil ich mich nicht erinnern kann, daß die Exekutive einen Beitrag in jener Geschwindigkeit zur Aufklärung von Vorkommnissen geleistet hat oder leisten konnte und auch die Justiz nicht, die dazu beigetragen hätte, eine Intervention der Jugendwohlfahrt früher zu ermöglichen. Die Schulbehörde hat sich sehr bemüht, durch Einzelerscheinungen, die sie konstatiert hat, etwas ins laufen zu bringen und auch die Jugendwohlfahrt hat sich bemüht. Aber wenn man einem Kartell des Schweigens, der Verweigerung gegenübersteht, einem Kartell der Verniedlichung der Bevölkerung, was es dort zweifelsohne gegeben hat, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn Interventionsmöglichkeiten der Jugendwohlfahrt erst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Sie wurden rechtzeitig eingeleitet. Sie sind durch mangelnde Zusammenarbeit der Eltern, weil alles nur auf Freiwilligkeit aufgebaut ist, teilweise nicht oder zu spät zustande gekommen. Es gibt keine Zwangstherapien, die verlangen Sie im übrigen auch nicht für die Opfer in dem 31-Punkte-Katalog Ihrer Bundesorganisation. Es gibt keine Zwangstherapien, und die freiwilligen wurden angeboten. Es wurden die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt und es mangelt auch nicht an mit Werkvertrag zugekauftem Personal. Es ist daher die Darstellung, wie sie gegeben wird, völlig falsch. Homosexualität und sexuellen Mißbrauch miteinander in einen Topf zu werfen, ist das gleiche, wie wenn ich sage, Äpfel und Birnen sind dieselben Früchte. Ich will mich weiter darüber nicht unterhalten, aber ich meine, daß es notwendig wäre, sich mit dieser Frage wirklich sachlicher auseinanderzusetzen, als Sie es tun. (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Wer waren denn die Herren, die die Buben vergewaltigt haben?") Im übrigen hat ein deutscher Kriminologe gesagt im Zusammenhang mit den Straftaten im sexuellen Mißbrauch, er warnt davor, Präventionsmuster anzuwenden, die mehr mit Fremdenangst oder hysterisierenden Verallgemeinerungen zu tun haben als mit kriminologischen Forschungsergebnissen. Wir haben nichts davon, wenn wir Kinder erziehen, die sich vor allem fürchten, wenn wir wissen, daß 80 Prozent des bekanntwerdenden Mißbrauchs in der eigenen Familie und in der unmittelbaren Umgebung der Familien vorkommt. Was wir brauchen ist das, was die Jugend- und Kinderanwaltschaft gemacht hat, was die Jugendwohlfahrt im allgemeinen macht, was viele andere tun: Die Kinder informieren und stärken durch die Ausstellung wie "Gewalt gegen Kinder", die Problematisierung des Tatbestandes durch das Eingehen auf die Nöte der Kinder, das Ernstnehmen von Erscheinungsformen, die es gibt, sei es gesundheitlich, sozial- medizinisch begründet und das Bemühen, eben rechtzeitig Informationen einzuholen. Wenn der Kollege Gumpinger in seiner Rede einmahnt oder auch befürwortet, das Netzwerk der Kinderschutzeinrichtungen auszubauen, so habe ich dem nicht sehr viel hinzuzufügen, weil es richtig ist. Aber ich möchte zum Beispiel aus dem Schreiben einer Bezirkshauptmannschaft zitieren und damit auch deutlich machen, daß es mit dem Personalabbau im Land so nicht mehr weitergehen kann, sondern daß wir etwas anderes tun müssen. Es wird an das Land geschrieben: "Der dortigen Fachabteilung muß dabei aber bewußt sein, daß in Folge der in den vergangenen Jahren laufend vorgenommenen Personalreduzierung im Aufgabengebiet Jugendwohlfahrt die Auslastung der einzelnen Sozialarbeiter in einem Ausmaß erreicht wurde, daß zwangsläufig die nunmehr von freien Trägern angebotenen Dienste fallweise in Anspruch genommen werden müssen, weil die Kapazität der öffentlichen Jugendwohlfahrt dazu schon aus personellen Gründen nicht mehr gegeben ist. Dies führt zweifelsohne zu einer Verlagerung der Kosten, insbesondere von Personalkosten des Landes zu den Kosten der Sozialhilfeverbände. Die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter im Bereich der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist durchaus, insbesondere durch ständig in Anspruch genommene Weiterbildung so, daß sie zum Beispiel durch systemische oder mediautorische Zusatzausbildung die Qualifikation zumindest gegenüber den vorliegenden Projekten gleich oder höher einzuschätzen ist." Ich möchte festhalten, unsere Mitarbeiter sind besser als Mitarbeiter der freien Träger, in der Regel wirklich besser, aber wir haben immer weniger Mitarbeiter, die etwas zu sagen haben. Ich bin froh, daß dieser Antrag der Freiheitlichen einem Ausschuß zugewiesen wird, weil er so nicht zustimmungsfähig ist. Aber ich möchte mit einem Wunsch oder auch einem Rat schließen. Wer auf eine etwas unterhaltsamere Art, wo einem allerdings das Lachen im Mund gefriert, sich einen Film ansehen will, der mit Gewalt gegen Kinder und deren Auswirkungen für Erwachsene zu tun hat, der möge sich den Oscar-Preisträger-Film "Good Will Hunting" anschauen. Er wird schon lange genug gespielt. Er zeigt anschaulich, was geschehen kann, wenn Kleinkinder geschlagen und mißbraucht werden, wie es ihnen dann als Erwachsene geht. Wer selbst keine Liebe und Zuneigung bekommt, ist nicht fähig, Liebe und Zuneigung weiterzugeben. So werden aus Opfern Täter. Das sollten auch die berücksichtigen, die immer härtere Strafbestimmungen verlangen, ohne die Biographie der einzelnen zu kennen. Ich trete für die Therapie bei den Tätern ein, weil ich meine, daß viele von ihnen auch Opfer sind. Ich kenne genügend Biographien mittlerweile. Mit law and order alleine ist das Problem sexuellen Mißbrauchs nicht in den Griff zu kriegen, da bedarf es anderer gemeinsamer, auch konsensbereiter Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich rufe abschließend zu einer tatsächlichen Berichtigung Herrn Abgeordneten Kreßl auf. Abg. Kreßl: Herr Landesrat Ackerl! Ich glaube, Sie wissen nicht, was sich in Ihrem eigenen Ressort abspielt. Die Jugendwohlfahrt, die Schulbehörde hat von Verdachtsmomenten gewußt und hat der Exekutive keine Mitteilung gegeben. Ausschlaggebend für die Ermittlung und für die Überführung der Täter war ein Brief aus Sacramento mit falscher Adresse, der geöffnet werden konnte über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels und der schließlich zur Aushebung dieses Pornoringes geführt hat. Herr Ackerl, machen Sie reinen Tisch mit Kinderschändern und Staranwälten, die zum damaligen Zeitpunkt sogar Ihrer eigenen Partei angehört haben als Vertreter der Bundeswirtschaftskammer in Wien in einer leitenden Funktion. Ohne diesen Zufallstreffer wäre das nicht gelungen, diese Täter zu überführen. Ein Schuldirektor hat mir einen Zehn-Punkte-Katalog zusammengestellt und als Abschluß, das ist das letzte, das ich jetzt mitteile: "Die Zusammenarbeit im konkreten Fall war nur mit der örtlichen Gendarmerie und mit der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos in Linz vorbildlich. Alles andere hat nicht funktioniert." (Beifall) Zweite Präsidentin: Da mir keine weitere Wortmeldung vorliegt, erkläre ich diese Aktuelle Stunde für geschlossen. Ich weise Sie darauf hin, daß auch noch ein Initiativantrag vorliegt, der in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Thema der Aktuellen Stunde steht. Es handelt sich dabei um die Beilage 192/1998. Das ist der Initiativantrag betreffend den Schutz von Kindern vor Mißbrauch und Pornographie. Gemäß den Bestimmungen unserer Landtagsgeschäftsordnung ist unmittelbar nach der Aktuellen Stunde über die Dringlichkeit eines derartigen Antrages Beschluß zu fassen. Ich eröffne über den Antrag, daß der Beilage 192/1998 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, zu der Herr Abgeordneter Weinziger zu Wort gemeldet ist. Abg. Weinzinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbst wenn ich eine Rüge vom Klubobmann der ÖVP jetzt in Kauf nehme, ich muß, (Zwischenruf Abg. Präsidentin Orthner: "Das war ein Kompliment!") Nein, die Rüge kommt noch, nachher. Ich muß auf die Ohrfeigengeschichte mit zwei Sätzen eingehen. Ich stehe zu jeder einzelnen Ohrfeige, die ich als Jugendlicher von meiner Mutter und auch von manchem meiner Lehrer bekommen habe. Ich habe sie alle redlich verdient. Mein Sohn wirft mir jetzt noch vor, daß ich ihm nie eine Ohrfeige auch nur angedroht habe. Er meint, wenn er das hie und da gespürt hätte, hätte er vielleicht damals besser für sein späteres Leben funktioniert. Nur das zu dieser Ohrfeigengeschichte, die man meines Erachtens nach natürlich genau trennen muß von jeglicher Gewaltanwendung, von jeglicher Prügelei, aber die Ohrfeigen an sich, die ich bekommen habe, zu denen stehe ich eindeutig. Nun zu unserem Initiativantrag. Meine Damen und Herren! Wir haben nun fast zwei Stunden Hochinteressantes und engagiert Vorgebrachtes gehört. Nur, das Ganze sollte doch mit irgendeinem Maßnahmenkatalog enden. Das Ganze sollte doch mit irgendwelchen Zielen enden, die wir unserer Landesregierung, die ja dafür zuständig ist, auftragen sollten. Wir haben uns daher gedacht, daß wir die Landesregierung auffordern und das dringlich machen, damit es gleich getan werden kann, sich folgende fünf Punkte positiv zu überlegen: Erstens, das Installieren einer zentralen Meldestelle, übrigens eine Forderung von Minister Bartenstein, bei der alle Fälle gemeldet werden können, bei denen der Verdacht psychischen, sexuellen und physischen Kindesmißbrauchs besteht. Weil momentan ist es ja so, wenn ich erfahre, daß in der Kraxlhuberstraße 127 irgend etwas nicht richtig läuft, dann weiß ich nicht, was ich damit tun soll. Wann ich das wo melden kann und die sagen dann, Moment das hören wir jetzt schon vom Vierten, daß hier etwas nicht stimmt, dann kann man ja eingreifen. Das wäre also die zentrale Meldestelle, wobei natürlich klar ist, daß wir nicht ein neues Amt haben wollen, sondern daß vorhandene Landeseinrichtungen, wie etwa die Kindes- und Jugendanwaltschaft, entsprechend ausgebaut werden, beziehungsweise entsprechende höhere Kompetenzen bekommen. Als zweites erwarten wir die absolute Anzeigepflicht für Einrichtungen des Landes, die sich primär mit dem Schutz der Kinder befassen. Jugendwohlfahrtseinrichtung. Wenn ein