Oö. Schulkostenbeihilfe

Für die Kosten, die im Schuljahr 2022/23 im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, abhängig vom Einkommen, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt.

Wer wird gefördert?

Eltern mit mindestens einem Kind im Pflichtschulalter. 

Was wird gefördert?

Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes anfallen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird einmalig pro Kind im Schuljahr 2022/23 in Höhe von 150 Euro gewährt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe 
  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.

  • Ausländische Staatsbürger/innen (ausgenommen Bürger/-innen eines Mitgliedstaates der EU): Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich wie bspw. Ausweis für Vertrieben etc.) sowie eine aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: