Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich LGBl. Nr. 2/2023
01/2023
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. - Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument. - Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:
LGBl. Nr. 2/2023
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Hebesatz 2023 für die Bezirksumlage der Sozialhilfeverbände Eferding, Freistadt, Kirchdorf, Schärding, Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-Land festgesetzt wird
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Verfassungsdienst 4021 Linz, Landhausplatz 1
Grundlegende Richtung ist die Information über neue Ausgaben des Landesgesetzblatts für Oberösterreich und über aktuelle Begutachtungsentwürfe zu Landesgesetzen.