begründeter Verdacht dieses Mißbrauchs besteht, eine Meldung an diese zentrale Meldestelle, eine Anzeigepflicht an diese zentrale Meldestelle. Wenn das Wissen vorhanden ist, eine Anzeige an die zuständigen Gerichte. Wir verlangen, wir stellen uns vor, eine vermehrte Förderung von Familien- und Frauenberatungsstellen, die sich dem Schutz der Kinder vor Mißbrauch und Pornographie widmen. Da müßte man hineinfördern. Verstärkte Aufklärung und Warnung der Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kindergärten. Klingt wie eine Selbstverständlichkeit, aber offensichtlich geschieht es zuwenig. Das wäre unser vierter Punkt. Der fünfte Punkt, Soforthilfe für das Opfer durch unmittelbar nach der Anzeige einsetzende Therapie und Betreuung auf Kosten des Täters. Das Land Oberösterreich hat dies gegebenenfalls vorzufinanzieren. Das sind fünf Vorstellungen, die meines Erachtens nach ein Maßnahmenkatalog sind, der dieser heutigen und wie ich meine hochklassigen, in allen Bereichen hochklassigen Diskussion entsprechen und womit man etwas anfangen könnte. Ich bitte daher, diesem unseren Initiativantrag die Dringlichkeit zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Sprecher zur Dringlichkeit ist Herr Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Klubobmann Stockinger! (Zwischenruf Abg. Sigl: "Warum wirst Du von allen persönlich angesprochen!") Das ist das Privileg des Kollegen Klubobmann, daß er persönlich angesprochen wird. Zum Thema zurück, zur Dringlichkeit dieses Antrages, der sich in fünf konkrete Punkte gliedert. So schwer es mir fällt, muß ich der Freiheitlichen Partei in einem zustimmen. Daß es Maßnahmen in diesem Bereich geben muß, ist dringlich. Zweitens halte ich es für das normale demokratiepolitische Recht jeder Fraktion, Anträge hier zur Abstimmung zu bringen. Deswegen die Zustimmung zur Dringlichkeit. Aber, entscheidend ist schon nicht die Frage, ob Maßnahmen, sondern die Frage, welche Maßnahmen wir setzen. Wenn ich mir zwei dieser fünf Forderungen ansehe im Detail, dann muß ich sagen, nämlich Punkte eins und zwei, völlig gleichgültig, mit welchen Expertinnen und Experten ich in Oberösterreich und in ganz Österreich, ja europaweit rede, völlig gleichgültig, sagen mir alle diese Expertinnen und Experten, diese beiden Punkte sind kontraproduktiv. Ich weiß nicht, mit welchen Expertinnen und Experten die Freiheitliche Partei spricht, (Zwischenruf Abg. Weinzinger: "Ich habe nur mit Experten gesprochen!") ob das nur der Haider, der Rumpold oder der Erfinder der gewaltfreien Watsche Weinzinger ist. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall kann ein derartiger Punkt wie die zentrale Meldestelle und die Anzeigenpflicht nur politisch, aber nicht inhaltlich motiviert sein. Reden Sie doch einmal mit den Leuten vom Kinderschutzzentrum, von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, und so weiter und so fort. Da haben wir hervorragende Persönlichkeiten, die sich zerreißen in ihrer Tätigkeit, die wir noch viel stärker unterstützen und besser ausstatten müssen. Aber diese beiden Maßnahmen und das sagt Ihnen jeder und jede, sind kontraproduktiv. Was wir dringend brauchen? Und das ist ja eigentlich Konsens gewesen, das hat mich ja absolut gefreut in dieser Debatte, das war der einzige Punkt, den ich als Konsens entdeckt habe, das ist die Notwendigkeit im Vorsorgebereich und im Beratungsbereich noch intensiver und engagierter tätig werden zu können. Und damit will ich nicht die Leistung der Experten und Expertinnen im Landesbereich irgendwo auch nur schmälern, ganz im Gegenteil, "Hut ab" vor deren Leistungen. Aber was älteren Bereichen der Umweltanwaltschaft gelungen ist, eine tatsächlich profunde personelle Ausstattung, müßte meiner Ansicht nach bei der durchaus vergleichbaren Kinder- und Jugendanwaltschaft auch möglich sein, eine weitere personelle Aufstockung. Und mir hat sehr gut gefallen, was der Herr Landesrat Ackerl zum Schluß gesagt hat, es klingt schon eigenartig, wenn wir einerseits in fast jeder Landtagesdebatte über die zunehmende Arbeitslosigkeit in diesem Land diskutieren, und wenn wir gleichzeitig also als gegeben hinnehmen, daß es praktisch keinen personellen Handlungsspielraum, dort wo es notwendig wäre, etwa im ökologischen Bereich, etwa im sozialen Bereich, etwa im therapeutischen Bereich, mehr gibt, um hier tatsächlich das zu tun, was vorsorgenderweise - und das war im wesentlich auch, was ich beim Otto Gumpinger verstanden habe, in seiner Rede - daß der Kern war für mich, was uns eigentlich viele in diesem Haus verbindet, was notwendig wäre zu tun. Wir haben heute eingereicht einen Antrag auf Opferhilfsfonds. Es wird, was ich realisiert habe, die Dringlichkeit bezüglich dieses FPÖ-Antragspaketes nicht vorhanden sein, was die Mehrheitsverhältnisse betrifft, wenn ich das einmal richtig vorauszusagen wage, es ist allerdings so, daß natürlich dieser Antrag dann dem Ausschuß zugewiesen wird, und von da her sich der Wunsch der FPÖ erfüllt und ein eigener Ausschuß dadurch möglicherweise im Entstehen ist. Und ich gehe davon aus, daß auch der Antrag auf Einrichtung eines Opferhilfsfonds, wenn nicht die Landesregierung dem ohnedies zuvorkommt, davon gehe ich eigentlich aus, weil es eine sehr klare Aussage des Landeshauptmannes im Wahlkampf gewesen ist, und ich glaube auch, völliger Konsens in dieser Debatte war, daß das notwendig ist, daß der verstärkte Opferschutz, die verstärkte Opferunterstützung eigentlich das Primat sein muß. Und das ist quer durchgegangen, glaube ich. Dann glaube ich, daß es hier sehr wohl Handlungsmöglichkeiten gibt, und daß wir in der nächsten Ausschußrunde hier einige sehr konkrete Maßnahme, vor allem im Bereich der besseren Personalausstattung im Beratungsbereich, im Vorsorgebereich, etwa auch im Ausbildungsbereich, das ist ein Punkt, der mir ganz, ganz wichtig ist, bei den möglichen Vertrauenspersonen von möglichen betroffenen Kindern. Ich denke da jetzt an Kindergartenkinder, an Schüler und Schülerinnen, Kindergärtnerinnen, Kindergärtner, Lehrerinnen und Lehrer, die bisher in ihrer Fachausbildung sehr, sehr unzulänglich auf diese höchstsensible Aufgabe ein Frühwarnsystem, eine erste Vertrauensposition, wo ein Kind dann tatsächlich kommen kann, wo man tatsächlich weiß als betroffener Lehrer, als betroffene Lehrerin, wie kann ich beraten, was sind die ersten Schritte? Der erste Umgang, der ist ja bei dieser Sensibilität oft das aller Wichtigste. Genau in dem Bereich, glaube ich, sollte der Landtag in dieser nächsten Ausschußrunde um einiges weiterkommen. Das ist einerseits mit der Zuweisung des freiheitlichen Antrages und zweitens mit der Zuweisung des Antrages der Grünen auf Opferhilfsfonds - ich wage ja gar nicht, als Grüner von Dringlichkeitsanträgen hier zu träumen, es ist der überüberübernächste Geschäftsordnungspunkt, die Debatte über die Geschäftsordnung in diesem Landtag, zum x-ten Male, wird uns wahrscheinlich bei jeder Landtagssitzung jetzt beinahe verfolgen, aber wir werden dafür sorgen, daß da Druck kommt - das heißt, eine Problemlösung und eine Arbeitsmöglichkeit, ein Arbeitsforum ist garantiert, und von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffen wir darauf, daß tatsächlich jenseits von einer möglicherweise durchaus tagespolitisch motivierten Diskussion auch Nägel mit Köpfen bei effizienten Maßnahmen und bei ganz konkreten Unterstützungsmaßnahmen im Bereich des Landes tatsächlich realisiert werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zustimmen, daß der Beilage 192/1998 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise diese Beilage 192/1998 dem Sozialausschuß zur Vorberatung zu. (Unverständlicher Zwischenruf) Bitte sehr, zur Geschäftsordnung Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Meine Damen und Herren, ich erhebe Einspruch gegen diese Zuweisung. Ich beantrage gemäß Paragraph 26/3 in Verbindung mit Paragraph 5 LGO die Einrichtung eines Ausschusses zum Schutz der Kinder zur Vorberatung eben dieser Beilage 192/1998. Und ich fasse diese unsere Gründe noch einmal kurz zusammen. Wie jede Freiheit hat auch die von der 68er-Generation gepredigte und vom aktuellen fortschrittlichen Zeitgeist getragene sexuelle Freiheit ihre Grenzen. Und diese Grenzen haben jedenfalls dort zu beginnen, meine Damen und Herren, wo Gewalt und Grausamkeit mit im Spiel sind. Und Kindesmißbrauch hat immer mit Gewalt und Grausamkeit zu tun. Es ist seelischer Mord auf Raten. Und Grausamkeit, das sagt Popper, ist das größte Übel der Menschheit und ist entsprechend streng zu bestrafen. Und um unsere Kinder vor zunehmendem Mißbrauch zu schützen, brauchen wir, meine Damen und Herren, eine moralische Aufrüstung, die durch eine entsprechend strenge Gesetzgebung gestützt sein soll. Und nur Maßnahmen zu überlegen, wie zum Beispiel die Schaffung von Gendatenbanken alleine, um bereits einschlägig Vorverurteilte oder Verurteilte zu erfassen, wäre eine Bankrott-Erklärung unserer zivilisierten Gesellschaft. Daher sage ich, wir sollten diese sehr diffizile Angelegenheit und dieses Thema, daß sehr viel Einfühlungsvermögen erfordert, in einem eigenen Ausschuß diskutieren und vorberaten. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört, einen eigenen Ausschuß zum Schutz der Kinder, in der diese Beilage 192/1998 behandelt wird, einzurichten, und ich eröffne hierüber die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe diese Wechselrede und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem letzten Antrag zustimmen, daß zur Beratung der Beilage 192/1998 ein neuer Ausschuß eingerichtet wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Ich weise die Beilage 192/1998 dem Sozialausschuß zu. (Unverständliche Zwischenrufe) Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und somit zur Beilage 178/1998. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über das Landesgesetzblatt, die Amtliche Linzer Zeitung und andere Formen der Kundmachung in Oberösterreich. Und ich bitte Herrn Abgeordneten Mag. Stelzer darüber zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrte Damen und Herren, Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über das Landesgesetzblatt, die Amtliche Linzer Zeitung und andere Formen der Kundmachung in Oberösterreich (Oö. Kundmachungsgesetz - Oö. KMG). Das Oö. Verlautbarungsgesetz geht in seinen Grundzügen bereits aufs Jahr 1946 zurück. Es soll nun in einigen Punkten neu gefaßt werden, auch aus Zwecken der Übersichtlichkeit in Abschnitte gegliedert werden, mit Zwischenüberschriften versehen werden, zudem gibt es auch einige inhaltliche Punkte, die wir ja bereits im Verfassungsausschuß beraten haben, wie zum Beispiel eine subsidiäre Bestimmung für die Kundmachung der Bezirksverwaltungsbehörden. Und der Ausschuß für Verfassung und Verwaltung beantragt daher, das in Beilage 178/1998 vorgeschlagene Gesetz über das Landesgesetzblatt, die Amtliche Linzer Zeitung und andere Formen der Kundmachung in Oberösterreich, eben das Oö. Kundmachungsgesetz, zu beschließen. Zweite Präsidentin: Ich danke dem Berichterstatter und eröffne darüber die Wechselrede. Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 178/1998 zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln als nächstes die Beilage 179/1998. Das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oberösterreichische Landarbeitsordnung 1989 geändert wird, und ich bitte Frau Abgeordnete Ziegelböck über die Beilage zu berichten. Abg. Ziegelböck: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oberösterreichische Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 1998). Ich berichte über die Beilage 179/1998. Der Inhalt dieses Berichtes liegt Ihnen vor und ist im Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oberösterreichische Landarbeitsordnung geändert wird, intensiv beraten worden. Der Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Hohe Landtag möge das Landesgesetz mit dem die Oberösterreichische Landarbeitsordnung 1989 geändert wird, mit der Oberösterreichischen Landarbeitsordnungs-Novelle 1998, beschließen. Zweite Präsidentin: Ich danke Ihnen, und ich eröffne die Wechselrede über diesen Antrag, zu dem Herr Abgeordneter Weixlbaumer zu Wort gemeldet ist. (Unverständlicher Zwischenruf) Korrigiere mich, Entschuldigung, Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geschätzte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Oberösterreichische Landarbeitsordnung 1989 bildet so wie das Grundsatzgesetz das einzige kodifizierte Arbeitsrecht in Österreich. Während das allgemeine Arbeitsrecht in viele einzelne Gesetze zersplittert und damit fast unüberschaubar ist, stellt die Oberösterreichische Landarbeitsordnung eine kompakte Sammlung aller für die Betriebe und Beschäftigten notwendigen Regelungen dar. Gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist es auch sinnvoll, ein überblickbares und den speziellen Bedürfnissen unserer Berufsgruppe angepaßtes Arbeitsrecht darzustellen. Aus der Situation Grundsatzgesetzgebung - Ausführungsgesetzgebung ergibt sich immer wieder, daß Entwicklungen nachvollzogen werden müssen. Darüber hinaus besteht aber die Chance von zweckmäßiger eigenständiger Regelung, welche sich das Land immer offen halten sollte. Der vorliegende Entwurf unterstreicht die sinnvolle Einheit. Werden doch hier verschiedene Gesetzesmaterien in das kompakte Werk miteinbezogen und zusammengefaßt. Die vorliegende Novelle beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum einen eine Klarstellung hinsichtlich der Gleichbehandlung und des Gleichbehandlungsgebotes, zum anderen den Bezug auf die Ausbildung der Frauen im Bundesheer. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt nach wie vor ein wesentliches Problem unserer Arbeitswelt und unserer Gesellschaft dar. Die hier vorgeschlagene Änderung dient nun der Klarstellung der derzeitigen gesetzlichen Lage. Nach Paragraph 113 Abs. 9 Landarbeitsordnung hat ein Dienstnehmer oder eine Dienstnehmerin, der in Folge sexueller Belästigung im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis diskriminiert wurde, gegenüber dem Belästiger und in Falle eines schuldhaften Verhaltens des Dienstgebers, auch gegen diesen Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens. Es liegt somit bereits nach der derzeitigen Rechtslage eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes vor, wenn der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis durch einen Dritten sexuell belästigt worden ist. Dieser Tatbestand ist aber vom Paragraph 112 Abs. 2 noch nicht erfaßt. Die Gleichbehandlungskommission übt aber bereits derzeit die Praxis, auch in jenen Fällen eine sexuelle Belästigung durch Dritte festzustellen, wenn dem Arbeitgeber keine schuldhafte Unterlassung, Entschuldigung, wenn dem Arbeitgeber keine schuldhafte Unterlassung angemessener Hilfeleistung anzulasten ist. Selbstverständlich entsteht daraus mangels Verschulden kein Anspruch gegenüber dem Dienstgeber oder Betrieb. Daß das Problem der Gleichbehandlung und Diskriminierung seitens der Dienstnehmervertretung in der Land- und Forstwirtschaft seit langem ernst genommen wird, zeigt sich zum einen, daß die Oberösterreichische Landarbeiterkammer bei Gründung der Gleichbehandlungskommission die einzige Kammer war, die in dieses Gremium ausschließlich weibliche Vertreter entsandt hat, in dem Bewußtsein, daß bei Diskriminierung fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Darüber hinaus ist es der Landarbeiterkammer gelungen, aus allen Kollektivverträgen Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechtes zu eliminieren. Es kann aber alle gesetzliche Gleichstellung nicht darüber hinwegtäuschen, daß es nach wie vor in der Praxis Fälle möglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes vorkommen können. Neben den gesetzlichen Regelungen liegt es wohl an uns, das entsprechende Bewußtsein in die Bevölkerung zu bringen, daß Partnerschaft eine Gleichstellung bedeutet, und jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes eine Ungerechtigkeit darstellt. Das Gesetz spricht auch über die Ausbildung der Frauen im Bundesheer. Und hier ist eben ein weiterer Schritt zur Öffnung hin zur Gleichbehandlung erfolgt. Die Möglichkeit für Frauen, aufgrund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen im Bundesheer einen Ausbildungsdienst leisten zu können, wurde geschaffen. Gleichzeitig wurden zahlreiche Rechtsvorschriften, die auf dem militärischen Ausbildungsdienst Bezug nehmen, geändert. Darunter auch die entsprechenden Paragraphen des Landarbeitsgesetzes. Es soll damit sichergestellt werden, daß die betrieblichen Rechte auf diese neu geschaffenen Möglichkeiten, durch diese neu geschaffenen Möglichkeit nicht verloren gehen. Im einzelnen ist hier die Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechtes, im Rahmen der Betriebsratswahl sowie die Ausweitung der Möglichkeit der Anfechtung von Kündigungen anzuführen. Wird ein Dienstnehmer oder eine Dienstnehmerin wegen der bevorstehenden Einberufung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder zum Zivildienst gekündigt, so kann diese Kündigung bei Gericht angefochten werden. Gibt das Gericht der Anfechtungsklage statt, so ist die Kündigung rechtsunwirksam. Auch die Bedeutung der Landarbeitsordnung ist wieder im Steigen. Zum einen hat dieses Gesetzeswerk immer schon der Praxis angepaßte Flexibilisierungsregelungen enthalten, welche eine sinnvolle und für alle vertretbare Entwicklung ermöglicht hat. Darüber hinaus sind viele Dinge besser und einfacher geregelt, so zum Beispiel die Handhabung der Abfertigung. Hier sieht die immer schon bestehende Regelung ein kontinuierliches Anwachsen jährlichen Anspruchs der Abfertigung um vier Prozent vor. In dieser Hinsicht ist dieses kompakte Gesetzeswerk in der Landarbeitsordnung ein durchaus geeignetes Vorbild für andere Gesetze. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Weiters ist festzustellen, und so komme ich zum Schluß, daß doch die Zahl der Landarbeiter wieder im Steigen begriffen ist. Dies hat einige Gründe und hängt vor allem mit dem starken Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Gerade die permanente Weiterentwicklung auf einer soliden Regelungsbasis garantiert auch die Modernität dieses Gesetzeswerkes, das wir heute zur Beschlußfassung haben, und ich ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind nicht diejenigen, die ein besonders Interesse haben an der Eingliederung von Frauen im Bundesheer. Wir halten es auch nicht für einen besonderen Beitrag zur Emanzipation, wenn auch Frauen das Töten von Menschen üben dürfen. Es gäbe gesellschaftliche Bereiche, wo emanzipatorische Maßnahmen viel notwendiger wären, den Frauen aber bisher beharrlich verwehrt werden. Ich habe das heute schon bei anderer Gelegenheit gesagt, es gibt immer noch nicht gleiche Chancen für Frauen im Beruf. Frauen sind immer noch zum überwiegenden Teil für Reproduktionsarbeit zuständig. Es gibt noch immer signifikante Unterschiede bei den Erwerbs- und bei den Lebenseinkommen, Frauen haben keine durchgehende Berufslaufbahn, aufgrund von Betreuungs- und Pflegepflichten, deshalb ist es auch so, daß nach wie vor fast die Hälfte der Frauen keine eigene Pension hat. Die Armut besonders von Alleinerzieherinnen, wie wir erst kürzlich bei der Präsentation zum 2. Linzer Armutsbericht gehört haben, ist immer noch weiblich und genau hier, denke ich, müssen die Hebel angesetzt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Realisierung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens, das damals angeblich von Frauen aller Parteien unterstützt wurde, sind äußerst bescheiden. Wir möchten dem vorliegenden Antrag trotzdem zustimmen, trotz dieser Bedenken, weil es sich tatsächlich um arbeitsrechtliche Besserstellungen für die betroffenen Frauen, die einen Arbeitsplatz beim Bundesheer genommen haben, handelt. Wir werden aber auch genau beobachten, ob auch wirklich bei den Aufstiegschancen der Frauen mit gleichem Maß gemessen wird, wir werden uns das anschauen. Danke schön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Kollegin. Nächster Redner ist Herr Kollege Kroismayr, er ist der vorläufig letzte zu diesem