Die Amtskasse wickelt die gesamte Finanzgebarung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden und des Sozialhilfeverbandes Gmunden ab und führt die Buchhaltung.
Bareinzahlungen
Für Bareinzahlungen steht Ihnen während der Amtsstunden der Schalter der Amtskasse in der Bürgerservicestelle im Erdgeschoss zur Verfügung.
Bankomat- oder Kreditkarte
Mit folgenden Karten können Sie bei uns bargeldlos bezahlen:
- Bankomatkarte
- Quick-Money
- Dinersclub – Kreditkarte
- Visa Kreditkarte
- American – Express Kreditkarte
- Euro-/Master Card
- EDC/Maestro Kreditkarte
Überweisungen
Geben Sie bitte bei Überweisungen als Zahlungsgrund immer die Aktenzahl (des Bescheides, der Strafverfügung, eines Schreibens, usw.) sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an. Nur so ist es uns möglich, Ihre Einzahlung richtig zu verbuchen bzw. bei Unklarheiten nachzufragen.
Wenn Sie nicht unseren Zahlschein verwenden, geben Sie uns bei Zahlungen auf Grund von Organmandaten oder Anonymverfügungen unbedingt die in der Codierzeile – das ist die freie Zeile am unteren Zahlscheinrand – ganz links aufgedruckte 12-stellige Zahl bekannt. Bei Überweisungen über Internet (mittels ELBA usw.) geben Sie diese Zahl bitte in das entsprechende Feld ("Kundendaten") ein.
Bankverbindung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Wenn Sie an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:
Kontowortlaut: Land Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Bankbezeichnung: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Bankkurzbezeichnung: ASPKOÖ
IBAN: AT94 2032 0190 0000 2213
BIC (Swift): ASPKAT2LXXX
UID: ATU 369 182 07
Für Überweisungen aus dem europäischen Ausland sind IBAN UND BIC erforderlich.
Bankverbindung des Sozialhilfeverbandes Gmunden
Wenn Sie an den Sozialhilfeverband Gmunden überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:
Kontowortlaut: Sozialhilfeverband Gmunden
Bankbezeichnung: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Bankkurzbezeichnung: ASPKOÖ
IBAN: AT42 2032 0190 0000 0142
BIC (Swift): ASPKAT2LXXX
UID: ATU 592 943 56
Für Überweisungen aus dem europäischen Ausland sind IBAN UND BIC erforderlich.
Montag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Dienstag |
07:30 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch |
07:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag |
07:00 bis 12:30 Uhr |
Davon abweichend gilt:
24. Dezember |
keine Amtsstunden |
31. Dezember |
07:30 bis 12:00 Uhr |
Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden
Haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten und möchten darauf Bezug nehmen, so können Sie auch die im Briefkopf oder Hinweistext angegebene Dienststellen-Adresse verwenden. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, die in unserem Schreiben angeführte Geschäftszahl anzugeben.
Finden Sie den Weg zu uns:
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer (+43 732) 77 20-263 399. Wenn Sie ein Telefax an unsere Kinder- und Jugendhilfe-Außenstelle Bad Ischl richten wollen, verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer (+43 732) 77 20-263 399.
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer (+43 7612) 792-0 bzw. bei der Kinder- und Jugendhilfe-Außenstelle (+43 7612) 792-63600 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, können Anbringen (Eingaben) mittels E-Mail oder Online-Formulare eingebracht werden.
Bei E-Mails verwenden Sie die offizielle Postadresse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (bh-gm.post@ooe.gv.at). Wollen Sie Ihr Anliegen an eine bestimmte Dienststelle richten, verwenden Sie bitte die Dienststellen-Postadresse, die im betreffenden Schreiben (idR. rechts oben im Briefkopf) angeführt ist.
Hinweis: Gem § 13 AVG können Anbringen auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.
Offizielle E-Mailadresse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Für die elektronische Kommunikation mit der Bezirkshauptmannschaft Gmunden können folgende Formate verwendet werden.
Art | Bezeichnung | MIME-Type | Suffix | |
---|---|---|---|---|
Text | ASCII | text/plain | *.TXT, *.TEX | |
(ISO 8859-1) | text/xml | *.XML, *.XSL | ||
Dokument | PDF ab 1.35 | application/pdf | ||
RTF | application/rtf | *.RTF | ||
MS Office Word |
application/msword |
*.DOC *.DOCX |
||
MS Office Excel |
application/msexcel |
*.XLS *.XLSX |
||
MS Office PowerPoint |
application/mspowerpoint |
*.PPT *.PPTX |
||
MS Visio |
application/x-visio |
*.VSD |
||
OpenDocument Text |
application/vnd.oasis.opendocument.text |
*.odt |
||
OpenDocument Presentation |
application/vnd.oasis.opendocument.presentation |
*.odp | ||
OpenDocument Spread-sheet |
application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet |
*.ods | ||
OpenDocument Drawing |
application/vnd.oasis.opendocument.graphics |
*.odg | ||
Grafik | GIF | image/gif | *.GIF | |
JPEG | image/jpeg | jpeg jpg jpe | *.JPG *.JPEG *.JPE | |
PCX | image/pcx | *.PCX | ||
BMP | image/bmp | *.BMP | ||
TIFF | image/tiff | *.TIF *.TIFF | ||
PNG | image/png | *.PNG | ||
HTML | HTML 4.0.1 XHTML 1.1 |
text/html application/xhtml+xml |
*.HTM *.HTML |
|
CSS 2 | text/css | *.CSS | ||
Zertifikate | PKCS7 | application/pkcs7 | *.p7c | |
PKCS10 | application/pkcs10 | *.p10 | ||
PKCS12 | application/pkcs-12 | *.P12 | ||
DER, CER CRL PEM | application/x-x509-ca-cert, application/pkix-cert application/pkix-cert application/pkix-crl | *.DER, *.CER *.CRL *.PEM | ||
Komprimierung der zulässigen Formate | ZIP | application/zip | *.ZIP |
Mit der elektronischen Zustellung können Sie behördliche Dokumente einfach und sicher rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch von unterwegs empfangen. Um alle behördlichen Briefsendungen zu erhalten, ist es notwendig, sich bei der elektronischen Zustellung anzumelden.
Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist elektronisch mit der ERsB-Ordnungsnummer 9110019788248 erreichbar.
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Anmeldung zur elektronischen Zustellung
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Link zur Internetseite Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstanddort: https://www.bmdw.gv.at
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden können gemäß § 41 Abs. 1a AVG auch auf der Homepage www.bh-gmunden.gv.at erfolgen.
Gemäß § 13 AVG können Anbringen auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Anbringen, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden oder an eine von der Behörde - im Verfahren bzw. in einer im sachlichen Zusammenhang mit dem Anbringen stehenden behördlichen Erledigung - als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse einer Abteilung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Anbringen sind hingegen nicht rechtswirsam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
Rechtsinformation
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KUNDMACHUNG der BH-Gmunden gemäß §§ 13, 41 und 42 AVG 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b BAO
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KUNDMACHUNG der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung betreffend die Zustellung