Am Tag der Veranstaltung wird für den Zeitraum von 18:00 bis 24:00 Uhr eine Ausnahme von der Motorboot-Sommersperre und vom Verbot des Befahrens der Uferzone im Veranstaltungsbereich (mit max. 10 km/h) verfügt sowie in der Zeit von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Nachtfahrverbot) der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor zugelassen.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Die Veranstaltung ist auf die Seefläche im Gemeindegebiet Traunkirchen beschränkt.
- Die teilnehmenden Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden und ihren Standort außerhalb des Veranstaltungsgebietes haben, dürfen frühestens um 18:00 Uhr auf kürzestem Weg zur Veranstaltung zufahren und müssen spätestens ab Ende der Veranstaltung, längstens bis 24:00 Uhr, auf kürzestem Weg zu ihren Abstell- oder Liegeplätzen zurückkehren.