Tagungspunkt. Abg. Ing. Kroismayr: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung, die gesetzliche Änderung der Landarbeitsordnung war aufgrund von, sage ich, gesellschaftlichen Veränderungen ja eine Notwendigkeit, weil eben den Damen und den Frauen der Zugang zum Bundesheer geöffnet wurde, muß dieses Gesetz adaptiert werden. Was die gesetzlichen Regelungen bei sexuellen Übergriffen anlangt, glaube ich, ist es ein Gebot der Stunde gerade im Anschluß an diese heutige Diskussion, doch auch diese Regelungen gleich vorzunehmen. Ich frage mich nur, und da will ich ein bißchen auf den Vorredner Weinberger eingehen, der da meinte, seine sehr kompakte Lösung in der Landarbeitsordnung, also wo bleibt denn da der Bundesgesetzgeber, warum brauchen wir eigentlich eine Landarbeitsordnung, wobei die Beschäftigten in der Landwirtschaft immer weniger werden oder müßte man einmal den Titel ändern? Vielleicht müßte es Genossenschaftsarbeiterordnung heißen, dann wäre es vielleicht besser, denn wo liegt der Unterschied zwischen einem Angestellten im Lagerhaus und einem Beschäftigten im Supermarkt, im Baumarkt? Die gleiche Tätigkeit liegt vor, aber gesetzlich ganz unterschiedlicher Rahmen, gerade dort will ich wiederum einmal Mahner sein, auch zur Gleichberechtigung, denn es ist nicht einzusehen, daß bei gleicher Tätigkeit, einfach bei verschiedenen Dienstgebern, verschiedene Gesetze zur Geltung kommen, die das Arbeitsrecht schließlich beinhalten. Ich will Sie nicht quälen als Nichtlateiner, vielleicht einen lateinischen Satz auswendig gelernt zu haben, ich will das nicht, aber ich möchte die deutsche Übersetzung bringen von Cato, der im römischen Senat einst meinte, im Hinblick auf Karthago sinngemäß: "Im übrigen bin ich der Meinung die Landarbeiterkammer gehört abgeschafft." (Beifall. Heiterkeit) Dritter Präsident: Danke für die Wortmeldung. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung, ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 179/1998 zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Ich stelle fest, daß dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 180/1998. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend die Zuweisung der Beilage 168 /1998 (Initiativantrag auf Änderung der Landesverfassung) an einen gemischten Ausschuß. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais über die Beilage zu berichten. Abg. Dr. Frais: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend die Zuweisung der Beilage 168/1998 (Initiativantrag auf Änderung der Landesverfassung) an einen gemischten Ausschuß. Der Ausschuß für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Die Beilage 168/1998 (Initiativantrag auf Änderung der Landesverfassung) wird dem gemischten Ausschuß (Ausschuß für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuß) zur weiteren Beratung zugewiesen. Dritter Präsident: Ich sehe kein Wortmeldung, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 180/1998 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 181/1998. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 167/1998 (Initiativantrag auf Öffnung und Demokratisierung der Landesmedien) an einen gemischten Ausschuß. Ich bitte Herrn Abgeordneten Mario Mühlböck über diese Beilage zu berichten. Abg. Mühlböck: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend die Zuweisung der Beilage 167/1998 (Initiativantrag auf Öffnung und Demokratisierung der Landesmedien) an einen gemischten Ausschuß. Der Ausschuß für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen: Die Beilage 167/1998 (Initiativantrag auf Öffnung und Demokratisierung der Landesmedien) wird dem gemischten Ausschuß (Ausschuß für Verfassung und Verwaltung und Geschäftsordnungsausschuß) zur weiteren Beratung zugewiesen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Herr Kollege Trübswasser ist am Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Worte zu diesem gemischten Ausschuß sagen, Sie kennen wahrscheinlich die grundsätzliche Haltung der Grünen, daß wir die Demokratisierung ingesamt, von einer Geschäftsordnungsdiskussion oder Reform von der Geschäftsordnung, aus vielerlei Gründen trennen möchten. Ein guter Grund ist der Antrag auf Öffnung der Landesmedien für alle im Landtag vertretenen Parteien, dieser Antrag zeigt sehr deutlich, daß er eigentlich mit der Demokratisierung des Landtages, mit den anderen Fragen der Landesverfassung eigentlich überhaupt nichts zu tun hat und zeigt, daß über diesen Antrag gesprochen werden kann, jetzt ohne Konnex mit der Gesamtverfassung, mit der Zusammensetzung der Landesregierung und anderen Fragen, deshalb stimmen wir gegen diese Zuweisung, nicht weil wir ihn nicht behandelt wissen wollen, sondern wir möchten, daß dieser Antrag gesondert, entsprechend seines Gewichtes in einem eigenen Ausschuß, Unterausschuß beraten wird. Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, die Diskussion der letzten Monate verdeutlicht es umso mehr, daß es möglich ist, in den Landesmedien auch der Oppositionspartei die Möglichkeit zu geben, sich darzustellen. Es ist, glaube ich, ein legitimes Anliegen, gerade der Opposition auch zustehend, das ihr zustehende Recht in den Medien des Landes zu erhalten. Und deswegen, glaube ich, daß dieser Antrag unsere Initiative auf Öffnung der Landesmedien wirklich ein vordringliches Anliegen ist, das man nicht sozusagen dadurch auf die lange Bank schieben kann, bis man es mit der Regierungszusammensetzung gemeinsam besprechen oder beschließen will. Also ich denke, überdenken Sie noch einmal, wenn Sie hier die Zustimmung erteilen, diese Initiative einem gemischten Ausschuß zuzuweisen, daß es hier wirklich um ein Grundrecht geht, wir sprechen gerade im Unterausschuß der Bauordnung vom verbrieften Grundrecht auf Kommunikation, Redefreiheit und Meinungsvielfalt. In bezug auf GSM-Sender habe ich dort zur Kenntnis nehmen müssen, daß es hier ein übergeordnetes Interesse gegenüber einem niederen Parteieninteresse durch Nachbarn gibt. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß dieses übergeordnete Recht auch Medienvielfalt, Meinungsvielfalt, Zugang zu den Medien des Landes, auch hier meine ich, ein höheres Recht ist als alle anderen Fragen, die die Landesverfassung betreffen, die natürlich auch wichtig sind, aber vielleicht einen längeren Diskussionszeitraum brauchen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Es ist sonst niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage aus 181/1998 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 196/1998. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Schenner über diese Beilage zu berichten. Abg. Schenner: (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "Schender!") Ohne d, einen Schender hat es auch einmal gegeben, aber der war nicht bei meiner Fraktion. (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "Den gibt es noch immer!") Herr Präsident, Hohes Haus! (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Aber der war nicht so zuwider!") Ich habe keine Redezeit, mir macht es nichts. Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz geändert wird. Der Ausschuß für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Hohe Landtag möge 1. gemäß ? 27 Abs. 4 LGO beschließen, daß über diesen Ausschußbericht in der Landtagssitzung am 30. April 1998 verhandelt wird (Geschäftsantrag gemäß ? 18 Abs. 3 in Verbindung mit ? 24 Abs. 1 LGO), und 2. das Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz geändert wird, beschließen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter Schenner. Ich eröffne die Wechselrede, Herr Kollege Brandmayr, bitte. Abg. Brandmayr: (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "In Uniform!") Das heißt Kampfanzug. Geschätzter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicherlich bei den meisten von Ihnen als einer bekannt, der sich selten zu Wort meldet, ausgeglichen, vielleicht für so manche zu ruhig. (Heiterkeit) Aber heute, geschätzte Damen und Herren, wie Vormittag über die Änderung dieses Gesetzesantrages diskutiert wurde, sehe ich mich nun gezwungen, ein paar Worte zu sagen. Es wurde über den sogenannten Brotneid diskutiert, ich weiß, und ich bin überzeugt, daß Sie mir alle recht geben werden, daß der Beruf eines Berufsfeuerwehrmannes einer der schwersten Berufe ist und daß dieser Beruf sicherlich kein Spaziergang ist, aber wir haben mehrere Berufe, die ähnlich gelagert sind und genauso schwierig oder vielleicht noch schwieriger sein können. Ich denke an die Gendarmerie, an die Ärzte und mehrere, wir wissen aber, daß die Berufsfeuerwehrkameraden durchaus keine schlechte Bezahlung haben und auch heute wurde davon gesprochen, daß es bis zu 17.000 Schilling Zuwendungen bzw. Zulagen gibt. 90.000 Feuerwehrmänner in Oberösterreich sind Tag und Nacht bereit, freiwillig und ehrenamtlich zu arbeiten und da sind Tausende dabei, die nicht einmal 17.000 Schilling als Familieneinkommen haben. (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair: "So kann man doch nicht diskutieren!") Diese freiwillig ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameraden müssen auch zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken, ob um drei Uhr in der Früh oder egal wann immer, und ich denke an die technischen Einsätze auf der Autobahn, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair: "Wieviel kriegt ein Gemeinderat, wieviel kriegst Du?") wo es sicherlich kein Spaziergang ist, Herr Landeshauptmann, schwer verkohlte Leichen, Schwerstverletzte aus den Autos zu bergen und am nächsten Tag wieder am Arbeitsplatz zu stehen, da fragt auch niemand, wie geht es dir, welche psychische oder physische Belastung hat man, und ich verstehe in keiner Weise die Kollegen der freiheitlichen Partei, die sich immer wieder für Privilegienabbau aussprechen, bei diesen Privilegien zuzustimmen. Ich persönlich sehe das als eine Beleidigung aller ehrenamtlich freiwilligen Feuerwehrkameraden. (Beifall) Es wird in den nächsten Wochen und Monaten genug Gelegenheit geben, diesen freiwilligen Feuerwehrkameraden das zu erklären. