Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
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Landeswappen Oberöstereich

Ein Jahr Oö. Chancengleichheitsgesetz im Bezirk Steyr-Land

Mit 1. September 2008 wurde das Behindertengesetz durch das Oö. Chancengleichheitsgesetz abgelöst. Dadurch haben sich auch zahlreiche Änderungen ergeben. So wurden unter anderem Kompetenzen von Landesebene zu den Bezirkshauptmannschaften verlagert.

Am 15. Oktober 2009 wurde daher zu diesem Thema an der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land ein Kunden- und Partnerforum durchgeführt.

Die Teilnehmenden (Wohnheim-Vertreter, Vertreter von Tagesheimstätten, Peers, Träger/Einrichtungs-Vertreter, Gemeinde-Vertreter, Schnittstellen-Vertreter) verfolgten die Veranstaltung mit großem Interesse. Sie konnten dabei ihre Erfahrungen aus dem letzten Jahr untereinander austauschen, sowie offene Fragen, Verbesserungsideen und Vorschläge vorbringen.

Bei konkreten Fragen zu einzelnen Leistungen bzw. zur Abklärung über die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme einer Leistung nehmen Sie bitte mit den Bedarfskoordinatoren der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf.


 

Weiterführende Informationen

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