Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
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Waldbrandschutz-Verordnung

Von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt erlassen worden.

Diese Verordnung tritt mit 6. Juni 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Weiterführende Informationen

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