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die ÖVP sehr richtig liegt, diesem Privileg nicht zuzustimmen und jene, die zustimmen, mögen sich vielleicht jenen Spruch merken, wo es heißt: "Will man bequem und ruhig leben, laß dir niemals ein Ehrenamt geben." (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Als nächster hat sich zu Wort gemeldet Herr Klubobmann Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich zähle nicht unbedingt zu denen, die ganz selten reden, aber auf das Zufallsprodukt einer Rede muß ich schon eingehen. (Beifall. Zwischenruf Abg. Stanek: "Das war sehr unqualifiziert!" Unverständliche Zwischenrufe) Wenn sich die ÖVP wieder erholt und beruhigt hat, dann kann ich ja wieder weiterreden. (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: "Jetzt hast Du den Stanek vertrieben!") Hier sind Worte gefallen, die so unqualifiziert sind, die so an der Realität vorbeigehen, die so an einer inneren Logik vorbeigehen. Denn auf der einen Seite zu erklären, wie dramatisch, wie unheimlich schwer der Dienst der Feuerwehr ist, was von uns völlig unbestritten ist und das alles den Freiwilligen zuzuzählen und der Berufsfeuerwehr zu entziehen. Dort redet man über 17.000 Schilling Zulagen und erklärt, daß das eigentlich viel zu viel ist, und wie heute Vormittag bereits gesagt wurde, ist das überhaupt nicht einsehbar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gilt zu dem Punkt zurückfinden, daß man dort, wo wirklich schwere, schwerste Arbeit zu machen ist, dort, wo gesundheitliche Schäden passieren, daß es dort Erleichterungen in bestimmter Hinsicht gibt. Wenn das jetzt mit der Bedrohung bedacht wird, daß man in Oberösterreich durch die Gegend ziehen wird und den Freiwilligen Feuerwehren erklären wird, welches Unrecht ihnen heute hier im Landtag geschehen ist, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten jetzt alle, die Politik beispielsweise ehrenamtlich ohne Einkommen machen, zu uns kommen und sagen, wir müssen alle auf unsere Einkommen verzichten? Das, Herr Kollege, wäre eine Reaktion, die sich in ihrer Logik befinden würde. Gleiches gilt, wenn man bei anderen Vereinen bis in die Nacht unterwegs ist, sich auch einsetzt, auch ehrenamtlich, dann ist das die Ebene, was wir für die Gesellschaft einzubringen haben. Aber jemand, der seinen Beruf ausübt, mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit gleich zu setzen, da könnten wir überhaupt das Berufsleben schlechthin in Frage stellen. Machen wir eine Gesellschaft der Ehrenamtlichkeit! Ich frage mich nur, wie sollen dann Einkommen überhaupt noch zu begründen sein? Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren der ÖVP in diesem Fall, sehr bemühen um Sachlichkeit. (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: ?Tun wir!?) Die Sachlichkeit hat sehr gelitten heute. Wir sollten uns sehr darum bemühen, für 130 Leute, die während der Nacht und immer im Einsatz zu sein haben, die wirklich schwerste und problematischste Probleme zu lösen haben. Aber es ist halt oft nicht so einfach, unbedingt im Einsatz sein zu müssen, während ein anderer auch einmal ausfallen kann. Und jetzt fangen sie an, über das, was eigentlich für deren Leben, für deren Lebenserwartung von Bedeutung ist, von Privileg zu reden. Ich muß ehrlich sagen, es gibt für mich kaum etwas Schlimmeres, als wenn wir bei menschlichem Leben, das ohnedies durch bestimmte Auflagen und durch bestimmte Probleme verkürzt wird und die Lebenserwartung ohnedies eine verkürzte ist, sagen, er soll wenigstens noch etwas von seiner Pension haben, und dann erklären Sie das seitens der ÖVP zum Privileg. (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: ?Das ist ein bißchen unsachlich!?) Also, eigentlich muß ich schon eines sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren der ÖVP, wenn man Ihnen Ihre eigenen Worte vorhält, erhöht sich der Widerspruch. So etwas habe ich überhaupt noch nie erlebt. Das war heute die Summe aller Vorwürfe und jetzt, wenn ich sage, so kann es nicht sein, sagt man, so hat man es eh nicht gemeint. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Stanek.) Kollege Stanek, ich kann mir ja vorstellen, daß Ihr Schwierigkeiten habt, wenn in Linz die ÖVP sehr wohl dafür eintritt und auf Landesebene man dann sagen muß, das wollen wir nicht haben. Nur eines glaube ich, und das würde auch zur Korrektheit zählen; zunächst wäre die erste Überzeugungsarbeit zu leisten bei Euren Linzer Freunden, daß die zur Feuerwehr hingehen und sagen, wir sind dagegen, denn ihr seid eine privilegierte Gruppe, und wir sind es euch nicht vergönnt, daß ihr die paar Jahre vorher in Pension gehen könnt. (Zwischenruf Abg. Stanek: ?Wir haben eh Gespräche geführt, Herr Kollege!?) Die sind auch so zu mir gekommen die Gespräche. (Zwischenruf Abg. Stanek: ?Waren Sie dabei??) Nein, aber ich habe es gehört von der Feuerwehr, wie die gelaufen sind. (Zwischenruf Abg. Stanek: ?Das stimmt! Bei den ÖVP-Gesprächen warst Du nicht dabei!?) Da war ich auch froh darüber. Meine sehr verehrten Damen und Herren der ÖVP! Herr Kollege Brandmayr! Ich habe volles Verständnis dafür, daß Sie als so gewachsener, gestandener Feuerwehrmann im Grunde hier ein Plädoyer für die Freiwilligen Feuerwehren halten. (Zwischenruf Abg. Brandmayr: ?Das bin ich ihnen schuldig!?) Ich würde mich freuen, wenn Sie aus Ihrer inneren Überzeugung heraus auch für die Berufsfeuerwehrleute im Hinblick auf die Schwierigkeit, auf die Problematik ihrer Tätigkeit genauso deren Ombudsmann wären. Aber Zwiespalt zu streuen, und jetzt zu sagen, ich bin für die Freiwilligen Feuerwehren, und die Berufsfeuerwehrleute sind die, die nur privilegiert sind, das halte ich aus der Sicht der Feuerwehr, zu der ich sowohl auf der einen wie auch auf der anderen Seite stehe, im Grunde für eine Spaltung, die ich unverantwortlich halte. Und ich lade Sie ein, darüber nachzudenken, ob Sie es rechtfertigen können, die Tätigkeit von Berufsfeuerwehrleuten anders zu sehen als die Tätigkeit von freiwilligen Feuerwehrleuten. Für mich ist sie in Linz, und Sie können sich überzeugen davon, wenn eine Gasproblematik oder was immer in einer Industrieanlage passiert, mit einem Höchstausmaß an Einsatz und Gefährlichkeit verbunden. Und ich möchte denen nicht einmal im geringsten so viel absprechen davon, was bei den anderen als positiv angesprochen worden ist. Vielleicht könnten wir wenigstens diesen Austausch und dieses Problem einmal so sehen, daß unsere Gesellschaft nicht darin besteht, allen etwas wegzunehmen, sondern darüber nachzudenken, daß die Gruppen unserer Gesellschaft, die vielleicht in ihrer Lebensarbeit mehr schwierige Arbeit zu leisten haben, vielleicht nicht so wie alle zu behandeln sind. Auch jene Gruppierungen über die Feuerwehren hinaus. Und das habe ich mit dem Brotneid gemeint. Nicht auf eine Gruppe zu schielen, sondern deren Erschwernisse genauso analysieren und das auch auf andere Gruppen anzuwenden. Wenn wir das wieder gefunden haben, dann bin ich überzeugt, werden wir für die Menschen auch wieder etwas Positives machen. Und auf den Weg wollte ich Sie ganz kurz zurückbringen, nämlich im positiven, und nicht jetzt gegen die Berufsfeuerwehr in hektischen Aktionen ihren vielleicht verständlichen Zorn auszulassen. Das wäre Schaden an der Feuerwehr in Oberösterreich insgesamt. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Nächster Redner ist Herr Dr. Achatz. Landesrat Dr. Achatz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich an eine Sitzung der Landesregierung, die mich jetzt zu diesem Problem Stellung nehmen läßt, wobei ich ohne weiteres sagen kann und zugestehe, daß man über gerade diese heute zu regelnde Materie völlig unterschiedlicher Auffassung sein kann, daß die einen sagen, ja, das akzeptiere ich oder ich will, daß dieser Berufsgruppe geholfen wird, und das andere sagen, nein, das akzeptiere ich nicht. Aber, das, was der Klubobmann Frais jetzt gesagt hat, das trifft den Kern der Sache schon. Daß hier ein Zwist gesät werden soll. Daß hier ein Zwist gesät werden soll und Neid geschürt werden soll, und daß sich hier eine Partei als Privilegienschützerin darstellt, die im Grunde genommen das Gegenteil war. (Zwischenruf Abg. Ziegelböck: ?Nein!?) Denn ich erinnere mich an diese Regierungssitzung, ich erinnere mich an diese Regierungssitzung, die in der letzten Legislaturperiode stattgefunden hat, bei der gegen meine Stimme dem abgetretenen Landesfeuerwehrkommandanten, der in der Zeit seines aktiv Seins den Gehalt eines Landtagsabgeordneten bezogen hat, ohne Pensionsbeiträge einzuzahlen, keinen einzigen Pensionsbeitrag eingezahlt, ich erinnere mich an diese Regierungssitzung, bei der diesem abgetretenen Landesfeuerwehrkommandanten eine Pension von seiten der Landesregierung eingeräumt wurde. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: ?Eine normale Pension!?) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Musterbeispiel des Schaffens eines Privilegs, eines Privilegs, das bei allen Männern der Freiwilligen Feuerwehr, die Tag und Nacht in den Einsatz gerufen werden können, auf kein Verständnis stößt. Daher kann ich zur ÖVP in ihrer neuen Rolle als Privilegienschützerin nur sagen, die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Beifall. Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: ?Mühsam ernährt sich der Waldspecht!? Zwischenruf Abg. Wimleitner: ?Wo gibt es denn so etwas? Ohne Beiträge eine Pension! Das gibt es bei der ASVG nicht!? Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: ?Fragt´s einmal Euren Stöger!? Zwischenruf Abg. Wimleitner: ?Wer hat ihm denn die Pension gegeben? Wir nicht!?) Dritter Präsident: Danke Herr Landesrat. Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Privilegiendiskussion muß ich doch noch etwas sagen. Ich glaube, wir bewegen uns schön langsam von der Realität fort. Das neue Sparpaket im vorigen Jahr ist offensichtlich doch tiefer ins Bewußtsein der Menschen eingedrungen, daß jeder, der aufgrund seiner Tätigkeit vielleicht etwas früher, der andere vielleicht etwas später, in die Pension gehen darf, also jede Begünstigung, die vielleicht einer Benachteiligung folgt aufgrund des schwereren Berufs, sofort als Privileg ausgelegt wird. Wir scheren alles über einen Kamm, daß es nicht mehr höher geht. Ich glaube, daß wir wirklich anerkennen müssen, und Herr Kollege Brandmayr, ich bin nicht nur ein Stadtmensch, ich kenne auch die Leistungen der Feuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr, ich weiß das zu schätzen, aber die Diskussion der freiwilligen Leistungen mit den beruflichen Leistungen, mit der beruflichen Laufbahn, kann man nicht ständig vermischen und vergleichen. Ich glaube, daß man das Ehrenamt sehr hoch schätzen muß, aber es gibt Bereiche, wo einfach der Beruf gefragt ist, wo es Aufgaben gibt, die halt über ein Ehrenamt hinaus gehen. (Zwischenruf Abg. Sigl: ?Was ist denn mit den Krankenschwestern und Gendarmen??) Ich habe selber, gerade im kulturellen Bereich, sehr viel freiwilig gemacht, und habe nie einen Groschen dafür bekommen. Im Gegenteil, es hat mich sogar Geld gekostet. Ehrenamt in Ehren, aber es gibt Bereiche, wo Berufe gefordert sind, wo Leute gefordert sind, es geht auch gar nicht anders. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: ?Es geht um die unterschiedliche Behandlung, Herr Kollege Trübswasser! Gerade Sie setzen sich immer für Gerechtigkeit ein!?) Herr Klubobmann, ich gehe so weit, daß ich sage, ich rede nicht über die Feuerwehr von Linz. Ich habe es Vormittag schon gesagt. Es geht um die unterschiedliche Betrachtungsweise von wirklich schweren Berufen. Und zu sagen, daß jemand mit 60 pensionsreif ist, dann hat er eine optimale Berufslaufbahn hinter sich. Manche können vielleicht sogar bis 70 arbeiten, wie manche Politiker. Aber es gibt Menschen, die sind mit 50 oder 55 einfach aufgrund ihrer Tätigkeit am Ende. Und bitte nehmen wir das zur Kenntnis. Wir durchbrechen hier tatsächlich das Prinzip, was das neue Sparpaket geschaffen hat. Und deswegen sage ich, ich rede nicht nur für die Feuerwehr in Linz, ich rede auch für die 27 Beamten, die genannt wurden, in der Expertise, und ich rede für alle die, die einen ähnlich schweren Beruf haben und unter ähnlich schweren Bedingungen arbeiten müssen. Und wenn es mehr sind, dann müssen wir als Gesellschaft das zur Kenntnis nehmen und müssen ihnen die Bedingungen schaffen, daß sie auch die durchschnittliche Lebenserwartung erreichen können. (Zwischenruf Landesrat Dr. Aichinger: ?Wäre es da nicht menschenwürdiger, die Arbeitsbedingungen zu ändern??) Die Arbeitsbedingungen zu ändern ist genauso wenig möglich, wie zum Beispiel bei einer Krankenschwester oder bei einem Arzt, der rund um die Uhr Dienst machen muß. Es gibt Bereiche, und ich glaube, auch das müssen wir zur Kenntnis nehmen, die halt Berufsbilder sind, die halt immer andere Anforderungen an die einzelnen Menschen stellen. Ich will gar keine anderen nennen. Es gibt heute keine leichten Berufe mehr. Alle sind schwer, und manche sind noch schwerer. Ich glaube, dieses Prinzip des Sparpakets, und das ist ja unser Hauptangriff gewesen, sozusagen alle in einen Topf zu werfen, zu sagen, jeder kann bis 60 arbeiten, und jeder der darunter ist, hat finanzielle Nachteile, dieses Prinzip gilt es mit diesem Zeichen zu durchbrechen. Ich danke schön. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich deswegen noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich glaube, daß da ein sehr gefährlicher Versuch gestartet wurde vom Kollegen Brandmayr, eine Gruppe der Bevölkerung gegen eine andere aufzuhetzen. Man kann durchaus der Meinung sein, in einem Akt der Gleichmacherei ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen eine gesetzliche Bestimmung durchzuziehen, und es ist jedem unbenommen, seine Argumente dafür überall zu verbreiten, aber eines dürfen wir nicht (Zwischenruf Abg. Sigl: ?Wie erklärst Du denn das den Krankenschwestern und Gendarmen??), daß wir die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr aufhetzen. Morgen kommt der nächste und sagt, die freiwilligen Helfer beim Roten Kreuz werden aufgehetzt gegen die hauptberuflichen Mitarbeiter, und der nächste sagt, mir paßt deine Entscheidung im Landtag nicht, und jetzt hetzte ich die, die in der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich pflegen, gegen diejenigen auf, die hauptberuflich pflegen, weil sie etwas bekommen dafür. Auf dieses Pflaster sollen wir uns nicht begeben, auch wenn wir da eine Abstimmungsniederlage erleiden. (Beifall) Deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet. Und man muß auch einmal vertragen können, daß halt die Mehrheit eine andere Meinung hat, ohne gleich die Leute gegeneinander aufhetzen zu wollen aus Rache dafür. (Beifall. Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: ?Bravo!? Zwischenruf Abg. Wimleitner: ?Man muß sich auch an Niederlagen gewöhnen!?) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege Schenner. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Brandmayr, oder soll ich sagen Kamerad Brandmayr (Zwischenruf Abg. Bernhofer: ?Mach Dich nicht lächerlich über die Feuerwehrmänner!?) oder Löschmeister Brandmayr. Die Feuerwehrkontakte, die ich in den Freiwilligen Feuerwehren diesbezüglich gehabt habe, und auch die Gespräche mit den Freiwilligen Feuerwehren waren grundsätzlich von Kameradschaft getragen und sehr wohl auch von Verständnis getragen. Es soll hier nicht das Bild entstehen, daß die Freiwilligen Feuerwehren hier grundsätzlich der Meinung wären, die Berufsfeuerwehren sollten diese dementsprechende Pensionsregelung nicht haben. Ganz im Gegenteil. Die Feuerwehrkameraden, mit denen ich gesprochen habe, haben sehr wohl Verständnis gehabt für den schweren Dienst der Berufsfeuerwehr. Und das sollte hier auch entsprechend erwähnt werden. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Es ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 196/1998 zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen erheben sich von den Sitzen. Zwischenruf: ?Zählt einmal!? Dritter Präsident: ?Wir müssen zählen!? Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair: ?Stehen Sie auch, Herr Präsident?? Zwischenruf Abg. Schenner: ?Ich stehe auch, Herr Direktor!?) Also, ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 185/1998, das ist der Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Josef Stockinger über diese Beilage zu berichten. Abg. Dr. Stockinger: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtages gemäß Paragraph 23 Absatz 2 der Landtagsgeschäftsordnung betreffend den Beschluß einer Resolution zum Schulzeitgesetz des Bundes. (Liest Motivenbericht der Beilage 185/1998. Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, erstens bei der österreichischen Bundesregierung neuerlich dafür einzutreten, die notwendigen Änderungen des Schulzeitgesetzes 1985, insbesondere Paragraph 2 Absatz 5, vorzubereiten und dem Nationalrat zuzuleiten, womit die Länder ermächtigt werden, die vorgeschlagene landesweit einheitliche Regelung zu verwirklichen; und zweitens, diese Resolution mit dem Ersuchen um Unterstützung des Inhalts an die oberösterreichischen Abgeordneten des Nationalrates weiterzuleiten. Erste Präsidentin: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne über den Antrag die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Eisenriegler, bitte. Abg. Eisenriegler: Nur ganz kurz. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Und ich möchte das sehr begrüßen als Betroffene mit Kindern in verschiedenen Schulen. Das ist ein Akt, der längst fällig war. Danke schön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 185/1998 zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Ich stelle fest, das dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 195/1998, das ist der Initiativantrag betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen. Ich bitte den Herrn Klubobmann Dr. Frais, über die Beilage zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtags gemäß ? 52 Abs. 3 lit. 3 in Verbindung mit ? 23 Abs. 2 lit. 2 der Landtagsgeschäftsordnung betreffend den Beschluß einer Resolution zugunsten der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie zugunsten der Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen. Es liegt folgende Resolution vor: (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 195/1998) Die Oö. Landesregierung wird daher von den unterzeichneten Abgeordneten aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf zu dringen, daß die besoldungsgemäße Gleichbehandlung von stundenplanmäßigem und außerstundenplanmäßigem Unterricht sowie die Abgeltung neu zugewachsener Nebenleistungen sichergestellt wird. Als wesentliche Voraussetzung dafür könnte eine demonstrative Aufzählung und Beschreibung der davon betroffenen Nebenleistungen erfolgen, wie sie bereits für die Betreuung von EDV-Anlagen vorgenommen worden ist. Erste Präsidentin: Danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Tusek das Wort. Abg. Mag. Tusek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Große Verunsicherung herrscht derzeit gerade in Lehrerkreisen und diese Verunsicherung wurde ja gestern manifest durch verschiedene gewerkschaftliche Aktionen. Grund für diese Verunsicherung ist die Novelle zum Gehaltsgesetz 1997. Wie der Herr Berichterstatter erwähnt hat, ist im Juni bzw. Juli 1997 dieses Gesetz, und ich drücke es vornehm aus, mit großer Eile durch das Parlament gegangen. Diese große Eile ist schon daraus ersichtlich, daß es keine Begutachtung für diese Novelle gegeben hat und erst nach Beschlußfassung dieses Gesetzes haben einzelne Beamtenkreise gesehen, was dieses Gesetz für Folgen hat. Speziell Lehrer sind betroffen. Erlauben Sie mir, in einigen Sätzen zu erklären, worum es tatsächlich geht, weil man auch von Lehrervertretern sehr sehr unterschiedliche Aussagen in dieser Richtung hört. Es geht konkret darum, daß ab Beginn des nächsten Schuljahres 1998/1999 die Mehrdienstleistungen von Lehrern in einer Wochendurchrechnung abgegolten werden. Grundsätzlich, und das möchte ich hier von dieser Stelle aus betonen, ist es richtig, daß für geleistete Mehrleistungen entsprechend bezahlt wird. Ich halte das für