Wer wird gefördert?
Das Land OÖ fördert im Rahmen dieser Richtlinie – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – investive Umsetzungsmaßnahmen zur Grünraum- und Platzgestaltung und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand und Brachflächen (gem. zugehöriger interner Richtlinie der Abteilung Raumordnung i.d.g.F.).
Projekte, die nicht aus dem Konzept ableitbar sind, oder die Ziele des Konzepts nicht unterstützen, sind nicht förderfähig.
Ziel der Maßnahme ist die Umfeldgestaltung von Teilräumen, die in einem besonderen Ausmaß von Leerstand bzw. Gebäudebrachen betroffen sind. Der Fokus liegt dabei auf Orts- und Stadtkernen (innerörtlicher Leerstand).
Was wird gefördert?
Gefördert werden können notwendige Investitionen (Baukosten sowie untergeordnet Kosten für zugehörige externe Dienstleistungen) zur Grünraumgestaltung, Platzgestaltung, bzw. weitere Investitionen im Umfeld von zu revitalisierenden Leerständen / Brachflächen, bzw. mit einem wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Gesamtattraktivität der Orts- und Stadtkerne / des jew. Teilraums.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtkosten für jedes Projekt werden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen grundsätzlich wie folgt aufgeteilt:
- Max. 40% Landesmittel der Abteilung Raumordnung
- Min. 60% Restfinanzierung durch Gemeinde oder andere Projektträger
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wesentlich für die Förderfähigkeit von Projekten ist der unmittelbare inhaltliche Konnex zwischen dem ausgearbeiteten Konzept zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (gem. zugehöriger interner Richtlinie der Abteilung Raumordnung i.d.g.F.) und den einzureichenden Projekten.
- Grünraumgestaltungen, Platzgestaltungen bzw. andere Investitionsprojekte müssen im Umfeld von zu revitalisierenden Leerständen / Brachflächen durchgeführt werden, bzw. wesentlich zur Orts- und Stadtkernbelebung beitragen und die Gesamtattraktivität des jeweiligen Teilraums steigern.
- Die Investitionsprojekte dienen der Allgemeinheit und sind nach Projektabschluss öffentlich zugänglich.
Abwicklung / Antragstellung
Die ggstl. Förderung wird nur auf Antragsbasis und in Form von Zuschüssen gewährt. Anträge werden online gestellt (Link folgt).
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und auf Basis der als förderfähig anerkannten Projektkosten (gem. dieser Richtlinie). 50% der genehmigten Landesmittel werden nach erfolgter Vertragsunterzeichnung als Vorschuss angewiesen.
Projektabrechnungen sind bei der Abteilung Raumordnung einzureichen.