Diese Verordnung tritt mit 2. Juni 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urahr- Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
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