richtig, aber der Haken liegt im Detail. Ausschließlich Stunden nach Stundenplan werden in diese Wochendurchrechnung miteinbezogen und keinerlei andere Leistungen, die heute im vermehrten Ausmaß von Lehrern gefordert werden. Erlauben Sie mir, mit einem Beispiel das zu erklären, was ich meine. Ein Lehrer/eine Lehrerin ist mit seiner/ihrer Klasse auf einer dreitägigen Schulveranstaltung, Montag, Dienstag, Mittwoch, und die restlichen zwei Tage bei einer Fünf-Tage-Woche wird unterrichtet. Zusätzlich macht er/sie für einen erkrankten Kollegen noch zwei Supplierstunden an den zwei verbleibenden Tagen. Für diese beiden Tage, wenn hier Mehrdienstleistungen anfallen und auch für die Supplierstunden, wird nichts bezahlt, weil ja, während der Lehrer auf Schullandwoche oder auf Projekttagen mit seiner Klasse war, Stunden ausgefallen sind. Darum geht es. Es wird wichtig sein, und Verhandlungen der Gewerkschaft mit den Verantwortlichen auf Bundesebene, vor allem mit dem zuständigen Beamtenstaatssekretär Ruttensdorfer laufen derzeit, daß diese Verhandlungen etwas bringen. Sie müssen bis Juni abgeschlossen sein. Unsere Resolution kann beitragen, daß diese Verhandlungen in die richtige Richtung laufen. Ich könnte mir vorstellen, daß alle, über den Stundenplan hinausgehende Leistungen entsprechend aufgeschlüsselt und bewertet werden. Es sind für die Schüler wichtige Dinge. Ich denke hier in erster Linie an verschiedenste Projekttage, an Schullandwochen, weiters an Sommersportwochen, Wintersportwochen und dergleichen. Diese, über den Stundenplan hinausgehende erzieherische und unterrichtliche Tätigkeit der Lehrer ist gerade für die Schüler und für das Klassenklima besonders wichtig. Lehrer, die da dabei sind, verlieren ihre Überstunden. Das ist richtig und ist durchaus auch zu unterstreichen. Daß sie aber, weil sie einige Tage außerhalb des Stundenplanes etwas anderes mit den Schülern gemacht haben, daß sie dann noch Nachteile haben, das ist nicht einzusehen. Mit dieser Resolution helfen wir die Position zu unterstützen, und ich sage zum Schluß: Es geht nicht nur um gerechte Abgeltung von Leistungen der Lehrer, es geht in erster Linie um unsere Kinder, daß sie den optimalen Rahmen in der Schule vorfinden. (Beifall) Erste Präsidentin: Der nächste Redner ist der Herr Präsident Bodingbauer. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Tusek! Wir alle kennen die Artikel in den Tageszeitungen und viele auch den Bericht aus dem Radio und Fernsehen vom gestrigen Tag. Viele haben sich zu Wort gemeldet, sie haben das auch angedeutet, auch solche, die die Schule nur mehr aus ihrer eigenen Zeit kannten und kaum die Schule kennen, wie sie sich heute zeigt, mit den Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer, die vor zehn bis zwanzig Jahren unvorstellbar waren. Verdächtig ist, daß wieder einmal nur über das Geld gesprochen wurde und nicht über die Qualität der österreichischen Schule, die sich trotz aller Mängel im europäischen Vergleich noch immer sehen lassen kann. Ich glaube, es gibt heute kaum jemand, der in den Tagen der Belastungspakete für die Bevölkerung, die Absicht des Dienstgebers, nur die tatsächlich gehaltenen Überstunden zu zahlen, nicht versteht. Bezahlung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen muß das allgemein verständliche Motto werden. Die am 29. Dezember 1997 kundgemachte Novellierung weist jedoch schwere Mängel auf und das Verfahren ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Ich will ein paar Gründe aufzählen. Erstens: Wer jemals Schikurse gehalten hat, wer jemals Sportwochen und Unterrichtsprojekte gestaltet hat, wer Dienstbesprechungen wirklich ernstgenommen hat, wer jemals Maturanten zwischen Ende des Unterrichtsjahres und ihrer mündlichen Reifeprüfung betreut hat, kann diese Wahnsinnsidee nicht verstehen, die in Zukunft eine Bezahlung verhindern soll. Wir finden es äußerst bedenklich, wenn man zwar von den Lehrern das Erproben und Umsetzen neuer pädagogischer Konzepte, Lebensnähe des Unterrichtes, Bereitschaft zur Durchführung von Projektwochen, Fort- und Weiterbildung fordert, andererseits aber die Bewertung und Bezahlung von pädagogischer Arbeit ausschließlich danach erfolgt, ob das Plansoll an Unterrichtsstunden im Klassenzimmer erfüllt worden ist. Dabei rede ich noch nicht von den Erziehungsaufgaben, die den Lehrern immer mehr aufgetragen werden, weil die Gesellschaft es nicht mehr vermag. Die neue Regelung ist leistungsfeindlich, denn sie führt zu einer finanziellen Belastung jener Lehrer, die sich ganz besonders engagieren zum Unterschied von denen, die, die gibt es auch, verhältnismäßig still stehen. Zweitens: Der zweite Grund: Die Maßnahmen, die Wochen, in denen bereits Schulfeiertage liegen, Herr Kollege Tusek hat das auch angedeutet, besoldungsrechtlich schlechter zu stellen, wird keinen finanziellen Vorteil bringen, sondern Nachteile für die Kontinuität des Unterrichtes bringen. Denn die Tendenz, gerade in diesen Wochen, wo sowieso schon ein Feiertag drinnen ist, nun auch noch Konferenzen, Sprechtage und einen Großteil der Fortbildungsveranstaltungen zu legen, wird zunehmen. Damit wird die Ersparnis erst recht nicht da sein. Wer leidet? Der Unterricht, die Kontinuität, mit der der Unterrichtsstoff dargeboten werden wird. Drittens: Der administrative Aufwand ist enorm und wir haben eigentlich kaum eine Administrierbarkeit der Regelung vor uns. Die Lehrer fordern zu Recht die leistungsgerechte Bewertung auch von Lehrer- und Lehrertätigkeiten, die außerhalb des Normunterrichtes erbracht werden und sehr häufig mit deutlich mehr Arbeitsaufwand als die Vorbereitung, das Halten und die Nachbereitung von normalen Unterrichtsstunden, verbunden sind. Was auch noch auffallend war, das ist der Aktionismus der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat im Herbst dem gesamten Belastungspaket, das weit über das nun besprochene Gehaltsgesetz hinausgeht, die Zustimmung erteilt. Zumindest sagt das die Bundesministerin. Das sind genau jene Vertreter, die trotz Dienstfreistellung für Überstunden doppelt kassieren, wenn sie einzelne Stunden an ihren Schulen halten. Wenn die Presse es richtig berichtet. Hier verstehe ich die Erregung der Frau Bundesminister, hier scheint sie sich ihrer Verhandlungspartner entledigt zu haben. Völlig unverständlich ist, auch das hat Herr Tusek angedeutet, daß die Frau Minister immer wieder von Mißverständnissen spricht, nachdem man Monate Zeit gehabt hat, diese Maßnahme abzusprechen. Wenn das so ist, und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowieso die Lehrer nicht vertritt, wie wäre es, die Doppelgleisigkeit bei den Vertretungen, nämlich Personalvertretung und Gewerkschaft, die dem Steuerzahler so viel Geld kosten, zu beenden? Übertragen wir doch die Kollektivvertragsfähigkeit im öffentlichen Dienst auf die Personalvertretung. Die wird alle vier Jahre von sämtlichen Bediensteten gewählt. Das wäre ein Demokratisierungsschub ohne gleichen und ein Schritt in die richtige Richtung. Wir könnten sehr viel Geld sparen und den Lehrern das Gefühl geben, von Menschen vertreten zu werden, die um die Sorgen ihres Berufsstandes wissen. Für die Resolution bedanke ich mich. Vielleicht werden durch solche Resolutionen die Gespräche beschleunigt, die voller Mißverständnisse sind und die Öffentlichkeit hat ein Feindbild, nämlich die Lehrer, weniger. (Beifall) Erste Präsidentin: Der nächste Redner ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß dieser Antrag von uns eingebracht worden ist, hat tatsächlich zwei Gründe. Was die Lehrer betrifft, ist von Kollegen Tusek und von Herrn Präsident Bodingbauer praktisch sehr umfassend alles geschildert worden. Was uns aber ein zweiter, ganz wichtiger Beweggrund war, ist die einfach so kurzsichtige Rechnung, die bei diesem Gesetz angestellt worden ist. Wenn man davon ausgeht, daß man sich 700 Millionen Schilling ersparen möchte, wie es im Bericht vorne steht, dann ist diese Zahl einfach eine Fiktion, denn, wenn heute die Lehrer ihre normalen Überstunden halten und keine pädagogisch sinnvollen sonstigen Maßnahmen wie Projektunterricht oder ähnliches, ist die Ersparnis null. Das heißt, eigentlich lebt man davon, daß Lehrer, die aktiv sind, die wirklich begeisterungsfähigen Unterricht halten, daß die draufzahlen. Und das ist dann Ersparnis. Das bitte, so ganz einfach auf den Punkt gebracht, kann doch nicht, wie es die Frau Bundesminster gemacht hat, letztlich zu dem Motto führen "Lob statt Lohn". Ich lobe die Lehrer, aber beim Geld gibt es nichts. Also das bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann doch nicht gleichzeitig geschehen, wenn sich eine Frau Bundesministerin hinstellt und das österreichische Schulsystem mit höchsten Tönen lobt. Zu dem bekenne ich mich. Ich glaube auch, daß wir ein sehr gutes Schulsystem haben. Aber dann kann das nicht dazu führen, und ähnliche Diskussionsansätze haben wir ja heute schon gehört, daß für geleistete Arbeit kein Geld übrig bleibt. Die Unsystematik ist ja geradezu frappant, wer sich das Gesetz ein bißchen anschaut. Wird eine eintägige Exkursion gemacht, dann wird das normal wie Unterricht behandelt. Hat man eine zwei- oder dreitägige Exkursion oder einen Projektunterricht und ist außerhalb der Klassenräume, dann sind alle Stunden weg. Dann gibt es nichts dafür, aber die allfälligen Mehrdienstleistungen sind verloren gegangen. Ab dem vierten Tag gibt es dann plötzlich wieder eine neue Regelung, nämlich 209 Schilling pro Tag, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, Herr Kollege Tusek. Ich glaube, 209 Schilling sind es pro Tag, für einen ganzen Tag Betreuung bei einem Schulschikurs. Es möge sich bitte jeder einmal ausrechnen, was diese 209 Schilling für eine Arbeitsleistung von acht Uhr in der Früh bis zehn Uhr abends tatsächlich für eine Abgeltung sind. Aber da haben sich die Interessenvertreter ohnedies schon sehr stark gemacht. Ich glaube, zur Erhaltung unserer Schulqualität ist der eingebrachte und offenbar auch von allen vier Fraktionen getragene Antrag so notwendig. Der zweite ganz wesentliche Punkt: