Nachhaltige Stadtentwicklung in Stadtregionen

Im Rahmen des EFRE-Programms werden in Stadtregionen in ihrer Zusammenarbeit unterstützt. Im Anschluss an die Arbeiten aus der Förderperiode 2014-2020 liegt dabei ein inhaltlicher Schwerpunkt auf den Themen Leerstands- und Brachflächenrevitalisierung, Orts- und Stadtkernentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt zur Förderung der Ausarbeitung stadtregionaler Strategien oder von Konzepten zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Orts- und Stadtkernen sind Stadtregionen mit deren beteiligten Gemeinden und Städten.

Was wird gefördert?

  1. Die Gründung bzw. themenbezogene und/oder räumliche Erweiterung von Stadtregionen und die Ausarbeitung Stadtregionaler Strategien
  2. Die Konzeptentwicklung zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (Zusatzmodul zur stadtregionalen Strategie).
  3. Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Orts- und Stadtkernbelebung durch Aktivierung von Leerständen und Brachen (auf Basis der stadtregionalen Strategien und den o.g. Konzepten):
  • Sanierung leer stehender Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
  • Sanierung leer stehender Gebäude mit öffentlichnaher Nachnutzung
  • Reaktivierung von Brachflächen – Abriss betrieblicher Brachen

Wie wird gefördert?

  • Ausarbeitung der Stadtregionalen Strategie und Konzepten zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Orts- und Stadtkernen:
    • 40 % EU-Förderung IBW-EFRE
    • 25 % Landesmittel
    • 35 % Restfinanzierung durch Projektträger

 

  • Sanierung leer stehender Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
    • 40 % EU-Förderung IBW-EFRE
    • 60 % Restfinanzierung durch Projektträger

 

  • Sanierung leer stehender Gebäude mit öffentlichnaher Nachnutzung
    • 40 % EU-Förderung IBW-EFRE
    • 25% Landesmittel
    • 35 % Restfinanzierung durch Projektträger

 

  • Reaktivierung von Brachflächen – Abriss betrieblicher Brachen
    • 40 % EU-Förderung IBW-EFRE
    • 60 % Restfinanzierung durch Projektträger

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung zur Einreichung von investiven Maßnahmen (Sanierung u. Abriss) ist das Vorliegen einer Stadtregionalen Strategie sowie des o.g. Konzeptes.

Abwicklung / Antragstellung

Die Zuschüsse werden durch die Oö. Landesregierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mitteln und nur über Antrag gewährt.

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung. Einzureichen ist es schriftlich in der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ. Eine elektronische Antragstellung ist in Vorbereitung und wird ehestmöglich zur Verfügung gestellt.

Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen und nach Vorlage der entsprechenden Abrechnungsunterlagen erfolgen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: