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(Quelle: fotolia)

BERICHTIGTER GESETZGEBUNGSNEWSLETTER FÜR OBERÖSTERREICH
LGBl. Nr. 100 bis 106/2022

11/2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da bei der Aussendung des Newsletters am 29.11.2022 ein Fehler unterlaufen ist, wurde dieser behoben und der Newsletter berichtigt neu versendet.

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 100/2022

Landesgesetz, mit dem das Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz geändert wird (Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz-Novelle 2022)

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LGBl. Nr. 101/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

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LGBl. Nr. 102/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten

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LGBl. Nr. 103/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 21a Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete

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LGBl. Nr. 104/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz

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LGBl. Nr. 105/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Festlegung des Zeitraums für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz

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LGBl. Nr. 106/2022

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1