Wir haben viele Resolutionen, viele Erklärungen in dem Haus abgegeben, welche Bildungsqualifikationen für die Zukunft unserer Jugend notwendig sind. Wenn wir die Schlüsselqualifikationen, die ja nicht im Frontalunterricht vermittelt werden, sondern die Teamarbeit, Projektarbeit, Konfliktlösung in der Gruppe, insgesamt die Teambearbeitung von Problemen, das Aufeinanderabstimmen in der Teamarbeit, viele dieser Schlüsselqualifikationen, die die nächsten Jahre und Jahrzehnte bestimmen werden, wenn wir die jetzt unter diesem Aspekt einfach ausschließen, ist das wirklich geradezu der bildungspolitische Rückschritt, den Österreich machen würde. Es ist eben, wie gesagt, Herr Kollege Tusek, nicht nur eine Frage, daß man Lehrer als Gruppe ungerecht behandelt, sondern es führt wirklich dazu, daß wir bildungspolitisch einen ganz gewaltigen Rückschritt machen. Jeder, der einen Schulschikurs, der eine Landschulwoche mitgemacht hat, weiß, welch bleibendes Erlebnis das für jeden einzelnen war. Und das, auch in der Erinnerung, was man dort auch gelernt hat, weil einfach so und soviel im Abschleifen untereinander passiert, was in der Klassenbank nebeneinander nie so passiert ist, also das, was rein über den unmittelbaren Lernstoff, über den Unterricht hinausgeht, das werden Dinge sein, die alle verloren gehen. An Projekte heranzugehen und die miteinander zu bearbeiten, zu Ergebnissen zu führen, sind eben diese Dinge, die engagierte Lehrer unseren Schülern beibringen wollen. Deshalb diese Resolution. Ich bedanke mich bei allen, die mitunterzeichnet haben. Ich würde aber trotzdem ersuchen, auch im fraktionellen Wege die entsprechenden Unterstützungen weiterzugeben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 195/1998 zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Danke, ich stelle fest, daß der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 193/1998. Das ist der Geschäftsantrag des Abgeordneten Lutz Weinzinger (FPÖ) betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 42/1997 - Abschaffung des Anzeigenabgabegesetzes. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Weinzinger zu berichten. Abg. Weinzinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschäftsantrag des Abgeordneten Lutz Weinzinger (FPÖ) betreffend einen Fristsetzungsantrag zur Beilage 42/1997 - Abschaffung des Anzeigenabgabegesetzes. Ich darf die Beilage 193/1998 und 194/1998 zusammenziehen mit Ihrer Genehmigung. Der Oö. Landtag möge beschließen: Der Landtag setzt dem Ausschuß für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorlage eines Ausschußberichtes zur Beilage 42/1997 und zur Beilage 43/1997 - Initiativantrag betreffend die Abschaffung des Anzeigenabgabegesetzes und des Ankündigungsabgabegesetzes - eine Frist bis zum 30. Juni 1998. Die Begründung darf ich dann anschließend geben. Erste Präsidentin: Heißt das, daß Sie sich auch gleich zu Wort melden? Abg. Weinzinger: Jawohl. Erste Präsidentin: Dann eröffne ich über die Beilage 193/1998 und 194/1998 die Wechselrede. Bitte, Herr Abgeordneter Weinzinger. Abg. Weinzinger: Danke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ein schöner Tag und vermutlich einer der schönsten, den wir im April erleben, daher halte ich mich sehr kurz. (Beifall) Wir haben bereits vor vier Jahren diesen Antrag gebracht, daß wir die Ankündigungsabgabe und die Anzeigenabgabe abschaffen. Immer wieder wurde diese Materie hinausgeschoben. Man hat schon erkannt, daß hier etwas nicht stimmt, weil es nicht wettbewerbsgerecht ist, weil in der einen Gemeinde wird es eingenommen, in der anderen Gemeinde wird es nicht eingenommen oder eingehoben vielmehr. Wir haben dann am 12. November noch einmal diesen Antrag gestellt. Der Antrag wurde als Initiativantrag nicht in der Form als Dringlichkeitsantrag angenommen, sondern in den Ausschuß verwiesen. Der Ausschuß hätte ursprünglich bis 15. Mai nach unserer Vorstellung einen Bericht erstatten sollen. Auch das wurde nicht genehmigt. Und nun wollen wir, daß wenigstens bis 30. Juni 1998 in diese Richtung etwas geschieht. Ich bin inzwischen dankenswerterweise von Hofrat Dr. Schneebauer aufmerksam gemacht worden, daß hier möglicherweise eine Bundesregelung ins Haus steht. Ich muß Ihnen aber gleich sagen, auch darüber bin ich nicht glücklich, weil wenn wir jetzt diese wettbewerbsverzerrende Materie von der Landesgesetzgebung in die Bundesgesetzgebung verlagern, heißt ja das nichts anderes, als, daß diese Abgabe nicht abgeschafft wird und heißt das auf gut deutsch, daß wir hier im europäischen Wettbewerb benachteiligt sind. Ich bitte Sie daher, meine Anträge, die Geschäftsanträge mit den Beilagennummern 193/1998 und 194/1998, anzunehmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Abg. Schürrer das Wort. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Kollege Weinzinger hat schon erwähnt, daß der Herr Hofrat Dr. Schneebauer gesagt hat, daß auf Bundesebene Verhandlungen laufen und man sollte grundsätzlich nicht in laufende Verhandlungen, schon gar nicht mit einer Zeitbegrenzung, eingreifen, obwohl es gut ist, wenn man Druck macht, daß etwas weitergeht. Ich möchte nur grundsätzlich etwas ganz kurz dazu sagen. Es ist halt so üblich scheinbar, daß man dann, wenn man nicht Verantwortung trägt, in den Gemeinden, im Land oder im Staat, Steuern aus populistischen Gründen abschafft. Das ist eine sehr klare Sache der FPÖ, die sie ja dauernd, auch in den Gemeinden praktiziert. Gegen Erhöhungen, das sind wir auch, wenn sie nicht gescheit sind. Nur die Freiheitlichen stellen dann, so wie es auch in der Gemeinde ist, nach dem Antrag die Abgaben oder Steuern nicht zu erhöhen, sofort einen Antrag auf Forderungen. Das muß passieren und das muß passieren und das muß passieren. Bitte, das paßt nicht zusammen, wir sollten daher sehr genau überlegen, wenn wir Steuern abschaffen, dann muß über den Finanzausgleich das erledigt werden, weil die Gemeinden und das Land doch sehr viel bewegen sollten. Geld und die Mittel, die wir haben, sind ausschließlich Steuergelder und Abgabengelder, die verantwortungsvoll eingesetzt werden müssen und sind das einzige Instrument, um etwas zu bewegen, außer unserem Geist, den wir auch dazu einsetzen sollten. Daher werde ich sagen, daß die ÖVP diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen kann. Über alles andere kann man reden und kann man nachdenken. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Abg. Kapeller das Wort. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Weinzinger hat schon recht, wenn er in diese Debatte miteinbringt und Dr. Schneebauer zitiert, daß hier eine Bundesregelung vorgesehen ist. Finanzminister Edlinger hat ja erst kürzlich eine Werbesteuer angekündigt. Wir werden daher als SPÖ-Fraktion den Beilagen 193/1998 und 194/1998 nicht zustimmen, weil wir meinen, daß diese Problematik auch im Zuge eines Finanzausgleiches geregelt werden sollte. (Beifall) Erste Präsidentin: Gibt es eine weitere Wortmeldung? Das ist nicht der Fall. Ich lasse über beide Beilagen abstimmen, und zwar getrennt. Wir stimmen erst über die Beilage 193/1998 ab. Wenn Sie dieser Beilage zustimmen, bitte ich Sie ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Der Antrag ist nicht angenommen worden. Ich bitte nun jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 194/1998 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Auch dieser Antrag erhält nicht die nötige Stimmenmehrheit zur Annahme. Ich mache Ihnen noch einige Mitteilungen, und zwar: Es sind eine Reihe von Initiativanträgen eingelangt, die den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen sind. Im einzelnen: Die Beilage 197/1998, das ist der Initiativantrag betreffend ein Landesgesetz, mit dem die O.ö. Gemeindeordnung 1991 und die Statute der Städte Linz, Wels und Steyr geändert werden. Diese Beilage wird dem Ausschuß für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 199/1998, Initiativantrag betreffend Maßnahmen zur Förderung von Reitwegen. Diese Beilage wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 200/1998, Initiativantrag betreffend Information und Kennzeichnung der Nebenlager des KZ Mauthausen und der Route der Todesmärsche ungarischer Juden. Diese Beilage wird dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 201/1998, Initiativantrag betreffend Einrichtung eines Industriefonds. Diese Beilage wird dem Ausschuß für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 202/1998, Initiativantrag betreffend Bericht über den aktuellen Stand der Aufklärung der Straßenbauaffäre. Diese Beilage wird dem Bauausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 203/1998, Initiativantrag betreffend die Änderung der Richtlinien für den Familienzuschuß des Landes Oberösterreich. Diese Beilage wird dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 204/1998, Initiativantrag betreffend eine Ergänzung der OÖ. Bauordnung hinsichtlich der Abwasserbeseitigung. Diese Beilage wird dem Bauausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Alle Unterlagen haben Sie im Laufe der Sitzung bzw. die letzte Beilage wird jetzt gerade ausgeteilt, erhalten. Schließlich ist auch noch die Beilage 198/1998, ein Initiativantrag betreffend die Transparenz der Regierungsunterlagen, eingelangt. Diese Beilage soll dem gemischten Ausschuß, bestehend aus dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltung und dem Geschäftsordnungsausschuß, zur Vorberatung zugewiesen werden. Dazu ist aber ein Geschäftsbeschluß notwendig, über den ich die Wechselrede eröffne, zu der sich niemand zu Wort meldet. Ich lasse über diese Beilage bzw. über den Antrag abstimmen. Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Beilage 198/1998 zustimmen, nämlich die Beilage dem gemischten Ausschuß zuzuweisen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Damit ist das Programm der heutigen Sitzung erschöpft. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 15 Uhr 28 Minuten.) 10 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 7. Sitzung am 30. April 1998 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 7. Sitzung am 30. April 1998 11